Kitabı oku: «e.driver Theorieprüfung»
Impressum
Copyright © e-university / Walter Systems AG
ISBN: 978-3-908493-52-5
Zu diesem eBook
Dieses eBook hilft Ihnen, sich auf die theoretische Führerprüfung vorzubereiten.
Um sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten, gibt es weitere interaktive Lernangebote von e-university. Passend zu diesem eBook empfehlen wir die folgenden Lehrmittel:
e.driver Theorieprüfung App
Dies ist ein Prüfungstrainer für iOS, Android, Windows 8, Windows Phone und Tolino Reader. Enthält über 900 Prüfungsfragen, inkl. der offiziellen Prüfungsfragen. Alle Fragen und Antworten sind einzeln kommentiert und begründet. Im App Store ist die Gratisversion mit 60 Prüfungsfragen erhältlich.
Infos unter www.e-university.ch.
e.driver Theorieprüfung Bundle Edition
Dieses Paket enthält:
Interaktiven Prüfungstrainer, inkl. App
Enthält das e.driver Theorieprüfung App (siehe oben) und unterstützt zusätzlich Web, Windows und Mac.
3D Fahrsimulator
Üben Sie Abläufe, Blicktechnik und Verkehrssituationen mit dem e.driver 3D Fahrsimulator. Edi, der virtuelle Fahrlehrer, hilft Ihnen sich in verschiedenen Situation in der Stadt, im Kreisverkehr, bei Tram und auf der Autobahn richtig zu verhalten.
Lektionen Audiocast
Mit diesen Audio-Lektionen lernen Sie unterwegs und lassen sich die Lektionen einfach und bequem vorlesen. Als Teil dieser Vorlesung endet jedes Kapitel mit entsprechenden Prüfungsfragen.
All das und noch vieles mehr befindet sich in der e.driver Bundle Edition.

1 EINFÜHRUNG IN DAS PROGRAMM
Dieses Programm soll Ihnen helfen, sich auf die theoretische Führerprüfung (in der Schweiz) vorzubereiten. Im Vordergrund steht aber nicht das Bestehen der Prüfung, sondern das Erlernen der Theoretischen Grundlagen. Sie sind, unabhängig von der Ausbildung bei einem Fahrlehrer, ein Hilfsmittel, um ein sicherer und vorausschauender Verkehrsteilnehmer zu werden.
Jedes Kapitel dieses Programms ist in zwei Teile gegliedert.
1. Eine Lektion
2. Ein kurzer Test über den Inhalt der Lektion
Die Theorie wird Ihnen auf mehreren Ebenen vermittelt.
• Geschriebener Text
• Gesprochener Text
• Animationen
Am Ende jeder Lektion kontrollieren Sie in einer Lernkontrolle, wie viel Theorie erfasst ist und wo Ihre Probleme liegen. Um eine Lektion abzuschliessen, müssen alle Theoriefragen korrekt beantwortet werden.
Jede Lektion hat ein Lernziel und eine Zeitangabe für den Lernstoff.
Hinweis zu den Theorieprüfungsanforderungen der Kategorien M, F und G: Die Verkehrsregeln sind für alle Verkehrsteilnehmer gleich. Entsprechend sind die nachfolgenden Lektionsinhalte für alle Kategorien gültig. Lernende der Kategorien M, F und G können allerdings das Kapitel "Fahren auf Autobahnen und Autostrassen" überspringen, da ihre Fahrzeuge diese Stassen nicht befahren. Ebenso sind die Inhalte der Kapitel "Vor und während der Fahrt", "Physikalische Gesetze", "Defensives Fahren", "Fahren unter verschiedenen Bedingungen" sowie "Alkohol und andere Drogen" Inhalte, die bei den Kategorien M, F und G Prüfung nicht abgefragt werden.
Lernziel dieser Lektion: Erlernen der gebräuchlichen Abkürzungen und Begriffe.
Geschätzter Zeitbedarf: 20 Minuten.
1.1 Gebräuchliche Abkürzungen
SVG Strassenverkehrsgesetz
VRV Verkehrsregelnverordnung
SSV Signalisationsverordnung
VZV Verordnung oder die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr
VTS Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
VVV Verkehrsversicherungsverordnung
1.2 Gebräuchliche Begriffe
Diesen Begriffen werden Sie immer wieder, im Besonderen in den Fragebögen an der theoretischen Führerprüfung begegnen. Es empfiehlt sich also, sich ein paar Minuten Zeit für diese trockene Lektion zu nehmen.
Motorfahrzeuge sind Fahrzeuge mit eigenem Antrieb. Sie ermöglichen, sich unabhängig von Schienen, in der Regel auf Strassen, schnell fortzubewegen. Die Strassenbahn gilt nicht als Motorfahrzeug.
Leichte Motorwagen sind Motorwagen, die nicht schwerer sind als 3‘500 kg; die übrigen sind ‚schwere Motorwagen‘ (Lastwagen, Gesellschaftswagen [Car])
Personenwagen sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit höchstens 9 Sitzplätzen, einschliesslich dem Fahrzeugführer.
Kleinbusse sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschliesslich dem Fahrzeugführer.
Lieferwagen sind leichte Motorwagen zum Sachtransport.
Anhänger sind Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb. Sie werden in der Regel von Motorwagen gezogen.
Kleinmotorräder sind zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge, mit einem Leergewicht von höchstens 270 kg, einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und von höchstens 50cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren. Sie haben ein gelbes Kontrollschild.
Motorfahrräder sind einspurige Fahrzeuge oder Invalidenfahrstühle (auch drei- und mehrrädrige) mit nur einem Sitz. Sie haben einen Hilfsmotor bis zu 50 cm³ Hubraum mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (in eingefahrenem Zustand auf ebener Strasse). Sie haben ein Mofakontrollschild.
Leergewicht ist das Gewicht des fahrbereiten, unbeladenen Fahrzeuges. Dazu gehören ebenfalls Kühl- und Schmiermittel, Treibstoff und eventuell vorhandene Zusatzausrüstungen. Beispiele für die Zusatzausrüstung wären: Reserverad, Anhängerkupplung, Werkzeug, Radkeil und Feuerlöscher. Der Fahrzeugführer bzw. Die Fahrzeugführerin (für die man ein Gewicht von 75 kg schätzt) gehören ebenfalls dazu.
Betriebsgewicht ist das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges und beinhaltet auch das Gewicht der Fahrzeuginsassen und der Ladung.
Gesamtgewicht ist das für die Zulassung massgebende höchste Gewicht.
Nutzlast ist die Differenz zwischen Gesamtgewicht und Leergewicht.
1.3 Zweiphasen-Ausbildung
1.3.1 Vorgeschichte
Bereits seit Langem ist statistisch erhärtet, dass Neulenkerinnen und insbesondere Neulenker zwischen 18 und 25 Jahren - nicht zuletzt mangels Erfahrung, aber auch wegen Imponiergehabe - zu den am stärksten unfallgefährdeten Verkehrsteilnehmern gehören.
In Fachkreisen geht man davon aus, dass die ersten sieben Jahre Fahrpraxis zu den gefährlichsten gehören. Daher spricht man von den «verflixten sieben Jahren». Erst im Verlaufe dieser sieben Jahre flacht die Unfallkurve in der Regel ab und stabilisiert sich auf einem relativ tiefen Niveau.
Es wird bereits seit Jahren mit einigem Erfolg versucht, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Gerade bei Neulenkerinnen und Neulenkern trugen verschiedene Massnahmen wesentlich zur Reduktion des Unfallgeschehens und zur Minderung der Todesopfer bei. Dazu gehören folgende Massnahmen:
• Einführung der Gurten- und Helmtragpflicht
• Einführung von Tempolimiten
• Verbesserung der Grundausbildung
• Schärfere und konsequentere Prüfungsabnahmen
• Einführung des obligatorischen Verkehrskunde- und Motorrad-Grundkurses
Mittlerweile gelang es, die Anzahl der Todesopfer im Strassenverkehrsbereich von rund 2000 Personen in den Siebzigerjahren auf aktuell knapp 400 Opfer zu reduzieren. Im Rahmen der neuen Verkehrssicherheitspolitik VESIPO, besser bekannt unter den Titeln «Vision Zero», beziehungsweise neu «Via sicura», wurden zusätzlich neue Wege gesucht, um die Zahl der Verkehrstoten innert zehn Jahren zu halbieren.
1.3.2 Ausblick
Um dieses Ziel erreichen zu können, wurden bereits diverse weitere Massnahmen eingeführt. Beispiele dafür sind die Lichtfahrpflicht, weitere Verschärfungen von Sanktionen, sowie die Einführung obligatorischer Weiterbildungskurse für Motorrad- und PW-Lenkende und eine Befristung der Führerausweisgültigkeit. Diese werden nebst weiteren Massnahmen, im Rahmen von Via sicura diskutiert.
1.3.3 Zweiphasen-Ausbildung
Im Rahmen der erwähnten Verbesserung der Grundausbildung wurde per 1.Dezember 2005 die Zweiphasenausbildung eingeführt.
Vorgehensweise
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ein Gesuch um die Erteilung eines Lern-fahrausweises der Kategorien A oder B einreichen, werden nach dem folgenden Schema ausgebildet:

Nach bestandener praktischer Führerprüfung wird dem Neulenker der Führerausweis erteilt. Dessen Gültigkeitsdauer ist auf drei Jahre beschränkt und wird im FAK (Führerausweis im Kreditkartenformat) ausgehändigt. Die Zweiphasen-Ausbildung ist nur gerade für den Erwerb der ersten Führerausweis-Hauptkategorie A oder B anwendbar. Andere Kategorien sind nicht von dieser Zweiphasen-Ausbildung betroffen.
Innert dieser drei «Probejahre» (man spricht vom Führerausweis auf Probe) darf sich die Neulenkerin oder der Neulenker keine groben Verstösse gegen die Verkehrsregeln zuschulden kommen lassen. Die Sanktionierung von Verkehrsverstössen ist in dieser Phase schärfer als bei ‚normalen‘ Motorfahrzeuglenkern.
In der Zweiphasen-Ausbildung müssen zwei Tage Weiterbildung besucht werden. Im ersten Modul werden sogenannte ‚Erlebnisfahrten‘ gemacht. Dieses Modul sollte idealerweise innert sechs Monaten seit Bestehen der praktischen Führerprüfung besucht werden. Darin werden Kurvenfahrt, Bremsung und Einhalten von Sicherheitsabständen sowie das Thema Unfälle unterrichtet. Das zweite Modul sollte im dritten ‚Probejahr‘ besucht werden und legt die Schwerpunkte auf zwei Themenbereiche: die Feedbackfahrt (praktisches, korrektes Fahren im Verkehr) sowie das Trainieren einer ökologischen Fahrweise.
Erst wenn die Kandidaten diese Kurse besucht haben und keine schwerwiegenden Verkehrsverstösse aufweisen, können sie den unbefristeten Führerausweis beantragen.
1.4 Ausbildungswegweiser
Die Ausbildung für den Erwerb der einzelnen Führerausweiskategorien sieht folgendermassen aus:
1.4.1 Kat. A1 (für 16- bis 18-Jährige)
Fahrberechtigung: Motorräder bis max. 50 cm3 Hubraum
Ab dem 18. Altersjahr: Motorräder bis max. 125 cm3 Hubraum und 11 kW Leistung (prüfungs- und ausbildungsfreier Eintrag für Inhaberinnen und Inhaber der Führerausweiskategorie A1)
Ausbildungsweg:

Anmerkung: Nothelferkurs, Theorieprüfung und Verkehrskundeunterricht gelten für den Erwerb aller weiteren Führerausweiskategorien
1.4.2 Kat. A1 (ab 18. Altersjahr)
Fahrberechtigung: Motorräder bis max. 125 cm3 Hubraum und 11 kW Leistung
Ausbildungsweg:

Anmerkung: Sofern der Bewerber den Führerausweis der Kategorie B bereits erworben ha, kann die Kat. A1 prüfungsfrei im FAK (Führerausweis im Kreditkartenformat) eingetragen werden. Dies gilt nur, wenn die Person einen Motorrad-Grundkurs von acht Stunden Dauer absolviert hat.
1.4.3 Kat. A beschränkt (für Bewerber, welche das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben)
Fahrberechtigung: Motorräder mit einer Leistung von max. 25 kW
Ausbildungsweg (ohne Vorbesitz einer anderen Führerausweiskategorie):

Anmerkung: Nothelferkurs, Theorieprüfung und Verkehrskundeunterricht gelten für den Erwerb weiterer Führerausweiskategorien. Nach zweijähriger, einwandfreier Fahrpraxis wird dem Bewerber bzw. der Bewerberin die Führerausweiskategorie A unbeschränkt sowie ausbildungs- und prüfungsfrei im FAK eingetragen.
1.4.4 Kat. A unbeschränkt (für Bewerber, welche das 25. Altersjahr erreicht haben)
Fahrberechtigung: Alle Motorräder
Ausbildungsweg:

Anmerkung: Nothelferkurs, Theorieprüfung und Verkehrskundeunterricht gelten für den Erwerb weiterer Führerausweiskategorien.
1.4.5 Kat. B
Fahrberechtigung: leichte Motorwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Wenn die Anhänger ein Gesamtgewicht von mehr als 750 kg aufweisen, wird die Führerausweiskategorie BE benötigt. Allerdings nur, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers schwerer ist als das Leergewicht des Zugwagens oder wenn das Gesamtzuggewicht mehr wiegt als 3,5 Tonnen.
Ausbildungsweg:

Anmerkung: Nothelferkurs, Theorieprüfung und Verkehrskundeunterricht gelten für den Erwerb weiterer Führerausweiskategorien.
Testfragen
1. WAS VERSTEHT MAN UNTER LEICHTEN MOTORWAGEN?
a) Lastwagen ohne Ladung
b) Motorräder und Motorfahrräder
c) Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht übersteigt
Richtige Antwort
2. WAS VERSTEHT MAN UNTER BETRIEBSGEWICHT?
a) Das Gewicht eines geladenen Fahrzeugs, exklusive der Fahrzeuginsassen
b) Das maximal zugelassene Gewicht eines Fahrzeugs
c) Das tatsächliche Gewicht mit Ladung und Fahrzeuginsassen
Richtige Antwort
3. WAS VERSTEHT MAN UNTER GESAMTGEWICHT?
a) Das für die Zulassung höchste Gewicht
b) Das Gewicht der Ladung und der Fahrzeuginsassen
c) Das Gewicht eines leeren Fahrzeugs
Richtige Antwort
4. WAS VERSTEHT MAN UNTER NUTZLAST?
a) Das für die Zulassung höchste Gewicht
b) Das Gewicht der Ladung und der Fahrzeuginsassen
c) Die Differenz zwischen Gesamtgewicht und Leergewicht
Richtige Antwort
5. WAS VERSTEHT MAN HINTER DER ABKÜRZUNG SVG?
a) Schweizerische Verkehrsgesellschaft
b) Strassenverkehrsgesetz
Richtige Antwort
1. c)
Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht 3.5 Tonnen nicht übersteigt
Zurück zu Testfragen
2. c)
Das tatsächliche Gewicht mit Ladung und Fahrzeuginsassen
Zurück zu Testfragen
3. a)
Das für die Zulassung höchste Gewicht
Zurück zu Testfragen
4. c)
Die Differenz zwischen Gesamtgewicht und Leergewicht
Zurück zu Testfragen
5. b)
Strassenverkehrsgesetz
Zurück zu Testfragen
2 Vor und während der Fahrt
Für jeden Verkehrsteilnehmer gilt der Grundsatz: Verhalten Sie sich im Strassenverkehr so, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.
Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten. Seien Sie ebenfalls vorsichtig bei Anzeichen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird (SVG Art. 26, Abs. 2).
Lernziel dieser Lektion: Wenn Sie ein Fahrzeug führen, tragen Sie die Verantwortung. Die wichtigste Entscheidung vor der Fahrt ist, ob Sie und Ihr Fahrzeug fahrtüchtig sind oder nicht. Nachstehend werden einige Entscheidungshilfen präsentiert.
Geschätzter Zeitbedarf: 30 Minuten
2.1 Vorbereitung Fahrer
Einer der wichtigsten Punkte bei der Vorbereitung für eine Fahrt ist zu wissen, wann man NICHT fahren sollte.
Bin ich ‚in Form‘?
Diese Frage sollten Sie sich vor jedem Fahrtantritt stellen. Was heisst aber ‚in Form‘ sein? Dies wird in den nächsten Unterkapiteln diskutiert.
2.1.1 Gesundheit
Wenn Sie krank sind oder eventuell Medikamente eingenommen haben, dann kann Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Dies bedeutet in gewissen Fällen, dass Sie nicht fit genug sind, um sich ans Lenkrad zu setzen.
2.1.2 Alkohol und Drogen
Wenn Sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben, sollten Sie auf keinen Fall selber fahren. Sie gefährden Ihr eigenes und das Leben von anderen.

Hier gilt folgende Maxime: «Wer fährt trinkt nicht, wer trinkt fährt nicht.»
2.1.3 Müdigkeit
Weil Fahren ermüdet, sollten auf längeren Fahrten regelmässig (zumindest alle zwei Stunden) Pausen gemacht werden. Ruhen Sie sich vor längeren Fahrten aus. Müdigkeit beeinträchtigt Ihre Urteilskraft und Ihr Reaktionsvermögen. Müdigkeit ist eine häufige Unfallursache.
Das einzige, wirksame Mittel gegen Müdigkeit ist Schlaf!
2.1.4 Stress
Planen Sie immer genügend Zeit ein, um an Ihren Bestimmungsort zu gelangen. Beim Fahren sollte kein Stress aufkommen. Fahren unter Zeitdruck ist besonders gefährlich. Dazu gibt es folgendes Sprichwort: «Pressiert‘s – passiert’s»
2.1.5 Einstellung zum Risiko
Eine amerikanische Studie spricht von einem Zusammenhang zwischen Risikofreudigkeit und Unfallhäufigkeit. Der Studie zufolge läuft ein risikofreudiger Autofahrer eher Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden, oder sogar zu verursachen, als ein schlechter Autofahrer.
Mit anderen Worten: Die gefährlichsten Fahrer sind Neulenker, die ihre Fahrkünste überschätzen. Sie haben kaum und/oder zu wenig Fahrpraxis.

Risikofreudigkeit gehört nicht hinter ein Lenkrad.
2.1.6 Emotionen
Ein seelisch erschütterter oder stark erregter Autofahrer ist so absorbiert, dass er auftauchende Gefahren nicht rechtzeitig wahrnehmen kann. Ärger, Depression, Trauer, auch überschwängliche Freude oder Liebeskummer, können Ihre Fahrfähigkeit beträchtlich negativ beeinflussen.
Es gilt: Im Zustand starker Erregung oder seelischer Erschütterung sollte nicht gefahren werden!

2.1.7 Disco–Besuch
Vorsicht ist nach einem Besuch in der Disco geboten.
• Blitzende Discolichter ermüden die Augen
• Laute Musik führt zu vorübergehend vermindertem Hörvermögen
• Hochstimmung kann zur Selbstüberschätzung führen
• Dunkelheit beeinträchtigt die Sichtweite, entgegen kommende Autolichter blenden
• Mangelnde Fahrpraxis, z.B. im Kurven fahren und bei Nachtfahrten
Wenn sich solche Faktoren summieren (und eventuell trotz dem oben gelernten Slogan Alkohol konsumiert wurde), können die Folgen tragisch sein.
Darum:
• Vor der Abfahrt einige Minuten an der frischen Luft verbringen
• Sich auf keine Wettrennen einlassen
• Abstand halten, um Auffahrkollisionen zu vermeiden
• Geschwindigkeit anpassen, vor allem in Kurven
• Im Zweifel nie überholen!
• Immer ohne Alkohol im Blut fahren!

2.2 Vorbereitung des Fahrzeugs
Ein gut gewartetes Fahrzeug bleibt zwar wertvoller, aber gleichzeitig auch sicherer und zuverlässiger. Zudem ist der Fahrer in jedem Fall für sein Fahrzeug verantwortlich, auch wenn es ihm eigentlich nicht gehört. Sie dürfen also kein fahruntüchtiges Fahrzeug in Verkehr setzen. Eine regelmässige Wartung und das Einhalten der Serviceintervalle tragen wesentlich zur Vermeidung von Pannen bei.
Selbst wenn Sie nicht Automechaniker sind, können Sie mit wenig Aufwand wichtige Kontrollen selber durchführen.
• Licht: Testen Sie die Lichter regelmässig. «Sehen und gesehen werden», ist das Motto. Damit das funktioniert, müssen alle Lampen (Abblendlicht, Scheinwerfer, Bremslichter, Rückfahrlichter, Blinker) einwandfrei funktionieren. Testen Sie die vorderen Lampen, indem Sie die einzelnen Positionen durchschalten (Standlicht, Abblendlicht, Scheinwerfer). Schalten Sie ebenfalls die hinteren Lampen ein. Die Bremslichter können Sie ohne fremde Hilfe testen, indem Sie rückwärts in die Nähe einer Mauer oder eines Garagentors fahren. Schalten Sie dann den Motor aus und betätigen Sie die Bremsen. Reinigen Sie im Winter die Beleuchtungselemente, da diese ansonsten von den übrigen Verkehrsteilnehmenden nicht wahrgenommen werden können. Es wäre eine gute Idee, einen Satz Ersatzbirnen mitzuführen (in einigen europäischen Ländern wird dies gesetzlich vorgeschrieben). Zudem ist Fahren mit Licht am Tag obligatorisch. Sie haben zwei Möglichkeiten: Abblendlicht oder Tagfahrleuchten.
Mit Abblendlicht fahren. Falls Ihr Fahrzeug nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet ist, dürfen Sie mit dem konventionellen Abblendlicht fahren. Entweder wird das Abblendlicht automatisch beim Anfahren eingeschaltet oder Sie schalten es manuell ein. Tagfahrlicht. Es handelt sich um zusätzliche Lichter die, ohne zu blenden, gut sichtbar sind. Schwächer als Abblendlichter verbrauchen sie wenig Energie, da weder Rücklichter noch Armaturenbrettbeleuchtung eingeschaltet sind. Neue Fahrzeuge werden meistens schon mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Diese leuchten bei eingeschaltetem Motor und ausgeschaltetem Fern- oder Abblendlicht.
• Reifen: Kontrollieren Sie die Reifen in regelmässigen Abständen. Die Profiltiefe muss auf der gesamten Lauffläche mindestens 1,6 Millimeter betragen. Die Reifen sollten auf der ganzen Lauffläche gleichmässig abgenützt werden. Ist dies nicht der Fall, so kann es mehrere Ursachen dafür geben: Reifendruck, defekte Stossdämpfer, Unwucht oder verstellte Spur. Sollte etwas nicht stimmen, sollten Sie unverzüglich eine Garage aufsuchen, weil die Fahrsicherheit beeinträchtigt sein kann.
• Wasser und Öl: Für den Motor ist es «lebenswichtig», dass der Öl- und Wasserstand stimmen. Fahren mit zu wenig Motoröl, zuviel davon oder zu wenig Kühlwasser können den Motor zerstören. Im Winter sollte dem Kühlwasser genügend Frostschutz beigegeben werden. Lassen Sie das Kühlwasser in einer Garage auf die Wintertauglichkeit prüfen. Vergessen Sie auch nicht, das Scheibenwischwasser zu kontrollieren und aufzufüllen. Wenn Sie auf einer Fahrt feststellen, dass der Motor überhitzt ist, halten Sie schnellstmöglich an. Lassen Sie den Motor mit leicht erhöhter Drehzahl laufen, bis sich die Kühlwassertemperatur wieder normalisiert. Füllen Sie auf keinen Fall kaltes Wasser in einen überhitzen Kühler (Sie könnten sich verbrennen!).
• Scheiben und Spiegel: Halten Sie Fahrzeugscheiben und Spiegel sauber. Schmutzige Scheiben erschweren die Sicht – besonders nachts, bei Regen oder bei Nebel. Ersetzen Sie abgenutzte oder beschädigte Scheibenwischerblätter sofort.Achten Sie besonders im Winter darauf, dass die Scheiben und Spiegel genügend Aussicht bieten.
• Ladung: Grundsätzlich muss jede Ladung innerhalb oder ausserhalb des Fahrzeuges stets gegen das Verrutschen in jede Richtung gesichert werden. 80% des Ladungsgewichtes nach vorne, 50% des Ladungsgewichtes nach hinten sowie zu beiden Seiten und 100% des Ladungsgewichtes nach oben. Wird ein Fahrrad oder ein anderes grösseres Objekt aussen mitgeführt, sollte zudem darauf geachtet werden, dass das Nummernschild nicht verdeckt wird und die Ladung nicht verrutschen kann. Die Lesbarkeit der Kontrollschilder muss stets gewährleistet sein.
• Dachlast: Ist im Fahrzeugausweis eines Personenwagens keine Dachlast eingetragen, so gilt ein generelles Höchstgewicht von 50 kg, denn der höhere Schwerpunkt wirkt sich besonders in Kurven sowie bezüglich Treibstoffverbrauch negativ aus.
2.3 Sicherheitsausrüstung
2.3.1 Sicherheitsgurt
Das Tragen der Sicherheitsgurte auf allen Sitzen ist ein sinnvolles Gesetz, denn es kann Ihr Leben retten.
Ein Beispiel für die herrschenden Kräfte: Wenn Sie mit 30 km/h gegen eine Mauer prallen, dann müssten Sie genug stark sein, um sich auf dem Steuerrad abzustützen. Sie müssten bei dieser Geschwindigkeit in der Lage sein, ein ca. 500 kg schweres Gewicht zu heben. Da dies aber unwahrscheinlich ist, würden Sie sich schwer verletzen. Darum gurten Sie sich besser wie vorgeschrieben an.
2.3.2 Fahren mit Kindern
Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm (was zuerst eintrifft) müssen auf Sitzen neben oder hinter dem Lenker mit einer Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden (ECE-R44/03 resp. 04 oder R129 zertifizierte Kindersitze). Seit Anfang 2014 gelten als zugelassene Rückhaltevorrichtungen auch Kindersitze oder einfache Sitzerhöher, die dem ECE Reglement Nr.44 entsprechen. Bei Fahrzeugen mit Airbags dürfen die Kindersitze nicht auf dem Beifahrersitz angebracht werden. Hierzu befolgen Sie am besten die Anweisungen des Fahrzeugherstellers.
2.3.3 Warnlampen
Das Aufleuchten einer Warnlampe des Autos ist ernst zu nehmen. Leuchtet beispielsweise die ABS Warnleuchte, so bedeutet das, dass das Antiblockiersystem eine Störung aufweist und möglicherweise nicht mehr einwandfrei funktioniert. Die Bremsen funktionieren zwar noch einwandfrei, doch könnten die Räder bei einer allfälligen Vollbremsung blockieren, was gleichzeitige Lenkmanöver verunmöglichen würde. Das ABS trägt zu einer besseren Lenkbarkeit und Fahrstabilität bei. Die Kontrollleuchte mit dem Motorsymbol zeigt an, dass die Motorsteuerung ein Problem zu haben scheint. Es kann noch kurze Zeit weitergefahren werden, doch in beiden Fällen sollte der Mangel raschmöglichst behoben werden.
2.3.4 Kopfstütze
Eine korrekt eingestellte Kopfstütze muss sich auf der Höhe des Hinterkopfes und möglichst nah davon befinden. Falsch eingestellte Kopfstützen (z.B. zu weit entfernt vom Hinterkopf oder zu tief, beispielsweise auf Nackenhöhe) können, bei Auffahrkollisionen, zu Verletzungen und Schleudertraumata führen.

2.4 Mitfahrer
Sie sind verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Mitfahrer. Besonders Neulenker lassen sich gerne zu unnötigen Risiken verleiten, um anderen zu imponieren. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten. Imponieren Sie durch verantwortungsbewusstes Fahren. Auch die Gefahr der Ablenkung durch Passagiere ist gross. Sie können es sich nicht leisten, sich ablenken zu lassen. Der Strassenverkehr erfordert die ganze Aufmerksamkeit, zu Ihrem Schutz, zum Schutz der Mitfahrer und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Testfragen
1. BESONDERE VORSICHT IST GEBOTEN BEI
a) Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten
b) Fussgängern auf der Autobahn
c) Fussgängern mit Hunden
Richtige Antwort
2. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG, WENN SIE EIN FAHRZEUG IN DER VERKEHR EINBRINGEN?
a) Die Eltern
b) Der Experte, der Ihnen die Fahrprüfung abgenommen hat
c) Sie selber
Richtige Antwort
3. WANN DÜRFEN SIE NICHT FAHREN?
a) Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
b) Ohne Strassenkarte
c) Wenn es dunkel ist
Richtige Antwort
4. WANN DÜRFEN SIE NICHT FAHREN?
a) Bei Übermüdung oder wenn Sie emotionell stark erregt sind
b) Bei Nebel oder Glatteis
c) Ohne Beifahrer
Richtige Antwort
5. DÜRFEN SIE FAHREN, WENN SIE ALKOHOL ODER DROGEN ZU SICH GENOMMEN HABEN?
a) Ja, mit der gebotenen Vorsicht
b) Nein, auf keinen Fall
c) Ja, wenn ich nicht Alkohol und Drogen gleichzeitig eingenommen habe
Richtige Antwort
6. DÜRFEN SIE ÜBERMÜDET AUTOFAHREN?
a) Ja, wenn ich einen Beifahrer habe, der nicht übermüdet ist
b) Nein
c) Ja, aber nur wenn die zu fahrende Strecke kurz ist
Richtige Antwort
7. DÜRFEN SIE MIT ABGEFAHRENEN REIFEN FAHREN?
a) Ja, aber nur 60 km/h
b) Nein
c) Ja, aber nur auf trockener Strasse
Richtige Antwort
8. WIE VIEL PROFIL MÜSSEN DIE REIFEN MINDESTENS AUFWEISEN?
a) 1.4 mm
b) 1.6 mm
c) 1.8 mm
Richtige Antwort
9. WAS MACHEN SIE, WENN SIE DEN MOTOR ÜBERHITZT HABEN?
a) Sofort anhalten und den Motor abstellen
b) Sofort anhalten und den Motor mit leicht erhöhter Drehzahl weiter laufen lassen, bis die Kühlwassertemperatur wieder normal ist
c) Weiterfahren und darauf achten, nicht zu viel Gas zu geben. Der Motor wird durch den Fahrtwind gekühlt.
Richtige Antwort
1. a)
Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten
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2. c)
Sie selber
Zurück zu Testfragen
3. a)
Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Zurück zu Testfragen
4. a)
Bei Übermüdung oder wenn Sie emotionell stark erregt sind
Zurück zu Testfragen
5. b)
Nein, auf keinen Fall
Zurück zu Testfragen
6. b)
Nein
Zurück zu Testfragen
7. b)
Nein
Zurück zu Testfragen
8. b)
1.6 mm
Zurück zu Testfragen
9. b)
Sofort anhalten und den Motor mit leicht erhöhter Drehzahl weiter laufen lassen, bis die Kühlwassertemperatur wieder normal ist
Zurück zu Testfragen
3 Signale, Zeichen und Markierungen
Alle Verkehrszeichen müssen beachtet werden. Befolgen müssen Sie jedoch nur die Zeichen, die Sie selbst betreffen. Signale und Markierungen haben ein grösseres Gewicht als die allgemeinen Verkehrsregeln. Den Weisungen der Polizei ist in jedem Fall Folge zu leisten (SVG Art. 27).
Die Verkehrszeichen werden in verschiedene Kategorien eingeteilt:
• Gefahrensignale
• Verbotssignale
• Gebotssignale
• Hinweissignale
• Zusatztafeln
• Markierungen
• Lichtsignale
Lernziel dieser Lektion: Kennen und erkennen der verschiedenen Signaltypen und Signale.
Geschätzter Zeitbedarf: 20 Minuten
3.1 Gefahrensignale
Gefahrensignale sind dreieckig. Die Signale stehen nur auf einer Seite des Dreiecks. Sie sind innen weiss und haben einen roten Rand.
Gefahrensignale sind dort platziert, wo ortsunkundige Lenker eine Gefahr nicht oder zu spät erkennen würden.

Rechtskurve

Linkskurve

Doppelkurve nach
rechts beginnend

Doppelkurve nach links beginnend
Gefahrensignale stehen innerorts kurz vor der Gefahrenstelle (z.B. im Dorf). Ausserorts stehen sie 150 bis 200 Meter vor der Gefahrenstelle (z.B. auf einer Landstrasse). Auf Autobahnen und Autostrassen findet man sie entweder bei der Gefahrenstelle selbst oder 100 Meter davor. Wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, dann sind die Distanzen auf einer beigefügten Distanztafel vermerkt.
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