Kitabı oku: «I Have A Stream»
Berthold Seliger
I Have A Stream
Für die Abschaffung des gebührenfinanzierten Staatsfernsehens
FUEGO
- Über dieses Buch -
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen erfüllt den gesetzlichen Auftrag, die »demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen«, schon längst nicht mehr. Die Realität ist: Sendungen, Serien, Shows, die am Privatfernsehen orientiert sind. Quotenterror. Zwangsweise eingetriebene Gebührengelder.
Die »Öffis« sind trotz regelmäßiger Einsprüche des Bundesverfassungsgerichts zum verlängerten Arm des Parteienstaats, also zum Staatsfernsehen mutiert. Und das ist heute ein Massenbetrieb, der auf Konsum statt Kultur ausgerichtet ist, auf Ablenkung statt Bildung, auf Propaganda statt Information.
Die wenigen anspruchsvollen und interessanten Sendungen wandern auf unattraktive Sendeplätze. Warum soll man mit den Bluttransfusionen namens Zwangsgebühren eine Leiche künstlich am Leben erhalten? Zumal dem öffentlich-rechtlichen Disziplinierungsapparat heute das Fernsehen als Streaming »on demand« gegenübersteht: Die Zuschauer können sich das, was sie sehen wollen, ansehen, wann sie es wollen. Das klassische Geschäftsmodell des Staatsfernsehens ist überlebt.
INHALT
Über dieses Buch
Einleitung
Fernsehgeschichte
Öffentlich? Rechtlich?
Fernsehwirtschaft:
Gebühren
Firmen
Programm
Propaganda
Sozial. Demokratisch.
Ideologie
Shows
Sport
Musik
Stream
Abschaffen!
Literaturverzeichnis
Über den Autor
Über Fuego
Impressum
Fußnoten
»Das Fernsehen ist nur mit seiner brüllenden Nichtigkeit beschäftigt.«
Herbert Achternbusch, Servus Bayern
Einleitung
Vladimir Zworykin, der Russe, der bereits 1923 den ersten brauchbaren elektronischen Bildabtaster, die Ikonoskop-Röhre, und 1929 die Kineskop-Röhre zur Bildwiedergabe entwickelt, also gewissermaßen das Fernsehen erfunden hat, sagte am Ende seines über neunzigjährigen Lebens: »Ich habe ein Monster erschaffen, das der Gehirnwäsche der gesamten Menschheit dient. Dieses Ungeheuer wird unseren Planten zu einem gleichgeschalteten Denken führen. Ich hätte meinen Kindern niemals erlaubt, sich dem Fernseher auch nur zu nähern.«1
In den 1970er Jahren wurde intensiv über die Macht des Fernsehens nachgedacht und diskutiert. Heute konzentriert sich die Diskussion hauptsächlich auf die »Wohnungspauschale« in Höhe von 17,50 Euro, die der Staat von jedem Haushalt dafür verlangt, daß er den sogenannten »öffentlich-rechtlichen Rundfunk« zur Verfügung stellt. Es ist ein bißchen wie mit den Müllgebühren, die jeder Haushalt bezahlen muß – nur daß diese Gebühren dafür da sind, daß der Haushaltsmüll abgeholt und entsorgt wird, während die Rundfunk-Zwangsabgabe dazu genutzt wird, den öffentlich-rechtlichen Müll in alle Haushalte einzuspeisen. Meine Überlegungen zu diesem Thema gehen denn auch zunächst nicht von der Zwangsabgabe aus, sondern von der Frage, was die Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer beziehungsweise die Rundfunknutzerinnen und -nutzer als Gegenwert für den doch nicht geringen Betrag erhalten. Daran schließt sich die Frage an, warum die Fernsehverantwortlichen, die Funktionäre und Politiker so vehement an der Zwangsabgabe festhalten, wo doch das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem als ein solches kaum mehr bezeichnet werden kann. Das Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland ging in seinen Anfängen von zwei wesentlichen Faktoren aus: zum einen von der technischen Herausforderung, ein anspruchsvolles und funktionsfähiges Programm zu entwickeln und technisch zur Verfügung zu stellen, zum anderen von dem verfassungsrechtlichen Auftrag, Informationsvielfalt zu gewährleisten. Beide Kriterien sind heute obsolet geworden: Längst ist es technologisch möglich, Fernsehen zu realistischen Bedingungen bereitzustellen, was die vielen privaten Fernsehsender, nicht zuletzt aber auch die neuen Streamingmodelle beweisen. Und als kostengünstige Informationsquelle unserer Tage steht inzwischen das Internet zur Verfügung – auch wenn dies für manche Politiker und Verfassungsrichter immer noch »Neuland« darstellen mag. Wie kommt es also, daß eine Kampfeinheit von Fernsehfunktionären, Politikern und Verfassungsrichtern so eisern an einem vergangenen und überlebten Modell des Fernsehens festhält und die Bürgerinnen und Bürger mittels Zwangsabgaben diesem Modell diktatorisch unterwirft? Welche Gründe stecken tatsächlich dahinter?
Dazu mache man sich klar, daß das öffentlich-rechtliche System nichts weniger als »öffentlich« ist: Anders als bei allen anderen öffentlichen Institutionen, von Bundes- oder Landesregierungen bis hin zu Millionenstädten oder den kleinsten Dörfern, wo es öffentlich verfügbare und detailliert einsehbare Haushalte und Investitionspläne gibt, wo die Bürgerinnen und Bürger also jederzeit überprüfen können, wofür ihre Steuern und Abgaben verwendet werden, fehlt beim sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem der Bundesrepublik jegliche Transparenz. Wir sollen das System bezahlen, haben aber keinerlei Möglichkeit, das System zu überprüfen oder gar zu kontrollieren. Es herrscht ein Omertà-haftes Schweigen fernab der selbstverständlichsten demokratischen Gepflogenheiten. Versuchen Sie einmal herauszufinden, was eine Fernsehsendung genau pro Minute kostet, was ein Markus Lanz, ein Günther Jauch oder eine Helene Fischer im öffentlich-rechtlichen Fernsehen verdienen – Sie haben keine Chance, das je zu erfahren! Wir finanzieren den Laden, sollen aber keinerlei Einblick erhalten. In kaum einem anderen Bereich der Gesellschaft werden die Bürgerinnen und Bürger derart systematisch entmündigt wie beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
Das hat Methode: Denn der Aufschrei gegen die Zwangsgebühren wäre ungleich größer, wenn die Bürgerinnen und Bürger wüßten, daß nur etwa 38 Prozent ihrer Abgaben tatsächlich für das Programm von ARD, ZDF und ihren Tochterfirmen verwendet werden, dagegen gut 34 Prozent für Personalkosten, mit deutlich steigender Tendenz. Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF allein ihren Pensionären 1,8 Milliarden Euro bezahlen, und die ARD hat auf Anfrage der Zeit verlauten lassen, daß sich ihre Pensionsverpflichtungen auf insgesamt »gut sechs Milliarden Euro« belaufen (Stand 2011). Zum Vergleich: Die Gesamterträge der ARD-Sendeanstalten beliefen sich 2012 auf einen ähnlichen Betrag, nämlich 6334 Millionen Euro.
Nur die wenigsten Zuschauerinnen und Zuschauer machen sich klar, daß die Fernsehverantwortlichen sich nicht an bestehende Gesetze und Verordnungen halten: Im Rundfunkstaatsvertrag ist ausdrücklich geregelt, daß die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der »Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen« haben und Beiträge »insbesondere zur Kultur« anbieten sollen. Wenn man aber nur das Fernsehprogramm ein wenig näher betrachtet, ist es offensichtlich, daß dieser Programmauftrag vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen systematisch mißachtet wird. Gewiß, wir leben in einer Gesellschaft, in der die Mächtigen weitgehend unbehelligt tun, was sie wollen, und wenn Figuren wie Hoeneß, Middelhoff, Zumwinkel oder Hartz kriminell werden, gilt das in aller Regel als Kavaliersdelikt, und die Manager kommen mit glimpflichen Strafen davon, die nicht selten zur Bewährung ausgesetzt werden. Daß die Fernsehverantwortlichen seit Jahr und Tag systematisch gegen den Rundfunkstaatsvertrag, also gegen Recht und Gesetz verstoßen, scheint ebenfalls niemanden zu stören.
Und wo kein Kläger, da kein Richter: Laut dem Bericht der »Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten« (KEF) von 20142 leisten sich ARD und ZDF sage und schreibe 151 Tochtergesellschaften (Stand 2011), also Firmen, an denen ARD oder ZDF Mehrheitsbeteiligungen halten, die oft an den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Gremien vorbei entstanden sind und die sich der ohnedies geringfügigen öffentlichen Kontrolle weitgehend entziehen.
Hinzu kommt, daß dem Fernsehpublikum vorgegaukelt wird, daß es die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind, die für das journalistische Angebot der Fernsehprogramme verantwortlich sind. Tatsächlich wird ein Großteil der Fernsehsendungen heute allerdings von privaten Firmen produziert: Wenn Günther Jauch, Markus Lanz, Anne Will oder Sandra Maischberger im öffentlich-rechtlichen Fernsehen talken, dann werden die Sendungen nicht von ARD und ZDF produziert, sondern von privaten Firmen, die den Talkern komplett oder zum Teil selbst gehören. Eine wirtschaftliche Verschleierungstaktik, die auch journalistisch höchst fragwürdig ist. Wenn ein Frank Plasberg den Hart aber fair-Volkstribun gibt, dann produziert seine eigene Firma die Sendung – eine Firma, die für die ARD auch investigative Shows wie Frag doch mal die Maus oder Deutschlands starke Frauen produziert. Wenn Jörg Pilawa nicht gerade Werbung für eine Firma macht, der alles Wurst ist, betreibt er eine eigene Produktionsfirma, an der er mit 49 Prozent beteiligt ist, 51 Prozent hält der niederländische Fernsehproduktionskonzern Endemol. Mit seiner Firma produziert Pilawa für ARD und ZDF unter anderem das Quizduell, Die Quiz Show und Der neue deutsche Bildungstest. Jauchs Produktionsfirma produziert nicht nur dessen gleichnamige Talkshow der ARD, sondern für denselben Sender unter anderem auch die Jahresrückblick-Show 2014 – Das Quiz (beziehungsweise 2013, 2012, 2011 ...) mit Frank Plasberg, Der klügste Deutsche 2012, drei bei Kai oder Klein gegen Groß mit Kai Pflaume.
Doch damit nicht genug, daß bei ARD und ZDF Inhalte unzulässig privatisiert werden, unterliegt das öffentlich-rechtliche Fernsehen dem parteipolitischen Einfluß in einem Ausmaß, daß sogar das Bundesverfassungsgericht, das den Öffentlich-Rechtlichen eigentlich wohlgesonnen ist, die Sender regelmäßig zur Ordnung rufen muß. Laut Bundesverfassungsgericht ist der ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig, weil zu viele staatliche und staatsnahe Vertreter in den Aufsichtsgremien des Senders sitzen. Bereits in den neunziger Jahren sprach der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker davon, daß sich die Parteien »zu einem ungeschriebenen sechsten Verfassungsorgan entwickelt (haben), das auf die anderen fünf einen immer weitergehenden, zum Teil völlig beherrschenden Einfluß entwickelt hat«.3 Nicht nur auf die anderen Verfassungsorgane, wie man ergänzen muß, sondern nicht zuletzt auch auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen hierzulande. Deswegen spreche ich nur noch vom deutschen »Staatsfernsehen« – denn es gibt, wie noch zu zeigen sein wird, schlicht keine von Bundes- oder Landesregierungen und von Parteien und Verbänden – also vom »Staat« – unabhängigen Fernsehsender.
Wenn dieses Staatsfernsehen ständig seichte Serien, banale Fernsehfilme und Shows der sogenannten »leichten Unterhaltung« produziert und anbietet, verfolgt dies einen klaren Zweck: Dieses Fernsehen will zerstreuen, statt zum Nachdenken anzuregen. Kein Wunder angesichts des krisenhaften Zustands des Kapitalismus, wie wir ihn seit einigen Jahren erleben, von den verschiedenen globalen Bankenkrisen bis hin zur so noch nie dagewesenen Ungleichverteilung der Vermögen und Gehälter. 2016 wird laut einer Oxfam-Studie ein Prozent der Weltbevölkerung über mehr als die Hälfte des globalen Reichtums verfügen, während sich 80 Prozent der Menschheit mit 5,5 Prozent begnügen müssen. Die Politiker, die den Banken, Konzernen und Superreichen diese Bereicherung ermöglichen, müßten eigentlich unter massivem Druck der Öffentlichkeit stehen. Wie praktisch, daß man über ein Staatsfernsehen verfügt, in dem man über Jahrzehnte hinweg alle wichtigen Funktionen selbst besetzt hat. Da werden keine kritischen Fragen gestellt. In den vermeintlichen Informationssendungen dominiert ein regierungsfreundlicher Einheitssound, und im sogenannten Unterhaltungsprogramm werden den Menschen die Köpfe weichgespült, damit sie stillhalten und die bestehende Weltordnung wenn schon nicht (wie Voltaires naiver Candide) für »die beste aller Welten« halten, so aber doch hinnehmen, daß der Zustand der Welt nicht veränderbar, also alternativlos ist.
Das Staatsfernsehen ist aber nicht nur der Verdummungsapparat, der zerstreut und ablenkt, es ist auch eine Ideologiemaschine, die unaufhörlich Begehrlichkeiten produziert – Begehrlichkeiten nach den Fetischen des Marktes, des Wachstums und des Konsumismus. Das Perfide des Systems ist, daß die so im wahrsten Sinn des Wortes für dumm Verkauften das Medium, das sie systematisch verdummt, selbst zu finanzieren gezwungen sind.
Im übrigen herrscht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern – nicht anders als bei den privaten – »die Quote« (die eine Erfindung der Werbeindustrie ist). Sie führt dazu, daß wir mit unseren monatlichen Zwangsgebühren Fernsehshows von Andrea Berg, Helene Fischer, Florian Silbereisen ebenso finanzieren wie eine nationalistische »Volks-Rock’n’Roll-Show« oder sonntägliche Dumpfbackensendungen mit sinnfreien Charaktermasken à la Stefan Mross oder Andrea »Kiwi« Kiewel, die allzeit hochengagiert ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Verblödung leisten. Wir finanzieren mit unserem Geld all die Roten Rosen, Stürme der Liebe, Bergdoktoren, Verbotenen Lieben und, genau: Um Himmels Willen!4 Wir finanzieren all die reaktionären Fernsehfilme, in denen ewiggestrige Familienmodelle und Rollenzuweisungen zementiert werden, oder zu bester Sendezeit ausgestrahlte »Dokumentationsreihen« wie Königliche Dynastien: Die Windsors. Und wenn irgendein armer Wicht von Thronfolger im britischen Königreich heiratet, ist das deutsche Staatsfernsehen unter Garantie live dabei, und zwar gerne auf allen Kanälen parallel – »Gleichschaltung« der kuscheligen Art.
Es mag in den bürgerlichen Feuilletons noch so häufig die fehlende Qualität der Öffentlich-Rechtlichen angeprangert werden, es mag noch so oft konstatiert werden, daß die Programmverantwortlichen der »Öffis« nicht mehr recht bei Trost seien – solange das Staatsfernsehen als hochsubventionierter Beamtenapparat konstruiert ist, dem Kreativität fremd, eigenes Nachdenken suspekt und anspruchsvolles Programm zuwider sind, wird sich nichts ändern. Statt Kreativität regiert die Angst – Angst, Fehler zu machen, Angst, einen Flop zu landen, Angst, aufzufallen, Angst, zu radikal zu sein, Angst, keine Quote zu liefern. Den Programmdirektoren und den Fernsehredakteuren ist die Einschaltquotenmentalität längst zur zweiten Natur geworden, und der Quotenterror setzt sich von oben nach unten fort. Regisseure und Drehbuchautoren leben in einem System der indirekten Zensur durch die Fernsehredaktionen, Medienboards und Filmförderungsanstalten und all die anderen Institutionen, die Filme oder Serien finanzieren. Das Problem ist systemisch. Es ist ein System entstanden, »in dem sich der einzelne Mensch kaum noch gegen den Apparat durchsetzen kann«, wie die Schauspielerin Corinna Harfouch feststellt.5
Und um zu beweisen, wie sehr ARD und ZDF noch gebraucht werden, also um die alles bestimmende Quote hochzutreiben, kauft man für viel zu viel Geld Fernsehrechte an Sportübertragungen, insbesondere Fußballrechte. Für die Übertragungsrechte der Spiele der Fußball-Bundesliga in der Saison 2013/14 haben ARD und Sky 628 Millionen Euro bezahlt. Allein die ARD bezahlt von 2013 bis 2017 nach allem, was man erfahren kann, etwa 420 Millionen Euro. Zusätzlich hat das ZDF noch zwischen 85 und 92 Millionen Euro für die weiteren Verwertungsrechte im Aktuellen Sportstudio bezahlt.
Öffentlich einzusehen sind all diese Zahlen nicht, die werden in geheimen Pokerrunden ausgekungelt. Man erfährt eher, was Sky für seine Rechte bezahlt hat, als daß die »Öffentlichen« ihren Gebührenzahlern Rechenschaft ablegen würden. ARD und ZDF müssen dabei nicht marktgerecht agieren. Sie zahlen nicht das, was die Bundesliga-Rechte auf dem Fernsehmarkt tatsächlich wert sind, sondern sie werfen mit Geld aus dem prall gefüllten Säckel der Zwangsgebühren um sich und stechen damit die Privatsender aus, die die Fußballrechte reell mit Werbung finanzieren müssen. Nur: Werbeblöcke sehen wir bei der ARD auch zur Genüge, und unter journalistischem Gesichtspunkt ist die Sportschau so gut oder so schlecht wie die Sportsendungen der Privaten. Worin also liegt der Vorteil für die Fernsehzuschauer, daß die Bundesligaspiele im Staatsfernsehen laufen? Richtig: Es gibt keinen Vorteil.
Dafür gibt es Nachteile. Wir bezahlen ein paar hundert Millionen Euro für etwas, das wir genauso gut im Privatfernsehen sehen könnten, ohne diese empörenden Summen zum Fenster hinausschmeißen zu müssen. Das ist eine Subvention für die reichen Fußballvereine, deren Manager sich die Hände reiben (wenn sie nicht gerade Millionen in der Schweiz verzocken). Laut dem offiziellen KEF-Bericht 2014 ist der »finanziell bedeutendste Programmbereich« der ARD der Sport: 458,9 Millionen Euro gibt die ARD jährlich für ihre Sportsendungen aus, weit mehr als für »Politik und Gesellschaft«, »Fernsehspiel« oder »Spielfilm«. Beim ZDF sieht es nicht anders aus, auch hier ist der finanziell bedeutendste Programmbereich der Sport mit 341,9 Millionen Euro.6 Zusammen geben ARD und ZDF also jährlich über 800 Millionen Euro für Sportübertragungen aus – fast elf Prozent der gesamten Gebühreneinnahmen!
Auf Kritik von Zuschauern reagieren die Fernsehbosse (deren mit den Zwangsabgaben der Zuschauer finanzierten Gehälter deutlich höher sind als das der Bundeskanzlerin) mit der ganzen Arroganz der Macht. Der bürokratische Apparat des Staatsfernsehens wird nicht in Frage gestellt, sondern ohne Sinn und Verstand immer weiter finanziert. Und wie der Gesetzesauftrag für das öffentlich-rechtliche Fernsehen ausgehebelt und die Privatisierung von Inhalten flächendeckend vorangetrieben wird, das beweist zugegeben eine gewisse Chuzpe. Und das ist tatsächlich das ABC des Staatsfernsehens unserer Zeit: Arroganz, Bürokratie und Chuzpe. Irgendwie erinnert das an das Ende der DDR, als ein monströser bürokratischer Apparat, der sich längst selbst überlebt hatte, bis zum bitteren Ende verteidigt wurde. Wahrscheinlich müssen wir den Politikern und den Fernsehfunktionären unsere TV-Geräte vor die Fassaden ihrer Sendeanstalten werfen und »Wir sind die Fernsehzuschauer!« rufen, bis sie merken, daß sie mit bloßer Chuzpe ihre Pfründe nicht länger verteidigen können.
Im Februar 2015 habe ich in Bern den neuen Film von Jean-Luc Godard gesehen, Adieu au langage. (Nur nebenbei gefragt: Wann lief im Staatsfernsehen zuletzt eigentlich ein aktueller Film von Godard, also einem der bedeutendsten Regisseure der Filmgeschichte? Eben.) Aus der im Programmheft des Kinos abgedruckten Inhaltsangabe, die Godard selbst geschrieben hat, konnte man eventuell eine Handlung, einen »Autorenfilm« herauslesen,7 wobei man Godard schlecht kennen würde, wenn man von ihm einen stringenten Spielfilm erwartet hätte. Adieu au langage ist nicht nur ein auf allen Ebenen sehr poetischer Film, er birst auch vor Überraschungen, 3-D-Effekten, philosophischen Verweisen. Der Film bietet einen Weg in eine Welt außerhalb der Sprache und außerhalb anderer, ebenfalls unzureichender Zeichensysteme. »Film ist nicht die Reflexion der Wirklichkeit, sondern die Wirklichkeit der Reflexion.« (Godard) Und es war äußerst interessant und lehrreich, die Reaktionen des Publikums zu erleben: Bei jedem überraschenden 3-D-Effekt kicherten die Zuschauerinnen und Zuschauer verlegen oder belustigt wie Teenager in einem Film, in dem erotische Szenen gezeigt werden. Man kicherte auch, wenn die Tonspur abrupt abbrach oder ein überraschender Schnitt gegen die Sehgewohnheiten verstieß. Eine junge Zuschauerin in der Reihe vor mir fragte sogar ihre Nachbarin irritiert, ob das denn wirklich Adieu au langage sei oder ob sie sich im Kinosaal geirrt habe. Es war herrlich. Siebzig Minuten Überraschungen, eine gute Stunde Unvorhergesehenes, Begeisterndes, Irritierendes statt der immergleichen Monotonie des von Staatsfernsehen und staatlicher Filmförderung verordneten, langweiligen Mittelmaßes.
Aber käme es nicht genau darauf an? Neues kennenzulernen, Überraschungen zu erleben, die Neugierde befriedigt zu sehen? Das Ungewöhnliche fordert uns, zeigt uns den Weg jenseits der vorgegebenen Bahnen – eine Welt, in der der Zuschauer auch mal überfordert, auf jeden Fall aber ernstgenommen wird.
Wir haben es uns angewöhnt, mit wenig zufrieden zu sein, das kleinere Übel zu akzeptieren, die Alternativlosigkeit als Grundgesetz unseres Daseins hinzunehmen. Wir sind genügsam und freuen uns über jedes kleine »Immerhin«. Der bedeutende Filmkritiker Michael Althen schrieb bereits im Jahr 2000: »Wo sich jeder durchschnittlich interessierte Kunstliebhaber bereitwillig mit den allerabstraktesten Kunstanstrengungen auseinandersetzt und um Verständnis ringt, da können im Kino die Bemühungen, sich vom Diktat des Geschichtenerzählens zu lösen, schon lange nicht mehr mit der Geduld der Zuschauer rechnen.« Althen beklagte den Trend, daß auch »die sogenannten Intellektuellen« mittlerweile überzeugt seien, »es sei wichtiger, bei Titanic mitreden zu können, als den neuen Godard gesehen zu haben«.8
Woher sollte aber ein anspruchsvolles, an Bildung und Kultur orientiertes Fernsehprogramm kommen, wenn nicht von den öffentlich-rechtlichen Sendern?
Zugegeben: Es wäre ein Nischenprogramm, aber die Idee des »Vollprogramms« ist ohnehin längst obsolet, ein wohlgepflegter Fake. ARD und ZDF sind bereits Nischensender. Sie haben, wenn man die Sportübertragungen, die die Einschaltquoten künstlich hochtreiben, abzieht, heute jeweils um die zehn Prozent Zuschaueranteil. Insgesamt sieht selbst in einem ausgesprochen ARD/ZDF-freundlichen Jahr wie 2014, in der die Top-Quoten bringende Fußball-WM stattfand, nur noch eine Minderheit die öffentlich-rechtlichen Programme.9 Und eine deutliche Mehrheit (in allen Umfragen mehr als 60 Prozent) würde lieber keine Zwangsgebühren für den Rundfunk bezahlen. Interessanterweise ist die Zahl derer, die ARD, ZDF und die Dritten schauen, ungefähr so groß wie die, die bereit sind, Fernsehgebühren zu bezahlen, nämlich etwa 38 Prozent. Warum also unterwirft man das Programm weiterhin einer Quote, wo doch in anderen Ländern Nischensender vormachen, wie man anspruchsvolles, interessantes und spannendes Fernsehen anbieten kann? Falsche Frage. Unsere Politiker wollen ja gar kein anspruchsvolles und interessantes Fernsehen. Sie benötigen die Verblödungsmaschine, die ARD und ZDF heute darstellen. Dafür produzierte das Staatsfernsehen 2013 die geradezu obszön hohe Zahl von 10 227 734 Fernseh-Sendeminuten10 – wohlgemerkt, ein normales Jahr hat nur 525 600 Minuten, also etwa ein Zwanzigstel des vom Staatsfernsehen produzierten Sendeminutenvolumens. Dagegen ist die »Konsumquote«, also das Verhältnis von Sehdauer zu Programmangebot, von 83,3 Prozent für die ARD im Jahr 1953 über 13,6 Prozent für die ARD beziehungsweise 20,1 Prozent fürs ZDF in 1963 auf zwischen 1,1 und 3,4 Prozent in 1991 gesunken und beträgt für die öffentlich-rechtlichen Programme heute insgesamt nur noch um die 2 Prozent.
All die wohlmeinenden, bildungsbürgerlichen oder feuilletonistischen Forderungen nach einem »besseren Programm« greifen zu kurz. Der Fehler liegt im System und ist unter den herrschenden Bedingungen irreversibel. Der ultimative Sog des bräsigen Staatsfernsehens besteht darin, uns zu einer genügsamen, unkritischen und das Vorhandene als geradezu gottgegeben11 akzeptierenden Zuschauermasse zu formen.
Dabei gibt es längst Alternativen, die das Staatsfernsehen zu einem Auslaufmodell machen, das sein Technikmonopol verloren hat. Wir können Filme oder Sportübertragungen im Privat- oder Bezahlfernsehen angucken. Wir können für relativ wenig Geld zigtausend Filme dann, wann wir es wollen, und dort, wo wir es wollen, betrachten. Und wir haben das Internet mit seinen vielfältigen Informationsmöglichkeiten und mit Kanälen wie YouTube, auf denen wir nicht einseitig konsumieren, sondern uns selber einbringen, eben nicht nur empfangen, sondern auch senden können. YouTube erreicht selbst in Deutschland längst deutlich mehr junge Menschen als alle hochsubventionierten Programme des Staatsfernsehens. Letzteres reagiert in denkbar hilflosester Weise: »Deppen mit Kamera« lautete die Überschrift eines Beitrags der Tagesschau zum zehnjährigen Jubiläum von YouTube im Februar 2015.
Die Fernseh-Oberen von ARD und ZDF leben in ihrem eigenen, idyllischen und selbstgefälligen System, in einer Art Lummerland der sechziger Jahre. »Eine Insel mit zwei Bergen und im tiefen, weiten Meer« hieß es in dem Lied der Augsburger Puppenkiste, und die Leute vom Staatsfernsehen mögen annehmen, daß mit den zwei Bergen auf dem »schönen Lummerland« eben das Erste und das Zweite gemeint sind. Doch sie leben auf einer Insel weit entfernt von der Realität (und darüber hinaus ist die Insel im Puppenspiel ja auch nur »ungefähr doppelt so groß wie unsere Wohnung«). Im wahren Leben, in unserer Zeit wissen die Menschen: Staatsfernsehen ist kaputtes YouTube. Fernsehen vergeudet unser Leben.
Wir sind gekommen, um nein zu sagen.
Fernsehgeschichte
Kindheit in der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts, das war bei dem Teil der Bevölkerung, der überhaupt schon ein Fernsehgerät im Wohnzimmer stehen hatte, Schwarzweißfernsehen, das waren Lassie, Flipper und Rin Tin Tin, also amerikanische TV-Serien, in denen Tiere im Mittelpunkt standen. Fernsehen in den 60er Jahren, das war etwa das Ritual, am 1. Januar das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker zu sehen, eine Tradition, die 1939 für Adolf Hitlers »Kriegswinterhilfswerk« begonnen und 1941 zugunsten der NS-Organisation »Kraft durch Freude« fortgeführt wurde und nicht zuletzt der Vereinnahmung des »Walzerkönigs« Johann Strauss durch die Nationalsozialisten sowie dem NS-Konzept einer gezielten Unterhaltungs-Propaganda diente. Seit 1959 wird das Neujahrskonzert vom ORF weltweit live im Fernsehen übertragen, und es gelang, dieses Konzert zu einem globalen Ereignis, einem Event zu modellieren, und so war das Neujahrskonzert selbst für nicht besonders musikaffine Menschen ein alljährlicher Pflichttermin (gefolgt von der Übertragung des Neujahrs-Skispringens aus Garmisch-Partenkirchen).
Fernsehen in den sechziger Jahren, das waren Übertragungen aus den Apollo-Raumschiffen, die die Erde umkreisten (der ohne jede Hilfe aufrecht stehende Stift AG7 mit seiner versiegelten Patrone in einer Schalte aus dem Apollo-7-Raumschiff!), und später natürlich die Mondlandung.
Fernsehen in den sechziger Jahren, das war die Zuteilung von Fernsehminuten durch die Eltern, das war das Testbild, das in den vielen sendefreien Stunden ausgestrahlt wurde. Und der »Schnee« mitsamt Rauschen, wenn nicht einmal mehr das Testbild gesendet wurde: Noch Anfang der fünfziger Jahre strahlte das »Deutsche Fernsehen« (später ARD, heute »Das Erste«), das das einzige Programm war, nur drei Stunden täglich aus. Ende der Fünfziger waren es pro Tag fünf Stunden, und die Fernsehverantwortlichen verstanden ihr Medium hauptsächlich als eines der Bildung, das nur zu einem geringen Teil auch unterhalten sollte. Live-Übertragungen waren sehr selten und für die Zuschauer besonders spektakulär, wie etwa die Krönung Elisabeths II. 1953 oder die Fußball-Weltmeisterschaft 1954. Bereits damals kamen die besonderen Fernseh-Events also aus den Bereichen »Adel« und »Sport«. Allerdings konnten diese »Spektakel« damals nur wenige Menschen verfolgen, denn kaum jemand hatte bereits einen privaten Fernsehanschluß. Die in den fünfziger Jahren gebräuchlichen Fernsehtruhen waren ein Statussymbol der Wohlhabenden und unerschwinglich für den Durchschnittsverdiener.
1960 mußte man für einen Schwarzweißfernseher in der Bundesrepublik im Schnitt über 351 Stunden arbeiten, im Jahr 2009 waren es für einen 81-cm-Full-HD-Flachbildfernseher nur noch 35½ Stunden.12 Anfang der sechziger Jahre verfügten nur 34 Prozent aller bundesdeutschen Haushalte über ein Fernsehgerät, und nur 13 Prozent aller Haushalte konnten sich sowohl einen Kühlschrank als auch einen Fernseher und eine Waschmaschine leisten, während 2013 diese drei Geräte in 90 Prozent aller deutschen Haushalte zur Standardausstattung gehören, und 95 Prozent aller Haushalte verfügen heute über ein Fernsehgerät – das Fernsehen ist damit, gleich hinter dem Kühlschrank, das zweithäufigste Gebrauchsgut in deutschen Haushalten (noch vor Waschmaschine und Telefon).13 Seit den sechziger Jahren bis Mitte der siebziger Jahre wuchs die Zahl der Haushalte mit einem Fernsehgerät jährlich um 1,1 bis 1,4 Millionen, und der Ausstattungsgrad der Haushalte mit Fernsehern wuchs von 34,4 Prozent 1962 über 72,7 Prozent 1969 und 87,2 Prozent 1973 auf 93,2 Prozent 1978, also ungefähr die Zahl, die auch heute noch besteht.14 Wobei heute nicht nur über 95 Prozent aller Haushalte einen Fernseher haben, sondern auch 28 Prozent zwei Fernseher besitzen, und zusätzlich 11 Prozent gar mehr als zwei.
In den sechziger Jahren begann das Programm der ARD um 17 Uhr mit kurzen Kindersendungen, zwischen 18 und 20 Uhr folgten Regionalprogramme. Mit der Tagesschau um 20 Uhr begann das Abendprogramm – meistens zwei Beiträge, etwa eine Komödie gefolgt von einem Fernsehballett. Und wo es einen Sendebeginn gab (eingeleitet dadurch, daß das Testbild ein paar Minuten vor Programmbeginn durch eine Uhr ersetzt wurde, deren Sekundenzeiger die Kinder, die auf ihre Sendungen warteten, gebannt verfolgen konnten), gab es naturgemäß auch einen Sendeschluß, der meistens 23 Uhr war, selten später. Das ZDF zeigte ein ähnliches Programm: Es begann ein- bis zweimal (ab 1969) wöchentlich mit Mosaik, dem »Magazin für die ältere Generation«, mit Gymnastikübungen, Anleitungen zu Stick- und Knüpfarbeiten, Berichten über Seniorenausflüge und dergleichen mehr. Die Sendung wurde 1991 eingestellt, ein separates Seniorenmagazin wurde im ZDF, dem Sender mit dem Zuschauer-Altersdurchschnitt von über 60 Jahren, offensichtlich nicht mehr benötigt, denn sein Programm ist heute sozusagen komplett gerentokratisch.
Wer eine Fernsehsehsendung verpaßte, hatte Pech gehabt, es gab noch keine Rekorder, mit denen man Sendungen hätte aufzeichnen können, es galt, pünktlich vor dem Fernsehgerät zu sitzen und dabei zu sein. Die Hoheit über den Zeitplan der Zuschauer hatten die Programmacher. Hier findet sich der Grundgedanke, dem die Fernsehverantwortlichen auch heute noch nachhängen: Fernsehen als Teil des Räderwerks einer panoptischen Maschine, um es mit Foucault zu sagen, die wir als Beitragszahler wie als Zuschauer, »eingeschlossen in das Räderwerk, selbst in Gang halten – jeder ein Rädchen«.15
Mit dem wachsenden Ausstattungsgrad an Fernsehgeräten in den frühen siebziger Jahren wuchs auch das Fernsehprogramm. Die Dritten Programme wurden bereits in der zweiten Hälfte der Sechziger gestartet (der Bayerische Rundfunk begann 1964, das Jahr darauf folgten NDR, RB, SFB, WDR und 1969 dann SDR, SR, SWF), waren aber jahrelang hauptsächlich Bildungs- und Kultursender, es liefen Sendungen des Schulfunks, Sprachsendungen und einige Regionalprogramme. Noch 1973 startete das ARD-Programm werktags um 16.15 Uhr und endete zwischen 23 und 24 Uhr. Das ZDF strahlte von 16.30 oder 17.00 Uhr bis zur letzten Stunde des Tages aus. Vormittags unterbrachen höchstens gelegentliche Bundestagsdebatten (Heute im Parlament) das Testbild. Ende der siebziger Jahre wurde das ARD-Programm aus aktuellem Anlaß auch schon mal bis nach Mitternacht ausgedehnt (zum Beispiel am 15. 2. 1979: Zum Tode von Jean Renoir: Die goldene Karosse, bis 0.35 Uhr), aber erst seit dem 2. Januar 1981 wurde von ARD und ZDF ein flächendeckendes Vormittagsprogramm ausgestrahlt. Gesendet wurden hauptsächlich Wiederholungen des Vorabends – ein »Schichtarbeiterprogramm«. Von 1989 an beendete das gemeinsam von ARD und ZDF im wöchentlichen Wechsel produzierte Mittagsmagazin das Vormittagsprogramm. Im Sommer 1992 kam das nach den gleichen Kriterien produzierte Morgenmagazin hinzu als Antwort auf das von den großen Privatsendern RTL und Sat.1 längst ausgestrahlte »Frühstücksfernsehen«. Man kann sich das heute kaum mehr vorstellen, aber erst in den neunziger Jahren erfolgte die Fernseh-Dauerberieselung rund um die Uhr, wie wir sie heute als selbstverständlich kennen und hinnehmen: RTL und Sat.1 erreichten 1992 als erste Sender eine 24-Stunden-Vollversorgung, das Erste und ZDF zogen später nach. Noch 1991 betrug die tägliche Sendeleistung des Ersten 11,2 Stunden und die des ZDF 13,7 Stunden.16
Die durchschnittliche Sehdauer lag in den siebziger Jahren zwischen 120 (1970) und 130 (1979) Minuten täglich. Und dennoch schrieben wir in der Schule Besinnungsaufsätze über das Problem, daß das Fernsehen aus dem Familienkreis einen Halbkreis mache.
Das Idyll bekam zwar in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre Risse, etwa durch die Rote Armee Fraktion und den »Krieg von 6 gegen 60 000 000« (Heinrich Böll) sowie durch die aufkommende Anti-AKW-Bewegung, aber der Übergang von der Proletarier- zu einer Angestelltengesellschaft mit ihren Eigenheimen an den Stadträndern oder mit neugebauten Reihenhäusern sorgte dafür, daß das System höchstens von den Bürgerkindern, nicht aber von denen, die es trugen, in Frage gestellt wurde. Und das Fernsehen war ein wesentlicher Teil dieses Systems, und zwar der Teil, mittels dessen die zunehmend vorhandene freie Zeit gefüllt wurde. Grundsätzlich bestand das Problem, daß zusätzliche »freie Zeit« die Bedürfnisse der Menschen in der Wohlstandsgesellschaft komplett verändern konnte. Die neu gewonnene freie Zeit mußte also »verboten«, »umgewidmet« werden, damit nicht etwa die bestehende Produktionsweise oder gar das herrschende System in Frage gestellt wurde. Das Fernsehen übernahm die Funktion, das Leben der Menschen in Watte zu packen. Fernsehen war systemstabilisierend, und als systemstabilisierend darf durchaus auch betrachtet werden, daß das Aufwerfen einiger neuer, »kritischer« Fragen zugelassen wurde, um deren Beantwortung in den bestehenden Zusammenhang zu integrieren zu können.
In den achtziger Jahren kam es zur großen Zeitenwende im deutschen Fernsehen: Das Privatfernsehen wurde zugelassen. Erhielten in den USA die kommerziellen Fernsehsender NBC und CBS bereits 1941 eine Sendelizenz und wurde in Großbritannien 1954 das kommerzielle Fernsehen als Alternative zur öffentlich-rechtlichen BBC erlaubt, so dauerte es in Deutschland bis 1981, daß durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts das duale Rundfunksystem möglich wurde. Das Privatfernsehen wird in der Regel mit der Kohl-Ära assoziiert, doch der Einsatz und die Entscheidung für das Privatfernsehen fiel bereits ins Ende der sozialdemokratischen Ära. Allerdings trieb die 1982 ins Amt gekommene Regierung Helmut Kohls den Ausbau des Privatfernsehens massiv voran, inhaltlich, weil die Konservativen das Privatfernsehen dank seiner kommerziellen und unkritischen, unjournalistischen Ausrichtung prinzipiell sehr schätzten, und technisch, indem der CDU-Postminister (so hieß der damals noch), Christian Schwarz-Schilling, den Ausbau der Breitbandverkabelung entschieden förderte. 1984 startete das kommerzielle Fernsehen in Deutschland mit dem »Kabelprojekt Ludwigshafen« – also sinnigerweise im Wahlkreis des Bundeskanzlers. Aus der ursprünglichen »Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk« (PKS) wurde 1985 Sat.1. Einen Tag später begann RTL plus (heute RTL Television) seinen Sendebetrieb, zunächst noch aus Luxemburg, seit 1988 aus Köln. 1988 schrieb der damalige Leiter der bayerischen Staatskanzlei und spätere Ministerpräsident Edmund Stoiber an seinen Chef Franz Josef Strauß: »Unsere Politik bezüglich RTL plus war immer darauf ausgerichtet, eine Anbindung von RTL an das konservative Lager zu sichern beziehungsweise ein Abgleiten nach links zu verhindern.«17
Wenn von den ersten Gehversuchen des Privatfernsehens geredet wird, kommt mit schöner Regelmäßigkeit als erstes die von Hugo Egon Balder moderierte Erotik-Spielshow Tutti Frutti zur Sprache. Doch Tutti Frutti lief erst ab 1990 bei RTL. Das Programm der Privatsender in den ersten Jahren war ähnlich bieder wie das der öffentlich-rechtlichen: Auf Sat.1 liefen Serien wie Lassie, Musicbox oder Es darf gelacht werden sowie Spielfilme und Krimis. Auf RTL gab es Menschen und Tiere, Da-da-damals (Oldies mit Axel) oder Spielfilme aus der NS-Zeit (Alles Schwindel, 1939). Das Portrait des Cellisten Mstislaw Rostropowitsch auf Sat.1 um 22.45 Uhr konkurrierte immerhin mit einem Gespräch mit Friedrich Dürrenmatt unter dem Titel Die Welt als Labyrinth um 22.30 Uhr auf dem neuen öffentlich-rechtlichen Kultursender 3sat. Und auf ZDF lief gleichzeitig Der Denver Clan.18
Es ging den kommerziellen Kanälen zunächst darum, mit möglichst geringem finanziellen Einsatz die Bekanntheit der Sender zu steigern, also gerne auch durch den Aufkauf alter Serien und billig zu erwerbender Spielfilme. Erst im Laufe der Jahre entwickelten die verschiedenen Privatsender im Kampf um Marktanteile den bekannten schlechten Geschmack und das sprichwörtlich niedrige Niveau. Es ging um Marktanteile, die hauptsächlich mit einfachsten Mitteln erkämpft wurden, mit »Soap Operas« und »Reality-TV« und nicht zuletzt mit Erotik-Shows – sex sells. Statt Nachrichtensendungen gab es »Infotainment«, die Newsshows nach amerikanischem Vorbild, dem sich im Lauf der Zeit auch die öffentlich-rechtlichen Sender unterwarfen. Und da sich die meisten der kommerziellen Fernsehsender über Werbung finanzierten (im Gegensatz zum Bezahlfernsehen, das seit den neunziger Jahren hinzu kam, oder Teleshopping-Kanälen), wurde die Quote zunehmend wichtig. Durch die gesetzliche Beschränkung der Werbeblöcke (im Privatfernsehen auf 20 Prozent pro Stunde) ist die Einschaltquote einer Fernsehsendung für das kommerzielle Fernsehen von größter Wichtigkeit, danach bemißt sich die Einnahme aus den entsprechenden Werbespots: Je höher die Zuschauerzahlen, je höher die Einschaltquote, desto größer die Einnahmen aus den Werbespots, die innerhalb der Sendung geschaltet werden.
Die Quote dient dazu, uns all den Mist, den wir mit unseren monatlichen Zwangsgebühren finanzieren müssen, als das unterzujubeln, was wir ja eigentlich sehen wollen. Erhoben wird die Quote vom börsennotierten Konsumforschungskonzern GfK (Gesellschaft für Konsumforschung), der bereits 1935 gegründet wurde und erforscht, »wie Menschen leben, denken und konsumieren«, und zwar »in über 100 Ländern, jeden Tag«19 – so etwa auch fürs Fernsehen der saudi-arabischen Scharia-Diktatur. Die Quote – erhoben bei sage und schreibe 5 640 Haushalten mit stolzen 10 500 Personen – kann natürlich nicht lügen. (Die mehreren Millionen in Deutschland lebenden Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die auch das monatliche Zwangsgeld an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abführen müssen, werden bei der Erhebung übrigens gar nicht erst mitgezählt. Immerhin werden seit 2001 auch Daten bei 140 EU-Ausländer-Haushalten erhoben, die mit 2,48 Prozent in die GfK-Zahlen eingehen). Gemessen wird, wann, wie lange und bei welchen Sendungen bei den »GfK-Familien« der Fernsehapparat angeschaltet ist. Gemessen wird nicht, ob tatsächlich jemand vor dem Fernseher sitzt, und wenn er da sitzt, ob er wirklich die angeschaltete Sendung ansieht oder statt dessen parallel Zeitung liest, auf seinem Tablet oder Laptop im Internet surft. (Neuesten Untersuchungen zufolge nutzt jeder Zweite während des Fernsehens nebenbei oder hauptsächlich das Smartphone, Tablet oder den Laptop, während nur jeder Fünfte sich beim Fernsehen nicht ablenken läßt).20
Der Filmkritiker Claudius Seidl hat zurecht darauf hingewiesen, daß die Einschaltquote eben auch nur mißt, »wann, was und wie lange jene Leute sehen, die Zeit und Nerv genug haben, an der Quotenmessung teilzunehmen«21 – was eine sehr eingeschränkte Probandenauswahl garantieren dürfte und anspruchsvolle Zuschauer, die der Quote kritisch gegenüber stehen, ebenso ausschließt wie all die Zuschauer, die keine Zeit dafür haben, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern und mehreren Berufstätigkeiten. Und sowieso wird kein Mensch, der noch einigermaßen bei Trost und zu »Vernunft, Verstand und Kritik« (von Westphalen) fähig ist, je der umfassenden GfK-Aushorcherei zustimmen.
Die wachsende Zahl von Menschen, die Sendungen auf dem Tablet oder Laptop sehen, wird von der GfK nicht erfaßt, ebenso wenig wie der Bereich des Fernsehkonsums, der nicht in »Haushalten« stattfindet, sondern zum Beispiel in Hotels, in Kasernen, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, in Büros und Studentenwohnheimen. Das Fundament, auf dem die deutsche Fernsehrealität steht, ist reine Augenwischerei und letztlich eine Quoten-Lüge. Zumal die Quote ja immer nur von den Zuschauern ausgeht, die bereits ihr Fernsehgerät angeschaltet haben – so, wie bei den Wahlen die Nichtwähler einfach unter den Tisch fallen, kommen all diejenigen, die sich dem Fernsehen generell verweigern, und diejenigen, die an dem jeweiligen Tag aus den unterschiedlichsten Gründen ihr Gerät ausgeschaltet gelassen haben, bei der Berechnung der »Marktanteile« gar nicht vor – wenn man diesen Begriff, den Arthur Nielsen, der Begründer des gleichnamigen US-Marktforschungskonzerns, erfunden hat, überhaupt verwenden möchte.
Doch die Fernseh-Verantwortlichen ficht all dies nicht an, die täglichen GfK-Berichte sind schließlich etwas, an dem man sich festhalten kann. Das Quoten-Spiel wird also munter weiter betrieben. In Deutschland entfallen derzeit 21 Prozent aller Werbeumsätze auf Fernsehwerbung. Das Fernsehen ist das umsatzstärkste Medium in Deutschland. Die privaten Fernsehanbieter erzielten im Jahr 2013 hierzulande Werbeeinnahmen von rund 3,8 Milliarden Euro, die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender etwa 295 Millionen Euro.22 Einschaltquote und Marktanteile wurden zum entscheidenden Kriterium für die Beurteilung einer Sendung oder eines Films. Über Inhalte des Fernsehprogramms wird kaum mehr geredet, auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht, es geht allein um die Quote, um die Marktförmigkeit des Fernsehens. Das Fernsehprogramm ist zum Beiwerk der Reklame degradiert worden, dem laut Horkheimer und Adorno »Lebenselixier« der Kulturindustrie. Dabei werden die Werbespots mächtig aufgewertet, sie müssen so gut funktionieren, daß die Fernsehzuschauer möglichst nicht »abwandern«, wenn das Programm mit Werbung unterbrochen wird – diese Wanderbewegungen, der »Audience Flow«, ist eines der größten Probleme der Fernsehsender, nur 9 Prozent aller Zuschauer wechseln nicht das Fernsehprogramm, wenn Werbung gezeigt wird, während über die Hälfte der Zuschauer dann sogar abschalten. Damit der Audience Flow unterbunden wird, gehen die Sender zunehmend dazu über, die Werbung nicht mehr als »Scharnierwerbeblöcke« auszustrahlen (also zwischen einer endenden und der anderen beginnenden Sendung), sondern fast ausnahmslos als »Unterbrecherwerbung« (als Werbeblock während einer Sendung). Doch nur sehr attraktive Sendungen können die Abwanderung während der Werbung unterbinden – die wichtigere Rolle kommt also der Qualität der Werbespots zu. Wahrscheinlich sind Fernseh-Werbespots daher heute die aufwendigsten Fernsehproduktionen überhaupt, es werden Unmengen an Geld in die Qualität (also die Manipulationskraft) der Spots investiert. Durch die Schnitttechnik und die perfekte Optik der Werbespots wird natürlich das darauffolgende Programm mitgeprägt und letztlich meistens entwertet. Die Zuschauer, die den Appeal eines Werbespots gewohnt sind, wenden sich von einem langsameren, »schlechter« produzierten Inhalt im eigentlichen Programm ab.
Gleichzeitig geht es den Produktionsgesellschaften heute vermehrt um die »Zuschauernähe« ihrer Produktionen – nur, wenn Filme oder Serien von den Zuschauern angenommen werden, geben sie ein interessantes Umfeld für die teuren Werbespots ab. »Die Bavaria Film versteht sich als Produzent kulturell hochwertiger Programme. Entscheidend sind dabei die Zuschauernähe ihrer Produktionen und deren hoher Production Value. Mit Programmanalysen, Markt- und Trendforschung hat Bavaria Film die Finger am Puls der Zeit«, flötet etwa die »Bavaria Film Gruppe« und wirbt für sich als Herstellerin werbegerechter Filme23 – ausgerechnet ein Medienunternehmen, das sich im Mehrheitsbesitz der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten befindet (33,35 Prozent der Unternehmensanteile hält die WDR mediagroup, 16,67 Prozent die SWR Media Services, Aufsichtsratsvorsitzende war bis November 2014 WDR-Intendantin Monika Piel).
Natürlich gab es auch schon in den Anfängen des bundesdeutschen Fernsehens Untersuchungen, wie viele Zuschauer einzelne Sendungen hatten. Diese wurden aber oft erst Wochen später veröffentlicht, hatten also keine Relevanz für das Programm und seine Verantwortlichen. Wirklich wichtig, ja geradezu essentiell wurden die Quotenmessungen, also die Berechnungen der Marktanteile von Sendern und Sendungen, erst mit der Einführung des werbefinanzierten Privatfernsehens. Da die Einnahmen aus der Fernsehwerbung die wesentliche Finanzierungsquelle der Privatsender sind, kommt es nicht nur darauf an, die Einschaltquoten quasi jeder Sendeminute detailliert zu erfassen, sondern auch darauf, die jeweilige Zielgruppe zu erforschen. Als wichtigste »werberelevante« Zielgruppe gilt dabei die Gruppe der 14- bis 49-Jährigen, Menschen, denen eine optimale Konsumfreudigkeit und Reklame-Affinität zugesprochen wird. Daneben gibt es Zielgruppen mit »speziellen Interessen«, neben den Kindern wären da die sogenannten LOHAS, Menschen, denen Gesundheitsbewußtsein und Nachhaltigkeit wichtig sind (»Lifestyle Of Health And Sustainability«), oder die DINKs, Doppelverdiener ohne Kinder (»Double Income No Kids«), oder die wohlhabenden und einkunftsstarken Senioren.
Indem die Konsumindustrie ihre Zielgruppen sehr genau analysiert, kann sie ihre Werbemaßnahmen optimal ihren Konsumentenkreisen anpassen. Doch wer glaubt, damit erschöpfe sich die Einflußnahme der Werbeindustrie, täuscht sich gewaltig. Tatsächlich wird immer häufiger das Fernsehprogramm so gestaltet, daß das Programm zu der von der Konsumindustrie geschalteten Werbung paßt. Und was nicht paßt, wird passend gemacht. Das ist auch der Grund, warum es in der Diskussion um die verschiedenen Fernsehsender und ihre Sendungen fast nur noch um die Quote geht: Die Sender sehen sich gezwungen, ein Programm zu senden, das die Einschaltquoten anhebt, das »Quote macht«, das also für die Werbewirtschaft und die Konsumindustrie interessant ist.
Pervers ist, daß die öffentlich-rechtlichen Sender bei diesem Quotenwettkampf emsig mittun. Durch das Aufkommen des Privatfernsehens gerieten ARD und ZDF in Panik. Im Grunde ist die Quotendiskussion für die gebührenfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen kein wesentliches Kriterium, denn der Anteil der Fernsehwerbung an der gesamten Finanzierung der öffentlichen Sender ist vergleichsweise gering: Laut der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) liegen der Nettowerbeumsatz im Jahr 2013 beim ARD-Fernsehen bei 150,1 und die Werbeerträge beim ZDF bei 116,5 Millionen Euro (bei einer Gesamtaufwendung von einigen Milliarden Euro).24 Ein vollständiger Verzicht auf Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF bei gleichen Aufwendungen wie bisher würde nur eine sehr geringfügige Anhebung des Rundfunkbeitrags nötig machen.
Statt sich also der durchaus vorhandenen Stärken ihres Programms und letztlich ihres gesetzlichen Auftrags (Bildung, Information, Kultur) zu vergewissern, unterwarfen sich die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender freiwillig dem von den Privaten angestoßenen Quotenwettkampf und änderten ihren Kurs in Richtung eines restaurativen und konsumindustrie-freundlichen Programms. Erfand das Privatfernsehen neue hirnlose Spieleshows, zogen ARD und ZDF umgehend nach. Begannen die Privaten, nach südamerikanischem Vorbild »Telenovelas« auszustrahlen, importierten und erfanden ARD und ZDF ihre eigenen Telenovelas und gaben zum Beispiel das Nachmittags- und ihr durchaus immer wieder qualitätsbewußtes Vorabendprogramm preis (man denke etwa an Serien wie Helmut Dietls Monaco Franze).
Das Gros der Fernsehverantwortlichen und sicher auch nicht gerade geringe Teile der politischen Klasse freuten sich darüber, daß die Quote sie letztlich von einer inhaltlichen Diskussion über das Programm entlastete. Sendungen, die keine Quote bringen, werden auch bei ARD und ZDF sofort abgesetzt oder ins Mitternachtsprogramm verlegt. Das reale Programmziel von ARD und ZDF, hohe Quoten zu erzielen, wird erreicht durch das Senden von »kommerziellem Süßstoff«, wie der Filmregisseur Dominik Graf es nennt. Die Devise laute: »Bloß weg von allen Bildungsaufträgen, weit fort mit allen kulturellen Vorreiterfunktionen, so übertrieben, daß man eine Neurose vermuten würde« (Graf).25 Drehbuchautor Wolfgang Menge sagte bereits 1989 bei einer Grimme-Preis-Verleihung: »Würden Sie beispielsweise die Lebensfähigkeit unserer Demokratie daran messen, welche Fernsehprogramme die höchsten Einschaltquoten erreichen, wäre es höchste Zeit, unser Wahlsystem zu ändern.«26
Günter Gaus ist heute vielen nur noch als Politiker bekannt,27 war aber durch seine Sendereihen Zur Person oder Zu Protokoll berühmt geworden, die das ZDF seit 1963 ausstrahlte – kluge Gespräche, die Gaus mit Politikern, Wissenschaftlern oder Künstlern führte. Wenn man sich diese Sendungen heute ansieht, etwa die legendären Gespräche mit Hannah Arendt oder mit Rudi Dutschke, dann fällt neben der Intelligenz auch die Zurückhaltung auf, Gaus ist kaum je im Bild zu sehen. Welch eine Wohltat im Vergleich zu den sich ständig in den Mittelpunkt rückenden »Talkmastern« unserer Tage. Günter Gaus konstatierte schon im letzten Jahrhundert, daß das Fernsehen »als Aufklärungsmedium gescheitert«28 sei.
Ich halte nichts von Verschwörungstheorien, ich glaube daher nicht, daß die verantwortlichen Politiker, Medienkaufleute und Fernsehmacher, als sie in den achtziger Jahren die Einführung des Privatfernsehens in der BRD beschlossen, gezielt den Niedergang des Qualitätsfernsehens herbeiführen wollten. Man wird aber wohl sagen können, sie nahmen eine Nivellierung der Qualität billigend in Kauf. Diese Nivellierung ging einher mit einer neue Provinzialität (es war gewissermaßen »Helmut Kohl« statt »Helmut Schmidt«), die ihren perfekten symbolischen Ausdruck in der Serie Die Schwarzwaldklinik fand, die ab 1985 vom ZDF ausgestrahlt wurde. Die Sehnsucht nach Verständlichkeit, nach Wohltemperiertheit sollte endlich das kritische, engagierte Fernsehen ablösen, das in den siebziger Jahren noch eine starke Rolle gespielt hat. Es ging um eine »geistig-moralische Wende« auch im Fernsehen. Den Verantwortlichen ging es wahrscheinlich wie dem Zauberlehrling, zunächst riefen sie jubelnd die Geister, die sie dann nicht mehr loswurden, und wenn man heute ausgerechnet Politiker wie die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hört, daß die öffentlich-rechtlichen Sender »sich angesichts ihres Auftrags nicht immer nur auf die Quote berufen«29 sollten, kann man eigentlich nur den Kopf schütteln angesichts des längst vollzogenen Qualitätsentzugs und der Entpolitisierung und Verdummung des Fernsehens seit den achtziger Jahren. Man hat munter vor sich hin gezündelt, und als das öffentlich-rechtliche Haus dann in Flammen stand, hat man verschämt beiseite geguckt, und niemand wollte je mit den Streichhölzern gespielt haben.
Kurios ist: Dem Niedergang des »Qualitätsfernsehens« steht eine Zuschauerzahl gegenüber, die noch nie so hoch war wie heute. Fernsehen erreicht in der BRD täglich knapp drei Viertel der gesamten Bevölkerung, und die durchschnittliche TV-Sehdauer lag 2013 bei 3 Stunden und 41 Minuten pro Tag.30 Natürlich ist die Sehdauer nicht unbedingt auch eine Verweildauer, das Fernsehen ist, wie bereits angedeutet, zunehmend ein »Nebenbeimedium«. Aber die durchschnittliche TV-Sehdauer entspricht fast zwei Monaten pro Jahr, nämlich mehr als 56 Tagen, und stieg seit der Einführung des Privatfernsehens drastisch an: Waren es 1980 noch 125 Minuten, sahen die Bundesbürger 1992 durchschnittlich bereits 158 Minuten, 1997 schon 183 und 2005 210 Minuten fern, und im Jahr 2011 wurde der bisherige Höchstwert von 225 Minuten erreicht, der 2013 geringfügig auf 221 sank – diese Zahl enthält alle Fernsehzuschauer ab 3 Jahren. Die Erwachsenen ab 14 Jahren (das ist das offizielle Kriterium der im staatlichen Auftrag tätigen Konsumforscher)31 sehen über 230 Minuten täglich fern (2010: 237, 2013: 231), Kinder von 3 bis 13 Jahren um die 90 Minuten (2000: 97, 2010: 93, 2013: 88). In Ostdeutschland wird deutlich mehr ferngesehen: 2013 waren es bei den Erwachsenen 271 Minuten, im Vergleich zu 220 Minuten bei den Westdeutschen. Und die Ostdeutschen bevorzugen die Privaten, RTL hat dort einen mehr als zwei Prozent höheren Marktanteil als das Erste, im Westen ist es genau andersherum. Und: je älter die Menschen, desto mehr sehen sie fern. Während die 60-69jährigen täglich weit über 5 Stunden, nämlich 317 Minuten fernsehen (mit +5,0% die höchste Steigerungsrate im Vergleich zu 2010), sind es bei den 30-39jährigen 195 (-10,1%) und bei den 20-29jährigen 148 (-8,6%) Minuten täglich; bei den unter 40jährigen nimmt also der Fernsehkonsum drastisch ab.32
Besonders aufschlußreich werden diese Zahlen, wenn man sie nach soziologischen Kriterien betrachtet: Die Oberschicht beispielsweise sieht mit etwa 2 Stunden täglich am wenigsten fern und bevorzugt die öffentlich-rechtlichen Kanäle. Die Angehörigen der Unterschicht verbringen jeden Tag knapp 5 Stunden vor dem Fernsehgerät und sehen überproportional häufig Privatfernsehen.33 Wer das Abitur oder ein Studium abgeschlossen hat, sieht etwa 162 Minuten fern, wer einen Volksschulabschluß hat, 257 Minuten. Bei leitenden Angestellten, Freiberuflern und höheren Beamten sind es 168 Minuten, bei einfachen Arbeitern 250, und Arbeitslose sehen 319 Minuten täglich fern. Wer mehr als 4000 Euro netto verdient, sitzt im Schnitt 149 Minuten täglich vor der Glotze, wer es auf weniger als 1000 Euro netto bringt, 311 Minuten. Diese Zahlen korrespondieren im übrigen mit der sozialdemographischen Struktur der »Offliner«, also Personen ohne jegliche Online-Nutzung: Nur 6,1 Prozent aller Bundesbürger mit Abitur waren 2013 offline. Bei den Absolventen von Volks- oder Hauptschule waren es 40,4 Prozent. Und während nur 10,4 Prozent aller Berufstätigen offline waren, ist es die Hälfte aller »nicht Berufstätigen«, nämlich 49,8 Prozent.34
Ohne Fernbedienung ist der gezielte Fernsehkonsum von zig Sendern mit Vollprogramm nicht mehr vorstellbar. War die Fernbedienung, dieses »direkt mit Faustkeil oder Zauberstab verwandte Zepter der Neuzeit« (József Tillmann), mit dem sich jeder Mensch in seinem Fernsehsessel auf dem Gipfel seiner Macht fühlen kann, bei ihrer Einführung vor sechzig Jahren noch purer Luxus, ist sie heute existentielles, nicht mehr wegzudenkendes Utensil. Die Fernsehzuschauer setzen sich nicht mehr gezielt vor das Fernsehgerät, um eine bestimmte Sendung zu sehen, sondern um ein bißchen herumzuzappen. Und je dröger das Programm, desto mehr wird gezappt, und wenn man auf seinen vierzig oder fünfzig Sendern nichts Brauchbares gefunden hat – »57 Channels (And Nothin’ On)« singt Bruce Springsteen –, beginnt man eben wieder von vorn. Die Fernbedienung ermöglicht dem Zuschauer, wenn man es positiv formulieren will, als »Flaneur« durch das Bilder-Universum des Fernsehens zu wandeln.
In aller Regel wird der Zuschauer jedoch eher die Häppchen des Fast-Food-TVs zu sich nehmen, die ihn ähnlich unbefriedigt zurücklassen wie das Fast Food der einschlägigen Frikadellenbratketten. Die »Müdigkeitsgesellschaft«, von der Byun-Chul Han spricht, setzt sich beim Fernsehkonsum fort. Die Couch-Potatoes fühlen sich mit der Fernbedienung in ihrer Hand als mächtige Akteure ihrer eigenen Schaltzentrale, sind aber doch nur konsumierende Objekte der bereitstehenden privaten oder öffentlich-rechtlichen Verblödungsmaschinerie.
Die genannten Zahlen des geradezu walfischgroßen Fernsehkonsums belegen, daß das Fernsehen eine zentrale Rolle als Medium der Bewußtseinsindustrie spielt. Herbert Marcuse sprach 1964 von der Notwendigkeit, der »massiven Vergesellschaftung«, die zu Hause beginnt und die »Entwicklung des Bewußtseins und Gewissens« hemmt, die Forderung nach »Autonomie« entgegenzusetzen, nach einer »Neubestimmung der Bedürfnisse«. Und er wählte ein anschauliches Beispiel, das er gleich als »leider phantastisch« charakterisierte: die Abwesenheit aller Reklame. »Die bloße Abwesenheit aller Reklame und aller schulenden Informations- und Unterhaltungsmedien würde das Individuum in eine traumatische Leere stürzen.«35 Wie viel mehr gilt dies heutzutage: Würde das Fernsehen plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen, würde man das Fernsehen ein paar Tage lang komplett ausschalten, dann würde dies die Menschen in unserer Gesellschaft wohl nicht mehr nur in eine »traumatische Leere« stürzen, sondern es wäre eher wie ein kalter Entzug von Drogen. Möglicherweise würde das System zerfallen, wie es Marcuse voraussah, auf jeden Fall würde es zu Rebellion, möglicherweise zu Bürgerkrieg kommen. Das Fernsehen ist nicht nur eine Verblödungsmaschine, es ist auch eine Propagandamaschine zur Aufrechterhaltung der Verhältnisse, zur Festigung von Herrschaft, sei es die der Konsumindustrie, sei es die der Profiteure der Propagandamaschine selbst.
Öffentlich? Rechtlich?
Das erste regelmäßige Fernsehprogramm der Welt wurde vor achtzig Jahren, ab März 1935 live über den »Fernsehsender Paul Nipkow« in Berlin ausgestrahlt. Reichssendeleiter Eugen Hadamovsky eröffnete den Sendebetrieb mit den Worten: »In dieser Stunde wird der Rundfunk berufen, die größte und heiligste Mission zu erfüllen: nun das Bild des Führers unverlöschlich in alle deutsche Herzen zu pflanzen.«
Von Anfang an ging es um Propaganda. Allerdings gab es noch kaum private Fernsehgeräte, lediglich hohe NSDAP- und Rundfunkfunktionäre verfügten über ein Privatgerät. Vielmehr richtete die Reichspost in ihren Postämtern öffentliche Fernsehstuben ein, in denen sich bis zu vierzig Personen vor ein oder zwei Fernsehgeräten versammeln konnten. Es folgten sogenannte Großbildstellen, in denen die Fernsehbilder mit Hilfe eines Projektors vergrößert wurden und so von bis zu dreihundert Zuschauern verfolgt werden konnten. Im August 1936, während der Olympiade in Berlin, die ein erstes »Fernsehereignis« darstellte, existierten in Berlin 27 solcher Fernsehstuben, und bis zu zehntausend Menschen konnten die Fernsehbilder jeden Monat verfolgen. Die Sendungen wurden über UKW übertragen, die Reichweite betrug maximal 80 Kilometer, war also auf den Berliner Raum beschränkt. Weitere Fernsehstuben gab es dank früher Breitbandverkabelung in Potsdam und Leipzig seit 1935 und in Hamburg seit 1941.
Die ersten Fernsehgeräte in Deutschland hießen »Einheitsempfänger« und wurden von den Nationalsozialisten als Teil ihrer straff organisierten Propaganda entwickelt, als eine Art »Volksfernsehen«, das dem Radio, dem »Volksempfänger«, zur Seite gestellt werden sollte (den »Volkswagen« hatte man bereits). Doch Ende 1939 waren wohl kaum mehr als 500 Geräte des »Deutschen Einheits-Fernseh-Empfängers E 1« mit seinem fest voreingestelltem Empfangskanal im Besitz von Privatpersonen. Zwar sollten fünf Firmen36 diesen Fernseher in großen Stückzahlen herstellen, und der Ausbau des Breitbandkabelnetzes im Deutschen Reich war bereits weit fortgeschritten, es liefen sogar Versuche mit Fernsehtelefonie. Doch mit Beginn des Angriffskrieges im September 1939 konzentrierten sich die faschistischen Machthaber wegen seiner größeren Reichweite und der bewährten Technik für ihre Propaganda hauptsächlich auf das Radio. Aufgrund der ohnedies vorhandenen Gleichschaltung aller Propagandasysteme reichten die bestehenden Möglichkeiten »Radio« und »Presse« völlig aus, und die kostenintensive Weiterentwicklung eines weiteren Mediums wie des Fernsehens wurde zurückgestellt, zumal man die Konzerne und Wissenschaftler, die die Fernsehtechnologie entwickelten, verstärkt im Bereich der einschlägigen Kriegstechnologien benötigte. Nach Friedrich Kittler war der Rundfunk vor allem »Mißbrauch von Heeresgerät«,37 und das Fernsehen war noch deutlicher als das Radio eine Militärtechnologie (wie ein paar Jahrzehnte später dann auch das Internet). Die Oberaufsicht über das Fernsehen wurde 1935 im Reichsministerium für Luftfahrt angesiedelt, Luftaufklärung, Luftraumüberwachung und Waffensteuerung gehörten schon vor Kriegsbeginn zu den wichtigsten Nutzungen der neuen Fernsehtechnologie.38 Es ging um die Entwicklung von Radarsystemen. Wissenschaftler arbeiteten seit 1932 an unbemannten »Fernsehtorpedos«, die durch Fernsehsteuerung ans Ziel gebracht werden sollten (diese Idee wurde dann 1991 im Golfkrieg im großen Stil umgesetzt). 1940 hatte die Fernseh GmbH für die Luftaufklärung ein Fernsehbild mit 1029 Zeilen geschaffen (die Geräte in den Fernsehstuben arbeiteten mit Übertragungen von 441 Zeilen), und der legendäre Fernsehtechniker Walter Bruch, der 1967 wesentlich am PAL-System des deutschen Farbfernsehens beteiligt war und während der Berliner Olympiade 1936 als Kameramann die Ikonoskop-Kameras (»Fernsehkanonen«) bediente, baute Anfang der vierziger Jahre in Peenemünde »eine quasi militärisch-industrielle Fernsehanlage«39 auf, die die Starts der V2-Raketen in den sicheren Prüfstand übertrug. Medien übertragen nach Kittler Informationen und konvertieren sie, wobei der Informationsbegriff sozusagen rein mathematisch ist. Vor allem aber steht am Anfang immer der Krieg, neue Medien sind seine Nebenwirkungen.40
Der offizielle Fernsehbetrieb im Nachkriegsdeutschland begann in der DDR am 21. Dezember 1952, an Stalins Geburtstag. In der BRD wurde der Fernsehbetrieb ein paar Tage später, am 25. Dezember (im Hamburger Hochbunker im Stadtteil St. Pauli) aufgenommen. Nach der Niederschlagung des faschistischen Regimes führten die West-Alliierten in der BRD einen »öffentlich-rechtlichen Rundfunk« als Teil der Demokratisierungsbemühungen ein. Hugh Greene, der jüngere Bruder des Schriftstellers Graham Greene und spätere Generaldirektor der British Broadcast Corporation (BBC), organisierte im Auftrag der britischen Besatzungsmacht den Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) nach dem Vorbild der BBC, die 1922 als privates Unternehmen gegründet worden, jedoch permanent Einflußversuchen von Wirtschaft und Staat ausgesetzt war, weswegen die BBC 1927 gesetzlich in den Dienst der Öffentlichkeit gestellt wurde – das erste »Public Service«-Modell war geboren und wurde zum Vorbild für alle weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Europa. Dieser »Public Service« wird in der Regel durch Rundfunkgebühren finanziert, und zum Credo aller öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten gehören der Auftrag zur vertikalen wie horizontalen Grundversorgung (die gesamte Bevölkerung muß die Übertragungen empfangen können), der Programmauftrag und die Sicherung der Meinungsvielfalt.
Entsprechend des Vorhabens der Alliierten, mit Hilfe der Rundfunkverfassungen »eine überparteiliche, informationelle Grundversorgung der Bevölkerung zu garantieren, die die Pluralität der Gesellschaft widerspiegeln sollte« (Torsten Oltmanns),41 wurden die ursprünglichen Militärsender der Alliierten von 1948 bis 1949 in Landessender des öffentlichen Rechts unter deutscher Verwaltung umgewandelt. Es wurde also die föderale Struktur mit ihren Landesrundfunkanstalten geschaffen. Diese Landesrundfunkgesellschaften schlossen sich 1950 zur »Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland« zusammen, der ARD. Die Bindung der Anstalten an die »Erziehungsziele« der Politik war den Sendern in den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen auferlegt worden.
Von 1952 bis 1954 wurde das Fernsehprogramm im wesentlichen vom NWDR bestritten, der 90 Prozent der Herstellung und Ausstrahlung des Gesamtprogramms übernahm. Mit dem Inkrafttreten des Fernsehvertrags für die BRD am 1. November 1954, der die Kooperation der ARD-Anstalten regelte, trugen der NWDR 50 Prozent, der Bayerische Rundfunk (BR) 20 und der Hessische Rundfunk (HR), der Süddeutsche Rundfunk (SDR) und der Südwestfunk (SWR) jeweils 10 Prozent des gemeinsamen ARD-Angebots. Nachdem aus partikularistischen Gründen 1954 der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und 1955 der Norddeutsche Rundfunk (NDR) gegründet worden waren, traten diese Sender 1956 an die Stelle des seit 1948 von Adolf Grimme als Generaldirektor geleiteten und nun liquidierten NWDR, der damals »größten publizistischen Institution der Bundesrepublik« (Friedrich Wenzlau).42
Bereits drei Jahre nach dem Sendebeginn der ARD drängten Interessenvertreter der Wirtschaft und Großverleger 1955 darauf, ein privatwirtschaftlich organisiertes Fernsehen zuzulassen, worin die Rundfunkanstalten eine Gefährdung ihres Sende- und Programm-Monopols sahen. Dem versuchten sie mit der Gründung eines eigenen zweiten Fernsehprogramms zuvorzukommen, das nicht vor 1960 den Sendebetrieb aufnehmen sollte, für das sie aber bereits 1957 Frequenzen beantragten. Der Bundespostminister lehnte den Antrag der ARD-Anstalten für ein »Zweites des Ersten« jedoch ab. Bundeskanzler Adenauer hatte eigene Pläne.
Schon Anfang der fünfziger Jahre hatte Konrad Adenauer erfolglos versucht, Rundfunk und Fernsehen der BRD in seinem Sinn neu zu ordnen. Die von Adenauer geführte Bundesregierung beanspruchte Kompetenzen auf dem Gebiet des Rundfunks. Die unabhängigen und oft den Interessen der konservativen Bundesregierung entgegengesetzten Landesrundfunkanstalten waren Adenauer ein Dorn im Auge. Die größte ARD-Rundfunkanstalt wurde mit Adolf Grimme von einem Mann geführt, der Kontakt mit der Roten Kapelle gehabt hatte, von der Gestapo verhaftet und 1943 zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Unmittelbar nach der Befreiung vom Faschismus hatte Grimme Anzeige gegen den NS-Richter Manfred Roeder wegen dessen Beteiligung an den Unrechtsurteilen gegen Dietrich Bonhoeffer, Hans von Dohnanyi und 49 Mitglieder der Roten Kapelle erstattet. Grimme war von der britischen Besatzungsmacht bereits im August 1945 in führenden Positionen der Kulturpolitik eingesetzt worden. 1946 wurde er erster niedersächsischer Kultusminister. Grimme (von dem der schöne Ausspruch stammt: »Ein Sozialist kann Christ sein, ein Christ muß Sozialist sein«) stand für eine neue Bundesrepublik, die sich entschieden gegen alle Überbleibsel des Nationalsozialismus wandte und die im Rundfunk gewissermaßen eine »volkspädagogische Mission« (Wenzlau) erkannte und neue geistige, kulturelle und soziale Kräfte in Bewegung setzen wollte. Eine Provokation für den erzkonservativen Adenauer, dessen ehrgeizige Pläne Anfang der fünfziger Jahre jedoch vorerst noch von den eindeutigen Bestimmungen des Grundgesetzes ausgebremst wurden.
Doch Adenauer gab nicht auf. Die Bundesregierung wünschte sich ein zweites Fernsehprogramm, das bundesweit senden und dem Bund unterstellt sein sollte. Allerdings stand diese Konstruktion auf wackligen Füßen: Die Kulturhoheit lag (und liegt bis heute) bei den Ländern, die das neue Programm mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unterbinden lassen konnten. Zwar bewegte sich Adenauer mit seiner Argumentation in einer Grauzone, denn das Recht, die Sendelizenzen zu erteilen, lag bei der Deutschen Bundespost, war also Bundessache. Dennoch war er unsicher, ob er ein Fernsehprogramm unter Kuratel des Bundes durchsetzen konnte, weswegen er den Ländern eine Beteiligung von 49 Prozent an seinem Zweiten Programm anbot in der Hoffnung, die Länder damit von einer Klage abhalten zu können. Die Länder lehnten dieses Angebot jedoch ab. Trotzdem gründete Konrad Adenauer am 25. Juli 1960 die »Deutschland Fernsehen GmbH« – sein eigenes »Kanzler-Fernsehen«. Adenauer unterzeichnete den Gesellschaftervertrag als Bundeskanzler, der Bundesjustizminister Fritz Schäffer als Privatperson (!) und als Treuhänder für die Länder. Die Länder jedoch akzeptierten den CSU-Mitgründer Schäffer nicht, der eine durchaus umstrittene Rolle in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte spielte. Hatte ihn schon die US-Militärregierung als bayerischen Ministerpräsidenten entlassen, weil er den öffentlichen Dienst nicht ausreichend von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern gesäubert hatte, sorgte er als Bundesfinanzminister für einen Skandal, weil er die sogenannte Wiedergutmachungspolitik zum Teil in ihr Gegenteil verkehrte, nicht nur, indem er die Zahlungen an Verfolgte des NS-Regimes verzögerte, sondern auch, weil unter anderem Angehörige der Legion Condor mit hohen Zahlungen versehen wurden.43
Kein Wunder, daß die Länder Fritz Schäffer als »ihren« Treuhänder ablehnten, und so wurde wenige Tage nach der Eintragung der Deutschland-Fernsehen GmbH ins Kölner Handelsregister die Satzung geändert, und der Bund übernahm auch die für die Länder vorgesehenen Anteile. Die SPD-geführten Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Hessen riefen das Bundesverfassungsgericht an, weil sie ihre Kulturhoheit durch das Adenauersche Kanzler-Fernsehen verletzt sahen. Adenauer und Schäffer ließen sich jedoch nicht beirren und trieben die Vorbereitungen zum Sendestart des zweiten Programms voran, der für den 1. Januar 1961 geplant war. Die Bundesländer sahen sich gezwungen, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, die das BVerfG am 17. Dezember 1960, also zwei Wochen vor dem geplanten Sendestart, auch tatsächlich erließ. Adenauer war auf ganzer Linie gescheitert. Das spektakuläre Urteil des BVerfG wird seither auch als »erstes Rundfunk-Urteil« bezeichnet. In diesem Urteil wurde die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar verworfen. Das BVerfG legte fest, daß für die Organisation des Rundfunks und Fernsehens ausschließlich die Länder zuständig sind, der Bund dagegen nur für die Rundfunktechnik. Das BVerfG sah das Bereitstellen von Rundfunk- und Fernsehprogrammen in diesem Urteil ausdrücklich als öffentliche Aufgabe an, die von Privaten nicht zu bewältigen sei. Als Faktor und Medium der Meinungsbildung müsse der Rundfunk staatsfrei organisiert sein. Auch die zentralisierte Kontrolle des Rundfunks durch die Bundesregierung hielt das BVerfG für verfassungswidrig. Aufgrund der »Lehren aus Weimar« – nämlich der zentralen Organisation des Rundfunks und der Kontrolle durch die Reichspost, was den Mißbrauch des Rundfunks für Propagandazwecke im NS-Staat begünstigt habe – sollte in der BRD ausdrücklich nur die technische Seite und nicht der Inhalt, die »kulturelle Seite«, in der Verantwortung des Bundes liegen. Im Urteil des BVerfG heißt es: Der Rundfunk gehöre »ebenso wie die Presse zu den unentbehrlichen modernen Massenkommunikationsmitteln, durch die Einfluß auf die öffentliche Meinung genommen und diese öffentliche Meinung mitgebildet wird. Der Rundfunk ist mehr als nur ›Medium‹ der öffentlichen Meinungsbildung; er ist ein eminenter ›Faktor‹ der öffentlichen Meinungsbildung.« Und: »Diese Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung beschränkt sich keineswegs auf die Nachrichtensendungen, politischen Kommentare, Sendereihen über politische Probleme der Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft; Meinungsbildung geschieht ebenso in Hörspielen, musikalischen Darbietungen, Übertragungen kabarettistischer Programme bis hinein in die szenische Gestaltung einer Darbietung.«44
Im Monat nach dem »Rundfunk-Urteil« beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder ein gemeinsames zweites Programm und unterzeichneten am 6. Juni 1961 den Staatsvertrag über eine »gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen: Zweites Deutsches Fernsehen«. Das Zweite Deutsche Fernsehen nahm am 1. April 1963 den Sendebetrieb auf. Zwischen 1964 (BR) und 1969 (SWR) richteten die ARD-Sender ihre eigenen »zweiten Programme« ein, die sie die »Dritten« nannten.
Da eine Anhebung der Rundfunk- und Fernsehgebühren bereits in der Aufbauphase des öffentlichen Fernsehens nicht erwünscht war, wurde bei der Gründung des ZDF im Staatsvertrag die Fernsehwerbung als zweite Ertragsquelle ausdrücklich vorgesehen. Schon seinen zweiten Sendetag begann das ZDF mit Fernsehwerbung! Doch auch die ARD ermöglichte Werbung als zusätzliche Einnahmequelle: Am 3. November 1956 wurde im BR erstmals Fernsehwerbung gezeigt, ein 55-sekündiger Spot für das Waschmittel »Persil« mit Liesl Karlstadt und Beppo Brem. 1958 gründete der WDR eine hundertprozentige Tochtergesellschaft namens »Westdeutsches Werbefernsehen GmbH« (WWF) mit dem Ziel der Vermarktung von Werbezeiten im Vorabendprogramm. 1962 schlossen sich die Werbegesellschaften der einzelnen ARD-Sender zur »Arbeitsgemeinschaft Werbefernsehen« (AWF) zusammen.
Durch das Werbefernsehen konnten die Rundfunkgebühren lange stabil gehalten werden: 1953 betrug die Grundgebühr 2 DM, die zusätzliche Fernsehgebühr 5 DM, die Gesamtgebühr also 7 DM. 1968 forderten die Rundfunkanstalten eine Anhebung der Fernsehgebühren, und das BVerfG urteilte, daß die Länder die Hoheit über die Festsetzung der Rundfunkgebühren haben und daß die Anstalten deren alleinige Gläubiger seien. Die Gebühren wurden im Jahr 1970 entsprechend erhöht: Die Gesamtgebühr betrug nun 8,50 DM (Grundgebühr 2,50 DM, Fernsehgebühr 6 DM). 1973 beschloß die ARD-Hauptversammlung die Einrichtung eines zentralen Gebühreneinzugs, und ab dem 1. Januar 1976 betrieben ARD und ZDF das Gebühreninkasso über die Gebühreneinzugs-Zentrale (GEZ).
Auch im weiteren Verlauf der bundesdeutschen Fernsehgeschichte traf das Bundesverfassungsgericht wesentliche Entscheidungen, 1971 etwa, daß die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht als Gewerbebetriebe eingestuft werden dürfen und mithin von der Mehrwertsteuer befreit sind, oder 1981 die grundsätzliche Zulässigkeit von privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten, solange ein Mindestmaß an Meinungsvielfalt bei den Privaten sichergestellt ist (das sogenannte »dritte Rundfunk-Urteil«, das allgemein als Meilenstein auf dem Weg zur dualen Rundfunkordnung unserer Tage gilt). Wegen der damaligen Knappheit der Sendefrequenzen wurde die Zulassung der Sender gesetzlich geregelt. Das »vierte Rundfunk-Urteil« von 1986 zementierte das bis heute geltende duale Rundfunksystem. Das BVerfG entwickelt den Begriff der »Grundversorgung«, die die öffentlich-rechtlichen Sender zur Verfügung zu stellen haben. Dieser Grundversorgungsauftrag umfaßt drei Elemente: Die gesamte Bevölkerung muß die öffentlich-rechtlichen Programme empfangen können; ein gewisser inhaltlicher Standard der Programme muß gewährleistet sein; und die Programme müssen zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen. Dieser klassische Rundfunkauftrag umfaßt die volle Rundfunkversorgung der Bevölkerung mit Inhalten zur Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Aufgrund der Werbefinanzierung der Privatsender besteht demnach die Gefahr, daß populären, massenattraktiven Programmen ein großer Teil der Sendezeit gewidmet wird, weshalb die Privatsender allein die öffentliche Kommunikationsaufgabe, die sich aus der Rundfunkfreiheit ergibt, nicht erfüllen. Laut BVerfG gibt es also auf der einen Seite die Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Sender, auf der anderen Seite die Privaten, bei denen auch ein geringerer Grundstandard an Vielfalt zulässig sei, solange es eben die Grundversorgung der Öffentlich-Rechtlichen gebe. In der Folge dieses Urteils des BVerfG wurde 1987 der Erste Rundfunkstaatsvertrag geschlossen.
In diesem und in weiteren Grundsatzurteilen hat sich das Bundesverfassungsgericht als mächtiger Freund des öffentlich-rechtlichen Fernsehens etabliert. 1991 gibt das BVerfG im »sechsten Rundfunk-Urteil« eine grundsätzliche »Bestands- und Entwicklungsgarantie« für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich im Konkurrenzkampf mit den Privaten demnach auch ausdrücklich wirtschaftlich betätigen darf. Mit diesem Urteil hat das BVerfG dem Öffentlich-Rechtlichen aber einen Bärendienst erwiesenen, wie wir heute wissen.
Betrachten wir das gültige Gesetz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien45 (RStV), eingehender. Bereits die zweite inhaltliche Aussage der Präambel erwähnt die Verstärkung von »Informationsvielfalt und kulturellem Angebot«, noch einen Absatz vor der bereits erwähnten Bestands- und Entwicklungsgarantie. In den ersten drei Paragraphen des Gesetzes geht es um die Definition des Anwendungsbereichs, um Begriffsbestimmungen und um allgemeine Grundsätze. Dann folgt bereits ein interessanter Absatz, nämlich »§4 Übertragung von Großereignissen«, die laut Gesetzgeber »zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm zeitgleich ausgestrahlt« werden müssen. Als Großereignisse werden ausschließlich Sportveranstaltungen definiert, nämlich die Olympischen Spiele oder bei Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie Eröffnungs-, Halbfinal- und Finalspiele. Offensichtlich sind dem Gesetzgeber diese Sportereignisse besonders wichtig.
Im nächsten Paragraphen wird die »Kurzberichterstattung« über »Veranstaltungen und Ereignisse, die öffentlich zugänglich sind«, gesichert. Ein wichtiger Paragraph ist §6, in dem die Aufgabe der Fernsehveranstalter »zur Sicherung von deutschen und europäischen Film- und Fernsehproduktionen als Kulturgut sowie als Teil des audiovisuellen Erbes« festgelegt wird. Die Fernsehveranstalter müssen demzufolge »den Hauptteil ihrer insgesamt für Spielfilme, Fernsehspiele, Serien, Dokumentarsendungen und vergleichbare Produktionen vorgesehenen Sendezeit europäischen Werken entsprechend dem europäischen Recht vorbehalten«. Ihre »Fernsehvollprogramme« sollen einen »wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen sowie Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum enthalten«, und »im Rahmen seines Programmauftrages ... ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur qualitativen und quantitativen Sicherung seiner Programmbeschaffung berechtigt, sich an Filmförderungen zu beteiligen, ohne daß unmittelbar eine Gegenleistung erfolgen muß«. Eine interessante Forderung: Ganz offensichtlich sieht der Gesetzgeber die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zur Filmförderung ausdrücklich verpflichtet, und zwar sogar, ohne daß unmittelbar eine Gegenleistung erfolgen muß, was eine recht weitreichende Filmförderung bedeutet. Es ist die Frage, ob dieser Gesetzesauftrag wie auch viele andere heute auch nur im entferntesten erfüllt wird.
Im II. Abschnitt des RStV werden die »Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk« definiert. §11 enthält den vielzitierten »Rundfunkauftrag«, der an Deutlichkeit eigentlich nicht zu wünschen übrig läßt: »Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.«
Wir halten fest: Der Gesetzesauftrag der Öffentlich-Rechtlichen Sender ist eindeutig festgelegt, es geht um Bildung, Information, Beratung, »insbesondere« Kultur und »auch« Unterhaltung. Dies ist der gesetzliche Auftrag und zugleich die eigentliche Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens.
Inwieweit erfüllen ARD und ZDF nun aber ihren Programmauftrag? Die »Programmleistung« der ARD setzte sich 2012 laut ARD-eigener »Fernsehstatistik« unter anderem wie folgt zusammen:46
Politik und Gesellschaft: 31,1%
Kultur und Wissenschaft: 5,4%
Sport: 7,9%
Fernsehspiel: 4,7%
Spielfilm: 18,0%
Unterhaltung: 9,7%
davon Vorabend: 4,1%
Musiksendungen: 0,1%
Familie: 17,1%
Spot/Programmüberleitungen: 4,4%
Werbung: 1,2%
Diese Zahlen weisen keinen Anteil der »Information« auf, weil sie »nach ARD-spezifischen Ressorts gegliedert« sind – eine für ARD wie ZDF typische Verschleierungstaktik.
Die Programmleistung des ZDF in 2012 laut sendereigener Zählung im »ZDF-Jahrbuch« unter anderem:47
Aktuelles: 13,8%
Politik & Zeitgeschehen: 4,5%
Sport: 6,6%
Zeitgeschichte: 0,8%
Kinder, Jugend: 5,5%
Fernsehspiel: 5,0%
Spielfilm: 8,5%
Musik: 0,5%
Show: 10,2%
Unterhaltung – Wort 7,5%
Reihen und Serien (Vorabend): 11,3%
Werbefernsehen (Spots): 1,1%
Programmpräsentation: 2,6%
Mainzelmännchen-Inserts: 0,2%
Sponsorenhinweise: 0,1%
Bei den Werbeanteilen muß man berücksichtigen, daß diese auf das Vorabendprogramm beschränkt sind, ab 20 Uhr besteht bekanntlich ein Werbeverbot in den öffentlich-rechtlichen Programmen.
Es fällt auf, daß die beiden Sender keine einheitliche Zählweise verwenden, was man wohl nur so interpretieren kann, daß sie keine Überprüfung wünschen, inwieweit sie dem Gesetzesauftrag zu Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung nachkommen. Das ZDF leistet sich zum Beispiel eine geradezu frivole Zusammenfassung und behauptet, 57,5 Prozent der Sendungen und 42,2 Prozent aller Minuten seines Programms bestehe aus »Information«. – Inwieweit die einzelnen Filme und Sendungen andererseits den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien »Kultur« oder »Bildung« entsprechen, wird im fünften Kapitel näher untersucht werden.
Der Rundfunkstaatsvertrag als gesetzliche Grundlage sieht vor, daß das öffentlich-rechtliche Fernsehen eben just dieses sei: eine »öffentliche«, mithin uns allen irgendwie gehörende Institution. Dies jedoch würde Transparenz voraussetzen. Die Öffentlichkeit müßte logischerweise das Recht haben, diese Institution zu kontrollieren, über Details der Finanzierung und der Strukturen informiert zu werden. All dies wäre in einer demokratischen Institution selbstverständlich – ist es aber nicht bei den von uns finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
Jeder öffentliche Haushalt, sei es der Bundeshaushalt, der Haushalt der einzelnen Länder oder der Haushalt jedes Landkreises, jeder Stadt und jedes kleinen Dorfes ist in der BRD grundsätzlich transparent. Waren die staatlichen oder kommunalen Institutionen früher verpflichtet, ihre Haushalte öffentlich auszulegen, und zwar vor, während und nach der Beschlußfassung, so erfolgt dies im 21. Jahrhundert logischerweise meist im Internet. Dort kann man nachlesen, wofür die Steuergelder und Einnahmen aus Abgaben verwendet werden. Jede öffentlich finanzierte oder subventionierte Einrichtung muß ihre Haushalte offenlegen, die Bürgerinnen und Bürger können die größten wie die kleinsten öffentlichen Ausgaben wiederfinden – im Haushaltsplan des Landes Berlin etwa, wieviel die Senatskanzlei jährlich zum Beispiel für Portokosten, für die Haltung von Fahrzeugen oder, ja, in der Tat: für Rundfunkbeiträge ausgibt (nämlich zum Beispiel 5500 Euro im Haushalt 2013 – unter Titel 51101). Man sollte meinen, daß ein ähnliches, transparentes Vorgehen für eine öffentliche Institution wie die Rundfunkanstalten doch ebenfalls selbstverständlich sein sollte, ja, daß die Zwangsabgabenzahlern doch geradezu ein grundsätzliches Recht haben sollten, zu erfahren, was mit ihren Einnahmen passiert, wie sie ausgegeben werden (wie im übrigen ja auch Großkonzerne ihre Geschäftsberichte öffentlich zugänglich machen müssen). Es sind immerhin stattliche Beträge, die da jedes Jahr zusammenkommen: 2012 wurden laut KEF-Bericht 7,31 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren eingenommen, 2014, mit dem neuen System von Zwangsabgaben, dem sogenannten »Haushaltsbeitrag«, lagen die Jahresinnahmen bei 8,32 Milliarden Euro.48 Zum Vergleich: Der gesamte Haushaltsansatz 2015 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beträgt 7,12 Milliarden Euro, der des Bundesinnenministeriums 5,73 Mrd. Euro, des Außenministeriums 3,42 Mrd. Euro, und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt bei 8,46 Mrd. Euro.49
Rund 9,2 Milliarden Euro – um noch einen Vergleich anzuführen – zahlen die Deutschen jährlich an die beiden großen Kirchen. Nur: Dies ist, im Gegensatz zur Rundfunkgebühr, keine Zwangsabgabe. Wer keine Kirchensteuer mehr zahlen will, kann aus der Kirche austreten. Bei der Rundfunkabgabe gibt es kein Entkommen, bezahlen muß mittlerweile ja sogar, wer gar kein Fernseh- oder Rundfunkgerät betreibt.
Während die Bürgerinnen und Bürger sich also über alle Ausgaben der Ministerien kundig machen können, erfahren sie von ARD und ZDF – praktisch nichts. Sie sehen buchstäblich in die Röhre. Während man im Bundesministergesetz das Jahresgehalt der Bundeskanzlerin recherchieren kann (etwa 247 200 Euro brutto), ist die Veröffentlichung der Jahresgehälter der Intendanten der Rundfunkanstalten bis heute freiwillig und wurde nur unter massivem öffentlichen Druck erreicht, beim HR bleibt sie bis heute Verschlußsache. Tom Buhrow, der Chef der größten ARD-Anstalt, des WDR, kommt laut einer Spiegel-Veröffentlichung auf ein höheres Gehalt als die Kanzlerin, nämlich auf 367 232 Euro pro Jahr, die RBB-Intendantin Dagmar Reim verdient laut Handelsblatt 228 000 Euro plus 12 000 Euro Einnahmen aus Nebenverdiensten. Beim kleinsten und ärmsten Sender der ARD, bei Radio Bremen, verdient der Intendant 246 000 Euro, die Intendantin des MDR kommt auf 247 801 Euro plus 21 888 Euro aus Nebenverdiensten, der ZDF-Intendant kommt laut Hochrechnung auf knapp 350 000 Euro jährlich plus 33 291 Euro aus Nebenjobs. NDR-Intendant Lutz Marmor erhält 305 417 Euro plus 27 000 Euro aus Nebentätigkeiten, unter anderem aus Mandaten bei zwei Banken und einer Versicherung. Der Intendant des BR, Ulrich Wilhelm, erhält 309 720 Euro und verzichtet als einziger Intendant komplett auf Nebenverdienste, also auf die ihm eigentlich zustehenden Bezüge von Tochterfirmen wie Europool oder Bavaria Filmkunst.50
Doch das sind nur die Spitzengehälter einiger weniger. Daneben gibt es gigantische Personalkosten, die ARD und ZDF jährlich zusammenstellen und bei der KEF als Teil ihres »Finanzbedarfs« anmelden. Die Kommission nimmt damit eine zentrale Rolle im deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehsystems ein. Die KEF überprüft mindestens alle zwei Jahre den Finanzbedarf, den die Fernsehanstalten angemeldet haben, und empfiehlt den Parlamenten der Bundesländer die daraus folgende Festsetzung des jeweiligen Rundfunkbeitrags. Die Länder dürfen allerdings laut Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nur die Sozialverträglichkeit des Beitrages überprüfen. Die KEF besteht aus sechzehn »unabhängigen Sachverständigen« und beschließt ihre Berichte »mit einer Mehrheit von mindestens zehn Stimmen ihrer gesetzlichen Mitglieder«.51 Die Zusammensetzung der KEF soll Sachverständige aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung (3 Personen), aus dem Bereich der Betriebswirtschaft (2), mit »besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet des Rundfunkrechts«, die gleichzeitig die Befähigung zum Richteramt haben sollen (2), aus dem Bereich der Medienwirtschaft und Medienwissenschaft (3), aus dem Bereich der Rundfunktechnik (1) und aus den Landesrechnungshöfen (5) berücksichtigen. Es fällt auf, daß die sechzehn KEF-Mitglieder zwar Wirtschafts-, Rechts- und sogar Technik-Fachleute sein sollen, daß aber kein einziger »Kreativer« vorgesehen ist, also keine Fernsehmacher, keine Autoren, keine Regisseure oder Schauspieler. Die KEF ist als ein reines Technokraten-Organ gedacht. Und ihre Zusammensetzung als »staatsnah« zu bezeichnen, ist noch milde ausgedrückt: Mitglieder der Kommission sind beziehungsweise waren (Stand: Februar 2014)52 unter anderem:
als ihr Vorsitzender Dr. Hein Fischer-Heidlberger (benannt durch Bayern), der von 1984 bis 1998 in der Bayerischen Staatskanzlei unter anderem als Persönlicher Referent des Ministerpräsidenten, als Büroleiter des Leiters der Staatskanzlei und als Leiter verschiedener Abteilungen gearbeitet hat und von 1999 bis 2004 Amtschef des bayerischen Umweltministeriums war; seit 2004 ist er Präsident des Bayerischen Oberen Rechnungshofes;
als ihr stellvertretender Vorsitzender Ralf Seibicke (Sachsen-Anhalt), von 2003 bis Anfang 2015 Präsident des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt und seitdem mit 54 Jahren »bestbezahlter Frühpensionär des Landes« (Mitteldeutsche Zeitung); Seibicke wollte auch Bundestagsabgeordneter der CDU werden, deren Mitglied er ist;
Klaus Behnke (Rheinland-Pfalz) war Referent beim rheinland-pfälzischen Finanzministerium, 1997 bis 2000 bei der Treuhand-Liegenschafts-Gesellschaft beschäftigt und ist seit 2007 Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz; er ist Mitglied der SPD;
Marion Claßen-Beblo (Berlin) ist Präsidentin des Berliner Rechnungshofes;
Norbert Holzer (Saarland) war unter anderem zehn Jahre lang Bürgermeister von Riegelsberg und von 1997 bis 2011 Verwaltungs- und Betriebsdirektor des Saarländischen Rundfunks;
Werner Jann (Brandenburg) war unter anderem Leiter der »Denkfabrik« in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein und gehörte der sogenannten Hartz-Kommission an;
Helmuth Neupert (Sachsen) war von 1978 bis 1985 im Bayerischen Wirtschaftsministerium tätig, 1991 bis 1992 Rundfunkreferent und stellvertretender Abteilungsleiter in der Sächsischen Staatskanzlei und 1992 Hauptabteilungsleiter im MDR;
Hubert Schulte (Bremen) war von 1981 bis 1985 finanzpolitischer Referent der SPD-Bundestagsfraktion, 2000 bis 2001 Chef der Hamburger Staatskanzlei, 2003 bis 2005 Finanz-Staatssekretär in Berlin und von 2005 bis 2011 Chef der Bremer Staatskanzlei;
Tilmann Schweisfurth (Mecklenburg-Vorpommern) hat beim Bundesministerium für Finanzen und als Referatsleiter beim Sächsischen Finanzministerium gearbeitet und ist seit 2004 Präsident des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern; 2013 hat die Staatsanwaltschaft laut Hamburger Abendblatt Anklage gegen Schweisfurth wegen des Verdachts der Untreue in mehreren Fällen sowie des Betrugs erhoben, er soll Mitarbeiter seiner Behörde mit etwa 500 Stunden in die Vorbereitung seiner Lehraufträge an der Uni Rostock eingebunden und seinen Dienstwagen wie einen Privatwagen genutzt haben.53
Andere Mitglieder der KEF sind oder waren Banker, Direktoren von ARD-Rundfunkanstalten und Wirtschaftsprüfer (so der Aufsichtsratsvorsitzende des umstrittenen Wirtschaftsprüfungskonzerns PricewaterhouseCoopers AG, Norbert Vogelpoth; die Experten von PwC haben Hunderte von Unternehmen darin beraten, mit der Gründung von Gesellschaften in Luxemburg, meistens »Briefkastenfirmen«, auf legale Weise niedrige oder gar keine Steuern zu zahlen).54 Parteimitgliedschaften wurden nur angegeben, wenn sie zweifelsfrei nachweisbar waren. Es fällt aber auf, daß viele Mitglieder der KEF aus staatlichen oder staatsnahen Bereichen, teilweise sogar direkt aus den Rundfunkanstalten stammen und/oder in leitenden Positionen für die jeweiligen Landesregierungen gearbeitet haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte entsprechend in seinem achten Rundfunk-Urteil beklagt, daß die KEF »lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz« sei und nicht der in der Verfassung geforderten Unabhängigkeit vom Staat entspreche, woraufhin 1994 das KEF-Verfahren geändert wurde. Wenn man allerdings die Zusammensetzung der Kommission betrachtet, kann man nach wie vor nur wenig Staatsferne konstatieren, dafür um so mehr direkte oder indirekte Treue zu den Ministerpräsidenten, für die einige der KEF-Mitglieder sogar jahrelang gearbeitet haben. Und man wird unschwer verstehen, warum die KEF kaum für Transparenz der Haushalte von ARD und ZDF sorgt.
Sinnvoll wäre es, wenn die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in einem jährlichen Produzentenbericht detailliert darüber Auskunft geben würden, wofür welche Rundfunkbeiträge genau verwendet werden, wie es die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International 2011 gefordert hat. Anlaß dieser Forderung waren »zahlreiche Skandale und Affären im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Auftragsproduzenten bzw. einzelnen Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Sender«.55 Transparency International spielte unter anderem auf die »Durchwurstelwirtschaft mit kriminellen Auswüchsen« beim Skandalsender MDR an, wo es nicht nur etliche korrupte Mitarbeiter gab, sondern auch »beim Bau diverser Sendergebäude gegen eigene Anlagerichtlinien verstoßen« wurde. Nahezu alle MDR-Immobilien seien zu deutlich überhöhten Raten geleast, wovon »vor allem Immobilienfonds profitieren«, wie die Berliner Zeitung berichtete.56 Um den Fondsanlegern ausreichende Profite zu sichern, vermietete der MDR zum Beispiel in seinem Landesfunkhaus Erfurt kurzerhand Räume an den federführend vom eigenen Haus betriebenen Kinderkanal Kika zu Mieten, die laut Spiegel »mehr als doppelt so hoch wie ortsüblich« waren. Doch das war nicht der einzige Skandal um Kika. Dort hatte ein spielsüchtiger Herstellungsleiter den Sender um 8,2 Millionen Euro betrogen, und »der Betrug war kinderleicht«, wie die Frankfurter Allgemeine titelte (11. 12. 2010), denn erst die mangelhafte Finanzkontrolle bei MDR und Kika ermöglichte eine der teuersten Betrügereien in der Geschichte des deutschen Staatsfernsehens, die aber zugleich die generellen Schwächen im Abrechnungssystem der gebührenfinanzierten Sender offenbarten. Doch wenn der MDR einmal nicht wegen krimineller Machenschaften in den Schlagzeilen stand, dann legt er seine »flüssigen Gelder« gerne auch einmal hochspekulativ in windige Anlagen an, etwa in riskante synthetische Ecuador-Anleihen, die man von der Dresdner Bank erwarb und die dem MDR im Jahr 2000 einen Verlust von knapp 4 Millionen D-Mark bescherten.
Dagegen handelt es sich bei der Korruptionsskandal um die Fernsehspielchefin des NDR fast schon um »Peanuts«, wie Bankenchefs es wohl nennen würden. Doris J. Heinze hat jahrelang Drehbücher, die sie selbst und ihr Ehemann unter Pseudonymen geschrieben haben, beim eigenen Sender untergebracht.
An der Affäre ist auch eine Produzentin beteiligt, die die Drehbücher ungelesen gekauft hat, weil Heinze ihr garantiert hatte, daß der NDR die Projekte umsetzen werde. Vierzehn Straftaten, begangen zwischen 2003 und 2007, wurden den drei Angeklagten zur Last gelegt.
»Die Strukturen und Prozesse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsprävention und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen und zeitgemäßen Compliancemanagementsystemen anzupassen«, fordern die Korruptionsbekämpfer von Transparency International. Solange bei den Sendeanstalten jedoch Null-Transparenz herrscht, sind der Korruption Tür und Tor geöffnet.
Doch die Anstalten verweigern sich systematisch allen Versuchen, wenigstens ansatzweise Transparenz herzustellen. Die Produktionskosten der einzelnen Sendungen werden nach wie vor verschleiert, es gibt nur einige wenige, allgemeine Beträge auf den Internetseiten. Und wenn ein Journalist nach gültigen Gesetzen, etwa dem Pressegesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz, Auskünfte darüber erlangen will, ob ein Rundfunkrat des WDR gleichzeitig geschäftliche Beziehungen zu dem Sender unterhält (was unzulässig wäre), wird er geschlagene sieben Jahre an der Nase herumgeführt, vertröstet, ignoriert, nochmal vertröstet, muß den Sender womöglich sogar verklagen, wie man in einem bemerkenswerten Aufsatz von Marvin Oppong nachlesen kann.57
Die Arroganz der öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber denen, die sie bezahlen, ist unglaublich, die fehlende Transparenz ein permanenter Skandal. Das Staatsfernsehen bittet alle Haushalte zur Kasse, es will aber partout nicht verraten, was es mit all dem Geld macht.
Generell ist die Staatsdurchsetzung der Institutionen des sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein massives Problem. Letztlich haben der Staat, die Politik, die Parteien längst in allen Institutionen das Sagen: »Politiker, soweit das Auge reicht« (Michael Hanfeld). Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt 2014 festgestellt, daß der ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig ist: Der bisherige Anteil staatlicher und staatsnaher Vertreter in den Aufsichtsgremien des Senders ist deutlich zu hoch und mithin ein Verstoß gegen die Verfassung. »Das Gebot der Staatsferne verbietet eine Instrumentalisierung des Rundfunks durch den Staat und verlangt eine weitgehende Besetzung der Aufsichtsgremien mit staatsfernen Mitgliedern«, heißt es in dem Urteil. Anlaß des Urteils war, daß eine CDU/CSU-Mehrheit im Verwaltungsrat 2009 auf Betreiben des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatte. Er war den Politikern zu unbequem geworden.
Die Gremien, um die es geht, sind der Fernsehrat mit 77 Mitgliedern und der Verwaltungsrat mit 14. Im Fernsehrat, der unter anderem den Intendanten wählt, waren 50 der 77 Mitglieder »unmittelbar dem Staat zuzurechnen«, wobei auch die Fernsehräte, die die Gesellschaft repräsentieren sollen, und die Vertreter der Verbände letztlich ebenfalls von den Ministerpräsidenten bestimmt werden. Von den 14 Mitgliedern der Verwaltungsrats, der den Etat des ZDF absegnet und auf Vorschlag des Intendanten die Direktoren und den Chefredakteur des Senders bestimmt, sind 6 direkt vom Staat vergeben (5 amtierende oder ehemalige Ministerpräsidenten, 1 Vertreter der Bundesregierung), unter den 8 übrigen, die vom Fernsehrat entsandt werden, sind logischerweise ebenfalls wieder mehrere Träger von Staats- oder Parteifunktionen, schließlich ist der entsendende Fernsehrat ja ebenfalls mehrheitlich von Staats- und Parteifunktionären besetzt.58
Ein Bundesverfassungsrichter sprach in der Verhandlung von einem »Duopol«, also davon, daß sich »zwei Parteien das ZDF untereinander aufteilen«, nämlich CDU/CSU und SPD. Ein anderer äußerte, daß die Gremien möglicherweise die Vielfalt der Bundesländer widerspiegelten, gewiß aber nicht die Vielfalt der Gesellschaft im Deutschland des Jahres 2013. Als Vertreter der »gesellschaftlich relevanten Gruppen« werden bei den Gremien seit jeher Parteipolitiker in Tarnfunktionen auf die entsprechenden Posten gehievt: So ist ein Politiker, der zugleich Rechtsanwalt ist, plötzlich als Vertreter freier Berufe im Fernsehrat, eine Politikerin, die Tierärztin war, mutiert zur Vertreterin der gesellschaftlichen Gruppe der Tierschützer, und der Chef einer Staatskanzlei sitzt plötzlich als Verbraucherschützer in den einschlägigen Gremien.59
Um bei der Postenvergabe berücksichtigt zu werden, ist es wichtig, einem der beiden großen »Freundeskreise« anzugehören. Es gibt den schwarzen und den roten (und einen kleinen »grauen«, in dem sich die wenigen unabhängigen Köpfe bewegen). Die Freundeskreise treffen sich separat, in etwa so wie bei Fraktionssitzungen im Bundestag – nur, daß das öffentlich-rechtliche Fernsehen eben ausdrücklich »staatsfern« zu sein hat und das Grundgesetz es untersagt, den Rundfunk »für staatliche Zwecke zu instrumentalisieren« und Staatsvertretern bestimmenden Einfluß auf das Programm einzuräumen. Die Rundfunk-Oberen argumentierten in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, in den Freundeskreisen lasse sich »besser diskutieren als im Fernsehrat«. Politiker ignorieren also vom Gesetz vorgeschriebene Gremien, weil sie lieber unter sich bleiben wollen. Und wie haben die Politiker diese undemokratischen Zustände in der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht verteidigt? Ziel sei nur, »das ZDF voranzubringen«, und: Das sei beim ZDF »schon immer so gewesen«.
Es muß einigermaßen komisch angemutet haben, daß ausgerechnet Kurt Beck (SPD), ehemaliger rheinland-pfälzischer Ministerpräsident und heute als Berater des Chemiekonzerns Boehringer Ingelheim als Pharma-Lobbyist tätig und immer noch Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats (neben dem Intendanten also der stärkste Mann im Sender), vor dem Bundesverfassungsgericht angemerkt hat, es sei »wünschenswert, daß es auch in Ausnahmefällen nicht zu konzentrierter politischer Einflußnahme« beim ZDF komme. »Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche« kann man da nur mit F. W. Bernstein seufzen.
Von den 14 Verwaltungsräten des ZDF waren Ende 2014: 5 aktuelle oder ehemalige Ministerpräsidenten, 2 ehemalige Staatsminister und 3 aktuelle oder ehemalige Politiker (einer davon als Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) – 10 der 14 Mitglieder lassen sich also eindeutig der Staats- und Politiksphäre zuschlagen. Oder andersherum: Mindestens 11 der 14 ZDF-Verwaltungsräte gehören politischen Parteien an und waren für diese größtenteils in gehobenen Positionen tätig, 5 für die CDU, 2 für die CSU, 4 für die SPD.
Doch das ZDF, das vom Bundesverfassungsgericht zurechtgestutzt wurde, ist nur ein, wenn auch besonders symptomatisches Beispiel dafür, daß das Demokratieverständnis im Parteienstaat in eine bedenkliche Schieflage geraten ist. Ähnliche Ämterpatronage durch die Parteien erleben wir bei der Personalauswahl in der Verwaltung, bei öffentlichen Wirtschaftsunternehmen (von Elektrizitätswerken über Sparkassen bis hin zu Verkehrsbetrieben oder Versorgungsunternehmen), bei hohen Gerichten oder Rechnungshöfen, sie erstreckt sich »auf die Belohnung von Parteigängern (Versorgungspatronage), die Sicherung der Macht (Herrschaftspatronage) und die Demonstration von Einfluß (Demonstrationseffekt). Insoweit ›durchdringen‹ politische Parteien die Zivilgesellschaft in allen Bereichen und Sphären«, hält Transparency International in seinem »Nationalen Integritätsbericht« fest.60
Die Politiker und das Staatsfernsehen gehen offensichtlich nicht davon aus, daß das Fernsehen der Gesellschaft gehöre und mithin denen verpflichtet sei, die es finanzieren, sondern der Politik. Auch die neue ZDF-Gremienbesetzung nach der Ohrfeige durch das BVerfG wurde unbeirrt wieder in den Hinterzimmern der Staatskanzleien und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit von den Parteien ausgekungelt. Die einzige mögliche und sinnvolle Lösung, um die Unabhängigkeit der Gremien zu gewährleisten, wäre, daß die Politiker sich komplett aus den Rundfunkräten zurückziehen, wie es der Deutsche Journalistenverband denn auch fordert. Doch das wir wohl nie passieren. Auch in Zukunft werden in den Gremien und den wichtigen (auch redaktionellen) Positionen Politiker und Staatsvertreter sitzen, nach Parteibuch besetzt vom Duopol aus Union und Sozialdemokraten – wie der Intendant des Bayerischen Rundfunks, der vorher Sprecher des Ministerpräsidenten Stoiber (CSU) und zuletzt Sprecher von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) war, oder die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, die CDU-Politikerin Ruth Hieronymi, oder die Vorsitzende des Rundfunkrats von Radio Bremen, die SPD-Politikerin Eva-Maria Lemke, und wahrlich nicht zuletzt der ZDF-Verwaltungsrats-Chef Kurt Beck (SPD). (Und wenn die Vorsitzenden des Rundfunkrats ausnahmsweise mal keine Politiker sind, dann sind es gerne Kirchenvertreter wie beim BR, HR oder RBB.) Für problematisch hielt das Bundesverfassungsgericht übrigens auch die Tatsache, daß große Teile der Gesellschaft, etwa Migranten oder Muslime, in den Gremien der Rundfunkanstalten gar nicht vertreten sind.
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist, wie Michael Hanfeld schrieb, »von den Parteien abhängig bis ins Mark«, die vorgebliche Staatsferne ist »eine Chimäre«, denn es gilt das Grundgesetz des deutschen Staatsfernsehens: »Ihr – die Politik – sichert uns das Geld. Wir – die Rundfunkanstalten – kümmern uns um den politischen Proporz.«61 Im Grunde ist es ja kein Wunder, wenn ein nur formal bestehender Pluralismus in den Gremien der Fernsehanstalten dazu führt, daß auch nur formal pluralistisch-demokratische Fernsehangebote in den Programmen vorhanden sind. »Der Begriff der Öffentlichkeit verschwindet zunehmend. Das gilt für viele Bereiche, nicht zuletzt das Fernsehen. Hier wird schon lange nicht mehr für die Öffentlichkeit gearbeitet. Das deutsche Fernsehen ist keine Produktionsanlage mehr, sondern eine Distributionsplattform« (Alexander Kluge).62
Es gibt in Deutschland kein öffentlich-rechtliches Fernsehen mehr. Weite Teile dessen, was in betrügerischer Absicht immer noch so bezeichnet wird, ist längst privatisiert. Der Rest ist typisches Staatsfernsehen mit einschlägiger Propaganda und Ideologie. Doch wollen wir mit Zwangsbeiträgen finanzierte Propagandasender?
Das Staatsfernsehen ist ein aus ideologischen Gründen künstlich am Leben erhaltenes Auslaufmodell. Nach Michel Foucault (Die Ordnung der Dinge) kann Geschichte als Abfolge von Wissensordnungen beschrieben werden, und jede Epoche steht unter der Regie einer so genannten Episteme,63 die »die Bedingungen definiert, unter denen jegliches Wissen möglich ist«. Die Epoche jedoch des Fernsehens und mithin des Staatsfernsehens ist bereits untergegangen, und wenn wir dennoch mitunter auf die Fernsehbildschirme schauen, dann aus Gewohnheit und Bequemlichkeit – oder aus Sentimentalität.
Fernsehwirtschaft
Gebühren
Laut §13 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Sender »durch Rundfunkgebühren, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstige Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist die Rundfunkgebühr.« Bis 2012 waren die Betreiber von Fernseh- und Rundfunkgeräten hierzulande laut RStV von 1970 zur Zahlung einer Rundfunkgebühr verpflichtet, die über die GEZ eingetrieben wurde (abgabenrechtlich waren die GEZ-Gebühren im Grunde seinerzeit Beiträge). Es gab eine Grundgebühr und eine Fernsehgebühr, gebührenpflichtig war jeder, der mindestens ein Radio oder ein Fernsehgerät besaß, und es spielte keine Rolle, ob er eines der Geräte auch tatsächlich betrieb oder gar, ob er überhaupt öffentlich-rechtliche Inhalte nutzte oder ausschließlich Privatfernsehen sah. Bis Ende 2006 waren »neuartige Rundfunkempfangsgeräte« von den Gebühren befreit – gemeint waren Computer und internetfähige Mobiltelefone, für die seit dem 1. 1. 2007 jedoch ebenfalls Gebühren zu zahlen waren. Für die GEZ waren Computer oder Mobiltelefone eben hauptsächlich Fernsehgeräte, und diese Praxis wurde vom grundsätzlich Staatsfernsehen-treuen Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich bestätigt.
1953 betrug die monatliche Gebühr 7 DM (2 DM Grund-, 5 DM Fernsehgebühr). Erst 1970 stieg die Gebühr leicht an auf 8,50 DM (davon 6,- TV). 1983 erfolgte nach mehreren kleineren Anhebungen eine relativ drastische Erhöhung auf 16,25 DM (davon 11,20 DM für TV). Weitere deutliche Anhebungen gab es 1997 (auf 28,25 DM) und 2001 (auf 31,58 DM), die letzte Anhebung fand 2009 statt auf 17,98 Euro, wovon 12,22 Euro Fernsehgebühr waren. In der DDR betrug die Rundfunkgebühr für den Rundfunk 2 Mark, für Rundfunk und das I. Fernsehprogramm 8 Mark, für Rundfunk, I. und II. Fernsehprogramm 10 Mark.64 Die Konvergenz der Medien als Folge technischer Entwicklungen und insbesondere die Aufteilung in eine Grund- und eine Fernsehgebühr stellte eine geräteabhängige Gebühr in Frage und machte eine grundlegende Reform notwendig. Die neuartigen Rundfunkempfangsgeräte wurden in den meisten Fällen nun einmal nicht mehr zur Rundfunknutzung verwendet. Der Gesetzgeber war gefordert. Und wie so häufig, wenn wir in den letzten Jahren das eigentlich erfreuliche Wort »Reform« hören, verband sich mit der Rundfunkreform für die Bürgerinnen und Bürger nichts Erfreuliches: Der Gesetzgeber entschied sich für eine Haushaltsabgabe.
Anders als eine Steuer, die alle Steuerpflichtigen zur Deckung des allgemeinen staatlichen Finanzbedarfs zahlen müssen und an die keine ausdrückliche Gegenleistung gekoppelt ist, handelt es sich bei den Fernsehgebühren um eine Abgabe, die für einen bestimmten Zweck (in diesem Fall: das öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsystem) erhoben wird. Im deutschen Steuerrecht sind Abgaben zur Finanzierung von Sonderlasten und zur Finanzierung von Gemeinlasten üblich. Anna Terschüren weist in einer wissenschaftlichen Studie darauf hin, daß eine Finanzierung von Sonderlasten durch Abgaben prinzipiell durch den Äquivalenzgedanken gerechtfertigt sein muß: Ein Individuum oder eine Gruppe muß einen Sondervorteil durch eine Leistung erhalten, und in diesem Vorteil liegt der Grund für die finanzielle Belastung.65 Dieses Kriterium würde die »alte« Rundfunkgebühr, wie sie bis Ende 2012 die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhob, begründen, die nur von denjenigen zu zahlen war, die auch tatsächlich Rundfunk- und Fernsehgeräte nutzen. Die neue »Haushaltsabgabe«, also das Beitragsmodell einer »Wohnungspauschale«, wurde zum 1. 1. 2013 eingeführt. Die Haushaltsabgabe hängt weder von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten noch von der Zahl der Bewohner, ja nicht einmal von der Frage ab, ob jemand überhaupt Rundfunk- und Fernsehgeräte besitzt – auch wer gar nicht über die entsprechenden Geräte verfügt, muß bezahlen. Wir brauchen jetzt nicht einmal mehr Fernsehen zu schauen, um den »Rundfunkbeitrag« bezahlen zu dürfen, ja, wir müssen nicht einmal mehr ein Fernsehgerät unser eigen nennen – wir dürfen einfach blechen, sobald wir leben und wohnen!
Diese Haushaltsabgabe ist steuerrechtlich sehr umstritten. Man kann sich das an typischen öffentlichen Abgaben vor Augen führen, man denke an Abwasser oder Hausmüll: Jeder, der eine Toilette benutzt, verursacht Abwasser, es hat also seine Richtigkeit, wenn jeder dafür Abgaben bezahlt. Jeder verursacht Haushaltsmüll, es ist also logisch, wenn jeder Haushalt Müllgebühren zu bezahlen hat. Aber längst nicht jeder Haushalt nutzt die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, warum also sollte jeder Haushalt dafür bezahlen? Laut dem 17. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) wird die Haushaltsdichte von Fernsehgeräten, die bei der GEZ angemeldet wurden, im Jahr 2012 auf zwischen 82,81 und 94,33 Prozent prognostiziert. In Großstädten allerdings lag diese Teilnehmerdichte deutlich unter den ARD-Durchschnittszahlen, in Berlin, Frankfurt a. M., München und Stuttgart lediglich zwischen 76,9 und 78,5 Prozent, was sich vor allem für den RBB beim ARD-internen Finanz- und Strukturausgleich negativ bemerkbar machte, weil mehr als die Hälfte seiner Rundfunkteilnehmer in der Stadt Berlin ansässig sind. Die KEF fühlte sich daher bereits 2009 bemüßigt, die Rundfunkanstalten aufzufordern, »dem Problem der geringen Teilnehmerdichte in Ballungsgebieten verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen und eine intensivere Marktbearbeitung zu betreiben«.66
Wie werden Rundfunkgebühren in Deutschland festgesetzt? Zunächst ermittelt die KEF aufgrund der Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten die Summe, die diesen Anstalten zur Verfügung gestellt werden soll, um ihren Bestand und ihre Fortentwicklung zu sichern. Die Ministerpräsidentenkonferenz entscheidet dann auf Grundlage der KEF-Zahlen über die Höhe der Gebühr. Bevor eine Veränderung des Rundfunkbeitrags in Kraft treten kann, müssen alle Länderparlamente zustimmen. Dieses Procedere ist natürlich per se fragwürdig, wie auch die Beitragsfestsetzung der ersten Beitragsperiode zeigte. Die Politik wünschte, daß die Beitragshöhe von 17,98 Euro beibehalten werden sollte, sofern die KEF keine anderen Zahlen vorlegen würde. Der damalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) malte ein Gespenst an die Wand: Sollte das alte Rundfunkgebührenmodell beibehalten werden, drohten »bis 2020 bis zu einer Milliarde Euro Mindereinnahmen«. Beck vergaß freilich zu erwähnen, daß dies nur auf der Annahme passieren würde, daß die Höhe der Gebühren anders als in den zwanzig Jahren zuvor nicht steigen würde. Doch Beck hatte sich mit seinen Ministerpräsidentenkollegen just darauf verständigt, daß es keine weiteren Steigerungen der Abgabenhöhe geben sollte, vermutlich, weil man die politisch nicht für durchsetzbar hielt. So wurde die Abgabenfestsetzung ein Schmierentheater. Die Rundfunkanstalten, so darf man annehmen, gestalteten ihre Bedarfsanmeldungen moderat, weil sie ein massives Interesse an der Einführung der Haushaltsabgabe hatten. Und so wurde im Ergebnis nur ein ungedeckter Finanzbedarf von insgesamt 1436 Millionen Euro angemeldet, der nur rund 59 Prozent der Höhe der Meldung zur Vorperiode entsprach.67 Die KEF ließ entsprechend verlauten, sie hoffe, daß der gemeldete Mehrbedarf der Anstalten in einem solchen Rahmen bleibe, daß eine Anpassung der Beitragshöhe nicht vonnöten sein werde. Schließlich wurde ein Mehrbedarf in Höhe von 304 Millionen Euro anerkannt. »Die anschließende Beibehaltung der Abgabenhöhe wurde von den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern sowie von der Politik gleichermaßen begrüßt« (Terschüren). Es kam schließlich exakt das Ergebnis heraus, das Beck und seine Ministerpräsidentenkollegen von Anfang an vorgegeben hatten, um die neuen Rundfunkbeiträge durchsetzen zu können. Die Beibehaltung der alten Rundfunkteilnehmergebühr bei gleichbleibendem Finanzbedarf hätte eine Anhebung der Rundfunkgebühren bis auf 19,77 Euro im Jahr 2017 bedeutet, und das war politisch schlicht nicht gewollt. Die Haushaltsabgabe war für die Ministerpräsidenten und die Rundfunkanstalten eine Art eierlegende Wollmilchsau, man konnte perspektivisch für eine Erhöhung der Einnahmen bei gleichbleibendem Beitragssatz sorgen – mit dem Nachteil allerdings, daß nun jeder Haushalt eine Abgabe zu zahlen hatte und nicht nur diejenigen, die Rundfunk und Fernsehen tatsächlich nutzten. Doch das eigentlich Wunderbare der Beckschen »Reform«: Durch die neue Zwangsabgabe sollten ab dem Jahr 2013 deutlich steigende Einnahmen generiert werden! Laut KEF-Bericht erwartete die Kommission 2013 bis 2016 um 1146 Millionen Euro höhere Erträge gegenüber der Anmeldung. In der Realität lag der Betrag dann noch deutlich höher: Im März 2015 wurde bekanntgegeben, daß das Staatsfernsehen durch den neuen Rundfunkbeitrag in den Jahren 2013 bis 2016 rund 1,5 Milliarden Euro mehr einnehmen werde als zuvor. Das konnte man bereits vor Jahren durch einfache Rechnungen prognostizieren, wenn man die Anzahl der Haushalte in Deutschland mit der Rundfunkgebühr multiplizierte. Der medienpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Burckhardt Müller-Sönksen, hatte schon 2010 Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 bis 1,6 Milliarden Euro prognostiziert und dafür viel Prügel kassiert. Man kann fest davon ausgehen, daß die jetzt zugegebenen Mehreinnahmen den Ministerpräsidenten bei ihrer Beschlußfassung bekannt waren. Allein im Jahr 2014 lagen die Einkünfte aus dem Rundfunkbeitrag bei 8,324 Milliarden Euro, das sind 643 Millionen Euro mehr als 2013.
Die höheren Erträge resultieren im privaten Bereich im Wesentlichen aus dem Meldedatenabgleich und im nicht-privaten Bereich aus der höheren Zahl der Betriebsstätten und der anzumeldenden Kraftfahrzeuge68 – hier zeigt sich bereits ein Teil der Probleme, die den neuen Rundfunkbeitrag zu einer höchst umstrittenen Reform machen: Im privaten Bereich müssen, wie beschrieben, künftig alle Haushalte den Zwangsbeitrag bezahlen, was gegenüber der GEZ-Teilnehmerquote von prognostizierten 82 bis 94 Prozent und sogar nur 76 bis 78 Prozent in Großstädten erhebliche Mehreinnahmen generiert. Selbst bisher von der Zahlung von Rundfunkgebühren befreite Menschen mit Behinderung müssen jetzt einen ermäßigten Zwangsbeitrag von 5,99 Euro im Monat zahlen. An der Haushaltsabgabe kommt keiner vorbei, der Staat greift selbst den Bedürftigsten in die Tasche, um sein Staatsfernsehen weiter üppig alimentieren zu können. Konnten sich bei den alten Rundfunkgebühren zum Beispiel Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent komplett von der Zahlung befreien lassen (was mit einem »RF« im Schwerbehindertenausweis vermerkt war), müssen sie sich jetzt »mit einem reduzierten Rundfunkbeitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen«, wie es im Fernsehbürokratiedeutsch heißt. »Im Gegenzug ermöglichen ARD, ZDF und Deutschlandradio einen barrierefreien Zugang zu einem Großteil ihrer Programmangebote und erweitern ihr barrierefreies Angebot ständig«, heißt es auf der von ARD und ZDF betriebenen Seite »rundfunkbeitrag.de«, was natürlich eine Unverschämtheit ist – als ob die Rundfunkanstalten nicht sowieso gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet wären und dies nur deswegen und großzügigerweise umsetzen, weil auch die Schwerstbehinderten jetzt zur Kasse gebeten werden. Der unsoziale Charakter des neuen Beitrags zeigt sich daran, daß von 800 000 Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der GEZ-Gebühr befreit waren, zwei Drittel durch den neuen Beitrag zur Kasse gebeten werden. Wer blind ist, muß nach dem neuen Gebührengesetz dennoch einen (ermäßigten) Beitrag bezahlen. Wer taub ist, ebenfalls. Nur, wer taubblind ist, kann sich (auf Antrag!) von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen. Die Tatsache, daß sich einkommensschwache Personen wie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, von Grundsicherung im Alter oder von BAföG vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können, ist im Übrigen ein deutliches Indiz dafür, daß der neue Haushaltsbeitrag eine Steuer darstellt, »da die Befreiungstatbestände in erster Linie von der Einkommenshöhe und nicht von der Nutzung abhängen« (Terschüren). Die detaillierten Befreiungsregelungen verursachen einen hohen Bearbeitungsaufwand, und das sowohl beim Beitragsservice (da war es wohl Absicht, denn zum Einen ist das die hierzulande übliche Disziplinierung derjenigen, die etwas beantragen wollen, was ihnen gesetzlich zusteht, zum Anderen sichert es den 1290 Mitarbeitern, die die GEZ Ende 2012 beschäftigt hatte, auch beim neuen »Beitragsservice« ihre Stellen) als auch besonders bei den Antragstellern.
Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.