Kitabı oku: «EXIT»
HERAUSGEGEBEN VON
HELMUT ORTNER
EXIT
WARUM WIR WENIGER
RELIGION BRAUCHEN
EINE ABRECHNUNG

Gestaltung:
BlazekGrafik, Rudolf Blazek, Frankfurt am Main
ISBN 978-3-939816-61-4
eISBN 978-3-939816-62-1
Copyright © der deutschsprachigen Originalausgabe:
Nomen Verlag, Frankfurt am Main 2019
www.nomen-verlag.de
1. Auflage Mai 2019
© 2019 NomenVerlag
Alle Rechte vorbehalten.
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
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»Verstand beginnt mit einem lebensbejahenden Atheismus. Er befreit die Seele von Aberglauben, Schrecken, Duckmäusertum, gemeiner Willfährigkeit und Heuchelei.«
George Bernard Shaw
»Auch Götter sterben, wenn niemand mehr an sie glaubt.«
Jean-Paul Sartre
Für Bibi Steffen-Binot und Herbert Steffen
HELMUT ORTNER
Glaube. Macht. Gott.
Warum die Welt weniger Religion braucht – und der Glaube Privatsache sein sollte
MICHAEL SCHMIDT-SALOMON
Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich
70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre Verfassungsbruch: Warum wir die Kirchenrepublik überwinden müssen
CARSTEN FRERK
Seid umschlungen Millionen!
Die Kirchen und unser Geld – Über Vermögen, Subventionen, Immobilien und andere zweifelhafte Besitzstände
CONSTANZE KLEIS
Fifty Shades of Gott
Die Weltreligionen stimmen in seltener Eintracht seit Jahrtausenden darin überein, die Frau als ein Mängelexemplar zu betrachten
HAMED ABDEL-SAMAD
»Generation Allah« und der politische Islam
Warum wir eine neue Integrationspolitik brauchen – und eine konsequentere Trennung von Staat und Religion
HELMUT ORTNER
Lautes Schweigen
Über sexuellen Missbrauch, klerikales Vertuschen und Verschweigen – oder: Das Versagen des Rechtsstaats
MARTIN STAUDINGER, ROBERT TREICHLER, CHRISTOPH ZOTTER
Du sollst nicht schweigen!
Österreichs Kirche lässt sich als Vorbild für die Aufarbeitung von klerikalen Sexverbrechen feiern – Über eine optische und faktische Täuschung
KLAUS UNGERER
Die frohe Botschaft
Warum wir keinen Gott brauchen und jede Religion immer und überall kritisieren sollten
JACQUELINE NEUMANN
Streit um Gott
Kreuz-Erlass in Bayern und Lehrerinnen-Kopftuch Zwei exemplarische Fälle – ein Verfassungsbruch
GUNNAR SCHEDEL
Markenschutz für Gott & Co.
Über Blasphemie und Politik und warum der Gotteslästerungsvorwurf noch immer ein Repressionsinstrument ist
KATJA THORWARTH
Sei uns gnädig, Herrgottnochmal!
Über öffentlich-rechtliche Gottes-Botschaften, kirchliche Schleichwerbung und kostenfreies mediales Religions-Lobbying
CORINNA GEKELER
»Eine Kirchenmitgliedschaft wird erwartet …«
Grundrechte für Beschäftigte? Nicht bei Deutschlands zweitgrößtem Arbeitgeber! Wie sich Betroffene erfolgreich wehren
MICHAEL HERL
Himmel und Hölle
Über irdische Gottesfurcht, himmlische Wunder und anderen religiösen Mumpitz
ADRIAN GILLMANN
Menschen, zur Säkularität, zur Freiheit!
Laizität als Religions- und Weltanschauungspolitik für das 21. Jahrhundert – oder: Warum der Bürger immer vor dem Gläubigen kommt
INGRID MATTHÄUS-MAIER
Staatskirche oder Rechtsstaat?
Was ich von einem weltanschaulich-religiös neutralen Staat erwarte Zwanzig notwendige Korrekturen
PHILIPP MÖLLER
Das Ketzer-Jubiläum
Bekenntnisse eines ehemals Unreligiösen und wie er zum »Atheisten-Aktionisten« wurde – Eine Chronik
ANDREAS ALTMANN
Hochheilige Narreteien
Über Kreuzzüge, gen Himmel fahrende Jungfrauen und anhaltenden Gotteswahn – Ein Schurkenstück
GEORG DIEZ
Die letzte Freiheit
Vom Recht, sein eigenes Ende selbst zu bestimmen – oder: Warum die freie Verfügung über sein eigenes Leben ein Gradmesser der Freiheit ist
RICHARD DAWKINS
»Religion ist Unsinn!«
Ein Gespräch mit Daniela Wakonigg
JOHANN-ALBRECHT HAUPT
Die Privilegien der Kirchen
Gesetze und Verfassungen – Eine Dokumentation
Anmerkungen und Hinweise
Die Autorinnen und Autoren – Der Herausgeber
HELMUT ORTNER
Glaube. Macht. Gott.
Warum die Welt weniger Religion braucht – und der Glaube Privatsache sein sollte
Unser Land darf weiterhin auf göttlichen Beistand hoffen. Ein überwiegend christliches Kabinett setzte auch im März 2018 im Berliner Reichstag auf gewohnte Dramaturgie: zwölf Bundesministerinnen und -minister beendeten ihren Amtseid mit der Formel »So wahr mir Gott helfe«. In den Niederungen der Realpolitik mag eine Dosis göttlicher Eingebung mitunter durchaus hilfreich sein, doch möglich ist es den Ministerinnen und Ministern auch, ihren Eid »ohne religiöse Beteuerung« zu leisten. Sie sagen dann nur: »Ich schwöre es!« Drei der neuen Minister nutzten die Formel ohne religiöse Beteuerung: Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundesjustizministerin Katarina Barley und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (allesamt SPD). Schon Kanzler Gerhard Schröder hatte einst auf das religiöse Beiwerk verzichtet, ebenso wie sein grüner Außenminister Joschka Fischer und Umweltminister Jürgen Trittin. Die moralischen Grundwerte des rot-grünen Abendlandes gerieten – trotz leicht atheistischer Einfärbung – nicht in ernsthafte Gefahr. Immerhin.
Auch ohne Gottesschwur: Gott mischt kräftig mit in der deutschen Politik. In den Parlamenten, den Parteien, den Institutionen. »Dabei wird so getan, als hätte er ein ganz natürliches Anrecht darauf, als gehörte er zur politischen Grundausstattung, zum politischen Personal der Bundesrepublik, zur deutschen Demokratie«, konstatiert Dirk Kurbjuweit.
Nicht nur in der deutschen Politik, vor allem in deutschen Gerichtssälen, wird viel geschworen. Bei der Vereidigung vor Gericht geht dem Amts-Eid stets die Eingangsformel »Sie schwören …« (bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden) voraus. Im Strafverfahren wird nach § 64 StPO angemahnt: »… dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben. «Die Ironie dabei ist: es wird ausgerechnet auf ein Buch geschworen, das viele Irrtümer, Erfindungen und Mythen enthält. Trotz allem: von der Kanzlerin bis zum Gerichtszeugen – auf göttliche Beschwörung, vor allem christliche Beteuerung, wird hierzulande also noch immer gerne vertraut.
Dass unsere heutige Demokratie unbestreitbar auf einem Menschenbild gründet, das viel mit dem Christentum zu tun hat, will niemand infrage stellen. Aber die Geschichte zeigt, dass die christlichen Kirchen nicht unbedingt Trägerinnen der Demokratie waren – und sind. Was heute Staat und Staatsbürger ausmacht, ist gegen die christlichen Kirchen erkämpft worden.
Hierzulande herrscht Glaubensfreiheit. Ob einer Christ oder Muslim, Buddhist oder Jude ist, darf keine Rolle dabei spielen, ob er als Bürger dieses Landes willkommen ist. Das Ideal eines Staatsbürgers sieht so aus: Er sollte die abendländische Trennungsgeschichte von Staat und Kirche akzeptieren, die Werte der Aufklärung respektieren und die Gesetze dieses Staates achten. Das reicht.
Wer Beamter, Staatsanwalt oder Richter werden möchte, schwört auf die Verfassung, nicht auf die Bibel oder den Koran. Deutschland ist ein Verfassungs- und kein Gottes-Staat. Und das, sagt der Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Horst Dreier, ist die Voraussetzung für Religionsfreiheit. Alle Bürger dürfen ihren Gott, auch ihre Götter haben – der Staat aber muss in einer modernen, säkularen Grundrechtsdemokratie gottlos sein. Freilich: Wenn Verfassungsrechtler vom säkularen Staat sprechen, dann meinen sie keineswegs einen a-religiösen, laizistischen Staat, sondern einen, der Religions- und Weltanschauungsfreiheit garantiert und religiös-weltanschauliche Neutralität praktiziert. Entscheidend sind nicht religiöse Präferenzen, sondern Verfassungstreue.
Vorbei sind die Zeiten, als die beiden großen christlichen Konfessionen über Jahrzehnte das gesellschaftliche, politische Leben hierzulande beherrschten und die Religion aufgrund der kulturellen Harmonie eine integrierende und stabilisierende Größe war. Laut einer Umfrage sagen 33 Prozent der Deutschen, »mit dem Glauben an Gott nichts anfangen zu können«. Sie gehören zu den Bürgern, die in Deutschland keiner Glaubensgemeinschaft angehören – mit 36,2 Prozent der Bevölkerung –; das ist die Mehrheit. 28,5 Prozent (römisch-katholische Kirche) und 26,5 Prozent (evangelische Kirche) folgen – danach kommen weitere 4,9 Prozent (konfessionsgebundene Moslems) sowie 3,9 Prozent sonstige Religionsgemeinschaften (darunter: orthodoxe Kirchen – 1,9 Prozent, Judentum – 0,1 Prozent und Buddhismus – 0,2 Prozent). Wir sind also eine pluralistische, multi-ethnische, multi-religiöse Gesellschaft. Gläubige, Andersgläubige und Ungläubige müssen miteinander auskommen.
Deutlich wird: Die großen Konfessionen verlieren stetig an Mitgliedern – und an Vertrauen. Dennoch genießen sie nach wie vor eine Vielzahl von Privilegien, die eklatant gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen. Die Trennung von Kirche und Staat findet nicht statt: nicht in der Gesetzgebung, nicht in der Fiskalpolitik, nicht in der Medienpolitik, schon gar nicht in den Hochämtern und Niederungen der Politik.
Jüngste Beispiele? So verabschiedete die CSU-Landesgruppe Anfang 2019 auf ihrer Klausurtagung im bayrischen Kloster Seeon ein Strategie-Papier mit dem Titel »Innovation gestalten, Orientierung geben, Ethik bewahren«, in dem schon in der Einleitung die Rede davon ist, dass sowohl Rechtsstaat als auch Grundgesetz »untrennbar« mit dem christlichen Menschenbild verbunden sind. Auch Sozialstaat und soziale Marktwirtschaft sind »undenkbar« ohne die christliche Soziallehre. Und was auf keinen Fall fehlen darf: »Deutschland ist ein christliches Land« – der Klassiker.
Bayerischen CSU-Parlamentariern sei ihre religiöse Standfestigkeit unbenommen, nur: das staatliche Neutralitätsgebot hat Vorrang, vor allem, wenn es um die Umsetzung praktischer Politik von Mandatsträgern geht. So sieht es das Grundgesetz vor.
Nicht so in Bayern. Dort hat man demonstrativ und offensiv christliche Zeichen gesetzt: Kaum im Amt, ließ Ministerpräsident Söder in allen Amtstuben und Schulen des Landes das Kruzifix anbringen. Im CSU-freundlichen Bayerischen Rundfunk achtet man auf ein grund-solides christliches Programm, auch wenn es sich um keinen Kirchenfunk, sondern um eine öffentlich-rechtliche Anstalt handelt – die mithin von allen Steuerzahlern, also auch von Konfessionslosen und Ungläubigen, finanziert wird. Staatliches Neutralitätsgebot? Mitnichten.
Beispiel »stille Feiertage«: An »Allerheiligen«, einem katholischen Feiertag, herrscht in Bayern Tanzverbot. Nach Artikel 3 des »Bayerischen Feiertagsgesetzes« sind dem Ernst des jeweiligen stillen Tages entsprechend öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Dazu zählen: der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag, der Totensonntag, der Heiligabend, der Aschermittwoch, der Gründonnerstag sowie der Karfreitag und Karsamstag. Besonders restriktiv sind die Einschränkungen am Karfreitag, an dem die bayerischen Behörden keinerlei Ausnahmen zulassen: »In den meisten Musiksparten gibt es eine Auswahl stiller, ruhiger Titel, die zum Charakter des stillen Tages passen können«, lässt etwa die Stadt München auf ihrer Internetseite verlauten. Die Programm-Macher – nicht nur im Bayerischen Rundfunk – halten sich im vorauseilenden Gehorsam daran. Auch alle anderen ARD-Sender zügeln Sound und Rhythmus. Die Vorgabe: »Jazz ja, Hardrock nein!« Selbst Spielhallen müssen im christlichen Bayern an Karfreitagen geschlossen bleiben, wie im Übrigen generell während der Hauptgottesdienst-Zeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von sieben bis elf Uhr.
Keine Real-Satire, sondern Realität in einem demokratischen Bundesland, das sich dem Neutralitätsgebot verpflichtet hat. Erst 2016 hat das Bundesverfassungsgericht das bayerische Feiertagsgesetz als »grundsätzlich verfassungskonform« bestätigt. Willkommen im Gottesstaat Deutschland.
Auch über Bayern hinaus wird das staatliche Neutralitätsgebot massiv und beständig missachtet. Ob Subventionen für Kirchentage, Finanzierung theologischer Fakultäten an staatlichen Universitäten, Kirchenredaktionen in Landes-Rundfunkanstalten bis hin zum wöchentlichen »Wort zum Sonntag« – einem der ältesten Fernseh-Formate des Deutschen Fernsehens. Jeden Samstagabend, meist nach den »Tagesthemen« und vor dem Spätfilm, gibt es für die christlich-abendländische TV-Nation vier Minuten geistige Durchlüftung. Immer im Wechsel, darf ein evangelischer Pfarrer mal über die Wohltaten Luthers referieren, mal ein katholischer Kollege die Jungfrau Maria loben. Rabbiner, Imame, Buddhisten und Atheisten haben kein Rederecht. Der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands, Nikolaus Schneider, sieht die Sendung als einen »niedrigschwelligen Berührungspunkt mit dem Evangelium«. Sie gleicht eher einem vierminutigen religiösen Frontalunterricht.
Das alles ist in unseren Rundfunkgesetzen geregelt. Diese verpflichten die Sender dazu, Gottesdienste, Morgenandachten und allerlei andere Kirchen-Botschaften auszustrahlen. Die Öffentlich-Rechtlichen produzieren und finanzieren diese Sendungen selbst – will heißen: mit Geldern aus GEZ-Gebühren, die alle bezahlen, auch Konfessionslose und Ungläubige.
Noch einmal: Deutschland ist ein säkularer Verfassungsstaat. Ob eine religiöse Gemeinschaft oder ein Einzelner dennoch Sonderrechte beanspruchen können, darüber herrscht mitunter Unstimmigkeit. Ist eine rituelle Genitalbeschneidung bei Jungen ein akzeptables religiöses Ritual oder eine schmerzhafte Körperverletzung?
So hatte das Landgericht Köln im Mai 2012 über einen operativen Notfall zu urteilen, bei dem es nach einer Beschneidung in Folge von Nachblutungen zu Komplikationen gekommen war. Nüchtern stellte der Richter fest: »Die operative Entfernung der Penisvorhaut des minderjährigen Patienten hatte ohne medizinische Notwendigkeit stattgefunden.« Und weil die Amputation eines gesunden Körperteils zwingend der Aufklärung und schriftlichen Einwilligung des Patienten bedarf, der in diesem Fall nicht einwilligungsfähig war, warf die Staatsanwaltschaft dem »Beschneider« vor, »eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben«. Oder deutlicher: Das Gericht bezeichnete die rituelle Beschneidung als Körperverletzung.
Ein Sturm der Entrüstung brach los – im Epizentrum die brisante Frage: Was wird in Deutschland höher bewertet – das Recht männlicher Kinder, die religiöse Eltern haben, auf körperliche Unversehrtheit oder das Recht religiöser Eltern, ihre Rituale auf ihre Söhne zu übertragen, auch wenn dies einen schmerzhaften Eingriff zur Folge hat. Kindeswohl contra Religionsfreiheit? Diese sahen die religiösen Eltern mit dem Kölner Urteilspruch in Gefahr und sie bekamen lautstarke Unterstützung von Seiten ihrer offiziellen Religions-Funktionäre – unisono, ob vom Zentralrat der Juden, moslemischen Gemeinden, Deutschen Bischöfen. Sie alle werteten das Urteil als eklatanten Angriff auf die Ausübung ihres Glaubens.
Jüdische Glaubensfunktionäre behaupteten, die ganze Welt akzeptiere die Beschneidungspraxis – nur die Deutschen nicht. Wer sich für das Kindeswohl einsetzte, galt schnell als Antisemit. Auch wenn es hier nicht um ein generelles Verbot der Beschneidung, sondern um ein Verbot der Zwangsbeschneidung von Minderjährigen ging – in den Gottes-Communities rumorte es kräftig.
Der Deutsche Bundestag verabschiedete im Rekordtempo auf Initiative der Bundesregierung (und mit Mehrheit) ein »Gesetz über den Umgang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes« und legalisierte damit rituelle Beschneidungen. Und so sind hierzulande nur Mädchen vor rituellen Genitalbeschneidungen geschützt, Jungen indes darf aus religiösen Gründen weiterhin straffrei die Vorhaut amputiert werden, auch wenn die Ausführenden keine Ärzte sind, sondern von Religionsgemeinschaften dazu intern ausgebildet wurden. Zwar heißt es in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 1992 auch in Deutschland in Kraft trat, im Artikel 19: »Die Staaten treffen alle Maßnahmen, um Kinder vor jeglicher Form von Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung zu schützen« – die schmerzhaften Beschneidungen scheinen hier ausgenommen zu sein.
Tatsache ist: Was Religion ist und wie sie praktiziert wird, liegt nach Auffassung des Bundestags (und auch des Bundesverfassungsgerichts) stellenweise noch immer in der Definitionshoheit der Religionsgemeinschaften selbst. Man kann dieses expansive Verständnis von Religionsfreiheit – das einerseits die Standards unseres liberalen Verfassungssystems in Anspruch nimmt, andererseits auf Sonderrechte pocht – als Ausdruck einer konstanten Missachtung des staatlichen Neutralitätsbegriffs sehen.
Die Frage drängt sich auf: Wie säkular soll, ja muss die Justiz selbst sein? Wie viele religiöse Symbole verträgt die dritte Gewalt in einer multireligiösen Gesellschaft? Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem Urteil zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen 2003 angemahnt, die »Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität« strenger zu handhaben, um Konflikte zwischen den Religionen zu vermeiden.
Für Richterinnen oder Staatsanwältinnen ist die Rechtslage hier eindeutig: Landesgesetze, wie das Berliner »Weltanschauungssymbolgesetz«, schreiben vor, keine »sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole zu tragen«. In Hessen ist Musliminnen während der Referendarzeit das Tragen von Kopftüchern innerhalb von Dienstgebäuden untersagt, bei Schöffinnen mit Kopftuch zeigt sich die Justiz mal tolerant, mal ablehnend. Die Justiz reagiert eher hilf- und orientierungslos. Zwei Wege sind möglich: »Einübung in die Toleranz«, etwa das Aufeinandertreffen eines jüdischen Angeklagten mit Kipa, der vor einer muslimischen Schöffin mit Kopftuch im Gerichtssaal steht – unter einem christlichen Kreuz. Oder aber, wie im laizistischen Frankreich, das Verbot jeglicher religiöser Symbolik im Gerichtssaal – selbstredend auch Verzicht auf das obligate Kruzifix an der Wand.
Oder: Wie säkular soll, ja muss der Alltag in unseren Schulen sein? Religionsunterricht gibt es flächendeckend in staatlichen Schulen, zunehmend auch für moslemische Schüler, unterrichtet von eignes dazu ausgebildeten moslemischen Religionspädagogen. In den Kultusministerien sieht man darin ein zeitgemäßes Spiegelbild unserer multi-religiösen Gesellschaft. Der Psychologe Ahmad Mansour, Mitbegründer der »Initiative Säkularer Islam«, lehnt das ab. Er fordert: Kein Religionsunterricht, sondern Religionskunde. Dort könnten Kinder und Jugendliche erfahren, was es mit den Religionen auf sich hat, woher sie kommen, wie sie entstanden sind, wie sie unsere Gesellschaft, unseren Alltag geprägt haben und noch immer prägen. In einem Rundfunk-interview kritisierte Mansour, es sei nicht mehr zeitgemäß, an einem bekenntnisorientierten Religionsunterricht festzuhalten, getrennt nach religiöser Zugehörigkeit. »Ich halte es für hochproblematisch, dass wir Kindern schon mit acht oder neun Jahren sagen; Ja, Du bist Christ, Protestant – dann gehe in die Klasse A. Die Moslems gehen in die Klasse B und die Juden in die Klasse C«, so der islamkritische Psychologe. Gerade in Zeiten von Vorurteilen müsse das Wissen übereinander gefördert werden, so Mansour. Er plädiert stattdessen für einen nicht-bekenntnisorientierten Unterricht für alle Konfessionen gemeinsam. Es würde Muslimen gut tun, mehr über das Christentum und das Judentum zu erfahren »und zwar nicht in den Hinterhofmoscheen in Neukölln, sondern in einer staatlichen Schule von einem Religionslehrer, der gut ausgebildet ist, der ein Demokrat ist, der Aufklärung verstanden hat«, so dessen Kritik.
Man möchte Herrn Mansour beipflichten – und ihm zurufen: Wie wäre es, vielleicht ganz auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu verzichten? Stattdessen eine Einführung in den evolutionären Humanismus, von Lehrerinnen und Lehrern, die sich der säkularen Aufklärung widmen? Aber es wird hierzulande vorerst beim bekenntnisorientierten Religionsunterricht bleiben, ordentlich separiert nach Konfessionen. Und nicht nur in Bayern unter einem Kruzifix an der Wand des Klassenzimmers.
Ob im Gerichtssaal oder im Klassenzimmer: es geht nicht um die »Austreibung Gottes« aus der Welt. Glaubens- und Religionsfreiheit ist Menschenrecht. Im Gegenteil: Demokratische Staaten garantieren religiösen Gruppen, Gemeinschaften oder Kirchen, dass sie frei agieren können, soweit sie nicht die Freiheiten anderer gefährden oder die Gesetze verletzen. Aber wir hätten keinerlei Einwände, wenn das Neutralitätsgebot endlich Anwendung fände und der Einfluss der Religionen – hierzulande vor allem der beiden großen christlichen Konfessionen – entscheidend eingeschränkt und zurückgedrängt würde, inklusive aller Privilegien und Ressourcen, Subventionen und Ordnungsfelder. Und der Gottesbezug in der Präambel unseres Grundgesetzes? Auch der darf gerne gestrichen werden. Unser Grundgesetz sollte gottlos sein.
Dass es an der Zeit ist, die »Kirchenrepublik Deutschland« hinter uns zu lassen und dafür zu sorgen, dass aus Verfassungstext endlich Verfassungswirklichkeit wird, wurde einmal mehr sichtbar, als im Februar 2019 im Deutschen Nationaltheater in Weimar der offizielle Festakt zu »70 Jahre Grundgesetz« und »100 Jahre Weimarer Verfassung« stattfand. Die Jubiläums-Dramaturgie sah wie selbstverständlich einen ökumenischen Gottesdienst mit der evangelischen Landesbischöfin und dem katholischen Erfurter Bischof vor. Dabei wurde gerade das, was die elementaren Bürgerechte betrifft – von Meinungsfreiheit bis Frauenrechte – kurz das, was heute Staat und Staatsbürger ausmacht, gegen den Klerus erkämpft.
An diesem grundsätzlichen Mangel an demokratischen Standards wird, so ist zu befürchten, sich in naher Gegenwart wenig ändern. Dafür sorgt die politische Klasse, allen voran die C-Parteien. So inszenierte sich die neue Parteivorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, der große Chancen eingeräumt werden, Angela Merkel als Bundeskanzlerin zu folgen, wiederholt als Retterin des christlichen Abendlandes. Sie ist nicht nur Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), sondern demonstriert auch immer wieder ihre Frömmigkeit, wenn es um politische Inhalte geht. Eine Entscheidung des Saarbrücker Amtsgerichts, Kreuze aus den Sitzungssälen entfernen zu lassen, mochte sie nicht nachvollziehen: »Das Kreuz verdeutlicht, dass der Mensch nicht das Maß aller Dinge ist«, so Kramp-Karrenbauer im Saarländischen Rundfunk. Nirgendwo sieht die CDU-Frontfrau Änderungsbedarf, was den Status quo der genannten Privilegien, Subventionen und Zuwendungen betrifft, auch das staatliche Neutralitätsgebot sieht sie nicht verletzt. Alles soll so bleiben, wie es ist. Beispielsweise auch der »Blasphemie-Paragraph« (§ 166 StGB). Dort heißt es:
»… Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …«
Kurz nach dem Attentat auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo sprach sich Kramp-Karrenbauer gegen eine Streichung aus, denn dieser Paragraph verdeutliche, »dass Religion und die damit verbundenen Gefühle der Menschen ein schützenswertes Rechtsgut« seien. Die CDU-Politikerin ist sich in der Beschwörung des »Respekt[s] vor religiösen Anschauungen« mit eifernden Glaubens-Fundamentalisten aller Religionen einig: Ob Adepten des Katholizismus, Vertreter eines Islams oder orthodoxen Judentums – sie alle reklamieren ständig und allerorten »Respekt!«. Einige fordern sogar einen neuen, schärferen Blasphemie-Paragraphen.
Die Blasphemie ist eine Konstruktion und hat eine lange und wechselhafte Geschichte. In Frankreich wurde sie als »imaginäres Verbrechen«, als strafwürdiges Delikt 1791 abgeschafft. Lange war sie im modernen, aufgeklärten Europa verschwunden. Spätestens seit den Mord-Drohungen gegen die Herausgeber und Redakteure einer dänischen Tageszeitung, die Mohammed-Karikaturen veröffentlich hatte (was in der moslemischen Welt zu einem Sturm der Entrüstung führte), aber kehrte die Diskussion um ein Blasphemie-Verbot zurück. Wendepunkt war dann der terroristische Angriff am 7. Januar 2015 auf die Pariser Redaktion des Satireblatts Charlie Hebdo, bei dem zwölf Redaktionsmitglieder von moslemischen Glaubensfanatikern ermordet wurden. In den Tagen danach distanzierten sich zwar zahlreiche muslimische Organisationen von dem Anschlag, doch einige konnten der Versuchung nicht widerstehen, dem Ganzen ein »Aber« hinzuzufügen. Man verurteilte die Terroristen wegen ihrer Gewalttat, doch im gleichen Atemzug wurde – auch von linken Intellektuellen – der Zeitschrift vorgeworfen, sie habe die »Gefühle von Millionen Muslimen überall auf der Welt verletzt«.
Das Prinzip der Rede- und Meinungsfreiheit, aber auch das der Pressefreiheit im Zusammenhang mit den islam-kritischen Zeichnungen war schon vor dem Attentat »im Namen des Respekts vor Religion« immer wieder kritisch thematisiert worden. Gegen solcherlei Vorwürfe und Attacken wehrte sich das Blatt.
Der Zeichner und Chefredakteur Charb schrieb an die Kritiker einen längeren Text mit der Überschrift »Brief an die Heuchler« (der später in Buchform erschien). Er konnte nicht ahnen, dass er zwei Tage, nachdem er das Manuskript abgeschlossen hatte, nicht mehr leben sollte – ermordet von fanatischen Killern, die behaupteten, im Namen Allahs zu handeln.
»Ein Fanatiker ist ein Mensch, der nur bis eins zählen kann«, beschreibt Amos Oz, weltweit gelesener und vielfach ausgezeichneter israelischer Schriftsteller (unter anderem mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 1992) das autistische Weltbild dieser mörderischen Irrläufer:
»Die fanatischen Kämpfer sind uns von Gott gesandt, um die Welt zu reinigen, um uns von all dem Schmutz zu befreien, der an uns haftet. … In den Augen moslemischer wie auch anderer Glaubensfanatiker ist die Befolgung sämtlicher religiöser Gesetze in ihrer schärfsten Form die einzige Medizin gegen alle Krankheiten der Menschheit.«
Ihr mörderischer Irrsinn ist zeitlos. Noch heute arbeitet die Charlie Hebdo-Redaktion an einem geheimen Ort in Paris, der mit Panzertüren gesichert ist, rund um die Uhr bewacht von einem privaten Sicherheitsdienst. Immer wieder gibt es Drohungen, vor allem im Internet.
Warum aber sollte man Religionen einen besonderen Respekt entgegenbringen? Es ist eine Errungenschaft der Aufklärung, dass es in einer freiheitlichen Demokratie keine »Meinungsdelikte« – definiert von Kardinälen, Imamen oder Rabbinern – gibt. In einer säkularisierten Gesellschaft schützt der Staat immer den Gläubigen, nie aber eine einzige Religion. Und deswegen müssen Religionen, welche es auch immer sein mögen, Spott aushalten, ganz gleich, ob es ihren Gott oder ihre Propheten trifft.
Ich halte es hier gerne mit Rowan Atkinson, besser bekannt als der zappelnde Kino-Komiker »Mr. Bean«, welcher der Meinung ist, man dürfe grundsätzlich über alles Witze machen, selbstverständlich auch über Glaube und Religion. Der britische Ex-Außenminister Boris Johnson, ein Politiker, der Witz und Spott zum Stilmittel in der Politik erhob, hatte Burka-Trägerinnen als »Briefkästen« bezeichnet – und damit in seinem Land heftigen Protest ausgelöst. Mr. Bean, alias Rowan Atkinson, sprang ihm bei und erinnerte an den Grundsatz der Rede- und Meinungsfreiheit:
»Wir dürfen auch Witze über Burka-Trägerinnen machen, denn das Prinzip der Redefreiheit ist ein zwingender Bestandteil einer funktionierenden und selbstbewussten Demokratie. … Ich bin auch manchmal beleidigt, wenn jemand was sagt, was mir nicht gefällt. Schlimm ist es nur, wenn Menschen für das Recht kämpfen, nicht beleidigt zu werden. Dann geht es der Meinungsfreiheit an den Kragen.« Großartig, dieser Mr. Bean!
Keine Frage: Das Bekenntnis gläubiger Menschen verdient Achtung, doch es darf nicht mit den Dogmen und Institutionen verwechselt werden, deren rückhaltlose Kritik immer möglich sein muss – jedenfalls überall dort, wo Meinungsfreiheit ein Verfassungsrecht ist. Und so warnt Jacques de Saint Victor, Professor für Rechtsgeschichte an der Universität Vincennes-Saint-Denis, vor einer wiederkehrenden Kriminalisierung der Blasphemie aufgrund dieser Verwechslung von persönlichem Glauben und religiöser Doktrin (»einer geistigen Konfusion«). Außer dem Schutz der Gläubigen dürfe der Staat nichts unternehmen. Die Beleidigung und Kritik jedweder religiösen Doktrin dürfe als der Preis betrachtet werden, der für den Vorzug der Freiheit zu zahlen ist.
Das müssen auch Allahs Religions-Funktionäre und allerlei beseelte Imame akzeptieren, die unter uns – und manchmal auch mit uns – leben. Mohammed, ihr Prophet, steht hierzulande nicht unter Denkmalschutz. Im siebten Jahrhundert geboren, hat er die Zeiten überdauert und ist vielen Muslimen bis heute ein moralisches, religiöses und mitunter auch politisches Vorbild. Ein Abgesandter Gottes.
Seine Worte geben Millionen Muslimen Orientierung, spenden ihnen Trost und Heil. Die überlieferten Beteuerungen und Verheißungen des Propheten haben Einfluss auf die politische Situation in mehreren islamischen Staaten und auf deren Gesetzgebung, sie bestimmen noch immer die Beziehung zwischen Männern und Frauen, auch zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen – also zwischen »Gläubigen« und »Un-Gläubigen«. Viele Moslems sind noch immer der Meinung, die Beleidigung des Propheten müsse bestraft werden. Allenfalls hinsichtlich der Härte der Strafe sind sie uneins. Satire missverstehen sie als Angriff auf ihre religiöse Identität.
Ob moslemische Gottes-Fanatiker, christliche Fundamentalisten, ob Hardliner des Vatikans oder alt-testamentarische Rabbiner – sie alle müssen zur Kenntnis nehmen: Wir leben in einem säkularen Verfassungs-Staat, alle Bürger dürfen ihren Gott, auch ihre Götter haben, der Staat aber ist in einer modernen Grundrechtsdemokratie gottlos. Jeder hat das Recht, sich über »Monty Python«-Filme zu erregen, Mohammed-Karikaturisten zu verurteilen oder den von mir so geschätzten Mr. Bean in die Hölle zu wünschen. Jeder hat das Recht, sich beleidigt zu fühlen. Doch das sollte er aushalten. Den Rest klärt in einem Rechtstaat die Justiz.
Um Religion geht es in diesem Buch. Zu mächtig, zu selbstherrlich und zu arrogant tritt sie allerorten auf. Zwar gehen ihrem Bodenpersonal die Rechtfertigungen aus, zwar verliert die Institution Kirche massiv an Glaubwürdigkeit und Deutungsmacht – und doch ist es ungebrochen vorhanden: das Verlangen nach einem Gott.
Woher aber kommt die Sehnsucht nach einem Gott, einer Religion, die stets etwas huldigt, das oberhalb und jenseits des irdischen Daseins steht? Woher der Glaube an eine heilige Jungfrau Maria, der »Unbefleckten«, woher der blinde Gehorsam gegenüber einem Gott, der den Menschen so sehr misstraut, dass er ihnen die Vernunft verbietet? Warum wird überall auf der Welt so andauernd und inbrünstig zu einem Gott gebetet, in dessen Namen gemordet und gemetzelt wird, einem Gott, der die Sünde erfindet, damit er die Vergebung versprechen kann, einem Gott, der niemanden neben sich duldet und schon gar nicht den Menschen? Ist es diese »Phantasma-Orgie aus Angst, Schuld und Himmelsglocken« (Andreas Altmann), seit Jahrtausenden verkündet in Kirchen, Moscheen und Synagogen? Ist es dieses immerwährende Glücksversprechen, flankiert von einer monströsen Angstmaschine, die den Menschen zum Gläubigen machen? Wohl beides.
Dass »es Religionen vor allem darum geht, die weltliche Ordnung zu zementieren«, darauf verweist Yuval Noah Harari. Religion sei eine angstbesetzte Übereinkunft. Wohlverhalten, Demut und Gottesfürchtigkeit: Nur wer Gott gehorcht (und seinen irdischen Verkündern und Verwaltern), der findet Aufnahme im Paradies, im Himmel oder in einem bislang unbekannten göttlichen Disneyland. »Gott existiert« – das ist Drohung, Rechtfertigung und Versprechen zugleich. Er befiehlt den Gläubigen, wie sie zu leben und sich zu verhalten haben. Wer sich ihm nicht unterwirft, wer sich weigert oder zweifelt, dem droht Ungemach und Verdammnis – die Hölle.
Monotheistische Religionen behaupten, nur der Mensch verfüge über eine unsterbliche Seele. Wer gibt da dem Himmel nicht den Vorrang? Sanftes »Seelenheil forever«, – eine grandiose Versprechung. Das alles ist kein Märchen aus der Kita, sondern ein äußerst wirkmächtiger Mythos, der auch Anfang des 21. Jahrhunderts noch das Leben von Milliarden von Menschen bestimmt. Die Überzeugung, Menschen hätten eine unsterbliche Seele, bildet noch immer den Überbau unseres rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens. »Sie reden über die Glückseligkeit im Jenseits, wollen aber die Macht im Diesseits«, sagt Christopher Hitchens.
Die wichtigsten Stützen für den Machterhalt sind nicht evolutionäre Fakten, auch nicht moralische Prinzipien (die am wenigsten), sondern Tatsachenbehauptungen, wie: »Gott existiert« oder »Der Papst ist unfehlbar« oder auch »Allah ist der Allmächtige«. Nicht wissen soll der Mensch (der Sünder), sondern glauben. Dieses Modell – man darf es Geschäftsmodell nennen – hat sich seit Jahrtausenden in allen Religionen bewährt. Die Macht der Kirche nährt sich seit Jahrtausenden vom schlechten Gewissen der Gläubigen.
Augenfällig ist: Für alles Schöne und Gute im Basar der Glückseligkeit reklamiert der Liebe Gott gerne die Urheber- und Patenschaft. Für Unglück, Katastrophen und Scheußlichkeiten jeder Art ist der sündhafte Mensch verantwortlich. Erdbeben, Überschwemmungen und Tsunamis gehen auf das Konto teuflischer Kräfte. Ein moderates Erklärungsmodell. Gott ist immer der Gewinner.
Immerhin: Der Einfluss schwindet. Wo die Religion einst durch völlige Kontrolle der Weltsicht in der Lage war, das Aufkommen der Rivalen, der Abtrünnigen und Zweifler zu verhindern oder zu bekämpfen – hat sie ihr Angst-Instrumentarium verloren. Ob Menschen, gerade geboren, durch das Entfernen der Vorhaut traktiert werden, andere sich auf den beschwerlichen Weg nach Lourdes machen, wieder andere in die richtige Himmelsrichtung beten oder eine Hostie zu sich nehmen, um »errettet« zu werden – es darf und sollte nur für den Einzelnen bedeutungsvoll sein. Für den Lauf der Zeit ist es völlig irrelevant. Der Glaube kann Gläubige im Sinne des Wortes glückselig machen. Er kann für Menschen etwas Wunderbares sein: als Privatsache.
Welche Rolle also soll die Religion heute spielen? So wenig wie möglich – wenn es nach den Autorinnen und Autoren dieses Bandes geht. So vielfältig die Themen, so unterschiedlich die Tonalität der Texte – es gibt eine große Übereinkunft: Wir brauchen weniger Religion in dieser Welt. Nach wie vor lehrt sie vor allem das Fürchten, steht für Gewalt, Intoleranz und Unterdrückung. Ungläubige und Gottlose werden in vielen Ländern noch immer verfolgt, bestraft, getötet. Der Irrsinn himmlischer Bodentruppen ist grenzenlos. Noch immer ist ihr Einfluss auf Politik und Gesellschaft stark und unheilvoll. Ob als autoritäre Staatsdoktrin oder gesellschaftliches Sinnstiftungsangebot – es braucht keine Religion für ein friedvolles Zusammenleben und einen furchtlosen Ausblick in die Zukunft. Die Welt dreht sich weiter – ohne Gott. Die Autorinnen und Autoren sind sich einig: Der Bürger kommt vor dem Gläubigen!
»Die Religion vergiftet alles«, konstatiert Christopher Hitchens. Die Texte auf den folgenden Seiten verstehen sich als Entgiftungs-Lektüre.
MICHAEL SCHMIDT-SALOMON
Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich
70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre Verfassungsbruch Warum wir die Kirchenrepublik überwinden müssen
Eineinhalb Jahrtausende waren Thron und Altar miteinander vermählt, seit 100 Jahren leben Staat und Kirche in Deutschland voneinander getrennt. Zumindest ist dies die offizielle Version. In Wahrheit jedoch wurden die Scheidungspapiere der beiden »Elitepartner« niemals unterzeichnet. Denn die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker haben es seit 1919 nicht gewagt, einen Schlussstrich unter die gescheiterte Beziehung von Staat und Religion zu ziehen und reinen Tisch zu machen. Dies ist der Grund dafür, dass der deutsche Staat noch immer Milliardenbeträge an die Kirchen zahlt, dass der Schwangerschaftsabbruch noch immer als »Unrecht« gilt und dass schwerstkranken Patienten die Chance verwehrt wird, selbstbestimmt zu sterben.
Fakt ist: Die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger werden noch immer in beträchtlichem Maß durch religiöse Normen beschnitten – und zwar von der Wiege bis zur Bahre, ja sogar darüber hinaus, nämlich vom Embryonenschutz bis zum Friedhofszwang. Dies wiederum geht zwingend mit einem Verstoß gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates einher – wodurch die beiden Jubiläen, die der demokratische Verfassungsstaat 2019 feiern kann, einen bitteren Beigeschmack erhalten. Denn »70 Jahre Grundgesetz« und »100 Jahre Weimarer Verfassung« bedeuten nicht zuletzt auch 70 bzw. 100 Jahre Verfassungsbruch.
Die Spitze des Eisbergs
Am einfachsten lässt sich dies wohl an den Artikeln 136 bis 141 der Weimarer Verfassung (WRV) aufzeigen, die 1949 in das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden (Art. 140 GG). Die Väter und Mütter der Weimarer Verfassung, die 1919 den Grundstein für die Demokratie in Deutschland legten, hatten wirklich versucht, die überkommene, für nicht wenige Menschen tödliche Verbindung von Politik und Religion zu beenden. Daher verfügten sie nicht nur, dass es keine Staatskirche gibt und dass Religions- und religionsfreie Weltanschauungsgemeinschaften gleichberechtigt sind (Art. 137 WRV), sie forderten auch, die finanziellen Verflechtungen von Staat und Kirche aufzulösen. Dazu heißt es in Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (bzw. in Art. 140 des Grundgesetzes): »Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.«
Es ist bemerkenswert, dass dieser »Ablösebefehl« der Verfassung bis zum heutigen Tag nicht erfüllt wurde, was zur Folge hat, dass die Gehälter katholischer und evangelischer Bischöfe nicht zuletzt auch mit den Steuergeldern konfessionsfreier Menschen bestritten werden. Allein 2018 lagen diese aus dem allgemeinen Steuertopf aufgebrachten Staatsleistungen an die Kirchen bei über 538 Millionen Euro. Warum, so fragt man sich, werden diese Staatsleistungen noch immer gezahlt? Einige Politikerinnen und Politiker behaupten, der Staat könne sich eine Ablösung gar nicht leisten, da er auf einen Schlag eine sehr hohe Summe aufbringen müsste. Doch dieses Argument ist völlig abwegig. Denn durch die Milliardenbeträge, die der Staat den Kirchen – gegen den Auftrag der Verfassung – seit 100 Jahren gezahlt hat, ist jede Ablösesumme, die man 1919 theoretisch hätte veranschlagen können, längst schon abgegolten.
Nun sind diese jährlichen Zahlungen von mehr als 500 Millionen nur Peanuts, wenn man sie mit den jährlichen Kirchensteuereinnahmen in Höhe von zehn Milliarden Euro vergleicht. Allerdings kommen für diese Einnahmen – im Unterschied zu den »Staatsleistungen« – nicht alle Steuerzahler auf, sondern bloß diejenigen, die Kirchenmitglieder sind. Wo also liegt das Problem? Ganz einfach: In Artikel 136 der Weimarer Verfassung (und damit auch in Art. 140 des Grundgesetzes) heißt es: »Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen.« Die Weimarer Republik hat sich an diese Verfassungsvorgabe gehalten – nicht jedoch die Bundesrepublik Deutschland, die stattdessen auf eine Nazi-Regelung aus dem Jahr 1934 zurückgegriffen hat, nämlich auf den Eintrag der Konfessionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte, durch den nicht nur staatliche Behörden, sondern auch sämtliche Arbeitgeber von der etwaigen Religionszugehörigkeit oder Konfessionsfreiheit ihrer Arbeitnehmer in Kenntnis gesetzt werden.
Dieser seit 70 Jahren bestehende Verfassungsbruch hat gravierende Folgen – nicht zuletzt deshalb, weil die kirchlichen Sozialkonzerne Caritas und Diakonie die größten nichtstaatlichen Arbeitgeber Europas sind. Dank der massiven Unterstützung des Staates dominieren sie seit Jahrzehnten die sogenannte »freie Wohlfahrtspflege« von der Medizin über die Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Altenpflege. Menschen, die in diesen Segmenten tätig sind, unter anderem ErzieherInnen, AltenpflegerInnen, ÄrztInnen, PsychologInnen und PädagogInnen, können es sich in vielen Fällen gar nicht leisten, aus der Kirche auszutreten, da sie befürchten müssen, von einem kirchlichen Arbeitgeber entweder entlassen oder gar nicht erst angestellt zu werden. Für sie steht das Recht auf Religionsfreiheit nur auf dem Papier. Dieses Problem ließe sich jedoch leicht entschärfen, wenn der Staat sich endlich an seine Verfassung halten und den automatischen Einzug der Kirchensteuer über den Arbeitgeber abschaffen würde. Dass er stattdessen zugunsten der Kirchen auf eine verfassungswidrige Nazi-Regelung zurückgreift, ist ein Skandal, der viel zu wenig Beachtung findet.
Der milliardenschwere Wohlfahrtsmarkt, auf dem Caritas und Diakonie Umsätze erzielen, vor denen Dax-Unternehmen neidvoll erblassen, zeigt in besonderem Maße, wie intim das Verhältnis der angeblich getrennten Partner Staat und Kirche noch immer ist: Nicht ohne Grund hat die Monopolkommission der Bundesregierung bereits vor 20 Jahren die »kartellartigen Absprachen« zwischen dem Staat und den Wohlfahrtsverbänden angeprangert, da sie den Wettbewerb blockieren und den Status quo schützen, in dem die kirchlichen Anbieter den Markt beherrschen. Geändert hat sich durch die scharfe Rüge der Monopolkommission kaum etwas: In vielen ländlichen Regionen gibt es noch immer keine Alternativen zu Caritas und Diakonie, was dazu führt, das religionsfreie Menschen ausgerechnet in besonders schwierigen Phasen ihres Lebens auf die Unterstützung von Institutionen angewiesen sind, denen sie möglicherweise zutiefst misstrauen. Man denke nur an die vielen Tausende von Heimkindern, die in konfessionellen Einrichtungen als billige Arbeitskräfte ausgebeutet, körperlich und psychisch misshandelt oder sexuell missbraucht wurden – und nun befürchten müssen, ihre letzten Jahre ausgerechnet in einem konfessionellen Altersheim zu verbringen.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte der Heimkinder hat gezeigt, dass in kirchlichen Heimen die wohl schwersten Menschenrechtsverletzungen auf deutschem Boden seit dem Zweiten Weltkrieg stattgefunden haben. Doch der Staat griff nicht ein. Statt die Opfer zu schützen, schützte er die Täter – damals (durch die Verletzung der Aufsichtspflicht) wie heute (durch das Aushandeln von »Entschädigungen«, die im internationalen Vergleich empörend gering sind!). Hier zeigen sich die Folgen der Missachtung eines weiteren 100-jährigen Verfassungsgebots, nämlich des Artikels 137 Absatz 3 der Weimarer Verfassung (über Art. 140 ebenfalls Bestandteil des bundesdeutschen Grundgesetzes), der da lautet: »Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.« Wichtig ist in diesem Fall der oft vernachlässigte Zusatz »innerhalb des für alle geltenden Gesetzes«, denn er besagt, dass die Religionen keineswegs über dem Gesetz stehen und dass der Staat es unter keinen Umständen zulassen darf, dass Religionsgemeinschaften Verstöße gegen allgemeine Gesetze als »interne Angelegenheiten« regeln. Letzteres geschieht jedoch immer wieder, wie der jüngste Missbrauchsskandal der katholischen Kirche gezeigt hat. Klar ist: Hätte die Mafia einen anonymisierten Forschungsbericht über den massenhaften sexuellen Missbrauch innerhalb der eigenen Organisation vorgelegt, wäre schon am nächsten Morgen ein ganzes Bataillon von Polizisten ausgerückt, um die Archive zu durchsuchen. Als jedoch die Katholische Kirche im September 2018 einen Bericht veröffentlichte, der nachwies, dass sich in ihren Reihen 1670 Kleriker befinden, die in mehr als 6000 Fällen sexuellen Missbrauch begangen haben, geschah rein gar nichts! Es bedurfte schon bundesweiter Strafanzeigen durch das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sowie sechs renommierte Juraprofessoren, bis zumindest einige Staatsanwaltschaften in Erwägung zogen, in dieser Angelegenheit vielleicht doch einmal tätig zu werden. Mit rechtsstaatlichem Handeln hat dies wenig zu tun.
So skandalös all dies ist, es handelt sich bloß um die Spitze des Eisbergs. Denn die weltanschauliche Schieflage des deutschen Staates zeigt sich nicht nur in den offenkundigen Privilegien der Kirchen, die als »Körperschaften des öffentlichen Rechts« als »Staaten im Staate« agieren können, mit öffentlichen Geldern Kinder indoktrinieren dürfen (»Missionsbefehl«) und in nahezu allen öffentlichen Gremien (vom Ethikrat bis zum Rundfunkrat) stark überrepräsentiert sind. Die Greifarme der »Kirchenrepublik Deutschland« reichen tiefer: Sie haben Einfluss auf fast alle Aspekte des menschlichen Lebens.
Vor dem Gesetz sind alle gleich? Nicht in Deutschland!
Um den gesamten Umfang der religiös bedingten Beschneidungen der bürgerlichen Freiheiten zu erfassen, müssen wir uns die Grundprinzipien des liberalen Rechtsstaates vor Augen führen. Im Kern sind sie bereits in Artikel 1 der UN-Menschenrechtserklärung von 1948 enthalten, auf die sich das deutsche Grundgesetz von 1949 stützt: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.« Wir alle kennen den Wortlaut dieses ersten Menschenrechtsartikels, vermutlich aber ist nur wenigen bewusst, dass er gleich drei fundamentale Rechtsprinzipien enthält, die für den modernen Rechtsstaat verbindlich sind:
– das Prinzip der Liberalität, das mit dem Wort »frei« angesprochen wird. Es besagt, dass mündige Bürgerinnen und Bürger tun und lassen dürfen, was immer sie wollen, solange sie nicht gegen geschützte Interessen Dritter verstoßen. (Im deutschen Grundgesetz spiegelt sich dies in Artikel 2 wider, der die »freie Entfaltung der Persönlichkeit« zum Inhalt hat)
– das Prinzip der Egalität, das mit dem Wort »gleich« angedeutet wird. Es verbietet jegliche Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. (Im Grundgesetz wird dies in Artikel 3, der »Gleichheit vor dem Gesetz«, abgehandelt.)
– das Prinzip der Individualität, welches mit dem Begriff der »Würde« einhergeht. Denn die unantastbare Menschenwürde, deren Achtung und Schutz nach Artikel 1 des Grundgesetzes »Verpflichtung aller staatlichen Gewalt« ist, kann nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg definiert werden. Vielmehr gilt: Die Würde des Einzelnen ist dadurch bestimmt, dass der Einzelne über seine Würde bestimmt – nicht der Staat oder eine wie auch immer geartete Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
Aufgrund dieser Verfassungsvorgaben darf der Gesetzgeber nur dann in die bürgerlichen Freiheiten eingreifen, wenn er hierfür eine rationale, evidenzbasierte und weltanschaulich neutrale Begründung vorlegen kann. Was heißt das? Nun, der Staat muss bei jeder Rechtsnorm nachweisen können, a) dass diese widerspruchsfrei aus der Verfassung abgeleitet wurde (würde der Gesetzgeber aus der »Gleichheit vor dem Gesetz« die Ungleichbehandlung von Mann und Frau folgern, wäre dies nicht »rational«), b) dass ein unterstellter Sachverhalt auch empirisch feststellbar ist (wenn keine Belege dafür vorliegen, dass eine angeblich justiziable Handlung reale Interessen verletzt, ist das Eingreifen des Staates nicht »evidenzbasiert«) und c) dass die Rechtsnorm nicht auf spezifischen weltanschaulichen Überzeugungen beruht (wenn ein Gesetz nur vor dem Hintergrund der »katholischen Sittenlehre« verständlich erscheint, ist es nicht »weltanschaulich neutral«). Gelingt dem Gesetzgeber ein solcher dreifacher Nachweis nicht, so darf er die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise einschränken.
So weit, so klar. Leider aber wird diese Verfassungsvorgabe häufig ignoriert. Tatsächlich wird der Rechtsgrundsatz »In dubio pro libertate« (»Im Zweifel für die Freiheit«) in Deutschland oft in ein »In dubio pro ecclesia« (»Im Zweifel für die Kirche«) umgemünzt. Aus diesem Grund sind vor dem deutschen Gesetz auch längst nicht alle Menschen gleich. Denn das Gesetz ist in vielen Fällen parteiisch zugunsten der Vertreterinnen und Vertreter überholter christlicher Sittlichkeitsvorstellungen – zwar nicht mehr so offenkundig wie noch in den 1950er Jahren, als das Bundesverfassungsgericht (!) die staatliche Verfolgung der Schwulen mit dem »christlichen Sittengesetz« begründete, aber dennoch in einem Ausmaß, das atemberaubend ist. Eine Folge dieser weltanschaulichen Schieflage des Staates ist, dass Richter mitunter gezwungen sind, Menschen zu verurteilen, deren Anliegen sie eigentlich teilen, und denen Recht zu geben, die nach rationalen Kriterien objektiv im Unrecht sind.
Freiheitsbeschränkungen von der Wiege bis zur Bahre
Letzteres wurde mir wieder einmal bewusst, als ich im Herbst 2018 den Prozess gegen die Ärztin Kristina Hänel im Landgericht Gießen verfolgte. Hänel war in erster Instanz verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite darauf hingewiesen hatte, sie würde Schwangerschaftsabbrüche durchführen, was nach § 219a Strafgesetzbuch (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) bis Anfang 2019 strikt verboten war. (Übrigens folgte die Bundesrepublik Deutschland auch hier der Nazigesetzgebung, nämlich dem »Gesetz zur Abänderung strafrechtlicher Vorschriften« vom 26. Mai 1933). Der Richter machte in der Berufungsverhandlung deutlich, dass er große Sympathien für das Anliegen Kristina Hänels hege und dass der Staat in gravierender Weise in die Grundrechte von ÄrztInnen und ungewollt schwangeren Frauen eingreife. Dies sei aber nach herrschender Rechtsmeinung (Urteile des Bundesverfassungsgerichts in den 1970er und 1990er Jahren) dadurch legitimiert, dass bereits der Embryo »Menschenwürde« besäße und Träger von Grundrechten sei, weshalb das Urteil der ersten Instanz bedauerlicherweise nicht aufgehoben werden könne.
Jetzt, da ich dies schreibe (Ende Januar 2019), hat die Bundesregierung einen »Kompromiss« ausgehandelt, um die Proteste zu entschärfen, welche die Verurteilung Kristina Hänels ausgelöst haben. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen, müssen sich dabei aber auf amtliche Informationen beschränken. Ansonsten bleibt alles beim Alten: Der Schwangerschaftsabbruch soll weiterhin als »rechtswidrig« gelten und die betroffenen Frauen müssen sich weiterhin einer Zwangsberatung unterziehen, in dessen Zentrum der »Schutz des ungeborenen Lebens« steht, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Legitimiert werden diese Eingriffe in die Selbstbestimmungsrechte der Frauen weiterhin mit der »herrschenden Meinung«, dass schon der Embryo »Menschenwürde« besäße.
Womit aber lässt sich diese »herrschende Meinung« begründen? Der Verweis auf Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes »Die Würde des Menschen ist unantastbar« gibt dies nicht her. Im Gegenteil! Denn die »unantastbare Würde« des Menschen wird hier mit den »unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten« in Verbindung gebracht. In Artikel 1 der Menschenrechtserklärung steht aber klar und deutlich, dass alle Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten geboren sind – mit gutem Grund heißt es dort nicht, dass sie mit gleicher Würde und gleichen Rechten gezeugt wurden.
Sucht man nach der eigentlichen Quelle für die merkwürdige deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch und Embryonenschutz, so landet man nicht bei der UN-Menschenrechtserklärung, sondern bei einem der größten Verächter der Menschenrechtsidee: Papst Pius IX. Dieser als besonders rückständig bekannte Pontifex hatte 1869 das Konzept der »Simultanbeseelung« (Beseelung im Moment der Befruchtung der Eizelle) zur unhinterfragbaren »Glaubens-Wahrheit« gemacht. Zuvor waren Katholiken oft von dem alternativen Konzept der »Sukzessivbeseelung« ausgegangen, welches besagt, dass sich die »Seele« in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten erst entwickelt, was Abbrüche bis zu diesem Zeitpunkt erlaubte.
Theologisch begründet war die Entscheidung des Papstes durch ein besonders obskures Dogma, das er bereits 15 Jahre zuvor erlassen hatte, nämlich das »Dogma der unbefleckten Empfängnis Mariens«, wonach nicht nur der »Heiland«, sondern schon dessen Mutter »erbsündenrein« empfangen wurde. Offenkundig litt Pius IX. nach der Verkündigung dieses Dogmas im Jahre 1854 sehr unter dem Gedanken, dass die »sündenfrei« empfangene Gottesmutter nach dem Konzept der »Sukzessivbeseelung« in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten »vernunft- und seelenlose Materie« gewesen sein könnte. Also erhob er 1869 zu Ehren der »Heiligen Jungfrau« die »Simultanbeseelung« zur verbindlichen »Glaubens-Wahrheit« – eine Posse, über die man schmunzeln könnte, würde sie nicht noch heute die Gesetze des angeblich »säkularen Staates« bestimmen!
Indem der deutsche Gesetzgeber das katholische Glaubensdogma der »Simultanbeseelung« (wenn auch in leicht abgeschwächter Form) zur allgemein gültigen Norm erhebt (nämlich in den Paragraphen 218 bis 219b Strafgesetzbuch/StGB, die den Schwangerschaftsabbruch regeln), verstößt er in empfindlicher Weise gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität. Er privilegiert Menschen, die mit den Vorgaben der katholischen Amtskirche übereinstimmen (zweifellos nur eine kleine Teilmenge der Kirchenmitglieder) und diskriminiert all jene, die diese Überzeugungen nicht teilen – nicht nur die vielen Menschen, die religiöse Konzepte per se ablehnen, sondern beispielsweise auch gläubige Juden (für die das menschliche Leben erst mit der Geburt beginnt) oder Muslime (für die der Fötus erst ab dem 120. Tag der Schwangerschaft beseelt ist).
Wie müsste demgegenüber eine Gesetzgebung aussehen, die den auch grundlegenden Anforderungen einer rationalen, evidenzbasierten, weltanschaulich neutralen Begründung genügt? Nun, zunächst einmal müsste sie die empirischen Fakten zur Kenntnis nehmen, die für die ethische und juristische Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs relevant sind. Interessant sind dabei unter anderem die folgenden beiden Punkte:
– Erwiesenermaßen geht etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen spontan wieder ab, was nur in knapp 20 Prozent der Fälle überhaupt bemerkt wird. Angesichts dieser Häufigkeit des natürlichen Aborts ist es geradezu absurd, dass der Gesetzgeber die Folgen des künstlichen Aborts, also des Schwangerschaftsabbruchs, derart dramatisiert, dass er den betroffenen Frauen eine »zumutbare Opfergrenze« (§ 219 StGB) abverlangt. (Nebenbei bringt diese empirische Tatsache auch die Anhänger der »Simultanbeseelung« in Bedrängnis: Denn warum sollte »Gott« jedem Embryo eine »ewige Seele« einhauchen – und sie kurz darauf der Hälfte von ihnen wieder aushauchen? Ist der »Allmächtige« etwa verwirrt oder hat er gar »Spaß« am Abort?)
– Embryonen verfügen nachweislich nicht über personale Eigenschaften (etwa Ich-Bewusstsein), sie sind nicht einmal leidensfähig, haben daher auch keinerlei Interessen, die in einem Konflikt ethisch oder gar juristisch berücksichtigt werden könnten. Erst mit der 20. Schwangerschaftswoche beginnt die Entwicklung der Großhirnrinde, so dass wir es ab einer bestimmten Entwicklungsstufe des Fötus (nicht des Embryos.) mit einem empfindungsfähigen Lebewesen zu tun haben, dessen »Interessen« in einer Güterabwägung beachtet werden können.
Daraus ist zu folgern: Der Gesetzgeber kann zwar mit rationalen, evidenzbasierten, weltanschaulich neutralen Gründen verfügen, dass Spätabtreibungen nur in Ausnahmefällen zulässig sind, um entwickelten Föten Leid zu ersparen. Derartige Gründe liegen aber nicht vor, wenn der Staat bewusstseins- und empfindungsunfähigen Embryonen »ein eigenes Recht auf Leben« einräumt und dieses vermeintliche »Recht« gegen die Selbstbestimmungsrechte der Frauen ausspielt. Deshalb sind die aktuell geltenden Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland eindeutig verfassungswidrig – auch wenn das Bundesverfassungsgericht in den 1970er und 1990er Jahren von katholischen Lobbyisten so stark bedrängt wurde, dass es diesen klaren Verfassungsbruch nicht als solchen erkennen konnte bzw. wollte! Wenn also ungewollt schwangere Frauen weiterhin Zwangsberatungen über sich ergehen lassen müssen, wenn es dabei bleibt, dass der Schwangerschaftsabbruch als »prinzipiell rechtswidrig« eingestuft wird, so handelt es sich dabei um nichts anderes als um religiöse Schikane, die dem demokratischen Verfassungsstaat zwingend untersagt ist!
Was ich hier für die Frage des Schwangerschaftsabbruchs kurz skizziert habe, trifft in ähnlicher Form auf viele andere Bereiche unseres Lebens zu. Tatsächlich bestimmen nicht zuletzt irrationale, kontrafaktische, weltanschaulich parteiische (mit christlichen Glaubensvorstellungen begründete) Vorgaben darüber, was man uns in öffentlichen Bildungsinstitutionen beibringt, welche Rechte wir als Kinder haben, für welche Zwecke unsere Steuergelder ausgegeben werden, was in den öffentlichen Medien gesendet wird, was wir offiziell zu feiern haben, ja sogar, welche Drogen wir konsumieren dürfen und welche nicht. Auf all diese Punkte kann ich im Rahmen dieses Textes nicht eingehen. Springen wir stattdessen von der ersten Phase des Lebens zur letzten Phase.
Auch bei den Regelungen zur Sterbehilfe muss der liberale Rechtsstaat peinlich genau darauf achten, dass seine Gesetze die Pluralität der Würdedefinitionen seiner Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. So muss er es einem strenggläubigen Katholiken ermöglichen, den Überzeugungen von Papst Johannes Paul II. zu folgen, der meinte, man müsse als Sterbender das »Kreuz Christi« auf sich nehmen und das Leiden akzeptieren, da das Leben ein »Geschenk Gottes« sei, über das der Mensch nicht verfügen dürfe. Er muss es aber auch einem Anhänger der Philosophie Friedrich Nietzsches erlauben, »frei zum Tode und frei im Tode« zu sein.
Zwischen der Ächtung des Suizids bei Johannes Paul II. und dem Lob des Freitods bei Nietzsche gibt es ein breites Spektrum an unterschiedlichen weltanschaulich geprägten Wertehaltungen, über die seit Jahrhunderten gestritten wird. An diesem Streit darf sich selbstverständlich jedes Mitglied der Zivilgesellschaft beteiligen, der liberale Rechtsstaat muss sich dabei jedoch zurückhalten. Auf gar keinen Fall darf er sich – wie dies 2015 bei der Verabschiedung des »Sterbehilfeverhinderungsgesetzes« § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) geschehen ist – zum Anwalt einer spezifischen, nämlich christlichen Weltanschauung machen und deren Werte zur allgemeinverbindlichen Norm erheben.
Man mache sich diese Ungeheuerlichkeit bewusst: Obgleich 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger (!) für eine Liberalisierung der Sterbehilfe votierten, beschlossen deren parlamentarische Vertreterinnen und Vertreter die Kriminalisierung, indem sie die ärztliche Freitodhilfe unter Strafe stellten. Die Parlamentarier folgten den Vorgaben der katholischen Amtskirche so weit, dass sie ein Gesetz verabschiedeten, das schwerstkranke Menschen katastrophalen Risiken ausliefert und ihnen die letzte Chance auf Selbstbestimmung nimmt, weil verantwortungsvolle Ärzte von nun an mit empfindlichen Strafen bedroht werden, wenn sie ihren Patienten in deren schwersten Stunden zur Seite stehen. (Falls Sie also irgendwann einmal qualvoll sterben müssen, wissen Sie, wem Sie das zu verdanken haben!)
Viele, die 2015 für das »Sterbehilfeverhinderungsgesetz« stimmten, begründeten dies mit ihrem »Gewissen« als Christen, wobei sie sich auf Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes beriefen, wo es heißt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als »Vertreter des ganzen Volkes … an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen« sind. Tatsächlich aber zielt die »Gewissensformel« der Verfassung, die 1919 durch den jüdischen Sozialisten Oskar Cohn eingebracht wurde, keineswegs auf das private, womöglich gar religiös aufgeladene Gewissen des Abgeordneten ab, sondern auf das professionelle Gewissen eines Berufspolitikers, der seine Entscheidungen »nach bestem Wissen und Gewissen« treffen sollte.
Es geht hier also nicht um die religiöse »Verantwortung vor Gott«, sondern einzig und allein um die politische Verantwortung gegenüber den Menschen, deren Interessen im Parlament vertreten werden, sowie um die rechtsstaatliche Verantwortung gegenüber den Vorgaben der Verfassung, die bei jeder parlamentarischen Entscheidung zu berücksichtigen sind. Mit anderen Worten: Gerade gewissenhafte Politikerinnen und Politiker sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass sie gar nicht das Recht besitzen, ihre privaten Glaubensüberzeugungen zur allgemeinen Rechtsnorm zu erheben, nach der sich Andersdenkende richten müssen. Gerade sie müssten dem Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates folgen – notfalls auch gegen anderslautende (weltanschaulich parteiische) Vorgaben der eigenen Fraktion.
Wie weit die Fangarme der »Kirchenrepublik Deutschland« tatsächlich greifen, zeigt der Umstand, dass man sich ihnen nicht einmal durch den Tod entziehen kann. Denn in Deutschland herrscht Friedhofszwang – auch dies ein Rückgriff auf die Gesetzgebung der Nazis, nämlich auf das von Adolf Hitler und Wilhelm Frick unterzeichnete Gesetz zur Feuerbestattung aus dem Jahr 1934. Daher dürfen Angehörige in Deutschland nicht tun, was in vielen anderen Ländern der Welt erlaubt ist, nämlich den Wunsch der Verstorbenen erfüllen, ihre Asche im eigenen Garten zu verstreuen. Theologischer Hintergrund des Friedhofszwangs ist die Vorstellung von der »leiblichen Auferstehung der Toten«, die bis zum Tag des Jüngsten Gerichts in »geweihter Erde« ruhen sollen. Wir sehen: Wie so viele andere Normen des Staates beruhen auch die Bestattungsgesetze auf einem weltanschaulich parteiischen, vordemokratischen Rechtsverständnis, das dringend der Korrektur bedarf.
Es ist Zeit für einen grundlegenden Wandel!
Nun fragt man sich vielleicht, wie es sein kann, dass so viele Gesetze gegen die Verfassung verstoßen, ohne dass dies einen Aufschrei beispielsweise in den Rechtswissenschaften hervorruft. Ich führe dies auf ein Phänomen zurück, das ich als »blinden Fleck des deutschen Rechtssystems« bezeichne. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Deutschland lange Zeit ein genuin christliches Land war, in dem deutlich mehr als 90 Prozent der Bevölkerung der katholischen oder evangelischen Kirche angehörten (1871: 98,6 Prozent, 1939: 95 Prozent, 1970: 93,6 Prozent). Vor dem homogenen Hintergrund einer christlich geprägten Gesellschaft fiel den meisten Rechtsexperten offenbar gar nicht auf, dass weder die Gesetze des Staates noch ihre juristische Auslegung dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität genügten. Dies ist wohl erst jetzt in einer weitgehend säkularisierten, entchristlichten, weltanschaulich pluralen Gesellschaft erkennbar geworden, weshalb sich auch jetzt erst der Druck erhöht, grundlegende Reformen einzuleiten.
Fakt ist, dass in den letzten 50 Jahren ein fundamentaler gesellschaftlicher Wandel stattgefunden hat. Die Kirchen haben einen beträchtlichen Teil ihrer Mitglieder verloren, der Bevölkerungsanteil der »praktizierenden Gläubigen« ist auf magere 12 Prozent zurückgegangen. Inzwischen leben in Deutschland deutlich mehr konfessionsfreie Menschen als Katholiken oder Protestanten. In vielen Großstädten stellen sie bereits heute über 50 Prozent der Bevölkerung, und in absehbarer Zeit wird dies auf ganz Deutschland zutreffen. Politische Mehrheiten wird es daher in Zukunft nicht mehr gegen die Interessen der konfessionsfreien Menschen geben, sondern nur noch im Einklang mit ihren Interessen.
Daher ist nun endgültig der Zeitpunkt gekommen, um die Privilegien der Kirchen abzuschaffen. Sie sollten nicht mehr Rechte besitzen als andere gesellschaftliche Organisationen auch. (Damit könnte man in eleganter Weise auch dem Bestreben der Islamverbände entgegentreten, die für sich ebenfalls »religiöse Sonderrechte« reklamieren.) Machen wir den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern des Landes also unmissverständlich klar, dass eine weitere Missachtung des Gebots der weltanschaulichen Neutralität des Staates nicht länger toleriert werden kann!
Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel hat in den letzten Monaten Tausende von Menschen dazu gebracht, auf die Straße zu gehen, um gegen die Gängelungen des § 219a StGB und für eine Stärkung des sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmungsrechts zu demonstrieren. Aber §219a StGB ist, wie wir gesehen haben, kein Einzelfall: Es gibt in Deutschland unzählige Gesetze, die bürgerliche Freiheiten aufgrund von irrationalen, kontrafaktischen, weltanschaulich parteiischen Vorgaben beschneiden. Nutzen wir also das Jahr 2019 mit seinen Verfassungsjubiläen »70 Jahre Grundgesetz« und »100 Jahre Weimarer Verfassung«, um diesen rechtspolitischen Skandal ins öffentliche Bewusstsein zu bringen! 100 Jahre Verfassungsbruch sind wahrlich mehr als genug! Es ist an der Zeit, die »Kirchenrepublik Deutschland« hinter uns zu lassen und dafür zu sorgen, dass aus Verfassungstext endlich Verfassungswirklichkeit wird.
CARSTEN FRERK
Seid umschlungen Millionen!
Die Kirchen und unser Geld Über Vermögen, Subventionen, Immobilien – und andere zweifelhafte Besitzstände
»Die Kirche ist reich – an Menschen«, so lautete jahrzehntelang eine der beständigsten Antworten von Kirchenfunktionären, wenn sie zu den Finanzen und dem Vermögen der Kirchen in Deutschland befragt werden. Dazu passt dann auch das Sprichwort: »Arm wie eine Kirchenmaus«. Warum? Weil es in den Kirchen keine Speisekammern gibt.
Das hat in Deutschland insofern Tradition, da – im Unterschied zu den USA – nur eine arme Kirche als glaubwürdig angesehen wird, getreu dem Jesus-Wort: »Mein Reich ist nicht von dieser Welt.«
Im Herbst 2013 gab es allerdings den »Finanzskandal« um den Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, der als »Prunk- und Protzbischof« geschmäht wurde. Im Zentrum der Medien- und Empörungswelle stand vor allem die vorgeblich 15.000 Euro teure Badewanne, und der Präsident der Caritas warnte seine Kirche: »Die Spenden brechen ein!«
Dass der Bischöfliche Stuhl des Bistums Limburg, als Rechtsträger, ein institutionelles Vermögen des Bischofs von mehr als 100 Millionen Euro besitzt, ging dabei unter. Schließlich musste der Bischof seinen Platz räumen, aber die ganzen Emotionen hatten zur Folge, dass die beiden Kirchen in eine überraschende Transparenz-Offensive gingen. Hatten sie jahrzehntelang geschwiegen, so legten die meisten Bistümer und Landeskirchen in den vergangenen Jahren nun Finanzberichte bzw. Bilanzen vor.
Das ist ein Anfang, denn sie wurden nach den Prinzipien des Handelsgesetzbuches angefertigt, das heißt alle Bewertungen erfolgen nach dem Niederstwertprinzip. Bei Beteiligungen brauchen nur die Anteile an den Stammeinlagen genannt zu werden, und Immobilien werden linear abgeschrieben und stehen nach 30 bzw. 40 Jahren nur noch mit dem »Erinnerungswert« von einem Euro in der Bilanz – auch wenn es eine 1a-Geschäftslage ist, mit einem aktuellen Marktwert von beispielsweise 30 Millionen Euro. Die vielen Immobilien im Kirchenbesitz (rund 87.000 Gebäude – ohne die 38.000 Kirchengebäude, die in Deutschland stehen) sind noch nicht bewertet, und in den Finanzberichten ist also noch »viel Luft nach oben«.
Die in den Finanzberichten vorrangig genannten Kapitalvermögen waren aber bereits überraschend hoch. Das Erzbistum Paderborn nennt (2015) ein Vermögen von 4,2 Milliarden Euro, das Erzbistum Köln 3,5 Milliarden Euro, das Erzbistum München und Freising 3,3 Milliarden Euro usw. Rechnet man die bisher veröffentlichten Zahlen der katholischen Bistümer zusammen, ergibt das 20,4 Milliarden Euro. Für die evangelischen Landeskirchen sind es 4,6 Milliarden Euro (Württemberg), 3,5 Milliarden (Bayern), 1,8 Milliarden (Rheinland) usw., zusammen 12,5 Milliarden Euro. Beide Kirchen nennen also insgesamt 32,9 Milliarden Euro Vermögen – nach dem Niederstwertprinzip. Diese Angaben beziehen sich zudem nur auf die Rechtsträger Bistum bzw. Landeskirche, in ihnen sind keinerlei Finanzen und Vermögen der Kirchengemeinden, der kirchlichen Organisationen und Stiftungen oder der Ordensgemeinschaften enthalten.
Obwohl es ein lobenswerter Anfang ist, gibt es dazu auch innerkirchlichen Widerspruch, der das traditionelle Schweigen weiter erhalten will.
Ein vielzitierter bekannter deutscher Dichter, Johann Wolfgang von Goethe, stellte in seinen Gesprächen mit Eckermann am 11. März 1832 fest: »Es ist gar viel Dummes in den Satzungen der Kirche. Aber sie will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe reichdotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der untern Massen.« Und das zu Recht.
Als eine Recherche ergab, dass die Kirchen zur Finanzierung ihrer beiden Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie nur 1,8 Prozent beitragen (alles andere zahlen die Krankenkassen, die Pflegekassen, die Patienten und der Staat) wurden von der Forschungsgruppen Weltanschauungen in Deutschland (fowid.de) 1000 Kirchenmitglieder befragt, wie sie dazu stünden. Die Frage lautete:
»Die Kirche unterhält mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer ja auch viele soziale Einrichtungen. Einmal angenommen, die Kirche würde von den Einnahmen aus der Kirchensteuer nur einen sehr geringen Teil oder gar nichts für soziale Zwecke ausgeben. Wäre das für Sie persönlich ein Grund, aus der Kirche auszutreten, oder wäre das für Sie kein Grund?«
Immerhin: 46 Prozent der befragten Kirchenmitglieder antworteten, dass sie aus der Kirche austreten würden, wenn es so wäre – wir wissen, dass es so ist. Also: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Das Gesamtvermögen der beiden Kirchen in Deutschland wird auf ein Volumen von bis zu rund 400 Milliarden Euro geschätzt. Der wirtschaftliche Jahresumsatz aller kirchlichen Organisationen auf rund 130 Milliarden Euro.
Wie ist es dazu gekommen, nicht nur in Deutschland, sondern generell, und gilt dieses Wirtschaftsvolumen auch in anderen Teilen der Welt? Gehen wir also zurück in die Entstehungsgeschichte des Christentums und betrachten – in aller Kürze – die Entstehung und die Eigenarten der Organisation »Christliche Kirche«. Es geht also um ihre Weltlichkeit, vor allem um das Marketing der Kirchen, insbesondere der katholischen, weltumfassenden Kirche.
Kirche und Marketing
Die Geschichte der Unternehmensmarke »Christliche Kirche« lässt sich – in aller Kürze – auch mit Begriffen des Marktverhaltens und des Marketings beschreiben.
Paulus von Tharsus, der sich nach einem Erweckungserlebnis für den maßgeblichen Apostel hielt, startete eine feindliche Übernahme der Jesus-Gruppen, indem er die Zielgruppe erweiterte (Jesus hatte nur beschnittene Juden als Adressaten), das Vertriebsgebiet ausbaute (Missionsreisen im Imperium Romanum) und Prinzipien aufstellte, die neu sind: Die Auferstehung Jesu, der Gehorsam vor der Obrigkeit in Rom, die Bezahlung der Priester, das Schweigen der Frauen. Während Petrus, so viel wir wissen, sich als Vorsteher der Gemeinde in Jerusalem, als Manager verhielt (Organisation, Qualitätssicherung und Risikomanagement) hatte Paulus offensichtlich »Leadership Quality« (Vision, Kommunikation und Begeisterung). Seine Genialität zeigte sich unter anderem in der perfekten Beherrschung des »Advertising«, insbesondere des »Direktmarketings« in Mailings (Kettenbriefe an die Korinther, Galater, Epheser und viele andere) und in der Beeinflussung von »Opinion Leaders« vor Ort (Timotheus, Titus, Philemon). In seiner Kommunikation von »Unique Leadership« war das »Superiority Statement« für das Christentum konsequent.
Parallel entstand dazu in den ersten drei Jahrhunderten ein umfangreiches »Mission Statement« (Neues Testament) – mit dem man, in seiner Widersprüchlichkeit, alles begründen kann – und es wurde eine der größten »Positioning Operations« der europäischen Geschichte realisiert. Durch »Produktpiraterie« wird der beliebte Mithras-Kult (Sol invictus) und die weitverbreitete, aus Ägypten stammende Horus-/Isis-Verehrung als Jesus/Maria inkorporiert. Horus, der Falkengott, verschmilzt mit dem Auferstandenen, dem über den Tod siegreichen Christus. Unter dem Christusmonogramm PX (nicht mit dem lateinischen Kreuz) führte Kaiser Konstantin seine Legionen in die Schlacht, die man bekanntlich nicht mit Nächstenliebe gewinnt.
Insbesondere durch die Übernahme der heidnischen Feste – wie Weihnachten und Ostern – warf das Christentum die tradierte heidnische Spiritualität nicht über den Haufen, sondern dockte an bestehende Gemeinschaften an. Eine effiziente Form des »Community Marketing«. Werbeagenturen bezeichnen diese Strategie des »Trittbrettfahrens« auch als »Movement Marketing«.
Konstantin verschaffte der christlichen Gemeinde im Jahre 310 den offiziellen »Marktzugang« in Rom, und Kaiser Theodosius 380 die »Monopolstellung« als Staatsreligion. Damit war die »Uniqueness« erreicht und es begann die erfolgreiche Geschäftspartnerschaft zwischen Kirche und Staat. Beiden war bekannt, was der römische Historiker Titus Livius – er lebte von 59 vor bis 17 nach Christus – bereits festgestellt hatte: »Not lehrt beten!«
Damit waren alle Elemente für eine erfolgreiche Konzeption der »Copy Strategy« des Christentums beisammen. Wesentlich waren dabei: Der »Consumer Benefit« (das Versprechen der Gleichheit aller Menschen – nicht auf der Erde, aber vor Gott), die »Unique Selling Proposition«, das wesentliche Alleinstellungsmerkmal einer allumfassenden (katholischen) Staatsreligion, mit überzeugenden »Testimonials« (Jesus als Christus, Kaiser Konstantin und Kaiser Theodosius). Und das »Reason Why« war das Versprechen der Auferstehung von den Toten. Für alle.
Für die Kirche war die Bildung eines hierarchisch organisierten Klerus die Grundlage für den Geschäftsbetrieb ihres Machtwillens: Innerhalb der religiösen Gemeinschaft besteht eine Gruppe von geweihten Amtsträgern mit priesterlichen Funktionen (die Kleriker), die deutlich von den übrigen Gläubigen (den Laien) abgehoben sind. Das Basiskonzept ist dabei eine einfache, duale und robuste Unterscheidung, die auch Menschen verstehen, die nicht lesen und schreiben können: Die Menschen leben in einem Jammertal, da sie alle Sünder sind, Lügner, die in die Hölle kommen werden, wo sie unsägliche Qualen erleiden. Und Sterben tun sie alle, und dann sind sie tot. Davor kann sie nur eine einzige Organisation retten, die Kirche. Auch wenn der Mensch aus dem Paradies vertrieben wurde, so kann er doch durch Gott und seine Kirche Vergebung erlangen, die Wahrheit erkennen, ins Himmelreich kommen und erlöst werden. Den Tod braucht man nicht zu fürchten, er ist ein Doppelpunkt, für das wahre Leben und die Auferstehung. Und: Für alles das braucht es keine »Supporting Evidence«. Diese Ansatzpunkte wirken perfekt. Der einzelne Mensch, der um seine Schwäche weiß, wird von Kindesbeinen an in kirchliche Rituale eingeübt, die er verinnerlicht, und er wird in eine sozial-religiöse Gemeinschaft eingebunden, die ihm Halt gibt. Durch die partielle oder komplette Infantilisierung der Mitglieder, die den anmaßenden Klerus mit »Vater« anzusprechen haben, bleiben sie dem Vater – vom einfachen Pater über den Heiligen Vater bis hin zum Gott-Vater – dankbar für seine Sorge und seinen Schutz, und gleichzeitig haben sie Angst vor einer Bestrafung durch ihn, wenn sie sich falsch verhalten. Das nennt sich Ehrfurcht und ist staatliches Erziehungsziel in Bayern und in Nordrhein-Westfalen.
Und es entsteht ein ungewöhnlicher Nebeneffekt: Aus der Idee, dass alle Menschen Sünder seien, gibt es auch für den Klerus, das »Bodenpersonal« Gottes, keine Produkthaftung!
Mit anderen Worten: Jeder Mensch macht Fehler, wird Sünder, und trägt keine Verantwortung für sein Handeln oder seine Versprechen, wenn er mit Gott wieder im Reinen ist, und das geht – in der Beichte – nur mithilfe des geweihten Klerus.
Der Klerus ist eine »Flache Hierarchie« (»heilige Ordnung«) und über das »Corporate Design« des Collars (Priesterkragen) leicht erkennbar in drei Varianten: Pater/Priester (Soutane und Zingulum = Gürtel sind schwarz), Bischöfe (schwarze oder rote Soutane, rotes Zingulum), Papst (Soutane und Zingulum in weiß). Diese »Corporate Identity« gilt auch für alle Mönchs- und Nonnenorden, die an ihrem Habit (ihrer Kleidung) zu erkennen sind, das für alle Mitglieder genau gleich ist.
Im »Branding« ist die Einzigartigkeit des Markenzeichens »Christliches Kreuz« so stark, dass es diverse Untermarken integrieren kann und immer erkennbar bleibt. Das Ganze wird eingebettet in »Give Aways« (Andachtsbildchen und Fleißkarten), »Promotions« (Herz-Jesu-Bilder usw.) und Fan-Artikel (Devotionalien). »Merchandising« zu übersichtlichen Preisen!
Unübersehbar ist zudem die Anzahl der »Points of Sale« (Kirchengebäude), von denen es mehr als zehn Mal so viele gibt wie Filialen von ALDI Nord und ALDI Süd zusammen. Auch wenn die »Branded Utility« der Kirchturmglocken als Zeitangabe nicht mehr so stark ist, bleibt der »Flagship Store« in Rom ein Touristenmagnet.
Kirche und Membership Economy
Das besonders in Deutschland wirtschaftliche Erfolgsmodell »Katholische Kirche« beruht neben der exklusiven Geschäftspartnerschaft mit dem Staat auf einer »Membership Economy«, will heißen: Von der katholischen Kirche wird alles getan, um die Kirchenmitgliedschaft und damit das Zahlen der Kirchensteuer zu gewährleisten, was mithilfe des staatlichen Inkassos geschieht. Dazu zwei Beispiele:
Taufe, Firmung und Eucharistie sind die drei Sakramente, durch die der Mensch in die katholische Kirche eingegliedert wird. Die Taufe ist einerseits gleichsam ein Versprechen der Eltern, das Kind christlich zu erziehen, und andererseits der Beginn einer Kirchenmitgliedschaft. Damit diese Taufe und die Kirchenmitgliedschaft jedoch vollständig werden, ist katechetisch und kirchenrechtlich die Firmung zwingend vorgeschrieben. Das heißt, erst durch die Firmung des mit 14 Jahren kirchenrechtlich Erwachsenen wird die Kirchenmitgliedschaft bestätigt und endgültig.
Nun ist es aber so, dass sich beispielsweise im Erzbistum Köln nur rund 50 Prozent der Täuflinge auch firmen lassen. Ihre ohne ihre Zustimmung begonnene Kirchenmitgliedschaft müsste also von Seiten des Bistums beendet werden. Das geschieht jedoch nicht.
Noch ein weiterer Aspekt. Lange war umstritten, ob beim Austritt aus Religionsgemeinschaften, deren Mitgliedschaftsrecht an die staatlichen Austrittsgesetze anknüpft, erklärt werden kann, der Austritt solle nur für den staatlichen Bereich gelten, die Mitgliedschaft aber bestehen lassen. Die Folge dieses »Kirchenaustritt mit nur bürgerlicher Wirkung« wäre eine Mitgliedschaft ohne entsprechende Verpflichtungen (z. B. keine Zahlung von Kirchensteuer). Die Streitfrage hat sich aber dadurch erledigt, dass die staatlichen Kirchenaustrittsgesetze insoweit geändert wurden, als sie Zusätze und Bedingungen zur Austrittserklärung nicht mehr zulassen.
Tritt man in Deutschland aus der katholischen Kirche aus, wird man exkommuniziert, das heißt von den Sakramenten ausgeschlossen. Das hatte Papst Benedikt XVI. als unverhältnismäßig hart kritisiert, da die Exkommunikation nur bei Glaubensabfall oder Ungehorsam gegen einen Bischof vorgesehen sei. Die deutsche Bischofskonferenz erwiderte daraufhin, man werde bei der bewährten Praxis bleiben. Das entspräche dem Canon 222 des katholischen Kirchenrechts: »Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten.«
Diese beiden Beispiele zeigen, dass die katholische Kirche für den Geschäftserfolg auch pragmatisch bereit ist, katechetische Erfordernisse oder staatliche Gesetze zu missachten. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Bischöfe der katholischen Kirche in Deutschland sich mit diesen kompromisslosen Maßnahmen ökonomisch – im Hinblick auf die »Membership Economy« – absolut richtig verhalten.
Ein erster Blick scheint anderes zu bedeuten. Es ist richtig, dass sich der Filialbesuch in den »Points of Sale« (der regelmäßige Gottesdienstbesuch) von 1950 bis 2017 von 50 Prozent der Kirchenmitglieder auf zehn Prozent reduziert hat. Aber die Markentreue der Kundschaft zur Marke Kirche verringert sich vergleichsweise nur gering. Es sind im Mittel der Jahre von 1980 bis 2017 nur 0,6 Prozent pro Jahr. Das bleibt im Bereich des Überschaubaren.
Und vor allem zeigt es im Bereich der Ökonomie keine Auswirkungen, denn die Umsätze mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer steigen – und das ist ja das Ziel der »Membership Economy«. 2015 wurde die Sechs-Milliarden-Euro-Grenze überschritten. Das mittlere Wachstum der Kirchensteuereinnahmen der katholischen Bistümer (von 1991 bis 2017) liegt bei 2,1 Prozent. Und diese Einnahmen werden, trotz Mitgliederverlusten, weiter steigen. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat in einer Prognose (IW-Kurzbericht 78/2018) begründet geschätzt, dass die Kirchensteuereinnahmen der katholischen Bistümer bis zum Jahr 2023 auf 8,2 Milliarden Euro steigen werden und die der evangelischen Landeskirchen auf sieben Milliarden.
Es gibt allerdings auch Grenzen dieses Konzepts, denn als zur Beendigung der »Schummelei« der Kirchenmitglieder bei Zinserträgen 2015 die kompliziert organisierte Kapitalertragskirchensteuer in einem automatisierten Verfahren eingeführt wurde, mit einer anonymen, aber (so wörtlich) »gläubigerscharfen Abführung« der berechneten Kirchensteuer auf Kapitalerträge, häuften sich die Kirchenaustritte, vor allem die älterer Mitglieder, welche dies als unmoralischen Zugriff auf ihre sauer verdienten Spargroschen empfanden.
Dieser bemerkenswerte Erfolg der »Membership Economy« in Deutschland zeigt sich auch im Vergleich zu Österreich. Weil in Österreich der Kirchenbeitrag nicht an die staatliche Steuer gebunden ist, müssen die Kirchen selbst ermitteln, wer bei ihnen Mitglied ist und wie hoch das Einkommen – nach Selbsteinschätzung – dieser Mitglieder ist, und den Einzug des Beitrags selbst organisieren. In Deutschland sind die Mitgliederdaten der religiösen Körperschaften weitestgehend staatlich erfasst, und es wird in einer engen Geschäftspartnerschaft von Staat und Kirche bei der staatlich organisierten Steuerberechnung gleich mitberechnet, was von den Arbeitgebern für die Lohn- und Gehaltsabhängigen kostenlos monatlich zu berechnen und zu überweisen ist. Dieses finanzverfassungsrechtliche Unikat des staatlichen Inkassos erwirtschaftet für die beiden großen Amtskirchen in Deutschland an Einnahmen das vergleichsweise Dreifache von dem, was die Kirchenbeitragsstellen in Österreich realisieren.
Die Marketingexpertin Robbie Kellman-Baxter wurde einmal gefragt: »Was hat eine Firma von Mitgliedern?« Ihre Antwort: »Ein lebenslanger Kunde ist die Gans, die goldene Eier legt. Ich streiche jeden Monat Umsatz ein, das hilft unter anderem bei der Finanzplanung.« Dieses Phänomen »Leere Kirchen – volle Kassen« nennen andere Ökonomen: »Cash Cow«.
Staatsmonopolistischer Kapitalismus
In marxistischer Sicht gab (und gibt) es eine Beschreibung des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft in den westlichen Demokratien, die »Staatsmonopolitischer Kapitalismus (Stamokap)« genannt wurde. Kurz gesagt war es die Sichtweise, dass der Staat die Herausbildung von wenigen Konzernen fördere und diese institutionell wie finanziell bevorzuge. In kürzester Form wird es auf das Prinzip reduziert: »Einnahmen/Gewinne werden privatisiert, Kosten/Verluste sozialisiert«, das heißt von der Allgemeinheit bezahlt.
Konzerne wie Microsoft, Apple und Amazon suchen sich trickreich Länder wie Irland oder Luxemburg als Europasitz aus, weil sie dort am wenigsten Steuern zahlen. Die beiden Kirchen in Deutschland können insofern getrost zu Hause bleiben, denn ihre Einnahmen und Gewinne bleiben komplett steuerfrei. Für die beiden Kirchen waren das 2016, nur aus der Kirchensteuer, zusammen 11,6 Milliarden Euro.
Die Kosten hingegen werden weitgehend sozialisiert, das heißt, aus allgemeinen Steuergeldern werden die Kirchen, die Kirchenmitglieder und die kirchlichen Einrichtungen finanziert. Das waren (im Jahr 2009, aber die Größenordnung bleibt dieselbe) 19,3 Milliarden Euro. Größte Einzelpositionen sind dabei die Zuschüsse zu den konfessionellen Kindertagesstätten (3,9 Milliarden Euro), die Steuergelder, auf deren Einnahme der Staat durch die komplette Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe verzichtet (3,9 Milliarden Euro), die Steuerbefreiung der Kirchen (2,3 Milliarden Euro) sowie die Zuschüsse zu den Konfessionsschulen (2,3 Milliarden Euro).
Kirchensteuer und 1933
Die Geschäftspartnerschaft von Kirche und Staat hat die Besonderheit, dass der Juniorpartner Kirche sich so entwickelte, dass er den Anspruch hatte, der Seniorpartner mit Führungsanspruch zu sein. Frage: Wer ist in der »Pole Position« Nummer 1, der Staat oder die Kirche? Das ist eigentlich ganz einfach zu beantworten. Man betrachte sich ein Bild von der Krönung Kaiser Karls im Jahr 800 in Rom: Wer steht bei der Kaiserkrönung und wer kniet? Das ist eindeutig: Der Kaiser kniet.
Im Kölner Dom wird die lange Geschäftsverbindung von Kirche und Staat mit zwei Kirchenfenstern gewürdigt. Das eine zeigt Bonifatius, den Apostel der Deutschen, und das andere Kaiser Karl, genannt der Große, der den Zehnten zur Kirchenfinanzierung einführte. Die moderne Form davon ist: Die Kirchensteuer.
In der Weimarer Nationalversammlung musste 1919 die Frage der Staatskirche geklärt werden, und man entschied sich für das Konzept von »Freier Staat und Freie Kirche«, das heißt der institutionellen und finanziellen Trennung. Zur Sicherung der kirchlichen Bedürfnisse wurde dann in der Weimarer Reichsverfassung die Kirchensteuer im Deutschen Reich eingeführt. Da der Staat sowieso die bürgerlichen Steuerlisten bearbeitete, wurde ab 1920 vereinbart, dass der Staat nach der eingereichten Steuererklärung auch die Kirchensteuern berechnen sollte.
In dieser Geschäftspartnerschaft von Kirche und Staat gab es kein »Schummeln« zwischen Kirchenmitglied und Kirchen über die zu zahlende Steuer. Das Ganze funktionierte als »Vergangenheitssteuer«, da ja erst die staatliche Steuer festgesetzt werden musste, bevor die Kirchensteuer zum Zuge kam. Das wurde dann 13 Jahre später verbessert.
Vom Reichsfinanzminister wird im September 1933 angeordnet, dass auf der Lohnsteuerkarte, die 1925 eingeführt worden war, ab 1934 ein Religionseintrag vorzunehmen wäre. Das war nach der Weimarer Reichsverfassung verfassungswidrig. In Artikel 136 Absatz 3 heißt es: »Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.« Das hat aber die Nationalsozialisten nicht interessiert.
1949 wurde dieser Artikel der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz übernommen und so blieb – auf Wunsch der evangelischen Kirche und der USA – der Eintrag der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte bestehen. Vom Bundesverfassungsgericht sind bisher alle Klagen dagegen abgewiesen worden mit der Begründung: Dies sei nur ein marginaler Eingriff in die Grundrechte und für das staatliche Inkasso notwendig. Dieser Eingriff macht die Kirchensteuer sehr effizient, und es ist ein finanzverfassungsrechtliches Unikum auf der Welt, dass der Staat als Inkassounternehmen für eine nicht-staatliche Organisation tätig wird.
Durch diesen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte wird die Kirchensteuer zur »Gegenwartssteuer«. Nur die wenigsten Kirchenmitglieder kennen die genaue Höhe ihrer Kirchensteuer, da sie im Vergleich zu den Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträgen eher gering ist.
Was heißt das für die Geschäftspartnerschaft Kirche und Staat? Für das staatliche Inkasso erhalten die Finanzbehörden rund drei Prozent des Kirchensteueraufkommens. Das sind rund 300 Millionen Euro. Der Staat erspart dadurch den Kirchen eigene Kirchensteuerämter, deren Kosten sich auf rund 2,4 Milliarden Euro belaufen würden. Ersparnis der Kirchen: rund 2,1 Milliarden Euro. Die kostenlose Berechnung durch die Arbeitgeber (in der gleichen Größenordnung wie die Staatspauschale) spart rund 300 Millionen Euro. Die Summe der Stützungsmaßnahmen beläuft sich somit auf rund 2,4 Milliarden Euro. Als ein konfessionsfreier Unternehmer sich weigerte, diese Kirchensteuerberechnung durch seine Buchhaltung vornehmen zu lassen, ging der Instanzenzug sehr schnell bis zum Bundesverfassungsgericht, und das entschied: Der Arbeitgeber habe das zu tun, da es sich nicht um eine Pflicht gegenüber den Kirchen, sondern gegenüber dem staatlichen Fiskus handele.
Staatsleistungen und Subventionen
Aber das ist noch nicht alles an direkten Leistungen, welche der Staat für die Kirchen erbringt. Ein besonders strittiger Punkt sind dabei die Staatsleistungen.
Die Weimarer Reichsverfassung (1919) und das Grundgesetz (1949) verlangen, dass diese Staatsleistungen beendet, das heißt abgelöst werden. Geschehen ist seither nichts. Seit 1949 gibt es beinahe durchgehend einen Anstieg dieser »Staatsleistungen«: 2018 sind es 538 Millionen Euro.
Die Steigerungen kommen dadurch zustande, dass diese Zahlungen – als Personaldotationen – durch eine Anpassungsklausel an die Gehaltssteigerungen eines Staatsbeamten im mittleren nicht-technischen Dienst, Gehaltstufe 7, gebunden sind (evangelisch mit 2 Kindern, katholisch keine Kinder). 14 der 16 Bundesländer zahlen diese Personaldotationen, die Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen nicht.
In Hamburg gilt der Grundsatz: »Ein Hanseat kniet vor niemandem, auch nicht vor der Kirche.« Ein Bild im Festsaal des Hamburger Rathauses musste 1896, als dessen Neubau besichtigt wurde, dementsprechend überarbeitet werden, da vor Bischof Ansgar, einem Hamburger Bischof des Mittelalters, ein Knabe kniete, als Symbol für die Stadt Hamburg. Er wurde übermalt, und es blieb nur der leere Boden, wo vorher der Knabe gekniet hatte. Und als der Erste Bürgermeister Henning Voscherau 1994 – anlässlich der Errichtung des Erzbistums Hamburg – um Staatsdotationen angefragt wurde, soll er gesagt haben: »Wir haben seit 800 Jahren freiwillig kein Geld an Dritte gezahlt. Und dabei soll es bleiben.« In anderen Bundesländern wird das offensichtlich anders gesehen.
In den Subventionsberichten der Bundesregierung wird auch aufgelistet, dass der Staat durch die Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer von der Lohn- und Einkommensteuer als Sonderausgabe einen Einnahmeverzicht von rund 3,9 Milliarden Euro hinnimmt. Offizielle Begründung: »Begünstigung anerkannter Religionsgesellschaften und ihnen gleichgestellter Religionsgemeinschaften aus kirchen- und sozialpolitischen Erwägungen.« Historisch gesehen wollte man 1949, unter Freunden, dadurch das sozialpolitische Engagement der Kirchen würdigen, die über Gemeindekrankenschwestern und anderes einen Teil der Gesundheits- und Sozialpolitik aus eigenen Mitteln mittrugen. Das ist aber historisch überholt, da alle diese Dienstleistungen – als Teil von Caritas und Diakonie – heute weitestgehend nicht mehr von den Kirchen finanziert werden. Die Begünstigung blieb dennoch erhalten – laut Subventionsbericht: »Unbefristet.«
Caritas und Diakonie
Die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas (katholisch) und Diakonie (evangelisch) gehören weltweit zu den privaten Firmen mit den meisten Mitarbeitern: 617.000 bei der Caritas und 526.000 bei der Diakonie, zusammen 1.143.000. Ihr Umsatz beläuft sich zusammen auf rund 45 Milliarden Euro pro Jahr, von denen 98,2 Prozent öffentlich finanziert werden (Krankenkassen, Pflegeversicherung, Patienten und Staat).
Ein Vergleich mit bekannten deutschen Konzernen zeigt diese ökonomische Glanzrolle der kirchlichen Wohlfahrtsverbände in Deutschland. Sie beschäftigen ein Mehrfaches an Mitarbeitern in Deutschland als die Industriekonzerne und übertreffen sogar den Umsatz der Volkswagen AG in Deutschland.
Es haben: Siemens AG (118.000 Mitarbeiter – 11,1 Milliarden Euro Umsatz), Post AG (215.802 Mitarbeiter – 18,4 Milliarden Euro Umsatz), Daimler AG (170.034 Mitarbeiter – 23,9 Milliarden Euro Umsatz), Deutsche Bahn AG (197.985 Mitarbeiter – 24,1 Milliarden Umsatz) und Volkswagen AG (281.395 Mitarbeiter – 43,7 Milliarden Euro Umsatz).
Von der Wiege bis zur Bahre …
Aber auch außerhalb der bisher genannten drei Finanzräume, der verfassten Kirchen, der Caritas und der Diakonie, sowie den Dienstleistungen, die aus Steuergeldern finanziert werden, gibt es weitere Wirtschaftsbereiche, in denen die Kirchen ökonomisch aktiv sind.
Dazu gab es einen Leitsatz: »Von der Wiege bis zur Bahre: Christliche Talare!« Das will besagen: Sie werden in einem kirchlichen Krankenhaus geboren, gehen in eine kirchliche Kita und in eine Konfessionsschule, machen eine Lehre in einem der vielen kirchlichen Betriebe oder studieren an der Katholischen Universität Eichstätt bzw. einer der vielen kirchlichen Fachhochschulen, arbeiten dann bei einem kirchlichen Unternehmen, lesen eine Kirchenzeitung, schauen Bibel-TV und hören Domradio, fahren mit »Biblischen Reisen« in Urlaub, trinken Bier als »Klosterbräu« oder »Bischofswein«, lassen sich in kirchlichen Krankenhäusern behandeln und gehen, wenn sie alt geworden sind, in ein kirchliches Altersheim, dann in ein kirchliches Hospiz und werden auf einem kirchlichen Friedhof, dem »Gottesacker«, begraben.
Das alles lässt sich auch ökonomisch darstellen: Rechnet man die genannten Finanzkreise zusammen, so kommt man auf eine Größenordnung von rund 130 Milliarden Euro. Die deutsche Automobilindustrie hatte 2013 mit Produktion, Handel und Reparaturen einen Inlandsumsatz von 123 Milliarden Euro – also eine vergleichbare Größenordnung.
Kirche: Beste Geschäftsidee
Damit können Rücklagen gebildet werden, von denen Industriekonzerne nur träumen können. Plausible Schätzungen nennen für beide Amtskirchen eine Größenordnung ihres kirchlichen Vermögens von 300 bis 400 Milliarden Euro. Ihr Grundbesitz beläuft sich dabei auf rund 830.000 Hektar, ihnen gehören, zusätzlich zu den Kirchengebäuden, rund 87.000 Immobilien.
Ist das nun eine spezifische deutsche Situation? Die Antwort ist: Ja und Nein. Die Größenordnung in anderen Ländern ist zumeist eine andere, und die innige Geschäftspartnerschaft mit dem Staat in Deutschland ist insofern einmalig. Aber um nur einige Beispiele zu nennen: Für die Konfessionsschulen gibt es aus Steuergeldern in Österreich 453 Millionen, in Deutschland 2,3 Milliarden, in Italien 530 Millionen und in Spanien 4,4 Milliarden Euro. Für Religionslehrer zahlt der Staat aus Steuergeldern in Österreich 253 Millionen, in Deutschland 1,7 Milliarden, in Italien 500 Millionen und in Spanien 600 Millionen Euro.
Für die USA haben Brian und Melissa Grimm eine empirische Analyse zum »Sozio-ökonomischen Beitrag der Religion für die amerikanische Gesellschaft« vorgelegt (Interdisciplinary Journal of Research on Religion, Vol. 12, 2016). Sie untersuchten verschiedene Teilbereiche und kommen zu einer Gesamtschätzung von 1.159,2 Milliarden US-Dollar. Das ist mehr, als die zehn größten Industrieunternehmen der USA (einschließlich Microsoft, Amazon und Google) zusammen auf dem US-Markt umsetzen.
Das muss natürlich alles beschützt und organisiert werden. Wie jede Organisation, die politisch etwas zu ihren Gunsten bewirken will, pflegen auch die Kirchen ihren Lobbyismus. Dafür haben die Kirchen ihre Lobby-Büros in Berlin und in den Landeshauptstädten.
Oberkirchenrat Hermann Kalinna, von 1977 bis 1994, also 28 Jahre lang, stellvertretender Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Bonn, hat das einmal auf den Punkt gebracht: »Staat und Kirche sind jedoch zu komplexe institutionelle Gebilde, als dass man ihre Kontakte und Beziehungen auf einen Begriff bringen könnte. Dabei sind vorgegeben das komplexe staatskirchenrechtliche System und die ungeschriebenen Regeln des Umgangs. Die Beherrschung beider ist wichtig, damit das Verhältnis Staat-Kirche nicht der Steuerung durch die Kirchenleitung entgleitet.« Man muss es noch ein zweites Mal lesen: »… damit das Verhältnis Staat-Kirche nicht der Steuerung durch die Kirchenleitung entgleitet.« Das hat er nicht hinter verschlossenen Türen geäußert, sondern so steht es – für jeden nachlesbar – im »Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland«.
Wie steht es nun um den Erfolg des kirchlichen Lobbyismus in Deutschland? Die Bewertung dessen möchte ich einem der kompetentesten Insider überlassen. Er sagte zum einen: »Wir sind die einzigen Lobbyisten, die alles auf dem Schirm haben«, und zum anderen: »Unser Erfolg beeindruckt manchmal auch die Bankenlobby oder die Atomlobby.« Das sagte Prälat Dr. Karl Jüsten, als Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe der katholische Chef-Lobbyist in Berlin.
Mit Goethe hatte dieser Beitrag begonnen, mit dem Geheimrat soll er auch schließen:
»Die Kirche hat einen guten Magen, / Hat ganze Länder aufgefressen, / Und doch noch nie sich übergessen; / Die Kirch’ allein, meine lieben Frauen, / Kann ungerechtes Gut verdauen.« (Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil, 1808. Spaziergang, Mephistopheles zu Faust) Und: »Die Kirche liegt in ewigem Streit mit dem Staat, der ihr die Oberherrschaft nicht zugestehn will.« (Goethe, Autobiographisches. Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit, 1811, 3. Teil, 11. Buch)
CONSTANZE KLEIS
Fifty Shades of Gott
Die Weltreligionen stimmen in seltener Eintracht seit Jahrtausenden darin überein, die Frau als ein Mängelexemplar zu betrachten.
Er ist mächtig, unglaublich reich und sehr dominant. Ein richtiges Alphatierchen, das nichts von Augenhöhe, dafür aber viel von Unterwerfung hält. Beziehungen mit ihm gibt es nur, wenn Frauen einen Vertrag abnicken, der ihnen vorschreibt, wie sie sich kleiden, mit wem sie Sex haben und was sie dabei empfinden dürfen. Es sollte vor allem Dankbarkeit sein. Denn eigentlich hält er Frauen für unrein, befleckt, irrational, minderwertig. »Eine verdorbene Speise, eine stinkende Rose, ein süßes Gift, immer der Sache hinterher, die ihr verboten ist«, wie es Salimbene von Parma, einer seiner Sprecher, Franziskaner und Historiker im 13. Jahrhundert formulierte.1 In »Bondage-Discipline-Dominance-Submission-Sadism-Masochism«-Fachkreisen nennt man so etwas einen BDSM-Vertrag. Ein Schriftstück, das die Beziehung zwischen Herrn und Sklavin definiert. Im Rest der Welt heißt es »Religion«.
Egal, ob man an Gott, Mohammed, Konfuzius, Buddha oder Brahman glaubt – überall gelten die Frauen als Montagsproduktionen des Schöpfers. Als minderwertig. Dazu gemacht, unterworfen zu werden. Kein Wunder, wenn der Talmud ein Morgengebet vorsieht, in dem der Gläubige seinem Schöpfer täglich dafür dankt, dass er nicht als Nichtjude, Sklave oder Frau zur Welt kam. Zumal das Judentum selbst ein paar exzellente Argumente für diese Empfehlung lieferte. Unter anderem gilt das Menstruations- und Geburtsblut von Frauen als schmutzig. Sie müssen sich durch bestimmte Riten erst wieder »rein« für die Religionsausübung und den Mann machen. Auch im Islam werden den Frauen herrische Vorschriften gemacht, haben sie Dienerin des Mannes zu sein, wird zur Zähmung von Widerspenstigen schon mal empfohlen: »Ermahnt sie, meidet ihr Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede.«2 Selbst der Buddhismus, dieser vermeintlich so zweifelsfreie Hort des Friedens und der Menschlichkeit konnte der Versuchung nicht widerstehen, den Frauen die niedersten Ränge zuzuweisen. Bis heute beten Tibeterinnen darum, als Mann wiedergeboren zu werden, um dann die Buddhaschaft zu erlangen. Aus buddhistischer Sicht kann eine Frau nämlich schon aus Prinzip keine Erleuchtung erlangen. Wie auch? Schließlich wird sie in der tibetischen Sprache konsequent als »Kyenmen«, als von minderer Geburt bezeichnet.
Als hätte es niemals Kreuzzüge, Hugenottenkriege, den Dreißigjährigen Krieg, die Bürgerkriege in Afrika, in Irland oder im Libanon gegeben, stimmen die Weltreligionen in seltener Eintracht seit Jahrtausenden wenigstens darin überein, die Frau als ein Mängelexemplar zu betrachten, das dringend unter männliche Aufsicht gehört, und ist das Patriarchat der größte gemeinsame Nenner, auf den sich so ziemlich das gesamte religiöse Vielfache einigen kann.
Die blutigste Religion von allen – die christliche (nur gegen eine Glaubensgruppe führten Christen öfter Krieg als gegen Muslime und Juden – gegen Christen mit einer anderen Konfession) – hat dabei auch in Sachen radikaler Frauenverachtung zuverlässig brutalstmögliche Spitzenwerte erreicht. Allein bis zu 60.000 Menschen sollen den Hexenverfolgungen im frühneuzeitlichen Europa zum Opfer gefallen sein. Die meisten von ihnen Frauen. Den Freibrief zum Foltern, Verbrennen, Verachten lieferte zuverlässig die Bibel: Das Alte Testament mit seiner Schöpfungsgeschichte, laut der die Frau aus der Rippe des Mannes gemacht wurde und damit also quasi von Geburt an als zweitrangig zu betrachten sei, und natürlich mit dem Sündenfall. Schließlich war es die charakterschwache Eva, die sich von der Schlange verführen ließ. Seitdem waren praktisch alle Frauen qua christlicher Genetik Sünderinnen, lief der Shitstorm gegen alles Weibliche. Ganz wie es Quintus Septimus Florens Tertullian (160 bis 225), ein lateinischer Kirchenschriftsteller, den Frauen von der Kanzel predigte: »Weiß du nicht, dass du auch Eva bist? Der göttliche Richterspruch hat auch heute noch seine volle Gültigkeit für dieses Geschlecht, also besteht auch seine Sünde weiterhin. Du bist das Tor zum Teufel, du hast seiner Versuchung nachgegeben, du hast das göttliche Gebot als erste übertreten.«3 Frauen seien missratene Männer, verkündete später der Kirchenlehrer Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert, und Odo von Cluny, der zweite Abt der berühmten gleichnamigen Benediktinerabtei, äußerte sich im 15. Jahrhundert über das »Gefäß der Sünde« (Martin Luther) wie folgt: »Die Schönheit des Leibes wohnt nur in der Haut. Und wahrlich, wenn die Männer sähen, was sich unter der Haut befindet, würde der Anblick der Frauen ihnen Ekel einflößen. Wir würden es nicht ertragen, Auswurf und Kot auch nur mit den Fingerspitzen anzufassen; wie können wir dann den Wunsch haben, einen solchen Haufen Kot zu umarmen?«4
Ja, wie kann man nur? Das war ja gerade das Perfide, das sich so schwer im Männerkopf vereinen ließ: Dass man gleichzeitig heiß begehrt, was man doch zutiefst verachten soll, sich fürchten muss vor den weiblichen Reizen und ihnen dennoch nicht widerstehen kann. So ziemlich alle Religionen stellen ihn her: Diesen so beunruhigenden Zusammenhang zwischen extremer Lüsternheit und massiver Abscheu. Und lösen das Dilemma damit, die Frauen auch noch dafür verantwortlich zu machen. Sollte der Mann nicht mehr an sich halten können, trägt selbstverständlich die Frau die Schuld. Er hatte keine Wahl. Sie schon. Sie hätte sich ja was Ordentliches anziehen können. Etwas, das ihre per se »sündige« Sexualität vergessen macht und sie als das ausweist, was sie ja ohnehin sein sollte: Eine Heilige. Eine Jungfrau. Eine, die es idealerweise sogar schafft, schwanger zu werden, ohne jemals Sex zu haben.
Das ist total verrückt und ziemlich paranoid. Und es sollte heutzutage eigentlich kaum mehr Relevanz besitzen als die Behauptung, dass die Erde eine Scheibe ist und man herunterfällt, wenn man zu weit läuft. Keine moderne aufgeklärte Gesellschaft würde es tolerieren, dass jemand mit diesem flachen Weltbild maßgeblich Einfluss nimmt auf unseren Lebensstil, auf politische und damit auch auf Entscheidungen des Gesetzgebers. Außer, die bekloppte Idee ist Teil eines Glaubenssystems und zementiert ein traditionelles und immer noch sehr willkommenes Frauenbild. Als hätten es die Erfinder der Weltreligionen geahnt, dass es eines Tages argumentativ eng werden könnte für das Patriarchat und man dann immer noch wird sagen können: Dass es Gott oder Mohammed oder Jahwe oder John Smith oder Buddha eben so gewollt hat. Als hätten sich die Kirchenväter schon vor Tausenden von Jahren vorsorglich für den Tag abgesichert, an dem dereinst eine Frau sagen wird: Ich will studieren! Oder: Ich kann selbst denken! Oder: Ich werde das Kind nicht bekommen! Oder: Ich werde Kanzlerin! Oder: Ich weiß, dass ich Spaß haben kann beim Sex und nach ausreichenden Vergleichen auch, dass du dafür ganz sicher nicht der geeignete Kandidat bist. Oder: Ich verlange, dass das Anforderungsprofil für die Papst-Stelle von »katholisch, ledig, männlich« auf »katholisch, weiblich, verpartnert, gern auch mit einer Frau« erweitert wird. Aber – wie Martin Luther schon sagte: »Die Vernunft ist das größte Hindernis in Bezug auf den Glauben, weil alles Göttliche ihr ungereimt erscheint.«
Die Vernunft hat dafür gesorgt, dass im Grundgesetz der Gleichheitsgrundsatz verankert wurde. Sie hat zig wissenschaftliche Belege dafür gefunden, dass die vermeintlich von der Natur gegebene männliche Überlegenheit dorthin gehört, wo auch Schneewittchen und die sieben Zwerge zuhause sind. Dass Männer darüber hinaus sowohl physisch als auch psychisch durchaus in der Lage sind, ihre Hosen geschlossen zu halten, selbst wenn Frauen praktisch nackt unterwegs sind, wissen wir aus Beobachtungen auf den Straßen europäischer Großstädte, aus Schwimmbädern und aus Sauna-Anlagen. Anders als die Weltreligionen, die gerade von den Frauen einfach nicht ihre Finger lassen können. Und das weitgehend unbehelligt. Denn darin offenbart sich ja angeblich gerade das Göttliche: Dass es bar jeder Einsicht auskommt. Der Glaube ist deshalb nach wie vor ein exzellenter Grund, Toleranz für etwas zu fordern, das in jedem anderen Kontext keinesfalls zu tolerieren und sogar justiziabel wäre: Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Unterdrückung. Sobald die Männer im Windschatten einer Religion segeln, gilt für sie immer noch Immunität. Eine verstörende Erfahrung für die, die in diesem so hermetisch geschlossenen System gefangen sind. Eine Erfahrung, wie sie Deborah Feldman in ihrem Welterfolg »Unorthodox« beschreibt. Sie schildert dort, wie sie in der chassidischen Gemeinschaft der Sathmarer in New-York aufwächst. Von den Frauen wird strikte Unterwerfung erwartet. Sie sollen gute Ehefrauen und Mütter von möglichst vielen Kindern sein. Sie dürfen nicht lesen. Ihre Kleidung muss den Körper vollständig bedecken, und ihnen ist es nicht erlaubt, ihr Haar zu zeigen. Sie tragen deshalb Perücken. Als Deborah Feldman heimlich beginnt, die Universität zu besuchen, erfährt sie ausgerechnet in einem Seminar mit dem Titel »Vielfalt und Demokratie«, wie Religion und Toleranz zu einer Art Zweikomponentensprengstoff für Frauenrechte geworden sind. Sie trifft auf eine gläubige Muslimin, die genau diesen Dualismus preist, weil er es ihr erlaube, Teil der amerikanischen Gesellschaft zu sein und zugleich ihre Religion, ihre Kultur zu leben. Deborah Feldman antwortet ihr damals: »Das ist ja alles schön und gut, aber was ist mit Leuten wie mir? Ich sitze in einer Welt fest, in der ich dazu gezwungen bin, mich an religiöse Gesetze zu halten, die über der Verfassung stehen. Ich bin Amerikanerin, aber meine Bürgerrechte zählen nicht, weil meine Gemeinschaft anders entschieden hat. Und niemand läuft Sturm, um meine Persönlichkeitsrechte zu schützen, nur weil die Rechte einer Gemeinschaft wichtiger sind?«5 Feldman, die inzwischen in Berlin lebt, war damals fassungslos und ist es heute noch. Darüber, wie auch hierzulande Frauenrechte der »Herrschaft der Religion und der Nachsicht des Staates« geopfert werden. Sie schreibt in einem Beitrag für die taz: »Unsere Gesellschaft ist weiterhin auf erhabene, großzügige Weise nachsichtig mit Gemeinschaften, die Kinder und Frauen unterdrücken, denn dann kann man sich auf die Schulter klopfen für die eigene Großzügigkeit und weitermachen wie bisher.«6 So wird die religiöse Kampfzone sukzessive auf Kosten der Frauen ausgeweitet.
Ein Phänomen, vor dem die Autorin Djemila Benhabib bereits am 13. November 2009 in ihrer Rede vor dem Senat von Paris warnte: »Es gab eine Zeit, da machte man sich in Frankreich Gedanken um das Tragen des islamischen Kopftuchs in der Schule. Heute geht es um den Ganzkörperschleier.« In mehreren Stadtvierteln würden die Röcke länger »und die Farbpalette eintöniger.«7 Und während sich die Frauen in den Straßen Teherans und Khartums in Lebensgefahr begeben, zeigen sie auch nur den Haaransatz, wird das Verhüllen in den westlichen Demokratien als Ausdruck von Freiheit gefeiert, als Banner weiblicher Selbstbestimmung, als modisches Accessoire der Stunde. Wie groß die Empörung über diese Haltung bei denen ist, für die der Begriff »Must have« bittere und lebensbedrohliche Realität ist, zeigte sich anlässlich eines »World Hijab Day«, der jeden 1. Februar begangen wird. Aktivistinnen aus den USA hatten diesen Tag ins Leben gerufen, um der Welt zu zeigen, wie viele muslimische Frauen das Kopftuch gern und aus freien Stücken tragen. Frauen wurden aufgefordert, ein Selfie zu posten, auf dem sie ein Schild mit dem Hashtag »#FreeInHijab« in die Kamera halten – also »frei im Kopftuch«. Außerdem sollte man in einem Post erklären, was genau das Kopftuch zu einem Symbol der Freiheit macht. Anders als gedacht, meldeten sich aber vor allem Frauen, die das Kopftuch als Instrument der Unterdrückung und Diskriminierung erleben. »Die Mehrheit der Frauen hat keine Wahl, sie wird gezwungen. Ich bin eine von ihnen«, schrieb eine Frau – nach eigenen Angaben – aus Saudi Arabien. Und Ensaf Haidar, Freiheitsaktivistin aus Saudi-Arabien und Ehefrau des Bloggers Raif Badawi, der 2013 wegen »Beleidigung des Islam« zu 1000 Peitschenhieben und zehn Jahren Haft verurteilt wurde, twitterte: »Wenn ihr unter der Scharia geboren und gezwungen worden wäret, einen Niqab zu tragen, wenn eure Menschlichkeit gestohlen worden wäre – dann würdet ihr wissen, warum ich dagegen bin.«
Im Namen der Toleranz soll es in Ordnung sein, wenn mit dem Kopftuch weibliche Sexualität wieder unter männliche Deutungshoheit gestellt wird. Aber auch: dass männliche Sexualität auf dieselbe Kulturstufe gestellt wird wie die eines Bonobo. Ganz abgesehen davon, dass das Kopftuch diejenigen Frauen als moralisch minderwertig herabsetzt, die keins tragen. Schließlich gilt: Wo eine Heilige ist, da muss immer auch irgendwo ein Luder sein.
So wird weibliche Sexualität zu etwas, das begrenzt, entschärft und »neutralisiert« gehört und für den einen reserviert bleibt, der darauf Exklusivrechte geltend machen kann. Mit absurden Folgen. Eine davon nennt sich »VirginiaCare«, kostet 53,50 Euro und kann im Internet bestellt werden. Es handelt sich um ein künstliches Jungfernhäutchen. Der Händler rät, es sich spätestens dreißig Minuten vor dem entscheidenden Akt, wenn der Bräutigam per Penetration kontrolliert, ob die Braut noch ihr Jungfernhäutchen hat, also formal noch Jungfrau ist, einzuführen, damit es punktgenau die so wichtigen Blutstropfen produziert. Bei Gynäkologen kostet die Umwandlung der vermeintlichen Hure in eine Heilige um die eintausend Euro und gehört mittlerweile zum Berufsalltag. Die »Hymenrekonstruktion« ist auch deshalb ein einträgliches Geschäft, weil man sich selbst als Jungfrau nicht sicher sein kann, beim Sex den Nachweis der Unschuld erbringen zu können. Immerhin kommt es bloß bei fünfzig Prozent der Entjungferungen überhaupt zu Blutungen. Dafür steigt wenigstens zuverlässig die Zahl der jungen Männer, für die das wichtig ist. In einem ZDF-Beitrag »Die Frauen, der Islam und ihr Jungfernhäutchen« erklärt ein junger Moslem, Schüler an einem Gymnasium im Berliner Wedding, dass es ihn ekeln würde, mit einem Mädchen ins Bett zu gehen, dass keine Jungfrau mehr wäre. Und auf die Frage, was ehrloser sei: Einen Sohn zu haben, der mit Drogen dealt oder eine Tochter, die keine Jungfrau mehr ist – ist die ganze Schulklasse sich mehrheitlich einig, dass die Tochter die größere Schande für die Familie wäre. »Nicht ich als Frau habe meine Ehre, sondern ich trage die Ehre des Mannes zwischen meinen Beinen,« hat die deutsch-türkische Anwältin, Frauenrechtlerin und Autorin Seyran Ates die Rolle der Frauen im traditionellen Islam einmal beschrieben.8
Was nützt es, wenn endlos darüber diskutiert wird, ob der Koran überhaupt an irgendeiner Stelle ein Kopftuch vorschreibt und ob die Sure, in der es heißt, man soll eine widerspenstige Frau schlagen, nicht doch falsch übersetzt und ganz anders gemeint ist. Es gilt gerade hier, was ein sehr katholischer Deutscher einmal meinte: Wichtig ist, was hinten raus kommt, und das ist eine Atmosphäre, die zunehmend in krassem Widerspruch zu Artikel 3 unseres Grundgesetzes steht:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Aber genau das tut er gerade eben nicht. Er duldet es im Gegenteil, dass die Kampfzonen der Religionen auf Kosten von Frauenrechten ausgeweitet werden. Jüngstes Beispiel: Der Streit um den § 219a, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt. Als »Werbung« wird in diesem Fall die fachliche Information über die Risiken und den Ablauf des Eingriffs missverstanden.
Die Große Koalition konnte sich nicht dazu durchringen, ihn ersatzlos zu streichen. Folge auch eines erneuten Erstarkens religiös motivierter Abtreibungsgegner, die zunehmend aggressiv auch vor Beratungsstellen demonstrieren, beten, singen, Hilfesuchende ansprechen, sie mit dem Handy fotografieren und es ihnen nach Kräften erschweren, eine ihnen gesetzlich zustehende Leistung in Anspruch zu nehmen. Plötzlich geht es vor allem wieder »um ungeborenes menschliches Leben«, wie es ausgerechnet der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn formuliert. Kein Zufall, dass er sich mit seiner Wortwahl im Fundus christlich-fundamentalistischer »Lebensschützer« bedient, die auch schon mal Plastik-Embryonen verteilen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Und nur konsequent, wenn man ihm die innigen Sympathien für das christlich-traditionelle Frauenbild aus Steuergeldern finanziert: Für eine Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen bewilligte ihm das Bundeskabinett fünf Millionen Euro zusätzliche Haushaltmittel. In schöner biblischer Tradition hält der Bundesgesundheitsminister Frauen offenbar für geistig und psychisch so unterentwickelt, dass man ihnen noch erklären muss, dass eine Abtreibung kein Ponyhof ist. Und zweitens findet er anscheinend, dass Männer mit unbeabsichtigtem Nachwuchs eigentlich nichts zu schaffen haben. Damit arbeitet er mit an Umständen, die Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, so beschreibt: »Wir haben großes Verständnis für jeden Arzt, der unter den derzeit herrschenden Bedingungen keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen möchte.«9
Als Frau dagegen hat man vor allem großes Verständnis zu haben für die irische Stand-up-Komikerin Gráinne Maguire, die auf Twitter Frauen in Irland dazu aufrief, den Stand ihres Menstruationszyklus an den irischen Premierminister Enda Kenny zu tweeten. Als Reaktion auf Irlands strikte Abtreibungsgesetze – auch Folge jahrhundertelanger Vormachtstellung der katholischen Kirche. Wenn der Staat sich so sehr für ihre Reproduktionsorgane interessiere, so die zwingende Logik, dann sollte er auch vollständig Bescheid wissen. Tweets wie »Hi Enda Kenny! Heute keine Periode. Nur normaler vaginaler Ausfluss, aber nichts Besorgniserregendes, denke ich«, zeigten durchaus Erfolg. Im letzten Jahr wurde das Abtreibungsgesetz per Referendum gelockert. Leider eine Ausnahme. Denn die sehr gut vernetzten Aktivisten der »Pro-Life-Bewegung«, unterstützt etwa von Evangelikalen und der katholischen Kirche, sorgen weltweit gerade für ein Rollback. In Polen soll das Abtreibungsverbot sogar noch verschärft werden, und in Argentinien wurde eine Liberalisierung des Abtreibungsrechtes gerade ausgebremst. Religionen haben sich schon immer vor allem in das Leben von Frauen eingemischt – in einem manchmal kaum erträglichem Umfang. Dass sie es immer noch und wieder tun, und zwar ungehemmt und ungebremst, verdankt sich auch einer Haltung, wie sie Laura Fritzsche in ihrem prämierten Zeitungsbeitrag »Auf Tuchfühlung«10 favorisiert. Sie fragt: »Bilden Frau und Mann, Weiße, Schwarze, Christen, Muslime und Behinderte in der Summe überhaupt erst dieses Land ab?« Und: »Wahrt es nicht gerade durch Pluralität seine Neutralität?« Nein, Frauendiskriminierung ist nicht bloß einfach eine weitere lustig-bunte Farbe im menschlichen Regenbogen. Schon weil eben nicht all diese Gruppen gleichermaßen Einfluss darauf nehmen, was in diesem Land geschieht und was Vorrang hat: Das Recht der Frauen, als gleichwertig behandelt zu werden, oder der Glaube, dass Gott oder Mohammed oder Buddha das nicht gewollt haben?!
Bleibt am Ende nur die Frage, weshalb eigentlich so viele Frauen Letzterem den Vorrang geben. Ohne Frauen keine Kirchen. Denn sie stellen immer noch das Fundament der Religionen, das Salz der Kirchen. Die Mehrheit der Gläubigen. Handelt es sich vielleicht um eine Art metaphysisches Stockholm-Syndrom? Ist das die legendäre »Identifikation mit dem Aggressor«? Eines der biblischen Wunder – ähnlich dem brennenden Busch? Viele hoffen offenbar, es gäbe da noch einigen Interpretationsspielraum in den »heiligen« Texten. Dass die Abwertung der Frau und die oft nicht mal klammheimliche Legitimation von Gewalt und Unterdrückung irgendwie gar nicht so, sondern vielmehr ganz anders gemeint sei. Auf einem Missverständnis beruhe, das sich aufklären wird. Dass sie einen tieferen Sinn enthält, eine naturgemäße Ordnung schafft, die gut ist, weil sie jedem seinen Platz zuteilt und eine Aufgabe. Daran kann man sich natürlich abarbeiten, muss man aber nicht. Denn Religion ist hierzulande immer noch Privatvergnügen. Auch wenn immer wieder versucht wird, die »Fifty Shades of Gott« zu behandeln, als wäre der BDMS-Vertrag eine Abo-Falle, die alle Frauen haftbar macht für das, was zunehmend weniger unterschreiben, und ihnen dann noch erklärt, dass genau das nur zu ihrem Besten wäre.
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