Kitabı oku: «"Die Handwerker-Fibel", Band 3», sayfa 2
1.2.1 Prozessanalyse und -gestaltung

Unter Prozessanalyse versteht man die Überlegung, wie Arbeits- und Geschäftsprozesse aufgespaltet werden können.
Unter Prozesssynthese versteht man die Überlegung, wie Arbeits- und Geschäftsprozesse optimal kombiniert werden können.
Prozessanalyse
a)Prozessanalyse
Beispiel:
Ein Betrieb beschäftigt zwei Gesellen und fertigt Inneneinrichtungen.
Folgende Arbeitsprozesse bzw. Geschäftsprozesse wären denkbar:
> Geselle A fertigt nur Tische und Stühle, während Geselle B sich auf die Herstellung von Einbauschränken spezialisiert.
> Die Gesellen A und B fertigen beide je nach Arbeitsanfall Stühle, Tische und Einbauschränke.
b)Prozesssynthese
Prinzipien
Die Prozesssynthese erfolgt nach folgenden Prinzipien:
> Prinzip der inhaltlichen Verteilung: Welche Arbeitsgänge finden statt?
> Prinzip der personalen Arbeitsverteilung: Welche Person erledigt welche Arbeitsvorgänge?
> Prinzip der zeitlichen Verteilung: Wann findet welcher Arbeitsgang statt?
> Prinzip der räumlichen Verteilung: Wo findet welcher Arbeitsgang statt?
Die Arbeitsverteilung sollte grundsätzlich so erfolgen, dass eine optimale inhaltliche, personelle, zeitliche und räumliche Abstimmung der Arbeits- und Geschäftsprozesse gewährleistet ist.
1.2.2 Logistik
Unter Logistik versteht man eine Konzeption zur Koordination und Einordnung verschiedener Teilbereiche eines Handwerksbetriebes zur Steuerung des Güter- und Informationsflusses.
Aufgaben
Der Aufbau eines effizienten Logistiksystems im Handwerksbetrieb bedarf der ganzheitlichen Betrachtung aller logistischen Aufgaben und deren Schnittstellen zu anderen betrieblichen und überbetrieblichen Systemen. Die Aufgaben der Logistik können nach den betrieblichen Funktionen eines Handwerksbetriebes gegliedert werden:
> Beschaffungslogistik
> Produktionslogistik
> Vertriebslogistik.
Operative Logistik
Wichtige organisatorische Bereiche der operativen Logistik in einem Handwerksbetrieb sind:
> Organisation des innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Transports
> Organisation der Lagerhaltung
> Organisation der Vorratsdisposition
> Organisation der zeitlichen und terminlichen Abstimmungen.
Einrichtungen
Die Aufgaben der Logistik sind vom Handwerksbetrieb durch verschiedene Einrichtungen zu lösen. Dies sind beispielsweise:
> Warenannahmen
> Fertigwarenlager
> Lager für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
> Verpackungsmateriallager
> Lager für Abfallstoffe
> Packereien
> Fahrzeuge.
1.2.3 Qualitätsmanagement
Die Qualitätssicherung ist als ein umfassender Begriff zu verstehen, der alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung eines hohen Qualitätsstandards einschließt.
Der Begriff Qualitätsmanagement wird verwendet, wenn strukturelle, organisatorische und wirtschaftliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung aufeinander abgestimmt eingesetzt werden. Qualitätsmanagement ist ein Mittel zur optimalen Unternehmensführung.
Qualitätsmanagement ist damit der übergeordnete Begriff und bezeichnet die Gesamtheit aller qualitätsbezogenen Tätigkeiten und Zielsetzungen. Mit den organisatorischen Maßnahmen soll u. a. das Ziel erreicht werden, Fehler zu vermeiden, Qualität durch geregelte Abläufe zu produzieren und Missverständnisse zwischen Betrieb und Kunden oder zwischen den Mitarbeitern im Betrieb auszuräumen.
Die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement nehmen für das Handwerk auch aufgrund gesetzlicher Regelungen wie der Produkthaftpflicht und wachsender Anforderungen von Kunden und Lieferanten eine bedeutende Funktion ein. Während früher vorrangig das wachsame Auge des Meisters für Qualität sorgte, sind heute umfassende Qualitätsmanagementsysteme im Einsatz.
a)Aufbau eines Qualitätsmanagements
Wichtige Schritte
Die wichtigsten Schritte:
> Schriftliche Formulierung der unternehmensspezifischen Qualitätspolitik durch den Betriebsinhaber oder die Geschäftsleitung.
> Planung der Vorgehensweise bei der Einführung einschließlich Terminplanung.
> Benennung eines Verantwortlichen für Ausarbeitung, Aufbau, Überwachung und Pflege des Systems und Rollenverteilung für die Übernahme von Detailaufgaben.
> Analyse der bereits vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.
> Angleichung vorhandener Elemente und Ergänzung durch neue Maßnahmen.
> Information und Schulung der Mitarbeiter vor und während der Einführungsphase.
> Ständige Überwachung, Anpassung und Verbesserung des Systems.
b)Qualitätsmanagement-Handbuch (QM-Handbuch) eines Unternehmens
Qualitätsmanagement-Handbuch
Das Qualitätsmanagement-Handbuch enthält die Beschreibung des Qualitätssicherungssystems.
Folgendes ist dabei grundsätzlich zu beachten:
> Konkreter und umfassender Inhalt.
> Der Inhalt muss der betrieblichen Wirklichkeit exakt entsprechen.
> Transparente Darstellung des organisatorischen Aufbaus und der Abläufe des Unternehmens.
> Nennung personeller Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Qualifikationen.
Das Qualitätsmanagement-Handbuch enthält inhaltlich Verfahrensanweisungen und Prozessbeschreibungen, in denen Vorgehensweisen und Zuständigkeiten konkret festgelegt sind.
Ergänzend gibt es in der Regel Arbeitsanweisungen für einzelne Tätigkeiten und Formblätter, die die Dokumentation erleichtern.
c)Zertifizierung des Qualitätsmanagements
Zertifizierung
Erst wenn ein QM-System aufgebaut ist und im Betrieb praktiziert wird, kann man dies von einer externen Stelle, dem Zertifizierer, bestätigen lassen. Der Zertifizierung geht das Audit („Anhörung“ bzw. die Überprüfung des Ist-Zustandes) voraus. Ist das Audit ohne Beanstandungen oder nach entsprechender Nachbesserung erfolgreich verlaufen, wird in einer Urkunde bestätigt, dass ein QM-System aufgebaut und eingeführt ist und erfolgreich angewandt wird.
Im Gegensatz zur Meisterprüfung, die in ihrer Funktion ein Gütesiegel für die Person darstellt, zielt die Zertifizierung auf den Betriebsablauf und die Leistungsabwicklung ab.
ISO 9001
Die Norm DIN EN ISO 9001 beschreibt, nach welchen Regeln die Entwicklung, die Produktion, die Montage, das Design, der Kundendienst und die Kundenorientierung zu organisieren sind. Hinzu kommen Bereiche wie die Erschließung neuer Bezugsquellen, das Eingehen von Kooperationen, der Einsatz innovativer und digitaler Techniken, Qualifikation und Motivation des Personals, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement, Kreditmanagement und Rating. Die Norm zwingt den Betrieb zu einer fortlaufenden Schwachstellenanalyse. Weitere QM-Normen sind ggf. zu beachten.
„ZDH-Zert“
Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks gibt es eine eigene Zertifizierungsstelle mit dem Namen „ZDH-Zert“. Ferner gibt es einige Zertifizierungsstellen bei Fachverbänden des Handwerks.
d) Kostensenkung, Kundenzufriedenheit, Zukunftssicherung
Der zeitliche Aufwand und die Kosten für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems sind hoch. Gefordert sind der Unternehmer, aber gleichermaßen auch die Mitarbeiter. Die beste Organisation ist nutzlos, wenn sie nicht von den Mitarbeitern in den Betrieben getragen und fortgeschrieben wird. Betriebsleitung und Mitarbeiter müssen fortlaufend bisher praktizierte Verhaltens- und Arbeitsweisen überprüfen und verbesserte Abläufe und Verfahren im Betrieb umsetzen.
Senkung der Kosten Kundenzufriedenheit
Ein funktionierendes Qualitätsmanagement trägt zur Senkung der Kosten bei. Der wirtschaftliche Erfolg ist messbar und umso größer, je zufriedener die Kunden sind. Zufriedenstellende Qualität ist das Resultat eines systematisch betriebenen Qualitätsmanagements, das sich über den gesamten Produktwerdegang erstreckt.
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement tragen dazu bei, die Zukunft des Unternehmens und des Handwerks in einem dauerhaften Entwicklungs- und Verbesserungsprozess zu sichern.
e)Umwelt-Management-System
Das EMAS (Eco-Management-Audit-Scheme der Europäischen Union) ist ein System zur Planung, Bewertung, laufenden Verbesserung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Umweltschutzes. Alle Aktivitäten des betrieblichen Umweltschutzes werden geprüft, koordiniert und systematisiert. Die Teilnahme ist für den Handwerksbetrieb freiwillig.
Betrieblicher Nutzen
Der Nutzen des Umwelt-Management-Systems für den Betrieb besteht u. a.
> in der Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes,
> in der Möglichkeit, durch geeignete Umweltschutzmaßnahmen Kosten einzusparen (z. B. Energieeinsatz, Entsorgung),
> im Marketingnutzen und Imagegewinn,
> das Haftungsrisiko zu mindern,
> Schwachstellen zu erkennen,
> die betriebliche Organisation zu verbessern,
> Produkte und Dienstleistungen zu verbessern,
> dem steigenden Umweltbewusstsein der Kunden zu entsprechen,
> die Mitverantwortung der Mitarbeiter zu erhöhen,
> durch Werbung mit dem EU-einheitlichen Zeichen das Image des Betriebes und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
1.2.4 Arbeitszeitmodelle
Unter Arbeitszeitmodellen versteht man verschiedene Formen flexibler Arbeitszeitregelungen.
Arbeitsanfall
Durch den Einsatz von Arbeitszeitmodellen kann der Betrieb besser auf wechselnden qualitativen und mengenmäßigen Arbeitsanfall reagieren, eine höhere Produktivität erzielen, Kosten, Fehlzeiten und Überstunden senken und die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern.

Gleitzeitmodelle
Gleitzeitregelungen geben den Mitarbeitern des Handwerksbetriebes innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dabei gibt es Ausgleichszeiträume, innerhalb derer die Arbeitszeit ausgeglichen sein sollte. Auf die Einhaltung von täglichen Mindestarbeitszeiten ist zu achten.
Kernarbeitszeiten Schichtarbeit
Kernarbeitszeiten sind Zeiten, in denen der Mitarbeiter in jedem Fall seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss.
Ein weiteres Arbeitszeitmodell ohne Verringerung des Zeitumfangs stellt auch die Schichtarbeit dar. Bei der Schichtarbeit wird ein Arbeitsplatz im Laufe eines Tages von mehreren (zwei oder drei) Mitarbeitern besetzt. Somit kann die Produktionszeit dieses Arbeitsplatzes von 8 Stunden auf 16 oder 24 Stunden ausgedehnt werden.
Teilzeitarbeit
Eine Teilzeitregelung liegt vor, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine kürzere wöchentliche, monatliche oder jährliche Arbeitszeit als üblich vereinbart ist.
Beispiel:
Einsatz von Saisonarbeitern, geringfügig oder kurzzeitig Beschäftigten.
Jobsharing
Eine weitere Form der Teilzeitarbeit ist das Jobsharing. Hier teilen sich in der Regel zwei Mitarbeiter eine Vollzeitstelle.
Lebensarbeitszeitmodelle
Lebensarbeitszeitregelungen sehen vor, dass der Ausgleichszeitraum von Zeitguthaben auf die gesamte Lebensarbeitszeit ausgedehnt wird. In der Praxis heißt das, dass der Arbeitnehmer über sein gesamtes Arbeitsleben Zeitgutschriften ansammeln kann, um dann früher in den Ruhestand zu gehen, oder ab einem bestimmten Lebensalter nur noch Teilzeitarbeit verrichtet.
Zeitarbeit
Einen Sonderfall eines Arbeitszeitmodells stellt der Einsatz von Zeitarbeitskräften dar. Hierbei werden Arbeitskräfte von Zeitarbeitsfirmen für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen. Zur Überbrückung kurzfristiger Arbeitsspitzen ist dies eine sinnvolle, zugleich aber auch teuere Ergänzung des Arbeitskräftepotenzials.
Telearbeit
Ein Arbeitszeitmodell mit oder ohne Verringerung der Arbeitszeit ist die Telearbeit, deren Einsatz sich durch die vielfältigen technischen Möglichkeiten stark erweitert hat. Dabei arbeiten Mitarbeiter ganz oder teilweise zu Hause (Home-Office).
Home-Office
Die Arbeitsergebnisse werden über digitale Kanäle übermittelt.
1.2.5 Gruppenorganisation
Unter einer Gruppe versteht man mindestens zwei, in der Regel aber mehrere Mitarbeiter, die ein gemeinsames Arbeitsziel verfolgen und sich wechselseitig beeinflussen.
Das Arbeitsverhalten der einzelnen Mitarbeiter der Gruppe wirkt sich unmittelbar auf das der anderen Gruppenmitglieder aus.
Vorteile der Gruppenorganisation:
> Mitglieder der Gruppe üben Druck aufeinander aus.
> Gruppen denken ganzheitlicher.
> Gruppen erkennen Probleme eher als Einzelpersonen.
> Gruppen gleichen kurzfristige Leistungsausfälle aus.
> Schutz des Einzelnen bei Misserfolgen.
Nachteile der Gruppenorganisation:
> Gruppe engt Kreativität des Einzelnen ein.
> Entscheidungen werden in der Gruppe hinausgezögert.
> Keine klaren Verantwortlichkeiten in der Gruppe.
> Emotionale Konflikte innerhalb der Gruppe.
1.3 Verwaltungs- und Büroorganisation
1.3.1 Dokumentenmanagement
Unter Dokumentenmanagement versteht man die datenbankgestützte Verwaltung elektronischer Dokumente und die Verwaltung von Papierdokumenten in einer Schriftgutverwaltung.

Die effiziente Organisation der Verwaltungsarbeiten und eine rationelle Büroorganisation sind wichtige Voraussetzungen für den Erfolg eines Handwerksbetriebes.
Durch die fortschreitende Digitalisierung bekommt auch das Dokumentenmanagement neue Strukturen.
Es entstehen sog. „Enterprise-content-Managementsysteme“ (ECM-Systeme), die auch für Handwerksbetriebe effizient eingesetzt werden können.
Man versteht darunter Strategien, Methoden und Werkzeuge, die die Erfassung, Verwaltung, Speicherung und Bereitstellung von Informationen, Inhalten und Daten ermöglichen und erleichtern.
Daneben ermöglichen ECM-Systeme über unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Personen im Handwerksbetrieb einen effizienten Umgang mit Daten und Informationen.
Ablageorganisation
Die Schriftgutablage, auch Registratur genannt, ist die Aufbewahrungsstelle für alle wichtigen Unterlagen des Betriebes und Kopien des Schriftverkehrs. Meist erfolgt die Ablage auf Speicherdatenträgern in Dateiform.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten sowohl für die Schriftgutablage als auch für die elektronische Ablage in Dateiform.
Aktenplan
Aus Gründen der Übersichtlichkeit der Aktenablage ist die Erstellung eines Aktenplans zu empfehlen.
Akten- bzw. Dateiordnung
Die Aktenordnung in Papier- bzw. Dateiform kann folgendermaßen aufgebaut werden:

Organisation der Registratur/Dateiverwaltung

ECM-Systeme unterstützen beim Erfassen, Ablegen und Wiederauffinden von Akten, Dokumenten und Dateien.
Schriftverkehr und Postbearbeitung
Ein wichtiges Hilfsmittel für die Kommunikation eines Unternehmens mit seiner betrieblichen „Umwelt“ ist auch in Zeiten moderner Kommunikationsmittel der Geschäftsbrief.
Geschäftsbrief
Durch den Geschäftsbrief werden wesentliche Sachverhalte schriftlich erfasst, festgehalten und weitergegeben.
Visitenkarte des Unternehmens
Der Geschäftsbrief ist die Visitenkarte des Unternehmens. Durch den Geschäftsbrief wird das Bild und das Ansehen des Unternehmens bei Geschäftspartnern, Behörden und anderen Stellen geprägt.
Der Geschäftsbrief einer GmbH, einer ins Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) und von ins Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen muss folgende Punkte enthalten:
> Name des Inhabers, des Unternehmens bzw. des Geschäftsführers oder Vorstands- bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden
> Firma und Rechtsformzusatz
> Sitz des Unternehmens (Anschrift)
> zuständiges Handelsregister
> Handelsregisternummer.
Betroffen von dieser Regelung sind postalische Schreiben und E-Mails.
Der Geschäftsbrief von Gewerbetreibenden, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, muss folgende Punkte enthalten:
> Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
> ladungsfähige Anschrift.
Formale Gestaltung von Geschäftsbriefen
Jeder Geschäftsbrief muss in der äußeren Form sauber und übersichtlich sein.
Formale Gestaltungsmerkmale
Für Form, Größe, Einteilung und Beschriftung des Briefblattes gibt es DIN-Normen. Der formale Inhalt eines Geschäftsbriefes erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende wichtige Punkte:
> Briefrand
> Briefkopf
> Anschrift des Empfängers
> Postanschrift des Absenders
> Raum für Eingangs- und Bearbeitungsvermerke des Empfängers
> Bezugszeichenzeile mit Leitwörtern (z. B. Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, Datum)
> Betreffangabe (ohne Nennung des Wortes „Betreff“)
> Straße, Hausnummer, ggf. Postfach, Postleitzahl, Ort
> Behandlungsvermerke (z. B. „Eilt“)
> Anrede
> Brieftext
> Briefabschluss (Grußformel, Unterschrift)
> Anlagen- und Verteilvermerke
> Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail und Internetadresse)
> Bankverbindungen.
Sprache
Bei der sprachlichen Gestaltung sollten folgende Grundsätze Berücksichtigung finden:
> kurze und klare Formulierungen
> Beginn eines neuen Absatzes bei jedem neuen Sachverhalt
> Ausschluss von Rechtschreibfehlern.
Inhaltliche Gestaltung von Geschäftsbriefen
Der fachliche Inhalt des Geschäftsbriefes richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung.
Für Unternehmen des Handwerks sind folgende Gebiete des Schriftverkehrs von besonderer Bedeutung:
> Briefe bei der Betriebsgründung (z. B. Anmeldung bei Gewerbeamt, Handwerkskammer, Finanzamt)
> Schriftverkehr bei der Auftragsbeschaffung und bei Verträgen (z. B. Werbebrief, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Mängelrüge)
> Mahnbriefe (z. B. bei Lieferungs- oder Zahlungsverzug)
> Briefe im Verkehr mit Banken (z. B. Kreditantrag, Zahlungsverkehr, Auskunftsansuchen)
> Schriftverkehr mit dem Finanzamt (z. B. Stundungsantrag)
> Briefe im Verkehr mit der Belegschaft (z. B. Bewerbungsschreiben, Kündigungsschreiben, Abmahnung).
Beispiel:
Bei der Erstellung eines Angebots (>> Beispiel folgende Seite) ist es für den Handwerksbetrieb wichtig, sich inhaltlich möglichst von seinen Mitbewerbern zu unterscheiden. Folgende Möglichkeiten sind bei der Erstellung eines Angebots inhaltlich im Allgemeinen zu berücksichtigen:
Angebotserstellung
> Leistungen detailliert beschreiben, Arbeitszeiten detailliert aufschlüsseln
> Hinweis auf Termintreue, Garantie- und Serviceleistungen, eigenen Kundendienst und hohe Arbeitsqualität
> Abstimmung mit anderen Gewerken anbieten
> Gewährleistung der sorgfältigen Einhaltung von aktuellen Vorschriften
> Nebenleistungen in den Preis einschließen, Alternativen anbieten
> Referenzen nennen, Liefer- und/oder Ausführungszeit nennen
> Zahlungsmodalitäten erwähnen
> Mehrwertsteuer separat ausweisen
> Hinweis auf Geschäftsbedingungen
> Gewährleistung erwähnen.
Die einzelnen Punkte sind situationsbezogen und je nach Handwerkszweig zu prüfen und ggf. einzusetzen. Eine einfache Version eines Textes für einen Malerbetrieb könnte folgenden Text beinhalten:
Musterbrief

Im Rahmen der EU-Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (kurz: EU-Dienstleistungsrichtlinie) sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten: Stets dem Kunden zur Verfügung zu stellende Informationen:
> Name
> Firmenname
> Rechtsform
> Anschrift
> Telefonnummer und E-Mail-Adresse
> Handels- oder andere Registereintragungen
> Angaben über die genaue Berufsbezeichnung
> Zugehörigkeit zu einer Handwerkskammer
> ggf. AGB
> bei Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung Angaben zu Namen und Anschrift des Versicherers und dem räumlichen Geltungsbereich
> Preis der Dienstleistung in klarer und verständlicher Form, ggf. Kostenvoranschlag.
Auf Anfrage dem Kunden zur Verfügung zu stellende Informationen:
> berufsrechtliche Regelungen
> bestehende berufliche Gemeinschaften.
Die genannten Informationen müssen dem Kunden leicht zugänglich sein. Möglichkeiten hierfür sind die Homepage des Betriebes, ein Aushang in der Werkstatt oder schriftlich bei Vertragsabschluss oder am Ort der Leistungserbringung.
Nachstehende Inhalte sollten in den im Folgenden genannten Geschäftsbriefen hauptsächlich enthalten sein:
Auftrag
Auftragsbestätigung
> Dank an den Auftraggeber
> klare Auflistung der vereinbarten Leistungen und/oder Produkte
> vereinbarter Preis zzgl. Umsatzsteuer
> ggf. Hinweis auf weitere Kosten bei Auftragserweiterung und/oder weiteren Regiearbeiten (z. B. Preis pro Stunde nennen)
> Liefertermin bzw. Fertigstellungstermin nennen (evtl. Einschränkungen berücksichtigen)
> Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
> Zahlungsmodalitäten vereinbaren bzw. bestätigen
> Grußformel und Unterschrift.
Rechnung
Rechnung
> vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens
> Name und Anschrift des Leistungsempfängers
> Steuernummer oder Umsatzsteuer-Ident.-Nr. (USt-IdNr.)
> Ausstellungsdatum
> fortlaufende Rechnungsnummer
> Bezug zu Auftrag vom …
> „Rechnung“ in der Betreffzeile aufnehmen
> Gegenstand der Leistung/Lieferung aufführen
> Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistungen oder der Vereinnahmung des Entgelts beziehungsweise Teilentgelts
> Entgelt nach Mehrwertsteuersätzen aufschlüsseln
> Nettobetrag in Euro
> Mehrwertsteuersatz in Prozent
> Mehrwertsteuerbetrag in Euro
> Rechnungsbetrag (brutto)
> eventuelle Angaben von Skonto
> Steuersatz
> der auf das Entgelt entfallene Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
> bei Leistungen zwischen verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
> Angaben der Bankverbindung
> Angaben eines konkreten Zahlungsziels.
Bei Rechnungen, die für handwerkliche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem Privathaushalt erbracht werden, sind Materialkosten sowie Arbeits- und Fahrtkosten gesondert auszuweisen. Weiterhin sollte die jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer getrennt ersichtlich sein, damit der Kunde den Steuerbonus (§ 35a Abs. 2 S. 2 EstG) auf die Arbeits- und Fahrtkosten einschließlich Umsatzsteuer geltend machen kann.
Elektronische Rechnungen, die per E-Mail versandt werden, müssen, um den Vorsteuerabzug beim Empfänger aufrechtzuerhalten, künftig weniger Anforderungen genügen als bisher (qualifiziertes Zertifikat).
Folgende Voraussetzungen muss eine elektronische Rechnung erfüllen:
> Rechnungsempfänger muss mit dem Empfang in elektronischer Form einverstanden sein.
> Die Echtheit und Unversehrtheit des Inhalts müssen gewährleistet sein.
> Elektronische Rechnungen müssen elektronisch und revisionssicher archiviert werden.
> Aufbewahrungsfrist und Lesbarkeit elektronischer Rechnungen beträgt 10 Jahre.
Mängel
Mängelrüge
> eindeutige Bezugnahme auf die erbrachte Leistung und/oder Lieferung
> genaue fachmännische Beschreibung des Mangels oder der Mängel
> Fristsetzung, innerhalb der die Nachbesserung zu erfolgen hat
> Konsequenzen aufzeigen, falls Nachbesserung nicht innerhalb der Frist erfolgt (z. B. Minderung, Schadenersatz, Rücktritt)
> Vorbehalt weiterer Schadenersatzansprüche.
Abmahnung
Abmahnung
> Abmahnung ist als solche eindeutig zu kennzeichnen.
> Zu beanstandendes Verhalten so konkret wie möglich darstellen.
> Hinweis auf arbeitsvertragliche Verletzung.
> Schwere und/oder Häufigkeit der Pflichtverletzung ist darzustellen.
> Arbeitsrechtliche Konsequenz (z. B. Kündigung) muss angedroht werden.
> Empfang der Abmahnung vom Arbeitnehmer bestätigen lassen.
> Abschrift der Abmahnung für die Personalakte.
Zeugnisse
Einfaches Zeugnis
> persönliche Daten
> Art der Beschäftigung
> Dauer der Beschäftigung.
Qualifiziertes Zeugnis
> Personalien und Beschäftigungsdauer
> Beschreibung des Aufgabengebietes
> Leistungsbeurteilung
> Verhalten zu Mitarbeitern und Kollegen
> Angaben über Auflösung des Arbeitsverhältnisses
> Glückwünsche für die Zukunft.
Bewerbungen
Bewerbungsschreiben
> genaue Eigenanschrift
> genaue Empfängeranschrift (möglichst mit Nennung des Ansprechpartners)
> angemessene Anrede
> meist Bezugnahme auf eine Stellenanzeige oder sonstiger Anlass der Bewerbung (z. B. Initiativbewerbung)
> kurzer Abriss der derzeitigen Tätigkeit (evtl. auch frühere Tätigkeiten)
> Hinweis der Eignung für die angebotene Stelle
> Nennung des frühestmöglichen Eintrittstermins
> ggf. Einkommensvorstellungen
> Hinweis auf Vorstellungsgespräch
> Grußformel und Unterschrift
> Verzeichnis der Anlagen.
Einsatz standardisierter Korrespondenz
Zur Vereinfachung und Rationalisierung des Schriftverkehrs bei häufig wiederkehrenden gleichen oder ähnlichen Vorgängen ist die Anwendung standardisierter Korrespondenz zweckmäßig.