Kitabı oku: «"Die Handwerker-Fibel", Band 2», sayfa 4

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34.Sind in den wichtigsten Organen der Handwerkskammer auch die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vertreten?

1 Nein, sie bestehen nur aus selbstständigen Handwerkern.

2 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 50 % in allen Organen vertreten.

3 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 20 % in allen Organen vertreten.

4 Ja, ein Viertel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

5 Ja, ein Drittel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

>> Seite 39 |

35.Welches ist die wichtigste Finanzierungsquelle der Handwerkskammer für die Durchführung ihrer Aufgaben?

1 Alle im Kammerbereich ansässigen Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes und deren Arbeitnehmer sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.

2 Alle Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.

3 Alle Innungen eines Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an die Handwerkskammer abzuführen.

4 Alle benötigten Finanzmittel erhält die Handwerkskammer vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.

5 Alle Gemeinden des Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil (10 %) der von ihnen erhobenen Gewerbesteuer an die Handwerkskammer abzuführen.

>> Seite 39 |

36.Bezüglich der Mitgliedschaft in einzelnen Handwerksorganisationen gelten unterschiedliche Regelungen. Sie stehen auch in bestimmter Beziehung zueinander.

Aufgaben: Setzen Sie in die unten stehenden Sätze den jeweils richtigen Buchstaben ein: A = Handwerkskammer; B = Kreishandwerkerschaft; C = Innung

1 Die Rechtsaufsicht über die Innungen hat die _____.

2 Innungen sind Pflichtmitglied bei einer _____.

3 Alle Inhaber von Handwerksbetrieben sind entsprechend Gesetz Mitglied der _____.

4 Freiwillige Mitgliedschaft gilt bei der _____.

>> Seiten 33 bis 39 |

37.Stellen Sie wichtige Aufgaben der Landes- und Bundesinnungsverbände dar!

>> Seite 40 |

38.Aufgaben der Gewerbeförderung sind

1 die Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks.

2 nur die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung.

3 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung des Exports und außenwirtschaftlicher Kontakte.

4 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation.

5 Pflege von Gemeingeist und Berufsehre im Handwerk.

>> Seite 42 |

39.Wichtigste Träger von Gewerbe- und Handwerksförderungsmaßnahmen sind

1 die Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Verbände.

2 vorwiegend die Handwerkskammern und die Kreishandwerkerschaften.

3 in größtem Umfang der Bundesminister für Finanzen.

4 in größtem Umfang das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

5 vorwiegend die Gewerbeämter.

>> Seite 42 |

40. Nennen Sie die wichtigsten Maßnahmen der Handwerksförderung!

>> Seite 42 |

41.Welche Ziele werden mit der Durchführung von Messeveranstaltungen im Handwerk angestrebt?

>> Seite 46 |

42.Sie sind selbstständiger Handwerksmeister und haben die Erfahrung gemacht, dass zur sachgerechten Leitung eines modernen und erfolgreichen Handwerksbetriebs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erforderlich ist. Die Beratungsangebote der Handwerksorganisationen sind neben freiberuflichen Beratungsleistungen, wie z. B. durch Steuerberater und Rechtsanwälte, für Sie die wichtigsten. Damit Sie diese Beratungsleistungen je nach Bedarf in bestmöglicher Weise beanspruchen können, verschaffen Sie sich einen Überblick.

Aufgabe: Erstellen Sie eine Liste über die wichtigsten Beratungsleistungen der Handwerksorganisationen, die Sie in Anspruch nehmen können!

>> Seiten 43 bis 46 |

43.Stellen Sie die wichtigsten Beratungsangebote der betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer dar!

>> Seite 43 |

44.Welche Möglichkeiten bestehen für einen Handwerksbetrieb, freiberufliche Berater über die Handwerksorganisation in Anspruch zu nehmen?

>> Seite 43 |

45.Das Handwerk wird wissenschaftlich gefördert

1 durch alle Universitäten in der Bundesrepublik.

2 durch alle Fachhochschulen in der Bundesrepublik.

3 durch alle Fachakademien des Handwerks.

4 in erster Linie durch das Deutsche Handwerksinstitut e. V.

5 nur durch den Bundesminister für Bildung und Forschung.

>> Seite 46 |

3.Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten

Kompetenzen

> Anlaufstellen für Gründungsberatung kennen sowie deren Leistungsangebot bewerten.

> Öffentliche Förder- und Unterstützungsprogramme sowie wichtige Voraussetzungen und Anlaufstellen kennen und begründet auswählen.

3.1Gründungsberatung

Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Existenzgründer auf allen Gebieten gründlich beraten lässt.

Berater

Nur dadurch lassen sich existenzgefährdende Fehler bei der Betriebsgründung und Betriebsübernahme verhindern. Dazu stehen neben den schon beschriebenen Beratern der Handwerksorganisationen auch weitere Experten zur Verfügung. Dies sind unter anderem:

> freiberufliche Unternehmensberater (Zuschüsse zu den Kosten möglich)

> Rechtsanwälte und, sofern erforderlich, Notare

> Steuerberater

> Wirtschaftsförderungsstellen der Gemeinden, Städte oder Landkreise

> Banken und Sparkassen

> die Agenturen für Arbeit

> verschiedene Gründernetzwerke.

Daneben gibt es auch viele Internetportale rund um die Fragen der Existenzgründung.

Eine besondere Fördermaßnahme des Bundes gilt auch für die Zeit nach der Existenzgründung. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ umfasst insbesondere

> allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie

> spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Hierzu gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen oder Migranten oder Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, sowie Beratungen, die zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit und zur Nachhaltigkeit sowie zum Umweltschutz beitragen.

3.1.1Rechtliche Aspekte

Zu klärende Fragen

Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist die Klärung verschiedener rechtlicher (auch steuerrechtlicher) Fragen notwendig. Für einen typischen Handwerksbetrieb sind dabei insbesondere folgende Gebiete einschlägig:

> Handwerksrecht: Vor der Betriebsgründung sind die handwerksrechtlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung zu prüfen.

> Handelsrecht: Hier ist zu prüfen, inwieweit Vorschriften für Kaufleute zu beachten sind.

> Steuerrecht: Jeder Betriebsinhaber unterliegt besonderen steuerlichen Pflichten.

> Baurecht: Hier sind insbesondere Fragen der Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen zu klären.

> Umweltschutzrecht, Immissionsschutz: Zur Vorbeugung und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen müssen Handwerksbetriebe die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (Bundesimmissionsschutzgesetz als zentrales bundeseinheitliches Vorschriftensystem und andere) beachten.

> Abfallrecht: Umgang und Behandlung sowie Transport und Entsorgung von Abfällen stellen hohe Anforderungen an einen Betrieb.

> Arbeitsstättenverordnung: Sie legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.

Die einzelnen oben genannten Rechtsgebiete werden in diesem Band ausführlicher in Lernsituation 8, Abschnitt „Gründungsrelevante Rechtsvorschriften“, behandelt.

a)Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, bei der sich der Unternehmensgründer umfassend informieren und beraten lassen sollte.


Zentrale Fragen

Bei der Entscheidung über die Rechtsform hat der Existenzgründer folgende zentrale Fragen zu stellen:

> In welcher Form sind die handwerksrechtlichen Voraussetzungen gegeben?

> Ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich oder möglich?

> Welche Formvorschriften sind zu beachten?

> Welche Kosten fallen an?

> Wie soll die Eigen- und Fremdfinanzierung erfolgen?

> Gründe ich das Unternehmen alleine oder mit weiteren Personen?

> Wie soll die Haftung geregelt werden?

> Wie soll eine Risikobegrenzung oder Risikoverteilung erfolgen?

> Wie soll die Geschäftsführung bzw. Vertretung geregelt werden, oder „will ich allein das Sagen haben“?

> Welche Gewinn- und Verlustverteilung wird für zweckmäßig angesehen?

> Welche Firmierung wird angestrebt?

> Welche steuerlichen Gesichtspunkte sind interessant?

> Soll bereits eine mögliche Nachfolgeregelung berücksichtigt werden?

Die Mehrheit aller Handwerksbetriebe wird als Einzelunternehmen geführt. Der Hauptvorteil für den Betriebsinhaber liegt dabei in seiner Unabhängigkeit und in einem hohen Maß an Selbstständigkeit. Andererseits trägt er jedoch das Risiko allein und haftet für alle finanziellen Verpflichtungen des Betriebs auch mit seinem Privatvermögen.

Eine interessante Alternative kann für den Handwerksbetrieb die Unternehmensform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft sein. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und kann ohne Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden.

b)Anmeldungen und Formalitäten

Zuständige Stellen

Zu den rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung gehören auch zahlreiche Anmeldungen und deren Formalitäten. In der Regel lassen sich viele gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung erledigen, da die Daten des Gewerbetreibenden dabei auch allen weiteren zuständigen Stellen zugeleitet werden.


Anmeldestellen

> Handwerkskammer: Bei der Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Bei Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erfolgt die Eintragung in ein Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe.

Der Existenzgründer erhält von der Handwerkskammer eine Handwerkskarte oder Gewerbekarte.

> Handelsregister (Amtsgericht): bei einer entsprechend erforderlichen Eintragung

(>> Abschnitt 6.2.3 „Handelsregister“ in Band 1).

> Gewerbeamt: Dieses Amt registriert die Gewerbeanmeldung und informiert andere Institutionen. In einigen Bundesländern kann die Gewerbeanmeldung auch über die Kammern erfolgen.

> Agentur für Arbeit: Der Betrieb erhält eine Betriebsnummer, wenn dort Arbeitnehmer beschäftigt werden.

> Finanzamt: Dem Existenzgründer wird nach Ausfüllen eines Betriebsfragebogens eine Steuernummer zugeteilt.

> Ggf. branchenbezogene Versorgungseinrichtungen (z. B. im Baugewerbe).

> Gewerbeaufsichtsamt: Dem Gewerbeaufsichtsamt obliegt die Überwachung der Arbeitsschutzgesetze.

> Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaften sind für die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer in der Unfallversicherung und je nach Satzung auch für die Pflicht- und freiwillige Versicherung der selbstständigen Unternehmer sowie für den Unfallschutz zuständig.

> Versicherungen: Hier muss für rechtzeitigen Versicherungsschutz gesorgt werden.

> Krankenkasse: Die Arbeitnehmer sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu melden.

> Post, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Internet: Die dafür notwendigen Anschlüsse und Verträge sind zu beantragen.

> Versorgungsunternehmen: Je nach Bedarf sind Lieferverträge für Strom, Gas, Wasser und Entsorgungsverträge für Abwasser und Müll abzuschließen.

> Bauamt: Planungen für gewerbliche Um- und Neubauten oder Nutzungsänderungen sind rechtzeitig zu beantragen bzw. abzustimmen.

3.1.2Konzeptionelle Aspekte

Geschäftsidee

Am Anfang der Existenzgründung steht die Geschäfts-/Unternehmensidee – also schlichtweg die Frage, womit der künftige Unternehmer meint, genügend Kunden und Abnehmer zu finden. Nicht jede Geschäftsidee muss dabei etwas komplett Neues beinhalten. Entscheidend für den Erfolg sind eher eine intensive Planung und durchdachte Umsetzung eines entsprechenden Unternehmenskonzepts.

Businessplan

Grundsätzlich wird dieses Konzept in Form eines Businessplanes (Unternehmenskonzept oder Geschäftsplan) dargestellt. Seine Erstellung ist die zentrale Aufgabe in der Vorbereitung einer Betriebsgründung.

Von der Aussagefähigkeit und Überzeugungskraft des Businessplanes hängt auch ab, ob potenzielle Geldgeber das erforderliche Kapital zur Verfügung stellen.

Er sollte folgende Themen beinhalten:

> Unternehmensidee, Leitbild, Unternehmensgrundsätze

> Angaben zur beruflichen Qualifikation und bisherigen Tätigkeit des Betriebsgründers

> Beschreibung und Begründung des Vorhabens

> Standort, Betriebsräume

> Betriebsgröße

> Rechtsform

> Produkt- und Leistungsprogramm

> Kundenzielgruppen, Kundenstruktur

> Absatzmarktbeurteilung für das Produkt- und Leistungsprogramm

> Marketingmaßnahmen

> Verkaufsförderungs- und Werbemaßnahmen

> Personalbedarf und Personalstruktur

> Investitionsplan

> Gesamtkapitalbedarfsrechnung

> Finanzierungsplan

> Liquiditätsplan

> Umsatz-, Kosten- und Gewinnplan, Rentabilitätsvorschau.

Folgende allgemeine Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung sollte der Businessplan in jedem Fall erfüllen:

Allgemeine Anforderungen

> Darstellung der Umsetzung der Geschäftsidee in der Praxis

> Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren

> klare Gliederung

> verständlicher Schreibstil

> prägnante Darstellung der Informationen

> übersichtlicher Umfang

> nachvollziehbare Aussagen und Informationen

> ansprechendes äußeres Erscheinungsbild

> sorgfältige Wortwahl.

Auf nähere Einzelheiten des Businessplans wird in Lernsituation 10 noch eingegangen.

3.1.3Finanzielle Aspekte

Wer sich zur beruflichen Selbstständigkeit entschließt, steht vor besonderen Fragen:

Ausgangsfragen

> Welche Geschäftsideen sind lohnend?

> Welche Kosten entstehen?

> Wie finanziere ich das Vorhaben?

> Gibt es Fördermittel und andere Unterstützungsmaßnahmen?

Die Gründungsfinanzierung ist nicht nur Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen starten kann. Sie entscheidet auch mit über dessen dauerhaften Erfolg. Deshalb ist es besonders wichtig, sich mit

> Art und Umfang des Vorhabens sowie

> dem konkreten Finanzierungsbedarf

intensiv auseinanderzusetzen.

Finanzierungspartner

Der Finanzierungsbedarf sollte nicht zu knapp kalkuliert werden. Deshalb sind in den meisten Fällen Finanzierungspartner bzw. Kapitalgeber unverzichtbar. Neben den Hausbanken können das insbesondere sein:

> die öffentlichen Kapitalgeber, also Bund und Länder mit ihren Förderbanken

> Bürgschaftsbanken

> Kapitalbeteiligungsgesellschaften

> die Agentur für Arbeit.

Eigenkapital Leasing

Allerdings wäre es verfehlt, ein Unternehmen nur mit Fremdkapital starten zu wollen. Es muss auch eigenes Geld, also Eigenkapital, zur Verfügung stehen. Welchen Anteil dies an der Gesamtfinanzierung haben sollte, lässt sich nicht pauschal festlegen. Aber im Allgemeinen wird ein Anteil von mindestens 20 Prozent empfohlen. Ohne ausreichend Eigenkapital des Gründers wird eine Fremdfinanzierung in der Regel scheitern und zudem deutlich teurer werden. Eigenkapital verbessert das Rating durch die Bank. Der Existenzgründer signalisiert mit dem Einsatz seines eigenen Geldes schließlich auch, dass er bereit ist, für sein unternehmerisches Risiko einzustehen. Zu prüfen sind ferner immer auch alternative Finanzierungsformen wie Leasing und Factoring.

3.2Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen
3.2.1Angebote für Existenzgründer

a)Öffentliche Finanzhilfen für die Existenzgründung

Im Interesse der Regeneration unserer Volkswirtschaft durch Neugründungen von Betrieben sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern Bund und Länder durch öffentliche Finanzierungshilfen Existenzgründungen.

Alle öffentlichen Kreditprogramme zur Förderung der Existenzgründung zeichnen sich durch günstige Zins- und Tilgungskonditionen (teilweise auch Tilgungszuschüsse) aus. Die Höhe der Verzinsung richtet sich hier aber nicht nach Einheitszinssätzen, sondern ist je nach Bonität risikoorientiert. In die Beurteilung werden auch die angebotenen Sicherheiten einbezogen. Teilweise gibt es auch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Antragsverfahren

Die Anträge auf Existenzgründungsdarlehen sind vor Investitionsbeginn bei den Kreditinstituten zu stellen.

Diesem Antrag sind in der Regel die in der nachstehenden Abbildung aufgeführten Unterlagen beizufügen.


Die wichtigsten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer und teilweise auch für die Zeit nach der Gründung sind:

Förderprogramme

> Beratungsförderung

> ERP-Kapital für Gründung

> ERP-Gründerkredit – StartGeld

> ERP-Gründerkredit – Universell

> Unterstützung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (Ermessensleistungen)

–Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger

–Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld-II-Empfänger

> Weitere Förderprogramme wie

–Investitionszulage

–Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

–ERP-Startfonds als Beteiligungskapital

> Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen.

Wer öffentliche Fördermittel nutzen möchte, darf mit seinem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Businessplan

Basis für die Beantragung und Bewilligung öffentlicher Finanzierungshilfen, aber auch für die gesamte Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens ist wiederum der Businessplan.

3.2.2Spezielle Angebote für Handwerk und KMU

a)Definition von kleinen und mittleren Unternehmen

Für Angebote an kleine und mittlere Unternehmen gelten die folgenden Abgrenzungen:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden definiert als Unternehmen, die

Kriterien

> weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und

> einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.

Daneben gibt es noch die Abgrenzung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen:

> Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR,

> kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR,

> mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

b)Anbieter der besonderen Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für Handwerk und KMU


Daneben gibt es in Einzelfällen auch Angebote auf kommunaler Ebene. Voraussetzungen für die Beantragung derartiger Hilfen sind in der Regel:

Voraussetzungen

> kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers

> Vollerwerb, bei Nebenerwerb muss mittelfristig der Vollerwerb angestrebt werden

> Antragstellung vor Investitions-/Vorhabensbeginn, dazu zählen z. B.:

–Bestellung/Lieferung von Investitionsgütern

–Abschluss eines Beteiligungsvertrages

–Abschluss eines Übernahmevertrages

–Abschluss eines Grundstück-Kaufvertrages

–Abschluss eines Pachtvertrages.

Nicht förderschädlich sind z. B.:

> Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung usw.

> Abschluss eines Mietvertrages

> Abschluss eines Gesellschaftsvertrages.

Die zuständige Handwerkskammer muss in der Regel zum Existenzgründungsvorhaben gutachterlich Stellung nehmen. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, auch im Hinblick auf eine umfassende Existenzgründungsberatung, rechtzeitig mit dem Betriebsberater der Handwerkskammer Kontakt aufzunehmen.

c)Spezielle Finanzierungshilfen für den Handwerksbetrieb

Zentraler Ansprechpartner für öffentliche Fördermittel ist die KfW. Wichtige Informationen über Fördermöglichkeiten finden sich unter www.kfw.de.

Förderratgeber

Ein interaktiver Förderberater zeigt auf, welche Programme im Einzelfall infrage kommen.

Die Bundesländer haben zum Teil noch ergänzende Programme wie Mittelstandskreditprogramme.

Es ist empfehlenswert, dass sich Interessenten für die genannten und alle anderen Finanzierungshilfen mit den Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammern oder mit ihren Hausbanken in Verbindung setzen. Hier wird über Voraussetzungen und Antragswege sowie Konditionen beraten.

Einzelne Programme

Besondere bundeseinheitliche Fördermaßnahmen sind aktuell (Stand: September 2019):

> ERP-Gründerkredit – StartGeld

–Die Förderung wird als Darlehen gewährt.

–Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs.

–Darlehenshöchstbetrag: maximal 100.000 EUR, davon Betriebsmittel maximal 30.000 EUR. Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.

–Laufzeit: maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei.

–Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.

–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

> ERP-Gründerkredit – Universell

–Die Förderung wird als Darlehen gewährt.

–Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel.

–Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR je Vorhaben.

–Laufzeit: maximal zwanzig Jahre, davon höchstens drei Jahre tilgungsfrei.

–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

> ERP-Kapital für Gründung

–Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens.

–Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 500.000 EUR je Antragsteller.

–Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt, und es wird eine Haftungsfreistellung aufgrund einer Bundesgarantie gewährt.

–Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.

–Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren.

–Zinssatz: zum jeweils aktuellen Stand.

Die einzelnen Programme sind eventuell auch untereinander kombinierbar. Es darf allerdings zu keiner Überfinanzierung kommen.

d)Aufgaben der Bürgschaftsbanken

Da viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe, gerade bei der Geschäftsgründung oder bei späteren Betriebserweiterungen keine banküblichen Sicherheiten leisten können, wurden in Zusammenarbeit mit dem Staat und den Banken Selbsthilfeeinrichtungen in Form der Bürgschaftsbanken geschaffen.

Die Bürgschaftsbanken bestehen in allen Bundesländern (in Hamburg „Bürgschaftsgemeinschaft“).

Zusammengeschlossen haben sich die Institute der einzelnen Bundesländer im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

Ausfallbürgschaften

Eine Bürgschaftsbank gewährt selbst keine Kredite, sondern übernimmt Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Verbürgt werden können Kredite in der Regel bis zu 1,25 Millionen Euro unter anderem für die Finanzierung von Investitionen, Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebsmittelbedarf und Konsolidierungsmaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Leasingfinanzierungen verbürgt werden.

Die Bürgschaft wird bis maximal 80 % des Kreditbetrages bei Investitionsfinanzierungen übernommen. Bei Betriebsmitteln gilt ein niedrigerer Satz. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre (bauliche Maßnahmen: bis zu 23 Jahre).

Kreditwürdigkeit

Der Kreditnehmer muss wirtschaftlich und persönlich kreditwürdig sein und nach der gesamten betriebswirtschaftlichen Lage die Gewähr dafür bieten, dass sein Betrieb existenz- und wettbewerbsfähig ist oder durch einen verbürgten Kredit werden kann. Das betriebliche Rechnungswesen muss überdies geordnet sein und jederzeit eine Überprüfung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Bürgschaft ist in der Regel über die Hausbank an die Bürgschaftsbank zu richten. Es gibt allerdings auch das Modell der „Bürgschaft ohne Bank“.

Antragsweg

Die Handwerkskammer nimmt in der Regel bei Fällen aus dem Handwerk gutachterlich Stellung.

e)Aufgaben der Beteiligungsgesellschaften

Zur Förderung von Handwerks- und Gewerbebetrieben auf dem Gebiet der Finanzierung bestehen ferner (mittelständische) Beteiligungsgesellschaften. Mit Beteiligungsfinanzierungen lässt sich sowohl die Liquidität verbessern wie auch die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen.

Die Beteiligungsgesellschaften sollen kleinen und mittleren Unternehmen die Kapitalbeschaffung auf Basis der Beteiligung zu tragbaren Bedingungen ermöglichen. Das Engagement erfolgt meist in Form einer stillen Beteiligung.

Beteiligungsfinanzierung

Diese Form der Beteiligungsfinanzierung kommt insbesondere für größere Handwerksbetriebe infrage. Sie eignet sich für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Erweiterungs-, Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen genauso wie für Innovationsvorhaben. Über nähere Einzelheiten erteilen die Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammern Auskunft.

Am Ende ist es immer Aufgabe des Existenzgründers selbst, die Vor- und Nachteile wie Kosten, Bindungsdauer und sonstige Verpflichtungen der einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen.

f)Beihilferelevanz

Bei öffentlichen Fördermitteln ist zu beachten, dass sie durch ihre Konditionen möglicherweise einen nicht marktüblichen Vorteil ohne entsprechende Gegenleistung bieten. Solche Beihilfen, wie sie die EU nennt, müssen von dieser genehmigt sein. Das Nähere dazu erfährt der Fördermittelempfänger im entsprechenden Bescheid.

Yaş sınırı:
0+
Litres'teki yayın tarihi:
22 aralık 2023
Hacim:
408 s. 114 illüstrasyon
ISBN:
9783778314524
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Telif hakkı:
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