Kitabı oku: «Was Luther angerichtet hat»

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Bernd Rill

Was Luther angerichtet hat

Bernd Rill

Was Luther angerichtet hat

Die Reformation und ihre Folgen

Butzon & Bercker

„Orientierung durch Diskurs“ Die Sachbuchsparte bei Butzon & Bercker, in der dieser Band erscheint, wird beratend begleitet von Michael Albus, Christine Hober, Bruno Kern, Tobias Licht, Cornelia Möres, Susanne Sandherr und Marc Witzenbacher.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.


Das Gesamtprogramm von Butzon & Bercker finden Sie im Internet unter www.bube.de

ISBN 978-3-7666-2270-9

E-Book (Mobi): ISBN 978-3-7666-4303-2

E-Book (PDF): ISBN 978-3-7666-4302-5

E-Pub: ISBN 978-3-7666-4301-8

© 2017 Butzon & Bercker GmbH, Hoogeweg 100, 47623 Kevelaer, Deutschland, www.bube.de

Alle Rechte vorbehalten.

Umschlaggestaltung: Christoph Kemkes, Geldern

Satz: Schröder Media GbR, Dernbach

Printed in The Czech Republic

Inhalt

Vorwort

Kapitel eins: Zwischen Wittenberg und Rom. Die Reformation und die Folgen

Kapitel zwei: Die Reformation behauptet sich

Kaiser Karl V. – Reichstag zu Worms 1521 – Der erstaunliche Nuntius – Hutten und Sickingen – Der leidige Bauernkrieg – Luther und die Obrigkeit – Luther und die Freiheit – Die Reformation breitet sich aus – Ulrich Zwingli – Des Kaisers große Politik – Die Reichstage von Speyer 1526 und 1529 – Augsburg 1530 – Der Schmalkaldische Bund – Katholische Bünde – Weitere Fortschritte der Reformation – Letzte Ausgleichsversuche – Regensburger Religionsgespräch 1541

Kapitel drei: Die Reformation verbreitet sich in Europa

Dänemark – Norwegen – Island-Saga – Schweden – Finnland – Polen – Baltikum – Ungarn – England – Frankreich – Jean Calvin – Spanien

Kapitel vier: Die Reformation und Italien

Die religiöse Situation – Einsickern des Protestantismus – Vorboten der Regeneration – Die Jesuiten – Die neue römische Inquisition

Kapitel fünf: Sieg, Niederlage und Konzil

Der Schmalkaldische Krieg bereitet sich vor – Der Krieg – Das Augsburger „Interim“ – Das Konzil geht weiter – in Trient – Des Kaisers große Niederlage – Der Augsburger Religionsfriede – Der Kaiser dankt ab – Ende und Ergebnisse des Konzils von Trient – Zur Deutungshoheit über die Ergebnisse – Ausblick nach „Trient“

Kapitel sechs: Der Konflikt schwelt weiter

Altbayern bleibt katholisch – Die Helden der Gegenreformation – Um die Einheit der Lutheraner – Das landesherrliche Kirchenregiment – Die Niederlagen der Protestanten – Regensburger Reichstag 1608 – Stillstand der Reichsgewalt – Auseinanderfallen in „Union“ und „Liga“ – Der Protestantismus in Österreich – Entscheidung in Innerösterreich – Die Gegenreformation des Kaisers – Ein Bruderzwist in Habsburg – Der Majestätsbrief – Regensburg 1613 – erneuter Stillstand

Kapitel sieben: Im Dreißigjährigen Krieg

Der Prager Fenstersturz – Dänemark und Schweden greifen ein – Endgültig ein europäischer Krieg – Erste Schritte zum Frieden – Der Westfälische Friede

Kapitel acht: Barock und Aufklärung

Eine „Zweite Reformation“? – Der Pietismus – August Hermann Francke – Die Herrnhuter – „Bekenntnisse einer schönen Seele“ – Zwei Pietisten in Württemberg – Barock im Abendland – Musik und Religion – Fortbestehende Glaubensspannungen – Karls VII. Säkularisations-Skandal – Konfessionelles in der internationalen Politik – Rückfälle in die Gegenreformation – Katholische Volkskultur – „Der Cherubinische Wandersmann“ – Die Aufklärung zieht herauf – Die Fortschrittsidee – Theologie und Aufklärung – Auflösung des Jesuitenordens – Die Freimaurer – Kaiser Joseph II. – Staatskirchentum und Febronianismus – Kurze Bemerkung zum deutschen „Dualismus“

Kapitel neun: Säkularisation allerorten

Die Französische Revolution – Der Kult des „Höchsten Wesens“ – Das Ende der geistlichen Fürstentümer im Reich – „Gesundschrumpfung“ der katholischen Kirche – Napoleon und der Papst – Der Wiener Kongress – Romantik und Christentum – Wie christlich war die Weimarer Klassik?

Kapitel zehn: Die katholische Kirche im 19. Jahrhundert

Romantisches Staatsdenken und Religion – Restauration – Religion und Nationalismus – Kirchliche Neuorganisation nach 1815 – Der Kaiser und die Zillertaler – Römischer Traditionalismus – Das Dogma von der unbefleckten Empfängnis Mariens – „Syllabus“ und päpstliche Unfehlbarkeit – Das Erste Vatikanische Konzil – Pius’ IX. Abgesang und Seligsprechung

Kapitel elf: Von der Romantik zur sozialen Frage

Schleiermachers Gefühls-Religion – Weitere Tendenzen der Säkularisierung – Albrecht Ritschl und Friedrich Nietzsche – Religion und Historismus – Religion und Materialismus – Religion und die Revolution von 1848/49 – Intermezzo: Preußens „christlicher Staat“ – Religion und die (klein-)deutsche Einigung – Die Zentrumspartei – Der „Kulturkampf“ – Die Kirchen und die soziale Frage – „Rerum novarum“

Kapitel zwölf: Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, Drittes Reich

Die Kirchen und der Erste Weltkrieg – Matthias Erzberger vom Zentrum – Die Niederlage und die Protestanten – Die Kirchen und die Weimarer Reichsverfassung (WRV) – Protestanten und Republik – Der Ausgang der Weimarer Republik – Der NS-Staat festigt sich – Das Reichskonkordat – Der „Christliche Ständestaat“ in Österreich – Die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ – Zwei Erzbischöfe als Beispiele: Conrad Gröber und Theodor Innitzer – Die „Deutschen Christen“ – „Bekennende Kirche“ und „Barmer Erklärung“ – Nachzuschieben: Luther und die Juden – Die Kirchen während des Krieges – Das Attentat vom 20. Juli 1944 – Die Kirchen und der „Holocaust“

Kapitel Dreizehn: Nachkriegszeit und Ökumene

Neuaufstellung der Evangelischen Kirche – Denkschriften – Besonders: die „Ostdenkschrift“ – Christentum und Grundgesetz – Gründung von CDU und CSU – Christlich Inspiriertes im Leben der Bundesrepublik – Die beiden Konfessionen und die deutsche Einheit – Das Zweite Vatikanische Konzil – „Aggiornamento“ als bleibende Aufgabe – „Wittenberg“ und der ökumenische Gedanke – „Rom“ und der ökumenische Gedanke – Wie geht es weiter?

Literaturverzeichnis

Vorwort

Nichts lag Martin Luther, dem Mönch und grübelnden Theologen, ferner, als „Politik zu machen“. Und doch wurde er „ein Umstürzler, wie ihn die Welt kaum je gesehen hatte“ (Richard Friedenthal). Sein Erfolg war so gewaltig und vor allem so dauerhaft, dass er den Begriff des „Ketzers“, in dem Verdammung und Ausgrenzung mitschwingen, schon fast ad absurdum führte. Ketzer, das waren im Mittelalter heterodoxe Randgruppen, deren sich die Kirche, teilweise mit rabiaten Mitteln, immer wieder entledigt hatte (mit Ausnahme der Hussiten). Doch die Lutheraner, Reformierten, Anglikaner etc. konnten von Rom weder vernichtet noch zurückgeholt werden, ihre Heterodoxie gewann vielmehr das Gewicht einer neuen Orthodoxie eigenen Rechts. Ignaz von Döllinger hat als skrupulöser katholischer Theologe behauptet, Luther habe einen neuen Glauben schaffen können, aber keine neue Kirche. Genau das hat Luther aber geschafft! War er auch selbst zu leidenschaftlich und zu spontan, um feste organisatorische Strukturen so zu gründen, dass sie im Sturm der Zeiten Bestand haben konnten, hat er doch die entscheidenden Stichworte vorgegeben, die zur Legitimierung solcher Strukturen von den weltlichen Machthabern eingesetzt wurden.

Es lässt sich kaum ein weltgeschichtliches Ereignis nennen, das an Bedeutsamkeit der von Deutschland ausgegangenen Reformation gleichkäme. Deren bis heute reichende Fortwirkung hat auch den Schub an Säkularisierung überdauert, dem unsere westliche Welt ab dem 17. Jahrhundert verstärkt unterliegt. Denn Gedanken, die ursprünglich aus der geistlichen Sphäre herrühren, haben in gut nachvollziehbarer Transformation während der Neuzeit unser Staats- und Gesellschaftsverständnis zutiefst beeinflusst, wobei die Ideen der Reformation einen prominenten Platz einnehmen. Das gilt gerade auch für den Geist der Verfassung (Grundgesetz) der Bundesrepublik Deutschland.

Aber, bei allem Jubiläums-Jubel über Luthers so genannten Thesenanschlag an der Schlosskirche zu Wittenberg: Die katholische Seite mag sich lange schwer getan haben, dem zu Wittenberg initiierten Freiheits-Pathos ihrerseits zu folgen. Doch in unserer Zeit öffnet sie sich diesem ebenfalls, und das mit einer theologischen Grundierung, wie sie spätestens seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil vorliegt. So sind die Kirchen immer weniger eine abgeschlossene Gesellschaft, die der Moderne halbwegs ratlos gegenüber steht, sondern gleichberechtigte Akteure in unserem aktuellen Pluralismus und, wenn sie ihre Rolle wohl verstehen, unverzichtbare Stimmen darin.

Im deutschsprachigen Bereich blicken die beiden großen Kirchen mittlerweile auf ein halbes Jahrtausend der Symbiose zurück, die als ebenso spannungsgeladen wie fruchtbar bezeichnet werden darf, von den anfänglichen Glaubenskriegen über die mühsame Schule der gegenseitigen Toleranz bis hin zu den heutigen ökumenischen Feiern und Gottesdiensten. Deshalb soll diese Darstellung in handlicher und geraffter Form darüber informieren, „was Luther angerichtet hat“ und wie die christliche Welt in Deutschland dadurch nachhaltig geprägt worden ist. Das Jubiläumsjahr 2017 wird am besten dann begriffen, wenn man sich die zugrunde liegende Geschichte, über die da gefeiert wird, noch einmal zusammenfassend vergegenwärtigt.

Dass dabei in abgewogener Weise berichtet werden muss, weder Wittenberg- noch Rom-lastig und ohne Polemik, versteht sich von selbst. Zu der Thematik gibt es eine Menge dickleibiger Schmöker, und vollends die wissenschaftliche Fachliteratur ist schon lange nicht mehr überschaubar. So hat der Autor versucht, die wesentlichen Punkte der Entwicklung in übergreifender Schau zusammenzufassen, um ein generelles Profil aufzuzeigen, von dem aus dem an speziellen Gegenständen interessierten Leser der Weg zur Vertiefung offensteht.

Geistesgeschichtliche Zusammenhänge, die auch uns noch etwas angehen, müssen erwähnt werden, denn Geschichte ist niemals nur Vergangenheit. Aber wohlfeile Aktualisierungen brauchen wir nicht. Große Jahrestage verfallen beim Gedenken an sie leicht der Tendenz des als borniert gezeichneten Famulus Wagner aus Goethes „Faust I“:

„Zu schauen, wie vor uns ein weiser Mann gedacht,

Und wie wir’s dann zuletzt so herrlich weit gebracht“.

Da ist der Glaube an den linear aufsteigenden Fortschritt artikuliert. Doch wenn die Reformation auch den ersten Anstoß zu einem politisch-gesellschaftlichen Zustand gegeben hat, den wir als den Fortschritt in der abendländischen Neuzeit begreifen dürfen, müssen wir dennoch vorsichtig darin sein, den Optimismus des Famulus Wagner ungebrochen zu teilen.

München, am Reformationstag 2016

Kapitel eins:
Zwischen Wittenberg und Rom. Die Reformation und die Folgen

Das wäre eine suggestive, geradezu filmreife Szene gewesen: Mit flatterndem Gewande schlägt der Augustiner-Eremiten-Mönch und Professor der Theologie Martin Luther seine 95 lateinischen Thesen, später auf Deutsch mit der Überschrift „Propositiones wider das Ablas“, an der Schlosskirche zu Wittenberg an. Es ist der 31. Oktober 1517, der Vortag zu Allerheiligen. Und was eigentlich nur der übliche akademische Weg war, eine gelehrte Disputation über das kirchliche Ablasswesen einzuleiten, das Luther nicht grundsätzlich ablehnte, doch dessen theologische Durchdringung noch zu wünschen übrig ließ, wurde wegen des unerwarteten Widerhalls in einer immer breiteren Öffentlichkeit zum Ausgangspunkt der epochalen Reformation und einer massenhaften Loslösung von der Papstkirche bis auf den heutigen Tag.

Dass Luther am 31. Oktober derart publikumswirksam aufgetreten ist, wird indessen vielfach bezweifelt. Jedenfalls hat Luther am selben Tag an Erzbischof Albrecht von Magdeburg geschrieben, seinen kirchlichen Vorgesetzten, der gleichzeitig Administrator des Bistums Halberstadt und als Erzbischof von Mainz und damit als Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs dessen ranghöchster geistlicher Würdenträger war. In seinem Brief bat Luther den Erzbischof, die Ablassprediger in genauere Disziplin zu nehmen, seine Instruktionen für sie zurückzunehmen und vielleicht die beigefügten 95 Thesen zur Kenntnis zu nehmen. Albrecht reagierte, indem er die Thesen an die Universität Mainz überwies, damit man zu einem Verbot an Luther komme, sich weiterhin über das Ablasswesen zu äußern. Zudem wurde der Fall nach Rom gemeldet, wo auch Papst Leo X. (1513 – 1521) die theologischen Fachleute mit ihm befasste.

Dabei ging es um hohe finanzielle Interessen sowohl der Kurie als auch des doppelten Erzbischofs, denn das Prinzip dabei war Sündenvergebung gegen Geldzahlung nach genau gestaffelten Taxen. Das klang nach Missbrauch eines geistlichen Vorgangs zugunsten fiskalischer Ausbeutung, war zwar schon jahrhundertelang praktiziert, aber auch kritisiert worden, beispielsweise von den der Kirche verhassten „Erzketzern“ John Wiclif (in England, Ende des 14. Jahrhunderts) und Jan Hus (in Böhmen, Anfang des 15. Jahrhunderts). Das Neue, das nun Weltgeschichte machte, bestand darin, dass aus dem anscheinend eher begrenzten Thema eine Bewegung entstand, nicht unter den Fachgelehrten, denn die nahmen Luthers Diskussionsangebot gar nicht an, sondern im „Volk“. Die Thesen wurden schnell ins Deutsche übersetzt, fanden durch den zwei Generationen zuvor erfundenen Buchdruck eine Verbreitung, wie es mittelalterlichen Handschriften niemals hatte gegeben sein können, und schlugen bei Gebildeten wie bei weniger Gebildeten gleichermaßen ein. Luther schien durch seine Aufmüpfigkeit eine schon länger vorhandene Stimmung unter den Deutschen getroffen zu haben, die nun zum – man darf schon sagen – Ausbruch kam.

Diese Stimmung wandte sich in einer bis dahin noch nicht erlebten Stärke gegen die römische Kirche und deren Wirken in Deutschland; nationale Töne schwangen ebenfalls schon mit. Es ging letztlich nicht nur um den Widerstand gegen kuriale Übergriffe finanzieller, administrativer und allgemein-politischer Art, so zahlreich sie auch sein mochten, sondern um das universale Thema einer Kirchenreform, denn die innerkirchlichen Zustände wurden als immer weniger vereinbar mit dem geistlichen Auftrag der Kirche wahrgenommen. Die fortbestehende intensive Frömmigkeit in der Bevölkerung fand zu wenig Befriedigung in dem Angebot der institutionalisierten Heilsanstalt, als die die Kirche sich definierte. Dass daraus der dauerhafte Abspaltungsprozess der Reformation hervorging, war einerseits zwar nicht frei von historischen Zufälligkeiten, hatte andererseits aber auch einen jahrhundertelangen Vorlauf, der die Abspaltung in ihrer nicht zu brechenden Vitalität erklärlich machte. Auch wenn wir uns nicht dazu versteigen wollen, deshalb von einer historischen Notwendigkeit zu sprechen, denn das könnte leicht eine geschichtsphilosophische Überanstrengung sein, sind doch langwirkende Kausalketten feststellbar.

Beginnen wir mit der Verstrickung der römischen Kirche in die große Politik, mit dem Höhepunkt unter den bedeutendsten Päpsten des 13. Jahrhunderts. Schon damals hatten die Franziskaner als neuartiger Bettelorden dagegen die Rückkehr zur apostolischen Einfachheit und Armut der Urkirche gefordert. Auch die neugegründeten Dominikaner gingen betteln. Es ist der Amtskirche gelungen, diese Bewegungen kurz nach ihrem Auftauchen im Wesentlichen in ihre Strukturen zu integrieren – weshalb katholische Autoren meinen, das sei bereits die „Reformation“ gewesen, und die nachfolgende Luthers hätte es also nicht mehr gebraucht.

Aber der Gang der Kirchengeschichte im späten Mittelalter lässt Zweifel an diesem Urteil aufkommen. Zunächst, weil die Kirche durch ihre Unterstellung unter die Könige von Frankreich („Babylonische Gefangenschaft“ in Avignon, 1309 – 1376) keine Chance bekam, den weltlichen Händeln der großen Politik zu entkommen, ja womöglich noch mehr in diese verstrickt wurde, und das nicht einmal als eine triumphierende Kirche (ecclesia triumphans) wie im 13. Jahrhundert, sondern eben im Schatten der Könige von Frankreich. Das bedingte einen Verlust an Autorität und Ansehen, und der schwindelerregende Ausbau des kirchlichen Finanzwesens gerade in der Avignoneser Zeit sowie die juristisch aufwendige Kultivierung der doch eigentlich verpönten „Simonie“ schufen zusätzliche Ressentiments.

Die Rückkehr von Papst Gregor XI. nach Rom hatte ein 37-jähriges Schisma zur Folge, da die Franzosen sich nicht mit ihrem Verlust an Einfluss abfanden. Am Ende amtierten drei Heilige Väter gleichzeitig, mit gegenseitiger Exkommunikation, was auf die Kirchengläubigkeit der Frommen einen verheerenden Eindruck machte und die Institution des Papsttums noch mehr in die Strudel der Politik hineinriss.

Das Heilmittel zur Beilegung des Schismas schien zu sein, der päpstlichen Monarchie durch die Etablierung der Autorität von Konzilien eine Art konstitutioneller Fesseln anzulegen, von Versammlungen aller Gläubigen, nicht nur der Kardinäle und Kirchenfürsten, sondern auch der Gelehrten von den großen Universitäten, damit – idealiter – das gesamte Gottesvolk seine Kirche, an der es nach wie vor hing, reformieren konnte. Dieses Projekt umfasste neben der Beseitigung des Schismas die Abstellung der in der Kirche aufgekommenen Missbräuche.

So trat, eine diplomatische Meisterleistung des römisch-deutschen Königs und späteren Kaisers Sigmund (1410 – 1437, vielfach auch Sigismund genannt), das Konzil von Konstanz zusammen (1414 – 1418). Die drei Päpste mussten sich zugunsten Martins V. (1417 – 1431) ihre Absetzung gefallen lassen. Man stellte 30 Artikel „Irrtümer des Johannes Hus“ zusammen, die der neue Papst nach seiner Wahl absegnete. Am 6. Juli wurde Jan Hus vor den Toren von Konstanz öffentlich verbrannt. Der daraufhin ausbrechende Aufstand seiner Anhänger in Böhmen war durch verschiedene „Kreuzzüge“ aus dem Reich heraus nicht zu bändigen. Die „Hussiten“ gewannen ihre Dynamik durch nationale (tschechische, d. h. antideutsche), soziale und religiöse Motive, die, über die Lehren von Jan Hus hinaus, bis hin zu einem kämpferischen Chiliasmus reichten.

Auf dem Konzil von Basel (1431 – 1449) sah sich die Kirche daher zu vertraglichen Konzessionen genötigt, die in den Prager Kompaktaten von 1433 festgehalten wurden. Die religiöse Hauptsache war dabei die Einräumung der Kommunion unter beiderlei Gestalt, nachdem die Kirche in den letzten Jahrhunderten, und noch einmal bekräftigt auf dem Konstanzer Konzil, die Kommunion an die Laien nur unter der einen Gestalt des Brotes gespendet hatte. Dafür versprachen die Gemäßigten unter den Hussiten, sich wieder mit der Kirche vereinigen zu wollen, und die Radikalen wurden von ihnen selbst bald niedergekämpft. 1452 erklärte Papst Nikolaus V. die Prager Kompaktaten für kassiert, doch die Machthaber in Böhmen hielten sich nicht daran. Das war der erste dauernde Verlust, den die römische Kirche an ihrer Glaubens-Autorität hinnehmen musste, in seiner Dimension allerdings ungleich geringer als der durch die spätere Reformation.

Die Kirchenreform nahm man sich in Konstanz mit großem Fleiß vor, weniger als religiöses (da glaubte man, mit der Verdammung der Lehren von Wiclif und Hus sowie mit der Verbrennung des Letzteren genug getan zu haben), denn als organisatorisch-moralisches Problem, und über den Kopf des Papstes hinweg. Das war jedoch ernsthaft genug. Die Diskussion auf dem Konzil war materialreich: Entweder das Kardinalskollegium sollte umfassendes Mitspracherecht am Thron des Nachfolgers Petri erhalten, oder dieses Kollegium war abzuschaffen, da es mit den kritisierten simonistischen Umtrieben zu eng verflochten war. Es oblag dann den Konzilien und Synoden, den Papst streng zu überwachen. Man gelangte nach unendlichen Verwicklungen zu folgenden, hier nur in Auswahl erwähnten Ergebnissen:

Alle zehn Jahre war, vom Papst einberufen, ein Konzil abzuhalten, nach Konstanz aber im fünften und dann im siebenten Jahr. Im Falle eines weiteren Schismas automatischer Zusammentritt. Der Papst darf Prälaten nur mit Zustimmung der Kardinäle versetzen. Nachlass der Geistlichen (Spolien) und Gebühren für Visitationen (Prokurationen) stehen der Kurie nicht mehr zu, ebenfalls nicht mehr die Einkünfte aus vakanten Pfründen. Aktive und passive Simonie zieht die Exkommunikation nach sich, die simonistisch erworbenen Gelder müssen zurückerstattet werden. Residenzpflicht für Bischöfe und Äbte, ohne jegliche Befreiung davon. Weitgehende Beschränkung der Erfindung und Erhebung päpstlicher Sonderabgaben, am Ende: sittsame Regeln über Tonsur, Kleidung und äußeres Auftreten der Kleriker. Regelungen zu der Vergabe von Pfründen, mit der interessanten, auf die mangelnde Bildung des damaligen Klerus Rückschlüsse erlaubenden Einzelheit, dass an Dom- und Stiftskirchen sowie bei größeren Pfarreien ein Sechstel der Stellen für wissenschaftlich Gebildete vorgesehen war. Auch das Konzil von Basel erging sich in detaillierten Änderungsdekreten. Aber es fehlte im Allgemeinen der kirchenpolitische Wille, diese in die Wirklichkeit umzusetzen.

Solche Versuche zeugten von der Einsicht in die Missstände im Schoße der Kirche, hatten aber zur Folge, dass die Päpste nach Konstanz einen erheblichen Teil ihrer Arbeitskraft in das Bemühen investierten, die Folgekonzilien, um deren Einberufung sie freilich nicht herumkamen, so ergebnislos wie möglich zu machen. Sie brachten sogar die in Konstanz beschlossene, grundsätzliche Überordnung des Konzils über den Papst zu Fall. Pius II. (1458 – 1464) erließ 1460 ein Dekret, das den Bann über alle aussprach, auch Kaiser, Könige oder Päpste, die es wagten, an die übergeordnete Instanz eines Konzils zu appellieren.

Das war politisch möglich, weil die Kurie sich inzwischen mit der zweiten im Mittelalter bestehenden Universalgewalt, mit dem Kaisertum, ins Benehmen gesetzt hatte. Kaiser Friedrich III. (1440 – 1493) war im Reich so schwach, dass er die Bedeutung seines Amtes nur im Zusammengehen mit dem römischen Papst wahren zu können glaubte. Daraus folgte, dass die Fürsten des Reiches im Widerstand gegen die weiter erfolgenden Eingriffe der Kurie finanzieller, personeller und machtpolitischer Art nicht auf die Unterstützung ihres Oberhauptes zählen konnten. Es ergab sich also ein durch das gesamte weitere 15. Jahrhundert beständig fortbrodelnder Unmut, der dann den Erfolg der Reformation Luthers nicht unwesentlich begünstigte.

Und je mehr der Papst seinen nach den Wirren des Schismas quasi neu gebildeten Kirchenstaat in der Mitte Italiens als eine der weltlichen Mächte auf dieser Halbinsel verstand, desto mehr geriet er wieder in den Bannkreis der großen Politik, wie ehedem. Desto mehr war er auch an seiner Einflussnahme im Heiligen Römischen Reich interessiert, die seine Kontrolle über die Besetzung der geistlichen Fürstentümer einschloss, einer Herrschaftsform, die es innerhalb der abendländischen Christenheit so nur mit dem Mittelpunkt in Rom und eben in Deutschland gab. Das oppositionelle (und weitgehend erfolglose) Ergebnis waren die „gravamina (Beschwernisse) der deutschen Nation“, wie sie ab dem Frankfurter Reichstag von 1456 immer wieder vorgebracht wurden, auch von den geistlichen Fürsten und den Freien Reichsstädten. Nicht nur willkürliche Eingriffe in geistliche Stellenbesetzungen, auch finanzielle Zumutungen und Anmaßung geistlicher Gerichtsbarkeit in an sich weltlichen Angelegenheiten standen dauernd auf der Agenda. Da wehrte sich der allmählich entstehende, neuzeitliche Territorialstaat gegen Störungen seiner Konsolidierung durch eine Macht, die für sich Überordnung in Anspruch nahm. War partikularer fürstlicher Egoismus im Spiel, so fehlte es bei den gravamina auch nicht an nationalen Untertönen, wenn die auch bei Weitem noch nicht die ideologische Exklusivität im Stile des 19. Jahrhunderts für sich in Anspruch nahmen. Auch das wurde zum Treibsatz für den Erfolg der Reformation.

Dieser stand auf zwei Säulen: der politischen ebenso wie der religiösen. Die Persönlichkeit Luthers, den man zu den religiösen Genies zählen muss, stand für die außer – oder wenn man so will: überpolitische Wirksamkeit der Reformation. Aber auch die allgemeine Entwicklung des Geisteslebens der lateinischen Christenheit gehörte dazu, das, sofern es der Autorität des römischen Pontifex über die Geister und Gemüter abträglich war, sogar über das eigentliche Glaubensleben hinausging. Zwei Stichworte drängen sich hier auf: Renaissance und Humanismus.

Die Renaissance war ein großartiger kulturgeschichtlicher Aufbruch, der die Tendenz hatte, die geistige Alleinherrschaft der mittelalterlichen Kirche nachhaltig infrage zu stellen. Bekanntlich ist die Renaissance durch die Wiederbelebung der geistigen Schätze der klassischen Antike gekennzeichnet, die nicht christlich, sondern heidnisch geprägt gewesen war. Deshalb haben die Liebhaber der Antike aber das Christentum nicht in kulturrevolutionärer Unbedingtheit schlechthin verworfen. Die „Platonische Akademie“, die zu Beginn des 15. Jahrhunderts in Florenz als ein Gesprächskreis von Intellektuellen entstanden ist, verfolgte das hehre Ziel, die Lehren des Christentums mit denen der antiken Philosophie zu amalgamieren. Platon mit seiner Lehre vom ewigen Reich der Ideen, die sich auf Erden materialisieren, konnte dafür als Referenz verwendet werden.

Es wäre niemandem eingefallen, sich schlankweg als Atheisten zu bezeichnen. Sofern man in Glaubensdingen überhaupt nach letzter Klarheit strebte, kam allenfalls ein Deismus (Gott hat die Welt geschaffen, greift aber nicht mehr in sie ein) oder Theismus (Gott kann doch noch in die Welt eingreifen) zustande. Jedenfalls traten in solcher Sicht die verbindlichen kirchlichen Lehren von Erbsünde und Erlösung in den Hintergrund.

Es war gewissermaßen auch die Geburtsstunde des Historismus, für den dann im 19. Jahrhundert alle Zeitalter ihre besondere Würde haben und keines das andere im Sinne eines Fortschrittes der Erkenntnis oder einer spezifischen Heilsgeschichte übertrifft. Leopold von Ranke hat dies christlich akzentuiert, indem er (dem Sinne nach) befand, alle Zeitalter seien zu Gott hin gerichtet. Aber genau zu dem, für den die Kirche als Verwalterin seiner Offenbarung verpflichtend aufrief, zu eben dem nicht mehr.

Joseph Lortz in seiner „Geschichte der Kirche in ideengeschichtlicher Betrachtung“ fasst nicht ohne Tadel zusammen: „Man sucht eine freiere, schönere, harmonischere Menschheit. Das Konzept der Freiheit und der Rechte des Menschen, das, wenn auch mitunter zurückgedrängt, in der einen oder anderen Form die Entwicklung des Menschen in der modernen Zeit begleitet, steht klar am Anfang seiner Entwicklung. Diese freiere Haltung hatte bedeutende Folgen für den religiösen Bereich. Der Wert der Wahrheit, die bedingungslos verpflichtend ist, verlor seine Anziehungskraft. Zum Nachteil des Glaubens wurde die Freiheit überbewertet. So begann und nährte sich jene einseitige Auffassung, die bis heute die Renaissance als eine Periode der Freiheit betrachtet, die aber leider unterbrochen wurde von Reformation und Gegenreformation.“

Der letzte Satz läuft der Chronologie unserer Darstellung voraus, indem er auf den Aphorismus Nr. 237 aus Nietzsches Werk „Menschliches, Allzumenschliches – ein Werk für freie Geister“ (1878) verweist: „Dagegen [gegen die säkularisierende Wirkung der Renaissance, Anm. d. Verf.] hebt sich nun die deutsche Reformation ab als ein energischer Protest zurückgebliebener Geister, welche die Weltanschauung des Mittelalters noch keineswegs satt hatten.“ Sie warfen mit ihrer nordischen Kraft und Halsstarrigkeit die Menschen wieder zurück, erzwangen die Gegenreformation, das heißt ein katholisches Christentum der Notwehr, mit den Gewaltsamkeiten eines Belagerungszustandes, und verzögerten um zwei bis drei Jahrhunderte ebenso das völlige Erwachen und Herrschen der Wissenschaften, als sie das völlige In-Eins-Verwachsen des antiken und des modernen Geistes vielleicht für immer unmöglich machten.

Geschichtliche Phänomene in die Perspektive eines Fortschrittes einzuspannen, den man vorab selbst definiert hat, das dient der übersichtlichen Gliederung eines Textes, aber nicht unbedingt der tieferen Einsicht in diese Phänomene. Den unbestreitbaren moralischen Sumpf diverser Renaissance-Päpste (man denke nur kurz an die Verbrechen der Borgia, den eher martialischen als seelsorgerischen Julius II. und den verschwenderischen Genussmenschen Leo X.) zum Ende der mittelalterlichen Vorurteile namens Religion hochleben zu lassen, das mag in Nietzsches Linie gelegen haben, wird aber dem fortlebenden, vitalen Bedürfnis nach Religion, das die Menschen dies- und jenseits der Alpen durchaus noch hatten, nicht gerecht. „Kirche“ war in diesem Lichte nur der äußere, formale Ausdruck für ein großes geistliches Bedürfnis, das in dieser Institution, die es das Mittelalter hindurch hervorgerufen und den Menschen eingepflanzt hatte, nunmehr zu wenig an Heimstatt fand.

Ein deutliches Zeichen dafür ist das unglaubliche Wirken des Girolamo Savonarola von 1494 bis 1498 in Florenz. Er war dort Prior des Dominikanerklosters und wurde bekannt als feuriger Bußprediger. Deren hatte es im Italien des 15. Jahrhunderts viele gegeben, genannt seien hier nur Bernardino da Siena und Giovanni da Capestrano, der europaweit wirkte. Doch Savonarola übertraf alle an Wirkmächtigkeit, wenn auch nur für kurze Zeit. Seine Beredsamkeit, die vor apokalyptischem Hintergrund zu Buße und Askese aufrief, konnte im damaligen Florenz, das der Herrschaft der Medici entglitten war, mit entsprechend wachsenden Bestrebungen zur Errichtung einer Volksherrschaft, einen Sturm der populären Begeisterung auslösen.

Das weltliche Renaissance-Wesen mit seinen freieren Sitten, mit seinem Kult der schönen Künste, fiel in der Stadt, die gerne als die geistige Hauptstadt von ganz Renaissance-Italien bezeichnet wird, in Misskredit. Es wurden Scheiterhaufen errichtet, auf denen allerlei herbeigeschleppte Gegenstände des Lebensgenusses verbrannt wurden, z. B. Karnevalsmasken, Spielkarten, Parfümfläschchen und Musikinstrumente, ebenso Gemälde, wo Frauen unter mythischen oder historischen Vorwänden freizügig abgebildet waren. Denn Savonarola als eingefleischter Mönch hielt alles für überflüssig, was nicht dem Seelenheil diente. Der Herzog von Ferrara, woher Savonarola stammte, hielt es für angebracht, bei sich zu Hause ebenfalls eine strenge Reinigung der Sitten anzuordnen.

Ob der Mönch ausgerechnet aus Florenz eine stramme Theokratie hätte machen können, wie es später Jean Calvin in Genf unternahm, ist sehr wohl fraglich. Aber der, wenn auch nur kurzfristige, Erfolg seines Wirkens (1498 wurde er als Ketzer hingerichtet) zeigte, dass auch in Italien, dessen religiöses Leben so oft der Oberflächlichkeit und des puren Formalismus bezichtigt wurde (und von frommen Fremden immer noch wird), eine Substanz vorhanden war, die aktiviert werden konnte, sobald sich erst in der Kirche der Wille durchgesetzt hatte, den Kampf mit der Reformation auch geistlich aufzunehmen.

Savonarola kann in großer Gesamtschau als ein Vorläufer der Reformation gelten. Denn er hatte natürlich auch gegen den moralischen Verfall der Kirche und gegen deren Verweltlichung gewettert, sowie gegen die Oberherrschaft des Papstes überhaupt. Als er von Alexander VI. (1492 – 1503) exkommuniziert worden war, appellierte er an das Urteil Gottes selbst, das war noch radikaler als der Appell an ein reformatorisch gemeintes Konzil. Auch Jeanne d’Arc hatte in dem Ketzerprozess, der ihr 1431 in Rouen aufgenötigt wurde, ihren göttlichen Auftrag als über der kirchlichen Hierarchie stehend verteidigt. Nach Mario Ferrara zeigte Savonarola noch kurz vor seinem Tode als Bußfertiger „eine radikale Vernichtung seiner selbst in der Unendlichkeit Gottes und ein liebendes Streben nach der Wiedergeburt des gesamten lebenden Körpers der Kirche“.

Noch ein Wort zu den damaligen „Humanisten“ (die Benennung stammt erst aus dem 19. Jahrhundert). Das waren die Philologen, die über den wiederbelebten antiken Texten brüteten. Sie verfielen, bei allem Verdienst um die Neuschaffung eines edlen lateinischen Stils, dabei oft in grammatikalische Quisquilien oder in sterile stilistische Nachahmung etwa von Livius und Cicero, wandten ihr Motto „Zurück zu den Quellen“ (ad fontes) aber auch auf den Text der Bibel und auf die alten Kirchenväter an. Das konnte Unannehmlichkeiten mit der Kirche nach sich ziehen. So kam Johannes Reuchlin (1455 – 1522) über seine Hebräisch-Studien zur Erschließung des Alten Testamentes in Freiheit gegenüber der amtlichen lateinischen Übersetzung in der „Vulgata“.

Der Gang „zurück zu den Quellen“ barg für die Amtskirche die Gefahr, dass ihre für verbindlich erklärte Tradition, die sich erst in all den Jahrhunderten nach dem Auftauchen der „Quellen“ gebildet hatte, in ihrer Berechtigung bezweifelt wurde. Das hatte man schon dem Jan Hus auf dem Konzil von Konstanz als Irrtum angerechnet, in der Formulierung der Konzilsväter: „Die kirchliche Obödienz ist eine solche gemäß der Erfindung der Priester der Kirche gegen die ausdrückliche Autorität der Schrift.“

Das geistige Kampfmaterial, das Luther zum Bruch mit der Papstkirche verwendete, lag schon länger bereit. Weltgeschichtliche Wirkung ist allerdings weniger eine Sache der Originalität, die Luther damit nicht einfach abgesprochen werden soll, als eine der definitiven Durchsetzung.

Luthers Eingriff in die Diskussion um den Ablasshandel begann von Anfang an, die päpstliche Autorität infrage zu stellen. Die Kirche begründete ihre Kraft, den Ablass zu erteilen, aus dem übergroßen Schatz der Gnade Christi, der Apostel und der Heiligen, der in sie als den „mystischen Leib Christi“ eingegangen war. Formuliert war diese Auffassung zum ersten Mal durch eine Bulle des Avignon-Papstes Clemens VI. vom Januar 1343 worden, der damit das 1350 bevorstehende Jubel-Jahr, das von der großzügigen Gewährung von Sündenablass lebte, untermauern wollte. Luther bestritt das im Grundsatz nicht, jedoch das Recht des Papstes, aus diesem Schatze auszuteilen. Die Hauptsache dabei sei die persönliche Reue. Das hatten auch die geschäftstüchtigsten Ablasshändler niemals geleugnet, aber Luther vertiefte das Thema, indem er sagte, über die Echtheit der Reue könne kein anderer entscheiden, nicht einmal der Sünder selbst. Da liegt der Gedanke zugrunde, dass der Einzelne seinem Gott unmittelbar gegenübersteht, der allein die Reue zutreffend beurteilt, womit der Weg offen wird zur Leugnung kirchlicher Vermittlungsfähigkeit und Vermittlungsnotwendigkeit zwischen Gott und dem Einzelnen. Das war die Axt an der Wurzel des Heils-Monopols der Kirche (siehe den Satz „extra ecclesiam nulla salus“ – das Heil ist nur innerhalb der Strukturen der Kirche zu erlangen). Thomas von Aquin hatte sich einst für das Recht des Papstes entschieden, den Gnadenschatz der Kirche auszuteilen. Die Kirche aber war nach Luther eine mystische Gemeinschaft der Gläubigen, an deren Schatz ein jeder ohne Weiteres Anteil habe. Das ist ein Hinweis auf eine spiritualistische Auffassung von Kirche, die der offiziellen Hierarchie schon immer missfallen hat, auch schon in den Äußerungen von Wiclif und Hus.

Da Luthers Standpunkt den Ablasshandel problematisierte, kam er dem Landesherren von Wittenberg entgegen, dem Kurfürsten Friedrich „dem Weisen“. Denn der befürchtete, ganz weltlich und zu Recht, dass damit die Finanzkraft seiner Untertanen geschmälert werde. Die auf der Sammlung von 1501 in seinen Landen zusammengebrachte Summe hatte er einbehalten und 1502 zur Gründung seiner Universität Wittenberg verwendet. Dass er selbst seinen Ehrgeiz in eine umfangreiche Reliquiensammlung setzte, die ebenfalls eine Quelle von Ablass sein konnte, stand auf einem anderen Blatt. Aber den Luther ließ er frei gewähren.

Dieser brachte zur Verbreitung seiner 95 Thesen für das allgemeine Publikum im März 1518 seinen „Sermon von Ablass und Gnade“ heraus. Der erlebte bis 1521 wenigstens 26 Auflagen – ein erstes Zeichen, dass Luther ein befähigter Schriftsteller war, der noch dazu den Nerv der Zeit traf, und dass der Erfolg der Reformation durch die Buchdruckerkunst ungemein gefördert wurde.

Rom hatte den Augustinerorden beauftragt, Luthers Ablassthesen genauer zu klären. Deshalb fand im April 1518 an der Universität Heidelberg unter Luthers Leitung eine Disputation statt, die ihm Gelegenheit gab, erneut seinen grundsätzlichen Standpunkt zu verkünden: Der Mensch erlangt das Heil nicht durch „gute Werke“, zu denen auch die Zahlung der Ablasssumme gehören würde, sondern allein durch seinen Glauben (sola fide), der ihm die rechtfertigende Gnade Gottes verschafft. Das beeindruckte besonders die Studenten und Magister, legte also den Samen für die weitere Ausbreitung von Luthers Gedankengut. Unter den Hörern waren nämlich auch unter anderen Martin Bucer(ius), der spätere Reformator in Straßburg und im Elsaß, und Johannes Brenz, der ab 1534 der Reformation im Herzogtum Württemberg und auch anderswo in Süddeutschland zum Durchbruch verhalf.

Am 30. Mai 1518 schickte Luther eine rechtfertigende Abhandlung an den Papst selbst, denn auch in Rom hatte man, wie von der mit Wittenberg konkurrierenden Universität Frankfurt an der Oder aus (1506 gegründet), gegen Luther geschrieben. Seine Epistel war im Ton gemäßigt. Er wolle sich den von der Kirche akzeptierten großen Lehrern (Thomas von Aquin, die Leuchte des Dominikaner-Ordens, war allerdings nicht darunter) unterwerfen, und auch den päpstlichen Dekreten. Im Sommer 1518 eröffnete Rom den Inquisitionsprozess gegen ihn, wohl mit der flankierenden Anregung des Kurfürsten Albrecht von Mainz, des Hohenzollern, der in Solidarität zu seinem Bruder, dem Kurfürsten von Brandenburg, und zu dessen neuer Universität Stimmung gegen Friedrich den Weisen, den wettinischen Konkurrenten, zu machen versuchte, da dieser Luther gewähren ließ.

Der wurde nach Rom vorgeladen, doch sein Kurfürst setzte es durch, dass er stattdessen kaiserliches Geleit zugesichert bekam und in Augsburg verhört wurde, durch den theologisch versierten Kardinal Cajetan (Tommaso de Vio aus Gaëta, bis 1518 Ordensgeneral der Dominikaner). Cajetan, der in der Theologie des Thomas von Aquin lebte und webte, forderte schlicht Widerruf, während Luther einen „herrschaftsfreien Diskurs“ erwartet hatte. Er machte sich beizeiten aus dem Staube und appellierte „an den besser zu informierenden Papst“. Cajetan verlangte weisungsgemäß von dem Kurfürsten die Auslieferung Luthers, oder zumindest dessen Ausweisung aus Sachsen-Wittenberg. Die Universität erteilte Luther auf Nachfrage Friedrichs des Weisen ein Unbedenklichkeitszeugnis, denn so weit war die Solidarisierung schon gediehen. Also lehnte Friedrich die Auslieferung und Ausweisung ab. Konnte er zugeben, dass seine nagelneue Universität einen Ketzer beherbergte? Luther legte nach, indem er sich nunmehr auf ein zukünftiges Konzil berief. Das roch doch etwas nach der Überordnung des Konzils über den Papst und konnte daher in Rom nicht anders als übel ankommen.

Aber die Kurie hatte zunächst für die Sache wenig Eifer, auch wenn Cajetan dem Kurfürsten gedroht hatte, man werde die Sache nicht fallen lassen. Am 9. November 1518 erging ein päpstliches Dekret, das die Berechtigung des Pontifex zum Ablass aus dem Gnadenschatz der Kirche heraus einfach wiederholte, ohne auf Luthers Gedanken einzugehen. Wie die Dinge in Deutschland mittlerweile standen, war das viel zu wenig.

Doch Leo X. trug Bedacht, den sächsischen Kurfürsten zu schonen. Denn bei der offenkundigen Hinfälligkeit Maximilians I. stand eine Kaiserwahl bevor. Der Papst wollte dabei keinen habsburgischen Sieger, denn in Italien stand bereits das Königreich Neapel unter spanisch-habsburgischer Herrschaft, die auch noch auf das Herzogtum Mailand als altes Reichslehen aspirierte, was den Kirchenstaat derart in die Zange genommen hätte, dass er unter habsburgische Abhängigkeit hätte fallen müssen. Das war ein altes Trauma der Päpste, das in dieser Form schon ihren Kampf gegen Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen bestimmt hatte. Also setzte Leo X. nach dem Tod Maximilians (Januar 1519) auf die Kandidatur des französischen Königs Franz I. (1515 – 1547), und hielt es für klug, Kurfürst Friedrich in Reserve zu halten, um die wahlberechtigten deutschen Kurfürsten dem Hause Habsburg, als dessen Kandidat Karl I. auftrat, König von Spanien, Herr der Niederlande und Enkel Maximilians, abspenstig zu machen. Währenddessen waren Friedrich und dessen Schützling Luther zu schonen.

Daraus wurde nichts. Friedrich nahm die insinuierte Kandidatur nicht an, und am 28. Juni 1519 wurde Karl gewählt. Damit fiel für Rom zwar die Schonung des Kurfürsten weg, aber es waren auch lange Monate vergangen, in denen der geschützte „Ketzer“ seine Publikumswirksamkeit in Deutschland noch mehr hatte zur Geltung bringen können.

Wenige Tage nach Karls Wahl, am 4. Juli, disputierte Luther öffentlich in Leipzig mit dem katholischen Theologen Johann Eck über das damals heikelste der kirchenpolitischen Themen: ob der Primat des Papstes aus der Bibel („Du bist Petrus, der Fels …“) hergeleitet werden könne oder ob er spätere menschliche Erfindung sei. Luther negierte die biblische Herleitung und sagte weiter: Die griechische Kirche und deren Kirchenväter, etwa Gregor von Nazianz und Basilius der Große, wüssten nichts vom Primat des Papstes, seien aber niemals zu Ketzern erklärt worden. Eck konterte: Der Primat sei auch von Wiclif und Hus geleugnet, von den Päpsten und den allgemeinen Konzilien, die doch vom Heiligen Geist erleuchtet seien, aber bekräftigt worden. Luther: Unter den Artikeln des Hus, die in Konstanz verdammt worden seien, gebe es auch einige unbedenkliche. Das ärgerte auch den streng katholisch gesonnenen Herzog Georg von der albertinischen Linie der Wettiner (Kurfürst Friedrich gehörte der ernestinischen Linie an), auf dessen Territorium sich Leipzig befand. Luther fragte sogar rhetorisch, womit man beweisen wolle, dass ein Konzil nicht irren könne. Dann durfte er allerdings auch nicht gegen den Papst an ein Konzil appellieren, wie er es nach dem Gespräch mit Kardinal Cajetan verkündet hatte; die hierarchischen Autoritäten waren für ihn abgetan.

Am 16. Juni 1520 erging daraufhin die päpstliche Bannbulle gegen ihn. 41 seiner Sätze wurden darin inkriminiert, falls er nicht innerhalb von 60 Tagen widerrufe, solle die weltliche Gewalt, die seiner habhaft würde, ihn nach Rom ausliefern. Doch die Universität von Wittenberg beschloss, die Bulle nicht zu veröffentlichen, und Kurfürst Friedrich lehnte sie ebenfalls ab.

Im Juni 1520, während in Rom die Bulle erging, hatte Luther seine Abhandlung „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ verfasst, Erstauflage 4000 Exemplare, für damalige Verhältnisse sehr hoch, nach zwei Wochen schon vergriffen. Der Inhalt war revolutionär: Alle Christen seien zum Priesteramt berufen, also nicht nur Schluss mit dem Sakrament der Priesterweihe, sondern generelle Aufhebung der Trennung zwischen Klerus und Laien, dem Lebensgesetz der Amtskirche. Alle waren aufgefordert, „des christlichen Standes Besserung“ in die Hand zu nehmen. Die Christen seien der Obrigkeit unterworfen, die zu ihrer (wegen der Erbsünde erforderlichen) Bändigung das Schwert führe. Die Institution des Papsttums darf mit beschränkten Kompetenzen, also ohne Primat und auch ohne Superiorität über das Kaisertum, bestehen bleiben. Landeskirchen sind zu bilden, die niederen Geistlichen sollen heiraten dürfen. Damit waren die weltlichen Instanzen des Reiches aufgerufen, die Sache Luthers in ihre Hand zu nehmen. So deutete sich bereits 1520 die enge Verbindung zwischen evangelischer Kirche und Staatsgewalt an.

Zweiter publizistischer Schlag, auf Lateinisch, Oktober 1520: „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“, ein Angriff auf die kirchliche Lehre von den sieben Sakramenten, wobei nur die Taufe, die Buße und die Eucharistie (Abendmahl) übrigblieben, denn nur die seien aus der Heiligen Schrift heraus zu begründen. Nachdem Papst und Konzil nicht mehr als Autoritäten galten, blieb nur noch die Bibel als Quelle der Wahrheit übrig. Diese Art von Zurückgehen „ad fontes“ wurde zu einem starken Appell an religiöse Ernsthaftigkeit.

Dritte Schrift aus demselben Jahr: „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, mit der bekannten typisch lutherisch-wirkungsvollen Formulierung: „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ Das bezeichnet eine Trennung des Lebens des Leibes von der Seele und ist daher ein Haupttext der spezifisch deutschen Kultur der Innerlichkeit (der Seele), die die Äußerlichkeit (den „Leib“, das Leben) gering achtet, weil es zum Seelenheil (sola fide!) auf die Innerlichkeit ankommt. Solche inwendige Religiosität hatte es im späten Mittelalter, angeregt von den großen Mystikern deutscher Zunge, prononciert gegeben: Man fasste sie unter dem Begriff der devotio moderna zusammen, der Gläubige huldigten, die mit der Welt in größtmöglichem Frieden leben wollten, um ihrem Lebensideal zu folgen: der Nachahmung und Nachfolge des sanftmütigen Christus. Dazu brauchten sie keine Papstkirche, und Luther hatte Sympathien für ihre Denkweise. Alle drei seiner Schriften bahnten den Weg für die weitere Entfaltung des Luthertums: den politisch-organisatorischen, den theologischen und – sagen wir – den mentalitären.

Mit Rom war auch auf diese Weise endgültig gebrochen. Am Morgen des 10. Dezember 1520 verbrannte Luther auf dem Schindanger vor den Toren von Wittenberg, nachdem die in der Bulle gesetzte Frist von 60 Tagen schon abgelaufen war, eben diese Bulle und päpstliche Dekretalen, Rechtsetzungen, die in Buchform zusammengefasst waren. Am nächsten Tag soll Luther gesagt haben: „Hoch vonnöten wäre es, dass der Papst, d. i. der Römische Stuhl samt allen seinen Lehren und Gräueln, verbrannt würde.“

Es war nun so viel von Luther die Rede, dass die Frage auftauchen mag: Wird hier nicht an einer Heldenlegende der Geistesgeschichte gewoben, nach dem Motto, dass Männer (was einzelne Frauen nicht ausschließen muss) die Geschichte machen? Der reißende Strom, in den sich die reformatorische Bewegung nach 1518 steigerte, ist in der Tat ohne Luther, dessen auch in der Öffentlichkeit wirksame Charakterstärke und konsequente Unbedingtheit, auch ohne dessen stilistisches Talent nicht denkbar. Er ist aber ebenso undenkbar ohne den, in zusammenfassender Verkürzung gesagt, gegen Rom oppositionellen Untergrund der Zeit in Deutschland, sowie ohne die gerade herrschende politische Konjunktur, und auch nicht ohne den neuartigen Buchdruck. Der Genius hatte seine Zeit gefunden, die Zeit ihren Genius. Siehe auch Goethe, Faust II, 1. Akt, Mephistopheles in der kaiserlichen Pfalz: „Wie sich Verdienst und Glück verketten, das fällt den Toren niemals ein …“

Kapitel zwei:
Die Reformation behauptet sich
Kaiser Karl V.

Da Luther nicht widerrufen hatte, wurde er am 3. Januar 1521 exkommuniziert. Kurfürst Friedrich hielt aber weiter zu ihm und setzte sich für ihn auch bei Karl V. ein, dem frisch erwählten „Römischen Kaiser“, wie dieser sich nannte. Am 27. Januar 1521 wurde zu Worms des Kaisers erster Reichstag eröffnet. Karl besaß das Königreich Spanien, das Königreich Neapel und die gesamte habsburgische Erbschaft im Reichsverband: die Niederlande, Luxemburg, die Freigrafschaft Burgund, Länder am Oberrhein und rund um Basel, Tirol, Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Kärnten und Krain. Er sprach nur Spanisch und Französisch, Deutsch nicht. Die Erwartungen an ihn waren schier unermesslich. In Spanien wurde er als direkter Nachfolger des politischen Urvaters der abendländischen Christenheit, Karls des Großen, begrüßt. Er würde die westliche und östliche Christenheit wieder vereinigen, damit sich das Wort des Johannes-Evangeliums (10,16) erfülle: „[…] und wird eine Herde und ein Hirte werden“. Sein Mentor und Großkanzler Mercurino Gattinara suggerierte ihm, er habe den Auftrag zur Weltherrschaft, und wies ihm gar die Rolle des Kaisers der Endzeit zu, wie sie in apokalyptischen Visionen des Mittelalters vorgesehen war. Der Tag der Reichstagseröffnung galt als der Todestag Karls des Großen (der starb aber genau am 28. Januar 814).

Was als ein Nachklang des mittelalterlichen Universalismus daherkam, hatte tatsächlich durch die unerhörte Machtansammlung des Hauses Habsburg, die die letzten Jahrzehnte gesehen hatten, eine gewisse neue, materiell unterstützte Plausibilität gewonnen. Außerdem wurden gerade große Teile der von Kolumbus ab 1492 entdeckten „Neuen Welt“ der spanischen Krone unterworfen, mit einem ungeheuren Ertrag an Silber und Gold, der in die europäische Politik investiert werden konnte.

Wir wissen jedoch, dass gerade die Herrschaft Karls V. (bis 1556) das Auseinanderbrechen der westlichen Christenheit brachte. Des Kaisers Bestreben musste es lebenslang sein, dies zu verhindern, denn eine universale Herrschaft brauchte nach damaligem Verständnis eine universale Glaubenseinheit, da die Autoritäten von Kaiser und Papst seit Karl dem Großen eng aufeinander bezogen waren. Die Kaiserwürde war auch eine sakrale Größe. Karl V. hat sich der Sicherung der Glaubenseinheit im Abendland mit großem Bemühen gewidmet, teils politisch taktierend, teils in kriegerischer Aggressivität. Dass er am Ende scheiterte, lag nicht nur an der unbezwingbaren Glaubensstärke der sich immer mehr entfaltenden evangelischen Welt, sondern auch an den vielen Konflikten, die er sich eben dadurch zuzog, dass seine Herrschaftsinteressen fast ganz Europa, das Mittelmeer und den Atlantik umfassten.

Die evangelisch gewordenen Reichsfürsten waren die eine Potenz, die ihm widerstand. Diese war stets in taktischem Zusammenhang mit den beiden anderen mächtigsten Widersachern des Kaisers zu sehen, dem König von Frankreich und dem osmanischen Sultan. Frankreich kämpfte gegen die Umklammerung durch habsburgische Territorien, die Sultane waren sich tendenziell die Welteroberung schuldig, und neben der Wahrung der Glaubenseinheit bestand die heiligste Pflicht des Kaisers darin, die Christenheit gegen den Ansturm der „Ungläubigen“ zu schützen. Karl trug über alle drei Siege davon, aber sie blieben stark genug, um die Revanche nicht aufzugeben und ihn dadurch zu hindern, die Idee von der Universalherrschaft mit praktischem Leben zu erfüllen.

Reichstag zu Worms 1521

Der Reichstag zu Worms 1521 war ein Musterbeispiel dafür, wie sich damals im Reich Politik und Religion gegenseitig konditionierten. Karl hatte ein gewisses Interesse daran, die von Luther ausgehende Bewegung, die bereits begonnen hatte, Massencharakter anzunehmen, nicht von vornherein zu verdammen. Nach dem Vorbild kaiserlicher Ketzergesetzgebung, die auf Friedrich II. von Hohenstaufen zurückging, hätte er eigentlich die Wittenberger Neuerer nach erfolgter päpstlicher Exkommunikation dem Scheiterhaufen übergeben oder ihnen ihre blasphemische Zunge herausreißen lassen, zumindest die Reichsacht aussprechen müssen. Es war keine Frage, dass er sich als Verteidiger der Kirche fühlte und das ganze Wittenberger Wesen verabscheute – weniger aus theologischen Gründen, von denen er nichts verstand, als infolge seines herrschaftlichen Auftrages zur Wahrung der Einheit der Glaubensgemeinschaft.

Aber Kurfürst Friedrich stellte ihm vor Augen, dass dieser Luther zuerst einmal angehört werden müsse. Er dürfte ihm gesagt haben, hier sei § 22 seiner Wahlkapitulation von 1519 einschlägig, eines Instruments, mit dem die Kurfürsten versucht hatten, dem von ihnen gewählten Kandidaten die ihnen genehmen Beschränkungen für sein Handeln im Reich aufzuerlegen: „Wir sollen […] keins wegs gestatten, daß nu hinfüro jemants hoch oder nider Stands, Churfürst, Fürst oder ander on Ursach, auch unverhort in Acht und Aberacht gethan […] werde […].“ Karl brauchte aber Friedrich den Weisen, da er ihm als besondere Vertrauensfigur für die Einrichtung eines aus deutschen Autoritäten bestehenden „Reichsregiments“ galt, das gemäß der Wahlkapitulation von 1519 zu bestellen war. Denn Karl musste bald nach Spanien zurückeilen, und das auf zunächst unbestimmte Zeit.

Des Kurfürsten Stellungnahme für Luther akzeptierte Karl auch deshalb, weil er damit den Papst unter Druck zu setzen gedachte. Der nämlich hatte in dem sich abzeichnenden Konflikt Karls mit dem französischen König Franz I. über den Besitz von Mailand und die Vorherrschaft in Italien Sympathien für Frankreich gezeigt. Denn wie Frankreich sich ringsum bedroht fühlte, so auch der Papst in seinem Kirchenstaat in der Mitte Italiens, sobald die Kaiserlichen im Norden Mailand und im Süden Neapel kontrollierten. Zudem war Luther in Deutschland inzwischen so populär geworden, dass die Stimmen nicht fehlten, die dem Kaiser einen Bürgerkrieg an die Wand malten, wenn er gegen Luther scharf vorginge.

Karl versprach Luther also freies Geleit, wenn er nach Worms komme, ausgedehnt auf drei Wochen nach seiner Abreise, und kam auch nicht in die Verlegenheit, es brechen zu müssen oder es fürstlichen Heißspornen aufzuopfern, obwohl er am Ende des Reichstags dann doch die Reichsacht über ihn aussprach. Er hatte eine Menge anderer Sorgen in Italien und Spanien, worunter anschließend der Nachdruck, den er auf die Vollstreckung der Reichsacht legte, sehr litt. Mit der Reichsacht hatte er dem Papst eine Konzession gemacht und ihn auf seine Seite gegen Frankreich geschoben. Das kostete ihn aber bekanntlich nichts, da Kurfürst Friedrich Luther bei dessen Rückreise aus Worms auf die sichere Wartburg entführen ließ.

Es kam für Luther nur zu einer Anhörung. Man fragte ihn, ob er diese und jene Schriften verfasst habe und ob er noch zu den darin enthaltenen Auffassungen stehe. Luther erklärte, er könne nur das widerrufen, was man ihm als im Gegensatz zur Heiligen Schrift behauptet nachweisen würde. Dabei soll er abschließend gesagt haben: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen.“ Es war eine der Charakterleistungen, mit denen er sich als wichtigste Figur des religiösen Umbruchs etablierte, sozusagen eine historisch fruchtbare Sturheit.

Am Tag nach Luthers Anhörung, dem 19. April 1521, verlas Karl vor den Fürsten eine von ihm selbst verfasste Erklärung. Darin sprach er von der ihn verpflichtenden Kraft der kaiserlichen Tradition. Man müsse der Tradition auch in Sachen des Glaubens folgen „und besonders dem, was angeordnet wurde durch meine besagten Vorfahren, sowohl auf dem Konzil von Konstanz als auch auf anderen“. Karl nahm für sich, für die weltliche Gewalt, in Anspruch, auch in geistlichen Dingen mitzureden, da er diese Materie seinem übergreifenden kaiserlichen Ordnungsauftrag unterwarf. Indem er als Kaiser religiöse Fragen nicht der Kirche überließ, sondern seiner Politik zu unterwerfen versuchte, trug auch er in großem historischem Zusammenhang zu dem Säkularisierungs-Schub der Neuzeit bei, der gerade aus der nun beginnenden Spaltung der Christenheit heraus entstand.

Der erstaunliche Nuntius

Um die Jahreswende 1522/23 fand in Nürnberg ein Reichstag statt. Auf dem sprach Francesco Chieregati, der Nuntius des als Nachfolger Leos X. gewählten Papstes Hadrian VI., vor den Fürsten eindringliche Worte. Weniger erstaunlich war, dass er die Vollziehung der Acht gegen Luther nachdrücklich einforderte, mit der Rhetorik, die dem Entsetzen vor der drohenden Spaltung der Christenheit entsprach. Diese Lutheraner wollten die weltliche Autorität zerstören, nachdem sie die geistliche zerstört hatten.

Aber, und das war aufsehenerregend, und entsprang dem unerhörten Eifer Hadrians VI.: Die aktuelle Verwirrung entspringe hauptsächlich den Sünden der Priester und Prälaten. Beim Heiligen Stuhl seien schlimme Missstände eingerissen, und so sei die Krankheit vom Haupte zu den Gliedern herabgestiegen. Dagegen wolle der Papst mit allen Mitteln ankämpfen, damit der römische Hof sich reformiere, was er desto eher tun würde, als er sehe, dass alle Welt dies so eifrig ersehne.

Die Antwort der Fürsten zeigte, dass zwischen ihnen und der Kurie kein Vertrauen bestand. Hatte der Nuntius gedacht, mit dem Versprechen auf kuriale Besserung dem Kampf gegen die beginnende Reformation Nachdruck verleihen zu können, denn damit würden die verlorenen deutschen Schafe wieder in die päpstliche Herde zurückgeführt, so drehten die Fürsten den Spieß um: Wenn die römische Verderbnis zugegeben werde, dann könne man ja wohl nicht diejenigen verfolgen, die den Finger darauf gelegt hätten. Zu einer Verpflichtung, die Reichsacht nun endlich auszuführen, kam es also nicht.

Der folgende weitere Nürnberger Reichstag von 1524 befand auch nur, die Reichsacht sei zu vollstrecken, „soweit möglich“. Gleichzeitig erhob er die schon länger vorhandene Forderung, ein Konzil einzuberufen, durch den Papst mit kaiserlicher Bewilligung, und zwar in Deutschland.

Ein Konzil, das war für den neuen Papst Clemens VII. (1523 – 1534) geradezu die Pest. Die Deutschen verlangten dabei auch die Teilnahme von Laien, wie es in Konstanz 1414 und in Basel 1431 gewesen war. Dazu noch die Wahrscheinlichkeit, dass sie auf dem Konzil reformatorische Standpunkte geltend machten!

Der Kaiser im fernen Spanien untersagte es aufs Schärfste. Er hatte sich nicht zu einem „Reichsregiment“ für seine Abwesenheit herbeigelassen, damit dieses ihm seine wesentliche Aufgabe entwand, die Einheit der Christenheit zu wahren. Der Vorschlag zeugte aber immerhin von nationalem Selbstbewusstsein, wie es bei den Tschechen im Unterschied dazu erst nach der Einberufung des Konzils von Konstanz an Kraft gewonnen hatte. Karl V. war seinerseits nicht in der Lage, dem Papst ein Konzil aufzuzwingen, da er im Krieg mit Frankreich befangen war. Ob damit eine Chance vertan wurde, die drohende Kirchenspaltung in den Griff zu bekommen, muss der Spekulation überlassen werden.

Hinter diesen Gefechten in der hohen Politik stand die Dynamik einer anscheinend unaufhaltbaren religiösen Bewegung, die natürlicherweise auf die Politik zurückwirkte. War die Autorität der Kirche infrage gestellt, dann stand auch die weltliche Ordnung, angesichts der herkömmlichen Verzahnung beider, zur Disposition. Nuntius Chieregati hatte recht gehabt. Es dient zur Erklärung der Durchschlagskraft der lutherischen Bewegung, dass ihre Opposition gegen eine der beiden etablierten Mächte, die Kirche, auch das Kaisertum, obwohl Luther denkbar weit davon entfernt war, es infrage zu stellen, neue Herausforderungen stellte. Karl V. hat sich dieser deutschen Thematik zu Beginn der Reformation überhaupt nicht ernsthaft angenommen; doch so fraglos monarchisch waren damals die Zeiten, dass ihn das keinesfalls das Amt kostete.

Hutten und Sickingen

In der deutschen Öffentlichkeit hatte seit dem hohen Mittelalter schon immer ein anti-römischer Affekt gewirkt, der nun auch publizistischen Widerhall fand. Da war der fränkische Adlige und Literat Ulrich von Hutten, der humanistische Studien betrieb, den Kaiser Maximilian I. zum poeta laureatus beförderte und dessen wortgewaltiger und gedruckter Widerwille gegen die römische Kirche sich zu nationaler Eindringlichkeit steigerte.

Hutten war froh, in dem Reichsritter Franz von Sickingen einen Gesinnungsgenossen zu finden. Der war zwar ein Feldhauptmann des Kaisers, hatte Luther aber nach dessen Auftritt in Worms zu sich auf seine Ebernburg (bei Bad Kreuznach) eingeladen, um ihn vor allfälliger Gefangennahme zu bewahren. Luther hatte gut daran getan, diese Einladung abzulehnen und sich stattdessen von den Leuten seines Kurfürsten Friedrich entführen zu lassen. Denn Franz von Sickingen gehörte zu dem vielfach frustrierten Stand der Reichsritter: Herren mit geringem Grundbesitz auf ihren Burgen, die sich der Vereinnahmung durch die Staatsgewalt der nachbarlichen Fürsten schlecht und recht erwehrten.

Der Ritterstand sympathisierte nur wenig mit der Reformation. Sickingen aber nahm sie sehr ernst, weshalb Ulrich von Hutten dessen Ebernburg als „Herberge der Gerechtigkeit“ besang. Leopold von Ranke steigert an dieser Stelle seine auch sonst erlesene Prosa: „In der Tat, es wäre kein schlechter Bund gewesen, wenn der Mönch, den die Nation wie einen Propheten verehrte, seinen Wohnsitz bei dem gewaltigen Rittersmann genommen und ihn mit der Macht seines Wortes unterstützt hätte.“ Doch dann: „Aber Luther hatte den großen Sinn, sich von allen politischen Verbindungen fernzuhalten, keine Gewalt versuchen, einzig der Macht der Lehre vertrauen zu wollen.“

Franz von Sickingen scheiterte schnell. Er tat sich mit einem nicht unerheblichen Teil der Reichsritterschaft zusammen und begann, Trier zu belagern, die Residenz des von ihm gehassten „Pfaffen“, des dortigen geistlichen Kurfürsten. Die ritterliche Hilfe kam nicht, Sickingen musste sich auf seine Burg Nanstein zurückziehen, wurde von dem belagernden Fürstenheer zusammengeschossen und kam selbst um (7. Mai 1523).

Der leidige Bauernkrieg

Es war bedrohlich für die reformatorische Bewegung, dass sich politische und soziale Strömungen auf sie beriefen und damit Luthers Wort von der inneren Freiheit eines Christenmenschen auf die öffentliche Sphäre übertrugen, damit reine Lehre und politische Ordnung zur Übereinstimmung gelangten. Viel elementarer als bei Sickingen machte sich diese Tendenz im großen deutschen Bauernkrieg (1524/25) geltend, der den „gemeinen Mann“, worunter überwiegend die zu den Waffen greifenden Bauern zu verstehen waren, besonders in Schwaben, im Elsass, in Franken und in Thüringen zur Bildung von großen Heerhaufen hinriss.

Im März 1525 kamen in der kleinen Reichsstadt Memmingen, derer sich die Bauern bemächtigt hatten, die „Zwölf Artikel“ heraus, die die bäuerlichen Forderungen übersichtlich bündelten. Der antiklerikale Effekt trat auch hier hervor, da die Bauern neben ihren weltlichen fast noch mehr ihre geistlichen Herren aufforderten, ihnen ihre „alten Rechte“ zurückzugeben, die durch feudale Bedrückung beschnitten worden waren (was schon unter Kaiser Maximilian I. zu regional begrenzten Unruhen geführt hatte). Da hieß es zum Beispiel, dass es „unbrüderlich“ sei „und dem Wort Gottes nicht gemäß, dass der arme Mann nicht Gewalt hat, Wildbret, Geflügel und Fische zu fangen“. Auch: Rückgabe der Wälder an die ursprünglichen Besitzer, die Gemeinden, zur Versorgung mit Bau- und Brennholz, die Frondienste reduzieren „allein nach dem Laut des Wortes Gottes“, die Pachtgebühren verringern, und was an Beschwerden im bäuerlichen Alltag noch sein mochten.

Neu war, dass man sich zur Schaffung neuer Gerechtigkeit ausdrücklich auf das Wort Gottes berief, als auf das ewige Gesetz, das auch in den irdischen Angelegenheiten gelten sollte. Die Anrufung dieser Autorität wäre wohl ohne das Bestehen Luthers auf der Heiligen Schrift als oberster Verbindlichkeit nicht möglich gewesen. So wurde die Abschaffung der Leibeigenschaft gefordert, die „zu Erbarmen“ sei, „angesehen dass uns Christus alle mit seinem kostbarlichen Blutvergießen erlöst und erkauft hat, den Hirten gleich wie den Höchsten, keinen ausgenommen. Darum erfindet sich mit der Schrift, dass wir frei sind und sein wollen.“ Die Gemeinden sollen das Recht haben, ihren Pfarrer frei zu wählen. „Der Pfarrer soll das Evangelium lauter und klar ohne allen menschlichen Zusatz predigen, da in der Schrift steht, dass wir allein durch den wahren Glauben zu Gott kommen können.“

Die oben auszugsweise wiedergegebenen Forderungen waren revolutionär nicht ihres Inhaltes wegen, sondern wegen ihrer Legitimierung durch die Heilige Schrift, wie die Bauern sie eben verstanden. Den Rekurs auf das göttliche Recht hatten schon Wiclif und die Hussiten vertreten. Das verletzte „alte Recht“ war nicht etwa wiederherzustellen, sondern eine neue, die „göttliche“ Gerechtigkeit sollte etabliert werden. Brüderliche Liebe und der „gemeine christliche Nutzen“ waren der Leitstern einer besseren Gesellschaftsordnung, die die Vordenker der bäuerlichen Bewegung anstrebten und die man in ihren Einzelheiten nicht mehr recht aus dem Evangelium herleiten konnte.

Mit der Forderung nach gewählten, redlichen Predigern ging die nach Abschaffung der Klöster und Stifte einher, der Adel sollte seine Privilegien verlieren, wenn auch Grundeigentümer bleiben. In Tirol und Salzburg, wo ebenfalls Unruhen ausgebrochen waren, sollten die Herrschaftsrechte des Adels auf den Erzbischof übergehen, doch war gleichzeitig den Gemeinden und auch den Städten eine kräftige kommunale Autonomie zu gewähren. Es machten auch Vorstellungen die Runde, dass in größeren Territorien ein landständisches Regiment an die Seite des Fürsten treten oder diesen sogar einsetzen sollte, wie im Bistum Bamberg und im Herzogtum Württemberg – eine verfassungsmäßige Aufwertung und Absicherung des „gemeinen Mannes“ also.

Die „Christliche Vereinigung“ in Oberschwaben gab sich eine Bundesordnung, eine Eidesformel und eine Predigt- und Landesverordnung – Staatsaufbau von unten anstatt, wie herkömmlich, von oben, und die geistlichen Fürsten hätten in diesem keinen Platz mehr haben dürfen. Sonstige Obrigkeiten wurden durchaus respektiert. Denn die Obrigkeit war nach dem Römerbrief des Paulus (13,1) durchaus hinzunehmen, sofern sie sich – dies die aktuelle Auffassung anno 1525 – zur göttlichen Gerechtigkeit gemäß der Heiligen Schrift bekannte. Tat sie das nicht, konnte eine Pflicht zum Widerstand gegen sie entstehen, gemäß dem üblichen biblischen Gegenzitat zu dem Römerbrief, das aus Apostelgeschichte 5,29 zu entnehmen war: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Damit wurden die Pforten zu einer veritablen Revolution sichtbar. Der Kaiser sollte der Oberherr bleiben, aber im dergestalt fortbestehenden Heiligen Römischen Reich waren dem „gemeinen Mann“ feste konstitutionelle Rechte einzuräumen. Solche Überlegungen, die ebenso wenig wie die Memminger Zwölf Artikel zum allgemein verbindlichen Gut der gesamten Bewegung wurden, waren nicht schlechthin utopisch. Aber sie gingen unter im kurzen Krieg der miserabel ausgerüsteten Bauernhaufen gegen die professionellen Landsknechtstruppen der Status-quo-Mächte, der Fürsten, Bischöfe und der Reichsstädte. Zu Aberzehntausenden wurden die Bauern abgeschlachtet, im September 1525 war Schluss. In den Bistümern Würzburg und Bamberg nutzten die Sieger die Gelegenheit, um auch Anhänger Luthers hinzurichten, die mit dem Bauernaufstand nachweisbar nichts zu tun gehabt hatten. In Schwaben und Franken wurden vierzig evangelische Prediger aufgehängt.

Luther hatte die Zwölf Artikel abgelehnt, weil da soziale Forderungen, wie legitim auch immer an sich, als Glaubensartikel daherkamen. Das Gericht über frevelhafte Obrigkeiten sei Sache Gottes, nicht der Menschen. Darin war sich Luther mit der Mehrheit der evangelischen Theologen einig. Von altgläubiger und Status-quo-Seite wurde der Vorwurf erhoben, Luther und die Seinen hätten die Bauern aufgehetzt. Der große Humanist Erasmus von Rotterdam war subtiler, aber ebenso verdammend: Der Bauernkrieg sei die logische Folge von Luthers Bewegung. Erzherzog Ferdinand, des Kaisers Bruder und späterer Nachfolger, der dessen Geschäfte in Deutschland besorgte, sprach vom Bauernkrieg schlicht als von der „lutherischen Sache“.

Das veranlasste Luther zur Selbstverteidigung in der Form des Angriffs, zu seiner scharfen Schrift vom Mai 1525: „Auch Widder die reubrischen und mördischen rotten der andern bawren.“ Er ließ seinem starken polemischen Temperament die Zügel schießen: „Steche, schlage, würge hier, wer kann!“ Hinter solcher Ausfälligkeit stand jedoch seine Absicht der geistigen Erneuerung der Religion, die durch politische Radikalisierung nur verlieren konnte.

Sein klassischer Gegenspieler in dieser Auffassung war der Prediger Thomas Müntzer aus Stolberg im Harz, weshalb beide sich in gegenseitigen Schmähreden nichts schuldig blieben. Müntzer ging vom nahenden Ende der Welt aus. Das tat auch Luther, nach Paulus, 1. Thessalonicherbrief 5,2 – 3: „Denn ihr selbst wisset gewiss, dass der Tag des Herrn wird kommen wie ein Dieb in der Nacht.“ Aber er reagierte auf diese Ungewissheit mit Ergebung: „Wenn ich wüsste, dass morgen der Jüngste Tag wäre, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen“, soll er gesagt haben. Er hat ja auch im Juni 1525 geheiratet, als die Massakrierung der Bauern, deren Krieg man nach damaliger Mentalität als Vorboten des Jüngsten Gerichts auffassen konnte, immer noch andauerte, und damit ein Zeichen gesetzt, auch in apokalyptisch sozusagen verdächtiger Zeit menschliche Demut angesichts des Unerforschlichen zu üben.

Thomas Müntzer lebte jedoch in dem Glauben, die Menschheit auf das kurz bevorstehende Jüngste Gericht besonders vorbereiten zu müssen. Der Antichrist herrschte, die im Pfuhl der Sünde versunkene Obrigkeit, so Müntzer. Die Herrschaft des Antichristen war nach mittelalterlichen Vorstellungen, die Müntzer teilte, der Vorbote des Jüngsten Tages. Also mussten die Auserwählten Gottes sich vereinigen, um dem Weltenrichter geordnet gegenüberzutreten. Der nur äußerliche Kult der Altgläubigen war dazu ebenso untauglich wie die lutherische Bewegung, denn die klammerte sich an die Worthülsen von Bibel und Predigt.

Wenn die Obrigkeit, was sie Müntzer gegenüber in der Gestalt des Herzogs Georg von Sachsen ablehnte, am Ziele der Sammlung der Auserwählten, der die Ausrottung der Gottlosen parallel zu laufen hatte, nicht mitwirken wollte, war sie ihrerseits auszurotten. Für Müntzer waren die Thüringer Bauernhaufen die berufenen Werkzeuge Gottes, um die uneinsichtige Obrigkeit rechtzeitig vor dem Weltenende über die Klinge springen zu lassen. Eine schärfere weltliche Instrumentalisierung von Religion zur Gewinnung des apokalyptisch verstandenen Heils lässt sich nicht denken. Müntzer hetzte die militärisch unbedarften Bauern geradezu in den Tod gegen das Heer der Fürsten (Schlacht von Frankenhausen, 15. Mai 1525), weil er in seinem spiritualistisch hochgepeitschten Predigen die Beziehung zur Realität verloren hatte. Das war ein schlimmeres Vergehen als Luthers Invektive gegen die aufrührerischen Bauern.

Luther und die Obrigkeit

Das Schauerdrama des Bauernkriegs gibt Anlass, Luthers Verhältnis zur Obrigkeit vor dem Hintergrund seiner religiösen Überzeugungen, aber auch des Bedürfnisses, seiner Bewegung einen dauerhaften Halt zu geben, eingehender zu erörtern. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Es blieb ihm, politisch gesehen, nichts anderes übrig, als sich auf die reale Fürstenmacht im Reich zu stützen, nachdem ausschließlich der sächsische Kurfürst ihn vor dem Ketzertod bewahrt hatte. Um die Territorialfürsten kam in Deutschland noch bis 1918 niemand herum. Den Kaiser konnte Luther nicht als Schutzherrn nehmen, denn der musste in seiner Altgläubigkeit verharren.

Die Problematik dabei ist, dass Luther wegen seiner Haltung als „Fürstenknecht“ abgestempelt wurde, als ein bleierner Konservativer, wenn nicht gar Reaktionär – als ob er um 1525 schon an die Französische Revolution und an die moderne Demokratie hätte denken können! Hätte Luther sich verschwärmt wie Thomas Müntzer oder andere Anarchoide aus seiner Gefolgschaft, die er im März 1522 in Wittenberg dämpfen musste, z. B. seinen Anhänger Andreas Karlstadt, dann wäre seine Bewegung eine Episode geblieben wie einst diejenige der aggressiven Hussiten.

1523 brachte Luther die Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ heraus. Die Fürsten kommen, unter dem Zeichen der Gerechtigkeit betrachtet, dabei denkbar schlecht weg. Dann entwickelt der Autor das, was seine Zwei-Reiche-Lehre genannt wird und was aus der „Freiheit eines Christenmenschen“ heraus entwickelt ist, sowie aus des heiligen Augustinus, des Ordenspatrons Luthers, Schema von civitas terrena, civitas Dei und der Schnittmenge beider auf Erden, der civitas permixta. Die wahrhaft Gläubigen gehören zum Reich Gottes, die des weltlichen „Schwertes“ als einer disziplinierenden Zwangsgewalt nicht bedürfen, weil sie ohnehin das Gute tun. Das Reich Gottes besteht aber auf Erden nicht, sondern es besteht aus Menschen, die zum Bösen geneigt sind, die daher „unter das Schwert geworfen“ sind. Das Reich Gottes und das der Welt sind einander zugeordnet, wobei die Welt nicht nach dem Evangelium regiert werden kann, dieses aber den Auftrag des weltlichen Reiches (oder Regiments) bestimmt und auch begrenzt. Indem das weltliche Regiment für Ruhe und Ordnung sorgt, schafft es auch die Bedingungen zur Verkündigung des Evangeliums. Das gemahnt an den alten Gedanken, Gott habe die Bildung des weltumspannenden Römischen Reiches gefördert, damit in diesem Einheitsraum die christliche Botschaft für alle Erdenbewohner desto besser Fuß fassen konnte.

Luther geht von einer Trennung des weltlichen und des religiösen Bereichs aus, bei Inpflichtnahme des weltlichen. Daher hat Luther sich die Freiheit genommen, seinen zeitgenössischen Fürsten auch mal ins Gewissen zu reden, und die evangelische Amtskirche tut das der aktuellen „Obrigkeit“ gegenüber mitunter noch heute.

Der Vorwurf, die Zwei-Reiche-Lehre diene der Abkoppelung der Politik von der Moral, tut also den Intentionen ihres Urhebers Unrecht an. Sofern aber die evangelischen Amtskirchen sich nach Luther in der Praxis als obrigkeitshörig gezeigt haben, wird behauptet, dieser habe schließlich den Weg dazu gewiesen. Denn auf der einen Seite stand die sich immer mehr konsolidierende Macht des neuzeitlichen Staates, der seine Zwecke autonom setzte, und zwar recht weit über das quasi nur defensive „Schwert“ gegen die der Erbsünde entsprossene Bosheit seiner Untertanen hinaus – und auf der anderen Seite nur der wohlmeinende Pastor auf der Kanzel. So mussten Luthers Vermahnungen an die Obrigkeit der unvorhersehbaren Machtsteigerung dieser Obrigkeit gegenüber einen schweren Stand haben. Wer daraus herauskonstruiert, dass Luther am Beginn der typisch deutschen Untertanen-Mentalität stehe, die schließlich im „Dritten Reich“ ihre schlimmste Konsequenz gefunden habe (willkürliche historische Zwischenglieder: Friedrich II. und Bismarck), der ideologisiert. Er vergewaltigt schlicht und einfach die Wirklichkeit, treibt Agitation. Denn der Kausalitäten in der deutschen Geschichte, die sich zwischen Luther und Hitler zusätzlich einschieben, sind so viele und so gewichtige, dass deren bruchlose Verknüpfung auf nichts als auf einen Denkfehler hinausläuft.

Luther hat keine Soziallehre ins Auge gefasst, sonst hätte ihn die Thematik des Bauernkrieges nach 1525 zu weiteren Reflexionen angeregt; er lebte eben in einer Ständegesellschaft, die noch Jahrhunderte von der Idee des Sozialstaates entfernt war. Es ist sinnlos, ihm das Fehlen eines Bewusstseins vorzuwerfen, das er unmöglich haben konnte. Die Vergangenheit ist nicht bloß der Misthaufen, der zur Düngung zeitgenössischer Vortrefflichkeit aufgeschüttet worden ist.

Luther ist auch vorgeworfen worden, er glaube, dass seine subjektive Auffassung von religiösen Dingen zutreffender sei als all die Weisheit, die die Kirche in mehr als einem Jahrtausend angesammelt hatte. Außerdem: War es nicht eine Illusion, zu glauben, das Wort Gottes in der Bibel bedürfe keiner weiteren Interpretation, eine Vorstellung, die hinter den zeitgenössischen Forderungen zu stehen scheint, wenn dort von der „lauteren“ und „klaren“ Verkündigung „ohne menschlichen Zusatz“ die Rede ist? Die Juristen wussten damals schon lange, dass so gut wie jeder Gesetzestext eines Kommentars bedarf. Die Evangelischen würden nicht lange ohne das Element auskommen, das sie bei den Altgläubigen als „Tradition“ ablehnten.

Luther und die Freiheit

Das Stichwort der subjektiven Auffassung, der Lokalisierung der Rechtfertigung im höchstpersönlichen Gewissen (mit unverzichtbarer göttlicher Hilfe!), leitet über zur positiven Wertung Luthers als eines kulturgeschichtlich mächtigen Bringers von Freiheit, als eines Vorläufers der abendländischen Aufklärung. Für Georg Wilhelm Friedrich Hegel war Luthers Subjektivismus eine Weichenstellung: „Das Geschäft der Geschichte ist nur, dass die Religion als menschliche Vernunft erscheine, dass das religiöse Prinzip, das den Herzen der Menschen innewohnt, auch als weltliche Freiheit hervorgebracht werde.“ Nach Hegel’scher Auffassung ist die Geschichte eine dialektisch zu verstehende Entfaltung Gottes als des „Weltgeistes“, die mit dem Zielpunkt des Endes der Geschichte als einer endgültigen Ausfaltung der Harmonie in Gott (bzw. dem Weltgeist) versehen ist. Der Geist erkennt auf diesem Weg sich selbst immer besser, um es simpel auszudrücken. Da war das von Luther installierte Selbstbewusstsein, das keine Rücksicht mehr auf die überpersönlichen Vorgaben der etablierten Kirche nahm, ein wichtiger Schritt in der Selbsterkenntnis des von den Päpsten geknechteten Weltgeistes, der nach Hegels optimistischer Auffassung nicht nur chronologisch, sondern auch qualitativ fortschreitet.

Es ist klar, dass ein Katholik so nicht philosophiert hätte, auch wegen des Unterschiedes zwischen der Statik katholischen dogmatischen Denkens und der unbekümmert unorthodoxen Geist-Bewegtheit des Protestanten Hegel.

Die „Freiheit“ im Verständnis Luthers war ganz klar an religiöse Bezüge gebunden, keine etwa bei uns durch das Grundgesetz garantierte bürgerliche Freiheit ohne religiöse Voraussetzungen. Etwas in dieser säkularen Art entsprach nicht Luthers Vorstellungswelt. Dass er trotz der Einschärfung ernsthafter Frömmigkeit zum Katalysator einer für die Neuzeit entscheidenden geistigen Freiheit wurde, wird uns später noch beschäftigen. Zunächst ist genauer zu beobachten, wie er seine der Sache nach neue Kirche, auch wenn er aus religiösem Gewissen glaubte, nur die unverfälschte, wahre „alte“ Kirche wieder herzustellen, organisatorisch in der politischen Welt vertäute. Seine religiöse Schau ging einher mit weltlichem Realismus, der ins Konservative schlug, denn da ließ sich mehr und Dauerhaftes gestalten – wozu man als Beleg nicht einmal die Gegen-Figur des Thomas Müntzer braucht.

Die Reformation breitet sich aus

Voraussetzung dafür, dass die Institutionalisierung erforderlich wurde, war die Unwiderstehlichkeit der weiteren Ausbreitung von Luthers Lehren nach dem Reichstag zu Worms. Ein Mittelpunkt blieb das Kurfürstentum Sachsen, wohin viele Luther-Sympathisanten flohen, die anderswo verfolgt wurden. Im September 1522 erschien Luthers auf der Wartburg erstellte Übersetzung des Neuen Testaments im Druck, in zeitgenössischer Sprache gehalten und desto wirkungsvoller. Ab 1523 begann eine umfassende, nicht nur von Luther selbst bestrittene Produktion von Kirchenliedern für die neu zu schaffenden Gemeinden, die der Reformator als Grundzellen der „äußerlichen“ Kirche ansah.

Die Augustiner-Brüder in Thüringen und in Sachsen verließen ihre Klöster, die Nonnen taten es ihnen nach, es wurde viel geheiratet, weil man den Zölibat ablehnte. Franziskaner, Dominikaner, Benediktiner, Karmeliter und andere Orden verzeichneten ebenfalls einen starken Schwund. Die Bettelmönche kamen in Misskredit, denn denen Almosen zu geben, das sah zu sehr nach den „guten Werken“ aus, die in Luthers Lehre als unerheblich für die Rechtfertigung vor Gott galten. Die – nennen wir sie so – „Neugläubigen“ zogen die Klostergüter ein, die, sofern ihre Verwendung auf ehrliche Weise erfolgte, für den Bau und Unterhalt von Kirchen sowie für die Besoldung der Pfarrer verwendet wurden, auch für die Armen, die wirklich bedürftig waren und nicht nur als träge Bettler galten.

1518 hatte Luther die Universität Wittenberg in seinem Sinne reformiert. Im selben Jahr gewann dort Philipp Schwarzerdt aus Bretten, gräzisiert „Melanchthon“, den neu eingerichteten Lehrstuhl für Griechisch. Er wurde einer der engsten Mitarbeiter Luthers, war vorsichtiger und diplomatischer als dieser, glänzte in Philologie sowie mit der Kenntnis der antiken und mittelalterlichen Philosophie und war ein weitsichtiger Bildungspolitiker. Das trug ihm den Ehrentitel des „Praeceptor Germaniae“ ein. Man kann sagen: Melanchthon machte den Idealismus Luthers, der eine geläuterte christliche Gesellschaft anstrebte, praktikabler.

Luther hatte 1524 ein Sendschreiben „an die Bürgermeister und Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten sollen“ verfasst. Dabei dachte er nicht nur an die Ausbildung von Geistlichen seiner Richtung, sondern durchaus auch an weltliche Gelehrsamkeit. Denn vor allem zum Regieren bedürfe man der Gelehrten und in der Geschichte Erfahrenen. Bibliotheken sollten gegründet werden, neben der theologischen Literatur auch für die freien Künste, für Recht und Medizin, Chroniken und Historien, „denn sie seien nütze, Gottes Wunder und Werke zu sehen“. Melanchthon ging davon aus, dass Frömmigkeit von einem gediegenen klassischen Kanon begleitet sein müsse und war damit keinesfalls nur eine einzelne Figur in der großen reformatorischen Bewegung zur Hebung des Bildungsstandes in der Bevölkerung insgesamt.

Die Reichsstadt Nürnberg, mit Ulm, Augsburg und Straßburg die bedeutendste in deutschen Landen, war nach einer Diskussion zwischen Alt- und Neugläubigen im Rathaussaal am 3. März 1525 endgültig zum Luthertum abgeschwenkt und lud Melanchthon ein, eine höhere Schule nach seinen Vorstellungen zu errichten. So entstand 1526 das, offiziell aber erst seit 1933 so genannte, „Melanchthon-Gymnasium“ als erstes – später so bezeichnetes – „Humanistisches Gymnasium“ in Deutschland. Auch anderswo wurden Lateinschulen und höhere Lehranstalten gegründet, so 1539 das „Gymnasium illustre“ in Straßburg. Der Pommer Johannes Bugenhagen machte sich um Einführung und erste Reglementierung der Reformation fast in ganz Norddeutschland verdient; auf ihn gingen die Gymnasien in Hamburg (1529), Lübeck (1531) und Schleswig (1542) zurück.

Der Nürnberger Rat hatte sich der Reformation nicht nur aus Sympathie angeschlossen, sondern auch, weil er sie als eine Bewegung in der Bürgerschaft wahrnahm, die an ihn ganz neuartige Forderungen stellte. Die Gefahr der ernsthaften Beeinträchtigung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, auf denen die Leistungsfähigkeit des städtischen Wirtschaftssubjektes aufbaute, war mit dem Vordringen der neuen Lehre verbunden, wenn es tumultuarische Züge annahm. Also schien es dem Rat besser, sich an die Spitze der Bewegung zu stellen. Da war die „Reformation von oben“ die Reaktion auf und der Abschluss der „Reformation von unten“.

Überhaupt waren die Städte besondere Pflanzstätten der Reformation, denn dort konnten mehr Leute Luthers Flugschriften lesen, und Gruppen, etwa die Handwerker, nahmen die neue Lehre zum Ausgangspunkt, um ihre Mitwirkung an politischen Entscheidungen durchzusetzen, von denen sie bis dahin ausgeschlossen gewesen waren. Die propagierten höheren Lehranstalten im neuen Geiste hatten in den Städten ein zahlreicheres Publikum als auf dem Lande. Die Autorität des Stadtregiments wuchs insgesamt. Denn nun waren die Geistlichen kein eigener Stand mehr, sondern Bürger wie die Laien; mit der Auflösung der Klöster verschwand deren bis dahin abgeschotteter Rechtsraum, und bischöfliche Eingriffe in städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ein Streitthema schon seit langer Zeit, wurden unterbunden.

Nur 14 der 78 Reichsstädte (Stand im 16. Jahrhundert) blieben dem alten Glauben treu, wobei religiöse und pragmatische Gründe kaum zu trennen waren. So gingen die Stadtväter von Überlingen rigoros gegen Anhänger Luthers vor, sobald sich diese zu regen begannen, und blieben katholisch, weil sie ihren Handel mit den und durch die sie umgebenden habsburgischen Gebiete nicht gefährden wollten. Die Kölner Reichsstädter brauchten den Austausch mit den Niederlanden, deshalb hielten auch sie sich zurück. Im Sommer 1529 wurden die Reformierten aus der Reichsstadt Rottweil vertrieben, weil der Kaiser gedroht hatte, sein Landgericht dort abzuziehen, das als Relikt aus den Zeiten übrig geblieben war, als die Kaiser noch Herzöge von Schwaben waren und dort dem Reiche Güter gehörten.

Ulrich Zwingli

An dieser Stelle ist der Toggenburger, also Schweizer, Ulrich Zwingli zu erwähnen, dessen Einfluss nicht nur südlich des Bodensees, sondern auch nördlich davon im Sinne der Reformation wirkte. Zwingli achtete Erasmus von Rotterdam († 1536) sehr hoch, der durch seine vorbildliche griechische Ausgabe des Neuen Testaments (1516) der Bibelübersetzung Luthers vorgearbeitet hatte. Erasmus hielt die friedliche „Bergpredigt“ (Matthäus, Kap. 5–7) für den Angelpunkt des Christentums und war in seiner humanistischen Geneigtheit dafür, auch diversen berühmten Heiden der klassischen Antike mustergültige Tugendhaftigkeit zuzuerkennen, als ob sie Christen gewesen wären. Zwingli versetzte sie deshalb auch ins Paradies, aber die Untauglichkeit der Bergpredigt für das Regieren in dieser Welt war ihm klar. Nachdem er 1518 vom Rat der Stadt zum „Leutpriester“ am Großmünster in Zürich berufen worden war, betonte er die alleinige Verbindlichkeit der Heiligen Schrift, indem er ab Januar 1519 seine Predigten zu einer Reihe von Interpretationen der Bücher des Neuen Testamentes machte. Darin war er Luthers Lehre verwandt, und auch darin, dass er die Erlösung nicht von „guten Werken“ konditionieren ließ, sondern sie einzig der Gnade Gottes anheimstellte.

Großen Eindruck machte auf ihn Luthers Rede auf der Leipziger Disputation (Juli 1519), dass auch ein Konzil irren könne. Mit der amtlichen Hierarchie brach er. Die Existenz des Fegefeuers lehnte er ab, denn wenn der Sünder sein Heil durch den Glauben erlange, dann würden damit besondere Strafen, auch temporäre, im Jenseits überflüssig. Luther distanzierte sich von der Idee des Fegefeuers erst, nachdem Zwingli 1531 umgekommen war.

Zwingli lehnte auch den Zölibat ab und verheiratete sich. Heiligenverehrung, Prozessionen und Wallfahrten (Letztere als „gute Werke“) waren sinnlos. Mit seinem Bilderverbot, das der Rat der Stadt Zürich 1524 durchsetzte, stand er jedoch in Gegensatz zu Luther: Der war verbunden mit Lucas Cranach dem Älteren, dem langjährigen Hofmaler des Kurfürsten. Cranach hat, neben altgläubigen, mythologischen und allegorischen Sujets, auch das reformationsbewegte Altarbild in der Stadtkirche von Wittenberg geschaffen.

Zwingli unterschied sich weiterhin in zwei wesentlichen Punkten von Luther. Er arbeitete mit den Mitteln obrigkeitlicher Politik dafür, aus seinem Zürich eine vorbildliche christliche Gemeinde zu machen, nur als Ratgeber mitwirkend, aber damit von unvergleichlicher Autorität. Der Kurfürst von Sachsen als maßgeblicher Schutzherr Luthers hätte dies in solcher Direktheit nimmermehr zugelassen. Da auch Zwingli die sakramentale Qualität der Ehe ablehnte, wodurch Scheidungen möglich wurden, installierte der Rat ein besonderes Ehegericht, das bald zu einem allgemeinen Sittengericht wurde – eine Vorahnung zu der juristisch ausgefeilten und theokratisch gemeinten Stadtrepublik von Genf, die der von Luther erweckte Jean Calvin ab 1541 ins Leben rief.

Luther hatte seine Geistkirche und baute im Rahmen seiner Lehre von den zwei Reichen auf die weltliche Institution, die in seinem Kurfürsten verkörpert war, um die Erbsünde der Untertanen in Schranken zu halten. Zwingli forderte eine Identität von Staat und Kirche: „Eine christliche Stadt ist nichts anderes als eine christliche Kirche, ein Christenmensch nichts anderes als ein treuer und guter Bürger.“

Der zweite Punkt des Unterschiedes bestand in der Auffassung über den Charakter des Abendmahles (katholisch Eucharistie bzw. Kommunion). Matthäus 26,26 – 28 lautet: „Nehmet, esset! Das ist mein Leib […] Das ist mein Blut des Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden.“ Luther folgerte daraus die reale Gegenwart von Leib und Blut Christi im Abendmahl. Zwingli hingegen argumentierte aus Johannes 6,63: „Der Gott ist’s, der da lebendig macht, das Fleisch ist nichts nütze.“ Das Abendmahl war also nur eine symbolische Feier, wodurch das Mysterium verschwand, an dem Luther und auch die Katholiken festhielten. Der sich hier zeigende Rationalismus war Luther ein Gräuel.

Im Oktober 1529 vermittelte Landgraf Philipp von Hessen ein Gespräch der beiden reformatorischen Kontrahenten in Marburg, doch der Dissens blieb, worüber sich die Altgläubigen diebisch freuten. Da zeigte sich einmal mehr, dass Luther in seinem Glaubensfuror aus dem Erfolg der deutschen Reformation einerseits nicht wegzudenken war, andererseits aber keinen entwickelten Sinn für politische Kombinationen hatte. Denn der hessische Landgraf Philipp hatte das Treffen von Marburg angeregt als Voraussetzung für ein umfassendes Bündnis von Hessen, dem Kurfürstentum Sachsen, der reformierten „Orte“ der Eidgenossenschaft (neben Zürich auch Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell etc.) und der süddeutschen Städte, die zu Zwingli neigten, z. B. Konstanz. Der Landgraf dachte auch an die Mitwirkung Frankreichs und der Republik Venedig, die sich aber heraushielten. Immerhin war das eine der ersten konfessionell geprägten Bündnisideen, wie sie der abendländischen Christenheit in den nächsten Generationen noch viel zu schaffen machen sollten und der Arbeit am friedlichen Ausgleich der Glaubensinteressen das Grab schaufelten.

Da Zwingli den gerechten Krieg befürwortete, stand er auch für dessen Führung zugunsten der Durchsetzung seiner wahren Lehre gegen die altgläubigen Kantone Luzern, Zug, Uri, Schwyz und Unterwalden, um deren Angriff zuvorzukommen, nachdem diese mit König Ferdinand, dem Bruder Kaiser Karls V., eine „christliche Vereinigung“ geschlossen hatten. Die Leute vom Vierwaldstätter See waren keine dumpfen Reaktionäre, aber sie bestanden darauf, dass die unbestreitbaren Defekte der Kirche Angelegenheiten des Papstes oder eines Konzils seien. Zwingli als urbaner Zürcher wies darauf hin, dass die „Waldstätte“, die Gründungskantone von 1291, auf der Ebene der gesamt-eidgenössischen Politik einen viel zu großen Einfluss hätten. So kam es im Herbst 1531 zum Krieg, zu dem Zwingli als Vertreter der Einheit von religiösem und staatsbürgerlichem Engagement selbst einrückte, und dabei im Gefecht von Kappel (an der Grenze zwischen den „Orten“ Zürich und Zug, 11. Oktober 1531) den Tod fand.

Das war nicht das Ende seiner Reformation in Zürich, denn die Sieger verstanden sich dazu, im Friedensschluss jedem Ort seinen eigenen Glauben zu konzedieren. Zudem war Zwinglis Gedankengut schon fest eingewurzelt. Die Situation erwies sich insofern als ähnlich der nach dem Sieg Karls V. im „Schmalkaldischen Krieg“ (1546/47) gegen die deutschen Protestanten.

Die Eidgenossenschaft hätte an ihren religiösen Gegensätzen zerbrechen können; das war fürs Erste abgewendet. Aber die reformationsgeneigten oberdeutschen Städte, deren Affinität zu den für Freiheit gegenüber fürstlicher Unterdrückung stehenden Schweizern Tradition hatte und die bis 1531 zwischen Luthertum und Zwinglianismus geschwankt hatten, zumal außer der Abendmahlslehre die religiös und innenpolitisch möglichen Punkte der Kontroverse noch nicht definitiv abgegrenzt waren, zogen es nun doch vor, nach Wittenberg anstatt nach Zürich zu schauen.

Des Kaisers große Politik

An dieser Stelle ist etwas an großer und an Reichspolitik nachzuholen, denn der geistlich-geistig-kulturelle Erfolg der Reformation war ohne diese weltlichen Gegebenheiten nicht möglich, siehe wenige Jahre vorher den Schutz des Kurfürsten Friedrich für den Ketzermönch.

Kaiser Karl V. hatte die Franzosen im Februar 1525 bei Pavia besiegen lassen und dabei sogar König Franz I. gefangen genommen. Er nötigte ihm einen demütigenden Friedensvertrag ab, den dieser sofort als abgepresst aufkündigte, sobald er wieder in Freiheit war, und mit Venedig, der Republik Florenz und dem Papst, dem das kaiserliche Übergewicht in Italien nun erst recht lästig war, schnell ein Bündnis zur Wiederaufnahme des Krieges schloss (Liga von Cognac, Mai 1526).

Hatte der Kaiser 1521 Luther in die Reichsacht getan, um den damaligen Papst zum Verbündeten zu gewinnen, so war er nun dieser Rücksichtnahme frei. In solcher Situation war auch der 1526 zu Speyer abgehaltene Reichstag nicht dazu angetan, die Vollstreckung der Reichsacht voranzubringen. Gerade, dass der Kaiser sie nicht aufhob, da er die katholischen Reichsfürsten nicht verprellen wollte. Er brauchte auch diejenigen, die zur neuen Lehre hinneigten neben Philipp von Hessen und dem neuen Kurfürsten Johann von Sachsen den Neffen des alten Kurfürsten, Herzog Ernst von Lüneburg, und den Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Hohenzollern, der der starken reformatorischen Bewegung in Ostpreußen (damals minus Ermland) nachgegeben und sich auf Luthers eigens erbetenen Rat hin zum weltlichen Herzog erklärt hatte, in dieser Eigenschaft als Lehensmann des Königs von Polen. Karl brauchte die Reichsfürsten auch, da der osmanische Sultan Süleyman „der Prächtige“ gerade seine Heeresmassen gegen das Königreich Ungarn heranwälzte und des Kaisers Bruder Ferdinand, der Österreich verwaltete, Unterstützung anforderte.

Die Reichstage von Speyer 1526 und 1529

So kam es zu Karls Konzession in Speyer, dass der Reichstagsabschied (Karl selbst weilte in Spanien) jedem Stand bezüglich des Wormser Edikts bis zu der weiterhin erhofften, allgemeinen oder nationalen Kirchenversammlung erlaubte, „so zu leben, zu regieren und es zu halten, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue“.

Damit hatten die der neuen Lehre zuneigenden Landesherren einen Freibrief erhalten, bei sich neugläubige Landeskirchen einzurichten. Wie provisorisch die bleiben würden, hing von der Realisierungsmöglichkeit der angesprochenen Kirchenversammlung ab, die man sich ohne Teilnahme der Neugläubigen noch nicht vorstellen wollte.

Karls Nachgiebigkeit zahlte sich aus, da die Fürsten militärische Hilfe für Ungarn versprachen. Doch zwei Tage darauf, am 29. August 1526, verlor der ungarische König bei Mohacs gegen Süleyman Schlacht und Leben. Damit waren die bestehenden habsburgischen Erbansprüche auf Ungarn bedroht, auch Österreich selbst geriet in Gefahr.

Im Oktober 1526 hielt Landgraf Philipp zu Homberg eine Versammlung ab, die die Kirche des Landes neu ordnen sollte. Man verkündete die Einteilung in Pfarrbezirke, von denen ihr Pastor frei gewählt und auch bezahlt werden sollte, und die jährliche Abhaltung einer Synode, wo diese Pastoren mit Nicht-Pastoren aus jedem Pfarrbezirk zur Beschlussfassung zusammenkamen. Philipp mischte sich nicht ein und hieß das gut, denn damit war ein Kirchenaufbau von unten festgelegt, mit der Gemeinde als Keimzelle, wie man es für Luthers Auffassung hielt. 1527 wurde zu Marburg als Ergebnis des in Homberg verabschiedeten Bildungsprogramms eine Universität gegründet.

Luther zögerte mit seiner Zustimmung zum Aufbau der hessischen Landeskirche von unten her, einmal, weil er auch noch zögerte, eine eigene Kirchenorganisation ins Leben zu rufen, zum anderen, weil er, wenn schon dazu geschritten werden sollte, die Autorität der Fürsten dabei für unverzichtbar hielt. Die Pastoren waren von der hessischen Versammlung als „Bischöfe“ bezeichnet worden. Die vorhandenen Strukturen der überkommenen Bistümer, was die geistliche Organisation betraf, mussten ersetzt werden, was bei dem Mangel an qualifiziertem Pastoren-Personal ein ernsthaftes Problem war.

Seinen Kurfürsten bestimmte Luther, mit „Visitationen“ zu arbeiten, um die häufig dürftige Qualität der Geistlichen zu prüfen und zu verbessern, deren Verbindung mit der Seelsorge vor Ort zu festigen, den Kirchenbesitz zu inventarisieren und im Interesse des Landesherrn zu pflegen, denn seit die altgläubige Verwaltung aufgehört hatte, war da mancher Verfall zu beklagen. Die erste kursächsische Visitation dauerte von 1528 bis 1531, die Hessen folgten ihrem Beispiel, die erste Ordination von auf eine einheitliche Lehre hin ausgerichteten Pastoren fand 1535 statt. Luther hatte vom Priestertum aller Gläubigen gesprochen. Aber die Organisation von Seelsorge musste doch professionalisiert werden, damit Luthers Botschaft sich in dem erwünschten Ausmaße und zur Hebung des christlichen Bewusstseins im Volke verfestigte. Nur dass die Professionalisierung, wie sie dann in den Kirchenordnungen vorgeschrieben wurde, zu ihrer Krönung nicht mehr des Sakramentes der Priesterweihe bedurfte.

Die mit dem Bild einer evangelischen Kirchenordnung zu verbindenden Einrichtungen eines Konsistoriums als einer vom Landesherrn eingerichteten, kirchlichen Verwaltungs- und Justizbehörde oder eines Superintendenten für einen bestimmten Kirchenbezirk kamen erst nach dem Augsburger Religionsfrieden (1555) auf. In anderen evangelisch gewordenen Fürstentümern wie Lüneburg, Anhalt, der Markgrafschaft Ansbach, der Grafschaft Ostfriesland, den Herzogtümern Schleswig und Holstein sowie in Mecklenburg wurden ebenfalls Visitationen durchgeführt, auf deren Grundlage man Kirchenordnungen erließ.

Die Monate März und April 1529 sahen einen Reichstag, wiederum in Speyer. Karl V. hatte inzwischen in dem ihm durch die Liga von Cognac (siehe oben) aufgezwungenen Krieg große Erfolge errungen, wenn auch sein abschließender Sieg bei Landriano (Juni 1529, zwischen Pavia und Mailand) sowie der Friede von Cambrai (August 1529) noch ausstanden. Des Kaisers bekanntester Erfolg war der Einmarsch seiner Landsknechte in Rom gewesen (Mai 1527), mit darauf folgender grauenhafter Plünderung, die derart wirkte, dass auch schon behauptet wurde, das spätere, im Unterschied zum frivolen Renaissance-Treiben viel strengere, wenn nicht gar düstere Rom der Gegenreformation hätte aus dieser Verwüstung seinen Ursprung genommen.

Das Vergnügen der protestantischen Landsknechte an derlei Vandalismus war die eine Sache; die wichtigere andere Sache war, dass der Kaiser den Papst nun politisch entmachtet hatte und deshalb versuchen konnte, die Glaubens-Abtrünnigen in Deutschland aus eigener Initiative zum altgläubigen Gehorsam zurückzuzwingen, also die kirchlichen Zustände, die Frage von Reform und eventuellem Konzil, seinem eigenen Willen zu unterwerfen und damit seinen Vorgänger Sigmund und dessen Konzil von Konstanz zu übertrumpfen.

Auf dem Reichstag hatten die altgläubigen Fürsten eine Mehrheit, und natürlich wurden sie unterstützt von den geistlichen Fürsten. Die Konzession von Speyer 1526 sollte widerrufen werden, die Sympathisanten Zwinglis unter den Reichsständen (den Reichsstädten) waren sowieso ausgeschlossen. Dagegen protestierten, und von da leitet sich seitdem das Etikett „Protestanten“ her, Hessen, Kursachsen, Lüneburg, Anhalt und Ansbach. Zu ihnen standen viele Reichsstädte, auch altgläubig gebliebene, weil Speyer 1526 die konfessionelle Ruhe in Deutschland garantiert habe: Straßburg, Nürnberg, Ulm, Konstanz, Lindau, Memmingen, Kempten, Nördlingen, Heilbronn, Isny, Reutlingen, St. Gallen, Weißenburg, Windsheim. Darunter waren auch zwinglianisch geneigte.

Die Protestierenden appellierten an den Kaiser, der vor lauter großer Politik immer noch nicht anwesend war, und an die „nächste gemeine freie Versammlung der heiligen Christenheit“. Eine Minderheit verwarf in Sachen der Religion die Verbindlichkeit des Mehrheitsbeschlusses auf Ablehnung von Toleranz im Sinne von Speyer 1526 und auf Reaktivierung der Wormser Reichsacht. Damit erlitt auch die Autorität des Reichstages als einer Institution einen ernsthaften ersten Schlag, wie es bis zu der Konfrontation des Dreißigjährigen Krieges noch mehrere geben sollte, bis hin zur endgültigen Funktionsunfähigkeit des Reichstages in Regensburg 1613. Die Hoffnung auf die Wiederherstellung religiöser Einheit war deshalb immer noch nicht untergegangen, aber die Entwicklung brachte eine weitere Verfestigung des Dissenses. Das zeigte sich erneut auf dem Reichstag zu Augsburg 1530.

Augsburg 1530

Karl hatte im Friedensschluss mit dem Papst (Barcelona 1529) versprochen, die Neugläubigen auf friedlichem Wege wieder zurückzubringen, und falls das nicht gelänge, seine Macht spielen zu lassen, „um die Schmach, die man Christo angetan, zu rächen“. Vor dem spanischen Staatsrat hatte er 1528 verkündet, das ketzerische Element müsse beseitigt werden, „so dass Historiker, die berichten, dass es während unserer Regierung begonnen hat, auch werden feststellen können, dass es mit meiner Hilfe und meiner Anstrengung zufolge ein Ende gefunden hat“.

Inzwischen war der Friede mit Frankreich siegreich geschlossen worden, Karl hatte sich nach Italien begeben, das er nunmehr so eindeutig dominierte, dass er dem Medici-Papst Clemens VII. den Wunsch erfüllen konnte, seine Familie wieder zur Herrschaft in Florenz zu bringen. Am 24. Februar 1530, dem fünften Jahrestag seines Sieges bei Pavia, ließ er sich vom Papst krönen, als letzter überhaupt in der Reihe der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Die Krönung fand in Bologna statt, kein deutscher Fürst war anwesend.

An diese ergingen unterdessen Einladungsschreiben zu einem Reichstag in Augsburg, die vom Willen zum friedlichen Ausgleich in Glaubenssachen kündeten. Karl wollte dazu helfen, „alle Meinungen zu einer einigen christlichen Wahrheit zu vergleichen und alles, so zu beiden Teilen nicht recht ausgelegt oder behandelt ist, abzutun“. Sofern der Kaiser sich insgeheim vorbehielt, die Protestanten mit Krieg zu überziehen, war das im Augenblick trotz der Grundlage, die er durch seine anderweitigen Siege gewonnen hatte, nicht opportun. Denn im Herbst 1529 war Sultan Süleyman erneut herangezogen, und diesmal war er bis zur Belagerung von Wien fortgeschritten. Auch wenn ihm diese misslang (am 14. Oktober zog er ab), war doch von nun an die habsburgische Ostflanke beständig schwer bedroht. Daher freundliches kaiserliches Gebaren gegenüber den Protestanten. Und da Karl das Reichsregiment nicht länger schätzte, musste er die Kurfürsten dazu bringen, seinen Bruder Ferdinand als Stellvertreter im Reich zu akzeptieren, was dessen Wahl zum „Römischen König“ bedingte, zum zukünftigen Nachfolger des Kaisers selbst.

Aber das Verfahren auf dem Reichstag war eher auf kaiserlichen Druck angelegt, unterstützt von der immer noch altgläubigen Mehrheit der Fürsten, als auf die versprochene friedliche Vergleichung. Am 25. Juni 1530 legten Sachsen, Ansbach, Lüneburg, Hessen, Anhalt, Nürnberg und Reutlingen die von Melanchthon systematisierte und redigierte Zusammenfassung der evangelischen Lehre in 28 Artikeln vor, die berühmte „Confessio Augustana“. Da die Protestanten mit den Zwinglianern uneins waren und das Gefecht von Kappel noch nicht stattgefunden hatte, fühlten sie sich eher zur Verteidigung als zum Angriff berechtigt. Es war daher bemerkenswert, was die „Confessio“ gerade nicht enthielt: keine Bestreitung des päpstlichen Primates, keine Reduzierung der Zahl der Sakramente, demnach auch keine Leugnung des character indelebilis, der lebenslang währenden Wirkung der Sakramente von Taufe, Firmung und Priesterweihe. Die weltliche Gewalt der geistlichen Fürsten wurde nicht in Zweifel gezogen. Andere Punkte mussten kontrovers bleiben, wie das Abendmahl unter beiderlei Gestalt und die Aufhebung des Zölibats, wofür man sogar ein zustimmendes Zitat bei Papst Pius II. (1458 – 1464) fand. Die zwinglianisch gesonnenen Reichsstädte Straßburg, Konstanz, Memmingen und Lindau legten ihre eigene „Confessio Tetrapolitana“ (Bekenntnis der vier Städte) vor.

Am 3. August wurde die katholische (den Ausdruck wollen wir von nun an verwenden) Antwort verlesen, genannt „Confutatio“ (Widerlegung). Die verharrte, außer bei einer Modifikation in der Lehre von der Rechtfertigung durch „gute Werke“, auf dem bisherigen kirchlichen Standpunkt: Die Ausgestaltung der Kirche auf Erden sei, einige Missbräuche hin und her, göttlichen Ursprungs.

Die katholische Mehrheit hielt die „Confutatio“ für ausreichend, um die Protestanten zur Rückkehr in den Schoß der Kirche aufzufordern. Das war das Gegenteil von gütlicher Diskussion; die Protestanten wurden nicht anders behandelt als einst Luther vor Kardinal Cajetan und auf dem Reichstag zu Worms. Allerdings blieben sie auch so fest bei ihren Überzeugungen wie Luther damals.

Melanchthon verfasste eine Antwort auf die „Confutatio“, deren Annahme der Kaiser ablehnte. Er war als überparteilicher Schlichter, falls er denn diese Rolle tatsächlich hätte annehmen wollen, gescheitert und ins Schlepptau der Katholiken geraten. Er mag die religiöse Wucht der Angelegenheit nicht genügend ernst genommen, den Glaubenskonflikt zu sehr von der politisch-formalen Seite her betrachtet und seine Autorität überschätzt haben. Am 14. November reisten die Vertreter des Landgrafen von Hessen und des Kurfürsten von Sachsen ab. Anschließend bestätigten die Verbliebenen der katholischen Mehrheit die Fortdauer der Wormser Reichsacht, verboten jegliche religiöse Neuerung und forderten die Rückgabe des bisher enteigneten Kirchenbesitzes. Zuwiderhandlung sollte als Bruch des Landfriedens gelten. Die Protestanten bekamen eine Frist bis zum 15. April 1531, sich diesen Beschlüssen zu beugen. Sie konnten zum damaligen Zeitpunkt nicht wissen, ob der Kaiser im Verweigerungsfalle nicht zum Krieg gegen sie entschlossen war.

Der Schmalkaldische Bund

Wegen des vermeintlich drohenden Angriffs des Kaisers trafen sich im Dezember 1530 zu Schmalkalden der Landgraf von Hessen, der Kurfürst von Sachsen, der Herzog von Braunschweig-Lüneburg, der Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, der Fürst von Anhalt-Köthen, die Grafen von Mansfeld. Auch die Städte Magdeburg und Bremen waren vertreten. Im Februar 1531 war eine Bundesakte fertig, die auch die „Confessio Augustana“ beinhaltete. Es kamen noch hinzu: Straßburg, Lübeck, Konstanz, Ulm, Reutlingen, Memmingen, Lindau, Biberach, Isny, Braunschweig, Goslar, Einbeck, Göttingen, Esslingen, Augsburg, Frankfurt am Main, Kempten, Hamburg, Hannover und weitere Fürsten. Nürnberg und der Markgraf von Ansbach hielten sich heraus. Unterstützung durch die Könige von England, Frankreich, Navarra, Polen, Dänemark und Schweden wurde anvisiert.

Das Bündnis sollte keinesfalls gegen den Kaiser gerichtet sein, sondern „allein zur Erhaltung christlicher Wahrheit und des Friedens im Heiligen Reich und deutscher Nation“ bestehen. Voraussetzung war, dass in dieser Hinsicht ein legitimes Widerstandsrecht nicht bestand. Denn Luther hatte grundsätzlich gelehrt, dass ein Christenmensch die ungerechte Obrigkeit erleiden müsse. Aber dem Bedrohungsszenario der Schmalkaldener verschloss er sich nicht. In Nürnberg entstand das Argument, das Reich sei eine „Konföderation“, und jeder Reichsstand habe Rechte und Pflichten, zu seinen Rechten gehöre auch, kaiserliche Gebote zurückzuweisen, denn das Reich, wie aus seinem Status einer „Konföderation“ folgte, stehe nicht in der absoluten Verfügungsgewalt des Kaisers.

Das waren Positionen zur weiteren Vertiefung der Spaltung im Reich, die unvergessen blieben, auch wenn die Kriegsgefahr sich bald wieder verzog. Nach dem Tod Zwinglis riet Ferdinand seinem Bruder zum Zuschlagen, doch der wusste, dass die Schmalkaldener auf Frankreich hofften, und wollte keine schlafenden Hunde wecken. Dazu traten erneute osmanische Kriegsrüstungen; anscheinend hatte der Sultan seine Niederlage vor Wien nicht verwunden. So kam es Anfang 1532 auf dem Reichstag zu Regensburg und nach weiteren Diskussionen im Juli 1532 zum „Nürnberger Anstand“. Darin griff man der Sache nach auf die Respektierung des Status quo von Speyer 1526 zurück, der unter dem Vorbehalt eines einzuberufenden Konzils stand. Von dem aber wusste man, dass der Papst es nach wie vor perhorreszierte. Diese Ablehnung versteckte er, durchsichtig genug, indem er zur Vorbedingung dessen Zusammentreten in Italien machte und dass die Protestanten bis dahin den ursprünglichen kirchlichen Zustand wieder herstellten.

Die Alternative wäre gewesen, dass der Kaiser es seinerseits einberief und dazu den Schulterschluss mit den deutschen Fürsten suchte. Doch diesen Wagemut brachte er nicht auf. Er hätte mit dieser Initiative den Papst verprellt, und das, während die Osmanen angriffen und die Haltung von Frankreich unsicher war. Zudem wären die Protestanten ein sehr eigenwilliger Partner gewesen, wie sich wieder in Augsburg gezeigt hatte. Der Erfolg des „Nürnberger Anstandes“ war immerhin, dass die Protestanten Heeresfolge gegen den Sultan versprachen und dann auch leisteten. Dass dabei militärisch nichts herauskam, für den Sultan übrigens auch nicht, war einzig den Unwägbarkeiten zuzuschreiben, die kriegerischen Operationen in allen Zeiten nun einmal anhaften. Aber spätere Interpretatoren haben die Sache auf die Spitze getrieben, indem sie meinten, ohne den schrecklichen Druck der Osmanen wäre das Reich damals unter dem Konflikt von Alt- und Neugläubigen auseinandergebrochen.

Katholische Bünde

Der Schmalkaldische Bund konnte nicht ohne Gegenwirkung der katholischen Fürsten bleiben, die politische Konfrontation war das Pendant der religiösen. Dabei nahm das Herzogtum Bayern eine zentrale Rolle ein. Die Bayern waren schon immer auf die Habsburger eifersüchtig gewesen, was dadurch nicht gemindert wurde, dass die Herzöge von München entschlossen auf der katholischen Seite standen. Herzog Wilhelm IV. hatte der Ausbreitung lutherischen Gedankenguts zwischen Lech, Donau und Hausruck nach Luthers Thesenanschlag zusehen müssen. An des Herzogs katholischer Ausrichtung bestand nicht der geringste Zweifel. Dass in der Kirche Missstände eingerissen waren, das versuchte er den Bischöfen seines Territoriums und auch dem Erzbischof von Salzburg einzuschärfen, wenn auch ohne Erfolg, da diese Prälaten zu Recht argwöhnten, er wolle durch eine gemeinsam durchzuführende Disziplinierung den weltlichen Rechtsbereich in den kirchlichen hinein ausweiten.

Als besonders gefährlich galten die Anhänger der Wiedertäufer, die die von Luther beibehaltene Kindertaufe verwarfen. Das herzogliche Motto lautete: „Es wird keiner ein Wiedertäufer, er sei denn zuvor lutherisch!“ Daran stimmte, dass Luthers Sturm auf die kirchlichen Autoritäten geistliche Bewegungen freigesetzt hatte, die man von Wittenberg aus unmöglich kontrollieren konnte. Dass Wittenberg am Bauernkrieg schuld war, galt auch bei Hofe in München als ausgemachte Sache. Ab 1527 wurde das Herzogtum von einer Verfolgungswelle gegen die Neugläubigen heimgesucht, die bis dahin beispiellos war.

Das Verhältnis zu Habsburg gestaltete sich eher nachteilig, da Ferdinand 1526 an dem wittelsbachischen Aspiranten vorbei die böhmische Königskrone gewonnen hatte und da der Herzog auch mit dem Bestreben nicht zum Zuge kam, anstelle Ferdinands zum Römischen König gekürt zu werden.

Der Ingolstädter Professor Johannes Eck war für den Reichstag von Augsburg maßgeblich an der Abfassung der „Confutatio“ beteiligt. Wenn der Kaiser am Rande des Reichstages versuchte, den Papst zur Einberufung eines Konzils zu bewegen, dann stand München insofern zu der ablehnenden Haltung Roms. München war auch nicht daran gelegen, dass der Kaiser in Augsburg einen Erfolg als überparteilicher Schlichter errang, denn das hätte ihn zum Herrn im Reich gemacht, und der besondere Kontakt Bayerns zu Rom wäre dann wertlos geworden. Die Interpreten haben sogar darüber nachgegrübelt, ob Bayern diesen Kontakt nicht überschätzt hat und stattdessen die Reformation im Herzogtum hätte einführen sollen, zumal die administrativen Kapazitäten dazu durchaus ausreichend waren.

Wilhelm IV. war in seiner Eifersucht auf die Habsburger so wenig von Vorurteilen gehemmt, dass er auch mit dem Schmalkaldischen Bund paktierte (Vertrag von Saalfeld, Herbst 1531). Da kam man überein, sich gemeinsam nach auswärtigen Partnern umzusehen, mit dem Ergebnis des bayerisch-französischen Paktes von Scheyern (1532), in dem Franz I. Unterstützung des schmalkaldischen militärischen Apparates versprach.

Dann wieder nützten die Schmalkaldener mit einer entschlossenen Initiative Philipps von Hessen die Chance, die ihnen die bayerische Annäherung bot, denn durch diese wurden die Aspirationen der Wittelsbacher auf Übernahme des von Habsburg 1519/20 übernommenen Herzogtums Württemberg neutralisiert. Und Philipp führte 1534 mit kriegerischer Hand den 1519 gestürzten Herzog Ulrich an den Neckar zurück. Ulrich bedankte sich, indem er anschließend seine obrigkeitlichen Kräfte zur Reformation im Herzogtum sehr erfolgreich einsetzte.

Wilhelm IV. blieb aber nichts anderes übrig, als sich nach Habsburg umzuorientieren. So kam es zum „Kaiserlichen Bund“ von 1535, an dem der Herzog, der Kaiser, König Ferdinand, der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Bamberg, Eichstätt und Augsburg, das Fürstentum Pfalz-Neuburg sowie Ansbach, das durch die Schmalkaldener nicht gebunden war, teilnahmen. Auch Protestanten durften also beitreten. Es war ein Versuch, doch es war auch kaum ein Schaden, als sich der „Kaiserliche Bund“ 1543/44 sang- und klanglos auflöste.

Anders stand es um den „Nürnberger Bund“ vom Juni 1538. In dem schlossen sich die weltlichen und geistlichen Herren des bayerischen Reichskreises zusammen, damit sie, wie sie sagten, vor den Schmalkaldenern geschützt seien, denn nur unter dieser Voraussetzung seien sie imstande, dem Kaiser gegen die Osmanen Hilfe zu leisten. Auch das albertinische Herzogtum Sachsen und das immer noch katholische Braunschweig-Wolfenbüttel waren dabei. Der Kaiser trat bei, hatte aber eher die Absicht, mit den Protestanten zu einer gütlichen Einigung zu kommen, wieder einmal, da ihn Frankreich und die Osmanen gleichzeitig, wenn auch nicht richtig koordiniert, bedrängten. Zudem wollte er sich von fürstlichen katholischen Eiferern nicht seine Politik im Reich diktieren lassen. Er dachte zwar beständig an den Krieg gegen die Protestanten, aber nur als eine ultima ratio.

Der Papst, nunmehr Paul III. (1534 – 1549, aus dem Hause Farnese), legte auch keinen Wert auf die anti-schmalkaldische Ausrichtung des Bundes, da er der kaiserlichen Ausgleichspolitik mit den Protestanten eine Chance geben wollte, um damit im nicht auszuschließenden Erfolgsfall die Idee eines allgemeinen Konzils überflüssig zu machen.

Weitere Fortschritte der Reformation

Dem Kaiser musste desto mehr an hinhaltender oder vielleicht sogar entspannender Glaubenspolitik im Reich gelegen sein, als in den 1530-er Jahren dort der Protestantismus weitere Fortschritte machte. Das Kurfürstentum Brandenburg fiel ihm anheim, und auch das albertinische Sachsen. In dieser Entwicklung schadete es der Sache Luthers nichts, dass fanatische Wiedertäufer, deren Position in der „Confessio Augustana“ klar abgelehnt worden war, 1534/35 in Münster die Macht an sich rissen und für kurze Zeit ein groteskes Stadtregiment errichteten, das von den Landsknechten des Bischofs mit großer Anstrengung blutig niedergeworfen werden musste. Aber die Reformation war in den Händen der sie begünstigenden Fürsten und Reichsstädte gut aufgehoben.

Kurfürst Joachim I. von Brandenburg († 1535) war dem alten Glauben treu geblieben, und die von ihm 1506 gegründete Universität von Frankfurt an der Oder enttäuschte ihn darin nicht. Das Luthertum schätzte er nur insoweit, als es versprach, einer immer mal drohenden kaiserlichen Übermacht im Reich entgegen zu wirken. Dass in Augsburg 1530 kein Ausgleich zustande kam, begrüßte er. Inzwischen war das Luthertum auch in die Mark Brandenburg eingedrungen, wie es denn überhaupt charakteristisch für die reformatorische Bewegung war, dass sie die Kabinettspolitik hinter sich herzog. Joachim II., der Sohn des katholisch gebliebenen Kurfürsten, tendierte am Anfang zu einem Religionsvergleich, und der den Zeitläuften gegenüber aufgeschlossene Bischof von Brandenburg unterstützte ihn darin sogar. Damit waren aber im Lande die Schleusen der Reformation erst recht geöffnet. Der Kaiser war einverstanden, da der Kurfürst ihm versprochen hatte, in keinerlei Bündnis einzutreten, will heißen: auch nicht in ein religiös betontes, wie es das Schmalkaldische Bündnis war.

1538 folgte die Reformation in Braunschweig-Kalenberg, vermittelt durch die dort verheiratete Schwester des brandenburgischen Kurfürsten. Im Erzbistum Magdeburg wurden die Untertanen lutherisch, und Erzbischof Albrecht von Hohenzollern, der auch in Mainz residierte und einst den Ablasshändler Tetzel hatte gewähren lassen, war machtlos dagegen. Auch die Reichsabtei Quedlinburg kam 1539 zu Fall, indem die Äbtissin selbst reformatorisches Personal einlud.

Das albertinische Sachsen umfasste nach der Erbteilung im Hause Wettin von 1485 etwa einen nördlichen Streifen von Thüringen, dazu Weißenfels und Leipzig, sowie, durch ernestinisches Gebiet getrennt, die Mark Meißen an der Elbe von Mühlberg bis zum Erzgebirge, die Bergbaustadt Freiberg und Chemnitz. Eine unnatürliche Einteilung, aber deren gab es im Heiligen Römischen Reich zuhauf. Allerdings hatten die Wettiner sich 1485 selbst der Möglichkeit beraubt, im Reich eine ähnlich bedeutende Rolle zu spielen wie die Habsburger, Hohenzollern und Wittelsbacher. Herzog Georg, der Konkurrent des wettinischen Verwandten in Wittenberg, war bis zu seinem Tode im April 1539 eisern katholisch geblieben, aber seine Untertanen und sogar seine Familienmitglieder waren ihm schon davongelaufen.

Doch unter seinem Bruder und Nachfolger Heinrich änderte sich die Situation in wenigen Monaten. Luther kam, um in Leipzig zu predigen, der Bischof von Meißen, der sich beim Kaiser darüber beschwerte, drang nicht durch, und eine Kirchenvisitation nach dem Muster des ernestinischen Sachsen fand statt.

Im Kurfürstentum Pfalz machte es Eindruck, dass Melanchthon in dessen Exklave Bretten geboren worden war, auf lokaler Ebene wurden die Lutheraner auch von den Staatsbeamten begünstigt, 1535 bezeichnete der päpstliche Nuntius Heidelberg als eine der lutherischsten Gegenden Deutschlands. 1538 regte Friedrich II., der Bruder des Kurfürsten und Statthalter in der Oberpfalz (die erst durch den Westfälischen Frieden von 1648 endgültig an die Münchner Wittelsbacher fiel), für das Gesamtgebiet an, die Berufung lutherischer Prediger sowie das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zuzulassen. Sobald Friedrich II. im Jahre 1544 selbst Kurfürst geworden war, begann er mit der systematischen Lutherisierung.

Papst Paul III. hatte für 1537 ein Konzil nach Mantua einberufen. Das brachte die Schmalkaldener in Verlegenheit, da sie dem Papst zwar mit Recht nicht trauten, andererseits aber Gesprächsbereitschaft zeigen mussten. Konnte man an die Einberufung eines „Gegenkonzils“ denken? Wenn der Kaiser sich in Mantua beteiligte, war dann Widerstand gegen ihn noch legitimierbar?

Luther fasste, zu eventueller Vorlage auf dem Konzil, seine Glaubenssätze zusammen. Sie wurden den Schmalkaldener Verbündeten im Februar 1537 vorgelegt. Noch einmal und unverzichtbar die Rechtfertigungslehre sola fide: „Und auf diesem Artikel steht alles, was wir gegen den Papst, Teufel und Welt leben und lehren.“ Ablehnung der katholischen Auffassung der Messe als eines „guten Werkes“, dann der Passus, der sicherlich nicht zum Vortrag in Mantua geeignet war: „Dass der Papst nicht iure divino oder aus Gottes Wort das Haupt der ganzen Christenheit sei, denn das gehört einem allein zu, der heißt Jesus Christus.“ Die Schmalkaldener lehnten die Verlesung der Artikel vor den Päpstlichen als sinnlos ab, die Fahrt nach Mantua ebenso (der Kaiser wäre einverstanden gewesen), das Konzil kam nicht zustande.

Die Artikel aber wurden in den Kanon der lutherischen Bekenntnisschriften aufgenommen, zusammen mit dem Apostolischen Glaubensbekenntnis (dem „Credo“), dem der Konzile von Nicäa (325) und Konstantinopel (381), im Konzil von Chalkedon (451) öffentlich verkündet, dazu noch dem Glaubensbekenntnis, das ursprünglich dem Kirchenvater Athanasius zugeschrieben wurde. Schließlich die „Confessio Augustana“ und deren Apologie, Luthers Kleiner und Großer Katechismus von 1529. Die Konkordienformel als Ausgleichsversuch der verschiedenen Nuancen des Luthertums nach dem Tode des Meisters und Melanchthons folgte erst 1577.

Letzte Ausgleichsversuche

Dann kam es im April 1539 zum „Frankfurter Anstand“, einem Stillhalteabkommen zwischen dem Kaiser, den katholischen und den protestantischen Fürsten. Denn die Schmalkaldener verhandelten mit dem protestantisch gewordenen Königreich Dänemark (siehe nächstes Kapitel) und gaben ihre für den Kaiser bedrohlichen Kontakte zu Franz I. von Frankreich nicht auf. Dazu wüteten die Osmanen im Mittelmeer; sie hatten im September 1538 vor Preveza (an der griechischen Küste zwischen Epirus und Akarnanien) die Flotte der „Heiligen Liga“ von Papst, Venedig und Kaiser so schwer mitgenommen, dass ihnen von da an die Vorherrschaft im Mittelmeer nicht mehr streitig gemacht werden konnte. So versprach, da in Europa alles zusammenhing, der Kaiser in Frankfurt die Einstellung der Prozesse des Reichskammergerichts, die gegen die protestantischen Enteignungen von Kirchengut angestrengt wurden. Und da die Karte des Konzils nicht stach, blieb nichts anderes übrig, als den Ausgleichswillen durch die Einleitung theologischer Kontroversen im, ideal gesehen, politik- und gewaltfreien Raum zu demonstrieren.

Das war einerseits eine Akademisierung des Glaubenskonfliktes, der damit zu der von Luther 1517 beabsichtigten Disputation über seine Ablass-Thesen zurückkehrte, andererseits der Versuch, ein anderes Vehikel als ein Konzil zu finden, in dem der Klerus dominiert hätte. So beschloss man zu Frankfurt die Wahl eines verhandelnden Ausschusses von Theologen und Laien, dem Bevollmächtigte Karls und Ferdinands zugeordnet werden sollten, und solche des Papstes nur, wenn der Kaiser einverstanden sei. Man erhoffte sich davon eine originelle Alternative zum „Nationalkonzil“. Wenn es noch eine Chance geben sollte, die streitenden Glaubensparteien friedlich zurückzuführen in die nach wie vor ersehnte Einheit der Kirche, dann gab es die nun.

Das erste Treffen fand im Juni 1540 in der Reichsstadt Hagenau (nunmehr Nordelsaß) statt. Man redete auf eine Weise aneinander vorbei, wie es bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges noch häufig geschehen sollte. Die katholische Mehrheit forderte die Rückgabe der enteigneten Kirchengüter, die evangelische Minderheit konterte, damit wären diese vielmehr ihrem ursprünglichen karitativen Zweck zurückgegeben worden. Man solle zuerst von den religiösen Differenzen reden. Die anwesenden Bischöfe waren durchaus konzessionsbereit, etwa was den Laienkelch, die Priesterehe und den Gottesdienst in deutscher Sprache betraf. Ferdinand, der in Hagenau moderierte, vertagte das Gespräch nach Worms. Dort sollte auch ein päpstlicher Nuntius beteiligt sein. Die Evangelischen waren unter der Bedingung einverstanden, dass dabei nicht der päpstliche Primat betont und dem Nuntius keine ausschlaggebende Autorität zuerkannt würde.

In Worms (ab November 1540) kam man überein, die Frage der kirchlichen Güter nicht zu behandeln. Des Kaisers Kanzler, der Burgunder Nicolas Perrenot de Granvelle (auch Granvella), betonte die Notwendigkeit der Einigung, denn die Spaltung diene ja doch nur dem Papst (da sie dem Kaiser im Reich Schwierigkeiten schaffte). Ferdinand hatte die elf Fürsten bezeichnet, die die katholische Majorität vertreten sollten – von denen galten Brandenburg, Kurpfalz und Kleve als Protestantismus-geneigt. Auf der Gegenseite traten ebenfalls elf Vertreter auf. Also musste der Nuntius befürchten, dass bei Mehrheitsabstimmungen die Evangelischen gewinnen würden, und verlegte sich auf eine Diskussion zur Verfahrensordnung, um ein solches Ergebnis zu verhindern. Die Protestanten gaben nach, und man einigte sich sogar, auf der einen Seite Melanchthon, auf der anderen Professor Johannes Eck, über eine gemeinsame Definition der Erbsünde.

Da erhielt Granvelle den kaiserlichen Auftrag, die Diskussionen auf dem nahenden Reichstag zu Regensburg fortzusetzen. Die päpstliche Seite war dem Kaiser in den Ohren gelegen, diese Wormser Versammlung werde von den Protestanten dominiert und werde zu einem unerhörten Schisma führen. Karl V. sah daran, dass Rom an einer gleichberechtigten Diskussion nicht interessiert war, und beschloss daher – ein letzter Versuch! –, die Sache in Regensburg persönlich in die Hand zu nehmen.

Regensburger Religionsgespräch 1541

Päpstlicher Nuntius wurde auf des Kaisers Wunsch der venezianische Kardinal Gasparo Contarini. Er wurde von Paul III. zum Vorstand einer Kommission ernannt, die 1537 einen „Ratschlag, wie die Kirche zu bessern sei“ erarbeitete – ohne praktische Folgen!

Am 5. April 1541 begannen die Beratungen in Regensburg. Karl und Contarini waren sich einig darin, über Priesterehe und Laienkelch mit sich reden zu lassen. Zentral war natürlich die Frage des päpstlichen Primats. Die Protestanten konzedierten, der Papst könne eine Art Oberaufseher der Kirche bleiben, dürfe aber die Bischöfe nicht an sich binden. Die kirchliche Hierarchie mag bestehen bleiben, aber die Unfähigen unter den Bischöfen müssten einen gelehrten Vikar zugeordnet bekommen.

Zur Einigung in den schwebenden Glaubensdifferenzen wurden neben Melanchthon und Johannes Eck die gemäßigtsten Theologen aufgeboten, die man auf beiden Seiten finden konnte. Den Vorsitz des Diskussionsgremiums sollten nach des Kaisers Willen der milde Pfalzgraf Friedrich und Granvelle übernehmen, Contarini blieb außen vor. Man einigte sich tatsächlich zu vier Hauptthemen, zum einen dem der menschlichen Natur: Der Mensch habe durch Adams und Evas Sündenfall den freien Willen verloren. Über die Erbsünde einigte man sich ebenso wie über die Erlösung und auch die Rechtfertigung: Diese geschehe ohne menschliches Verdienst durch den Glauben allein. Contarini ergänzte, so dass Melanchthon zustimmen konnte: Der Glaube müsse aber lebendig und tätig sein.

In Sachen Autorität der Kirche kam man sich ein wenig näher, doch über das Wesen der Eucharistie war der Dissens nicht auszuräumen. Die Lutheraner gingen von der realen Präsenz Christi bei Fortbestand der Substanz von Brot und Wein aus, während die Katholiken und auch Contarini darauf bestanden, dass die Transsubstantiation, die Verwandlung von Brot und Wein in das Fleisch und Blut Christi durch die priesterliche Konsekration, im Mittelpunkt der Messe stehe.

Der Kaiser legte die Protokolle dieser Gespräche den in der Nähe tagenden Reichsständen vor. Die Kurfürsten und auch die Städte befanden, sofern ein Vergleich zustande gekommen sei, solle er gelten bis zum nächsten Konzil oder einer „Nationalversammlung“ auf deutschem Boden. Bayern sprach sich dagegen aus. Ein Konzil müsse her. Dem Kaiser wurden daraufhin zwei sich widersprechende Gutachten präsentiert, das eine im Sinne der Kurfürsten und Städte, das andere lehnte die Annahme der Punkte, über die man sich geeinigt hatte, ab.

Karl hatte in Deutschland Harmonie herstellen wollen, aber gegen deren Gegner kam er nicht an, und daher auch nicht gegen den Willen des Papstes. Der vermisste in der Regensburger Eröffnungsrede des Kaisers den Hinweis darauf, dass die Einberufung eines Konzils allein dem Papst zustehe. Wollte Karl V. es etwa seinerseits einberufen, wie es die Protestanten wünschten? Davon hielten auch der Herzog von Bayern und der Erzbischof von Mainz nichts. Den Vorschlag des Kaisers, sich vorläufig an die erarbeiteten Übereinstimmungen zu halten, lehnte der Papst ab. Contarinis Ausgleichsbemühungen wurden vollständig desavouiert.

König Franz I., der in Regensburg hinter den Kulissen intrigiert hatte, war erfreut, dass Karls Harmonieversuch gescheitert war, denn dessen Erfolg hätte diesen zur bestimmenden Gestalt in ganz Deutschland gemacht. Auch Luther war dagegen, da er den erreichten Kompromissen zutiefst misstraute. Ranke formuliert in seiner „Geschichte der Päpste“ mit kritischem Unterton: „Er, der sich immer im Kampfe zwischen Himmel und Hölle erblickte, glaubte auch hier das Treiben des Satans zu erkennen.“

So war das Ergebnis der Regensburger Religionsgespräche nichts als einer der größten Sargnägel für die kirchliche Einheit des Abendlandes, und der Weg zur Unwiderruflichkeit der Spaltung ging weiter, woran beide Parteien ihren Anteil hatten.

Kapitel drei:
Die Reformation verbreitet sich in Europa
Dänemark

Ohne die von Wittenberg ausgehende Reformation ist diese Bewegung nicht nur im Deutschland des 16. Jahrhunderts, sondern auch anderswo in Europa nicht denkbar. Die dann einsetzende katholische Reaktion musste auch mit der Reformation in Skandinavien, Polen und anderswo den Kampf aufnehmen – ein Ausdruck, der nach damaligem Verständnis nicht allzu drastisch gewählt ist.

Die ersten evangelischen Prediger im Norden kamen aus Deutschland. Schon bald nach 1520 traten sie in den Herzogtümern Schleswig und Holstein auf, die durch Personalunion mit der Krone Dänemark verbunden waren. Es kam der Ausbreitung der neuen Lehre auch nördlich von Hadersleben entgegen, dass König Christian II. die Linie verfolgte, gegen den großen Adel und Klerus seines Landes sich auf das Bürger- und Bauerntum zu stützen, um an die Stelle der Selbstherrlichkeit der mächtigen Potentaten seine eigene zu setzen. Unter den Bürgern, den Kaufleuten und Bauern bestanden mannigfaltige Verbindungen nach Deutschland und in die Niederlande, deren mit dem biblischen Originaltext verbundener Humanismus Sympathien für neuartiges religiöses Denken begünstigte.

Christian II. lebte in der Tradition der „Kalmarer Union“ von 1397, die die personelle Einheit der drei Königskronen von Dänemark, Norwegen und Schweden begründete, wobei die dänische die Färöer, Island und Grönland einschloss, die schwedische Finnland, das zum Herzogtum wurde. Schweden verspielte Christian, da er in Stockholm unter den einheimischen Gegnern seiner Herrschaft ein verräterisches Blutbad anrichtete (November 1520). Die Opposition formierte sich unter dem jungen Gustav Wasa und trieb die Dänen bis 1523 aus dem Land, was das Ende der „Kalmarer Union“ bedeutete. Im selben Jahr vertrieben die adligen und klerikalen Potentaten, denen Christian so zugesetzt hatte, ihn auch aus Dänemark.

Christian begab sich mit seiner Gemahlin Isabella, die eine Schwester des Kaisers war, nach Wittenberg und verkehrte mit Luther und Melanchthon. Das königliche Paar empfing das Abendmahl unter beiderlei Gestalt. 1524 erschien eine Übersetzung des Neuen Testaments ins Dänische und wurde nach Dänemark geschmuggelt. Luther nahm in seiner Schrift „Ob Kriegsleute auch im seligen Stande sein können“ Partei gegen diejenigen, die den König vertrieben hatten.

Christians Nachfolger in Dänemark wurde sein Onkel Friedrich, der schon als Herzog von Schleswig und Holstein nichts gegen die neue Lehre unternommen hatte. Dieser Haltung blieb er treu, obwohl er sich anlässlich seiner Wahl durch die Reichsstände verpflichtet hatte, seine Tendenz rückgängig zu machen. Das Gegenteil fand statt, bei nicht verfolgter evangelischer Predigt in breiten Kreisen der Bevölkerung. 1526 wurde auf einem Herrentag in Odense (Insel Fünen) beschlossen, die Bischöfe des Landes von nun an nicht mehr von Rom, sondern vom einheimischen Erzbischof, dem von Lund (in Schonen, damals dänisch), bestätigen zu lassen. Im gleichen Jahr hatte König Friedrich keine Bedenken, dass seine Tochter den Herzog Albrecht von Preußen heiratete, der sich soeben von seiner Stellung als Großmeister des Deutschen Ordens weg säkularisiert hatte.

Friedrichs Sohn Christian, der besonders beeindruckt war vom Auftreten Luthers in Worms, gründete in Hadersleben ein Seminar zur Ausbildung von evangelischen Pastoren. Hans Tausen, der in Wittenberg studiert hatte, predigte in der ehemaligen jütländischen Residenzstadt Viborg, genoss die Gunst von König Friedrich und brachte 1530 die „Confessio Hafnensis“ (Bekenntnis von Kopenhagen) heraus. Deren Inhalt war zwar nicht identisch mit der „Confessio Augustana“, aber die dänische Kirchenordnung von 1537, an der neben Hans Tausen auch der unermüdliche Johannes Bugenhagen mitwirkte, fand Luthers Zustimmung.

Friedrich I., dessen Gewährenlassen wesentlich für den Erfolg der Reformation in Dänemark gewesen sein dürfte, starb 1533. Da war bereits der Versuch Christians II. gescheitert, seinen Thron nach Rückkehr zum Katholizismus zurückzugewinnen, wonach der Gestürzte den noch langen Rest seines Lebens (bis 1559) in Gefangenschaft seiner Nachfolger verbringen musste. Karl V. hatte seinem Schwager in keiner Weise geholfen, nicht nur aus konfessionellem Misstrauen, sondern weil die Kaisermacht an Nord- und Ostsee schon seit dem 13. Jahrhundert nicht mehr durchschlug.

Sobald Friedrichs Sohn Christian als der dritte dieses Namens den Thron bestiegen hatte (1534), nachträglich noch von Bugenhagen gekrönt, setzte er alle Bischöfe ab, zog deren Besitz ein und ordinierte an ihrer Stelle sieben protestantische Bischöfe. 1537 wurde die Universität Kopenhagen gemäß den von Melanchthon überarbeiteten Statuten der von Wittenberg erneut eröffnet. Die altgläubigen Pfarrer im Lande blieben auf ihren Stellen und passten ihre geistliche Bildung, die nicht groß gewesen sein muss, häufig den neuen Lehren an; die Klöster wurden allmählich aufgelöst, immer mehr Schriften Luthers wurden übersetzt. Insgesamt hatte sich in Dänemark die Reformation von unten in eine solche von oben verwandelt.

Norwegen

In Norwegen, Island und Schweden lief die Entwicklung anders herum. Zwar hatten deutsche Prediger, begünstigt durch weltoffenes Kaufmannsmilieu, nachweisbar schon ab 1526 in Bergen gewirkt, der damals wichtigsten Stadt Norwegens, und standen dabei unter dem Schutz von König Friedrich und seinem Statthalter. Aber die altgläubigen Bischöfe neigten zu dem vertriebenen König Christian II. Das Landvolk außerhalb der Metropole von Bergen verspürte wenig Bedürfnis, sich aus seinen liebgewordenen, mit uraltem Heidentum vermischten Ritualen herausreißen zu lassen. Der reformatorische Impetus, auch wenn 1539 die dänische Kirchenordnung ebenfalls für Norwegen dekretiert wurde, litt erheblich unter dem Mangel an Voraussetzungen, die ihm in Deutschland so sehr geholfen hatten: Es gab keine Landesuniversität, und nicht einmal eine einheimische Druckerpresse.

Die altgläubige Opposition in Norwegen ging einher mit den Bestrebungen, das Land aus seiner seit 1380 bestehenden dynastischen Verbindung mit Dänemark zu lösen. Zum Bannerträger dieser Bewegung machte sich die herkömmliche Stütze der alten Religion, der Erzbischof von Nidaros (Trondheim), dem geistlichen Zentrum des Landes. Erzbischof Olav Engelbrektsson entstammte den traditionell anti-dänischen Kreisen der einheimischen Großbauernschaft. Er hatte in der 1419 gegründeten Universität Rostock studiert und hatte, nachdem er Ende 1523 vom Papst zum Erzbischof von Nidaros konsekriert worden war, Christian II. seinen Treueid geleistet – eine Doppelstrategie, die des Königs prekäre Lage auszunützen schien. Doch sein Widerstand gegen den dritten Christian, der entschlossen war, die Krone von Norwegen zu behalten, war trotz der Sympathien des einheimischen Episkopats und trotz des Mangels an neugläubigem Feuer in der Bevölkerung erfolglos. 1537 musste er seine Heimat verlassen, 1538 starb er in den habsburgischen Niederlanden.

Island-Saga

Seine letzte Amtshandlung war die Weihe des Bischofs von Skalholt gewesen, eines der beiden Bistümer auf Island, das andere war Holar, nahe der Nordküste. Auch in diesem fernen Norden bewirkte die Anwesenheit deutscher Kaufleute, dass Luthers Lehren bekannt wurden. In Hafnarfjördur südlich von Reykjavik wurde sogar eine lutherische Kirche gegründet. Isländer kamen geschäftlich und teilweise auch zum Studium nach Deutschland. Das erste in isländischer Sprache überhaupt erscheinende Buch war das 1540 in Dänemark gedruckte Neue Testament.

Zum Konflikt zwischen Alt und Neu kam es, sobald sich die Reformation in Dänemark auch offiziell durchgesetzt hatte, also ab 1537. Die Tausen-Bugenhagensche Kirchenordnung von Kopenhagen verwarf der Bischof von Skalholt als Ketzerei. Nun sollte sich auch in Island zeigen, dass die Fürsten die Reformation zur Straffung der staatlichen Kontrolle instrumentalisierten. Christian III. entsandte einen Gouverneur, der auch militärisch gegen die Abspenstigen vorgehen und kirchliche Besitztümer beschlagnahmen sollte. Das war gefährlich, denn der Bischof hatte sehr gewaltbereite Anhänger. Auch das Parlament von Thingvellir, der Inbegriff isländischer Selbstverwaltung, stellte sich hinter den alten Glauben. Der neue Bischof von Skalholt, der unter königlicher Protektion zum Protestantismus neigte, arrangierte sich mit Jon Arason von Holar, dem Verfechter des alten Glaubens. Der schrieb Bittbriefe nach Rom und an den Kaiser, was für den König von Dänemark in der sich allmählich säkularisierenden Atmosphäre des europäischen Staatsrechts nichts anderes als Hochverrat mit der Folge der Rechtlos-Erklärung von Jon Arason bedeutete. Der war nun vogelfrei.

Jon Arason bestätigte seinen üblen Ruf, indem er Skalholt mit bewaffneter Mannschaft besetzte. Im Laufe der Auseinandersetzung nahmen ihn die Königstreuen gefangen, und in der Gefangenschaft wurde er umgebracht (1550). Seine Anhänger brachten daraufhin alle Dänen um, die an der Sache beteiligt gewesen waren, derart waren die religiösen Angelegenheiten verflochten mit dem Willen der Inselbewohner, gegen Kopenhagen ihre Freiheit zu wahren.

Aber im nächsten Jahr zwangen die aus Dänemark entsandten Leute des Königs die Einheimischen dazu, einen Gefolgschaftseid auf ihn zu leisten und das Prinzip der Reformation zu beschwören. Die Bistümer von Skalholt und Holar verloren ihre Einkünfte an die königliche Kasse. So genau hatte der König sein fernes Besitztum noch nie in der Hand gehabt. Das spätere, lutherisch geprägte Glaubensleben in Island hat vielerlei Früchte getragen, die zur Identität der modernen Nation gehören. Aber alles hatte gewaltsam und von oben kommandiert begonnen.

Schweden

In Schweden war die Einführung der Reformation das Verdienst des siegreichen Gustav Wasa, der 1523 zum König gewählt wurde. Er hatte die Dänen mit massiver Hilfe der Hansestadt Lübeck hinausgeworfen, und das hatte ihn in gewaltige Schulden gestürzt. So verfiel er auf den finanziellen Ausweg, die schwedischen Bistümer zu schröpfen. Gustav Wasa war religiös indifferent, irgendein Erweckungserlebnis durfte man bei ihm nicht suchen. Aber Olaus Petri, der ab 1516 bei Luther in Wittenberg studiert hatte und als dessen erster schwedischer Schüler gilt sowie ab 1524 in Stockholm predigte und das Neue Testament ins Schwedische übersetzte, machte den König auf die Legitimität der Säkularisierung geistlicher Güter aufmerksam.

Auf dem Reichstag von Västerås (1527, am Mälarsee) wurde all das Kirchengut als „überflüssig“ enteignet, das der König nach seinem eigenen Ermessen als überflüssig ansah. Die Burgen der Bischöfe wurden geschleift, die Bischöfe selbst aus dem Reichsrat eliminiert. Nach deutschem Vorbild veranstaltete König Gustav eine Disputation zwischen Alt- und Neugläubigen. Da zeigte es sich, dass Luthers Glaube noch nicht so recht mehrheitsfähig war, denn das Ergebnis der Disputation war lediglich, dass das Evangelium „rein“ gepredigt werden sollte. Es war auch mit den Bauern zu rechnen, die – im Heiligen Römischen Reich unvorstellbar – Sitz und Stimme auf dem schwedischen Reichstag hatten und die ihre „guten, alten Sitten“ auch in religiöser Hinsicht nicht angetastet wissen wollten.

1531 wurde Laurentius Petri, der jüngere Bruder des Olaus Petri, ebenfalls Student aus Wittenberg, Erzbischof von Uppsala. Ihn ordinierte der Bischof von Västerås, der seine Weihe noch in Rom empfangen hatte. Sobald sich 1537 die Reformation in Dänemark endgültig durchgesetzt hatte, zeigte König Gustavs Politik, dass auch das von der „Kalmarer Union“ befreite Schweden vom Einfluss des reicher entwickelten Nachbarn im Südwesten noch nicht frei war. Denn erst dann erfolgten in Schweden die Aufhebungen der Klöster und des Zölibats, wurde die Gottesdienstordnung des Olaus Petri zur verbindlichen Norm. Ab 1537 bestand für den schwedischen König kein Anlass mehr, bei sich die Leuchte des alten Glaubens hochzuhalten, denn allzu weit entfernt waren Kaiser, Spanien und Papst, um diesen in einem solchen Falle wirkungsvoll unterstützen zu können.

Ein auch katholisch inspirierter Aufstand in Südschweden (die „Grafenfehde“ von 1543) verlangsamte die Reformationsgeschwindigkeit des, wie gesagt, taktisch denkenden Gustav Wasa, indem die Ersetzung der Bistumsordnung durch königlich gesteuerte Super-Intendenten zurückgestellt wurde. Aber 1541 kam die „Gustav-Wasa-Bibel“ heraus, die sich eng an Luthers deutsche Übersetzung anlehnte. 1544 beschloss der Reichstag von Västerås geradezu ein Verbot des Katholizismus. Als der König 1560 starb, gab es in Schweden noch keine offizielle Kirchenordnung und auch keine offizielle Konfession. Aber die Richtung weg von den „guten, alten Sitten“ des Landvolks konnte als entschieden gelten. Die Reformation von oben fand also recht temperiert statt.

Finnland

Noch ein Ausblick nach Finnland: Der erste finnische Lutherschüler war Peder Särkilax, der auch schon heiratete, bevor er sich 1522 in Turku niederließ, der einzigen Bischofsstadt des Landes, deren Bischof er 1554 wurde. Ab Anfang der 1530-er Jahre kamen mehrere finnische Studenten nach Wittenberg. Michael Agricola, der als erster Vater der finnischen Schriftsprache gepriesen wird, weilte 1536 – 1539 in Wittenberg und brachte 1548 eine finnische Übersetzung des Neuen Testaments heraus. Dass es dabei nicht restlos nach lutherischer Orthodoxie zugegangen sein muss, zeigen die Vorlagen: neben der Lutherbibel der griechische Text des Neuen Testaments nach der Edition des Erasmus von Rotterdam, der Text der „Vulgata“, der kirchenamtlichen, auf den hl. Hieronymus zurückgehenden lateinischen Version, auch noch das schwedische Neue Testament von 1526, und die Gustav-Wasa-Bibel von 1541.

Polen

Auch auf der anderen Seite der Ostsee nahm man im Königreich Polen die Wittenberger Lehren auf. Genauer gesagt waren das die deutsch geprägten Teile: in Pommerellen und im Kulmer Land, das die Berliner Hohenzollern, sobald sie es in die Hand bekamen, als „Westpreußen“ bezeichneten und das vorher „Polnisch-Preußen“ geheißen hatte. Ab 1524 begann in Danzig, Elbing und Thorn die evangelische Predigt. Der König von Polen als Landesherr hielt aber am Katholizismus fest, weshalb sich keine neuen kirchlichen Strukturen bilden durften. Sobald die neuen Lehren dazu führten, dass Volkes Wille nach der Einsetzung von Predigern des „reinen“ Evangeliums demokratische Weiterungen auch im weltlichen Bereich anstrebte, wie die Abschaffung der Ratsverfassung, schritt der König mit Waffengewalt ein (1526).

Baltikum

Im Baltikum, das dem Deutschen Orden zugehörte, also etwa in dem heutigen Lettland und Estland, verstand sich Albrecht, der doch aber Ostpreußen zu einem Herzogtum säkularisiert hatte, zu so einem Schritt nicht, da er sich gegen die Ritterschaft der Region und den Erzbischof von Riga nicht durchsetzen konnte. Aber in den Städten Riga, Reval (Tallinn) und Dorpat (Tartu) fasste die neue Richtung Fuß und wurde auch von manchen deutschstämmigen Gutsbesitzern auf dem Lande favorisiert. Man versuchte, die einheimischen Esten und Letten durch Übersetzung von Teilen der Bibel und anderer geistlicher Texte an Wittenberg heranzuführen, jedoch bis ca. 1550 mit geringem Erfolg. Die konfessionelle Zukunft der baltischen Region blieb zunächst offen.

Ungarn

Im Königreich Ungarn, das 1526 durch Erbgang etwa zu einem Drittel an des Kaisers Bruder Ferdinand fiel, in den anderen beiden Dritteln erst den Osmanen und dem mit diesen kollaborierenden Adel entrissen werden musste, erwies sich nicht nur das deutsche (etwa in Oberungarn – Slowakei), sondern auch das magyarische Element dem Protestantismus gegenüber als aufgeschlossen. Die katholische Hierarchie blieb aber bestehen – da konnte später die Gegenreformation ansetzen. König Ferdinand in seiner prekären Frontsituation gegenüber dem großen Feind der gesamten Christenheit blieb nichts anderes übrig, als hinzunehmen, dass sich die deutsch beherrschten Städte in Oberungarn, z. B. Kaschau (Košice), offiziell an der Augsburger Konfession von 1530 orientierten. Das Fürstentum Siebenbürgen bildete zwar einen staatsrechtlichen Bestandteil des Königreichs Ungarn, ging aber ab dem Osmanensturm bis zum Ende des 17. Jahrhunderts seine eigenen Wege. Es bildete sich dort zunächst (bis ab 1690 die siegreichen Habsburger zuschlugen) eine bemerkenswerte Toleranz zwischen Katholiken, Protestanten und Reformierten (den Anhängern von Zwinglis Erben Jean Calvin). Dabei blieben die Rumänen griechisch-orthodox, die einheimischen Ungarn (die „Szekler“) katholisch, und die deutschen Kolonisten, etwa in Hermannstadt (Sibiu) und Kronstadt (Braşov), wurden mit Vorliebe protestantisch. Das war auch eine Demonstration ihrer Autonomie gegenüber der ungarischen Krone und diente ihrer fortbestehenden kulturellen Verbindung mit Deutschland.

England

Im Königreich England fand die Reformation zunächst nicht im Geiste, sondern in der Staatsstruktur statt. Das hing mit dem Bedürfnis des sinnenfrohen Königs Heinrichs VIII. (1509 – 1547) zusammen, sich von seiner Gemahlin Katharina von Aragon zu trennen, die als Schwester Johannas „der Wahnsinnigen“ von Kastilien immerhin eine Tante Kaiser Karls V. war, um seine Mätresse Ann Boleyn zu heiraten. Als mildernder Umstand kam hinzu, dass Katharina erst eine Tochter geboren hatte und männlicher Nachwuchs zur Sicherung der Erbfolge in der Tudor-Dynastie nicht mehr zu erwarten war.

Also sollte Papst Clemens VII. des Königs Ehe nicht etwa „nur“ scheiden, sondern für von Anfang an nichtig erklären. Denn sie widersprach Leviticus (3. Buch Moses) 20,21: „Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat.“ Katharina war nämlich früher mit Heinrichs Bruder Arthur vermählt gewesen. Für Heinrichs Heirat mit ihr hatte Papst Julius II. einen Dispens erteilt, doch der König bestand darauf, dass dieser ungültig sei, weil ihm das klare biblische Verbot entgegen stand.

Clemens VII. konnte sich nicht dazu verstehen, den Dispens zu kassieren, da er, wie die Machtpolitik sich inzwischen entwickelt hatte, auf ein gutes Verhältnis zum Kaiser Wert legte. Er war dazu auch kirchenrechtlich und zum Schutze seiner geistlichen Autorität nicht bereit. Daher besann sich der König auf den auch in England grassierenden Anti-Klerikalismus, der viel mit den tadelwürdigen Angewohnheiten des geistlichen Standes zu tun hatte, und auf den kirchenkritischen Humanismus, für den das edle Vorbild des Erasmus von Rotterdam stand, sowie auf sein Parlament, das ihm zu Gebote stand.

Heinrich gründete mit der Suprematsakte von 1534 seine englische Nationalkirche, deren Oberhaupt er und nicht mehr der Papst war, und seine Kirchenfürsten, auch der Erzbischof von Canterbury als Primas im Lande, waren einverstanden.

Mit der Suprematsakte war keinerlei Änderung in der bischöflichen Hierarchie und in der Weihegewalt der Bischöfe verbunden, auch keine im Dogma oder in der gottesdienstlichen Ordnung. Es gab im Lande auch evangelische Stimmen „von unten“, doch Hierarchie und König verhinderten bis zu seinem Tode (Januar 1547), dass diese in der Öffentlichkeit Gewicht gewannen. Der hohe Klerus war mit Heinrichs Eigenmächtigkeit einverstanden, weil er damit eine Hilfe gewann gegen das Eindringen der neuen Lehren vom Kontinent.

Thomas Cromwell, Heinrichs Sekretär, schritt aber im protestantischen Sinne fort, indem er weitum die Klöster auflöste, deren Besitz an die Krone und an die regionalen Adligen fiel, wodurch die Zustimmung zu Heinrichs Religionspolitik zweifelsohne wuchs. Ebenso verfuhr man in Irland. Da die Großen der Insel am freigewordenen Kirchenbesitz beteiligt wurden, stellten sie ihr nationales Interesse hintan, das ansonsten eng verbunden war mit der Treue zur römischen Kirche. Dem König von Schottland, seinem Neffen, schlug Heinrich vor, ihm in seinem Emanzipationskurs zu folgen. Doch wegen der unüberwindbaren Gegnerschaft dies- und jenseits des Grenzflusses Tweed, die ein gutes schottisches Verhältnis zu Frankreich bedingte, wurde daraus nichts.

Die Ablehnung der königlichen Suprematie wurde dem Hochverrat gleichgesetzt. Heinrichs Lordkanzler Thomas Morus verweigerte, zusammen mit Bischof John Fisher von Rochester, 1534 die Eidesleistung auf die neue Sukzessionsakte, die die Kinder der Ann Boleyn für erbfolgeberechtigt erklärte, denn für den strikt katholischen Morus, der auch die Absage an den Papst missbilligte, war das Sakrament der Ehe (mit Katharina von Aragon) unverletzlich. Daher wurden er und Bischof Fisher 1535 hingerichtet; 1935 wurde er zusammen mit Fisher heilig gesprochen und zusammen mit diesem von Papst Johannes Paul II. im Jahre 2000 zum „Patron der Regierenden und Politiker“ erklärt. Im Amte hatte er an der Verurteilung und Verbrennung von Evangelischen mitgewirkt.

Das große Problem nach dem Tode Heinrichs VIII. war, dass die rein staats- und kirchenrechtliche Trennung von Rom eine künstliche Angelegenheit blieb, solange ihr nicht auch eine glaubensmäßige Trennung entsprach, für die auch im hohen Klerus schon Sympathien bestanden.

Frankreich

In Frankreich sah die Königsmacht keinen Anlass, in Glaubensstreitigkeiten mit Rom einzutreten, da das Konkordat von 1516 weitestgehenden Einfluss auf die Besetzung der nationalen Bischofsstühle einräumte und da Franz I. stolz darauf war, den Titel des „Allerchristlichsten“ führen zu dürfen, der den Königen von Frankreich ab Karl VII. (1422 – 1461) amtlich zustand. 1521 hatte die Pariser Sorbonne Luthers Schriften verurteilt. 1534/35 ließ Franz I. gegen die Un-Katholischen im Lande grausam wüten, eine Verfolgung, der auch die Reste der Waldenser in der Provence zum Opfer fielen.

Es gab also Anhänger Luthers oder zumindest Kritiker der aktuellen kirchlichen Zustände, ohne dass man zu jener Zeit in dogmatischen Festlegungen allzu präzise verfahren dürfte. Glaube an die Rechtfertigung sola fide, ein Standpunkt übrigens, den auch Leute verfochten, die sich nie und nimmer von der römischen Kirche trennen wollten, und die Lobpreisung der Bibel als der obersten Glaubensquelle genügten, um auf den Scheiterhaufen geschickt zu werden. Einer flächendeckenden Organisation der Kritiker stand entgegen, dass Frankreich schon damals ein recht zentralisiertes Staatswesen war, in dem weitgehend selbständige Landesfürsten wie der Kurfürst von Sachsen nicht existierten.

Aber dass in Frankreich ein neuer religiöser Geist im Entstehen war, der dem Königreich später in fataler Zuspitzung die verheerenden Hugenottenkriege einbrachte, das mag man beispielhaft an des François Rabelais phantasievollen und an lustiger Groteske überfließenden Romanen über die beiden Riesen Gargantua und Pantagruel ablesen, erschienen in den 1530-er Jahren, von der Sorbonne würdevoll verurteilt, aber die gerierte sich ja sowieso päpstlicher als der Papst. Nach Victor Hugo war Rabelais ein Arzt (das war er wirklich von Profession), der dem Papsttum den Puls fühlte. „Während Luther reformiert, höhnt Rabelais“, in seinem Werk wird „die Maske der Theokratie scharf von der Maske der Komödie betrachtet“. Rabelais hatte Kontakte zu Humanisten, die dem Kritizismus des Erasmus von Rotterdam nahestanden. Er macht sich lustig über Heiligenverehrung, Weihwasser, Reliquien, Wallfahrten, das Mönchswesen, das serienhafte Abhalten von Messen („gute Werke“!). Das Lesen in der Bibel wird ausdrücklich gelobt.

Jean Calvin

Zu einem Problem, das Frankreich in einen langen Zustand der Schwäche versetzte, wurde die Expansion des Calvinismus.

Jean Calvin, geboren 1509 in Noyon (Picardie), war Lizentiat der Rechtswissenschaften und hatte sich Theologie im Selbststudium angeeignet. Die Schule der Juristerei merkte man seiner Denkweise dann auch an, womit seine theologische Lehre aber keinesfalls disqualifiziert werden soll. Jedenfalls war sein Genius im Unterschied zu dem Luthers nicht eruptiv, sondern suchte nach Ordnung, System und durchsichtiger Klarheit.

Zuerst wandte er sich dem Bibelverständnis des Humanismus zu, bis er in seiner religiösen Unbedingtheit dies als „Nikodemitentum“ verwarf (Nikodemus war nach Johannes 3,1 – 2 ein Pharisäer, der sich nur des Nachts zu Jesus zu kommen getraute). Er begann, die Schriften Luthers zu lesen, berief sich dabei auf ein plötzliches Konversionserlebnis und gab, angeregt durch Luthers Katechismus, schon 1536 eine Institutio religionis christianae heraus. Mit den Reformatoren Martin Bucerius und Wolfgang Capito (Straßburg) sowie Heinrich Bullinger (dem Erben Zwinglis in Zürich) stand er in fruchtbarem Kontakt.

1536 kam er nach Genf, das gerade seinen Bischof vertrieben hatte, weil der sich als ein Statthalter des Herzogs von Savoyen verstand, und versuchte dort, zusammen mit Guillaume Farel, eine Gemeindeordnung in christlich-reformatorischem Sinne zu schaffen. Die Bürger wollten das aber nicht, sondern nur die Unabhängigkeit vom Herzog von Savoyen, und so musste er im April 1538 die Stadt wieder verlassen. Erst nach seiner Rückkehr im September 1541 (vorher hatte er als Gesandter Straßburgs am Religionsgespräch von Regensburg teilgenommen) bekam er die Stadt in die Hand, und zwar in seinem theokratischen Sinne.

Er fühlte sich bis zu seinem Tode 1564 ganz als Prophet und als Vollstrecker der Eingebungen Gottes zur „Wiederaufrichtung der zerfallenen Religion“, dabei definitiv nicht als der Begründer einer neuen konfessionellen Richtung. Wesentlich unterschied ihn von Luther, dass er bewusst in den politischen Raum eingriff. Jedermann, auch die Obrigkeit, war zum Gehorsam gegenüber Gottes Geboten verpflichtet, weshalb – wiederum im Unterschied zu Luther – gegen eine ungerechte Obrigkeit grundsätzlich ein Widerstandsrecht bestehe.

Das Gesetz, das wichtigste Mittel der Herrschaft im Frieden, „zeigt uns das Ziel, nach dem wir streben sollen, damit jeder gemäß der Gnade, die Gott ihm gegeben hat, sich unablässig bemüht, danach zu trachten und Tag für Tag weiter vorwärts zu kommen“, so im „Genfer Katechismus“ von 1542. Kirche und Obrigkeit haben zur Formung des Gottesstaates zusammenzuwirken. Gott war nicht nur der Herr des Glaubens und der religiösen Erhebung, sondern auch des Alltags und der Sitten der Menschen. Hier hatten Maß, Nüchternheit, Bescheidenheit zu herrschen – bis hin zu Regelungen, die unserer aktuellen Spaß- und Konsumgesellschaft als kleinliche Splitterrichterei vorkommen dürften.

Damit dem auch tatsächlich nachgelebt wurde, entstand eine denunzierende „Sittenpolizei“, die Bestrafungen aussprach, deren Vollzug der unermüdlich tätige Calvin persönlich überwachte. Er schaffte es, dass der Rat der Stadt seine geistlichen Verurteilungen brav exekutierte. Dabei schreckte Calvin auch nicht vor dem Scheiterhaufen zurück. Berühmt wurde die Verbrennung des Michel Servet am 27. Oktober 1553. Dieser hatte bestritten, dass die Dreifaltigkeit in Vater, Sohn und Heiligem Geist aus drei Personen bestehe. Es handele sich nur um drei Kräfte bzw. Wirkweisen der einen Person Gottes.

In der Lehre über das Abendmahl kam Calvin mit den Nachfolgern Zwinglis zu einem Einvernehmen („Consensus Tigurinus“ von 1549), nicht aber mit den Lutheranern. Denn Calvin verneinte die Realpräsenz Christi in Brot und Wein und sah in diesen nur ein äußeres Zeichen für das Wirken des Heiligen Geistes. Der Gläubige nahm Christus im Abendmahl auf übertragene, spirituelle Weise zu sich.

Am bekanntesten wurde der Calvinismus durch die Lehre von der Prädestination, „der ewigen Erwählung, kraft derer Gott die einen zum Heil, die anderen zum Verderben vorherbestimmt hat“. Auch: „Unter Vorherbestimmung verstehen wir Gottes ewige Anordnung, vermöge derer er bei sich beschloss, was nach seinem Willen aus jedem einzelnen Menschen werden sollte. Denn die Menschen werden nicht alle mit der gleichen Bestimmung erschaffen, sondern den einen wird das ewige Leben, den anderen die ewige Verdammnis zugeordnet.“ Gute Werke können einen Rückschluss zulassen. „Ist das Gewissen also gegründet, aufgerichtet und gestärkt, so dient ihm auch die Betrachtung der Werke zur Stärkung, weil sie nämlich Zeugnisse dafür sind, dass Gott in uns wohnt und regiert.“ Aber eine Garantie ist das niemals, und auch das Gewicht und die Anzahl der guten Werke geben keine Sicherheit der Erwähltheit, denn damit würden wir uns anmaßen, Gottes Willen zu kennen. Also wissen wir auch nicht, warum Gott seine Prädestination über die Menschen verhängt hat. „Der Apostel (Paulus, Anm. d. Verf.) bekennt, dass Gottes Gerichte so tief sind, dass aller Verstand der Menschen davon verschlungen wird, wenn er da hinein zu dringen versucht.“

Woher weiß Calvin aber beim Prinzip der Prädestination so genau Bescheid? Hier müssten wir bis auf die Auffassung des heiligen Augustinus von dem durch die Erbsünde aufs Schwerste geschädigten Menschen zurückgehen, mit unendlichen Differenzierungen hierzu in den Diskussionen bis zur Zeit Calvins. Beschränken wir uns besser auf den aktuellen Stand, der durch die reformiert (calvinistisch)-lutherische Leuenberger Konkordie von 1973 gegeben ist: „Im Evangelium wird die bedingungslose Annahme des sündigen Menschen durch Gott verheißen […]. Der Glaube macht zwar die Erfahrung, dass die Heilsbotschaft zwar nicht von allen angenommen wird, er achtet jedoch das Geheimnis von Gottes Wirken. Er bezeugt zugleich den Ernst menschlicher Entscheidung wie die Realität des universalen Heilswillens Gottes. Das Christuszeugnis der Schrift verwehrt uns, einen ewigen Ratschluss Gottes zur definitiven Verwerfung gewisser Personen oder eines Volkes anzunehmen.“

Noch ein Unterschied zu Luther: Für Calvin war der Genfer Gottesstaat nur Ausgangspunkt zu möglichst umfassender Missionierung – das war eine Parallele zum Dynamismus der Jesuiten (siehe folgendes Kapitel). Die französischen Hugenotten beriefen sich auf ihren Lehrmeister, wenn sie kämpferisch die Autorität ihres Königs infrage stellten, woraus alle Gräuel des einheimischen Bürgerkriegs folgten, von beiden Seiten: Schauerliche Berühmtheit hat der Massenmord an den Hugenotten vom 24. August 1572 („Bartholomäusnacht“) gefunden. Erst der Übertritt des calvinistischen Königs Heinrich IV. zum Katholizismus (1593) sowie das Toleranzedikt von Nantes (1598) haben Frankreich wieder zur Ruhe gebracht – bis Ludwig XIV. durch das Edikt von Fontainebleau (1685) das von Nantes widerrief und dadurch eine Menge seiner qualifizierten Untertanen in die Verbannung trieb.

Die Bezeichnung „Hugenotten“ übrigens mag aus der französischen Verballhornung „eygenot“ von dem Wort „Eidgenossen“ herkommen, nach den Genfer Bürgern, den späteren Gottesstaatlern Calvins, die sich gegen die Pressionen des Herzogs von Savoyen an die Eidgenossen um Hilfe wandten.

In den habsburgischen Niederlanden verdrängte der besser organisierte Calvinismus das Luthertum und wurde zum Panier der nördlichen Provinzen in ihrem Unabhängigkeitskampf gegen Spanien, von Erfolg gekrönt im unmittelbaren Vorfeld des deutschen Westfälischen Friedens (1648). Calvin, der mehr Politiker war als Luther, korrespondierte zielbewusst mit religiösen Dissidenten in Polen, Ungarn und Siebenbürgen.

In Schottland hatte John Knox, mehr Agitator als reflektierender Theologe, ein Anhänger Calvins, ab den späten 1550-er Jahren den für ihn legitimen Widerstand gegen die katholische Obrigkeit angefacht, u. a. gegen die entschieden katholische Königin Maria aus dem Hause Stuart, an deren Absetzung (1567) er mitwirkte. Sein Nachfolger Andrew Melville, der 1574 aus Genf zurückkam, etablierte die presbyterianische Kirchenordnung: die Leitung der Kirche durch Gremien von „Ältesten“ (griechisch: Presbytern) und Pastoren, die Selbstverwaltung mit Hierarchien, die aus der Gemeinde heraus entstanden.

In England hatten die Calvinisten gegen das von Heinrich VIII. eingerichtete Staatskirchentum zu kämpfen, das für sie nichts anderes als eine abgewandelte Form von Papismus war. „Puritaner“ hießen sie ab den frühen Jahren von Königin Elisabeth I. (1558 – 1603), weil sie eine „reine“ Kirche forderten, mit dem Akzent auf der Befolgung des Ursprungs der Bibel, ganz nach ihrem Lehrmeister Calvin. Sie wurden ab 1603 von den katholischen Stuart-Königen erst recht drangsaliert, hießen dann „Dissenters“, und eine Gruppe von ihnen segelte, um ihren Glauben leben zu können, auf der legendären „Mayflower“ in die britischen Kolonien Nordamerikas (1620). So eröffnete sich dem Puritanismus-Calvinismus eine Weite, die ihn zur effizientesten aller reformatorischen Bewegungen machte.

Doch zurück auf den Kontinent. Weder Franz I. noch Heinrich VIII. ließen sich durch ihre katholischen Qualitäten davon abhalten, mit den deutschen Protestanten des Schmalkaldischen Bundes Verhandlungen zu führen, und auch deren lutherische Glaubensfestigkeit stand dem nicht entgegen. Solche außenpolitischen Querverbindungen waren ein Anzeichen für den historischen Prozess, dass das Auseinanderbrechen der lateinischen Christenheit insgesamt die Säkularisierung des öffentlichen Lebens begünstigte. Es zählte die Machtpolitik, und das dieser nahe neuzeitliche Monster, die Staatsräson.

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