Kitabı oku: «Gerichtsdolmetschen»

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Christiane Driesen / Haimo-Andreas Petersen / Werner Rühl

Gerichtsdolmetschen

Grundwissen und –fertigkeiten

A. Francke Verlag Tübingen

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© 2018 • Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

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E-Book-Produktion: pagina GmbH, Tübingen

ePub-ISBN 978-3-8233-0047-2

Inhalt

  Vorwort zur zweiten Auflage

 Zur Verwendung dieses StudienbuchsHauptzieleVoraussetzungen für eine sinnvolle BenutzungStruktur des StudienbuchsModule der TranslationstechnikenZur juristischen Kompetenz der Übersetzer und Dolmetscher

 Teil I Translationswissenschaftliche Grundlagen1 Einleitung1.1 Menschenrechte und Eignungsfeststellung der Gerichtsdolmetscher1.2 Einsatzfelder der juristischen Dolmetscher und Übersetzer1.3 Rechtsquellen1.4 Öffentliche Bestellung und Beeidigung bzw. Vereidigung1.5 Berufsstand und Berufsethos1.6 Im Spannungsfeld von Berufsethos und Kommunikation1.7 Qualifikationsanforderungen an den juristischen Dolmetscher und Übersetzer2 Modul Kommunikationskompetenz2.1 Begründung2.2 Kommunikation im Dienst des Berufsethos2.3 Erwerb von Fertigkeiten der Kommunikationskompetenz2.4 Übungen zum Erwerb der Kommunikationskompetenz2.5 Vorlesetechnik2.6 Vorschlag zur Unterrichtsgestaltung2.7 Zur Vertiefung3 Modul Vom-Blatt-Übersetzen bzw. -Dolmetschen3.1 Definition und Anwendung3.2 Übungen zum Erwerb der Fertigkeit des Vom-Blatt-Übersetzens3.3 Vorschlag zur Unterrichtsgestaltung3.4 Zur Vertiefung4 Modul Konsekutivdolmetschen ohne und mit Notizen4.1 Definition und Besonderheiten vor Gericht4.2 Psychische Voraussetzungen4.3 Fertigkeit: Konsekutivdolmetschen ohne Notizen4.4 Fertigkeit: Notizentechnik für die gerichtliche Kommunikation4.5 Vorschlag zur Unterrichtsgestaltung4.6 Zur Vertiefung5 Modul Flüsterdolmetschen5.1 Definition und Einsatz vor Gericht5.2 Flüsterdolmetschen erlernen5.3 Vorschlag zur Unterrichtsgestaltung5.4 Zur Vertiefung6 Modul Einführung in das juristische Übersetzen6.1 Einsatz bei Gericht und Behörden6.2 Pragmatische Zielsetzung dieser Einführung6.3 Übungsvorschläge zum Erwerb der Fertigkeit der juristischen Übersetzung6.4 Gestaltung von Einführungsveranstaltungen6.5 Zur Vertiefung7 Ausblick7.1 Empfehlungen bei der Annahme eines Auftrages7.2 Während der Sitzung7.3 Verhalten beim Scheitern der Kommunikation8 BibliographieAnhangBerufsverbände

 Teil II Juristische Grundlagen1 Einleitung2 Strafverfahren2.1 Überblick zum Strafverfahrensrecht2.2 Grundsätze des Strafverfahrensrechts2.3 Die Beteiligten im Strafverfahren2.4 Das Ermittlungs- oder Vorverfahren2.5 Zwischenverfahren2.6 Das Hauptverfahren (§§ 213–295 StPO)2.7 Rechtsmittelverfahren2.8 Besondere Verfahrensarten3 Zivilverfahren3.1 Allgemeine Betrachtungen3.2 Grundsätze im Zivilprozess3.3 Beteiligte des Zivilverfahrens3.4 Verfahrensablauf3.5 Entscheidung3.6 Rechtsmittel3.7 Besondere Verfahrensarten4 Bibliographie

Vorwort zur zweiten Auflage1

Seit der letzten Auflage dieses Studienbuchs im Jahr 2011 hat sich im Bereich des juristischen Dolmetschens und Übersetzens vieles zum Positiven hinbewegt. Zahlreiche Jahre Überzeugungsarbeit durch engagierte Fachkenner aus Universitäten und Berufsverbänden sowie durch aufgeschlossene EU-Vertreter haben die Verabschiedung wichtiger Richtlinien ermöglicht, die sich hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen der Translationsberufe bereits entscheidend ausgewirkt haben.2

Am 30. November 2009 nahm der Rat der Europäischen Union eine Entschließung zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren an3, woraus sich für die Translationsberufe wichtige Richtlinien ergaben:

Die RICHTLINIE 2010/64/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren und die darauf bezugnehmende RICHTLINIE 2012/13/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren.

Im Rahmen des sogenannten Budapest-Fahrplans4 bestimmte der Rat der Europäischen Union ferner die Notwendigkeit Opfern einen höheren Schutz zu gewähren und empfahl die Verabschiedung der neuen

RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI.

Letztere birgt eine noch größere Herausforderung an die juristischen Dolmetscher, die für traumatisierte Menschen, insbesondere Kinder und Frauen, dolmetschen müssen, was eine bestimmte Qualifikation voraussetzt.

Wie in der Präambel (7) der Richtlinie 2010/64 wird folgende Absicht überall betont:

Die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens erfordert eine kohärentere Umsetzung der in Artikel 6 EMRK5 verankerten Rechte und Garantien. Sie erfordert ferner eine Weiterentwicklung der in der EMRK und der Charta verankerten Mindestvorschriften innerhalb der Union durch diese Richtlinie und andere Maßnahmen.

Diese in den meisten EU-Mitgliedstaaten6 nun umgesetzten Richtlinien präzisieren die Aufgaben der juristischen Translationsberufe etwas besser. Sie betonen die Wichtigkeit der Qualität, die nun ausdrücklich hinterfragt7 werden kann. Einige vom Dolmetscher8 und Übersetzer in den Richtlinien erwartete Leistungen, wie Vom-Blatt-Übersetzen, Fern- bzw. Videodolmetschen und der Umgang mit traumatisierten Personen, werden ausdrücklich angesprochen, während die Beherrschung anderer Fertigkeiten wie Konsekutiv- und Simultan Dolmetschen, der Umgang mit Fachtermini und juristisches Übersetzen dagegen nur als logische Folgen der gestellten Anforderungen abgeleitet werden können. Alle setzen eine Ausbildung, in welcher Form auch immer (Regelstudium oder Weiterbildung), voraus.

Problemanalysen und Lösungsansätze dieser EU-Richtlinien wurden und werden im Rahmen von von der EU-Kommission geförderten Projekten angeboten, deren Berichte online frei zugänglich sind9.

Dieses Studienbuch steht in vollem Einklang mit den neu präzisierten Ansprüchen und setzt sich nach wie vor zum Ziel eine praktische und progressive Vorbereitungshilfe zur Erlangung der Vereidigung- bzw. Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern primär bei deutschen Gerichten anzubieten.

Christiane J. Driesen, Haimo-Andreas Petersen, Werner Rühl im Januar 2018.

Zur Verwendung dieses Studienbuchs

In der ersten Auflage wurde die Problematik der wenig verbreiteten Sprachen nicht genügend hervorgehoben, da die Autoren diese durch Anwendung der Tandem-Dolmetschlehre1 einigermaßen überwinden. Diese Lehrmethode wurde im Rahmen der Weiterbildungen der Universität Hamburg2 und der Hochschule Magdeburg-Stendal seit vielen Jahren mit einigem Erfolg für etwa 35 Sprachen erprobt. Mit Hinblick auf die aktuellen politischen Entwicklungen (besonders der Flüchtlingskrise) soll sie nun verstärkt in den Vordergrund rücken. Dem demokratischen Anspruch auf ein faires Verfahren sollte trotz des Mangels an Dolmetschern und Übersetzern für in Deutschland bzw. in Europa wenig verbreitete Sprachen entsprochen werden.

Hauptziele

Ziel dieses Studienbuchs ist es sowohl allein Übende als auch Teilnehmer eines Weiterbildungsprogramms bei der Vorbereitung auf die Zulassung für die Beeidigung bzw. Vereidigung zu begleiten. Es ist in Kompetenzmodule unterteilt, die zuerst die Notwendigkeit und Anwendung der jeweiligen Kompetenz vorstellen und rechtfertigen und anschließend entsprechende Übungen vorschlagen. Diese Übungen sind sowohl als Übungen für den Einzelnen als auch für die Gruppe oder als Anregungen für die Dozenten im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen konzipiert. Kriterien für die Selbstbewertung, Gruppenbewertung und Bewertung durch Dozenten werden jeweils angegeben.

Angestrebt wird das Erlernen einer effizienten Arbeitsmethode, die mit Hilfe der vorgeschlagenen Übungen weiterentwickelt werden soll. Lediglich die korrekte Anwendung der methodologischen Schritte ist für den Einstieg relevant. Aus methodologischen Gründen werden daher keine einzelnen Übungslösungen angegeben.

Dagegen wird dem Benutzer nahe gelegt äquivalente Beispiele selbst zu sammeln und zu bearbeiten.

Voraussetzungen für eine sinnvolle Benutzung

Zur sinnvollen Benutzung dieses Studienbuchs müssen die Lernenden zuerst zwei Sprachen gründlich beherrschen, das heißt: eine Sprache auf Muttersprachniveau und eine Arbeitssprache auf C-2-, eventuell C-1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (also mit Beherrschung aller Sprachregister, von der Umgangssprache bis zur akademischen Sprache). Da das Recherchieren die Grundlage des juristischen Übersetzens und Dolmetschens darstellt, sind Erfahrungen mit wissenschaftlichem Arbeiten unverzichtbar.

Struktur des Studienbuchs

Das Studienbuch besteht in seinem ersten Teil aus einzelnen translationswissenschaftlichen Modulen, die jeweils zum Erwerb einer bestimmten für das Gerichtsdolmetschen und -übersetzen notwendigen Kompetenz führen.

Module der Translationstechniken

Nach einer kurzen Vorstellung der jeweiligen Kompetenz bzw. Technik wird ihre Notwendigkeit beim Gerichtsdolmetschen begründet. Darauf folgen jeweils Übungen zum Erwerb dieser Kompetenz. Folgende Rubriken werden als Leitfaden für die Auswahl der Übungstypen angegeben:

 Übungszweck: Angesprochene Kompetenz

 Material: Aufnahmegerät, Bilder, Presse, Podcast, Videocast, Urkunden und juristische Texte

 Setting: allein, Gruppenübung, Übung mit Dozent

 Beschreibung der Übung

 Bewertungskriterien (Rhetorik, Vollständigkeit, Fachbegriffe)

 einsprachige bzw. zweisprachige Übungen, Tandem-Lehrmethode

Schließlich werden die erworbenen Fertigkeiten bzw. Kompetenzen festgehalten. Ferner werden Vorschläge zur Unterrichtsgestaltung für Dozenten angeboten.

Der zweite Teil vermittelt juristisches Grundlagenwissen über das Zivil- und das Strafverfahren.

Zur juristischen Kompetenz der Übersetzer und Dolmetscher

Das vorliegende Studienbuch hat sich nicht zum Ziel gesetzt, Juristen auszubilden. Vielmehr soll dem Leser ein Überblick über die Verfahren vor den Gerichten gegeben werden, um ihn hierdurch in die Lage zu versetzen, Sachzusammenhänge zu erkennen und sich im prozessualen Verfahren zu orientieren.

Weder wird eine Paragraphenkenntnis erwartet noch gar das Auswendiglernen einzelner Vorschriften angestrebt. Hierfür gibt es Gesetzessammlungen, aus denen bei Bedarf Gesetzesstexte abgerufen werden können. Inwieweit man eine Textausgabe der einzelnen Verfahrensvorschriften zur Hand hat, mag jedem selbst überlassen bleiben. Von Nachteil ist dies sicher nicht, insbesondere wenn man sich z.B. in einer Hauptverhandlung schnell orientieren möchte. Mittlerweile bietet auch das Internet vielfältige Möglichkeiten, zuverlässig auf die aktuellste Version eines Gesetzestextes zurückzugreifen.

Erlernt werden soll vielmehr Wissen, das für den Dolmetscher unentbehrlich ist, sowohl für die Vorbereitung eines Verfahrens als auch für dessen Begleitung: Die Kenntnis über den Gang eines Gerichtsprozesses, dessen Beteiligte und deren Rechte und Pflichten ermöglicht dem Dolmetscher, sich zu orientieren und sein Handeln vorausschauend zu planen. Das Wissen um Begrifflichkeiten und Fachtermini in einzelnen Verfahrensabschnitten erleichtert die Arbeit und gibt zudem Sicherheit vor unerwarteten Wendungen des Verfahrens.

Teil I Translationswissenschaftliche Grundlagen
1 Einleitung
1.1 Menschenrechte und Eignungsfeststellung der Gerichtsdolmetscher

Die Nürnberger Prozesse setzten die Maßstäbe1 für den modernen Dolmetscherberuf, insbesondere für das Dolmetschen an internationalen Gerichten und Gerichtshöfen. Diese Maßstäbe betrafen insbesondere die Eignungsfeststellung der Dolmetscher, die Vollständigkeit der Verdolmetschung sowie die Qualitätskontrolle.2 Viele Jahrzehnte später richten sich die internationalen Gerichtsbarkeiten weiterhin nach diesen drei Grundsätzen, während sich erst jetzt langsam ein Konsens über die Notwendigkeit der Qualifikation der juristischen Dolmetscher und Übersetzer bei Gerichten und Behörden abzeichnet, und zwar sowohl bei vielen der deutschen Bedarfsträger und Standesvertretungen als auch bei den relevanten Instanzen der Europäischen Union. Im Rahmen des vom Kommissar für Mehrsprachigkeit, Leonard Orban, im Jahre 2008 einberufenen „Reflection Forum“3 erarbeiteten Experten aus unterschiedlichen Disziplinen (Anwälte, Polizeibeamte, Dozenten der Translationswissenschaft, Vertreter des Berufsstandes) Empfehlungen, in denen ein entsprechendes Profil definiert und Lehrinhalte empfohlen werden.

1.2 Einsatzfelder der juristischen Dolmetscher und Übersetzer

Im Bewusstsein, dass es sich beim juristischen Dolmetschen und Übersetzen um eine verantwortungsvolle Aufgabe handelt, setzt sich der Gedanke durch, dass es bei Gericht und Behörde sowohl um die Rechtssicherheit als auch um Menschenrechte geht. Daher werden für einige Bereiche nur noch allgemein bestellte und beeidigte bzw. vereidigte Dolmetscher und Übersetzer eingesetzt. Diese werden sowohl von den Behörden (Polizei, Arbeitsämtern, Sozialbehörden, Standesämtern, Ausländerbehörden usw.), von den Gerichten und auch von der Staatsanwaltschaft, von Notaren als auch von Anwälten und Rechtsabteilungen größerer Unternehmen in Anspruch genommen.

1.3 Rechtsquellen

Grundrechte und Grundfreiheiten, die die Ausübung der Translationstätigkeit unmittelbar bestimmen, werden jeweils in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 19481 und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 19502 eindeutig ausgesprochen.

Als juristische Folge der Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention wurden diese Bestimmungen in das deutsche Recht integriert.3

Wie im Vorwort zu diesem Teil ausgeführt, wurden darüber hinaus neue EU-Richtlinien, insbesondere die Richtlinie 2010/64/EU, verabschiedet, die zu einer konkreteren Darstellung der Anforderungen an Dolmetscher und Übersetzer führen.

1.3.1 Grundgesetz

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland1 heißt es daher entsprechend:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(..)

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

1.3.2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

§ 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bestimmt, dass die deutsche Sprache Gerichtssprache der Bundesrepublik Deutschland ist. Im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), Artikel 5, Absatz 2, und Artikel 6, Absatz 1 und 3 sieht § 185 GVG vor, dass ein Dolmetscher herangezogen werden muss, falls einer der Beteiligten der Gerichtssprache nicht mächtig ist.

Nach Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU wurde das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vom 2. Juli 2013 verabschiedet und ist nun im §187 GVG verankert.1

1.4 Öffentliche Bestellung und Beeidigung bzw. Vereidigung

Je nach Bundesland kennt man die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung (Bayern, Hamburg) oder eine allgemeine Beeidigung ohne öffentliche Bestellung (Berlin, Niedersachsen und andere) und/oder Ermächtigung von Übersetzern (zum Beispiel Hessen).

Das Hamburger Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern sowie die Verordnung über die Bestellung allgemein vereidigter Dolmetscher und Übersetzer vom September 1986 wurden 2005, 2007 bzw. 2015 novelliert1. In Deutschland besteht gemäß § 189 GVG neben der Möglichkeit der so genannten Ad-hoc-Vereidigung von Sprachkundigen, die der Richter kraft seiner Unabhängigkeit nach seinem Ermessen auswählt, der von dem öffentlich bestellten Dolmetscher allgemein geleistete Eid, auf den dieser sich vor jeder Gerichtsverhandlung beruft.

1.5 Berufsstand und Berufsethos

Anders als bei den internationalen Gerichtsbarkeiten, bei denen Konferenzdolmetscher tätig sind, die dem etablierten berufsethischen Kodex der Association Internationale des Interprètes de Conférence (AIIC)1 und den jeweiligen internen Ordnungen unterworfen sind, sind die Konturen des Berufsstands der Übersetzer und Dolmetscher für die innerstaatlichen Gerichtsbarkeiten noch nicht so klar. Daher bestehen fast gleichlautende Berufs- und Ehrenordnungen2 nebeneinander, die teils dem AIIC-Kodex, teils der Charte du Traducteur der Fédération Internationale des Traducteurs (FIT) entstammen und meistens keine konsequente Trennung zwischen Berufsethos und Guten Praktiken definieren. Anlässlich der Gründung des europäischen Verbandes der juristischen Dolmetscher und Übersetzer (EULITA) im Jahr 2011 wurde eine Berufs- und Ehrenordnung verabschiedet,3 die eine Synthese berufsethischer Grundsätze ihrer Mitgliedsorganisationen unter Berücksichtigung der entscheidenden juristischer Quellen für die Arbeit vor Gericht und im juristischen Feld darstellt.

Neben den allgemein proklamierten Verpflichtungen zur Kollegialität und zu fairen Praktiken den Auftraggebern gegenüber ergeben sich aus den oben angeführten Rechtsquellen unumgängliche Pflichten für den juristischen Dolmetscher und Übersetzer, die seine Dolmetschstrategie entscheidend prägen, um zur Gleichstellung aller Menschen vor dem Gesetz und zur Beachtung der Menschenwürde beizutragen. Dazu gehören:

1.5.1 Vollständigkeit und Treue der Übersetzung

Der Dolmetscher hat eine sinngetreue1 und vollständige Übertragung zu leisten. Dies ist nur möglich, wenn er qualifiziert (Hintergrundswissen, Beherrschung aller Techniken) und fachlich vorbereitet ist. Aufträge, für die er nicht qualifiziert ist, sind daher entsprechend abzulehnen.

1.5.2 Neutralität und Schweigepflicht

Als Sprachrohr zwischen den Parteien ist der Dolmetscher im deutschen Recht kein Sachverständiger (er bringt keine neuen Inhalte in das Verfahren ein), daher hat er in der Ausübung seiner Tätigkeit neutral zu bleiben. Zur Neutralität gehören auch die Schweigepflicht und der Verzicht darauf, Informationen zum eigenen Vorteil zu benutzen1.

1.6 Im Spannungsfeld von Berufsethos und Kommunikation

Nach Betrachtung des sich aus den Rechtsquellen logisch und konkret ergebenden ethischen Anspruchs an den Berufsstand mögen die Kommunikationsverhältnisse und -zwänge als die größte Hürde erscheinen. Anders als bei internationalen Konferenzen oder Gerichtsbarkeiten, die über Simultandolmetschanlagen verfügen, müssen die Dolmetscher der heimischen Gerichte ihre Dolmetschtechniken ständig an die Gegebenheiten anpassen1.

Nur durch schnellste Analyse der Kommunikationsumstände und entsprechende Auswahl der einzusetzenden Dolmetschtechniken wird der Dolmetscher seinem ethischen Anspruch gerecht: Konsekutiv, um dem Öffentlichkeitsprinzip gerecht zu werden; Flüstern, um die Parteien vollständig zu informieren sowie zur unintrusiven Klärung entstehender soziokultureller Missverständnisse.

1.6.1 Kommunikationszwänge

Mindestens vier unterschiedliche Zwänge herrschen zum Beispiel im Strafverfahren:1

 Trotz der oft sehr ungünstigen Akustik der Gerichtssäle bleibt es fast undenkbar, die im jeweiligen Bundesland übliche Sitzordnung für Angeklagte, Zeugen, Dolmetscher und Verteidiger auch nur minimal zu verbessern.2

 Alles, was in der Gerichtssprache auszudrücken ist, muss vom Gericht, aber auch von der anwesenden Öffentlichkeit klar zu hören sein.

 Unter Beachtung der Grundrechte des Angeklagten bzw. des Anspruchs des Auftraggebers ist den Angeklagten alles in der Verhandlung Vorgetragene vollständig zu übertragen.

 Missverständnisse aufgrund der zwischen den Kommunikationspartnern bestehenden soziokulturellen Kluft müssen unter Beachtung strikter Neutralität geklärt werden.

1.6.2 Unterschiedliche Kommunikationsmuster
Oralisierte Vorträge

Vorträge unterschiedlicher Länge werden von Juristen und Sachverständigen in Fachsprachen gehalten. In vielen Fällen handelt es sich um in der Gerichtssprache gehaltene Vorträge, die von dem Dolmetscher einem Angeklagten oder Zeugen simultan geflüstert werden. In einigen Fällen hält ein Jurist oder ein Sachverständiger aus dem Ausland einen Vortrag in der Fremdsprache, der dann vom Dolmetscher konsekutiv in die Gerichtssprache zu dolmetschen ist.

Verlesene Schriftstücke

Richter lesen Dokumente vor (Protokolle oder Urteile), Staatsanwälte z.B. Anklageschriften oder Anwälte Anträge. Der Dolmetscher, dem ein Exemplar überreicht wurde, dolmetscht dann vom Blatt.

Dialoge in einer Sprache

Die Befragung der der Gerichtssprache kundigen Zeugen wird durch das Gericht vorgenommen – einem Angeklagten oder Zeugen wird die Befragung simultan geflüstert.

Dialoge in zwei unterschiedlichen Sprachen

Bei der Befragung der der Gerichtssprache unkundigen Zeugen muss der Dolmetscher abwechselnd in zwei Sprachen dolmetschen.

1.6.3 Scheitern der Kommunikation – notwendige soziokulturelle Klärung

Jede Kommunikationssituation kann bei Gericht aufgrund soziokultureller Missverständnisse scheitern. Für den Dolmetscher ist das Unterbrechen des traditionellen Dolmetschflusses immer heikel. Der Kommunikationsrhythmus wird abgebrochen, das Gericht fürchtet evtl. eine ungebührliche Einmischung oder Kompetenzbeschneidung. Folgende abgestufte Strategie soll das Eingreifen des Dolmetschers vermeiden bzw. hinauszögern.

 Schritt 1: Versuch einer Übersetzung, die den Parteien die Chance zur Selbstklärung überlässt.

 Schritt 2: Beim Scheitern dieses Versuchs weist der Dolmetscher auf das Bestehen eines Missverständnisses hin, damit das Gericht selbst die Initiative zur Behebung ergreifen kann.

 Schritt 3: Beim erneuten Scheitern bittet der Dolmetscher um Erlaubnis, die entsprechende Erklärung selbst zu geben. Die entsprechende Erklärung sollte so knapp und präzise wie möglich sein.

1.6.4 Zur Illustration: Dolmetschtechniken in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens1
Aufruf der Sache – Simultanflüstern

Vorstellung des Gerichts.

Bei einem, maximal zwei Adressaten eignet sich das Flüsterdolmetschen am besten.

Eine soziokulturelle Klärung (z.B. über die Funktion der Schöffen) kann sich als notwendig erweisen.

Vernehmung zur Person – Simultanflüstern und Konsekutivdolmetschen

Fragen des Gerichts an den Angeklagten können simultan geflüstert werden, dagegen werden seine Antworten für das Gericht und die Öffentlichkeit konsekutiv ohne und mit Notizen (Namen, Orte, Zahlen) laut in die Gerichtssprache übertragen, ebenso evtl. notwendige soziokulturelle Klärungen (z.B. werden Berufe je nach Kultur auf unterschiedliche Art und Weise erlernt).

Verlesung des Anklagesatzes – Vom-Blatt-Dolmetschen

Meist wird dem Dolmetscher ein Exemplar der Anklageschrift überreicht.1 Während der Verlesung des Anklagesatzes durch den Staatsanwalt dolmetscht er vom Blatt.

Belehrung des Angeklagten – Simultanflüstern

Die Belehrung zum Aussageverweigerungsrecht kann simultan geflüstert werden. Erfahrungsgemäß wird diese nicht auf Anhieb verstanden, und oft entsteht Klärungsbedarf.

Vernehmung zur Sache – Konsekutivdolmetschen

Erst wird dem Angeklagten die Möglichkeit gewährt, im Zusammenhang, d.h. ohne Unterbrechung, Stellung zu dem Tatvorwurf zu nehmen. Nur die sichere Beherrschung der Konsekutivtechnik ermöglicht eine Gleichstellung vor dem Gesetz1 des Ausländers mit den Gerichtssprachkundigen.

Es folgen dann meistens Nachfragen und Vorhalte seitens der Gerichtsmitglieder und Verteidiger. Diese kürzeren Passagen können für den Angeklagten simultan geflüstert und für Gericht und Öffentlichkeit konsekutiv gedolmetscht werden.

Jederzeit kann dabei ein Bedarf an soziokultureller Klärung entstehen.

Beweisaufnahme1 – Simultanflüstern

Zur Wahrung seiner Grundrechte wird dem Angeklagten die Anhörung der Zeugen und Sachverständigen simultan geflüstert.2 Nur so ist er imstande, von seinem3 Fragerecht sinnvoll Gebrauch zu machen.

Die fakultative Eidleistung am Ende der Aussagen bedarf meistens einer soziokulturellen Klärung.

Schluss der Beweisaufnahme

Dieser wird vom vorsitzenden Richter verkündet und dem Angeklagten geflüstert.

Plädoyers – Simultanflüstern1

Die Plädoyers des Staatsanwaltes und des Verteidigers sollten simultan geflüstert werden (Wahrung der Würde des Angeklagten GG 3.1 und 3.3).

Letztes Wort – Konsekutivdolmetschen

Das letzte Wort des Angeklagten ist für das Gericht und die Öffentlichkeit konsekutiv zu dolmetschen. Hier darf keine unzeitgemäße Unterbrechung des Angeklagtenvortrags aufgrund der Dolmetscherunzulänglichkeit vorkommen.

Beratung des Gerichts

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Urteilsverkündung – Simultanflüstern

Das Simultanflüstern ist unverzichtbar für eine faire Behandlung des Ausländers, da einerseits der Angeklagte mit höchster Anspannung auf das Urteil wartet und andererseits die sehr formelle Verkündung keine Unterbrechung duldet.

Urteilsbegründung – Simultanflüstern

Auch wenn viele Angeklagte der Urteilsbegründung nur zerstreut zuhören, da sie sich noch mit den Folgen des Strafmaßes für ihr Leben beschäftigen oder sich über einen Freispruch freuen, sollte die Begründung – ebenfalls wegen des Grundrechtes der Gleichstellung vor dem Gesetz – vollständig simultan geflüstert werden.

Rechtsmittelbelehrung – Simultanflüstern

Diese Information wird aus den bereits erwähnten Gründen simultan geflüstert.

1.7 Qualifikationsanforderungen an den juristischen Dolmetscher und Übersetzer

Die Expertenempfehlungen aus dem Bericht des Reflection Forum1 bestätigen, dass der juristische Dolmetscher und Übersetzer um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden folgendes kognitive Rüstzeug braucht und nachweisen muss:

 Gründliche Beherrschung der betreffenden Sprachen

 Gründliche Kenntnis der betreffenden Kulturen

 Solide forensische Kenntnisse (Gerichtsverfahren/Institutionen der betreffenden Länder)

 Fähigkeit, Fachthemen vorzubereiten (Gutachten)

 Simultandolmetschen (Flüsterdolmetschen)

 Konsekutivdolmetschen (aus dem Gedächtnis und/oder mit Notizentechnik), Vom-Blatt-Übersetzen bzw. Vom-Blatt-Dolmetschen2

 Berufsethisches Verständnis und Bewusstsein

Die sich aus diesen Kernanforderungen ergebenden curricularen Empfehlungen sind für so genannte internationale Sprachen leichter umsetzbar, da bereits bestehende Studiengänge nur wenig angepasst zu werden bräuchten. Geht es jedoch um in Europa wenig verbreitete Sprachen, so ergeben sich Hürden anderer Art, die nur mit höchster Flexibilität der Lehrstrukturen zu lösen sind:

 Translationsdidaktiker, erfahrene Dolmetscher bzw. Übersetzer für diese Sprachen sind in Deutschland selten, daher kann die Ausbildung nur unter Trennung von Sprache und Translationstechnik, d.h. unter Anwendung der „Tandemmethode“3 erfolgen.

 Die Sprachen sind terminologisch meist wenig erschlossen.4 Die Ausbildung muss dieses methodisch besonders berücksichtigen.

 Das Ausbildungsangebot muss sich den sich schnell verändernden Migrationsflüssen entsprechend anpassen; dies erfolgt am besten durch das Qualifizierungsformat einer Weiterbildung.

 Eine Weiterbildung für juristische Dolmetscher und Übersetzer richtet sich an berufstätige, zweisprachige Akademiker, die neben den angebotenen Unterrichtsblöcken an Wochenenden viel allein üben müssen.

 Das vorliegende Studienbuch wurde primär für diese Strukturen konzipiert.

2 Modul Kommunikationskompetenz
2.1 Begründung

So erstaunlich es für manche klingen mag, so selbstverständlich ist es doch, dass Dolmetscher ein Vertrauen erweckendes Auftreten sowie eine rhetorische Kompetenz bilden, die conditio sine qua non seiner Akzeptanz bei Gericht und bei den Parteien. Hier gelten sinngemäß die Ergebnisse der psychologischen Forschung hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Rednern.1 Zum beruflichen Überleben darf der Dolmetscher den verschiedenen Parteien (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger …) keine Angriffsfläche zur Kritik bieten.

Alle Gerichtsparteien müssen das Gefühl bekommen, dass sie sich auf einen erfahrenen Dolmetscher bedingungslos verlassen können.

2.2 Kommunikation im Dienst des Berufsethos

Der Dolmetscher ist aus berufsethischen Gründen neutral und muss diesen Anspruch auch äußerlich deutlich vermitteln. Aus denselben Gründen darf er keine falschen Erwartungen über seine Funktion1 hervorrufen und auf keinen Fall die Aufmerksamkeit ungebührlich auf sich lenken; daher hat seine äußere Erscheinung (Kleidung, Schmuck, Frisur etc.) diskret zu sein. Dies ist nicht nur als Zeichen der Achtung vor der Justiz wichtig,2 sondern auch, um bei Menschen aus anderen Kulturen zuverlässig und vertrauenswürdig3 zu erscheinen. Dolmetschen ist eine Dienstleistung; Anbieter von Dienstleistungen stellen ihre Belange üblicherweise hinter die ihrer Kundschaft bzw. Auftraggeber. Ein Arzt oder ein Notar mit auffälligen Piercings und Punkfrisur würde im Allgemeinen auch nicht als vertrauenswürdige Erscheinung wahrgenommen werden.

Das Einhalten der Grundregeln der Höflichkeit und der kulturellen Bräuche muss selbstverständlich sein. Dies gilt insbesondere für die Begrüßung und für die Vorstellung als Dolmetscher, aber auch für Situationen, in denen unentbehrliche Klärungsfragen gestellt werden müssen oder für die angemessene Reaktion auf berechtigte und sogar unberechtigte Kritik.

2.3 Erwerb von Fertigkeiten der Kommunikationskompetenz

Spezifische Fertigkeiten, die dem Erwerb und der Verbesserung der mündlichen Dolmetschkommunikation dienen, werden nun in diesem Modul zuerst beschrieben. Angesprochen werden: Souveränität durch sicheres und korrektes Auftreten, visualisierendes Gedächtnis, Redegewandtheit, freies Sprechen und korrekte Vorlesetechnik.

2.3.1 Souveränität durch Körperhaltung und -sprache
2.3.1.1 Richtiges Atmen

So offensichtlich es auch erscheinen mag, die richtige Atemtechnik ist die Grundlage einer guten Dolmetschleistung. Richtiges Atmen ist zur Bekämpfung des Stresses und zur Förderung der Konzentration unentbehrlich. Die Modulierung der Stimme1 hängt auch direkt von der Atmung ab. Gemeint ist hier eine korrekte Bauchatmung.2

2.3.1.2 Gerades Stehen, gerades Sitzen

Gerades Stehen und gerades Sitzen sind Grundvoraussetzung für das richtige Atmen. Beim Sitzen sollte man vermeiden, die Atmung durch Anlehnen an die Tischkante zu behindern. Andererseits vermittelt eine gerade Körperhaltung den Eindruck professioneller Selbstsicherheit. Dabei soll das Körpergewicht gleichmäßig auf beiden Füßen verteilt werden. Der so genannte „Bärentanz“, d.h. das Balancieren von einem Fuß auf den anderen, irritiert das Publikum und zeigt die Verlegenheit des Dolmetschers allzu deutlich.

2.3.1.3 Natürliche Gestik zur Unterstützung der Rede (Mitteilung)

In nördlichen Ländern wirkt Gestikulieren unseriös. Eine dezente Gestik ist dennoch sehr hilfreich zur Unterstützung der richtigen Wortwahl. Einige Grundsätze sollten dabei beachtet werden:

Die Hände und Arme bewegen sich im Bereich des Oberkörpers und unterhalb des Halses. Gesicht und Haare sollten möglichst nicht berührt werden, da dies das Publikum ablenkt. Die Arme zu verschränken signalisiert Kommunikationsunwillen. Die Gestik sollte sich tendenziell nach oben und zum Publikum hinrichten.

2.3.1.4 Blickkontakt mit dem Publikum

Wie jeder erfahrene Kommunikator schaut der Dolmetscher seine Adressaten grundsätzlich an. Im Falle mehrerer Adressaten werden diese abwechselnd und möglichst regelmäßig angeschaut. Ausschließlich eine einzige Person anzustarren ist dieser möglicherweise peinlich. Die Anderen fühlen sich ausgeschlossen und könnten negativ reagieren. Die gedolmetschte Mitteilung soll wie die Originalmitteilung vorgetragen werden. Das ist nur möglich, wenn der Dolmetscher den Translationsvorgang vor dem Sprechen abgeschlossen hat. Sobald der Sinn (Bedeutung) verarbeitet worden ist, ergeben sich die passenden „Worthülsen“ (Bezeichnung) beim Ansprechen der Adressaten wie von selbst.

Den Blickkontakt zu halten ist auch höchst wichtig, um aufkommende Angriffe in Form von kritischen Bemerkungen rechtzeitig abzuwehren. Perplexität, Zweifel und Aggressivität zeigen sich auf den Gesichtern, und der Dolmetscher kann sich besser darauf einstellen, wenn er das Publikum nicht aus den Augen verliert.

2.3.1.5 Sprechrhythmus und Pausen

Der Sprechrhythmus wird vom Abstand zum Adressaten bestimmt. Je weiter ein Sprecher vom Publikum entfernt ist, desto langsamer und artikulierter sollte er sprechen. Die korrekte Atemtechnik reguliert die effiziente Projektion der Stimme. Schnell und dynamisch zu sprechen ist günstig, damit dem Redner zusammengehörende Begriffe (Kollokationen) spontaner einfallen. Bei einem schleppenden Rhythmus können dagegen Gedächtnislücken auftreten, und nachdem man aus dem Rhythmus geraten ist, ist es hoffnungslos, krampfhaft nach dem treffenden Wort zu suchen: Die Situation verschlimmert sich meistens. Das Publikum empfindet Unbehagen und bald auch Misstrauen.

Genauso wichtig wie der Sprechrhythmus sind angemessene Pausen. In der mündlichen Kommunikation muss der Adressat die Mitteilung sofort verarbeiten, um sie zu verstehen; dazu sind Pausen unentbehrlich. Der Mut zur Pause seitens des Redners oder Dolmetschers vermittelt den Eindruck der Sicherheit und Souveränität.

2.3.2 Visualisierendes Gedächtnis

Für eine gelungene mündliche Kommunikation ist ein zuverlässiges Gedächtnis unverzichtbar. Konsekutivdolmetschen erfordert ein gutes Gedächtnis. Zwei Gedächtnisfunktionen sind beim Dolmetschen besonders wichtig: einerseits das Im-Blick-Behalten der Gliederung der Aussage und andererseits das Visualisieren der Aussage. Der Dolmetscher sollte das visuelle Gedächtnis besonders trainieren: Das Visualisieren ist besonders hilfreich, wenn dem Dolmetscher der gesuchte Begriff „auf der Zunge liegt“,1 aber nicht sofort einfällt.

2.3.3 Souveränität durch Dolmetschetikette
2.3.3.1 Zu verwendende Personalpronomen

Der Dolmetscher spricht für die jeweils gedolmetschten Parteien in der ersten Person Singular, d.h. in der Ich-Form. Von sich spricht er daher in der dritten Person Singular, um jede Verwechslung auszuschließen. So merkwürdig es auch klingen mag, die Parteien sehen die Notwendigkeit dieser Konvention ein und gewöhnen sich meist sehr schnell daran.

2.3.3.2 Rückfragen

In jedem Kommunikationsvorgang ergeben sich Unklarheiten. Beim Dolmetschen gibt es drei Hauptursachen dafür:

 Die schlechte Akustik: Der Dolmetscher hat z.B. eine Zahl oder einen Eigennamen nicht gehört.

 Die scheinbare Unlogik einer Aussage: „Der Zeuge ist mein Bruder, gehört aber nicht zu meiner engen Verwandtschaft“ (Aussage eines Senegalesen).

 Die Informationslücke des Dolmetschers: Ein Sachverständiger erwähnt einzelne Teile eines Kühlaggregats im Detail, obwohl die Geschäftsstelle es versäumt hat, dem Dolmetscher das Gutachten rechtzeitig zur Vorbereitung zu schicken.

In diesen Fällen ist eine zuverlässige Verdolmetschung kaum möglich. Daher muss der Dolmetscher souverän genug sein, um bei Unklarheiten so nachzufragen, dass seine Kompetenz nicht in Frage gestellt werden kann. Aus ethischen Gründen (Transparenz zur Gleichbehandlung der Parteien) müssen aber alle Gesprächspartner über die Notwendigkeit der Nachfrage informiert werden. Der Dolmetscher sagt daher: „Entschuldigen Sie bitte, der Dolmetscher hat eine Frage.“ oder „… muss hier nachfragen“. Die Frage muss knapp und möglichst geschlossen sein, damit der Gefragte nicht zum Ausschweifen ermuntert wird. Nach Beantwortung der Frage bedankt sich der Dolmetscher höflich und setzt die Verdolmetschung fort.

2.3.3.3 Reaktion auf berechtigte und unberechtigte Kritik

So bedauerlich es auch sein mag, Dolmetscher müssen als Dienstleister ihre Reaktion auf berechtigte und unberechtigte Kritik sorgfältig abwägen.

Eine Kritik ist berechtigt, wenn sie inhaltlich richtig ist, wenn sie sachlich formuliert wird und von demjenigen ausgesprochen wird, der dazu berechtigt ist. Eine berechtigte Kritik ist mit einer angemessenen, nach Umfang des angerichteten Schadens dosierten Entschuldigung zu beantworten. Der Kritiker wird dem Dolmetscher eher verzeihen, wenn seine berechtigte Kritik ernst genommen wurde. Ausreden und die Schuld auf andere zu schieben sind unbedingt zu vermeiden. Sie verursachen nur Ärger.

Ein einfaches Beispiel: Der Dolmetscher kommt mit einer halben Stunde Verspätung zum Termin. Der vorsitzende Richter weist ihn sachlich darauf hin: „Ihre Verspätung wird leider diese Verhandlung und alle Morgentermine verzögern“. Der Dolmetscher bittet mit einer sachlichen Erklärung (keine Ausrede) um Entschuldigung: „Es tut mir sehr leid, ich musste aber wegen eines plötzlich erkrankten Familienmitglieds auf den Arzt warten. Es war ein Notfall.“

Eine Kritik ist dagegen unberechtigt, wenn sie unfair und inhaltlich unbegründet und/oder beleidigend formuliert ist:

„Ich hatte es nicht so verstanden“, sagte ein Politiker, „es lag wohl an der Verdolmetschung“. 1

Leider haben Dolmetscher – als Dienstleister – kaum eine Möglichkeit, solch unfaire Kritik abzuwehren. Sie müssen das Gesicht wahren und können sich lediglich damit trösten, dass intelligente Gesprächsteilnehmer den unfairen Angriff auch als solchen wahrnehmen.

Eine Kritik ist auch unberechtigt, wenn sie inhaltlich falsch ist und/oder von einem Unbefugten ausgesprochen wird. Zum Beispiel erlaubte sich ein Verteidiger mit nur geringen Französischkenntnissen, einen Dolmetscher abrupt zu unterbrechen und die korrekte Übersetzung des Begriffs „voler“ mit dem deutschen „stehlen“ in Frage zu stellen. Er bestand auf der Verwendung des Begriffs „entwenden“, was im Französischen aber „dérober“ entsprechen würde. Vielleicht wollte dieser Verteidiger den Dolmetscher destabilisieren, um sich selbst aufzuwerten oder um seine Frustration über das Gericht abzureagieren. Vielleicht hoffte er aber auch, dadurch einen strategischen Vorteil für seine Verteidigung zu erkämpfen. Der Dolmetscher sollte in diesem Fall also zu sachfremden Zwecken instrumentalisiert werden, was er auf keinen Fall zulassen darf. Der Dolmetscher muss die unberechtigte Kritik abwehren, um vom Gericht weiterhin vollständig als Fachmann in Sachen Sprache und Kultur akzeptiert zu werden. Er darf dem Gericht gegenüber nicht an Glaubwürdigkeit verlieren.

2.3.3.4 Mögliche Kritikabwehrstrategie für den Dolmetscher

Der Kritiker war nicht befugt, den Dolmetscher mit seiner Kritik direkt zu unterbrechen. Er hätte sich zuerst an den Vorsitzenden wenden müssen. Um alle Kommunikationspartner geschickt auf diese Regelverletzung durch den Kritiker aufmerksam zu machen, sollte der Dolmetscher den vorsitzenden Richter demonstrativ darum bitten, zu diesem Vorwurf Stellung nehmen zu dürfen. Aus demselben Grund sollte der Dolmetscher seine Antwort auch nicht an den Kritiker richten, sondern an das Gericht: „Der Dolmetscher lehnt diesen Verbesserungsvorschlag als unrichtig ab und könnte es entsprechend belegen, falls das Gericht dieses wünschen würde.“

2.3.4 Redegewandtheit

Zweifellos ist diese Fertigkeit für die mündliche Kommunikation unentbehrlich. Dolmetscher müssen sehr schnell reagieren und ständig auf alternative Übersetzungslösungen kommen. Falls diese Virtuosität nicht angeboren ist, muss sie trainiert werden.

2.3.5 Frei sprechen

Die Technik des freien Vortrags ist in jeder Kommunikationssituation hilfreich, insbesondere als Vorbereitung zum Konsekutivdolmetschen. Sie bildet die Vorstufe zu jeder Dolmetschtechnik, denn es geht hierbei um das logische Strukturieren einer beliebigen Mitteilung.

2.3.6 Richtige Vorlesetechnik

Vorlesen wird hier als Vorstufe zum Vom-Blatt-Übersetzen angeführt und erfolgt wie das Vom-Blatt-Übersetzen ebenfalls in drei Etappen:

 Sinn der Mitteilung mit den Augen erfassen,

 Sinn der Mitteilung beim Hochschauen verarbeiten,

 Sinn der Mitteilung beim Anschauen der Adressaten laut wiedergeben.

2.4 Übungen zum Erwerb der Kommunikationskompetenz
2.4.1 Arbeit mit Bildern

Die Bilder von Personen, Gebrauchsgegenständen, Räumen, Szenen bzw. Situationen werden sowohl zum Selbststudium als auch für die Gruppenübung vorgeschlagen. Nachstehend können nur wenige Bilder als Beispiel angeboten werden. Das Internet bietet jedoch zahlreiche Quellen, wie z.B. Google Bilder oder Flickr. Im Sprachunterricht werden solche Übungen schon vielerorts mit Erfolg eingesetzt.

Durch diese einfach erscheinenden Übungen üben die Teilnehmer unverzichtbare Kommunikationskompetenzen eines Dolmetschers auf systematische Weise. Unabhängig vom Setting empfiehlt es sich, ein Logbuch über Aufgaben und Aufgabenbewertung zu führen.

Folgende Aufgabenstellungen sind möglich: Beschreibung von Personen, Gebrauchsgegenständen, Räumen, Situationen. Bei den ersten Übungen darf das Bild während der Beschreibung noch angeschaut werden, sehr bald sollte das Bild verdeckt werden. Die Übungen erfolgen abwechselnd im Stehen oder im Sitzen, damit Sicherheit in beiden Haltungen erlangt werden kann.

2.4.2 Übung 1: Personenbeschreibung


Setting: allein und/oder Gruppenübung; mit oder ohne Dozent

Material: Aufnahmegerät, Bilder von Personen

Übungszweck: korrektes und sicheres Auftreten, visualisierendes Gedächtnistraining, Redegewandtheit, freies Sprechen

Anwendungsgebiet: Zeugenaussagen, Gutachter

Bewertungskriterien: Beachtung der Grundregeln der Kommunikation (Haltung, Atmung, Blickkontakt, Sprechrhythmus), Beachtung der Dolmetschetikette, Gedächtnisleistung durch Strukturierung der Information: Vollständigkeit, Redegewandtheit: begriffliche Präzision

Allein-Übung
Ausführung und Empfehlungen

Schauen Sie das Bild eine Minute lang an. Wenden Sie dabei ein systematisches Betrachtungsraster an:

 Einleitung: Was stellt das Bild/das Foto dar?

 Bildhintergrund?

 Bildvordergrund?

 Besondere Merkmale der dargestellten Person?

 Haare?

 Einzelne Gesichtsteile (Ausdruck, Form und Farbe)?

 Körperbau, Körperteile?

 Körperhaltung?

 Kleidung (Form, Material)?

 Zusammenfassung: Gesamteindruck?

Nach Einschalten des Aufnahmegeräts beschreiben Sie bitte das Bild mit lauter Stimme. Stellen Sie sich dabei am besten einen blinden Zuhörer vor.

Variante 1: Das Bild darf angeschaut werden und wird in der Muttersprache beschrieben.

Variante 2: Das Bild darf angeschaut werden und wird in der Arbeitssprache beschrieben.

Variante 3: Das Bild wird verdeckt und in der Muttersprache beschrieben.

Variante 4: Das Bild wird verdeckt und in der Arbeitssprache beschrieben.

Selbstbewertung

Hören Sie die aufgenommene Übung an. Indem Sie das Bild zur Kontrolle anschauen, beantworten Sie folgende Fragen zur eigenen Bewertung. Bitte notieren Sie die Fragen und Antworten in Ihr Logbuch.

Bei Übungsvarianten 1 bis 4:

Fragen zur Rhetorik:

 Wie war die Atmung? (ruhig? gehetzt?)

 Wie war der Sprechrhythmus? (fließend? abgehackt?)

Fragen zur Wortgewandtheit:

 Wie war der Wortschatz? (Fanden Sie den passenden Begriff für jedes Detail?)

Darüber hinaus bei den Übungsvarianten 3 und 4 Fragen zum visualisierenden Gedächtnis:

 War die Beschreibung vollständig?

 War die gewählte Reihenfolge schlüssig?

Gruppenübung – Doppelaufgabe
Ausführung und Empfehlungen

Bildbeschreibung bis max. 3 Minuten.

Variante 1: Das Bild darf angeschaut werden und wird in der Muttersprache beschrieben.

Variante 2: Das Bild darf angeschaut werden und wird in der Arbeitssprache beschrieben.

Variante 3: Das Bild wird verdeckt und in der Muttersprache beschrieben.

Variante 4: Das Bild wird verdeckt und in der Arbeitssprache beschrieben.

Verdolmetschung: Ein anderer Gruppenteilnehmer dolmetscht den so entstandenen Vortrag ohne Notizen und ohne Ansehen des Bildes.

Übungszweck: Wie oben und freies Sprechen vor einem Publikum, visualisierendes Gedächtnis, Konsekutivdolmetschen ohne Notizen.

Die Gruppe schaut das Bild eine Minute lang an. Die Varianten 3 und 4 sollten möglichst bald gefordert werden. Um das visuelle und logische Gedächtnis zu trainieren, sollten die Teilnehmer dabei versuchen, sich das Bild mit Hilfe eines systematischen Rasters genauer einzuprägen. Während des Vortrags und der Verdolmetschung konzentrieren sich die Gruppenteilnehmer auf die jeweiligen Darbietungen (Rhetorik, Vollständigkeit), um sich auf eine fundierte Leistungsbewertung vorzubereiten.

Nachdem das Aufnahmegerät eingeschaltet worden ist, präsentiert ein erster Teilnehmer das Bild in der Form eines Kurzvortrags. Dabei sollte er die Rolle eines Zeugen oder eines Sachverständigen einnehmen, dabei grüßen, sich vorstellen und die allgemeine Inhaltsangabe des Bildes als Einführung anbieten. Auf eine logische Strukturierung der Beschreibung sollte besonderer Wert gelegt werden. Der Vortragende soll sich immer wieder an die rhetorischen Grundregeln erinnern.

Gleich nach diesem Vortrag erfolgt dessen Verdolmetschung durch einen anderen Teilnehmer, der dieselben Regeln beachtet.

Bewertung der beiden Leistungen in drei Etappen:

Die Bewertung erfolgt in drei Etappen unter der Leitung des Dozenten. Zuerst sollten der Vortragende und der Dolmetscher ihre Eindrücke über die eigene Leistung formulieren: War die Erfahrung positiv? Gab es besondere Schwierigkeiten?

Dann erfolgt die Gruppenbewertung, die selbst eine Übung darstellt. Vortrag und Dolmetschleistung werden sukzessive bewertet. Dabei ist für beide Aufgaben die Anwendung von präzisen, leicht nachvollziehbaren Kriterien durch Beantwortung des folgenden Fragenkatalogs wichtig:

Fragen zur Rhetorik:

 War der Vortrag (die Verdolmetschung) überzeugend?

 Wie war die Atmung? (ruhig? gehetzt?)

 War die Artikulation deutlich?

 Wie war der Sprechrhythmus? (fließend? abgehackt?)

 War die Stimme moduliert, angemessen projiziert?

 Wie war die Haltung (Körpersprache)?

 Wie war die Gestik? (Oberkörper? Hin- und Herschaukeln sowie das Verschränken der Arme sollen vermieden werden.)

 Wie war der Blickkontakt?

 Wie waren Anfang und Schluss des Vortrags bzw. der Dolmetschleistung? (Wurde am Anfang die Aufmerksamkeit des Publikums geweckt? Wurde das Ende deutlich gemacht?)

Fragen zur Wortgewandtheit:

 Wie war der Wortschatz?

 Waren die Fachtermini korrekt?

Fragen zum visualisierenden Gedächtnis:

 War die Beschreibung/Verdolmetschung vollständig?

 War die gewählte Reihenfolge schlüssig?

Konstruktive Kritik und Kollegialität sind die Grundlagen der für die Dolmetscherausbildung unentbehrlichen Gruppenarbeit. Durch Objektivierung und Bewusstmachung der Schwierigkeiten von Anderen werden eigene Fehler vermieden und Lösungen leichter gefunden. Verschiedene Vorgehensweisen können hierbei angewendet werden:

 Zwei Gruppenteilnehmer werden gebeten eine Bewertung anhand objektiver Kriterien in der Form von Kurzvorträgen abzugeben.

 Alle Gruppenteilnehmer werden nacheinander gebeten, auf jeweils einen positiven und einen negativen Punkt hinzuweisen.

In beiden Fällen sollte Raum für die Gruppendiskussion gelassen werden. Nach Verinnerlichung der Regeln einer konstruktiven Kritik kann die Gruppe auch ohne Dozent zusätzlich üben. Die Übung kann beliebig wiederholt werden. Selbstverständlich können auch Gruppenteilnehmer Gegenstand einer Beschreibung werden.

2.4.3 Übung 2: Beschreibung von Gegenständen


Setting: allein, Gruppenübung

Material: Aufnahmegerät, Bilder von Gebrauchsgegenständen

Übungszweck und Anwendungsgebiet: Wie oben, darüber hinaus Präzision der Fachausdrücke als Vorbereitung auf Gutachten

Aufgabenstellung: Das Bild bitte eine Minute lang betrachten. Am besten das folgende Betrachtungsraster zur Hilfe nehmen:

 Einleitung (Gesamteindruck)

 Form?

 Farbe?

 Größe?

 Material?

 Einzelteile?

 Nutzen/Funktionsweise?

 Zusammenfassung: Besonderheiten?

Ausführung (max. 3 Minuten)

Das nun verdeckte Bild wird unter Berücksichtigung der oben angegebenen rhetorischen Grundsätze beschrieben. Die Beschreibung wird dann gleich von einem anderen Teilnehmer ohne Notizen gedolmetscht.

Bewertungskriterien (Selbst- und Gruppenbewertung)

 Beachtung der Grundkommunikationsregeln (Haltung, Atmung, Blickkontakt, Sprechrhythmus)

 Beachtung der Dolmetschetikette

 Gedächtnisleistung durch Informationsstrukturierung: Vollständigkeit

 Redegewandtheit

 Begriffliche Präzision

2.4.4 Übung 3: Beschreibung von Räumen


Setting: allein, Gruppenübung

Material: Aufnahmegerät, Bilder von Räumen

Übungszweck und Anwendungsgebiet: Wie oben, darüber hinaus Präzision der Fachausdrücke als Vorbereitung auf Gutachten oder Zeugenvernehmung

Aufgabenstellung: Das Bild bitte eine Minute lang betrachten. Am besten das folgende Betrachtungsraster zur Hilfe nehmen:

 Einleitung (Gesamteindruck)

 Hintergrund

 Vordergrund

 Boden, Fenster, Türen

 Möbel

 Materialien bzw. Stoffe

 Besonderheiten

 Zusammenfassung

Ausführung (max. 3 Minuten)

Das nun verdeckte Bild wird unter Berücksichtigung der oben angegebenen rhetorischen Grundsätze beschrieben. Die Beschreibung wird dann gleich von einem anderen Teilnehmer ohne Notizen gedolmetscht.

Bewertungskriterien (Selbst- und Gruppenbewertung)

 Beachtung der Grundregeln der Kommunikation (Haltung, Atmung, Blickkontakt, Sprechrhythmus)

 Beachtung der Dolmetschetikette

 Gedächtnisleistung durch Strukturierung der Information: Vollständigkeit

 Redegewandtheit: Begriffliche Präzision

2.4.5 Übung 4: Beschreibung einer Szene


Setting: Allein-Übung, Gruppenübung

Material: Aufnahmegerät, Bilder von unterschiedlichen Szenen

Übungszweck und Anwendungsgebiet: Wie oben, darüber hinaus Präzision der Fachausdrücke als Vorbereitung auf Gutachten oder Zeugenvernehmung

Aufgabenstellung: Das Bild bitte eine Minute lang betrachten. Am besten das folgende Betrachtungsraster zur Hilfe nehmen:

 Einleitung: Bedeutung der Szene

 Ort

 Personen (Haltung, Ausdruck, äußere Erscheinung)

 Besonderheiten

 Zusammenfassung

Ausführung (3 Minuten)

Das nun verdeckte Bild unter Berücksichtigung der oben angegebenen rhetorischen Grundsätze als Zeuge beschreiben. Die Beschreibung wird dann gleich von einem anderen Teilnehmer ohne Notizen gedolmetscht.

Bewertungskriterien (Selbst- und Gruppenbewertung)

Beachtung der Grundregeln der Kommunikation (Haltung, Atmung, Blickkontakt, Sprechrhythmus), Beachtung der Dolmetschetikette, Gedächtnisleistung durch Strukturierung der Information: Vollständigkeit, Redegewandtheit: begriffliche Präzision.

2.4.6 Arbeit mit Textinhalten

Biographien, Presseberichte, Video- und Audioaufnahmen werden im Folgenden sowohl zum Selbstüben als auch für die Gruppenübung vorgestellt. Die vorgestellten Aufgaben fördern die rhetorischen Fertigkeiten, das für das Gedächtnis eines Dolmetschers höchstwichtige Visualisieren und das logische Strukturieren. Freies Vortragen und Konsekutivdolmetschen ohne Notizen werden gleichermaßen praktiziert. Unabhängig vom Setting empfiehlt es sich, ein Logbuch über Aufgaben und Aufgabenbewertung zu führen.

2.4.7 Übung 1: Presseberichte

Setting: Allein-Übung, Gruppenübung

Material: Aufnahmegerät. Im Voraus zur Kenntnis genommene Medienprodukte in Mutter- und Arbeitssprache, am besten zuerst über internationale Themen.

Übungszweck: Der Gerichtsdolmetscher ist Sachverständiger für Kultur und Politik der Länder beider Sprachen, daher muss er unter anderem täglich die Nachrichten aus den Ländern der Mutter- und Arbeitssprachen lesen, hören oder sehen.

Die nachstehenden Übungen dienen der Förderung folgender Fertigkeiten: Rhetorik, Erweiterung der kognitiven Grundlagen (Kultur, Politik, Soziales), visualisierendes Gedächtnis, Einsatz des eigenen Allgemeinwissens für das Konsekutivdolmetschen ohne Notizen.

Aufgabenstellung und Empfehlungen: Nach Kenntnisnahme der Information wird das Aufnahmegerät eingeschaltet. Die Inhalte sind laut möglichst treu in der Muttersprache und dann in der Arbeitssprache vorzutragen. Es sollte sowohl im Stehen als auch im Sitzen geübt werden.

Um Informationsinhalte besser zu behalten, sollte man diese möglichst in Bilder umsetzen und gleichzeitig den roten Faden (Gliederung) verfolgen.

Allein-Übung (max. 3 Minuten)

Die Aufgabe ist als Allein-Übung geeignet.

Selbstbewertung

Aufnahme abspielen. Folgende Fragen beantworten:

 Wie war die Atmung?

 Wie war der Sprechrhythmus? (ruhig? gehetzt?)

 Wurde der Inhalt vollständig wiedergegeben?

 War die Mitteilung logisch strukturiert?

 Gab es terminologische Probleme?

Ergebnisse in das Logbuch eintragen.

Gruppenübung – Vortrag und Verdolmetschung

Für jede Sitzung bereiten alle Teilnehmer eine Presseschau aus Meldungen von max. 3 Minuten vor. Diese werden von ihnen entweder in der Muttersprache oder in der Arbeitssprache vorgetragen. Die Vorträge sollten abwechselnd im Stehen oder im Sitzen erfolgen.

Ein anderer Gruppenteilnehmer dolmetscht den Vortrag. Die Verdolmetschung erfolgt im Stehen, wenn der Vortragende im Stehen gesprochen hatte.

Übungszweck: ständiger Erwerb von Informationen über beide Kulturwelten, rhetorische Fertigkeit, strukturierendes, visualisierendes Gedächtnis, Konsekutivdolmetschen ohne Notizen.

Ausführung und Empfehlungen

Der Vortragende präsentiert den Informationsinhalt in strukturierter Form. In einer kurzen Einleitung wird das Thema angekündigt und dann die Nachricht vorgetragen.

Während Vortrag und Verdolmetschung konzentrieren sich die Gruppenteilnehmer auf die jeweiligen Darbietungen (Rhetorik, Vollständigkeit), um sich auf eine fundierte Leistungsbewertung vorzubereiten.

Nachdem das Aufnahmegerät eingeschaltet worden ist, präsentiert ein erster Teilnehmer die Nachricht. Dabei können sowohl die Begrüßung als auch die Vorstellung in der Einleitung effizient geübt werden. Auf eine logische Strukturierung der Nachricht sollte besonderer Wert gelegt werden. Der Vortragende sollte die rhetorischen Grundregeln immer beachten.

Gleich nach dem Vortrag erfolgt dessen Verdolmetschung durch einen anderen Teilnehmer unter Berücksichtigung derselben Grundsätze.

Bewertung der beiden Leistungen in drei Etappen

Die Bewertung erfolgt in drei Etappen unter Leitung des Dozenten. Zuerst formulieren der Vortragende und der Dolmetscher ihre persönlichen Eindrücke von der eigenen Leistung. War die Erfahrung positiv? Gab es besondere Schwierigkeiten?

Dann erfolgt die Gruppenbewertung, die selbst als eine Übung betrachtet werden soll. Vortrags- und Dolmetschleistung werden sukzessive bewertet. Dabei ist für beide Aufgaben die Anwendung von präzisen, leicht nachvollziehbaren Kriterien durch Beantwortung des folgenden Fragenkatalogs wichtig:

Fragen zur Rhetorik:

 War der Vortrag (die Verdolmetschung) überzeugend?

 Wie war die Atmung? (ruhig? gehetzt?)

 War die Artikulation deutlich?

 Wie war der Sprechrhythmus? (fließend? abgehackt?)

 War die Stimme moduliert, angemessen projiziert?

 Wie war die Haltung (Körpersprache)?

 Wie war die Gestik? (im Bereich des Oberkörpers? Hin- und Herschaukeln sowie das Verschränken der Arme sind verpönt.)

 Wie war der Blickkontakt?

 Waren Anfang und Schluss eindeutig?

Fragen zur Wortgewandtheit:

 Wie war der Wortschatz?

 Waren die Fachtermini korrekt?

Fragen zum visualisierenden Gedächtnis:

 War die Struktur logisch?

 War die gewählte Reihenfolge schlüssig?

 War die Verdolmetschung korrekt, logisch, vollständig?

Solche Übungen sind sehr leicht zu gestalten: Das Internet bietet ständig nützliches Übungsmaterial: Aktualisierte Nachrichtenüberblicke in zahlreichen Sprachen finden sich zum Beispiel bei Google (http://news.google.com/) oder Yahoo (http://news.yahoo.com/). Wikipedia, Deutsche Welle und BBC bieten mehrsprachige Informationen. In Deutschland und vielen anderen Ländern werden mittlerweile die Hauptnachrichtensendungen als Video, Vidcast oder Podcast angeboten. Auch Regierungen veröffentlichen auf ihren Webseiten Reden der Staats- und Regierungschefs sowohl in Text- als auch Video- oder Audioform.

2.4.8 Übung 2: Biographien

Der Gerichtsdolmetscher muss immer wieder Biographien und Lebensläufe dolmetschen und übersetzen. Nachstehende Übung soll u.a. dieses trainieren.

Setting: Gruppenübung mit oder ohne Dozent

Material: Aufnahmegerät

Übungszweck: strukturierendes Gedächtnis, Rhetorik, Konsekutivdolmetschen ohne Notizen. Vorbereitung auf Vernehmungen

Aufgabenbeschreibung: Die Übung wird abwechselnd in Mutter- und Arbeitssprache ausgeführt. Ein Gruppenteilnehmer wird gebeten, die Biographie eines Familienmitglieds oder eines guten Bekannten vorzutragen.

Eine andere beliebte Variante ist es, die Teilnehmer zu bitten, sich fünf Minuten lang gegenseitig über ihre Biographie zu interviewen und darüber in der ersten Person zu berichten.

Die Vorträge von max. 3 Minuten werden sofort ohne Notizen gedolmetscht.

Ausführung und Empfehlung

Die Teilnehmer sollen sich an eine logische Gliederung halten. Als Muster zur Erstellung des eigenen Rasters werden hier die Rubriken des Europapasses vorgeschlagen.

Europass Lebenslauf 1

Angaben zur Person:

Nachname(n)/Vorname(n):

Adresse(n):

Telefon:

Mobil:

Fax:

E-Mail:

Staatsangehörigkeit(en):

Geburtsdatum:

Geschlecht:

Gewünschte Beschäftigung/Gewünschtes Berufsfeld:

Berufserfahrung:

Zeitraum:

Beruf oder Funktion:

Wichtigste Tätigkeiten und Zuständigkeiten:

Ausbildung:

Zeitraum:

Bezeichnung der erworbenen Qualifikation:

Hauptfächer/berufliche Fähigkeiten:

Name und Art der Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung:

Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen:

Muttersprache(n):

Sonstige Sprache(n):

Soziale Fähigkeiten und Kompetenzen: z.B.: organisatorische Fähigkeiten

und Kompetenzen:

Besondere Fähigkeiten:

Führung und Motivation von Mitarbeitern:

Einfühlsamkeit gegenüber Mitmenschen:

Fähigkeit zur Konfliktlösung:

IKT-Kenntnisse und Kompetenzen: z.B. Gute PC-Kenntnisse, insbesondere Excel

und Winword erworben bei der Arbeit und in der Freizeit:

Künstlerische Fähigkeiten und Kompetenzen: z.B. Klavierspielen:

Sonstige Fähigkeiten und Kompetenzen: z.B Ausdauer, erworben bei vielen Lang-

streckenläufen, insbesondere durch zweimalige Teilnahme an Stadt-Marathonläufen:

Führerschein(e) Klasse:

Gruppenbewertung

Nach dem Vortrag und dessen Verdolmetschung erfolgt zuerst die Selbstbewertung des Vortragenden und des Dolmetschers. Danach wird die Dolmetschleistung durch den Vortragenden beurteilt. Wurde der Vortrag treu gedolmetscht?

Die anderen Gruppenteilnehmer analysieren dann kritisch die rhetorische Leistung der Beiden, sowie die Vollständigkeit und die sprachliche Leistung.

Durch diese knapp zu haltende Übung werden sowohl dem Vortragenden und dem Dolmetscher als auch den anderen Teilnehmern zu vermeidende Klippen deutlich gemacht.

2.5 Vorlesetechnik

Jeder Dolmetscher klagt über Redner, die ihre Texte zu schnell vorlesen. Konferenzdolmetscher legen sogar vertraglich fest,1 dass vorzulesende Texte den Dolmetschern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Schwierigkeit liegt darin, dass das Geschriebene anderen Regeln als das Gesprochene unterliegt. Verba volant, scripta manent. Ein Autor nimmt sich Zeit, seinen Text sorgfältig zu redigieren. Der geschriebene Text wird meistens für Leser konzipiert, die komplexe Passagen immer wieder lesen können. Redner mit Lampenfieber wollen diese Pflichtübung schnell erledigen, und da sie ausformulierte Sätze schnell lesen, fällt die notwendige Identifikation mit der Mitteilung aus: Ihr Redefluss wird gehetzt und monoton. Das Publikum hat keine Gelegenheit, den so vorgetragenen Gedanken nachzuvollziehen. Der frei sprechende Redner konstruiert dagegen seine Mitteilung erst vor dem Publikum, das somit den Gedankengängen zu folgen vermag.

Eine Anekdote illustriert diese Beobachtung: Sigmund Freud lud häufig Professoren aus dem deutschsprachigen Raum in sein Institut nach Wien ein. Sobald diese ein Manuskript zum Vortrag hervorzogen, protestierte Freud heftig: „Bitte sprechen Sie frei! Wenn Sie vorlesen, ist es, als ob Sie mich zu einer Spazierfahrt einladen würden, selbst im Auto sitzend, mich aber hinterherlaufen ließen”. Leider ist aber das Vorlesen immer mehr Usus in der heutigen mündlichen Kommunikation, und daran kann kaum etwas geändert werden. Sowohl bei wissenschaftlichen Kongressen als auch im Rahmen von Gerichtsverhandlungen werden zahlreiche Texte verlesen. Die mündliche Kommunikation scheitert hier aber nur, wenn die Vorlesenden es versäumen, ihre Texte sinnvoll zu oralisieren, das heißt, wenn sie die Augen ausschließlich auf das Manuskript heften und das Publikum ignorieren.

2.5.1 Übung 3: Lautes Vorlesen

Setting: allein, Gruppenübung mit und ohne Dozent

Material: Aufnahmegerät, Texte aus der Presse

Übungszweck: mündliche Kommunikation, visualisierendes Gedächtnis, Redegewandtheit, korrekte Vorlesetechnik als Einführung zum Übersetzen vom Blatt. Vorstufe zum Simultandolmetschen.

Aufgabenbeschreibung und Empfehlungen: Es wird beim Vorlesen effizient kommuniziert, wenn das Publikum den Sinn der Mitteilung des vorlesenden Redners im Sprechrhythmus erfassen kann. Das Vorlesen muss daher unbedingt in drei Schritten erfolgen:

 Mit den Augen lesen, um den Sinn des Informationsinhaltes zu erfassen,

 hochschauen, wobei der Sinn des Informationsinhaltes verarbeitet wird,

 das Publikum anschauen und erst dann den Informationsinhalt laut in der jeweiligen Sprache vortragen.

Der Text darf so oft wie nötig wieder angeschaut werden, solange dabei nicht gesprochen wird.

Im Folgenden werden einige Vorleseübungen vorgeschlagen. Das Internet bietet hier eine Fülle von Übungsmaterial. Um die angehenden Dolmetscher an ihr Arbeitsgebiet zu gewöhnen, können Texte auf Webseiten der Polizei oder der Presse gewählt werden. Es sollten aber am Anfang bildhafte Texte mit möglichst kurzen Sätzen sein. Komplizierte Fachtexte sollten bis zur sicheren Beherrschung der Technik vermieden werden.

Ausführung

Bitte überfliegen Sie den nachstehenden Text1 und lesen Sie ihn dann gleich laut vor, wobei Sie die drei oben beschriebenen Etappen genau einhalten. Visualisieren Sie die einzelnen Sinneseinheiten (nicht unbedingt mit dem Satz identisch), bevor Sie zum Sprechen ansetzen. Es darf auf keinen Fall gesprochen werden, solange die Augen noch auf den Text gerichtet sind.

Herbstzeit = Einbruchzeit

ARAG Experten sagen, wie man sich vor Einbrüchen schützt

Die Ernten sind eingebracht, das Laub färbt sich golden und in den Kaminen knistern die ersten Feuer. Der Herbst hat sehr schöne Seiten. Mit dem früheren Einbruch der Dunkelheit steigt allerdings auch die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche. Im November und Dezember ist in jedem Jahr die Hauptsaison für Einbrecher, warnt die Kriminalpolizei. ARAG Experten sagen, wie man sich schützen kann.

Beliebte Einstiegswege

Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum zur Einbruchsprävention zeigt, dass die ersten Minuten bei einem Einbruch entscheidend sind. Schafft es der Einbrecher nämlich nicht innerhalb von wenigen Minuten in die Wohnung oder das Haus einzudringen, bricht er den Versuch ab und sucht sich ein einfacheres Ziel. Sicherheit beginnt also damit, Terrassentüren, Fenster und Wohnungstüren gut zu sichern oder zu kontrollieren, ob sie beim Verlassen gut verschlossen sind. Denn dies sind laut Kripo die drei beliebtesten Einstiegswege.

Wachsame Nachbarn

Oft lohnt es sich, die Nachbarn um Hilfe zu bitten. Vielleicht gibt es nebenan eine ältere Dame, die den ganzen Tag zu Hause ist? Dann kann man beispielsweise nachfragen, ob sie in unregelmäßigen Abständen das Zuhause im Auge haben kann. Das genügt oftmals schon, um die Polizei bei einem Einbruch rechtzeitig zu rufen. Auf keinen Fall sollte man sich dem Haus oder der Wohnung bei einem Einbruchsversuch nähern! Der oder die Täter könnten gewaltbereit sein, warnen ARAG Experten.

Aufenthaltsort verschweigen

Eine beliebte Funktion bei sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook verrät den Freunden und Bekannten den aktuellen Aufenthaltsort. Das macht spontane Verabredungen zwar sehr einfach; es kann von weniger freundlichen Zeitgenossen aber auch als Aufforderung zu Straftaten verstanden werden. Darum ist das Vermeiden von genauen Angaben über den momentanen Aufenthaltsort und die Zeit, in der man nicht zu Hause ist, ganz wichtig! Das gilt auch und gerade für längere Abwesenheiten, z.B. den Urlaub.

Sicher im Urlaub

Mittlerweile gibt es viele Internetseiten, auf denen man professionelle und semi-professionelle Haussitter engagieren kann. Das macht für Blumenliebhaber mit vielen wertvollen Pflanzen oder Haustierbesitzer vielleicht Sinn. Viele Urlauber scheuen aber die zusätzlichen Ausgaben. Meist gibt es indes auch kostenlose Maßnahmen, die helfen zu verbergen, dass ein Haus oder eine Wohnung gerade nicht bewohnt wird. Zeitschaltuhren an ein paar Lampen angebracht, beleuchten beispielsweise in den Abendstunden gut sichtbar die Wohnräume. Außerdem sollte man einen Nachbarn bitten, regelmäßig den Briefkasten zu leeren, damit die angesammelte Post nicht verrät, dass der Besitzer schon längere Zeit abwesend ist.

Hausrat versichern

Kommen die Einbrecher trotzdem ungehindert in die Wohnung oder das Haus, ist das einzige, was dann noch hilft, die Hausratversicherung. Sie bietet in der Regel Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus; darüber hinaus sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Gute Hausratversicherungen warten mit einem ganzen Bündel an zusätzlichen Angeboten auf, bis hin zur psychologischen Soforthilfe nach einem Einbruch oder Raub. Aus gutem Grund: Die psychische Belastung nach einem Einbruch ist meist genauso schwerwiegend wie der materielle Schaden. Studien belegen, dass sich rund 88 Prozent der Einbruchsopfer vor einem weiteren Einbruch fürchten. 30 Prozent leiden sogar unter Angstzuständen, so ARAG Experten.

Allein-Übung

Diese Übung wird am besten vor dem Spiegel ausgeführt. Danach ist der Inhalt aus dem Gedächtnis, ohne Hinzuziehung des Textes, in Mutter- bzw. Arbeitssprache wiederzugeben. Dieses kann nur gelingen, wenn der Text korrekt vorgelesen wurde.

Selbstbewertung

Anhand der Tonaufnahme.

Gruppenübung

Der Text wird nur einem Teilnehmer zum Lesen überreicht. Alle anderen hören konzentriert zu, ohne notieren zu dürfen. Nach dem Lesen wird ein weiterer Teilnehmer gebeten, den eben vorgelesenen Inhalt in eine andere Sprache zu übertragen.

Die Leseleistung ist gelungen, wenn der Inhalt von allen verstanden wurde und die Wiedergabe möglich war.

Bewertung

Die folgenden Fragen werden zuerst von dem Dolmetscher und dann von allen weiteren Teilnehmern beantwortet:

 Wie war die Kommunikation?

 Fühlten sich alle angesprochen?

 War der Rhythmus angemessen?

 War der Vortrag leicht zu behalten?

2.6 Vorschlag zur Unterrichtsgestaltung

Gruppengröße: maximal 12 Teilnehmer

Zeitraum:

 Arbeit mit Bildern: mind. 90 Minuten

 Arbeit mit Texten: mind. 90 Minuten

 Vorleseübungen: mind. 90 Minuten

 Allein-Übung unentbehrlich

Unterrichtsgliederung

Einführung (15–20 Minuten): Die Kommunikationskompetenz wird beschrieben und ihre Notwendigkeit für das Dolmetschen erklärt.

Übungswechsel (alle 20 Minuten): Um Motivation und Konzentration der Gruppe zu erhalten, sollten die Aufgaben im zwanzigminütigen Rhythmus abgewechselt werden. Vor jeder Aufgabe ist ebenfalls genau zu erklären (ca. 5 Minuten), welche Fertigkeiten geübt werden sollen und inwiefern diese Fertigkeiten zum Erwerb der Kommunikationskompetenz beitragen. Genaue Empfehlungen werden auch im Vorfeld gegeben.

Ausführung (max. 3 Minuten): Die Ausführung sollte dann nicht länger als 3 Minuten dauern. Alle Teilnehmer sind aktiv zu beteiligen, entweder als Übende oder als Bewerter.

Bewertung (max. 5 Minuten): Vor der möglichst kurz zu haltenden Bewertung sollte der Dozent immer wieder betonen, dass eine professionelle Zusammenarbeit wie in einer Werkstatt angestrebt wird. Nicht der Übende, sondern das Übungsprodukt soll dabei konstruktiv bewertet werden.

Die Übenden sollten immer als erste über ihre Eindrücke befragt werden, damit sie sich in der Selbstevaluation üben und lernen, die eigenen Schwierigkeiten und Stärken wahrzunehmen. Danach dürfen sich auch die Gruppenmitglieder äußern, um den Dolmetschenden ihre Leistung zu spiegeln.

Ausschließlich die klar angekündigte zu übende Fertigkeit ist zu bewerten. Wenn der Schwerpunkt auf die Rhetorik oder Redegewandtheit gelegt wird, sollten z.B. Grammatikfehler in der Arbeitssprache nur nebenbei erwähnt werden und umgekehrt.

Kritik sollte nie pauschal formuliert werden. Aussagen wie „Es ist schlecht!“ oder „exzellent!“ führen nicht zum Ziel. Der Dozent sollte Kritikpunkte oder immer wiederkehrende Fehler genau angeben und eine Verbesserung mit Übungsvorschlag anbieten. Jeder Fortschritt sollte lobend erwähnt werden.

2.7 Zur Vertiefung

Bruno, Tiziana/Adamczyk, Gregor, 2004. Körpersprache. München: Haufe.

Spies, Stefan, 2004. Authentische Körpersprache. Hamburg: Hofmann u. Campe.

Erlernte Fertigkeiten der Kommunikationskompetenz

Nach diesen einführenden Übungen sollten folgende Fertigkeiten erlangt worden sein, bevor die eigentlichen Dolmetschtechniken sinnvoll geübt werden können:

 souveränes Auftreten,

 effiziente mündliche Kommunikation,

 freies Vortragen,

 Grundlagen der Dolmetscheretikette,

 Visualisieren vorgetragener Mitteilungen zur Verbesserung des Gedächtnisses,

 Konsekutivdolmetschen ohne Notizen,

 Vorlesetechnik als Vorstufe für das Übersetzen vom Blatt.

3 Modul Vom-Blatt-Übersetzen bzw. -Dolmetschen
3.1 Definition und Anwendung

Als Vom-Blatt-Übersetzen bezeichnet man das sofortige und laute Übersetzen eines vorgelegten Textes. Das Vom-Blatt-Dolmetschen ist eine Variante zu dieser Übung, bei der die zu übersetzende vorgelegte Textfassung von einem Redner verlesen wird. In der ersten Variante bestimmt der Dolmetscher den Rhythmus. In der zweiten Variante muss er sich nach dem Rede- bzw. Lesefluss des Redners richten. Auge und Ohr müssen daher koordiniert arbeiten. Diese Techniken kommen bei internationalen Konferenzen immer häufiger zum Einsatz und sind im Rahmen internationaler Gerichtsverhandlungen die Regel. Sie sind unentbehrlich im Rahmen von Vertragsverhandlungen oder Einsätzen beim Notar. In beiden Varianten sollte der Dolmetscher von einer minimalen Vorbereitungszeit ausgehen.

Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung, einer polizeilichen Vernehmung oder einer Vertragsverhandlung wird dem Dolmetscher häufig ein Text zur sofortigen mündlichen Übersetzung überreicht. Es kann sich dabei um einfache Briefe oder um Vernehmungsprotokolle, Anklageschriften, Anträge, Verträge, notarielle Urkunden etc. handeln. Die Zuhörer erwarten eine fließende, sofort verwertbare Übersetzung.

Der Dolmetscher muss den Sinn einer Mitteilung exakt wiedergeben können, ohne durch die Form blockiert zu werden.1 Die Übersetzung sollte so fließend sein wie das Vorlesen in der Originalsprache. Die drei Etappen, die bei den Vorleseübungen definiert wurden, finden hier Anwendung:

 Sinn mit den Augen erfassen

 Während des Hochschauens: Loslösen von den „Worthülsen“ der Ausgangssprache (Entverbalisieren)2

 Sinn mit den „Worthülsen“ der Zielsprachen „bekleiden“ und dann erst sprechen

Idealerweise sollten die Zuhörer den Übersetzungsvorgang nicht mehr wahrnehmen. Die folgenden Übungen sollen beim Erwerb dieser wichtigen Fertigkeit helfen.

3.2 Übungen zum Erwerb der Fertigkeit des Vom-Blatt-Übersetzens
3.2.1 Übung 1: In drei Progressionsstufen
3.2.1.1 Stufe 1: Inhaltsangabe in Ausgangs- und Zielsprache ohne Vorbereitungszeit

Setting: Allein-Übung, Gruppenübung mit oder ohne Dozent

Material: Aufnahmegerät, unterschiedliche Pressetexte mit steigendem Schwierigkeitsgrad

Übungszweck:

 Aneignung des Translationsprozesses:

 Erfassen des Sinns (Verstehen)

 Deverbalisieren (Verarbeiten)

 Neu formulieren (Vortragen)

Ausführung und Empfehlung

Zur Allein-Übung bzw. Gruppenübung wird ein Text aus der Tagespresse gewählt, der keine besonderen Schwierigkeiten hinsichtlich des Wortschatzes (keine Fachtermini) oder der Syntax (keine Schachtelsätze) bietet. Die Nachricht wird zuerst leise gelesen. Der Übende sollte sich dabei auf die Struktur konzentrieren und diese möglichst „vor seinem geistigen Auge“ visualisieren. Er sollte dabei primär den Sinn des Textinhaltes hinterfragen: „Was will der Autor mitteilen?“

Für das nachstehende Beispiel1 sollte keine Vorbereitung nötig sein. Es handelt sich um Wortschatz aus dem täglichen Leben. Die Sätze sind weder zu lang noch zu umständlich formuliert. Die Informationsinhalte sind einfach zu visualisieren.

FLUGHAFEN-CHAOS

02.04.2008

Gepäck aus Heathrow wird in Italien sortiert

Das Chaos am Londoner Flughafen Heathrow ist endgültig perfekt: Ein Teil der Koffer, die am neuen Terminal 5 liegen geblieben waren, sollen nun von italienischen Gepäcksortierern geordnet werden – und zwar tatsächlich in Italien. Tausende Gepäckstücke befinden sich auf dem Weg nach Mailand.

Eine Kurierfirma aus Mailand soll das Koffer-Chaos, das am Londoner Flughafen Heathrow bei der Eröffnung des Terminals 5 am 27. März entstanden ist, beheben. Das Unternehmen soll die liegen gebliebenen Gepäckstücke sortieren und zu deren Besitzern transportieren, die schon seit Tagen auf ihre Koffer warten.

Wenn der Koffer nicht mitgereist ist, geht das Ärgernis los

Die Mehrzahl der gestrandeten Gepäckstücke werde in Heathrow sortiert. „Aber für Koffer mit einer Adresse auf dem europäischen Festland geht es schneller, wenn sie zum Sortieren nach Mailand gebracht werden. Dies ist ein branchenübliches Verfahren", sagte ein Sprecher der British Airways der BBC.

Insgesamt waren an der neuen Abfertigungshalle nach britischen Medienangaben rund 30.000 Gepäckstücke liegen geblieben, weil die als hochmodern und effektiv gepriesene Gepäckbeförderungsanlage kurz nach der Eröffnung am vergangenen Donnerstag versagte. British Airways sah sich dadurch gezwungen, Hunderte Flüge zu streichen. Tausende Passagiere waren von dem Chaos betroffen. Etliche Fluggäste stellte die Gesellschaft vor die Alternative, entweder auf die Mitnahme ihrer Koffer oder ganz auf ihre Flugreise zu verzichten.

(…)

Nach Einschalten des Aufnahmegeräts wird der Inhalt in der Ausgangsprache und gleich danach in der Zielsprache wiedergegeben.

Selbstbewertung

Tonaufnahme abspielen und folgende Fragen stellen:

 Wurden alle Informationsteile korrekt und vollständig wiedergegeben?

 Gab es Übersetzungsschwierigkeiten?

 Wie war die Kommunikation: Stimme, Rhythmus, Atem?

Gruppenbewertung

Nach dem Abspielen der Aufnahme und nachdem der Vortragende die eigenen Eindrücke mitgeteilt hat, beantworten Gruppenteilnehmer folgende Fragen zur Leistungsbewertung:

Fragen zur Rhetorik:

 War der Vortrag (die Verdolmetschung) überzeugend?

 Wie war die Atmung? (ruhig? gehetzt?)

 Wie war der Sprechrhythmus? (fließend? abgehackt?)

 War die Stimme moduliert, angemessen projiziert?

 Wie war die Haltung (Körpersprache)?

 Wie war die Gestik im Bereich des Oberkörpers? (Hin- und Herschaukeln, Verschränken der Arme sind verpönt.)

 Wie war der Blickkontakt?

 Waren Anfang und Schluss eindeutig?

Fragen zur Wortgewandtheit:

 Wie war die Wortwahl?

 Waren die Fachtermini korrekt?

Fragen zum visualisierenden Gedächtnis

 War die Struktur logisch?

 War die gewählte Reihenfolge schlüssig?

 Verdolmetschung korrekt, logisch, vollständig?

3.2.1.2 Stufe 2: Verdolmetschung

Einer der Teilnehmer liest den ganzen Text zuerst nur mit den Augen. Nach Abdecken des Artikels trägt er dessen Inhalt laut vor. Als Gegenprobe gibt ein weiterer Teilnehmer die Information, wie er sie verstanden hat, in einer anderen Sprache wieder.

Bewertung

Zuerst erfolgt die Selbstbewertung durch die beiden Teilnehmer, wobei der Dozent Folgendes fragen kann:

 Wie haben Sie sich bei der Übung gefühlt?

 Haben Sie den Text wirklich verstanden?

 Haben Sie Schwierigkeiten gespürt? Wenn ja, welche?

Mögliche Antworten des Teilnehmers: „Ich war sehr nervös, die Namen waren zu kompliziert.“, „Die Zahlen konnte ich nicht behalten.“, „Die Logik der Argumentation war mir nicht klar.“ etc.

Dem zweiten Teilnehmer (Dolmetscher) werden dieselben Fragen zur Selbstbewertung gestellt. Zusätzlich bittet ihn der Dozent um eine konstruktive Bewertung des ersten Teilnehmers (Redner):

 Was war bei dem Vortrag positiv (Kommunikation, d.h. Artikulation, Modulation, Augenkontakt, Gestik, Logik, Terminologie etc.)?

 Hatten Sie Schwierigkeiten mit dem Vortrag? Wenn ja, welche?

Mögliche Antwort des Dolmetschers: Lautstärke, Geschwindigkeit etc.

Gruppenbewertung

Danach kann die Bewertung der beiden Teilnehmer durch die Gruppe erfolgen. Fragen des Dozenten:

 Wie haben Sie beide Leistungen empfunden?

 Sind Sie als Publikum überzeugt?

 Was war positiv?

 Was sollte geändert werden?

Mögliche Antworten: „Die Kommunikation war korrekt.“, „Die Struktur war logisch.“ etc.

Diese Art von Übungen sollen mit den unterschiedlichsten Texten so lange wiederholt werden, bis die Teilnehmer sich voll auf die Wiedergabe des Sinnes konzentrieren und nicht mehr an den Wörtern der Ausgangssprache kleben.1

3.2.1.3 Stufe 3: Vom-Blatt-Übersetzen der so verinnerlichten Texte
Ausführung und Empfehlung

Die so gründlich bearbeiteten Texte werden nun vom Blatt übersetzt, wobei die oben definierten Spielregeln genau eingehalten werden.

 Nur lautlos lesen, indem sich der Dolmetscher auf die Sinneseinheiten konzentriert – so oft wie nötig darf hinuntergeschaut werden, insbesondere wegen Zahlen oder Eigennamen.

 Hochschauen, wobei die jeweilige Sinneseinheit verarbeitet und sich zu eigen gemacht (assimiliert) wird.

 Sprechen, wobei die „Worthülsen“ der Zielsprache gewählt werden.

Empfehlung: Nicht Wort für Wort vorgehen, sondern ganze Zeilen mit einem Blick erfassen. Der Blick soll wandern. Bitte von Sinneseinheiten und nicht von Sätzen ausgehen.

Die Übung so lange wiederholen, bis sie vollkommen beherrscht wird.

3.2.2 Übung 2: Vom-Blatt-Übersetzen nach kurzem Überfliegen1 des Textes

Diese Übung ist täglich allein durchzuführen. Fünf Minuten pro Sprache sollten zunächst reichen.

Jeder Dolmetschunterricht sollte grundsätzlich das Vom-Blatt-Übersetzen beinhalten.

Setting: Allein-Übung, Gruppenübung mit oder ohne Dozent

Material: Aufnahmegerät, unterschiedliche Pressetexte mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Zeitmesser. Allein oder in der Gruppe ist so oft wie möglich ein Tonaufnahmegerät oder besser eine Videokamera zur objektiven Bewertung einzusetzen. Zahlreiche Artikel mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad können von der Internetseite vieler Presseorgane zu Übungszwecken leicht heruntergeladen werden.

Übungszweck:

 Aneignung des Translationsprozesses

 Erfassen des Sinns (Verstehen)

 Deverbalisieren (Verarbeiten)

 Neu formulieren (Vortragen)

 Vorbereitung auf Praxisverhältnisse

Ausführung und Empfehlung

Bitte den nachstehenden Artikel eine Minute lang (Zeitmesser einschalten) überfliegen. Wegen der Kürze der Vorbereitungszeit sollte keine Vorübersetzung versucht werden. Vorrangig sollte man sich auf den Sinn des Textes konzentrieren.

OSNABRÜCKER NACHRICHTEN, 31.03.2008–01:46

Kambodschanischer Journalist Dith Pran gestorben

Sein Bericht über die Roten Khmer wurde durch den Film «Killing Fields» berühmt

The Associated Press New York (AP) Dith Pran, dessen erschütternde Schilderungen über die Schreckensherrschaft der Roten Khmer durch den Film «The Killing Fields» weltbekannt wurden, ist tot. Er starb in New York an Bauchspeicheldrüsenkrebs, wie sein früherer Kollege bei der «New York Times», Sydney Schanberg, am Sonntag bestätigte. Dith war 65 Jahre alt.

Dith arbeitete 1975 als Dolmetscher für Schanberg, als der Vietnamkrieg endete und in Kambodscha die Roten Khmer an die Macht kamen. Schanberg half seinem Freund, dessen Familie aus dem Land zu bringen. Er musste Dith aber zurücklassen, als die Hauptstadt Phnom Penh an die Roten Khmer fiel – Dith entkam erst viereinhalb Jahre später nach einer unglaublichen Odyssee durch die Todeslager der Roten Khmer.

Als Bauer verkleidet überlebte Dith die Terrorherrschaft. Er selbst prägte den Begriff «Killing Fields» für die riesigen Massengräber, die er sah. Das Regime von Pol Pot wird für den Massenmord an fast zwei Millionen der sieben Millionen Kambodschaner verantwortlich gemacht. Während tausende erschossen wurden, weil sie Zeichen von Intellekt oder westlichem Einfluss – dafür reichte eine Brille oder Armbanduhr – zeigten, überlebte Dith, indem er sich als ungebildeter Bauer verkleidete. Er musste in den Feldern arbeiten und bekam meist nicht mehr als eine Handvoll Reis zu essen.

Dith arbeitete später als Fotograf für die «New York Times». Über seine Erlebnisse schrieb Schanberg zunächst den Artikel «Der Tod und das Leben des Dith Pran». Daraus entstand ein Buch, das Vorlage für den britischen Film «The Killing Fields» wurde, der 1984 erschien und ein internationaler Erfolg wurde.

Dith war Botschafter des guten Willens des UN-Flüchtlingskommissars. Er gründete das Dith Pran Holocaust Awareness Project, um über die Geschichte der Roten Khmer und ihrer Terrorherrschaft zu informieren.

[Nachricht: 20080330APD7228.xml]

Die oben beschriebene Vorgehensweise ist hier anzuwenden:

 Nur mit den Augen, lautlos lesen, indem man sich auf die Sinneseinheiten konzentriert – so oft wie nötig darf hinuntergeschaut werden, insbesondere wegen Zahlen oder Eigennamen.

 Hochschauen, wobei die jeweilige Sinneseinheit verarbeitet und zu eigen gemacht (assimiliert) wird.

 Sprechen, wobei die „Worthülsen“ der Zielsprache gewählt werden.

Empfehlung: Nicht Wort für Wort vorgehen, sondern ganze Zeilen mit einem Blick erfassen. Der Blick soll wandern. Bitte von Sinneseinheiten und nicht von Sätzen ausgehen.

Selbstbewertung

Tonaufnahme abspielen und folgende Fragen stellen:

 Gab es Übersetzungsschwierigkeiten?

 Wie war die Kommunikation: Stimme, Rhythmus, Atem?

Gruppenbewertung

Nach Abspielen der Aufnahme und nachdem der Vortragende die eigenen Eindrücke mitgeteilt hat, beantworten Gruppenteilnehmer folgende Fragen zur Leistungsbewertung:

Fragen zur Kommunikation:

 War die Verdolmetschung überzeugend?

 Wie war die Atmung? (ruhig? gehetzt?)

 Wie war der Sprechrhythmus? (fließend? abgehackt?)

 War die Stimme moduliert, angemessen projiziert?

 Wie war die Haltung (Körpersprache)?

 Wie war die Gestik im Bereich des Oberkörpers? (Hin- und Herschaukeln, Verschränken der Arme sollen vermieden werden.)

 Wie war der Blickkontakt?

 Waren Anfang und Schluss eindeutig?

 Wurde die Dolmetschetikette eingehalten?

Fragen zur Translationsleistung:

 Wie war die Wortwahl? (Zu wörtlich? Angemessene Sprachebene?)

 Waren die Fachtermini korrekt?

 Entsprach die Übersetzung den sprachlichen und kulturellen Konventionen der Zielsprache?

 Gab es Auslassungen?

3.2.3 Übung 3: Vom-Blatt-Übersetzen von vorbereiteten Fachtexten

Sobald diese besondere Technik beherrscht wird, müssen die Teilnehmer Gelegenheit haben, Texte vorzubereiten und sie dann allein und in der Gruppe vom Blatt zu übersetzen. Beim Vom-Blatt-Übersetzen bzw. -Dolmetschen kann der Dolmetscher das Publikum nicht warten lassen. Die Übersetzung muss fließend sein.

In der Praxis wird vom Dolmetscher die zuverlässige und spontane Beherrschung eines Grundvokabulars aus polizeilichen bzw. gerichtlichen Presseberichten erwartet, aber bei den ersten Übungen sollte von Urkunden und juristischen Texten Abstand genommen werden.

Setting: Allein-Übung, Gruppenübung, Arbeit mit oder ohne Dozent

Zweifacher Übungszweck: Einerseits wird Vom-Blatt-Übersetzen geübt und andererseits das gängige Fachvokabular als Grundlage für zukünftige Einsätze und als Vorbereitung auf juristisches Übersetzen gelernt.

Neues Phantombild nach Überfall auf Geldtransport

Im Zusammenhang mit einem im August 2006 in Mahlsdorf erschossenen Geldtransporteur wendet sich die Berliner Polizei mit der Veröffentlichung eines weiteren Phantombildes an die Bevölkerung. Für sachdienliche Hinweise ist eine Belohnung von bis zu 35.000 Euro ausgesetzt. Der 40-Jährige und ein Kollege wollten am Freitag, den 11. August, gegen 1.50 Uhr die Geldautomaten einer Sparkassen-Filiale am Hultschiner Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf auffüllen. Vor der Bank wurden die beiden von zwei oder drei bewaffneten Räubern abgepasst, die sofort das Feuer eröffneten. Der Wachmann erlag noch vor Ort seinen schweren Verletzungen, sein Kollege und ein weiterer Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, der im Geldtransporter vor der Bank gewartet hatte, blieben unverletzt. Die Räuber flüchteten mit ihrer Beute in einem zuvor gestohlenen schwarzen Audi A6 Avant. Die Veröffentlichung von zwei Phantombildern des Fluchtwagenfahrers sowie des vermeintlichen Todesschützen durch die Berliner Polizei erbrachte zwar eine hohe Anzahl von Hinweisen, eine heiße Spur war jedoch nicht dabei. Über die veröffentlichten Bilder des Fluchtautos, an dem sich zur Tatzeit die entwendeten Kennzeichen B-DJ 2061 befanden, konnte ein Hinweisgeber ermittelt werden, der dieses Fahrzeug am Tag vor und in der Nacht nach der Tat im Bereich Schonensche/Trelleborger Straße in Pankow gesehen haben will. Als Pkw-Führer habe er den auf dem damaligen Phantombild abgebildeten Fahrer des Fluchtwagens wiedererkannt, der sich in Begleitung eines zweiten Mannes befunden habe. Bei diesem Mann, von dem mit Hilfe des Zeugen das nunmehr dritte Phantombild gefertigt wurde, muss es sich nicht zwangsläufig um einen der Täter handeln. Er kann auch eine unbeteiligte Kontaktperson sein. Der Gesuchte ist vermutlich Deutscher, etwa 30 Jahre alt, 1,70 bis 1,75 Meter groß und hat eine normale bis sportliche Figur. Er hat sehr ausgeprägte Tränensäcke unter den Augen und trug damals kurze, dunkle Haare. Die Kriminalpolizei fragt: Wer kennt den auf dem Phantombild abgebildeten Mann, der vermutlich einen Bezug zur Wohngegend Schonensche/Trelleborger/Wisbyer Straße hat? Wer hat den schwarzen Audi A6 Avant mit dem Kennzeichen B-DJ 2061 zwischen Mittwoch, den 9., und Sonnabend, den 12. August 2006, im entsprechenden Bereich in Pankow oder an anderen Stellen der Stadt gesehen? Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben? Für Hinweise, die zur Aufklärung führen, ist nach wie vor eine Belohnung in Höhe von bis zu 35.000 Euro ausgesetzt. Hinweise, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden können, nimmt das 1. Raubkommissariat des Landeskriminalamtes, LKA 441, am Tempelhofer Damm 12 unter den Telefonnummern 030/4664–944101 per Fax 030/4664–944199, per E-mail: lka441@polizei.verwalt-berlin.de oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.1

Ausführung und Empfehlungen

Allein-Übung und Gruppenübung sind in zwei unterschiedliche Phasen unterteilt: das Vorbereitungsverfahren und die eigentliche Translationsleistung.

Vorbereitung eines vom Blatt zu übersetzenden Textes (den Text bis zum Ende lesen):

 Was ist der Inhalt?

 Fachbegriffe markieren

 Fachbegriffe entschlüsseln

 Paralleltexte heranziehen

 Für Institutionen und Straftaten sind die geeigneten Stellen der entsprechenden Gesetzesbücher zum Vergleich heranzuziehen. Presseberichte in der Zielsprache sind ebenfalls hilfreich. Auf dieser Grundlage werden dann:

 Fachwortliste angefertigt

 Lösungen für schwer zu übersetzende Stellen am Textrand notiert. Dann erst:

 Versuch der Vom-Blatt-Übersetzung, bis das Ergebnis fließend wie im Original vorgelesen wirkt.

Gruppenübung und -bewertung

Der so gründlich vorbereitete Text wird dann in der Gruppe vom Blatt übersetzt. Das Vom-Blatt-Übersetzen wird so lange geübt, bis die Übersetzung wie ein eigener Vortrag wirkt. Zur Bewertung wird die Tonaufnahme zu Hilfe genommen.

3.2.4 Übung 4: Nach Erfahrung mit der Konsekutiv- und Simultantechnik

Setting: Gruppenübung mit und ohne Dozent

Material: Aufnahmegerät, Zeitmesser, Artikel aus der Presse mit polizeilichem bzw. gerichtlichem Inhalt, die nach vorausgegangenen Übungen keine Vorbereitung mehr erfordern sollten.

Übungszweck: Die Verdolmetschung soll die Kommunikation und den Rhythmus beim Vom-Blatt-Übersetzen auf die Probe stellen.

Aufgabenbeschreibung und Empfehlungen

Ein Teilnehmer überfliegt den ausgewählten Text eine Minute lang. Er nimmt die Übersetzung vom Blatt vor, während andere Teilnehmer für die Konsekutivverdolmetschung notieren. Nach Abschluss der Vom-Blatt-Übersetzung erfolgt dann die konsekutive Verdolmetschung derselben. Falls Dozenten im Tandem1 arbeiten, kann ein anderer Teilnehmer simultan flüstern.

Selbstbewertung und Gruppenbewertung

Vom-Blatt-Übersetzer und Konsekutivdolmetscher werden zunächst nach den eigenen Eindrücken und nach eventuellen Schwierigkeiten gefragt.

Der Konsekutivdolmetscher wird dann um eine Bewertung der Kommunikationsqualität der Vom-Blatt-Übersetzung gebeten. Haben z.B. der Rhythmus bzw. die Kohärenz des Vortrags seine Verdolmetschung erschwert oder erleichtert?

Nach Abspielen der Tonaufnahme wird die Gruppe um Bewertung gebeten. Bei dieser Übung können ebenfalls nach entsprechender Vereinbarung zwei Gruppenmitglieder ihre konstruktive Kritik jeweils zur Vom-Blatt-Übersetzung oder zur konsekutiven Verdolmetschung in der Form von Kurzvorträgen äußern.

3.2.5 Übung 5: Vom-Blatt-Dolmetschen

Erst nach zuverlässiger Beherrschung des Vom-Blatt-Übersetzens kann das Vom-Blatt-Dolmetschen eingeführt werden. Diese Technik wird sowohl bei internationalen als auch bei nationalen Gerichten, bei Behörden und Notaren immer häufiger angewendet. Der Dolmetscher muss mit dem Rhythmus des Vorlesers Schritt halten.

Setting: Gruppe mit oder ohne Dozent.

Material: Aufnahmegerät, zuerst allgemeine Presseberichte. Schwierigkeitsgrad steigern, bis mit gerichtlichen Standardtexten (Anklageschriften, Klageschriften, Anträgen) geübt werden kann.

Übungszweck: Kommunikationsqualität beim Vorlesen. Beim Vom-Blatt-Dolmetschen Bewältigung der Angst, mit dem fremden Rhythmus nicht mithalten zu können. Teilung der Aufmerksamkeit als notwendige Fertigkeit für die Simultantechnik.

Ausführung und Empfehlungen

Ein Gruppenteilnehmer wird gebeten, den Text nach der zuvor geübten Methode vorzulesen. Mit den Augen werden die Sinneseinheiten erfasst, die erst mit Blickkontakt zum Publikum vorgetragen werden. Ein anderer Teilnehmer übersetzt den so vorgelesenen Text, indem er sich darauf konzentriert, seine Aufmerksamkeit zwischen dem geschriebenen und dem oralisierten Text hin und her pendeln zu lassen.

Selbstbewertung und Gruppenbewertung

Vorleser und Vom-Blatt-Dolmetscher werden zunächst nach den eigenen Eindrücken und nach eventuellen Schwierigkeiten gefragt.

Der Vom-Blatt-Dolmetscher wird dann um eine Bewertung der Kommunikationsqualität des Vorgelesenen gebeten. Haben z.B. der Rhythmus bzw. die Kohärenz des Vortrags seine Verdolmetschung erschwert oder erleichtert?

Nach Abspielen der Tonaufnahme wird die Gruppe um Bewertung gebeten. Bei dieser Übung können ebenfalls nach entsprechender Vereinbarung zwei Gruppenmitglieder ihre konstruktive Kritik zur Vorleseleistung oder Vom-Blatt-Verdolmetschung jeweils in Form von Kurzvorträgen äußern.

3.3 Vorschlag zur Unterrichtsgestaltung

Gruppengröße: maximal 12 Teilnehmer

Zeitraum: Allein-Übung unentbehrlich; täglich mind. 5 Minuten

 Angabe des zu übersetzenden Textinhaltes in Ausgangs- und Zielsprache: mind. 90 Minuten

 Inhaltsangaben in Ausgangs- und Zielsprache mit anschließender Vom-Blatt-Übersetzung: mind. 90 Minuten

 Vom-Blatt-Übersetzen nach kurzem Überfliegen des Textes: mind. 90 Minuten

 Vom-Blatt-Übersetzen von vorbereiteten Texten: mind. 90 Minuten

Nach den Modulen zu den Konsekutiv- und Simultantechniken werden Vorschläge zur Einbettung des Vom-Blatt-Übersetzens bzw. -Dolmetschens im Laufe einer Lehrveranstaltung angeboten.

Unterrichtsgliederung

Einführung (15–20 Minuten): Die Technik des Vom-Blatt-Dolmetschens wird beschrieben und ihre praktische Anwendung erklärt.

Übungswechsel (alle 20 Minuten): Um Motivation und Konzentration der Gruppe zu erhalten, sollten die Aufgaben im zwanzigminütigen Rhythmus variiert werden. Vor jeder Aufgabe ist genau zu erklären (ca. 5 Minuten), welche Fertigkeiten geübt werden sollen und inwiefern diese Fertigkeiten zum Erwerb der Technik beitragen. Ebenfalls im Vorfeld sollten genaue Empfehlungen gegeben werden.

Ausführung (max. 3 Minuten): Die Ausführung sollte dann nicht länger als 3 Minuten dauern. Alle Teilnehmer sind aktiv zu beteiligen, entweder als Übende oder als Bewerter.

Bewertung (max. 5 Minuten): Vor der möglichst kurz zu haltenden Bewertung sollte der Dozent immer wieder betonen, dass eine professionelle Zusammenarbeit wie in einer Werkstatt angestrebt wird. Nicht der Übende sondern das Übungsprodukt soll dabei konstruktiv bewertet werden.

Die Übenden sollten immer als erste über ihre Eindrücke befragt werden, damit die Gruppenmitglieder die eigenen Schwierigkeiten wie im Spiegel wahrnehmen können. Danach dürfen auch sie sich äußern.

Ausschließlich die klar angekündigte zu übende Fertigkeit ist zu bewerten. Wenn der Schwerpunkt auf den korrekten Redefluss oder Redegewandtheit gelegt wird, sollten z.B. Grammatikfehler in der Arbeitssprache nur nebenbei erwähnt werden.

Kritik sollte nie pauschal formuliert werden. Aussagen wie „Es ist schlecht!“ oder „exzellent!“ sind nicht zielführend. Der Dozent sollte Kritikpunkte oder immer wiederkehrende Fehler genau angeben und eine Verbesserung mit Übungsvorschlag anbieten. Jeder Fortschritt sollte lobend erwähnt werden.

3.4 Zur Vertiefung

Lambert, Sylvie, 2004. Shared Attention during Sight Translation, Sight Interpretation and Simultaneous Interpretation. Meta, 49 (2, June 2004), 1–12.

Laplace, Colette, 1998. La traduction à vue dans la formation de l’interprète de conférence : principes théoriques et approche didactique. T&T, Terminologie et Traduction, la revue des services linguistiques des institutions européennes, (2), 275–302.

Spilka, Irène, 1966. La traduction à vue instrument de formation. Meta : Journal des traducteurs/Meta Tanslators’ journal, 11 (2), 43–45.

In diesem Modul erzielte Kompetenz

Es erfolgte die Aneignung von zwei Techniken, die für das Gerichtsdolmetschen unentbehrlich sind und die auch in anderen Dolmetschsituationen immer unentbehrlicher werden. Die Teilnehmer sollten konsequent bis zur Verfestigung des Translationsvorganges üben:

 Erfassung des Sinns mit den Augen,

 Konzeptualisierung,

 Neuformulierung als essentielle Vorbereitung auf die Simultantechnik,

 Aneigung der immer wiederkehrenden Fachtermini durch die Textvorbereitung.

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