Kitabı oku: «Die großen Herrscherinnen und Regentinnen»

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Dr. Barbara Beck,

geboren 1961 in München, studierte Geschichte, Kunstgeschichte und Volkskunde. Nach mehrjähriger Tätigkeit im kulturhistorischen Ausstellungsbereich (u.a. für das Haus der Bayerischen Geschichte, die Bayerische Schlösserverwaltung) arbeitet sie heute als freiberufliche Historikerin und Sachbuchautorin. Sie hat zu den unterschiedlichsten historischen und kunsthistorischen Themen Bücher und Beiträge verfasst.

Bereits bei marixwissen erschienen: Die berühmtesten Frauen der Weltgeschichte - Vom 18. Jahrhundert bis heute.

Zum Buch

Jahrhundertelang wurde Frauen ihre mangelnde Eignung zum Herrscheramt immer wieder vorgehalten. Wirkliche Herrscherinnen kraft eigenen Rechts auf den Thronen waren daher selten. Vormundschaftliche Regentschaften bildeten für sie den bedeutendsten Herrschaftszugang. Eine Sonderrolle spielten nur die Statthalterinnen der Niederlande. Das Buch präsentiert 58 Porträts von bedeutenden Fürstinnen aus der Zeit vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart, die legitim Herrschaft ausübten, wie z.B. Isabeau von Bayern, Christine von Schweden, Wilhelmina der Niederlande, Margrethe II. von Dänemark und viele weitere.

Barbara Beck

Die großen Herrscherinnen und Regentinnen

Barbara Beck

Die großen
Herrscherinnen
und Regentinnen

Vom Frühmittelalter

bis in die Gegenwart


Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://dnb.d-nb.de abrufbar.

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Alle Rechte vorbehalten

Copyright © by marixverlag GmbH, Wiesbaden 2013

Der Text basiert auf der Ausgabe marixverlag, Wiesbaden 2013

Lektorat: Karin Flörchinger, Hattersheim

Covergestaltung: Nicole Ehlers, marixverlag

nach der Gestaltung von Thomas Jarzina, Köln

Bildnachweis: dpa Picture-Alliance GmbH/dpa, Frankfurt,

Offizielles Porträt von Königin Margrethe II. von Dänemark,

aufgenommen am 04.01.1999 (Fotograf: Mydtskov Rigmor/Polfoto).

Rückseite: Schloß Amalienborg, Kopenhagen, Dänemark

eBook-Bearbeitung: Bookwire GmbH, Frankfurt am Main

ISBN: 978-3-8438-0381-6

www.marixverlag.de

Inhalt

Vorwort

Galla Placidia

Amalaswintha (Amalasuntha)

Brunhild (Brunichild)

Theodelinde (Theudelinde), die Selige

Irene (Eirene)

Olga, die Heilige

Adelheid von Burgund, die Heilige

Mathilde von Quedlinburg

Theophanu

Agnes von Poitou

Mathilde von Tuszien

Eleonore von Aquitanien

Konstanze von Sizilien

Margarete I.

Isabeau von Bayern

Henriette von Mömpelgard (Montbéliard)

Isabella I., die Katholische

Margarete von Österreich

Maria von Ungarn

Maria I. Tudor, die Katholische oder die Blutige

Katharina von Medici

Margarete von Parma

Elisabeth I.

Jane Grey

Maria I. Stuart

Maria von Medici

Maria Magdalena von Österreich

Anna von Österreich

Amalie Elisabeth von Hanau-Münzenberg

Christine

Sofia Alexejewna

Anna

Sibylla Augusta von Sachsen-Lauenburg

Katharina I. Alexejewna

Ulrike Eleonore d. J.

Anna Iwanowna

Christiane Charlotte von Württemberg-Winnenthal

Elisabeth Petrowna

Maria Theresia

Maria von Großbritannien, Irland und Hannover

Maria Antonia Walburga von Bayern

Katharina II. Alexejewna, die Große

Anna Amalia von Braunschweig-Wolfenbüttel

Pauline von Anhalt-Bernburg

Elisa Bonaparte

Marie Louise von Österreich

Viktoria

Isabella II.

Cixi (Tz’u-his, Ts’e-hi)

Liliuokalani

Maria Christina von Habsburg-Lothringen

Wilhelmina

Marie-Adelheid

Sālote Tupou III.

Juliana

Elisabeth II.

Beatrix

Margrethe II.

Auswahlbibliografie

Vorwort

Lange Zeit überwog in der Geschichtswissenschaft die Auffassung, dass in der Vergangenheit die männliche Herrschaft auf den Fürstenthronen die Norm gewesen sei. Fürstinnen, die Herrschaft aus eigenem Recht ausübten, galten als große Ausnahmeerscheinungen in der Geschichte. Diese Ansicht gründete auf der Tatsache, dass in einigen Ländern, wie beispielsweise in Frankreich, das „Salische Gesetz“ bestand, das Frauen von der Thronfolge grundsätzlich ausschloss. Selbst in denjenigen Ländern, die eine weibliche Thronfolge zuließen, kam diese nur für den nicht sehr häufigen Fall zum Zuge, dass es keinen männlichen Thronanwärter gab. Eine Prinzessin hatte mit ihrem Anspruch immer hinter ihren jüngeren Brüdern zurückzutreten. Eine weibliche Erbfolge stellte somit nur eine Notlösung dar, da ihre Legitimität leichter angezweifelt werden konnte. Erst in jüngerer Zeit haben sich mehrere Monarchien wie etwa Schweden (1980), Norwegen (1990), Belgien (1991), Dänemark (2009) oder Großbritannien (2013) per Gesetz für die weibliche Thronfolge geöffnet. Jetzt gilt dort ohne Ansehung des Geschlechts das Erstgeburtsrecht.

Die pauschale Einschätzung, dass Frauen aus dem Hochadel der legitime Herrschaftszugang eher selten gelang, klammerte meist die weiblichen Regentschaften aus, die sowieso gerne in die Schublade der „Krisenzeit“ für eine Dynastie abgelegt wurden. Dass es sich dabei aber ebenfalls um eine, wenn auch bloß vorübergehend ausgeübte, eigenständige Herrschaft mit mehr oder weniger großen Entscheidungskompetenzen handelte, wurde nicht wahrgenommen. Im Gegensatz zu den Fürstinnen, die kraft eigenen dynastischen Rechts regierten, kamen Regentinnen in wesentlich größerer Zahl vor. Selbst in Ländern, die keine weibliche Thronfolge anerkannten, war es gängige Praxis, dass Fürstinnen für eine begrenzte Zeit als Stellvertreterinnen eines Monarchen agierten. Gerade bei der Minderjährigkeit des Throninhabers, dem häufigsten Grund für die Installation einer Stellvertreter-Regierung, erschien eine weibliche Regentschaft meist als ratsamer als die Berufung eines nahen männlichen Verwandten, bei dem eher zu befürchten stand, dass er eigene Pläne zum Nachteil des jungen Herrschers verfolgen könnte. Bei den meisten weiblichen Regentschaften handelte es sich um mütterliche Vormundschaften. Großmütter, Tanten oder Schwestern übten dieses Amt nur gelegentlich aus. Neben den Regentschaften, die wegen des jugendlichen Alters des rechtmäßigen Herrschers erforderlich waren, gab es die selteneren Fälle wie etwa eine schwere Krankheit oder eine längere Abwesenheit durch Gefangenschaft etc., die den Monarchen an der eigenständigen Herrschaftsausübung hinderten und die Einsetzung einer Regentschaft bedingten.

Die Herrschaftslegitimation einer Regentin hatte allerdings einen minderen Wert als jene eines Erbfürsten, da ihre Autorität wegen der zeitlichen Begrenzung ihres Amtes bloß einen provisorischen Charakter besaß. Sie hatte lediglich die Zeit bis zur Mündigkeit des legitimen Fürsten zu überbrücken. Nicht selten musste es eine Regentin daher hinnehmen, dass ihre Durchsetzungskraft immer schwächer wurde, je näher das Ende ihrer Regentschaft rückte. Generell war ihre Entschlussfreiheit üblicherweise geringer als jene des eigentlichen Throninhabers. Als Herrscherin auf Zeit waren ihrem Handlungsspielraum mehr Grenzen gesetzt. Häufig bekamen sie zudem Regentschaftsräte an die Seite gestellt. Oft pochten bei einer Regentschaft außerdem die Landstände auf ein Mitspracherecht. Es gab trotzdem immer wieder Regentinnen, die es verstanden, sich Freiräume zu verschaffen und eine kraftvolle eigenständige Politik zu betreiben. Mit den eben genannten Einschränkungen hatten aber auch männliche Regenten zu rechnen. Diese Vorbehalte waren nicht geschlechtsspezifisch. Kritischer war es für eine Regentin jedoch, dass Gegner ihrer Herrschaft mit dem Argument operieren konnten, dass die Regentin nicht der eigenen Dynastie entstammte, sondern in diese nur eingeheiratet hatte und somit eine „Ausländerin“ war. Solange noch das Kriegerkönigtum vorherrschte, bereitete eine Frau auf dem Thron, sei es als Regentin oder als Erbfürstin, auch insofern gewisse Probleme, da sie nicht selbst ihre Truppen in die Schlacht führen konnte.

Einen Sonderfall unter den Regentinnen im Verlauf der Geschichte bildeten die Generalstatthalterinnen der habsburgischen Niederlande. Hier wurden mehrmals weibliche Mitglieder des Hauses Habsburg als Stellvertreterinnen des Monarchen eingesetzt, denen in diesen unruhigen, fern vom Kerngebiet liegenden Provinzen weitreichende Regierungsvollmachten zugebilligt wurden.

Obwohl eine Frau, nüchtern betrachtet, genauso gut oder schlecht wie ein Mann die Regierungsgeschäfte leiten konnte, wurde weibliche Herrschaft über einen langen Zeitraum hin als problematisch bewertet. Eine wenig erfolgreiche Regierung einer Herrscherin wurde auf diese Weise für ein größeres Desaster erachtet als bei einem männlichen Throninhaber. Besonders deutlich fiel das Verdikt gegen Herrscherinnen generell bei dem radikalen calvinistischen Reformator John Knox aus, der 1558 verkündete: „Eine Frau zur Herrschaft, Hoheit, Gewalt oder Regierung über ein Königreich, eine Nation oder Stadt zu berufen, ist widernatürlich, eine Beleidigung Gottes und steht in größtem Gegensatz zu seinem geoffenbarten Willen und seiner anerkannten Ordnung.“ Knox stand mit seiner Meinung nicht allein. Im Bedarfsfall bediente man sich immer wieder gerne solcher Stereotypen. König Friedrich II. von Preußen etwa wählte 1741 für den Dankgottesdienst nach dem preußischen Sieg über die Truppen Maria Theresias bei Mollwitz zynisch folgenden Bibelspruch aus: „Ein Weib lerne in der Stille mit aller Bescheidenheit. Einem Weibe aber gestatte ich nicht, daß sie lehre, auch nicht, daß sie des Mannes Herr sei, sondern ich will, daß sie stille sei.“ Die grundsätzliche Kritik an weiblicher Herrschaft konnte noch zusätzlichen Zündstoff erhalten, wenn sie obendrein mit der Beschuldigung eines unmoralischen Lebenswandels gekoppelt wurde, die eine Monarchin meist viel härter traf als einen männlichen „Kollegen“.

Angesichts dieser zahlreichen Vorbehalte gegenüber Frauen auf Herrscherthronen war es für viele Fürstinnen notwendig, eine Gegenpropaganda zu betreiben, die ihre Herrschaft verherrlichte. Höchst eindrucksvoll ließ sich beispielsweise Maria von Medici, die Regentin Frankreichs, in einem prachtvollen, zwischen 1621 und 1625 entstandenen Gemäldezyklus von Peter Paul Rubens huldigen, der ihre Legitimation unterstreichen sollte.

Wegen der Skepsis, mit der weibliche Herrschaft prinzipiell gesehen wurde, war das Bestreben groß, Frauen auf dem Thron einen Ehemann als Mitregenten zur Seite zu stellen bzw. ihnen nahezulegen, tunlichst beizeiten der Regierung zu entsagen. Keineswegs alle verheirateten Herrscherinnen waren jedoch gewillt, sich von ihrem Gemahl das Heft aus der Hand nehmen und in ihrer Machtausübung einschränken zu lassen.

Der vorliegende Band versammelt die Kurzporträts von 58 mehr oder weniger bekannten Fürstinnen, die entweder aus eigenem Recht, als Regentin oder als Stellvertreterin über einen kurzen oder langen Zeitraum hin Herrschaft ausübten. Der zeitliche Rahmen spannt sich dabei vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart. Zwar liegt das Hauptgewicht auf den europäischen Monarchien, doch fanden zusätzlich auch einige außereuropäische Fürstinnen, wie etwa die letzte Königin von Hawaii, Aufnahme, deren Wirken in die Zeit westlicher Einflussnahme fiel.

Hauptkriterium für die Auswahl der Fürstinnen war der Wunsch, eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Lebensläufen zu erreichen, um der Leserschaft so abwechslungsreiche und interessante Einblicke in ein facettenreiches Thema bieten zu können. Selbstverständlich erfolgte die Zusammenstellung der Biografien nach letztlich subjektiven Kriterien, da es durchaus noch eine Vielzahl anderer Frauen aus dem Hochadel gab, die ebenfalls legitim Herrschaftsrechte wahrnahmen und daher mit dem gleichen Recht in dieses Buch hätten aufgenommen werden können.

Galla Placidia

* um 390 in Konstantinopel

† 450 in Rom

Regentin des Weströmischen

Reichs 425 – 437

Die an der Schwelle von der Spätantike zum frühen Mittelalter stehende römische Kaisertochter Aelia Galla Placidia führte in der Zeit der „Völkerwanderung“ ein von Umbrüchen und Wechselfällen gekennzeichnetes Leben. Angesichts einer instabilen politischen Lage gelang es ihr, sich über weite Strecken hin als Regentin des Weströmischen Reichs zu bewähren.

Die Tochter des römischen Kaisers Theodosius I. und dessen zweiter Gemahlin Galla verlor bereits sehr früh ihre Eltern. Während unter Theodosius das Römische Reich nochmals in einer Hand vereinigt war, wurde es 395 gemäß seinem Willen unter seinen beiden Söhnen Arcadius und Honorius in ein Ost- und ein Westreich geteilt. Galla Placidia und ihr zehnjähriger Halbbruder Honorius wurden der Fürsorge des Heermeisters Stilicho und dessen Frau Serena anvertraut, der Lieblingsnichte von Theodosius. Stilicho fungierte als Reichsverweser in der westlichen Reichshälfte. 405 wurde Galla Placidia mit Stilichos Sohn Eucherius verlobt, weil der mächtige Heermeister vandalischer Herkunft seine Familie noch enger an das Kaiserhaus binden wollte. Der daher nicht gänzlich von der Hand zu weisende Verdacht, Stilichos Sohn solle auf diese Weise der Weg zur Kaiserkrone geebnet werden, spielte bei dem Sturz des Heermeisters keine unwesentliche Rolle. Wegen angeblichen Paktierens mit den vordringenden Westgoten wurde er im August 408 von einer germanenfeindlichen Partei ermordet, der Eucherius ebenfalls zum Opfer fiel. Da Stilichos Gemahlin Serena verdächtigt wurde, aus Rachsucht mit den Goten gemeinsame Sache zu machen, wurde sie Ende 408 während der ersten Belagerung Roms durch die Westgoten auf Weisung des Senats erdrosselt, was Galla Placidias Zustimmung fand. Über ihre Beweggründe hierfür kann nur spekuliert werden.

Galla Placidia hielt sich immer noch in Rom auf, als 410 die Westgoten unter der Führung ihres Königs Alarich I. erneut die Stadt bedrohten. Bei der Eroberung und Plünderung Roms geriet sie in Gefangenschaft. Die Schwester des Kaisers Honorius stellte für die Westgoten eine äußerst wertvolle Geißel dar, die als Faustpfand eingesetzt werden konnte, weshalb sie sie auf ihrem weiteren Zug durch Italien und dann nach Gallien mitnahmen. Nach Alarichs Tod trat sein Schwager Athaulf die Nachfolge an. In Verhandlungen mit Kaiser Honorius einigte er sich darauf, dass sich die Goten in Gallien ansiedeln durften. Als Gegenleistung versprach der Westgotenkönig dem Kaiser sowohl militärische Unterstützung gegen den einstigen gallo-römischen Senator Jovinus, der seit 411 den Titel des weströmischen Kaisers beanspruchte, als auch die Aushändigung von Galla Placidia. Während Athaulf die zugesagte Militärhilfe leistete, gab er Galla Placidia nicht heraus, sondern heiratete sie im Januar 414 in Narbonne nach römischer Sitte. Diese ungewöhnliche Ehe einer Kaisertochter mit einem Fürsten, der dem arianischen Christentum anhing, erregte Aufsehen, da bis ins 6. Jahrhundert hinein ein Eheverbot zwischen Goten und Römern bestand. Aus der Ehe stammte ein in Barcelona geborener Sohn mit dem bedeutungsvollen Namen Theodosius, der jedoch bereits als Säugling verstarb. Wenig später wurde Athaulf ermordet. Sein Nachfolger, der romfeindliche Sigerich, demütigte Galla Placidia öffentlich, bevor er nach einer nur sieben Tage dauernden Herrschaft gestürzt wurde. Unter dem neuen König der Westgoten, Wallia, kam es 416 zu einem Friedensvertrag mit Kaiser Honorius. Im Austausch gegen 600 000 Scheffel Getreide konnte Galla Placidia an den Hof ihres Halbbruders in Ravenna zurückkehren.

Auf Wunsch von Honorius heiratete Galla Placidia am 1. Januar 417 den höchst einflussreichen Heermeister und Patricius Flavius Constantius, dem es dank seiner militärischen Erfolge gelungen war, das weströmische Reich wieder zu stabilisieren. Durch die Ehe mit der Schwester des Kaisers konnte Constantius seine Machtstellung weiter festigen. Angeblich hatte sich Galla Placidia zunächst gegen diese Ehe gesträubt, aus der insgesamt zwei Kinder, Honoria und Valentinian, hervorgehen sollten.

Im Februar 421 erhob Honorius seinen Schwager auf Drängen der machtbewussten Galla Placidia zum Augustus und Mitkaiser. Für ihren Sohn Valentinian zeichnete sich dadurch die Möglichkeit ab, Thronfolger zu werden. Am 2. September 421 starb Constantius III., der von dem oströmischen Kaiser Theodosius II. nicht anerkannt worden war. Als die nach dem Tod von Constantius ausgebrochenen Machtkämpfe zwischen den Anhängern von Galla Placidia und den Parteigängern des amtierenden Kaisers Honorius eskalierten, flüchtete sie 423 zusammen mit ihren beiden Kindern zu ihrem Neffen Theodosius II. nach Konstantinopel.

Der kinderlose Tod von Kaiser Honorius am 27. August 423 mündete einstweilen in die usurpierte Herrschaft des Johannes Primicerius, bevor Theodosius II. seinen Vetter Valentinian auf Galla Placidias Insistieren hin zum Caesar ernannte und ihn mit seiner erst zwei Jahre alten Tochter Eudoxia verlobte. Zur Wahrung des legitimen Kaisertums beorderte Theodosius II. ein Heer in das weströmische Reich, wo Valentinian III. im Alter von sechs Jahren am 23. Oktober 425 in Rom zum Augustus proklamiert wurde. Da Valentinian noch nicht regierungsfähig war, übernahm nun Galla Placidia die Leitung der Regierung. Die wirkliche Macht lag jedoch bei den Heermeistern, weil diese für die Grenzsicherung und die Rückeroberung verlorener Provinzen zuständig waren. Zunächst übten die Heermeister Felix und Bonifatius Einfluss auf die Reichsgeschäfte aus, ehe es ihrem Konkurrenten Aëtius gelang, sich 433 trotz Gegenmaßnahmen von Galla Placidia, die seiner wachsenden Übermacht misstraute, endgültig durchzusetzen. Im September 435 wurde er zum Patricius ernannt, wodurch er zum eigentlichen Regenten des Westreichs wurde. Dies begrenzte Galla Placidias Autorität bereits vor dem offiziellen Ende ihrer Regentschaft.

Seit der faktischen Machtübernahme durch Aëtius widmete sich Galla Placidia vor allem dem Bereich der Religion, dem auch schon vorher ihr Interesse gegolten hatte. Sie veranlasste den Bau von Kirchen in Rom und Ravenna und bemühte sich um die Vernichtung heidnischer Kultbilder. Der Bischof von Ravenna bezeichnete sie daher als „Mutter des ewigen, glaubenstreuen und christlichen Reiches“. In einem Brief nach Konstantinopel schrieb sie voll Sendungsbewusstsein, dass Gott die Welt dem Römischen Reich anvertraut habe, damit sie wohlgeleitet und gerettet werde. Auf dem Gebiet der Rechtspflege war sie ebenfalls aktiv und erließ im November 426 mit dem sogenannten Zitiergesetz eine wichtige Neuerung zur Schaffung von Rechtssicherheit. Es wurde damit verbindlich festgelegt, welche Schriften bedeutender römischer Juristen vor Gericht maßgebend sein sollten. Drei Jahre später wurde auf ihre Weisung hin schriftlich fixiert, dass auch der Kaiser an die Gesetze gebunden sei.

Als ihr Sohn Valentinian III. die Regierungsgeschäfte 437 selbst übernahm, zog sich Galla Placidia von der politischen Bühne zurück. Am 27. November 450 starb sie in Rom. Ob sie tatsächlich in ihrem mit prachtvollen Wandmosaiken verzierten Mausoleum in Ravenna beigesetzt worden ist, wie es ab dem 13. Jahrhundert überliefert wird, ist fraglich.

Amalaswintha (Amalasuntha)

* um 495/496

† 535 auf Martana im Bolsenasee

Regentin des ostgotischen

Königreichs 526 – 534, Königin

der Ostgoten 534 – 535

Die Regentin und kurzzeitige Königin des ostgotischen Reichs, Amalaswintha, war, soweit man dies anhand der Quellenlage beurteilen kann, eine eindrucksvolle Herrscherpersönlichkeit. Inmitten einer männlich bestimmten Welt verstand sie es, sich immerhin neun Jahre lang an der Macht zu halten und eines der bedeutendsten germanischen Königreiche auf weströmischem Boden zu regieren.

Amalaswintha entstammte der zweiten Ehe des ostgotischen Königs Theoderich des Großen, einer der berühmtesten Germanenkönige der Völkerwanderungszeit. Ihre Mutter Audofleda war eine Schwester des mächtigen fränkischen Königs Chlodwig I., die Theoderich 493 geheiratet hatte. Um sein noch junges Reich in Italien zu stabilisieren, betrieb der Gotenkönig zum Ausbau seines Bündnissystems eine intensive Heiratspolitik mit den anderen Germanenreichen. Die Verheiratung seiner Erbtochter Amalaswintha mit Eutharich, einem Westgoten aus dem Königsgeschlecht der Balthen und Amaler, passt ebenfalls in den Rahmen dieser politischen Eheverbindungen. Da Theoderich keinen Sohn als Thronerben hatte, sah er Eutharich als seinen Nachfolger vor. Aus der Ehe Amalaswinthas mit Eutharich gingen zwei Kinder hervor, der 516 geborene Athalarich und die zwischen 518 und 520 zur Welt gekommene Mataswintha. Mit Eutharichs Tod um 523 verlor Theoderich seinen designierten Nachfolger, der auch von Ostrom anerkannt gewesen war. Erneut wurde die Frage der Nachfolge zum Problem.

Theoderich bestimmte erst kurz vor seinem Ableben seinen noch minderjährigen Enkel Athalarich zu seinem Thronerben. Nach dem Vorbild der weströmischen Kaiserin Galla Placidia, die vor hundert Jahren die Regentschaft für ihren Sohn Valentinian III. geführt hatte, übernahm Amalaswintha auf ausdrücklichen Wunsch ihres Vaters nach dessen Tod am 30. August 526 die Leitung der Regierung für ihren zehn Jahre alten Sohn. Die hochgebildete Regentin, die nach einem Ausgleich zwischen den arianischen Ostgoten und den katholischen Römern strebte, konnte in den ersten Jahren die Leitlinien der Politik ziemlich frei festlegen. Die seit 511 bestehende Personalunion mit dem westgotischen Reich löste sie auf. Außerdem suchte sie ein besseres Verhältnis zum Burgunderreich zu erreichen. Zu dem neuen byzantinischen Kaiser Justinian I. war sie bestrebt, in eine freundliche Beziehung zu treten. Der oströmische Historiograph Prokop von Caesarea, der sonst Frauen in Machtpositionen nicht schätzte, bezeichnete sie als kluge und gerechte Regentin und bescheinigte ihr voll Bewunderung, dass sie „von gänzlich männlicher Wesensart“ war.

Nachdem es zu Beginn ihrer Regentschaft offensichtlich keine nennenswerte Opposition gegen Amalaswintha gegeben hatte, trotz der Tatsache, dass auch das ostgotische Königtum, wie bei den Germanen üblich, ein Heerkönigtum war, dem weder sie noch ihr minderjähriger Sohn genügen konnten, kam es 532/533 zur Krise. Der „nationalistisch“ eingestellten Hofpartei, die um die Vormachtstellung der Goten in Italien fürchtete, missfiel es, dass der junge König Athalarich gemäß dem Willen seiner Mutter nach dem Vorbild eines römischen Oberschichtangehörigen ausgebildet wurde. Die gotischen Großen warfen ihr vor, dass er zu unkriegerisch erzogen würde. Amalaswintha sah sich genötigt, dieser Rebellion nachzugeben. Athalarich bekam die raue Welt der gotischen Krieger jedoch schlecht. Der dort übliche Lebenswandel soll seine Gesundheit ruiniert haben, da er rasch zum Alkoholiker wurde und sich ein ausschweifendes Leben angewöhnte.

Auf die Rücktrittsforderungen der adeligen Opposition ging Amalaswintha dagegen nicht ein. Die drei hochadeligen Rädelsführer verbannte sie zunächst in entlegene Grenzgebiete. Als diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg brachte, nahm sie erst Verhandlungen mit Kaiser Justinian auf, um sich eine Zufluchtmöglichkeit nach Konstantinopel zusichern zu lassen, bevor sie die gezielte Tötung der drei Verschwörer in Auftrag gab. Es gelang ihr dadurch, ihre Herrschaft in Ravenna vorübergehend wieder zu festigen. In dem 533 begonnenen Vandalenkrieg Justinians unterstützte sie, klug taktierend, die Byzantiner, indem sie Sizilien als Operationsbasis zur Verfügung stellte.

Nach Athalarichs frühem Tod am 2. Oktober 534 war sie zu schnellem Handeln gezwungen. Um als Königin die politischen Geschicke des ostgotischen Reichs weiter bestimmen zu können, entschied sich Amalaswintha notgedrungen dafür, ihren Cousin Theodahad zum Mitregenten zu machen. Mit dieser Maßnahme sollte ihre innenpolitische Position gestärkt werden, da die Goten just schon wegen der Tatsache, dass eine Frau nicht das Heer anführen konnte, niemals die Alleinherrschaft einer Frau toleriert hätten. Obwohl Amalaswintha der schlechte Charakter von Theodahad eigentlich nicht unbekannt gewesen sein muss, glaubte sie wohl, dass sie ihn durch die Beteiligung an der Regierung für sich gewinnen könnte. Sie ließ sich von ihm vorsichtshalber eigens versprechen, dass er nach seiner Thronbesteigung ihr die tatsächliche Macht überlassen würde. Ihre Annahme, dass sich ihr Cousin mit der Rolle eines Mitkönigs bescheiden und sich von ihr mehr oder weniger lenken lassen würde, erwies sich jedoch als katastrophale Fehleinschätzung für sie. Der skrupellose Theodahad, der widerwillig akzeptiert hatte, dass er seine Erhebung einzig und allein seiner Cousine verdankte, dachte nämlich nicht daran, die heiligen Eide, die er ihr hatte schwören müssen, in Wirklichkeit einzuhalten.

Bereits Ende 534 oder Anfang 535 ließ Theodahad die Königin gefangen nehmen und auf der Insel Martana im Bolsenasee festsetzen. Wohl am 30. April 535 wurde Amalaswintha entweder durch Gefolgsleute von Theodahad oder von rachsüchtigen Angehörigen der gegnerischen Hofpartei ermordet. Sie wurde im Bad erwürgt. Mit ihr endete die konziliante Politik gegenüber Byzanz, die sich durch Toleranz gegenüber dem römischen Senat, der römischen Bevölkerung und dem katholischen Klerus auszeichnete. Der dadurch vollzogene Politikwechsel trug zum Untergang des Ostgotenreichs bei. Amalaswinthas Ermordung lieferte dem byzantinischen Kaiser Justinian den offiziellen Kriegsgrund zum Eingreifen in Italien, der in einer Vernichtung des Ostgotenreichs 553 endete. Theodahad fiel bereits im Dezember 536 einem Mordanschlag zum Opfer, nachdem er als Feldherr gegen die byzantinischen Truppen versagt hatte.

Brunhild (Brunichild)

* um 545/550

† 613

Regentin des Königreichs

Austrien 577 – 581, 583 – 585,

596 – 598, 613, Regentin des

Königreichs Burgund 596 – 600,

613

Über die merowingische Königin Brunhild ist trotz ihres bewegten Lebens, das mit einer brutalen Hinrichtung endete, wenig bekannt. Es ist eingebettet in ein schier unendliches Familiendrama, das sich vor dem Hintergrund des dreigeteilten Frankenreichs im 6. Jahrhundert abspielte. Wegen ihres späteren konfliktbereiten Auftretens wird ihr Bild in vielen zeitgenössischen Quellen in einseitig negativer Form bis hin zur Entstellung gezeichnet.

Brunhild war die Tochter des westgotischen Königspaars Athanagild und Goiswinth. Im Frühjahr 566 ehelichte sie in Reims den Merowingerkönig Sigibert I., der über Austrien herrschte, den östlichen Teil des Frankenreichs. Noch vor der Hochzeit konvertierte die im arianischen Glauben erzogene Prinzessin zum katholischen Glauben der Franken. Laut Gregor von Tours versuchte sich Sigibert durch die Wahl einer standesgemäßen Gemahlin bewusst von seinen Brüdern zu unterscheiden: „Als nun König Sigibert sah, dass seine Brüder Frauen wählten, die ihrer nicht würdig waren, und sich so weit erniedrigten, selbst Dienerinnen zur Ehe zu nehmen, da schickte er eine Gesandtschaft nach Spanien und warb mit reichen Geschenken um Brunichilde, die Tochter König Athanagilds. Denn diese war eine Jungfrau von feiner Bildung, schön von Angesicht, züchtig und wohlgefällig in ihrem Benehmen, klugen Geistes und anmutig im Gespräch.“

Sigiberts älterer Halbbruder im Westreich, König Chilperich I. von Neustrien, der offensichtlich nicht zurückstehen wollte, vermählte sich daraufhin 567 mit Brunhilds älterer Schwester Galswinth, ohne sich jedoch wirklich von seiner Geliebten Fredegund, einer Magd aus dem Gesinde seiner ersten Gemahlin Audovera, zu trennen, wie er dies im Vorfeld der Heirat versprochen hatte. Nachdem Galswinth bald danach einem Mordanschlag zum Opfer gefallen war, heiratete Chilperich seine Konkubine, die die treibende Kraft hinter der Tat war. Dies löste eine lebenslange Feindschaft zwischen Brunhild und Fredegund aus, die das bereits reichlich vorhandene Konfliktpotenzial wegen territorialer Streitigkeiten zwischen Sigibert und Chilperich weiter zuspitzte. Das Ganze eskalierte schließlich in einem Bruderkrieg.

In dem Krieg zwischen den beiden Teilreichen schien zunächst Sigibert die Oberhand zu gewinnen, doch 575 wurde er in Vitry durch Handlanger Fredegunds ermordet. Die austrische Offensive brach aus diesem Grund zusammen. Chilperich gelang es, Brunhild mit ihren Töchtern gefangen zu nehmen und nach Rouen zu verbannen. Brunhilds fünf Jahre alter Sohn Childebert konnte dagegen noch rechtzeitig dem Zugriff des neustrischen Königs entzogen und in Sicherheit gebracht werden.

Die Fortsetzung des blutig geführten Familienzwistes war vorprogrammiert, als Brunhild 576 in Rouen eine zweite Ehe mit Merowech einging, einem Sohn von König Chilperich und dessen erster Gemahlin Audovera. Offenbar wollte sie in ihm einen Verbündeten in ihrem Kampf gegen Fredegund gewinnen. Chilperich duldete dieses eigenmächtige Handeln Merowechs nicht, bemächtigte sich seiner Person und ließ ihn gewaltsam zum Priester weihen. Merowech entkam zwar aus dem Kloster, doch ließ er sich 577, als seine Gefangennahme drohte, von einem Vertrauten töten.

Brunhild, der es gelungen war, nach Austrien zu entfliehen, übernahm 577 die Regentschaft für ihren minderjährigen Sohn Childebert II., wobei sie mit der von ihr vertretenen Idee einer starken königlichen Zentralgewalt auf den heftigen Widerstand des austrischen Adels stieß. Zeitweise von der Adelsopposition entmachtet, konnte sie auch nach der Mündigkeit Childeberts im Januar 585 als dessen wichtigste Ratgeberin Einfluss ausüben. Zusammen mit ihrem Sohn schloss Brunhild am 28. November 587 den Vertrag von Andelot mit Guntram I., dem Herrscher des burgundischen Reichsteils. Mit diesem Vertrag wurde nicht nur die Aufteilung strittiger Gebiete zwischen den beiden fränkischen Teilreichen geregelt, sondern auch die gegenseitige Erbfolge. Ein Erbanspruch Chlothars II. von Neustrien, des einzigen überlebenden Sohnes von dem 584 ermordeten König Chilperich und dessen Gemahlin Fredegund, wurde ausgeschlossen. Nach dem erbenlosen Tod von König Guntram im Jahr 592 konnte Childebert II. Austrien und Burgund in seiner Hand vereinigen.

Als Childebert, dessen Herrschaft immer wieder von Adelsverschwörungen bedroht wurde, im März 596 unvermutet starb, übte Brunhild die Regentschaft für ihre beiden unmündigen Enkel Theudebert II. in Austrien und Theuderich II. in Burgund aus. Diese Aufteilung des Reichs war auf Druck des Adels zustande gekommen. 599 gelang es einer austrischen Adelsgruppe Brunhild zu vertreiben. Gestützt auf den in Burgund vorhandenen romanischen Senatorenadel, den sie auf Kosten der Franken und Burgunder förderte, erlangte sie erneut eine bemerkenswerte Machtstellung in Burgund.

Nachdem das einigende Band der gemeinsamen Feindschaft zu Neustrien zwischen den Brüdern Theudebert und Theuderich weggefallen war, brach zwischen ihnen 604 offen die Rivalität wegen Streitigkeiten um die territoriale Aufteilung des väterlichen Besitzes aus. Zwar konnte zunächst noch ein Bruderkrieg vermieden werden, doch Theudebert suchte nun sogar in Chlothar II. einen Bundesgenossen zu finden. In dem 612 ausgebrochenen Krieg zwischen den Brüdern unterlag Theudebert II., über dessen Tod sowie über das grausame Ende seiner Söhne es unterschiedliche Quellenaussagen gibt. Kurzzeitig waren beide Reichsteile wieder vereinigt. König Theuderich II. plante jetzt einen Feldzug gegen Chlothar II., allerdings starb er unerwartet im März 613.

Brunhild, der einige Chronisten unterstellten, für Mord und Unzucht bei den Enkeln gesorgt zu haben, ließ daraufhin ihren unmündigen Urenkel Sigibert II., den ältesten Sohn von Theuderich, unter Ausschluss seiner Brüder zum König erheben, um die Einheit des Reichs zu bewahren. Ihr Versuch, in seinem Namen zu regieren, endete in der Rebellion der burgundischen Adeligen, die sich mit Chlothar II. und den austrischen Gegnern der alten Königin verbündeten. Das Heer Sigiberts II. verlief sich kampflos. Sigibert und seinen jüngeren Bruder Corbus ließ der neustrische König töten, von den zwei anderen Urenkeln Brunhilds verliert sich später jede Spur. Chlothar II. konnte jetzt das gesamte Frankenreich unter seiner Herrschaft vereinigen.

Brunhild kam in Gefangenschaft und wurde an Chlothar II., den Sohn ihrer 597 verstorbenen Todfeindin Fredegund, ausgeliefert. Der König ließ Brunhild foltern und dann erbarmungslos von einem Pferd zu Tode schleifen. Laut dem Chronisten Fredegar machte er sie dafür verantwortlich, „dass zehn Könige der Franken durch ihre Schuld umgebracht worden seien“. Die Unterlegene im gnadenlos geführten Macht- und Familienkampf wurde dabei auch der Morde beschuldigt, die auf Chlothars Konto gingen. Der Untergang Brunhilds und die Vernichtung der austrischen Merowinger im Jahr 613 bedeutete einen Sieg des Adels über die Idee eines mächtigen Königtums. Angesichts der Brunhild gerne vorgeworfenen Herrschsucht und der ihr zur Last gelegten Härte, die aber letztlich zeitüblich war, geriet vielfach in Vergessenheit, dass die energische Königin gleichzeitig als fromme Kirchen- und Klostergründerin auftrat, an die Papst Gregor der Große mehrere Briefe richtete, da er sie als wichtige Förderin der Kirche in Gallien betrachtete.

Theodelinde (Theudelinde),
die Selige

* um 570/575

† 627/628 bei Varenna

Regentin des Königreichs der

Langobarden 616 – 626

Theodelinde ist sicherlich die berühmteste Königin der Langobarden. Dank ihrer vorausschauenden, auf Ausgleich bedachten Politik ist ihr Name untrennbar mit der Konsolidierung des Langobardenreichs und mit dem Beginn der konfessionellen Einigung dieses frühmittelalterlichen germanischen Reichs in Italien verbunden. Von der katholischen Kirche wird sie als Selige verehrt.

Theodelinde war eine Tochter des agilolfingischen Herzogs Garibald I., des ersten namentlich bekannten Herzogs der Bajuwaren, und dessen Gemahlin Walderada, einer Tochter des Langobardenkönigs Wacho. Ursprünglich hatte ihr Vater sie als Gemahlin des Frankenkönigs Childebert II. vorgesehen. Nachdem dieses Heiratsprojekt fehlgeschlagen war, wurde sie aus politischen Gründen mit dem langobardischen König Authari verlobt. Authari hatte sich nach dem Scheitern einer von ihm anvisierten längerfristigen Verständigung mit den Franken umorientiert und ein Bündnis mit den benachbarten Bajuwaren geschlossen. Seine Heirat mit Theodelinde sollte dies besiegeln. Die politische Annäherung zwischen den Bajuwaren und Langobarden beantworteten die Franken mit einem militärischen Vorstoß, der einen Herrschaftswechsel in Bayern herbeiführte. Die Herzogstochter Theodelinde musste mit ihrem Bruder Gundoald zu den Langobarden fliehen. Am 15. Mai 589 heiratete sie König Authari auf dem Campo Sardi vor den Toren von Verona. Authari, dem es gelungen war, das Langobardenreich in seinem Bestand gegenüber Ostrom und den Franken zu sichern, ernannte seinen Schwager zum Herzog von Asti. Die im darauffolgenden Jahr von den Franken gemeinsam mit den Byzantinern unternommene Offensive gegen die Langobarden blieb erfolglos. Noch vor dem Abschluss der Friedensverhandlungen mit den Franken starb Authari plötzlich am 5. September 590. Die Quellen sprechen von einem Giftanschlag.

In dieser prekären Lage wurde es der jungen Königinwitwe anheimgestellt, einen Gemahl zu wählen, der dann der neue König werden sollte. Theodelinde entschied sich für Herzog Agiluf von Turin, der ihr von den Großen des Reichs empfohlen worden war. Im November 590 fand die Vermählung statt. Im Mai 591 wurde Agiluf in Mailand zum neuen Langobardenkönig erhoben.

Unter dem neuen König Agiluf fanden die langobardischen Eroberungen, die sich vor allem gegen Byzanz richteten, ihren Abschluss. Er konsolidierte die Herrschaft der Langobarden und stärkte die königliche Macht, wie dies schon sein Vorgänger Authari begonnen hatte. Theodelinde konnte an Agilufs Seite beträchtlichen Einfluss auf die Regierung ausüben. Ihre Einwirkung ist hauptsächlich im religiösen und kulturellen Bereich spürbar.

Auf Theodelinde geht in Monza die Errichtung der königlichen Sommerresidenz und der Bau der Johannesbasilika, des Vorläuferbaus des heutigen Doms, zurück. Die katholische Königin bewirkte bei ihrem arianischen Ehemann Agiluf eine Annäherung an die katholische Kirche, ohne dass dieser allerdings selbst konvertierte. Er erlaubte immerhin einigen vor den Langobarden geflüchteten Bischöfen die Rückkehr in ihre Diözesen. Auf Theodelindes Betreiben hin setzte eine Missionierung der arianischen Langobarden ein. Gemeinsam mit ihrem Gemahl unterstützte die Königin die Mission des irischen Missionars Columban bei der um 613 erfolgten Gründung der Abtei Bobbio mit Landschenkungen. Bobbio entwickelte sich zum Zentrum für die Bekehrung der Langobarden und den Kampf gegen den Arianismus. Auf Theodelindes Einfluss setzte auch Papst Gregor I. der Große, der in einem persönlichen Briefwechsel mit ihr stand und ihr vier seiner Bücher widmete. Als die Langobarden 593 Rom belagerten, war es vermutlich Theodelinde zu verdanken, dass ihr Gemahl zum Abzug gegen Tributzahlungen bereit war. Dankbar schrieb ihr deshalb der Papst: „Wir wußten, daß wir von Eurem christlichen Sinn erwarten durften, daß Ihr Euer Bemühen und Eure Güte der Sache des Friedens mit allen Mitteln widmen würdet (...) Denke nicht, erlauchte Tochter, daß es ein geringer Lohn ist, den du erhalten wirst, weil du das Blutvergießen auf beiden Seiten zu Stillstand gebracht hast.“

Ein wichtiger Schritt hin zur Romanisierung der Langobarden stellte die katholische Taufe des 602 geborenen Sohnes des langobardischen Königspaars, Adaloald, am 7. April 603 in Monza dar. Die Taufgeschenke Papst Gregors waren das sogenannte Gregoriuskreuz, ein goldenes Brustkreuz mit einem Reliquienbehälter für einen Holzsplitter des Kreuzes Christi, und ein Evangelienbuch mit edelsteingeschmücktem Einband. Diese kostbaren Geschenke befinden sich heute im Domschatz von Monza. Bereits ein Jahr nach der Taufe wurde der kleine Königssohn nach byzantinischem Vorbild zum Mitkönig erhoben, um auf diese Weise die Thronfolge zu sichern und die Weiterentwicklung des Staatswesens zu gewährleisten.

Als 616 Agiluf als erster Langobardenkönig eines natürlichen Todes starb, übernahm Theodelinde als Regentin die Leitung der Regierung für ihren noch minderjährigen Sohn Adaloald. Trotz der vermutlich spätestens 620 erfolgten Volljährigkeit ihres Sohnes fungierte sie weiterhin als die eigentliche Herrscherin in der nach außen hin gemeinsamen Regierung.

Zu Theodelindes Erfolgsbilanz als Regentin gehörten der 616/617 erreichte Friedensschluss mit dem fränkischen König Chlothar II. sowie vorteilhafte Verhandlungen mit den Römern und Byzantinern. Die prokatholisch ausgerichtete Politik von Theodelinde und Adaloald, die sich immer mehr von der von Agiluf mit Geschick vertretenen Linie des konfessionellen Gleichgewichts wegentwickelte, erregte allem Anschein nach ebenso die Kritik wie die dem byzantinischen Kaiser gegenüber als zu freundlich eingestufte Haltung des Königs und seiner Mutter. Hinzu kam, dass sich bei Adaloald Anzeichen einer Geisteskrankheit bemerkbar machten. 626 führten opponierende langobardische Fürsten einen Umsturz herbei. Der gestürzte König Adaloald wurde wohl durch Gift beseitigt. Zum neuen König wurde Herzog Arioald von Turin bestimmt. Nicht ganz klar ist nach der Quellenlage, ob Arioald schon vor seiner Erhebung zum König mit Theodelindes Tochter Gundeperga verheiratet war oder dies erst später zur Stärkung seines Königtums geschah.

Die entmachtete Königin Theodelinde starb entweder 627 oder 628 in einem Kastell oberhalb von Varenna am Comer See. Sie wurde im Dom von Monza bestattet, in dem noch heute der sogenannte Theodelindenschatz mit seinen wertvollen Preziosen aufbewahrt wird.

Irene (Eirene)

* um 752 in Athen

† 803 auf Lesbos

Regentin 780 – 790, Mitregentin

792 – 797, Kaiserin des

Byzantinischen Reichs 797 – 802

Wie kompliziert es für eine Frau war, sich in einer männlich dominierten Welt als Alleinherrscherin behaupten zu wollen, beweist die Lebensgeschichte der byzantinischen Kaiserin Irene. Da ihr Geschlecht sie bei der Wahrnehmung bestimmter Herrscheraufgaben hinderte, war ihre Position von Anfang an von Instabilität gekennzeichnet. Dank der schwierigen Quellenlage ist es kaum möglich, ihre tatsächliche Rolle wirklich befriedigend zu bestimmen.

Über Irenes Herkunft ist nichts Näheres bekannt. Die Griechin war vermutlich mit dem Kaiserhaus in Byzanz verwandt. 769 heiratete sie den späteren Kaiser Leon IV. aus der seit 711 herrschenden syrischen Dynastie. Bereits ein Jahr nach der Hochzeit brachte sie den Thronfolger, den späteren Kaiser Konstantin VI., zur Welt. Leon IV., der 775 Kaiser wurde, erhob im April 776 gegen den Widerstand seiner jüngeren Halbbrüder seinen knapp sechs Jahre alten Sohn Konstantin zum Mitkaiser. Als Leon im September 780 unerwartet verstarb, wurde der noch nicht volljährige Konstantin zwar Kaiser, doch seine Mutter Irene übte für ihn die Regentschaft aus. Sehr wahrscheinlich hatten die Gefolgsleute ihres verstorbenen Gemahls dafür gesorgt, dass sich Irene so rasch gegenüber den Halbbrüdern Leons durchsetzen konnte. Zur Festigung ihrer unsicheren Position zwang die ehrgeizige Regentin ihre Schwäger zur Annahme der Priesterweihe, um sie auf diese Weise regierungsunfähig zu machen. In den kommenden Jahren bemühte sie sich, die von ihrem Mann verfolgte Politik weitgehend fortzusetzen.

Ihre Regentschaft fiel in die Zeit der Auseinandersetzung um die Berechtigung der Bilderverehrung im Christentum, des sogenannten byzantinischen Bilderstreits. Seit etwa 730 hatten die byzantinischen Kaiser eine ablehnende Haltung gegenüber der Verehrung von Ikonen eingenommen. 754 brandmarkte eine Synode die Verehrer der Bilder als Häretiker. Ob Irene tatsächlich die uneingeschränkte Ikonenverehrerin war, zu der sie später stilisiert worden ist, ist nicht sicher. Wahrscheinlich zeigte sie sich vor allem aus Gründen der Staatsräson daran interessiert, dass der kirchliche und damit auch der innere Frieden wiederhergestellt wurde. Um politischen Schaden von der Krone abzuhalten, verfuhr sie diplomatisch geschickt, indem sie 784 bei der Neuwahl des Patriarchen von Konstantinopel ihren Sekretär Tarasios bestimmen ließ. Tarasios befürwortete eine bilderfreundliche Religionspolitik. Auf dem von Irene 787 einberufenen allgemeinen Konzil von Nicäa, das vom 24. September bis 23. Oktober dauerte, wurde die Bilderverehrung gerechtfertigt. Ikonen durften demnach geehrt, aber nicht angebetet werden.

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit von Konstantin VI. um 786/787 hätte Irene an und für sich die Regentschaft und ihre damit verknüpfte Vorrangstellung abgeben müssen. Seit 788 nahmen die Spannungen zwischen Mutter und Sohn zu, da Konstantin offenbar ihre Bevormundung abschütteln wollte, wozu Irene nicht bereit war. Ihr zunächst erfolgreich verlaufender Versuch im Frühjahr 790, ihre Alleinherrschaft zu sichern und Konstantin in die Rolle eines Mitkaisers zu drängen, scheiterte wenige Monate später am Widerstand der Armee, die im Oktober Konstantin VI. zum Alleinherrscher ausrief. Irene wurde zum Rückzug gezwungen. Ab 792 wurde sie zwar wieder als Mitregentin anerkannt, doch wurde ihr keine tatsächliche Macht eingeräumt.

Im Sommer 797 wurde Kaiser Konstantin VI. bei einer Palastrevolution gestürzt und geblendet, wodurch er politisch endgültig ausgeschaltet war. Seine näheren Todesumstände und der Zeitpunkt seines Ablebens sind nicht bekannt. Ob Kaiserin Irene aktiv als Strippenzieherin an dieser Verschwörung gegen ihren Sohn beteiligt war, ist nicht eindeutig zu klären. Auf jeden Fall wurden ihr die schrecklichen Vorkommnisse von den Zeitgenossen zur Last gelegt. Dies unterminierte ihre Position als nunmehrige Alleinherrscherin von vornherein, da ihre Regierung ganz vom Kampf um ihre ungeklärte Nachfolge beherrscht wurde.

Kaiserin Irene war die erste allein herrschende Frau auf dem byzantinischen Thron. Angesichts der damaligen Rechtsauffassung, die eine weibliche Alleinherrschaft als höchst fragwürdig empfand, trat sie als „Basileus“ (Kaiser) auf. Weil sie von Armee und Beamtenschaft nur halbherzig unterstützt wurde, blieb ihre Stellung schwierig. Um an Popularität zu gewinnen, senkte Irene die Steuern und bewilligte Zollerleichterungen, obwohl Byzanz wegen seiner militärischen Rückschläge gegenüber den Arabern und den Bulgaren zu hohen Tributzahlungen verpflichtet war. Für den Staatshaushalt hatte diese Entwicklung ungute Folgen. Gegenüber den Franken im Westen, die ihren Einfluss in Italien immer weiter vorschoben, musste sie ebenfalls auf einen Ausgleich bedacht sein. Ihre innenpolitische Schwäche beeinflusste somit auch die Gestaltung der Außenpolitik.

Noch nachteiliger für das oströmische Kaisertum wirkten sich die ideellen Verluste durch Irenes problematische Position als Kaiserin aus. Nach römischem Recht konnte nämlich keine Frau legal als Kaiser agieren, da sie nicht das Oberkommando über das Heer innehaben konnte, was der Kaiser kraft seines Amtes besaß. Papst Leo III. in Rom betrachtete deshalb den römischen Kaiserthron als vakant und krönte den fränkischen Herrscher Karl den Großen im Dezember 800 zum römischen Kaiser. Mit dieser Krönung wurde das weströmische Kaisertum erneuert, das 476 untergegangen war. Der universale Anspruch des byzantinischen Kaisertums, wonach es nur einen Kaiser geben durfte, erlitt dadurch einen schweren Schaden. Byzanz wurde von dem Ereignis überrascht. Kaiserin Irene schickte nach diesem Affront daher im Herbst 801 eine gesandtschaftliche Delegation nach Aachen, um die Lage zu sondieren. Sie wollte sich Gewissheit über die weiteren Absichten Karls verschaffen, vor allem auch im Hinblick auf Unteritalien, und eventuelle Kompromisslösungen ausloten. Karl reagierte darauf seinerseits 802 mit einer Gesandtschaft nach Konstantinopel. Ob zur Beseitigung des fatalen Doppelkaisertums tatsächlich eine Ehe zwischen Karl und Irene, die beide verwitwet waren, Gegenstand der Verhandlungen war, wie dies der byzantinische Chronist Theophanes behauptet, erscheint eher fraglich. Die Lösung des Zweikaiserproblems wurde durch den politischen Umschwung in Konstantinopel, der sich kurz nach der Ankunft der westlichen Gesandten ereignete, vertagt.

Kaiserin Irene wurde nämlich mittels eines Putsches in der Nacht des 31. Oktober 802 abgesetzt. Die Palastrevolution wurde von führenden Beamten und Offizieren getragen. Irene wurde durch den Leiter der Finanzbehörde Nikephoros auf dem Thron ersetzt. Sie akzeptierte dies: „Die Ursache meiner gewaltsamen Absetzung schreibe ich mir selbst und meinem Sohn zu.“ Irene starb am 9. August 803 im Exil auf Lesbos.

Olga, die Heilige

* um 900 in Pskow (?)

† 969 in Kiew

Regentin der Kiewer Rus

945 – 962

Großfürstin Olga, eine bemerkenswerte Herrscherinnengestalt aus dem Frühmittelalter, nimmt als erste „christliche“ Herrscherin der Kiewer Rus einen besonderen Platz in der Geschichte ein. Seit dem 12. Jahrhundert als Heilige verehrt, wurde sie 1547 von der russisch-orthodoxen Kirche als apostelgleich heiliggesprochen.

Die wichtigste Quelle zu ihrem Leben ist die altrussische Nestorchronik, die zu Beginn des 12. Jahrhunderts aus mehreren Vorlagen und Materialien zusammengestellt wurde. Da die Chronik Olga bis zu ihrem Regierungsantritt 945 praktisch nicht erwähnt, sind kaum Aussagen über ihr Leben vor dieser Zeit zu treffen. Ihr Geburtsjahr ist unbekannt. Laut der Nestorchronik stammte sie aus Pskow. Gesicherte Nachweise über ihre Abkunft liegen nicht vor. Olga war mit dem Großfürsten Igor von Kiew verheiratet, der seit 912 die Rus regierte. Macht und Reichtum der Kiewer Fürsten gründeten in erster Linie auf der Kontrolle des Handelswegs zwischen dem Ostseeraum und dem Byzantinischen Reich.

Nachdem Fürst Igor 945 während eines Feldzuges gegen die aufsässigen Drewljanen, einem tributpflichtigen slawischen Stamm, erschlagen worden war, übernahm seine Witwe Olga für ihren noch minderjährigen Sohn Swjatoslaw die Regentschaft. Eine Zurückdrängung der Drewljanen war für sie ein Gebot der politischen Notwendigkeit, um für die Zukunft ein für alle Mal jeglichen Ungehorsam von tributpflichtigen Stämmen zu unterbinden und sich als Herrin über die Rus zu behaupten. Die Nestorchronik breitet Olgas erbarmungslosen und brutalen Rachefeldzug gegen die Drewljanen und deren Fürsten sehr ausführlich aus. Die Schilderung ähnelt dabei motivverwandten germanischen Sagen. So ließ die Großfürstin zwei drewljanische Gesandtschaften, die ihr zum Zwecke der Beschwichtigung eine nicht unübliche Brautwerbung ihres Fürsten unterbreiteten, grausam und hinterlistig ermorden. Am Gedenktag für ihren ermordeten Gemahl nutzte sie ein Trauermahl dazu, 5 000 Drewljanen hinmetzeln zu lassen. Die Hauptstadt der Drewljanen, Iskorosten, das heutige Korosten, wurde nach langer Belagerung auf ihren Befehl hin vollständig niedergebrannt. Ihren Sieg krönte sie mit der Tötung und Versklavung eines Teils der Bevölkerung sowie mit der Verfügung eines harten Tributs: „Und man legte ihnen einen schweren Tribut auf; zwei Drittel des Tributs kamen nach Kiew, ein Drittel nach Wyshegorod an Olga; denn Wyshegorod war Olgas Stadt. Und Olga durchzog mit ihrem Sohn und der Drushina das Land der Drewljanen und stellte Satzungen auf und setzte Zins fest.“

Nach der Niederwerfung der Drewljanen richtete Olga ihr Augenmerk auf den administrativen Ausbau des Kiewer Reichs. Die steuerlichen Abgaben und Tribute wurden geordnet und systematisiert. Es wurden befestigte Plätze als Verwaltungsmittelpunkte und Abgabestellen eingerichtet. Für diesen Zweck bereiste sie selbst das ganze Land. Selbst im Winter unternahm die Fürstin diese Staatsreisen. In Kiew ließ sie eine steinerne Pfalz erbauen. Dies legt nahe, dass dort eine ständige Residenz bestand. Einiges spricht dafür, dass es sich bei den durch archäologische Ausgrabungen in den 1980er Jahren freigelegten Mauerteilen, Marmor- und Keramikresten auf dem Altkiewer Berg tatsächlich um die Fragmente dieses Fürstenhofes handelt. Beruhten die Herrschaftsstrukturen in der Kiewer Rus vor Olgas Regentschaft noch gänzlich auf dem Personenverband der Gefolgschaft, begann sich nun langsam eine territorialstaatliche Herrschaftsorganisation zu entwickeln.

Mit Ausnahme des blutigen Rachefeldzugs gegen die Drewljanen zu Beginn ihrer Regentschaft verfolgte sie nicht mehr die kriegerische Politik ihrer Vorgänger, zu der ihr Sohn Swjatoslaw nach seiner Regierungsübernahme im Jahr 962 zurückkehrte. Da er fast permanent durch seine zahlreichen Eroberungszüge abwesend war, führte Olga für ihn in diesen Zeiten die Regierung.

Im Zuge ihrer Maßnahmen zur Zentralisierung der Staatsverwaltung im Kiewer Rus-Reich keimte in ihr der Gedanke, dass es sinnvoll wäre, eine einheitliche Religion einzuführen. Diese einheitliche Religion würde nicht nur helfen, die staatliche Organisation weiter zu befestigen, sondern auch dazu beitragen, die herrscherliche Macht zu steigern. Weil im mittelalterlichen Europa das Christentum vorherrschte, bot eine Christianisierung Russlands die Aussicht, das internationale Ansehen des Landes zu stärken. Dem Herrscherhaus eröffneten sich dadurch ganz neue Möglichkeiten zur Anknüpfung dynastischer Beziehungen. In Kiew existierte bereits eine christliche Gemeinde, die für die beabsichtigte Christianisierung herangezogen werden konnte. Außerdem gab es innerhalb der Oberschicht des Landes schon eine größere Anzahl von Christen.

Um eine Christianisierungswelle in Gang zu setzen, ließ sich Olga selbst taufen. Ort und Zeitpunkt dieser Taufe sind in der Wissenschaft allerdings umstritten. Die Nestorchronik verlegt dieses wichtige Ereignis in das Jahr 955, demgegenüber sehen viele Forscher das Jahr 957 als wahrscheinlicher an. Während die Chronik Konstantinopel als Ort der Taufe benennt, geht ein Teil der Forschung dagegen davon aus, dass Olga bereits in Kiew getauft worden war, bevor sie mit großem Gefolge an den Konstantinopeler Hof des byzantinischen Kaisers Konstantin VII. Porphyrogennetos reiste. Laut dem Zeremonienbuch des Kaisers wurde Olga im September 957 ein prächtiger Empfang bereitet. In erster Linie ging es bei ihrem Besuch wohl um eine Bestätigung und Erweiterung des russisch-byzantinischen Friedensvertrags von 944.

Allem Anschein nach entstanden zwischen der russischen und der byzantinischen Seite erhebliche Unstimmigkeiten darüber, unter welchen Bedingungen die Christianisierung des Kiewer Reichs ablaufen sollte. Wegen der von Konstantinopel erhobenen politischen und kirchlichen Hegemonialansprüche scheiterte das Projekt der Christianisierung. Von ähnlich geringem Erfolg war auch Olgas Versuch gekrönt, mit der weströmischen Kirche in Fühlungnahme zu treten. 959 hatte die Großfürstin eine Gesandtschaft an den Hof des späteren römisch-deutschen Kaisers Otto I. geschickt mit der Bitte um einen Bischof und Missionare. Die schließlich abgesandten Missionare konnten in Kiew nichts ausrichten, da sich unter Swjatoslaw bereits eine Art heidnische Reaktion gebildet hatte. Erschwerend kam hinzu, dass es Otto I. und dem deutschen Episkopat im Grunde genommen genauso wie den byzantinischen Machthabern nur darum ging, die künftige Diözese Russland in ihren Machtbereich einzubeziehen. Trotz dieser herben Rückschläge hatte die Großfürstin, die am 11. Juli 969 in Kiew verstarb, der Einführung des Christentums als Staatsreligion in Russland den Weg geebnet. Der Chronist hob daher in der Lobpreisung zu ihrem Tod emphatisch hervor: „Sie war dem christlichen Lande vorausgegangen wie der Morgenstern der Sonne, wie die Morgenröte dem Tageslicht, denn wie der Mond in der Nacht scheint, so glänzte sie unter den Ungläubigen.“ Unter ihrem Enkelsohn Wladimir erfolgte endgültig die Christianisierung des Kiewer Reichs unter byzantinisch-orthodoxen Vorzeichen.

Adelheid von Burgund,
die Heilige

* 931/932

† 999 in Kloster Selz

Regentin des römisch-deutschen

Reichs 984 – 994

Kaiserin Adelheids bemerkenswertes Selbstbewusstsein als Herrscherin spiegelt sich eindrucksvoll in einem undatierten Brief an einen Würzburger Geistlichen. Sie bezeichnet sich darin als „von Gott für eine gewisse Zeit mit der Herrschaft über das christliche Volk betraut“. In der Tat kann die gebildete Fürstin, die vier Sprachen sprach, zu den bedeutendsten Frauen des Hochmittelalters gezählt werden.

Weder ihr genauer Geburtstag noch ihr Geburtsort sind überliefert. Bereits als Kind wurde sie zu einem Objekt dynastischer Machtpolitik. Nach dem frühen Tod ihres Vaters, König Rudolfs II. von Hochburgund, versuchte sich dessen politischer Gegner, Hugo von Italien, die Herrschaft über Burgund zu sichern, indem er 937 nicht nur Rudolfs Witwe, Berta von Schwaben, zu einer Heirat nötigte, sondern auch Adelheid mit seinem Sohn Lothar verlobte. Adelheids Bruder Konrad, der Erbe Burgunds, wurde durch den ostfränkischen König Otto I. rechtzeitig vor Hugos Zugriff in Sicherheit gebracht. Nach Hugos Sturz 946 folgte ihm zwar sein Sohn Lothar als König von Italien nach und heiratete 947 seine Verlobte Adelheid in Pavia, die tatsächliche Macht hatte aber schon Markgraf Berengar von Ivrea übernommen. Aus der offenbar glücklichen Ehe des italienischen Königspaars stammte eine Tochter, die 948 geborene Emma.

Als König Lothar im November 950 überraschend starb, wurde sofort der Verdacht laut, dass er einem Giftanschlag zum Opfer gefallen war. Da sich seine junge Witwe Adelheid dem Anspruch von Markgraf Berengar auf die oberitalienische Königskrone beharrlich widersetzte, wurde sie im April 951 gefangen genommen und auf der Burg Rocco di Garda am Gardasee eingesperrt. Mithilfe eines Priesters und einer Magd gelang ihr am 20. August 951 auf abenteuerliche Weise durch einen heimlich gegrabenen Tunnel die Flucht.

In der Zwischenzeit hatte König Otto I. von den Ereignissen in Italien Nachricht erhalten. Er erkannte die Gunst der Stunde, sich die langobardisch-italienische Königswürde mit der Perspektive auf die Kaiserkrone zu sichern und damit die karolingische Herrschaftsnachfolge anzutreten, weshalb er über die Alpen zog. Weil Berengar vor seinem Heer floh, konnte Otto die langobardische Königswürde unangefochten Ende September 951 in Pavia übernehmen. Eine zusätzliche Legitimierung seiner Herrschaft in Italien erlangte der verwitwete König durch seine wenig später erfolgte Heirat mit Adelheid. Aus der Ehe des Königspaars gingen zwischen 952 und 955 insgesamt vier Kinder hervor.

Nicht gerade begeistert von der Neuvermählung seines Vaters zeigte sich dessen erwachsener Sohn Liudolf aus Ottos erster Ehe, der um seine Rechte als Thronfolger fürchtete. Er fühlte sich bereits durch seinen Onkel, Herzog Heinrich I. von Bayern, aus der Nähe seines Vaters verdrängt. Als Adelheid 953 einen Sohn zur Welt brachte und Gerüchte auftauchten, dass Otto I. diesem die Krone zu hinterlassen gedächte, entfachte Liudolf einen Aufstand, der über ein Jahr lang das Reich und die Herrscherfamilie zerriss. Am Ende der zermürbenden Kämpfe setzte sich Otto durch. Nach einem Ausgleich zwischen Vater und Sohn wurde Liudolf nach Italien zur Wahrung von Ottos Interessen geschickt, doch starb er schon 957 an der Malaria.

Auf einen Hilferuf von Papst Johannes XII. hin, der von Berengar bedroht wurde, brach Otto I. gemeinsam mit seiner Gemahlin und einem starken Heer 961 nach Rom auf. Am 2. Februar 962 wurden dort an Otto I. und Adelheid die Salbung und Kaiserkrönung vollzogen. Als erste Frau erhielt Adelheid die Kaiserwürde. In einer kurz nach der Krönung ausgestellten Urkunde wurde ihr von Otto die Mitherrschaft im Reich zuerkannt. Auch auf Ottos drittem Italienzug begleitete die politisch einflussreiche Adelheid ihren Mann. Im Dezember 967 wurde der einzige überlebende Sohn des Kaiserpaars, Otto, in Rom zum Mitkaiser gekrönt.

Nach dem Tod ihres Mannes im Mai 973 fungierte die verwitwete Kaiserin anfangs als wichtigste Ratgeberin ihres Sohnes Otto II. Bald traten aber schwere Differenzen wegen der Verbannung und Entmachtung des bayerischen Herzogs Heinrich II. des Zänkers, Adelheids Lieblingsneffen, sowie wegen der Belehnung des Herzogtums Niederlothringen mit Prinz Karl von Frankreich zwischen ihr und ihrem Sohn auf. Adelheid verließ schließlich den königlichen Hof. Seit 978 lebte sie zusammen mit ihrer Tochter, der Äbtissin Mathilde von Quedlinburg, meist in Burgund und Italien. Im Dezember 980 kam es in Pavia zu einer öffentlichen Aussöhnung zwischen Mutter und Sohn, der ihre Unterstützung in Italien benötigte.

Als nach dem unerwarteten Tod von Kaiser Otto II. im Dezember 983 der Versuch von Heinrich dem Zänker gescheitert war, mit der Vormundschaft über den noch minderjährigen Otto III. die Herrschaft im Reich zu erlangen, übernahm Adelheid gemeinsam mit ihrer Schwiegertochter Theophanu die Regentschaft für ihren Enkel, um so die Macht und die Krone für die Ottonen zu sichern. In Verhandlungen konnte eine Einigung mit Heinrich erzielt werden. Die beiden Fürstinnen führten zunächst für ein knappes Jahr gemeinsam mit Erzbischof Willigis von Mainz und Bischof Hildebald von Worms die Regierung. Offensichtlich favorisierten die beiden kaiserlichen Witwen danach eine räumliche Trennung; denn Adelheid zog sich 985 weitgehend nach Italien zurück. Sie nahm dort sowohl Reichs- als auch Eigeninteressen wahr, bis Theophanu 989/990 auch in Italien ihr Herrschaftsrecht beanspruchte.

Nach Theophanus Tod 991 kehrte Adelheid an den Kaiserhof zurück und übernahm die vormundschaftliche Regierung und Erziehung ihres Enkels Otto, bis dieser 994 volljährig wurde. Im Vergleich zu Theophanus kraftvoller Regentschaft musste das Ottonenreich während Adelheids alleiniger Herrschaft Einbußen bei seiner Vormachtstellung in Europa hinnehmen. Angesichts der schwierigen außenpolitischen Lage schwächte sich die Dominanz des Reichs gegenüber den Nachbarn im Osten und Westen ab.

Nach dem Ende ihrer Regentschaft wandte sich Adelheid vor allem der Förderung von Klostergründungen zu, wobei die cluniazensischen Klosterreformen im Vordergrund ihres Interesses standen. Die Politik verlor sie dabei nicht völlig aus den Augen. So waren etwa in ihrem Todesjahr nochmals ihre diplomatischen Fähigkeiten gefragt, weshalb sie nach Burgund reiste, um zwischen ihrem Neffen König Rudolf III. und den regionalen Feudalherren zu vermitteln. Ihren Bemühungen blieb jedoch ein wirklicher Erfolg versagt. Danach zog sie sich in das 991 von ihr gegründete und großzügig mit Reichsgut ausgestattete Kloster Selz im Elsass zurück, wo sie in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 999 verstarb. Wegen der bald darauf einsetzenden Verehrung Adelheids als mildtätige Heilige wurde sie 1097 von Papst Urban II. offiziell kanonisiert. Sie war die erste mittelalterliche Herrscherin, die heiliggesprochen wurde.

Mathilde von Quedlinburg

* 955

† 999 in Quedlinburg

Reichsverweserin des römischdeutschen

Reichs 997 – 999

Die erste Äbtissin des Reichsstifts Quedlinburg, Mathilde, die vor allem im Bistum Magdeburg als Selige verehrt wird, entstammte der sächsischen Dynastie der Ottonen, dem Geschlecht der Liudolfinger. Während der Regierungszeit dieser bedeutenden Herrscherfamilie über das Heilige Römische Reich, die von 919 bis 1024 dauerte, kam es zu einer Machtbeteiligung von weiblichen Familienmitgliedern. Äbtissin Mathilde zählte zu diesen mächtigen Frauen.

Mathilde kam Anfang 955 zur Welt. Ihre Eltern waren Kaiser Otto I. der Große und dessen zweite Gemahlin Adelheid, eine Tochter König Rudolfs II. von Hochburgund. Schon frühzeitig wurde Mathilde, die einzige Tochter des Kaiserpaars, dem Servatiusstift in Quedlinburg zur Erziehung übergeben, da sie für ein geistliches Leben bestimmt war. Sie sollte das Werk ihrer Großmutter, nach der sie benannt war, fortführen. Die verwitwete Königin Mathilde hatte das Stift 936 gegründet und es seitdem ohne formale Äbtissinnenweihe geleitet. Das reichsunmittelbare freiweltliche Damenstift auf dem Burgberg in Quedlinburg diente von Anfang an als ottonisches Hauskloster, zu dessen Hauptaufgaben das Gedenken der Herrscherfamilie gehörte.

956 übertrug Kaiser Otto seiner Tochter Mathilde seinen Besitz in Liebstedt und Ossmannstedt. Im Alter von elf Jahren wurde sie im April 966, kurz vor dem dritten Italienzug Ottos I., zur Äbtissin von Quedlinburg geweiht. Diesem feierlichen Akt wohnten nicht nur ihr Vater, die kaiserliche Familie und zahlreiche weltliche Große bei, sondern er fand auch, was ungewöhnlich war, im Beisein aller Bischöfe des Reichs statt. Als Äbtissin des Familienstifts Quedlinburg sollte die Kaisertochter dafür sorgen, dass auch in Zukunft das Totengedenken der Ottonen sichergestellt war. 967 bestätigte Papst Johannes XIII. die Weihe Mathildes.

Die junge Äbtissin muss eine bemerkenswerte Persönlichkeit gewesen sein, denn immerhin dedizierte ihr der sächsische Geschichtsschreiber Widukind von Corvey seine drei Bücher sächsischer Geschichte, die „Rerum Gestarum Saxonicarum libri tres“, in der vor allem die Taten ihres Großvaters Heinrich I. und ihres Vaters Otto I. gepriesen wurden. Widukinds Sachsengeschichte gilt als eine der wichtigsten Quellen für die Geschichte des 10. Jahrhunderts. In der Vorrede zum ersten Buch hob der Corveyer Mönch Mathildes „einzigartige Weisheit“ hervor, im zweiten Buch titulierte er sie als „Gebieterin“, die „von ganz Europa“ anerkannt werde, und im dritten Buch sprach er von ihr als dem „strahlendsten Edelstein“, der der Welt geschenkt wurde. Wahrscheinlich erhoffte sich der Geschichtsschreiber, in der einflussreichen Mathilde eine Fürsprecherin für sich und sein Kloster zu gewinnen.

Als sich das anfänglich gute Verhältnis zwischen der verwitweten Kaiserin Adelheid und ihrem Sohn Kaiser Otto II. eintrübte und die Kaiserin deshalb 978 Deutschland verließ und nach Burgund ging, schloss sich Äbtissin Mathilde ihrer Mutter an. Bei der Versöhnung von Mutter und Sohn im Dezember 980 in Pavia war Mathilde anwesend. Während der Vormundschaft von Kaiserinwitwe Adelheid für ihren Enkel, den noch unmündigen Otto III., gewann auch Mathilde Einfluss auf die Führung der Geschäfte. Die Quedlinburger Annalen sprechen in diesem Zusammenhang sogar von einer Regierungsverantwortung der Äbtissin. In den Urkunden aus dieser Zeit finden sich davon jedoch keine Spuren.

In Mathildes Amtszeit bildete sich Quedlinburg durch die Förderung ihres Bruders Kaiser Otto II. und ihres Neffen Otto III., zu deren engsten Beratern sie gehörte, zu einem wichtigen Herrschaftszentrum des Ottonenreichs heraus. Otto II. vermachte seiner Schwester und dem von ihr geleiteten Stift ein Viertel seines Geldbesitzes. Zu seinem Gedenken errichtete Mathilde 986 ein Benediktinerinnenkloster auf dem Münzenberg in Quedlinburg, das 995 geweiht wurde. Zu Beginn des Jahres 992 beauftragte Otto III. seine Tante mit der Gründung eines Nonnenklosters in Walbeck, das Quedlinburg unterstellt bleiben sollte. Die Stiftung erfolgte ausdrücklich zum Seelenheil der kaiserlichen Familie. Am 23. November 994 erhielt Mathilde von Otto III. das umfassende Privileg des Münz-, Markt- und Zollrechtes für den Marktflecken Quedlinburg. Erst dank dieses Privilegs konnte sich allmählich die Stadt Quedlinburg entwickeln. Zur Sicherung der Kontinuität in diesem bedeutenden ottonischen Familienkloster wurde die Schwester Ottos III., Adelheid, im Oktober 995 feierlich als neue Kanonissin in Quedlinburg eingekleidet. Nach Mathildes Tod wurde sie die neue Äbtissin von Quedlinburg.

Vom November 997 bis zu ihrem Tod regierte Äbtissin Mathilde als Statthalterin und Stellvertreterin für ihren Neffen Kaiser Otto III., der in Italien weilte. Der junge Kaiser hatte als Kind die Osterfeste 986, 989 und 991 in Quedlinburg verbracht, doch sicherlich spielten nicht allein persönlich-verwandtschaftliche Beziehungen eine Rolle für diese Einsetzung Mathildes. Sehr wahrscheinlich dürften auch die Bildung und Klugheit der Äbtissin sowie ihr politisches Geschick und ihr Ansehen unter den Großen des Reichs ausschlaggebend gewesen sein. Anhand der überkommenen Überlieferung ist nicht eindeutig zu klären, auf welches Herrschaftsgebiet – nur Sachsen oder das ganze Reich – sich ihr Amtsbereich genau erstreckte. Vermutlich war sie jedoch Reichsverweserin für Deutschland mit dem Schwerpunkt Sachsen. Bei Petitionen und Interventionen der Äbtissin in den vergangenen Jahrzehnten standen lange Angelegenheiten, die Sachsen betrafen, im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten. Nach der Übernahme der eigenständigen Herrschaft durch Otto III. im Jahr 994 erweiterte sich allerdings Mathildes Interessen- und Einflusskreis. Über konkrete Regierungshandlungen der Reichsverweserin ist relativ wenig bekannt. Ende 998 trat sie auf den von ihr in Derenburg und Anfang 999 Magdeburg abgehaltenen Hoftagen voll Selbstbewusstsein auf und sprach dort Recht. Außerdem organisierte sie bei diesen Zusammenkünften gemeinsam mit dem sächsischen Herzog Bernhard die Sicherung der Reichsgrenzen gegen die Slawen.

Nach ihrer Rückkehr nach Quedlinburg verstarb Äbtissin Mathilde am 7./8. Februar 999 nach einer kurzen fieberhaften Erkrankung und wurde in ihrer Stiftskirche in direkter Nähe zu ihren Großeltern, König Heinrich I. und Königin Mathilde, beigesetzt. Während ihrer Amtszeit hatte diese Kirche ein dreischiffiges Langhaus bekommen, Chor und Krypta wurden neu gebaut. Der Inschriftentext ihres erhalten gebliebenen Bleisargs betonte nochmals ihre Rolle als „matricia“, als Stellvertreterin des Kaisers.

Theophanu

* ca. 959/960

† 991 in Nimwegen

Regentin des römisch-deutschen

Reichs 984 – 991

Obwohl Kaiserin Theophanu in ihrer Eigenschaft als Regentin für ihren Sohn Otto III. eine der bedeutendsten und aktivsten Herrscherinnen des Mittelalters war, kennt man weder ihr genaues Geburtsjahr noch ihren Geburtsort. Sie entstammte einer hochadeligen byzantinischen Familie. Ihre Eltern waren sehr wahrscheinlich der Patrikios Konstantin Skleros und Sophia Phokaina.

Seit Otto der Große mit seiner Kaiserkrönung eine Wiederbelebung des weströmischen Reichs verfolgte, bemühte er sich um eine byzantinische Prinzessin als Gemahlin für seinen Sohn und Thronerben. Auf diese Weise sollte sowohl die Anerkennung des westlichen Kaisertums der Ottonen durch Byzanz als auch eine Regelung der süditalienischen Ansprüche mit Ostrom erlangt werden. Erst die dritte Gesandtschaft unter der Führung des Kölner Erzbischofs Gero brachte den gewünschten Erfolg. Die Ottonen, die eigentlich die Tochter des verstorbenen Kaisers Romanos II. als Braut begehrt hatten, mussten sich mit der angeheirateten Nichte des amtierenden oströmischen Kaisers Johannes I. Tzimiskes bescheiden. Am 14. April 972 fand in Rom unter großer Prunkentfaltung die Hochzeit von Prinzessin Theophanu mit dem nur wenige Jahre älteren Otto II. statt, der seit 967 Mitkaiser seines Vaters war. Unmittelbar vor ihrer Hochzeit wurde Theophanu von Papst Johannes XIII. zur Kaiserin gekrönt. Die blutjunge Braut brachte eine eindrucksvolle Brautausstattung sowie eine reiche Mitgift mit. Im Gegenzug erhielt sie zahlreiche Besitzungen im gesamten Reich zugesprochen.

Für die in einer verfeinerten und hochentwickelten Hofkultur aufgewachsene Byzantinerin, die stets in prächtige Gewänder und kostbaren Schmuck gehüllt war, muss ihr neues Leben im Westen, der in vielen Bereichen im Vergleich zu Byzanz eher unterentwickelt war, anfänglich ein Kulturschock gewesen sein. Theophanu musste sich in einer ihr völlig fremden Welt mit gänzlich anderen politischen Verhältnissen zurechtfinden. Im Lauf der Jahre sollte es dank ihres Einflusses zu einer Bereicherung der ottonischen Kunst und Kultur kommen.

Zu Beginn der selbstständigen Regierung von Otto II. im Mai 973 stand Theophanu offenbar noch ganz im Schatten ihrer Schwiegermutter, der verwitweten Kaiserin Adelheid, auf deren Rat der junge Herrscher damals hörte. Erst im Juni 974 änderte sich die Situation, von nun an tauchte der Name Theophanus häufig in Verbindung mit Interventionen und Petitionen in den Urkunden ihres Ehemannes auf. Die junge Kaiserin wurde zu einer tonangebenden Persönlichkeit. Meist begleitete sie ihren Mann auf seinen Reisen durch das Reich, das anders als Byzanz keine Hauptstadt, sondern ein Reisekönigtum von Pfalz zu Pfalz als übliche Form der Herrschaftsausübung kannte. Nebenbei kam Theophanu auch ihrer dynastischen Verpflichtung nach und brachte zwischen 975 und 980 fünf Kinder zur Welt.

Der überraschende Tod von Kaiser Otto II. am 7. Dezember 983 an Malaria in Rom führte zu großer Verwirrung über dessen Nachfolge. Zwar war sein einziger Sohn Otto im Alter von dreieinhalb Jahren auf seinen Wunsch hin bereits zum König gewählt und in Aachen gekrönt worden, doch konnte das unmündige Kleinkind, das zu diesem Zweck von seinen Eltern getrennt worden war, selbstverständlich nicht das Reich regieren. Eine allseits anerkannte Rechtsregel zur Lösung dieser Frage bestand nicht. Das entstandene Machtvakuum nutzte der von Otto II. abgesetzte bayerische Herzog Heinrich II. der Zänker, um sich des kleinen Königs und der Kroninsignien zu bemächtigen. Sein Versuch, als nächster männlicher Verwandter der herrschenden Dynastie die Macht an sich zu ziehen, scheiterte jedoch, da er den Reichsadel in seiner Mehrheit nicht für sich gewinnen konnte. Der Mainzer Erzbischof Willigis rief Theophanu und ihre Schwiegermutter, die Kaiserinwitwe Adelheid, nach Deutschland, damit diese den Thron für Otto III. sicherten. Auch Ottos Tante Mathilde, die Äbtissin von Quedlinburg, setzte sich vehement für ihren Neffen ein. Es gelang eine friedliche Beilegung des Streits. Auf dem Reichstag in Rohr bei Meiningen übergab im Juni 984 Heinrich der Zänker den kleinen Otto III. samt den Kroninsignien an seine Mutter Theophanu.

Im Mai 985 wurde Kaiserin Theophanu auf dem Reichstag in Frankfurt am Main die Übernahme der Regierung für ihren unmündigen Sohn Otto III. offiziell zugesprochen, nachdem es zu einem Ausgleich mit Heinrich dem Zänker gekommen war, der sein altes Lehen, das Herzogtum Bayern, in etwas reduzierter Form zurückerhielt. Die Byzantinerin muss eine bemerkenswerte Persönlichkeit mit enormer politischer Durchsetzungsfähigkeit gewesen sein, da es ihr relativ rasch gelungen war, sich im Machtpoker ohne große eigene Hausmacht zu bewähren. Es gab durchaus Vorbehalte gegen sie im Reich – Abt Odilo von Cluny, der spätere Biograf von Kaiserin Adelheid, sprach sicherlich vielen Zeitgenossen aus der Seele, als er sie nach ihrem Tod herabsetzend nur als „jene Griechin“ titulierte. Theophanu erreichte es nach der Regentschaftsübernahme, sich auch gegen ihre mächtige Schwiegermutter Adelheid zu behaupten, die daraufhin wieder nach Italien ging. Zu Theophanus Beraterkreis gehörten in erster Linie Erzbischof Willigis von Mainz und Bischof Hildebald von Worms. Sie leitete eine Phase des inneren Friedens ein und festigte die Reichsherrschaft. Durch die Anerkennung des neuen französischen Königs Hugo Capet sicherte sie die Zuordnung des Herzogtums Lotharingien zum Reich. Im Kampf um die von den Slawen bedrohte Ostgrenze des Reichs gewann sie in Herzog Mieszko von Polen einen zuverlässigen Verbündeten, mit dessen Hilfe sie mehrere Feldzüge gegen die Slawen durchführen ließ. In Italien trat sie in offiziellen Dokumenten, im Gegensatz zur bisherigen Praxis bei Kaiserinnen, mit ungewöhnlichem Selbstbewusstsein auf. In der Ravennater Urkunde vom 1. April 990 signierte sie gemäß byzantinischer Tradition als Kaiser, nicht als Kaiserin. Wie bei einem Kaiser männlichen Geschlechts wurden die Jahre in der Urkunde nach ihr gezählt, beginnend mit dem Jahre 972.

Nach kurzer Krankheit starb Theophanu, die zu dieser Zeit auf dem Gipfel ihrer Macht stand, am 15. Juni 991 in der Pfalz Nimwegen. Über die Todesursache ist nichts überliefert. Der elfjährige Otto III. war in ihrer Todesstunde bei ihr. Durch ihre kluge Machtpolitik war es Theophanu gelungen, ihrem Sohn, dem sie eine hervorragende Erziehung zuteil werden ließ, nicht nur den Kaiserthron zu sichern, sondern ihm auch die Herrschaft weitgehend in ihrem alten Rang und Umfang zu bewahren. Kaiserinwitwe Adelheid konnte nach dem Tod der Schwiegertochter ohne Schwierigkeiten die Regentschaft für ihren Enkel Otto III. bis Ende 994 weiterführen, bis dieser selbst die Herrschaft übernahm. Voll Anerkennung über Theophanus Leistungen als Regentin schrieb zwei Jahrzehnte nach ihrem Tod der Chronist Thietmar von Merseburg: „Wiewohl sie vom schwachen Geschlechte war, eignete ihr doch besonnenes Selbstvertrauen und, was in Griechenland selten ist, ein trefflicher Lebenswandel. Und mit männlicher Wachsamkeit wahrte sie ihres Sohnes Herrschaft in ständiger Freundlichkeit gegenüber Rechtschaffenen, in furchtgebietender Überlegenheit gegenüber Aufsässigen.“

Agnes von Poitou

* um 1025

† 1077 in Rom

Regentin des römisch-deutschen

Reichs 1056 – 1062/65

Die Leistungen von Agnes von Poitou als Regentin waren bei ihren Zeitgenossen umstritten. Häufig wurde gegen ihre Regierungstätigkeit der Vorwurf der Schwäche und Unschlüssigkeit erhoben. Das von ihr mitverschuldete Papstschisma von 1061 und ihre Aktivitäten in der Folgezeit bildeten in der Beurteilung die entscheidende Zäsur.

Sie kam um 1025 als Tochter des mächtigen Herzogs Wilhelm V. von Aquitanien und Poitou und seiner Gemahlin Agnes von Burgund zur Welt. Aus dynastischen und machtpolitischen Gründen heiratete der verwitwete deutsche König Heinrich III. die französische Herzogstochter im November 1043 in Ingelheim. Zuvor wurde Agnes in Mainz bereits zur deutschen Königin gekrönt. Durch ihr von tiefer Religiosität geprägtes Wesen passte Agnes gut zu dem Salierkönig, dessen sakrale Herrschaftsauffassung und kirchenreformatorische Ideen sie teilte. Zu Lebzeiten Heinrichs trat sie allerdings nicht als politisch Handelnde hervor. Zwischen 1045 und 1054 brachte sie sechs Kinder zur Welt, von denen drei jedoch im Kindes- oder Jugendalter starben. Am Weihnachtstag 1046 erhielten Heinrich III. und Agnes zusammen die Kaiserkrönung in Rom.

Als Kaiser Heinrich III. am 5. Oktober 1056 verstarb, war der einzige überlebende Sohn des Kaiserpaars zwar bereits von den Fürsten des Reichs als König Heinrich IV. anerkannt worden, doch machte seine Minderjährigkeit eine Regentschaft für ihn erforderlich. Seine Mutter Agnes übernahm diese Aufgabe. Wichtig war für Agnes nach dem Tod ihres Gatten vor allem die politische Unterstützung durch Papst Viktor II., der in seiner Eigenschaft als Bischof von Eichstätt und Reichsverwalter die Weichen für die problemlose Übernahme der Vormundschaftsregierung stellte, bevor er 1057 nach Rom zurückkehrte. Der verwitweten Kaiserin wurde daher von den Fürsten sogar zugesichert, dass sie im Falle eines vorzeitigen Ablebens von Heinrich IV. einen Nachfolger designieren dürfe.

Am Anfang ihrer Regentschaft führte Agnes weitgehend die Politik ihres verstorbenen Mannes fort, traf aber auch durchaus eigenständige Entscheidungen. Sie trat für eine Politik des Ausgleichs und der Friedenserhaltung ein. Lobend hielt der Chronist Lampert von Hersfeld fest, dass „die tiefgreifende Veränderung der Lage keinerlei Unruhen und Anfechtungen hervorrief“. Die Regentin besuchte jährlich mit ihrem Sohn alle Teile des Reichs, hielt Hoftage ab, war bei Gerichtssitzungen anwesend, belehnte einflussreiche Adelige mit Herzogtümern und beschenkte im Namen von Heinrich IV. Bistümer, Kirchen und Klöster. Das glanzvollste Ereignis ihrer Regentschaft stellte die Schlussweihe des 1061 vollendeten Speyerer Doms dar.

Mit dem Tod von Papst Viktor II. im Juli 1057 endete die enge Verbindung zwischen Papsttum und deutschem Kaisertum. Die innerkirchliche Reformbewegung drängte das kaiserliche Mitspracherecht zurück. So wurde Stephan IX. ohne Wissen der Reichsregierung zum Papst gewählt. Der nächste Papst Nikolaus II. bestimmte an Ostern 1059 per Dekret, dass die künftigen Papstwahlen ausschließlich durch die Kardinäle erfolgen sollten. Der Kaiser sollte nur noch vom Wahlergebnis unterrichtet werden. Nach dem Tod von Nikolaus II. im Juli 1061 wählten die Kardinäle am 30. September den zur Reformpartei zählenden Bischof Anselm von Lucca als Alexander II. zum Papst. Auf Drängen der deutschen Fürsten und der römischen Aristokratie verweigerte Agnes dem neuen Papst die Anerkennung. Der deutsche Hof erhob stattdessen im Oktober 1061 Bischof Cadalus von Parma als Honorius II. zum Papst. Kaiserin Agnes ließ es danach aber an wirkungsvoller Unterstützung für den Gegenpapst fehlen, der sich in Rom nicht behaupten konnte. Das Papstschisma sollte erst im Mai 1064 auf der Synode von Mantua mit der Bestätigung von Alexander II. als legitimem Papst sein Ende finden.

Die Entwicklung in der Papstfrage und die Spaltung der Kirche belasteten die fromme Regentin mit Schuldgefühlen. Es war keineswegs in ihrem Sinne gewesen, dass sich der deutsche Hof zum Gegner des Reformpapsttums ausbildete. In einem Brief an das italienische Kloster Fruttuaria bezeichnete sie sich selbst als „Kaiserin und Sünderin“. Agnes übernahm die persönliche Verantwortung für diese Fehlentscheidung und zog sich aus der aktiven Regierungsverantwortung zurück. Ende 1061 nahm sie in Speyer den Schleier und trat in den Stand der gottgeweihten Witwe über. Dies bedeutete allerdings nicht, dass sie Nonne wurde. Da sie nur noch nominell der Reichsregierung als Regentin vorstehen wollte, gleichzeitig ihrem minderjährigen Sohn die Herrschaft weiterhin sichern musste, setzte sie ihren wichtigsten Ratgeber, Bischof Heinrich von Augsburg, als Leiter der Staatsgeschäfte ein.

Die Mehrheit der Fürsten war mit dieser herausgehobenen Position für den Augsburger Bischof nicht einverstanden. Es kursierten sogar Gerüchte über ein angeblich zu intimes Verhältnis zwischen dem Bischof und der kaiserlichen Witwe. Für Missfallen sorgte bei Adel und Klerus außerdem, dass unfreie königliche Dienstleute, Ministeriale, am Hof an Bedeutung gewannen. Generelle Kritik am Regiment einer Frau kam auf. Anfang April 1062 wurde der junge König Heinrich IV. aus der Pfalz Kaiserswerth von Erzbischof Anno II. von Köln und seinen fürstlichen Mitverschwörern staatsstreichartig entführt. Vorsorglich wurden auch die Reichsinsignien geraubt. Die Kaiserin, der damit die Regentschaft sinnfällig entzogen worden war, nahm das Geschehen wohl als Gottesurteil hin und ging nicht mit kriegerischen Mitteln dagegen an. Die Regierungsverantwortung lag nun bei dem Kölner Erzbischof Anno, Erzbischof Siegfried I. von Mainz und später auch bei Erzbischof Adalbert von Bremen. Nachdem sie sich vorübergehend nach Regensburg zurückgezogen hatte, kehrte Agnes jedoch wieder in das Umfeld des Hofes zurück, um Heinrichs Herrschaftsansprüche auf das Reich zu erhalten. Erst als Heinrich IV. durch die zeremonielle Schwertumgürtung am 29. März 1065 mündig wurde, ging Agnes nach Rom, damit sie ihr religiöses Lebensideal verwirklichen konnte.

In Italien führte Agnes allerdings nicht nur ein Leben in frommer Buße, sondern sie unterstützte auch nachhaltig das Reformpapsttum. In ihrer Eigenschaft als Beraterin von Papst Alexander II. und von Papst Gregor VII. wirkte sie zum Teil sogar den Interessen ihres Sohnes Heinrich IV. entgegen. Auf drei Reisen nach Deutschland warb sie als päpstliche Spitzendiplomatin für das Reformpapsttum und dessen Kampf gegen Ämterkauf und Priesterehe. Die Förderung der Reformbewegung in den Klöstern lag Agnes ebenso am Herzen. In dem sich verschärfenden Investiturstreit, in dem es um die Einsetzung von Bischöfen durch den König ging, versuchte die Kaiserinwitwe 1074 zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. zu vermitteln. Ausdrücklich lobte sie der Papst, auf dessen Seite sie sich gestellt hatte, für ihren Einsatz: „Wir wissen fürwahr, daß Ihr für den Frieden und die Eintracht der universalen Kirche vielfach tätig seid.“ Am 14. Dezember 1077 verstarb Agnes von Poitou in Rom, wo sie in einer Seitenkapelle des alten Petersdoms beigesetzt wurde.

Mathilde von Tuszien

* um 1046 in Mantua (?)

† 1115 in Bondeno di Roncore

Markgräfin von Tuszien

1076 – 1115

Der Name dieser einflussreichen Frau, die als Herrin über große Gebiete in Norditalien eine Schlüsselposition einnahm, ist aufs Engste mit dem Investiturstreit verknüpft. In diesem mit heftigen Mitteln geführten Machtkampf zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt kam ihr als Bundesgenossin des Papstes eine wichtige Rolle zu.

Mathilde war das einzige überlebende Kind des mächtigen Markgrafen Bonifaz von Tuszien, dessen Herrschaftsgebiet sich zu beiden Seiten des Apennin erstreckte, und von dessen zweiter Gemahlin Beatrix von Lothringen. Nachdem der Markgraf 1052 ermordet worden war, übernahm Mathildes Mutter die Regierung über die Markgrafschaft. Im Frühjahr 1054 vermählte sich Beatrix in zweiter Ehe mit ihrem Cousin Herzog Gottfried III. dem Bärtigen von Oberlothringen, womit Kaiser Heinrich III. zunächst nicht einverstanden war, da der Herzog mehrfach gegen ihn rebelliert hatte. Nach der Aussöhnung mit dem Kaiser und seiner Wiedereinsetzung als Herzog in Lothringen wurde Gottfried der Bärtige zu einem der maßgeblichsten Fürsten in Italien, da er nun wieder über die Markgrafschaft Tuszien und die Güter seiner Gattin verfügen konnte. Noch vor seinem Tod im Dezember 1069 arrangierte er aus dynastischen Gründen die Heirat seiner Stieftochter Mathilde mit seinem Sohn aus erster Ehe. Offenbar brachte die junge Erbin ihrem Ehemann Herzog Gottfried IV. von Niederlothringen, genannt der Bucklige, von Anfang an nicht viel Zuneigung entgegen. Nach der Geburt einer Tochter im Sommer 1071, die bloß kurze Zeit lebte, verließ Mathilde ihren Gemahl und kehrte zu ihrer Mutter nach Italien zurück. Zu einer Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft war sie nicht mehr zu bewegen. Ihre zerrüttete Ehe endete wenige Jahre später, als Gottfried im Februar 1076 einem Mordanschlag zum Opfer fiel. Als zwei Monate danach Markgräfin Beatrix starb, konnte Mathilde nicht nur erstmals allein über das große Familienerbe verfügen, sondern auch im Widerspruch zu allen Lehnsgewohnheiten über die Markgrafschaft Tuszien regieren. Da ihre Mutter sie bereits an der Verwaltung und Rechtsprechung beteiligt hatte, ging der Regierungswechsel problemlos vonstatten.

Überschattet wurde Mathildes Regierungszeit von dem Investiturstreit, der sich 1075 an der Besetzung des Mailänder Bischofsstuhls entzündet hatte. Vorrangig ging es bei der Auseinandersetzung um die Einsetzung von Bischöfen durch den König. Aus päpstlicher Sicht stand dem Herrscher dies als einfachem Laien nicht zu. Nach den Vorstellungen der Kirchenreformer hatte lediglich die Wahl durch das jeweilige Domkapitel und die anschließende Bestätigung durch den Papst als einzig legitime Form der Bischofserhebung zu gelten. Das königliche Investiturrecht stellte im Reichskirchensystem der Ottonen und Salier allerdings einen wesentlichen Bestandteil der Reichsverfassung dar, da es das geistliche Amt eng mit der Ausübung weltlicher Macht verknüpfte. In dem rasch eskalierenden Streit zwischen König Heinrich IV. und Papst Gregor VII. fiel der Markgräfin zunächst eine Vermittlerrolle zu, da sie einerseits eine Cousine zweiten Grades von Heinrich war, andererseits sich dem Reformpapst Gregor religiös tief verbunden fühlte, was sie später dem Verdacht der „unkeuschen Liebe“ aussetzte.

Nachdem Heinrich IV. den Papst 1076 durch eine Synode in Worms hatte absetzen lassen, wurde er seinerseits von Gregor mit dem Kirchenbann belegt und für abgesetzt erklärt. In dieser kritischen Situation entschloss sich Heinrich, zur Rettung seines Königtums nach Italien zu gehen, um die Auflösung des Banns zu erreichen. Er zog zu der Burg Canossa im Apennin, dem Stammsitz von Mathildes Vorfahren, wohin sich Papst Gregor VII. zurückgezogen hatte. Als Büßer harrte Heinrich IV. vom 25. bis zum 27. Januar 1077 barfuß vor den Burgtoren im Schnee aus, bis er vor allem dank der Intervention der Markgräfin die Lösung vom Kirchenbann durch Gregor erlangte. Laut der Überlieferung von Mathildes Biograf Donizo hatte der König angeblich seine Verwandte sogar kniefällig um ihre Fürsprache gebeten: „Mächtige Cousine, geh, erwirke mir den Segen.“

Die Versöhnung zwischen Heinrich IV. und Papst Gregor VII. erwies sich als kurzlebig. Als der Investiturstreit 1080 wieder aufflammte, griff Mathilde mit eigenen Streitkräften zugunsten des Papstes ein, den sie auch finanziell unterstützte. Wegen der großen Unzufriedenheit unter ihren Vasallen, den Bürgern und Teilen des Klerus ihrer Markgrafschaft mit ihrem autoritären Regierungsstil brach jedoch zeitweilig ihre Herrschaft in ihren Stammlanden zusammen. Da sie Heinrich den ihm als Lehnsherrn geschuldeten Beistand verweigerte, wurde sie im Juli 1081 des Hochverrats für schuldig befunden. Die Reichsacht wurde über sie verhängt, alle Reichslehnen wurden ihr abgesprochen. Mathilde konnte sich trotzdem in den folgenden Jahren gegen Heinrich behaupten, der sich 1084 von dem Gegenpapst Clemens III. zum Kaiser hatte krönen lassen.

Mathilde stand auch den reformorientierten Nachfolgern Gregors VII. im Vatikan nahe. Auf Wunsch von Papst Urban II. heiratete sie 1088 oder 1089 den über 25 Jahre jüngeren Welf V., den ältesten Sohn des von Heinrich IV. geächteten Herzogs Welf IV. von Bayern. Laut dem Chronisten Bernold von St. Blasien war der Zweck dieser Ehe, dass man dadurch „um so männlicher der heiligen römischen Kirche gegen die Exkommunizierten beistehen konnte“. In der Tat verbanden sich auf diese Weise die wichtigsten oberitalienischen und süddeutschen Verbündeten des Papstes in bedrohlicher Weise für den Kaiser. Das ungleiche Ehepaar lebte meistens getrennt voneinander, weil es sich bei dieser Verbindung in Wahrheit um eine Scheinehe handelte. Dieses politische Zweckbündnis zerbrach wenige Jahre später wieder, sowie sich die Hoffnungen der Welfen auf einen Machtzuwachs in Italien zerschlagen hatten. Nicht nur hatte Mathilde schon früher ihr gesamtes Eigengut in Italien und Lothringen der römischen Kirche für den Fall ihres kinderlosen Ablebens vermacht, sie war auch generell nicht gewillt, ihrem Gemahl irgendwelche Herrschaftsrechte zu überlassen. Nachdem sich Welf V. im Sommer 1095 von Mathilde getrennt hatte, versöhnten sich die Welfen wieder mit Heinrich IV. und erhielten Bayern zurück.

Als Heinrich V. die Politik seines verstorbenen Vaters Heinrich IV. gegenüber dem Papsttum erneut aufnahm, mischte sich Mathilde nicht mehr zugunsten von Papst Paschalis II. ein, zu dem sie offenbar ein distanziertes Verhältnis hatte. Während der Kaiser den Reichsbann gegen sie aufhob, setzte sie ihn 1111 zum Erben ihres Hausguts ein, das sie eigentlich bereits der Kurie geschenkt hatte. Um diese Mathildischen Güter gab es daher nach ihrem Tod einen langen Streit zwischen Kaiser und Papst, bis Kaiser Friedrich II. 1213 den endgültigen Verzicht darauf erklärte.

In ihren letzten Lebensjahren widmete sich die Markgräfin vor allem der Frömmigkeit. Nach ihrem Lebensende am 24. Juli 1115 wurde sie zunächst in der Kirche des Klosters San Benedetto di Polirone beerdigt. Auf Anordnung von Papst Urban VIII. wurden ihre Gebeine 1634 in den Petersdom nach Rom übertragen. Sie war die erste Frau, der diese Ehre zuteil wurde. Ihr von Gian Lorenzo Bernini entworfenes Grabmonument verherrlicht Mathilde mit barockem Pathos als kämpferische Schirmherrin des Papsttums.

Eleonore von Aquitanien

* um 1122 in Poitiers

† 1204 im Kloster Fontevrault

Herzogin von Aquitanien

1137 – 1204, Regentin bzw.

Mitregentin des Königreichs

England 1155 – 1168, 1190 – 1194

Eine der einflussreichsten und zugleich umstrittensten Frauen des Mittelalters war Eleonore von Aquitanien, die durch ihre beiden Heiraten erst Königin von Frankreich, dann Königin von England wurde. Vor allem während ihrer Witwenschaft konnte sie alle Machtspielräume nutzen, die sich ihr boten.

Die um 1122 geborene Eleonore war die älteste Tochter von Herzog Wilhelm X. von Aquitanien, einem mächtigen Vasallen der französischen Krone, und dessen Gemahlin Aenor von Châtelleraut. Da ihr einziger Bruder früh verstarb, erbte die gebildete und kultivierte Herzogstochter nach dem Tod ihres Vaters im April 1137 das im äußersten Südwesten Frankreichs gelegene blühende Herzogtum Aquitanien. Nur wenige Monate später, im Juli, heiratete sie in Bordeaux den französischen Kronprinzen aus dem Geschlecht der Kapetinger, der bereits kurz nach der Hochzeit als Ludwig VII. König wurde. Zunächst schien sich die Ehe des jungen Paars trotz unterschiedlicher Lebenseinstellungen positiv zu entwickeln. Während die lebenslustige Eleonore in einer heiteren und sinnenfrohen Umgebung aufgewachsen war, bevorzugte Ludwig, der ursprünglich die geistliche Laufbahn einschlagen wollte, einen mönchischen Lebensstil.

Die in den ersten Ehejahren offenbar bestehende Harmonie ging im Verlauf des erfolglosen Zweiten Kreuzzugs, der von 1147 bis 1149 dauerte, verloren. Die Königin begleitete ihren Gatten auf seinem Kriegszug. Während des Aufenthalts bei Eleonores Onkel, dem Fürsten Raimund von Antiocchia, zerstritt sich das Königspaar über den in dem Krieg nun einzuschlagenden Weg. Die sehr selbstbewusste Königin, die sich am französischen Hof zunehmend in ihrer Lebensführung eingeschränkt fühlte, sprach erstmals von einer Auflösung ihrer Ehe. Bezeichnenderweise tauchen gerade in Verbindung mit Eleonores Aufenthalt im Heiligen Land zum ersten Mal Skandalgeschichten über ihr angeblich sexuelles Fehlverhalten auf, obwohl es keine wirklichen Quellenbelege dafür gibt.

Nach der Rückkehr nach Frankreich kam das Thema einer Eheauflösung bald wieder auf die Tagesordnung. Da Eleonore ihrem Ehemann nur zwei Töchter geboren hatte, forderte jetzt auch Ludwig VII. die Nichtigerklärung seiner Ehe, was ganz den Wünschen seiner Gattin entsprach. Auf dem Konzil von Beaugency wurde die Ehe des Königspaars am 21. März 1152 offiziell annulliert. Als Grund hierfür wurde eine zu nahe Verwandtschaft angeführt. Eleonore überließ ihrem früheren Mann die beiden gemeinsamen Töchter. Ihr väterliches Erbe Aquitanien behielt sie dagegen und übte wieder ihre landesherrlichen Befugnisse aus.

Als sie keine zwei Monate nach der Annullierung ihrer ersten Ehe den rund zehn Jahre jüngeren Heinrich Plantagenet, Graf von Anjou und Herzog der Normandie, der zugleich Erbe der englischen Krone war, in Poitiers heiratete, stellte dies einen ungeheuren Affront für Ludwig VII. dar. Durch ihre Verbindung mit Ludwigs gefährlichstem Rivalen wurde ein beängstigendes Szenario heraufbeschworen: Mittels der Zusammenführung der Besitztümer der Plantagenet mit den Territorien Eleonores war ein Länderkomplex entstanden, der das auf die Île de France konzentrierte Königreich Frankreich bedrohte. Nachdem es Eleonores zweitem Gatten 1154 gelungen war, sich in England als König Heinrich II. durchzusetzen, umfasste das sogenannte Angevinische Reich England und fast die Hälfte Frankreichs. Letztendlich legte die zweite Eheschließung Eleonores den Grund mit für den 1337 ausbrechenden „Hundertjährigen Krieg“ zwischen England und Frankreich.

Zu Beginn ihrer Ehe, aus der acht Kinder stammten, verstanden sich Eleonore und Heinrich II. scheinbar gut. Während der häufigen Abwesenheiten ihres Gemahls auf dem Kontinent führte Eleonore in England die Regierungsgeschäfte als Regentin. Für einige Jahre wurde der englische Königshof außerdem zu einem Fixpunkt ritterlich-höfischer Kultur. In den 60er Jahren verminderte sich Eleonores Einfluss zusehends. Immer mehr musste sie hinter dem dominierenden Heinrich II. zurückstehen. Eine wachsende Entfremdung breitete sich zwischen dem Königspaar aus. 1168 zog sich Eleonore nach Aquitanien zurück, dessen Verwaltung sie sich verstärkt widmete.

Die von dem französischen König Ludwig VII. nur zu gern geförderte Rebellion der drei Königssöhne Heinrich, Richard und Gottfried im Jahr 1173 gegen ihren Vater Heinrich II. fand auch die Unterstützung Eleonores. Die drei Brüder hatten eine Beteiligung an der Herrschaft gefordert. Aus den mahnenden Worten des Erzbischofs von Rouen an Eleonore wird deutlich, wie sie durch ihr Verhalten gegen den damaligen Sittenkodex verstieß: „Bevor uns die Ereignisse zu einem schrecklichen Ende führen, komm mit Deinen Söhnen zu Deinem Gatten zurück, dem Du gehorchen und bei dem Du leben sollst.“ Letzten Endes behielt Heinrich II. die Oberhand. Es gelang ihm, seiner Gemahlin habhaft zu werden und sie gefangen zu setzen. Während er seinen Söhnen verzieh, wurde Eleonore fast sechzehn Jahre in verschiedenen englischen Burgen bei wechselnder Strenge der Verwahrung festgehalten, um ihren Einfluss auf die Söhne zu unterbinden. Ihr Rang als Königin wurde dabei nie angetastet.

Nach dem Tod ihres Ehemannes 1189 kam Eleonore endgültig frei und spielte unter ihrem Lieblingssohn König Richard I. Löwenherz, der neuer Herrscher von England wurde, eine bedeutsame politische Rolle. In der Zeit von Richards langjähriger Abwesenheit auf dem Dritten Kreuzzug, zu dem er 1190 aufbrach, war sie an der Regentschaft beteiligt. Sie wohnte den Sitzungen der königlichen Ratsgremien bei, erließ Weisungen und beglaubigte Urkunden. Als Richard auf seinem Rückweg von Herzog Leopold V. von Österreich gefangen genommen und dann von dem römisch-deutschen Kaiser Heinrich VI. interniert wurde, führte Eleonore die Verhandlungen über die Lösegeldsumme. Durch eine radikale Besteuerung beschaffte sie das Lösegeld in Höhe von 150 000 Silbermark. Außerdem unterdrückte sie eine Rebellion ihres jüngeren Sohnes Johann Ohneland, der die Gunst der Stunde zu nutzen versuchte, um sich des Throns zu bemächtigen. Eleonore überbrachte persönlich das Lösegeld nach Speyer. Im März 1194 konnte sie zusammen mit Richard nach London zurückkehren. Nach Richards Tod, der fünf Jahre später bei einer kriegerischen Auseinandersetzung tödlich verwundet wurde, stand sie dem zur Königswürde gelangten Johann Ohneland zur Seite, unter dessen Regierung das Angevinische Reich schließlich zerbrach. Eleonores Versuch, einen längerfristigen Frieden zwischen den Häusern der Plantagenets und der Kapetinger mittels einer Heirat zu erreichen, blieb der erhoffte Erfolg versagt. Eigens war sie nach Kastilien gereist, um dort ihre Enkelin Blanka abzuholen, die im Mai 1200 den französischen Thronfolger, den späteren König Ludwig VIII., heiratete. Kurz vor ihrem Tod zog sich die Königinwitwe Eleonore endgültig in die von ihr seit Jahren unterstützte französische Abtei Fontevrault zurück, in der sie hochbetagt am 31. März oder 1. April starb. Der englische Chronist Richard von Devizes hatte sich Ende des 12. Jahrhunderts um ein ausgewogenes Urteil über Eleonore bemüht, „über deren Fähigkeit ihr Zeitalter erstaunen kann“.

Konstanze von Sizilien

* 1154

† 1198 in Palermo

Regentin des Königreichs

Sizilien 1195 – 1197, Königin von

Sizilien 1197 – 1198

Über die Persönlichkeit Konstanzes, dieser bedeutenden Herrscherin aus dem Geschlecht der Hauteville und Mutter des berühmten Stauferkaisers Friedrich II., ist kaum etwas bekannt. An ihrer Person und ihrem Handeln entzündete sich gleichwohl immer wieder die Fantasie der Chronisten und Historiker, die dabei selbst vor Rufmord nicht zurückschreckten.

Konstanze kam als posthum geborene Tochter von König Roger II. von Sizilien auf die Welt. Ihre Mutter, Beatrix von Rethel, war die dritte Ehefrau dieses Begründers des normannischen Großmachtstaates in Italien. Da ihr wesentlich älterer Halbbruder Wilhelm I. bei seinem Tod 1166 nur einen Sohn, Wilhelm II., hinterließ und dessen 1177 geschlossene Ehe kinderlos verblieb, zeichnete sich ab, dass Konstanze die einzige legitime Erbin der normannischen Krone werden würde. Umso mehr erstaunt es, dass die Prinzessin, obwohl sie eine glänzende Partie darstellte, erst mit knapp 32 Jahren verheiratet wurde – ein für damalige Verhältnisse mehr als spätes Heiratsalter. Seit dem Spätmittelalter tauchte deshalb die Behauptung auf, sie sei vor ihrer Hochzeit Nonne gewesen. Ihre Heirat mit dem viel jüngeren römisch-deutschen König Heinrich VI. war allein politischen Zwecküberlegungen geschuldet. Für Kaiser Friedrich I. Barbarossa, Heinrichs Vater, bot sich dadurch die Chance, auf friedlichem Weg die Herrschaft über Süditalien zu erringen. Für das noch „junge“ normannische Königshaus bedeutete diese Heirat nicht nur eine Aufwertung seines Ranges, sondern vor allem auch eine generelle Anerkennung des Königtums der Hauteville durch das römische Kaisertum. Außerdem konnte mithilfe der mächtigen Staufer die Erbfolge Konstanzes gesichert und die Einheit des Königreichs Sizilien erhalten werden. Wenig angetan von der Heirat war dagegen der Papst, da er eine dauerhafte Umklammerung des Kirchenstaates durch die Staufer befürchten musste. Am 27. Januar 1186 fand die prunkvolle Hochzeit von Konstanze und Heinrich in Mailand statt, bei der die Braut auch zur römisch-deutschen Königin gekrönt wurde.

Obwohl Wilhelm II. von Sizilien die geistlichen und weltlichen Würdenträger seines Reichs einen Eid leisten ließ, dass sie im Falle seines kinderlosen Todes seine Tante und deren Ehemann als gemeinsame Thronfolger anerkennen würden, konnte nach dem unerwarteten Tod des Königs am 18. November 1189 ein Verwandter, Graf Tankred von Lecce, den Thron usurpieren. Wenngleich er von unehelicher Geburt war, wurde Tankred im Januar 1190 zum König gekrönt.

Der Aufbruch Heinrichs VI. nach Italien verschob sich wegen der Nachricht vom Tod Kaiser Friedrich Barbarossas auf dem Dritten Kreuzzug. Erst nachdem Heinrich und Konstanze am 15. April 1191 in Rom zu Kaiser und Kaiserin gekrönt worden waren, konnte sich der Staufer der Durchsetzung seines Anspruchs auf das sizilische Regnum zuwenden. Während sein Zug gen Süden wegen einer bei der Belagerung von Neapel ausgebrochenen Seuche vorerst scheiterte, geriet Konstanze in Salerno in die Gefangenschaft Tankreds. Auf Intervention von Papst Coelestin III. entließ er sie in dessen „Obhut“. Auf dem Weg nach Rom gelang es der Kaiserin zu entfliehen und nach Deutschland zurückzukehren. Nach Tankreds überraschendem Tod im Februar 1194 zog Heinrich VI., der nun in seiner Kriegskasse über das enorme Lösegeld für die Freilassung des seit 1192 gefangen gehaltenen englischen Königs Richard Löwenherz verfügen konnte, mit einem großen Heer nach Italien, um sich dieses äußerst günstigen Moments zur Machtübernahme im Königreich Sizilien zu bedienen. Am Weihnachtstag 1194 ließ er sich in Palermo zum König des sizilischen Regnum krönen.

Konstanze reiste ihrem Gemahl wegen ihrer Schwangerschaft langsamer hinterher. Am 26. Dezember 1194 brachte sie in Jesi bei Ancona ihren Sohn Friedrich zur Welt. Wegen des relativ hohen Alters der Erstgebärenden und der acht Jahre dauernden Kinderlosigkeit ihrer Ehe streuten Gegner der Staufer alsbald Zweifel an der Legitimität des Thronfolgers aus und schreckten auch nicht vor üblen Verleumdungen Konstanzes zurück. Wegen der unsicheren Lage im Königreich Sizilien musste die Kaiserin ihren Sohn bereits wenige Wochen nach seiner Geburt in die Obhut der Gemahlin des Konrad von Urslingen geben, da ihre Anwesenheit in Süditalien dringend nötig war. Auf dem an Ostern 1195 in Bari abgehaltenen Hoftag wurde sie von Heinrich VI. als Reichsverweserin des sizilischen Regnum für die Zeit seiner Abwesenheit eingesetzt. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe sollte sie von Walter von Pagliara, dem Bischof von Troia, als Kanzler und Konrad von Urslingen als Reichsvikar unterstützt werden, die aber beide nicht wirklich in Erscheinung traten. Selbstbewusst wehrte sie im Oktober 1195 die Versuche Papst Coelestins III. ab, in die Verhältnisse des Königreichs Sizilien einzugreifen. Sie wies den Papst darauf hin, dass sie „dieses Erbreich durch die Fülle des väterlichen Rechts“ besitze und sie es daher nicht dulden könne, „dass in uns die Würde unserer Vorgänger gemindert werde“. Konstanze betrachtete sich also nicht als bloße Statthalterin des Kaisers. Im Sommer 1197 kehrte Heinrich VI. nach Italien zurück, um von dort zu einem neuen Kreuzzug aufzubrechen. Im Vorfeld hatte er noch durchgesetzt, dass sein Sohn im Dezember 1196 in Frankfurt von den Reichsfürsten zum römisch-deutschen König gewählt wurde.

Vor seiner Abreise ins Heilige Land starb Kaiser Heinrich VI., der in Sizilien wegen seiner harten und grausamen Maßnahmen verhasst war, am 28. September 1197 jedoch unerwartet an einer Malariainfektion. Sein plötzlicher Tod gab prompt Anlass zu Gerüchten, dass ihn seine Gemahlin vergiftet habe. Dies ist höchst unwahrscheinlich, da Konstanze nach dem Tod Heinrichs bei ihrer Herrschaftssicherung für sich und ihren Sohn in einem schwierigen Umfeld ohne den starken Rückhalt ihres Mannes auskommen musste. In den Wirren, die nach dem Tod des Kaisers ausbrachen, drohten die Gegner der Staufer die Oberhand zu gewinnen. Ohne auf ihren eigenen Kaisertitel zu verzichten, beschloss Konstanze nüchtern, sich zunächst mit der Sicherung des sizilischen Regnum zu bescheiden. Sie trat dabei als souveräne Herrscherin Siziliens auf, nicht etwa als reine Regentin für ihren Sohn. Sie ließ den dreijährigen Friedrich unverzüglich nach Sizilien bringen, setzte ihn formal zum Mitregenten ein und ließ ihn am 17. Mai 1198 in Palermo zum König von Sizilien krönen. Erst danach gab sie in Anbetracht der Wahl ihres Schwagers Philipp von Schwaben zum deutschen König Friedrichs Anspruch auf die deutsche Krone auf. Trotzdem versuchte sie gleichzeitig für ihren Sohn spätere Optionen offenzuhalten. Zusätzlich verbannte sie umgehend die unpopulären deutschen Parteigänger Heinrichs VI. aus ihrem Königreich. Aus dem Bewusstsein heraus, dass es dringend erforderlich war, zu einer Übereinkunft mit dem Papst wegen der Anerkennung der sizilischen Königskrone für sich und Friedrich zu gelangen, nahm Konstanze Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl auf. Die Unterzeichnung des Vertrags, in dem sie sich zur Leistung des Lehnseides und zum Verzicht auf fast jeden königlichen Einfluss auf die Kirche im Königreich Sizilien bereit erklärte, kam nicht mehr zustande, da Konstanze überraschend am 28. November 1198 verstarb. Sie wurde wie ihr Mann im Dom von Palermo beigesetzt. Die Vormundschaft für ihren unmündigen Sohn Friedrich II. übernahm auf ihren Wunsch hin Papst Innozenz III., der auch zum Verweser des Königreichs bestimmt wurde. Konstanze ging von der richtigen Annahme aus, dass der Papst als Einziger in der Lage sein würde, Friedrich die Herrschaft über Sizilien zu erhalten.

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