Kitabı oku: «Die Shoah»

ACHIM BÜHL
DIE SHOAH
VERFOLGUNG UND ERMORDUNG DER EUROPÄISCHEN JUDEN


INHALT

Einleitung
1. Die Shoah im »Altreich«
1.1 Die Ausgrenzung der Juden Deutschlands 1933–1938
1.2 Die Entrechtung der Juden Deutschlands 1938–1941
1.3 Die Ermordung der Juden Deutschlands 1941–1945
1.4 Die Ermordung der Juden Österreichs
1.5 Die nationalsozialistische Planung der »Endlösung«
1.6 Zusammenfassung
2. Die Shoah in West- und Nordeuropa
2.1 Die Niederlande – Warum so viele?
2.2 Belgien – Ein Brüsseler Bürgermeister sagt »Nein!«
2.3 Luxemburg – »Judenlisten« für die Deutschen
2.4 Frankreich – Der Mythos von Casablanca
2.5 Dänemark – Die Flucht über den Öresund
2.6 Norwegen – Ein Kollaborateur namens Quisling
2.7 Finnland – Waffenpartner »Ja«, Rassenbiologie »Nein«
2.8 Zusammenfassung
3. Die Shoah in Osteuropa
3.1 Tschechoslowakei – Faschistische Vlajka und Hlinka-Garden
3.2 Polen – Ein Land deutscher Vernichtungslager
3.3 Sowjetunion – Einsatzgruppen im Blutrausch
3.4 Ukraine – Eine Schlucht namens Babi Jar
3.5 Estland – »936«, »judenfrei«
3.6 Lettland – Verharmlosung der Mittäterschaft
3.7 Litauen – Ein Mörder namens Jäger
3.8 Zusammenfassung
4. Die Shoah auf dem Balkan, in Südeuropa und Nordafrika
4.1 Bulgarien – Die Rettung der Sofioter Juden
4.2 Rumänien – Der Todeszug von Iași
4.3 Griechenland – Das Schicksal der Juden in drei Zonen
4.4 Albanien – Einfache Leute helfen selbstlos
4.5 Ungarn – Täter nicht Opfer
4.6 Jugoslawien – Wehrmacht und Ustascha
4.7 Italien – Ein Papst schweigt wider besseren Wissens
4.8 Der Maghreb – Die Macht von Vichy in Nordafrika
4.9 Zusammenfassung
5. Die Rolle der Alliierten und der neutralen Länder
5.1 Die Alliierten – Stopp der Shoah kein Kriegsziel
5.2 Schweden – Der doppelte Wallenberg
5.3 Die Schweiz – Der Banker der Nazis
5.4 Spanien – Repatriierung unerwünscht
5.5 Portugal – Eine Gedenkplakette für Sousa Mendes
5.6 Die Türkei – Die verlorenen Auslandstürken
5.7 Zusammenfassung
Resümee
Literaturverzeichnis
EINLEITUNG

Die Geschichte der Shoah ist untrennbar mit der Frage verbunden »Warum die Deutschen?«. Die Erforschung der Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden ist nicht zuletzt eine Erforschung des Haupttäters, ja von Millionen deutscher Täter und Mittäter. Was unterscheidet, so ist zu fragen, die deutsche Geschichte von der west- und osteuropäischen, was differenziert den deutschen Antisemitismus von der Judenfeindschaft anderer Länder, zumal sich der Antisemitismus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, während des Ersten Weltkriegs sowie in den 1920er- und Anfang der 1930er-Jahre in zahlreichen Ländern qualitativ verstärkte. Eine erste Antwort liegt im Kampf relevanter deutscher Bevölkerungsteile gegen die rechtliche Gleichstellung der Juden, die in den Jahren 1811/1812 auf erbitterte Gegenwehr stieß, als der preußische Kanzler Hardenberg die »Judenemanzipation« auf den Weg brachte. Zwar blieb den Juden der Staatsdienst verwehrt, gleichwohl umfasste die Liste der Gegner der Judenemanzipation die Crème de la Crème der preußischen Gesellschaft. Gewiss war die Gegnerschaft gegen die rechtliche Gleichstellung der Juden auch in anderen Ländern erheblich, die deutsche Spezifik lag indes darin, dass bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts bedingt durch die späte deutsche Nationalstaatsbildung das Völkische einen hohen Stellenwert einnahm und in der zweiten Hälfte zum Rassischen mutierte. Im ideologischen Konstrukt der Judenhasser nahm »der Jude« die Rolle der »Gegenrasse« ein, des kulturellen Zerstörers wie biologischen Verunreinigers deutschen Blutes. Auf Basis einer biologistisch-völkisch orientierten Nationalstaatszugehörigkeit war der Jude der »Nicht-Deutsche«, ein »fremdes Element«, das im historischen Kontext des Imperialismus den Volkskörper im »Kampf ums Dasein« schwäche.
Der Kampf gegen die »Judenemanzipation« blieb in der jüngeren deutschen Geschichte ein Kontinuum. Gegnerische Stimmen einer rechtlichen Gleichstellung der Juden ebbten nicht ab, als das Deutsche Kaiserreich im Jahr 1871 den Juden die volle Gleichberechtigung gewährte und diese nunmehr auch zum Staatsdienst zuließ. Nichtakzeptanz der Juden als Deutsche mischte sich von nun an hochgradig mit Sozialneid sowie der Bereitschaft, den Juden Akzeptanz wie gesellschaftliche Anerkennung schuldig zu bleiben. Die im Unterschied etwa zu Frankreich verspätete wie von oben erfolgte Gründung des Deutschen Reichs etablierte einen kapitalistischen Nationalstaat, der im Zeitalter des Imperialismus seinen »Platz an der Sonne« auch mit kriegerischen Mitteln wie dem Ersten Weltkrieg zu erringen gedachte und dessen Aggressivität im Vorfeld des Kriegsgeschehens im kolonialen Völkermord an den Herero und Nama zum Ausdruck kam. Im wilhelminischen Kaiserreich mischten sich Rassenlehre, Sozialdarwinismus, Eugenik, Kolonialrassismus, Antislawismus und Antisemitismus zu einem integralen, sich wechselseitig verstärkenden Gemisch. Die Gewaltförmigkeit dieses »ideologischen Gebräus« richtete sich gegen den imaginierten »Fremden« und suggerierte die Unausweichlichkeit eines »Rassenkampfs«, die Notwendigkeit einer »Ausmerzung rassisch Minderwertiger«, die Unverzichtbarkeit von »Zwangssterilisierung«, »Euthanasie« und »Aufnordung« sowie das Gebot der Führung eines »Kampfs um Lebensraum«, damit die höherwertige »arische Rasse« vor dem Untergang bewahrt werde.
Der deutsche Antisemitismus unterschied sich von der Judenfeindschaft anderer Länder dadurch, dass er zur Zeit der Romantik und erst recht ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in entscheidendem Maß eliminatorischer Antisemitismus war, wenngleich zu diesem Zeitpunkt noch maßgeblich Judenhass des Wortes. Für völkische Autoren wie Ernst Moritz Arndt (1769–1860) waren Juden »Ungeziefer« und »Pest«, für Hartwig Hundt-Radowsky (1780–1835) ein »physisches und moralisches Gift« sowie »beschnittene Vampyre«, die »zusammen getrieben, und wie Raubthiere todt geschossen« werden sollten, für den Philosophen Jakob Friedrich Fries (1773–1843) war »das wichtigste Moment in dieser Sache, dass diese Kaste mit Stumpf und Stiel ausgerottet werde«. Richard Wagner (1813–1883) sprach von »gewaltsamer Auswerfung des zersetzenden fremden Elementes« und faselte von einer »großen Lösung« der »Judenfrage«, der Philosoph Eugen Dühring (1833–1921) sah die »völkerrechtliche Internierung« der Juden vor und präferierte eine »Lösung der Judenfrage«, die in »Einschränkungen von Ausnahmenatur bestehen« müsse, der Theologe und Orientalist Paul de Lagarde (1827–1891) vertrat die Ansicht, dieses »wuchernde Ungeziefer« sei »zu zertreten« und brachte mit folgendem Satz das Wesen des eliminatorischen Antisemitismus auf den Punkt: »Mit Trichinen und Bazillen wird nicht verhandelt. Trichinen und Bazillen werden auch nicht erzogen, sie werden so rasch und so gründlich wie möglich vernichtet.« Der junge Adolf Hitler stand in dieser Traditionslinie des Vernichtungsantisemitismus als er am 16. September 1919 in einem Brief schrieb: »Der Antisemitismus muss führen zur planmäßigen gesetzlichen Bekämpfung und Beseitigung der Vorrechte des Juden (…). Sein letztes Ziel aber muss unverrückbar die Entfernung des Juden überhaupt sein.« Der Vorsatz die Juden zu vernichten, der in Hitlers Denken das Zentrum bildet, war keineswegs singulär, sondern spiegelte die Spezifik des deutschen eliminatorischen Antisemitismus, der nach dem Ersten Weltkrieg das Vakuum politischer wie ideologischer Desorientierung relevanter Bevölkerungsschichten füllte.
Radikale Antisemiten gab es unstrittig auch in anderen Ländern wie etwa ein Édouard Drumont (1844–1917) in Frankreich. Im Unterschied zu Westeuropa verankerte sich der eliminatorische Antisemitismus indes in Deutschland in weiten Teilen der Gesellschaft und verfügte in Gestalt namhafter Publizisten, Wissenschaftler und Schriftsteller über eine umfangreiche Trägerschaft. Nahezu endlos ist die Liste der Zitate, die angeführt werden könnten, um den Sachverhalt zu belegen, dass am Ende des 19. Jahrhunderts große Teile der deutschen Zivilgesellschaft vom Vernichtungsantisemitismus erfasst waren und um den Nachweis zu führen, dass dieser gerade in ihrer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Elite weite Verbreitung fand. Gewiss gab es auch in Frankreich einen Kreis entschiedener Judenfeinde, die sich nicht zuletzt bei der Dreyfus-Affäre Gehör verschafften, doch es ist kein Zufall, dass am Ende des Hergangs der jüdische Offizier rehabilitiert wurde, während am Beginn der Weimarer Republik die Ermordung von Rosa Luxemburg und ihre Beschimpfung als »Judenhure« stand. Einwenden ließe sich, dass in Russland zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Antisemitismus in Gestalt zahlreicher Pogrome mit Abstand gewalttätiger war als in Deutschland, sodass die Wahrscheinlichkeit eines antijüdischen Genozids hier viel größer war. Im russischen Zarenreich existierte indes keine starke, etablierte Zivilgesellschaft, während die Judenfeindschaft im wilhelminischen Deutschland in Vereinen, Verbänden, in akademischen Zirkeln sowie in der Mitte der Gesellschaft sowohl in der Breite wie in der Tiefe präsent war.
Gleichwohl der »Weg nach Auschwitz« nicht zwangsläufig war, existierte in Deutschland eine lange, antisemitische Welle, deren Judenfeindschaft sich in ihrer eliminatorischen Radikalität wie in ihrer gesellschaftlichen Verankerung von allen anderen Ländern abhob. Ihre Schärfe setzte bereits mit Martin Luther (1483–1546) und seinem antisemitischen Maßnahmenkatalog ein, der vom Verbrennen jüdischer Synagogen, Gebetsbücher und Talmudschriften über die systematische Beraubung bis hin zum Hinausjagen aus dem Lande reichte; ein bis dato einmaliges, existenzielles Vernichtungsprogramm jüdischen Lebens, das in programmatischer Hinsicht dem Juden einzig und allein noch seine nackte Existenz zu lassen gedachte und den deutschen Protestantismus hochgradig antisemitisch formte. Die Millionen deutschen Täter und Mittäter kamen nicht aus dem Nichts, sondern standen bedingt durch das antijüdische Ressentiment, das seit Beginn des 19. Jahrhunderts immer größere Teile der deutschen Bevölkerung erfasste, gewissermaßen schon Gewehr bei Fuß als der deutsche Nationalsozialismus im Januar 1933 die Macht übernahm und auch die heranwachsenden, jüngeren Generationen durch den diktatorischen Zugriff auf das staatliche Schul- und Bildungssystem judenfeindlich konditionierte. Wenn auch die Shoah keineswegs unabwendbar war, so war sie gleichwohl in der langen Welle des Antisemitismus angelegt, die in Deutschland über spezifische Charakteristika verfügte. Die eliminatorische Rigorosität sowie die Breitenverankerung des Antisemitismus in der Elite eines Landes, dessen hochimperialistischer, gewaltbereiter Staat nach einer kurzen Phase der Demokratie zur Diktatur mutierte, liefern eine Antwort auf die Frage »Warum die Deutschen?«. Die Radikalisierung des Sozialdarwinismus in Gestalt der deutschen Rassenhygiene, ihre praktische Umsetzung in Form von Patientenmord und Zwangssterilisierung seitens des Nazi-Regimes sowie die Führung des Zweiten Weltkriegs als Vernichtungskrieg trugen im weiteren historischen Verlauf maßgeblich dazu bei, die Judenfeindschaft zum eliminatorischen Antisemitismus der Tat in Gestalt eines systematischen Völkermords zu transformieren.
Die Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden sowie die Verfolgung der Opfer in über 20 Ländern sowie an zahllosen Orten des Geschehens wären indes auch mit Hilfe von Millionen deutscher Täter und Mittäter allein nicht durchzuführen gewesen. Zwar darf die Verantwortung der Deutschen für die Shoah nicht relativiert werden, doch es bleibt Fakt, dass die Singularität des Genozids auch dem Sachverhalt geschuldet bleibt, dass der Völkermord des Haupttäters in seinem ganzen Ausmaß nur möglich war durch ein Heer europäischer Mittäter, die bereitwillig in deutscher Verantwortung oder gar eigenständig mordeten, Konzentrations- und Vernichtungslager bewachten, Deportationszüge bereitstellten, Grenzen schlossen, Flüchtlinge zurückwiesen oder aber ihre eigenen jüdischen Staatsbürger nicht vor der Deportation bewahrten. Dergestalt betrachtet war und ist die Shoah ein deutscher, ein europäischer sowie ein weltweiter Tatbestand.
Der vorliegende Band beabsichtigt in Form von Länderdarstellungen das Zusammenwirken des deutschen Haupttäters und seiner europäischen Mittäter zu schildern, wie zu analysieren sowie einen länderbezogenen Überblick über das ganze Ausmaß und die menschliche Tragödie der Shoah zu vermitteln.
1. DIE SHOAH IM »ALTREICH«

Bereits wenige Wochen nach der Machtübernahme im Januar 1933 ließen die Nazis keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Antisemitismus ein Kernstück ihres staatlichen Handelns bildete. In den Jahren zwischen 1933 und 1938 nahmen die soziale Ausgrenzung und die Diskriminierung der Juden in Form zahlreicher Gesetze und Verordnungen des Staates Gestalt an. Einen ersten Scheitelpunkt auf dem Weg zum Genozid stellte die Polenaktion dar, insofern die erzwungene Auswanderung durch eine Massendeportation begleitet wurde. Die Novemberpogrome des Jahres 1938 stellen bereits den Beginn der zweiten Phase des nationalsozialistischen Staatsantisemitismus dar, weil sie die Vertreibung durch Massenterror forcierten. Der Überfall der deutschen Wehrmacht auf das Nachbarland Polen und damit der Beginn des Zweiten Weltkriegs war unmittelbar von antisemitischen Ausschreitungen begleitet, an denen Einsatzgruppen, deutsche Wehrmachtssoldaten, »Volksdeutsche« wie nichtjüdische Polen beteiligt waren. Die Besetzung großer Teile des polnischen Territoriums sowie die Angliederung westlicher Teile an das Deutsche Reich ermöglichten dem Nazi-Regime erstmals die Planung eines »bevölkerungspolitischen Austauschs« größten Ausmaßes. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 leitete die dritte Phase der Verfolgung ein.
1.1 Die Ausgrenzung der Juden Deutschlands 1933–1938
Wenige Wochen nach der Machtübernahme verdeutlichte die Gesetzgebung des Regimes, dass der Antisemitismus das Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie darstellte und zur Tat drängte. Bereits in den ersten Tagen kam es zwar zu Gewalttätigkeiten gegen Juden, noch stand jedoch zumeist deren Mitgliedschaft in einer politischen Partei im Vordergrund der Übergriffe. Nach dem deutschlandweit durchgeführten Boykott jüdischer Geschäfte am 1. April 1933 wurde am 7. April 1933 das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erlassen. Das erste rassistische Gesetz des Nazi-Regimes führte den sogenannten »Arierparagraphen« ein, der sogleich ohne Zwang von Vereinen und Verbänden sowie in der Privatwirtschaft übernommen wurde. Beamte, die »nicht arischer Abstammung sind«, so heißt es im Gesetzestext, seien in den Ruhestand zu versetzen. Da die Begrifflichkeit des Ariers ohne definitorischen Rückgriff auf den Terminus des Juden nicht zu spezifizieren war, bestimmte die Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, dass als nichtarisch zu gelten habe, wer über einen oder mehrere jüdische Großelternteile verfüge. Ebenfalls am 7. April 1933 wurde das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlassen, das es gestattete, Rechtsanwälten mit einem oder mehreren jüdischen Großelternteilen die Zulassung zu entziehen. Am 22. April 1933 folgte die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen, die den »nichtarischen« Ärzten die kassenärztliche Zulassung entzog. Drei Tage darauf erfolgte am 25. April 1933 das Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen, das die Definition des »Nichtariers« aus dem »Berufsbeamtengesetz« übernahm und festlegte, dass der prozentuale Anteil der »Nichtarier« im Schul-sowie im Hochschulbereich den Anteil der »Nichtarier« an der reichsdeutschen Bevölkerung nicht übersteigen dürfe.
Eine Verschärfung der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung leiteten die »Nürnberger Rassengesetze« ein, darunter das am 15. September 1935 verabschiedete Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (»Blutschutzgesetz«). Das »Blutschutzgesetz« verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen Sexualverkehr zwischen »Juden« und »Nichtjuden«. Die dadurch erfolgte Einführung des juristischen Tatbestands der »Rassenschande« führte im Zeitraum zwischen 1935 und 1943 zu über 2000 Verurteilungen. Das ebenfalls auf dem »Nürnberger Reichsparteitag der NSDAP« verabschiedete »Reichsbürgergesetz« machte die Juden zu Bürgern zweiter Klasse indem es zwischen Reichsbürgern (»Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes«) und Reichsangehörigen (»Angehörige rassefremden Volkstums«) mit geringeren Rechten unterschied. Da zu diesem Zeitpunkt keine juristische Definition vorlag, wer als Jude gelten sollte, und auch das Reichsbürgergesetz dies noch offen ließ, erfolgte am 14. November 1935 eine Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Als Jude galt im Deutschen Reich künftig, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen abstammte (sogenannter »Volljude«). Als Jude zählte ebenso, wer von zwei jüdischen Großeltern abstammte und der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder mit einem jüdischen Ehepartner verheiratet war (sogenannter »Geltungsjude«). Als »jüdischer Mischling« galt fortan eine Person, die von zwei (»jüdischer Mischling ersten Grades«) oder von einem Großelternteil (»jüdischer Mischling zweiten Grades«) abstammte und über keinerlei Bindungen zum Judentum verfügte. Die Einstufungen entschieden im weiteren Verlauf über Leben und Tod und wurden in Deutschland, in den besetzten Gebieten sowie von den verbündeten Ländern in definitorischer wie in praktischer Hinsicht höchst unterschiedlich gehandhabt.
Das Bestreben des Nazi-Regimes, die Juden zu erfassen verdeutlichte mehrere Monate nach der Machtübernahme die Volkszählung vom 16. Juni 1933, die noch nicht die spätere »Juden-Definition« des deutschen Nationalsozialismus zugrunde legte, d. h. im Sprachgebrauch der Statistik »Glaubensjuden« auswies. Bei einer Anzahl von 499 682 Personen betrug der Anteil der »Glaubensjuden« an der Gesamtbevölkerung knapp 0,8 %, wobei sich die jüdische Bevölkerung vor allem in den Großstädten konzentrierte. Noch vor Berlin mit einem jüdischen Anteil von 3,8 % lag an erster Stelle Frankfurt mit 4,7 %. Aus der Sicht des deutschen Nationalsozialismus waren die Ergebnisse der Volkszählung höchst unbefriedigend, da die Nazis Entrechtung und Verfolgung der Juden nicht auf das Merkmal der »Andersgläubigkeit« bezogen, sondern auf das Konstrukt der »Andersrassigkeit«, welche biologische Minderwertigkeit postulierte. Das Ideologem vom Juden als »Gegenrasse« suggerierte eine »volkskörperzersetzende Gefahr«, behauptete den drohenden Untergang der »arischen Rasse« und beschwor einen endzeitlichen Kampf zwischen dem rassisch wertvollen »Arier« und dem »vorderasiatischen Rassengemisch« des Israeliten hinauf.
Im Unterschied zur Volkszählung vom Juni 1933, die konzeptionell noch von der Weimarer Republik geplant wurde, verfolgte Reinhard Heydrich (1904–1942) als Chef des Geheimen Staatspolizeiamtes (»Gestapo«) das Ziel einer »restlosen Erfassung« der Juden auf Basis der nationalsozialistischen »Rassentheorie«. Bereits vor den »Nürnberger Gesetzen« wies Heydrich die örtlichen Stellen der Gestapo an, »Judenkarteien« anzulegen, welche die Mitgliederlisten jüdischer Gemeinden, Vereine und Verbände nutzen sollten. Die für 1938 geplante Volkszählung, die wegen des »Anschlusses Österreichs« auf den 17. Mai 1939 verschoben wurde, legte im Unterschied zur Erhebung von 1933 erstmals die »Nürnberger Gesetze« zugrunde. Die Volkszählung von 1939 fragte folglich: »War oder ist einer der vier Großelternteile der Rasse nach Volljude? (Ja oder nein)« und erfasste die Angaben in einer »Ergänzungskartei« für Großvater und Großmutter väterlicher- wie mütterlicherseits. Bei einer Gesamtbevölkerung von 69 316 846 Personen im sogenannten »Altreich« wurden 233 846 Personen als »Volljuden« eingestuft, 213 930 als »Glaubensjuden«, 8500 als »Geltungsjuden«, 52 005 als »Mischlinge 1. Grades« sowie 32 669 als »Mischlinge 2. Grades«. Der Anteil der auf Grundlage der Nürnberger Gesetze als Juden geltenden Personen betrug 0,35 %. Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17.8.1938, die am 1. Januar 1939 in Kraft trat, stellte einen ersten Versuch dar, Juden öffentlich zu markieren. Juden wurden zur zusätzlichen Annahme des Vornamens »Israel« gezwungen, Jüdinnen mussten als zweiten Vornamen »Sarah« tragen. Die Namensänderung war sowohl beim Standesamt als auch bei der Ortspolizeibehörde des Wohnsitzes anzuzeigen. Am 5. Oktober 1938 erfolgte die Verordnung über Reisepässe von Juden, welche die Pässe von Juden für ungültig erklärte und deren Einziehung vorsah. Die Reisepässe sollten mit Geltung für das Ausland erst wieder gültig werden, »wenn sie von der Passbehörde mit einem vom Reichsminister des Innern bestimmten Merkmal versehen werden, das den Inhaber als Juden kennzeichnet«. Als entsprechende Kennzeichnung wurde ein in roter Farbe gestempeltes »J« vorgesehen (sogenannter »Judenstempel«).
Die Ausgrenzung und Diskriminierung der Juden zwischen 1933 und 1938 verdeutlicht alleine die Vielzahl antisemitischer Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die bereits vor 1939 in Kraft traten, von denen einige exemplarisch aufgelistet seien: »Juden werden aus dem großdeutschen Schachbund ausgeschlossen (9.7.1933)«, »Juden werden aus Gesangsvereinen ausgeschlossen (16.8.1933)«, »Badeverbot für Juden am Strandbad Wannsee (22.9.1933)«, »Berufsverbot für jüdische Musiker (31.3.1935)«, »Die Taufe von Juden und der Übertritt zum Christentum hat keine Bedeutung für die Rassenfrage (4.10.1936)«, »Mit Jüdinnen verheiratete Postbeamte werden in den Ruhestand versetzt (8.6.1937)«, »Nur ehrbare Volksgenossen deutschen oder artverwandten Blutes können Kleingärtner werden (22.3.1938)«. Am 25. Juni 1938 wurde es Juden verboten als Ärzte zu praktizieren mit Ausnahme der Versorgung jüdischer Patienten, am 27. September untersagte eine Verfügung jüdischen Rechtsanwälten ihre Tätigkeit. Zur Beraubung der Juden trug das bereits am 18. Mai 1934 erlassene Gesetz über Änderung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer bei, das sich in den kommenden Monaten zu einem Instrument entwickelte, um jüdische Emigranten teil zu enteignen. Um den Zugriff auf jüdische Vermögen weiter zu erhöhen, sah eine Verordnung vom 26. April 1938 eine Anmeldung des Besitzes vor.
Im Herbst 1938 wurden Tausende Juden polnischer Staatsangehörigkeit, die zumeist schon seit etlichen Jahren in Deutschland lebten, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ausgewiesen. Hintergrund der Aktion bildete die Ankündigung der Regierung Polens, im Ausland lebenden polnischen Bürgern, die bis zum 31. Oktober ihre Pässe nicht erneuerten, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Am 28. und 29. Oktober 1938 wurden daraufhin 17 000 polnische Juden aus verschiedenen deutschen Städten von der Polizei abgeholt und nach Polen abgeschoben, unter ihnen auch die Familie Grynszpan. Ihr 17-jähriger Sohn Herschel Grynszpan (1921–1942/45), der in Paris lebte, fasste daraufhin den Plan, seine Eltern durch die Ermordung des Legationssekretärs der deutschen Botschaft, Ernst Eduard vom Rath (1909–1938), zu rächen. Als vom Rath an den Folgen des Attentats starb, nutzte das Nazi-Regime den Vorfall, um die staatlicherseits inszenierten Novemberpogrome auszulösen. Über die sogenannte »Polenaktion« berichtet Marcel Reich-Ranicki (1920–2013), der 1938 in Berlin seine Abiturprüfung mit Erfolg bestand:
»Am 28. Oktober 1938 wurde ich frühmorgens, noch vor 7 Uhr, von einem Schutzmann (…) energisch geweckt. Nachdem er meinen Pass genauestens geprüft hatte, händigte er mir ein Dokument aus. Ich würde, las ich, aus dem Deutschen Reich ausgewiesen. Ich solle mich, ordnete der Schutzmann an, gleich anziehen und mit ihm kommen. Aber vorerst wollte ich den Ausweisungsbescheid noch einmal lesen. Das wurde genehmigt. Dann erlaubte ich mir, etwas ängstlich einzuwenden, in dem Bescheid sei doch gesagt, ich hätte das Reich innerhalb von vierzehn Tagen zu verlassen – und überdies könne ich auch Einspruch einlegen. Für solche Spitzfindigkeiten war der auffallend gleichgültige Schutzmann nicht zu haben. Er wiederholte streng: ›Nein, sofort mitkommen!‹ Dass ich alles, was ich in dem kleinen Zimmer besaß, zurücklassen musste, versteht sich von selbst.« (Reich-Ranicki 1999: 157)
Polen schloss daraufhin seine Grenzen, sodass die Deportierten sich unter elenden Bedingungen im Niemandsland wiederfanden. Die »Polenaktion« war ein »Scheitelpunkt«, der zu einer neuen Phase der Judenverfolgung überleitete. Die Radikalisierung im Laufe des Jahres 1938 ist nicht zuletzt daran ersichtlich, dass es bereits vor den Novemberpogromen zur Schändung sowie zur Zerstörung von Synagogen kam, so beispielsweise am 9. Juni 1938 in München und am 10. August 1938 in Nürnberg. Die Münchner Hauptsynagoge wurde bereits kurze Zeit später abgerissen. Wenig bekannt ist die sogenannte »Juni-Aktion«, die bereits vor den Novemberpogromen am 15. Juni 1938 zur Verhaftung von 1500 Juden und ihrer Einlieferung in deutsche Konzentrationslager führte.
1.2 Die Entrechtung der Juden Deutschlands 1938–1941
Die Novemberpogrome in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 sowie die in den Tagen darauf einsetzende Verhaftungswelle von über 30 000 Juden, die in Konzentrationslager wie Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen verschleppt wurden, markieren einen deutlichen Einschnitt und den Beginn der zweiten Phase des nationalsozialistischen Staatsantisemitismus. Im Zeitraum zwischen November 1938 und dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 sahen sich die deutschen Juden neben der Beraubung ihrer Rechte einer unmittelbaren physischen Gefährdung ausgesetzt, die zwar noch nicht den Charakter eines geplanten Genozids besaß, gleichwohl diesen bereits erahnen ließ. Die verschärfte Gefahrenlage erkannten viele Juden, sodass die Flüchtlingszahlen in den Wochen und Monaten nach den Pogromen sprunghaft anstiegen. Viele versuchten jetzt nur noch, Deutschland so schnell wie möglich zu verlassen. Angesichts der restriktiven Aufnahmepolitik vieler Länder erwies sich das Unterfangen indes als äußerst schwierig. Es begann das Ringen um Visa, Affidavits und Schiffspassagen, um die Aktivierung von Bekannten oder Verwandten im Ausland, die bereit waren zu bürgen, sowie um das Auftreiben benötigter Gelder angesichts der wachsenden finanziellen Verelendung der deutschen Juden. In den Jahren zwischen 1933 und 1939 verließen über 250 000 Juden das Deutsche Reich. Nach den Novemberpogromen erreichte die Massenflucht mit ca. 80 000 Juden ihren Höhepunkt.
Die Novemberpogrome offenbarten, dass sich die nationalsozialistische Judenpolitik in Richtung einer Existenzbedrohung genozidalen Ausmaßes wandelte. In der Reichspogromnacht sowie in den Tagen darauf wurden bis zu 1500 Juden ermordet oder starben an den Folgen der Übergriffe sowie der KZ-Haft. Im November verschärften die Nazis gleichfalls ihre Maßnahmen zur Beraubung der Juden. Am 12. November 1938 unterzeichnete Hermann Göring die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit, die den Juden eine Kontributionszahlung von einer Milliarde Reichsmark (»Judenvermögensabgabe«) auferlegte. Der groß angelegte staatliche Diebstahl jüdischer Vermögen wurde begleitet von einer Beschlagnahmung der Versicherungsansprüche der Schäden, die jüdische Geschäfte wie Privatwohnungen durch die Novemberpogrome erlitten. Als weitere Maßnahme wurde am 12. November 1938 die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben verabschiedet, die Juden u. a. das Führen von Einzelhandelsgeschäften sowie von Handwerksbetrieben ab dem 1. Januar 1939 untersagte. Diverse weitere Verordnungen, wie die vom 21. Februar 1939, welche den Juden die Ablieferung von Schmuck, Gegenständen aus Gold, Silber, Platin und Perlen auferlegte, erschwerten die ökonomische Lage der Juden zusehends, zumal angesichts des Tatbestands, dass eine berufliche Existenz für Juden ohnehin immer schwieriger geworden war.
Die soziale Isolation der Juden wurde vor Kriegsbeginn durch weitere Anordnungen verschärft, wie u. a. durch die Verordnung, dass jüdische Kinder keine öffentlichen Schulen mehr besuchen durften (15.11.1938) oder im April 1939 durch das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, das den Kündigungsschutz für Juden aushebelte, die nunmehr auch in wohnungspolitischer Hinsicht von der nichtjüdischen Bevölkerung getrennt wurden.
Der deutsche Überfall auf Polen am 1. September 1939 war der Beginn des Zweiten Weltkriegs. Die Verordnung »Juden dürfen nach 8 Uhr abends (im Sommer 9 Uhr) ihre Wohnungen nicht mehr verlassen« vom selben Tag spiegelt bereits den »Polenfeldzug«. Den Überfall auf Polen nutzten die Nazis dazu, Juden überlebenswichtige Informationen vorzuenthalten sowie Kommunikationswege mit der nichtjüdischen Bevölkerung einzuschränken. Per Verordnung vom 23. September 1939 mussten Juden ihre Rundfunkgeräte abliefern. Einige Monate später kündigte die deutsche Post per Erlass vom 29. Juli 1940 den Juden ihre Telefonanschlüsse.
Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 ging mit der völligen Entrechtung der deutschen Juden einher. Es war folglich kein Zufall, dass nur wenige Wochen nach dem Überfall auf die Sowjetunion die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden festlegte, dass ab September 1941 alle Juden, die nach den »Nürnberger Gesetzen« als solche galten, vom vollendeten sechsten Lebensjahr an, einen »Judenstern« sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks in Nähe des Herzens fest aufgenäht zu tragen hatten. Inge Deutschkron berichtet:
»Es war der 19. September 1941, der erste Tag, an dem wir dazu gezwungen waren. Am Abend zuvor hatte ich diesen gelben Lappen wie vorgeschrieben an der linken Brust in Herzhöhe fest an den Mantel genäht. Die jüdischen Wohlfahrtsämter hatten jedem Juden vier solcher Sterne gegen ein Entgelt abgeben müssen. (…) Wie auch andere Juden hatte ich gelegentlich sehr erfreuliche Erlebnisse. Ich erinnere mich, wie Unbekannte in der Untergrundbahn oder auf der Straße, meist im dichten Gewühl der Großstadt, ganz nahe an mich herantraten und mir etwas in die Manteltasche steckten, während sie in eine andere Richtung schauten. Manchmal war es ein Apfel, ein anderes Mal Fleischmarken, Dinge, die Juden offiziell nicht erhielten. Dennoch, der ›Judenstern‹ schuf eine diskriminierende Isolation. Ich hatte das Gefühl, eine Maske vor dem Gesicht zu tragen. Es gab Menschen, die mich mit Hass ansahen; es gab andere, deren Blicke Sympathie verrieten, und wieder andere schauten spontan weg.« (Deutschkron: o.J.: 85/87)
Am 18. Oktober untersagte ein Erlass Heinrich Himmlers (1900–1945) den Juden die Auswanderung mit Wirkung vom 23. Oktober. Zum Zeitpunkt des »Himmler-Erlasses« lebten noch ca. 150 000 Juden im sogenannten »Altreich«. Der Krieg mit der Sowjetunion führte zu einer neuerlichen Welle antijüdischer Verordnungen, die nahezu alle Lebensbereiche umfassten. Exemplarisch seien an dieser Stelle aufgeführt: »Juden sollen keine Seife und Rasierseife mehr erhalten (26.6.1941)«, »Juden dürfen allgemeine Leihbüchereien nicht benutzen (2.8.1941)«, »Juden dürfen keine Zeitungen und Zeitschriften mehr kaufen (17.2.1942)«, »Kennzeichnungszwang für Wohnungen jüdischer Familien durch den Judenstern (26.3.1942)«, »Juden erhalten keine Zigaretten oder Zigarren mehr (11.6.1942)«, »Juden müssen ihre elektrischen und optischen Geräte, Fahrräder, Schreibmaschinen und Schallplatten abliefern (12.6.1942)«, »Juden dürfen keine Bücher mehr kaufen (9.10.1942)«. Am 26. Juni 1942 schreibt Victor Klemperer (1881–1960) in sein Tagebuch:
»Bisher durften Juden im Arbeitseinsatz [gemeint sind die zur Zwangsarbeit verpflichteten Juden, d. Verf.] ihre Fahrräder behalten. Neueste Verordnung: Fahrräder sind nur zu behalten, wenn der Arbeiter einen längeren Weg als 7 km hat. Gleichzeitig: Wer noch die Tram benutzen darf (Arbeiter jenseits der 7 km-Grenze), darf nicht mehr Zwölferkarten oder Umsteigehefte lösen, sondern nur noch die teuren Einzelbillette.« (Klemperer 1995: 145)
Insgesamt erließ das Nazi-Regime ca. 2000 antijüdische Gesetze und Ergänzungsverordnungen. Die Flut der Erlasse endete mit der 13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom Juli 1943, welche die Juden als Rechtlose dem direkten Zugriff der SS unterstellte.
1.3 Die Ermordung der Juden Deutschlands 1941–1945
Ende September 1941 stimmten sich die Nazis über die systematische Deportation der deutschen Juden ab, die im Oktober begann. Für viele Züge aus Deutschland war das Ghetto von Łódź anfänglich der Ort ihrer Ankunft, so auch für den ersten Deportationszug aus der deutschen Hauptstadt, der Berlin am 18. Oktober 1941 vom Bahnhof Grunewald verließ. Aus Berlin wurden über 50 000 deutsche Juden deportiert. Züge in Richtung Osten verließen die Hauptstadt auch vom Güterbahnhof Moabit sowie vom Anhalter Bahnhof. Zielorte waren anfangs u. a. die Ghettos von Riga, Kowno und Minsk im militärisch eroberten Teil der Sowjetunion. Anfang Dezember 1941 fanden in der litauischen Stadt Kowno (»Kaunas«), die am 24. Juni 1941 besetzt worden war, sowie in Riga, der am 1. Juli 1941 besetzten lettischen Hauptstadt, die ersten Massenmorde an deutschen Juden statt. In den Jahren 1942 und 1943 war der hauptsächliche Bestimmungsort für deutsche Juden das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. Von den im »Altreich« lebenden deutschen Juden wurden 131 154 deportiert.
Im »Altreich« existierten im Unterschied zu den meisten anderen besetzten europäischen Ländern keine Ghettos. Der Krieg mit der Sowjetunion verschärfte die Lage der Juden indes auch bezüglich ihrer Wohnungssituation. Juden wurden gezwungen, ihre Wohnungen aufzugeben und unter beengten Verhältnissen in sogenannte »Judenhäuser« zu ziehen. Eine Maßnahme, welche die »Volksgemeinschaft« mit neuerlichem »Beutegut« versorgen sowie die Deportation unterstützen sollte. Der Kreis derjenigen Juden, die Zwangsarbeit leisten mussten, wurde ausgeweitet und führte zu Rückstellungen der fast ausnahmslos in Rüstungsbetrieben beschäftigten Juden, deren Hoffnung von der Deportation verschont zu bleiben sich als trügerisch erwies. Im Februar/März 1943 lebten noch 75 816 Juden im »Altreich«. Am 27. Februar 1943 umstellten Gestapo und SS-Einheiten über 100 kriegswichtige Betriebe, verhafteten die jüdischen Zwangsarbeiter und brachten sie zu Sammelstellen, von denen sie Anfang März 1943 in fünf Transporten nach Auschwitz deportiert wurden.
Von den ca. 500 000 deutschen Juden des Jahres 1933 wurden mindestens 165 000 Opfer des Vernichtungswahns des deutschen Nationalsozialismus, was einer Prozentzahl von 33 % entspricht, wobei es sich um eine statistische Untergrenze handelt. Wie auch bei anderen Ländern ist die Zahl nur annähernd zu bestimmen, da insbesondere viele deutsche Juden nicht von Deutschland aus deportiert wurden, sondern von denjenigen Ländern aus, in die sie 1933 geflohen waren, die aber im weiteren historischen Verlauf in den Machtbereich des deutschen Nationalsozialismus gerieten. Die nach Holland geflohene Familie Frank verdeutlicht die Problematik der Opferzählung. Zu den unmittelbaren Opfern zählen nicht nur die in Vernichtungslager Deportierten, sondern ebenso diejenigen, die während der Novemberpogrome ermordet wurden, in deutschen Konzentrationslagern auf deutschem Boden den Tod fanden oder wie Martha Liebermann (1857–1943), die Witwe des Malers Max Liebermann (1847–1935), Suizid begingen als sie ihren Aufruf zur Deportation erhielten. Zu den unmittelbaren Opfern zählen auch diejenigen Juden, die im Rahmen des sogenannten »Euthanasie-Programms« ermordet wurden. Präziser zu differenzieren wäre schließlich zwischen den deutschen Juden und den Juden Deutschlands, insofern sich zum Zeitpunkt der Deportationen auch fremdstaatliche Juden in Deutschland befanden. Die Dimension der Shoah stellt auch die Opferstatistik vor kaum zu bewältigende Aufgaben, sodass abweichend von der zuvor genannten Angabe auch Opferzahlen von knapp 200 000 Personen genannt werden. Im Rahmen einer Überblicksstudie wie hier kann darauf nicht näher eingegangen werden. Von den in Deutschland verbliebenen Juden überlebten 15 000 Juden in »Mischehen«, als sogenannte »U-Boote« im Untergrund wie der Berliner Fernsehmoderator Hans Rosenthal (1925–1987) oder weil sie von nicht immer uneigennützigen nichtjüdischen Deutschen versteckt wurden.
1.4 Die Ermordung der Juden Österreichs
Die Zerschlagung der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn führte im Jahr 1918 zur Bildung der eigenständigen Republik Österreich. Im Jahr 1937 belief sich die Bevölkerung auf 6 725 000 Einwohner. Zum Zeitpunkt des Einmarsches der deutschen Truppen im März 1938 lebten 206 000 Personen in Österreich, die auf Basis der »Nürnberger Gesetze« als Juden galten. Rechtlich gleichgestellt waren die Juden seit 1867. Das Zentrum der jüdischen Kultur bildete die Hauptstadt Wien, die nach 1918 hohe Zuwachsraten jüdischer Migranten zu verzeichnen hatte, die sich zumeist der deutschsprachigen Kultur verbunden fühlten und aus vormaligen Gebieten der Doppelmonarchie zuwanderten. Aufgrund blutiger Pogrome kamen bereits während des Ersten Weltkriegs zahlreiche galizische Flüchtlinge nach Wien. Der Antisemitismus war in Österreich spätestens seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahezu allgegenwärtig und fand seine Resonanz in den Wahlerfolgen der antisemitischen Christlichsozialen Partei, deren Führer Karl Lueger (1844–1910) Karriere als Bürgermeister Wiens machte. In den 1920ern gewannen in Österreich klerikal-faschistoide sowie nationalsozialistische Kräfte an Boden, für die Hitler bereits vor 1933 zum Idol avancierte. Am 13. März 1938 wurde der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich verkündet. Unmittelbar danach kam es zu antisemitischen Übergriffen österreichischer Nationalsozialisten, die Juden demütigten und diese zwangen öffentliche Gehwege und Plätze zu reinigen. In den ersten Wochen nach dem Anschluss Österreichs flohen Tausende Juden in die Schweiz sowie nach Italien.
Bereits wenige Tage nach der Proklamation des Anschlusses verschärfte sich der Terror. Büros der jüdischen Gemeinde sowie jüdischer Organisationen mussten schließen, zahlreiche jüdische Persönlichkeiten, Gemeindeführer und Aktivisten wurden verhaftet und in den Monaten April und Mai nach Dachau verschleppt. Die Gestapo plünderte jüdische Wohnungen und beschlagnahmte Kunst- und Wertgegenstände. Am 26. März 1938 folgte die Entlassung jüdischer Professoren und Lehrer. Noch im selben Monat wurden alle Juden aus der Armee entlassen. Die kollektive Beraubung der Juden erreichte einen ersten Höhepunkt durch die Auferlegung einer Kontribution in Höhe von 500 000 Reichsmark. In nur wenigen Wochen nach dem Anschluss sahen sich die österreichischen Juden mit antisemitischen Maßnahmen und Aktionen konfrontiert, die in Deutschland zwischen 1933 und dem Frühjahr 1938 erfolgten. Noch im März 1938 wurden die »wilden Plünderungen« von einer staatlicherseits organisierten »Arisierungswelle« abgelöst. Da sich Juden auch im privatwirtschaftlichen Sektor Entlassungen größeren Ausmaßes ausgesetzt sahen, standen sie innerhalb kürzester Zeit unter hohem ökonomischen Druck.
Über das auch in Österreich eingeführte Kinoverbot für Juden berichtet die im Jahr 1931 in Wien geborene Ruth Klüger (1931–2020), die als Kind nach Theresienstadt sowie nach Auschwitz verschleppt wurde, und als Achtjährige so gerne »Schneewittchen« von Walt Disney sehen wollte:
»Als es im Saal hell wurde, wollte ich die anderen vorgehen lassen, aber meine Feindin stand und wartete. Ihre kleinen Geschwister wurden ungeduldig, die Große sagte ›Nein, seid’s stad‹, und sah mich streng an. Die Falle war, wie gefürchtet, zugeschnappt. Es war der reine Terror. Die Bäckerstochter zog noch ihre Handschuhe an, pflanzte sich endlich vor mir auf, und das Ungewitter entlud sich. Sie redete fest und selbstgerecht, im Vollgefühl ihrer arischen Herkunft, wie es sich für ein BDM-Mädel schickte, und noch dazu in ihrem feinsten Hochdeutsch: ›Weißt du, dass deinesgleichen hier nichts zu suchen hat? Juden ist der Eintritt ins Kino gesetzlich untersagt. Draußen steht’s beim Eingang an der Kasse. Hast du das gesehen?‹« (Klüger 1992: 57)
In Wien und anderswo kam die Aneignung jüdischer Vermögen einem »Beutezug« großer Teile der nichtjüdischen Bevölkerung gleich, deren aufgestauter Neid und Hass sich nunmehr entluden. Neben der Verteilung der Beute an die neuen »Volksgenossen« sollte die gezielte Beraubung gleichfalls den Zwang auf Juden zur Auswanderung erhöhen, die organisatorisch unter der Kontrolle von Adolf Eichmann (1906–1962) stand. Die Zentralstelle für Jüdische Auswanderung in Wien wurde im August 1938 eröffnet. Während deutsche Juden, die unmittelbar nach 1933 auswanderten, noch einen Teil ihrer Habe retten konnten, wurden die österreichischen Juden im Jahr 1938 bereits vollständig um ihr Vermögen gebracht. Wenige Monate nach dem Anschluss führten die Novemberpogrome auch in Österreich zur Zerstörung von Synagogen sowie zur Verhaftung zahlreicher Juden und ihrer Internierung in Konzentrationslagern. In Wien blieb von den größeren Synagogen lediglich die Hauptsynagoge in der Seitenstettengasse wegen der Brandgefahr der umliegenden Gebäude erhalten. Die Konzentrationslagerhaft diente häufig einer neuerlichen Beraubung sowie einer Verstärkung des Drucks auf die Auswanderung. Zahlreiche jüdische Gemeinden lösten sich bereits Ende des Jahres 1938 aus finanziellen Gründen auf.
Von den 206 000 Juden im März 1938 wanderten 126 445 Juden noch vor Kriegsbeginn aus. Bevor den Juden die Auswanderung am 10. November 1941 vollständig verboten wurde, kamen noch weitere 2000 hinzu. Nicht allen Ausgewanderten boten ihre neuen Länder eine sichere Zuflucht, so gelangten im Verlauf des Krieges 15 000 Juden Österreichs erneut unter die deutsche Herrschaft. Bereits Anfang 1939 wurden 1048 staatenlose Juden, polnische Juden sowie kranke oder behinderte Juden nach Buchenwald verschleppt und dort umgebracht. Im Oktober 1939 wurden im Rahmen des sogenannten Nisko-Plans 1584 jüdische Männer nach Polen deportiert. Im Frühjahr 1941 verschleppten Massentransporte österreichische Juden nach Lublin. Der systematische Massenmord an den österreichischen Juden begann als im Oktober 1941 ca. 5000 Juden in das Ghetto Litzmannstadt (Łódź) des Generalgouvernements deportiert wurden. Von den Verschleppten waren bereits ein Jahr später nur noch 600 Menschen am Leben. Es folgten Deportationen nach Riga und Minsk, wo die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD mordeten. Bis Oktober 1942 fanden weitere Deportationen in die Vernichtungslager des Generalgouvernements statt. Ende 1942 lebten von den 206 000 Juden des Jahres 1938 nur noch 8102 Juden in Österreich, darunter zumeist Personen in sogenannten »Mischehen«. Von den ehemals 206 000 österreichischen Juden wurden ca. 65 000 ermordet, was einer Prozentzahl von über 30 % entspricht. Im April 1945 lebten 1000 bis 2000 Juden in Wien, im Jahr 1934 waren es einst 176 000.
1.5 Die nationalsozialistische Planung der »Endlösung«
Die nationalsozialistische Judenfeindlichkeit war ihrem Wesen nach ein eliminatorischer Antisemitismus. Die Eliminatorik umfasste die soziale Elimination der Juden, d. h. die systematische Ausgrenzung sowie Markierung der Juden als »nichtzugehörige Fremde«, die räumliche Elimination durch erzwungene Auswanderung, Abschiebung oder Deportation, die physische Elimination in Form von körperlicher Gewalt, Inhaftierung, Folterung und Mord sowie die genozidale Elimination als kollektive Vernichtung der Juden im Sinne eines Völkermords. Zwar war das genozidale Element von Anfang an im Wesen des nationalsozialistischen Antisemitismus als Option angelegt und spiegelte sich beispielsweise in der ideologischen Konstruktion eines weltumspannenden, endzeitlichen Kampfes zwischen dem »Arier« und dem »Semiten«, gleichwohl war der »Weg nach Auschwitz« nicht vorprogrammiert, sodass unterschiedliche Planungen und Konzepte bezüglich der Frage existierten, wie denn die sogenannte »Endlösung der Judenfrage« auszusehen habe und was darunter zu verstehen sei. Als verbindendes Element dieser Entwürfe erwies sich die Vorstellung von einem »Deutschland ohne Juden«, welche anfangs die räumliche Elimination zum Dreh- und Angelpunkt nationalsozialistischer Politik machte, indes bereits die Entscheidung zugunsten eines Genozids einschloss, falls sich ein »judenfreies Deutsches Reich« sowie ein »nationalsozialistisches Europa« nicht durch Auswanderung oder Deportation erreichen ließen.
Die vom Nazi-Regime unmittelbar nach 1933 eingeleiteten Schritte sollten die rechtliche Gleichstellung der Juden rückgängig machen, dem eigenen Wählerklientel in Form von Berufsverboten und »Judenboykott« unliebsame Konkurrenten vom Halse schaffen sowie erste Schritte einleiten, um den Druck in Richtung Auswanderung beziehungsweise Austreibung aufzubauen. Nach dem Anschluss Österreichs diente ursprünglich diesem Zweck die Reichszentrale für jüdische Auswanderung. Die »Polenaktion« im Herbst 1938 stellte einen ersten konzeptionellen Wendepunkt dar. »Es handelte sich um die erste von den Behörden organisierte Massendeportation von Juden«, schreibt Reich-Ranicki und sodann: »Verglichen mit späteren Transporten waren es noch menschliche, ja nahezu luxuriöse Bedingungen.« Zwar ist der Aussage zuzustimmen, dass eine Parallele zu späteren Vernichtungsdeportationen noch nicht vorlag – wenngleich die humanitäre Situation der Ausgewiesenen auch nicht verharmlost werden darf –, die neue Qualität der »Polenaktion« war indes dem Sachverhalt geschuldet, dass die nationalsozialistische Judenpolitik erstmals den Weg von der (erzwungenen) Auswanderung zur staatlich organisierten Vertreibung beschritt. Die sich mit der »Polenaktion« ankündigende Ablösung der forcierten Auswanderung durch Deportation warf dergestalt betrachtet ihre Schatten voraus. Die »Polenaktion« wies zugleich darauf hin, dass umfangreichere, effektive wie administrativ problemlose Abschiebungen beziehungsweise Vertreibungen die Verfügungsgewalt des Deutschen Reichs über das jeweils anvisierte Territorium der Abschiebung erforderlich machten.
Der Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 ging mit einer qualitativen Verschärfung des Antisemitismus einher. Die Einsatzgruppen, die zum Zeitpunkt des Polenfeldzugs bereits existierten, ermordeten systematisch Tausende Polen, darunter auch viele Juden. Die Radikalisierung der Judenfeindschaft war in dieser Phase dem Sachverhalt geschuldet, dass durch das militärische Geschehen eines brutalen Eroberungskriegs nicht nur die Tötungshemmnis sank, sondern zugleich der »außenpolitische Kampf« zunehmend mit dem »Kampf gegen Rassenschädlinge« verschmolz. Der Konnex zwischen Patientenmord und Shoah bildete sich mit dem »Polenfeldzug« heraus und zeigte sich daran, dass unmittelbar nach dem Überfall Erschießungskommandos Insassen polnischer Heil- und Pflegeanstalten ermordeten und insbesondere jüdische Patienten keinerlei Überlebenschance besaßen. »Jüdischsein« wurde in der Vorstellungswelt der Mörder zur unheilbaren Krankheit, deren Ausbreitung nur durch die Ermordung der »Patienten« beizukommen sei, da sich der »Virus« ansonsten immer mehr ausbreite. Die Verschmelzung des militärischen Kriegs mit dem »Rassenkampf« zu einem bipolaren Vernichtungskrieg zeigte sich daran, dass Hitler im Oktober den geheimen Führererlass, der Karl Brandt (1904–1948), den Leiter seines persönlichen Ärztestabes, sowie Philipp Bouhler (1899–1945), den Chef seiner Privatkanzlei, dazu ermächtigte, die Ermordung von Psychiatriepatienten sowie von pflegebedürftigen Kranken im deutschen Reichsgebiet durch ausgewählte Ärzte durchführen zu lassen, auf den 1. September 1939 rückdatierte. Die sogenannte »T4-Aktion«, benannt nach der Berliner Tiergartenstr. 4, kostete ca. 275 000 Menschen das Leben, die zumeist durch den Einsatz von Giftgas ermordet wurden. Die Verknüpfung von Patientenmord und Shoah verdeutlicht der Tatbestand, dass sowohl das Personal der »T4-Aktion« als auch die im Rahmen dieser Aktion entwickelte Tötungstechnologie bei der »Aktion Reinhardt« – der Ermordung der Juden im Generalgouvernement – übernommen wurden. Die Existenz eines »T4-Reinhardt-Netzwerks« belegt der Sachverhalt, dass die Kommandanten des Vernichtungslagers Belzec, Christian Wirth (1885–1944) und Gottlieb Hering (1887–1945), der Lagerkommandant von Sobibor, Franz Stangl (1908–1971), sowie der Lagerkommandant von Treblinka, Irmfried Eberl (1910–1948), allesamt maßgebliche Akteure der »T4-Aktion« waren. Die »T4-Aktion« bildete eine der entscheidenden Wegmarken in Richtung der genozidalen Elimination. Die unmittelbare Verbindung verdeutlicht auch der Sachverhalt, dass sich Himmler Anfang 1941 an Bouhler wegen Unterstützung bei der Ermordung von gebrechlichen und kranken KZ-Häftlingen wandte. Im Rahmen der »Aktion«, die den Codenamen »14f13« erhielt, wurden ca. 20 000 Menschen ermordet.
Nach der Eroberung Polens im September 1939 änderten sich die Rahmenbedingungen für die nationalsozialistische Planung der »Endlösung«, insofern aus Sicht des Nazi-Regimes nunmehr Teile des besetzten Polens zur Verfügung standen, um Juden aus den angegliederten Gebieten Polens sowie Juden aus dem »Altreich« aufnehmen zu können. Der am 28. September 1939 geschlossene Freundschafts- und Grenzvertrag zwischen Deutschland und der Sowjetunion brachte auch das Gebiet zwischen Bug und Weichsel und damit den Distrikt Lublin unter deutsche Kontrolle. Die Sichtweise, dass Teile Ostpolens nunmehr als »Abschiebebahnhof« zur Verfügung stünden, machten sich regionale Nazigrößen zu eigen. Am 13. Februar 1940 wurden 1107 Juden aus Stettin und Umgebung von SA und SS in die ostpolnische Stadt Lublin des Generalgouvernements abgeschoben. Das Konzept einer umfassenden bevölkerungspolitischen Neugestaltung Polens (»Generalplan Ost«), das die Umsiedelung sogenannter Volksdeutscher aus den im Rahmen des »Hitler-Stalin-Pakts« von der Sowjetunion besetzten Gebieten und die Vertreibung als »rassisch minderwertig« eingestufter Bevölkerungsteile wie Juden, Sinti und Roma sowie »nicht germanisierungsfähiger Polen« in das Generalgouvernement vorsah, stieß aufgrund seines Umfangs – in den »angegliederten« beziehungsweise annektierten Gebieten Polens lebten alleine über 500 000 Juden –, wegen des Widerstands führender Nationalsozialisten des Generalgouvernements sowie der zur Verfügung stehenden Fläche rasch an seine Grenzen.
Symptomatisch für das Misslingen der nationalsozialistischen »Raumordnungspolitik« erwies sich das Scheitern des »Nisko-Plans«. Der Nisko-Plan beabsichtigte, den ostpolnischen Raum des Distrikts Lublin zu einem sogenannten »Judenreservat« unter deutscher Verwaltung umzugestalten, das Juden aus annektierten Gebieten wie dem »Warthegau«, dem »Protektorat Böhmen und Mähren« sowie aus dem »Altreich« aufnehmen sollte. Die anvisierte Größenordnung der Zahl der umzusiedelnden Menschen belegt die Radikalisierung der Judenpolitik in Richtung eines genozidalen Vernichtungsantisemitismus, insofern die Größe des geographischen Raums nicht dafür geeignet war, derartige Menschenmassen aufzunehmen, geschweige denn sie auch nur annähernd versorgen zu können. Der Nisko-Plan nahm konzeptionell das Sterben der Verschleppten billigend in Kauf, denen als auszubeutende »Arbeitssklaven« Tod durch Unterernährung, Seuchen oder unmenschliche Arbeitsbedingungen drohte.
Die Relevanz des Projekts einer »Neuordnung Europas« auf »rassenpolitischer Grundlage« aus Sicht des Nazi-Regimes kommt darin zum Ausdruck, dass am 7. Oktober 1939 Heinrich Himmler zum Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums ernannt wurde und für die Zielsetzung der »Germanisierung« des geplanten Siedlungsraums im Osten sowie für die damit verbundenen großangelegten demographischen Vertreibungen die Verantwortung erhielt. Im Rahmen der anvisierten »Umsiedelungen« wurde im Distrikt Lublin in der Nähe des Städtchens Nisko ein »Arbeitslager« errichtet, das als »Durchgangslager« für Deportierte dienen sollte und dessen Insassen »Behausungen« für die geplante Deportation auch von »Reichsjuden« bauen sollten. Im Oktober 1939 brachten Transporte aus Mährisch-Ostrau, aus Katowice sowie aus Wien ca. 4800 Juden nach Nisko, um mit dem Bau des »Judenreservats« zu beginnen. Spätestens im April 1940 wurde der Nisko-Plan, der sich als undurchführbar erwies, fallengelassen.
Die militärischen Siege der deutschen Wehrmacht führten zwar dazu, dass im Sinne des nationalsozialistischen »Kampfs um Lebensraum« immer mehr Fläche zur Verfügung stand, gleichzeitig indes auch immer mehr »unerwünschte Bevölkerungsgruppen« in den Machtbereich des NS-Regimes gerieten. In dem von der deutschen Wehrmacht eroberten Teil Polens waren dies alleine knapp zwei Millionen Juden, wovon eine halbe Million in westpolnischen Gebieten lebte, die »einverleibt« werden sollten. Da es sich bei relevanten Teilen der jüdischen Bevölkerung um ärmere Schichten handelte, wurden durch deren Abschiebung in das Generalgouvernement weder Bauernhöfe noch Häuser und Gewerbebetriebe frei, sodass Baltendeutsche, deren Gebiete bedingt durch den »Hitler-Stalin-Pakt« an die Sowjetunion fielen, nicht wie seitens der NS-Propaganda verkündet ansehnliche Gehöfte erhielten, sondern häufig in Umsiedlungslagern untergebracht waren. Die Deportation nichtjüdischer Polen in das Generalgouvernement, die über entsprechenden Besitz verfügten, der als »Beute« an »Volksdeutsche« verteilt werden konnte, wurde daraufhin als vorrangig deklariert. Letztendlich erwies sich eine derart groß angelegte Bevölkerungsverschiebung, die Baltendeutsche, weitere »Volksdeutsche«, Polen, jüdische sowie nichtjüdische Deutsche aus dem »Altreich« umfasste, als nicht realisierbar.
Die nationalsozialistische Planung der »Endlösung« konzentrierte sich bedingt durch den Misserfolg sodann auf den Plan, europäische Juden innerhalb des deutschen Herrschaftsgebiets nach Übersee auszuweisen, wofür die südostafrikanische Insel Madagaskar – eine französische Kolonie – gewählt wurde. Der »Madagaskar-Plan« war keine genuine Erfindung der Nazis, insofern bereits britische wie niederländische Antisemiten in der Zwischenkriegszeit das Konzept propagiert hatten und 1937 eine polnische Kommission die Insel vor Ort erkundete, um eine potentielle Emigration polnischer Juden auszuloten. Im Frühjahr 1940 wurde der »Madagaskar-Plan« von deutscher Seite erwogen als sich der Konflikt zwischen Nazigrößen, die eine »Umsiedelung« der Juden aus den annektierten westpolnischen Gebieten in das Generalgouvernement präferierten, und Generalgouverneur Hans Frank (1900–1946) zuspitzte, der keinerlei Interesse daran zeigte, sich zum Herrscher eines Gebiets »jüdischer Arbeitssklaven« degradieren zu lassen. Die Hoffnung auf den Sieg über Frankreich und Großbritannien sowie der Tatbestand, dass durch die Besetzung relevanter Teile Westeuropas weitere Hunderttausende Juden in den deutschen Machtbereich gelangten und sich die Umsiedelung derart großer Zahlen in ein östliches »Judenreservat« als unrealistisch erwies, führten dazu, dass im Juni 1940 der Referatsleiter für »Judenfragen« im Auswärtigen Amt, Franz Rademacher (1906–1973), mit der Umsetzung des »Madagaskar-Plans« beauftragt wurde. In diesbezüglichen Aufzeichnungen Rademachers heißt es:
»Da Madagaskar nur Mandat wird, erwerben die dort ansässigen Juden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Allen nach Madagaskar deportierten Juden wird dagegen vom Zeitpunkt der Deportation ab von den einzelnen europäischen Ländern die Staatsangehörigkeit dieser Länder aberkannt. Sie werden dafür Angehörige des Mandats Madagaskar.« (Schmid 1983: 29)
Der Sachverhalt, dass der »Madagaskar-Plan« vorübergehend zu einem Stopp der Ghettoisierung der Juden im Generalgouvernement führte, ist als Beleg dafür zu werten, dass die »Übersee-Unternehmung« von Seiten des Nazi-Regimes durchaus ernsthaft verfolgt wurde. In der Ausarbeitung des Reichssicherheitshauptamts zum Madagaskar-Projekt vom August 1940 wird die Zahl der Juden, die nach Madagaskar verschleppt werden sollten, mit vier Millionen angegeben. Wie im Wannsee-Protokoll so wird auch hier die Zahl länderspezifisch aufgelistet. Neben Deutschland, dem Generalgouvernement, dem Protektorat Böhmen und Mähren werden die Benelux-Länder sowie Dänemark, Norwegen, die Slowakei und Frankreich aufgeführt. Gegen die Ernsthaftigkeit des »Madagaskar-Plans« spricht nicht, dass auch die südostafrikanische Insel weder auf Grund ihrer Fläche noch wegen ihrer Unwirtlichkeit dazu geeignet war, derart viele Juden aufzunehmen, und auf der Insel sporadisch gar die Pest ausbrach, insofern diese Tatbestände verdeutlichen, dass der »Madagaskar-Plan« eine weitere Wegmarke in Richtung des Übergangs von der räumlichen zur genozidalen Elimination der Juden darstellte. Im Papier heißt es: »Zur Vermeidung dauernder Beziehungen anderer Völker mit Juden ist eine Überseelösung insularen Charakters jeder anderen vorzuziehen.« Die deutsche Niederlage gegen Großbritannien und der dadurch versperrte Seeweg beendeten indes auch diesen in Erwägung gezogenen Plan der »Endlösung«.
Das Ende des »Madagaskar-Plans« führte zu neuerlichen Deportationen. Im Herbst 1940 wurden 70 000 Franzosen aus Elsaß-Lothringen, das dem Deutschen Reich angegliedert werden sollte, in das unbesetzte Frankreich deportiert, worunter sich auch viele französische Juden befanden. Am 22. und 23. Oktober 1940 wurden 6000 Juden aus Baden und der Saarpfalz gleichfalls nach Vichy-Frankreich deportiert, die im französischen Lager Gurs interniert wurden. Anfang des Jahres 1941 fanden weitere Deportationen in die polnischen Ostgebiete statt, unter den Betroffenen befanden sich 5000 Juden aus Wien sowie 4000 Juden aus den annektierten polnischen Gebieten. Die Planung des Überfalls auf die Sowjetunion stoppte vorerst die Deportationen aus logistischen wie militärischen Gründen.
Für die Forschung mag es unbefriedigend sein, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit nie einen schriftlichen Befehl Hitlers zur Ermordung der europäischen Juden gab oder aber dieser vernichtet wurde beziehungsweise in Archiven unauffindbar blieb. Die Geschichtswissenschaft muss die Existenz einer gewissen »Blaupause« hinnehmen, welche die Frage offenlässt, wann und wie genau der Beschluss gefasst wurde, die Ermordung von Millionen europäischer Juden als »finales Konzept« diverser Planungen zu beschreiten. Bis heute wird über den genauen Zeitpunkt eines mündlich erfolgten »Führerbefehls« unter Historikern gestritten. Gemäß klassischer Studien der Shoah-Forschung soll ein mündlicher »Führerbefehl« bereits im Frühjahr oder aber im Frühsommer 1941 unmittelbar nach dem Überfall auf die Sowjetunion erfolgt sein. Jüngere Studien verkoppeln die Beschlussfassung bezüglich der Ermordung der europäischen Juden nicht wie in älteren Studien mit der »Siegeseuphorie« (Juli 1941), sondern mit der Stagnation des Ostfeldzugs. Diesbezügliche Arbeiten gehen davon aus, dass ein »Sibirien-Plan« ähnlich wie der »Madagaskar-Plan« als territoriales Konzept ernsthaft verfolgt wurde (»Abschiebung in den Osten«), dieser jedoch scheiterte als deutlich wurde, dass der Vormarsch der deutschen Wehrmacht ins Stocken geriet und ein naher Sieg in weite Ferne rückte. Vertreter dieses Ansatzes benennen als Zeitpunkt einer Beschlussfassung über die Ermordung der europäischen Juden meist November 1941.
Als Ansatz existiert darüber hinaus die Position, dass der Entscheidungsprozess im engsten Kreis der Nazigrößen (Hitler, Göring, Himmler) ein zweiphasiger Vorgang war. Zunächst habe Einigkeit über die Ermordung der sowjetischen Juden bestanden. Der einsetzende Massenmord im Osten, der Siegesrausch in der Anfangsphase des »Unternehmens Barbarossa« wie die alsbald zur Verfügung stehende Technik in Gestalt des Zyklon B habe zu einer weiteren Radikalisierung des Mordplans geführt, der schließlich sämtliche europäische Juden innerhalb des deutschen Machtbereichs (»Endlösung«) umfasste. Eine zweistufige Entschlussfassung geht häufig mit der Ansicht einher, dass die Entscheidung für den Überfall auf die Sowjetunion das Votum für eine genozidale Elimination der sowjetischen Juden einschloss. Lege man eine entsprechende Planungsphase im Vorfeld des Überfalls auf die Sowjetunion zugrunde, so sei dieser »erste Genozid-Beschluss«, für den gleichfalls keine schriftlichen beziehungsweise eindeutigen Dokumente vorliegen, im Frühjahr 1941 erfolgt. Das Wirken der Einsatzgruppen im Osten als mobile Erschießungskommandos in den ersten Wochen des Kriegs, der von der deutschen Wehrmacht ausgegebene »Kommissarbefehl« vom 6. Juni 1941, der die Tötung von Politkommissaren der Roten Armee anordnete, sowie die zuvor getätigte Anweisung Hitlers an die Wehrmachtführung am 3. März 1941: »Die jüdisch-bolschewistische Intelligenz als bisheriger Unterdrücker muss beseitigt werden« verdeutlichten die Qualität des Eliminatorischen, die schon im Vorfeld des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion als »Führerwunsch« erkennbar gewesen sei. Mit den Anweisungen Hitlers für den geplanten Ostfeldzug habe die Eliminatorik die Grenze vom Vernichtungsgedanken zum genozidalen Massenmord überschritten. Zwar sei den Aussagen der Leiter der Einsatzgruppen in den Nachkriegsprozessen nicht zu trauen, gleichwohl sei es auffallend, dass die Mehrheit ausgesagt habe, ihnen sei bereits vor dem Überfall auf die Sowjetunion bei einer Einweisung in Berlin am 17. Juni oder bei einem Treffen kurz darauf der geheime Befehl zur Erschießung aller (sowjetischen) Juden mündlich erteilt worden. In einer schriftlichen Mitteilung Heydrichs vom 2. Juli 1941 sei zwar »lediglich« von der Exekution aller »Juden in Partei- und Staatsstellungen« die Rede, Heydrich habe jedoch die Mitteilung bereits im Juni 1941 vor den Einsatzgruppen- und Einsatzkommandoführern durch die Bemerkung, »dass das Ostjudentum das Reservoir des Bolschewismus sei, und deshalb nach Ansicht des Führers vernichtet werden müsse« interpretativ gerahmt. Der Hinweis darauf, dass in der Anfangsphase ein unterschiedliches Agieren der Einsatzgruppen festzustellen sei, stelle kein schlüssiges Gegenargument bezüglich des Vorliegens des »ersten Genozid-Beschlusses« im Frühjahr 1941 dar, insofern angesichts der Tragweite des Mordprogramms davon auszugehen sei, dass die einen eher, die anderen später begriffen, was von ihnen erwartet wurde. Während die einen anfänglich »nur« die jüdischen Männer im wehrfähigen Alter exekutierten, hätten die anderen bereits bei ihren ersten »Aktionen« Männer, Frauen und Kinder jeglichen Alters erschossen. Insofern sei zwar von der Sache her eine Radikalisierung bezüglich der Ermordung der sowjetischen Juden in den ersten Wochen des Vernichtungskriegs erfolgt, diese sei jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung zurückzuführen, sondern vielmehr dem Kommunikations- und Verständnisprozess geschuldet, der sich angesichts der singulären Ungeheuerlichkeit des Vorgangs gleichwohl recht rasch mit der Intention des Befehlsgebers gedeckt habe. Der Massenmord an den sowjetischen Juden seitens der Einsatzgruppen bilde dergestalt betrachtet die erste Phase der systematischen Ermordung der europäischen Juden, welche die zweite Phase »getriggert« habe, insofern mit dem Angriff auf die Sowjetunion alle Dämme gebrochen seien. Zweistufige Modelle gehen im Unterschied zu klassischen Shoah-Studien davon aus, dass der »erste Genozid-Beschluss«, sich »lediglich« auf die sowjetischen Juden bezog, während erst der »zweite Genozid-Beschluss« die Ermordung sämtlicher europäischer Juden innerhalb des deutschen Machtbereichs vorsah. Je nach Autor ist dieser dann im Juli 1941 oder erst im September 1941 erfolgt. Für Juli 1941 wird häufig das Ermächtigungsschreiben Görings für Heydrich vom 31. Juli 1941 als Beleg angeführt:
»In Ergänzung der Ihnen bereits mit Erlass vom 24.1.39 übertragenen Aufgabe, die Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigsten Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa. Sofern hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen. Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen.« (Klein 2000: 28)
Für Sommer 1941 wird ebenso der Sachverhalt benannt, dass Rudolf Höß (1900–1947), der erste Lagerkommandant von Auschwitz, angegeben habe, der Beschluss für die Ermordung der europäischen Juden sei im Juli 1941 gefasst worden. Bereits Anfang August habe Goebbels eine Unterredung mit Hitler wie folgt kommentiert:
»Wir reden auch über das Judenproblem. Der Führer ist der Überzeugung, dass seine damalige Prophezeiung im Reichstag, dass, wenn es dem Judentum gelänge, noch einmal einen Weltkrieg zu provozieren, er mit der Vernichtung der Juden enden würde, sich bestätigt. Sie bewahrheitet sich in diesen Wochen und Monaten mit einer fast unheimlich anmutenden Sicherheit.« (Goebbels, Bd. 4, 1992: 1658–1659)
Dokumente wiesen ferner darauf hin, dass bereits Ende Juli 1941 Victor Brack (1904–1948), der Organisator des Patientenmordes (»Euthanasie«) sowie der Mitverantwortliche für die Massenvergasung von Juden in den Vernichtungslagern, in die europaweite Mordabsicht eingeweiht gewesen sei. Kritische Auseinandersetzungen mit den Belegen, die bereits die klassische Shoah-Forschung aufführte, haben einige Historiker – unabhängig davon, ob sie ein Zweiphasenmodell vertreten oder nicht – zur Annahme bewogen, der Genozid-Beschluss bezüglich der europäischen Juden sei erst im September 1941 erfolgt. Hierfür wird u. a. der Sachverhalt benannt, dass Hitler noch im August 1941 trotz diverser lokaler Vorstöße die Deportation deutscher Juden blockierte und erst Mitte September erklärte, die deutschen Juden wie die Juden aus dem Protektorat seien unverzüglich abzuschieben. Angeführt wird ferner der Tatbestand, dass Massenerschießungen außerhalb der Sowjetunion wie in Serbien und Galizien erst im September einsetzten. Alle skizzierten Forschungsansätze stimmen indes dahingehend überein, dass die Monate zwischen März und November 1941 den entscheidenden Zeitraum bildeten und spätestens gegen Ende des Jahres 1941 im Kreis der engsten Führung Einigkeit über das europaweit dimensionierte Mordprogramm herrschte. Vor allem jüngere Studien zeichnen sich dadurch aus, dass sie den diesbezüglichen Zeitpunkt erst auf November/Dezember 1941 datieren.
Um einen Völkermord derartigen Ausmaßes wie die Shoah zu begehen, reichten Erschießungskommandos indes nicht aus, sodass bereits im September »Experimente« mit der Vergasung von Juden durchgeführt wurden. Anfang Oktober plante man im Todeslager Chełmno (Kulmhof) den Einsatz stationärer Einrichtungen, im November 1941 wurden bei der Ermordung von Juden im Warthegau mobile Gaswagen eingesetzt. Zwischen März und Juli 1942 wurden auf polnischem Territorium zahlreiche Vernichtungslager gebaut, wie u. a. Belzec, Treblinka, Sobibor, Majdanek und Auschwitz. Der systematische, nunmehr nahezu fordistisch-industriell betriebene Völkermord an den europäischen Juden hatte zur Konsequenz, dass die Deportationen nicht mehr das alleinige Ziel räumlicher Elimination verfolgten, sondern vielmehr die genozidale Elimination in den Vordergrund der Verschleppung rückte und das eigentliche Wesen der Deportationen ausmachte. Der Terminus Deportation bedeutete fortan eine Verschleppung in deutsche Vernichtungslager des Ostens zwecks Ermordung der verschleppten Juden. Die Koordination für die Vernichtungsdeportationen übernahm das Referat IV B4 des Reichssicherheitshauptamtes unter Adolf Eichmann. Zwar verfügte Eichmann nur über einen kleinen Mitarbeiterstab, er konnte indes auf vielfältige andere Dienststellen zugreifen, auf Einsatzgruppen und auf Kräfte der deutschen Wehrmacht sowie auf kollaborierende Polizisten und Beamte verbündeter oder besetzter Länder. Neben logistischer Unterstützung seitens der deutschen Reichsbahn erhielt Eichmann ebenfalls Unterstützung durch das Auswärtige Amt, das mit eigenen Judenreferenten unmittelbar in das Deportationsprogramm involviert war.
Die systematische Deportation der deutschen Juden begann im Oktober 1941. Die erste größere, europaweite Deportationswelle der Shoah lässt sich auf Frühjahr und Sommer 1942 datieren, eine zweite folgte nach einer durch den Kriegsverlauf bedingten Pause Anfang 1943. Eine dritte Welle erfolgte im Jahr 1944, als für jedermann offensichtlich war, dass der Krieg verloren war. Insbesondere die dritte Phase verdeutlicht, dass die militärische Seite des Kriegs für den deutschen Nationalsozialismus lediglich eine der beiden elementaren Seiten darstellte, der »Rassenkampf« und die Vernichtung des europäischen Judentums die zweite. Zwar mochten der Weltkrieg, der »Kampf um Lebensraum« sowie der Plan einer umfassenden bevölkerungspolitischen wie räumlichen Neuordnung Europas unter der Vorherrschaft des deutschen Nationalsozialismus bereits verloren sein, den »Rassenkampf« gegen den »jüdischen Weltverschwörer« wollte man indes allemal gewinnen und diesbezüglich für die Nachkriegsordnung irreversible Fakten schaffen.
1.6 Zusammenfassung
Der Antisemitismus des deutschen Nationalsozialismus lässt sich seinem Wesen nach als Vernichtungsantisemitismus begreifen. Der Terminus impliziert, dass die Potentialität der genozidalen Elimination und damit der Völkermord an sechs Millionen europäischen Juden dem NS-Regime von Anfang an inhärent war. Die Begrifflichkeit bedeutet nicht, dass die sogenannte »Endlösung« der »Judenfrage« bereits 1933 die Ermordung aller Juden Europas zwingend wie alternativlos vorsah. Die konzeptionelle wie praktische Radikalisierung der Judenpolitik des NS-Regimes erfolgte vielmehr über verschiedene Marksteine, die aus Sicht des NS-Regimes eine politische Reaktion auf gegebene Konstellationen erforderten und die wiederum von »Hardlinern« der physischen Vernichtung instrumentalisiert wurden, um eine weitere Verschärfung des judenpolitischen Kurses voranzutreiben. Die Jahre 1938, 1939 sowie das Jahr 1941 bilden dabei drei entscheidende Wendepunkte.
Das Jahr 1938 als erster der drei Wendepunkte offenbart mit den Novemberpogromen das dem deutschen Nationalsozialismus immanente antisemitische Gewaltpotential. Das Ausmaß der physischen Gewalt am 9. November und in den Tagen danach verdeutlichte die Bereitschaft des NS-Regimes, jederzeit den Weg der genozidalen Elimination zu beschreiten, falls dies aus Sicht des staatsterroristischen Systems der opportune Weg zwecks Realisierung der eigenen Interessenlage sein sollte. Es ist folglich kein Zufall, dass nur wenige Tage danach Göring am 12. November 1938 die Ansicht Hitlers vor NS-Führern mit den Worten wiedergab: »Wenn das Deutsche Reich in irgendeiner absehbaren Zeit in außenpolitischen Konflikt kommt, so ist es selbstverständlich, dass auch wir in Deutschland in allererster Linie daran denken werden, eine große Abrechnung an den Juden zu vollziehen.« Wenige Wochen darauf tagte am 30. Januar 1939 der Reichstag in der Berliner Krolloper. Hitler verkündete persönlich, das Ergebnis eines neuen Weltkriegs werde »die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa« sein. Die Vernichtungsmetapher Hitlers bezog sich erstmals in aller Klarheit und Eindeutigkeit auf die physische Austilgung der Juden, koppelte deren Realisierung an den Weltkrieg und dimensionierte sie europäisch. Die Konstruktion der vermeintlichen »Judenfrage« als »europäisches Problem« wird auch an anderer Stelle der Rede deutlich, wenn es heißt: »Europa kann nicht mehr zur Ruhe kommen, bevor nicht die jüdische Frage ausgeräumt ist.« Die öffentliche Präsentation der Entschlossenheit, die europäischen Juden im Falle eines Weltkriegs zu ermorden, ist zwar noch keineswegs identisch mit dem Beschluss dies auch zu tun, stellt indes gleichwohl eine qualitative Radikalisierung dar, insofern erstmals im Kontext einer Vernichtungsdrohung Hitlers der Terminus »jüdische Rasse« benutzt wurde und nicht mehr »die Juden«, sodass sich die Extermination nicht auf das Judentum als kulturell-religiöse Größe im Sinne eines Ethnozids bezog, sondern eindeutig auf die Körperlichkeit aller Juden Europas im Sinne eines Genozids.
Der Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 bildete die zweite Grenzmarke auf dem »Weg nach Auschwitz«. Zwar war die »Endlösung« zu diesem Zeitpunkt trotz verbaler Drohungen noch nicht identisch mit dem Genozid, doch die gezielte Ermordung tausender Polen, die Führung eines brutalen Eroberungskriegs, die zunehmende Verschmelzung des militärischen Kampfs mit dem »Rassenkampf«, der Konnex zwischen Patientenmord und Judenmord in Gestalt der »T4-Aktion« sowie der Nachfolgeaktion mit dem Codenamen »14f13« und das Scheitern diverser Konzeptionen bezüglich der »Judenfrage« bildeten einen Meilenstein genozidaler Radikalisierung, der die Entscheidung zugunsten eines systematischen europaweiten Völkermords beschleunigte.
Der Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 stellte schließlich die dritte Wegmarke dar. Die Führung des militärischen Vernichtungskriegs gegen die Sowjetunion beschleunigte den Prozess der genozidalen Elimination der Juden. Allerspätestens gegen Ende 1941 war der nationalsozialistische Terminus der »Endlösung« – auch wenn es vermutlich nie einen expliziten schriftlichen Befehl Hitlers gab – identisch mit dem einheitlichen Programm die Juden Europas zu ermorden. Der Massenmord an den sowjetischen Juden seitens der Einsatzgruppen im Osten bildete die erste Phase bevor die Deportationen in die deutschen Vernichtungslager europaweit einsetzten. Gleichwohl wird es ein Streitpunkt unter Historikern bleiben, ob der mündliche Befehl Hitlers hinsichtlich der Ermordung der europäischen Juden bereits im Frühjahr, im Frühsommer, im September oder aber erst im November/Dezember 1941 erfolgte.
2. DIE SHOAH IN WEST- UND NORDEUROPA

Der Westfeldzug der deutschen Wehrmacht begann am 8. April 1940 in Skandinavien als deutsche Truppen in Dänemark eindrangen, das innerhalb von 24 Stunden kapitulierte und von deutschen Truppen besetzt wurde. Schon in der Nacht vom 8. zum 9. April erfolgte der Angriff auf Norwegen, das starken Widerstand leistete. Bereits am 9. Juni 1940 sah sich indes auch die norwegische Armee gezwungen zu kapitulieren. Mit der Besetzung Dänemarks und Norwegens gelangten die dortigen Juden in den Machtbereich des deutschen Nationalsozialismus. Gänzlich anders gestalteten sich die Verhältnisse in Finnland, das seit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion vom Juni 1941 seitens des Nazi-Regimes als »informeller Waffenpartner« betrachtet wurde, da es sich am Angriff auf seinen Nachbarn mit eigenen Truppen beteiligte. Obwohl Finnland kein unmittelbarer Bündnispartner Deutschlands war und nach der Rückeroberung Kareliens, das im Verlauf des sowjetisch-finnischen Winterkriegs (1939–1940) an die Sowjetunion fiel, an keinen weiteren Kriegshandlungen teilnahm, versuchten die Nazis zwecks Auslieferung der finnischen Juden auch die Regierung in Helsinki unter Druck zu setzen. Das unbesetzte, neutrale Schweden wiederum kollaborierte während des Zweiten Weltkriegs mit Deutschland, indem es Eisenerz für die Rüstungsproduktion lieferte, deutsche Truppentransporte sowie Kriegsmateriallieferungen zuließ und hierfür seine Häfen zur Verfügung stellte. Andererseits spielte Schweden bei der Rettung der dänischen Juden ebenso wie bei diplomatischen Versuchen, ungarische Juden vor der Deportation zu bewahren, eine bedeutende Rolle.
Nach dem Überfall Deutschlands auf Polen am 1. September 1939 erklärten Großbritannien und Frankreich Deutschland den Krieg, der sich im Westen zunächst zu einem »Sitzkrieg« (Drôle de guerre) entwickelte. Dies änderte sich erst als die deutsche Wehrmacht in der Nacht vom 9. zum 10. Mai 1940 die Niederlande überfiel, deren Armee wenige Tage später am 14. Mai kapitulierte. Am 10. Mai 1940 marschierten deutsche Truppen gleichfalls in Luxemburg ein, ohne dass es zu Kämpfen kam. Auf stärkeren Widerstand stieß die deutsche Wehrmacht nach ihrem Angriff auf Belgien, der gleichfalls am 10. Mai erfolgte und mit der Kapitulation der belgischen Streitkräfte am 28. Mai endete. Erbitterten Widerstand leisteten die französischen Soldaten, als am 13. Mai die deutsche »Ardennen-Offensive« begann. Nach der militärischen Niederlage Frankreichs im Juni 1940 wurde das Land in eine von Deutschen besetzte Zone (Paris, Bordeaux, Nordsee- und Atlantikküste, Nord- und Westfrankreich) sowie eine nichtbesetzte Zone (Vichy, Lyon, Gurs, Toulouse, Marseille) zweigeteilt. Sowohl die Vichy-Regierung im unbesetzten Teil als auch die französische Beamtenschaft und Polizei im besetzten Teil Frankreichs kollaborierten bei der Deportation der Juden hochgradig mit dem Nazi-Regime.
2.1 Die Niederlande – Warum so viele?
Zum Zeitpunkt des deutschen Überfalls lebten in den Niederlanden 140 000 Juden, darunter 25 000 jüdische Flüchtlinge, die überwiegend aus Deutschland stammten, was einem Bevölkerungsanteil von 1,5 % entsprach. Mehr als die Hälfte der niederländischen Juden wohnte bereits seit Generationen in Amsterdam. Im Hochmittelalter waren die Juden in den Niederlanden wie in ganz Europa Anschuldigungen wegen vermeintlichen Hostienfrevels ausgesetzt, die zu Pogromen führten. Bedingt durch die Vertreibungen aus Spanien sowie aus Portugal kam es im 16. Jahrhundert zu einem starken Zuzug sephardischer Juden, während die Massenmigration aus Osteuropa zwischen 1789 und 1914 zur Einwanderung überwiegend polnischer Juden führte. Die »Judenemanzipation« erfolgte in den Niederlanden im Jahr 1796 und war nicht dem Maß an Anfeindungen ausgesetzt wie dies in Deutschland der Fall war. Zwar lebten die Juden in den Niederlanden unbekümmerter als im Nachbarland, waren rechtlich gleichgestellt, weitgehend integriert und galten als akzeptiert, doch antisemitische Ressentiments existierten auch hier. Die Nichtexistenz von »Judenghettos« sowie das Fehlen einer kleidungsbezogenen Kennzeichnungspflicht in der Neuzeit weisen indes auf eine liberalere Gesinnung hin.
Parallel zum Aufstieg des deutschen Nationalsozialismus gründete sich im Dezember 1931 die Nationaal-Socialistische Beweging (NSB), die in ihrem Parteiprogramm Positionen der NSDAP übernahm. Die NSB ist Anfang der 1930er-Jahre jedoch eher als faschistische denn als nationalsozialistische Partei zu bezeichnen, insofern Antisemitismus und Rassenlehre nicht den zentralen Stellenwert wie im deutschen Nationalsozialismus besaßen. Im April 1935 votierten für die völkisch ausgerichtete Partei, die über 50 000 Mitglieder verfügte, 7,94 % der niederländischen Wähler. Unmittelbar nach dem Einmarsch der deutschen Truppen verdoppelte sich die Zahl auf 100 000 Mitglieder, die zur aktiven Kollaboration mit den Deutschen bereit waren. Dem Vorsitzenden der NSB, Anton Adriaan Mussert (1894–1946), verlieh Adolf Hitler den Titel »Führer des niederländischen Volkes«. Reale politische Funktionen waren mit der Ehrung jedoch nicht verbunden, da der deutsche Nationalsozialismus das geopolitische Konzept der Einverleibung der Niederlande in einen »großgermanischen Raum« verfolgte, während die niederländischen Nationalsozialisten auf den Status unabhängiger, auf Kosten Belgiens vergrößerter Niederlande unter eigener Führung hofften.
Für die Shoah ist die Entwicklung in den 1930er-Jahren bedeutsam, speziell die Entfaltung des niederländischen Antisemitismus nach der Machtübernahme der deutschen Nazis. Die Zahl derjenigen Menschen, die nach 1933 bis zum Einmarsch der deutschen Wehrmacht 1940 in die Niederlande flohen, betrug ca. 50 000 Exilanten, sodass die Niederlande zu einem wichtigen Asylland wurden. In Zeiten der Wirtschaftskrise und damit einhergehender Arbeitslosigkeit machten sich recht früh reservierte wie ablehnende Stimmen gegenüber den Migranten bemerkbar. Während Seehandelsstädte wie Amsterdam sich im 16. Jahrhundert von den Flüchtlingen aus Spanien und Portugal wirtschaftlichen Wohlstand versprachen, artikulierten sich in der zweiten Hälfte der 1930er-Jahre eher ablehnende Haltungen, die zu befürchtende negative ökonomische wie soziale Folgen geltend machten. Die Nationaal-Socialistische Beweging versuchte derlei Sorgen zu schüren, indem sie vor einem »grenzenlosen Strom von Flüchtlingen« warnte, der den Arbeitern ihre Arbeit koste und den Mittelstand existentiell gefährde. Bereits im April 1934 schränkte die niederländische Regierung den Zugang der Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt ein. Während anfangs der Erhalt des Asyls in den Niederlanden verhältnismäßig einfach zu erlangen war, verlangte die niederländische Regierung zu Jahresbeginn 1938 den Nachweis, dass Leib und Leben des Asylsuchenden gefährdet seien. Einen derartigen Beleg konnte ein jüdischer Flüchtling aus Deutschland in der Regel kaum erbringen, sodass ihm nur noch der illegale Aufenthalt blieb, der vielfältige Gefahren in sich barg.
Nach 1933 stellten die Niederlande für die Hälfte der Flüchtlinge nur eine Durchgangsstation auf ihrem Weg in andere Exilländer wie Großbritannien, die USA oder Portugal dar. Wie reserviert die Stimmung gegenüber den Exilanten war, wird daran ersichtlich, dass bereits am 7. Mai 1938 der niederländische Justizminister verlautbaren ließ, dass künftig keine deutschen Flüchtlinge mehr aufgenommen würden. Auf der Konferenz von Évian (6. bis 15. Juli 1938) verfolgte die niederländische Regierung gleichfalls eine restriktive Migrationspolitik. Nach den Novemberpogromen ließ der niederländische Ministerpräsident Hendrikus Colijn (1869–1944) am 15. Dezember 1938 gar die Grenze zu Deutschland für jüdische Flüchtlinge schließen. Die niederländische Regierung erklärte Juden zu »unerwünschten Ausländern«, zu »Fremdlingen«, deren Integration in die niederländische Gesellschaft nicht beabsichtigt sei. Im Vergleich zur Regierung nahm das Parlament jedoch eine liberalere Haltung ein und setzte sich für eine Lockerung der Einwanderungsbestimmungen ein, sodass Tausende zusätzliche Asylsuchende nach den Novemberpogromen aufgenommen wurden. Angesichts der Gewaltexzesse in Deutschland sowie der wachsenden Anzahl der Juden, die fluchtartig das Nachbarland verließen, führte die restriktive Einwanderungspolitik zu einem Anstieg der illegal in den Niederlanden lebenden Exilanten, zumal diese, um offiziell anerkannt zu werden, den Nachweis erbringen mussten, finanziell für sich aufkommen zu können. Als die niederländische Regierung im Februar 1939 den Beschluss fasste, zentrale Auffanglager zu errichten, verschlechterte sich die Lage der jüdischen Flüchtlinge. Das »Zentrale Flüchtlingslager Westerbork«, das vor allem Juden aus Deutschland und Österreich aufnehmen sollte, wurde Ende August 1939 fertiggestellt. Die ersten 22 Juden gelangten am 9. Oktober 1939 nach Westerbork. Es handelte sich um Passagiere der St. Louis, die in Hamburg am 13. Mai 1939 zu einer Irrfahrt mit 937 deutschen Juden an Bord in See stach. Belgien erlaubte nach Rückkehr des Schiffs die Landung in Antwerpen; von den Passagieren wurden 181 Personen von den Niederlanden aufgenommen.
Kurz vor dem Einmarsch der deutschen Truppen flüchteten Königin Wilhelmina sowie die niederländische Regierung an Bord eines britischen Zerstörers nach England. Im britischen Exil weilte ebenso der Prinzgemahl der späteren Königin Juliana, Bernhard zur Lippe-Biesterfeld (1911–2004), der in den 1930er-Jahren Mitglied der SA, der Reiter-SS und der NSDAP war. Zum Reichskommissar für die besetzten Niederlande ernannte Adolf Hitler am 19. Mai 1940 den österreichischen Juristen Arthur Seyß-Inquart (1892–1946), der als Leiter einer Zivilverwaltung die deutsche Militärverwaltung ablöste, die in den Tagen nach der niederländischen Kapitulation die Befehlsgewalt ausübte. Zum »Generalkommissar für das Sicherheitswesen« wurde am 23. Mai 1940 Hanns Rauter (1895–1949) ernannt, zum »Generalkommissar der Verwaltung und Justiz« der österreichische Verwaltungsjurist Friedrich Wimmer (1897–1965). Bereits am 1. Juli 1940 erfolgte ein Rundschreiben Rauters, in dem dieser die Ausschließung von »Juden, Kriegsgegnern und Holländern mit antideutschen Neigungen aus dem gemeinschaftlichen Luftschutzdienst« anordnete. Während die ersten Rundschreiben und Verordnungen den Terminus »Jude« unbestimmt ließen, erfolgte eine erste Definition mit der Weisung Wimmers vom 23. August 1940, Juden im öffentlichen Dienst nicht mehr einzustellen und nicht mehr zu befördern. In der Weisung an die niederländischen Generalsekretäre galt diejenige Person als ganz oder teilweise »jüdischen Blutes«, die auch nur von einem Großelternteil »jüdischen Blutes« abstammte. Wer der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder angehört hatte, wurde per se als Person »jüdischen Blutes« gezählt.
Am 6. September 1940 folgten die Generalsekretäre der Ministerien der Weisung Wimmers und stellten in Aussicht, keine Juden mehr in den Staatsdienst zu berufen. Am 22. Oktober 1940 ordnete der »Reichskommissar« einen weitgehenden Ausschluss der jüdischen Bevölkerung aus dem Wirtschaftsleben an und legte zugleich fest, wer fortan als Jude zu gelten habe. Die deutsche Zivilverwaltung übernahm dabei in § 4 VO 189/40 die Regelung der »Nürnberger Gesetze«. Spezifiziert wurde lediglich das Stichdatum, das sich am Einmarsch der deutschen Wehrmacht orientierte. Entsprechend der deutschen Gesetzgebung galt als Jude, wer von mindestens drei »der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen« oder von »zwei volljüdischen Großelternteilen« abstammte und am 9. Mai 1940 der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder danach in sie aufgenommen wurde oder am 9. Mai 1940 mit einem Juden verheiratet war oder sich danach mit einem Juden verheiratete. Die Pseudowissenschaftlichkeit der nationalsozialistischen »Rassenlehre« zeigte sich daran, dass ein definitorischer Rückgriff auf die religiöse Zugehörigkeit von Nöten war, wenn es hieß: »Als volljüdisch gilt ein Großelternteil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat.« Die VO 189/40 beendete nicht die uneinheitliche und vom Deutschen Reich des Öfteren abweichende Anwendung des Terminus »Jude«. Gemäß der Verordnung des Reichskommissars für die besetzten niederländischen Gebiete über die Meldepflicht von Personen, die ganz oder teilweise jüdischen Blutes sind vom 10. Januar 1941 mussten sich etwa alle Personen bei den örtlichen Einwohnerämtern melden, die einen oder mehrere jüdische Großelternteile besaßen. Auch die gleichfalls im Jahr 1941 erfolgte Exmatrikulation der jüdischen Studierenden bemühte nicht die in § 4 VO 189/40 zugrunde gelegte Definition, insofern sie »Mischlinge ersten Grades« einbezog. Bereits am 5. Oktober 1940 mussten die öffentlichen Bediensteten eine »Ariererklärung« unterzeichnen. Unter Androhung ihrer Entlassung wurden sämtliche niederländische Staatsbedienstete gezwungen, Auskunft darüber zu geben, ob sie dem Judentum angehörten und ob ihre Eltern und Großeltern Juden waren. Nur wenige Wochen später wurden am 21. November 1940 die Juden aus dem Staatsdienst entlassen.
In den Niederlanden konnten sich die deutschen Besatzer bei der Erfassung der Juden auf ein bereits im Jahr 1936 erstelltes Bevölkerungsregister stützen, welches die Religionszugehörigkeit abfragte. Darüber hinaus standen Unterlagen einer Volkszählung von 1939 zur Verfügung, die alle Niederländer erfasste, die zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörten. Am 10. Januar 1941 führte die deutsche Besatzungsmacht eine Registrierungspflicht für Juden ein. Das Ausmaß alltäglicher Kollaboration niederländischer Behörden und ihrer Staatsbediensteten verdeutlicht die praktische Umsetzung der Verordnung Nr. 6/41 bezüglich der Meldepflicht von Personen, die ganz oder teilweise jüdischen Blutes sind und sich in den besetzten niederländischen Gebieten aufhalten, insofern diese der niederländischen Reichsinspektion der Bevölkerungsregister oblag, d. h. der zentralen Meldebehörde der Niederlande mit Sitz in Den Haag. Der Direktor der Meldebehörde, Jacobus Lambertus Lentz (1894–1963), nahm die ihm übertragene Aufgabe mit hoher Dienstwilligkeit und zur vollsten Zufriedenheit der Deutschen an. Bereits im Juli 1941 galt die Erfassung auf Basis der »Judenmeldeprotokolle« als beendet. Es lagen zu diesem Zeitpunkt 160 552 verwertbare Protokolle vor. Zum Stichtag des 27.8.1941 wurden 140 552 Einzeleintragungen zu Personen »jüdischen Blutes« erklärt sowie 20 268 Eintragungen zu Personen »gemischt jüdischen Blutes«, darunter 14 549 »Halbjuden« (»Mischlinge 1. Grades«) und 5719 »Vierteljuden« (»Mischlinge 2. Grades«). Mit der Registrierung der Juden stellte die zentrale Meldebehörde der Niederlande den deutschen Besatzern bereitwillig die Daten zur Verfügung, die sie benötigten, um Deportation und Ermordung der Juden zu bewerkstelligen. Nach dem Krieg wurde der Niederländer Lentz am 1. April 1947 wegen Kollaboration zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Bereits Anfang 1941 häuften sich gewalttätige Übergriffe gegenüber Juden, versuchten niederländische Nationalsozialisten, die sich den Antisemitismus verstärkt zu eigen machten, mit gezielten Provokationen Schlägereien in der Jodenbuurt, dem Amsterdamer Judenviertel, auszulösen. Der Tod eines Nationalsozialisten am 14. Februar 1941 im Kontext der »Jodenbuurt-Krawalle« sowie eine Attacke auf eine deutsche Patrouille am 19. Februar boten der Besatzungsmacht einen willkommenen Anlass, um am 22. und 23. Februar 1941 Razzien durchzuführen und 425 jüdische Männer zu verhaften und nach Buchenwald sowie Mauthausen zu deportieren. Im nationalsozialistischen Wochenblatt Volk en Vaderland hieß es, das Mitglied des paramilitärischen Verbandes der NSB Hendrik Koot sei mit »sadistischer Wollust« von einem »Nomadenvolk« getötet worden, »welches nicht von unserem Blut ist«, sodass härteste Vergeltungsmaßnahmen gerechtfertigt seien.
Am 24. Februar wurde zum Streik gegen die Deportation der Verhafteten auf einer öffentlichen Versammlung in Amsterdam aufgerufen. Die Kommunistische Partei der Niederlande unterstützte den Streikaufruf und verteilte ihn vor den Toren zahlreicher Fabriken in den größeren Städten. Im Streikaufruf heißt es:
»Dieser Streik richtet sich gegen die schändlichen Judenpogrome und gegen den politischen Terror gegen das arbeitende Volk. Auch die Genossen aus allen Betrieben und Arbeitsbelegschaften, die noch nicht streiken, sollen mit den jüdischen Arbeitern solidarisch sein. Folgt dem Vorbild dieser mutigen Arbeiter, die gerade die Arbeit niedergelegt haben. Streikt! Dienstag und Mittwoch (25. und 26. Februar) die Arbeit total niederlegen. Amsterdam soll stillstehen! Demonstriert zu Tausenden in den Amsterdamer Straßen! Weg mit den Judenpogromen! Sofortige Freilassung von den hunderten Juden und anderen Gefangenen!« (Schmid 1983: 123/124)
Am 25. Februar wurde daraufhin u. a. in Amsterdam, Haarlem, Utrecht und Zaandam gestreikt. Fast zu 100 Prozent folgten die Straßenbahner dem Streikaufruf, etliche städtische Betriebe und Geschäfte solidarisierten sich, Hafenarbeiter legten ihre Arbeit nieder, in vielen Industriezweigen kam es zu Arbeitsunterbrechungen. Bereits am darauffolgenden Tag befahl Rauter die gewaltsame Niederschlagung des Generalstreiks. Am Abend des Tages waren neun Tote zu beklagen. Drei Anführer des Streiks wurden im März 1941 in einem Dünengebiet nördlich von Den Haag (Waalsdorpervlakte) hingerichtet. Während der deutschen Besatzungszeit wurden dort über 250 niederländische Widerstandskämpfer exekutiert.
Der Februarstreik des Jahres 1941 stellte einen Wendepunkt in der deutschen Besatzungspolitik dar. Während zu Beginn die Absicht im Vordergrund stand, die Niederlande zu »germanisieren«, die Niederländer auf »freiwilliger Basis« für die nationalsozialistische Politik zu gewinnen und folglich anfänglich nicht zu stark als Besatzer aufzutreten, ging die deutsche Zivilverwaltung nunmehr mit unmittelbarer Unterdrückung, Gewalt und Terror vor. Im weiteren Verlauf des Jahres 1941 sowie in der ersten Jahreshälfte 1942 folgte eine antisemitische Verordnung auf die andere. Im Februar 1941 hatten beispielsweise Ärzte anzugeben, ob sie Juden waren, untersagte man Juden generell den Besuch von Universitäten. Im März 1941 beschlagnahmten die Deutschen die Betriebe von Juden, mussten Juden ihre Radios abgeben. Im April 1941 wurde Juden der Besuch von Gaststätten verboten, im August wurden Geld, Sparguthaben sowie Wertpapiere konfisziert. Im September 1941 untersagte man jüdischen Kindern den Besuch öffentlicher Schulen, wurden für Juden zahlreiche öffentliche Orte wie Schwimmbäder, Parks, Bibliotheken, Theater und Zoos tabu, durften Juden nicht mehr auf Märkten einkaufen. Im Oktober 1941 war es Juden nicht länger gestattet, Mitglied in niederländischen Vereinen zu sein. Im Januar 1942 durften Juden kein »arisches« Hauspersonal mehr beschäftigen, wurde ihnen das Autofahren verboten. Im Mai 1942 hatten Juden Schmuck und Silbergegenstände abzuliefern, im Juni mussten sie den Deutschen ihre Fahrräder aushändigen. Wie hochgradig die Verordnungen auf die ökonomische Ausplünderung, auf die lückenlose Erfassung wie auf die vollständige soziale Isolation zielten, verdeutlicht der Sachverhalt, dass man im Juli 1942 Juden nicht nur das Telefonieren verbot, sondern generell den Besuch von Nichtjuden. Am 20. Juni 1942 schreibt Anne Frank in ihr Tagebuch:
»Ein diktatorisches Gesetz folgte dem anderen, und speziell für die Juden wurde es besonders schlimm. Sie mussten den Stern tragen, sie mussten ihre Fahrräder abgeben, sie durften nicht mehr mit der Elektrischen fahren, von Autos gar nicht zu reden. Juden durften nur zwischen 3 und 5 Uhr – und dann nur in jüdischen Geschäften – einkaufen. Sie durften nach 8 Uhr abends nicht mehr auf die Straße und sich nach dieser Zeit auch nicht im Garten oder auf dem Balkon aufhalten. Juden durften weder ins Theater noch ins Kino gehen noch andere Vergnügungsstätten besuchen. Sie durften auch nicht mehr schwimmen, Tennis und Hockey spielen, überhaupt keinen Sport mehr treiben. Juden durften nicht mehr zu Christen zu Besuch gehen. Jüdische Kinder müssen jüdische Schulen besuchen. Und so häufen sich die Bestimmungen. Unter diesem Druck stand von nun an unser ganzes Leben.« (Frank 1957: 9)
Am 23. Januar 1942 verordnete die deutsche Besatzungsmacht eine Ausweispflicht. Der Personalausweis sah für Juden in der oberen rechten Ecke ein sichtbares, aufgestempeltes »J« vor. Die Kennzeichnung galt in den Niederlanden sowohl für »Volljuden« wie für »Halbjuden« und sollte dem Ablauf der Deportation dienen. Die Anordnung, einen »Judenstern« an der äußeren Kleidung sichtbar zu tragen, erfolgte am 29. April 1942. Am 8. Mai 1942 begrüßte der Storm SS, eine Wochenzeitung der niederländischen SS, die vom 11. April 1941 bis zum 4. Mai 1945 erschien, die Einführung des Judensterns. Die Juden könnten sich auf diese Weise zukünftig nicht mehr unbemerkt unters Volk mischen und »ihr Gift in arglose Seelen träufeln, ohne dass diese gewarnt würden«. Bisher seien Juden anonym aufgetreten und man habe sich oft gefragt: »Könnte das ein Jude sein?« Die Juden hätten sich so vorzüglich getarnt, dass die Frage nicht mit letzter Sicherheit zu beantworten gewesen sei. Der Judenstern stelle daher einen richtigen Schritt »im Interesse der niederländischen Volksgemeinschaft« dar. Da Juden jetzt erkennbar seien, könnten nicht nur die bestehenden Judenverordnungen besser durchgesetzt, sondern darüber hinaus auch weitere Maßnahmen angegangen werden. Es sei der Zeitpunkt gekommen, um den Juden die Benutzung öffentlicher Transportmittel wie Züge, Straßenbahnen, Busse und Boote ausnahmslos zu verbieten, »damit auch diese Einrichtungen wieder niederländisch werden«.
Die niederländische SS war vom Vorsitzenden der NSB, Anton Mussert, am 11. September 1940 als Untergliederung der Partei gegründet worden und entwickelte sich im Laufe der Zeit immer mehr zu einem Instrument Heinrich Himmlers, um die NSB antisemitisch zu radikalisieren und ihre Ideologie »rassenpolitisch« auszurichten. Williger Gehilfe Himmlers war dabei Hanns Rauter, der maßgeblich für die brutale Niederschlagung des Februarstreiks verantwortlich war. Im Jahr 1944 zählte die niederländische SS ca. 4000 aktive Mitglieder, die fanatisch auf den Antisemitismus eingeschworen waren. Die Zahl derjenigen Niederländer, die in der Waffen-SS sowie in weiteren militärischen Formationen kämpften, wird auf bis zu 25 000 Personen geschätzt. Von Rauter aufgestellt wurden der Landstorm Nederland als SS-Freiwilligen-Grenadier-Division sowie mit Friedrich Wimmer gemeinsam eine Todesschwadron der niederländischen Waffen-SS, die Widerstandskämpfer sowie Niederländer mit antideutscher Haltung ermorden sollte.
Ab dem 3. Mai 1942 musste der »Judenstern« im Unterschied zum Deutschen Reich von »Volljuden« wie von »Halbjuden« getragen werden. Eine kontroverse Debatte darüber, wie mit Juden in »Mischehen« zu verfahren sei, führte zur Regelung, dass der jüdische Partner in kinderlosen Ehen unabhängig ob Mann oder Frau einen »Judenstern« zu tragen hatte, der Jude in »Mischehen« mit Kindern hingegen nicht. Im Unterschied zum Deutschen Reich wurde das Konstrukt der sogenannten »privilegierten Mischehe« nicht auf die besetzten Niederlande übertragen, sodass abweichend von der deutschen Praxis auch jüdische Frauen in die Deportation einbezogen wurden, deren Mann nichtjüdisch war und die keine oder jüdisch erzogene Kinder besaßen. Wenige Wochen nach der Einführung des Judensterns schreibt Etty Hillesum (1914–1943), die am 30. November 1943 im KZ Auschwitz-Birkenau ermordet wurde, im Juli 1942 in ihr Tagebuch:
»Man muss alles verarbeiten, was auf einen zukommt. Auch wenn ein sogenannter Mitmensch auf dich zugeht, wenn du gerade eine Apotheke verlässt, in der du Zahnpasta gekauft hast, dich mit dem Zeigefinger anstupst und mit dem Gesicht eines Inquisitors fragt: ›Dürfen Sie dort einkaufen?‹ Und ich erwiderte schüchtern, aber gefasst und mit meiner üblichen Freundlichkeit: ›Ja, Mijnheer, das ist nämlich eine Apotheke.‹ ›So‹, sagte er dann sehr kurz und misstrauisch, und ging weiter.« (Hillesum 2019: 131)
Im Februar 1942 wurden 14 000 Juden zum Arbeitsdienst in diversen Arbeitslagern gezwungen, im Mai 1942 erfolgten diverse Umsiedlungen, die den Zweck verfolgten, Juden in städtischen Ballungsgebieten zu zentrieren sowie um Hausrat und Wertgegenstände in den geräumten Wohnungen zu beschlagnahmen. Am 26. März 1942 wurde angeordnet, dass der Hausrat aus jüdischen Wohnungen nicht entfernt werden dürfe. Diverse Verordnungen schränkten die Mobilität der Juden weiter ein. Neben der Ausgangssperre zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens wurde das in der Storm SS geforderte Verbot umgesetzt, das Juden in Amsterdam die Benutzung der Straßenbahn untersagte.
Das Ziel, die Niederlande »judenfrei« zu machen, gab Seyß-Inquart bereits am 19. Mai 1941 bei einer Besprechung mit der Sicherheitspolizei und den Generalkommissaren bekannt, sodass sich in den Niederlanden bereits gut ein Jahr vor Beginn der systematischen Massendeportationen sowie einen Monat vor dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion die weitere Radikalisierung der Judenpolitik ankündigte. Das Büro des Leiters des »Judenreferats« IV B 4, Adolf Eichmann (1906–1962), der im Schriftverkehr die offizielle Adresse des Reichssicherheitshauptamtes (Berlin SW 11, Prinz-Albrecht-Straße 8) benutzte, befand sich ab Januar 1940 in der Kurfürstenstraße 115/116, wo zuvor die Zentralstelle für jüdische Auswanderung Berlin untergebracht war, welche für die Zwangsemigration der Berliner Juden verantwortlich war. Von hier aus organisierte Eichmann die Deportation der Juden in die Vernichtungslager. Am 11. Juni 1942 fand in der Kurfürstenstraße eine zentrale Besprechung Eichmanns mit den Judenreferenten der Länder des besetzten Westeuropa statt, welche die Modalitäten der Deportation klären sollte. Festgelegt wurde auf dieser Sitzung u. a., dass im Sommer 1942 aus den Niederlanden 15 000, aus Belgien 10 000 sowie aus Frankreich 100 000 Juden zu deportieren seien. Für die Deportation der niederländischen Juden errichtete man am 1. Juli 1942 das »polizeiliche Judendurchgangslager Westerbork«, das zuvor als zentrales Flüchtlingslager und nach der deutschen Besatzung als Internierungslager gedient hatte.
Die Deportationen in die deutschen Vernichtungslager des Ostens begannen in den Niederlanden ab Juli 1942 und wurden als »Arbeitseinsatz unter Polizeiaufsicht« zumeist mit der Behauptung getarnt, dieser finde in Deutschland statt. Am 4. Juli 1942 erhielten 4000 Juden per Einschreiben zugestellte Aufforderungen, sich in das Lager Westerbork zu begeben. Die Gestellungsbefehle verschickte die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Amsterdam, deren Aufgabenstellung nach dem Auswanderungsverbot für Juden im Herbst 1941 vorwiegend in der Erfassung der niederländischen Juden bestand. Die Zentralstelle war dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in den Niederlanden untergeordnet, dem deutschen Juristen Wilhelm Harster (1904–1991). Juden zwischen 15 und 40 Jahren sollten sich bis zu einer bestimmten Frist melden, um in das zentrale Durchgangslager transportiert zu werden. Der Aufruf erhielt eine Liste von erlaubten Gepäckstücken sowie einen Bahngutschein. Bereits im Juli 1942 verbreiteten sich Gerüchte, das wahre Ziel der Reise sei Polen, sodass viele der Anordnung nicht Folge leisteten. Die deutsche Besatzungsmacht verhaftete daraufhin 700 Juden und drohte damit, diese kämen in ein deutsches Konzentrationslager, falls die Aufgeforderten sich dem Gestellungsbefehl verweigerten und begann damit, in Amsterdam Razzien durchzuführen. Die von deutschen und niederländischen Polizisten Ergriffenen wurden in die Joodse Schouwburg gebracht, ein ehemaliges Theater, dessen Gebäude als Sammelplatz vor dem Weitertransport in das Durchgangslager Westerbork sowie in das Konzentrationslager Herzogenbosch diente. Razzia folgte auf Razzia, um Personen habhaft zu werden, die auf den namentlichen Deportationslisten standen. Anne Frank schreibt am 19. November 1942 in ihr Tagebuch:
»Unzählige Freunde und Bekannte werden weggeholt in der grauenhaften Erwartung eines schrecklichen Loses. Abend für Abend rasen die grauen und grünen Militärautos durch die Straßen. Die ›Grünen‹ (das ist die deutsche SS) und die ›Schwarzen‹ (die holländische Nazi-Polizei) suchen nach Juden. Wo sie einen finden, nehmen sie die ganze Familie mit. (…) Manchmal sind sie auch mit namentlichen Listen unterwegs und holen dann systematisch die ›Gezeichneten‹. Niemand kann diesem Schicksal entrinnen, wenn er nicht rechtzeitig untertaucht.« (Frank 1957: 62)
Am 15. Juli 1942 verließ der erste Zug mit 1135 Juden Westerbork in Richtung Auschwitz. Es folgten 64 weitere Züge nach Auschwitz, 19 nach Sobibor, sechs nach Theresienstadt sowie acht Züge nach Bergen-Belsen. Am 13. September 1944 endete die Serie der zweimal wöchentlich abfahrenden Züge mit dem letzten Deportationszug, der mit 279 Juden nach Bergen-Belsen fuhr. Die Gesamtzahl der aus Westerbork zwischen dem 15. Juli 1942 und dem 13. September 1944 Deportierten beläuft sich auf ca. 101 000 Juden. Am 24. August 1943 beschreibt Philip Mechanicus (1889–1944) in seinem Tagebuch aus Westerbork einen der vielen Transporte:
»Der Zug setzt sich in Bewegung. Vor den länglichen Lüftungsspalten hoch oben an den Waggons tauchen Köpfe von Juden und Jüdinnen auf, aufgereiht wie in einem Puppentheater. Sie ziehen vorüber, wie die Seiten eines Buches mit lebenden Bildern. Nackte, sich hin und her bewegende Arme, winkende Hände, ragen wie unabhängig vom Körper lebende Organe aus den Löchern hervor, wie eingegrabene Menschen, die ein letztes Lebenszeichen von sich geben.« (Mechanicus 1993: 170)
Philip Mechanicus wurde Ende September 1942 an einer Straßenbahnhaltestelle von einem niederländischen Polizeiagenten verhaftet, weil er keinen »Stern« trug, ins Polizeigefängnis von Amersfoort gebracht, dort schwer misshandelt und Anfang November 1942 in das Lager Westerbork verschleppt. Am 15. März 1944 wurde Mechanicus nach Bergen-Belsen deportiert, im Oktober 1944 von dort nach Auschwitz, wo er drei Tage nach seiner Ankunft erschossen wurde.
Zu einer der letzten jüdischen Gruppen, die aus Westerbork deportiert wurden, gehörten die »portugiesischen Juden«. Ihre Deportation war zurückgestellt worden, um »rassetheoretisch« zu klären, inwieweit diese gemäß der deutschen »Rasserichtlinien« zu den Juden zu zählen seien. Ein »Gutachten des Reichssippenamtes« konnte im August 1943 nichts »Arisches« an ihnen entdecken, sodass auch diese im Laufe des Jahres 1944 deportiert wurden. Im selben Jahr wurden ebenso die protestantisch getauften Juden deportiert. Am 3. Juli wurden schließlich auch die Juden des sogenannten »Phillipps-Kommandos« direkt nach Auschwitz verschleppt, die bislang wegen ihrer kriegswichtigen Arbeit zurückgestellt waren. Als sich die Invasion der Alliierten abzuzeichnen begann, war es das Ziel des deutschen Haupttäters, wenigstens den »Rassenkrieg« durch die Ermordung möglichst vieler Juden zu gewinnen, sodass »Ausnahmeregelungen« beziehungsweise »Rückstellungen« keinerlei Gültigkeit mehr besaßen.
Von den ca. 140 000 Juden, die im Jahr 1940 in den Niederlanden lebten, sind ca. 107 000 deportiert worden. Neben Westerbork existierte noch das kleinere Durchgangslager Amersfoort, das in der Provinz Utrecht ursprünglich als Kaserne für das niederländische Militär errichtet wurde. Von den Deportierten überlebten nur ca. 5000 Personen. Etwa 102 000 Juden wurden vorwiegend in den Gaskammern von Auschwitz ermordet. Annähernd 2000 weitere Opfer sind hinzuzurechnen, die sich der Deportation durch Suizid entzogen, sodass als statistische Untergrenze von einer Gesamtopferzahl von mindestens 104 000 Personen auszugehen ist. Am 3. September 1944 brachte ein Zug Anne Frank nach Auschwitz, deren Versteck in einem Amsterdamer Hinterhaus verraten oder das zufällig im Rahmen einer Razzia, die illegal untergetauchte Juden ergreifen sollte, entdeckt wurde. Wenige Wochen vor der Befreiung des Lagers durch britische Truppen starben Margot und Anne Frank vermutlich im Februar oder März 1945 im KZ Bergen-Belsen geschwächt an Hunger, Erschöpfung und grassierenden Seuchen.
Im Unterschied zum Deutschen Reich wurden in den Niederlanden auch die »Mischlinge ersten Grades«, d. h. die sogenannten »Halbjuden« in die Deportationen einbezogen, sodass ca. 14 000 Personen, die von dieser zwischen Eichmann und Seyß-Inquart im August 1941 getroffenen »Sonderregelung« betroffen waren, gleichfalls in Auschwitz ermordet wurden. Seyß-Inquart und Eichmann verfolgten diese Linie in den besetzten Niederlanden bewusst, obwohl die diesbezügliche Debatte innerhalb des Deutschen Reiches noch anhielt, mit dem Ziel, die deutschen Reichsbehörden dazu zu bewegen, auch die »Halbjuden« zu ermorden.
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