Kitabı oku: «Rechtsmedizin», sayfa 3

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Anmerkungen

[1]

Penning, R. (2006): Rechtsmedizin systematisch. 2. Aufl., Bremen–London–Boston: UNI-MED, S. 21.

[2]

Bundesärztekammer (2015): Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG. Dt. Ärztebl. 112: A-1256.

II. Tod und Leichenuntersuchung › 2. Frühe Leichenveränderungen

2. Frühe Leichenveränderungen

Ganz allgemein sind Leichenveränderungen solche Vorgänge, die nach Eintritt des Todes in Abhängigkeit von äußeren und inneren Einflussfaktoren gesetzmäßig ablaufen. Wesentliche äußere Bedingungen sind Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind sowie Bekleidung und Bedeckung des Körpers. Als innere Faktoren wirken sich vorrangig der Ernährungszustand und die Todesursache aus.

Die frühen Leichenveränderungen sind Totenflecke (Leichenflecke, Livores mortis), Totenstarre (Leichenstarre, Rigor mortis) und Erkalten (Leichenkälte, Algor mortis). Gleichfalls kurz nach dem Tod entstehen durch Verdunstung die Vertrocknungen, die an den Augen, an den Lippen, im Genitalbereich sowie an den Finger- und Zehenspitzen zuerst zu sehen sind.

II. Tod und Leichenuntersuchung › 2. Frühe Leichenveränderungen › 2.1 Totenflecke

2.1 Totenflecke

Die Totenflecke sind nach Eintritt des Todes entstehende Hautverfärbungen. Mit dem Aufhören der Herztätigkeit kommt der Blutkreislauf zum Stillstand. Das Blut sinkt infolge der Schwerkraft in die tiefer gelegenen Körperabschnitte und führt dort zu einer Senkungsblutfülle der Gefäße (Hypostase). Die prall gefüllten und erweiterten kleinen Blutgefäße werden als grau-violette Hautverfärbungen sichtbar. Das sind die Totenflecke, die sich zuerst kleinfleckig zeigen und dann allmählich großflächig auftreten. An den Körperstellen, wo die Leiche aufliegt, werden die Blutgefäße der Haut zusammengedrückt und sind dadurch blutleer. Folglich bleiben die Aufliegestellen von Totenflecken ausgespart und blass.

Die Totenflecke entstehen immer in dem Körperbereich, der dem Boden am nächsten ist (Abbildung 2). Bei Rückenlage finden sich die Totenflecke am Hinterkopf, im Nacken, auf dem Rücken sowie an den seitlichen Partien von Rumpf und Gliedmaßen. Ausgespart bleiben der obere Rückenbereich als sog. Schmetterlingsfigur, das Gesäß, die Waden, die Fersen und die Aufliegestellen beider Arme. Bei Menschen mit schwarzer Hautfarbe sind die Totenflecke nicht sichtbar.

Abb. 2:

Totenflecke in Abhängigkeit von der Körperlage, aus [9]


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Liegt die Leiche auf dem Bauch, bilden sich die Totenflecke im Gesicht sowie an der Vorderseite des Rumpfes und der Gliedmaßen aus. Die Aufliegestellen sind entsprechend ausgespart. Bei einer hängenden Leiche entstehen die Totenflecke in der unteren Hälfte des Körpers und der Arme. Oft sind Hände und Füße besonders kräftig verfärbt. Durch Kopftieflage tritt eine intensive Totenfleckbildung im Kopf-Hals-Bereich ein.

Wenn eng anliegende Kleidungsstücke, wie Büstenhalter, Hosengummi oder Gürtel, sowie Kleider- und Hautfalten die Blutgefäße komprimieren, sind Aussparungen der Totenflecke möglich. Am Hals können ein fest sitzender Kragen oder Hautfalten eine Strangmarke vortäuschen. Vereinzelt zeichnen sich sogar Textilgewebsmuster innerhalb der Totenflecke ab. Die ausgesparten Stellen lassen manchmal auch die Beschaffenheit der Fläche erkennen, auf der die Leiche lag. So können Abbilder von Gräsern, Blättern oder Ästen ebenso sichtbar sein wie Abdrücke von Kanten oder Oberflächenstrukturen verschiedener Gegenstände.

Gelegentlich kommt es im Bereich der Senkungsblutfülle zum Platzen kleiner Blutgefäße. Dadurch entstehen dunkelrote bis violette, meist rundliche, punktförmige bis linsengroße Flecke in der Haut. Diese Blutaustritte werden als Vibices bezeichnet. Wie die Entwicklung der Totenflecke ist das Auftreten von Vibices abhängig von der Lage der Leiche. Bei Rückenlage können Blutaustritte im Schulter-Rücken-Bereich und bei Kopftieflage im Gesicht und in den Augen beobachtet werden. Auch unter der Kopfhaut und in den Halsweichteilen entstehen bei Kopftieflage Vibices. Bei Erhängten finden sich derartige Blutaustritte an Unterschenkeln und Füßen.

Solange die Blutsäule in den Gefäßen verschieblich ist, können die Totenflecke durch Umlagern der Leiche wandern. Wenn man die Leiche von der Rücken- in die Bauchlage dreht, bilden sich die Totenflecke an der nun unten befindlichen Körperseite neu aus und die ursprünglichen Flecke verschwinden vollständig. Ebenso lassen sich die Totenflecke mit dem Finger oder mit einem Instrument wegdrücken. Mit zunehmender Zeit nach dem Tod gehen die Umlagerbarkeit und die Wegdrückbarkeit verloren, weil das Blut eindickt und – begünstigt durch eine zunehmende Durchlässigkeit der Blutgefäßwände – auch Blutfarbstoff der zerfallenden roten Blutkörperchen in das Körpergewebe eindringt. Die Totenflecke werden dadurch fixiert und gehen später in die fäulnisbedingten Hautverfärbungen über.

Die ersten Totenflecke werden ungefähr 20 bis 30 Minuten nach Todeseintritt bei Rückenlage der Leiche im Nacken und in den seitlichen Halsregionen sichtbar, anfänglich als schwach ausgebildete Flecke, die an Intensität und Ausdehnung rasch zunehmen und ineinanderfließen. Auch die inneren Organe weisen im Bereich der Senkungsblutfülle Totenflecke auf. Nach etwa 5 bis 6 Stunden nimmt die Intensität nicht mehr wesentlich zu. Eine vollständige Umlagerbarkeit besteht bis etwa 6 Stunden nach dem Tod. Danach verschwinden die ursprünglichen Totenflecke nicht mehr gänzlich. Eine doppelte Totenfleckbildung an den abhängigen Körperpartien und an der Gegenseite nach Umlagerung der Leiche kann innerhalb von 6 bis 12 Stunden eintreten (Abbildung 3). Bei der Wegdrückbarkeit reichen die Angaben von 6 Stunden für ein vollständiges Verschwinden auf leichten Daumendruck bis 36 Stunden und mehr mit vollständiger Abblassung auf starken Druck mit Messer oder Pinzette.

Abb. 3:

Wandern der Totenflecke nach Wenden der Leiche, aus [6]


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Aus Farbe und Intensität der Totenflecke können vereinzelt Anhaltspunkte für die Todesursache abgeleitet werden. Durch Einwirkung niedriger Temperaturen entstehen hellrote Totenflecke, die sog. Kältetotenflecke. Auch bei Leichen, die in Kühlzellen gelagert werden, kann es zu einer Verfärbung kommen. Die Totenflecke sind dann immer zweifarbig. Die an die Aufliegestellen angrenzenden Abschnitte sind hellrot, die übrigen Anteile grau-violett. Hellrote Totenflecke treten ebenfalls bei Vergiftungen durch Kohlenmonoxid oder Blausäure auf. Eine schmutzig-graue bis braune Farbe zeigen die Totenflecke bei Vergiftungen mit Nitraten, Nitriten und Chloratverbindungen.

Sind die Totenflecke mehrere Stunden nach Todeseintritt nur spärlich ausgebildet oder fehlen, so weist das auf eine Blutarmut infolge krankhafter Ursache oder auf Verbluten nach innen oder außen hin.

Kriminalistisch bedeutsam sind die Totenflecke


als sicheres Zeichen des Todes,
zur Schätzung der Todeszeit,
mitunter als Hinweis auf die Todesursache und die Todesart sowie
gelegentlich zum Erkennen von Lageveränderungen der Leiche.

II. Tod und Leichenuntersuchung › 2. Frühe Leichenveränderungen › 2.2 Totenstarre

2.2 Totenstarre

Bei Eintritt des Todes erschlaffen sämtliche Muskeln des Körpers, so auch die Muskulatur des Gesichts. Demnach lässt der Gesichtsausdruck eines Verstorbenen keinen Rückschluss auf einen etwaigen qualvollen Sterbevorgang zu.

Alle Gelenke sind zunächst beweglich. Der Körper lässt sich in jede beliebige Lage bringen und ohne Schwierigkeiten be- oder entkleiden. Das Eintreten der Totenstarre ist kein sprunghafter Vorgang, sondern ein langsam beginnender und kontinuierlich zunehmender Prozess. Erst nach und nach entsteht eine Starre der gesamten Körpermuskulatur, die zu einer zunehmenden Bewegungseinschränkung in den Gelenken bis zur vollständigen Steifheit führt.

Die physikochemischen Vorgänge bei der Entstehung der Totenstarre sind komplex. Die entscheidende Bedeutung kommt dem Adenosintriphosphat (ATP) zu. Im lebenden Organismus wird die Energie für die Muskelkontraktion durch Umwandlung des ATP in Adenosindiphosphat (ADP) freigesetzt. Aus dem oxidativen Abbau von Zuckerverbindungen stammt dann wiederum die Energie zur Resynthese des ADP zu ATP. Das energiereiche ATP wirkt als sog. Weichmacher und führt zur Erschlaffung der Muskulatur. Abbau und Resynthese des ATP bleiben nach dem Tod im Gleichgewicht, solange der Energiestoffwechsel noch funktioniert. Dadurch ist die Muskulatur nach dem Tod zunächst schlaff. Wenn die Zuckerreserve der Muskeln aufgebraucht ist, kann kein ATP mehr resynthetisiert werden. Es entwickelt sich die Totenstarre durch Überführung der Muskeleiweiße von einem Sol- in einen Gelzustand.

Auch an den inneren Organen mit glatter Muskulatur und am Herzen tritt das Starrwerden ein. Es ist selbstverständlich nur bei der Leichenöffnung festzustellen. Äußerlich kann sich die Totenstarre von Samenbläschen und Prostata als Samenabgang nach dem Tod bemerkbar machen. Demzufolge lässt ein Samenabgang an der Leiche nicht zwangsläufig auf eine sexuelle Aktivität kurz vor dem Ableben schließen.

Da es sich bei der Muskelerstarrung um einen physikochemischen Prozess handelt, hängen Herausbildung und Dauer der Starre von verschiedenen Bedingungen ab. Wärme beschleunigt und Kälte verzögert das Entstehen und das Lösen der Totenstarre. Alle Vorgänge, die zu einer ATP-Verminderung im Muskelgewebe führen, beschleunigen den Starreeintritt (Rigor praecox). Das gilt insbesondere für eine starke Beanspruchung der Muskulatur vor dem Tod, beispielsweise bei Personen, die während oder bald nach einer großen körperlichen Anstrengung versterben, oder bei Sterbefällen, die mit Krämpfen einhergehen (z. B. Erstickungszustände, Stromtod, Vergiftung durch Strychnin, Wundstarrkrampf).

Ein Zusammenhang mit der Todesursache besteht auch insofern, als dass sich bei auszehrenden Krankheiten oder anders verursachtem Muskelschwund die Totenstarre nur schwach ausbildet. Bei hochbetagten Personen und bei kleinen Kindern, insbesondere Frühgeborenen, kann die Totenstarre ausbleiben oder kaum feststellbar sein.

Zu beachten ist, dass sich im Rahmen einer Unterkühlung noch zu Lebzeiten eine sog. Kältestarre ausbildet, die keinesfalls mit einer Totenstarre verwechselt werden darf. Die Totenstarre stellt somit nur in warmer Umgebung ein sicheres Todeszeichen dar.

Für die Reihenfolge des Auftretens der Totenstarre wird gewöhnlich die Regel nach Nysten angegeben. Die Erstarrung beginnt an der Kiefermuskulatur, breitet sich dann absteigend über Hals, Rumpf und Arme aus und ist schließlich an den Beinen feststellbar. Eine der Ausnahmen von dieser Regel ist die sog. Läuferstarre, die nach starker Beanspruchung der Beinmuskulatur an den Beinen beginnt und erst danach an den Armen entsteht.

Als Brechen der Totenstarre bezeichnet man das Wiederherstellen der Beweglichkeit durch einen mehr oder weniger großen Kraftaufwand an den Gelenken. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt das erfolgt, kann die Starre erneut eintreten. Da nicht alle Muskelfasern gleichzeitig totenstarr werden, tritt nach dem Brechen die Versteifung in dem dazugehörigen Gelenk dann von Neuem ein, wenn zuvor noch nicht alle Muskelanteile erstarrt waren.

Die Lösung der Totenstarre wird durch die Selbstverdauung (Autolyse) der Muskeleiweiße bewirkt, später tritt die Leichenfäulnis hinzu.

Zum zeitlichen Ablauf des Eintretens und des Lösens sind stark abweichende Angaben in der Fachliteratur zu finden. Nach etwa 2 bis 4 Stunden kann die Totenstarre in den Kiefergelenken, nach etwa 8 bis 10 Stunden am ganzen Körper vollständig ausgeprägt sein. Ein Wiedereintreten nach Brechen ist innerhalb von 7 bis 8 Stunden nach dem Tod zu erwarten. Das Lösen der Totenstarre erfolgt in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur, bei hohen Temperaturen etwa nach 24 Stunden, bei niedrigen erst nach einigen Tagen.

In der älteren Literatur wird von Fällen sog. kataleptischer Totenstarre berichtet. Dabei soll das Starrwerden der Muskulatur unmittelbar nach dem Tod schlagartig eintreten, sodass die bei Todeseintritt eingenommene Körperhaltung fixiert wird. Bei einer kritischen Überprüfung der Fallberichte konnte dieses Phänomen nicht bestätigt werden.

Kriminalistisch bedeutsam ist die Totenstarre


als sicheres Todeszeichen und
für die Todeszeitschätzung.

II. Tod und Leichenuntersuchung › 2. Frühe Leichenveränderungen › 2.3 Erkalten

2.3 Erkalten

Beim Menschen werden Wärmebildung und Wärmeabgabe so reguliert, dass die Körpertemperatur um 37 °C konstant gehalten werden kann. Mit dem Eintritt des Todes entfällt die zentrale Steuerung, und die Wärmeproduktion hört allmählich auf. Die Abkühlung der Leiche setzt ein und dauert so lange an, bis die Umgebungstemperatur erreicht ist. Über die Haut erfolgt die Wärmeabgabe durch Abstrahlung, durch Ableitung an die umgebende Luft und an die Aufliegefläche sowie durch Verdunstung. Diese physikalischen Prozesse werden von vielfältigen Faktoren beeinflusst. Die entscheidende Größe ist das Gefälle zwischen Körper- und Umgebungstemperatur. Die Körpertemperatur weicht in einigen Fällen vom Normwert ab. Bei fieberhaften Erkrankungen kann die Ausgangstemperatur höher und bei Unterkühlung niedriger als 37 °C liegen. Dicke Bekleidung und Bedeckung, gut isolierende Unterlagen und eine zusammengekauerte Körperhaltung verzögern die Abkühlung. Die langsamere Wärmeabgabe fettleibiger Leichen ist vorrangig auf den größeren Körperradius zurückzuführen und nicht nur durch die isolierende Wirkung des Fettgewebes zu erklären. Luftbewegung, hohe Luftfeuchte und ein begünstigendes Milieu (kaltes Wasser, gut wärmeableitende Unterlage) bewirken eine beschleunigte Abkühlung. Säuglinge und Kleinkinder kühlen besonders rasch ab, weil bei ihnen die im Verhältnis zur Körpermasse relativ große Körperoberfläche die Wärmeabgabe begünstigt.

Die Leichenabkühlung verläuft in drei Phasen, die sich grafisch als Sigmoidkurve der Mastdarmtemperatur darstellen lassen. In den ersten 2 bis 3 Stunden bleibt die Sterbetemperatur bestehen oder fällt nur geringfügig ab. Deshalb wird der Anfangsteil der Kurve als Temperaturplateau bezeichnet. Die initiale Hemmung der Abkühlung ist zurückzuführen auf einen Wärmeaustausch innerhalb des Körpers. Danach folgt ein nahezu geradliniges Absinken der Mastdarmtemperatur um rund 1 °C pro Stunde. Mit Verringerung des Temperaturgefälles zwischen Leiche und Umgebung verlangsamt sich die Abnahme der Körpertemperatur. Man spricht von terminaler Verzögerung als letzter Phase der Abkühlungskurve.

Kriminalistisch bedeutsam ist


die Leichenabkühlung für die Todeszeitschätzung und
die Leichenkälte als frühes Zeichen des Todes.

II. Tod und Leichenuntersuchung › 3. Späte Leichenveränderungen

3. Späte Leichenveränderungen

Die späten Leichenveränderungen führen weitaus häufiger zu einer Zersetzung als zu einer Konservierung des Leichnams. Bei der Leichenzersetzung überwiegen die bakteriell bedingten Fäulnisprozesse. Nicht selten sind Insekten beteiligt. Vor allem durch Madenfraß kann in relativ kurzer Zeit eine Skelettierung entstehen. Abhängig von verschiedenen Voraussetzungen tritt eine natürliche Leichenkonservierung ein. Am häufigsten sind Mumifizierung und Fettwachsbildung. In der Praxis überwiegen die Fälle, bei denen verschiedene Leichenveränderungen in unterschiedlichen Stadien nebeneinander zu beobachten sind.

Der Ablauf der späten Leichenveränderungen kann von Leiche zu Leiche wie auch an ein und demselben Leichnam außerordentlich verschieden sein. So ist es möglich, dass einzelne Teile des Körpers durch Mumifizierung oder Fettwachsbildung konserviert werden, während der Rest eine fäulnisbedingte Zersetzung aufweist. Ebenso können die Abbauprozesse an einer Leiche unterschiedlich schnell voranschreiten. Kopf und Arme sind bereits skelettiert, Rumpf und Beine hingegen noch relativ gut erhalten, weil Kleidung oder andere Bedeckung diese Körperpartien vor stärkerer Zersetzung geschützt hat.

Den späten Leichenveränderungen geht die Autolyse voran. Es handelt sich um eine Selbstverdauung der Körpergewebe, die durch Zellenzyme bewirkt wird. Die Autolyse vollzieht sich an den inneren Organen unter anderem als Erweichung des Nebennierenmarks, der Magenwand und der Bauchspeicheldrüse.

Für die kriminalistische Praxis hat die Hauterweichung (Mazeration) von Neugeborenen eine gewisse Bedeutung. Gelegentlich endet eine Schwangerschaft mit dem Tod der Frucht in der Gebärmutter. Nach dem Absterben setzen die Autolyse sowie eine Hauterweichung durch das Fruchtwasser ein. Das äußere Erscheinungsbild der Mazeration einer Leibesfrucht darf nicht als Leichenfäulnis verkannt werden. Das würde zu einer erheblichen Überschätzung der Leichenliegezeit führen.

II. Tod und Leichenuntersuchung › 3. Späte Leichenveränderungen › 3.1 Fäulnis und Verwesung

3.1 Fäulnis und Verwesung

Die Fäulnis der Leiche führt zu


Farbveränderungen der Gewebe und Organe,
Entwicklung von Gasen sowie
Erweichung und Verflüssigung von Geweben und Organen bis zur Skelettierung.

Die Ursache der Fäulnis sind Bakterien unterschiedlicher Herkunft. Zum einen handelt es sich um körpereigene Keime, die normalerweise die Haut, die Mundhöhle, den Nasen-Rachen-Raum, den Darm und die Scheide besiedeln, zum anderen um Fremdkeime aus dem umgebenden Milieu (z. B. Wasser). Sind schon zu Lebzeiten Erreger von Infektionskrankheiten in das Blut gelangt und auf dem Blutweg im Körper verbreitet worden, schreitet die Fäulnis schneller voran. Wenn jemand aber wegen einer Infektion hoch dosiert mit Antibiotika behandelt wurde, kann das die Fäulnisprozesse um Tage oder sogar um Wochen verzögern.

Chemisch stellt die Fäulnis einen reduktiven Abbau der Körperbestandteile dar. Der Eiweißabbau vollzieht sich über einige Zwischenstufen zunächst bis zu den Aminosäuren, also den einfachsten Bausteinen der Eiweißkörper. Daraus entstehen durch Abspaltung von Kohlendioxid die Ptomaine (z. B. Kadaverin, Putreszin, Tyramin). Bei deren weiterem Abbau bilden sich schließlich Gase wie Ammoniak, Kohlendioxid, Methan und Schwefelwasserstoff. Zusammen mit Ammoniak ergibt das Tyramin (tyros, griech. = Käse) den charakteristischen Fäulnisgeruch. Wie die Eiweiße werden auch die Kohlenhydrate und die Fette über verschiedene Zwischenstufen abgebaut.

Der von Laien mitunter benutzte Begriff Leichengift ist unzutreffend, denn ein spezifisches Leichengift im Wortsinn gibt es nicht. Die Eiweißzerfallsprodukte sind bei Hautkontakt ungefährlich. Obwohl die intakte Haut eine wesentliche Barriere für Krankheitserreger darstellt, empfiehlt es sich, beim Umgang mit Leichen aus hygienischen Gründen Handschuhe zu tragen. Bestimmte Erreger (z. B. Tuberkelbakterien, Hepatitisviren, HIV), die im Leichnam noch einige Zeit weiterleben, können zur Infektionsquelle werden. Je stärker die Fäulnis fortschreitet, desto geringer wird die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern.

Der Fäulnisprozess wird durch Wärme und Feuchtigkeit begünstigt. Kühlt eine Leiche nur langsam ab (z. B. hohe Umgebungstemperatur, fettleibige Person), setzt die Fäulnis rasch ein und verläuft schnell. Demgegenüber sind alle anderen Einflussfaktoren (z. B. Krankheitserreger im Blut, Wassergehalt der Gewebe) von untergeordneter Bedeutung. Die Regel nach Casper besagt, dass das gleiche Fäulnisbild an der Luft nach 1 Woche, im Wasser nach 2 Wochen und im Erdgrab nach 8 Wochen auftritt.

Wird eine noch gut erhaltene Wasserleiche geborgen, ist dennoch Eile bei der erkennungsdienstlichen Behandlung geboten. Durch die besonderen Umstände des Aufenthalts im Wasser verfallen gelandete Leichen rasch der Fäulnis und werden dadurch unkenntlich.

Äußerlich werden die frühesten Fäulnisveränderungen in der rechten Unterbauchregion sichtbar. Der Dickdarm liegt an dieser Stelle der Bauchwand dicht an, sodass die Darmbakterien rasch in die Haut gelangen können und eine Grünverfärbung hervorrufen. Die grüne Farbe entspricht einem Abbauprodukt des roten Blutfarbstoffs, das durch die Einwirkung von Schwefelwasserstoff entsteht (Sulfhämoglobin). Mit dem Fortschreiten der Fäulnis breitet sich die Grünverfärbung nach und nach über den Bauch auf die gesamte Körperoberfläche aus. Die in den Blutgefäßen ablaufenden Zersetzungsprozesse führen durch Gasbildung dazu, dass die oberflächlich liegenden Blutadern zuerst als rot-violette und später als grünlich-schwarze Verästelungen sichtbar werden. Man spricht vom Durchschlagen des Venennetzes. Es kommt weiter zur Auftreibung des Rumpfes. Aus Mund und Nase tritt rötlich-braune Fäulnisflüssigkeit aus. Die Oberhaut wird leicht verschieblich und löst sich schon bei leichten Berührungen ab. In der Haut bilden sich flüssigkeitsgefüllte Fäulnisblasen, die zu ausgedehnten Hautsäcken zusammenfließen können, schließlich einreißen und zusammensinken. Die Oberhaut hängt dann in Fetzen am Körper. Freiliegende Partien der Unterhaut vertrocknen zu einer bräunlichen, harten Schwarte. Die Grünverfärbung der Haut geht in eine tiefgrün-schwarze Farbe über. Eine Durchsetzung der Weichteile mit Fäulnisgasen führt nicht selten zur monströsen Auftreibung von Körperteilen, sodass eine Fettleibigkeit oder ein gedrungener Körperbau vorgetäuscht wird. Das Gesicht ist bis zur Unkenntlichkeit entstellt, auch die Augenfarbe verändert sich. Schließlich lassen sich die Kopfhaare leicht ausziehen und Finger- und Zehennägel mit der Oberhaut handschuh- bzw. sockenartig abziehen. Der weitere Fortgang hängt maßgeblich davon ab, welche anderen Leichenveränderungen beteiligt sind. Zum einen können Eintrocknung und Mumifikation den Endzustand prägen, und zum anderen ist, meist infolge Fliegenmadenbefalls, eine Skelettierung möglich.

Im Körperinneren verlaufen die Fäulnisveränderungen meist langsamer als außen. Der Magen-Darm-Kanal wird durch Fäulnisgase stark aufgebläht. In der Leber führen die Gase zu Hohlraumbildungen, sodass eine sog. Schaumleber entsteht. Die Milz nimmt eine grau-schwarze Farbe an und ist zerfließlich. Das Gehirn verfärbt sich zunächst rötlich, später wird es grün-grau und verflüssigt sich breiig. An Blutgefäßen und Herz zeigt die Innenhaut eine rot-violette Verfärbung infolge Durchtränkung mit Fäulnisflüssigkeit. In den Lungen sowie in der Brust- und Bauchhöhle sammeln sich reichlich Fäulnisgase und Fäulnisflüssigkeit an. Verflüssigtes Körperfett bildet im Bauchraum Fettseen. Auf den Organüberzügen und auf den Auskleidungen der Körperhöhlen können Kristallbildungen aus organischen und anorganischen Fäulnisprodukten entstehen. Die Nieren, die Gebärmutter und die Prostata widerstehen der Fäulnis länger als die übrigen inneren Organe.

Bei der Verwesung handelt es sich um mikrobiell bedingte, oxidative Prozesse, die mit einem trockenen, zundrigen Gewebszerfall einhergehen, oft begleitet von sichtbarem Schimmelpilzbefall. Fäulnis und Verwesung können kombiniert ablaufen, wobei mal das eine, mal das andere überwiegt.

Wegen der nahezu regellos verlaufenden Abbauvorgänge bei Fäulnis und Verwesung sind Rückschlüsse auf die Leichenliegezeit nur sehr begrenzt möglich. Dennoch muss der Ermittlungsbeamte über ausreichende Kenntnisse der Fäulnisveränderungen verfügen, um Verwechselungen mit Folgen einer äußeren Gewalteinwirkung zu vermeiden. Häufig festzustellende Fehlinterpretationen sind:


Austritt von Fäulnisflüssigkeit aus Nase und Mund als Blutablaufspuren,
Hervorquellen von Zunge und Augen als Erstickungszeichen,
Farbveränderungen der Halshaut als Würgemale,
Einschnürung des Halses bei fäulnisbedingter Anschwellung als Strangfurche,
Fäulnisblasen am Körper als Brandblasen, Erfrierungsblasen oder Blasen bei Vergiftung,
Spreizung der Beine als Hinweis auf ein Sexualdelikt.

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