Kitabı oku: «Ju-Jutsu 1x1 2015»

Offizielle Ausgabe 2015 des Deutschen Ju-Jutsu-Verbandes e.V.
Fachverband für Gewaltprävention, Selbstverteidigung, Fitness und Wettkampf
Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Deutschen Sportjugend (DSJ) und der Ju-Jitsu International Federation (JJIF)
Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu / Brazilian Jiu-Jitsu im DJJV
Prüfungsordnung und Prüfungsprogramme
DJJV-Sportabzeichen
Anschriftenverzeichnis
1. Auflage
Herausgeber: Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V. (DJJV), Badstubenvorstadt 12/13, D-06712 Zeitz, Telefon: (03441) 31 00 41, Fax (03441) 22 77 06
Redaktion: Jens Dykow, eMail: jj1x1@djjv.de
Autor: Jens Dykow
Zuarbeit Textvorlagen: Annemarie Besold, Dietrich Brandhorst, Achim Hanke, Steffen Heckele, Bernd Thomsen, Stefan Korte, Joachim Thumfart
Fotos: Holger Heubeck, Stefan Korte (Seiten 10-11)
Darsteller: Corinna Bildat, Jens Dykow, Achim Hanke, Steffen Heckele, Jörn Meiners, Dr. Mareen Menges, Bernd Thomsen sowie als Uke Matthias Rossberg und Stefan Buttgereit
Gestaltung/Satz: Stefan Korte
Copyright © Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V.
Alle Rechte liegen beim Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. (DJJV). Insbesondere sind dies der auszugsweise Nachdruck, die fototechnische Wiedergabe, die Einspeicherung, Verarbeitung und Weitergabe in elektronischen Systemen, sowie die Rechte an der Übersetzung.
Trotz größter Sorgfalt lässt es sich nicht immer vermeiden, dass sich in ein Druck-werk größeren Umfanges Errata oder Ungenauigkeiten einschleichen. Hinweise und Verbesserungsvorschläge bitten wir, an die Emailadresse jj1x1@djjv.de zu senden.
INHALT
Einleitung
Was ist Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu?
Geschichte
Etikette
Gürtelbinden
Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V.
JJ-Wettkampfdisziplinen
Notwehr
Prüfungsordnung Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu
Prüfungsordnung
Prüfungslisten Ju-Jutsu
Anlage 1: Kinderprüfungsordnung
Anlage 2: Prüfungsprogramm für Polizei, Zoll, Justiz oder Bundeswehr
Anlage 3: Graduierung im Rahmen von SV-/Gewaltpräventionsprogrammen
Prüfungsprogramm Ju-Jutsu
5. Kyu
4. Kyu
3. Kyu
2. Kyu
1. Kyu
1. Dan
2. Dan
3. Dan
4. Dan
5. Dan
Prinzipien der Prüfungsfächer
Stoffsammlung
Angriffskatalog
Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu
Prüfungsprogramm Brazilian Jiu-Jitsu
DJJV-Sportabzeichen
DJJV-Sportabzeichen
Sportabzeichenprogramm
Gewaltprävention – Nicht mit mir!
Aus- und Fortbildung
Organisation der Ausbildung
Ansprechpartner und Adressen
Technikverzeichnis
EINLEITUNG
WAS IST JU-JUTSU/JIU-JITSU?
Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu, Dschiu-dschitsu, Yu-Yitsu, Ju-Jitsu – Die unterschiedlichen Schreibweisen werden durch ein und dasselbe Kanji (jap. Schriftzeichen) verdeutlicht. Die Unterschiede sind durch verschiedenartige Aussprachen oder Übersetzungen der Kanji entstanden.

Es gibt weltweit kein „einzig anerkanntes“, „offizielles“ Transkriptionssystem von japanischen Kanji zu lateinischen Buchstaben. Auch heute werden noch verschiedene Umschriftarten verwendet. Grundsätzlich bedeuten alle Schreibweisen das Gleiche.
Die Japaner sprechen die Schriftzeichen in etwa „dschuu dschutsu“ oder „dschiuu dschiutsu“. Das „U“ am Ende des ersten Wortes wird stark gedehnt. Das „U“ am Ende des zweiten Wortes ist jedoch fast unhörbar.
Jede Schreibweise hat auch etwas mit der Zeit zu tun, in der sie verwendet wurde. Als Dschiu-Dschitsu wurde unsere Kampfkunst zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Europa eingeführt. Später hat sich dann der Begriff Jiu-Jitsu in Deutschland und Ju-Jitsu in Europa etabliert. Als man in Deutschland 1969 das System neu überarbeitet und den zeitgemäßen, europäischen Bedingungen angepasst hat, wurde ganz bewusst die Schreibweise Ju-Jutsu gewählt, um das Moderne zu verdeutlichen.
Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu: Name und Bedeutung
Ju / Jiu (jap): sanft, flexibel, geschmeidig, weich, nachgiebig
Unter diesem Begriff versteht man jedoch keineswegs Schwäche, sondern vielmehr Flexibilität des Körpers und des Geistes: „wie sich der Bambus unter der Schneelast biegt, ohne zu brechen“. Das Konzept des „Ju“ beinhaltet auch Kraft und Schnelligkeit.
Jutsu / Jitsu (jap): Kunst, Technik, handwerkliches Können
(nach: Lind, Werner „Das Lexikon der Kampfkunst“)
Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu = die flexible Kunst:
Die „Kunst durch Flexibilität, Vielseitigkeit, Anpassungsfähigkeit zu siegen“ ist die Kampfkunst (auch Sport), die den Ausübenden in die Lage versetzen soll, auf die unterschiedlichsten Situationen angemessen und richtig zu reagieren. Dies wird erreicht, indem der JJ-ka vielseitig ausgebildet wird und entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten ein Handlungsrepertoire erlernt. Dies gilt insbesondere für Gewalt- und Konfliktsituationen, kann aber auch auf viele Lebensbereiche übertragen werden.
Darin drückt sich aus, dass wir für jeden Angriff die passende Abwehr haben, von Körpersprache und „sanftem Zwang“ bis zur effektiven Verteidigung mit der gebotenen Härte in einer eskalierenden Gewaltsituation. Dies eröffnet dem Anwender stets die Möglichkeit, sich im Rahmen der gesetzlich geforderten Verhältnismäßigkeit zu bewegen. Die Härte der Verteidigung muss dem Angriff angemessen sein, so dass kein Missverhältnis auftritt.
Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu
Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu erfüllen heute in Europa ähnliche Aufgaben wie das Jiu-Jitsu im feudalen Japan und viele Zweikampfsysteme auf der ganzen Welt: Die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, indem die Verteidigungsfähigkeit trainiert wird. Dies gilt auch speziell für Sicherheitskräfte (damals Samurai, heute zum Beispiel Polizeibeamte oder Soldaten). Hinzu kommt die heute als Fitness bezeichnete „körperliche Ertüchtigung“.
Neben den Grundelementen Bewegungsformen, Falltechniken, Abwehrtechniken, Schlägen, Tritten und Stößen sind ebenso Wurf- und Hebeltechniken der unterschiedlichsten Formen im JJ vertreten. Hinzu kommen die für das JJ speziell entwickelten Festhalte-, Aufhebe-, Transport- und Nothilfetechniken. Auch die Grundlagen der Konfliktbewältigung und Selbstbehauptung ohne den Einsatz körperlicher Gewalt werden im JJ vermittelt.
In der jüngeren Zeit hat die höhere Gewaltbereitschaft und Rücksichtslosigkeit der Täter dazu geführt, dass die Angriffe raffinierter, vielfältiger, brutaler und wesentlich gefährlicher geworden sind. Dem gilt es, ein Selbstverteidigungssystem entgegenzusetzen, das leicht erlernbar ist, von Personen jeden Alters und Geschlechts angewendet werden kann und optimale Wirkung erzielt.
Ju-Jutsu ist ein 1969 neu eingeführtes, modernes Selbstverteidigungssystem, das sich ständig den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen anpasst und den Anspruch erhebt, eine moderne Selbstverteidigung zu sein. Die Techniken und Bewegungsformen in Verteidigungssituationen sind Grundlage der Ausbildung und Prüfungsinhalte. Dadurch hat man ein einheitliches System, das für ganz Deutschland festgelegt und vergleichbar ist.
Jiu-Jitsu orientiert sich stärker an den japanischen Wurzeln. Hier werden neben den Selbstverteidigungstechniken auch traditionelle Bewegungsformen wie Kata und Etikette gepflegt. Jiu-Jitsu steht also für eine traditionelle Kampfkunst. Die Schulen orientieren sich bei den Techniken an Funktionalität und Überlieferung. Die Prüfingsinhalte gehen von der Abwehr verschiedener Angriffe aus. Jede Schule (Ryû) hat die Möglichkeit, eigene Ausprägungen zu trainieren.
Definition Ju-Jutsu:
Ju-Jutsu ist moderne Selbstverteidigung (SV) und Zweikampfsport, der in sich Elemente unterschiedlicher Zweikampfsport- und Selbstverteidigungssysteme vereint bzw. weiterentwickelt hat. Ju-Jutsu ist ein sich ständig anpassendes System, das sich den aktuellen Gegebenheiten der Gewaltprävention, SV und des Zweikampfes öffnet und diese annimmt.
Definition Jiu-Jitsu:
Jiu-Jitsu ist ein japanisches Selbstverteidigungs-system, das von den Samurai entwickelt wurde. Diese Systeme (Ryû) ermöglichten den Samurai, beim Verlust ihrer Waffen weiter kämpfen zu können. Die Abwehrtechniken sollten dem vermeintlich Schwächeren helfen, über den vermeintlich Stärkeren zu siegen (Siegen durch Nachgeben).
GESCHICHTE
Als Wurzel fast aller asiatischen Kampfkünste wird Indien betrachtet, von wo sie sich über Südost-asien bis nach China und Japan verbreiteten und unterschiedliche Ausprägungen annahmen.
Im 13. Jahrhundert tauchten in Japan erstmals die Samurai als bewaffnete Kämpfer auf. Sie etablierten sich als Kaste, die sich verstärkt der Kriegsführung und den Kampfkünsten widmete. Der japanische Arzt A. Yoshitoki erlernte in China die Kunst des waffenlosen Zweikampfes, zu deren Ausführung enorme Körperkraft notwendig war. Der Legende nach beobachtete er bei einem Sturm (bzw. bei starkem Schneefall) wie sich die Weiden mit dem Wind (bzw. unter der Last des Schnees) bogen und somit unbeschädigt blieben. Er zog sich in den Tennango-Tempel in Tsukushi zurück und entwickelte dort ca. 100 Griffe zur Selbstverteidigung. Sein System, das „Yoshin-ryû“ (Weidenherz-Schule), beruhte auf dem Prinzip „Siegen durch Nachgeben“.
Im feudalen Japan gab es aber kein einheitliches Verteidigungssystem namens „Jiu-Jitsu“. Vorläufer bzw. vergleichbare Stilrichtungen (Ryû) waren z. B. „Yoshin-ryû“, „Yawara“, „Daito ryû“, „Kotori ryû“, „Takeno uchi ryû“, „Tenshin shinyô ryû“ und „Kitô ryû“. Der Name Jiu-Jitsu wird seit der Tokugawa-Ära in der Literatur erwähnt.
Der Begründer des Judo, Prof. Jigoro Kano, erwarb seine Kampfkunstfähigkeiten im Jiu-Jitsu unter anderem durch das Tenshin shinyô ryû und das Kitô ryû. Morihei Ueshiba, der Gründer des Aikido, erlernte ebenfalls das Tenshin shinyô ryû. Er trainierte aber auch das Shinkage ryû, Yagyû ryû und das Daito ryû.
Nach Deutschland gebracht wurde das Jiu-Jitsu von Erich Rahn. Durch seinen Vater, einen angesehenen Kaufmann, hatte Erich Rahn schon in der Kindheit Kontakt zu Japanern. Er erlernte das Jiu-Jitsu bei Herrn Higashi, der ihn in einem Schaukampf beeindruckt hatte. In Berlin eröffnete er 1906 die erste Jiu-Jitsu-Schule Deutschlands.
Seine Schüler gründeten 1922 die ersten Jiu-Jitsu-Vereine - Alfred Rhode, später bekannt als „Vater des deutschen Judo“, in Frankfurt/Main, Max Hoppe in Berlin, Otto Schmelzeisen in Wiesbaden und August Glucke in Stuttgart.
Im Jahr 1924 wurde der „Reichsverband für Jiu-Jitsu“ gegründet. Die erste Deutsche Einzelmeisterschaft im Jiu-Jitsu fand 1926 in Köln statt. 1930 gab es bereits mehr als 100 Jiu-Jitsu-Vereine in Deutschland.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden Jiu-Jitsu und Judo von den Besatzungsmächten zunächst verboten. Doch schon ab 1949 durften Jiu-Jitsu und Judo in Westdeutschland wieder trainiert werden.
Das Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführte Jiu-Jitsu und insbesondere die fast nur auf Wettkampfsport ausgelegten Kampfsportarten Judo und Karate waren in den 60er Jahren für die Selbstverteidigung nicht mehr zeitgemäß. Es war dringend erforderlich, etwas Neues, vor allem aber Wirkungsvolleres zu schaffen. Hochgraduierte Dan-Träger erhielten den Auftrag, eine moderne und effektive Selbstverteidigung zu erarbeiten. Federführend dabei waren Franz Josef Gresch und Werner Heim. Sie stellten aus den verschiedensten Budo-Systemen die wirkungsvollsten Techniken zu einem neuen System zusammen, das den Namen Ju-Jutsu erhielt.
1969 wurde das neue Ju-Jutsu dann in Deutschland eingeführt. Es geht nicht mehr vom Angriff aus, sondern primär von den Verteidigungstechniken. Alle Verteidigungstechniken sind gegen mehrere Angriffsarten anwendbar. Im Ju-Jutsu sind altbewährte Erkenntnisse vieler Kampfsportarten, aber auch neue Erkenntnisse nach dem Grundsatz „aus der Praxis für die Praxis“ zu einer modernen und sehr effektiven Selbstverteidigung zusammengeführt worden. Weil auch die Sicherheitsbehörden erkannt hatten, dass Ju-Jutsu sehr praxisnah und wirkungsvoll war, wurde es bei den Polizeien der Länder und des Bundes dienstliches Ausbildungsfach.
Ab 1990 entstanden auch in Ostdeutschland zahlreiche Ju-Jutsu Vereine.
Um die Ziele des Ju-Jutsu besser vertreten zu können, gründete sich 1990 der Deutsche Ju-Jutsu Verband e.V., kurz DJJV.
Die Kenntnisse von verschiedenen Zweikampfsystemen haben sich in den vergangenen Jahren stark erweitert. Unter der Leitung von Bernd Hillebrand (Thomsen) hat eine Kommission im Jahr 2000 eine Überarbeitung des Ju-Jutsu eingeführt. Nach der Prämisse: „Immer das Beste aus den bekannten Kampfsystemen zu adaptieren,“ kamen nun auch Einflüsse aus nicht-japanischen Kampfsportarten zum Ju-Jutsu hinzu und wurden in ein methodisch strukturiertes System eingepasst.
Seit dem Zusammenschluss von Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu im Jahre 2005 vereinigt der DJJV moderne und traditionelle Selbstverteidigung in einem Verband.
ETIKETTE
Im DJJV sind unterschiedliche Stile mit unterschiedlichen Wurzeln und Historien beheimatet. Je nach Stil, Anlass und auch je nach Gepflogenheiten einzelner Dojos unterscheiden sich Etikette, Kleiderordnung und das Verhalten auf der Matte in einigen Punkten. Dennoch sind die wichtigsten Grundregeln bei allen gleich.
Höflichkeit, Demut, gegenseitiger Respekt, Selbstbeherrschung und Fairness sind die Grundwerte des Verhaltens auf der Matte. Sie werden durch den Gruß und die Verneigung voreinander symbolisiert. Der Gruß kann unterschiedlich sein – im japanisch orientierten Jiu-Jitsu zum Beispiel durch Verbeugen im Stand oder im Kniesitz, im brasilianisch geprägten BJJ durch Berühren der Fäuste und Abklatschen – er sagt jedoch immer aus: „Lass uns zusammen üben, wir passen auf-einander auf, keiner soll verletzt werden.“
Die Pflege dieser Werte trägt nicht nur zur Sicherheit in Training, Prüfung und Wettkampf bei, sondern lässt sich auch in das Alltagsleben übertragen.
Kleiderordnung
Das Tragen eines sauberen und intakten Anzuges (Gi) sollte selbstverständlich sein. Niemand möchte mit einem ungepflegten Partner üben.
Je nach Stil, Verein und Anlass kann der Gi unterschiedliche Farben haben. Ein weißer Gi ohne auffällige Bedruckung oder Aufnäher (ausgenommen Hersteller- und Vereinsaufnäher) wird jedoch bei allen feierlichen und offiziellen Anlässen wie Prüfungen und Wettkämpfen erwartet. Frauen und Mädchen tragen dann unter der Jacke ein weißes T-Shirt oder Sporttop. Bei offiziellen Anlässen sollen Männer und Jungen unter der Jacke kein T-Shirt tragen. Im Training hingegen sind T-Shirts oder Funktionsshirts in den meisten Vereinen zulässig und können sinnvoll sein, um besser trocken und warm zu bleiben.
Im Training sowie auf Lehrgängen spricht außerdem, sofern es dem Selbstverständnis des Vereins und des Stils entspricht, nichts gegen farbige oder bedruckte Gis in den unterschiedlichsten Ausführungen.
Der Gürtel sollte fest gebunden sein und der Farbe der erreichten Graduierung entsprechen. Es gibt mehrere Ausführungen des Gürtelknotens, die als korrekt angesehen werden. Eine Gemeinsamkeit ist dabei immer die Dreiecksform des Knotens, der sich mittig vor dem Bauch befinden soll.
Körperhygiene
Das Training von Kampfsport und Kampfkunst führt unweigerlich zu Körperkontakt mit den Übungspartnern. Um Verletzungsgefahren zu vermeiden und ein angenehmer Übungspartner zu sein, sollte man ein paar hygienische Grundsätze beachten. Dazu gehören kurz gehaltene Zehen- und Fingernägel, gebändigte lange Haare und ein sauberer und geruchsneutraler Körper, der frei von ansteckenden Krankheiten sein muss.
Schmuck, Uhren und Ähnliches nimmt man vor dem Training ab. Kann ein Schmuckstück nicht abgenommen werden, so muss es mit Tape abgeklebt werden, um das Verletzungsrisiko zu senken.
Auf der Matte wird in der Regel barfüßig trainiert. Um keinen Schmutz auf die Matte zu tragen, trägt man außerhalb der Matte immer Schuhe (Tabis, Sandalen oder Badelatschen). Werden Mattenschuhe getragen, sollten diese erst auf der Matte angezogen werden.
Betreten des Dojos oder der Matte
Vor dem Betreten der Matte oder des Dojos verneigt man sich kurz im Stand. Hiermit bringt man zum Ausdruck, dass man diesen Ort des Lernens respektiert und sich seinen Regeln unterordnet. Alle Gedanken und Probleme des Alltags bleiben zurück.
Es sollte selbstverständlich sein, dass Mobilfunkgeräte vor Betreten des Dojo ausgeschaltet werden.
Angrüßen vor und Abgrüßen nach dem Training
Das An- und Abgrüßen wird je nach Stil, Dojo und Anlass unterschiedlich gehandhabt. Fast immer gibt es eine kurze Phase der Stille, in der man sich gedanklich auf das kommende Training, Prüfung oder Wettkampf vorbereitet oder es zum Abschluss noch einmal Revue passieren lässt.
Meistens nehmen die Schüler gegenüber dem Lehrer oder Gastgeber in einer Linie Aufstellung. Der am niedrigsten graduierte Schüler steht dabei aus Sicht der Schüler links, der höchstgraduierte rechts. Es sind aber auch andere Formen denkbar, zum Beispiel eine Aufstellung im Kreis.
Auf ein Zeichen hin knien die Teilnehmer ab und setzen sich auf die Unterschenkel. Der linke Unterschenkel wird zuerst auf den Boden gelegt, dann der rechte. Die Zehen bleiben aufgestellt, bis das Gesäß auf die Fersen abgesenkt ist, und dann gestreckt. Die Hände können auf den Oberschenkeln abgelegt oder im Schoß gefaltet werden.
Zur Konzentration werden die Augen geschlossen, bis die Konzentrationsphase durch ein Kommando (zum Beispiel den Ruf „Re“ oder ein Händeklatschen des Lehrers oder des höchstgraduierten Schülers) beendet wird. Hierauf verbeugen sich Lehrer und Schüler zueinander, wobei die Hände in Dreiecksform aus Daumen und Zeigefinger vor dem Körper auf die Matte gelegt werden.
Das Aufstehen erfolgt dann auf ein erneutes Kommando hin genau in umgekehrter Reihenfolge zum Abknien. Im Stand wird nochmals durch leichtes Verbeugen zwischen Lehrer und Schülern gegrüßt.
Trainingsbeginn
Vor dem Beginn einer Übung verneigen sich die Partner zueinander oder sie klatschen ab. Neben der Respektsbezeugung ist das auch ein Zeichen, dass sich beide nun aufeinander konzentrieren und ganz bei der Sache sind. Nach einer Übung verabschieden sich die Partner auf die gleiche Weise und beenden damit ihre Zusammenarbeit für den Augenblick; beide Partner wissen dann, dass sie nicht mehr mit Aktionen des anderen rechnen müssen.
Die Schüler trainieren immer ruhig, konzentriert, respektvoll und achtsam. Die Sicherheit und Unversehrtheit des Partners hat stets Vorrang. Tempo, Härte und Dynamik werden miteinander abgesprochen. Das Training soll ein Miteinander, kein Gegeneinander sein. Beim Lernen sollen die Partner einander helfen.
Unterhaltungen abseits der Trainingsinhalte sollten unterbleiben. Um sich zu Trainingsinhalten zu verständigen, genügen leise und kurze Erklärungen.
Erscheint ein Schüler zu spät zum Training, so wartet er am Rande der Matte, bis der Trainer ihn bemerkt und meldet sich dann bei ihm an.
Falls ein Teilnehmer das Dojo während des Unterrichts verlassen muss, meldet er sich beim Trainer ab und nach seiner Rückkehr wieder an. Nur so kann dieser seiner Aufsichtspflicht angemessen nachkommen.

GÜRTELBINDEN
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Budogürtel korrekt zu binden. Eine häufig verwendete Form wird auf den folgenden Bildern erklärt.

Schließe die Jacke, indem Du das linke Revers über das rechte Revers legst. Lege dann ein Gürtelende (1) rechts seitlich an den Bauch. Wie weit hinten Du anfangen musst, hängt von der Gürtellänge ab: je länger der Gürtel ist, desto weiter hinten musst Du anfangen.

Wickle den Gürtel eineinhalbmal gegen den Uhrzeigersinn um den Bauch herum.

Fädele das nun rechte obenliegende Ende (2) unter dem Gürtel von unten nach oben durch und ziehe den Gürtel etwas stramm.

Ziehe das untere Gürtelende (1) unten heraus und halte dann beide Gürtelenden gerade nach vorne, so dass Du sie annähernd gleich lang ziehen kannst.

Damit die Gürtelenden nach dem Binden gleich lang sind, muss in dieser Phase das linke Gürtelende (2) ein wenig länger sein als das rechte (1).

Überkreuze beide Gürtelenden vorne, wobei das linke Ende (2) über dem rechten (1) liegen muss.

Fädele das obere linke Ende (2) von unten nach oben unter dem rechten Gürtelende durch. Du kannst auch mit der rechten Hand durch die Schlaufe greifen und das Gürtelende fassen....

... und beim Rausziehen stramm ziehen.

Die Gürtelenden sollten jetzt gleich lang sein und der Knoten ein Dreieck bilden.
DEUTSCHER JU-JUTSU VERBAND E.V.
Auszug aus der Satzung
(vollständig unter www.ju-jutsu.de)
§ 2 Verbandszweck
(1) Zweck des Verbandes ist die Pflege und Förderung des Sports, insbesondere des Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und weiterer artverwandter Stilarten, Förderung der Jugend, Förderung der Ju-Jutsu-Landesverbände, der Arbeitsgemeinschaften und Einrichtungen der öffentlichen Dienste (z.B. Polizeien, Justiz, Zoll, Bundeswehr) sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten.
(2) Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind die Vermittlung von Selbstverteidigungstechniken, Konzepten zur Selbstbehauptung und Prävention, die Durchführung eines geordneten Sport- und Wettkampfbetriebes [...] und ein Zusammenwirken mit befreundeten, übergeordneten und internationalen Verbänden im Sinne des Amateurgedankens, sowie die Wahrung eines bundeseinheitlichen Prüfungs- und Graduierungswesens.
(3) Der DJJV ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Der DJJV wirkt gemeinsam mit seinen Verbänden und Vereinen gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, jede Form von Gewalt und Gewaltverherrlichung.
(4) Der DJJV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. [...] Der DJJV ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig.
[…]
§ 3 Aufgaben
Die Aufgaben des DJJV erstrecken sich auf alle Belange des Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und artverwandter Stilarten in der Gesellschaft.
(1) die Erarbeitung und Förderung von Konzep-ten zur Weiterentwicklung des Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und weiterer artverwandter Stilarten.
(2) die Vermittlung von Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und artverwandten Stilarten.
(3) die Zusammenarbeit mit staatlichen und vergleichbaren Ausbildungsträgern auf Bundesebene.
(4) die planmäßige Schulung und Weiterbildung von Sportlern, Trainern, Lehrern, Übungsleitern, Kampfrichtern und Funktionären aufgrund der bundeseinheitlichen Ausbildungsrichtlinien.
(5) die Organisation und Durchführung eines geregelten Sportbetriebes und eines bundeseinheitlichen Prüfungs- und Graduierungswesens auf der Grundlage geltender Bestimmungen.
(6) die Mitwirkung und Teilnahme am nationalen und internationalen Sportbetrieb und Ausrichtung entsprechender Sportveranstaltungen.
(7) die Verbreitung der Sportarten Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und weiterer artverwandter Stilarten in Theorie und Praxis sowie die Darstellung in den Medien.
[…]
(11) die Vertretung des Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu und artverwandter Stilarten im gemeinsamen Interesse der Landesverbände gegenüber Dritten.
Mission Statement:
DJJV Mit SICHERHEIT Lebensgefühl
Vision des DJJV:
Der Deutsche Ju-Jutsu Verband schafft durch seine Angebote eine Verbindung zwischen den Werten fernöstlicher Traditionen und dem Lebensgefühl moderner Menschen. Im Mittelpunkt seiner Programmatik steht die Entwicklung der positiven Eigenschaften des Menschen.
Das Leitbild des DJJV e.V.
Ju-Jutsu ist eine der vielseitigsten Sportarten und beinhaltet harmonische Körperentwicklung. Der Deutsche Ju-Jutsu Verband leistet über die vielfältigen Bewegungsangebote seiner Vereine einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit seiner Mitglieder in einem umfassenden Sinn. Ju-Jutsuka sind die Zehnkämpfer fernöstlich tradierter Sportarten.
Die besondere gesellschaftliche Leistung des Ju-Jutsu liegt in der Ausrichtung seiner Übungsformen auf die Selbstverteidigung. Der Deutsche Ju-Jutsu Verband erbringt hierdurch einen unverwechselbaren Beitrag zur Erfüllung des menschlichen Grundbedürfnisses nach Sicherheit und Unversehrtheit.
Von seiner defensiven Ausrichtung her ist Ju-Jutsu eine Sportart, die Frauen in besonderer Weise ansprechen kann. Der Deutsche Ju-Jutsu Verband verfolgt dabei ausdrücklich das Prinzip der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen (Gender Mainstreaming). Er reduziert dieses Anliegen nicht auf statistische Paritäten, sondern verfolgt das Prinzip der Chancengleichheit auch über die konsequente Förderung sportlicher Talente.
Trotz seines Bemühens um die Bewahrung traditioneller Werte bekennt sich der Deutsche Ju-Jutsu Verband zur Strategie eines permanenten und geplanten Wandels. Er verbindet auf diese Weise Erfahrungen und Erkenntnisse der Vergangenheit mit Zukunftsorientierung und stellt die Aktualität seiner Angebote sicher.
Der Deutsche Ju-Jutsu Verband entwickelt seine Leistungspalette, indem er sich am Lebens-gefühl moderner Menschen ausrichtet. Er realisiert dadurch Marketingorientierung und zielgerichtetes Handeln. In diesem Sinn betrachtet er es als permanente Aufgabe, eine gemeinsinnige Verbandskultur zu entwickeln und auszubauen, die ein hohes Maß an mitmenschlicher Orientierung mit einer konsequenten Zielerreichungslogik verbindet. Ein Teil der verbandskulturellen Arbeiten ist die Pflege des Jiu-Jitsu, einer der traditionellen Wurzeln des Deutschen Ju-Jutsu Verbands.
Jugend im DJJV
Die Deutsche Ju-Jutsu Jugend ist die Jugendorganisation des JJ-Sports in Deutschland und des DJJV. Sie wird gebildet durch die Jugendorganisationen der Landesverbände und vertritt die Interessen von jungen JJ-ka bis 21 Jahre in ganz Deutschland. Die Jugend im DJJV ist Mitglied der Deutschen Sportjugend (DSJ) und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie der außerschulischen Jugendbildung.
Aus der Jugendordnung
(vollständig unter www.ju-jutsu.de)
§ 1 Jugend im DJJV
(1.1) Die Jugend im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. ist die Jugendorganisation innerhalb des Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. (im Folgenden DJJV). Sie bezeichnet sich als „Jugend im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. (Jugend im DJJV)“.
(1.2) Mitglieder sind die Jugendorganisationen der Mitgliedsverbände (Landesverbände) des DJJV.
(1.3) Die eigenständige Arbeit der Jugend in den Landesverbänden bleibt davon unberührt.
[…]
§ 2 Zweck
[...]
(2.4) Die Jugend im DJJV will junge Menschen zu Toleranz, Eigenverantwortlichkeit und zu sportlicher Fairness führen und damit unter anderem einen aktiven Beitrag zur Integration leisten.
(2.5) Die Jugend im DJJV will durch körperliche, geistige und sittliche Erziehung zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beitragen und dadurch Lebensbejahung und Freiheitsliebe fördern.
(2.6) Die Mittel zum Erreichen dieser Zwecke sind die Weckung des Leistungsstrebens im Breitensport und im sportlichen Wettbewerb sowie die Anleitung zum sozialen Verhalten und gesellschaftlichem Engagement durch sportliche Betätigung und Schaffung von Verbindungen zur Jugend anderer Nationen. Dies geschieht im olympischen Geiste mit dem Ziel der Pflege sportlicher Beziehungen, auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Verständigung.
[…]
Leistungen des DJJV für Vereine, SportlerInnen und die Gesellschaft:
Der DJJV garantiert die Mitgliedschaft im zuständigen Landessportbund (LSB) und im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).
Der DJJV vertritt im DOSB Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu, Brazilian Jiu-Jitsu und artverwandte Kampfkünste bzw. Kampfsportarten. International ist der DJJV in die Ju-Jitsu International Federation (JJIF) eingebunden, die als Mitglied der Sportaccord/GAISF und der International World Games Association (IWGA) die weltweite Vertretung sicherstellt. Da es für jede Sportart nur einen Spitzenverband in DOSB und JJIF gibt, hat der DJJV das Alleinvertretungsrecht für JJ in Deutschland.
Mit ca. 52 000 Mitgliedern zählt der DJJV zu den mittelgroßen Verbänden im DOSB. In ca. 1.000 Dojos sind Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und Bra-zilian Jiu-Jitsu bundesweit im DJJV repräsentiert.
Der DOSB hat nur seinen Spitzenfachverbänden das Aus- und Fortbildungswesen für die jeweilige Sportart übertragen. Diese haben ihre Landesverbände mit der durch die Landessportbünde anerkannten Trainer C, Breiten- und Leistungssport, Aus- und Fortbildung beauftragt. (Trainer C Breitensport wurde vor dem 01.01.2008 Fachübungsleiter C genannt.)
Gerade diese Ausbildungen können nur besucht werden, wenn man über einen Fachverband Mitglied in seinem Landessportbund ist. Hier werden durch die Bundesländer erhebliche Mittel zur Bezuschussung bereitgestellt. Vergleichbare Ausbildungen von kommerziellen Anbietern oder „freien“ Verbänden kosten ein Vielfaches des hier zu entrichtenden Teilnehmerbeitrags zuzüglich der Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die auf den Sportschulen fast immer inklusive sind. Die Ausbildung zum Trainer ist eine staatlich anerkannte und geprüfte Lizenz. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Trägern der Jugendhilfe.

Über den Spitzenverband DJJV, in Zusammenwirken mit dem DOSB, können die höchsten deutschen Lizenzen für den Breiten- und Leistungssport, die Trainer B- und A-Lizenz, erlangt werden. Ausschließlich die offiziellen Lizenzen berechtigen zur Bezuschussung durch den organisierten Sport.
Wer in diesem System der Aus- und Fortbildung aktiv ist, erkennt automatisch die Rahmenrichtlinien des DOSB an, der die Durchführung nach diesen Qualitätskriterien auch überprüft.
Zusätzlich zu den Trainerlizenzen gibt es im Bereich Gewaltprävention die Lizenzen Kursleiter Frauen SV und Kursleiter „Nicht mit mir!“ (SV für Kinder). Hier werden überprüfte und erprobte Konzepte verwendet und an die Mitglieder des DJJV weitergegeben. Zum Teil werden diese Ausbildungen über die Deutsche Sportjugend durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, was erst nach eingehender Qualitätskontrolle geschieht.
Die Lehrgänge im DJJV und seinen Landesverbänden und insbesondere das DJJV-Bundesseminar können jedem Vergleich in Qualität und Preis standhalten. Die Kosten für die TeilnehmerInnen liegen weit unter denen vergleichbarer Kampfkunstseminare.
Die Titel im Leistungssport haben eine offizielle, weltweit vergleichbare Wertigkeit. Über die World Games, die offiziellen Weltspiele der nicht bei Olympia vertretenen, aber durch Sportaccord/GAISF und IWGA anerkannten Sportarten, ist der DJJV weltweit vertreten. Diese internationalen Sportorganisationen arbeiten eng mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) zusammen, und auch alle olympischen Disziplinen sind Mitglied der Sportaccord/GAISF. Dadurch wird ein Wildwuchs an Titeln verhindert und die Qualität der Wettkämpfe garantiert, was auch regelmäßig überprüft wird. Alle Welt- und Europameistertitel, die nicht in diesen Strukturen errungen worden sind, haben in der offiziellen Sportwelt keinerlei Bedeutung. Auch in den offiziellen, weltweiten Sportorganisationen besteht ein Alleinvertretungsrecht für die jeweilige Sportart. Die Ju-Jitsu International Federation (JJIF) repräsentiert Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu, Brazilian Jiu-Jitsu und Ju-Jitsu in den offiziellen weltweiten Sportorganisationen.
Der DJJV hat ein bundesweit einheitliches Prüfungssystem für die Gürtelgrade. Dieses unterliegt einer ständigen Fortentwicklung und wird regelmäßig dem Zeitenwandel angepasst. Diese Graduierungen sind auch durch die JJIF anerkannt. Im internationalen Austausch auf technischen Arbeitstagungen werden die nationalen Standards verglichen, wobei man bisher eine große Ähnlichkeit in den Prüfungsanforderungen feststellen konnte.
Über eine ständig fortgeschriebene Leitbildentwicklung bietet der DJJV eine planbare Sportsteuerung. Die Verbandsvision führt über Missionen zu klar formulierten Zielen. Das Mission Statement „DJJV – Mit SICHERHEIT Lebensgefühl“ ist das plakative Selbstverständnis des Verbandes.
Ju-Jutsu war in Deutschland von Anfang an auch für die Polizei die optimale Selbstverteidigungssportart für ihre Dienstanwendung. Zahlreiche Verbandsmitglieder arbeiten bei den verschiedensten Polizeibehörden, sind dort als Ausbilder tätig und garantieren so einen Realitätsbezug, was die Anwendung der Selbstverteidigung betrifft.
Übermaßverbote ergeben sich aus der deutschen Gesetzgebung. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sind der Selbstverteidigung Grenzen gesetzt. Unbotmäßige Gewalt ist auch in Notwehrhandlungen bei uns gesellschaftlich nicht akzeptiert.
Der DJJV ist mit diversen Gewaltpräventionsprogrammen Kooperationspartner der Deutschen Sportjugend und bietet die Programme für Schulen, Sportgruppen, etc. an. Dadurch ist er in den Augen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Kommission ein freier Träger der Jugendhilfe und berechtigt, staatliche Zuschüsse zu beantragen und zu empfangen. Die Vergabe dieser öffentlichen Mittel wird an strenge Qualitätskriterien geknüpft. Somit ist neben der finanziellen Zuwendung eine solche Anerkennung auch immer ein Gütesiegel für die geleistete Arbeit in der Jugendhilfe.
JJ-WETTKAMPFDISZIPLINEN
Neben der hauptsächlich auf Zweckmäßigkeit beruhenden reinen Selbstverteidigung wird JJ auch in verschiedenen Wettkampfformen ausgeübt.
Im Fighting kämpfen zwei Kontrahenten in ihrer gemeinsamen Gewichtsklasse, ausgestattet mit Hand-, Fuß- und Tiefschutz, gegeneinander. Dies ist ein sportlicher Wettkampf, bei dem im Leichtkontakt Schläge, Tritte und Stöße sowie Hebel-, Wurf-, Halte- und Würgetechniken gemäß der jeweiligen Altersklasse angewendet werden. Der Sportler muss in relativ kurzer Zeit (3 Minuten) seinen Gegner nach Punkten besiegen oder zur Aufgabe zwingen. Das Regelwerk schließt ernsthafte Verletzungen des Gegners weitestgehend aus. Über die Einhaltung der Wettkampfregeln wachen bei jedem Kampf drei Kampfrichter. Die Wettkämpfe sind unterteilt in Gewichtsklassen.
Paarweise wird im Duo gekämpft. Jedes Paar zeigt hochwertige Abwehrkombinationen gegen vorgegebene Angriffe. Die Angriffe werden in vier Gruppen mit jeweils fünf Angriffen gegliedert. Der Verteidiger kann seine Verteidigungstechniken vollkommen frei wählen. Mehrere Kampfrichter bewerten die zur Verteidigung gezeigten Techniken mit Punkten unter anderem nach Haltung, Effektivität, Dynamik, Realität, Kontrolle und Vielfältigkeit. Das Paar mit der höchsten Punktzahl gewinnt und kommt eine Runde weiter, bis das Siegerpaar feststeht. Ein Paar besteht entweder aus zwei Männern, zwei Frauen oder einem Mann und einer Frau (mixed).
Der sportliche Bodenkampf Brazilian Jiu-Jitsu/JJIF Ne-Waza startet im Stand und wird meistens nach einem Wurf oder Übergang zum Boden dort fortgesetzt und beendet. Es gibt Punkte für erfolgreiche Aktionen bzw. erreichte Positionen (z.B. Haltetechniken). Ferner kann ein Kämpfer den anderen durch eine Submission (Kampfaufgabe durch Abklopfen bei Würge- und Hebeltechniken) zur Aufgabe zwingen. Erreicht keiner der Kämpfer innerhalb der Kampfzeit eine Submission des Gegners, dann gewinnt der Kämpfer mit den meisten Punkten, die ein Kampfrichter auf der Matte festgestellt hat.
Die Wettkämpfer im Duo, Fighting und Brazilian Jiu-Jitsu/ JJIF Ne-waza qualifizieren sich zuerst auf der Landesebene und über die Gruppenebene zu den anschließenden Deutschen Meisterschaften. Besonders erfolgreiche Kämpfer erreichen die Europameisterschaften und/oder Weltmeisterschaften, um sich über eine Weltrangliste für die World Games zu qualifizieren.
Als weitere traditionelle Art des Technikvergleichs bietet der DJJV Kata-Wettbewerbe auf nationaler Ebene an. Hier präsentieren Paare unabhängig von Geschlecht traditionell festgelegte Abläufe von Techniken in Angriffen und Verteidigung. Die Wettkämpfer können zwischen den im Jiu-Jitsu Danprüfungsprogramm vorgesehenen Kata wählen:
- Kodokan-Goshin-Jutsu (Form der Selbstverteidigungstechniken)
- Kime-no-kata (Form der Entscheidung)
- Ju-no-kata (Form des Nachgebens / der Geschmeidigkeit)
- Itsutsu-no-kata (Form der Naturgesetze / 5 Symbole)
- Koshiki-no-kata (Form der antiken Techniken)
Die Wertungsrichter vergeben Punkte für Harmonie und Feinheit in den technischen Details, Genauigkeit und Korrektheit der geforderten Abfolgen sowie Flüssigkeit in der Bewegung und Rhythmus des Angreifers und des Verteidigers.
Wettkampferfahrung in jeder der im DJJV angebotenen Disziplinen trägt wesentlich zur Verbesserung des persönlichen Selbstverteidigungsprofils bei.
Die vollständigen Regeln der Wettkampfformen und weitere Informationen findet man im Internet unter www.djjv.de.
Duo-Angriffe
SERIE A: GRIFFATTACKEN
Jedem Angriff muss eine Pre-attack vorausgegangen sein.
Jeder Angriff kann rechts oder links ausgeführt werden. Hände und Griffe müssen geschlossen sein.
Angriff 1: Ein Handgelenk wird mit beiden Händen gefasst
Uke ergreift Toris Arm mit beiden Händen. Eine Hand fasst das Handgelenk, die andere den Unterarm.
Absicht: zu drücken oder zu ziehen, Toris Hand zu kontrollieren oder ihn zu fixieren.

Angriff 2: Einhändiger Griff ins Revers (diagonal)
Uke ergreift ein Revers von Toris Gi mit einer Hand.
Absicht: Tori zu ziehen, zu drücken oder zu fixieren um (theoretisch) danach zu schlagen .

Angriff 3: Würgen mit beiden Händen von vorne oder von hinten
Uke umschließt mit beiden Händen von vorne oder von hinten Toris Hals.
Absicht: zu würgen, dabei Tori nach hinten zu drücken / ziehen oder ihn zu fixieren.

Angriff 4: Würgen von der Seite mit beiden Händen
Uke umschließt von der Seite mit beiden Händen Toris Hals.
Uke kann Tori in die richtige Position bringen oder Tori kann sich selbst in die richtige Position stellen.
Absicht: zu würgen, dabei Tori zu drücken oder ihn zu fixieren.

Angriff 5: Griff in die Jacke (Schulterbereich) einhändig, von der Seite
Uke greift von Toris Seite an dessen Schulter. Hierbei greift er den Gi mit einer Hand. Griffart ist frei wählbar. Uke kann Tori in die richtige Position bringen oder Tori kann sich selbst in die richtige Position stellen.
Absicht: zu drücken, zu ziehen oder zu fixieren.

SERIE B: UMKLAMMERUNGSANGRIFFE
Jedem Angriff muss eine Pre-attack vorausgegangen sein.
Jeder Angriff kann rechts oder links ausgeführt werden.
Hände und Griffe müssen geschlossen sein.
Angriff 1: Umklammerung von vorne unter oder über den Armen
Uke umklammert Tori von vorne unter oder über seinen Armen.
Ukes Kopf liegt auf Toris Schulter und sein Blick ist zur Seite gerichtet.
Bevor der Angriff erfolgt, hält Tori seine Arme in einer natürlichen Position.

Angriff 2: Umklammerung von hinten unter oder über den Armen
Uke umklammert Tori von hinten unter oder über seinen Armen.
Ukes Kopf liegt auf Toris Schulter und sein Blick ist zur Seite gerichtet.
Bevor der Angriff erfolgt, hält Tori seine Arme in einer natürlichen Position.

Angriff 3: Schwitzkasten von der Seite
Uke umklammert Toris Hals mit seinem Arm von der Seite.
Absicht: zu würgen oder eine Wurftechnik anzusetzen.

Angriff 4: Schwitzkasten von vorne
Uke umklammert Toris Hals mit seinem Arm von vorne.
Absicht: zu würgen oder eine Wurftechnik anzusetzen.

Angriff 5: Würgen von hinten mit dem Unterarm (Hadaka-jime)
Uke setzt Hadaka-jime mit seinem Arm an. Uke kann Tori in die richtige Position bringen oder Tori kann sich selbst in die richtige Position drehen.
Absicht: zu würgen oder das Gleichgewicht zu brechen.

SERIE C: SCHLAG-, STOß- UND TRITTANGRIFFE
Jedem Angriff muss eine Pre-attack vorausgegangen sein.
Jeder Angriff kann rechts oder links ausgeführt werden.
Die Angriffe müssen treffen, wenn Tori nicht ausweicht.
Tori muss den Angriff abwarten und darf erst dann reagieren.
Angriff 1: Fauststoß zum Kopf oder zum Körper
Stoß von vorne mit der Faust zum Kopf oder zum Körper (Jodan-tsuki oder Chudan-tsuki)
Ziel: Solar Plexus, Bauch oder Gesicht.

Angriff 2: Aufwärtshaken
Aufwärtshaken mit der Faust (Ago-tsuki).
Ziel: Kinn.

Angriff 3: Schwinger
Halbkreisförmiger Schlag mit der Faust (Mawashi-tsuki).
Ziel: Kopfseite.

Angriff 4: Fußstoß vorwärts
Gerader Stoß vorwärts mit dem Fuß (Mae-geri).
Ziel: Solar Plexus oder Bauch.

Angriff 5: Halbkreisfußtritt vorwärts
Halbkreisförmiger Tritt mit dem Fuß (Mawashi-geri). Tori darf ein Bein zurücksetzen und den Körper leicht eindrehen.
Ziel: Solar Plexus oder Bauch.

SERIE D: WAFFENANGRIFFE
Jedem Angriff muss eine Pre-attack vorausgegangen sein.
Jeder Angriff kann rechts oder links ausgeführt werden.
Die Angriffe müssen treffen, wenn Tori nicht ausweicht.
Tori soll während und nach der Verteidigungshandlung volle Kontrolle über die Waffe haben.
Angriff 1: Messerstich von oben
Messerangriff von oben in Dolchhaltung.
Ziel: seitlicher Halsansatz.

Angriff 2: Messerstich geradlinig zur Körpermitte
Geradliniger Stoß mit dem Messer in Messerhaltung von vorne.
Ziel: Bauch.

Angriff 3: Messerstich von außen oder innen
Halbkreisförmiger horizontaler oder diagonal nach unten verlaufender Messerangriff in Dolchhaltung von außen oder von innen.
Ziel: Körperseite.

Angriff 4: Stockschlag von oben
Stockangriff geradlinig von oben.
Ziel: Oberseite des Kopfes oder Stirn.

Angriff 5: Stockschlag von außen
Stockangriff von außen horizontal oder diagonal von oben nach unten.
Ziel: Schläfe oder Kopfseite.

Der DJJV dankt Jan William Haste für die Bilder zu A4 (Würgen von hinten), B2 (beide Bilder), C2, C3, D3 (beide Bilder), sowie Robert Perc (alle anderen Bilder) für die freundliche Genehmigung zur Nutzung der Illustrationen.
NOTWEHR
Den Begriff „Notwehr“ kennt jedermann. Aber gerade diesem Umstand ist es zu verdanken, dass Notwehr oft falsch angenommen wird, ohne dass die juristischen Voraussetzungen vorliegen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man sich strafbar macht.
Das Prinzip des Notwehrrechts lässt sich auf zwei Gedanken zurückführen, die anschaulich die Grundlagen der gesetzlichen Regelung darstellen und erklären:
► Individualrechtliche Grundlage: Niemand muss sich gegen seinen Willen verletzen lassen!
► Sozialrechtliche Grundlage: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!
Der Gesetzgeber formuliert im Strafgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch die Notwehr wie folgt:
§ 32 StGB: Notwehr (Nothilfe)
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Vereinfachende Erklärung
...erforderlich... ist diejenige Verteidigung, die eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt. Bei mehreren Möglichkeiten muss man das mildeste Mittel einsetzen, welches geeignet erscheint, den Angriff sicher zu beenden.
...gegenwärtig... bedeutet, dass Notwehr nur möglich ist, solange der Angreifer aktiv ist. Wer erst Hilfe holt oder sich Mut antrinkt, bevor er zurückschlägt, begeht selbst eine Straftat.
...rechtswidrig... bedeutet, dass der Angreifer eine Straftat begeht oder versucht. Da wir diesem Angriff nicht zugestimmt haben, ist dieser rechtswidrig. Handlungen, die zwar einen Angriff darstellen, jedoch gesetzeskonform sind, berechtigen hingegen nicht zur Notwehr (zum Beispiel ist eine Festnahme durch die Polizei in der Regel hinzunehmen). Angriffe können gegen die körperliche Unversehrtheit/Gesundheit (Angriffe durch Schläge, Tritte, etc.), gegen die Freiheit (Festhalten), gegen das Eigentum (eigene Gegenstände), die Ehre (andauernde Beleidigungen) oder gegen das Leben gerichtet sein.
...von sich und anderen... bedeutet, dass man auch anderen Personen, die sich in Not befinden oder sich in Notwehr verteidigen, helfen darf. In der Regel muss man sogar helfen, was jedoch sehr unterschiedlich aussehen kann. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen – Helfen heißt auch Hilfe holen. Einer in Not befindlichen Person mit Selbstverteidigungstechniken zu helfen, ihre Selbstverteidigung wahrzunehmen, nennt man „Nothilfe“.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu werden im Training und auf Lehrgängen eingehend behandelt.
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR JU-JUTSU- UND JIU-JITSU-KYU- UND DAN-PRÜFUNGEN, gültig ab 28.4.2012
INHALT:
1 ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
1.2 Kyu- und Dan-Grade im DJJV
1.3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Prüfungen
1.4 Bundesoffene Kyu-/Dan-Prüfungen
1.5 Prüfungen außerhalb des Vereins bzw. des Landesverbandes
1.6 Verantwortlichkeit
1.7 Überprüfung durch den DJJV
2 VORBEREITUNG VON PRÜFUNGEN
2.1 Anmeldung der Prüfungen
2.1.1 Kyu-Prüfungen
2.1.2 Dan-Prüfungen
2.2 DJJV-Pass
2.3 Prüfungsgebühren
2.4 Prüfungsmaterialien
2.5 Vorbereitung der Prüfungslisten usw.
3 VORAUSSETZUNGEN FÜR KYU-PRÜFUNGEN
3.1 Vorbereitungszeiten
3.2 Pflichtlehrgänge
3.3 Kyu-Prüfungen auf Landesebene
3.4 Prüfungskommissionen
3.5 Einsatz der Prüfer
3.6 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
4 VORAUSSETZUNGEN FÜR DAN-PRÜFUNGEN
4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
4.2 Verkürzung der Vorbereitungszeit
4.3 Pflichtlehrgänge
4.4 Erste-Hilfe-Nachweis
4.5 Lizenzen-Nachweis
4.6 Prüfungskommissionen
4.7 Einsatz der Prüfer
4.8 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
5 PRÜFERLIZENZEN
5.1 Abnahme von Prüfungen
5.2 Voraussetzungen für die Prüferlizenz
5.3 Erteilung der Prüferlizenzen
5.3.1 Lizenzvergabe durch den DJJV
5.3.2 Lizenzvergabe durch die Landesverbände
5.3.3 Geltungsdauer
5.3.4 Ergänzende Regelungen für Jiu-Jitsu
5.4 Verlängerung der Geltungsdauer
5.5 Entzug der Prüferlizenz
6 DURCHFÜHRUNG VON JU-JUTSUPRÜFUNGEN
6.1 Allgemeines
6.2 Partner
6.3 Verletzungen
6.4 Senioren-Prüflinge
6.5 Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
6.6 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
7 DURCHFÜHRUNG VON JIU-JITSUPRÜFUNGEN
7.1 Prüfungs- und Ausbildungsprogramme
7.2 Auswahl der Techniken und der Partner
7.3 Prinzipien
7.4 Rechts- und linksseitige Angriffe
7.5 Waffenabwehr
7.6 Zusatzaktionen
7.7 Kata
7.8 Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
7.9 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
8 BEWERTEN, BESTEHEN UND DOKUMENTATION VON PRÜFUNGEN
8.1 Bewertung der einzelnen Prüfungsgebiete
8.2 Bestehen von Prüfungen
8.3 Eintrag in den DJJV-Pass, Urkunden usw.
8.4 Prüfungswiederholung
8.5 Prüfungslisten
8.6 Meldung an den DJJV
9 VERLEIHUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
9.1 Verleihung von Kyu- bzw. Dan-Graden
10 ANERKENNUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
10.1 Allgemeines
10.2 Verfahren
11 SONSTIGES
1 ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
Die Prüfungsordnung des DJJV gilt im gesamten Zuständigkeitsbereich des DJJV (Bundesrepublik Deutschland) und ist dort sowohl von den Landesverbänden als auch vom DJJV einheitlich anzuwenden.
Die Prüfungsordnung ist kein Ausbildungsprogramm.
1.2 Kyu- und Dan-Grade im DJJV
Der Deutsche Ju-Jutsu-Verband e.V. vergibt aufgrund von Prüfungen oder verleiht aufgrund von Meisterschaftserfolgen oder Verdiensten folgende Kyu- und Dan-Grade mit der Verpflichtung, den erreichten bzw. verliehenen Gürtel in der jeweiligen Farbe zu tragen:
| 6. Kyu | weißer Gürtel (für Anfänger) |
| 5. Kyu | gelber Gürtel |
| 4. Kyu | orangefarbener Gürtel |
| 3. Kyu | grüner Gürtel |
| 2. Kyu | blauer Gürtel |
| 1. Kyu | brauner Gürtel |
| 1.-5. Dan | schwarzer Gürtel |
| 6.-8. Dan | rot-weißer (wahlweise schwarzer oder rot-schwarzer) Gürtel |
| 9. und 10. Dan | roter Gürtel |
Bei den Dan-Graden können an einem Gürtelende Streifen zur Unterscheidung der Dan-Grade getragen werden. Der 1. Dan wird nicht verliehen. Er muss durch Prüfung erreicht werden. Die Anerkennung von Kyu- bzw. Dan-Graden artverwandter Selbstverteidigungssysteme ist im Abschnitt 10 geregelt.
1.3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Prüfungen
Für die Durchführung und Abrechnung der Kyu- und Dan-Prüfungen sind die Landesverbände zuständig, für bundesoffene Prüfungen der DJJV. Für die Durchführung von Kyu- und Dan-Prüfungen bei Institutionen, z. B. Polizei, Zoll, Justiz, Schulen oder Hochschulen ist der Landesverband zuständig, in dessen Einzugsbereich sich die Dienststelle befindet, bei der die Prüfung stattfindet, für die Prüfungen der Bundespolizei-Akademie Lübeck der DJJV.
1.4 Bundesoffene Kyu-/Dan-Prüfungen
Der DJJV kann bundesoffene Kyu- und Dan-Prüfungen durchführen (z. B. bei Bundesseminaren, Polizei, o. Ä.).
1.5 Prüfungen außerhalb des Vereins bzw. des Landesverbandes
Prüfungen dürfen nur innerhalb des im DJJV-Pass eingetragenen Vereins bzw. innerhalb des für den eingetragenen Verein zuständigen Landesverbandes abgelegt werden (hierbei ist § 4 der Passordnung zu beachten, nach dem jedes Mitglied grundsätzlich nur einen DJJV-Pass haben darf). Prüfungen außerhalb des Vereins bedürfen der Zustimmung des Vereins des Prüflings. Prüfungen außerhalb des Landesverbandes bedürfen der Zustimmung des Landesverbandes des Prüflings. Im Streitfall entscheidet der zuständige Landesverband.
1.6 Verantwortlichkeit
Die Landesprüfungsreferenten sind für ihren Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung der Prüfungsordnung verantwortlich. Bei bundesoffenen Kyu-/Dan-Prüfungen ist der DJJV-Vizepräsident Breitensport für die Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.
1.7 Überprüfung durch den DJJV
Der DJJV hat das Recht, die korrekte Durchführung der Prüfungen, insbesondere die Einhaltung der Prüfungsordnung, zu überprüfen. Bei festgestellten Verstößen kann er die Prüfungen für ungültig erklären und ggf. die Prüferlizenzen aberkennen.
2 VORBEREITUNG VON PRÜFUNGEN
2.1 Anmeldung der Prüfungen
2.1.1 Kyu-Prüfungen
Alle Kyu-Prüfungen müssen beim zuständigen Landesprüfungsreferenten angemeldet werden, bundesoffene Kyu-Prüfungen beim Vizepräsidenten Breitensport. Die Art der Anmeldung, die Anmeldefristen usw. regeln die Landesverbände bzw. der DJJV in eigener Zuständigkeit.
2.1.2 Dan-Prüfungen
Die Dan-Prüfungen werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt und ausgeschrieben, bundesoffene Dan-Prüfungen vom DJJV. Die Art der Anmeldung der Prüfungsteilnehmer, die Anmeldefristen, die einzureichenden Unterlagen usw. sind in der Ausschreibung angegeben.
2.2 DJJV-Pass
Alle Kyu- und Dan-Prüfungsanwärter müssen im Besitz eines gültigen DJJV-Passes sein. Ausgenommen hiervon sind Prüfungsanwärter zu Kyu-Prüfungen bei Schulen, Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen usw., bei Polizei, Zoll, Justiz usw. bis einschließlich 2. Kyu.
2.3 Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren für Kyu-Prüfungen und für Dan-Prüfungen werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt (Beschluss durch die MV), für bundesoffene Dan-Prüfungen vom DJJV. Die Prüfungsgebühren sind von den Prüfungsteilnehmern vor der Prüfung zu entrichten.
2.4 Prüfungsmaterialien
Die Landesverbände beziehen die Prüfungsmate-rialien (Prüfungsmarken, Urkunden, Prüfungslisten usw.) beim DJJV, die eine Prüfung ausrichtenden Vereine bei ihrem Landesverband.
2.5 Vorbereitung der Prüfungslisten usw.
Bei Kyu-Prüfungen bereitet der ausrichtende Verein, bei Landes-Kyu- und bei Dan-Prüfungen der Landesprüfungsreferent, bei bundesoffenen Kyu- bzw. Dan-Prüfungen der DJJV die Prüfungslisten vor. Dazu füllt er die Vorderseiten entsprechend aus und trägt auf den Innenseiten die Prüfungsteilnehmer/innen mit den jeweiligen Angaben ein.
3 VORAUSSETZUNGEN FÜR KYU-PRÜFUNGEN
3.1 Vorbereitungszeiten
Die Vorbereitungszeiten für die Kyu-Prüfungen betragen zum
a) 5. bis 2. Kyu
- 1/2 Jahr oder
- 1 JJ-Kursus von mindestens 50 Unterrichtsstunden (diese Möglichkeit darf nur einmal und nur bei Prüfungen zum 5. oder 4. Kyu in Anspruch genommen werden). Der Kurs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
b) 1. Kyu
- 1 Jahr,
- Mindestalter = 16 Jahre.
3.2 Pflichtlehrgänge
Die Landesverbände regeln in eigener Zuständigkeit, ob und ggf. welche Pflichtlehrgänge während der Vorbereitungszeit zu besuchen sind (aktive Teilnahme).
3.3 Kyu-Prüfungen auf Landesebene
Die Landesverbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich, ab welchem Kyu-Grad die Prüfungen auf Landesebene durchgeführt werden.
3.4 Prüfungskommissionen
Prüfungen zum 5. bis 3. Kyu können von 1 prüfungsberechtigten Dan-Träger abgenommen werden. Prüfungen ab 2. Kyu müssen von 2 prüfungsberechtigten Dan-Trägern abgenommen werden. Die Prüfungskommission ist so zusammenzusetzen, dass höchstens ein Prüfer dem Verein eines Prüflings bzw. der Prüflinge angehört.
3.5 Einsatz der Prüfer
Der Einsatz der Prüfer für Kyu-Prüfungen erfolgt durch den zuständigen Landesprüfungsreferenten bzw. den DJJV.
3.6 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
Die Ju-Jutsu-Kyu-Prüfungen sind bezüglich der Mindestteilnehmerzahl so zu gestalten, dass die nach der Prüfungsordnung geforderten Partnerwechsel möglich sind. Die Höchstteilnehmerzahl für eine Prüfungskommission beträgt pro Tag maximal 20 Teilnehmer, Ausnahme bei Polizei, Zoll, Justiz usw. maximal 25 Teilnehmer.
4 VORAUSSETZUNGEN FÜR DAN-PRÜFUNGEN
4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
Die Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten, die erforderlichen Lizenzstufen und die Mindestalter für Dan-Prüfungen bzw. -Verleihungen betragen:
| Vorbereitungs-/Wartezeit | Mindestalter | Lizenz | |
| 1. Dan | 1 Jahr | 18 | LE / SA |
| 2. Dan | 2 Jahre | LE / SA | |
| 3. Dan | 3 Jahre | LE / SA | |
| 4. Dan | 4 Jahre | I*) | |
| 5. Dan | 5 Jahre | II*) | |
| 6. Dan | 6 Jahre | ||
| 7. Dan | 6 Jahre | ||
| 8. Dan | 6 Jahre | ||
| 9. Dan | 6 Jahre | ||
| 10. Dan | 6 Jahre |
*) Bei Nichtvorliegen der entsprechenden Lizenz verlängert sich die Vorbereitungszeit um 1 Jahr. Eine gültige Lehreinweisung/Sportassistentenlizenz muss aber auch in diesem Fall vorgelegt werden.
4.2 Verkürzung der Vorbereitungszeit
Die Vorbereitungszeit (nicht die Wartezeit) eines Prüflings kann verkürzt werden um
- 6 Monate, wenn der Prüfling im Besitz einer gültigen JJ Trainer C-Lizenz (Breiten- oder Leistungssport) ist,
- 12 Monate, wenn der Prüfling im Besitz einer gültigen JJ Trainer B- oder Trainer A-Lizenz (Breiten- oder Leistungssport) ist.
Die Verkürzung der Vorbereitungszeit ist insgesamt nur einmal zulässig und gilt nur für die Grade, bei denen die betreffende Lizenz nicht als Voraussetzung verlangt wird.
4.3 Pflichtlehrgänge
Während der Vorbereitungszeit muss der Dan-Prüfungsanwärter pro Jahr an 2 Technik-Lehrgängen auf Landes- oder Bundesebene oder an einem Bundesseminar aktiv teilgenommen haben. Ist die Teilnahme an den o. g. Maßnahmen in einem Jahr nicht möglich, so verlängert sich die Vorbereitungszeit entsprechend.
Außerdem muss der Anwärter zum 1. bzw. 2. Dan an einem Notwehr-/Nothilfe-Lehrgang aktiv teilgenommen haben (Pass-Eintrag). Näheres regeln die Landesverbände.
4.4 Erste-Hilfe-Nachweis
Bei der Prüfung zum 1. Dan muss der Prüfling nachweisen, dass er einen Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden, nicht Sofortmaßnahmen am Unfallort) besucht hat, der nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf. Für alle weiteren Dan-Prüfungen genügt der Besuch eines Lehrgangs Erste-Hilfe-Training (4 Doppelstunden), der ebenfalls nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.
4.5 Lizenzen-Nachweis
Teilnehmer an Dan-Prüfungen müssen mindestens im Besitz folgender Lizenzen sein:
- 1. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent
- 2. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent
- 3. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent
- 4. Dan = Lizenzstufe I (Trainer C-Lizenz)
- 5. Dan = Lizenzstufe II (Trainer B-Lizenz)
Die Landesverbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich, ob die Lehreinweisung oder die Sportassistentenlizenz die Minimalvoraussetzung für die Zulassung zur Dan-Prüfung darstellt.
Die Lehreinweisung gilt 2 Jahre und muss innerhalb der Vorbereitungszeit erworben werden bzw. durch einen speziell dafür ausgeschriebenen Lehrgang von mindestens 5 Unterrichtsstunden verlängert worden sein. Die Geltungsdauer der anderen Lizenzen ist in der Ausbildungskonzeption für die Lizenzausbildung des DJJV geregelt. Außerdem ist sie in der jeweiligen Lizenz angegeben.
4.6 Prüfungskommissionen
Dan-Prüfungen müssen von 3 prüfungsberechtigten Dan-Trägern abgenommen werden, die mindestens den Dan-Grad innehaben, den die Prüflinge anstreben.
4.7 Einsatz der Prüfer
Der Einsatz der Prüfer erfolgt durch den zuständigen Landesprüfungsreferenten bzw. den DJJV. Die Prüfungskommission ist so zusammenzusetzen, dass höchstens ein Prüfer dem Verein eines Prüflings bzw. der Prüflinge angehört.
4.8 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl für eine Ju-Jutsu-Dan-Prüfung beträgt 5 Teilnehmer. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Dan-Prüfung zusammen mit einer Landes-Kyu-Prüfung durchgeführt werden, um die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen. Eine Prüfungskommission darf pro Tag maximal 12 Prüfungsteilnehmer prüfen.
5 PRÜFERLIZENZEN
5.1 Abnahme von Prüfungen
Kyu- bzw. Dan-Prüfungen dürfen nur von prüfungsberechtigten Dan-Trägern abgenommen werden. Prüfungsberechtigt ist ein Dan-Träger, wenn er eine gültige Prüferlizenz für die zu prüfende Stilrichtung hat.
5.2 Voraussetzungen für die Prüferlizenz
Eine Prüferlizenz kann erhalten, wer
a) Dan-Träger des DJJV ist,
b) aktiv Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu betreibt,
c) im Jahr der Beantragung aktiv an 2 Technik-Lehrgängen und einem Prüferlizenz-Lehrgang „Neuerwerb“ teilgenommen hat.
5.3 Erteilung der Prüferlizenzen
5.3.1 Lizenzvergabe durch den DJJV
Die Teilnehmer der Technischen Arbeitstagung (TAT) des DJJV erhalten ihre Prüferlizenz vom DJJV.
5.3.2 Lizenzvergabe durch die Landesverbände
Die Aus- und Fortbildung für die Erteilung der Prüferlizenzen innerhalb der Landesverbände darf nur von den Teilnehmern der letzten bzw. vorletzten Technischen Arbeitstagung (TAT) durchgeführt werden.
5.3.3 Geltungsdauer
Die Prüferlizenz wird vom Landesverband schriftlich erteilt (ausgenommen 5.3.1) und gilt 2 Kalenderjahre.
5.3.4 Ergänzende Regelungen für Jiu-Jitsu
Prüferlizenzen Jiu-Jitsu werden unter folgenden Voraussetzungen in den folgenden zwei Stufen erteilt:
Stufe 1 (berechtigt zur Abnahme von Kyu-Prüfungen Jiu-Jitsu):
- Teilnahme an einem Prüferlizenzlehrgang für Jiu-Jitsu Kyu-Prüfer
Stufe 2: (berechtigt zur Abnahme von Dan-Prüfungen Jiu-Jitsu bis maximal zur eigenen Graduierung):
- Besitz der Prüferlizenz Jiu-Jitsu der Stufe 1
- Teilnahme an einem Prüferlizenzlehrgang für Jiu-Jitsu Dan-Prüfer
- Nachweis der Beherrschung aller Kata, die vom Prüfungsprogramm Jiu-Jitsu bis einschließlich der eigenen Graduierung gefordert werden
5.4 Verlängerung der Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der Prüferlizenz kann verlängert werden, wenn der betreffende Prüfer während der Geltungsdauer pro Jahr aktiv an 1 Technik-Lehrgang (mindestens Bezirksebene) und vor Ablauf der Geltungsdauer an 1 Prüferlizenz-Lehrgang „Fortbildung“ teilgenommen hat.
5.5 Entzug der Prüferlizenz
Bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung kann der Landesprüfungsreferent bzw. der DJJV dem/den betreffenden Prüfer/n die Prüferlizenz entziehen. Bei Entzug durch den Landesverband teilt dieser das sofort dem DJJV mit und fügt die entsprechenden Unterlagen bei. Bei Einspruch der/des betroffenen Prüfer/s oder des Landesverbandes entscheidet der DJJV gemäß Ziffer 1.7.
6 DURCHFÜHRUNG VON JU-JUTSUPRÜFUNGEN
6.1 Allgemeines
In den Kyu- bzw. Dan-Prüfungen müssen die Prüflinge die in dem Prüfungsprogramm für den angestrebten Gürtel aufgeführten Techniken demonstrieren und die geforderten Bewegungsaufgaben erfüllen.
Das Prüfungsprogramm stellt eine Mindestanforderung an die Prüflinge dar und repräsentiert einen Querschnitt der zu erlernenden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Ju-Jutsuka. Die Ausbildung selbst sollte wesentlich umfangreicher sein. Es ist anzustreben, dass die Ju-Jutsu-Techniken gegen eine Vielzahl von Angriffen erlernt werden und sich die jeweiligen Verteidigungshandlungen an der Reaktion des Angreifers orientieren. Dabei ist stets auf gute Eigensicherung zu achten. Die jeweiligen Techniken des Prüfungsprogramms sind schulmäßig vorzuführen. Der Prüfling kann die Angriffe des Partners zu den geforderten Ju-Jutsu-Techniken selbst bestimmen. Werden Angriffe des Partners durch den Prüfer vorgegeben, so kann der Prüfling die Abwehrhandlungen selbst bestimmen.
6.2 Partner
Der Prüfling muss seinen Partner unter den Prüfungsteilnehmern wählen. In notwendigen Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. Die Ausnahmen sind auf der Prüfungsliste (Rückseite) zu vermerken. Nur beim Prüfungsfach „Freie Darstellung / Kata “ braucht der Partner kein Prüfungsteilnehmer zu sein. Während der Vorführung der Techniken der jeweiligen Gurtstufe muss ein zweimaliger Wechsel des Angreifers erfolgen, bei der Prüfung zum 5. Kyu genügt ein einmaliger Wechsel. Für das Fach „Freie Selbstverteidigung“ muss ein erneuter Wechsel erfolgen.
6.3 Verletzungen
Verletzt ein Prüfungsteilnehmer einen Partner durch alleiniges Verschulden so, dass dieser nicht mehr seine eigene Prüfung beginnen bzw. beenden kann, wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.
Verletzt sich ein Prüfling während der Prüfung ohne Fremdverschulden, so entscheidet der Volljährige selber, ob er die Prüfung zu Ende führt oder nicht.
6.4 Senioren-Prüflinge
Grundsätzlich gelten die Prüfungsordnung und das Prüfungsprogramm auch für Senioren. Allerdings erfüllen Senioren ab ca. 45 Jahren oftmals aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkungen nicht bzw. nicht mehr die Kriterien der Optimalqualifikation, d. h. sie sind nicht bzw. nicht mehr in der Lage, die nach dem Prüfungsprogramm geforderten Techniken in so dynamischer Form zu demonstrieren wie jüngere. Sie können deshalb die betreffenden Techniken in altersgerechter, weniger dynamischer, jedoch technisch korrekter Form zeigen. Falls erforderlich, können sie auch alternative Techniken bzw. Lösungen von Aufgabenstellungen demonstrieren. Das gilt auch für die Freie Darstellung / Kata bzw. andere Aufgabengebiete.
Der Prüfling hat die Prüfungskommission jedoch zu Beginn der Prüfung entsprechend zu informieren und ggf. entsprechende Unterlagen (z. B. Auflistung der alternativen Techniken usw.) dazu vorzulegen. Die Prüfungen für Senioren werden nach den gleichen Kriterien bewertet wie die allgemeinen Prüfungen, d. h. die Qualität und die Ausführung der Techniken müssen dem Selbstverteidigungs-Charakter und den Prinzipien des Ju-Jutsu entsprechen.
6.5 Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
Grundsätzlich besteht für JJ-ka mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen die Möglichkeit, entweder im Rahmen einer regulären Prüfung oder in einer speziellen Prüfung für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen die nächste Graduierung abzulegen, wenn die technische Reife für die Prüfung vorhanden ist. Die Unterscheidung zu Sportkameraden ohne Beeinträchtigung liegt darin, dass auf die behinderungsspezifischen Eigenarten Rücksicht genommen werden muss. Dies bedeutet (je nach Art der Beeinträchtigung), dass
- mehr Pausen eingelegt werden können,
- für die Prüfung oder einzelne Teile davon eigene Partner verwendet werden dürfen, die keine Prüfungsteilnehmer sind,
- Hilfen/Hilfsmittel eingesetzt werden können, wenn die Technik/Übungsform aus Gründen der Behinderung/Beeinträchtigung sonst nicht absolviert werden kann (z.B. akustische Hilfsmittel bei Blinden usw.),
- Ersatztechniken gezeigt werden dürfen, wenn aufgrund des Attestes ersichtlich ist, dass die Ursprungstechniken nicht absolviert werden können,
- die Techniken nicht mit voller Intensität ausgeführt werden müssen. Grundsätzlich jedoch muss der Prüfling überwiegend die regulären Aufgaben für die neue Graduierung bewältigen.
Bei Prüfungen auf Vereinsebene ist der Prüfling bekannt. Auf die Einschränkungen der Person kann hier rechtzeitig eingegangen werden und mögliche Ersatztechniken können genehmigt werden. Empfohlen ist ein sportärztliches Attest des Prüflings. Fremdprüfer werden im Vorfeld der Prüfung darüber informiert. Damit es zum Zeitpunkt einer Landesprüfung keine Diskussion über die Art und den Umfang des Prüfungsablaufes und der Ersatztechniken gibt, soll folgendermaßen vorgegangen werden:
- Der Prüfling nimmt bis spätestens sechs Wochen vor der Prüfung Kontakt mit dem Prüfungsreferenten auf. Er legt einen formlosen schriftlichen Antrag über die Abweichungen zum regulären Prüfungsprogramm und ein ärztliches Attest über die Einschränkungen vor. Zwei Wochen später erhält er eine Rückmeldung des Prüfungsreferenten, ob die Prüfung so stattfinden kann. Der Referent für den Behindertensport erhält Kopien des Antrages und der Anlagen. Dem Prüfling wird empfohlen, im Vorfeld einen dafür ausgewiesenen Lehrgang zu besuchen.
- Im Antrag teilt der Prüfling mit, welche Übungsformen bzw. Technik/en er aus dem Programm nicht machen kann bzw. darf, welche er als Alternative/n dafür anbieten möchte und welche Veränderung/en er zur regulären Prüfungsordnung in Anspruch nehmen möchte.
- Die Ersatztechniken sind entweder kein Bestandteil einer der vorigen Prüfungen oder unterscheiden sich durch die Anzahl der Ausführungsmöglichkeiten.
- Die Ersatztechniken sollten durch Techniken des in etwa gleichen Schwierigkeitsgrades ersetzt werden. Die Zustimmung obliegt dem Prüfungsreferenten.
- Der Prüfungsreferent teilt den Prüfern bei Zulassung des Antrages den Kenntnisstand im Vorfeld der Prüfung mit und fügt den Prüfungsunterlagen Kopien des Antrages und des ärztlichen Attestes bei. Die Forderung nach einem ärztlichen Attest ist keine Diskriminierung, sondern dient dem Schutz der betreffenden Person vor einer (geforderten) Überlastung in der Prüfung und ebenso als Schutz für den Prüfungsreferenten und die eingesetzten Prüfer. Des Weiteren soll so die Möglichkeit des Missbrauchs und der damit einhergehenden Abwertung von JJ-ka mit Einschränkung/en entgegengewirkt werden. Bei Unklarheit hinsichtlich der Einschränkung/en sollten der Verbandsarzt oder weitere kundige Personen eingeschaltet werden, um festzustellen, ob eine Prüfung aus medizinischer Sicht zugelassen werden kann oder nicht.
6.6 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
Die Kyu-Prüfungen für Kinder bis zu 14 Jahren sind in der „Kinderprüfungsordnung“ geregelt (Anhang 1).
7 DURCHFÜHRUNG VON JIU-JITSUPRÜFUNGEN
7.1 Prüfungs- und Ausbildungsprogramme
Das Prüfungsprogramm ist Bestandteil des Ausbildungsprogramms. Folgende Prüfungsprogramme sind gültig:
a) allgemeines Jiu-Jitsu Prüfungsprogramm (15 – 45 Jahre)
b) Jiu-Jitsu-Kinderprüfungsprogramm (bis einschließlich 14 Jahre)
c) Prüfungsprogramm für Senioren (Jiu-Jitsuka ab 45 Jahren)
7.2 Auswahl der Techniken und der Partner
Der Prüfling kann die Abwehrtechniken selbst bestimmen. Bei der Kata hat der Prüfling Anspruch auf einen eigenen Partner, ansonsten können die Prüfer, um sich ein besseres Bild zu machen, den Partner bestimmen.
7.3 Prinzipien
Auf flüssige Bewegungen, exakte Ausführung der Technik sowie die richtige Schwerpunktverlagerung des Körpers bei allen Aktionen ist zu achten. Bei allen Wurftechniken ist das Gleichgewicht des Angreifers sichtbar zu stören und das eigene Gleichgewicht unter guter Körperkontrolle zu wahren. Schlag-, Stoß- und Tritt-Techniken sind genau zu platzieren und kraftvoll auszuführen. Ein Körperkontakt ist dabei zu vermeiden. Ab 3. Kyu muss der Prüfling Fallübungen über Hindernisse ausführen können.
7.4 Rechts- und linksseitige Angriffe
Der Prüfling muss in der Lage sein, rechts- und linksseitige Angriffe abzuwehren. Die freien Angriffe sind so lange fortzusetzen, bis die Prüfungskommission den Eindruck hat, dass der bzw. die Angreifer mit Erfolg abgewehrt wurde/n.
7.5 Waffenabwehr
Bei der Abwehr von Waffen ist immer darauf zu achten, dass diese abgenommen und/oder unter Kontrolle gebracht werden. Unter „Kontrolle” ist hierbei auch zu verstehen, dass der Angreifer durch Techniken gehindert wird, die Waffe nochmals zu ergreifen.
7.6 Zusatzaktionen
Definition der ab dem 2. Dan erforderlichen Zusatzaktionen: Unter „Zusatzaktionen” wird die Darstellung von Techniken verstanden, welche im Prüfungsprogramm nicht enthalten sind (z.B. Abwehr von Angriffen mit Ketten, Flaschen, usw.) sowie Abwehrverhalten auf engem Raum und in ungewöhnlichen Situationen. Es handelt sich hierbei um eine vollständige Eigenrealisierung des Prüflings. Der Einsatz von Musik ist nicht zulässig.
7.7 Kata
Die Kata als elementarer Bestandteil einer Jiu-Jitsu Dan-Prüfung kann nicht durch andere Prüfungsfächer ausgeglichen werden. Wird dieses Prüfungsfach von mindestens 2 Prüfern mit weniger als 3 Punkten (2 = mangelhaft oder 1 = ungenügend) bewertet, so ist ein Bestehen der Gesamtprüfung nicht mehr möglich.
7.8 Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
Es gelten die Bestimmungen der Ziffer 6.5 sinngemäß.
7.9 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
Die Kyu-Prüfungen für Kinder bis zu 14 Jahren sind im Jiu-Jitsu Prüfungsprogramm geregelt.
8 BEWERTEN, BESTEHEN UND DOKUMENTA-TION VON PRÜFUNGEN
8.1 Bewertungen der einzelnen Prüfungsgebiete
Die Prüfungskommission bewertet die gezeigten Techniken, Kombinationen und Bewegungsaufgaben wie folgt:
| 5 | „sehr gut“ | Fehlerfreie Ausführung bei sehr gutem Gesamteindruck |
| 4 | „gut“ | Ausführung mit Feinstfehlern oder minimalen individuellen Abweichungen von der Idealform bei gutem Gesamteindruck |
| 3 | „ausreichend“ | Ausführung mit Feinfehlern oder kleinen Abweichungen bei mindestens befriedigendem Gesamteindruck |
| 2 | „mangelhaft“ | Ausführung mit Fehlern, die über den Feinbereich hinausgehen, bei unbefriedigendem Gesamteindruck |
| 1 | „ungenügend“ | Ausführung mit Grobfehlern bei nicht mehr ausreichendem Gesamteindruck |
8.2 Bestehen von Prüfungen
Zum Bestehen der Prüfung muss der Prüfling eine Punktzahl von mindestens drei Fünfteln der höchsten erreichbaren Punktzahl in der Summe aller Prüfungsfächer erhalten haben. Dies entspricht einer Durchschnittsbewertung von 3 Punkten (= ausreichend).
Beliebig viele mangelhafte Bewertungen (= 2 Punkte) können durch entsprechend viele gute oder sehr gute Bewertungen ausgeglichen werden. Bei 1 oder bei 3 Prüfern ist das nur innerhalb der jeweiligen Prüfungsliste möglich (Mehrheitsprinzip), bei 2 Prüfern kann auch listenübergreifend ausgeglichen werden (Gesamtpunktzahl).
Dazu ist für jeden Prüfling in der Prüfungsliste in der Spalte „Prüfling hat erreicht – Prüfer 1“ (Prüfer dieser Liste) die bei diesem Prüfer erreichte Punktzahl aller Prüfungsfächer aufzusummieren. In der Spalte „Gesamtpunktzahl aller Prüfer“ ist die Summe der von allen Prüfern vergebenen Punkte aufzuaddieren. In der Spalte „Mindestpunktzahl aller Prüfer“ ist die zum Bestehen mindestens erforderliche Punktzahl einzutragen. Diese errechnet sich aus der Anzahl der Prüfungsfächer multipliziert mit 3, multipliziert mit der Anzahl der Prüfer. Bei drei Prüfern ist so wie bei einem Prüfer zu verfahren, d.h. die „Gesamtpunktzahl aller Prüfer“ und „Mindestpunktzahl aller Prüfer“ bezieht sich nur auf den Prüfer der Liste.
Die Ablegung einer weiteren Prüfung am gleichen Tag (z. B. bei überragender Leistung) ist nicht zugelassen.
1 Prüfer
- bis einschließlich 3. Kyu.
- mangelhafte Bewertungen (2 Punkte) können durch gute (4 Punkte) oder sehr gute (5 Punkte) ausgeglichen werden.
- bei einer ungenügenden Bewertung (1 Punkt) kann der Prüfling nicht mehr bestehen.
2 Prüfer
- 2. und 1. Kyu.
- die Punktzahlen beider Listen werden addiert.
- mangelhafte Bewertungen (2 Punkte) können listenübergreifend durch gute (4 Punkte) oder sehr gute (5 Punkte) ausgeglichen werden.
- bei einer ungenügenden Bewertung (1 Punkt) bei beiden Prüfern kann der Prüfling nicht mehr bestehen, unabhängig davon, ob im gleichen oder in unterschiedlichen Prüfungsfächern.
3 Prüfer
- ab 1. Dan.
- die Prüfung gilt als bestanden, wenn dies bei mindestens zwei der Prüfer der Fall ist.
- mangelhafte Bewertungen (2 Punkte) können bei dem selben Prüfer durch gute (4 Punkte) oder sehr gute (5 Punkte) ausgeglichen werden.
- bei einer ungenügenden Bewertung (1 Punkt) kann der Prüfling bei diesem Prüfer nicht mehr bestehen.
Im Prüfungsfach „Kata/Freie Darstellung“ führt eine Wertung von mindestens 2 Prüfern mit weniger als 3 Punkten (2 Punkte = mangelhaft oder 1 Punkt = ungenügend) zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung. Dieses Fach kann nicht ausgeglichen werden.
Kann ein Prüfling aufgrund der bis dahin vergebenen Wertungen seine Prüfung nicht mehr bestehen, so liegt es im Ermessen der Prüfer, ob sie diesen Prüfling zu Ende prüfen oder seine Prüfung vorzeitig abbrechen.
8.3 Eintrag in den DJJV-Pass, Urkunden usw.
Die Bestätigung der bestandenen Prüfung erfolgt durch Eintrag (Datum der Prüfung und Namen (nicht Unterschrift) der/des Prüfer/s) in den DJJV-Pass, mit dem Einkleben der Prüfungsmarke in den DJJV-Pass und der Entwertung der Marke durch die Unterschrift eines Prüfers und ggf. Stempel.
Außerdem ist für jeden Prüfling, der die Prüfung bestanden hat, eine Urkunde auszustellen.
Bei Prüfungen ohne DJJV Pass (Institutionen) wird die Prüfungsmarke auf die Urkunde geklebt und durch die Unterschrift eines Prüfers entwertet.
8.4 Prüfungswiederholung
Besteht ein Prüfling seine Prüfung nicht, so kann er sich bei
- Kyu-Prüfungen frühestens nach 6 Wochen
- Dan-Prüfungen frühestens nach 4 Monaten einer erneuten Prüfung stellen.
8.5 Prüfungslisten
Die/der Prüfer vergeben für jeden Prüfling für die gezeigten Leistungen die entsprechenden Bewertungen und tragen sie in die Prüfungslisten ein, ermitteln pro Prüfling die Gesamtbewertung und entscheiden gemäß Ziffer 8.2 über Bestehen bzw. Nichtbestehen des betreffenden Prüflings.
Bei Prüflingen, die nicht bestanden haben, ist die Kyu- bzw. Dan-Prüfungsmarke auf der betreffenden Zeile in die Prüfungsliste einzukleben. Auf der Innenseite der Prüfungsliste unten unterschreiben alle beteiligten Prüfer.
Die vollständig ausgefüllten Prüfungslisten werden an den Landesprüfungsreferenten bzw. bei den bundesoffenen Prüfungen an den Vizepräsidenten Breitensport gesandt.
8.6 Meldung an den DJJV
Die Landesverbände fertigen pro Jahr eine „Zusammenstellung der Kyu-/Dan-Prüfungen“ (DJJV-Vordruck) an und senden diese bis zum 01.03. des Folgejahres an den DJJV-Vizepräsidenten Breitensport.
9 VERLEIHUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
9.1 Verleihung von Kyu- bzw. Dan-Graden
Die Verleihung von Kyu- bzw. Dan-Graden ohne technische Prüfung wird in der Ehrenordnung geregelt.
10 ANERKENNUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
10.1 Allgemeines
Kyu- bzw. Dan-Grade anderer Verbände mit artverwandtem System können als Ju-Jutsu- oder als Jiu-Jitsu-Kyu- bzw. -Dan-Grade anerkannt werden. Vorraussetzungen dafür sind jedoch, dass
a) das System ähnlich unserem Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu aufgebaut ist (Selbstverteidigung),
b) der/die betreffende Sportler/in Mitglied in einem Ju-Jutsu-/Jiu-Jitsu-Verein eines DJJV-Landesverbandes ist und dort aktiv Ju-Jutsu bzw. Jiu-Jitsu betreibt,
c) ein entsprechender DJJV-Pass vorgelegt wird,
d) die anzuerkennenden Graduierungen einwandfrei nachgewiesen werden,
e) die für die betreffende/n Gurtstufe/n entsprechenden ggf. vergleichbaren Lizenzen nachgewiesen werden.
Unter den gleichen Voraussetzungen können ebenfalls Jiu-Jitsu- zu Ju-Jutsu-Graden anerkannt werden und umgekehrt.
10.2 Verfahren
Die Anerkennung bis einschließlich 5. Dan erfolgt durch technische Überprüfung (5 Techniken pro Gurtstufe bei Ju-Jutsu-Graduierungen; 5 Prüfungsfächer der angestrebten Gurtstufe bei Jiu-Jitsu-Graduierungen) durch den zuständigen Landesverband bzw. durch den DJJV.
Über die Anerkennung höherer Dan-Grade entscheidet die Mitgliederversammlung des DJJV. Die entsprechenden Vorbereitungs-/Wartezeiten gemäß Ziffer 3.1 bzw. 4.1 dieser Prüfungsordnung müssen erfüllt sein.
11 SONSTIGES
Diese Prüfungsordnung hat die Mitgliederversammlung am 27.03.99 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1.1.2000 in Kraft.
Die Anpassung der Prüfungsordnung durch die Einbeziehung der Prüfungsregularien des Jiu-Jitsu erfolgte mit Beschluss der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 06.11.2004.
Die Änderung der Prüfungsordnung wurde von der TAT 2005 beschlossen. Die Mitgliederversammlung hat den Änderungen zugestimmt und beschlossen, dass diese ab 01.01.2007 gelten.
Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet, von der Mitgliederversammlung 2008 beschlossen und tritt am 01.05.2008 in Kraft.
Die Änderung der Prüfungsordnung im Punkt 9 wurde von der TAT 2008 beschlossen.
Die Änderung der Prüfungsordnung im Punkt 10.2 wurde von der TAT 2009 beschlossen. Die Mitgliederversammlung am 17.04.2010 hat die Änderungen in Kraft gesetzt.
Punkt 5.3.4 wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.4.2012 hinzugefügt.
Anhang 1 zur Prüfungsordnung

Anlage 2 zur Prüfungsordnung

Anhang 1 zur Prüfungsordnung
KINDERPRÜFUNGSORDNUNG
1 Allgemein
Die Kinderprüfungsordnung und das darin enthaltene Kinderprüfungsprogramm gelten für alle Ju-Jutsuka bis einschließlich 14 Jahre. Grundsätzlich gilt die normale Prüfungsordnung mit nachstehenden Abweichungen. Die Zwischenprüfungen sollen die Kinder auf die Prüfung zum jeweiligen Vollgurt hinführen und motivieren.
2 Gurtstufen, Altersstufen und Prüfungsanforderungen
In den Zwischenprüfungen werden prinzipiell die gleichen Prüfungsfächer geprüft wie in den Vollprüfungen. Jedoch werden die folgenden Prüfungsfächer zu einem Gesamt-Prüfungsfach „Techniken“ zusammengelegt:
| 4 | Bodentechniken |
| 5 | Abwehrtechniken |
| 6 | Atemitechniken |
| 7 | Würge- / Nervendrucktechniken |
| 8 | Sicherungstechniken |
| 9 | Hebeltechniken |
| 10 | Wurftechniken |
| 11 | Stockabwehr / -anwendung |
Für dieses Prüfungsfach „Techniken“ wird in der Prüfungsliste nur eine Gesamtnote eingetragen. Es werden jeweils je nach Zwischenprüfung nur 1/3, 2/3 oder 1/2 der in der Vollprüfung vorgesehenen Aufgaben abverlangt.
Der Vereinstrainer, der die Kinder zur Prüfung vorbereitet hat, gibt dem Prüfer die jeweiligen Aufgaben vor. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Aufgaben; es ist unerheblich, ob damit alle im Vollgurt geforderten Prüfungsfächer abgedeckt werden.
Folgende Prüfungsfächer sind als Basis des Ju-Jutsu zu sehen oder so komplex, dass eine kontinuierliche Hinführung zur Zielübung im Vollgurt gefordert ist. Deshalb werden sie, sofern sie bei der entsprechenden Gurtstufe vorhanden sind, auch in den Zwischenprüfungen in vollem Umfang geprüft:
| 1 | Bewegungsformen |
| 2 | Falltechniken |
| 3 | Komplexaufgaben |
| 13 | Weiterführungstechniken |
| 14 | Gegentechniken |
| 15 | Freie Selbstverteidigung |
| 16 | Freie Anwendungsformen |
| 18 | Kombinationen / Vielfältigkeit |
| 19 | Angriffs- / Partnerverhalten |
| Kyu-Grad | Gürtel | Mindestalter | Prüfungsinhalt |
| 6.1 | Weißgurt mit gelbem Aufnäher | 7 Jahre | 5 Aufgaben (entspricht 1/3 von 16) im Prüfungsfach „Techniken“ des 5. Kyu1 |
| 6.2 | Weiß-Gelb-Gurt | 8 Jahre | 11 Aufgaben (entspricht 2/3 von 16) im Prüfungsfach „Techniken“ des 5. Kyu1 |
| 5 | Gelbgurt | 9 Jahre | Vollprüfung2 |
| 5.1 | Gelbgurt mit orangefarbenem Aufnäher | 10 Jahre | 5 Aufgaben (entspricht 1/3 von 15) im Prüfungsfach „Techniken“ des 4. Kyu1 |
| 5.2 | Gelb-Orange-Gurt | 11 Jahre | 10 Aufgaben (entspricht 2/3 von 15) im Prüfungsfach „Techniken“ des 4. Kyu1 |
| 4 | Orangegurt | 11 Jahre | Vollprüfung2 |
| 4.1 | Orange-Grün-Gurt | 12 Jahre | 12 Aufgaben (entspricht 1/2 von 25) im Prüfungsfach „Techniken“ des 3. Kyu1 |
| 3 | Grüngurt | 13 Jahre | Vollprüfung2 |
| 3.1 | Grün-Blau-Gurt | 13 Jahre | Stockabwehr in Verbindung mit Störtechniken gegen Stockangriffe 1 bis 8, Verteidigung mit dem Stock gegen 5 Angriffe mit Kontakt sowie 6 weitere Aufgaben (19 Aufgaben entsprechend 1/2 von 37) im Prüfungsfach „Techniken“ des 2. Kyu1 |
| 2 | Blaugurt | 14 Jahre3 | Vollprüfung2 |
1) zusätzlich werden die nicht im Prüfungsfach „Techniken“ zusammengefassten Prüfungsfächer des nächsten Vollgurtes in vollem Umfang verlangt; das Prüfungsfach „Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen“ wird in der Prüfung zum 3.1 Kyu abweichend hiervon nicht geprüft.
2) Vollprüfung nach dem allgemeinen Prüfungsprogramm.
3) Das Alter zum 2. Kyu ist bindend, bei den Kyu-Graden 6.1. bis 3.1 Kyu sind die Altersangaben Empfehlungen.
3 Prüfungsreihenfolge
Die Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten.
Die Vorbereitungszeit beträgt 6 Monate, jedoch sollte das Mindestalter der betreffenden Gurtstufe erreicht sein. Ist das Mindestalter des jeweiligen Vollgurtes bereits erreicht, kann die Prüfung zu dem Vollgurt auch ohne die Zwischenprüfung abgelegt werden, d.h. die Zwischenprüfungen können übersprungen werden.
4 Durchführung
Die Kinderprüfungen sind in kindgerechter Form zu gestalten und durchzuführen. Verletzt sich ein Prüfling während der Prüfung (mit oder ohne Fremdverschulden), so entscheidet der Prüfer, ob der Prüfling die Prüfung zu Ende führt oder nicht. Die Fürsorgepflicht ist hierbei zu beachten.
Prüfungen bis einschließlich 3.1 Kyu können von einem Prüfer alleine abgenommen werden. Die Prüfung zum 2. Kyu wird gemäß Punkt 3.4 der Prüfungsordnung von zwei Prüfern abgenommen.
Für die Zwischenprüfungen sind die speziellen Prüfungsmarken „Jugend“ und Prüfungsurkunden „Jugend“ zu verwenden.
5 Inkrafttreten
Diese Kinderprüfungsordnung wurde von der Jugendvollversammlung des DJJV beschlossen und tritt am 01.01.2000 in Kraft.
Die Ergänzungen wurden von der JVV am 16.03.2002 beschlossen.
Eine redaktionelle Überarbeitung wurde von der JVV am 05.04.2008 verabschiedet.
Die Einführung des 3.1 Kyu wurde von der JVV am 25.02.2012 beschlossen.
Anhang 2 zur Prüfungsordnung
PRÜFUNGSPROGRAMM FÜR POLIZEI, ZOLL, JUSTIZ, BUNDESWEHR ergänzende Bestimmungen zur Prüfungs-ordnung des DJJV gültig ab 09.11.2013
1 Für Ju-Jutsu-Kyu- bzw. -Dan-Prüfungen bei der POLIZEI und den anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), im Weiteren nur POLIZEI benannt, gelten grundsätzlich die Bestimmungen der allgemeinen Prüfungsordnung des DJJV mit nachstehenden ergänzenden Regelungen.
2 Die Inhalte und die Nummerierung der verschiedenen Prüfungsstufen orientieren sich am Prüfungsprogramm Ju-Jutsu des DJJV. Prüfungsfächer, die dort benannt sind, aber im vorliegenden Prüfungsprogramm keine Anwendung finden, werden nicht aufgeführt. Die Nummerierung weist dann eine Lücke auf.
3 Das vorliegende Prüfungsprogramm POLIZEI regelt Prüfungen vom 5. bis 1. Kyu, die in den Behörden durchgeführt werden können. Das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm wurde in Umfang und Reihenfolge beachtet, so dass Prüfungen zum 1. Dan, die in den Landesverbänden des DJJV stattfinden, auch auf Grundlage des vorliegenden Prüfungsprogramms durchgeführt werden können. Anstelle der Bezeichnung 5. bis 1. Kyu kann eine behördeninterne Bezeichnung gewählt werden.
4 Prüfungsanwärter im Sinne dieses Prüfungs-programms sind Angehörige der POLIZEI.
5 Die Vorbereitungszeiten für Ju-Jutsu-Kyu-Prüfungen betragen - 1/2 Jahr oder - ein Ju-Jutsu-Kursus von mindestens 50 Lehreinheiten (LE); diese Möglichkeit darf nur einmal und nur bei Prüfungen zum 5. oder 4. Kyu in Anspruch genommen werden. Der Kurs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
6 Als Prüfer sind nur Trainer Breitensport JJ Polizei zugelassen, die eine gültige Prüferlizenz des DJJV besitzen. Bei Prüfungen bis einschließlich 3. Kyu mit bis zu 25 Prüfungsanwärtern ist nur 1 Prüfer erforderlich. Für Prüfungen zum 2. bzw. 1. Kyu ist ein weiterer Prüfer erforderlich.
7 Prüfungsanwärter benötigen für Prüfungen bis einschließlich 2. Kyu keinen DJJV-Pass. Es werden Ju-Jutsu-Kyu-Urkunden ausgestellt, auf welche die Prüfungsmarken aufgeklebt werden, sofern kein DJJV-Pass vorhanden ist
8 Die Prüfung richtet sich nach behördentypischen Vorgaben sowie dienstlichen Gegebenheiten und Erfordernissen (gesetzliche Vorgaben für den unmittelbaren Zwang, insbesondere die Erkennbarkeit und die Zwangsmittelandrohung).
9 Die Prüfung wird in dienstlicher Kleidung und Ausstattung durchgeführt.
| Prüfungsfächer 5. Kyu (Gelbgurt) Polizei | |||
| 1 | Bewegungsformen | 1.1 Verteidigungsstellung | |
| 1.2 Auslagenwechsel nach vorn1.3 Auslagenwechsel nach hinten | |||
| 1.9 Gleiten vorwärts1.10 Gleiten rückwärts1.11 Gleiten seitwärts mit dem vorderen Bein1.12 Gleiten seitwärts mit dem hinteren Bein | |||
| 1.14 Schrittdrehung 90° vorwärts1.15 Schrittdrehung 90° rückwärts1.16 Schrittdrehung 180° vorwärts1.17 Schrittdrehung 180° rückwärts | |||
| 2 | Falltechniken | 2.1 Sturz seitwärts | |
| 4 | Bodentechniken | 4.1 Haltetechnik in seitlicher Position4.2 Haltetechnik in Kreuzposition4.3 Haltetechnik in Reitposition | |
| 5 | Abwehrtechniken | 5.1 Passivblock am Kopf5.2 Passivblock außen5.3 Passivblock innen5.4 Abwehrtechnik mit der Hand (2 Ausführungen)5.5 Grifflösen5.6 Griffsprengen | Ju-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik |
| 6 | Atemitechniken | 6.1 Handballentechnik6.2 Knietechnik6.3 Stoppfußstoß | |
| 8 | Sicherungstechniken | 8.1 Festlegetechnik am Boden mit Anlegen der Handfessel (2 Ausführungen)8.2 Aufhebe- und Transporttechnik | |
| 9 | Hebeltechniken | 9.1 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners9.2 Körperabbiegen | |
| 10 | Wurftechniken | 10.1 Beinstellen | |
| 16 | Freie Anwendungsformen (Situationsbewältigung) | 16.1 Abwehr und Kontrolle einer mit einem Kontaktangriff angreifenden Person | |
| 18 | Kombinationen / Vielfältigkeit | Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung | |
| 19 | Angriffs- / Partnerverhalten | Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung | |

| Prüfungsfächer 4. Kyu (Orangegurt) Polizei | |||
| 1 | Bewegungsformen | 1.1 Verlängern der Verteidigungsstellung in die offensive Aktionsstellung1.2 Verlängern der Verteidigungsstellung in die defensive Aktionsstellung | |
| 1.3 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein nach vorn1.4 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein nach hinten1.5 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein zur Seite1.6 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein zur Seite1.7 Ausfallschritt mit dem vorderen Bein diagonal nach vorn1.8 Ausfallschritt mit dem hinteren Bein diagonal nach hinten | |||
| 2 | Falltechniken | 2.1 Rolle vorwärts in den Stand2.2 Sturz seitwärts | |
| 3 | Komplexaufgaben | 3.1 Fausttechniken | |
| 4 | Bodentechniken | 4.1 Befreiung aus Haltetechnik in seitlicher Position4.2 Befreiung aus Haltetechnik in Kreuzposition4.3 Befreiung aus Haltetechnik in Reitposition | |
| 5 | Abwehrtechniken | 5.1 Unterarmblock nach innen5.2 Unterarmblock nach außen | Ju-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik |
| 6 | Atemitechniken | 6.1 Fußtechnik vorwärts6.2 Fauststoß oder Handballenstoß oder Kettenfauststöße (2 Ausführungen)6.3 Faustschlag oder Handballenschlag (2 Ausführungen) | |
| 8 | Sicherungstechniken | Zur Bewertung dieses Prüfungsfaches werden alle Sicherungstechniken herangezogen, die in den Kombinationen zu den Fächern 5 bis 9 gezeigt werden. | |
| 9 | Hebeltechniken | 9.1 Armstreckhebel im Stand9.2 Armstreckhebel bei Bodenlage des Gegners9.3 Armbeugehebel im Stand9.4 Armbeugehebel als Festlegetechnik am Boden | |
| 15 | Freie Selbstverteidigung | 15.1 Freie Selbstverteidigung gegen 5 verschiedene Kontaktangriffe (wie Duo-Serie A oder B) | |
| 16 | Freie Anwendungsformen (Situationsbewältigung) | 16.1 Abwehr und Kontrolle einer mit einer Schlagtechnik (Faust oder Hand) angreifenden Person | |
| 18 | Kombinationen / Vielfältigkeit | Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung | |
| 19 | Angriffs- / Partnerverhalten | Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung | |
| Prüfungsfächer 3. Kyu (Grüngurt) Polizei | |||
| 1.6 Verteidigungslage am Boden1.7 Auslagenwechsel in der Bodenlage1.15 Aufstehen aus der Bodenlage | |||
| 2 | Falltechniken | 2.1 Sturz vorwärts | |
| 3 | Komplexaufgaben | 3.1 Verbringen einer Widerstand leistenden Person zur Dienststelle (gefesselt, Transport im Dienstfahrzeug) - Person greift mit Kontaktangriffen an - Person greift mit Schlägen oder Tritten an | |
| 4 | Bodentechniken | 4.1 Haltetechnik bei gegnerischer Bauchlage4.2 Haltetechnik in Verteidigungsposition bei eigener Rückenlage (Guardposition)4.3 Aus eigener Rückenlage in die Oberlage gelangen | |
| 5 | Abwehrtechniken | 5.1 Abwehrtechnik mit der Hand (4 Ausführungen)5.2 Abwehrtechnik mit dem Fuß oder Unterschenkel | Ju-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik |
| 6 | Atemitechniken | 6.1 Ellbogentechnik (2 Ausführungen)6.2 Lowkick | |
| 7 | Würge- / Nervendrucktechniken | 7.1 Nervendrucktechnik (2 Ausführungen) | |
| 8 | Sicherungstechniken | 8.1 Kopfkontrollgriff Zur Bewertung dieses Prüfungsfaches werden weiterhin alle Sicherungstechniken herangezogen, die in den Kombinationen zu den Fächern 5 bis 9 gezeigt werden. | |
| 9 | Hebeltechniken | 9.1 Handgelenkhebel | |
| 11 | Stockabwehr /-anwendung | 11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1, 2, 5 und 6) mit Kontrolle des waffenführenden Armes11.2 Verteidigung mit dienstlicher Hiebwaffe gegen 5 verschiedene Angriffe | |
| 13 | Weiterführungstechniken | 13.1 Wechsel von Armstreckhebel zu Armbeugehebel | |
| 15 | Freie Selbstverteidigung | 15.1 Erzwingung einer Blutprobenentnahme (Behördenregelungen beachten) | |
| 16 | Freie Anwendungsformen (Situationsbewältigung) | 16.1 Herausholen und Kontrolle einer Person aus einem PKW mit Zwang | |
| 18 | Kombinationen / Vielfältigkeit | Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung | |
| 19 | Angriffs- / Partnerverhalten | Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung | |

| Prüfungsfächer 2. Kyu (Blaugurt) Polizei | |||
| 1 | Bewegungsformen | 1.1 Freie Bewegungsformen im Stand und Boden gegen Atemiund Griffangriffe (je nach Behördenregelung können hier FEM eingesetzt werden) | |
| 2 | Falltechniken | 2.1 Falltechnik rückwärts mit Ausstattung2.2 Rolle vorwärts | |
| 3 | Komplexaufgaben | 3.1 Abwehr und Kontrolle einer Widerstand leistenden Person im Team (gegen passiven Widerstand / Kontaktangriffe / kontaktlose Angriffe) | |
| 4 | Bodentechniken | 4.1 Haltetechnik in Verbindung mit Hebel- oder Würgetechnik | |
| 5 | Abwehrtechniken | 5.2 Abwehrtechnik mit dem Fuß oder Unterschenkel (2 Ausführungen) | Ju-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik |
| 6 | Atemitechniken | 6.1 Handballen- oder sonstige Schlagtechniken mit offenen Händen (2 Ausführungen)6.2 Fußstoß abwärts6.3 Fußstoß seitwärts | |
| 7 | Würge- / Nervendrucktechniken | 7.1 Nervendrucktechnik (3 Ausführungen)7.2 Würgetechnik (2 Ausführungen) | |
| 8 | Sicherungstechniken | 8.1 Person wird nach erfolgter Fesselung gesichert im Fahrzeug transportiert (Behördenregelungen beachten) | |
| 9 | Hebeltechniken | 9.1 Handgelenkhebel (2 Ausführungen)9.2 Armstreckhebel im Stand (2 Ausführungen)9.3 Armstreckhebel bei gegnerischer Bodenlage (2 Ausführungen)9.4 Beinhebel | |
| 10 | Wurftechniken | 10.1 Ausheber (2 Ausführungen)10.3 Rückriss | |
| 11 | Stockabwehr /-anwendung | 11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1 bis 6) mit Sicherung des Stocks11.2 Verteidigung mit dem Stock gegen 5 Stock- und 4 kontaktgeführte Angriffe | |
| 12 | Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen | 12.1 Messerabwehr mit Kontrolle des waffenführenden Arms gegen Mehrfachangriffe Stich | |
| 13 | Weiterführungstechniken | 13.1 Weiterführung von Wurftechniken (2 Ausführungen) | |
| 14 | Gegentechniken | 14.1 Gegentechniken gegen Wurftechniken (2 Ausführungen) | |
| 15 | Freie Selbstverteidigung | 15.1 Durchsuchung der Person im Team (Behördenregelungen beachten) - Person im Stand - Person am Boden | |
| 16 | Freie Anwendungsformen (Selbstverteidigung) | 16.1 Festnahme einer Widerstand leistenden Person unter Einsatz von FEM unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - 3 Angriffe mit Kontakt - 3 Angriffe ohne Kontakt | |
| 18 | Kombinationen / Vielfältigkeit | Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung | |
| 19 | Angriffs- / Partnerverhalten | Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung | |
| Prüfungsfächer 1. Kyu (Braungurt) Polizei | |||
| 1 | Bewegungsformen | 1.1 Freie Bewegungsformen mit Partner und Pratzen | |
| 2 | Falltechniken | 2.1 Zuvor erlernte Falltechniken unter Einwirkung des Partners | |
| 3 | Komplexaufgaben | 3.1 Abwehr und Kontrolle einer angreifenden Person unter schlechten Lichtverhältnissen3.2 Waffensicherungstechniken gegen 3 Angriffe auf die Schusswaffe (Behördenregelungen beachten) | |
| 4 | Bodentechniken | 4.1 Verteidigung gegen 3 verschiedene Angriffe auf einen am Boden liegenden Beamten, Einsatz von FEM | |
| 5 | Abwehrtechniken | 5.1 Abwehrfolge im Dreierkontakt | |
| 6 | Atemitechniken | 6.1 Pressluftschlag6.2 Kopfstoß oder Kopfschlag6.3 Halbkreisfußtritt vorwärts | Ju-Jutsu-Techniken in Kombination einschl. Kontroll- und Festnahmetechnik |
| 7 | Würge- / Nervendrucktechniken | 7.1 Würgetechniken eines am Boden liegenden Beamten, der angegriffen wird | |
| 8 | Sicherungstechniken | 8.1 Rückentransportgriff8.2 Kopfkontrollgriff | |
| 9 | Hebeltechniken | 9.1 Fingerhebel9.2 Handgelenkhebel (3 Ausführungen, mindestens 1 als Transporttechnik)9.3 Armbeugehebel im Stand (2 Ausführungen)9.4 Armbeugehebel bei Bodenlage des Gegners9.5 Beinhebel als Festlegetechnik am Boden (2 Ausführungen) | |
| 10 | Wurftechniken | 10.1 Beingreifertechnik (2 Ausführungen) | |
| 11 | Stockabwehr /-anwendung | 11.1 Stockabwehr (Angriffswinkel 1 bis 6)11.2 Stockabwehr waffenlos mit Sicherung / Kontrolle der Person (5 Angriffe)11.3 Stockabwehr unter Einsatz FEM (5 Angriffe)11.4 Stockabwehr im Team (5 Angriffe) | |
| 12 | Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen | 12.1 Messerabwehr gegen Mehrfachangriffe Stich (2 von oben, 2 von unten)12.2 Messerabwehr unter Einsatz FEM | |
| 13 | Weiterführungstechniken | 13.1 Weiterführung von Hebeltechniken (3 Ausführungen)13.2 Weiterführung von Atemitechniken (3 Ausführungen) | |
| 14 | Gegentechniken | 14.1 Gegentechniken gegen Hebeltechniken (3 Ausführungen) | |
| 15 | Freie Selbstverteidigung | 15.1 Heruntersprechen einer aggressiven bewaffneten Person bis zur Sicherung/Kontrolle der Person und Sicherstellung der Waffe15.2 Entwaffnungstechnik gegen Bedrohung mit einer Faustfeuerwaffe (Zurückholen der eigenen Waffe) | |
| 16 | Freie Anwendungsformen | 16.1 Freie Auseinandersetzung mit Atemitechniken | |
| 18 | Kombinationen / Vielfältigkeit | Sinnvolle Technikkombinationen während der gesamten Prüfung | |
| 19 | Angriffs- / Partnerverhalten | Verhalten als Prüfling wie auch als Partner während der gesamten Prüfung | |
Anhang 3 zur Prüfungsordnung
GRADUIERUNG IM RAHMEN VON SV-/ GEWALTPRÄVENTIONSPROGRAMMEN
Teilnehmer von Selbstverteidigungskursen oder Ju-Jutsu im Schulsport können durch den Leiter des Kurses zum 6.2. Kyu (weiss-gelber Gurt) graduiert werden.
Voraussetzungen:
- mindestens 12 Unterrichtseinheiten.
- mindestens folgende Kenntnisse sollen selbstverteidigungsbezogen vermittelt werden: Notwehr; Nothilfe; Distanz herstellen; Abwehr von Schlägen; Befreiungen aus Handgelenkfassen; Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers; Fallen; Anwendungsform.
- der Kursleiter überprüft die Kenntnis der Inhalte.
Prüfungsberechtigt sind:
- Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz des DJJV.
- Lehrer/Ausbilder/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu (mindestens ein Semester oder ÜL-Gewaltprävention).
- Kursleiter SV (Kinder oder Frauen) mit mindestens 3. Kyu JJ
- ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu JJ
Organisation
- Bezug des Materials über LV/DJJV (Urkunde; Gürtel mit JJ Aufschrift).
- Meldung/Teilnehmerlisten an Landesprüfungsreferenten.
- Die Graduierung ist dem weiss-gelben Gurt vollständig gleichgestellt.
Beispiel für Umsetzung der Inhalte:
1 Notwehr
2 Nothilfe: Opfer aus dem Gewaltmagnetfeld des Angreifers bringen; Körperabbiegen
3 Distanz herstellen: Bewegungslehre; Handballentechnik; Stimme einsetzen
4 Abwehr gegen Schläge: Handabwehr; passive Abwehr
5 Befreiungen aus Handgelenkfassen: Grifflösen; Griffsprengen
6 Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers: Griffsprengen; Windmühle
7 Fallen: SV- Fallen; Sturz seitwärts
8 Anwendungsform: Raufen/Ringen; Kampf mit offenen Händen
Ju-Jutsu Prüfungsprogramm
Wie auch in vielen anderen Budodisziplinen wird im Ju-Jutsu ein Graduierungssystem verwendet, welches das Fortschreiten eines Sportlers im Laufe seiner Entwicklung dokumentieren soll. Es wird nach Schülergraden (Kyu) und Meistergraden (Dan) unterschieden. Beginnend mit dem 6. Kyu werden die Schülergrade bis zum 1. Kyu heruntergezählt. Die Dangrade werden vom 1. Dan beginnend in aufsteigender Reihenfolge vergeben.
Um das Graduierungssystem so gerecht und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten, werden zur Vergabe der Graduierungen technische Prüfungen abgehalten. In ganz Deutschland gelten dafür die gleichen Regeln (die Prüfungsordnung des DJJV) und Aufgabenstellungen (das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm des DJJV).
Das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm legt fest, welche Anforderungen ein Prüfling mindestens erfüllen muss. Diese Anforderungen werden in Form praktischer Darstellungen abgefragt. Die Ausbildungsinhalte im Training und auf Lehrgängen sollen jedoch über das reine Prüfungsprogramm hinausgehen.
Alle Technikbezeichnungen im Prüfungsprogramm und während der Prüfungen erfolgen in deutscher Sprache. Die Techniken weichen in ihrer Ausführung zum Teil von den traditionellen Ausführungsformen ab. Dennoch sind deren meist japanische Namen im Prüfungsprogramm zusätzlich aufgeführt. Diese Begriffe dienen lediglich der Information und sollen die Teilnahme der Ju-Jutsuka am internationalen Sportverkehr erleichtern. Sie sind nicht Bestandteil der Technikdefinition und sollen die möglichen Ausführungsformen auch nicht auf die dem japanischen Begriff entsprechenden Techniken einschränken.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Ju-Jutsu werden im Training und auf Lehrgängen eingehend behandelt. Da es sich bei der Prüfung um eine sterile Übungssituation im Dojo handelt, kann und soll bei den in diesem Zusammenhang dargestellten Handlungsalternativen keine rechtliche Bewertung erfolgen.
Alle Angriffe und die Abwehrhandlungen des Verteidigers sind dynamisch und weitgehend realitätsnah auszuführen. Dabei darf die Gesundheit des Partners nicht beeinträchtigt werden. Mit seinem Erscheinen zur Prüfung dokumentiert der Prüfling, dass er gut vorbereitet sowie frei von Verletzungen oder Krankheit ist (Sonderregelungen für Menschen mit Beeinträchtigungen siehe Prüfungsordnung).
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