Kitabı oku: «Macht in der Sozialen Arbeit»
Björn Kraus, Wolfgang Krieger (Hg.)
Macht in der Sozialen Arbeit
Interaktionsverhältnisse zwischen Kontrolle, Partizipation und Freisetzung
(5. überarb. u. erw. Auflage)
Bibliographische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.
Copyright 2021 by Jacobs-Verlag
Am Prinzengarten 1, 32756 Detmold
ISBN 978-3-89918-824-0
Inhaltsverzeichnis
Zur Einführung Die Reflexion Sozialer Arbeit im Lichte von Theorien zur Macht Björn Kraus/Wolfgang Krieger 5
Macht – noch immer (k)ein Thema Sozialer Arbeit Fabian Kessl 23
TEIL I Interaktionsmacht in der Praxis der Sozialen Arbeit
Strukturen der Macht Konstruktivistische Perspektiven zur Mikrophysiologie der personalisierten Interaktionsmacht in der Sozialen Arbeit Wolfgang Krieger 39
Macht – Hilfe – Kontrolle Relationale Grundlegungen und Erweiterungen eines systemisch-konstruktivistischen Machtmodells Björn Kraus 89
Macht und Soziale Arbeit Eine systemtheoretische Perspektive Hans-Ulrich Dallmann 115
Agency: Handlungs- und Gestaltungsmacht Heiko Löwenstein 135
Macht und Erziehung Klaus Wolf 151
Supervision oder die Entdeckung der Macht der eigenen Wirksamkeit Heike Hör/Klaus Schneider 187
Macht in der Reflexion Sozialer Arbeit Die handlungstheoretische Dimension von Machttheorien Juliane Beate Sagebiel 199
TEIL II Soziale Arbeit und politische Machtstrukturen
Wohlfahrtsstaatlichkeit und Soziale Arbeit in machtressourcentheoretischer Perspektive Benjamin Benz 223
Zur Macht objektiv Kälte verursachender Strukturen in sozialen Berufen Karin Kersting 251
Macht ohne Herrschaft Soziale Arbeit und Michel Foucaults Analytik der Macht Roland Anhorn 275
Freiheiten im Feld sozialer Sicherheitstechnologien Michel Foucaults Bedeutung für eine kritische Sozialarbeit Hans-Uwe Rösner 299
Soziale Arbeit zwischen Macht und Ohnmacht System- und ambivalenztheoretische Betrachtungen Heiko Kleve 331
TEIL III Soziale Arbeit als eine Macht gesellschaftlicher Veränderung
Soziale Arbeit Eine Macht für soziale Gerechtigkeit? Wilfried Hosemann 349
Macht und (kritische) Soziale Arbeit Silvia Staub-Bernasconi 365
Soziale Arbeit und Macht Auslotungen mit ungewissem Ausgang Margrit Brückner 391
Hannah Arendt und die soziale Frage Sophia Ermert 407
Machtlos mächtig Soziale Arbeit in Grenzsituationen des Lebens Albert Mühlum 419
Autorinnen und Autoren 439
Zur Einführung Die Reflexion Sozialer Arbeit im Lichte von Theorien zur Macht Björn Kraus/Wolfgang Krieger
Als wir in der Einleitung zur ersten Auflage dieses Bandes im Jahre 2007 noch konstatierten, das das Thema „Macht“ in der Sozialen Arbeit nicht gerade en vogue und es nach den Blütezeiten der Kritischen Theorie eher still um diesen Begriff geworden sei, war nicht abzusehen, dass in den Folgejahren im deutschsprachigen Raum dieses Thema in zahlreichen Tagungen und neuen Veröffentlichungen als Gegenstand des Diskurses der Sozialen Arbeit wiederentdeckt würde.
In welchem Maße sich die Bedeutung dieser Thematik für die Selbstreflexion der Sozialen Arbeit geändert hat, zeigt ein kurzer Blick auf einige einschlägige Tagungen und Neuveröffentlichungen der letzten Jahre. Hervorgehoben werden könnte hier etwa die Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit im Jahre ٢٠١٥, die das Verhältnis von Macht, Organisation und Partizipation in Augenschein genommen hat, die Jahrestagung der Sektion Klinische Seelsorge der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie ٢٠١٥, die Macht und Abhängigkeit in Supervision und Ausbildung beleuchtete, die ebenfalls ٢٠١٥ durchgeführte Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Supervision zur Psychodynamik der Macht in Supervision, Coaching und Beratung. Im November 2017 wurde an der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg die Tagung „Technik – Macht – Gewalt. Günther Anders und die Politik/das Politische“ abgehalten. Im Januar 2020 fand in Rostock die interdisziplinäre Tagung „Aufarbeitung. Macht. Transformation“ zur Deutungsmacht und den gesellschaftlichen Folgen von sexualisierter Gewalt statt. Geplant, aber schließlich wegen Covid-19 abgesagt war im April 2020 ebenfalls in Rostock das jährliche Symposium der Gesellschaft für neue Phänomenologie zum Thema „Gewalt und Verletzbarkeit“ und im Mai 2020 an der evangelischen Hochschule Freiburg der Fachtag „Gelingende – Herausfordernde – Machtvolle Beziehungen im Kindes- und Jugendalter“, auch die Jahrestagung der Gilde Soziale Arbeit 2020 in Bielefeld sollte unter dem Titel „Soziale Arbeit und Macht“ stattfinden.
Im vergangenen Jahrzehnt sind ferner einige zu diesem Thema einschlägige Bücher erschienen, so etwa der 2012 herausgegebene Band von Martina Huxoll und Joachim Kotthaus1 „Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe“, die konversationskritische Arbeit von Gloria Schmid2 „Sprache Macht Soziale Arbeit“ von 2014 und 2015 das Autor*innenbuch von Juliane Sagebiel und Sabine Pankofer3 „Soziale Arbeit und Machttheorien: Reflexionen und Handlungsansätze“. Auch wurden Bände herausgegeben, in denen Fragen der Macht mit einer konfliktzentrierten Perspektive erörtert werden, wie etwa der 2015 von Sabine Stoevesand und Dieter Röh herausgegebene Band „Konflikte. theoretische und praktische Herausforderungen für die Soziale Arbeit“4 und der 2018 von Johannes Stehr, Roland Anhorn und Kerstin Rathgeb publizierte Band „Konflikt als Verhältnis – Konflikt als Verhalten – Konflikt als Widerstand: Widersprüche der Gestaltung Sozialer Arbeit zwischen Alltag und Institution”.5 Ebenfalls im Jahre 2018 veröffentlichte Martin Hunold seine Studie „Organisationserziehung und Macht“.6 Auch die seit der ersten Auflage des hier vorliegenden Bandes stetig zunehmende Nachfrage nach dieser Veröffentlichung selbst dokumentiert das wachsende Interesse an der Thematik und führte in sehr kurzer Zeit zu der nun fünften Auflage. Dass es uns zusammen mit dem Verlag und den bisherigen wie auch neu hinzugekommenen Autor*innen gelungen ist, in dieser kurzen Zeit erneut die Auflage nicht nur zu überarbeiten, sondern auch kontinuierlich um neue Beiträge zu erweitern, freut uns sehr. Die teilweise grundlegende Überarbeitung und Erweiterung einiger Beiträge und die Aufnahme zweier neuer Beiträge von Margrit Brückner und Juliane Sagebiel tragen nicht nur neueren Entwicklungen Rechnung, sondern erlauben auch eine tiefere Diskussion von institutionalisierungskritischen, genderkritischen und berufsethischen Aspekten der Macht für die professionelle Praxis der Sozialen Arbeit.
„Macht“ stand in der sozialarbeiterischen Literatur der Siebzigerjahre fast durchweg im Verdacht, als Mittel vernunftwidriger Manipulation zu fungieren, Herrschaftsinteressen zu verschleiern und Bevormundung und Unmündigkeit zu begründen.7 Sie formierte sich ökonomisch, politisch, kulturbildend, kommunikativ, ja rhetorisch als das Instrument sozialer Ungleichheit und ihr Symbol zugleich und stand damit dem zu befreienden Subjekt als der institutionalisierte Widersacher schlechthin gegenüber.
„Macht“ in diesem Verständnis ist ein höchst unsympathischer Begriff. Wir assoziieren ihn mit der Behinderung der freien Persönlichkeit, der Unterdrückung von gesellschaftlichen Gruppen, der rücksichtslosen Durchsetzung partikularer Interessen und sogar mit der politischen Hintertriebenheit, dem zu verantwortenden Unrecht auch noch Legitimation zu verschaffen. Wir assoziieren ihn mit Boshaftigkeit, Arglistigkeit und Eigennützigkeit.
Ein solcher Begriff der Macht suggeriert allzu leicht eine Personifizierung jener Kräfte, denen das Subjekt – wider Willen – unterworfen ist. Die Alltagssprache fasst noch wie selbstverständlich den Begriff der Macht so, als ob sie sich im Besitz von Wenigen befinde, als ob sie ein Gut sei, eine Disposition, ein Kapital, welches durch vorteilhafte Umstände Privilegierten zufalle. Dabei wird übersehen, dass Macht von Menschen gemacht wird, dass sie in sozialen Prozessen unvermeidlich entsteht, wo immer Regeln geschaffen, Kompetenzen verteilt, Abhängigkeiten arrangiert und ausgewählten Rollenträgern ein Anspruch auf bestimmte Rechte und Ressourcen zugesprochen wird. Macht stellt sich überall dort ein, wo Menschen ihr Verhalten aufeinander abstimmen und soziale Ordnungen hervorbringen. Denn soziale Ordnungen schränken die Freiheiten aller ein, indem sie die Nutzung von Freiheit bestimmten Rollen zuteilen und anderen absprechen. Es gibt, so sagte es Popitz, im sozialen Raum daher keine „machtsterilen Verhältnisse“.8
Nicht weniger wird im Alltagsbegriff der Macht übersehen, dass Macht nicht nur auf eine Person oder Institution bezogen ist, sondern eine Relation zwischen mehreren Personen oder Institutionen bezeichnet, eine reziproke soziale Beziehung eigener Art. Macht gibt es auf beiden Seiten, bei den Herrschenden und den Beherrschten; denn sie hätte keinen Grund, wären nicht beide aufeinander angewiesen. Es ist daher sinnvoller, von Machtbalancen zu sprechen, von Mächtigeren und Mindermächtigeren, und im Auge zu behalten, dass faktisch die Relationen zwischen den Betroffenen durch eine Vielzahl von Mitteln aus verschiedenen Machtquellen geprägt sind. Die Verfügbarkeit der Mittel und der Zugang zu Machtquellen sind zudem vielschichtigen Veränderungen unterworfen; Macht flottiert gewissermaßen frei in der Konstituierung von Beziehungen. Sie ist, mit Luhmann gesprochen, ein symbolisches Kommunikationsmedium. Als solches ist sie auch nachgerade falsch beschrieben, wenn ihr Bedingungsfeld nur auf dyadische Beziehungen begrenzt wird.
„Machtsterile Verhältnisse“ – so zeigt diese Kritik des Alltagsbegriffes von Macht – sind auch für die Praxis der Sozialen Arbeit nicht zu vermuten. Zunächst ist es wichtig zur Kenntnis zu nehmen, dass Macht in der Praxis der Sozialen Arbeit ein unvermeidliches Faktum ist, mehr noch, dass balancierte Machtverhältnisse in diesem Feld nur selten anzutreffen sein werden – schon allein deshalb, weil Klient*innen von Professionellen ein Mehr an Kompetenz erwarten. Herriger sieht diese Tatsache als notwendige Voraussetzung helfender Beziehungen überhaupt:
„Die Ungleichverteilung von Macht zwischen beruflichem Helfer und Klient, das systematische Gefälle von Kompetenz und Nicht-Kompetenz, ist ein konstitutives Element einer jeden helfenden Beziehung.“9
Es ist daher zunächst einmal für eine gewinnbringende Befassung mit dem Thema Macht in der Sozialen Arbeit notwendig, dass der Begriff „Macht“ nicht von vornherein „dämonisiert“ und sodann die Existenz von Macht gar aus den Norm(alitäts)vorstellungen von Sozialer Arbeit verbannt wird. Die Betrachtung von Machtphänomenen als „Störungen der Reziprozitätsnorm zwischen Helfer und Klient“10 ist ein Beispiel für die ideologische Ausgrenzung der Machtkategorie aus dem Diskurs der akademischen und praktischen Sozialen Arbeit. In der Regel liegt solchen Sichtweisen ein Verständnis von Macht zugrunde, welches Macht zuallererst als Behinderungsmacht interpretiert, Fragen der Legitimität von Macht von vornherein ausklammert und Macht immer schon ins Unrecht setzt.
Leider ist bezüglich der Begriffe Macht und Herrschaft der Sprachgebrauch in der Sozialen Arbeit zuweilen nicht nur sehr ungenau, sondern auch von Harmonisierungsideologien verbrämt.11 Wenn sich Soziale Arbeit unter dieser Kategorie nicht reflektieren kann, weil etwa das Partizipationsprinzip mit einem missverstandenen Machtverzicht des Helfers in eins gesetzt wird oder der Respekt vor der Kompetenz des Adressat*innen und Nutzer*innen nicht nur die Kompetenzerwartung gegenüber dem Professionellen übersehen, sondern auch die Anforderungen des gesellschaftlichen Auftrags vergessen lässt, dann schwebt sie in der Gefahr, eine zentrale Ausgangsbedingung ihrer institutionellen Realität zu missachten und den Umgang mit dieser zu tabuisieren. Gerade die Dämonisierung der Macht führt dazu, dass sie im konzeptionellen und praktischen Diskurs verschleiert werden muss. Machtkritisch engagierte Positionen müssten es daher eigentlich gerade als ihr Ziel erkennen, die Tauschverhältnisse12 in der Praxis der Sozialen Arbeit unter Machtbedingungen zu untersuchen – auch um detailliert die Legitimität von Macht überprüfen zu können und den Umgang mit Macht Tauschlogiken zu unterwerfen, die im Verlauf eines Hilfeprozesses zunehmend besser balancierte Machtverhältnisse zu erreichen gestatten.
Welche Theorien zur Macht lassen sich für die Soziale Arbeit nutzbar machen? Theorien zur Macht finden sich zahlreich und sie unterscheiden sich erheblich, nicht nur in der Beschreibung von Abhängigkeitsverhältnissen und ihren emergenten Phänomenen, sondern auch fundamental hinsichtlich des Explanans „Macht“. In einigen Ansätzen erscheint Macht als ein menschliches, insbesondere soziales Produkt („Macht wird gemacht.“13), in anderen als ein anthropologisches Faktum, das der „Funktionslust“ entspringt (Bühler14) oder dessen Konterfei die Angst vor dem Fremden ist (Plessner15), in wieder anderen als die Fähigkeit von Menschen zum gemeinschaftlichen Handeln (Arendt) oder als eine hintergründige Kraft, die durch die Körper der Einzelnen hindurch unbemerkt deren Subjektivität konstituiert (Foucaults „Bio-Macht“). Bourdieu fasst in seinem Begriff der „symbolischen Macht“16 die Tatsache, dass Kultur durch Sprache und Habitus (die sozial geformten Körper) die vorhandenen Herrschaftsverhältnisse reproduziert. Die Analyse von „Macht“ hat offensichtlich nicht nur sehr Unterschiedliches zu erklären, sie hat auch sehr verschiedene Gesichter.
Gehen wir zunächst von einem Ansatz aus, der Macht soziologisch als eine „soziale Tatsache“ konstruiert, als ein Erklärungsprinzip für eine bestimmte Wirkdynamik in sozialen Handlungen. „Macht“ dient beispielsweise – so hat es Max Weber17 gesehen – der Erklärung bestimmter miteinander korrespondierender Verhaltensweisen in sozialen Interaktionen, von denen vermutet wird, dass sie einem Gefälle von Chancen der Interessensdurchsetzung entspringen.
„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“18
Mit seinem Hinweis auf mögliches Widerstreben postuliert Weber zwischen den Interaktionspartnern einen Interessenskonflikt. Die Macht des Mächtigen ist also zumindest der Möglichkeit nach dem Willen des von Macht Betroffenen entgegengesetzt.19 Webers Begriff der Macht fokussiert auf die Beziehung zwischen dem Mächtigen und dem Unterworfenen. In ähnlicher Weise beschreibt Norbert Elias Macht als die Differenz der Abhängigkeit zweier Subjekte voneinander („Machtdifferentiale“).
Diese Differenz der Interessen oder der Abhängigkeiten ist in den Theorien der Macht allerdings nicht immer vorausgesetzt worden. Theorien, die Macht als die Summe der Kräfte und Mittel verstehen, die einer Person oder Gruppe zur Verfügung stehen, und den Begriff damit eng an den lateinischen Begriff der „potentia“ anlehnen, oder solche, die die Macht des Menschen über den Menschen aus einer anthropologischen Mächtigkeit gegenüber der Welt ableiten (Nietzsche, Plessner), betonen vor allem die Bewältigungsfunktion der Macht und damit die soziale Wirksamkeit von Machtverhältnissen. Sie fokussieren nicht auf die Beziehung zwischen den Mächtigen und den Unterworfenen, sondern auf den Zweck dieser Beziehung nach außen. Diese Funktion kann durch Solidarisierung von Subjekten oder Gruppen gesteigert werden. Daher erscheint Einvernehmen zwischen Subjekten hier als Konstitutivum „sozialer Macht“, nicht Interessenskonflikte zwischen ihnen. Der Macht der Mächtigen geht eine Ermächtigung durch die Gruppe voraus. Ihre Interessen müssen daher im Einvernehmen mit jenen der Gruppe stehen.20 Ein Beispiel hierfür ist der Ansatz zur „konsensuellen Macht“ von Hannah Arendt, die Macht als die menschliche Fähigkeit bezeichnet, „nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln“21. Wenn es um die Durchsetzung des eigenen Willens gegen Widerstand anderer geht, spricht Arendt hingegen von Gewalt.22 Sie stellt damit einen Gegensatz zwischen den Begriffen „Macht“ und „Gewalt“ her, der sich nicht in der Wahl der Mittel begründet, sondern in der Funktion: Macht ist ein Konstitutivum sozialen Zusammenhalts, insofern eine universelle Grundlage politischen Gemeinwesens, Gewalt hingegen ist als Mittel der Interessensdurchsetzung instrumental und untergräbt den Zusammenhalt bzw. ist eine Folge des verlorenen Zusammenhalts.23 Arendt sieht damit ein Kriterium des Weberschen Machtbegriffes, nämlich das der Interessensdurchsetzung, erst im Begriff der Gewalt beansprucht. Der Machtbegriff Arendts ist insofern also mit jenem von Weber unvereinbar; eher schon scheint der Gewaltbegriff diesen zu ersetzen. Solch unterschiedlicher Begriffsgebrauch macht es nicht eben leicht, Positionen aufeinander zu beziehen und zu vergleichen.
Ein ähnliches Problem stellt sich ein, wenn man den Machtbegriff Webers versucht in neostrukturalistische Machttheorien zu integrieren. Webers Postulat des Interessenskonfliktes und der Durchsetzung des eigenen Interesses gegen den Willen der Mindermächtigen erscheint in diesen Machttheorien regelrecht als oberflächliche Interpretation, als „Personifizierung“ von Mechanismen, die hintergründiger sind. Weder Foucaults Theorie der Gouvernementalität noch Bourdieus Machtanalyse in den „feinen Unterschieden“ noch Judith Butlers „Psyche der Macht“ sehen Machtprozesse durchweg in Konfrontation mit dem mindermächtigen Subjekt. Sie gehen vielmehr davon aus, dass Subjektivität selbst erst durch diese Prozesse hergestellt wird: „Subjektivation“ ist der Prozess der „produktiven Macht“ (Foucault):
„Subjektivation ist also weder einfach Beherrschung noch einfach Erzeugung eines Subjekts, sondern bezeichnet eine gewisse Restriktion, ohne die das Subjekt gar nicht hervorgebracht werden kann, eine Restriktion, durch welche diese Hervorbringung sich erst vollzieht.“24
Die Wirkungen der Macht setzen hier also früher an als in der Konfrontation von Interessen, nämlich bereits in der Entstehung derselben. Auch die Mächtigen selbst sind so gewissermaßen das Opfer der Macht, in deren Namen sie Norm und Abweichung und somit soziale Ungleichheit schaffen.
So unterschiedlich diese drei Ansätze auch argumentieren, so leisten sie doch jeder für sich einen wesentlichen Beitrag zu theoretischen Erfassung einzelner Aspekte der Macht, die sich in einer späteren Ausdifferenzierung von Machtphänomenen wiederfinden. Was bleibt, ist allerdings auch eine grundlegende Differenz über das Wesen der Macht in diesen Ansätzen.
Die in diesem Band vereinten Ansätze sind in ihren erkenntnistheoretischen, wissenschaftstheoretischen und fachdisziplinären Voraussetzungen sehr unterschiedlich orientiert. Der Band stellt u. a. Beiträge aus systemisch konstruktivistischen Perspektiven, Beiträge aus kritisch-theoretischen Perspektiven, aus einer agency-theoretischen und solche aus neostrukturalistischen Perspektiven einander gegenüber. Es war die Absicht der Herausgeber, durch die Pluralität der vorgestellten Erörterungen einen Beitrag zu „guter wissenschaftlicher Praxis“ zu leisten, die es gestattet, unterschiedliche Positionen zunächst zur Kenntnis zu nehmen, bevor diese zu Kontroversen in den Diskurs geworfen werden. Gerade in den Theorien zur Macht gibt es keine Positionen, die nicht höchst voraussetzungsvoll orientiert wären.
Auch unterscheiden sich die Ansätze weniger dadurch, dass sie verschiedene Antworten auf dieselben Fragen geben würden, als vielmehr dadurch, dass sie recht unterschiedliche Fragen zur Machtproblematik formulieren. Die Theorieansätze konkurrieren also nicht notwendigerweise miteinander, sie tragen vielmehr facettenhaft zu einer vielschichtigen Sichtweise des Machtphänomens und seiner Voraussetzungen bei.
Wir haben bei der Konzeption des Bandes eine Dreigliederung zugrunde gelegt, die die unterschiedlichen Themenschwerpunkte und Akzente der Beiträge in systematischer Weise ordnet möchte und zugleich Gelegenheit bietet, von verschiedenen paradigmatischen Standpunkten aus ein Licht auf eine gemeinsame Frage zu werfen. Wir schreiten dabei vom Konkreteren zum Abstrakteren, vom überschaubaren dyadischen Machtverhältnis über die gesellschaftlichen Bedingungen der Macht zur Frage nach der Rolle der Sozialen Arbeit als (Gegen-)Macht in der Gesellschaft.
Der erste Teil des Bandes richtet sich auf die Frage der Macht in Interaktionsverhältnissen des Adressat*innen-Fachkraft-Systems; es geht in diesen Beiträgen um Sichtweisen der „Interaktionsmacht“25. Der zweite Teil beleuchtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit, d. h. ihre Arbeitsbedingungen, ihre Professionsrolle und ihr Selbstverständnis unter den gegebenen gesellschaftlichen und politischen Machtstrukturen. Der dritte Teil schließlich gilt der (Selbst-)bestimmung Sozialer Arbeit als Gegenkraft oder als kritisches Innovationspotential gegenüber der gesellschaftlichen Realität; es stellt sich hier die Frage, inwieweit Soziale Arbeit eine gesellschaftliche Macht darstellt.
Einführend geht Fabian Kessl der Frage nach, inwieweit und in welcher Form Macht für die Soziale Arbeit im deutschsprachigen akademischen Diskurs ein Thema ist. Zum einen stellt Kessl einen deutlichen Mangel an expliziter Bearbeitung der Machtthematik in der Sozialen Arbeit in theorie-systematischer Hinsicht und ein umfassendes Forschungsdesiderat fest, zum anderen bemerkt er doch zahlreiche „implizite“ Spuren des Machtdiskurses in Beiträgen, die sich vor allem in diversity-orientierten Analyseansätzen in der Sozialen Arbeit finden. Diese paradoxe Situation zu erklären, erfordert die Diskussion der grundsätzlichen Frage, ob es noch sinnvoll ist, nach Quellen der Macht zu suchen, oder ob man nicht eher mit Sofsky und Paris der Ansicht folgen sollte, dass Macht jener Wirklichkeit schon eingeschrieben ist, die Macht weiterhin hervorbringt, und man sich daher beschreibend der Analyse von Machtfigurationen zuwendet. Letztere Position versteht Macht- und Herrschaftsverhältnisse nicht als vorgängige Strukturen, sondern „als Ausdruck historisch-spezifischer Kontexte“. In die gegebenen „Kräfteverhältnisse als historisch-spezifische Macht- und Herrschaftsverhältnisse“ ist Soziale Arbeit nicht nur hineingestellt, sondern sie sind dieser auch „innerlich“, d. h., sie drücken sich auch in den Interaktionen der Beteiligten und in den professionell-fachlichen Interventionen aus. Kessl bedauert, dass die spärlichen Analysen von Machtverhältnissen und -praktiken in der deutschsprachigen Debatte um die Soziale Arbeit nur selten von solcher Innerlichkeit ausgehen; sie folgen in ihrem Blick vielmehr in der Regel ursprungstheoretischen Prämissen oder ignorieren die Frage nach der fundamentalen Immanenz von Macht in modernen Gesellschaften vollständig. Solche Engführungen können hingegen vermieden werden durch „genealogische Vergewisserungen“ und „Studien, die sich den historisch-spezifischen Kräfteverhältnissen in bestimmten Zusammenhängen Sozialer Arbeit analytisch widmen“. Ansetzen könnten solche Studien etwa an Mollenhauers materialistischen Gegenwartsanalysen, wie Kessl aufzeigt. Dem Mollenhauerschen Verständnis von Sozialer Arbeit als Bildungsveranstaltung im Sinne einer Instanz der gesellschaftlichen Selbstkritik entsprechend stünden solche Studien im Status einer kritisch forschenden Reflexion von Sozialer Arbeit, durch welche das eingangs bemängelte theorie-systematische Defizit allmählich behoben werden könnte.
Den Anfang innerhalb der konstruktivistisch orientierten Beiträge bildet der Versuch Wolfgang Kriegers, der häufig abweisenden Haltung gegenüber dem Gebrauch der Machtmetapher bei konstruktivistischen Philosophen und Therapeuten entgegenzutreten und mit der Unterscheidung von „Physischer Macht“ und „Provokationsmacht“ zwei Machtverständnisse zu entwerfen, die auch unter konstruktivistischen Prämissen haltbar sind.
Nach einer begrifflichen Analyse zu Macht, Herrschaft und Gewalt wird zunächst eine Systematik entwickelt, um verschiedene Formen von Macht im Bereich menschlicher Interaktionen zu unterscheiden. Krieger diskutiert die Grenzen des Postulates der „freiwilligen Selbstunterwerfung“, zeigt am Beispiel der Machtdefinition Max Webers die Problematik verworrener Beobachterperspektiven in der Verfassung des Machtbegriffes auf und stellt einen Ansatz vor, in welchem die Konsequenzen der „Rede von Macht“ beleuchtet werden. Das Denken im „Als-ob-Modell der Macht“ bildet die Grundlage zum Aufweis einer „Mikrophysiologie“ der Interaktionsmacht in der Sozialen Arbeit, die nun die Beobachterperspektiven auseinander hält und die Verwendung des Konstruktes nach den „Manifestationsstufen“ der Macht differenziert. Die eingangs entwickelte Systematik der Machtformen wird sodann wieder aufgegriffen, um sie nun für einen Überblick über die Machtmittel in der Sozialen Arbeit zu nutzen und ihre Bedeutung im Rahmen der „Normalisierungsmacht“ Sozialer Arbeit als Dilemma von Hilfe und Kontrolle darzustellen. Abschließend präsentiert Krieger diverse Machtphänomene in den „Spielkonstrukten der Verhandlungs- und Tauschprozesse“ der Sozialen Arbeit, indem er konstruktivistische und tauschtheoretische Perspektiven zusammenführt und den praktischen Umgang mit Macht unter dem Leitprinzip eines machtbalancierten Interaktionsverhältnisses kritisch diskutiert.
Eine Korrektur zu Gunsten einer differenzierten Befassung mit dem Thema unter konstruktivistischen Prämissen vorzunehmen, ist auch das Anliegen des folgenden Beitrags von Björn Kraus. Seine Intention ist es, die dem Konstruktivismus häufig angelastete „Befangenheit in der Subjektperspektive“ zu überwinden und einen Relationalen Konstruktivismus zu entfalten, der es gestattet, die Möglichkeit von Macht als Beeinflussungsvermögen in menschlichen Interaktionsverhältnissen zu begründen.
Ausgehend von Max Webers Machtdefinition entwickelt Kraus ein Machtmodell, das den Begriff der Macht selber differenziert und damit die Frage nach der Möglichkeit von Macht mit einen „Sowohl-als-auch“ beantwortet. „Destruktive Macht“ basiert auf der Reduktion von Möglichkeiten, so dass die Willensdurchsetzung unabhängig vom Eigensinn des Gegenübers gelingt, hingegen gilt „instruktive Macht“ als eine soziale Konstruktion, die am Eigensinn des Gegenübers scheitern kann. Dabei wird die Kategorie Macht nicht als ein ontologisches, sondern als ein soziales Phänomen gefasst und die Beobachterabhängigkeit beider Machtkategorien herausgearbeitet
Mit Blick auf fachliche Verantwortung wird deutlich, dass auch das soziale Konstrukt „instruktive Macht“ insofern ernst genommen werden muss, als durch die Zuschreibung von Macht Subjekte bereit sind, sich dem Willen eines Anderen zu unterwerfen. Die „Instruktion“ gelingt nicht, weil das Denken und Wollen des Mindermächtigen bestimmt werden kann, sondern weil der Glaube an die Macht des Anderen sich selbst erfüllt. Diesem Doppelaspekt trägt Kraus nachfolgend in seiner Analyse der „Kernfunktionen“ Sozialer Arbeit – Hilfe und Kontrolle – Rechnung, indem er letztere in „instruktive“ und „destruktive Kontrolle“ scheidet und die Anwendung ihrer Machtmittel an einem Beispiel illustriert. Kraus zeigt abschließend auf, wie die Modellierung „gelingenderen Lebens“ selbst zu einem Gegenstand „instruktiver Kontrolle“ geraten kann. Nichtsdestoweniger kommen Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen nicht umhin, sich hier an Normen zu orientieren und ihr Wissen um mehr Optionen in die Waagschale zu werfen.
Hans-Ulrich Dallmann geht die Frage der Macht in helfenden Beziehungen aus der Sicht der Luhmannschen Systemtheorie an. Macht stellt für Luhmann ein symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium dar, welches – funktional äquivalent zur Moral – Konditionierung und Motivation mit einander verknüpft. Für die Soziale Arbeit ist zum Ersten höchst bedeutsam, dass sie an Recht gebunden ist, und insofern Recht als „Zweitcodierung“ der Macht fungiert, sind der Sozialen Arbeit Regeln vorgegeben, die zugleich Technisierung der Macht bedeuten. Zum Zweiten ist Soziale Arbeit dem Kommunikationsmedium Politik unterworfen, welches durch strukturelle Koppelung an das Recht der Macht Legitimität und damit Kontinuität verschafft. Machtförmige Kommunikation wird daher in der Sozialen Arbeit dadurch wahrscheinlicher, dass sie auf den Grundlagen des Rechts zu operieren hat, dass sie an das Subsystem der Politik strukturell gekoppelt ist, und schließlich, dass ihre Leistungen durch Ressourcen finanziert werden müssen, die andernorts erwirtschaftet und damit auch freigegeben werden. In dem Maße, wie sich Soziale Arbeit in Machtverhältnissen vorfindet, schleicht sich machtförmige Kommunikation in ihre Praxis ein.
Dallmann stellt in Fortführung seiner systemtheoretischen Erörterung vier typische Formen der Macht vor, die Monika Bobbert in ihrer Interaktionsanalyse mit Patient*innen in der Pflege entwickelt hat und die unschwer auf Interaktionsverhältnisse in der Sozialen Arbeit zu übertragen sind. Da Macht aber zu begrenzt beschrieben wäre, würde man sie nur in den Machtformen in Interaktionsverhältnissen erkennen wollen, erweitert Dallmann seine Perspektive um die Sichtweise der Foucaultschen Machttheorie, die ja gerade Macht jenseits konkreter Interaktionen thematisiert. Er greift aus den anschaulichen Beschreibungen in „Überwachen und Strafen“ einige Beispiele heraus, die in den Formen der Kontrolle und Disziplinierung auch in der Sozialen Arbeit ihren Platz haben.
Heiko Loewenstein fragt in seinem Beitrag, ob und inwiefern Menschen Macht über ihr eigenes Handeln haben. Er argumentiert, dass eine akteursorientierte Praxis einer theoretisch konsistenten und empirisch angemessenen Konzeptualisierung von Handlungs- und Gestaltungsmacht bedarf. Hierzu geeignet erscheinen ihm aktuelle Agency-Diskurse, von denen er exemplarisch zwei komplementäre Ansätze darstellt: Giddens’ Agency-Begriff, der Handeln im Verhältnis zu Kultur im wesentlichen als Vollzug sozial geteilter und habitualisierter Routinen begreift, und der Ansatz von Emirbayer mit Mische und Goodwin, welche stattdessen eine relationale Perspektive entfalten, die den Menschen in sozialen Beziehungen betrachtet und die stärker die Frage nach sozialem Wandel akzentuiert. An einem Fallbeispiel werden praktische Phänomene dargestellt, für die Agency-Diskurse sensibilisieren und so eine akteursorientierte Praxis theoretisch fundieren. Loewenstein betont, dass Soziale Arbeit akteursorientiert sein muss, damit Menschen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, nicht entmündigt werden; er betont aber auch, dass dabei nicht von einem naiven Verständnis von voraussetzungsloser Willensfreiheit auf der einen oder einem unbegrenzten Eigenverantwortungsimpetus auf der anderen Seite ausgegangen werden kann. Agency, so seine Kernthese, umfasse Möglichkeiten, in sensibler Abstimmung mit zeitlich-relationalen Kontexten sinnvoll zu handeln, Probleme zu lösen und durch stetige Veränderungen in den Beziehungen zu anderen Akteuren zu kreativem Handeln angeregt zu werden.
Die Machttheorie von Norbert Elias bildet den Ausgangspunkt von Klaus Wolfs Erörterungen zur „Notwendigkeit des Machtüberhangs in der Erziehung“. Die Herleitung des Machtbegriffes aus der Situation des Aufeinander-angewiesen-Seins bei Elias bietet nicht nur gerade für die Analyse der Erziehungswirklichkeit einen überzeugenden Ansatz, sondern sie impliziert auch von vornherein, dass Machtverhältnisse neben anthropologischen auch soziale Voraussetzungen haben, die sich ändern können und die damit sinnvoll nur in einer Dynamik von „Machtdifferentialen“ (Elias) zu beschreiben sind. Das Mehr an Abhängigkeit, über das der Mächtige verfügt, ist in Relation zu den Machtpotentialen des Mindermächtigen zu sehen. Wolf zeigt auf, dass etwa der „Vorsprung an Orientierungsmitteln“, den Erwachsene/Eltern gegenüber Kindern haben und der s. E. eine notwendige Bedingung von Erziehung darstellt, mit der zunehmenden Kompetenz der Kinder dahinschmilzt. Machtverhältnisse (Wolf nennt sie „Machtbalancen“) sind nicht nur dynamisch zu betrachten, sondern sie sind auch hinsichtlich der Machtquellen zu differenzieren, die ein komplexes Zusammenspiel aufweisen. Wolf hat sieben Machtquellen unterschieden, die er in seiner Untersuchung zur Heimerziehung (1999) der Analyse zugrunde gelegt hat und deren interdependente Wirkungsweisen er in seinem Artikel beschreibt. Dieses Modell bildet den Rahmen für die Beantwortung seiner zentralen Fragen nach den Machtmitteln und Machtquellen, die den Machtüberhang in der Erziehung hervorbringen, nach der Entwicklung des Machtüberhangs im Erziehungsprozess und nach seiner pädagogischen Legitimation.
Radikalkonstruktivistische Positionen zur Problematisierung von Macht in Supervisionsprozessen sind der Gegenstand des Artikels von Heike Hör und Klaus Schneider. Nach einem Überblick über die – eher spärliche – Quellenlage zum Thema Macht und Supervision versuchen Hör und Schneider selbst, den Blick auf die Macht auch im Supervisionssetting als hilfreiche Unterscheidung nutzbar zu machen. Die Machtfrage stellt sich dabei in doppelter Weise: zum ersten hinsichtlich des Selbstverständnisses von Supervision und zum zweiten hinsichtlich der Kommunikations- und Organisationsstrukturen der zu supervidierenden Einrichtungen und Teams. In beiden Fällen ist der Blick auf Machtverhältnisse nützlich, um Spielräume und Grenzen des beruflichen Handelns auszuloten. Hör und Schneider sehen im kritischen Blick auf die Machtverhältnisse in Supervisionsprozessen eine Chance, die „Spielräume und Grenzen des beruflichen Handelns auszuloten“. Aus dieser Reflexion erwächst zum einen eine neue Sicht der eigenen Verantwortung von Supervisor*innen, zum andern aber auch die Pflicht, die Folgen der Zuschreibung von Macht seitens der Supervisand*innen zu bedenken. Werden Machtverhältnisse und Machtzuschreibungen im Supervisionsprozess transparent gemacht und Durchsetzungsstrategien thematisiert, lässt sich auch auf beiden Seiten für die Frage der Verantwortung mehr Klarheit gewinnen.
Der Beitrag von Juliane Beate Sagebiel zielt auf eine Zusammenschau verschiedener theoretischer Ansätze zur Macht hinsichtlich der Analyse der sozialarbeiterischen Praxis und ihrer gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Autorin zeigt das Ergebnis einer auf Fragen des „handlungspraktischen Nutzens“ gerichteten Untersuchung der bekanntesten Positionen zum Verständnis und zur Erklärung von Machtverhältnissen auf und gibt zunächst einen tabellarischen Überblick über die Beiträge der machttheoretischen Ansätze zum Beschreibungswissen, Erklärungswissen, Bewertungswissen und Handlungswissen für die sozialarbeiterische Praxis. Sie veranschaulicht die Bedeutung dieser Wissensbereiche für verschiedene Ebenen der professionellen Selbstreflexion und ordnet ihnen bestimmte Aufgaben hinsichtlich der praktischen Machtanalysen zu. Sagebiel versteht ihren Beitrag auch als Hilfe für die Praktiker*innen, „um auswählen und vergleichen zu können, welche Erklärungen und Bewertungen für welche Situationen brauchbar sind“. So zeigt sie abschließend in einem weiteren tabellarischen Überblick auf, welche Beobachtungsaufgaben für den/die Praktiker*innen der Sozialen Arbeit aus den verschiedenen Theorien erwachsen und welche Fragen sie zur kritischen Analyse und verantwortungsvollen Gestaltung der eigenen Praxis aus den Theorien ableiten können.
Einführend in den zweiten Teil expliziert Benjamin Benz in seinem Beitrag die Machtressourcentheorie in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung und fokussiert die Relevanz des Wohlfahrtsstaates für Adressat*innen, Fachkräfte und Organisationen der Sozialen Arbeit. Dabei fragt er, wie und mit welchem Ertrag für Machtfragen in der Sozialen Arbeit sich die Genese und Varianz wohlfahrtsstaatlicher Arrangements im internationalen Vergleich verstehen lassen. Der Rückbezug auf die Industrialisierung, die Demokratie als Herrschaftsform sowie Klassenstrukturen und soziale Bewegungen alleine reichten s. E. hierfür nicht aus. Vielmehr müssten konkretes politisches Handeln und Koalitionen sowie die Entwicklung von Machtressourcen in den Blick genommen werden, die sich mittels des Wohlfahrtsstaates realisieren lassen. In einem zweiten Schritt wendet er sich demgemäß unterschiedlichen Machtressourcen und deren Verteilung zwischen Individuen und sozialen Gruppen zu und arbeitet heraus, dass diese nicht um ihrer selbst willen eingesetzt, entwickelt und transformiert werden, sondern intentional, um ökonomische, politische und soziale Interessen und Wertvorstellungen durchzusetzen. Idealtypisch unterscheidet er mit Gøsta Esping-Anderson drei Wohlfahrtsregime, in deren Strukturmerkmalen Konkretisierungen der großen politischen Ideenfamilien und sozialen Bewegungen des Konservatismus, Liberalismus und Sozialismus deutlich werden. „Machtressourcen von KlientInnen(-Gruppen), Fachkräften und Organisationen der Sozialen Arbeit scheinen in verschiedenen Wohlfahrtsregimen und konkreten Wohlfahrtsstaaten unterschiedlich stark geschützt und entwickelt zu sein“, so Benz. Im Ergebnis plädiert er für eine professionelle Selbstverortung der Sozialen Arbeit dezidiert jenseits des Marktes, die die unterschiedliche Bedeutung von Markt, Staat und drittem Sektor für den Schutz, die Entwicklung und die Verteilung von Machtressourcen wahrnimmt und die Entwicklung eigener Machtressourcen zum Thema macht.
Karin Kersting stellt die Frage nach der Macht der Verhältnisse, welche Professionelle in sozialen Berufen dazu zwingen, gegen ihren Willen in ihrer Arbeit hinter dem normativ Gebotenen und hinter eigenen moralischen Ansprüchen zurückzubleiben. Es ist ihre Kernthese, dass die Gründe hierfür in „objektiv Kälte verursachenden Strukturen“ zu finden sind, welche nicht nur den professionellen Anspruch untergraben, sondern zugleich auch Deutungsmuster des Arbeitsalltags hervorbringen, welche das subjektive Differenzerlebnis mental zu neutralisieren vermögen. Die von Gruschka ausgelegte Metapher der „bürgerlichen Kälte“ (Theoremen der Kritischen Theorie Adornos und Horkheimers entnommen) bezeichnet das moralische Prinzip, den unauflösbaren Widerspruch von normativen Ansprüchen und strukturellen Bedingungen meist integrativ zu bearbeiten und so mehr oder minder entlastet und handlungsfähig zu bleiben. An Beispielen der Pflegepraxis zeigt Kersting die Strukturmomente auf, die zur Kälte führen, und beschreibt die unterschiedlichen Reaktionen der Professionellen auf den Widerspruch. Die in sozialen Berufen Tätigen lernen, in unterschiedlichen Ausprägungen sich „kalt“ zu machen. Kersting entwickelt hier eine Typologie der Reaktionsmuster, der mentalen Wege, sich mit der Macht der Verhältnisse zu arrangieren, was sie auch als einen Prozess der moralischen Desensibilisierung beschreibt. Was hier anschaulich für die Pflegepraxis beschrieben wird, lässt sich gewiss weitgehend auf die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit transferieren. Dies illustriert Kersting exemplarisch am Beispiel der Schuldnerberatung.
Die Rezeption der Machtanalytik Foucaults in der Sozialen Arbeit verfolgt der Artikel von Roland Anhorn. Der Autor zeichnet die Rezeptionsentwicklung von der bis in die Neunzigerjahre bestehenden Ignoranz bis zur aktuell verkürzenden und somit verfälschenden Inanspruchnahme der Foucaultschen Theorien von Macht und Herrschaft nach und zeigt auf, wie durch den neuzeitlichen Wissen/Macht-Konnex eine moderne „Produktivität“ der Machtpraktiken entstanden ist, aus der auch für die Soziale Arbeit analytisch-kritische Aufgaben erwachsen. Die bei Foucault lange bestehende mangelnde Differenzierung zwischen Macht und Herrschaft wie auch der Mangel an einer vertiefenden Rezeption späterer Schriften Foucaults in der Sozialen Arbeit verleitet auch die aktuelle Rezeption und Nutzung der Machttheorie Foucaults zu einer zwar analytisch ergiebigen, aber gegenüber den strukturellen Herrschaftsbedingungen blinden Bestandsaufnahme. „Macht“, so kritisiert Anhorn, wird nun in Verbindung mit Freiheit ohne Herrschaft gedacht (und lässt sich vermeintlich auch so praktizieren). In diesem Verständnis lässt sie sich widerspruchsfrei in gängige Ideologeme der Sozialen Arbeit (Aktivierung, Selbstwirksamkeit, Empowerment usw.) integrieren. Foucaults kritisch gemeinter These von der Produktivität moderner Macht wird so eine affirmative Wendung gegeben. Mit „Macht“, verstanden als positives und konstruktives Moment des „Sozialen“, lässt sich Soziale Arbeit als (verdeckt bleibender) Teil gesellschaftlicher Herrschaftsverhältnisse scheinbar in neuer Weise legitimieren. Diese inzwischen verbreitet positiv-konstruktive Nutzung des Foucaultschen Machtbegriffes, die durch die Aussparung seiner Herrschaftskritik nicht nur harmlose, sondern affirmative Wirkung erzielt, geht so an den kritischen Potenzialen seiner Theoriebildung vorbei.
Einen anderen Focus auf Foucault legt der Beitrag von Hans-Uwe Rösner. Ausgehend von Foucaults historiographischem Verfahren der „Genealogie“ gibt Rösner zunächst eine detaillierte Einführung in das machtanalytische Denkgebäude Foucaults und führt in die verschiedenen Machttypen und Disziplinarmechanismen ein. Dabei wird der allmähliche Wandel des Machtbegriffes in Foucaults Schriften – bis hin zum Begriff der „Gouvernementalität“ – deutlich. An den unterschiedlichen Sicherheitsdispositiven – Pastorat, Staatsräson, Polizei und Liberalismus – zeigt der Autor kritisch die Logiken auf, denen sich Soziale Arbeit andienen kann und angedient hat. Alternativ zu ihnen steht Foucaults Vorschlag einer „Ästhetik der Existenz“, die eine Praxis der Selbstsorge in relativer Autonomie gegenüber äußeren Standardisierungskräften verspricht und damit einer Kritischen Sozialen Arbeit wohlgefällig scheint. Dennoch kritisiert Rösner, dass „Foucaults Begriff der Selbstsorge nicht ausreicht, die Freiheit verbürgenden Handlungsspielräume in der Sozialen Arbeit angemessen wahrzunehmen“. Vielmehr – und darin folgt der Autor den Ansätzen Ulrich Bröcklings und Judith Butlers – braucht eine Theorie des fürsorgeabhängigen Subjekts neben dem Begriff der Selbstsorge auch einen Begriff der Fürsorge, die den Anderen in seiner Verschiedenheit anerkennt und dennoch Verantwortung für ihn ermöglicht.
Heiko Kleve zielt in seinem Beitrag darauf, die sozialarbeiterische Ambivalenz von Macht und Ohnmacht im Schnittpunkt zwischen der Luhmannschen Systemtheorie und der postmodernen Theorie der Ambivalenzreflexion zu verorten. Grundlegend für Kleves Überlegungen ist die Frage nach der Unterscheidung von Macht und Ohnmacht in der Sozialen Arbeit. Kleve geht es um den Nachweis, dass ein Verständnis von Macht als intentionalem Handeln zu kurz greift und sie vielmehr – mit Luhmann – durch ihre Anbindung an die Politik als symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium zu verstehen ist. Macht schreibt sich jenseits von psychischen Systemen in Kommunikationsstrukturen ein und sie schleicht sich auf politischem Wege in die Soziale Arbeit ein, so „dass auch dort Politik, also Macht prozessieren kann, wo die Beteiligten meinen, es gehe um Soziale Arbeit“. Dabei ist postmodern nach seiner Auffassung relevant, dass Macht und Ohnmacht nicht einfach einzelnen Phänomenen zugeordnet werden können, sondern grundsätzlich – als die zwei Seiten einer Unterscheidung – im selben Phänomen oszillieren. Eine der politischen Ermächtigungen von Sozialer Arbeit besteht darin, dass Soziale Arbeit in der Unterscheidung von Norm und Abweichung Definitionsmacht auszuüben hat; sie hat zu kategorisieren und zu objektivieren. Allerdings ist Soziale Arbeit postmodern in eine Situation hineingestellt, in der sich nicht mehr sagen lässt, was normal und was abweichend sei. Dies zwingt Soziale Arbeit zuweilen in ein dialogisches Verhältnis zu ihrem Klientel, will sie nicht willkürlich verfahren. Und dort steht ihrer Definitionsmacht nun die Macht der Klientel entgegen, ihre Ziele durchzusetzen oder sich dem Kontrakt zu entziehen und die Hilfebeziehung aufzulösen. Unter postmodernen Bedingungen lässt sich Macht und Ohnmacht daher nicht einfach einer der beiden Seiten zuordnen, sondern ihr Verhältnis ist den Prozessen der Aushandlung ausgesetzt.
In die Ausgangsfrage des dritten Teiles „Stellt Soziale Arbeit eine Macht gesellschaftlicher Veränderung dar“? führt der Beitrag von Wilfried Hosemann ein. Hosemann geht die Frage nach der Funktion Sozialer Arbeit hinsichtlich der Herstellung sozialer Gerechtigkeit aus dem Blickwinkel recht unterschiedlicher Ansätze an, zum Ersten aus der Perspektive der Habermasschen Diskurstheorie, zum Zweiten aus der Sicht der Rawlsschen Gerechtigkeitstheorie, auf der Basis der Theorie der Wohlfahrtsgesellschaft von Margalit und schließlich mittels der Unterscheidung gesellschaftlicher Inklusion und Exklusion im Anschluss an Luhmann. Die Machtfrage Sozialer Arbeit wird hier einmal von ihrer gesellschaftlichen Position aus beantwortet, zum andern aber auch von ihrer Funktion als einer Instanz sozialer Gerechtigkeit her. Hosemann sieht den Auftrag Sozialer Arbeit im Schnittpunkt zweier Funktionen, der gesellschaftlichen Funktion der „Beobachtung der Probleme und Schwierigkeiten im sozialen Geschehen“ und der moralischen Funktion, dem Einzelnen in dieser Gesellschaft „ein Leben, das der Würde des Menschen entspricht,“ zu gewährleisten. Zu diesen Funktionen ist Soziale Arbeit durch den Sozialstaat ermächtigt und sie kann sie nur erfüllen, indem sie den Freiraum besitzt, soziale Gerechtigkeit und ihre Lösungen immer neu aus den Lebensverhältnissen heraus zu bestimmen.
Silvia Staub-Bernasconi beginnt ihren Beitrag mit dem Hinweis auf eine handlungstheoretische Tradition, die im internationalen Kontext als „Radical Social Work“ und im deutschsprachigen Kontext als „Kritische Soziale Arbeit“ bezeichnet wird. Ihre These ist, dass ein Tripelmandat professioneller Sozialer Arbeit, das sich sowohl auf Wissenschaftsbasierung ihrer Interventionen als auch auf einen Ethikkodex mit den zentralen Werten „soziale Gerechtigkeit“ und „Menschenrechte“ bezieht, sowohl allgemeine Machtkritik als auch professionelle Politik ins Zentrum professioneller Arbeit rückt.
Nach einem kurzen Rückblick auf die 1970er Jahre und deren Hinterlassenschaften für die Soziale Arbeit hinterfragt Staub-Bernasconi das aus ihrer Sicht heute wie eine Zauberformel herumgereichte und inzwischen „zahnlose“ Empowermentkonzept. Sie bemängelt, dass Kritische Soziale Arbeit wohl Machtstrukturen analysieren kann, aber relativ hilflos ist, wenn es darum geht – abgesehen von Empfehlungen zur Bewusstseinsbildung und Arbeit in sozialen Bewegungen – für den Praxisalltag handlungstheoretische Folgerungen abzuleiten. Denn Voraussetzung für eine solche praktische Nützlichkeit ist eine differenzierte Machtdiagnose, die von der Analyse von individuellen und kollektiven Unrechtserfahrungen ausgeht, aber zugleich auch die sozialen Regeln der Machtstrukturierung mit einschließt und deren Entstehung erklärt.
Die sozialen (Macht)Strukturregeln können „behindernd“, d. h. menschenfeindlich und damit illegitim (Behinderungsmacht) oder „begrenzend“, d. h. menschenfreundlich und damit legitim (Begrenzungsmacht) sein. Mittels dieser Unterscheidung definiert sie – illustriert an verschiedenen Beispielen – „Empowerment“ handlungstheoretisch neu, zum einen als Erschließung und Umgang mit Machtquellen für den Abbau von Blockierungen seitens der Machtträger im Hinblick auf legitime Forderungen und zum andern als Veränderung von sozialen Behinderungs- in soziale Begrenzungsregeln in sozialen Systemen. Beide methodischen Ansätze werden mittels verschiedener Beispiele veranschaulicht.
Der Beitrag von Margrit Brückner gilt der Diskussion dreier aufeinander folgender Fragen: Wie ist Soziale Arbeit in Machtverhältnisse eingebunden? Wie geht sie in ihren Arbeitsformen mit diesen Einbindungen um? Und welche Handlungsmöglichkeiten- und einschränkungen hat Soziale Arbeit unter diesen Bedingungen, wenn es ihr Ziel ist, zum Kampf gegen soziale Benachteiligung beizutragen? Diesen Fragen geht der Beitrag in Auseinandersetzung mit institutionellen Machtverhältnissen im Kontext kapitalistischer Strukturen und mit Ungerechtigkeiten und Anerkennungsdefiziten infolge hierarchischer Geschlechterverhältnisse nach. Während sich die Darstellung beispielhaft untersuchter Machtverhältnisse zunächst auf gesellschaftliche Strukturen und darin eingelassene Handlungsmöglichkeiten und -grenzen konzentriert, geht es Brückner im Weiteren vorrangig um das Handeln in diesen Verhältnissen, zunächst bezogen auf die Institutionen, dann konkretisiert auf die Umgangsweisen der Professionellen mit den Adressat*innen Sozialer Arbeit. Die Aufgaben einer sozialarbeitsbezogenen Machtanalyse umfassen nach Brückner im Wesentlichen fünf Fragen: Aus welchen Machtverhältnissen ist Soziale Arbeit hervorgegangen und inwieweit sind diese Machtansprüche heute noch wirksam? Wie ist Soziale Arbeit in sozialpolitische Machtstrukturen eingebunden und wie wirkt sich diese Abhängigkeit aus? Welche Machtverhältnisse kann es in Institutionen Sozialer Arbeit geben? In welcher Weise ist Macht in den Handlungsformen Sozialer Arbeit vorzufinden? Wie spiegeln sich in den jeweils eröffneten Handlungsmöglichkeiten theoretische Annahmen zur Macht? Margrit Brückner betont, dass nur eine gegenüber der gesellschaftlichen Realität und gegenüber den eigenen Denk- und Handlungsweisen kritische Soziale Arbeit die Basis eines menschenrechtsorientierten, gesellschaftspolitischen Gestaltungsanspruchs sein kann, denn Sozialer Arbeit kommt immer auch eine gesellschaftliche Verhältnisse stützende Funktion zu, die Teil des demokratisch zu legitimierenden sozialstaatlichen Gefüges sein muss.
In ihrem Beitrag „Hannah Arendt und die soziale Frage“ verdeutlich Sophia Ermert die für Hannah Arendts Perspektive grundlegende Unterscheidung zwischen Macht und Gewalt. Für Arendt ist Macht eine produktive Kraft, die entsteht, wenn Menschen gemeinsam und im Einverständnis miteinander handeln. Gewalt hingegen versteht sie als das zerstörerische, gemeinsames Handeln einschränkende Gegenstück. Insofern scheint Arendts Machtverständnis für die Soziale Arbeit hilfreich, um etwa zu diskutieren, wie zwischen Fachkräften und Adressat*innen durch gemeinsames Handeln positive Macht im Arendtschen Sinne entstehen kann. Ermerts These ist jedoch, dass eine Übertragung von Arendts Machtbegriff auf den Kontext Sozialer Arbeit diskussionswürdig ist, weil Arendt das Entstehen von Macht an spezifische Bedingungen knüpft. Diesen Bedingungen spürt der Beitrag nach, indem er Hannah Arendts Gesellschaftskritik und ihre Kritik am Politikbegriff der Moderne entlang der Kategorien von privat und öffentlich nachzeichnet. Die zentrale Frage ist für die Verfasserin schließlich, inwiefern die Bedingungen für das Verhältnis zwischen Professionellen und Adressat*innen erfüllt sind und somit das Entstehen von Macht im Arendtschen Sinne denkbar ist.
Den Abschluss bildet ein Artikel von Albert Mühlum, der Soziale Arbeit in einer Situation scheinbar ohnmächtiger Ausweglosigkeit thematisiert, nämlich in der Konfrontation mit der Grenzsituation des Sterbens. In der Auseinandersetzung mit dem modernen Tabu des Sterbens und der „ärgerlichen Todestatsache“, die beim Sterbenden wie auch bei den Angehörigen oft Verzweiflung und Verlegenheit hinterlässt, ist Soziale Arbeit einmal mehr gefordert, gegen den Strom zu schwimmen und der gesellschaftlichen Ausgrenzung derer, die – hier durch ihr Sterben – das Tabu verletzen, die Stirn zu bieten. Sie gerät damit zwangsläufig in Konflikt mit der kalten „Sterbekultur“ technisierter westlicher Dienstleistungsgesellschaften. Soziale Arbeit braucht daher Macht, sich als Gegenkraft gegen Mechanismen der sozialen Isolation, der medizinisch-technischen Verwaltung des Sterbens und des entlastenden Rückzugs hilfloser Angehöriger zu formieren.
Die Frage der Macht stellt sich aber auch im Umgang mit den Optionen der Sterbehilfe im doppelten Sinne des Wortes, als Hilfe zum baldigen Tode wie auch als Begleitung der Vorbereitung auf das Sterben. Soziale Arbeit greift – etwa in der Hospizbewegung – die Unterstützungsbedürftigkeit der Sterbenden auf und „ermächtigt“ sie, ihre letzte Lebenszeit mit größtmöglicher Autonomie zu gestalten, wichtige Anliegen noch zu erledigen und würdevoll Abschied zu nehmen.
In der Sterbebegleitung als einer Hilfe zum „gelingenden Sterben“ liegt so für Helfer und Betroffene die Chance, einen Machtgewinn gegenüber dem Sterben zu erreichen. In dem die hospizliche Arbeit sich bei der Alternative „Flüchten oder Standhalten“ klar für das Ausharren entscheidet und versucht, das Sterben als Teil des Lebens und damit als einen gestaltbaren Zeitraum zu qualifizieren, trägt sie dazu bei, die Ohnmacht des Alleinseins im Sterben zu überwinden und die so oft verleugneten sozialen Anforderungen des Sterbens in die Gemeinschaft zurückzuholen.
Wer als Herausgeber eines solchen Bandes das Anliegen verfolgt, möglichst vielfältige Ansatzpunkte zur Diskussion des Machtproblems zusammenzutragen, könnte leicht der Versuchung erliegen, am Ende auch Bilanz zu ziehen und die Vereinbarkeit der Standpunkte zu prüfen. Den Versuch zu unternehmen, so heterogene Theoriepositionen zu einander in den Vergleich zu stellen oder gar summarisch eine Theorie der Macht auf Versatzstücken unterschiedlicher Ansätze gründen zu wollen, ist sicher höchst problematisch. Nichtsdestoweniger könnte es doch reizvoll sein, von der Perspektive des einen Ansatzes auch einmal auf die Theorieelemente eines anderen Ansatzes zu blicken. Denn durchaus lassen sich Perspektiven gewinnbringend verschränken, gerade weil von den Ansätzen so unterschiedliche Fragen zur Machtproblematik vorausgesetzt worden sind.
Im Blick auf andere Theorien zur Macht, die den Gebrauch des Machtbegriffes als sinnvoll voraussetzen, stellt sich der Konstruktivist etwa die Frage, welcher Nutzen für diese Theorien von der Metapher der „Macht“ ausgeht. Ein Beispiel: Konstruktivistisch lässt sich etwa analysieren, auf welcher Beschreibungsebene in verschiedenen Ansätzen von Macht gesprochen wird: Kommt „Machtverhältnissen“ eine beobachterunabhängige Qualität zu? Wer ist es, der „Macht“ beobachtet – der/die Mächtige, der/die von Macht Betroffene oder dritte außenstehende Beobachter? Und was wird beobachtet, wenn von Macht die Rede ist?
Allerdings: Eine konstruktivistische Beleuchtung des Interaktionsverhältnisses von Professionellen und Adressat*innen in der Sozialen Arbeit gestattet, die Praxis des Unterscheidens in Interventionen der Sozialen Arbeit als ein Machtphänomen zu erkennen, sie ist aber weitgehend blind gegenüber den Generierungsprozessen, gegenüber der Geschichte der Unterscheidungen. Hier liegt u. E. etwa die Nahtstelle für eine Zusammenführung konstruktivistischer Theorie zur Intervention mit neostrukturalistisch kritischen Analysen zur Entstehung und Praxis symbolischer Macht, wie sie etwa von Foucault und Bourdieu erarbeitet worden sind.
Weitere Beispiele perspektivischer Verschränkungen von Theoriepositionen und ergänzender Bezugnahmen ließen sich entwickeln. Allein, ein solcher Versuch kann an dieser Stelle nicht geleistet werden. Die Leser*innen mögen ihn unternehmen, indem sie die Erträge der Lektüre zusammenführen.
Freiburg im Breisgau und Ludwighafen im Januar 2021, die Herausgeber
Literatur
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1 Huxoll/Kotthaus 2012.
2 Schmid 2014.
3 Sagebiel/Pankofer 2015.
4 Stoevesand/Röh 2015.
5 Stehr/Anhorn/Rathgeb 2018.
6 Hunold 2018.
7 Vgl. Kessl in diesem Band.
8 Popitz, 1992, S. 272.
9 Herriger 2002, S. 195.
10 Bünder 2002, S. 185. Störungen der Reziprozität wurden bereits bei Ann Weik (1982) als „Machtfallen“ bezeichnet; auch sie ging von der Idealvorstellung balancierter Machtverhältnisse aus.
11 Vgl. hierzu den Beitrag von Anhorn in diesem Band.
12 Gerade ein tauschtheoretisches Verständnis von Macht erlaubt es, politische und ökonomische Bedingungen („Tauschbedingungen“) zu erfassen, welche konkrete Durchsetzungschancen bestimmen. Ein solches Verständnis wird etwa von Friedberg eingenommen (vgl. Friedberg 1995, insbes. S. 111 ff.).
13 Sofsky/Paris 1991, S. 10.
14 Vgl. Bühler 1928.
15 Vgl. Plessner 1981, insbes. S. 191 ff.
16 Bourdieu 2005, S. 82.
17 Grundlegend für die Machttheorie Webers ist die Arbeit Max Weber: „Wirtschaft und Gesellschaft“ (vgl. einführend auch: Vollrath 1993).
18 Weber 1976, S. 28.
19 Indem der Mächtige bereits Machtmittel zum Einsatz bringt (manifeste Macht), geht er davon aus, dass er sich dem Willen des Interaktionspartners entgegenstellen muss. Wenn man den Einsatz von Machtmitteln als konstitutiv für die Zuschreibung von Macht erklärt, spielt es daher keine Rolle, ob der Wille beider Interaktionspartner faktisch divergent oder übereinstimmend ist.
20 Der Soziologe und Literaturwissenschaftler Jan Philipp Reemtsma formulierte etwa: „Macht ist die Unterstützung, die ich von anderen für die Verfolgung meiner Ziele erhalte … Gesellschaftlich ohnmächtig ist der, dem die Unterstützungen versagt werden.“ (Reemtsma 2000 nach Michel-Schwartze 2002, S. 98).
21 Dieser Machtbegriff bezieht sich freilich in jedem Falle auf soziale Aggregate und nicht auf Individuen. Arendt denkt hier offenbar in erster Linie an Macht durch Organisation. (Vgl. Arendt 1971, S. 45. Vgl. hierzu auch Habermas 1978). Den Kooperationscharakter „kollektiver Macht“ hat auch Talcott Parsons hervorgehoben (vgl. Parsons 1960).
22 Vgl. hierzu den Beitrag von Ermert in diesem Band.
23 Vgl. Hügli 2005, S. 31.
24 Butler 2001, S. 82.
25 Der Begriff „Interaktionsmacht“ ist soziologisch etwa bei Paris und Sofsky geläufig: Macht kommt im Interaktionsverhalten von Menschen zum Ausdruck (Beispiel: Drohung, Einschüchterung, aber auch Lob oder die Zusicherung eines Gutes). Vgl. Sofsky/Paris in Paris 1998.
Macht – noch immer (k)ein Thema Sozialer Arbeit Fabian Kessl
1 Einleitung: Fehlende Explikation und selbstverständliche Implikation der Dimension von Macht1
Lange Zeit waren die deutschsprachigen Beiträge, die sich mit Fragen Sozialer Arbeit beschäftigten,2 durch eine markante Leerstelle in Bezug auf die Thematisierung von Macht charakterisiert: Explizite machttheoretische oder machtanalytische Vergewisserungen wurden im 20. Jahrhundert nur vereinzelt vorgelegt. Diese Situation hat sich zwar spätestens mit Beginn des 21. Jahrhunderts etwas verändert3, doch einschlägige Hand- und Wörterbücher weisen noch immer eine Lücke auf, wo das Stichwort „Macht“ zu platzieren wäre: zwischen „Liebe und Verantwortung“ und „Managerialismus“4 oder in der Rubrik „Theoretische Positionen und Konzepte“5. Auch einschlägige Sammelwerke illustrieren diesen Befund. Wenn z. B. im Kontext der Begründung einer Kritischen Sozialen Arbeit6 der einzige Beitrag, in dem die Machtdimension bereits im Titel ausgewiesen wird, aus einer disziplinären Außenperspektive kommt, fällt das auf.7 Macht scheint also, trotz der inzwischen vorliegenden expliziten Beiträge, noch immer kein Thema der Sozialen Arbeit.
Gegenüber diesem Befund lässt sich nun einwenden, dass Perspektiven auf Machtverhältnisse in sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Programmen und Konzeptionen sowie in darauf bezogenen fachwissenschaftlichen Reflexionen eine völlig selbstverständliche Rolle spielen. Allerdings unterlassen es die meisten Sprecher:innen und Autor:innen dabei die Machtdimension als solche explizit aufzurufen: Sei es nun der Entwurf einer lebensweltorientierten Professionalität oder die Lebensbewältigungsperspektive, die beide auf eine „Eröffnung von nicht realisierten Chancen innerhalb der konkreten Lebenswelt“ abzielen8, oder eine dienstleistungstheoretische Begründung, die „dem Adressaten und der Adressatin eine wesentliche mitgestaltende Rolle im Hilfeprozess zudenken (möchte)“9. In allen diesen Fällen, die hier nur exemplarisch für einflussreiche Theorieperspektiven aufgerufen werden, geht es um die Möglichkeit der Einflussnahme durch die direkten Nutzerinnen und Adressaten auf die Abstimmung und Aushandlung von Entscheidungen, was sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Angebote angeht. Es geht hier also um nicht weniger als die Gestaltung konkreter Machtverhältnisse innerhalb der konstitutiv ungleichen, eben asymmetrischen Konstellationen, die Soziale Arbeit prägen: die ungleiche Konstellation nämlich von professioneller Organisation und Fachkraft auf der einen Seite und Adressatinnen und Nutzern in ihrem Alltag auf der anderen. Aber auch sehr viel konkreter werden Machtverhältnisse in der Sozialen Arbeit in den Fokus gerückt und verhandelt, wenn die Frage von Rechten (Menschenrechte, Grundrechte oder öffentliches Recht) hervorgehoben wird10, wenn Strukturmuster wie Geschlechter-, Klassen- und Zugehörigkeitsverhältnisse diskutiert11 oder wenn Fragen der Partizipation und Bemächtigung (empowerment)12 bearbeitet werden. Machtverhältnisse werden aber auch immer wieder als konstitutive Dimension sozialer Zusammenhänge, und damit als Dimension aller gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Konstellationen, in Reflexionen zur Sozialen Arbeit vorausgesetzt13. Macht ist also sehr wohl Thema der Sozialen Arbeit, wenn auch eher implizit.
Macht ist Thema und Macht ist doch kein Thema Sozialer Arbeit. Diese Gleichzeitigkeit von selbstverständlicher Implikation und fehlender Explikation, die zumindest für lange Zeit die Fachdebatten geprägt hat, lässt sich in unterschiedlicher Weise deuten: Werden Macht- und Herrschaftsverhältnisse nicht nur als gegeben vorausgesetzt, sondern auch als Strukturen, die das Tun Sozialer Arbeit maßgeblich bestimmen oder sogar determinieren, kann die eigenständige Thematisierung und Reflexion der Machtverhältnisse, unnötig erscheinen. Eine solche Dethematisierung findet sich sowohl in früheren anti-kapitalistischen Deutungen, die in der Sozialen Arbeit eine „Agentur des Kapitals“ per se sahen, als auch in manchen jüngeren machttheoretischen oder institutionenkritischen Sichtweisen, die Soziale Arbeit z. B. als rassismusaffine Instanz an sich einordnen. Ähnliches zeigt sich aber auch bei Positionen, die Soziale Arbeit als grundlegend staats- und institutionenaffin begreifen, und daher ausschließlich auf eine Selbstorganisation der Leute als Gegenkonzept zu diesen Herrschaftsapparaten setzen. All diese Positionen simplifizieren allerdings die konkreten historischen Machtverhältnisse auf schlichte und fixe Strukturmuster, die jenseits der Sozialen Arbeit bereits zu bestehen scheinen. Deshalb erscheinen sie dann auch als durch die Soziale Arbeit hindurch wirkmächtige und von dieser nicht wesentlich beeinflussbare Strukturen – vorausgesetzt, Soziale Arbeit schließt sich nicht gesellschaftsverändernden Bewegungen an und geht damit jene grundlegenden Strukturen selbst an. Tut sie das nämlich nicht, bleibt Soziale Arbeit, so die Annahme, gegenüber den bestehenden Machtverhältnissen nicht durchsetzungsfähig und diesen gegenüber affirmativ. Im Kontrast zu solchen Positionen konzentrieren einzelne jüngere Positionen Macht auf einen positiven Begriff: Eine Konnotation von Macht als negativ sei unzureichend, so das Argument, weil sie übersehen mache, dass Soziale Arbeit über faktische Mitgestaltungsmöglichkeiten verfüge, denen sie sich aber allzu oft verweigere: „Wenn wir uns dieser Macht überhaupt bewusst sind, empfinden wir uns, wie auch unsere KlientInnen, dabei oft als eher ohnmächtig und als wenig mächtig“ 14. Allerdings erweist sich auch ein solcher Machtbegriff als verkürzt, wenn er nun Macht auf die Durchsetzungsmöglichkeit der Sozialen Arbeit reduziert: „Macht kann man bekommen, wenn man sich dafür einsetzt und über entsprechende soziale, methodische und theoretische Kenntnisse verfügt“15.
Beide Positionen reduzieren Macht letztlich auf einen einfachen Dualismus von ‚Macht gegen Ohnmacht‘: Auf der einen Seite finden sich demnach die Positionen, die Einfluss nehmen können, auf der anderen Seite solche, die dem unterworfen sind, was insbesondere für die Nutzer:innen resp. Adressaten aber auch die Soziale Arbeit selbst gelte. Um einer solchen vereinfachten Lesart nun möglichst zu entgehen, ist zu fragen, wie Macht angemessener zu fassen ist.
2 Macht – zur kultur- und sozialwissenschaftlichen Grundlegung eines Konstitutionsmoments des Sozialen
Max Weber definiert Macht als eine soziologische Kategorie, die grundlegend ist für die Konstitution von Gesellschaft. Welche Dimension von Gesellschaftskonstitution mit dem Machtbegriff in den Blick rückt, formuliert Weber ebenfalls: diejenige der Interessensdurchsetzung und der damit verbundenen Möglichkeiten oder Hindernisse. Und insofern scheint Weber erst einmal Argumente für die oben als verkürzt bezeichneten Lesarten von Macht in den Fachdebatten zur Sozialen Arbeit zu liefern. Schließlich ist Macht für Weber die „Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“.16 Macht markiert also die Möglichkeit der Beeinflussung einer bestimmten Situation durch spezifische Positionen auf Kosten alternativer Positionen. Wenn im Hilfeplangespräch ein bestimmtes sozialpädagogischen Angebot, bei Anwesenheit des Jugendlichen, auch gegen dessen Einverständnis, fachlich begründet durchgesetzt wird, ist das Ausdruck der dortigen Machtverhältnisse. Ob dies für den Jugendlichen und seine Familie perspektivisch eine angemessene und hilfreiche Entscheidung war, wird sich, wie in jeder pädagogischen Situation, erst später entscheiden. Dieses Beispiel wäre nun missverstanden, wenn damit die Position von Kindern und Jugendlichen in Hilfeplangesprächen an sich als „macht-los“ gedeutet würde. Denn „alle denkbaren Qualitäten eines Menschen und alle denkbaren Konstellationen können jemand in die Lage versetzen, seinen Willen in einer gegebenen Situation durchzusetzen“.17 Machtverhältnisse sind keine fixierten Konstellationen, in denen schon immer klar ist, wer die Position der Macht und wer die der Ohnmacht einnimmt. Kann der Jugendliche z. B. im Verbund mit sozialpädagogischen Fachkräften der Wohngruppe, in der er im Moment lebt, und einer anwesenden Lehrerin aus seiner Schule verdeutlichen, dass eine Verselbständigung mit größeren Gestaltungsfreiheiten für ihn der richtige nächste Schritt ist, kann sich das Machtverhältnis u. U. zuungunsten des Jugendamtes verschieben, das zuerst skeptisch war gegenüber einer Verselbständigungsmaßnahme zu diesem Zeitpunkt. Aus dieser nur situativen Bestimmungsmöglichkeit von Machtverhältnissen und damit ihrer Relationalität, Prozesshaftigkeit und Immanenz scheint Weber seine Skepsis gegenüber dem Begriff der Macht zu ziehen: Macht bestimmt er daher als „soziologisch amorph“18 und hebt gegenüber dem Begriff der Macht den der Herrschaft hervor.
Tatsächlich wirft die Bestimmung von Macht einige Fragen auf: Sind die Positionen, die in einer bestimmten Konstellation Einfluss nehmen können, diejenigen einzelner Menschen, wie auch Webers handlungstheoretische Perspektive nahelegt? Stellt Macht also das Ergebnis von bewussten Handlungsentscheidungen einzelner Akteure oder/und ihrer sozialen, ökonomischen oder kulturellen Position dar? Oder ist Macht, so lässt sich im Anschluss an regulationstheoretische (z. B. Poulantzas) und machtanalytische Perspektiven (z. B. Foucault) argumentieren, vielmehr ein Kräfteverhältnis, das sich erst zwischen unterschiedlichen Positionen aufspannt, und daher gerade nicht auf das Tun einzelner Akteur:innen reduziert werden kann? Oder ist dieser Blick mit Luhmann noch zu radikalisieren: In seiner systemtheoretischen Deutung ist Macht durch die „Verteilung von Präferenzen für Alternativen (konstituiert) und hängt daher inhaltlich von solchen Präferenz-Konstellationen ab“ wie der gesellschaftlichen Formation, die Luhmann für die moderne Gesellschaft in deren funktionalen Differenzierung bestimmt?19 Oder ist Macht schließlich als politisches Medium zu fassen, das sich erst in einer Konstellation von Personen verwirklichen kann, also einer Situation, „wo Menschen zusammen handeln“, wie Hannah Arendt meint?20
Macht ist, das deutet Weber in seinen Überlegungen bereits an, keine Kraft, die einem bestimmten Akteur inhärent ist. Vielmehr ergibt sich Macht erst aus konkreten sozialen Konstellationen: Die Jugendamtsmitarbeiterin ist nicht unabhängig vom Hilfeplangespräch eine „machtvolle Person“, sondern wird zu einer solchen erst angesichts ihrer behördlichen Position und ihrer damit verbundenen Einflussmöglichkeit. Das meint die Relationalität von Macht. Auch kann sie diese Einflussmöglichkeit durch eine gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Kommune und den Jugendlichen und ihren Familien stärken; und ihr ein breites und explizites Fachwissen kann ein einflusssichernder Faktor für sie sein; ebenso ihre gewinnende Art in der Kommunikation mit den anderen Beteiligten. Dennoch bleiben all diese (Macht-)Faktoren an die konkrete soziale Konstellation gebunden. Insofern ist eine handlungstheoretische Lesart von Macht, wie sie Weber eben auch nahelegt, zu eng. Macht ist als Kräfteverhältnis zwischen unterschiedlichen Positionen zu begreifen, wie Poulantzas und Foucault, durchaus in Korrespondenz zu Webers Grundüberlegungen, verdeutlichen. Damit lässt sich aber auch die Idee einer ursprünglichen Quelle von Macht nicht länger halten: Weder die einzelne Akteurin – sei es eine Organisation oder ein Mensch – kann eine machtförmige Konstellation alleine begründen, noch ein einziges dominantes Strukturmuster wie der Kapitalismus: „Macht wohnt vielmehr der Wirklichkeit inne, die sie gleichzeitig hervorbringt“.21 Die Idee einer Ursprungsquelle der Macht,22 also eines Modells, das Macht auf „subjektive Vermögen oder objektivierbare Kausalursachen“23 zurückführt, ist daher inzwischen in vielen machttheoretischen und machtanalytischen Überlegungen von einem Denken in Machtfigurationen abgelöst worden: „Eine Machtfiguration ist ein komplexes Geflecht asymmetrischer und wechselseitiger Beziehungen, in dem mehrere Personen, Gruppen oder Parteien miteinander verknüpft sind“24. Macht analytisch zu fokussieren, heißt damit, historisch-spezifische Machtverhältnisse zu verstehen – und das wiederum heißt dann sehr wohl auch, die Tätigkeiten der darin eingebundenen Akteur:innen wie der unterschiedlichen am Hilfeplangespräch beteiligten Menschen systematisch in den Blick zu nehmen.
Dass sich Soziale Arbeit bzw. die darauf bezogenen Fachdebatten mit einem solchen Denken in Machtverhältnissen offensichtlich noch immer schwertun und immer wieder auf einen einfachen Dualismus von „Macht und Ohnmacht“ zurückgreifen, hat Gründe: Soziale Arbeit ist oft mit Lebenslagen und Lebensführungsweisen auf Seiten ihrer Nutzerinnen und Adressaten konfrontiert, die als sozial problematisch kategorisiert werden (z. B. Familie in Armut, Jugendlicher ohne Berufsausbildung, Menschen mit Handicaps); oder aber Soziale Arbeit wird mit einem präventiven Auftrag versehen, der in Angebote der vorzeitigen Vermeidung späterer sozial problematischer Lebenslagen oder Lebensführungsweisen übersetzt wird (z. B. Gesundheitsförderung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Aufsuchende Soziale Arbeit, Sprachförderung in der Kindertagesstätte, Familienberatungsangebote). Diese Perspektiven verweisen Soziale Arbeit auf gesellschaftspolitische Entwicklungen und Entscheidungen wie Lebensgeschichten und alltägliche Lebensbedingungen, die den Eindruck vermitteln können, die Nutzerinnen und Adressaten wie die Soziale Arbeit selbst seien ohne jede Einflussmöglichkeit, also Macht. Da scheint es fast schon nahe zu liegen, dahinter liegende Strukturen als den eigentlichen Grund der eigenen Machtlosigkeit auszumachen oder aber den Spieß umzudrehen und die eigenen Möglichkeiten der „Machübernahme“ zu proklamieren. Doch, wie das Beispiel des konkreten Machtverhältnisses im Hilfeplangespräch schon illustriert hat: So einfach ist die Welt nicht.
Deshalb ist in einer alternativen Perspektive, die Macht als Kräfteverhältnis bestimmt, (1.) davon auszugehen, dass Macht allgegenwärtig ist.25 Macht lässt sich nicht einfach, so hat Rabinow im Anschluss an Foucault formuliert, „die Wahrheit […] sagen“26. Vielmehr ist immer wieder die konkrete Konstellation in den Blick zu nehmen; es ist zu prüfen, wie sie verändert werden kann, aber auch, wie der/die einzelne Akteur:in darin eingewoben ist. Zugleich darf die damit verbundene Vorstellung einer Prozesshaftigkeit und Immanenz von Macht (2.) nicht in einen erneuten Fehlschluss geraten, mit dem wir auch hinter Webers Hinweise zurückfallen würden: Macht und Herrschaft bzw. auch Macht und Gewalt sind nicht dasselbe und müssen daher theoretisch auseinandergehalten werden. Wie das Beispiel der institutionalisierten Macht sehr eindrücklich zeigen kann, gibt es vielfache Situationen und Konstellationen, in denen wir es mit einer Beständigkeit von Machtverhältnissen und damit deren Wirkmächtigkeit zu tun haben: Sich als einzelne Person dem arbeitsmarktpolitischen Sanktionsdruck zu erwehren, ist im 21. Jahrhunderts fast unmöglich – und zwar auf Seiten der erwerbslosen Menschen selbst, aber auch auf Seiten der Fachkräfte, die u. U. in einem Jobcenter arbeiten. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass Machtverhältnisse geronnen sind, denn die Möglichkeit der Einflussnahme ist institutionell weitestgehend reduziert worden. Solche fixierten Machtkonstellationen sind daher sinnvoll als Herrschaftsverhältnisse zu bezeichnen und als solche auch als potenzielle Gewaltverhältnisse.27 Wir begegnen in den sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Feldern solchen geronnenen Konstellationen der Macht, z. B. in institutionalisierter Form, wenn die behördliche Entscheidung nur mit Verweis auf die Gültigkeit der Entscheidung als behördliche Entscheidung legitimiert wird. Ob sie fall- und alltagsangemessen ist, spielt damit keine oder nurmehr eine marginale Rolle – ja, diese Marginalisierung macht sie erst zu einer Entscheidung aus einer Herrschaftsposition heraus. Beschäftigen wir uns mit Machtverhältnissen im Kontext Sozialer Arbeit, sollten wir daher immer verstehen, ob wir es (auch) mit Herrschafts- und/oder Gewaltverhältnissen zu tun haben. Das Bemühen um Einfluss durch Vertreter:innen Sozialer Arbeit ist daher nicht per se eine unterstützenswerte Sache, weil es sich auch als „sozial-administrative“ Affirmation gegenüber dem bestehenden „Staatsapparat“ erweisen kann. Dennoch sind Machtverhältnisse (3.) nicht schon aus sich heraus Herrschafts- oder gar Gewaltverhältnisse.
Eine bisher eher marginale Rolle spielt innerhalb der Fachdebatten zur Sozialen Arbeit bisher (4.) der Blick auf eine freiheitlich-politische Machtoption, wie er im Anschluss an die machttheoretischen Überlegungen Arendts ausgerichtet werden kann. Wenn aber Macht als politisches Medium im Sinne von Arendt verstanden wird, verschiebt sich das Denken mindestens in zweifacher Weise: Macht und Herrschaft bzw. Gewalt sind nicht nur zu unterscheiden, sondern stellen dann tendenzielle Gegensätze dar; und Macht erweist sich als ein kollektives und nicht als ein individuelles Moment. Arendt siedelt Macht im politischen Raum an, den sie – im Anschluss an das Konzept der attischen polis – vom sozialen Raum klar differenziert: Wenn Menschen sich zu einem gemeinsamen Handeln zusammenschließen, entsteht demnach Macht. Inwiefern Soziale Arbeit, im Bündnis zwischen Fachkräften und Nutzer:innen oder in Bündnissen der einen oder der anderen Akteursgruppe, eine solche politische Macht einnehmen kann, ist eine im Angesicht anhaltender gesellschaftlicher Transformationen28 durchaus relevante Frage.
3 Traditionslinien des machttheoretischen und machtanalytischen Denkens in Bezug auf Soziale Arbeit – exemplarische Illustrationen
Vor dem Hintergrund der gemachten machttheoretischen und machtanalytischen Reflexionen lässt sich nun fragen, wie Machtverhältnisse in den Feldern Sozialer Arbeit eingeschätzt werden. Zwar fehlt der Mehrheit der Beiträge ein explizites Sprechen und Nachdenken über Macht, aber die impliziten Einschätzungen der vorliegenden Positionen können sehr wohl herausgearbeitet werden. Das soll im Folgenden entlang von zwei einflussreichen, aber kontroversen historischen Positionen vollzogen werden: einer fürsorgetheoretischen Position auf der einen Seite – diese wird am Beispiel Hans Scherpners diskutiert – und einer gesellschaftstheoretischen, die am Beispiel Klaus Mollenhauers in den Blick genommen wird. Beide Positionen werden daraufhin befragt, inwieweit sie (bereits) die vier rekonstruierten Dimensionen einer angemessenen Perspektive auf Macht im Kontext Sozialer Arbeit berücksichtigen.
Mollenhauer wie Scherpner ordnen Soziale Arbeit in einen spezifischen historischen und gesellschaftlichen Kontext ein. Soziale Arbeit ist demnach in die rational-organisierte (Weber) bzw. zivilisierte (Elias) Moderne eingebunden: Mollenhauer spricht – unter anderem auf Basis einer zivilisationstheoretischen Perspektive in seiner Einführung in die Sozialpädagogik – davon, dass die „Sozialpädagogik eine Funktion der Gesellschaft“29 sei, die als solche immer einen „bestimmten geschichtlichen und gesellschaftlichen Ort“30 habe. In einer spezifischen weberianischen Lesart will Scherpner nach eigener Einschätzung das „Wesen der Fürsorge“ erschließen, das er als eine „gesellschaftliche Erscheinung“31 fasst.
Insofern könnte man in Bezug auf die erste Dimension, die für eine adäquate machttheoretische und -analytische Reflexion vermerkt wurde – die Einsicht in eine Allgegenwart von Macht – vermuten, dass beide Autoren Machtverhältnisse implizit mitdenken. Die Einsicht in die gesellschaftliche Eingebundenheit Sozialer Arbeit legt es schließlich nahe, die Frage zu bearbeiten, wer in diesen konkreten Kontexten welchen Einfluss nehmen kann und wer nicht. Doch Mollenhauer und Scherpner gehen sehr unterschiedliche Wege in ihrer Argumentation: Während Mollenhauer32 eine durchaus gesellschaftstheoretisch informierte Studie zur Konstitution Sozialer Arbeit anbietet, die dadurch für jüngere machttheoretische und -analytische Deutungen hilfreiche Andockpunkte vorlegen kann, verschiebt Scherpner33 den Fokus: Machtverhältnisse spielen bei ihm – in seinen historisch arrangierten Überlegungen – fast ausschließlich auf der Ebene der Organisation von Fürsorge, wo er eine Zurückdrängen der „privaten“ (freie Träger) durch die „öffentliche Fürsorge“34 ausmacht und beklagt, und auf der Ebene der (persönlichen) Beziehung, die er für fundamental hält, was die Erbringung fürsorgerischer Leistungen angeht, eine Rolle. Für Klaus Mollenhauer ist Soziale Arbeit dagegen Erziehung – und das als „Funktion der Gesellschaft“, die er schon in seiner Dissertationsschrift als industrielle Gesellschaft bestimmt hat.35 Sie erhält ihre Funktion und Legitimation immer nur in Bezug auf einen „bestimmten geschichtlichen und gesellschaftlichen Ort“, so Mollenhauers Überzeugung: „Alles, was über sie zu sagen ist, kann deshalb sinnvoll auch nur im Hinblick auf diese Gesellschaft gesagt werden“.36
Auch Scherpner argumentiert prinzipiell für eine Analyse der „historische(n) Konkretisierung“ dessen, was Soziale Arbeit als Fürsorge ausmacht.37 Die Differenz zu Mollenhauer liegt in der Zielführung seines analytischen Unternehmens: Scherpners Überlegungen münden in einer Formbestimmung der modernen Fürsorge,38 die als solche nurmehr auf interne Machtverhältnisse beleuchtet wird. Demgegenüber sieht Mollenhauer die analytische Aufgabe in einer Analyse der konkreten Erziehungswirklichkeiten, die er in Bezug auf spezifische Aspekte des Aufwachsens und der sozialpädagogischen Tätigkeit auch vorführt.39 Für Scherpner stellen die historisch-spezifischen Verhältnisse dementsprechend gegebene Bedingungen der fürsorgerischen Tätigkeit dar. Mollenhauer versteht demgegenüber die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse als Bedingungen der Möglichkeit und damit erst als Quelle, gerade auch der menschlichen Notlagen, mit denen sich Jugendhilfe als Soziale Arbeit konfrontiert sieht. Daher stellt moderne Fürsorge für Scherpner eine besondere Form der Hilfe dar, die „der Sorge für die Existenz der Gemeinschaft, die sich in der Gemeinschaft nicht halten können“40 geschuldet ist und zugleich der „Sorge für die Existenz der Gemeinschaft, die dadurch gefährdet ist, daß einzelne Glieder oder eine größere Zahl von Gliedern sich nicht halten können“. Fürsorgerische Hilfe richtet sich für ihn also auf „Gemeinschaftsmitglieder (…), die aus irgendwelchen Gründen (…) den Anforderungen des Gemeinschaftslebens nicht gewachsen sind. (…), die versagen oder in Gefahr stehen zu versagen“41. Für Scherpner sind die historisch-spezifischen Macht- wie Herrschaftsverhältnisse analytischer Ausgangspunkt für seine Formbestimmung Sozialer Arbeit als Fürsorge. Für Mollenhauer ist Soziale Arbeit dagegen eine Veranstaltung, die letztlich auf Bildung zielen muss: Ihre „pädagogische Aufgabe (besteht) nicht nur darin, jenen Bestand an kulturellen Selbstverständlichkeiten konservativ zu bewahren, sondern zugleich die Mittel zur Veränderung oder zum Fortschritt der Gesellschaft zu überliefern bzw. zu produzieren“.42 Daher sieht er in der Sozialen Arbeit gewissermaßen auch eine paradoxe Instanz, in der „die Gesellschaft (…) einen ihrer heftigsten Kritiker“43 selbst produziert.
Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass Mollenhauers Reflexionen bereits eine Unterscheidung von Macht und Herrschaft resp. Gewalt nahelegen, denen er eine relevante Rolle im sozialpädagogischen Denken und Arbeiten zukommen lässt. Denn seine kritischen Verweise vor allem auf den „Stigmatisierungseffekt“44 und auf die „totale Institutionalisierung“45 lassen sich als Merkmale der konkreten Herrschaftskonstellation der bundesrepublikanischen Gesellschaft in den 1960er Jahren und davor betrachten, wie sie Mollenhauer vor Augen hat. „Herrschaftsinstanzen“ sind auch für Scherpner46 in seiner historischen Genese Sozialer Arbeit als Fürsorge von explizitem Interesse – als solche fasst er vor allem staatliche Instanzen. Für seine Perspektive auf Fürsorge stellt die Ausprägung einer staatlichen Fürsorge („öffentlichen Fürsorge) allerdings eher ein Problem dar: Diese markiere nicht nur einen Gegenpol zur privaten, von ihm klar präferierten Fürsorge, sondern blockiere diese. Demgegenüber ist es für Mollenhauer gerade entscheidend, dass Jugendhilfe eine öffentlich verfasste Struktur bekommt. Denn die Fokussierung auf „bürgerliche Assoziationen“47, wie er die Frühformen privater Fürsorge im Anschluss an Schleiermacher kategorisiert, verhindere die notwendige Inblicknahme der Bedingungen des Alltags, um z. B. im Fall ihrer „Dissozialität“ Jugendlichen eine angemessene Lebensperspektive im Sinne ihrer „Resozialisierung“ eröffnen zu können.48 Das ist nur konsequent, sieht Mollenhauer – konträr zu Scherpner – doch „personale Konflikte häufig (als) die subjektive Entsprechung der objektiven sozialen Pluralität der Gesellschaft“ an.49
Eine zumindest implizite Beschäftigung mit einer Differenzierung von Macht und Herrschaft resp. Gewalt ist daher auch nur für Mollenhauers Überlegungen auszumachen, wenn er die (gesellschaftlichen) Bedingungen Sozialer Arbeit, z. B. in Form ihrer spezifischen Institutionalisierung, als Hindernis ausmacht. Zwar bleibt Mollenhauer, was die vierte Dimension einer angemessenen Perspektive auf Macht im Kontext Sozialer Arbeit angeht, zurückhaltend: Die Frage, inwieweit eine politische Macht – durch die Nutzerinnen und Adressaten, die Fachkräfte oder durch Bündnisse von beiden Gruppen oder Bündnisse auf anderer Ebene – von Bedeutung ist, spielt in seinen Überlegungen keine Rolle. Dennoch verweist er auf den „unauflöslichen Zusammenhang von pädagogischen und politischen Phänomenen“.50 Scherpner dagegen endet konsequent bei der Frage einer individualisierten Umsetzung konkreter Fürsorgemaßnahmen, in denen Mollenhauer eben gerade ein pädagogisches Problem sieht. Ihren methodischen Ausgangspunkt seiner radikalen verhaltensorientierten Hilfestruktur macht Scherpner daher auch in einer „Erforschung der persönlichen Lage des Hilfsbedürftigen“51 aus. Diese individuelle Vermessung sei notwendig, um einen „Hilfsplan“ entwerfen zu können, an dessen Ende immer die „echte Wiedereingliederung in die engere Gemeinschaft seiner Umwelt und in die Gesellschaft“52 stehe. Demgegenüber verdeutlicht Mollenhauer, z. B. in Bezug auf die pädagogische Bearbeitung „dissozial-abweichenden Verhaltens“, wie jugendliche NutzerInnen sozialpädagogischer Angebote mit mehrheitsgesellschaftlichen Anforderungen konfrontiert werden, eben, was sich in spezifischen Stigmatisierungsstrategien,53 der Etablierung totaler Institutionen54, aber auch der Orientierung an einem formalen Arbeitsbegriff55 zeige.
Während Scherpner also aus seinen fürsorgetheoretischen Überlegungen einen fürsorgerischen Re-Integrationsauftrag in die bestehenden Verhältnisse ableitet, folgert Mollenhauer aus seinen Betrachtungen die Notwendigkeit einer exakten gesellschaftstheoretischen Gegenwartsanalyse, um diese, die Gegenwart, selbst zum Gegenstand der sozialpädagogischen Diskussion machen zu können.56 Und genau damit liefert Mollenhauer im Gegensatz zu Scherpner einen grundlegenden Andockpunkt für machttheoretische und -analytische Perspektiven und Positionen. Scherpner sichtet zwar die historisch-spezifischen Kräfteverhältnisse insoweit, als er eine genealogische Einordnung Sozialer Arbeit als moderner Fürsorge vorlegt. Diese setzt er dann aber den Handlungsvollzügen Sozialer Arbeit voraus. Zugängen, die Macht- und Herrschaftsverhältnisse jedoch als Ausdruck historisch-spezifischer Kontexte und als Kräfteverhältnisse und nicht als der sozialen Praxis per se vorausgesetzte Struktur erfassen wollen, stellt sich, wie verdeutlicht, die Aufgabe, diese Kräfteverhältnisse als Teil des Bedingungsgefüges zu analysieren und nicht als gegeben vorauszusetzen.
Analyseperspektiven, die in diesem Sinne eine angemessene Thematisierung von Macht- und Herrschaftsverhältnissen in Bezug auf Soziale Arbeit realisieren, können an vorliegende Arbeiten anschließen, wenn sie das Nicht-Explizierte explizit machen, wie hier am Beispiel der Überlegungen von Mollenhauer und Scherpner zumindest beispielhaft illustriert wurde. Entsprechende Arbeiten können unterschiedlicher Form sein, z. B. können diese als genealogische Vergewisserungen57 oder als machtanalytische Historiografien58 arrangiert werden. Über Mollenhauer hinaus stellt sich diesen inzwischen allerdings auch die Aufgabe, Soziale Arbeit selbst als Akteurin von vielfältigen historisch-spezifischen Machtpraktiken und Herrschaftsformationen zu erfassen,59 z. B. als aktive Agentin der gegenwärtigen post-wohlfahrtsstaatlichen Transformationsprozesse. Zum anderen sind machttheoretische und -analytische Studien erforderlich, die sich den historisch-spezifischen Kräfteverhältnissen in bestimmten Zusammenhängen analytisch widmen, z. B. Arbeiten, die Organisationen Sozialer Arbeit als Herrschaftsformation untersuchen,60 die sozialpädagogische Interventionen als Muster der Lebensführungsregulierung rekonstruieren61 oder die konzeptionelle Umstellung der Praxis Sozialer Arbeit hin zu einer evidenzbasierten Ausrichtung als (sozial)staatliche Steuerungsstrategie fassen.62
Gelingt im Anschluss an derartige Beiträge eine entsprechende angemessene Thematisierung der Dimension von Macht (und Herrschaft) in Bezug auf die Soziale Arbeit, dann wäre nicht nur das weiterhin bestehende Forschungsdesiderat geschlossen, sondern vor allem eine systematische Erkenntnis- und Kritikbasis erreicht, von der aus die gegenwärtigen fundamentalen Transformationsprozesse des bisherigen wohlfahrtsstaatlichen Arrangements, als dessen Teil Soziale Arbeit seit dem 19. Jahrhundert etabliert wurde, adäquat beobachtbar, kritisierbar und vor allem gestaltbar würden.
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1 Für hilfreiche Hinweise danke ich Hannah Dehm (Wuppertal).
2 Im vorliegenden Text wird von „Sozialer Arbeit“ als Bezeichnung für die Felder professioneller Tätigkeiten gesprochen, die sich auf die aktive Unterstützung und geplante Beeinflussung subjektiver Lebensführungsmuster in den Fällen beziehen, in denen diese als faktisch oder potenziell sozial problematisch markiert werden.
3 Vgl. Anhorn/Bettinger 2007; Kraus/Krieger 2007; Paulick 2018; Sagebiel/Pankofer 2015.
4 Vgl. Otto/Thiersch 2011.
5 Vgl. Thole 2012.
6 Vgl. Anhorn/Bettinger/Horlacher/Rathgeb 2012.
7 Vgl. Winter 2012.
8 Grundwald/Köngeter/Zeller 2019, S. 1290.
9 Oechler 2009, S. 45.
10 Vgl. Staub-Bernasconi 2007; Schaarschuch 1998.
11 Vgl. aktuell u. a. Beiträge in: Anhorn/Bettinger/Stehr 2008, Bereswill/Stecklina 2010, Dederich/Schnell 2010 und Kessl/Plößer 2010; auch: Mecheril/Kalpaka 2010.
12 Vgl. Schnurr 2011; Sturzenhecker 2008; Herriger 2020.
13 Vgl. Imbusch 1998; grundlegend: Russel 1973.
14 Engelke 2015, S. 9 [Vorwort zu Sagebiel/Pankofer 2015].
15 Sagebiel/Pankofer 2015, S. 13.
16 Weber 1921/1972, S. 28.
17 Ebd.
18 Ebd.
19 Vgl. Luhmann 1975/2003, S. 60.
20 Vgl. Arendt 1955/1986, S. 725.
21 Berger 2009, S. 13.
22 Vgl. Berger 2009; Krause/Rölli 2008.
23 Krause/Rölli 2008, S. 9.
24 Sofsky/Paris 1991, S. 12., zit. nach Berger 2009, S. 20.
25 Vgl. Foucault 1976/1999, S. 114.
26 Rabinow 2004, S. 81.
27 Vgl. Arendt 1970/1998, S. 36 ff.
28 Vgl. Ketterer/Becker 2019.
29 Mollenhauer 1964/1993, S. 25.
30 Ebd., S. 19.
31 Scherpner 1962, S. 18.
32 1964/1993.
33 1962.
34 Ebd., S. 77 f.
35 Vgl. Mollenhauer 1964/1993, S. 13 f.; S. 21.
36 Ebd., S. 19.
37 Vgl. Scherpner 1962, S. 22.
38 Vgl. Scherpner 1962, S. 122 ff.
39 Vgl. Mollenhauer 1964/1993, S. 55 f.
40 Scherpner 1962, S. 128.
41 Ebd., S. 129.
42 Mollenhauer 1964/1993, S. 27.
43 Ebd., S. 21.
44 Ebd., S. 135 ff.
45 Ebd., S. S. 139 f.
46 Scherpner 1962, S. 168 ff.
47 Mollenhauer 1964/1993, S. 134.
48 Ebd.
49 Ebd., S. 85.
50 Ebd., S. 125.
51 Scherpner 1962, S. 190 ff.
52 Ebd., S. 192.
53 Vgl. ebd., S. 135 ff.
54 Vgl. ebd., S. 139 f.
55 Vgl. ebd., S. 140 ff.
56 Vgl. dazu z. B. Hornstein 1995, S. 26 ff.
57 Vgl. z. B. Lütke-Harmann 2016.
58 Vgl. z. B. Wilhelm 2005; Mierendorff 2010.
59 Vgl. Kessl/Maurer 2010.
60 Vgl. dazu Beiträge in Widersprüche 2010.
61 Vgl. Herrmann 2010.
62 Vgl. Dahme/Wohlfahrt 2010.
TEIL I Interaktionsmacht in der Praxis der Sozialen Arbeit
Strukturen der Macht Konstruktivistische Perspektiven zur Mikrophysiologie der personalisierten Interaktionsmacht in der Sozialen Arbeit Wolfgang Krieger
Programmatische Vorbemerkung
Der Begriff der „Macht“ hat zusammen mit Begriffen ähnlicher Bedeutung wie „Herrschaft“, „Autorität“ und „Gewalt“ eine lange Tradition in den Sozialwissenschaften und wird in seinem Verständnis sehr unterschiedlich bestimmt, nicht zuletzt, weil verschiedene sozial- und humanwissenschaftliche Disziplinen ihn mit unterschiedlichen Interessen und Vorannahmen für ihre Theoriebildung benutzen und verschiedene „Schulen“ in den Sozialwissenschaften den Begriff im Lichte ihrer Theoriekonzepte modulieren. Ferner hat der Begriff in seinem öffentlichen und alltagssprachlichen Gebrauch, beladen mit allerhand emotionalen und despektierlichen Konnotationen, Unrechtsvermutungen, abwehrenden Reaktionsbereitschaften und einem latenten Empörungsanreiz einen zum Negativen neigenden Gehalt, durch den er sich kritisch zum Symbol eines generellen Vorwurfs der Illegitimität und Ungebührlichkeit instrumentalisieren lässt.
Eingespannt zwischen den Polen scheinbar nüchterner phänomenaler Analyse und engagiert demaskierender Rhetorik nimmt der Begriff der Macht eine sehr unsichere Position im sozialwissenschaftlichen Diskurs ein, erfreut sich aber – vielleicht gerade aus diesem Grunde – doch einer verbreiteten Nutzung. Will man sich mit dem Phänomen bzw. dem Konstrukt der „Macht“ allerdings analytisch befassen, so tut es not, sich begrifflich festzulegen und für die eigenen Zwecke den Begriff aus dem Dilemma seines uneinheitlichen Gebrauchs herauszuheben. Zum einen kommt man nicht umhin, ihn im Dienste wissenschaftlicher Unvoreingenommenheit von seiner klischeehaft negativen Last zu befreien, zu „entdiabolisieren“ und zu „entmythologisieren“, zum anderen wird es erforderlich werden, die Möglichkeiten des Phänomens und seiner Erklärungen erkenntnistheoretisch zu problematisieren, um so schließlich den Begriff zu schärfen und gewinnbringend anwendbar zu machen. Dies soll hier nach den Maßgaben des konstruktivistischen Paradigmas vollzogen werden. Erst auf der Basis einer solchen paradigmenorientierten Vorverständigung über den Begriff der Macht und über die Konstitutiva von Machtphänomenen kann eine Analyse der Machtquellen, der Machtstrukturen, der Machtmittel und -ressourcen und der Machtpraktiken, kurzum des Bereiches, den wir im Folgenden als „Mikrophysiologie“ der Macht bezeichnen wollen, erfolgen. Das Modell einer solchen Mikrophysiologie der Macht soll sodann auf Interaktionen in der Sozialen Arbeit transferiert werden. Die Erörterung folgt daher der Logik eines Dreischrittes: Wir wollen zunächst Machtbegriff und Machtphänomene aus multidisziplinären Perspektiven beleuchten, um so eine begründete und handhabbare Systematik der Machtformen gewinnen zu können. Sodann soll der Machtbegriff aus konstruktivistischer Sicht kritisiert, aber auch reformuliert werden, um schließlich mit konstruktivistischem Spürsinn Machtverhältnisse in der Sozialen Arbeit zu entdecken und zu analysieren und die Problematik eines konstruktiven Umganges mit Macht darzustellen.
Wir beschränken im Folgenden unsere Betrachtungen auf den Bereich von Macht in Interaktionsverhältnissen. Es soll genauerhin um „personalisierte Interaktionsmacht“1 in zwischenmenschlichen Beziehungen gehen, nicht um Machtphänomene auf politischer oder interorganisationeller Ebene (obschon diese letztlich auch ein Interaktionsverhältnis beschreiben).2 Interaktionsmacht im Verhältnis zwischen Professionellen und ihrem Klientel ist in der Praxis der Sozialen Arbeit in allen erdenklichen Aufgabenbereichen anzutreffen. Sie begründet sich weitgehend außerhalb dieses Verhältnisses, d. h. im Kontextsystem der sozialarbeiterischen Praxis. Indem Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen „hilfemächtige Institutionen“ repräsentieren und einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen, sind sie in übergeordnete Machtstrukturen eingebunden, zu welchen sie sich in jedem Falle verhalten müssen. Indem es ihre Aufgabe ist, ein Arbeitsbündnis konstruktiv und zielorientiert zu gestalten, welches im Kern eine Abhängigkeitsbeziehung beinhaltet, müssen sie balancierte Machtverhältnisse arrangieren, die einerseits ein überschaubares Arbeitskonzept gewährleisten, andererseits die Mitarbeitsbereitschaft der Klientel nicht gefährden. Zudem eignet ihnen als Experten und Expertinnen ein Nimbus zugeschriebener Macht, der in der „helfenden Beziehung“ vielfältig bedeutsam wird.
Die Faktoren, die für Machtphänomene in der HelferInnen-KlientInnen-Interaktion konstitutiv sind, sind daher vielschichtig angelegt; sie wirken zudem zusammen und bilden ein komplexes Netz synergetisch wirksamer und sich wechselseitig stabilisierender Momente. Eine kurze Analyse dieser Faktoren soll daher den Anfang unserer Überlegungen bilden. Wir gehen dabei von vier konstruktivistisch orientierten Hypothesen aus:
1. Menschen handeln als autopoietische biologische Systeme auf der Grundlage ihrer Wirklichkeitskonstruktionen und nicht determiniert durch physikalische Parameter oder durch den Willen anderer Personen. Dennoch reagieren sie – zum Erhalt ihrer selbst und ihrer Interessen – auf Veränderungen bestimmter physikalischer Parameter in jenen Systemen, mit denen sie strukturell gekoppelt sind, und orientieren ihre semantischen Konstrukte an diesen.
2. Das Wissen über Machtphänomene ist in den subjektiven Konstruktionen der sozialen Wirklichkeit bei InteraktionspartnerInnen in der Sozialen Arbeit präsent und geht gleichermaßen in die Handlungsorientierung von Professionellen und Klienten/Klientinnen mit ein. Macht als Modell einer Beziehungsstruktur, die durch Faktoren der Abhängigkeit, des Durchsetzungsvermögens, des Wissensvorsprunges etc. geprägt ist, steht als interpretativer Hintergrund für die wechselseitige Fremdwahrnehmung im Interventionsprozess der sozialarbeiterischen Praxis.
3. Machtphänomene lassen sich soziologisch als Rahmenbedingungen sozialer Situationen im Milieu der Handelnden feststellen und als „soziale Tatsachen“ aus dem Orientierungshandeln von InteraktionspartnerInnen abstrahieren. Sie lassen sich ferner auf den Menschen bezogen als Bewusstseinskonstrukte der Mächtigen und der von Macht Betroffenen als Attributionen in der Konstruktion der jeweils Anderen verstehen, die für die Steuerung des eigenen Verhaltens, für die Entwicklung von sozialen Erwartungen und für die Erklärung der Motive des Anderen zentral sind. Diese Attributionen sind richtungsweisend für die Handlungsorientierung der InteraktionspartnerInnen. Die von Bateson, Keeney, Dell und anderen propagierte grundsätzliche „Verwerfung“ der Machtmetapher als Beobachtungskonstrukt ist daher aus unserer Sicht kurzschlüssig und nicht ausreichend begründet.3 Die externe Beobachtung von sozialer Wirklichkeit unter Anwendung der Machtmetapher macht u. E. auch aus konstruktivistischer Sicht für die wissenschaftliche Analyse und ebenso für die Selbstreflexion der Praxis einen Sinn.
4. Der Umgang mit Macht spielt in der (sprachlichen) Interaktion eine prekäre Rolle, oft verbunden mit Peinlichkeit. In kooperationsorientierten Settings vermeiden es InteraktionspartnerInnen tunlichst, auf ihre Machtpotenziale hinzuweisen und die ihnen zur Verfügung stehenden Machtmittel zu explizieren. Die Macht bleibt im Hintergrund (latente und potentielle Macht), um selbstgesteuerte Produktivität nicht zu behindern. Die Rede von Macht, d. h. das sprachliche Hinweisen auf Machtmittel, ist in diesen Interaktionen also unwahrscheinlich; wenn Macht explizit wird, hat dies besondere Gründe, z. B. die Absicht, das Machtgefälle zwischen den beteiligten Personen deutlich zu machen, die Abhängigkeit herauszustellen oder mit der Anwendung der Machtmittel zu drohen.
1 Macht als Begriff und ihre Formen
1.1 Machtbegriff und Machtphänomene
Machtphänomene sind Phänomene, in welchen „Macht“ zum Ausdruck kommt. Sie sind also dadurch zu bestimmen, dass sie die Struktur „von Macht“ aufweisen, im Dienste „von Macht“ stehen und somit „das Mächtige“ an ihnen erkennbar wird. Was aber ist „die Macht“, die hier zum Ausdruck kommt, was ist „das Mächtige“?
Eine Erörterung zur Bedeutung von Phänomenen der Macht hat zunächst die Schwierigkeit zu bewältigen, dass der Begriff der „Macht“ als ein „theoretisches Konstrukt“ logischerweise nicht dazu taugt, selbst phänomenal in Erscheinung zu treten. Vielmehr werden Phänomene dank eines bestimmten Explikationsrahmens als Folge einer Gegebenheit gedeutet, für die der Begriff „Macht“ verwendet wird. Ein Zugang zum Machtbegriff ist somit nur nominaldefinitorisch zu erreichen. Die Rede von „Macht“ bezeichnet ein Explikationsmodell für eine bestimmte Abhängigkeitsdynamik4 zwischen Systemen, die sich in diversen Phänomenen darstellen kann – wir werden sie später „Machtformen“ nennen.
Die Phänomene, die als Ausdruck von Macht verstanden werden können, benötigen bestimmte Merkmale, um für das Explikationsmodell „Macht“ als geeignet qualifiziert zu werden. Webers als „klassisch“ zu bezeichnende Definition von Macht soll hier zunächst herangezogen werden, um solche Bestimmungskriterien ausfindig zu machen:
„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“5
Weber setzt zwei Personen oder Parteien voraus, deren eine als Willensträger und deren andere als Ausführende in Erscheinung tritt. Die Chance auf Durchsetzung des eigenen Willens kann auf verschiedenen Ursachen beruhen. Die ausführende Partei empfindet ein Widerstreben, hat aber offenbar doch Gründe, der fremden Intention zu entsprechen.
Berachten wir diesen Definitionsversuch hinsichtlich seiner interaktionalen Voraussetzungen, um Machtphänomene6 als solche qualifizieren zu können, müssen also folgende Bestimmungskriterien zur Geltung gebracht werden: Die Phänomene müssen
a) an mindestens zwei verschiedenen Subjekten oder Gruppen als kausal aufeinander bezogen beobachtet werden, sie müssen
b) im Kontext einer Abhängigkeitsbeziehung zwischen diesen Subjekten oder Gruppen erklärt werden können und sie müssen
c) bei den Mächtigen als strategisches Interaktionsverhalten7 im Dienste eigener Interessen (Wille) interpretiert werden, bei den von Macht Betroffenen als ein Verhalten, das im Widerspruch (Widerstreben) zu einem Teil ihrer Interessen und Bedürfnisse steht.
1.2 Macht, Herrschaft und Gewalt
a) Das Verhältnis von Macht und Herrschaft
Es ist ein Kennzeichen von Macht, dass sie hinsichtlich der Forderungen des Mächtigen inhaltlich schier unbegrenzt erscheint. Macht ist – vergleichbar dem Tauschmedium Geld – offenbar vielfältig transformierbar, ihre Organisation kann so weit vorangetrieben werden, dass sie hinsichtlich der erreichbaren Zwecke universal wird.8 Wenn die Berechtigung von Machtansprüchen nicht für bestimmte Geltungsbereiche begrenzt wird (etwa Weisungsbefugnisse, Entscheidungskompetenzen etc.), sondern sich auf eine generelle Vormundschaft einer Person oder Gruppe gegenüber bezieht, wird sie indifferent gegenüber Zwecken. Abhängige können so zu beliebigen Handlungen gezwungen werden. Talcott Parsons hat Macht daher als ein „allgemeines Mittel“ beschrieben, das zur Erreichung beliebiger Ziele eingesetzt werden kann.9 Die Allgemeinheit der Macht impliziert zugleich ihre Unspezifiziertheit hinsichtlich eines konkreten Machtinteresses. Dies macht den Unterschied zur Herrschaft aus.
Bekanntlich hat Weber Herrschaft als „die Chance (bezeichnet), für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“10. Der Begriff der Herrschaft erfährt damit jenem der Macht gegenüber eine mehrfache Konkretion, zum einen hinsichtlich der von Macht Betroffenen („angebbare Personen“), zum anderen hinsichtlich der Form des Machtausdruckes (des „Machtphänomens“), nämlich des Befehls, und der Artikulation des Interesses des Mächtigen („für einen Befehl bestimmten Inhalts“). Herrschaft ist damit nach Weber eine Kraft mit relativ präziser Wirkgestalt und somit nicht mehr jenes amorphe oder „allgemeine Mittel“ (Parsons), das wir in der „Macht“ erkennen. Zugleich gilt, dass Herrschaft ohne Macht nicht denkbar ist; sie steht gewissermaßen hinter ihr. Herrschaft tritt erst auf, wenn die Form der anzuwendenden Macht, nämlich das Befehlen, entschieden ist und die Personen für die Ausführung des Befehls bestimmt sind. Herrschaft ist also dadurch gekennzeichnet, dass Macht in spezifischer Weise institutionalisiert worden ist und damit einige Regeln und Rollen geschaffen worden sind, die angebbare Personen zum Gehorsam verpflichten.11 Zugleich stellt Herrschaft auch eine Begrenzung der Transformationspotenziale dar, indem sie durch Regeln eingeschränkt werden. Der sogenannte „Machtmissbrauch“ ist tatsächlich ein „Herrschaftsmissbrauch“.
Im Vergleich zu Weber auf den Kopf gestellt hat der französische Organisationssoziologe Erhard Friedberg das Verhältnis von Macht und Herrschaft. Er entwickelt eine ganz andere Sichtweise auf die Begriffe Macht und Herrschaft und macht nicht Macht zur Voraussetzung von Herrschaft, sondern Herrschaft zur Voraussetzung von Macht. Im Anschluss an Chazel betrachtet er Herrschaft als einen strukturellen Aspekt der Macht und zugleich als eine faktische Voraussetzung von Macht, nämlich als Ausdruck der Ressourcendifferenz zwischen den InteraktionspartnerInnen:
„Herrschaft ist eine strukturelle Eigenschaft der Machtbeziehung: Sie spiegelt die grundlegende Asymmetrie der Ressourcen wider, auf die sich die Akteure bei ihren Transaktionen miteinander stützen können. Diese Herrschaft macht aber ihre Auswirkungen nicht in einer einzigen Richtung geltend (sie ist von ihrem Wesen her umkehrbar). Vor allem aber braucht sie für ihren Erhalt das Spiel der Machtbeziehungen. Herrschaft steht somit nicht im Widerspruch zu Macht, sie ist im Gegenteil eine Bedingung für die Ausübung von Macht und läßt sich nur durch sie wiederherstellen.“12
Auch für Friedberg ist Herrschaft damit der konkretere Begriff, ein Begriff zur Bezeichnung einer strukturellen, je historisch situierten Konkretion der Macht. Im Kontext seiner Theorie der „Spielkonstrukte“ der Macht betrachtet Friedberg Macht als eine Grunddimension menschlicher Beziehungen; menschliche Handlungssysteme erzeugen notwendigerweise Macht, „um es den Akteuren möglich zu machen, bei ihren Vorhaben zu kooperieren“13. Im kollektiven Handeln entsteht Macht in der „gleichzeitig gemeinsame(n) und autonome(n) Vermittlung der verschiedenen Ziele und Einsätze der betroffenen … Gegenspieler“14. Indem die Akteure ihre Kooperation strukturieren, schaffen sie „Spielkonstrukte“, in welchen sowohl die zu bewältigenden Probleme definiert werden wie auch das Handlungsfeld strukturiert wird. Dabei entstehen oder treten jene Differenzen im Verhältnis zu den Ressourcen hervor, die die konkrete Gestalt der Herrschaft in diesem Transaktionssystem ausmachen. Herrschaft wird also unter den Bedingungen vereinbarter Macht organisiert und drückt sich darin aus, dass Ressourcen unterschiedlich verteilt werden.
Friedbergs Ansatz ist für eine konstruktivistische Betrachtung insofern interessant, als er in den Begriffen „Macht“ und „Herrschaft“ eine Differenz formuliert, welche den Aspekt der Anerkennung gemeinsamer Ziele zwischen Mächtigen und Untergebenen von den Mechanismen und Strukturen trennt, die die unterschiedliche Verfügbarkeit über Ressourcen hervorbringen, legitimieren und auf Dauer stellen. Zugleich verdeutlicht der Ansatz die Relation zwischen Macht und Herrschaft: Beide geben sich wechselseitig Bestand; die Herrschaft der Macht, indem sie den Zugang zu Ressourcen regelt, welcher es erlaubt, Macht auszuüben; die Macht der Herrschaft, indem sie legitimiert, dass der Zugang zu Ressourcen so geregelt werden muss, wie er geregelt ist.15
b) Das Verhältnis von Macht und Gewalt
In der sozialwissenschaftlichen Fachsprache ist der Begriff der Gewalt kaum weniger diffus als in der Alltagssprache. Er übertrifft in dieser Hinsicht womöglich sogar die Vieldeutigkeit des Herrschaftsbegriffes.16 Alltagssprachlich scheint es eine Tendenz zu geben, Gewalt weitgehend mit physisch verletzenden Wirkungen zu verbinden (körperliche Gewalt), in geringerem Maße mit seelischer Quälerei (psychische Gewalt). In der sozialen Arbeit hat dieser Alltagsbegriff vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine gewisse Akzeptanz und Verbreitung. Die Relationen zwischen den Begriffen Gewalt, Macht und Herrschaft im sozialwissenschaftlichen Diskurs varieren ausgehend vom unterschiedlichen Gebrauch des Gewaltbegriffes in solchem Maße, dass es schwerfällt, überhaupt einen gewissen gemeinsamen Bedeutungskern auszumachen. Teilweise wird der Begriff „Gewalt“ mit jenem der Macht gleichgestellt17, teilweise gilt Gewalt – so bei Popitz – als die performative Gestalt oder Konkretion der Macht, teilweise wird der Gewaltbegriff – wie etwa bei Hannah Arendt – in einen Gegensatz zum Machtbegriff gestellt.18 Vollends unklar wird der Gewaltbegriff in der Konstruktion der sogenannten „strukturellen Gewalt“ nach Galtung, da sie nicht notwendig die Anwendung von Zwangsmitteln impliziert und somit im Grunde „Gewalt“ in diesem Verständnis mit dem Machtbegriff zu identifizieren ist. Gewalt wird sowohl im Symbolischen vermutet (etwa bei Bourdieu und Girard19), auch in der Sprache selbst20, als auch in den materiellen Verhältnissen (etwa bei Kerner21) und im Wesen des Gesellschaftlichen überhaupt (wie etwa bei Simmel22 und Foucault). Sucht man nach einem Restbestand an Gemeinsamkeiten in der Bedeutung, so bleibt offenbar nur festzustellen, dass in nahezu allen begrifflichen Bestimmungen von „Gewalt“ das Unmittelbare und Unrechtmäßige als Differenzkriterium zum Machtbegriff beschworen wird. Verbreitet, aber nicht universell, ist auch das logisch grundsätzliche Postulat, dass „Gewalt“, wie bei Weber schon „Herrschaft“, als eine Form der Macht jener begrifflich unterzuordnen sei. Gewaltanwendung ist insofern eine Anwendung eines Machtpotentials, als der/die Gewalttätige durch seine/ihre Handlung zum Ausdruck bringt, dass er/sie eine gewisse Verfügungsmacht über sein/ihr Opfer besitzt.
Allerdings abstrahiert der Gewaltbegriff auch von der sozialen Dimension der Verfügungsmacht und kann sich auch darin genügen, eine Beziehung zum Gegenständlichen zu bezeichnen. Schwartländer erfasst den Gewaltbegriff zunächst als „Gewalt über etwas“, d. h. als eine Verfügungsmacht über ein Objekt. Gewalt haben wir demnach über alles, was wir ergreifen und verändern, herstellen und gebrauchen können. Von diesem Verständnis ausgehend erscheint Gewalt im Umgang mit Menschen insofern als unrechtmäßig und verwerflich, als sie den Menschen wie eine Sache behandelt, fremden Zwecken unterwirft, über ihn verfügt und ihn als eigenständig handelndes Wesen nicht zur Geltung kommen lässt. Was zwischenmenschliche Gewalt von Macht unterscheidet, ist nach Schwartländer daher das „instrumentale Verfügen“ über den Anderen.23
Während die Bregiffe „Macht“ und „Herrschaft“ häufig synonym verwandt werden, findet sich für den Begriff der „Gewalt“ doch in der Regel ein prägnantes Differenzkriterium in der Anwendung von Zwang. Der Tendenz nach kann nach Klenner festgestellt werden, „dass Macht mehr die Möglichkeit eines allgemeinen Einflusses von Menschen auf Menschen bedeutet, deren tatsächliche, dauerhafte Über- und Unterordnung mit Herrschaft bezeichnet wird, während Gewalt mehr auf das Zwangsinstrumentarium und dessen Anwendung zur Interessensdurchsetzung des einen zu Lasten des anderen verweist“24.
1.3 Systematisierung der Machtphänomomene: Formen der Macht
Dem Begriff der Macht eignet etwas Metaphorisches. Ähnlich wie der „Weltgeist“, der „Wille Gottes“ oder die „Schicksalsmacht“ (!) dient der Begriff der Macht einer Metapher für eine unsichtbare, aber allgemein obwaltende Instanz, die Personen und Ereignisse zu steuern vermag. Dieses Vermögen, das sich auch aus der etymologischen Herkunft des Wortes „Macht“ vom germanischen „mahti“ (Können, Vermögen) herleiten lässt, verweist auf die Befähigung einer Person oder Wesenheit, etwas erreichen zu können. Es ist eine persönliche Qualität, auch wenn man dahinter wahlweise gesellschaftliche Strukturen, Talente oder eine metaphysische Ontologie vermuten mag.
Wenn Macht „zum Ausdruck kommt“, wenn sie „in Erscheinung tritt“, dann schreiben wir offenbar diesen Phänomenen („Erscheinungsformen“) eine bestimmte Wirkursache zu, die wir mit der personalen Quelle dieses Vermögens identifizieren: Macht formt sich aus als der Wille dieser Person. „Formen der Macht“ sind also in dieser Sichtweise Phänomene eines intentionalen Strebens von Mächtigen, von „Vermögenden“.
Auch wenn heute der Begriff der Macht sich in mancherlei Gebrauch von dieser Vorstellung abgelöst hat und „Macht“ zu einer abstrakten, strukturbedingten Wirkgröße umgedeutet worden ist, so bestehen doch die alltagssprachlichen und ehemals eindeutigeren Konnotationen weiter, die die Phänomene der Macht als Ausdruck eines persönlichen Willens verstanden haben. Wenn wir heute von „Formen der Macht“ sprechen, bleibt dieser Erklärungsbezug wirksam.
Theorien zu Formen der Macht sind in der Fachliteratur vielfältig entwickelt worden. Es ist hier nicht der Ort, eine eingehende Darstellung zu leisten, aber es soll zumindest ein systematisierender Versuch unternommen werden, die Herleitung von Machtformen zu beschreiben. Vor allem soziologische und politologische Theorien der Macht haben eine Reihe von Differenzierungsmodellen hervorgebracht, die teilweise sehr unterschiedliche Kriterien zur Systematisierung heranziehen. Unterschiedlich sind auch die Systemebenen, für die Machtphänomene beschrieben und differenziert werden; theoretische Modelle finden sich auf der Ebene individueller Motiv- und Ressourcenanalysen (hier ist die mächtige Person im Blick), auf der Ebene mikrosystemischer Interaktionen (etwa in Paarbeziehungen), auf der Ebene mesosystemischer Institutionalisierungen (etwa in Organisationen) und auf der Ebene makrosystemischer Beziehungen (etwa zwischen Staaten oder hinsichtlich des Bildungs- oder Rechtssystems einer Gesellschaft).25 Diese übergreifend lassen sich in den Sozialwissenschaften vor allem vier Grundfragen feststellen, auf deren Basis Formen der Macht unterschieden worden sind:
a) Wodurch, d. h. mit welchen Mitteln und über welche Prozesse, wird Macht ausgeübt? Worin bestehen die Quellen und Mittel der Macht, wodurch kann die mächtige Person ihre Ziele erreichen?
b) Durch welche Prozesse entstehen historisch und gesellschaftsdynamisch Phänomene sozialer Ungleichheit, durch die ein soziales Machtgefälle – quasi unabhängig von Personen – sich etabliert?
c) Wie lassen sich Interaktionen (als Machtphänomene) beschreiben, in denen Abhängigkeit zum Ausdruck kommt?
d) Welche Funktion erfüllen die Machtphänomene in individueller, sozialer und politischer Hinsicht?
Wir wollen im Folgenden Ansätze benennen, die der Erörterung dieser Grundfragen zuzuordnen sind.
Ad a): Das erste Unterscheidungskriterium nach den Mitteln und Prozessen ist zweifellos das in der soziologischen und sozialpsychologischen Literatur geläufigste. Es lassen sich hier gesellschaftstheoretisch begründete Modelle wie die Theorie der Einflusshandlungen von Parsons26 oder die Theorie der Steuerungsmedien von Willke27 ebenso finden wie sozialpsychologische Theorien zur Kognitionspsychologie der Macht (French & Raven, Raven)28 oder zur meinungsverändernden Machthandlung (Kelman)29 und vereinzelt sogar eigenständige Versuche in der Theorie der Sozialen Arbeit wie in der systemisch-prozessualen Denkfigur von Staub-Bernasconi30 oder im Relationalen Konstruktivismus und einer Relationalen Sozialen Arbeit von Kraus31. Ein System der Machtquellen, nach welchem sich verschiedene Formen der Macht differenzieren lassen, haben sowohl Krumrey32 als auch Galbraith33 entwickelt. Diese Modelle zeigen Ähnlichkeit mit einer ersten Systematik von Betrand Russell34 aus dem Jahre 1938. Auch die Unterscheidung von „Strafmacht“, „Belohnungsmacht“ und „Legitimationsmacht“ von Paris35 orientiert sich an den verwandten Mitteln der Macht.
Ad b): Mit der Frage der historischen Entstehung von Machtstrukturen setzen sich insbesondere Plessner36, Popitz37, Malinowski38 und Michael Mann39 auseinander. Sie entwickeln, ausgehend von allerdings unterschiedlichen anthropologischen Vorannahmen, entlang der phylogenetischen Evolution des Menschen und der Entwicklungsgeschichte der Gesellschaften ein System unterschiedlicher Prozesse der Machtbildung.
Ad c): Hierher gehören marxistische Strukturtheorien zur Ausübung sozialer Macht („Macchiavellismus“ à la Althusser oder Poulantzas) und mikrosoziologische, interaktionistische Konzepte zur machtgeprägten Interaktion. Zu erwähnen sind hier insbesondere die einschlägigen Schriften von Goffman40, aber auch die Arbeiten zur „Interaktionsmacht“ von Paris und Sofsky.41 Auch das figurationssoziologische Modell der Machtdifferentiale von Elias42, das Abhängigkeitsstrukturen und Durchsetzungschancen als Ergebnis sozialer Ungleichheit interpretiert, oder das Konzept der Strukturellen Gewalt von Johan Galtung43, das die ungleiche Verteilung von Machtverhältnissen mit den tatsächlichen Lebenschancen der Individuen in Verbindung bringt, könnte man in diesen Theoriekomplex einordnen.
Ad d): Modelle, die von der Frage nach der Funktion von Machtphänomenen ausgehen, finden sich in so unterschiedlichen Ansätzen wie in den psychoanalytischen Konzepten von Alfred Adler, von Arno Gruen44 oder Hans Strotzka45 (im Blick auf das Individuum), in Pierre Bourdieus Theorie der feinen Unterschiede46, Peter Baumanns Herleitung von Formen der Macht aus den Absichten der Mächtigen47 und dem systemtheoretisch-soziologischen Konzept von Luhmann48, in welchem Macht als Kommunikationsmedium gefasst wird. Der amerikanische Nationalökonom John Kenneth Galbraith49 hat den Versuch unternommen, drei Formen der Machtausübung aus dem Erleben der Mindermächtigen heraus zu differenzieren. Diese verschränkt er mit den Machtressourcen der Mächtigen: Persönlichkeit, Besitz/Eigentum und soziale Organisation. Die von Dietmar J. Wenzel erarbeitete Unterscheidung von 50 Formen der Macht beinhaltet zahlreiche funktionale Machttypen, sie greift aber auch auf die Fragen zurück, worin Macht zum Ausdruck kommt und was durch sie erreicht werden kann.
All diese Ansätze können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Es lassen sich aber eine Vielzahl von Übereinstimmungen zwischen ihnen erkennen, die sich zusammenfassend herausarbeiten lassen, wenn man darauf achtet, die Ebenen der systematisierenden Fragestellungen nicht durcheinander zu bringen. Wir wollen im Folgenden die wichtigsten Formen von Macht aus einem Vergleich ausgewählter Modelle von Krumrey, Popitz und Galbraith herausstellen.50 Als Ergebnis dieses Vergleiches macht es Sinn, zumindest fünf Formen der Macht zu unterscheiden, unter welche andere zu subsumieren wären51:
a) physische Macht oder Aktionsmacht: Diese tritt entweder als physische Verfügungsmacht über den Körper des anderen auf, die sich als tatsächliche Gewalt oder Androhung physischer Gewalt52 äußern kann, oder – als quasiphysische Macht – in Gestalt eines handlungsbestimmenden Charismas (charismatische Macht)53, welches einer bestimmten Person zugeschrieben wird, Unterwerfung unter den Willen dieser Person einfordert und eng festgelegte Handlungen induziert. Ein Beispiel für letzteres ist etwa die Nachahmung von Leitpersonen (Stars) durch ritualisierte Handlungen.54
b) ökonomische oder instrumentelle Macht: Sie ist zunächst Ressourcenmacht, d. h. eine Macht, die aus der Verfügung über für den/die Beherrschten wichtige Ressourcen erwächst.55 Kennzeichnend ist, dass der/die Mächtige die Gewährung dieser Ressource an Bedingungen knüpft und die Ressourcenmacht damit in die Form einer repressiven oder kompensatorischen Interaktionsmacht56 übergeht. Sie tritt dann entweder (repressiv) in der Form der Drohung oder tatsächlich der angekündigten Bestrafung oder (kompensatorisch) in Form der in Aussicht gestellten Belohnung auf. Dieser Unterscheidung entspricht bei Paris die Gegenüberstellung von „Strafmacht“ und „Belohnungsmacht“.
c) autoritative oder affektiv begründete Macht (Beziehungsmacht): Sie ergibt sich aus der Fähigkeit der Mächtigeren, affektive Bedürfnisse der Mindermächtigen zu befriedigen und den Mindermächtigen als wohlwollende Führungspersonen gegenüberzutreten. Sie gründet damit wesentlich auf Vertrauen, der Anerkennung einer Überlegenheit und auf einem hoch eingeschätzten allgemeinen Wert der interpersonalen Beziehung. Affektiv begründete Macht spielt nicht nur eine große Rolle in pädagogischen Interaktionsverhältnissen und in Beziehungen zu orientierungsbeeinträchtigten Personen, sondern überhaupt in informellen Beziehungen im Alltag. Wichtig für die helfenden Berufe: Die Hilfsbereitschaft selbst, das Wohlwollen und die zugesprochene Fähigkeit helfen zu können produzieren schon einen affektiven Prozess der Unterwerfung seitens des Mindermächtigen.
d) positionale oder organisationale Macht: Sie leitet sich unmittelbar aus den Rollen einer Person ab, die mit ihrer Position in einer sozialen Institution oder Organisation verbunden sind. Sie ist einerseits durch die Rechte und Pflichten in dieser Position begründet, andererseits durch die soziale Stellung im Organisationsgefüge (beispielsweise in der Hierarchie von Organisationsebenen) und durch die formellen und informellen Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Organisation.
e) wissensmäßige oder datensetzende Macht: Paris nennt sie die „Legitimationsmacht“. Es ist die Macht, der es gelingt, zu überreden und zu überzeugen. Der Vorsprung an Wissen und Erfahrung erlangt Anerkennung bei den Mindermächtigen. Zu diesen Machtformen gehört auch die „Definitionsmacht“, d. h. die Macht, anderen vorzuschreiben oder faktisch zur Geltung zu bringen, wie ein Sachverhalt, ein Zustand, eine Entwicklung oder ein Problem zu verstehen sei. Rhetorische Fähigkeiten erhöhen hier das Machtpotenzial, indem sie die Vertrauenswürdigkeit und Wichtigkeit von Aussagen bestärken und so die „Setzung der Daten“ zur „Durchsetzung“ weiterführen.
2 Machtbegriff und Machtverhältnisse aus konstruktivistischer Sicht
2.1 Die Unmöglichkeit instruktiver Interaktion zwischen autopoietischen Systemen
a) Humberto Maturana – Informationelle Geschlossenheit und Grenzen der Einflussnahme
Maßgeblich für eine konstruktivistische Erörterung des Konstruktes „Macht“ ist das Verständnis von lebenden Systemen als selbstorganisierte, autopoietische Systeme. Selbstorganisierte Systeme entwickeln ihre je aktuellen Strukturen zwar auf Veranlassung von Perturbationen von außen, formativ bestimmt werden diese Strukturen allerdings allein durch jene Zustände, über die das System vorher schon verfügte: Strukturen erwachsen aus Strukturen, sie nehmen nichts von außen auf und können sich durch äußere Verhältnisse auf keine Weise steuern lassen. Kurzum: Autopoietische Systeme operieren „strukturdeterminiert“.
„Lebende Systeme sind strukturdeterminierte Systeme. Als solche lassen sie keine instruktive Interaktion zu, und alles, was in ihnen geschieht, geschieht als eine strukturelle Veränderung, die in jedem Augenblick in ihrer Struktur begründet ist, sei es im Rahmen ihrer eigenen Dynamik, sei es ausgelöst, aber nicht spezifiziert, durch die Umstände ihrer Interaktionen. Mit anderen Worten: Nichts, was außerhalb eines lebenden Systems liegt, kann innerhalb dieses Systems bestimmen, was darin geschieht, und da der Beobachter ein lebendes System ist, kann nichts, was außerhalb des Beobachters liegt, in ihm oder ihr bestimmen, was in ihm oder ihr geschieht.“57
Die Grundlage dieser Operationsweise bildet die „informationelle (operative oder kognitive) Geschlossenheit“ autopoietischer Systeme. Lebende Systeme emergieren Information im Zuge ihrer Strukturveränderungen, d. h. sie entwickeln Zustände, auf die sie immer wieder zurückgreifen können (was einem außen stehenden Beobachter als erfahrungsbezogenes Wissen erscheint). Sie können jedoch auf keine Weise diese Zustände veräußern, ebensowenig, wie sie Informationen aus der Umwelt oder über das Verhalten eines anderen autopoietischen Systems aufnehmen können. Dies bedeutet in letzter Konsequenz: Es gibt keine Übermittlung von Information, auch nicht zwischen lebenden Systemen. Vielmehr existiert Information immer nur innerhalb der organisationellen Grenzen eines lebenden Systems. Kurzum: Lebende Systeme können andere lebende Systeme nicht auf eine Weise beeinflussen, die auf der Übermittlung von Information beruht und deren Strukturveränderungen formativ determiniert – kurzum: Sie können diese nicht „instruieren“. Macht in Interaktionsverhältnissen kann also nicht dadurch wirken, dass Mächtige das Denken und Wollen von Mindermächtigen unmittelbar instruieren.58 Vielmehr muss ihre Wirkung darauf beruhen, dass ihr innerhalb der Strukturbildung der Mindermächtigen eine Bedeutung zukommt.
b) Heinz von Foersters „Triviale Maschinen“ – Als-ob-Interaktionen
Was geschieht, wenn lebende Systeme andere lebende Systeme so behandeln, als ob sie instruierbar wären? Wie kein anderer hat sich Heinz von Foerster mit der Frage auseinandergesetzt, wie Interaktionen aussehen, in denen Menschen wie funktional durchsichtige Automaten, wie „triviale Maschinen“, wie er sie nennt, behandelt werden (oder sich selbst als solche wahrnehmen). Als Beispiel solcher Interaktionsverhältnisse hat er dabei vor allem das Lehrverhalten von LehrerInnen thematisiert. Lehrende, die ihre SchülerInnen wie „triviale Maschinen“ behandeln, schreiben sich offenbar nicht nur die Fähigkeit zu, die kognitiven Strukturen und Veränderungspotentiale ihrer SchülerInnen zu kennen, sondern auch die Macht, deren Gedanken und Vorstellungen durch (vorwiegend verbale) Instruktion bestimmen zu können.
Das Kernanliegen in von Foersters Erörterung der Machtfrage ist die Problematisierung eines ontologisch unangemessenen Modells von den Lernvoraussetzungen von Edukanden seitens der Lehrenden. Die falsche Modellierung bezieht sich dabei vor allem auf die Vorannahmen hinsichtlich der kognitiven Erreichbarkeit der lernenden Systeme, der Verarbeitung von Informationen und der Herstellung von Willensbildungsprozessen bei diesen Systemen. Von Foerster kritisiert zunächst das „Bild“, das zuweilen Lehrende von SchülerInnen haben, dann aber auch die Praktiken, die scheinbar stimmig aus diesem Bild erwachsen.
„Ein Großteil unserer institutionalisierten Erziehungsbemühungen hat zum Ziel, unsere Kinder zu trivialisieren. (…) Da unser Erziehungssystem daraufhin angelegt ist, berechenbare Staatsbürger zu erzeugen, besteht sein Zweck darin, alle jene ärgerlichen inneren Zustände auszuschalten, die Unberechenbarkeit und Kreativität ermöglichen. Dies zeigt sich am deutlichsten in unserer Methode des Prüfens, die nur Fragen zulässt, auf die die Antworten bereits bekannt (oder definiert) sind und die folglich vom Schüler auswendig gelernt werden müssen.“59
Lernende wie „triviale Maschinen“ behandeln, heißt von der Annahme auszugehen, dass einem bestimmten „Lehr-Input“ seitens der Lehrenden ein bestimmter „Lern-Output“ bei den SchülerInnen folgen müsse – nicht anders als bei einem Zigarettenautomaten sich die Zugfächer öffnen lassen, wenn eine bestimmte Zahl von Münzen eingeworfen worden sind, weil die konstruierten Mechanismen des Apparates dies nicht anders zulassen. Ob der/die Lehrende die Macht hat, die kognitiven Strukturen seiner SchülerInnen in seinem/ihrem Sinne zu bestimmen, hängt nach diesem Modell allein davon ab, ob er/sie die richtigen Mittel wählt.
Angesichts der Strukturdeterminiertheit kognitiver Systeme ist diese Sichtweise allerdings einer Fehleinschätzung: Es ist keine Frage der Wahl der richtigen Mittel, ob Lehrende die kognitiven Strukturen der Lernenden bestimmen können – dies ist grundsätzlich nicht möglich. Als die richtigen Mittel erweisen sich vielmehr post hoc jene, durch die anschlussfähige Strukturirritationen provoziert werden, welche einen Lernerfolg hervorbringen können – dieser freilich kann sehr anders aussehen als der von den Lehrenden erwartete Lernerfolg. Denn der Output nicht-trivialer Maschinen (autopoietischer Systeme) hängt nicht allein vom Input, sondern auch von den internen Zuständen und der Selbstorganisation des Systems ab; mit Maturana zu sprechen, er ist der Strukturdetermination unterworfen.
Da Machtprozesse selbstverständlich auf einen Einfluss auf lebende Systeme hin ausgerichtet sind, deutet sich hier schon ein erstes Dilemma an: Soll es möglich sein, dass durch „Macht“ etwas gelingt, was ansonsten für autopoietische Systeme ausgeschlossen ist, nämlich Strukturveränderungen des Systems von außen zu bestimmen? Oder liegt der Beobachtung von Machtprozessen eine Täuschung zugrunde, die autonome Strukturveränderungen fälschlicherweise als Resultat von äußeren Einflüssen erscheinen lässt?
Eine weitere Grundannahme muss an dieser Stelle eingeführt werden: Auch informationell geschlossene Systeme sind existenziell von ihrer Umwelt abhängig – in materieller und energetischer Hinsicht. Die Gefahr, materiell und energetisch nicht mehr versorgt zu werden, stellt daher für informationell geschlossene Systeme eine ständige Bedrohung dar; aus biologischer Sicht ist diese Bedrohung die primäre Veranlassung für Strukturveränderungen überhaupt. Die Innen-Außen-Relation autopoietischer Systeme wird durch zwei biologische Prinzipien bestimmt: a) Zustände, die als Gefährdung der Selbsterhaltung erlebt werden, repräsentieren für autopoetische Systeme Perturbationen, die in der Regel – aus Sicht eines externen Beobachters – auf Veränderungen äußerer Parameter zurückgeführt werden und Strukturveränderungen induzieren, b) Strukturveränderungen zielen darauf ab, das Verhältnis des Systems zur Umgebung zu stabilisieren, d. h. Strategien zu etablieren, die die Oberfläche des Systems so organisieren, dass weitere Perturbationen unterbleiben. Einer/m außenstehenden BeobachterIn erscheinen diese Oberflächenveränderungen als Anpassung an Umweltanforderungen und damit als Wirkung der Umwelt auf die Struktur des Systems.
c) Björn Kraus – „Instruktive“ und „destruktive“ Macht
Unsere Ausgangsfrage war: Was geschieht, wenn lebende Systeme andere lebende Systeme so behandeln, als ob sie instruierbar wären? Eine erste vorsichtige Antwort lässt sich u. E. auf der Grundlage dieser Prinzipien formulieren: Die Trivialisierung des Interaktionsverhältnisses „gelingt“ – dem Anschein nach – dadurch, dass die Beschreibung eines erwünschten Verhaltens durch die Instruierenden mit einer Bedrohung der Selbsterhaltung (im weitesten Sinne) verschränkt wird, mit anderen Worten derart, dass das instruierte Subjekt eine „Verhaltensoberfläche“ organisiert, die weitere Perturbationen dadurch vermeidet, dass sie nach Möglichkeit die Verhaltenserwartungen des Instruierenden erfüllt. Dies ist jener Grundmechanismus der „Selbstunterwerfung“, der zwar „autonom“ organisiert wird, aber zugleich auf eine integrative, dem eigenen Willen entsprechende Strukturdynamik verzichtet. „Trivialisierte“ Subjekte verhalten sich daher nicht wie „authentische Persönlichkeiten“, sondern wie Pferde am Zügel des Kutschers.
Mit dem Dilemma von scheinbarer und tatsächlicher Beeinflussbarkeit durch Machtmittel beschäftigt sich beispielsweise der Ansatz von Björn Kraus. Er führt zunächst die Unterscheidung einer Form der Macht durch Reduktion von Möglichkeiten (im Sinne von Verhaltens-und Orientierungsspielräumen) und einer Form der Macht durch Determination des Verhaltens oder Denkens einer anderen Person ein.60 Erstere Form nennt er „destruktive Macht“, zweitere „instruktive Macht“, „instruktiv“ nämlich insofern, als es hier tatsächlich möglich wird, Selbstunterwerfung faktisch beobachtbar zu erreichen. Diese Unterwerfung vollzieht sich im Feld konsensueller Bereiche und sie ist als solche ein „autonomer“ Akt (Verweigerung ist möglich), auch wenn das Ergebnis der Handlungsentscheidung sich offensichtlich am fremden Willen orientiert. Erreicht wird sie mit Mitteln der „extrinsischen Motivation“, durch Bedrohung, Ankündigung von Belohnungen oder Strafen etc., also mit Mitteln, die die Berücksichtigung des fremden Willens als notwendige Voraussetzung der Selbsterhaltung (im weitesteten Sinne, d. h. auch schon der Interessen) der Mindermächtigen instrumentalisiert. Gegenüber destruktiver Macht, so Kraus, ist Verweigerung nicht möglich, denn sie wirkt in dem Sinne „destruktiv“, als sie Möglichkeiten zu alternativen Verhaltensweisen und Denkweisen erst gar nicht entstehen lässt. Sie vollzieht sich nicht im Feld konsensueller Bereiche, sondern als Selektionsprozess, an dem der/die Mindermächtige nicht beteiligt ist – als Selektion raumzeitlicher Tatsachen (physiologisch) und als Selektion von Informations- und Wissenszugängen (kognitiv). Destruktive Macht verhindert auf physischer Ebene Handlungs- und Entwicklungsoptionen, auf kognitiver Ebene Wissen und Wirklichkeitskonstruktionen, damit Informiertheit, Mündigkeit und Bildungschancen. Entscheidend ist für Kraus, dass nicht nur die Kategorie instruktive Macht, sondern auch die Kategorie destruktive Macht keine Tatsachen, sondern relationale Konstruktionen beschreiben. Für beide Formen der Macht gilt somit, dass sie nicht objektiv erkannt werden können, sondern relational bestimmt werden müssen.61
2.2 Gregory Bateson – Macht als konstruierte Selbstunterwerfung
Für die konstruktivistische Diskussion zum Thema „Macht“ bilden einige gegenüber dem Alltagsdenken recht provozierende Äußerungen des Altvaters konstruktivistischer Erkenntnistheorie Gregory Bateson den Ausgangspunkt. Zunächst steht da die Überzeugung, dass Macht dadurch wirksam werde, dass der/die Mindermächtige der/dem Mächtigen Macht zuschreibe.62
Batesons Sicht des seitens der Beherrschten konstruierten Machtmythos ist recht lapidar: Die Gehorsamen unterwerfen sich den Mächtigen, weil sie ihnen eine generelle Macht unterstellen und weil sie ihren Gehorsam als unausweichlich verstehen. Dass die Beherrschten zuweilen die Machtmittel der Mächtigen differenziert studieren, um eine realistische Einschätzung ihrer Abhängigkeitssituation zu erhalten, dass sie die Legitimität von Bevormundungsansprüchen prüfen und damit die Machtansprüche begrenzen oder dass sie sich in institutionellen Handlungskontexten über Verfahrensregeln und Kompetenzen informieren, die sie im Dienste ihrer eigenen Anliegen akzeptieren wollen, solcherlei „Konstruktionsverfahren“ finden hier keine Erwähnung.
Die Interpretation von Macht bei Bateson etabliert eine logisch paradoxe Situation: Bateson betrachtet die Machtmetapher als gefährlich für die Interaktion zwischen Menschen, nicht weil sie seitens der/die Mächtigen einen Anspruch auf Macht beinhaltet, sondern weil sie die von der Macht Betroffenen als Mindermächtige aus ihrer Verantwortung entlässt. Letztere warten gewissermaßen in Passivität auf die Wirkungen der Macht und versäumen es somit, selbst aktiv zu werden. In therapeutischen Situationen lähmt solche selbst verantwortete Hilflosigkeit die notwendige Mobilität des Klienten/der Klientin und deshalb kann Bateson sagen:
„Die Macht selbst korrumpiert nicht so sehr wie der Mythos der Macht.“63
Durch diese Ansicht, dass Macht allein auf dem Anerkennungsprozess der Beherrschten beruhe, überschreibt Bateson die Verantwortung für die Entstehung von Bevormundung, Unterwerfung und Gehorsam faktisch einseitig den Beherrschten. Die Frage nach dem Anteil der Mächtigen an der Entstehung der Machtmetapher, geschweigedenn der Machtstrukturen, stellt sich bei Bateson offenbar ebenso wenig wie die Frage nach den sozialen Bedingungen und Funktionen von Machtverhältnissen. Leistet Bateson mit seiner Interpretation von Macht so nicht einen Beitrag zur Selbstverschleierung64 von faktischen Machtstrukturen und macht er die Folgen eines möglichen Machtmissbrauchs damit nicht uneinklagbar?
Es kann nicht verwundern, dass Batesons Position heftige Kritik hervorgerufen hat, die von verschiedenen Seiten her artikuliert worden ist.65 Levold hat darauf hingewiesen, dass das einseitige Verantwortlichmachen der Mindermächtigen für die Schaffung des Machtmythos nicht nur dazu verführe, faktische Machtstrukturen in therapeutischen Beziehungen nicht zur Kenntnis zu nehmen und den Umgang mit Machtzuschreibungen durch die Klientel zu vernachlässigen, sondern auch den kritischen Blick auf die Machtinteressen führender Gruppen und Institutionen und auf ihre Praxis der „semantischen Entsorgung“ von Ausbeutungs- und Unterdrückungsmechanismen aus der Welt zu schaffen.66
2.3 „Physische Macht“ und „Provokationsmacht“: Zwei konstruktivistische Optionen zum Machtbegriff
Nun hat Bateson von Anfang an „Macht“ als eine Metapher aufgefasst, die im Erklärungskontext der klassischen Physik ihren Sinn entfalte, aber in der Anwendung auf die Beschreibung oder Erklärung menschlicher Interaktionen notwendigerweise zu (epistemo-)logischen Irrtümern führe.67 Was Bateson also im Wesentlichen kritisiert, ist die Verwendung einer unzureichenden Metapher, eines unpassenden Bildes von den Einflussmöglichkeiten „Mächtiger“, welches es erlaubt, die von Macht Betroffenen aus ihrer Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen zu entlassen. Im „Mythos der Macht“, wie ihn Bateson nennt, unterwerfen sich die Mindermächtigen implizit einem Menschenbild und damit Selbstbild, welches die Autopoiese ignoriert. Zugleich „ontologisieren“ und „mystifizieren“ sie die Quellen der Macht und machen sie damit unanfechtbar.
Bateson hat herausgestellt, dass die „Machtmetapher“ nur in der Sprache eines Beobachters/einer Beobachterin existieren und keine ontologische Legitimation beanspruchen kann. Als eine Metapher, die das Faktum selbstregulativer Strukturdetermination ignoriert, ist sie in der Anwendung auf lebende Systeme unpassend und mithin gefährlich.
Nichtsdestotrotz lassen sich aus der Perspektive außenstehender BeobachterInnen u. E. unter Anwendung der Machtmetapher auch bei Respektierung der autopoietischen Organisation lebender Systeme Beschreibungen gewinnen, die die Möglichkeit von Macht begrenzen und präzisieren. Der physikalische Begriff der Macht („power“, zu Deutsch eher „Kraft“) impliziert die – eventuell messbare – Wirksamkeit eines Einflussfaktors auf das phänomenale Verhalten (etwa Beschleunigung) oder die Zustandsänderung (etwa Deformation) eines physikalischen Systems. Der newtonschen Mechanik entsprechend bedeutet „power“ allgemein die einem physikalischen System zugeschriebene Fähigkeit, in einem anderen physikalischen System etwas zu bewirken. Diese Wirkung auf das Verhalten oder die Zustandsänderung des anderen Systems ist unmittelbar und determinativ.
Bezieht man diese Implikationen des physikalischen Powerbegriffes unter konstruktivistischen Prämissen auf einen Begriff von Macht in der zwischenmenschlichen Interaktion, so lassen sich vornehmlich zwei Aspekte für eine gewinnbringende Diskussion herausheben:
1. Die Feststellung, dass die Präsenz eines bestimmten physikalischen Systems oder Veränderungen in seiner Struktur auf ein anderes System eine Wirkung hätte, setzt einen Beobachter/eine Beobachterin voraus, der/die sowohl diese Systeme als solche wie auch spezifische Veränderungen in ihrer Struktur, in ihrem Erscheinungsbild unterscheidet. Dieser Beobachter/diese Beobachterin schließt dabei die Bedeutung anderer Systeme hinsichtlich der Veränderung des betroffenen Systems aus und postuliert einen Zusammenhang zwischen strukturellen Parametern der beiden ausgewählten Systeme. Dieser Zusammenhang müsste sich prinzipiell mittels physikalischer Gesetze beschreiben lassen.
Die physikalische Beschreibungsperspektive setzt naturwissenschaftlicher Tradition folgend offenbar „unabhängige“ BeobachterInnen voraus, was insofern nicht verwundert, als die Beobachtungsgegenstände in der Physik in der Regel keine bewusstseinsfähigen Subjekte sind, die sich selbst beobachten könnten. Im Blick auf menschliche Interaktionen besteht nun aber die Möglichkeit, dass die Beobachtung von Machtphänomenen durch die an ihrem Zustandekommen Beteiligten, also durch die Mächtigen oder durch die von Macht Betroffenen, als Selbstbeobachtung vollzogen werden kann; es kann dabei vorkommen, dass ihre Beschreibungen nicht mit der Beobachtung durch einen Dritten übereinstimmen. Möglicherweise wird der Einfluss auf andere von den Mächtigen gar nicht wahrgenommen, obschon ihn Dritte und auch die Betroffenen selbst bemerken, möglicherweise erkennen die von Macht Betroffenen ihre Abhängigkeit nicht, obschon Dritte und auch die Mächtigen die Einflussmöglichkeiten sehen, und möglicherweise erkennen Dritte Machtbeziehungen, die von Mächtigen wie auch von den Betroffenen nicht wahrgenommen werden. Differenzen sind in allen Varianten denkbar. Es stellt sich daher die Frage, ob es ein von der Beobachtung durch die Beteiligten unabhängiges Kriterium zur Feststellung von Macht geben kann oder ob irgendein/e BeobachterIn zur Feststellung der Macht besonders kompetent ist, bzw., wenn dies nicht so ist, wie aus wissenschaftlicher Perspektive mit tatsächlichen Differenzen in der Zuschreibung von Macht umzugehen ist. Daneben muss man verfolgen, inwieweit die Wirksamkeit von Machtbeziehungen von einem Bewusstsein der Macht abhängig ist und inwieweit daher eine besondere Kompetenz zur Feststellung von Macht gerade jenen zukommen muss, die von ihr betroffen sind oder sie ausüben. Es hat also – auch konstruktivistisch – einen Sinn, Macht zu „beobachten“ und Gesichtspunkte (Unterscheidungskriterien) zur Analyse von Machtverhältnissen zu entwickeln.
2. Zur Aussage: „Diese Wirkung auf das Verhalten oder die Zustandsänderung des anderen Systems ist unmittelbar und determinativ.“ Die Anwendung der Machtmetapher auf Bedingungsverhältnisse menschlicher Interaktion impliziert ebenso zunächst einmal Unmittelbarkeit und determinative Wirksamkeit eines kommunikativen Einflussfaktors. „Unmittelbarkeit“ bedeutet dabei, dass die Wirkung des Faktors nicht durch ein drittes System vermittelt wird, „determinative Wirkung“ bedeutet, dass der Einfluss des initiativen Systems nicht durch eigendynamische Faktoren des betroffenen Systems gebrochen werden kann und notwendigerweise eine bestimmte, empirisch feststellbare Wirkung auf das betroffene System zeitigt. Beides scheint für strukturdeterminierte Systeme nur für den Fall denkbar, dass der Einfluss des initiativen Faktors selbst außerhalb der Grenzen der autopoietischen Organisation des Systems liegt. Allerdings – und diese Feststellung ist für die nachfolgende Diskussion von zentraler Bedeutung – lässt sich im Blick auf autopoietische Systeme sowohl ein Einfluss annehmen, der durch Strukturveränderungen kompensiert werden kann (strukturelle Irritation), als auch ein solcher, der durch strukturelle Anpassung des betroffenen Systems nicht kompensiert werden kann (physikalische Destruktion).68 Dass hingegen der Prozess der Strukturentwicklung selbst unmittelbar gesteuert und determinativ auf eine bestimmte Endstruktur hingeführt werden könnte, ist für autopoietische Systeme grundsätzlich auszuschließen. Die Machtmetapher im Sinne eines physikalischen Machtbegriffes ist daher bei autopoietischen Systemen für die Beschreibung und Erklärung von Interaktionswirkungen in vollem Sinne (d. h. unter Beanspruchung aller Postulate) nur für den Fall einer physischen Veränderung bzw. Schädigung oder einer anderen physikalisch relevanten Gewalteinwirkung (etwa durch Festhalten, räumliche Verbringung, Eingriff in organische Funktionen etc.) berechtigterweise in Rede zu bringen. Sie ist in einem eingeschränkten Sinne aber ebenfalls verwendbar für den Fall, dass ein System durch seine Präsenz oder durch bestimmte Veränderungen im Milieu notwendig eine Irritation eines anderen, autopoietischen Systems bewirkt. Als determinativ gilt für diesen Fall nicht der Einfluss hinsichtlich einer bestimmten strukturellen Reaktion seitens des beeinflussten Systems, sondern allein die Gewissheit einer Irritation überhaupt (Provokation). Allerdings können sich solche Provokationen in Handlungssituationen vollziehen, die von konsensuellen Bereichen in hohem Maße geprägt sind und damit bestimmte Erwartungsmuster der beteiligten InteraktionspartnerInnen auf den Plan rufen. Eine erwartungsgemäße Reaktion von InteraktionspartnerInnen kann hier als determiniert durch die Aktion der anderen erscheinen.
Konstruktivistisch stellt sich erstere Form der „physischen Macht“ als die Chance dar, einen Organismus zwangsweise an peripheren Reaktionen zu hindern, an einen anderen Ort zu verbringen, ihn einem veränderten Milieu auszusetzen, ihn physikalisch oder funktional zu beeinträchtigen oder gar zu schädigen etc. In manchen Fällen wird „physische Macht“ solcher Art als Gewalt zu verstehen sein und der Widerwille des/der Betroffenen evident sein. In vielen Fällen aber vollzieht sich physische Macht eher „unmerklich“, d. h. ohne wahrnehmbaren Widerstand der Mindermächtigen. Die Übergänge zu einer Handlung mit Einverständnis der Mindermächtigen sind hier fließend.69 Levold zeigt auf, dass physische Macht selbstverständlich in der Sozialisation des Kindes vollzogen wird, ohne dass damit tatsächlich die Strukturen des kognitiven Systems (Kind) determiniert werden können.
„Ein so einfaches wie bedeutsames Beispiel ist der Sozialisationsprozeß, in dem die Eltern aufgrund ihrer in vieler Hinsicht überlegeneren Position die Macht haben, den Bereich der möglichen Interaktionen ihrer Kinder sowie ihren Zugang zu Bereichen der symbolischen Umwelt zu erweitern oder einzuengen, ohne daß sie die autonome Organisation des kindlichen Nervensystems determinieren könnten.“70
Physische Macht vollzieht sich in dieser Form als die Chance, „qua Position Einfluß auf die Selektion oder Bewertung von Interaktionsmöglichkeiten zu nehmen und den Interaktionsbereich eines Individuums oder einer Gruppe damit zumindest partiell zu kontrollieren“71.
Die zweite Form der „Provokationsmacht“ beruht auf einer allgemeinen Grundlage von Kommunikation zwischen Lebewesen überhaupt. Wann immer Lebewesen sich wechselseitig auf ihr Verhalten hin „orientieren“ (wie Maturana sagt), zeigen sie sich offen, sich vom Verhalten ihrer InteraktionspartnerInnen irritieren zu lassen, d. h. mit eigenen Strukturveränderungen zu reagieren. Die wechselseitige „strukturelle Koppelung“ bringt – aus der Sicht von BeobachterInnen – so einen „konsensuellen Bereich“ abgestimmter Interaktionen hervor, der sich durch die Erwartungen der InteraktionspartnerInnen aneinander beschreiben lässt. Erfahrungsbezogen (und nicht unbedingt in sprachlicher Form) abstrahieren aus der Beobachtung der Ereignisse in ihrer Verschränktheit mit diesen Erwartungen „soziale Regeln“. Sie sind als kommunikativ arrangierte Ordnungen die „Kernstücke“ jener Herrschaftsstrukturen, die Interaktionsmacht konstituieren.72
Provokationsmacht kann sich in Formen ökonomischer oder instrumenteller Macht ebenso darstellen wie in Formen von autoritativer oder affektiv begründeter Macht oder positionaler und organisationaler Macht. In all diesen Formen vollzieht sich Macht durch die wechselseitige Verschränkung der Erwartungshorizonte zwischen InteraktionspartnerInnen. Bei ökonomischer oder instrumenteller Macht gelten die Erwartungen dem Tauschprozess, in welchem der Austausch von Ressourcen verhandelt werden soll. Durch Drohungen oder in Aussicht gestellte Belohnungen werden die Erwartungen manipuliert.
Bei autoritativer oder affektiv begründeter Macht gelten die Erwartungen der Gunst der Mächtigen. Die Mindermächtigen suchen Anerkennung und Führung, indem sie sich bemühen, die Beziehung zu den Mächtigen vorteilhaft zu beeinflussen. Durch ihre Unterwerfung gewinnen sie nicht nur die Solidarität mit den Mächtigen, sondern auch deren Verantwortlichkeit.
Positionale oder organisationale Macht entfaltet ihre provokative Kraft, indem sie die Teilhabe der Mindermächtigen an der Kommunikation mit der Institution oder Organisation von der Bedingung abhängig macht, dass diese die dortigen Regeln, Rollen und Zuständigkeiten berücksichtigen und sich in ihrem Verhalten und ihren Ansprüchen diesen unterwerfen.
In diesen drei Formen präsentiert sich Provokationsmacht insofern relativ transparent, als sie „den Willen der Mächtigen“ den Mindermächtigen gegenüber verständlich machen muss, will sie deren Erwartungen erfolgreich orientieren. Dies verhält sich anders in einer letzten Form der Provokationsmacht, die wir deshalb als „subversiv“ bezeichnen wollen.
Als „subversive Macht“ vollzieht sich Provokationsmacht in der Form, dass sie aufgrund vorliegender Herrschaftsstrukturen die Chancen zur Strukturierung neuer konsensueller Bereiche vorherbestimmt und die Mindermächtigen nicht an der Entscheidung beteiligt, wie diese konsensuellen Bereiche auszugestalten sind. Orientierend ist hier nicht der Wille der Mächtigen, sondern die Sicht eines Sachverhaltes. Indem ein Sachverhalt schon vor der Explikation in einem konsensuellen Bereich „beschrieben“ ist, d. h. in einer bestimmten sprachlichen Form die Auffassung von und der Umgang mit einer bestimmten Situation als geregelt vorgegeben wird, werden die Mindermächtigen gezwungen, um des Gelingens der Kommunikation und des Aushandlungsprozesses willen nicht ihre eigene Beobachtung zu beschreiben, sondern ihre Handlungen mit der vorliegenden Beschreibung in Übereinstimmung zu bringen. Subversive Macht ist also jene Form der Provokationsmacht, in der sich die Beobachtung der vorgegebenen Beschreibung unterwerfen muss. „Subversiv“ ist diese Macht auch insofern, als „sich die Beschreibung einer Erfahrung – zumindest zunächst – jenseits der Möglichkeiten einer aktiven Äquilibration des Subjekts in dessen Repertoire von Kodierungsregeln ‚einschleicht’“73. Als subversive Macht können alle Formen der wissensmäßigen oder datensetzenden Macht (bei Paris „Legitimationsmacht“) verstanden werden, insbesondere die Definitionsmacht und Deutungsmacht.
Gerade letztere Form der Macht lässt die dahinterstehenden Herrschaftsstrukturen oft nicht erkennen. Es gelingt hier leicht, prinzipiell zur Disposition stehende Entscheidungen hinter „Sachzwängen“ zu verstecken und damit den Willen der Mächtigen als der Not geschuldet zu tarnen. Um Macht zu „bemerken“, müssen mindermächtige SelbstbeobachterInnen um den Willen der Mächtigen wissen und ihre Unterwerfung als Not empfinden. Indem BeobachterInnen, als SelbstbeobachterInnen auch die Mächtigen und Mindermächtigen selbst, rekursiv ein Bewusstsein über die Fremdorientiertheit und Regelgeleitetheit ihrer Reaktionen ausbilden und zugleich ihre Abhängigkeit von den Gratifikationen ihrer InteraktionspartnerInnen erkennen, konstruieren sie die „Machtmetapher“. Diese Metapher beschreibt die Chancen der Mächtigen, ihre Interessen infolge der Abhängigkeit der Mindermächtigen (wie auch immer diese zu begründen ist) gegebenenfalls auch gegen deren Widerstreben durchzusetzen.
Die im Anschluss an Bateson geführte konstruktivistische Diskussion um die Absurdität von Macht (in einem ontologischen Sinne74) hat den Blick fast ausnahmslos auf die Frage gelenkt, ob angesichts der informationellen Geschlossenheit autopoietischer Systeme überhaupt noch denkbar sei, dass eine systemexterne Wirkungsgröße entscheidenden Einfluss auf menschliche Willensbildung nehme könne. Kaum hingegen ist die Frage in den Blick gerückt, welche Konsequenzen sich aus der Tatsache ergeben, dass Menschen ihre Interaktionsverhältnisse und überhaupt ihre Lebensverhältnisse mittels der „Metapher“ Macht modellieren. Dieser Frage wollen wir uns im übernächsten Abschnitt zuwenden.
2.4 Webers Machtbegriff in der Beobachterrelativität
„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“75 So hatte Weber den Begriff „Macht“ definiert. Zu fragen ist zunächst, welchen Status der Machtbegriff bei Weber einnehmen sollte, ob also seine Definition darauf abzielte, die Perspektiven und Wahrnehmungen der InteraktionspartnerInnen in ihrer sozialen Beziehung zum Gegenstand zu machen, oder darauf, Macht durch einen unabhängige BeobachterInnen, etwa einen/eine WissenschaftlerIn mittels der genannten Kriterien feststellen zu lassen. Durch den Kontext dieser Aussage in einem soziologischen Grundwerk können wir postulieren, dass letztere Annahme zutrifft.
Dennoch verpflichtet eine konstruktivistische Sicht auf diese Definition dazu, die „Beobachterrelativität“ möglicher Aussagen, die über das Vorliegen genannter Kriterien in konkreten Interaktionsverhältnissen zustande kommen könnten, zu untersuchen. Dabei fällt zunächst auf, dass Webers Definition eine doppelte und zugleich ambivalente Beobachterimplikation enthält: Das Kriterium „seinen eigenen Willen durchzusetzen“ impliziert die Selbstbeobachtung einer/s Mächtigen hinsichtlich seines/ihren Willens, das Kriterium „auch gegen Widerstreben“ impliziert eventuell die Selbstbeobachtung eines/r Mindermächtigen hinsichtlich seiner/ihrer Unwilligkeit. Offensichtlich nimmt die Definition Webers also zwei Kriterien auf, die von wissenschaftlichen FremdbeobachterInnen ohne die Stellungnahme der Betroffenen gar nicht kontrolliert werden könnten.
Betrachten wir Webers Machtbegriff unter dem Aspekt der Beobachterrelativität, stellen sich also eine Reihe von Fragen:
a) Wer „beobachtet“ den eigenen Willen des/der Mächtigen? Worin findet dieser seinen Ausdruck?
b) Wer „beobachtet“, ob ein Ziel der Mächtigen dem Willen der von Macht Betroffenen entgegengesetzt ist? Worin findet das „Widerstreben“ seinen Ausdruck?
c) Wer schätzt schließlich die „Chance“ (denn es geht hier um ein Potential, nicht um Machthandlungen) ein, dass in einer sozialen Beziehung der Wille der Mächtigen durchgesetzt werden kann?
Für alle Fragen lassen sich drei mögliche BeobachterInnen anführen: die Mächtigen, die von Macht Betroffenen und die außenstehende BeobachterInnen. Sie alle benötigen ihre „Indizien“ der Macht, d. h. Kriterien für die Interpretation von Ereignissen in der sozialen Beziehung zwischen den Mächtigen und den von Macht Betroffenen, die einen Interessenskonflikt und eine Ressourcenasymmetrie zwischen den Beteiligten andeuten.
a) Grundsätzlich ist der Wille der Mächtigen nur diesen selbst zugänglich. Externe BeobachterInnen können diesen Willen nur rekonstruieren, indem sie entweder auf der Grundlage ihres eigenen Erfahrungshintergrundes aus dem Verhalten des Mächtigen auf Absichten schließen oder indem sie einer sprachlichen Bekundung des Willens seitens der Mächtigen Glauben schenken. Eine Sicherheit über den tatsächlichen Willen der Mächtigen ist auf beide Weisen jedoch nicht zu erlangen.
b) Der Begriff „Widerstreben“ ist als solcher schon insofern zweideutig, als er sowohl eine Haltung („Widerwillen“) als auch eine Handlung („Widerstandshandlung“) bezeichnet.76 Schon erstere Bedeutung ist problematisch: Festzustellen, ob die Handlung, zu welcher die Mächtigen die Mindermächtigen auffordern, dem Willen der Letzteren entgegensteht, unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie das vorgenannte Anliegen. Der Wille der Mindermächtigen ist wiederum nur diesen selbst einsichtig. Die Feststellung einer Widerstandshandlung mag auf den ersten Blick einem/einer externen BeobachterIn möglich sein, insofern sie eine Handlung ist. Ob sie allerdings auf einen Widerstand zurückzuführen ist, ist ebenfalls nur über das Bewusstsein der Mindermächtigen zu entscheiden.
c) Die hypothetische Erschließung einer „tatsächlichen“ Chance, eigenen Willen gegen den Widerstand eines/einer anderen durchzusetzen, ist nicht minder fragwürdig, setzt sie doch zum ersten voraus, dass die subjektiven Faktoren der Unterwerfungsbereitschaft der Mindermächtigen bekannt sind und in ihrem Zusammenwirken beurteilt werden können, und zum zweiten, dass die Unterwerfungsfähigkeit und -absicht der Mächtigen als Potential erfasst werden kann. Der einzige, außenstehenden FremdbeobachterInnen zugängliche Weg zu einer solchen Prognose wäre jener über faktische Machthandlungen, die den Umfang dieser Chance vielleicht erfahren lassen; Machthandlungen werden jedoch gerade nicht vorausgesetzt in dieser Definition, weil sie für den Begriff der Macht nicht notwendig festgestellt werden müssen. Denn alle drei möglichen BeobachterInnen können Macht auch dort vermuten, wo sie noch nicht durch die Ausführung von Machtmitteln realisiert wird, aber sich als ein Potential infolge einer besseren Ressourcenausstattung der Mächtigen (Herrschaft) und einer erkannten Abhängigkeit von diesen hinsichtlich der Erlangung der begehrten Ressource bereits andeutet. Beispielsweise können von Verschwörungstheorien begeisterte Menschen hinter politischen Entscheidungen, die dem praktischen Menschenverstand und moralischen Prinzipien der Rücksichtnahme entspringen, die Absicht von Mächtigen vermuten, ihrer Macht durch sinnlose Schikanen besonderen Ausdruck zu verleihen, z. B. zum Zweck der Unterwerfung. Bereits die Vermutung eines Machtpotentials hat bereits Wirkungen auf die Interaktionssituation, insofern – wie dies Goffman beschrieben hat – die InteraktionspartnerInnen mögliche Aktionen und Reaktionen ihres Gegenüber antizipieren und hierbei auf möglichst konfliktfreiem Wege eine günstige Situation zur Erlangung eigener Vorteile zu arrangieren trachten.
Webers vielzitierte Machtdefinition ist also aus erkenntnistheoretischer Sicht für eine wissenschaftlich adäquate Analyse höchst unzureichend, denn sie durchmischt verschiedene BeobachterInnenperspektiven und gibt dabei keine klaren Anweisungen, bezüglich welchen Kriteriums welche Perspektive ausschlaggebend sein soll. Für einen „empirischen“ Zugang zur Feststellung von Machtverhältnissen muss berücksichtigt werden, dass die Beobachtung von Macht für Fremd- und SelbstbeobachterInnen auf grundsätzlich unterschiedliche Weise erfolgt:
a) Zum einen in der Beschreibung von Machtphänomenen der „intersystemischen SelbstbeobachterInnen“ (Mächtiger/Mindermächtiger); hier ist der Machtbegriff als „konstruierte Macht“ in „beobachtersprachlich-konstruktiver“ Weise existent und wird über Eindrücke und Interpretationen der Betroffenen konstituiert – es geht um die „Rede der Macht“.
b) In der Beschreibung externer BeobachterInnen, die als FremdbeobachterInnen (beispielsweise WissenschaftlerIn) ein Konstrukt über die Einschränkung der Freiheitsgrade der Mindermächtigen durch die Mächtigen bildet und damit einen Begriff scheinbar „ontischer Macht“ hervorbringt, welcher faktische Verhältnisse unabhängig von der Wahrnehmung der Betroffenen zu beschreiben vorgibt.
Die Phänomene, die Selbst- und FremdbeobachterInnen beschreiben, sind gegenständlich verschieden, wie die nachfolgende Tabelle an Beispielen zeigen soll, auch wenn sie sich „ursächlich“ auf dieselben Gegebenheiten beziehen. „Innere Ereignisse“ wie Gefühle, Bewertungen, Absichten und Bereitschaften sind nur SelbstbeobachterInnen zugänglich; ein hiervon unabhängiger Blick auf das Interaktionsverhältnis als solches und seine Kontexte ist nur FremdbeobachterInnen möglich. Freilich ist zu konzedieren, dass alle SelbstbeobachterInnen sich „virtuell“ auch in die Position externer FremdbeobachterInnen begeben können; allerdings vermischt sich damit der Evidenzstatus von internen Beobachtungen mit dem Wissen über Machtverhältnisse (ein Beispiel hierfür wäre eine theoriegeleitete Selbstreflexion).
Die „Idee der Macht“ emergiert innerhalb konsensueller Bereiche. Ob man hinsichtlich konkreter Interaktionsverhältnisse aber von Macht sprechen kann oder nicht, unterliegt in hohem Maße den Fiktionen von BeobachterInnen, die sich auf (vermeintliche) Indizien der Macht begründen.
| Intersystemische SelbstbeobachterInnen | Externe FremdbeobachterInnen | |
| Begriffsstatus | „konstruierte Macht“ | „quasi-ontische Macht“ |
| zu erklärende Phänomene | UnterwerfungsbereitschaftUnterwerfungsabsichtRessourceneinschätzungAbsicht des MachtmitteleinsatzesBetroffenheit durch den Machtmitteleinsatz | AbhängigkeitsphänomenHerrschaftsstrukturenRessourcendifferenzenAnwendung von Macht- mittelnAuswirkungen des Machtmitteleinsatzes |
2.5 Die konstruktive Wirkung der Machtmetapher
Marianne Krüll diskutiert die Machtproblematik nicht hinsichtlich der ontologischen Möglichkeit von Macht, sondern hinsichtlich des sprachpragmatischen Nutzens der Metapher in bestimmten Sprechsituationen. Ihr Gegenstand ist die Pragmatik der Rede von Macht. Krüll hält die Metapher für geeignet, etwa die Benachteiligung, Unterdrückung oder Vergewaltigung von Frauen wie auch die Unterdrückung rassischer, ethnischer und anderer Gruppen beschreiben und anprangern zu können. Durch das metaphorische Modell können MachthaberInnen entlarvt und Machtstrukturen aufgedeckt werden. Hingegen sieht sie den Gebrauch der Metapher in privaten und beruflichen Beziehungen als unangemessen und einengend an, da er die Voraussetzung egalitärer Artikulationsmöglichkeiten in Frage stellt.
„Wir sollten uns die Freiheit bewahren, den Machtbegriff manchmal als Werkzeug, manchmal als Spielzeug, manchmal als Stütze und manchmal als Waffe flexibel einzusetzen und auch, wenn es in irgendeinem Kontext angebracht erscheint, ihn gänzlich fallenzulassen.“77
Während Bateson noch die Meinung vertreten hatte, das die Anwendung der Machtmetapher überhaupt zur Beschreibung zwischenmenschlicher Beziehungen nicht nur unangemessen, sondern in ihren Auswirkungen sogar gefährlich ist, legitimiert sich für Krüll die Nutzung der Metapher durch den Zweck, für den sie eingesetzt wird. Das „Nützlichkeitskriterium“ liegt in der analytischen Kraft der Metapher, und dies in einem doppelten Sinne. Zum einen scheint die Vorstellung von Machtverhältnissen, d. h. das „Als-ob-Modell“ der Macht, von analytischem Wert, weil es gestattet, die Absicht der Einflussnahme eines Subjektes auf ein anderes gegen dessen Willen zu antizipieren; zum anderen scheint das Aussprechen des Machtpostulats von kommunikativ-analytischem Wert, weil es einen Verständigungsanlass schafft, der in bestimmten Beziehungssituationen Unrechtsverhältnisse anzuerkennen gestattet.
Interessant ist allerdings, dass mit der Verschiebung der Diskussionsperspektive bei Krüll weg von der ontologischen Problematik auf eine sprachpragmatische die Frage der Wirksamkeit von Macht in einem völlig neuen Licht erscheint.78 Möglicherweise entsteht in der Interaktion zwischen Subjekten, die ihre Beziehung als eine Machtbeziehung wahrnehmen, tatsächlich eine Form der Einflussnahme, die Macht als ein „Ausstattungsattribut“ der Mächtigen und die von der Macht Betroffenen in weitgehender Abhängigkeit von den Mächtigen erscheinen lässt. Gewissermaßen im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeiung bringt so die Rede von Macht dieselbe eben erst hervor – eben dies war der Gedanke Batesons.
Es geht nun – konstruktivistisch gesprochen – nicht mehr um die Angemessenheit der Annahme einer Ontologie der Macht, sondern um die „Viabilität“ der Rede von Macht und um die Nützlichkeit des „Als-ob-Modells“ der Macht. Oder im Blick auf Lerninstruktionen formuliert: Die Frage lautet nun nicht mehr „Ist instruktive Interaktion möglich?“, sondern „Was geschieht, wenn diverse BeobachterInnen von einer instruktiven Interaktion ausgehen?“.
Diese Sicht auf das Machtphänomen macht verständlich, welche Bedeutung es sowohl für die Mächtigen wie für die Betroffenen hat, die Rede von Macht zu initialisieren. Wenn Macht erst dadurch entstehen kann, dass sie von den Betroffenen vermeintlich Mächtigen zugeschrieben wird (in welcher Form, wäre zu untersuchen), dann müsste es das Bestreben der Mächtigen sein, die Machtmetapher ins Spiel zu bringen. Andererseits: Wenn die Beobachtung von Interaktionen mittels der Beschreibung von Macht die Frage nach der Legitimation von Machtansprüchen heraufbeschwört und dabei die Grenzen dieser Ansprüche deutlich würden, dann riskieren die Mächtigen, dass der „Mythos der Macht“ als unbegründet auffliegt oder zumindest die Macht ihre Universalität verliert. Die Initiation der Rede von Macht ist also ein gefährliches Manöver, welches einen Gewinn für die Mächtigen oft nur dann erreicht, wenn Macht zwar zugeschrieben, aber nicht hinterfragt wird. Eben darin liegt das zentrale Effektivitätskriterium der „konstruierten Macht“: Wahrnehmbar, aber obskur zu bleiben.79 In vollendeter Form zeigt sich dieser Effekt in der vollständigen Tabuisierung der Macht.80
Auch für die Betroffenen hat die postulierte Macht kommunikative Funktionen. Die Anbindung der eigenen Handlungsorientierung an den Willen anderer befreit von Rechtfertigungsnöten. Je ohnmächtiger die Betroffenen ihre Lage definieren, umso mehr können sie sich als Person aus der Verantwortung für das eigene Handeln ziehen. Zugleich werden den Mächtigen jene Kompetenzen zugesprochen, die sich die Betroffenen selbst nicht zusprechen mögen. Die Attribution von Macht schafft so ein Schuldverhältnis: Die Ohnmächtigen können so nie „versagen“, aber an der Gestaltung ihres Schicksals „versagen“ die Mächtigen. Der Preis für diese Vorteilsstellung in der Verantwortungsfrage ist die Inkaufnahme verpasster Chancen, sich selbst einzubringen und die Bedingungen der eigenen Lebenslage mitzugestalten.
Aus beiderlei Perspektiven hat die Rede von Macht so ihre Vorteile und Nachteile und allemal ihre Risiken. Ist sie aber erst einmal artikuliert, hat sie Wirkung – und dies ist die konstruktivistisch eigentlich wichtigste Feststellung. Die Rede von Macht zwingt zur Analyse der Machtverhältnisse und provoziert so die Frage nach den Machtmitteln, den Ressourcen und Abhängigkeiten, den Machtquellen und Machtinteressen. Sie fordert auf, Legitimationen zu beschreiben und das Verhältnis von Geben und Nehmen, das Tauschverhältnis, unter der Maßgabe der Gerechtigkeit zu bewerten. Sie verführt auch nicht selten dazu, den Blick zurückzuwenden auf die Entstehungsgeschichte der Machtverhältnisse, um ihre Ausgangsbedingungen zu durchleuchten und so auch den historischen Verlauf von Zugewinn und Verlusten der Macht auf beiden Seiten zu rekonstruieren. Am Ende solcher Reflexions- und Aushandlungsprozesse steht nicht selten eine Bilanz, die dazu nötigt, die Verhältnisse neu zu ordnen, den Verzicht auf Grenzüberschreitungen zu erklären und ein balanciertes Gleichgewicht anzustreben.
Die Rede von Macht im Alltag wird den Begriff „Macht“ selbst nur selten benutzen; an seiner Stelle wird von Zwängen, Nötigungen, Erpressungen, aber auch von Verführungen, Überredungsabsichten, Schmeicheleien und Komplimenten gesprochen werden, davon, dass man jemandem keine Wahl lässt, dass er erst gar nicht gefragt wird, dass man ihn schon herumkriegen wird, dass er sich mit etwas wird abfinden müssen usw. Alle diese Begriffe weisen ein Merkmal auf, welches die Verschränkung der Perspektiven zweier InteraktionspartnerInnen und damit zweier Beobachter aufzeigt: Es ist zugleich von den Absichten der Mächtigen die Rede und vom Erleben der Mindermächtigen. Dies zeigt an, dass diese Begriffe ein soziales Geschehen bezeichnen und damit abgehoben sind von den Selbstbeschreibungen der einzelnen BeobachterInnen.
3 Die Mikrophysiologie der Interaktionsmacht in der Sozialen Arbeit – konstruktivistische Schlaglichter
3.1 Das Konstrukt „Macht“ und die Manifestationsstufen der Macht
Als Rahmenbedingungen sozialer Situationen lassen sich aus der Perspektive unterschiedlicher BeobachterInnen Machtphänomene im Milieu der Handelnden feststellen. Für externe BeobachterInnen (etwa WissenschaftlerInnen) lässt sich daher das Konstrukt „Macht“ als „soziale Tatsache“ aus dem Orientierungshandeln von InteraktionspartnerInnen abstrahieren. Dabei ist nicht impliziert, dass „Macht“ ein ontologischer Begriff ist, der Gegebenheiten jenseits menschlicher Konstruktivität bezeichnet; vielmehr dient der Begriff der Beschreibung von Phänomenen, die – dem Urteil BeobachterInnen entsprechend – weitgehend die in unserer definitorischen Diskussion zum Machtbegriff dargestellten Kriterien erfüllen.
Als konstitutive Momente des Konstruktes „Macht“ lassen sich zusammenfassend folgende Beschreibungskriterien81 bestimmen:
- Annahme der Reziprozität (Erwartungen sind beidseitig aufeinander gerichtet oder bestehen zumindest in der Sicht von einem/einer der beiden Betroffenen),
- das Vorliegen einer Interessensdifferenz zwischen den InteraktionspartnerInnen (Willensaspekt), aus welcher ein Durchsetzungsmotiv („Machtmotiv“) entsteht,
- Annahme einer (Ressourcen-)Asymmetrie: Verfügung über ein begehrtes Gut, Verfügung über notwendiges Wissen oder Verfügung über Sanktionen, etc.
- Annahme der (Ressourcen-)Abhängigkeit der Mindermächtigen von Mächtigen (d. h.: bevorzugte oder Monopolstellung der Mächtigen hinsichtlich der Orientierung eigenen Handelns oder der Gewährung eines begehrten Gutes, die Unmöglichkeit sich der Situation zu entziehen und die Unausweichlichkeit von Sanktionen),
- Annahme eines möglichen Einsatzes von Machtmitteln.
Die „Fiktion“ von Macht, die BeobachterInnen durch die Anwendung des „Als-ob-Modells“ der Macht zur Beschreibung und Erklärung eines Interaktionsverhältnisses benutzen, kann einige oder alle dieser Kriterien aufgreifen. Sie wird dabei die beschriebenen Sachverhalte nach dem Grad ihrer Aussagekraft modulieren, indem sie den „Manifestationsstatus“ der Machtphänomene bewertet. Es lassen sich – in Anlehnung an Hradil82 – dabei drei Manifestationsstufen unterscheiden, nach welchen sich „zugeschriebene“ Macht klassifizieren lässt:
- potentielle Macht, die ein/e BeobachterIn Mächtigen als mögliche Fähigkeit zuschreibt, z. B. wegen der Verfügung über wichtige Ressourcen, die ein anderer begehrt oder von welchen er abhängig ist,
- latente Macht, die ein/e BeobachterIn Mächtigen infolge beobachtbarer Machtphänomene und infolge der Beobachtung eines Gefälles von Durchsetzungschancen zuschreibt (sie entsteht etwa durch die Antizipation von Abhängigkeiten seitens des/der Betroffenen),
- manifeste Macht, die ein/e BeobachterIn infolge der faktischen Anwendung von Machtmitteln einem/einer Mächtigen zuschreibt.
3.2 Machtmittel in der Sozialen Arbeit
Das Interaktionsverhältnis in der Sozialen Arbeit ist als „helfende Beziehung“ von einer grundlegenden Reziprozität der Rollenkonstrukte geprägt: Der Rolle der/des hilfemächtigen Professionellen steht die Rolle der hilfebedürftigen Klientel gegenüber. Konstruktivistisch ist zu postulieren, dass Hilfemächtigkeit und Hilfebedürftigkeit nicht von vornherein für beide Seiten konsensuelle Begriffe sind, sondern ihre Reziprozität im Rahmen der wechselseitigen Zuschreibungsprozesse erst hervorgebracht wird. Erwartungen treffen hier auf Erwartungen, sie werden „begrenzt“, „erweitert“ und „berichtigt“, „bestätigt“ und „abgewiesen“. In einigen Fragen zum Arbeitsbündnis wird dabei nicht „ausgehandelt“, sondern schlichtweg „informiert“. In anderen Fragen werden die Eckdaten des Tauschverhältnisses hingegen „ausgehandelt“ – in den Grenzen, die der Wille der Beteiligten zulässt. Dabei versuchen „die Professionellen ihre Kontroll- und Eingriffsziele mit Zuschreibungen an die soziale Adresse der Hilfebedürftigen, die KlientInnen die Erfüllung ihrer Hilfewünsche mit Zuschreibungen an die Machtmittel und Machtpositionen der SozialarbeiterInnen“83 durchzusetzen.
Machtmittel in der Sozialen Arbeit, genauer in der „helfenden Beziehung“, weisen also eine ambivalente Struktur auf: Sie sind zum einen die Mittel, die den Zugang zu Ressourcen – im weitesten Sinne des Wortes – gewährleisten, zum anderen die Instrumente, die die „Lösungsrealität“ auch gegen den aktuellen Willen der Betroffenen durchzusetzen gestatten. Zum einen geht es für den Klienten/die Klientin darum, an den Ressourcen des Professionellen teilzuhaben, zum anderen lassen sich diese Ressourcen dazu einsetzen, deren Entscheidungsfreiheit zu beschränken oder gar deren Hilfeberechtigung abzuweisen. Machtmittel im Interaktionsverhältnis HelferInnen-KlientInnen sind in der Sozialen Arbeit also zugleich Instrumente der Kontrolle wie Instrumente der Hilfe – dieser Zusammenhang ist bekannt.84
Vergegenwärtigen wir uns zunächst einige der Formen von Macht im Rahmen dieses Interaktionsverhältnisses, indem wir uns an der unter 1.3 entwickelten Systematisierung orientieren:
a) physische Macht oder Aktionsmacht: Dass Soziale Arbeit eine Verfügungsmacht über den Körper des/der anderen artikuliert, kann nur in dem Sinne zutreffen, als sie im Bereich von Eingriffslegitimationen die Verbringung von Personen an einen anderen Ort (insbesondere Notaufnahmen, Heime und Anstalten) vollzieht. Zur physischen Macht (im eingeschränkten Sinne)85 gehört auch, dass Professionelle im Rahmen von Gehstrukturen – bei Hausbesuchen etwa – ihre Anwesenheit dem Klientel ungebeten zumuten.
Die Vorbildfunktion eines handlungsbestimmenden Charismas werden Professionelle ebenfalls kaum erfüllen können und auch nicht sollen. Denn sie würden so nicht nur die Eigenständigkeit der Person des Klienten/der Klientin völlig übergehen und einen peinlichen Despotismus heraufbeschwören, sondern auch die Anpassungsfähigkeit des Klienten/der Klientin an veränderte situative Anforderungen grundlegend behindern. Ansatzweise besteht eine solche Gefahr für Soziale Arbeit im Bereich von Trainingsmaßnahmen, die hochstandardisierte Lösungen vermitteln.
b) ökonomische oder instrumentelle Macht: Ökonomische Macht des/der Professionellen wird durch die gratifizierenden Ressourcen beschrieben, die er/sie als Machtmittel gegebenenfalls einsetzen könnte. Es sind die „Machtmethoden“ des Strafens und Belohnens, des Drohen und Lobens, Tadelns und Anreize Setzens (Paris), die mit dem Einsatz dieser Ressourcen verbunden sind. Gratifizierende Ressourcen sind zum einen solche, die vom Klientel begehrt werden, zum anderen solche, die gefürchtet werden. Es ist die Macht, Ansprüche zu gewähren oder zu versagen, Schaden zu verhindern oder zuzumuten. Die instrumentelle Macht des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin einzuschätzen, bedeutet nicht nur, die Verfügung über solche Ressourcen zu kennen, sondern auch, ihren aktuellen Wert aus Sicht der Klientel zu erfassen. Die instrumentelle Macht der Professionellen hängt ferner weitgehend davon ab, wie sie die Relation zwischen Interventionen gestalten, die eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellen, und solchen, in denen sie stellvertretend für das Klientel handeln. Je umfassender sie selbst Bewältigungshandlungen übernehmen, desto abhängiger wird die Klientel von ihren Entscheidungen und desto intransparenter werden für sie die Prozesse, die zu einer Bewältigung führen oder auch nicht führen.
c) autoritative oder affektiv begründete Macht (Beziehungsmacht): Grundlage der autoritativen Macht der Professionellen ist zunächst einmal die Einschätzung ihrer Fähigkeit, die Probleme, die der Klient/die Klientin in das Arbeitsverhältnis einbringt, mindern oder lösen zu können. Die Einschätzung dieser Macht seitens der Klientel ist zum einen abhängig vom Image der Einrichtung und ihren offen erkennbaren Hilferessourcen, zum andern von den ersten Erfahrungen des Klientels mit Erleichterungen, die sich durch die Beratung oder Hilfe einstellen. Eine weitere Form autoritativer Macht resultiert aus dem „inszenierten Expertentum“ der Professionellen, welches sich etwa im Gebrauch von Fachsprache, im kompetenten Umgang mit Diagnose-Instrumenten und im konzeptionell begründeten Hilfeplan illustriert.86 Dieses Expertentum impliziert die Übernahme von Verantwortung für den weiteren Hilfeverlauf und fordert von KlientenInnen die Unterwerfung unter die „fachlichen“ Entscheidungen.
Wurr spricht hier von den „Requisiten der Macht“87, die dem Sozialpädagogen/der Sozialpädagogin den Nimbus der Bedeutsamkeit und des Expertentums verleihen, gleichzeitig aber Distanz und Überlegenheit symbolisieren und vielleicht auch seine/ihre Arbeit undurchsichtig erscheinen lassen. Hierher gehören auch Momente der räumlichen Gestaltung und der Sitzanordnung ebenso wie eine Kultur des Wartenlassens vor dem Dienstzimmer und der telefonischen Unerreichbarkeit oder auch viele Anzeichen der Geschäftigkeit wie sichtbare Aktenstapel, lückenlose Terminkalender, häufige Telefonanrufe während des KlientInnenbesuchs und Störungen durch Kolleginnen und Kollegen. Mit all diesen Requisiten vermag der Sozialpädagoge/die Sozialpädagogin seitens der Klientel das Bewusstsein der Abhängigkeit, Bedeutungslosigkeit und Ohnmacht zu verstärken.
d) positionale oder organisationale Macht: Positionale Macht wird durch die institutionell verankterten Rollenerwartungen und Kompetenzen zum einen, durch die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Professionellen zum andern bestimmt. In der Sozialen Arbeit gehört hierzu auch meist eine erhebliche persönliche Freiheit der Professionellen in der Konstruktion und Behandlung des „Falles“. Die Professionellen kontrollieren den Zugang zu institutionellen Ressourcen, sie bestimmen die Regeln der Kommunikation, sie entscheiden über „die Gewährung, den Zuschnitt, den Umfang und Grenzen der Dienstleistung“88. Das grundlegende erste Machtmittel ist die Freiheit der Professionellen, ihre Zuständigkeit für das Anliegen der Klientel zu erklären und dem Klienten/der Klientin Zugang zur Hilfeleistung zu gewähren. Im Weiteren bestimmen sie die Wahl der Interventionsverfahren und die Form der Hilfeleistung und können hierbei mehr oder weniger bereitwillig auf die Wünsche des Klienten/der Klientin eingehen und Unannehmlichkeiten aus dem Wege räumen.
Die Kompetenzen und Ressourcen der Professionellen sind zumeist in organisationelle Rahmenbedingungen und damit in „Netzwerke“ von Machtbeziehungen eingebunden. Die Gestaltungsfreiheiten der Professionellen sind daher häufig weniger umfangreich, als sie der Klientel erscheinen, denn es gilt, auch auf Vorgaben und Ansprüche Rücksicht zu nehmen, die in der helfenden Bezug nicht unmittelbar zu Tage treten.
e) wissensmäßige oder datensetzende Macht: Die basale Form der Definitionsmacht des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin ist die Kompetenz, Hilfeberechtigung und Hilfebedürftigkeit der Klientel festzustellen. Diese zunächst auf formale Kriterien aus der Lebenssituation bezogenen Entscheidungen sind häufig mit persönlichen Attributionen kontingent, die dem Klienten/der Klientin einen Mangel an eigener Bewältigungskompetenz zusprechen. Insofern besteht in der Feststellung von Hilfebedürftigkeit auch immer eine potentielle Stigmatisierung der Persönlichkeit der KlientInnen.
Die Feststellung von Hilfeberechtigung und Hilfebedürftigkeit ist in der institutionellen Rollenbeschreibung der Professionellen, d. h. als positionale Macht, verankert. Teil der positionalen Macht des/der Professionellen ist auch das Recht, die hilferelevante Sicht des KlientInnenproblems bestimmen und die Berechtigung von Hilfeansprüchen einzuschätzen zu können. In dieser Hinsicht wird die „Definitionsmacht“ des/der SozialarbeiterIn durch die Positionsmacht fundiert. Er/sie „definiert“ zum einen „analytisch“ die Problemlage des/der KlientIn, die als relevant geltenden Faktoren der Persönlichkeit und des Lebensweges und die Faktoren der Lebenssituation und gibt somit eine „Diagnose“.89 Er/sie „definiert“ aber auch, „programmatisch“, den Auftrag, d. h. die Zielsetzungen und Aufgaben, die er/sie für die Orientierung des Hilfeprozesses sieht, und die Interventionsformen.90 Und schließlich „definiert“ er/sie auch „evaluativ“ die Kriterien für den Erfolg vs. Misserfolg der Hilfe.91 Wir können daher von einer „analytischen“, einer „programmatischen“ und einer „evaluativen Definitionsmacht“ des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin sprechen.
Insbesondere hinter der analytischen Definitionsmacht der Professionellen steht ein „Normalitätsmonopol“, welches den Grad der Abweichung, Tolerabilität und Krankhaftigkeit der Auffälligkeit bestimmt. Die Kenntnis des „Normalen“ macht die Professionellen zu „diagnostischen ExpertInnen“ – im Verein mit den „Indikationen“ für eine angemessene Intervention. Groonemeyer beschreibt die „Expertokratie“ im Dienstleistungsbereich mit kritischen Worten:
„Der Experte ist der professionelle Beobachter von Missständen (…) Seine wirkliche Macht wächst ihm … daraus, dass er über die Mittel verfügt, Normalität zu schützen und zu produzieren. Sein Produktionsmittel ist ein apparategestütztes Know-how. Resultat des Produktionsvorgangs sind unzählige Dienstleistungen zur Normalisierung beliebiger Erscheinungsformen des Lebens und zu ihrer Angleichung an die expertokratisch gesetzten Standards (…).“92
3.3 Hilfe und Kontrolle als Medien der Macht
Ob Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen wie VertreterInnen anderer helfender Professionen auch ein gesteigertes generelles „Machtmotiv“ aufweisen, wie dies Winter93 für LehrerInnen, Geistliche und PsychologInnen festgestellt hat (die im Unterschied zu ÄrztInnen, VerwaltungsbeamtInnen und JuristenInnen hinsichtlich ihres Interventionserfolges erheblich von der affektiven Akzeptanz bei ihrer Klientel abhängig sind), soll dahingestellt bleiben.94 In jedem Fall spricht die hohe Komplexität, teilweise auch Diffusität des Auftrags und der Interventionskompetenz von SozialarbeiterInnen dafür, dass sich vielfältig Abhängigkeitsdynamiken in ihrem Verhältnis zur Klientel entwickeln können.95 Der Spagat zwischen gesellschaftlichem Auftrag und Parteilichkeit für das Individuum, der mit dem doppelten Mandat der Sozialen Arbeit immer schon gegeben ist, und das Ineins von Hilfe und Kontrolle zwingen dem/der SozialarbeiterIn immer wieder aufs Neue die Entscheidung auf, sich zwischen den zwei Polen der „Ermächtigung“ in einer Balancelage zu positionieren: der durch Legalität gestützten ExpertenInnenmacht96 und der durch Vertrauen und Kompetenzerwartung gestützten Autorität und Beziehungsmacht.97 Beide Machtformen haben abhängig vom Auftrag sowohl ihre besondere Legitimität und ethische Relevanz als auch ihre besonderen interventorischen Stärken und Schwächen. So ist es dort, wo die Soziale Arbeit ihre Intervention wesentlich als Hilfe zur Selbsthilfe und Empowerment versteht und die Klientel ihre eigenen Mittel finden muss, die spezifischen Probleme zu bewältigen, in besonderem Maße geboten, das Vertrauen der Klientel zu erwerben, ihrem Eigensinn Rechnung zu tragen und ihre individuellen Bewältigungspotentiale zu aktivieren. Hier muss sich der/die Professionelle das Quantum der Macht, das er/sie benötigt, um von der Klientel ernst genommen zu werden und seinen/ihren Eingaben Gewicht zu verleihen, auf dem Wege der Beziehungsgestaltung „erarbeiten“. Die Interaktion muss von einer Dynamik des Gebens und Nehmens, einer Dynamik des lebendigen Tausches geprägt sein, sie muss die Professionellen als kompetente Personen ins Licht rücken und sie muss die Persönlichkeit des Klienten/der Klientin als wesentlichen Faktor bei der Gestaltung von Lösungen und Lösungswegen herausstellen. Anders verhält es sich dort, wo die Soziale Arbeit in den Auftrag gestellt ist, gesellschaftliche Ansprüche gegen das Individuum zu verteidigen – in der Regel, um die Rechte schutzbedürftiger Individuen zu sichern oder Gefährdete vor sich selbst zu schützen. Hier stützt sie sich deutlich auf Formen der positionalen und organisationalen Macht und legitimiert sich weniger durch ihren Nutzen innerhalb der KlientInnenbeziehung als durch ihren öffentlichen Auftrag, also durch Autorisierung von außen.
Auf den ersten Blick erscheinen Hilfe und Kontrolle hier als gegensätzliche Funktionen der Sozialen Arbeit, die auch widersprüchliche Interessen für die Professionellen indizieren. Allerdings gibt es auf mehreren Ebenen auch Konstellationen, die die Gegensätzlichkeit aufheben oder zumindest relativieren. Diese Ebenen sind
a) die methodische Ebene. Hier kann es nötig sein, dass Kontrollmacht sich um Beziehungsmacht bereichern muss, um tragfähige Lösungen erreichen zu können. Um dauerhafte Vereinbarungen sicher zu stellen und die Motivation und Mitarbeitsbereitschaft der Klientel zu stärken, genügt es nicht, dass der/die Professionelle seine/ihre Eingriffsrechte artikuliert und sodann „vollzieht“, vielmehr braucht er/sie eine Konstellation, in der eine Drohsituation, die seine/ihre Kontrollmacht symbolisch repräsentiert, benutzt werden kann, um den Kontakt mit dem Klienten/der Klientin überhaupt aufrecht zu erhalten, gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln und eine „kontrollierte“ Umsetzung der Vereinbarungen zu erreichen. Der Zwang zur Zusammenarbeit bildet hier den Rahmen für einen Prozess, der dem Klienten/der Klientin wiederum Freiräume bietet, seine/ihre Interessen einzubringen, seine Bewältigungsressourcen nach eigenem Dafürhalten anzubieten und das Bedingungsfeld für bestimmte Lösungen mitzugestalten. In diesem Prozess kann der Klient/die Klientin durchaus erleben, dass der/die Professionelle ein Interesse an seiner/ihrer Person hat, dass er/sie Verständnis für die Engen und Bedrängnisse seiner Lebenssituation aufbringt und an verbindliche Lösungen den Anspruch hat, dass sie mit beidseitigem Einverständnis begründet sind. Durch diese Selbstdarstellung der/des Professionellen erwirbt diese/r Beziehungsmacht, denn er/sie wird als unterstützende, wertschätzende und kompetente Person für den Klienten/die Klientin wichtig. Während die Kontrollmacht sich darin äußert, dass sich der Klient/die Klientin den Professionellen nicht entziehen kann, wird die Beziehungsmacht zum Fundament der tatsächlichen Lösungsfindung. Beide Machtformen sind für die Erreichung des Zieles unverzichtbar und sie müssen sich möglicherweise immer wieder präsentieren, um wirksam zu bleiben.
b) die Lösungsebene. Häufig setzt Soziale Arbeit im Hilfeprozess durch Verbote und Gebote, durch den Vorschlag bestimmter Lösungen und durch die Einführung von Bedingungen dem Entscheidungsraum des Klienten/der Klientin mehr oder minder enge Grenzen. Sie tut dies teilweise, weil sie selbst Grenzen hinsichtlich des persönlichen Potentials ihrer Klientel oder Grenzen des Machbaren in seinen Lebensbedingungen erkennt, teilweise auch, weil sie in „normalen Lösungen“ auch die besten Lösungen sieht, mit denen ihr Klientel bei anderen am wenigsten anecken wird. Das Scheitern bisheriger Lösungen und die Verlegenheit oder Unmotiviertheit der Klientel bei der Entwicklung neuer Lösungen verdeutlichen ein Defizit, das zu überwinden Soziale Arbeit als kompetente Partnerin im eigenen Entwicklungsprozess ausweist. Soziale Arbeit offeriert Alternativen für bisherige Lösungen, sie zeigt Entlastungsmöglichkeiten auf, sie mindert das Risikopotential beim Experimentieren und ermutigt zu ersten Erfahrungen, die dem Klienten/der Klientin bisher verwehrt waren. In dieser Rolle aber bestimmt sie sehr wohl selbst, welche Wege möglich sind, und gibt damit den Raum vor, in dem die Lösungen zu finden sind. Soziale Arbeit leistet damit einen Schritt zur „Normalisierung“, sie hilft, indem sie kontrolliert. Maja Heiner hat in ihrer Analyse von PraktikerInneninterviews diesen Standpunkt folgendermaßen beschrieben:
„Referenzgröße der Intervention ist nicht ‚die Gesellschaft‘ mit ihren Normen, sondern ‚das Leben‘ als ein notwendig soziales Miteinander, das Rücksichtnahme und Anpassung, Kompromisse und Bescheidung verlangt. ‚Kontrolle‘ ist dementsprechend kein Gegensatz zu ‚Hilfe‘, sondern eine Form, um die Grenze zu markieren, ab der individuelles Verhalten die erwünschte soziale Teilhabe gefährdet. Von daher kann Kontrolle auch durchaus mit Hilfe identisch sein, indem sie verhindert, dass diese Grenze überschritten wird und so den KlientInnen hilft, das soziale Abseits, die Marginalisierung zu vermeiden, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, sich so zu verhalten oder diese Gefahr auch nur zu erkennen.“98
c) die symbolische Ebene. Hilfe und Kontrolle sind auch im Blick auf den Handlungsmodus nur vordergründig Gegensätze, in gewisser Hinsicht fallen sie auch hier in Eins zusammen: Denn wer Hilfe leistet, übt darin immer auch Kontrolle aus. Kontrollierend wirkt schon allein die Tatsache, dass der Umgang des Klienten/der Klientin mit seinem/ihrem Problem nun der Beobachtung durch den Professionellen ausgesetzt ist und Gegenstand einer kommunikativen Erörterung geworden ist. Die Professionellen erwarten eine Antwort von ihrem Klienten/ihrer Klientin, sie erwarten eine Stellungnahme, ein Sich-Verhalten zu ihren Vorschlägen. Darüber hinaus kontrollieren sie die Situation, indem sie ihre Wahrnehmungen, Bewertungen, Urteile und Einstellungen in die Kommunikation mit dem Klienten/der Klientin einbringen, Empfehlungen und Ratschläge aussprechen, vielleicht sogar Entscheidungen treffen und die Rahmenbedingungen zum Umgang mit dem Problem verändern. Vielleicht schaffen sie neue Verbindlichkeiten für den Klienten/die Klientin, nehmen ihm Initiativen ab, die er/sie auch selber ergreifen könnte, stellen Kontakte her zu neuen Personen oder Institutionen, verändern die Beobachtungsperspektiven im sozialen Umfeld des Klienten/der Klientin etc. Dies alles geschieht in helfender Absicht und ist doch kontrollierende Handlung; denn in vielen Hinsichten gewinnt der/die Professionelle so Einfluss auf wichtige Parameter der Lebenssituation des Klienten/der Klientin und wird zu einem/einer bedeutenden MitgestalterIn der künftigen Chancen und Risiken der Lebensführung der KlientInnen. Sich in das Feld der Sozialen Arbeit begeben, bedeutet für den Klienten/die Klientin selbstredend, einem/einer anderen am eigenen Anliegen Teilhabe zu ermöglichen, sich Bedingungen professionellen Arbeitens zu unterwerfen und sich Mechanismen organisationeller Prozesse auszusetzen. In dieser Hinsicht wird vom Klienten/von der Klientin eine Haltung der Anerkennung erwartet, in die die Anerkennung der Geltung bestimmter Regeln, der fachlichen Fähigkeit der Professionellen und nicht selten auch einer bestimmten Sichtweise des Problems mit eingeschlossen ist. Wie Bourdieu in seiner Theorie der „symbolischen Macht“ dargestellt hat, besteht zwischen Mächtigen und Beherrschten eine Beziehung praktischer oder „hingenommener Komplizenschaft …, die bewirkt, dass bestimmte Aspekte dieser Welt stets jenseits oder diesseits kritischer Infragestellung stehen“99. Konstruktivistisch lässt sich dieser Umstand auch so beschreiben: Wer Soziale Arbeit in Anspruch nimmt, setzt sich und die Bearbeitung seines Problems einem bestimmten Repertoire von Unterscheidungspraktiken aus, welches notwendigerweise auch eine Vielzahl von „blinden Flecken“ jenseits der gemachten Unterschiede produziert.
3.4 Die Mikrophysiologie der Macht in den Spielkonstrukten der Verhandlungs- und Tauschprozesse in der Sozialen Arbeit
Kommunikation ist stets darauf ausgerichtet, Wirkung zu haben und damit im weitesten Sinne Macht auszuüben. Sie zielt darauf ab, die Anderen zu beeinflussen, zu überzeugen, zu motivieren oder zu begeistern etc. Jo Reichertz hat für dieses Potenzial der Kommunikation den Begriff der „Kommunikationsmacht“100 geprägt, zunächst begrenzt auf den Fall der Kommunikation unter Anwesenden. Sie bezeichnet jenes Potenzial, die Anderen zu einer Handlung zu bewegen oder zu einer Einsicht oder Bereitschaft zu führen, die sie von sich aus ohne diesen Einfluss nicht vollzogen hätten.101
Betrachtet man – in Anlehnung an Elias – die Interaktion zwischen Personen als ein Spiel von Macht und Gegenmacht mit dem Medium der Kommunikationsmacht, so kann man auch die Interaktion zwischen Professionellen in der Sozialen Arbeit und ihrer Klientel als einen Handel um Durchsetzung interpretieren.
Die InteraktionspartnerInnen versuchen im Tauschverhältnis, das, was sie zu geben haben, möglichst teuer zu verkaufen, und das, was sie erhalten möchten, möglichst günstig zu erwerben. Die Gleichwertigkeit der Güter wird in der Verhandlung so prinzipiell dadurch destabilisiert, dass der/die jeweils Abhängigere bereit sein muss, einen höheren Preis zu bezahlen, und somit der/die weniger Abhängige in eine vorteilhafte Position gerät. In dauerhaften Interaktionsverhältnissen führt diese Ungleichheit der Werte gewissermaßen zur „Verarmung“ der Mindermächtigen an Ressourcen, faktisch wie ideell (denn, was sie zu bieten haben, verliert in beiderlei Hinsicht an Wert). Infolge der angezielten „Preisoptimierung“ in Tauschverhältnissen tendiert damit Macht dazu, sich zu vermehren und ihren vormals balancierten Status zu verlieren: Macht kommt zu Macht wie Geld zu Geld.
Der/die Professionelle in der Sozialen Arbeit schwebt aus diesen Gründen in der Gefahr (?), in einem Interaktionsprozess, der für den Klienten/die Klientin erfahrbar auf Machtressourcen beruht, nicht nur einen faktischen Machtzuwachs zu erhalten, sondern auch ein progressives Machtbewusstsein bei der Klientel zu provozieren. Dies ist möglicherweise kontraproduktiv: Denn Macht beschwört Gegenmacht herauf und eine Interaktion, die sich auf ein Kräftemessen einlässt, wird in der Sache wenig produktiv sein können. Der/die Professionelle muss daher das Interesse haben, die Machtverhältnisse „balanciert“ erscheinen zu lassen, um kein Bedürfnis nach Gegenmacht zu provozieren. Besser noch: Er/sie „ermächtigt“ zunehmend die Klientel, die anstehenden Probleme eigenständig und verantwortlich zu lösen. Denn die Erfahrung wachsender Souveränität im Umgang mit den Problemen zieht die Interaktion zwischen dem/der Professionellen und den KlientInnen allmählich aus dem Wirkungskreis der Macht heraus und ermöglicht dann erst eine „Begegnung auf Augenhöhe“.102 Zuweilen kann das Wirksamwerden einer Gegenmacht für die KlientInnen auch ein konstruktives Moment sein, da sie sich so ihrer Ziele und ihrer Vermögen gewisser werden (Stärkenorientierung) und das Erreichte für sich selbst beanspruchen und als „ihre Lösungen“ erachten. Dies gilt auch für den Kampf gegen gesellschaftlich etablierte Schwächeklischees, in dem sich die vermeintlich Hilflosen ihre Machtpotenziale vergegenwärtigen und vor sich und anderen „Macht als Gegenöffentlichkeit“103 schaffen.
a) Machtbalancen. Machtressourcen sind zwischen InteraktionspartnerInnen höchst selten so einseitig verteilt, dass nur eine/r der Beiden dem/der anderen etwas zu bieten hat. Dort, wo dies tatsächlich zutrifft, bestimmen in der Regel Formen physischer Macht die Verhältnisse: Die Mindermächtigen sind der Willkür der Mächtigen ausgesetzt, ihre Ressourcen zählen nichts und der Austausch besteht einseitig zwischen Gehorsamshandlungen und Gratifikationen. Meist jedoch sind Ressourcen und Machtmittel auf die InteraktionspartnerInnen so verteilt, dass beide einander etwas zu bieten haben und so auch eine wechselseitige Abhängigkeit entstehen kann – auch wenn diese Verteilung nicht unbedingt „balanciert“ ist. Ob ein Mehr an Ressourcen oder Machtmittel manifeste Macht hervorzubringen vermag, hängt u. a. vom geschickten (haushaltenden) Einsatz der Mittel und von dem je aktuellen „Marktwert“ der Ressource in der jeweiligen Problemsituation ab. Mit dem Wandel der Problemsituationen wandeln sich auch Abhängigkeiten. Machtbalancen sind daher immer labil, Vorteilslagen verschieben sich, gewinnen und verlieren an Aktualität.
Es ist daher sinnvoll für eine Machtanalyse konkreter Verhältnisse im Auge zu behalten, dass meist allen in einem Interaktionssystem beteiligten Agierenden Ressourcen und Machtmittel zukommen und die machtrelevante Interaktion darauf beruht, dass ein Austausch von Ressourcen erfolgt. Ein anschauliches Beispiel gibt Levold:
„Auch in der Familientherapie erleben wir viele Beispiele für die Komplexität von Machtverhältnissen: so kann die körperliche Überlegenheit eines Mannes, die er gewaltsam einsetzt, um seinen Willen durchzusetzen, der Macht einer Frau gegenüberstehen, die aus seiner emotionalen Abhängigkeit ihr gegenüber erwächst. Die Macht des Kindes, die auf seiner Fähigkeit, die emotionalen Bedürfnisse der Eltern zu befriedigen oder auf der besonderen Bedeutung beruht, die es für die Eltern hat, steht oft in eigentümlichem Kontrast zu der „Erziehungsmacht“ der Eltern, ohne deren Unterstützung das Kind gar nicht existieren könnte.“104
Auch in der Beziehung zwischen Helfenden in der Sozialen Arbeit und ihrem Klientel sind die Machtmittel nicht einseitig verteilt. Auch wenn zunächst einmal die Abhängigkeit von Hilfesuchenden ins Auge sticht, so stehen dieser doch auch Interessen, Verpflichtungen und Abhängigkeiten im Innen- und Außenverhältnis des/der Professionellen gegenüber, die die Mindermächtigkeit der Klientel begrenzen. Ein Teil dieser Verpflichtungen entstammt den Kontrollbedingungen des professionellen Auftrages durch Funktion, Amt, rechtliche Vorgaben etc., ein weiterer Teil der Hoffnung auf eine erfolgreiche Arbeit und ein dritter Teil den berufsethischen Haltungen und der emotionalen Kohärenz des Beziehungsverhältnisses. Diese Verpflichtungen veranlassen die Professionellen nicht nur dazu, offene Konflikte zu vermeiden, sondern überhaupt den Einsatz der ihm/ihr zur Verfügung stehenden Machtmittel zu minimieren. Auch wenn die Andeutung der Aktivierung von Machtmitteln nicht zu vermeiden ist, wird man doch bemüht sein, das Erscheinungsbild „balancierter Macht“ zur Pflege eines kooperationsgetragenen Aushandlungsprozesses beizubehalten. Im Modell der „Manifestationsstufen“ ausgedrückt: Man wird die Machtverhältnisse im „Schlummer“ der „latenten Macht“ halten und bestenfalls mit den Zeichen „potentieller Macht“ andeuten, bevor man Tatsachen „manifester Macht“ demonstriert.
Maja Heiner gibt sogar eine Empfehlung aus, wie professionelles Handeln Machtbalancen – selbst unter Eingriffsbedingungen – auch für den Klienten/die Klientin noch erfahrbar gestalten sollte:
„Die gezielte und reflektierte Mischung von Fremd- und Selbstbestimmung, Kontrolle und Hilfe, verbunden mit dem Versuch der Aushandlung von Entscheidungen kennzeichnen professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit. Dadurch können auch bei unfreiwilliger Kooperation begrenzte Arbeitsbündnisse entstehen, die wiederum zur Motivation der Klientel beitragen.“105
Das Zitat deutet an, dass gerade in Situationen der Unfreiwilligkeit des KlientInnenkontaktes der offensichtlichen „Übermacht“ der Bedrohungspotentiale auf Seiten des/der Professionellen eine konstruktive Beziehung zum Klienten/zur Klientin nur möglich wird, wenn Spielräume zur Beteiligung, Mitentscheidung in gestaltbaren Parametern des Lösungsfeldes eingerichtet werden und in diesen Bereichen der Klient/die Klientin eine „Ermächtigung“ erfährt, die ihm/ihr in der Grundsatzentscheidung nicht zugestanden werden kann. Offensichtlich gilt es, auch in solchen Beziehungen einen „konsensuellen Bereich“ von Interaktionsformen aufrecht zu erhalten, der als „balancierte Macht“ symbolisiert werden kann.
b) Definitionsmacht und verhandelte Tauschbedingungen. Soziales Handeln beruht auf sozialen Konstrukten, die situationsspezifisch die Interaktionen zwischen PartnerInnen regeln und eine Ordnung der möglichen Handlungen und ihrer Indikationen konzipieren. Diese Konstrukte nennt Friedberg „Spielkonstrukte“106, denn zum ersten gilt es für alle Beteiligten, sich an die Spielregeln zu halten (diese beschreiben einen regelhaften und auf Konsens beruhenden Zusammenhang zwischen Situationen, Handlungen und Personen) und zum zweiten gilt es, mittels dieser Regeln etwas zu verhandeln und auszufechten, dessen Ergebnis nicht schon vorher absehbar ist – ein Spiel.
Friedberg hat seine Theorie der Machtspiele paradigmatisch auf einem tauschtheoretischen Fundament aufgebaut. Grundlegend ist für ihn die Annahme, dass Menschen zur Bewältigung bestimmter Vorhaben oder zur Lösung bestimmter Probleme Kooperation mit anderen Menschen brauchen und deshalb Beziehungen zu anderen Menschen eingehen.107 Macht entsteht in diesen Beziehungen im Ergebnis von Verhandlungs- und Tauschprozessen, die Handlungs- und Verhaltensmöglichkeiten der InteraktionspartnerInnen regeln. Hierin gehen schon vorhandene Herrschaftsstrukturen ein, die sich aus asymmetrischen Ressourcenverteilungen ergeben. Herrschaft fundiert also die Macht, die ihrerseits wieder vorteilhafte Bedingungen für die Mächtigen in der Tauschbeziehung hervorbringt. Entsprechend beschreibt Friedberg einen tauschtheoretisch orientierten Machtbegriff:
„Aus der hier benützten Sicht kann Macht daher als die Fähigkeit eines Akteurs definiert werden, mehr oder weniger dauerhafte Tauschprozesse zu seinen Gunsten zu strukturieren, indem der die Zwänge und Gelegenheiten der Situation nutzt, um die für seine Zwecke günstigen Tauschbedingungen durchzusetzen. Es handelt sich um einen verhandelten Verhaltensaustausch, der so strukturiert ist, dass alle Beteiligten davon etwas haben, wobei es aber immer einem (oder mehreren) Gegenspieler(n) möglich ist, mehr herauszuholen als die anderen.“108
Die Quellen der Macht, die den Mächtigen erwachsen, entspringen zum einen der Bedeutsamkeit ihrer problemlösenden Handlungen für die Ziele der Mindermächtigen; denn, je wichtiger diese Handlungen für die Mindermächtigen sind, umso mehr werden sie bereit sein, hierfür zu bezahlen. Zum andern entspringen sie dem jeweiligen Handlungsspielraum der Beteiligten in der konkreten Situation, d. h. den Freiheitsgraden ihrer Handlungsmöglichkeiten: Je zahlreicher diese sind, desto größer ist ihre Macht, oder umgekehrt, je vorhersehbarer die Handlungsmöglichkeiten von AkteurInnen sind, desto mehr schwinden ihre Durchsetzungschancen. Ein Maximum an Macht erwächst daher AkteurInnen, denen es freisteht, sich überhaupt aus der Transaktion zu verabschieden.
Ein Mittel, den Preis der problemlösenden Handlung heraufzusetzen, ist die Fähigkeit der Mächtigen, die Sicht der Mindermächtigen für das Problem zu verschärfen und ihren Leidensdruck oder ihre Begehrlichkeiten zu steigern. Die Macht, das Problem zu definieren (Definitionsmacht), die selbst einer positionalen Macht (Kompetenz) entspringt, ist daher auch ein Mittel, die Mindermächtigen durch gesteigerte Hilflosigkeit an sich zu binden.
Die Bewältigung von Ungewissheiten ist gewissermaßen das Kapital der Professionellen, das diesen gegenüber den KlientInnen eine mächtigere Ausgangssituation sichert. Eine der Ressourcen dieses Kapitals ist die Fähigkeit, das Problem zu definieren, indem die wesentlichen Parameter und Konstitutionsbedingungen der für die KlientInnen unerträglichen Situation bestimmt werden; eine weitere Ressource besteht darin, auf dieser Grundlage eine Strategie zu ihrer Beherrschung entwickeln zu können. Beides sind Ressourcen, die auf fachlicher Kompetenz beruhen und durch das Vertrauen des Klienten/der Klientin in die Fachlichkeit der Professionellen ihr Gewicht in der Verhandlungssituation erhalten.
„Tatsächlich sind die Akteure den die Lösung eines Problems bedingenden, relevanten Ungewissheiten gegenüber grundlegend ungleich. Und aus Gründen, die von Fall zu Fall zu analysieren wären, dominieren die Akteure, die in der Lage waren, gleichzeitig eine gewisse Definition der Probleme (und damit der relevanten Ungewißheiten) durchzusetzen und ihre zumindest teilweise Beherrschung dieser Ungewißheiten sicherzustellen.“109
In dem Maße, in dem der Klient/die Klientin die Bestimmung des Problems und die Qualifizierung von Bewältigungsstrategien zur Beeinflussung des Problems den Professionellen überlässt, verliert er/sie selbst den Anschluss an die Chancen zur Analyse des Problems und zur Überprüfung der Effektivität strategischer Komponenten. Er/sie gibt die Fähigkeit auf, Problemsicht und Bewältigungsversuche selbst zu koordinieren, und verliert damit wesentlich an Selbständigkeit im Blick auf künftige Bewältigungssituationen. Der Klient/die Klientin überlässt den Professionellen Definitions- und Deutungsmacht.
Das Tauschverhältnis des sozialarbeiterischen Arbeitsbündnisses gründet sehr substantiell auf dem Vertrauen in die ExpertenInnen und seinem Preis, der Deutungsmacht. Herriger hat den „Tauschhandel“ zwischen Professionellen und ihrem Klientel über die Kategorie „Verantwortung“ beeindruckend beschrieben. Professionelle bieten ihrem Klientel „stillschweigende Offerten (an), die auf eine Übernahme von Verantwortung für den weiteren Hilfeprozess hinauslaufen“ und unterstreichen diese durch ihre fachliche Expertise. Im Gegenzug erwarten sie „die Demonstration von Mitmachbereitschaft und … (die) gewissenhafte Erfüllung grundlegender Hilfenormen“110.
c) Lob, Bindung und Beziehungsmacht. Ein weiterer bedeutsamer Aspekt in der Gestaltung des Verhältnisses zwischen Professionellen und KlientInnen ist das Maß der Abhängigkeit durch Unersetzlichkeit. Friedberg hat hervorgehoben, dass Machtbeziehungen von einer „Logik der Verringerung der Zahl der Spieler, um nicht zu sagen der Errichtung eines Monopols“111, geprägt sind. Auch in Verhandlungs- und Tauschprozessen in der Sozialen Arbeit bieten sich den Professionellen zahlreiche Gelegenheiten, „um sich eine monopolistische Position als Lieferant von für die anderen Gegenspieler wichtigen Handlungsalternativen zu verschaffen“112. Je schwieriger es für den Klienten/die Klientin wird, die Professionellen als „LieferantInnen“ problemlösender Handlungskonzepte durch andere Personen zu ersetzen, desto größer wird für die Professionellen der strategische Vorteil, wenn es darum geht, die Bedingungen für Tauschinteraktionen auszuhandeln.113 Die zumindest situativ häufige Monopolposition von Professionellen in der Sozialen Arbeit (als „Zuständige“ und „Vertraute“ zugleich) privilegiert diese im Interaktionsverhältnis in vielen Aushandlungsprozessen. Sie ist ein Faktor innerhalb jenes Strukturmomentes der Macht, welches der Klient/die Klientin in der Unausweichlichkeit aus der Situation, hier der Hilfesituation, erfährt. Gesteigert wird die Monopolmacht der Helfenden aber noch erheblich durch die im Laufe der Beratung wachsende Vertrautheit mit und Nähe zum Klienten/zur Klientin, das zunehmende Wissen um dessen/deren Lebensgeschichte und Lebenslage, um seine/ihre Wünsche, Perspektiven und Idealvorstellungen. Dieses „Kapital“ der gemeinsamen Kommunikationsgeschichte geht in die Beziehungsmacht mit ein.
Beziehungsmacht wird vielfach gestaltet durch die Methode des Lobens und die Methode des Drohens – auf letztere wollen wir im kommenden Abschnitt eingehen. Das Lob teilt mit dem Tadel das Strukturmoment der symbolischen Gratifikation. Es belohnt ein anerkennenswertes Verhalten in immaterieller und nicht-konsumtiver Form.
Jedes Lob hat seinen „Wertehorizont“, denn es stellt ein Bekenntnis dar zu etwas „Lobenswertem“. Dieser Wertehorizont ist Bezugspunkt für die „Glaubwürdigkeit“ des Lobenden, wie Paris114 herausstellt: Der/die Lobende muss die Werte, in deren Namen er/sie das Lob ausspricht, auch auf sich selbst beziehen, ja, er/sie muss sie repräsentieren. Insofern verrät das Lob etwas über die Person des/der Lobenden und signalisiert, indem es ausgesprochen wird, den Anspruch einer gemeinsamen Solidarität hinsichtlich der Werte. Eben dieser Anspruch ist Ausdruck einer „persönlichen“ Beziehung zwischen Lobenden und Gelobten, einer Beziehung allerdings, in welcher die Entscheidung für die Werte wie auch ihre Interpretation bei den Lobenden zu liegen hat. Insofern verschmelzen im Lob autoritative Macht und Beziehungsmacht.
Die Repräsentation von Werten in der sozialarbeiterischen Intervention beschwört in diesem Sinne eine Gemeinsamkeit auf ein Drittes hin. Der/die Professionelle lobt tatsächlich die Anpassungstendenzen im Verhalten des Klienten/der Klientin auf die „geteilten“ Werte hin, auf welche man sich vielleicht im Rahmen des Arbeitsbündnisses geeinigt hat. Er/sie hat dabei einen unbegrenzten persönlichen Spielraum in der Interpretation der Wertaffinität und eben in dieser Willkür der Lobenden liegt die Ungewissheit der Gelobten: Sie können nie wissen, ob sie gelobt werden werden, und müssen sich dem Urteil der Lobenden unterwerfen. Diese Unterwerfung läuft schließlich darauf hinaus, dass sie sich selbst nach den Kriterien bewerten, die ihnen der/die Lobende vorgibt.115 Dieser Verlust an Selbstbestimmung ist nichts anderes als psychische Abhängigkeit.
d) Mikrophysiologie der Strafmacht: Das Beispiel der Drohung. Um eine tragfähige Beziehung und ein produktives Arbeitsbündnis mit dem Klienten/der Klientin zu erhalten, werden Professionelle darauf achten, dass sich ihre Klientel in der Interaktion als weitgehend autonom erfährt. Die potentielle Macht der Professionellen bleibt möglichst unausgesprochen. Einschränkungen der Autonomie sind durch faktische Machtverhältnisse zwar immer gegeben und müssen zuweilen auch erklärt werden, dennoch ist es höchst prekär, auf die zur Verfügung stehenden Machtmittel hinzuweisen oder gar ihre Anwendung zur Erreichung eines bestimmten Zweckes anzukündigen. Letzteres zu tun, bedeutet offen zu drohen oder Anreize zu setzen (Belohnungen zu versprechen).
Die Drohung bedarf in der Regel der Sprache.116 Sie ist damit eine der wenigen Machtmethoden, die ein Reden im Bewusstsein der „Machtmetapher“ fast notwendig impliziert. Denn sie kommt nicht umhin, die Absicht des Drohenden zu artikulieren und die Mittel anzusprechen, mit welchen diese Absicht auch gegen den Willen des/der Mindermächtigen erreicht werden soll.
Das besondere Strukturmoment der Drohung, welches die Sprache unverzichtbar macht, ist die Intention, Sanktionen anzukündigen, ohne sie tatsächlich ausführen zu müssen. Die Drohung „vergegenwärtigt“ also die Machtmittel. Sie muss die Strafen benennen und die Koppelung an das Verhalten des Mindermächtigen (die Konditionalstruktur der Drohung) beschreiben.117
„Wer jemandem droht, stellt seinem Konfliktpartner einen Schaden in Aussicht.“118 So hat Bernhard Külp in einer Schrift zur „Theorie der Drohung“ in den Sechzigerjahren kurz und knapp formuliert. So treffend die Formulierung ist, so muss sie doch um einige Aspekte ergänzt werden, die immer schon in der Drohung mitgedacht werden.
1. Der/die Drohende verfügt über Fähigkeiten und Mittel, seinen/ihren Konfliktpartner schädigenden Ereignissen auszusetzen.
2. Die den Schaden verursachenden Ereignisse gehen von Drohenden aus oder werden zumindest durch diese freigesetzt; der Eintritt des Schaden erfolgt absichtlich, nicht zufällig.
3. Mit der Drohung verfolgt der/die Drohende ein Ziel, welches durch die Unterwerfung der Bedrohten erreicht werden kann.
Der Einsatz der Drohung als Mittel, die Unterwerfung der Bedrohten zu erreichen, hängt von der Einschätzung der Drohenden ab, dass sie sein Ziel nur gegen den Willen der Bedrohten erreichen kann, dass sie also nicht durch bloßes Bitten, Auffordern oder durch einen Handel das erwünschte Gut oder die erwünschte Handlung bei ihrem Gegenüber erlangen werden. Damit erfüllt die Drohung das zentrale Definitionskriterium der Macht manifest, nämlich den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen.
Die Wirksamkeit einer Bedrohung hängt zunächst davon ab, dass der/die Bedrohte die Bedrohung ernst nimmt, d. h., dass er/sie den Drohenden die Fähigkeiten und Mittel zuspricht, den Schaden zu bewirken (1) und diese bereit sieht, die schädigenden Ereignisse absichtlich in die Wege zu leiten (2). Entscheidend ist nicht die tatsächliche Verfügung über Machtmittel, sondern, wie es Külp nennt, die „konjekturale Streitmacht“ der Drohenden, d. h. die Einschätzung der Bedrohten, dass der/die Drohende faktisch über erhebliche Machtmittel verfüge. Külps Theorie der Drohung berücksichtigt hier bereits eine konstruktivistisch zentrale Vorannahme zur Wirksamkeit von Machtmitteln, nämlich dass das seitens der Mindermächtigen konstruierte Bild der Mächtigen für die Handlungsorientierung der Mindermächtigen von entscheidender Bedeutung ist.119
Im Rahmen der funktionalen Autorität verfügen SozialarbeiterInnen über „Herrschaft“, die es gestattet, zur Erreichung von Arbeitszielen KlientInnen zu bedrohen. Nur in Ausnahmefällen wird es aber das unmittelbare Ziel von Sozialer Arbeit sein, auf bestimmte Handlungen der KlientInnen einen Anspruch zu erheben. Dies trifft wohl nur dort zu, wo Soziale Arbeit in sehr hohem Maße und in sehr einseitiger Weise Kontrollfunktionen erfüllt. Mittelbar aber ist dieses Ziel in vielen Aushandlungsprozessen wahrnehmbar, dort nämlich, wo es darum geht, beim Klienten/bei der Klientin ein angepasstes Verhalten zu erreichen, Einverständnis mit einer bestimmten Form der Hilfe zu erzielen oder auch nur einen bestimmten Antrag auszufüllen. Wo immer der Satz sich findet, „ich kann für Sie nur etwas tun, wenn Sie …“, wird Unterwerfung eingefordert – sei es unter die Regeln eines Verfahrens, sei es unter die Beschränkung von Alternativen, sei es unter den Willen des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin verfügt über Fähigkeiten und Mittel. Die Bedrohung besteht in der Ankündigung, den Klienten/die Klientin nicht an den Ressourcen des Sozialarbeiters teilhaben zu lassen, einen möglichen Vorteil des Klienten/der Klientin nicht herzustellen oder gar die hilfreiche Kommunikation abzubrechen.
Das Gelingen eines positiven KlientInnenverhältnisses hängt wesentlich davon ab, welche Machtmittel zum Einsatz gebracht werden – dies gilt für beide Seiten. Die Machtspiele brauchen eine Verhandlungskultur, in der persönliche Meinungen und Sichtweisen und die Interessen der Klientel wie auch des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin ernst genommen werden. Nicht nur körperlicher Zwang (physische Gewalt) wird selbstredend schon von Kindern als kränkend empfunden, sondern auch die Praxis, Entscheidungen über ihren weiteren Lebensweg ohne ihre Mitsprache zu fällen, oder die Drohung, die Beratung oder Hilfe abzubrechen. Wer auf solche Mittel zurückgreift, verdirbt nachhaltig die Chancen auf eine Vertrauensbeziehung und verspielt damit Ressourcen der Beziehungsmacht.120
Dies gilt freilich für alle Machtmittel, deren Einsatz einen Widerstand des Klienten/der Klientin provoziert. Denn der offensichtliche Einsatz von Machtmitteln signalisiert immer einen Vertrauensschwund im Interaktionsverhältnis, da er ans Licht bringt, dass der/die Professionelle nicht mehr an eine selbstgesteuerte Fortentwicklung der KlientInnen glaubt und zur Erreichung seines/ihres Zieles auf den Weg der Fremdsteuerung setzt. Mit dem offenen Einsatz von Machtmitteln werden beide Seiten daher in der Regel vorsichtig umgehen, denn beschädigtes Vertrauen ist schwer wieder zu herzustellen: Die Geschichte eigener Widerstandshandlungen wird nicht so schnell vergessen.
Ein „ökonomischer“ Umgang mit Machtmitteln stellt darauf ab, dass nur dann auf Mittel der Macht zurückgegriffen wird, wenn die Orientierungsfortschritte der Klientel nicht mehr allein durch Einsicht und Entwicklung erwirkt werden können. Solange die Beziehungsdynamik des Professionellen-KlientInnen-Verhältnisses als kooperatives und konstruktives Geschehen erlebt werden kann und dabei die Zielsetzungen der Interaktion orientierend bleiben, entsteht kein Widerstand – auf keiner der beiden Seiten. Ein Konflikt ergibt sich aber dann, wenn der Klient/die Klientin in den Augen der Professionellen die Orientierung an den Zielsetzungen der Interaktion verlässt, Vereinbarungen nicht einhält oder sich nicht an die „Spielregeln“ des Interaktionsverhältnisses hält. Dies wird dazu führen, dass der/die Professionelle an die Verbindlichkeit und die Regeln des Arbeitsverhältnisses gemahnt und seine Bereitschaft zu Gratifikationen davon abhängig macht, dass auch der Klient/die Klientin „investiert“.
4 Schluss
Im modernen Verständnis von Sozialer Arbeit liegt die Macht des Forderns offenbar eher in den Händen der KlientInnen als der Professionellen: „Kundenorientierung“, „Lebensweltorientierung“ und „Dienstleistungsverständnis“ sind Leitvorstellungen, die zunächst einmal den Blick auf das subjektive Bedarfsbewusstsein der KlientInnen als „Experten ihrer selbst“ und auf ein sich diesem andienendes, kooperatives Verhältnis zwischen den Professionellen und ihren KlientInnen ausrichtet. Wenn man hier eine Asymmetrie der Ressourcen sehen wollte, dann läge das Plus an Interessen und Motiven bei den „KundInnen“ und nicht bei den „DienstleisterInnen“. Verschleiern diese Begriffe die wirklichen Machtverhältnisse? Signalisieren sie eine funktionale Unterwerfung der Institution Soziale Arbeit unter den Willen der mächtigen KlientInnen? – Soziale Arbeit muss sich offensichtlich, auch rhetorisch, gegen die Unterstellung von Professionsmacht verwehren, um klar zu machen, dass sie der Partizipation und Verantwortungsübernahme der KlientInnen Raum zu geben weiß und dem Expertentum ihrer KundInnen unbegrenzte Wertschätzung entgegenbringt. Im Gegenzug: Nur KlientInnen, die engagiert sind und für ihre Entscheidungen Verantwortung übernehmen, sind „lernende Subjekte“, die sich nachhaltige Lösungen in Eigenregie aneignen. Dies ist die „Coverseite“ Sozialer Arbeit – aber auch eine ernsthafte methodische Rücksicht und ein berufsethisch bedeutsames Leitbild.
Allerdings muss Soziale Arbeit auch ihre faktischen Machtquellen121, die ihr etwa aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag erwachsen, transparent machen, um den KlientInnen gegenüber den „gesellschaftlichen Ort“ des Geschehens zu verdeutlichen. Eine kritisch reflektierende Soziale Arbeit wäre gut beraten, sich die Machtressourcen und -quellen vor Augen zu stellen, über die sie verfügt, und das Machtgefälle zwischen Professionellen und KlientInnen je aktuell zu analysieren. Gegebene Macht nicht zur Kenntnis zu nehmen, heißt, sie nicht zu verantworten, sie nicht zu begrenzen, vielleicht gar, sie zu verschleiern. Ein professioneller Umgang mit Macht stellt sich aber den strukturellen Voraussetzungen von Macht ebenso wie den „ermächtigenden“ Zuschreibungen der Klientel. Nur wer beide kennt, kann beanspruchen, bewusst mit der Balance der Machtverhältnisse umzugehen und ein Umschlagen in Herrschaft und Ausbeutung verhindern zu können.
Der Umgang mit Macht ist in der Sozialen Arbeit besonders prekär, will sie doch einerseits sachkundig und methodisch kompetente Profession sein und als solche „soziale Probleme“ meistern, andererseits die „kompetenten KlientInnen“ voraussetzen und sie in ihren Ressourcen, Bewältigungsfähigkeiten und lebensweltlichen Bezügen ernst nehmen. In den Begrifflichkeiten Friedbergs ließe sich das Dilemma der Sozialen Arbeit dadurch beschreiben, dass sie gewissermaßen über Herrschaft (im Sinne Friedbergs), d. h. vorteilhafte Ressourcen, verfügt, ohne Macht ausüben zu wollen. Soziale Arbeit soll zum einen zeigen, dass sie mit wirksamen Ressourcen gut gewappnet ist, dass sie „wirkt“, zum anderen soll sie – machtverzichtend – fast ausnahmslos auf die selbstorganisierte „Aktivierung“ des Subjektes bauen. Die zeitgemäße Antwort auf dieses Dilemma ist eine Berufskultur schizophrener Auftragsverständnisse: Sie lautet Individualisierung und Lebensweltorientierung, Meidung von analytischen Einheitsinstrumenten und methodischen Generalrezepten auf der einen Seite, Transparenz und Sicherung von Standards, Diagnostik, Qualitätsmanagement und Controlling auf der anderen Seite.
Eine überzeugende Antwort auf dieses Dilemma kann indes nicht erreicht werden, indem Soziale Arbeit zwischen den Polen solcher Orientierungen hin- und hergeworfen wird oder sophistisch versucht, beiden zugleich zu entsprechen.122 Soziale Arbeit muss sich vielmehr zunächst ihres Macht-Imagos und ihrer faktischen Herrschaftsstrukturen bewusst sein und sich zu diesen – auch KlientInnen gegenüber – bekennen. Denn fachliche und sachliche Kompetenz zeigt sich hier tatsächlich darin, dass ihr Blick weiter ist als jener ihrer Klientel. Dann kann sie in einem weiteren Schritt ihre Ressourcen mit den „kompetenten KlientInnen“ verhandeln123, sie „ermächtigen“ und lebensweltlich passende Lösungen vorantreiben. Dass sie dabei immer schon „Normalisierungsarbeit“124 leistet und die „Hilfe zur Selbsthilfe“ zuerst einmal auf die aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten ausgerichtet ist, ist unvermeidlich. Das Dilemma kann nur dadurch gelöst werden, dass Soziale Arbeit à la longue ihre Klientel an den Herrschaftsstrukturen mehr und mehr beteiligt, über welche sie verfügt, und auch an jener Macht teilhaben lässt, die ihr zuvor von jener zugeschrieben worden ist.125 Darüber hinaus kann Soziale Arbeit ihrem Klientel neue Ressourcen erschließen und somit etwas zu balancierteren Machtverhältnissen in dessen Lebenslage beitragen.
Soziale Arbeit hat allerdings durch das doppelte Mandat insoweit tatsächlich zunächst einen paradoxen Auftrag, als sie in einer Gesellschaft, deren Machtstrukturen und -strategien darauf ausgelegt sind, Privilegien zu sichern und damit Mangel und soziale Ungleichheit zu schaffen und aufrechtzuerhalten, das Ziel verfolgt, Mangel zu mindern und soziale Teilhabe zu verbessern. Ist ihre Leistung tatsächlich nur ein legitimatorisches Scheingefecht des Sozialstaates, welches durch zweckorientiertes, aber uneffektives Handeln, wie es Luhmann genannt hat, „Ultrastabilität“ hervorbringt? Oder ist sie Ausdruck einer paradoxen Logik des Sozialstaates, welcher mit diesem Instrument „Soziale Arbeit“ der Totalisierung von Machtdynamiken und der Zentralisierung oder gar Monopolisierung von Ressourcen entgegen wirken will, Ressourcenverfügung verschiedentlich zur Disposition stellt und damit den Prozess der Aushandlung in der Schwebe hält? Setzt Soziale Arbeit gesellschaftliche Mechanismen der Exklusion nur fort mit anderen Mittel, indem sie ihr Klientel von einem Feld der Unterprivilegiertheit in ein anderes verschiebt, oder hebt sie tatsächlich diese Mechanismen „fallweise“ für jene Menschen auf, die in den Genuss kompetenter Professionalität kommen? Diese Fragen sind feldspezifisch zu sondieren und sie sind sicherlich, wenn überhaupt, nur sehr weitsichtig im Blick auf die sozialen Kontexte der Klientel und die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zu beantworten.
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1 Die Grundfigur der „Interaktionsmacht“ ist die einer dyadischen Beziehung zwischen InteraktionspartnerInnen. Diese Vorstellung ist allerdings gleichermaßen idealtypisch wie in der Praxis ungenügend: Nur in den wenigsten zwischenmenschlichen Machtbeziehungen kommen ausschließlich Machtressourcen der beiden InteraktionspartnerInnen zur Wirkung; in der Regel sind weitere Personen und institutionelle Bezüge in das relevante „Netzwerk“ der Machtverhältnisse eingebunden. So wichtig diese Zusammenhänge sind, so müssen sie in unserer Erörterung doch weitgehend unberücksichtigt bleiben, um den thematischen Rahmen zu begrenzen.
2 Luhmann unterscheidet in diesem Sinne zwischen „personalisierter Interaktionsmacht“ und „organisierter Organisationsmacht“ (Luhmann nach Hunold 2018, S. 279).
3 Die Ablehnung der Metapher der Macht bei Bateson und ihm folgend Dell und Keeney beruht auf einer Auseinandersetzung mit dem Familientherapeuten John Hayley, der Macht in der Beziehung zu den KlientInnen nicht nur für unverzichtbar, sondern auch für machbar hielt. Bateson widersprach zum einem dem normativen Gehalt der Position Hayleys, zum anderen aber hielt das hierin vorausgesetzte Verständnis von Macht für illusorisch. Damit gerieten zwei völlig verschiedene Fragen durcheinander, die auf unterschiedliche Weise den Glauben an die Gültigkeit (!) der Machtmetapher betrafen. Vgl. Lutterer 2000, S. 147.
4 Norbert Elias hat den Umfang der Macht vom Abhängigkeitsgefälle zwischen Mächtigen und weniger Mächtigen her zu bestimmen versucht: „Insofern als wir mehr von anderen abhängen als sie von uns, mehr auf andere angewiesen sind als sie auf uns, haben sie Macht über uns …“ (Elias 1986, S. 97). Das Zusprechen von Macht an nur eine Seite des Interaktionsverhältnisses ist nicht nur unangemessen, sondern auch unproduktiv. Vollkommen einseitige Machtdominanzen sind höchst selten (totalitäre Verhältnisse, totale Institutionen), meist gibt es Macht auf beiden Seiten. Es kommt zu einem Tauschverhältnis, weil beide Seiten aufeinander angewiesen sind, Ressourcen mit einander zu vermitteln haben. Es macht daher wenig Sinn, von Mächtigen und Ohnmächtigen zu sprechen; letztere sollten besser – so empfiehlt es schon Theodor Geiger (vgl. Geiger 1947, S. 27) – als die „Mindermächtigen“ bezeichnet werden. Nichtsdestoweniger gilt es, Ungleichheit zu analysieren und die Legitimität erreichter Macht zu überprüfen.
5 Weber 1976, S. 28.
6 Ihre Bezeichnung als Machtphänomene soll freilich nicht zum Ausdruck bringen, dass Macht selbst als Phänomen hervortrete; vielmehr werden beobachtbare Phänomene wie auch bestimmte Interpretationen von Beobachtungen als Kriterium genannt, um die Rede von Macht zu begründen und selbst als „Machtphänomene“ bezeichnet werden zu können. Es versteht sich daher von selbst, dass es nicht das Machtphänomen geben kann, sondern nur viele und verschiedene desselben.
7 Dabei ist ein strategisches Interaktionsverhalten nicht notwendig ein bewusstes Verhalten.
8 Vgl. Reemtsma 2007.
9 Parsons 1968, S. 263.
10 Weber a.a.O., S. 28.
11 Weber hat bekanntlich hinsichtlich dieser Verpflichtung drei Legitimationstypen beschrieben: den charismatischen, den traditionellen und den rationalen Typus.
12 Friedberg 1995, S. 257 (Fußnote).
13 Ebenda.
14 A.a.O., S. 257 f.
15 Wir wollen uns, abweichend von der Auffassung Webers, an dieser Stelle dem Herrschaftsbegriff Friedbergs anschließen und im folgenden „Herrschaft“ als jene strukturelle Voraussetzung von Macht begreifen, die die Asymmetrie der Zugangschancen zu notwendigen Ressourcen in der Machtbeziehung bezeichnet.
16 Zur Vielgestaltigkeit des Gewaltbegriffes vgl. Han 2011.
17 So etwa im Begriff der „strukturellen Gewalt“ bei Galtung 1975.
18 Vgl. Arendt 1970. Ferner Habermas 1976.
19 Vgl. Girard 2006.
20 Siehe etwa Krämer/Koch 2009.
21 Vgl. Kerner 2009.
22 Vgl. Simmel 1991.
23 Vgl. Schwartländer 1973, S. 869 f.
24 Klenner 1990, S. 115.
25 Eine Übersicht von Theorieansätzen auf diesen verschiedenen Ebenen gibt Witte 2001, S. 4.
26 Vgl. Parsons 1960 und 1963.
27 Vgl. Willke 1995.
28 French/Ravem 1968; Raven 1993.
29 Kelman 1991.
30 Vgl. etwa Staub-Bernasconi 1986.
31 Vgl. Kraus 2013, 2015, 2019, 2021.
32 Vgl. Krumrey 1977.
33 Galbraith 1987.
34 Vgl. Russell 1938. Dort wird zwischen Macht durch physische Gewalt, Macht durch Strafen und Belohnen und Macht durch Propaganda unterschieden.
35 Vgl. etwa Paris 1998, S. 13; oder ders. 2005, S. 28 f.
36 Plessner 1981.
37 Popitz 1968; ders. 1986.
38 Vgl. Malinowski 1986, S. 197.
39 Vgl. Mann 1986.
40 Herausragend hier Goffman 1981.
41 Vgl. Sofsky/Paris 1983 und Paris 1998.
42 Vgl. Elias 1986; Elias/Scotson 1990.
43 Vgl. Galtung 1975.
44 Vgl. Gruen 1996.
45 Vgl. Strotzka 1988.
46 Vgl. Bourdieu 1998; oder ders. 2005.
47 Ein interessantes Konzept, welches die Formen der Macht danach unterscheidet, welche Motivation seitens der Beherrschten durch den Machteinfluss erreicht werden soll (vgl. Baumann 1993).
48 Vgl. Luhmann 1988.
49 Vgl. Galbraith 1987, S. 16 ff.
50 Vgl. Krumrey 1977, Popitz 1986, Galbraith 1987.
51 So ließen sich etwa die „Grundformen der Macht“, die Noack unterscheidet, hier einordnen (vgl. Noack 2012, S. 40 f.).
52 Vgl. zur Androhung von Gewalt als Gewalthandlung Hügli 2005, S. 28 f.
53 Obschon bei der charismatischen Macht das Moment des physisch ausgeübten Zwanges wegfällt, sind die beiden Formen der Macht insofern vergleichbar, als sie beide für den/die Mindermächtigen nahezu keine Spielräume bei den Handlungsalternativen zulassen.
54 Diese erfolgt freiwillig, also ohne unmittelbaren Zwang. Der Machtbegiff Webers ist daher hier nicht anwendbar. Allerdings besteht insofern ein selektiver Zwang, als die Handlung in ihrer Konkretheit selbst relativ festgelegt ist.
55 Nicht selten verschmilzt Ressourcenmacht mit Autorität: Denn sofern der/die Mächtige über jenes verfügt, was der/die Mindermächtige erst erstrebt, und ihm/ihr dies nicht einfach zugefallen ist, steht seine/ihre Lebensführung für jene Erfolge, die den Mindermächtigen verwehrt bleiben. Der/die Mindermächtige kommt daher nicht umhin, die Mächtigeren nicht nur als reicher, sondern auch als kompetenter anzuerkennen.
56 Die Unterscheidung zwischen „repressiver Macht“ und „kompensatorischer Macht“ findet sich bei John Kenneth Galbraith 1987.
57 Maturana 1991, S. 169.
58 Zu weiteren Grundlagen der konstruktivistischen erkenntnistheoretischen Position siehe den Beitrag von Kraus in diesem Buch, Abschnitt 1.1.1.
59 V. Foerster 1993, S. 343 f.
60 Vgl. hier und im Folgenden Kraus 2013, S. 128 ff., aktuell 2019.
61 Kraus 2015, 2019.
62 Vgl. Bateson 1981, S. 624 f.
63 Bateson 1979, S. 223. Der Satz enthält im Grunde eine Paradoxität: Wenn die Macht nur ein Mythos ist, dann kann sie selbst auch nicht korrumpieren; dass sie aber weniger als der Mythos korrumpiert, bedeutet, dass sie nicht nur ein Mythos sein kann.
64 Es ist nachgerade ein Spezifikum, dass Machtverhältnisse infolge der Fraglichkeit ihrer Legitimität dazu genutzt werden, das hinter ihnen stehende Machtpotenzial zu verschleiern oder zu verleugnen. Sie verbindet ihre je spezifischen Wirkungsfaktoren mit einer zusätzlichen „Verschleierungmacht“, etwa indem sie strukturell ein hohes Maß an Intransparenz arrangiert oder weite Teile ihres Operierens der Öffentlichkeit verbirgt. Macht schützt sich so vor der Gefahr, dass illegitime Grundlagen der Machtpotenziale bzw. eine illegitime Ausweitung ihrer Nutzung offenbar werden und ihre Anerkennung verlieren. Zur „Verschleierungsmacht“ vgl. Wetzel 2018, S. 166 ff.
65 Eine beispielhafte Übersicht über diese Kontroverse geben die Beiträge in der Zeitschrift für systemische Therapie Jg. 4, 1986, H. 4.
66 Vgl. Levold 1986, S. 251.
67 Vgl. Böse/Schiepek 1994, S. 107.
68 Freilich wird eine physikalische Destruktion in der Regel (d. h. sofern sie sinnlich zu bemerken ist) ihrerseits das autopoietische System irritieren und strukturelle Veränderungen provozieren. Für die Art der Wirkung des beeinflussenden Systems ist es dennoch wichtig, dass physikalisch destruktive Veränderungen des beeinflussten Systems außerhalb der autopoietischen Organisation (etwa die Schädigung oder Entfernung eines Organsystems) von Veränderungen unterschieden werden, deren Kompensationen sich innerhalb der autopoietischen Organisation, also in Form von Strukturveränderungen vollziehen.
69 Der Sprache (Ansprache) kommt dabei eine hohe Bedeutung zu, insofern sie beim Angesprochenen das Auflodern einer Widerstandsempfindung gegen den Aufforderungsinhalt mindert. Sprachlich zu kommunizieren suggeriert offensichtlich grundsätzlich, dass Einverständnis hergestellt werden kann und soll. In Alltagsinteraktionen sind etwa einfache sprachliche Aufforderungen wie „oh, schauen Sie doch mal da vorn…” oder der Hinweis von Vorbeigehenden „Vorsicht, bitte!” von unmerklicher Mächtigkeit; nimmt uns jedoch jemand wortlos bei Seite und gibt nicht zu erkennen, was er von uns will, empfinden wir einen deutlichen Widerwillen und sind weniger bereit, angedeuteten Aufforderungen zu entsprechen.
70 Levold, a.a.O., S. 247.
71 Ebenda.
72 Hejl spricht hier von „sozial erzeugten Realitätskonstrukten“: „Diese Realitätskonstrukte werden in der Regel zusammen mit Handlungskompetenzen ausgebildet, die von den Systemmitgliedern als dem gemeinsamen Realitätskonstrukt angemessen aufgefasst werden.“ (Hejl1992, S. 193).
73 Krieger 2004, S. 558. Wir haben an anderer Stelle analog zwischen „zwingender Macht“ (als physischer Macht) und „subversiver Macht“ (als Form der Provokationsmacht) unterschieden (vgl. Krieger 2004, S. 557 ff.).
74 Der Begriff „ontologisch“ bezeichnet im konstruktivistischen Sprachgebrauch nach Ernst von Glasersfeld stets Voraussetzungen jenseits der kognitiven Wirklichkeiten, also Bedingungen der physikalischen Realität. Annahmen hinsichtlich dieser Realität, die für den Konstruktivisten selbst nicht der Erfahrung entspringen können, sondern allenfalls hypothetisch erschlossen werden, nennt von Glasersfeld „ontologisch“. Der Begriff differiert damit von einem idealistischen oder phänomenologischen Ontologiebegriff und spielt eher auf die „ontologische Methode“ zur Gewinnung einer Erkenntnis des absoluten Seins (Metaphysik) an, wie sie etwa in den Gottesbeweisen Anselm von Canterburys zu finden ist.
75 Weber 1976, S. 28.
76 Sofsky/Paris weisen darauf hin, dass das „auch“ in Webers „auch gegen Widerstand“ anzeige, dass das Widerstreben „keinesfalls offen artikuliert werden (muss), es reicht vollkommen aus, dass es überwunden werden kann“ (Sofsky/Paris 1994, S. 10). Also setzt Macht nicht unbedingt einen offenen Konflikt voraus.
77 Krüll 1986, S. 231.
78 Wir haben deshalb an anderer Stelle empfohlen, in der Diskussion des Machtproblems zwei Ebenen auseinander zu halten, die Ebene der Legitimation der Machtmetapher in sozialen Beziehungen und die Ebene der Ontologie des Machtphänomens (Krieger 2004, S. 554).
79 „Meisterlich“ inszeniert ist die Obskurität der Macht beispielsweise im Verhalten von politischen Führungen in gewissen totalitären Staaten, die ihre politischen Gegner durch den Geheimdienst recht offensichtlich vergiften oder umbringen lassen, dann aber jeden Zusammenhang zwischen der Tat und der Staatsmacht ablehnen und sich so der formalen Verantwortung entziehen, während doch zugleich das willkürliche Obwalten ihrer Macht, faktisch und mehr noch als grundsätzliches Potenzial, einem jeden deutlich gemacht wird und werden soll.
80 Übrigens demzufolge auch in einer Gegenreaktion: Sie zu benennen, heißt die Mächtigen anzuklagen.
81 Diese Zusammenfassung bildet allerdings keineswegs einen Katalog konsentischer Kriterien; einige machttheoretische Ansätze würden das eine oder andere Kriterium nicht als notwendig erachten bzw. weitere Kriterien beanspruchen.
82 Vgl. Hradil 1980.
83 Michel-Schwartze 2002, S. 100.
84 Vgl. Lochmeier 1986, Sagebiel/Pankofer 2015.
85 Vgl. Abschnitt 2.3.
86 Vgl. Herriger 2002, S. 69.
87 Wurr 1981, S. 17.
88 Herriger 2002, S. 196.
89 Hierzu gehören auch die Kausalerklärungen, die der/die Professionelle während des Hilfeprozesses für neue Vorfälle und auftretende Schwierigkeiten auf der Grundlage der Person des Klienten/der Klientin in Anspruch nimmt.
90 Olk spricht daher in einem von der „Diagnose- und Verordnungsmacht“ der SozialarbeiterInnen (Olk 1986).
91 SozialarbeiterInnen haben auch die Definitionsmacht zu bestimmen, wann von einer Kooperationsbereitschaft der KlientInnen nicht mehr die Rede sein kann.
92 Groonemeyer 1988, S. 35.
93 Winter 1973.
94 Immerhin scheint es in der Sozialen Arbeit einen Typus zu geben, für den diese Hypothese explizit zutrifft: Maja Heiner hat in ihrer Untersuchung zur Professionalität in der Sozialen Arbeit einen Typus von MitarbeiterInnen beschrieben, den sie als „Dominanzmodell“ skizziert hat. Kennzeichnend ist für diesen Typus eine geringe Meinung über die Entwicklungsfähigkeit und Veränderungsbereitschaft des Klientels, ein wenig partizipatives Handlungskonzept, ein hohes Maß an Kontrolle der Klientel und an Einschränkung ihrer Handlungsspielräume und ambivalentes Selbstbewusstsein der HelferInnen. (Vgl. Heiner 2004, S. 92 ff.)
95 Die Diffusität des Auftrags eröffnet quasi „Machtspielräume“, in welchen der Klient/die Klientin als Nicht-ExpertIn von vornherein der/die Mindermächtige ist. Michel-Schwartze sieht hier das Zusammenwirken zweier Entscheidungsspielräume: „Aus diesen Vorgängen ergibt sich eine Machtstellung der SozialarbeiterInnen, die sich aus Diffusität auf beiden Seiten nährt: der Diffusität des selbst zu definierenden Zuständigkeitsbereiches und der Diffusität des Klientenmandats. Denn der Kompetenzbereich ist von Fall zu Fall ebenso definierbar, wie das Klientenmandat interpretierbar ist.“ (Michel-Schwartze 2002, S. 98)
96 Vgl. Olk 1994.
97 Eingehend beschreibt dieses Dilemma von Vertrauen und Risiko in asymmetrischen Machtbeziehungen Wagenblass (2004, S. 197 ff.).
98 Heiner 2004, S. 124.
99 Bourdieu 1998, S. 82.
100 Vgl. Reichertz 2020.
101 Insofern es hier um die Beeinflussung eines fremden Willens geht und nicht um das Übergehen des fremden Willens, geht dieser Machtbegriff über Max Weber hinaus. „Macht“ wird verstanden als ein Beeinflussungspotenzial ohne Gewalt und Herrschaft, d. h. ohne direkten oder indirekten Zwang.
102 Paris thematisiert diese Aspekte der „helfenden Macht“ in seinem Kapitel „Raten – Helfen – Empowerment. Über altruistische Macht“ in Paris 2015, S. 309 ff.
103 Vgl. Braun/Brück/Sadel 2015, S. 232.
104 Levold a.a.O., S. 247.
105 Heiner 2004, S. 96.
106 Vgl. Friedberg, a.a.O., S. 109 ff.
107 Vgl. Friedberg, a.a.O., S. 113 ff.
108 Ebenda, S. 116.
109 Friedberg, a.a.O., S. 256.
110 Herriger 2002, S. 69.
111 Friedberg, a.a.O., S. 125.
112 Ebenda.
113 Herriger verweist auf eine Parallele zu Illichs Begriff der „sozialen Iatrogenese“: Durch die Aneignung der Verantwortung produzieren Professionelle immer neue Formen von Unmündigkeit bei ihrem Klientel, deren Folgen sie wiederum selbst zu „bewältigen“ haben. Damit schwinden die eigenständigen Bewältigungsressourcen der Klientel und die Abhängigkeit von Professionellen nimmt zu. (Herriger 2002, S. 69)
114 Vgl. Paris 1998, S. 165, auch Paris 2015, S. 73 ff.
115 Vgl. Paris a.a.O., S. 155.
116 Formen diffusen Drohens können auf Sprache verzichten, etwa der „drohende Finger“.
117 Eine Übersicht über Strukturmerkmale der Drohung gibt Popitz 1986, S. 80 ff.
118 Külp 1965, S. 38.
119 Die Wirksamkeit einer Bedrohung hängt aber auch davon ab, ob sich der/die Bedrohte nicht der Situation entziehen kann, ob er/sie die Drohung nicht erwidern kann, um die Drohenden einzuschüchtern, oder ob er/sie eine Möglichkeit findet, den Drohenden einen alternativen Weg zur Erreichung ihrer Ziele aufzuzeigen, welcher die Schädigung der Bedrohten vermeidet.
120 Vgl. Wolf 2000, S. 201, Hunold 2018, S. 69 ff. Diese Hürde haben auch all jene zwangsorientierten „pädagogischen“ Konzepte zu nehmen, die auf Konfrontation ohne Verständnis setzen, wie Konfrontative Pädagogik, Anti-Agressions-Programme, Heimerziehung in geschlossener Unterbringung etc. (vgl. Heuer 2012).
121 Zu Machtquellen im Bereich der Jugendhilfe vgl. etwa Urban-Stahl 2012, S. 145 ff.;
122 Eine neue Sicht des Umgangs mit dem Hilfe-Kontrolle-Problem, weg vom Paradox zum gelingenden Mischungsverhältnis, deutet Heiner 2004, S. 29 an. Hier ist u. E. Skepsis angebracht, denn dialektische Widersprüche bedürfen der Aufhebung, nicht der Durchmischung.
123 Das gleiche Dilemma stellt sich in Konzepten der systemischen Therapie. ExpertInnenwissen kann auch hier als ein Mittel der Macht eingesetzt werden; vereinzelt wird daher tatsächlich „Wissensabstinenz“ empfohlen, meist aber ein flexibler Balanceakt zwischen Kontrolle und Zurückhaltung. Es gilt, Wissen einzubringen und dennoch den Klienten/die Klientin nicht instruieren zu wollen. Ludewig spricht hier von der „Durchführung hilfreicher Dialoge” (Ludewig 2002, S. 166). In ähnlicher Weise spricht Paris von der „Autoritätsbalance des Lehrers“ (vg. Paris 2015, S. 251 ff.).
124 Vgl. May 2005, S. 212 ff.
125 Zu Methoden einer solchen „Beteiligungsorientierung“ vgl. exemplarisch Krieger 2014, S 40 f.
Macht – Hilfe – Kontrolle Relationale Grundlegungen und Erweiterungen eines systemisch-konstruktivistischen Machtmodells Björn Kraus
Vorbemerkung
Konstruktivistischen Positionen wird des Öfteren eine unüberwindbare Befangenheit in der Subjektperspektive vorgeworfen. Es sei aus dieser Perspektive nicht möglich, so heißt es, die Bedeutung des Sozialen und der Umwelt für den Menschen angemessen zu berücksichtigen oder gar zu erklären, und so müssten etwa Fragen der Macht und Kontrolle notwendig ausgeblendet werden.
Diesen Vorwürfen soll hier ein Machtansatz entgegengestellt werden, der auf der erkenntnis- und sozialtheoretischen Grundlage des Relationalen Konstruktivismus1 basiert. Im Rahmen dieses Betrags soll das Phänomen „Macht“ aus dieser Perspektive erörtert und im Unterschied zu den gerade im radikal-konstruktivistischen „Machtdiskurs“2 üblichen „Entweder-oder-Positionen“ (entweder gibt es Macht oder eben nicht) eine „Sowohl-als-auch-Position“ vorgestellt werden. Den Nutzen der Differenzierung in „instruktive Macht“ vs. „destruktive Macht“ verdeutlicht der Beitrag exemplarisch durch die Anwendung auf die Frage nach den Möglichkeiten von Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit.
1 Macht – eine relational-konstruktivistische Perspektive3
Mit Blick auf die Interaktion zwischen Fachkräften und Adressat*innen der Sozialen Arbeit stellt sich bezüglich der Wirksamkeit von Interventionen einerseits und der Autonomie der Adressat*innen andererseits grundlegend die Frage nach dem Phänomen der Macht. Dabei scheint es zunächst, als wäre Macht ein konstituierender Bestandteil von Interaktionsverhältnissen in der Sozialen Arbeit, die sich pointiert als grundsätzlich strukturell asymmetrisch beschreiben lassen. Denn zumindest dem Anschein nach verfügen die Fachkräfte der Sozialen Arbeit über ein relevantes Mehr an Ressourcen, sei es nun durch die Verfügung über materielle Hilfen und deren Vermittelbarkeit, sei es durch kommunikative Kompetenzen oder einfach den Zugang zu relevanten Informationen. Andererseits lassen sich auch Beispiele finden, die aufzeigen, dass dieses Mehr an Ressourcen nicht gewährleistet, dass die Fachkräfte der Sozialen Arbeit ihren Adressat*innen gegenüber stets ihren Willen durchsetzen können.
Hier könnte vermutet werden, dass die Gegenmacht der Adressat*innen die Durchsetzung des Willens der Fachkräfte behindert. Fraglich ist allerdings, ob Macht überhaupt ein brauchbares Erklärungsmodell zur Beschreibung zwischenmenschlicher Beziehungen ist. Um die Klärung dieser Frage geht es im Folgenden. Das Augenmerk liegt dabei weder auf der Erscheinung und Verteilung von Macht noch auf deren moralischer Legitimation, sondern auf der Frage, was überhaupt mit dem Begriff der Macht beschrieben werden kann und ob Macht als Faktum oder als Metapher zu kategorisieren ist.
Diese Klärung nun ausgerechnet auf Basis konstruktivistischer Überlegungen angehen zu wollen, mag insofern überraschen, als doch konstruktivistisch angenommen wird, dass menschliche Kognition selbstreferentiell operiert und sich deswegen jedem Versuch zielgerichteter Einflussnahme von außen entzieht. Also scheint die Frage nach Möglichkeiten von Macht konstruktivistisch vorerst dahingehend beantwortet, dass Macht im Sinne der externen Steuerung menschlicher Kognition unmöglich ist. Diese Position vertritt beispielsweise Bateson, wenn er die Existenz der Macht in die Grenzen der autonomen Konstruktivität des Subjekts verweist und jeden anderen Existenzanspruch mit harten Worten als „erkenntnistheoretischen Schwachsinn“ und „gefährlichen Mythos“4 verneint. Allerdings folgt aus einer konstruktivistischen Anthropologie nicht zwingend, dass Macht nur durch die Zuschreibung der Ohnmächtigen zu Stande kommt und daher Batesons Position die einzig mögliche Folgerung sein muss.
Zum Aufbau: Zunächst werden einige zentrale Grundannahmen konstruktivistischer Erkenntnistheorie dargelegt. Danach werden ausgewählte radikal-konstruktivistische Positionen dargestellt, die die Möglichkeit von Macht grundlegend in Frage stellen. Hierzu wird sowohl Dells Position aufgegriffen, dass instruktive Interaktionen unmöglich sind, als auch Heinz von Foersters Position, dass Menschen keine trivialen Maschinen sind, weshalb sie auch nicht extern gesteuert werden können. Aus diesen Überlegungen folgert nun Portele, dass das, was wir als Macht beobachten, nur durch die Unterwerfung der Ohnmächtigen möglich ist. In Auseinandersetzung mit dieser Position soll der Beitrag verdeutlichen, dass „Entweder-oder-Positionen“ nicht in der Lage sind, das Phänomen Macht umfassend zu beschreiben.
Mit der Unterscheidung zwischen „instruktiver Macht“ und „destruktiver Macht“5 wird ein alternativer Vorschlag entfaltet, der von einem konstruktivistischen Paradigma ausgehend die Machtmöglichkeiten gegenüber dem Körper und der Kognition eines Menschen diskutiert. Abschließend wird die Logik dieser Unterscheidung auf eine der Kernfragen Sozialer Arbeit transformiert, nämlich auf die Frage nach der Möglichkeit zu Hilfe und Kontrolle. Grundlegend ist dabei die Annahme, dass die menschliche Strukturentwicklung einer grundsätzlichen Doppelbindung unterliegt und das Macht, Hilfe und Kontrolle relationale Konstruktionen sind, die immer aus Beobachter*innenperspektiven bestimmt werden.6
1.1 Grundlagen – Zur grundsätzlichen Doppelbindung der Strukturentwicklung lebender Systeme
Insofern die folgenden machttheoretischen Überlegungen auf der erkenntnis- und sozialtheoretischen Perspektive des Relationalen Konstruktivismus7 basieren, ist es erforderlich, einige der diesbezüglich wesentlichen Grundannahmen zu benennen. Dabei begegne ich einerseits der Unterstellung einiger Kritiker*innen, konstruktivistische Positionen würden „solipsistisch“ die Relevanz der Umwelt für die subjektive Wirklichkeitskonstruktion grundsätzlich ignorieren oder gar verneinen, wie ich auch andererseits den Überziehungen der Subjektivperspektive widerspreche, die gerade in der populärwissenschaftlichen Ausprägung konstruktivistischer Diskurse die Relevanz der Umwelt zu übersehen scheinen.
Ausgangspunkt ist die Frage nach den Bedingungen unseres Erkennens und die in der Philosophie immer wieder zu findende Skepsis bezüglich unserer Erkenntnismöglichkeiten.8 Die Möglichkeit Sicherheit über die Beschaffenheit eines „Objektes“ zu erlangen wird bezweifelt, da menschlicher Kognition immer nur die Ergebnisse unterschiedlicher Wahrnehmungsprozesse, nicht aber deren Anlässe zugänglich sind. Diese Überlegung entfaltet prominent Immanuel Kant, indem er verdeutlicht, dass wir die Realität nicht unmittelbar, sondern nur im Rahmen unserer Wahrnehmungsmöglichkeiten erfahren können.
„Der Gegenstand der Vorstellung, der nur die Art enthält, wie ich von ihm affiziert werde, kann von mir nur erkannt werden, wie er mir erscheint, und alle Erfahrung (empirische Erkenntnis), die innere nicht minder als die äußere, ist nur Erkenntnis der Gegenstände, wie sie uns erscheinen, nicht wie sie (für sich allein betrachtet) sind.“9
Ob aber die Gegenstände, wie sie uns erscheinen, die Gegenstände abbilden, wie sie tatsächlich sind, ist unüberprüfbar. Denn dies würde voraussetzen, dass wir unsere Wahrnehmungsbedingungen umgehen und die Ergebnisse eines Wahrnehmungsprozesses mit den zu Grunde liegenden realen Wahrnehmungsanlässen direkt vergleichen können ohne dabei erneut unsere gerade zu überprüfenden Wahrnehmungsmöglichkeiten zu benutzen. Dies ist aber – wie schon von den Vorsokratikern problematisiert – praktisch nicht möglich, da wir unsere Wahrnehmungsmöglichkeiten an keiner Stelle umgehen können und somit immer nur Wahrnehmungsprodukte mit anderen Wahrnehmungsprodukten vergleichen können.
Für die Annahme, dass wir mittels unserer Wahrnehmung keine unabhängige Realität abbilden können, sprechen auch Ergebnisse neurobiologischer Forschung.10 Nun würde ich keineswegs erkenntnistheoretische Positionen neurobiologisch begründen oder gar beweisen wollen, gleichwohl bringen neurobiologische Forschungen Ergebnisse hervor, die mit konstruktivistischen Überlegungen zumindest vereinbar sind. Etwa die Erklärung, dass Wahrnehmung kein passiver Vorgang, sondern eine aktive Tätigkeit unserer Sinne und unseres Gehirns ist. Diese aktive Tätigkeit bildet nicht einfach die physikalischen Eigenschaften eines Wahrnehmungsobjektes ab, da sie nach den Regeln der Sinne und des Gehirns erfolgt.11
Im Sinne dieser Annahmen wird nun gefolgert, dass Kognition selbstreferentiell operiert und so dem Menschen nie die Realität an sich, sondern immer nur die eigenen relativ veränderten Bewusstseinszustände zugänglich sind. Diese Überlegung bringt Roth12 folgendermaßen auf den Punkt:
„Das Gehirn kann zwar über seine Sinnesorgane durch die Umwelt erregt werden, diese Erregungen enthalten jedoch keine bedeutungshaften und verläßlichen Informationen über die Umwelt. Vielmehr muß das Gehirn über den Vergleich und die Kombination von sensorischen Elementarereignissen Bedeutung erzeugen und diese Bedeutung anhand interner Kriterien und des Vorwissens überprüfen. Dies sind die Bausteine der Wirklichkeit. Die Wirklichkeit, in der ich lebe, ist ein Konstrukt des Gehirns.“13
Nun betonen diese Positionen sehr stark die Subjektivität jeglicher Wirklichkeitskonstruktion und auf Basis dieser Positionen wird in der Kritik, vor allem gegen den Radikalen Konstruktivismus, dieser zuweilen mit einem Solipsismus gleichgesetzt. Berechtigt ist diese Kritik dann, wenn vereinzelt tatsächlich Verkürzungen auf die Subjektperspektive vertreten werden, die die kognitive Konstruktivität als beliebig erscheinen lassen. In diesem Zusammenhang lassen sich dann auch Äußerungen finden, die durchaus solipsistisch im Sinne Max Stirners interpretiert werden könnten, derart, dass einzig das dem Bewusstsein Gegebene real ist und überhaupt keine vom Wissenden unabhängige Realität existiert. Allerdings stehen derartige Überziehungen der Subjektperspektive im Widerspruch zum konstruktivistischen Erklärungsmodell sozialer Interaktionen. Sie sind gerade nicht das zwingende Ergebnis konstruktivistischer Theorienbildung schlechthin, sondern ergeben sich m.E. aus einem vorschnellen Abbruch in der Rezeption konstruktivistischer Argumentation.
1.2 Strukturelle Koppelung – Viabilität
Konstruktivistische Prämissen führen keineswegs zwingend oder notwendig zur Verneinung der Existenz einer Realität. Selbst innerhalb radikal-konstruktivistischer Diskurse wird nicht die Existenz einer tatsächlichen Realität bestritten, sondern deren Erkennbarkeit. Sprachlich lässt sich hier unterscheiden zwischen dem Begriff der „Wirklichkeit“ und dem der „Realität“, wobei dann der Begriff „Realität“ die physikalische Welt bezeichnet, hingegen der Begriff „Wirklichkeit“ die subjektive Erlebenswelt.14 Das Verhältnis zwischen Realität und Wirklichkeit lässt sich an meiner Anwendung dieser Unterscheidung auf den im Diskurs der Sozialen Arbeit gängigen Begriff der „Lebenswelt“15 verdeutlichen. Relational-konstruktivistisch begründet wird der Begriff der „Lebenswelt“ dem Begriff der „Wirklichkeit“ zugeordnet und dem Begriff der „Lebenslage“ der Begriff der „Realität“.16 Derart beschreibt dann der Begriff Lebenswelt die subjektive Wirklichkeit eines Menschen, welche dieser unter den Bedingungen seiner Lebenslage konstruiert. Die Lebenslage hingegen gilt als der für diesen Menschen relevante Ausschnitt der Realität, seine materiellen und immateriellen Lebensbedingungen. Und ebenso wenig wie die subjektive Wirklichkeit eines Menschen die Realität abbildet, ist die Lebenswelt eines Menschen das Abbild seiner Lebenslage. Daraus folgert aber nicht, dass Lebenswelt und Wirklichkeit beliebige Konstrukte sind. Beides sind relationale Konstrukte, die unter den Bedingungen der Lebenslage bzw. Realität bestehen müssen, insoweit diese die ermöglichenden und begrenzenden Voraussetzungen des Konstruierens stellen.
Die Bedeutung der physikalischen Realität für die subjektive Wirklichkeit kann im Anschluss an das Viabilitätskonzept von Ernst von Glasersfeld und Maturanas Überlegungen zur „strukturellen Koppelung“ diskutiert werden. Mit beiden Modellen lässt sich verdeutlichen, dass die Lebenswirklichkeit eines Menschen zwar die subjektive Konstruktion seiner Kognition ist, dass diese Konstruktion dennoch keineswegs beliebig ist.
Ernst von Glasersfelds Konzept der „Viabilität“ von Konstruktionen betont, dass sich das subjektive Konstrukt Wirklichkeit unter den Bedingungen der Realität bewähren muss und nur, wenn die subjektiven Wirklichkeitskonstrukte der Realität nicht widersprechen und das auf ihrer Basis erprobte Handeln zum erwarteten Erfolg führt, können sie Bestand haben oder mit seinen Worten „viabel“ sein.17
Maturanas Konzept der strukturellen Koppelung18 beschreibt das Verhältnis zwischen dem Menschen als einer strukturdeterminierten Einheit und dem Medium, in dem er existiert. Dabei meint „strukturdeterminiert“, dass die Weiterentwicklung des kognitiven Systems zwar durch externe Perturbationen angeregt werden kann, strukturell dabei aber durch nichts anderes bestimmt wird als durch seine eigenen Zustände. Insofern gelten Menschen als informationell geschlossene Systeme, was impliziert, dass Informationen einzig und allein innerhalb dieser Systeme generiert werden können. Damit ist zwar die Übertragung von Informationen ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeiten externer Steuerung. Entscheidend ist aber, dass lebende Systeme dennoch nicht unabhängig von ihrer Umwelt existieren können und dass lebende Systeme trotz informationeller Geschlossenheit notwendig energetisch offen sind. Böse und Schiepek bringen es auf den Punkt:
„Lebende Systeme bedürfen trotz operationaler Schließung einer Umwelt, um existieren zu können. Die Umwelt muß die physikalischen Elemente bereitstellen, die das lebende, autopoietische System zur Produktion seiner Bestandteile benötigt. Bezüglich des Energie- und Materieaustauschs sind lebende Systeme also offen.“19
Durch diese Offenheit ist es möglich, dass lebende Systeme sich mit Veränderungen ihrer Umwelt strukturell koppeln, indem sie für diese gewissermaßen „sensibel“ werden und sich von diesen perturbieren lassen. Ebenso können sich lebende Systeme auch untereinander wechselseitig perturbieren und damit ihre strukturelle Entwicklung aneinanderkoppeln. In Folge dessen gehe ich davon aus, dass die Strukturentwicklung lebender Systeme einer grundsätzlichen Doppelbindung unterliegt.20
Gerade diese Doppelbindung war für die Entwicklung des Relationalen Konstruktivismus grundlegend und ist auch für die folgenden Überlegungen entscheidend. Der Relationale Konstruktivismus betont, dass der Fokus weder ausschließlich auf den erkennenden und handelnden Subjekten liegen kann, noch auf den sozialen und materiellen Strukturen und Umweltbedingungen, sondern das gerade die Relationen zwischen dem einen und dem anderen beachtet werden müssen. Dies darf allerdings nicht zur Beschränkung auf die Relationen führen, sondern es geht um die Beachtung von Subjekten (als Konstrukteur*innen), Umwelten (als Konstruktionsvoraussetzungen) und deren Relationen (als Konstruktionsbedingung). Damit argumentiere ich auch gegen eine Auffassung des Konstruktivismus, die ausschließlich die Prämisse im Blick hat, dass menschliche Kognition informationell geschlossen operiert und die dabei die Bedeutung der energetischen Offenheit eines Organismus ebenso übersieht, wie die daraus resultierenden Möglichkeiten und Notwendigkeiten der strukturellen Koppelung des Menschen an seine Umwelt.21
2 Was ist Macht? Ausgangspunkt und relational-konstruktivistische Redefinition
Wenden wir uns vor diesem Hintergrund nun der Frage nach dem Phänomen der Macht zu und bedenken, dass Kognition als informationell geschlossenes System Informationen konsequenterweise nur innerhalb des Systems generieren kann und es nicht möglich ist, Informationen von außen in ein geschlossenes System zu transportieren. Wie aber kann dann auf ein solches System zielgerichtet Einfluss genommen werden? Wie kann ein solches System überhaupt extern gesteuert werden?
Genau diese Möglichkeit der externen Steuerung oder, mit den Worten von Paul Dell, die Möglichkeit zu „instruktiven Interaktionen“22 wurde im radikal-konstruktivistischen Diskurs als wesentliches Charakteristikum von Macht beschrieben. In Folge dessen scheint es eine geradezu zwingende Konsequenz radikal-konstruktivistischer Theorienbildung, die Möglichkeit von Macht zunächst generell zu verneinen. Immerhin hat in diesem Sinne – und für diesen Diskurs grundlegend – Dell die Möglichkeit zur „instruktiven Interaktion“ als Mythos ausgewiesen.
Wie oder ob überhaupt ein Lebewesen auf eine Perturbation23 reagiert, wird ausschließlich durch dessen innere Strukturen bestimmt. Interaktionen können zwar Perturbationen auslösen, sie können aber nicht die inneren Strukturen des Systems und damit das Reagieren des Systems bestimmen. Diese Position vertritt ähnlich auch Heinz von Foerster, der Menschen (und Lebewesen überhaupt) in Abgrenzung zu trivialen Maschinen beschreibt.24 Während die Reaktionen trivialer Maschinen determinierbar und somit auch vorhersagbar sind, zeichnen sich Menschen gerade durch das Fehlen dieser Berechenbarkeit aus. Mit den Worten Heinz von Foersters:
„… eine triviale Maschine koppelt in deterministischer Weise einen bestimmten Inputzustand mit einem bestimmten Outputzustand, oder, in der Sprache der naiven Reflexologen, einen bestimmten Stimulus mit einer bestimmten Reaktion.”25
Im Gegensatz dazu werden Menschen durch ihre inneren Zustände determiniert, was die Möglichkeit externer Steuerung undurchführbar erscheinen lässt.
Somit scheint konstruktivistisch folgende Argumentation naheliegend: Unter der Annahme, dass Macht mit der Möglichkeit zu instruktiven Interaktionen gleichgesetzt wird und instruktive Interaktionen konstruktivistisch als unmöglich gelten, folgert daraus, dass Macht nicht möglich sein kann. Ganz in diesem Sinn argumentiert nun Portele, dass es Macht aus den genannten Gründen eigentlich nicht geben kann und dass das, was wir als Phänomene der Macht beobachten, nur dadurch entsteht, dass sich die Ohnmächtigen unterwerfen. Diese Annahme sieht Portele auch schon bei Weber artikuliert. Max Weber definiert Macht bekanntermaßen wie folgt:
„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“26
Dieses Zitat aufgreifend verweist Portele nun darauf, dass Weber im Kontext der zitierten Stelle Herrschaft als „Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“,27 definiert. Von besonderer Bedeutung ist dabei für Portele, dass Befehle nicht durchgesetzt oder erzwungen werden müssen, sondern dass „Gehorsam“ zu „finden“ sein muss. Es gilt also die Bereitschaft zu Gehorsam zu nutzen. Herrschaft ist folglich nur möglich, wenn der Beherrschte sie zulässt, sie ist nur möglich, wenn ein „Minimum an Gehorchenwollen, also Interesse am Gehorchen“,28 vorhanden ist. Somit scheint es, als würde die Möglichkeit der Herrschaft nicht von der Entscheidung der Herrschenden abhängen, sondern von der Entscheidung der Beherrschten. Und ganz in diesem Sinne überträgt Portele diese Überlegung auf das Phänomen der Macht, wenn er formuliert:
„Ohne die Bereitschaft zur Unterwerfung, zur Knechtschaft, kann Macht nicht ausgeübt werden.“29
Und weiter konkretisiert er:
„Unterwerfung ist, aus eigenem Willen den eigenen Willen aufgeben. (…) Unterwerfung ist ein autonomer Akt. Auf diese autonome Entscheidung den eigenen Willen aufzugeben, ist der Machtausübende angewiesen. Ohne diese Aufgabe des eigenen Willens kann er keine Macht ausüben.“30
Lassen wir jetzt einmal die Frage außer Acht, ob es nicht Gründe für die autonome Aufgabe des eigenen Willens geben kann, die nicht von den sich Unterwerfenden zu verantworten wären. Diskutieren wir an dieser Stelle stattdessen die grundlegende Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Macht ausschließlich mit der Möglichkeit der instruktiven Interaktionen gleichzusetzen. Hierbei soll auch der Frage nachgegangen werden, ob denn aus der informationellen Geschlossenheit menschlicher Kognition tatsächlich gefolgert werden muss, dass Macht nur ein Mythos und eine soziale Illusion ist und dass Ohnmacht ausschließlich die Ohnmächtigen selbst zu verantworten haben.
Zur Klärung dieser Frage sollen nun Möglichkeiten von Macht skizziert werden, die es auch vor dem Hintergrund systemischer und konstruktivistischer Überlegungen geben kann. Wesentlich ist hierbei zweierlei: Erstens ist die Differenzierung in zwei Bereiche der Wirksamkeit von Macht relevant, nämlich in a) den Bereich informationell geschlossener Operationen und b) den Bereich struktureller Koppelung in der Interaktion von autonomen Systemen. Zweitens ist die Differenzierung der Kategorie Macht erforderlich, nämlich in a) die Möglichkeit zu instruktiven Interaktionen und b) die Chance zur Reduktion von Möglichkeiten.
Entscheidend für diese Perspektive ist dabei, dass ich zwar an dem Paradigma kognitiver Selbstreferentialität festhalte, aber dennoch Möglichkeiten der Macht begründe, die nicht von den Ohnmächtigen zu verantworten sind. Die folgende Argumentation ist also mit dem auch radikal-konstruktivistisch grundlegenden Paradigma vereinbar und geht davon aus, dass es nicht möglich ist, durch Machtprozesse Kognition strukturell zu determinieren – nur ist es eine Überziehung, daraus zu folgern, dass Menschen unbegrenzt eigenverantwortlich für die subjektive Konstruktion ihrer Lebenswirklichkeit sind.
Auf Basis der angenommenen „Doppelbindung menschlicher Strukturentwicklung“31 ist es möglich, am Paradigma der kognitiven Selbstreferentialität festzuhalten und dennoch ein Machtmodell zu entwickeln, mit dem Machtkategorien benannt werden können, deren Wirksamkeit unabhängig vom Eigensinn eines Menschen ist. Entscheidend ist dabei die Differenzierung des Begriffs der Macht selbst in instruktive Macht und destruktive Macht.32 Zur Illustration sei ein drastisches Beispiel erlaubt: Stellen wir uns vor, Person A zielt mit einem geladenen Revolver auf die unbewaffnete Person B. Auf den ersten Blick scheinen hier die Machtverhältnisse recht eindeutig geklärt. Möchte Person A „den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchsetzen“, so scheint sie über die hierzu notwendige Macht zu verfügen.
Kann aber Person A tatsächlich ihren Willen gegen den von Person B durchsetzen? Um die Antwort vorwegzunehmen: Ja und nein! Die Antwort ist „Ja“, solange sich der Wille von Person A auf die Reduktion von Möglichkeiten beschränkt, etwa wenn A verhindern möchte, dass B den Ort des Geschehens verlässt. Um diesen Wunsch durchzusetzen, müsste A lediglich B erschießen. Hierzu bedarf es nicht der Zustimmung oder Unterwerfung von B. Allerdings ist die Antwort „Nein“, wenn Person A Person B zu einem bestimmten Verhalten oder gar Denken zwingen möchte, denn hierzu ist die Unterwerfung von B notwendig. Denn auch wenn A die Möglichkeiten von B drastisch reduzieren kann, so kann sie B dennoch nicht determinieren. Denn auch die Androhung des Erschossenwerdens hat für B nur die Qualität einer Perturbation und die Reaktion auf diese bleibt für A unvorhersehbar. Nehmen wir einmal an, Person B plane gerade ihren Suizid. Unter dieser Voraussetzung dürfte die Bedrohung des eigenen Lebens nicht sonderlich Erfolg versprechend sein. Aber auch weniger extreme Gemütsverfassungen können die Drohung „ins Leere laufen“ lassen. Mag sein, dass B gerade gereizt ist und auf die Bedrohung nicht eingeschüchtert, sondern aggressiv reagiert. Dabei wäre es übrigens auch ohne Belang, ob die Gegenwehr erfolgreich ist oder aber mit dem Erschossenwerden endet – denn selbst, wenn A Person B tatsächlich erschießt, so hat B den Willen von A immer noch nicht ausgeführt.
Pointiert: Ist mit der Bedrohung ein instruktives Ansinnen verbunden, so hat dieses immer nur die Qualität einer Perturbation und die Entscheidung, wie der Bedrohte auf diese Perturbation reagiert, verbleibt unabdingbar bei ihm selbst. Auch eine bewaffnete Person kann eine unbewaffnete Person (trotz der ungleich verteilten Machtressourcen) nicht unmittelbar instruieren. Denn auch der/die scheinbar Ohnmächtige kann sich jeglichem Ansinnen, eine bestimmte Handlung auszuführen, verweigern – wenn auch in diesem Beispiel um den Preis des Erschossenwerdens.33
Diese Argumentation war es auch, die in den konstruktivistischen Diskursen der 1980er und frühen 1990er Jahre zu der Aussage führten, es gäbe gar keine Macht.34 Übersehen wurde dabei, dass es einen gravierenden Unterschied macht ob der Wille von Person A auf Instruktion oder auf Destruktion zielt. Denn wenn der Wille von Person A darauf zielt, die Möglichkeiten von Person B zu beschränken, dann ist die Frage nach der Möglichkeit von Macht auch konstruktivistisch mit „Ja“ zu beantworten. A kann zwar kein bestimmtes Verhalten von B determinieren. Möchte A aber, dass B bestimmte Handlungen unterlässt, so braucht sie zur Durchsetzung ihres Willens nicht die Unterwerfung von B und der Erfolg ist unabhängig vom Eigensinn der selbstreferentiell operierenden Kognition. Zur Durchsetzung dieses Willens genügt es, um beim Beispiel zu bleiben, B zu erschießen.35
An der Frage nach den Verweigerungsmöglichkeiten wird deutlich, dass es einen qualitativen Unterschied zwischen den Bemühungen instruktiver und den Bemühungen destruktiver Einflussnahme gibt. Um nun diesem qualitativen Unterschied gerecht zu werden, soll der Begriff der Macht differenziert werden. Hierzu habe ich dem Begriff der instruktiven Interaktion jenen der destruktiven Interaktion gegenübergestellt und dementsprechend das Phänomen Macht in instruktive Macht vs. destruktive Macht unterschieden.36
„Mit der Kategorie der instruktiven Interaktion […] sollen Interaktionen bezeichnet werden, die das Verhalten oder Denken des Gegenübers determinieren. Im Unterschied dazu soll die Kategorie der destruktiven Interaktion ein Interagieren bezeichnen, das die Möglichkeiten des Gegenübers reduziert. Basierend auf dieser Unterscheidung soll instruktive Macht die Möglichkeit zu instruktiven Interaktionen bezeichnen, während destruktive Macht aus der Chance zur Reduktion von Möglichkeiten, also aus der Chance zu destruktiven Interaktionen resultiert.“37
Mit anderen Worten: Während destruktive Macht die Möglichkeiten eines Menschen einschränkt (oder eben bestimmte Möglichkeiten destruiert, also „zerstört“), zielt instruktive Macht auf die Instruktion oder „Steuerung“ eines Menschen. Der qualitative Unterschied dieser Machtformen wird an den Möglichkeiten erfolgreicher Verweigerung deutlich. Denn während instruktive Macht vom Eigensinn der „Ohnmächtigen“ abhängt, ist destruktive Macht unabhängig vom Eigensinn der Betroffenen wirksam.
2.1 „Instruktive Macht“ vs.“ Destruktive Macht“: Beobachter*innenabhängig und relational
Die Definition von instruktiver Macht und destruktiver Macht fokussiert, wie bei Weber, die „Chance innerhalb einer sozialen Beziehung, den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“. Dabei wird die Kategorie Macht nicht als ein ontologisches, sondern als ein soziales Phänomen gefasst. Insofern beschreiben die Begriffe instruktive Macht und destruktive Macht keine beobachter*innenunabhängigen, ontologischen Entitäten über die eine Person verfügt, sondern Durchsetzungspotentiale in sozialen Relationen. Relationen müssen zumindest angenommen werden, da die hier in den Blick genommene Interaktionsmacht immer einen durchzusetzenden Willen voraussetzt,38 wozu es mindestens zwei Systeme geben muss, die zueinander in Bezug gesetzt werden können. Dabei können Systeme sowohl einzelne Personen, als auch soziale Systeme sein.39
Ferner gilt für Machtphänomene, was konstruktivistisch für alle Phänomene gilt: Sie können nur aus einer Beobachterperspektive bestimmt werden.40 Der/die Beobachter*in kann Teil der zu beschreibenden sozialen Relation sein oder außerhalb dieser stehen. Der Verweis auf die Beobachterperspektive betont, dass Macht nicht objektiv zu erkennen ist, sondern in einem aktiven Prozess soziale Potentiale als instruktive Macht oder destruktive Macht rekonstruiert und eingeordnet werden müssen. Entschieden werden muss hierbei sowohl, von welchen Willen ausgegangen wird (die gegebenenfalls als einander widersprechend bestimmt werden), als auch, welche Potentiale angenommen werden (zur Durchsetzung des zuvor bestimmten Willens). Dabei ist es unerheblich, ob diese Beobachtungen aus einer Binnen- oder einer Außenperspektive vorgenommen werden, da die Entscheidung darüber, ob und welche Macht vorliegt, so oder so ein Prozess ist, der auf den Beobachtungs- und Unterscheidungskriterien der Beobachter*innen basiert.41
Insofern definiere ich instruktive Macht und destruktive Macht folgendermaßen:
Wichtig ist, dass mit dieser Unterscheidung keine normative Bewertung verbunden ist42 und zudem instruktive Macht nicht als Gegenteil von destruktiver Macht gefasst wird. Beide Machtkategorien fokussieren lediglich Bedingungen der Möglichkeit von Macht und erlauben eine differenzierte Analyse von Durchsetzungspotentialen in Konflikten.43
2.2 Destruktive Macht gegen Körper und Kognition
Differenzieren wir zur weiteren Verdeutlichung zwischen Körper und Kognition als Bereiche denen gegenüber destruktive Macht ausgeübt werden soll. Die Möglichkeiten destruktiver Macht, die sich aus der Verfügungsgewalt über den Körper eines Menschen ergeben können, scheinen offensichtlich. Organismen sind nicht unabhängig von ihrer Systemumwelt, sondern strukturell an diese gekoppelt. Die Chancen zur Beeinflussung ergeben sich aus dem Verfügen über Einflussgrößen, die es erlauben, die Optionen eines Organismus zu reduzieren. Entweder direkt, etwa durch die Anwendung von Gewalt, oder indirekt durch das Vorenthalten oder Wegnehmen von für den Organismus relevanten Gütern (etwa Nahrungsmittel etc.). Dabei handelt es sich allerdings nur um die Chance zur Reduktion von Handlungsmöglichkeiten, nicht aber zur Instruktion. Wie sehr die Möglichkeiten auch reduziert werden, wenn mit der Anwendung oder Androhung solcher Machtmöglichkeiten Versuche der Instruktion verbunden sind, so haben diese lediglich die Qualität einer Perturbation. Die Reaktion darauf wird durch die operational geschlossene und somit nicht instruierbare Kognition eines Menschen bestimmt.
Insofern scheinen zunächst Chancen zur destruktiven Machtausübung gegenüber dem kognitiven Bereich unwahrscheinlich. Denn wie soll es möglich sein, auf die Kognition eines Menschen Macht auszuüben, wenn doch diese Kognition als operational geschlossen gilt?
Hier gilt es zu bedenken, dass es zum Konstruieren der kognitiven „Wirklichkeit“ einer Systemumwelt bedarf („Realität“). Das Individuum ist zwar für die Bewertung der Perturbationen verantwortlich, nicht aber für die Anlässe der Perturbationen selbst. Die Konstruktion der subjektiven „Wirklichkeit“ geschieht zwar nach den Regeln des kognitiven Systems, aber dieses System benötigt eine Systemumwelt, die Reize zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellt. Insofern wäre z.B. das Vorenthalten von Informationen (etwa „das Dummhalten des Volkes“) eine weitere Möglichkeit von Macht, die wiederum auf der Reduktion von Möglichkeiten basiert. Dass aus dem Vorenthalten von Informationen destruktive Macht erwachsen kann, lässt sich am Beispiel der Sprache zeigen. Wie Bourdieu in seiner Auseinandersetzung mit den „verborgenen Mechanismen der Macht“ feststellt, hat es „… auf dem sprachlichen Markt immer Monopole gegeben, ob es sich nun um sakrale oder einer Kaste vorbehaltene Sprachen oder Geheimsprachen wie u.a. die Wissenschaftssprache handelt.“44
Diese Monopole sind insoweit Mittel destruktiver Macht, als aus dem Vorenthalten der zur Teilnahme an bestimmten Diskursen notwendigen Sprache die Teilnahme an eben diesen Diskursen verhindert werden kann. Und die Bedeutung, die daraus erwächst, wenn ein Diskurs als wissenschaftlich ausgewiesen ist, hat Foucault schon in den 70er Jahren thematisiert. In seinen Vorlesungen am Collège de France konstatiert er – mit Blick auf die Bestrebungen, bestimmte Diskurse als wissenschaftlich einzuordnen –, das vorrangige Ziel solcher Bemühungen sei die Ausstattung des jeweiligen Diskurses und derer, die diesen Diskurs führen, „… mit Machteffekten […], die das Abendland nunmehr seit dem Mittelalter der Wissenschaft verliehen und jenen vorbehalten hat, die einen wissenschaftlichen Diskurs führen.“45
Natürlich ermöglicht auch diese Form der Macht keine instruktiven Interaktionen. Den Mächtigen mag es möglich sein, die „Ohnmächtigen“ an bestimmten Überlegungen oder Handlungen zu hindern, indem sie ihnen das hierzu notwendige Wissen vorenthalten. Aber auch auf diesem Weg können sie keinesfalls bestimmte Handlungen oder gar Denkweisen determinieren. Dennoch können sie die Chance zur Reduktion von Möglichkeiten haben und somit auch auf kognitiver Ebene die Chance zu destruktiver Macht.
Es lassen sich also auch gegenüber dem kognitiven Bereich Möglichkeiten destruktiver Macht begründen. Insofern kann Portele weder für den Bereich des Körpers noch für den Bereich der Kognition zugestimmt werden, wenn er verallgemeinernd ausführt:
„Unterwerfung ist ein autonomer Akt. Auf diese autonome Entscheidung, den eigenen Willen aufzugeben, ist der Machtausübende angewiesen. Ohne diese Aufgabe des eigenen Willens kann er keine Macht ausüben.“46
Was Portele dabei außer Acht lässt, sind etwaige Chancen zur Reduktion von Möglichkeiten, also Chancen destruktiver Macht. Denn diese Form der Macht kann — und zwar sowohl gegenüber dem Körper als auch gegenüber der Kognition – „ohne die Bereitschaft zur Unterwerfung […] ausgeübt werden“.47 Sie bedarf der Verfügungsgewalt über die notwendigen materiellen oder immateriellen Größen und nicht der Unterwerfung des Ohnmächtigen. Es können also auch aus einer konstruktivistischen, selbst radikal-konstruktivistischen Perspektive sowohl gegenüber dem Körper als auch gegenüber der Kognition eines Menschen Machtmöglichkeiten begründet werden, die nicht der Unterwerfung bedürfen.
2.3 Instruktive Macht – zur Relevanz einer sozialen Konstruktion
Auch wenn gegenüber instruktiver Macht Verweigerung möglich ist und diese mithin nur als ein soziales Konstrukt gedacht werden kann, so ist sie doch gerade als ein solches Konstrukt in sozialen Beziehungen wirksam. Insofern nämlich, als sie in Form reziprok organisierter Rollenerwartungen Handlungsentwürfe orientiert. Daher kann zur adäquaten Beschreibung sozialer Beziehungen nicht auf die Kategorie der instruktiven Macht verzichtet werden.
Wie aber lässt sich instruktive Macht inhaltlich fassen? Zunächst ist instruktive Macht als soziales Phänomen innerhalb konsensueller Bereiche beschreibbar. Von instruktiver Macht wäre dann zu sprechen, wenn die „Ohnmächtigen“ entgegen ihren eigenen Wünschen den instruktiven Wünschen der Mächtigen folgen, da sie diesen die hierzu notwendige Macht zuschreiben. Somit können dann – zumindest aus der Perspektive der Ohnmächtigen – die Mächtigen „innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchsetzen“.
Natürlich sind solche Interaktionen im eigentlichen Sinne keine instruktiven Interaktionen, da sich aus den genannten Gründen die zu Instruierenden jeglichen instruktiven Bemühungen letztlich verweigern könnten. Dennoch ist instruktive Macht als soziales Konstrukt nicht minder wirksam. Daher gilt es, sich der Möglichkeit von instruktiver Macht in zwischenmenschlichen Beziehungen im Allgemeinen und in Beziehungen von Fachkräften der Sozialen Arbeit zu ihren Adressat*innen im Besonderen bewusst zu sein. So haben eben diejenigen, vor allem im professionellen Bereich, die Macht zugesprochen bekommen, mit den hieraus resultierenden Möglichkeiten verantwortungsvoll umzugehen.
3 Möglichkeiten zu Hilfe und Kontrolle
Nachfolgend soll der Ertrag der bisherigen Überlegungen auf zwei wesentliche Kernfunktionen Sozialer Arbeit angewendet werden, nämlich auf die Funktion der Hilfe und Kontrolle. Dabei liegt der Fokus auf der Frage, ob aus einer konstruktivistischen Perspektive plausibel ist, dass Soziale Arbeit überhaupt noch über Möglichkeiten zu Hilfe und Kontrolle verfügt. Es geht hier also ebenso wenig wie schon bei den machttheoretischen Überlegungen um die Reflexion normativer Fragen, sondern um die Reflexion grundsätzlicher Möglichkeiten. Nicht die Legitimation von Hilfe und Kontrolle soll erörtert werden,48 sondern die grundsätzliche Möglichkeit dieser Funktionen. Nimmt man nämlich das konstruktivistische Menschenbild ernst, so scheint die Möglichkeit von Hilfe und Kontrolle zumindest fraglich. Besonders deutlich scheint dies bezüglich der Kontrollmöglichkeiten. Wie soll eine Fachkraft der Sozialen Arbeit das Denken und Handeln eines Adressaten/einer Adressat*in methodisch kontrollieren, wenn doch Kognition als von außen nicht steuerbar gilt? Aus einer konstruktivistischen Perspektive muss dies unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich anmuten. Scheint es doch, als setze die Möglichkeit zur Kontrolle das Bild eines fremdbestimmten Menschen voraus, was unter Berücksichtigung der Selbstreferentialität menschlicher Kognition als unmöglich angenommen wird. Bedeutet dies nun, dass auch Kontrolle unmöglich ist? Müssen daher jegliche kontrollierenden Bemühungen Sozialer Arbeit grundsätzlich scheitern? Kann dann Soziale Arbeit ohne die Möglichkeit zur Kontrolle überhaupt ihren Aufgaben (zu denen ja auch das „Wächteramt des Staates“ gehört) gerecht werden?
Zur Beantwortung dieser Frage ist es von Vorteil, den Begriff der Kontrolle zu differenzieren. Dazu wird auf die gleiche Logik zurückgegriffen, wie in den obigen Ausführungen zu den Grundformen der Macht und entsprechend der Unterscheidung von instruktiver Macht und destruktiver Macht zwischen „instruktiver Kontrolle“ und „destruktiver Kontrolle“ unterschieden.
3.1 „Instruktive Kontrolle” vs. „destruktive Kontrolle”
Kontrolle zielt auf die Einhaltung von rechtlich legitimierten und fachlich begründeten Vorgaben über deren Durchsetzung die ausübenden Fachkräfte entscheiden. Dies trifft in den Bereichen zu, in denen gesellschaftliche und fachliche Entscheidungen darüber vorliegen, was als richtig oder falsch gilt. Diese Entscheidungen sind weder durch die Realität determiniert noch endgültig oder unumstößlich gesetzt. Dennoch sind solche Entscheidungen zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig. Konkret bedeutet dies, dass gesellschaftliche Übereinkünfte in Rechtsnormen münden, deren Anwendung und fachlich begründete Auslegung in bestimmten Bereichen den Fachkräften der Sozialen Arbeit obliegt. Entscheidend für die Abgrenzung gegenüber der Kategorie der Hilfe ist, dass die Entscheidungsmacht im Fall der Kontrolle bei den Fachkräften liegt. Insoweit die Ausübung von Kontrolle auf Macht angewiesen ist, ist es sinnvoll die Unterscheidung zwischen instruktiver Macht und destruktiver Macht auch bei der Analyse des Begriffes der Kontrolle zu berücksichtigen. In Korrelation zur genutzten Machtform wird daher der Begriff der Kontrolle differenziert und die Kategorien der instruktiven Kontrolle und der destruktiven Kontrolle eingeführt.
Demgemäß gilt das Einwirken mittels instruktiver Macht, damit erwünschte Verhaltensweisen gezeigt oder unerwünschte Verhaltensweisen unterlassen werden, als instruktive Kontrolle. Das Unterbinden unerwünschter Verhaltensweisen mittels destruktiver Macht gilt hingegen als destruktive Kontrolle. Instruktive Kontrolle ist also auf instruktive Macht angewiesen so wie destruktive Kontrolle auf destruktive Macht.
Wichtig ist, dass für die Unterscheidung zwischen instruktiver Kontrolle und destruktiver Kontrolle nicht entscheidend ist, ob Handlungen erwünscht oder unerwünscht sind, sondern vielmehr ob Handlungen tatsächlich auch gegen Widerstreben der Adressat*innen erzwungen bzw. unterbunden werden können. So kann instruktive Kontrolle sowohl auf das Ausführen als auch auf das Unterlassen bestimmter Handlungen zielen, wohingegen destruktive Kontrolle ausschließlich die Verhinderung bestimmter Handlungen erwirken kann. Während instruktiver Kontrolle ebenso wie die hierzu notwendige instruktive Macht am Eigensinn der Adressat*innen scheitern kann, ist die Verweigerung gegenüber destruktiver Kontrolle ebenso wenig wirksam wie gegenüber der eingesetzten destruktiven Macht. Auf Grund der Selbstreferentialität menschlicher Kognition bedarf instruktive Kontrolle der Unterwerfung des zu Kontrollierenden. Dies gilt nicht für die Ausübung destruktiver Kontrolle. Diese kann auf Grund der strukturellen Koppelung menschlicher Organismen an ihre Umwelt auch gegen Widerstand durchgesetzt werden. Insofern gilt:
Destruktive Kontrolle zielt auf das Einhalten von Vorgaben mittels destruktiver Macht – solche Kontrollbestrebungen können nur auf Verhinderung unerwünschter Verhaltensweisen zielen und deren Erfolg ist ebenso wenig vom Eigensinn der Adressat*innen abhängig, wie die eingesetzte destruktive Macht.49
Was für die eingesetzten Machtformen gilt, gilt natürlich auch für die Kontrollformen: Kontrolle ist ein soziales Phänomen. Insofern beschreiben die Begriffe instruktive Kontrolle und destruktive Kontrolle keine beobachter*innenunabhängigen ontologischen Entitäten, über die eine Person verfügt, sondern Durchsetzungsintentionen in sozialen Relationen. Relationen müssen zumindest angenommen werden, da die hier in den Blick genommene Interaktion immer einen durchzusetzenden Willen voraussetzt, wozu es mindestens zwei Systeme geben muss, die zueinander in Bezug gesetzt werden können.
Ferner gilt auch für Kontrollphänomene, dass sie nur aus einer Beobachterperspektive bestimmt werden können.50 Der/die Beobachter*in kann Teil der zu beschreibenden sozialen Relation sein oder außerhalb dieser stehen. Der Verweis auf die Beobachter*innenperspektive betont, dass Kontrolle nicht objektiv zu erkennen ist, sondern in einem aktiven Prozess soziale Relationen als instruktive Kontrolle oder destruktive Kontrolle rekonstruiert und eingeordnet werden müssen. Entschieden werden muss hierbei sowohl, von welchen Vorgaben ausgegangen wird (die gegebenenfalls als durchzusetzend bestimmt werden), als auch, welche Machtformen angenommen werden (zur Durchsetzung der zuvor bestimmten Vorgaben). Dabei ist es unerheblich, ob diese Beobachtungen aus einer Binnen- oder einer Außenperspektive vorgenommen werden, da die Entscheidung darüber, ob und welche Kontrolle vorliegt, in jedem Fall ein Prozess ist, der auf den Beobachtungs- und Unterscheidungskriterien der Beobachter*innen basiert.
Insofern definiere ich instruktive Kontrolle und destruktive Kontrolle folgendermaßen:
3.2 Kontrolle: Zwischen Gewalt und Verführung?
Zur Konkretisierung der eingeführten Unterscheidung zwischen instruktiver und destruktiver Kontrolle werden nun am Beispiel des „Wächteramt des Staates“ grundsätzlichen Kontrollmöglichkeiten der Sozialen Arbeit erörtert. Dazu wird der „Fall Jenny“ aufgegriffen:
„Nach Geburt in der Entbindungsklinik wird Jenny von ihrer Mutter (22 Jahre, IQ: 55) nicht ausreichend versorgt. Nach Information durch den Arzt bringt der ASD in Lüneburg Mutter und Kind in einem Übergangswohnheim der Diakonie zur Intensivbetreuung unter. Nach Misshandlung des Kindes durch die Mutter erfolgt Unterbringung in einer Tagespflegestelle. Mit Vollzeitpflegestelle war die Mutter nicht einverstanden.
Im März 1994 erfolgt Unterbringung in einem Wohnheim in Stuttgart, wobei nicht geklärt war, ob dies im Rahmen des § 39 BSHG oder im Rahmen des § 19 SGB VIII geschah. Die Leistung erfolgte durch das Sozialamt Lüneburg. Eine Information des Jugendamts Stuttgart erfolgte nicht. Anfang 1996 zog die Mutter aus dem Wohnheim aus zu Freunden in Stuttgart. Der Heimleiter informierte das Jugendamt Stuttgart, schildert den Fall aber als unauffälligen Normalfall. Das Jugendamt sucht daraufhin mittelfristig einen Tagesheimplatz. Bei der Mutter und ihren Freunden wird Jenny misshandelt. Davon wird der Jugendamtsleiter am 3.3.96 informiert. Er veranlasst sofortige Überprüfung. Jenny stirbt am 15.3.96.“51
Das diesbezügliche Gerichtsurteil vom 17.9.99 des LG Stuttgart ist an dieser Stelle nicht von Interesse, da der Fokus nicht auf etwaigen rechtlichen Folgen unterlassener Kontrolle liegen soll, sondern auf den grundsätzlichen Möglichkeiten, Kontrolle auszuüben.
Wie hätte eine Fachkraft der Sozialen Arbeit Jennys Tod verhindern können? Der sicherste Weg wäre wohl die zwangsweise räumliche Trennung von Mutter und Kind gewesen, etwa durch die vollstationäre Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung der Jugendhilfe. Ein solches Vorgehen ist dann eine Form destruktiver Kontrolle, welche auf der Ausübung destruktiver Macht basiert52. An diesem Beispiel wird auch deutlich, dass destruktive Kontrolle unabhängig vom Eigensinn der Mutter ist, da zu deren Ausübung keinerlei Unterwerfung oder Zustimmung der Mutter notwendig ist. Der Wille der Mutter ist in diesem Moment unerheblich – sind Mutter und Kind räumlich getrennt, ist es der Mutter unmöglich, ihr Kind zu misshandeln. Gleichfalls wird an diesem Beispiel aber auch deutlich, dass destruktive Kontrolle ausschließlich das Unterlassen bestimmter Handlungen erwirken kann. Es ist nicht möglich, mittels destruktiver Kontrolle Jennys Mutter zu einem liebevollen Umgang zu zwingen – lediglich die Ausübung von Gewalt kann verhindert werden.
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