Kitabı oku: «Supervision in der Seelsorge»

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Die Autor*innen


Désirée Binder ist Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin (LPK) und Studienleiterin des Zentrums für Seelsorge der Evangelischen Landeskirche in Baden; systemische Einzel-, Paar- und Familientherapeutin (SG) und (Lehr-) Supervisorin in eigener Praxis (DGfP). Sie lebt am Tuniberg bei Freiburg.


Andreas Hasenkamp ist Pfarrer, Klinikseelsorger, (Lehr-)Supervisor (DGfP), Gruppenanalytiker (IGA) und Kursleiter am Zentrum für Seelsorge in der Pastoralpsychologischen Fortbildung in Seelsorge (PPFS) der Evangelischen Landeskirche in Baden. Er lebt in Neckargemünd bei Heidelberg.


Dr. Dagmar Kreitzscheck ist Pfarrerin, (Lehr-)Supervisorin (DGfP), hat eine Qualifikation in hypnosystemischer Kommunikation (MEG) und leitet das Haus Respiratio. Sie lebt auf dem Schwanberg bei Rödelsee in Unterfranken.

Désirée Binder Andreas Hasenkamp Dagmar Kreitzscheck

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1. Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-038753-9

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-038754-6

epub: ISBN 978-3-17-038755-3

Vorwort der Reihenherausgeber

Supervision wird seit vielen Jahren in therapeutischen, sozialen, pädagogischen, ärztlichen und organisatorischen Handlungsfeldern eingesetzt. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts hat sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Richtungen ergeben. In der Kohlhammer-Reihe Supervision im Dialog sollen die wichtigsten methodischen Auffassungen berücksichtigt werden: Psychodynamische, systemische, kognitiv-verhaltenstherapeutische und humanistische Ansätze werden einbezogen, wobei es viele Überschneidungen in den supervisorischen Vorgehensweisen gibt.

Auch die Anwendungsfelder von Supervision haben sich seit den ersten Anfängen in der Psychoanalyse und in der Sozialen Arbeit ausdifferenziert. Die Buchreihe Supervision im Dialog widmet solchen Einsatzbereichen und Handlungsfeldern je einen eigenen Band, um ein lebendiges und praxisnahes Bild der spezifischen Aufgaben und Bedingungen zu vermitteln. Therapien und Beratungen für Einzelpersonen, Paare, Familien, Gruppen und Organisation sind die wichtigsten Einsatzbereiche von Supervision. Neben der berufsbegleitenden Anwendung ist Supervision auch einer der wichtigsten Bausteine in vielen Ausbildungen, sei es zum Psychotherapeuten, Facharzt oder in der Sozialen Arbeit. Es gibt auch Gebiete, in denen die Einführung bzw. verstärkte Durchführung regelmäßiger Supervisionen ein Desiderat darstellt, wie etwa in Lehr- und Betreuungseinrichtungen und Krankenhäusern.

Die Besonderheit der Reihe ist der Dialog. Jeder Band wird von mindestens zwei Autoren gestaltet, die unterschiedliche Positionen vertreten und diese nach jedem Hauptkapitel miteinander vergleichen. So lernen Leser nicht nur die wichtigsten Themen, Hintergründe und Kontroversen kennen, sondern erleben dabei auch einen lebendigen Austausch zweier engagierter Fachvertreter. Die Diskussion in Dialogform dient dem Zweck, den zuvor abgehandelten Text aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten, die Essenz noch einmal zu benennen, offene Fragen, Probleme und Verbesserungsvorschläge zu diskutieren.

Wir hoffen, durch diese dialogische Präsentation des in Bewegung befindlichen Kompetenzfeldes der Supervision auch die Leser unserer Reihe zum Austausch anzuregen.

Andreas Hamburger

Wolfgang Mertens

Inhaltsverzeichnis

1  Vorwort der Reihenherausgeber

2  1 Einleitung

3  2 Geschichte der Supervision in den pastoralen Arbeitsfeldern

4  2.1 So kam die Supervision in die Kirchen: die Seelsorgebewegung

5  2.2 Was zeichnet pastoralpsychologische Supervision aus?

6  3 Spezifische Themen der Supervision in der Seelsorge

7  3.1 Vielfalt der pastoralen Arbeitsfelder

8  3.2 Dynamiken zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen

9  3.3 »Ich hab’ meinen Glauben zum Beruf gemacht« – Religion als Profession

10  3.4 Kirchliche Mitarbeit zwischen Privilegien und Restriktionen

11  4 Theorie – Praxis – Menschenbild

12  4.1 Profile der drei supervisorischen Zugänge

13  4.1.1 KSA-orientierte Supervision

14  4.1.2 Systemisch orientierte Supervision

15  4.1.3 Tiefenpsychologisch orientierte Supervision

16  4.2 Anthropologische Leitlinien

17  4.2.1 Zu den Menschenbildern in der Humanistischen Psychologie und der christlichen Theologie

18  4.2.2 Zum Menschenbild in der systemischen Arbeit

19  4.2.3 Zum Menschenbild der Tiefenpsychologie

20  5 State of the Art: Experimentierfeld Integration

21  5.1 Metatheoretische Annäherungen an den Begriff der Integration

22  5.2 Das integrative Seelsorge-Fortbildungskonzept in der Evangelischen Landeskirche in Baden

23  5.2.1 Ein kurzer geschichtlicher Rückblick

24  5.2.2 Das Konzept der integrativen Pastoralpsychologischen Fortbildung

25  5.3 Illustrierendes Fallbeispiel

26  5.3.1 Darstellung des Falls und seiner Bearbeitung

27  5.3.2 Kommentare aus den verschiedenen Zugängen

28  5.3.3 Und was war jetzt noch mal integrativ?

29  5.4 Hinweis auf die intersektionelle Diskussion in der Fachgesellschaft

30  5.5 Berufsständische Ethik

31  6 Das Buch zu und viele Fragen offen

32  Literatur

33  Empfohlene weiterführende Literatur

34  Literatur zu Theorie und Praxis, Anthropologie und Dialogbeiträgen zum Fall aus den drei Zugängen:

35  Stichwortverzeichnis

1 Einleitung

Seelsorge ist ein aus der Antike stammender Begriff. Er findet sich zuerst bei Platon in den Dialogen des Sokrates. Im Laufe der Jahrhunderte lagen und liegen ihm bis heute verschiedene Bedeutungen von Seele und von Sorge zugrunde. Als Begriff ist er nicht geschützt. In Europa gibt es allerdings eine lange Tradition, ihn für die in und von den Kirchen ausgeübte Begegnung und Begleitung von Christenmenschen zu benutzen. Er wird aber zunehmend auch außerhalb der Kirchen gebraucht.

Seelsorge stellt ein komplexes und heterogenes Arbeitsgebiet dar, für das die dort hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen nicht nur eine qualifizierte Ausbildung brauchen, sondern auch die Möglichkeit, sich im Laufe ihrer Berufsjahre weiterzubilden und entsprechend ihrer Arbeitsgebiete Schwerpunkte zu setzen. Supervision für Seelsorgende gibt diesen die Gelegenheit, ihre Erfahrungen zu reflektieren und die Qualität ihrer Arbeit zu sichern. Seelsorge findet in vielen Bereichen face-to-face und im Zweierkontakt, sozusagen im Verborgenen statt. Supervision ist daher nicht nur zu Aus- und Fortbildungszwecken notwendig, sondern vor allem wollen Seelsorgende einen anderen, dritten Blick auf die eigene Arbeit erhalten, etwas zu deren kontrollierter Qualität tun, kurzum sich weiter professionalisieren. Supervision in der Seelsorge ist daher seit den 1970er Jahren in den deutschen Kirchen ein gängiges Format, sei es im Rahmen von pastoralpsychologischen Fortbildungen, wie in diesem Band geschildert, oder im Rahmen von Fallbesprechungen in der Gruppen- oder Einzelsupervision.

Christliche Seelsorge wird im Alltagsgeschehen der Gemeinde ausgeübt oder in nicht gemeindlichen Aufgabenfeldern im Auftrag der Kirche. Seelsorge findet überwiegend in der Gehstruktur statt als aufsuchende Seelsorge, d. h. die Seelsorgenden sind diejenigen, die den Seelsorgekontakt anbahnen. Das gilt für das Arbeitsfeld Gemeinde, in den Arbeitsfeldern Krankenhaus und Altenheim und in der Notfallseelsorge. Daneben gibt es auch Kontakte, die in der Kommstruktur stattfinden, sie sind in der Telefonseelsorge und in den totalen Institutionen (Militär, Gefängnis, Psychiatrie) die Regel, seltener auch in den anderen Arbeitsfeldern, in der Gemeinde z. B. wenn Menschen eine Taufe, Trauung oder Beerdigung wünschen. Schon die Gehstruktur verlangt eine präzise Reflexion dieser Kontaktaufnahme und der Absichten aller Beteiligten. Seelsorge in der Gehstruktur ist ein Angebot, das immer auch abgelehnt werden kann. Sie ist gekennzeichnet durch »prinzipielle Kontraktlosigkeit« (Drechsel, 2015), die sich in einem offenen Angebot zeigt. Es geht darum, sich situationsgebunden auf das einzustellen, was das Gegenüber in der Seelsorge jetzt gerade einbringt, oft in zunächst ungeordneten Settings, d. h. beim Verabschieden an der Kirchentür, am Rande von Veranstaltungen, in der Pause auf dem Schulhof, am Krankenbett im Krankenhaus oder zu Hause, am Gartenzaun oder an der Supermarktkasse.

Christliche Seelsorge ist eine spezifische Form der religiösen Kommunikation. Das bedeutet nicht, dass Seelsorgegespräche immer oder regelmäßig religiöse Inhalte hätten. Das Religiöse wird stattdessen einerseits durch den Kontext bestimmt: In Deutschland wird Seelsorge immer noch weitgehend als typisch kirchliche Form der Kommunikation wahrgenommen und diejenigen, die sie ausüben, sind zumeist von den Kirchen angestellt oder ehrenamtlich tätig. Dadurch repräsentieren die Seelsorgenden ein religiöses Umfeld und/oder einen Transzendenzbezug, sie werden sozusagen als »Gottes Bodenpersonal« wahr- und als solches auch in Anspruch genommen. Andererseits äußert sich das Christlich-Religiöse der Seelsorge in einer Haltung bedingungsloser Zuwendung der Seelsorgenden zu Menschen, die um ihrer selbst willen – als geliebte Kinder Gottes – wahrgenommen und begleitet werden. Im Gegensatz zu missionarischen Aktivitäten bringen Seelsorgende eine funktionale Zweck- und Absichtslosigkeit mit, die es dem Seelsorge-Gegenüber erlaubt, dass er oder sie die eigenen Ziele, Absichten, Bedürfnisse und Inhalte ins Gespräch bringen kann, seien diese nun religiöser Natur oder nicht.

Seelsorgegespräche sind ein niedrigschwelliges Angebot, die meisten sind Einmalgespräche, manche werden zu längerfristigen Begleitungen, oft sind sie Gespräche mit Menschen, zu denen die Seelsorgenden auch sonst am Wohnort Kontakt haben. Sie können problemlos im Alltag angebahnt oder wahrgenommen werden. Seelsorgekontakte sind manchmal Alltagsgespräche, manchmal Trostgespräche in schweren Lebenslagen, manchmal Beratungsgespräche vor Entscheidungen, manchmal unterhaltende Gespräche. Ihre Qualitäten reichen vom Smalltalk bis zum therapeutischen Gespräch. Zu Beginn eines Gesprächs liegt nicht fest, welche Art von Begegnung sich entwickeln wird. Die Lebenssituationen, in denen sie stattfinden, sind vielfältig. So ist es für Seelsorgende wichtig, mit dieser Überkomplexität professionell umgehen zu lernen. Daher spielen in der Supervision Fallbesprechungen und Übungen eine große Rolle, die dazu beitragen, dieser Disparatheit und den Erwartungen der Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen gerecht zu werden. Die emotional beanspruchende Arbeit liegt oft darin, mit dem Unabänderlichen und Unverfügbaren des Lebens umzugehen und Paradoxien und Ambivalenzen aus- und offenzuhalten. Seelsorge hat z. B. nicht die Aufgabe, auf jeden Fall einen Sinn zu suchen, gar ihn zu behaupten, sondern wird auch dem Gefühl und der Wahrnehmung, etwas sei sinnlos, Raum geben, so dass sich Sinn dann vielleicht wiedereinstellen kann. Ähnliches gilt für die Trostperspektive: Trost kann daraus erwachsen, wenn jemand die Verzweiflung wahrnimmt, die Klage hört und damit das subjektive Ausmaß des Elends würdigt. »In Klage und Verzweiflung liegt mehr ehrliche Hoffnung als in der Beteuerung von Sinn und Lebensgewissheit. Die Trauer hält die Treue zum Anderen, zum Besseren, zum Ende des Leidens, den die Affirmation des Daseins längst verraten hat« (Henning Luther, 1998, S. 170).

Seelsorgende haben außerdem nach biblischem Auftrag nicht nur die Aufgabe, mit den »Weinenden zu weinen«, sondern auch, sich mit den »Fröhlichen zu freuen« (Brief des Paulus an die Gemeinde in Rom 12,15). Daher findet Seelsorge schließlich auch bei Festen und Feiern und zur Begleitung bei großen Lebensübergängen statt.

Insgesamt lässt sich sagen, dass Seelsorge ein niedrigschwelliges Begegnungs- und Beratungsformat religiöser Kommunikation ist, das Menschen die Gelegenheit bietet, sich ihres Lebens in seinen Höhen und Tiefen zu vergewissern.

Die Supervision, die für die Aus- und Fortbildung und die Qualitätssicherung der professionell Tätigen in der Seelsorge sorgt, entspricht im besten Fall diesem breitem Anforderungsprofil und wird damit den verschiedenen oft überraschenden Settings eher gerecht, wenn sie sich dabei supervisorischer Verfahren verschiedener Provenienz bedient, also integrativ arbeitet.

Der vorliegende Band zeigt die historische Entwicklung und derzeitige Praxis einer solchen supervisorischen Arbeit und macht deutlich, was unter pastoralpsychologischer Supervision verstanden werden kann ( Kap. 2). Weiter finden sich spezifische Dynamiken und Themen, die derzeit die supervisorische Arbeit in den pastoralen Arbeitsfeldern bestimmen ( Kap. 3.). Im mittleren Teil des Bandes ( Kap. 4.1) werden die drei verschiedenen Supervisionsansätze dargestellt, in denen die Autor*innen dieses Bandes qualifiziert sind und die sie bei ihrer gemeinsamen Arbeit in der Seelsorgefortbildung integrativ verwenden. Die Unterschiede der Verfahren zeigen sich am deutlichsten in den ihnen zugrunde liegenden anthropologischen Setzungen ( Kap. 4.2).

An die Darstellung der historischen Entwicklung des integrativen Konzepts der Pastoralpsychologischen Fortbildung in Seelsorge (PPFS) in der Evangelischen Landeskirche in Baden ( Kap. 5.2) schließt sich eine exemplarische integrative Fallbearbeitung an, die wiederum aus den drei vorgestellten Perspektiven kommentiert wird ( Kap. 5.3). Das Verständnis von Integration, wie es die Autor*innen verwenden, wird im Abschnitt über die Metatheorie ( Kap. 5.1) und in der Reflexion des integrativen Prozesses der Fallarbeit ( Kap. 5.3.3) deutlich.

Hinweise zur Intersektionellen Diskussion innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie ( Kap. 5.4) und zur Berufsständischen Ethik ( Kap. 5.5) bilden den Abschluss des inhaltlichen Teils. Die Autor*innen beschließen ihren Band mit einem offenen Dialog.

Namentlich sind nur diejenigen ihrer Beiträge gekennzeichnet, in denen die Autor*innen ihre konzeptionell unterschiedlichen Zugänge erläutern. Sie legen Wert auf inklusive Sprache und verwenden in ihren Texten deshalb überwiegend den Genderstern.

Traditionell leben Seelsorge und Supervision besonders vom direkten, analogen Kontakt. Die letzten Wochen der Arbeit an diesem Band fielen zusammen mit den ersten Wochen der Corona Pandemie. Diese fordert zu einer Auseinandersetzung mit und einer Neujustierung von Nähe und Distanz heraus. Wohin sich dieser Prozess entwickeln wird, ist noch offen. Es entstehen jetzt bereits kreative Ideen und neue Formate, die Supervision und Seelsorge verändern.

Der Dank der Autor*innen gilt all denen, von und mit denen sie gelernt haben, den Teilnehmenden der PPPS, besonders denjenigen, die ihre Praxiserfahrungen für die Demonstrationen in diesem Band zur Verfügung gestellt haben und dem Zentrum für Seelsorge der Evangelischen Landeskirche in Baden. Außerdem danken sie namentlich für ihre Unterstützung: Markus Binder, Prof. Dr. Martin Ferel, Dr. Günther Emlein, Sr. Ingeborg-Marie Halbach, Sibylle Ratsch, PD Dr. Heike Springhart, Michael Kreitzscheck, Annette Roser-Koepff, Petra, Lisa und Julia Hasenkamp, Christoph Wenzel und Sabine Kast-Streib.

Den beiden Herausgebern der Reihe Supervision im Dialog, Andreas Hamburger und Wolfgang Mertens, und der Lektorin des Kohlhammer Verlags, Kathrin Kastl, dankt das Autorenteam für die freundliche und kompetente Begleitung und Unterstützung.

2 Geschichte der Supervision in den pastoralen Arbeitsfeldern
2.1 So kam die Supervision in die Kirchen: die Seelsorgebewegung

Das Erlernen von Seelsorge mit begleitender Supervision hat in den Kirchen eine inzwischen hundert Jahre alte Tradition. Supervision in der Kirche war und ist zunächst Aus- und Fortbildungssupervision. In den amerikanischen Kirchen ist seit 1925 und in den deutschen seit ca. 1969 die Tätigkeit des Supervisors, der Seelsorgelernende begleitet, fest etabliert.

Zwei Amerikaner, der Theologe Anton Boisen und der Psychiater Richard Cabot konzipierten 1925 ein Ausbildungsmodell für Theologen, die nicht länger nur die biblischen Geschichten studieren sollten, sondern die Lebensläufe lebendiger Menschen, zunächst vor allem psychisch kranker Menschen und dann bald allgemeiner Geschichten von Menschen, deren Leben auf irgendeine Weise eingeschränkt war. Als ein Ort solcher Einschränkung galt besonders die Psychiatrie, dann bald auch Allgemeinkrankenhäuser, Erziehungsheime, Gefängnisse, Besserungsanstalten etc. Theologen wurden für längere Zeiträume in diese Einrichtungen geschickt, um sich um die dort lebenden Menschen zu kümmern, diese »living human documents« (Boisen, 1936, S. 248 f.) zu studieren und ihnen möglichst in irgendeiner Weise durch das Evangelium Erleichterung zu verschaffen. Boisen verstand Lebenskrisen immer auch als religiöse Krisen und ihm war deshalb daran gelegen, dass Theologen sich mit diesen befassten.

Zunächst erarbeitete er mit Cabot einen an die medizinische Ausbildung angelehnten Plan, d. h. die in die Klinik geschickten Theologen sollten wie Mediziner bei der Anamnese so viele Informationen wie möglich von den Patienten sammeln und auch aufzeichnen und dieses Material für eine Diagnose verwenden. Am Ende des Tages wurden diese Aufzeichnungen in der Gruppe besprochen, z. T. interdisziplinär mit den Medizinern gemeinsam, um die (weitere) Behandlung für die Patient*innen zu besprechen. Ein Interview in der Boston Post vom 27.12.1908 mit Richard Cabot trug folgende Überschrift: »Physician and Minister Must Work Together To Cure The Sick« und enthielt folgende Passage: »Die Arbeit, einem Patienten zu helfen, ist nicht nur Sache des Doktors. (…) Ein Arzt spezialisiert sich auf den Körper und der Pfarrer spezialisiert sich auf die menschliche Seele. Die beiden sollten zusammenarbeiten. Es sollte eine Ausbildungsstätte geben, die sich sorgfältig um diese Sache bemüht und Pfarrer sollten dort ausgebildet werden« (Übersetzung D.K.). Ab 1925 wurde diese Idee am Massachusetts General Hospital umgesetzt.

Jeder Theologe im Clinical Pastoral Training (CPT) hatte aber auch persönliche Supervisionsgespräche mit seinem Supervisor. Der Supervisor war in der Regel ein langjähriger Pfarrerskollege mit viel Berufserfahrung und bald auch psychologischer oder therapeutischer Qualifikation. Zweierlei wurde hier bereits festlegt: die gemeinsame Besprechung »einzelner Fälle« (case studies) und das Arbeiten in der Lerngemeinschaft einer beruflichen Peergroup.

In den frühen 1930er-Jahren entwickelte der Theologe Russell Dicks, der ebenfalls mit Cabot zusammenarbeitete, die Form des Verbatims. Verbatim (lat. für wort-wörtlich) bezeichnet die Aufzeichnung eines Gedächtnisprotokolls zeitnah nach dem Gespräch, das die Gesprächsbeiträge aller, die am Gespräch teilhatten, möglichst wörtlich im Wechsel wiedergibt. Dabei wird außer den Redebeiträgen wie in einem dramatischen Text oder Drehbuch in Klammern oder gesperrt gedruckt vermerkt, was sonst die Szene ausmacht und beeinflusst: z. B. Krankenschwester kommt dazu, im Zimmer ist es kalt und zugig, peri- und-nonverbale Äußerungen des Patienten: der Patient macht lange Pausen oder hustet, auch innere Regungen des Verfassers (Gefühle des Seelsorgers, eigene Körperempfindungen u. a.).

Schon Dicks beschrieb die supervisorischen Absichten des Erstellens von Gesprächsprotokollen: Es ging ihm nicht um eine objektive Darstellung des Gesprächs, sondern um eine neue Form der Selbstreflexion. »Wenn wir ein Gespräch schriftlich wiedergeben, eine Arbeitsbeziehung, dann zeichnen wir sie nicht einfach nur auf, wir denken sie neu und entwickeln so ihre Bedeutung, nicht während wir den Patienten sehen, sondern so bald wie möglich hinterher… Es ist eine Überprüfung der eigenen Arbeit; es ist ein klärender und sich entwickelnder Prozess; es entlastet den Schreiber von emotionalem Stress… und ist ein Nachweis der eigenen Arbeit… Es ist eine neue Schöpfung von Ideen, die die Mängel offenbart, bei dem, was wir getan haben. Es fragt nach den Implikationen von dem, was wir gesehen und gehört haben… es ist Selbstkritik, es ist Selbstauswertung. Es ist die Vorbereitung dafür, uns selbst zu verbessern.« (Cabot & Dicks, 1944, S. 244–248). Die supervisorische Arbeit in der Klinischen Seelsorgeausbildung geschah seitdem in Form der Besprechung solcher Verbatims, die auch heute noch zu Aus- und Fortbildungszwecken verwendet werden.

Aus demselben Zeitraum in Amerika ist noch eine andere Entstehungslinie zu nennen. Am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat dort kirchliche Supervision dieselben Wurzeln, wie sie für die Sozialarbeit allgemein beschrieben werden, häufiger allerdings mit »Volunteer«-Hintergrund als mit einem Ausbildungshintergrund. Hauptberufliche »Social Workers« supervidierten ehrenamtliche Volunteers in diakonischen Projekten ( Kap. 3.1.1).

In Deutschland fasste das Modell der »klinischen«, d. h. in der Praxis und durch die Reflexion der Praxis erworbenen Seelsorgeausbildung erst am Ende der 1960er Jahre Fuß. Ab 1969 wurden in Deutschland Institute für die Klinische Seelsorgeausbildung gegründet, in Bethel, Hannover, Stuttgart, Halle und an weiteren Orten. Die Bezeichnung »klinisch« für praxisbezogen wurde dabei beibehalten, obwohl sich die Praxisfelder bald erweiterten und die anderen pastoralen Arbeitsfelder miteinbezogen. Damit nahm die sogenannte »Seelsorgebewegung« ihren Lauf und bestimmte für die nächsten 20 Jahre nicht nur die Seelsorgeausbildung, sondern die praktische Theologie und die Theologie überhaupt. Das entsprach auch ihrem Anspruch, der einen Paradigmenwechsel vorsah, dass eben Theologie überhaupt erfahrungsbezogen betrieben werden sollte. Es lässt sich sagen, dass die »Seelsorgebewegung einen wichtigen Anteil an den Veränderungen innerhalb der Kirche im Prozess der Anpassung an die Erfordernisse einer hochindustrialisierten, säkularen Gesellschaft« hat, nicht zuletzt durch »Aufbau und Ausbau institutioneller Einrichtungen für Beratungsarbeit im kirchlichen Raum« (Jochheim, 1993, S. 493).

Die Gründung der Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie 1972 war eine Gründung von Theologen mit psychotherapeutischer Zusatzqualifizierung, die in den verschiedenen Sektionen dieser Gesellschaft anfingen, Standards für die seelsorgliche und dann auch für ihre eigene supervisorische Ausbildung und Arbeit festzulegen. Dabei spielten inzwischen die verschiedenen psychologischen Traditionen eine Rolle, so sammelten sich in der Sektion T (=Tiefenpsychologie) die durch eine Lehranalyse gegangenen Pfarrer und Gemeindepädagogen, in der Sektion KSA diejenigen, die das »Learning by doing«-Konzept für die Seelsorge bevorzugten und sich dabei meist die klientenzentrierte Gesprächsführung Rogers zunutze machten, eine Sektion vereinigte die Sozialpsychologen und die Gruppendynamiker und die vierte schließlich die Kommunikations- und Verhaltenspsychologen. Inzwischen gibt es fünf Sektionen. Die Gründungsmitglieder waren ihrem Selbstverständnis nach noch keine »Supervisoren«, auch wenn sie supervisorische Aufgaben in der Ausbildung wahrnahmen, sie nannten sich Pastoralpsychologen, um ihre Verbindung der Pastoralen Praxis mit den Erkenntnissen der Human- und Sozialwissenschaften, speziell der Psychologie, anzuzeigen (zur Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie s. Aktuelles auf deren Homepage und Kap. 5.4).

2.2 Was zeichnet pastoralpsychologische Supervision aus?

Pastoralpsychologische Supervision ist zunächst gekennzeichnet durch eine Mehrfachqualifikation derer, die sie ausüben. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie kann nur werden, wer ein theologisches Studium absolviert hat und damit hauptberuflich tätig ist oder war. Alle Mitglieder der DGfP sind im Grundberuf Pfarrer*innen, Pastoralreferent*innen oder Religionspädagog*innen und dann auch noch Supervisor*innen. Dazu haben diese Supervisorinnen eine therapeutische Zusatzqualifikation erworben, sei diese analytisch-tiefenpsychologisch, humanistisch-psychologisch oder systemisch geprägt. Eine integrative, die Schulentrennung überwindende supervisorische Arbeit und eine Mitgliedschaft in der DGfP ohne Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sektion wird aktuell diskutiert, letztere ist seit kurzem möglich ( Kap. 5.4).

Die Doppelqualifikation führt dazu, dass die Supervisor*innen in ihren Grundberufen nicht nur mit einem theologischen, sondern auch mit einem aus den Human- und Sozialwissenschaften geübten Blick unterwegs sind. Sie nutzen die Erkenntnisse aus Psychologie, Kommunikationswissenschaft, Soziologie etc. für ihre kirchliche Arbeit und behalten bei der Ausübung von Supervision auch ihren theologischen Blick bei. Dieser interdisziplinäre Blick und das interdisziplinäre Arbeiten werden nicht immer konfliktfrei erlebt, neben gegenseitiger Bereicherung gibt es hier auch gegenseitiges Befremden zwischen den verschiedenen Wissenschaften. Das zeigt sich besonders in der Menschenbildfrage ( Kap. 4.2).

Was alle Supervisor*innen mitbringen ist die Feldkompetenz in kirchlichen, besonders seelsorglichen Arbeitsfeldern, in denen sie in der Regel jahrelang gearbeitet haben, auch wenn einige ihre Berufstätigkeit gerade über die Supervisionstätigkeit in die Freiberuflichkeit hinein erweitern. Die Diskussion über sogenannte interne oder externe Supervision kann hier nicht geführt werden, beide bringen für die Supervisand*innen Vor- und Nachteile.

Pastoralpsycholog*innen arbeiten in der Anthropologie und im Wertesystem mit christlichen Vorannahmen, Deutungen und Haltungen. Diese bestimmen ihr supervisorisches Handeln immer mit. Dabei geht es ihnen nicht um ein normatives »christliches Menschenbild«, das die Pastoralpsychologie kennzeichnet, stattdessen könnte man vielleicht sagen, dass auf der erkenntnistheoretischen Ebene, also auf der Ebene der Metatheorie (Schreyögg, 2010, S. 66) das spezifisch Christliche immer ein Element im hermeneutischen Zirkel ist oder eine Determinante beim (De)Konstruieren, gleichzeitig muss das, was »spezifisch christlich« genannt wird, selbst stets neu verstanden, neu konstruiert und dekonstruiert werden.

Auf der Ebene der Theorie verfügen Pastoralpsycholog*innen idealerweise über spezifische hermeneutische Kompetenzen, die sie im Theologiestudium trainiert haben. Sie lernen bei der Auslegung von Texten, nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form zu achten, den »Sitz im Leben«, d. h. den Kontext zu berücksichtigen sowie die Überlieferungsgeschichte; sie sind Expert*innen für Übersetzungsprozesse und geübt im Umgang mit symbolisierender Kommunikation. Sie wissen, dass Sprecher und Hörer, Schreiber und Leser, Kommunikator und Rezipient immer jeweils gemeinsam beteiligt sind, wenn es darum geht, Bedeutung oder Bedeutungen zu konstruieren. Sie »verstehen und vergewissern auf dem Hintergrund jüdisch-christlicher Narrative« (Klessmann & Lammer, 2007, S. 55). Dieses Wissen und die Übung, mit Menschen und Texten dergestalt umzugehen, sind nützlich auch für die Supervision.

Darüber hinaus haben sie die Fülle der Geschichten und Figuren aus der Bibel und der christlichen Tradition als hermeneutisches Material zur Verfügung. Dieses Material steht allerdings im Prinzip jedem Supervisor, dem die christliche Tradition etwas bedeutet, zur Verfügung und kann daher kein Unterscheidungskriterium zu anderen Formen der Supervision sein. Klessmann und Lammer bezeichneten Pastoralpsycholog*innen durch diese hermeneutische Kompetenz als »ExpertInnen für Sinn(re)konstruktionen« (Klessmann & Lammer, 2007, S. 59). Das ist sicher richtig, inzwischen reklamieren Berater*innen anderer Provenienz supervisorische Arbeit als Arbeit an der Selbstvergewisserung und an der Vergewisserung von Lebenssinn aber ebenso für sich, nur unter Umständen mit einer anders konnotierten Bedeutung des Wortes »Sinn«. Dass Supervision »Sinn macht« (Klessmann & Lammer, 2007), ist somit längst keine Domäne religiös gebundener Supervisor*innen mehr. Wird im christlichen Umfeld unter »Sinn« etwas verstanden, das in der Regel einen größeren Zusammenhang mit Transzendenzbezug herstellt, so wird im jüngsten verbreiteten Sprachgebrauch »Sinn« häufig synonym für jegliche mögliche Form von »Ordnung mit Plausibilität« benutzt.

Schließlich verfügen Pastoralpsycholog*innen in der Regel über Ritualkompetenz. Das befähigt sie nicht nur dazu, den Einsatz und das Feiern von christlichen Ritualen im pastoralen Arbeitsfeld zu supervidieren, sondern auch zum Umgang mit Alltagsritualen, wie sie eben auch in der supervisorischen Kommunikation bewusst und unbewusst geschehen.

Theologie und Psychologie sind wechselseitig anschlussfähig, dafür seien drei Beispiele genannt. Tiefenpsychologisch orientierte Pastoralpsycholog*innen verweisen darauf, dass da, wo von der Anwesenheit Gottes im Supervisionsprozess ausgegangen wird, die supervisorische Beziehung implizit trianguliert und somit entlastet wird. Humanistisch-psychologisch ausgebildete Pastoralspsycholog*innen finden in dem Rogers’schen Konzept einer Haltung unbedingter Wertschätzung gegenüber dem Klienten die klassisch-theologische Trennung von Person und Werk wieder. Systemisch orientierte Pastoralpsycholog*innen sind offen dafür, Glaubensüberzeugungen in ihrer Wechselwirkung von kognitiven und emotionalen Verarbeitungs- und Deutungsprozessen für die Supervision nutzbar zu machen, wenn das für die Supervisand*innen einen Gewinn darstellt.

3 Spezifische Themen der Supervision in der Seelsorge
3.1 Vielfalt der pastoralen Arbeitsfelder

Die Kirchen sind nach dem öffentlichen Dienst die zweitgrößten deutschen Arbeitgeber. Bei dieser Rechnung werden die Arbeitsplätze in Caritas und Diakonie mitgezählt, die den bei weitem größten Teil der Arbeitsplätze ausmachen. In diesem Bereich findet sehr viel Supervision statt, sei das für Pflegekräfte, kirchliche Sozialarbeiter*innen oder Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Krankenhauspersonal oder Führungskräfte der verschiedenen karitativen Einrichtungen.

Hier dagegen ist von den kirchlichen Arbeitsfeldern die Rede, die sich mit den Aufgaben der gottesdienstlichen Feier, der Seelsorge, der Religionspädagogik und der Gemeindeleitung befassen, zusammengefasst: mit der Pflege, der Gestaltung und der Weitergabe religiöser Rituale, Inhalte und Traditionen oder theologisch gesprochen: mit der Kommunikation des Evangeliums. Das sind die Aufgaben von Pfarrer*innen, Priestern, Pastoralreferent*innen, Religionspädagog*innen und Gemeindediakon*innen. Sie alle haben ein theologisches Studium entweder an einer Universität oder an einer (kirchlichen) Hochschule absolviert. Sie finden später Arbeitsplätze in den örtlichen Kirchengemeinden, den Feldern der »Spezialseelsorge« (Telefon-, Notfall-, Hochschul-, Krankenhaus-, Militär-, Gefängnis-, Altenheimseelsorge), als kirchliche Lehrkräfte in Schulen oder z. B. in der Erwachsenenbildung, Jugendarbeit oder kirchlicher Projektarbeit (bspw. Arbeit mit Obdachlosen oder Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind).

Diese so genannten »pastoralen« Arbeitsfelder bringen einige spezielle Themen und Herausforderungen in die Supervision. Das Wort »pastoral« ist allerdings missverstanden, wenn es verstanden wird als »ausschließlich die Gruppe der Pastorinnen und Pastoren betreffend«. Es geht stattdessen um die beruflichen Themen aller »in der Pastoral« (katholische Nomenklatur) oder in Pfarrämtern und Gemeinden (evangelische Nomenklatur) Arbeitenden.

3.2 Dynamiken zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen

Neben den hauptamtlichen Mitarbeitenden sind es vor allem Ehrenamtliche, die in den Kirchengemeinden arbeiten und die in der Regel in der Mehrzahl sind. Pastorale Arbeit ist ohne Ehrenamtliche nur möglich, wo es um Aufgaben geht, die von einer oder sehr wenigen Personen erledigt werden können, was für das Gros der derzeitigen Gemeindearbeit nicht zutrifft. Besonders die Gemeindeleitung liegt in den Händen von Ehrenamtlichen, in deren Leitungsgruppe (genannt Kirchengemeinderat, Presbyterium, Ältestenkreis, Pfarrgemeinderat o.ä.) der*die Pfarrer*in wie alle anderen nur eine Stimme hat, in katholischen Gemeinden hat der leitende Geistliche zusätzlich noch ein Vetorecht.

Die Veranstaltung von gottesdienstlichen Feiern, deren Vorbereitung und Durchführung, die Seelsorge, die Jugend- und Erwachsenenarbeit (offene Jugendarbeit, Gruppenarbeit, Freizeiten, Bildungsangebote etc.) und alle Angebote und Veranstaltungen der Vereinskirche (Gruppen und Kreise in Frauenarbeit, Männerarbeit, Senior*innenarbeit etc.) sind durchgängig auf das Engagement der Ehrenamtlichen angewiesen.

Von daher sind die Zusammenarbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen, die Kommunikation untereinander, die wechselseitigen Abhängigkeiten, die gegenseitige Wert- oder Nichtwertschätzung und das Konfliktmanagement zwischen den Haupt- und Ehrenamtlichen Dauerthemen der Supervision in den pastoralen Arbeitsfeldern. Gemeindearbeit ist in allererster Linie Beziehungsarbeit und hierbei steht die Beziehung der Hauptamtlichen zu den sich ehrenamtlich Engagierenden im Vordergrund.

Die Frage, ob sich die Supervision für Ehrenamtliche von der Supervision für Hauptamtliche tatsächlich unterscheidet, ist nicht abschließend geklärt, allerdings haben in den letzten Jahren Veröffentlichungen zur Supervision für das Ehrenamt zugenommen. Auf der einen Seite beschreiben sie, dass professionell dort nicht anders gearbeitet wird als mit Hauptberuflichen, auf der anderen Seite nennen sie bestimmte Dynamiken oder Spannungsfelder, die so nur für das Ehrenamt gelten (DGSv, 2011). Es finden sich auch Veröffentlichungen, die eine besondere Form der Supervision als besonders geeignet für bestimmte Ehrenamtlichen-Gruppen beschreiben (z. B. Seibert, 2017). Schreyögg weist darauf hin, dass die Supervision Ehrenamtlicher am Anfang des 20. Jahrhunderts der Ort der Entstehung supervisorischer Arbeit war. Die Supervision Ehrenamtlicher ist also nicht nachträglich hinzugekommen, nachdem sie bei den Professionals etabliert war, sondern genau umgekehrt. Im sozialen Dienstleistungsbereich sollten ursprünglich »ehrenamtliche Mitarbeiterinnen (…) durch Supervision auf ihren Einsatz bei Menschen, die Unterstützung brauchten, vorbereitet werden« (Schreyögg, 2010, S. 391). Leitende Ehrenamtliche können inzwischen in vielen Kirchen supervisorische Beratung mit finanzieller Unterstützung der Kirche in Anspruch nehmen.

In der pastoralen Arbeit entstehen spezielle Dynamiken zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen, die häufige Themen der Supervision der Hauptamtlichen sind:

• Die Spannung zwischen den Bedürfnissen der Organisation und den Ideen und Begabungen der Ehrenamtlichen: Ein Kirchenältester hatte sich z. B. vielleicht wählen lassen, um neue Projekte im Gemeindeleben zu initiieren und den Gemeindeaufbau zu fördern, er muss sich aber stattdessen dauernd mit Bausachen beschäftigen und wird regelmäßig zum Kirchendienst eingeteilt, weil die Gemeinde keine*n Kirchendiener*in mehr finanzieren kann.

• Die Spannung zwischen traditionell der Kirche als Institution verpflichteten und gebundenen Haupt- und Ehrenamtlichen mit ihrer Vorstellung von Langfristigkeit, Treue und persönlicher Bindung und den »neuen Ehrenamtlichen«, denjenigen, die projektorientiert, vom Thema kurzfristig angesprochen eine Zeitlang mitarbeiten wollen: Hier gibt es verschiedene Vorstellungen und oft Konflikte sowohl zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen als auch innerhalb der beiden Gruppen.

• Die Spannung zwischen extrinsischer und intrinsischer Motivation: Da die Bezahlung als extrinsische Motivation wegfällt, erwarten Ehrenamtliche nicht nur zu Recht Wertschätzung und Gestaltungsmacht als extrinsische Motivation, sondern mitunter auch eine hohe persönliche Bindung an die wenigen hauptamtlichen Personen, die diese nicht immer leisten wollen oder können und die oft gleichzeitig davon ausgehen, dass die intrinsische Motivation des Glaubens für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Kirche doch ausreichen müsste.

• Spannungen zwischen professionellen und eher familiären, gemeinschaftsorientierten Arbeitsweisen: Hauptamtliche sind verpflichtet, sich an formale Strukturen zu halten und wollen, dass die Ehrenamtlichen das auch tun. Ehrenamtliche fühlen sich dazu jedoch nicht immer verpflichtet, vor allem dann nicht, wenn diese Auswirkung auf ihr lokales Ansehen am Wohnort haben könnten. So hat z. B. immer das gesamte Leitungsgremium der Gemeinde die Vorgesetztenfunktion für Angestellte der Kirchengemeinde, unbequeme Dinge wie Arbeitgeberpflichten scheinen aber im Konfliktfall doch häufig Sache der Hauptamtlichen zu sein, bspw. Arbeitsaufsicht, Abmahnungen oder gar Kündigungen. Schreyögg weist darauf hin, dass die Bereitschaft, sich in die formalen Strukturen zu integrieren, stark davon abhängt, wieviel Befriedigung die ehrenamtliche Betätigung garantiert (Schreyögg, 2010, S. 144).

• Spannungen aufgrund verschiedener kommunikativer Bedürfnisse: Während Hauptamtliche oft nicht gerne zwischen Tür und Angel angesprochen werden, wenn es um organisatorische oder verwaltungsrelevante Dinge geht, sind Ehrenamtliche oft froh, dass sie mal eben zwischendurch ihre Informationen loswerden oder einholen können, wenn sie den Hauptamtlichen zufällig begegnen (»Wenn ich Sie gerade sehe…«). Es ist aber nicht immer möglich, die Regelkommunikation wie z. B. Dienstbesprechungen außerhalb der beruflichen Arbeitszeiten der Ehrenamtlichen zu legen.

• Spannungen durch die wechselseitigen Abhängigkeiten: Ehrenamtliche sind angewiesen auf Unterstützung ihrer Arbeit durch Zugang zu Informationen, Räumen, Material und auf Geld zur Deckung der laufenden Kosten ihrer Arbeit. Hauptamtliche sind für die Arbeit in der Gemeinde angewiesen auf das Mittun von Ehrenamtlichen, weil in der Gemeinde sonst nicht mehr stattfindet als eine einzelne hauptamtliche Person vorhalten kann, bei gleichzeitig hoch idealisierten Erwartungen der Kirchenmitglieder. Sie sind also auf die kontinuierliche Mitarbeit vieler Ehrenamtlicher, auf deren Kreativität, auf ihre Verlässlichkeit und vor allem auf ihre Loyalität angewiesen. Nicht immer werden die wechselseitigen Erwartungen erfüllt.

• Spannungen in Folge von Idealisierungen: Idealisierungen führen häufig zu enttäuschten Erwartungen und auf diese Weise zu Konflikten, da die geistlichen Berufe und die gesamte Kirche als Arbeitgeberin Projektionsflächen bieten, sowohl für Sehnsüchte als auch für Abwehr in ihren verschiedenen Formen: z. B. Erwartungen an spezielle Formen der Lebensführung im Pfarrhaus oder daran, dass eine christliche Gemeinde als Arbeitgeberin darauf verzichtet, Leistungsanforderungen an ihre Angestellten zu richten.

• Spannungen in Leitungsgremien: Diese sind in den protestantischen Kirchen oft paritätisch besetzt (z. B. Synoden), dort gibt es nicht selten Machtkämpfe zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen.

3.3 »Ich hab’ meinen Glauben zum Beruf gemacht« – Religion als Profession

Neben vielen anderen Themen, die in der supervisorischen Begleitung hauptamtlicher Seelsorger*innen zur Bearbeitung kommen, stellt sich die stets mitlaufende Frage nach der beruflichen und religiösen Identität der Supervisand*innen als ein Querschnittsthema dar, das explizit oder implizit eine zentrale Rolle spielt. Es handelt sich dabei um ein hohes Maß an Identifikation der Betroffenen nicht nur mit ihrem jeweiligen Arbeitsfeld, sondern auch mit der Kirche als Arbeitgeberin und schließlich mit ihrem Glauben an Gott als dem eigentlichen Auftraggeber ihrer Arbeit.

Seelsorger*innen leben ihren Glauben im beruflichen Kontext und stellen sich damit immer auch sehr persönlich mit ihrer eigenen Spiritualität zur Disposition. Damit haben sie – im Unterschied zu nichtkirchlichen Begleiter*innen – die zusätzliche Aufgabe, ihren religiösen Standpunkt zu reflektieren und professionell mit dem umzugehen, was ihnen heilig ist. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die kognitiven und emotionalen Wahrnehmungs- und Verarbeitungsprozesse ihres Erlebens und Handelns in den verschiedenen Bereichen und Rollen. Die Ausübung von Seelsorge erfordert folglich eine Qualifikation, die niemals abgeschlossen sein kann, sondern einen ständigen Lern- und Supervisionsprozess umfasst.

Es ist ein Wagnis – und Seelsorger*innen zeigen gerade darin Mut und Vertrauen – sich mit der ganzen Existenz auf das Unverfügbare einzulassen, das mit einer Gotteserfahrung verbunden ist. Sie berichten, wie sie sich dabei in eine weltweite Gemeinschaft von Menschen eingebunden fühlen, mit denen sie manche Deutungskonzepte, besonders aber die Sprachfähigkeit für existenzielle und spirituelle Erfahrungen teilen.

Viele Seelsorgende empfinden es als großes Privileg, eine Arbeit ausüben zu dürfen, die sie »im Innersten bewegt«, wie es die Teilnehmerin einer Supervisionsgruppe formuliert. Es entlastet sie, sich selbst und ihrem Gegenüber in dieser hochleistungsorientierten Gesellschaft einen lebensförderlichen Gegenentwurf anbieten zu können: gerechtfertigt zu sein allein aus Glauben und ohne irgendeine Vorleistung erbringen zu müssen.

Diese Haltung hat auch und vor allem Auswirkungen auf den Umgang mit eigenen Begrenzungen. Denn bei einer Tätigkeit wie der Seelsorge geht das Risiko, Menschen etwas schuldig zu bleiben, immer mit. Zudem verbindet sich die Unmöglichkeit, Erfolge messen zu können – was theologisch begründet auch gar nicht nötig wäre – gelegentlich mit einem Gefühl des Ungenügens: »In den vielen verschiedenen Rollen, die ich wahrzunehmen habe, bin ich nicht nur als Theologe gefragt, sondern als Bauherr, als Vorgesetzter, als Manager und vor allem auch als Seelsorger. Oft fühle ich mich wie eine eierlegende Wollmilchsau, wie ein Dilettant, der nie genügt.«

Die hohe intrinsische Motivation, die ein solcher Beruf, den viele als Berufung empfinden, mit sich bringt, macht es schwer, nach Feierabend abzuschalten, dienstliche Belange hinter sich zu lassen und die (biblische) Zusage, ohne Leistung gerechtfertigt zu sein, für sich selbst in Anspruch zu nehmen. So stellt sich die Verbindlichkeit, die sich aus einem personalen Gottesbezug bei der Deutung der Auftragsstellung ableitet, möglicherweise noch einmal drängender dar als in einem anderen Beruf, der ebenso mit einer hohen Identifikation und persönlichen Ethik verbunden sein kann. Manche Seelsorger*innen beschreiben dies sogar als Ressource, als Möglichkeit der Kontingenzbewältigung: »Ich persönlich finde es mit dem christlichen Glauben leichter. Denn ich habe dort, wo meine eigene Kraft nicht ausreicht, dort, wo ich mich ohnmächtig fühle, immer noch die Möglichkeit, es meinem Gott in die Hände zu legen und die Antwort auf Fragen offen zu lassen. Fragen, die mich schwer bewegen, kann ich in der Meditation vor meinem Gott ausbreiten.«

Der Umgang mit Grenzerfahrungen führt Seelsorger*innen aber auch in Situationen, wo das nicht gelingt und in denen Vertrauen und Glaubenszuversicht ins Wanken geraten. Das beschreibt eine Supervisandin so: »Dann sehe und fühle ich die Kraftquelle nicht. Dadurch aber, dass ich in meinem Beruf dauernd anderen von der Kraftquelle erzähle, habe ich diese Verkündigung leichter in meinem eigenen Innenohr als vielleicht Menschen, die noch viel weniger außenliegenden Grund und Bestätigung für die Richtigkeit ihrer Ethik kennen.« Besonders angesichts bedrückender menschlicher Situationen oder schwerer Schicksalsschläge ihres Gegenübers geraten Seelsorgende manchmal selbst in Zweifel und verlieren ihre Hoffnung. Indem sie empathisch mittragen, was Menschen zu erleiden haben, stellt sich ihnen wie diesen die Theodizee-Frage immer wieder neu: Wo ist Gott im Leiden, und wie kann Gott zulassen, was hier geschieht? Sie sehen sich herausgefordert und suchen danach, wie ihre Kreuzes- und Auferstehungs-Theologie für ihr eigenes Leben und das ihres Gegenübers zum Tragen kommen kann.

Schließlich ist der Umgang mit eigener und fremder Bedürftigkeit ein weiteres zentrales Thema in der Supervision. Auch hier erzeugen gesellschaftliche Bewertungen und eigene ethische Grundhaltungen häufig einen Kontrast: Während in Gesellschaft und Öffentlichkeit Erfahrungen von Bedürftigkeit als Defizit gedeutet und in aller Regel negativ bewertet werden und deshalb möglichst zu vermeiden sind, bringt aus theologischer und seelsorglicher Perspektive jemand, der seine Bedürftigkeit zeigt, einen wichtigen Teil der eigenen Menschenwürde ins Spiel. Supervisor*innen können Seelsorgende darin unterstützen, mit ihrem Gegenüber in diesem Spannungsfeld menschenfreundliche Haltungen und Handlungen zu entwickeln.

Seelsorger*innen sind mit der Institution Kirche nicht nur über ihr Arbeitsverhältnis, sondern auch auf der weltanschaulichen Ebene verbunden und dem gemeinsamen Auftrag verpflichtet. Diesem verschreiben sie sich mit einem hohen Maß an Loyalität und Commitment. Das führt gelegentlich zu Spannungen und Konflikten, die in der Supervision zur Sprache kommen. So können beispielsweise Loyalitätskonflikte mit den Interessen anderer Institutionen entstehen, wenn verschiedene ethische Prinzipien und Wertmaßstäbe in Kollision geraten (z. B. in Schule, Pflegeheim, Vollzugsanstalt). Seelsorgende stehen hin und wieder auch dienstrechtlich in einem Spannungsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber. Supervisor*innen – in erster Linie ihren Supervisand*innen verpflichtet – nehmen bei der Bearbeitung der Gesamtdynamik ebenso die Interessen des Arbeitgebers und anderer beteiligter Instanzen in den Blick.

Nicht selten kommt bei der Supervision mit Seelsorgenden der Glaube ins Spiel, sei es in Form einer christlich-ethischen Fragestellung oder als Erwartung an sich selbst und die eigene Fähigkeit zur Bewältigung einer Situation. Ob die geistliche Haltung der Supervisand*in aber für den Prozess tatsächlich einen Unterschied macht, woraus dieser zu ersehen sein könnte und welche Auswirkungen das hat, bleibt offen. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Glauben und der Entstehung und Lösung eines Problems zeigt, liegt es auf der Hand, diesen mit einzubeziehen und auf seine Auswirkungen hin näher anzuschauen.

Es dürfte ein Spezifikum von Supervision für Seelsorgende sein, dass hier das Bedürfnis nach Sinn und Weltdeutung stärker zur Sprache kommt als bei Supervisionen im außerreligiösen Kontext. Auch wenn der spirituelle Aspekt in der Seelsorge nicht systematisch, sondern nur fallweise auftritt, sind »die Themen, die soziale Arbeit generell hat, im Kontext Religion zusätzlich mit Kontingenz durchsetzt (Emlein, 2006, S. 225).« Seelsorge geht an die Grenze des Sag- und Verstehbaren und arbeitet deshalb gerne mit dem Konjunktiv. Werden Aussagen über Transzendentes gewagt, dann mit einem Fragezeichen. Seelsorge zeigt auf eine Möglichkeit – und lässt diese offen. So spielt sie mit Kontingenzen, legt sich ontologisch nicht fest und lädt zu einem »so tun als ob« ein.

Gleichwohl hat in der Seelsorge auch das persönliche Bekenntnis Platz, mit dem Supervisor*innen umgehen und worauf einzugehen sie in der Lage sein müssen. Hier sind sie herausgefordert, ihre eigene Haltung zu reflektieren. Ob diese nun explizit ins Spiel kommt oder nicht, es geht darum, »einen Raum dafür zur Verfügung zu stellen, so dass die Seelsorger*innen ihrerseits den Themen ihres Gegenübers Geltung verschaffen, ohne durch ontologische Festlegungen in einen Streit um die Wahrheit zu geraten« (Schaab, 2019, S. 2).

Im Bewusstsein, dass auch identische Begriffe unterschiedlich gedeutet werden können, suchen Seelsorgende nach einer gemeinsamen geistlichen Gesprächsebene. Es klang schon an, dass der eigene Umgang mit der geistlichen Welt eine innere Bereitschaft bahnt, die Anliegen des Gegenübers in einer entsprechenden Dimension zu verorten. Sie trägt außerdem dazu bei, den eigenen Glauben in eine Sprache zu fassen, die für Menschen mit unterschiedlichen Frömmigkeitsstilen anschlussfähig ist. Auch biblische Texte können bei der Bearbeitung von konkreten Berufssituationen eine Heuristik zur Verfügung stellen und weitere Deutungsebenen anbieten. Wo Sprache in der Seelsorge nicht genügt, bieten sich für die Beschäftigung mit transzendenten Fragen – für die letztlich nur immanente Möglichkeiten zur Verfügung stehen – Rituale an (z. B. Kerze entzünden, Psalmen beten, Lieder singen, Salbung und Segen spenden), deren Wirkungen nicht im Darüber-reden liegen, sondern im Vollziehen erlebbar werden (Nassehi, 2018).

Ein weiteres Supervisionsthema, das mit gesellschaftlichen Veränderungen einhergeht, ist der Bedeutungsverlust von Kirche. Wer sich – wie vermutlich die meisten beruflich tätigen Seelsorger*innen – mit der Kirche und ihrem Auftrag identifiziert, empfindet Gleichgültigkeit und Zurückweisung dessen, was ihm/ihr heilig ist, nicht selten als persönlichen Schmerz. Hier eine von Freiheit geprägte, distanziertere Haltung zu entwickeln, mit der Betreffende frustrationstolerant und handlungsfähig bleiben und kreativ an neuen Wegen der Seelsorge und Verkündigung arbeiten, ohne jedem Trend nachzulaufen oder dem etwas entgegensetzen zu müssen, kann besonders in der Gruppensupervision sehr lebendige Prozesse in Gang setzen.

3.4 Kirchliche Mitarbeit zwischen Privilegien und Restriktionen

»Der Begriff Lebensführung hat gerade wieder Konjunktur (…). Es sieht so aus, als würde die Frage danach, wie man sein Leben unter den gegebenen Bedingungen führen kann und soll, viele umtreiben. «(…). Mit der ›Alltäglichen Lebensführung‹ liegt seit den späten 80er Jahren ein Konzept vor, das Gesellschaft aus dem Alltag heraus begreift und den Blick darauf richtet, wie Personen diesen Alltag unter den jeweiligen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen organisieren. Die Rahmenbedingungen verändern sich jedoch derzeit rasant: Der Druck in der Erwerbs- und Care-Arbeit macht krank. Teilhabechancen polarisieren sich, sozialstaatliche Institutionen werden umgebaut, neue Technologien bestimmen den Alltag«. (ALF 2018, S. 1)

So lautete der Einladungstext des Instituts für sozialwissenschaftliche Information und Forschung isifo zu einer Tagung 2018 mit dem Thema Transformation alltäglicher Lebensführung.

Bei den Lebensführungsfragen der großen Kirchen als Körperschaften des Öffentlichen Rechts ergeben sich dabei durch ihren Tendenzschutz und Tendenzbetrieb- Status daraus abgeleitete bestimmte Besonderheiten im Arbeitsrecht. So können die Kirchen ihren beruflich Tätigen Vorschriften in Fragen der Lebensführung machen und haben dem öffentlichen Dienst ähnliche, aber nicht gleiche Vergütungssysteme. Statt auf das Mitbestimmungsrecht von Gewerkschaften setzen sie in Fragen des Arbeitsrechts auf eigene Schieds- und Schlichtungsstellen, vor denen arbeitsrechtliche Fragen verhandelt werden, den so genannten Dritten Weg.

»Als erster Weg wird das Recht der Kirche bezeichnet, durch einseitige, gerichtlich nicht überprüfbare Regelungen den Inhalt von Arbeitsverhältnissen selber zu bestimmen. Da das BAG ein solches Recht nicht anerkannt hat und entsprechende Regelungen einer Rechtmäßigkeits- und Billigkeitskontrolle unterwirft, haben die Kirchen hiervon Abstand genommen. Sie haben jedoch auch nicht Tarifverträge abgeschlossen, d. h., den sogenannten zweiten Weg gewählt, sondern setzen stattdessen durch paritätische Kommissionen die Grundregeln ihrer Arbeitsverhältnisse selber fest. Den Abschluss von Tarifverträgen verweigern die Kirchen in aller Regel. Sie konnten dies durchsetzen, da es bis vor kurzem noch herrschende Meinung unter den Juristen war, dass Kirchenangestellte nicht streiken dürfen. Dies sollte so sein, weil es angeblich keinen Interessenkonflikt zwischen der Kirche und ihren Mitarbeitern gibt, da beide gemeinsam einen geistig-religiösen Auftrag erfüllen und einen Dienst an der kirchlichen Gemeinschaft leisten, hinter dem z. B. finanzielle Interessen der Arbeitnehmer auf einen angemessenen Lohn zurückstehen müssen (…). Im Individualarbeitsrecht werden den Kirchen weitgehende Rechte eingeräumt, in die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter einzugreifen.« (Heinrich, 2012, S. 1)

Vor allem das Pfarrdienstgesetz, das 2011 innerhalb der EKD für die Landeskirchen vereinheitlicht wurde, und die jeweiligen Ausführungsgesetze enthalten Bestimmungen zur Lebensführung. Vorschriften zur Lebensführung gelten auch bei der katholischen Kirche für alle Angestellten, nicht nur für Geistliche. Lebensführungsordnungen betreffen im Übrigen auch die Lebensführung leitender Ehrenamtlicher, deren Regeln sind aber nicht justiziabel, da Ehrenamtliche keinen Arbeitsvertrag haben und bei »Fehlverhalten« nicht dienstrechtlich sanktioniert werden können. Hinter den gesetzlichen Bestimmungen stehen normative Vorstellungen davon, wie »richtiges« christliches Leben auszusehen habe, die sich wiederum von Kirche zu Kirche unterscheiden. Z.B. gilt in der Katholischen Kirche, dass die Ehe ein Sakrament ist und von daher als unauflöslich betrachtet wird, was dazu führt, dass Angestellte der Katholischen Kirche die Kündigung riskieren, wenn sie zum zweiten Mal heiraten wollen. Jüngste Gerichtsurteile kommen allerdings zu anderen Ergebnissen. Im Jahr 2010 hat der EuGH eingegriffen und die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt. Demnach sind nun in jedem Einzelfall die Interessen der Kirchen gegen die Rechte des Arbeitnehmers auf Achtung seines Privat- und Familienlebens abzuwägen (v. 23.09.2010 1620/03). Das BAG hat daher in seiner letzten Entscheidung zur Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung (8.11.2011, 2 AZR 543/10) das Recht des Arztes auf ein Leben in geordneter Ehe betont und die Kündigung für rechtswidrig erklärt, »zumal die Kirche das unverheiratete Zusammenleben zwei Jahre lang toleriert hatte« (A.a.O.). Hier zeigt sich, dass die Stellung der Kirchen als Tendenzbetrieb längst nicht mehr unangefochten ist. In der Evangelischen Kirche gibt es darüber hinaus Vorschriften zur Residenzpflicht, Ehepartner von Geistlichen müssen vor der Hochzeit dem Bischof vorgestellt werden, Bestimmungen über die Religionszugehörigkeit bzw. Konfession des Ehepartners von Geistlichen, Bestimmungen über die Taufpflicht von Kindern aller kirchlichen Mitarbeitenden, auch der Ehrenamtlichen, Sanktionen wie Versetzungen bei moralischem Fehlverhalten von Pfarrer*innen wie bei ehelicher Untreue mit einem anderen verheirateten Partner, Bestimmungen zur sexuellen Orientierung, u. a.m., wobei die einzelnen Kirchen sehr verschieden strikt mit diesen Vorschriften umgehen.

Supervision als berufliche Beratung in den pastoralen Arbeitsfeldern hat nun häufig mit den damit zusammenhängenden Fragen zu tun. Denn die in der modernen Arbeitswelt geltende Trennung von Berufs- und Privatleben scheint für das pastorale Arbeitsfeld so nicht zu gelten. Da besonders die Rolle des*der Pfarrer*in weithin immer noch als Totalrolle verstanden wird (theologisch gesehen eine katholische Sichtweise, aber im evangelischen Bereich oft genauso wirksam), sind Fragen der Abgrenzung von Privat- und Berufsleben, der nicht beruflichen Freiräume, der Umgang und die Überforderung durch die hohen Ideale und die sich dadurch auftuenden Ambivalenzen (geistlich – weltlich, Gotteswort – Menschenwort, Beruf – Berufung, Schlüsselberuf – Teamplaying, Generalist*in – Spezialist*in, Privatheit – Öffentlichkeit), die mit der Vorstellung einer Totalrolle einhergehen, häufige Supervisionsthemen. »Die Pfarrrolle lässt sich soziologisch als Totalrolle beschreiben, in der die enge Verbindung von Amt und Person eine besondere Herausforderung an die Gestaltung des Pfarrberufs darstellt. Es gilt, die Pfarrrolle so zu gestalten, dass die Person nicht dahinter verschwindet, da gerade diese der Pfarrrolle zu ihrer besonderen Kontur verhilft.« (Winkelmann, 2019, S. 421)

Im katholischen Bereich spielt dann noch zusätzlich die besondere Hierarchie in dieses komplexe Feld mit hinein. So sind nicht-geweihte Pastoralreferent*innen oft in ähnlich totalen Rollen wie etwa die geweihten Priester und leiden wie diese unter Erschöpfungssymptomen. Im Unterschied zu den geweihten Amtsinhabern stehen erstere jedoch dienstlich und arbeitsrechtlich in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zu letzteren und sie haben nicht die gleichen Privilegien.

Insgesamt hat die jüngere Generation in den Pfarrämtern inzwischen ein historisch neues Bestreben, Arbeit und private Existenz sorgfältiger zu unterscheiden. Es besteht »das Bedürfnis, das Familienleben abzuschirmen und die Freizeit zu schützen und gleichzeitig die besondere Qualität, die das gesamte Leben durch den Glauben erhält, in einer angemessenen Verbindlichkeit zu realisieren« (Lammer & Klessmann, 2007, S. 146).

Supervision im pastoralen Arbeitsfeld beschäftigt sich mit solchen Angemessenheits- und Realisationsfragen.

In beiden Kirchen gibt es derzeit auf allen Ebenen große strukturelle, demographisch bedingte Veränderungen. Beide Großkirchen stehen in einem lebendigen Prozess, um auf diese Veränderungen und die damit aufgeworfenen Fragen für ihre Beschäftigten zu antworten und zu reagieren. Die katholische Kirche macht sich dabei auf den sog. Synodalen Weg, (diskutiert den Zugang von Frauen zum Diakonat bis hin zur Abschaffung des Pflicht-Zölibats für Priester), die evangelische Kirche hat sog. Pfarrbild - bzw. Berufsbildprozesse ins Leben gerufen, um vor Ort in den Kirchenbezirken die Stimmen und Stimmungen ihrer haupt- und nebenamtlich Beschäftigten zu hören, zu sammeln, und gegebenenfalls ihre veralteten Dienstrechte der neuen Situation anzupassen.

Für die Arbeitswelt 4. 0 gilt: »Der virtuell zugängliche Raum ist grenzenlos. Jederzeit und überall können Nachrichten und Wissensbestände gesendet und empfangen, können Waren gehandelt werden. In der von globaler Konkurrenz beschleunigten Arbeitswelt wird just in time disponiert. Im individuellen Alltag legt das Smartphone nahe, zeitlich spontan zu handeln anstatt vorab zu planen. Zukunftsperspektiven schrumpfen. Die wachsende Menge fragmentierter Optionen zu gewichten, auszuwählen und entsprechend zu disponieren, erfordert schnellen Einsatz – also eine neuartige gegenwartsbezogene Rationalität« (Zeiher, 2018, S. 1). Der*die Pfarrer*in bzw. Diakon*in der Zukunft wird nicht nur technisch vernetzter und mobiler sein als alle seine*ihre Vorgänger*innen, sondern auch sozial kooperativer und kollegialer sein (müssen). Der Konzentrationsprozess macht auch vor der Kirche nicht halt. Landauf und landab werden Gemeinden zu Kooperationen zusammengelegt und bilden sich sog. Dienstgruppen. Hier kommt jetzt auch die Berufsgruppe der Gemeindediakon* innen noch einmal speziell ins Spiel, die in diesen Prozessen ebenfalls vermehrt der supervisorischen Begleitung bedarf, was auch so im Gemeindediakoninnen- und -diakonengesetz fest verankert wurde.

Dass hierbei in den Supervisionssitzungen mit diesen beiden Berufsgruppen dann auch – mehr oder weniger intensiv – generelle Lebensführungsfragen tangiert und angesprochen werden, versteht sich von selbst. Denn: Supervision im Raum der Kirche und wo immer sie sonst geschieht, vollzieht sich in einem Beziehungsdreieck von Person – Amt – Beruf und im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext. Dabei sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einem steten Wandel unterworfen. Hatte die Kirche als Institution und auch als Arbeitgeberin früher noch eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz, so ist heute von einem Autoritäts- und Bedeutungsverlust zu sprechen. Die Sonderstellung der Kirchen als Tendenzbetrieb im Arbeitsrecht, ebenso wie die Steuerbegünstigung als gemeinnützige Körperschaft öffentlichen Rechts wird gesellschaftlich und damit auch politisch mehr und mehr in Frage gestellt. Kirche wird damit zu einem Verein wie jeder andere. Und das bekommen v. a. die in der Kirche hauptamtlich Arbeitenden zu spüren:

Im sogenannten klassischen Pfarrer*innen-Beruf trug das Amt noch die Person, war der*die Pfarrer*in noch die Amtsperson, das konnte als Entlastung empfunden werden. Der Dienst des Pfarrers oder der Pfarrerin war also stark berufsförmig. Im modernen Pfarrer*innen-Beruf dagegen hat es eine Verschiebung vom Amt hin zur Person gegeben. D. h., weniger die Amtsautorität, die jemand hat, zählt als vielmehr die persönliche Authentizität. Das wird dann von den Amtsinhaber*innen als neu gewonnene Freiheit empfunden. Zugleich aber wächst mit dieser Freiheit ein enormer Druck, als Pfarrer*in ein*e gute*r Performer*in zu sein. Denn jetzt muss die Persönlichkeit mehr und mehr das Amt tragen. Aus pastoral-soziologischer Perspektive verlagert sich die Berufsförmigkeit des klassischen Dienstes hin zur Lebensförmigkeit des modernen Dienstes (Stichworte: Individualisierung, Subjektivierung, Selbstorganisation, unternehmerisches Selbst, Flexibilisierung, entgrenzte Arbeit, prekäre Freiheit, work-life-balance.) Damit bildet Kirche auch den gesamtgesellschaftlichen Kontext der Arbeitswelt ab. Und ähnlich wie in der Arbeitsgesellschaft sprechen die rasant gestiegenen Zahlen von Burnout-Erkrankungen unter der Berufsgruppe der Pfarrer*innen eine deutliche Sprache. Nach der jüngsten Studie zur Pfarrgesundheit »Stadt, Land, Frust?« ist in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) jede*r achte Pfarrer*in (13 %) von Burnout betroffen, 33 % gehören zur Risikogruppe (Stahl, Hanser & Herbst, 2020). Pfarrer*innen, das zeigen die gegenwärtigen Pfarrbildprozesse, wünschen sich wieder eine stärkere Berufsförmigkeit ihres Dienstes, in Form von abgegrenzten Tätigkeitsfeldern, klaren Arbeitszeiten, klaren Zuordnungen, ohne aber in den alten paternalistischen Schoß von »Mutter Amtskirche« wieder zurück zu wollen. Nach J. Koll spricht viel dafür, »dass mit dieser neuen Pfarrgeneration der Übergang von der Lebens- zur Berufsförmigkeit des Pfarrberufs vollständig vollzogen wird« (Deutsches Pfarrerblatt 2/2018, S. 64). Man darf also gespannt sein, wohin dieser Weg der sog. Y- Generation noch führt, wenn J. Böhm für die Zukunft prognostiziert: »Die Generation Y wird uns mehr verändern als wir sie verändern werden« (Böhm, 2015, S. 91–94). Supervisorisch gilt es jedenfalls, bei allen kirchlichen Mitarbeiter*innen (unabhängig davon, ob Y-, 68er-, Babyboomer- oder X-Generation) in diesem Beziehungsdreieck von Person – Amt – Beruf, den Fokus immer wieder auf die pastorale Berufsrolle zurück zu lenken und gleichzeitig zu markieren, dass diese nur einen Teil der Person ausmacht und keinesfalls mit dieser identisch ist. Und es ist weiter klar herauszuarbeiten, dass die Rolle, die der*die Pfarrer*in bzw. Gemeindediakon*in ausübt, nur eine von vielen in der Amtskirche darstellt, also eine kleine Schnittmenge zwischen Person und Institution darstellt, auch wenn bei Pfarrer*innen und Gemeindediakon*innen v. a. der 68er- und Babyboomer-Generation die eigene Biographie oft mit der Organisations-/Institutionsbiographie eng verbunden ist und darum Kürzungen von Stellen, Fusionen oder gar Kirchenschließungen nicht selten als persönliche Kränkungen empfunden werden. Umso mehr muss darum auch die Institution Kirche – die Kirche als Arbeitgeberin – immer wieder kritisch angeschaut werden, und zwar in arbeitsrechtlicher wie in theologischer Hinsicht.

In einem Impulspapier der Evangelischen Kirche in Deutschland wurde als Wesen der Kirche die »Freiheit« herausgestellt. (»Kirche der Freiheit«, so der Titel des Impulspapiers von 2007). Dieses Wesen muss sich Kirche auch im 21. Jahrhundert bewahren: Kirche der Freiheit, Kirche der Spielräume, Kirche als zugleich geistlicher Ruhepol und Sand im Getriebe, nicht bloßes Spiegelbild einer Beschleunigungs-, Optimierungs- und Leistungsgesellschaft.

4 Theorie – Praxis – Menschenbild
4.1 Profile der drei supervisorischen Zugänge
4.1.1 KSA-orientierte Supervision
Dagmar Kreitzscheck

In den Kursen der Klinischen Seelsorgeausbildung ist das Erstellen und Besprechen von Verbatims die genuine Methode der Supervision und in der Regel handelt es sich dabei um nachträglich angefertigte Gedächtnisprotokolle von Zweier-, maximal Dreiergesprächen aus der Seelsorgepraxis.

Der KSA-Zugang in der Supervision ist in seiner Theorie gekennzeichnet durch eine pragmatistische Vorgehensweise. Die drei Buchstaben in der Mitte sind wichtig, denn es handelt sich nicht um das, was Schreyögg »pragmatisch-eklektisch« bei der Auswahl der Haltungen, Methoden und Interventionen nennt (Schreyögg, 2010, S. 62), sondern um eine konsistente Theorie, die den amerikanischen Pragmatismus als Ursprung hat und mit der dann allerdings »pragmatisch« gehandelt wird. Im Horizont der Philosophie des amerikanischen Pragmatismus entstand die Psychologie als eigenes wissenschaftliches Fach und erhielten Theologie und Pädagogik neue Impulse.

Die Arbeit mit Gesprächsprotokollen ist ein Teil des angewandten Pragmatismus, innerhalb dessen das Learning by doing durch Auswertung und Reflexion geschieht. Nach dem pädagogischen Ursprungsmodell von John Dewey (amerikanischer Philosoph und Pädagoge 1859–1952) lernen wir nicht einfach durchs Tun, sondern durch die Reflexion dessen, was wir tun (Dewey, 1916). Wie alle Pragmatisten beginnt John Dewey den Lern- und Verstehenszirkel beim Handeln (griech. πρᾶγμα = Handlung). Auf die Seelsorge angewandt: Seelsorge lernt man, indem man als Seelsorger*in tätig ist. Lernen geschieht durch Erfahrung, die entsteht, wenn wir unsere Erlebnisse durch Reflexion in Erfahrungen umwandeln. Theorie im Sinne Deweys ist ein Teil des Handlungsvollzugs. Der der Handlung und der Situation der Handlung innewohnende Anspruch schafft über das Bewusstsein des Handelnden die Theorie. Neue Theorie oder veränderte Theorie ist nur dann notwendig, wenn ohne sie die Praxis nicht oder nur unzureichend fortgeführt werden kann.

Dewey lehnte – wie alle Pragmatisten – unwandelbare Normen ab. Alle Ideen, selbst die großartigsten, galten ihm als Hypothesen. Werte, die er sehr wohl erwähnt, in der Erziehung benutzt oder für das Gemeinwesen postuliert, sind regulativ und kein Selbstzweck, Prinzipien, die von den Menschen im Entwicklungsprozess selbst ermittelt werden müssen, und nicht unter das Diktat zeitlos und situationsunabhängig gültiger Normen gestellt werden können. Dewey bezeichnet es in diesem Sinne als höchsten Wert, dass die gegenwärtige Erfahrung so reich und bedeutsam als möglich gestaltet werde. Auch das Abweisen jeglicher Normativität hat keinen Selbstzweck, sondern dient der Präzisierung der jeweiligen Situation, so treten die Ziele, Absichten, Pläne und Hypothesen des jeweiligen Praxisvollzugs deutlicher hervor. Dieser erhält seinen eigenen Wert, was ihn in Deweys Sinn »moralischer« macht. Am Ende läuft bei Dewey alles Lernen auf die Entwicklung einer persönlichen Methode hinaus, die jede/r Lernende für sich selbst bestimmen muss. Dabei erwirbt er außer theoretischen und methodischen Kenntnissen auf Dauer einen habit (Dewey, 1922), eine Haltung. Habit ist schließlich die »angewöhnte, eingefahrene« Form des Umgangs mit der Welt. Darunter ist allerdings keine starre Routine vorzustellen, sondern die Fähigkeit in Wechselwirkung mit den jeweils neuen Erfordernissen neuer Situationen umzugehen. Dewey vergleicht die Haltungen mit physiologischen Vorgängen wie dem Stoffwechsel, dem Atmen und dem Verdauen. Sie laufen also so automatisch ab, dass man sich an sie nicht mehr erinnern muss. Andererseits vergleicht er sie mit der Kunstfertigkeit von Handwerkern. Das heißt, sie sind einerseits erlernbar, müssen durch ständige Praxis geübt werden und gleichzeitig funktionieren sie wie von selbst. Und sie bleiben abhängig: von Nahrung und Luft und von der Beschaffenheit des Handwerksgerätes und der Materialien.

Roser nennt die Arbeit mit Gesprächsprotokollen eine Arbeit mit doppelter Subjektorientierung (Roser, 2017, S. 63 f.). Einerseits geht es um die Menschen in der Seelsorge und deren Wohl, andererseits natürlich auch um die Person der oder des Seelsorgenden. Sowohl die sorgsamen Aufzeichnungen, z. B. über die Lebensgeschichte eines Patienten, als auch die Abwechslung der Gesprächsbeiträge in einem als Verbatim aufgezeichneten Seelsorgegespräch lassen zwei Personen sichtbar werden: die Seelsorgeperson und ihr Gegenüber. In beiden Fällen erscheint das Seelsorgegegenüber in der Wahrnehmung des Seelsorgenden, der die Aufzeichnungen erstellt hat. Die Subjektivität der Aufzeichnungen ist von Anfang an bewusst und mit ihr wird kreativ-konstruktiv verfahren. Bei der Besprechung der Protokolle geht es nicht darum, »wie es wirklich war«, sondern darum, wie der Seelsorger das Gespräch erlebt hat, es geht um seine Erfahrungen, seine Rolle und die Reflexion derselben, seine theologischen und andere inhaltliche Fragen an das Gespräch, um seine Haltung und seine Art zu kommunizieren. Es kann – je nach Methode der Bearbeitung eines solchen Protokolls – auch um die körpersprachliche Kommunikation, soweit vermerkt, oder um unbewusste Inhalte gehen: intrapsychische des Seelsorgers und interpersonelle in der Beziehung. Die Beziehungsdynamik, die Emotionen des Seelsorgers, die Anschlüsse in der Kommunikation, die Empathiefähigkeit des Seelsorgers, seine Authentizität und darum, ob er seinem Gegenüber wertschätzend entgegengekommen ist (s. u. Verbatimbesprechung).

Das Seelsorgegegenüber wird in der Regel lebendig, in dem jemand in seine oder ihre Rolle schlüpft, auf jeden Fall beim lauten Lesen des Protokolls in verteilten Rollen, manchmal auch im Rollenspiel während der Besprechung. Hier geht es um die Emotionen, die in der Rolle erlebt werden und um ein Feedback an den Seelsorgenden aus der jeweiligen Rolle heraus: Wie ist die Seelsorge bei ihm angekommen, hat er sich verstanden und wahrgenommen gefühlt usw. Die Gruppenmitglieder geben Feedback, versuchen Antworten auf die Fragen des Fallgebers zu finden, reflektieren das dynamische Beziehungsgeschehen, vor allem, wenn es sich in der Gruppe erneut spiegelnd abbildet. Sie suchen auf Anfrage hin nach Alternativen zu den Gesprächssequenzen, wenn der Fallgeber darum bittet. Geplante weitere Gespräche mit demselben Gesprächspartner können vorbesprochen werden, verunglückte Sequenzen verarbeitet und verbessert, neue Gesprächssequenzen ausprobiert werden….

Entsprechend den pragmatistischen Ideen des Lernens gibt es hier keine Norm in den Vorgaben, wie das Protokoll zu erstellen ist (nur gute oder weniger gute Erfahrungen mit bestimmten Formen) und auch keine in der Bearbeitung des Protokolls (nur gute und weniger gute Erfahrungen im Umgang mit Protokollen). Mit welchem hermeneutischen Schlüssel, mit welcher persönlichen Hintergrundtheorie das Protokoll erschlossen wird, das gibt die pragmatistische Theorie nicht vor, daher ist es umso wichtiger, sich als ausbildende Supervisorin der eigenen Kriterien und der eigenen Hermeneutik bewusst zu sein.

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19 aralık 2025
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