Kitabı oku: «Der Gebrandmarkte», sayfa 2
Doch er zögerte es merklich heraus, irgendwann dämmerte es mir dann auch, er wollte mir das Geld gar nie erst geben!
Da dachte ich nur noch an Flucht, sobald als Möglich!
Ich sah dass er mit einem Fahrrad gekommen war, da wahr für mich der Fluchtplan klar!
Als er nicht hinschaute und abgelenkt war, sprang ich davon setzte mich Nackt auf dieses Fahrrad und fuhr wieder nach Aarburg ins Heim so schnell ich konnte!
Dort wurde ich auch gleich in Empfang genommen und erzählte alles was passiert war.
Zum Glück wurde dieser Halunke dann auch ein Tag später bereits im Gewächshaus erwischt.
Weil er dann doch zu dumm war und sich beim Ofen wärmte wurde er von einem Mitschützling entdeckt!
Zum Glück lebt dieser Pädophile heute schon lange nicht mehr!
Selbst damals, als mein eigener Bruder gestorben ist, liesen sie mich nicht aus dieser seelischen Höhle heraus!
Die restliche Geschichte davon könnt ihr ja allen Dokumente her entnehmen.
Mein Lied
Dieses Lied bedeutet mir persönlich sehr viel, und ihr werdet bestimmt auch merken, dass die ganze Thematik dieses Liedes, sich durch das ganze Gedankenkonstrukt dieses Buches hinweg durch schlängelt.
Verzeih, dass ich dein Bruder bin
Volkslied
1.
Es wollt ein Mann in seine Heimat reisen, er sehnte sich nach seinem Weib und Kind.
Er aber musste einen Wald durchstreifen, wo plötzlich ihn ein Räuber überfiel.
2.
„Gib mir dein Geld, ansonsten bist du verloren, gib mir dein Geld, dein Leben ist sonst hin, gib mir dein Geld, sonst muss ich dich durchbohren, das sage ich, so war ich Räuber bin.“
3.
„Ich hab kein Geld, kann leider keins dir geben, willst du mein Leben, nimm`s und kühle deine Lust, willst du es haben, so will ich es dir geben, ich öffne dir von selber meiner Brust.“
4.
„Und wenn du Geld, ach hättest so vieles, nein, dich zu morden hab ich keine Lust.Denn ach, ja ach, was muss ich sehen, was trägst du da auf deiner blossen Brust?
5.
„Was trägst du da, um deinen Hals gebunden, es glänzt wie Gold und weisse Stickerei?“
„Das ist das Bild von meiner treuen Mutter, die ich geliebt in alle Ewigkeit.“
6.
Da fiel der Räuber plötzlich vor ihm nieder: „Verzeih, verzeih, dass ich dein Bruder bin.
Zwölf Jahre sind, seit wir uns nicht gesehen, und nun muss ich als Räuber vor dir stehn.
7.
„Zwölf Jahre haben wir uns nicht gesehen. In diesen Wäldern trieb ich mich umher.
Als Räuber musste ich dich wiedersehen, komm lass uns reisen übers weite Meer.“
Lässt doch einfach diesen ganzen Text und dessen Inhalte einfach mal bei euch rein gedanklich sacken.
Im einen oder anderen Kapitel werdet ihr ganz bestimmt noch mehr Kongruenz zu diesem Lied finden, es ist alles war, manchmal wie gesagt psychisch hart an der Grenze, doch so ist nun mal das Leben, hart und erbarmungslos, alles was man für sich selbst erarbeiten möchte, ist ein Kampf.
Doch kaum hat man sich endlich etwas dessen erarbeitet, wird es einem auch schon bereits wieder genommen, es beginnt ein Kampf, ein Kampf ums Überleben ...
Doch nun taucht ein, in eine Welt dessen, der eurigen vielleicht gedanklich nie bekannt, was ich mein ganzes Leben lang nie anders kannte!
Vorwort zu den Dokumenten
Ja es ist eine ganze Menge an Material ...
Wenn man aber dabei berücksichtigt, dass etliche Dokumente und Briefe davon bis ins Jahre 1965 oder gar 1958 zurückreichen, dann ist dies auch mehr als nur etwas begreiflich!
Der Übersichtlichkeit halber, habe ich jedem einzelnen davon eine Bedeutung gegeben, nicht nur der eurigen Verständlichkeit gegenüber, aber was halt in der Vergangenheit bei mir passiert war, kann man nicht ungeschehen machen, geschweige den jemals vergessen!
Meine Geschichte, welche ich euch hiermit nun endlich erzählen möchte, reicht jedoch weit über das Datum des ersten hier festgehaltenen Dokumentes zurück, begonnen hatte diese ganze Odyssee für mich selbst nämlich wie bereits gesagt, im Juni 1947, als ich bereits mit acht Wochen
weggegeben wurde ...
Eine Odyssee, welche mich immer wieder von neuem dem Déjà vue meiner Erlebnissen selbst aussetzte, euch rein der chronologischen bewusst so gesetzten Anordnung, da mehrere Daten auf einem Dokument vorhanden sind, da chronologisch immer wieder euch in euren Köpfen bekannte Daten, doch überzeugt euch nun selbst rein leserseelisch selbst davon!
Ich bin mir durchaus bewusst, dass der eine oder andere von euch ab und zu eine Lesepause einlegen muss, doch für mich war dieses Starkstrommaterial der psychisch machbaren Grenze der Belastbarkeit, tagtäglich präsent!
Kantonale Kinderstation
geb. 13.5.1947 Marques Brand 2917
von Bettwil
EwB. JA Aargau Dr. Kaufmann
Grund: SVG - Vergehen, Diebstahl, Unzucht mit
Kindern.
5.2.58 Kantonale Kinderstation Rüfenach
Der Knabe wurde uns zugewiesen, weil er zu Hause und in der Schule erhebliche Schwierigkeiten bereitet hat. Er soll zu Hause gelogen, gestohlen, keine Aufgaben gemacht und in der Schule geschwänzt haben.
In der väterlichen Verwandtschaft kommen Trunksucht vor. Aus der mütterlichen Verwandtschaft soll eine Tante versorgt gewesen sein, eine weitere Tante sei jetzt noch versorgt.
Der Vater des Knaben hat angegeben, dass er nicht nervös sei, seine Frau erklärte uns, sie habe gelegentlich Angst vor ihm.
Nach der Schilderung beider Ehegatten ist die Ehe alles andere als harmonisch, und scheint nicht gut zu gehen.
Marques nässte bei uns am Anfang sporadisch das Bett, später nicht mehr. Er war immer sehr laut und lebhaft. Mit seinen Kameraden schimpft er in den gröbsten Ausdrücken. Von der Arbeit drückte er sich immer gerne. Gegenüber den Vorgesetzten bemühte er sich sehr, folgsam zu sein gelang ihm dies nicht, war er aufbrausend.
Beurteilung:
Marques ist ein sehr lebhafter, verwilderter, verwahrloster Knabe. Er hat noch nicht gelernt sich anzupassen und einzuornen, offenbar hat er doch auf die Spannungen zu Hause schlecht reagiert, und sein heutiges Verhalten ist sicher auf diese Spannungen zurückzuführen. Wir möchten daher dringend empfehlen, Marques in ein Erziehungsheim einzuweisen, wo er sich langsam einordnen und anpassen lernt, wie dies die Beobachtung bei uns bestätigt hat, wenn es auch längere Zeit dauern wird. Seine Eltern dagegen, sie möchten ihn nach Hause nehmen und erst etwas unternehmen, wenn es dann nicht gehe.
Wir möchten von diesem Versuch, der nicht zum Erfolg führen wird, dringend abraten. Marques hat einer Angestellten Fr. 5.- genommen, sowie anderen Kinder oder dem Heim gehörende Sachen angeeignet. Auch wird er Beschuldigt einem 9 jährigen Mädchen mehrmals unter den Rock gelangt zu haben.
23.9.58 Jugendgericht Bremgarten:
Das Gericht erkannt: Marques ist schuldig und wird nach Art.84 StGB zur Nacherziehung in eine vertrauenswürdige Familie eingewiesen.
( Antrag des JA )
9.9.60 Jugendgericht Bremgarten:
Brand Marques sei auf unbestimmte Zeit in ein Knabenheim einzuweisen, da er sich in der mit Urteil vom 23.9.58 über ihn verfügte Erziehung in einer Fremdfamilie nicht bewährt, indem er sowohl bei der Fam. Holz- mann, Geuensee, als auch bei den Familien Strebl, Boswil, und Tellenbach, Büelisacker, derart Schwierigkeiten bereitet hat, dass er seine Wegnahm notwendig geworden sei.
6.8.60 Einweisung in die Pestalozzistiftung Olsberg
7.11.60 Herr Plüss Vorsteher dieses Heimes:
Man hat Marques gern, Seine Vorgesetzten schätzen ihn. Man sieht jedoch, dass die Verhältnisse daheim nicht geordnet sind.
3.2.62
Mit Marques geht es eigentlich nicht gut. In den Ferien ging es aber noch dümmer. Der Vater fange immer an zu krachen, und schimpfe über alle.
Marques ist auch von einem Homosexuellen verführt worden ( Charles Erné ) auf dem Wege nach Rheinfelden. Herr Plüss findet Marques noch gar nicht reif für eine Entlassung. Er stellt allerlei an, kam schlecht aus den Ferien zurück, sieht den Vater wie er ist, und regt sich über alles auf. Marques möchte Metzger lernen, und er könnte zu seiner Gotte in die Metzgerei Stapfer nach Muri gehen.
Marques Brand
20.11.62
Das Auffallendste bei Marques ist immer noch, dass er sofort bei den Buben und den Besuchern ist, die Opposition gegen das Heim machen.
Der Knabe steckt voll Aggressionen und Opposition.
März 63 Beginn der Metzgerlehre bei Herrn Stapfer, Muri;
5.4.64 Tel. von Frau Brand, Mutter von Marques, an JA.
Frau Brand ist besorgt wegen Marques, weil er so bedrückt und unzufrieden ist, davon sprach, dass er schon den Schiessapparat am Kopf hatte und das er aus dem Fenster
springe, weil einige Wochen Spitalaufenthalt ihm gut täten. Am Ostermontag habe er Schweine schlachten müssen. Er habe sie so geplagt, dass alle Leute hören konnten, dass er arbeiten musste.
5.10.64 Tel. von Frau Brand an JA
Vor 14 Tagen haben der junge Stapfer, der Meister also, eine Aushilfe und ein anderer Bursche den Marques gebunden, auf den Tisch gelegt in der Metzgerei und ihm den
Geschlechtsteil mit schwarzer Schuhwichse angestrichen. Der junge Stapfer nahm Marques auch mit nach Zürich, wo sie herumtranken und erst um 04`30 Uhr heimkamen.
Dazu kommt dass Marques nun doch schon mehrfach Selbstmorddrohungen ausstiess, dass er vom jungen Stapfer im Keller unten getroffen wurde mit einer Kaninchenpistole am Kopf.
3.1.65 Neue Lehrstelle bei Herr Christen, Safenwil
6.2.65
Es geht nicht gut mit Marques. Stiehlt Geld und Auto. Trinkt in den Wirtschaften herum statt zu arbeiten.
5.2.64
Entwendet mit Kollegen 2 Personenwagen in Muri. Es ist keiner im Besitze eines Führerscheines. Die Autos sind nicht versichert.
9.3.65
Ich hole den Burschen im Bez.Gefängnis in Aaarau.
23.3.65 Aktenauszug gemacht. ku.
Die Vollzugskarte
No. 28/58 543/60
Personalien: Brand Marques, des Ignaz und der
Frida geb. Rey 113/64 geb. 13.5.1947 von Bettwil 623/64
wohnhaft in Wohlen, Hofmatt 9
13. 1. 58 Einvernahme in Rüfenach
Diebstahl: Fr. 5.- z.N. einer Erzieherin in der Kinderstation Rüfenach Unzucht mit einem Kinde, beg. in Rüfenach, indem er Rosmarie Baumgartner unter den Rockt langte. Bestreitet dies
3. 4. 58
an JG Bremgarten mit Antrag FE
14. 4. 58
Eintritt bei Familie Holzmann, Sigrists, Krummbach-Geuensee
23. 9. 58 Urteil JG Bremgarten: Diebstahl
FE
Bleibt bei Familie Holzmann, Sigrists, Krummbach-Geuensee dann Familie Locher, Boswil, dann Familie Tellenbach, Büelisacker
16. 8. 60 Eintritt in Pestalozzistiftung Olsberg
29. 9. 60 Urteil JG Bremgarten: AE in Abänderung des Urteils vom 239.58 Art. 84 StGB
Bleibt in Olsberg bis Frühling 1963
10. 3. 63
Bed. Entlassung, Probezeit 3 Jahre, bis 10. 3.1966
Schutzaufseher: Herr H. Stapfer, Muri
Lehre bei Metzgermeister Hans Stapfer, Muri
(Götti von Marques)
4. 5. 64
Urteil JG Muri: SVG 10 Tage Einschl. bed. 2 Jahre Probezeit
5.10. 64 E
Einleitung eines neuen Verfahrens :
Diebstahl, Sachbeschädigung : SVG
623/64
Der Fremdfamilien Entscheid
Sitzung vom 23. September 1958
Im Jugendstrafverfahren gegen
Brand Marques, geb.1947, in Wohlen, Hofmattenweg 9, z.Z. b/Fam.Holzmann,Landwirt,Krumbach,
Geuensee LU
betr.Diebstahl
Beklagter
hat das Gericht den Akten entnommen und
befunden :
1.
Am 3.April 1958 überwies der Jugendanwalt den Beklagten dem Gericht mit den Anträgen:
1.
Marques Brand sei des Diebstahls im Sinne von Art.137, Ziff.1 StGB schuldig zu erklären.
2.
Er sei hiefür auf unbestimmte Zeit zur Nacherziehung in eine vertrauenswürdige Familie einzuweisen ( Art,84 StGB ).
3.
Von der Ausfällung einer Staatsgebühr und der Auferlegung der Kosten sei abzusehen (§13 des Gebührendekretes ).
2.
Der Beklagte ist überwiesen, zum Nachteil von Fräulein Hartmann, Angestellte der Kinderstation Rüfenach, Fr.5.- in Bereicherungsabsicht weggenommen und am selben Orte verschiedentlich andern Kindern oder dem Heim gehörende Sachen, wie Kugelschreiber, Kreiden, Zündhölzchen und dergleichen sich angeeignet zu haben. Er machte sich durch dieses Verhalten des Diebstahls nach Art.137 Ziff.1 StGB schuldig und strafbar.
3.
Gemäss einem in den Akten befindlichen aerztlichen Berichte handelt es sich beim Beklagten um einen lebhaften, verwilderten und verwahrlosten Knaben, der noch nicht gelernt hat sich anzupassen und einzuordnen, offenbar als schlechte Folge der Spannungen im elterlichen Hause. Es stellt sich daher die Frage, ob der Beklagte gemäss Art. 84 StGB in ein Erziehungsheim einzuweisen oder einer vertrauenswürdigen Familie zu übergeben sei. Das Gericht entschliesst sich einstimmig für die Versorgung in eine Fremdfamilie, nachdem der Beklagte bereits mit gutem Anfangserfolg in der Familie des Sigristen Holzmann, Landwirt, Geuensee LU, nach anfänglicher Beobachtungszeit im Kinderheim Rüfenach, aufgenommen ist.
Der Knabe hat dort in einer rechtschaffenden Familie jene straffe verständnisvolle Führung gefunden, deren er zur Nacherziehung bedarf. Dem Antrage des Jugendanwalts ist daher im Einverständnis des Vaters zu folgen.
4.
Gemäss § 13 des Gebührendekretes in Jugendstrafsachen ist von der Auferlegung einer Staatsgebühr und jener der Kosten abzusehen.
Dem gemäss hat das Gericht
erkannt :
1./
Marques Brand ist schuldig des Diebstahls nach Art. 137 Ziff.1 StGB
2./
Er wird auf unbestimmte Zeit zur Nacherziehung in eine vertrauenswürdige Familie eingewiesen.
3./
Es werden weder Staatsgebühr noch Kosten erhoben.
(Urteil eröffnet und von JA und Vater angenommen)
Verfügung: Zustellung an Vater des Bekl.
JA
Bremgarten, den 23. September 1958.
NAMENS DES JUGENDGERICHTS
Der Präsident:
Der Gerichtsschreiber II:
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