Kitabı oku: «Der Todesengel mit den roten Haaren»

Yazı tipi:

Bernd Kaufholz

Der Todesengel mit den roten Haaren

Authentische Gerichtsfälle

Illustrationen von Björn Raupach

Mitteldeutscher Verlag

Zum Geleit

Kriminalfälle sind spannend, oft grausam, bisweilen mysteriös. Ihre Aufklärung fesselt die Öffentlichkeit vor allem dann, wenn der Tatort vor der Tür liegt. Bernd Kaufholz nimmt seine Leserschaft mit in die Gerichtssäle Sachsen-Anhalts und schildert die oft so knifflige Suche nach der Wahrheit.

Mord, Totschlag, Raub – jedem Kapitel geht ein Verbrechen voraus, bevor es im Gerichtssaal verhandelt wird. Mit großer Hingabe lässt uns der Autor teilhaben an dem schwierigen Puzzlespiel der Beweisführung. Kein Zeuge, kein Indiz darf im Prozess unberücksichtigt bleiben, um über Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu urteilen. Viele Einzelheiten hat er zusammengetragen. Er erzählt eindringliche Geschichten, deren Schlagzeilen wir alle in den letzten Jahren gelesen haben.

Richter und Staatsanwälte werden aus der Anonymität herausgeholt. Damit ist ein spannendes Stück Justizgeschichte Sachsen-Anhalts entstanden – keine Fiktion, sondern eine Dokumentation.

Mit der geübten Feder eines Journalisten holt uns der Autor auf die Zuschauerbank, von der aus manche juristische Entscheidung nicht immer einfach zu verstehen ist. Er führt uns aber auch an die Orte des Geschehens, zu Nachbarn, Opfern und Tätern. Fundiertes Rechtswissen und gute Hintergrundrecherche verhelfen die Sicht der Justiz zu begreifen. Auf diesem Weg trägt das Buch zum größeren Verständnis für unsere Strafverfahren bei.

Gerade deshalb empfehle ich diese spannende Lektüre, mit der uns der gerichtserfahrene Autor wiederholt mitten hinein in das wirkliche Leben und die Gerichtssäle holt.

Curt Becker, Minister der Justiz Sachsen-Anhalt

Vorwort

Es gibt nur eine Sache, die spannender ist als authentische Kriminalfälle – Gerichtsberichte.

Das sagte mir eine treue Leserin meiner „Spektakulären Kriminalfälle“ nach einer Buchlesung. Und dann fügte sie noch an: „Wollen Sie nicht mal so etwas schreiben? So wie der Hirsch damals in der ,Wochenpost‘. Das interessiert doch.“

Dieses Gespräch brachte mich auf eine Idee. Allerdings nicht auf die, jetzt Stift und Block zu schnappen und in Sachsen-Anhalt auf die Suche nach spannenden Justizfällen zu gehen – denn während meiner dreizehn Jahre als Chefreporter der Volksstimme hatte ich schon über viele ungewöhnliche Prozesse für die Zeitung berichtet –, vielmehr dachte ich daran, die Gerichtsreportagen durchzusehen, zu überarbeiten und zusammenzustellen. Sozusagen als logische Fortsetzung der authentischen Kriminalfälle, die seit 1999 in vier Bänden beim Mitteldeutschen Verlag Halle erschienen sind.

Ohne lange nachzudenken, fiel mir sofort ein halbes Dutzend von Prozessen ein, die sich von der großen Masse der jährlich über 2.000 Strafsachen (Erste Instanz und Berufungssachen) an den vier Landgerichten Sachsen-Anhalts abhoben.

Darunter die schier unendliche Geschichte um Magdeburgs korrupten Vize-Regierungspräsidenten, selbst ein mit allen Wassern gewaschener Jurist, der sich mehrere Prozesse und Jahre lang wahre Duelle mit der Staatsanwaltschaft lieferte und obwohl er alle Register zu seiner Verteidigung zog, letztlich doch hinter Gitter musste.

Oder der tragikomische Fall des „selbst ernannten Rechtsanwalts“, der seine Mandanten schröpfte und bis vor den Bundesgerichtshof zog. Den Schlusspunkt unter fünf Prozesse zwischen 1996 und 2003 setzte ein Freispruch vor dem Amtsgericht Magdeburg. Der „Rechtsanwalt von der traurigen Gestalt“ hatte sich zwar keine Sozialhilfe erschlichen, war damals jedoch schon wegen mehrfachen Betrugs verurteilt.

Unerwartet endete der Prozess gegen einen Kubaner, einst Schwergewichtsboxer in Magdeburg. Der Plan seiner Ehefrau, ihn in eine Falle tapsen zu lassen, ging vor Gericht schief.

Die Gerichtsreportage über den Prozess gegen sieben NVA-Obristen vor dem Stendaler Landgericht wegen der Toten und Verletzten an der innerdeutschen Grenze macht deutlich, wie schwer sich das vereinte Deutschland mit der juristischen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit tat.

Mordprozesse wie gegen den 14 Jahre alten Tobias oder gegen einen Hallenser, der erst sieben Jahre nach der Tat angeklagt wurde und selbst drei Jahre später noch nicht rechtskräftig verurteilt war, oder die Hauptverhandlung gegen den Bundeswehrsoldaten, der einen Kameraden während eines Auslandseinsatzes erschoss, zeigen, wie kompliziert der Weg zur Wahrheitsfindung oft ist.

Die Gerichtsberichte werfen Streiflichter auf die verantwortungsvolle Arbeit von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern. Sie zeigen aber auch Reaktionen von Opfern und Angeklagten.

Ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei meiner Kollegin Karin Werner bedanken, die viele Jahre lang für die Volksstimme die Prozesse am Magdeburger Landgericht besuchte und zum Gelingen des vorliegenden Buches beitrug.

Bernd Kaufholz

Magdeburg, August 2005

Der Obristen-Prozess

Der Saal 218 des Stendaler Landgerichts platzt am 28. September 1999 aus allen Nähten. Über 100 Zuhörer wollen den Auftakt des bisher größten Grenzerprozesses in Sachsen-Anhalt nicht versäumen. Die Mehrzahl der Anwesenden – zumeist selbst Ex-Offiziere – ist gekommen, um ihren ehemaligen NVA-Kameraden auf der Anklagebank den Rücken zu stärken.

Gerangel um die Plätze. „Wir lassen unsere Genossen doch nicht allein“, formuliert ein NVA-Major a. D. den „Tagesbefehl“. Wo sonst fast gähnende Leere herrscht, müssen Justizbeamte nachrüsten. Selbst im Richterzimmer werden Sitzgelegenheiten requiriert und in den Saal 218 getragen. „Das hat doch Methode“, vermutet ein ehemaliger DDR-Offizier, der wie viele seiner einstigen Mitkämpfer im Gang steht. Die Stimmung ist gereizt. „Was haben denn die Schüler hier zu suchen“, beschwert sich eine Offiziersgattin, die ebenfalls noch keinen Platz gefunden hat. „Wir weichen und wanken nicht“, droht ein Grauhaariger. „Dann bleiben wir eben im Flur stehen.“

Doch dazu kommt es nicht. Kurz vor 13 Uhr haben alle einen Platz gefunden. Und die Magdeburger Staatsanwältin Antje Walter kann die Anklage gegen sieben Ex-Obristen des Grenzkommandos Nord verlesen. Lantfried Kaltofen (70), Alfred Hamberger (70), Horst Gäbler (71), Werner Heinig (66), Siegfried Schumacher (59), Frank Boraschke (53) und Frithjof Banisch (52) wird in unterschiedlicher Beteiligung Beihilfe zum Todschlag, Beihilfe zum versuchten Todschlag, gefährliche Körperverletzung bzw. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.

„Die Angeklagten haben maßgeblich mit an der jährlichen Erarbeitung und Durchsetzung des ‚Befehls 40‘ mitgewirkt“, sagte die Staatsanwältin. Die Stellvertreter des Grenzkommando-Kommandeurs seien somit federführend an der Sicherung der innerdeutschen Grenze durch Minen, Selbstschussanlagen und Einsatz der Schusswaffe beteiligt gewesen und hätten somit auch „den Tod von Flüchtlingen billigend in Kauf genommen“.

Die Anklägerin bezieht sich auf vier Todesfälle und sieben versuchte Tötungen während der Dienstzeit der sieben Offiziere a. D. So hatten am 17. April 1972 drei Jugendliche bei Oebisfelde die Flucht in den Westen versucht. Dabei war die 15-jährige Heidi Schapitz von Schüssen eines Grenzers getötet worden, als sie bereits mit dem Oberkörper über dem Zaunrand lag. Hans Franck (26) wurde am 16. Januar 1973 die Selbstschussanlage bei Blütlingen in der Altmark zum Verhängnis. Er konnte sich zwar noch in die BRD schleppen, starb dort jedoch einen Tag später im Krankenhaus von Dannenberg. Wolfgang Vogler (25) versuchte am 14. Juli 1974 bei Hohegeiß im Harz zu flüchten. Zwei SM70-Splitterminen verletzten ihn schwer. Er starb am 15. Juli in einer Magdeburger Klinik. Auch Wolfgang Bothe (28) überlebte die Detonation einer Splittermine nicht. Bei seinem Versuch am 7. April 1980 bei Veltheim (Kreis Halberstadt) die Grenzanlagen zu überwinden, wurde er schwer verletzt. Er starb vier Tage später.

Andere Flüchtlinge hatten „Glück“. Sie wurden „nur“ verstümmelt. Der letzte dieser sieben als „versuchte Tötungen“ angeklagten Fälle ist auf den 26. Juni 1984 datiert.

Wie bei ähnlich gelagerten Fällen üblich taktieren die Anwälte der Angeklagten mit Anträgen. Der erste betrifft die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen Kommandeursstellvertreters Alfred Hamberger – zuständig für die Grenz-Ausbildung zwischen der Lübecker Bucht im Norden und Drei Annen Hohne im Harz. Die 2. Große Strafkammer entscheidet: verhandlungsfähig.

Dann beantragt Suzanne L. Kossack, die Berliner Rechtsanwältin von Frithjof Banisch, die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten. Sie vermied es zwar das Wort „Siegerjustiz“ in den Mund zu nehmen, allerdings stand der Begriff im Raum als sie sagte, dass mit bundesdeutschen Recht nicht über Personen gerichtet werden darf, die nach Gesetzen der DDR, eines souveränen Staates, gehandelt haben. „Soweit im Verfahren gegen den Angeklagten ausschließlich Richter der alten Bundesrepublik, die ihren Eid auf diese alte Bundesrepublik abgelegt haben, über Hoheitsträger eines anderen Staates, nämlich der DDR entscheiden, die sich mit der Bundesrepublik im Zustand des Kalten Krieges befand, kann ein solches Verfahren nicht fair genannt werden“, sagte die Anwältin. Die Rechtsvertreter der übrigen Angeklagten schließen sich dem Antrag ihrer Kollegin an.

In der Beratungspause schlagen bei den Ex-Offizieren unter den Zuschauern die Wellen erneut hoch. „Man kann doch nicht ein ganzes Volk auf die Anklagebank setzen“, sagt ein Oberstleutnant a. D. aus Stendal. Schließlich sei doch in jeder DDR-Familie jemand bei der NVA gewesen. Von Okkupation durch den Westen ist die Rede und davon, wie die Truppe auch jetzt noch zusammenhält, sich trifft und Wunden leckt. „Wie dieser Staat mit uns umgeht, das vergisst keiner“, sagt ein anderer. „Ich werde es sicher nicht mehr erleben, was die Zukunft bringen wird, aber …“ Das „aber“ bleibt ungesagt.

7. Oktober 1999 – in der DDR Feiertag. Erneut ist der Gerichtssaal 218 brechend voll. Auch am zweiten Tag des Grenzerprozesses sind wiederum viele NVA-Kameraden in die Altmarkstadt gekommen.

„Eine Schweinerei, die Leute müssten sofort freigesprochen werden“, schimpft einer der Zuhörer. „Am 50. Jahrestag der DDR gegen Grenzer zu verhandeln, ist eine Provokation.“ Ein anderer Ex-Offizier stimmt zu: „Der zuerst geplante Termin für die Urteilverkündung, der 1. Dezember, ist genauso eine Frechheit. Schließlich ist das der Tag der Grenztruppen der DDR.“ Die Tragik der „Ereignisse an der Staatsgrenze“ sei jedoch nicht zu leugnen. Sie stünden allerdings auf einem anderen Blatt. Hans-Jürgen Przybysz, Grenzoffizier a. D. nachdenklich: „Soll wirklich 40 Jahre alles falsch gewesen sein, wofür ich gelebt habe?“

Hilmar Rettkowski, Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer, weist zu Beginn des zweiten Verhandlungstages die von Anwälten der Angeklagten am 28. September gestellten Anträge ab. Dabei geht es unter anderem darum, welches Recht – DDR oder BRD – angewendet werden soll. Das zu entscheiden, werde die Beweisaufnahme zeigen, so Hilmar Rettkowski. Zur „Tötung unbewaffneter Republikflüchtlinge“ hätten sich allerdings Gerichte schon „abschließend und somit bindend“ geäußert.

Zum Vorwurf, dass West-Richter nicht fair über Hoheitsträger der DDR urteilen können, sagt der Vorsitzende Richter, dass alle drei anwesenden Berufsrichter erst nach dem 3. Oktober 1990 in Sachsen-Anhalt vereidigt wurden.

Rechtsanwalt Günter Krüger aus Stendal beantragt darauf hin, das Verfahren gegen seinen Mandanten Lantfried Kaltofen einzustellen. Der Ex-Stabschef habe weder gegen die Verfassung, noch gegen Gesetze der DDR oder Dienstvorschriften der Grenztruppen verstoßen. „Pflichtbewusstes Handeln kann keine Straftat sein“, so der Anwalt. Als Stabschef sei sein Mandant „nicht für den pioniertechnischen Ausbau der Grenze zuständig gewesen“.

Er bezieht sich damit auf den so genannten „Befehl 40“, der jährlich vom Kommandeur und seinen Stellvertretern erarbeitet wurde und in dem es um die Grenzsicherung, zum Beispiel durch Schusswaffeneinsatz, Minen und Selbstschussanlagen ging. Der „Teilbeitrag“, den der Oberst a. D. zum „Befehl 40“ der Jahre 1982 und 1983 leistete, habe „nur vorschlagenden Charakter“ gehabt. Außerdem habe es während dieser zwei Jahre am Grenzabschnitt zwischen der Lübecker Bucht und dem Südharz keine Verletzten oder Toten gegeben. „Der Schuldvorwurf gegen meinen Mandanten ist somit unbegründet“, sagt Günter Krüger.

Zum Grenzregime der DDR merkt der Verteidiger an, dass alle Maßnahmen getroffen wurden, Personen, die unberechtigt die Grenze überschreiten wollten, zu schützen. „Der Auftrag lautete deshalb eindeutig, Grenzverletzer vor den Minensperren zu stellen, damit sie nicht zu Schaden kommen.“ Außerdem sei organisiert worden, Personen, die trotzdem auf das Minenfeld gerieten, erste Hilfe zu leisten und in die nächste Klinik zu transportieren.

Auf 41 Seiten begründet dann Rechtsanwalt Dr. Frank Osterloh, warum sich auch sein Mandant Horst Gäbler in keiner Weise schuldig gemacht habe. Der Befehl zur Verminung der West-Grenze sei bereits am 14. September 1961 durch den Oberbefehlshaber der sowjetischen Streitkräfte in der DDR, Marschall Konjew ergangen, um die Schnittstelle zwischen Kapitalismus und Sozialismus zu sichern. „Als Mitglied des Warschauer Paktes hatte die DDR keine Möglichkeit auszubrechen.“

Die Minen seien deutlich sichtbar gewesen, und nur wer wissentlich in Kauf nahm, sich in Lebensgefahr zu begeben, habe die Minenfelder betreten. „Außerdem sind Minen und Selbstschussanlagen immer gegen den äußeren Feind gerichtet gewesen“, sagt der Anwalt des Ex-Politstellvertreters. Und das sei schließlich legitimes Recht jedes souveränen Staates. „Keiner regt sich über die Grenzminen zwischen der Türkei und Griechenland auf.“

Als Frank Osterloh sagt, dass der damalige Justizminister Klaus Kinkel die Gerichte angewiesen habe, mit politischen Prozessen so genanntes DDR-Unrecht aufzuarbeiten, konterte der Vorsitzende Richter: „Ob Kinkel irgendetwas sagt, oder in China fällt ein Sack Reis um – wir sind ein unabhängiges Gericht.“ Dafür erntete Hilmar Rettkowski unverhohlenes Gelächter aus dem Saal.

Der Rechtsanwalt vom ehemaligen Politstellvertreter Frank Boraschke schließt sich dem Antrag seines Berliner Kollegen nicht an. Mit Hinweis auf die Unterstellung, dass die Gerichte auf Anweisung handeln würden, sagte er: „Den Vorwurf, dass die Richter der Bundesrepublik bei Prozessen gegen Hoheitsträger der DDR willkürlich handeln, kann ich nicht teilen.“

Am 5. Tag des Grenzerprozesses verliest der Vorsitzende Richter Hilmar Rettkowski zwei vertrauliche Verschluss-Sachen der DDR-Grenztruppen. Anhand der „Funktionsverteilungspläne“ und der „Führungsgrundsätze“ wollen sich Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger ein Bild von den Unterstellungsverhältnissen und den Aufgaben der Grenztruppenbereiche machen.

Um das Verfahren abzukürzen, ordnet der Vorsitzende Richter „Selbstleseverfahren“ an. Das heißt, Rechtsanwälte und Mandanten erhalten in den nächsten vier Wochen die Möglichkeit, in bestimmte Dokumente einzusehen, ohne dass dabei die Hauptverhandlung unterbrochen wird. Bei den Unterlagen handelt es sich um fünf dicke Ordner mit Dienstvorschriften und Ministerbefehlen, unter anderem zum Aufbau der Minensperren und zum Schusswaffengebrauch.

In einer gleich lautenden Stellungnahme weisen die sieben Angeklagten alle Schuldvorwürfe als unbegründet zurück und weisen auf ihr Unterstellungsverhältnis hin: „Der Empfänger eines Befehls war nicht verpflichtet und nicht berechtigt, die Richtigkeit eines Befehls zu überprüfen.“ Gleichzeitig betonten die Angeklagten jedoch, dass jeder „Verletzte und Tote zu bedauern und zu beklagen“ ist.

Zuversicht liegt am 7. März auf den Gesichtern der Kameraden der Angeklagten. Trotzdem ist die Atmosphäre angespannt.

Hilmar Rettkowski, Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer, eröffnet den letzten Verhandlungstag und verliest die Urteile zunächst im Schnelldurchlauf: Drei der angeklagten Offiziere werden zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt, die anderen drei freigesprochen.

Keine Unmutsäußerungen im voll besetzten Zuschauerraum. Nur vereinzeltes Kopfschütteln kommentiert die Urteile, die den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgen.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten von 1972 bis 1984 maßgeblich am Ausbau der Minensperren und Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze zwischen Ostsee und Südharz beteiligt gewesen waren. Sie hätten an der Erarbeitung und Durchsetzung der entsprechenden Befehle mitgewirkt und damit in letzter Konsequenz den Tod von Fluchtwilligen billigend in Kauf genommen. „Auch wenn die Fluchtwilligen in Eigenverantwortung handelten und sich des Risikos eines Grenzübertritts bewusst waren – die Strafverantwortlichkeit der Angeklagten bleibt davon unberührt“, sagt Richter Rettkowski.

In den Fällen der Obristen a. D. Horst Gäbler, Frank Boraschke und Lantfried Kaltofen konnte das Gericht keine Schuldausschlussgründe feststellen. Horst Gäbler, in zwei Fällen zur Beihilfe zum Totschlag verurteilt, muss mit 14 Monaten die höchste Strafe verbüßen. Frank Boraschke und Lantfried Kaltofen wurden zu einer Freiheitsstrafe von je acht Monaten verurteilt. Aufgrund „der positiven Sozialprognose der Angeklagten“ werden sie zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt.

Siegfried Schumacher, Fritjof Banisch und Werner Heinig waren erwiesenermaßen nicht für die Minenanlagen zuständig. Sie werden freigesprochen. Bei den Urteilssprüchen wurde laut Gericht nach eingehender Prüfung bundesdeutsches Recht als „milderes Recht“ angewendet.

Mit der Begründung, dass die Taten der Ex-Offiziere nach DDR-Recht nicht strafbar gewesen seien, hatten die Anwälte Freispruch für ihre Mandanten gefordert.

Tobias, 14

Kurz vor 9 Uhr steigt Tobias am 28. Februar 2000 auf dem Hof des Magdeburger Gefängnisses aus dem vergitterten Transporter. Der 15-Jährige wurde von der psychiatrischen Klinik in Uchtspringe zum Magdeburger Landgericht gebracht. Über Hintertreppen betritt der blasse Junge den Gerichtssaal 6. Tobias wird vorgeworfen, im Sommer 1999 die sieben Jahre alte Kristin in Elbeu ermordet zu haben.

Tobias räumt bereits kurz nach Eröffnung des ersten nichtöffentlichen Verhandlungstages im Wesentlichen beide Taten ein. Damit ist erwiesen, dass Tobias am 17. Juli 1999 versucht hat, die siebenjährige Kristin aus Wolmirstedt-Elbeu sexuell zu missbrauchen und zu nötigen. Der zweite Anklagepunkt lautet Mord. Mit der vorsätzlichen Tötung sollten die vorangegangenen Straftaten verdeckt werden.

Bis zum Beginn des Prozesses hatten die Eltern des Angeklagten mit Vehemenz die Unschuld ihres Sohnes beteuert. „Die Polizei hat Tobias zwölf Stunden verhört, danach gibt man alles zu“, hatte der Vater behauptet. Tobias könne es gar nicht gewesen sein. „Mindestens sieben Personen können bezeugen, dass Tobias zur Tatzeit gar nicht am Tatort war: Meine Frau und ich, seine beiden Schwestern und unser Schwiegersohn“, sagt er. Und dann zählte der Mann aus Angern einen genauen Tagesablauf seines Sohnes auf.

Doch davon ist am 28. Februar keine Rede mehr. Zu erdrückend sind die Beweise, die die Stendaler Mordkommission gesammelt hat. Das detaillierte Geständnis am Tatort wenige Stunden nach dem Mord, bei dem der damals 14-Jährige Einzelheiten der Tat erzählt hat, die nur der Mörder wissen kann, liegt auf Video vor.

Zum Schutze des jugendlichen Täters ist die Öffentlichkeit am Vormittag von der Hauptverhandlung ausgeschlossen worden. Der Bogengang zum Saal 6 wurde für Zuhörer und Journalisten gesperrt. Zwei Justizwachtmeister ließen lediglich Zeugen, Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt sowie die Gutachter passieren.

Im Gerichtssaal spricht der Jugendliche, so weit es ihm möglich ist, über sich selbst – über die Schule, sein Zuhause, seine Eltern und Geschwister. Zur Sprache kommt dabei auch, dass er vor zwei Jahren von einem 55-jährigen Gartennachbarn seiner Eltern sexuell misshandelt worden sein soll.

Im weiteren Verlauf des Vormittags habe Tobias dann „umfangreiche Angaben zu den Taten und seinen Beweggründen gemacht“, sagt Richter Thomas Kluger nach dem ersten Verhandlungstag.

Auf Grund seines Geständnisses konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf die Vernehmung der geladenen Zeugen, die auf dem Gang warten, verzichten. Darunter auch Sabine Korall*, die Mutter der kleinen Kristin. Gehört wurden hingegen die Mutter des 15-Jährigen und die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Anwesend im Gerichtssaal war Dr. Bernd Hahndorf, Chef des Maßregelvollzugs in Uchtspringe. Er hatte ein Gutachten zur Psyche von Tobias erarbeitet. Außerdem war der Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Werner Gerke aus Königslutter als weiterer Gutachter geladen.

Die Aussage der Experten sollen am zweiten Prozesstag maßgeblich dafür sein, ob der geständige Angeklagte in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wird oder eine Jugendstrafe antreten muss.

Tobias kannte die Tragweite seiner Tat. Dieses Fazit ziehen die psychologisch-psychiatrischen Gutachten der drei Experten. Der Junge aus Angern im Ohrekreis habe eine Entwicklungsreife gehabt, die es ihm möglich machte, das Unrecht und die Tragweite seines Handelns auch als Unrecht zu erkennen.

Am 15. März um 11 Uhr weiß Tobias, wo er die nächsten sechs Jahre und neun Monate verbringen wird: hinter Gittern, in einem Jugendgefängnis – wahrscheinlich in Halle.

Mit der Verurteilung wegen Mordes werden am vierten Prozesstag zugleich die Spekulationen um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Tobias beendet. Die Jugendkammer stützt sich in diesem Punkt auf die Sachverständigen und deren Gutachten. Das hatte die Verteidigung im Plädoyer bestritten. Sie ging von fehlender strafrechtlicher Reife aus.

In seiner einstündigen Urteilsbegründung geht der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Kupfer detailliert auf den Tathergang ein. Tobias war am Abend des 17. Juli 1999 mit seinem drei Jahre alten Cousin Enrico in der Gartenanlage „Glück auf“ in Elbeu unterwegs gewesen. Dabei trafen sie die siebenjährige Kristin, deren Eltern ihren Garten unweit der Parzelle von Tobias’ Familie haben. Kristin schloss sich den Jungens an und ging mit zum nahe gelegenen Garagenhof.

Dort hätten Tobias „widerstreitende Gefühle in sexueller Hinsicht“ überkommen. Tobias habe Kristin „berühren“ wollen. Der Täter habe das Mädchen aufgefordert, über eine Mauer zu sehen und sei dabei hinter sie getreten. Um eine eventuelle Gegenwehr des Mädchens bereits im Keime zu ersticken, habe der damals 14-Jährige einen Spanngurt um ihren Hals gelegt und zugezogen.

Doch Kristin konnte sich befreien und lief weg. Tobias verfolgte die Siebenjährige und holte sie am Rande des Garagenkomplexes ein. Tobias griff erneut zum Gurt und zog diesmal mit aller Kraft zu. „Nach zwölf Sekunden war das Mädchen bewusstlos“, heißt es im rechtsmedizinischen Befund. Danach schlang Tobias den Gurt noch zweimal um den Hals seines Opfers, bis es erstickt war.

In der Nacht ging der jugendliche Mörder dann noch einmal an den Ort das Geschehens zurück. Ihm war eingefallen, dass er den pinkfarbenen Fahrradhelm des Mädchens angefasst hatte und dass seine Fingerabdrücke darauf waren. Der Stendaler Kripo erzählte Tobias am nächsten Vormittag, dass er den Plastikhelm an der Hauptstraße vor den Gärten gefunden hat.

Die Jugendstrafkammer bejaht zwar die grundsätzliche strafrechtliche Verantwortlichkeit, sieht allerdings im Einklang mit den Gutachten eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Mörders während seiner Tat und „im Ansatz vorhandene neurotische Störungen“. Das Gericht empfiehlt deshalb „sozialtherapeutische Maßnahmen während der Haft“.

Der Grund dafür sei darin zu sehen, dass Tobias im Alter von 13 Jahren selbst Opfer wiederholter Sexualdelikte gewesen ist. Infolgedessen sei das Verhalten des Jungen „allgemein sexualisiert“ worden.

Das Gericht nimmt damit Bezug auf ein Geschehen aus dem Jahr 1998. Ein damals 55-jähriger Gartennachbar der Eltern soll Tobias damals mehrfach sexuell missbraucht haben.

Warum der mutmaßliche Kinderschänder auf freiem Fuß ist, erläutert am Rande des Prozesses die Magdeburger Oberstaatsanwältin Silvia Niemann: „Die Aussagen des Jungen und des Mannes haben sich widersprochen. Deshalb musste die Staatsanwaltschaft ein forensischpsychiatrisches Gutachten den mutmaßlichen Täter betreffend und ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Hinblick auf Tobias in Auftrag geben.

Die Ergebnisse liegen jetzt vor.“ In Kürze werde gegen den inzwischen 57-Jährigen Anklage erhoben.

Die Jugendstrafkammer sieht in der Tatsache, dass Tobias selbst missbraucht wurde, einen von drei strafmildernden Gründen. Ausgewirkt habe sich zudem sein Geständnis am ersten Verhandlungstag, das Kristins Mutter die Aussage ersparte und eine „situationsbedingte Spontaneität der Tat“. Dem stehe jedoch die Schwere des Verbrechens gegenüber.

Sichtlich betroffen habe der 15-jährige Täter den Worten des Vorsitzenden Richters zugehört, heißt es nach der Sitzung. Zu einer Entschuldigung habe sich Tobias jedoch an keinem der Prozesstage durchringen können.

Der Anwalt von Kristins Mutter, Andreas Dahm, spricht unmittelbar nach der Urteilsverkündung von einer „angemessenen Entscheidung“ der Kammer. Leider sei auf Grund von Vorschriften bei Verfahren gegen Jugendliche eine Nebenklage nicht zugelassen. „Deshalb haben Kristins Mutter und ich den Prozess auch nur in der Presse verfolgen können.“

Der Familie des Opfers gehe es seit der Tat sehr schlecht. „Und jeder kann sich bestimmt vorstellen, wie es in der Mutter nach der Verkündung des Urteils aussieht.“

Die Verteidiger des jugendlichen Angeklagten reichen beim Bundesgerichtshof Revision ein. Sie zweifeln nach wie vor die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Tobias an.

Im Oktober 2000 lehnt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision als unbegründet ab. Bei der Prüfung des Urteils sei kein Rechtsfehler festgestellt worden, der den Angeklagten benachteiligt hat, lautet die Begründung. Damit ist das Urteil des Magdeburger Landgerichts rechtskräftig.

Am 6. März 2002 hat der Fall „Tobias“ ein Nachspiel. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Wolmirstedt spricht einen 59-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des damals 13-jährigen Tobias frei. Dem Angeklagten waren drei Missbrauchshandlungen von April bis September 1998 vorgeworfen worden.

Vor Gericht widerruft der inzwischen 17 Jahre alte Tobias, der als Zeuge aus der Jugendhaftanstalt Halle zugeführt wurde, seine Aussagen, die er bei der Polizei gemacht hat: „Stimmt so nicht.“ Zu dem Angeklagten, in dessen Laube er wochenlang übernachtet hatte, empfinde er noch heute ein freundschaftliches Gefühl.

Auf die Frage, warum er bei der Polizei gelogen hat, antwortet Tobias: „Weiß ich nicht.“ Eine Gartennachbarin hätte ihm die Beschuldigungen in den Mund gelegt. Die 56-Jährige als Zeugin: „Stimmt nicht, Tobias hat gelogen und oft Schauermärchen erzählt.“

Ein Gutachter hatte dem Jungen Glaubwürdigkeit bescheinigt. Diese Auffassung teilt jedoch das Gericht auf Grund der augenfälligen Unterschiede der Aussagen des Jungen nicht und kommt so zu dem Freispruch.

Auswirkungen auf das Mordurteil des Landgerichts Magdeburg hat der Wolmirstedter Prozessausgang jedoch nicht. Obwohl der vermeintliche sexuelle Missbrauch seiner Zeit strafmildernd berücksichtigt wurde. Der sexuelle Missbrauch konnte zwar im Mädchen-Mord-Prozess nicht bewiesen, aber auch nicht widerlegt werden. Deshalb galt: „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Mordurteil ist rechtskräftig. Ein Wiederaufnahmeverfahren wird es nicht geben, auch wenn sich der strafmildernde Missbrauch als Luftblase entpuppte.