Kitabı oku: «Mit Erfolg promovieren in den Life Sciences»

Yazı tipi:

Dieter Brockmann

Michael Kühl

Mit Erfolg promovieren

in den Life Sciences

Ein Leitfaden für

Doktoranden, Betreuer und Universitäten


Inhaltsverzeichnis

  Vorwort

  1 Was ist eine Promotion? 1.1 Die heutige Bedeutung der Promotion in den Lebenswissenschaften 1.2 Der Begriff Promotion und seine ­geschichtliche Entwicklung 1.3 Dissertation, Disputation und Rigorosum 1.4 Promotionsregeln und Promotionsordnung 1.5 Der Inhalt der Promotion im Wandel der Zeit 1.6 Akademische Grade in den Lebenswissenschaften heute

  Weiterführende Literatur

  2 Rechtlicher Rahmen der Promotion 2.1 Das Promotionsrecht 2.2 Beteiligte universitäre Gremien und ­Personen 2.3 Zulassung zur Promotion 2.4 Abgabe und Begutachtung der Arbeit 2.5 Besondere Regelungen

  Weiterführende Literatur

  3 Die Entwicklung der ­modernen Promotion 3.1 Einzelpromotion versus Promotionsprogramme 3.2 Charakteristika strukturierter Promotionsprogramme an Universitäten 3.2.1 Transparente Selektionskriterien 3.2.2 Fachliches Mentoring: Die Betreuung des Doktoranden 3.2.3 Soziales Mentoring 3.2.4 Mobilitätsprogramme 3.2.5 Internationalisierung, Networking 3.2.6 Konfliktmanagement 3.2.7 Transparente Notengebung 3.2.8 Qualitätsmanagement in Promotionsprogrammen 3.3 Promotionsprogramme in Deutschland 3.4 Fast-Track-Programme 3.4.1 Promotion unmittelbar nach einem Bachelorstudium 3.4.2 Master/PhD-Programme

  Weiterführende Literatur

  4 Optimale Promotions­bedingungen 4.1 Wissenschaftliche Faktoren 4.1.1 Das Promotionsthema 4.1.2 Die Reputation des Erstbetreuers, der Arbeitsgruppe bzw. des Instituts 4.1.3 Die Qualität des Promotionsprogramms 4.2 Praktische Faktoren 4.2.1 Finanzierung, Laufzeit und Dotierung der ­Promotionsstelle 4.2.2 Struktur und Verantwortlichkeiten in der Arbeitsgruppe 4.2.3 Infrastruktur des Instituts und des Fachbereichs 4.2.4 Infrastruktur und Ressourcen des strukturierten ­Promotionsprogramms 4.3 Persönliche Faktoren 4.3.1 Das Verhältnis zwischen Betreuer und Doktorand 4.3.2 Stimmung in der Arbeitsgruppe 4.3.3 Stimmung im Promotionsprogramm

  Weiterführende Literatur

  5 Strukturiert promovieren: Die Promotion als Projekt 5.1 Die Planung eines Projektes 5.2 Der Projektplan 5.3 Der Meilensteinplan und das Gantt-Diagramm 5.4 Verlaufskontrolle 5.5 Die Abschlussphase I: Die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit 5.5.1 Die Bedeutung wissenschaftlicher Publikationen 5.5.2 Der Publikationsprozess: Implikationen für das eigene Zeitmanagement 5.6 Die Abschlussphase II: Das Schreiben der Dissertation 5.6.1 Die klassische Monographie 5.6.2 Die kumulative Promotionsschrift 5.6.3 Vergleich kumulative Promotionsschrift vs. ­Monographie 5.6.4 Das Schreiben der Arbeit – Keine Angst vor dem weißen Blatt 5.7 Qualitätsmanagement

  Weiterführende Literatur

  6 Hilfsmittel des Zeit- und Selbstmanagement 6.1 To-do-Listen 6.2 Die SMART-Methode 6.3 Die ALPEN-Methode 6.4 Eisenhower-Prinzip 6.5 Arbeitszeiten effizient nutzen 6.6 Das Pareto-Prinzip 6.7 Wochen und Tagesplanung: Das ­Kieselprinzip 6.8 Selbstmanagement

  Weiterführende Literatur

  7 Promotion – und was dann? 7.1 Generelle Übersicht: Karriereoptionen nach der Promotion 7.1.1 Der Postdoc und die Postdoktorandenphase 7.1.2 Die akademische Laufbahn 7.1.3 Industrieunternehmen 7.1.4 Behörden und Verwaltung 7.2 Finanzierungsoptionen für die Postdoktorandenphase 7.3 Vergütung der Postdoktorandenphase

  Weiterführende Literatur

  8 Rechtliche Vorgaben in den Lebenswissenschaften 8.1 Das Gentechnikgesetz (GenTG) 8.2 Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Biostoffverordnung (BioStoffV) 8.3 Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 8.4 Das Tierschutzgesetz (TierSchG) 8.5 Die Ethikkommission 8.6 Das humane Stammzellgesetz (StZG) 8.7 Das Embryonenschutzgesetz (ESchG)

  Weiterführende Literatur

  Links zu den wichtigsten Gesetzestexten und Verordnungen

  9 Gute Wissenschaftliche Praxis 9.1 Selbstverständnis und Verpflichtung der Wissenschaft: Ethische Implikationen 9.2 Wissenschaftliches Fehlverhalten 9.3 Datenmanipulationen (Falsification) 9.4 Datenerfindung (Fabrification) 9.5 Plagiate (Plagiarism) 9.6 Ursachen und Motivation für wissenschaftliches Fehlverhalten 9.7 Eigene Datenerfassung und Daten­auswertung 9.7.1 Das Laborbuch 9.7.2 Elektronische Daten 9.7.3 Aufbewahrung von Daten 9.7.4 Statistische Auswertung von Daten 9.8 Nutzungsrechte an wissenschaftlichen Daten 9.9 Veröffentlichung wissenschaftlicher Daten 9.10 Verfahren bei wissenschaftlichem ­Fehlverhalten

  Weiterführende Literatur


PD Dr. Dieter Brockmann, Studium der Chemie mit Schwerpunkt Biochemie an der Ruhr Universität Bochum und Habilitation für das Fachgebiet Molekularbiologie an der Universität Essen. Während dieses Zeitraumes u. a. Teilprojektleiter im DFG-geförderten Graduiertenkolleg „Zell- und Molekularbiologie normaler und maligner Zellsysteme“. Seit 2002 Bereichsleiter Wissenschaft und Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm und verantwortlich für den Aufbau des Studiengangs Molekulare Medizin (Bachelor, Master, Promotion). Seit 2006 „Managing Director“ der International Graduate School in Molecular Medicine Ulm, die seit 2007 im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert wird.

Prof. Dr. Michael Kühl, Studium und Promotion der Biochemie in Berlin, Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Entwicklungsbiologie in Ulm, Seattle (USA) und Göttingen. Seit 2002 Universitätsprofessor für Biochemie und Molekulare Biologie in Ulm. Forschungsschwerpunkte im Bereich der frühen embryonalen Entwicklung. Seit 2006 auch Leiter der International Graduate School in Molecular Medicine Ulm, die seit 2007 im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert wird.

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im ­Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN 3-8252-4217-6 (Print)

ISBN 978-3-8463-4217-6 (E-Book)

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

© 2015 Eugen Ulmer KG

Wollgrasweg 41, 70599 Stuttgart (Hohenheim)

E-Mail: info@ulmer.de Internet: www.ulmer.de Lektorat: Denise Anders, Sabine Mann Herstellung: Jürgen Sprenzel Umschlaggestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Titelbild: © photolars/Fotolia.com Produktion: primustype Hurler GmbH, Notzingen | v2 Druck und Bindung: Graphischer Großbetrieb Friedr. Pustet, Regensburg Printed in Germany

Vorwort

Die Promotion ist ein entscheidender Schritt in der Karriere eines jeden Wissenschaftlers, denn sie ist der Nachweis der Befähigung zur selbständigen und eigenverantwortlichen hypothesen-getriebenen Forschung. Folgerichtig gilt die abgeschlossene Promotion in den Lebenswissenschaften als Türöffner für eine erfolgreiche Laufbahn an den Universitäten, in der biomedizinischen und pharmazeutischen Industrie sowie für zahlreiche mit dem Gesundheitssystem vernetzte Berufe. Für eine akademische Laufbahn an Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbaren Institutionen ist sie sogar Voraussetzung. Ohne eine sehr gute Promotion, deren Erfolg vielfach an den daraus resultierenden Publikationen in hochrangigen internationalen Journalen mit entsprechendem Impaktfaktor gemessen wird, ist ein Aufstieg in eine Gruppenleiterposition, Juniorprofessur und spätere Professur und Institutsleitung nicht möglich.

Vor noch nicht allzu langer Zeit wiesen Promotionsverfahren in den Lebenswissenschaften häufig zahlreiche Schwächen auf. Hierzu zählten intransparente Auswahlkriterien, starke intellektuelle und finanzielle Abhängigkeit der Doktoranden vom Doktorvater/Doktormutter1, zu lange Promotionszeiten, die mangelnde Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft, nicht vergleichbare und intransparente Bewertungskriterien sowie keine gezielte Vorbereitung auf das spätere Berufsleben als Wissenschaftler durch mangelnde Angebote an extracurricularen Kursen wie z. B. Projektmanagement oder Gute Wissenschaftliche Praxis. Der Status des Doktoranden innerhalb der Universität und der wissenschaftlichen Gemeinschaft war nicht klar definiert. Zur Verbesserung dieser Situation wurde daher von der Politik und den großen Fördereinrichtungen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und in Teilen umgesetzt. Ziel aller Maßnahmen sollte eine bessere Strukturierung der Promotionsphase sein.

In seiner Schrift „Empfehlungen zur Doktorandenausbildung“ schreibt der Wissenschaftsrat 2002: „Die Promotionsphase muss sachgerecht strukturiert werden. Dies erfordert transparente Verfahren, klare gegenseitige Verantwortlichkeiten und einen sinnvoll bemessenen Zeitrahmen. ... Die Promotion ist in Deutschland nicht allein auf eine wissenschaftliche Laufbahn ausgerichtet. Die Gestaltung der Promotionsphase kann sich daher nicht ausschließlich an den Anforderungen der Ausbildung des Hochschullehrernachwuchses orientieren. Der Anspruch auf eine selbständige wissenschaftliche Forschungsleistung bleibt gleichwohl unverzichtbar.“ Diese Empfehlungen implizieren, dass die Promotionsphase neben einem Kerncurriculum zur vertieften wissenschaftliche Ausbildung auch die Möglichkeit bieten soll, weitere berufsfeldrelevante Schlüsselqualifikationen zu erwerben.

Als eine der ersten Maßnahmen zur Verbesserung der Promotionsphase wurden von der DFG bereits 1990 die Graduiertenkollegs eingeführt (DFG: Monitoring des Förderprogramms Graduiertenkollegs, Bericht 2011). Im Zentrum dieses Programms steht „die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen eines thematisch fokussierten Forschungsprogramms sowie eines strukturierten, interdisziplinären Qualifizierungskonzepts. Ziel ist es, die Promovierenden auf den komplexen Arbeitsmarkt ‚Wissenschaft‘ intensiv vorzubereiten und gleichzeitig ihre frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen“. Die Bedeutung dieses Programms belegen folgende Zahlen: Laut DFG Jahresbericht wurden im Jahre 2013 von der DFG 253 Graduiertenkollegs gefördert. In dieser Zahl sind 57 internationale und 52 lebenswissenschaftliche Graduiertenkollegs enthalten. Auch die Bundesländer und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben spezifisch strukturierte Programme zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eingeführt (z. B. die Max Planck Research Schools oder die Helmholtz-Graduiertenschulen und Helmholtz-Kollegs). Die aktuellste Entwicklung auf dem Gebiet der strukturierten Doktorandenausbildung sind die durch die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder geförderten Graduiertenschulen. Mit diesem Förderinstrument werden zwei gleichwertige Ziele verfolgt. Zum einen sind Graduiertenschulen auf die Qualifizierung herausragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds ausgerichtet, zum anderen sind sie als Strukturmaßnahme auf die Profilierung und Herausbildung wissenschaftlich führender, international wettbewerbsfähiger und exzellenter Standorte in Deutschland angelegt. Damit gehen die Graduiertenschulen weit über das Konzept der DFG-Graduiertenkollegs hinaus. Sie sind vielmehr strukturell als Dachorganisation zu verstehen, die übergeordnete Strukturen, Regularien und Qualitätsstandards für eine strukturierte Promotionsphase an einer Universität schaffen. Aktuell werden im Rahmen der Exzellenzinitiative 45 Graduiertenschulen gefördert, darunter 12 in den Lebenswissenschaften.

Diese knappe Auflistung veranschaulicht, welche große Bedeutung Politik und Fördereinrichtungen einer Optimierung der Promo­tionsphase weg von der häufig anonymen Einzelpromotion hin zu transparenten strukturierten Promotionsprogrammen beimessen. Absolute Voraussetzung und essenzielle Grundlage für eine erfolgreiche Promotion bleibt jedoch nach wie vor ein exzellentes und innovatives Forschungsthema, mit dem sich der Doktorand identifizieren kann und dessen Bearbeitung er hochmotiviert angeht. Strukturierte Promotionsprogramme können also nur die Rahmenbedingungen verbessern, um eine Promotion zielgerichtet, transparent, in einem angemessenen zeitlichen Rahmen und erfolgreich abschließen zu können.

Intention dieses Buches ist es daher, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Promotion aufzuzeigen, das Für und Wider strukturierter Programme im Vergleich zur Einzelpromotion abzuwägen und Empfehlungen zum Aufbau und Durchführung strukturierter Promotionsprogramme zu geben. Dabei gehen wir aus drei Sichtweisen vor: (1) die des Doktoranden/der Doktorandin, (2) die des Betreuers/der Betreuerin und (3) die der Institutionen Graduiertenkolleg, Graduiertenschule und Universität. Den Doktoranden wollen wir zudem einen Leitfaden an die Hand geben, was aus unserer Sicht ein gutes und innovatives Promotionsprogramm ausmacht, um ihnen damit eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl einer Promotionsstelle zu geben. Abschließend sei angemerkt, dass sich viele der hier diskutierten Punkte und Programmbausteine auf die Lebenswissenschaften beziehen; doch die grundlegenden Prinzipien der strukturierten Promotionsprogramme sind auch auf andere Fachbereiche übertragbar.

Unabhängig von der Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm kann man das Unterfangen Promotion strategisch angehen. Dies spiegelt sich darin wider, die Promotion als Projekt zu begreifen und Methoden des Projekt-, Zeit- und Selbstmanagements zu verwenden. Diesbezüglich enthält dieses Buch, so hoffen wir, Tipps und Tricks. Zahlreiche Checklisten, die über das Buch verteilt sind, sollen den Doktoranden helfen, die Rahmenbedingungen der eigenen Promotion optimal zu gestalten. Zu guter Letzt sei an dieser Stelle noch angemerkt: Die optimale Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Promotion ersetzt nicht die Grundvoraussetzung für den Erfolg, nämlich neue Erkenntnisse im gewählten Forschungsgebiet zu erzielen.

Wir möchten dem Eugen Ulmer Verlag in Stuttgart, insbesondere Frau Sabine Mann und Frau Susanne Böttcher, für die Gelegenheit danken, unsere Ideen und Erfahrungen zu strukturierten Promotionsprogrammen und zur Durchführung von Promotionsvorhaben darzulegen. Wir danken Herrn Prof. Tobias Böckers und Frau Sarah J. Brockmann (M. Sc. Biochemie), beide Universität Ulm, für die kritische Durchsicht des Manuskripts und ihre wertvollen Anregungen. Herrn Prof. Dr. Hans A. Kestler danken wir für die Bereitstellung von Abbildung 8. Fehler, die sich trotz mehrfacher kritischer Durchsicht eingeschlichen haben, sind selbstverständlich einzig den Autoren anzulasten.


Ulm, im Herbst 2014PD Dr. Dieter BrockmannProf. Dr. Michael Kühl

1Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Rahmen dieses Buches jedoch in einigen Fällen auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

1Was ist eine Promotion?

„Wichtig ist, dass man nicht aufhört zu fragen.“ – Albert Einstein

Inhalt

Die Promotion oder der Erwerb eines Doktorgrades stellt nach dem Bachelor- und dem Masterstudium die dritte Ausbildungsebene im heutigen deutschen Universitätssystem dar. Sie dient dem Nachweis der Befähigung zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen hypothesengetriebenen Forschungsarbeit mit dem klaren Ziel des Erkenntnisgewinns. Dies beinhaltet vor allem auch die intellektuelle Weiterentwicklung und Vertiefung eines Forschungsthemas. Nach erfolgreicher Promotion erhalten die Absolventen einen Doktorgrad. In den Lebenswissenschaften ist dieser heute zum Teil Voraussetzung für den Eintritt in eine wissenschaftliche Karriere an Universitäten, in der Pharmaindustrie und anderen mit dem Gesundheitswesen und medizinischen Forschung verknüpften Berufsfeldern. Was heißt aber eigentlich „Promotion“? Wann, zu welchem Zweck und wie ist das Promotionswesen entstanden? Welche Bedeutung hat die Promotion heute und welche Qualifikation soll sie nachweisen? Und vor allem: Wie hat sie die Bedeutung erlangt, die man ihr heute zuspricht? Dies sind zentrale Fragen, die in diesem einführenden Kapitel beantwortet werden sollen.

1.1Die heutige Bedeutung der Promotion in den Lebenswissenschaften

Warum soll ich promovieren und warum will ich promovieren? Diese zwei einfachen Fragen sollte sich jeder angehende Doktorand am Ende des Masterstudiums stellen und ganz individuell beantworten. Die Antwort auf diese Frage wird bei Naturwissenschaftlern in den Lebenswissenschaften sicher anders ausfallen als bei Kandidaten, die ein Studium der Human- oder Zahnmedizin absolvieren. Daher sollen beide Gruppen hier initial getrennt voneinander betrachtet werden.

Ein paar wichtige Begriffe zu Beginn

Akademischer Grad: Abschlussbezeichnung; wird nach dem Abschluss eines Studiums oder einer Promotion durch Aushändigung einer Urkunde verliehen. Darf dann als Berufsbezeichnung geführt werden und im Falle des Doktorgrades auch in offizielle Dokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass) eingetragen werden.

Akademischer Titel: Häufig werden akademische Grade auch als akademische Titel bezeichnet. Der Begriff Doktortitel findet häufig Anwendung, was jedoch (in Deutschland) juristisch inkorrekt ist.

Disputation: (lat. disputatio, die Erörterung, die Unterredung) Mündlicher Teil der Promotionsprüfung (häufig auch Verteidigung genannt) nach Abgabe der Dissertation, häufig auf das Promotionsthema beschränkt.

Dissertation: (lat. dissertatio, die Auseinandersetzung, Erörterung, ausführliche Besprechung) Schriftliche Arbeit, in der die erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse der Promotion dargestellt werden, aufgrund derer die Verleihung des Doktorgrades angestrebt wird. Die häufig verwendete Bezeichnung Dissertationsschrift ist nicht korrekt, weil die Schriftlichkeit bereits im Begriff Dissertation enthalten ist.

Drittmittel: Forschungsgelder, die nach Bewilligung auf Grundlage eines zuvor gestellten Antrags von einer externen Förderinstitution wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft nach Begutachtung zur Verfügung gestellt werden. Meist für die zweckgebundene Forschung im Sinne des Antrags zu verwenden (siehe auch Haushaltsmittel).

Drittmittelstelle: Wissenschaftlerstellen (Doktoranden, Postdocs) und Stellen für Technisches Personal, die aus Drittmitteln finanziert werden. Diese Stellen sind immer befristet.

Habilitation: Nachweis, ein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten zu können, Befugnis zur eigenständigen Lehre (Venia Legendi) an einer Universität, kein akademischer Grad. Die Venia Legendi kann aufgrund einer nachgewiesenen mehrjährigen Forschungs- und Lehrtätigkeit verliehen werden.

Haushaltsmittel: Finanzielle Mittel, die der Universität bzw. einem Professor vom Bundesland für seine Forschungs- und Lehrtätigkeit zur Verfügung gestellt werden (siehe auch Drittmittel).

Haushaltsstelle: Stellen für wissenschaftliches und technisches Personal, die durch Haushaltsmittel finanziert werden. Meist sind die wissenschaftlichen Haushaltsstellen mit einer Lehrverpflichtung verknüpft.

Kolloquium: Sonderfall der mündlichen Promotionsprüfung, der sich in zwei Teile gliedert. Teil 1 beinhaltet die Vorstellung und kritische Diskussion der Dissertation, im 2. Teil muss der Promovend eine biomedizinische oder molekularbiologische Hypothese vorstellen und diese gegen den Prüfungsausschuss verteidigen.

Lebenswissenschaften: Die Lebenswissenschaften (Life Sciences, Biowissenschaften) sind ein Oberbegriff für Forschungsrichtungen und Ausbildungsgänge, die sich mit Prozessen und Strukturen von Lebewesen auf molekularer, zellulärer oder auf Ebene des Organismus beschäftigen. Ausgehend von der klassischen Biologie sind die Lebenswissenschaften heute stark interdisziplinär ausgerichtet und beziehen unter anderem die Bereiche Medizin, Biomedizin (Molekulare Medizin), Molekularbiologie, Biophysik, Bioinformatik und Biodiversitätsforschung mit ein. Auch Fachrichtungen wie die Medizintechnik und die Bioökonomie gehören nach den gängigen Definitionen zu den Lebenswissenschaften.

Promotion: Verleihung des akademischen Grades eines Doktors durch eine Universität. Bedingung zur Promotion ist in der Regel eine begutachtete schriftliche Arbeit (Dissertation) sowie eine erfolgreiche mündliche Prüfung (Disputation, Rigorosum oder Kolloquium).

Rigorosum: (= die strenge Prüfung) Mündlicher Teil einer Promotionsprüfung, kann im Gegensatz zur Disputation deutlich weiter gefasst sein und alle Themengebiete sowie Randbereiche eines Faches umfassen.

Venia Legendi: Lehrberechtigung (lateinisch: Erlaubnis zu lesen); Voraussetzung ist die Lehrbefähigung, die von einer Universität durch die Habilitation verliehen wird. Die Erlangung der Venia Legendi setzt in der Regel eine mehrjährige nachgewiesenen Forschungs- und Lehrtätigkeit voraus.

Die Bedeutung der Promotion in den Lebenswissenschaften für die eigene Karriere kann man am besten mit Hilfe entsprechender Statistiken abschätzen. Nach Angaben des statistischen Bundesamts (https://www.destatis.de; Stand: 06.02.2014) ist die Anzahl der Promotionen in Deutschland in den letzten Jahren generell gestiegen. Über alle Fächer verteilt stiegen sie von 18.494 im Jahr 1990 auf 26.807 Promotionen im Jahr 2012. Zwischen 1999 und 2012 schwankt diese Zahl laut Statistischem Bundesamt allerdings relativ konstant um einen Wert von 25.000 (siehe Abbildung 1, Seite 17). Nach einer Studie der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) wird die Anzahl der Promotionen damit nur noch von den USA mit mehr als 65.000 Promotionen übertroffen (Hauss et al. 2012). Interessant ist in diesem Zusammenhang der normierte Begriff der „Promotionsquote“. Sie ist das Verhältnis von abgeschlossenen Promotionen zur Anzahl der altersgleichen Personen in der Bevölkerung. Sie lag im Jahre 2008 im Durchschnitt aller analysierten Länder bei 1,4 %. Die Promotionsquote in Deutschland lag dagegen deutlich höher bei 2,5 %. Sie wurde nur noch von der Schweiz (etwa 3,3 %), Schweden und Portugal (beide ca. 3 %) übertroffen.

Die Anzahl der biomedizinischen Promotionen in Deutschland exakt abzuleiten, ist jedoch nicht machbar, da eine Zuordnung der gelisteten Promotionen zu den Lebenswissenschaften nicht möglich ist. Allerdings entfallen von den 26.807 Promotionen in Deutschland im Jahre 2012 8.718 auf die Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften sowie 7.350 auf die Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften. Eine weitere Aufschlüsselung ergibt, dass die Zahl der Promotionen in der Humanmedizin mit 6.397 auf Platz eins liegt. Im Fach Biologie als wichtiger Bestandteil der Lebenswissenschaften schlossen 2.688 Kandidaten im Jahr 2012 ihre Promotion ab (https://www.destatis.de; Stand: 06.02.2014).


Abb. 1 Die Entwicklung der abgeschlossenen Promotionen in Deutschland.

a) Entwicklung der insgesamt abgeschlossenen Promotionen in Deutschland seit 2000.

b) Entwicklung der abgeschlossenen Promotionen in Deutschland seit 2009 in ausgewählten Fächern der Lebenswissenschaften.

Beide Grafiken nach Angaben des Statistischen Bundesamtes.

a) Entwicklung der insgesamt abgeschlossenen Promotionen in Deutschland seit 2000.

b) Entwicklung der abgeschlossenen Promotionen in Deutschland seit 2009 in ausgewählten Fächern der Lebenswissenschaften.

Beide Grafiken nach Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Ein noch genaueres Bild ergibt sich bei Betrachtung der sogenannten fächerspezifischen Promotionsquote. Nach dem Bundesbericht zur Förderung der wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN) 2008 lag die Promotionsquote 2006/2007 bei Chemikern bei 75,9 % und bei Biologen bei 46,8 %. Die Promotion ist also in vielen Disziplinen der Lebenswissenschaften keine Seltenheit; man kann schon fast davon ausgehen, dass die Promotion ein Muss für eine Führungsposition innerhalb der unterschiedlichen Ebenen eines Unternehmens ist. Auch bei Behörden und Ämtern ist sie ab einer bestimmten Position in der Hierarchie die Promotion eine Voraussetzung. Häufig sind auch die Einstiegsgehälter für Promovierte höher als von Nicht-Promovierten. So hat eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung ergeben, dass Promovierte im Durchschnitt mehrere Hundert Euro mehr im Monat verdienen als Masterabsolventen ohne Promotion (Enders 2005). Eine weitere Studie berechnet den Lohnvorteil promovierter Naturwissenschaftler gegenüber nicht-promovierten mit 14 %. Bei Humanmedizinern betrage der Vorteil immerhin noch 10 % (Heineck und Matthes 2012).

Für einen Promovierten kann der Abschluss „Promotion“ allerdings auch zum Boomerang werden. Wenn Firmen vor die Alternative gestellt werden, einen kostengünstigeren Bewerber mit Master­abschluss oder einen teureren Bewerber mit Promotion einstellen zu können, kann die Entscheidung auch schon mal gegen einen promovierten Akademiker fallen. Letztendlich wird aber immer die für eine gegebene Position benötigte Qualifikation das ausschlaggebende Kriterium zur Einstellung sein.

Die Arbeitslosigkeit bei Akademikern liegt mit aktuell 2,4 % ex­trem niedrig (Weber und Weber 2013; Stienen 2011). Absolventen mit einer Promotion scheinen noch bessere Aussichten auf eine Anstellung zu haben. Die Arbeitslosenquote liegt hier bei geringen 1 %.

Für einen akademischen Karriereweg ist die Promotion Voraussetzung: Wer an einer Universität in Forschung und Lehre eine wissenschaftliche Karriere anstrebt oder zu einem späteren Zeitpunkt in der Forschung an einem außeruniversitären Forschungsinstitut arbeiten möchte, kommt an der Promotion und in vielen Fällen auch an der späteren Habilitation, der universitären Lehrbefugnis, nicht vorbei. In diesen Fällen wird die Bedeutung der Promotion in ihrer ursächliche Funktion sichtbar: dem Nachweis des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens mit dem Ziel, neues Wissen zu generieren und bereits Erlerntes auf andere Problemfelder anzuwenden.

Die Promotionsquote in der Humanmedizin ist ebenfalls sehr hoch und beträgt laut Bundesbericht zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus dem Jahre 2008 stolze 71,0 %. Allerdings scheint sie nach Daten des Statistischen Bundesamtes in den letzten Jahren rückläufig zu sein (https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/Pruefungen Hochschulen.html; Stand: 26.02.2014). Promovierten im Jahre 2010 noch 7.287 Kandidaten im Fach Humanmedizin, waren dies 2012 nur noch 6.397. Einmal abgesehen davon, dass die humanmedizinische Promotion vom überwiegenden Teil der Studierenden parallel zum Studium nach der 1. Ärztlichen Prüfung und nicht als Vollzeitpromotion nach dem Studienabschluss durchgeführt wird, ist die Motivation zur Durchführung einer Promotion vielfach eine andere als bei naturwissenschaftlich orientierten Kandidaten. Die naturwissenschaftliche Promotion dient dem Erkenntnisgewinn und als Einstiegsportal in die Karriere in die Wissenschaft oder das Wissenschaftsmanagement. In der Humanmedizin scheint hingegen: „Die Tatsache jedoch, dass in Deutschland die berufliche und gesellschaftliche Anerkennung als Arzt oder Ärztin eng mit dem Doktortitel verbunden sind, lässt viele angehende Ärzte befürchten, ohne einen solchen akademischen Titel beruflich von vornherein im Nachteil zu sein.“ (Beisiegel 2009) Wir alle kennen dies aus eigener Erfahrung: Ist man krank, geht man zum Doktor. Die Befürchtung der jungen Ärzte besteht darin, dass Arztschilder ohne Doktortitel insbesondere von der älteren Generation vielfach „übersehen“ werden. Der Wissenschaftsrat bezeichnet diese parallel zum Studium entstandenen Arbeiten, die kaum oder keinen Erkenntnisgewinn erzielen, jedoch als „pro-forma-Forschung“ und empfiehlt daher in seiner Schrift „Empfehlungen zu forschungs- und lehrförderlichen Strukturen in der Universitätsmedizin“ (2004): Dass „Medizinabsolventen (aufgrund einer nicht-experimentellen Ab-­schluss­arbeit) in Anlehnung an den angelsächsischen Titel des ‚Medical Doctor‘ mit der Approbation die Berufsbezeichnung ‚Medizinischer Doktor‘ verliehen werden“. Ob diese Vorschläge eines Tages Realität werden, ist noch völlig offen.

Allein die Tatsache, dass die Anzahl der Promovenden in der Humanmedizin abnimmt, scheint ein Indiz zu sein, dass sich auch bei Medizinern die Einstellung zum Doktortitel ändert. Abschließend sei jedoch darauf hingewiesen, dass auch im Rahmen der medizinischen Promotion qualitativ sehr hochwertige Forschung betrieben werden kann. Viele Medizinische Fakultäten haben hierfür mittlerweile spezifische Programme aufgelegt. Wer später eine Karriere in der Hochschulmedizin anstrebt (z. B. Chefarzt einer Klinik am Universitätsklinikum), wird auf diesen Nachweis der eigenständigen Forschung und auch später an der Habilitation nicht vorbeikommen.

Diese kurze Darstellung belegt, dass sich eine Promotion lohnen kann, sowohl was die späteren Karriereoptionen angeht als auch was das persönliche Einkommen betrifft. Jedoch bedarf es für eine erfolgreiche und gute Promotion auch eine gehörige Portion persönlichen Engagements. Insbesondere in den Lebenswissenschaften kann von einer geregelten 5 Tage Woche mit festen Arbeitszeiten kaum die Rede sein. Einerseits steht man häufig in starker Konkurrenz zu anderen Arbeitsgruppen, die auf dem gleichen Forschungsgebiet arbeiten und muss daher die Experimente exzellent und zügig durchführen, um den Wettkampf um die Erstpublikation zu gewinnen. Andererseits hat dies auch rein praktische Gründe: Die Arbeit mit lebenden Systemen erfordert ein großes Maß an zeitlicher Flexibilität. Zellen, Zebrafische oder Taufliegen beispielsweise müssen so versorgt werden, dass ausreichend Material für die Experimente zur Verfügung stehen. Dies gelingt meistens nur dann, wenn man auch am Wochenende bereit ist, Zellen zu splitten oder Zebrafische so zu verpaaren, dass man auch montags Laich zur Verfügung hat. Auch sollte man sich bereits vor der Promotion darüber im Klaren sein, dass Forschung auch immer das Betreten von Neuland bedeutet. Das Ergebnis von Experimenten ist im Vorfeld nicht bekannt, allenfalls vage vorhersagbar. Viele Hypothesen müssen im Laufe der Arbeit als falsch verworfen und neue aufgestellt werden. Auch muss man wissen, dass im Labor häufig Methoden neu etabliert werden müssen und dass auch dies ein steiniger Weg sein kann. Eine Promotion in den Lebenswissenschaften erfordert somit ein außergewöhnliches Maß an Begeisterungsfähigkeit, Belastbarkeit und Frustrationstoleranz. Gerade der letzte Punkt ist wichtig. Man muss die vielen Negativerlebnisse verkraften können, mit denen man konfrontiert wird, wenn man in den Lebenswissenschaften erfolgreich sein will. Dies leitet zwangsläufig zu der Frage nach der persönlichen Motivation zur Durchführung eines Promotionsvorhabens über.

Grundsätzlich können wir bei der Frage der Motivation zu einem Vorhaben zwischen intrinsischen und extrinsischen Faktoren unterscheiden. Unter der intrinsischen Motivation verstehen wir zunächst einmal das Interesse an der Sache an sich, z. B. einem Gewinn an Erkenntnis. Auch das Glücksgefühl beim Lösen einer gestellten Aufgabe ist an dieser Stelle zu nennen, genauso wie die positiven Belohnungssysteme und das daraus resultierende Selbstbewusstsein durch z. B. die Akzeptanz einer eingereichten Publikation oder Erfolg bei der Drittmitteleinwerbung. Ein hohes Maß an intrinsischer Motivation verhilft zu einer hohen Frustrationstoleranz und ist Grundlage eines außergewöhnlichen Engagements. Zu den extrinsischen Motivationsfaktoren gehören das Lob und die Anerkennung durch andere für die gute Arbeit, die Anerkennung in der wissenschaftlichen Gemeinschaft oder gar wissenschaftliche Preise. Wie bei der intrinsischen Motivation sind hier auch der Publikationserfolg und der Erfolg beim Einwerben von Drittmitteln zu nennen. Auch diese extrinsischen Faktoren sind in der Wissenschaft von erheblicher Bedeutung. Eine mangelnde Motivation bezüglich der eigenen Arbeit ist von Dauer

der Arbeit nicht zuträglich und kann letztlich auch zu ihrem Abbruch führen.

Persönliche Grundlagen für eine erfolgreiche Promotion:

Das „WINNER-Prinzip“

Eine Promotion wird durch bestimmte persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten, die ein Kandidat aufweisen sollte, sehr begünstigt. Hierzu zählen die Motivation, Begeisterungsfähigkeit, Neugierde, Fähigkeit zur Selbstkritik, Ausdauer/Beharrlichkeit und eine hohe Frustrationstoleranz. Diese Eigenschaften und Fähigkeiten kann man zum „Winner-Prinzip“ zusammenfassen:

Motivation (Willingness to perform): Bin ich intrinsisch motiviert oder überwiegt die extrinsische Motivation?

Begeisterungsfähigkeit (Intellectual enthusiasm): Kann ich mich für meine Forschung begeistern?

Neugierde (Nosiness): Kann ich mich für wissenschaftliche Fragestellungen begeistern? Bin ich daran interessiert, Neuland zu betreten?

Fähigkeit zur Selbstkritik (Necessity for self-criticism): Bin ich in der Lage, eigene Ergebnisse zu hinterfragen? Wann bin ich mit einem experimentellen Ergebnis zufrieden?

Ausdauer (Endurance): Kann ich an einem Problem oder einer Fragestellung längere Zeit arbeiten, ohne das Interesse zu verlieren? Bin ich bereit, immer und immer wieder das gleiche Experiment durchzuführen oder langweilt mich das irgendwann?

Frustrationstoleranz (Resistent to frustration): Wie gehe ich mit Frustration um? Bin ich darauf vorbereitet, wenn (zeitaufwendige) Experimente nicht klappen, oder das Ergebnis genau das Gegenteil davon ist, was ich erwartet habe?

1.2Der Begriff Promotion und seine ­geschichtliche Entwicklung

Der Begriff „Promotion“ leitet sich vom lateinischen Wort promotio ab und bedeutet Beförderung (zu einer Ehrenstelle), Erhöhung, Förderung. Obwohl der Begriff Promotion heute eng an eine wissenschaftliche Leistung geknüpft ist, hat er im Laufe der Jahrhunderte mehrere inhaltliche Wandungen durchlaufen. Für eine Promotion wird der akademische Grad eines Doktors (aus dem Lateinischen docere = lehren bzw. doctus = gelehrt) verliehen. Dabei war dieser Begriff in der römischen Antike eine Art Berufsbezeichnung und bedeutete soviel wie Lehrmeister oder Gelehrter. So wurde ein Fechtmeister, der die Gladiatoren im Fechten unterrichtete, als doctor gladiatorum, der Ausbilder der römischen Netzkämpfer als doctor retiariorum und derjenige, der die schwerbewaffneten Gegenspieler der Netzkämpfer trainierte, als doctor secutorum bezeichnet. Die Bedeutung dieses Wortstamms hat sich beispielsweise im Italienischen bis heute erhalten und findet sich wieder im Wort docente, dem Lehrer. Im Deutschen ist der Begriff des Dozenten auch heute noch gebräuchlich.

Die historische Entwicklung der Promotion und des Doktorgrades sind sehr interessant und sollen nachfolgend beispielhaft skizziert werden. Eine ausführlichere Übersicht über die Geschichte der Promotion liefert beispielsweise Wollgast (2001), auf den wir uns in den folgenden Abschnitten überwiegend beziehen. Die Gründungen der ersten europäischen Universitäten Bologna, Paris, Oxford, Cambridge und Montpellier datieren auf die Jahre 1088 bis 1220. Die älteste Universität der heutigen Bundesrepublik ist Heidelberg mit dem Gründungsjahr 1386. Die Anzahl der Fakultäten war gering: die drei oberen Fakultäten Theologie, Jura und Medizin sowie im Rang darunter die Artistenfakultät (facultas artium). Das Studium an der Artistenfakultät mit seinen Fächergruppen Grammatik, Rhetorik, Dialektik sowie Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik diente häufig als Grundlage zu einem Studium an einer der höheren Fakultäten (Wollgast 2001). Aus der Artistenfakultät entwickelte sich später die Philosophische Fakultät, die – je nach Fach – ihrerseits Grundbaustein für die heutigen geisteswissenschaftlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten waren.

Auch im Mittelalter mussten die Kandidaten schon bestimmte Ausbildungsschritte durchlaufen, bevor sie den Doktorgrad erwerben konnten. Die Erlangung der Doktorwürde war recht mühsam, die zu erbringenden Leistungen abhängig von der jeweiligen Fakultät, aber für den jeweiligen Kandidaten auf jeden Fall mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Einige der damaligen Sitten und Gebräuche findet man auch heute noch bei den modernen Promotionen wieder. Beispielhaft sei hier kurz der Werdegang zur Promotion in Paris im Mittelalter skizziert (Wollgast 2001). Nach Erlangung des Grades Bakkalaureus muss der Kandidat noch einige Jahre Lehrerfahrung sammeln und die Fähigkeit zur Lehre zum Teil in einem förmlichen Examen vor Lehrern nachweisen. Vorgeschrieben war ein Streitgespräch (Disputation). Nach erfolgreichem Bestehen des Streitgesprächs wurde dem Bakkalaureus der Grad Lizentiat verliehen, der mit einer prinzipiellen Lehrbefugnis für alle Universitäten verbunden war. Zum Erhalt der vollen Lehrbefähigung und damit dem Grad Magister oder Doktor waren einige weitere Jahre der Lehre notwendig und eine feierliche Aufnahme der Korporation, also in die Gruppe der Gelehrten. Aus diesen Ausführungen wird deutlich, dass die Promotion ursprünglich eher die Lehrbefugnis widerspiegelte, was heute durch die Habilitation abgedeckt ist.

Die Kosten, die mit einer Promotion verbunden waren, waren sehr hoch und abhängig von der jeweiligen Universität bzw. Fakultät. Nach Wollgast (2001) lagen die Gebühren für eine theologische Promotion in Deutschland im 17. Jahrhundert im Durchschnitt bei 100 Talern. Hinzu kamen die indirekten Kosten wie der essenzielle Doktorschmaus. Hierzu wird berichtet, dass auf einer Feier der Theologischen Fakultät der Leipziger Universität im April 1666 folgendes Essen und Getränke auf Kosten des frischen Doktors angeboten wurden: „1 Reh, 19 Hasen und 3 andere Stück Wild, 9 Wildenten, 15 Trut- und 3 Auerhähne, 5 Wasserhühner sowie 52 Junghühner. Hinzu kamen Aale, Lachse und Hechte, 12 Kannen italienischen Weins, 3 Faß Bier, für 205 Thaler gewöhnlicher Tischwein sowie für 124 Thaler Konfekt, Marzipan und Mandeltorte.“ (Wollgast 2001)

Als äußeres Zeichen der Erlangung der Doktorwürde trugen die Promovierten den Doktorhut (Barett), einen Mantel (Talar) und einen Ring, die zum Teil nach erfolgreicher Prüfung feierlich übergeben wurden. Durch diese Markenzeichen unterschieden sich die Lehrenden von den Lernenden und waren zudem äußerlich gut erkennbar. Diese Tradition hat sich bis heute teilweise erhalten; die Übergabe des Doktorhutes nach bestandener mündlicher Prüfung wird nach wie vor zelebriert. Nur ist dies nicht mehr ein formaler Akt, der vom Dekan durchgeführt wird, sondern vielmehr ein Brauch, bei dem Mitglieder der Arbeitsgruppe diesen Doktorhut basteln und überreichen. Vorgaben über das Aussehen existieren nicht. Zudem wird dieser Doktorhut heute mit vielerlei Laborutensilien geschmückt, die einerseits an das durchgeführte Forschungsprojekt erinnern sollen und andererseits lustige (Alltags-)Begebenheiten repräsentieren, die sich während der Promotionsphase ereignet haben.

1.3Dissertation, Disputation und Rigorosum

Heute unvorstellbar, aber wahr: In der frühen Neuzeit (16. Jahrhundert) konnte die Promotionsschrift, die Dissertation, vom Promovenden (bzw. Respondent) oder seinem Doktorvater, dem Präses, verfasst werden (Wollgast 2001). Der Präses leitete zudem die Verteidigung des Kandidaten. Ebenso verwunderlich ist, dass es besonders geeigneten Kandidaten oder Kandidaten aus dem Stand der Adeligen erlaubt war, sine praeses zu verteidigen. Die Dissertation musste publiziert werden, aber lange Zeit wurden sie nicht unter dem Namen des Promovenden, sondern unter dem Namen des Praeses publiziert, der dadurch eine hohe akademische Anerkennung erhielt.

Diese Vorgehensweise hatte einen kommerziellen Hintergrund. Druckkosten für wissenschaftliche Publikationen waren hoch und einen Geldgewinn konnte man durch deren Verkauf kaum erzielen. Somit bot sich die einfache Lösung an, die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien in eine Dissertation zu verpacken und einen Respondenten zu suchen, der bereit war, einerseits über die Schrift des Präses zu disputieren und andererseits die Druckkosten zu tragen. Auf diese Art und Weise konnten von einem Präses z. T. Dutzende an Promotionen veröffentlicht werden.

Abgeschlossen wurde das Studium durch ein mündliches Examen, das Rigorosum oder Disputation genannt wurde. Beides findet auch heute noch Anwendung. Im Examen rigorosum können neben dem eigentlichen Promotionsthema angrenzende Fachgebiete geprüft werden. Die Disputation ist hingegen ein wissenschaftliches Streitgespräch, in dem der Promovend (der Respondent) die Arbeit kritisch diskutieren und gegenüber seinen Prüfern verteidigen muss. Ein Sonderfall ist hierunter die Prüfungsform des Kolloquiums. Dieses teilt sich meistens in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt ist identisch mit der klassischen Disputation, in der die Ergebnisse der Dissertation kritisch diskutiert, von den Prüfern hinterfragt und vom Promovenden verteidigt werden müssen. Im zweiten Teil der Prüfung muss der Promovend heute eine biomedizinische oder molekularbiologische Hypothese vorstellen und sie gegen den Prüfungsausschuss verteidigen. Die Art der Abschlussprüfung variiert von Universität zu Universität und von Fachbereich zu Fachbereich. Länge und Art der Prüfung sind in der jeweiligen Prüfungsordnung bindend festgelegt.

1.4Promotionsregeln und Promotionsordnung

Wie das bisherige Kapitel zeigt, werden Promotionen seit Anbeginn nach bestimmten strengen Regeln durchgeführt, auch wenn diese aus heutiger Sicht nicht immer nachvollziehbar sind. Sehr seltsam mutet z. B. der Eid an, den die Promovenden im Mittelalter zur Promotion ablegen mussten: „Im Falle einer Abweisung durften sich die Kandidaten nicht an den Prüfern rächen.“ Er durfte körperlich nicht abnorm erscheinen und nicht unehelicher Geburt sein (Wollgast 2001). Andererseits hat sich zumindest eine der Vorgaben des Mittelalters bis in die heutigen Tage gehalten: Dem Promovend musste ein guter Leumund eigen und sein moralischer Wandel einwandfrei sein. Diese Voraussetzung spiegelt sich in dem polizeilichen Führungszeugnis wider, dass auch heute noch für eine Promotion notwendig ist.

Die erste den Autoren bekannte Promotionsordnung stammt aus dem Jahr 1219 von der Universität Bologna. Die älteste bekannte ausgefertigte Promotionsurkunde zur Verleihung des akademischen Grads eines Doktors an der damaligen deutschen Universität Prag ist auf den 12. Juni 1359 datiert und wurde für einen Theologen ausgefertigt (Blecher 2006). Bologna gilt als die älteste Universität Europas und gibt auf ihrer Homepage als Gründungsjahr 1088 an (http://www.eng.unibo.it, Stand: 06.02.2014). Ende des 11. Jahrhunderts gab es nachweislich eine Rechtsschule, aus der sich schrittweise eine Universität nach heutigen Maßstäben mit einem breiten Fächerspek­trum entwickelte. Alle Universitätsgründungen bedurften damals einer Gründungsurkunde des Papstes oder Kaisers, den Vertretern der geistlichen beziehungsweise weltlichen Herrschaft. Die Promotionsordnung erhielt Bologna folgerichtig durch eine Dekretale des Papstes Honorius III (Wollgast 2001) an den Archidiakon (Erzdiakon; Archidiakonat = kirchliche Verwaltungseinheit, die mehrere Dekanate umfassen konnte) des Domstiftes von Bologna. Eine Dekretale ist eine in Urkundenform veröffentlichte Antwort des Papstes auf eine Rechtsanfrage oder eine Entscheidung im Rahmen der päpstlichen Jurisdiktionsgewalt, die in kirchenrechtliche Sammlungen aufgenommen und dadurch als allgemeine Norm wahrgenommen bzw. verstanden wurde. In seiner Dekretale verfügte Honorius III, das „künftig niemandem das Doktorat verliehen werden dürfe, der nicht zuvor sorgfältig geprüft und durch den Archidiakon mit der Licencia docendi ausgestattet worden war“ (Wollgast 2001). Bis zu diesem Zeitpunkt stand das Recht zur Erteilung der Lehrlizenz und des Doktorgrads dem Doktorandenkollegium ohne zusätzliche externe Qualitätskontrolle zu. Da dies zu einer Abnahme der Qualität der Promotion führte, erhoffte man sich durch die Mitwirkung des Archidiakons an der Erteilung der Lehrlizenz eine qualitativen Verbesserung des Lehrkörpers. Dies zeigt, dass man sich auch zu damaliger Zeit schon über das Qualitätsmanagement im Promotionsprozess Gedanken machte.

Das Verfahren verlief so, dass ein Kandidat, der die erforderliche Zeit studiert hatte, von einem Doktor dem Archidiakon präsentiert wurde. Dieser lud offiziell zum Examen ein, wobei die eigentliche Prüfung vom Doktorkollegium abgenommen wurde und der Archidiakon lediglich die Überwachung der Prüfung übernahm. Bestand der Kandidat die Prüfung, erteilte der Archidiakon die formelle Erlaubnis zur Verleihung des Grades. Die Promotion selbst wurde daraufhin durch die Überreichung der Insignien vom präsentierenden Doktor vorgenommen. Auch in diesem Verfahren gibt es durchaus Parallelen mit den heutigen Promotionsverfahren. So leitet der Vorsitzende des Promotionsausschusses oder einer seiner Vertreter das Promotionsverfahren, kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und lässt – gleich dem Archidiakon – Fragen zu oder lehnt sie ab.

1.5Der Inhalt der Promotion im Wandel der Zeit

Die heutige Promotion in der Biomedizin ist der Nachweis der eigenverantwortlichen und selbstständigen Forschung auf einem definierten Themengebiet. Dies war nicht immer so. An der mittelalterlichen Universität stand das Lernen und Aneignen von Wissen im Vordergrund und nicht das Forschen. Mit dem Doktorgrad erwarb man die unbeschränkte Lehrbefähigung an hohen Schulen. Erst im 18. Jahrhundert bildeten sich die Universitäten aus reinen Lehrstätten auch in Forschungseinrichtungen um. Damit hat sich der Ausbildungsweg von Akademikern deutlich gewandelt. Strebt man heute eine universitäre Karriere an, erbringt man über die Promotion zunächst den Nachweis der Forschungsbefähigung. Erst danach erwirbt man die Lehrbefugnis, die Venia legendi (lateinisch = Erlaubnis zu lesen), die man im Zuge einer Habilitation erhält. Die Habilitation ist der Nachweis, dass der Kandidat sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. Die Habilitation schließt sich der Promotion an, dauert in der Regel mehrere Jahre und ist an bestimmte Leistungen geknüpft wie Anzahl und Güte von Veröffentlichungen in einem Forschungsgebiet sowie Lehrleistungen in Form von regelmäßigen Vorlesungen und Praktikumsbetreuungen. An einigen Fakultäten wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens die akademische Bezeichnung Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) verliehen. Alternativ verleihen zahlreiche Fakultäten zusätzlich den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Doctor habilitatus, kurz: Dr. habil.). Die Habilitation war bis vor kurzem der einzige Zugang in Deutschland, um auf eine Professur berufen werden zu können. Heute gibt es hierzu alternative Karrieretracks, wie z. B. die Juniorprofessur (siehe auch Seite 124).

1.6Akademische Grade in den Lebenswissenschaften heute

Der akademische Grad, der in den Lebenswissenschaften für Kandidaten mit naturwissenschaftlichen Studium in Deutschland heute am häufigsten vergeben wird, ist der Doktor der Naturwissenschaften Dr. rer. nat. (doctor rerum naturalium). Er wird für erfolgreiche Promotionen in den Fächern Biologie, Biomedizin, Molekulare Medizin, (Bio-)Chemie, (Bio-)Physik, Mathematik und (Bio-)Informatik vergeben. Einige wenige Universitäten haben zudem das Promotionsrecht zur Vergabe des angelsächsischen Äquivalents zum Dr. rer. nat., dem Doctor of Philosophy (PhD). Die Leistungen, die zum Erbringen beider Grade notwendig sind, sind vielfach identisch und einige Universitäten bieten ihren Promovierenden die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Graden für ihre Promotion an. Zudem ist es nach angelsächsischem Vorbild oft möglich, den PhD als Zusatz mit dem Fachgebiet zu versehen, in dem die Dissertation erlang wurde. So sind akademische Grade wie „PhD in Immunology“ oder „PhD in Physiology“ möglich.

Es gibt eine klare Tendenz bei der Wahl zwischen dem deutschen Grad Dr. rer. nat. und dem angelsächsischen PhD: Deutsche Promovierende bevorzugen in der Regel den Dr. rer. nat., wogegen Ausländer, insbesondere aus den asiatischen Staaten, beispielsweise aus Indien, Pakistan, China oder aus den angelsächsischen Ländern, sich eher für den PhD entscheiden. Die Gründe hierfür sind nicht ganz klar. Doch mag dies einerseits den Bekanntheitsgrad und/oder die bessere Akzeptanz des Doctor of Philosophy in diesen Ländern widerspiegeln. In Deutschland kommt hinzu, dass das Kürzel für den Doktorgrad (Dr.) in amtliche Urkunden wie Personalausweis, Reisepass und Führerschein eingetragen werden kann. Allerdings ist der Grad entgegen der landläufigen Meinung kein Namenszusatz, wie der Bundesgerichtshof schon vor mehr als 50 Jahren entschieden hat. Ein Eintragen des Grades PhD ist zur Zeit nur aufgrund einer universitären Äquivalenzbescheinigung als Dr. rer. nat. möglich.

Ein weiterer wichtiger Grad in den Lebenswissenschaften ist der Dr. med. (doctor medicinae) bzw. Dr. med. dent. (doctor medicinae dentariae). Dabei kann ersterer nur von Absolventen eines Humanmedizinstudiums und zweiterer von Absolventen eines Studiums der Zahnheilkunde erworben werden. Im Vergleich zu den prinzipiell naturwissenschaftlichen Graden Dr. rer. nat. und PhD gibt es drei gravierende Unterschiede:

(1) Während die Promotion in den naturwissenschaftlichen Fächern im Anschluss auf ein Masterstudium folgt, fertigen Promovenden in der Human- und Zahnmedizin ihre Dissertation in den meisten Fällen bereits während des Studiums an. Da die Voraussetzung zur Erlangung eines Doktorgrades aber der Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums ist, erfolgt die Disputation und damit auch die Vergabe des akademischen Grades erst nach dem Staatsexamen.

(2) Die Dauer zur Anfertigung der medizinischen Dissertation ist deutlich kürzer. Während in den Naturwissenschaften als Richtwert eine Promotionsdauer von drei bis vier Jahren Vollzeit angestrebt werden soll, ist die Bearbeitung in der Human- und Zahnmedizin deutlich kürzer, studienbegleitend und – falls nicht in einem speziellen Promotionsprogramm durchgeführt – häufig nicht in Vollzeit.

(3) Nur wenige medizinische Doktorarbeiten beinhalten eine experimentelle Phase. Häufig werden vorhandene Patientendaten statistisch ausgewertet, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu forschungs- und lehrförderlichen Strukturen in der Universitätsmedizin (2004) sind wir bereits weiter oben eingegangen.

Zur Beseitigung dieser Mängel werden an den Medizinischen Fakultäten seit einigen Jahren gezielt sogenannte strukturierte Promotionsprogramme für medizinische Doktorarbeiten aufgelegt (siehe Seite 65). In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass Absolventen des Humanmedizinstudiengangs an einigen Einrichtungen auch den Grad Dr. rer. nat. oder PhD erwerben können. Dies setzt aber eine drei bis vierjährige Vollzeit-Promotionsphase nach dem Staatsexamen voraus. Da aber Medizinische Fakultäten in der Regel nicht entsprechende Promotionsverfahren durchführen dürfen, setzt dies eine Kooperation mit einer Naturwissenschaftlichen Fakultät oder mit einer Graduiertenschule voraus. Um den Qualitätskriterien zu genügen, sind solche Kandidaten zudem häufig Mitglieder in spezifischen Promotionsprogrammen.

Neben diesen Hauptabschlüssen gibt es noch eine Reihe von weiteren akademischen Graden, die im Bereich der Lebenswissenschaften vergeben werden. Beispielhaft seien erwähnt der Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hum., biologiae humanum), Doktor der Tiermedizin (Dr. med. vet., medicinae veterinariae), Doktor der Biomedizin/Medizintechnologie/medizinischen Biometrie und Bioinformatik/Gesundheitswissenschaften (Dr. rer. medic., rerum medicinalium). Die Erlangung des Grades Dr. biol. hum. setzt in der Regel den Abschluss eines mindestens vierjährigen (Regelstudienzeit) Studiums in naturwissenschaftlichen Fächern, Humanbiologie, Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Informatik, Psychologie, Soziologie oder Pharmazie voraus. Nicht zu verwechseln ist der Dr. biol. hum. mit dem Studium der Humanbiologie, das in Deutschland z. B. an den Universitäten Greifswald und Marburg angeboten wird (www.hochschulkompass.de). Dieses befasst sich mit der Biologie des Menschen sowie den biologischen Grundlagen der Humanmedizin. Ziel ist es, die Absolventen zur wissenschaftlichen und praktischen Arbeit auf dem Gebiet der biomedizinischen Grundlagenforschung der Medizin zu qualifizieren. Dieses Studium schließt mit dem Master ab.

Der Abschluss Dr. med. vet. kann man nur nach dem Studium der Tier- bzw. Veterinärmedizin erlangen und dies auch nur an Universitäten mit einer entsprechenden Fakultät, z. B. an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Freien Universität Berlin oder den Universitäten Giessen und Leipzig.

Der Grad Dr. rer. medic. oder auch Doktor der theoretischen Medizin, wie er zum Teil genannt wird, wurde ursprünglich wohl von Medizinischen Fakultäten eingeführt, um das Manko des Fehlens des Vergaberechtes für den Dr. rer. nat. zu beheben. Dadurch waren sie der Möglichkeiten beraubt, Absolventen von medizinnahen, zumeist naturwissenschaftlichen Fächern an den eigenen Instituten/Kliniken zu promovieren, und waren damit in einem ernsten Konflikt. Denn einerseits wird ein Großteil der biomedizinischen Forschung heute von naturwissenschaftlichen Promovenden durchgeführt. Andererseits durften diese Doktoranden ohne die Kooperation mit einer Fakultät, die das Promotionsrecht zum Dr. rer. nat. hat, nicht promovieren. Um diesen Standortnachteil gegenüber den naturwissenschaftlichen Fakultäten auszuräumen, wurde der Grad Dr. rer. medic. oder der bereits erwähnte Grad Dr. biol. hum. eingeführt. Die Zulassungsbestimmungen zur Promotion zum Dr. rer. medic. sind sehr unterschiedlich und primär von spezifischen Fächeranforderungen des jeweiligen Standorts abhängig. So gibt es Standorte, die ein Studium der Human- oder Zahnmedizin in ihren Prüfungsordnungen explizit ausschließen und andere Standorte, die dies zulassen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass der Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums (Regelstudienzeit) Voraussetzung ist.

Weiterführende Literatur

Beisiegel, U. (2009): Promovieren in der Medizin – die Position des Wissenschaftsrates. www.academics.de/wissenschaft/promovieren_in_der_medizin_-_die_position_des_wissenschaftsrates_36382.html.

Blecher, J. (2006): Vom Promotionsprivileg zum Promotionsrecht. Das Leipziger Promotionsrecht zwischen 1409 und 1945 als konstitutives und prägendes Element der akademischen Selbstverwaltung. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie (Dr. phil.) vorgelegt der Philosophischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg, Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften. urn:nbn:de:gbv:3-000009944; http://sundoc.bibliothek.uni-

halle.de/diss-online/06/06H046/prom.pdf.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2008): Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses, BuWiN.

Enders, J. (2005): Promovieren als Prozess – Die Förderung von Promovierenden durch die Hans-Böckler Stiftung. Edition der Hans-Böckler-Stiftung 160.

Hauss, K., M. Kaulisch, M. Zinnbauer, J. Tesch, A. Fräßdorf, S. Hinze und S. Hornborstel (2012): Promovierende im Profil: Wege, Strukturen und Rahmenbedingungen von Promotionen in Deutschland. IfQ Working Paper 13.

Heineck, G. und B. Matthes (2012): Zahlt sich der Doktortitel aus? Eine Analyse zu monetären und nicht-monetären Renditen der Promotion. In: Huber N., A. Schelling und S. Hornbostel (Hrsg.): Der Doktortitel zwischen Status und Qualifikation. IfQ-Working Paper No. 12.

Statistisches Bundesamt – Publikationen im Bereich Hochschulen: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Hochschulen/PruefungenHochschulen.html;

Stand: 26.02.2014.

Stienen, S. (2011): Mythos Dr. Arbeitslos. Arbeitsmarkt Umweltschutz und Naturwissenschaften, 40, IV–VI.

Universitá di Bologna: http://www.eng.unibo.it; Stand: 06.02.2014.

Weber, B. und E. Weber (2013): Bildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. IAB Kurzbericht 4/2013.

Wissenschaftsrat (2004): Empfehlungen zu forschungs- und lehrförderlichen Strukturen in der Universitätsmedizin (Drs. 5913/04).

Wollgast, S. (2001): Zur Geschichte des Promotionswesens in Deutschland. Dr. Frank Grätz Verlag, Bergisch Gladbach.

2Rechtlicher Rahmen der Promotion

„Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.“

– Bertrand Russell

Inhalt

Nicht alle Hochschultypen in Deutschland besitzen das Promotionsrecht, also das Recht zur Vergabe eines Doktorgrades. Hochschulen müssen klar definierte strukturelle Voraussetzungen und Leistungskriterien erfüllen, um dieses Recht von den Landesregierungen zu erhalten. In den Hochschulen ist die Durchführung der Promotionsverfahren an die Fakultäten und ggfs. an die fakultätsübergreifenden Graduiertenschulen delegiert. Das Verfahren selbst ist in den Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt. Dabei kommt dem Promotionsausschuss eine besondere Bedeutung zu, da dieser für die korrekte Durchführung des Promotionsverfahrens verantwortlich ist.

2.1Das Promotionsrecht

Eine Promotion erfolgt in einem rechtlichen Rahmen, der hier am Beispiel deutscher Universitäten beschrieben ist, aber auch auf andere Universitäten im deutschsprachigen Raum übertragen werden kann. In Deutschland besitzen Universitäten das Promotionsrecht, welches ihnen qua Gesetz vom Gesetzgeber zugestanden wurde. Das Promotionsrecht ist in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen (LHG) geregelt. Im LHG des Landes Baden-Württemberg heißt es z. B. in der aktuellen Fassung vom 23. Mai 2014 in § 38, Absatz 1: „Die Universitäten haben das Promotionsrecht. Die Pädagogischen Hochschulen haben das Promotionsrecht im Rahmen ihrer Aufgabenstellung. Die Kunsthochschulen haben das Promotionsrecht auf dem Gebiet der Kunstwissenschaften, der Musikwissenschaft, der Medientheorie, der Architektur, der Kunstpädagogik, der Musikpädagogik und der Philosophie. Die Ausübung des Promotionsrechts bedarf der Verleihung durch das Wissenschaftsministerium und setzt eine ausreichend breite Vertretung des wissenschaftlichen Faches an der Hochschule voraus.“ Im Zentrum der Promotion steht immer eine wissenschaftliche Arbeit, die auf einen Erkenntnisgewinn ausgerichtet ist. Daraus leitet sich ab, welche Struktur- und Leistungskriterien eine Institution erfüllen muss, um das Promotionsrecht zu erhalten. Die wichtigsten Strukturkriterien sind dabei, wie vom Wissenschaftsrat in seiner Empfehlung zur Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen (2009) dargestellt:

 eine den disziplinären Erfordernissen entsprechende technische, räumliche, bibliothekarische und personelle Infrastruktur

 eine (grundständige) Lehre, die den Promovenden zur eigenständigen Forschung befähigt, und eine enge Verknüpfung zwischen Forschung und Lehre ermöglicht

 eine hinreichende Qualifikation des die Promotionen betreuenden Personals

 ausreichende organisatorische und finanzielle Ressourcen und

 eine ausreichende fachliche Breite und Interdisziplinarität

Wie wird allerdings festgestellt, ob eine Hochschule diese Kriterien erfüllt? Die zu erbringenden Leistungskriterien entsprechen den für die Forschung quantitativ und qualitativ anerkannten nationalen und internationalen Standards. Leicht messbare Indikatoren sind dabei, zumindest in den Lebenswissenschaften, die Anzahl und die Qualität von Publikationen, die Anzahl der Zitationen, die diese Publikationen erzielen, die Höhe der eingeworbenen Drittmittel, die Anzahl und Sichtbarkeit strategischer Forschungskooperationen mit nicht-universitären (= außeruniversitären) Forschungseinrichtungen oder anderen Hochschulen im In- und Ausland, die Anzahl der erfolgreichen Patentanmeldungen, die Beteiligung an und die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen, die Anzahl gewählter Fachgutachter der Einrichtung in Gremien der forschungsfördernden Institutionen oder die Anzahl von renommierten Forschungspreisen, die an einer Hochschule gewonnen wurden. Wohlgemerkt: Es handelt sich bei dieser Aufzählung um Leistungen, die auf der Organisationsebene der Universität zu erbringen sind.

In Deutschland erfüllen alle staatlich geförderten Universitäten diese Kriterien. Im Moment wird nicht nur in einigen Bundesländern, sondern auch in der Öffentlichkeit die Frage diskutiert, ob auch Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht erhalten sollen. So lautet die sogenannte Weiterentwicklungsklausel oder „Experimentierklausel“ des oben genannten neuen baden-württembergischen LHGs (§ 76, Absatz 2): „Das Wissenschaftsministerium kann einem Zusammenschluss von Hochschulen für angewandte Wissenschaften, dessen Zweck die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Weiterentwicklung der angewandten Wissenschaften ist, nach evaluations- und qualitätsgeleiteten Kriterien das Promotionsrecht befristet und thematisch begrenzt verleihen. Das Nähere regelt das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung, die des Einvernehmens des Wissenschaftsausschusses des Landtags bedarf.“

Diese Neuregelung wird jedoch außerordentlich kontrovers diskutiert. So schreibt Marion Schmidt in der online Ausgabe der Zeit (http://www.zeit.de/2014/10/fachhochschulen-­pro­mo­tionsrecht-doktoranden; Stand: 10.03.2014): „Wir brauchen in Deutschland nicht mehr Doktoranden – wir brauchen weniger. Wir haben kein Mengenproblem, wir haben ein Qualitätsproblem.“ Hintergründe dieser Aussage sind einerseits der befürchtete Qualitätsverlust von Promotionen, die ausschließlich an Hochschulen für angewandte Wissenschaften durchgeführt werden, und andererseits eine Promovendenschwemme mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, da angemessene Stellen für alle Promovierten nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen würden. Im Zentrum der Diskussion steht dabei im Wesentlichen die Frage, inwieweit anwendungsorientierte Forschung der Grundlagenforschung gleichzustellen ist. Wie sich diese Diskussion fortsetzt und ob die genannten Befürchtungen zutreffend sind, bleibt abzuwarten. Allerdings ist es heute in der Regel noch so, dass Promovenden, die an einer Fachhochschule tätig sind, sich einen Partner an einer Universität suchen müssen, der die Arbeit begleitet.


Abb. 2 Schema zur Vergabe des Promotionsrechts durch die Landesregierung und Verteilung der Verantwortlichkeiten in den Universitäten.

Gestrichelte Pfeile bedeuten, dass in einigen Bundesländern das Promotionsrecht unter Auflage vergeben werde kann. Prom.-Ausschuss = Promotionsausschuss.

Die Durchführung der Promotion an der Universität ist wiederum an die einzelnen Fakultäten oder ggfs. an (fakultätsübergreifende) Graduiertenschulen delegiert, die das Promotionsverfahren im Rahmen von Promotionsordnungen geregelt haben. Dieser Promotionsordnung wurde im Vorfeld von den beteiligten Fakultäten (Fakultätsrat) und der Universität, in der Regel in Form des Senats und des Präsidiums, zugestimmt. In einigen Bundesländern muss die Promotionsordnung darüber hinaus auch vom Wissenschaftsministerium bestätigt werden. Die Promotionsordnung als solches regelt die verschiedenen Schritte der Promotion, wie beispielsweise die Voraussetzungen zur Promotion, die ein Kandidat erfüllen muss, die Anmeldung zur Promotion, die Zulassung zum Promotionsverfahren, die Abgabe der Arbeit, die Form der schriftlichen Arbeit, die Anzahl der abzugebenden Pflichtexemplare und den Vorgang der Verleihung des Doktorgrades. Auf diese soll hier im Detail weiter eingegangen werden. Promotionen, die im Rahmen eines Promotionsstudienganges geregelt sind, haben darüber hinaus noch eine Studienordnung und ein Curriculum, in der die Anforderungen an die Promovierenden im Rahmen des Promotionsstudiums genau geregelt sind.

Der Promotionsstudiengang

Promotionsstudiengänge sind Studiengänge nach deren erfolgreichem Abschluss ein Doktorgrad (z. B. PhD) vergeben wird. Sie stellen stark strukturierte Promotionen dar, mit definiertem Anfang und Ende und stehen somit im Gegensatz zu den klassischen Einzelpromotionen, die nicht so stark organisierten Vorgaben, Leistungsnachweisen und Strukturen unterliegen.

Rechtlich betrachtet, unterliegen Einzelpromotionen ausschließlich den Vorgaben der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät. Promotionsstudiengänge unterliegen dagegen zwei Ordnungen: (1) der Studienordnung und (2) der Promotionsordnung, die aufeinander abgestimmt sind. Vergleichbar einem Bachelor- oder Masterstudiengang regelt die Studienordnung die zu erbringenden Leistungen (Leistungsnachweise von Lehrveranstaltungen, Zwischenprüfungen etc.), den dafür zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen und die maximale Studiendauer (hier: Promotionszeit). Durch sie werden auch der Beginn und das Ende einer Promotion exakt definiert. Darauf aufbauend regelt die Promotionsordnung die verschiedenen Schritte der Promotion, wie beispielsweise die Voraussetzungen, die ein Kandidat erfüllen muss, die Anmeldung zur Promotion, die Zulassung zum Promotionsverfahren, die Abgabe der Arbeit, die Form der schriftlichen Arbeit, die Anzahl der abzugebenden Pflichtexemplare und den Vorgang der Verleihung des Grades.

Während ein Promovend in der Einzelpromotion häufig größere Freiheiten bzgl. der Promotionsdauer und der für die Promotion zu erbringenden Leistungen bei gleichzeitiger größerer Abhängigkeit vom Doktorvater genießt, garantieren Promotionsstudiengänge eine straffere und zielgerichtetere Organisation und damit in der Regel kürzere Promotionsdauer bei gleichzeitig – im Idealfall – geringerer Abhängigkeit (ideell und finanziell) vom Doktorvater.

2.2Beteiligte universitäre Gremien und ­Personen

Ein Promotionsverfahren ist ein komplexer Vorgang, in den unterschiedliche Gremien und Personen der Universität involviert sind. Zu diesen Personen und Gremien gehören:

2.2.1.1Die Gutachter

Sie bewerten die Arbeit und geben einen Notenvorschlag. Die Gutachter werden vom Promotionsausschuss bestimmt, häufig auf Vorschlag des Promovenden oder des Erstbetreuers. Die Anzahl der Gutachter wird durch die Promotionsordnung festgelegt. In vielen Promotionsordnungen sind bereits externe, z. T. ausländische Gutachter vorgeschrieben, um eine unabhängige Bewertung und international gültige Standards der Arbeit zu gewährleisten.

2.2.1.2Der Promotionsausschuss

Besondere Bedeutung für die Promotionsverfahren kommt dem Promotionsausschuss und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu. Der Promotionsausschuss ist für die korrekte Durchführung des Promotionsverfahrens verantwortlich und trifft normalerweise mehrheitlich die dazu notwendigen Entscheidungen. Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden für eine befristete Zeit von der Fakultät bestellt und wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. In vielen Programmen sind die Studierenden durch einen oder mehrere Studentensprecher in diesem Gremium vertreten. Meist beträgt die Amtszeit mehrere Jahre. Bei fakultätsübergreifenden Promotionsordnungen oder fakultätsübergreifenden Graduiertenschulen mit eigenen Promotionsordnungen erfolgt die Bestellung entweder gemeinschaftlich durch die beteiligten Fakultäten oder direkt durch das Präsidium/Rektorat der Universität. Bei den Entscheidungen, die durch den Promotionsausschuss getroffen werden, handelt es sich beispielsweise um die Zulassung zur Promotion, die Bestellung von Gutachtern für die schriftliche Arbeit, die Annahme (oder Ablehnung) von Gutachten, die Bestellung von Prüfern und letztlich die Bewertung der Promotion.

2.2.1.3Das Promotionssekretariat

Dies ist die administrative Anlaufstelle für alle Promovenden. Das Promotionssekretariat ist der Mittler zwischen dem Promovenden und dem Promotionsausschuss. Es regelt alle administrativen Fragen wie die Anmeldung zur Promotion oder Kontrolle der Einhaltung der formalen Kriterien für die Promotionsschrift. Das Promotionssekretariat hat keine eigenständige Entscheidungsbefugnis.

2.2.1.4Die Prüfer

Im Rahmen der mündlichen Prüfung sind mehrere Prüfer involviert, die teilweise mit den Gutachtern identisch sein können. Zum Teil handelt es sich auch um externe Prüfer.

2.2.1.5Der Prüfungsausschuss

Er ist nur bei Promotionsstudiengängen relevant und regelt alle Belange des Promotionsstudiums einschließlich der Aktualisierung der Studienordnung und des Curriculums. Aus praktischen Erwägungen ist der Prüfungsausschuss häufig identisch mit dem Promotionsausschuss.

2.2.1.6Rektor der Universität, Dekan der entsprechenden Fakultät und Leiter des Promotionsprogramms

Sie tragen die übergeordnete Verantwortung für das Promotionsverfahren und den Promotionsstudiengang und unterzeichnen abschließend die Promotionsurkunde.

2.2.1.7Das Studiensekretariat

Falls es sich um einen Promotionsstudiengang handelt, regelt das Studiensekretariat die Zulassung, Einschreibung sowie Kontrolle der Studienleistungen und stellt das Abschlusszeugnis aus.

2.2.1.8Die Universitätsbibliothek

Sie bestätigt die Abgabe der Pflichtexemplare der Schrift, was die Voraussetzung für den Abschluss des Verfahrens ist.

Das Zulassungsverfahren zur Promotion und handelnde Personen in aller Kürze

 Kritische Selbstreflexion, ob eine Promotion angestrebt wird

(aktiv durch Promovenden)

 Überprüfung, ob die formellen Voraussetzungen (z. B. Einstiegsnote) erfüllt sind

(aktiv durch Promovenden, ggfs. auch durch Promotionssekretariat)

 Identifikation eines geeigneten Promotionsthemas und Betreuers (Recherche von entsprechenden Ausschreibungen) (Printmedien, World-Wide-Web)

(aktiv durch Promovenden)

 Bewerbung

(aktiv durch Promovenden)

 Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens (schriftliche Bewerbung, Vortrag, Interviews) (aktiv auf Einladung)

 Empfehlung zur Zulassung zur Promotion (mögliche Beteiligte: Promotionsausschuss, Graduiertenprogramm, Betreuer)

 Zulassung zum Promotionsstudium (mögliche Beteiligte: Studiensekretariat, Rektorat)

 Einschreibung als Promotionsstudierender bzw. Anmeldung der Promotion

(aktiv durch Promovenden)

2.3Zulassung zur Promotion

Die meisten Promotionsordnungen schränken den Personenkreis, der zur Durchführung einer Promotion berechtigt ist, durch Zugangskriterien und -leistungen ein. Dabei werden in der Regel primär das zuletzt abgeschlossene Studienfach und die dort erbrachten Leistungen der Bewerber betrachtet. Meist handelt es sich hierbei um Masterstudiengänge, die mit einer vorher definierten Note erfolgreich abgeschlossen worden sein müssen, um zur Promotion zugelassen werden zu können. Bei vielen Promotionsstudiengängen bzw. -programmen schließt sich noch ein Auswahlverfahren an. Die genannten Mindestleistungen im Masterstudiengang stellen zunächst nur die Vorbedingungen dar, um nachfolgend am Auswahlverfahren teilnehmen zu können.

Da ausländische Universitäten andere Benotungssysteme haben, werden die Abschlüsse dieser Kandidaten häufig aufgrund der Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. März 1991 in der Fassung vom 18. November 2004) nach der sogenannten modifizierten Bayerischen Formel in deutsche Notenäquivalente umgerechnet. Diese Formel besagt:


X = gesuchte Note

Nmax = oberer Eckwert (bestmögliche Punktezahl/Note)

Nmin = Unterer Eckwert (schlechtest mögliche Note zum Bestehen)

In Zweifelsfällen kann die Zentrale Stelle für Ausländische Bildungsabschlüsse (ZAB) um Rat gefragt werden (www.kmk.org/zab.html; Stand: 06.02.2014). Häufig sind im Rahmen der Promotionsordnung auch die thematischen Ausrichtungen der anzuerkennenden Masterstudiengänge weiter eingeschränkt. Darüber hinaus enthalten Promotionsordnungen Regelungen, wie mit Kandidaten zu verfahren ist, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen. Während manche Promotionsordnungen keinerlei Ausnahmen zulassen, enthalten andere Promotionsordnungen Regelungen, wie in Zweifelsfällen zu verfahren ist. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Promotionsausschuss zu, der in diesen Fällen das Entscheidungsgremium hat. Wesentliches Element solcher Ausnahmeregelungen ist eine Promotionseignungsprüfung, im Rahmen derer die Befähigung eines zukünftigen Promovenden zur Durchführung der Promotion festgestellt werden soll. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn beispielsweise Anlass besteht, zu glauben, dass die Abschlussnote im Masterstudiengang nicht den aktuellen Wissens- und Kenntnisstand des Promovenden widerspiegelt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Kandidat nach dem Studienabschluss bereits mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, beispielsweise in der industriellen Forschung, und nunmehr an der Universität die Promotion durchführen möchte. Die Abschlussnote im Master- (oder Diplom-)Studiengang sagt dann meist relativ wenig über den aktuellen Wissensstand aus. In solchen Fällen kann der Promotionsausschuss Auflagen machen und beschließen, in welchem Umfang der Kandidat Studienleistungen nachzuholen hat, bevor er zur Promotion zugelassen wird. Einige Promotionsordnungen enthalten zudem besondere Regelungen, ob und wenn ja, wie Bachelor-Kandidaten ohne ein nachfolgendes Masterstudium in eine Promotion aufgenommen werden können. Diese Regelungen gehen im Prinzip auf das angelsächsische Promotionswesen in England und den USA zurück, wo unmittelbar nach einem vierjährigen Bachelorstudium mit der Promotion begonnen werden kann. Allerdings sind die Promotionszeiten aufgrund anders strukturierter Programme in diesen Ländern häufig signifikant länger.

Während in der Vergangenheit die Zulassung zur Promotion häufig erst kurz vor oder mit Abgabe der Dissertation erfolgte, gab es in den letzten Jahren verstärkt die Tendenz und die Bestrebungen, dass Promovenden bereits zu Beginn der Arbeit einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren zu stellen haben und dann unmittelbar zum Promotionsverfahren zugelassen werden. Hintergrund ist u. a., die Promovenden zu erfassen, eine Höchstdauer für das Promotionsvorhaben festzulegen und somit Doktoranden vor zu langen und ungerechtfertigten Promotionszeiten zu schützen. Im eigenen Interesse empfiehlt es sich daher für alle Promovenden, die Promotionsordnung in Hinblick auf Zulassungskriterien vor (!) Beginn einer Arbeit genau zu prüfen, um nicht Gefahr zu laufen, am Ende der Promotionszeit möglicherweise gar nicht zugelassen zu werden. Solche Probleme lassen sich vermeiden. Insbesondere in strukturierten Promotionsprogrammen ist die Registrierung zu Beginn der Promotionsphase verpflichtend, so dass dieses Problem gar nicht erst gegeben ist.

Von der Zulassung zur Promotion, die bereits zu Beginn der Promotion erfolgen kann/muss, ist die Eröffnung des eigentlichen Promotionsverfahrens abzugrenzen, die erst mit der Abgabe der Dissertation erfolgt und die Begutachtung der Schrift und die mündliche Prüfung umfasst. Diese Eröffnung des Promotionsverfahrens wird ebenfalls durch die Promotionsordnung geregelt und erfolgt in der Regel durch den Promotionsausschussvorsitzenden oder den Dekan der zuständigen Fakultät.

2.4Abgabe und Begutachtung der Arbeit

Die Promotionsordnung legt fest, wie viele Exemplare der Dissertation zur Begutachtung abzugeben sind. Darüber hinaus kann es formale Vorgaben geben, die der Promotionsausschuss hinsichtlich der Form einer Arbeit beschlossen hat. Diese Vorgaben können relativ engmaschig sein und strenge Vorgaben zur Sprache (z. B. Englisch oder Deutsch), für die Gestaltung des Deckblattes, des Zeilenabstands, der Seitenränder, des zu verwendenden Schrifttyps und der Zitationsform vorgeben. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird in der Regel nach Abgabe zunächst formal durch die Mitarbeiter im Promotionsbüro überprüft. Eine Missachtung dieser Regeln kann dazu führen, dass der Promotionsausschuss die Annahme der Arbeit verweigert oder im Rahmen des Begutachtungsprozesses die Einhaltung der formalen Kriterien und eine entsprechende Nachbearbeitung der Schrift verlangt. Daher ist es vor Anfertigung der Schrift wichtig, sich nach den formalen Vorgaben für die Dissertation zu erkundigen, auf jeden Fall aber vor Drucklegung der fertigen Arbeit. Darüber hinaus verlangen viele Promotionsausschüsse Erklärungen hinsichtlich der Eigenständigkeit der durchgeführten Arbeit und dass die Regelungen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis eingehalten wurden (siehe Seite 145). Dies kann auch in Form einer eidesstattlichen Erklärung erfolgen. Darüber hinaus kann es möglich sein, dass der Promotionsausschuss Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verlangt, wie beispielsweise des Gentechnikgesetzes, des Tierschutzgesetzes, des Embryonenschutzgesetzes, des humane Stammzellgesetzes etc. (siehe hierzu Seite 133).

Nach der Abgabe der Arbeit und der formalen Überprüfung eröffnet der Promotionsausschuss das Begutachtungsverfahren zur Dissertation. Die Promotionsordnung regelt, wer als Gutachter und wie viele Gutachter für die Begutachtung der Arbeit in Frage kommen. Meistens schreiben die Promotionsordnungen vor, dass es sich um ein Mitglied der Professorenschaft oder ein habilitiertes Mitglied der Fakultät handeln muss. Manche Promotionsordnungen erlauben auch, dass habilitierte Mitglieder und Professoren anderer Universitäten diese Aufgaben wahrnehmen dürfen. In anderen Fällen dürfen auch externe Forscher mit gleicher Qualifikation als Gutachter fungieren, die beispielsweise in der Industrie arbeiten. Während in der Vergangenheit die interfakultäre Begutachtung die Regel war, beobachten wir in den letzten Jahren eine Ausweitung der Begutachtung auf die gesamte Universität oder auf die gesamte wissenschaftliche Gemeinschaft, so dass auch internationale Gutachter zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden. Diese Maßnahme soll einerseits eine möglichst unabhängige Bewertung der Arbeit ermöglichen und andererseits den internationalen Standard der Schrift sichern. In den meisten Fällen erfolgt die Auswahl und Bestellung der Gutachter auf initialen Vorschlag des Promovenden und/oder Erstbetreuers.

Meist wird den Gutachtern vom Promotionsausschuss eine beschränkte Zeitspanne zur Anfertigung des Gutachtens vorgegeben. So kann den Gutachtern beispielsweise eine Frist von 6 Wochen nach Eingang der Anfrage eingeräumt werden. Nach Eingang der Gutachten werden diese vom Promotionsausschuss gesichtet und wiederum auf formale Aspekte hin überprüft. Macht einer der Gutachter die Beseitigung von Mängeln (inhaltlicher, orthografischer oder stilistischer Natur) zur Auflage, kann der Promovend aufgefordert werden, diese Mängel zu beheben. Für die Beseitigung von Mängeln wird wiederum in der Promotionsordnung ein zeitlicher Rahmen definiert. In Abhängigkeit von der Schwere der Mängel muss die Arbeit ggfs. erneut begutachtet werden, bevor die mündliche Prüfung anberaumt werden kann. Allerdings gilt es an dieser Stelle festzuhalten, dass die Aufforderung zur Beseitigung der Mängel eher die Ausnahme ist und der überwiegende Teil der eingereichten Arbeiten ohne Beanstandung akzeptiert werden.

Bis zur Durchführung der mündlichen Prüfung liegen in den meisten Fakultäten die Gutachten zur Einsicht im Promotionsbüro aus. Die Länge der Auslagefrist ist in den Promotionsordnungen festgelegt. Berechtigt zur Einsicht sind meistens die Hochschullehrer der beteiligten Fakultäten. Gibt es im Rahmen dieser Auslagenfrist keine Einsprüche, kann die mündliche Prüfung angesetzt werden, die im Prinzip aus zwei Teilen besteht: einem Vortrag über die Arbeit mit anschließender Disputation oder Rigorosum. Gegebenenfalls muss die Durchführung der mündlichen Prüfung vorher mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf öffentlich angekündigt werden. Die Durchführung der mündlichen Prüfung wiederum variiert zwischen den Fakultäten und kann von einer geschlossenen Prüfung ohne Publikum bis hin zu einer öffentlichen Prüfung variieren. Frageberechtigt können im engsten Sinne nur vorher bestellte Hochschullehrer sein, im weitesten Sinne das gesamte anwesende Auditorium. Auch hier empfiehlt sich ein Blick in die Promotionsordnung, in der nicht nur der zeitliche Rahmen für den Vortrag und die Prüfung definiert ist, sondern auch die Fragen, wer prüfungsberechtigt ist und wie viele Prüfer vorab benannt werden und bei der Prüfung anwesend sein müssen.

Nach der erfolgreichen mündlichen Prüfung ist das Promotionsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Dissertation muss veröffentlicht werden. Dies regelt ein Bundesgesetz (Bundesgesetz über die Deutsche Nationalbibliothek), in dem festgelegt ist, dass alle Promotionen, die in Deutschland angefertigt worden sind, in der Deutschen Nationalbibliothek zu hinterlegen sind. Zu diesem Zweck muss der Promovend eine definierte Anzahl von gedruckten Pflichtexemplaren und/oder eine elektronische Version an der Bibliothek des Universitätsstandortes hinterlegen. Die Bibliothek bestätigt die Abgabe dieser so genannten Pflichtexemplare beim Promotionsausschuss, der dann mit der Ausstellung des Promotionszeugnisses und -urkunde fortfährt. Das genaue Verfahren zur Abgabe der Pflichtexemplare ist ebenfalls in der Promotionsordnung oder in den dazu angefertigten Verfahrensregeln definiert. Erst mit der Überreichung der Promotionsurkunde ist der Promovend berechtigt, den akademischen Doktorgrad zu führen. Abbildung 3 fasst den zeitlichen Ablauf mit seinen wesentlichen Aspekten zusammen.


Abb. 3 Die einzelnen Phasen einer Promotion im zeitlichen Überblick.

2.5Besondere Regelungen

In der Promotionsordnung ist auch geregelt, wie bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung vorzugehen ist, oder wenn z. B. einer der Gutachter die Annahme der schriftlichen Arbeit als Promotion ablehnt. In der Regel gibt es hierzu Wiederholungsregelungen für mündliche Prüfungen oder die Möglichkeit, einen weiteren Gutachter für die schriftliche Arbeit zu bestellen. Bei wiederholtem Nichtbestehen der mündlichen Prüfung oder bei wiederholter Ablehnung der Arbeit durch einen Gutachter kann das Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss ohne vollzogene Promotion für beendet erklärt werden. Auch im positiven Sinne kann es Ausnahmen vom normalen Verfahren geben, nämlich dann, wenn eine Arbeit als besonders gelungen und wissenschaftlich herausragend bewertet wird. Die Promotion mit Auszeichnung, weithin als Promotion mit dem Prädikat „summa cum laude“ bekannt, beinhaltet häufig die Einholung eines weiteren, meist zwingend von einem externen Gutachter angefertigten Votums.

Checkliste Promotionsverfahren

 Welche Kriterien müssen zur Zulassung zur Promotion erfüllt sein?

 Gibt es Ausnahmeregelungen für Kandidaten mit Bachelorabschluss?

 Gibt es Ausnahmeregelungen für Kandidaten, die das Eingangsnotenkriterium nicht erfüllen?

 Gibt es Regelungen für die Promotionseignungsprüfung?

 Im Falle von Promotionsstudiengängen: Wie ist das Aufnahmeverfahren geregelt?

 Gibt es Zwischenprüfungen vor Abgabe der Dissertation?

 Gibt es formale Kriterien, die bei der Abfassung der schriftlichen Arbeit beachtet werden müssen?

 Wer kommt für meine Arbeit als Gutachter in Frage?

 Kann ich Gutachter vorschlagen?

 Welche Erklärungen müssen bei der Abgabe der Dissertation beigefügt werden?

 Gibt es sonstige Kriterien, die vor der Abgabe der Arbeit erfüllt werden müssen? (Notwendigkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen?)

 Wie sieht der zeitliche Rahmen für das Begutachtungsverfahren aus?

 Welche Möglichkeiten habe ich, das Begutachtungsverfahren zeitlich zu beschleunigen?

 Welche Rechte habe ich in diesem Zusammenhang?

 Wie sieht die mündliche Prüfung zur Verteidigung aus (Kolloquium, Disputation), gibt es eine Fächerprüfung (Rigorosum)?

 Wie lang darf mein Vortrag sein?

 Wer ist prüfungsberechtigt und wie viele Prüfer muss ich für die mündliche Prüfung vorschlagen?

 Was muss ich nach der mündlichen Prüfung noch erledigen?

 Bei wem muss ich meine Pflichtexemplare abgeben?

 In welcher Form kann die Abgabe der Pflichtexemplare erfolgen?

Weiterführende Literatur

Kultusministerkonferenz (2004): Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 i. d. F. vom 18.11.2004.

Kultusministerkonferenz: Unsere Aufgaben http://www.kmk.org/zab.html; Stand: 06.02.2014

Schmidt, M.: Bitte nicht noch mehr Doktoranden! http://www.zeit.de/2014/10/fachhochschulen-promotionsrecht-doktoranden; Stand: 10.03.2014

Wissenschaftsrat (2009): Empfehlungen zur Vergabe des Promotionsrechts an nichtstattliche Hochschulen (Drs. 9279-09).

3Die Entwicklung der ­modernen Promotion

„Wandlung ist notwendig wie die Erneuerung der Blätter im Frühling.“ – Vincent van Gogh

Inhalt

Heute sind Promotionen klaren rechtlichen Regelungen unterworfen, die in den Landeshochschulgesetzen niedergeschrieben sind und von den zur Promotion berechtigten Hochschulen in Promotionsordnungen umgesetzt werden. Dies gilt gleichermaßen für die sogenannte Einzelpromotion, dem das klassische Verhältnis Doktorand/in – Doktorvater/mutter zu Grunde liegt, als auch für die Promotion in strukturierten Promotionsprogrammen wie Graduiertenkollegs oder Graduiertenschulen. Was unterscheidet aber die Einzelpromotion von den Promotionsprogrammen, was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile? Diese Punkte sollen nachfolgend erörtert werden. Promovenden sollen in diesem Kapitel einen Überblick über mögliche Promotionsformen bekommen. Betreuer und Verantwortliche an den Universitäten finden hier Hinweise, durch welche Kriterien sich eine gute Betreuung oder ein innovatives Promotionsprogramm auszeichnen.

3.1Einzelpromotion versus Promotionsprogramme

Unter einer Einzelpromotion versteht man die klassische Promotion, bei der ein Doktorand in einer Arbeitsgruppe unter Anleitung eines einzelnen Betreuers (Professor, Juniorprofessor, Privatdozent) an einem vorgegebenen Thema forscht und arbeitet. Vielfach ist es so, dass aufgrund der Arbeitsgruppenstruktur zwischen dem Betreuer und dem Doktoranden ein unmittelbarer Betreuer zwischengeschaltet ist (z. B. Postdoc oder fortgeschrittener Doktorand), der die tägliche Anleitung und Betreuung an der Laborbank übernimmt, wohingegen der mittelbare Betreuer (z. B. der Professor) die Forschungsrichtung, die Hypothesen oder Impulse zur Durchführung der Arbeit vorgibt, die spätere Bewertung durchführt und die mündliche Prüfung abnimmt.

Promovenden in der Einzelpromotion haben in der Regel nur einen einzigen Betreuer, den klassischen Doktorvater oder die Doktormutter, die während der Promotionszeit als Ansprechpartner/in und akademische/r Mentor/in zur Verfügung steht und gleichzeitig Arbeitgeber/in ist. Zudem erstellt er/sie das Erstgutachten zur Bewertung der Promotionsschrift. Promovenden in dieser klassischen Einzelpromotion sind somit intellektuell wie auch finanziell extrem von diesem mehr oder weniger engen Verhältnis abhängig. Leider gibt es keine Statistiken, wie häufig Promotionen aufgrund eines Missverhältnisses zwischen dem Doktorvater/der Doktormutter und dem Promovenden abgebrochen werden. Möchte man die Erfolgsquote von Promotionen erheben, stellt sich das grundlegende Problem, dass in Deutschland keine umfassenden Daten bezüglich der Aufnahme von Promotionsvorhaben erhoben bzw. vorgehalten werden. Der Bundesbericht für den wissenschaftlichen Nachwuchs 2008 geht davon aus, dass über alle Fächer hinweg 2/3 aller Promotionsvorhaben scheitern, wobei die Ursachen jedoch nicht im einzelnen erfasst sind. Hintergründe können die Unzufriedenheit des Doktoranden mit dem Betreuer und dem Betreuungsverhältnis sein, aber auch die Unzufriedenheit des Betreuers mit der Motivation und dem Einsatz der Doktoranden, der Weggang des Betreuers an eine andere Universität oder zu einem anderen Arbeitgeber, die falsche Themenwahl, eine Überforderung des Kandidaten, finanzielle und/oder auch familiäre (Doppel-)Belastungen. In den Lebenswissenschaften ist diese Fehlquote vermutlich niedriger. Die Erfahrung der Autoren dieses Buches zeigt, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine begonnene Promotion auch zum Abschluss gebracht wird. Im Gegensatz zu den strukturierten Programmen, bei denen sich der Doktorand vor Beginn der praktischen Tätigkeit zur Promotion anmelden muss, bestimmt bei der Einzelpromotion der Doktorvater in erheblichem Ausmaß die zeitliche Länge der Promotion. Er entscheidet, wann die Daten zur Abgabe der Dissertation ausreichen. Nicht selten kommt es gerade gegen Ende der Promotion zu Auflagen, dieses oder jenes Experiment noch durchzuführen, um die nötigen Daten für eine Publikation zu erhalten. Hintergrund ist, dass in diesen Fällen der Beginn der Promotion nicht durch eine Anmeldung exakt definiert ist (siehe weiter unten) und damit die in den Promotionsordnungen festgelegte maximale Promotionsdauer durch ein Herausschieben der Anmeldung „inoffiziell“ verlängert werden kann. Bei Einzelpromotionen erfolgt die Anmeldung zur Promotion meist erst kurz vor Abgabe der Dissertation. Wenn auch die Argumente des Betreuers, Daten für eine wichtige Publikation fertig zu stellen, durchaus verständlich und im Sinne der weiteren Karriereentwicklung für den Doktoranden nachvollziehbar sind, führt diese Vorgehensweise aus Sicht des Promovenden häufig zu einer unnötigen Verlängerung der Promotion. Doktoranden haben dann nicht selten Angst, sich argumentativ gegen ihren Betreuer durchzusetzen, da sie um eine gute Benotung fürchten. So kommt es bei Einzelbetreuungen auch heute noch zu Promotionen, die teilweise durch eine sehr lange Promotionsdauer von deutlich mehr als 5 Jahren charakterisiert sind.

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist die Finanzierung der Promotionsstelle. Naturwissenschaftliche Doktoranden in den Lebenswissenschaften wurden bis vor einigen Jahren mit 50 %-Stellen nach TVL E13 oder Stipendien in vergleichbarer Höhe ausgestattet, für Akademiker in der „rush hour“ des Lebens eine sicherlich nicht sehr attraktive Vergütung. Diese 50 %-Stellen haben einen historischen Hintergrund. Sie wurden im Prinzip für promotionsfremde Tätigkeiten an dem jeweiligen Institut vergeben, beispielsweise für Lehrtätigkeiten verbunden mit einer Haushaltsstelle des Instituts. Der andere „nicht-finanzierte Teil der Stelle“ konnte dann für die Promotionsarbeit verwendet werden. Man kann es auch anders ausdrücken: Die Promotion erfolgt bei diesem Modell in der Freizeit, die benötigte Infrastruktur und finanziellen Mittel für das Forschungsprojekt wurden von dem betreuenden Institut zur Verfügung gestellt. Auch bei Stellen, die aus Drittmitteln finanzierten werden, hat man dieses Modell angewandt. Erst in den letzten Jahren wurde die Dotierung für naturwissenschaftliche Promovenden in den Lebenswissenschaften in vielen Fällen auf immerhin 65 %-Stellen erhöht. Jedoch besteht in Einzelpromotionen, die wie eben beschrieben nicht den stringenten Zeitvorgaben von strukturierten Programmen folgen, in Ausnahmefällen durchaus die Möglichkeit der Ausnutzung des Promovenden durch den Doktorvater. Sie könnten als „billige Arbeitskräfte“ angesehen werden, die am Ende ihrer Promotion bereits Postdoc-Tätigkeiten übernehmen, ohne adäquat über eine ganze Stelle finanziert zu werden.

Der Doktorvater entscheidet bei der Einzelpromotion auch darüber, welche Weiterbildungsmaßnahmen ein Kandidat im Rahmen seiner Promotion bzw. Anstellung besuchen kann. Der eine oder andere Betreuer sieht es nicht gerne, wenn ihre Promovenden sich nicht mit der Forschung an der Laborbank beschäftigen, sondern sich ihrer eigenen Weiterbildung und damit auch den Chancen auf dem Arbeitsmarkt widmen. Allerdings gibt es durchaus Doktoranden, die die Notwendigkeit und Sinn dieser Fortbildungsveranstaltungen nicht einsehen. Ein weiteres Problemfeld: In der Einzelpromotion ist der Doktorvater – nach den in den jeweiligen Promotionsordnungen vorgegebenen spezifischen Noten- und Fachvorgaben – die einzige Person, die in die Auswahl eines Doktoranden involviert ist. Die Auswahlkriterien bleiben oft im Unklaren und universitätsweit vergleichbare Qualitätsstandards für die Auswahl der Kandidaten sind nicht gegeben.

Promotionsprogramme wurden eingerichtet, um den offensichtlichen Mängeln der klassischen Einzelpromotionen entgegenzuwirken. Die Qualität der Ausbildung im Rahmen der Promotion sollte verbessert, die Promotionszeiten verkürzt und die Promovenden besser auf den Arbeitsmarkt sowohl in wissenschaftlichen Einrichtungen als auch in der Industrie vorbereitet werden. In den heutigen innovativ strukturierten Promotionsprogrammen haben die Promovenden spezifische Betreuungskomitees, die aus 2–3 Professoren bestehen. Für diese Betreuungsteams wird, angelehnt an den angloamerikanischen Sprachraum, auch die Bezeichnung Thesis Advisory Committee, kurz TAC, in Verwendung. Nach wie vor stammt der Erstbetreuer (der Doktorvater) aus dem Institut, an der die Dissertation angefertigt wird. Die Zweit- und Drittbetreuer können aus derselben Universität oder einer anderen Universität, z. T. auch aus einer ausländischen Forschungseinrichtung stammen. Einige Einrichtungen wie die International Graduate School in Molecular Medicine Ulm haben als sinnvolle Erweiterung einen zusätzlichen Betreuer aus der sogenannten Junior Faculty eingeführt. Bei der Junior Faculty handelt es sich um junge Postdocs, die zwar schon externe Drittmittel einschließlich Doktorandenstellen eingeworben haben oder sich durch eigenständige Publikationen als korrespondierende Autoren hervorgetan haben, aus rechtlichen Gründen (z. B. fehlende Habilitation) jedoch keine Doktoranden prüfen dürfen. Um diesen Widerspruch zu begegnen, wurde der „Zusatzbetreuer“ eingeführt und damit Postdocs die Möglichkeit eingeräumt, sich offiziell aktiv an der Ausbildung, Betreuung und Prüfung ihres Doktoranden zu beteiligen.

Betreuungskomitees haben gegenüber dem Einzelbetreuer zahlreiche Vorteile. Die intellektuelle Abhängigkeit ist deutlich reduziert. Bei Konfliktfällen kann sich der Doktorand vertrauensvoll an seine anderen Betreuer wenden. Zwar bleibt die finanzielle Abhängigkeit in Form der Promotionsstelle vom Erstbetreuer bestehen (so lange die Stelle nicht aus einem Programm doktorandenbezogen und nicht projektbezogen finanziert ist), allerdings werden unnötige zeitliche Verlängerungen der Promotion häufig vermieden, wofür entsprechende Vorgaben des Programms sorgen. Die größten Vorteile von Betreuungskomitees aus unserer Sicht sind allerdings die Qualitätskontrolle und die gerechtere Notenvergabe, unter der Voraussetzung, dass jeder Betreuer ein unabhängiges Gutachten erstellt. Der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn und Output wird häufig potenziell größer sein, da durch die regelmäßigen Diskussionen des Betreuungskomitees mit dem Doktoranden neue, zusätzliche Ideen in das Projekt einfließen und dem Projekt damit einen Schub verleihen können. Kritische Situationen im Projekt können schneller erkannt und alternative Lösungsvorschläge schneller und effizienter umgesetzt werden. Außerdem steht dem Promovenden ein größeres Methoden- und Gerätepotenzial zur Verfügung. Nicht zu vernachlässigen ist für Doktoranden hierbei auch die Möglichkeit, Kooperationen und ein eigenes „Forschungsnetzwerk“ aufzubauen, welches der weiteren wissenschaftlichen Karriere sehr zu gute kommt.

Während bei einer Einzelpromotion die kritische Betrachtung der Versuchsplanung und die kritische Analyse und Diskussion von Versuchsergebnissen meist nur in einem Zwiegespräch zwischen Doktorvater/Doktormutter und dem Promovenden oder in den institutsei­genen Seminaren erfolgt, erlauben die institutsübergreifenden Veranstaltungen in strukturierten Programmen und die Interaktionen mit dem Betreuungsteam eine weitaus kritischere Betrachtungsweise des Fortschritts und der Ergebnisse der Doktorarbeit. Der Input von unterschiedlichen Seiten muss zwangsläufig zu einer Qualitätssteigerung der Promotionsarbeiten führen. Gleichzeitig wird der Promovend dadurch ein Stück weit von dem Druck der Abhängigkeit vom Erstbetreuer befreit. Kritik, die von mehreren Seiten kommt, überzeugt einen Doktorvater wahrscheinlich eher, als Kritik, die von einem Doktoranden herangetragen wird, der zudem noch um seine Note bei der Promotion bangt.

Ein zentrales Element der Promotion ist die weitergehende Ausbildung des Promovenden. Diese Ausbildung kann man in vier Ebenen unterteilen: (1) Die praktische Ausbildung an der Laborbank, die dem Erwerb eines guten Methodenrepertoires und der technischen Expertise dient. (2) Die Planung und Organisation von Experimenten sowie die kritische Analyse von Ergebnissen. (3) Die theoretische Ausbildung, in dessen Zentrum sowohl die Erlangung von tiefem Fachwissen, aber auch von Wissen, das über das eigentliche Fachgebiet hinausgeht, steht. (4) Die Erlangung von Kompetenzen, die dem Kandidaten den Einstieg und die Bewältigung des Berufslebens erleichtert. Viele dieser Kompetenzen können einfacher und kostengünstiger von strukturierten Programmen als bei Einzelpromotionen organisiert und vermittelt werden.

Das Methodenrepertoire steht bei dieser Auflistung bewusst an erster Stelle. Nicht selten legen zukünftige Arbeitgeber, sei es in der Industrie oder an der Hochschule, sehr viel Wert auf die Kenntnis eines breiten, vielfältigen und zugleich aktuellen Methodenspektrums. Vielfach möchten sie sich durch die Anstellung eines neuen Mitarbeiters auch die Beherrschung einer bestimmten Methode einkaufen. Es ist offensichtlich, dass das Erlernen eines großen Methodenrepertoires in einem strukturierten Programm, in dem zahlreiche Arbeitsgruppen zusammengefasst sind, einfacher ist als bei einer Einzelpromotion. Zwar wird der Doktorvater im Regelfall auch bei einer Einzelbetreuung sehr gute Kontakte zu Nachbarlaboratorien und internationalen Kooperationspartnern haben, doch ist ein Aufenthalt für den Doktoranden dort auch unter finanziellen Gesichtspunkten häufig schwierig. Ein persönlicher Kontakt zwischen den Doktoranden, wie es durch die verschiedenen Programmbausteine in strukturierten Programmen gewährleistet ist, erleichtert dies dagegen nicht nur, sondern ermutigt den Promovenden auch, kreative Ideen zur Anwendung neuer Methoden zu entwickeln, die ihm von seinen Kommilitonen in gemeinsamen Seminaren vorgestellt worden sind. Dies fördert die wissenschaftliche Selbstständigkeit und die intellektuelle Leistungsfähigkeit immens. Viele strukturierte Promotionsprogramme forcieren dies noch, indem sie einerseits Praktika als Teil des Pflichtcurriculums aufnehmen und andererseits Reisegelder aus Mobilitätsprogrammen (siehe unten) zur Verfügung stellen, damit Doktoranden in externen Laboren im In- und Ausland die Anwendung aktueller Methoden erlernen können. Abgesehen davon, dass die Doktoranden unmittelbar Vorteile aus diesen Maßnahmen ziehen, hat auch das Labor des Betreuers einen signifikanten Mehrwert in Form eines erhöhten Methodenrepertoires, verstärkter Kooperationsmöglichkeiten und zusätzlicher Reisemittel für seine Doktoranden.

In ihrem Papier „Zur Organisation des Promotionsstudiums“ bemängelte die Hochschulrektorenkonferenz schon im Jahr 2003 die zu enggleisige Ausbildung bei Einzelpromotionen. In diesem Papier heißt es: „Da die Betreuung eines Doktoranden durch mehrere Wissenschaftler aus unterschiedlichen Fächern eher selten ist, kommen der Vermittlung einer breiten Methodenkenntnis sowie einer ver­tieften fächerübergreifenden Orientierung (die im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und eine spätere wissenschaftliche Tätigkeit von be­sonderer Bedeutung ist) zu geringe Bedeutung zu.“ Diesem Mangel wirken die strukturierten Programme durch mehrere gezielte Maßnahmen entgegen. Hierzu zählen sowohl die interdisziplinären Betreuungskomitees als auch die themenübergreifenden Lehrveranstaltungen, die als Teil des Curriculums angeboten werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Vorlesungsreihe „Improve your textbook knowledge“, die eine Pflichtveranstaltung der International Graduate School in Molecular Medicine Ulm für alle Promovenden im ersten Promotionsjahr ist. Sie dient nicht nur dazu, die Promovenden, die aus unterschiedlichen Fachrichtungen stammen und zudem unterschiedliches Hintergrundwissen haben, auf einen gemeinsamen „Nenner“ oder gemeinsame „Sprache“ zu bringen, sondern auch dazu, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aus den unterschiedlichsten Themenfeldern zu vermitteln. Ähnliche Veranstaltungen bieten auch andere Graduiertenschulen aus dem Gebiet der Life Sciences an.

Unterstützt wird diese interdisziplinäre Ausbildung sowohl in Einzelpromotionen als auch in strukturierten Programmen durch Gastwissenschaftlervorträge, die vom Doktorvater, den Forschungsverbünden vor Ort oder auch von der Graduiertenschule organisiert werden. Hier gilt es allerdings anzumerken, dass diese Veranstaltungen nicht immer primär auf die Bedürfnisse der Doktoranden ausgerichtet sind und keine logische Abfolge von Themen beinhalten. Sie sind jedoch sehr gut dazu geeignet, die Nachwuchswissenschaftler über den aktuellen Stand in einer Vielzahl von Themenfeldern zu informieren. Ein Vorteil der strukturierten Programme ist das häufig größere Budget für solche Veranstaltungen, das auch zulässt, dass solche Veranstaltungsreihen von den Promovenden selbst organisiert werden können. Themen und Referenten können nach dem eigenen Interesse ausgewählt werden. Ein wichtiges „Add-on“ neben dem Aufbau eines wissenschaftlichen Netzwerkes für die Doktoranden, die diese Gastredner einladen, ist, dass man schon in diesem Stadium seiner Ausbildung lernt, solche Veranstaltungen unter einem limitierten Budget zu organisieren, Kontakte zu potenziellen Gastrednern aufzunehmen und diese während des Aufenthaltes zu betreuen.

Die Bandbreite an Schlüsselkompetenz-Kursen, die heute in den strukturierten Promotionsprogrammen angeboten werden, ist immens groß. Sie reichen von Seminaren „Zur guten wissenschaftlichen Praxis“, über „Patent- und Eigentumsrechte“ bis hin zu „Projektmanagement“ und „wissenschaftliches Schreiben und Schreiben eines Förderantrags“. Diese Veranstaltungen dienen dazu, dem Promovenden den Einstieg in das Berufsleben sowohl in einer wissenschaftlichen Einrichtung als auch der Industrie zu vereinfachen und ihm somit bessere Karriereoptionen zu bieten. Während in den strukturierten Programmen eine Vielzahl dieser Kurse, die spezifisch auf die Bedürfnisse der Promovenden zugeschnitten sind, bereits Standard sind, ist eine Teilnahme für Kandidaten aus der Einzelpromotion aus zwei Gründen schwierig: Zum einen liegt es an einem mangelnden Angebot und zum anderen an den fehlenden finanziellen Ressourcen. Solche Kurse machen nur Sinn, wenn sie gezielt auf die Promovenden und deren Wissensstand ausgerichtet sind. Dabei sind die Größe des Kurses, seine Sprache und die zeitlichen Erfordernisse in Betracht zu ziehen. Es ist nahezu unmöglich, so etwas für einen einzelnen Lehrstuhlinhaber oder Doktorvater in der benötigten Vielfalt für die wenigen Doktoranden seiner Abteilung zu organisieren. Zudem handelt es sich meist um in-House-Seminare, die durch externe Referenten abgehalten werden. Hierdurch entstehen erhebliche Kosten, die nur selten von einem ­Doktorvater aufgebracht werden können, jedoch von Pro­motionsprogrammen im Rahmen der Eigenförderung übernommen werden. Ein weiterer Punkt spielt hier eine wichtige Rolle: Während bei einer Einzelpromotion die Teilnahme an solchen Key Competence Seminaren oder Soft Skill Kursen Eigeninitiative des Doktoranden erfordert, können diese in den strukturierten Programmen Bestandteil des Wahlpflichtcurriculums sein. Nicht selten können dabei die Kollegiaten aus einem Pool von Veranstaltungen diejenigen aussuchen, die sie am meisten interessieren bzw. die sie für ihre Karriere am förderlichsten erachten. Zudem besteht in den strukturierten Programmen die Möglichkeit, dass die Kollegiaten Themen vorschlagen, zu denen sie gerne Key Competence Seminare hätten. Mit anderen Worten: In dieser Hinsicht bieten strukturierte Programme eine größere Flexibilität, als es aus finanzieller und organisatorischer Hinsicht bei Einzelpromotionen möglich ist.

Zwei weitere Punkte müssen bei dem Vergleich von Einzelpromotionen versus strukturierten Programmen noch angesprochen werden: Die Leistungen, die zur Erlangung der Promotion erbracht werden müssen, und die Notengebung. Zweifelsohne sind die promotionsbegleitenden Anforderungen an die Promovenden wie die zu absolvierenden Kurse, Seminare und Praktika in den strukturierten Programmen größer als in der Einzelpromotion. Und zweifelsohne geht der hierfür benötigte Zeitrahmen von der für die Laborarbeit zur Verfügung stehende Zeit ab. Viele Betreuer sehen dies nicht gerne, da „die Doktoranden doch im Labor stehen und hier ihre Arbeit machen sollen“. Hintergrund dieser Forderung ist der Druck, der auf dem Betreuer liegt, Publikationen zu produzieren. Gelingt dies nicht, ist eine Weiterförderung der Projekte durch die externen Drittmittelgeber zumindest gefährdet. Erschwerend kommt hinzu, dass die Promotionszeit vielerorts auf drei bis vier Jahre begrenzt ist und damit die Sorge der Betreuer verständlicher wird, die Ergebnisse der Promovenden nicht in entsprechend hochrangigen internationalen Journalen veröffentlichen zu können. Dies ist aber nur eine Seite der Medaille. Aus Sicht der Doktoranden überwiegen die Vorteile, die sie durch den Besuch solcher Kurse gewinnen, bei weitem den oben genannten Zeitnachteil. Denn sie erhöhen damit signifikant ihre Einstiegschancen in die Berufswelt, werden besser auf ihr zukünftiges Berufsfeld vorbereitet und verbessern zumindest im nicht-akademischen Beschäftigungssektor ihre Karriereoptionen.

Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.

Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Hacim:
258 s. 14 illüstrasyon
ISBN:
9783846342176
Yayıncı:
Telif hakkı:
Bookwire
İndirme biçimi:

Benzer kitaplar