Kitabı oku: «Berufs- und Arbeitspädagogik», sayfa 8

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1.7.2.3 Besondere Bedeutung der Vorbildfunktion des Ausbilders

Wertmaßstäbe

Jeder junge Mensch sucht Vorbilder, denen er nacheifern kann. Der Ausbilder muss daher sein gesamtes Handeln auf ein einwandfreies Verhalten im persönlichen und im beruflichen Lebensbereich ausrichten. Vorbildliches Verhalten setzt beim jungen Menschen besondere Wertmaßstäbe.

Die Auswahl der richtigen Persönlichkeit als Ausbilder für einen Betrieb ist eine wesentliche Voraussetzung für den Ausbildungserfolg.

Menschliche Eigenschaften

Neben den fachlichen Voraussetzungen kommt es vor allem auf menschliche Eigenschaften an wie u. a.:

>Menschenkenntnis, Fähigkeit zur Menschenbeurteilung

>positive Grundeinstellung zu jungen Menschen

>Mitgehen mit der Jugend und die Fähigkeit, für Ideale zu begeistern

>Vertrauenswürdigkeit.

Nur wer vorbildliche Eigenschaften hat, kann als Vorbild Maßstäbe setzen.


1.7.2.4 Stellung des Ausbilders

Bei der betrieblichen Ausbildung nimmt der Ausbilder eine wichtige Schlüsselstellung ein. Von seinen Fähigkeiten und Eigenschaften hängt es ab, ob die betriebliche Ausbildung systematisch und erfolgreich durchgeführt wird.

Er hat heute mehr denn je dazu beizutragen, dass nicht nur die fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, sondern darüber hinaus der junge Mensch auf die Wandlungen in der Berufswelt fachlich und geistig vorbereitet wird. Dadurch kann erreicht werden, dass die Lern- und Denkfähigkeit sowie die Umstellungsbereitschaft und die Anpassungsfähigkeit entwickelt werden.

Der Ausbilder trägt für seine Arbeit in der Berufsausbildung hohe Verantwortung

>gegenüber dem Ausbildungsbetrieb,

>gegenüber dem Lehrling,

>gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft.

Ausbildungsbetrieb

Die Verantwortung gegenüber dem Ausbildungsbetrieb bezieht sich u. a. auf

>die Einhaltung aller Ausbildungsvorschriften sowie der gesetzlichen Regelungen,

>die gründliche und vollständige Ausbildung der Lehrlinge entsprechend der Ausbildungsordnung,

>die Entwicklung von qualifiziertem Berufsnachwuchs für den Betrieb,

>die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Betriebes,

>die wirtschaftliche Gestaltung der Ausbildungskosten im Betrieb.

Lehrling

Gegenüber dem Lehrling ist der Ausbilder insbesondere verantwortlich, dass

>ihm die bestmögliche Ausbildung gewährleistet wird,

>er in seiner Persönlichkeitsentwicklung gefördert wird,

>er weder körperlich noch sittlich gefährdet wird,

>er einen guten Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt erhält.

Wirtschaft und Gesellschaft

Die Verantwortung gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft besteht

>in der Ausbildung qualifizierten Berufsnachwuchses zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft,

>in der Ausbildung und Erziehung zu leistungsfähigen Bürgern,

>in der Erhaltung und Steigerung des Lebensstandards der Menschen durch hohe Qualifikationen,

>in der Mithilfe zur Absicherung der sozialen Sicherungssysteme,

>im Beitrag zur Erhaltung unserer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung.

1.7.2.5 Funktionen des Ausbilders im Handwerksbetrieb

Der Ausbilder hat wichtige Funktionen und vielfältige Aufgaben zu erfüllen, die im Folgenden erläutert werden.


Ausbilder als Fachmann

Fachliche Qualifikation

Fachliche Qualifikation kann nur vermitteln, wer selbst beste fachliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Handlungsfähigkeiten besitzt. Der Ausbilder hat daher in der Regel eine mehrjährige berufliche Praxis und Berufserfahrung. Betriebserfahrung im Ausbildungsbetrieb ist zusätzlich von Nutzen, weil dann die betriebsspezifischen Erfordernisse bekannt sind. Die Kenntnisse der neuesten Werkstoffe und der modernsten Arbeitsverfahren müssen neben den Standardtechniken in der betrieblichen Ausbildung umgesetzt werden. Fachliche Kompetenz schafft Autorität gegenüber den Lehrlingen.

Ausbilder als Organisator der Ausbildung

Organisatorische Aufgaben

Auf organisatorischem Gebiet stellen sich dem Ausbilder u. a. folgende Aufgaben:

>Planung der Ausbildung (Ausbildungs- und Versetzungspläne)

>Festlegung der Lernorte

>Durchführung der Ausbildung

>Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen

>Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Einrichtungen in verschiedenen Aufgabenbereichen.

Ausbilder als Psychologe

Psychologische Aufgaben

Zu den wichtigsten psychologischen Aufgaben des Ausbilders gehören u. a.:

>Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Auszubildenden

>charakterliche Förderung

>Entwicklung der Beweggründe für Leistung (Leistungsmotivation)

>Entwicklung zum selbstständigen Mitarbeiter

>Erziehung zu unternehmerischem Denken sowie schöpferischem Verhalten

>Förderung von Eigenverantwortlichkeit und partnerschaftlichem Verhalten

>Erziehung zu Arbeitstugenden.

Ausbilder als Vertreter des Auszubildenden

Interessenvertreter für Lehrlinge

Der Ausbilder hat die berechtigten Belange der Auszubildenden und vor allem der Jugendlichen innerhalb des Ausbildungsbetriebes zu vertreten, ohne dabei in die gesetzlichen Mitwirkungsrechte des Betriebsrates und der Jugendvertretung im Betrieb unberechtigt einzugreifen.

Er muss gerade den Jugendlichen gegenüber viel Verständnis aufbringen. Bei der „Interessenvertretung“ der Lehrlinge muss er aber stets kritisch prüfen, ob an ihn herangetragene Anliegen auch tatsächlich im Interesse der Lehrlinge sind. Dabei muss er sich kritisch mit den Lehrlingen auseinandersetzen. Haben die Lehrlinge das Gefühl, dass sich „ihr“ Ausbilder für ihre Interessen einsetzt, haben sie zu ihm Vertrauen. Dieses Vertrauen erleichtert die Ausbildungsarbeit.

Ausbilder als Vorgesetzter und Führungskraft

Führungseigenschaften

Der Ausbilder muss Führungseigenschaften besitzen. Da er mit jungen Menschen umzugehen hat, sind Führungsaufgabe und Führungsstil teilweise anders geartet als bei der Vorgesetztenfunktion gegenüber erwachsenen Mitarbeitern und anderen Aufgabenstellungen innerhalb des Betriebes.

Zu seinen Funktionen als Vorgesetzter gehören u. a. auch:

>die Erteilung von Weisungen

>glaubhaftes und überzeugtes Handeln

>einleuchtende Begründungen

>Ausbildungserfolgskontrollen.

Ausbilder in seiner Verwaltungstätigkeit

Verwaltungstechnische Aufgaben

Die verwaltungstechnischen Aufgaben umfassen u. a.:

>Meldung offener Lehrstellen bei der Agentur für Arbeit

>Abschluss des Berufsausbildungsvertrages

>Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages bei der Handwerkskammer

>Anmeldung der Lehrlinge bei der Berufsschule

>Anmeldung zur überbetrieblichen Ausbildung

>Anmeldung zu Zwischen- und Gesellenprüfungen (wenn im Ausbildungsvertrag vereinbart)

>Bescheinigung über Pflichtuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

>Ausfertigung von Zeugnissen.

1.7.2.6 Ausbilder im Spannungsfeld unterschiedlicher Ansprüche und Erwartungen

Spannungsfelder bestehen für das Ausbildungspersonal im Ausbildungsbetrieb und im Verhältnis zu außerbetrieblichen Kooperationsstellen (z. B. Berufsschule, Handwerkskammer, Innung).

Innerbetriebliche Spannungsfelder

Spannungsfelder des Ausbildungspersonals im Handwerksbetrieb sind:

>Umgang mit den Lehrlingen im Betrieb während des gesamten Ausbildungsprozesses

>Interessenkonflikt zwischen Produktions- und Dienstleistungsaufgabe einerseits und Ausbildungsaufgabe andererseits bei nebenberuflichem Ausbildungspersonal

>unterschiedliche Ansprüche zwischen Geschäftsleitung und Ausbildungspersonal

>Zusammenarbeit zwischen Ausbildungspersonal und den anderen Mitarbeitern im Betrieb

>Überschneidung der Produktionsinteressen mit der Ausbildungsaufgabe im Betrieb

>Zusammenarbeit mit Jugendvertretung und Betriebsrat

>Ausbildungsablauf als Bestandteil des gesamten Betriebsablaufs beim auftragsbezogenen Lernen

>Wahrnehmung aller Funktionsbereiche des Ausbilders

>Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in allen Bereichen der Ausbildung.

Außerbetriebliche Spannungsfelder

Als Spannungsfelder des Ausbildungspersonals zu außerbetrieblichen Einrichtungen und Vorgaben sind zu nennen:

>Zusammenarbeit mit der Berufsschule

>Zusammenarbeit mit der überbetrieblichen Unterweisungsstätte

>Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsberater der Handwerkskammer

>Zusammenarbeit mit dem Lehrlingswart der Innung

>Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit

>Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt (Jugendarbeitsschutz)

>Zusammenarbeit mit den Eltern des Lehrlings

>Anforderungen der Ausbildungsordnungen

>bildungspolitische und gesellschaftspolitische Vorgaben für die Ausbildung

>Auseinandersetzung mit neuen Technologien und deren Umsetzung in der Ausbildung

>praktische Umsetzung von wissenschaftlichen Vorgaben.

Problemlösungen

Für den Ausbilder ist es wichtig, alle Ursachen für die Spannungen zu erkennen, festzustellen und Wege zu suchen, wie die auftretenden Probleme und Konflikte reduziert bzw. gelöst werden können.

Die gesamte Vorbereitung auf Teil IV der Meisterprüfung sowie auf die Ausbildereignungsprüfung und auch dieses Buch sind in allen Abhandlungen darauf ausgerichtet, in den einzelnen Abschnitten aufzuzeigen, wie die geschilderten Spannungsfelder entschärft und Spannungen verhindert werden können.

1.7.2.7 Selbstverständnis des Ausbilders

Wie bei jeder beruflichen Tätigkeit ist auch das auf Selbstvertrauen basierende Selbstverständnis des Ausbilders ein wichtiges Element für eine erfolgreiche Arbeit in der betrieblichen Ausbildung.

Das Selbstverständnis gründet sich auf einer Reihe von Faktoren, so u. a. auf

>der Anerkennung der Arbeit im gesamten Ausbildungsbetrieb,

>der Anerkennung der Arbeit bei den außerbetrieblichen Kooperationspartnern,

>der Anerkennung durch die Gesellschaft,

>fachlicher, organisatorischer, pädagogischer und psychologischer Kompetenz,

>vorbildlichem Verhalten und positiven menschlichen Eigenschaften,

>Ausstrahlungskraft, geistiger Beweglichkeit, Teamfähigkeit und Überzeugungskraft als Vorgesetzter,

>Verantwortungsbewusstsein gegenüber Betrieb, Lehrling, Wirtschaft und Gesellschaft.

1.7.3 Funktion, Aufgaben und Voraussetzungen der mitwirkenden Ausbildungsbeauftragten
1.7.3.1 Ausbilder als Ausbildungsbeauftragter

Mit zunehmender Betriebsgröße kann der Ausbildende nicht zugleich Ausbilder in dem Sinne sein, dass er die Ausbildung selbst im wesentlichen Umfang durchführt. Denkbar ist auch, dass der Ausbildende die fachliche Eignung zur Ausbildung nicht selbst besitzt.

Will der Ausbildende dennoch Lehrlinge ausbilden, muss er einen Ausbilder bestellen und diesen mit der Ausbildung ausdrücklich beauftragen. Der beauftragte Ausbilder muss persönlich und fachlich für die Ausbildung geeignet sein und die Ausbildungsinhalte unmittelbar, verantwortlich und im wesentlichen Umfang vermitteln.

Der bestellte Ausbilder oder Ausbildungsleiter ist innerbetrieblich gegenüber der Betriebsleitung und nach außen gegenüber der Handwerkskammer für die Ausbildung verantwortlich.

1.7.3.2 Personen als Ausbildungshilfskräfte

Unterweiser

Führt aufgrund der gegebenen Betriebsgröße und der Zahl der Lehrlinge oder aus anderen betrieblichen Gründen weder der Ausbildende noch der bestellte Ausbilder die Ausbildung in vollem Umfange selbst durch, können weitere geeignete Personen in der Ausbildung im Betrieb eingesetzt werden. Diese Personen, die nicht alle Erfordernisse für die fachliche Eignung der Ausbilder erfüllen, jedoch neben ihrer persönlichen Eignung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die für die Vermittlung einzelner Ausbildungsinhalte erforderlich sind, können in sektoralen Ausbildungsinhalten unterweisen (z. B. Unterweisung durch geeignete Gesellen im Handwerksbetrieb).

Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben

1.Sie sind Inhaber eines Betriebes, wollen erstmals Lehrlinge ausbilden und dabei den Anforderungen an eine gute Ausbildung bestmöglich entsprechen.

Aufgabe: Stellen Sie ein entsprechendes Anforderungsprofil zusammen!

>> Seite 94 |

2.Sie sind Betriebsinhaber und bilden erstmals zwei Lehrlinge aus. Als Ausbilder sind Sie sich der großen Verantwortung für eine bestmögliche Ausbildung Ihrer Lehrlinge bewusst. Sie wissen, dass von Ihrer Aufgabenerfüllung im pädagogischen Bereich der Erfolg der Ausbildung zu einem wesentlichen Teil abhängt.

Aufgabe: Stellen Sie Ihre wichtigsten im Fall genannten Aufgaben dar, um sie in der künftigen Ausbildung Ihrer beiden Lehrlinge systematisch und praxisgerecht umsetzen zu können!

>> Seiten 94 bis 96 |

3.Vorbildliches Verhalten setzt insbesondere bei jungen Menschen Maßstäbe. Deshalb wollen Sie als Ausbilder die Vorbildfunktion besonders ernst nehmen.

Aufgabe: Welche Eigenschaften sollten Sie dabei einsetzen?

>> Seiten 96 bis 97 |

4.Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebes, der einen hauptberuflichen Ausbilder eingestellt hat. Sie sind der Auffassung, dass der Ausbilder von Ihnen klare Vorgaben erhalten muss, wie seine Stellung und sein Verantwortungsbereich festgelegt sind.

Aufgabe: Erarbeiten Sie ein Konzept für seine Stellung und seine Verantwortungsbereiche in Ihrem Betrieb!

>> Seiten 97 bis 100 |

5.Sie bilden erstmals in Ihrem Betrieb zwei Lehrlinge aus und gehen davon aus, dass der Erfolg Ihrer Ausbildung von der bestmöglichen Erfüllung der Funktionen und wichtigen Aufgabenerledigungen als Ausbilder abhängen wird.

Aufgabe: Erläutern Sie für diesen Fall Ihre vielfältigen Funktionen und Aufgabenstellungen!

>> Seiten 97 bis 100 |

6.Sie sind Ausbilder in einem Betrieb und bilden mehrere Lehrlinge aus. Dabei treten laufend Probleme, Spannungen und Konflikte in Ihrem Umfeld auf, weil Ihre Partner innerhalb und außerhalb Ihres Betriebes von den verschiedensten Ansprüchen und Erwartungen ausgehen. Sie müssen als Ausbilder alle Ursachen für Spannungen erkennen und feststellen, um nach Wegen suchen zu können, damit die Probleme und Konflikte gelöst bzw. reduziert werden.

Aufgabe: Stellen Sie dar, wo die Schwerpunkte der Spannungsfelder liegen!

>> Seiten 100 bis 101 |

2Handlungsfeld: Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen

2.1 Lernsituation: Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert

Kompetenzen:

> Bedeutung, Ziel und Inhalt eines betrieblichen Ausbildungsplans für eine geordnete Ausbildung begründen.

> Die für die Ausbildungsplanung relevanten Inhalte der Ausbildungsordnung herausstellen.

> Bezug zwischen der sachlichen und zeitlichen Gliederung im Ausbildungsrahmenplan und den Arbeits- und Geschäftsprozessen des Betriebes herstellen.

> Betrieblichen Ausbildungsplan unter Berücksichtigung spezifischer betrieblicher Anforderungen und individueller Lernvoraussetzungen erstellen; zeitliche und organisatorische Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Lernorte beachten.

> Umsetzung von Ausbildungsplänen überwachen und Pläne ggf. anpassen.

2.1.1 Rechtliche Grundlage, Planungsbedarf und Grenzen der Ausbildungsplanung
2.1.1.1 Rechtliche Verpflichtung zur planmäßigen Berufsausbildung

Planmäßige Berufsausbildung

Nach § 14 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes hat der Ausbildende „dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann“.

Die sachliche und zeitliche Gliederung ist verbindlicher Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages.

2.1.1.2Anforderungen an die betriebliche Ausbildungsplanung

Oberstes Ziel der betrieblichen Ausbildungsplanung ist es, sicherzustellen, dass alle vorgeschriebenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (= berufliche Handlungsfähigkeit) auch tatsächlich in der vorgesehenen Zeit vermittelt werden.

Systematisches Vorgehen

Angesichts der Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen sowie des insgesamt komplexen Umfeldes der betrieblichen Ausbildung ist jedem Betriebsinhaber bzw. Ausbilder ein systematisches Vorgehen bei der Planung der betrieblichen Ausbildung zu empfehlen.

2.1.1.3 Planungsbedarf und Grenzen der Planbarkeit

Die Notwendigkeit einer systematischen Planung der betrieblichen Ausbildung beruht insbesondere auf folgenden Fakten und Entwicklungen:

Vorbildung

>Unterschiedliche Vorbildung der Lehrlinge: Im Handwerk werden oft Absolventen unterschiedlicher Schulzweige ausgebildet.

Komplexität des Lehrstoffes

>Verkürzungen der betrieblichen Ausbildungsdauer z. B. aufgrund der jeweiligen schulischen Vorbildung.

>Wachsende Komplexität des Lehrstoffes und dadurch auch der Ausbildungsordnungen.

Migrationshintergrund

>Migrationshintergrund: Im Handwerk werden viele jugendliche Ausländer und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie Flüchtlinge ausgebildet (>> Abschnitt 3.10.1).

Während der Ausbildung kann es Änderungen oder auch Probleme geben, aufgrund derer man seine Planung überarbeiten muss, zum Beispiel eine längere Erkrankung des Auszubildenden. Es ist daher in der Regel nicht möglich, zu Beginn die Ausbildung komplett durchzuplanen und an dieser Planung während der gesamten Ausbildung ohne Änderung festzuhalten. Die Grenzen der Planbarkeit liegen also in dem Erfordernis, die erstellte Planung auf laufende Entwicklungen zu überprüfen und anzupassen.

2.1.2 Ausbildungsordnung als Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplanes

Ziele der Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung (dazu auch die Ausführungen unter >> Abschnitt 1.4.2) ist die Grundlage für eine

>geordnete und

>einheitliche Berufsausbildung.

Wesentliche Bestandteile der Ausbildungsordnung


Planungsunterlagen

Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan sind zugleich wichtige Unterlagen für die Planung der betrieblichen Ausbildung. Ferner hat die Ausbildungsordnung die Bezeichnung des Ausbildungsberufes sowie die Dauer der Ausbildung festzulegen. Dabei ist insgesamt insbesondere die technologische und digitale Entwicklung zu beachten.

2.1.2.1 Ausbildungsberufsbild

Ausbildungsberufsbild

Das Ausbildungsberufsbild enthält die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind.

Beispiel:

Das Ausbildungsberufsbild des Kraftfahrzeugmechatronikers/der Kraftfahrzeugmechatronikerin.

Die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin gliedert sich in:

1 berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2 integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1 Bedienen von Fahrzeugen und Systemen

2 Außer-Betrieb-Nehmen und In-Betrieb-Nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen

3 Messen und Prüfen an Systemen

4 Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten

5 Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen

6 Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen

7 Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben

8 Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen.

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

4 Umweltschutz

5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen

6 betriebliche und technische Kommunikation

7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

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Litres'teki yayın tarihi:
22 aralık 2023
Hacim:
531 s. 153 illüstrasyon
ISBN:
9783778314418
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