Kitabı oku: «Ein Kind um jeden Preis?»

Yazı tipi:

ANGELIKA WALSER

EIN KIND UM JEDEN PREIS?

Unerfüllter Kinderwunsch

und künstliche Befruchtung

Eine Orientierung


Mitglied der Verlagsgruppe „engagement“

Bibliografische Information Der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet

über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

2014

© Verlagsanstalt Tyrolia, Innsbruck

Umschlaggestaltung: stadthaus 38, Innsbruck

Layout und digitale Gestaltung: Tyrolia-Verlag

Druck und Bindung: FINIDR, Tschechien

ISBN 978-3-7022-3332-7 (gedrucktes Buch)

ISBN 978-3-7022-3358-7 (E-Book)

E-Mail: buchverlag@tyrolia.at

Internet: www.tyroliaverlag.at

INHALT

Ein persönliches Vorwort

1. DIE ERFAHRUNG DES UNERFÜLLTEN KINDERWUNSCHES

Einige Fakten und Ursachen

Wieso eigentlich der Wunsch nach einem Kind?

2. REPRODUKTIONSMEDIZIN ALS LÖSUNG?

Methoden, Erfolg und Risiken der Reproduktionsmedizin

Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich, der Schweiz und Deutschland

Ökonomische Rahmenbedingungen in Österreich, der Schweiz und Deutschland

3. ETHISCHE ÜBERLEGUNGEN

Prokreative Freiheit und reproduktive Autonomie

Verantwortung und Fürsorge für ein Kind

4. ETHISCHE FOLGEPROBLEME DER REPRODUKTIONSMEDIZIN IN DER DISKUSSION

Heterosexuelle und homosexuelle Elternschaft

Samen- und Eizellspende

Embryonenspende, Leihschwangerschaft und Leihmutterschaft

Ungeborenes Leben

Präimplantationsdiagnostik

Verbrauchende Embryonenforschung

5. POSITIONIERUNGEN

Die katholische Position: Lehramtliche Dokumente und philosophisch-theologische Argumente

Die evangelische Position: Lehramtliche Dokumente und philosophisch-theologische Argumente

Feministische und geschlechtersensible Positionen

6. KOMPETENZEN FÜR EINE VERANTWORTETE UND SELBSTBESTIMMTE ENTSCHEIDUNG: DIE SUCHE NACH DER EIGENEN STIMME

Wahrnehmungskompetenz

Deutungskompetenz

Intersubjektive/kommunikative Kompetenz

Moralisch-normative Kompetenz

7. DIE FRAGE NACH ALTERNATIVEN MÖGLICHKEITEN DES UMGANGS MIT UNERFÜLLTEM KINDERWUNSCH

Alternative Therapien

Adoption

Verzicht auf Kinder

Ein persönliches Nachwort und Danksagung

Anmerkungen

EIN PERSÖNLICHES VORWORT

Irgendwo im großen Wiener Allgemeinen Krankenhaus stand vor vielen Jahren eine Wartebank vor einer der Ambulanzen in der Klinischen Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin. Auf dieser Wartebank habe ich damals Platz genommen – in der Hand die Überweisung meines Frauenarztes zur „Abklärung der Ursache des unerfüllten Kinderwunsches“. Ich erinnere mich noch genau daran, welche Frauen den Wartesaal damals betreten und schließlich wie die Hühner auf der Stange neben mir Platz genommen haben: direkt neben mir eine Dame im grauen Business-Look, die die ganze Zeit nervös auf ihrem Notebook herumtippte und vollkommen abwesend zu sein schien; neben der Business-Lady eine Ausländerin mittleren Alters mit Kopftuch, die ich als Türkin zu identifizieren glaubte und die leise mit ihrem Mann sprach. So unterschiedlich wir drei waren – die Business-Lady, die Türkin und ich – wir hatten offensichtlich alle drei dasselbe Problem. Irgendwo in unserer Krankenakte tauchte das Wort „infertil“ auf. Wir wünschten uns ein Kind, doch ging unser Wunsch nicht in Erfüllung.

Als ich später zur Entfernung eines Myoms stationär im AKH aufgenommen wurde, lernte ich noch viele andere Frauen kennen, die mir die Augen für die Tatsache öffneten, dass ein unerfüllter Kinderwunsch weder auf ein gewisses Alter noch auf eine gewisse Schicht beschränkt sind. Da waren „mittelalterliche“ Akademikerinnen wie ich; da waren aber auch ganz junge Frauen, Angestellte in leitender und nichtleitender Position, Hausfrauen und Lehrerinnen, Supermarktverkäuferinnen, Pferdeliebhaberinnen aus Bosnien, der Türkei, Österreich und Deutschland. In vielen Gesprächen haben wir damals gerätselt: „Warum klappt es nicht? Was machen wir falsch? Was sagt dein Partner dazu? Wie geht ihr damit um? Wie kriegt ihr das hin mit dem Timing?“ Wer schon einmal Patient oder Patientin in einem Krankenhaus war, der weiß, dass man dort mit völlig Fremden manchmal über sehr intime Dinge spricht. Der Schutz des Nichtwissens voneinander und die gemeinsame Situation, in der man sich befindet, erlaubt eine Nähe, die oft nicht einmal vertrauten Menschen vorbehalten ist. So erfuhr ich allerhand von den Abteilungsgenossinnen: Die eine hatte sich einen Hund gekauft, damit „ich wenigstens etwas zum Kuscheln habe“, die andere ein Pferd; die dritte war beschäftigt, die mit den Untersuchungen anfallenden häufigen Aufenthalte in der Klinik vor ihrem Chef zu verschleiern. Die vierte klagte über die mangelnde Sensibilität ihres Mannes, „dem das alles allmählich auf die Nerven geht“. Und die fünfte berichtete mir schließlich in einer stillen Stunde, dass bereits acht Abgänge hinter ihr lagen, dass sie aber unbedingt weitermachen würde, bis sie endlich das ersehnte Kind in den Armen halten würde. Es war dieses Gespräch zusammen mit einer Beratung bei einem freundlichen und besonnenen Arzt der Abteilung, die mich damals zum Entschluss brachten, die IVF für mich nicht in Anspruch zu nehmen. Ich wusste sehr genau, dass ich den psychischen Belastungen mehrfacher Behandlungszyklen nicht gewachsen sein würde. Aus meiner wissenschaftlichen Lektüre als theologische Ethikerin war ich außerdem über die physische Belastung informiert, welche Frauen bei reproduktionsmedizinischen Methoden in unterschiedlichem Maße erwartet. So verließ ich das AKH um ein Myom leichter, aber natürlich auch ohne Kind. Die Untersuchungen waren ergebnislos verlaufen, ebenso die Untersuchungen meines Mannes.

Wir warteten weiter auf ein Kind, das wir angeblich bekommen konnten, aber nicht bekamen. Kurz nach meinem Aufenthalt entschieden wir uns für eine Inlandsadoption und bekamen nach vierjähriger Wartezeit von der Wiener Magistratsabteilung 11 den ersehnten Anruf: „Wir hätten da ein Baby für Sie!“ Wir zogen mit unserer Adoptivtochter in den Wiener Wald, ich erhielt zwei Jahre später ein Stipendium für meine Habilitation, trat eine Stelle an der Universität Wien am Institut für theologische Ethik an – und stellte fest, dass ich schwanger war. Seitdem toben zwei kleine Mädchen bei uns durchs Haus und verlangen uns ab, was alle Kinder ihren Eltern abverlangen: Geduld, gute Nerven, Zeit und Geld und viele schlaflose Nächte.

Ich kenne Paare, die einen anderen Weg gegangen sind als wir und die IVF oder andere Methoden der Reproduktionsmedizin gewählt haben – manchmal waren sie erfolgreich und brauchen heute Geduld, gute Nerven, Zeit und Geld und mehr Schlaf. Andere haben sich irgendwann damit abgefunden, keine Kinder zu bekommen. Manche wollen schlichtweg keine und sind sehr glücklich miteinander, auch ohne Kinder. Andere wiederum betreuen Pflegekinder oder haben Patenschaften in Ländern übernommen, wo Kinder jeden Tag ums Überleben kämpfen.

Was ich damit sagen will: Es gibt keinen Königsweg, um mit dem unerfüllten Kinderwunsch leben zu lernen. Letztlich muss jedes Paar einen Weg für sich finden und dieser Weg ist mühsam, verläuft oft abseits der Leistungsbilanzen und den geglückten Karrieren, die einem im Laufe des Lebens so präsentiert werden. Schmerzen gehören dazu, Wut und Trauer, Sprachlosigkeit und Enttäuschung.

Ethische Überlegungen, um die es auf den folgenden Seiten gehen soll, haben hier zunächst – so scheint es – kaum einen Platz. Ethik als „Kopfarbeit am Guten“ erscheint oft als relativ abstraktes Unternehmen, als nüchtern-rationale Abwägung der eigenen Handlungsziele und ihrer Folgen. Im Gefühlsgemenge eines unerfüllten Kinderwunsches verschaffen sich ethische Reflektionen – wenn überhaupt – nur leise Gehör. Das mag daran liegen, dass ethisches Nachdenken immer eine gewisse Distanz zum eigenen Handeln erforderlich macht, eine Portion Rationalität. Allein mit Wut und Trauer im Bauch lässt sich Ethik nicht betreiben, gänzlich ohne sie aber auch nicht. Der Schmerz oder auch der Zorn darüber, dass etwas nicht so ist, wie es sein soll oder wie wir es zumindest gerne hätten, ist ein starker Antrieb ethischer Reflektion. Ohne diese Erfahrung des Schmerzes verkommt Ethik zu einer Ansammlung formaler Rechtssätze, die dann für „ethical correctness“ sorgen, aber auch seltsam leer und blass bleiben.

Die folgenden Seiten sind also aus der Erfahrung des Schmerzes ungewollter Kinderlosigkeit geschrieben. Sie geben keine Auskunft darüber, wie „man ethisch korrekt mit den Angeboten der Reproduktionsmedizin“ umgeht, noch verstehen sie sich als pure Ansammlung reiner Information. Sie spiegeln das Ringen einer katholisch-theologischen Ethikerin wider, die sich einerseits mit dem vielversprechenden Angebot der Reproduktionsmedizin konfrontiert sieht, andererseits vor den ethischen Problemen, die sich mit dieser Technologie ergeben, aber nicht die Augen verschließen will. Das Attribut „katholisch-theologisch“ spielt insofern eine Rolle, als beide christliche Kirchen, insbesondere die katholische Kirche, der Reproduktionsmedizin skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen und gute Gründe dafür haben. Allerdings bleibt deswegen keinem Paar mit unerfülltem Kinderwunsch – ob christlich oder nicht – das eigene Nachdenken und das Ringen um eine eigene Entscheidung erspart. Um verantwortliche Entscheidungen treffen zu können, muss man letztlich „die eigene Stimme“ finden, wie eine schöne Übersetzung für Autonomie in der feministischen Literatur lautet. Dies ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil man mit seinen Entscheidungen ein ganzes Leben lang leben muss. Im Konzert der vielen Stimmen und unter zunehmend liberalen Rahmenbedingungen heute die ureigene zu finden ist allerdings ein mühsamer Weg. Wenn dieses kleine Buch auf diesem Weg ein wenig zum Nachdenken beitragen kann und hier und da im Gefühlschaos ein wenig Innehalten schafft, dann hat es seinen Zweck bereits erfüllt.

1. DIE ERFAHRUNG DES UNERFÜLLTEN KINDERWUNSCHES
Einige Fakten und Ursachen

Unfruchtbarkeit ist in den letzten Jahrzehnten, insbesondere in den Industriestaaten, ein immer größeres Problem geworden. Schätzungen zufolge sind in Europa ca. 10–15 Prozent der Paare im fortpflanzungsfähigen Alter ungewollt kinderlos, d. h. ca. jedes fünfte bis sechste Paar hat Mühe bei der Erfüllung des Kinderwunsches. 10 Prozent der Paare benötigen länger als zwei Jahre, um Kinder zu bekommen, 3–4 Prozent der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos. Wie schon gesagt – die Zahlen sind Schätzungen, die in der Literatur über ungewollte Kinderlosigkeit immer wieder genannt werden. Tatsächlich sind genaue weltweite, europaweite und länderspezifische statistische Angaben äußerst schwierig zu erhalten, denn erstens kennt die Forschung verschiedene Arten von Infertilität und es ist zweitens davon auszugehen, dass viele ungewollt kinderlose Paare statistisch gar nicht erfasst sind. Jenseits aller Erhebungen kann jedoch als gesichert gelten, dass unfreiwillige Kinderlosigkeit oder Infertilität in den letzten Jahrzehnten weltweit immer mehr als Problem wahrgenommen wird. Die WHO bezeichnet unfreiwillige Kinderlosigkeit bzw. Infertilität bereits offiziell als Krankheit („disease“). Von „Infertilität“ im klinischen Sinne spricht man laut WHO-Definition, wenn nach zwölf Monaten ungeschütztem und regelmäßigem Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft eingetreten ist.1

Die WHO hat die Staaten der UNO aufgefordert, sich dem Problem zu stellen und regelmäßig Berichte über die Bevölkerungsentwicklung vorzulegen. Auch die Wissenschaft bzw. die Medien sind auf das Thema aufmerksam geworden und die kaum überschaubare Flut der empirischen Studien, Publikationen und Artikel über unfreiwillige Kinderlosigkeit und Bevölkerungsrückgang reißt derzeit nicht ab. Versucht man sich einen Überblick zu verschaffen, stellt man sehr schnell fest, wie stark die Publikationen von bestimmten Interessen geleitet werden, so dass die Objektivität von Zahlen und Fakten oftmals erheblich in Frage gestellt werden muss. Soll eine Studie letztlich Handlungsempfehlungen für die Politik erstellen und bestimmte politische Maßnahmen stützen? Werden Studien im Interesse der Pharmaindustrie erstellt? Stehen Lebensschutzaktionen dahinter? Den angeblichen Zahlen und Fakten ist nicht immer zu trauen, daher sollen hier auch keine Studien genannt werden. Klar ist eines: Unfreiwillige Kinderlosigkeit ist ein ernsthaftes individuelles und gesellschaftliches Problem. Die Ursachen sind dabei sehr vielfältig: An erster Stelle wird in der Literatur meist genannt, dass der Kinderwunsch bei Frauen heute in einer späteren Lebensphase auftritt als noch vor 40 Jahren. So ist das Durchschnittsalter bei der Geburt des ersten Kindes in den meisten europäischen Ländern 29 Jahre2 – rein biologisch gesehen bereits nicht mehr die fruchtbarste Phase in einem Frauenleben. Es dauert seine Zeit, bis Frauen ihre Ausbildungen beendet haben, ins Erwerbsleben eingetreten sind und dazu noch den richtigen Partner gefunden haben, mit dem sie gerne Kinder haben wollen. Mithilfe moderner Methoden der Empfängnisverhütung lässt sich Fruchtbarkeit auch lange Zeit gut kontrollieren, so dass das „Projekt Kind“ plan- und steuerbar erscheint. Leider stellt sich nach Absetzen der Verhütungsmaßnahmen oftmals heraus, dass es viel leichter war, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern, als eine gewollte herbeizuführen.

Das relativ hohe Alter der Erstgebärenden ist aber nur ein Grund unter vielen anderen, der in manchen Abhandlungen leider dazu verwendet wird, Frauen die Schuld zuzuweisen – nach dem Motto: In früheren Zeiten ohne Emanzipation und Selbstverwirklichungsbestrebungen der Frauen war die Welt halt noch in Ordnung … Solchen Behauptungen ist entgegenzuhalten, dass die Wissenschaft heute viele andere gewichtige Gründe nennt, weshalb immer mehr Paare über Infertilität klagen: So wächst der seriös begründete Verdacht, dass sich Umweltgifte, insbesondere Pestizide, ungünstig auf das sensible Hormonsystem von Männern und Frauen auswirken. Dazu kommen Abgase, Schwermetalle und weitere Umweltgifte. Leider müssen Umweltmediziner feststellen, dass trotz der sich mehrenden wissenschaftlichen Hinweise auf den Zusammenhang von Schadstoffbelastung und Unfruchtbarkeit der politische Wille und die finanziellen Ressourcen fehlen, um in aufwändigen Studien diesen Zusammenhang wissenschaftlich zweifelsfrei belegen zu können. Die Ergebnisse dieser Studien wären möglicherweise unangenehm für Industrie, Wirtschaft und Politik gleichermaßen. So muss es fürs erste bei der Feststellung bleiben, dass die männliche Spermienqualität weltweit in den letzten Jahrzehnten stetig abnimmt, wobei hier nicht nur Umweltgifte eine Rolle spielen: Nikotin, Alkohol, Übergewicht und Stress sind ebenfalls Faktoren, die zu den andrologischen Ursachen von Infertilität gehören. Dazu kommen Entzündungen, Infektionen, Fehlbildungen und Verletzungen der Samenleiter und Hoden, die manchmal bereits in der Kindheit angelegt wurden und nie erkannt worden sind. Heute wird davon ausgegangen, dass die Ursachen für Infertilität in etwa zu gleichen Teilen bei Mann oder Frau bzw. bei beiden gemeinsam liegen, wobei es neben dem bereits genannten sozialen Grund – dem hohen Alter der Erstgebärenden – und den ökologischen Gründen meist handfeste medizinische Gründe gibt, weshalb sich der Kinderwunsch nicht erfüllen will: So rückt in letzter Zeit die zweithäufigste Krankheit bei Frauen im gebärfähigen Alter, die Endometriose, in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Endometriose ist eine gutartige chronische Krankheit, bei der sich Teile der Gebärmutterschleimhaut im Bauchraum ansiedeln und nicht nur extreme Menstruationsschmerzen und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr verursachen, sondern auch in vielen Fällen Kinderlosigkeit.3 Dazu kommt eine ganze Palette von Ursachen bei der Frau, die schon länger bekannt ist, wie Schädigungen der Eierstöcke und Eileiter, Infektionen und andere Erkrankungen, Chromosomenanomalien u. v. a. Manchmal werden auch psychische Ursachen genannt, doch sollte man mit Diagnosen in diesem Bereich besonders vorsichtig sein, weil sie gerne von selbst ernannten Hobbypsychologen und -psychologinnen beansprucht werden, um kinderlosen Paaren Schuldgefühle zu verursachen und ihr ohnehin schon beeinträchtigtes Selbstwertgefühl erheblich herabzusetzen. Auch von Selbstdiagnosen im psychischen Bereich ist – genau wie bei jeder anderen Ursachenforschung – abzuraten! Zunächst einmal sollten bei der Suche nach der Ursache für einen unerfüllten Kinderwunsch die Fachleute der medizinischen Fachabteilungen aufgesucht werden. Durchaus häufig kann die Ursache jedoch nicht ermittelt werden, so dass rein medizinisch auch keine Maßnahmen eingeleitet werden können. Alternativtherapeutische Maßnahmen – angefangen von Homöopathie bis hin zu Bachblütentropfen – können dann dem Gefühl entgegenkommen, „etwas machen zu wollen“. Viele Paare entscheiden sich jedoch aus dem Bedürfnis heraus, etwas zu unternehmen und „weil das Angebot ja existiert“, für die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Methoden.

Wieso eigentlich der Wunsch nach einem Kind?

Mit jedem Kind beginnt die Welt ganz neu. Hier wird ein Anfang gemacht, der all die Hoffnung und den Zauber in sich birgt, die Anfänge immer begleiten. Die Philosophin Hannah Arendt hat dies mit dem Begriff der „Natalität“ (= Geburtlichkeit) ausgedrückt, der die Fähigkeit jedes Neuankömmlings auf dieser Welt zum Ausdruck bringt, auf unüberbietbare Weise seinen persönlichen Lebensfaden in die großen Netze des Lebens einzufädeln4. Ein neugeborenes Kind steht symbolisch für diese Möglichkeit des absoluten Neubeginns und so ist es kein Wunder, dass der Kinderwunsch Hand in Hand mit Phantasien und Sehnsüchten geht, die sich – wie alle Wünsche und Sehnsüchte – wenig an der Realität orientieren. So manches an diesem Wunsch würden Psychotherapeuten wohl als Projektion bezeichnen. Nichtsdestoweniger ist der Kinderwunsch vermutlich einer der bedeutendsten und tiefsten Wünsche, die Menschen haben können. Er ist in gewissem Sinne die Sehnsucht nach dem Neuanfang der Welt im eigenen Leben. Natürlich gibt es weitere Gründe für den Kinderwunsch, und die folgende Liste beansprucht sicher keine Vollständigkeit und kann individuell fortgeführt werden: Da ist der Wunsch, Verantwortung zu übernehmen und etwas von dem weiterzugeben, was man selbst als wertvoll erlebt; da ist die Lust auf Zukunft, auf Neues, auf Entdeckungen aller Art und auf Abenteuer, die Lust auf Spiel und zweckfreie Freude. Wo in einer durchgestylten und durchgetakteten, oft zermürbenden westlichen Arbeitswelt lässt sich diese zweckfreie Freude noch erfahren? Kinder bringen Chaos und Anarchie ins Leben, aber eben auch neue Ideen, neue Entdeckungen und neue Ansichten. Sie kosten ihren Eltern den letzten Nerv, aber lehren sie viel über das Leben und über sich selbst. Gestresste Manager mögen teure Outdoor-Aktivitäten und Selbsterfahrungskurse buchen – Eltern bekommen dasselbe normalerweise gratis auf dem Spielplatz.

Insbesondere für Frauen spielt auch der Wunsch eine Rolle, sich selbst als „schwanger“ und damit als kreativ in einem nie gekannten Ausmaß zu erfahren. Ein verändertes Körpergefühl und die „Erdenschwere“ einer Schwangerschaft sowie das einmalige Gefühl, zumindest für einige Monate „Zwei-in-Einer“ zu sein, ist eine Erfahrung, die viele Frauen gerne machen möchten, vorausgesetzt, dass es ihnen gut geht und sie die Zeit der Schwangerschaft wirklich genießen können. Immer wieder berichten Frauen leider auch, dass sie als Schwangere zum ersten Mal wirklich explizit Beachtung und Zuwendung bzw. Respekt erfahren haben. Tatsächlich ist die Rolle der Mutter traditionell eine hochgeachtete Rolle, die manche Frau auf wohltuende Weise vergessen lässt, wie wenig geachtet und beachtet sie als Nicht-Mutter in Familie und Arbeitsplatz war. Kinderlose Frauen gelten zumindest in der deutschsprachigen Welt nach wie vor häufig als „karrieregeil“ und machtbesessen und diese Beurteilung ändert sich leider nur langsam.

Angesichts der vielen Facetten des Kinderwunsches wird klar: Die Sehnsucht nach einem Kind ist nie ausschließlich nur der Wunsch nach einem Kind um des Kindes willen – sozusagen zu seinem eigenen Wohl –, sondern selbstverständlich immer auch ein Wunsch der Eltern, der sich mit vielen anderen Wünschen verknüpft. Die Vorstellung, Kinder dürften ausschließlich nur um ihrer selbst willen gewollt werden, war und ist eine fromme Illusion. Früher wünschten sich auch in unseren Breitengraden Bauernfamilien viele Kinder, um für den anstrengenden Arbeitsalltag viele Helfer und im Alter eine Absicherung zu haben und der Wunsch nach Beistand im Alter spielt auch heute noch für viele Menschen eine Rolle, wenn sie sich Kinder wünschen.

Es gibt auch Motive für den Kinderwunsch, über die man durchaus nachdenken und diskutieren sollte: der Wunsch, eine kaputte Beziehung durch ein Kind zu kitten; der Wunsch, wenigstens einen Menschen zum Kuscheln zu haben; der Wunsch nach Macht und Kontrolle über jemanden, der zumindest zeitweise abhängig von den Erwachsenen ist; der Wunsch, ein kaputtes Selbstwertgefühl mithilfe der Selbstbestätigung durch ein Kind zu reparieren. Sich selbst solch fragwürdige Motive einzugestehen und die psychische Ursache für solche Impulse verstehen zu lernen, ist außerordentlich schwierig und ohne therapeutische Hilfe von außen fast unmöglich. Eine Klärung ist jedoch deshalb notwendig, weil ein kleiner Mensch weder Spielball noch Kuscheltier ist und – frei nach Kants Definition von Menschenwürde – nicht ausschließlich Mittel zum Zweck werden darf.

Mit solchen Gedanken verbunden ist eine wichtige Erkenntnis: Der Wunsch nach einem Kind ist nicht einfach vergleichbar mit anderen Wünschen. Es geht hier neben dem berechtigten Wunsch nach einem eigenen glücklichen Leben um eine weitere Person, die das eigene Leben zwar nachhaltig verändern wird, aber grundsätzlich auch ihrerseits und völlig berechtigt Ansprüche stellt und stellen darf. Diese Erkenntnis ist letztlich der Grund, weshalb man ethisch aus dem noch so großen Wunsch nach einem Kind noch kein Recht auf ein Kind ableiten kann.

Bevor diesem Gedanken aber nachgegangen werden soll, sei fürs Erste das Wohl von Paaren in den Blick genommen, die sich ein Kind wünschen. Wie zu Beginn dieses Kapitels gesagt: Der Wunsch nach einem Kind ist ein tiefer und ernster Wunsch. Es gibt gute Gründe, ihm Priorität einzuräumen und die Ethik spricht nicht umsonst vom Kinderwunsch als einem „primordialen Wunsch“, also einem Wunsch allererster Ordnung. „Sich Kinder wünschen“ ist etwas anderes als „sich gut kleiden wollen“ oder „immer etwas Gutes zu essen haben“. Der Kinderwunsch verweist auf tiefe Bedürfnisse, die vermutlich allen Menschen unabhängig von ihrer Kultur oder Herkunft eigen sind: Ein Kind verleiht einer Liebesbeziehung buchstäblich Ausdruck, lässt sie gewissermaßen Fleisch und Blut werden. Es bestätigt eine Liebesbeziehung und übersteigt sie gleichzeitig auf eine weitere Person hin; ein Kind verbindet die Reihe der Generationen und lässt seine Eltern zum Glied in der langen Kette des Lebens werden, die sich vom Gestern nach Morgen spannt; in einem Kind bleibt auf der Welt etwas von seinen Eltern zurück, auch wenn diese schon lange nicht mehr da sind. Es schenkt dem eigenen vergänglichen Leben daher einen tiefen Sinn, der in den Mühen des Alltags oft selten aufblitzt, aber nichtsdestotrotz vorhanden ist und von jedem, der sich Kinder wünscht, erahnt wird. So gesehen ist der Kinderwunsch in gewissem Sinne Ausdruck des Wunsches nach Unsterblichkeit.

Angesichts des bisher Gesagten ist es kein Wunder, dass Paare, die sich aus ganzem Herzen ein Kind wünschen und keines bekommen, in eine schwere und umfassende Krise geraten können, die an den Tiefen der Existenz rütteln kann. Sie betrifft die eigene psychische und möglicherweise auch physische Gesundheit und hat Auswirkungen sozialer und letztlich sogar spiritueller Art.

Eine besondere Schwierigkeit stellt dabei die Tatsache dar, dass sich die Erinnerung an den unerfüllten Kinderwunsch zumindest bei Frauen sozusagen körperlich im Takt einstellt. Die allmonatlichen Schmerzen der Menstruation erinnern in sehr eindrücklicher Weise an die nach wie vor existierende Leere im Bauch. Viele Ratgeber und Websites berichten von der Verzweiflung von Frauen, sich immer wieder aufs Neue bei der monatlichen Blutung dem Entrinnen des Lebens stellen zu müssen. Tatsächlich: Die Erfahrung ungewollter Kinderlosigkeit ist vergleichbar mit einer immer wiederkehrenden Erfahrung des Todes, ist die Erfahrung des „Nichts“, dem die meisten Menschen in ihrem Leben normalerweise und mit gutem Grunde sehr gerne aus dem Weg gehen. Wo „etwas“ sein sollte, ist „nichts“. Wo neues Leben wachsen sollte, wächst nichts.5 Die Pläne für ein schönes Leben mit einer Familie platzen alle vier Wochen erneut wie eine Seifenblase. Übrig bleiben Ohnmacht, Frustration, manchmal auch Zorn auf sich selbst und auf den Partner: Warum funktioniert nicht, was doch angeblich die natürlichste Sache der Welt ist? Wer ist schuld, er oder sie oder beide? Soll man oder frau „es“ einmal mit einem anderen Partner/einer anderen Partnerin ausprobieren? Und: Warum bekommen Leute Kinder, die offensichtlich dazu völlig ungeeignet sind? Leute, die ihre Kinder quälen und missbrauchen? Warum man selbst nicht? Gibt es irgendwelche verborgenen Ursachen – einen Gendefekt in der Familie, einen Defekt in der eigenen Psyche? Die Suche nach der Ursache kann qualvolle und selbstzerstörerische Züge annehmen.

Vor allem Frauen berichten von zunehmendem Zorn und sogar Hass auf den eigenen Körper: Wieso kann dieser Körper, in dem man sich bisher durchaus zuhause gefühlt hat, einem anderen kleinen Körper keinen Schutz und Geborgenheit bieten? Man bereitet sich doch auf die Möglichkeit einer Schwangerschaft vor, ernährt sich gesund, treibt Sport usw.? Wieso verweigert er eine Schwangerschaft und spült Monat für Monat nutzlose Keimzellen aus? Stimmt etwas nicht mit ihm? Liegt es etwa an der Beziehung, die zu Unfruchtbarkeit verdammt scheint?

Partnerschaften werden durch den unerfüllten Kinderwunsch in erheblichem Maße belastet und auf die Probe gestellt. Dies betrifft auch das Sexualleben von Paaren. Wo früher Intimität, Zärtlichkeit und Lust herrschten, regieren jetzt diverse Methoden und Instrumente der Fruchtbarkeitsmessung. Genauestens wird die Zeit des Eisprungs bestimmt, und selbstverständlich ist „Sex nach Plan“ nun an der Tagesordnung. Spontaneität ist hier ebenso wenig möglich wie die Erlaubnis zu Lustlosigkeit. Alles wird dem Diktat des Eisprungs untergeordnet. Sollte es „wieder nicht geklappt haben“, regieren Selbstbeschimpfung oder Zorn auf den anderen.

Meist errät die nähere Umgebung kaum, welches Drama sich hier abspielt, denn Paare mit unerfülltem Kinderwunsch reden nur selten über ihre Probleme und ziehen sich oft zunehmend zurück. Sie meiden Familienfeste, Kindergeburtstage anderer Kinder, manchmal sogar Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Schwimmbäder. In der Psychologie wird heute diskutiert, inwiefern solche Reaktionen auf einen unerfüllten Kinderwunsch noch im Bereich einer erheblichen, aber doch nachvollziehbaren Trauerreaktion liegen oder ob sie als wirklich pathologisch und damit als medizinisch behandlungsbedürftig bewertet werden sollen. So existieren in der Literatur Versuche, ein „Child-at-all-cost-Syndrom“ anhand bestimmter Kriterien zu beschreiben, doch stellt sich die Frage, ob depressive Verstimmungen, sexuelle Unlust und sozialer Rückzug nicht einfach Formen der tiefen Trauer sind, die angesichts der oben beschriebenen Erfahrungen leicht nachvollziehbar sind. In der Hightechwelt Mitteleuropas und Amerikas fällt es vielen Menschen zunehmend schwer, mit Nichtgelingendem umzugehen.

Auch wenn man derartigen Debatten also skeptisch gegenübersteht, macht diese Diskussion doch deutlich, dass viele Paare mit dem unerfüllten Wunsch nach einem Kind kämpfen und Unterstützung bräuchten – nicht unbedingt in jedem Fall von einem Therapeuten, aber zumindest von guten Freunden, Bekannten und Verwandten. Die meisten Paare, die irgendwann über ihr Problem sprechen lernen, machen die Entdeckung, dass viele Menschen in ihrer Umgebung durchaus verständnisvoll und diskret reagieren. Allerdings gibt es auch die Spezies der „wohlmeinenden“ Ratgeber und Ratgeberinnen, die mit Artikeln aus Frauenillustrierten, ungebetenen Einschätzungen der Situation und zweifelhaften erotischen Unterwäsche-Geschenken die Lage eher verschlimmern als verbessern. Es bleibt also immer ein gewisses Risiko, wenn Paare sich als „unfreiwillig kinderlos“ outen, so wie letztlich jeder Mitteilung über sich selbst immer ein gewisses Risiko anhaftet, vor allem, wenn es eine Mitteilung über die eigenen Schmerzen und Verwundungen ist. Wem man seine Situation anvertraut, dafür gibt es letztlich kein Patentrezept.

In einer besonderen Situation befinden sich Paare, für die ihre Religion eine große Rolle spielt. Alle Religionen der Welt betonen die Bedeutung von Kindern, so auch das Christentum. Zumindest bei einer katholischen Trauung ist dezidiert in der Liturgie die Rede von den „Kindern, die Gott euch schenken will“. Was aber, wenn Gott offensichtlich keine Kinder schenken will? Die theologische schöne und sinnvolle Rede vom Geschenkcharakter des Lebens, die implizit und zu Recht Kritik an menschlichem Machbarkeitswahn enthält, kann hier unter Umständen vollkommen unbeabsichtigt eine destruktive Wirkung entfalten und zu einer tiefen spirituellen Krise führen. Die zumindest in den christlichen Kirchen häufig vorhandene pastorale Fixierung auf das Ideal der Familie und Elternschaft kann diese Krise unter Umständen noch verstärken. Mutter-Kind-Kreise, Krabbelgruppen, Familiengottesdienste und Mutter- bzw. Vatertagszeremonien machen unfreiwillig (und übrigens auch freiwillig) kinderlose Paare sehr schnell zu Außenseitern und Außenseiterinnen in der christlichen Gemeindewelt und tragen damit ungewollt zu ihrer sozialen Isolation bei. Mehr Sensibilität in Liturgie und Pastoral wäre gefragt.

Allerdings betrifft das Problem nicht nur das Christentum. Alle großen etablierten Religionen sind mit der Tatsache konfrontiert, dass es eine wachsende Anzahl von Menschen gibt, die – unfreiwillig oder auch ganz freiwillig – ein Leben ohne Kinder führen oder auch nach neuen Formen des familiären Miteinanders suchen, sich aber nach wie vor als Mitglieder ihrer Kirche oder ihrer religiösen Gemeinschaft begreifen. Hier sind derzeit gesellschaftliche Transformationsprozesse im Gange, die in ihrer Wirkung auf etablierte Religionen noch gar nicht absehbar sind. Die individuelle Vielfalt von Lebensformen wächst und angesichts des neuen Kunterbunts an Lebensentwürfen und Familienkonstellationen sind Religionen gefordert, auch in ihren jeweiligen ethischen Systemen Antworten zu finden, die jenseits fundamentalistischer Verengungen liegen.

2. REPRODUKTIONSMEDIZIN ALS LÖSUNG?

Angesichts der im Freundeskreis auf die Welt purzelnden Babys ist es für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch niemals leicht, ihre unerfüllte Sehnsucht zu bewältigen und ihre Kinderlosigkeit nach und nach akzeptieren zu lernen. Schließlich hat das Leben ohne Kinder durchaus seinen ganz eigenen Reiz: Zeit füreinander und für Freunde, beruflicher Erfolg und Anerkennung, ein größerer finanzieller Spielraum, mehr Freizeit und weniger Sorgenfalten durch schlaflose Nächte – dies alles kann irgendwann einmal tatsächlich über die Trauer hinweghelfen, so dass unfreiwillig kinderlose Paare ihr Leben wieder als gelingend und sinnerfüllt erfahren können. Diese Möglichkeit soll hier – zu Beginn des Kapitels über das Angebot der Reproduktionsmedizin – bewusst an erster Stelle erwähnt werden, einfach deswegen, weil sie so oft vergessen wird. Angesichts des Angebots der Reproduktionsmedizin und ihrer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz ist es gar nicht leicht, diesen anderen Weg zu gehen. Doch er existiert und Paare bzw. Frauen berichten, dass sie auch ohne Kinder in ihrem Leben sehr glücklich geworden sind. Auf diesen Weg wird zurückzukommen sein.

Das Angebot der Reproduktionsmedizin ist allerdings tatsächlich durchaus verlockend. Websites von Kinderwunschambulanzen überschlagen sich mit Erfolgsmeldungen geglückter Schwangerschaften und Fotos von glücklichen Babys. Auch in der breiten Öffentlichkeit gilt der Gang in die Kinderwunschambulanz mit einer meist daran anschließenden IVF-Behandlung mittlerweile als die einzig mögliche Antwort auf unfreiwillige Kinderlosigkeit. Die immer wieder heftig geführte Debatte um die ökonomischen Auswirkungen der spärlichen Geburtenraten auf das Pensionssystem tut ihr Übriges: Der Vorwurf des sozialen Schmarotzertums, den kinderlose Paare immer wieder indirekt oder direkt über die Medien zu hören bekommen, trifft unfreiwillig Kinderlose an ihrer empfindlichsten Stelle.

In Deutschland haben im Jahr 2012 47.807 Frauen künstliche Befruchtungsmethoden außerhalb des Körpers (die sog. extrakorporale Befruchtung) und damit die Methoden der sog. ART („Assisted Reproductive Techniques“), also Reproduktionsmedizin, in Anspruch genommen.6 Damit sind die Zahlen im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahren in etwa konstant (im Jahr 2010 waren es 47.159 Frauen). Von 1997 bis 2011 sind in Deutschland insgesamt 172.993 Kinder dokumentiert, die durch die Anwendung der Reproduktionsmedizin zur Welt gekommen sind.7

In Österreich wurden laut dem Jahresbericht der österreichischen IVF-Gesellschaft von 2012 insgesamt 7196 IVF-Versuche bei 5099 Paaren durchgeführt. Damit ist die Tendenz in den letzten Jahren steigend. Es konnten 1861 Schwangerschaften erzielt werden.8

In der Schweiz ließ sich im Jahr 2011 eine vergleichbare Anzahl an Paaren mit IVF behandeln, nämlich 6350 Paare. Rund 10.800 Behandlungszyklen wurden begonnen. Daraus entstanden 2350 Schwangerschaften, die zu 1715 Geburten mit 2006 lebendgeborenen Kindern führten.9

Was verbirgt sich hinter dem Kürzel „IVF“, was unternimmt die Medizin gegen Infertilität und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hat sie dabei zu beachten? Im Folgenden können die einzelnen Methoden der künstlichen Befruchtung bzw. der medizinisch-assistierten Fortpflanzung und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen nur grob dargestellt werden. Für genauere medizinische Informationen sei auf Kinderwunschabteilungen verwiesen, die sich heute in vielen großen Krankenhäusern finden. Aktualisierte rechtliche Informationen lassen sich problemlos über die Websites der jeweiligen Bundesregierungen finden.

Methoden, Erfolg und Risiken der Reproduktionsmedizin

Nachdem Robert G. Edwards und Patrick C. Steptoe im Jahr 1978 das erste Mal mit einer In-vitro-Fertilisation – einer Befruchtung im Reagenzglas – erfolgreich waren und Louise Joy Brown als erstes „Retortenbaby“ in England das Licht der Welt erblickte, ist die IVF mit anschließendem Embryonentransfer (IVF/ET) eine Erfolgsgeschichte geworden. Mittlerweile schätzt man die weltweite Zahl der durch IVF gezeugten Kinder auf mehrere Millionen.

Bei der IVF wird durch Hormongaben die Reifung einer möglichst hohen Anzahl von Eizellen angeregt, die der Frau dann normalerweise ultraschallkontrolliert und durch die Vagina entnommen werden. Je nach Reifegrad der Eizellen wird nach einigen Stunden die Befruchtung mit Sperma durchgeführt. Das Sperma wird vorher durch Masturbation oder auch durch eine Hodenpunktion gewonnen. Unter Zugabe eines Kulturmediums werden Eizellen und Samenzellen zusammengebracht. Etwa 16 bis 20 Stunden nach der Befruchtung werden die Eizellen unter dem Mikroskop auf das Vorhandensein von Vorkernen untersucht (Pronukleus-Stadium). Danach werden – entsprechend den rechtlichen Vorgaben in Österreich, Deutschland und der Schweiz – maximal drei Zygoten (befruchtete Eizellen) weiter kultiviert, während alle weiteren Zygoten im Pronukleus-Stadium kryokonserviert, d. h. „tiefgefroren“ werden.

40 bis 48 Stunden später befinden sich die ausgewählten ein bis drei befruchteten Eizellen im Vier- bis Acht-Zell-Stadium und werden mit einem Katheter durch die Vagina in die Gebärmutter transferiert. Wenigstens ein Embryo – so hofft man – nistet sich sodann in der Gebärmutter ein, so dass es zu einer Schwangerschaft kommt. Viele IVF-Zentren bieten die Einpflanzung des Embryos heute erst später an, nämlich im sog. Blastozysten-Stadium, also ca. am 5. oder 6. Tag der embryonalen Entwicklung. Reproduktionsmediziner machen geltend, dass in diesem Stadium bereits deutlicher als vorher erkennbar ist, welche der Embryonen bessere Überlebenschancen haben und welche nicht. Dadurch wird es möglich, einen einzigen Embryo zu transferieren und nicht – wie bisher – maximal drei. Bei mehreren Embryonen ist das Risiko einer riskanten Mehrlingsschwangerschaft nämlich hoch und mit erheblichen Gesundheitsrisiken für Mütter und Kinder verbunden. IVF-Zentren arbeiten dementsprechend auf den Transfer eines einzigen Embryos hin.

Als besonders erfolgreiche Methode der IVF gilt die sog. ICSI, die Intracytoplasmic Sperm Injection. Bei dieser 1992 erstmals beschriebenen Methode werden die Samenzellen nicht nur – wie bei der IVF – mit der Eizelle zusammengebracht, sondern es wird eine einzelne Samenzelle unter einem Spezialmikroskop mittels einer Mikropipette direkt in die Eizelle injiziert. Diese Methode kommt vor allem bei andrologisch bedingten Infertilitätsstörungen – durch den Mann verursachte Infertilitätsstörungen – zum Einsatz oder wenn mehrere IVF-Versuche ergebnislos geblieben sind. Die sog. IMSI (Intracytoplasmic Morphologically Selected Sperm Injection) setzt dabei heute auf eine noch genauere Untersuchung und Auswahl der Samenzelle durch eine verfeinerte Mikroskopiertechnik.

Es gibt neben IVF und ICSI/IMSI noch weitere Methoden der Reproduktionsmedizin, die je nach Fertilitätsstörung bei Mann oder Frau ebenfalls angewendet werden, nämlich die intrauterine Insemination (IUI), bei der ausgewählte Samenzellen direkt in die Gebärmutterhöhle eingebracht werden, und der intratubare Gametentransfer (GIFT). GIFT ist eine Mischform von IVF und Insemination (Samenübertragung). Der Befruchtungsvorgang selbst geschieht nicht außerhalb des Körpers, sondern aufbereitetes Sperma wird samt der Eizelle in den Eileiter eingebracht, wo die eigentliche Befruchtung erfolgt.

Die Erfolgsraten der Reproduktionsmedizin können sehr unterschiedlich beurteilt werden: Erstens handelt es sich bei der Angabe für jede Methode um Durchschnittswerte, die zunächst relativ wenig aussagen. Zweitens wird normalerweise auf den Websites der Reproduktionskliniken die klinische Schwangerschaftsrate angegeben. Eine „klinische Schwangerschaft“10 ist der Nachweis einer bestehenden Schwangerschaft durch Ultraschall, wobei hier bereits in Österreich, Deutschland und in der Schweiz unterschiedliche medizinische Auffassungen über die genauen Kriterien zur Feststellung einer klinischen Schwangerschaft vorliegen, so dass die Erfolgsbilanzen je nach Definition anders ausfallen können und der direkte Vergleich zwischen den drei Ländern durchaus schwierig ist.11

Im deutschen IVF-Register wird in einer Kurzstatistik der Ergebnisse des Jahres 2012 für die IVF/ICSI eine klinische Schwangerschaftsrate von 35,78 Prozent angegeben.12 Auch in Österreich spricht der Jahresbericht der IVF-Gesellschaft im Jahr 2012 von einer Schwangerschaftsrate um die 30 Prozent (genau: 31,3 Prozent).13

Unter dem Druck zahlreicher kritischer Publikationen und medialer Aufklärung finden sich heute auf den offiziellen Websites der Bundesregierungen manchmal Verweise auf die für die Paare eigentlich bedeutsame Zahl, nämlich die sog. „Baby-Take-Home-Rate“, die beantwortet, ob die Schwangerschaft auch wirklich zur Geburt eines Kindes geführt hat. Sie ist deutlich niedriger als die klinische Schwangerschaftsrate. Laut deutschem IVF-Register von 2012 führte nämlich nur knapp die Hälfte aller klinischen Schwangerschaften, nämlich 49,68 Prozent, zur Geburt eines Kindes. Berechnet man daher den Erfolg der IVF-/ICSI-Behandlung insgesamt, so beträgt die Baby-Take-Home-Rate tatsächlich nur 17,8 Prozent. Sie ist allerdings ein Durchschnittswert, der bei Berücksichtigung anderer individueller Faktoren wie beispielsweise dem Alter der Schwangeren entweder durchaus noch niedriger oder auch höher sein kann. In jedem Fall sollte also sehr genau nachgefragt werden, wie hoch die Chance auf ein Kind tatsächlich ist!

Ebenfalls lohnend ist die Erkundigung nach gesundheitlichen Risiken der reproduktionsmedizinischen Technologien. Die Websites der Anbieter von Reproduktionsmedizin erwecken meist den Eindruck, dass sämtliche Methoden ohne jede Nebenwirkungen durchgeführt werden können und völlig harmlos sind. Seriöse Anbieter werden allerdings darauf hinweisen, dass es bei allen Methoden zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen kann: Am häufigsten genannt wird die Überstimulation, die durch die hormonelle Anregung der Bildung möglichst vieler Eibläschen, der sog. Follikel entsteht. Eine Größenzunahme der Eierstöcke, Zystenbildung, Druckgefühl im Unterbauch sowie die Einlagerung von Körperflüssigkeiten im Bauchraum oder sogar in der Lunge können die Folge sein. Über Verletzungen und Infektionen durch die Punktionen ist ebenfalls berichtet worden.

Ein auch von Reproduktionsmedizinern genanntes und bereits erwähntes Risiko sind die zahlreichen Zwillings- oder Drillingsgeburten sowie die vorhergehenden Risikoschwangerschaften und Risikogeburten, die nicht nur gesundheitlich weder für Mutter noch Kinder wünschenswert sind, sondern auch medizinethische Probleme gravierendster Art mit sich bringen können wie beispielsweise den Fetozid, die Tötung des Ungeborenen noch im Mutterleib. Die medizinische Diskussion über die Notwendigkeit des Fetozids in dieser oder jener Situation der Schwangerschaft stellt in gewissem Sinne die Schattenseite des Fortschrittsoptimismus dar, welcher in der Reproduktionsmedizin vorherrscht. Das an dieser Stelle herrschende Tabu in Medizin und Gesellschaft spricht für sich.

Auch bezüglich der Risiken für das bereits geborene Kind schweigen sich die Websites der Reproduktionsmedizin gerne aus. Insbesondere bei IVF und ICSI wird immer wieder über das erhöhte Risiko der Geburt eines Kindes mit Behinderung diskutiert: Angestoßen wurde die Diskussion im Jahr 2002, als Forscher im renommierten „New England Journal of Medicine“ festgestellt hatten, dass Kinder, die durch IVF bzw. ICSI auf die Welt kamen, ein doppelt so hohes Risiko auf eine schwere Behinderung aufwiesen wie auf natürliche Weise entstandene Kinder.14 Tatsächlich stellte sich die Frage, ob hier nicht durch die ICSI ein natürlicher Verhinderungsmechanismus von genetisch bedingten Erkrankungen umgangen wird. Allerdings ist nicht klar, warum genau es durch ICSI zu einer höheren Behinderungsrate kommt. Ist es wirklich die Methode selbst, die dazu führt oder die Tatsache, dass ICSI häufig bei älteren infertilen Paaren angewandt wird, bei denen das Risiko der Geburt eines Kindes mit Behinderung sowieso erhöht ist?

Seit 2002 wurden zur Frage der Behinderung durch ICSI oder IVF zahlreiche Studien in vielen verschiedenen Ländern durchgeführt, die u. a. das Risiko neurologischer Erkrankungen, mentaler Retardierung und Sehstörungen nennen.15 Die Durchführung dieser Studien ist u. a. nicht zuletzt deswegen so schwierig, weil Behinderungen häufig erst im Schulalter festgestellt werden, so dass ein direkter Zusammenhang oft schwer bis gar nicht nachweisbar ist. Nach wie vor ist auch unklar, ob die eigentliche Ursache der festgestellten Behinderungen an der jeweiligen Methode selbst oder an anderen Faktoren liegt. Zumindest für die ICSI dürfte jedoch das Risiko einer mentalen Retardierung aber tatsächlich erwiesenermaßen deutlich höher sein, wie zumindest das renommierte deutsche Ärzteblatt feststellt. Dies scheint vor allem dann der Fall zu sein, wenn die Spermien durch Hodenpunktion gewonnen werden, was bei schweren Fällen von männlicher Infertilität zur Anwendung kommt.16

Auch wenn hier keiner Panikmache das Wort geredet werden soll, so muss doch darauf hingewiesen werden, dass die Reproduktionsmedizin ein boomendes Geschäft ist. Bei allem Respekt vor der persönlichen Integrität einzelner Reproduktionsmediziner und ihrem Einsatz für die Erfüllung des unerfüllten Kinderwunsches sollte dies nicht vergessen werden. Grundsätzliche Skepsis ist also durchaus eine empfehlenswerte Einstellung, bevor man sich einer IVF-Behandlung unterzieht. Die soeben aufgezählten Risiken für Mutter und Kind sollen nicht Angst verursachen. Sie sollen aber im Sinne einer umfassenden Aufklärung zu mehr Mündigkeit bei der Entscheidung führen. Ein Blick in diverse Internetforen zeigt, dass Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch die Möglichkeit einer lebenslangen Behinderung eines Kindes sehr wohl bewusst ist, dass sie Angst vor dieser Möglichkeit haben und sich gerne mit der Information trösten, dass das Risiko im jeweiligen Fall „äußerst gering“ sei. Was jedoch, wenn man selbst eben doch von diesem äußerst geringen Risiko betroffen ist?

Die Frage, wie ein Paar mit einer möglichen Behinderung eines Kinds umgeht, ist eine schwierige Frage, doch sollte sie grundsätzlich bereits vor einer Schwangerschaft einmal thematisiert worden sein und zwar in jedem Fall – nicht nur vor einer IVF-Behandlung. Wer diese Auseinandersetzung unter großem Druck in der Schwangerschaft selbst führen muss, erfährt sie als fast unerträgliche Belastung und als Stressfaktor, der sich letztlich sogar negativ auf das ungeborene Kind auswirken kann. Therapeutinnen und Medizinerinnen berichten von vielen sehr angstbesetzten IVF-Schwangerschaften, deren Stress sich auch auf das ungeborene Kind und später auf das Neugeborene auswirkt.17 Auch der nachträgliche Befund einer schweren Behinderung von IVF- oder ICSI-gezeugten Kindern kann Eltern lebenslange Schuldgefühle verursachen. Es heißt also der Möglichkeit einer Behinderung eines Kindes ins Auge zu blicken, auch wenn dies der Euphorie des Kinderkriegens die Flügel stutzen kann. Eine seriöse Aufklärung und individuelle Risikoabschätzung ist in der Reproduktionsmedizin genauso unumgänglich wie bei allen anderen medizinischen Methoden und unbedingt dort einzufordern, wo sie nicht von selbst erfolgt. Eine psychosoziale Beratung vor der Inanspruchnahme von IVF ist also in jedem Fall dringend anzuraten.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich, der Schweiz und Deutschland

Deutschland, Österreich und die Schweiz haben relativ ähnliche rechtliche Rahmengesetzgebungen zur Regelung der assistierten Fortpflanzungshilfe. In allen drei Ländern existiert nach wie vor das „heterosexuelle System“, d. h. dass die Methoden der Reproduktionsmedizin grundsätzlich verschieden geschlechtlichen Partnerschaften vorbehalten sind. Allerdings wird in beiden Ländern derzeit diskutiert, ob das auch so bleiben soll. Die Begriffe von dem, was „Familie“ ist und wer sich als solche bezeichnen darf, sind dabei sich zu verschieben. Damit einher geht die Notwendigkeit, neu zu definieren und zu überlegen, wer eine Familie gründen darf und wer nicht. Die Methoden der Reproduktionsmedizin eröffnen bis dato unbekannte neue Möglichkeiten, deren Ausgang heute noch völlig offen ist und die von daher gesehen in gewissem Sinne experimentellen Charakter haben.

Auf dem Spiel steht jedoch viel: das Glück und das Wohl von heterosexuellen und homosexuellen Paaren, aber vor allem auch das Glück und das Wohl von Kindern. In einem der folgenden Kapitel werde ich auf diese ethische Problematik zurückkommen. Fürs erste gilt es hier, die rechtlichen Rahmenbedingungen grob zu skizzieren.

In Österreich regelt seit 1992 das sog. Fortpflanzungsmedizingesetz18 die „Anwendung medizinischer Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auf andere Weise als durch Geschlechtsverkehr“, wie in § 1 zu lesen ist. Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nach derzeit geltendem Recht nur in einer Ehe oder in einer Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts möglich [§ 2 (1)]. Außerdem dürfen nur die Eizellen oder die Samen der Ehegatten oder Lebensgefährten verwendet werden – mit einer Ausnahme: Für die Insemination, d. h. dem Einbringen von Samen in die Geschlechtsorgane der Frau, ist auch die Verwendung des Samens eines Dritten möglich. An dieser Stelle sind also die rein homologen (griech. „gleich“) Formen der medizinisch assistierten Fortpflanzung bereits um eine heterologe19 (griech. „der andere“) Form erweitert worden. Weiter dürfen nach § 3 (3) Eizellen und entwicklungsfähige Zellen nur bei der Frau verwendet werden, von der sie stammen. Eizellspenden von einer anderen Frau sind damit nach österreichischem Recht derzeit verboten. Indirekt verboten ist weiter die Verwendung von entwicklungsfähigen Zellen für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzung, damit also auch die Forschung an embryonalen Stammzellen (§ 9). Von § 10 war bereits im vorigen Kapitel die Rede, insofern das Fortpflanzungsmedizingesetz bestimmt, dass „bei der Vereinigung von Eizellen mit Samenzellen außerhalb des Körpers einer Frau [...] nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung innerhalb eines Zyklus für eine aussichtsreiche und zumutbare medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.“ In der österreichischen Praxis sind dies ein bis drei Eizellen. § 17 regelt die Aufbewahrung der Samen und Eizellen durch Kryokonservierung (griech. kryo = „Kälte“), die bis maximal zehn Jahre in einer Krankenanstalt aufzubewahren sind. Die Aufbewahrung ist vor allem dann interessant, wenn Frauen oder Männer durch eine ernsthafte Erkrankung bzw. deren Behandlung an der Herbeiführung einer Schwangerschaft gehindert werden, sich zu einem späteren Zeitpunkt aber ihren Kinderwunsch gerne erfüllen würden, § 2 (3).

Diese ausschnitthafte Betrachtung der Grundpfeiler des Fortpflanzungsmedizingesetzes werfen bereits erste Fragen auf: Warum darf bei einer Insemination der Samen eines Dritten verwendet werden, bei einer IVF aber nicht? Warum ist Samenspende zumindest bei der Insemination kein rechtliches Problem, eine Eizellspende aber schon? Wichtige Fragen wie beispielsweise die oben beschriebene Selektion der embryonalen Zellen im Blastozysten-Stadium oder auch die sog. Präimplantationsdiagnostik (PID), die in Deutschland für langjährige Debatten gesorgt hat, werden gar nicht erwähnt. Was ist mit der medizinisch unterstützten Fortpflanzung außerhalb der Ehe und außerhalb eheähnlicher Lebensgemeinschaften? Werden schwule und lesbische Paare nicht diskriminiert, indem man ihnen rechtlich untersagt, IVF mit Samenspende oder Eizellspende in Anspruch zu nehmen? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach der Klage zweier lesbischer Paare Österreich 2010 für das Verbot von Eizell- und Samenspenden bei der IVF jedenfalls kritisiert, dass Österreich gegen das Diskriminierungsverbot und auf das Recht auf Achtung des Familienlebens verstoße, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention in Artikel 14 und 8 beschreibt.

Auch wenn dieses Urteil 2011 von der Großen Kammer des EGMR nicht bestätigt wurde, war dieses Verfahren doch der Anlass, die Bioethikkommission des österreichischen Bundeskanzlers mit einer fälligen Überarbeitung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu beauftragen, die dem aktuellen Stand der Diskussion sowohl in der Medizin als auch in der Gesellschaft Rechnung trägt. Eine Mehrheit von 15 Mitgliedern der Bioethikkommission hat in einer Stellungnahme vom 2. Juli 201220 folgende Empfehlungen ausgesprochen: Sie empfiehlt eine (1) Zulassung der Samenspenden auch für IVF-Behandlungen; (2) eine Zulassung der Eizellspende für Frauen innerhalb der biologisch-reproduktiven Phase, bei denen medizinische Probleme an den Eierstöcken vorliegen. Jenseits der Menopause soll allerdings keine Eizellspende möglich sein. Rechtliche Rahmenbedingungen wie ein klares Gewinnverbot sollen weiterhin verhindern, dass Eizellspenden kommerziell betrieben werden. (3) Der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin sollte sowohl für alleinstehende Frauen als auch für lesbische Paare geöffnet werden. Schwulen Paaren, die zur Fortpflanzung eine Leihmutter benötigen würden, soll die Möglichkeit der Adoption eines Kindes eröffnet werden, denn eine Legalisierung der Leihmutterschaft kann sich auch die Bioethikkommission nicht vorstellen. Zentrales Argument ist hier der Schutz der Frau vor dem rechtlichen Anspruch auf die Herausgabe des Kindes, die in den USA zu zahlreichen Prozessen geführt hat. Die Mehrheit der Bioethikkommission befürwortet außerdem die Legalisierung der Embryonenspende und die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die gleich noch Thema sein wird.

Sechs Mitglieder der Bioethikkommission, darunter die Vertreter und Vertreterinnen der katholischen Position, vertreten eine abweichende Auffassung und machen auf folgende Aspekte aufmerksam: Das Menschenwürdegebot umfasst nicht nur den Embryo im Leib der Frau, sondern auch den Embryo in vitro, d. h. sozusagen im Reagenzglas oder im Gefrierschrank. Es geht also nicht nur um das Wohl geborener Kinder, sondern auch um das Wohl von Ungeborenen. Dementsprechend sollte die Kryokonservierung von Embryonen vermieden und durch die Kryokonservierung von Eizellen ersetzt werden. Am Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung soll festgehalten und der Import von embryonalen Stammzellen ausdrücklich verboten werden. Weiter wird verlangt, die Forschung zu den Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit auszubauen und politische Anreize für die Vorverlagerung des Kinderwunsches geschaffen werden.

Die Vertreter und Vertreterinnen der abweichenden Auffassung betonen deutlich die Notwendigkeit der Beibehaltung des homologen Systems bei der Fortpflanzung und befürworten daher eine Beibehaltung des Verbots der Eizellspende sowie eine verbesserte Kontrolle der Vermittlung von Samen. Kinder hätten außerdem ein Recht darauf, ihre biologischen bzw. genetischen Eltern zu kennen, eine Auskunftspflicht müsse diskutiert werden. Das homologe System sowie das traditionell heterosexuelle Familienmodell von Mann und Frau wahre das Wohl des Kindes letztlich besser, weil es eine Aufspaltung der Elternschaft vermeide und für klare Verhältnisse sorge. Außerdem sei das Wohl des Kindes in einer emotional stabilen Beziehung eines verschieden geschlechtlichen Paares besser gewährleistet. Es ist beim Stand der Abfassung des Buches offen, wie die Diskussion ausgeht und ob der Gesetzgeber wirklich den Empfehlungen der Mehrheit der Bioethikkommission folgt. Auf die ethischen Debatten, die hier bereits anklingen, wird im folgenden Kapitel zurückzukommen sein.

Ein Vergleich mit dem Schweizer Fortpflanzungsmedizingesetz von 199821 zeigt manche Ähnlichkeiten: Auch in der Schweiz dürfen Fortpflanzungsverfahren nur bei gemischtgeschlechtlichen Paaren angewendet werden und zwar ausdrücklich nur dann, wenn „das Kindeswohl gewährleistet ist“ (Art 3.1) – ein Grundsatz, der dem Gesetz vorangestellt wird und dadurch als oberster Grundsatz der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz starke Betonung erfährt. Samenspende ist wie in Österreich möglich, Eizell- und Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind gesetzlich explizit verboten. Auch die Erzeugung eines Embryos zu einem anderen Zweck als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ist verboten. Wie in Österreich dürfen auch in der Schweiz maximal drei befruchtete Eizellen innerhalb eines Zyklus zu Embryonen entwickelt werden, um riskante Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden. Eine Konservierung von befruchteten Eizellen darf im Regelfall die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten. Die Konservierung von Embryonen ist dagegen verboten. Interessant ist an dieser Stelle die für die Schweiz typische Unterscheidung zwischen der sog. „imprägnierten Eizelle“, die befruchtete Eizelle vor der Kernverschmelzung und dem „Embryo“, der als „Frucht von der Kernverschmelzung bis zum Abschluss der Organentwicklung“ definiert wird. Die Kernverschmelzung markiert hier also eine deutliche Zäsur. Auch in Deutschland wird – anders als im österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz – eine Begriffsbestimmung bezüglich des Embryos vorgenommen: „Als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente22 (lat. „ganz“ + „Kraft“) Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum entwickeln zu vermag.“ (§ 8)

Der hier zitierte Artikel ist dem sog. Embryonenschutzgesetz von 199123 entnommen, das genau wie seine österreichischen und deutschen Pendants ein Kind der 90er-Jahre ist. Dementsprechend stellen sich alle drei als immer wieder ergänzungs- und diskussionsbedürftig heraus. In Deutschland – genau wie in den anderen beiden Ländern – stellt sich heute beispielsweise wieder neu die Frage, wer denn medizinisch unterstützte Fortpflanzung überhaupt für sich beanspruchen darf. Da das deutsche Embryonenschutzgesetz hier keine Angaben macht, kamen in der Praxis lange die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Anwendung, wonach nur verheiratete Paare oder Paare in einer festen Partnerschaft Zugang zu Samenbanken erhalten sollen. Letztlich sind die Richtlinien der Bundesärztekammer jedoch rechtlich unverbindlich und Teil der Berufsordnung der Ärzte. Vor allem lesbische Paare fordern daher eine rechtlich verbindliche Neuregelung, zumal es in Europa mittlerweile viele Staaten wie Dänemark oder auch Spanien gibt, bei denen in eingetragener Partnerschaft lebende lesbische Paare IVF mit Samenspende beanspruchen können. Deutschland hat ebenso wie Österreich und die Schweiz mit seinem Beharren auf dem heterosexuellen System eine im europäischen Vergleich restriktive Gesetzgebung.24 Nicht nur die Eizellspende wird im deutschen Embryonenschutzgesetz gleich in § 1 explizit verboten, sondern auch die embryonale Stammzellforschung (§ 2). Im Vergleich zu Österreich ebenfalls explizit verboten sind in Deutschland die Geschlechtswahl oder auch das Klonen (§ 6): „Wer künstlich bewirkt, dass ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ebenfalls explizit verboten sind in Deutschland wie in der Schweiz die Chimären- und Hybridbildung, also die Vermischung von unterschiedlichen Erbinformationen befruchteter Eizellen oder die Befruchtung einer menschlichen Eizelle mit dem Samen eines Tieres.

Bei allen Ähnlichkeiten gibt es dennoch Unterschiede zwischen den drei Ländern. Sie betreffen erstens die Stammzellforschung, die in der Schweiz mit dem Stammzellenforschungsgesetz 2003 eingeführt wurde. Unter bestimmten Bedingungen ist es in der Schweiz zulässig, nach Zustimmung des betroffenen Paares aus überzähligen menschlichen Embryonen, die nach Schweizer Gesetz vernichtet werden müssten, Stammzellen zu gewinnen, um mit ihnen zu forschen. Darüber hinaus dürfen embryonale Stammzelllinien zu Forschungszwecken aus dem Ausland importiert werden.25

Ein weiterer Unterschied zwischen den drei Ländern besteht in der Tatsache, dass in Deutschland im Unterschied zur Schweiz und zu Österreich seit der Abstimmung des Deutschen Bundestags im Jahr 2011 die sog. Präimplantationsdiagnostik legal ist. Bei einer PID wird drei bis fünf Tage nach der Befruchtung durch IVF der Embryo auf einen befürchteten Gendefekt hin untersucht. Man nennt die PID daher auch manchmal Blastozystenbiopsie, weil dem Embryo im sog. Blastozysten-Stadium eine Zelle entnommen und auf den Defekt hin untersucht wird. Weist der Embryo den Defekt auf, wird er verworfen. Es handelt sich also eindeutig um ein Selektionsverfahren, das ethisch viele grundlegende Fragen aufwirft. Insbesondere Menschen mit Behinderung haben ihre Befürchtungen geäußert, bereits im embryonalen Stadium „aussortiert“ zu werden und gegen die Legalisierung des Verfahrens in einem Land protestiert, das beim Thema Selektion aufgrund von Behinderung schon allein aus geschichtlichen Gründen sensibilisiert ist. Dennoch wurde nach vielen Jahren engagierter Debatten die PID durch eine Verordnungsermächtigung in § 3a des Embryonenschutzgesetzes legalisiert, allerdings unter strengen Bedingungen: Wenn aufgrund der genetischen Disposition einer Frau oder eines Mannes oder von beiden ein hohes Risiko einer schwerwiegenden genetischen Erbkrankheit besteht, darf zur Herbeiführung einer Schwangerschaft eine PID durchgeführt werden. Dies ist ebenso der Fall, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass aufgrund der schwerwiegenden Schädigung des Embryos eine Tot- oder Fehlgeburt zu erwarten ist. Die PID legalisiert also keinen „Generalcheck“ aller Embryonen und sie begründet auch keine Selektion nach Schönheit oder Intelligenz. Überdies wird die Durchführung der PID streng kontrolliert, u. a. durch eine Ethikkommission an den für eine PID zugelassenen Zentren. Von einer offiziellen Auflistung schwerer Erbkrankheiten wurde abgesehen, da Grenzziehungen praktisch unmöglich sind und stets mit der Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Menschen mit Behinderung einhergehen. Nichtsdestoweniger ist es Faktum, dass in anderen Ländern, in denen zunächst ähnliche gesetzliche Beschränkungen herrschten, die Anwendung der PID bald nicht mehr auf einige schwere Erbkrankheiten beschränkt blieb. Allgemein ist die PID für die Reproduktionsmedizin schon deshalb von Interesse, weil sich mit mithilfe einer PID die konstant niedrige Erfolgsrate der IVF steigern lässt.

Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.

Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Hacim:
181 s. 2 illüstrasyon
ISBN:
9783702233587
Yayıncı:
Telif hakkı:
Bookwire
İndirme biçimi:

Benzer kitaplar