Kitabı oku: «Historische Hilfswissenschaften»

Yazı tipi:

UTB 3755

Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage

Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar

Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto

facultas.wuv · Wien

Wilhelm Fink · Paderborn

A. Francke Verlag · Tübingen

Haupt Verlag · Bern

Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn

Mohr Siebeck · Tübingen

Nomos Verlagsgesellschaft · Baden-Baden

Ernst Reinhardt Verlag · München · Basel

Ferdinand Schöningh · Paderborn

Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart

UVK Verlagsgesellschaft · Konstanz, mit UVK/Lucius · München

Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen · Bristol

vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich

Christian Rohr

Historische

Hilfswissenschaften

Eine Einführung

BÖHLAU VERLAG WIEN KÖLN WEIMAR · 2015

Christian Rohr ist Professor für Umwelt- und Klimageschichte

an der Universität Bern, Mitglied des Instituts für Österreichische

Geschichtsforschung.

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind

im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich

unter www.utb-shop.de.

© 2015 by Böhlau Verlag GmbH & Co.KG, Wien Köln Weimar

Wiesingerstraße 1, A-1010 Wien www.boehlau-verlag.com Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist unzulässig.

Korrektorat: Jörg Eipper-Kaiser, Graz

Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart

Satz: synpannier. Gestaltung & Wissenschaftskommunikation, Bielefeld

Druck und Bindung: Pustet, Regensburg

Gedruckt auf chlor- und säurefreiem Papier

Printed in the EU

UTB-Band-Nr. 3755 | ISBN 978-3-8252-3755-4

Über dieses eBook

Der Böhlau Verlag steht gleichermaßen für Tradition und Innovation. Wir setzen uns für die Wahrung wissenschaftlicher Standards in unseren Publikationen ein – auch unsere elektronischen Produkte sollen wissenschaftlichen Anforderungen genügen.

Deshalb ist dieses eBook zitierfähig, das Ende einer gedruckten Buchseite wurde in Form von Text-Hinweisen kenntlich gemacht. Inhaltlich entspricht dieses eBook der gedruckten Ausgabe, auch das Impressum der gedruckten Ausgabe ist vorhanden.

Ein spezielles Editing-Team wirkt gezielt an der Produktion unserer elektronischen Produkte mit – dort wo eBooks technische Vorteile bieten, versuchen wir diese funktional nutzbar zu machen.

So sind in diesem eBook die Einträge des Registers ebenso interaktiv, wie die Verweise auf Textstellen oder Abbildungen.

Typografie soll dem Leser dienen – diese Regel der Buchkunst ist uns wichtig, auch und gerade in unseren eBooks. So haben alle unsere UTB-Studienbücher ein einheitliches Schriftbild. Wir versuchen dabei bewusst Stilelemente der Print-Ausgaben und des typografischen Reihen-Konzepts aufzugreifen.

Lesegeräte und deren Software haben Einfluss auf Seitendarstellung und Funktionalität eines eBooks: automatische Silbentrennung und die Möglichkeit, an zuvor gelesene Textstellen zurückzuspringen, bietet weder jede App noch jedes Lesegerät.

Sie wollen Ihre Eindrücke schildern oder Ihre Meinung zu unseren Produkten abgeben? – Gern! Wir wollen unsere Produkte besser machen und freuen uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie uns unter Angabe des verwendeten Lesegeräts an eService@boehlau-verlag.com

Ihr Böhlau Verlag

Inhaltsverzeichnis

Cover

Impressum

Über dieses eBook

1 Vorwort

2 Einleitung

3 Quellenkunde

3.1 Was versteht man unter historischen Quellen?

3.2 Schriftliche Quellen und ihre Intention

3.3 Das Problem der Quellensprachen: Mittel- und Neulatein, Volkssprachen

3.4 Editionstechnik

3.5 Bildquellen und ihre Interpretation

3.6 Dingliche Quellen

4 Diplomatik (Urkundenlehre)

4.1 Allgemeines und historische Entwicklung

4.2 Formen der Überlieferung

4.3 Kaiser- und Königsurkunden

4.3.1 Typen und Aufbau von Kaiser- und Königsurkunden

4.3.2 Grundlinien der Entwicklung von Kaiser- und Königsurkunden seit dem Spätmittelalter

4.3.3 Kanzleigeschichte

4.3.4 Urkundenfälschungen

4.4 Papsturkunden

4.4.1 Aufbau und Typen der Papsturkunde im Hochmittelalter

4.4.1.1 Das Formular der Papsturkunden im Hochmittelalter

4.4.1.2 Das päpstliche Privileg

4.4.1.3 Päpstliche Litterae

4.4.1.4 Die Bulle als päpstliche Urkundenart

4.4.2 Neue Formen der Papsturkunde seit dem Spätmittelalter

4.4.2.1 Das Breve

4.4.2.2 Das Motu proprio

4.4.2.3 Die Supplik (Bittschrift)

4.4.3 Kanzlei und Registerführung der Päpste

4.5 Privaturkunden

4.5.1 Vom Urkundenwesen der Spätantike zum frühen Mittelalter – die carta

4.5.2 Notitia und Traditionsbuch

4.5.3 Die Siegelurkunde

4.5.4 Kanzleien und öffentliche Beurkundungsstellen

4.5.5 Notariat und Notariatsurkunde

4.6 Regestentechnik

4.7 Sphragistik (Siegelkunde)

4.8 Chronologie (Zeitrechnung)

4.8.1 Jahresangaben

4.8.2 Tages- und Monatszählung

4.8.3 Die Kalenderverbesserung durch Papst Gregor XIII.

4.8.4 Der Französische Revolutionskalender

5 Paläographie (Schriftenkunde)

5.1 Allgemeines und historische Entwicklung

5.2 Beschreib- und Schreibstoffe

5.2.1 Stein, Ton, Metall, Wachs, Holz

5.2.2 Papyrus

5.2.3 Pergament

5.2.4 Papier

5.2.5 Schreibrohr, Federkiel und Griffel

5.2.6 Tinte und Farben

5.2.7 Lineale, Radiermesser und andere Utensilien

5.3 Physiologische und psychologische Aspekte des Schreibens

5.4 Terminologie

5.5 Abkürzungen

5.6 Die wichtigsten Buch- und Urkundenschriften des Mittelalters

5.6.1 Capitalis

5.6.2 Ältere und jüngere römische Kursive

5.6.3 Unziale

5.6.4 Halbunziale

5.6.5 Insulare Schriften

5.6.6 Westgotische Minuskel

5.6.7 Vorkarolingische Halbkursive und Minuskel

5.6.8 Die Karolingische Minuskel und die Buchschriften des 10. bis 12. Jahrhunderts

5.6.8.1 Ursprünge und Entstehung der Karolingischen Minuskel

5.6.8.2 Die Karolingische Minuskel des 9. Jahrhunderts und ihre Weiterentwicklung in den Buchschriften des 10. bis 12. Jahrhunderts

5.6.9 Urkundenschriften bis zum 12. Jahrhundert

5.6.10 Beneventana

5.6.11 Kuriale

5.6.12 Gotische Schriften

5.6.12.1 Gotische Buchschriften

5.6.12.2 Universitätsschriften

5.6.12.3 Gotische Kursive

5.6.12.4 Bastarda

5.6.12.5 Gotische Urkundenschriften

5.6.13 Humanistenschriften

5.7 Sonderzeichen – Von Interpunktionen, Neumen, Zahlzeichen und Kurzschriften

5.8 Buchschmuck

5.8.1 Verzierte Initialen

5.8.2 Figür­liche und abstrakte Buchmalerei

5.8.2.1 Antike und byzantinische Buchmalerei

5.8.2.2 Vorkarolingische Buchmalerei in Europa

5.8.2.3 Karolingische Buchmalerei

5.8.2.4 Buchmalerei in ottonischer Zeit

5.8.2.5 Buchmalerei der Romanik

5.8.2.6 Buchmalerei der Gotik und der Frührenaissance

5.9 Handschriftenkunde

5.9.1 Wie entsteht eine Handschrift?

5.9.2 Die Teile einer Handschrift – Von Lagen und Einbänden

5.9.3 Handschriftenbeschreibung

5.10 Eine Sonderform des Buches: Die Rotuli

5.11 Mittelalterliches Bibliothekswesen, Überlieferungsgeschichte antiker und mittelalterlicher Texte

5.12 Schriftenkunde der Neuzeit

5.13 Epigraphik

6 Archiv- und Aktenkunde

6.1 Archive und ihre Aufgaben

6.2 Aktenkunde

6.3 Historisches Arbeiten im Archiv

7 Historische Geographie und Regionalforschung

7.1 Karten, Atlanten und Landvermessung von der Antike bis heute

7.2 Regionalgeschichtliche Quellen zur Siedlungstopographie

8 „Kleine“ Hilfswissenschaften

8.1 Numismatik (Münzkunde)

8.2 Metrologie (Maßkunde)

8.3 Heraldik (Wappenkunde)

8.3.1 Wappenbeschreibung

8.3.2 Quellen zur Heraldik – Herolde und ihre Wappenbücher

8.4 Genealogie (Familien- und Abstammungskunde)

9 Historische Hilfswissenschaften und das WWW

Abbildungsnachweis

Register

Rückumschlag

1 Vorwort

In memoriam Heinz Dopsch

Die Historischen Hilfswissenschaften sind seit jeher ein fixer Bestandteil des Geschichtsstudiums. Sie bilden die Basis eines kritischen Umgangs mit Quellen. Umso mehr verwundert es, dass sie in den letzten Jahren zwar häufig als einzelne Teildisziplinen in knappen Einführungen abgehandelt wurden, eine neuere Gesamtdarstellung aber fehlt. Am ehesten ist ein Überblick über die Historischen Hilfswissenschaften noch als Anhängsel in Einführungen in die Geschichte des Mittelalters enthalten, der aber wiederum die neuzeit­lichen Entwicklungen naturgemäß ausklammert.

Dieses Studienbuch basiert auf einer an der Universität Salzburg für die Studien­eingangsphase regelmäßig abgehaltenen Lehrveranstaltung „Klassische Arbeitstechniken in der Geschichtswissenschaft“, das die Grundzüge der Historischen Hilfswissenschaften für die Zeit von der ausgehenden Antike bis ins frühe 20. Jahrhundert gleich in der Studieneingangsphase vermittelt. Spezielle Lehrveranstaltungen, etwa zur Paläographie, zur Diplomatik oder zur Archivkunde, können, darauf aufbauend, von interessierten Studierenden gewählt werden. Das Buch richtet sich in erster Linie an Studierende im Bachelorstudium Geschichte, daneben aber auch an all diejenigen aus Nachbarfächern, die auf die eine oder andere Weise mit den Historischen Hilfswissenschaften in Kontakt kommen. Ziel dieses UTB-Bandes ist es, die zahlreichen Anwendungsgebiete der Historischen Hilfswissenschaften in der Fachwissenschaft und über die Disziplinengrenzen hinaus deut­lich zu machen.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird jeweils die männ­liche Form verwendet, doch sind unter „der Historiker“ etc. jeweils beide Geschlechter gemeint. Eine geschlechtsspezifische Formulierung erfolgt nur dann, wenn dies zum näheren Verständnis unumgäng­lich ist.

Mein Dank gilt den Kollegen an der Universität Salzburg die mit mir gemeinsam das Konzept für eine epochenübergreifende Lehrveranstaltung „Klassische Arbeitstechniken“ erarbeitet haben: Heinz Dopsch (†), Christine Janotta und Christian Lohmer. Ebenso gedankt sei den studentischen Tutoren, die wichtige Hilfestellungen und Rückmeldungen für das didaktische Konzept lieferten.

Bern, im Oktober 2014 Christian Rohr [<<9]

2 Einleitung

Wozu brauchen wir Historische Hilfswissenschaften? Diese Frage haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten vermut­lich viele Fakultäten bzw. Institute gestellt, denn die Zahl der Lehrstühle für Historische Hilfswissenschaften bzw. Historische Grundwissenschaften ist stark im Sinken begriffen. Sind Historische Hilfswissenschaften nicht mehr zeitgemäß? Repräsentieren sie gleichsam eine vergangene Geschichtssicht, in der die von Kaisern und Päpsten getragene Ereignisgeschichte im Zentrum stand? Haben sie in Zeiten, in denen für neuere Teilfächer wie Gender History, Global ­History, Area Studies, Umweltgeschichte, etc. neue Lehrstühle geschaffen werden, keine Daseinsberechtigung mehr?

Auf den ersten Blick haben die Historischen Hilfswissenschaften ein Legitimierungsproblem bekommen, sowohl innerhalb der Historischen Institute als auch innerhalb der zuständigen Fakultäten. Es entsteht mitunter der Eindruck, dass hilfs­wissenschaft­liche Forschungen nur l’art pour l’art aus dem Elfenbeinturm sind, die vielleicht gerade noch an den Akademien auf Sparflamme weiterköcheln dürfen. Doch was haben die Vertreter dieser Disziplin falsch gemacht, dass sie so in die Defensive geraten sind? Warum verschwinden die Hilfswissenschaften selbst aus dem Anforderungsprofil für Professuren zur mittelalter­lichen und frühneuzeit­lichen Geschichte? Warum wirkt auf viele die Arbeit mit Archivquellen als altmodisch und verstaubt?

Es scheint, dass die Historischen Hilfswissenschaften ein Problem damit haben, ihre Relevanz für die historische Forschung – und darüber hinaus – deut­lich genug aufzuzeigen. Doch auch in Zeiten fortschreitender Sparmaßnahmen bleibt es wichtig, eine umfassende Grundlagenforschung zu Urkunden, Akten und Handschriften nicht aus dem Auge zu verlieren. Bei genauerer Betrachtung haben die Hilfswissenschaften mancherorts ein neues Mäntelchen bekommen: Man spricht lieber von „Digital Humanities“, womit zu einem nicht unbeträcht­lichen Teil die Historischen Hilfswissenschaften im Zeitalter der elektronischen Datenaufbereitung gemeint ist. Dass die Neuen Medien heute aus den Historischen Hilfswissenschaften nicht mehr wegzudenken sind, steht außer Frage und soll auch in diesem Buch hervorgestrichen werden. Ebenso soll die anwendungsorientierte Seite der Historischen Hilfswissenschaften betont werden. [<<11]

Mit der Frage nach den Anwendungsgebieten der Historischen Hilfswissenschaften stellt sich auch die Frage, ob man besser von Grundwissenschaften oder Hilfswissenschaften sprechen sollte – beide Begriffe sind im deutschen Sprachraum üb­lich, deuten aber auf eine etwas unterschied­liche Sichtweise hin. Die ursprüng­liche Bezeichnung „Historische Hülfswissenschaften“ wurde 1761 in Johann Christoph Gatterers „Handbuch der Universalhistorie“ erstmals verwendet, doch war schon zuvor in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mitunter von elementa et adiumenta historica oder auxilia historica die Rede. Seit 1939 Karl Brandi den Begriff „Grundwissenschaften“ vorgeschlagen hat, um den eigenständigen Wert dieser Subdisziplinen zu betonen, hat sich eine lange Kontroverse in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft entwickelt. Der Terminus „Grundwissenschaften“ betont in erster Linie, dass mit diesen Teildisziplinen auch für sich stehende Grundlagenforschung betrieben werden soll, die dann anwendungsorientierten Fragestellungen zur Verfügung steht. Die Bezeichnung „Hilfswissenschaften“ hingegen stellt die subsidiäre Funktion dieser Fächer in den Vordergrund. Sie sind nur bis zu einem gewissen Grad Forschungsobjekt an sich, sie können aber, ja sie müssen die Basis für eine korrekte Erschließung der Quellen bilden. Sie sind Subdisziplinen aus der Tradition der Geschichtswissenschaft, aber sie können als Hilfwissenschaft nicht nur dieser selbst, sondern auch vielen anderen Nachbarfächern dienen: der Kunstgeschichte ebenso wie der Archäologie und den Philologien, aber selbst den Naturwissenschaften, wenn es um Siedlungsforschung oder um die Rekonstruktion von historischen Klimaverläufen auf der Basis von Dokumentendaten geht. Die Benennung als Hilfswissenschaft soll jedoch in keiner Weise als abwertend verstanden werden, denn gerade im Rahmen interdisziplinärer Arbeit sind die jeweiligen Fächer stets einander Hilfswissenschaft, also die Kunstgeschichte eine Hilfswissenschaft der Geschichte und umgekehrt etc. Interdisziplinarität kann nur funktionieren, wenn keine Disziplin eine Führungsrolle, einen Status als „Königsdisziplin“ für sich beanspruchen will. Besonders aus diesen Überlegungen wird in dieser Darstellung der Bezeichnung „Historische Hilfswissenschaften“ der Vorzug gegeben.

Die Ergebnisse aus den Historischen Hilfwissenschaften sind aber auch per se für die allgemeine Kulturgeschichte wichtig. So liefert die Paläographie wesent­liche Aussagen über die Rolle des Schreibens und Lesens, ja allgemein über schrift­liche Kommunikationsformen. Gleich mehrere Teildisziplinen der Historischen Hilfswissenschaften bilden die Grundlage für die Repräsentationsforschung. Historisches Kartenmaterial ermög­licht Einblicke in das jeweilige Weltbild einer Epoche. Wirtschaftsgeschicht­liche Fragestellungen sind ohne die Kenntnisse aus der Münz- und Geldgeschichte sowie der Metrologie (Maßkunde) undenkbar. [<<12]

Nach einem kursorischen Einblick in die Quellenkunde, konzentriert auf hilfs­wissenschaft­liche Fragestellungen, werden zunächst die beiden „großen“ Hilfswissenschaften Diplomatik (Urkundenlehre) und Paläographie (Schriftenkunde) ausführ­licher vorgestellt. In diese Großkapitel ist die Behandlung einiger weiterer, kleinerer Hilfswissenschaften wie der Sphragistik (Siegelkunde), Chronologie (Zeitrechnung) und Kodikologie (Handschriftenkunde) inseriert. Ein weiterer Abschnitt setzt sich mit der Archiv- und Aktenkunde auseinander. Diesem folgen Ausführungen zu hilfs­wissenschaft­lichen Aspekten der Historischen Geographie sowie zu weiteren „kleinen“ Hilfswissenschaften: Numismatik (Münzkunde), Metrologie (Maßkunde), Heraldik (Wappenkunde) und Genealogie (Familien- und Abstammungskunde). Ein letztes Kapitel thematisiert die Rolle der Historischen Hilfswissenschaften im Zeitalter von elektronischen Datenbanken und Internet. Da dieser Bereich in den letzten Jahren eine besondere Dynamik erhalten halt, kann die hier gegebene Darstellung zu diesem Thema nur exemplarisch sein und eine Momentaufnahme darstellen. Der zeit­liche Rahmen der behandelten Quellen erstreckt sich jeweils vom Frühmittelalter bis zum frühen 20. Jahrhundert, wobei auch einzelne Rückgriffe in die Antike und Vorgriffe bis in die heutige Zeit vorgenommen werden. Es versteht sich von selbst, dass es sich hier nur um eine Einführung handeln kann. Literaturangaben am Ende jedes (Teil-)Kapitels verweisen auf Handbücher, weitere Einführungen und ausgewählte Spezialliteratur.

Literatur

Beck, Friedrich; Henning, Eckart (Hg.): Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften, 5. erw. u. akt. Aufl. (UTB 8273), Köln/Weimar/Wien 2012.

Brandi, Karl: Die Pflege der historischen Hülfswissenschaften in Deutschland (Geistige Arbeit 6,2), Berlin 1939.

Delort, Robert: Introduction aux sciences auxiliaires de l’histoire (Collection U – Série Histoire médiévale), Paris 1969.

Diederich, Toni; Oepen, Joachim (Hg.): Historische Hilfswissenschaften. Stand und Perspektiven der Forschung, Köln 2005.

Gatterer, Johann Christoph: Handbuch der Universalhistorie nach ihrem gesamten Umfange. Von Erschaffung der Welt bis zum Ursprunge der meisten heutigen Reiche und Staaten. Nebst einer vorläufigen Einleitung von der Historie überhaubt, und der Universalhistorie insonderheit, wie auch von den hieher gehörigen Schriftstellern, Göttingen 1761.

Goetz, Hans-Werner: Moderne Mediävistik. Stand und Perspektiven der Mittelalterforschung, Darmstadt 1999.

Goetz, Hans-Werner: Proseminar Geschichte: Mittelalter, 4. überarb. Aufl. (UTB 1719), Stuttgart 2014.

Henning, Eckart: Auxilia Historica. Beiträge zu den historischen Hilfswissenschaften und ihren Wechselbeziehungen, 2. stark erw. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2004. [<<13]

Henning, Eckart: Hennings HIWI-Test. 175 Fragen & Antworten rund um die Historischen Hilfswissenschaften. Mit 10 Thesen über die Gemeinsamkeiten der Historischen Hilfswissenschaften, Berlin 2009.

Kölzer, Theo: Die Historischen Hilfswissenschaften – gestern und heute, in: Archiv für Diplomatik 54 (2008), 205–222.

Kümper, Hiram: Materialwissenschaft Mediävistik. Eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften (UTB L 8605), Paderborn u. a. 2014.

Lücke, Monika: Historische Hilfswissenschaften in der Gegenwart. Anforderungen und Perspektiven. Herrn Prof. Dr. Walter Zöllner zum 65. Geburtstag (Hallische Beiträge zu den historischen Hilfswissenschaften 1), Halle 1998.

von Brandt, Ahasver: Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die Historischen Hifswissenschaften, 17. Aufl. (Urban-Taschenbücher 33), Stuttgart 2007. [<<14]

3 Quellenkunde

Der Begriff Quellenkunde wird in der Regel weit gefasst. Erstens wird darunter die Frage verstanden, was man unter historischen Quellen überhaupt versteht. Zweitens ist damit eine Typologisierung von unterschied­lichen Quellenarten gemeint. Drittens wird damit häufig auch die Frage nach der adäquaten Quelleninterpretation verbunden.

Nach der Suche nach einer Definition von „Quelle“ wird im Folgenden das Hauptaugenmerk auf „hilfs­wissenschaft­liche“ Aspekte der Quellenkunde gelegt, etwa auf Probleme mit den Quellensprachen oder bei der Edition von Texten. Ein umfassender Überblick über einzelne Quellentypen und ihre Anwendungsmög­lichkeiten wird hier bewusst nicht geboten.

3.1 Was versteht man unter historischen Quellen?

Das Wort Quelle wird in der Geschichtswissenschaft in einem übertragenen Sinne verwendet: Wie man aus einer Quelle im wört­lichen Sinn (reines) Wasser schöpfen kann, so entnimmt der Historiker seinen Quellen Informationen für seine Fragestellungen an die Geschichte. Dabei ist zwischen Überlieferungen und Quellen zu unterscheiden. Nach Hans-Werner Goetz sind Überlieferungen alle Zeugnisse, die über geschicht­liche (= vergangene) Abläufe, Zustände, Denk- und Verhaltensweisen informieren, d. h. letzt­lich über alles, was sich in der Vergangenheit ereignet hat, diese kennzeichnet, von Menschen gedacht, geschrieben oder geformt wurde. Jede Überlieferung, die etwas über die Vergangenheit aussagt, ist (potenzielle) historische Quelle. Es gibt grundsätz­lich nichts, das nicht Quelle werden könnte. Ob diese brauchbar ist und ob es sich um eine bessere oder schlechtere Überlieferung handelt, entscheidet sich erst von der jeweiligen konkreten Fragestellung her. Zur „Quelle“ wird dieses Zeugnis erst unter den Händen der Historiker, die daraus Kenntnisse über die Vergangenheit gewinnen wollen. Der Begriff „Quelle“ kennzeichnet also nicht das Zeugnis an sich, sondern dessen Funktion für die Geschichtswissenschaft.

Quellen sind in vielen Fällen nicht schon als solche geschaffen. Sie haben ursprüng­lich vielmehr ein von der Benutzung durch den Historiker unabhängiges Eigenleben [<<15] und einen Eigenwert. Sie wollen (fast immer) etwas Bestimmtes aussagen, aber nicht zwangsläufig das, was uns an ihnen interessiert.

Daraus ergeben sich zwei Folgerungen für die praktische Arbeit: Erstens darf bei der Benutzung einer Überlieferung als Quelle niemals vergessen werden, dass sie ursprüng­lich (wahrschein­lich) ganz andere Absichten als die erfragten verfolgte, die für eine angemessene Auswertung entsprechend zu berücksichtigen sind. Zweitens ist die Überlieferung selbst nicht „die“ Vergangenheit, sondern sie gibt Zeugnis von ihr. Sie bedarf also der geschichtswissenschaft­lichen Bearbeitung, um in diesem Sinne aussagekräftig zu werden: Die methodische Erschließung der Quellen ist eine zentrale Aufgabe der Geschichtswissenschaft.

Im Rahmen der Historischen Hilfswissenschaften sind in erster Linie die schrift­lichen, die bild­lichen und die gegenständ­lichen Quellen (in einem weiteren Sinn) von Bedeutung, wobei dieselbe Quelle in vielen Fällen mehreren Gruppen zugeordnet werden kann. So ist eine illustrierte Chronik aus dem Mittelalter sowohl Text- als auch Bildquelle, besiegelte Urkunden bieten neben der text­lichen Überlieferung auch die bild­liche und gegenständ­liche.

Literatur

Goetz, Hans-Werner: Proseminar Geschichte: Mittelalter, 4. Aufl. (UTB 1719), Stuttgart 2014.

Maurer, Michael (Hg.): Aufriss der historischen Wissenschaften, 7 Bände (Reclam Universal-Bibliothek 17027–17033), Stuttgart 2001–2005, hier Band 4: Quellen.

Rosenthal, Joel T. (Hg.): Understanding Medieval Primary Sources. Using Historical Sources to Discover Medieval Europe (Routledge Guides to Using Historical Sources), London/New York 2012.

van Caenegem, Raoul C.; Jocqué, Lucas: Introduction aux sources de l’histoire médiévale, aktual. Aufl. (Corpus Christianorum, Continuatio Mediaevalis), Turnhout 1997.

3.2 Schriftliche Quellen und ihre Intention

Für die Beurteilung und Einordnung einer schrift­lichen Quelle sind zwei Faktoren unerläss­lich: Zum einen ist nach der Intention des Autors zu fragen, die meist nicht ausdrück­lich im Text erwähnt wird, sondern anhand von Hinweisen erschlossen werden muss. Zum anderen ist eine gattungsspezifische Beurteilung vonnöten, d. h. jeder schrift­liche Quellentyp hat seine Eigenheiten, die als Richtlinie herangezogen werden müssen. Letzterer Aspekt wird weiter unten am Beispiel der Urkunden näher ausgeführt (Kapitel 4).

Der Kommunikationswissenschafter Friedemann Schulz von Thun hat zur Unter­suchung von Gesprächen das Modell der Intentionsanalyse entwickelt, das sich – leicht adaptiert – auch sehr gut auf schrift­liche Quellen der Vergangenheit anwenden lässt. [<<16] Demnach gibt es einen Sender einer Nachricht sowie einen oder mehrere Empfänger. Versteht man schrift­liche Quellen als Nachrichten, so ist dies die einzige Überlieferung, die uns erhalten ist, während Sender und Empfänger in der Regel verstorben oder nicht greifbar sind. Nach Schulz von Thun haben Nachrichten insgesamt vier Seiten, die auf Sender und Empfänger rückschließen lassen und anhand des folgenden Beispieltextes exemplarisch vorgestellt werden.

Der italienische Humanist Leonardo Bruni (ca. 1370–1444) reiste im Spätherbst des Jahres 1414 als Sekretär des (Gegen-)Papstes Johannes XXIII. von Norditalien zum Konzil von Konstanz. In seinem Brief an den Humanistenfreund Niccolò Niccoli inter­essierte er sich vor allem für Land und Leute im Etschtal und für die Natur der Alpen.

„[…] Nach einer zweitägigen Reise durch dieses Tal [das Etschtal] erreichten wir Trient, eine Stadt, die sich durch eine ganz reizende natür­liche Lage auszeichnet. […] Zurecht könnte es jemanden wundern, dass sich in dieser Stadt Männer, Frauen und die übrige Bewohnerschaft, die entweder Italienisch oder Deutsch sprechen, innerhalb einer einzigen Stadtmauer aufhalten. Denn so wie jeder entweder in einem Italien oder dem oberen Gallien zugewandten Teil der Stadt wohnt, so spricht er dementsprechend auch entweder unsere oder jene Sprache. Zudem glaube ich auch, dass es sich in den Versammlungen und öffent­lichen Sitzungen dergestalt verhält, dass die einen in unserer und die anderen in barbarischer Sprache ihre Meinung abgeben – alles Bürger ein und derselben Stadt.

Nachdem wir von Trient einige Meilen aufgebrochen waren, wurden wir von einer eigenartigen barbarischen Sitte aufs Höchste beunruhigt. Es verhält sich näm­lich folgendermaßen: Es gibt dort zahlreiche Burgen, die hoch auf dem Felsen über dem Fluss ragen und Adeligen gehören. Wenn diese nun eine größere Anzahl an Reisenden erblicken, lassen sie, wenn sich die Gruppe schon unterhalb ihrer Burg befindet, plötz­lich von der Festung die Hörner erschallen; zudem erhebt eine mög­lichst große Anzahl an Menschen von den Mauern und Befestigungen ein barbarisches Geschrei und feind­liches Geheule. Durch das unvermutete Ereignis fährt allen Menschen der Schrecken in die Glieder und es gibt wohl kaum jemandem mit so viel standhaftem Mut, dass er nicht schon aus Überraschung beunruhigt wird, besonders weil es sich um Ört­lichkeiten handelt, die bewusst für die Räuberei ausgewählt sind. Jene Burgherren glauben, dass diese barbarische und schreck­liche Sitte zum Schutz ihres Eigentums beiträgt und Menschen eher vom Unrecht ablassen werden, wenn sie schon erblickt und angeschrien wurden und dann meinen, dass sie beobachtet werden. Mir frei­lich wurde klar, durch ein feind­liches Land zu reisen […].“

(Leonardo Bruni, Epistula 4, 3, Auszug; Übersetzung: Christian Rohr) [<<17]

1. Objektiver und subjektiver Sachinhalt: Unter dem objektiven Sachinhalt sind Informationen zu verstehen, die mit einiger Sicherheit als zutreffend eingestuft werden können, etwa durch den Vergleich mit parallelen Quellen. So kann man etwa dem Reisebericht die Aussagen „Nach einer zweitägigen Reise durch dieses Tal [das Etschtal] erreichten wir Trient“ oder „Es gibt dort zahlreiche Burgen, die hoch auf dem Felsen über dem Fluss ragen und Adeligen gehören“ als objektiv ansehen. Schreibt der Autor hingegen „Jene Burgherren glauben, dass diese barbarische und schreck­liche Sitte zum Schutz ihres Eigentums beiträgt und Menschen eher vom Unrecht ablassen werden, wenn sie schon erblickt und angeschrien wurden und dann meinen, dass sie beobachtet werden“, so sind diese Aussagen als subjektiv einzustufen. In vielen erzählenden Quellen werden zudem Zahlenangaben häufig gerundet und sind mitunter stark untertrieben. Die Grenze zwischen objektivem und subjektivem Sachinhalt ist häufig fließend.

2. Selbstoffenbarung: Quellen verraten in der Regel zahlreiche Informationen über den Sender der Nachricht, mitunter auch „zwischen den Zeilen“. Wie steht der Sender zum Inhalt? Was sagt er über sich selbst aus? Aus dem Beispieltext ist etwa zu erfahren, dass der Autor Italiener ist, weil er von Italienisch als „unserer Sprache“ spricht. Er hat zudem deut­liche Ressentiments gegenüber den „barbarischen“ Burg­bewohnern im heutigen Südtirol, ein häufiges Merkmal humanistischer Autoren gegenüber Nicht-Italienern, analog zur Einschätzung der Nichtrömer durch die antiken Römer. Am Latein des Originaltextes ließe sich auch erkennen, dass der Mann hoch gebildet ist.

3. Beziehung: Zwischen dem Sender und dem Empfänger bzw. den Empfängern herrscht in der Regel eine Beziehung, die übergeordnet, untergeordnet, gleichrangig, belehrend, etc. sein kann. Im Beispielstext ist von einer Gleichrangigkeit von Sender und Empfänger auszugehen, doch sind belehrende Elemente durchaus enthalten.

Deut­licher wird eine Über- bzw. Unterordnung in Urkunden sowie allgemein im Verwaltungsbereich. Wenn ein Kaiser seine Urkunden mit der Nennung seines vollen Titels beginnt, der sich über viele Zeilen ziehen kann, dann drückt er damit seine ganze Machtentfaltung gegenüber seinen Untertanen oder anderen Herrschern aus (siehe im Kapitel 4.3.1 das Beispiel mit dem Titel Kaiser Josephs II.). Derselbe Herrscher schreibt hingegen an seine Familienmitglieder auf gleicher Ebene und beginnt daher seine Schreiben nicht mit dem Titel, sondern etwa mit „Mein lieber Bruder“. Umgekehrt machen sich Bittsteller noch kleiner gegenüber dem Herrscher, um damit auf mehr Gunst und Gnade hoffen zu können. Sie reden den Herrscher mit „Großmächtigster Kaiser“ etc. an und schreiben von sich als „Euer alleruntertänigster Diener“. Selbst die Unterschrift unter ein Bittgesuch wird häufig [<<18] nicht direkt unter den Text gesetzt, sondern klein am unteren Seitenrand, der freie Platz auf der letzten Seite vom Textende bis zur Unterschrift wird mit einem langen, sogenannten Devotionsstrich ausgefüllt. Damit wird die Unterordnung auch optisch deut­lich erkennbar.

4. Appell: Je nach Quellengattung ist der Appell eines Textes deut­licher oder weniger deut­lich erkennbar. Was soll der Empfänger an Informationen erhalten? Wie soll er sein weiteres Handeln darauf abstimmen? Leonardo Bruni warnt jedenfalls in seinem Reisebericht vor den schreckenerregenden Barbaren nörd­lich von Trient, die ihm das Gefühl vermitteln, durch Feindesland zu reisen. Am klarsten ist der Appell etwa in politischen Manifesten oder agitatorischen Flugblättern zu erkennen.

Schrift­liche Quellen bilden somit nicht die Vergangenheit ab, sondern sie konstruieren ein Bild von der Vergangenheit, das durch zahlreiche Faktoren geprägt ist. Jede Quelleninterpretation – und die Intentionsanalyse ist nur ein Zugang von mehreren – muss daher danach trachten, diese Konstruktion zu hinterfragen und, wenn nötig, zu dekonstruieren. Es ist gerade bei Schriftquellen, in denen der Autor seine eigene Zeit oder seine eigene Umgebung auf eine andere projiziert, zu unterscheiden, was damit konkret über die beschriebenen Ereignisse und Menschen ausgesagt wird und was eher über die Zeit und das Umfeld des Autors. Wenn also Gaius Julius Caesar in seinem berühmten Bericht „De bello Gallico“ (Über den gallischen Krieg) von den Sitten und Göttern der Gallier und Germanen schreibt, dann sind darin mitunter mehr Vorstellungen seiner eigenen Welt repräsentiert als aus der der beschriebenen Völker.

Literatur

Brauer, Michael: Quellen des Mittelalters. Historische Quellen Interpretieren (UTB 3894 M), Paderborn u. a. 2013.

Rohr, Christian: Zur Wahrnehmung von Grenzen im 15. Jahrhundert. Leonardo Brunis Bericht über seine Reise von Verona nach Konstanz 1414 (Epist. 4,3), in: Aichhorn, Ulrike; Rinnerthaler, Alfred (Hg.): Scientia Iuris et Historia. Festschrift für Peter Putzer zum 65. Geburtstag, 2 Bände, München 2004, Band 2, 869–901.

Schulz von Thun, Friedemann: Miteinander reden, Band 1: Störungen und Klärungen. Allgemeine Psychologie der Kommunikation, 48. Aufl. (Rowohlt Sachbuch 61151), Reinbek bei Hamburg 2010. [<<19]

3.3 Das Problem der Quellensprachen:
Mittel- und Neulatein, Volkssprachen

Das Latein des Mittelalters und der Frühen Neuzeit unterscheidet sich in vielen ­Punkten vom klassischen Latein. Es sollen daher im Folgenden kurz einige Unterschiede aufgezeigt werden, die für die Lektüre mittelalter­licher Schriften vonnöten sind.

Schon in der Spätantike vollzog sich unter dem Einfluss der lateinischen Bibelübersetzungen, v. a. der sogenannten Vulgata, einer Übersetzung des Kirchenlehrers Hieronymus aus dem späten 4. Jahrhundert, und der Literatur der Kirchenväter eine Reihe von Weiterentwicklungen im lexikalischen und grammatikalischen Bereich. Dieses christ­lich geprägte Spätlatein ist die Basis des „Mittellateins“. Unter diesem Begriff ist die Gesamtheit der durchaus unterschied­lichen Ausprägungen der latei­nischen Sprache im Mittelalter subsumiert. „Das Mittellatein“ gibt es also nicht – ein Umstand, aus dem auch das langjährige Fehlen einer umfassenden mittellateinischen Grammatik resultiert. Erst die neuen Publikationen von Mantello und Rigg bzw. von Stotz können diese Lücke auf Dauer befriedigend füllen.

Das Latein der Spätantike verfiel in der unruhigen Zeit der Merowingerherrschaft im Frankenreich zusehends. Allein der irisch-angelsächsische Bereich und einige Klöster am Kontinent bildeten „Bildungsinseln“. Erst Karl der Große ging daran, die latei­nische Sprache auf der Basis des spätantiken Lateins zu restituieren, und rief deswegen die bedeutendsten Gelehrten der damaligen Zeit (Alkuin, Paulus Diaconus, Petrus von Pisa, Theodulf von Orléans und andere) an seinen Hof. Dabei wurde nicht nur eine neue Schrift, die Karolingische Minuskel, geschaffen, sondern auch eine „mittellateinische“ Kirchen- und Verwaltungssprache, die allerdings vom gemeinen Volk oft nicht mehr verstanden wurde. In dieser Zeit entwickelten sich in der Bevölkerung das Althochdeutsche und das Altfranzösische als eigenständige ­Sprachen heraus, während das Mittellatein vor allem in den Klöstern gesprochen wurde. Diese Mittelstellung zwischen gesprochener Sprache und vorwiegend schrift­lich verwendeter Bildungssprache wurde durchaus treffend vom Mittellateiner Karl Langosch umschrieben, der das Mittellatein als „die Vatersprache des Mittelalters“ bezeichnete.

Ein erstes Problem bildet der Wortschatz des Mittellateins: Schon in der Bibelübersetzung des Hieronymus und bei den Kirchenvätern der Spätantike finden sich zahlreiche Neuschöpfungen von Wörtern. Sie werden im Mittelalter durch viele weitere Wörter ergänzt, die ihre Wurzel in den germanischen oder romanischen Sprachen haben: So stammt z. B. feudum = Lehen, aus dem Germanischen; faltstuol = althochdeutsch für Klappsessel, wird latinisiert zu faldistolium, das wiederum ins Französische aufgenommen und zum fauteuil wurde. Im Spätmittelalter, besonders durch die philosophische [<<20] Strömung der Scholastik, kamen zusätz­lich Neuschöpfungen hinzu. Außerdem waren viele Wörter einem Bedeutungswandel unterworfen, z. B. comes, klassisch „Begleiter“, mittellateinisch „Graf“ u. v. a. m.

Aus der „Explosion“ mittellateinischer Wortschöpfungen resultiert das Problem eines Lexikons des Mittellateins: Das einzige ausführ­liche Lexikon von Du Cange stammt ursprüng­lich aus dem 17. Jahrhundert und liegt heute in der Überarbeitung aus dem späten 19. Jahrhundert vor. Die Begriffe werden dabei nur lateinisch umschrieben. Das einzige modernere Handwörterbuch von Niermeyer führt jeweils eine englische und französische Übersetzung an, in der neuesten Ausgabe zusätz­lich auch eine deutsche. Das „Mittellateinische Glossar“ von Habel und Gröbel taugt ledig­lich für einen ersten Einstieg; die gängigen lateinisch-deutschen Schulwörterbücher (Stowasser, Langenscheidt) berücksichtigen in ihren letzten Überarbeitungen erstmals einige wenige mittellateinische Texte. Die großen Unternehmungen zur Erstellung von mittellateinischen Lexika zeichnen sich vornehm­lich dadurch aus, unvollständig zu sein, wobei die Fertigstellung – gerechnet nach dem derzeitigen Fortschreiten der Arbeiten – noch viele Jahrzehnte dauern könnte. Das von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften herausgegebene Mittellateinische Wörterbuch hat nach knapp 50 Jahren immerhin die Buchstaben A bis H bewältigt.

Ein weiteres Problem bildet die uneinheit­liche Orthographie des Mittellateins: Buchstaben wurden besonders in merowingischer Zeit häufig vertauscht (e/i, o/u, b/v); ae wurde seit dem Hochmittelalter immer häufiger als e-caudata (ę – e mit einem Schwänzchen), ab dem 12. Jahrhundert fast ausschließ­lich als reines e geschrieben. Konsonanten wurden verdoppelt oder Doppelkonsonanten vereinfacht. Der Buchstabe h im Anlaut fiel nicht selten aus oder wurde neu hinzugefügt; ti wurde im Spätmittelalter auditiv als ci geschrieben.

In der Formenlehre treten nicht selten Vereinfachungen auf. Besonders Wörter der „schwierigen“ e-, i- und u-Deklination wurden gemieden oder in Wörter der a- und o-Deklination umgewandelt. Pronomina wechselten zum Teil ihre Funktion und Bedeutung: So wird ille zum Ersatz des im klassischen Latein fehlenden bestimmten Artikels verwendet – heute noch spürbar in den bestimmten Artikeln der roma­nischen Sprachen. Einige Präpositionen starben fast aus, andere wiederum, besonders de, wurden in vielfältiger Bedeutung verwendet.

Das Alt- und Mittelhochdeutsche ist hingegen sowohl lexikalisch als auch durch einführende Überblicksdarstellungen viel besser erschlossen. Das in vielen Auflagen erschienene Mittelhochdeutsche Wörterbuch von Matthias Lexer hilft in den meisten Fällen zuverlässig weiter. Für das Deutsch des Spätmittelalters, besonders aber auch [<<21] der Frühen Neuzeit existiert das immer wieder überarbeitete, vielbändige Lexikon der Gebrüder Grimm (die neben ihrer Märchen-Sammeltätigkeit vor allem Germanisten waren und zu den Mitbegründern der deutschen Philologie wurden). Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts löste das Mittelhochdeutsche die lateinische Sprache in den meisten Urkunden ab. Dieses Fachdeutsch ist zum Teil recht schwierig im Detail zu deuten. Eine erste Hilfe für das Verständnis stellt sich meist ein, wenn man versucht, die Texte laut zu lesen.

Literatur
Mittel- und Neulatein – Sprache

Bourgain, Pascale: Le latin médiéval (L’atelier du médiéviste 10), Turnhout 2005.

Goullet, Monique; Parisse, Michel: Lehrbuch des mittelalter­lichen Lateins für Anfänger. Aus dem Französischen übertragen und bearbeitet von Helmut Schareika, Hamburg 2010.

Harrington, Karl Pomeroy (Hg.): Medieval Latin. Second Edition revised by Joseph Pucci. With a Grammatical Introduction by Alison Goddard Elliott, Chicago 1997, dort 1–51 [Einleitung in die mittellateinische(n) Sprache(n)]

Langosch, Karl: Lateinisches Mittelalter. Einführung in Sprache und Literatur, 4. Aufl. (Wissenschaft­liche Buchgesellschaft. Einführungen), Darmstadt 1983.

Langosch, Karl: Europas Latein des Mittelalters. Wesen und Wirkung. Essays und Quellen, Darm­stadt 1990.

Lehmann, Paul: Die Erforschung des Mittelalters. Ausgewählte Abhandlungen und Aufsätze, 5 Bände, Stuttgart 1954–1962.

Leonhardt, Jürgen: Latein. Geschichte einer Weltsprache, München 2009.

Mantello, Frank Antony Carl; Rigg, Arthur George (Hg.): Medieval Latin. An Introduction and Bibliographical Guide. Washington D. C. 1996, Nachdruck 1999.

Önnerfors, Alf (Hg.): Mittellateinische Philologie, Darmstadt 1975.

Richter, Michael: Studies in Medieval Language and Culture, Dublin 1995.

Stotz, Peter: Handbuch zur lateinischen Sprache des Mittelalters, 5 Bände (Handbuch der Altertumswissenschaft II 5,1–5), München 1996–2004.

Mittel- und Neulatein – Lexika

Blaise, Albert: Lexicon latinitatis medii aevi praesertim ad res ecclesiasticas investigandas pertinens. Dictionnaire latin-français des auteurs du moyen âge (Corpus Christianorum, Continuatio ­Mediaevalis), Turnhout 1975, Nachdruck Turnhout 1986 [französische Übersetzung].

Berschin, Walter: Einleitung in die Lateinische Philologie des Mittelalters (Mittellatein). Eine Vorlesung, Heidelberg 2012.

Brinckmeier, Eduard: Glossarium diplomaticum zur Erläuterung schwieriger, einer diplomatischen, historischen, sach­lichen, oder Worterklärung bedürftiger lateinischer, hoch- und besonders [<<22] nieder­deutscher Wörter und Formeln etc., 2 Bände, Gotha 1856 [deutsche Übersetzung von lateinischen, mittel- und frühneuhochdeutschen Begriffen, v. a. aus der Rechtssprache].

Diefenbach, Lorenz: Novum glossarium latino-germanicum mediae et infirmae aetatis. Beiträge zur wissenschaft­lichen Kunde der neulateinischen und der germanischen Sprachen, Frankfurt am Main 1857, Nachdruck Aalen 1964 [Anführung mittel- und frühneuhochdeutscher Entsprechungen lateinischer Termini].

Du Cange, Charles Dufresne: Glossarium mediae et infimae latinitatis, 8 Bände, Paris 1678, Neuausgabe 10 Bände, Paris 1883–1887, Nachdruck Graz 1954 [lateinische Worterklärung, auch Urkunden, Inschriften, etc. berücksichtigt].

Schmidt, Charles: Petit supplément au dictionnaire de Du Cange, Strasbourg 1906.

Archivum latinitatis medii aevi. Union académique internationale. Bulletin du Cange, Genf 1924ff. [Zeitschrift für Nachträge zum Lexikon von Du Cange, sehr unübersicht­lich].

Habel, Edwin; Gröbel, Friedrich: Mittellateinisches Glossar. Paderborn 1959, Nachdruck als UTB 1551, Paderborn u. a. 2001.

Haberkern, Eugen; Wallach Joseph Friedrich: Hilfswörterbuch für Historiker. Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 9. Aufl. (UTB 119/120), Tübingen/Basel 2001 [deutsche Erklärung von Fachbegriffen v. a. aus der Verfassungsgeschichte].

Hämmerle, Albert: Alphabetisches Verzeichnis der Berufs- und Standesbezeichnungen vom ausgehenden Mittelalter bis zur neueren Zeit, München 1933, Nachdruck 1966 [lateinisch-deutsche und deutsch-lateinische Übersetzung].

Heumann, Hermann Gottlieb; Seckel, Emil: Handlexikon zu den Quellen des römischen Rechts, Nachdruck der 10. Aufl., Graz 1958.

Hoven, René: Lexique de la prose de la renaissance. Dictionary of Renaissance Latin from prose sources, 2. Aufl., Leiden 2006 [englische und französische Übersetzung, auch als CD-ROM].

Neues Latein Lexikon / Lexicon recentis latinitatis, Bonn bzw. Darmstadt (Lizenzausgabe) 1998 [Lexikon für moderne Ausdrücke in lateinischer Sprache].

Niermeyer, Jan Frederik; Burgers, J. W. J.: Mediae latinitatis lexicon minus, 2 Bände, 4. erw. Aufl., Leiden 2002 [französische, englische und deutsche Übersetzung, auch als CD-ROM. Achtung: In den einbändigen ersten drei Auflagen fehlt eine deutsche Übersetzung].

Sleumer, Albert: Kirchenlateinisches Wörterbuch, Hildesheim/Zürich/New York 1990 [deutsche Übersetzung, auch Namen berücksichtigt, keine Belegstellen].

Mittellateinisches Wörterbuch bis zum ausgehenden 13. Jahrhundert. Hg. von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Deutschen Akademie der Wissenschaften, München 1967 ff. [derzeit A–H].

Mittel- und Frühneuhochdeutsch – Sprache

Bein, Thomas: Germanistische Mediävistik. Eine Einführung (Grundlagen der Germanistik 35), 2. überarb. und erw. Aufl., Berlin 2005.

Braun, Christian (Hg.): Kanzleisprachen auf dem Weg zum Neuhochdeutschen (Beiträge zur Kanzlei­sprachenforschung 7), Wien 2011. [<<23]

Greule, Albrecht (Hg.): Deutsche Kanzleisprachen im europäischen Kontext. Beiträge zu einem internationalen Symposium an der Universität Regensburg, 5. bis 7. Oktober 1999 (Beiträge zur Kanzleisprachenforschung 1), Wien 2001.

Meineke, Eckhard: Einführung in das Althochdeutsche (UTB 2167), Paderborn 2001.

Müller, Stefan; Kössinger, Norbert: Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters (UTB 3482 M), Stuttgart 2011.

Weddige, Hilkert: Einführung in die germanistische Mediävistik, 7. durchges. Aufl. (C. H. Beck Studium), München 2008.

Weddige, Hilkert: Mittelhochdeutsch. Eine Einführung, 8. durchges. Aufl. (C. H. Beck Studium), München 2010.

Wegera, Klaus-Peter; Schultz-Balluff, Simone; Bartsch, Nina: Mittelhochdeutsch als fremde Sprache. Eine Einführung für das Studium der germanistischen Mediävistik, Berlin 2011.

Mittel- und Frühneuhochdeutsch – Lexika

Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854–1860, Nachdruck als Taschenbuchausgabe, 33 Bände (dtv 59045), München 1999.

Hennig, Beate: Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch, 4. verb. Aufl., Tübingen 2001.

Lexer, Matthias, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch, 3 Bände, Leipzig 1872–1878, Nachdruck Stuttgart 1992.

Lexer, Matthias, Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch, 38. unveränd. Aufl., Stuttgart 1992.

Müller, Wilhelm; Zarncke, Friedrich: Mittelhochdeutsches Wörterbuch, 5 Bände, Leipzig 1854–1866, Nachdruck Stuttgart 1990.

Schützeichel, Rudolf: Althochdeutsches Wörterbuch, 7. durchges. und verb. Aufl., Berlin 2012.

Romanische Sprachen des Mittelalters

Boisselier, Stéphane; Darbord, Bernard; Menjot, Denis: Langues médiévales Ibériques. Domaines Espagnol et Portugais français médiéval (L’atelier du médiéviste 12), Turnhout 2012.

Duval, Frédéric: Le français médiéval (L’atelier du médiéviste 11), Turnhout 2009.

3.4 Editionstechnik

Die gedruckte Herausgabe (Edition) von historischen Schriftquellen stellt mitunter eine wissenschaft­liche Herausforderung dar, besonders wenn das „Original“ nicht mehr erhalten ist, sondern nur noch Abschriften. Hier gibt es zwei Mög­lichkeiten der Textgestaltung: Entweder man orientiert sich an der besten handschrift­lichen Version (der Leithandschrift) und gibt diese originalgetreu wieder. Das bedeutet, dass genau die Orthographie der Vorlage im Druck gewählt wird, egal wie die Vorlagen dieser Version ausgesehen haben mögen. Oder man versucht mit Konjekturen („Vermu­tungen“) den ursprüng­lichen Text zu rekonstruieren. Gerade bei lateinischen Texten der Antike und des früheren [<<24] Mittelalters kann letztere Variante zielführender sein, weil sie dem Charakter des Autors eher gerecht wird. Der Editor geht bei seinen Konjekturen den Weg der fortschreitenden Abschreibfehler retour, indem er für bestimmte Schriften häufige Fehler annimmt, wenn der überlieferte Text unrichtig erscheint. Experimente haben gezeigt, dass die Typologie von Abschreibfehlern erstaun­liche Konstanzen bis in die heutige Zeit aufweisen.

In einer Textedition ist es üb­lich, in einer ausführ­lichen Einleitung die Überlieferung darzulegen, d. h. alle oder zumindest alle wichtigen Handschriften bzw. Urkundenabschriften bezüg­lich ihrer Qualität für die Texterstellung zu analysieren. Aufgrund philologischer Beobachtungen lässt sich auch ein Stemma (Stammbaum) rekonstruieren, wie die Versionen voneinander abhängig sind, also welche Handschrift eine Kopie einer anderen darstellt. Die einzelnen Handschriften, aber auch die Editionen werden dabei mit Siglen (Kürzeln) dargestellt.

In der Textedition selbst werden abweichende Textvarianten in den Handschriften und bisherigen Editionen durch Buchstabenfußnoten ausgewiesen. Dort finden sich auch Hinweise auf Streichungen, Ergänzungen, Anmerkungen, etc. im Text – ein Erscheinungsbild, das auch die Textentstehung beleuchtet. Vor allem seit dem Spätmittelalter sind auch die Konzepte für Urkunden, Protokolle etc. erhalten, in denen sich auf diese Weise der Diskussionsverlauf offenbart. Numerische Fußnoten dienen der sach­lichen Kommentierung des Textes.

Literatur

Bein, Thomas (Hg.): Altgermanistische Editionswissenschaft, Frankfurt am Main u. a. 1995.

Demandt, Karl E.: Zum Problem spätmittelalter­licher Quelleneditionen, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 90 (1954), 17–29.

Gall, Lothar; Schieffer, Rudolf (Hg.): Quelleneditionen und kein Ende? Symposium der Monumenta Germaniae Historica und der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 22./23. Mai 1998 (Historische Zeitschrift, Beihefte, N. F. 28), München 1999.

Heinemeyer, Walter (Hg.): Richtlinien für die Edition landesgeschicht­licher Quellen, Marburg an der Lahn/Köln 1978.

Hödl, Ludwig; Wuttke, Dieter (Hg.): Probleme der Edition mittel- und neulateinischer Texte, Boppard 1978.

Huygens, Robert B. C.: Ars edendi. A Practical Introduction to Editing Medieval Latin Texts, ­Turnhout 2000. [auch französische Version unter dem Titel Ars edendi. Introduction pratique à l’édition des texts latins du moyen âge, Turnhout 2000]

Merta, Brigitte; Sommerlechner, Andrea; Weigl, Herwig (Hg.): Vom Nutzen des Edierens. Akten des internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Wien, 3. – 5. Juni 2004 (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 47), Wien 2005. [<<25]

Rohr, Christian: Die Fehler des Kopisten. Überlegungen zur Entstehung und Typologie von Abschreibfehlern anhand eines Experiments an griechischen, lateinischen und englischen Texten, in: Codices Manuscripti 26 (1999), 33–41.

Stählin, Otto: Editionstechnik. Ratschläge für die Anlage textkritischer Ausgaben. 2. Aufl., Leipzig 1914.

3.5 Bildquellen und ihre Interpretation

Im Gegensatz zu den schrift­lichen Quellen, die ein Merkmal der Hochkulturen seit der Antike bilden, sind Bildquellen aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte überliefert. Ihre Interpretation ist meist noch deut­lich komplexer als die der Schriftquellen.

Lange Zeit wurden Bildquellen in der historischen Forschung nicht als gleichwertig mit den schrift­lichen Überlieferungen angesehen. Die Bildinterpretation lag daher zumeist in den Händen der Kunsthistoriker, die dem Bild allerdings andere Fragestellungen entgegenbrachten. Zudem ging es in der Kunstgeschichte häufig um ästhetische Kriterien, sodass künstlerisch weniger hochwertige Bilder unbeachtet blieben. Heute haben Bilder in der Geschichtswissenschaft eine prominente Stelle eingenommen, v. a. seit dem sogenannten „pictorial/visual turn“. Die Instrumentarien stammen aber nach wie vor zumeist aus der Kunstgeschichte. So wurde etwa der Ansatz von Erich Panofsky besonders in der Geschichtsdidaktik intensiv rezipiert, der zwischen der Bildbeschreibung (Ikonographie) und Bildinterpretation (Ikonologie) unterschied.

Demnach geht es in einem ersten Schritt um die Beschreibung der Bildinhalte: Was ist dargestellt? Was steht im Zentrum, was im Hintergrund? Welche Farben werden verwendet? Welche Details, z. B. an der Kleidung, sind erkennbar? Welche Attribute werden mit den dargestellten Personen verbunden? Heilige sind auf diese Weise an bestimmten Kennzeichen identifizierbar, die einen Bezug zu ihrem Leben oder ihrem Namen haben, z. B. Petrus mit den Himmelsschlüsseln oder die Evangelisten mit den Symbolen Löwe (Markus), Stier (Lukas), Mensch bzw. Engel (Matthäus) und Adler (Johannes). Bei Herrscherdarstellungen steht der Löwe für Stärke, der Hund für Treue, etc. Diese Stufe der Auswertung ist somit in erster Linie realienkund­lichen Zugängen sowie der Rekonstruktion von Zuständen in der Vergangenheit dien­lich. Bildquellen sind mitunter auch die einzige Mög­lichkeit, an bestimmte soziale Gruppen heran zu kommen, z. B. werden Behinderte und andere Randgruppen der mittelalter­lichen Gesellschaft nicht selten im Zuge der Darstellung der „Werke der Barmherzigkeit“ dargestellt (etwa im Kreuzgang von Brixen in Südtirol).

Schon bei der Ikonographie ist zu bedenken, dass Bilder einen spezifischen Entstehungshintergrund haben. So geben etwa Darstellungen von Szenen aus der Bibel oder [<<26] Heiligenleben aus dem Mittelalter deut­lich mehr Informationen über die Zeit, in der sie entstanden, als über die dargestellte Epoche. Die Protagonisten tragen Kleidung aus der Zeit der Abfassung des Bildes, im Hintergrund sind spätmittelalter­liche Städte dargestellt – oft die ältesten Stadtansichten überhaupt! Nicht-religiöse Motive kommen erst ab dem 14. bzw. 15. Jahrhundert langsam auf: zunächst Herrscherporträts, ab der Wende zur Neuzeit auch bürger­liche und bäuer­liche Genreszenen.

Zu fragen ist auch, ob z. B. eine naturalistische Darstellung von Menschen, Tieren oder Natur überhaupt erwartet werden kann. So fehlte den Künstlern im Mittelalter weitgehend das Gefühl für die Perspektive. Stimmen etwa die Handhaltungen bei der Darstellung von schreibenden Mönchen wirk­lich so, wie sie in den Handschriften als Miniatur dargestellt sind?

Bildquellen enthalten häufig auch Informationen über den Schöpfer des Bildes bzw. über deren Auftraggeber. Der Autor des Bildes gibt oft in erster Linie das wieder, was der Auftraggeber sehen bzw. darstellen will, gerade auch bei Porträts. Für den wirkungsgeschicht­lichen Kontext ist auch von Bedeutung, wer das Bild überhaupt zu Gesicht bekam, wie es zur Zeit seiner Herstellung gesehen wurde und wie in späteren Zeiten. Ähn­lich wie viele schrift­liche Quellen hat auch das Bild eine Funktion als Kommunikationsmittel und war in liturgischer, didaktischer, sozialer, recht­licher oder propagandistischer Funktion an bestimmte Adressaten gerichtet.

Bei der Ikonologie geht es um eine tiefer reichende Interpretation vor dem histo­rischen, kunsthistorischen und geistigen Hintergrund. Was wissen wir über das Umfeld, d. h. was bedeutet es etwa, wenn in einer Zeit, in der es nur geist­liche Themen in der Kunst gab, plötz­lich ein Herrscher oder bäuer­liche Szenen dargestellt werden? So ist es etwa kein Zufall, dass die Fotographie gerade im „bürger­lichen Zeitalter“, also in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, ihren Aufstieg nahm, zumal das Fotoporträt gleichsam zu einem konstituierenden Faktor des Bürgertums wurde.

Warum werden bestimmte Themen in bestimmten Zeiten modern? So erfreute sich die Nibelungensage im Zeitalter des aufkommenden Deutschnationalismus großer Popularität, von der Oper bis hin zur Historienmalerei, die ein für alle Mal das Bild der blonden, blauäugigen Hünen in die Köpfe der Menschen brachte und schließ­lich vom Nationalsozialismus begeistert aufgenommen wurde.

Ein relativ neuer Ansatz ist die serielle Ikonologie, die eine größere Anzahl an Bildern auf bestimmte Motive hin untersucht. Welche Elemente dürfen etwa in der Abbildung einer Naturkatastrophe unter keinen Umständen fehlen? Auch die Analyse der Bilder auf Briefmarken fällt in diese Kategorie: Briefmarken in totalitären ­Regimes, z. B. im Nationalsozialismus oder im italienischen Faschismus, enthalten [<<27] sehr eindeutige politische Botschaften, aber auch in Demokratien spiegelt sich die offizielle Politik wider: Anhand der österreichischen Briefmarken zwischen 1945 und 2000 ist der Proporz der beiden Großparteien ÖVP und SPÖ leicht ablesbar. Themen wie der Widerstand gegen das NS-Regime oder Frauenfragen wurden lange Zeit nicht thematisiert. In Deutschland waren nach dem Zweiten Weltkrieg die Bundespräsidenten auf Dauermarken zunächst omnipräsent, später waren es berühmte Frauen aus der deutschen Geschichte, jetzt sind es unverfäng­liche Blumen. Das Thema Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime tauchte mehr als 30 Jahre früher auf als in Österreich.

Die Tendenz oder Funktion eines Bildes ist heute oft nur mehr sehr schwer nachvollziehbar. So las man die berühmten Höhlenmalereien in Lascaux, Frankreich (ca. 15.000 v. Chr.) lange Zeit als Jagdbeschwörungen, als Dank für eine erfolgreiche Jagd oder eine Bitte um ebendiese. Man weiß heute aber aus archäologischen Funden aus dieser Zeit, dass die dargestellten Tiere, v. a. Rinder und Pferde, nicht oder nur am Rande gejagt wurden, die Jagdtiere der damaligen Zeit, v. a. Rentiere, aber fast nie dargestellt wurden. Wie sich die Malereien heute deuten lassen, muss somit weitgehend unklar bleiben.

Das Thema Repräsentation spielte zu allen Zeiten eine wichtige Rolle. Renaissance- und Barock-Paläste sind mit der Apotheose (Vergött­lichung) der Herrscher geschmückt. Kaiser Karl VI. befindet sich im Prunksaal der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien ebenso im Himmel wie George Washington in der Kuppel des Kapitols in Washington. Häufig wird zu diesem Zweck auch an ältere Traditionen angeknüpft: So sind die Fußbodenmosaike vor dem Stadio Olimpico in Rom den schwarz-weißen Mosaiken der antik-römischen Hafenstadt Ostia nachempfunden, nur ließ Mussolini keine kämpfenden Gladiatoren, sondern moderne Soldaten mit Maschinengewehren, Kampfflugzeugen etc. darstellen. Dies gilt analog auch für gegenständ­liche Quellen. Das Mausoleum des Mustafa Kemal Pascha, genannt Atatürk, weist eine Promenade auf, die mit Löwen im Stil der antik-hethitischen Hochkultur geschmückt sind; damit rückte er den neuen türkischen Staat bewusst von den islamisch-osmanischen Kulturen davor ab. Auch Details können Repräsentation veranschau­lichen. In der Kirche Santi Quattro Coronati in Rom sind der spätantike Kaiser Konstantin der Große und Papst Silvester dargestellt, wobei der Kaiser als Steigbügelhalter des Papstes fungiert. Im hochmittelalter­lichen Streit, ob der Papst oder der Kaiser eine höhere Stellung innehabe, sollte der Hilfsdienst des Kaisers dessen Unterordnung unter den Papst deut­lich machen.

Bilder dienten in vielen Epochen auch dazu, Kritik an den herrschenden Zuständen auszudrücken. Dies kann entweder (weitgehend) realistisch geschehen, etwa durch die [<<28] Darstellung des Grauens im Krieg, oder auch in überzeichneter Form als Karikatur. Dabei werden typische Merkmale einer Person, stereotype Zuschreibungen zu einer Personengruppe oder Zustände übertrieben, aber für den Betrachter klar verständ­lich dargestellt. Die Kritik einer Karikatur kann zu einem reflektierten Nachdenken über einen Sachverhalt anregen oder aber auch nur den/die Kritisierten in ein negatives Licht rücken.

Bild­liche Darstellungen können aber auch als Abschreckung bzw. Sozialdisziplinierung fungieren. So wurde gerade im Hoch- und Spätmittelalter an vielen Kirchenportalen das Jüngste Gericht abgebildet: Christus ist dabei als Weltenrichter in der Mitte abgebildet, während zu seiner Rechten (aus der Sicht des Betrachters links) die Rechtschaffenen, Auserwählten den himmlischen Freuden entgegenblicken, während auf der anderen Seite drastische Höllendarstellungen zu sehen sind.

Beispiele:


Abb 1 Teppich von Bayeux (2. Hälfte 11. Jahrhundert), Ausschnitt, gewebter und bestickter Teppich

Beim Wandteppich von Bayeux handelt es sich um eine Stickerei auf Leinwand mit verschiedenfarbigem Wollgarn. Dieses Werk wurde sehr wahrschein­lich von einem angelsächsischen Atelier ausgeführt und zwar auf Wunsch von Odon de Conteville, Bischof von Bayeux sowie Halbbruder von Wilhelm dem Eroberer. Der über 70 Meter lange und 50 cm hohe Wandteppich schildert die Eroberung Englands durch Wilhelm den Eroberer, beginnend im Jahr 1064 bis zur Entscheidungsschlacht von Hastings 1066. Der Ausschnitt zeigt in Comicstrip-artiger Form die Zubereitung eines Mahls sowie das Festmahl selbst. Von besonderem historischem Interesse sind die abgebildeten Kleidungsstücke, aber auch die zubereiteten Speisen. Besonders in den adeligen Schichten gehörte der Verzehr gebratenen Fleisches zu einem konstituierenden Element. Das Mahl selbst stiftete Solidarität und nahm daher bei jedem Fest oder bei Vertragsabschlüssen eine wichtige Funktion ein. [<<29]


Abb 2 Derick Baegert: Der Evangelist Lukas als Maler, im Hintergrund Darstellung einer Bürgerstube und einer Stadt (1485/1490), Tafelbild

Der Evangelist Lukas wurde von den Malern als Patron verehrt, war er doch der Legende nach der Erste, der ein Marienbild gemalt hatte. Darstellungen dieser Legende geben dem Künstler nicht nur die Mög­lichkeit, den Bereich gehobenen bürger­lichen Wohnens zu schildern, sondern auch Gelegenheit, Maler bei der Arbeit zu zeigen. Sowohl die Kleidung als auch das Interieur des Raumes entsprechen dem großbürger­lichen Milieu des ausgehenden 15. Jahrhunderts und nicht der biblischen Zeit. Auch die städtische Straßenszene, die durch das geöffnete Fenster sichtbar ist, weist vom Baustil in diese Zeit. Bilder wie dieses können daher in erster Linie als Quellen für das Leben in einer spätmittelalter­lichen Stadt gelesen werden. [<<30]


Abb 3 Karikatur „Ego sum Papa“ – Ich bin der Papst (um 1500), Holzschnitt [<<31]

Die Karikatur zeigt den Papst Alexander VI. Er trägt die Tiara als das Zeichen des Hauptes der Christenheit. Über das grinsende, mit scharfen Hauern besetzte Maul ragt ein spitzer, gebogener Doppelschnabel. Seit­lich vom Kopf stehen Schweinsohren ab. Darüber wachsen gebogene Widderhörner. Auf dem Oberkörper befindet sich ebenfalls eine Fratze mit scharfem Schnabel. Die Hände sind Klauen, an denen sich Krallen befinden. Statt des Krummstabes hält der Papst einen gebogenen Zweizack in der Hand, an dem eine Henkerschlinge befestigt ist. Die Karikatur stellt den Papst als Antichrist dar. Sie will den Papst als eine Person vor Augen führen, die Hass und Verachtung verdient. Deckt man die obere Hälfte des Bildes ab, ist der Papst ein frommer Kirchenmann, betrachtet man nur die obere Hälfte, ist er der Teufel in Person. Bilder wie dieses spiegeln deut­lich den Hass wider, der am Vorabend der Reformation dem Papsttum bzw. den höchsten Kirchenvertretern entgegengebracht wurde.


Abb 4 Hyacinthe Rigaud: Ludwig XIV. in Feldherrnpose (1701), Tafelbild [<<32]

Die Bilder Hyacinthe Rigauds, des Hofporträtisten Ludwigs XIV. von Frankreich (1643–1715), zeigen den König stets in Herrscherpose, ob mit Herrschermantel oder wie hier als Feldherr. Dabei wird das Bild eines heldenhaften Heerführers konstruiert, das rein der Repräsentation des Sonnenkönigs dient, ihn gleichsam von den kämpfen­den Massen im Hintergrund abhebt. Er allein steht im Zentrum. Bedenkt man, dass Ludwig XIV. gerade in seiner zweiten Regierungshälfte nicht mehr selbst in den Krieg zog, so wird deut­lich, dass es hier nich um eine reale Szenerie gehen kann. Das Bild entspricht aber auch aufgrund des Wissens über seine um diese Zeit schon weit fortgeschrittene Entstellung durch eine Syphilis-Erkrankung mit Sicherheit nicht der Realität.


Abb 5 Johann Wilhelm Völker: Politischer Damenclub – Karikatur (1848), Federzeichnung

Die Revolutionen von 1789 und 1848 wurden in erster Linie von Männern getragen; die geforderten Bürgerrechte bezogen sich ebenfalls in erster Linie auf Männer. Nichtsdestotrotz regten sich sowohl während der Französischen Revolution als auch im Jahr 1848 immer mehr weib­liche Stimmen, die politische Mitsprache für Frauen forderten. Die gegen eine politische Partizipation von Frauen gerichtete Zeichnung [<<33] arbeitet mit den typischen Mitteln der Karikatur. Stereotype Zuschreibungen an Personen(gruppen), in diesem Fall die politisch aktiven Frauen, werden überzeichnet dargestellt: Frauen seien zu keiner konstruktiven politischen Debatte fähig, sie verletzen ihre mütter­lichen Pf­lichten, Wollknäuel und ein Buch mit dem Titel „Stunden der Andacht“ liegen achtlos am Boden, einige sehen die Veranstaltung als Kaffeekränzchen, Flugblätter mit Parolen wie „Kein Mann darf ohne die Frau ausgehen“, „Keine Schläge mehr“ oder „Jeder Man(n) muß heyratten“ werden in die Höhe gehalten.

Literatur

Brocks, Christine: Bildquellen der Neuzeit. Historische Quellen interpretieren (UTB 3716 M), Paderborn 2012.

Burke, Peter: Augenzeugenschaft. Bilder als historische Quellen, Berlin 2003.

Gräf, Holger Th.: Historische Bildkunde. Eine Hilfswissenschaft zwischen Kunstgeschichte und Bildwissenschaft?, in: Archiv für Diplomatik 54 (2008), 379–398.

Jäger, Jens: Photographie. Bilder der Neuzeit. Einführung in die Historische Bildforschung (Historische Einführungen 7), Tübingen 2000.

Jäger, Jens; Knauer, Martin (Hg.): Bilder als historische Quellen, Paderborn 2009.

Langemeyer, Gerhard u. a. (Hg.): Bild als Waffe. Mittel und Motive der Karikatur in fünf Jahrhunderten. Katalog der Ausstellung im Wilhelm-Busch-Museum Hannover vom 7. Oktober 1984 bis 2. Januar 1985, München 1984.

Pandel, Hans-Jürgen: Bildinterpretation. Die Bildquelle im Geschichtsunterricht. Bildinterpretation I (Methoden Historischen Lernens), Schwalbach 2008.

Panofsky, Erwin: Ikonographie und Ikonologie. Eine Einführung in die Kunst der Renaissance, in: Panofsky, Erwin (Hg.), Sinn und Deutung in der bildenden Kunst, 2. Aufl., Köln 1996 (Erstveröffent­lichung 1939), 36–67.

Roeck, Bernd: Das historische Auge. Kunstwerke als Zeugen ihrer Zeit. Von der Renaissance zur Revolution, Göttingen 2004.

Sauer, Michael: Bilder im Geschichtsunterricht, Seelze-Velber 2000.

Talkenberger, Heike: Von der Illustration zur Interpretation. Das Bild als historische Quelle. Methodische Überlegungen zur Historischen Bildkunde, in: Zeitschrift für historische Forschung 21 (1994), 289–313.

Wohlfeil, Rainer: Methodische Reflexionen zur Historischen Bildkunde, in: Tolkemitt, Brigitte; Wohlfeil, Rainer (Hg.): Historische Bildkunde. Probleme – Wege – Beispiele (Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 12), Berlin 1991, 17–35. [<<34]

3.6 Dingliche Quellen

Ein Überblick über die große Bandbreite von gegenständ­lichen Quellen, die als mög­liche historische Quellen infrage kommen, kann und soll hier nicht geboten werden. Grundsätz­lich kann je nach Fragestellung praktisch alles Ding­liche, jede Realie, zur Quelle werden. Grundsätz­lich lassen sich aber folgende Großgruppen unterscheiden:

Bauwerke und Reste davon geben Auskunft über frühere Wohnverhältnisse, über Formen der Repräsentation, etwa in Form von prunkvollen Schlössern, oder aber auch über die jeweiligen Geisteshaltungen der Zeit. Romanische Kirchen aus dem Hochmittelalter sind häufig in der Form von trutzigen Gottesburgen erbaut, während die grazilen gotischen Kichen aus dem Spätmittelalter mit ihren in der Regel meist sehr hohen Kirchtürmen den Blick in Richtung Himmel lenken, im Inneren aber mit ihren Lichtdurchstrahlten bunten Glasfenstern einen Vorgeschmack auf das himmlische Jerusalem geben sollen. Die katholischen Barockkirchen des 17. und 18. Jahrhunderts wiederum betonen mit ihrer Verspieltheit und dem umfassenden Kirchenschmuck ein Lebensgefühl, das von dem Bestreben geprägt war, in einem nicht nur religiösen Sinne das Jetzt zu feiern, gerade in Anbetracht von Kriegen und Seuchen. Die Kirchen der reformierten Kirchen hingegen weisen eine betonte Sch­lichtheit auf: Kirchenschmuck fehlt fast völlig, mit Ausnahme der Orgel. Die historische Bauforschung wird in erster Linie von kunst- und architekturgeschicht­lichen Fragestellungen geprägt, die sich vermehrt auch naturwissenschaft­licher Methoden bedient, etwa bei der Verwendung der Radiokarbonmethode zur Datierung des verwendeten Bauholzes.

Mensch­liche und tierische Überreste bilden eine zweite Gruppe der „ding­lichen“ Quellen. Besonders die Archäologie und die Anthropologie beschäftigen sich mit den Knochenfunden, doch sind die Ergebnisse auch aus historischer Sicht interessant: Sie geben Auskunft über die Besiedlungsgeschichte einer Region, besonders wenn schrift­liche Quellen dazu weitgehend fehlen (etwa für das Frühmittelalter), sie lassen aber auch Rückschlüsse auf die Körpergröße der Menschen zu, ebenso auf deren Krankheiten und Verletzungen. Massengräber von Pesttoten lassen auf die Dimen­sionen der Seuche schließen, solche von Kriegstoten auf Gräueltaten, die mitunter in den schrift­lichen Quellen verschwiegen oder verschleiert wurden. Tierknochen von (Haus-)Tieren deuten auf die entsprechenden Ernährungsgewohnheiten hin, zeigen aber auch, dass besonders die Großhaustiere wie Rinder, Pferde oder Schweine bis in die Frühe Neuzeit in der Regel deut­lich kleiner waren als heute.

Dinge des täg­lichen Gebrauchs können noch in situ (an Ort und Stelle) oder an anderen Orten (z. B. Museen) in vollständig erhaltener oder fragmentarischer Form vorliegen. Dazu gehören etwa Mobiliar, Schmuck, Geschirr, liturgisches Gerät, Textilien, [<<35] Werkzeuge, technische Geräte etc. Da all diese Gegenstände bestimmten Stilen und Moden unterliegen, können sie in der Regel auch zeit­lich näher eingegrenzt werden. Häufig stehen nicht allein der täg­liche Gebrauch und der praktische Nutzen im Vordergrund, sondern es geht auch um die Konstitution der sozialen Klasse oder den Ausdruck eines bestimmten Lebensgefühls.

Auch die natür­liche Umwelt kann im weitesten Sinne als „ding­liche“ Quelle aufgefasst werden: Reste von Altstraßen oder einstigen Kanalprojekten wie der Fossa Carolina, einem Projekt Karls des Großen, das Flusssystem der Donau mit dem des Rheins zu verbinden, finden sich ebenso im Landschaftsprofil wie solche früherer Naturkatastrophen. Gerade innerhalb der Umweltgeschichte geht es darum, die Landschaft „zu lesen“. Damit ist gemeint, dass sich z. B. frühere landwirtschaft­liche Nutzungsformen, etwa die Aufteilung von Feldern, mitunter noch heute ablesen lassen, insbesondere aus der Luft.

Der Bereich der ding­lichen Quellen macht in besonderem Maße deut­lich, dass der Begriff der „Historischen Hilfswissenschaften“ fließend und fach­lich übergreifend ist. Im konkreten Fall bedürfen die zeit­liche, räum­liche und stilistische Einordnung sowie die Interpretation der Zusammenarbeit vieler Disziplinen, neben der Geschichtswissenschaft auch der Archäologie und ihrer naturwissenschaft­lichen Nachbarwissenschaften, der Ethnologie, der Anthropologie, der Kunstgeschichte und anderer Disziplinen. Jede Einzeldisziplin fungiert dabei auch gleichzeitig als „Hilfswissenschaft“ für die Nachbardisziplinen, ohne dass damit irgendeine Wertigkeit ausgedrückt wird. In interdisziplinären Projekten geht es genau um diese Notwendigkeit, einander hilfs­wissenschaft­liches Know-how zur Verfügung zu stellen: Zu einem archäologischen Fund können mitunter schrift­liche Quellen eine viel präzisere Datierung ermög­lichen, als dies die in der Archäologie gängigen, naturwissenschaft­lichen Mög­lichkeiten imstande wären. Umgekehrt ist durch die Archäologie häufig eine genauere Lokalisierung mög­lich, als dies in der Regel anhand einer schrift­lichen Quelle mög­lich wird. Kunstgeschicht­liche Interpretationen von Alltagsgegenständen wären oft nicht ohne das historische Hintergrundwissen mög­lich und umgekehrt benötigt der Historiker die Expertise der Kunsthistoriker oder Ethnologen, um Gegenstände in ein zeit­liches, künstlerisches und soziales Umfeld einordnen zu können.

Literatur

Fehring, Günther P.: Die Archäologie des Mittelalters. Eine Einführung, 3. Aufl., Darmstadt 2007.

Haupt, Peter: Landschaftsarchäologie. Eine Einführung, Darmstadt 2012.

Jankuhn, Herbert: Einführung in die Siedlungsarchäologie, Berlin/New York 1977. [<<36]

4 Diplomatik (Urkundenlehre)
4.1 Allgemeines und historische Entwicklung

Urkunden (Diplome, Diplomata) sind unter Beachtung bestimmter Formen abgefasste Erklärungen recht­licher Natur. Die Bezeichnung Diplom, die vor allem für die feier­lichen Urkunden von Kaisern und Königen verwendet wird, ist aus dem Griechischen abgeleitet. Das griechische Verbum diploo (δίπλοω) bedeutet „ich verdopple“, das davon abgeleitete Substantiv diploma (δίπλομα), ein Neutrum, bezeichnet ursprüng­lich ein Schriftstück, das auf zwei mit einem Faden verbundene Teile oder Tafeln geschrieben ist. Davon abgeleitet wird es dann für Geleitbriefe und Empfehlungsschreiben, besonders aber für zusammengelegte Schriftstücke verwendet. Im lateinischen Mittelalter wurde die Bezeichnung Diplom für Urkunden kaum verwendet, erst mit dem Humanistenlatein des 16. Jahrhunderts setzte sie sich durch. Davon abgeleitet nennt man die Wissenschaft, die sich mit den Urkunden befasst, Diplomatik oder Urkundenlehre.

Die Diplomatik ist eine der ältesten Hilfswissenschaften und entstand wie die Paläographie (Schriftenkunde) im 17. Jahrhundert aus dem Streit nach der Echtheit von Rechtsansprüchen. Gerade in den Kabinettskriegen des Absolutismus wurden Rechtsansprüche häufig durch Urkunden „belegt“, wobei diese nicht selten auf plumpen Fälschungen basierten. Die Diplomatik wurde v. a. seit dem 19. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum forciert, gleichsam als melancholischer Rückblick auf das Mittelalter nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches. Es kam daher bald nach 1815 zur Gründung von Gesellschaften, die sich vor allem der Aufsuche und Edition historischer Quellen (erzählende Quellen, Urkunden) widmeten. So rief 1819 ­Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein (1757–1831) die wichtigste Institution in diesem Bereich, die Monumenta Germaniae Historica (Geschichtsdenkmäler Deutschlands, MGH), ins Leben.

Die Urkunden der römischen-deutschen Kaiser und Könige des Mittelalters werden von den Monumenta Germaniae Historica, Abteilung Diplomata, ediert. Der Sitz dieser Gesellschaft befindet sich seit dem Kriegsende in München, doch hat die Wiener Diplomata-Abteilung nach wie vor einen wesent­lichen Anteil an der Edition (Schwerpunkt Stauferzeit). [<<37]

Außerdem gibt es die von Johann Friedrich Böhmer (1795–1863) begründete Reihe der Regesta Imperii (Regesten des Kaiserreichs, RI), die zum Großteil neu bearbeitet wurden und derzeit bei Friedrich III. und Maximilian I. angelangt sind. Im Gegensatz zur Edition der Kaiserurkunden in der Diplomata-Reihe der MGH beinhalten die Regesta Imperii nicht nur die Siegelurkunden und Briefe der römisch-deutschen Kaiser und Könige, sondern alle für den Herrscher relevanten Geschichtsquellen, also auch Annalen, Chroniken, Viten, Gesetze etc. in Form von kurzen Regesten (Auszügen).

Die Diplomatik, die hier mitsamt ihren Nachbarwissenschaften Sphragistik (Siegel­kunde) und Chronologie (Zeitrechnung) vorgestellt werden soll, wird nach der deutschen Tradition in drei Bereiche geteilt: Papsturkunden, Kaiserurkunden und Privat­urkunden. Maßgeb­lich für die Trennung von Kaiserurkunden und Privaturkunden war die Tatsache, dass die Kaiserurkunde im Mittelalter als unscheltbar galt. Wegen der Autorität des Kaisers als Aussteller konnte ihr Inhalt nicht infrage gestellt werden, sofern das Diplom nicht als Fälschung entlarvt wurde. Deshalb bedurfte die Kaiser­urkunde im Gegensatz zur Privaturkunde keiner Zeugen als Beweismittel. Wurden trotzdem Zeugen angeführt (vor allem seit der Zeit Kaiser Friedrichs I. Barbarossa), dann vor allem, um die Anwesenden zu ehren und – wie z. B. beim österreichischen Privilegium minus von 1156 – die hochrangige Versammlung von Reichsfürsten, die den Rechtsspruch verfassten, zu demonstrieren.

Theodor von Sickel und die von ihm begründete Wiener Schule der Diplomatik haben wegen der für die gesamte Urkundenlehre beispielhaften Form der Kaiserurkunde die Diplomatik auf der Trennung von Kaiserurkunden und Privaturkunden aufgebaut. Rein formal sind Kaiserurkunden und Fürstenurkunden jedoch seit dem 13. Jahrhundert hinsicht­lich des inneren Aufbaus (Formulars) und der äußeren Form kaum voneinander zu unterscheiden, sodass die Trennung in Kaiserurkunden und Privat­urkunden nach wie vor umstritten ist. Eine Urkunde des Habsburgers ­Albrecht I. aus seiner Herzogszeit weicht nur im Titel von einer Königsurkunde Albrechts ab, wenn man von einigen wenigen, besonders feier­lichen Königsprivilegien absieht.

Zwischen Kaiser- und Königsurkunden gibt es keinen Unterschied, weder in formaler, noch in recht­licher Hinsicht. Das gilt auch für das mittelalter­liche Deutschland. Der König übt bereits vor der Krönung durch den Papst die volle kaiser­liche Gewalt aus.

In Frankreich und England gelten andere Grundsätze als im deutschen Sprachgebiet. Man unterscheidet zwischen Herrscherurkunden, die neben den Königsurkunden auch solche regierender Fürsten umfassen, und Privaturkunden.

Die Abgrenzung zur Aktenkunde ist oft fließend. Allerdings versteht man unter Akten die Produkte des gesamten Verwaltungsprozesses, an dessen Ende schließ­lich eine Urkunde stehen kann. Diese Akten sind vor allem für die Neuzeit erhalten, im [<<38] Mittelalter jedoch selten. Vorformen dazu sind z. B. die Register, die zunächst in der päpst­lichen Kanzlei, ab dem 13./14. Jahrhundert auch in vielen landesfürst­lichen Kanzleien über aus- und/oder einlaufende Schriftstücke geführt wurden.

Die Urkundenlehre unterscheidet formal zwischen zwei Hauptformen der Urkunde: Die notitia (Beweisurkunde) wird erst nachträg­lich als Beweismittel zur Rechtssicherung ausgestellt. Das Rechtsgeschäft ist dann bereits vollzogen, die Beurkundung selbst war dafür nicht notwendig. Die carta (dispositive Urkunde oder Geschäftsurkunde) stellt hingegen einen wesent­lichen Teil des Rechtsgeschäfts dar, das durch die feier­liche Aushändigung der Urkunde (traditio cartae), die feier­liche Aufnahme des Pergamentblattes zur Urkundenausstellung vom Boden (levatio cartae) und der Niederlegung der Urkunde am Altar der beschenkten Kirche (depositio cartae) vollzogen oder zumindest wesent­lich mitbestimmt wird. Kennzeichen der carta als einer rechtskonstitutiven Urkunde ist meist die Abfassung in subjektiver Form: Ego N. trado et transfundo ad […] – „Ich, N., übergebe und übertrage an […]“). Die Gattung der carta ist vor allem bei den Privaturkunden und bei jenen Traditionsbüchern, die als systematische Sammelaufzeichnungen der im Kloster vorhandenen cartae angelegt wurden (z. B. die Traditionen von Mondsee in Oberösterreich), vertreten.

Die Urkunden besitzen besonders für das Früh- und Hochmittelalter einen großen Wert als Geschichtsquellen. Sie haben eine ähn­liche Bedeutung wie die Inschriften (Inskriptionen) für die Antike, da der Staat des frühen und hohen Mittelalters so gut wie keinen Verwaltungsapparat besaß und daher auch keine Akten produzierte. Aus diesem Grunde sind die Urkunden die wichtigsten, zeitweise auch die einzigen Quellen sowohl zur Rechts- und Verfassungsentwicklung als auch zu den wirtschaft­lichen Verhältnissen jener Zeit.

In der Entwicklung des Urkundenwesens gibt es regionale Unterschiede: Die überragende Bedeutung der Urkunden hielt sich nörd­lich der Alpen länger als in Italien, in Deutschland länger als in Westeuropa. Die römisch-deutschen Kaiser und Könige übten Jahrhunderte hindurch keine Verfassungstätigkeit aus. Erst im Spätmittelalter kam es zur Ausbildung von größeren Kanzleien zur Bewältigung der stark steigenden Produktion von Urkunden und zur Entwicklung einer Behördenorganisation, die sich mithilfe der Urkundenlehre genau verfolgen lässt. Am besten ausgebildet waren im Mittel­alter Urkundenwesen, Kanzlei und Behördenorganisation an der päpst­lichen Kurie. [<<39]

Literatur
Handbücher und Einführungen

Bresslau, Harry: Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, 2 Bände, 2. Aufl., Leipzig 1912–1915; Band II/2 (Register) aus dem Nachlass herausgegeben von Hans Walter Klewitz, Berlin/Leipzig 1931, Nachdruck der gesamten Ausgabe Berlin 1969.

Erben, Wilhelm; Schmitz-Kallenberg, Ludwig; Red­lich, Oswald: Urkundenlehre (Handbuch der mittleren und neueren Geschichte 4/1–3), München/Berlin 1907–1913, Nachdruck München 1971.

Guyotjeannin, Olivier; Pycke, Jacques; Tock, Benoît-Michel: Diplomatique médiévale (L’atelier du médiéviste 2), Turnhout 1993.

Heuberger, Richard: Allgemeine Urkundenlehre für Deutschland und Italien (Grundriss der Geschichtswissenschaft 1/2a), Leipzig/Berlin 1921.

Santifaller, Leo: Urkundenforschung, 3. Aufl., Köln/Graz 1967.

Vogtherr, Thomas: Urkundenlehre. Basiswissen (Hahnsche Historische Hilfswissenschaften 3), Hannover 2008.

Geschichte der Diplomatik

Bresslau, Harry: Geschichte der Monumenta Germaniae historica (Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 42), Hannover 1921.

Fuhrmann, Horst: „Sind eben alles Menschen gewesen“. Gelehrtenleben im 19. und 20. Jahrhundert, München 1996.

Rück, Peter: Historische Hilfswissenschaften nach 1945, in: Rück, Peter (Hg.): Mabillons Spur. Zweiundzwanzig Miszellen aus dem Fachgebiet für historische Hilfswissenschaften der Philipps-Universität Marburg zum 80. Geburtstag von Walter Heinemeyer, Marburg an der Lahn 1992, 1–20.

Tropper, Peter G.: Urkundenlehre in Österreich vom frühen 18. Jahrhundert bis zur Errichtung der „Schule für Österreichische Geschichtsforschung“ 1854 (Publikationen aus dem Archiv der Universität Graz 28), Graz 1994.

Tafelwerke

Rück, Peter (Hg.): Fotografische Sammlungen mittelalter­licher Urkunden in Europa. Geschichte, Umfang, Aufbau und Verzeichnungsmethoden der wichtigsten Urkundensammlungen, mit Beiträgen zur EDV-Erfassung von Urkunden und Fotodokumenten (Historische Hilfswissenschaften 1), Sigmaringen 1989.

von Sybel, Heinrich; Sickel, Theodor (Hg.): Kaiserurkunden in Abbildungen, 11 Lieferungen, Berlin 1880–1891.

Seeliger, Gerhard (Hg.): Urkunden und Siegel in Nachbildungen für den akademischen Gebrauch, Heft 2: Brackmann, Albert: Papsturkunden; Heft 3: Red­lich, Oswald; Gross, Lothar: Privaturkunden, Leipzig/Berlin 1914. [<<40]

4.2 Formen der Überlieferung

Original ist jene äußere Form der Urkunde, die ihr der Aussteller zu geben beabsichtigt hat. Anhand des Originals kann man sowohl die inneren als auch die äußeren Merkmale einer Urkunde feststellen. Originale werden auch Autographa genannt. Neben dem Original stehen die Kopien (Abschriften): Hier muss man zwischen beglaubigten und unbeglaubigten Abschriften trennen. Bei den beglaubigten Abschriften, die Rechtskraft besitzen, unterscheidet man zwischen dem Vidimus, das den vollständigen Text enthält, und dem Transsumpt, das den Urkundeninhalt von einer oder mehreren Urkunden in eine neue Urkunde (bisweilen in der äußeren Form eines Urkundenfaszikels) aufnimmt. Immer wieder hatte man in den einzelnen Archiven, besonders in denen der Kirchen und Klöster, das Bedürfnis, mög­lichst den gesamten Urkundenbestand durch Kopien in Sammelhandschriften zu sichern. So entstand der Typus des Kopialbuchs, auch Kopiar oder Chartular genannt; dieses weist entweder eine chronologische, eine sach­liche oder eine geographische Ordnung auf.

Unter einem Register versteht man die systematische Sammlung der von einer Kanzlei ausgestellten Urkunden (Auslaufregister). Allerdings war die Registerführung nur an der päpst­lichen Kurie wirk­lich lückenlos, in allen anderen Kanzleien, darunter auch in der Reichskanzlei mit den Reichsregistern, nur unvollständig. Bei der Registerführung ist die Frage wichtig, in welchem Stadium der Beurkundung sie durchgeführt wurde. Ein Register kann nach den Originalen oder nach Konzepten angelegt werden. Seltener als die Auslaufregister wurden Einlaufregister geführt, in denen alle an eine Person oder Gemeinschaft gerichteten Schriftstücke verzeichnet wurden.

Häufig sind Urkunden nur in dieser Form des Entwurfs, der vor der Ausstellung des Originals angefertigt wurde, überliefert. In diesen Konzepten wurden vom Aussteller bzw. vom verantwort­lichen Kanzleibeamten Änderungen vorgenommen, die bei der Anfertigung des Originals zu berücksichtigen waren. Normalerweise werden Konzepte nach der Ausfertigung des Originals vernichtet.

Als Vorurkunde bezeichnet man ein Dokument, das bei der Ausfertigung eines neuen Stückes als text­liche Grundlage diente. Das war immer dann der Fall, wenn vom Kaiser oder König die Urkunde eines seiner Vorgänger erneuert wurde. In diesem Fall wurde jeweils die Vorurkunde als Insert in die vom Kaiser erneuerte Urkunde aufgenommen (inseriert).

Da die Leistungsfähigkeit der kaiser­lichen Kanzlei im Früh- und Hochmittelalter beschränkt war, stellten vor allem geist­liche Institutionen mit schriftkundigem Personal wie Bistümer oder Klöster Urkunden nach den Vorgaben des Kaisers bzw. der Kanzlei selbst her, die als sogenannte Empfängerausfertigungen in der Kanzlei nur mehr [<<41] gesiegelt und mit Teilen des Eschatokolls (Signumzeile mit Monogramm) versehen wurden und damit Rechtskraft erhielten. Empfängerausfertigungen sind einerseits an der nicht kanzleigemachten Schrift, andererseits an Abweichungen im Formular, besonders in der Arenga, zu erkennen.

Wenn die Kanzlei großes Vertrauen in den Empfänger setzte, war es mög­lich, dass sie ihm ein Blankett (Blankoform) übergab, auf dem sich nur die mundierte Unterschrift, das Siegel und eventuell auch Teile des Eschatokolls befanden. Der Text selbst wurde vom Empfänger gemäß Absprache mit dem Aussteller geschrieben.

4.3 Kaiser- und Königsurkunden
4.3.1 Typen und Aufbau von Kaiser- und Königsurkunden

Besonders Kaiser- und Königsurkunden weisen für weite Teile Europas im Mittel­alter, aber auch weitgehend in der Neuzeit, ganz strenge Kriterien bezüg­lich des Inhalts und Aufbaus auf. Eine wesent­liche Aufgabe der Urkundenlehre ist die Unterscheidung von echten und gefälschten Urkunden (discrimen veri ac falsi). Die sogenannte forensische Urkundenkritik unterscheidet zwischen den äußeren und inneren Merkmalen einer Urkunde:

Unter den äußeren Merkmalen versteht man Schreibstoff, Beschreibstoff, Format, Schrift, besondere Schriftzeichen, Faltung, Verschluss, Siegel, Art der Besiegelung, Stoff des Siegels, Linierung, Tinte, Siegelbild, Art der Siegelbefestigung, besondere Zeichen. Nur anhand des Originals kann festgestellt werden, ob an ihm Veränderungen vorgenommen wurden, etwa Rasuren, Korrekturen etc. Dazu kommen Tintenwechsel, Handwechsel, Vermerke auf der Vorder- oder Rückseite des Originals (Kanzleivermerke oder archivalische Vermerke).

Innere Merkmale bilden Sprache, Stil, Formular, Rechts- und Sachinhalt. Die Urkundensprache ist nicht allein vom Standpunkt der Philologie zu untersuchen, sondern mit den besonderen Methoden der Diplomatik. Da ein Großteil der mittelalter­lichen Kaiserurkunden nicht im Original, sondern nur in Form von Kopien überliefert ist, kommt der Untersuchung der inneren Merkmale besondere Bedeutung zu. Die Diplo­mata-Abteilungen der Monumenta Germaniae Historica in Wien und München haben vor allem im Rahmen der Kanzleigeschichte ein besonderes Instrumentarium zur Untersuchung der inneren Merkmale von Kaiserurkunden entwickelt. Das Fehlen bestimmter Teile oder signifikante Abweichungen von der Normalform sind häufig Hinweis auf Fälschungen oder Verfälschungen. [<<42]

Urkunden von Kaisern und Königen können in der Form eines feier­lichen Diploms, aber auch als Brief oder Mandat ausgestellt sein. Im Mittelalter nennt man den Brief Littera, die Urkunde wird als Privilegium bezeichnet, die Königsurkunde der frühen Zeit heißt Praeceptum regis. Erst seit der Frühen Neuzeit setzte sich – wie oben dargelegt – die Bezeichnung Diplom für die feier­liche Königsurkunde durch.

Das Formular, der besonders im Früh- und Hochmittelalter streng beachtete Aufbau, gliedert die Urkunden in drei Hauptteile: Protokoll, Kontext und Eschatokoll (Schlussprotokoll). In diesen stereotypen Rahmen wird der Rechtsinhalt eingebaut. Die Teile bleiben unabhängig vom Empfänger und vom Inhalt immer gleich, wenn sie vom gleichen Aussteller angefertigt werden.

Die Nennung des Ausstellers, die Art, wie der Empfänger angesprochen wird, sowie die Beglaubigung und die Datierung am Ende der Urkunde sind besonders starr und gehören zusammen, deshalb nennt man sie auch Protokoll (Eingangsprotokoll) und Eschatokoll (Schlussprotokoll). Nur im Kontext können sich stärkere Schwankungen ergeben. Die einzelnen Teile stehen in einer bestimmten Reihenfolge, wobei manche Formeln wegfallen können oder in bestimmten Urkundenarten überhaupt nicht auftauchen.

PROTOKOLL

a. Die Invocatio, die Anrufung Gottes, steht als religiöser Gedanke gleich am Beginn der Urkunde. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten: Die monogrammatische Invocatio, d. h. die Anrufung Gottes durch ein Zeichen, kann in Form eines Kreuzes (†) erfolgen oder auch als hebarhardisches Chrismon, benannt nach dem Kanzler Hebarhard; es besteht aus einem Buchstaben C, dem Zeichen für ­Christus, der zudem mit Kreuzen und Zierschleifen geschmückt ist. Schließ­lich ist auch das so genannte Labarum üb­lich, das aus den griechischen Buchstaben X und P (Chi-Rho-Monogramm als Abkürzung für Christus) zusammengesetzt ist (). Die verbale Invocatio, d. h. die Anrufung Gottes durch Worte, lautet meist: in nomine sanctae et individuae trinitatis (Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit). Die Invocatio ist in den Kaiserurkunden fast durchwegs, bei den Papsturkunden kaum üb­lich.

b. Die Intitulatio enthält die Angabe von Namen und Titel des Ausstellers, häufig verbunden mit der Devotionsformel (Dei gratia = von Gottes Gnaden, divina favente clementia = durch die Gunst der gött­lichen Milde), die seit Karl dem ­Großen die Idee des Gottesgnadentums zum Ausdruck bringt. Der Intitulatio kommt vor [<<43] allem für das Selbstverständnis und die politischen Ansprüche des Ausstellers eine hohe Aussagekraft zu. Während sich die römisch-deutschen Könige mit dem bloßen Königstitel (rex) begnügten, nahmen die westfränkischen Herrscher am Anfang des 10. Jahrhunderts in ihrem Selbstverständnis als Herrscher des Frankenreichs den Titel rex Francorum wieder auf. Beim Kaisertitel setzt sich nach der sehr komplizierten Form unter Karl dem Großen (Karolus serenissimus augustus a deo coronatus magnus pacificus imperator Romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum), die durch seine persön­liche Auffassung vom Kaisertum und die politischen Umstände bestimmt war, die einfache Form imperator augustus („Kaiser und Augustus“) bereits mit Ludwig dem Frommen durch. Später wird die Form Romanorum imperator et semper augustus üb­lich, zu der schmückende Beiwörter wie invictissimus („unbesiegbarer“) hinzukommen können. In den deutschsprachigen Kaiserurkunden des späteren Mittelalters wurde der Augustus-Titel mit der ursprüng­lichen Wortbedeutung von augere = vermehren (Augustus ist ein Mann, der ein „Mehr“ an Autorität besitzt) in Verbindung gebracht. Daraus entstand die merkwürdige Form „Zu allen Zeiten Mehrer des Reichs“.

Auch in der Neuzeit blieb die Intitulatio für das Selbstverständnis der Herrscher (und Herrscherinnen) maßgeb­lich. Das Gottesgnadentum war für alle abendländischen Herrscherhäuser wichtig, sodass die traditionellen Herrscherhäuser in den großen Ländern mit der Devotionsformel „von Gottes Gnaden“ („Dei gratia“) oft auch Sondertitel verbanden, z. B. „Defensor fidei“ (Verteidiger des Glaubens) in England oder „rey cattólico“ (katholischer König) in Spanien. Bei der Intitulatio war der ansonsten so bescheiden wirkende Kaiser Joseph II. (1765/80–1790) nicht von den Gedanken der Gleichheit im Sinne der Aufklärung geprägt, sondern stellte je nach Adressaten seinen vollen oder abgekürzten Titel voran:

Intitulatio Kaiser Josephs II.

Großer Titel

Wir Joseph der Zweyte von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Jerusalem, Ungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien; Erzherzog zu Österreich; Herzog zu Burgund, zu Lothringen, zu Steyer, zu Kärnten und zu Krain, Großherzog zu Toscana, Großfürst zu Siebenbürgen, Markgraf zu Mähren, Herzog zu Brabant, zu Limburg, zu Lutzenburg und zu Geldern, zu [<<44] Würtemberg, zu Ober- und Nieder Schlesien, zu Mailand, zu Mantua, zu Parma, Placen, Quastalla, Auschwitz und Zator, Calabrien, zu Baar, zu Montserat und zu Teschen; Fürst zu Schwaben und zu Carleville, Gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol, zu Hennegau, zu Kyburg, zu Görz und ­Gradiska, Markgraf des heiligen Römischen Reiches zu Burgau, Zu Ober- und Nieder­lausitz, zu Pont a Moußon und zu Nomeny, Graf zu Namur, zu Provinz, zu Vaudemont, zu Blankenberg, zu Zütphen, zu Saarwerden, zu Salm und zu Falkenstein, Herr auf der Windischen Mark und zu Mecheln.

Mittlerer Titel

Wir Joseph der Zweyte von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Jerusalem, Ungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien. Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund und zu Lothringen, Großherzog von Toscana, Großfürst zu Siebenbürgen, Herzog zu Mailand, Mantua, Parma etc., Gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol etc. etc.

Kleiner Titel

Joseph der Zweyte von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Jerusalem, Ungarn und Böheim etc. Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund und zu Lothringen etc. etc.

c. Die Inscriptio oder Adresse enthält Angaben der Person, an welche die in der Urkunde enthaltene Willenserklärung gerichtet ist.

d. Die Salutatio oder Grußformel beinhaltet einen kurzen Gruß oder Segenswunsch (salutem et omne bonum) und nimmt häufig auf die Dauerhaftigkeit des Dokuments Bezug (in perpetuum = auf immerdar). Inscriptio und Salutatio kommen vor allem in feier­lichen päpst­lichen Urkunden (Privilegien) vor, nur selten in Kaiserurkunden.

Ein wesent­liches Merkmal der Kaiserurkunden ist die verlängerte Schrift (­Elongata, Gitterschrift), die zumindest für die monogrammatische und verbale Invocatio, meist auch für die Intitulatio bzw. das gesamte Protokoll verwendet wird. Häufig ist die gesamte erste Zeile des Diploms in verlängerter Schrift gehalten und umfasst dann auch Teile der Arenga. Dieser Abschnitt in Elongata ist in den Editionen mit drei übereinander stehenden Kreuzen am Anfang und am Ende des entsprechenden Textes gekennzeichnet. [<<45]

KONTEXT

a. Die Arenga ist eine allgemein gehaltene, formelhafte Einleitung, um die Beweggründe für die Ausstellung der Urkunde darzulegen. Sie ist meist stark rhetorisch und religiös gefasst. Als Motive werden gerne angeführt: Vergäng­lichkeit alles Irdischen, Vergess­lichkeit der Menschen, Tatsache, dass die Zeugen sterben, Seelenheil des Ausstellers. All das sind Empfehlungen zur Ausfertigung von Urkunden. Bei Papsturkunden findet sich oft der Zusammenhang mit dem Officium, der Sorge für die Kirche, der aus spätantiken philosophischen Anschauungen stammt. Als vorrangige Motive des Kaisers erscheinen die allgemeine Schutzpf­licht der Kirche gegenüber, Sorge um die Person des Königs oder Kaisers, für seine Familie, sein Haus und sein Reich (in der diesseitigen und der jenseitigen Welt). Bisweilen finden sich auch recht­liche Vorstellungen. Da von den verantwort­lichen Kanzleibeamten bestimmte Arengen bevorzugt wurden, die immer wieder begegnen, sind diese ein wichtiges inneres Merkmal für die moderne Urkundenkritik.

b. Unter der Publicatio (Promulgatio, Notificatio) versteht man die Kundmachung der in der Urkunde erhaltenen Willenserklärung an die in der Inscriptio genannten Adressaten: Notum sit omnibus Christi fidelibus (= kundgetan sei allen Christgetreuen). In deutschen Urkunden: kund sey allen getan, die diesen brief lesen oder hörend lesen. Die Kundmachungsformel wendet sich entweder an alle Christgläubigen oder an einen bestimmten Personenkreis. Die Christgläubigkeit wird oft mit der Vorstellung von den Getreuen des Herrschers kombiniert. Dann heißt es: notum sit omnibus Christi nostrique imperii fidelibus (= kundgetan sei allen Getreuen Christi und unseres Reiches). Im Spätmittelalter wird die Promulgatio gern an die Spitze des Textes gesetzt.

c. Die Narratio (Erzählung der Vorgeschichte) enthält die Darlegung jener Umstände und Ereignisse, die für das Verständnis der recht­lichen Verfügungen bzw. des Rechtsverhältnisses notwendig sind. Sie kann bisweilen sehr ausführ­lich gehalten sein und fast den Charakter einer erzählenden Quelle annehmen. Ein Beispiel dafür bietet die Gelnhauser Urkunde vom 23. April 1180: Der Erzbischof von Köln erhält das Herzogtum Westfalen, das bisher dem Welfen Heinrich dem Löwen gehörte. In der Narratio werden der Prozess und das Urteil gegen Heinrich den Löwen dargestellt, wodurch sie einen eigenständigen historischen Wert bekommt. Auch im Privilegium minus, in dem Friedrich Barbarossa 1156 die Erhebung Österreichs zum Herzogtum beurkundete, wird in der Narratio die Vorgeschichte von der Verleihung Bayerns an die Babenberger bis zur Rückstellung an den Welfen Heinrich den Löwen und der Entschädigung des Babenbergers Heinrich II. „Jasomirgott“ berichtet. Bisweilen finden sich auch andere Darstellungen in die Narratio eingebaut, so die Intervention [<<46] hochgestellter Persön­lichkeiten am Hofe zugunsten des Empfängers oder die Bitte des Empfängers selbst. Daraus können sich zwei eigene Formeln entwickeln: Die Interventio (Intervenientenvermerk) berichtet vorn Eingreifen bzw. der Fürbitte hochgestellter Persön­lichkeiten am Hofe im Interesse des Empfängers; die Petitio enthält die Bitte des Empfängers um Erteilung eines Privilegs.

d. Die Dispositio bildet den wichtigsten Teil der Urkunde, die recht­liche Verfügung zugunsten des Empfängers. Der Charakter des Rechtsgeschäfts wird genau dargelegt, die betroffenen Rechtsobjekte werden detailliert und mit allem Zubehör (Pertinenzen) angeführt, gegebenenfalls werden auch die Grenzen eines Gebietes genannt, über das die Urkunde verfügt.

e. Die Pertinenzformel wird durch Jahrhunderte hindurch immer in der gleichen stereo­typen Form verwendet und enthält die Aufzählung aller Titel und Rechte, die zu einem Gut gehören, oft mit Einschränkung der dafür erteilten Verfügungsgewalt.

f. Sanctio und Poenformel: Strafandrohung gegen den, der die Verfügungen einer Urkunde übertritt. Dabei können geist­liche und welt­liche Strafen angedroht werden, z. B. der Entzug der könig­lichen Huld – eine sehr schwere Drohung, da sie den Verlust aller Lehen zur Folge hatte – oder Geldstrafen. Von diesen fließt in der Regel eine Hälfte der geschädigten Partei zu, die andere Hälfte dem könig­lichen Fiskus. Im Gegensatz dazu wird in der Sanctio von Papsturkunden (und Bischofsurkunden) mit geist­lichen Strafen gedroht, darunter kirch­lichen Zensuren, aber auch mit Höllenstrafen, also dem Entzug der gött­lichen Gnade. Die Ausführung der Strafen obliegt dann besonderen Heiligen, entweder den Apostelfürsten Petrus und Paulus oder dem Schutzheiligen jenes Klosters oder Bistums, zu dessen Gunsten geurkundet worden ist, da ja er als der eigent­liche Empfänger gedacht ist. Im Anschluss an die Sanctio kann auch dem, der die Bestimmungen der Urkunde einhält, himmlischer Lohn und Segen in Aussicht gestellt werden.

g. Corroboratio: Angabe der Beglaubigungsmittel der Urkunde und Ankündigung der Besiegelung. Die Corroboratio wird in nachstaufischer Zeit besonders eng mit der Datierung verbunden.

ESCHATOKOLL (SCHLUSSPROTOKOLL)

a. Sofern eine Subscriptio (Unterschrift) vorhanden ist, steht an erster Stelle die subscriptio des Ausstellers, die eigenhändig oder durch ein Zeichen gegeben werden kann (z. B. durch ein Kreuz). Daneben gibt es, da Kaiser und welt­liche Herrscher häufig nicht schreiben konnten, vor allem in den Kaiserurkunden die eigenhändige Beteiligung an den Linien des Monogramms, das aus den Buchstaben des [<<47] kaiser­lichen Namens zusammengesetzt ist und in einer eigenen Signumzeile steht („Vollziehungsstrich“). Die Formel für die Signumzeile lautet: Signum domini N. serenissimi regis („Das Zeichen des Herrn N., des erhabensten Königs“) bzw. Signum domni N. invictissimi imperatoris augusti („Das Zeichen des Herrn N., des unbesiegbaren Kaisers und Augustus“), wobei das Monogramm meist in die Mitte dieser Zeile gesetzt wird. Nur von Heinrich III. bis zu Heinrich V. begegnet das Beizeichen (Signum speciale, Handmal, Eigenhändigkeitszeichen) in der Form eines auffallend großen R, das auf ein ursprüng­liches manu propria („mit eigener Hand“ bzw. Handzeichen) zurückgehen dürfte. Der aus der römischen Tradition übernommene eigenhändige Segenswunsch (Bene valeas, bene valete), der bei den Merowingern noch in Form der verschnörkelten Buchstaben b und v erhalten ist, wurde im späten 8. Jahrhundert unter den Karolingern abgeschafft.

b. Es folgen die Subscriptiones der verantwort­lichen Kanzleibeamten und des Schreibers, die oft in besonderen Zeichen geschieht, z. B. in den sogenannten Tironischen Noten, einer Kurzschrift, die nach Ciceros Sekretär Tiro benannt ist. In der Kaiser­urkunde nennt man diesen Teil die Rekognition (Recognitio), bei der in einer eigenen Rekognitionszeile der Leiter der Kanzlei (Kanzler) bzw. der verantwort­liche Kanzleibeamte, der die Urkunde in Vertretung des Erzkapellans bzw. Erzkanzlers überprüft (rekognosziert) hat, genannt wird und unterschreibt. Das geschieht meistens mit den stereotypen Worten: N. cancellarius ad vicem (vice) N. ­archicancellarii (archicapellani, archiepiscopi) recognovi et subscripsi. „Ich, der Kanzler N., habe anstelle des Erzkanzlers (bzw. Erkaplans, Erzbischofs) überprüft und unterschrieben“. Aus den Buchstaben „ss“ für „subscripsi“ entsteht unter den späten Karolingern ein eigenes Rekognitionszeichen, das bisweilen mit Tiro­nischen Noten versehen ist und die merkwürdige Form eines Bienenkorbs annimmt. Nachdem bereits unter Otto III. zeitweise davon abgegangen wurde, nahm die Kanzlei im späten 11. Jahrhundert endgültig von diesem längst unverständ­lichen Zeichen Abstand.

c. Subscriptiones der Zeugen: Wichtig ist die Frage, ob diese Unterschriften eigenhändig vorgenommen worden sind oder nicht. Oft besteht die Unterschrift der Zeugen nur darin, dass sie vor ihren Namen Kreuze setzen.

d. Die Zeugenliste nimmt eine Mittelstellung zwischen Kontext und Eschatokoll ein und kann zu beiden gerechnet werden. In der Regel beschrankt sich die Zeugenliste auf eine nament­liche Aufzahlung der Zeugen, die für den Historiker sehr interessant ist. Dadurch werden z. B. die Teilnehmer eines Hoftages bekannt und auch deren Rangordnung am Hof. Streng beachtet wird in der Zeugenliste folgende Reihung: geist­liche Fürsten, welt­liche Fürsten, Grafen, Edelfreie und Ministerialen. [<<48]

e. Die Datierung enthält den Ausstellungsort und chronologische Angaben. Man unterscheidet Datum (Beurkundung) und Actum (Verhandlungen, Durchführung des Rechtsgeschäfts), die durchaus auseinanderfallen können, sodass es zu einer „uneinheit­lichen Datierung“ kommt. Die Datierung von Kaiserurkunden enthält neben den Jahren nach Christi Geburt (lnkarnationsjahren) meist auch die Jahre des Kaisertums und der Königsherrschaft sowie häufig die von antiken Vorbildern übernommenen lndiktionsjahre, das ist das jeweilige Jahr innerhalb eines 15-jährigen Zyklus (Indiktion oder „Römerzinszahl“).

f. Bei der Apprecatio handelt es sich um eine Schlussformel religiösen Inhalts, ein kurzes Schlussgebet um Verwirk­lichung der in der Urkunde ausgesprochenen Willenserklärung, meistens einfach Amen oder In Dei nomen feliciter amen (= „Im Namen Gottes in Glückseligkeit Amen“).


Abb 6 Urkunde Kaiser Ottos III. für Erzbischof Hartwig von Salzburg über die Verleihung eines Markt-, Münz- und Mautrechts für Salzburg, Rom 996 Mai 28 [<<49]


Abb 7 Urkunde Kaiser Ottos III. für Erzbischof Hartwig von Salzburg über die Verleihung eines Markt-, Münz- und Mautrechts für Salzburg, Rom 996 Mai

Deutsche Übersetzung: (Chrismon) Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Otto, durch die Gunst der gött­lichen Milde Kaiser. Die Aufmerksamkeit aller unserer Getreuen, sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen, möge erfahren, dass wir mit Zustimmung und Rat der anwesenden Bischöfe und Laien und auch des Papstes Gregor selbst, der Römer, der Franken, der Baiern, der Sachsen, der Elsässer, der Schwaben und der Lothringer, zu unserem eigenen Seelenheil und zu dem unserer Eltern, auf Intervention und Bitte Hartwigs, des Erzbischofs der Salzburger Kirche, folgendes Nutzungsrecht und Ehre gewährt haben, näm­lich einen täg­lichen vollberechtigten Markt und eine Münze nach Regensburger Vorbild im Orte Salzburg kraft kaiser­licher Vollmacht zu errichten und sogleich in Betrieb zu nehmen. Den Zoll aber, der uns davon zusteht, haben wir über dem Schoße des heiligen Petrus und des heiligen Rupert zum Heil unseres Körpers und unserer Seele mit Vollmacht dorthin übertragen, auf dass er für immer dort bestehen möge; allen, die diesen Markt besuchen, sichern wir fried­lichen Zugang und Rückweg durch die [<<50] Verhängung unseres kaiser­lichen Bannes verläss­lich zu, unter dieser Bedingung und mit dieser Absicht, dass der vorgenannte Bischof und alle seine Nachfolger das Nutzungsrecht und die Ehre bis zum Ende der Zeit glück­lich besitzen sollen. Und damit diese Übertragung unserer Macht jetzt und in Zukunft fest und unversehrt bestehen bleibe, haben wir beschlossen und machtvoll angeordnet, diese darüber ausgestellte Urkunde durch den Aufdruck unseres Siegels zu bekräftigen und zu bestärken und haben sie mit unserer eigenen Hand, wie unterhalb zu sehen ist, nach der Sitte von Königen und Kaisern mit diesem Zeichen versehen.

Das Zeichen des Herrn Otto (Monogramm), des unbesiegbaren Kaisers und ­Augustus.

Ich, der Bischof und Kanzler Hildibald, habe anstelle des Erzbischofs Willigis (die Urkunde) überprüft.

Gegeben am fünften Tag vor den Kalenden des Juni, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 996, in der neunten Indiktion, im 13. Jahr der Königsherrschaft Ottos III., im ersten Jahr des Kaisertums. Durchgeführt in Rom.

(aufgedrücktes Wachssiegel)

Literatur

Arengenverzeichnis zu den deutschen Königs- und Kaiserurkunden von den Merowingern bis ­Heinrich VI., bearb. von Friedrich Hausmann und Alfred Gawlik (Monumenta Germaniae Historica, Hilfsmittel 9), München 1987.

Fichtenau, Heinrich: Arenga. Spätantike und Mittelalter im Spiegel von Urkundenformeln (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 18), Wien 1957.

Ganz, Peter (Hg.): Tironische Noten (Wolfenbütteler Mittelalter Studien 1), Wiesbaden 1990.

Rück, Peter: Bildberichte vom König. Kanzlerzeichen, könig­liche Monogramme und das Signet der salischen Dynastie (elementa diplomatica 4), Marburg an der Lahn 1996.

Rück, Peter (Hg.): Graphische Symbole in mittelalter­lichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik (Historische Hilfswissenschaften 3), Sigmaringen 1996.

Schlögl, Waldemar: Die Unterfertigung deutscher Könige von der Karolingerzeit bis zum Interregnum durch Kreuz und Unterschrift (Münchener Historische Studien, Abteilung Geschicht­liche Hilfswissenschaften 16), Kallmünz 1978.

Schwineköper, Berent: „Cum aquis aquarumve decursibus“. Zu den Pertinenzformeln der Herrscherurkunden bis zur Zeit Ottos I., in: Festschrift Helmut Beumann, Sigmaringen 1977, 22–56.

Wolfram, Herwig: Intitulatio, 3 Bände (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 21, 24 und 29), Wien 1967–1988.

Worm, Peter: Karolingische Rekognitionszeichen. Die Kanzlerzeile und ihre graphische Ausgestaltung auf den Herrscherurkunden des achten und neunten Jahrhunderts, 2 Bände (elementa diplomatica 10), Marburg an der Lahn 2004. [<<51]

4.3.2 Grundlinien der Entwicklung von Kaiser- und Königsurkunden seit dem Spätmittelalter

Im Spätmittelalter nahm die Zahl der Kaiserurkunden, bedingt durch die Verschrift­lichung der Verwaltung und die Verwendung des Papiers auch in der Reichskanzlei, enorm zu. Sind z. B. von Otto III. 425 echte Urkunden überliefert und aus den fast vier Jahrzehnten der Herrschaft Friedrichs I. Barbarossa 1031 Diplome (einschließ­lich der kopial überlieferten), so beträgt die Zahl unter Kaiser Sigismund mehr als 12.300 (!), für Friedrich III. wird sie auf ca. 40.000 geschätzt. Das Anschwellen des Materials brachte eine Vielzahl verschiedener Urkundenformen hervor. Im Gegensatz zu Frankreich, wo ein allgemein akzeptiertes Handbuch der Königsurkunden von Georges Tessier vorliegt, ist die Einteilung in Deutschland nach wie vor umstritten. Während Wilhelm Erben nach äußeren Merkmalen vorging und nach drei Hauptformen, Urkunden mit Hängesiegel, offene Urkunden mit aufgedrücktem Siegel und versiegelte (mit aufgedrücktem Siegel verschlossene) Urkunden, unterschied, trat Ivan Hlavácek unter Berücksichtigung von Inhalt und Form der spätmittelalter­lichen Kaiserurkunden für die Scheidung in Diplome, Mandate und Briefe ein.

Spätmittelalter­liche Diplome bleiben zwar nicht von der Zahl, aber von der Bedeutung her die wichtigsten Produkte der kaiser­lichen Kanzlei. Sie tragen durchwegs das anhängende Majestätssiegel und sind – schon wegen des Hängesiegels – stets auf Pergament geschrieben. Vor allem für dauerhafte Rechtsverleihungen (Privilegierungen) wurden Diplome verwendet. Der äußeren Form nach kann man deut­lich zwei Arten der Ausfertigung unterscheiden:

Feier­liche Diplome (auch: feier­liche Privilegien) halten im Wesent­lichen am hochmittelalter­lichen Formular fest, doch entfallen monogrammatische und verbale Invocatio sowie die Rekognition. Auch wenn die Eingangszeile reich verziert ist, wird der Text ohne Absätze geschrieben und für das Monogramm einfach Platz ausgespart. Die eigenhändige Beteiligung des Kaisers am Monogramm („Vollziehungsstrich“) entfällt, dafür gibt es manchmal eine vom Text abgesetzte Signumzeile mit dem eigenhändig geschriebenen Anfangsbuchstaben des Kaisernamens. Die eigenhändige Unterfertigung hat sich erst mit Maximilian I. (1493–1519) durchgesetzt. Das Majestätssiegel ist an Seidenschnüren befestigt. Die Verwendung von Goldbullen, die bei Prunkausfertigungen vorkommt, wird in der Corroboratio speziell angekündigt. Die bis ins 14. Jahrhundert häufige Nennung von Zeugen verschwindet im 15. Jahrhundert fast vollständig. An der lateinischen Urkundensprache wird in feier­lichen Diplomen länger festgehalten als in anderen Urkundenarten.

Einfache Diplome sind äußer­lich sch­licht gehalten, bieten kaum Zierelemente in der Schrift, tragen weder Monogramm noch Signumzeile und verzichten häufig auch [<<52] auf andere Teile des traditionellen Formulars. In der Kundmachung (Promulgatio) verwenden sie meist die Worte Notum facimus bzw. Bekennen oder embieten. Sie bilden die große Mehrheit der Diplome und werden zur Beurkundung unterschied­licher Rechtshandlungen von zeit­lich begrenzter Geltung oder Aktualität verwendet. Der Text ist meist in einer einfachen, klaren gotischen Kanzleischrift gehalten.

Das Mandat nimmt eine Zwischenstufe zwischen Brief und Urkunde ein. Es ist das Schreiben eines Hochgestellten an einen Untergebenen, ein Befehl, der dem recht­lichen Charakter der Urkunde recht nahe kommt. Darin wird ein Geschäft geringerer Bedeutung kundgetan, meist kaiser­liche Anordnungen und Aufträge. Vielfach kann man ein Mandat nur durch den Gebrauch des Wortes mandamus („wir befehlen, ordnen an“) von einem Brief unterscheiden. Es findet sich die Anwendung der Adresse und der Grußformel, aber es fehlt, wie in jedem mittelalter­lichen Brief, das Datum. Unter Kaiser Friedrich II. wurde dafür – nach dem Vorbild der Normannenkönige in Sizilien – bereits Papier verwendet. Besonders im Spätmittelalter nahm mit den steigenden Verwaltungsaufgaben des Königtums, mit dem Aufbau einer Behördenorganisation und dem Ausbau der Reichskanzlei die Zahl der Mandate stark zu. Ihr gemeinsames äußer­liches Kennzeichen ist die Besiegelung mit dem Sekretsiegel, dem kleinen Siegel der kaiser­lichen Kanzlei. Auch dabei lassen sich zwei Formen unterscheiden: Mandate, an denen das Sekretsiegel als Hängesiegel angebracht ist, und solche, auf denen das Sekretsiegel entweder auf der Vorderseite unter dem Text oder mitten auf der Rückseite aufgedrückt ist, aber nicht dem Verschluss dient. Der Text ist stets einfach und kurz gehalten, das Formular wird – abgesehen von der vollständigen Datierung – aufgegeben und damit der Briefform angeg­lichen. Vor allem für die zweite Gruppe mit aufgedrücktem Siegel findet seit dem 14. Jahrhundert überwiegend Papier Verwendung. Mandate werden im Auftrag des Kaisers oder Königs, aber ohne dessen persön­liche Beteiligung ausgestellt. Am Ende wird – abgesetzt vom übrigen Text – der verantwort­liche Leiter der Kanzlei bzw. Kanzleibeamte genannt, meist mit den Worten: ad mandatum domini imperatoris (regis) N. („im Auftrag des Herrn Kaisers bzw. Königs N.“).

Der Brief ist seinem Wesen nach eine persön­liche Mitteilung, hat aber viele Gemeinsamkeiten mit der Urkunde. Deshalb werden die Briefe auch als Urkunden behandelt und mit den Siegelurkunden gemeinsam in Urkundenbüchern (z. B. Diplomata-Editionen der MGH) ediert. Bei verschlossenen Briefen (litterae clausae) mit aufgedrücktem Siegel wurde fast ausschließ­lich Papier verwendet; das aufgedrückte Sekretsiegel diente als Verschlussmittel. Es sind Schriftstücke mit bloßen Mitteilungen, ohne Rechtskraft, aber doch formgebunden. Durch die Versiegelung sollte ihr oft vertrau­licher Inhalt vor unbefugten Lesern geheim gehalten werden. Die Intitulatio steht meist zweizeilig über dem Text, die Adresse hingegen auf der Rückseite, um auch nach der Faltung und [<<53] Versiegelung lesbar zu sein. Die Datierung ist kurz, ohne Inkarnationsjahre, manchmal fehlen auch Regierungsjahre und Ausstellungsort. Da man diesen Stücken nur kurzfristige Bedeutung zumaß, sind die meisten nicht im Original erhalten.

Literatur

Hlavácek, Ivan: Das Urkunden- und Kanzleiwesen des böhmischen und römischen Königs Wenzel (IV.) 1376–1419 (Schriften der Monumenta Germaniae Historica 23), Stuttgart 1970.

Koller, Heinrich: Das Reichsregister König Albrechts II. (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Ergänzungsband 4), Wien 1955.

Tessier, Georges: Diplomatique royale française, Paris 1962.

4.3.3 Kanzleigeschichte

Die leitenden Beamten der Merowingerkanzlei trugen den Titel Referendar. Sie hatten dem König die Urkunden zur eigenhändigen Unterschrift vorzulegen, sie unterschrieben dann selbst und vollzogen die Besiegelung. Damit waren sie für den Inhalt der Urkunde verantwort­lich. Bei Hof genossen sie eine besondere Vertrauensstellung: Sie verwahrten das könig­liche Siegel, das heißt den Siegelstempel (Typar, Matrize, ­Petschaft) in Form eines Siegelringes oder eines herkömm­lichen Stempels. Die Diplome wurden nicht von den Referendaren, sondern von diesen unterstellten Reinschreibern geschrieben, die nament­lich nicht genannt werden. Die Referendare waren Laien.

Seit Pippin dem Jüngeren (751–768) blieb die Kanzlei dem geist­lichen Stand vorbehalten. Wahrend die Merowinger in Nachahmung antiker Traditionen eine kollegial organisierte Kanzlei hatten, führten die Karolinger eine bürokratische Kanzleiorganisation ein. In der frühen Karolingerzeit existierte unter Karl dem Großen noch kein eigener Titel für den Kanzleivorstand, die Organisation hatte noch keine festen Formen.

Um die Mitte des 9. Jahrhunderts kamen dann die Bezeichnungen notarius (von nota = Kurzschrift) und cancellarius auf – cancelli sind die Schranken in den Sitzungszimmern, durch die die Parteien von den Magistratspersonen getrennt werden. In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts wurde die Leitung der Kanzlei dem summus cancellarius oder archicancellarius (Erzkanzler) übertragen. Da der Erzkanzler eine hochgestellte geist­liche Persön­lichkeit war (meist ein Erzbischof), konnte er die tatsäch­liche Leitung der Kanzlei nicht persön­lich wahrnehmen, sondern übertrug sie seinem Stellvertreter, dem Kanzler.

Unter den späten Karolingern entstanden eigene Kanzleien nicht nur im Westfrankenreich, sondern auch in Italien, Lothringen, Deutschland und Burgund. Abgesehen von zeitweiligen Wechseln war seit dem Hochmittelalter der Erzbischof von Mainz Erzkanzler für Deutschland, der Erzbischof von Köln Erzkanzler für Italien und der [<<54] Erzbischof von Trier Erzkanzler für Burgund. Die tatsäch­liche Leitung der Kanzleigeschäfte kam an das Kanzleramt, das seit Otto I. (936–973) eine ständige Einrichtung wurde. Der Einfluss des Kanzlers erstreckte sich aber nicht nur auf die kaiser­liche Kanzlei, sondern fast auf die gesamte Politik der Herrscher. Als römisch-deutsche Erzkanzler versuchten die Erzbischöfe von Mainz mehrfach Einfluss auf die Besetzung des Kanzleramtes zu gewinnen, doch konnten sie sich auf Dauer nicht durchsetzen. Die Ernennung des Kanzlers blieb dem König vorbehalten.

Nach den Forschungen von Josef Fleckenstein wurden die leitenden Positionen in der kaiser­lichen Kanzlei seit der Zeit der Ottonen und Salier vor allem von Mitgliedern der Hofkapelle besetzt. Der Begriff Kapelle ist von der cappa (dem Mantel) des hl. Martin von Tours abgeleitet. Die Geist­lichen der Kirche des Königshofes hatten diese wichtigste Reichsreliquie zu behüten und wurden deshalb als cap(p)ellani (Kaplane), ihre Gemeinschaft als capella regia (könig­liche Hofkapelle) bezeichnet. Aus den Reihen der Hofkapelle ging im Rahmen der ottonisch-salischen Reichskirche ein Großteil der Erzbischöfe und Bischöfe hervor. Das untergeordnete Kanzleipersonal (Notare) blieb weitgehend anonym, gehörte aber im Mittelalter durchwegs dem geist­lichen Stand an.

Im Spätmittelalter agierten die Kanzleien immer selbstständiger. Bei den meisten Urkunden hörte die Mitwirkung des Kaisers oder Königs überhaupt auf, sie wurden in seinem Auftrag (ad mandatum domini regis) vom Leiter der Kanzlei unterfertigt. Für Ungarn und Böhmen waren z. B. unter Albrecht II. (1438/39) völlig eigenständige, von der Reichskanzlei unabhängige Kanzleien tätig. Sie urkundeten im Auftrag des Königs, auch ohne dessen persön­liche Anwesenheit. Dies ist vor allem für die Itinerarforschung wichtig, weil eine in Pressburg (Bratislava) ausgestellte Urkunde Albrechts II. keineswegs bedeuten muss, dass der König sich zu diesem Zeitpunkt dort aufgehalten hat.

Literatur

Csendes, Peter: Die Kanzlei Kaiser Heinrichs VI. (Denkschriften der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Klasse 151), Wien 1981.

Fleckenstein, Josef: Die Hofkapelle der Salier und Staufer, 2 Bände (Schriften der Monumenta Germaniae Historica 16/1 u. 2), Stuttgart 1959 und 1966.

Hausmann, Friedrich: Reichskanzlei und Hofkapelle unter Heinrich V. und Konrad III. (Schriften der Monumenta Germaniae Historica 14), Stuttgart 1956.

Hennig, Paul-Joachim: Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Hof, Regierung und Politik, 3 Bände (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 17, 1–3), Köln 1997.

Moraw, Peter: Grundzüge der Kanzleigeschichte Kaiser Karls IV. (1346–1378), in: Zeitschrift für historische Forschung 12 (1985), 11–42. [<<55]

4.3.4 Urkundenfälschungen

Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit galt häufig der Grundsatz, dass vor allem das Recht sei, was als Recht durchsetzbar war, d. h. oft wurden Zustände wider besseres Wissen durch Fälschungen in Kombination mit Macht geschaffen. Königsurkunden waren dazu besonders geeignet, weil sie unscheltbar waren, d. h. sie konnten nicht beeinsprucht werden, es sei denn man konnte nachweisen, dass eine Fälschung vorlag (was meist schwierig war). Durch die daraus resultierende Häufung von Fälschungen bzw. Verfälschungen von Dokumenten, speziell von Urkunden, im Mittelalter kommt es manchmal zu dem Eindruck, dass im Mittelalter „sowieso alles gefälscht“ sei, was in den 1990er-Jahren den Publizisten Heribert Illig zu der – frei­lich klar widerlegbaren – Theorie verleitete, die Zeit zwischen 614 und 911 n. Chr. habe es nie gegeben, sondern sei eine reine Fälschung. Man muss frei­lich, betrachtet man frühere Zeiten, zwischen den verschiedenen Stufen von Fälschung sehr genau unterscheiden. Besser passt oft der Begriff „subjektive Wahrheit“; man spricht auch von „intentionaler Geschichtsschreibung“. Oft wurden einfach einige Worte hinzugefügt oder weggelassen, ersetzt oder sonstwie verändert. In der Urkundenlehre hat sich dafür der Begriff „verunechtet“ eingebürgert. Dies soll frei­lich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es immer wieder groß angelegte Fälschungscorpora gab, z. B. die des Bischofs Pilgrim von Passau (961–991) oder das Privilegium maius (1358/59). Ein von den Monumenta Germaniae Historica im Jahr 1986 veranstalteter Großkongress hat die Vielfalt von mög­lichen Fälschungen dargelegt: Der sechsbändige Tagungsband umfasst nicht weniger als 153 Beiträge auf insgesamt 3730 Seiten.

Beispiel 1: Die gekonnte Fälschung eines Spezialisten:

Die Pilgrim’schen Fälschungen (spätes 10. Jh.)

Das Erzbistum Salzburg und das Bistum Passau weisen in ihrer Struktur zahlreiche Parallelen auf: Beide lagen im äußersten Südosten Bayerns und damit auch des Franken­reiches bzw. des Heiligen Römischen Reiches und hatten nach der Eroberung des Awarenreiches durch Karl den Großen plötz­lich große Gebiete zur Missionierung dazu gewonnen. Die Missionierung Ostösterreichs, Mährens und Pannoniens brachte erstmals die Erzdiözese Salzburg mit dem Bistum Passau in echte Konkurrenz. Das Streben Passaus nach einer Rangerhöhung und einer Loslösung aus dem Salzburger Metropolitanverband erreichte im späten 10. Jahrhundert einen Höhepunkt, als nach der Zurückdrängung der Ungarn Ostösterreich ein zweites Mal in den Wirkungsbereich von Passau und Salzburg kam. Bischof Pilgrim von Passau (971–991) versuchte mit einem groß angelegten Fälschungswerk, den besonderen Rang Passaus aus der [<<56] Kontinuität zum spätantiken Bistum Lorch abzuleiten. Pilgrim wies als Schreiber in der Kanzlei der römisch-deutschen Kaiser Otto I. und Otto II. die dafür notwendigen technischen, sprach­lichen und inhalt­lichen Kenntnisse auf. Mit fast an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit ist er als der Schreiber „Willigis C“ unter dem Erz­kaplan Willigis von Mainz zu identifizieren. Er verfügte somit über das größtmög­liche Insiderwissen, um die Fälschungen täuschend echt zu gestalten.

Diese sogenannten Pilgrim’schen oder Lorcher Fälschungen sind ein Corpus, bestehend aus sechs gefälschten Papsturkunden aus dem 6. bis 10. Jahrhundert, weiters aus einem Schreiben Pilgrims an Papst Benedikt VI. oder VII. sowie zwei angeb­lichen Briefen von Erzbischof Hatto von Mainz an einen ungenannten Papst und von Erzbischof Theotmar von Salzburg an einen Papst Johannes. Allein bei dem letztgenannten Schreiben geht die Forschungsdiskussion eher dazu, den Brief Theotmars von Salzburg als echt anzusehen. Mit einem ausführ­lichen Diktatvergleich und sprach­lich-lexikalischen Vergleichen zwischen den diplomatischen Fälschungen Pilgrims, dem angeb­lichen Theotmar-Brief und dem angeb­lichen Brief des Mainzer Erzbischofs Hatto an einen ungenannten Papst versuchte Egon Boshof den Brief als Fälschung auszumachen, während zeitgleich Fritz Lošek dessen Echtheit zu beweisen trachtete. An dem noch jungen Forschungsstreit wird einerseits deut­lich, dass sich die Fälscher mitunter einer Mischung aus echten und unechten Schriftstücken bedienten und andererseits die Unterscheidung zwischen echt und falsch selbst nach akribischen diplomatischen Studien oft nicht klar wird.

Pilgrim frei­lich war trotz seines großangelegten Fälschungswerkes und seines unbestritten großen Einsatzes für seine Diözese kein sichtbarer Erfolg beschieden, sieht man davon ab, dass er um 1200 im Nibelungenlied verewigt wurde. Der Salzburger Erzbischof Friedrich I. (958–991) dürfte dem Ansinnen Pilgrims mit einer gewissen Gelassenheit gegenübergestanden und seinerseits mit einer Gegenfälschung geantwortet haben. Einerseits wusste Erzbischof Friedrich wohl um die Unterstützung des ottonischen Herrscherhauses und anderer mächtiger Fürsten im Reich, andererseits dürfte auch Pilgrim bald die Aussichtslosigkeit seines Unterfangens bemerkt haben. Dennoch ist diese gelehrte Fälschung ein kulturgeschicht­lich hochinteressantes Zeugnis für das Verhältnis des Bischofs von Passau zu seinem Vorgesetzten, dem Erzbischof von Salzburg.

Beispiel 2: Die Fälschung unter Berufung auf antike Autoritäten und unter Aufnahme echter Diplome: Das Privilegium maius (1358/59)

Im Jahr 1356 legte der aus dem Haus der Luxemburger stammende römisch-deutsche Kaiser Karl IV. in der sogenannten „Goldenen Bulle“ die Zahl und die Zusammensetzung der sieben Kurfürsten, die zur Königswahl berechtigt waren, endgültig fest. In [<<57] diesem Zusammenhang wurden die beiden größten Konkurrenten um die römisch-­deutsche Königskrone, die Habsburger und die Wittelsbacher, trotz ihrer Bedeutung nicht berücksichtigt. Dennoch stand hinter dieser Nichtberücksichtigung weniger „böse Absicht“, sondern eher wurde einfach der Zustand urkund­lich festgehalten, der schon zumindest für ein Jahrhundert bestanden hatte: Drei geist­lichen Kurfürsten (die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier) standen vier welt­lichen (der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein sowie die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg) gegenüber. Der Habsburgerherzog Rudolf IV. der Stifter von Österreich hatte sich aber dennoch Hoffnungen gemacht, unter die Kurfürsten aufgenommen zu werden, schließ­lich war Karl IV. sein Schwiegervater. So gab er im Jahr 1358/59 seiner Kanzlei den Auftrag zu einem groß angelegten Fälschungswerk, das die besondere Rolle Österreichs seit der Römerzeit herausstreichen sollte. Diese sogenannten „Österreichischen Freiheitsbriefe“, meist als Privilegium maius bezeichnet, enthielten insgesamt fünf Fälschungen:

• ein Diplom König Heinrichs IV. aus dem Jahr 1058, in dem den Babenbergern die Vogtei über die geist­lichen Gebiete des Erzbischofs von Salzburg und des Bischofs von Passau verliehen wurde. Zudem wurden zwei Urkunden von Julius Caesar bzw. Kaiser Nero in dieser Urkunde bestätigt. Julius Caesar habe seinem Onkel, dem Senator, das Land Österreich zu ewigem Lehen gegeben; Nero habe das Land Österreich für alle ewigen Zeiten von Abgaben an das Römische Reich befreit. Als Vorlage für diese Urkunde diente vermut­lich eine echte Schenkungsurkunde, die zum selben Datum ausgestellt wurde.

• das Privilegium minus von 1156, mit dem Österreich zum Herzogtum erhoben wurde. Das echte Privilegium minus wurde abgeschrieben und offensicht­lich kurz nach der Fälschung vernichtet.

• eine Urkunde König Heinrichs (VII.) vom Jahr 1228, in dem Herzog Leopold VI. von Österreich und der Steiermark alle früheren Privilegien bestätigt wurden und ihm zudem erlaubt wurde, auf dem Herzogshut eine Königskrone zu tragen.

• ein Diplom Kaiser Friedrichs II. von 1245, wonach der Fürstenhut neben dem könig­lichen Diadem auch noch mit einem Kreuz geschmückt sei.

• Ein Diplom König Rudolfs I. von Habsburg, in dem er seinen beiden Söhnen ­Albrecht I. und Rudolf II. alle Privilegien bestätigt, die ihren Ländern von heidnischen oder christ­lichen Herrschern verliehen worden seien.

Als 1361 am Hof Karls IV. in Prag der frühhumanistische italienische Gelehrte ­Francesco Petrarca weilte, wurden diesem die Urkunden zur Begutachtung vorgelegt. Er erklärte allein die in der Urkunde von 1058 inserierten Privilegien Caesars und Neros als plumpe Fälschungen, ja der Verfasser dieser Fälschung sei „ein Erzschelm, ein brüllender Ochse [<<58] und ein schreiender Esel“. Allerdings meinte Petrarca nicht, dass die angeb­liche Urkunde von 1058 (und auch die übrigen Urkunden) gefälscht seien, sondern glaubte, dass die Kanzlei Heinrichs IV. im Jahr 1058 den zwei Fälschungen aufgesessen seien. Somit blieb das Privilegium maius vorerst wirkungslos. Erst ein Jahrhundert später wurde es vom Habsburgerkaiser Friedrich III. (1440–1453) als echt anerkannt. Die Herzöge von Österreich wurden damit mit weiteren Sonderrechten ausgestattet und nannten sich in der Folge „Erzherzöge“ von Österreich und der Steiermark.

Beispiel 3: Fälschung oder „manipulierte Abschrift“ ?

Die Gründungsurkunden für das Kloster Lambach (1056/1061)

Im Jahr 1056 wurde das Benediktinerstift Lambach in Oberösterreich von Bischof Adalbero von Würzburg gegründet. Zu dieser Gründung existieren mehrere Urkunden, die in der Forschung intensive Diskussionen hervorgerufen haben. Beide „Gründungsurkunden“, die von Bischof Adalbero aus dem Jahr 1056 und die Bestätigung der Gründung durch ein Diplom König Heinrichs IV., sind näm­lich in der vorliegenden Form eindeutig nicht echt, sondern stammen vermut­lich aus der Zeit um 1150/1160. Auch eine dritte Urkunde, die Erneuerung des Stiftsbriefs aus dem Jahr 1089, die allein in der um 1200 entstandenen Vita Adalberos erhalten ist, wirft zahlreiche Probleme auf. Fest steht heute allein die ungefähre Datierung der angeb­lich 1056 und 1061 ausgestellten Urkunden. Diese zeit­liche Einordnung ergibt sich vor allem aufgrund des paläographischen Befundes, d. h. aufgrund der für diese Zeit typischen Schrift. Was den „Grad ihrer Fälschung“ betrifft, so wird die Frage noch schwieriger. Zum einen deutet die Aufnahme von Papst Gregor VII. und Bischof Altmann von Passau in den Urkundentext auf eine plumpe Fälschung hin: Gregor VII. (1073–1085) wurde erst 17 Jahre nach der angeb­lichen Ausstellung der Gründungsurkunde Papst; Altmann von Passau (1065–1091) wurde erst neun Jahre danach Bischof. Beide galten als hohe Autoritäten, nicht zuletzt aufgrund ihrer kompromisslosen Rolle im Investiturstreit – Altmann war einer der wichtigsten Parteigänger der päpst­lichen Seite und Gründer des Benediktinerstifts Göttweig in Niederösterreich. Zum anderen dürfte aber die in den Urkunden von 1056 und 1061 genannte Ausstattung mit Grundstücken und Mauteinnahmen den tatsäch­lichen Verhältnissen entsprochen haben. Es liegt daher nahe anzunehmen, dass das Kloster Lambach ein Jahrhundert nach seiner Gründung massiv um seine Besitzungen fürchtete und daher neue Bestätigungen fälschte. Vielleicht waren die Originalurkunden damals auch schon verloren oder in einem schlechten Zustand. Von der inhalt­lichen Seite her sind die Urkunden aber – sieht man von der Interpolation (Einfügung) der Namen Altmanns und Gregors VII. ab – eher als „manipulierte Abschriften“ denn als reine Fälschungen anzusehen. [<<59]

Beispiel 4: Abweichungen vom diplomatischen Usus:

Die Ostarrîchi-Urkunde (996) als Empfängerausfertigung

Im Jahr 996 erhielt die Freisinger Kirche den Hof Neuhofen (an der Ybbs, Niederösterreich) samt 30 weiteren Königshufen „in der Gegend, die in der Volkssprache Osta­rrîchi genannt wird“ (in regione vulgari vocabulo Ostarrîchi). Die Erstnennung des Namens „Österreich“ hat dazu geführt, dass dieses Diplom seit jeher besondere Aufmerksamkeit erhielt. Immer wieder tauchte im Zusammenhang mit dieser Urkunde der Verdacht der Fälschung auf, da einige der inneren Merkmale der Schenkung nicht dem unter Otto III. üb­lichen Sprachgebrauch folgten. Dennoch dürfte die Urkunde wohl echt sein, doch handelt es sich um eine sogenannte Empfängerausfertigung. Dabei wurde von der kaiser­lichen Kanzlei auf dem Pergamentblatt zunächst das Eschatokoll eingetragen. Danach wurde diese „Blankourkunde“ der Freisinger Kirche übergeben, die selbst das Protokoll und den Kontext eintrug, wohl nach einem zuvor mit dem Kaiser bzw. der kaiser­lichen Kanzlei abgesprochenen Entwurf. Der Freisinger Schreiber verfügte allerdings nur über eingeschränktes Wissen, was die sprach­lichen Gepflogenheiten der kaiser­lichen Kanzlei betraf. Er nahm sich daher eine ältere Kaiserurkunde zum Vorbild, die schon 973 für Freising ausgestellt worden war. Daher ist die sprach­liche Ähn­lichkeit zwischen der Urkunde von 973 und der Ostarrîchi-Urkunde von 996 evident. Vermut­lich erst danach trug Kaiser Otto III. im Monogramm der Urkunde den Vollziehungsstrich ein und machte sie auf diesem Weg gültig. Derartige Empfängerausfertigungen waren im Mittelalter durchaus üb­lich und ein Vertrauensbeweis des Ausstellers gegenüber dem Empfänger.

Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.

Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Hacim:
474 s. 141 illüstrasyon
ISBN:
9783846337554
Yayıncı:
Telif hakkı:
Bookwire
İndirme biçimi:

Benzer kitaplar