Kitabı oku: «Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart»
Förderkreis der Polizeihistorischen Sammlung
Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart
Saga
Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur GegenwartCoverbild / Illustration: Shutterstock Copyright © 2005, 2019 Förderkreis der Polizeihistorischen Sammlung und SAGA Egmont All rights reserved ISBN: 9788726410488
1. Ebook-Auflage, 2019
Format: EPUB 2.0
Dieses Buch ist urheberrechtlich geschützt. Kopieren für gewerbliche und öffentliche Zwecke ist nur mit Zustimmung von SAGA Egmont gestattet.
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– a part of Egmont www.egmont.com
Mit Beiträgen des Polizeipräsidenten in Berlin Dieter Glietsch und des Landeskriminalpolizeidirektors Peter-Michael Haeberer
Herausgegeben vom Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V.
Vorwort
Lange schon hat die Kriminalpolizei auf nahezu allen Ebenen darüber gesprochen, dass endlich einmal ihre Geschichte „aufgeschrieben“ werden müsste. Nachdem 1998 das Buch über die Schutzpolizei „Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart“ erschien, wurde der Druck noch größer. Doch wer sollte ein solches Nachfolgebuch auf den Weg bringen?
Nach dem viel gebrauchten Motto „Die Kriminalpolizei bittet um Ihre Mithilfe“ wurden Autoren gesucht, Überlegungen angestellt, lockere Planungen gemacht, mögliche Inhalte erörtert und ein Finanzrahmen erarbeitet.
Der damalige Leitende Kriminaldirektor Gert Wildenhein konnte 1999 den Pensionär Friedrich Sander für das Projekt gewinnen. Diesen beiden Pensionären gilt ein besonderer Dank, denn die Aufgabe war nicht leicht. Da die Kriminalpolizei leider über keinerlei Archive verfügt, waren sie angewiesen auf die Erinnerungen der Kollegen, um die Entwicklung der Kriminalpolizei von der Nachkriegszeit bis heute darzustellen. Aber die noch aktiven Kollegen, die sich erinnern konnten, waren mit dem Tagesgeschäft ausgelastet, und die Pensionierten hatten vielfach mit dem Beruf vollständig abgeschlossen.
So zog Friedrich Sander durch die Archive und Bibliotheken und fand vieles, was bei der Polizei nicht mehr vorhanden war, kopierte, sortierte, schrieb, sprach mit Kollegen und begeisterte Autoren.
Besonders schwierig war es, Autoren für Texte über das Thema „Polizeipräsidium der Volkspolizei“ zu finden, aber mit Beharrlichkeit, Durchhaltevermögen und Überredungskunst gelang auch dies.
Auf zahlreiche Themen musste wegen des vorgegebenen Buchumfangs verzichtet werden, sodass eine lückenlose Dokumentation von 1945 bis heute nicht möglich war. Daraus ergibt sich die Option der Fortsetzung. Ob durch uns oder andere, wird sich zeigen.
Titel und Untertitel verweisen auf den Schwerpunkt des Buches. Natürlich berichten einige Autoren dort, wo es sinnvoll ist, auch von Geschehnissen, die sich vor dem Jahr 1945 ereignet haben.
Wie alles im Leben verändert sich auch die Kriminalpolizei ständig. Als Konsequenzen sind einige Dienststellenkennzeichnungen und Organisationsstrukturen sicher überholt, wenn dieses Buch erscheint. Die Fakten müssen im Kontext des Entstehungsvorgangs der Artikel und des Buches gesehen werden.
Allen Autoren und Helfern, allen Sponsoren inner- und außerhalb der Polizei sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt für ihre lohnenswerte Unterstützung. Denn das vorliegende Buch ist eine wichtige Bestandsaufnahme der kriminalpolizeilichen Arbeit in dieser Stadt seit dem Zweiten Weltkrieg geworden. Die Sammlung von historischen Betrachtungen, wissenschaftlichen Darstellungen und informativen Berichten aus der Praxis legt einen Grundstein für die Aufarbeitung von sechs Jahrzehnten Kriminalpolizeigeschichte.
Ich wünsche allen Interessierten eine kurzweilige Lektüre!
Gerhard Simke,
Vorsitzender des Förderkreises
Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V.
Leiter der Berliner Kriminalpolizei seit 1945
Groß-Berlin
Arthur Lück
20. bis 22. Mai 1945
Heinz Wagenknecht
23. Mai bis 31. August 1945
Paul Kuckenberg
1. September 1945 bis 11. Januar 1946
Franz Erdmann
April 1946 bis 20. September 1948
Westberlin
Gustav Nitsch
1948 bis 1950
Kurt Linke
1950 bis 31. Januar 1952
Wolfram Sangmeister
1. Februar 1952 bis 30. September 1969
Otto Boettcher
1. Oktober 1969 bis 30. September 1979
Hans Kaleth
1. Oktober 1979 bis 31. Oktober 1982
Manfred Kittlaus
1. Januar 1983 bis 1. September 1986
Joachim Leupolt
24. März 1987 bis 30. Juni 1990
Ostberlin
Alfred Schönherr
20. September 1948 bis 1. Oktober 1950
Karl Dienstbach
1. Oktober 1950 bis 31. März 1955
Für den Zeitraum 1955 bis 1972
liegen keine gesicherten Daten vor
Alfred Ballschmieter
August 1972 bis April 1975
Walter Buchecker
Januar 1976 bis 31. Dezember 1985
Manfred Kolbe
1. Januar 1985 bis 3. Oktober 1990
Bundeshauptstadt Berlin
Wolfgang Schinz
1. Juli 1990 bis 31. Oktober 1992
Dieter Schenk
1.Juni 1992 bis 1998
1994 mit Gründung des LKA in
Personalunion Polizeivizepräsident und Leiter des LKA
Ulrich Voß
1. August 1998 bis 30. September 2001
Peter-Michael Haeberer
ab 1. Oktober 2001
Einführung
Gegenwart und Zukunft der Berliner Kriminalpolizei
von Dieter Glietsch Polizeipräsident in Berlin
Die Geschichte der Berliner Kriminalpolizei seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist – wie die keiner anderen Polizeiorganisation in Deutschland – von den historischen Rahmenbedingungen dieser Zeit geprägt.
Hier in Berlin untersteht die Polizei bis zur Wiedervereinigung faktisch alliierter Oberhoheit, wenn diese auch in den beiden Teilen der Stadt unterschiedlich ausgestaltet war, hier gilt bis zur Herstellung der staatlichen Einheit teilweise eine andere Rechtslage als in der übrigen Bundesrepublik Deutschland, und hier findet im Oktober 1990 eine besondere Art von Vereinigung statt, weil die beiden Hälften einer Stadt wieder zusammengeführt werden.
Während sich die Polizei in den neuen Bundesländern im Wesentlichen aus altem Personal organisiert und die Polizei in den bisherigen Bundesländern dadurch allenfalls „neue Nachbarn“ bekommt, müssen in der deutschen Hauptstadt die Personalkörper zweier ganz gegensätzlicher Polizeisysteme zusammengeführt werden.
Die Berliner Polizei (und in ihr die Kriminalpolizei) hat diese einzigartigen Aufgaben bravourös gelöst. Berlin wurde und ist – allen Unkenrufen zum Trotz – auch nach der Wiedervereinigung nicht „die deutsche Hauptstadt des Verbrechens“; die Geschichte der Berliner Kriminalpolizei nach 1945 bleibt trotz aller Schwierigkeiten und Probleme eine Erfolgsgeschichte. Dabei knüpft die Berliner Kriminalpolizei durchaus an ihr Ansehen aus der Zeit vor dem Dritten Reich an, wobei sich Erfolge der Nachkriegszeit allerdings kaum noch an der Leistung Einzelner festmachen lassen. So populäre und charismatische Kriminalisten wie den legendären Chef der Mordkommissionen der zwanziger und frühen dreißiger Jahre, Ernst Gennat, der damals eine Institution und jedem Berliner bekannt war, findet man hier nach dem Krieg kaum noch.
Natürlich gibt es auch in der Nachkriegsgeschichte der Berliner Kriminalpolizei Namen, die bis zum heutigen Tag hervorragenden Klang haben. Aber einerseits sind Kriminalisten wie Sangmeister, „der dicke“ Deter, Schmadlowski („Schmadde“) oder Schwichtenberg („Schwichte“) eben nur altgedienten oder schon pensionierten Kriminalbeamten, nicht jedoch der breiten Bevölkerung ein Begriff. Andererseits erfordern die komplexen Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung heute auch in weitaus stärkerem Maße das zielgerichtete und gekonnte Zusammenwirken vieler in einer leistungsfähigen Organisation.
Der Blick zurück in die Geschichte, die dieses Buch schlaglichtartig beleuchtet, muss aber auch den Blick nach vorn öffnen: Die Ereignisse des 11. September 2001 haben im ersten Jahr des 21. Jahrhunderts die weltweite Sicherheitslage neu definiert. Der weltweite islamistische Terrorismus stellt spätestens seit diesem Tag keine bloß abstrakte Gefahr, sondern eine ernsthafte Bedrohung und eine enorme Herausforderung für alle Sicherheitskräfte dar – auch und gerade für die Kriminalpolizei der deutschen Hauptstadt als Sitz von Bundesregierung und Parlament, Standort aller bedeutenden diplomatischen Vertretungen sowie nicht zuletzt Ort der größten islamischen und der größten jüdischen Gemeinde in Deutschland.
Es wird in den kommenden Jahren eine zentrale Aufgabe auch der kriminalpolizeilichen Arbeit sein, die Sicherheit dieser Stadt vor terroristischen Anschlägen in Zusammenarbeit mit nationalen und ausländischen Sicherheitsbehörden zu gewährleisten. Die bisherigen Erfolge der LKA-Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (LKA 5), ihre zukunftsorientierte neue Organisation und die effizienten Strukturen des Zentralen Objektschutzes lassen mich trotz der schwierigen Lage mit Vertrauen und Zuversicht in die Zukunft blicken.
Daneben bildet die internationale Organisierte Kriminalität für die Kriminalpolizeien aller westlichen Industrienationen und insbesondere für die Kriminalpolizei in Berlin eine weitere große Herausforderung. Nach dem Fall des Eisernen Vorhanges konnten international agierende Straftäter aus den Ländern Osteuropas ihre Aktivitäten nach Westen ausdehnen. Davon war und ist die grenznahe Metropole Berlins stärker betroffen als andere Regionen.
Im Gefolge der Osterweiterung der Europäischen Union wird Berlin als Drehscheibe des Ost-West-Verkehrs noch stärker Durchgangs- und Zielgebiet der internationalen Kriminalität werden. Rauschgiftund Menschenhandel, Kraftfahrzeugverschiebung und der Absatz von Falschgeld – um nur einige Felder des internationalen Verbrechens zu nennen – sind Delikte, die in einer grenznahen Millionenstadt Schwerpunktsetzungen in der kriminalpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung erfordern. Das Landeskriminalamt wird in seinen neuen Strukturen mit den Abteilungen für grenzüberschreitende Kriminalität (LKA 2), für organisierte Wirtschafts- (LKA 3) und für organisierte Bandenkriminalität (LKA 4) auch diese Herausforderungen meistern.
Als weiteres, zunehmend bedeutsames Aufgabengebiet zeichnen sich Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet ab, dessen scheinbare Anonymität immer neue Formen der Kriminalität entstehen lässt. In der Anfangszeit wurde es hauptsächlich zur Verbreitung illegaler Pornographie missbraucht; die ersten, noch vergleichsweise harmlosen wirtschaftskriminellen Formen des Missbrauchs folgten mit den 0190-Dialern, die sich heimlich selbst installierten. Inzwischen ist das Internet auch Tatmittel bei der Verbreitung von extremistischem und terroristischem Gedankengut bis hin zu Bastelanleitungen für Bomben, bei der Wirtschaftskriminalität mit Millionenschäden durch Betrug im elektronischen Handel oder bei Versteigerungen und schließlich auch bei Angriffen mit Computerviren oder „denialof-service“-Attacken auf das weltweite Netz, bei denen binnen Stunden Milliardenschäden drohen. Die Berliner Kriminalpolizei muss sich auch auf diese neuen, in ihren Dimensionen zum Teil schwer vorstellbaren Formen der Kriminalität vorbereiten. Das erfordert viel spezialisiertes, entsprechend aus- und fortgebildetes Personal sowie erhebliche Investitionen in Sachmittel.
Während sich einerseits in den letzten Jahren die organisierte Kriminalität und die Internetkriminalität rasant entwickelten, so gab es andererseits aber auch bei der forensischen Technik der Kriminalitätsbekämpfung gewaltige Fortschritte. Von Verfahren wie der elektronischen Mikroskopie, der automatischen Erkennung von Fingerabdrücken und der Täteridentifizierung anhand genetischer Informationen aus winzigsten Täterspuren, die heute zum kriminalistischen Alltag gehören, wagten Kriminalisten früherer Generationen allenfalls zu träumen – und ein Ende dieser Entwicklung ist noch lange nicht absehbar:
Während der Mulitifunktionelle Arbeitsplatz (MAP), das „Netzwerk Intelligence“ oder das polizeiliche Extranet in vielen Bereichen der Berliner Kriminalpolizei schon realisiert sind, steht der nächste große Schritt in die Zukunft einer modernen, ITgestützten Kriminalitätsbekämpfung unmittelbar bevor – die Einführung von „POLIKS“ (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung), das unser an den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit angekommenes altehrwürdiges „ISVB“ (Vorgangsverwaltungs- und Informationssystem) ablöst. Der Vorbereitungs- und Einführungsaufwand, der mit einer so grundlegenden Systemumstellung verbunden ist, stellt kurzfristig an die Berliner Polizei sehr hohe Anforderungen, denen sie sich aber dank engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Zweifel gewachsen zeigen wird.
Nun besteht die Kriminalpolizei in Berlin aber nicht nur aus dem Landeskriminalamt, in dessen Zuständigkeit die bisher erörterten Kriminalitätsformen fallen: Ein erheblicher Teil der Kriminalpolizei arbeitet in den Referaten Verbrechensbekämpfung (VB) der örtlichen Direktionen, die für die sogenannte mittlere und kleine Kriminalität zuständig sind, wobei Delikte der Massen- und Bagatellkriminalität durch die Schutzpolizei auf den Abschnitten bearbeitet werden. Dieser dreistufige Aufbau der Kriminalitätsbekämpfung, bei dem örtliche und „kiezbezogene“ Kriminalität dezentral auf dem Abschnitt oder in der Direktion, überörtliche und schwere Kriminalität zentral im Landeskriminalamt bearbeitet wird, hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.
Gerade jene Straftaten, die den Bürger in seiner Privatsphäre oder als Gewerbetreibenden betreffen, so etwa Wohnraum- oder Laubeneinbruch, Diebstahl im Kfz-Bereich, Fahrraddiebstahl, Geschäfts- oder Lokaleinbruch, gehen seit Jahren zurück und weisen nun sogar niedrigere Häufigkeiten auf als in Westberlin vor 20, 25 Jahren.
Rückgänge verzeichnet erfreulicherweise auch die Jugendkriminalität insgesamt, die nach der Zahl der ermittelten unter 21-jährigen Tatverdächtigen seit sieben Jahren rückläufig ist. Dabei handelt es sich überwiegend, wie die entsprechenden Tatverdächtigenbelastungszahlen belegen, um echte Rückgänge und nicht nur um Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung.
Allerdings ist die Freude über diese Entwicklung nicht ungetrübt; denn während es unter Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden immer weniger Diebe und Einbrecher gibt, bleiben die Zahlen und Anteile der Rohheitstäter unter ihnen leider unverändert hoch.
Ein besonderes Augenmerk verdienen dabei die jungen Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit oder mit Migrationshintergrund, die im Vergleich zu ihren eingesessenen deutschen Altersgenossen zweibis dreimal häufiger in Erscheinung treten.
Demnach wird die Bekämpfung der Jugend- und speziell der Jugendgewaltkriminalität weiterhin eine der Herausforderungen an die Kriminalpolizei dieser Stadt bleiben. Erfolge auf diesem Gebiet sind bekanntlich nicht allein mit Mitteln der Strafverfolgung zu erreichen; vielmehr müssen hier auch Maßnahmen der Prävention ansetzen, für die sich die Polizei der Mitwirkung vieler im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatzes versichert. Hier sind wir mit den Vereinbarungen zwischen den Senatsverwaltungen für Inneres, für Justiz sowie für Bildung, Jugend und Sport zur gemeinsamen Bekämpfung junger Intensivtäter oder zur vermehrten Anwendung der Diversion im Jugendstrafverfahren auf einem guten, erfolgversprechenden Weg.
Darüber hinaus hat die Berliner Polizei in diesem Jahr mit der Einsetzung hauptamtlicher Präventionsbeauftragter in allen Direktionen und auf allen Abschnitten einen ganz entscheidenden Schritt zur weiteren Intensivierung der Vorbeugung getan; die hauptamtlichen Kräfte der Abschnitte werden vornehmlich an den Schulen ihres Bereichs mit Unterrichtsveranstaltungen zur Gewaltprävention tätig sein.
Damit setzt die Berliner Polizei ihre gute Tradition der verbeugenden Kriminalitätsbekämpfung eindrucksvoll fort; denn die Berliner Kriminalpolizei errichtete schon 1921 die erste Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle weltweit und war auch 1977 deutschlandweit die erste, die Beamte der Schutzpolizei – damals Kontaktbereichsbeamte – zur vorbeugenden Bürgerberatung unmittelbar nach einer Straftat einsetzte. Der Gedanke dieses seinerzeit auch schon „Berliner Modell“ genannten Verfahrens der aktiven, am polizeilich erkannten Bedarf ausgerichteten vorbeugenden Beratung liegt auch dem neuen „Handbuch zur Kriminalprävention für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ zugrunde, das vom Landeskriminalamt Berlin für das bundesweite Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) verfasst und im Jahr 2004 an alle Polizeidienststellen in Deutschland ausgegeben wurde.
Der Blick in eine Zukunft der Berliner Kriminalpolizei wäre unvollständig, würde er bei den denkbaren regionalen Kriminalitätsproblemen oder bei den Beiträgen zur nationalen Kriminalitätsbekämpfung verharren. Europa ist im Jahr 2004 durch den Beitritt von zehn neuen Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union enger zusammengerückt, weitere europäische Staaten streben ihren Beitritt mittelfristig an. Viele dieser Länder suchen auf ihrem Weg in die Gemeinschaft Anleitung und Unterstützung, unter anderem auch bei der Umgestaltung ihrer Strafverfolgungsorgane. Die Europäische Union hat dazu Partnerschaftsprogramme aufgelegt, an denen sich die Berliner Kriminalpolizei nach besten Kräften beteiligt.
Dabei sehen viele neue Mitgliedsstaaten oder Beitrittskandidaten die Kriminalpolizei von Berlin in einer ganz anderen Rolle, als sie uns in unserem föderalistischen System zukommt: Für sie ist die Polizei der deutschen Hauptstadt ganz selbstverständlich das Modell und Spiegelbild der deutschen Polizei schlechthin, so wie sie es vielfach von ihrer jeweiligen eigenen Hauptstadtpolizei kennen und gewohnt sind.
Die Rückmeldungen unserer Kooperationspartner zeigen, dass die Repräsentanten der Berliner Kriminalpolizei in den neuen Partnerländern das Bild einer kompetenten und qualifizierten Hauptstadtpolizei vermitteln. Dazu gehören außer hervorragenden polizeifachlichen Kenntnissen auch Kenntnisse über Kultur und Geschichte des Partnerlandes sowie vor allem sprachliche Kompetenz; denn Deutsch ist zwar eine, aber bei weitem nicht die verbreiteteste Amtssprache der Gemeinschaft. Deshalb gibt es auch auf diesem Gebiet noch einiges zu tun.
Insgesamt sehe ich die Berliner Kriminalpolizei im Wesentlichen gut für die Zukunft gerüstet, und zwar gleichermaßen im Hinblick auf neue Kriminalitätsphänomene wie auf neue Verfahren und Techniken. Wie ihre in diesem Buch an Einzelbeispielen beleuchtete Geschichte seit 1945 zeigt, hat sie sich stets jeder neuen Herausforderung gestellt und sie zukunftsorientiert gemeistert. Diesen Erfolg, den auf Dauer nur der Tüchtige hat, wünsche ich uns auch weiterhin.
Die Berliner Kriminalpolizei im strukturellen Wandel
von Peter-Michael Haeberer Landeskriminalpolizeidirektor
Es war eine hervorragende Idee, dem 1998 erschienenen Buch über die Berliner Polizei ein weiteres über die Kriminalpolizei Berlins nach 1945 folgen zu lassen. Deshalb danke ich an dieser Stelle sowohl dem Herausgeber und den Autoren als auch allen Helfern, die es ermöglicht haben, dieses Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die vorliegende Ausgabe soll und kann kein geschlossenes Bild der Berliner Kriminalpolizei wiedergeben. Vielmehr legten die Autoren Wert darauf, in Episoden darzustellen, unter welchen teils schwierigen Bedingungen kriminalpolizeiliche Arbeit von 1945 bis heute vollzogen werden musste.
Eine solche Arbeit bedarf des Rahmens, um die Akzente und Leistungen Einzelner vor dem Hintergrund der Verhältnisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu erkennen. In dem Bemühen, die unterschiedlichen Artikel des Buches mit einer gemeinsamen Klammer zu verbinden, muss ich aber freimütig bekennen, dass mir dies nur zum Teil gelungen ist. Das lag nicht zuletzt daran, dass ich den 13. August 1961 im Westen der Stadt erlebte und sich mein beruflicher Werdegang aus diesem Grunde auch hier vollzog.
Dadurch wurden mir zwangsläufig Einblicke in die Entwicklung des Ostteiles der Stadt verwehrt und viele derjenigen, die kompetent darüber berichten könnten, standen dem Herausgeber mit eigenen Aufsätzen nicht zur Verfügung.
So wie man Berlin aber nicht ohne seine geschichtlichen Wurzeln verstehen kann, so kann man die Entwicklung der Kriminalpolizei nach 1945 auch nur begreifen, wenn man sie in der Tradition der zwanziger und frühen dreißiger Jahre, aber auch belastet durch die schwere Hypothek des ehemaligen Reichssicherheitshauptamtes, sieht und erkennt, wie sehr sie durch die politischen Verhältnisse unserer zweigeteilten Stadt vor und hinter dem Eisernen Vorhang beeinflusst wurde.
Keine andere Stadt in Deutschland war so mit der Weltpolitik verbunden wie Berlin. Nach der Machtübernahme der Roten Armee herrschte hier zunächst nur das Besatzungsrecht. Doch bereits im Mai 1945 wurde die Einrichtung einer Kripo-Zentrale in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte befohlen und darüber hinaus im Oktober 1945 durch den Alliierten Kontrollrat die Organisation der Polizei in die drei Säulen Verwaltung, Schutz- und Kriminalpolizei festgelegt.
Nachdem es aufgrund der eskalierenden politischen Umstände zur Spaltung im Jahre 1948 kam, wurde am 26. Juli 1948 Dr. Johannes Stumm zum Polizeipräsidenten ernannt. Die Alliierten etablierten ihn mit dem gesamten Präsidium in der Friesenstraße in Berlin-Kreuzberg.
Weil der Polizeipräsident aber nach wie vor dem Alliierten Kontrollrat unterstellt war, ging die Befehlsgewalt über die Polizei noch immer von allen Alliierten gemeinsam aus. In der Praxis hatten die einzelnen Sektorkommandanten jedoch die eigentliche Machtbefugnis. Während im Ostteil der Stadt diese Befugnis allein bei den Repräsentanten der Sowjetarmee lagt, gab es in den drei Westsektoren auch drei Zuständigkeiten für die Sicherheit der Stadt. Da es nur einen Polizeipräsidenten gab (mit Dienstsitz im amerikanischen Sektor), erstreckte sich die Befehlsgewalt de jure nur auf die Sektorassistenten – ein Amt, das in der Polizei extra eingeführt wurde. Weisungen an den Polizeipräsidenten wurden von allen (West-)Alliierten über Allied Kommandantura Order oder Letter verfügt. Daneben gab es die direkte Befehlsgewalt alliierter Offiziere gegenüber jedem einzelnen Polizeibeamten, die bis zum Abzug der Alliierten im Jahre 1994 galt.
In den Jahren der Zusammenarbeit entwickelte sich ein durchaus freundschaftliches Verhältnis zwischen den Sicherheitsoffizieren der drei West-Alliierten und ihren schutzpolizeilichen Partnern.
Mit der Kriminalpolizei waren die Verbindungen mit Ausnahme der Abteilung I („Polizeilicher Staatsschutz“) eher lose. Deren Hauptaugenmerk lag – wen wundert’s angesichts der politischen Rahmenbedingungen – auf der Bekämpfung geheimdienstlicher Agententätigkeit und auf der Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts.
Als eine Arabeske der Geschichte sei angemerkt, dass die Kriminalpolizei des Landes Berlin heute so gut wie keine Spionagefälle mehr bearbeitet, es aber immer noch vereinzelte Ermittlungshandlungen wegen Verbrechen aus der nationalsozialistischen Zeit gibt.
Erst die ab Mitte der siebziger Jahre zu verzeichnende Terrorwelle mit weltweiten Anschlägen auf die zivile Luftfahrt führte zu einer engen Zusammenarbeit zwischen den Alliierten, die die Lufthoheit beanspruchten, und der Kriminalpolizei, die dazu führte, dass in den Maßnahmenkatalogen weniger militärische als vielmehr polizeiliche Taktik in den Vordergrund rückte. Die Alliierten hatten gelernt, dass sie sich auf die Polizeilicher Lagen verlassen konnten und angesichts der damals bereits beginnenden Truppenabzüge auch mussten.
Bei allem gegenseitigen Verständnis war das Rechtsverhältnis zwischen Polizei und Alliierten letztlich aber noch immer durch das Kriegsrecht bestimmt und dieses zugleich auch Ausdruck der durch die unterschiedlichen Machtbefugnisse verursachten Zweiteilung dieser Stadt. Nichts anderes dürfte für den Ostteil der Stadt gegolten haben, wo das Präsidium der Volkspolizei direkt oder indirekt über das Ministerium für Staatssicherheit der russischen Besatzungsmacht zuzuarbeiten hatte.
Mit dem historischen Abstand von 15 Jahren betrachtet, war das Jahr nach dem Fall der Mauer und vor der Wiedervereinigung Deutschlands das wohl interessanteste in Berlin.
Zweistaatlichkeit im unmittelbaren Erleben – so konnte man als Bürger dieser Stadt die „Grenze“ jederzeit überschreiten, als Angehöriger der Organe staatlicher Rechtspflege durfte man es in amtlicher Eigenschaft dagegen nicht.
Nur, wer konnte und wollte sich daran halten? Observationskräfte beider Seiten überschritten die „Grenze“ mit und ohne Erlaubnis, und Ermittler bekamen Hinweise zu Straftaten auf der jeweils anderen Seite.
Die Zusammenarbeit war dabei nicht immer einfach, zumal Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), zunächst aus dem Ministerium ausgeschieden, über die „Runden Tische“ bei dem Präsidium der Berliner Volkspolizei wieder eingestellt wurden.
Verräterische Einträge in Personalakten durften die Probanden, soweit möglich, selbst bereinigen. Schnelles und pragmatisches Handeln wurde deshalb mit der Vereinigung erforderlich, um Unheil zu vermeiden, zugleich aber auch Partnerschaften zu bilden, um die Kollegen aus dem Ostteil der Stadt in die für sie fremde Rechtsmaterie einzuführen, sie auszubilden und ihnen die Grundzüge demokratischer Kontrollinstanzen zu vermitteln.
Dass sich die Eingliederung auf sehr professionelle Weise vollzog, ist letztlich einem Mann zu verdanken, der kein Kriminalbeamter, aber ein überaus engagierter und für die Aufgabe prädestinierter Mann war. Der Leiter der Schulabteilung des Polizeipräsidenten in Berlin, LtdPD Simon. Er entwickelte gemeinsam mit seinen Mitarbeitern ein Konzept zur Aus- und Fortbildung des personellen Zuwachses und setzte es erfolgreich um. Sein Name wird deshalb zu Recht mit diesem über Jahre dauernden Mammutwerk in Beziehung gesetzt werden.
Die Kriminalpolizei hatte von Anfang an darauf verzichtet, reine Ost- oder reine Westdienststellen zu gründen. Eine Entscheidung, die sich schnell bezahlt machen sollte. Allerdings war sie auch mit dem Nachteil behaftet, dass diese Dienststellen, die ihrer neuen Größe von Berlin angepasst und deshalb für die gesamte Stadt zuständig waren, immer wieder reduziert werden mussten, weil viele der neuen Mitarbeiter sehr schnell durch ihre Vergangenheit eingeholt wurden und konsequenterweise entlassen werden mussten.
Mit dem Hauptstadtbeschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 wurde klar, dass die „Hauptstadt im Wartestand“ in kürzester Zeit wieder Hauptstadt „in vivo“ werden würde.
Für die Kriminalpolizei aber waren dies zunächst eher Fragen akademischen Charakters, denn die Sicherheitsprobleme, die durch Parlament und Ministerien in die Stadt hineingetragen wurden, waren gering im Gegensatz zu denen, die sich aus der allgemeinen Kriminalitätslageentwicklung ergaben.
Um den Ängsten der Neuberliner mit Bundesaufgaben zu begegnen, wurde recht schnell eine gemeinsame Lagebetrachtung zwischen Berlin und Brandenburg einerseits und Berlin und dem Bund andererseits angestrebt. Das Bundeskriminalamt und die Berliner Kriminalpolizei stellten als Erstes ein gemeinsames Lagebild auf, mussten aber bald erkennen, dass die Deliktsfelder der allgemeinen Kriminalität auf Parlamentarier oder Ministerien keinen Einfluss hatten, noch diese den ihren geltend machten, um der steigenden Kriminalität Einhalt zu gebieten.
Die Sogwirkung der wirtschaftlichen Metropole war nach dem Fall des Eisernen Vorhangs nicht zu übersehen. Zwar entwickelte sich der gemeinsame Kriminalitätsraum Berlin-Brandenburg erst langsam, dennoch zeigte er bereits erste Konturen, als sich der Speckgürtel nicht nur mit stadtmüden Berlinern, sondern auch mit der dazugewonnenen positiven und negativen Infrastruktur füllte.
Hinzu kam als weiteres Phänomen das der russischen Emigranten. Zu tausenden strömten Russen, Russlanddeutsche und Angehörige der früher zur UdSSR gehörenden und nunmehr selbständigen Völker in die Stadt und brachten nicht nur ihre Sprache und Gebräuche mit.
Zusammen mit den hier verbliebenen Vertragspartnern aus der ehemaligen DDR, die afrikanischen oder südostasiatischen Völkern angehörten, zeigten sie wenig Neigung zur sozialen Integration. Soziale Abschottungstendenzen waren unübersehbar und bezogen sich erst recht auf die Kontakte zu der Berliner Polizei.
Neue Formen der ethnisch abgeschotteten Bandenkriminalität bei den Eigentumsdelikten, der Kraftfahrzeugverschiebung, des Falschgeldabsatzes und des Gewaltinkassos waren die Folge.
Kriminalität im ethnisch-sozialen Umfeld in dieser Schärfe war eine neue Erfahrung für die Berliner Kriminalpolizei, eine Herausforderung, der sie sich im Großen und Ganzen mit gutem Erfolg gestellt hat und auch in Zukunft stellen wird. Doch davon später.
Anfang der siebziger Jahre wurde klar, dass die Polizei sich aus der kleinräumigen Verteilung in der Fläche zurückziehen musste, um ihre Ressourcen zu bündeln und zielgerichteter einzusetzen. Mit der Polizeireform von 1974 ergaben sich auch für die Kriminalpolizei einschneidende Veränderungen.
Ohne ins Detail zu gehen, weil das den Rahmen der einführenden Worte zu diesem Buch bei weitem sprengen würde, sei nur so viel angemerkt:
Die bestehenden 112 Polizeireviere wurden in 31 Abschnitte umgewandelt. Die Revierkriminalbüros wurden aufgelöst. Die bisher auf zwölf Inspektionen verteilten örtlichen Kriminalpolizeien wurden in fünf örtlichen Polizeidirektionen in jeweils zwei Inspektionen zusammengefasst. Der Rückzug der Kriminalpolizei aus der Fläche wurde durch kriminalpolizeiliche Sofortdienste der Polizeidirektionen kompensiert.
Die zentralen Kriminalreferate und Inspektionen der ehemaligen Abteilung K wurden zu einer „Direktion Verbrechensbekämpfung“ zusammengefasst. Die in der Kriminaldirektion der ehemaligen Abteilung K zentral durchgeführten Aufgaben wurden in einem „Dezernat Verbrechensbekämpfung“ in der Landespolizeidirektion zusammengefasst.
Drei Anmerkungen sind zu der „Reform von 1974“, wie sie gemeinhin genannt wird, zu machen.
Der daraus entstandene Dualismus zwischen der „Direktion Verbrechensbekämpfung“ und dem „Dezernat Verbrechensbekämpfung“ prägte die nächsten Jahre deutlich. Abhängig von den jeweiligen Leitern der Dienststellen entwickelte sich daraus entweder ein fruchtbares Miteinander oder aber ein hemmendes Konkurrenzverhältnis.
Erst mit der Entscheidung, am 1. Juni 1994 das LKA-Modell in die Praxis umzusetzen, entspannte sich dieses Verhältnis. Berlin hatte erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein verfassungsgemäßes Landeskriminalamt.
Der Rückzug aus der Fläche war für die Kriminalpolizei, die gut 80 bis 90 Prozent ihrer Arbeit bezogen auf den Tatortbezirk verrichtet, ein schwerwiegender Fehler. Erst mit der Umsetzung des Berliner Modells, das heißt mit der Reform der schutzpolizeilichen Aufgaben vor Ort, wurde in den letzten Jahren dem Erfordernis, Kriminalbeamte in der kleinsten örtlichen Gliederungseinheit zu verwenden, erneut Rechnung getragen. Mit dem „Hauptsachbearbeiter K“ ist zwar der alte Revierkriminalbeamte noch nicht zurückgekehrt, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Reform von 1974 war keine „Reform“ im Sinne der alten preußischen Heeresreformen mit definiertem Beginn und definiertem Ende. Leider wurde sie so (falsch) verstanden! Mit ihr hätte der Prozess der kontinuierlichen Anpassung und Verbesserung eingeleitet werden müssen. Statt dessen begann mit dem Streit, wer denn nun die Fachaufsicht über „die Kriminalpolizei“ habe, ein schädliches Konkurrenzdenken zwischen örtlicher und zentraler Kripo. Erst 2003 mit der „Neuordnung der Führungsstrukturen“ und der unbestrittenen Verantwortung des Landeskriminalamtes für die Qualitätssicherung der Kriminalitätsbekämpfung in der ganzen Stadt wurde dieser Streit beendet.
Es war aber auch nicht zu übersehen, dass immer neue Ideen innerhalb der Schutz- und Kriminalpolizei eine Reformmüdigkeit mit sich brachten.
Anfang der neunziger Jahre wurde im Zuge einer Organisationsuntersuchung durch „Mummert und Partner“ das „Berliner Modell“ entwickelt. Von der Kriminalpolizei anfänglich eher misstrauisch betrachtet, wurden einfache kriminalpolizeiliche Aufgaben an die Schutzpolizei auf den Abschnitten zur Endbearbeitung abgegeben mit dem Ziel, die Kriminalpolizei spürbar zu entlasten.
Kriminalistik war für die Schutzpolizei im mittleren Dienst seit Anfang der siebziger Jahre nur Hörfach gewesen. Also musste ein neues Ausbildungsvorhaben aufgelegt werden. Die Probleme sind nicht gering, aber der Erfolg wird sichtbar. Kriminalitätsbearbeitung gehört heute bereits in vielen Bereichen der Schutzpolizei zu den ganz normalen Aufgaben.
Die Ende der neunziger Jahre stadtweit eingeführte Verwaltungsreform im Zuge der bundesweit angestrebten neuen Steuerungsmodelle in den Verwaltungen dagegen wurde für die Berliner Polizei um zwei Jahre verschoben.
Eine schicksalhafte Entscheidung. Zunächst schien alles gut zu laufen. Für das Jahr 2001 wurden fünf Pilotdienststellen ausgewählt. Auch das Landeskriminalamt hatte eine Abteilung ausgewählt, die für das gesamte LKA als Pilot-Projekt fungieren sollte, die Abteilung LKA 5, der Polizeiliche Staatsschutz. Der Startschuss dazu fiel am 1. Januar 2001.
Trotz aller Wirren und Widrigkeiten überlebte die Abteilung 5 das erste Jahr fiskalischer Verantwortung und schloss mit einem positiven Ergebnis ab.
Man hatte der Polizei bei der Umsetzung des Reformvorhabens einen Aufschub von zwei Jahren gewährt, nicht aber bei der Fortsetzung der Neugestaltung.
Seit dem 1. Januar 2004 sind alle Organisationseinheiten in den Vollbetrieb als Leistungs- und Verwaltungszentrum oder aber als Serviceeinheit in den Betrieb gegangen. Das insgesamt positive Resultat der Pilotphase konnte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Übergang in die fiskalische Verantwortung in Zeiten des allgemeinen Mangels mit Problemen behaftet ist. Dieses Dilemma besteht in der Haushaltsmisere des Landes Berlin, bei der jährlich drei Milliarden mehr Ausgaben als Einnahmen verzeichnet werden.
Diese Tatsache führte zur Konsequenz: sparen, sparen und nochmals sparen!
Natürlich kann die Polizei nicht von den Sparnotwendigkeiten des Landes ausgenommen werden, andererseits hat sie aber – und hier insbesondere die Kripo – einen gesellschaftlichen Auftrag, der zwar volkswirtschaftlich betrachtet werden muss, aber im Einzelfall nicht einfach betriebswirtschaftlich gegenzurechnen ist.
Wenn kriminalpolizeiliche Arbeit nicht mit dem Rotstift durchgeführt werden soll, bedeutet das für alle, die in der Kripo Verantwortung tragen, dass sie intelligente Alternativen entwickeln und trotz der geringeren personellen Ressourcen sowie der reduzierten finanziellen Mittel ihre Aufgaben so erfüllen, wie es die Allgemeinheit erwarten darf.
In der Konsequenz heißt das, kontinuierlich die Sinnhaftigkeit von Hierarchieebenen zu prüfen, den Einsatz von Personal zu optimieren und die Organisation des LKA als Resultat der inneren Schwerpunktsetzung anzupassen. Dem entspricht die Neuorganisation des LKA in den Jahren 2003 und 2004.
Die Entwicklung der Informationstechnologie hat einen rasanten Aufschwung bewirkt. Zwar gehörte die Berliner Kriminalpolizei zu den Ersten, die Mitte der siebziger Jahre ein voll funktionsfähiges elektronisches Vorgangsverwaltungs- und Informationssystem (ISVB) ihr Eigen nannte.
Mit der Entscheidung für ein zentrales System waren aber auch Weichen gestellt worden, die im Zeitalter der Miniaturisierung der individuellen Nutzung von Informationstechnologien (IT) entgegenstanden. Die Umstellung auf neue technische Möglichkeiten war aber nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein Erkenntnis- und Ausbildungsproblem. Erst spät konnte dies mit großem finanziellem Aufwand begonnen werden.
Erste Schwerpunkte wurden daher auf Unterstützungssysteme gelegt: Verbesserung der Mobilität, Digitalisierung von Fingerabdruckblättern, des Täterbildmaterials, das Projekt „POLIKS“ (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung), um nur einige Projekte zu benennen. Auf all diesen Feldern wurde die Berliner Kriminalpolizei aktiv und hat dort einen Standard erreicht, der bemerkenswert ist.
Erst in zweiter Linie wurden Maßnahmen begonnen, die die IT-Kompetenz der Mitarbeiter steigern sollen. Notwendig war das geworden, weil Informationstechnologien vermehrt zur Bewältigung krimineller Logistik und als aktives Tatmittel zum Einsatz kamen. Eine Neuerung, deren Konsequenz noch nicht abzusehen ist. Aber schon sind neue Entwicklungen sichtbar. Der 11. September 2001 hat auch hier seine Spuren hinterlassen. Veränderte Aufgaben zur Gefährdungsbewertung bedingen einen vernetzten Informationsaustausch.
Die Kriminalpolizei ist eine Organisation zur Informationsverarbeitung. Um den modernen Methoden des Verbrechens Vernünftiges entgegensetzen zu können, muss sich die Kriminalpolizei weiterhin nicht nur um eine technische Ausrüstung bemühen, mit der sie dieser Klientel fach- und sachgerecht, aber auch schnell und präzise begegnen kann, sondern muss dem organisatorischen Netzwerk der Täter vernetztes Denken bei der Auswertung und vernetzten Transfer beim Zugriff auf Informationen gegenüberstellen.
Die Kriminalpolizei ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und somit auch ein Spiegelbild der Stadt. Sie wird auch in den nächsten Jahren weiteren Veränderungen und einem weiteren Strukturwandel unterliegen.
Immer aber wird die Kriminalpolizei von und mit Menschen leben, die mit Initiative, Engagement, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein ihren Dienst in einer Gemeinschaft von Professionellen versehen und alles unternehmen, um sich dem Verbrechen mit all seinen erschreckenden Facetten entgegenzustellen.
Von der Geschichte der Kripo
Entwicklung und Aufbau der Kriminalpolizei in Berlin
von Klaus Dettmer
Vorgeschichte
Mord und Totschlag durchziehen die Geschichte wie ein roter Faden. Sie zu sühnen und ihnen vorzubeugen gehörte zu den ersten Übereinkünften einer Gemeinschaft, sei es in mündlich tradierten Formen oder später in schriftlich fixierter Form. Im „Sachsenspiegel“ des Eike von Repgow sehen wir eine noch stammesbezogene Kodifizierung des hohen Mittelalters, in der „Karolina“ Karls V. von 1532 ein erstes Strafgesetzbuch des Reiches. An die Stelle der ursprünglichen Großfamilien, Sippen und Stämme traten im Lauf der Entwicklung die neuen Verbände der Kirche, der Städte und der Territorialfürsten. Die Ahndung von Angriffen auf Körper und Leben blieben bis in die allerjüngste Zeit auf Abschreckung bedacht. Die Unterscheidung der höheren Gerichtsbarkeit gegenüber der niederen als Blutsgerichtsbarkeit lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen. Aber auch Verstöße gegen das Eigentumsrecht, gegen sittliche Konventionen oder einfacher Ungehorsam gegen Vorgesetzte wurden durch die Todesstrafe geahndet, wie die im vierten Teil des „Berliner Stadtbuches“ von 1389 zusammengefassten Urteilssprüche zeigen: Nr. 5: Eckart Maler enthauptet wegen Misshandlung seines Meisters, Nr. 10: Hermann Krunkel mit einem Genossen gehängt, weil sie dem Werkmeister Armbrüste stahlen, Nr. 14: Friedrich Woltersdorf gerichtet wegen Kirchendiebstahl, Nr. 15: eine Frau verbrannt wegen Kuppelei, Nr. 16: Peter Juris gerichtet für Pferdediebstahl usw. 1 Während die Brandmarkung mit Hilfe eines glühenden Eisens im Gesicht noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts in Mitteleuropa als Erkennungszeichen des Verbrechers üblich war, 2 blieb der Pranger beziehungsweise das Herumzeigen des Verbrechers in ländlichen Gegenden noch im 20. Jahrhundert eine geübte Form der Warnung. Vom Steckbrief, in Preußen seit 1717 eingeführt, führt eine direkte Linie hin zur Fahndung durch das Fernsehen (Sendung „xy-ungelöst“) 3 .
In Zeiten schwacher Zentralgewalten mussten die Städte die Rechtsprechung in eigener Regie übernehmen und sich durch Bündnisse mit anderen Städten gegen räuberische Adlige zur Wehr setzen. Ertappte kleinere Kriminelle erhielten als Kennzeichnung den Staupenschlag (Auspeitschung, bei der der Delinquent vom Henker durch die Straßen geführt wurde), sie mussten Urfehde schwören (Verzicht auf Rache und Rückkehr) und wurden ausgewiesen. Auf dem flachen Land vermehrten sie das fahrende Volk, das heißt Spielleute, Bettler, Landsknechte und Zigeuner. 4 Die sich aus diesen Gesellschaftsschichten rekrutierenden Banden konnten die Territorialmächte erst zu Anfang des 19. Jahrhunderts durch Einsatz des Militärs (Razzien, im damaligen Sprachgebrauch: Generalvisitationen) endgültig auflösen. 5
Die Stadt Berlin verlor nach dem Berliner Unwillen im Jahre 1447 ihre Selbständigkeit. Durch den Bau ihres Schlosses in der Stadt bewiesen die Hohenzollern, wer das Sagen in der Stadt hatte. Aus der Häufigkeit der kurfürstlichen Edikte zum Thema Landstreicher-, Bettler- und Verbrecherunwesen geht hervor, als wie dringend dieses Problem gesehen wurde und wie wenig die Verordnungen fruchteten. 6 Die Stadt war durch Mauern und Tore verschlossen, die Torkontrolle versahen Soldaten. Einund Ausreisende ließen sich leicht kontrollieren. Innerhalb der Stadt, deren fünf Teilstädte seit 1709 durch einen Magistrat regiert wurden, unterstanden die Einwohner verschiedenen Rechtsherren: ausgenommen von der städtischen Rechtsprechung waren die Hofbediensteten, die Adligen, die Soldaten und die Angehörigen der französischen reformierten Gemeinde.
Bei dem im 15. Jahrhundert aus der Verwaltung von Burgund übernommenen Begriff der „Polizei“ muss zwischen zwei Bedeutungen unterschieden werden: der ältere, allgemeinere Begriff bezeichnete damit die Regierung, Verwaltung und öffentliche Ordnung oder mit den Worten des Grimm’schen Wörterbuches:„… eine Art Sittenaufsicht in Staat und
Gemeinde, den Staat selbst sowie die Staatskunst, die Politik.“ 7 Der jüngere Begriff definierte die Aufgabe der Polizei als Sorge für die Abwendung zukünftigen Übels. 8 Erst aus dem jüngeren Begriff konnte sich die Verwaltungsaufgabe der Sicherheitsund Kriminalpolizei entwickeln.
Preußische Zeit
Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 trug in Teil 10 Titel II Paragraf 17 der Polizei auf, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Es stattete die Polizei zu diesem Zweck mit Zwangsmitteln aus sowie mit dem Recht und der Pflicht des ersten Angriffs und der vorläufigen Untersuchung (Teil II Titel 17 Paragraf 12).
Kurfürst Friedrich III. hatte bereits 1693 versucht, durch ein staatliches Polizeidirektorium eine einheitliche Polizeiverwaltung einzuführen, offenbar ohne Erfolg. 1718 befahl König Friedrich Wilhelm I. dem Magistrat, einen Polizeiinspektor mit drei bis vier Unterbediensteten anzustellen. 1735 übertrug derselbe König dem Magistrat und dem Militärgouverneur die Rechtsprechung in Polizeisachen. Die Gerichtsbarkeit blieb bei der Hausvogtei. Zwischen Rechtsprechung und Polizeigewalt wurden die Aufgaben getrennt. Da sich aber hier der erwünschte Erfolg nicht einstellte, setzte König Friedrich II. 1742 Carl David Kircheisen als Direktor des neu gegründeten Polizeidirektoriums ein und ernannte ihn 1746 auch zum Stadtpräsidenten. Die 1742 in Anlehnung an das Pariser Vorbild erlassene Instruktion sah die Ernennung von commissaires de quartiers und die Unterteilung der Stadt in ihnen unterstehende Aufsichts-Bezirke vor. Statt der ursprünglich geplanten 30 Commissaires wurden nur 18 angestellt. Des Weiteren vergrößerte man den Polizeiapparat durch die Anstellung von neun Polizeidienern, zwei Polizeimeistern und rund 40 Nachtwächtern.
Seit 1707 bestanden Vorschriften zum Meldewesen, deren Durchführung man der geheimdienstlich organisierten Fremdenpolizei übertrug, die durch Spitzel in Gasthäusern und unter der Dienerschaft Informationen sammeln ließ. Das Berliner Modell der staatlichen Polizei diente als Vorbild für die Einrichtung von Polizeidirektionen in Königsberg (1752), Potsdam (1776), Elbing (1773), Danzig und Thorn (1794). 9
Kircheisens Amtsnachfolger war seit 1770 Johann Albrecht Philippi. 1787 folgte Johann Friedrich von Eisenhardt, bis er 1794 abgesetzt wurde und Friedrich Philip Eisenberg die Nachfolge antrat. In seiner Amtszeit wurde das Polizeipräsidium durch das Reglement vom 21. Januar 1795 in eine kollegiale Behörde umgewandelt. Sein Nachfolger Büsching (seit 1804) hob diese Reform 1805 wieder auf. In dieser Zeit erhielt die Kriminalpolizei in der Immediat-Kriminalkommission von 1797 zum ersten Mal fest umrissene Konturen. Sie wurde aus dem Polizeiapparat ausgegliedert und dem Gerichtswesen unter Aufsicht des Kammergerichts angegliedert. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckte sich auf Berlin und einen Umkreis von fünf Meilen um Berlin.
Die Kriminalpolizei erhielt einen eigenen Personalkörper von zwei Kriminalsekretären, einem Kriminalinspektor und zwei Kriminalkommissaren. Als kriminaltechnische Hilfsmittel stellte die Kommission Nachrichten über kriminelle Vorfälle zusammen, legte ein alphabetisches Steckbriefregister an, registrierte unentdeckte Verbrechen, führte Listen über gestohlene Sachen und verdächtige Personen und registrierte Festnahmen und Entlassungen sowie die Namen von Festungs- und Zuchthausinsassen. 10 Der Sittenpolizei übertrug die Kommission die Aufklärung des Zusammenhangs von Prostitution und Verbrechen. Die Selbständigkeit der Kommission endete 1804 mit der Unterstellung unter die Kriminaldeputation des Stadtgerichts.
In der Zeit der Besetzung Berlins durch die Truppen Napoleons unterstand das Polizeiwesen dem comité administratif. In der Polizeiverwaltung blieb durch die Person Büschings die Kontinuität erhalten. Während dieses Zeitabschnitts wurde die Zahl der Polizeireviere von 19 auf 23 erhöht.
Mit den Stein-Hardenberg’schen Reformen, hier insbesondere der Städteordnung vom 19. November 1808, erhielten die Kommunen die Selbstverwaltung. Die bisherige gemeinsame Stadt- und Polizeiverwaltung wurde getrennt und verschiedenen Verwaltungen überwiesen.
Im Paragrafen 166 der Städteordnung behielt sich die Staatsregierung vor, in den Städten eine eigene staatliche Polizeiverwaltung einzurichten oder sie im Auftrag durch den Magistrat ausführen zu lassen. In der Kabinettsorder vom 25. März 1809 ernannte König Friedrich Wilhelm III. Justus Gruner zum Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin. Er übernahm landes- und ortspolizeiliche Aufgaben und hatte in Berlin den Rang eines Regierungspräsidenten inne. Die Zuständigkeit des Polizeipräsidiums erstreckte sich über das Weichbild von Berlin (engerer Polizeibezirk) hinaus auch auf Charlottenburg, den Tiergarten und Ortschaften in den Kreisen Teltow und Niederbarnim (weiterer Polizeibezirk).
Die kollegiale Leitung der Geschäfte wurde aufgehoben und durch eine bürokratische ersetzt. Nach französischem Vorbild entstanden vier Geschäftsbereiche: Während das Allgemeine Geschäftsbüro die Landespolizeisachen betreute, besorgte das Polizei-Amt die ortspolizeilichen Angelegenheiten.
Hinzu kamen das Fremdenbüro und das Sicherheitsbüro. Letzteres erhielt seine Funktionsfähigkeit erst durch die erneute Unterstellung der Kriminalpolizei unter das Polizeipräsidium. Das geschah durch die Ernennung des Direktors des Berliner Kriminalgerichts, von Schlechtendahl, zum Polizeipräsidenten am 12. Februar 1811, nachdem Gruner an die Spitze der preußischen Polizeiverwaltung getreten war. Die Zuständigkeiten zwischen Kriminalgericht und Polizeipräsidium regelte das Abkommen vom 1. April 1811. 11 Sie blieben bis zur Errichtung einer Staatsanwaltschaft am 3. Januar 1849 ein Zankapfel zwischen beiden Behörden.
Zwischen 1816 und 1821 erhielt Berlin den Status eines Regierungsbezirks mit voller Zuständigkeit für das Polizeiwesen. Der Polizeipräsident übernahm in seiner Person auch die Funktion eines Regierungspräsidenten. Die ortspolizeilichen Aufgaben betreute in dieser Zeit der Direktor des Polizei-Intendanturamtes. Im Jahre 1822 endete das Experiment des Berliner Regierungsbezirks. Von nun an verstärkten sich die Tendenzen zum Herauswachsen Berlins aus der Provinz Brandenburg und das Bedürfnis, diesem Umstand in geeigneter Form Rechnung zu tragen.
Das Polizeipräsidium erhielt 1822 seine frühere Selbständigkeit zurück, übernahm aber zusätzlich Zuständigkeiten eines Regierungspräsidiums unter anderem in Gewerbesachen. Die Behörde gliederte sich 1822 auf in das General-Geschäftsbüro und das Polizei-Intendanturamt sowie Spezialbüros (Polizei-Untersuchungsamt, Sicherheitsamt, Polizei-Fremdenamt und Wohnungs-Meldungsamt).
Das Stadtgebiet war in 22 Revierbereiche eingeteilt. Den exekutiven Dienst versahen drei Kriminalkommissare, soweit diese Aufgaben nicht den Revierkommissaren übertragen waren. Das führte zu Doppelgleisigkeit bei der Arbeit, da die Kriminalkommissare ihre Aufträge vom Sicherheitsbüro erhielten. Die Ineffizienz der scharfen Trennung zwischen landes- und ortspolizeilichen Aufgaben führte zur Neuregelung der Geschäftsbetriebes im Jahre 1830.
Es entstanden fünf selbständige Abteilungen unter der verantwortlichen Leitung jeweils eines Dirigenten. Die Aufgaben des Sicherheitsbüros übernahm die Abteilung IV. Zu dessen Dirigenten wurde der Geheime Hofrat Carl Falkenberg bestellt. Ihr Auftrag lautete: Verhütung und Ermittlung verübter Verbrechen, Aufsicht über gefährliche Personen, Beobachtung dienst- und arbeitsloser Personen, Ausweisung oder „correctionelle Einsperrung“ (Arbeitshaus) dieses Personenkreises, Kontrolle von Gewerben, die mit dem genannten Personenkreis in Berührung standen wie Trödlern, Hausierern, Pfandleihern, Schlafstellenhaltern, Bordellwirten und Lohnhuren. Die bereits von der Immediat-Kriminalkommission angelegten Karteien wurden durch weitere ergänzt und umfassten 1830 Übersichten über alle Festungs- und Zuchthausinsassen in Preußen, entlassene Häftlinge, Häftlinge in Untersuchungshaft in der Kurmark, verhaftete Landstreicher, unter Polizeiaufsicht stehende Personen, Prostituierte und sämtliche dienst- und arbeitslosen Personen. Das Steckbriefregister vervollständigte man fortlaufend aus 27 in- und ausländischen Zeitungen. 12
Die vom Dezernenten des Sicherheitsbüros Merker seit 1819 herausgegebenen „Mitteilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege“ fanden ihre Ergänzung und Fortsetzung in den seit 1840 erscheinenden „Beiträgen zur Erleichterung des Gelingens der praktischen Polizei“. 13 Sie enthielten wöchentliche Überblicke über die polizeilichen Tagesereignisse in der Residenzstadt Berlin sowie Statistiken des Stadtvogteigefängnisses. Die vom Sicherheitsbüro erstellten Listen gesuchter Verbrecher waren der Vorläufer des seit 1852 herausgegebenen „Preußischen Central-Polizeiblattes“. Die Redaktionstätigkeit blieb eine ständige Aufgabe der Abteilung IV.
Als Kriminalinspektoren fungierten seit 1812 zuerst der Kriminalsekretär Schardt. Ihm folgte der Polizeiinspektor Eckert und ab 1827 der Polizeiinspektor Duncker bis 1847. Während seiner Amtszeit erhöhte sich die Zahl der Kriminalkommissare auf sechs feste Kräfte, nicht mitgerechnet die Kommissare beim Berliner Kriminalgericht. Die Kriminalbeamten trugen Uniform, die sie im Bedarfsfall gegen Zivilkleidung austauschten, und wiesen sich durch die seit 1810 eingeführte Polizeimarke aus (Paragraf 20 des Polizeireglements vom 5. Januar 1810). Das stetige Anwachsen der Einwohnerzahl Berlins von 178 000 im Jahre 1800 auf 270 000 im Jahre 1838, dann zwischen 1838 und 1847 eine beschleunigte Zunahme auf 403 000, ließ die sozialen Probleme und die mit ihnen verbundene Kriminalität derart anwachsen, dass auch die Öffentlichkeit darüber Aufklärung und Information verlangte. Im Vordergrund der Vorwürfe gegen die Kriminalpolizei stand das Vigilantenunwesen (Spitzel), das vielen Verfassern aber die Möglichkeit gab, Umfang und Erscheinungsformen der Kriminalität darzustellen.
Als Folge der Revolution von 1848 wurde am 23. Juni 1848 die Schutzmannschaft als Polizeieinheit aufgestellt. Das Preußische Polizeigesetz vom 11. März 1850 (Gesetzes-Sammlung GS, S. 265–268) ermöglichte die Errichtung von Spezialeinheiten, denen ausschließlich die Behandlung kriminalistischer Aufgaben oblag. Diese Richtlinien setzte in Berlin der umstrittene Polizeidirektor Wilhelm Stieber (Amtszeit 1850 bis 1860) um, der 1852 eine Revierkriminalpolizei schuf, die jedem der inzwischen 36 Polizeireviere einen geeigneten Schutzmann für die Bearbeitung kriminalpolizeilicher Fragen überwies. In Fachkursen wurden diese Schutzleute auf ihre kriminalistischen Aufgaben vorbereitet. 1854 wurde die Kripo als Abteilung VII aus der Sicherheitspolizei (Abteilung IV) ausgegliedert.
Stieber hoffte, als Abteilungs-Dirigent die bisherige Trennung in Dezernats- und Exekutivarbeit aufzuheben. Ihm standen als Personal zwei Hilfsdezernenten, ein Sekretär, zwei Kriminalinspektoren, ein Leicheninspektor, zwölf Kriminalkommissare und 50 Kriminalschutzleute zur Verfügung.
Für die Sicherstellung der Leichen von Selbstmördern und verunglückten Personen war bereits 1840 ein Kommissariat eingerichtet worden. Dem Beispiel des 1864 in Paris eröffneten Leichenschauhauses (morgue) folgend, zielten die Planungen in Berlin auf die Einrich-tung eines vergleichbaren Instituts, das als Abteilung der Staatsarzneikunde auf dem alten Charité-Kirchhof entstand und mit einem Kühlsystem des neuesten Standes ausgerüstet war. Im Dezember 1885 dem Polizeipräsidium unterstellt, wurde es als „fiskalisches Leichenschauhaus“ am 1. März 1886 eröffnet. Ein Kommissariat zur Sicherstellung von Leichen hatte hier später seine Amtsräume. 14
Wesentliche Erfolge der Kripo-Arbeit sind den unter Stieber arbeitenden Kriminalkommissaren Bormann, Rockenstein und Pick zuzurechnen. Stieber fasste seine Erfahrungen im „Practischen Lehrbuch der Kriminal-Polizei“, Berlin 1860, zusammen.
Die mit dem Gesetz vom 17. Juni 1846 (GS, S. 267, Neuregelung durch Verordnungen vom 2. und 3. Januar 1849; GS, S. 1 und S. 14) geschaffene Staatsanwaltschaft erhielt in Paragraf 4 das Recht, Polizeibehörden, insbesondere die Kriminalbeamten, zu Untersuchungshandlungen hinzuziehen. Durch Paragraf 159 der Strafprozessordnung (15. September 1879) erhielten die Kriminalbeamten den Status von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Daraus hat sich aber keine Kontrolle über die Kripo entwickelt, denn diese entwickelte ihr Ermittlungsinstrumentarium methodisch, technisch und verwaltungsmäßig weiter. Seit 1864 erhielt die Kripo als ständiges zusätzliches Unterpersonal Wachtmeister und Schutzmänner.
Kaiserzeit
1872 wurde jedem Revier ein Kriminalschutzmann zugeteilt, der dem Reviervorsteher unterstand, aber Aufträge der Kriminalkommissare auszuführen hatte. Um den Bedarf an geeignetem fachlichen Personal zu decken, durften ab 1875 neben den Militärversorgungsempfängern auch andere eingestellt werden. Die Posten der Abteilungsdirigenten der Abteilungen II und IV wurden durch höhere Beamte besetzt. Trotzdem rekrutierten sich die Kriminalwachtmeister und -schutzmänner weiter vorwiegend aus der Schutzmannschaft. Seit 1879 waren sie ausschließlich der Abteilung IV unterstellt, die ihrerseits haushaltsmäßig selbständig wurde. 15
Angepasst an die bestehenden sechs Bezirkshauptmannschaften der Schutzpolizei bildete man 1877 sechs Bezirkskommissariate der Kripo, deren Auftrag Aufklärung von Delikten im jeweiligen Bezirk lautete. Zusätzlich hatten die Bezirkskommissariate aber auch Aufgaben der Sittenpolizei und der politischen Polizei wahrzunehmen. Bezirke mit einer Bevölkerungszahl von 200 000 Personen hatten einen zu großen Zuschnitt. Durch die Vermehrung der Bezirkskommissariate konnte die durchschnittliche Bevölkerungszahl je Kommissariat auf 150 000 gesenkt werden. 16 Die Zahl der Polizeihauptmannschaften stieg mit dem Wachstum der Bevölkerung bis 1908 auf 13. Auf der lokalen Ebene war die Polizei durch 111 Reviere präsent. 17
Mit der Einrichtung von drei Inspektionen (A: zuständig für die Bezirkskommissariate, B: zuständig für gewerbs- und gewohnheitsmäßig verübte Straftaten, C: zuständig für Angelegenheiten, die juristische, kaufmännische oder technische Vorkenntnisse erfordern) unterhalb der Abteilungsdirigenten gelang es 1885, eine effektive Mittelinstanz zu installieren. Den Revieren wurde zur Überwachung der Gaststätten und Gewerbebetriebe ein weiterer Kriminalschutzmann auf Dauer zugewiesen. Die den Kriminalschutzmännern vorgesetzten Kriminalwachtmeister erhielten eine kriminalistische Ausbildung. Seit 1886 stand die Sittenpolizei (unter der Leitung eines vierten Kriminalinspektors) wieder unter der Zuständigkeit der Abteilung IV. 18
In den folgenden Jahren wurden die Geschäfte in der Inspektion A auf die Dezernate I bis III und in der Inspektion B auf die Dezernate I und II aufgefächert und die Personalstärke durch einen zweiten Kriminalinspektor für jede der beiden Inspektionen aufgestockt. Die Zahl der Bezirkskommissariate stieg (parallel zu den Bezirkshauptmannschaften) auf zwölf. Die Bearbeitung einfacher Kriminalfälle wurde einem neu gegründeten Dezernat D übertragen. In der Inspektion B stieg die Zahl der Kommissare von zwölf auf 16.
Die Zuständigkeit des Berliner Polizeipräsidenten für das Berliner Umland, den so genannten weiteren Polizeibezirk, war durch die Kreisordnung von 1872, die die Übertragung der Ortspolizei auf die Amtsvorsteher vorsah, ausgehöhlt und schließlich 1873 durch eine Kabinettsorder aufgehoben worden. Zielgerichtetes polizeiliches Handeln im Berliner Umland wurde dadurch erheblich behindert. Das Gesetz vom 12. Juni 1889 (GS, S. 129) übertrug deshalb dem Berliner Polizeipräsidenten die orts- und landespolizeiliche Zuständigkeit für die Amtsbezirke Rixdorf, Schöneberg und Deutsch-Wilmersdorf im Kreis Teltow, für Lichtenberg, Reinickendorf, Weißensee und Stralau-Rummelsburg im Kreis Nieder-Barnim sowie für den Stadtkreis Charlottenburg. In diesen Verwaltungen wurden mit Berliner Beamten besetzte Kriminalbüros eingerichtet. 1898 kamen die Stadt Schöneberg, 1899 die Amtsbezirke Tempelhof, Treptow und Britz (Kreis Teltow) sowie Tegel und Pankow (Kreis Nieder-Barnim) unter die Zuständigkeit des Berliner Polizeipräsidenten. Die Entwicklung fand ihren vorläufigen Abschluss mit der Schaffung des Landespolizeibezirks Berlin im Jahre 1900, in dem aber weiterhin Vororte mit eigener Polizeiverwaltung (das heißt auch Kriminalpolizei) bestanden, die sich aber durch einen Nachrichtendienst mit der Berliner Kripo verständigten. 19
Nach 1890 führte die Kripo so genannte fliegende Patrouillen zur Beobachtung der Kriminellen ein. Jede der aus zwölf Schutzmännern und einem Kriminalwachtmeister bestehenden Gruppen war auf besondere Verbrechensarten spezialisiert und handelte über die Grenzen der Reviere und Bezirke hinweg. 20 Seit 1903 war der Abteilung IV die Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels angegliedert. Als weitere übergreifende Zuständigkeiten kamen hinzu: 1920 die Zentralstelle zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate und vermutlich 1929 die Zentralstelle für Falschgeldwesen (Inspektion D angegliedert).
Im Erkennungsdienst (ED) fasste man alle damals zur Verfügung stehenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen zusammen. Dazu zählten das vom Inspektor Meerscheidt-Hüllesen seit 1876 geführte Verbrecher-Album, das die Verbrechen in 29 verschiedene Gattungen aufschlüsselte, 21 das aus Frankreich übernommene Körpermessungssystem nach Bertillon (1909 mit 90 000 Messkarten), die nach Wiener Vorbild eingeführte Sammlung von Fingerabdrücken (Daktyloskopie, 1909 mit 68 000 Karteikarten), 22 das fotografische Atelier, das Merkmalsverzeichnis, das Spitznamenverzeichnis sowie eine Handschriftensammlung. 23
Ständig gesammelt wurden die Polizeiberichte, die Tagesverzeichnisse und die Fahndungsblätter. In der Abteilung IV saß auch die Redaktion des Zentral-Polizeiblatts und des Deutschen Fahndungsblatts. Aus dem Strafregister erhielt die Kripo auf dem Wege der Amtshilfe Auskunft. Für Ausbildungszwecke entstanden seit 1890 die Sammlungen des Kriminalmuseums, in denen in drei Abteilungen Werkzeuge, die bei Verbrechen an Leib und Leben, zweitens Geräte, die bei Diebstählen, und drittens Ausrüstungen, die bei Betrügereien und Falschgeldherstellung zum Einsatz kamen, zur Veranschaulichung mit nachgestellten Szenarien in den Räumen des neuen Polizeipräsidiums am Alexanderplatz ausgestellt wurden. 24
1889/90 bezog die Behörde nach nur dreijähriger Bauzeit das vom Baustadtrat Blankenstein am Alexanderplatz errichtete neue Polizeipräsidium. Die Kriminalpolizei war über Eingang V zu erreichen.
In der gedruckten Geschäfts- und Reviereinteilung der königlichen Polizeiverwaltung im Landespolizeibezirk Berlin für das Jahr 1910 gehörten zur Exekutive sieben Kriminalinspektoren, 51 Kriminalkommissare, 143 Wachtmeister und 406 Schutzmänner, davon je 115 Wachtmeister und Schutzmänner in den 115 Polizeirevieren sowie vier Wachtmeister und 27 Schutzmänner in den Vororten. 25
Während des Ersten Weltkrieges verschob sich der Tätigkeitsbereich der Kripo durch die Zunahme der Prostitution stark in Richtung auf sittenpolizeiliche und fürsorgepolizeiliche Aufgaben. Unter der Zielsetzung, die Übertragung von Geschlechtskrankheiten auf Militärpersonen zu verhindern, wurde das Kontrollwesen durch den Straßenaufsichtsdienst, ärztliche Untersuchungen, Lokalbesuchs-Verbote, sittenpolizeiliche Aufsicht und schließlich auch Schutzhaft erheblich ausgebaut. 26
Weimarer Zeit
Den politischen Umbruch nach Kriegsende 1918 überstand die Kripo ohne große Veränderungen in ihrem Aufbau. Sie lehnte die Übernahme von Aufgaben der politischen Polizei und der Schutzpolizei ab und setzte ihre fachbezogene Arbeit der Verbrechensbekämpfung ungeachtet der Bildung von Arbeiter- und Soldaten-Räten und der Besetzung des Polizeipräsidiums durch Spartakusanhänger im Januar 1919 fort. Die Wiederbewaffnung der Kripo erfolgte bereits zehn Tage nach Ausrufung der Republik. Der neue Leiter der Kripo, Erich Prinz, konnte sich nur wenige Monate im Amt halten. Bernhard Weiß befolgte, später als Polizei-Vizepräsident, die strikte Leitlinie, die Kripo aus politischen Auseinandersetzungen herauszuhalten. 27
Eine Vereinheitlichung der Zuständigkeiten brachte die Bildung der Einheitsgemeinde Groß-Berlin im April 1920. Die Zusammenfassung von Alt-Berlin mit den umgebenden Städten, Gemeinden und Gutsbezirken in 20 neuen Bezirken vollzog auf verwaltungstechnischem Gebiet die Ziele des Landespolizeibezirks vom Anfang des Jahrhunderts.
Die Mangelwirtschaft der Kriegs- und der Nachkriegsjahre mit Inflation und Bürgerkrieg ließen ein neues Spektrum verbrecherischer Aktivitäten entstehen, dem sich die Kripo stellen musste. Die Geschäfts- und Reviereinteilung von 1922 zählte dazu Verstöße gegen die Konkursordnung, das Aktiengesetz, Gesetze betreffend die Gesellschaften mbH, die Gewerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Lotterievergehen, Urheberrechtsverstöße, Schutz von Patenten, Gebrauchsmustern und Warenbezeichnungen, unlauterer Wettbewerb, Handel und Schmuggel mit in- und ausländischen Banknoten und Zahlungsmitteln. 28
Die verschiedenen Deliktsgruppen wurden auf 19 Arbeitsgebiete aufgeteilt, die den Inspektionen A, B I und B II und C nachgeordnet waren. Dazu kamen noch die Falschgeldbekämpfung, der allgemeine Streifendienst, die Taschendiebstreifen und die Pfandhausstreifen. Neben dem Erkennungsdienst, der Schriftleitung der Tagesberichte, dem Fahndungsbüro und dem Kriminalmuseum wurden als Anpassung an die Bedürfnisse der Zeit eine Beratungsstelle zum Schutz gegen Einbruch und Diebstahl sowie die Nachrichtensammelstelle für Vermisste und unbekannte Tote eingerichtet.
Die Reformbemühungen auf dem Gebiet der Polizeigesetzgebung führten 1922 zum Erlass des Reichskriminalpolizeigesetzes (RGBL. IS. 593-595), dessen organisatorische Umsetzung erst 1925 durch die Bildung eines Landeskriminalpolizeiamtes beim Polizeipräsidenten Berlin erfolgte. Es beaufsichtigte und koordinierte die Arbeit der Landeskriminalpolizeistellen. Für den Staat Preußen fungierte es als Zentrale des Erkennungs- und Meldedienstes.
Im Polizeipräsidium wurden neue Fachinspektionen gebildet: A: Mord/Körperverletzung, B: Raubüberfall, C: Diebstahl, D: Betrug, E: Sittenpolizei, F: Verstöße gegen die Gewerbe- und Konkursordnung, G: Kinder und weibliche Jugendliche (nach 1927 mit weiblichen Beamten besetzt), H: Streifendienst, Fahndung nach Personen und Sachen, I: Erkennungsdienst.
In allen 20 Polizeiämtern von Groß-Berlin, die sich am Aufbau der Berliner Bezirke orientierten, entstanden Ortsinspektionen der Kripo in den 295 Polizeirevieren. 29
Bekanntheit in der Öffentlichkeit über den Rahmen der Behörde hinaus erlangten in der Weimarer Republik die Kommissare Gennat (Mordfälle), Werneburg (Raubüberfall), Philip Greiner (Glücksspiel), Günther Braschwitz (Einbruch), Max Bünger (Geldschrankknacker), Ernst Engelbrecht (Bandenverbrechen), Hans Schneickert (Erkennungsdienst), Otto Trittin (Juwelen- und Museumsdiebstähle); Arthur Nebe (Rauschgift) dagegen eher nach 1933.
Erhebliches Gewicht legte man nach 1918 auf die professionelle Ausbildung der Kripo durch das Angebot von Lehrgängen an der Höheren Polizeischule in Eiche bei Berlin, durch Vorlesungen im Polizeipräsidium und durch das Lehrangebot des 1927 eröffneten Polizei-Instituts in Charlottenburg. Hier entstand auch durch Runderlass des Preußischen Ministers des Innern vom 6. März 1930 eine Musterlehrmittelsammlung, die damit die Nachfolge des Kriminalmuseums antrat. Die im Polizei-Institut erarbeiteten Forschungsergebnisse veröffentlichte das Archiv für Kriminologie des Verlages von F.C.W. Vogel.
Erich Liebermann v. Sonnenberg vom Dezernat Fälschungen kooperierte bereits vor der Machtübernahme Hitlers mit den Nationalsozialisten. Sie übertrugen ihm nach 1933 die Leitung der Abteilung IV. Noch erfolgreicher war sein Kollege Arthur Nebe, der es bis zum Leiter des Reichskriminalpolizeiamtes brachte.
Ansätze zur Wahrnehmung fürsorgerischer Aufgaben durch weibliche Dienstkräfte stammten bereits aus der Zeit vor der Jahrhundertwende, als die ursprüngliche seelsorgerische Betreuung von Prostituierten durch einen evangelischen Pfarrer an eine „Hilfsstelle für Frauen“ überging, die beim Polizeipräsidium angesiedelt war. Die Kosten für eine fest angestellte Fürsorgerin übernahm der Berliner Frauenbund. 30
Für betreuungsbedürftige Jugendliche wurde mit Unterstützung der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge eine Wohlfahrtsstelle beim Polizeipräsidium eingerichtet, die unter der Leitung von Margarete Dittmer stand. 31
Nachdem seit 1924 in Preußen Beamtinnen Vernehmungen vornehmen konnten, entstand 1927 eine neue Kriminal-Inspektion „Weibliche Kriminalpolizei“, die mit kriminalpolizeilich ausgebildeten Beamtinnen besetzt war. Die einzelnen Dezernate beschäftigten sich mit straffällig gewordenen Kindern (G 1), Sittlichkeitsverbrechen (G 2) und mit der Fahndung und Erfassung von gefährdeten Kindern, weiblichen Minderjährigen und hilfsbedürftigen weiblichen Volljährigen (Gefährdeten-Polizei). 32
NS-Zeit
Nach der Machtergreifung 1933 wurde die Kriminalpolizei in der neuen Abteilung K zusammengefasst. Die Abteilung gliederte sich in das Landeskriminalpolizeiamt, die Landeskriminalpolizeistelle und die örtliche Kriminalpolizei.
Im Landeskriminalpolizeiamt bestanden die Untergliederungen ED (Erkennungsdienstzentrale), FG (Deutsche Zentrale zur Bekämpfung von Geldfälschung), G (Zentralstelle zur Bekämpfung des Glücksspiels), M (Zentralstelle zur Bekämpfung des Mädchenhandels), R (Rauschgiftzentrale), T (Zentrale zur Bekämpfung von Taschendieben) und V (Nachrichtenstelle für Vermisste und unbekannte Tote). Die örtliche Kriminalpolizei bestand aus der Abteilung A (Kriminaldirektion) und B (Exekutive der örtlichen Kriminalpolizei).
Die örtliche Kripo wiederum war in die Fachgruppen B (Betrug: KJ.B I-II), E (Einbruch: KJ.E I-II), M (Mord: KJ. MI-III), Kriminalmuseum und Kriminallehrmittelsammlung sowie die regionalen Kriminalgruppen Mitte, Ost und West untergliedert. Während es bei der Zahl von 296 Revieren mit beigeordneten Kriminalbeamten blieb, verringerte man die Anzahl der Polizeiämter von 20 auf elf. 33
Mit dem Stichwort „Verreichlichung“ wird für die NS-Zeit die Überführung von Landeskompetenzen auf das Reich umschrieben. Als Ergebnis dieses Umstrukturierungsprozesses bei der Kriminalpolizei stand eine Sonderbehörde, die der allgemeinen Polizei nur noch äußerlich verbunden war. 34 Der Erlass des Reichsinnenministeriums vom 18. Dezember 1934 erhob das Landeskriminalpolizeiamt zu einer vom Berliner Polizeipräsidium unabhängigen Abteilung. 1936 vollständig vom Berliner Polizeipräsidium gelöst, entstand aus ihm 1937 das Reichskriminalpolizeiamt (Werderscher Markt 5/6) mit schon bestehenden und auch neu gebildeten Reichszentralen zur Bekämpfung spezieller Verbrechensarten: Zu den bestehenden Zentralen zur Bekämpfung von Geldfälschungen, Rauschgiftvergehen, internationalem Mädchenhandel, internationaler Taschendiebe, Glücks- und Falschspiel sowie der Reichszentrale für Vermisste und unbekannte Tote kamen die neu gebildete Reichszentrale zur „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“, die Reichszentrale zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen (Mord, Brand, Katastrophen), die Reichszentrale zur Bekämpfung reisender und gewerbsmäßiger Betrüger und Fälscher sowie reisender und gewerbsmäßiger Einbrecher. 35
Seit dem 17. Juni 1937 war das Reichskriminalpolizeiamt (ab jetzt Kriminalpolizeiamt) dem Amt Kriminalpolizei im Hauptamt Sicherheitspolizei Heydrich unterstellt. Seit dem 27. September 1939 firmierte es als Abt. V-Verbrechensbekämpfung im Reichssicherheitshauptamt. 36 Leiter dieser Behörde war von 1934 bis 1945 Arthur Nebe, dem in der Weimarer Zeit das Dezernat Rauschgiftmissbrauch unterstanden hatte. Seine Beziehungen zu den Widerstandskreisen des 20. Juli wusste Nebe lange zu verbergen. Kurz vor Ende des Krieges tauchte er unter, wurde verraten und nach Verurteilung durch den Volksgerichtshof am 3. März 1945 hingerichtet. 37
In Anlehnung an das Modell der Gestapo entstanden auf der Ebene der ehemaligen Länder 18 Kriminalpolizeileitstellen (KPLSt) als Mittelbehörden, denen bei den staatlichen örtlichen Polizeiverwaltungen Kriminalpolizeistellen nachgeordnet waren. 1943 löste man die Kriminalpolizeistellen völlig aus der Unterstellung unter die örtliche Polizeiverwaltung.
Auch die Weibliche Kriminalpolizei wurde 1937 neu geordnet und als Sonderdienststelle der Kriminalpolizei zugeordnet. Die Dezernate G 1, G 2, G 3 erhielten nun die Bezeichnung KJ M III 1 (KKommissarin Dinger), KJ M III 2 (KKommissarin Gobbin), KJ M III 3 (KKommissarin Oberhey). 38 Sie unterstanden direkt dem Reichskriminalpolizeiamt. Auf der weltanschaulichen Grundlage des Rassege-dankens und der darauf aufbauenden Gesetzgebung wurde der Weiblichen Kriminalpolizei unter anderem die Aufklärung solcher Fälle übertragen. Wurde bei Kindesmissbrauchsfällen Schwachsinnigkeit der Eltern festgestellt, konnte das zu deren Sterilisierung führen. 39
Im Rahmen der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung entstand durch Runderlass vom 21. Dezember 1941 das Kriminalbiologische Institut der Sicherheitspolizei mit Sitz in Berlin. Ihm waren kriminalbiologische Untersuchungsstellen auf Landesebene angegliedert. 40
Scharf ging die Kripo auch gegen die zum Feindbild erklärten „Berufsverbrecher“ vor, deren Schicksal in der Regel durch Überstellung in ein Konzentrationslager besiegelt war. 41 Das Gesetz über die Behandlung „Gemeinschaftsfremder“ bot die Handhabe zu Maßnahmen gegen Zigeuner, Asoziale und Homosexuelle. 42
Auch zur Teilnahme an den Mordaktionen der Polizeibataillone bei den Einsatzgruppen in den besetzten Ostgebieten wurden Angehörige der Kripo eingesetzt. 43
Nachkriegszeit
Nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 übernahm zuerst die sowjetische Besatzungsmacht die Reorganisation der Verwaltungsgeschäfte. Durch Anweisungen ihrer Orts- und Bezirkskommandanten wurden örtliche Polizeireviere und Inspektionen wieder errichtet. Auf Befehl Nr. 1 des sowjetischen Stadtkommandanten Bersarin vom 25. Mai 1945 entstand die neue Stadtpolizei unter Leitung des Polizeipräsidenten Paul Markgraf. 44 Auch nach dem Übergang der Verwaltungskontrolle auf die Interalliierte Militärkommandantur (IMK-Befehl vom 11. Juli 1945) blieb Bersarins Befehl in Kraft. Unter Rückgriff auf die rechtlichen und organisatorischen Strukturen der Polizei vor 1933 wurden die Polizeiaufgaben wieder auf die Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei sowie auf örtliche Polizeigruppen verteilt. 45 Die Kriminalpolizei wurde in den 20 Polizeiinspektionen der Schutzpolizei unterstellt. Die Polizeiinspektionen beaufsichtigten 172 Polizeireviere (mit 18 Revierzweigstellen, sieben Revierposten und 22 Landposten). Es blieb aber bei der alten Zählung der Reviere (insgesamt 296). Die bei jedem der 20 bezirklichen Polizeiinspektionen angesiedelten Kriminalkommissariate unterstanden direkt der Kriminaldirektion beim Polizeipräsidenten. Dort wurden acht zentrale Kriminalinspektionen eingerichtet (B: Betrug; E I-E II: Einbruch; ED: Erkennungsdienst; F: Fahndung; M I: Mord, M II: Sittlichkeit, M III: Weibliche Kripo). Die Bearbeitung der Alltagskriminalität erfolgte dezentralisiert. 46
Auch die Weibliche Kriminalpolizei wurde mit zwei Kommissariaten und jeweils fünf Beschäftigten wieder eingerichtet. 47
Nach Aufgabe des provisorischen Quartiers in einem ehemaligen Gebäude der Deutschen Arbeits-Front (DAF), Linienstraße 83–85, bezog das Polizeipräsidium neue Räume in der Elsässer Straße 87. Seit dem 12. November 1945 nahm die Polizeischule im Gebäude der ehemaligen Polizeisportschule am Hohenzollernring in Spandau ihren Lehrbetrieb wieder auf. Ihr folgte bereits im Dezember 1945 die Polizeischule in der Wattstraße 69/70 in Oberschöneweide. Seit 1946 wurden auch die Kripobeamten zu zweimonatigen Lehrgängen an die Polizeischule abgeordnet. Zu Anfang des Jahres 1946 erlaubten die Alliierten die Bewaffnung von Schupo und Kripo mit Knüppeln und Pistolen. Wegen der in der Nachkriegszeit verstärkt auftretenden Bandenkriminalität richtete die Kripo-Zentrale in der Dircksenstraße 14 bereits am 21. Dezember 1945 ein Sonderkommando zur Bekämpfung der Banden in der Innenstadt ein. Im Dezember 1947 wurde ein motorisiertes Sonderkommando aus Schutzpolizei und Kripo zum Einsatz gegen den Schwarzmarkt aufgestellt. 48
Mit der BK/O (46)391 vom 4. Oktober 1946 setzte die Alliierte Kommandantur Sektorenassistenten ein, die sowohl dem jeweiligen Polizeichef der Militärregierung als auch dem Polizeipräsidenten unterstanden. Es handelte sich um Bruno Bliemeister für den amerikanischen Sektor, Paul Wurm im britischen Sektor, Werner Ladwig im französischen Sektor und Willy Schubert im sowjetischen Sektor. 49 Außerdem durfte der Polizeipräsident leitende Beamte nur noch mit Genehmigung der Alliierten anstellen, ernennen, versetzen oder entlassen. Eine sektorenübergreifende Arbeit wurde somit fast unmöglich. Andererseits endete damit die Phase der Durchdringung des Polizeikörpers mit KPD-Anhängern. So wurde der seit Mai 1945 amtierende Leiter der Kriminalpolizei Heinz Wagenschütz im September 1945 durch Paul Kuckenburg abgelöst, ebenso die Leiterin der Weiblichen Kriminalpolizei Grünsteudel durch Klara Schlesinger-Thury. Weiterhin war es der KPD gelungen, Helmut Klein als stellvertretenden Leiter der Polizeischule in Oberschöneweide einzusetzen und durch die im Polizeipräsidium für Personalfragen bei der Kripo zuständigen KPD-Mitglieder Fruck und Binder 15 von 21 Dezernaten und fast alle Kriminalkommissarstellen mit KPD-Mitgliedern zu besetzen (unter anderem Loll als Inspektionsleiter in Neukölln und Mielke als Inspektionsleiter in Lichtenberg). 50
Obwohl der Polizeipräsident eine Wiederverwendung von belasteten Kripo-Beamten ausgeschlossen hatte, wurden aus Mangel an geschultem Personal auch Beamte bei der Kripo eingestellt, die in der NSZeit aktiv gewesen waren, insgesamt waren das im April 1946 zwölf Prozent. 51
Im Tauziehen um die Vorherrschaft in Berlin verhängte die sowjetische Besatzungsmacht ab 24. Juni 1948 eine totale Blockade aller Verkehrswege von und nach Westberlin. Die auf verschiedenen Ebenen geführten Auseinandersetzungen betrafen auch die Polizei. Wegen Missachtung von Weisungen des Magistrats und eigenmächtig ausgesprochenen Entlassungen enthob Bürgermeister Ferdinand Friedensburg den Polizeipräsidenten Paul Markgraf am 26. Juli 1948 seines Amtes und setzte als kommissarischen Vertreter Dr. Johannes Stumm ein. Stumm war 1920 in die Kripo eingetreten und später zuständig für die Bekämpfung des Rechtsradikalismus bei der Abteilung I (heute dem Staatsschutz vergleichbar) des Polizeipräsidiums. 52 Da ihm der Zutritt zum Präsidium in der Elsässer Straße verwehrt wurde, verlegte er seinen Amtssitz in die Friesenstraße 16 im Bezirk Kreuzberg. Seiner Aufforderung an die Angehörigen der zentralen Polizeidienststellen, ihren Dienst am neuen Amtssitz aufzunehmen, andernfalls drohe Kündigung, folgten 70 Prozent der Mitarbeiter. Durch die BK/O (49)23 stimmte die Alliierte Kommandantur der Ernennung Stumms am 12. Februar 1949 rückwirkend zu. 53
Während die traditionelle Einteilung der Kripo in zentrale Inspektionen (B, E I-II, ED, F, M I-II, WKP, KTU) sowie zwölf örtliche Kriminalinspektionen in den Westbezirken mit Revierkriminalbüros von der Polizeiführung in der Friesenstraße beibehalten wurde, stand im Ostteil Berlins die Angleichung der Kripostrukturen an die Verhältnisse in der neu gegründeten DDR ab Ende 1950 auf der Tagesordnung. Bereits im Oktober 1948 verlegte der Präsident der Volkspolizei seinen Sitz von der Elsässer Straße in die Neue Königstraße 27-37. Zum 1. April 1949 wurde die Kriminalinspektion Weibliche Kriminalpolizei aufgelöst und in die Dienststelle KD 5 (Jugendkriminalität) eingegliedert. 54
Die neue Struktur sah unter dem Präsidium der Volkspolizei (PdVP) den Aufbau der Abteilung K mit den Dezernaten A1-4 (Statistik, Berichtswesen, Schulung, Organisation), B 1-3 (Schutz und Sicherung der Wirtschaft und des Volkseigentums, Falschgeld), C 1-4, 6, 10 (Bekämpfung sonstiger Straftaten), E 1-8 (Erkennungsdienst, Technische Ausrüstung), F 1-4 (Fahndungswesen), und G 1-2 (Bekämpfung von Bränden und Explosionen) vor. Die bisherigen VP-Inspektionen erhielten die Bezeichnung VP-Ämter. Zu ihnen gehörten die Kommissariate B-F. 55
Seit 1952 übernahm die DDR das sowjetische System der Abschnittsbevollmächtigten (ABV), die in ihrem Abschnitt politische Überwachungen durchführten. Sie konnten VP-Helfer als Hilfspolizisten zur Unterstützung heranziehen. 56 Angaben von politisch Verdächtigen wurden an die Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit weitergeleitet. Auf dem Reichsbahngelände im Westteil Berlins trat die Bahnpolizei als Ableger der Transportpolizei (Trapo) auf.
Die Ausbildung der Offiziere der mittleren Laufbahn (heute: gehobener Dienst) erfolgte für die DDR und Ostberlin zentral an der Fach- beziehungsweise Offiziersschule des MdI in Aschersleben. Die Ausbildung der Offiziere in der höheren Laufbahn (heute höherer Dienst) erfolgte an der Hochschule der DVP in Biesdorf. An der Humboldt-Universität zu Berlin konnte das Fach Kriminalistik als Vollstudium absolviert werden.
Die Anwärter der Kriminalpolizei für die Laufbahn des leitenden Dienstes im Westteil der Stadt nahmen ab 1953 an Kursen an der Polizeischule in Hiltrup teil. Nachdem seit Anfang 1966 die Kommissars-Lehrgänge an der Polizeischule Joachim Lipschitz abgehalten worden waren, verlagerte man im Rahmen der großen Polizeireform ab 1974 die theoretische Ausbildung an die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege außerhalb der Polizeibehörde. 57
Im Jahre 1956 zogen die zentralen Kriminaldienststellen in das Gebäude des ehemaligen Schöneberger Polizeipräsidiums in der Gothaer Straße 19. Dort begann man auch mit dem Wiederaufbau einer Lehrmittelsammlung. 58 Zur Erfassung und Analyse der Delinquenz von Jugendlichen diente die neu eingerichtete Jugendkartei. 59
Seit 1958 unterstellten die Alliierten durch die BK/O (58) 3 die Polizei wieder der Aufsicht durch den Senat. Sie ressortierte zwischen 1958 und 1962 vom Senator für Inneres, zwischen 1963 und 1967 vom Senator für Sicherheit und Ordnung. Die Alliierten behielten sich aber weiterhin die Ernennung und Suspendierung des Polizeipräsidenten sowie die Ernennung von höheren Beamten ab Oberkommissar vor.
Am 31. März 1962 trat Polizeipräsident Johannes Stumm in den Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wählte das Abgeordnetenhaus Erich Duensing. Er führte die Geschäfte bis 1967. Von 1969 bis 1987 hatte Klaus Hübner das Amt des Polizeipräsidenten inne.
Überlegungen zur Neugliederung der Kripo ab Juli 1960 führten zur Bildung der zentralen Kriminaldirektion in der Abteilung K, dem K-Referat A mit den Inspektionen F und ED, Referat B mit den Inspektionen BI und BII, Referat E mit den Inspektionen E I und E II, dem Referat M mit den Inspektionen M I, M II, M III (Weibliche Kriminalpolizei) mit neuem Sitz in der Keithstraße 28-32 seit 1966 und dem K-Referat Ö mit zwölf bezirklichen Kriminalinspektionen, aufgeteilt in die Referate Nord/West (Bezirke Charlottenburg, Reinickendorf, Spandau, Tiergarten, Wedding und Wilmersdorf) und Referat Süd (Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof und Zehlendorf).
Mit der Polizeireform vom 1. Oktober 1974 gab die Polizei die Identität der Grenzen der Polizeibezirke mit denen der Verwaltungsbezirke auf. Die 112 Polizeireviere wurden aufgelöst. Stattdessen entstanden fünf Polizeidirektionen mit 31 Polizeiabschnitten. Den fünf örtlichen Polizeidirektionen wurden jeweils Kriminalreferate mit je zwei Inspektionen (Sofortdienst und Sachbearbeitung) angegliedert.
In zwei weiteren Direktionen innerhalb der Landespolizeidirektion wurden kriminalpolizeiliche Aufgaben konzentriert: Direktion Zentrale Verbrechensbekämpfung (deliktbezogene Kriminalitätsbekämpfung, unter anderem auch Staatsschutz, Zentralstelle für Fahndung und Erkennungsdienst und Gewerbeaußendienst) sowie die frühere kriminaltechnische Untersuchungsstelle als Direktion Polizeitechnische Untersuchungen. 60
Kernstück der Reform war die Einführung der Kontaktbereichsbeamten (KoBB) in 756 Bereichen. 61 Zum Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion als erste Säule des Polizeiaufbaus gehörten neben dem Dezernat Verbrechensbekämpfung (Grundsatzdienststelle der Kriminalpolizei) das Dezernat öffentliche Sicherheit, das Dezernat Dienstleistung, das Dezernat Straßenverkehr sowie ein Lagedienst. In der Säule 2 waren die Zentralen Dienste zusammengefasst (Organisation, Bauwesen, Fernmeldewesen, Datenverarbeitung, Polizeiklinik, Ausund Fortbildung). Säule 3 betreute die Ordnungsaufgaben (Einwohnermeldewesen, Passwesen, Asylund Ausländerfragen, Fahrerlaubnisse).
Die Kritik an diesem Modell der Zusammenfassung von Schupo und Kripo unter einheitlicher Führung, bei der wirkliche Kriminaldienststellen erst auf unterer Ebene erkennbar wurden, führte 1994 zur Wiedererrichtung eines Landeskriminalamtes. 62
Dem Nachfolger Hübners im Amt des Polizeipräsidenten, Georg Schertz, fiel die schwere Aufgabe zu, die Polizeiorganisationen beider Stadtteile nach der Wiedervereinigung zusammenzuführen. 63
Die Organisationsstrukturen des Westteils der Stadt wurden auf Senatsbeschluss vom 16. Juli 1991 auf den Ostteil übertragen, im Wesentlichen durch die Bildung zweier neuer örtlicher Polizei-Direktionen. Die örtlichen Volkspolizeiämter (VP-Inspektionen) wurden zu Abschnitten im Aufbau umbenannt. Insgesamt gliederte man das Gebiet Ostberlins in 18 Abschnitte. Am 1. Oktober 1990 übergab der Volkspolizeipräsident Dirk Bachmann seine Dienstgeschäfte an den Polizeipräsidenten in Berlin, Georg Schertz. Durch ein Schreiben des Innensenators vom 5. Juli 1991 fiel die Entscheidung zur Bildung einer Zentralen Ermittlungskommission für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV), zu deren Leiter Manfred Kittlaus bestellt wurde. Die in der Direktion VB bereits bestehenden Spezialreferate erhielten teilweise neue zusätzliche Aufgaben, teils wurden sie neu geschaffen (Referat Umwelt- und Gewerbedelikte).
Mit der Wiedererrichtung eines Landeskriminalamtes (LKA) am 1. Juni 1994 gliederte sich der Polizeiapparat unter dem Polizeipräsidenten mit einer Stabsabteilung in fünf Säulen: Landeskriminalamt (LKA), Landesschutzpolizeiamt (LSA), Landespolizeiverwaltungsamt (LPVA), Landespolizeischule (LPS) und Zentrale Ermittlungsstelle Regierungsund Vereinigungskriminalität (ZERV, zum 3. Dezember 2000 aufgelöst). Seit 1998 wird die Schutzpolizei verstärkt zur Bekämpfung der mittleren Kriminalität herangezogen, wodurch sich das Landeskriminalamt stärker auf die Ahndung besonders schwerer und sozial schädlicher Straftaten spezialisieren kann.
Die Ausbildung der Kriminalpolizei im Wandel der Zeiten
von Eugen Weschke
Die Gegenwart ist, ohne die Vergangenheit zu kennen, kaum zu bewältigen!
Weimarer Republik
In der Zeit vor 1945, besonders in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg, wurden Kriminalbeamte nicht nur – wie bis dahin üblich – aus der Schutzpolizei rekrutiert, sondern man stellte für die Kommissarslaufbahn vermehrt so genannte freie Bewerber ein. In der wohl einzigen wissenschaftlichen Arbeit über „Die Berliner Polizei in der Weimarer Republik“ von Hsi-Huey Liang (Berlin/New York 1977) wird diese Situation wie folgt dargestellt:
„In der Weimarer Zeit kamen nicht mehr so viele Kriminalbeamte aus den Reihen ehemaliger Schutzpolizisten wie vor dem Kriege. Ehemalige Revierpolizisten, die in Lehrgängen in die grundsätzlichen Fragen des Polizeirechts und der Strafprozesslehre eingeführt worden waren, wurden meistens im einfachen und mittleren Dienst eingesetzt; ihre Chancen, zum Kriminalkommissar befördert zu werden, waren jedoch sehr gering. Die Beamten im gehobenen und höheren Dienst kamen meist aus gebildeten Bevölkerungskreisen. Sie übersprangen die unteren Ränge und legten sofort die Eignungsprüfung für Kriminalkommissar-Anwärter ab. Das Abitur war Voraussetzung, doch eine ganze Anzahl hatte außerdem einige Semester studiert, einige hatten sogar promoviert. Die wenigen Kommissare, die noch der Königlichen Polizei angehört hatten und ohne höhere Bildung in den gehobenen Dienst aufgestiegen waren, fühlten sich in der Gesellschaft weit jüngerer Männer, die zudem in freien Berufen ausgebildet waren und traditionsgemäß wohl kaum eine Polizeikarriere eingeschlagen hätten, fehl am Platze. Auch in dem Kampf um persönliche Anerkennung und berufliches Fortkommen waren sie benachteiligt. Die Voraussetzung für jede Art von Erfolg war Spezialisierung. Für einen Kommissar bedeutete dies die Weiterbildung in fachwissenschaftlicher Hinsicht durch Lehrgänge über Polizeirecht und Kriminologie. Alle wichtigen Vorlesungen, die in den zwanziger Jahren an der Höheren Polizeischule in Eiche oder im Kripo-Präsidium in Berlin abgehalten wurden, waren jedoch auf die Beamten des höheren Dienstes mit akademischer Vorbildung zugeschnitten. Das Polizeiinstitut in Charlottenburg, das am 1. September 1927 eröffnet worden war, hatte die Aufgabe, leitende Beamte,durch Kurse auf Universitätsebene’ über Fortschritte auf dem Gebiet der Kriminalistik zu informieren.“ (S. 144 f.)
Diese knappe Darstellung von Liang ist für die Entwicklung der kriminalpolizeilichen Ausbildung nach 1945 deshalb wichtig, weil ab 1974, im Zusammenhang mit der „Großen Polizeireform“ der Westberliner Polizei dieses Jahres, auch die bisherige Ausbildung grundsätzlich umgestaltet wurde. Es ergaben sich insoweit gewisse Parallelen zu dem, was Liang für die kriminalpolizeiliche Ausbildung in der Weimarer Republik beschrieben hat.
Auch in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg gab es fundamentale gesellschaftliche Veränderungen und damit auch Veränderungen in der kriminellen Szene – man denke nur an die Vernetzung krimineller Gruppen und Organisationen, die Liang für die kriminalpolizeiliche Ausbildung in der Weimarer Republik beschrieben hat. Diese erforderte dementsprechend auch eine innovative Veränderung der kriminalpolizeilichen Ausbildung, mit einer Betonung von kriminalpolizeilicher Spezialisierung.
Neuanfang 1945
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 war allerdings zunächst alles anders. Die Situation dieser Zeit wird in der wissenschaftlichen Abhandlung von Steinborn und Krüger „Die Berliner Polizei 1945-1992“ (Berlin 1993) wie folgt skizziert:
„Generell litt der Neuaufbau der Berliner Polizei 1945 aber unter dem Problem, fachlich qualifizierte und politisch integere Kräfte zu gewinnen. Es galt zu berücksichtigen, daß die bis 1945 amtierenden Polizeiangehörigen durch Tod, Gefangenschaft oder Verwundung zu einem sehr hohen Prozentsatz ausgefallen waren und der verbliebene Rest durch die weltanschauliche Ausrichtung der Polizei im 3. Reich für die neue Ordnungsmacht eine anfangs nicht tragbare Belastung darstellte. Ehemalige NSDAP-Mitglieder und Berufssoldaten hatten nach den Bestimmungen der sowjetischen Kommandantur in der ersten Phase des Neuaufbaus keine Einstellungschance.“
(S. 7)
Zu dieser Zeit sollen lediglich etwa vier Prozent polizeilich ausgebildete Fachkräfte bei der Polizei in Groß-Berlin gewesen sein. Dies waren Polizisten, die entweder von den Nazis entlassen worden waren oder nicht der Partei angehört hatten. In einem mehr berichtenden Buch, „Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart“ (Jaron Verlag, Berlin 1998), berichten zwei Kriminalbeamte, die später Führungsbeamte wurden (einer wurde ein Abteilungspräsident des Bundeskriminalamtes), wie sie nach 1945 zur Kripo in Berlin kamen. Weil beide Schilderungen die Kuriosität der damaligen Zeit widerspiegeln, sie für diese Zeit aber auch symptomatisch dafür waren, wie man damals Kriminalpolizist wurde, seien kurze Auszüge wiedergegeben:
„Zur Kriminalpolizei war Georg Schießer durch einen Zufall gekommen. Er hatte seine Braut zu einer Polizeidienststelle begleitet, auf der sie früher gearbeitet hatte. Sie wollte dort nach Kollegen sehen und mitteilen, daß sie noch am Leben sei. Während Georg Schießer auf dem Flur wartete, fiel ihm auf, daß mehrere Männer in zwei verschiedenen Schlangen anstanden. Er erkundigte sich und erfuhr, daß es sich um Bewerber für die neu zu schaffende Kripo handele. Die eine Schlange bestand aus ehemaligen Beamten, die andere aus Bewerbern ohne Vorkenntnisse. Da der 25Jährige noch keine neue Arbeit hatte, reihte er sich bei den,Unbedarften’ ein ... Als er an der Reihe war, fragte ihn der Mann hinter dem Schreibtisch:,Waren Sie in der Partei oder SS?’ Als Georg Schießer glaubwürdig verneinte, schüttelte ihm der andere die Hand und erklärte, er sei angenommen.“
(S. 45)
Eine Woche später, an einem Sonntag, trat der Kriminalbedienstete Schießer seinen Dienst an, ohne irgendeine Ausbildung. Aufgabe war zunächst, Schwarzmarktwaren nach Razzien aufzuspüren. Der andere „Kriminalangestellte“, Horst Schramm, der spätere Abteilungspräsident beim BKA, kam Ende Juli 1945 aus dem Krieg zurück und bewarb sich, nach einer zunächst mündlichen Anfrage, Anfang August schriftlich bei der Kriminalinspektion Tiergarten:
„Am 3. August 1945 ging ich zur Kriminalinspektion Tiergarten, die sich damals in der Wilsnacker Straße (Moabit) befand, und gab mein Bewerbungsschreiben ab. Ich ging davon aus, dass ich erst nach einiger Zeit eine Antwort erhalten und eventuell zu einem Eignungsgespräch eingeladen würde. Weit gefehlt: Nachdem ich die Frage nach einer Parteizugehörigkeit zur NSDAP nochmals verneint hatte, bat man mich zu warten. Nach wenigen Minuten wurde ich erneut hereingebeten ... Es folgte ein kurzes, höchstens zehnminütiges Gespräch über mein bisheriges Leben und meine Zukunftsvorstellungen, und dann teilte man mir mit, daß man mich für geeignet hält. Nach diesem Gespräch erhielt ich einen vorläufigen Dienstausweis ...“ (S. 50)
Seine erste Diensthandlung war der Transport eines Gefangenen, natürlich auch ohne jegliche Ausbildung.
Durch den Sonderbefehl Nr. 1 vom 29. Mai 1945 der SMAD (Sowjetische Militär-Administration in Deutschland) wurde eine Abteilung bei dem Kommando der Schutzpolizei eingerichtet, die sich mit der Schulung, zunächst mittels Schulungsbriefen, für Polizeiangestellte befasste. Neben dem täglichen Dienst gab es dann auch bereits eine direkte Schulung in so genannten Unterrichtsbereichen, bis schließlich am 12. November 1945 in Berlin-Spandau im Britischen Sektor Berlins eine Polizeischule eingerichtet wurde. Etwa vier Wochen später gab es im Sowjetischen Sektor Berlins, in Oberschöneweide, eine weitere Polizeischule. Rechtliche Grundlage für diese Gründungen war der Beschluss der Alliierten Kommandantur für Berlin vom 20. September 1945, der die Errichtung „einer oder mehrerer“ Polizeischulen genehmigte. Damit war bereits eine mögliche Trennung polizeilicher Ausbildung, nach der tatsächlichen Trennung 1948 zwischen West- und Ostberlin, vorgezeichnet. (Vgl. zu alledem Steinborn/ Krüger a.a.O., S. 15, ff.)
Fachlehrgänge
Ab Anfang 1946 wurden an beiden Polizeischulen, als so genannte 5. Lehrabteilungen, gesonderte zweimonatige, ganztägige Lehrgänge für berufsunkundige Kriminalanwärter eingerichtet, in denen – neben Straf- und Polizeirecht – die Fächer Kriminaltaktik und Kriminaldienstkunde vermittelt wurden. Mit Schaffung der Bundesrepublik Deutschland und ihrem Grundgesetz sowie der Verabschiedung der Berliner Verfassung im Jahre 1950, die nur im Westteil der Stadt galt, wurden in der Polizeischule Spandau auch die Fächer Staatsrecht und Politische Bildung gelehrt. Die Lehrgänge für den mittleren Dienst der Kriminalpolizei wurden als Fachlehrgang I bezeichnet und sind bis zur Einrichtung der Fachhochschule 1974 weitergeführt worden.
Wer den Fachlehrgang II zunächst in Spandau und später (ab 1953) in Hiltrup bei Münster in Westfalen nach Errichtung des dortigen Polizeiinstitutes im Jahre 1948 absolviert hatte, wurde Kriminalkommissar und wechselte damit in den gehobenen Kriminaldienst und erhielt Führungsaufgaben.
Bis zur Einrichtung der Fachhochschule wurden angehende Kriminalkommissare ab 1970 wieder an der Polizeischule in Spandau ausgebildet.
An der Polizeiführungsakademie in Hiltrup, in die das Institut später umbenannt wurde, ist darüber hinaus auch der höhere Dienst der gesamten deutschen Polizei ausgebildet worden, was bis in die Gegenwart geschieht. Diese Ausbildung geschah für alle Bundesländer der damaligen Bundesrepublik Deutschland, einschließlich für das damalige Westberlin. Insoweit war es eine einheitliche Ausbildung, das heißt, die Anforderungen befanden und befinden sich auf dem gleichen Niveau.
Fachhochschule
Die Schwerpunkte kriminalpolizeilicher Ausbildung lagen damals, wie im Übrigen auch heute noch, gegenüber der Schutzpolizei in der vertieften Darstellung aller „Kriminalfächer“ wie Kriminalistik (erfasst auch die Kriminaltaktik und die Kriminaldienstkunde), Kriminologie und Kriminaltechnik, aber auch der Kriminalprävention.
Die inzwischen komplexer gewordene Kriminalität – man denke in diesem Zusammenhang nur an die Organisierte Kriminalität mit ihren vielfältigen Erscheinungsformen und Netzstrukturen, die Wirtschafts- und Computerkriminalität, aber auch die Bekämpfung extremistischer und terroristischer Kriminalität – erforderte und erfordert eine spezialisierte Grundausbildung, die durch spätere – durchaus erforderliche – Weiterbildung nicht zu ersetzen ist. Die genannten Veränderungen im Kriminalitätsbild der 1960er und 1970er Jahre führten schließlich in Westberlin im Jahre 1974 zur Einführung der Fachhochschulausbildung. Voraussetzung für das Studium war und ist grundsätzlich das Abitur beziehungsweise das Fachabitur.
Ein Ausgangspunkt für das Fachhochschulstudium war das Erfordernis, besonders die Ausbildung der Kriminalpolizei zu reformieren. Man hielt es für erforderlich, dass künftig die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung grundsätzlich nur noch durch Kommissarinnen beziehungsweise Kommissare zu leisten ist, was zwangsläufig einer adäquaten, inhaltlich verbesserten und längeren Ausbildungszeit von drei Jahren bedurfte. Westberlin war dann auch das erste Land, das am 1. April 1974 einen Fachbereich Polizeivollzugsdienst an der ein Jahr vorher gegründeten Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) einrichtete.
Zur Vertiefung der Ausbildung sollte ein breiterer Fächerkanon – einander ergänzend und übergreifend (unter anderem auch in sozialwissenschaftlichen Lehrgebieten) – Ansätze bieten.
Nunmehr hatten auch Frauen jede kriminalpolizeiliche Arbeit zu leisten. Zwar gab es früher schon die so genannte Weibliche Kriminalpolizei (WKP), die aber in ihrer Aufgabenstellung begrenzt war.
Ein Novum der Ausbildungsreform war der Bruch mit der bisherigen polizeiinternen Ausbildungstradition. Seit 1974 findet die Kommissarausbildung außerhalb der Polizei, ab 1990 im Übrigen für ganz Berlin, an der Fachhochschule statt.
Das Studium an der Fachhochschule ist zwar ein Hochschulstudium, das durch einen entsprechenden Lehrkörper zu begleiten und zu führen ist, es ist aber zugleich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert. Es bildet keine Theoretiker, sondern Praktiker aus.
Resümee
Nach 33 Jahren Fachhochschulausbildung für die Kriminalpolizei kann resümiert werden, dass diese Ausbildungsform sich nicht nur bewährt hat, sondern auch die Grundlage dafür geschaffen hat, neue Kriminalitätsformen adäquat und erfolgreich anzugehen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass nichts weiterzuentwickeln wäre. Ein wichtiger Aspekt dieser Ausbildungsform für die Polizei, der sich im Besonderen aus der Hochschulausbildung ergibt, ist die Notwendigkeit praxisbezogener Forschung. Auch am Fachbereich Polizeivollzugsdienst ist besonders im kriminalpolizeilichen Bereich eine große Anzahl von Forschungen und Projekten durch Hochschullehrer, Lehrbeauftragte und Studierende durchgeführt worden, die für die Kriminalitätsbekämpfung, den Umgang mit Straftätern, aber auch für die Prävention von großer Bedeutung waren und sind. Auch dieses „Nebenprodukt“ von Fachhochschulausbildung ist praxisrelevant, wäre aber ohne die Form dieser Ausbildung nie entstanden und hätte polizeilicher Arbeit somit als Grundlage nie dienen können.
Wie die Ausbildung der Kriminalpolizei in ihrer Entwicklung gezeigt hat, ist stets versucht worden, sie den jeweiligen Notwendigkeiten und Gegebenheiten anzupassen. Sie hat aber gezeigt, dass eine stärkere und bessere Qualifizierung stets erforderlich war und wohl auch künftig sein wird – in dem gleichen Maße wie in Wirtschaft und Gesellschaft überhaupt.
Heute wird in der Kriminalpolizei meines Erachtens weniger der Generalist gebraucht als vielmehr der Spezialist. Dass solche speziell geschulten Kriminalistinnen und Kriminalisten an den Erfordernissen der Praxis ausgebildet werden, wird nicht nur durch die praxisorientierte Auswahl der Hochschullehrer, sondern auch durch die große Zahl von Praktikern aus der Kriminalpolizei, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrbeauftragte an der FHVR lehren und die in der Regel diese selbst absolviert haben, garantiert.
Dies – und deren Mitwirkung an den Abschlussprüfungen sowie ihre Teilnahme an den Fachhochschulgremien – sichern starken polizeilichen Einfluss auf die kriminalpolizeiliche Ausbildung, die nur so effektiv in ihrer Spezialität erhalten bleiben kann. Daher ist es auch zukünftig erforderlich, an der speziellen kriminalpolizeilichen Ausbildung festzuhalten.
Wolfram Sangmeister
Leiter der Abt. K – Kriminalpolizei – Berlin vom 1. April 1952 bis 30. September 1968
von Friedrich Sander
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Spaltung Berlins mussten sich die Verwaltungen der Stadt neu organisieren, so auch die Kriminalpolizei. Der angestrebte Standard war noch lange nicht erreicht und so kam die Ernennung von Wolfram Sangmeister als Leiter der Berliner Kriminalpolizei und Nachfolger des ehemaligen Staatsanwaltes Linke gerade zur rechten Zeit. Er fand eine Kriminalpolizei vor, die im Wesentlichen nicht seinen Vorstellungen einer wirksamen, geschlossenen und geachteten Kriminalpolizei entsprach.
Er entstammte einer bürgerlichen Familie, hatte in Berlin-Steglitz das Gymnasium besucht und in Berlin Jura studiert. 1939 machte er sein Assessorexamen. Seine kurze Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei wurde durch den Ausbruch des Krieges beendet. 1949 kam er aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Seinen Sinn für Kreativität und Feinsinnigkeit, gepaart mit musischem Talent, belegte unter anderem, dass er in der Gefangenschaft für seine Mitgefangenen zwei Operetten geschrieben hatte.
Im Dezember 1949 wurde er Justitiar in der Verwaltung der Berliner Polizei, im Herbst 1950 dann deren Leiter und am 1. April 1952 Leiter der „Abteilung K“ – Kriminalpolizei –, die zu diesem Zeitpunkt eine eigenständige Abteilung innerhalb des Polizeipräsidiums war, mit eigener Personal- und Disziplinarhoheit.
Seine Amtszeit ist geprägt von einer intensiven und erfolgreichen Aufbauarbeit, deren Folgen bei den Beamten seiner Zeit noch heute spürbar sind. Wolfram Sangmeister kam zur Kriminalpolizei, als diese einem „ungeordneten Haufen“ glich. Die damals bestehende Struktur einer eigenverantwortlichen Abt. K innerhalb des Polizeipräsidiums nutzte er, um seine Abteilung aufzubauen. Diese Selbständigkeit der Kriminalpolizei sah er als zwingende Notwendigkeit an, wie sie damals auch in der gesonderten Laufbahn der Kriminalbeamten zum Ausdruck kam.
Dabei war ihm sein analytischer Realismus und sein Talent, Erkanntes auf schnellstem Wege zu realisieren, behilflich. Aus dem „Haufen“ formte er eine straff organisierte Einheit, die später über die Grenzen der Stadt hinaus Lob und Anerkennung finden sollte. Er verstärkte die zentrale Bearbeitung in seinem Hause sowie die Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt.
Intensive Öffentlichkeitsarbeit durch eine eigens von ihm dafür initiierte Kriminaldirektion war der Ausdruck seiner Vorstellung von mehr Transparenz in der kriminalpolizeilichen Arbeit. Der Gedanke einer „geheimen“ Kriminalpolizei entsprach nicht Sangmeisters Demokratieverständnis.
Die Erkenntnis, wie wichtig Kriminalwissenschaften für die Aufklärungsarbeit von Straftaten sind, hatte den Aufbau der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle zur Folge.
Mitte der fünfziger Jahre erkannte Sangmeister die bedrohliche Entwicklung gemeinsam handelnder Krimineller in den Sparvereinen und veranlasste die Gründung einer Sonderkommission „Sparvereine“.
Rückblickend war die Berufung zum Leiter der Abt. K – Kriminalpolizei – für Sangmeister und die Berliner Kriminalpolizei ein Glücksfall.
Was war er für ein Mensch, von dem viele, die ihn kannten, immer noch mit Respekt und Achtung sprechen und ihn nicht vergessen?
Er war mit Gewissheit kein einfacher Mensch, hatte jedoch seine Abteilung stets im Griff. In gewisser Weise war er sogar gefürchtet wegen seiner Art, die Abteilung nach Gutsherrenart zu leiten. Jedoch war er mit Talenten und Fähigkeiten ausgestattet, die für seine Tätigkeit notwendig waren. Er war streng, ein Pedant, mit der Gabe eines Schnelldenkers ausgestattet, nicht immer gerecht, befähigt zu abstraktem Denken, selbstbewusst bis hin zur Unangreifbarkeit. Für viele auch arrogant erscheinend. In Fachgesprächen übernahm er oft die Rolle des Fragenden, um seine eigene Position zu überprüfen. Seine Mitarbeiter wusste er gut einzuschätzen und ihren Fähigkeiten entsprechend zu positionieren. So war es für ihn selbstverständlich, den Nachwuchs der Kriminalpolizei selbst zu prüfen.
Sein Blick für das Wesentliche war eine seiner Stärken. Seine Entschlusskraft und sein unbeirrtes Handeln verhalfen ihm zu Anerkennung in der Kollegenschaft und bei Fachleuten. Seine Fachkompetenz war unbestritten und überall hoch geachtet. Ein Vorteil für die Kriminalpolizei war, dass er politisch ungebunden und unbeugsam war und sich nicht in seine Arbeit hineinreden ließ. Parteien und die übergeordnete Verwaltung hatten es nicht leicht mit ihm. Eines ist bei vielen noch gut in Erinnerung: Er stand wie ein Mann vor seiner Kriminalpolizei und vermittelte so den Mitarbeitern Sicherheit und Rückhalt.
Um die Kriminalpolizei noch schlagkräftiger zu machen, legte er besonderen Wert auf eine höhere berufliche Qualifikation und stellte in den Einstellungsprüfungen hohe Anforderungen.
In einem Artikel der Zeitung „Der Tag“ vom 31. Mai 1961 wurden von ihm diese Ansichten als notwendig für die Polizeiarbeit zitiert:
1 Hohe berufliche Qualifikation
2 Hebung des Ansehens der Kriminalpolizei
3 Personelle Verstärkung.
Seine Artikel in den Fachzeitschriften waren darüber hinaus ein Spiegelbild seiner Fachkompetenz. In seinen Vorträgen verstand er es, die Zuhörer in seinen Bann zu ziehen. So zum Beispiel bei einem Vortrag im Polizeiinstitut Hiltrup, wo man die oft besagte „fallende Stecknadel“ hätte hören können.
Darüber hinaus war es Wolfram Sangmeister besonders wichtig, der Jugend kriminalpolizeiliche Probleme nahe zu bringen. Bei seinen Vorträgen in Schulen war die Resonanz ebenfalls positiv.
Aber auch dieser Mann hatte seine Schwächen, das ist eben menschlich!
Der Erfolg, die Kriminalpolizei zu einer straff geführten Einheit geformt zu haben, gab ihm Recht.
Fazit: Der richtige Mann zur richtigen Zeit am richtigen Platz.
Weisungskompetenzen der Alliierten
von Friedrich Sander
Bereits vor dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Deutschen Reiches hatten die Alliierten eine Reihe von Konferenzen und Sitzungen abgehalten, um über die Zukunft Deutschlands zu beraten. Während sich die „Großen Drei“, der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt, der britische Premier Winston Churchill und der sowjetische Regierungschef Josef Stalin, Ende 1943 in Teheran und im Februar 1945 in Jalta auf der Krim trafen, erarbeitete in London die European Advisory Commission Grundzüge der künftigen Verwaltung des dann besiegten Deutschland. In dieser Kommission, in der Berufsdiplomaten saßen, war ab November 1944 auch Frankreich vertreten.
Im Londoner Protokoll vom 12. September 1944 wurde vereinbart, Deutschland in drei Besatzungszonen aufzuteilen, in eine britische, eine amerikanische und eine sowjetische. Berlin als besonderes Territorium sollte ebenfalls gemeinsam verwaltet und in Besatzungssektoren geteilt werden. Auf der Konferenz von Jalta wurde Frankreich als vierte Macht an der alliierten Kontrolle Deutschlands beteiligt, wozu auch die Einräumung einer eigenen (der vierten) Besatzungszone gehörte.
Nach der Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 war Berlin zunächst nur von sowjetischen Truppen besetzt, die die Stadt schon am 2. Mai 1945 eingenommen hatten. Bereits am 28. Mai 1945 war der sowjetische Generaloberst Nikolai Bersarin zum Stadtkommandanten von Berlin ernannt worden und hatte erste politische und administrative Anordnungen zur Normalisierung des Lebens erlassen.
In den ersten Julitagen 1945 rückten dann, wie vereinbart, britische und amerikanische Truppen in die ihnen zugewiesenen Sektoren Berlins ein, die französischen folgten im August.
Am 5. Juni 1945 übernahmen die vier Siegermächte die oberste Regierungsgewalt in ganz Deutschland. In einer gemeinsamen Erklärung wurde unter anderem festgelegt, als oberstes Regierungsorgan einen Kontrollrat mit Sitz in Berlin zu errichten. Ihm gehörten die vier alliierten Oberfehlshaber an. Jeder Oberbefehlshaber war für die Geschehnisse in seiner Besatzungszone allein verantwortlich; Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, mussten jedoch gemeinsam entschieden werden.
Die Verwaltung von Berlin, das ebenfalls in vier Sektoren eingeteilt war, übernahm die Interalliierte Militärkommandatur (russisch: Kommandantura). Sie setzte sich aus den vier Stadtkommandanten zusammen und unterstand dem Kontrollrat für Deutschland. Ihre erste Sitzung hielt sie am 11. Juli 1945 ab.
Die Arbeit sowohl des Kontrollrats wie auch der Interalliierten Militärkommandantur wurde von den unterschiedlichen politischen Auffassungen der UdSSR und der westlichen Siegermächte sowie ihrem gegenseitigen Misstrauen überschattet. Dies führte schließlich, nach dem sowjetischen Einspruch gegen die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister Berlins, dem Rückzug der UdSSR aus der Interalliierten Militärkommandantur am 16. Juni 1948 sowie der Währungsreform in den Westsektoren der Stadt am 23. Juni 1948 mit der unmittelbar folgenden Blockade Berlins, zur Teilung der Stadt in Ost- und Westberlin.
Während die DDR – entgegen den Vereinbarungen für Berlin – Ostberlin zur Hauptstadt machte und den Ostteil der Stadt wie einen Bezirk der DDR behandelte, entwickelten sich zwischen Westberlin und der Bundesrepublik Deutschland immer engere Beziehungen. Allerdings hielten die westlichen Alliierten an der Viermächteverantwortung für Berlin fest, und Westberlin durfte nicht direkt vom Bund regiert werden. Die für die Berliner Verfassung von 1950 ursprünglich vorgesehenen Bestimmungen: „Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland“, „Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend“, wurden von den Westalliierten suspendiert. Zwei Jahre später bezog jedoch das Dritte Überleitungsgesetz Westberlin in das Rechts-, Wirtschafts- und Finanzsystem der Bundesrepublik Deutschland ein. Der besondere Status der Stadt brachte es unter anderem mit sich, dass Bundesgesetze in Westberlin erst Gültigkeit erlangten, wenn sie vom Abgeordnetenhaus übernommen worden waren.
Die alliierten Vorbehalte galten bis zur Wiedervereinigung 1990.
Zu den ersten Maßnahmen, die der sowjetische Stadtkommandant im Mai 1945 traf, gehörte auch die Reorganisation der Polizei. Am 19. Mai 1945 wurde Oberst Paul Markgraf, ein Mitglied des Nationalkomitees Freies Deutschland, als Polizeipräsident im neuen Polizeipräsidium in der Linienstraße im Ostteil der Stadt eingesetzt, am folgenden Tag die Stadtpolizei gebildet. Voraussetzung für den Neuaufbau war eine grundsätzliche Abkehr vom Polizeiapparat des NS-Regimes. Deshalb wurden unbelastete Kräfte gesucht, deshalb sollte die Schutzpolizei laut Befehl des sowjetischen Kommandanten vom 25. Mai 1945 die Uniform tragen, die bis 1933 in Dienstgebrauch gewesen war.
Nach der Installierung der Viermächteverwaltung wurde innerhalb der Interalliierten Kommandantur ein Komitee für öffentliche Sicherheit gebildet, dem die Aufsicht über die Polizei oblag. Die Kommandantur erließ eine ganze Reihe von „Orders“, die die Reorganisation der Polizei regelten. Nachdem diese zunächst als „Volkspolizei“ vorgestellt worden war, verfügte Markgraf am 12. April 1947, wieder die Bezeichnungen Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei zu verwenden.
Mit den Spannungen zwischen den Siegermächten und der schließlichen Teilung der Stadt vollzog sich auch die Teilung der Polizei. Die Ereignisse spitzten sich im Frühjahr 1948 zu, nachdem viele Personen nach ihrer Festnahme verschwunden waren und Markgraf nur noch von sowjetischer Seite getragen wurde. Bürgermeister Ferdinand Friedensburg sprach deshalb am 26. Juni 1948 seine Entlassung aus, doch Markgraf weigerte sich, die Amtsgeschäfte zu übergeben. Daraufhin baute sein bisheriger Stellvertreter, Johannes Stumm, im amerikanischen Sektor eine Polizei auf demokratischer Basis auf. In der Folge wurde Stumm Polizeipräsident von Westberlin. Eine Zusammenfügung der nunmehr entstandenen zwei Stadtpolizeien konnte erst 1990 stattfinden.
Die Westberliner Polizeipräsidenten durften aufgrund des Besatzungsrechts nur im Einvernehmen mit den drei Westalliierten bestimmt werden. Diese Regelung blieb bis zur Vereinigung bestehen. Gewählt wurden die Polizeipräsidenten (bis 1995) vom Abgeordnetenhaus, dem sie deshalb auch verantwortlich waren. Ihrem Amt kam damit, neben der Wahrung der inneren Sicherheit, auch eine politische Bedeutung zu.
Aus den Fachbereichen
Die Spezialeinheiten der Polizei des Landes Berlin
von Norbert Gersonde
Die Spezialeinheiten des Landes Berlin sind im Landeskriminalamt zu einer Gliederungseinheit, einem Dezernat, dem LKA 63, zusammengefasst. Zum LKA 63 gehören mittlerweile 360 Mitarbeiter mit Spezialausbildung und -aufgaben; im Einzelnen werden die Einheiten als
– Mobiles Einsatzkommando (MEK),
– Spezialeinsatzkommando (SEK) und
– Präzisionsschützenkommando (PSK),
– Beratergruppe und
– Verhandlergruppe
bezeichnet.
Zu den wichtigsten Aufgaben dieser Spezialdienststellen gehörten die operative Bekämpfung schwerster Kriminalität, wozu insbesondere Fälle der Geiselnahme, der Luftpiraterie, der Entführung sowie schwerwiegende Erpressungen gehören.
Darüber hinaus ist der operative Einsatz, das heißt die Unterstützung der sachbearbeitenden Dienststellen, regelmäßig bei bedeutsamen Fällen der Rauschgift- und Raubkriminalität, der organisierten Kriminalität sowie sonstiger bedeutsamer Straftaten gefragt.
Wann immer eine Berliner Polizeidienststelle den Einsatz – die Unterstützung durch Spezialisten – benötigt, ist das LKA 63 bemüht, diese zu leisten.
Welche Spezialisten gehören nun zu dieser Spezialeinheit und was sind ihre konkreten Aufgaben?
Um im LKA 63 tätig zu werden, bedarf es einer gezielten Bewerbung. Alle Bewerber werden in abgestuften Testverfahren geprüft, wobei die Prüfbereiche
– Intelligenztest
– Psychologischer Test,
– Sport- und Schießfähigkeiten,
– Strukturierte Vorstellungsgespräche
besonders hervorzuheben sind. Die Freiwilligkeit zur Mitarbeit ist ein Grundprinzip.
Nur geeignete Bewerber werden übernommen. Der Mitarbeiterkreis setzt sich im Wesentlichen aus Schutz- und Kriminalbeamten, aber auch aus Mitarbeitern mit handwerklicher und technischer Ausbildung zusammen. Für die meisten Beamten gibt es eine Altersgrenze für den Verbleib, die im Regelfall bei 40 Jahren liegt, weil die dienstliche Belastung enorm hoch ist und auch die körperliche Leistungsfähigkeit immer gewährleistet sein muss. Alle Mitarbeiter erhalten eine spezialisierte Ausbildung.
Spezialeinsatzkommando (SEK)
Am bekanntesten dürfte das Spezialeinsatzkommando, abgekürzt SEK sein.
Das SEK ist im Wesentlichen zuständig für besonders schwierige Festnahmen von Straftätern, die Bewältigung von Geiselnahmen und schwerwiegenden Bedrohungslagen. Das SEK wird darüber hinaus von anderen Einheiten der Berliner Polizei um Unterstützung ersucht, wenn es darum geht, besonders gewalttätige, bewaffnete oder anderweitig gefährliche Personen festzunehmen.
Die Mitarbeiter des SEK sind herausragend spezialisiert und trainiert.
Der hohe Einsatzwert und -standard des SEK kann nur durch ständiges Training und einen hohen Ausund Fortbildungsanteil gewährleistet werden.
Das SEK ist in Berlin rund um die Uhr erreichbar und schnellstens an jedem Einsatzort in Berlin zur Unterstützung bereit.
Präzisionsschützenkommando (PSK)
Die Präzisionsschützen gehören zur gleichen Gliederungseinheit wie das SEK. Auch hier handelt es sich um ausgesuchte und besonders augebildete Spezialisten, die neben den zum Glück seltenen Einsätzen als Präzisionsschützen regelmäßig Haftbefehle vollstrecken sowie zur Sicherung bei Staatsbesuchen eingesetzt werden.
Die Bedeutsamkeit dieser Einheit zeigte sich zum Beispiel bei einer Geiselnahme am 26. Oktober 1998 auf dem Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg. Ein geistesgestörter religiöser Fanatiker aus Algerien nahm einen vierjährigen Jungen als Geisel und stellte unerfüllbare Forderungen. Er hielt dem Jungen permanent ein großes Messer an den Hals und drohte ständig, ihn umzubringen. Sein Verhalten war unberechenbar und von ständigen Gefühlsausbrüchen geprägt. Da er dazu noch Ultimaten stellte und androhte, bei Nichterfüllung seiner Forderungen das Kind zu töten, wurde die Durchführung des finalen Rettungsschusses geplant und vorbereitet.
Dieser Schuss, der den Täter absolut handlungsunfähig machen sollte, wurde als einzige Möglichkeit gesehen, das Leben des Kindes zu retten. Praktisch hätte dies bedeutet, dass der Täter mit einem Kopfschuss hätte getötet werden müssen. Während der Planungen gelang es jedoch SEK-Beamten, den Täter in einer günstigen Situation mit einem anderen taktischen Manöver zu überwältigen.
Das Mobile Einsatzkommando (MEK)
Das Mobile Einsatzkommando (MEK) ist ebenfalls eine große, stets ausgelastete Einheit des LKA 63.
Ebenso wie das SEK und das PSK ist auch das MEK für einen Teil der operativen Bekämpfung schwerster Straftaten zuständig, was ebenfalls umfangreiche und fortlaufende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen voraussetzt.
Ein besonderes Merkmal des MEK ist das verdeckte Vorgehen. Hierzu werden Örtlichkeiten oder Verdächtige observiert, um Täter zu überführen und sie gegebenenfalls bei der Tatausführung festzunehmen.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 1983 zur Volkszählung wurden auch zur Durchführung von Observationen hohe Anforderungskriterien erhoben. So dürfen Observationen wie alle anderen polizeilichen Eingriffsmaßnahmen nur auf den dafür vorgesehenen rechtlichen Grundlagen erfolgen.
War das früher mit einer polizeilichen Generalklausel möglich, so bedarf es seither spezialgesetzlicher Regelungen.
Besonders hervorzuheben ist ein weiteres Mobiles Einsatzkommando, das zur operativen Bekämpfung herausragender Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise Jugendgruppengewalt, politisch motivierte Straßengewalt, Bandenkriminalität und zu besonderen polizeilichen Großlagen herangezogen wird.
Diese Mitarbeiter arbeiten zwar in ziviler Kleidung, sind aber oftmals bei Einsätzen – insbesondere auch durch das Anlegen von Einsatzwesten – als Polizeibeamte zu erkennen. Sie sind ebenfalls ausgesuchte und besonders ausgebildete Spezialisten, die von anderen Dienststellen der Berliner Polizei zur Unterstützung bei Schwerpunkteinsätzen herangezogen werden.
Berater- und Verhandlungsgruppen
Neben den Spezialeinheiten gehören zum LKA 63 auch die Berater- und die Verhandlergruppe. Beide Einheiten befassen sich schwerpunktmäßig mit der Schwerstkriminalität, unterstützen Polizeiführer und Einheiten im Einsatz und leisten wertvolle Ausund Fortbildungsarbeit innerhalb der Polizei und bei benachbarten Behörden.
Warum Spezialeinheiten?
Nach diesen Kurzvorstellungen der einzelnen Gliederungseinheiten des LKA 63 sind für ein Gesamtverständnis einige Worte zur Geschichte der Spezialeinheiten erforderlich.
Warum war und ist es erforderlich, Spezialeinheiten in der Polizei einzurichten?
Die Gründe waren recht vielfältig, besonders ausschlaggebend aber waren tragische Anlässe: Polizeiliche Einsatzlagen, die mit konventionellen Polizeitaktiken, normalen Ausbildungen und Einsatzmitteln nicht bewältigt werden konnten und zu schrecklichen Todesfällen führten. Zu Beginn der siebziger Jahre hatte sich die polizeiliche Lage erheblich gewandelt. Es gab massive Studentenunruhen, es entwickelte sich nationaler und internationaler Terrorismus, und es gab neue Formen bewaffneter Geiselnahmen und ähnlicher Straftaten.
Letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung der Innenminister, Spezialeinheiten einzurichten, waren zwei herausragende Fälle:
Am 4. August 1971 stürmten zwei mit Masken und Helmen getarnte Männer eine Filiale der Deutschen Bundesbank in München und nahmen sieben Geiseln. Sie waren mit einer russischen Maschinenpistole und einer Pistole (Kaliber 7,65) bewaffnet.
Nach Eintreffen der Polizei, die weiträumig absperrte, forderten die Täter zwei Mio. DM in bar, ein Fluchtfahrzeug und freien Abzug. Hunderte von Polizisten, Schaulustigen und Medienvertretern waren vor Ort.
Nach langen Verhandlungen und nach Ablauf vieler Ultimaten verließ der Bankräuber „Rammelmayer“, mit der Maschinenpistole bewaffnet und mit Geiseln, die Bank, um das Fluchtfahrzeug zu besteigen.
Die Polizei eröffnete das Feuer. Nach zahlreichen Schussabgaben war R. durch eine Gewehrkugel tödlich getroffen worden, dennoch verletzte er noch eine der Geiseln mit einem Bauchschuss tödlich.
Ein weiterer dramatischer Fall ereignete sich auch in München. Während der 1972 stattfindenden Olympischen Spiele nahmen arabische Terroristen im olympischen Dorf israelische Sportler als Geiseln und töteten zwei von ihnen. Bei der versuchten Befreiungsaktion durch die Polizei starben insgesamt 15 Personen, überwiegend Geiseln. Die überlebenden Täter konnten zwar festgenommen werden, das Massaker war jedoch mit damaligen polizeilichen Einsatzmöglichkeiten nicht zu verhindern. Dieses tragische Ereignis überschattete die mit Begeisterung begonnenen Olympischen Spiele. Die ganze Welt nahm Anteil.
Diese und andere Vorfälle ließen offenkundig werden, dass die deutsche Polizei für derartige Lagen weder ausgebildetes Personal noch entsprechende Waffen und Logistik zur Verfügung hatte.
Während auf Beschluss der Innenminister in der Folgezeit beim Bundesgrenzschutz die GSG 9 und beim BKA ein MEK gegründet wurden, richteten alle Bundesländer SEK- und MEK-Einheiten ein.
Diskussionskommando
In Berlin hatte es in dieser Zeit bereits eine parallele Entwicklung gegeben. Eine der Keimzellen des heutigen LKA 63 war das „Diskussionskommando“. Leiter dieser Einheit war der Polizeihauptkommissar Werner Textor, Vater des jetzigen Abteilungsleiters des LKA 6, Martin Textor.
Diese Einheit bestand aus 47 freiwilligen Mitarbeitern, deren Aufgabe es war, bei den Studentenunruhen mit dem „Wort“ deeskalierend auf gewaltfreie Aktionen hinzuwirken.
Während eine Mehrheit der Demonstranten ein gewaltfreies Vorgehen akzeptierte, gab es eine radikale Minderheit, die diese Einheit als „Hübners Psychobullen“ bezeichnete. Auch in Polizeireihen stieß diese neue und außergewöhnliche Vorgehensweise zunächst auf Skepsis, fand dann aber nach erkennbaren Erfolgen Akzeptanz.
Nach dem Rückgang gewalttätiger Demonstrationen wurde diese Einheit für besondere Kriminalitätsphänomene wie Rocker- oder Rauschgiftkriminalität eingesetzt und später dem LKA 63 eingegliedert.
Das erste SEK Berlins begann am 1. November 1972 seine Ausbildung. Unabhängig von den damaligen Beschlüssen der Innenminister leitete der damalige Polizeipräsident, Klaus Hübner, zeitgleich eine wesentliche Planungsphase ein. Nach sorgfältiger Erarbeitung der Auswahlkriterien für die Bewerber im Hinblick auf Intelligenz, Charakter und körperliche Leistungsfähigkeit sowie Schießvermögen fiel die Entscheidung. Der erste Lehrgang begann mit 49 nach einem Testverfahren ausgewählten Beamten zwischen 27 und 40 Jahren. Die Ausbildung dauerte ein halbes Jahr.
Einige Monate später wurde das PSK mit dem Schwerpunkt Schießfähigkeit aufgebaut. Das MEK bildete sich 1975 in den Reihen der Kriminalpolizei aus Diensteinheiten der so genannten „Groß Streife“, die bereits ähnliche Tätigkeiten verrichtet hatten, in den ersten Jahren unterstanden die Spezialeinheiten SEK und PSK der Schutzpolizei, das MEK war der Kriminalpolizei zugehörig.
Recht bald wurde deutlich, dass es Überschneidungen in den Tätigkeitsfeldern gab, sodass beide Einheiten 1979 zum Referat EuS (Einsatzerprobung und Sonderaufgaben) organisatorisch zusammengefasst wurden; eine bedeutsame und richtige Entscheidung, wie sich in den Folgejahren zeigen sollte.
Der damalige Leiter der Direktion Verbrechensbekämpfung und spätere Polizeivizepräsident, Dieter Schenk, bedankte sich bei den Verantwortlichen, diese „Perle der Schutzpolizei“, wie er das SEK und PSK bezeichnete, in die Kriminalpolizei eingliedern zu dürfen. Nach Einrichtung des Landeskriminalamtes im Jahre 1994 erhielt die Dienststelle die Bezeichnung „LKA 63“, nunmehr eine aus Schutz- und Kriminalbeamten bestehende Einheit, geprägt von Spezialistentum und Sachverstand.
Die Einsätze ließen nicht lange auf sich warten. Das SEK hatte bereits am 11. April 1973 seinen ersten Einsatz, als es von der 4. Mordkommission gebe-ten wurde, den wegen Mordes verdächtigen Klaus-Dieter L. in seiner Kreuzberger Wohnung festzunehmen.
Die Person wurde mit durchgeladener und entsicherter Pistole in der Hand angetroffen. Die Waffe wurde aus der Hand geschlagen, und er wurde überwältigt. Der erste erfolgreiche SEK-Einsatz.
In den siebziger Jahren gab es den linksextremen Terrorismus mit Sprengstoffanschlägen, Banküberfällen und Morden. Vom SEK konnten insgesamt 29 Terroristen in Berlin ohne direkten Schusswaffeneinsatz festgenommen werden, obwohl die Täter in der Regel bewaffnet waren; ein Ergebnis hochprofessionellen Vorgehens.
Auch in den Folgejahren gab es zahlreiche spektakuläre Einsatzerfolge, die oft im Zusammenwirken der nunmehr organisatorisch und räumlich integrierten Spezialeinheiten geleistet wurden.
Nach der politischen Wende und Wiedervereinigung im Jahre 1990 änderte sich die Kriminalitätslage in Berlin erheblich. Während es in zehn Jahren vor der Wende im Westteil der Stadt gerade drei herausragende Fälle der Schwerstkriminalität (Geiselnahme, Entführung, schwerwiegende Erpressung) gegeben hatte, stiegen die Zahlen ab 1993 erheblich.
So waren in den Folgejahren jährlich durchschnittlich zehn Fälle zu bewältigen, bei denen die Polizei eine so genannte „Besondere Aufbauorganisation (BAO)“ einrichten musste. Eine derartige BAO bedeutet, dass Spezialisten aus allen Bereichen der Polizei aus ihrer normalen Arbeit herausgezogen werden und sich nur dem betreffenden Einsatzfall widmen. So kann beispielsweise die Mordkommission für die Ermittlungen und das SEK für Festnahmen herangezogen werden.
Geführt wird ein derartiger Einsatz von einem der speziell ausgebildeten „Polizeiführer“. Diese namentlich festgelegten Polizeiführer leiten im täglichen Dienst größere Gliederungseinheiten des LKA.
Die neuen Fälle der Schwerstkriminalität waren zu einem erheblichen Teil geprägt von Entführungen innerhalb ethnischer Gruppen, die zum Teil mit unglaublicher krimineller Energie und Brutalität vorgingen.
Bis auf einen einzigen Entführungsfall eines russischen Computerhändlers konnten alle in Berlin bekanntgewordenen Einsatzlagen geklärt und die Täter festgenommen werden. Möglicherweise hat sich die konsequente und erfolgreiche Vorgehensweise der Polizei bei der einschlägigen Klientel herumgesprochen, denn seit gut zwei Jahren ist die Zahl derartiger Lagen kontinuierlich zurückgegangen.
Auch mit dem Phänomen „herausragende Erpressungen“ musste sich die Berliner Polizei häufiger auseinander setzen. Das bekannteste Ereignis dürfte der Fall „Dagobert“ sein, der die Polizei etwa zwei Jahre lang beschäftigte.
Nach Explosion von drei Sprengsätzen in der Hamburger Karstadt-Filiale in der Mönckebergstraße meldete sich am 13. Juni 1992 ein Erpresser, der später unter dem Pseudonym „Dagobert“ in die deutsche Kriminalgeschichte einging.
Dass dieser Erpresser, der durch viele Medienberichte hofiert und von Teilen der Öffentlichkeit als eine Art „Robin Hood“ gefeiert wurde, wesentlich gefährlicher war, als einige wahrhaben wollten, bewiesen die von ihm verursachten fünf Bombenanschläge sowie ein Brandanschlag.
Er narrte die Polizei und diese musste sich das Verhöhnen durch einige Medienvertreter gefallen lassen, um nicht ihre taktischen Konzepte preiszugeben.
Die zum Teil sehr personal- und kostenträchtigen Einsätze der Polizei waren jedoch konzeptionell so durchdacht, dass sich das Netz um den Straftäter immer enger zog.
Im Rahmen gezielter operativer Fahndungsmaßnahmen fiel der später als Arno F. identifizierte Tatverdächtige MEK-Kräften auf, als er sich mit seinem Tatfahrzeug in einem Einsatzbereich aufhielt.
Als der Täter für den 22. April 1994 einen weiteren Erpresseranruf ankündigte, schlug die Falle zu. Arno F. alias „Dagobert“ wurde während des Erpresseranrufes in einer Telefonzelle in Berlin-Johannisthal festgenommen.
Die Ironie des Schicksals: „Dagobert“ wurde von dem Beamten festgenommen, dem er eineinhalb Jahre zuvor bei einem Einsatz, vom Spott einiger Medien begleitet, entkommen konnte.
Arno F. räumte seine Taten sofort ein und gestand eine weitere, im Jahre 1989 durchgeführte Erpressung, bei der er das „KaDeWe“ um 500 000 DM erleichtert hatte. Bei seinem aufwändigen Lebensstil hatte er das Geld restlos verbraucht.
Statistisch betrachtet liegt in Deutschland für einen Erpresser die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich eine Erpressungssumme zu erhalten, bei unter einem Prozent. Insofern konnte auch „Dagobert“ in diese Statistik eingeordnet werden.
Ein weiteres „Highlight“ der Berliner Kriminalgeschichte war die Geiselnahme in der Commerzbank in Berlin-Zehlendorf am 27./28. Juni 1995.
Jahrelang gab es in Berlin keine herausragende Geiselnahme, und nun hatte es die Berliner Polizei gleich mit einer Situation zu tun, die alle denkbaren Facetten trug, an Planungsgrad und krimineller Intensität kaum zu überbieten war und die eingesetzten Kräfte physisch und psychisch bis an ihre Grenzen belastete.
Schwer bewaffnete Gangster hatten während eines lang vorbereiteten Coups 16 Geiseln, davon sechs
Angestellte und elf Kunden, für 17 Stunden in Schach gehalten und von der Polizei Lösegeld erpresst.
Kurze Zeit nach Beginn der Geiselnahme wurde eine der Geiseln mit einem Erpresserschreiben von den Tätern entlassen.
Gefordert wurden 17 Mio. DM Lösegeld, die Entfernung der Zäune vor der Bank, ein Fluchtfahrzeug (Kastenwagen für acht Personen), ein Hubschrauber mit Piloten und das Freihalten der Fluchtroute.
Die Fluchtplanung schien eindeutig zu sein, sodass sich die polizeilichen Vorbereitungen auch darauf konzentrierten.
Nachdem das SEK die Bank nach 17 1/2 Stunden stürmte, glaubten die Beamten, ihren Augen nicht zu trauen. Die Täter waren weg. Offensichtlich hatten sie die Bank durch einen Tunnel aus dem Tresorraum verlassen. Die Möglichkeit, dass die Bank durch einen Kanaltunnel verlassen werden kann, wurde zwar geprüft, aber verworfen.
Die folgenden Feststellungen waren einmalig: ein 20 m langer Tunnel (60 x 50 cm) führte von der Bank zu einem Regenwasserkanal, es folgten 100 m Regenwasserrohr, von wo aus ein 70 m langer (60 x 70 cm) weiterer Tunnel abzweigte, der in einer Garage endete. Die Bauzeit hatte neuneinhalb Monate betragen, der Aushub wurde mittels Skateboard und Seilwinden transportiert, zum Abstützen der Tunnelanlage wurden 1880 (gestohlene) Bohlen verwendet, und es gab bei den Tätern weder Fachkenntnisse noch Baupläne. Acht Täter mit wechselnder Beteiligung hatten insgesamt etwa acht Mio. DM erbeutet und waren auf der Flucht.
Aufgrund umfangreicher Ermittlungen und gesicherter Spuren konnten sieben Täter gestellt und verurteilt werden. Ein Mann ist noch flüchtig. Von dem erpressten Geld fehlen noch etwa zwei Mio. DM.
Wenn auch mit Verspätung und einigen „Stolpersteinen“, führte das Zusammenwirken zahlreicher Spezialisten der Polizei letztlich doch zum Erfolg.
Die Darstellung herausragender Kriminalfälle in Berlin und Deutschland, die von Spezialeinheiten oder mit deren Unterstützung bewältigt wurden, ließe sich fast endlos fortsetzen. Ihre Beteiligung ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Aber auch Spezialeinheiten haben ihre Grenzen. Gerade bei den aufgezeigten Einsatzfällen „Dagobert“ und „Geiselnahme Commerzbank“ wurde wie bei vergleichbaren Fällen deutlich, dass fast alle Spezialeinheiten in Deutschland auf die Unterstützung von Einheiten anderer Länder oder des Bundes angewiesen sein können.
Das, was die Innenminister Deutschlands und Berlins damaliger Polizeipräsident, Klaus Hübner, Anfang der siebziger Jahre frühzeitig erkannten, hat sich bestätigt. Die moderne Polizei kommt ohne Spezialisten nicht mehr aus. Bei dem gestiegenen Bewaffnungs- und Gefährdungsgrad von Straftätern sind top ausgebildete und trainierte Spezialisten die professionelle Antwort der Polizei.
Unter Berücksichtigung der gesamtpolizeilichen Aufgaben sich fortlaufend zu spezialisieren, Einsätze weiterhin mit Augenmaß zu bewältigen und dabei allen neuen, vor allem technischen Entwicklungen aufgeschlossen zu sein, das sind die bestehenden Leitgedanken. Sie entsprechen der ursprünglichen und noch heute intern verwendeten Bezeichnung „Einsatzerprobung und Sonderaufgaben“: EuS.
Da die Tätigkeiten der SEK selten ohne Risiko sind, bedarf es – soweit die Zeit es zulässt – einer intensiven Vorbereitung der Einsätze. Trotz allem kommt es manchmal zu unvorhergesehenen Ereignissen, die ein tragisches Ende nehmen.
So mussten Beamte des Spezialeinsatzkommandos am 23. April 2003 gegen 16:30 Uhr in der Kienitzer Straße im Bezirk Neukölln die Vollstreckung eines Haftbefehls gegen ein Bandenmitglied wegen eines versuchten Tötungsdeliktes durchführen.
Die SEK-Kräfte hatten gerade die Wohnungstür des Gesuchten gewaltsam geöffnet, als dieser sofort ohne jegliche Vorwarnung mit seiner Faustfeuerwaffe auf den zuerst eindringenden Beamten, den 41-jährigen Roland K., schoss und ihn tödlich traf. Der Beamte hatte keinerlei Chance, zu reagieren. Er hinterließ seine Lebensgefährtin mit dem gemeinsamen Kleinkind.
Über diesen tragischen Todesfall wurde ausführlich in den Medien berichtet. Die Öffentlichkeit nahm in bemerkenswerter Weise Anteil.
Der Schütze ist 2004 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Polizeilicher Staatsschutz in Berlin
von Horst Brandt
Den Polizeilichen Staatsschutz in seiner Vielfalt in aller Kürze darstellen zu wollen, heißt einen Parforceritt durch die Geschichte vorzunehmen. Deshalb können aus dieser Entwicklung, die durch Spannung und politische Brisanz geprägt ist, nur Ausschnitte dargestellt werden.
Zur Verhütung von Attentaten sowie zur Ermittlung und Unterdrückung staatsgefährdender Umtriebe wurde in Preußen die Grundlage für die politische Polizei geschaffen, die jedoch, anders als die 1933 durch Göring errichtete Geheime Staatspolizei (Gestapo), zu keiner Zeit eine selbständige, der Kontrolle der Gerichte entzogene Sonderpolizei war.
Sie war immer nur ressortmäßig abgegrenzter Bestandteil der allgemeinen Polizei, wie zum Beispiel die „Verkehrspolizei“, die „Bau- und die Gesundheitspolizei“ oder die „Fremdenpolizei“, deren interne Abgrenzung lediglich ein sachliches Arbeitsgebiet umschrieb. Damit konnten und wurden die unterschiedlichsten polizeilichen Tätigkeiten immer nur auf Grund der allgemeinen polizeilichen Vollmacht ausgeübt, und die politische Polizei wurde bereits in Preußen auch als Staatspolizei bezeichnet. Sie war aber immer Teilfunktion der Polizei. Nachdem sich in der Weimarer Republik nach dem Vorbild der Rechtsentwicklung in Preußen ein einheitlicher Polizeibegriff in allen deutschen Ländern nach Maßgabe des preußischen Rechts durchgesetzt hatte, wurde der Schutz des Staates, seiner Einrichtungen und seiner Organe nicht nur als eine legitime Funktion der Polizei im Rahmen ihrer Generalvollmacht anerkannt, sondern wegen seiner rechtsstaatlichen Methoden auch international geschätzt. Unmittelbar nach der bedingungslosen Kapitulation des „Dritten Reiches“ im Jahre 1945 war zunächst ein Stillstand der Rechtspflege in Bezug auf politische Delikte durch Suspendierung der für diesen Bereich bestehenden Straf- und Nebengesetze eingetreten, sodass die Verfolgung politischer Straftatbestände, wenn überhaupt, von alliierten Militärgerichten in den jeweiligen Besatzungszonen beziehungsweise -sektoren von Groß-Berlin durchgeführt wurde. Mit der Spaltung Berlins im Jahre 1948 übernahm der damalige Polizeipräsident für Berlin, Dr. Stumm, die Amtsgeschäfte und -befugnisse, etablierte das Präsidium am 28. Juli 1948 in der Friesenstraße in Berlin-Kreuzberg und übertrug innerhalb der Abteilung K (Kriminalpolizei) der Dienststelle KI F 5 die Bearbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund des Kontrollratgesetzes Nr. 10. Natürlich stand bei der Neubildung der Länder und des Bundes nach 1945 der Wiederaufbau einer politischen Polizei innerhalb der allgemeinen Polizei und erst recht die Wiederentwicklung einer selbständigen mit Sonderrechten ausgestatteten Staatspolizei wegen der mit der Gestapo gemachten negativen Erfahrungen zunächst nicht zur Debatte.
Als sich aber nach Entstehen der Bundesrepublik Deutschland, dem sich daraus entwickelnden politischen Leben und dem Wirksamwerden der Einrichtung östlicher Nachrichtendienste erkennen ließ, dass erneut Straftatbestände wie Hochverrat, Staatsgefährdung, Landesverrat etc. berührt werden würden, wurde die Schaffung adäquater Gesetze erforderlich. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 wurden deshalb neue Rechtsvorschriften über politische Delikte in das StGB eingefügt und beim Polizeipräsidium Berlin aus der Abteilung V heraus das Dezernat V1 (S) geschaffen und ihm auf Grund der BK/O (49) 123 die Aufgabe übertragen, alle polizeilichen Maßnahmen gegen Gefahren zu treffen, die die verfassungsmäßige Ordnung bedrohen, wie sie letztlich in der amtlichen Nachricht des Polizeipräsidiums Berlin, Akte 12/51, vom 7. Dezember 1951 bekannt gemacht worden sind. Im Oktober 1955 entstand daraus die Abteilung 1, die in Berlin die Aufgabe der politischen Polizei wahrzunehmen hatte.
Der ehemalige Polizeivizepräsident in Berlin, Dr. Bernhard Weiß (1927 bis 1932), definierte „Politische Polizei“ als den Inbegriff derjenigen polizeilichen Tätigkeit, die auf den polizeilichen Schutz des Staates gerichtet ist und als knappste Formulierung die Bezeichnung „Polizeilicher Staatsschutz“ tragen sollte. Neben der Bearbeitung allgemeiner Staatsschutzdelikte, wie sie in den Paragrafen 80-109a, 130 und 141 StGB, dem Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 14. Juni 1951, dem Gesetz über die Vereins- und Versammlungsfreiheit vom 29. September 1950, der Verordnung Nr. 501 vom 11. September 1950 nebst Änderungsverordnung Nr. 504 vom 19. Dezember 1950 geregelt waren, hatte die Abteilung 1 alle übrigen Straftaten, die sich nach dem jeweiligen Stand der Ermittlungen als strafbare Handlungen mit politischem Einschlag darstellten, zu bearbeiten, für die es in der Bundesrepublik keine Parallelen gab.
So gehörten gewaltsame Entführungen ebenso dazu wie organisierter Menschenraub von Personen, die für die östlichen Machthaber von großem Interesse waren. Beispielhaft für die Vielzahl von verschleppten Menschen, 600 bis zum Jahre 1949 und 262 von 1949 bis 1962, davon 76 gewaltsam und 186 mit List, soll die Geschichte des Dr. Linse stehen.
Entführung des Dr. Walter Linse
Am 8. Juli 1952 wurde Dr. Walter Linse, Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses „Freiheitlicher Juristen“, in der in Berlin-Lichterfelde West gelegenen Gerichtstraße überfallen und gewaltsam in die sowjetische Besatzungszone verschleppt.
Dr. Walter Linse, Abteilungsleiter des oben angegebenen Ausschusses, wurde auf dem Weg zu seiner Dienststelle in der menschenleeren Straße von zwei jungen Männern angesprochen, von denen einer der beiden ihn um Feuer bat. Nachdem er hilfsbereit nach seinem Feuerzeug griff, erhielt er von hinten einen kräftigen Schlag auf den Hinterkopf, der ihn zunächst taumeln ließ. Als er sich dann zur Wehr setzte, umklammerte ihn ein Täter – ein Berufsringer, wie sich später herausstellte – von hinten, brachte ihn gemeinsam mit dem zweiten Täter in Richtung eines als Taxi getarnten Opel „Kapitän“. Dr. Linse verlor dabei seine Brille und einen Schuh und wurde in den Wagen gestoßen.
Da die Verbrecher wegen der Gegenwehr seine Beine nicht in das Fahrzeug bekamen, schossen sie ihm zweimal ins Bein. Erst dann war sein Widerstand gebrochen. In rasender Fahrt ging es in Richtung Zonengrenze. Da sie von einem jungen Mann, der den Menschenraub bemerkt hatte, in einem Auto verfolgt wurden, schossen die Täter mehrfach auf das Fahrzeug des sie Verfolgenden, allerdings ohne ihn zu verletzen, und entkamen mit ihrem Opfer über die Zonengrenze bei Teltow, wo sich ihnen der sowjetzonale Schlagbaum öffnete. Die Täter und ihre Hintermänner wurden ermittelt. Sie gehörten ausnahmslos einer Bande von Berufsverbrechern an, die im Auftrag des Staatssicherheitsdienstes nach dessen Weisung laufend Verschleppungen organisierte und ausführte. Lange blieb das Schicksal des Dr. Linse im Dunkeln. Auch die weltweite Empörung änderte nichts daran. Fest steht heute jedoch, dass er nach seiner Entführung sofort von den Sowjets verhört, dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Karlshorst festgehalten und 1953 in das sowjetische Militärgefängnis Lichtenberg verlegt wurde.
Hier wurde er zu einer 25-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die Sowjetunion abtransportiert, wo er schließlich verstarb. Das Schicksal dieses Mannes ist ein Beispiel dafür, dass einfachste Gebote der Menschlichkeit sowohl durch die Machthaber der sowjetischen Besatzungszone als auch der Sowjetunion verletzt wurden.
Spätere Opfer sowjetzonalen Menschenraubes berichteten über die Praktiken der Agenten, die die Betroffenen entweder durch arglistige Täuschung, häufig unter Ausnutzung familiärer Bindungen, in den sowjetzonalen Machtbereich gebracht oder sie durch Betäubungsmittel in Pralinen, Lebensmitteln oder Alkohol willenlos gemacht oder einfach durch brutale Gewalt verschleppt hatten.
Der Fall Dr. Otto John
Ein weiterer eklatanter Fall beschäftigte im Juli 1954 sowohl die Öffentlichkeit als auch die Berliner Polizei und die Justiz.
Dr. Otto John, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, war auf mysteriöse Art und Weise verschwunden. Nachdem man zunächst nahezu übereinstimmend davon überzeugt war, dass er Opfer sowjetzonaler Verbrecherbanden geworden sei, stellte sich im August 1954 heraus, dass er sich freiwillig von Westberlin aus nach Ostberlin begeben hatte. „Am 19. Juli 1954, dem Tage vor der Erinnerungsfeier für die Opfer des 20. Juli 1944“, so meldete sich Dr. John aus Ostberlin, „habe ich mich bei einem Empfang des Bundespräsidenten entschlossen, Westdeutschland zu verlassen und in die DDR zu gehen, weil ich in dieser Veranstaltung, die doch den Opfern gelten sollte, mehr Nazis als Leute und Angehörige von Leuten des 20. Juli zu Gesicht bekommen habe ... Schon vorher hatte ich, als ich im Dezember 1950 mein Amt in der Bundesrepublik übernahm, die Illusion, am Aufbau eines neuen Deutschland mitwirken zu können.“ Da er jedoch, wie er erklärte, recht bald feststellen musste, dass „die wildesten Nazis und Militaristen wieder hoffähig gemacht wurden, ein Minister Oberländer in der Bundesregierung saß, der in Polen die Eindeutschungspolitik Hitlers betrieben hatte, und Dr. Globke, Kommentator der Nürnberger Gesetze, die rechte Hand des Bundeskanzlers Adenauer war, sowie Generäle, Polizisten, Ärzte und Juristen des ehemaligen Nazideutschland in höchsten Positionen untergebracht waren, glaubte ich nicht mehr daran, dass eine vernünftige Friedenspolitik in der Bundesrepublik betrieben werden würde.“ Warum er sich dann allerdings nicht vehement in der Bundesrepublik gegen derartige Strukturen aufgebäumt beziehungsweise das Ausland über seine Erkenntnisse informiert hatte und stattdessen ausgerechnet in der DDR untergetaucht war, war lange nicht nachzuvollziehen. Er begründete es später damit, dass „die wieder aufgeschürte Verunglimpfung der Widerstandskämpfer und Emigranten in der westdeutschen Presse ein Beweis vor aller Öffentlichkeit gewesen sei, nicht ungestraft gegen die amerikanische Kriegspolitik auftreten zu können und dass ihm nach seiner Flucht aus Deutschland im Jahre 1944 nach England klar geworden war, dass man von einem fremden Land aus nicht tätig sein könne“.
Dennoch ist ihm nicht viel Freiraum in der DDR geblieben, sodass er 1956, nachdem er sich erkundigt hatte, ob ihm bei seiner Rückkehr in die Bundesrepublik die Verhaftung durch die westdeutsche Polizei beziehungsweise ein Gerichtsverfahren drohe, wieder zurückkehrte und sich völlig aus der Politik heraushielt.
Der Mauerbau
In den frühen Morgenstunden des 13. August 1961 traten schlagartig die von der sowjetzonalen Regierung verkündeten Maßnahmen zur Sperrung der Sektoren- und Zonengrenze in Kraft.
Mit Ausnahme von 13 Sektorengrenzübergängen wurden alle weiteren Übergangsstellen zum SBS (Sowjetischen Besatzungssektor) sowie die bisher für Grenzgänge aus der SBZ (Sowjetischen Besatzungszone) geöffneten fünf Zonengrenzübergänge mit Stacheldraht, Betonpfählen und sonstigem Sperrgerät unter Einsatz starker Kräfte der VP (Volkspolizei), teilweise auch von „Betriebskampfgruppen“, gesperrt. Wie die „Bildzeitung“ damals aufmachte, „war das Brandenburger Tor am Abend Mittelpunkt einer hochexplosiven Situation. Etwa 6000 vor Empörung kochende Westberliner und die bewaffneten Schergen Ulbrichts standen sich gegenüber“. Der Kommandeur der Westberliner Schutzpolizei Duensing beorderte schließlich insgesamt 500 Polizeibeamte zum Brandenburger Tor. Nur mit Mühe gelang es diesen Kräften, die erregte Menge wieder in den britischen Sektor abzudrängen und Willi Brandt, damals Berlins Regierender Bürgermeister, sagte auf einer Pressekonferenz am 13. August 1961: „Es herrscht Trauer und Empörung in beiden Teilen Berlins.“
Die Lage in der Stadt und damit in unmittelbarer Nähe des kommunistischen Machtbereiches bot beste Arbeitsvoraussetzungen für Agenten aller Couleur und Berlin war Ausgangspunkt vieler Nachrichtendienste aus aller Herren Länder. Wenn es bis zum Bau der Mauer noch mühelos gelang, von West nach Ost oder umgekehrt zu kommen, wurde dies zumindest für westliche Agenten nunmehr zu einem Abenteuer. Dabei zeigte sich das gewaltige von den Zonenmachthabern aufgebaute Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als der gefährlichste Gegner. Der lang andauernde Strom von Flüchtlingen, der vor dem Mauerbau durchaus auch vom MfS für seine Zwecke genutzt wurde, um Spitzel nach Westberlin einschleusen zu können, versiegte nach 1961 schlagartig.
Das mühelose Überschreiten der Sektorengrenze war über Nacht unterbunden worden und das Passieren der Grenzen nur noch an bestimmten Übergangsstellen zulässig. Für den Staatsschutz oder wie es damals noch hieß, die Abteilung I, bedeutete dies, sich dieser Situation anzupassen. Unter der Bezeichnung „Unrechtstaten des Kommunismus“ waren nun auch allgemein kriminelle Tatbestände, Tötungsdelikte und Freiheitsberaubungen, bei denen ein politischer Hintergrund gegeben war, von der Abteilung I zu bearbeiten.
Mord an der Mauer
Aufgrund des nach dem Mauerbau erlassenen Schießbefehls der Zonenmachthaber kam es zu Tötungshandlungen an Menschen, die nichts weiter wollten, als ihren Unrechtsstaat zu verlassen und gemäß der Charta der Vereinten Nationen „Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren“ von Ost nach West zu wechseln. So aber schossen Deutsche auf Deutsche, wurden Menschen getötet, Fluchtwillige nach fehlgeschlagenen Versuchen festgenommen und durch die DDR-Gerichte zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Fluchthelfer
Die Mauer zerriss – und so auch von den sowjetzonalen Machthabern gewollt – die schon vorher durch die politischen Verhältnisse getrennte Stadt völlig. Es entstand eine Situation, in der Familien auseinander gebracht und für viele die Lebensbedingungen unerträglich wurden.
So beendeten viele die Trennung dadurch, dass sie trotz Mauerbau und Stacheldraht entweder selbst flüchteten oder aber durch Zuhilfenahme eigener oder professioneller Mittel bzw. von Helfern die Flucht wagten. Dabei gab es Gruppierungen, die mit diesem Unternehmen ausschließlich materielle Vorteile erzielten, aber auch solche, die dies aus Menschlichkeit und Hilfe für andere durchführten und dann wiederum die, die sich als Fluchthelfer anboten, nie eine Schleusungsmöglichkeit hatten und nur darauf aus waren, das Elend und die Not anderer ausnutzend, sich betrügerisch zu bereichern, oder dem Ministerium für Staatssicherheit zuzuarbeiten.
Protestbewegung Ende der sechziger Jahre
Im Laufe der sechziger Jahre setzte sich bei führenden Politikern in Bonn und bei den Westmächten die Erkenntnis durch, dass die Teilung Deutschlands die politische Lage Europas bestimmte. Diese Veränderungen trugen dazu bei, dass gesellschaftliche Konflikte als intern verursachte und nicht als von außen hineingetragene begriffen und die ungelöste Frage des Bildungs- und Hochschulwesens zum Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen wurden. Deutlich war schon seit 1966/67 in der studentischen Bewegung außerhalb der Hochschulen zu spüren, dass eine teilweise radikal geprägte Klientel geneigt war, besonders in Protesten gegen die militärischen Interventionen der USA in Vietnam Gewalt in Deutschland anzuwenden. Ein Wendepunkt in der Geschichte der studentischen Protestbewegung in der Bundesrepublik stellte zweifellos der Tod des Studenten Benno Ohnesorg dar, der am 2. Juni 1967 durch den Kriminalbeamten Kurras in Berlin erschossen wurde.
Die ganze Situation in Deutschland war über mehrere Jahre durch eine Eskalation von Gewalt und Gegengewalt zwischen dem Staat und seinen Einrichtungen und der rebellierenden, radikalisierten Studentenschaft gekennzeichnet. Bereits im Vorfeld des Schahbesuches waren durch Senat- und Polizeiführung Signale gesetzt worden, alle als Störungen betrachtete Kundgebungen gegen den diktatorischen Machthaber aus Persien weitgehend zu unterbinden.
So wurden Plakate, die sich kritisch mit der Rolle des Schahs in Persien auseinander setzten, durch die Polizei entfernt und sichergestellt.
Nachdem der Schah gemeinsam mit seiner Gattin am 2. Juni 1967 in Berlin-Tempelhof eingetroffen war, besuchte er mittags das Schöneberger Rathaus, vor dem so genannte „Jubelperser“, mitgebrachte Bodyguards aus Persien, mit Holzlatten und Stahlruten auf Demonstranten einschlugen. Abends besuchte das Ehepaar die Deutsche Oper, wo es zu den folgenschweren Auseinandersetzungen und dem Tod des jungen Studenten kam.
Was war geschehen? Die Auseinandersetzungen vor der Deutschen Oper beziehungsweise deren unmittelbarer Umgebung sind auch heute nicht bis ins Detail geklärt.
Kurras behauptete in der Gerichtsverhandlung, durch junge Leute in die Enge getrieben worden zu sein und in dieser Situation aus Notwehr geschossen zu haben. Die „Saat der Gewalt“, so äußerte er sich vor Gericht, sei aufgegangen. Er bedauerte den Tod des Studenten, fühlte sich „auch heute (1967) noch unschuldig und mochte weitere Erklärungen im Gerichtssaal nicht abgeben und weitere Fragen auch nicht mehr beantworten“.
Der Kriminalobermeister Kurras wurde dreieinhalb Jahre später nach dem tödlichen Schuss erneut, diesmal durch die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin, freigesprochen, weil das Gericht eine strafrechtliche Schuld nicht nachweisen konnte. Dagegen wurde er von dem moralischen Vorwurf, den Tod eines Menschen möglicherweise durch „ungesteuertes Fehlverhalten“ verursacht zu haben, ausdrücklich nicht entlastet. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Kurras ein mögliches moralisches Verschulden mit sich selbst abzumachen habe.
Doch vor diesem Problem stehen nahezu alle Polizeibeamten, die entweder in eigener Notwehrsituation oder unter Einsatz ihres Lebens für andere einen Verbrecher erschießen mussten. Nur selten werden sie mit dieser Situation und der Tatsache, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein, fertig.
Sozialistischer Deutscher Studentenbund
Zurück aber zur Konstellation des Linksextremismus Ende der sechziger Jahre, die in vielerlei Hinsicht aufschlussreich für die Entwicklung in der Bundesrepublik war.
Es ergaben sich Umwälzungen und Neuerungen, und die Bildung linksextremistischer Gruppierungen waren von einer enormen Intensität geprägt. Wie in anderen Ländern auch (allerdings mit erheblichen Unterschieden zur Bundesrepublik), entstand eine studentische Protestbewegung, in der der Überdruss an der Demokratie ebenso zum Ausdruck kam wie das Unbehagen über die als satt empfundene Wohlstandsgesellschaft.
Darüber hinaus bewirkte sie gravierende Veränderungen im kulturellen Milieu und verkündete linke Theorien, die sie entweder selbst entwickelt oder aber wieder entdeckt hatte.
In dieser Bewegung kam dem von der SPD ausgeschlossenen SDS eine besondere Stellung zu, wobei die dem SDS beigetretene anarchistisch-revolutionäre „Subversive Aktion“, die Rudi Dutschke, Dieter Kunzelmann und Bernd Rabehl entwickelt hatten, den Versuch unternahm, den SDS zu unterwandern und ihm eigene Aktionsformen aufzuzwingen.
Mit dem Tod von Benno Ohnesorg nahm der SDS eine dominierende Rolle in der studentischen Bewegung ein, die antiautoritär eingestellt war und mit den unterschiedlichsten Revolutionstheorien und - bewegungen der Dritten Welt sympathisierte.
Führender Ideologe und gleichzeitiger Repräsentant dieser Bewegung wurde der 1940 geborene Rudi Dutschke, der wie kein Zweiter in der Lage war, seine rhetorischen Fähigkeiten einzusetzen und durch sein Charisma auch Andersdenkende in seinen Bann zu ziehen. So lehnten er und seine Anhänger das System in toto ab, entschieden sich für eine Art Doppelstrategie und propagierten „den Marsch durch die Institutionen“, der nur als „Mittel zum Zweck“ und letztlich zur Destabilisierung der Macht „der Herrschenden“ dienen sollte.
Das Attentat auf Rudi Dutschke
Am 4. November 1968 erschien ein zunächst Unbekannter in der Wohnung des „Kommunarden“ Rainer Langhans und befragte ihn, wo er Rudi Dutschke erreichen könne. Nachdem er die gleiche Frage auch in der SDS-Zentrale, Kurfürstendamm/Ecke Joachim-Friedrich-Straße, gestellt und erfahren hatte, dass dieser im Hause sei, wartete er so lange vor diesem Gebäude auf ihn, bis Rudi Dutschke es verließ.
Als Dutschke auf sein Fahrrad stieg, stieß der Täter ihn Sekunden später vom Rad und feuerte aus nächster Nähe mit einem Neun-Millimeter-Trommelrevolver auf sein am Boden liegendes Opfer.
Dutschke, von Schüssen in die rechte Wange, die rechte Brustseite und in den Kopf getroffen, brach zunächst zusammen, raffte sich wieder auf, taumelte zur SDS-Zentrale zurück und brach vor dem Haus zusammen.
Die nur wenige Minuten später eintreffende Feuerwehr übernahm die Rettung des Schwerverletzten, während die zugleich eintreffenden Funkwagen die Verfolgung des Täters aufnahmen.
Der Täter, der einige Zeit später als Josef Bachmann identifiziert werden konnte, hatte sich nach dem Verbrechen in den Keller eines Neubaus in der Nestorstraße geflüchtet, wo er auf die ihn verfolgenden Polizeibeamten mindestens 15-mal geschossen hatte, die daraufhin das Feuer erwidert hatten. Von zwei Kugeln der Polizei in Brust und Arm getroffen, konnte Bachmann überwältigt und ebenfalls in ein Krankenhaus transportiert werden.
Der 23-jährige Josef Bachmann, ein junger Rechtsextremist aus München, wurde, offensichtlich aufgewiegelt durch einen provozierenden Artikel in der „Deutschen Nationalzeitung“, den man bei ihm gefunden hatte, zum Attentäter, der mit seinen Schüssen den „studentischen Aufwiegler“ zur Strecke bringen wollte. Bachmann überlebte seine Verletzungen, Rudi Dutschke aber starb, nachdem er sich zunächst von seinen schweren Verletzungen erholt hatte, elf Jahre später, am 24. Dezember 1979, an den Spätfolgen des Attentats.
Während der SDS unmittelbar nach den Schüssen auf Rudi Dutschke behauptete: „Ungeachtet der Frage, ob Rudi das Opfer einer politischen Verschwörung wurde: Man kann jetzt schon sagen, dass dieses Verbrechen nur die Konsequenz der systematischen Hetze ist, welche der Springerkonzern und der Senat in zunehmendem Maße gegen die demokratischen Kräfte dieser Stadt betrieben haben“, kam es zu Protestversammlungen an der TU, warfen Demonstranten dort Scheiben ein und gerieten mit Druckereiarbeitern und Angestellten in handgreifliche Auseinandersetzungen.
Auf den Fuhrpark des Springer-Konzerns flogen Molotow-Cocktails, es wurden Fahrzeuge in Brand gesetzt, was ein „Fanal“ für die deutsche und französische Studentenbewegung sein sollte.
Erste Straßenschlachten in Berlin
Zu den Osterfeiertagen 1968 entwickelten sich Straßenschlachten, wobei allein in Berlin bis zu 10 000 Polizisten im Dauereinsatz waren, 388 Demonstranten festgenommen, unbeteiligte Spaziergänger und über 200 Polizisten verletzt wurden. Der Staatsschutz hatte Hochkonjunktur.
Eine weitere Eskalation erlebte die Stadt am
4. November 1968, als es immer mehr zu Anarchismus und ersten militanten Aktionen gegen polizeiliche Einsatzkräfte kam. Den Anlass bildete das Ehrengerichtsverfahren gegen Rechtsanwalt Horst Mahler beim Berliner Kammergericht.
Mahler wurde vorgeworfen, die Standesehre und seine Berufspflichten als Anwalt verletzt zu haben, als er sich am Gründonnerstag nach dem Attentat auf Rudi Dutschke an einem Marsch auf das Axel Springer-Haus beteiligte und von Axel Springer wegen der bei der Demonstration entstandenen Schäden auf über eine halbe Million D-Mark Schadensersatz verklagt worden war.
Darüber hinaus hatte die politisch motivierte Gewaltbereitschaft eine „Qualität“ erreicht, bei der Brand- und Sprengstoffanschläge in verschiedenen deutschen Städten an der Tagesordnung waren. Örtlich agierende „Tupamaro“ übernahmen zum Teil die „Verantwortung“ dafür.
Bedeutsamer als diese Verbrechen erwies sich für die kommende Entwicklung des Terrorismus in Deutschland jedoch die Brandstiftung in einem Kaufhaus Anfang April 1968 in Frankfurt am Main.
Unter den Verhafteten, die einen erheblichen materiellen Schaden angerichtet hatten, befanden sich der aus München stammende Andreas Baader sowie die schwäbische Pfarrerstochter Gudrun Ensslin, die die Brandstiftung als „politische Aktion“ deklarierte und aussagte, diese aus Protest gegen die Gleichgültigkeit, mit der die Menschen den Völkermord in Vietnam hinnahmen, begangen zu haben.
Baader und Ensslin wurden im Oktober 1968 zu drei Jahren Haft verurteilt, jedoch bereits im Juni 1969 wegen eines Revisionsantrages aus der Haft entlassen und kehrten nach Ablehnung dieses Begehrens nicht in die Haftanstalt zurück.
Baader-Meinhof-Bande
Erst 1970 nahm die Westberliner Polizei Baader bei einer Verkehrskontrolle fest, während Gudrun Ensslin endgültig in den Untergrund ging, um das „kapitalistische System in der Bundesrepublik“ mit Gewalt zu bekämpfen. Dazu sollte jedoch Baader befreit werden.
Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof, die sich in Berlin kennen gelernt hatten, bereiteten die gewaltsame Befreiung vor. Am 14. Mai 1970 holten sie ihn gewaltsam aus der Bibliothek des Instituts für soziale Fragen in Berlin-Dahlem heraus, in die sich Baader zuvor vom Gefängnis aus hatte bringen lassen, und fügten einem Institutsangestellten eine schwere Schussverletzung zu.
Neben Ensslin und Baader hatte nun auch Ulrike Meinhof den Weg in die Illegalität beschritten, und als sich ihnen auch noch Horst Mahler anschloss, sorgten sie in ganz kurzer Zeit als „Baader-Meinhof-Bande“ für Schlagzeilen.
Sie gab sich zudem den programmatischen Namen „Rote Armee Fraktion“ (RAF) und war, nachdem sie in einem palästinensischen Camp in Jordanien paramilitärisch ausgebildet worden war, für Banküberfälle, mehrere Attentate, die Tote und Verletzte forderten, für Sprengstoffanschläge auf amerikanische Einrichtungen und anderes mehr verantwortlich.
Nachdem im Oktober 1970 bereits Horst Mahler festgenommen werden konnte, endeten die verbrecherischen Karrieren von Andreas Baader, Holger Meins und Jan Carl Raspe am 1. Juni 1972 in Frankfurt am Main.
Als nur wenige Wochen später (7. Juni 1972) Gudrun Ensslin in Hamburg und am 15. Juni 1972 Ulrike Meinhof und deren Begleiter Gerhard Müller festgenommen werden konnten, hatte man die Hoffnung, den Kern der RAF zerschlagen zu haben.
Allerdings war diese Ansicht trügerisch. Nachdem die RAF-Aktivistin Brigitte Mohnhaupt aus der Haft entlassen worden war, ging sie sofort wieder in den Untergrund und übernahm dort die Führung einer Gruppe, zu der Peter-Jürgen Boock, Knut Folkerts, Rolf Heister, Christian Klar, Rolf Clemens Wagner und Stefan Wiesniewski gehörten.
Am 7. April 1977 ermordete diese Gruppe den Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen Fahrer Wolfgang Göbel auf der Fahrt zum Gebäude der Bundesanwaltschaft durch Schüsse aus einer Maschinenpistole und verletzten den Justizhauptwachmeister Georg Wurster so schwer, dass dieser nur wenige Tage später seinen Verletzungen erlag.
Am 30. Juli 1977 versuchten sie den Vorstandsvorsitzenden der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, aus dessen Haus zu entführen.
Kurz zuvor hatte sich die der Familie Ponto seit Jahren bekannte Susanne Albrecht über die Sprechanlage der Eingangspforte gemeldet.
Nachdem man sie und ihre Begleiter eingelassen hatte, kam es zum Versuch der Entführung, in dessen Verlauf der sich heftig wehrende Ponto erschossen wurde.
Am 5. September 1977 entführten die Mitglieder des RAF-Kommandos „Siegfried Hausner“ den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Beim Überfall wurden die Begleiter Schleyers, die Polizeihauptwachtmeister Ulmer und Brändle, der Polizeimeister Pieler sowie der Fahrer Marcisz erschossen.
Nachdem im Anschluss an diese Tat die Forderungen der Erpresser, RAF-Häftlinge freizulassen, am harten Widerstand der Bundesregierung scheiterten, und auch das Kapern der Lufthansamaschine „Landshut“ durch palästinensische Terroristen zu einem Desaster für sie wurde (eine GSG-9-Einheit hatte die Maschine in Mogadischu gestürmt und die Geiseln befreit), begingen die in Stammheim inhaftierten Häftlinge Baader, Ensslin und Raspe Selbstmord (Ulrike Meinhof war bereits im Jahr zuvor freiwillig aus dem Leben geschieden).
Am 19. Oktober 1977 fand die Polizei im Kofferraum eines geparkten Personenkraftwagens in Mühlhausen/Frankreich den ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Schleyer.
Im Jahre 1982 gelang der Polizei die Festnahme von Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt.
Mit dem Fall der Mauer am 9. November 1989 und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten, Stasi-Unterlagen sichten zu können, wurde deutlich, wie eng die Kontakte der RAF-Mitglieder zum MfS gewesen sind. Inge Viett verhandelte ebenso mit dem MfS über die Lieferung von Sprengstoff und Waffen wie Christian Klar, Adelheid Schulz, Henning Beer und Helmut Pohl. Hinzu kam der Vorschlag des MfS zur Einbürgerung aussteigewilliger RAF-Kader, was den Vorteil beinhaltete, erstens eine gewisse Kontrolle ausüben und zweitens verhindern zu können, selbst Zielscheibe terroristischer Aktivitäten zu werden.
Aktenfunde des Polizeilichen Staatsschutzes und anderer Dienststellen belegen darüber hinaus, das Viett, Klar, Schulz unter anderen an regelmäßiger paramilitärischer Ausbildung teilgenommen hatten. Da zum Übungsprogramm auch die Beschulung an der sowjetischen Panzerfaust RPG 7 gehörte und das Attentat gegen den US-General Kroesen in Heidelberg am 15. September 1981 mit einer solchen Waffe erfolgte, liegt zumindest der Verdacht nahe, dass das MfS bei der Vorbereitung dieses Verbrechens Hilfestellung geleistet hat.
Mit dem „Untergang“ der DDR und dem „realen Sozialismus“ aber wurde den Linken und den Terroristen ein Großteil ihrer Basis entzogen. Eine Gruppe von Inhaftierten, der sich allerdings nicht alle RAF-Terroristen anschlossen, gab dann Anfang November 1992 die Erklärung ab, dass man nach Freilassung aus der Haft nicht mehr „zum bewaffneten Kampf“ zurückkehren werde.
Da der Polizeiliche Staatsschutz in der Vergangenheit immer wieder mit Spionagetätigkeiten im ehemaligen Westberlin konfrontiert wurde, sollen nun einige Beispiele unterstreichen, unter welchen Voraussetzungen hier Aufklärungsarbeit betrieben wurde.
Mordfall Moldenhauer
Am 16. Juli 1980 wurde der in Heilbronn wohnhaft gewesene Bauarbeiter Bernd Moldenhauer auf einem Autobahn-Parkplatz zwischen Bad Hersfeld und Kirchheim erdrosselt aufgefunden.
Nachdem bekannt geworden war, dass sich Moldenhauer noch am Wochenende zuvor in Westberlin aufgehalten hatte und hier mit Personen aus seinem Bekanntenkreis zusammengetroffen war, wurden diese auf Ersuchen der Kripo Bad Hersfeld beim Polizeilichen Staatsschutz vernommen, da bei diesem Treffen politische Hintergründe vermutet wurden.
Zu ihnen gehörte der 45-jährige BVG-Angestellte Aribert Freder aus Berlin-Reinickendorf.
Dieser brachte sich mit seiner Aussage in engen, persönlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang sowohl zum Getöteten als auch zur Tatzeit und zum Fundort der Leiche. Er wurde noch während seiner Vernehmung vorläufig festgenommen und später dem Vernehmungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ.
Die Ermittlungen wurden vom Polizeilichen Staatsschutz weitergeführt, da Freder in seiner ersten Vernehmung angegeben hatte, seit 1971 für das MfS tätig gewesen zu sein. Freder legte in mehreren Vernehmungen ein umfangreiches Geständnis sowohl hinsichtlich seiner geheimdienstlichen Agententätigkeit als auch des Tötungsdeliktes ab.
Wegen des Tötungsdeliktes, das er im Auftrag des MfS durchgeführt hatte, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Auftreten einer Einsatzgruppe des sowjetischen militärischen geheimen Nachrichtendienstes (GRU)
In enger Zusammenarbeit mit dem LfV Berlin und US-Sicherheitsbehörden wurde in einem integrierten Einsatz von Beamten des SEK und des Polizeilichen Staatsschutzes der unter dem Decknamen „George“ auftretende 41-jährige angebliche Journalist Jörg Wilke aus Ostberlin (alias Jörg Willing) während eines geheimdienstlichen Treffens am 1. Dezember 1981, gegen 17:00 Uhr, am Schmetterlingsplatz/Grunewald vorläufig festgenommen.
Dieses Treffen war einsatztaktisch für ihren Spion abgesichert durch den 1. Sekretär der Botschaft der UdSSR in der DDR Tscherbakow, den 39-jährigen Major der Roten Armee Virsow, den 38-jährigen Major der Roten Armee Petruschin und den 36jährigen Oberstleutnant der Roten Armee Ganin, die ebenfalls im Bereich des S-Bahnhofs Grunewald ergriffen und vorläufig festgenommen wurden. Wilke hatte unter der Legende eines Potsdamer Filmschaffenden einen Angehörigen der US-Schutzmacht im Juli 1981 geheimdienstlich angesprochen, der diese Anbahnung sofort seiner vorgesetzten Dienststelle meldete.
Die vier Staatsangehörigen der UdSSR wurden noch in der Nacht vom 1. zum 2. Dezember 1981 auf Weisung der US-Behörden einem Vertreter der Botschaft der UdSSR in der DDR im Polizeipräsidium übergeben.
Jörg Wilke wurde am 2. Dezember 1981 einem Richter vorgeführt, der Haftbefehl erließ.
Geheimdienstliche Verstrickung der Lebensgefährtin eines Kriminalbeamten
Am 8. Mai 1984 wurde die Medizinstudentin Christine Mohr wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für das MfS festgenommen.
Sie hatte zuvor, einer entsprechenden Weisung des MfS Folge leistend, gegenüber ihrem Lebensgefährten, einem bis zu diesem Zeitpunkt beim Polizeilichen Staatsschutz dienstversehenden Kriminalbeamten, ausgesagt, dass sie sich seit 1982 in Ostberlin unter Druck schriftlich zu einer geheimdienstlichen Zusammenarbeit mit dem MfS verpflichtet habe. Man habe ihr den Auftrag erteilt, die Bekanntschaft mit dem Kriminalbeamten zu suchen, um ihn unter Umständen ebenfalls anzuwerben.
Die Beschuldigte gab zu, dies weisungsgemäß durchgeführt und dem MfS ausführlich über den Kriminalbeamten und Einzelheiten aus dessen privatem Bereich berichtet zu haben.
Hinsichtlich der Angaben zur Beschäftigungsdienststelle und des Arbeitsgebietes des Kriminalbeamten will sie nur dessen dienstliche Telefonnummer beziehungsweise sein Beschäftigungsfeld „Bearbeitung kommunistischer Unrechtstaten“ mitgeteilt haben.
Obwohl die Motive für die Tatbegehung nicht genau geklärt wurden, verurteilte das Kammergericht Berlin sie zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bewegung „2. Juni“
Im Gegensatz zur RAF, die sich als hierarchisch strukturierte Kaderorganisation mit marxistisch-leninistischer Ausrichtung organisiert hatte, blieb die Bewegung „2. Juni“ mit ihren Mitgliedern Ralph Reinders, Fritz Teufel, Juliane Plambeck, Inge Viett, Andreas Vogel, Gabriele Rollnick, um nur einige zu nennen, lange Zeit ein lockerer Verband kleiner und weitgehend autonomer Gruppen.
Ihre Straftaten reichten, angefangen bei dem Bombenanschlag auf den englischen Yachthafen am
2. Februar 1972, bei dem ein Mann getötet wurde, über Bankraubzüge, die Ermordung des Anarchisten Ulrich Schmöker durch ein Hinrichtungskommando am 5. August 1974, die Ermordung des Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann am 10. November 1974 bis zur Entführung des Berliner Parlamentspräsidenten Peter Lorenz am 27. Februar 1975 und der damit verbundenen Freipressung der inhaftierten Terroristen Verena Becker, Gabriele Kröcher-Tiedemann, Ralf Pohle, Ina Siepmann und Rolf Heisler.
Horst Mahler, der ebenfalls freigepresst und gemeinsam mit den oben angegebenen Personen über Westberlin in ein noch zu nennendes Land ausgeflogen werden sollte, verzichtete darauf.
Alle anderen aber wurden in Begleitung des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Westberlin und Pfarrers Heinrich Albertz ausgeflogen.
Attentat von Drenkmann
Bereits im Falle des Attentats auf den Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann war es Absicht der Terroristen, ihn zu entführen.
Unter dem Vorwand, ihm anlässlich seines Geburtstages einen Blumenstrauß überbringen zu wollen, gelang es einem der Täter, sich an Frau von Drenkmann, die heftigen Widerstand leistete, vorbeizudrängen. Als ihr Ehemann im Hintergrund den Krach wahrnahm und nach der Ursache forschen wollte, schoss ihn sein Mörder ohne Vorwarnung nieder und flüchtete.
Die eigentlich geplante Entführung, wie später an Peter Lorenz vollzogen, endete mit dem Tod des Kammergerichtspräsidenten.
Am 26. März 1976 konnten in einer Wohnung in der Steinmetzstraße in Berlin-Schöneberg zwei Männer festgenommen werden. Während Eberhard Dreher, einer der Festgenommenen, eher der Sympathisantenszene zugerechnet worden war, gehörte Andreas Vogel, bei dem die Waffe gefunden wurde, mit der man von Drenkmann erschossen hatte, zum engen Kern der Bewegung „2. Juni“.
Im Zuge der Ermittlungen wurde bei Ralf Reinders, Mitglied der Bewegung 2. Juni, die Tatwaffe gefunden. Zudem gab es Selbstbezichtigungen innerhalb der Gruppe.
Anlässlich der Kammergerichtsverhandlung, in der mehrere Mitglieder wegen zahlreicher Straftaten angeklagt waren, wurde Reinders wegen Geiselnahme mit erpresserischem Menschenraub, Nötigung, schweren Raubes, unbefugtem Waffenbesitz und anderem zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Eine Verurteilung im Zusammenhang mit der Tötung des ehemaligen Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann war wegen fehlender individueller Beweise nicht möglich.
Die Entführung von Peter Lorenz
Am 27. Februar 1975 wurde der Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses morgens kurz nach halb neun wie üblich von seinem Kraftfahrer an seiner Wohnung in Berlin-Zehlendorf abgeholt. Die Fahrt im Dienstwagen ging durch den Villenvorort in Richtung Stadtautobahn.
Gegen 8:50 Uhr wurde sein Wagen auf dem nur wenig befahrenen Quermatenweg durch einen einbiegenden Kleinlastwagen blockiert, und als sein Fahrer scharf bremste, fuhr von hinten ein roter Fiat auf, dessen Fahrerin, offensichtlich schockiert, im Wagen sitzen blieb.
Der Fahrer von Peter Lorenz aber stieg aus, um sich den Schaden anzusehen und wurde in diesem Moment durch ein mittels Isolierband umwickeltes Eisenrohr von hinten niedergeschlagen.
Im gleichen Moment fielen mehrere Männer über Peter Lorenz her und zerrten den sich heftig wehrenden Mann aus dem Wagen, legten ihm Handschellen an und trugen ihn in das Entführungsfahrzeug.
Während der Wagen zur Autobahn fuhr, gelang es Peter Lorenz, die Windschutzscheibe mit den Füßen zu zertreten. Danach jedoch erhielt er eine Beruhigungsspritze, so dass er für kurze Zeit „außer Gefecht“ gesetzt war.
In einer Tiefgarage in Berlin-Charlottenburg wurde Peter Lorenz in den Kofferraum eines Pkw Golf gezwängt, anschließend bei einem erneuten Fahrzeugwechsel an einem Friedhof in Kreuzberg in eine große Kiste gesteckt und mit einem Ford Transit zur nahe gelegenen Schenkendorfstraße 7, ebenfalls in Kreuzberg, gebracht.
Beim Tragen öffnete sich die Kiste ein wenig, so dass er einen Blick auf die Häuserfront werfen konnte. Diese Kriterien waren später wichtig bei der Suche nach dem „Lorenz-Versteck“ und führten letztendlich auch zur Auffindung dieses, wie die Terroristen es nannten, „Volksgefängnisses“.
Die dann anlaufenden Fahndungsmaßnahmen sind als einmalig zu bezeichnen. Eine Sonderkommission, bestehend aus 133 Kriminalbeamten, übernahm diesen Part der Ermittlungen, während Hunderte von Schutzpolizisten im Stadtgebiet unterwegs waren, um das Versteck des Parlamentspräsidenten ausfindig zu machen.
In diese Ermitt-lungstätigkeit hinein kam die erpresserische Forderung der Terroristen, „Peter Lorenz – Gefangener der Bewegung 2. Juni“ werde nur wieder freigelassen, wenn, wie bereits erwähnt, die Inhaftierten Verena Becker und andere in ein noch zu benennendes Land ausgeflogen werden würden.
Nachdem überzeugende Beweise übermittelt worden waren, dass Peter Lorenz noch lebte, gab die politische Führung der Stadt nach. Die Terroristen wurden am 3. März 1975 ausgeflogen.
Am Dienstag, dem 4. März, war Pfarrer Albertz, der die Terroristen begleitet hatte, wieder in Frank furt am Main, wo er eine Erklärung der „Befreiten“ in der ARD-Tagesschau verlas.
Am 4. März 1975 meldete sich Peter Lorenz nachts aus einer Telefonzelle bei der Polizei und am 5. März 1975 um 00:03 Uhr war er im Polizeipräsidium am Platz der Luftbrücke.
Nachdem der Generalbundesanwalt wegen „Nötigung von Verfassungsorganen“ das Verfahren an sich gezogen hatte, durften nach dem 6. März 1975 aus Berlin keine Erklärungen mehr an die Presse abgegeben werden, was dazu führte, dass nichts mehr über Sinn und Zweck bestimmter Maßnahmen gesagt werden durfte und recht bald der Unmut der Medien und der Öffentlichkeit über die Polizei hereinbrach. „Aktion Wasserschlag“ bezeichneten die Medien die nicht zu übersehenden Durchsuchungswellen mit über 4000 Beamten aus Berlin und anderen Bundesländern, und die linke Szene jubelte laut und voller Häme.
Diese aber ließ schnell nach, als in den weiteren Monaten die Terroristen Klöpper, Fritzsch, Reinders, Meier, Viett, Plambeck, Teufel, Rollnick, Siepert und Dömeland der Polizei ins Netz gingen.
Am 14. November 1975 entdeckte der Staatsschutz den Keller, in dem die Verbrecher das „Volksgefängnis“ für Lorenz eingerichtet hatten. Bis zum Ende des Jahres 1975 waren in diesem Verfahren insgesamt 23 Haftbefehle vollstreckt.
„NS-Gewaltverbrechen“
Die Abteilung I war weiterhin zuständig für die Bearbeitung der Straftaten, die unter der Bezeichnung „NS-Gewaltverbrechen“ geführt wurden. Man verstand darunter alle Gewalttaten, die bis 1945 von den NS-Machthabern und ihren Helfern und Helfershelfern in Deutschland und in den während des Krieges von Deutschland besetzten Ländern verübt worden waren.
Dabei stellte neben all den von Deutschen begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor allem die, wie es die Nazis formuliert hatten, „Endlösung der Judenfrage“ eine der größten Herausforderungen für die Ermittlungstätigkeit dar.
Die am 20. Januar 1942 von Heydrich in eine Villa am Wannsee eingeladenen 15 Staatssekretäre, von denen sieben Doktortitel, hauptsächlich der Philosophie, der Medizin und der Jurisprudenz hatten, beschlossen gemeinsam mit Eichmann und Gestapo-Chef Heinrich Müller die „Endlösung des jüdischen Problems“, ohne Rücksicht auf geographische Grenzen.
Diese Maßnahme, die das Zusammentreiben aller Juden und deren Tötung nach sich zog, sollte den größten Massenmord aller Zeiten zur Folge haben.
Hier Aufklärungsarbeit nach dem Krieg zu betreiben, stellte deshalb hohe Anforderungen an Kriminalbeamte und Justiz.
Wenngleich wir wissen, dass viele Nazi-Verbrecher unter falschem Namen in Deutschland, vor allem aber auch in Südamerika, untertauchen konnten, war der Beitrag der Abteilung I zur Aufklärung dieser Verbrechen ein nicht unwesentlicher Teil zur Aufarbeitung der Deutschen Geschichte.
Alle Erkenntnisse über nationalsozialistische Verbrechen gingen in die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die 1958 auf Veranlassung der Justizminister der Länder eingerichtet worden war. Sie hatte die Aufgabe, alle bekannt gewordenen NS-Gewalttaten, die bis 1945 außerhalb der alten Reichsgrenzen verübt worden waren, zu erfassen und sie nach Beendigung der Vorermittlungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften des jeweiligen Landes abzugeben.
Berliner Buchhändler von Neonazi niedergeschossen
Am 19. Februar 1997 betrat der Neonazi Kai Diesner, mit Sturmhaube über dem Gesicht und einem halbautomatischen Gewehr in der Hand, den Laden des 65-jährigen Buchhändlers Baltruschat in Alt-Marzahn. Ohne ein Wort zu sagen, schoss Diesner, der die DDR immer gehasst hatte, dreimal mit seiner Waffe auf ihn.
Diesner, der das Haus in Alt-Marzahn als Geschäftsstelle der PDS und als Wahlkreisbüro Gregor Gysis kannte, legte sich an diesem Tage auf die Lauer und wartete auf PDS-Mitglieder. Baltruschat, der der erste an diesem Morgen war und das Haus betrat, wurde deshalb auch ein willkürliches Opfer.
Diesner, der, wie das Gericht in Lübeck später feststellte, aus hemmungsloser Rachsucht und Hass gegen die von ihm abgelehnte Partei PDS handelte, hätte auch auf jeden anderen geschossen, denn schließlich galt sein Angriff der PDS.
Baltruschat überlebte diesen Überfall schwer verletzt, verlor dabei aber seinen linken Unterarm und einen Finger der rechten Hand.
Diesner flüchtete nach der Tat und konnte zunächst nicht ermittelt werden. Am 23. Februar 1997 wurde er auf einem Autobahnparkplatz in Schleswig-Holstein erneut zum Täter. Diesmal schoss er bei einer Routine-Verkehrskontrolle ohne Vorwarnung auf die ihn überprüfenden Polizeibeamten.
Ein Polizist verstarb noch am Ort, der zweite erlitt schwerste Verletzungen.
In einer sich anschließenden Großfahndung wurde Diesner überwältigt, festgenommen und später wegen Mordes von der großen Strafkammer des Landgerichts Lübeck zu lebenslanger Haft verurteilt.
Berliner Kameradschaften
Aus der Entwicklung der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ seit Anfang 1997 ergaben sich tiefgreifende Auswirkungen auf die Situationen der seit 1992 agierenden neonazistischen unabhängigen Kameradschaften in Berlin, die sich vor allem unter dem Eindruck des Verbots der neonazistischen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) nach dem Vorbild der linksextremistischen autonomen Szene etabliert hatten.
Anfang Dezember 1997 stellten Kriminalbeamte des Polizeilichen Staatsschutzes in den Wohnungen der Mitglieder der Berliner „Kameradschaft Treptow“ Messer, Gaspistolen sowie Materialien zum Bau von Rohrbomben sicher. Einer der Festgenommenen gestand bei der Polizei, mit seinen Kumpanen einen Anschlag auf ein PDS-Mitglied geplant zu haben, wobei eine Bombe am Balkon des Mannes gezündet werden sollte.
Noide, Kameradschaftsführer der Treptower, war jahrelang Schulungsleiter der Berliner FAP, der seine Mitglieder zum Aufbau einer „Feierabend-Gestapo“ trieb und schwarze Listen von politischen Gegnern anlegen ließ. Am 17. April 1997 überfielen Noide sowie der Neonazi Schillok zwei Gesinnungsgenossen, mit denen sie über Zuständigkeiten in der Kameradschaft in Streit geraten waren. Schillok, der auf die beiden einstach und sie tötete, wurde nach seiner Verhaftung zu 14 Jahren Haft verurteilt, während Noide zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt.
Ausländerextremismus: Anschlag auf das „Maison de France“
Am 25. August 1983 detonierte im „Maison de France“, Kurfürstendamm/Ecke Uhlandstraße, ein hochbrisanter militärischer Sprengstoff.
Die dadurch verursachte Druckwelle brachte die Decke zwischen dem dritten und vierten Stock des Gebäudes zum Einsturz, scherte einen Doppel-T-Eisenträger und riss große Teile des Baugerüstes ab. Die Trümmer flogen umher und begruben im dritten Stock und dort im Französischen Generalkonsulat Mitglieder der Friedensgruppe „Fasten für das Leben“, die gegen die Atombombenversuche der Franzosen im Mururoa-Atoll protestieren wollten.
Ein Mensch wurde getötet, 23 Personen erlitten zum Teil schwerste Verletzungen.
Anfang Oktober 1983 ging bei der Deutschen Botschaft in Jedda, Saudi Arabien, ein Brief mit einem Selbstbezichtigungsschreiben des seit Jahren gesuchten Terroristen „Carlos“ ein, in dem er zum Ausdruck brachte, dass „wir“ am 25. August um 11:50 Uhr das französische Konsulat in Westberlin zerstört haben. Das Schreiben war mit „Carlos“ unterschrieben und trug die Abdrücke des rechten und linken Daumens des Mannes.
1984 durchsuchte der ungarische Geheimdienst eine konspirative Wohnung in Budapest und fand neben zahlreichen Unterlagen auch einen Brief, den der gesuchte Terrorist Johannes Weinrich, ein enger Vertrauter von „Carlos“, geschrieben und in dem er über die geglückte Operation in Berlin berichtet hatte. Elf Jahre danach konnte Weinrich festgenommen und in Berlin angeklagt werden. Wenngleich er nicht der Ableger des Sprengstoffs war, so konnte ihm aber vom Gericht nachgewiesen werden, dass er die Tat geplant, organisiert, den Sprengstoff beschafft und einem Mittäter übergeben hatte.
Weinrich wurde wegen Mordes sowie des versuchten fünffachen Mordes in Tateinheit mit der Herbeiführung eines Sprengstoffverbrechens schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Anschläge auf die Deutsch-Arabische-Gesellschaft und die Diskothek „La Belle“
Am 30. März 1986 explodierte eine Bombe vor der Deutsch-Arabischen-Gesellschaft in Berlin-Kreuzberg, Adalbertstraße 4, wobei es glücklicherweise keine Toten, aber viele Verletzte gab.
Während die Ermittlungen nach den Tätern noch auf Hochtouren liefen, explodierte am 5. April 1986 in der Diskothek „La Belle“ in Berlin-Schöneberg eine weitere Bombe. Ein entsetzliches Bild für alle, die den Tatort erreichten.
Einem amerikanischen Soldaten, der in der Diskothek getanzt hatte, waren durch die Explosion der linke Unterarm sowie der linke Unterschenkel abgerissen und seine Genitalien zerfetzt worden. Er verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Einem weiteren Soldaten waren beide Unterschenkel aufgerissen und durch dem Sprengstoff beigemischte Metallteile schwerste Verletzungen und Verbrennungen zugefügt worden. Er verstarb, nachdem man ihm die Beine amputieren musste, qualvoll am 7. Juli 1986 im Krankenhaus. Einer jungen Türkin, die in unmittelbarer Nähe des Sprengstoffablageortes gestanden hatte, waren der linke Augapfel herausgerissen und der linke Unterschenkel zerfetzt worden. Sie verstarb am Tatort, verschüttet durch herabstürzende Deckenteile.
Von den insgesamt 284 Besuchern und Angestellten wurden 231 verletzt, 53 von ihnen schwer. Amputationen waren erforderlich, großflächige Verbrennungen mussten behandelt werden, Hauttransplantationen wurden vorgenommen. Menschen wurden aus ihren Lebensbahnen gerissen und sind auch heute noch nicht in der Lage, wieder zu arbeiten beziehungsweise sich in unserer Gesellschaft problemlos zurechtzufinden.
Was die Ermittlungen zu diesem schweren Verbrechen anbelangt, so sind diese im Nachhinein, heute nach 15 Jahren, relativ schnell erzählt.
„Hasi“ und Salameh, zwei jordanische Terroristen, wurden zum Anschlag auf die Deutsch-Arabische-Gesellschaft gefasst und in Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Dabei war „Hasi“ zu diesem Zeitpunkt der erste und einzige Araber, der ein Geständnis im Ausländerterrorismusbereich abgelegt hatte. Die Verbrecher, die für den Anschlag auf die Diskothek „La Belle“ dingfest gemacht werden konnten, wurden erst nach Öffnung der Mauer und der damit verbundenen Möglichkeit zum Einsehen der Stasi-Akten gefasst und letztlich dem Gericht in Berlin überstellt.
14 Jahre Freiheitsstrafe erhielt die Frau, die den Sprengstoff ab- und den Zünder eingestellt hatte, zwölf Jahre die anderen Terroristen, die für die Beschaffung des Sprengstoffes und für das Unglück von Menschen verantwortlich gewesen sind.
„Mykonos“-Prozess
Ganz anders war die Situation im „Mykonos“-Prozess, einer Gerichtsverhandlung, in der der Generalbundesanwalt unter anderen drei arabische Terroristen anklagte, „gemeinschaftlich durch dieselbe Handlung vier Menschen heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet sowie aus denselben Motiven einen weiteren versucht hatten zu töten“. Das Gericht verurteilte die Angeklagten auch wegen dieser Verbrechen.
Ein Agent des iranischen Nachrichtendienstes, der enge Verbindungen zur Hizbollah hatte, erhielt im Sommer 1992 den nachrichtendienstlichen Auftrag, die Führer der Demokratischen Partei Kurdistans-Iran (DPK-I) während ihres Berlinaufenthaltes zu liquidieren. Zur Erfüllung dieses Auftrages nahm er Kontakt zu den ihm seit langem persönlich bekannten Hizbollah-Kämpfern auf, um mit ihnen die Tat vorzubereiten.
Im September 1992 trafen sie sich in Berlin in einer Wohnung, von wo aus sie Erkundungs- und Beschaffungsfahrten zur Tatvorbereitung unternahmen. Am 17. September 1992 fuhren sie zum Speiselokal „Mykonos“ in Berlin-Wilmersdorf, Prager Straße 2, um das „DPK-I-Delegationstreffen durch ein Attentat zu beenden.
Als die Mitglieder der Delegation gerade beim Essen waren, betraten zwei der Täter das Lokal, während ein weiterer Terrorist Gäste beziehungsweise andere Besucher daran hinderte, das Lokal zu verlassen oder einzutreten, und eröffneten auf die völlig ahnungslosen Opfer das Feuer aus ihren mitgebrachten Maschinenpistolen beziehungsweise einer halbautomatischen Selbstladepistole.
Tödlich getroffen brachen vier Angehörige der Delegation zusammen, während der Gastwirt, der in das Schussfeld geraten war, lebensgefährlich verletzt wurde. Anschließend flüchteten die Täter zunächst zu Fuß bis zu einem fluchtbereit geparkten Pkw und setzten mit diesem Wagen ihre Flucht fort. Die Täter konnten wenige Wochen später festgenommen und jeweils zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden.
Anders als im „La Belle“-Prozess, der erst im Dezember 2001 sein vorläufiges Ende fand, unterstrich der Vorsitzende des Gerichts die Schuld der politischen Führung des Irans an diesen Verbrechen und sprach dabei ausdrücklich vom „iranischen Staatsterrorismus“.
Kalif Halil Ibrahim Sofu erschossen
Am 8. Mai 1997, gegen 00:50 Uhr, brachen drei Männer in der Oudenarder Straße im Wedding die Eingangstür der Wohnung des Medizinstudenten Sofu auf, drangen über den Flur bis zum Schlafzimmer vor und schossen auf den 29-Jährigen, der zwischen seiner Ehefrau und seiner jüngsten Tochter im Ehebett lag.
Drei Geschosse trafen den schlafenden Sofu im Gesicht, sieben weitere seinen Körper. Während der Medizinstudent sofort tot war, blieben Frau und Tochter unverletzt.
Nach der Tat flüchteten die Täter; einen Kalifen Sofu gab es in Deutschland nicht mehr, dafür aber einen anderen Kalifen, nämlich Metin Kaplan, dessen Name für die Kombination von religiösem Fanatismus und krimineller Energie steht. Bis zum Vereinsverbot Anfang Mai 1997 führte Kaplan die türkische Islamistenorganisation „Der Kalifenstaat“, die in der Bundesrepublik über insgesamt 1100 und in Berlin über 50 Mitglieder verfügt.
Die Täter wurden in Berlin nicht ermittelt. Es reichte dem Gericht in Düsseldorf aber aus, Kaplan zu vier Jahren Haft zu verurteilen, weil er Sofu mit TodesFatwas (eine Art islamischer Richterspruch) belegt und durch seine öffentliche Aufforderung zu Straftaten gegen ihn seinen Tod gewollt haben dürfte.
Gewalttätigkeiten gegen das Israelische Generalkonsulat
Am 12. November 1998 wurde der Führer der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan in Rom festgenommen. In fast allen Städten Europas kam es daraufhin zu demonstrativen Aktionen. Über den TV-Sender „Med TV“ wurde eine Erklärung der PKK-Führung veröffentlicht, in der man androhte, dass es zu unkontrollierbaren Entwicklungen kommen könne, sollte Öcalan nicht freigelassen werden.
Deutschland, das einen Haftbefehl gegen Öcalan vorzuliegen hatte, verzichtete auf einen Auslieferungsantrag, und sämtliche internationale Fahndungsausschreibungen gegen ihn wurden auf Weisung des Generalbundesanwaltes zurückgenommen, lediglich nationale Ausschreibungen blieben bestehen.
Italien, das keine Notwendigkeit sah, sich selbst zu engagieren, entließ Öcalan, der daraufhin untertauchte. Überraschend wurde Öcalan dann am 15. Februar 1999 in der griechischen Botschaft in Nairobi/Kenia festgenommen.
Noch bevor diese Meldung die Öffentlichkeit erreichte, besetzten zahlreiche Kurden in deutschen Städten griechische Einrichtungen und zerstörten in Berlin die griechische Botschaft völlig.
Im weiteren Verlauf berichtete das türkische Fernsehen auf einer eilends einberufenen Pressekonferenz, dass sich Öcalan nunmehr in der Türkei befinde.
Medien spekulierten über die Art und Weise der Festnahme in Nairobi, brachten die Israelis ins Spiel und gingen in ihren Meldungen davon aus, dass der israelische Geheimdienst für die Entführung verantwortlich sein könnte.
Gegen Abend des 16. Februar 1999 verließen die Kurden das demolierte griechische Botschaftsgebäude, ohne dass es zu entscheidenden Festnahmen gekommen war.
Am 17. Februar 1999 kam es ab 13:25 Uhr in der näheren Umgebung des Israelischen Generalkonsulats in der Schinkelstraße 10 zu Angriffen auf Polizeibeamte durch eine Vielzahl türkischer Staatsangehöriger kurdischer Abstammung.
Im weiteren Verlauf schlossen sich dann mehrere kurdische Personengruppen unvermittelt zusammen und gingen massiv gegen die zu diesem Zeitpunkt zahlenmäßig völlig unterlegenen Polizeibeamten vor.
Trotz des Versuchs, Absperrgitter aufzubauen und die Angreifer bis zum Eintreffen unterstützender Kräfte abzuwehren, gelang es einem Teil der Angreifer, mit brutaler Gewalt die Polizeikette zu durchbrechen und zum Gebäude des Konsulats vorzudringen. Hier überkletterte ein Teil von ihnen den Absperrzaun, gelangte bis zum Personaleingang des Gebäudes, brach dort die Tür auf und drang bis ins zweite Obergeschoss vor.
Die inzwischen aktivierten Sicherheitskräfte des Konsulats gaben mehrere Schüsse auf die Eindringlinge ab. Dabei wurden drei der PKK-Angehörigen tödlich getroffen, ein weiterer schwer verletzt. Er verstarb später im Krankenhaus.
Durch diese Schüsse zurückgedrängt, flohen die PKK-Anhänger, und die Angriffe in der Schinkelstraße hörten auf.
Gleichzeitig aber kam es in der Nähe von nachrückenden Gruppen türkischer Staatsangehöriger zu weiteren Ausschreitungen gegen Polizeibeamte.
Dabei wurden 69 Personen unter anderem wegen begangener Straftaten festgenommen.
Die Weibliche Kriminalpolizei
von Jörg-Michael Klös und Friedrich Sander
Der Begriff „Weibliche Kriminalpolizei“ (WKP) ist heute nur noch historisch zu sehen. Geschaffen 1927, wurde sie 1974 aufgelöst. Heute arbeiten Kriminalbeamtinnen in den unterschiedlichsten Ressorts der Kriminalpolizei.
Hier soll der Versuch unternommen werden, einen Einblick in die historische Entwicklung und Arbeit dieser Dienststelle zu geben und auch auf Umstände hinzuweisen, die, sicherlich zeitbedingt, zu Unverständnis und Spannungen führte.
Erst im 19. Jahrhundert wurden Frauen in der Männerdomäne Polizei tätig. Zunächst in Hannover, dann in Stuttgart wurden Frauen durch den Frauenbund oder ähnliche Organisationen für eine Mitarbeit bei der Polizei gewonnen. In Stuttgart gab es immerhin schon eine Polizeiassistentin, welche sich um hilfsbedürftige Personen, die sich bei der Polizei anfanden, kümmerte. In Berlin war es dann eine „Schwester“ des Frauenbundes, die Prostituierten half, sich wieder in einen normalen Arbeitskreislauf einzugliedern.
Eine Fürsorgedame der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge befasste sich mit obdachlosen oder kriminell gewordenen Jugendlichen beiderlei Geschlechts.
Mit der Zeit wurde erkannt, dass gerade Sittlichkeitssachen die Polizei und auch die Richter überforderte. Hier war ein vertrauensvoller Zugang zu Kindern und Jugendlichen erforderlich. Die damals hinzugezogenen Fürsorgerinnen hatten jedoch keinerlei für das Verfahren notwendige Rechtskenntnisse.
Die erste weibliche „Polizei“ wurde 1923 durch die englische Besatzungsmacht in Köln eingerichtet. Man stützte sich dabei auf die Erfahrungen in England mit Exekutivbeamtinnen. Doch dies hatte nur bis 1925, dem Ende der Besatzung, Gültigkeit. In Preußen hatte man schließlich in 16 Städten eine weibliche Polizei aufgebaut.
Erst am 26. April 1927 wurde die Kriminalinspektion „Weibliche Kriminalpolizei“ (WKP) mit fachlich ausgebildeten Beamtinnen eingerichtet.
In der Gesellschaft gab es Vorbehalte gegen Frauen in der Kriminalpolizei. Die Auffassung, die Aufgaben einer Frau lägen in den drei K: Kinder, Küche, Kirche, war verbreitet.
Wenn man der Literatur zum Thema WKP folgt, hat dies auch Friederike Wieking empfunden, als sie 1927 vom preußischen Innenminister mit dem Aufbau der WKP beauftragt wurde und der Kripo-Chef ihr erklärte, „er habe keinen Vorgang für sie, und wisse auch nichts von ihrer Berufung“. Aber die resolute Regierungs- und Kriminalrätin setzte sich durch. Es wird berichtet, dass diese willensstarke Frau von den männliche Kollegen immer mit „gnädige Frau“ angeredet wurde. Letztlich war diese Leiterin der Berliner WKP eine Institution in ihrer Zeit. Es sei hier auch vermerkt, dass 1927 zwischen dem preußischen Landeskriminalamt und der Berliner Kriminalpolizei Personalunion bestand.
Die Beamtinnen wurden bei Anzeigen von Kindern hinzugezogen oder führten Vernehmungen von Frauen in Heimen und Krankenhäusern durch. In manchen Situationen war es besser, Vernehmungen von Frauen durch eine Frau ausführen zu lassen, wenn zum Beispiel ein besonderer psychischer Druck auf der zu vernehmenden Frau lag, zum Beispiel bei Suizidversuchen. Auch das Schamgefühl von weiblichen Jugendlichen oder Frauen spielt eine Rolle. In Fällen von Kindesmisshandlung sind Einfühlungsvermögen und Vertrauen Faktoren, die den Zugang zum Kind erleichtern können, das sich an ein böses Erlebnis erinnern und aussagen soll. Gerade in diesen Fällen sind nicht nur kriminalistisches Fachwissen gefragt, sondern auch sozialpädagogische Kenntnisse. Völlig unangebracht war die Meinung mancher Männer, die Kolleginnen seien Kaffeetanten. Den gegenteiligen Beweis haben die Kolleginnen auf den unterschiedlichsten Dienststellen längst erbracht.
Die weibliche Kriminalpolizei durchlief eine vielfältige Entwicklung. Zunächst verfügte sie über wenige Beamtinnen. Dies sollte sich bereits nach einem Jahr grundlegend ändern, als man drei Dienststellen einrichtete, die sich jeweils mit sogenannten Gefährdetenfällen beschäftigten, für Vernehmungen bei Sittlichkeitsdelikten zur Verfügung standen, bei Anhörungen von Kindern und Durchsuchungen, um nur einige Arbeitsbereiche zu nennen.
Man war bemüht, für die Tätigkeit bei der WKP Frauen zu gewinnen, die eine Ausbildung als Fürsorgerin, Kindergärtnerin oder in anderen sozialen Berufen hatten.
Dorothea Freudenthal war die erste Beamtin in Berlin, die 1927 zur Kommissarin ernannt wurde. Die Tätigkeit der Berliner WKP bis 1945 wurde entscheidend von deren Leiterin, der Kriminalrätin Friederike Wieking, geprägt. Sie setzte 1937 einen Erlass durch, der die Aufgabengebiete der WKP sowie bedeutende sozialpädagogische Grundsätze der zu leistenden Arbeit festlegte. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg gestatteten die Alliierten bereits im Mai 1945 den Neuaufbau der Polizei allgemein, somit nahm auch die WKP ihre Arbeit wieder auf.
Die WKP wurde unter anderem zur Aufnahme von Vermisstenanzeigen der Kinder oder zur Durchsuchung weiblicher Personen, die bei Schwarzmarktrazzien festgenommen wurden, herangezogen. Auch bei Kontrollen der Gesundheitsbücher von Prostituierten – Bäckerbücher genannt – wurde die WKP eingeschaltet.
Weil die Tätigkeit der WKP unumstritten war, gab es um die Einstellung von Frauen in den kriminalpolizeilichen Dienst keinerlei Diskussionen. Die WKP rekrutierte sich aus ehemaligen Beamtinnen und aus Bewerberinnen, die vor oder während des Krieges bereits in anderen Berufen tätig waren.
Am 1. Dezember 1946 wurde, auf Forderung der amerikanischen Militärbehörde, das Außenkommissariat MIII/4 geschaffen. Die dort eingesetzten sechs Mitarbeiterinnen waren nur für den amerikanischen Sektor zuständig. Diese Einrichtung hatte aber nicht lange Bestand. Aus historischer Sicht ist dies sehr interessant und dürfte auf die beginnenden Spannungen der Alliierten hindeuten, zumal in Ostberlin diese Maßnahme als Provokation politisch verwendet wurde. Warum die Amerikaner diese Anordnung erließen, ist historisch heute nicht mehr belegbar.
Anfang der fünfziger Jahre war das Eintrittsalter für die WKP auf 25 Jahre festgesetzt. Die Voraussetzung zur Einstellung war immer noch der soziale Beruf.
Näheres zu den ersten 30 Jahren der WKP ergibt sich aus dem Jahresbericht der Kriminalpolizei von 1957:
„Am 26. April 1927 war in Berlin der Tag der Einführung einer Kriminalinspektion ,Weibliche Kriminalpolizei’. Die vordringliche Aufgabe der zunächst nur mit wenigen Beamtinnen besetzten Inspektion bestand in der Vernehmung von Kindern zu Sittlichkeitsdelikten. Die bereits nach einem Jahr notwendig gewordene Erweiterung des Aufgabengebietes der WKP brachte auch eine Erhöhung der Zahl der Beamtinnen mit sich. Es wurden drei Dienststellen geschaffen. Eine für die Gefährdetenfälle, eine zweite für Vernehmungen zu Sittlichkeitsdelikten und die dritte für die Bearbeitung aller sonst bei der WKP anfallenden Vorgänge.
Die Einrichtung von Spezialdienststellen erwies sich jedoch bei der WKP als unzweckmäßig. Man ging deshalb sehr bald, unter Beibehaltung von drei Dienststellen mit 36 Beamtinnen, zu der heute noch bestehenden allgemeinen Zuständigkeit, aber bezirklichen Aufteilung, über.
Im Jahre 1937 ist das Aufgabengebiet der WKP durch eine ministerielle,Neuordnung’ genau festgelegt worden. Die Zuständigkeit wurde im Jahre 1954 hinsichtlich des Personenkreises auf weibliche Heranwachsende ausgedehnt.“
Frau Margarete Gipkens war bei Kriegsende Leiterin der WKP in Berlin, später dann Leiterin der WKP in Düsseldorf. Sie hat über die Arbeit von Frau Wieking, die mancher auch als „Mutter der WKP“ bezeichnete, geschrieben.
In den sechziger Jahren, nach der Eingliederung der WKP als dritte Inspektion in das Kriminalreferat M, bestand die WKP zunächst aus vier Kriminalkommissariaten (KK). Für das 1. KK wurde eine Zuständigkeit für den amerikanischen Sektor festgelegt, während das 2. KK für den englischen und französischen Sektor zuständig war. Aufgrund der Deliktsentwicklung im Bereich Kindesvernachlässigung und - misshandlung wurde das 5. KK geschaffen.
Folgende Zuständigkeiten sollten nun gelten:
1. und 2. Kommissariat:
Kindestötung, Kindesvernachlässigung, Kindesaussetzung, Kindesmisshandlung, Unterhaltspflichtverletzung durch Frauen (vielfach Prostituierte), Suizidversuche von Frauen.
3. und 4. Kommissariat:
Delikte, die durch Kinder oder weibliche Jugendliche begangen wurden (zum Beispiel Diebstahl in Geschäften/Warenhäusern).
5. Kommissariat:
Vernehmung von Kindern, weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden als Betroffene bei Sittlichkeitsdelikten.
Daneben wurden die Beamtinnen bei Razzien eingesetzt, um zum Beispiel in Lokalen die weiblichen Personen zu kontrollieren.
Eine Kollegin erinnert sich noch an einen Einsatz besonderer Art: Ein bekannter Regisseur hatte den Diebstahl einer Napoleonsammlung aus seinem Pkw vor seinem Hotel angezeigt. Über Zeitungsanzeigen unternahm nun der Geschädigte den erfolgreichen Versuch, den Täter zur Kontaktaufnahme zu veranlassen. Gegen eine Summe Bargeld erklärte sich der Täter bereit, die Sammlung zurückzugeben. Dazu sollte der Geschädigte mit seinem Wagen langsam an einer bestimmten Stelle der Stadt vorbeifahren.
Der Täter wollte dann in das Auto springen und die Sammlung gegen das Bargeld aushändigen.
An der besagten Stelle wurde ein Pärchen postiert. Natürlich eine Beamtin der WKP, die mit ihrem Kollegen ein Liebespaar mimte. Im Wagen des Geschädigten wurde ein Beamter versteckt. Alles lief wie abgesprochen. Der Täter sprang in den Wagen, genau auf den Kriminalbeamten. Er sprang wieder aus dem Wagen. Da war aber schon die Kollegin zur Stelle. Sie bekam einen starken Stoß. Dann war schon alles vorbei. Sie konnte mit ihrem Begleiter und den herbeieilenden Kollegen den Täter festnehmen. Eine aufregende Situation, die auch anders hätte ausgehen können.
Ein Fall von Kindesmisshandlung geschah im Juli 1962. In einem „Kindernest“, betrieben von einem 30-jährigen Mann, war zunächst ein eineinhalbjähriges Kind an Gehirnblutungen (Venenabriss) verstorben. Dem Mann und seiner 29-jährigen Ehefrau war ein schuldhaftes Verhalten nicht nachzuweisen. Als am 14. November 1962 aus diesem „Kindernest“ ein zweites Kind verstarb und die Todesursache als ungeklärt bezeichnet worden war, wurde eine Obduktion angeordnet und die Ermittlung eingeleitet. Ergebnis der Obduktion: Milzriss. In der Vernehmung erklärte das Ehepaar, die Kinder seien aus dem Bett gefallen. Seit März 1962 hatte das Ehepaar in Tiergarten ein Pflegehaus für Kinder im Alter von einem bis sieben Jahren unterhalten. Die Jugendbehörde zahlte monatlich 250 DM Pflegegeld je Kind. Die Ermittlungen ergaben, dass alle Kinder dieses Pflegehauses mit Wissen der Pflegemutter vom Pflegevater teils auf das Schwerste misshandelt wurden. Das „Kindernest“ wurde geschlossen, die Betreiber inhaftiert.
Die letzte Inspektionsleiterin der Kriminalinspektion MIII – WKP –, Marianne Menzel, erinnerte in einem Vortrag an einen Fall von Kindesmisshandlung im Jahre 1967, bei dem das dreijährige Kind aufgrund seiner Verletzungen fünf Monate klinisch versorgt werden musste. Neben zahlreichen Blutergüssen und offenen Wunden am Körper hatte das Kind eine deformierte Nase, zwei Lendenwirbelbrüche und einen Rippenbruch. Grund der Misshandlungen: die Eltern hatten den Knaben abgelehnt, weil sie sich ein Mädchen gewünscht hatten.
Die Polizeireform von 1974 brachte tiefgreifende Veränderungen mit sich. Die Weibliche Kriminalpolizei wurde nach stolzen 47 Jahren aufgelöst. Diese anfangs mit 20 Kriminalsekretärinnen ausgestattete Dienststelle wurde weiter unter der Bezeichnung Kriminalinspektion KI M III geführt.
Unmittelbar vor dem Beginn der Reform versahen 68 Kriminalbeamtinnen ihren Dienst bei der Kriminalpolizei, wovon aber nur (oder schon) elf Kolleginnen außerhalb der KI MIII, also der WKP, beschäftigt waren. Sie waren beispielsweise bei Observationen und in den örtlichen Direktionen tätig. Die Integration der Frauen in alle Arbeitsfelder der Kriminalpolizei hatte somit bereits begonnen.
Der damalige Polizeipräsident Klaus Hübner vertrat die (aus heutiger Sicht wohl weniger revolutionäre) Auffassung, dass die Kriminalbeamtinnen grundsätzlich in allen Bereichen einsetzbar seien. Dass das von den männlichen Kollegen anfänglich so nicht uneingeschränkt mitgetragen wurde, lässt sich denken.
Die Tatsache, dass seinerzeit aber sogar einige betroffene Frauen ernsthafte Vorbehalte hatten, erstaunt da schon eher.
Konsequenterweise wurde ab sofort die Ausbildung auf universelle Verwendung abgestellt. Die Beamtinnen durchliefen nunmehr die gleichen Ausbildungswege wie ihre männlichen Kollegen, einschließlich des Schießtrainings und der Unterweisung in Selbstverteidigungstechniken. Im Mai – ist die Ausrüstung aller WKP-Beamtinnen, die nun der Direktion Spezialaufgaben der Verbrechensbekämpfung – Unterabteilung Deliktübergreifende Verbrechensbekämpfung – angegliedert waren, mit Dienstwaffen angeordnet worden. Gegen diese Verfügung des Polizeipräsidenten legten sieben Beamtinnen aus Gewissensgründen Widerspruch ein. In dem daraus erwachsenen Verwaltungsstreit blieben die Klägerinnen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin erfolglos.
Faktisch hatte die WKP in der völlig umstrukturierten Inspektion M III aufgehört zu existieren, es gab also keine „reine Frauendienststelle“ mehr. Tatsächlich aber überlebte die Frauendienststelle bis heute.
Aus der ehemaligen „Inspektion WKP“ ist die „Inspektion für Sexual- und Kinderschutzdelikte“ geworden. Ein Kommissariat aber, nämlich Dir VB M III 3, heute LKA 125, blieb immer fest in weiblicher Hand. Die Sachzuständigkeit des Kommissariates LKA 125 umfasst aktuell in erster Linie den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen innerhalb der Familie, aber auch im Rahmen anderer struktureller Gewaltverhältnisse, zum Beispiel durch Ausnutzen einer Amtsstellung oder eines Behandlungsverhältnisses. Männliche Fachkräfte wurden und werden hier nur „besuchsweise“ geduldet.
Von der,,Sitte“ zum LKA 413
Von Jürgen und Jörg-Michael Klös
Die „Sitte“ war mehr als hundert Jahre ein feststehender Begriff in der Polizei. In den letzten Jahrzehnten war damit stets der Teil der Kriminalpolizei gemeint, der sich mit den Sittlichkeitsdelikten befasste. In allen größeren Polizeibehörden gab und gibt es dafür Spezialdienststellen, so auch in Berlin. Ursprünglich aber war die „Sitte“ der Teil der Polizei, der mit der Überwachung der Prostitution beauftragt war.
Die Sittenpolizei
Die Sittenpolizei gehörte nicht zur „Wohlfahrtspolizei“, sondern war Teil der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit, die Vorbeugung gegen Störungen der öffentlichen Rechtsordnung, den Schutz der Person und des Eigentums der Staatsbürger und die Erforschung strafbarer Handlungen zuständigen Sicherheitspolizei. Die Aufgabe der Wohlfahrtspolizei war der Schutz und die Förderung des wirtschaftlichen Wohlergehens der Staatsbürger.
Zur öffentlichen Ordnung gehörte die öffentliche Sittlichkeit, sodass die Polizei auch diese zu schützen hatte. Noch in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts gehörten deshalb zu den Polizeiaufgaben die sittenpolizeiliche Aufsicht über Personen, die der Gewerbsunzucht nachgingen, das Einschreiten gegen „wilde Ehen“, das „polizeiliche Verbot öffentlicher kinematographischer oder sonst bildlicher Darstellungen des Geschlechtslebens und der Geschlechtskrankheiten und mündlicher Vorträge über geschlechtliche Aufklärung, wenn sie öffentlich gehalten werden sollten, da es mit den allgemeinen Anschauungen über Anstand und gute Sitte und den Geboten der Schamhaftigkeit nicht vereinbar war, dass junge Personen, insbesondere junge Mädchen, solche Sachen sahen und hörten“.
Der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches hatte früher die Überschrift „Sittlichkeitsdelikte“, heute heißt sie „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Unter Sittlichkeitsdelikten verstand man strafbare Handlungen, die sexuellen Motiven entsprangen, gegen das sittliche Empfinden verstießen und der Befriedigung des eigenen oder der Erregung des fremden Geschlechtstriebes dienten. Eindeutig war der Katalog der im 13. Abschnitt des StGB aufgeführten „Sittlichkeitsdelikte“ keinesfalls, waren doch einerseits dort Delikte erfasst, denen keine ausschließlich sexuellen Motive zu Grunde lagen (Kuppelei, Zuhälterei, Verbreitung unzüchtiger Schriften), während andererseits sexuelle Motive auch bei vielen anderen Straftaten, die nicht im 13. Abschnitt aufgeführt waren, eine Rolle spielen konnten.
Schützt der heutige 13. Abschnitt des StGB die sexuelle Selbstbestimmung, so diente er in der früheren Fassung der Wahrung von Sitte und Anstand.
Sittenbild der zwanziger Jahre
Das sittliche Empfinden war und ist immer ein sehr problematischer Begriff. Es hat sich gerade in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Sätze, die wir in einem vor 80 Jahren herausgegebenen Polizeilehrbuch („Die Polizeischule“ von Polizeirat Dr. jur. Max Weiß, Dresden, Verlag der Polizeischule 1921) finden, zeigen dies deutlich.
Dr. Weiß führt zum Beispiel zum Begriff der Prostitution aus:
„Prostitution, wörtlich Preisgebung, ist die gewerbsmäßige Hingabe des menschlichen Körpers zum geschlechtlichen Verkehre, als Gewerbsunzucht, das heißt der fortgesetzte außereheliche Beischlaf mit einer unbestimmten Anzahl von Männern gegen Entgelt. Eine einmalige gelegentliche Hingabe, selbst gegen Geld oder ein sonstiges Geschenk, ist nicht gewerbsmäßig’ Unzucht. Es muss die Absicht bestehen, durch die Hingabe eine Vergütung zu erhalten. Die Gegenleistungen können sein: Geld, Kleidungsstücke, Putz- und Schmuckgegenstände, Lebensmittel, Freihalten beim Essen und Trinken. Eine Prostituierte ist also eine weibliche Person, die Gewerbsunzucht betreibt.“
In seinem trockenen Lehrbuch malt Dr. Max Weiß ein Sittengemälde aus den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts, wie es farbiger kaum sein kann. Vieles erscheint heute antiquiert, anderes ist noch erschreckend aktuell. Zur Gewerbsunzucht führt der Verfasser unter anderem aus:
„Die Gewerbsunzucht ist eine notwendige Folge der Weltordnung und ein notwendiges’ Übel und lässt sich durch Zwangsmittel nicht aus der Welt schaffen; denn zu allen Zeiten hat es weibliche Personen gegeben, und wird es auch in Zukunft geben, die ihren Lebensunterhalt durch Unzucht erwerben.
Die Ursache der Gewerbsunzucht ist: ungünstige Familienverhältnisse, insbesondere Trunksucht des Vaters, fortwährender Streit der Eltern, schlechte häusliche Erziehung, schlechte Wohnung, starker Geschlechtstrieb, schlechter Arbeitslohn, Arbeitsunlust, Putzsucht, das Streben, auf leichte Weise Geld zu verdienen, Not, schlechter Umgang, Verführung, Verlockung, Leichtsinn, also äußere Umstände und innere Anlagen.“
Über „Strichjungen“ oder männliche Prostituierte sagt das Lehrbuch von 1921 nichts aus, wohl aber über ein anderes „unsittliches“ Verhalten, das damals offensichtlich die Polizei beschäftigte: das Konkubinat. Hierzu heißt es:
„Der Staat hat ein wesentliches Interesse daran, dass die sittlichen und religiösen Anschauungen des Volkes über die Bedeutung und Heiligkeit der Ehe rein gehalten und nicht durch Verletzung der Treue und durch Verbindungen beeinträchtigt werden, denen die gesetzliche Form fehlt, und die daher als eine unstatthafte Nachbildung des ehelichen Lebens zu verwerfen sind. Er bedroht deshalb die Bigamie, das ist die Doppelehe, mit schwerer Freiheitsstrafe und bestraft auch auf Antrag des unschuldigen Ehegatten den Ehebruch“ (§ 171 und 172 des StGB).
Auch die „leichteren fleischlichen Vergehungen“ wie außerehelicher Beischlaf und „Konkubinat“ waren früher mit Kriminalstrafen bedroht. Dies wurde als Härte empfunden, und es wurde das Einschreiten bei Verletzung der Sittlichkeit und des öffentlichen Anstandes der Polizei überlassen.
Zum Begriff: Unter Konkubinat, wörtlich „Beischlaf“, versteht man das außereheliche Zusammenleben von Personen beiderlei Geschlechts gleich Eheleuten, also die „wilde Ehe“.
Wenige Jahre nach Erscheinen des Lehrbuches sang Otto Reutter: „In fünfzig Jahren ist alles vorbei“, und zumindest in Bezug auf das Konkubinat stimmte der Refrain seines Liedes, denn um 1970 erregten Wohngemeinschaften oder „Lebensabschnittsgefährten“ längst kein öffentliches Ärgernis mehr. Bis zur Forderung nach Gleichstellung auch gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe sollten allerdings noch weitere Jahre vergehen.
Exkurs: Sittenpolizei im 18. Jahrhundert
Die Sittenpolizei war also ein Zweig der Polizei, dem bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts die wichtige Aufgabe der Überwachung der Prostitution oblag. Schon in der „Verordnung wider die Verführung junger Mädchens zu Bordels, und zur Verhütung der Ausbreitung venerischer Uebel“ vom 2. Februar 1792 wird festgelegt, dass die Polizei zuständig für die Überwachung der „Lohn Hurerey“ ist. Hier heißt es:
„1. Darf niemand ein Bordel anlegen, und für Lohn Hurerey treibende Dirnen halten, ohne sich vorher dazu bey dem Polizey-Directorio gemeldet und schriftliche Erlaubnis erhalten zu haben. Wer dawiderhandelt, soll, neben gänzlicher Aufhebung solcher seiner Wirthschaft, mit Ein- bis Zweyjähriger Zuchthausstrafe belegt werden.
2. Jeder Bordelwirth muß, ehe er eine Dirne zu seinem Gewerbe auf- und annimmt, dieselbe dem Polizey-Directorio gestellen, und nicht eher und anders mit ihr darüber einen Vertrag machen, als bis das Polizey-Directorium ihm die schriftliche Erlaubnis dazu ertheilet haben wird, da denn zugleich die Bedingungen, auf welche der Hurenwirth und eine solche Person sich vereinigen, bey der Polizey registrieret werden müssen, und jedem Theil eine Abschrift davon zu ertheilen ist, wofür überhaupt Acht Groschen an Gebühren zu erlegen sind.“
Harte Bräuche. Wer als Wirt der heimlichen Prostitution Vorschub leistete, verlor nicht nur seine Konzession, sondern wanderte auch für zwei Jahre ins Zuchthaus. Die Polizei aber überwachte nicht nur die Prostitution, sie registrierte die Verträge zwischen Bordellwirt und Dirne und erhob dafür eine Gebühr von jeweils acht Groschen. Ein Silbergroschen hatte zwölf Pfennige, 30 Silbergroschen waren ein Taler.
Auch den Prostituierten drohten drakonische Strafen. So heißt es in der Verordnung unter Nr. 4 zum Beispiel weiter:
„Einer Hure, die das Bordell verlassen will, um auf ihre eigene Hand Lohnhurerey fortzusetzen, soll dieses gar nicht gestattet werden, und wenn eine solche Person, die unter dem Vorwand einer zu ergreifenden ehrbaren Lebensart das Bordel verlassen hat, darauf betroffen wird, daß sie auf ihre eigene Hand Lohnhurerey treibt, so soll sie schon um deswillen Vierwöchentliche Zuchthausstrafe mit Willkommen und Abschied leiden.“
Bekämpfung „venerischen Übels“
Ein wesentlicher Teil der Verordnung von 1792 betrifft die Verhütung und Bekämpfung „venerischen Übels“, also der Geschlechtskrankheiten. Dieses Problem wird auch mehr als 100 Jahre später in den „Polizeilichen Vorschriften“, die am 28. Juni 1902 vom Berliner Polizeipräsidenten erlassen wurden, in den Vordergrund gestellt. Das mehrseitige Merkblatt mit dieser Vorschrift wurde jeder weiblichen Person, die sich als der Gewerbsunzucht nachgehend registrieren ließ, von der Polizei ausgehändigt.
NS-Zeit
Welche Machtfülle der Sittenpolizei im Berlin des beginnenden 20. Jahrhunderts durch diese Vorschriften eingeräumt wurde, ist schon erstaunlich. Noch erstaunlicher ist allerdings, dass auch in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zumindest auf dem Papier keine große Änderung eintrat. Im Berlin der wilden zwanziger Jahre wurde zwar vieles großzügiger gehandhabt, dennoch blieb die Polizei für die Sittenkontrolle zuständig.
Als nach 1933 das „gesunde Volksempfinden“ Sitte und Anstand beeinflusste, brauchte man zur Prostitutionsüberwachung und -verdrängung keine neuen Bestimmungen zu schaffen, das vorhandene Potenzial reichte völlig aus.
Die Prostitution zeigte sich bis zum Kriegsbeginn nicht mehr ganz so öffentlich und wurde insbesondere zur Olympiade 1936 in Berlin „versteckt“. Die Zahl der Prostituierten in der Reichshauptstadt zwischen den beiden Weltkriegen wird auf rund 5000 geschätzt, Zahlen für die Kriegszeit liegen nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass mit zunehmender Verschlechterung der Lebensverhältnisse, mit der Rationierung von Lebens- und Verbrauchsmitteln, mit der Zwangsverpflichtung von Arbeitskräften aus allen Teilen des von der Wehrmacht besetzten Europas, die längst nicht alle in Lagern untergebracht waren, auch die Prostitution, insbesondere die heimliche, erheblich zunahm.
Die Dirnenkartei für Groß-Berlin, die das Kriegsende überstand, hatte 1946 jedenfalls einen Bestand von 16 000 Karten.
War die Prostitution nach 1876 durch Neufassung des § 361 RStGB grundsätzlich strafbar (Ausnahme: Frauen, die sich unter Kontrolle der Sittenpolizei stellten, Reglementarismus), so wurde dies 1934 geändert. Man beschränkte die Strafbarkeit auf die Fälle der anstößigen Prostitution, die als Übertretungen mit geringfügigen Strafen geahndet wurden. 1969, mit dem 2. Gesetz zur Reform des Strafrechts, wurden sie als Vergehenstatbestände im 13. Abschnitt des StGB eingefügt (§ 184c und d), und heute ist nach § 184a nur noch die Ausübung der verbotenen Prostitution, also die Nichtbefolgung behördlicher Auflagen und Beschränkungen, strafbar.
Bevor wir uns nun aber der Nachkriegszeit zuwenden, noch ein kurzer Rückblick auf die Zuständigkeit bei der Bearbeitung der Straftaten, die im 13. Abschnitt des StGB als Sittlichkeitsdelikte bezeichnet wurden. Mit der Schaffung der Kriminalpolizei in Berlin wurden diese von Fachdienststellen bearbeitet, und bereits vor 1933 gab es die Sonderinspektion zur Bearbeitung von Sittlichkeitsdelikten bei der Berliner Kriminalpolizei. Ernst Gennat, der Mitte der zwanziger Jahre den Aufbau einer Mordinspektion vorangetrieben hatte, übernahm am 6. November 1933 die Kriminalgruppe M, die im Zuge der Umstrukturierung und Zentralisierung der Polizei gebildet wurde und aus der Mordinspektion, der Sonderinspektion zur Bearbeitung von Sittlichkeitsdelikten und aus der Weiblichen Kriminalpolizei (WKP) bestand. M, zunächst Kriminalgruppe M, dann Spezialgruppe M, später Kriminalreferat M, sollte in dieser Zusammensetzung vier Jahrzehnte bestehen.
Nachkriegszeit: Kampf gegen Geschlechtskrankheiten
Nach dem Kriegsende entstand mit dem Neuaufbau der Polizei auch die „Sitte“ in den Resten des alten Polizeipräsidiums in der Dircksenstraße wieder, überwiegend mit neuen Kräften, aber mit den bisherigen Aufgaben. Die rapide Zunahme der Geschlechtskrankheiten beunruhigte die Besatzungsmächte, waren doch auch die Angehörigen ihrer Streitkräfte hiervon betroffen. Die Soldaten der Roten Armee hatten bei der Eroberung Berlins an der Verbreitung der Geschlechtskrankheiten nicht unwesentlichen Anteil, und in den ersten Nachkriegsjahren nahm die Gelegenheitsprostitution stark zu. Not und Elend verhalfen dem Satz Brechts aus der „Dreigroschenoper“, „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“, zu erschreckender Aktualität. Was waren die traditionellen Wertvorstellungen damals gegen ein paar Zigaretten, eine Tafel Schokolade oder ein Brot?
Bereits drei Monate nach Kriegsende erließ die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) den Befehl Nr. 25 „Über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ vom 7. August 1945. Ziel war es, die Prostitution weitgehend zu unterbinden. Geschlechtskranke Prostituierte konnten zwangsbehandelt werden, Frauen ohne festen Lebensunterhalt wurde Arbeit in Industrie und Landwirtschaft zugewiesen. Der Befehl Nr. 30 der SMAD vom 12. Februar 1946 legte fest, dass in jedem Kreis der SBZ und in der Stadt Berlin Fürsorgeheime mit polizeilicher Bewachung zur zwangsweisen stationären Behandlung erkrankter Prostituierter sowie von Frauen, die einen Angehörigen der Roten Armee angesteckt hatten, einzurichten seien.
Die BK/O (47) 262 (Anordnung der Alliierten Kommandantur) vom 30. Oktober 1947 sah sogar eine ärztliche Meldepflicht bei festgestellten Geschlechtskrankheiten vor.
Umfangreiche Plakataktionen wurden gestartet, in den Berliner Verkehrsmitteln warnten die Behörden unter dem Motto: „Kennt ihr euch überhaupt?“ vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr, und die Angehörigen der US-Streitkräfte hatten die von der US-Army unter der Abkürzung „V.D.“ (venereal disease = Geschlechtskrankheit) gestartete Aufklärungsaktion in „Veronika Dankeschön“ umgetauft. Als „Veronikas“ bezeichneten sie deutsche Frauen und Mädchen, die Kontakte zu ihnen suchten.
Neue Strichgebiete
Trotz der starken „Amateurkonkurrenz“ behauptete sich natürlich die professionelle Prostitution weiter und trat, soweit die alten Stadtstrukturen nicht zerstört waren, auch in den klassischen alten Strichgebieten, also am Alexanderplatz (Scheunenviertel), in der Friedrichstraße und ihrer Umgebung, aber natürlich auch am Schlesischen Bahnhof (heute Ostbahnhof), am Bahnhof Zoo, am Savignyplatz, am Stuttgarter Platz und im Tiergartenviertel wieder auf. Sie stellte sich auf die schlechten Verkehrsverhältnisse in der zerstörten Stadt ein und orientierte sich an den Kasernen der Besatzungssoldaten, sodass völlig neue Strichgebiete entstanden, zum Beispiel am Lindenufer in Spandau, an der Hottengrundkaserne in Kladow und in Lichterfelde Unter den Eichen.
Mit der Einführung der D-Mark in den Westsektoren verlegten viele Prostituierte aus dem Ostteil ihr Arbeitsgebiet in den Westteil der Stadt. Der Stuttgarter Platz und der Bahnhof Zoo mit dem angrenzenden Tiergarten wurde zum bevorzugten Strichgebiet der Pendlerinnen, die mit der S-Bahn schnell ihren „Arbeitsplatz“ erreichten, ihren Wohnsitz jenseits der Sektorengrenze oder im Randgebiet aber beibehielten. Ihr Anteil an der Prostitution in Westberlin wurde 1960 von Dr. Grimm, Gesundheitsamt Wedding, auf etwa zehn Prozent geschätzt, dürfte aber tatsächlich weit höher gelegen haben. Die bei der Kriminalpolizei geführte Prostituiertenkartei zeigte, dass etwa 25 Prozent der hier aufgefallenen Prostituierten aus dem sowjetisch besetzten Gebiet stammten. Bei dem Währungsgefälle mit dem damaligen durchschnittlichen Wechselkurs von 1:5 im Verhältnis D-Mark West zur Ostmark war das auch kein Wunder.
Umzug des Referats M
Bei der Teilung der Berliner Polizei 1948 zog das Referat M zunächst in das behelfsmäßige Polizeipräsidium in der Friesenstraße in Kreuzberg und später in die Gothaer Straße in Schöneberg, wo die zentralen Dienststellen der Kriminalpolizei untergebracht wurden. Anfang 1966 zog das Referat M aus der Kripozentrale aus und siedelte in die Keithstraße in Tiergarten um. Kriminaloberrat Horst Schramm war damals Referatsleiter und man sprach etwas spöttisch vom „Schramm’schen Palais“. Daraus sprach sicher auch etwas Neid, denn M hatte nun gegenüber der weiterhin überfüllten K-Zentrale in der „Gothaer“ die weitaus besseren Arbeitsbedingungen.
Prostitutionsüberwachung wird Sache der Ordnungsämter
Die „Sitte“ war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr für die Prostitutionsüberwachung zuständig. Das Polizeizuständigkeitsgesetz vom 2. Oktober 1958 hatte der Polizei die verwaltungspolizeilichen Aufgaben genommen und in die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden gegeben.
Die Verordnung zur Durchführung des PolZG vom 7. Oktober 1958 übertrug die Prostitutionsüberwachung als Ordnungsaufgabe dem Senator für Gesundheitswesen beziehungsweise den Bezirken, der Polizei blieben nur noch Hilfsfunktionen im Rahmen der Amtshilfe.
Homosexualität als Sittenverstoß
Das bereits eingangs zitierte Lehrbuch „Die Polizeischule“ führt 1921 zur Homosexualität aus:
„Die sexuelle, das heißt geschlechtliche Verirrung, nennt das Gesetz widernatürliche Unzucht. Diese besteht in dem Geschlechtsverkehre zwischen Männern untereinander, zwischen Frauen untereinander und zwischen Menschen und Tieren. Sie ist einem,perversen’, das heißt verkehrten oder unnatürlichen Geschlechtstriebe entsprungen und ist vielfach auf eine krankhafte Geistesstörung, auf Übersättigung im natürlichen Geschlechtsgenusse oder auf geschlechtliche Schwächung des Täters zurückzuführen.
Man bezeichnet diesen unnatürlichen Geschlechtstrieb auch als,konträre Sexualempfindung’, das heißt umgekehrte Geschlechtsempfindung, in dem Sinne, dass die damit behaftete Person dem anderen Geschlecht in geschlechtlicher Beziehung abgeneigt ist und sich nur zu dem eigenen Geschlechte hingezogen fühlt; der Gegensatz ist die,normale’ Geschlechtsempfindung. Den Geschlechtsverkehr mit dem gleichen Geschlecht nennt man Homosexualität’, und zwar bei den Männern,Päderastie’ und bei den Frauen,Lesbische Liebe’.
Das Lehrbuch vertritt noch die Moralvorstellungen der Kaiserzeit, immerhin ist die erste Auflage 1910 herausgegeben worden. Weder in der zweiten Auflage (1919), in der dritten (1920) noch in der hier zitierten vierten Auflage gibt es, was Sitte und Moral angeht, gravierende Änderungen. Die Straflosigkeit lesbischer Verhältnisse ist nur „eine Lücke im Gesetz“, Homosexuelle haben „ein fahles Gesicht“ und „einen stechenden, unruhigen Blick“, und die „männliche Prostitution“ setzt man lieber in Anführungszeichen, weil eigentlich, um es mit Christian Morgenstern zu sagen, „nicht sein kann, was nicht sein darf“.
45 Jahre später führt Kriminalkommissar Sommerfeld in einem Vortrag über Sittlichkeitsdelikte vor den leitenden Beamten der Berliner Kripo am 9. Februar 1956 zum Thema „Homosexualität“ unter anderem aus:
„Unter Homosexualität versteht man die sexuellen Beziehungen zu den Angehörigen des gleichen Geschlechts. Sie ist die verbreitetste und bedeutendste sexuelle Perversion in der Objektwahl. An sich ist die Homosexualität eine latente Kriminalität. Erst wenn durch die Stärke des Triebes oder aber auch durch die Schwäche des Widerstandes die homosexuelle Veranlagung zur homosexuellen Handlung wird, entsteht eine Tat, die vom Gesetz verboten und mit Strafe bedroht ist, wenn sie von Männern begangen wird. Der Umfang des Problems der Homosexualität gestattet an dieser Stelle nur eine fragmentarische Behandlung und dann nur in der Art, wie sie für die praktische Verbrechensbekämpfung von Bedeutung ist.
Der Begriff der Homosexualität oder die widernatürliche Unzucht zwischen Männern umfasst jede Unzucht, auch wenn sie nicht beischlafähnlich ist. Selbst das Abtasten des bekleideten Körpers oder das Abküssen können darunter fallen. Die Handlung kann im aktiven Verhalten, also im Unzuchttreiben oder im passiven Verhalten, im sich missbrauchenlassen bestehen.
Im Zusammenhang mit der Homosexualität wird auf die besondere Kategorie der sog. Strichjungen (Spitzname: Tunten) und auf die Erpresser auf homosexueller Grundlage hingewiesen. Bei ihnen handelt es sich meist nicht um Homosexuelle, sondern um Menschen mit minderwertigem Charakter, die ihre Kenntnisse über die der Homosexualität verfallenen Menschen dazu ausnutzen, sie erbarmungslos auszubeuten. Sie gehören zum Abschaum der Menschheit und stellen zu jeder Zeit einen großen Teil des Berufsverbrechertums. Neben ihrer eigentlichen Strichjungentätigkeit befassen sie sich nicht selten mit Kuppelei, Zuhälterei und Abtreibung. Erfassung, Beobachtung und Bekämpfung der Strichjungen, die kaltblütig und skrupellos auch nicht vor einem Mord zurückschrecken, gehören zum Hauptaufgabengebiet der Spezialdienststelle. Die Bekämpfung der Erpresser wird sehr erschwert, da die erpressten Personen sich meistens scheuen, Anzeige zu erstatten, weil sie um ihr Ansehen besorgt sind bzw. befürchten, sich hierdurch der Rache der Strichjungen auszusetzen oder weil sie unter Umständen eigene strafbare Handlungen zugeben müssen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Bestimmungen des § 154 c StPO der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, von der Verfolgung einer Straftat abzusehen, deren Offenbarung in einer Nötigung oder Erpressung angedroht worden ist.“
Kriminalkommissar Sommerfeld steht der Homosexualität schon etwas gelassener gegenüber als Dr. Weiß, dennoch deuten seine Ausführungen kaum darauf hin, dass 13 Jahre nach seinem Vortrag der § 175, zumindest was die Unzucht unter erwachsenen Männern angeht, gestrichen wird. Vom Christopher Street Day oder von der Normalität der Darstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen in den Vorabendserien des Fernsehens, an die wir uns heute gewöhnt haben, ahnte man noch nichts. Als das 1. Strafrechtsreform-Gesetz verabschiedet wurde, erzählte man sich folgenden Witz: Zwei Männer treffen sich und auf die Frage des einen, wie es ihm geht, antwortet der andere: „Ich will auswandern, und zwar wegen der Homosexualität.“ Auf die erstaunte Gegenfrage: „Aber du bist doch glücklich verheiratet?“ erwidert er: „Eben, aber seit hundert Jahren war Homosexualität strafbar, jetzt wird sie straflos. Ich will nicht warten, bis sie Pflicht wird.“
In den sechziger Jahren war Kriminaloberkommissar Dr. Kaiser Kommissariatsleiter von M II 2. Von den Kollegen wurde er seiner Klientel wegen „Pupen-Kaiser“ genannt, die „Homos“ aber veranstalteten jährlich einen „Kaiserball“ und luden ihn dazu ein. Ein Problem war die Zunahme der Strichjungen, die sowohl auf der Straße, besonders in der Umgebung des Bahnhofs Zoo, als auch in den zahlreichen einschlägig bekannten Lokalen ihre Kundschaft suchten. Der Zuzug jüngerer Homosexueller, die hier in Berlin der im übrigen Bundesgebiet obligatorischen Wehrpflicht entgehen konnten, erhöhte Angebot und Nachfrage und Berlin stand damals im Ruf, zur „wärmsten“ Stadt Europas zu werden.
Die meist an den Wochenenden durchgeführten Razzien in den Lokalen, die als Treffpunkte von Strichjungen und ihrer Kundschaft bekannt waren, störten die Szene nicht allzu stark, gaben aber der Fachdienststelle einen recht guten Einblick in die Entwicklung. In Zusammenarbeit mit der Schutzpolizei wurden gleichzeitig mehrere Lokale in verschiedenen Stadtteilen durchsucht und strichjungenverdächtige Personen festgenommen. Da diese Razzien recht häufig stattfanden, kannten die alten Kunden das Prozedere bereits, zahlten schon vor der Ansprache des Einsatzleiters ihre Zeche und gingen zum Ausgang, um dort das bereitstehende Polizeifahrzeug zu besteigen. Sie wussten ja, dass sie nach erkennungsdienstlicher Behandlung sofort wieder entlassen wurden, wenn sonst nichts gegen sie vorlag. Oft genug wurden sie in der gleichen Nacht später in einem anderen Lokal wieder angetroffen. Die Razzien, bei denen neben einem großen Schutzpolizeiaufgebot stets fast alle Beamten der Kriminalinspektion M II eingesetzt wurden, fanden bei der Polizeiführung starke Beachtung. Meist kam auch Kripochef Wolfram Sangmeister nachts in die Keithstraße, um sich selbst ein Bild von der Aktion zu machen. Die ’68er trugen erheblich dazu bei, dass diese Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden konnten, denn besonders die Schutzpolizei wurde nun anders beschäftigt – die Zeit der Demonstrationen begann.
Berliner Nachtleben
Mit Lokalen beschäftigte sich auch das für die Bekämpfung von Kuppelei und Zuhälterei zuständige Kommissariat. Es hatte eine ganze Reihe von Lokalen im Visier, die in unregelmäßigen Abständen „besucht“ wurden. Die Stadt warb mit dem Slogan „Berlin ist durchgehend geöffnet“. Die in anderen Städten übliche Polizeistunde gab es hier nicht. Das Nachtleben war für erlebnishungrige Touristen attraktiv und Berlins Striptease-Lokale hatten einen Ruf, der dem von St. Pauli nicht nachstand – kein Wunder, waren doch einige Besitzer solcher Etablissements sowohl an der Spree als auch an der Elbe engagiert und sorgten für einen regen Austausch ihrer Akteure. Razzien waren nicht das richtige Mittel, denn die sich in den Lokalen aufhaltenden Prostituierten fielen nicht mehr in die Zuständigkeit der Polizei. Es galt vielmehr, den Wirten oder Geschäftsführern nachzuweisen, dass sie nach dem Striptease die Gelegenheit zu weiterem Genuss boten, also kuppelten. Zum Teil geschah die weiterführende Kundenbetreuung direkt an den Tischen, und so konnte einem Nachtclub durch kriminaltechnische Untersuchung nachgewiesen werden, dass die plüschigen Fenstervorhänge bis zur Höhe von 1,5 Metern voll von Spermaflecken waren. Gegen die Mitnahme der Vorhänge protestierte der Geschäftsführer bei der Durchsuchung zunächst wortreich. Als ihm der Sachbearbeiter die großflächigen Flecken zeigte und fragte: „Oder haben Sie hier statt Sekt Erbsensuppe servieren lassen?“, sagte er nichts mehr.
Die Polizeistreifen sollten sich unerkannt als Gäste im Lokal aufhalten und auf Anzeichen für einen Kuppeleiverdacht achten. Hierbei wurden natürlich auch die Striptease-Darbietungen beobachtet, und als man in Gesprächen beim Senator für Wirtschaft feststellte, dass man dort nicht wusste, wie „attraktiv“ inzwischen das Nachtleben Berlins geworden war, gingen Berichte auch an die zuständigen Stellen beim Senat und in den Bezirksämtern. Für die Genehmigung von Darbietungen ohne höheres Kunstinteresse waren nach der Gewerbeordnung die Bezirksämter zuständig. Das führte dazu, dass die Auflagen für Striptease unterschiedlich waren. Ein Bezirksamt gestattete auch das Ablegen des Slips, ein anderes wollte keine ganz nackten Tatsachen und das dritte tolerierte zwar zum Abschluss der Darbietung den abgelegten Slip, untersagte dann aber jede weitere Bewegung, weil es den bewegten nackten Körper als unsittlich ansah. Die „Künstlerinnen“ waren mit diesen Auflagen sichtlich überfordert, denn sie wechselten häufig innerhalb einer Nacht von einem Lokal ins andere und mussten sich dann auf die andere Genehmigung auf der gegenüberliegenden Straßenseite einstellen. 1966 wurden die Auflagen vereinheitlicht. Hier ein Auszug aus einem Streifenbericht:
„Das Lokal wurde von uns erstmals aufgesucht. Es gehört dem gleichen Schankwirt wie die ***-Bar in der Kaiser-Friedrich-Straße 56. Obwohl das *** als Snackbar angekündigt wird, ist es nicht zur Verabreichung von Speisen eingerichtet. Da die Betriebsräume neu sind, macht es noch einen verhältnismäßig sauberen Eindruck, dürfte sich aber bald dem allgemeinen Milieu der Nachtlokale am Stuttgarter Platz anpassen. Getränkekarten liegen nicht aus, Rechnungen werden erst nach mehrmaliger Aufforderung ausgestellt. Im Lokal halten sich ständig drei Animierdamen auf. Wie durch eine in Erfahrung gebracht werden konnte, erhalten sie bei einem Whisky zum Preis von 5,– DM einen Anteil von 0,50 DM. Bei den anderen Getränken ist das Verhältnis entsprechend. Von der Eingangstür gesehen befindet sich in der hinteren linken Ecke des Lokals der Zugang zu den Toiletten, der durch einen Vorhang abgeteilt ist. Von diesem Gang gelangt man in einen kleinen Raum, der als Separée mit zwei Nischen ausgebaut ist. Eine Animierdame zeigte mir das Separée, das unbesetzt war. Sie wies daraufhin, dass wir diesen Raum sofort wieder verlassen müssten, weil die Bedienung sonst unaufgefordert Sekt serviert. Im Separée besteht Sektzwang. Die Flasche Sekt wird für 69,– DM verkauft. Der Inhaber des Lokals soll sehr darauf achten, dass sich niemals Gäste im Separée aufhalten, die nicht Sekt bestellt haben. Während unserer Anwesenheit war der Inhaber mehrmals im Lokal. Da offensichtlich zu wenig Gäste anwesend waren, drängte er die Animierdamen zum Verlassen des Lokals und forderte sie auf, in die ***-Bar zu wechseln. Wir hatten unsere Getränke noch nicht zur Hälfte ausgetrunken, als die Bedienung erschien und sich erkundigte, ob sie noch etwas bringen könnte. Als wir dies ablehnten, verlangte sie die sofortige Bezahlung der Zeche. Beobachtungszeit: 04:00 – 04:50 Uhr.“
Die meist aus zwei Beamten bestehenden Streifen wurden gelegentlich schnell als Kontrollen erkannt, häufig aber auch als potenzielle Kunden angesehen. So konnte eine Streife in einer Nachtbar des oberen Kurfürstendammes den handgreiflichen Intimitäten der geschäftstüchtigen Animierdamen nur durch Vorzeigen der Kriminaldienstmarke entgehen, wobei die Damen schon recht weit gegangen waren. Gäste in solchen Lokalen wurden schnell in die „Darbietungen ohne höheres Kunstinteresse“ mit einbezogen. So zündete in einem Stripteaselokal in der Augsburger Straße eine Künstlerin während ihres Auftrittes eine Zigarette an, machte ein paar Züge und steckte sie dann in ihre Scheide, um sie danach einem Gast zum Weiterrauchen in den Mund zu stecken. In einer anderen Bar wurde beobachtet, wie die Stripteasetänzerin ihren ausgezogenen Slip einem Gast über den Kopf zog.
Um die Lokalüberwachung auch über einen längeren Zeitraum durchführen zu können, ohne solchen unliebsamen Überraschungen ausgeliefert zu sein, wurden häufig gemischte Streifen mit Beamtinnen durchgeführt. Als nachtschwärmendes Pärchen konnte man, sofern man die nicht gerade niedrigen Getränkepreise akzeptierte, meist unbelästigt, unbeachtet und unerkannt in solchen Nachtlokalen sitzen. Manchmal klappte allerdings auch das nicht, wie aus dem nachstehenden Auszug aus einem anderen Streifenbericht ersichtlich ist:
„Im Lokal befanden sich etwa 8 männliche Gäste und eine unverhältnismäßig große Zahl von Tisch- und Animierdamen. Soweit zu erkennen war, sind ca. 25 weibliche Personen dort gewesen. Das Separée war nicht besetzt, der Vorhang war geöffnet. Ich wurde von Hans Helmcke (Pension,Clausewitz’) erkannt, der daraufhin mit der Ansagerin sprach. Die nunmehr gezeigten Darbietungen waren offensichtlich entschärft’. Dies fiel besonders bei den Auftritten der Javana Chrystal’ auf, die sich einmal auf einem auf der Tanzfläche liegenden Fell und später auf einer Liege betätigte. Der Rhythmus der Begleitmusik und ihre Darstellung passten mehrmals nicht zusammen, so dass der Eindruck entstand, dass sie wesentliche Passagen ihrer Darbietung weggelassen hat. Der gesamte Aufbau ihres Striptease lässt darauf schließen, dass die verwendeten Handschuhe bzw. Strümpfe sonst zur Andeutung onanieähnlicher Bewegungen gebraucht werden.“
Hans Helmcke
Hans Helmcke war eine der schillerndsten Figuren im Milieu. In den ersten Nachkriegsjahren vermittelte er Prostituierte an US-Soldaten in Berlin. Als er Ärger mit der Polizei bekam, wanderte er 1950 in die USA aus, wo er sich später in Chikago als Privatdetektiv selbständig machte. Ein durch Erbschaft erworbenes Millionenvermögen ermöglichte ihm 1959 die Rückkehr nach Berlin und die Einrichtung der Pension Clausewitz in der Clausewitzstraße in Charlottenburg, die bald zum bekanntesten Bordellbetrieb der Stadt wurde. Nicht nur die Presse, auch die „Sitte“ beschäftigte sich mit dem Treiben von Helmcke. 1965 musste er die Pension schließen, weil er wegen Verdachts der Kuppelei nach Moabit in die U-Haft umsiedelte. Lange blieb er dort nicht, die Pension Clausewitz aber blieb geschlossen. Helmcke eröffnete ein Spielkasino in der Xantener Straße. Im gleichen Hause hatte er das „Café Chérie“ und das Hotel „Nobel“. Dass es sich um „einschlägige Etablissements“ handelte, bedarf keiner Erläuterung. Hans Helmcke, der auch noch in anderen Berliner Nachtlokalen seine Finger hatte, zeigte sich gern als Unterwelt-König, umgeben von Leibwächtern und meist mit einer dicken Havanna im Mund. Als er am Timmendorfer Strand einen weiteren bordellartigen Betrieb eröffnete und auch in Hamburg Fuß fassen wollte, erwartete man Ärger mit der Konkurrenz in der Hansestadt.
Konkurrenzkampf vermutete auch das BKA als Motiv, als seine verkohlte Leiche im August 1973 an der Autobahn Hamburg–Lübeck auf einem Rastplatz gefunden wurde. Eine Sonderkommission aus Berliner und Hamburger Kriminalbeamten stellte jedoch bald fest, dass Helmcke nach Hamburg gelockt wurde, um ihn auszurauben. Der Ehemann einer Bardame, die bei Helmcke gearbeitet hatte, schlug ihn gemeinsam mit einem Mittäter nieder und erwürgte ihn danach mit seiner eigenen Krawatte. Die Beute: 1200 DM, eine goldene Uhr und zwei Ringe. Die Leiche wurde in eine Umzugskiste gesteckt, auf einer Baustelle mit Benzin übergossen und angezündet. Als man meinte, Helmcke sei nicht mehr zu identifizieren, brachte man die Leiche auf den Rastplatz an der Autobahn.
Carl-Peter Steinmann, der in seinem Buch „Tatort Berlin“ im Kapitel „Das Ende des Bordellkönigs“ Leben und Sterben von Hans Helmcke schildert, schreibt abschließend:
„So starb Hans Helmcke nicht, wie man es bei einer
Unterweltgröße seines Formats hätte annehmen können, durch die Hand eines Killers, der von einer konkurrierenden Zuhälterbande beauftragt wurde, sondern als Opfer eines heimtückischen, aber eher simplen Raubmordes.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Konkurrierende Zuhälterbanden
Die konkurrierenden Zuhälterbanden gab es, zu spektakulären Machtkämpfen kam es jedoch nur selten. Keiner war schließlich daran interessiert, unnötig auf sich aufmerksam zu machen. Immer wieder versuchten ausländische Zuhältergruppen den Markt zu erobern, mal waren es die Wiener, später die Algerier, die Iraner oder Italiener, die in Berlin Fuß fassen wollten. Zuhälter sind bei der Polizei selten redselig, und auch die Prostituierten sind allenfalls bereit, im ersten Ärger nach einer Auseinandersetzung auszusagen. Bei den Prostituierten, die im Verfahren gegen ihren Zuhälter nur Zeugen waren, konnte man durch eine möglichst schnelle richterliche Vernehmung eine Rücknahme ihrer bei der Polizei gemachten Aussagen verhindern. Bei den algerischen Zuhältern, fast alle mit französischer Staatsangehörigkeit ausgestattet, stieß man auf absolutes Schweigen, ihnen waren allenfalls Angaben zur Person zu entlocken. Redselig wurden sie, wenn man die Einschaltung der französischen Gendarmerie ankündigte. Die saß in Reinickendorf und Wedding und war sehr am Treiben ihrer Landsleute interessiert. Die Gendarmerie ist nicht, wie die britische oder amerikanische Militärpolizei, nur für militärische Angelegenheiten da, sondern für normale Polizeiaufgaben im Mutterland überall dort zuständig, wo es keine Stadtpolizei gibt. War man sich einig, dass das Ermittlungsverfahren wegen Zuhälterei wenig aussichtsreich war, sorgten die französischen Kollegen schnell dafür, dass der Verdächtige Berlin freiwillig verließ.
Skurriles
Wenn nun der Eindruck entstanden sein sollte, die „Sitte“ habe sich damals überwiegend mit der Prostitution und ihren Nebenerscheinungen oder mit der gleichgeschlechtlichen Unzucht befasst, so ist das natürlich falsch. Zumindest seit es die Sonderinspektion für die Bearbeitung von Sittlichkeitsdelikten gab, also schon vor 1933, gab es auch eine breite Palette von Straftaten, die in ihre Zuständigkeit fielen. Hierzu gehörten stets auch die Fetischisten und die vielen sexuellen Abartigkeiten mit oft skurrilen Einfällen. Da war zum Beispiel der Mann mit dem Fotoapparat, den er, an einer Stange befestigt, an Haltestellen wartenden Frauen von hinten zwischen die Beine schob, um unter dem Rock fotografieren zu können. Als ein Opfer zufällig nach unten sah, merkte es den Schein des Blitzlichts. Dieser Film wurde dann von der Polizei entwickelt. Dass der „Fotograf“ bereits einige Zeit unbemerkt seinem Hobby nachgegangen war, bewies die große Anzahl von Aufnahmen, die in seiner Wohnung gefunden wurde.
Pech hatte auch ein Mann, der seine sexuellen Träume dadurch erfüllte, sich selbst zu fesseln und zu knebeln. Da er noch mit in der recht beengten Wohnung seiner Eltern lebte, brach er gelegentlich in Lauben ein, um dort ungestört zu sein. Er stahl nichts, sondern suchte nur einen Liegeplatz, auf dem er dann seinen Träumen nachging. Ein Laubenbesitzer, der ihn zufällig überraschte, fand ihn in ein großes Netz eingebunden und gefesselt vor. Reden konnte das vermeintliche Verbrechensopfer auch nicht, denn der Kopf war in ein Tuch gehüllt und teilweise mit Klebestreifen umwickelt. Der Laubenbesitzer holte die Polizei, und da die Zeit der Handys noch nicht gekommen war, dauerte es einige Zeit, bis die Funkstreife am Ort eintraf. Vielleicht hätte das „Opfer“ inzwischen längst das Weite gesucht, doch das wurde durch die Anwesenheit anderer Laubenpieper verhindert, die mit sichtlicher Anteilnahme und noch größerer Neugier Wache hielten. Die Kollegen der Schutzpolizei kamen schnell zu dem Schluss, dass hier kein Entführungsopfer lag, und vermuteten richtig eine masochistische Neigung. Dafür aber war die „Sitte“ zuständig, und so blieb der Übeltäter auf der Couch, bis Kriminalbeamte eintrafen. Über eine Stunde hatte er noch Zeit zum Träumen – sicher nicht ganz so wie beabsichtigt.
Pornografie
Für die Bekämpfung unzüchtiger und jugendgefährdender Bilder und Schriften war die „Sitte“ auch zuständig. Natürlich gab es auch damals Pornografie reinster Prägung. Insgesamt lag die Messlatte für Beanstandungen aber weitaus niedriger als heute. Manches „anstößige“ Foto aus den sechziger Jahren würde auch jetzt von den meisten Redakteuren nicht veröffentlicht werden, aber nur, weil es zu langweilig ist. In den Schaukästen der Stripteasebars mussten die Silikonbusen der Künstlerinnen mit Klebestreifen überdeckt werden, und selbst das Bild „Die große Nacht im Eimer“ des inzwischen berühmt gewordenen Malers Georg Baselitz landete – auf richterlichen Beschluss – vorübergehend in der Keithstraße.
Wie sehr sich die Moralvorstellungen in unserer Gesellschaft geändert haben, lässt sich leicht daran messen, was heute allgemein toleriert wird. Pornografieproduzenten hatten es damals schwerer – die Toleranzschwelle war niedriger, die Vervielfältigung mit Farbkopierer oder im PC noch nicht möglich, und ein Schmalfilm musste entwickelt werden und war umständlicher aufzunehmen als ein Video.
Kindesmissbrauch
Unzucht mit Kind, wie es damals hieß, oder sexueller Missbrauch von Kindern, wie es heute heißt, ist keine neue Erfindung, sondern war schon im Altertum bekannt. Fälle, über die man berichten könnte, gab es genügend, und das gilt natürlich ebenso für die Vergewaltigung. Auch Kindermorde waren nicht seltener als heute, und denkt man an den Fall Claudia Käpernick 1961 in Charlottenburg, dann wird man schnell Parallelen zu Mordfällen in jüngster Zeit ziehen können.
Am 31. Januar 1961, gegen 19:25 Uhr, wird in Berlin-Charlottenburg, auf dem Boden des Wohnhauses Klausenerplatz 9, die sechsjährige Claudia Käpernick erwürgt aufgefunden. Sie war das Opfer eines Sittlichkeitsverbrechens geworden. Als Täter wurde der 20-jährige Arbeiter Helmut K. ermittelt, der bereits mehrfach mit Unzuchtshandlungen an Kindern in Erscheinung getreten war. Auf Grund seiner Täterpersönlichkeit, seiner bisherigen Tatausführung und seines Wohnortes, der in der Umgebung des Tatortes lag, wurde er bereits kurz nach der Entdeckung des Verbrechens in den engsten Kreis der zu überprüfenden Personen einbezogen.
K. hatte bereits verschiedene Eigentumsdelikte begangen. Im Jahre 1956 erfolgte seine erste Verurteilung wegen versuchter Unzucht mit einem Kind. Er hatte sich anlässlich eines Kinobesuches auf die Damentoilette geschlichen und dort ein achtjähriges Mädchen belästigt. Durch das Dazwischentreten einer Platzanweiserin wurde K. gestört, und das Kind konnte die Toilette verlassen. K. verbüßte eine Jugendstrafe bis zum 15. Januar 1958 in der Jugendstrafanstalt Plötzensee.
Bereits am 9. Februar 1958 wurde er wegen Verdachts unzüchtiger Handlungen an einem vierjährigen Mädchen wieder festgenommen, wurde aber entlassen, da ihm die Tat nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Seine Entlassung aus dem Polizeigewahrsam erfolgte am 10. Februar 1958 gegen 11:20 Uhr. Gegen 15:00 Uhr des gleichen Tages wurde er erneut festgenommen, da er in der Zwischenzeit versucht hatte, sich an einem achtjährigen Mädchen zu vergehen. Er erhielt nunmehr eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, die er bis zum Dezember 1960 wiederum in der Jugendstrafanstalt Plötzensee verbüßte.
Am 27. Januar 1961, knapp sechs Wochen nach seiner Entlassung, näherte er sich einem siebenjährigen Mädchen, dem er zunächst in ein Treppenhaus folgte. Hier fasste er unter den Rock des Kindes und berührte das durch den Schlüpfer bedeckte Geschlechtsteil. Da das Kind erschreckt abwehrte, nahm K. keine weiteren unzüchtigen Handlungen vor und verließ das Haus.
Am 31. Januar 1961 traf er dann die sechsjährige Claudia Käpernick, der er ebenfalls in das Treppenhaus ihres Wohnhauses folgte. Er fasste auch in diesem Fall zunächst unter den Rock des Kindes, und als dieses davonlief, folgte er ihm und erwürgte es auf der Treppe zwischen dem dritten und vierten Stockwerk. Er trug sein lebloses Opfer dann bis vor den Hausboden und verging sich dort an ihm.
Nach zweitägiger Verhandlung verurteilte ihn die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin drei Monate nach seiner Tat am 4. Mai 1961 wegen Mordes in Tateinheit mit Unzucht an einem Kind zu lebenslänglichem Zuchthaus. Der von seinem Verteidiger eingebrachte Revisionsantrag wurde vom V. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Berlin abgelehnt.
Wie so oft, war aus einem bekannten Täter ein Fall für die Mordkommission von M I geworden – es blieb aber ein Fall für „M“, und dort war man an Teamarbeit gewöhnt. M war nie die „Spielwiese“ von Einzelgängern, Kommissionsarbeit bedeutete gemeinsamer Erfolg (oder auch Misserfolg). Dieser Arbeitsstil wirkte sich auf alle Bereiche des Referats aus und prägte das Betriebsklima. Dies gilt bis zum heutigen Tag.
Die Polizeireform von 1974
Das änderte sich auch nicht, als im Zuge der Polizeireform zum Teil grundlegende Einschnitte in die Aufbau- und Ablauforganisation vorgenommen wurden.
„Wirkliche Katastrophen“, so eröffnete ein Kollege aus den Niederlanden seinen Vortrag über den Absturz eines israelischen Jumbos auf den Wohnkomplex eines Vorortes von Stockholm, den er anlässlich einer in Berlin durchgeführten Tagung der Katastrophenkommission der Kriminalpolizei hielt, „passieren zum Glück sehr selten, sofern man die häufigen behördeninternen Umstrukturierungen einmal unbeachtet lässt.“
Die Weibliche Kriminalpolizei (WKP) hat durch die Eingliederung in die völlig umstrukturierte Inspektion M III aufgehört zu existieren, es gab also keine „reine Frauendienststelle“ mehr. Tatsächlich aber überlebte die Frauendienststelle, und zwar bis heute.
Aus der ehemaligen „Inspektion WKP“ ist die „Inspektion für Sexual- und Kinderschutzdelikte“ geworden. Ein Kommissariat aber, nämlich das, was für die Bearbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern innerhalb der Familie zuständig war, blieb immer fest in weiblicher Hand. Männliche Fachkräfte wurden und werden hier nur „besuchsweise“ geduldet. Wie ich aus eigener Erfahrung feststellen sollte, fühlt man sich in den dortigen Räumlichkeiten ob der erdrückenden Majorität an Frauenpower selbst als Inspektionsleiter einer besonderen Herausforderung ausgesetzt.
Nun aber noch einmal einen Schritt zurück zu der Polizeireform 1974 oder, etwas präziser, sogar in das Jahr 1969. Historisch gesehen sind hier nämlich bereits die Anfänge der Reform zu finden. Im März 1969 bekamen die Referatsleiter der Kriminalpolizei vom Leiter K den Auftrag, ein so genanntes Denkmodell zu entwickeln, welches die personellen und organisatorischen Bedürfnisse bei der Kriminalpolizei zum Zeitpunkt der Vollendung des Neubaus Polizeipräsidium Berlin beinhalten sollte. Der anvisierte Zeitpunkt der Fertigstellung des Präsidiums wurde – durchaus recht vage und bewusst vorsichtig – mit „etwa um 1975“ angegeben.
Wie wir heute wissen, sollten jedoch noch weitere 20 Jahre vergehen, bis das Projekt realisiert werden konnte.
Bald wurde in der Arbeitsgruppe klar, dass das Referat M insgesamt umstrukturiert werden musste, insbesondere die Inspektionen M II und M III. In die Überlegungen mit einbezogen wurden auch Aspekte gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen. So ist einem Arbeitsbericht zum Denkmodell betreffs der Inspektion M II Folgendes zu entnehmen:
„Bei dieser KI und ihren Zuständigkeiten wird die künftige Tätigkeit von der Neugestaltung des Sexualstrafrechtes abhängen. Gemeint ist hiermit, inwieweit beziehungsweise ob überhaupt die Zuhälterei, Kuppelei, die gleichgeschlechtliche Unzucht zwischen männlichen Erwachsenen, Verbreitung unzüchtiger Bilder und Schriften strafbar sein werden. Übereinstimmung bestand hinsichtlich der übrigen Zuständigkeiten darin, dass die Notzucht (als Gewaltunzucht an der Frau) und die Unzucht am Kind i.w.S. (also auch die gleichgeschlechtliche) als zentrale Zuständigkeit für diese KI beibehalten werden müssen. Es sind hier folgende Gesichtspunkte, die eine zentrale fachliche Bearbeitung erfordern: die sachbezogene Gründlichkeit im Rahmen des 1. Angriffs, die Bekämpfung des Wiederholungstäters und die fachlichen Erfordernisse der Opferuntersuchung.“
Wie rückblickend festgestellt werden darf, sollte die Kommission in allen Punkten Recht behalten. Stichworte wie: Gesetzesänderungen, Liberalisierung, Verbreitung unzüchtiger Bilder, Wiederholungstäter und die Opferproblematik prägten tatsächlich die Entwicklung der Inspektion für Sexualund Kinderschutzdelikte in den folgenden Jahren ganz entscheidend. Nur betraf das nicht mehr die Inspektion MII, deren Zuständigkeiten nach der Reform die Bearbeitung der Branddelikte, die Einrichtung der Vermisstenstelle sowie die Betreuung des Leichenschauhauses umfasste, sondern die neue M-III-Inspektion.
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