Kitabı oku: «Handbuch Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte»
Dipl.-Ing. Karl Donath, Milan Gavrancic,
Dipl.-Ing. Christian Orgel, Dipl.-Ing. Rainer Rottmann
Handbuch Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Prüfabläufe, Grenz- und Richtwerte gem.
DIN VDE 0701-0702 für die Prüfung vor Ort
2. überarbeitete und erweiterte Auflage
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Titelfoto/-illustration: © yauhenka – fotolia.com
Satz: mediaTEXT Jena GmbH, 07747 Jena
Druck: Druckerei Joh. Walch GmbH & Co. KG, 86179 Augsburg
Printed in Germany
ISBN: 978-3-86586-895-4
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Vorwort zur 2. Auflage
Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte ist die fachgerechte Ausführung von entscheidender Bedeutung.
Dieses Buch hat sich zur Aufgabe gemacht, die wichtigsten Normvorgaben und sicherheitstechnischen Informationen für die Prüfung so wiederzugeben, wie es der Praktiker für die tägliche Arbeit braucht.
Mit dem vorliegenden Handbuch stehen Ihnen deshalb die relevanten Prüfvorgaben nach DIN VDE 0701-0702 kompakt, leicht verständlich und stets griffbereit zur Verfügung. So können Sie jederzeit vor Ort die geforderten Prüfabläufe mit den dazugehörigen Prüfverfahren sowie Grenz- und Richtwerten zu den einzelnen Prüfungen nachschlagen.
Gegenüber der 1. Auflage wurden die Inhalte um ein zusätzliches Kapitel zur Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten nach neuer DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4) erweitert. Diese Norm, die Prüfablauf und -verfahren für die elektrische Wiederholungsprüfung von Schweißstromquellen regelt, wurde im Mai 2017 aktualisiert. Das Handbuch berücksichtigt die aktuellen normativen Vorgaben und unterstützt bei ihrer Einhaltung.
Damit Sie alle Prüfanforderungen normkonform und sicher umsetzen können, wurde bei der redaktionellen Ausarbeitung neben der fachlichen Richtigkeit besonders viel Wert auf übersichtlich strukturierte, leicht auffindbare und herstellerneutrale Informationen gelegt.
Der anfängliche Glossarteil enthält Erläuterungen wichtiger Begriffe im Zusammenhang mit den Prüftätigkeiten. Verweise in den Begriffsdefinitionen helfen, weiterführende Informationen innerhalb der nachfolgenden Kapitel Ihres Handbuchs gezielt wiederzufinden.
Mit den Anforderungen an die Prüfabläufe zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte befasst sich Kapitel 1. Präzise Handlungsanweisungen erläutern Schritt für Schritt, was jede Prüfung gemäß aktuellen Normen genau umfasst, und nach welcher Methode sie idealerweise durchzuführen ist. Zahlreiche Praxistipps, Hinweise auf Sonder- oder Problemfälle und Tabellen mit den erforderlichen Grenz- und Richtwerten gehen gezielt auf die Besonderheiten ein, die Sie während der Prüfung beachten müssen. Die im Glossar erläuterten Begriffe werden hierbei (jeweils einmal pro Unterkapitel) mit blauer Schrift und einem Pfeil (
) kenntlich gemacht.
Kapitel 2 enthält ergänzende wichtige Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen der Prüfungen, den zu beachtenden Schutzmaßnahmen sowie den erforderlichen Qualifikationsanforderungen an den Prüfer.
Merching, im September 2017
FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Autorenverzeichnis

Dipl.-Ing. Karl Donath
Geboren 1959. Absolvierte nach der Ausbildung zum Fernmeldehandwerker das Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik mit der Fachrichtung Allgemeine Elektrotechnik an der TU München. Im Zeitraum 1991 bis 2014 arbeitete er im Bereich Kommunikationsnetze bei der Siemens AG bzw. der daraus hervorgegangenen Firma Siemens Enterprise Communications, heute Unify. Seine breit gefächerten Erfahrungen reichen von der Hardwareentwicklung über Beratung, Vertrieb und Marketing bis zur fachlichen und technischen Leitung einer Dauerausstellung für IT- und TK-Installationen. Seit fünf Jahren widmet sich Dipl.-Ing. Karl Donath zunächst als Sicherheitsbeauftragter und inzwischen als Sicherheitsingenieur dem Thema Arbeits- und Elektrosicherheit. In diesem Bereich ist er als Autor, Referent und freier Berater tätig.

Milan Gavrancic
Geboren 1953. Nach der Technikerausbildung tätig im Sonder-Maschinenbau bis 1982. Weiterbildung in Informationselektronik CMT mit Abschluss. Ab 1986 im QS bei Siemens AG und weitere acht Jahre in der Projektbetreuung Messtechnik bei Maschinenbau Rieter Deutschland. Ab 1992 bis 1996 in der Computerbranche (Messtechnik) tätig. Ab 1996 Vertrieb und Schulung von Mess- und Prüftechnik bei datatec GmbH. Seit 2004 selbstständig und Inhaber der MG Mess- und Prüftechnik, unabhängige Beratung, Entwicklung und Projektrealisierung. Referent kundenspezifischer Schulungen mit über 30-jähriger Praxis und Erfahrung, auch im Auftrag für Verbände, Messgerätehersteller sowie Industrie.

Dipl.-Ing. (TU) Christian Orgel
Diplomingenieur der Fachrichtung Elektro-Energieanlagen
Geboren 1948. Nach dem Studium Tätigkeit als Bauleiter Elektrotechnik beim Energie-, Kraftwerksanlagen- und Schachtbau, als Projektierer für Elektroanlagen sowie Service- und Verkaufsingenieur für industrielle Großanlagen bei Reliance Electric Schweiz und Deutschland. Von 1987 bis 1998 Tätigkeit bei ITT Instruments (Metrix und Müller & Weigert) als Regionalvertriebsleiter für Messtechnik, anschließend zehn Jahre bei den Messtechnikherstellern Amprobe als Vertriebsleiter Industrie und bei Metrel als Gesamtvertriebsleiter. Ab dieser Zeit bis heute Dozenten- und Schulungstätigkeiten im Bereich Mess- und Prüftechnik in Industrie, Elektrohandwerk und Berufsgenossenschaften sowie an Berufs-, Fachschulen und Technischen Akademien. Seit 2008 selbstständiger, unabhängiger Berater für Energie-, Mess- und Prüftechnik.

Dipl.-Ing. Rainer Rottmann
Diplomingenieur der Fachrichtung Elektrische Energietechnik
Geboren 1968. Nach dem Studium als freiberuflicher Dozent sowie als Ingenieur tätig. 2002 bis 2005 Ausbildung zur Aufsichtsperson beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband in Düsseldorf. Seit 2005 Aufsichtsperson mit dem Schwerpunkt Veranstaltungsstätten. Themenverantwortlicher für den Bereich Elektrotechnik in der Regionaldirektion Düsseldorf der aus der Fusion mit den weiteren Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand hervorgegangenen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Gesamtinhaltsverzeichnis
Deckblatt
Impressum
Bedienung des E-Books
Vorwort zur 2. Auflage
Autorenverzeichnis
Gesamtinhaltsverzeichnis
Glossar
A
Ableitstrom
Arbeitsmittel
Ausgangsspannung
Ausgleichsströme
B
Basisschutz
Bemessungsfehlerstrom
Berührbare leitfähige Teile
Berührungsschutz
Berührungsspannung
Berührungsstrom
Besichtigen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Betriebsmittel
D
Differenzstrom
Dokumentation der Prüfungen
Doppelte oder verstärkte Isolierung
Durchführungsanweisung
E
Echteffektivwert-Messgerät
Elektrische Anlage
Elektrische Gefährdungen
Elektrische Geräte
Elektrische Sicherheit
Erdung
Erproben
Ersatz-Ableitstrommessverfahren
Erstprüfung
F
Fehlerschutz
Fehlerstrom
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
FELV
Fremdes leitfähiges Teil
Funktionserdung
Funktionskleinspannung
Funktionspotentialausgleich
Funktionsprüfung
G
Grenzwerte
I
Inbetriebnahmeprüfung
Instandsetzung
Isolationswiderstand
Ist-Zustand
K
Kleinspannung
L
Leerlaufspannung
M
Mängel
Messen
N
Nichtlineare Verbraucher
Niederohmig
Niederohmmessung
Normgerecht
O
Ordnungsgemäßer Zustand
Ortsfeste elektrische Arbeitsmittel
Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
P
PELV
Potentialausgleich
Prüfablauf
Prüfaufzeichnungen
Prüffrist
Prüfling
Prüfstrom
Prüfung
R
RCCB
RCD
S
Schutzart
Schutzeinrichtungen
Schutzerdung
Schutzisolierung
Schutzklasse
Schutzkleinspannung
Schutzleiter
Schutzleiterprüfung
Schutzleiterstrom
Schutzleiterwiderstand
Schutzmaßnahmen
Schutztrennung
SELV
Sichtprüfung
Soll-Zustand
Stand der Technik
T
TRMS-Messgerät
Ü
Überwachungsbedürftige Anlagen
V
Verbundmessung
Verfahren bei festgestellten Mängeln
W
Widerstand
Wiederholungsprüfung
Wiederkehrende Prüfung
Z
Zusätzlicher Schutz
Kapitel 1: Prüfablauf
1.1 Schritt 1: Sichtprüfung
1.2 Schritt 2: Messtechnische Prüfungen
1.2.1 Messung des Schutzleiterwiderstands
1.2.2 Messung des Isolationswiderstands
1.2.3 Messung des Schutzleiter- bzw. Berührungsstroms
1.2.3.1 Verfahren der direkten Messung
1.2.3.2 Ersatz-Ableitstrommessverfahren
1.2.3.3 Differenzstrommessverfahren
1.2.4 Messung der Ausgangsspannung
1.3 Schritt 3: Funktionsprüfung
1.4 Schritt 4: Bewerten
1.5 Schritt 5: Festlegen der Prüffrist
1.6 Schritt 6: Dokumentation
1.7 Prüfung besonderer Arbeitsmittel
1.7.1 Prüfadapter
1.7.2 Mehrphasige Geräte
1.7.3 Kombination von Schutzmaßnahmen bei Schutzklasse I und II
1.7.4 Geräte mit berührbarem sekundären Spannungsausgang
1.7.5 Elektrowerkzeuge mit Akkubetrieb
1.7.6 Mehrfachsteckdosenleisten, Kabeltrommeln, Verlängerungen
1.7.7 Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen/PRCD
1.7.7.1 Schutzleiterwiderstand
1.7.7.2 Isolationswiderstand
1.7.7.3 Schutzleiter- und Berührungsstrom
1.7.7.4 Funktionsprüfung
1.7.8 Prüflinge mit oberwellenbehaftetem Ableitstrom
1.7.9 Lichtbogenschweißgeräte (Prüfung nach VDE 0544-4)
1.7.9.1 Sichtprüfung
1.7.9.2 Elektrische Prüfung
1.7.9.3 Funktionsprüfung
1.7.9.4 Dokumentation
Kapitel 2: Weiterführende Informationen zur Prüfung
2.1 Rechtliche Grundlagen der Prüfung
2.1.1 Gesetze
2.1.2 Verordnungen
2.1.3 Unfallverhütungsvorschriften
2.1.4 Anerkannte Regeln der Technik
2.2 Betriebliche Organisationspflichten der Arbeitgeber
2.2.1 Rollenverteilung in der Wahrnehmung der Verantwortung
2.2.1.1 Verantwortung des Arbeitgebers und der Führungskräfte
2.2.1.2 Verantwortung des Prüfers
2.2.2 Besonderheiten bei Fremdfirmeneinsatz und Vergabe von Unteraufträgen
2.3 Betriebliche Prüforganisation
2.3.1 Prüfpflicht
2.3.2 Prüfart
2.3.3 Prüfumfang
2.3.4 Prüffristen
2.3.5 Auswahl des Prüfpersonals
2.4 Qualifikationsanforderungen an den Prüfer
2.4.1 Befähigte Person
2.4.2 Elektrofachkraft
2.4.3 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
2.4.4 Verantwortliche Elektrofachkraft
2.4.5 Elektrotechnisch unterwiesene Person
2.5 Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Prüfungen
2.5.1 Rechtliche Vorgaben
2.5.2 Typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Prüftätigkeit (Mustergefährdungsbeurteilung für einen Prüfablauf)
2.5.3 Anforderungen an einen Prüfplatz
2.5.4 Persönliche Schutzausrüstungen und sonstige Hilfsmittel
2.6 Anforderungen an die Mess- und Prüfgeräte bzw. Prüfhilfsmittel
Verzeichnis der Rechtsvorschriften
Gesetze und Verordnungen
Technische Regeln
DGUV Regelwerk
Normen
VdS-Richtlinien
Stichwortverzeichnis
Weiterführende Informationen
Glossar
A
Ableitstrom
{Ableitstrom}
Elektrischer Strom, der beim Betrieb eines Elektrogeräts über die fehlerfreien Isolierungen zur Erde oder zu einem fremden leitfähigen Teil (
Fremdes leitfähiges Teil) fließt.
Der Begriff „Ableitstrom“ wird in der Praxis als Oberbegriff für
Berührungsstrom und
Schutzleiterstrom verwendet, obwohl diese in der Normung je nach Strompfad unterschiedlich definiert werden.
Da z. B. elektronische Beschaltungen bereits im Normalbetrieb Ableitströme hervorrufen können, Prüfgeräte jedoch nicht zwischen Fehler- und Ableitströmen unterscheiden, ist es für den Prüfer unbedingt notwendig zu wissen, ob die Ursache eines festgestellten Ableitstroms in einem Fehler oder einer Beschaltung liegt.
Arbeitsmittel
{Arbeitsmittel}
Der durch die Betriebssicherheitsverordnung {Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel} (BetrSichV) im § 2 Abs. 1 geprägte Begriff „Arbeitsmittel“ umfasst die Gesamtheit aller bei der Verrichtung der Arbeit genutzten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen. Die Spanne dieses Begriffs reicht also praktisch vom Bleistift bis zur Produktionsstraße. „Elektrische Arbeitsmittel“ stellen nur einen kleinen Teilbereich dieses Oberbegriffs dar. Da staatliche Arbeitsschutzvorschriften vorrangig vor den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften anzuwenden sind, wird in diesem Werk vorzugsweise der Begriff „Arbeitsmittel“ verwendet.
Ausgangsspannung
{Ausgangsspannung}
Unter Ausgangsspannung wird die elektrische Spannung verstanden, die eine elektrische Schaltung an ihrem Ausgang bereitstellt.
Weiterführende Informationen
Messung der Ausgangsspannung bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (nach DIN VDE 0701-0702)
Kap. 1.2.4 „Messung der Ausgangsspannung“
Ausgleichsströme
{Ausgleichsströme}
Ausgleichsströme sind Ströme, die über leitfähige Verbindungen zwischen Teilen unterschiedlichen Potentials fließen.
B
Basisschutz
{Basisschutz}
(oder „Schutz gegen direktes Berühren {Schutz, gegen direktes Berühren} {Schutzmaßnahmen, gegen direktes Berühren}“)
Darunter werden alle Maßnahmen verstanden, die eine direkte Berührung aktiver, spannungsführender Teile oder – bei Nennspannungen über 1 kV – das Erreichen der Gefahrenzone verhindern.
Unterschieden wird hierbei zwischen:
| • | vollständigem Schutz (z. B. durch Isolierung, Abdeckung oder Umhüllung der betroffenen Leitungen) und |
| • | teilweisem Schutz gegen zufälliges Berühren (durch mechanische Hindernisse, wie z. B. Abdecken oder Abschranken der aktiven Teile, verdeckte Schraubenköpfe etc.) |
Bemessungsfehlerstrom
{Bemessungsfehlerstrom}
Entsprechend EN 61008-1 „Fehlerstrom-/Differenzstrom-Schutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz (
RCCB {RCCB}) für Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ eignen sich FI-Schutzschalter {FI-Schutzschalter} (
RCD) zur Erfassung von Fehlerströmen. Wird ein FI-Schutzschalter durch ein nachgeschaltetes elektrisches Schutzgerät überwacht, so ist der Bemessungsfehlerstrom (IΔn) der maximale
Fehlerstrom, den der FI-Schutzschalter bei vorgegebenen Betriebsbedingungen ohne Beschädigung führen und bestimmungsgemäß abschalten kann.
Berührbare leitfähige Teile
{Berührbare leitfähige Teile}
Als berührbare leitfähige Teile werden solche Teile bezeichnet, die nicht an den
Schutzleiter angeschlossen sind und im Fehlerfall zu Körperdurchströmungen führen können. Berührbare leitfähige Teile sind insbesondere metallische Gehäuseteile von Betriebsmitteln der Schutzklassen {Geräte, der Schutzklasse III} {Geräte, der Schutzklasse II} {Betriebsmittel, der Schutzklasse III} {Betriebsmittel, der Schutzklasse II} II und III (
Schutzklasse), berührbare Gehäuseschrauben sowie leitfähige Anbauteile. In manchen Fällen können Verschmutzung oder Feuchtigkeit dazu führen, dass an sich nicht leitfähige Oberflächen leitfähig werden. In diesen Fällen sollte „auf Verdacht“ sowohl die Isolationswiderstands- als auch die Berührungsstrommessung durchgeführt werden.
Weiterführende Informationen
Messung des Isolationswiderstands bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (nach DIN VDE 0701-0702)
Kap. 1.2.2 „Messung des Isolationswiderstands“
Messung des Berührungsstroms bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (nach DIN VDE 0701-0702)
Kap. 1.2.3 „Messung des Schutzleiter- bzw. Berührungsstroms“
Berührungsschutz
{Berührungsschutz}
Elektrische Geräte müssen so konstruiert sein, dass die aktiven, unter Spannung stehenden Teile nicht direkt berührt werden können. Heizdrähte von Wärmegeräten, die nicht auf herkömmliche Art isoliert werden können, müssen deshalb berührungssicher abgedeckt sein.
Berührungsspannung
{Berührungsspannung}
Spannung, die zwischen gleichzeitig berührbaren sowie leitfähigen Teilen (und meist infolge eines Isolationsfehlers) auftreten kann. Berührt eine Person zwei leitfähige Teile gleichzeitig und wird sie infolgedessen von einem Berührungsstrom durchflossen, bezeichnet man die Spannung, die an der berührenden Person anliegt, als Berührungsspannung.
Berührungsstrom
{Berührungsstrom}
Besteht (z. B. aufgrund eines Fehlers) an einem berührbaren leitfähigen Teil ein Potentialunterschied zu anderen (geerdeten) Teilen, so wird ein Ausgleichsstrom (
Ausgleichsströme) fließen, sobald eine leitfähige Verbindung zwischen diesen Teilen hergestellt wird. Dieser Strom kann auch über den menschlichen Körper fließen, wenn die leitfähige Verbindung durch Berühren hergestellt wird. Im Rahmen der
Prüfung wird dieser Stromweg über die Prüfspitze des Prüfgeräts (Innenwiderstand 2 kΩ) zur Erde simuliert.
Weiterführende Informationen
Messung des Berührungsstroms bei ortsveränderlichen elektrischen Geräten (nach DIN VDE 0701-0702)
Kap. 1.2.3 „Messung des Schutzleiter- bzw. Berührungsstroms“
Messung des Berührungsstroms bei Lichtbogenschweißgeräten (nach DIN EN 60974-4)
Kap. 1.7.9.2 „Elektrische Prüfung“, Abschnitt c)
Besichtigen
{Besichtigen}
Siehe
Sichtprüfung
Bestimmungsgemäße Verwendung
{Bestimmungsgemäße Verwendung}
(bzw. bestimmungsgemäßer Gebrauch)
Als bestimmungsgemäß wird die Verwendung eines Geräts bezeichnet, wenn sie entsprechend der Gruppe/Kategorie, den Nenn- und Bemessungswerten sowie unter Beachtung der Herstellerangaben für den sicheren Betrieb erfolgt.
Produkthersteller/-importeure verpflichtet der Gesetzgeber, die Regeln zur „bestimmungsgemäßen Verwendung“ ihrer Produkte in Betriebsanleitungen, Planungsunterlagen und Handbüchern genau zu beschreiben und damit Käufer vor den Risiken zu warnen, die von dem Produkt ausgehen können. Diese Beschreibung soll gewährleisten, dass falsche Verwendungen ausgeschlossen werden, und stellt rechtlich die Voraussetzung für Produkthaftung sowie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche dar.
Der Hersteller übernimmt entsprechend keine Gewähr für ungeeignete, unsachgemäße oder bestimmungswidrige Verwendung des Produkts, die er nicht selber zu verantworten hat (hierzu zählen bspw. die fehlerhafte Montage, fehlende oder unzureichende Wartung, falsche Bedienung etc.).
Betriebsmittel
{Betriebsmittel}
Unter dem Begriff „elektrische Betriebsmittel {Elektrische Betriebsmittel} {Betriebsmittel, Elektrische}“ werden in § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschriften 3 und 4 {DGUV Vorschrift 3 bzw. 4} (BGV/GUV-V A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ alle Gegenstände verstanden, die „als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern,
Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen“. Schutz- und Hilfsmittel werden den elektrischen Betriebsmitteln gleichgesetzt, „soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit (
Elektrische Sicherheit) gestellt werden“. Der Begriff „Elektrische Betriebsmittel“ entspricht weitestgehend dem in der Betriebssicherheitsverordnung {Betriebssicherheitsverordnung} (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, BetrSichV) verwendeten Begriff „elektrische Arbeitsmittel“. Betriebsmittel können jedoch auch Teile von Arbeitsmitteln sein, z. B. Schalt- oder Schutzeinrichtungen.
D
Differenzstrom
{Differenzstrom}
Unter Differenzstrom wird in DIN VDE 0100-200 und 0701-0702 die algebraische Summe aller Ströme verstanden, die zur gleichen Zeit durch alle aktiven Leiter und am netzseitigen Anschluss eines Arbeitsmittels (
Arbeitsmittel) fließen.
„Aktive Leiter“ sind demnach die im Normalbetrieb Strom führenden Leiter, d. h. konkret: Außen- und Neutralleiter.
Anders und vereinfacht erklärt: Unterscheiden sich die Werte des durch die o. g. Leiter fließenden Stroms, so wird diese Differenz als Differenzstrom bezeichnet:
IΔ = IL - IN
Im Idealfall ist der Differenzstrom gleich null. Abweichungen von diesem Idealwert werden z. B. durch Fehler- oder Ableitströme (
Fehlerstrom,
Ableitstrom) hervorgerufen.
Weiterführende Informationen
Anforderungen an das Differenzstrommessverfahren bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (nach DIN VDE 0701-0702)
Kap. 1.2.3.3 „Differenzstrommessverfahren“
Dokumentation der Prüfungen
{Dokumentation der Prüfungen}
Die Notwendigkeit, durchgeführte Prüfungen an elektrischen Anlagen (
Elektrische Anlage) und Arbeitsmitteln (
Arbeitsmittel) zu dokumentieren, ergibt sich u. a. aus den nachfolgend aufgeführten rechtlichen Grundlagen:
| • | § 6 Arbeitsschutzgesetz |
| • | § 4 Abs. 4 und § 14 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung {Betriebssicherheitsverordnung, Dokumentation} |
| • | § 5 DGUV Vorschriften 3 und 4 {DGUV Vorschrift 3 bzw. 4} (BGV/GUV-V A 3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ |
| • | § 12 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) |
| • | Vertragsbedingungen der Sachversicherungsträger |
| • | Normen (z. B. VDE 0701-0702, VDE 0105-100, VDE 0185-305-3) |
Gegebenenfalls können noch weitere im Einzelfall zu berücksichtigende Vorschriften und Regelungen Anforderungen an die Dokumentation von Prüfungen enthalten.
Weiterführende Informationen
Anforderungen an die Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (nach DIN VDE 0701-0702)
Kap. 1.6 „Schritt 6: Dokumentation“
Anforderungen an die Dokumentation der Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten (nach DIN EN 60974-4)
Kap. 1.7.9.4 „Dokumentation“
Doppelte oder verstärkte Isolierung
{Isolierung, Doppelte oder verstärkte}
Die Maßnahme der doppelten oder verstärkten Isolierung dient dem Schutz gegen elektrischen Schlag. Neben einem
Basisschutz durch Isolierung aktiver Teile wird dabei durch eine zusätzliche Isolierung auch ein erhöhter
Fehlerschutz gewährleistet.
Angewandt wird diese Schutzmaßnahme (
Schutzmaßnahmen) zwischen den Netzstromkreisen und den Ausgangsstromkreisen oder dem Metallgehäuse bei Betriebsmitteln (
Betriebsmittel) der
Schutzklasse II {Geräte, der Schutzklasse II} {Betriebsmittel, der Schutzklasse II}, die keinen Schutzleiteranschluss aufweisen, und bei Betriebsmitteln der Schutzklasse III {Geräte, der Schutzklasse III} {Betriebsmittel, der Schutzklasse III}, die mit
Schutzkleinspannung betrieben werden.
Selbst Betriebsmittel mit elektrisch leitfähigen Oberflächen sind so durch verstärkte Isolation ausreichend vor Kontakt mit anderen spannungsführenden Teilen geschützt.

Bild 1: Symbol für Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung (Schutzklasse II)
Bei Geräten ohne eine Schutzleiter-Schutzmaßnahme ist i. S. d. Schutzmaßnahme „doppelte oder verstärkte Isolierung“ ein geschlossener Isolierstoff vorhanden. Sofern sich auf dem Gehäuse keine berührbaren leitfähigen Teile (
Berührbare leitfähige Teile) oder leitfähigen Verschmutzungen befinden, kann die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme bei Wiederholungsprüfungen auf die
Sichtprüfung und ggf.
Funktionsprüfung beschränkt werden.
Durchführungsanweisung
{Durchführungsanweisung}
Der eigentliche Vorschriftentext einer Unfallverhütungsvorschrift beschreibt in fast allen Fällen lediglich eher allgemein formulierte Schutzziele. Ein Ziel lässt sich jedoch fast immer auf verschiedenen Wegen erreichen. Deshalb enthalten Unfallverhütungsvorschriften neben dem Vorschriftentext auch konkretisierende Durchführungsanweisungen.
Als Beispiel sei § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschriften 3 und 4 {DGUV Vorschrift 3 bzw. 4} (BGV/GUV-V A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ genannt.
Vorschriftentext:
„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“
Durchführungsanweisung:
„Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
[…]“
In älteren Unfallverhütungsvorschriften ist zur besseren Unterscheidung der Vorschriftentext fett, die Durchführungsanweisung hingegen kursiv gedruckt. Neuere Unfallverhütungsvorschriften (wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, früher BGV/GUV-V A1) enthalten nur noch die Vorschriftentexte. Die erläuternden Durchführungsanweisungen sind in separaten Regeln gleichen Titels enthalten (DGUV Regeln 100-001 und 100-002, respektive früher BGR/GUV-R A1 „Grundsätze der Prävention“).
E
Echteffektivwert-Messgerät
{Echteffektivwert-Messgerät}
Als Effektivwert wird die Quadratwurzel aus dem quadratischen Mittelwert (RMS, aus dem Engl. root mean square) bezeichnet.
