Kitabı oku: «Einführung in die sonderpädagogische Diagnostik»
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Prof. em. Dr. phil. Konrad Bundschuh war Ordinarius und Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen am Department Pädagogik und Rehabilitation, Ludwig-Maximilians-Universität München.
Dr. phil. Christoph Winkler ist Akademischer Oberrat und Lehrkraft für Sonderpädagogik am selben Lehrstuhl.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
UTB-Band-Nr.: 999
ISBN 978-3-8252-5286-1
ISBN 978-3-846-35286-1 (EPUB)
9. Auflage
© 2019 by Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG, Verlag, München
Dieses Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG, München, unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen in andere Sprachen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Printed in EU
Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart
Cover unter Verwendung eines Fotos von ©istock.com/Ankudi
Satz: Arnold & Domnick, Leipzig
Ernst Reinhardt Verlag, Kemnatenstr. 46, D-80639 München
Net: www.reinhardt-verlag.de E-Mail: info@reinhardt-verlag.de
Inhalt
Vorwort zur neunten Auflage
Vorwort zur ersten Auflage
1 Einleitung
2 Geschichtlicher Aufriss der Intelligenzdiagnostik unter besonderer Berücksichtigung sonderpädagogischer Aspekte
2.1 Die Entstehung der Psychodiagnostik
2.2 Beiträge der Psychiatrie
2.3 Der Ansatz Alfred Binets
2.4 Die Weiterentwicklung des Binet-Systems
2.5 Fortschritte der Intelligenzmessung
3 Begriff, Aufgaben, Funktionen und Bereiche der sonder- und heilpädagogischen Diagnostik
3.1 Zum Begriff „Psychodiagnostik“
3.2 Gegenstands- und Aufgabenbereich sonderpädagogischer Diagnostik
3.3 Aufgabenbereiche sonder- und heilpädagogischer Diagnostik im Rahmen institutioneller und organisatorischer Entscheidungsfelder
3.4 Sonderpädagogisch-psychologische Diagnose als Förderdiagnose
4 Testtheoretische Voraussetzungen zur Realisierung sonder- und heilpädagogischer sowie lerntherapeutischer Diagnostik
4.1 Der psychologische Test
4.1.1 Bestandteile eines Tests
4.1.2 Phasen des testdiagnostischen Prozesses
4.2 Gütekriterien psychologischer Tests – sonder- und heilpädagogische sowie lerntherapeutische Relevanz
4.2.1 Objektivität
4.2.1.1 Durchführungs- oder Darbietungsobjektivität
4.2.1.2 Auswertungsobjektivität
4.2.1.3 Interpretationsobjektivität
4.2.1.4 Objektivität der „diagnostischen Konsequenzen“ oder der Förderungsansätze
4.2.2 Reliabilität
4.2.2.1 Bedingungen für Reliabilität
4.2.2.2 Methoden zur Bestimmung der Zuverlässigkeit eines Tests
4.2.3 Validität (Gültigkeit)
4.2.3.1 Inhaltliche Validität
4.2.3.2 Übereinstimmungsgültigkeit (kriterienbezogene Validität)
4.2.3.3 Vorhersagegültigkeit (prognostische Validität)
4.2.3.4 Konstruktvalidität (theoretische Gültigkeit)
4.2.4 Normierung
4.2.4.1 Notwendigkeit
4.2.4.2 Der historische Ansatz zur Gewinnung von Normen
4.2.4.3 Mathematisch-statistische Voraussetzungen für das Verständnis von Normen
4.2.4.4 Gebräuchliche Normenskalen
4.2.4.5 Standardmessfehler und Vertrauensbereiche
4.2.5 Nebengütekriterien von Tests
4.2.5.1 Vergleichbarkeit
4.2.5.2 Ökonomie eines Tests
4.2.5.3 Nützlichkeit eines Tests
4.3 Zum Begriff „Standardisierung“
4.4 Objektivität, Standardisierung und sozialpsychologische Überlegungen
4.5 Klassifikation von Testverfahren und deren Bedeutung für die sonder- und heilpädagogische Diagnostik
4.5.1 Verschiedene Klassifikationsaspekte
4.5.2 Zur Problematik „Projektion“ und Verfahren projektiver Art
4.5.3 Psychometrische und projektive Verfahren
4.5.4 Der eigene Klassifikationsaspekt
5 Informationsgewinnung im Rahmen förderdiagnostischer Praxis mit dem Ziel der Kompetenzförderung
5.1 Phase der Vorinformation: Informationsgespräch – Anamnese – Exploration
5.2 Die Informationsphase
5.2.1 Verhaltensbeobachtung
5.2.2 Entwicklungsdiagnose und Entwicklungstests unter besonderer Berücksichtigung von Früherkennung und -förderung
5.2.2.1 Grundprinzipien der Entwicklungsdiagnostik
5.2.2.2 Klassifikation von Entwicklungstests und Screenings
5.2.2.3 Einzelne Verfahren zur Ermittlung des Entwicklungsstandes des Gesamtverhaltens – Darstellung und Kritik
5.2.2.4 Entwicklungstests und Screenings – Möglichkeiten und Grenzen
5.2.3 Verfahren zur Diagnose kognitiven Verhaltens: Intelligenztests / Intelligenzdiagnose
5.2.3.1 Intelligenztests als Individualverfahren
5.2.3.2 Intelligenztests als Gruppenverfahren
5.2.3.3 Intelligenz- und Entwicklungsdiagnostik
5.2.4 Schulleistung – Fehleranalyse – didaktischer Zugang
5.2.4.1 Für die sonderpädagogische Diagnostik spezifische Verfahren
5.2.4.2 Schulleistungstests mit förderdiagnostischer Bedeutung – Fehleranalyse
5.2.5 Soziales und affektiv-emotionales Verhalten
5.2.5.1 Quantitativ orientierte Verfahren
5.2.5.2 Projektive Verfahren
5.2.6 Arbeitsverhalten
5.2.7 Sprachliches Verhalten – Sprache
5.2.7.1 Relevanz einer gezielten Beobachtung des Sprachverhaltens
5.2.7.2 Methodische Anregungen zur Diagnose von Sprachstörungen
5.2.7.3 Semantik – Wortschatz und situative Verfügbarkeit
5.2.7.4 Pragmatik – Sprache und Kommunikation
5.2.7.5 Primärsprachmilieu – Dialekt / Soziolekt / Umwelt
5.2.8 Motorik
5.2.8.1 Allgemeine Kriterien für die gesunde Entwicklung eines Kindes
5.2.8.2 Formen der Bewegungsstörung
5.2.8.3 Beobachtung und Messung motorischer Fähigkeiten durch motometrische Verfahren
5.2.9 Wahrnehmung
5.2.9.1 Unterschiedliche Wahrnehmungsarten
5.2.9.2 Die frühe Entwicklung der Wahrnehmung
5.2.9.3 Störungen und Förderung der Wahrnehmung
5.2.9.4 Diagnose von Wahrnehmungsleistungen
5.3 Diagnose – Förderung – Erziehung als pädagogische Einheit bei Menschen mit schwerer Behinderung bzw. sehr hohem Förderbedarf
5.4 Grundlageninformationen zur Problematik „Autismus-Spektrum-Störung“
5.4.1 Kennzeichen und einzelne Symptome
5.4.2 Medizinisch-fachärztliche Diagnose und Sichtweise
5.4.3 Grundlageninformationen zur Faciliated Communication (FC)
5.5 Verstehens- und handlungsorientierte Diagnose
5.5.1 Pädagogische Ziele unter spezieller Berücksichtigung sonder- und heilpädagogischer Problemstellungen
5.5.2 Qualitative Lernförderungsdiagnostik
5.6 Kind-Umfeld-Analyse
5.7 Kompetenzorientierung als konzeptionelle Grundlage sonder- und heilpädagogischer Diagnostik
5.7.1 Handlungskompetenz als Basis pädagogischer Förderung
5.7.2 Förderung kommunikativer, kognitiver, sozialer, moralischer und emotionaler Kompetenz
5.8 Kompetenzen des im sonder- und heilpädagogischen sowie lerntherapeutischen Arbeitsfeld tätigen Diagnostikers
6 Das förderungsorientierte sonderpädagogische Gutachten
6.1 Einführung
6.2 Die Befunderstellung
6.3 Fragen und Probleme des Gutachtenaufbaus
6.4 Formen und Möglichkeiten der Gutachtengestaltung
6.5 Zusammenfassung zur Problematik Gutachtenerstellung
6.6 Gutachtenentwurf
6.6.1 Förderdiagnostische Gutachtenerstellung unter Berücksichtigung der Kompetenzorientierung
6.6.2 Konkrete kompetenzorientierte Förderungsvorschläge
6.6.2.1 Alltagsbewältigung und lebenspraktische Bereiche
6.6.2.2 Förderung kognitiver Kompetenzen
6.6.2.3 Emotionale Unterstützung (Emotionalität, Erleben und Verhalten)
6.6.2.4 Förderung sozialer Kompetenz
6.6.3 Konzeptionelle Überlegungen zur Förderplanung
6.6.4 Beispiele förderdiagnostisch orientierter Gutachtenerstellung
6.6.4.1 Fallbeispiel: Schülerin mit geistiger Behinderung – Förderbedarf geistige Entwicklung Schwerpunkte: Beratung und Förderung
6.6.4.2 Fallbeispiel: Realschule – Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
7 Ausblick
Literatur
Verzeichnis diagnostischer Tests und Förderverfahren
Sachregister
Vorwort zur neunten Auflage
Seit der letzten Überarbeitung des vorliegenden Buches (2014) sind zwar erst wenige Jahre vergangen, es stellen sich aber in dieser Zeit gerade vor dem Hintergrund der Inklusionsdiskussion sowohl im Bereich der Diagnostik im sonder- und heilpädagogischen als auch im lerntherapeutischen Arbeitsfeld vermehrt drängende Fragen.
Die kontinuierliche Nachfrage hat zu einer erneuten Auflage der „Einführung in die sonderpädagogische Diagnostik“ geführt. Die zahlreichen positiven Rückmeldungen zu den bisherigen Auflagen bestätigen den Bedarf einer aktuellen Publikation zu diesem Fragenkomplex mit seiner impliziten Dynamik und ermutigten zur Bearbeitung und Erweiterung. So trägt die vorliegende Neuauflage Veränderungen und Herausforderungen im sonder- und heilpädagogischen sowie im lerntherapeutischen Arbeitsfeld Rechnung.
Die Ausführungen der achten Auflage wurden durchgängig überarbeitet. Literatur, die Information zu diagnostischen Verfahren sowie zur Förderung bietet, und das Sachregister wurden ebenfalls ergänzt und aktualisiert. Teilweise wurden Inhalte verändert und neu konzipiert.
Dieses Buch ist Grundlage für diagnostische Fragestellungen der Sonder- und Heilpädagogik, Lerntherapie, Psychologie und auch allgemeinen Pädagogik, wenn man Störfaktoren in den Bereichen Schule, Kind- und Umfeldsituation, Gesellschaft und auch Schulsystem in die Frage nach einer bestmöglichen Erziehung integrieren möchte. Förderdiagnostik, eine Beziehung herstellen und reflektieren sowie Verstehen von Kindern und Jugendlichen mit Problemen bilden zusammen mit diagnostischer Fachkompetenz eine Einheit.
Im Bereich der Diagnostik im Sonder- und heilpädagogischen sowie lerntherapeutischen Arbeitsfeld stellen sich gerade vor dem Hintergrund der Inklusionsdiskussion vermehrt Fragen. Kann sonderpädagogische Diagnostik im Sinne von Förderdiagnostik (Bundschuh 2019) einen Beitrag zu entwicklungsbezogenen, lernprozess- oder strukturniveauorientierten Angeboten leisten? Um pädagogisch-didaktische, förderungsspezifische und therapeutische Maßnahmen in Gang zu setzen, müssen zweifellos die Nöte, Schwierigkeiten, biografischen Verletzungen zwingend benannt, analysiert und verstanden werden. Diagnostischer und förderdiagnostischer Handlungsbedarf ergibt sich bereits im Vorschulbereich, des Weiteren bei 20 bis 30 Prozent aller Schüler zwischen Förderschulen, Allgemeinschulen, Realschulen und Gymnasien temporär und teilweise langfristig angesichts einseitig fordernder sowie überfordernder – sowohl schulischer als auch außerschulischer – Wirklichkeiten. Nicht nur Lernprozesse, sondern vor allem auch die soziale und emotionale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sind von ungünstigen Bedingungen (Lernklima, Leistungsdruck, einseitige Orientierung am Leistungsdenken, frühzeitige Stigmatisierung, Mobbing, Erziehungsprobleme, sexueller Missbrauch, ...) tangiert. Orientierung am Kind oder am Jugendlichen und am Förder- und Lerntherapiebedarf stellen eine Herausforderung an die Schulen bzw. an die Lehrer und Lerntherapeuten dar, sich individuell-verstehend und vor allem auch in differenzierter Form auf die Lern- und Lebensprozesse einzustellen und es nicht zuzulassen, dass von außen induzierte Lernstörungen, Versagensängste und Minderwertigkeitsgefühle generiert werden. Schüler müssen die Chance einer optimalen Entfaltung ihrer Persönlichkeit im Kontext Lernen und Bildung, aber auch sozialer und emotionaler Kompetenzen entsprechend vorhandener Ressourcen und Möglichkeiten erhalten. Kompetenz- und ressourcenorientierte, aber auch verstehende Diagnostik gehört zum Prozess der Inklusion, wobei ein Verlust an Profil sowie fachlich-diagnostischer Kompetenz für die Betroffenen Schaden bedeuten würde.
An diagnostischen Fragestellungen bestand im Zusammenhang mit bedrängenden pädagogischen Problemsituationen schon immer ein besonderes Interesse. Menschliches Handeln beginnt mit der Analyse der Ausgangslage, der Einschätzung des möglichen Verlaufs einer Handlung und eines Denkprozesses sowie einer Prognose des wahrscheinlichen Ergebnisses. Der diagnostische Handlungsbedarf hat angesichts zunehmender Leistungsorientierung des Schulsystems, insbesondere im Bereich Grundschule an den Übergängen zu weiterführenden und vor allem auch an weiterführenden Schulen und anwachsender Vulnerabilität im außerschulischen Umfeld von Kindern (auseinanderbrechende Familien mit entsprechenden Belastungen und Konfliktsituationen gerade für Kinder, Alleinerziehende, Armut, Verunsicherung in Erziehungsfragen, unkritischer Medienkonsum, Kindesmissbrauch, traumatische Erfahrungen, ...), also infolge zahlreicher störungs- und behinderungsinduzierender Bedingungen, deutlich zugenommen. Eltern begleiten und fördern die Bildungsprozesse ihrer Kinder bewusster als früher und hinterfragen intensiver die Vorgehensweisen in Schulen. Leider fühlen sie sich aber häufig auch ohnmächtig und hilflos gegenüber diesen mächtigen Systemen. Sonder- und Heilpädagogen, Lerntherapeuten, Frühpädagogen, Psychologen und Mediziner haben die Aufgabe, Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten, d. h. Förder- und ggf. Therapiebedarf im sozialen und emotionalen Bereich frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen sowie bei der Prophylaxe möglicher Fehlentwicklungen unterschiedlicher Art mitzuwirken.
Gerade im umfangreichen Kapitel fünf mit über 200 Seiten, das sich vor allem mit diagnostischen Methoden und Verfahren im Rahmen förderdiagnostischer Praxis mit dem Ziel Analyse der Problemsituation, Verstehen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, ressourcen- und kompetenzorientierte Förderung beschäftigt, wurden Aktualisierungen und weitere wichtige Ergänzungen eingebracht. So wurde auch der Neukonzeption diagnostischer Verfahren Rechnung getragen, und es wurden entsprechende neuere (Test-)Verfahren in strukturierter Form sach- und informationsorientiert, aber auch kritisch eingefügt.
Förderdiagnostik stellt eine Vermittlung zwischen Schülerproblemen und Förderung bis hin zu kinderorientierten Therapien (Spieltherapie, Lerntherapie) dar. Schüler können sich dadurch neu wahrnehmen, von behindernden Bedingungen befreien und sie haben die Chance einer optimalen Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Hierfür sprechen auch die Erkenntnisse der modernen Neurobiologie und -psychologie. Jedenfalls darf die Zahl der Verlierer im System Schule nicht weiter steigen. So ist es auch die Aufgabe einer analysierenden, verstehenden, kompetenz- und förderungsorientierten Diagnostik, gerade diese behindernden Bedingungen stärker als bisher zu diagnostizieren und zu analysieren, jede individuelle Art von Lernen zu achten, anzuerkennen, wertzuschätzen und zu fördern.
Der Bedeutung aktueller Frage- und Problemstellungen wurde noch mehr Raum gegeben. Thematisiert wird im Besonderen das, was für die Gegenwart zum Problem und zur Herausforderung geworden ist. Der Inhalt der neuen Auflage konzentriert sich auf diagnostische Themen, die für die Sonder- und Heilpädagogik, Lerntherapie und Psychologie in einer gewandelten Wirklichkeit grundlegend wichtig sind. Dieses Buch will durch kritisch-reflexive Anmerkungen und Impulse zu neuen Denk- und Handlungsprozessen anregen.
Vor allem auch Fragen der Früherkennung und -förderung, die Problematik Entwicklungsdiagnose und Entwicklungstests, Intelligenz-, Schulleistungs- und Sprachtests sowie Diagnose sozialer und emotionaler Probleme, von Ängsten im Kontext Schule werden im Rahmen dieses fünften Kapitels behandelt.
Kein Zweifel, Förderdiagnostik geschieht auf der Basis von Verstehen und Beziehungsgestaltung. Es geht auch um die heilende Beziehung zu einem Klienten, der neue Fähigkeiten in sich selbst entdecken und diese Beziehung zu seiner Entfaltung nutzen kann.
Im Rahmen von Kapitel sechs werden die Bedeutung von Förderplanung und wichtige Grundsätze der Förderplanung thematisiert. Insgesamt betrachtet wurde der Bedeutung aktueller Fragen und Problempunkte mehr Raum gegeben. Das Grundprinzip, so umfassend wie möglich in enger Vernetzung von Theorie und Praxis sachlich ausgewogen und kritisch-konstruktiv zu informieren, wurde beibehalten.
Der wissenschaftliche Fokus liegt gewissermaßen am Puls einer veränderten und sich rasch weiterentwickelnden Wirklichkeit, die Bisheriges in Frage stellt und zu neuen Denk- und Handlungsprozessen anregt. Kinder und Jugendliche sollen lernen, mit dieser Welt umzugehen, in dieser Welt selbstständig zu handeln und damit Gestalter ihrer Welt sowie ihres zukünftigen Lebens zu werden. Erziehung und Bildung verlangen den Erfahrungsraum positiver menschlicher Zuwendung, der gegenseitigen Achtung sowie der Teilhabe vor allem im Hinblick auf Leben, Lernen und Lebensbewältigung – und nicht Ausgrenzung. Bildung des Menschen als Person und Mitglied der Gesellschaft fordert ganzheitliche Bildung, in der sich nicht nur die intellektuellen, sondern auch die emotionalen und sozialen Möglichkeiten mit Blick auf Personalisation (individuelle Entfaltung) und Sozialisation (erfülltes Leben in der Gesellschaft und Gemeinschaft) entwickeln können.
München im April 2019 Konrad Bundschuh
Vorwort zur ersten Auflage
1 Motivation / Ausgangslage
Während meines Studiums der Sonderpädagogik in München (1970 bis 1972) fiel mir auf, dass zu sonderpädagogisch-diagnostischen Problem- und Fragestellungen nahezu keine Literatur vorlag. Die sonderpädagogische Diagnostik war weder wissenschaftstheoretisch fundiert (ist es auch heute noch nicht), noch herrschte in der Praxis Klarheit über Ziele, Inhalte und Aufgabenbereiche.
In der Zwischenzeit setzten sich mehrere Autoren – zumeist kritisch – mit diagnostischen Fragen im Bereich der Pädagogik, speziell der Sonderpädagogik auseinander. Diese Literatur beschäftigt sich jeweils mit Teilaspekten diagnostisch-förderdiagnostischer Fragestellungen, wie z. B. mit statistischen Problemen, Testtheorie, mit Tests speziell oder mit diagnostischen Problemen im Zusammenhang mit Lernbehinderten. Eine gründliche Diskussion praktischer Fragen erfolgte nicht.
Immer wieder wurde ich von Studierenden aufgefordert und angeregt, meine Ausführungen der Vorlesung „Einführung in die sonderpädagogische Diagnostik“ zu publizieren. Deutlich wurde die Notwendigkeit, über diagnostische Fragen im sonderpädagogischen Bereich zu informieren bei Referaten und Diskussionen mit Wissenschaftlern und Praktikern.
2 Ziele
Es wird der Versuch unternommen, die Bereiche und Probleme sonderpädagogischer Diagnostik unter Einbezug einer kurzen Darstellung der geschichtlichen Entwicklung wissenschaftstheoretisch zu hinterfragen und zu diskutieren. In einem zweiten, stärker praxisorientierten Teil werden Probleme förderdiagnostischer Informationsgewinnung unter Einbezug und kurzer Vorstellung möglicher Verfahren behandelt. In einem dritten Teil soll eingeführt werden in die Problematik der „förderungsorientierten Gutachtenerstellung“, wobei eigene praktikable Lösungswege aufgezeigt werden. Insgesamt gesehen soll die Schrift mit der Intention einer möglichst engen Verknüpfung von Theorie und Praxis über diagnostische Probleme im sonderpädagogischen Bereich informieren.
3 Methode
Den Ausgangspunkt bilden die Fragen: Welche Inhalte gehören zum Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik, und wie können diese Inhalte reflektiert und weitergegeben werden.
Um diese Problematik zu bewältigen, ist ein umfangreiches Sichten der Literatur aus den Fachgebieten Heil- und Sonderpädagogik (Teilbereiche der Pädagogik), Psychologie, Psychiatrie, Soziologie und Medizin erforderlich sowie eine Aktualisierung eigener Erfahrungen aus dem Problembereich. Es erfolgt dann ein systematischer Aufbau nach logischen Aspekten, wobei der Adressat lernzielorientiert informiert werden soll.
4 Inhalte
Die Arbeit teilt sich in drei große Bereiche: in einen wissenschaftstheoretischen, einen praxisorientierten und einen Teil, der den Aspekt Gutachtenerstellung diskutiert und praktisch aufzeigt.
Im theoretischen Teil erfolgt zunächst ein geschichtlicher Aufriss der Intelligenzdiagnostik unter besonderer Berücksichtigung sonderpädagogischer Aspekte (Entstehung der Psychodiagnostik, Beiträge der Psychiatrie, Ansatz Binets, Fortschritte der Intelligenzmessung).
Das 3. Kapitel enthält Erläuterungen zu Termini, Aufgaben, Funktionen und Bereichen sonderpädagogischer Diagnostik. Abschließend zu diesem Kapitel wird sonderpädagogische Diagnostik schwerpunktmäßig begründet unter dem Aspekt der Förderdiagnose.
Im 4. Kapitel wird eine speziell für sonderpädagogische Fragestellungen notwendige Einführung in testtheoretische Voraussetzungen zur Realisierung von Förderdiagnostik gegeben. Als Grundlage dient die den Umgang mit psychologisch-pädagogischen Verfahren fundierende klassische Testtheorie (Begriff Test, Gütekriterien psychologischer Testverfahren und sonderpädagogische Relevanz, Probleme der Standardisierung und Klassifikation von Tests).
Das 5. Kapitel, mit dem der zweite Teil der Arbeit beginnt, weist Möglichkeiten der Informationsgewinnung im Rahmen förderdiagnostischer Praxis auf, wobei teilweise eine kritische Auseinandersetzung mit vorliegenden Verfahren erfolgt, und praktische Fragen der Informationsgewinnung mittels Verhaltensbeobachtung, Intelligenz und Schullei- stungstests, Verfahren zur Überprüfung des sozialen, affektiv-emotionalen Verhaltens, des Arbeitsverhaltens, der Sprache und Motorik behandelt werden. Dieses Kapitel endet mit der theoretischen und praktischen Erörterung der Bereiche Exploration – Informationsgespräche.
Das 6. Kapitel (dritter Teil) beschäftigt sich mit der förderungsorientierten sonderpädagogischen Begutachtung, denn sinnvoll wird sonderpädagogische Diagnostik nur, wenn sie einen Förderungsprozess auslöst, ihn begleitet, sich unmittelbar am Kind orientiert und damit eine effektive Hilfe zur Entfaltung von Möglichkeiten und Integration bietet.
Unter diesem Aspekt wird das förderungsorientierte Gutachten von der psychologischen und medizinischen Begutachtung abgehoben, indem es durch seinen spezifischen Aufbau und Inhalt auf die Einleitung von Fördermaßnahmen (eines Förderungsprozesses) zielt.
Bisher vorliegende Gutachtenschemata und -formen werden diskutiert.
Abschließend möchte ich einen eigenen Gutachtenaufbau vorschlagen (Schwerpunkt Förderung) und dazu zwei praktische Falldarstellungen (Kind mit geistiger Behinderung und Kind mit Lernbehinderung) vorstellen.
5 Ausblick
Im Verlauf der Arbeit wurde mir immer stärker bewusst, dass der Aufgabenbereich sonderpädagogischer Diagnostik sehr weit reicht, denn er umfasst an sich alle Altersgruppen und sämtliche Behinderungsarten. Es wäre für mich ein Erfolg, wenn die Basis für einen systematischen Ansatz der Behandlung dieser umfangreichen Problematik für Theorie und Praxis gelegt wäre.
1 Einleitung
Praktische und wissenschaftliche Probleme fordern im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen und Behinderungen immer wieder Diagnostik im sonder- und heilpädagogischen sowie lerntherapeutischen Arbeitsfeld gerade in der heutigen Zeit heraus. Dieser Bereich ist von einem Anstieg multidimensionaler und komplexer Fragestellungen im Hinblick auf individuellen Förderbedarf geprägt. Die bisherigen eher „klassischen“ diagnostischen Arbeitsfelder Lernbehinderung, geistige Behinderung, Verhaltensstörung, Sprachstörungen und -behinderungen, körperliche Behinderung, Beeinträchtigungen und Behinderung der Sinne (Seh- und Hörbehinderung) haben sich angesichts verstärkter und immer komplexerer Not- und Problemsituationen von Kindern bis in den Bereich der Regelschule erweitert. Dieses Problemfeld Regelschule ist teilweise durch Schüler mit Verhaltens-, Lern- und Leistungsstörungen, psychosomatischen Auffälligkeiten (Essprobleme, Bauch- und Kopfschmerzen, Tics, Obstipation, Magenbeschwerden, Einschlafschwierigkeiten etc.) sowie durch Abhängigkeit von Medikamenten, Drogen und Alkohol gekennzeichnet. Wir haben es mit einer Heterogenität der Schülerschaft zu tun, wie sie bisher noch nicht festgestellt werden konnte. Entwicklung, Schullaufbahn und Leben von ca 25 Prozent der Kinder in der Regelschule erweisen sich nicht als positiv. Diese Kinder gelten als lern-, leistungs- oder verhaltensgestört und damit meist auch als erziehungsschwierig. Es handelt sich dabei um Schüler, die durch das Erleben permanenter Frustrationen und Ängste in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit gefährdet sind. Ein kritisches Hinterfragen der Lehrplaninhalte, pädagogischer und didaktischer Methoden, eigentlich eine Diagnostik der Schule und deren Umfeldbedingungen ist längst überfällig.
Erst recht im Förderschulbereich (bisher „Sonderschulbereich“) kann man von einer heterogenen Schülerschaft sprechen, die von schwerster geistiger Behinderung und damit Mehrfachbehinderung, von der Sinnesbehinderung bis hin zum überdurchschnittlich intelligenten, aber extrem verhaltensgestörten Kind reicht. Darunter finden sich Schüler mit Wahrnehmungsstörungen unterschiedlicher Art, mit Teilleistungsstörungen, gravierenden Lese- und Schreibproblemen, Dyskalkulie, Erziehungsschwierigkeiten, mit psychischer und physischer Frühdeprivation, mit autistischen Zügen, seelischer Behinderung und Hyperaktivität – allgemein gesehen: Schüler mit kognitiven und emotionalen Strukturierungs- Und Verarbeitungsstörungen sowie Schüler, die unter primär behindernden Bedingungen außerschulischer Art aufgewachsen sind, bei denen eine Kind-Umfeld-Diagnose dringend geboten ist. Dabei muss man erkennen und feststellen, dass es diese Störungen oder Behinderungen in linearer oder einheitlich-homogener, klar abgrenzbarer Form überhaupt nicht gibt. Wir haben es sowohl mit den Phänomenen Heterogenität, Individualität, Mehrfachstörung und -behinderung von Schülern als auch mit behindernd wirkenden Umfeldbedingungen zu tun.
Daraus erwächst – unter bildungspolitischem Aspekt betrachtet – die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen ein von ihrem spezifischen Förderbedarf bestimmtes, also beobachtungs- / diagnosegeleitetes und differenziertes Förder- sowie Lerntherapieangebot sowohl im Regel- als auch im Förderschulwesen ggf. unter Einbezug von Lerntherapie bereitzustellen. Zieldifferentes Lernen wird orientiert an der jeweiligen Entwicklungsstufe des Schülers angestrebt.
Historisch betrachtet haben diagnostische Fragestellungen im sonder- oder heilpädagogischen Arbeitsfeld eine bewegte, meist vom Zeitgeist geprägte, insofern auch kritikbedürftige Geschichte, die hier allerdings nur in akzentuierter Form aufgezeigt werden kann.
Im Jahre 1904 setzte das französische Ministerium für Unterricht eine Kommission ein, die einen Unterrichtsplan für anormale und zurückgebliebene Kinder ausarbeiten sollte. Alfred Binet (1857–1911), der anfangs Jurist war, sich später den Naturwissenschaften der Psychologie und medizinischen Fragen zuwandte, befand sich als Berichterstatter in dieser Kommission. Seine Aufgabe war die Klärung der Frage, wie der Intelligenzgrad jener Kinder festgestellt werden könnte, die nicht in der Lage waren, dem üblichen Unterricht zu folgen. Die „Auslese“ der genannten Kinder stand als Problem im Mittelpunkt. Für Binet war dies der Anstoß, zusammen mit dem Arzt Théodore Simon (1873–1961) das bekannte Binet-Simon-Testsystem auszuarbeiten.
Diese Zeit, die noch zahlreiche Impulse durch die experimentelle Psychologie, Physiologie, Medizin, durch die Naturwissenschaften, v. a. auch durch die Mathematik erfuhr, wird als ein wesentlicher Ausgangspunkt der sonderpädagogisch-psychologischen Diagnostik betrachtet.
Die 1884 durch das französische Unterrichtsministerium eingesetzte Kommission aus Medizinern, Naturwissenschaftlern, Pädagogen und Psychologen arbeitete ein dreiteiliges Verfahren zur Erfassung von Kindern mit geistiger Retardation aus. Binet und Simon stellten im Jahre 1905 dieses Verfahren zur Feststellung von Kindern mit „geistiger Inferiorität“ vor. Es beinhaltete:
„1 Ärztliche Untersuchung (,medizinische Methode‘) zur Aufdeckung der anatomisch-physiologischen Ursachen, geistiger Inferiorität‘.
2 Schulleistungsprüfung (,pädagogische Methode‘) zur Feststellung des Wissensbestandes und der Fertigkeit in den Kulturtechniken.
3 Intelligenzprüfung (,psychologische Methode‘) zur Feststellung, ob schon von der Anlage her eine geistige Minderbegabung als Ursache für das Schulversagen vorliegt.“ (Kautter / Munz 1974, 291).
Es ergibt sich die Überlegung, ob und inwieweit die vorhandenen psychologisch-pädagogischen und auch medizinischen Methoden der Gegenwart sich als Entscheidungshilfen zur Förderung von Kindern mit Auffälligkeiten, Störungen und Behinderungen eignen. Auch wenn wir es zunächst mit diagnostischen Problemen zu tun haben, erhält die pädagogisch-heilpädagogische Fragestellung (Bundschuh 2010, 32–37) den Vorrang. Im Zentrum stehen Kinder, allgemein sich lebenslang entwikkelnde Menschen mit mehr oder weniger großen Problemen, Beeinträchtigungen und Behinderungen, ihnen muss geholfen werden.
In diesem Zusammenhang gelten an sich teilweise immer noch folgende aus den Empfehlungen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates (1973) abgeleitete Prioritäten:
a) Prophylaxe von Schulversagen und Lernbehinderung,
b) Schulprobleme beheben sowie Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen – ggf. durch therapeutische Maßnahmen – aufarbeiten und therapieren,
c) Vermittlung von Kenntnissen, Einstellungen und Fertigkeiten mit der Zielrichtung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
So wird die Aufgabe der Erörterung der Problematik „sonderpädagogisch-psychologische Diagnostik“ als „Förderdiagnostik“ vor allem mit der Erkenntnis verbunden sein, dass es um Informationsgewinnung zwecks Hilfe in einer Not- und Problemsituation und damit um Verstehen und Förderung geht. Der heilpädagogische Aspekt steht im Vordergrund.
Unter Berücksichtigung dieses Aspektes erfolgt in Kapitel 2 ein kurzer Überblick zur Geschichte der Intelligenzdiagnostik unter Berücksichtigung sonderpädagogischer Aspekte.
Kapitel 3 thematisiert Aufgaben, Funktionen und Bereiche, Ziele und Fragestellungen der aktuellen sonder- und heilpädagogischen Diagnostik.
Das vierte Kapitel behandelt testtheoretische Voraussetzungen zur Durchführung sonder- und heilpädagogischer Diagnostik. Es gibt eine kritische Einführung in das Verständnis notwendiger testtheoretischer Grundlagen. Dabei werden grundsätzliche Kompetenzen vermittelt, über die professionell diagnostizierende Lehrer an Förderschulen, sonderpädagogischen Förderzentren, in heilpädagogischen Einrichtungen und im Bereich Lerntherapie verfügen müssen.
Im fünften Kapitel werden wichtige Methoden und relevante Verfahren zur Gewinnung diagnostischer Informationen beschrieben, die zur Beobachtung und Feststellung des Entwicklungsstandes, der Intelligenz, der Schulleistung, des sozialen und affektiv–emotionalen Verhaltens, der Sprache, Motorik, Wahrnehmung und damit der Beantwortung (sonder-) und (heil-) pädagogischer Fragestellungen dienen. Diese Methoden und Verfahren bilden die Grundlage für die Erstellung förderungsorientierter sonderpädagogischer Gutachten und für Lerntherapie. Dieses Kapitel thematisiert auch spezielle Probleme wie diagnostische Fragen bei Autismus, schwerer geistiger Behinderung und im Kontext Kind-Umfeld-Analyse.
Das sechste Kapitel beschreibt das Vorgehen bei der Erstellung eines pädagogisch-psychologischen, speziell förderungsorientierten Gutachtens mit dem Ziel der Feststellung und Beschreibung des sonder- und heilpädagogischen Förderbedarfs. Ferner enthält es wichtige Aspekte der Förderung.
Ressourcen und Kompetenzen der Schüler zu erkennen, trägt nicht nur dazu bei, Schüler zu fördern, Unterricht erfolgreich planen und durchführen zu können, sondern auch dazu, Schüler zu bilden und die Persönlichkeit zu entfalten. In diesem Kontext bietet dieses Kapitel auch kompetenzorientierte Fördervorschläge z. B. für die Bereiche Alltagsbewältigung, Kognition, Schule, Unterricht, Emotionalität und Sozialverhalten sowie konzeptionelle Überlegungen zur Förderplanung im Hinblick auf Notwendigkeit, Verständnis, Grundsätze, Aufgaben, Prozesshaftigkeit, Aufbau und Inhalt.
2 Geschichtlicher Aufriss der Intelligenzdiagnostik unter besonderer Berücksichtigung sonderpädagogischer Aspekte
Lernziele
1. Informieren über erste Ansätze sonderpädagogischer Diagnostik im Rahmen der Geschichte der Intelligenzdiagnostik.
2. Aufzeigen, welche unterschiedlichen Versuche unternommen wurden, um Intelligenz näher zu erfassen und zu beschreiben.
3. Den Ansatz Binets nachzuvollziehen und kritisch zu würdigen.
4. Wesentliche Momente einer Weiterentwicklung der Intelligenzerfassung und -beschreibung aufzuzeigen.
Zur Zeit des Übergangs vom 19. ins 20. Jahrhundert, im Zeitraum zwischen 1890 und 1920, vollzog sich in der Psychologie eine Wende. Aus einer mehr theoretisch ausgerichteten Psychologie, die sich anfangs nur sehr vorsichtig an praktische Aufgaben heranwagte, wurde immer mehr eine angewandte Psychologie. Sie erhielt ihre Impulse im Wesentlichen durch das technisch-wissenschaftliche Denken dieser Zeit (Dorsch 1963, 40 ff).
2.1 Die Entstehung der Psychodiagnostik
Die ersten Psychologen, die sich mehr dem Experiment zuwandten, waren in hohem Maße durch die Physik und Medizin geprägt. Den Grundstein für die Entstehung einer besonderen Diagnostik auf psychologischem Gebiet legte Francis Galton (1822–1911) in einem Laboratorium in London 1884 / 85. Er beschäftigte sich mit der Messung individueller psychologischer Unterschiede und legte den Schwerpunkt auf die Abweichungen vom Durchschnitt. Er schuf damit den Ansatz für eine differenzielle Psychologie. Sein im Jahre 1883 erschienenes Werk trug den Titel: „Inquiries into human faculty and its development“. Ihn interessierten vor allem die menschlichen Fähigkeiten und deren Entwicklung. Galton gab dem Experiment in der Psychologie die besondere Wende zur Testform, indem er z. B. beim Menschen die Hörschwelle feststellen, Gewichte ordnen und Reaktionszeiten messen ließ.
Bereits in seinem Buch „Hereditary genius, an inquiri into its laws and consequences“ (1869) versuchte er die Hochbegabung messbar zu machen, indem er das Verhältnis feststellte, in welchem der Geniale zur Bevölkerung steht. Galton wandte statistische Methoden auf die Problematik der Vererbung an, indem er das unter dem Namen Gauß-Verteilung bekannte Gesetz aufgriff. Damit war die Grundlage der Normalverteilungs- oder auch Wahrscheinlichkeitskurve geschaffen.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Psychodiagnostik muss auch noch James McKeen Cattell (1860–1944) genannt werden. Er schrieb im Jahre 1890 einen Arikel über „Mental tests and their measurements“. Aufgrund dieses Artikels wird Cattell gewöhnlich als Urheber des Begriffs „Test“ bezeichnet. Bereits 1896 begann Cattell bei Studenten, die sich an der Columbia-Universität immatrikulieren ließen, mit der Überprüfung der Intelligenz. Seine Testbatterie beinhaltete z. B. Maximalgeschwindigkeit der Armbewegung, Bestimmung der Schmerzschwelle bei Druck, Reaktionszeit für Farben, Halbierung einer Strecke nach Augenmaß, Zahl der nach einmaligem Hören behaltenen Buchstaben ...
Bekannt ist auch die Methode von Hermann Ebbinghaus (1850–1909), der sich mit Lern- und Gedächtnisvorgängen beschäftigte, vor allem im Zusammenhang mit erlebnisneutralen, unvorbelasteten Elementen (Lernen sinnloser Silben). 1897 veröffentlichte Ebbinghaus einen Lückentest als Intelligenztest, der gelegentlich heute noch Verwendung findet (Lück 2013, 59 ff.). Es handelt sich um einen Gruppentest, zu dessen Durchführung lediglich Papier und Bleistift gebraucht werden.
2.2 Beiträge der Psychiatrie
In Deutschland versuchten Psychiater durch psychologische Versuche, die individuellen Unterschiede vor allem zur Klärung „psychischer Defekte“ sichtbar zu machen. Zu nennen sind hier an erster Stelle Konrad Rieger (1855–1939) und Emil Kraepelin (1856–1926). Sie brachten die experimentell-psychologischen Methoden als erste in die Nervenheilkunde ein. Kraepelin führte an Patienten Versuche durch, über die wir heute (zumindest partiell) geteilter Meinung sein können. Lernvorgänge wurden gemessen, einstellige Zahlen mussten fortlaufend addiert, Zahlenreihen und sinnlose Silben auswendig gelernt werden. Es entstand die Idee, „künstliche Geistesstörungen“ auf dem Wege der Ermüdung, Erschöpfung, aber auch über Stimulanzien und Giftwirkungen zu erzeugen. Versuchspläne weisen darauf hin, dass sich Vpn fünf Tage lang den verschiedensten Arbeiten und Prüfungen aussetzen mussten (Dorsch 1963, 46 ff).
Der Würzburger Psychiater Rieger arbeitete bereits (1889 / 90) einen Entwurf zur Intelligenzuntersuchung aus, der eine allgemein anwendbare Methode zur Intelligenzüberprüfung darstellte. Gemessen wurden u. a. Wahrnehmung, Gedächtnis, Nachahmung, Assoziation, identifizierendes Erkennen, Kombination.
Den Ideen zur Überprüfung der Intelligenz fügte Theodor Ziehen (1862–1950) einen sehr wichtigen Gedanken hinzu. Er stellte die Forderung auf, man müsse erst bei allen Aufgaben zur Intelligenzprüfung die Schwankungsbreite ermitteln, bevor man solche Aufgaben verwende. Es genügte also nicht, dass man Tests entworfen hatte, vielmehr mussten sie auch erprobt werden, d. h., es musste experimentell geklärt werden, wie gut oder wie schlecht eine bestimmte Personengruppe die Testaufgaben löste. Dieser Ansatz stellte vor allem im sonderpädagogischen Bereich einen Anlass zur Kritik dar (Defizitbeschreibungen, Wertungen; Kap. 3.4 und 5.2).
2.3 Der Ansatz Alfred Binets
Man kann Alfred Binet (1857–1911) als das „Haupt“ der französischen Schule für experimentelle Psychologie bezeichnen. Er schuf einen ganz neuen, vor allem auch für die sonderpädagogische Diagnostik – zumindest historisch gesehen – relevanten Ansatz (Dorsch 1963, 48 ff.; Lück 2013, 175 f.). Binet studierte zunächst Jura, dann wandte er sich hauptsächlich den Gebieten Medizin, Psychiatrie und Psychologie zu. Ganz allgemein ausgedrückt, suchte er nach Zusammenhängen zwischen der körperlichen und geistigen Entwicklung. Man kann es wohl als Binets Leistung bezeichnen, dass er Alter und Intellekt in Bezug setzte. Dies soll insofern näher dargestellt werden, als diagnostisch-sonderpädagogische Belange tangiert werden. Darüber hinaus interessierten Binet stets Fragen, die Kinder betrafen. So gab er zwischen 1894 und 1896 Arbeiten über Gedächtnis und Suggestibilität bei Kindern heraus. Immer wieder beschäftigen ihn die Auswirkungen des Altersfortschrittes, der altersbedingten Reife auf die Intelligenzleistung und auf den Intelligenzwandel des Individuums.
Binet blieb jedoch nicht bei Fragen zur geistigen Leistung des Kindes stehen. Er wandte sich vielmehr auch der Erkundung körperlicher Leistungen und deren Abhängigkeit vom Alter zu. Gemessen wurden Muskelkraft, Handdruck, Zugkraft, Sprungkraft, Schnelligkeit, Vitalität, Atmung und Zirkulation. Er experimentierte mit Reaktionsgeräten wie Dynamometer und Ergograph. Um 1900 veröffentlichte er Arbeiten unter dem Titel „Attention et adaptation“. Darin verglich er intelligente und unintelligente Schüler. Binet benutzte dazu eine Testserie mit Gedächtnisaufgaben, Buchstabendurchstreichen, Übertragen von Ziffern, Sätzen und Zeichnungen, ferner sollten taktile Eindrücke unterschieden werden. Seine Idee, ein Stufenmaß der Intelligenz zu schaffen, war damit jedoch noch nicht realisiert.
Einen entscheidenden Impuls erhielt Binet, als das französische Unterrichtsministerium 1904 eine Kommission einsetzte, die eine Klärung der Frage nach der Unterrichtung geistig zurückgebliebener Kinder herbeiführen und auch einen Unterrichtsplan für „abnorme“ und behinderte Kinder ausarbeiten sollte. In diese Kommission wurde Binet berufen. Von dem Gremium wurde beschlossen, dass ohne pädagogisch-medizinische Begutachtung kein zurückbleibendes Kind aus der Normalschule in die Spezialschule überwiesen werden dürfe.
Diese Maßnahme war gedacht zum Schutz des Kindes. Willkür und Subjektivität sollten verringert werden. Die zentrale Frage lautete nun: Wie aber soll man begutachten? Binet sollte dieses Problem lösen. Zusammen mit seinem Mitarbeiter, dem Arzt Théodore Simon (1873–1961), brachte er eine Serie von 30 Testaufgaben heraus, die hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades so anstiegen, dass die ersten Aufgaben dem niedrigsten Intelligenzniveau und die letzten Aufgaben dem normalen kindlichen Intelligenzdurchschnitt entsprachen. Wurden also alle Aufgaben von einem Kind der entsprechenden Altersstufe gelöst, galt das Kind als „normal“. Die Entwicklung der Intelligenz war altersentsprechend.
Damit schufen die beiden Wissenschaftler „eine Klassifikation vom Grenzfall der Idiotie über Imbezillität, Debilität, Schwachbegabte zum Normalfall“ (Dorsch 1963, 51).
Den Testaufgaben ging eine Reihe von Vorversuchen voraus. Man kann unter dieser Rücksicht sogar von einer empirisch orientierten Arbeitsweise sprechen. Es gab auch so etwas wie standardisierte Bedingungen; die Forderungen hierzu lauteten: geringer Zeitaufwand, eindeutige Instruktion, keine Kenntnisaufgabe, keine suggestive Beeinflussung, Beobachtung der Versuchsperson ...
Folgende Aufgabenstellungen, die sich auf die Bereiche „Urteil“, „gesunder Menschenverstand“, „praktischer Sinn“, „Initiative“, „Fähigkeit sich anzupassen“ erstreckten, werden u. a. angeführt:
– Fixierendes Sehen (folgen die Augen des Kindes einer brennenden bewegten Kerze?).
– Durch Sehen hervorgerufenes Greifen. Gegenstand erkennen (ein Holzklötzchen und ein Stück Schokolade zur Wahl).
– Befolgen einfacher Befehle (Türe schließen u. a.). Wortverständnis bei Gegenständen (z. B. Kopf, Augen zeigen lassen). Wortverständnis bei Bildern. Vergleich von zwei verschieden langen Linien. Wiederholen von drei vorgesprochenen Zahlen. Vergleichen von zwei verschieden schweren Gewichten. Definieren von bekannten Gegenständen (Zweckangaben). Wiederholen von vorgesprochenen Sätzen mit 15 Wörtern.
– Erinnerung an vorgelegte Bilder. Zeichnen aus dem Gedächtnis, (geometrische Figur). Wiederholen von mehr als drei vorgesprochenen Zahlen. Längenvergleich mit dem Augenmaß. Ordnen von 5 gleich aussehenden, aber verschieden schweren Gewichten. Ergänzen von Lücken in einem leichten Text mit 7 Lücken. Satzbildung mit drei gegebenen Wörtern.
– Zeitangabe bei umgestellt bzw. vertauscht gedachten Uhrzeigern. Ausschneidversuch. Definieren von abstrakten Begriffen (Dorsch 1963, 51 f.).
Damit versteht Binet letztlich unter Intelligenz die Fähigkeit zum guten Urteilen, Verständnis und Denken.
Binet und Simon schlugen vor, man solle diese psychologische Untersuchung zugleich verbinden mit einer pädagogischen Untersuchung, mit einer Überprüfung des Schulwissens und des allgemeinen Lebenswissens sowie mit einer medizinischen Untersuchung mit allgemein körperlichem Befund und Feststellungen zu physiologischen Funktionen, dem Entwicklungsstand und den erblichen Einflüssen. Milieufaktoren spielten offensichtlich kaum eine Rolle.
Die Testversuche wurden zunächst an Kindern im Alter von 3–11 Jahren durchgeführt. Die 30-Test-Methode aus dem Jahre 1905 verbesserten die beiden Wissenschaftler infolge neuer Erkenntnisse bald. l908 erschien erstmals die unter dem Namen Binet-Simon weltbekannte und verbreitete Methode der Intelligenzprüfung mit dem Titel: „Le développement de l’intelligence chez les enfants“. Diese Intelligenzprüfung enthielt für jedes Alter zwischen 3 und 13 Jahren Testaufgaben. Die Lösung der Aufgaben eines bestimmten Jahrganges wies darauf hin, dass die entsprechende Intelligenznorm erreicht worden war. Löste ein Kind alle Testaufgaben einer Altersstufe, so entsprach dies dem Intelligenzalter dieser Altersstufe. Löste z. B. ein siebenjähriges Kind alle Aufgaben, die für sieben Jahre vorgesehen waren, so stimmten Intelligenzalter (IA) und Lebensalter (LA) überein, d. h., das Kind verfügte nach der damaligen Interpretation über eine „normale Intelligenz“.
Einen Intelligenzrückstand von zwei Jahren – später waren es drei – interpretierte Binet mit „geistiger Schwäche“, die eine Einweisung in die Hilfsschule rechtfertigte. So gab es grob dargestellt drei Möglichkeiten:
IA = LA: durchschnittliche oder normale Intelligenz.
IA > LA: Intelligenzvorsprung (IV) oder überdurchschnittliche Intelligenz.
IA < LA: Intelligenzrückstand (IR) oder unterdurchschnittliche Intelligenz.
Damit gebrauchte Binet zur Charakterisierung der jeweiligen Verhältnisse die Begriffe „Intelligenzvorsprung“ und „Intelligenzrückstand“. Man kann also feststellen, dass Binet die Bezeichnungen Intelligenzalter (IA) und Lebensalter (LA) einführte und die beiden Daten miteinander in Beziehung setzte. Aufgrund dieses Gedankens, Lebensalter und Intelligenzalter zu vergleichen, waren Ansätze für eine „Messung“ (Abschätzung) der Intelligenz geschaffen. Wie bereits dargelegt, beschrieb der Wissenschaftler die Abweichungen von der durchschnittlichen Norm mit den Begriffen Intelligenzvorsprung (IV) bzw. Intelligenzrückstand (IR).
Indem die Aufgaben ständig bezüglich ihres Schwierigkeitsgrades in Kindergärten und anderen Einrichtungen für Kinder überprüft wurden, kann man sagen, dass Binet den Versuch unternahm, eine auf empirischem Wege entstandene Maßskala aufzuzeigen und zu erproben. Mit Hilfe der genannten Aufgabenstellungen ergab sich eine Möglichkeit zur „Klassifizierung des Schwachsinns“ (unterdurchschnittliche Intelligenzgrade). So kam Binet zur folgenden Einteilung geistig Retardierter („Schwachsinniger“):
„Der Debile bleibt auf der Intelligenzstufe des 9- bis 10jährigen Kindes stehen. Er kann nicht ohne Beaufsichtigung leben und seinen Unterhalt nicht selbständig erwerben“ (vergleichbar etwa heute mit dem Intelligenzbereich 55–75).
„Der ,Imbezille‘ bleibt auf der Stufe des 6jährigen Kindes stehen. Er kann weder schreiben noch lesen“ (etwa IA 25–59).
„Der Idiot steht auf der Stufe des 2jährigen Kindes, das nicht spricht und nicht versteht“ (etwa IA < 25) (Dorsch 1963, 52 f.).
Im pädagogischen Bereich ist eine solche Einteilung zu kritisieren:
1. Mit dieser schematischen Klassifizierung verbindet sich die Gefahr, dass die so bezeichneten Kinder „festgeschrieben“ werden, d. h., die Beurteilung bzw. Einschätzung der Intelligenz wird als weitgehend endgültig gesehen.
2. Der milieutheoretische Aspekt bleibt unberücksichtigt; die Intelligenzentwicklung scheint damit im Wesentlichen von Anlagefaktoren abzuhängen.
3. Der Versuch einer Charakterisierung menschlicher Leistungen und Fähigkeiten durch die Attribute „Unterhalt selbstständig erwerben“, „weder lesen noch schreiben können“, „nicht sprechen und nicht verstehen“, muss scheitern, weil etwa der Persönlichkeitsbereich völlig unberücksichtigt bleibt, wie z. B. das Gefühlsleben und der musische Bereich, weil insgesamt gesehen die Ausgangsbasis viel zu schmal und zu schematisch ist.
4. Die Begriffe „Debilität“, „Imbezillität“ und „Idiotie“ werden zwar heute teilweise noch im psychiatrischen Bereich verwendet, ihr Gebrauch sollte aber – nicht nur im pädagogischen Feld – entschieden abgelehnt werden, weil deren Inhalte mit Vorurteilen behaftet sind und damit einen diffamierenden Charakter tragen („Menschen zweiter Klasse“ ...).
Bei aller Kritik an der Klassifizierung Binets darf nicht der Impuls dieses Wissenschaftlers für die Problematik der Intelligenzprüfung in Vergessenheit geraten. Seine Ansätze stellten einen wesentlichen Fortschritt dar; so etwa der Aufbau der Verfahren nach dem sogenannten „Staffelsystem“ (Staffel- oder Stufenprinzip), d. h., es liegt eine Staffelung des Tests nach steigendem Schwierigkeitsgrad mit ansteigendem Lebensalter vor. Binet überprüfte die einzelnen Aufgaben ständig. Verbesserungen wurden durchgeführt. Noch vor seinem Tode im Jahre 1911 bestimmte er, dass einheitlich für jede Altersstufe fünf Tests verwendet wurden. Für die 11 Altersstufen vom 3. bis zum 13. Lebensjahr wurden insgesamt 59 Testaufgaben eingeführt (vgl. Dorsch 1963, 53).
Die Forschung und Wissenschaft erkannte Binets Leistung an. Seine Tests und seine Werke wurden in etwa 50 Sprachen übersetzt. Vor allem die Psychiater griffen sein Verfahren, die „Binet-Simon-Stufenleiter zur Messung der Intelligenz“, auf. Binet konnte den mächtigen Aufschwung und den raschen Ausbau seines Systems, aber auch die teilweise heftigen, kritischen Einwände nicht mehr erleben.
Die Leistung Binets wird sicherlich treffend durch einen Beitrag Groffmanns (1971, 167) charakterisiert:
Geht man davon aus, dass ein psychologischer Test im Wesentlichen ein objektives und standardisiertes Maß einer Stichprobe von Verhaltensweisen darstellt, so ist im Zusammenhang mit dem Stufentest von Binet und Simon festzustellen, dass diese Definition in einem Maße erfüllt wurde, wie dies vorher nicht der Fall war. Das Verfahren ist in Anwendung und Auswertung standardisiert, beruht auf einer empirisch hergestellten, objektiven Schwierigkeitsordnung der Aufgaben, Die Notwendigkeit von Reliabilität und Validität war erkannt, der Schritt zum Testsystem vollzogen und ein Vorbild psychologischer Messung geschaffen.
2.4 Die Weiterentwicklung des Binet-Systems
Es begann nun ein rascher Aufschwung der Intelligenzmessung, zunächst am stärksten in den USA.
Um 1912 versuchte L. M. Terman eine Revision des Stufentests herauszugeben. Aus den Vorarbeiten entstand 1916 die sehr erfolgreiche „Stanford Revision of the Binet-Simon Intelligence Scale“. 1937 wurde diese Revision weiter ausgebaut und als Stanford-Revision von Terman und M. A. Merrill herausgebracht. Inzwischen erschien 1960 eine dritte Stanford-Revision. In den USA gilt dieser Test heute noch als gut standardisiert. Die Stanford-Revisionen hatten vor allem deshalb Erfolge, weil sie doch sorgfältig konstruiert und geeicht, aber auch praktisch problemlos durchzuführen waren. Eine deutsche Bearbeitung von H. R. Lückert (1957) lehnt sich an die Stanford-Revision von Terman und Merrill aus dem Jahre 1937 an.
In Deutschland beschäftigte sich bereits 1910 bis 1914 O. Bobertag mit der Übertragung des Binet-Tests auf deutsche Verhältnisse.
Irmgard Norden gab 1953 das Binetarium – eine Zusammenstellung des Testmaterials – heraus. Damit war der Test so bearbeitet, dass er in Deutschland Verwendung finden konnte. 1954 wurde das Binetarium nochmals überarbeitet.
In Deutschland wurden Eichversuche des Binet-Tests unternommen von Elisabeth Höhn, Gerhild von Staabs und Alf Kleiner.
In der Schweiz sorgten Hans Biäsch, Josefine Kramer und Ernst Probst für die Ausbreitung und Überarbeitungen des Binet-Testsystems.
J. Kramer war mehrere Jahre lang in Heimen tätig, in denen Kinder von 8 bis 16 Jahren betreut wurden. Zugleich war sie Leiterin einer Erziehungs- und Schulberatungsstelle. Kramer überarbeitete den Binet-Test besonders für Schulversager und weniger begabte Kinder (Groffmann 1971; Kramer 1972, 72–78).
2.5 Fortschritte der Intelligenzmessung
Wie bereits dargelegt, sollte nach Binet die Differenz zwischen IA und LA, d. h. die Abweichung von der altersmäßigen Intelligenznorm, als Richtmaß gelten. Es ergeben sich jedoch Probleme, wenn man die Intelligenzhöhe eines Menschen mit den Begriffen „Intelligenzvorsprung“ bzw. „Intelligenzrückstand“ in Form von Monaten und Jahren zum Ausdruck bringen will. An einem praktischen Beispiel soll veranschaulicht werden, dass die Bezeichnungen „Intelligenzvorsprung“ oder „Intelligenzrückstand“ die objektiven Tatbestände verfälschen können. So besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen einem 14-Jährigen mit einem Intelligenzrückstand von zwei Jahren (er befindet sich also auf der Intelligenzstufe eines 12-Jährigen) und einem vierjährigen Kind mit einem Intelligenzrückstand von ebenfalls zwei Jahren (es befindet sich auf der Intelligenzstufe eines zweijährigen Kindes). Es ist offensichtlich, dass ein Intelligenzrückstand von zwei Jahren bei einem vierjährigen Kind viel gravierender ist als bei einem 14-jährigen Jugendlichen, denn die Intelligenzentwicklung vollzieht sich beim Kleinkind viel rascher.
Aufgrund dieser Probleme musste ein Maßstab gefunden werden, der die Gegebenheiten in objektiver Form darstellen konnte. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistete William Stern (1871–1938) im Jahre 1912 mit der Einführung des Intelligenzquotienten (IQ). Stern schlug vor, den Quotienten aus Intelligenzalter und Lebensalter zu errechnen und damit ein „Entwicklungsmaß der Intelligenz“ zu bilden.
Die Formel hierzu lautet: 
Später multiplizierte man mit 100. Dies ergab dann eine ganzzahlige „Quotientenskala“, so dass die Formel lautete:

Es ist zu erkennen, dass dasjenige Kind den IQ 1 (100) aufweist, dessen Intelligenzalter genau dem Lebensalter entspricht. Bei überdurchschnittlich intelligenten Kindern müsste demnach der IQ größer als eins (unechter Bruch), bei unterdurchschnittlich intelligenten Kindern kleiner als eins (echter Bruch) sein. Hierzu einige praktische Beispiele:
| IA: | 8 J. | 9 J. | 12 J. | 9;2 J. = 110 Monate |
| LA: | 8 J. | 12 J. | 10 J. | 10;4 J. = 124 Monate |
| IQ: | 1,0 | 0,75 | 1,20 | 0,89 |
| (100) | (75,00) | (120,00) | (89) |
Diese Darstellungen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits W. Stern klar war, dass die Intelligenzentwicklung im Gegensatz zum Lebensalter nicht gleichmäßig fortschreitet, sondern in der frühen Kindheit rasch und später langsamer verläuft, bis sie schließlich, was angenommen wurde, zum Stillstand kommt, dass also keine lineare Beziehung zwischen IA und LA besteht. Das war der Grund für den Vorschlag des IQ, aber auch die Wurzel der Erkenntnis, dass selbst der IQ kein unbedingt konstanter Ausdruck von Vorsprüngen und Rückständen sein muss. Man weiß z. B. bei den Bearbeitungen von Norden (1953), Kramer (1972) oder Lückert (1957) nicht, „ob Kinder verschiedener Altersstufen bei gleichem IQ wirklich gleich, intelligent‘ oder bei demselben Kind der gleiche IQ in verschiedenen Lebensaltern dasselbe bedeutet“ (Groffmann 1971, 173).
Binet-Tests wurden bis 1985 relativ häufig verwendet. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass der aufgrund der Binet-Tests bestimmte IQ kein Standardwert ist, „sondern ein Quotient aus einem Maß für intellektuelle Entwicklung, dem Intelligenzalter und dem Lebensalter“ ist. Der IQ von 1.00 bzw. 100 stellt nicht notwendigerweise den Mittelwert der IQ-Verteilung dar. Damit zeigen sich gewisse unsichere Implikationen, die mit der Verwendung der genannten Tests verbunden sind.
Wichtige Richtungen der weiteren Entwicklung von Tests:
1. Weiterentwicklung bisheriger Verfahren, Neuentwicklungen unter Einbezug des Säuglings bis zum Schulkind: Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z. B. Namen wie Arnold Gesell (Beobachtung der Entwicklung des Säuglings und des Kleinkindes hinsichtlich Motorik, Reizanpassung, Lallen, ersten sprachlichen Äußerungen und sozialem Kontakt seit 1925), Charlotte Bühler sowie Hildegard Hetzer (Erfassung der kindlichen Entwicklungsstufen aus den wesentlichen Merkmalen der Körperbewegung, der sinnlichen Rezeption, Sozialität, Materialbeherrschung und Denkleistung seit 1928), Lotte Schenk- Danzinger (Entwicklungstests für Kinder vom 5. bis 11. Lebensjahr), Inge Flehmig u. a. (Denver-Entwicklungsskalen), Ernst J. Kiphard (Sensomotorisches Entwicklungsgitter für die Entwicklungsbereiche optische Wahrnehmung, Handgeschicklichkeit, Körperkontrolle, Sprache, akustische Wahrnehmung für das Alter von 6 bis 48 Monaten), Reimer Kornmann (Testbatterie für entwicklungsrückständige Schulanfänger).
Dorsch (1963, 55) nennt noch die Entwicklung von „Spieltests“, die jedoch auch als projektive Verfahren Verwendung finden, wie z. B. von Gerhild v. Staabs den „Scenotest“, von Margaret Lowenfeld das „Weltspiel“ und von Charlotte Bühler den „Welttest“.
2. Entwicklung sprachunabhängiger Tests (nonverbale Verfahren): Diese Verfahren reichen zurück bis zu den Formbrettern (Einlegebrettern), die bereits 1866 von einem französischen Arzt zum Training von „Schwachsinnigen“ benützt wurden (Dorsch 1963, 55).
Als in der heutigen Zeit Verwendung findende nonverbale Verfahren kann man beispielsweise nennen den „Progressiven Matrizentest“ von Raven (1947, 1975), Tests zur Erfassung der Grundintelligenz von Weiss und Cattell (1997), evtl. auch Teile aus dem Intelligenztest von Kramer (1972) und den „Hamburg-Wechsler-Intelligenztest für Kinder“ von Wechsler (Hawik-Revision 1985, WISC-IV 2011).
3. Entwicklung analytischer Intelligenztests: Der Intelligenzquotient geht bei diesen Tests nicht etwa auf das Intelligenzalter zurück, vielmehr auf bestimmte Intelligenzfunktionen, die hinsichtlich ihrer Verteilung auf statistischem Wege mit Leistungsmittelwerten verglichen werden. Hierzu gehören die von Meili (1971) und Thurstone und Thurstone (1953) herausgegebenen Testserien sowie die von Wechsler 1939 entwickelte und erprobte Intelligenz-Skala für Erwachsene und der Intelligenzstrukturtest (IST) von Amthauer (1955).
4. Die Entwicklung von Gruppentestverfahren: Aus der praktischen Notwendigkeit heraus, möglichst schnell qualifizierte Personen für bestimmte Aufgaben der amerikanischen Armee auszulesen, wurden Gruppentests entwickelt (Army-Alpha-Test; er setzt englische Sprachkenntnisse und Lesefähigkeit voraus. Army-Beta-Test als sprachfreier Test).
Gruppentests wurden wohl erstmals von W. Stern entwickelt. Gruppentests sind z. B. der bereits genannte Intelligenz-Struktur-Test (IST) von Amthauer (1955), das Begabungs-Test-System (BTS) von Horn (1972), der Grundintelligenztest von Weiß und Cattell (1997), die speziell zur Überprüfung von schulleistungsschwachen Schülern entwikkelte „Schulleistungsbatterie für Lernbehinderte und für schulleistungsschwache Grundschüler“ (SBL 1 und SBL 2) von Kautter und Storz (2000, SBL 2 2002).
Es gibt zahlreiche Gruppenverfahren, die auch für den sonderpädagogischen Bereich Bedeutung haben, wenn es beispielsweise um Intelligenz-, Schul-, Wahrnehmungsleistungen oder um die Erfassung von Feinmotorik und Händigkeit geht.
Gruppentests haben den Vorteil, dass sie unter gleichen Bedingungen durchgeführt und in gleicher Weise ausgewertet werden, dass alle untersuchten Individuen die gleiche Anweisung erhalten, diese Tests ganz global ausgedrückt objektiver und ökonomischer zu handhaben sind.
Zusammenfassung
Die ersten Versuche, Intelligenz zu erfassen und messbar zu machen, wurden unter Einbeziehung geistiger, physiologisch motorischer und perzeptiver Leistungen unternommen. Anregungen lieferten neben der Psychologie und Medizin (spez. Psychiatrie) vor allem auch die Mathematik und Physik. Der Gedanke, vom „durchschnittlichen“ Individuum, von „durchschnittlichen“ Leistungen und von Abweichungen vom Durchschnitt auszugehen, gewann stärker an Bedeutung.
Binet bezog in sein „Staffelsystem“ die Idee einer relativen Übereinstimmung von Intelligenzleistungen und Lebensalter ein. Sein Stufentest wurde verbreitet und weiterentwickelt in den USA, in Deutschland, in der Schweiz und in zahlreichen anderen Ländern. Mit der Einführung des „Intelligenzquotienten“ (IQ) durch William Stern (1912) wurde ein heute noch gebräuchliches Maß für die Messung der Intelligenz geschaffen. Die Methoden der Intelligenzerfassung fanden unter Einbezug sogenannter Gruppen- und nonverbaler Verfahren rasche Verbreitung.
Im pädagogisch-sonderpädagogischen Bereich wäre die Entwicklung von „Verfahren“ zur Einschätzung der kognitiven Möglichkeiten eines Kindes unter Einbezug von Handlungen aus dem Bereich seiner bisherigen Umwelt, also in seiner natürlichen Umgebung, wünschenswert. Hierbei einen gangbaren Mittelweg zwischen „objektiver“ und „subjektiver“ Beobachtung auch im Sinne qualitativer Diagnostik zu finden (Bundschuh 2019, 58 ff., Kap. 5.5.2), könnte eine zukünftige pädagogische Aufgabe sein. Die Kritik am Intelligenzbegriff hat auch zu einer deutlichen Verunsicherung der Intelligenzdiagnostik insbesondere im sonder- oder heilpädagogischen Arbeitsfeld geführt.
Psychologische Diagnostik gilt zunächst als ein Teilgebiet der Psychologie, speziell der angewandten Psychologie. Diagnostik umfasst die Gesamtheit der Verfahren und Theorien, die dazu dienen, Verhalten und psychische Prozesse einzelner Personen oder auch Gruppen zu erforschen. Diagnostik hatte im Rahmen sonder- oder heilpädagogischer Problemstellungen schon immer eine große Bedeutung, wurde aber auch kritisch hinterfragt.
Die Erwartungen an die Diagnostik im sonder- und heilpädagogischen Arbeitsfeld, speziell auch bezüglich der Kinder mit mehrfachen und komplexen Problemen im Lernen und Verhalten bis hin zu Mehrfachbehinderungen, erweisen sich als hoch. Diese Erwartungen im Sinne des Auffindens optimaler Förderungswege in Richtung Therapie und „Heilung“ sind nicht immer ganz erfüllbar. Dennoch wird eine kinderorientierte, d. h. für die wirklichen Probleme eines Kindes und seines sozialen Umfeldes offene heilpädagogische Diagnostik gute Dienste im Rahmen des Entwicklungs- und Erziehungsgeschehens leisten, vor allem durch die Möglichkeiten der Informationsgewinnung zur differenzierten Beschreibung des Verhaltens und der Lernausgangslage bei Kindern mit einem besonderen Förderungsbedarf, der Diagnose behindernder Bedingungen sowie den daraus hervorgehenden Ansätzen zu deren Beseitigung in Verbindung mit Beratung, Förderung, ggf. Therapie. Insofern nimmt die Beschäftigung mit diagnostischen Fragestellungen angesichts der Zunahme von Not- und Problemsituationen bei Kindern und Jugendlichen auch in einer Zeit des Umbruchs und Wandels im sonder- und heilpädagogischen Arbeitsfeld einen wichtigen Platz ein.
Diagnostik erhält auch eine neue Bedeutung im Rahmen der Erstellung von Förderplänen (Kap. 6.6.3) sowie der herausfordernden Fragen nach Integration und Inklusion (Bundschuh 2010, 91–99; 2019) bis hin zu Möglichkeiten von Therapien (Bundschuh 2008, 242–302), speziell auch Lerntherapie (Metzger 2008).
3 Begriff, Aufgaben, Funktionen und Bereiche der sonder- und heilpädagogischen Diagnostik
Lernziele
1. Den Begriff „Psychodiagnostik“ kennen lernen.
2. In der Lage sein, zwischen Psychodiagnostik und sonderpädagogischer Diagnostik zu differenzieren.
3. Die Einsicht gewinnen, dass der Aufgabenbereich sonderpädagogischer und heilpädagogischer Diagnostik in unmittelbarem Zusammenhang mit dem pädagogischen Feld, d. h. mit Problembereichen von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, Störungen, Behinderungen und behindernden Bedingungen steht.
4. Erkennen, dass sonder- und heilpädagogische Diagnostik primär „Förderdiagnostik“ sein sollte.
Zur Orientierung: In diesem Abschnitt wird es um die Klärung des Begriffes Psychodiagnostik, um die Abgrenzung der sonder- und heilpädagogischen Diagnostik von der Diagnostik im Bereich der Medizin, aber auch der Psychologie gehen; schließlich werden Aufgabenbereich und Funktion sonderpädagogischer Diagnostik im Hinblick auf den Aspekt Förderdiagnostik thematisiert.
3.1 Zum Begriff „Psychodiagnostik“
Der Begriff „Diagnose“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „Unterscheidung“, „Entscheidung“. Im medizinischen Sinne ist das Erkennen einer Krankheit gemeint oder ganz allgemein die Erkenntnis der Beschaffenheit eines psychischen oder physischen Zustandes aufgrund von Symptomen. Bei der medizinischen Diagnostik handelt es sich – obgleich gegenwärtig sehr viel von „Vorsorge“ gesprochen wird – mehr oder weniger um die Feststellung eines momentanen Zustandes.
Dagegen soll die Psychodiagnostik im Allgemeinen überdauernde Eigenschaften bestimmen. Die Psychodiagnostik ist daher weitgehend nicht nur Diagnose, sondern auch Prognose (Vorhersage) (Schmidt-Atzert / Amelang 2012, 4). Ein eher traditionelles Vorgehen in der Persönlichkeitsdiagnostik zielt auf ein Verstehen der dem Individuum zugrunde liegenden Persönlichkeitsmerkmale und Eigenschaften ab, um auf diesem Weg Verhalten vorherzusagen. Es ergibt sich die Frage, ob die Psychodiagnostik, vor allem die traditionelle Psychodiagnostik, mit der Vorhersage von Verhalten nicht in hohem Maße stärker eine „Selektionsstrategie“ im Sinne einer Optimierung durch geeignete Auswahl von Personen und / oder Bedingungen betrieb als eine „Modifikationsstrategie“ im Sinne einer „Optimierung durch eine Veränderung des Verhaltens und / oder von Bedingungen“ (Pawlik 1982, 15 f.).
Selektionsstrategie im Zusammenhang mit Personenselektion würde im engeren Sinne realisiert, wenn es z. B. um Aufnahme oder Ablehnung, um die Platzierung eines Bewerbers bei der Personaleinstellung oder im pädagogischen Bereich um die Selektion durch Vorschultestung (Schulreife) oder um die Aufnahme in eine Förderschule geht.
Zu fordern wäre auf jeden Fall im pädagogischen Bereich eine Betonung der Modifikationsstrategie, obgleich die Realität teilweise nur eine „Mischstrategie“ zuzulassen scheint. Nachdem an dieser Stelle der Problemkreis „Strategien der Psychodiagnostik“ nur tangiert werden kann, sollen einige Forderungen an die Psychodiagnostik im pädagogischen Bereich in akzentuierter Form angeführt werden:
Die Verwendung psychodiagnostischer Methoden muss dem jeweiligen Problemfall angepasst sein. So kann z. B. die Intelligenzleistung eines Kindes mit einer Sprachstörung nicht erschöpfend mit dem WISC-IV / HAWIK-IV (2011; 2010) erfasst werden. Weiterhin darf das Ergebnis einer psychodiagnostischen Untersuchung für die betroffene Person nicht „Festlegung“ bedeuten, vielmehr den Ansatz zur Hilfe, zur Förderung und zur Emanzipation der Persönlichkeit. Diagnostik muss also Information zwecks Förderung, ggf. Therapie, d. h. effektive Hilfe für die betroffene Person bedeuten.
Diagnose und damit auch Prognose implizieren den Impuls zu weiteren diagnostischen Maßnahmen in einem späteren Zeitpunkt. So versteht bereits Pawlik alternativ zur „Diagnostik als Messung“ die Diagnostik in einem „übergreifenden Ansatz als Einbringen von Information für und über Behandlung […]. Zielsetzung bei der Konstruktion psychodiagnostischer Verfahren und bei ihrer Gütekontrolle muss daher der Gewinn (Nutzen, „utility“) sein, den diese diagnostische Information 1. für die Auswahl einer geeigneten Behandlung der untersuchten Person und / oder 2. für die Beurteilung der Effektivität der danach realisierten Behandlung bringt. Dabei ist mit „Behandlung“ […] jede Handlung gemeint, die der Psychologe, der Proband selbst und / oder andere Personen mit Wirkung für den Probanden setzen“ (Pawlik 1982, 34).
Welcher Methoden bedient sich nun die Psychodiagnostik? Diagnostiziert wird aufgrund von Anamnese (med. Aspekt: Ermittlung der Krankengeschichte; psychol. Aspekte: Erhellung des Lebenslaufes im Hinblick auf eine Störung, Ermittlung der Lebensgeschichte einer Person; objektive Daten über die Entwicklung: Geburtsverlauf, vorschulische Phase, Schulbesuch, Krankheiten, Berufsausbildung …), Exploration (das Aufsuchen, Erforschen, Erfragen psychischer oder physischer Besonderheiten; heute mehr durch Gespräch, Interview als Stellungnahme zu den erhobenen Anamnesedaten, zu Testdaten sowie zu dem jeweiligen Problem gedacht), Verhaltensbeobachtung, durch vorliegende Befunde und ganz allgemein durch Tests (Methoden der Psychologie thematisiert informativ und anwendungsbezogen speziell Kap. 5). Der Tests, in all ihren Formen, bedient sich die Psychodiagnostik je nach vorliegender Fragestellung in verschiedener Auswahl immer häufiger, ja ausschließlicher, um möglichst objektive und umfassende Informationen zu erhalten. Historisch gesehen entstand die Leitidee von einer Wissenschaft der psychologischen Diagnostik im Zusammenhang mit der Entwicklung des Testbegriffes. Seit der Erscheinung des Rorschachbuchs mit dem Titel „Psychodiagnostik“ im Jahre 1920 setzte sich dieser Begriff immer mehr durch. Rorschach verstand sein Verfahren einmal als „Test“ oder „Prüftest“, zum anderen aber auch als „wahrnehmungs-diagnostisches Experiment“, d. h., aufgrund der Art der Wahrnehmung sollten psychische Krankheiten erkannt werden. In der Folgezeit erschienen Werke über „psychologische Diagnose“, Lehrbücher wurden geschrieben mit den Titeln „Psychodiagnose“, „psychologische Diagnose“, „diagnostische Psychologie“. Unter diesen Bezeichnungen und speziell unter dem Begriff psychologische Diagnose versteht man die Gesamtheit aller Verfahren, welche der Erkundung der individuellen psychischen Struktur eines Menschen dienen.
Die Diskussion der Frage, ob durch diese „Erkundung“ und durch Vorhersage von Verhalten nicht „festgeschrieben“, „selegiert“, statt modifiziert wird, erfolgt an anderer Stelle.
3.2 Gegenstands- und Aufgabenbereich sonderpädagogischer Diagnostik
Am besten gelingt der Zugang zu dem angesprochenen Problembereich, wenn zunächst die Personengruppe beschrieben wird, mit der die sonderpädagogische Diagnostik konfrontiert wird.
Traditionell gesehen lässt sich die sonderpädagogische Diagnostik dadurch kennzeichnen, dass sie es mit – möglicherweise – psychisch-kognitiv oder auch physisch behinderten Kindern und Jugendlichen zu tun hat, die in ihrer geistigen, emotionalen, sozialen, möglicherweise auch motorischen und sensomotorischen Entfaltung beeinträchtigt, gestört oder behindert sind, d. h. von sogenannten durchschnittlich entwikkelten oder nichtbehinderten Kindern hinsichtlich Lern- und / oder Sozial- und Emotionalverhalten abweichen. Dabei ist auf die Problematik des Verständnisses und damit auf die Relativität und auf das unterschiedliche Verständnis von „Störung“ und „Behinderung“ hinzuweisen. Im Zusammenhang mit Schülern mit Lernbehinderungen z. B. wird von einer Gruppe gesprochen, die unterhalb der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit liegt, wobei sonderpädagogischer Förderbedarf nach den KMK-Empfehlungen von 1994 eben nicht nur an speziellen Sonder- oder Förderschulen eingebracht werden kann, vielmehr an allen Schulen denkbar ist, z. B. im Bereich der Grund- und Hauptschule bis hin zu Gymnasien etwa bei vorliegenden Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen, wie auch immer verursacht. Die spezielle Bedürfnis- und Problemsituation von Kindern fordert gegenwärtig verstärkt vor allem im Präventivbereich psychologische, speziell diagnostische und allgemein didaktisch-fachliche Kompetenzen im Hinblick auf Diagnose und Erkennung der Problematik sowie Unterstützung des Kindes und der Erziehungspersonen und mit der Zielrichtung Förderung ggf. Lerntherapie (Bundschuh 2008, 32–36; 2019).
Wenn auch die Gruppe der Schüler mit Lernbehinderungen (Förderbedarf Lernen) und / oder Verhaltensstörungen (Förderbedarf Verhalten, soziale und emotionale Entwicklung) den größten Bereich der mit sonderpädagogisch-diagnostischen Maßnahmen zu Konfrontierenden umfasst, geht es nicht allein und primär um diese Gruppe, vielmehr steht die Frage der Hilfe, Unterstützung und Förderung aller Kinder mit einem besonderen Förder- und / oder Lerntherapiebedarf im Vordergrund der Überlegungen.
Traditionell gesehen hat es die sonderpädagogische Diagnostik mit allen Personen zu tun, mit denen sich die allgemeine Sonderpädagogik beschäftigt, also mit allen „Formen der Beeinträchtigung“, wie sie von Bach beschrieben wurden (1995, 8 f.). Wenn man vom Schweregrad ausgeht, müsste man die teilweise nicht oder kaum objektiv feststellbare Form der „Gefährdung“ (Auffälligkeit) sowie das Bedrohtsein von Behinderung an den Anfang stellen und als gravierende Form die Behinderung nennen.
Bach definiert „Beeinträchtigung“ als „die Erschwerung“ der Personalisation und Sozialisation eines Menschen. Sie ist durch besondere Herausforderungen an Erziehung und Förderung bei Erziehungsprozessen in Familie, Schulen, ggf. auch in Heimen gekennzeichnet.
Liegt noch keine objektive Feststellung vor, wird erst von bloßer Auffälligkeit gesprochen. Der Übergang zwischen regelhaften und erschwerenden, unregelhaften Gegebenheiten des Erziehungsprozesses ist fließend, Beginn und Ausmaß der einzelnen Beeinträchtigungen sind nicht präzise zu fixieren. Beeinträchtigungen müssen unter dem Aspekt subjektiver, sozialer, situativer und temporärer Relativität gesehen werden.
Im diagnostischen Bereich wird es notwendig sein, die Probleme eines Kindes sowie die behindernden Bedingungen im Umfeld in differenzierter Form zu erkennen und zu analysieren. Traditionell gesehen wurde zwischen einzelnen Formen von Beeinträchtigungen unterschieden, demgemäß zwischen Schweregraden von Beeinträchtigungen.
Kinder mit Behinderungen waren auf der Basis der Überlegungen des Deutschen Bildungsrates der 1970er Jahre dadurch gekennzeichnet, dass ihre individuellen Beeinträchtigungen, „umfänglich“, (d. h., mehrere Lernbereiche sind betroffen), „schwer“ (d. h., graduell mehr als ein Fünftel unter dem Regelbereich liegend) und „langfristig“ (d. h. eine Angleichung an den Regelbereich ist voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nicht möglich) waren. Die Frage wäre natürlich, ob z. B. alle „Lernbehinderten“ „behindert“ waren im Sinne dieser Definition.
Heute beschäftigt sich die Diagnostik im Arbeitsfeld Sonder- und Heilpädagogik vor allem mit der Problemsituation des einzelnen Kindes im Kontext Beeinflussung durch das Umfeld, speziell mit der Frage nach dem individuellen Förderbedarf – im Unterschied zu Klassifizierungen und Zuordnungen zu „Schweregraden von Beeinträchtigungen“.
Die sonderpädagogische Diagnostik befasst sich auch mit Kindern mit Lern- und Verhaltensstörungen bzw. -auffälligkeiten. Bach definiert Störungen als „individuale Beeinträchtigungen, die partiell (d. h. nur einen Lernbereich betreffend), oder weniger schwer (d. h. graduell weniger als ein Fünftel vom Regelbereich abweichend) oder kurzfristig (d. h. voraussichtlich in bis zu zwei Jahren dem Regelbereich anzugleichen) sind“ (1995, 9 f.). Auch hierbei geht es in erster Linie – wiederum traditionell betrachtet – um Zuordnungen.
Bei Kindern mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten kommt der sonderpädagogischen Diagnostik primär die Aufgabe zu, Störungen hinsichtlich ihrer Ätiologie, vor allem im Kontext behindernder Bedingungen zu analysieren, das Kind zu stützen und eine für das Kind positive Veränderung im Umfeld zu bewirken.
Die nächste Personengruppe, mit der sonderpädagogische Diagnostik konfrontiert wird, sind Kinder und Jugendliche mit Gefährdungen. Gefährdungen bezeichnet Bach als
„Beeinträchtigungen, die in der Form somatischer, ökonomischer oder sozialer Lernbedingungen mit erschwerendem Charakter Störungen oder Behinderungen zu bewirken oder zu verstärken angetan sind“ (1995, 10).
Im Zusammenhang mit Gefährdungen sind vor allem „Prävention“und „Prophylaxe“ von Bedeutung (Bundschuh 2009, 26–30). So ist es dringend notwendig, dass im vorschulischen Stadium (Kindergarten, Vorschule, Schulkindergarten oder schon früher) Gefährdungen erkannt und aufgrund von Verhaltensbeobachtungen und des Einbezugs von Entwicklungsskalen Möglichkeiten kompensatorischer Erziehung und Förderung im Hinblick etwa auf Lernreize und soziales Verhalten entworfen und realisiert werden.
Schließlich ist es auch notwendig, „Sozialrückständigkeiten“ zu diagnostizieren, d. h. Beeinträchtigungen der Gesellschaft, die in der Form von Einstellungen, Verhaltensweisen, Gepflogenheiten, materiellen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen, Gefährdungen, Störungen und Behinderungen teils verursachen, teils steigern und teils ignorieren und damit mögliche Hilfestellungen verhindern (Bach 1995, 19). Die „Diagnose behindernder Bedingungen“ (Bundschuh 2019, 101–105) wird seit einigen Jahren verstärkt gesehen und erforscht.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die angeführten Formen der Beeinträchtigung häufig in Verbindung unterschiedlicher Kombinationen mit wechselseitigem Verstärkungscharakter auftreten und dass zwischen Behinderungen und Störungen, zwischen Störungen und Gefährdungen und zwischen Gefährdungen und Sozialrückständigkeiten fließende Übergänge bestehen können.
Aufgabe des vorliegenden Buches ist es nicht primär, über eine Grundlageninformation hinausgehend, Probleme und Kritik der aufgezeigten „Beeinträchtigungen“ mit der Vielfalt wechselseitiger Bezüge und Verflechtungen zu diskutieren und zu erörtern. Hierzu sei auf kritische Literatur im Bereich Sonderpädagogik verwiesen, die sich mit Detailfragen bezüglich Beeinträchtigungen, Störungen und Behinderungen unter dem Aspekt historischer und gegenwärtiger Problemstellungen auseinandersetzt.
Resümierend ist hervorzuheben, dass es nicht nur zum Gegenstandsbereich sonderpädagogischer Diagnostik gehören kann, besondere Strategien der Diagnose in Anlehnung an verschiedene Arten und Schweregrade vorkommender Beeinträchtigungen zu entwickeln, vielmehr wird der Schwerpunkt auf der differenzierten und individuellen Diagnose der kindlichen Problematik und der Bedürfnisse (Bundschuh 2010, 169–178; 2019, 32–42)unter Einbezug des Umfeldes im Sinne des Helfens, Förderns, Kompensierens und des Lernens liegen. Demnach wird die sonderpädagogische Diagnostik in flexibler, dynamischer und differenzierter Weise aktiv werden im Rahmen einer Erziehung unter „erschwerten Bedingungen“ bei vorliegender Behinderung, im Rahmen einer „Fördererziehung“ bei vorliegender Störung, im Rahmen einer „Vorsorgeerziehung“ bei Gefährdung und im Rahmen der „Gesellschaftserziehung“ bei vorliegender Sozialrückständigkeit mit dem Schwerpunkt der Analyse behindernder Bedingungen im Umfeld des Kindes unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedingungen.
Aufgrund dieser weiten Aufgabenbereiche kann es nicht genügen, wenn der im Bereich der Sonderpädagogik tätig werdende Diagnostiker nur psychologisch-diagnostisch „in Aktion tritt“ oder handelt, er muss vielmehr zuerst auch als pädagogischer und didaktischer Fachmann ausgewiesen sein (Bundschuh 2008, 232–241), d. h. es geht um die Vermittlung zwischen Lernausgangslage und Lernen bzw. Lernfortschritt.
Zusammenfassend gesehen umfasst das sonder- und heilpädagogische Arbeitsfeld unter Berücksichtigung institutioneller Entscheidungsbereiche primär die folgenden Personengruppen:
1. Kinder, die in früher Kindheit und im vorschulischen Alter als auffällig, teilweise auch als „entwicklungsverzögert“ bezeichnet werden. Pädagogisch relevante Stichworte sind „Früherkennung“, „Früherfassung“ und „Frühbetreuung“, wobei in diesem Zusammenhang auf die ungelöste Problematik der frühen Erkennung bzw. Diagnose und Förderung hinzuweisen ist, d. h. Behinderungen können auch durch Diagnosen erzeugt werden (Bundschuh 2008, 314, 326 ff.).
2. Kinder, die bei der Einschulung individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen wie z. B. bei offensichtlichen geistigen, sozialen, emotionalen oder körperlichen Beeinträchtigungen.
3. Kinder, die in der Regelschule auffällig werden infolge partiellen oder auch generellen Nichtleistenkönnens (Leistungs- und Schulversagen im Hinblick auf den vorgegebenen Lehrplan, an sich ein „Versagen“ der Schule) in Unterrichtsfächern, wobei keinesfalls gesagt ist, dass diese Kinder in eine „besondere Schule“ / Förderschule aufgenommen werden müssen. Andere Möglichkeiten spezieller Hilfe und Förderung wären unterrichtliche Maßnahmen, Änderung der Einstellung von Eltern und Lehrern gegenüber dem Kind, Überweisung an eine Erziehungsberatungsstelle, therapeutische Maßnahmen. Optimal wären wohl Förder- und Stützmaßnahmen durch Regel- und Sonder- bzw. Förderschullehrer in der Grund- und Hauptschule nach einem gemeinsam erstellten Förder- und Therapieplan.
4. Kinder, die aufgrund ihres Verhaltens in der Regelschule „als nicht mehr tragbar“ gelten. Zu denken wäre dabei an erziehungsschwierige oder verhaltensgestörte Kinder.
5. Kinder, die irgendwelche die Lernleistung und das Sozialverhalten beeinträchtigende Sinnesschädigungen aufweisen (Hör- und Sehstörungen bzw. -behinderungen);
6. körperbehinderte oder hinsichtlich ihrer Motorik beeinträchtigte Kinder;
7. sprachgestörte und -behinderte Kinder;
8. beeinträchtigte Schüler, die vor der Berufswahl stehen. Ihnen sollte bei der Berufsfindung und -ausbildung geholfen werden.
9. Allgemein gesehen Kinder, Jugendliche und Eltern, die sich im Rahmen von Erziehung und Unterricht (Lernen) in einer Problemsituation befinden, vielleicht unter behindernden Bedingungen wie z. B. Armut leben, individuelle Beratung, Hilfe und Unterstützung in Erziehungs- und Lernfragen suchen.
Diagnostik von Behinderung hängt auch von Rahmenbedingungen (auch Langfeldt 2006, 626 ff.) ab, nämlich davon, was man unter „Behinderung“ verstehen möchte. Der Deutsche Bildungsrat (1973, 32) definierte: „Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung.“
Es ist sehr fraglich, ob diese Definition in Zeiten des Bemühens um Integration und Inklusion noch eine Gültigkeit hat. Diese Definition weist auf zweierlei hin:
– Nicht ein funktionales Defizit macht die Behinderung aus, sondern die Einschränkung, die sich daraus für die gesellschaftliche Integration ergibt.
– Es besteht eine uneingeschränkte ethische Pflicht zur Förderung.
Die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) hingegen konzentriert sich weniger auf ein medizinisches Verständnis von Behinderung und Defekten als die traditionelle Beschreibung von Behinderung, sondern berücksichtigt deren soziale Konstruktion. Die der ICF zugrunde liegenden, in Wechselwirkung stehenden Komponenten „Körperfunktionen und –strukturen“, „Aktivitäten und Partizipation“, „Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren“ (Hollenweger / Kraus de Camago 2013, 36 ff.) ermöglichen die Verwendung sowohl positiver wie negativer Begriffe und setzen damit auch deutliche ressourcen- und kompetenzorientierte Akzente. Darüber hinaus werten Göttgens und Schröder (2014, 36) die ICF als „Schlüssel für eine gelingende interdisziplinäre Zusammenarbeit, da das Klassifikationssystem eine gemeinsame Sprache für die am förderdiagnostischen Prozess beteiligten Professionen ermöglicht“.
Tab. 1: Anzahl der schulpflichtigen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Bundesrepublik im Jahr 2002
| Anzahl | Prozent | |
| schulpflichtige Schüler der Klassen 1 bis 10 insgesamt | 8.941.561 | 100,000 |
| darunter Behinderte mit Förderschwerpunkt: | ||
| Lernen (Lernbehinderte) | 262.389 | 2,934 |
| Sehen (Sehbehinderte und Blinde) | 6.613 | 0,074 |
| Hören (Schwerhörige und Gehörlose) | 14.518 | 0,162 |
| Sprache (Sprachbehinderte) | 44.891 | 0,502 |
| Körperliche und motorische Entwicklung (Körperbehinderte) | 26.483 | 0,296 |
| Geistige Entwicklung (Geistigbehinderte) | 70.451 | 0,788 |
| Emotionale und soziale Entwicklung (Verhaltensgestörte) | 41.012 | 0,459 |
| Förderschwerpunkt übergreifend bzw. ohne Zuordnung | 19.295 | 0,216 |
| Kranke | 9.592 | 0,107 |
| Behinderte insgesamt | 495.244 | 5,539 |
Pragmatisch lässt sich festhalten, dass Kinder, die dem Bildungsgang der Regelschule (Grund- und / oder Hauptschule) nicht zu folgen vermögen, als „behindert“ gelten und deshalb in besonderer Weise gefördert werden müssen. Sie stellen einen Teil der Klientel der sonderpädagogischen Diagnostik dar, deren Umfang gegenwärtig fast eine halbe Million Schüler betrifft (Tab. 1). Jährlich werden schätzungsweise 50.000 Kinder und Jugendliche diagnostiziert und begutachtet. Nimmt man allerdings den Präventionsbereich und die damit verbundene wichtige Aufgabe des Lern- und Leistungsbereiches mit hinzu, dürfte sich die Zahl der zu untersuchenden Kinder wohl eher verdoppeln.
Zur Erziehung und Unterrichtung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder verfügt die Bundesrepublik über ein differenziertes System unterschiedlicher Förderschulen. Es gibt Förderschulen (für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Hörgeschädigte, Körperbehinderte und für Kranke), die in Analogie zum Regelschulwesen zu sehen sind. In ihnen ist es wenigstens prinzipiell möglich, bis zur Hochschulreife zu gelangen. Schulen für den Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung und für den Förderbedarf Sprache streben nach entsprechendem therapeutischem Erfolg eine Rückführung in das Regelschulsystem an. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen hingegen vermitteln einen eigenen Abschluss und bieten die Option einer externen Hauptschulabschlussprüfung. Schulen für Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung führen meistens in eine beschützende Einrichtung. In einigen Bundesländern gibt es nachdrückliche Bemühungen, diese Differenzierung zu überwinden und Kinder mit Behinderung bzw. mit einem speziellen Förderbedarf in Regelschulen „integrativ“ zu fördern. Insgesamt werden gegenwärtig fast 66.000 (13,3 %) der Schüler mit Behinderung in Regelschulen integrativ unterrichtet. Die Integrationsquote variiert jedoch in Abhängigkeit vom Schweregrad der Behinderung, der Behinderungsart oder auch von der Höhe des Förderbedarfs beträchtlich (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2003). Im Zusammenhang mit der Integrations- und Inklusionsdebatte wird in der erziehungswissenschaftlichen Literatur und im Praxisfeld zunehmend der Begriff „behindert“ zu Gunsten der Umschreibung „Person / Schüler mit besonderem / speziellem Förderbedarf“ ersetzt.
Anforderungen an die Diagnostik
Primäres Ziel der sonderpädagogischen Diagnostik ist die Feststellung des besonderen Förderbedarfs mit einer anschließenden Entscheidung über den angemessenen Förderort (Förderschule oder Regelschule). Das dabei von Lehrkräften der Sonder- bzw. Förderschulen durchzuführende Verfahren ist weitgehend durch Verordnungen der Bundesländer geregelt, in denen u. a. eine medizinische und eine sonderpädagogisch-diagnostische Überprüfung verbindlich vorgeschrieben werden. Soweit es sich auf schulische Entscheidungen bezieht, ist das Verfahren für die verschiedenen Gruppen von Kindern mit Behinderung formal weitgehend gleich und von der Wahl des späteren Förderortes unabhängig. Verantwortlich für seine korrekte Durchführung ist die Schulaufsicht.
Spezielle Förderung kann darüber hinaus auch an Regelschulen unter Einbezug mobiler sonderpädagogischer Dienste an Sonderpädagogischen Förderzentren erfolgen. Die Regelschule hat an sich auch die Aufgabe, Schüler zu fördern. Hierzu ist ein von einem Kompetenzteam erstellter Förderplan hilfreich (Bundschuh 2019, 231–247, Kap. 6.6.3), d. h., auch an der Regelschule kann individuelle Förderung mittels eines Förderplanes durchgeführt werden.
Bei Kindern mit Sinnesbeeinträchtigung (-schädigung) oder Kindern mit Körperbehinderung erfolgt eine einschlägige Diagnostik bereits im Kleinkind- oder Vorschulalter (Kap. 5.2.2). Sie ist im Rahmen von Frühförderung teils medizinisch, teils pädagogisch-psychologisch an den Möglichkeiten sensorischer oder motorischer Förderung orientiert (Bundschuh 2019, 256–267). Bei Kindern mit Sprachstörung ist eine Diagnostik der Sprachentwicklung (Sprachdiagnostik), die in logopädische Therapien münden kann, schon im Vorschulalter möglich. Bei vorliegendem Förderbedarf geistige Entwicklung (traditionell „geistige Behinderung“) steht pädagogisch-psychologisch betrachtet die Diagnostik des Entwicklungsstandes mit Hilfe von Entwicklungsskalen und Entwicklungstests, speziell auch unter Anwendung diagnostischer Verfahren für verschiedene Schweregrade von Behinderung, und darüber hinaus die Diagnostik adaptiver Kompetenzen im Vordergrund (Kap. 5.2.2.2 bis 5.2.2.4). Entwicklungsstörungen, speziell auch Förderbedarf geistige Entwicklung, zu diagnostizieren bedeutet, sich an pädagogischen Prinzipien der Frühdiagnostik und Frühförderung zu orientieren.
Obwohl Verhaltensstörungen relativ frühzeitig diagnostiziert werden können, wird die Diagnose für viele Kinder erst im Grundschulalter relevant, wenn sie mit den Regeln für angemessenes schulisches Verhalten kollidieren. In der schulischen Praxis werden Aufmerksamkeitsstörungen (Aufmerksamkeitsdiagnostik) und soziale sowie emotionale Störungen (Bundschuh 2003, 159–180; 2019, 193–206, 219–229) häufig als dominierend beschrieben.
Förderbedarf Lernen tritt in der Regel im Gegensatz zu den übrigen Förderbedürfnissen (traditionell: Behinderungsarten) erst im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beschulung auf. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich diskussionswürdig, inwieweit Lern- und / oder Verhaltensprobleme mit den Ressourcen des Kindes zusammenhängen oder als institutionelles Versagen der Schule zu betrachten sind.
Die Diagnostik von Kindern mit einem speziellen Förderbedarf erweist sich häufig als komplex, denn es muss meist auch die Kind-Umfeld-Diagnose einbezogen werden, teilweise verbunden mit der Problematik „Grenzfälle“ und Mehrfachbehinderung. Kinder mit Lernschwierigkeiten zeigen häufig auch Verhaltensstörungen; Kinder mit Sprachstörungen haben teilweise auch Schwierigkeiten im Lernen; sinnes- und / oder organgeschädigte Kinder können ebenso verhaltensgestört, sprachgestört oder lernbehindert sein wie sensorisch und körperlich gesunde Kinder. In solchen Fällen kann die vorgesehene Beschulung dann eher von äußeren Umständen (z. B. Erreichbarkeit von Schulen) als von konkreten Ergebnissen der Diagnostik abhängen.
Gerade die Diagnostik von „Lernbehinderung“ galt lange Zeit und gilt heute noch als problematisch im Kontext umstrittener Praxis.
Im Jahre 1973 verabschiedete der Deutsche Bildungsrat eine einflussreiche Definition von Lernbehinderung, die unterdurchschnittliche Intelligenzleistung und schwerwiegendes, umfängliches Schulversagen als bestimmende Merkmale von Lernbehinderung vorsah (Deutscher Bildungsrat 1973, 38). Die Diagnose Förderbedarf Lernen umfasst weit mehr als Intelligenzdiagnostik und Schulleistungsdiagnostik.
Die angeführte Definition von Lernbehinderung stimmt nicht, wie man vermuten könnte, mit dem überein, was im anglo-amerikanischen Sprachgebrauch unter „learning disabilities“ verstanden wird. Diese werden als Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher und unterscheidbarer Störungen (oder Schwierigkeiten) verwendet, die das Lernen beeinträchtigen können. Lese-Rechtschreibschwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten oder Aufmerksamkeitsstörungen gehören beispielsweise dazu. Learning disabilities werden vorwiegend als isolierte Teilleistungsstörungen bei durchschnittlicher Intelligenz betrachtet, die nicht zu „umfänglichem Schulversagen“ führen müssen. Sie fallen daher nicht unter den Begriff der Lernbehinderung.
Je umfänglicher der Förderbedarf – „das Schulversagen“ – eines Kindes ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Teilleistungsstörungen gemeinsam auftreten.
Insofern bedeutet eine Diagnostik von Lernbehinderung auch Sprachdiagnostik, Aufmerksamkeitsdiagnostik und Diagnostik von Lernstörungen.
Dies stimmt mit einem differenzierten Beschreibungsversuch von Kanter (1980) überein, in dem Lernbehinderung einerseits auf niedrige Intelligenz zurückgeführt wird und andererseits auf chronifizierte Lernstörungen, die neurologisch, konstitutionell, psychoreaktiv und / oder sozio-kulturell bedingt sein können. Es handelt sich demnach bei den Schülern mit einem speziellen Förderbedarf Lernen (bisher „Lernbehinderung“ genannt) um eine heterogene Gruppe. Dies zeigt sich auch an den Inhalten der diagnostischen Gutachten.
Aus Sicht der Psychologie unterscheidet sich der diagnostische Prozess bei Kindern mit einem hohen Förderbedarf (Kinder mit Behinderung) nicht grundsätzlich von sonstiger pädagogisch-psychologischer Diagnostik, allerdings liegt der Schwerpunkt auf der sonder- und heilpädagogischen Verantwortung. Im außerschulischen Kontext arbeiten Psychologen u. a. mit (Kinder-)Ärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern, Kindertherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten zusammen. Dabei geht es um individuelle Diagnostik und Therapie, die in der Regel als unmittelbare Hilfe wahrgenommen werden. Im schulischen Kontext dagegen sind auch schwierige institutionelle Entscheidungen zu treffen, dabei sind Sonderpädagogen die professionellen Interaktionspartner.
In Ablehnung einer Diagnostik, die Selektionsentscheidungen im Schulsystem unterstützen oder gar legitimieren sollte, entwickelte sich das Programm Förderdiagnostik (Bundschuh 1994; 2007; 2019). Es geht dabei zunächst um das (Fremd-) Verstehen der Kinder, um Beziehungsgestaltung, ganzheitliche, qualitative und / oder prozessorientierte-systemische Sichtweisen. Quantitative Diagnostik (standardisierte Tests oder Kategoriensysteme) spielt vor allem im institutionellen Bereich eine Rolle. Darüber hinaus leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Erkennung von Ursachen (z. B. Wahrnehmungsstörungen, Ängste, psychische Probleme allgemein) und kann damit auch im Dienste einer differenzierteren Analyse einer Lern-Leistungs- und / oder Verhaltensproblematik und der sich daraus abzuleitenden Fördermaßnahmen stehen.
Man muss davon ausgehen, dass Behinderungen nicht isoliert auftreten, dass sie sekundäre Beeinträchtigungen im Gefolge haben. So kann man sagen, dass jedes Kind mit einer Behinderung auch „mehrfachbehindert“ sein wird, denn auch soziale und emotionale Bereiche sind in der Regel betroffen (Bundschuh 2003). Daraus ergibt sich die Aufgabe, durch Förderpläne und Einleitung kompensatorischer Maßnahmen Folgebeeinträchtigungen orientiert an vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen vorzubeugen.
Aber auch nach der Beseitigung einer Störung werden weitere Betreuung und Fürsorge notwendig sein, dafür müssen behindernde Bedingungen im Umfeld des Kindes analysiert und neutralisiert werden.
Man kann wie folgt den Gegenstand sonderpädagogischer Diagnostik beschreiben: Gegenstand einer sonderpädagogischen Diagnostik ist der Mensch / das Kind, der / das bezüglich einer (optimalen) Entfaltung seiner Möglichkeiten im geistigen, sozialen, emotionalen oder physischen Bereich gefährdet, bedroht, gestört oder behindert ist, wobei Prozesse der Isolation von der Aneignung der Welt (behindernde Bedingungen) stets mitgedacht werden müssen.
Einbezogen werden demnach in den Gegenstandsbereich die Sozialrückständigkeiten der Gesellschaft, die in der Form von Einstellungen, Verhaltensweisen, Gepflogenheiten, materiellen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen, Gefährdungen, Störungen und Behinderungen teils verursachen, teils steigern, teils ignorieren und damit mögliche Hilfestellungen verhindern.
Aus diesem komplexen Gegenstand ergibt sich für die sonderpädagogisch-psychologische Diagnostik ein weites Aufgabenfeld.
3.3 Aufgabenbereiche sonder- und heilpädagogischer Diagnostik im Rahmen institutioneller und organisatorischer Entscheidungsfelder
Innerhalb unseres Schulsystems stehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der individuellen Schulkarriere institutionelle Entscheidungen über den weiteren schulischen Werdegang an. Dabei stellt die Entscheidung für oder gegen den Förderschulbesuch eines Kindes oder Jugendlichen eine Besonderheit dar. Sie verlangt die Durchführung eines formellen Verfahrens, in dessen Verlauf eine pädagogisch-psychologische Diagnostik und Begutachtung erfolgt. Dieses Tätigkeitsfeld wird in der deutschen Sonderpädagogik als eine genuin pädagogische Aufgabe betrachtet, bei welcher der Psychologie nur der Status einer Hilfswissenschaft zugesprochen wird. In der Praxis werden daher in der Regel ausschließlich Lehrer für Sonderpädagogik mit dieser Aufgabe betraut; die Beteiligung von Diplom-Psychologen stellt eine Ausnahme dar, wenngleich Kooperation stets wünschenswert ist.
(1) Sie bemüht sich um die Diagnose des Erscheinungsbildes von „Beeinträchtigungen“ (Gefährdung, Störung, Behinderung, sonstige Probleme). Mit dem Erkennen einer Form der Gefährdung ist zugleich die Erforschung der Ätiologie des Phänomens unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, speziell der Erziehungsfelder (Familie, Pflegefamilie, Heim, Schule) und der materiellen Umwelt sowie ökonomischer Bedingungen verbunden. Hinweise und Informationen oder nur Informationen erhält man durch Fremd- und Eigenanamnese (Kap. 5.3), durch Befragung von Eltern, Lehrern, weitere Bezugspersonen, Kind, durch vorliegende Schülerakten, manchmal auch durch den Einsatz von Testverfahren (Angst, Motivation, Wahrnehmung …). Bei der Frage nach der Ätiologie ist der diagnostizierende Sonderpädagoge auf ärztliche Untersuchungsbefunde angewiesen. Allerdings werden vom Mediziner nur Aussagen über physische Bereiche erwartet. Der Arzt kann z. B. Hinweise auf organisch bedingte Störungen geben, die zur Erklärung einer Verhaltensstörung beitragen können, oder er kann verweisen auf Sinnesbeeinträchtigungen, die von ärztlicher und pädagogischer Seite zu entsprechenden Aktivitäten führen müssen.
Es sollte nicht die Aufgabe des Arztes sein, einen Förderbedarf festzustellen, sondern den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes sowie mögliche organische Ursachen einer Störung, insbesondere Sinnesbeeinträchtigungen, und Möglichkeiten einer ärztlichen Behandlung zu erkennen. Die Aufgaben, Probleme und Prinzipien der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pädagogen werden immer wieder diskutiert, wobei folgende Aspekte im Vordergrund der Auseinandersetzung stehen:
1. Analyse der Aufgaben einer Zusammenarbeit und Präzision der Notwendigkeiten einer Kooperation;
2. Formen von Kooperation, Hintergründe von Problemen, Ansätze für erforderliche Veränderungen;
3. Ableitung von Prinzipien wirksamer Kooperation zwischen Ärzten und Pädagogen aus den gemeinsamen Aufgaben und den vorliegenden negativen und positiven Erfahrungen.
Dabei werden vor allem vier Formen unzweckmäßigen Verhaltens zwischen Medizinern und Pädagogen unterschieden: die Konfrontation, die Okkupation, Subordinationsansinnen und bloß additive Beziehungen.
(2) Die sonder- oder heilpädagogische Diagnostik entscheidet, ob ein Kind einer individuellen Betreuung und Förderung mittels Aufnahme in eine Förderschule bedarf oder ob möglicherweise auf der Basis von Beratung des Regelschullehrers oder der Eltern, vielleicht auch mit Hilfe „Mobiler Dienste“ individueller Förderunterricht oder Therapie genügen. Ein ganz besonderes Problem stellen Kinder dar, deren Leistungen sich im Grenzbereich bewegen. Dabei sei betont, dass ein Gutachten ohne Vorschläge für praktikable Fördermaßnahmen im Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Diagnostik nahezu wertlos ist.
(3) Liegt sonderpädagogischer Förderbedarf vor, bedarf es der Entscheidung, in welcher Schule (Regelschule oder Förderzentrum) der Schüler am besten gefördert werden kann; bzw. ob eine spezielle Förderung durch ambulante Dienste oder eine Therapie, ggf. Lerntherapie, angezeigt erscheint.
Analoge Entscheidungen wären auch vor dem Schuleintritt bezüglich einer bestimmten vorschulischen Einrichtung zu treffen.
Bei Schülern mit Mehrfachbehinderungen i. e. S. ist die Frage der Aufnahme in eine bestimmte Schule nicht selten mit großen Problemen verbunden. Es gibt Kinder, die z. B. deutliche Merkmale einer Körperbehinderung, einer sprachlichen Behinderung oder einer geistigen Behinderung zeigen. Bei solchen Kindern sollte nicht in erster Linie nach der Offensichtlichkeit einer Behinderung entschieden werden, vielmehr sollten das Wohl des Kindes, seine Entfaltungsmöglichkeiten, vor allem der individuelle Förderbedarf bei der Wahl der Fördermaßnahmen dominieren.
(4) Eng verbunden mit der Diagnose ist die Prognose. Es werden gezielte und überlegte Hinweise auf die mögliche zukünftige Entwicklung gegeben. Es geht um die Fragestellung der Hilfe, Förderung, Förderaussichten, gegebenenfalls auch der Heilungschancen einer Krankheit oder auch um die Verschlechterung eines Verhaltens oder Zustandsbildes. Auch in diesem Fall muss überlegt werden, was optimal getan werden kann (z. B. Muskelschwund, Autismus, Hyperaktivität). Bei Kindern und Jugendlichen im Hauptschulalter kann mit der Prognose auch die Frage der Eignung für ein bestimmtes Berufsfeld verbunden sein; denn gerade im sonderpädagogischen Bereich müssen Spezialbegabungen im Hinblick auf geistige, soziale, körperliche Möglichkeiten besonders früh erkannt und gefördert werden.
Die Prognose hängt wesentlich von der Kenntnis des Umfeldes eines Kindes ab. Wichtige Momente sind beispielsweise die Flexibilität oder Rigidität, ganz einfach die Umstellungsfähigkeit der Eltern bei Erziehungsfehlhaltungen, die Wirkung einer Heimaufnahme, Fördermaßnahmen, therapeutische Einflüsse, die Bedeutung einer Aufnahme in eine Förderschule überhaupt.
Über die Probleme der „Prognose“ wird im Verlauf dieses Abschnittes eingehender diskutiert.
Die weiteren Aufgaben der sonderpädagogischen Diagnostik können nach den einführenden Beschreibungen in kurzer Form aufgezählt werden. Diagnostische Aktivitäten mit Gutachtenerstellung und Förderungsvorschlägen sind nötig:
(5) bei eventueller Rücküberweisung (Rückführung) an die Regelschule;
(6) bei einer Überweisung an eine andere (sonderpädagogische) Einrichtung bzw. Förderschule;
(7) jeweils am Ende eines Schuljahres für den Schülerbogen und den Förderplan (meist Kurzgutachten über Fortschritte, Verschlechterungen, psychische und soziale Auffälligkeiten, Verhalten allgemein);
(8) wenn die Eltern eine Verlängerung der Schulbesuchszeit beantragen, d. h., die Lehrer müssen beurteilen, ob eine Verlängerung pädagogisch sinnvoll ist;
(9) bei einer Heimeinweisung;
(10) bei Gericht und Jugendamt (Diebstahl, Vergewaltigung, Gewaltanwendung …)
(11) im Zusammenhang mit der Früherkennung und Früherfassung von Behinderung bedrohter Kinder (Weiterentwicklung des Gedankens einer möglichst frühen und intensiven Förderung gefährdeter und von Behinderung bedrohter Kinder in den letzten Jahren);
(12) aktive Mithilfe – auch durch den Einsatz diagnostischer Mittel – bei der Berufsfindung (Unterstützung des Arbeitsamtes; Kontakte mit Betrieben);
(13) im Rahmen eines Einbezugs förderdiagnostischer Aufgaben im Bereich erweiterter Aufgabenfelder wie Frühförderung und Regelschule.
Sonderpädagogik ist heute weitaus mehr als Sonderschulpädagogik, sie findet nicht nur in Förderschulen statt, sondern reicht weit in die Früherziehung und Vorschulerziehung sowie in die Bereiche der Regelschule hinein, gefordert durch Kinder und Eltern in Problemsituationen im Erziehungs- und Lernprozess. Es geht dabei zunächst primär um Prävention, Integration und Inklusion (vgl. Schäfer / Rittmeyer 2015).
Als übergreifende permanente Aufgabe wird Verhaltensbeobachtung Erziehungs- und Lernprozesse begleiten (Kap. 5.2.1).
Aus der Diagnose und Analyse der vorliegenden Problematik ergibt sich die Aufgabe, die Möglichkeiten der Erziehung und Bildung des jeweiligen Kindes zu eruieren. Sonderpädagogik muss sich beschäftigen mit der Frage nach dem gegenwärtigen Stand der Entwicklung eines Kindes mit Behinderung, mit der Frage nach der optimalen Förderung, der Ermutigung, evtl. mit dem Problem, dass das Kind lernt, mit seiner Behinderung zu leben, mit dem Ausgleich einer Beeinträchtigung etwa auch auf anderem Gebiet, also mit der Frage der Kompensation (Alfred Adler).
Auch die Selbstregulierungstendenzen und die Selbstentfaltungskräfte im kindlichen Organismus sind zu beachten, d. h., ein Kind ist wandelbar im Laufe des Wachstums, es „entwickelt sich“ (Konstruktivismus) und wird nicht nur geprägt (Bundschuh 2008, 97 ff.). Im Zusammenhang mit der Diagnose gibt der Sonder- und Heilpädagoge Hilfestellung, beseitigt hemmende Einflüsse, behindernde Bedingungen und erstellt einen Förderplan (vgl. Kap. 6.6.3) und trägt damit zur Entfaltung der im Kind vorhandenen Möglichkeiten bei. Überforderungssituationen in der Grundschule werden im Zusammenhang mit helfenden und unterstützenden Maßnahmen abgebaut, Erfolgserlebnisse vermittelt, soziale Diskrimination durch den Anschluss an die Klassengemeinschaft (Integration, Inklusion) beseitigt. In unmittelbarem Zusammenhang mit den konkreten Aufgaben des diagnostizierenden Lehrers für Sonderpädagogik stehen noch einige wichtige Aspekte, wie z. B. die grundsätzliche Frage nach der Sicherheit bzw. Unsicherheit einer Diagnose, die Frage der Ätiologie und der einzuleitenden Förder- und Therapiemaßnahmen, ferner die Bedeutung einer Aufnahme in eine Förderschule für das Kind und die Familie. Die hier angeführten Aspekte sollen zumindest punktuell im Folgenden angesprochen werden.
Man kann sagen, dass eine Diagnose, die zugleich Fördermaßnahmen intendiert und impliziert, umso schwieriger wird, je stärker ein Mensch beeinträchtigt ist, etwa bei Menschen mit schwerer geistiger Behinderung oder mit schweren Verhaltensstörungen. Häufig wird die eigentliche Primärbehinderung (Grundbehinderung) von sekundären oder tertiären Behinderungen oder Störungen überlagert, die sich in der Folgezeit aufgebaut haben, wie das bei der Taubheit, Blindheit, bei körperlichen Beeinträchtigungen schlechthin der Fall ist oder im psychischen Bereich bei sozialen Störungen bis hin zur Neurose. Es kann vorkommen, dass sich im Verlauf einer psychologisch-sonderpädagogischen Untersuchung bei problematischen Kindern Widersprüche zeigen zwischen der intellektuellen Leistung, die im Intelligenztest erreicht wird, und der schulischen Leistung, zwischen den Aussagen des bisherigen Lehrers und den Ergebnissen der sonderpädagogischen Untersuchung (schlechte Leistungen in der Schule – relativ gute bei der Untersuchung). In einem solchen Fall müsste die Möglichkeit zu einer längeren Beobachtung eines Probanden, zu wiederholtem Testen mit verschiedenen Verfahren gegeben sein, vor allem auch mit möglichst „kulturfreien“ Verfahren, also mit Tests, deren Ergebnisse kaum von Lernprozessen, von Anregungen durch die Umwelt beeinflusst werden, um zu einer weitgehend gesicherten Information und Aussage über eine Förderung zu kommen.
Ungereimtheiten und Widersprüche im Verlauf einer Untersuchung sollten stets zu denken geben und nach Möglichkeit aufgeklärt werden.
Zum Aufgabenfeld des diagnostisch tätigen Lehrers für Sonderpädagogik gehören auch Fragen nach dem Zeitpunkt der Entstehung und damit eng verknüpft auch die Frage nach der Ätiologie (Ursache) einer Beeinträchtigung. Wichtig wäre es also zu klären, wann eine Störung oder Schädigung eingetreten ist:
1. pränatal (vorgeburtlich), etwa durch Röteln, infektiöse Hepatitis (Gelbsucht), toxische (giftige) Einflüsse, Sauerstoffmangelzustände, evtl. bereits durch Milieueinflüsse (mangelnde Hygiene, keine Vorsorgeuntersuchung …)
2. perinatal (während der Geburt), evtl. durch eine besondere Lage des Kindes im Mutterleib, Atemstillstand, Asphyxie (Sauerstoffmangel), besondere Umstände bei der Geburt …
3. oder postnatal (nach der Geburt), möglicherweise durch frühkindliche Gehirnschädigung, Unfälle leichter bis schwerer Art, Infektionskrankheiten, besondere Krankheiten oder vielleicht durch ungünstige Milieueinflüsse (soziokulturelle Benachteiligung, wenig Lernreize, schlechte Ernährung , Armut …).
Gerade im Zusammenhang mit einer Milieuschädigung spielt die Intensität und die Dauer eine wesentliche Rolle für den Schweregrad einer Störung oder gar Behinderung. Zu denken wäre z. B. an fortgesetzte Kindesmisshandlung, an ständige Ehekonflikte, die vor dem Kind ausgetragen werden, in die vielleicht das Kind einbezogen wird, an gravierende Fehleinstellungen der Eltern zum Kind …
Zeitpunkt und Ätiologie einer Beeinträchtigung können sicherlich nicht immer ganz exakt eruiert werden, dennoch darf das Bemühen um Klärung der genannten Aspekte nicht als zweitrangig betrachtet werden, da die Fördermaßnahmen in einem unmittelbaren Bezug zum Ursachenbereich stehen.
Die Bedeutung einer Aufnahme in eine Förderschule sollte für das Kind – und auch für die Eltern – nicht als gering angesehen werden. Die zunächst allgemeine Diagnose und das „ Urteil – förderschulbedürftig“ bringen eine Zuordnung zu einer Minderheit mit sich mit allen Konsequenzen für das spätere Leben. Man muss aber auch bedenken, dass ein Verbleiben an der Regelschule für die Lernbereitschaft und für die gesamte Entwicklung der Persönlichkeit negative Folgen mit sich bringt, wenn das Kind ständig überfordert wird, immer wieder sein Nicht-Leistenkönnen erfährt und schließlich Schulangst entwickelt. Immer wieder wird die Problematik der Entscheidung „Förderschulbedürftigkeit“ im Zusammenhang mit Schülern im Förderbedarf Lernen zur Diskussion gestellt. Das niedrige Sozialprestige gerade bei der zahlenmäßig größten Gruppe, nämlich bei den Schülern mit Förderbedarf Lernen, zeigt sich nicht nur darin, dass vermeintliche Dummheit in unserer Gesellschaft leider immer noch Spott und Schande hervorruft, sondern auch deutliche Beeinträchtigungen der Entwicklungsmöglichkeiten vor allem nach Beendigung der Schulzeit zur Folge hat, die von der Gesellschaft gesetzt werden.
So bleiben Schülern mit Förderbedarf Lernen bestimmte Berufe verschlossen, denen sie begabungsmäßig durchaus gewachsen wären, wie z. B. die Beamtenlaufbahn des einfachen Dienstes bei der Post oder eine ganze Reihe von Lehrberufen.
Greift man wiederum die Gruppe der Schüler mit Lernbehinderung – jetzt Förderbedarf / -schwerpunkt Lernen – heraus, so muss man bemerken, dass bei keinem anderen Förderschultyp so viele Probleme auftreten, es vielleicht wegen der mangelnden Offensichtlichkeit der Beeinträchtigung dieser Kinder so viele Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Ein- und Umschulungsentscheidungen gab, wie bei Sonderpädagogischen Förderzentren (früher „Hilfsschule“, Schule zur individuellen Lernförderung genannt), weil die „Behinderung“ zu wenig offensichtlich, zu wenig prägnant und auffällig ist, weil sie eben häufig erst dann zutage tritt, wenn schulische Anforderungen an die Kinder gestellt werden. Deshalb sehen auch die Eltern manchmal die Notwendigkeit der Maßnahmen in Form einer „besonderen“ Beschulung ihrer Kinder nicht ein.
Sie wehren sich im Zusammenhang mit dem vielerorts diffamierenden Charakter dieses Schultyps gegen eine Aufnahme ihrer Kinder in eine Schule mit dem Schwerpunkt Förderbedarf Lernen. Der Begriff Lernbehinderung wurde traditionell betrachtet auch als „euphemistisch“, „relational“, „diffamierend“, „fixierend“, „simplifizierend“ und als „pauschalierend“ gesehen.
Gerade diese Aufgaben des diagnostizierenden Sonder- und Heilpädagogen im institutionellen Bereich haben viel zur Kritik an seiner diagnostischen Tätigkeit beigetragen. Die Frage bleibt offen, wer an seine Stelle tritt, wenn er diese Aufgabe nicht auf der Basis seiner sonderpädagogischen Kompetenz, seines pädagogischen Verständnisses und seiner heilpädagogischen Einstellung realisiert, vielleicht ein Mediziner oder ein Verwaltungsfachmann? Ohne gründliche, aber auch praktikable (!) innovatorische Reflexionen über „rein pädagogische“ Möglichkeiten im Rahmen eines Schulsystems sollte weder das Sonder-, jetzt Förderschulwesen aufgelöst noch der Beruf des Sonder- oder Förderschullehrers „abgeschafft“ werden (vgl. die unbefriedigende, in Einzelfällen schlimme Situation in Italien, über die 1982 Prof. Galliani von der Universität Padua berichtete). Die im folgenden Abschnitt zu thematisierende, pädagogisch akzeptablere Förderdiagnostik im Sinne einer Prozess- und Begleitdiagnostik, die speziell auch im Rahmen von Unterricht realisiert werden kann, erweitert nicht nur Perspektiven, sondern auch Möglichkeiten.
3.4 Sonderpädagogisch-psychologische Diagnose als Förderdiagnose
In den vorangegangenen Ausführungen wurde bereits hervorgehoben, dass die Diagnose alleine im Hinblick auf das Kind wenig Relevanz besitzen würde, wenn nicht gleichzeitig gezielte, differenzierte Vorschläge zur Förderung eines in seiner Entwicklung beeinträchtigten Kindes gegeben würden. Das Moment der Förderung enthält eine so eminent wichtige Funktion, dass nicht darauf verzichtet werden kann, diesen Aspekt zu thematisieren und allen weiteren Ausführungen als Prinzip zugrunde zu legen. Es geht im Rahmen der sonderpädagogischen Diagnostik nicht in erster Linie um die Feststellung einer Störung, eines Defizits oder einer Behinderung, vielmehr ganz speziell um die „Herausstellung der für eine sonderpäd. Förderung geeigneten Ansatz- und Ausgleichsmöglichkeiten“ (Kap. 5.8), wobei man sich auch der ärztlichen Befunde bedienen sollte.
Die förderdiagnostische Untersuchung intendiert insbesondere Ansätze und Vorschläge für gezielte Maßnahmen zum Abbau und zur Kompensation von Beeinträchtigungen, zur Prävention von Störungen, zur Prophylaxe bei vorliegenden Beeinträchtigungen und Anregungen zur Entfaltung einer vorliegenden Spezialbegabung. In diesem Sinne führt die sonderpädagogische Diagnostik, die sich als Förderdiagnostik (Bundschuh 2019) versteht, immer zu einer Bildbarkeits-Diagnose. Der Sonder- und Heilpädagoge forscht gleichsam auch nach einem Begabungsbereich, der einer „Begabungsinsel“ gleichkommt und zur Emanzipation geführt werden soll. Es geht heute nicht mehr in erster Linie um eine „Feststellung“, nicht mehr um ein „Urteil“, nicht mehr um die „Einweisung“ in eine bestimmte „sonderpädagogische Einrichtung“, vielmehr geht es – zunächst allgemein ausgedrückt – um die Transformation förderdiagnostischer Erkenntnisse in die Entwicklung, in Lernprozesse, Unterrichtsprozesse (Curricula), in das Leben eines in seiner Entwicklung gefährdeten und beeinträchtigten Menschen schlechthin.
Förderungsspezifische Diagnostik soll dazu beitragen, erschwerte Lernprozesse zu erleichtern, massives Schulversagen soll so möglichst gar nicht erst entstehen bzw. gemildert oder überwunden werden:
– Zeitlich kann eine förderungsspezifische Diagnostik nicht auf die Überprüfungsperiode beschränkt bleiben. Sie muss stets dann angewendet werden, wenn Lernschwierigkeiten auftreten.
– Gegenstand der förderungsspezifischen Diagnostik sind nicht Merkmale des Kindes, sondern das gesamte Bedingungsgefüge des schulischen Erfolgs und Misserfolgs ist einzubeziehen.
– Als Methoden sind solche Verfahren vorzuziehen, deren Daten direkt Ansatzpunkte für pädagogische und therapeutische Interventionen liefern und nicht erst über verschiedene Arten von Schlussfolgerungen ein hypothetisches Konstrukt (wie es z.B. die „Intelligenz“ ist) quantifizieren.
Wir sind der Meinung, dass sich förderungsspezifische Diagnostik auch im Rahmen einer unmittelbaren Verbindung von indirekten und direkten Verfahren realisieren lässt.
„Indirekte Modelle“ sonderpädagogischer Diagnostik werden von Peter Barkey so beschrieben: Sie beziehen sich „weitgehend auf individuell zentrierte Defizitannahmen oder Feststellungen, die als individuelle Beschreibungsmomente wenig expliziten Bezug auf zu erreichende Lernziele nehmen“ (Barkey 1975, 21).
„Indirekte Modelle sonderpädagogischer Diagnostik benutzen als Vergleichsgruppe jahrgangsgleiche, nach biographischen und demographischen Kriterien homogenisierte Schülerpopulationen, die durch die Verteilung ihrer Lernleistungen gruppenspezifische Kriterien für bestimmte Auffälligkeiten repräsentieren. Unterschiedliche Lernbedingungen werden als Störvariable berücksichtigt, die sich durch entsprechendes Vorgehen bei der Auswahl der Bezugsgruppe – bei standardisierten Tests: Eichstichprobe – ausgleichen sollen. Indirekte Modelle sonderpädagogischer Diagnostik beziehen sich sehr häufig auf der Medizin entlehnte Analogien …“ (Barkey 1975, 21 f.).
Unter den indirekten Modellen sonderpädagogischer Diagnostik versteht man vor allem die Verfahren, die sich an die normorientierte Diagnostik anlehnen; d. h., sie werden mit dem Ziel angewendet, einzelne Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf statistische Bezugswerte (Normen, Testnormen, Eichwerte) einer bestimmten Bezugsgruppe auszudrücken und zu interpretieren. Hierzu gehören alle Verfahren, die man als psychometrische Verfahren (messende Verfahren) bezeichnet, die den Vergleich einer Einzelleistung mit der Leistung einer größeren Bezugsgruppe zulassen. Dies könnten z. B. Intelligenztests, Schulleistungs-, Schulreifetests, Fähigkeitstests … sein.
Barkey sieht die „wohl wichtigste Dimension direkter Modelle sonderpädagogischer Diagnostik darin, dass sie bei einer Feststellung mehr oder weniger nicht erreichter Lernziele die Bedingungen für das Nichterreichen dieser Lernziele erkundet, damit neue gezielte Maßnahmen eingeleitet werden können.“ Diese Modelle „benutzen als Bezugsgruppe die Schüler, die in einer bestimmten Zeit und im Rahmen einer bestimmten pädagogischen Unterweisung gleiche Lernangebote für ein explizit genanntes Lernziel erhalten. Direkte Modelle versuchen bei Nichterreichen dieses Ziels Bedingungen für das Nichterreichen aufzudecken und daraus Handlungsanweisungen für zusätzliche pädagogische Hilfen abzuleiten.“ So stellen die direkten Modelle sonderpädagogischer Diagnostik „verstärkt die Möglichkeiten der Modifikation und Variation pädagogischen Handelns im Sinne etwa der Verhaltensmodifikation in den Vordergrund“ (Barkey 1975, 22).
Beispielhaft charakterisiert wird eine relativ flexible und variable Form der Verhaltensbeobachtung – empfohlen vor allem die „Situationsanalyse“ als eine Form der Beobachtung des Schülerverhaltens in spezifischen Lernsituationen und Lernprozessen.
Im Zusammenhang mit problematischen Kindern ist anzustreben, „die ohnehin vorhandenen Stigmatisierungen nicht noch durch wissenschaftlich aufgebauschte Nomenklaturen zu untermauern, sondern Kategorien zu finden, die in Bezug auf erzieherisch mögliche Interventionen dem Lehrer Hilfen für sein pädagogisches Handeln bieten“ (Barkey 1975, 27).
Barkey als Vertreter direkter Modelle meint, bei der Beurteilung schulischer Leistungen seien direkte Modelle der Leistungsprüfung vorzuziehen.
Direkte Modelle stellen die pädagogische Problemanalyse in den Mittelpunkt, wobei zwischen curricularem, Interaktions- und Modifikationsaspekt unterschieden wird.
Sonderpädagogische Diagnostik, orientiert an direkten Modellen, geschieht also auf der Grundlage der Analyse und Strukturierung der Lernziele und Kenntnisse des Unterrichtsverlaufsgeschehens. Die gegenwärtig diskutierten und auch versuchsweise erprobten alternativen diagnostischen Konzepte im pädagogisch-sonderpädagogischen Bereich orientierten sich in hohem Maße an dem aufgezeigten Gedanken direkter Modelle, wobei die wesentlichen Schwerpunkte in dem erweiterten diagnostischen Prozess, in den unmittelbar an die Diagnose anschließenden Interventions-, Handlungs- und Evaluationsstrategien liegen.
Verschiedene Beiträge vergleichen und bewerten herkömmliche Diagnostik mit neueren förderungsorientierten Ansätzen (Barkey 1975; Eggert 1975). Kautter (1975) hält die am Medizinischen Modell orientierte Diagnostik für Selektionsentscheidungen für den „gegenwärtigen Zustand“ und strebt eine an den Förderungsbedürfnissen orientierte Diagnostik an.
Kobi stellt (1977, 115–123) richtungsweisend in 28 Thesen „Einweisungsdiagnostik“ und „Förderdiagnostik“ gegenüber. Es fällt schwer, die wesentlichen Inhalte dieser sehr systematisch aufgezeigten Thesen hier darzulegen, denn alle implizieren hohe Relevanz. Es soll deshalb der Versuch unternommen werden, die aus der Sicht des Verfassers bedeutsamsten Momente der Förderdiagnostik (FD) vorzustellen:
– „Die Förder-Diagnostik entwickelte sich in kritischer Distanznahme von der Einweisungs-Diagnostik im Zuge verschiedener Theorien des Lernens und der Verhaltensmodifikation, des Integrationsgedankens, der Bestrebungen um Frühförderung, der Kommunikationsforschung etc.…“ (These 1).
– „Im Vordergrund stehen kriterienorientierte, curriculare und modifikatorische Interventionsfragen“ (These 2).
– „Paradigma für die FD ist die Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden, welche ein definiertes Lernziel mittlerer Reichweite anstreben“ (These 3).
– „FD findet ihre Zweckbestimmung in der Förderung und hat ihren Bezugsrahmen in einem Fluß-System. Je dynamischer, durchlässiger und anverwandlungsfähiger ein solches System (z.B. Gesamtschule) ist, umso eher kann FD individualisierte, ad personam konkretisierte und problemzentrierte Innovationen (z.B. orthodidaktischer oder verhaltensmodifikatorischer Art) vornehmen“ (These 6).
– „FD ist topologisch und relational orientiert. D.h., sie ist nach einem pädagogischen Denkmodell an der Ortung von Störungsherden und der Herstellung optimaler Arrangements interessiert“ (These 7).
– „Grundlegend ist ein ökologisches Interaktions-Modell; das zur Diskussion stehende Kind wird – wie alle übrigen Personen – als integrierendes Unterganzes eines Kommunikationssystems gesehen“ (These 9).
– „In der FD werden das Subjekt, seine Leistungen und sein Verhalten im Bezugssystem seiner gegenwärtigen Lebensumstände und deren Anforderungen gesehen und ,fest’ gestellt. FD ist an intraindividuellen Unterschieden interessiert“ (These 10).
– „Personen werden nicht auf einen Objektstatus reduziert, sondern als Subjekte interpelliert: sowohl während der Situationsanalyse wie auch während des Meinungsbildungsprozesses bzgl. des Interventionskonzepts“ (These 11).
– „Wichtiger noch als die (Leistungs-)Produkt-Analyse ist die (Lern-)Prozeß-Analyse: Der Frage, wie groß und welcher Art die Abweichungen von einer Erwartungsnorm sind, ist die Frage übergeordnet, über welche Wege und Marken derartige Abweichungen zustande kommen“ (These 13).
– „FD ist nicht ein Akt, sondern ein Prozeß. Kontinuierliche Situationsanalysen innerhalb der Interventionen weisen FD als Begleit-Diagnostik aus. Sie ermitteln Daten und Fakten, die in einem direkten Bezug stehen zu heilpädagogisch-orthodidaktischen Interventionen und Innovationen“ (These 14).
– „Subjektive Bezüge und die Eigenwelt der Person werden in ihrer existentiellen Bedeutung ernst genommen. Die Maske der Objektivität wird fallen gelassen; an deren Stelle tritt eine unverhüllte und möglichst dichte Subjektivität …“ (These 15).
– „FD begibt sich in den Lebens- und Erlebensraum ihrer Probanden oder Konfliktpartner, und sie versucht diesen auf den subjekthaften Realitätsebenen zu begegnen. Subjekte werden in jener Umgebung, von der sie sich abheben, interpelliert und zur Selbstdarstellung eingeladen …“ (These 16).
– „FD ist lifespace-(Lebensraum-)Diagnostik: Sie findet an jenem Ort und unter jenen Umständen statt, wo ein Kind angeblich versagt oder sich bewähren sollte“ (These 18).
– „Diagnostik und pädagogische Intervention bilden eine untrennbare Einheit innerhalb interaktionalen Kreis- und Gestaltungsprozessen“ (These 21).
– „Die diagnostische Situation ist offen: Kind, Eltern, Lehrer wird der diagnostische Prozeß einsehbar (transparent) gemacht. Es wird, wenn immer möglich, vermieden, daß zwischen den Beteiligten so etwas wie ein Arzt-Geheimnis Platz greift.,Offene Akten‘!“ (These 22).
– „(Etappen-)Ziele gelten als erreicht, wenn alle Beteiligten aufgrund einer Alternativen-Prüfung sich auf gemeinsamer Vertragsbasis einigen können und wenn eine Diagnose neue Perspektiven eröffnet“ (These 23).
– „Die Verantwortung ist grundsätzlich unteilbar – auch dann, wenn – gewisse Aufträge, klar umschrieben, an einzelne Personen abgegeben werden. Die Erfüllung des persönlichen Auftrags entbindet nicht von der Gesamtverantwortung! – Dem Kind, den Eltern, der Lehrerschaft, den Behörden wird je die Entscheidungssituation und die mit den getroffenen Entscheidungen verbundenen Konsequenzen transparent gehalten …“ (These 24).
– „FD sieht in ihrem Probanden einen Schüler (im weitesten Sinne), d. h. ein in einem Auszeugungsprozeß befindliches Subjekt, mit dem zusammen Lernperspektiven zu entwerfen sind. – Dieses werdende Subjekt ist der FD vieldeutig. Was sie vornimmt, ist eine Art Spektralanalyse, d. h. ein Aufweisen verschiedener Ziele und Wege, – zwischen denen das Subjekt im Extremfall nach einem analogen (fließenden, nahtlosen) Entscheidungssystem sich frei bewegen kann …“ (These 25).
– „FD zielt auf Fazilitation, erfaßt problemzentriert Interaktionsprozesse und ist durch ein systemanalytisches Vorgehen charakterisiert. Sie orientiert sich an einem Flußmodell, welches keine starren und unverrückbaren Grenzen aufweist“ (These 27).
– „FD kann sich hingegen in einem rigiden Schachtel-System kaum entfalten. Systemimmante Barrieren legen sich der Realisierung gezielter Förderprogramme hindernd in den Weg …“ (These 28).
Kobi zeigt damit bereits eine dynamische und prozessuale Vorgehensweise von Förderdiagnostik auf, deren Realisierung ohne Einschränkung wünschenswert ist. Die Hauptbarriere einer Verwirklichung solcher Gedanken liegt – wie Kobi bemerkt – in der Struktur der Schulsysteme. Der Autor meint abschließend zu den aufgestellten Thesen: „Es wird gezeigt, dass Förderdiagnostik aus heilpädagogischer Sicht zwar dringend notwendig wäre, innerhalb eines rigiden (Schul-)Systems jedoch nur geringe Entfaltungsmöglichkeiten hat“ (1977, 123).
Erfasst werden somit Veränderungen und deren Bedingungen. Weiterhin ergeben sich alle handlungs- und entscheidungsrelevanten Daten aus direkter Beobachtung aller am Interaktionsprozess beteiligten Personen, einschließlich des gesamten situativen Kontextes. Ziel der Diagnostik ist es, Informationen zur Optimierung schulischer Lehr-, Lern- und Interaktionsprozesse zu erhalten. Die zu stellende Frage lautet: Versucht nicht der interessierte, am Schüler orientierte Lehrer im Unterricht ohnehin eine Realisierung dessen, was mit „direkten Modellen“beschrieben wird? Der Lehrer informiert, lässt erarbeiten, diskutiert, evaluiert, setzt zusammen mit den Schülern neue Ziele, um nur einige Tätigkeiten anzuführen. Der angesichts bekannter Probleme in Schulen und Schulklassen versuchsweise schülerorientiert arbeitende Lehrer fühlt sich jedoch ständig überfordert.
Sonderpädagogische Diagnostik kann wohl nicht ganz auf die Verwendung normierter und standardisierter Verfahren verzichten. Der Gedanke der direkten Modelle erweist sich als sehr positiv.
Realistisch erscheint die Forderung, dass ein mit sonderpädagogischen Maßnahmen konfrontiertes Kind – sei es in der Vorschule, Regel- oder Förderschule – fortwährend hinsichtlich seiner Entwicklung beobachtet, dass es in prozessualer Form förderdiagnostisch begleitet wird, dass mindestens jährlich eine gründlichere förderdiagnostische Untersuchung mit allen Möglichkeiten der Neuorientierung angesetzt wird.
Förderdiagnose zielt hin auf Förderung und Hilfe im pädagogischen Bereich, auf Integration im sozialen Bereich unter Einbezug der Familie und der übrigen sozialen Umwelt, auf Entwicklung und Entfaltung im psychischen Bereich, auf Heilung und Therapie im Allgemeinen, soweit dies im sonderpädagogischen Feld möglich sein kann, wobei auf die enge Verflechtung und Verzahnung der angesprochenen Bereiche hinzuweisen ist. Förderung hat immer die Ganzheit eines Kindes und sein Umfeld im Auge zu behalten (Bundschuh 2019, 91–94).
Während sich im Zusammenhang mit Früherkennung und weiteren Maßnahmen bei Kindern mit Förderbedarf geistige Entwicklung, Förderbedarf Bewegung und Motorik und bei Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen „Förderdiagnose“ auf dem Weg der Realisierung befindet, müssen im Zusammenhang mit Kindern mit Förderbedarf Lernen Neuüberlegungen, Reformen, Neustrukturierungen, Veränderungen in Richtung Präventivmaßnahmen unter Einbeziehung der Familien, ferner Durchlässigkeit und Dynamik im Sinne integrativer Unterrichtung und Inklusion eintreten. Die neue Bezeichnung „Förderbedarf Lernen“ deutet dies an, diesen Bedarf haben an sich alle Kinder, häufig auch die Erwachsenen.
Zusammenfassung
Psychodiagnostik im herkömmlichen Sinn zielt auf Erkundung der individuellen psychischen Struktur, der einem Individuum zugrunde liegenden Persönlichkeitsmerkmale und Eigenschaften. Sie bedient sich ganz bestimmter Verfahren (Anamnese, Exploration, Verhaltensbeobachtung, Tests, Fragebögen, Screenings).
Diese Diagnostik orientierte sich in hohem Maße am Medizinischen Modell, d. h., Störungen sind Sache des Individuums, sie werden durch bestimmte Ursachen im Bereich des Individuums hervorgerufen. Die Erkennung und Beseitigung dieser im Individuum liegenden Ursache führt zur Therapie (Bundschuh 2019, 47–49).
Tab. 2: Gegenüberstellung Einweisungsdiagnostik – Förderdiagnostik

Abgelöst wird diese Diagnostik, die Defizite und Störungen in der Person selbst sucht, durch eine an soziologische und sozialwissenschaftliche Gedanken orientierte Vorgehensweise, d. h. verursachende Momente einer Störung (Schulversagen, Verhaltensstörungen) werden vor allem im Kommunikationsbereich des Individuums gesucht, z. B. im Familienmilieu, im Bereich der Schule, in der sozialen Umwelt überhaupt durch Etikettierungs-, Stigmatisierungsprozesse und durch Rollenzuweisung („er ist aggressiv, unruhig, faul“; „er geht aus dieser Familie hervor“, „er kommt aus dieser Gegend“). Systeme können behindern (Bundschuh 2019, 64 ff.; 2008, 326–331).
Der Gegenstandsbereich der sonderpädagogischen Diagnostik steht in enger Beziehung zu in ihrer geistigen, emotionalen, sozialen, physischen Entwicklung gefährdeten oder beeinträchtigten Personen, wobei stets der Interaktions- und Umweltbereich impliziert ist. Zumeist wird es sich dabei um Kinder / Schüler handeln, die sonder- und heilpädagogische Diagnostik kommt jedoch auch bei Personen aller Altersgruppen zur Anwendung, Handlungsbedarf liegt jedenfalls im Kontext Beeinträchtigungen / Behinderungen – vor allem mit zunehmendem Alter – vor.
Die Aufgaben fordern vom Sonder- und Heilpädagogen neben einer Kenntnis der Entwicklungsprozesse (Bundschuh 2008, 87–168) Informationen über Verursachungsmomente, Bedingungen und Formen von Beeinträchtigungen sowie Möglichkeiten der Förderung und Therapie (Bundschuh 2008, 242–302).
Die ursprünglich als Hauptaufgabe gesehene Diagnose als Entscheidung für bestimmte Maßnahmen meist selektiver Art wird abgelöst durch den Prozess der Förderung. Diagnose und Förderung können nicht mehr getrennt gesehen werden, stellen eine Einheit dar und müssen permanent unter Einbezug der Umwelt und deren Interaktionen als Prozess stattfinden. Somit müssen die Tendenzen, im pädagogischen Bereich von einer Selektionsstrategie zu einer Modifikationsstrategie zu kommen, verstärkt und weiterentwickelt werden.
Der Sonderschullehrer trug mit „seiner Diagnose“ und Entscheidung „Sonderschulbedürftigkeit“ ein kaum vertretbares Maß an Verantwortung. Sollte sich der Gedanke der Förderdiagnostik auch im schulbürokratischen und schulbehördlichen Bereich hinsichtlich mehr Offenheit, Flexibilität und Dynamik auch hinsichtlich der Frage nach der Integration weiter durchsetzen, werden sich die Probleme, die sich bisher im Rahmen der „Überprüfung auf Sonderschulbedürftigkeit“, jetzt Förderschulbedürftigkeit bzw. Frage nach dem individuellen Förderbedarf, ergaben, erheblich neutralisieren. Sonderpädagogische Diagnostik erhält ihre Legitimation nur aus den Aspekten Verstehen und Förderung (Bundschuh 2007, 77–144), sie darf keinesfalls statischen, vielmehr nur dynamischen Charakter haben.
Alternativmodelle zur herkömmlichen Diagnostik orientieren sich in hohem Maße am schulischen Geschehen (Verhalten, Lernziele, Curricula). Es zeigt sich, dass es eine Reihe von Ansätzen gibt, die zahlreichen Probleme einer traditionellen Diagnostik, die sich weitgehend als statische Diagnostik, Selektionsdiagnostik, Merkmals- und Eigenschaftsdiagnostik erwiesen hat und somit eher Festschreibungen und defizitäre Beschreibungen im Zusammenhang mit sonder- oder heilpädagogischen Problemstellungen lieferte (anstelle von Förderungsimpulsen), zu überwinden.
Mit der Veränderungsdiagnostik verfolgt man das Ziel, durch den Vergleich zweier oder mehrerer Zustände im Zeitverlauf eine Aussage über Veränderungen oder Stabilität von Merkmalen zu treffen. Unter pädagogischem und psychologischem Aspekt betrachtet geht es dabei meist auch um einen Prozess zwischen Ist- und Sollzustand. In der Regel wird die erzielte Veränderung als Folge eines natürlichen Prozesses (z. B. Wachstum, Reifung, Lernen), einer Intervention (z. B. pädagogische Förderung, Psycho- oder Pharmakotherapie) oder situationsbedingter Variabilität (z. B. Tagesereignisse) interpretiert. Vorhaben zur Veränderungsdiagnostik setzen gezielte Annahmen über Entwicklungs- und Interventionsverläufe sowie Situationseinflüsse voraus. Diese Annahmen können nur überprüft werden, wenn adäquate, veränderungssensitive Erhebungsverfahren vorliegen, die Veränderungen – zuverlässig – abbilden können. Letztlich hängt die Entscheidung darüber, wann und wie oft eine Verhaltensweise bzw. auch ein Merkmal im Verlauf einer Zeitspanne erhoben werden soll, von bestimmten Annahmen über Entwicklungen und den damit zusammenhängenden psychologischen Prozessen ab, die erfasst werden sollen.
Die neueren Entwicklungen führen weg von der statischen, indirekten Vorgehensweise über den Einbezug behavioristischer, sozialwissenschaftlicher, entwicklungspsychologischer und anthropologischer Einflüsse im weiten Sinne hin zu einer lernorientierten, „direkten“ Diagnostik. Häufig bestand nur Interesse an dem, was „ist“, im weitgehend statischen Sinn (Persönlichkeitsmerkmale und -eigenschaften). Dieser Aspekt erweitert sich nun in Richtung was „soll“, und wie dieses „Soll“erreicht werden kann. Der Schwerpunkt der neueren Ansätze liegt auf dem Moment der Information zwecks Handeln und Förderung, d. h., intendiert wird primär der Fortschritt der Persönlichkeit durch Erweiterung der Handlungskompetenz (Bundschuh 2008, 218–224; 2019).
Die Psychologische Diagnostik ist eng mit anderen Teildisziplinen der Psychologie vernetzt. Die Entwicklung psychodiagnostischer Methoden und Erhebungsstrategien im sonder- und heilpädagogischen Arbeitsfeld wird in hohem Maße von diagnostischen bzw. förderdiagnostischen Fragestellungen beeinflusst. Um dieses große Aufgabengebiet bewältigen zu können, bedarf es der engen Verbindung insbesondere zur Entwicklungspsychologie, der Pädagogischen Psychologie (Frage nach dem Lernen und Lernstörungen), der Klinischen Psychologie (Psychotherapien können zur Aufarbeitung und Beseitigung sozialer und emotionaler Störungen beitragen), der Medizinischen Psychologie und der Sozialpsychologie (Analyse der Kind-Umfeld-Bedingungen).

Abb. 1: Querverbindungen heilpädagogischer Diagnostik (Bundschuh 2008, 239)
Die Abb. 1 zeigt die Bedeutung der Förderdiagnostik im sonder- und heilpädagogischen Erziehungs- und Arbeitsfeld auf. Förderdiagnostik leistet einen Beitrag zum besseren Kennenlernen und Verstehen von Personen in einer Notsituation. Gegenstand der Förderdiagnostik sind nicht Defizite oder „Mängel“ des Kindes, einer Person, vielmehr die Notsituation selbst, die Entwicklungen behindernder Bedingungen, ins Stokken geratene Erziehungs- und Lernprozesse sowie die Erkundung der aus der Notsituation entstandenen speziellen Erziehungs- und Handlungsbedürfnisse. Verwiesen sei hierbei auf die pädagogische Verantwortung und die Berücksichtigung der anthropologischen, pädagogischen, sozialen, didaktischen, ganzheitlichen und ggf. therapeutischen Dimensionen der Förderdiagnostik (Bundschuh 2019, 75–105, 126–135).
Die sonderpädagogische Diagnostik hat zwar Methoden und viele Impulse aus der psychologischen Diagnostik entnommen, ist aber hinsichtlich ihrer speziellen Aufgaben, ihrer schwierigen, komplexen sowie herausfordernden Handlungsfelder und ihrer Ziele eigenständig (Bundschuh 2019). Unter sonderpädagogischer Diagnostik wird das Insgesamt aller Erkenntnisbemühungen im Dienste aktueller (heil-) pädagogischer Herausforderungen, Prozesse und Entscheidungen verstanden. Diagnostik im sonder- und heilpädagogischen Arbeitsfeld ist primär auf den Einzelfall unter Einbezug negativer, d. h. für die Entwicklung ungünstiger, aber auch positiver, d. h. förderlicher Umfeldbedingungen, fokussiert. In Anlehnung an die Definition „pädagogischer Diagnostik“ von Ingenkamp und Lissmann (2008, 13) umfasst sonderpädagogische Diagnostik alle diagnostischen Tätigkeiten, durch die bei einzelnen Schülern bzw. Lernenden Voraussetzungen und Bedingungen planmäßiger Lehr- und Lernprozesse ermittelt, (gestörte) Lernprozesse analysiert und Lernergebnisse festgestellt werden, um individuelles Lernen zu verbessern bzw. zu optimieren, bei Bedarf auch Verhalten positiv zu beeinflussen. Zur sonderpädagogischen Diagnostik bzw. Förderdiagnostik gehören ferner die diagnostischen Tätigkeiten, die die Zuweisung zu individuellen Förderprogrammen bzw. Fördermaßnahmen unter Einbezug eines Förderplanes ermöglichen. Dies alles geschieht im Kontext gesellschaftlich verankerter Aufgaben der Ausbildung und Bildung kindlicher Persönlichkeit (Bundschuh 2012, 37–57).
4 Testtheoretische Voraussetzungen zur Realisierung sonder- und heilpädagogischer sowie lerntherapeutischer Diagnostik
Lernziele
1. Erklären, was man unter einem psychologischen Test versteht.
2. Inhalt und Bedeutung von Gütekriterien kennen lernen und die Relevanz sowie die Problematik der Gütekriterien im Bereich sonder- und heilpädagogischer Fragestellungen erkennen:
– Wissen vermitteln, dass Objektivität auch Grenzen hat.
– Die Bedeutung von Reliabilitäts- und Validitätskoeffizienten kennen- und verstehen lernen.
– Verstehen, warum Normen für den Umgang mit psychometrischen Tests wichtig sind und erkennen, wo ihre Grenzen liegen.
– Einsicht gewinnen in den historischen Ansatz der Normierung, ihn problematisieren.
– Einführen in grundlegende Begriffe, die mit Normierung im Zusammenhang stehen.
– Normierungsmöglichkeiten in Bezug auf die praktische Anwendung kennen lernen.
– Den Umgang mit Normen und Normentabellen vermitteln.
– Erkennen, dass auch Nebengütekriterien für den praktischen Umgang mit Tests bedeutsam sind.
– Den Begriff „Standardisierung“ mit seinen verschiedenen Aspekten verstehen.
– Die Brauchbarkeit von Tests mit Hilfe der Gütekriterien beurteilen können.
– Aufgrund der Kenntnis der Gütekriterien zur Einsicht gelangen, dass Tests und testdiagnostisches Vorgehen nicht zu absoluten, vielmehr zu begrenzten Aussagen (Wahrscheinlichkeitsaussagen) führen.
– Erkennen, dass jedes Testergebnis Fehler einschließt.
– Standardmessfehler und Vertrauensbereiche – falls im Test nicht angegeben – berechnen können.
3. Die Vorteile von Klassifikationen (Einteilungen) erkennen und Tests – gegebenenfalls – nach mehreren Aspekten klassifizieren.
4. Wissen um die spezielle Problematik von Verfahren projektiver Art erwerben.
5. Eine für sonderpädagogische Fragestellungen akzeptable Einteilung von Tests nennen.
Eine wichtige Ausgangsbasis sonderpädagogischer Diagnostik stellt vor allem im Rahmen institutioneller Gegebenheiten – neben anderen Informationsquellen – sowohl für Psychologen als auch für diagnostizierende (Sonder-)Pädagogen die Durchführung, Auswertung und Interpretation psychologisch und schulpädagogisch orientierter Tests dar. Ohne die Anwendung wissenschaftlich und empirisch fundierter Tests ist die Erstellung „sonderpädagogischer Gutachten“ kaum vorstellbar.
Die Problematik der Verwendung von „Tests“ im Rahmen sonder- und heilpädagogischer Fragestellungen wurde allerdings vor allem im wissenschaftlichen Bereich bereits seit Mitte der 1970er Jahre häufig in Form von Kritik und Ablehnung behandelt. Andererseits wurde die Verwendung von Tests bei der Gutachtenerstellung im Rahmen des „Verfahrens der Aufnahme und Überweisung in die Sonderschule“ (Deutscher Bildungsrat) als selbstverständlich angesehen, ja geradezu postuliert (Kautter / Munz 1974). Zwei Momente sind dabei zu beachten: Unter institutionellem Aspekt im Kontext Schule wurde die Verwendung von Tests zur Selektion von Kindern, deren Lernleistungen und / oder Verhaltensweisen von den Vorgaben der Lehrpläne, den Erwartungen von Schulen und Lehrern abwichen – hierzu gehörten i. d. R. Kinder mit Behinderungen – kaum in Frage gestellt; im Rahmen pädagogischer und heilpädagogischer, speziell im Kontext integrativer und inklusiver Pädagogik stößt die Verwendung psychometrischer Tests auf Kritik bis Ablehnung. Allerdings besteht für das Konzept der klassischen Testtheorie im Rahmen unterschiedlicher Institutionen und Systeme (Schulen, Heime, forensischer Bereich, Verkehrswesen …) durchaus eine Notwendigkeit.
Es gibt mehrere Begründungen für die Kenntnis testtheoretischer Grundlagen für Fachleute, die in den Bereichen Sonder- und Förderschulen, an Sonderpädagogischen Förderzentren, Diagnose- und Förderklassen, Kooperationsschulen, aber auch an Grund- und Hauptschulen im Kontext Schülerprobleme und -nöte tätig sind. Lehrer an Sonder- und Förderschulen wurden und werden relativ häufig mit Implikationen psychologischer Testverfahren konfrontiert, indem sie
– eine sinnvolle Auswahl im Hinblick auf eine Untersuchung treffen müssen,
– selbst Tests im Rahmen einer Begutachtung und bei der Erstellung eines Förderplanes durchführen,
– mit Tests im Sinne qualitativer Diagnostik (Variation von Testbedingungen) umgehen,
– Gutachten kritisch lesen, verstehen und analysieren,
– aus Befunden Informationen entnehmen, z. B. zwecks Fehleranalyse, Ursachenfindung,
– eine kritische Stellungnahme zu einem bereits vorliegenden Gutachten eines Psychologen, Mediziners, Kinder- und Jugendpsychiaters abgeben,
– neu erschienene Testverfahren beurteilen,
– bei der Lektüre eines diagnostischen Fachbuches Fachbegriffe kennen sollten,
– insgesamt gesehen kritisch und in allgemeinpädagogischer, sonder- und heilpädagogischer sowie lerntherapeutischer Verantwortung mit psychologischen Tests umgehen.
Insofern ist es im Rahmen einer Betrachtung der Problematik Tests notwendig, auch auf Grundlagen und Termini klassischer Testtheorie einzugehen. Unter Berücksichtigung der zahlreichen Arten von Tests geht es darum, über wesentliche Aspekte psychologischer Testverfahren kritisch zu informieren.
Psychologen haben im Verlauf der vergangenen hundert Jahre versucht, immer exaktere Methoden zur Diagnose z. B. der Intelligenz, verschiedener Arten der Wahrnehmung, der Motorik sowie sozialer und emotionaler Bereiche zu entwickeln. Hierzu gehören auch die Ausdifferenzierung diagnostischer Methoden und die damit verbundene Möglichkeit der Einschätzung von Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen allgemein. Akzentuiert dargestellt beruft sich die Psychologie dabei auf die Statistik, auf Wahrscheinlichkeitsaussagen (Gauß) und leitet davon die „Normalverteilung“ von Persönlichkeitseigenschaften und Verhaltensweisen ab. Geschätzt werden auf dieser Basis die Abstände von Eigenschaften, Verhaltensweisen oder Leistungen von der sogenannten Normalität, vom Durchschnitt oder von der „durchschnittlichen Normalität“.
Testtheorie und die Anwendung von Tests wurden aus verschiedenen Gründen kritisiert:
1. Es besteht die Schwierigkeit, ja Unsicherheit, Persönlichkeitseigenschaften wie Intelligenz, Angst, Motivation, Gefühle überhaupt, wissenschaftlich genau zu bestimmen. Psychologen sprechen im Zusammenhang mit solchen Persönlichkeitseigenschaften, die wissenschaftlich nicht exakt definiert bzw. empirisch erfasst werden können, von „hypothetischen Konstrukten“.
2. Es ergibt sich die Problematik, welche Verhaltensweisen diese Eigenschaften repräsentieren, also durch welche Fragen oder Aufgabenstellungen (Items) man diese Eigenschaften oder Verhaltensweisen prüfen, testen oder erkennen kann.
3. Die Grenzwerte (z. B. für IQ-Werte) bei verschiedenen Klassifikationen sind relativ willkürlich gesetzt. In unterschiedlichen Publikationen und bei verschiedenen Autoren finden sich z. B. im Hinblick auf „geistige Behinderung“ z. T. erhebliche Differenzen hinsichtlich der Grenzwerte.
4. Werden Menschen mit einer Behinderung auf der Basis der Normalverteilungsannahme / -theorie, durch den Vergleich mit einer fiktiven Normalität bzw. dem statistisch bestimmten „Durchschnitt“ in der Regel negativ oder defizitär beschrieben. Aus der expliziten Betonung des Negativabstandes zur Normalität, also der „Defizite“, ergeben sich vor allem die Negativbeschreibungen von Behinderung, Entwicklungsverzögerung und Störungen im Lernen und Verhalten.
5. Geht in unserer an Leistung, Erfolg und Perfektion orientierten Gesellschaft mit der Klassifizierung auch häufig eine negative Wertung einher. Gerade Klassifikation und die damit verbundene Wertung wirken sich aufgrund der daraus hervorgehenden Einstellung und Wahrnehmung auf Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung negativ aus.
6. Die Anwendung spezieller diagnostischer Messverfahren traditioneller Art impliziert die Gefahr, das Verhalten von Kindern mit Behinderungen lediglich auf Teil- bzw. Funktionsbereiche zu reduzieren. Psychometrisch orientierte Diagnoseinstrumente leisten an sich keinen direkten Beitrag zur Informationsgewinnung über den Grad der Selbstständigkeit der Daseinsbewältigung in gegenwärtigen oder zukünftigen Lebenssituationen.
7. Diagnostische Messverfahren erfassen nicht die Lebenswirklichkeit eines Kindes. Sie diagnostizieren nicht, was ein Kind bisher gelernt hat, wo es, wie und warum es handelt, wie ein Kind bisher gelebt, was es erfahren hat. Lineare Aufgabenstellungen diagnostischer Messverfahren erweisen sich in der Regel als wenig motivierend, eher künstlich und realitätsfern. Psychometrische Tests prüfen kaum Handlungs- voraussetzungen für zukünftiges Lernen, Arbeiten und Leben. Sie liefern keine direkten Informationen über Fördermöglichkeiten.
8. Objektivität und Kontrolle verhindern die Offenheit zum Verstehen lernen und zur Wahrnehmung dessen, was ein Kind wirklich zeigen möchte. Das Verhalten eines Kindes in einer Problemsituation, speziell eines Kindes mit Behinderung auch nur annäherungsweise verstehen und interpretieren zu wollen, setzt das Bemühen um eine Beziehung zum Kind voraus.
Bei aller Kritik an der Verwendung psychometrischer Tests ergeben sich selbst unter förderdiagnostischem Aspekt betrachtet auch einige positive Momente:
– In kurzer Zeit liefern Tests manchmal relativ viele, zum Teil bisher unbekannte Informationen, die auch für Förderungsprozesse eine Bedeutung haben. Bei der Verwendung von Individualverfahren ist gleichzeitig Verhaltensbeobachtung möglich.
– Es besteht die Möglichkeit der Entdeckung bislang nicht bekannter oder falsch eingeschätzter Kompetenzen und Fertigkeiten oder auch Ressourcen.
– Unerwartet hohe Ergebnisse oder Leistungen z. B. in den Bereichen Intelligenz, Motorik oder Sprache zeigen, dass ein Kind nicht adäquat unterrichtet und gefördert wurde, z. B. auch bei vorliegender Hochbegabung oder Spezialbegabung.
– Ein Test kann zur Erkennung von Ursachen für schulische Probleme und / oder Verhaltensauffälligkeiten wie z. B. in den Bereichen Emotionalität (Angst, Aggression), Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kommunikation und Sozialverhalten beitragen.
– Die Durchführung von Tests, die Interpretation und Diskussion der Ergebnisse ermöglichen eine bessere Einschätzung der Gesamtproblematik, können zu einem besseren Verstehen eines Kindes in einer Problemsituation hervorgerufen durch das soziale Umfeld, speziell durch die Anforderungen der Schule, beitragen.
– Qualitative Diagnostik mit einer modifizierten Durchführung von Testaufgaben (Variation von Testbedingungen) entsprechend den Möglichkeiten eines Kindes können zu einer besseren Einschätzung der Lernausgangslage führen.
Dabei erweisen sich die differenzierte Betrachtung und Analyse sogenannter „Fehler“, d. h. eine Fehleranalyse (Bundschuh 2019, 108–111) als Ausgangsbasis für Förderung und als Chance zum Fortschritt bezüglich Wissen und Kenntnis im Hinblick auf einen Schüler in einer Problemsituation hinsichtlich seines bisherigen Lernwegs, seines Lernverhaltens und vorhandener Lösungsansätze.
Förderdiagnostisches Handeln beruht auf anthropologischen und pädagogischen Prämissen (Bundschuh 2019, 81–94) und schließt die Beachtung der gesamten kindlichen Persönlichkeit, die Orientierung am Kind und seinen speziellen Bedürfnissen sowie die Kind-Umfeld-Bedingungen ein. Eine Entscheidung für oder gegen die Verwendung von Tests im sonder- und heilpädagogischen Arbeitsfeld kann nur auf der Basis (heil-)pädagogischer Verantwortung erfolgen.
Es wird dem Leser empfohlen, „zweigleisig zu denken“: Einmal gibt es die Realitäten wie z. B. die Institution Schule, zum anderen gibt es ein Wissen um das pädagogisch Notwendige, um das, was ein Kind wirklich braucht. Letzteres ist in diesem Kapitel nicht Gegenstand der Erörterung, es wird nur stellenweise angesprochen. Der Aspekt Förderung wird speziell am Ende von Kapitel 6 thematisiert. Hier geht es zunächst in erster Linie um die kritische Vermittlung testtheoretischer Grundlageninformationen.
Psychodiagnostische Strategien, die sich der Veränderungsdiagnostik bedienen, greifen zwangsläufig auf Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie (Bundschuh 2008, 87–114) zurück, insbesondere wenn es darum geht, entwicklungsbedingte Prozesse zu erfassen. Die psychodiagnostische Erfassung von Merkmalsausprägungen und die psychodiagnostische Urteilsbildung im Allgemeinen werden durch vielfältige kognitive Faktoren beeinflusst, deren Verständnis zur Optimierung psychodiagnostischer Prozesse beiträgt.
Psychodiagnostische Erkenntnisse unterliegen den Grenzen unserer Erkenntnisfähigkeit, deren Reflexion für eine angemessene Bewertung psychodiagnostischer Ergebnisse von Bedeutung ist, d. h., der Umgang mit diagnostischen Methoden setzt auch die Kenntnis wissenschaftlicher Grundlagen (Testtheorie, Wissen über Fehler, Grenzen diagnostischer Möglichkeiten) voraus.
Psychologisch betrachtet sind Entwicklung und Bewertung psychodiagnostischer Erhebungsmethoden und Prozesse ohne die Erkenntnisse der Psychometrie nicht möglich. Die Mess- und Testtheorie stellt daher nach wie vor das zentrale Methodenfach für die Psychologische Diagnostik dar.
4.1 Der psychologische Test
Das Wort „Test“ stammt aus dem englischen Sprachgebrauch. Es bedeutet soviel wie Probe. Gustav A. Lienert, an dessen Ausführungen in dem für die vorliegende Thematik als Standardwerk anerkannten Buch „Testaufbau und Testanalyse“ sich die folgenden Darstellungen zunächst orientieren, schreibt dem Wort „Test“ im psychologischen Sprachverständnis eine mehrfache Bedeutung zu. Unter „Test“ kann verstanden werden (Lienert 1998, 1):
1. „Ein Verfahren zur Untersuchung eines Persönlichkeitsmerkmals.“ (Persönlichkeitsmerkmale sind z.B. Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnisleistungen, Ängstlichkeit, Selbstsicherheit …)
2. „Der Vorgang der Durchführung der Untersuchung.“ (Es geht darum: Was geschieht im Testverlauf? Z.B. Einstellung des Probanden, Darbietung von Instruktionen und Testmaterial …)
3. „Die Gesamtheit der zur Durchführung notwendigen Materialien.“ (Z.B. Testmaterial, Testhandbuch …)
4. „Jede Untersuchung, sofern sie Stichprobencharakter hat.“ (Stichprobe: Zufällige Auswahl aus einer Gesamtheit)
5. „Gewisse mathematisch-statistische Prüfverfahren.“ (Z. B. χ2-Test; t-Test; U-Test)
Eine wichtige Bedeutung kommt sicherlich dem ersten Punkt zu; denn sehr häufig wird das Wort „Test“ in dieser Bedeutung gebraucht. Im Sinne dieser Auffassung definiert auch Lienert: „Ein Test ist ein wissenschaftliches Routineverfahren zur Untersuchung eines oder mehrerer empirisch abgrenzbarer Persönlichkeitsmerkmale mit dem Ziel einer möglichst quantitativen Aussage über den relativen Grad der individuellen Merkmalsausprägung“ (Lienert 1998, 1). Die Schwerpunkte dieser Definition kann man wie folgt setzen:
1. Nur die wissenschaftlich begründete Untersuchung kann als Test gelten; wobei wir „wissenschaftlich“ so interpretieren, dass der Test auf dem Wege der empirischen Überprüfung und Erprobung zustande gekommen ist und in seinem Aufbau Gesetzen der Logik nicht widersprechen darf.
2. Die Durchführung geschieht routinemäßig, also unter Standardbedingungen, man könnte auch sagen „handwerksmäßig“.
(Von „Standardbedingungen“ spricht man, wenn der Test den sogenannten „Gütekriterien“ entspricht, wenn das Verhalten des Testleiters, die Untersuchungssituation und die Kriterien der Auswertung genau festgelegt, „standardisiert“ sind.)
Der Lehrer für Sonderpädagogik muss über die Standardisierung eines Verfahrens Bescheid wissen, um den Grad der Wahrscheinlichkeit einer subjektiven Verfälschung der Ergebnisse zumindest einschätzen zu können.
3. Der Test ermöglicht eine relative Positionsbestimmung des untersuchten Individuums innerhalb einer Gruppe von Individuen bezüglich eines Merkmals.
(Relativ heißt, dass das Ergebnis niemals exakt bestimmt werden kann, weil Testergebnisse mit Messfehlern behaftet sein können, demnach bewegt sich der wahre Wert eines Ergebnisses in einer gewissen Streubreite. So muss man z. B. wissen, dass ein IQ von 89 im Hamburg-Wechsler-Intelligenztest für Kinder bedeuten kann, dass der Intelligenzquotient des betreffenden Probanden mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit etwa zwischen 81 und 97 liegen kann.
Positionsbestimmung besagt, dass angegeben wird, um wie viel ein Individuum besser oder schlechter im Test abschneidet als der Durchschnitt der Gruppe, an welcher der Test normiert wurde.)
4. Bestimmte – also verhaltens- und erlebnisanalytisch – abgrenzbare Eigenschaften werden überprüft, z. B. Gedächtnis, verbale Fähigkeiten, Formauffassung, Motivation, Geltungsstreben.
Zusammenfassend kann Folgendes hervorgehoben werden:
Ein psychologischer Test
1. ist ein Beobachtungs- oder Prüfsystem.
2. richtet sich auf eine Verhaltensstichprobe, die möglichst exakt einen Teilbereich einer Persönlichkeit erfassen soll. Dabei wird der Verhaltensausschnitt, den der Test intendiert, umso enger sein, je exakter der Test misst. Eine Ergänzung, Bekräftigung oder Zurückweisung eines Ergebnisses wird jedoch durch weitere Verfahren notwendig sein. Deshalb braucht man auch mehrdimensionale oder multidimensionale Tests; z. B. wird, wenn man Intelligenz etwa als ein zusammengesetztes Merkmal betrachtet, nicht ein eindimensionales Verfahren genügen.
3. klassifiziert eine Person innerhalb einer Gruppe oder stuft quantitativ auf einer Skala ein.
4. will Aussagen über zukünftiges Verhalten machen. Die Frage lautet vor allem auch im sonderpädagogischen Bereich: Mit welcher Sicherheit kann er das? Kann er das überhaupt?
Im Bereich der sonderpädagogischen Förderdiagnostik ergibt sich vor allem ein Problem aus der Tatsache, dass aus den wenigen Beobachtungs- und Testdaten, die ja nur eine kleine Stichprobe aus dem Gesamtverhalten (zum Beispiel aus dem schulischen Bereich, Motorik, Wahrnehmung)darstellen, die leider noch zu häufig in „unverantwortlich kurzer Zeit“gewonnen werden, dass eben aus diesem relativ kleinen Verhaltensausschnitt Aussagen über das Verhalten in einer ähnlichen oder einer anderen Situation erfolgen sollen, in der das Kind vielleicht ganz anders engagiert und motiviert ist. So steht der diagnostizierende Pädagoge zum Beispiel vor der nahezu unlösbaren Aufgabe abzuschätzen, wie sich ein Kind aufgrund der aus der Untersuchungssituation hervorgehenden Fördervorschläge oder irgendwelcher Umschulungsmaßnahmen in seiner zukünftigen Umwelt entwickeln und verhalten wird.
Wenn wir auf die ursprüngliche Intention von Tests zurückgehen, so können wir feststellen, dass von einer momentanen gegenwärtigen Leistung eines Probanden über die erfolgten Leistungen einer Bezugsgruppe, an der der Test in der Eichstichprobe normiert wurde, auf die zukünftigen Leistungen des zu Untersuchenden geschlossen wird. Das Problem liegt darin, dass das zukünftige Verhalten eines Kindes aber nicht von der Standardbezugsgruppe, sondern von inneren und äußeren Bedingungen der individuellen Situation wie etwa Motivation, Angst, Freude, Frustration abhängt. Gerade die genannten Bedingungen müssen bei irgendwie beeinträchtigten, entwicklungsgefährdeten Kindern als häufig unstabil oder nur schwer fassbar angesehen werden.
Aufgrund der Testdefinition hätte man zunächst den Eindruck gewinnen können, es könnten mit Hilfe dieser Verfahren klare und gesicherte Aussagen erfolgen. Die Analyse von Tests, Testsituationen und Testergebnissen führt dann jedoch zu einigen Unsicherheiten.
Einige Probleme und Fehlerquellen bei der Verwendung von Tests sollen deshalb zunächst punktuell angesprochen werden. Es handelt sich um einige ungelöste Testprobleme, deren Kenntnis für den Untersucher wichtig ist.
Selbst wenn ein Test alle Definitionsmerkmale von Lienert enthält, können Fehler nicht ausgeschlossen werden. So könnte Angst bei Tests, die Leistungen fordern, das Zustandekommen eines optimalen Ergebnisses verhindern. Gerade bei lern- und leistungsgestörten Kindern könnte eine volle Leistungsentfaltung sowohl in der Schule als auch bei einem Leistungstest infolge Angst, mangelnder Motivation oder auch aus neurotischen Gründen unmöglich werden.
Zufällige Fehler können ein Testergebnis verfälschen, z. B. wenn ein Kind eine Anweisung (Instruktion) nicht richtig verstanden hat. Der häufig unter Zeitdruck stehende Lehrer für Sonderpädagogik könnte möglicherweise übersehen, dass ein Kind einer Instruktion nicht folgen konnte. So besteht beispielsweise auch bei dem Motoriktest LOS KF-18 und vor allem bei einigen Untertests der Testbatterie für Geistigbehinderte (Befolgen von Anweisungen, Hamburger Version der Lincoln-Oseretzky-Skala), aber auch bei anderen „gängigen“ Testverfahren die Gefahr, dass Kinder die Anweisung nicht verstehen, dass sie gar nicht genau wissen, was von ihnen erwartet wird.
Ein weiterer gravierender Fehler entsteht, wenn etwa ein falscher Test zur Erfassung eines bestimmten Merkmals angewendet wird oder wenn die Testergebnisse falsch interpretiert werden. So wäre es völlig unzulässig, wenn man nach der Verwendung eines Intelligenztests behaupten würde, dass die gezeigte Leistung angeboren sei.
Eine weitere Fehlerquelle stellt die Bekanntheit eines Tests dar. Es könnte z. B. sein, dass einige Eltern, die ihre Kinder einschulen wollen, erfahren haben, welche Aufgabenstellungen im Schulreifetest gefordert werden. Sie konnten ihre Kinder entsprechend einstellen. Der Test wird dann nicht mehr unter Standardbedingungen durchgeführt, weil von einigen Kindern die Lösung von Aufgaben trainiert werden konnte, während andere – mangels Kenntnis – dazu nicht in der Lage waren. Ähnlich könnte es sein, wenn ein Kind wiederholt mit dem gleichen Intelligenztest konfrontiert wird.
Jeder Pädagoge, der verantwortungsbewusst Tests durchführt, auswertet, interpretiert, aus den Ergebnissen Schlüsse zieht, sollte sich der genannten Implikation bewusst sein. Ein kritischer Umgang mit psychologischen Tests erweist sich prinzipiell als notwendig.
4.1.1 Bestandteile eines Tests
Zu den gebräuchlichen Tests gehören einige notwendige Bestandteile. G. A. Lienert teilt ein in Materialbestandteile und Durchführungsbestandteile (1998, 5 f.).
Die Materialbestandteile eines Tests werden auch „Testrequisiten“ genannt. Bei den standardisierten Testverfahren ist die Durchführung eines Tests ohne diese Requisiten nicht möglich. Zu ihnen gehören:
1. das Testhandbuch oder Testmanual (engl.). Es enthält gewöhnlich eine kurze Beschreibung des Tests und eine Darstellung der theoretischen Grundlagen, Hinweise werden gegeben für die Durchführung und für die Interpretation anhand von Normen.
Für den sonderpädagogischen Bereich wäre es dringend erforderlich, dass im Zusammenhang mit den Normen und Interpretationshinweisen auch die aufgrund der Ergebnisse angezeigten Fördermaßnahmen (Trainingsschwerpunkte, Übungen, Therapiemaßnahmen …) zumindest punktuell angeführt werden.
2. das Testmaterial zur Durchführung und Auswertung eines Tests. Hierzu gehören Testhefte, manipulierbare Gegenstände (Klötzchen, Bälle, Bildmaterial …) Unterlagen zur Bearbeitung und Verarbeitung der Testergebnisse.
3. die Auswertungshilfen; gemeint sind Kontrollblätter, Loch- und Klarsichtfolien, Schablonen, Messgeräte. (Bei einigen Tests kann auch über die Verlage eine Auswertung mittels Computer erfolgen.)
Nach dem Testverlauf und methodisch lassen sich die Durchführungsbestandteile wie folgt anführen:
1. Die Testanweisung oder Instruktion des Testleiters (Tl). Zum einen wird der Tl informiert über Bedingungen, Durchführung und Auswertung des Tests, zum anderen aber auch der Proband (Pb) (oder eine Gruppe von Probanden [Pbn]) über die Testleistung, die von ihm gefordert wird. Der Pb kann sich in gewisser Weise auf die Testaufgaben einstellen.
Für die sonderpädagogische Diagnostik wird im Hinblick auf die besonderen Probleme der Kinder gefordert, dass Instruktionen möglichst kurz und verständlich formuliert werden. Es wäre durchaus denkbar, dass Alternativmöglichkeiten von Instruktionen für beeinträchtigte Kinder angeboten werden (ähnlich den Instruktionen für Kinder und Erwachsene), damit eine gewisse Objektivität der Bedingungen gewahrt bleibt; denn es wäre möglich, dass ein Kind eine Leistung deshalb nicht vollbringen kann, weil es eine Instruktion nicht versteht und vielleicht die wesentlichen Momente gedächtnismäßig nicht behalten kann.
2. Die Testdurchführung kann z. B. bestehen in einer geistigen Tätigkeit (logisch-mathematisches Denken, Gedächtnisleistungen, verbale Aufgaben …), in einer motorischen Reaktion (Feinmotorik: Kreise punktieren, Figuren ausschneiden, Zeichnen, Perlen in eine Schnur fädeln; Grobmotorik: Hüpfen mit beiden Beinen, Luftsprung mit Klatschen …), in einer Stellungnahme (Fragebogen) zu einer Verhaltens-, Erlebnis- oder Einstellungsfrage.
3. Die Testauswertung kann durch Auszählen, auf schematische oder automatische, aber auch intuitive Weise (z. T. bei projektiven Verfahren) erfolgen (s. auch Auswertungshilfen).
4. Die Interpretation (sie findet allerdings erst nach der Testdurchführung statt).
4.1.2 Phasen des testdiagnostischen Prozesses
Um die Bedingungen für alle zu untersuchenden Personen gleich zu halten, muss der Ablauf eines testdiagnostischen Prozesses genau festgelegt sein. Ein Test sollte allen Pbn in der gleichen Weise angeboten werden. Diese Forderung ist wohl optimal und ideal nur theoretisch erfüllbar, in der Praxis werden vollständig standardisierte (gleiche) Testbedingungen kaum realisierbar sein.
Im Zusammenhang mit Tests wurde bereits auf einige Fehlerquellen verwiesen. Im Hinblick auf die Bedingungen einer Testdurchführung muss auf weitere Fehlerquellen hingewiesen werden. Auf eine systematische Darstellung der Beeinflussung von Testergebnissen muss hier jedoch verzichtet werden. Hier nur einige wichtige Aspekte zu dieser Problematik.
Beeinflussend können wirken die Art der Darbietung der Instruktion (Betonungen, Monotonie, Verständlichkeit der Sprache), jede soziale und kommunikative Interaktion zwischen Tl und Pb, weitere Momente wie Beleuchtung, Lärm, Intaktheit des Testmaterials …
Der ideale Diagnostiker und der ideale Proband sind wohl Fiktionen. Im Zusammenhang mit Versuchsbedingungen bringt bereits M. Sader zum Ausdruck: „Es gibt wohl kaum eine nennenswerte Versuchsbedingung, die nicht schon einmal planmäßig variiert worden wäre und von der man nicht gefunden hätte, daß ihre Variation die Versuchsergebnisse merklich beeinflussen kann“ (Sader 1957, 54)
Um Fehler zu vermeiden oder weitgehend einzuschränken, ist eine größtmögliche Festlegung des testdiagnostischen Prozesses nötig. Gewöhnlich werden vier Phasen unterschieden: Provokation, Registrierung, Auswertung und Interpretation:
1. Die Provokation fordert infolge einer bestimmten Reizkonstellation den Probanden zu einem Verhalten heraus. Die Provokation kann geschehen z. B. durch eine Frage, durch die Aufforderung, etwas zu tun (verbal, zeichnerisch, motorisch). Sie wird allgemein durch die Instruktion eingeleitet.
2. Die Registrierung gehört zu den Aufgaben des Tl oder eines Helfers (Protokollant, weiterer Beobachter). Die Art der Registrierung des gezeigten Verhaltens (Reaktion des Pb auf die Provokation) ist in den jeweiligen Testhandbüchern vorgegeben. Gewöhnlich werden die Aspekte des Testverhaltens registriert, die für die Diagnose eine Bedeutung haben. Beim von Behinderung bedrohten oder offensichtlich behinderten Kind wird es jedoch wichtig sein, nicht nur die Momente festzuhalten, die später in die Testauswertung eingehen, vielmehr sollte die Registrierung nahezu aller Verhaltensweisen in der Testsituation erfolgen.
Dies kann auf schriftliche Weise, per Tonbandgerät (Verbalverhalten), im Idealfall mit Hilfe einer Videoaufzeichnung (falls der Pb dadurch nicht beeinflusst wird), geschehen. Manchmal können durch die Verhaltensbeobachtung bei Individualverfahren (von einem Tl kann nur ein Pb getestet werden) erste vorsichtige Schlüsse auf die Ursachen etwa einer Leistungsstörung gezogen werden. Beobachtet werden könnten z. B. Ängstlichkeit, Gehemmtheit, Aggressivität (allg. Verhaltensstörungen), Motorik, Sprache. Aus der Verhaltensbeobachtung können sich ferner Hinweise auf die zusätzliche Einbeziehung spezieller Testverfahren ergeben. Es kann wohl gesagt werden, dass die bei uns üblichen Verfahren zur Erfassung der Intelligenz eine exakte Registrierung der Antworten nötig machen. Grundsätzlich muss auf die Objektivität der Registrierung geachtet werden, d. h., dass verschiedene Testleiter dasselbe Testverhalten eines Pb in identischer Weise registrieren.
3. In der Auswertung werden die registrierten Verhaltensdaten aufbereitet. Dieser Vorgang kann von Test zu Test sehr verschieden sein. Es geht manchmal um die Häufigkeit bestimmter Reaktionen, manchmal um die Feststellung, wie viele Antworten richtig oder falsch sind. Schwierig wird die Auswertung bei Testverfahren, bei denen die Entscheidung der Bewertung subjektiven Einflüssen eines Tl unterliegt (Kreativität). Zu den wohl schwierigsten – aber auch umstrittensten Verfahren gehören die sogen. „projektiven Verfahren“. Bei den meisten Tests „objektiver“ Art ergibt sich zunächst ein Rohwert, der dann mit Hilfe von Tabellen umgerechnet wird, sodass der Vergleich der individuellen Testergebnisse mit den Daten eines repräsentativen Querschnitts aus der Population (Gruppe, welcher der Proband angehört) möglich wird (Normdaten).
4. In der Interpretationsphase schließlich werden die diagnostischen Schlussfolgerungen aus dem bereits aufbereiteten Datenmaterial gezogen. Mit Schlussfolgerungen ist gemeint, dass zuverlässige Aussagen erfolgen können über zukünftiges Verhalten, z. B. über Fähigkeiten (logisches Denken, Rechnen, Konzentration, Gedächtnis) oder über sonstige Persönlichkeitseigenschaften.
Es besteht im Zusammenhang mit der Interpretation die Gefahr, dass etwa einem Kind ein bestimmtes Verhalten zugeschrieben wird, dass eine gewisse Fixierung erfolgt, deshalb wird gefordert, dass die Interpretation der Testergebnisse – vor allem im pädagogischen Raum – stets auf das Moment der Förderung und Therapie gerichtet sein soll (vgl. Kap. 3.4: Ausführungen über „Förderdiagnose“, ferner Bundschuh 2019).
4.2 Gütekriterien psychologischer Tests – sonder- und heilpädagogische sowie lerntherapeutische Relevanz
In den bisherigen Ausführungen wurden mehrmals Problembereiche tangiert, die z. B. folgende Fragestellungen aufwarfen: Wie zuverlässig ist eigentlich ein Testergebnis? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Verfälschung von Testergebnissen? Nach welchen Kriterien können Güte und Brauchbarkeit eines Testverfahrens beurteilt werden? Antworten auf solche und ähnliche Fragen muss der förderdiagnostisch arbeitende Pädagoge finden, wenn er in irgendeiner Weise mit psychologischen Tests konfrontiert wird.
Die folgenden Ausführungen stellen den Versuch dar, systematisch die aufgeworfenen Fragen zu behandeln.
In der Literatur, die sich mit Testfragen auseinandersetzt, werden meist auch die Gütekriterien von Tests besprochen. So bei Michel (1971), Kleber (1978), Dieterich (1973), Steinack (1973), Büscher (1974), Zimmermann (1974), Klausmeier und Ripple (1975), Lienert (1998), Ingenkamp und Lissmann (2008) um nur einige zu nennen.
Man könnte fragen, warum in den vorliegenden Ausführungen ebenfalls eine Darstellung der Gütekriterien erfolgt. Die Gütekriterien sollen hier vorgestellt werden, weil:
– die vorliegenden Ausführungen zwar in knapper Form, aber doch umfassend informieren sollen;
– sonder- und heilpädagogische Aspekte in der genannten Literatur zu wenig spezifisch berücksichtigt werden;
– Gütekriterien ein wichtiges Hilfsmittel bei der Einschätzung der Relevanz eines Testverfahrens darstellen;
– eine kritische Betrachtung notwendig ist.
Als Gütekriterien von Tests bezeichnet man:
1. Objektivität
2. Reliabilität (Zuverlässigkeit)
3. Validität (Gültigkeit)
4. Normierung (Eichung)
5. Vergleichbarkeit
6. Ökonomie
7. Nützlichkeit
Lienert vertritt die Meinung, dass zu einem guten Test zunächst die folgenden drei Hauptgütekriterien gehören (1998, 7):
1. Er soll objektiv,
2. reliabel,
3. valide sein.
Vier Nebengütekriterien bezeichnet er als „bedingte Forderungen“ an einen Test:
4. Er soll normiert,
5. vergleichbar,
6. ökonomisch,
7. nützlich sein.
4.2.1 Objektivität
Unter Objektivität versteht man zunächst allgemein „den Grad, in dem die Ergebnisse eines Tests unabhängig vom Untersucher sind. Ein Test wäre demnach vollkommen objektiv, wenn verschiedene Untersucher bei demselben Pbn zu gleichen Ergebnissen gelangten“ (Lienert 1998, 7). Gemeint ist, dass die Ergebnisse von der Person des Testleiters unabhängig sind. Man kann in diesem Zusammenhang auch von „interpersoneller Übereinstimmung“ der Untersucher sprechen. In der Fachsprache wird die Objektivität im testpsychologischen Sinne weiter differenziert und zwar in die Durchführungs-, Auswertungs- und Interpretationsobjektivität sowie in die Forderung nach Objektivität der diagnostischen Konsequenzen (Förderungsansätze).
4.2.1.1 Durchführungs- oder Darbietungsobjektivität
Dieser Objektivitätsaspekt besagt, dass die Testergebnisse unabhängig vom Verhalten des Testleiters sein sollen. Die sozialen Interaktionen müssten demnach auf das in der Instruktion vorgegebene Maß beschränkt bleiben. Es ist allerdings sehr fraglich, ob diese Forderung bei einem Teil der Kinder, mit denen wir es zu tun haben, in vollem Umfang eingehalten werden kann, denn es gibt Problemkinder, die ohne besondere Ermutigung, ohne Lob, vielleicht auch ohne Pausen, nicht testfähig wären (z. B. Kinder mit autistischen Zügen). Andererseits gehört zur Darbietungsobjektivität, dass sich der Testleiter an die Standardisierungsbedingungen hält. So sollte auch die äußerliche Situation für jeden Pb gleich sein.
Erfahrene Testleiter neigen dazu, die Instruktionen nicht zu verlesen, sondern sie aus dem Gedächtnis wiederzugeben. Hierbei könnten sich aber kleinere Veränderungen einschleichen, die erhebliche Auswirkungen auf die Testergebnisse haben. Bei der heutigen Vielzahl von Testverfahren und bei der manchmal nicht unerheblichen Länge von Instruktionen muss dringend empfohlen werden, nicht ohne die vorgegebenen Instruktionen zu arbeiten, weil die Gefahr zusätzlicher Fehlerquellen doch sehr groß ist. Es gibt jedoch auch Testverfahren, bei denen es empfehlenswert erscheint, die Instruktion eindeutig so zu geben, dass der Pb weiß, was von ihm verlangt wird. Zusätzliche Erklärungen oder gegebenenfalls auch Vorzeigen werden nötig. So muss etwa das Kind wissen, wie die von ihm verlangte motorische Übung im Lincoln-Oseretzky-Test in der Hamburger Version oder in der Kurzform 18 (Eggert) vonstattengeht. Ähnlich ist es auch in der Einübungsphase beim Progressiven Matrizentest (Raven) oder bei Teilen des Snijders-Oomen-Tests (S. O. N. von Snijders und Snijders-Oomen). Weiterhin dürfte es gerade bei Problemkindern wichtig sein, bei der Instruktionsphase Blickkontakt mit dem entsprechenden Probanden zu halten; diese Phase sollte nicht völlig monoton und steril ablaufen, vielmehr sollte der Testleiter die Haltung eines Partners einnehmen.
Im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik ergeben sich teilweise schwerwiegende Probleme. So kann es sein, dass die Instruktion nicht für alle Pbn, vor allem auch für milieugeschädigte und sprachgestörte Kinder die gleiche Bedeutung hat. Es ist durchaus denkbar, dass Kinder mit Behinderungen nicht selten Testaufgaben nicht lösen können, weil sie die Instruktionen nur teilweise, falsch oder überhaupt nicht verstehen, vielleicht auch die sprachlichen Voraussetzungen zum Verstehen nicht besitzen.
Nachdem der Sonderpädagoge mit diesem Sachverhalt rechnen muss, ihn kennt, besteht bei ihm die Neigung zu besonderen Erklärungen, Wiederholungen der Testinstruktion mit jeweils anderen Worten und neuer Akzentuierung. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Testleistung – weil eben die Instruktion nicht in ihrer ursprünglichen Form, also standardisiert, gegeben wurde – eine zu gute Bewertung erfährt (Milde-Effekt).
Damit kann die Durchführungsobjektivität nicht mehr als gegeben angesehen werden. Bezüglich der besonderen Problematik im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik scheinen vier Aspekte von Bedeutung zu sein:
1. Bei gut standardisierten, psychometrischen Verfahren muss man die vorgegebenen Instruktionen und Testbedingungen einhalten.
2. Es gibt Verfahren, bei denen zusätzliche Erklärungen in einem bestimmten Rahmen abgegeben werden dürfen bzw. müssen.
3. Bei besonders schwierigen Kindern werden manchmal eine Änderung der zeitlichen Abfolge von Testaufgaben, das Einlegen von Pausen, eine zusätzliche Ermutigung oder Lob nötig sein. Solche Maßnahmen sollten jedoch grundsätzlich im Gutachten vermerkt werden.
4. Es gibt Testverfahren, bei denen bei jüngeren, bei stark gehemmten und bei auf sozialen Kontakt angewiesenen Kindern zusätzliche Motivation oder Ermutigung empfohlen und nahe gelegt wird.
4.2.1.2 Auswertungsobjektivität
Sie bezieht sich auf die Auswertung nach vorgegebenen Regeln. Auswertungsobjektivität ist gegeben, wenn verschiedene unabhängige Auswerter die Testergebnisse in identischer Weise deuten, wenn sie bei gleichen Protokollen zu gleichen Resultaten kommen. Bei Leistungstests, bei Fragebogen, wenn es z. B. um die Unterscheidung „richtig“ oder „falsch“ geht, oder bei gebundenen Aufgaben (z. B. bei „multiple choice“-Verfahren) ist die Auswertungsobjektivität leicht zu sichern. Kaum oder weniger gegeben ist diese Objektivität, wenn offene Aufgaben vorliegen, die freie Antworten zum Ziel haben, wie dies teilweise bei Tests aus der Binet-Reihe (Geschichten zu Bildern erzählen) oder bei wenigen Untertests im Hamburg-Wechsler-Intelligenztest für Kinder der Fall ist (z. B. „Allgemeines Verständnis“, „Wortschatztest“).
Offensichtlich kann die Objektivität der Auswertung auch bei Verfahren gering sein, die Kreativität (Einfallsreichtum, Produktivität) zu erfassen suchen, denn Spontaneität und Kreativität können nur schwer mit dem Kriterium der Objektivität in Einklang gebracht werden.
Die Auswertungsobjektivität ist bei den „Projektiven Verfahren“ nicht gesichert (vgl. Kap. 4.5.2). Auf diese Problematik soll an dieser Stelle jedoch nur hingewiesen werden, sie wird im Zusammenhang mit den verschiedenen Testarten zu diskutieren sein.
4.2.1.3 Interpretationsobjektivität
Hier wird gefordert, dass die Interpretation der Testergebnisse von der Person des Testleiters unabhängig sein soll; aufgrund eines vorliegenden Testbefundes sollen verschiedene unabhängige Fachleute (Psychologen, Sonderpädagogen) zu gleichen Aussagen bezüglich eines Probanden kommen. Die Interpretationsmöglichkeit muss durch exakte Angaben des Testautors klar und konkret dargestellt werden. Man kann wohl nicht ganz der folgenden Darstellung Lienerts zustimmen: „Die Interpretationsobjektivität ist vollkommen und zugleich trivial, wenn es sich um normierte Leistungsteste oder Fragebogen handelt, in welchen die Auswertung einen numerischen Wert liefert, der die Position des Pb entlang der Testskala festlegt …“ (1998, 8). Es gibt Testverfahren, bei denen ein Skalenwert nicht befriedigen kann, so wird im Hand-Dominanz-Test (Steingrüber / Lienert 1976) zwar zum Ausdruck gebracht, in welchem Maße ein Pb Links- oder Rechtshänder ist, man erfährt aber nichts darüber, welcher interpretatorische Wert einer solchen Feststellung beizumessen ist. Damit wurde bereits die Frage nach der diagnostischen Konsequenz oder nach den Förderungsmöglichkeiten angesprochen.
4.2.1.4 Objektivität der „diagnostischen Konsequenzen“ oder der Förderungsansätze
Gemeint ist, dass das Testhandbuch auch Hinweise über Maßnahmen enthalten soll, die aufgrund einer bestimmten Diagnose einzuleiten sind. Das würde bedeuten, dass der Diagnostiker eindeutig wissen müsste, ab welchem Punktwert ein Kind eingeschult werden kann, wann eine Therapie und vielleicht sogar welche Therapie angezeigt ist. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Punktwerte nicht als absolut genommen werden dürfen, dass sie nicht den „wahren Wert“ darstellen, vielmehr mit „Fehlern“ behaftet sind. Die Forderung, dass Maßnahmen unmittelbar von Punktwerten abhängen sollten, wird wohl utopisch sein, es würde bereits genügen, wenn die jeweiligen Testautoren Zusammenhänge zwischen gewissen Grenzbereichen und zu ergreifenden Maßnahmen aufzeigen würden. Gerade auch im Bereich sonderpädagogischer Diagnostik wären solche Hinweise dringend nötig.
Es darf doch wohl nicht die Intention eines Tests sein, die Leistungen von Personen auf Normenskalen einzuordnen und zu klassifizieren, vielmehr geht es um die Konsequenz bestimmter Ergebnisse im Hinblick auf einzuleitende Trainings- und Lernvorgänge, auf Modifikation, auf Förderung ganz allgemein.
Abschließend kann man sagen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verminderung der Objektivität mit dem steigenden Schweregrad von Beeinträchtigungen zunimmt. Unter pädagogischem Aspekt gesehen spielt Objektivität in diesem Problembereich schwere Behinderung an sich überhaupt keine Rolle.
4.2.2 Reliabilität
Im Zusammenhang mit der Reliabilität ist zu fragen, ob das Testverhalten eines Probanden in einem bestimmten Test generalisierbar ist, also ob die Person, die einem Test unterzogen wird, sich bei anderer Gelegenheit, aber gleichen oder ähnlichen Aufgaben auch gleich verhalten würde. Man versteht unter dem Gütekriterium der Testzuverlässigkeit „den Grad der Genauigkeit, mit dem er ein bestimmtes Persönlichkeits- oder Verhaltensmerkmal mißt, gleichgültig, ob er dieses Merkmal auch zu messen beansprucht (welche Frage ein Problem der Validität ist)“ (Lienert 1998, 9). Wäre also die Reliabilität eines Tests hoch, so dürfte der Testwert eines Probanden kaum schwanken, der Test müsste bei einer Wiederholung unter gleichen Bedingungen zu dem gleichen Ergebnis führen. Etwas verallgemeinert kann man sagen: Ein Test ist zuverlässig, wenn er das, was er zu messen vorgibt, zuverlässig, genau, exakt, gut misst.
Es ist üblich, die Zuverlässigkeit eines Tests als Korrelationskoeffizient anzugeben. Einen Korrelationskoeffizienten kann man als Ausdruck des Zusammenhanges zwischen zwei oder mehreren Variablen bezeichnen. Es wird also im Zusammenhang mit der Reliabilität eine Beziehung hergestellt, z. B. zwischen einer ersten und einer zweiten Untersuchung mit dem gleichen Verfahren oder mit einem Parallelverfahren (Ähnlichkeit mit dem ersten Verfahren ist nachgewiesen).
Ein Korrelationskoeffizient wird mit dem Symbol „r“ bezeichnet. Wird eine Korrelation in Form von rtt dargestellt, so bedeutet dies, dass es sich um eine Korrelation zwischen Tests und Wiederholung, zwischen Testteilen oder zwischen Paralleltests handelt, also um eine „Test-Test-Korrelation“.
Demnach existiert die Reliabilität eines Tests an sich nicht, vielmehr werden nur die Ergebnisse verschiedener methodischer Zugänge zum Ausdruck gebracht.
Um den Begriff der Reliabilität verstehen und Reliabilität interpretieren zu können, muss etwas zu Korrelation allgemein und speziell etwas zum Zuverlässigkeitskoeffizienten ausgesagt werden. Man könnte natürlich auch die Frage stellen, welche Notwendigkeit überhaupt besteht, sich mit der Reliabilität und Korrelation zu beschäftigen. Die Auseinandersetzung mit dieser Problematik ist deshalb wichtig, weil die Höhe der Reliabilität Auskunft darüber gibt, ob man einem Testergebnis vertrauen kann. Ist die Reliabilität eines Tests gering, darf man dem einzelnen Testergebnis nicht vertrauen, denn es könnte fehlerhaft und zufällig entstanden sein.
Der bereits angeführte Korrelationskoeffizient (r) ist so angelegt, dass er Werte zwischen r = +1,00 und r = –1,00 annimmt.
Es kann nicht die Aufgabe dieser Ausführungen sein, den Leser in die Lage zu versetzen, Formeln für Korrelationsberechnungen abzuleiten oder Korrelationen zu berechnen, vielmehr geht es um das Verständnis, um die Interpretation von Korrelationskoeffizienten. Idealtypisch ist das folgende Beispiel:
Ein Lehrer lässt in seiner Klasse zwei Klassenarbeiten schreiben. Drei Extremfälle könnten auftreten:
Fall 1: Die Schüler schneiden bei beiden Arbeiten gleich gut ab. Dies kann man deutlich erkennen, wenn man die Schüler nach der Güte ihrer Leistungen in eine Rangreihe bringt (Abb. 2).
Abb. 2: Korrelationskoeffizient Fall 1
Die Ergebnisse bei der Arbeit 1 sind genauso angeordnet wie bei der Arbeit 2. Höchstmögliche positive Beziehung, Korrelationskoeffizient: r = +1,00 („vollständiger und gleichsinniger Zusammenhang zwischen zwei Messreihen“)
Fall 2: Der beste Schüler bei der Arbeit 1 schneidet bei der Arbeit 2 am schlechtesten ab, der zweitbeste am zweitschlechtesten, der drittbeste am drittschlechtesten usw., und der schlechteste schneidet am besten ab. Den Zusammenhang zwischen diesen Arbeiten kann man als gegenläufig bezeichnen (Abb. 3).
Abb. 3: Korrelationskoeffizient Fall 2
Die Ergebnisse bei der Arbeit 1 sind genau entgegengesetzt angeordnet gegenüber den Ergebnissen bei der Arbeit 2. Höchstmögliche negative Beziehung, Korrelationskoeffizient: r = –1,00 („vollständiger, aber gegenläufiger Zusammenhang“).
Fall 3: Schüler, die in der ersten Arbeit gut abgeschnitten haben, schneiden in der zweiten Arbeit z. T. gut und z. T. schlecht ab, während die schlechten Schüler von Arbeit 1 genauso oft in der 2. Arbeit gut und schlecht abschneiden wie zuvor die guten. Zwischen den Ergebnissen der beiden Arbeiten besteht kein Zusammenhang (Abb. 4).
Abb. 4: Korrelationskoeffizient Fall 3
Die Ergebnisse der Arbeit 1 sind im Vergleich zu den Ergebnissen bei der Arbeit 2 rein zufällig angeordnet. Keine Korrelation: r ~ 0,00 (kein erkennbarer Zusammenhang).
Beispiele für Korrelationsberechnungen können sein: Berechnungen von Zusammenhängen zwischen den Fächern Naturlehre und Rechnen, zwischen Lernbehinderung und Konzentrationsfähigkeit, zwischen den Ergebnissen von Paralleltests, zwischen den Ergebnissen von Testwiederholungen …
Zusammenfassend kann man hervorheben: Man kann den Grad eines Zusammenhanges zwischen den Messreihen von zwei veränderlichen Merkmalen durch einen Korrelationskoeffizienten angeben. Dieser bewegt sich je nach dem Zusammenhang zwischen r = +1,00 und r = –1,00. Praktisch werden diese Werte ganz selten erreicht. Erhielte man einen Korrelationskoeffizienten von r = 0,00, würde dies bedeuten, dass zwischen den beiden Merkmalen kein durch Korrelationskoeffizienten ausdrückbarer Zusammenhang besteht.
Wichtig ist es zu wissen: Der Korrelationskoeffizient kennzeichnet den Grad der Gemeinsamkeit zweier Merkmale.
Den Anteil der Gemeinsamkeit – genauer gesagt handelt es sich hier um Varianzanteile – kann man auch in Prozenten ausdrücken, indem das Quadrat des Korrelationskoeffizienten mit 100 multipliziert wird. Korrelieren z. B. die Ergebnisse eines Intelligenztests mit der Wiederholung dieses Tests mit r = 0,90, dann erfassen sie 100 × 0,902 = 81 %.
Weitere Beispiele:
r = 0,50: Zuverlässigkeitsmaß zwischen beiden Tests: r2 = 25 %
r = 0,30: Zuverlässigkeitsmaß zwischen beiden Tests: r2 = 9 %
r = 0,20: Zuverlässigkeitsmaß zwischen beiden Tests: r2 = 4 %
(r2 wird auch als Zuverlässigkeitsmaß bezeichnet).
Diese Beispiele zeigen, wie niedrig der Grad an Gemeinsamkeit oder auch wie unzuverlässig ein Test misst, wenn der Korrelationskoeffizient unter r = 0,50 liegt.
4.2.2.1 Bedingungen für Reliabilität
1. Stabilität des zu messenden oder gemessenen Merkmals. Das zu messende Merkmal darf sich nicht (rasch) verändern, es muss zumindest relativ stabil sein. (Stimmungen könnten sich – besonders bei manchen Personen – rasch ändern; ebenso Kenntnisse für Prüfungen.) Als relativ stabiles Merkmal kann man die Intelligenz eines Menschen bezeichnen, falls sie nicht durch akute Ereignisse (Alkohol, depressive Verstimmung, starke Frustration …) oder durch andauernde ungünstige Einflüsse (Milieu, fortgesetzte Kindesmisshandlung, Hospitalismus …) in ihrer Entfaltung und damit auch Messbarkeit beeinträchtigt ist. Als relativ stabil kann man sicherlich auch rechtschriftliche und mathematische Fertigkeiten bezeichnen.
2. Gesicherte Objektivität der Durchführung, Auswertung und der Interpretation, der Testbedingungen allgemein.
3. Genügend Aufgaben (Items), damit ein Persönlichkeitsmerkmal auch erschöpfend erfasst wird.
Es ist deutlich geworden, dass zur Bestimmung eines Korrelationskoeffizienten ein Vergleich von Merkmalen (Variablen, Alternativen) durchgeführt werden muss. Je nach Art der Bestimmung der Zuverlässigkeit eines Tests unterscheidet man vier Zugänge: Paralleltest-, Retest-, Split-half-Reliabilität und mittels Konsistenzanalyse.
4.2.2.2 Methoden zur Bestimmung der Zuverlässigkeit eines Tests
Paralleltestmethode: Voraussetzung: Von einem Test müssen zwei gleichwertige Formen vorhanden sein; strenge Vergleichbarkeit dieser Formen.
Bestimmung der Paralleltest-Reliabilität: Der Test wird in seinen zwei Formen (A / B) denselben Personen an zwei nicht weit auseinanderliegenden Zeitpunkten (etwa nächster Tag) zur Lösung vorgelegt. Je genauer die Ergebnisse beider Testdurchführungen übereinstimmen, umso größer ist die Reliabilität. Die Reliabilität wird in Form eines Korrelationskoeffizienten dargestellt.
Forderung an einen guten Test: Paralleltest-Reliabilität von r = 0,85 und mehr.
Beispiele für Tests mit parallelen Formen: Grundintelligenztest von Cattell / Weiss (Formen A / B),
Begabungstest-System (B-T-S) von Horn (Formen A / B).
Für Gruppentests ist das Vorliegen paralleler Formen eine unabdingbare Forderung.
Retestmethode (Testwiederholungsmethode): Bestimmung der Retest-Reliabilität: Derselbe Test wird gleichen Personen zu verschiedenen Zeitpunkten vorgelegt.
Probleme dieser Methode: Wiederholungszeitpunkt muss zeitlich entfernt liegen, damit sich die Personen nicht an frühere Lösungen erinnern können. Liegen die beiden Zeitpunkte jedoch zu weit auseinander, könnten sich die Bedingungen in der Person geändert haben (Motivation, andere Interessen, Entwicklung eines Kindes, Veränderungen – Probleme der Stabilität eines Merkmals).
Forderung: Korrelationskoeffizient bei dieser Methode sollte über r = 0,90 liegen.
Bei einer Reihe von Testverfahren wäre eine zweite Testung nicht möglich, weil sie weniger stabile Merkmale erfassen sollen. Bei solchen Tests berechnet man die
Split-half-Reliabilität (Testhalbierungs-Reliabilität): Notwendigkeit: Bei Tests, die „relativ instabile, flukturierende oder stark übungsabhängige Merkmale erfassen sollen“ – das zu messende Merkmal ändert sich.
Bestimmung der Split-half-Reliabilität: Einmalige Durchführung des entsprechenden Tests.
Aufteilung des Tests in 2 Hälften (Behandlung wie Paralleltests) – Berechnung des Korrelationskoeffizienten zwischen beiden Hälften.
Probleme dieser Methode: Bei der Aufteilung des Tests (Aufgaben mit geraden und ungeraden Nummern) sollten die Testhälften hinsichtlich Trennschärfe und Schwierigkeitsgrad gleich sein.
Forderung: Bei der Korrelation der Ergebnisse beider Testhälften sollte der Reliabilitätskoeffizient r = 0,90 und mehr betragen.
Testhalbierungs- und Paralleltestmethode sind sich ähnlich.
Konsistenzanalyse: Bestimmung (Vorgehen): Jede Testaufgabe wird für sich betrachtet, der Test wird also nicht halbiert, sondern in so viele Teile zerlegt, wie er Aufgaben hat. Der Korrelationskoeffizient geht praktisch aus dem Vergleich jeder Aufgabe mit jeder hervor.
Notwendigkeit: Wenn sich das zu messende Merkmal schnell verändert (vgl. Testhalbierungs-Reliabilität).
Zusammenfassung
1. Reliabilität besagt, dass ein Test bei zeitlich verschiedenen Messungen an gleichen wie an verschiedenen Personen dieselben Fähigkeiten oder Persönlichkeitsmerkmale messen sollte. Ein Test sollte in seiner Funktion als Messinstrument unveränderlich sein, d. h., er soll Stabilität besitzen.
In einer relativ weiten Definition wird zum Ausdruck gebracht, ein Test ist dann zuverlässig, wenn er ein Persönlichkeitsmerkmal exakt, genau und gut misst.
Problem: Aber nicht alle Persönlichkeitsmerkmale sind stabil!
2. Unter Korrelation versteht man den Grad der Gemeinsamkeit zweier Merkmale.
3. Es gibt verschiedene Methoden der Reliabilitätsbestimmung. Die Zuverlässigkeit eines Tests hängt nicht nur von dem jeweiligen Korrelationskoeffizienten, sondern auch von der verwendeten Methode zur Bestimmung dieses Koeffizienten ab.
4. Tests mit einem Zuverlässigkeitskoeffizienten von mindestens rtt = 0,80 können als ausreichend, mit rtt = 0,90 und mehr als gut bezeichnet werden.
Es kann keinesfalls eine annähernd gesicherte Entscheidung bei Einzelpersonen getroffen werden, wenn die Testreliabilität unter 0,80 liegt.
5. Der Reliabilitätskoeffizient stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Berechnung des Standardmessfehlers dar.
6. Kritik: Die Forderung nach hoher Reliabilität und der Gedanke an Förderung stehen sich an sich im Wege. Der förderdiagnostisch arbeitende Pädagoge möchte ja erreichen, dass sich etwas ändert.
4.2.3 Validität (Gültigkeit)
G. Lienert versteht unter Validität eines Tests den Grad der Genauigkeit, „mit dem dieser Test dasjenige Persönlichkeitsmerkmal oder diejenige Verhaltensweise, das (die) er messen oder vorhersagen soll, tatsächlich mißt oder vorhersagt“ (1998, 10). Es geht also bei der Genauigkeit um die Frage, ob ein Testverfahren wirklich das misst, was es messen soll oder was es zu messen beansprucht.
Geht es z. B. in einem Test um die Erfassung logischen Denkens, so könnte die Gefahr bestehen, dass ein Kind vielleicht Aufgaben nicht lösen kann, weil es aufgrund mangelnden Sprachverständnisses die Instruktion nicht oder nicht richtig versteht. Das Kind scheitert demnach nicht an der Fähigkeit, die der Test erfassen soll, sondern an sprachlichen Mängeln, die möglicherweise auf die Umwelt zurückzuführen wären. Die Validität eines solchen Tests wäre demnach gering.
Manchmal wird im Zusammenhang mit Validität auch von „Treffsicherheit“ gesprochen, d. h. wie genau oder wie sicher ein Merkmal gemessen wird.
Validität kann nicht als Eigenschaft eines Tests betrachtet werden, vielmehr geht sie hervor aus bestimmten methodischen Vorgehensweisen.
Es besteht – ähnlich wie bei der Reliabilität – die Notwendigkeit, die Gültigkeit eines Tests durch einen Korrelationskoeffizienten auszudrükken, und zwar als Korrelation zwischen dem Testergebnis und einem Kriterium, das wirklich das Merkmal zum Inhalt hat, das der Test erfasst. So könnten z. B. Korrelationen bezüglich der Erfassung von Rechenleistungen zwischen dem Lehrerurteil und einem Rechentest gebildet werden. Man würde dabei voraussetzen, dass das Lehrerurteil richtig ist. Demnach kann auch gesagt werden, dass Gültigkeit gemessen wird durch den Grad, mit dem Testergebnisse mit einem definierten Gültigkeitskriterium übereinstimmen.
Es ist üblich, den Gültigkeitskoeffizienten mit der Bezeichnung rtc auszudrücken, wobei der Index „tc“ darauf hinweist, dass es sich um eine Korrelation zwischen Test (test) und Kriterium (criterion) handelt.
Gewöhnlich liegen Gültigkeitskoeffizienten niedriger als die Zuverlässigkeitskoeffizienten.
Werte über rtc von 0,60 und mehr können als hoch, Werte zwischen 0,40 und 0,60 als mittel und Werte unter 0,40 als niedrig betrachtet werden (vgl. Lienert 1998, 15;). Lienert betont jedoch auch, es ließen sich keine starren Normen bezüglich der Validität einführen, sondern nur Richtlinien aufzeigen. „Es wird dabei deutlich, dass ein relativer Maßstab mehr für sich hat als ein absoluter“ (Lienert 1969, 310). Die angegebenen Gültigkeitsbereiche können demnach nur als Orientierung dienen.
Ein weiteres schwerwiegendes Problem stellt sich im Zusammenhang mit der Validität: Misst der Test das, was derjenige, der den Test anwendet, messen will? Testautoren geben zwar normalerweise an, für welche Zwecke ein Test valide ist, die Entscheidung, welcher Test zur Erfassung eines bestimmten Persönlichkeitsmerkmals Verwendung findet, liegt jedoch beim Untersuchenden.
Bei auftretenden Unsicherheiten dürfte die Hinzunahme weiterer Testverfahren, die dasselbe Merkmal zu messen beanspruchen, zu einer Lösung führen.
Es wurde bereits angedeutet, dass die Validität aus dem Vergleich eines Tests mit einem Kriterium, das tatsächlich das zu messende Merkmal besitzt, hervorgeht. Aufgrund der Vorgehensweisen zur Feststellung der Validität unterscheidet man vier Möglichkeiten: Bestimmung der inhaltlichen Validität, der Übereinstimmungsvalidität, der Vorhersagevalidität und der Konstruktvalidität.
4.2.3.1 Inhaltliche Validität
Vorgehen: Fachleute beurteilen, ob der Test auch tatsächlich das misst, was er messen soll. Der Test selbst repräsentiert also das zu erfassende Persönlichkeitsmerkmal oder die in Frage stehende Eigenschaft. Dieses Verfahren findet zumeist Verwendung bei Schulleistungstests oder ganz allgemein bei lernzielorientierten Tests. Soll beispielsweise die Rechenfertigkeit überprüft werden, so müssten Lehrer feststellen, ob die Auswahl der im Test gestellten Aufgaben tatsächlich repräsentativ für die Erfassung der Rechenfertigkeit ist.
Die Testaufgaben gelten also bei diesem Verfahren als das beste Kriterium für das zu messende Merkmal. Sachverständige können beurteilen, ob die Aufgaben tatsächlich für das zu testende Sachgebiet Relevanz besitzen (Beispiele: Rechtschreibtests, Lesetests, Schreibmaschinentests …).
Sind sich die Beurteiler darüber einig, dass die Testaufgaben tatsächlich die Unterrichtsgebiete und Lernziele erfassen, die von den Lehrplänen angegeben werden, spricht man im schulischen Bereich auch von Lehrplangültigkeit.
Problem: Ist das Kriterium selbst (in diesem Falle also Lehrer, Prüfer) zuverlässig und gültig?
4.2.3.2 Übereinstimmungsgültigkeit (kriterienbezogene Validität)
Voraussetzung: Es muss ein Außenkriterium vorhanden sein, welches das zu erfassende Persönlichkeitsmerkmal direkt oder indirekt repräsentiert oder widerspiegelt. (Außenkriterium: Ein Test, der das entsprechende Merkmal misst oder zum Beispiel Psychotherapeuten, Lehrer …).
Das Außenkriterium muss selbst hinreichende Reliabilität und Validität aufweisen.
Vorgehen: Es wird überprüft, wie gut die Testergebnisse des neukonstruierten Tests mit dem Außenkriterium korrelieren (übereinstimmen). In der Praxis wird gewöhnlich mit einem bereits gut validierten Test verglichen. Bei der Konstruktion eines Intelligenztests wird man überprüfen, wie gut die Ergebnisse dieses Tests mit anderen als valide geltenden Intelligenztests übereinstimmen oder – so meint Ingenkamp – wie gut die Messergebnisse zum Beispiel mit den Leistungen in Schule oder Leben übereinstimmen, da man annehmen könne, dass sich intelligentes Verhalten in Schul- und Lebenserfolg ausdrückt. Die Übereinstimmungsvalidität eines Tests sollte grundsätzlich angegeben sein.
Probleme: Außenkriterium, z. B. Was ist Intelligenz? Angst? Motivation? Es ist fraglich, ob sich intelligentes Verhalten in Schul- und Lebenserfolg ausdrückt.
Beispiele: Der nichtangepasste intelligente Schüler kann scheitern (Verhaltensstörung – Lernstörung); Regimekritiker in Russland haben es schwer – Lebenserfolg? – Berufliche Aussichten intelligenter „Links- oder Rechtsextremisten“!
4.2.3.3 Vorhersagegültigkeit (prognostische Validität)
Vorgehen: Ein Testergebnis wird ermittelt z. B. bezüglich schulischer Leistungen. Es wird damit eine Prognose gestellt von den Testergebnissen auf das zukünftige Lernverhalten z. B. in Realschulen, Gymnasien, aber auch in Förderschulen. Die Vorhersagegültigkeit wird berechnet als Korrelation zwischen der Testleistung und – in unserem Falle – der späteren Schulleistung.
Erwartung: Die Vorhersage erfüllt sich.
Probleme: Trotz Aufnahmeprüfungen und -tests scheitern später viele Schüler in weiterführenden Schulen. Der aufgrund einer Überprüfung mit validen Tests in eine Förderschule aufgenommene Schüler wird – weil sich die Vorhersage „erfüllt“ – in der Sonderschule bleiben – Rückführung? – Festschreibung! Im ersten Fall (weiterführende Schulen) erfüllt sich die Prognose nicht, im zweiten Fall (Förderschule)scheint sie sich eher zu erfüllen. Bei absoluter Reliabilitäts- und Validitätsgläubigkeit wäre der Gedanke an eine Förderdiagnostik überflüssig, weil die Testergebnisse immer gleich schlecht ausfallen müssten, sonst wäre der Test weder reliabel noch valide!
4.2.3.4 Konstruktvalidität (theoretische Gültigkeit)
Bestimmung: Es geht um die Frage, wie gut ein Test mit der Theorie übereinstimmt, von der seine Testkonstruktion ausging. Es geht um den Nachweis, dass die theoretischen Annahmen über das, was ein Test messen soll, gültig sind. Lienert drückt dies so aus: „Aufgrund theoretischer – sachlogischer und begrifflicher – Erwägungen und anhand von sich daran anschließenden empirischen Untersuchungen wird entschieden, ob ein Test ein bestimmtes Konstrukt zu erfassen vermag“ (1998, 11). Konstrukte sind z. B. Intelligenz, Angst, Motivation.
Man wird also erst nach der Konstruktion eines Tests versuchen, die im Rahmen der Theorie verankerten Aussagen zu überprüfen.
Die Persönlichkeitsmerkmale, die der entsprechende Test erfasst, müssen einer genauen psychologischen Analyse unterzogen werden. Soll z. B. ein Test Angst oder Aggression messen, so muss nachgewiesen sein, dass die vom Test erfassten Merkmale tatsächlich mit den Konstrukten Angst oder Aggression übereinstimmen.
Nachweis der Konstruktvalidität erfolgt nicht durch einen Korrelationskoeffizienten, vielmehr zeigt der Testautor die Untersuchungen auf, die er durchgeführt hat, zum Nachweis der Konstruktvalidität.
Probleme: Prinzip der Bestimmung der Konstruktvalidität ist für den Nichtfachmann oft schwer zu verstehen.
Zusammenfassung
1. Ein Test ist valide (gültig), wenn er wirklich das misst, was er zu messen beansprucht.
2. Hohe Validität kann nur eintreten bei hoher Objektivität und hoher Reliabilität.
(Es kann jedoch möglich sein, dass die Reliabilität sehr hoch und die Validität = null ist.)
Das zu messende Merkmal bedarf einer präzisen Beschreibung; die im Test vorkommenden Items und Aufgaben müssen das zu messende Merkmal repräsentieren.
3. Im Zusammenhang mit der Validität soll aufgrund des Testverhaltens auf ein Verhalten außerhalb der Testsituation oder auf bestimmte Fähigkeiten, allgemein auf Merkmale und Eigenschaften einer Person geschlossen werden (wenn z. B. ein Proband in einem Rechentest Addition und Subtraktion gut beherrscht, wird er diese Leistungen auch außerhalb der Testsituation erbringen). Ergeben sich in einem Angsttest hohe Angstwerte, so ist zu erwarten, dass das Verhalten des Probanden in hohem Maße von Angst mitbestimmt wird, dass etwa Prüfungsleistungen aufgrund von Angst herabgesetzt sind.
4. Nachdem bei der Inhalts- und Konstruktvalidität nicht immer Korrelationskoeffizienten angegeben sind und der Gültigkeitskoeffizient nur als relativer Maßstab gilt, wird es jeweils nötig sein, sich in den Testhandbüchern zu informieren, wie der jeweilige Autor zu seinen Aussagen über Validität gekommen ist.
Empfohlen wird grundsätzlich die Lektüre kritischer Ausführungen über die in Frage kommenden Testverfahren.
5. Gerade das Gütekriterium Validität enthält manchmal so viele mathematische und statistische Implikationen, dass es für den im Hinblick auf die Testkonstruktion relativen Laien kaum noch durchschaut werden kann.
4.2.4 Normierung
4.2.4.1 Notwendigkeit
Die Normierung nimmt einen wichtigen Platz unter den vier wichtigsten Gütekriterien ein. Der diagnostizierende Pädagoge wird nahezu ständig mit Normen konfrontiert.
Das Vorliegen eines individuellen Testergebnisses alleine nützt nichts, es ist nur interpretierbar in Bezug auf vergleichbares Datenmaterial von anderen Individuen. Über einen Test sollen also Angaben verfügbar sein, die eine Einordnung des individuellen Testergebnisses in ein größeres Bezugssystem ermöglichen, nämlich Normen.
Im Zusammenhang mit der Ermittlung von Normdaten spricht man auch von Eichung. Unter Eichung wird also die Gewinnung von Normdaten verstanden. Ein Test, der zwar die Gütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität erfüllen würde, aber nicht normiert wäre, hätte keine oder kaum diagnostische Bedeutung. Die Verwendung von Normskalen bringt im Wesentlichen drei Vorteile:
1. Bei der Verwendung von Tests kann sich der Testleiter zumeist leicht und rasch mit den Normskalen vertraut machen. Es wäre umständlich und nicht gemäß der Forderung nach Objektivität, wenn der Testleiter die Normen selbst festlegen müsste. (Bei informellen Tests wie z. B. Klassenarbeiten ist dies gewöhnlich Aufgabe des Lehrers.)
2. Indem ein weitgehend einheitlicher Maßstab zur Anwendung kommt, können die Testergebnisse eines Probanden bei verschiedenen Tests direkt miteinander verglichen werden.
3. Wird es möglich, Testergebnisse verschiedener Probanden unmittelbar zu vergleichen.
Die Normierung eines Tests bezieht sich stets auf eine bestimmte Population, also auf eine Vergleichsgruppe. Solche Vergleichsgruppen können nach Merkmalen aufgestellt werden, wie z. B. Alter, Geschlecht, sozialer Status, spezifische Behinderungen, Stadt – Land, Schulklassen …
Es ist wohl einsichtig, dass ein für Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung – traditionell „geistige Behinderung“ – konstruierter und an der Gruppe von Kindern mit Förderbedarf geistige Entwicklung normierter Test nicht für die Untersuchung von Kindern ohne Förderbedarf bzw. Behinderung nützlich sein kann (Beispiel: Testbatterie für geistig behinderte Kinder von Bondy et al.; für Lernbehinderte: Schulleistungsprüfung lernbehinderter Schüler von Reinartz). Ebenso wäre es unsinnig, einen an körperlich nicht behinderten Kindern geeichten Motoriktest bei Kindern mit Förderbedarf Bewegung / Motorik einsetzen zu wollen. (Beispiel: Lincoln-Oseretzky-Test-Kurzform 18). Man kann also von einem Test nicht mehr erwarten, als dass er das misst, was er messen soll oder zu messen beabsichtigt.
Wie geht nun eine Testeichung vor sich? Ein Test wird zunächst konstruiert und verschiedentlich erprobt. Die Eichung beginnt gewöhnlich im Endstadium. Eine große Anzahl von Personen (etwa 1.400–1.500), die die Personengruppe widerspiegelt (repräsentiert), für die der Test gedacht ist, soll die Testaufgabe lösen. Aus dieser „Eichstichprobe“ (es können nicht alle Personen erfasst werden, die ein bestimmtes Merkmal repräsentieren) wird dann die Leistungsnorm, also der Vergleichsmaßstab auf rechnerischem Wege ermittelt. Es kommt dabei vor, dass sich die Leistungen bei der Eichstichprobe unterscheiden. So könnten spezielle Normen gebildet werden für männliche und weibliche Personen, für Altersgruppen, Schularten …
Nach dieser kurzen Einführung in den Vorgang der Eichung wird neben der Information – auch für das Verständnis der weiteren Ausführungen – eine Darstellung des historischen Ansatzes der Normierung notwendig.
4.2.4.2 Der historische Ansatz zur Gewinnung von Normen
Bereits in den Ausführungen über die Entstehung der Psychodiagnostik wurden die Namen Gauß und Galton erwähnt. Auf Gauß lässt sich der Gedanke der „Normalverteilung“ zurückführen, der sich anschaulich an der „Gaußschen Kurve“ darstellen lässt.
Anhand des sogenannten „Galtonschen Brettes“ (ein Zufallsapparat, der von dem englischen Statistiker Francis Galton gebaut wurde) kann das Prinzip dieser Gaußschen Kurve erklärt werden.

Abb. 5: Verteilung von Kugeln in einem Zufallsapparat (Galtonsches Brett; Kleber 1973, 58; Kramer 1972, 42; Menge gleichmäßig verteilter Metallstifte, darüber ein Trichter, unterhalb der Metallstifte ein Behälter)
Fällt nun durch den Trichter eine große Anzahl (einige hundert) gleich großer Kugeln, so kann man beobachten, dass nur ganz wenige Kugeln in die äußersten Bereiche der Auffangbehälter fallen, sich im mittleren Bereich viele Kugeln vorfinden und die größte Anzahl in der Mitte liegt.
Zahlreiche theoretische und experimentelle Forschungen ergaben, dass es eine ganz typische Erfahrungs-Verteilung gibt, die man mathematisch ausdrücken kann. Diese Verteilung nennt man Wahrscheinlichkeitsverteilung oder Normalverteilung. Die zugehörige Kurve heißt „Glockenkurve“. Die Glockenkurve (manchmal auch „Gaußsche Kurve“ genannt) weist die folgenden Merkmale auf: gleichmäßiges Ansteigen von beiden Seiten, Symmetrie, ein Gipfelpunkt.
Diese Verteilung hat man nun auch auf biologische und psychische Bereiche übertragen. Man könnte z. B. die Körpergrößen einer sehr großen Anzahl von Personen feststellen und dann eine Aussage darüber treffen, wie viele Personen bezüglich ihrer Körpergröße in den mittleren Bereich, wie viele in den Bereich für sehr große und sehr kleine Personen fallen. Damit hätte man zunächst eine Möglichkeit zu einer Grobeinteilung oder Grobnormierung. Ähnlich kann man vorgehen, wenn es um Leistungen, um die Lösung von Aufgaben geht.
Überträgt man dieses Modell auf den Intelligenzbereich, so würde man feststellen, dass der mittlere Intelligenzbereich zahlenmäßig („normale“ oder „durchschn.“ Intelligenz) am stärksten repräsentiert wird. Weit rechts müsste man sich den hochintelligenten Menschen („Genie“) und weit links den mit schwerster geistiger Behinderung („Imbezillität“ – „Idiotie“) denken.
An der Übertragung des genannten Modells auf psychische Bereiche wurde viel Kritik geübt, z. B. weil doch sehr leicht mit dieser Einteilung auch eine Wertung einhergehen könnte und weil die Frage der Intelligenz eines Menschen in hohem Maße von Intelligenzbegriff und auch vom benutzten Intelligenztest abhängt.
Auch wenn die Kritik am Modell der Normalverteilung und den damit verbundenen Implikationen in der Gegenwart sehr heftig geführt wird, muss bemerkt werden, dass die Gaußsche Kurve oder die Normalverteilungskurve eine der bedeutsamsten mathematischen Grundlagen der gesamten Testpsychologie darstellt. Vor allem der Gedanke der Eichung oder Normierung von Tests (wie weit weicht ein Individuum mit seiner Leistung, mit Meinungen, Einstellungen … vom Durchschnitt ab) geht von dieser Basis aus.
Die Urteilsbildung zu der Frage, ob man Normensysteme ablehnen oder akzeptieren soll, kann dem Leser nicht erspart bleiben. Man kann sagen, dass der Interpretationswert statistischer Normen vor allem unter Berücksichtigung des Messfehlers ohnehin begrenzt ist.
Im Rahmen förderdiagnostischen Denkens dürften im Allgemeinen nicht mehr die sozialen und leistungsmäßigen Bezugsnormen dominieren, denn sie sagen nichts über Förderung aus, vielmehr gilt als Basis die individuelle bzw. intraindividuelle „Norm“, d. h., das einzelne Kind, das Individuum ist „Träger dieses Maßstabes“, der Ausgangspunkt schlechthin (Bundschuh 2008, 233 ff.; 2019). Damit soll Diagnostik bei Kindern mit Beeinträchtigungen (besonderen Entwicklungs- und Erziehungsbedürfnissen, special needs) nicht mehr Defizitdiagnostik sein, die sich primär aus dem Vergleich mit anderen Kindern ergibt.
4.2.4.3 Mathematisch-statistische Voraussetzungen für das Verständnis von Normen
Man kann sicherlich nicht verständlich in gebräuchliche Normierungen oder Normen einführen, ohne über einige grundlegende Voraussetzungen zu informieren. Im Zusammenhang mit dieser Information kann es jedoch nicht etwa um Ableitungen von Formeln gehen (dies sind Probleme von Statistikbüchern), vielmehr steht die Kenntnis einiger notwendiger Fakten im Mittelpunkt.
a) Das arithmetische Mittel (der Mittelwert)
Begriffsklärung: Der Mittelwert (Durchschnitt oder arithmetisches Mittel) ist die Zahl, die errechnet wird, wenn man alle Werte addiert und durch die Anzahl der Beobachtungen dividiert.
Liegen Zahlenwerte, z. B. Noten vor, kann man auch wie folgt formulieren: Der Mittelwert ist die Summe aller Einzelwerte dividiert durch die Anzahl der Zahlenwerte.
Erklärung:
x1, x2, x3, … xN = Zahlenwerte
x = Mittelwert
N = Anzahl der Zahlenwerte

Beispiel:
9 Zahlenwerte liegen vor (etwa Noten einer Klassenarbeit): 2, 3, 4, 3, 4, 5, 4, 5, 6;

Bedeutung des Mittelwertes: Möglichkeit der Einschätzung, ob sich ein individuelles Messergebnis (hier: ein individueller Zahlenwert) über oder unter dem Durchschnitt befindet.
Mit dem Mittelwert ist noch nichts darüber ausgesagt, wie weit die Einzelwerte um diesen Mittelwert gestreut sind. Auskunft über die Nähe oder Entfernung zum Mittelwert gibt die Standardabweichung.
b) Die Standardabweichung oder Streuung
Mit Hilfe der Standardabweichung kann die relative Position einzelner Messwerte im Vergleich zur Gesamtverteilung der Messwerte um den Mittelwert besser eingeschätzt werden. Streuen die einzelnen Werte sehr weit um den Mittelwert, wird demnach auch die Standardabweichung größer sein.
Begriffserklärung: Die Standardabweichung (meist mit σ = Sigma oder s bezeichnet) ist gleich der Wurzel aus dem Mittel der Quadrate aller gemeinsamen Abweichungen (= die Wurzel aus dem Durchschnitt der quadrierten Abstände vom Mittelwert).
Es werden also die Abweichungen der einzelnen Werte vom Mittelwert quadriert und dann – ähnlich wie bei der Berechnung des Mittelwertes – gemittelt.
Beispiel:
S. 9 Zahlenwerte oben
(2, 3, 4, 3, 4, 5, 4, 5, 6)

Aus mathematischen Gründen benutzen Statistiker häufig die folgende Formel:

x = 4
(x – x): +2, +1, 0, +1, 0, –1, 0, –1, –2;
(x – x)2: 4, 1, 0, 1, 0, 1, 0, 1, 4;
∑ (x – x)2 = 12

Wenn das Modell der Normalverteilung zutrifft, verteilt sich der Anteil der Zahlenwerte etwa nach den in Abb. 6 aufgeführten Prozentsätzen.
Abb. 6: Normalverteilungskurve mit Standardskala und Flächenanteilen (Kleber 1973, 60)
Einfache Streuung (± 1 σ): 68,28 %
Doppelte Streuung (± 2 σ): 95,46 %
Dreifache Streuung (± 3 σ): 99,74 %
Die fehlenden 0,3 % können das Gesamtbild kaum noch verändern, bleiben damit unberücksichtigt.
Man kann also sagen: zwischen x und x – 1 σ bzw. zwischen x und x + 1 σ liegen je 34,14 %, in dem zweiten Intervall x – σ und x – 2 σ bzw. x + σ und x + 2 σ liegen je 13,59 %; in dem dritten Intervall zwischen x – 2 σ und x – 3 σ bzw. x + 2 σ und x + 3 σ 1iegen je 2,14 % der Verteilung. Wenn wir nicht den Mittelwert x = 0 haben und wenn die Streuung σ nicht = 1 ist, dann sind die Verhältnisse ähnlich.
Bezogen auf Leistungsbereiche bedeutet dies: Der Durchschnittsbereich, der sich auf die Streuungseinheit – 1 σ bis + 1 σ bezieht, hebt die mittleren 68,28 % der Leistungsbreite hervor und bezeichnet damit jede Leistung, die in diesen Bereich fällt, als durchschnittlich, darüber bzw. darunter liegende Leistung als über- bzw. unterdurchschnittlich.
Im Zusammenhang mit der später notwendigen Einschätzung von Testergebnissen anhand von Normenskalen wird noch eine weitere Besonderheit der Normalverteilungskurve (Gaußschen Glockenkurve) bedeutsam. Geht man von den jeweiligen Flächenanteilen aus, so liegen zwischen x + 1,96 σ 95 % aller Anteile (übertragen auf unser Beispiel: aller Messwerte).
In jedem Endstück der Kurve, also außerhalb M ± 1,96 σ liegen je 2,5 % der Werte.
Zwischen M ± 2,58 σ sind 99 % der Werte eingeschlossen. Nur 1 % aller Messwerte weicht vom Mittelwert stärker als M ± 2,58 σ ab. (Da die Messwerte nur ein ungefähres Bild ergeben, stimmt die Aussage nur ungefähr auch für große Stichproben!)
Wie bereits angedeutet, erhalten die Werte 1,96 σ und 2,58 σ für die an anderer Stelle (Kap. 4.2.4.5) folgenden Deutungen statistischer Aussagen eine besondere Wichtigkeit. Diese Beziehungen zeigt die folgende Abbildung auf.

Abb. 7: Normalverteilung und Gaußsche Glockenkurve
c) Die Transformation von Werten
Wir haben bisher gesehen, dass man von verschiedenen Messwerten den Durchschnittswert und die Streuung berechnen kann. Damit hat man zwar ein grobes Maß, um die Messwerte einzuordnen. Diese Durchschnittswerte und Streuungswerte ändern sich jedoch, wenn bei neuen Aufgabenstellungen neue Messwerte vorkommen. Um nun Messwerte und Leistungen vergleichbar zu machen, wurden bestimmte Normenskalen geschaffen, d. h., man kann Mittelwert und Streuungswert festlegen, Leistungen auf diese neuen Werte transponieren und dann die Leistung des jeweiligen Probanden anhand der Leistung der Gruppe, an der der Test normiert wurde, einordnen.
Mit Hilfe einer Formel können wir, falls Normalverteilung vorliegt, jeden Rohwert in einen Standardwert transponieren. Diese Formel lautet:

z = der Standardwert, der bestimmt werden muss
x = der Rohwert (jeweiliger Messwert)
M = das Mittel der Verteilung der Rohwerte (Messwerte) (= x)
s = die Standardabweichung der Verteilung
Merkmale des Standardwertes (z): Er kann definiert werden als der Quotient aus der Differenz der individuellen Abweichung vom Mittelwert, dividiert durch die Standardabweichung (s).
Der Standardwert gibt an, um wie viele Standardabweichungen der Rohwert vom Mittelwert abweicht. Gewöhnlich liegt der Standardwert zwischen –3 und +3. Man kann erwarten, dass etwa 99,9 % aller Werte zwischen –3 und +3 liegen. Liegt ein Rohwert unter dem Mittelwert, wird der Standardwert negativ, liegt er darüber, wird er positiv.
Beispiel für die Funktion des Standardwertes: Erreicht ein Schüler bei einem Schulleistungstest im Fach Deutsch (Rechtschreiben) einen Wert von 60 und in Mathematik einen Wert von 9, so kann man diese beiden Ergebnisse nicht ohne ein gemeinsames Maß vergleichen. Wenn man die Werte in Einheiten der Standardabweichung umgewandelt hat, kann die Standardabweichung zum gemeinsamen Maß werden und einen Vergleich ermöglichen. Beträgt das Mittel der Ergebnisse im Rechtschreiben 55 und die Standardabweichung 5, so ergibt sich der folgende z-Wert von + 1.

Geht man im Mathematiktest von einem Mittelwert von 6 und einer Standardabweichung von 1,5 aus, so ergibt sich mit dem Rohwert von 9 ein z-Wert von +2.

Jetzt kann man sagen, dass der Schüler die mittlere Leistung seiner Klasse im Rechtschreibtest um 1 Standardabweichung und die mittlere Mathematikleistung um 2 Standardabweichungen übertrifft. Im Gegensatz zu den numerischen Rohwerten in beiden Untertests ist die Überlegenheit des Schülers im Vergleich zu den übrigen Schülern seiner Klasse im Fach Mathematik größer.
Übungsbeispiele: Bestimmen Sie den z-Wert dieser beiden Fälle! Welcher Schüler war innerhalb seiner eigenen Gruppe besser?
| Rohwerte | M | s | z | |
| Horst | 75 | 65 | 10 | ____ |
| Otto | 70 | 60 | 07 | ____ |
4.2.4.4 Gebräuchliche Normenskalen
Es wurde bereits dargestellt, dass ein Individualergebnis nur dann sinnvoll wird, wenn es mit den Testergebnissen der Population, welcher der Proband angehört, verglichen werden kann.
Rohwerte oder Messwerte können transponiert werden in verschiedene Normenskalen. Hierzu bedarf es der Kenntnis des neuen Mittelwertes und der jeweiligen Standardabweichung.
Mit Hilfe der Formel
wird die Umrechnung möglich.
Die gebräuchlichsten Normenskalen sind:
1. Standardnormen: Diese Normen gehen auf die z-Werte der sogenannten Standardnormalverteilung zurück.
z-Skala definiert durch M = 0 und Streuung von s = 1; Werte zwischen –3 und +3 treten in der Regel auf.

Diese z-Werte werden in der Regel wegen ihrer Unhandlichkeit (man muss mit positiven und negativen Dezimalzahlen arbeiten) nur als Zwischenmaße verwendet.
Durch eine lineare Transformation (d. h. die Verteilungsform bleibt an sich unverändert) erhält man
Z- oder Standardwerte (SW): Die SW haben einen Mittelwert von 100 und eine Streuung von ssw = 10. Sie gehen aus den z-Werten hervor durch die Umrechnung SW = 100 + 10z. Die dadurch erreichte Skala reicht normalerweise von 70–130. Die SWe sind nur anwendbar, wenn die Rohwertverteilung bereits annähernd normal war.
Ähnlich ist es bei der IQ-Skala: Sie kann als Abweichungsskala durch einen Mittelwert von 100 und eine Streuung von SIQ = + 15 definiert werden. Die Umrechnung geschieht wie folgt:
IQ = 100 + 15z
2. Standard-Äquivalent-Normen: Die bekannteste und gebräuchlichste Skala dieser Art ist die T-Wert-Skala. Sie hat einen Mittelwert von T = 50 und eine Streuung von ST = 10. Die T-Wert-Skala findet sich in sehr vielen Testverfahren, vor allem aber in Schultests. Man rechnet wie folgt um:
T = 50 + 10z
Die Skala reicht damit normalerweise von 20–80.
3. Prozentrangnormen: Bei der Anwendung dieser Normen müssen die Werte nicht normal verteilt sein, es handelt sich mehr um eine Grobnormierung. Im Prinzip wird nur gefragt, wie viel Prozent aller Schüler oder Probanden eine gleich gute oder schlechtere Leistung erreicht haben als der zu beurteilende Schüler. Diese Normen sind von der Theorie her relativ problemlos, in der Praxis können sie leicht ermittelt werden.
Geht man von einer Fläche, die 100 % darstellen soll, aus, so werden Prozentrangnormen gewonnen durch fortlaufende Summation der durch die Rohwerte repräsentierten Flächenstücke, wobei die Teilflächen jeweils in Prozenten der Gesamtfläche ausgedrückt werden. Man addiert also fortlaufend die durch die Rohwerte dargestellten Einzelergebnisse. Sie werden dann im Vergleich mit dem Gesamtergebnis ausgedrückt. Man spricht auch von „kumulierten Häufigkeiten“.

Die Berechnung von Prozentrangnormen wird an einem Beispiel aufgezeigt.
Fragestellung: Wie verteilen sich die Testzahlen einer Gedächtnisprüfung bei N = 85 Schülern einer bestimmten Schule? Messzahl für jedes untersuchte Individuum ist die Anzahl der gemerkten Wörter aus einer Liste von 25 Wörtern, die ihm dreimal vorgelesen wurde.
Lösung: Zunächst erfolgt die Feststellung der Häufigkeitsverteilung, es wird also ausgedrückt, wie oft jede Messzahl vorkommt; dann die Ordnung der Häufigkeiten und die Berechnung der Prozentränge (Tab. 2).
Der Prozentrang z. B. eines Schülers gibt also an, welcher Prozentsatz der Schüler in der Vergleichsgruppe eine gleich gute oder schlechtere Leistung erreicht hat als der betreffende Schüler. So bedeutet der Prozentrang 70, dass 70 % der Schüler in der Vergleichsgruppe schlechtere Leistungen aufweisen, während 30 % bessere Leistungen erreichten als der angesprochene Schüler.
Vorteile von Prozentrangnormen: Anschaulichkeit und Geläufigkeit dieser Normierung. Es müssen keinerlei Voraussetzungen bezüglich der Verteilungsform der Rohpunkte gegeben sein.
Nachteile von Prozentrangnormen: Gleiche numerische Prozentrangunterschiede in den verschiedenen Skalenbereichen bezeichnen unterschiedliche Leistungsdifferenzen, und zwar sind an den Enden der Skala dieselben Prozentrangdifferenzen weit bedeutungsvoller als gegen die Skalenmitte zu. Der Leistungsunterschied zwischen PR 40 und 50 z. B. ist wesentlich geringer als zwischen 85 und 95. Die Rangordnung ermöglicht keine genaue Angabe über die Größe des Leistungsabstandes. Daher dürfen Prozentränge nicht addiert und aus ihnen keine arithmetischen Mittelwerte berechnet werden.
Tab. 3: Entnommen aus: Mittenecker 1970, 7–11


PR = Prozentrang
f cum = die Anzahl der Schüler, die kleinere oder gleich gute Leistungen erbracht haben.
Übungsbeispiel zur Umrechnung eines Rohwertes in verschiedene Normenskalen. (Es wird angenommen, dass die Bedingungen für die Skalen gegeben sind.): In einem Test erreicht ein Schüler einen Rohwert von 88. Wir wissen, dass M = 66,38 und s = 26,54 beträgt.
z-Skala:

Z- oder Standardwertskala (SW):
(z = 0,81) SW = 100 + 10 z = 100 + 8,1 = 108
IQ-Skala:
IQ = 100 + 15 z = 100 + 15 × 0,81 =100 + 12,15 = 112,15
C-Skala:
C = 5 + 2 z = 5 + 2 × 0,81 = 6,62
T-Wert-Skala:
T = 50 + 10 z = 50 + 8,1 = 58,1

Abb. 8: Übersicht über verschiedene Normenskalen
Die jeweiligen Ergebnisse entsprechen einem Prozentrang (PR) von ca. 79. (Vgl. auch die Ergebnisse der verschiedenen Skalen mit den Abb. 7 u. 8.)
Die primäre Kritik an der Messung von Persönlichkeitseigenschaften, Fähigkeiten, Verhaltensweisen wie Intelligenz, Angst, Konzentration, Gedächtnis, Motivation … bezieht sich darauf, dass
– psychische Qualitäten wie physikalische Messwerte behandelt werden; eigentlich geht es um hypothetische Konstrukte,
– durch statistische Konstruktion Normalverteilung geschaffen wird,
– kaum wissenschaftlich exakt zu definierende Persönlichkeitsmerkmale / -eigenschaften wie z. B. Intelligenz im Verhalten bzw. in welchem Verhalten repräsentiert werden,
– dann noch eine Repräsentation in Testaufgaben oder Items erfolgen kann,
– sich solche Ergebnisse in einer „Normalverteilungskurve“ darstellen lassen,
– die Gefahr besteht, dass Ergebnisse – auf einer Normenskala abgebildet – auch Wertungen implizieren und Menschen mit Behinderungen / Abweichungen negativ bzw. defizitär beschrieben werden.
4.2.4.5 Standardmessfehler und Vertrauensbereiche
An sich würde es an dieser Stelle genügen anzuführen, welche Bedeutung den Begriffen „Standardmessfehler“ und „Vertrauensbereich“ zukommt. Nachdem jedoch nicht in allen gebräuchlichen Testverfahren exakte Angaben über die genannten Größen zu finden sind, ergibt sich die Notwendigkeit, auch in kurzer Form anhand von Erklärungen und Beispielen in die entsprechenden Berechnungen einzuführen.
Erklärung: Im Zusammenhang mit der Besprechung der Gütekriterien Objektivität, Zuverlässigkeit und Gültigkeit wurde deutlich, dass Testergebnisse nicht als absolut richtig (zuverlässig) hingenommen werden dürfen, vielmehr muss man davon ausgehen, dass jedes Testergebnis mit gewissen Fehlern (Messfehlern) behaftet sein kann.
Messfehler können sich ergeben aufgrund der Besonderheit eines Merkmals (Intelligenz, Konzentration, Angst …) bei einzelnen Individuen, sie könnten auch hervorgehen aus der Testsituation (Raum, Test-material, Störungen aus der Umwelt …) und durch den Testleiter selbst (falsche Handhabung, ungenaue Arbeitsweise …). Solche Fehler gehen in die Testleistung ein, sie beeinflussen sie. Man kann demnach folgern, dass sich Testergebnisse zusammensetzen aus dem tatsächlichen Ergebnis und aus einem Fehleranteil.
Die Höhe des Fehleranteils steht in hohem Maße mit der Zuverlässigkeit eines Testverfahrens in Zusammenhang. Man kann also sagen, dass die Wahrscheinlichkeit für Fehler umso größer ist, je niedriger die Zuverlässigkeit eines Tests ist.

Abb. 9: Die Transformation von Testnormen. Entnommen aus: Lienert 1998, 410
Durch die Berechnung des „Standardmessfehlers“ wird es möglich, von jedem Test- oder Leistungswert eines Probanden den Bereich zu bestimmen, in dem der „wahre“ Leistungswert zu erwarten ist. Der Standardmessfehler dient als Unsicherheitsmaß für individuelle Testpunktwerte.
Funktion des Standardmessfehlers: Mit seiner Hilfe kann die Genauigkeit eines Testergebnisses abgeschätzt werden.
1. Man kann berechnen, in welchem Bereich um den mittels Test erreichten Wert der „wahre Leistungswert“ liegt. Dieser Bereich wird in der Fachsprache „Vertrauensbereich“ (Vertrauensintervall Konfidenzintervall) genannt. (Angenommenes Beispiel: Testwert IQ = 88; Standardmessfehler ±7 IQ-Punkte; wir vermuten den „wahren Testwert“ zwischen den Werten 81 und 95.) Die Wahrscheinlichkeit, mit welcher der „wahre Testwert“ außerhalb des Vertrauensbereiches liegt, bezeichnet man als „Irrtumswahrscheinlichkeit“ oder „Signifikanzniveau“. Die Irrtumswahrscheinlichkeit wird in Prozenten ausgedrückt. Sie beträgt manchmal 32 %, sollte bei 5 %, im günstigsten Falle bei 1 % liegen.
2. Man kann mittels Berechnung zu einer Aussage darüber kommen, ob zwei Probanden, die verschiedene Testwerte erreichten, sich auch in ihren „wahren“ Testwerten unterscheiden oder ob die Unterschiede etwa nur scheinbar vorliegen, also von einem „zufälligen“ Fehler abhängen, der auf einen Messfehler zurückgeht.
Man bezeichnet den Mindestunterschied, den zwei Testwerte zeigen müssen, damit die wahren Werte von zwei Probanden (bei einer vorgegebenen Irrtumswahrscheinlichkeit) als tatsächlich voneinander verschieden bezeichnet werden dürfen, als „kritische Differenz“.
3. Könnte man aussagen, ob sich die Testergebnisse eines Probanden in zwei oder mehreren Tests mit unterschiedlichen Gültigkeitswerten nicht nur zufällig, sondern „tatsächlich“ unterscheiden.
Fehlen in Testhandbüchern die Angaben über den Standardmessfehler, kann man ihn aufgrund der Testzuverlässigkeit nach der folgenden Formel berechnen:

In dieser Formel bedeuten: se = Standardmessfehler
st = Standardabweichung
rtt = Zuverlässigkeitskoeffizient
Übungsbeispiel zur Berechnung des Standardmessfehlers: Ein Proband erreicht in einem Intelligenztest einen IQ von 88. Der Intelligenztest hat einen Zuverlässigkeitskoeffizienten von rtt = 0,91 und eine Streuung (st) von 15. In welchem IQ-Bereich ist der wahre Wert des Probanden zu erwarten, wenn man mit 68 %iger Sicherheit eine Aussage machen möchte?

Mit 68 %iger Sicherheit erwarten wir den wahren Wert des Probanden im IQ-Bereich 83 bis 93.
Bei einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 68 % (oder einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 32 %) gesteht man sich als Testleiter zu, dass man sich in 100 Fällen 32mal irren darf.

Abb. 10: Abgesicherter Bereich einer Wahrscheinlichkeitsaussage bei Verwendung des Standardmessfehlers als Vertrauensbereichsintervallwert (C).
Im Zusammenhang mit der Bedeutung von Entscheidungen im sonderpädagogischen Bereich sollte man auf strengere Maßstäbe achten. Man muss sich bemühen, höchstens eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 5 % zuzulassen, d. h., die Testinterpretation sollte auf einem kritischen z-Wert von 1,96 (es werden dabei 95 % der Wahrscheinlichkeitskurve abgedeckt) basieren. In diesem Zusammenhang errechnet sich der Vertrauensbereichsintervall (C) wie folgt:
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