Kitabı oku: «Psychologie in der Heil- und Sonderpädagogik»

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Der Autor


Prof. i. R. Dr. Erwin Breitenbach lehrte Rehabilitationspsychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er arbeitet momentan als Lehrbeauftragter der Universität Würzburg und betreibt zusammen mit Frau Dr. Miriam Stiehler das Blog »Praxis Förderdiagnostik«. Nach dem Studium des Lehramtes für Grund- und Hauptschulen sowie Psychologie war er zwölf Jahre als Diplompsychologe an einer Würzburger Einrichtung für sprach- und entwicklungsverzögerte Kinder tätig. Nach der Promotion in Sonderpädagogik kehrte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Institut für Sonderpädagogik der Universität Würzburg zurück, habilitierte sich dort im Fach Heilpädagogische Psychologie und folgte anschließend einem Ruf der Humboldt-Universität zu Berlin.

Erwin Breitenbach

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2., überarbeitete Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-036214-7

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-036215-4

epub: ISBN 978-3-17-036216-1

mobi: ISBN 978-3-17-036217-8

Vorwort der Herausgeber

Die vorliegende ›Psychologie in der Heil- und Sonderpädagogik‹ stellt den ersten Band der Reihe ›Nachbarwissenschaften der Heil- und Sonderpädagogik‹ dar. Die Grundidee der Reihe wurzelt in der Erkenntnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Heil- und Sonderpädagogik aufgrund der Vielschichtigkeit des Phänomens bei der Beforschung und Bearbeitung verschiedener Fragestellungen im Themenfeld der Behinderung und Benachteiligung schon immer stark auf Nachbarwissenschaften zurückgegriffen haben. Tatsächlich lassen sich die vielfältigen pädagogischen Fragen, die sich im Kontext von Behinderung und Benachteiligung stellen und im Zentrum der Heil- und Sonderpädagogik stehen, ihrer Komplexität und Vielschichtigkeit angemessen nur in einer inter- und transdisziplinären Perspektive bearbeiten. Hierzu gehören neben den ›traditionellen‹ Nachbarwissenschaften Erziehungswissenschaft, Medizin, Psychologie und Soziologie auch die Philosophie, die Rechtswissenschaften und die Technikwissenschaften.

Die einzelnen Bände dieser Reihe sollen schwerpunktmäßig den Stand der jeweiligen Nachbarwissenschaft, sofern er für die Heil- und Sonderpädagogik relevant ist, aufarbeiten. Strukturgebend für die einzelnen Werke sind Fragestellungen, die aus der Heil- und Sonderpädagogik resultieren. Das bedeutet: Es wird grundsätzlich aus sonderpädagogischer Perspektive geprüft, welche Inhalte der jeweiligen Nachbarwissenschaft für sonderpädagogische Handlungsfelder sowie die Forschung und Theoriebildung bedeutsam sind und wie diese verständlich und fruchtbringend dargestellt werden können.

Einzelbände der Reihe sind:

Band 1: Psychologie in der Heil- und Sonderpädagogik

Band 2: Philosophie in der Heil- und Sonderpädagogik

Band 3: Soziologie in der Heil- und Sonderpädagogik

Band 4: Erziehungswissenschaft in der Heil- und Sonderpädagogik

Band 5: Medizin in der Heil- und Sonderpädagogik

Band 6: Recht in der Heil- und Sonderpädagogik

Band 7: Technik in der Heil- und Sonderpädagogik

Wir wünschen den Leserinnen und Lesern eine gewinnbringende Lektüre.

Köln, Berlin und Würzburg, im Sommer 2013

Markus Dederich, Erwin Breitenbach und Stephan Ellinger

Inhalt

1  Vorwort der Herausgeber

2  Einführung

3 von Erwin Breitenbach

4  Literatur

5  Teil I: Sonderpädagogische Diagnostik

6 von Erwin Breitenbach

7  1 Vom Nutzen und der Notwendigkeit

8  1.1 Diagnostische Kompetenz von Lehrkräften

9  1.2 Diagnostische Aufgaben und geforderte Kompetenzen

10  2 Psychologische Diagnostik

11  2.1 Begriffsklärung

12  2.2 Diagnostische Strategien

13  2.3 Diagnostischer Prozess

14  2.4 Normgerechte Beurteilung

15  2.5 Diagnostische Methoden

16  2.6 Ethische und rechtliche Bestimmungen

17  2.7 Bewertungs- und Beurteilungsfehler

18  2.8 Zusammenfassung

19  3 Sonderpädagogische Diagnostik

20  3.1 Begriffsbestimmungen

21  3.1.1 Pädagogische Diagnostik

22  3.1.2 Sonderpädagogische Diagnostik

23  3.2 Diagnostische Zielsetzungen

24  3.2.1 Spezifische Zielsetzungen und Strategien

25  3.2.2 Sonderpädagogische Diagnostik ist Förderdiagnostik

26  3.2.3 Unterscheidung: Platzierungs- und Förderungsdiagnostik

27  3.3 Diagnostischer Prozess

28  3.4 Zusammenfassung

29  4 Förderdiagnostik

30  4.1 Förderbedarf und Förderplan

31  4.2 Bestimmungsstücke der Förderdiagnostik

32  4.2.1 Lernprozesse analysieren

33  4.2.2 Die Situation, den Kontext einbeziehen

34  4.2.3 Diagnose und Förderung konsequent verknüpfen

35  4.2.4 Vorgeordnete Theorien und Wertvorstellungen mitdenken

36  4.2.5 Sich an Kompetenzen orientieren

37  4.3 Zusammenfassung

38  5 Selektions- oder Platzierungsdiagnostik

39  5.1 Inhalte und Aufgaben

40  5.2 Diagnose vor der Diagnostik

41  5.3 Probleme und Grenzen

42  5.4 Zusammenfassung

43  6 Methoden der sonderpädagogischen Diagnostik

44  6.1 Diagnostisches Gespräch

45  6.1.1 Anamnese und Exploration

46  6.1.2 Interview

47  6.1.3 Konsulentenarbeit

48  6.1.4 Schulisches Standortgespräch

49  6.1.5 Fehlerquellen und Aussagekraft von Gesprächsdaten

50  6.2 Verhaltensbeobachtung und Schätzskalen

51  6.2.1 Grundlegende Probleme

52  6.2.2 Beobachtungsarten

53  6.2.3 Stichprobenplan und Zeichensysteme

54  6.2.4 Kategoriensysteme

55  6.2.5 Rating- und Einschätzverfahren

56  6.2.6 Gütekriterien

57  6.2.7 Zusammenfassung

58  6.3 Screeningverfahren

59  6.4 Soziometrie

60  6.5 Curriculumbasiertes Messen (CBM) oder Lernverlaufsdiagnostik

61  6.5.1 Generieren von Aufgabenstichproben

62  6.5.2 Dokumentation des Lernfortschritts

63  6.5.3 Effekte auf die Lernfortschritte der Schüler und Gütekriterien

64  6.5.4 Das Schüler-Entwicklungs-System

65  6.5.5 Responsiveness-to-Intervention-Ansatz (RTI)

66  6.5.6 Offene Probleme

67  6.6 Informelle Verfahren

68  6.6.1 Kompetenzinventare

69  6.6.2 Didaktische Analysen

70  6.6.3 Fehleranalysen

71  6.6.4 Systematische Aufgabenvariation

72  6.7 Psychometrische Verfahren

73  6.7.1 Definition und Klassifikation

74  6.7.2 Grundlegende Theorien

75  6.7.3 Testkonstruktion nach der klassischen Testtheorie

76  6.7.4 Probleme bei der Anwendung

77  7 ICF in der sonderpädagogischen Diagnostik

78  7.1 Das bio-psycho-soziale Modell

79  7.2 Aufbau und Struktur

80  7.3 Anpassungen für das Kindes- und Jugendalter (ICF-CY)

81  7.4 Bedeutung für die sonderpädagogische Diagnostik

82  8 Das sonderpädagogische Gutachten

83  8.1 Grundlegende Prinzipien und Strategien

84  8.2 Struktur und Aufbau

85  8.3 Häufige Fehler

86  8.4 Förderplan und Fördergutachten

87  9 Zusammenfassung

88  Literatur

89  Teil II: Neuropsychologie des Lernens

90  von Erwin Breitenbach

91  1 Neuropsychologie

92  1.1 Geschichte der Hirnforschung und Neuropsychologie

93  1.1.1 Gehirn- und Herzhypothese

94  1.1.2 Leib-Seele-Problem

95  1.1.3 Lokalisation und Antilokalisation

96  1.1.4 Neuronenthese und moderne Biotechnik

97  1.1.5 Neuroimplantate, Tiefenhirnstimulation und Neuroenhancement

98  1.2 Hirnforschung als Leitdisziplin

99  1.2.1 Probleme – Befürchtungen – Nutzen

100  1.2.2 Das Modell der Supervenienz

101  1.3 Grundhypothese der Neuropsychologie

102  1.3.1 Hirnorganik beeinflusst Erleben und Verhalten

103  1.3.2 Erleben und Verhalten beeinflussen Hirnorganik

104  1.3.3 Spiegelneurone

105  1.3.4 Zusammenfassung und Konsequenzen

106  2 Theorie von Alexander R. Lurija

107  2.1 Grundbegriffe

108  2.1.1 Funktion und funktionelle Systeme

109  2.1.2 Dynamische Lokalisation

110  2.1.3 Symptom und Syndrom

111  2.2 Drei grundlegende Funktionseinheiten

112  2.2.1 Regulation von Tonus, Aktivierung, Wachheit des Bewusstseins

113  2.2.2 Aufnahme, Verarbeitung und Speicherung von Informationen

114  2.2.3 Programmierung, Steuerung und Kontrolle von Tätigkeiten

115  2.2.4 Erweiterung um eine vierte Einheit

116  2.3 Folgen und Weiterentwicklung

117  2.3.1 Teilleistungsstörungen

118  2.3.2 Corticale Landkarten

119  2.3.3 Funktionelle Systeme in der modernen Neuropsychologie

120  2.4 Zusammenfassung

121  3 Handlungsplanung oder Praxie

122  3.1 Dyspraxie

123  3.2 Funktionelles System zur Handlungsplanung

124  3.2.1 Motivation

125  3.2.2 Aufmerksamkeitssteuerung und Impulskontrolle

126  3.2.3 Körperwahrnehmung und räumliche Orientierung

127  3.2.4 Sprache

128  3.2.5 Gedächtnis

129  3.2.6 Sequenzbildung und Automatisierung

130  3.3 Diagnostische und pädagogischtherapeutische Implikationen

131  4 Aufmerksamkeitssteuerung

132  4.1 Neuropsychologische Aufmerksamkeitskonzepte

133  4.2 Aufmerksamkeit und Konzentration

134  4.3 Aufmerksamkeitsdefizite

135  4.4 Verhaltensoberprogramme

136  4.4.1 Aktivierungsniveau

137  4.4.2 Orientierungsreaktion

138  4.4.3 Formatio reticularis

139  4.4.4 Pädagogisch-therapeutische Implikationen

140  4.5 Zusammenfassung

141  5 Gedächtnis

142  5.1 Kurzzeitgedächtnis

143  5.1.1 Ultrakurzzeitgedächtnis

144  5.1.2 Arbeitsgedächtnis

145  5.2 Langzeitgedächtnis

146  5.2.1 Deklaratives und prozedurales Gedächtnis

147  5.2.2 Semantisches und episodisches Gedächtnis

148  5.2.3 Ereignisbestimmtes und merkmalsbestimmtes Gedächtnis

149  5.2.4 Willkürlich-absichtsvolles und nicht absichtsvolles Gedächtnis

150  5.2.5 Prospektives Gedächtnis

151  5.3 Einspeicherung, Konsolidierung und Abruf

152  5.3.1 Wiedererkennensgedächtnis

153  5.3.2 Intermediäres Gedächtnis

154  5.4 Gedächtnis und Gehirn

155  5.4.1 Deklaratives Gedächtnis und Zwischenhirn

156  5.4.2 Prozedurales Gedächtnis und Striatum

157  5.4.3 Neocortex und Arbeitsgedächtnis

158  5.5 Gedächtnisstörungen

159  5.6 Pädagogisch-didaktische Implikationen

160  6 Motivation

161  6.1 Emotion und Kognition

162  6.1.1 Emotion und Gedächtnis

163  6.1.2 Emotion und Informationsverarbeitungsstile

164  6.1.3 Emotion und Entscheidungsverhalten

165  6.2 Hirnorganische Korrelate

166  6.2.1 Limbisches System

167  6.2.2 Belohnungssystem

168  6.3 Motivationale Rahmenbedingungen von Lernen

169  6.3.1 Eigenaktivität

170  6.3.2 Sinnvolle Reizverarbeitung

171  6.3.3 Motivation der Lehrenden

172  6.3.4 Allgemeine Lernbereitschaft

173  6.3.5 Stress

174  6.3.6 Zusammenfassung

175  7 Abschließende Anmerkungen

176  Literatur

177  Teil III: Entwicklungspsychologische Grundlagen

178  von Annett Kuschel

179  1 Einleitung

180  1.1 Reifung

181  1.2 Prägung/sensible Phasen

182  1.3 Stabilität und Kontinuität

183  1.4 Entwicklungsaufgaben

184  2 Aufgaben der Entwicklungspsychologie

185  2.1 Beiträge für die Praxis

186  2.2 Leitfragen der Entwicklung

187  3 Ausgewählte Theorien der Entwicklungspsychologie

188  3.1 Exogenistische Modelle

189  3.2 Endogenistische Modelle

190  3.3 Aktionale und konstruktivistische Modelle

191  3.4 Interaktionistische Modelle

192  3.5 Der psychoanalytische Ansatz

193  3.6 Lerntheoretische Konzeptionen

194  3.6.1 Klassisches Konditionieren

195  3.6.2 Operantes Konditionieren

196  3.6.3 Beobachtungslernen

197  3.7 Ökologische Systemtheorie

198  3.8 Soziokulturelle Entwicklungstheorie

199  3.9 Informationsverarbeitungsansätze

200  4 Forschungsmethoden in der Entwicklungspsychologie

201  4.1 Querschnittstudien

202  4.2 Längsschnittstudien

203  4.3 Sequenzstudien

204  5 Frühe Eltern-Kind-Interaktion und Bindung

205  5.1 Frühe Eltern-Kind-Interaktion

206  5.2 Bindung

207  5.2.1 Messung der Bindungssicherheit

208  5.2.2 Bedeutung früher Bindungserfahrungen

209  6 Entwicklung des Denkens

210  6.1 Piaget

211  6.1.1 Sensumotorisches Stadium

212  6.1.2 Präoperationales Stadium

213  6.1.3 Konkret-operationales Stadium

214  6.1.4 Formal-operationales Stadium

215  6.1.5 Pädagogische Anwendungen von Piagets Theorie

216  6.1.6 Kritik an Piagets Theorie

217  6.2 Wygotski

218  6.2.1 Zone der proximalen Entwicklung

219  6.2.2 Kulturwerkzeuge

220  6.2.3 Gelenkte Partizipation

221  6.3 Domänenspezifisches Wissen

222  6.3.1 Intuitive Physik

223  6.3.2 Intuitive Psychologie (Theory of Mind)

224  6.3.3 Intuitive Biologie

225  7 Emotionale Entwicklung

226  7.1 Theorien über Wesen und Entstehung von Emotionen

227  7.2 Emotionen im Entwicklungsverlauf

228  7.2.1 Positive Emotionen

229  7.2.2 Negative Emotionen

230  7.2.3 Selbstbewusste Emotionen

231  7.3 Entwicklung der Emotionsregulierung

232  7.4 Individuelle Unterschiede bei Emotionen und Emotionsregulierung

233  8 Soziale Entwicklung

234  8.1 Grundlegende Konzeptionen

235  8.1.1 Psychoanalytische Sicht

236  8.1.2 Lerntheoretische Sicht

237  8.1.3 Kognitionspsychologische Sicht

238  8.1.4 Systemorientierte Sicht

239  8.2 Familiäre Beziehungen in der Kindheit

240  8.2.1 Eltern-Kind-Beziehung

241  8.2.2 Geschwisterbeziehungen

242  8.3 Gleichaltrige und Freundschaften

243  8.4 Soziale Beziehungen im Jugendalter

244  9 Sprachentwicklung

245  9.1 Merkmale und Komponenten der Sprache

246  9.2 Erklärungstheorien für den Spracherwerb

247  9.2.1 Rolle der Biologie

248  9.2.2 Rolle des soziokulturellen Umfeldes

249  9.2.3 Rolle des Lernens und Denkens

250  9.3 »Meilensteine« der Sprachentwicklung

251  9.3.1 Sprachproduktion im ersten Lebensjahr

252  9.3.2 Semantik

253  9.3.3 Grammatik

254  9.3.4 Pragmatik

255  10 Schlussbetrachtung und Ausblick

256  Literatur

Einführung
von Erwin Breitenbach

Theorien, Modelle und Konzepte aus der Psychologie werden in der Sonder- und Heilpädagogik mit einer großen Selbstverständlichkeit und mit langer Tradition zur Kenntnis genommen und für die eigene Theoriebildung ebenso genutzt wie für die Gestaltung der Praxis. Watzlawicks Theorie zur Kommunikation, Piagets Stufenmodell zur Denkentwicklung, Wygotskis Zone der proximalen Entwicklung, Lerntheorien, Ergebnisse der Einstellungsforschung, Bindungstheorie und Beobachtungen über die frühe Eltern-Kind-Interaktion, Beratungsmodelle, Intelligenzkonzepte, Erkenntnisse aus der Sprachentwicklungsforschung usw. haben in Theorie und Praxis der Heil- und Sonderpädagogik Einzug gehalten. Vor allem aber das weite Feld der Diagnostik mit den unterschiedlichsten Instrumenten und Methoden wie Verhaltensbeobachtung, Anamnese, Screeningverfahren und zu guter Letzt natürlich auch den zahlreichen je nach pädagogischer »Philosophie« oder »Ideologie« überschätzten oder verabscheuten psychologischen Tests wird von Heil- und Sonderpädagogen gar als wesentlicher Kompetenzbereich ihrer Profession betrachtet.

Paul Moor (1960) verfasste eine zweibändige »Heilpädagogische Psychologie«, in deren ersten Band er »psychologische Tatsachen« oder die verschiedenen psychologischen Hauptrichtungen aus pädagogischer Sicht auf ihre Brauchbarkeit für die heilpädagogische Praxis hin prüft und zur Entwicklung seiner Theorie vom inneren und äußeren Halt fruchtbar macht.

Viele Jahre später erscheinen Hand- und Lehrbücher zur heilpädagogischen oder sonderpädagogischen Psychologie, in denen eine solch kritische Prüfung psychologischen Wissens und vor allem seine Integration in pädagogisches Denken nicht mehr geleistet werden. Vielmehr werden in ihnen psychologische Erkenntnisse und Befunde zusammengestellt, die, nach Meinung der Autoren, ein hilfreiches Wissen für Heil- und Sonderpädagogen darstellen könnten.

Borchert (2000) stellt neben grundlegende psychologische Theorien und Perspektiven vor allem Wissen aus der pädagogischen Psychologie zu Diagnostik, Prävention und Intervention in sonderpädagogischen Handlungsfeldern zur Verfügung. Bundschuh (2008) wählt für seine »Heilpädagogische Psychologie« entwicklungspsychologische, allgemeinpsychologische, sozialpsychologische und diagnostische Erkenntnisse aus, von denen er annimmt, dass sie bei der Beantwortung heil- und sonderpädagogischer Fragestellungen hilfreich sind, zur Bewältigung der Aufgaben im heil- oder sonderpädagogischen Arbeitsfeld einen brauchbaren Beitrag leisten oder in den Rahmen einer heilpädagogischen Psychologie passen.

Davon abweichend konzentrieren sich die Herausgeber des »Handbuchs der heilpädagogischen Psychologie« Fengler und Jansen (1987) auf psychologische Besonderheiten im Zusammenhang mit unterschiedlichen Arten der Behinderung und greifen des Weiteren spezielle Problembereiche der heilpädagogischen Psychologie wie Diagnostik, Intervention, Supervision oder Burnout auf. Die behinderungsspezifischen psychologischen Aspekte sind jedoch meist eher vereinzelte Befunde aus entwicklungs- oder sozialpsychologischer oder diagnostischer Perspektive, aber sie stellen zumindest den ernsthaften Versuch dar, eine Art spezifisch heilpädagogische Psychologie zu etablieren.

Die Begriffe »heilpädagogische Psychologie« oder »sonderpädagogische Psychologie« legen nahe, dass es entsprechend der pädagogischen Psychologie eine eigenständige anwendungsorientierte psychologische Disziplin im sonderpädagogischen Handlungsfeld gäbe. In keinem in die Psychologie einführenden Werk tritt jedoch neben den traditionellen Teildisziplinen wie etwa Entwicklungs-, Sozial-, differentieller oder pädagogischer Psychologie die heil- oder sonderpädagogische Psychologie in Erscheinung. Während Paul Moors »Heilpädagogische Psychologie« vielleicht eher als psychologische Heilpädagogik zu bezeichnen wäre, werden von allen anderen Autoren unter der Überschrift »heilpädagogische oder sonderpädagogische Psychologie« vielmehr all diejenigen Erkenntnisse aus den Teildisziplinen der Psychologie zusammengetragen, die bereits Einzug in den breiten Wissenskanon der Heil- oder Sonderpädagogen gehalten haben oder es künftig tun sollten, weil sie eben als in heil- und sonderpädagogischen Handlungs- und Begründungszusammenhängen bedeutsam erachtet werden.

Die sonderpädagogische Diagnostik kann noch am ehesten als ein spezifisch heilpädagogisch-psychologisches Themenfeld betrachtet werden. Selbstverständlich ist auch sie aus der psychologischen Diagnostik heraus entstanden, beruft sich in weiten Teilen auf deren theoretische Grundlagen und erhält ständig neue Impulse von ihr. Mit dem Begriff und Konzept der Förderdiagnostik haben jedoch zahlreiche Sonderpädagogen und Psychologen immer wieder versucht, trotz heftigster Kritik, eine sonderpädagogisch-eigenständige diagnostische Theorie zu formulieren. Darüber hinaus wurden innerhalb der sonderpädagogischen Diagnostik Instrumente und Verfahren wie z. B. Fehleranalyse, schulisches Standortgespräch, Konsulentenarbeit oder das curriculumbasierte Messen mit seinen informellen Aufgabensammlungen und Kompetenzinventaren entwickelt, die speziell auf die Besonderheiten im heil- und sonderpädagogischen Arbeitsfeld ausgerichtet sind und die im Rahmen der psychologischen Diagnostik keine Anwendung finden. Die besondere Bedeutung der Diagnostik innerhalb der Heil- und Sonderpädagogik wird auch deutlich, wenn diagnostische Kompetenzen von Moser (2005) zu den zentralen Professionsmerkmalen von Sonderpädagogen gezählt werden, oder sie zeigt sich auch in den Ergebnissen einer Analyse gängiger sonderpädagogischer Fachzeitschriften von Buchner und Koenig (2008): Nach dem Themenbereich Schule nimmt Diagnostik und Therapie den zweiten Platz bei der Häufigkeit der in den analysierten Fachzeitschriften aufgegriffenen und bearbeiteten Fragestellungen ein.

Um den oben beschriebenen Missverständnissen auszuweichen, wurde für das hier vorliegende Buch der Titel »Psychologie in der Heil- und Sonderpädagogik« gewählt. Inhaltlich steht an prominenter erster Stelle die sonderpädagogische Diagnostik mit ihren Ursprüngen in der psychologischen Diagnostik und den charakteristischen Besonderheiten der Förderdiagnostik sowie den vielfältigen unterschiedlichen diagnostischen Instrumenten und Methoden. Daran schließen sich neuropsychologische Erkenntnisse zu Gedächtnis, Handlungsplanung, Aufmerksamkeitssteuerung und Motivation an, die als bedeutsam und grundlegend für das Verstehen von Lernprozessen zu sehen sind. Das Feststellen von Entwicklungsverzögerungen oder das Verringern und Aufholen derselben durch entwicklungsorientierte Förderung und Therapie erfordern zwangsläufig ein Wissen über Entwicklung und entsprechende Entwicklungsverläufe. Teil 3 bringt dem geneigten Leser dieses Wissen näher. Bei der Zusammenstellung der neuropsychologischen und entwicklungspsychologischen Wissensbestände wurden zwar die wenigen aktuellen behinderungsspezifischen Befunde aufgenommen, aber grundsätzlich lag der Fokus auf der Vermittlung eines für alle sonderpädagogischen Fachrichtungen relevanten Wissens.

Literatur

Borchert, J. (Hrsg.) (2000): Handbuch der sonderpädagogischen Psychologie. Göttingen: Hogrefe.

Bundschuh, K. (2008): Heilpädagogische Psychologie. München: Reinhardt.

Buchner, T. & Koenig, O. (2008): Methoden und eingenommene Blickwinkel in der sonder- und heilpädagogischen Forschung von 1996–2006 – eine Zeitschriftenanalyse. In: Heilpädagogische Forschung 34, 15–34.

Fengler, J. & Jansen, G. (Hrsg.) (1987): Handbuch der heilpädagogischen Psychologie. Stuttgart: Kohlhammer.

Moor, P. (1960): Heilpädagogische Psychologie. Bd. 1 und 2. Bern: Huber.

Moser, V. (2005): Diagnostische Kompetenz als sonderpädagogisches Professionsmerkmal. In: V. Moser & E. von Stechow (Hrsg.): Lernstands- und Entwicklungsdiagnosen. Diagnostik und Förderkonzeption in sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Festschrift für Christiane Hofmann zum 60. Geburtstag. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt, 29–41.

Teil I: Sonderpädagogische Diagnostik

1 Vom Nutzen und der Notwendigkeit

Nicht immer waren und sind Fachleute im sonderpädagogischen Handlungsfeld vom Nutzen und der Notwendigkeit der Diagnostik überzeugt. Trotz geradezu überwältigender empirischer Belege für ihre Nützlichkeit, in jüngster Zeit vor allem durch die Bildungsforschung vehement vorgetragen, melden sich von Zeit zu Zeit Skeptiker mit immer gleicher grundsätzlicher Kritik an der Diagnostik zu Wort.

Diese mittlerweile müßige und meist von geringem Fachwissen getragene Diagnostikkritik erstarkt momentan erneut angesichts der Forderung nach einem inklusiven Erziehungs- und Bildungssystem. Die einen betonen die zunehmende Bedeutung diagnostischer Kompetenzen im Rahmen inklusiven Unterrichtens; für andere wird das Diagnostizieren durch Inklusion nun endgültig überflüssig, weil kontraproduktiv.

1.1 Diagnostische Kompetenz von Lehrkräften

Probst (1999) erhob in einer kleinen Studie das Image der Diagnostik bei Studierenden am Beginn ihrer Diagnostikausbildung mit der Methode des semantischen Differentials. Dazu forderte er 152 Studierende auf, die beiden Begriffe »Diagnostik« und »Förderung« entlang einer Liste von 21 polar angeordneten Eigenschaftspaaren einzustufen. Die Diagnostik wurde von den so Befragten eher mit Eigenschaften wie ernst, hart, streng, klärend, technisch, unsympathisch, mathematisch, nützlich, kühl, stark, repressiv, intellektuell in Verbindung gebracht, während die Förderung eher Eigenschaftsassoziationen wie weich, humanistisch, sympathisch, aktiv, engagiert, offen, optimistisch, flexibel, befreiend, warm, gefühlvoll, nützlich und musisch auslöste. Nach Probst (1999) illustriert dieser kleine empirische Einblick die bange Achtung der Studienanfänger oder Laien vor der Diagnostik als einer ungeliebten Notwendigkeit.

Paradies, Linser und Greving (2007) bedauern und kritisieren, dass sowohl an der Universität als auch im Referendariat Lehrer, mit Ausnahme der Sonderpädagogen, kaum mit dem Prozess des Diagnostizierens konfrontiert werden, wie wohl sie während des Unterrichtens permanent diagnostizieren, allerdings häufig, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Kontrastierend stellen sie dieser bedauernswerten Tatsache die Standards der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Lehrerausbildung im Kompetenzbereich »Beurteilen« gegenüber. Hier ist zu lesen, dass Lehrer die Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülern diagnostizieren, um diese gezielt in ihrem Lernen zu fördern und zu beraten und dass Lehrkräfte die Leistungen von Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe erfassen. Dieses deutliche Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit versuchen Hesse und Latzko (2009) mit einer ständig wiederkehrenden Diagnostikfeindlichkeit der Pädagogen zu erklären. Die Schwankungen in der Wertschätzung und Anwendung pädagogischer Diagnostik sei im deutschen Bildungswesen unübersehbar und alle vorgetragenen Vorurteile gegenüber einer wissenschaftlichen Diagnostik mit effektiven und standardisierten Verfahren bestünden auch nach der mit PISA markierten Wende weiter.

Wie stellen sich nun die diagnostischen Kompetenzen tatsächlich im Spiegel empirischer Forschung dar?

Grassmann et al. (2002) untersuchten, inwieweit Lehrkräfte die Kenntnisse ihrer Schüler speziell im Anfangsunterricht Mathematik einschätzen können und stellen am Ende ihrer Studie, in die 830 Schüler einbezogen wurden, fest, dass die Einschätzung der Lehrkräfte signifikant von den in der Studie gemessenen Leistungen ihrer Schüler abwichen. Ähnliches berichten Hesse und Latzko (2009) von der Schulstudie SALVE (Systematische Analyse des Lernverhaltens und des Verständnisses in Mathematik: Entwicklungstrends und Fördermöglichkeiten) an der 654 Schüler aus 30 fünften Klassen aus Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule teilnahmen. Bestätigt werden diese Ergebnisse durch Studien von Hoffmann und Böhme (2014), Koch und Hofmann (2015) oder Stang und Urhahne (2016).

In verschiedenen internationalen Schulleistungstests werden die nicht zufriedenstellenden Leistungen deutscher Schüler auch immer wieder mit mangelhaften diagnostischen Kompetenzen der Lehrkräfte in Verbindung gebracht. Die zuständigen Schulkoordinatoren an Hauptschulen hatten z. B. im Rahmen der ersten PISA-Untersuchung die Aufgabe, sich bei den Lehrkräften danach zu erkundigen, welche Schüler aus der PISA-Stichprobe nach ihrer Einschätzung schwache Leser seien. 90 Prozent der Schüler, deren PISA-Testergebnis noch unterhalb der Kompetenzstufe 1 lag, wurden von ihren Lehrern nicht als schwache Leser, sondern als unauffällig eingestuft (Deutsches PISA-Konsortium 2001; 2002).

In einer aktuellen Studie von Schmidt und Schabmann (2010) wurde die Genauigkeit und prognostische Validität von Lehrerbeurteilungen zu den Lese- und Rechtschreibleistungen von Grundschülern geprüft. 32 Klassenlehrer wurden gebeten, zu Beginn und Ende der ersten Klasse sowie zu Beginn und Ende der zweiten Klasse die Lese- und Rechtschreibleistungen ihrer Schüler einzuschätzen. Parallel zu diesen Messzeitpunkten wurden die Fähigkeiten der 282 Schüler mit standardisierten Verfahren erhoben. Die Ergebnisse zeigen, dass es in der untersuchten Population größere Gruppen von Kindern gibt, deren Probleme von den Lehrkräften deutlich unterschätzt werden, vor allem, wenn sie Schwierigkeiten im Lesen haben. Anfängliche Schwierigkeiten werden immer wieder fälschlicherweise als vorübergehend beurteilt. Die Autoren fordern deshalb abschließend vor allem eine Stärkung der diagnostischen Kompetenzen von Grundschullehrkräften. Eine ähnliche Überschätzung der basalen Lesefähigkeit von Sechstklässlern durch ihre Deutschlehrer fanden Rjosk et al. (2011). Falsch beurteilt werden jedoch nicht nur die schulischen Leistungen, sondern auch das Sozial- und Arbeitsverhalten oder die Konzentrationsfähigkeit der Schulkinder wie eine Studie von Stang und Urhahne (2016) zeigt.

Hofmann (2003) eruierte die diagnostischen Kompetenzen an hessischen Förderzentren und prüfte, inwieweit der für die hessischen Beratungs- und Förderzentren formulierte Anspruch an die Diagnostik in die Tat umgesetzt werde. Sie befragte dazu 159 Lehrkräfte und erkundigte sich vor allem nach den verwendeten diagnostischen Verfahren und den theoretischen Konzepten, auf deren Grundlage diagnostiziert werde. 77 bis 90 Prozent der Befragten praktizieren das seit Jahren übliche Standardvorgehen, das sich aus der Überprüfung der Intelligenz und der schulischen Leistungen zusammensetzt. Bei der Frage nach der theoretischen Perspektive melden 87 Prozent zurück, dass sie sich an der Entwicklung des ganzen Kindes orientieren. Demzufolge rangieren eher theoretisch analytische, weniger ganzheitlich orientierte Konzepte auf den unteren Plätzen: lerntheoretisch orientierte mit 54 Prozent, systemisch orientierte mit 32, interaktionstheoretisch orientierte mit 29, medizinisch orientierte mit 25 und tiefenpsychologisch orientierte mit 13 Prozent. Resümierend stellt Hofmann (2003) fest, dass nicht eine theoriegeleitete, selbstreflexive Diagnostik vorherrscht, sondern die Pragmatik der Alltagsdiagnostik, die allen konzeptionellen und programmatischen Einflüssen zu widerstehen scheint.

Schuck et al. (2006) analysierten 720 sonderpädagogische Gutachten der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Sehen aus den Bundesländern Hamburg, Bremen, Niedersachen und Schleswig-Holstein mithilfe eines aus 2000 Kategorien bestehenden Rasters. Die Beurteilung nach den Hauptkategorien Anlass der Untersuchung, diagnostischer Gegenstand, Fördervorschläge und verwendete diagnostische Verfahren führte zu folgenden Ergebnissen:

1. Das sonderpädagogische Gutachten wird eher als Teil eines Verwaltungsaktes aufgefasst, denn als Dokument fachlicher Auseinandersetzung. Entsprechend finden sich 1,3 Äußerungen pro Gutachten zu verwaltungstechnischen Vorgaben und nur 0,35 Äußerungen zu Schulleistungen.

2. Das medizinische Modell ist keineswegs zugunsten einer lernprozessorientierten Förderdiagnostik überwunden. Vielmehr dominiert immer noch die klassische Vorstellung, dass bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die im Kinde liegenden verursachenden Variablen bedeutsam sind und keineswegs die schulischen Leistungen in ihrem Kontext und mögliche Fördervorschläge zur Verbesserung derselben. Zu Persönlichkeitsvariablen wie Intelligenz, Motorik, Konzentration und Teilleistungsstörungen finden sich 12,55 Äußerungen pro Gutachten und nur 5,22 Äußerungen zu schulischen Leistungen und gar nur 0,5 Äußerungen zu den Rahmenbedingungen in der Klasse, 0,71 Äußerungen zum schulischen Rahmen sowie nur 1,61 Äußerungen zum familiären Kontext.

3. Entscheidend für das Gutachten ist offensichtlich die Lernortbestimmung als zentraler, nicht weiter zu spezifizierender Fördervorschlag. Nur 0,59 Äußerungen pro Gutachten benennen zu fördernde individuelle Lernvoraussetzungen und 0,35 Äußerungen setzen sich mit schulischen Leistungen und schulischen Rahmenbedingungen auseinander.

4. Bei den eingesetzten diagnostischen Verfahren dominieren die Intelligenztests mit 0,83 pro Gutachten. Mit deutlichem Abstand folgen die Schulleistungs- (0,28 pro Gutachten) und Entwicklungstests (0,25 pro Gutachten).

5. Die allgemeine Qualitätsprüfung ergab, dass

– die Standards der klassischen Testtheorie kaum eingehalten werden,

– der diagnostische Prozess über die Dokumentation entsprechender Belege kaum nachvollziehbar und damit nachprüfbar dargestellt wird,

– der Zusammenhang zwischen Diagnostik und Förderung, in dem Sinne, dass Fördervorschläge plausibel aus den diagnostischen Daten abgeleitet werden, selten zu erkennen ist und

– die Fragestellung meist unkritisch übernommen und nur in Ausnahmefällen systematisch entwickelt wird.

Die Autoren sehen in diesen Daten ein regelrecht niederschmetterndes Ergebnis.

Kottmann (2006) bestätigt diese Ergebnisse und Einschätzung aufgrund einer Vollerhebung aller Überweisungsgutachten eines Schuljahres eines nordrheinwestfälischen Schulamtsbezirkes. Die aus 167 Gutachten gewonnenen quantitativen und qualitativen Daten wurden mittels Inhalts- und Clusteranalyse ausgewertet. Auch hier dominiert in den Gutachten die individuumzentrierte Sichtweise mit der Intelligenzmessung als zentralem Aspekt des Überweisungsverfahrens. Der angebliche und häufig bemühte grundsätzliche Wandel der Diagnostik hin zur Förderdiagnostik muss auf dieser Datenbasis zumindest angezweifelt werden, denn ein Schwerpunkt der Gutachten liegt immer noch in einer institutionsorientierten Zuweisungsdiagnostik.

Zusätzlich zur Analyse von 173 Gutachten aus Schulen zur Erziehungshilfe und Schulen für Lernbehinderte im Freistaat Sachsen, die ähnliche Mängel aufdeckt, wie die bereits erwähnten Studien, bat Schulze (2004) die Lehrkräfte, die die Gutachten verfasst hatten, die eigenen diagnostischen Kompetenzen einzustufen. 19 Prozent der Befragten sehen keine Notwendigkeit, ihre diagnostischen Kompetenzen zu verbessern, 27 Prozent melden diesbezüglich einen mittelmäßigen, 35 Prozent einen hohen Verbesserungsbedarf an und 19 Prozent machen hierzu keine Angaben. Zumindest 62 Prozent der Befragten haben den Eindruck, dass die eigenen diagnostischen Fähigkeiten und Kompetenzen durchaus verbesserungswürdig wären.

In den Berichten internationaler Vergleichsstudien und bei einer Reihe von Autoren ist immer wieder zu lesen, dass hohe diagnostische Kompetenzen sich vor allem dann positiv auf Schülerleistungen auswirken, wenn auf die differenzierte Diagnostik aufbauend individuell gefördert wird (Baumert & Kunter 2006; Deutsches PISA-Konsortium 2001; 2002; Helmke 2007; Hesse & Latzko 2009; Paradies, Linser & Greving 2007). Runow und Borchert (2003) prüften das Wissen von Lehrkräften über die Effektivität von Interventionen im sonderpädagogischen Arbeitsfeld. Dazu befragten sie schriftlich 375 Lehrkräfte von Förderschulen, Sprachheilschulen, Schulen für Geistigbehinderte und Grundschulen aus Norddeutschland bezüglich der Einschätzung der Effektivität von 20 gut evaluierten Interventionsprogrammen und -methoden. Nur vier dieser 20 Interventionsformen wurden adäquat eingeschätzt, die meisten wurden in ihrer Wirksamkeit deutlich überschätzt. Dieses Ergebnis legt nahe, dass ein Großteil der befragten Lehrkräfte eher wenig bis unwirksame Lehr- und Lernmethoden im Unterricht einsetzt. Die Sonderpädagogen unterschieden sich in ihren Bewertungen übrigens nicht signifikant von den Grundschullehrkräften. Eine vergleichbare Untersuchung führten Hintz und Grünke (2009) an der Universität Oldenburg mit 100 Studierenden der Sonderpädagogik und 101 Studierenden des kombinierten Grund-, Haupt- und Realschullehramtes aus höheren Semestern durch. Die Studierenden wurden gefragt, für wie effektiv sie sieben vorgegebene gut evaluierte Methoden zur Förderung lese-rechtschreibschwacher Kinder einschätzen und welche sie in der Praxis einsetzen würden. Ähnlich wie bei den Lehrkräften gab es bei der Einschätzung der Effektivität keine signifikanten Unterschiede zwischen den Studierenden der Sonderpädagogik und denen der Lehrämter für allgemeine Schulen. In beiden Gruppen besteht gleichermaßen die Tendenz, wirksame Konzepte zu unter- und unwirksame zu überschätzen, allerdings sind Studierende der Sonderpädagogik eher bereit, ineffektive Wahrnehmungs- und Motoriktrainings in der Förderung einzusetzen. Auch Schweizer schulische Heilpädagoginnen offenbaren in einer Online-Umfrage von Sodoge (2010) einen eklatanten Kompetenzmangel bei der Beurteilung von Konzepten, Materialien und Strategien zur Förderung lese-rechtschreibschwacher Kinder. Alle bekannten und zur Diskussion gestellten Fördermethoden halten sie für gleich wirkungsvoll und der Fokus ihrer Fördermaßnahmen zielt in erster Linie auf die ganzheitliche Stabilisierung der Persönlichkeit. Die große Bedeutung einer sprachspezifischen Förderung bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und die mittlerweile gut evaluierten Fördermethoden und Förderstrategien sind ihnen offensichtlich nicht hinreichend bekannt. Vergleichbare Kompetenzmängel decken Schmidt und Schabmann (2016) bei deutschen Referendaren auf.

In einer empirisch-qualitativen Studie von Luder et al. (2006) sollte die förderdiagnostische Praxis durch eine mündliche Befragung von 39 Schweizer Lehrerinnen und Lehrern an Klein- und Sonderklassen oder in Modellen der integrativen schulischen Förderungen untersucht werden. Dabei interessierten vor allem folgende Fragen: Welche förderdiagnostischen Konzepte verfolgen Lehrkräfte in der Praxis? Wie gehen sie bei der Erfassung des Lernstandes vor? Wie werden Förderziele bestimmt und Fördermaßnahmen geplant und wie erfolgt eine Evaluation und Anpassung der Fördermaßnahmen? Die Befragungsergebnisse zusammenfassend, halten Luder, Niedermann und Buholzer (2006) fest, dass vorhandene Materialien, Tests und förderdiagnostische Hilfsmittel zur Lernstandserfassung nur selten eingesetzt werden und dass sich die Lehrkräfte bei der Planung der Fördermaßnahmen sehr stark von der Situation beeinflussen lassen. Theoriegeleitete Konzepte zur förderdiagnostischen Arbeit stehen eher nicht zur Verfügung und sind somit auch nicht handlungsrelevant. Die Evaluation der Fördermaßnahmen erfolgt eher während der Förderung des Kindes; eine explizite und geplante Evaluation scheint dagegen in der Praxis nicht stattzufinden. Die Reflexion des förderdiagnostischen Prozesses als zentraler Aspekt der alltäglichen heilpädagogischen Tätigkeit ist relativ selten zu finden, stattdessen eher ein unprofessionelles, teilweise willkürlich anmutendes Vorgehen.

Gerne wird behauptet, dass sich die Beurteilung der Schüler durch ihre Lehrkräfte verbessere, wenn diese ihre Schüler besser kennen und verstehen. Oerke et al (2016) machen mit ihren Untersuchungsergebnissen auch diese Hoffnung zunichte. Der erste Eindruck einer Lehrkraft von einem Schulkind erweist sich als sehr stabil und durch spätere Erfahrungen kaum beeinflussbar. Darauf zu bauen, dass die diagnostischen Kompetenzen von Lehrern mit Zunahme der Berufserfahrung an Qualität gewinnen, stellt sich im Lichte empirischer Studien ebenfalls als unbestätigte Annahme heraus (Praetorius et al. 2011).

1.2 Diagnostische Aufgaben und geforderte Kompetenzen

Diese häufig beklagten Defizite bei den diagnostischen Kompetenzen von Lehrkräften sind umso schmerzhafter, als eine Reihe wichtiger diagnostischer Aufgaben im pädagogischen Bereich zu bewältigen sind und da nachgewiesenermaßen andere Kompetenzen davon mit betroffen werden.

So fanden Klug et al. (2012) einen signifikanten Zusammenhang zwischen der diagnostischen Kompetenz und der Beratungskompetenz bei Lehrkräften. Obwohl korrelative Zusammenhänge nicht ohne Weiteres kausal interpretiert werden können, vermuten die Autoren, dass eine gründliche Diagnostik wohl einem guten Beratungsgespräch zeitlich vorausgeht und es ermöglicht. Internationale Vergleichsstudien zeigen unmissverständlich, dass Schulsysteme, in denen differenziert diagnostiziert und darauf aufbauend individuell gefördert wird, in vielen Beziehungen unserem deutschen Schulsystem überlegen sind (Deutsches PISA-Konsortium 2001; 2002). Auch Ingenkamp (1989) verweist auf zahlreiche Untersuchungen zur Bedeutung individueller Lernbedingungen von Schülern, in denen offensichtlich wird, dass der Lernerfolg der Schüler in erheblichem Maße von den diagnostischen Kompetenzen der Lehrkräfte abhängt und Paradies, Linser und Greving (2007) konstatieren, dass für das schwache Abschneiden Lernender die zu gering ausgeprägte Diagnosekompetenz von Lehrern verantwortlich sei, denn wer Lernrückstände nicht erkennt, kann diese auch nicht abbauen. Darüber hinaus seien diagnostische Kompetenzen zur Anpassung des Unterrichts an die Lernausgangslage erforderlich und ermöglichen rechtzeitige Präventionsmaßnahmen bei lern- und entwicklungsgefährdeten Kindern.

Die Aufgaben der Lehrer, bei denen diagnostische Kompetenzen erforderlich sind, werden von Langfeldt (2006) auf drei unterschiedlichen Ebenen beschrieben: der individuellen Ebene, der Klassenebene und der institutionellen Ebene. Auf der individuellen Ebene muss die Lehrkraft vor allem in der Lage sein, die individuellen Lernvoraussetzungen einzelner Schüler zu beurteilen, um diese angemessen fördern und fordern zu können. Auf der Klassenebene gilt es, die individuellen Unterschiede der Schüler zu erkennen, um z. B. effizientes, kooperatives Lernen in Gruppen zu organisieren oder die Lehrmethoden dem Niveau der Klasse anzupassen. Auf der institutionellen Ebene ist die Fähigkeit gefordert, faire und möglichst objektive Zeugnisse und Leistungsberichte zu erstellen und möglichst fehlerfreie Bildungsempfehlungen zu erteilen. Hesse und Latzko (2009) stellen folgenden Katalog zu expliziten diagnostischen Anlässen für Lehrkräfte zusammen:

• Planen von Unterricht

• Feststellen von Lernvoraussetzungen der Schüler

• Leistungsüberprüfung vor der Einführung neuer Themen

• Analyse des eigenen Unterrichts

• Konstruktion und Bewertung von Klassenarbeiten und Tests

• Bestimmung des Ausgangsniveaus: bei jeder Fördermaßnahme, vor jeder Nachhilfe oder Nachhilfeempfehlung, bei Lernschwierigkeiten einzelner Schüler, bei wichtigen Schullaufbahnentscheidungen, bei Übertritt in die 5. Klasse, Überprüfung der eigenen Bewertung und Zensurengebung.

Als Aufgabenbereiche einer sonderpädagogischen Diagnostik nennt Trost (2008):

• Die Beantwortung institutioneller Fragestellungen, womit Fragen nach der Schullaufbahn, nach Ein- und Umschulung, nach Zuweisung auch im vor- und nachschulischen Bereich gemeint sind.

• Die Beurteilung der Entwicklung und des Verhaltens von Menschen mit Behinderung, um gegebene Problemlagen zu verstehen und entsprechende förderliche Perspektiven zu entwickeln.

• Erziehungs- und unterrichtsbegleitende Lernprozessdiagnostik, um die Auswirkungen des eigenen pädagogischen Handelns einschätzen zu können und

• die Förderplanung, wobei nicht das Erstellen von Plänen, sondern der Prozess des Planens im Vordergrund stehen sollte.

Kany und Schöler (2009) sehen ebenfalls vielfältige Fragestellungen und damit verbundene diagnostische Aufgaben für Grund- und Sonderschullehrkräfte: Ermittlung der Schulfähigkeit, Feststellung des (sonder-)pädagogischen Förderbedarfs, Empfehlungen am Ende der Grundschule für die Schulform in Sekundarstufe I und letztendlich die Ermittlung der Leistungen und Leistungsfortschritte für die Planung der nächsten methodisch-didaktischen Schritte im Unterricht und der weiteren individuellen Förderung von Kindern mit Auffälligkeiten im Lernen und Verhalten.

Diese Aufzählungen machen hinlänglich deutlich, dass die Diagnosekompetenz als zentrale oder auch Kernkompetenz für erfolgreiches Unterrichten und pädagogisches Handeln zu betrachten ist. Nimmt man die derzeitige Debatte zur sonderpädagogischen Professionalität zur Kenntnis, so gehören laut Moser (2005) die diagnostischen Kompetenzen zu den zentralen Professionsmerkmalen. Im Zentrum steht in nahezu allen Kompetenzprofilen, so Moser (2005) weiter, die Diagnostik als Kern sonderpädagogischer Intervention, und dies gelte mittlerweile sowohl für schulische als auch für außerschulische Arbeitsfelder. Aufgrund der zunehmenden Heterogenität in der Grundschule durch Formen der flexiblen Eingangsstufe oder der Möglichkeiten der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung stellt Seitz (2007) für die Grundschullehrkräfte eine Erweiterung diagnostischer Aufgaben und Kompetenzen fest, die bisher nur im Bereich von Sonderschulen bedeutsam zu sein scheinen. In diesem Sinne ist auch Kretschmann (2004) zu verstehen, wenn er für die Umsetzung von Integrationsmodellen fordert, dass Sonder- und Regelschullehrkräfte, sollen sie bei der Betreuung von Kindern mit erhöhtem oder sonderpädagogischem Förderbedarf nachhaltig kooperieren, über eine Schnittmenge von Diagnose- und Förderkompetenzen verfügen müssen.

Resümiert man die vielfältigen diagnostischen Anlässe und Aufgaben, überrascht es nicht, wenn Autoren wie z. B. Bundschuh (2010) fordern, Diagnostiker sollten über fachliche, diagnostische, didaktische und therapeutische Kompetenzen verfügen. Gleichzeitig drängt sich förmlich die Frage auf, wer diese vielen unterschiedliche Kompetenzen in sich vereinigen kann ( Kap. I.3 und Kap. I.4.2.4).

2 Psychologische Diagnostik

Die sonderpädagogische Diagnostik ist nach Bundschuh (2010) hinsichtlich ihrer Aufgaben, Handlungsfelder und Ziele eigenständig, hat jedoch viele Impulse gerade im Bereich der Methoden aus der psychologischen Diagnostik erhalten. Hesse und Latzko (2009) sind der Meinung, dass sich die pädagogische Diagnostik von der psychologischen nicht notwendig durch eigene Verfahren, Methoden und Theorien unterscheide, sondern nur durch den Bezug auf die pädagogische Fragestellung und Entscheidung und stellen auf diese Weise eine große Nähe zur psychologischen Diagnostik her. Insofern scheint es lohnenswert, sich zunächst der Grundlagen psychologischer Diagnostik zu versichern, um das Verhältnis der psychologischen zur pädagogischen und sonderpädagogischen Diagnostik zu klären und letztendlich auch auf diesem Wege das Besondere und Eigenständige an der sonderpädagogischen Diagnostik herauszuarbeiten.

2.1 Begriffsklärung

Die meisten Definitionen weisen darauf hin, dass die psychologische Diagnostik

• bei einer Fragestellung ihren Ausgang nimmt,

• theoriegeleitet gezielt Informationen sammelt und verarbeitet, die im Zusammenhang mit der Fragestellung für das Verständnis menschlichen Verhaltens und Erlebens bedeutsam sind,

• um dann auf dieser Grundlage Entscheidungen zu treffen oder Prognosen über zukünftige mögliche Entwicklungen aufzustellen und

• um diese angestrebten und bewirkten Veränderungen letztendlich auch kontrollieren und evaluieren zu können (Jäger & Petermann 1999; Amelang & Schmidt-Atzert 2006; Petermann & Eid 2006; Hesse & Latzko 2009; Kubinger 2009; Pospeschill & Spinath 2009; Rentzsch & Schütz 2009; Amelang & Schmidt-Atzert 2012).

Für Schuck (2004a) stellt die pädagogisch-sonderpädagogische Diagnostik – und man achte auf die Ähnlichkeiten – im Kern einen Versuch dar, über die Reduktion der menschlichen Komplexität in der diagnostischen Situation zu Erklärungen, zu Prognosen und zu handlungsrelevanten Entscheidungen zu gelangen.

Psychologische Diagnostik ist nach der Definition von Amelang und Schmidt-Atzert (2006) eine Methodenlehre im Dienste der Angewandten Psychologie. Ihre Aufgabe besteht darin, »interindividuelle Unterschiede in Verhalten und Erleben sowie intraindividuelle Merkmale und Veränderungen einschließlich ihrer jeweils relevanten Bedingungen so zu erfassen, dass hinlänglich präzise Vorhersagen künftigen Verhaltens und Erlebens sowie deren evtl. Veränderungen in definierten Situationen möglich werden« (Amelang & Schmidt-Atzert 2006, 3).

Die Aufgaben und Fragestellungen werden, so Amelang und Schmidt-Atzert (2012), von ihren Anwendungsgebieten (Arbeits- und Organisations-, Forensische-,Pädagogische- und Klinische Psychologie) her bestimmt und so geht es im Rahmen der pädagogischen Psychologie z. B. um die Feststellung der Schulfähigkeit, die Eignung für weiterführende Schulen, das Feststellen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Eignung für bestimmte Berufsausbildungen oder um Erziehungsprobleme in Schule und Familie. Die psychologische Diagnostik konstruiert und verwendet weiterhin zur Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben spezifische Verfahren und Methoden wie Exploration, Interview, schriftliche und mündliche Befragung, psychometrische Tests und Verhaltensbeobachtung. Die theoretische Begründung und Fundierung erfolgt durch einen Rekurs auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der durch ihre Teildisziplinen (Differentielle und Klinische, Psychologie, Sozial-, Motivations-, Kognitions-, Sprach- und Entwicklungspsychologie) repräsentierten Gesamtpsychologie. Methoden, Anwendungen und Grundlagen konstruieren somit drei Seiten einer Art Spannungsfeld, in dem psychologische Diagnostik entsteht und fruchtbar wird ( Abb. I.1).


Abb. I.1: Das diagnostische Dreieck von Hossiep und Wottawa (eigene Darstellung)

2.2 Diagnostische Strategien

Viele zu untersuchende Eigenschaften oder Persönlichkeitsmerkmale sind nicht unmittelbar beobachtbar und deshalb nicht direkt erfassbar. Sie werden als hypothetische Konstrukte bezeichnet und müssen aus sichtbaren Verhaltensweisen, aus repräsentativen Verhaltensstichproben erschlossen werden. Diesen Prozess nennt man in der psychologischen Diagnostik nach Rentzsch und Schütz (2009) Operationalisierung oder die Übertragung theoretischer Konstrukte in messbare Variablen des Verhaltens. Solche psychologischen Konstrukte können sich auf relativ kurzfristige und veränderbare Erlebens- und Verhaltensmuster, sogenannte States (Zustände), beziehen oder auf längerfristige und eher stabile Erlebens- und Verhaltensmerkmale, sogenannte Traits.


Abb. I.2: Diagnostische Strategien (Rentzsch & Schütz 2009, 42)

Bei den diagnostischen Strategien, die den diagnostischen Prozess steuern, werden in der einschlägigen Literatur Selektions- und Modifikationsstrategien unterschieden (Pospeschill & Spinath 2009; Amelang & Schmidt-Atzert 2012; Krohne & Hock 2015).

Als Personenselektion werden im Rahmen der Selektionsstrategie geeignete Personen für bestimmte Anforderungen ermittelt (z. B. Konkurrenzauslese bei Studienfach oder Schulart) und als Bedingungsselektion wird versucht, geeignete Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Person mit bestimmten Eigenschaftsmerkmalen erfolgreich sein kann (z. B. Berufsempfehlung nach Eignungsdiagnostik). Die Selektionsstrategien basieren in der Regel auf der Annahme zeitlich stabiler Eigenschaften (Traits) und werden dem Bereich der sich auf das einmalige Erfassen eines Ist-Zustandes beschränkenden Statusdiagnostik zugeschrieben.

Innerhalb der Modifikationsstrategie soll die Verhaltensmodifikation, um ein Problemverhalten abzubauen, spezifische zu verändernde Verhaltensweisen einer Person ermitteln (z. B. die Modifikation aggressiver Verhaltensweisen). Die Bedingungsmodifikation sucht dagegen nach externen Bedingungen, deren Veränderung ein Problemverhalten reduziert (z. B. Änderungen im Familiensystem bei Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes). Hierbei steht eher die Veränderbarkeit von Erlebens- und Verhaltensmustern (States) im Mittelpunkt der Betrachtung, die überwiegend einer Prozessdiagnostik folgt und versucht, diese Veränderungen in wiederholten Messungen zu erfassen.

2.3 Diagnostischer Prozess

Die einschlägige Fachliteratur beschreibt den diagnostischen Prozess übereinstimmend als eine Aufeinanderfolge verschiedener Denk- und Handlungsschritte, wobei lediglich die Anzahl dieser explizit formulierten Schritte variiert (Jäger 2006; Paradies, Linser & Greving 2007; Kubinger 2009; Pospeschill & Spinath 2009; Rentzsch & Schütz 2009).

Als Ausgangspunkt für den diagnostischen Prozess dient eine Fragestellung oder Zielbestimmung. Der Diagnostiker wird mit einem Problem, einer Frage konfrontiert, aus der er zunächst eine differenzierte psychologische Fragestellung oder eine fachliche Zielbestimmung ableiten muss, indem er den in der Frage angesprochenen Sachverhalt präzisiert und operationalisiert. Ungenauigkeiten oder gar Fehler bei der Formulierung der Fragstellung oder Zielbestimmung wirken sich zwangsläufig ungünstig auf die Validität der Aussagen am Ende des diagnostischen Prozesses aus.

Nach der Präzisierung ist die Fragestellung in eine oder mehrere Hypothesen zu übersetzen, d. h., in psychologisch begründete und theoretisch fundierte Annahmen über das Zustandekommen des Problems, zur Erklärung oder Prognose eines Phänomens und damit auch darüber, welche Zustände oder Merkmale erfasst werden sollen. Diese Hypothesen werden dann im Lauf des diagnostischen Prozesses durch die Untersuchungsergebnisse bestätigt oder entkräftet.

Sind die Hypothesen formuliert, gilt es konkrete diagnostische Daten zu gewinnen. Hilfreich für das Bestimmen der Vorgehensweise und für die Auswahl adäquater Verfahren und Methoden ist eine gut operationalisierte und präzisierte Fragestellung. An die Planung des diagnostischen Vorgehens (wer, wann, wo, bei wem welche Daten erhebt) schließt sich dann die Durchführung der Untersuchung mit der Auswertung der Daten an. Die fach- und sachgerechte Deutung der Daten macht aus ihnen diagnostische Ergebnisse und führt zur Prüfung der bisher generierten Hypothesen. Eine nicht zufriedenstellende Hypothesenabsicherung ist in der Regel der Ausgangspunkt für das Entwickeln neuer Fragestellungen und das Aufstellen weiterer, zusätzlicher Hypothesen.

In das diagnostische Urteil werden alle vorliegenden diagnostischen Informationen bezugnehmend auf die Ausgangsfrage integriert und diese Datenintegration mündet ein in eine Diagnose oder Prognose, die als geprüfte Hypothese anzusehen ist. Wird der diagnostische Prozess nicht durch eine Intervention fortgeführt, findet er in der Regel durch ein psychologisches Gutachten sein Ende. Andernfalls stehen Entscheidungen über Indikation sowie Interventionsplanung an und die Beratung, Förderung oder Therapie wird diagnostisch im Sinne einer Verlaufs- und Erfolgskontrolle weiter begleitet.

Als Randbedingungen des diagnostischen Prozesses diskutiert Jäger (2006) allgemein-ethische oder berufsethische, rechtliche, gesellschaftliche und methodische Fragen, die vom jeweiligen Diagnostiker mitbedacht und beantwortet werden müssen:

• Genügt der Diagnostiker in seinem Vorgehen wissenschaftlichen Kriterien? Wo wurde eine Fragestellung angegangen, die mit den derzeitigen diagnostischen Möglichkeiten nicht gelöst werden kann?


Abb. I.3: Ablaufmodell des diagnostischen Prozesses (eigene Darstellung)

• Darf der Diagnostiker unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen die notwendige und gewünschte Diagnostik vornehmen und besitzt er vor allem die Kompetenzen, um den diagnostischen Prozess regelgerecht durchzuführen?

• Inwieweit betrifft die individuelle Diagnose andere Personen, Personengruppen oder Institutionen und wer zieht welchen Nutzen aus ihr?

• Wie wirkt sich die Auswahl und vor allem die Qualität des eingesetzten Instrumentariums auf die Qualität der Hypothesenprüfung aus?

Da die Psychodiagnostik als methodische Disziplin im Dienste der Anwendung betrachtet wird und damit häufig der Vorbereitung und Fundierung praxisbezogener Entscheidungen dient, folgt die Diagnostik, so Pospeschill und Spinath (2009), weniger einem kausalen als vielmehr einem finalen Denkmodell. Geht es vor allem um die Veränderung von Personen, Situationen oder unerwünschten Zuständen, werden die im Zuge des diagnostischen Prozesses erhobenen Informationen nicht als Ursachen, sondern als Indikatoren für die Auswahl aus Alternativen verwendet. Es wird somit eben nicht nur festgestellt, was gegenwärtig ist, sondern vor allem auch, was in der Zukunft geschehen soll.

2.4 Normgerechte Beurteilung

Diagnostizieren heißt immer kategorisieren, klassifizieren und vergleichen und somit liegen jeglicher Diagnostik Vergleichsmaßstäbe oder Normen zugrunde. Das Ergebnis einer testpsychologischen Untersuchung ausgedrückt in Rohwerten oder in der Anzahl gelöster Aufgaben ist beispielsweise aus sich heraus nicht interpretierbar, sondern wird erst durch die Einordnung in ein Bezugssystem aussagekräftig. Als Bezugssysteme stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Statistische, soziale oder interindividuelle Norm

Die erbrachte Leistung wird hier verglichen mit einer Norm- oder Referenzpopulation, die z. B. aus einer Gruppe von Gleichaltrigen oder aus Schülern der gleichen Klassenstufe besteht.

2. Intraindividuelle oder Individualnorm

Der Bezugspunkt für die zu beurteilende Leistung einer Person ist deren frühere Leistung oder eine Leistung in anderen Bereichen. Wird z. B. der momentane Entwicklungs- oder Leistungsstand zu einem früheren in Beziehung gesetzt, kann der individuelle Lernzuwachs eines Schülers bestimmt werden, oder über den Vergleich zweier Leistungen ein und derselben Person in zwei unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsbereichen treten vorhandene individuelle Stärken und Schwächen dieser Person zutage.

3. Kriteriumsorientierte oder Sachnorm

Als Kriterium fungieren oft Lernziele, Bildungsstandards, Erwartungsprofile oder regelrechte Entwicklungsverläufe. Über den Vergleich der Leistung eines Schülers mit den Anforderungen, die in einem Lernziel formuliert sind, wird z. B. festgestellt, inwieweit dieses Lernziel vom Schüler bereits erreicht ist (vgl. Kany & Schöler 2009; Paradies, Linser & Greving 2007; Rentzsch & Schütz 2009).

2.5 Diagnostische Methoden

Komplexe Fragestellungen, wie z. B. die nach dem Vorhandensein einer Dyslexie oder die nach der angemessenen Schullaufbahn, lassen sich nicht mit einem Verfahren, einer Methode beantworten. Die Auswahl der notwendigen Verfahren und Methoden richtet sich wiederum nach der spezifischen Fragestellung, die Anlass und Ausgangspunkt für das diagnostische Handeln war.

Amelang und Schmidt-Atzert (2012) unterteilen die diagnostischen Methoden in Leistungstests (Aufmerksamkeits- und Konzentrationstests, Intelligenztests, spezielle Fähigkeitstests, Entwicklungstests und Schultests), Persönlichkeitsfragebogen, nicht sprachliche und objektive Persönlichkeitstests, projektive Verfahren, Verhaltensbeobachtung, diagnostisches Interview und Gruppendiagnostik (Paardiagnostik, Familien- und Teamdiagnostik). Kubinger (2009) nennt zusätzlich noch

• Anamneseerhebung, in der die Vorgeschichte der untersuchten Person erfragt wird,

• Exploration, als das Erkunden bestimmter Sachverhalte und Stimmungen mittels Gesprächsführung,

• biografisches Inventar, das nach überprüfbaren Informationen aus der Lebensgeschichte fragt, die einen Einblick in die künftige in erster Linie leistungsbezogene Zukunft versprechen,

• Assessmentcenter, das die Qualität der Bewältigungsversuche einer Person bei berufsrelevanten Anforderungen erfasst und die

• Arbeitsplatzanalyse, mit deren Hilfe diejenigen psychologischen Bedingungen und Voraussetzungen untersucht werden, die eine bestimmte Berufstätigkeit an den Menschen stellt.

2.6 Ethische und rechtliche Bestimmungen

Es existiert kein spezifisches Gesetz zu den Pflichten und Rechten des Diagnostikers und die Anwendung von Testverfahren ist nicht explizit gesetzlich geregelt. Nur ansatzweise findet sich gelegentlich eine entsprechende Regelung in einem Landesschulrecht, aber dessen ungeachtet sind eine Reihe rechtlicher oder gesetzlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Diagnostizieren relevant.

Der Umgang mit diagnostischen Daten und Informationen unterliegt, so Rentzsch und Schütz (2009), beispielsweise der Verschwiegenheitspflicht und den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, wonach die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen sind, Daten nur mit der Einwilligung der Betroffenen oder ihrer gesetzlichen Vertreter weitergegeben werden dürfen und die Betroffenen selbstverständlich das Recht auf Einsichtnahme in die diagnostischen Daten besitzen.

Ebenso unterliegt jeder Diagnostiker der Sorgfaltspflicht, was bedeutet, dass nur derjenige diagnostisch tätig werden darf, der eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen hat und deshalb über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügt. Gegen die Sorgfaltspflicht verstößt auch ein Arbeitgeber oder Vorgesetzter, wenn er psychologische Diagnostik an Unqualifizierte delegiert und eine solche Delegation an Unqualifizierte kann, nach Friedrichs (2006), durchaus als fahrlässig oder grobfahrlässig eingestuft werden. Die meisten einschlägigen Verlage haben aus diesem Grund eine freiwillige Vertriebsbeschränkung für psychologische Tests eingeführt, die den Zugang für Unbefugte erschweren oder gar verhindern soll. Die Anbieter legen in diesem Zusammenhang vertraglich fest, dass psychologische Tests nur von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere Diplom-Psychologen, erworben und angewendet werden sollen.

Schließlich stellt, so Friedrichs (2006), die psychologische Diagnostik häufig einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines anderen Menschen dar, der nur durch eine entsprechende Einwilligung gerechtfertigt ist. Eine solche Einwilligung des Betroffenen setzt implizit eine Qualifikation des Diagnostizierenden für seine Tätigkeit voraus. Denkbar wäre, dass ein Betroffener, hätte er um die mangelhafte Ausbildung des Untersuchers gewusst, seine Einwilligung nicht erteilt hätte. Für Friedrichs (2006) sind in diesem Zusammenhang auch mögliche Haftungsansprüche zu bedenken. Mitteilungen von Diagnosen und Untersuchungsergebnissen können z. B. bei manchen Menschen ein Trauma auslösen, das mit einem erheblichen finanziellen Schaden einhergeht. Stellen sich dann die mitgeteilten Testergebnisse und Diagnosen auch noch als falsch heraus, kann die Haftung empfindlich bis existenziell werden.

Jäger (2006) verweist auf allgemein- und berufsethische Bedingungen, unter denen ein diagnostischer Prozess ablaufen sollte, die in folgenden Anfragen an Diagnostiker zum Ausdruck kommen: Genügt das diagnostische Vorgehen wissenschaftlichen Kriterien? Wo wird eine Fragestellung angegangen, die mit den derzeitigen Methoden der psychologischen Diagnostik nicht zu beantworten ist? Wo kollidiert das konkrete Handeln mit den Ansprüchen und Erfordernissen der eigenen Berufsethik?

Letztendlich wird in den KMK-Standards zur Lehrerausbildung im Kompetenzbereich »Beurteilen« festgelegt, dass Lehrkräfte ihre Beurteilungsaufgaben gerecht und verantwortungsbewusst ausüben, indem sie z. B. Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe erfassen und bewerten (Paradies, Linser & Greving 2007).

2.7 Bewertungs- und Beurteilungsfehler

Breitenbach (2003) weist darauf hin, dass jedem Beobachter und Beurteiler aufgrund aktiv interpretierender und damit verändernder Wahrnehmungs-, Speicher- und Abrufprozesse eine Reihe von Beobachtungs- und Beurteilungsfehler unterlaufen können:

1. Güte- und Mildefehler

Diese häufig auch als Fehler der Großzügigkeit beschriebene Beobachtungsund Beurteilungsverzerrung entsteht durch die Tendenz, eine bestimmte Person grundsätzlich zu vorteilhaft zu beurteilen. Für den sonderpädagogischen Bereich ist zu beobachten, dass gerade Berufsanfänger kranken oder behinderten Kindern gegenüber besonders milde gestimmt sind. Bei ihnen ist unter Umständen das Motiv des »Helfen-Wollens« besonders stark ausgeprägt und sie sind deshalb nicht imstande, zwischen der diagnostischen und der pädagogischen Perspektive zu unterscheiden.

2. Fehler der zentralen Tendenz

Beurteiler neigen dazu, extreme Positionen bei der Bewertung zu vermeiden, und bevorzugen mittlere Ausprägungen. Sie verspüren offensichtlich eine gewisse Scheu, ein Merkmal als stark ausgeprägt einzustufen und scheinen sich bei einer Beurteilung wie »ein wenig« oder »mittelmäßig« wohler zu fühlen, vor allem wenn ihnen für die Beurteilung keine klar definierten Beurteilungsmaßstäbe oder -kriterien zur Verfügung stehen.

3. Logischer Fehler

Der logische Fehler besteht in der Tendenz des Beurteilers, Merkmale, die ihm logisch oder psychologisch als zusammengehörig erscheinen, auch ähnlich zu bewerten. Er entsteht oft auf der Grundlage impliziter und mehr oder weniger naiver Persönlichkeitstheorien oder auch im Zusammenhang mit einem Denken in Syndromen.

4. Halo- oder Hof-Effekt

Gemeint ist damit die Neigung eines Beurteilers, sich in der Beurteilung oder Beobachtung einer einzelnen Persönlichkeitseigenschaft vom Gesamteindruck oder von einer hervorstechenden Eigenschaft beeinflussen zu lassen. Die vorgefasste Meinung über ein Kind beeinflusst die Erzieherin bei der Einschätzung einzelner Merkmale dieses Kindes. Der Halo-Effekt hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem logischen Fehler. In beiden Fällen werden die Beobachtung und Beurteilung eines Merkmals durch bereits vorhandene Kenntnisse oder Meinungen verzerrt. Eine Abgrenzung ist jedoch dahingehend möglich, dass es beim Halo-Effekt um die Zusammengehörigkeit von Eigenschaften eines Individuums geht, während sich der logische Fehler auf die Affinität verschiedener Merkmale losgelöst von einem einzelnen, konkreten Individuum bezieht. Der logische Fehler ist vergleichsweise abstrakt. Er bedarf nicht des Bezugs zu einer realen Person, sondern zu einer mehr oder weniger naiven Persönlichkeitstheorie.

5. Kontrastfehler

Ein Kontrastfehler liegt vor, wenn die zu beurteilende Person im Kontrast zur Person des Beurteilers erlebt wird. Er umschreibt die Tendenz, eine Person hinsichtlich eines bestimmten Merkmals gegenteilig zu sich selbst zu beurteilen. So mag ein Beobachter, der sich selbst für einen ordentlichen, korrekten und systematisch arbeitenden Menschen hält, die beobachtete Person leicht als unordentlich und schlampig einschätzen.

6. Fehler der räumlichen/zeitlichen Nähe

Vom Beurteiler wird das als ähnlich bewertet, was räumlich oder zeitlich nahe beieinander beobachtet wird. Es kann sogar der Fall eintreten, dass in raumzeitlicher Nähe Liegendes als sinnvoll oder gar als kausal zusammengehörig betrachtet wird. Die momentanen Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes werden z. B. vorschnell mit der kürzlich erfolgten Scheidung der Eltern erklärt.

7. Gutachten, Befund oder Beobachtungsbericht als Fehlerquelle

Muss ein Bericht oder ein Gutachten angefertigt werden, so können bei der Übersetzung der diagnostischen Daten in den schriftlichen Bericht Verzerrungen auftreten. Die schriftliche Fixierung von Beobachtungen und Untersuchungsergebnissen führt häufig zu einer Verkürzung, da manches als nebensächlich oder unwichtig erachtet wird. Beurteiler sind meist bemüht, einen in sich stimmigen Bericht abzugeben. Dazu können Details, die nicht passen, unterdrückt oder an Stellen, wo Einzelheiten zur Herstellung eines Zusammenhangs notwendig wären, neue nicht diagnostizierte hinzugefügt werden.

Bewertungs- und Beurteilungsfehler können für Paradies, Linser und Greving (2007) durch folgende Maßnahmen abgemildert werden:

• Abgleich persönlicher Beurteilungen mit Kollegenurteilen,

• Vergleich mit einer großen Zahl von Gleichaltrigen z. B. über Vergleichsarbeiten,

• systematische, regelmäßige Vergleiche über einen längeren Zeitraum,

• transparente Leistungsbeschreibung bei jeglicher Beurteilung,

• systematische Datenermittlung nach eindeutigen Regeln und eine

• ausreichende Datenmenge für Diagnosen und Gesamturteile.

2.8 Zusammenfassung

Psychologische Diagnostik versteht sich als angewandte Wissenschaft und lässt sich definieren und inhaltlich fassen als Beantwortung von aus den Anwendungsfeldern stammenden Fragen und Problemstellungen, wobei auf Theorien und Erkenntnisse der verschiedenen psychologischen Disziplinen und auf vielfältige Methoden zurückgegriffen wird. Ein Prozessmodell beschreibt den Weg von der Erarbeitung einer psychologischen Fragestellung bis hin zu deren Beantwortung, wobei mit der Selektions- und Modifikationsstrategie zwei grundsätzlich verschiedene diagnostische Vorgehensweisen unterschieden werden.

Jede Diagnostik bedarf bestimmter Normen als Vergleichsmaßstäbe, um die gewonnenen Daten interpretieren und in ihrer Aussagekraft bewerten zu können, jeder diagnostische Akt unterliegt ethischen und rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen und jeder Diagnostiker sollte sich bewusst sein, dass ihm eine Reihe von Bewertungs- und Beurteilungsfehlern unterlaufen kann.

3 Sonderpädagogische Diagnostik

Kretschmann (2003; 2004) zeichnet eine fachlich-historisch begründete Linie von der medizinischen über die psychologische zur pädagogischen Diagnostik, wobei er davon ausgeht, dass gerade zwischen der pädagogischen und der psychologischen Diagnostik keine scharfe Trennungslinie gezogen werden kann, sondern dass sich hier die Übergänge eher fließend gestalten, was auch in der Verwendung des Begriffs »psychologisch-pädagogische Diagnostik« durch manche Autoren zum Ausdruck kommt (Langfeldt & Tent 1999; Ricken 2005; Schuck 2000). Diese Linie ließe sich weiterführen hin zur sonderpädagogischen Diagnostik als eine bestimmte oder besondere Form pädagogischer Diagnostik und ein kurzes Verweilen auf dem Weg hin zu dieser sonderpädagogischen Diagnostik bei den Bestimmungsstücken und Problemlagen der pädagogischen Diagnostik erscheint angemessen und hilfreich.

3.1 Begriffsbestimmungen
3.1.1 Pädagogische Diagnostik

Die Diskussion zur Problematik der pädagogischen Diagnostik lässt sich treffend durch die beiden Extrempositionen kennzeichnen, die nach Bundschuh (2004) innerhalb der Pädagogik vertreten werden. Auf der einen Seite steht die Forderung nach der Abschaffung jeglicher Diagnostik, da sich durch die Diagnostik kein Gewinn für die Betroffenen ergebe und Diagnostizieren aus pädagogischer Perspektive an sich schon schädlich sei. Andererseits wird Diagnostik als ein notwendiger und integraler Bestandteil pädagogischen und didaktischen Handelns betrachtet. Ricken (2005) macht in einem geschichtlichen Rückblick eine enge Verbindung aus zwischen Veränderungsprozessen schulischer Strukturen und einem zeitweise verstärkten Interesse an der Diagnostik. Auch für Hesse und Latzko (2009) sind die Schwankungen in der Wertschätzung und Anwendung pädagogischer Diagnostik im deutschen Bildungswesen unübersehbar. So finden sich im Anschluss an die Analyse des Deutschen Bildungsrates (1970), die das Fehlen einer ausreichenden Schulung zur Erhöhung der Objektivität und Rationalität bei der Leistungsbeurteilung in der Lehrerbildung als einen wesentlichen Mangel im deutschen Bildungswesen erkennt, systematische Bemühungen zur Verbesserung der diagnostischen Kompetenzen von Lehrkräften. Bereits gegen Ende der 70er-Jahre tritt die »Anti-Test-Bewegung« auf den Plan, die Versuche zur Objektivierung der Schülerbeurteilung ideologisch verteufelt und wieder zu einer Reduktion der Diagnostikausbildung in Lehramtsstudiengängen beiträgt. Dem vergleichbar scheint die »Nach-PISA-Zeit« der pädagogischen Diagnostik eine deutliche Renaissance und Wiederbelebung zu bescheren, was aber nicht verhindert, dass die Skeptiker und Kritiker mit den alten Argumenten erneut in den Diskurs eintreten. Im Angesicht einer Fülle von anerkannten theoretischen und empirischen Forschungsarbeiten zur pädagogischen Diagnostik erscheinen Hesse und Latzko (2009) diese immer wieder vorgetragenen gleichen Gegenargumente eher als Vorurteile, da diese Kritik an einem wissenschaftlichen Gegenstand stattfindet, »ohne diesen Gegenstand wirklich umfassend zu kennen oder differenziert zur Kenntnis zu nehmen« (Hesse & Latzko 2009, 17).

Wendet man sich den Bestimmungsstücken der pädagogischen Diagnostik zu, stößt man auf eine übereinstimmende Begriffsdefinition, wonach pädagogische Diagnostik alle diagnostischen Tätigkeiten umfasst, »durch die bei Individuen (und den in einer Gruppe Lernenden) Voraussetzungen und Bedingungen planmäßiger Lehr- und Lernprozesse ermittelt, Lernprozesse analysiert und Lernergebnisse festgestellt werden, um individuelles Lernen zu optimieren. Zur pädagogischen Diagnostik gehören ferner die diagnostischen Tätigkeiten, die die Zuweisung zu Lerngruppen oder zu individuellen Förderprogrammen ermöglichen sowie den Besuch weiterer Bildungswege oder die vom Bildungswesen zu erteilenden Berechtigungen für Berufsausbildung zum Ziel haben« (Ingenkamp 1991, 760). Entsprechend zur psychologischen Diagnostik werden hier auch für die pädagogische Diagnostik die prozessorientierte Veränderungsdiagnostik und die statusorientierte Zuweisungs- oder Selektionsdiagnostik als grundlegende diagnostische Strategien benannt. Gerade die Selektionsstrategie gibt jedoch seit Jahren immer wieder Anlass zu dem Vorwurf, die pädagogische Diagnostik werde nur zum Zwecke der Selektion benutzt und führe lediglich zur Etikettierung von Schülern. Hesse und Latzko (2009) geben in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Lehrkräfte auch ohne wissenschaftliche diagnostische Verfahren und Kompetenzen Schüler gleichermaßen etikettieren können oder müssen, denn nicht die Diagnostik ist für die Selektion verantwortlich, sondern das Schulsystem, das auf Selektion ausgerichtet ist.

Im Unterschied zur psychologischen Diagnostik erstreckt sich die pädagogische Diagnostik gemäß Definition auf Lehr-, Lern- und Bildungsprozesse und wird damit auf ein bestimmtes Handlungsfeld bezogen. Kretschmann (2004) sieht hierin eine gewisse Engführung, die alle emotionalen und sozialen Probleme im Kontext schulischen Lernens ausspart. Alles offen hält dagegen die Definition von Kleber (1992), wonach sich die pädagogische Diagnostik als Diagnostik in pädagogischen Handlungsfeldern versteht. Petermann und Daseking (2015) betrachten die pädagogisch-psychologische Diagnostik lediglich als ein spezifisches Handlungsfeld der psychologischen Diagnostik.

Von Bundschuh (2004) wird eine stärkere Werteorientierung als typisch für die pädagogische Diagnostik herausgestellt und auch Mutzeck und Melzer (2007) betrachten Werte, Ziele und Konzeptionen (Menschenbild, Handlungs- und Störungskonzepte, Konzeptionen von Schule, Unterricht, Familie, Freizeit, Gesellschaft) als der (sonder-)pädagogischen Diagnostik vor- und übergeordnet, die das diagnostische Handeln wesentlich mitbestimmen und deshalb bei jeder diagnostischen Tätigkeit mitzudenken sind.

Was die Diagnoseinstrumente und Diagnoseverfahren angeht, so sind diese nach Kretschmann (2004) vorwiegend psychologischer Natur und Herkunft und solche, die im Zusammenhang mit pädagogischer Prävention und Förderung einzusetzen wären, müssten im Grunde erst noch entwickelt werden. Benötigt werden in diesem Zusammenhang

• domainbezogene und curriculumvalide Verfahren, die Lernfortschritte nicht nur punktuell, sondern auch kontinuierlich messen,

• entwicklungsbezogene Verfahren, die abbilden, auf welchen Entwicklungsstufen sich ein Kind bezüglich unterschiedlicher Entwicklungsbereiche befindet,

• prozessorientierte Verfahren, die feststellen, wie weit Kinder oder Jugendliche bestimmte Erwerbsprozesse, wie z. B. Lesen, Rechnen und Schreiben bewältigt haben,

• Verfahren, die lernbereichsspezifische Motivation erfassen,

• umfeldbezogene Verfahren, mit deren Hilfe schädigende und schützende Bedingungen des Umfeldes eines Kindes entdeckt werden können sowie

• Verfahren, die neben Störungen auch Stärken und besondere Begabungen eines Lernenden erkennen (Kretschmann 2004; 2006a).

3.1.2 Sonderpädagogische Diagnostik

Gemäß der Definition von Sonderpädagogik als einer Pädagogik unter erschwerten Bedingungen formuliert Schuck (2000), sonderpädagogische Diagnostik sei nichts anderes als eine pädagogische Diagnostik zur professionellen Begleitung und Gestaltung von Prozessen der Bildung, Erziehung und Förderung unter eben erschwerten Bedingungen. Unter Rückgriff auf die Anthropologie des Lernens von Loch (1982), der Lernen als widerständig beschreibt, als ein ständiges Bemühen, Lernhemmungen zu überwinden, die entstehen, weil die Lernfähigkeiten oder Kompetenzen eines Kindes nicht den Lernaufgaben, die eine Lebenssituation stellt, entsprechen, führt Breitenbach (2003) aus, dass sonderpädagogische Diagnostik immer dann gefragt ist, wenn diese zum Lernen gehörenden Lernhemmungen so gravierend sind, dass sie mit den im Umfeld vorhandenen erzieherischen Möglichkeiten nicht mehr zu bewältigen sind. Auf die sonderpädagogische Diagnostik aufbauend, erfolgt in der Regel eine entsprechende sonderpädagogische Förderung, die sich nach Kretschmann (2006a) ebenfalls durch eine Bereitstellung und Durchführung besonderer Hilfsangebote, die über das pädagogische Standardangebot deutlich hinausgehen, auszeichnet.

Die sonderpädagogische Diagnostik ist für Nußbeck (2001) keine besondere Diagnostik, die über eigene von der psychologischen Diagnostik unterscheidbare Theorien, Instrumentarien oder Kriterien verfügt. Ihre Spezifizierung bezieht sich einerseits auf ihre Klientel, nämlich auf Personen, denen eine besondere Förderung zukommen soll, und andererseits auf den Personenkreis, der diagnostiziert, folglich die Sonderpädagogen.

Bundschuh (2010) betrachtet die sonderpädagogische Diagnostik zwar als ein Teilgebiet der Sonder- und Heilpädagogik, definiert diese jedoch dann fast wortgleich zur Ingenkamp’schen Definition der pädagogischen Diagnostik.

Stellt die Abgrenzung zwischen der pädagogischen und psychologischen Diagnostik schon ein schwieriges Unterfangen dar, so erscheint die begrifflich-inhaltliche Trennung der sonderpädagogischen von der pädagogischen Diagnostik schier unmöglich und letztendlich bleibt immer nur der Bezug auf die spezifischen sonderpädagogischen Situationen, Problem- und Fragestellungen.

Petermann und Petermann (2006) erkennen bei ihrem Blick auf die sonderpädagogische Diagnostik aus psychologischer Perspektive als Besonderheit ein multimodales und multimethodales Vorgehen, das ähnlich wie die psychologische Diagnostik ein Problemlöse- und Entscheidungsprozess ist, der einerseits der Abklärung eines Status quo und andererseits aber auch der Verlaufskontrolle dient. Dabei werden nicht nur psychische Störungen, sondern auch subklinische Phänomene und Probleme, kognitive Störungen und verschiedene umschriebene Entwicklungsstörungen, Risiko- und Schutzfaktoren aufseiten des Kindes, seiner Familie und seines Lebensumfeldes sowie der sonderpädagogische Förderbedarf im Hinblick auf Unterricht, Erziehung, Therapie und spezifisches Training mit optimalem Förderort erfasst. Diese Definition führt vor Augen, dass auch in der sonderpädagogischen Diagnostik die Status- und Prozessorientierung als zentrale diagnostische Strategien zu betrachten sind und um welch breites und umfassendes Handlungsfeld es sich beim sonderpädagogischen handelt, wie vielfältig sich die Anwendungsbereiche, die Methoden und Verfahren und damit auch die Grundlagen in den Referenzwissenschaften darstellen.

Um dieses große Aufgabengebiet zu bewältigen, bedarf die heilpädagogische Diagnostik nach Bundschuh (2010) einer engen Verbindung insbesondere zur Entwicklungspsychologie, der pädagogischen Psychologie, der klinischen, der medizinischen und der Sozialpsychologie. Ähnliche inhaltliche Zusammenhänge und Bedingungen umreißt Kretschmann (2004) in einem Modul »Pädagogische Diagnostik« in der Ausbildung von Lehrkräften. Neben den Grundlagen der psychologischen und pädagogischen Diagnostik im engeren Sinne sollten sonderpädagogische Diagnostiker neben didaktisch-methodischen Kompetenzen auch über ein Metawissen zu Entwicklungsverläufen und Störungsbildern sowie zu Präventions- und Interventionskonzepten verfügen.

Entsprechend der psychologischen Diagnostik lässt sich auch die sonderpädagogische in einem diagnostischen Dreieck, und somit in einem Spannungsfeld von Anwendungen, Methoden und Grundlagen beschreiben und charakterisieren ( Abb. I.4).

Die Grundlagen der sonderpädagogischen Diagnostik entstammen der Allgemeinen Heil- und Sonderpädagogik und den einzelnen sonderpädagogischen Fachrichtungen (Geistigbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik) ebenso wie den sogenannten Hilfs- oder Referenzwissenschaften (Allgemeine Didaktik, psychologische Diagnostik, pädagogische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Soziologie, Psychiatrie/Neurologie, Augenheilkunde, Orthopädie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde). Anwendung findet sie in den Handlungsfeldern Frühförderung, Vorschule, Schule, Berufsausbildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit und als Methoden sind neben den herkömmlichen psychologischen Methoden wie Anamnese, Verhaltensbeobachtung und psychologische Tests sonderpädagogisch spezifische wie Screeningverfahren, Fehleranalyse, curriculumbasiertes Messen, Kompetenzinventare oder Aufgabensammlungen, Rehistorisierung, Konsulentenarbeit oder das schulische Standortgespräch zu nennen.


Abb. I.4: Das Dreieck der sonderpädagogischen Diagnostik in Anlehnung an das diagnostische Dreieck nach Hossiep und Wottawa ( Abb. I.1) (eigene Darstellung)

Vor diesem Hintergrund ist es kaum vorstellbar, dass eine Lehrkraft in einer inklusiven Schule diese Fülle von fachspezifischen und diagnostischen Kompetenzen in sich vereint, um somit alle Schüler mit ihren extrem unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen verstehen und entsprechende individuell ausgerichtete Fördermaßnahmen entwickeln und durchführen zu können. Nur ein Team bestehend aus verschiedenen spezialisierten Fachleuten wird auch weiterhin diesen komplexen diagnostischen Aufgaben in der Sonderpädagogik gewachsen sein.

Nach Mutzeck (2004) verfügt die sonderpädagogische Diagnostik über ein weiteres, immer wieder hervorgehobenes charakteristisches Merkmal: Sie ist verstehende Diagnostik, die Außen- und Innenperspektive in den diagnostischen Prozess einbezieht. Kauter (1998a; 1998b) geht davon aus, dass menschliches Handeln zwei Seiten hat, nämlich eine Außenseite, die von anderen Menschen beobachtet werden kann, und eine Innenseite, die nur dem handelnden Subjekt selbst zugänglich ist. Will man das Handeln eines Menschen verstehen, um aus diesem Verständnis z. B. Förderhilfen abzuleiten, muss ein Zugang zur inneren Realität gefunden werden. Der Diagnostiker muss verstehen lernen, was einem Menschen bei seinem Verhalten durch den Kopf geht, welche Gefühle ihn bewegen und welche Ziele er mit seinem Handeln verfolgt. Dazu ist es notwendig, sich in die psychische Situation einzufühlen, die Perspektive zu wechseln, die Dinge mit den Augen des betroffenen Menschen zu sehen, die Sinnstrukturen des individuellen Handelns, die Welt- und Selbstsicht des Subjekts, seine Psycho-Logik zu erkennen. Ein in dieser Beziehung hilfreiches Konstrukt ist das Konzept des Lebensraums von Kurt Lewin (1969), das im Zusammenhang mit der Förderdiagnostik als Situationsdiagnostik ausführlich beschrieben wird ( Kap. I.4.2.2).

Vor allem im Umgang mit Menschen mit komplexer Behinderung stehen Diagnostiker immer in der Gefahr, durch ihr Tun den anderen zu depersonalisieren. Der Mensch verschwindet hinter seiner Diagnose und tritt mit seinen spezifischen Vorlieben, Begabungen, biografischen Erfahrungen gar nicht mehr in Erscheinung. Eine verstehende heilpädagogische Diagnostik, die aufzeigt, wie sich die Behinderung im Lebenskontext des betroffenen Menschen zeigt und die weiß, dass sich Lehr-, Lern- und Unterstützungsbedarfe eines Menschen nur aus seinen responsiven Verhältnissen heraus bestimmen lassen, wie es z. B. in der Konsulentenarbeit geschieht, entgeht der Gefahr der Depersonalisierung (Fornefeld 2008).

3.2 Diagnostische Zielsetzungen

In einem ersten Schritt werden in diesem Kapitel diejenigen Ansätze und Vorstellungen gesammelt, die verschiedene Zielsetzungen und Strategien innerhalb der sonderpädagogischen Diagnostik differenzieren. Anschließend kommen die Autoren zu Wort, die diese Unterschiedlichkeit leugnen und konsequenterweise sonderpädagogische Diagnostik mit Förderdiagnostik gleichsetzen. Diese Analyse führt dann, in Entsprechung zur psychologischen Diagnostik, zur Unterscheidung zweier grundsätzlich verschiedener Strategien: der Förderdiagnostik als Modifizierungsstrategie und der Platzierungsdiagnostik als Selektionsstrategie.

3.2.1 Spezifische Zielsetzungen und Strategien

Diagnosen können nach Kretschmann (2006a) in der Pädagogik zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden: zur Optimierung pädagogischer Angebote, zur Schullaufbahnlenkung und zur Schulentwicklung.

Im pädagogischen Handlungsfeld kommt der Optimierung pädagogischer Angebote eine besondere Bedeutung zu und in diesem Zusammenhang können Diagnosen eingesetzt werden

• um eine bestmögliche Anpassung der Lehrangebote an die Lernausgangslage der Lernenden zu erreichen,

• um rechtzeitig präventive Maßnahmen für lern- und entwicklungsgefährdete Kinder und Jugendliche bereitzustellen,

• um bei bereits manifesten Krisen und Störungen angemessen und effektiv zu intervenieren und

• um Leistungen zu bewerten (Kretschmann 2006a).

Paradies, Linser und Greving (2007) nennen vergleichbare Ziele schulischer Diagnosen: Leistungsbewertung, Verbesserung der Unterrichtsgestaltung, Erkennen von Lernschwierigkeiten und Störungen sowie Erkennen von Lernbegabungen. Im Mittelpunkt der pädagogisch-psychologischen Diagnostik stehen für Ricken (2005) die Selektionsdiagnostik, mit deren Hilfe frühzeitig Kinder mit erhöhten Entwicklungsrisiken identifiziert werden können, sowie die Lernprozessdiagnostik, die Entwicklungsverläufe und Lernprozesse dokumentiert und bewertet.

Speziell für den sonderpädagogischen Bereich differenziert Trost (2008) zwischen Zuweisungs-, Förderungs- und Lernprozessdiagnostik. Mit Arnold und Kretschmann (2002) und Kretschmann (2003) kann man vier unterschiedlich akzentuierte Fragestellungen unterscheiden, die jeweils in bestimmten Phasen des Förderprozesses auftreten:

• Eingangsdiagnosen mit der Fragestellung, ob und in welchem Umfang sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

• Förderdiagnosen im engeren Sinne, die bestimmen, welche Förderziele in welchen Förderbereichen mit welchen Fördermethoden in welcher Reihenfolge realisiert werden.

• Prozessbegleitende Diagnosen, die die im Förderprozess auftretenden spezifischen Lernfortschritte und Lernschwierigkeiten erfassen.

• Evaluations- und Fortschreibungsdiagnosen, die eruieren, wie die geplante Förderung verlaufen ist und welche Spezifizierungen bzw. Änderungen des Förderplans vorgenommen werden müssen.

Arnold (2007) analysiert die Diagnose- und Entscheidungsabläufe in Förderzentren und stellt dabei fest, dass es zunächst um die Diagnose des Förderbedarfs geht mit dem Feststellen des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Entscheidung über den Förderort – beides eindeutig Selektionsentscheidungen. In einem zweiten Schritt schließt sich die Präzisierung des Förderbedarfs mit dem Entwurf eines Förderplanes, dem Bericht über den Förderverlauf und der Bewertung des Fördererfolges an. Wendeler (2000) beschreibt vier Gruppen von Fragestellungen, denen die sonderpädagogische Diagnostik nachgehen kann:

• Ausleseprobleme, die in einem vertikal strukturierten Schulsystem entstehen, das eingeteilt ist in Schularten oder Klassen mit unterschiedlichem Anforderungs- oder Qualifikationsniveau,

• Platzierungsprobleme, die sich innerhalb eines Schulsystems stellen, wenn nebeneinander mehrere organisatorische Einheiten mit gleichem Anforderungs- oder Qualifikationsniveau bestehen,

• Leistungsprobleme, wenn es um Schwächen in ausgewählten Schulfächern geht und

• Verhaltensprobleme, worunter Verhaltens- und Erziehungsschwierigkeiten aller Art zu verstehen sind.

Wendeler (2000) verzichtet auf den Begriff Förderdiagnostik, da seiner Meinung nach klare Festlegungen fehlen, was eine Diagnostik zu einer Förderdiagnostik mache und vertritt daher die Auffassung, dass die Förderdiagnostik in der Lernzieldiagnostik aufgehe, die sich mit spezifischen Leistungs- und Verhaltensproblemen auseinandersetze. Unterschiedliche diagnostische Zielsetzungen und Fragestellungen beschreibt auch Breitenbach (2003), der sich dabei auf Kobi (1990) bezieht:

• Deskriptive Diagnostik: Das Ziel der beschreibenden Diagnostik ist die möglichst umfassende und genaue Darstellung eines Problems. Dabei gelangt man in der Regel zu Definitionen, die als Grundlage für ein gegenseitiges Verständnis dienen können. Mit solchen Übereinkünften, die durchaus konventionellen Charakter haben, soll einerseits sichergestellt werden, dass unterschiedliche Beobachter und Diagnostiker von ähnlichen oder gleichen Erscheinungsbildern sprechen, und wird andererseits die Zuteilung meist knapper Ressourcen gesellschaftlich geregelt. Solche konventionellen Absprachen finden sich z. B. bei den Kriterien, die das Vorliegen eines Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms oder einer Legasthenie begründen oder einem Menschen eine bestimmte Behinderung zuschreiben. Dabei hängt die Güte der Diagnostik sehr stark von der Klarheit und Eindeutigkeit der verwendeten Kategorien ab. Eine exakte und valide Diagnostik ist nur schwer möglich, wenn bereits die benutzte Definition eher vage ist und keine klaren Konturen zeigt.

Besonders bedeutsam sind deskriptive Diagnosen, weil mit ihrer Hilfe die Zuweisung zusätzlicher von der Solidargemeinschaft zugesagter und finanzierter Hilfen aufgrund einer bestehenden besonderen Hilfs- und Unterstützungsbedürftigkeit nachvollziehbar geregelt wird. Wocken (1996) fasst diesbezüglich seine Erfahrungen aus Modellversuchen zur integrativen Förderung zusammen, wenn er schreibt: »Wer immer Lehrerstunden haben will, muss als Vorleistung behinderte Kinder namentlich benennen. … Die Vergabe zusätzlicher Mittel scheint nur dann gerechtfertigt, wenn die Empfänger auch nachweislich und anerkanntermaßen bedürftig sind. Damit zusätzliche Lehrerstunden für eine Klasse ohne Neid und Groll von anderen akzeptiert werden können, müssen einsichtige und nachvollziehbare Gründe angeführt werden« (Wocken 1996, 34 f.).

• Selektions- bzw. Platzierungsdiagnostik: Das Ziel der Selektions- bzw. Platzierungsdiagnostik besteht im Einordnen eines Kindes in ein vorgegebenes Funktionsraster. Es existiert ein bestimmtes Anforderungsprofil, und die diagnostische Aufgabe besteht darin, Kinder dahingehend zu untersuchen, ob ihre Eigenschaften und Kompetenzen diesem Anforderungsprofil entsprechen. Solche vorgegebenen Anforderungsbereiche können z. B. Schultypen, Berufe oder Sondereinrichtungen sein.

• Bildbarkeits- bzw. Förder(ungs)-Diagnostik: Mit der Förderdiagnostik wird nach Kobi (1990) ausgesprochen heil- oder sonderpädagogisches Terrain betreten. Als deren Aufgabe nennt er, sich Klarheit über die Bildungsmöglichkeiten eines Kindes und die damit zusammenhängenden erzieherischen und unterrichtlichen Notwendigkeiten und Zielsetzungen zu verschaffen. Diese Diagnostik ist ausgesprochen subjektorientiert, auf ein bestimmtes Kind in einer spezifischen Lebens- und Lernsituation ausgerichtet. Es gilt, die veränderungsnotwendigen und veränderbaren Entwicklungs- und Lernbereiche eines behinderten Kindes zu finden.

• Normalisierungs- und Integrations-Diagnostik: Im Rahmen der Normalisierungs- und Integrations-Diagnostik geht es nicht mehr darum, ein Problemverhalten, eine Lernsituation zu analysieren, mit dem Ziel Förderstrategien und Entwicklungsmöglichkeiten zu finden, sondern um die Gestaltung dessen, »was als Schicksal bleibt, wenn alle für uns lösbaren Probleme gelöst, das Heilbare geheilt, das Förderbare gefördert, kurz: das Veränderbare verändert worden ist« (Kobi 1990, 55). Es geht deshalb um die Fragen,

– inwieweit ein Mensch mit einer bestehenden, nicht veränderbaren Behinderung am gesellschaftlichen Leben in größtmöglichem Umfang teilhaben kann,

– inwieweit sich das abnorm Bleibende in die, aus Sicht der Nicht-Behinderten, normalen Lebensverhältnisse integrieren lässt,

– inwieweit Nicht-Behinderte und Behinderte jenseits aller Veränderung ein gemeinsames Schicksal gestalten können.

Auch Trost (2008) differenziert zwischen unterschiedlichen Aufgabenbereichen für die sonderpädagogische Diagnostik und beschreibt damit ebenfalls entsprechende diagnostische Zielsetzungen ( Kap. II.1.3).

Obwohl Bundschuh (2000; 2004; 2010) immer auf die Überwindung der traditionellen Selektions-, Merkmals- und Eignungsdiagnostik durch die alternative Förderdiagnostik hinweist, beschreibt er gleichzeitig aber auch unterschiedliche Aufgabenbereiche der sonder- und heilpädagogischen Diagnostik. Aufgezählt werden neben dem Erfassen des Förderbedarfs weitere Aufgaben im Rahmen institutioneller und organisatorischer Handlungsfelder:

• Diagnosen des Erscheinungsbildes von Beeinträchtigungen (Störung, Behinderung, Defizite),

• Entscheidungen darüber, ob eine Aufnahme in die Förderschule angezeigt ist oder eine ambulante Förderung als ausreichend erscheint,

• Entscheidung über den optimalen Förderort beim Vorliegen von speziellem Förderbedarf im Sinne der Einweisung in unterschiedliche Schulen oder Einrichtungen,

• Prognosen über zukünftige Entwicklungen, womit auch die Frage nach der Eignung für ein bestimmtes Berufsfeld verbunden sein kann.

Auch die von Bundschuh (2000; 2004) differenzierten Formen der Begutachtung (Beratungsgutachten, Förderungsgutachten, Entscheidungsgutachten) lassen auf eine Unterscheidung spezifischer diagnostischer Strategien schließen, die zum einen auf die Beschreibung des Förderbedarfs und zum anderen auf die Notwendigkeit der Zuweisung zu einem Förderort zielen. Grissemann (1998) überschreibt seine Gedanken zu einer förderimmanenten Prozessdiagnostik in der Sonderpädagogik mit »Diagnostik nach der Diagnose« und meint damit eine zyklische förderungsbegleitende Diagnostik nach sogenannten Erstdiagnosen, die z. B. zu einer Einweisung in eine bestimmte Einrichtung geführt haben. Nachdem eine Platzierung mittels entsprechender Diagnose vorgenommen wurde, setzt die Förderdiagnostik unter Einbeziehung der neuen Lernbedingungen ein. Unter Berücksichtigung der Orientierung und Perspektive, unter der diagnostiziert wird, ergeben sich für Schuck (2000) ebenfalls zwei grundlegend unterschiedliche Aufgabenstellungen innerhalb der sonderpädagogischen Diagnostik. Eine institutionelle Orientierung führt zur prospektiven Diagnostik, die Schüler für Schulen auswählt und unter personaler Orientierung stellt sich die Aufgabe einer evaluativen Diagnostik, die schulformunabhängig optimale Förderung konzeptionalisiert.

Von der Erarbeitung europaweit gültiger Leitlinien für eine Diagnostik in inklusiven Schulen durch die »Europäische Agentur zur Entwicklung der Sonderpädagogik« berichtet v. Knebel (2010). Neben der förderdiagnostischen Zielsetzung, die Input für die Lernprozesse zu liefern und diese zu fördern hat und individuelle Lernfortschritte fokussiert, lässt sich unter der Überschrift »von der punktuellen Statusdiagnostik zur kontinuierlichen Prozessdiagnostik« überraschenderweise auch die klassifizierende und damit selektierende Strategie entdecken, wenn es da heißt: »Es wird ausdrücklich anerkannt, dass sonderpädagogische Diagnostik von sonderpädagogischen Fachkräften durchgeführt wird und Ressourcenzuweisung begründet« (v. Knebel 2010, 243). Diese Ressourcenzuweisung kann nur so gelingen wie das bisher auch schon in integrativen Settings immer der Fall war, nämlich über die Zuschreibung entsprechender Kategorien wie Förderbedarf, Behinderung, Störung oder mittels neuer inklusiv weich gewaschener Wortakrobatik.

3.2.2 Sonderpädagogische Diagnostik ist Förderdiagnostik

Autoren, die das Vorhandensein unterschiedlicher Fragestellungen zugunsten der Förderdiagnostik leugnen, betrachten die Einweisungsdiagnostik als die herkömmliche Diagnostik, der die Förderdiagnostik als ein alternatives neues Konzept gegenübergestellt wird. Sie sehen im Trend von der Selektions- zur Förderdiagnostik eine Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Diagnostik, wodurch der Eindruck entsteht, als gebe es eine »gute« und eine »schlechte« sonderpädagogische Diagnostik, eine sonderpädagogische Diagnostik, die grundsätzlich minderwertig und eine andere, die dieser in jedem Fall überlegen ist (Bundschuh 1991; 2004; Heimlich 1998; Wendeler 2000).

Die Diskussion gerät an dieser Stelle in eine gewisse Schieflage, weil zu wenig beachtet wird, dass unterschiedliche diagnostische Fragestellungen von außen an die sonderpädagogische Diagnostik herangetragen werden. Es sind vor allem gesellschaftliche Bedingungen und Gegebenheiten, die zu den unterschiedlichen diagnostischen Fragestellungen führen. Die sonderpädagogische Diagnostik kann für diese vorhandenen Fragen nicht verantwortlich gemacht werden und sie wäre überfordert, sollte sie strukturelle Probleme, wie z. B. die hierarchische Struktur unseres Schulsystems und die damit verbundene Überbetonung des Auslese- und Leistungsprinzips, lösen. Schröder (1986) verweist mit Recht darauf, dass an die Diagnostik keine falschen Ansprüche gestellt werden dürfen und man ihr nicht anlasten könne, dass sie für Zwecke benutzt wird, die pädagogisch, psychologisch und sozial für negativ erachtet werden. Übertriebene oder zu frühe Selektion sollte man nicht auf dem ›Nebenkriegsschauplatz‹ der Diagnostik bekämpfen, sondern vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der Bildungsforschung und im Zusammenhang mit bildungs- und schulpolitischen Diskussionen und Entscheidungen.

Trost (2008) bedauert, dass viele Befürworter der Förderdiagnostik die Selektions-, Platzierungs-, Auslese- und Einweisungsdiagnostik als eine rückständige und anstößige Form der sonderpädagogischen Diagnostik betrachten. Dies ist für ihn ein denkbar unglücklicher Standpunkt, »denn im sonderpädagogischen Handlungsfeld sind de facto institutionelle Fragestellungen zu beantworten und es zählt zu den selbstverständlichen Aufgaben sonderpädagogischer Diagnostik, sich mit aller Sorgfalt und Parteilichkeit für die betroffenen Menschen mit Behinderung an der bestmöglichen Absicherung institutionsbezogener Entscheidungen zu beteiligen« (Trost 2008, 170). Einen vergleichbaren Standpunkt nimmt Breitenbach (2003) ein.

Schuck et al. (2006) stoßen bei der Analyse sonderpädagogischer Gutachten auf das Dilemma zwischen dem Anspruch einer förderungsorientierten Diagnostik und einer im Grunde immer noch selektionsorientierten Schulwirklichkeit. Sonderpädagogen sind im Rahmen der Förderdiagnostik aufgefordert, Lernprozesse zu initiieren und zu begleiten, wissen aber andererseits, dass sie in ihrem Gutachten vor allem zu einer Lernortentscheidung kommen müssen. Dieses ungünstige Zusammendenken der Platzierungs- mit Förderdiagnostik als ein diagnostischer Akt zeigt sich deshalb auch in besonderer Weise in schulrechtlichen Bestimmungen und verwaltungstechnischen Vorgaben. In den »Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland« unternimmt die Kultusministerkonferenz (1994) den Versuch, einheitliche, bundesländerübergreifende Orientierungshilfen zur schulischen Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern zu erstellen. Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beinhaltet neben der Ermittlung des Förderbedarfs auch die Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort. Bei der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sollen qualitative und quantitative Aussagen zu den erforderlichen Fördermaßnahmen getroffen werden und auf dieser Basis soll unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und der vorhandenen Rahmenbedingungen eine Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort getroffen werden.

Arnold (2007) sieht in der begründeten Entscheidung über den Förderbedarf bereits eine Selektionsentscheidung, da der untersuchte Schüler der Gruppe der »besonders förderbedürftigen Schüler« zugeordnet wird, die dann in die formale Selektionsentscheidung über den Förderort übergeht.

Hofmann (1998) macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass ein Begriff von Förderdiagnostik, der unreflektiert Platzierung miteinschließt, über das Vorhandensein von Platzierung in einem hierarchischen Gesellschafts- und Bildungssystem und damit auch über das Verteilen von Bildungschancen, hinwegtäuscht. Förderdiagnostik in diesem Sinne suggeriert, dass es »eine moralisch unbedenkliche – gewissermaßen bereinigte Diagnostik geben könnte« und verleugnet zu leicht und zu schnell den existierenden, globalen gesellschaftlichen Rahmen sowie einen sich daraus ergebenden »heimlichen und unheimlichen diagnostischen Auftrag« (Hofmann 1998, 8).

Die Diskussion zeigt, dass das Negieren unterschiedlicher Ziel- und Fragestellungen in der sonderpädagogischen Diagnostik sowie das damit verbundene unheilvolle Vermischen schulpolitischer mit theoretisch-wissenschaftlichen Überlegungen unlösbare theoretische und praktische Probleme mit sich bringt und einer präzisen begrifflichen Fassung von sonderpädagogischer Diagnostik eher zuwiderläuft.

3.2.3 Unterscheidung: Platzierungs- und Förderungsdiagnostik

Die Analyse der diagnostischen Zielsetzungen in der Sonderpädagogik oder Pädagogik zeigt, dass die große Mehrzahl der Autoren übereinstimmend zwei diagnostische Fragestellungen benennt: die Selektions- und Platzierungsdiagnostik sowie die Förderdiagnostik ( Tab. I.1).

Unübersehbar ist hierbei die Parallele zu den beiden grundlegenden diagnostischen Strategien in der psychologischen Diagnostik, wobei die Selektions- und Platzierungsdiagnostik ihre Entsprechung in der Selektionsstrategie oder Statusdiagnostik und die Förderungsdiagnostik oder Lernprozessdiagnostik ihre in der Modifikationsstrategie oder Prozessdiagnostik findet. Auch die weiteren Ausdifferenzierungen wie deskriptive Diagnostik oder Diagnostik zur Beurteilung von Entwicklung und zum Erkennen von Lernstörungen oder Lernbegabungen können recht gut der Statusdiagnostik zugerechnet werden und Normalisierungsdiagnostik und die Diagnostik zur Schulentwicklung zielen auf eine Bedingungsmodifikation, die neben der Verhaltensmodifikation die Modifikationsstrategie ausmacht und entsprechende Veränderungsprozesse bewirken will.

In der neueren Fachliteratur tauchen diese beiden grundlegenden diagnostischen Strategien als formative und summative Diagnostik auf, wobei die summative Diagnostik wie die Statusdiagnostik eher eine Leistungsbeurteilung vornimmt, während die formative Diagnostik auf die Analyse und Veränderung von Lernprozessen abzielt (Maier 2014).

Ein klares Bild von den Aufgaben und Zielen der sonderpädagogischen Diagnostik entsteht somit nur, wenn die Förderdiagnostik von der Platzierungs- und Selektionsdiagnostik qualitativ unterschieden und abgegrenzt wird. Diese beiden grundsätzlich verschiedenen Zielsetzungen und Strategien erfordern ein unterschiedliches methodisches Vorgehen und es ergeben sich daraus zwangsläufig diagnostische Informationen mit unterschiedlicher Qualität ( Tab. I.2).

Zuweisung oder Platzierung fordert eine Entweder-Oder-Entscheidung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die diagnostische Fragestellung lautet hier: Entsprechen die momentanen Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Kindes oder Jugendlichen den nicht zur Disposition stehenden Anforderungen einer Einrichtung, Schulform oder eines Ausbildungsganges? Diese Passung von Anforderungsprofil und Entwicklungsstand ist zum Zeitpunkt der Diagnostik entweder gegeben oder eben nicht. Die Förderdiagnostik dagegen sieht sich der Aufgabe gegenüber, Fähigkeiten eines Kindes oder Jugendlichen in seiner spezifischen Lernsituation zu analysieren und zu beschreiben, mit dem Ziel, vorhandene Lernhemmungen durch geeignete Hilfestellungen zu überwinden, um auf diese Weise ein gesetztes Lernziel zu erreichen. Hier steht eher der Prozess ausgehend von einer Lernausgangslage hin zu einem Lernziel im Mittelpunkt der diagnostischen Bemühungen.

Tab. I.1: Diagnostische Zielsetzungen unterschiedlicher Autoren im Vergleich



Eigene Darstellung

Tab. I.2: Unterscheidung von Förder- und Platzierungsdiagnostik


FörderdiagnostikPlatzierungsdiagnostik

Nach Breitenbach, E. (2003): Förderdiagnostik. Theoretische Grundlagen und Konsequenzen für die Praxis. Würzburg: edition bentheim

Platzierungsdiagnostik ist gezwungen, die Leistungsfähigkeit eines Kindes oder Jugendlichen zu bewerten. Kriterien für diese Bewertung liefert das Anforderungsprofil der zur Auswahl stehenden Einrichtung, Schule oder Berufsausbildung. Förderdiagnostik dagegen analysiert und beschreibt einen Lern- und Entwicklungsprozess. Eine solche Analyse und Beschreibung bezieht sich ausschließlich auf das Lernen eines Kindes oder Jugendlichen in einer Lernsituation und berücksichtigt bei der Gestaltung des neuen Lehrangebotes die Veränderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dieser Lernsituation. Die Bewertung der bei dieser Gelegenheit analysierten Leistungen des Schülers, inwieweit sie altersgemäß sind oder anderen Anforderungen entsprechen, wird nicht vorgenommen, da sie für die Gestaltung eines neuen Lehrangebotes wenig hilfreich ist.

Sicherheit über die Richtigkeit der im förderdiagnostischen Prozess gefällten Entscheidung oder aufgestellten Hypothesen ergibt sich ausschließlich aus dem Erfolg oder Misserfolg der Fördermaßnahmen oder des neuen Lehrangebotes. Gewissheit darüber, ob eine Platzierungsentscheidung richtig oder falsch ist, erhält der Diagnostiker während des diagnostischen Aktes nur über den Vergleich des Leistungs- und Entwicklungsstandes des Untersuchten mit den zur Verfügung stehenden Normen oder Bewertungskriterien. Solche Normen ergeben sich aus dem Anforderungsprofil der zur Auswahl stehenden Einrichtungen oder durch den Rückgriff auf statistische Normen, wie sie in psychometrischen Verfahren zur Verfügung stehen.

Förder- und Platzierungsdiagnostik unterscheiden sich qualitativ auch durch die zeitliche Perspektive des Diagnostikers. Bei der Beantwortung der Platzierungsfrage blickt der Diagnostiker z. B. auf die künftige Schullaufbahn und damit weiter in die Zukunft als bei der Förderdiagnostik, wo er nur den nächsten Lern- und Entwicklungsschritt im Auge hat. Damit ergeben sich grundsätzlich unterschiedliche Vorgehensweisen für die Durchführung einer Platzierungs- oder einer Förderdiagnostik. Im Zentrum der Platzierungsdiagnostik muss die quantitative Auswertung psychometrischer Verfahren stehen sowie eine möglichst nachvollziehbare Bewertung der erbrachten Leistungen mit Aussagen über das Ausmaß, in dem eine Person die für ihre Altersstufe zu erwartenden Entwicklungsziele erreicht hat. Greift der Diagnostiker auf Beobachtungsdaten zurück, so wird er auch darauf achten, dass es sich hierbei nicht um rein subjektive Einschätzungen handelt, die von verschiedensten Faktoren unkontrolliert beeinflusst werden, sondern, dass er sich bei der Beantwortung der Platzierungsfrage ausschließlich auf nachvollziehbare, systematisch erhobene Beobachtungen bezieht. Im Rahmen einer Förderdiagnostik können psychometrische Verfahren qualitativ ausgewertet werden und schulische Leistungen mithilfe von Fehler- und Prozessanalysen untersucht werden. Neben einer systematischen Beobachtung lassen sich auch reflektierte, unsystematisch gesammelte Beobachtungsdaten verwenden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Abgrenzung zwischen Selektions- und Förderdiagnostik grundsätzlich an der Methode festgemacht werden kann; nach dem Motto: psychologische Tests für die Statusdiagnostik und informelle Verfahren für die Förderdiagnostik. Entscheidend ist der strategieorientierte Einsatz der verschiedenen Methoden, der fragt: Im Rahmen welcher diagnostischen Strategie wird welches Verfahren, welche Methode wie eingesetzt? Ansonsten entstünde der Trugschluss, so Hofmann (2003), dass allein aufgrund einer methodischen Umorientierung z. B. hin zu informellen und nicht standardisierten Verfahren bereits eine förderorientierte und damit vielleicht auch moralisch unbedenkliche Diagnostik möglich würde.

Ein weiterer aufschlussreicher Vergleich der zentralen Merkmale von Selektions- und heilpädagogischer Förderdiagnostik findet sich bei Strasser (2004). Der Vergleich wird vorgenommen bezüglich der Kategorien theoretisches Bezugssystem, Persönlichkeits- und Menschenbild, Ziele, Mittel, Bezugssystem zur Interpretation der Daten, Merkmale der Untersuchungssituation, Diagnostiker, zeitliche Situierung, Beurteilungsprozess und Beurteilungsform, Maßnahmen und Entscheidungen, Vorteile und Nachteile ( Tab. I.3).

Tab. I.3: Vergleich zwischen Selektions- und Förderdiagnostik



Zuweisungsdiagnostik Selektionsdiagnostik Statusdiagnostikheilpädagogische Förderdiagnostik

Aus: Strasser, U. (2004): Wahrnehmen, Verstehen, Handeln: Förderdiagnostik für Menschen mit einer geistigen Behinderung. 5., ergänzte Aufl., Luzern: Edition SZH/SPC, 21

3.3 Diagnostischer Prozess

Am Anfang des diagnostischen Prozesses steht für van der Kooij (2004) eine Erkundungsphase, die der Sammlung vielfältiger Informationen zur Fragestellung dient. In einem nächsten Schritt zieht sich der Diagnostiker sozusagen in seine eigene Gedankenwelt zurück und versucht, die erhaltenen Informationen zu ordnen und sie im Sinne der Fragestellung zu verstehen, um dann daraus möglichst zahlreiche und alle Aspekte abdeckende Hypothesen zu entwickeln. Daran schließt sich die Durchführung der Untersuchung mit der Analyse der gewonnen Daten und der Überprüfung jeder einzelnen Hypothese an, was weiterführt zur Integration der Ergebnisse, einer Art Theoriebildung über den Einzelfall und wodurch beim Untersucher ein gedankliches Abbild der problematischen Erziehungssituation entsteht. Den Abschluss des Prozesses bilden Gutachten oder Beratung sowie das Erstellen von Förderplänen mit der Auswahl günstiger Interventionen und der Planung der Förderung in einer konkreten Fördersituation.

Für Paradies, Linser und Greving (2007) wird die pädagogische Diagnose vor allem im unterrichtlichen Kontext in drei Schritten durchgeführt:

1. Schritt: fachliche und fachdidaktische Zielbestimmung

2. Schritt: Datenerhebung und -aufbereitung, bestehend aus den Bausteinen Bestandsaufnahme, Zweck- und Zielbestimmung, Hypothesenbildung, Förderplanung und Evaluation

3. Schritt: Datenaufbereitung und -interpretation.

Mutzeck (2004) und Arnold (2007) orientieren sich bei ihren Prozessmodellen an den Diagnose- und Entscheidungsabläufen im Förderzentrum und schlagen deshalb folgende Schritte im diagnostischen Prozess vor:

1. Diagnose des Förderbedarfs oder Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit Entscheidung über den Förderort und

2. Entwurf eines Förderplans, in dem notwendige Förderung und Beratung beschrieben werden, der Förderverlauf erfasst und der Fördererfolg evaluiert wird.

Die in allen Modellen und Konzepten beschriebenen zentralen Bestandteile des diagnostischen Prozesses im pädagogischen Handlungsfeld finden sich letztendlich bei Hesse und Latzko (2009) wieder, für die das diagnostische Vorgehen mit der Präzisierung einer Fragestellung beginnt und über die Hypothesenbildung und Hypothesenprüfung zu einem diagnostischen Urteil gelangt, das dann die Ausgangsfrage nach Selektion oder Förderung beantwortet ( Abb. I.5).


Abb. I.5: Ablaufmodell des diagnostischen Prozesses (aus: Hesse, I. & Latzko, B. (2009): Diagnostik für Lehrkräfte. Opladen: Barbara Budrich, 63)

Auffallend ist auch hier wieder die große inhaltliche Nähe dieser Prozessmodelle zu denen aus der psychologischen Diagnostik ( Kap. I.2.3).

3.4 Zusammenfassung

Psychologische und sonderpädagogische Diagnostik lassen sich nur schwer voneinander abgrenzen, es können sogar große Übereinstimmungen und Parallelen festgestellt werden, die in den jeweiligen diagnostischen Dreiecken sehr deutlich zum Ausdruck kommen. Die sonderpädagogische Diagnostik beschränkt sich auf das sonderpädagogische Handlungsfeld, verfügt neben den psychologischen Methoden über einige wenige eigene spezifische diagnostische Instrumente, die in erster Linie den Besonderheiten des zu untersuchenden Klientel geschuldet sind, und muss wie die psychologische Diagnostik auf ein breites Feld inhaltlicher Grundlagen zurückgreifen. Psychologische und sonderpädagogische Diagnostiker verfolgen beim Diagnostizieren im Wesentlichen zwei Strategien: die Selektions- und die Modifikationsstrategie oder die Platzierungs- und Förderdiagnostik, wie die entsprechenden Bezeichnungen in der sonderpädagogischen Fachliteratur lauten, und beschreiben ihr Vorgehen in vergleichbaren Prozessmodellen. Beiden können die gleichen Beurteilungs- und Bewertungsfehler unterlaufen und für beide gelten die gleichen grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Anforderungen.

Wenn man nach Unterschieden sucht, so findet man sie noch am ehesten in bestimmten Akzentuierungen, wie z. B. in einer stärkeren Werteorientierung der sonderpädagogischen Diagnostik oder in ihrem besonderen Bemühen um das Verstehen subjektiver Realitäten im jeweiligen Lebenskontext.

4 Förderdiagnostik

Der Begriff der Förderdiagnostik oder Förderungsdiagnostik taucht etwa ab Mitte der 70er-Jahre in der Fachliteratur auf und mit seiner Gegenüberstellung von Einweisungs- und Förderdiagnostik eröffnete Kobi (1977) die Auseinandersetzung um diesen Begriff. Anfang und Mitte der 80er-Jahre wurde eine kontroverse Debatte zur Konzeptualisierung der Förderdiagnostik geführt und die Diskussion kreiste um die Fragen, wie die Ergebnisse der Förderdiagnostik für Planung und Durchführung sonderpädagogischer Förderung genutzt werden können und wie sich die Förderdiagnostik von einer individuumzentrierten, stark am medizinischen Modell orientierten Diagnostik abgrenzen kann (siehe dazu Kornmann, Meister & Schlee 1983). Die meisten Konzepte stellen als Charakteristikum der Förderdiagnostik die enge Verknüpfung von diagnostischem und pädagogischem Handeln heraus und versuchen, die Diagnostik systematisch mit der Förderung zu koppeln. Genau dies ist für Schlee (1983; 1985a; 2008) jedoch eine grundlegende und entscheidende Ungereimtheit, die auf dem logischen Fehlschluss beruht, man könne aus Ist-Werten oder Beschreibungen Soll-Werte oder Vorschriften und Anweisungen ableiten. Den diagnostischen Daten lassen sich keine Handlungsempfehlungen entnehmen, sondern diese ergeben sich nur aus Soll-Werten, die außerhalb diagnostischer Ergebnisse zu finden sind. Diese theoretischen Einwände konnten in der Folge nie entschärft werden, wiewohl einige Autoren immer wieder versuchten, durch eine kontrastierende Gegenüberstellung von Förderdiagnostik und Selektionsdiagnostik das Spezifische der Förderdiagnostik herauszuarbeiten und die grundlegenden theoretischen Mängel des Förderdiagnostikkonzeptes zu beheben (Breitenbach 2003; Bundschuh 1994; Strasser 2004). Trotz dieser immerwährenden Kritik an der Förderdiagnostik und trotz eines nie verschwindenden Unbehagens an der sonderpädagogischen Diagnostik oder vielleicht eher an der geübten Praxis hat der Begriff oder das Konzept »Förderdiagnostik« eine weite Verbreitung gefunden.

4.1 Förderbedarf und Förderplan

Eng mit dem Begriff der Förderdiagnostik verbunden ist der des sonderpädagogischen Förderbedarfs, der für Schuck et al. (2006) einen zyklischen, hypothesenbildenden und -prüfenden diagnostischen Prozess meint, mit der Aufgabe »begründbare und geprüfte Hypothesen über ein aktuelles Schulproblem und den damit verknüpften individuell entwickelten Möglichkeiten des Kindes sowie den institutionell gegebenen Bedingungen zu entwickeln« (Schuck et al. 2006, 44). Unter der Berücksichtigung der Bildungsbedürfnisse des Kindes ist ein Förderkonzept zu erstellen, das sowohl Ziele und Inhalte als auch Methoden für die nächsten Förderschritte enthält. Auf dieser Grundlage erfolgt dann auch noch eine Empfehlung für den Förderort, an dem die notwendigen Bedingungen zur Umsetzung des Förderkonzeptes möglichst optimal realisierbar sind (siehe dazu auch Schuck 2004b). Mit dem Konzept des sonderpädagogischen Förderbedarfs wurde in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1994 das aus der KMK-Empfehlung von 1972 stammende Konzept der Sonderschulbedürftigkeit ersetzt, was vor allem dem Bemühen entsprang, den Förderbedarf person- und nicht wie bisher institutionsbezogen zu definieren und dadurch auch Etikettierung und in deren Folge Diskriminierung zu vermeiden. Man bezog sich dabei auf Entwicklungen in England und den USA, in denen nicht mehr von Behinderungen gesprochen wurde, sondern von »special educational needs«. Allerdings kritisieren Schuck (2016) und Lindmeier und Lindmeier (2012), dass die angestrebten Veränderungen nicht eintraten und dass im Grunde alles beim Alten blieb.

Vom sonderpädagogischen Förderbedarf klar abzugrenzen ist für Kretschmann (2006b) der erhöhte Förderbedarf, der bei jeglicher Form des Zurückbleibens hinter schulischen Lernzielen gegeben ist, selbst wenn nur ein einzelnes Fach davon betroffen ist. Von einem solchen Lernrückstand kann man dann ausgehen, wenn z. B. in einem standardisierten Schulleistungstest ein Prozentrang von 15 und weniger erzielt wird. Strengere Maßstäbe sind für die Zuerkennung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs anzulegen. Welche Bedingungen gegeben sein müssen, um vom Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu sprechen, ist vorab nicht ohne Weiteres zu sagen. Das Risiko dafür wächst jedoch, je mehr Risiken und Belastungen und je weniger Schutzfaktoren gegeben sind.

Solche Klärungsversuche können allerdings nicht über die begriffstheoretische Schwäche der Kategorie »Förderbedarf« hinwegtäuschen. Wie bereits die »Sonderschulbedürftigkeit« bleibt auch der Begriff des Förderbedarfs eher vage und konturlos, was eine valide und exakte Diagnostik unmöglich macht. In diesem Zusammenhang sind sicher auch die eingangs beklagten Unzulänglichkeiten bei der Erstellung sonderpädagogischer Fördergutachten zu sehen und zu relativieren.

Mittlerweile folgt dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf ebenfalls in Anlehnung an den aus anderen europäischen Ländern bekannten »Individual Education Plan« (IEP) zwangsläufig ein Förder- oder individueller Entwicklungsplan, der die Ausgangslage oder den Ist-Zustand mit intrapersonalen und externen Ressourcen beschreibt sowie Förder- und Entwicklungsziele, also den Soll-Zustand, festlegt und die entsprechenden pädagogischen Maßnahmen und Methoden so operationalisiert, dass diese in bestimmten Abständen evaluiert werden können (Kretschmann & Arnold 1999; Bundschuh, Scholz & Reiter 2007; Melzer 2010; Bundschuh 2015).

Für Kretschmann (2003) verhindern Förderpläne eher kurzfristige und reaktive Fördermaßnahmen und unterstützen das Verfolgen langfristiger Entwicklungsziele. Sie schaffen mehr Klarheit und Transparenz für das pädagogische Handeln und sie sind unverzichtbar im Falle multiprofessioneller und institutioneller Kooperation. Wenn unterschiedliche Professionen wie z. B. Sonderpädagogen, Sozialarbeiter, Schulpsychologen oder Physiotherapeuten an der Förderung eines Kindes beteiligt sind, dann gelingt es mithilfe von Förderplänen eher, so Kretschmann (2003), die unterschiedlichen Handlungskonzepte zu harmonisieren, Zuständigkeiten zu regeln und die eingeleiteten Schritte zu evaluieren.

Mit Blick auf die aktuelle Praxis äußert sich Schuck (2003) kritisch zu den Förderplänen und befürchtet, dass diese zu einem neuen Lehr-Lern-Kurzschluss und der irrigen Überzeugung führen, dass die zu Fördernden die wünschenswerten und geplanten Veränderungen dann vollziehen, »wenn nur die Lernziele fein genug operationalisiert sind, ihnen eine zeitliche Perspektive mitgegeben wird, Angaben zu notwendigen pädagogischen Aktivitäten gemacht werden, Vereinbarungen zu Strategien der Evaluation getroffen sind usw.« (Schuck 2003, 63). Der Begriff der Förderung könnte auf diese Weise sehr schnell zu einem technokratischen Beheben diagnostizierter Leistungs- und Verhaltensprobleme reduziert werden, und der Förderplan gibt dann lediglich darüber Auskunft, mit welcher Technologie und in welchem Zeitraum welche Verhaltensänderungen oder Lernleistungen bewirkt werden oder bewirkt werden sollen. Eine gelungene Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von Förderplänen bieten Müller et al. (2017).

4.2 Bestimmungsstücke der Förderdiagnostik

Wie bereits erwähnt, ist eine scharfe Trennung von psychologischer Diagnostik und sonderpädagogischer Diagnostik nicht möglich und eine weitere Charakterisierung der Förderdiagnostik, die über eine Spezifizierung als diagnostische Strategie und Zielsetzung hinausgeht, offensichtlich nur schwer möglich. Das Vorhandensein spezifischer förderdiagnostischer Methoden wird angezweifelt (Hofmann 2003), der Anspruch, von einem Ist-Zustand nächste Förderschritte ableiten zu können, als naturalistischer Fehlschluss betrachtet (Schlee 1985a) und das Fehlen klarer, empirisch validierter Konzepte wird beklagt (Moser & v. Stechow 2005).

Dennoch scheint es notwendig und möglich, einzelne Bestimmungsstücke der Förderdiagnostik herauszuarbeiten und zu benennen ohne den Anspruch zu erheben, diese Aspekte seien förderdiagnostisch spezifisch, sondern es handelt sich hierbei um Merkmale, die im Zusammenhang mit der förderdiagnostischen Strategie von besonderer Bedeutsamkeit sind und die die Praxis der förderdiagnostischen Arbeit treffend beschreiben.

Die Analyse der einschlägigen Fachliteratur ( Tab. I.4) legt folgende Bestimmungsstücke nahe:

• Lernprozesse analysieren,

• die Situation, den Kontext einbeziehen,

• Diagnose und Förderung konsequent miteinander verknüpfen,

• vorgeordnete Theorien und Wertvorstellungen mitdenken und

• sich an den Kompetenzen orientieren.

Tab. I.4: Bestimmungsstücke der Förderdiagnostik in der Fachliteratur


Lernprozesse analysierenSituation, Kontext einbeziehenDiagnose und Förderung verknüpfenvorgeordnete Theorien und Werte mitdenkenan Kompetenzen orientieren

Eigene Darstellung

In der Definition von Mutzeck und Melzer (2007) sind die zentralen und von fast allen Autoren geteilten Bestimmungsstücke der Förderdiagnostik zusammengefasst:

• Zusammenschau von Unterricht, Förderung bzw. Therapie und Diagnostik

• unter Einbeziehung ideeller Faktoren (Werte, Ziele, Konzeptionen) und

• unter Einbeziehung realer Bedingungen (Person-Umfeld-Diagnostik).

4.2.1 Lernprozesse analysieren

Um Unterschiede im Lernen, in den Lernprozessen nicht nur zu erfassen, sondern um sie vor allem auch zu erklären und zu bewerten, bedient sich die Diagnostik traditionell dreier unterschiedlicher Bezugssysteme. Im normorientierten Bezugssystem wird das individuelle Verhalten, die individuelle Leistung in Beziehung gesetzt zum Verhalten und zur Leistung einer Bezugsgruppe wie z. B. zur Gruppe der Gleichaltrigen. Die lernzielorientierte Norm fragt danach, ob ein Lernziel erreicht ist oder nicht und die strukturorientierte bzw. entwicklungsorientierte Diagnostik untersucht, wie weit ein Subjekt bereits im Erwerbsprozess vorangeschritten ist, welche Lernschritte bereits vollzogen und welche noch zu bewältigen sind.

Um den Entwicklungs- oder Lernstand im Sinne einer eher bewertenden Statusdiagnostik zu erheben und mit diesen Erkenntnissen Platzierungsfragen zu beantworten, bedient sich der Diagnostiker des normorientierten und lernzielorientierten Bezugssystems, während eine Analyse des Lernprozesses, des Lernens eher unter Verwendung des struktur- bzw. entwicklungsorientierten Bezugssystems gelingt. Eine normorientierte Diagnostik informiert z. B. lediglich darüber, ob ein Schüler ein leistungsschwacher, ein durchschnittlicher oder ein ausgezeichneter Rechner, Leser oder Rechtschreiber ist. Bei der struktur- oder entwicklungsorientierten Diagnostik greift der Diagnostiker auf Erwerbsprozessmodelle zurück und stellt mit ihrer Hilfe fest, wie weit der Schüler bereits in den Lernstoff eingedrungen ist und kann sich gleichzeitig aus diesen Modellen ableiten, welche nächsten Schritte in der Förderung zu gehen sind.

Die Förderdiagnostik zielt ausschließlich auf die Analyse des Lernens, auf die Analyse der Lern-, Entwicklungs- und Erwerbsprozesse unter Zuhilfenahme von struktur- bzw. entwicklungsorientierten Bezugssystemen, um die subjektiven Lernvoraussetzungen von Lernenden mit den objektiven Lernanforderungen des Zieles abzustimmen und so Über- oder Unterforderung möglichst zu vermeiden. Nur durch eine genaue Diagnose des aktuellen Lernstandes und der aktuellen Lernbedingungen sind gezielte Hilfen für eine Förderung möglich. Solche Lernprozessdiagnostik bedient sich vorwiegend entsprechender Aufgabensammlungen oder Kompetenzinventare, die jeweils der entsprechenden Entwicklungslogik folgen und das jeweilige Erwerbsprozessmodell abbilden. Wenn Diagnostiker den Fehler schätzen, weil er auf das Fehlende verweist, so können qualitative Fehleranalysen in Verbindung mit dem entsprechenden Erwerbsprozessmodell ebenfalls Auskunft geben über erfolgte und noch ausstehende Lernschritte. Ausführlichere Erläuterungen und Informationen dazu finden sich z. B. bei Grissemann (1998), Kornmann (1998), Kretschmann (2006a) und im Kapitel zu den diagnostischen Methoden.

Breitenbach (2003) weist darauf hin, dass Förderdiagnostik als Lernprozessdiagnostik nicht bei der Bestimmung des Lernstandes und der nächsten Lernschritte stehen bleiben darf, sondern darüber hinaus auch aufdecken muss, auf welche Art und Weise ein Kind lernt oder anders formuliert, welche Hilfen dieses Kind braucht, um die nächsten Lern- und Entwicklungsschritte gehen zu können. Auf der Basis der entwicklungspsychologischen Theorie von Wygotski (2002) lässt sich dieser Aspekt der Lernprozessanalyse recht gut beschreiben. Im Zentrum der Theorie steht die Zone proximaler Entwicklung. Sie wird einerseits begrenzt durch den aktuellen Entwicklungsstand, der gekennzeichnet ist durch Leistungen, die ein Kind ohne jegliche Hilfe erbringt. Am anderen Ende der Zone proximaler Entwicklung befindet sich der potenzielle Entwicklungsstand. Kennzeichnend für ihn sind Leistungen, die einem Kind mithilfe einer kompetenteren Person möglich werden ( Abb. I.6).


Abb. I.6: Darstellung der Zone proximaler Entwicklung nach Wygotski (aus: Breitenbach, E. (2003): Förderdiagnostik. Theoretische Grundlagen und Konsequenzen für die Praxis. Würzburg: edition bentheim, 52)

Mit seinem Bericht über die Untersuchung eines geistig behinderten Zwillingspaares verdeutlicht Wygotski (2002) das hier Gemeinte und zeigt die Bedeutung der Lernprozessdiagnostik. Beiden Kindern legte er die gleichen Aufgaben vor und beide lösten selbstständig dieselbe Anzahl von Aufgaben. Hätte er die Diagnostik an diesem Punkt beendet, wäre er zu der Aussage gelangt, beide Kinder seien gleich entwickelt, verfügten über die gleichen Fähigkeiten und Lernvoraussetzungen. Im weiteren Untersuchungsverlauf gab er beiden jedoch spezifische Hilfen zum Bewältigen der ungelösten schwierigeren Aufgaben. Daraufhin löste das eine Kind zwei weitere Aufgaben und das andere vier. Er zog daraus den Schluss, dass diese beiden Kinder eben nicht gleich entwickelt waren, sondern sich deutlich in ihrer Lernfähigkeit voneinander unterschieden. Diese Unterschiedlichkeit bezieht sich auf das, was sie mit bestimmten Hilfen als nächstes lernen können, auf ihre Lernmöglichkeiten unter bestimmten Lernbedingungen.

Förderdiagnostik bleibt nicht beim Erfassen des aktuellen Entwicklungsstandes stehen, sondern sucht den potenziellen, indem auch Aufgaben vorgelegt werden, die das Kind nicht alleine, sondern nur mit individuellen Lernhilfen bewältigen kann, die wiederum mit der Methode der systematischen Aufgabenvariation zu finden sind ( Kap. I.6.6.4). Damit wird der Prozess des Lernens sichtbar und analysierbar und die auf diese Art gefundenen individuellen Lernhilfen stellen die immer wieder geforderte enge Verknüpfung von Diagnostik und Förderung perfekt her. Es ist Förderdiagnostik im wahrsten Sinne des Wortes, da das Untersuchungsergebnis über das Erfassen des potenziellen Entwicklungsstandes die nächsten oder potenziellen Lernschritte beschreibt und gleichzeitig wichtige Hinweise gibt, mit welchen Hilfen, mit welcher Unterstützung diese von einem Kind erreicht werden können.

Förderdiagnostische Lernprozessdiagnostik muss nach Schuck (2004a) aus psychodynamischer Sicht einen weiteren Aspekt berücksichtigen. Lernende müssen ihr Lernen als Mittel zur Erweiterung ihrer Handlungsfähigkeit auffassen oder wie Kornmann (2010) es formuliert: Sie müssen eine Sinnhaftigkeit in ihrer Lerntätigkeit erkennen und die Einsicht in die Bedeutung des Lerngegenstandes gewinnen, um einen Zugang zu den entwicklungsförderlichen Lernangeboten zu finden. Lernmotivation und die emotionale Einstellung zum Lerngegenstand sind auch für Kretschmann (2006a) wichtige, das Lernen mitbestimmende Faktoren und sollten deshalb in einer Lernprozessanalyse einen festen Platz besitzen.

Zum Abschluss sei noch mit Kornmann (2010) darauf hingewiesen, dass der Lernprozessdiagnostik im Rahmen einer inklusiv orientierten pädagogischen Praxis eine besondere Bedeutung zukommt. Es müssen hier zwar keine Kinder mehr unter der Fragestellung untersucht werden, ob sie in eine Lerngruppe passen oder nicht, aber aufgrund der großen Heterogenität der Kinder sind sowohl Kenntnisse über deren Lernvoraussetzungen als auch Informationen über deren Lernfortschritte z. B. für die Gestaltung eines inklusiven Unterrichts unerlässlich. Auch Ziemen (2016) betrachtet den Vergleich des aktuellen Entwicklungsstandes mit dem potentiellen als ein wesentliches Bestimmungsstück der inklusiven Diagnostik.

4.2.2 Die Situation, den Kontext einbeziehen

Seit vielen Jahren gehen alle, die sich mit Förderdiagnostik auseinandersetzen, selbstverständlich davon aus, dass diese als eine Kind-Umfeld-Diagnostik zu verstehen ist und deshalb wird Verhalten und Lernen immer im sozialen und situativen Kontext gesehen. Vor allen Dingen Sander (1998) kritisierte eine einseitig kindzentrierte Förderdiagnostik und forderte einen wesentlich breiteren diagnostischen Ansatz, der in der Kind-Umfeld-Analyse zu finden sei. Diese Kind-Umfeld-Analyse hat inzwischen in die schulrechtlichen Vorschriften aller deutschen Bundesländer zur sonderpädagogischen Förderung Einzug gehalten und auch die Kultusministerkonferenz spricht sich in ihren »Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland« von 1994 für eine solche Kind-Umfeld-Analyse aus.

Nach Sander (1998) erfasst die Kind-Umfeld-Analyse möglichst alle relevanten personellen und materiellen Gegebenheiten im Umfeld eines Kindes. Sie stellt nicht das Kind isoliert in den Mittelpunkt der diagnostischen Bemühungen, sondern erweitert vielmehr den Blick auf das Zusammenspiel von Person und materialen Bedingungen, die durch das System, in dem ein Kind lebt, gegeben sind. Kretschmann (2006b) differenziert den Kontext in schulisches und häusliches Umfeld sowie in Gleichaltrige und andere Lebensbereiche. Zum schulischen Umfeld zählen aktuelle schulische Bedingungen, die die Entwicklung des Kindes behindern oder gefährden oder für die Entwicklung des Kindes besonders förderlich sind sowie die schulische Lerngeschichte und Entwicklung. Analog besteht das häusliche Umfeld aus aktuellen häuslichen Bedingungen, die die Entwicklung des Kindes behindern oder gefährden oder für die Entwicklung des Kindes besonders förderlich sind sowie die Entwicklung der Familienverhältnisse und der häuslichen Lebensumstände. Gleiches gilt auch für die weiteren Bedingungen und Lebensumstände.

Zur näheren und spezifischen Beschreibung dessen, was unter Situation und Umfeld zu verstehen ist, finden sich jedoch keine befriedigenden und praxisrelevanten Hinweise. Meist sammeln Diagnostiker vor allem im Rahmen der Anamnese, einem mehr oder weniger standardisierten Fragebogenschema folgend, Informationen über das engere und weitere Umfeld eines Kindes, ohne für die erhobenen Fakten einen sachlichen Zusammenhang zum Problemverhalten oder der Fragestellung angeben zu können. Die zwangsläufige Folge davon ist, dass diese Informationen auch nicht zum Verstehen der vorliegenden Lern- und Entwicklungsproblematik genutzt werden können.

Zur Bestimmung der Lernsituation und damit zum Finden bedeutsamer Informationen aus der Lebensumwelt eines Kindes kann das Konzept des Lebensraums von Lewin (1969) herangezogen werden. Der Lebensraum besteht aus der psychologischen Person und der psychologischen Umwelt ( Abb. I.7).


Abb. I.7: Darstellung des Lebensraumes: P = psychologische Person, U = psychologische Umwelt (aus: Breitenbach, E. (2003): Förderdiagnostik. Theoretische Grundlagen und Konsequenzen für die Praxis. Würzburg: edition bentheim, 44)

Die psychologische Umwelt eines Individuums enthält nur Gegebenheiten, die für das Individuum gegenwärtig von Bedeutung sind. Physikalische, soziale oder begriffliche Fakten zählen zum Lebensraum nur insofern, als sie sich für eine individuelle Person in ihrem momentanen Zustand als wirksam erweisen. Sie existieren nicht als objektive Fakten, sondern stellen sich so dar, wie sie vom Individuum verstanden und erlebt werden. Der Lebensraum ist nicht räumlich-zeitlich zu verstehen, sondern ist im Wesentlichen von psychologischer Natur.

Des Weiteren ist der Lebensraum der Inbegriff des Möglichen. Nicht die unterschiedlichen Fakten als solche sind im Erleben eines Individuums bedeutsam, sondern eher deren funktionelle Möglichkeiten. Im Lebensraum eines Kindes existieren so z. B. Erwachsene, die freundlich sind oder streng, Räume, die das Zusammensein mit Menschen ermöglichen und andere, an denen man vor dem Zugriff Erwachsener sicher ist. Manche Dinge reizen zum Essen, andere zum Klettern. Ein Stuhl existiert im Lebensraum nicht als Stuhl, sondern als etwas, worauf man sich setzen kann, wenn man müde ist, oder als etwas worauf man sich knien kann, wenn man als kleines Kind aus dem Fenster schauen möchte. Ein physikalisches, soziales oder begriffliches Faktum kann sogar für ein und dasselbe Kind in verschiedenen Bedürfnislagen und Situationen eine unterschiedliche psychologische Bedeutung besitzen. Ob etwas zum Essen reizt oder nicht, hängt auch davon ab, ob das Kind hungrig oder satt ist. Ein Kind hält sich an eine Regel oder nicht, je nachdem, ob die Erzieherin anwesend ist oder nicht. Lewin (1969) bezeichnet die Fakten des Lebensraums deshalb auch als quasi-physikalisch, quasi-sozial und quasi-begrifflich.

Er unterscheidet bei der Analyse und Vorhersage von Verhalten zwischen der Lebens- und der Momentsituation. Ein Kind sitzt so z. B. in der Schule und soll Rechenaufgaben lösen. Einige Mitschüler, darunter auch der Banknachbar, sind mit ihren Rechenaufgaben längst fertig und dürfen malen. Das Kind schaut immer wieder zu den malenden Mitschülern und lässt sich von seinen Rechenaufgaben ablenken. Der Lehrer wird immer ungeduldiger und fordert das Kind wiederholt auf, zügiger zu arbeiten. Das Kind ärgert sich. Dies wären einige Daten über die Momentsituation dieses Schülers. Über seine Lebenssituation ließe sich vielleicht sagen, dass er noch einen zwei Jahre älteren Bruder hat. Die Mutter ist alleinerziehend, arbeitet und hat wenig Zeit für die beiden Buben. Momentan ist sie besonders angespannt und schimpft bei jeder Kleinigkeit. Am Morgen hat sie sogar damit gedroht, die beiden Buben ins Am zu geben. Dass Lebens- und Momentsituation eng miteinander verknüpft sind, ist für Lewin (1969) offensichtlich. In obigem Beispiel kann die Lebenssituation einen nicht sehr gegenwärtigen Hintergrund für die Momentsituation bilden. Es könnte aber auch sein, dass der Junge während des Rechnens immer wieder besorgt an die Drohung der Mutter denkt, ihn in ein Heim zu geben. Die Lebenssituation würde so zu einem Teil der Momentsituation. Obwohl die Lebenssituation in irgendeiner Weise alles Verhalten mitbestimmt, ist nach Lewin (1969) das Ausmaß dessen, was explizit zum Lebensraum zählt, in verschiedenen Fällen recht unterschiedlich. Je nachdem, welche Entscheidung zu treffen ist, welches Problem zu lösen ist, tritt manchmal die Lebenssituation und manchmal die Momentsituation in den Vordergrund.

Vergangenheit und Zukunft oder das Unwirkliche und die Beziehung zum gegenwärtigen Lebensraum ist für Lewin (1969) ebenfalls eine zu klärende Frage. Möchte ein Kind beim Ausmalen von unterschiedlichen Formen besonders exakt arbeiten und mit den Farbstiften möglichst nicht über die vorgegebenen Begrenzungslinien hinausfahren, um von seiner Erzieherin gelobt zu werden, so ist dieses Ziel als psychologisches Faktum für Lewin (1969) zweifellos ein gegenwärtiges, das einen wesentlichen Bestandteil des momentanen Lebensraumes ausmacht. Dagegen ist der Inhalt des Zieles, nämlich das exakte Ausmalen als solches und das sich daran anschließende Lob, ein zukünftiges Ereignis und somit außerhalb des gegenwärtigen Lebensraumes. Eine ähnliche Differenz der Zeitbestimmung für das psychische Faktum und seinen Inhalt besteht auch im Zusammenhang mit Vergangenem, also z. B. der Erinnerung an die Scham über zurückliegende Ereignisse. Die gesamte Lebenssituation sowie Vergangenes und Zukünftiges sind daher wesentliche Bestandteile des Lebensraumes. Sowohl Aspekte aus der bisherigen Lern- und Lebensgeschichte als auch Ziele und Wünsche, die in die Zukunft weisen, bestimmen den Lebensraum. Durch die förderdiagnostische Fragestellung wird die zu untersuchende Lernsituation und damit der spezifische Lebensraum ausgewählt und bestimmt. Je nach gewählter Momentsituation muss die gesamte Lebenssituation, müssen Ereignisse aus der Vergangenheit oder Vorstellungen über die Zukunft mehr oder weniger stark bei der Beschreibung des Lebensraumes berücksichtigt werden.

Eine weitere mit der Zeitbestimmung in gewisser Weise verwandte Frage ist für Lewin (1969) die Frage nach der Bestimmtheit oder Klarheit von psychologischen Fakten. Das Berufsziel eines 14-jährigen Jungen kann noch völlig vage und unklar sein. Erwartungen an eine andere Person oder Situation können sehr bestimmt und klar formuliert werden. Die zunehmende Orientierung in einer neuen Umgebung bringt eine Abnahme im Grad der Unklarheit. Bestimmtheit oder Unbestimmtheit spielen eine große Rolle für Entscheidungen oder auch für die Klarheit und Festigkeit eines bestimmten Verhaltens. Es handelt sich hierbei für Lewin (1969) um eine wesentliche Eigentümlichkeit jeder Situation, und damit auch des Lebensraumes.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man den Lebensraum eines Kindes nur erfassen kann, wenn man sich in ein Kind hineinversetzt, die kindliche Perspektive einnimmt und versucht, die Lebens- und Momentsituation eines Kindes mit dessen Augen zu betrachten. Das Konzept des Lebensraumes macht deutlich, dass nur diejenigen Gegebenheiten zur psychologischen Person und zur psychologischen Umwelt zählen, die für die aktuelle zu analysierende Situation aus der Perspektive des Kindes bedeutsam sind. Nicht jedes Lern- und Verhaltensproblem in der Schule erfordert automatisch eine weitgehende Anamnese und umfangreiche Recherche über das schulische und häusliche Umfeld. Informationen und Fakten über eine Person und ihr Umfeld werden erst zu förderdiagnostischen Informationen, wenn der Diagnostiker die Bedeutung kennt, die diese Person ihnen aus ihrer aktuellen Situation und Perspektive heraus beimisst.

In der Praxis erweist sich die Suche nach bedeutsamen Informationen als durchaus schwierig. So offenbaren manche Daten erst im Nachhinein ihre Bedeutsamkeit und damit ihre Zugehörigkeit zum Lebensraum. Hofmann (1998) schlägt deshalb in Anlehnung an Bronfenbrenner (1981) ein Vorgehen in konzentrischen Kreisen vor, die sich um die spezifische Situation gruppieren lassen. Auf diese Weise wird es möglich, von einem Problem ausgehend zunächst die Momentsituation und im weiteren Verlauf der Diagnostik auch die Lebenssituation eines Kindes mehr und mehr auszuleuchten. Zum Beispiel könnte der erste Kreis bei einem Schulleistungsversagen nach Hofmann (1998) bestehen aus:

• dem Lernstand des Kindes in der Schulsituation,

• der Unterrichts-, Lehrer- und Klassensituation bezüglich der Art und Weise des Unterrichtsgesprächs (Melden, Nicht-Melden, Aufgerufenwerden, Nicht-Aufgerufenwerden, Zwischenrufe, Klassenklima),

• der Unterrichtsorganisation, der Sitzordnung, Verteilen von Verantwortung und »Ämtern«, Verhältnis Jungen – Mädchen,

• der Stellung in der Klasse (Außenseiterrolle, Wertschätzung, Akzeptanz)

• dem Stundenplan (Abfolge der Lehrer- und Stundenwechsel, Pausengestaltung, Wege im Schulhaus).

Ein zweiter Kreis könnte gebildet werden durch das Einbeziehen des Schulweges, beispielsweise bestehend aus der Situation im Schulbus, Länge des Heimweges oder Auffälligkeiten in der ersten oder letzten Stunde. Erst in einem dritten Kreis käme die häusliche Lernsituation in den Blick. Fragen in diesem Zusammenhang wären: Wo, wann und mit wem macht das Kind seine Hausaufgaben oder macht es diese überhaupt? Wer kann helfen und wie sieht diese Hilfe aus?

Weitergehend könnte sich dann das diagnostische Interesse auf mögliche Beziehungsprobleme innerhalb der Familie oder auf die soziale Situation der Familie richten. Vorstellbar wäre auch noch ein weiterer »diagnostischer Kreis«, der das Bildungs- und Schulsystem mit seinen unterschiedlichen Schularten als Lernsituation in den Blick nimmt.

4.2.3 Diagnose und Förderung konsequent verknüpfen

Der Begriff Förderdiagnostik sollte von Anfang an das Bezogensein der Diagnose auf Förderung und nicht auf Selektion oder andere Ziele klar zum Ausdruck bringen. Allerdings suggerierte er ebenfalls von Anfang an, dass sich aus diagnostischem Handeln direkt das pädagogische ableiten lasse. Diese Art der Verknüpfung von Diagnose und Förderung ist äußerst problematisch und wurde von Schlee (1985a; 2008) als eine grundlegende Ungereimtheit der Förderdiagnostik, als ein logischer und naturalistischer Fehlschluss bezeichnet. Aus Ist-Werten lassen sich keine Soll-Werte ableiten und die Ergebnisse diagnostischer Untersuchungen enthalten keine Hinweise auf Ziele oder Teilziele zur Bestimmung des sich anschließenden didaktisch-pädagogischen Prozesses. Diese Kritik konnte bis heute nicht entschärft werden und wird im Grunde von allen Autoren geteilt, was aber gleichzeitig nicht bedeutet, dass nun Diagnostik oder Förderdiagnostik obsolet und für die Gestaltung von Erziehung, Unterricht, Förderung und Therapie überflüssig geworden wäre. Mit vorgeordneten Theorien über Lernen und Entwicklung als Bezugssysteme ist es dennoch unbedingt erforderlich herauszufinden, welche Kompetenzen ein Kind bereits erworben hat, in welcher Entwicklungsphase es sich gerade befindet, welche Bedingungen des Umfeldes behindernd oder förderlich wirken könnten, auf welchem Niveau eine Förderung anzusetzen hat oder wo bei einem Kind die Schwierigkeiten festzumachen sind und demzufolge ein Handlungsbedarf besteht (Graf & Moser-Opitz 2007; Klauer 2003; Kornmann 2010; Kretschmann 2003; 2006a; Schuck 2004a; v. Knebel 2010).

Für Schuck (2004a) ist Bezug nehmend auf Kaminski (1970) klar, »dass Diagnostik im handlungstheoretischen Sinne ein zyklischer Prozess sein muss, der mindestens aus einer diagnostischen und einer ›praktischen‹ Phase besteht. In dieser Vorstellung werden in der diagnostischen Phase Handlungsorientierungen entwickelt, die sich in der praktischen Phase zu bewähren haben. Die Bewährung ist durch eine die praktische Phase begleitende Diagnostik sicherzustellen. Gelingt die Bewährungsprobe nicht, sind im Rahmen einer neuerlichen diagnostischen Phase die Handlungsorientierungen für die praktische Phase zu überprüfen und zu modifizieren« (Schuck 2004a, 356).

In diesem Sinne ist auch das Ablaufmodell des förderdiagnostischen Prozesses von Strasser (2004) zu verstehen, das vier Schritte kreisförmig miteinander verbindet, wobei die ersten beiden Schritte (Wahrnehmen, Erfassen, Auswerten und Interpretieren, Verstehen, Erklären, Vergleichen) eher der diagnostischen Phase und die letzten beiden (Ziele formulieren, Handlungen planen und Handlungen umsetzen) eher der praktischen Phase zuzuschreiben wären ( Abb. I.8).


Abb. I.8: Ablaufmodell des förderdiagnostischen Prozesses (aus: Strasser, U. (2004): Wahrnehmen, Verstehen, Handeln: Förderdiagnostik für Menschen mit einer geistigen Behinderung. 5., ergänzte Aufl., Luzern: Edition SZH/SPC, 32)

Schuck (2004a) schlägt vor, im diagnostisch-pädagogischen oder förderdiagnostischen Prozess drei Stufen zu unterscheiden: die Bestandsaufnahme mit der Entwicklung eines Förderkonzeptes, den Förderplan und die Lernprozessbegleitung. Ausgangspunkt ist die Feststellung des Ist-Zustandes als Grundlage zur Entwicklung eines Förderkonzeptes. Die im Förderkonzept getroffenen Aussagen über den Ist-Zustand, den Soll-Zustand und über die Änderungsnotwendigkeiten sind als Hypothesen im kritisch-rationalen Sinne zu verstehen, die sich in der Praxis bewähren müssen und in der praktischen Phase des förderdiagnostischen Prozesses gewissermaßen experimentell geprüft werden. Im sich anschließenden Förderplan erfolgt eine Transformation des Förderkonzeptes auf dem Hintergrund verfügbarer Ressourcen in realisierbare pädagogische Maßnahmen. Dem Förderplan folgt die praktische Phase mit der Umsetzung der geplanten Förderung in konkreten Unterricht, Förderung oder Therapie. In dieser Phase geht es um die Lernprozessbegleitung, die Evaluation der bewirkten Veränderungen beim Individuum und im System, den Vergleich der erreichten mit den erwarteten Entwicklungen und wenn erforderlich um entsprechende Veränderungen des Förderkonzeptes und des Förderplans. Diese dritte Phase dient somit der Prüfung der in der ersten Phase generierten Hypothesen ( Abb. I.9).

Ein solches hypothesenbildendes und hypothesenprüfendes Vorgehen zur Verknüpfung von Diagnose und Förderung schlägt auch Breitenbach (2003) vor ( Abb. I.10). Allerdings zeigt sein Prozessmodell, dass der förderdiagnostische Prozess eine zweifache Hypothesenbildung und -prüfung beinhaltet.


Abb. I.9: Ein zyklisches Modell der Diagnostik (aus: Schuck, K. D. (2004a): Zur Bedeutung der Diagnostik bei der Begleitung von Lern- und Entwicklungsprozessen. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 55, 8, 350–360, hier 356)


Abb. I.10: Schematische Darstellung des förderdiagnostischen Prozesses (aus: Breitenbach, E. (2003): Förderdiagnostik. Theoretische Grundlagen und Konsequenzen für die Praxis. Würzburg: edition bentheim, 67)

• Lehrangebot und Lernziel

Aus seinem didaktischen Wissen heraus macht ein Lehrender einem Kind oder Jugendlichen ein Lehrangebot, um ein bestimmtes Lernziel zu erreichen. Ein Grundschullehrer weiß z. B., wie Kinder normalerweise das Schreiben, Lesen oder Rechnen lernen und gestaltet entsprechend sein Lehren. Trifft ein solches Lehrangebot beim Lernenden auf Lernbereitschaft und entsprechende Lernfähigkeit, so wird der Lernende sich auf dieses Lehrangebot einlassen und auf das Neue aktiv zugreifen.

• Lernhemmungen

An verschiedenen Stellen des Lehr-Lern-Prozesses können jedoch beim Lernenden aus den unterschiedlichsten Gründen Lernschwierigkeiten, Lernhemmungen auftreten, die er nicht allein und nicht mit den bisherigen Hilfen überwinden kann. Der Lehrende ist nun gezwungen, den Lehr-Lern-Prozess an dieser Stelle zu analysieren, um zu verstehen und um aus diesem Verstehen heraus dem Lernenden weitere Hilfen zur Überwindung seiner Lernhemmungen anbieten zu können. Es entsteht für den Lehrenden damit eine spezifische diagnostische Fragestellung.

• Erste Hypothesenbildung

Der Lehrende besitzt einerseits ein allgemeines Wissen über Lehren und Lernen, über den Verlauf einzelner Erwerbsprozesse und über Lernhindernisse sowie andererseits auch bereits ein bestimmtes Wissen über den Lernenden und dessen individuelle Lernbedingungen. Auf dieser Wissensbasis entwickelt der Lehrende erste Hypothesen über mögliche Gründe und Bedingungen für das Entstehen der Lernhemmung beim Lernenden. So kann z. B. ein Lehrer, dessen Schüler übermäßig viele Rechtschreibfehler im Diktat machen, die Vermutung haben, diese große Fehlerzahl hänge mit einer mangelnden Kenntnis der Rechtschreibregeln, mit einer zu gering entwickelten auditiven Gliederungsfähigkeit oder auch mit einer zu geringen Merkfähigkeit für sprachliches Material zusammen.

• Auswahl und Anwendung diagnostischer Methoden

• Im nächsten Schritt wird der Lehrende versuchen, seine Hypothesen zu überprüfen, indem er geeignete diagnostische Verfahren auswählt und sie anwendet. So könnte der Lehrer in obigem Fall die Rechtschreibfehler seines Schülers systematisch nach einzelnen Kategorien ordnen und auf diese Weise sehen, ob dieser Schüler im Laufe eines Diktates gehäuft gegen einzelne Rechtschreibregeln verstößt oder in welchem Ausmaß ihm typische Fehler unterlaufen, die auf mangelhafte auditive Verarbeitung hinweisen.

• Diagnostische Informationen

Bestätigen die diagnostischen Informationen die Vermutungen des Lehrenden nicht, findet der Lehrer in unserem Beispiel keine Hinweise auf eine mangelnde Regelkenntnis oder die angenommenen Schwächen in der auditiven Informationsverarbeitung, muss er neue Hypothesen über den möglichen Bedingungshintergrund für die vielen Fehler im Diktat suchen und diese dann wiederum überprüfen. Besagter Lehrer wird vielleicht nun Vermutungen darüber anstellen, ob die Lernsituation in seiner Klasse für den betreffenden Schüler ungünstig ist. Schenkt er ihm genügend Aufmerksamkeit und Zuwendung? Traut er ihm unter Umständen zu wenig zu und gibt vorschnell Unterstützung, sodass der Schüler zu selten Lernerfolge erlebt, die er sich selbst und seinem Können zuschreiben kann? Mithilfe einer gezielten Unterrichtsbeobachtung durch einen Kollegen oder eine Kollegin könnte der Lehrer versuchen, diese Hypothesen zu prüfen, um so zu einem veränderten Lehrangebot zu kommen.

• Zweite Hypothesenbildung

• Erhärtet sich jedoch der ursprüngliche Verdacht über den Bedingungshintergrund der Lernhemmung, wird der Lehrende auf der Basis seines pädagogisch-didaktischen Fachwissens Hypothesen über nächste Entwicklungsschritte und entsprechende Fördermaßnahmen entwerfen. Er wird sich überlegen, in welchen weiteren Lernschritten und mit welchem neuen Lehrangebot er seinem Schüler beim Überwinden der gefundenen Lernhemmung helfen kann.

• Lehrziel und Lehrangebot

Setzt der Lehrende sein Lehrangebot in die Tat um, kann er beobachten, inwieweit der Lernende auf dieses Angebot zugreift, mit dem veränderten Lehrangebot seine Lernhemmungen überwindet und z. B. im Prozess des Schreibenlernens fortschreitet. Der Lehrende erfährt auf diese Weise, ob seine Hypothesen, das neue Lehrangebot betreffend, hilfreich und damit richtig sind. Gleichzeitig beinhaltet diese Erfahrung eine Reihe neuer diagnostischer Informationen über den Lernenden und seine Art zu lernen, die er bei der weiteren Gestaltung seines Lehrangebotes, beim Festlegen nächster Entwicklungs- und Lernschritte sowie bei der Auswahl neuer Hilfen berücksichtigen sollte.

Werden die gesteckten Lern- oder Entwicklungsziele mit den gewählten Hilfen jedoch nicht erreicht, müssen die diagnostischen Informationen noch einmal dahingehend analysiert werden, ob sich nicht aus ihnen heraus weitere Förderangebote entwickeln lassen. Unter Umständen wird es vielleicht sogar erforderlich, die Lernhemmung in der spezifischen Lernsituation erneut zu betrachten, um zu neuen ersten Hypothesen zu gelangen und auf dieser Basis den gesamten Prozess erneut zu durchlaufen.

Zu einem vergleichbaren Prozessmodell gelangen Arnold und Kretschmann (2002), in dem sie sich an der geübten Praxis in Förderzentren orientieren. In der Eingangsdiagnose wird der Ist-Zustand mit dem Lernstand, den Kompetenzen, den Emotionen, dem Verhalten, den Risikofaktoren und Ressourcen des Kindes erhoben ebenso wie die Entwicklungsbedingungen, die durch das Umfeld gegeben sind. All diese Informationen fließen in ein sonderpädagogisches Gutachten ein, in dem die Befunde gewichtet und interpretiert werden, in dem Richt- und Grobziele der Förderung skizziert werden und das Kind nach dem Vergleich alternativer pädagogischer Settings dem geeignetsten zugewiesen wird. Im nächsten Schritt erfolgt nun die Förderdiagnose im engeren Sinne, wo ein detaillierter Förderplan mit Feinzielen und Fördermethoden sowie einem bestimmten zeitlichen Ablauf, mit Klärung der pädagogisch-therapeutischen Zuständigkeiten und gegebenenfalls auch mit dem Einholen von Unterstützung durch andere Dienste und Institutionen erstellt wird. Die dritte Phase der Prozessdiagnosen beantwortet im Sinne einer formativen Diagnostik die Frage, welche spezifischen Lernfortschritte und Lernschwierigkeiten im Förderprozess auftreten. Evaluierungs- und Fortschreibungsdiagnosen bilden die vierte und letzte Phase im Verlaufsmodell von Arnold und Kretschmann (2002), die der bewertenden Überprüfung von Förderverlauf und Fördererfolg durch den Vergleich der geplanten Maßnahmen und erwarteten Veränderungen mit dem tatsächlichen Verlauf und den tatsächlich bewirkten Fördereffekten dienen, um den Förderplan fortschreiben oder aktualisieren zu können.

Uhlemann (2011) stellt mit der Förderverlaufsdokumentation (FVD) ein Instrument zur kontinuierlichen Planung und Erfassung der Wirksamkeit pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen vor, das inhaltlich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ausgerichtet ist ( Kap. I.7), sich sehr stark an der Vorstellung einer Förderdiagnostik, die als hypothesengeleiteter Prozess Diagnose und Förderung konsequent miteinander verbindet, orientiert und als Grundlage für das schulische Standortgespräch dient ( Kap. I.6.1.4).

4.2.4 Vorgeordnete Theorien und Wertvorstellungen mitdenken

Die Notwendigkeit und Bedeutung vorgeordneter Theorien kam bereits im vorangegangenen Kapitel zur Sprache, soll hier jedoch noch einmal explizit aufgegriffen und thematisiert werden. Die Beschreibung der Förderdiagnostik als hypothesengeleiteter Prozess macht deutlich, dass sie notwendigerweise eingebettet sein muss in pädagogische, didaktische oder psychologische Theorien. Nur auf der Grundlage eines derartigen Fachwissens lassen sich an den entsprechenden Stellen des förderdiagnostischen Prozesses die erforderlichen Hypothesen gewinnen. Darüber hinaus ist Diagnostik allgemein ein interpretierendes Vorgehen, das an verschiedenen Stellen auf vorgeordnete Theorien zurückgreifen muss.

Bereits beim Erkennen und Aufnehmen von Daten muss bedacht werden, dass diese Daten dem menschlichen Verhalten nicht als solche anhaften. Der Diagnostiker findet die Daten nicht einfach als gegeben vor, um sie dann nur noch einsammeln zu müssen. Bereits die Datenaufnahme ist, wie Schlee (1985a) richtig feststellt, ein aktives Gestalten und Konstruieren. Diagnostische Daten treten als solche erst unter bestimmten Fragestellungen und Perspektiven in Erscheinung. Je nach Fragerichtung, Sicht- und Herangehensweise ergeben sich unterschiedliche Daten. Die lapidare Aussage, dass Intelligenz das ist, was durch den Intelligenztest gemessen wird, ist so betrachtet durchaus richtig und nachvollziehbar. Da Intelligenz ein hypothetisches Konstrukt ist, liegt der Konstruktion eines jeden Intelligenztests eine spezifische Vorstellung, ein Modell von Intelligenz zugrunde und dieses Intelligenzmodell bestimmt, welche Verhaltensstichproben als repräsentativ betrachtet und durch den Test erhoben werden.

In den abgenommenen Daten an sich steckt noch keine bedeutsame Aussage. Die Bedeutung ist den Daten nicht inhärent, sondern sie bedürfen der Interpretation, die ihrerseits ebenfalls theoretisch fundiert sein muss, will man Beliebigkeit vermeiden. Die Minimalinterpretation, dass ein Intelligenztestwert altersgemäß, über- oder unterdurchschnittlich ist, lässt sich nur unter Rückgriff auf die klassische Testtheorie und die mit ihrer Hilfe berechneten Vergleichsnormen vornehmen.

Schließlich lassen sich aus den interpretierten Daten nur dann sinnvolle Konsequenzen ziehen, wenn theoretische Konzepte vorliegen, die über entsprechende Zusammenhänge und Regelhaftigkeiten Auskunft geben. Ein unterdurchschnittliches Testergebnis könnte z. B. nur dann zu Veränderungen im Lernangebot führen, wenn mittels einer Theorie entsprechende Zusammenhänge zwischen Testergebnissen und Förderangeboten beschrieben und begründet vorlägen.

Diagnostizieren ist mit Schlees Worten immer eine »in vielerlei Hinsicht theoriegetränkte Tätigkeit« (Schlee 1985a, 258). Datenerhebung, Interpretation der Daten und die aus ihnen abgeleiteten Maßnahmen bedürfen notwendigerweise einer Fundierung durch vorliegende Theorien. Die Qualität einer diagnostischen Tätigkeit und ihre Ergebnisse können nicht besser sein, als die Qualität der zugrunde liegenden Theorien es zulässt.

Mutzeck und Melzer (2007) betonen in ihrem Modell zur Förderplanung, dass erstens mithilfe der Diagnostik nur Ist-Zustands-Beschreibungen vorgenommen werden können und dass eine Förderdiagnostik und Förderplanung zweitens nur sinnvoll ist, wenn sie unterrichtlichen, erzieherischen, therapeutischen und ethischen Sollwerten und Zielen nachgeordnet und von der Bedeutung her untergeordnet ist. »Förderplanung muss unbedingt in der Zusammenschau von Unterricht, Förderung bzw. Therapie und Diagnostik gesehen und durchgeführt werden unter Einbeziehung ideeller Faktoren (Werte, Ziele, Konzeptionen) und realer Bedingungen (Person-Umfeld-Faktoren)« (Mutzeck & Melzer 2007, 208).

Um diagnostische Daten zu interpretieren und um auf Diagnoseergebnisse mit pädagogischen Interventionen kompetent antworten zu können, bedarf es laut Kretschmann (2004) eines umfangreichen Metawissens über Entwicklungsverläufe und Störungsbilder sowie über Präventions- und Interventionskonzepte.

4.2.5 Sich an Kompetenzen orientieren

Eggert (1997) weist darauf hin, dass der Paradigmenwechsel in der sonderpädagogischen Theorie und damit das, was als Behinderung beschrieben wird, auch einen diagnostischen Blickwechsel fordert, der weniger die Schwächen oder Momente des Nicht-Könnens, sondern vielmehr die Stärken eines Kindes sucht und bei der Gestaltung von Lehr- und Förderangeboten an eben diesen Stärken und damit am Können ansetzt. Deshalb schlägt er vor, negative Aussagen über ein Kind zu vermeiden. Vorgefundene Probleme, Störungen und Schwächen können so umgedeutet werden, dass die Stärken des Kindes in den Mittelpunkt rücken und auf diese Weise auch zum Ansatzpunkt für Hilfe und Förderung gemacht werden. Auch für Eberwein und Knauer (1998) ist in der Sonderpädagogik eine grundlegende Revision diagnostischen Denkens und Handelns notwendig. Angemahnt wird ein radikales Umdenken gegenüber der traditionellen defizitorientierten sonderpädagogischen Diagnostik mit ihren Zuschreibungen und Platzierungen. Die Aufmerksamkeit solle nicht wie bisher auf die Defizite eines Kindes gerichtet sein, sondern auf seine individuellen Stärken und die im Umfeld liegenden Ressourcen. »Vom Defizitkatalog zum Kompetenzinventar« überschreibt Goll (1994) einen Artikel, in dem er ebenfalls entsprechende Veränderungen im diagnostischen Denken erläutert.

Die Diskussion darüber, ob in der Sonderpädagogik tatsächlich ein solcher Paradigmenwechsel vorliegt oder nicht, soll an dieser Stelle nicht geführt werden, da sie für den weiteren Gedankengang bedeutungslos ist. Der Verweis auf Hillenbrand (1999) soll ausreichen, der nach gründlicher Diskussion berechtigte Zweifel an der Existenz eines Paradigmenwechsels in der Sonderpädagogik hegt.

Zunächst ist festzustellen, dass Stärken und Schwächen genauso wie Kompetenzen und Defizite relationale Begriffe sind, die nicht ohne einen Bezugspunkt, eine Norm zu denken sind. Um diagnostische Informationen als Defizit oder Kompetenz interpretieren zu können, müssen sie in ein Bezugssystem eingeordnet werden. Stärken und Schwächen ergeben sich im Rahmen der Förderdiagnostik, indem kindliches Verhalten in Beziehung gesetzt wird zu intraindividuellen und lehrzielorientierten Normen. Neben dem Bezug zu einer Norm brauchen die Begriffe Stärke und Schwäche auch sich selbst als Bezugspunkt, denn Stärke lässt sich nur im Zusammenhang mit Schwäche denken und Schwächen werden nur sichtbar, wenn Stärken vorhanden sind. Deshalb sind diagnostisch relevante Fragen immer Zwillingsfragen, die gleichzeitig nach dem fragen, was eine Person weiß und was sie nicht weiß, was sie richtig macht und was falsch. Der diagnostische Blick fällt zwangsläufig gleichzeitig sowohl auf Stärken als auch auf Schwächen und deckt das Können und Nicht-Können gleichermaßen auf.

Neuropsychologische Erkenntnisse legen nahe, dass das Empfinden von Lust und Unlust nur möglich ist, wenn unser relational-dynamisches Lust-Unlust-System im Gehirn ausbalanciert ist, wenn sich das Erleben von Stress, mühevoller Anstrengung und Misserfolg regelmäßig abwechselt mit Erfolgserlebnissen, die Freude, Stolz und Entspannung mit sich bringen. Dysregulationen in diesem ausbalancierten System können entstehen, wenn durch anhaltende Misserfolge der Unlust-Schenkel des »Waagebalkensystems« ein zu lange andauerndes Übergewicht erhält oder auch wenn Erfolgserlebnisse als Dauerzustand mangels vorhandener Herausforderungen nicht mehr mit Lust und Freude verbunden werden. Wo Aufgaben und Anstrengungen fehlen, gibt es keine echten Erfolgserlebnisse mehr und die notwendige Dynamik in der Lust-Unlust-Regulation kann sich nicht entwickeln: Es entsteht Langeweile (vgl. Graichen 1993).

Rauschenberger (1967), der der didaktisch bedeutsamen Frage nachgeht, wie denn Interesse oder Lernmotivation entsteht, kommt zu dem Schluss, dass der Lehrer, um beim Schüler einen Lernprozess in Gang setzen zu können, diesem zeigen muss, was er innerhalb seines Wissens und Könnens eben noch nicht weiß und noch nicht kann. »Denn nicht das Nicht-Wissen schafft das Interesse, sondern dies, dass im Geflecht des Wissens eine Stelle als Nicht-Wissen bekannt gemacht wird« (Rauschenberger 1967, 68 f.). Der erste didaktische Schritt beim Lehren und Fördern besteht somit im gleichzeitigen Aufdecken von Können und Nicht-Können.

Persönlichkeitstheorien vor allem aus dem Bereich der humanistischen Psychologie verweisen darauf, dass psychische Gesundheit oder psychische Anpassung im Gegensatz zur psychischen Fehlanpassung dadurch gekennzeichnet ist, dass als Stärken und als Schwächen bewertete Persönlichkeitsanteile in gleicher Weise wahrgenommen und ins Selbstkonzept integriert werden können (Rogers 2000; Adler 1927).

Der Aufruf, von den Stärken auszugehen, kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet auf keinen Fall als Hinweis verstanden werden, förderdiagnostisch nur oder vor allem nach den Stärken der Kinder zu suchen und ihre Schwächen zu ignorieren oder gar ihre Schwächen in Stärken umzudeuten. Ein zentrales didaktisches Element, das Schaffen von Lernmotivation, fehlte beim Lehren, das Empfinden von Freude und Lust nach einem durch Anstrengung erzielten Erfolg käme nicht zustande und ein einseitiges ständiges Loben würde den Kindern ein unrealistisches Bild von sich selbst vermitteln und damit ihre Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen. Nur unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Stärken und Schwächen, Können und Nicht-Können ist eine hilfreiche und dem Leistungs- und Lernvermögen angemessene Förderung und Erziehung möglich.

Mit dem Hinweis, an den Stärken anzusetzen, könnte jedoch durchaus eine bedeutsame Förderstrategie ins Blickfeld rücken, die mit dem Begriff der Kompensation umschrieben wird. Schwächen werden ausgeglichen, indem man vorhandene Stärken berücksichtigt oder benutzt. Für die Förderdiagnostik bedeutet dies, dass der Diagnostiker im Fall des Nicht-lösen-Könnens einer Aufgabe mit der entsprechenden Person nach Bedingungen sucht, unter denen die gestellte Aufgabe trotz der offensichtlich vorliegenden Schwäche bewältigt werden kann. Diese förderdiagnostisch hilfreiche Suche nach ausgleichenden Hilfestellungen wurde bereits im Kapitel zur Lernprozessdiagnostik als Methode zum Auffinden des potenziellen Entwicklungsstandes beschrieben. Auf solche Weise gefundene Kompensationsmöglichkeiten können meist effektiv bei der individuellen Gestaltung von Fördermaßnahmen oder neuen Lehrangeboten helfen. In der Förderdiagnostik kann es nicht darum gehen, grundsätzlich aufzuzeigen, dass ein Mensch über Kompetenzen verfügt, was selbstverständlich immer der Fall ist. Entscheidend ist, ob diejenigen Kompetenzen vorhanden sind, die zur Bewältigung der momentanen Lern- und Lebenssituation erforderlich sind.

4.3 Zusammenfassung

Trotz grundlegender theoretischer Mängel und fehlender empirischer Validität fand das Konzept der Förderdiagnostik in der Sonderpädagogik eine weite Verbreitung. Immer wieder wurde versucht, das Charakteristische und Typische der Förderdiagnostik herauszuarbeiten, ohne dass eine zufriedenstellende Abgrenzung jedoch bisher gelungen wäre. Dennoch lassen sich in der einschlägigen Fachliteratur Bestimmungsstücke ausmachen, die von vielen Autoren mit dem Konzept der Förderdiagnostik in Verbindung gebracht werden und die offensichtlich für das sonderpädagogische Denken und Handeln zentrale Aspekte zum Ausdruck bringen:

• Förderdiagnostik analysiert Lernprozesse und stellt unter Zuhilfenahme von struktur- und entwicklungsorientierten Bezugstheorien fest, wie weit ein Lernender bereits in das zu Lernende eingedrungen ist und welche nächsten Lernschritte mit welchen Hilfestellungen zu gehen sind. Eine solide theoretische Grundlegung für dieses Durchschreiten der Zone der proximalen Entwicklung findet sich in der entwicklungspsychologischen Theorie von Wygotski (2002).

• Förderdiagnostik geht davon aus, dass jegliches Verhalten kontextabhängig ist und bezieht deshalb das gesamte Umfeld in die Analyse mit ein. Als problematisch vor allem in der Praxis erweist sich jedoch das Bestimmen relevanter spezifischer Umweltbedingungen im Zusammenhang mit bestimmten Verhaltens- und Erlebensweisen. Kurt Lewin (1969) beschreibt in seinem Konzept des Lebensraumes, der ein psychologisch-funktionaler ist, wie eine nähere Beschreibung dessen, was im konkreten Fall unter Situation und Umfeld zu verstehen ist, durch die Übernahme der Perspektive der Lernenden gelingen kann.

• Die konsequente Verknüpfung von Diagnose und Förderung ist nicht zu verstehen als direktes Ableiten der Förderziele aus vorliegenden diagnostischen Daten, sondern als das Erfassen der Lernausgangslage, die zusammen mit Theorien über Lernen, über Entwicklungsverläufe und Störungsbilder sowie über entsprechende Präventions- und Interventionskonzepte den Förderdiagnostiker in die Lage versetzt, Hypothesen zur Beschreibung förderlicher und hemmender Entwicklungs- und Lernbedingungen aufzustellen, nächste Förderziele und mögliche Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele zu benennen. Förderdiagnostik ist ein zyklischer hypothesengenerierender und hypothesenprüfender Prozess, der seinen Ausgang in einer Bestandsaufnahme nimmt, um ein Förderkonzept und einen Förderplan zu entwickeln sowie dessen Umsetzung zu begleiten und zu evaluieren.

• Förderdiagnostik muss somit immer pädagogischen, didaktischen und psychologischen Theorien nachgeordnet gedacht werden. Nur mit Bezugnahme auf solche vorgeordneten Theorien ist es möglich, im Verlauf des förderdiagnostischen Prozesses vorliegende Lernprobleme zu verstehen und weiterführende Fördermöglichkeiten zu finden.

• Förderdiagnostik erfasst und berücksichtigt gleichermaßen Stärken und Schwächen, da sich beide gegenseitig bedingen und gemeinsam die Individualität einer Person ausmachen. Förderdiagnostisch aussagekräftige Informationen ergeben sich an dem Punkt, wo Können in Nicht-Können übergeht. Stärken erhalten dann eine besondere Bedeutung, wenn sie als Kompensationsmöglichkeiten zur Bewältigung spezifischer Situationen eingesetzt werden können.

Die Förderdiagnostik ist als Modifikationsstrategie in Abhebung zur Selektions- oder Platzierungsdiagnostik zu verstehen.

5 Selektions- oder Platzierungsdiagnostik
5.1 Inhalte und Aufgaben

Fragen der Selektion und Platzierung, die der Logik einer normorientierten, klassifizierenden und taxonomischen Statusdiagnostik folgen, sollen nach Kany und Schöler (2009) zu Informationen darüber führen,

• ob ein Kind altersgemäß entwickelt ist,

• ob die Entwicklung synchron verläuft, d. h., ob Leistungs-, Persönlichkeits- sowie sozialemotionale Entwicklung im Einklang verlaufen,

• ob ein Verdacht auf eine Störung in einem der Entwicklungsbereiche vorliegt und

• wie die Aussichten für die weitere Entwicklung sind.

Erfasst wird der aktuelle Status einer Person in verschiedenen Leistungs- und Persönlichkeitsbereichen, indem man sich, so Trost (2008), methodisch vor allem auf psychologisches Tests oder andere standardisierte psychometrische Verfahren stützt, die dann auch die gewünschten inter- und intraindividuellen Vergleiche zulassen.

Die Leistungsdiagnostik ist nach wie vor durch die Intelligenztests geprägt, obwohl mittlerweile auch spezielle Leistungstest z. B. zur Messung der Aufmerksamkeit und Konzentration oder unterschiedlicher Gedächtnisfunktionen existieren.

Ebenfalls zur Leistungsdiagnostik zählen nach Kubinger (2009) die Entwicklungs- und Eignungsdiagnostik mit entsprechenden psychometrischen Verfahren. Entwicklungstests bilden eine Untergruppe der Leistungstests, die sich auf das Säuglings-, Kleinkind- oder Vorschulalter beziehen und entwicklungsrelevante Bereiche wie Lernen und Gedächtnis, visuelle Wahrnehmung, Sprache, Motorik usw. erfassen. Eignungstests bestimmen die Fähigkeiten und die Motivation einer Person, bestimmten beruflichen oder ausbildungsbezogenen Anforderungen und Erwartungen zu genügen. Für Kubinger (2009) geht es auch darum, ob der zur Diskussion stehende Ausbildungsweg bzw. Beruf den Bedürfnissen und der Lebensorientierung der Person entspricht.

Im Unterschied zur Leistungsdiagnostik, wo der Proband ein Zielmerkmal realisieren soll und seine Antwort richtig oder falsch sein kann, wird in der Persönlichkeitsdiagnostik das Zielmerkmal beschrieben und festgestellt, ob es vorhanden ist oder nicht oder in welcher Qualität oder in welchem Ausmaß es vorhanden ist. Wenngleich auch Intelligenz und andere Leistungsbereiche Teile der Persönlichkeit sind, zählen sie nicht zu den Kategorien der Persönlichkeitsdiagnostik. Persönlichkeitstests erfassen überdauernde Persönlichkeitseigenschaften oder -merkmale, in denen sich Menschen unterscheiden. Dabei bezieht man sich heutzutage nach Meinung von Kubinger (2009) auf das Persönlichkeitsmodell der »Big-Five«, in dem angenommen wird, dass sich Menschen wesentlich hinsichtlich der Faktoren Neurotizismus oder emotionale Stabilität, Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Verträglichkeit und Gewissenhaftigkeit unterscheiden.

5.2 Diagnose vor der Diagnostik

Gerade in der sonderpädagogischen Praxis begegnet uns immer wieder eine quasi zweistufige diagnostische Fragestellung: zunächst die institutionelle Fragestellung nach Ein- und Umschulung, Zuweisung oder nach dem sonderpädagogischen Förderbedarf und anschließend nach erfolgter Platzierung die förderdiagnostische, erziehungs- und unterrichtsbegleitende Fragestellung, die auf verursachende und aufrechterhaltende Bedingungen für Lern- und Entwicklungsprobleme und auf diesbezügliche Fördermöglichkeiten abhebt (Arnold 2007; Kany & Schöler 2009; Trost 2008). Die Diagnose vor der Diagnostik geht der Frage nach, inwieweit ein sonderpädagogischer Handlungsbedarf gegeben ist, ob eine besondere sonderpädagogische Intervention, Förderung, Therapie oder gar eine Einweisung in eine bestimmte Institution angezeigt sind. Sie ist vor allem für administrative Entscheidungen und für die Kostenübernahme z. B. therapeutischer Hilfen und Interventionen notwendig.

Eine Diagnostik, die Fragen der Selektion und Platzierung aufgreift und beantwortet, wird, so Trost (2008), von vielen Befürwortern der Förderdiagnostik als eine rückständige und anstößige Form der sonderpädagogischen Diagnostik angesehen, da sie ein segregierendes Schul- und Ausbildungssystem stabilisiere und integrative Modelle verhindere. Dies ist für Trost (2008) jedoch ein denkbar unglücklicher Standpunkt, »denn im sonderpädagogischen Handlungsfeld sind de facto institutionelle Fragestellungen zu beantworten und es zählt zu den selbstverständlichen Aufgaben sonderpädagogischer Diagnostik, sich mit aller Sorgfalt und Parteilichkeit für die betroffenen Menschen mit Behinderung an der bestmöglichen Absicherung institutionsbezogener Entscheidungen zu beteiligen« (Trost 2008, 170).

Schuck (2004a) berichtet über die mangelhafte Qualität von Noten zur Bewertung von Lernprozessen und zur Begründung von Übergangsempfehlungen und konstatiert aufgrund der vorliegenden empirischen Befunde, dass die Schulnoten, denen im gegliederten Schulsystem die systemnotwendige Selektionsfunktion zukommt, aufgrund der empirischen Datenlage, eigentlich längst hätten abgeschafft werden müssen. Ergebnisse aus der IGLU-Studie offenbaren anhand der geringen Korrelation zwischen Lesenote und erreichter Lesekompetenzstufe, wie mäßig die Lesenote als Kennzeichnung eines Lernprozessergebnisses taugt.

Ähnlich kritisch äußert sich Schuck (2004a) zur Brauchbarkeit von Schulnoten beim Aussprechen von Übergangsempfehlungen in die Sekundarstufe und damit zur Gestaltung des weiteren schulischen Werdegangs, indem er auf Untersuchungen rekurriert, die wiederum die Leseleistung von Kindern am Ende der vierten Klasse mit deren Empfehlungen zum Übergang an die Haupt-, Realschule bzw. ans Gymnasium in Beziehung setzen. Dabei zeigt sich eine Überlappung der Leseleistungen der Hauptschul- und Gymnasiumsempfohlenen in einem Bereich von zwei Kompetenzstufen oder von 200 Punkten bei einer Skalenlänge von 450 Punkten. »Wer ist in diesem Überlappungsbereich eigentlich Gymnasiast oder Hauptschüler? Schreit ein solches Ergebnis nicht nach mehr Gerechtigkeit, nach mehr Präzision der Diagnostik und besser qualifizierten Diagnostikerinnen und Diagnostikern« (Schuck 2004a, 352)?

Die Reihe entsprechender Befunde, die über die Untauglichkeit bisheriger Selektions- und Platzierungsdiagnostik vor allem im schulischen Bereich berichten, ließe sich fast beliebig fortsetzen und verweist nur auf die dringende Forderung nach qualitativ besseren Instrumenten und Verfahrensweisen.

5.3 Probleme und Grenzen

Gerade wegen ihrer Bedeutsamkeit für weitreichende Entscheidungen im Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen muss auch auf die vorhandenen Probleme und Begrenzungen im Zusammenhang mit der Selektions- und Platzierungsdiagnostik aufmerksam gemacht werden.

Die Qualität einer Selektions- und Platzierungsdiagnostik und die auf ihr beruhenden Entscheidungen hängen zu großen Teilen von der Klarheit, der Genauigkeit und Vollständigkeit der zugrunde gelegten Anforderungsprofile und Kategorien ab. Ungeklärt bleiben dort meist Fragen, ob die Anforderungen im Profil gleichwertig nebeneinanderstehen oder hierarchisch zu werten sind oder ob jede einzelne Anforderung unabdingbar ist oder ob nicht bestimmte Anforderungen wechselseitig kompensierbar sind oder einfach, in welchem Ausmaß die einzelnen Anforderungen gegeben sein müssen.

Mit der Unklarheit in den Anforderungsprofilen geht oft auch eine Unklarheit bei den verwendeten Begriffen und Kategorien einher. Beredtes Beispiel für dieses Problem sind die steigenden Gesamtquoten für Menschen mit Behinderungen und die höchst unterschiedlichen Anteile der einzelnen Förderschwerpunkte zwischen den Bundesländern, aber auch innerhalb der Bundesländer. Der Anteil aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland ist seit 1950 von 1,3 Prozent auf 6,2 Prozent im Jahr 2010 gestiegen (Preuss-Lausitz 2010; Klemm & Preuss-Lausitz 2011) und die Differenzen in den Förderschwerpunkten zwischen den Bundesländern schwanken zwischen dem Doppelten und dem Siebenfachen (Klemm & Preuss-Lausitz 2008; 2011). Wer also zu einem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird, ist selbst bei den vermeintlich eindeutig gefassten Behinderungsschwerpunkten höchst strittig und es fehlen noch immer trotz KMK-Empfehlungen und Prüfung der entsprechenden Gutachten durch die Schulaufsicht klare und einheitliche Standards.

Der bevorzugte Einsatz psychometrischer Verfahren im Rahmen der Selektions- und Platzierungsdiagnostik speziell in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern ist für Trost (2008) mit einigen beachtenswerten Problemen behaftet. So ist die Interaktion zwischen Diagnostiker und Proband durch die Standardisierung erheblich eingeschränkt, was in sonderpädagogischen Zusammenhängen oft nachteilig wirkt, weil hier immer wieder über die Standardisierung hinausgehende zusätzliche Hinweise, Verdeutlichungen, Erläuterungen, Ermutigungen oder Unterbrechungen erforderlich sind, will man ein aussagekräftiges Untersuchungsergebnis erhalten. Des Weiteren wird durch die individuumzentrierte Perspektive die Verantwortlichkeit für ein Testergebnis, eine Testleistung allein ins Kind verlagert. Kontextvariablen, die ebenfalls ein Ergebnis mitbestimmen, bleiben aufgrund des Objektivierungsgebotes mithilfe der Standardisierung weitgehend unberücksichtigt. Ursachen werden kaum aufgedeckt, da psychologische Tests in erster Linie Aussagen über das Vorhandensein und nicht über das Zustandekommen machen. Auch ist ein Zahlenwert als Ergebnis eine dürre und recht ungeeignete Beschreibung einer Lebens- und Lernsituation. Darüber hinaus stellt die Logik der Defizit- und Problemorientierung ein weiteres Problem dar, indem sie Verhaltensauffälligkeiten ausschließlich als Normabweichung und als problematisches Verhalten interpretiert. Was aber als Pathologie oder Störung erscheint, kann ein subjektiv sinnvolles und in einer bestimmten Lebenssituation gut angepasstes Verhalten sein, was als eigenaktiver Beitrag zur Problembewältigung bei Förderung und Intervention zu berücksichtigen wäre.

Als Ergebnis eigener Untersuchungen berichtet Schuck (2004a) über die immer noch vorhandene Dominanz der Intelligenztestverfahren in den sonderpädagogischen Gutachten, mit deren Hilfe vor allem die Frage nach der Platzierung beantwortet und begründet wird. Die mutmaßlichen Ursachen für Schulversagen werden also vorwiegend im kognitiven Leistungsvermögen gesucht, worin für Schuck (2004a) eine entwicklungspsychologisch überholte Vorstellung zum Ausdruck kommt, dass Menschen der inneren Bedingung Intelligenz gewissermaßen ausgeliefert sind. Dieser Glaube an die determinierende Kraft kognitiver Leistungen ist mit vorliegenden empirischen Daten nicht vereinbar, wonach z. B. zwischen Intelligenz und Rechtschreib- bzw. Leseleistung äußerst geringe Korrelationen bestehen. So konnten in der IGLU-Studie 55,5 Prozent der Kinder mit einem Intelligenzquotienten von weniger als 85 die Kompetenzstufen von zwei bis vier erreichen und 11,5 Prozent dieser Kinder sogar noch die höchste Kompetenzstufe. »Diese empirischen Ergebnisse deklassieren eine pädagogische Strategie, die ein niedriges Intelligenztestergebnis zum Kriterium für die Auswahl von schulischen Anforderungsniveaus macht, auf dieser Grundlage Schulentscheidungen trifft und damit Lebenschancen verteilt« (Schuck 2004a, 351 f.).

5.4 Zusammenfassung

Die Platzierungs- und Selektionsdiagnostik folgt der Logik einer norm- und kriteriumsorientierten Statusdiagnostik und bedient sich methodisch in erster Linie psychometrischer Verfahren, um den Status einer Person in unterschiedlichen Leistungs- und Persönlichkeitsbereichen zu erfassen. Sie umfasst Inhalte und Aufgaben der Leistungs-, Entwicklungs-, Eignungs- und Persönlichkeitsdiagnostik.

Sie kann im sonderpädagogischen Handlungsfeld als eine Diagnose vor der Diagnostik bezeichnet werden, die zunächst sonderpädagogischen Handlungsbedarf feststellt und damit Zuweisungen und Platzierung veranlasst und begründet, um dann im zweiten Schritt notwendigerweise von einer den Förderbedarf und die Fördermaßnahme näher bestimmenden Förderdiagnose ergänzt zu werden.

Gerade wegen der großen Bedeutung dieser Erstdiagnosen für die Zuweisung von Ressourcen und die Verteilung von Lebenschancen, was im schulischen Bereich mithilfe von Noten, Gutachten und Empfehlungen durch Lehrkräfte nur äußerst mangelhaft gelingt, müssen dem Diagnostiker wichtige Probleme und Begrenzungen der Situations- und Platzierungsdiagnostik bewusst sein, um die mit ihr verbundenen weitreichenden Entscheidungen verantwortungsbewusst und professionell vorzubereiten.

6 Methoden der sonderpädagogischen Diagnostik

Das Methodenrepertoire der sonderpädagogischen Diagnostik unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von dem der psychologischen Diagnostik, allerdings sind an der einen oder anderen Stelle einzelne spezifisch sonderpädagogische Verfahren zu ergänzen, die den Besonderheiten des sonderpädagogischen Handlungsfeldes und der zu untersuchenden Klientel geschuldet sind. Das diagnostische Instrumentarium lässt sich, folgt man Hesse und Latzko (2009), in drei Grobkategorien aufgliedern: Gesprächsmethoden, Verhaltensbeobachtung und standardisierte Testverfahren. Gerade im Bereich der Förderdiagnostik sind jedoch auch eine Reihe halbstandardisierter oder nicht standardisierter Verfahren, wie z. B. Kompetenzinventare und Aufgabensammlungen oder Fehleranalysen, bedeutsam und finden häufig Verwendung.

6.1 Diagnostisches Gespräch

Dem Diagnostiker stehen zur Informationsgewinnung unterschiedliche Gesprächsformen oder Gesprächsmethoden zur Verfügung, die sich hinsichtlich ihres Strukturierungsgrades unterscheiden lassen: Anamnese, Exploration und Interview. Des Weiteren haben sich in jüngster Zeit unter dem Einfluss neuer Klassifikationsschemata wie ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) sowie der Notwendigkeit, Bildungssysteme inklusiv zu gestalten, neue Formen des diagnostischen Gesprächs und der Beratung in interdisziplinären Teams entwickelt.

6.1.1 Anamnese und Exploration

Die Anamnese ist eine aus der Medizin stammende Methode und meint das Erheben der Vorgeschichte einer Erkrankung. So fragen Ärzte beispielsweise nach dem ersten Auftreten der Symptome, nach der Abfolge vorhergegangener Erkrankungen und nach verursachenden Bedingungen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung von Selbst- und Fremdanamnese, was bedeutet, dass die anamnestischen Informationen einmal von der betroffenen Person selbst oder im anderen Fall von einer dritten Auskunftsperson erhoben werden, z. B. von nahen Verwandten, Eltern oder anderen Bezugspersonen.

Inhaltlich umfasst ein Anamnesegespräch auch in der Sonderpädagogik Fragen zur Biografie, zum Entwicklungsverlauf oder zur Vorgeschichte des Problems. Auch schriftlich vorliegende Informationen in Form von medizinischen Befunden, Entwicklungsberichten oder Therapieverlaufsdokumenten können dabei einbezogen werden (Daseking & Petermann 2006).

Für die sonderpädagogische Förderdiagnostik bedeutsame Fragen sind im Rahmen der Anamnese solche, die sich auf das behinderte Kind und seine bisherige Entwicklung beziehen. Die Beschreibung des Entwicklungsverlaufes mit seinen Verzögerungen, Abweichungen und Besonderheiten birgt die Möglichkeit in sich, gegenwärtige Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten abzuschätzen. Ein entsprechendes entwicklungspsychologisches Wissen ist in diesem Zusammenhang von Vorteil, da es dem Förderdiagnostiker zweierlei bietet: einerseits einen Vergleichsmaßstab zur Beurteilung des Entwicklungsstandes eines behinderten Kindes sowie andererseits einen Ausblick auf die nächste Stufe der Erreichbarkeit in der Förderarbeit.

Ebenfalls von besonderer Bedeutung für förderdiagnostische Fragestellungen sind die Veränderungen in den Lebensumständen und die damit in Verbindung stehenden Reaktionsweisen des behinderten Kindes. Solche Veränderungen im psychosozialen Kontext wären z. B. die Geburt eines Geschwisters, Wohnortwechsel, Verlust einer nahen Bezugsperson, Besuch des Kindergartens oder Schuleintritt. Die Art und Weise, wie ein behindertes Kind im Rahmen seines Familiensystems mit solchen Kontextveränderungen umgeht, lässt durchaus Rückschlüsse zu auf seine Flexibilität oder Anpassungsfähigkeit, auf seine Selbststeuerung und Selbstkontrolle, seine Handlungs- und Bewältigungsstrategien.

Lukesch (1998) macht darauf aufmerksam, dass anamnestische Daten allein nur beschränkt aussagekräftig sind. Sie besitzen seiner Meinung nach nur eine Bedeutung in Rahmen eines Erstgesprächs und dienen zur Klärung der Fragestellung, zur Beschreibung des vorliegenden Problems und zum Erstellen erster Hypothesen. Sie müssen unbedingt mit anderen Daten und mit entsprechenden Theorien in Beziehung gesetzt werden, um eine diagnostische oder prognostische Aussage zu erlauben. Das Erheben anamnestischer Daten sollte dementsprechend theoriegeleitet erfolgen. Das bedeutet, dass nur solche Daten als relevante Daten erhoben werden, die für den Diagnostiker in einem wissenschaftlich begründeten Zusammenhang zur Fragestellung stehen. Zwischen dem erfragten Faktum in der Anamnese und dem gegenwärtigen Problemverhalten muss ein Zusammenhang hergestellt werden können, der auf eine Theorie oder andere wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgeführt werden kann. Nur wenn eine solche Verbindung für den Diagnostiker existiert, ist die anamnestische Information auch für ihn interpretierbar und im förderdiagnostischen Prozess verwertbar. Weiß ein Diagnostiker um die empirisch nachgewiesenen Zusammenhänge zwischen geringer Aufmerksamkeit und Hyperaktivität im Schul- und Vorschulalter, der geringen Aufmerksamkeitsregulation und hohen Irritierbarkeit im Kleinkindalter und mütterlichem Stress und Ängsten während der Schwangerschaft, macht es Sinn, bei einem Jugendlichen mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) nach eben diesen Auffälligkeiten im Entwicklungsverlauf zu fragen (Petermann, Petermann & Damm 2008).

Gleichzeitig weist Lukesch (1998) darauf hin, dass es sich bei anamnestischen Daten nicht um das Ergebnis einer objektiven Wiedergabe von Ereignissen handelt, sondern dass diese einem subjektiven Erinnerungsprozess entspringen und deshalb auch einer subjektiven Verarbeitung unterliegen mit entsprechenden Verzerrungen, Verschiebungen und Lücken. Die Anamnese ist somit kein Kontrollinstrument zur Prüfung z. B. elterlicher Angaben und im strengen Sinne auch keine wissenschaftliche Informationsgewinnung, sondern, wie Naggl und Höck (2009) es ausdrücken, »erkenntnistheoretisch betrachtet ein sinnverstehender und sinnstiftender Prozess zwischen mindestens zwei Subjekten, die beide sinnmächtig sind und das Gespräch und seine Bedeutung erzeugen« (Naggl & Höck 2009, 27).

Häufig gerät vor allem im Zusammenhang mit Behinderungen ein Anamnesegespräch zur Suche nach den Ursachen und dem Verursacher. Breitenbach (2003) warnt davor, sich als Diagnostiker darauf einzulassen, da man auf diese Weise sehr leicht in eine Diskussion hineingerät mit dem Ziel, die Schuldfrage für die Behinderung des Kindes zu klären, und solange Eltern und Diagnostiker mit dieser Ursachenforschung und der Vergangenheitsbewältigung beschäftigt sind, ist meist deren Blick für die Gegenwart, für die aktuellen Probleme und Handlungsmöglichkeiten verstellt. Dies gilt umso mehr, als nur in seltenen Fällen die tatsächlichen Ursachen für eine Behinderung zu finden sind.

Im Gegensatz zur Anamnese, die stärker auf die Sammlung von biografischen Informationen fokussiert, wird in der Exploration die aktuelle Situation oder Problematik sowie deren subjektive Wahrnehmung und Einschätzung erfragt. Es handelt sich bei der Exploration um ein nicht standardisiertes Erkundungsgespräch, das über die Entstehungsgeschichte hinaus zu einem umfassenden Bild von der betroffenen Person und ihrem Kontext führen soll.

In der Praxis gehen diese beiden diagnostischen Gesprächsformen meist ineinander über, indem sich die Exploration übergangslos an die Anamnese anschließt. Beide dienen als erste Informationsquellen dem Sammeln relevanter Kontextvariablen, dem Eingrenzen des Problems und dem Ableiten einer diagnostischen Fragestellung sowie dem Generieren erster Hypothesen.

Auch im Anamnesebogen der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern, der auf langjähriger Erfahrung in der Frühförderung von Kindern mit Behinderungen beruht, sind sowohl anamnestische Fragen zur Entwicklungsgeschichte als auch explorierende zur momentanen Lebenssituation zusammengestellt. Inhalte dieses Fragebogens sind laut Naggl und Höck (2009):

• Erwartungen und Einstellungen der Eltern

• Vorgeschichte: Schwangerschaft und Geburt, Neugeborenenzeit, Säuglings- und Babyzeit, Gesundheit und Krankheiten, Bindungsgeschichte

• Allgemeine Entwicklung: Motorik, Sensomotorik, Sprache, Kognition, soziale und emotionale Entwicklung, Selbstständigkeit

• Entwicklungsbedingungen: Pflege und Versorgung, Erziehung, Familie, Krippe oder Kindergarten, soziale Situation.

Der dem Anamnesebogen beigefügte Fragenkatalog ( Abb. I.11) ist eine Art Werkzeug, das auf wichtige zu erfragende Inhalte aufmerksam macht und das Anamnesegespräch grob strukturiert. Ein bloßes Abfragen von Fakten entlang dieses Fragenkatalogs entspricht jedoch nicht seinem Sinn und Zweck.


Abb. I.11: Auszug aus dem Fragenkatalog zum Anamnesebogen der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern (aus: Naggl, M. & Höck, S. (2009): Der Anamnesebogen der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern. In: Frühförderung interdisziplinär 28, 23–35., hier 31 f.)

6.1.2 Interview

Das Interview ist für Hesse und Latzko (2009) das eigentliche diagnostische Gespräch, mit dem im weiteren diagnostischen Prozess systematisch und gezielt Erkenntnisse zur Überprüfung der Hypothesen gewonnen werden. Hoch strukturiert und sorgfältig geplant unterscheidet es sich deutlich von Alltagsgesprächen und besteht aus folgenden drei Phasen:

• Vorbereitungsphase

In dieser Phase geht es um die konkrete Zielbestimmung, das Festlegen der Themenbereiche, die angesprochen, und die Informationen, die eingeholt werden sollen, und um das Erarbeiten eines Gesprächsleitfadens mit den zentralen Fragen.

• Durchführungsphase

Der Gesprächsverlauf ist zu strukturieren und zu kontrollieren und das Gespräch ist entsprechend der Grundlagen der Gesprächsführung zu gestalten. Wichtig ist die vorher festzulegende zeitliche Limitierung und die entsprechende Beendigung des Gespräches. Vermeiden sollte man so genannte Tür-und-Angel-Gespräche.

• Auswertungsphase

Möglichst sofort im Anschluss an das Gespräch sollte ein Gedächtnisprotokoll angefertigt werden, das dann allen Gesprächsteilnehmern zu Verfügung gestellt wird (Hesse & Latzko 2009).

Die Durchführung eines solchen Gespräches erscheint vielleicht auf den ersten Blick als unproblematisch und die Durchführungshinweise als überflüssig. Dennoch ist oft die Einhaltung dieser methodischen Regeln in der pädagogischen Praxis nicht einfach und allein die Abwehr von Tür-und-Angel-Gesprächen kostet schon große Anstrengungen oder gelingt nicht.

6.1.3 Konsulentenarbeit

Fornefeld (2008) sieht in der Konsulentenarbeit eine Antwort auf die komplexer werdende Alltagswirklichkeit in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und eine Möglichkeit, der Entpersonalisierung im diagnostischen Prozess bei Menschen mit komplexen Behinderungen vorzubeugen.

Die Konsulentenarbeit entstand in den 90er-Jahren in den Niederlanden und ist im Grunde eine Beratungsarbeit auf der Grundlage einer mehrperspektivischen Analyse der aktuellen Situation eines Menschen mit Behinderung, wobei dessen eigene Interessen und Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Dazu wird der Betroffene beobachtet und soweit es geht selbst befragt. Die umfängliche Problemanalyse versucht zudem, seine Lebensgeschichte zu rekonstruieren und seinen Gesundheitszustand abzuklären. Da es in der Konsulentenarbeit um einen Ausgleich der Interessen zwischen dem Menschen mit Behinderung und seinen Betreuern und Bezugspersonen geht, spielen die strukturellen Bedingungen der betreffenden Einrichtung und die responsiven Verhältnisse in der Einrichtung eine zentrale Rolle und die Lösungsstrategien werden konsequenterweise mit allen Beteiligten entwickelt. Ziel ist, so Fornefeld (2008), die Verbesserung der Lebensqualität des Menschen mit Behinderung und die Vermeidung von Exklusion. Die Beratung wird vor Ort von einem Konsulententeam durchgeführt, das aus Diplompsychologen, Heilpädagogen und bei Bedarf aus weiteren Experten besteht.

6.1.4 Schulisches Standortgespräch

Im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich wurde das Verfahren »Schulisches Standortgespräch« entwickelt, um den Schulen des Regelschulbereiches ein Instrument zur interdisziplinären und kooperativen Förderplanung an die Hand zu geben. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein strukturiertes Vorgehen zur individuellen Standortbestimmung und zur Vereinbarung von Förderzielen beschrieben. Ziel ist eine ressourcenorientierte Klärung der Frage, welche Maßnahmen für einen Schüler oder eine Schülerin in der aktuellen schulischen Situation angemessen erscheinen.

Grundlage und Orientierung bilden, so Hollenweger und Lienhard (2007), folgende ausgewählte Aktivitätsbereiche der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF): Lernen und Wissensanwendung; allgemeine Aufgaben und Anforderungen; Kommunikation; Mobilität; Selbstversorgung; häusliches Leben; gemeinschaftliches, soziales und staatsbürgerliches Leben ( Kap. I.7). Daraus abgeleitet werden grob umschriebene Fähigkeiten, die bei allen Kindern beobachtet und eingeschätzt werden können und mit deren Hilfe von allen Gesprächsteilnehmern keine Diagnose erstellt werden soll, sondern eine Beschreibung der jeweiligen Situation des Kindes vorgenommen, eine gemeinsame Analyse entwickelt und eine Vereinbarung über Förderziele und Maßnahmen getroffen werden soll.

Beteiligt am in drei Phasen ablaufenden schulischen Standortgespräch sind laut Hollenweger und Luder (2010) immer die Regellehrperson und die Eltern, meist auch der schulische Heilpädagoge und die Schulpsychologin und, wenn es sinnvoll erscheint, auch das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche. Als Vorbereitung füllen alle Beteiligten ein Formular aus, indem sie entlang der ausgewählten Aktivitäts- und Lebensbereiche der ICF: »Allgemeines Lernen, Lesen und Schreiben, Mathematisches Lernen, Kommunikation, Für sich selbst sorgen, Umgang mit anderen Menschen sowie Freizeit, Erholung und Gemeinschaft« die Stärken und Probleme des Schülers anhand einer fünfstufigen Skala mit den beiden Polen »Stärke« und »Problem« einschätzen.

In der ersten Phase werden die mit Kreuzen markierten unterschiedlichen oder gleichen Einschätzungen aller Beteiligten zur Kenntnis genommen, um daraus ein gemeinsames Problemverständnis zu erarbeiten und gemeinsam zu entscheiden, welche der Bereiche als besonders wichtig erachtet werden und deshalb für das weitere Gespräch bestimmend sein sollen. Deshalb werden die ausgewählten Schwerpunktthemen auch in einem Protokollformular notiert.

In der nächsten Phase soll eine gemeinsame Vorstellung darüber entwickelt werden, inwieweit die ausgewählten zentralen Aktivitätsaspekte mit Fähigkeiten oder körperlichen Voraussetzungen des Kindes zusammenhängen und inwieweit sich Umweltbedingungen förderlich oder behindernd auswirken. Auf diese Weise wird ausgelotet, ob und wo das Kind zu unterstützen und zu fördern ist oder wo hilfreiche Veränderungen im Umfeld angezeigt erscheinen.

Hat die Auseinandersetzung im Gespräch zu einem von allen geteilten Problemverständnis geführt, werden in der dritten Phase gemeinsame Ziele formuliert, Maßnahmen vorgeschlagen und Verantwortlichkeiten geklärt, was wiederum auf dem Protokollformular im Sinne eines gemeinsamen Beschlusses festgehalten wird. Die Umsetzung und vor allem die Auswirkungen der beschlossenen Interventionen und Veränderungen werden nach einem halben Jahr geprüft und, falls erforderlich, angepasst.

Hollenweger und Luder (2010) berichten über erste Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Praxis, die zeigen, dass das Verfahren durchweg positiv aufgenommen werde. Die Einführung der schulischen Standortgespräche führe zu einer Professionalisierung und zu einer verbesserten Förderplanung. Die klare Strukturierung und einheitliche Vorgehensweise bringe eine höhere Effizienz und das Einbeziehen der Eltern, die sich als gleichwertige Partner ernst genommen fühlten, gelinge besser. Durch seine Konzeption mit einem starken Bezug zur ICF sei das Verfahren auch anschlussfähig an verschiedene andere aktuelle Entwicklungen z. B. im sozialpolitischen Bereich.

Kornmann (2010) schlägt ebenfalls zur Planung inklusiven Unterrichts speziell bei Kindern, denen sich Lerninhalte nicht auf dem üblichen Wege erschließen, ein diagnostisches Gespräch vor. Gesprächsteilnehmer sind die Lehrperson des Kindes und alle Personen, die das Kind gut kennen: Eltern, Erzieherinnen aus dem Kindergarten, Sozialarbeiter, Therapeuten und Ärzte. Die Lehrkraft stellt zu Beginn des diagnostischen Gesprächs ihr geplantes Unterrichtskonzept in möglichst konkreter Form den anderen Gesprächsteilnehmern vor und bittet diese dann um Informationen, bei welchen Anforderungen oder Situationen sie eine Über- oder Unterforderung des Kindes erwarten und welche Hinweise sie zur Modifizierung des Unterrichts geben könnten. Zusätzliche Informationen über Vorlieben und Interessen, aber auch zu Abneigungen und Ängsten des Kindes sind ebenfalls als wertvolle Hinweise zur Unterrichtsplanung gewünscht. Erfahrungen über die Praktikabilität und die Effizienz solcher diagnostischen Gespräche werden von Kornmann (2010) nicht mitgeteilt.

6.1.5 Fehlerquellen und Aussagekraft von Gesprächsdaten

Die in einem Gespräch oder einer Befragung gewonnenen Daten sind das Ergebnis eines komplexen mindestens doppelten Informationsverarbeitungsprozesses und können deshalb, so Daseking und Petermann (2006), auf allen Stufen des Verarbeitungsprozesses (Wahrnehmung, Speicherung, Abruf der Erinnerung, Protokollierung) subjektiv verändert werden. Dies kann nicht nur zu Missverständnissen, Verzerrungen und Fehleinschätzungen führen, sondern auch dazu, dass Informationen selektiv wahrgenommen und entsprechend selektiv weiterverarbeitet werden. Körper- und verbalsprachliche Äußerungen eines Interviewers können zudem auch als Belohnung oder Bestrafung aufseiten des Antwortenden verstanden werden und sein Antwortverhalten folglich in eine bestimmte Richtung lenken.

Nach Einschätzung von Daseking und Petermann (2006) erfüllen Gesprächsdaten aus Anamnese, Exploration und Interview kaum die üblichen aus der klassischen Testtheorie bekannten Gütekriterien. Eine ständige Reflexion der impliziten Vorannahmen über den Prozess des Datenflusses sowie ein möglichst hoher Grad an Standardisierung und Strukturierung machen den Prozess der Datengewinnung nachvollziehbarer und transparenter und erhöhen damit auch Objektivität, Reliabilität und Validität.

6.2 Verhaltensbeobachtung und Schätzskalen

Kany und Schöler (2009) betrachten die Verhaltensbeobachtung als die schwierigste, weil voraussetzungsstärkste und störanfälligste diagnostische Methode, die aber gleichzeitig sehr häufig Anwendung findet. Gerade im schulischen Bereich wird den Lehrkräften immer wieder vor allem beim Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten die Beobachtung als Methode der Wahl empfohlen. Autoren wie Niedermann, Schweizer und Steppacher (2007) sehen in der Verhaltensbeobachtung die wichtigste förderdiagnostische Methode überhaupt. Immer wenn gefragt wird, wie lange oder in welcher Intensität z. B. Schüler oder Lehrer bestimmte Verhaltensweisen zeigen, wird gerne auf die Methode der Verhaltensbeobachtung verwiesen. Standardisierte, geschweige denn normierte Beobachtungsverfahren liegen jedoch nur wenige vor.

Im Rahmen einer diagnostischen Untersuchung wird im Grunde ständig beobachtet, d. h., der Diagnostiker nimmt für einen bestimmten Zeitraum gezielt Ereignisse wahr und verfolgt ihren Ablauf. Viele Beobachtungen werden deshalb quasi nebenbei gemacht und besitzen einen informellen Charakter und andere Beobachtungen werden gezielt geplant und strukturiert durchgeführt. Beide Formen liefern diagnostisch aufschlussreiche Informationen, dennoch werden wir uns in diesem Kapitel nur mit Formen der Beobachtung auseinandersetzen, die zweckgerichtet und gezielt durchgeführt werden und deshalb einer aufwendigen vorherigen Planung bedürfen. Hesse und Latzko (2009) verweisen auf drei zentrale Fragen, die im Rahmen der Planung einer Verhaltensbeobachtung zu beantworten sind: Welche Art der Beobachtung wird durchgeführt? Wer oder was soll beobachtet werden? Wie soll das beobachtete Verhalten kodiert werden?

6.2.1 Grundlegende Probleme

Die Wahrnehmungspsychologie führt uns vor Augen, dass Wahrnehmen nicht als objektives Abbilden der Wirklichkeit zu verstehen ist, sondern als aktiver, die aufgenommenen Informationen interpretierender und damit auch verändernder Prozess. Bekannte Beispiele hierfür sind geometrisch-optische Täuschungen, wie sie in folgender Abbildung ( Abb. I.12) zu sehen sind.


Abb. I.12: Beispiele für optisch-geometrische Täuschungen (eigene Darstellung)

Im Beispiel A wirkt der von kleinen Kreisen umgebene Kreis größer als der ihm objektiv gleiche, aber von größeren Kreisen umgebene. Die beiden waagrechten Linien in Beispiel B werden als gebogen wahrgenommen, sind tatsächlich aber gerade und parallel und in Beispiel C nehmen wir sogar etwas wahr, was nicht vorhanden ist. Jeder sieht sofort ein weißes Dreieck, zu sehen sind aber lediglich drei Winkel und drei Kreise mit jeweils einem fehlenden Kreissegment. Selbst wenn wir ganz genau wissen, worin die Täuschung besteht, können wir sie nicht vermeiden. Beobachtungen liefern uns kein Abbild der Realität, sondern Konstruktionen oder Rekonstruktionen dessen, was wir beobachtet haben.

Abbildung I.13 zeigt bedeutsame Faktoren, die unsere Wahrnehmung zu einem subjektiven Verarbeitungsprozess werden lassen. Jeder Beobachter bringt eine Reihe von Vorerfahrungen mit, verfügt über explizite und implizite Persönlichkeitstheorien, besitzt Bedürfnisse, Einstellungen und Vorurteile, die in ihm Erwartungen gegenüber dem Beobachteten entstehen lassen und die sich mit dem Beobachteten vermengen ( Abb. I.13).


Abb. I.13: Schema des Beobachtungsprozesses (Kany & Schüler 2009, 81)

Somit verfügen wir im Rahmen der Verhaltensbeobachtung nicht über objektive, unbewertete Informationen, sondern jeder Beobachter neigt zu einer sofortigen mehr oder weniger bewussten Bewertung und Interpretation des Beobachteten. Fragt man jemanden, der in der Verhaltensbeobachtung wenig geschult ist, z. B. nach dem Verhalten eines hyperaktiven Kindes, erhält man in der Regel sofort Verhaltensinterpretationen und keine Beschreibungen konkreten Verhaltens. Hyperaktive Kinder werden als motorisch unruhig, als zappelig, als unkonzentriert oder leicht ablenkbar bezeichnet. Solche Verhaltensinterpretationen sind nur schwer als diagnostische Beobachtungsdaten verwendbar, da es unklar bleibt, was der Beobachter unter »zappelig« oder »leicht ablenkbar« versteht. Diagnostisch bedeutsame Informationen erhält man in diesem Fall nur, wenn konkret und ohne vorschnelle Interpretation beschrieben wird, was ein Kind in welcher Situation tatsächlich tut, sodass der Beobachter von ihm den Eindruck gewinnt, es sei zappelig oder leicht ablenkbar.

Dieses Gebundensein an teilweise unbewusste Interpretations- und Verarbeitungsprozesse findet seinen Niederschlag auch in den zahlreichen Beobachtungsund Beurteilungsfehlern, die bereits ausführlich in Kapitel I.2.7 erläutert wurden ( Kap. I.2.7).

Bleibt dieses Problem bei der Entwicklung und Gestaltung von Beobachtungsbögen unreflektiert, so entstehen für die Hand des Praktikers Beobachtungsinstrumente, die keine sind und ein diagnostisches Wissen vorgaukeln, das keines ist. In diesen Pseudobeobachtungsbögen finden sich als Items sehr allgemein gehaltene Verhaltensinterpretationen wie »muss zur Beteiligung angehalten werden« oder »gibt bei Schwierigkeiten schnell auf« mit globalen und unspezifischen Antwortmöglichkeiten wie »trifft zu – trifft nicht zu« oder »häufig – selten«. Hierbei bleiben viele diagnostisch wichtige Informationen vage und bedeutsame Details gehen verloren.

6.2.2 Beobachtungsarten

Die praktisch bedeutsamste Unterscheidung ist die in unsystematische und systematische Verhaltensbeobachtung und beide Beobachtungsarten liefern hilfreiche diagnostische Informationen, jedoch in unterschiedlicher Qualität.

Die unsystematische oder freie Beobachtung gleicht der Alltagsbeobachtung und lässt sich beschreiben als ein naiv-anekdotisches und unstrukturiertes Vorgehen ohne Verwendung vorher festgelegter Beobachtungskategorien und ohne besondere Schulung des Beobachters. Die Wahl des Beobachtungsobjektes und des Beobachtungszeitpunktes wird von eigenen Motiven, Einstellungen, Emotionen, Vorurteilen gesteuert und erfolgt eher zufällig. Die auf diese Weise gesammelten Beobachtungen werden nicht kritisch reflektiert oder überprüft, sodass viele unkontrollierte Bedingungen einfließen können. Allerdings liefert die freie Verhaltensbeobachtung in der Regel breite und vielfältige Informationen über den Beobachtungsgegenstand.

Nach Heuer, Rösler und Tack (2007) wird die freie Beobachtung häufig zur ersten Erkundung noch wenig oder unbekannter Handlungsfelder eingesetzt, woraus dann erste Hypothesen und eine erste Strukturierung des Beobachtungsgegenstandes gewonnen werden. Meistens wird die unsystematische Verhaltensbeobachtung zur Vorbereitung anderer systematischerer Formen der Datenerhebung eingesetzt.

Im Gegensatz zur unsystematischen zeichnet sich die systematische oder wissenschaftliche Verhaltensbeobachtung durch ein strukturiertes Vorgehen aus, wobei ausgehend von spezifischen Hypothesen ausgewählte Verhaltenskategorien oder Kategoriensysteme verwendet werden. Die Beobachter werden durch ein gezieltes Training auf ihre Beobachtungsaufgaben vorbereitet und ein erprobtes Registrierschema kommt zum Einsatz. Die Auswahl der Beobachtungsobjekte, der Beobachtungssituationen und Beobachtungszeiten werden vom Beobachtungszweck her möglichst eindeutig bestimmt und festgelegt. Da nur sehr wenige erprobte Kategoriensysteme vorliegen, ist es meist erforderlich, sich eigene auf den konkreten Beobachtungszweck abgestimmte Beobachtungskategorien zu schaffen. Die systematische Verhaltensbeobachtung führt zu exakten Informationen über sehr spezifische Verhaltensweisen in ganz bestimmten Situationen und verfügt somit nicht über die Breite einer freien Beobachtung.

Die systematische Verhaltensbeobachtung kann einmal im natürlichen Umfeld oder unter Laborbedingungen durchgeführt werden. Der Beobachter kann aktiv die Beobachtungssituation mitgestaltend oder nur passiv registrierend anwesend sein oder aber über eine Einwegscheibe oder Videoaufzeichnungsanlagen nicht teilnehmend beobachten. Dem Beobachteten kann bekannt sein, dass er beobachtet wird, was eine offene Beobachtung wäre, oder er weiß es nicht; dann spricht man von verdeckter Beobachtung (Mees 1977; Bodenmann 2006). Die nicht teilnehmende Beobachtung hat den Vorteil, dass der Beobachter unsichtbar bleibt und im Gegensatz zur teilnehmenden Beobachtung die Situation nicht beeinflusst. Die teilnehmende Beobachtung erfolgt immer direkt und zeitgleich mit der Verhaltensausführung und damit unvermittelt, während die nicht teilnehmende Beobachtung einmal durch eine Einwegscheibe unvermittelt und ein andermal über eine Videoaufzeichnung vermittelt stattfinden kann ( Abb. I.14).


Abb. I.14: Formen der systematischen Verhaltensbeobachtung (eigene Darstellung)

6.2.3 Stichprobenplan und Zeichensysteme

Mithilfe der systematischen Beobachtung können Informationen über Art, Häufigkeit und zeitliche Erstreckung von Verhaltensweisen sowie Muster von Verhaltensabfolgen erhoben werden. Dazu müssen entsprechende Rahmenbedingungen wie z. B. ein Stichprobenplan, der regelt, wann Verhaltensstichproben gezogen werden, festgelegt werden. Die meisten Autoren unterscheiden zwischen Zeitstichproben oder Time-Sampling und Ereignisstichproben oder Event-Sampling (Bodenmann 2006; Heuer, Rösler & Tack 2007).

Ein Zeitstichprobenplan legt fest, zu welchen Zeitpunkten das jeweilige Verhalten zu registrieren ist, also in welchem festen Zeittakt das Verhalten beobachtet wird. In einer Hausaufgabensituation wird z. B. alle fünf Minuten 30 Sekunden lang die Mutter-Kind-Interaktion kodiert.

In einem Ereignisstichprobenplan sind die Beobachtungszeitpunkte variabel und hängen ab vom Auftreten des kritischen Ereignisses, das vorher definiert wurde. So wird z. B. vom Beobachter in einer Unterrichtsstunde registriert, wie oft sich ein Kind meldet oder wie lange die Arbeitsphasen mit einem bestimmten Material sind. Bei Ereignisstichproben lassen sich noch einmal Ereignisse (Events) und Zustände (States) unterscheiden, d. h., im ersten Fall wird die Anzahl registriert, also wie oft ein bestimmtes Verhalten im Beobachtungszeitraum auftritt, und im zweiten Fall seine Dauer, wie lange es zu beobachten ist.

Die traditionelle Form der Protokollierung von Ereignissen ist die Strichliste, in der jedes Auftreten des interessierenden Verhaltens mit einem Strich markiert wird. Diese Methode ist einfach zu handhaben und braucht keine aufwendigen technischen Hilfsmittel. Allerdings gehen die Informationen über die zeitliche Dauer und Abfolge verloren. Sollen auch Zeitinformationen bewahrt werden, ist es notwendig, ein Zeitraster über den Verhaltensstrom zu legen und in einem bestimmten Zeittakt Beginn und Ende des Zielverhaltens zu markieren. Eine solch aufwendige Registriermethode gelingt meist, wenn Videoaufzeichnungen vorliegen, die computergestützt analysiert werden können.

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Yaş sınırı:
0+
Litres'teki yayın tarihi:
18 aralık 2025
Hacim:
584 s. 75 illüstrasyon
ISBN:
9783170362161
Telif hakkı:
Bookwire
İndirme biçimi:

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