Kitabı oku: «Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea», sayfa 7
Literaturverzeichnis
Adler/Düring/Schmaltz Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG, Bd. 4 und 5, 6. Aufl. 1997, Bd. 7, 6. Aufl. 2000
Bader/Dörner/Schütz/Vossen/Mikosch Gemeinschaftskommentar zum ArbGG, Loseblatt
v. Bar Internationales Privatrecht, 2. Aufl. 2003
Baumbach/Hopt Handelsgesetzbuch, 36. Aufl. 2014
Baumbach/Hueck GmbH-Gesetz, 20. Aufl. 2013
Baums/Cahn (Hrsg.) Die Europäische Aktiengesellschaft – Umsetzungsfragen und Perspektiven, 2004
Bayer Der grenzüberschreitende Beherrschungsvertrag, 1988
Bechtold Kartellgesetz, 7. Aufl. 2013
Blümich Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, Loseblatt
Böcking/Castan/Heymann/Pfitzer/Scheffler Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung, Loseblatt
Boruttau Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 17. Aufl. 2011
Brandt Die Hauptversammlung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), 2004
Butzke Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, 5. Aufl. 2011
v. Caemmerer Entwurf einer europäischen Gesellschaftsform, in Europäische Handelsgesellschaft und Angleichung des nationalen Gesellschaftsrechts, Arbeiten zur Rechtsvergleichung, Bd. 39, 1968
Casper Der Lückenschluss im Statut der Europäischen Aktiengesellschaft, in Festschrift für Peter Ulmer, 2003, S. 51
Dauner-Lieb/Simon Kölner Kommentar zum Umwandlungsgesetz, 2009
Drinhausen/van Hulle/Maul Handbuch zur Europäischen Gesellschaft (SE), 2007
Dötsch/Pung/Möhlenbrock Die Körperschaftsteuer: KSt, Loseblatt
El Mahi Die Europäische Aktiengesellschaft, 2003
Fabricius/Kraft/Wiese/Kreutz (Hrsg.) BetrVG Gemeinschaftskommentar, Bd. 1, 7. Aufl. 2002
Ferid Internationales Privatrecht, 3. Aufl. 1986
Ficker Die Europäische Entwicklung zu einem Aufsichtssystem für Großgesellschaften, in Festschrift für Johannes Bärmann zum 70. Geburtstag, 1975, S. 299
Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier BetrVG Handkommentar, 27. Aufl. 2014
Förschle/Grottel/Schmidt/Schubert/Winkeljohann Beck'scher Bilanzkommentar, 9. Aufl. 2014
Frotscher Internationales Steuerrecht, 3. Aufl. 2009
Frotscher/Maas KStG/UmwStG, Kommentar, Loseblatt
Ganske Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), 1988
Gause Europäisches Konzernrecht im Vergleich, Eine Untersuchung auf der Grundlage des portugiesischen Rechts, 2000
Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG Kommentar, 8. Aufl. 2013
Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff Aktiengesetz, Bd. 1, 1984, Bd. 4, 1989
Glanegger/Güroff Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 85. Aufl. 2014
Goutier/Knopf/Tulloch (Hrsg.) Umwandlungsrecht, 1996
Grabitz/Hilf (Hrsg.) Das Recht der Europäischen Union, Loseblatt
v. der Groeben/Schwarze Kommentar zum Vertrag über die Europäische Union und zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 6. Aufl. 2003
Grundmann Europäisches Gesellschaftsrecht, 2004
Habersack/Drinhausen SE-Recht, 2013
Habersack/Verse Europäisches Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2011
Hachenburg GmbHG Großkommentar, Bd. 1-3, 8. Aufl. 1997
Hamann/Sigle Vertragsbuch Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2012
Hanau/Steinmeyer/Wank Handbuch des Europäischen Arbeits- und Sozialrechts, 2002
Happ Aktienrecht, Handbuch – Mustertexte – Kommentar, 2. Aufl. 2003
Hauschild Die europäische Aktiengesellschaft, in Europäische Handelsgesellschaft und Angleichung des nationalen Gesellschaftsrechts, Arbeiten zur Rechtsvergleichung, Bd. 39,1968
Heidel Aktienrecht Anwaltskommentar, 2003
Henn/Frodermann/Jannott Handbuch des Aktienrechts, 8. Aufl. 2009
Henssler Unternehmerische Mitbestimmung in der Societas Europaea, in Festschrift für Peter Ulmer, 2003, S. 193
Henssler/Willemsen/Kalb (Hrsg.) Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. 2014
Hermann/Heuer/Raupach Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Gesetz-Kommentar, Loseblatt
Herzig (Hrsg.) Besteuerung der europäischen Aktiengesellschaft, 2004
Hoffmann-Becking (Hrsg.) Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4 Aktiengesellschaft, 3. Aufl. 2007
Hommelhoff Zum Konzernrecht der Europäischen Aktiengesellschaft, 2003
Hopt/Wiedemann (Hrsg.) Großkommentar zum Aktiengesetz, 1. Bd., 2. Halbband, 3. Aufl. 1973, 2. Lieferung, 4. Aufl. 1992, 3. Lieferung, 4. Aufl. 1993, 7. Lieferung, 4. Aufl. 1996, 11. Lieferung, 4. Aufl. 1999, 12. Lieferung, 4. Aufl. 1999, 14. Lieferung, 4. Aufl. 1999, 19. Lieferung, 4. Aufl. 2003
Hübner Die Ausgliederung von Unternehmensteilen in aktien- und aufsichtsrechtlicher Sicht, in FS Walter Stimpel zum 68. Geburtstag, 1985, S. 791
Hübschmann/Hepp/Spitaler (Hrsg.) Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Loseblatt
Hüffer Aktiengesetz, 11. Aufl. 2014
Kallmeyer Umwandlungsgesetz, 5. Aufl. 2013
Kalss/Hügel (Hrsg.) Europäische Aktiengesellschaft, SE-Kommentar, 2004
Karl Der Zusammenschlussbegriff in der Europäischen Fusionskontrollverordnung: Eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis der EG, 1996
Kegel/Schurig Internationales Privatrecht, 9. Aufl. 2004
Krafka/Kühn Handbuch der Rechtspraxis, Registerrecht, 9. Aufl. 2013
Kropff Über die „Ausgliederung", in FS Ernst Geßler zum 65. Geburtstag, 1971, S. 111
Kropff/Semler (Hrsg.) Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, Bd. 3 und 4, 3. Aufl. 2011, Bd. 5/1, 2. Aufl. 2003, Bd. 5/2, 2. Aufl. 2004, Bd. 7, 3. Aufl. 2012, Bd. 8, 2. Aufl. 2000
Kübler/Prütting (Hrsg.) Kommentar zur Insolvenzordnung, Loseblatt
Kümpe/Wittig Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2012
Langen/Bunte Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Bd. 1, 9. Aufl. 2001
Leinemann (Hrsg.) Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 2, 2. Aufl. 2000
Lenski/Steinberg Gewerbesteuergesetz, Kommentar, Loseblatt
Lentner Das Gesellschaftsrecht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung, 1994
Lenze Folgen von Unternehmens- und Konzernveränderungen für die Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat, 2005
Liebert Der Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften, Diss. 2003
Lübking Ein einheitliches Konzernrecht für Europa, 2000
Lutter Die Europäische Aktiengesellschaft, 2. Aufl. 1978
ders. Europäisches Unternehmensrecht, 4. Aufl. 1996
ders. Konzernrecht im Ausland, 1994
ders. (Hrsg.) Umwandlungsgesetz, 5. Aufl. 2014
ders. Zur Binnenstruktur des Konzerns, in FS Harry Westermann zum 65. Geburtstag, 1974, S. 347
Lutter/Hommelhoff (Hrsg.) GmbH-Gesetz, 18. Aufl. 2012
dies. SE-Kommentar, 2008
Manz/Mayer/Schröder Europäische Aktiengesellschaft, 2. Aufl. 2010
Martens Leitfaden für die Leitung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, 3. Aufl. 2003
Maul Die faktisch abhängige SE (Societas Europaea) im Schnittpunkt zwischen deutschem und europäischem Recht, 1998
Meyer-Panhuysen Die fehlerhafte Kapitalerhöhung, 2003
Müller-Glöge/Preis/Schmidt (Hrsg.) Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Aufl. 2014
Müller/Rödder (Hrsg.) Beck'sches Handbuch der AG, 2. Aufl. 2009
Oetker Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 3. Aufl. 2013
Palandt Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl. 2014
Pichot Arbeitnehmervertreter in Europa und ihre Befugnisse im Unternehmen, Studie im Auftrag der Europäischen Kommission, 1999
Raiser Die Europäische Aktiengesellschaft und die nationalen Aktiengesetze, in FS Johannes Semler zum 70. Geburtstag, 1993, S. 277
ders. MitbestG Kommentar, 4. Aufl. 2002
Raiser/Veil Recht der Kapitalgesellschaften, 5. Aufl. 2010
Rebmann/Säcker/Rixecker (Hrsg.) Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 11, Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. 1999
Richardi (Hrsg.) Kommentar zum BetrVG, 14. Aufl. 2014
Richardi/Wlotzke (Hrsg.) Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 3 Kollektives Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2000
Ringleb/Kremer/Lutter/v. Werder Deutscher Corporate Governance Kodex, 4. Auflage 2010
Schaaf Die Praxis der Hauptversammlung, 2. Aufl. 1999
Schaumburg Internationales Steuerrecht, 3. Aufl. 2011
Schindler Die Europäische Aktiengesellschaft, 2002
Schmidt, K. Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2002
Schmidt, K. Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, Bd. 1, 3. Aufl. 2010
Schmidt, L. Einkommensteuergesetz, Kommentar, 32. Aufl. 2013
Schmitt/Hörtnagel/Stratz Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 6. Aufl. 2013
Scholz Kommentar zum GmbHG, Bd. 1, 11. Aufl. 2012, Bd. 2, 11. Aufl. 2013
Schütz Gemeinschaftskommentar, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung und Europäisches Kartellrecht, Zusammenschlusskontrolle §§ 35-43 GWB, 5. Aufl. 2001
Schwarz Europäisches Gesellschaftsrecht, 2000
Schweitzer/Hummer Europarecht, 1996
Schwintowski/Schäfer Bankrecht, 4. Aufl. 2014
Semler/Stengel (Hrsg.) Umwandlungsgesetz, 3. Aufl. 2012
Semler/Volhard Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, 2. Aufl. 2003
Spindler/Stilz Kommentar zum Aktienrecht, 2. Aufl. 2010
v. Staudinger Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, EGBGB/IPR Art. 7-12, 15. Bearbeitung 2013, Internationales Gesellschaftsrecht, 13. Bearbeitung 1998
Streck Körperschaftsteuergesetz, 8. Aufl. 2014
Theisen/Wenz (Hrsg.) Die Europäische Aktiengesellschaft, Recht, Steuern und Betriebswirtschaft der Societas Europaea (SE), 2. Aufl. 2005
Tipke/Lang Steuerrecht, 20. Aufl. 2010
Ulmer/Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht, 3. Aufl. 2013
Veelken Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) und Europäische Fusionskontrolle – Gründungsformen der SE und Zusammenschlussbegriff der Fusionskontrollverordnung, in FS Ulrich Immenga zum 70. Geburtstag, 2004, S. 433
Veil Unternehmensverträge, 2003
Vogel/Lehner Doppelbesteuerungsabkommen, 6. Aufl. 2014
Werlauff SE – The Law of the European Company, 2003
Widmann/Mayer Umwandlungsrecht, Loseblatt-Sammlung
Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen, Arbeitsrechtliches Handbuch, 4. Aufl. 2011
Wittschen Die Zulässigkeit der zweistufigen Aktienemission, Eine Untersuchung unter Berücksichtigung des US-amerikanischen und des britischen Rechts, Diss. 2004
Zöllner (Hrsg.) Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, Bd. 1, 3. Aufl. 2012, Bd. 2, 3. Aufl. 2012, Bd. 4, 2. Aufl. 1991, Bd. 5/1, 3. Aufl. 2014, Bd. 6, 3. Aufl. 2004, Bd. 7, 3. Aufl. 2011, Bd. 8/1, 3. Aufl. 2012, Bd. 8/2, 3. Aufl. 2010
Einleitung Einsatzmöglichkeiten der Europäischen Aktiengesellschaft
Inhaltsverzeichnis
I. Wesentliche Besonderheiten der SE
II. Einsatzmöglichkeiten der SE
1
Die SE, die auch als „Flaggschiff des europäischen Gesellschaftsrechts” bezeichnet wurde,[1] feiert in diesem Jahr ihren zehnten Geburtstag. In dieser verhältnismäßig kurzen Zeit hat sie unter Beweis gestellt, dass sie diesem Anspruch gerecht wird, und sich als wettbewerbsfähige Rechtsform durchgesetzt. Mittlerweile gibt es europaweit mehr als 2 100 SE, davon in Deutschland knapp 300.[2] Sie ist auch auf den Kapitalmärkten anerkannt, was sich darin niederschlägt, dass immerhin europaweit 75 und in Deutschland 23 SE[3] börsennotiert sind.[4] Dass sie von der Praxis angenommen wurde und wird, hängt damit zusammen, dass sie aufgrund ihrer Besonderheiten und Einsatzmöglichkeiten zahlreiche Vorteile gegenüber der nationalen AG bietet.
I. Wesentliche Besonderheiten der SE
2
Die SE ist durch zahlreiche Besonderheiten geprägt, die in diesem Handbuch ausführlich und detailliert dargestellt werden. Von diesen sollen im Folgenden die wesentlichen Besonderheiten herausgegriffen werden, die die Praxistauglichkeit der SE in besonderem Maße beeinflussen. Folgerichtig handelt es sich dabei auch um die in der Unternehmenspraxis am häufigsten genannten Motive für durchgeführte SE-Umwandlungen.[5]
1. Möglichkeit der grenzüberschreitenden Sitzverlegung
3
Nach Art. 8 SE-VO kann eine SE ihren Satzungssitz über die Grenze in einen anderen Mitgliedstaat verlegen.[6] Hierbei handelt es sich um eine identitätswahrende Sitzverlegung, d.h. – anders als regelmäßig bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen anderer Gesellschaftsformen – führt die grenzüberschreitende Sitzverlegung der SE nicht zur Auflösung und Neugründung. Konsequenterweise ist auch die Zustimmung der Gläubiger der SE zur Sitzverlegung nicht erforderlich.[7] Aufgrund des identitätswahrenden Charakters hat die grenzüberschreitende Sitzverlegung auf den Aktionärskreis grundsätzlich keine Auswirkungen.[8] Grundsätzlich ist zwar seit der Cartesio-Entscheidung[9] und der Vale-Entscheidung[10] des EuGH der grenzüberschreitende Formwechsel in einen anderen Mitgliedstaat unter bestimmten Umständen zulässig, mangels entsprechender europäischer Rechtsetzung allerdings bisher mit erheblichen Rechts- und Verfahrensunsicherheiten verbunden.[11]
2. Wahlrecht zur Organisationsverfassung
4
Die SE-VO überlässt es dem Satzungsgeber der SE, sich hinsichtlich der Organisationsverfassung zwischen dem dualistischen und dem monistischen System zu entscheiden (Art. 38 b SE-VO).[12] Danach kann die SE wahlweise nach dem sog. Trennungsprinzip mit einem Leitungsorgan[13] und einem Aufsichtsorgan[14] oder entspr. dem anglo-amerikanischen Board-System mit einem einheitlichen Verwaltungsorgan[15] ausgestattet werden. Von wenigen Mitgliedstaaten abgesehen, die auch ihrer AG nationaler Prägung beide Leitungssysteme zur Wahl stellen, weist die Verfassung der SE gegenüber der AG insoweit ein deutlich höheres Maß an Flexibilität auf.
3. Verhandlungslösung für die Arbeitnehmermitbestimmung
5
Die im europäischen Rechtsetzungsverfahren zur SE am heftigsten umstrittene Mitbestimmungsfrage ist im Wege eines Kompromisses durch das Prinzip der Verhandlungslösung geregelt worden.[16] Vorrangiges Ziel ist es danach, eine Vereinbarung über die Arbeitnehmerbeteiligung zwischen den Unternehmensleitungen der beteiligten Rechtsträger und den betroffenen Arbeitnehmern, die dabei durch ein besonderes Verhandlungsgremium vertreten werden, herbeizuführen. Der Inhalt der zu treffenden Vereinbarung ist den Parteien weitgehend freigestellt. Die SE-RL und die nationalen Umsetzungsvorschriften – in Deutschland das SEBG – stellen lediglich einige Mindestvorgaben auf. Nur wenn bis zum Ende des Verhandlungszeitraums keine Vereinbarung zustande kommt, ohne dass das besondere Verhandlungsgremium von sich aus die Verhandlungen abbricht, greifen die jeweiligen nationalen Auffangregelungen ein. Der Verhandlungszeitraum beträgt regelmäßig sechs Monate, kann jedoch einvernehmlich auf maximal ein Jahr verlängert werden. Diese lange Verfahrensdauer, die durch die Zeitspanne für die Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums noch um weitere drei Monate verschärft wird, kann zu erheblichen Problemen bei der Gründung der SE führen, im Einzelfall die Rechtsform der SE sogar unattraktiv machen.[17] Durch das sog. Vorher-Nachher-Prinzip wird das höchste in den beteiligten Gesellschaften existierende Mitbestimmungsniveau erhalten und auf die gesamte SE ausgedehnt, sodass die Möglichkeiten einer „Flucht aus der Mitbestimmung“ begrenzt sind. Dennoch bietet das Prinzip der Verhandlungslösung eine begrüßenswerte Chance zur Flexibilität.
4. Die SE als Instrument für corporate identity und branding
6
Die SE dokumentiert die europäische Ausrichtung und den europäischen Auftritt des diese Rechtsform annehmenden Unternehmensträgers und steht damit für dessen supranationalen Charakter. Dies macht die SE nicht nur zu einer einzigartig neutralen Rechtsform, sondern zugleich ihre Rechtsform selbst zu einem Marketinginstrument. Sie dient unternehmensintern der Bildung einer europäischen Unternehmenskultur (corporate identity) und nach außen einer europäischen Markenbildung (branding). Dies kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein – nicht nur im Wettbewerb um Kunden, sondern auch um qualifizierte Arbeitskräfte.
II. Einsatzmöglichkeiten der SE
1. Allgemeines
7
Die Rechtsform der SE bietet sich für zahlreiche Einsatzmöglichkeiten an.[18] Sie ist nicht nur für international tätige Konzerne attraktiv ist, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen. Dies entspricht dem im 13. Erwägungsgrund niedergelegten Ziel der SE-VO.
8
Die SE-VO hat in die Entwicklung und Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts neuen Schwung gebracht. Dies gilt sowohl für die Schaffung der Europäischen Genossenschaft (SCE)[19] und die Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung[20] als auch für die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit, die es Unternehmen ermöglicht, ihren Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen,[21] und zur Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Formwechsels.[22] Ferner veranlasste die Kommission im Juni 2013 eine öffentliche Konsultation zur geplanten europäischen Einpersonen-Gesellschaft (Societas Europaea UniPersonam – SEUP)[23], und im Juli 2013 sprach sich das Europäische Parlament für die Einführung einer europäischen Stiftung auf der Grundlage des vom Rat vorgelegten Entwurfs einer Verordnung über das Statut einer europäischen Stiftung (Fundatio Europaea – FE) vom 8.2.2012[24] aus.[25] Die weiteren Schritte auf diesem Weg werden die Besonderheiten der SE zwar relativieren, ihre Praxistauglichkeit jedoch nicht einschränken oder gar in Frage stellen.
2. Grenzüberschreitende Unternehmensverbindungen
2.1 Vollfusion gleichberechtigter Gesellschaften (merger of equals)
9
Streben zwei Gesellschaften aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten eine grenzüberschreitende Fusion an, eignet sich hierfür die Errichtung einer SE im Wege einer Verschmelzung durch Neugründung in besonderem Maße.[26] Die Gründung einer SE ermöglicht die grenzüberschreitende Verschmelzung, bei der die Fusionspartner durch Vollfusion aufgelöst und die Aktionärskreise vollständig in einer Gesellschaft zusammengeführt werden. So wird die gleichberechtigte Behandlung beider Fusionspartner sichergestellt. Diese Gleichbehandlung wird dadurch gefördert, dass mit der SE eine neutrale Rechtsform gewählt wird, die sogar die neutrale Sitzwahl in einem dritten Mitgliedstaat ermöglicht. Handelt es sich bei den Fusionspartnern um Konzerne, werden außerdem spätere Reorganisationsmaßnahmen erleichtert und vereinfacht. Wie bei allen SE-Gründungen ergeben sich schließlich weitere Vorteile aus der Flexibilität der Organisationsverfassung, der Flexibilität der Verhandlungslösung zur Arbeitnehmerbeteiligung und der Nutzung der SE als Marketinginstrument.
2.2 Holding-Gründung zur Bildung eines europäischen Konzerns
10
Wollen sich zwei Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die als selbständige Rechtsträger fortbestehen sollen, unter einer einheitlichen Leitung zusammenschließen, bietet sich die Gründung einer Holding-SE an.[27] Selbstverständlich ist die Bildung einer Holding auch in anderer Rechtsform möglich, allein die SE-VO stellt dafür jedoch ein besonderes Verfahren zur Verfügung. Wie bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung kann auch hier die Gründung einer Holding-SE die gleichberechtigte Behandlung beider Gründungsgesellschaften gewährleisten – nicht zuletzt durch Wahl einer neutralen europäischen Rechtsform und eines neutralen Sitzes. Gegenüber der grenzüberschreitenden Verschmelzung bietet sich die Struktur der Holding-SE dann an, wenn aus Gründen der Haftungsabschottung die Gründungsgesellschaften als selbständige Rechtssubjekte erhalten bleiben sollen.
2.3 Teilzusammenschluss durch europäisches Joint Venture
11
Wollen zwei Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten Teile ihrer Aktivitäten dauerhaft zusammenführen, können sie dies in einem Joint Venture in der Form einer Tochter-SE tun.[28] Auch hier gilt wie bei der Holding-SE: Für das Joint Venture kommen selbstverständlich auch andere Rechtsformen in Frage, nur die SE ermöglicht jedoch als neutrale Rechtsform die Gleichbehandlung der Joint Venture-Partner und bietet zudem die übrigen genannten Vorteile wie Flexibilität der Organisationsverfassung und der Verhandlungslösung zur Arbeitnehmerbeteiligung sowie den Marketingeffekt der europäischen Rechtsform. Insbesondere bei dem grenzüberschreitenden Joint Venture kann als weiterer Vorteil der SE die Möglichkeit der späteren grenzüberschreitenden Sitzverlegung Bedeutung erlangen.