Kitabı oku: «Grundbegriffe, Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaft»

Der Autor

Hans-Christoph Koller ist Professor für Allgemeine Erziehungswissenschaft an der Universität Hamburg. Er hat Erziehungswissenschaft, Germanistik und Politikwissenschaft studiert und ist Autor zahlreicher Publikationen zu Grundbegriffen der Erziehungswissenschaft, zur Theorie der Bildung, zur qualitativen Bildungs- und Biographieforschung sowie zu literarischen Texten als Quellen erziehungswissenschaftlicher Theoriebildung. Sein besonderes Interesse gilt der theoretischen Reflexion und der empirischen Erforschung transformatorischer Bildungsprozesse. Von 2014 bis 2018 war er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft.
Hans-Christoph Koller
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9. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-039810-8
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-039811-5
epub: ISBN 978-3-17-039812-2
mobi: ISBN 978-3-17-039813-9
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 1 Warum die Auseinandersetzung mit Grundbegriffen, Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaft notwendig ist
3 2 Wie dieses Buch entstanden ist
4 3 Was sind Grundbegriffe, Theorien und Methoden?
5 4 Zum Umgang mit diesem Buch
6 Teil I Grundbegriffe und Theorien
7 1 Der Erziehungsbegriff der Aufklärung: Kant
8 1.1 »Was ist Aufklärung?«
9 1.2 Das »pädagogische Jahrhundert«
10 1.3 Kants Begriff von Erziehung
11 1.4 »Weil ich möchte, daß du selbstständig denkst« – Analyse eines Beispiels
12 2 Der Erziehungsbegriff der Gegenwart: Brezinka und Kron
13 2.1 Erziehung als Beeinflussung psychischer Dispositionen (Brezinka)
14 2.2 Erziehung als symbolische Interaktion (Kron)
15 2.3 Diskussion der beiden Ansätze: Deskriptive und normative Aspekte des Erziehungsbegriffs
16 3 Der Bildungsbegriff des Neuhumanismus: Humboldt
17 3.1 Das Verhältnis von Bildung und Erziehung
18 3.2 Die Bildungstheorie Wilhelm von Humboldts
19 3.2.1 »Die höchste und proportionirlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen«
20 3.2.2 Bildung als »Wechselwirkung« von Ich und Welt
21 3.2.3 Sprache(n) als Gegenstand und Medium von Bildung
22 3.3 Zur Aktualität von Humboldts Bildungstheorie
23 4 Der Bildungsbegriff der Gegenwart: Horkheimer und Klafki
24 4.1 Der Bildungsbegriff der Kritischen Theorie (Horkheimer)
25 4.2 Bildung als Allgemeinbildung (Klafki)
26 4.3 Diskussion der Bildungstheorien Horkheimers und Klafkis
27 5 Die Anfänge der Sozialisationstheorie um 1900: Durkheim
28 5.1 Die gesellschaftliche Veränderlichkeit von Erziehungszielen
29 5.2 Die gesellschaftliche Funktion von Erziehung: Reproduktion der gesellschaftlichen Verhältnisse
30 5.3 Die gesellschaftliche Veränderlichkeit von Erziehungsmethoden
31 5.4 Die Schule als Sozialisationsinstanz: Analyse eines Beispiels
32 6 Der Sozialisationsbegriff der Gegenwart: Bourdieu
33 6.1 Der Begriff des Kapitals: Sozialisation als Kapitalerwerb
34 6.2 Sozialisation als Positionierung im sozialen Raum
35 6.3 Bourdieus Begriff des Habitus: Sozialisation als Habitualisierung
36 6.4 Die Bedeutung von Bourdieus Gesellschafts- und Sozialisationstheorie für die Erziehungswissenschaft
37 7 Zwischenbilanz: Zum Verhältnis der Grundbegriffe Erziehung, Bildung und Sozialisation
38 7.1 Resümee aus der Perspektive des Erziehungsbegriffs
39 7.2 Resümee aus der Perspektive des Sozialisationsbegriffs
40 7.3 Resümee aus der Perspektive des Bildungsbegriffs
41 Teil II Methoden
42 8 Der methodische Ansatz der Empirischen Erziehungswissenschaft
43 8.1 Die Einteilung der Wissenschaften und die Erklären-Verstehen-Debatte
44 8.2 Was ist eine wissenschaftliche Erklärung?
45 8.3 Intersubjektive Nachprüfbarkeit. Die Wissenschaftstheorie des Kritischen Rationalismus (Popper)
46 8.4 Die Wissenschaftlichkeit von Wahrscheinlichkeitsaussagen
47 8.5 Ein Beispiel aus der Erziehungswissenschaft
48 9 Der hermeneutische Ansatz in der Erziehungswissenschaft
49 9.1 Die Begründung des Verstehens als Methode der Erziehungswissenschaft
50 9.2 Grundregeln des wissenschaftlichen Verstehens
51 9.2.1 Dauerhafte Fixierung des zu Verstehenden
52 9.2.2 Explikation und Überprüfung des eigenen Vorverständnisses
53 9.2.3 Berücksichtigung der semantischen und syntaktischen Besonderheiten des Textes
54 9.2.4 Berücksichtigung des Kontexts
55 9.2.5 Der hermeneutische Zirkel
56 9.2.6 Das Problem der Objektivierung von Werturteilen und das Verfahren des Vergleichs
57 9.3 Die Kritik am hermeneutischen Wissenschaftsverständnis
58 9.4 Qualitative Sozialforschung und ihre Bedeutung für die Erziehungswissenschaft
59 10 Der methodische Ansatz der Kritischen Erziehungswissenschaft
60 10.1 Die Kritik am empirisch-analytischen Wissenschaftsverständnis
61 10.2 Habermas’ Konzeption unterschiedlicher Erkenntnisinteressen
62 10.3 Das emanzipatorische Erkenntnisinteresse
63 10.4 Zum Postulat der Wertfreiheit von Wissenschaft
64 10.5 Zur Bedeutung des methodischen Ansatzes der Kritischen Erziehungswissenschaft für die erziehungswissenschaftliche Forschung
65 Literaturverzeichnis
66 Anmerkungen
Einleitung
Als ich vor etlichen Jahren eine Professur für Allgemeine Erziehungswissenschaft an der Universität Hamburg antrat, zeichnete sich das Lehrangebot in diesem Fach vor allem durch eine erstaunliche Breite und Vielfalt aus. So reichte das Spektrum an Veranstaltungen im Grundstudium im Sommersemester 1999 z. B. von einer »Einführung in die pädagogische Ethik« über Seminartitel wie »Sexualpädagogik und Rollenspiel« oder »Korczak lesen« bis zu Themen wie »Urlaub als Förderung der Völkerverständigung?« oder »Die Situation arabisch sprechender Kinder in Hamburg«.1 Ein solches Angebot, verbunden mit einer relativ großen Wahlfreiheit bei der Auswahl von Lehrveranstaltungen – heute angesichts modularisierter Bachelor- und Masterstudiengänge kaum noch vorstellbar – gab Studierenden die Chance, aktuellen Fragestellungen und individuellen Interessen nachzugehen. Es hinterließ aber auch den Eindruck einer gewissen Beliebigkeit und hatte den Nachteil, dass es seinen Adressaten kaum Orientierung dafür bot, wie sie ihr Studium der Erziehungswissenschaft sinnvoll gestalten und dabei grundlegende Inhalte von ergänzenden oder vertiefenden Angeboten unterscheiden können.
Vor diesem Hintergrund habe ich vor einigen Jahren damit begonnen, Lehrveranstaltungen in Allgemeiner Erziehungswissenschaft anzubieten, die das Ziel verfolgen, einen Überblick über die wichtigsten begrifflichen, theoretischen und methodischen Grundlagen der Erziehungswissenschaft zu geben und diese Inhalte zugleich an ausgewählten Beispielen auf ihre Bedeutung für das Verständnis praktisch-pädagogischer Problemsituationen zu prüfen. Solche Veranstaltungen sind in Hamburg mittlerweile unter dem Titel »Grundbegriffe, Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaft« in die Studienordnungen der erziehungswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge aufgenommen worden. Das vorliegende Buch stellt nun den Versuch dar, eine solche Einführung in Buchform vorzulegen.
Bevor das Konzept dieser Einführung im Folgenden genauer vorgestellt wird, soll eine Frage erörtert werden, die erfahrungsgemäß gerade Studienanfänger(innen) besonders beschäftigt: die Frage nämlich, warum die Auseinandersetzung mit den im Titel des Buches aufgeführten Themen im Blick auf eine künftige pädagogische Berufstätigkeit überhaupt erforderlich ist.
1 Warum die Auseinandersetzung mit Grundbegriffen, Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaft notwendig ist
Wer Erziehungswissenschaft studiert, tut dies in der Regel, weil er oder sie einen pädagogischen Beruf ergreifen möchte: Die meisten Studierenden des Faches wollen Lehrerin oder Lehrer werden und müssen zu diesem Zweck neben Vorlesungen und Seminaren in ihren Unterrichtsfächern auch erziehungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen besuchen. Andere streben eine pädagogische Tätigkeit im außerschulischen Bereich an und haben sich zu diesem Zweck in einem entsprechenden erziehungswissenschaftlichen (Hauptfach-)Studiengang eingeschrieben. Wenn Sinn und Zweck eines Studiums der Erziehungswissenschaft nicht nur in der Sache selbst, sondern auch und vor allem in der Vorbereitung auf eine pädagogische Berufstätigkeit liegt, so stellt sich die Frage, warum für eine solche Berufstätigkeit gerade die Kenntnis erziehungswissenschaftlicher Begriffe, Theorien und Methoden erforderlich sein soll. Wäre es nicht zweckmäßiger, Studierenden statt grundlegender theoretischer Erörterungen möglichst präzise Anweisungen für das ›richtige‹ pädagogische Handeln anzubieten, also eine Art Rezeptsammlung nebst einer Liste Was man auf keinen Fall tun sollte?
Diesem Buch liegt die Überzeugung zugrunde, dass für die Ausübung eines pädagogischen Berufs die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Theorien und Methoden vor allem deshalb unverzichtbar ist, weil das, worauf es beim pädagogischen Handeln ankommt, sich nicht in der Anwendung rezeptförmiger Anweisungen erschöpft. Pädagogische Handlungskompetenz, also die Summe der für eine Berufstätigkeit als Pädagogin oder Pädagoge unentbehrlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, lässt sich nicht einfach als ein Vorrat an Wissen begreifen, das man in Form von Verhaltensregeln formulieren und dann gleichsam mechanisch anwenden könnte. Für diese These (deren ausführliche Begründung eine eigene Theorie pädagogischen Handelns erfordern würde) lassen sich vor allem drei Gründe anführen.
Der erste Grund besteht in der Umstrittenheit des pädagogischen Wissens. In pädagogisch relevanten Fragen gibt es in der Regel nicht eine einzige anerkannte Position, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher, oft sogar entgegengesetzter Ansichten, die alle mit mehr oder weniger guten Gründen vorgetragen werden. Es genügt also nicht, sich einfach einer Ansicht anzuschließen (wie man es tun müsste, wenn man rezeptförmigen Handlungsanweisungen folgt). Es kommt vielmehr darauf an, die unterschiedlichen Vorstellungen über die ›richtige‹ pädagogische Vorgehensweise zu vergleichen, ihre Voraussetzungen und Begründungen zu prüfen und durch Abwägen der Argumente zu einem eigenen Urteil zu gelangen. Über die bloße Aneignung von Wissen hinaus bedarf es also einer eigenen Urteilskompetenz, d. h. der Fähigkeit, pädagogische Konzepte selbstständig kritisch zu beurteilen. Für den Erwerb dieser Fähigkeit aber ist die Beschäftigung mit wissenschaftlichen Theorien die beste Voraussetzung, weil es zu den wesentlichen Merkmalen wissenschaftlicher Arbeit gehört, sich in kritischer Auseinandersetzung mit vorliegenden Positionen ein eigenes Urteil zu bilden.
Den zweiten Grund für die Unmöglichkeit, pädagogisches Handeln als Anwendung rezeptförmigen Wissens zu begreifen, stellt die Einzigartigkeit der Situationen und der Menschen dar, mit denen es Pädagoginnen und Pädagogen zu tun haben. Die Situationen, in denen sich pädagogische Handlungsfähigkeit erweisen und bewähren muss, unterscheiden sich voneinander vor allem durch die Individualität der Adressaten des pädagogischen Tuns: Kein Kind, kein Schüler und kein lernender Erwachsener gleicht dem anderen – und doch soll pädagogisches Handeln jedem von ihnen auf seine Weise gerecht werden. Zur pädagogischen Handlungskompetenz gehört deshalb auch die Fähigkeit, das relevante Fach- und Methodenwissen, das ja stets in allgemeinen Formulierungen vorliegt, auf je besondere, ja einzigartige Situationen und Menschen zu beziehen. Sofern diese Fähigkeit etwas mit dem Verstehen dieser Situationen und Menschen zu tun hat, kann man sie als hermeneutische Kompetenz bezeichnen.
Der dritte Grund schließlich liegt im Zukunftsbezug des pädagogischen Handelns. Zur Verdeutlichung dieser Überlegung mag ein kleines Gedankenexperiment dienen2: Gehen wir zu diesem Zweck von jungen Menschen aus, die im Jahre 2015 ein Studium der Erziehungswissenschaft begonnen haben. In diesem Studium erwerben sie Kenntnisse und Fähigkeiten, deren Sinn und Zweck sich erst in der Zukunft, nämlich in ihrem künftigen beruflichen Handeln als Pädagoginnen und Pädagogen herausstellen wird – d. h. also etwa ab dem Jahr 2020. Freilich erschöpft sich der Sinn dieser Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in deren Bedeutung für die Zeit unmittelbar nach dem Studium, sondern soll sich vielmehr während der gesamten Berufstätigkeit erweisen – in unserem Beispiel also z. B. noch im Jahre 2060 (wenn man davon ausgeht, dass unsere Studienanfänger 2015 ca. 20 Jahre alt sind und bis ins Alter von 65 Jahren in ihrem Beruf arbeiten werden). Doch damit nicht genug. Sofern der Sinn pädagogischen Handelns u. a. darin besteht, Menschen dabei zu helfen, mit dem eigenen Leben zurecht zu kommen, so muss sich das 2015 erworbene Wissen also auch noch bei der Frage bewähren, wie diejenigen, die um die Jahrhundertmitte Adressaten des pädagogischen Handelns unserer heutigen Studierenden sind, mit ihrem künftigen Leben zurecht kommen werden – einem Leben, das, wenn es sich um junge Menschen handelt, noch bis ins nächste Jahrhundert reichen kann. Der Wert des 2015 erworbenen Wissens unserer Pädagogik-Studierenden muss sich so betrachtet also noch in hundert Jahren erweisen, d. h. in einer Zeit und unter Bedingungen, über die wir mit Sicherheit nur eines sagen können: dass wir sie heute noch nicht kennen.
Der Zukunftsbezug des pädagogischen Handelns hat also zur Konsequenz, dass die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sich auch noch unter heute weitgehend unbekannten Bedingungen bewähren müssen. Zur pädagogischen Handlungskompetenz gehört deshalb auch die Fähigkeit, pädagogisch relevantes Wissen auf sich verändernde und in hohem Maße ungewisse Situationen zu beziehen, oder – anders formuliert – die Fähigkeit, dieses Wissen in Auseinandersetzung mit neuen Problemlagen immer wieder kritisch zu überprüfen und kreativ weiterzuentwickeln. Man kann diese Fähigkeit zum lebenslangen Weiterdenken zusammen mit Urteilsfähigkeit und hermeneutischer Kompetenz unter dem Oberbegriff der Reflexionskompetenz zusammenfassen. Diese Reflexionskompetenz als Kernstück pädagogischer Handlungsfähigkeit besteht also darin, pädagogisches Wissen selbstständig zu beurteilen und sowohl flexibel als auch kreativ auf je besondere und sich ständig verändernde Situationen zu beziehen. Dieses ›Beziehen-auf‹ unterscheidet sich von der bloßen ›Anwendung‹ eines Wissens dadurch, dass die je besonderen und neuartigen Situationen jenem Wissen nicht einfach untergeordnet werden und dabei nur als Bestätigung des schon vorhandenen Wissens fungieren. Jenes Wissen dient vielmehr umgekehrt gerade dazu, die jeweiligen Situationen in ihrer Besonderheit zu erschließen sowie nach neuen Handlungsmöglichkeiten darin zu fragen. Darüber hinaus trägt der Bezug auf die jeweilige Situation jedoch auch dazu bei, jenes Wissen immer wieder einer kritischen Prüfung zu unterziehen und bei Bedarf kreativ weiterzuentwickeln.
Um die Beziehung von Wissen (»Theorie«) und Situation (»Praxis«), die hier verhandelt wird, zu veranschaulichen, kann man sie mit der Lage von Menschen vergleichen, die in ein fremdes Land reisen möchten. Um sich auf diese Reise vorzubereiten, könnten sie z. B. Reiseführer lesen, die ihnen Hinweise darauf geben, welche Orte in jenem Land besonders sehenswert sind, wie man zu ihnen gelangt und welche Verhaltensregeln dort zu beachten sind. Der Nachteil einer solchen Vorgehensweise besteht freilich darin, dass die Reisenden bei ihrem Aufenthalt in jenem fremden Land im Vertrauen auf die Reiseführer möglicherweise nur das wahrnehmen, was in den Büchern beschrieben wird, aber anderes übersehen – wie z. B. das Elendsviertel direkt neben dem Tempel, den die Reiseführer als Hauptsehenswürdigkeit aufführen. Die entgegengesetzte Möglichkeit bestünde deshalb im bewussten Verzicht auf Reiseführer und andere Quellen, um sich stattdessen dem fremden Land möglichst unvoreingenommen und spontan zu nähern. Dabei droht allerdings die Gefahr, dass man vieles, was nicht direkt am Wege liegt, überhaupt nicht zu Gesicht bekommt, weil Menschen dazu neigen, nur das wahrzunehmen, auf das sie in irgendeiner Weise vorbereitet sind. Schlimmer noch: Unsere Reisenden könnten bei einer solchen Vorgehensweise mit den ihnen vertrauten Verhaltensweisen in jenem fremden Land kläglich Schiffbruch erleiden, weil dort z. B. im Blick auf Sprache, Umgangsformen, Kleidung und Essensgewohnheiten andere Regeln gelten als dort, wo sie herkommen.
Übertragen auf das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik entsprechen die Reise in das fremde Land der pädagogischen Berufstätigkeit, für die die Studierenden ausgebildet werden, und die Reiseführer dem verfügbaren Vorrat an pädagogischem Theorie- und Methodenwissen. Da es gleichermaßen fatal wäre, sich diesem Land völlig unvorbereitet auszusetzen wie sich den eigenen Blick ganz durch Bücher verstellen zu lassen, kommt es darauf an, einen dritten Weg jenseits dieser falschen Alternative zu finden. Zu diesem dritten Weg gehört auf der einen Seite die Bereitschaft, sich pädagogisch relevantes Theorie- und Methodenwissen anzueignen, auch wenn nicht immer sofort ersichtlich ist, wozu es im fremden Land der künftigen Berufstätigkeit einmal gut sein kann. Auf der anderen Seite bedarf es aber auch der Erprobung dieses Wissens an praktischen Situationen, bei der es zu fragen gilt, was man an einer Situation Neues entdecken kann, wenn man sie aus der Perspektive unterschiedlicher Theorien betrachtet und welche neuen Handlungsmöglichkeiten sich dabei erschließen lassen. Dabei ist es freilich unentbehrlich, stets zugleich auch zu prüfen, inwiefern eine Theorie bei der Konfrontation mit einer praktischen Situation an ihre Grenzen gerät und wie sie gegebenenfalls modifiziert oder weiterentwickelt werden muss, um auch diese Situation zu erfassen und neue Handlungsperspektiven darin zu eröffnen.
Dabei sollte allerdings ein wichtiger Unterschied zwischen den Reisevorbereitungen und der Reise selbst nicht übersehen werden. Die pädagogische Berufstätigkeit unterscheidet sich vom Studium vor allem dadurch, dass man darin – wie in jeder Praxis – unter dem Zwang steht, sich in knapper Zeit für eine der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen entscheiden zu müssen. Wer praktisch handelt, muss Entscheidungen treffen, und zwar in der Regel unter Zeitdruck, d. h. ohne zuvor in Ruhe alle Handlungsalternativen samt der Pro- und Kontra-Argumente prüfen zu können. Und gerade wegen dieses Zeitdrucks stellt auch das Aufschieben oder gar Verweigern einer Entscheidung selbst eine Entscheidung dar, die unweigerlich Konsequenzen nach sich zieht. Demgegenüber ist ein Studium von solchem Zeit- und Handlungsdruck weitgehend frei. Obwohl auch das Studieren selbst unter Bedingungen stattfindet, die keine beliebig ausführlichen Reflexionen erlauben, bietet es doch die Gelegenheit, praktische Situationen entlastet von unmittelbarem Entscheidungszwang in Ruhe zu analysieren, Argumente und Gegenargumente abzuwägen und theoretische Überlegungen gedankenexperimentell auf konkrete Situationen zu beziehen.
Das vorliegende Buch ist ein Plädoyer und eine Anleitung dafür, diese Gelegenheit, die ein Studium der Erziehungswissenschaft bietet, zu nutzen, statt vorschnell nach rezeptförmigen Handlungsanweisungen Ausschau zu halten.
2 Wie dieses Buch entstanden ist
Dieses Buch geht nicht nur auf meine persönlichen Erfahrungen als Hochschullehrer zurück, von denen einleitend die Rede war, sondern ist auch im Kontext einer hochschulpolitischen Debatte entstanden, die unter der Überschrift »Kerncurriculum Erziehungswissenschaft« geführt wurde und wird. Diese Debatte betrifft die Frage, was eigentlich den Kern eines erziehungswissenschaftlichen Studiums ausmacht oder ausmachen soll. Ihren Hintergrund bildet die von vielen geteilte Einschätzung, dass das Pädagogikstudium in seiner bisherigen Form zu wenig strukturiert war und hinsichtlich der Studieninhalte und des Lehrangebots eine allzu große Beliebigkeit aufwies.3 Ein Kerncurriculum Erziehungswissenschaft soll diesem Missstand abhelfen, indem es einen verbindlichen »Kern« an wissenschaftlichen Fragestellungen und Grundkenntnissen ausweist, der es Studierenden und Lehrenden erlaubt, zwei Arten von Studieninhalten zu unterscheiden: ein für die Vorbereitung auf die künftige pädagogische Tätigkeit unentbehrliches Wissen sowie ein spezielleres Wissen, das Gegenstand studiengangsspezifischer und individueller Schwerpunktsetzungen darstellt. Die Funktion, die dem als »Kern« ausgewiesenen Wissen zugeschrieben wird, besteht darin, eine verlässliche Grundlage an Kenntnissen zu schaffen, die als gemeinsame Basis für Schwerpunktsetzungen und Vertiefungen im weiteren Studium dienen soll.4
In diesem Sinne wurde an der Universität Hamburg seit einigen Jahren ein solches Kerncurriculum Erziehungswissenschaft entwickelt und erprobt, das im Umfang und Zuschnitt an den Erfordernissen der Lehramtsstudiengänge ausgerichtet ist, aber auch Geltung für ein erziehungswissenschaftliches (Hauptfach-) Studium beansprucht, das auf pädagogische Tätigkeiten außerhalb der Schule vorbereitet. Dieses Kerncurriculum besteht aus einer Reihe von Lehrveranstaltungen, deren Themen und Inhalte die von den Prüfungs- und Studienordnungen festgelegten Rahmenbedingungen im Fach Erziehungswissenschaft näher konkretisieren.5
Für jede dieser Veranstaltungen hat eine Gruppe von Lehrenden ein Rahmenkonzept entwickelt, das Ziele, Inhalte und Lehr-Lern- Formen der Veranstaltung beschreibt und an der Universität Hamburg nach einer zweijährigen Erprobungsphase ab dem Sommersemester 2004 verbindlich eingeführt wurde. Die damals entwickelten Rahmenkonzepte haben mittlerweile Eingang in das Modul »Grundlagen der Erziehungswissenschaft« in den Lehramtsstudiengängen sowie im Bachelorstudiengang »Erziehungs- und Bildungswissenschaft« gefunden. Das vorliegende Buch basiert auf dem Rahmenkonzept der Veranstaltung Grundbegriffe, Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaft.6 Dieses Rahmenkonzept zielt darauf ab, einen Überblick über die wichtigsten begrifflichen, theoretischen und methodischen Grundlagen der Erziehungswissenschaft zu vermitteln und dies mit einer exemplarischen Vertiefung ausgewählter Problemstellungen zu verbinden. Das vorliegende Buch stellt nun meine Version einer Ausgestaltung dieses Rahmenkonzepts dar, die auf mehreren Vorlesungen und Seminaren beruht, die ich seit 2001 an der Universität Hamburg durchgeführt habe.
3 Was sind Grundbegriffe, Theorien und Methoden?
Der Titel des Buches und die Rede von einem »Kerncurriculum« könnte den Eindruck erwecken, es gäbe so etwas wie einen verbindlichen Kanon an pädagogischem Grundwissen, der zwischen den Lehrenden des Fachs unumstritten sei und den alle Studierenden sich aneignen müssten, um halbwegs erfolgreich durchs Studium zu kommen. Doch so plausibel der Wunsch nach Orientierung auch sein mag, so wenig Übereinstimmung besteht bei den Vertretern des Faches in der Frage, was denn nun konkret den Kern des erziehungswissenschaftlichen Studiums ausmachen soll und welche Grundbegriffe, Theorien und Methoden dabei unbedingt erörtert werden müssen. Was im Folgenden vorgelegt wird, ist also nichts anderes als ein Vorschlag, wie eine Einführung in grundlegende Fragen der Erziehungswissenschaft aussehen könnte.
Um diesen Vorschlag näher vorzustellen, sei zunächst erläutert, was darin unter Grundbegriffen, Theorien und Methoden verstanden wird. Die Bedeutung dieser Termini lässt sich am besten anhand der unterschiedlichen Funktionen beschreiben, die ihnen im Blick auf pädagogisch relevante Handlungssituationen zukommen. Als Grundbegriffe werden hier diejenigen Begriffe bezeichnet, die dazu dienen, grundlegende Sachverhalte in der Erziehungswirklichkeit zu erfassen, zu unterscheiden und in Beziehung zueinander zu setzen. Die schwierige und philosophisch umstrittene Frage, ob solche Sachverhalte in der Erziehungswirklichkeit unabhängig von jenen Begriffen vorliegen und durch diese nur bezeichnet werden oder ob die Leistung wissenschaftlicher Begriffe vielmehr darin besteht, solche Sachverhalte überhaupt erst hervorzubringen, kann hier nicht diskutiert werden. Fürs Erste soll es genügen, sich klarzumachen, dass Begriffe vor allem dazu dienen, ein eher diffuses Gebilde wie »die Erziehungswirklichkeit« genauer zu strukturieren und darin einigermaßen präzise voneinander abgrenzbare Phänomene zu unterscheiden, indem man sie zu benennen, ihre Eigenschaften zu beschreiben und mit den Eigenschaften anderer Phänomene zu vergleichen versucht.
Die Vielzahl unterschiedlicher Systematisierungsversuche, die sich in Einführungen und Handbüchern der Erziehungswissenschaft finden (vgl. z. B. Lenzen 2006/07 und Krüger 2009), legt Zeugnis ab von der Schwierigkeit, diese Grundbegriffe in eine systematische Ordnung zu bringen oder auch nur eine genau abgrenzbare Anzahl solcher Grundbegriffe anzugeben. Der hier vorgelegte Vorschlag, der die Grundbegriffe Erziehung, Bildung und Sozialisation in den Mittelpunkt stellt, geht von der Überlegung aus, dass an pädagogisch relevanten Situationen regelmäßig mindestens drei Instanzen beteiligt sind: eine(r) oder mehrere Pädagogen bzw. Pädagoginnen (Eltern, Lehrer usw.), eine Zielgruppe, die aus den Adressaten des pädagogischen Handelns besteht (Zu-Erziehende, Schüler usw.), und eine oder mehrere Institutionen, innerhalb derer das Erziehungsgeschehen stattfindet (Familie, Schule usw.).

Abb. 1: An pädagogisch relevanten Situationen beteiligte Instanzen
Eine mögliche Ordnung erziehungswissenschaftlicher Grundbegriffe könnte man erhalten, wenn man versuchen würde, in der Erziehungswissenschaft häufig vorkommende Begriffe jeweils einer dieser drei Instanzen zuzuordnen (wie z. B. den Begriff Kindheit der Instanz Zielgruppe oder den Begriff Erziehungsziel der Instanz der Pädagog(inn)en). Dabei fällt jedoch auf, dass viele Begriffe keiner der drei Instanzen eindeutig zuzuordnen sind, sofern sie gerade das Geschehen bzw. die Interaktionen zwischen den Instanzen betreffen (wie z. B. Erziehung, Bildung, Sozialisation, Unterricht, Lernen usw.). Auf solche Begriffe konzentriert sich die folgende Darstellung. Dabei wurden mit Erziehung, Bildung und Sozialisation drei Grundbegriffe ausgewählt, die als besonders zentral gelten können.7
Als Theorien lassen sich mehr oder weniger systematisch geordnete Aussagen über Sachverhalte in der Erziehungswirklichkeit verstehen, die sich auf solche Grundbegriffe beziehen und diese zueinander in Beziehung setzen. Theorien im Sinne solcher Aussagensysteme erheben den Anspruch, mit Hilfe jener Grundbegriffe pädagogisch bedeutsame Sachverhalte möglichst adäquat zu beschreiben und auf diese Weise dem Nachdenken über diese Sachverhalte und über pädagogisches Handeln eine Grundlage zu bieten. Die folgende Darstellung beschränkt sich dabei auf Theorien, die sich jeweils einem der drei behandelten Grundbegriffe zuordnen lassen, d. h. also auf Theorien der Erziehung, der Bildung und der Sozialisation. Um sowohl die historische als auch die aktuelle Dimension solcher Begriffe und Theorien einzubeziehen, wurden für die Darstellung in diesem Band jeweils exemplarisch eine ältere und ein bis zwei jüngere Theorien ausgewählt, also für den Begriff Erziehung z. B. die Erziehungstheorie Kants aus der Zeit um 1800 sowie die beiden einander entgegengesetzten Erziehungskonzepte Brezinkas und Krons als Beispiele aus der Gegenwart.
Als Methoden werden in diesem Buch diejenigen Verfahren bezeichnet, die in einer Wissenschaft verwendet werden, um zu mehr oder weniger systematisch geordneten Aussagen über einen Gegenstandsbereich zu gelangen. Im Mittelpunkt steht hier also die Frage, wie solche Aussagensysteme zustande kommen und was sie zu wissenschaftlichen Theorien macht. Die Kenntnis solcher Methoden ist u. a. wichtig, um pädagogische Veröffentlichungen kritisch analysieren und auf ihren Geltungsanspruch hin befragen zu können. Dabei sind allerdings zwei Einschränkungen wichtig. Zum einen geht es hier ausschließlich um Methoden der Erziehungswissenschaft, also um die Verfahrensweisen, die bei der wissenschaftlichen Erforschung pädagogisch relevanter Sachverhalte zum Einsatz kommen – und nicht etwa um Methoden der Erziehung, d. h. um solche Praktiken, derer sich Menschen in ihrem pädagogischen Handeln bedienen. Und zum andern behandelt diese Einführung nicht einzelne Forschungsmethoden wie z. B. das biographische Interview, die teilnehmende Beobachtung oder statistische Auswertungsverfahren, sondern nur die grundlegenden methodischen Ansätze, auf denen solche Forschungsmethoden beruhen und in deren Rahmen sie Verwendung finden. In diesem Sinne werden im zweiten Teil dieses Bandes die drei – zumindest historisch gesehen – wichtigsten methodischen Ansätze der Erziehungswissenschaft vorgestellt, die zugleich mit drei verschiedenen Konzeptionen von Wissenschaft oder Wissenschaftlichkeit verbunden sind: der methodische Ansatz der Empirischen Erziehungswissenschaft (in der vor allem empirisch-analytische Verfahren eine Rolle spielen), der hermeneutische Ansatz (für den interpretative Vorgehensweisen kennzeichnend sind) und der methodische Ansatz der Kritischen Erziehungswissenschaft (für deren Wissenschaftsverständnis der Begriff des Erkenntnisinteresses zentral ist). Dabei wird zugleich versucht, nicht nur die historische, sondern auch die aktuelle Bedeutung dieser Ansätze deutlich zu machen.
4 Zum Umgang mit diesem Buch
Im Blick auf den Aufbau und die Darstellungsform ist diese Einführung durch drei Ziele geprägt. Wie bereits erwähnt, geht es erstens um eine Verbindung von Überblick und exemplarischer Vertiefung. Einen Überblick über die begrifflichen, theoretischen und methodischen Grundlagen der Erziehungswissenschaft vermittelt das Buch dadurch, dass es die drei Grundbegriffe Erziehung, Bildung und Sozialisation nicht nur jeweils in größere historische und theoretische Kontexte einzuordnen, sondern auch in ihrem systematischen Verhältnis zueinander darzustellen versucht. Die exemplarische Vertiefung ausgewählter Probleme wird dadurch erreicht, dass anstelle einer oberflächlichen Behandlung mehrerer Theorien pro Grundbegriff jeweils nur eine historische und ein bis zwei aktuelle Theorien ausgewählt und eingehender dargestellt bzw. diskutiert werden.
Ein zweites Anliegen gilt der Verknüpfung von sachlich-informierender Darstellung und kritischer Problematisierung der ausgewählten Theorien und methodischen Ansätze. Im Vordergrund steht dabei zunächst die Bemühung um eine verständliche und nachvollziehbare Darstellung der zum Teil komplexen Theoriezusammenhänge. Darüber hinaus werden die ausgewählten theoretischen und methodischen Konzeptionen nach der referierenden Darstellung jeweils kritisch auf ihre Reichweite und Grenzen hin untersucht. Dabei liegen jedem Kapitel ein bis zwei kürzere Originaltexte zugrunde, die auch für Studienanfänger verständlich sind und es den Leserinnen und Lesern erlauben sollen, den Gang der argumentativen Auseinandersetzung selbst anhand eigener begleitender Lektüre mitzuverfolgen.
Ein drittes Ziel dieses Buches besteht schließlich darin, die zu behandelnden Grundbegriffe und Theorien im Sinne der oben skizzierten Reflexionskompetenz in einen Bezug zu Handlungssituationen aus der pädagogischen Praxis zu setzen. Dabei geht es keineswegs darum, solche Handlungssituationen oder Praxisbeispiele nur zur Veranschaulichtung abstrakter theoretischer Zusammenhänge heranzuziehen und so dem theoretischen Wissen mehr oder weniger umstandslos unterzuordnen. Der Bezug von Begriffen und Theorien auf Beispiele aus der Erziehungswirklichkeit verfolgt vielmehr, wie oben erläutert, zwei einander ergänzende Ziele. Er soll es einerseits erlauben, die praktische Bedeutung theoretischer Ansätze zu verdeutlichen, die darin liegt, dass sie den jeweiligen »Fall« in einem neuen Licht erscheinen lassen und dabei bisher nicht genutzte pädagogische Handlungsmöglichkeiten erschließen. Auf der anderen Seite dienen die Beispiele jedoch auch dazu, das theoretische Wissen gleichsam auf die Probe zu stellen, seine Grenzen herauszuarbeiten und zumindest anzudeuten, in welcher Richtung dieses Wissen weiterentwickelt werden müsste.
Anstelle einer Vielzahl unterschiedlicher und schwer zu vergleichender Situationen aus der pädagogischen Praxis stützt sich die folgende Einführung durchgängig auf Beispiele aus einem zeitgenössischen literarischen Text, in dem Erziehungsfragen eine zentrale Rolle spielen. In dem 1998 erstmals erschienenen Roman About a boy erzählt der britische Autor Nick Hornby die Geschichte einer ungewöhnlichen Dreiecksbeziehung, die sich zwischen dem 12-jährigen Marcus, seiner alleinerziehenden Mutter Fiona und dem 36-jährigen überzeugten Single Will entspinnt. Bei diesem Roman handelt es sich zwar um einen fiktiven »Fall«, der aber eine Fülle anschaulich beschriebener Situationen enthält, die mit guten Gründen als Beispiele möglicher Erziehungswirklichkeit aufgefasst werden können. Hornbys Kunstgriff, abwechselnd jeweils ein Kapitel lang aus der Perspektive seines 12-jährigen Helden und aus der des erwachsenen Will zu erzählen, erlaubt es außerdem, die unterschiedlichen Sichtweisen der am Erziehungsgeschehen Beteiligten zu thematisieren. Die Beispiele aus dem Buch, auf die sich die Argumentation im Folgenden bezieht, werden jeweils ausführlich zitiert. Leserinnen und Lesern sei aber trotzdem die Lektüre von Hornbys Roman ans Herz gelegt. Abgesehen von dem damit verbundenen Lesevergnügen bietet die selbstständige Lektüre von About a boy nicht nur die Chance, die hier vorgelegten Interpretationen zu prüfen und mit eigenen Deutungen zu konfrontieren, sondern auch andere Passagen des Romans heranzuziehen, um sie aus der Perspektive der vorgestellten Theorien zu betrachten und dabei zugleich diese Theorien auf die Probe zu stellen.
Zuletzt bleibt mir noch, all denen, die zum Zustandekommen dieses Buches beigetragen haben, zu danken. Dazu gehören vor allem die Kolleginnen und Kollegen der Universität Hamburg, die an der Entwicklung und Erprobung des Rahmenkonzepts »Grundbegriffe, Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaft« im Rahmen des Kerncurriculums beteiligt waren (namentlich Stefan Aufenanger, Manfred Buth, Werner Friedrichs, Helga Gebert, Herbert Gudjons, Christine Mayer, Helmut Richter, Hans-Joachim Roth, Olaf Sanders und Michael Wimmer), sowie die Studierenden und Tutoren der Lehrveranstaltungen, aus denen dieses Buch hervorgegangen ist und die mich immer wieder dazu genötigt haben, meine Vorstellungen vom Kern eines erziehungswissenschaftlichen Studiums neu zu überdenken (insbesondere Sönke Ahrens, Dennis Blesinger, Frank Elster, Oliver Janoschka, Christoph Koenig, Oliver Liebenberg, Nadine Rose, Elke Rüpke und Christian Schomann). Wichtige Anregungen verdanke ich außerdem Jenny Lüders und Werner Friedrichs, die frühere Fassungen des Buches kritisch kommentiert haben, sowie Birgit Haustedt, die mich auf Hornbys Roman aufmerksam gemacht und die Entstehung des Buches in vielen Gesprächen begleitet hat. Ihnen allen – und denen, die ich möglicherweise vergessen habe – gilt mein herzlicher Dank.
Teil I Grundbegriffe und Theorien
1 Der Erziehungsbegriff der Aufklärung: Kant
Die Darstellung von Grundbegriffen und Theorien der Erziehungswissenschaft beginnt mit dem Begriff der Erziehung. Das ist naheliegend (schließlich heißt die Disziplin ja auch Erziehungswissenschaft), versteht sich aber keineswegs von selbst. Denn da die beiden anderen Begriffe, die im Folgenden erörtert werden sollen, nämlich Bildung und Sozialisation, in ihrem Gegenstandsbereich jeweils umfassender sind als der Erziehungsbegriff, gäbe es gute Gründe, die Darstellung mit einem von ihnen zu beginnen. Für einen Anfang mit dem Grundbegriff Erziehung sprechen jedoch vor allem zwei Argumente. Zum einen ist Erziehung im Unterschied zu Sozialisation und Bildung ein Wort, das auch in der Alltagssprache in relativ klar umrissener Bedeutung vorkommt und deshalb für einen Einstieg besser geeignet ist als der Fachterminus Sozialisation oder der vieldeutige Bildungsbegriff. Und zum andern entspricht von den drei genannten Grundbegriffen der Erziehungsbegriff am ehesten der Perspektive, die pädagogisch Handelnde auf die Erziehungswirklichkeit haben, und eignet sich deshalb besser dazu, einen ersten Zugang zur wissenschaftlichen Analyse pädagogischer Handlungssituationen zu eröffnen.
Dabei nimmt die Erörterung des Erziehungsbegriffs ihren Ausgang von einer Fassung, die dieser Begriff in der Zeit um 1800 gefunden hat. Der Zeitraum von etwa 1770 bis 1830 kann in historischer Perspektive als eine Phase entscheidender Veränderungen in der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Verfasstheit der mittel- und westeuropäischen Gesellschaften angesehen werden – Veränderungen, die in vielerlei Hinsicht bis heute fortwirken. Sozialgeschichtlich betrachtet handelt es sich bei dieser Zeit um die Phase, in der die feudale Ständegesellschaft von einer bürgerlichen Gesellschaftsordnung abgelöst wird, und ideengeschichtlich gesehen entstehen im selben Zeitraum spezifisch moderne Auffassungen vom Menschen und seinem Verhältnis zur Gesellschaft und zur Welt. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem kulturellen Phänomen der Aufklärung zu, einer europäischen Bewegung, die im 17. Jahrhundert begann und in Deutschland ihren Höhepunkt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte.
1.1 »Was ist Aufklärung?«
Eine prägnante Beschreibung der Grundgedanken dieser Bewegung findet sich in der berühmten Schrift »Was ist Aufklärung?« von Immanuel Kant (1724–1804), der als einer der wichtigsten Vertreter aufklärerischen Denkens gilt. Dort heißt es:
»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.« (Kant 1784/1983, S. 53)
Entscheidender Bezugspunkt für die Begründung individuellen wie kollektiven Handelns ist Kant zufolge also weder die Berufung auf Tradition und Sitte noch die Autorität politischer oder religiöser Obrigkeiten, sondern der menschliche Verstand, von dem jeder Einzelne selbstständig Gebrauch machen kann und soll. Den Gegensatz zu diesem selbstständigen Gebrauch markiert die »Leitung« durch andere, für die Kant im weiteren Verlauf seiner Schrift anschauliche Beispiele anführt. Da gibt es das Buch, dessen Lektüre an die Stelle der Benutzung des eigenen Verstandes tritt, den Seelsorger, der eigene Gewissensentscheidungen überflüssig macht, den Arzt, der Diätvorschriften erlässt, sowie ganz allgemein »Satzungen und Formeln«, die Kant als »Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit« bezeichnet, weil sie den selbstständigen Gebrauch des Verstandes ver- oder behindern (Kant 1784/1983, S. 54).
Dafür, dass die Menschen solchen Vorschriften folgen, statt sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen, führt Kant vor allem zwei Gründe an: einerseits die »Faulheit und Feigheit« (Kant 1784/1983, S. 54) derer, die sich von anderen leiten lassen, und andererseits Drohungen und Bevormundungen von Seiten der Obrigkeiten, die Leitung ausüben, indem sie die Freiheit ihrer Untertanen einschränken und Mündigkeit als etwas Gefährliches darstellen. Die entscheidende Bedingung von Aufklärung besteht für Kant daher in nichts anderem als in der Freiheit, »von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen« (Kant 1784/1983, S. 55). Hier kommt eine wichtige politische Dimension aufklärerischen Denkens zum Ausdruck, die in der Forderung nach Freiheitsrechten für alle Bürger besteht – und d. h. hier in erster Linie in der Forderung nach dem Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung in Wort und Schrift öffentlich kundzutun.1
Die Grundgedanken der Aufklärung haben auch für den Bereich der Erziehung Konsequenzen. Das lässt sich besonders gut am Beispiel von Kants Vorlesung »Über Pädagogik« verdeutlichen, die 1776/77 erstmals gehalten, aber erst 1803 veröffentlicht wurde. Zuvor freilich gilt es, den erziehungshistorischen Kontext von Kants pädagogischen Überlegungen zu skizzieren.
1.2 Das »pädagogische Jahrhundert«
Das 18. Jahrhundert ist bereits von Zeitgenossen als das »pädagogische Jahrhundert« bezeichnet worden (vgl. Tenorth 2010, S. 79). Aus heutiger Sicht ist dies insofern einleuchtend, als sich in diesem Jahrhundert nicht nur neue (und in ihren Grundzügen bis heute wirksame) Auffassungen von Erziehung durchgesetzt haben, sondern auch wesentliche Momente der praktischen Organisation von Erziehung, ohne die unser heutiges Erziehungssystem nicht denkbar wäre.
Eine entscheidende Voraussetzung moderner Erziehungsvorstellungen ist das, was man die »Entdeckung der Kindheit« genannt hat. Wie der französische Historiker Philippe Ariès in seiner bahnbrechenden »Geschichte der Kindheit« gezeigt hat, gab es Kindheit als eine besondere, vom Erwachsenenalter abgegrenzte Lebensphase keineswegs schon immer. Die Auffassung, dass Kinder eine von den Erwachsenen deutlich geschiedene Altersgruppe bilden, ist Ariès zufolge vielmehr eine Errungenschaft der Neuzeit, die in Europa seit etwa 1500 allmählich aufkam und sich erst im 19. Jahrhundert in allen Bevölkerungsschichten endgültig durchgesetzt hat. Ein besonders eindrücklicher Beleg, den Ariès für diese These anführt, ist die Darstellung des kindlichen Körpers in der Bildenden Kunst. Während Kinder auf Bildern aus dem Mittelalter noch durchweg als verkleinerte Erwachsene dargestellt werden, entsteht erst ab etwa 1500 allmählich ein Blick für die Besonderheit kindlicher Körperproportionen (vgl. Ariès 1975/2007, S. 92ff.).
Im Zuge dieser Entdeckung der Kindheit als einer eigenen Lebensphase setzen sich Ariès zufolge nun auch besondere, pädagogische Formen des Umgangs mit Kindern durch. Während Kinder bisher vor allem durch die selbstverständliche Teilnahme am Leben der Erwachsenen in deren Welt hineinwuchsen, werden sie nun, wie Ariès an einer Fülle von Beispielen demonstriert, immer mehr aus dieser Welt ausgegrenzt, in eine Art Schonraum versetzt und einer Sonderbehandlung unterzogen, die man als »Erziehung« im modernen Sinne bezeichnen kann. Ein deutliches Indiz dieser Entwicklung ist etwa die auch von anderen Historikern beschriebene Entstehung der modernen (Klein-)Familie, die sich durch eine private, von der Außenwelt bzw. vom Arbeitsleben abgeschirmte und emotional aufgeladene Binnensphäre auszeichnet, in deren Mittelpunkt das Kind bzw. die Kinder stehen.
Parallel dazu etabliert sich in einem langen Prozess seit dem Mittelalter auch eine besondere Institution zur Vorbereitung der Kinder auf das Leben in der Gesellschaft: die Schule. Die paradoxe Struktur dieser Institution, die auf das Alltagsleben vorbereitet, indem sie die Kinder daraus ausgrenzt, beruht u. a. darauf, dass das Erwachsenenleben zu komplex, zu störungsanfällig oder zu gefährlich geworden ist, um Kinder das, was zur aktiven Teilnahme daran notwendig ist, wie früher einfach durch Partizipation und Nachahmung lernen zu lassen. Aus diesem Grund entsteht im Laufe der Zeit eine besondere, aus dem Alltagsleben ausgegliederte Institution, in der Kindern die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten systematisch vermittelt werden. Wie lange der Prozess der Durchsetzung dieser Institution gedauert hat, kann man daran ablesen, dass die allgemeine Schulpflicht in Preußen zwar schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts verkündet wurde, aber erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts auf breiter Ebene (d. h. vor allem auch für die Kinder der Unterschichten, die zuvor als Arbeitskräfte benötigt wurden) wirklich durchgesetzt werden konnte (vgl. Herrlitz, Hopf, Titze & Cloer 2005, S. 50f.).
Alle diese, hier nur grob skizzierten Tendenzen stehen im Zusammenhang mit einer weiteren, für die Geschichte der Pädagogik folgenreichen Entwicklung: der Etablierung eines pädagogischen Diskurses über Erziehungsfragen, die sich in Deutschland in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vollzieht. Diese Entwicklung kommt nicht nur im sprunghaften Anstieg pädagogischer Veröffentlichungen und der Gründung eigener Zeitschriften zum Ausdruck, sondern auch darin, dass in diesem Zeitraum pädagogische Probleme, wie z. B. die Frage der Erziehung von Waisenkindern, zum Gegenstand öffentlich geführter Debatten werden. Ein weiteres Indiz der Etablierung des neuen Diskurses ist darin zu sehen, dass 1779 in Halle die erste Professur für Pädagogik an einer deutschen Universität eingerichtet wurde, während das Fach bis dahin als Teildisziplin der Philosophie gegolten hatte (vgl. Tenorth 2010, S. 108).
Als Teilbereich der Philosophie begegnet uns das Nachdenken über Fragen der Erziehung auch noch im Werk Kants, zu dessen Pflichten es als Philosophieprofessor an der Universität Königsberg gehörte, in regelmäßigen Abständen eine Vorlesung über Pädagogik zu halten. Doch das neue Interesse an Erziehungsfragen spiegelt sich darin, dass Kants Vorlesung in vielerlei Hinsicht über die frühere Behandlung des Themas hinausgeht und der Erziehung eine zentrale Stellung im aufklärerischen Denkgebäude zuweist. Worin nun besteht der spezifische Beitrag Kants zur theoretischen Fassung des Erziehungsbegriffs?
1.3 Kants Begriff von Erziehung
Ausgangspunkt von Kants Argumentation2 ist eine anthropologische Bestimmung von weit reichender Bedeutung: »Der Mensch ist das einzige Geschöpf, das erzogen werden muß.« (Kant 1803/1983, S. 697) Die Begründung dafür liegt Kant zufolge in der besonderen Ausstattung des Menschen im Unterschied zum Tier:
»Ein Tier ist schon alles durch seinen Instinkt; eine fremde Vernunft hat bereits alles für dasselbe besorgt. Der Mensch aber braucht eigene Vernunft. Er hat keinen Instinkt, und muß sich selbst den Plan seines Verhaltens machen. Weil er aber nicht sogleich im Stande ist, dieses zu tun, sondern roh auf die Welt kommt: so müssen es andere für ihn tun.« (Kant 1803/1983, S. 697)
Während das Verhalten der Tiere weitgehend durch Instinkte festgelegt ist, zeichnet sich der Mensch für Kant also durch eine größere Offenheit aus, die aber zugleich mit einer Art Hilflosigkeit verbunden ist und deshalb eine besondere Angewiesenheit auf andere mit sich bringt. Und eben dies, worauf der Mensch angesichts seiner Instinktarmut angewiesen ist, bezeichnet Kant nun als Erziehung. In diesem Sinne gehört für ihn Erzogenwerden zum Menschsein dazu:
»Der Mensch kann nur Mensch werden durch Erziehung. Er ist nichts, als was die Erziehung aus ihm macht.« (Kant 1803/1983, S. 699)
Betrachtet man diese Aussage näher, so handelt es sich um ein Paradox. Denn einerseits ist der Mensch für Kant offenbar zunächst noch gar nicht Mensch, sondern ein »nichts«, aus dem erst durch Erziehung ein Mensch wird. Auf der anderen Seite beginnt die Aussage mit »Der Mensch …«, und daraus folgt zwingend, dass der Mensch doch auch schon vor aller Erziehung auf irgendeine Art Mensch sein muss, denn sonst könnte er gar nicht als solcher identifiziert (und erzogen) werden. Zum Wesen des Menschen scheint für Kant also eine Art Noch-nicht zu gehören: Gerade insofern der Mensch Mensch ist, ist er es noch nicht, sondern muss durch Erziehung erst noch dazu werden.
Das Paradox lässt sich nur auflösen, wenn man das, was den Menschen als Menschen auszeichnet, als eine erst noch zu entfaltende Anlage begreift, als entwicklungsoffenes Potenzial, als Möglichkeit, zu deren Realisierung es eben einer besonderen Praxis namens Erziehung bedarf. Genau das tut Kant, wenn er schreibt: »Die Menschengattung soll die ganze Naturanlage der Menschheit, durch ihre eigne Bemühung, nach und nach von selbst herausbringen« (Kant 1803/1983, S. 697). Die »Menschheit« als Inbegriff dessen, was den Menschen als solchen ausmacht3, kommt ihm also zwar von Natur aus zu, aber doch nur als Anlage, die erst noch »heraus(zu)bringen«, zu entwickeln oder zu entfalten ist.
Daraus erwächst jedoch ein Problem: Wenn das, was den Menschen als Menschen ausmacht, noch nicht von Anfang an in ihm anzutreffen ist, sondern erst noch durch Erziehung hervorgebracht werden muss, woher kann man dann wissen, worin dieses Menschsein und damit das Ziel von Erziehung besteht? Die nahe liegende Antwort, man müsse nur ein bereits erzogenes Exemplar der Gattung Mensch betrachten, um zu sehen, wozu die noch nicht erzogenen Menschen gebracht werden sollen, scheidet für Kant deshalb aus, weil Erziehung selbst ein Werk von Menschen und deshalb notwendigerweise unvollkommen sei (vgl. Kant 1803/1983, S. 699).
Die von Kant zwar nicht ausdrücklich formulierte, in seinen Überlegungen aber implizit enthaltene Konsequenz dieses Gedankengangs besteht darin, dass das Ziel von Erziehung letztlich unbestimmt bleiben muss. Dem steht auch die Idee einer »Vervollkommnung der Menschheit« nicht entgegen, die Kant im nächsten Absatz ausführt:
»Vielleicht, dass die Erziehung immer besser werden, und daß jede folgende Generation einen Schritt näher tun wird zur Vervollkommnung der Menschheit; denn hinter der Edukation steckt das große Geheimnis der Vollkommenheit der menschlichen Natur. […] Es ist entzückend, sich vorzustellen, daß die menschliche Natur immer besser durch Erziehung werde entwickelt werden, und daß man diese in eine Form bringen kann, die der Menschheit angemessen ist. Dies eröffnet uns den Prospekt zu einem künftigen glücklichern Menschengeschlechte.« (Kant 1803/1983, S. 700)
Gerade weil das Ziel der Erziehung unbestimmt ist und die »Vollkommenheit der menschlichen Natur« ein »Geheimnis« bleiben muss, ist die »Vervollkommnung der Menschheit« als ein zukunftsoffener Prozess möglich und nötig. Dabei ist – trotz des »Vielleicht«, mit dem die zitierte Passage beginnt – unverkennbar, dass Kants Optimismus im Blick auf einen stetigen Fortschritt dieses Vervollkommnungsprozesses größer ist, als dies nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts angemessen erscheinen mag. Aber man muss diesen Fortschrittsoptimismus nicht teilen, um dennoch am Gedanken der Vervollkommnung festhalten zu können. Das wird deutlich, wenn Kant das Ziel des durch Erziehung zu bewirkenden Vervollkommnungsprozesses beschreibt:
»Es liegen viele Keime in der Menschheit, und nun ist es unsere Sache, die Naturanlagen proportionierlich zu entwickeln, und die Menschheit aus ihren Keimen zu entfalten, und zu machen, daß der Mensch seine Bestimmung erreiche. Die Tiere erfüllen diese von selbst, und ohne daß sie sie kennen. Der Mensch muß erst suchen, sie zu erreichen, dieses kann aber nicht geschehen, wenn er nicht einmal einen Begriff von seiner Bestimmung hat.« (Kant 1803/1983, S. 701)
In Übereinstimmung mit der oben skizzierten Auffassung des Menschseins als einer Möglichkeit, eines zukunftsoffenen Entwicklungspotenzials, wird hier das Ziel von Erziehung als proportionierliche, d. h. verhältnismäßige oder ausgewogene Entfaltung aller menschlichen »Keime« bzw. »Naturanlagen« beschrieben. Dabei ist es kein Widerspruch zur These, dass dieses Ziel unbestimmt sei, wenn hier von der »Bestimmung des Menschen« die Rede ist. Denn diese Bestimmung ist für Kant eben gerade keine Bestimmtheit, kein vorgezeichneter Weg, dem man unproblematisch folgen könnte, sondern vielmehr ein Weg, den es erst noch zu »suchen« gilt, ein unabgeschlossener und vielleicht nie ganz abzuschließender Prozess.
Worin besteht nun aber Erziehung als diejenige Tätigkeit, die den Menschen auf diesen Weg bringen soll? Die zuletzt zitierte Passage enthält zwei verschiedene metaphorische Formulierungen, die in der Geschichte des pädagogischen Denkens immer wieder benutzt worden sind, um das Geschäft der Erziehung bildlich zu veranschaulichen. Da ist zum einen Erziehung als ein herstellendes Machen (»es ist unsere Sache […], zu machen, daß der Mensch seine Bestimmung erreiche«), das sich mit dem Tun eines Handwerkers vergleichen lässt, der mit Hilfe angebbarer Mittel ein bestimmtes ›Produkt‹ hervorzubringen sucht. Dieser Auffassung von Erziehung steht in derselben Passage ein anderes Bild gegenüber, das Erziehung als ein beschützendes Wachsenlassen begreift (»die Menschheit aus ihren Keimen entfalten«). In dieser Perspektive ist Erziehung immer wieder mit der Tätigkeit eines Gärtners verglichen worden, der das natürliche Wachstum seiner Pflanzen behütend und pflegend begleitet. Während die eine Metapher das aktive, produktive Tun des Erziehers betont, hebt das andere Bild hervor, dass Erziehung es mit einem Geschehen zu tun hat, das eigenen, nicht beliebig steuerbaren Gesetzen folgt. Kant lässt offen, welche der beiden Metaphern ihm als geeigneter erscheint, und auch in der Geschichte der Pädagogik stehen beide Bilder bis heute in unentschiedener Konkurrenz zueinander.
Entscheidend für Kant jedoch ist, dass die Entwicklung der menschlichen Anlagen in keinem Fall von ganz alleine geschieht, sofern die Natur dem Menschen auch dazu keinen Instinkt verliehen hat. Deshalb ist Erziehung als diejenige Tätigkeit, die diese Entwicklung befördern soll, Kant zufolge eine »Kunst«, d. h. im Sprachgebrauch der Zeit etwas, was ein spezifisches Können erforderlich macht. Und diese Kunst soll nicht einfach »mechanisch« ausgeübt werden, d. h. planlos und nur den jeweiligen Umständen angepasst, sondern »judiziös« (Kant 1803/1983, S. 702), also planvoll und auf begründeten Urteilen beruhend (vom lateinischen judicare = urteilen). In dieser Formulierung klingt die Forderung nach einer wissenschaftlich begründeten Pädagogik an, die das Geschäft der Erziehung nicht dem gleichsam mechanischen Alltagshandeln überlässt, sondern zum Gegenstand gründlicher Reflexion und abwägenden Urteilens macht.
Einen wichtigen Grundsatz dieser Pädagogik bildet Kant zufolge nun die Zukunftsorientierung pädagogischen Handelns, von der bereits in der Einleitung dieses Buchs die Rede war:
»Ein Prinzip der Erziehungskunst, das besonders solche Männer, die Pläne zur Erziehung machen, vor Augen haben sollten, ist: Kinder sollen nicht dem gegenwärtigen, sondern dem zukünftig möglich bessern Zustande des menschlichen Geschlechts, das ist: der Idee der Menschheit, und deren ganzer Bestimmung angemessen, erzogen werden. Dieses Prinzip ist von großer Wichtigkeit. Eltern erziehen gemeiniglich ihre Kinder nur so, daß sie in die gegenwärtige Welt, sei sie auch verderbt, passen. Sie sollten sie aber besser erziehen, damit ein zukünftiger besserer Zustand dadurch hervorgebracht werde.« (Kant 1803/1983, S. 704)
Die »Idee der Menschheit« als eines erst noch zu verwirklichenden Entwicklungspotenzials hat für Kant also zur Folge, dass Erziehung nicht nur und nicht einmal in erster Linie darin besteht, Kinder auf das Leben in der Welt vorzubereiten, wie es gegenwärtig ist. Erziehung im Sinne einer Unterstützung beim Finden der eigenen Bestimmung lässt sich vielmehr daran messen, inwiefern sie dazu beiträgt, eine Welt zu schaffen, wie sie sein könnte oder sollte – z. B. indem erzieherisches Handeln Heranwachsenden dazu verhilft, ihre gesellschaftlichen Lebensbedingungen nicht einfach als gegeben hinzunehmen, sondern selbst aktiv zu gestalten und zu verändern.
Im weiteren Verlauf seiner Argumentation beschreibt Kant nun vier aufeinander aufbauende Stufen des Erziehungsprozesses, die er Disziplinierung, Kultivierung, Zivilisierung und Moralisierung nennt.4 Disziplinierung als die erste dieser Stufen bedeutet für Kant »suchen zu verhüten, daß die Tierheit nicht der Menschheit, in dem einzelnen sowohl, als gesellschaftlichen Menschen, zum Schaden gereiche« (Kant 1803/1983, S. 706). Die Vorbedingung einer Erziehung, die auf die »Vervollkommnung der Menschheit« abzielt, besteht also darin, dafür Sorge zu tragen, dass die tierische Natur des Menschen der »proportionierlichen« Entfaltung seiner spezifisch menschlichen Anlagen nicht im Wege steht. Wir können dieser Formulierung entnehmen, dass Kant nicht alle natürlichen Eigenschaften des Menschen gleichermaßen für wert befindet, entwickelt zu werden, weil einige, die dessen »Tierheit« ausmachen, die Entfaltung der anderen behindern könnten. Auch spätere für die Geschichte der Pädagogik bedeutsame Denker wie z. B. Sigmund Freud sind diesem Gedankengang gefolgt und sehen in der Beherrschung der eigenen (vor allem sexuellen und aggressiven) Triebe eine zentrale (wenn auch keineswegs unproblematische) Aufgabe der Erziehung (vgl. z. B. Freud 1933/1994, S. 575–579).
Die zweite Stufe des Erziehungsprozesses nennt Kant Kultivierung und versteht darunter die »Verschaffung der Geschicklichkeit«, d. h. desjenigen »Vermögens, welches zu allen beliebigen Zwecken zureichend ist« (Kant 1803/1983, S. 706). Auf dieser Stufe geht es also darum, dem Kind alle die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verschaffen, die notwendig sind, um irgendwelche »Zwecke« zu erreichen – ganz unabhängig davon, um welche Zwecke es sich dabei handelt. Kant spricht in diesem Zusammenhang auch von »Belehrung und Unterweisung« und nennt als Beispiele Lesen und Schreiben. Daraus erhellt, dass die »Geschicklichkeit«, um die es ihm zu tun ist, auch eine gesellschaftlich-historische Dimension hat, denn diese Fähigkeiten sind erst seit Durchsetzung der Schriftkultur einigermaßen unentbehrlich (während man heute wohl auch die Vermittlung der Fähigkeit, einen Computer zu bedienen, zur Kultivierung im Sinne Kants rechnen müsste).
Als dritte Stufe führt Kant die Zivilisierung an, die für ihn darin besteht, dafür zu sorgen, »daß der Mensch auch klug werde, in die menschliche Gesellschaft passe, daß er beliebt sei, und Einfluß habe« (Kant 1803/1983, S. 706). Während es bei der Kultivierung eher um sachbezogene Fähigkeiten geht, stehen bei der Zivilisierung soziale Kompetenzen und Haltungen im Vordergrund, die für das gesellschaftliche Zusammenleben erforderlich sind. Kant bezeichnet diese Kompetenzen daher auch als »Manieren, Artigkeit und eine gewisse Klugheit«, die man brauche, um im Umgang mit anderen Menschen eigene Zwecke zu verfolgen (ebd., S. 707). In diesem Zusammenhang verweist Kant selbst auf die historische Veränderlichkeit solcher Zivilisierung – sie richte sich »nach dem wandelbaren Geschmacke jedes Zeitalters«.
Insofern erscheint die Zivilisierung ähnlich wie die Kultivierung als moralisch neutral oder unter Umständen sogar fragwürdig. Deshalb bedarf es im Argumentationsgang von Kants Erziehungstheorie noch einer vierten Stufe, der Moralisierung:
»Der Mensch soll nicht bloß zu allerlei Zwecken geschickt sein, sondern auch die Gesinnung bekommen, daß er nur lauter gute Zwecke erwähle. Gute Zwecke sind diejenigen, die notwendigerweise von jedermann gebilligt werden; und die auch zu gleicher Zeit jedermanns Zwecke sein können.« (Kant 1803/1983, S. 707)
Es ist diese Stufe, die den entscheidenden Beitrag Kants zu einer modernen Theorie der Erziehung darstellt. Während Kant zufolge Disziplinierung, Kultivierung und Zivilisierung in der pädagogischen Praxis seiner Zeit bereits in ausreichendem Maß realisiert wurden, bleibt die Moralisierung seiner Ansicht nach ein noch unerreichtes Ziel. Anders als bisher geht es auf dieser Stufe nicht mehr um äußere Verhaltensweisen, Fähigkeiten und »Manieren«, sondern um das Innere des Menschen, seine »Gesinnung«. Und im Unterschied zu den beiden vorhergehenden Stufen sind dabei die Zwecke nicht beliebig, sondern werden einem moralischen Kriterium unterworfen: Sie sollen »gut« sein, d. h. von jedermann »gebilligt« und von jedermann gleichzeitig verfolgt werden können. Im Kern entspricht dieses Kriterium dem »kategorischen Imperativ«, den Kant an anderer Stelle folgendermaßen formuliert hat: »Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne« (Kant 1788/1983, S. 140).
Dieses Ziel ist, wie Kant ausdrücklich betont, im Unterschied zur Disziplinierung (und in gewisser Weise auch zur Kultivierung und Zivilisierung) nicht durch bloße Dressur zu erreichen. Denn zu seiner Erreichung sei es notwendig, »daß Kinder denken lernen« und ihr Handeln statt an Verboten und Strafen oder bloßen Opportunitätsgesichtspunkten an begründungsfähigen »Prinzipien« ausrichten (Kant 1803/1983, S. 707). Das Beispiel, an dem Kant diesen Gedankengang zu verdeutlichen sucht, ist das »Laster«. Unendlich wichtig sei es, »die Kinder von Jugend auf das Laster verabscheuen zu lehren, nicht gerade allein aus dem Grunde, weil Gott es verboten hat, sondern weil es in sich selbst verabscheuungswürdig ist« (ebd.). Nicht das göttliche (oder elterliche) Verbot dient hier als Bezugspunkt und Instanz der Moralisierung, sondern die Einsicht in die Sache selbst, aus der für Kant die Verabscheuungswürdigkeit des Lasters unmittelbar hervorgeht.
Auch wenn man Kant darin zustimmt, dass der oben erwähnte kategorische Imperativ ausreiche, um zu begründen, warum ein bestimmtes Verhalten lasterhaft, d. h. unmoralisch und deshalb verabscheuenswert ist, bleibt die Frage, wie man Kinder dies »lehren« kann. Kants Antwort auf diese Frage findet sich an einer späteren Stelle der Vorlesung, an der er die Prinzipien, an denen das Handeln sich ausrichten soll, als »Maximen« bezeichnet und von bloßer »Disziplin« oder »Angewohnheit« abgrenzt. Maximen, so heißt es da, sind Prinzipien des Handelns, deren »Billigkeit« das Kind selbst einsehe (Kant 1803/1983, S. 740). Das Kind soll also die Angemessenheit der moralischen Prinzipien, an denen sein Handeln sich orientiert, selber erkennen. Die Instanz, auf die alles ankommt, ist mithin die Einsicht des Kindes, sein Urteil, das auf den selbstständigen Gebrauch des eigenen Verstandes zurückgeht.
Die entscheidende Frage innerhalb der Erziehungstheorie Kants lautet deshalb: Wie können Kinder zur Einsicht, d. h. zum selbstständigen Gebrauch ihres Verstandes gebracht werden? Kants Antwort ist eine doppelte: Es brauche dazu sowohl Zwang als auch Freiheit, und das entscheidende Problem bestehe darin, beides auf die richtige Weise miteinander zu verbinden. Kants berühmte Formel für dieses Problem, in der sich sein wichtigster und bedenkenswertester Beitrag zur Theorie der Erziehung verbirgt, lautet: »Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?« (Kant 1803/1983, S. 711).
Es lohnt sich, etwas länger bei dieser Formel zu verbleiben und dabei drei Fragen zu klären – nämlich erstens, was Kant unter »Freiheit« versteht, zweitens, weshalb diese Freiheit der Kultivierung (und d. h. der Bearbeitung und Verfeinerung) bedarf, und drittens, weshalb für Kant neben der Kultivierung von Freiheit auch die Ausübung von Zwang als ein unverzichtbarer Bestandteil von Erziehung gilt. Beginnen wir mit der ersten Frage. Freiheit ist für Kant zunächst die »Unabhängigkeit von Gesetzen«, nach welcher der Mensch ein natürliches Bedürfnis habe (Kant 1803/1983, S. 698). In diesem Sinne meint Freiheit das, was man Willkürfreiheit nennen kann: die Möglichkeit, dem eigenen Willen bzw. der eigenen »Laune« zu folgen (ebd.). Bei Kindern zeigt sich der Hang zu solcher Freiheit Kant zufolge in ihrer Tendenz, »jeden ihrer Einfälle würklich auch und augenblicklich in Ausführung [zu] bringen« (ebd.). Freiheit bedeutet im Kontext der Pädagogik-Vorlesung, wie im Folgenden noch deutlich werden wird, aber auch eine Art praktischer Selbstständigkeit, nämlich den Zustand, »nicht von der Vorsorge anderer ab[zu]hängen« (ebd., S. 711). Und schließlich gilt Freiheit Kant auch (wie bereits oben zitiert wurde) als die entscheidende Voraussetzung für Aufklärung, nämlich als Möglichkeit, »von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen« (Kant 1784/1983, S. 55) – und d. h. als Bedingung von Mündigkeit. Man kann daher annehmen, dass für Kant alle drei Arten von Freiheit – Willkürfreiheit, Selbstständigkeit und Mündigkeit – im Erziehungsprozess eine Rolle spielen und Gegenstand der Kultivierung werden sollen.
Was aber bedeutet dieses Kultivieren der Freiheit? Bei Kant heißt es direkt im Anschluss an die zitierte Formel: »Ich soll meinen Zögling gewöhnen, einen Zwang seiner Freiheit zu dulden, und soll ihn selbst zugleich anführen, seine Freiheit gut zu gebrauchen« (Kant 1803/1983, S. 711). »Kultivieren« ist also doppelt zu verstehen: Zum einen bezeichnet es negativ die Einschränkung von Freiheit (»einen Zwang seiner Freiheit zu dulden«), zum andern positiv eine Anleitung zum ›guten‹ Gebrauch der Freiheit. Die erste Bedeutung bezieht sich dabei wohl vor allem auf die Willkürfreiheit, die zweite auch auf Freiheit im Sinne von Selbstständigkeit und Mündigkeit.
Sofern das Kultivieren der Freiheit als Einschränkung zu begreifen ist, fällt die Frage nach dem Sinn dieser Kultivierung mit der Frage nach der Notwendigkeit von Zwang zusammen. Kants Vorlesung lassen sich drei verschiedene Gründe dafür entnehmen, warum Zwang nötig ist. Diesen drei Gründen entspricht jeweils eine Regel für das Handeln von Erziehern, die als Begrenzung erzieherischer Zwangsausübung verstanden werden kann. Die erste Begründung für die Notwendigkeit des Zwangs findet sich dort, wo von der so genannten ›positiven‹ Unterwürfigkeit des Kindes die Rede ist, die darin bestehe, dass der Zögling »tun muß, was ihm vorgeschrieben wird, weil er nicht selbst urteilen kann, und die bloße Fähigkeit der Nachahmung noch in ihm fortdauert« (Kant 1803/1983, S. 711). Zwang bzw. Unterwerfung ist für Kant also in dem Maße unvermeidlich, in dem das Kind nur über die Fähigkeit zur Nachahmung verfügt und noch nicht in der Lage ist, selbstständige Urteile zu treffen. Dem entspricht die (den Zwang limitierende) Regel, dass die Einschränkung der Freiheit dann (und nur dann) geboten ist, wenn das Kind sich andernfalls selbst Schaden zufügen würde. So fordert Kant, »daß man das Kind, von der ersten Kindheit an, in allen Stücken frei sein lasse (ausgenommen in den Dingen, wo es sich selbst schadet)« (ebd.).
Der zweite Grund entspricht dem, was Kant ›negative‹ Unterwürfigkeit nennt, die darauf beruhe, dass der Zögling »tun muß, was andere wollen, wenn er will, daß andere ihm wieder etwas zu Gefallen tun sollen« (Kant 1803/1983, S. 711). Hier liegt die Begründung für die Notwendigkeit des Zwangs in der Dialektik sozialer Beziehungen: Das Kind muss lernen, sich dem Willen eines anderen unterzuordnen, weil bzw. sofern es etwas von diesem anderen will. Daraus folgt als zweite Regel für pädagogisches Handeln, dass man einem Kind zeigen solle, »daß es seine Zwecke nicht anders erreichen könne, als nur dadurch, daß es andere ihre Zwecke auch erreichen lasse« (ebd.). Die Einschränkung der (Willkür-)Freiheit, so könnte man sagen, ist notwendig, sofern diese auf die Freiheit der anderen stößt und dort ihre Grenze findet.
Als dritte Begründung für den Zwang als unverzichtbares Erziehungsmittel führt Kant an, dass das Kind »den unvermeidlichen Widerstand der Gesellschaft fühlen« müsse, da es nur so die Schwierigkeit kennen lernen könne, »sich selbst zu erhalten, zu entbehren, und zu erwerben, um unabhängig zu sein« (Kant 1803/1983, S. 711). Zwang ist in diesem Sinne nötig im Interesse künftiger Selbstständigkeit, sofern diese nämlich Fähigkeiten voraussetzt, die nicht von selbst entstehen: die Fähigkeit, sich durch Arbeit bzw. Erwerbstätigkeit »selbst zu erhalten« und zu diesem Zweck auch Entbehrungen in Kauf zu nehmen. Daraus ergibt sich als dritte pädagogische Regel, dass die Einschränkung der Freiheit nur in dem Maße gerechtfertigt ist, wie sie sich im Interesse künftiger Freiheit (im Sinne von Selbstständigkeit) als erforderlich erweist: Man müsse, so Kant, dem Kind »beweisen, daß man ihm einen Zwang auferlegt, der es zum Gebrauche seiner eigenen Freiheit führt, daß man es kultiviere, damit es einst frei sein könne« (ebd.).
Gewiss lassen diese Ausführungen Kants noch etlichen Spielraum für Interpretationen. So wäre z. B. in Bezug auf die letzte Bestimmung an konkreten Beispielen zu diskutieren (was gleich versucht werden soll), inwiefern die Ausübung von Zwang im Interesse künftiger Freiheit notwendig und gerechtfertigt ist. Dennoch bleibt festzuhalten, dass Kants Begründungen für die Notwendigkeit von Zwang und seine Regeln für pädagogisches Handeln primär als Begrenzungen erzieherischer Zwangsausübung zu verstehen sind. Anders formuliert: Abgesehen von den genannten Gründen und jenseits der gezogenen Grenzen ist den Zöglingen Kant zufolge völlige Freiheit einzuräumen. Die positive Dimension des ›Kultivierens‹, d. h. die Anleitung zum richtigen Gebrauch der Freiheit, hat also zur Voraussetzung, dass Kindern Freiheit gewährt wird.
1.4 »Weil ich möchte, daß du selbstständig denkst« – Analyse eines Beispiels
Kants unbestreitbares Verdienst besteht zunächst vor allem darin, dass er das pädagogische Problem der Verknüpfung zweier gegensätzlicher Erziehungsprinzipien, nämlich von Freiheit und Zwang, in aller Schärfe herausgearbeitet hat. Inwieweit seine Lösung des Problems, die in den eben skizzierten pädagogischen Regeln zur Einschränkung der Freiheit besteht, heute noch zu überzeugen vermag, steht auf einem anderen Blatt. Dass jedoch zumindest seine Problemformulierung noch immer als Theoriehintergrund für die Analyse und Reflexion pädagogischer Handlungssituation dienen kann, zeigt sich, wenn man eine zentrale Passage aus Hornbys Roman About a boy aus der Perspektive Kants betrachtet.
Bei dieser Passage handelt es sich um die Beschreibung eines Streitgesprächs zwischen Marcus und seiner Mutter Fiona, in dem es darum geht, dass Marcus – nachdem Fiona von seinen Besuchen bei Will erfahren hat – entgegen dem Willen seiner Mutter darauf besteht, Will weiterhin zu besuchen. Die Vorgeschichte dieses Streitgesprächs bildet ein früherer Disput über Marcus’ Besuche bei Will, in dem Fiona ihren Sohn aufgefordert hatte, ihr zu vertrauen – immerhin sei sie seit zwölf Jahren seine Mutter und wisse, was sie tue. Besonders ihr Satz »Ich denke mir etwas dabei« geht Marcus im Folgenden nicht mehr aus dem Kopf. Bisher war ihm die Erziehung seiner Mutter als etwas Selbstverständliches erschienen, sozusagen als »mechanische« Praxis im Sinne Kants. Doch nun kommt ihm zum ersten Mal der Gedanke, dass dem Verhalten seiner Mutter ihm gegenüber ein Plan – in Kants Worten also so etwas wie eine »judiziöse« Pädagogik – zugrunde liegen könnte. Und deshalb fragt sich Marcus, worin dieser Plan wohl besteht:
»In den nächsten paar Tagen begann er genauer darauf zu achten, wie Fiona mit ihm redete. Immer wenn sie davon sprach, was er sehen oder hören oder lesen oder essen konnte und sollte, wurde er neugierig: Gehörte das zum Plan, oder dachte sie es sich einfach je nach Bedarf aus? Es kam ihm nie in den Sinn, sie zu fragen, bis sie ihn in den Laden schickte, um Eier fürs Abendessen zu holen: Ihm ging auf, daß er nur Vegetarier war, weil sie es auch war.
›Wusstest du immer schon, dass ich Vegetarier werde?‹
Sie lachte. ›Natürlich. Das war keine plötzliche Schnapsidee, weil uns die Würstchen ausgegangen waren.‹
›Und findest du das fair?‹
›Wie meinst du das?‹
›Muss ich nicht das Recht haben, mich selbst zu entscheiden?‹
›Das kannst du, wenn du älter bist.‹
›Warum bin ich jetzt nicht alt genug?‹
›Weil du nicht selbst kochst. Ich will kein Fleisch kochen, also musst du essen, was ich esse.‹« (Hornby 2000, S. 142)
Marcus’ Versuch, herauszufinden, worin der Erziehungsplan seiner Mutter besteht, führt nicht zufällig auf die Frage der Ernährung, stellt diese doch einen Ort dar, an dem Eltern ihren Kindern in der Regel wie selbstverständlich ihre eigenen Essensgewohnheiten weitergeben. Ganz in Übereinstimmung mit Kants dritter Begründung für die Notwendigkeit von Zwang erklärt Fiona ihr Tun damit, dass Marcus noch nicht alt genug sei, um selbst zu kochen, und deshalb essen müsse, was auf den Tisch kommt. Dass Marcus von ihr gezwungen wird, sich vegetarisch zu ernähren, rechtfertigt sie also damit, dass er noch nicht selbstständig genug sei, um sich (wie es bei Kant hieß) »selbst zu erhalten«. Die Frage ist jedoch, ob in dieser gleichsam lebenspraktischen Begründung auch Kants entsprechende Regel beherzigt wird, wonach die Einschränkung der Freiheit nur im Interesse künftiger Freiheit gerechtfertigt sei. Marcus’ künftige Freiheit wird in der zitierten Passage von Fiona angesprochen, wenn diese darauf verweist, dass er erst dann das Recht haben werde, selbst zu entscheiden, wenn er älter sei. Auf den ersten Blick besteht dabei allerdings keinerlei Zusammenhang zwischen heutigem Zwang und künftiger Freiheit, trägt der Zwang doch in keiner Weise dazu bei, dass Marcus lernt, seine Freiheit zu gebrauchen. Im weiteren Verlauf des Gesprächs zeigt sich allerdings doch eine – wenn auch problematische – Verbindung. Mit sicherem Gespür hat Marcus nämlich eine Schwachstelle in der Argumentation seiner Mutter entdeckt:
»›Aber du lässt mich auch nicht zu McDonald’s gehen.‹
›Soll das eine vorgezogene Teenagerrebellion werden? Ich kann dich nicht daran hindern, zu McDonald’s zu gehen.‹
›Echt?‹
›Wie könnte ich das? Ich wäre bloß enttäuscht, wenn du hingingst.‹
Enttäuscht. Enttäuschung. So machte sie es. So machte sie viele Dinge.
›Warum?‹
›Ich dachte, du wärst aus Überzeugung Vegetarier.‹
›Bin ich ja.‹
›Na, dann kannst du nicht zu McDonald’s gehen, oder?‹
Sie hatte es schon wieder gemacht. Sie sagte ihm immer, er dürfe tun, was er wolle, und dann diskutierte sie mit ihm, bis das, was er wollte, wieder das war, was sie wollte. Das machte ihn langsam sauer.« (Hornby 2000, S. 142 f.)
Fionas bisherige Begründung für Marcus’ vegetarische Ernährung lässt sich nicht mehr aufrechterhalten, wenn es um den Besuch in einem Hamburger-Restaurant geht. Deshalb – und weil klar ist, dass die unmittelbare Ausübung von Zwang bei einem 12-jährigen zumindest außerhalb der eigenen Wohnung ihre Grenzen hat – bringt die Mutter nun etwas anderes ins Spiel: ihren Wunsch nämlich, dass Marcus nicht nur aus Zwang oder Gewohnheit Vegetarier sein möge, sondern »aus Überzeugung«. Wie Kant es fordert, setzt Fiona also darauf, dass ihr Kind in seinem Essverhalten Prinzipien folgen möge, »deren Billigkeit es selbst einsieht«. Der Zwang (oder vielleicht besser: der psychische Druck), den Fiona in punkto McDonald’s auf Marcus ausübt, wäre demzufolge darin begründet, dass die Mutter hofft, ihren Sohn auf diese Weise »zum Gebrauche seiner eigenen Freiheit« zu führen (wie es bei Kant hieß).
Problematisch daran ist freilich zum einen, dass Fiona dabei nur einen solchen Gebrauch der Freiheit im Sinn zu haben scheint, der ihren eigenen Vorstellungen entspricht – ein Umstand, der dem Prinzip der Freiheit ganz offensichtlich zuwiderläuft. Problematisch ist aber auch und vor allem, dass mit Fionas angedrohter »Enttäuschung« eine Dimension ins Spiel kommt, von der bei Kant noch gar keine Rede war: die emotionale Beziehung zwischen Erzieher(in) und Zu-Erziehendem. Der Zwang, den Fiona hier einsetzt und auf den Marcus besonders empfindlich reagiert, besteht nämlich keineswegs in körperlicher Gewalt oder einem expliziten Verbot, sondern vielmehr in einem subtilen psychischen Druck, dem sie ihren Sohn aussetzt, wenn sie ankündigt, sie wäre enttäuscht, wenn er zu McDonald’s ginge. Im Gespräch zwischen Mutter und Sohn geht es also offenbar nicht nur um bloße Einsicht, vernünftige Gründe oder die besseren Argumente, sondern auch um eine emotionale Beziehung, in der Gefühle und wechselseitige Erwartungen eine zentrale Rolle spielen. Und es scheint genau dieser psychische Druck zu sein, der Marcus »langsam sauer« werden lässt. Ihm wäre es lieber, wenn Streitfragen zwischen seiner Mutter und ihm klipp und klar entschieden würden:
»›Warum sagst du mir nicht einfach, was ich tun soll? Warum müssen wir immer darüber reden?‹
›Weil ich möchte, dass du selbstständig denkst.‹
›War das dein Plan?‹
›Welcher Plan?‹
›Als du neulich gesagt hast, du wüsstest, was du tust.‹
›Wobei?‹
›Beim Muttersein.‹
›Habe ich das gesagt?‹
›Ja.‹
›Oh. Okay. Nun, natürlich will ich, dass du selbstständig denkst. Das wollen alle Eltern.‹
›Aber es läuft immer darauf raus, dass wir diskutieren und ich verliere und dann tue, was du von mir willst. Die Zeit können wir uns sparen. Sag mir, was du mir nicht erlaubst, und den Rest sparst du dir.‹
›Wie sind wir überhaupt darauf gekommen?‹
›Ich habe selbstständig nachgedacht.‹
›Um so besser.‹
›Ich habe selbstständig nachgedacht, und ich möchte Will nach der Schule besuchen gehen.‹
›Diese Diskussion hast du schon verloren.‹
›Ich muss auch mal mit anderen Menschen zusammen sein als nur mit dir.‹
›Was ist mit Suzie?‹
›Sie ist wie du. Will ist nicht wie du.‹
›Nein, er ist ein Lügner und er arbeitet nicht, und …‹
›Er hat mir diese Turnschuhe gekauft.‹
›Ja. Er ist ein reicher Lügner, der nicht arbeitet.‹
›Er kennt sich aus mit der Schule und so. Er weiß alles Mögliche.‹
›Er weiß alles Mögliche! Marcus, der weiß nicht mal, dass er geboren ist!‹
›Siehst du, was ich meine?‹ Er wurde immer frustrierter. ›Ich denke selbstständig nach, und du … es funktioniert einfach nicht. Du gewinnst sowieso.‹
›Weil du keine überzeugenden Argumente hast. Es genügt nicht, selbstständig nachzudenken. Du musst es mir auch beweisen.‹
›Wie beweise ich es dir?‹
›Nenn mir einen guten Grund.‹
Er konnte ihr einen guten Grund nennen. Es wäre nicht der wahre Grund, und er sagte es nicht gerne und er war ziemlich sicher, dass sie anfangen würde zu weinen. Aber es war ein guter Grund, ein Grund, der sie zum Schweigen bringen würde, und wenn das nötig war, um in einer Diskussion zu überzeugen, würde er ihn vorbringen.
›Weil ich einen Vater brauche.‹
Er brachte sie zum Schweigen, und sie fing an zu weinen. Es erfüllte seinen Zweck.« (Hornby 2000, S. 144 f.)
Als zentrales Moment von Fionas »Plan« enthüllt sich hier ihr Wunsch, Marcus möge selbstständig denken (lernen). Deshalb, so scheint es, befiehlt sie ihm nicht einfach, was er tun soll, sondern besteht darauf, mit ihm zu diskutieren und dabei an seine Einsicht zu appellieren. Andererseits überlässt sie ihm auch nicht einfach die Entscheidung darüber, was er tun möchte, sondern zwingt ihn dazu, überzeugende Argumente für seine Wünsche vorzubringen. Aus Kants Perspektive könnte man sagen, dieser Zwang ziele darauf, Marcus zum selbstständigen Gebrauch seines Verstandes anzuhalten. Insofern ließe sich Fionas Zwang damit rechtfertigen, dass er im Interesse von Marcus’ künftiger Freiheit notwendig sei. Denn er dient dazu, Marcus in den Stand zu versetzen, künftig unabhängig von anderen Entscheidungen treffen zu können und nach »Maximen« zu handeln, von deren Richtigkeit er selber überzeugt ist.
Andererseits hat Marcus aber zu Recht den Eindruck, dass diese Rechnung nicht ganz aufgeht. Denn in der Diskussion mit seiner Mutter ist es offenbar sie, die die Macht besitzt, darüber zu entscheiden, ob ein Argument »überzeugend« ist oder nicht. Besonders offensichtlich ist das Ungleichgewicht zwischen Mutter und Sohn in Fionas Satz »Diese Diskussion hast du schon verloren«. Denn wie kann sie dies wissen, da sie Marcus’ Argumente doch noch gar nicht kennt? Insofern möchte man Marcus Einschätzung durchaus zustimmen, wenn er sagt: »[E]s funktioniert einfach nicht. Du gewinnst sowieso.« Dabei scheint Marcus zu spüren, dass es in dieser Diskussion entgegen der Darstellung seiner Mutter nicht nur auf überzeugende Argumente ankommt, sondern dass dabei noch etwas anderes im Spiel ist (wovon auch bei Kant keine Rede war), nämlich Macht – und zwar in einem doppelten Sinne. Macht spielt in diesem Streitgespräch zum einen eine Rolle als Herrschaft über die Spielregeln der Auseinandersetzung (welches Argument kann als überzeugend gelten?), zum andern aber auch im Sinne der Macht über die Gefühle des anderen.
Während die Herrschaft über die Spielregeln der Auseinandersetzung ganz in den Händen der Mutter zu liegen scheint, verhält es sich bei der Macht über die Gefühle anders. Zwar verrät Marcus’ innerer Stoßseufzer »Enttäuscht. Enttäuschung. So machte sie es. So machte sie viele Dinge« aus der zuvor zitierten Passage, dass er spürt, dass seine Mutter eine besondere Art von Macht über ihn hat, wenn sie sagt, sie könne ihn zwar nicht hindern, zu McDonald’s zu gehen, aber sie wäre enttäuscht, wenn er es täte (im Kern lässt sich dies nämlich als Drohung mit Liebesentzug deuten). Doch am Ende der Passage zeigt sich, dass umgekehrt auch Marcus eine Art von Macht über seine Mutter besitzt. Als er nämlich von Fiona aufgefordert wird, einen guten Grund dafür zu nennen, dass er weiterhin Will besuchen möchte, greift er auf ein Argument zurück, von dem er weiß, dass es seinen Zweck erfüllen wird, obwohl es gar nicht der »wahre Grund« ist. Das Argument »weil ich einen Vater brauche« erfüllt seinen Zweck insofern, als es Fiona nicht nur zum Schweigen, sondern auch zum Weinen bringt und Marcus damit einen Punktsieg in der Auseinandersetzung mit seiner Mutter verschafft.
Die Betrachtung der Passage aus About a boy zeigt, dass Kants Formulierung des Problems einer Verbindung von Freiheit und Zwang in der Erziehung auch heute durchaus noch geeignet ist, pädagogische Handlungssituationen theoretisch zu durchdringen. So kann man in der skizzierten Passage, wenn man sie aus der Perspektive Kants liest, durchaus Gründe für die Auffassung finden, dass Fionas Erziehung weniger unzulänglich ist, als es in den Kapiteln, die aus der Perspektive Wills geschrieben sind, gelegentlich erscheint. Denn immerhin gelingt es ihr, Marcus zum selbstständigen Denken zu veranlassen – was man von Wills »zivilisierender« Einführung seines Schützling in die Jugendkultur der 1990er Jahre nicht unbedingt sagen kann (so notwendig diese auch sein mag).
Auf der anderen Seite zeigte sich aber auch, dass Kants Erziehungstheorie Grenzen oder blinde Flecken hat, wenn es um die Analyse heutiger pädagogischer Problemsituationen geht. Die Analyse des Streitgesprächs zwischen Marcus und Fiona macht so darauf aufmerksam, dass eine Theorie der Erziehung über Kant hinaus auch die Frage der Machtverteilung zwischen Erziehern und Zöglingen thematisieren muss sowie die Rolle, die wechselseitige Gefühle in diesem Verhältnis spielen können.
2 Der Erziehungsbegriff der Gegenwart: Brezinka und Kron
Der Erziehungsbegriff der Gegenwart soll in diesem Kapitel am Beispiel zweier unterschiedlicher Auffassungen erörtert werden, die beide die Frage betreffen, was aus heutiger Sicht unter »Erziehung« zu verstehen sei. Der erste dieser beiden Definitionsversuche stammt von Wolfgang Brezinka (1978), der zweite von Friedrich W. Kron (1996). Die Texte dieser beiden Autoren wurden ausgewählt, weil sich an ihren teilweise gegensätzlichen Positionen eine ganze Reihe der Grundprobleme darstellen lassen, die mit dem Erziehungsbegriff der Gegenwart verbunden sind, und weil beide Autoren zugleich auch zwei verschiedene wissenschaftstheoretische Ansätze vertreten, die uns in den letzten Kapiteln dieses Buches noch beschäftigen werden: die so genannte Empirische Erziehungswissenschaft (
Kap. 8) und die Kritische Erziehungswissenschaft (
Kap. 10).
2.1 Erziehung als Beeinflussung psychischer Dispositionen (Brezinka)
Wolfgang Brezinka (geb. 1928) gilt als einer der wichtigsten Verfechter einer empirisch verfahrenden und wertneutralen Erziehungswissenschaft. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem Erziehungsbegriff ist seine Position deshalb von Interesse, weil er davon ausgeht, dass für eine empirische Erforschung pädagogischer Fragestellungen eine möglichst exakte Definition der verwendeten Termini notwendig sei, für die er in seinem Buch »Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft« entsprechende Vorschläge gemacht hat (vgl. Brezinka 1990).1 Auch für Brezinka stellt dabei der Erziehungsbegriff einen der wichtigsten Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft dar. Sein Versuch, diesen Begriff zu definieren, beginnt mit folgenden Sätzen:
»Unter den vielen Handlungen, die Menschen ausführen, gibt es auch solche, die als ›Erziehen‹ bezeichnet werden. Wodurch unterscheidet sich erzieherisches Handeln von anderen Handlungen? In erster Linie durch den Zweck, den der Handelnde verfolgt. Er will durch sein Handeln etwas Bestimmtes erreichen: er will in einem oder in mehreren anderen Menschen eine bestimmte Wirkung hervorbringen. Erzieherisches Handeln ist also auf Mitmenschen gerichtet; es ist mitmenschliches oder soziales Handeln.« (Brezinka 1978, S. 42; Hervorhebungen im Original)
Als erste von insgesamt fünf Bestimmungen, durch die sich Brezinkas Definition des Erziehungsbegriffs auszeichnet, lässt sich festhalten, dass Erziehung ihm zufolge eine bestimmte Form sozialen Handelns darstellt. Handeln bezeichnet in den Sozialwissenschaften im Allgemeinen ein absichtsvolles, zweckgerichtetes Tun. Wenn man sagt, jemand führe eine Handlung aus, so nimmt man an, dass er einen bestimmten Zweck verfolgt, bzw. dass seinem Tun eine Intention oder Absicht zugrunde liegt, die es vom bloßen Verhalten unterscheidet, das auch ganz unabsichtlich erfolgen kann (wie z. B. das Blinzeln bei hellem Licht, das eine rein physiologische Reaktion auf einen Umweltreiz darstellt). Beim sozialen Handeln, als welches Brezinka Erziehung begreift, ist diese Intention auf andere Menschen gerichtet, während etwa die Bearbeitung eines Holzbretts, aus dem ein Schreiner eine Tischplatte herstellen möchte, in diesem Sinn keine soziale Handlung ist.
Freilich gilt nicht für jede soziale Handlung, dass sie auch als erzieherisches Handeln bezeichnet werden könnte. Betrachten wir deshalb, wie Brezinka die Besonderheit erzieherischen Handelns genauer eingrenzt:
»Wir wollen den, der erzieht, ›Erzieher‹ nennen, und den, der erzogen wird, ›Educand‹. In der pädagogischen Fachsprache wird er auch ›Zögling‹, ›Erziehungsobjekt‹ oder ›Adressat der Erziehung‹ genannt.« (Brezinka 1978, S. 42 f.)
Brezinkas zweite Bestimmung des Erziehungsbegriffs besteht also darin, dass er Erziehung als ein soziales Handeln zwischen (mindestens) zwei Personen versteht, die einander nicht etwa gleichrangig gegenüberstehen, sondern zwei deutlich verschiedene Positionen einnehmen: die des Erziehers und die des Educanden (vom lateinischen »educandus«‹ = der Zu-Erziehende). Dem letzteren kommt dabei, wie Brezinkas Verweis auf die »pädagogische Fachsprache« nahe legt, die Position des Erziehungsobjekts zu, während der Erzieher analog dazu als Subjekt der Erziehung aufzufassen wäre. Erziehung wird von Brezinka auf diese Weise als eine Form des sozialen Handelns bestimmt, die sich durch ein asymmetrisches und tendenziell hierarchisches Verhältnis auszeichnet.
Die dritte und vierte Bestimmung des Erziehungsbegriffs finden sich im nächsten Abschnitt von Brezinkas Text:
»Die Wirkung, die der Erzieher im Educanden hervorbringen will, ist eine bestimmte Verfassung der Persönlichkeit. Er will dazu beitragen, daß der Educand bestimmte Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse, Einstellungen, Haltungen, Gesinnungen oder Überzeugungen erwirbt und beibehält. […] Sie lassen sich unter dem Begriff der psychischen Disposition zusammenfassen. Damit ist eine relativ dauerhafte Bereitschaft zum Vollzug bestimmter Erlebnisse oder Verhaltensweisen gemeint, die dem flüchtigen Erleben und Verhalten zugrundeliegend gedacht wird. Sie kann nicht wahrgenommen, sondern nur aus beobachteten eigenen seelischen Erlebnissen und fremden Verhaltensweisen erschlossen werden. Wer erzieht, will das Gefüge der psychischen Dispositionen des Educanden beeinflussen.« (Brezinka 1978, S. 43)
Erziehung als soziales Handeln eines Erziehers, das sich auf einen Educanden richtet, verfolgt Brezinka zufolge mithin nicht irgendeinen Zweck, sondern vielmehr die Absicht, im Educanden eine bestimmte »Wirkung« hervorzubringen. Damit sind gleich zwei weitere Bestimmungen verbunden. Zunächst einmal – dritte Bestimmung – wird Erziehung als ein kausales Ursache-Wirkungs-Verhältnis begriffen, in dem das erzieherische Handeln die Ursache darstellt, dem auf der Seite des Educanden eine bestimmte Wirkung entspricht. »Ohne die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung, ›ohne ein Kausalverhältnis zwischen Erzieher und Zögling‹«, schreibt Brezinka (einen Pädagogen des 19. Jahrhunderts zitierend), lasse sich Erziehung »gar nicht denken« (Brezinka 1978, S. 43). Die vierte Bestimmung besteht nun darin, dass diese Wirkung keineswegs nur das äußere, beobachtbare Verhalten des Educanden betrifft, sondern vielmehr sein Inneres: seine »Persönlichkeit«, »das Gefüge [seiner] psychischen Dispositionen«. Ähnlich wie Kant, der zwischen Dressur und Erziehung unterschied, indem er den letzteren Begriff einer Praxis vorbehielt, die auch die »Moralisierung« umfasst und somit darauf abzielt, Kindern das Handeln nach Maximen beizubringen, von deren Angemessenheit sie selber überzeugt sind, begnügt sich auch Brezinka nicht mit einem Erziehungsbegriff, der lediglich die Modifikation äußeren Verhaltens meint, sondern versteht Erziehung als Beeinflussung der psychischen Dispositionen des Zöglings. Anders als bei Kant steht bei Brezinka jedoch nicht das Selber-Denken bzw. der eigenständige Gebrauch des Verstandes durch die Educandi im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, sondern die Gesamtheit der psychischen Dispositionen, d. h. sämtliche Fähigkeiten, Haltungen und Einstellungen, die eine »relativ dauerhafte Bereitschaft zum Vollzug bestimmter Erlebnisse oder Verhaltensweisen« erwarten lassen.
Die fünfte und letzte Bestimmung des Erziehungsbegriffs schließlich betrifft die Bewertung der solchermaßen beschriebenen Zwecksetzung:
»Die Wirkung, die der Erzieher im Educanden erreichen will, wird von ihm als wertvoll beurteilt. Wer erzieht, will den Educanden in irgendeiner Hinsicht besser, vollkommener, tüchtiger oder fähiger machen, als er ist. […] Als Maßstab dient dabei die Wertordnung der jeweiligen Erzieher und ihrer Auftraggeber.« (Brezinka 1978, S. 43 f.)
Erzieherisches Handeln folgt für Brezinka also nicht irgendwelchen beliebigen Motiven, wie z. B. augenblicklicher Lust und Laune, sondern einer bestimmten »Wertordnung«. Und die Veränderung, die der Erzieher durch sein Tun im Innern des Educanden hervorrufen möchte, wird von ihm (d. h. vom Erzieher, wohlgemerkt) als »wertvoll« eingeschätzt. Im Folgenden erläutert Brezinka, dass der Erzieher sich dabei an bestimmten »Normen« bzw. »Idealen« orientiere, d. h. an Vorschriften, die fordern, »daß etwas getan werden« bzw. »daß etwas sein soll«. Der Erzieher richte sein Tun also an bestimmten »Bildern vom Menschen, wie jemand ihn haben will«, aus bzw. an Vorstellungen einer »in irgendeiner Hinsicht vollkommeneren Persönlichkeit« (Brezinka 1978, S. 44). Erziehung wird so als ein Handeln verstanden, das den Educanden dahingehend zu beeinflussen sucht, dass er einer bestimmten Idealvorstellung möglichst ähnlich wird. Erziehung, so lässt sich diese letzte Bestimmung zusammenfassen, gilt Brezinka als wertorientiertes bzw. an Normen ausgerichtetes Handeln.
Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass Brezinka, auch wenn hier ausdrücklich von Werten und Normen die Rede ist, selbst den Anspruch erhebt, bei seiner Definition des Erziehungsbegriffs wertfrei zu verfahren. Mit der Behauptung, Erziehung sei ein wertorientiertes Handeln, wird also nur festgestellt, dass erzieherische Handlungen stets bestimmten Werten, Normen und Idealen verpflichtet sind, nicht aber, welche Wertordnung oder welches Ideal einer menschlich vollkommenen Persönlichkeit diesem Handeln zugrunde liegt oder zugrunde liegen soll. Sein Erziehungsbegriff ist – mindestens dem Anspruch nach (ich komme darauf zurück) – rein deskriptiv (beschreibend), nicht normativ (wertend).
Dennoch enthalten Brezinkas Ausführungen eine ganze Reihe von Problemen, auf die hinzuweisen ist, bevor wir uns der zweiten zeitgenössischen Fassung des Erziehungsbegriffs zuwenden. Ein erstes Problem, das mit der Bestimmung von Erziehung als absichtsvollem, intentionalem Handeln verbunden ist, klingt bei Brezinka selbst an, wenn er darauf verweist, dass man die psychischen Dispositionen, die der Erzieher zu beeinflussen versuche, nicht direkt wahrnehmen, sondern nur indirekt erschließen könne – nämlich nur (wie oben zitiert) »aus beobachteten eigenen seelischen Erlebnissen und fremden Verhaltensweisen«. Diese Einschränkung gilt freilich ebenso für die pädagogischen Absichten als unverzichtbares Merkmal erzieherischen Handelns. Wenn das, was eine beliebige Handlung zu einer erzieherischen macht, die Absicht ist, die dieser Handlung zugrunde liegt, so folgt daraus, dass man es der Handlung selbst nie ansehen kann, ob sie Brezinka zufolge eine erzieherische ist oder nicht. Man müsste schon ins Innere des Erziehers blicken können oder ihn zumindest befragen, um den Zweck seines Tuns zu ergründen. Und selbst wenn man ihn befragen würde, könnte man kaum sicher sein, ob die Antwort, die man bekäme, wirklich die Absicht wiedergibt, die seinem Handeln zugrunde lag, oder ob diese Antwort nicht vielmehr eine nachträgliche Begründung, also eine Rationalisierung seines in Wirklichkeit ganz anders motivierten Tuns darstellt.
Man kann dieses Problem am Beispiel der im letzten Kapitel zitierten Passage aus About a boy verdeutlichen. Dort nahm Marcus’ Mutter Fiona im Gespräch mit ihrem Sohn in Anspruch, dass sie sich bei ihrem Handeln ihm gegenüber etwas »denke«, also eine bestimmte Absicht verfolge. Wenn sie Marcus verbietet, weiterhin Will zu besuchen, würde es sich im Sinne Brezinkas mithin um einen erzieherischen Akt handeln, dem ein bestimmter Zweck zugrunde liegt – auch wenn an dieser Stelle nicht klar wird, was genau sie sich dabei gedacht hat. Aus dem anschließenden Gespräch mit Marcus kann man schließen, dass die Intention ihres Verbots darin besteht, ihren Sohn vor dem ihrer Ansicht nach schädlichen Einfluss Wills zu bewahren, den sie als »reiche[n] Lügner, der nicht arbeitet«, ansieht. Aber ist diese Intention wirklich auch das entscheidende Motiv ihres Tuns oder spielt dabei nicht vielleicht eher Eifersucht auf Will die Hauptrolle, weil dieser Marcus offenbar etwas zu geben vermag, über das sie selbst nicht verfügt? In diesem Fall wäre Fionas Verbot im Sinne Brezinkas kein erzieherischer Akt, da es nicht die Beeinflussung der psychischen Dispositionen ihres Sohnes zum Ziel hätte, sondern als eine Art von Rache für eine erlittene Kränkung zu verstehen wäre. Die Auffassung von Erziehung als einem intentionalen Handeln bringt es mit sich, dass eine gegebene Handlung nie mit Sicherheit als erzieherische bestimmt werden kann, da man nie wissen kann, welche Intention ihr tatsächlich zugrunde lag.
Das Beispiel macht aber auch noch auf ein zweites Problem aufmerksam, das mit Brezinkas Bestimmung von Erziehung als einem Ursache-Wirkungs-Verhältnis verbunden ist. Die Auffassung von Erziehung als Kausalverhältnis unterstellt, dass dem als Ursache verstandenen erzieherischen Handeln eine bestimmte Wirkung im Inneren des Zöglings entspricht (oder zumindest entsprechen soll). Nun ist aber durchaus vorstellbar (und in der Erziehungswirklichkeit nicht selten anzutreffen), dass eine bestimmte Handlung in der Absicht erfolgt, eine bestimmte Wirkung zu erzielen, ohne dass diese Wirkung dann auch tatsächlich eintritt. Nimmt man an, dass in der zitierten Passage aus Hornbys Roman Fionas Verbot in der Tat die Absicht verfolgt, Marcus vor dem Einfluss Wills zu bewahren, so macht der weitere Verlauf des Romans nur allzu deutlich, dass diese Maßnahme die gewünschte Wirkung verfehlt. Brezinkas Auffassung von Erziehung als einem Ursache-Wirkungs-Verhältnis führt zu der seltsamen Konsequenz, dass es dabei offenbar nicht selten Ursachen ohne Wirkung gibt.
Doch damit nicht genug. Umgekehrt nämlich sind auch soziale Handlungen Erwachsener gegenüber Kindern denkbar, die frei von jeder erzieherischen Absicht sind und dennoch Wirkungen hervorrufen bzw. das Gefüge der psychischen Dispositionen der Kinder beeinflussen. Genau dies geschieht in About a boy zwischen Will und Marcus zumindest am Anfang ihrer Beziehung. Wenn Will mit Marcus fernsieht oder sich mit ihm unterhält, als dieser ihn nach der Schule besucht, verfolgt er damit keineswegs erzieherische Absichten. Doch auch ohne es zu wollen erzielt er damit eine Wirkung, beeinflusst er Marcus’ »Bereitschaft zum Vollzug bestimmter Erlebnisse und Verhaltensweisen« (Brezinka). Folgt man Brezinkas kausaler Erziehungsauffassung, gibt es also nicht nur Ursachen ohne Wirkungen, sondern auch Wirkungen ohne Ursache.
Die Frage ist daher, ob es nicht sinnvoller wäre, den Erziehungsbegriff von dem strikten Ursache-Wirkungs-Modell zu befreien, das Brezinka für unverzichtbar hält. In der erziehungswissenschaftlichen Diskussion hat man deshalb vorgeschlagen, zwischen einem intentionalen und einem funktionalen Begriff von Erziehung zu unterscheiden (vgl. Brezinka 1990, S. 65 ff.). Intentional in diesem Sinne wäre Brezinkas Erziehungsbegriff, sofern er die Intention des Erziehers als entscheidendes Kriterium dafür ansieht, ob es sich bei dessen Tun um Erziehung handelt oder nicht. Funktional wäre demgegenüber ein Erziehungsbegriff, der ein Handeln dann als Erziehung bezeichnet, wenn es bestimmte Wirkungen hervorruft, unabhängig davon, welche Intentionen ihm zugrunde liegen.
Ein funktionaler Erziehungsbegriff kommt allerdings in eine gewisse Nähe zum Begriff der Sozialisation (der in den Kapiteln 5 und 6 dieses Buches erörtert werden wird). Aus diesem Grund spricht durchaus einiges für Brezinkas Beschränkung des Erziehungsbegriffs auf das intentionale Handeln. Dennoch ist festzuhalten, dass der Zusammenhang zwischen Erziehung und Intention, Wirkung und Ursache in pädagogisch relevanten Situationen weitaus komplizierter ist, als es in Brezinkas Definition zunächst den Anschein hat.
Das dritte und gravierendste Problem von Brezinkas Erziehungsbegriff aber stellt seine Auffassung von Erziehung als einer Subjekt- Objekt-Relation dar, in der die beiden Beteiligten einander in unaufhebbar asymmetrisch-hierarchischer Weise gegenüberstehen. Zwar leuchtet durchaus ein, dass erzieherisches Handeln (wie Brezinka behauptet) immer mit Intentionen auf Seiten des Erziehers verbunden ist (auch wenn, wie oben erläutert, diese Intentionen möglicherweise nicht immer allein darauf aus sein mögen, die psychischen Dispositionen des Zöglings in Richtung auf irgendein Persönlichkeitsideal zu beeinflussen). Doch mit welchem Recht beschränkt Brezinka die Frage nach Absichten und Zwecken auf die Seite des Erziehers und vernachlässigt die Intentionen und Motive des Educanden, der doch gerade kein willenloses Stück Natur oder bloßes Objekt ist, sondern selber auch ein Subjekt mit Wünschen, Interessen und Zielen? Wird auf diese Weise aus dem, was Brezinka in seiner ersten Bestimmung als eine Form sozialen Handelns auffasst und so von der bloßen Bearbeitung eines Objekts abgrenzt, nicht unter der Hand doch so etwas Ähnliches wie die Einwirkung eines Handwerkers auf ein Stück Holz oder Metall? Genau an dieser Stelle setzt auch die Kritik am Erziehungsbegriff Brezinkas an, mit der Kron seinen eigenen Definitionsversuch beginnt.
2.2 Erziehung als symbolische Interaktion (Kron)
Im Unterschied zu Brezinka gehört Friedrich W. Kron nicht unbedingt zu den namhaftesten Vertretern der zeitgenössischen deutschen Erziehungswissenschaft. Wenn im Folgenden der Position Brezinkas ein Text Krons gegenübergestellt wird, so erfolgte die Auswahl dieses Textes also nicht nach dem Bekanntheitsgrad seines Autors. Hätte dieses Kriterium den Ausschlag gegeben, so müsste an dieser Stelle ein Text Klaus Mollenhauers (1928–1998) analysiert werden, eines Erziehungswissenschaftlers aus derselben Generation wie Brezinka, der zu den Hauptvertretern der so genannten Kritischen Erziehungswissenschaft zählt (von der in Kapitel 10 genauer die Rede sein wird). Zu den besonderen Verdiensten Mollenhauers gehört, dass er die soziologische Theorie des symbolischen Interaktionismus, die auch Krons Erziehungsbegriff zugrunde liegt, in der deutschen Erziehungswissenschaft bekannt gemacht und im Blick auf pädagogische Fragestellungen weiterentwickelt hat. Wenn im Folgenden die Auffassung von Erziehung als symbolischer Interaktion nicht anhand der einschlägigen Arbeiten Mollenhauers (vgl. z. B. Mollenhauer 1982) erörtert wird, sondern am Beispiel eines Textes von Kron, so nur deshalb, weil dieser Text die entsprechenden Überlegungen in einer besonders prägnanten und verständlichen Weise zum Ausdruck bringt.
Den Ausgangspunkt von Krons Ausführungen zum Erziehungsbegriff, die sich in seinem Buch »Grundwissen Pädagogik« finden (Kron 1996, S. 54–60)2, bildet die Unterscheidung von Sozialisation und Enkulturation auf der einen sowie Erziehung auf der anderen Seite. Im Anschluss an andere Autoren fasst Kron diesen Unterschied als die Differenz von Sozialwerdung und Sozialmachung. In Übereinstimmung mit Brezinka versteht Kron dabei Erziehung im Sinne von Sozialmachung als einen auf das Individuum gerichteten intentionalen Prozess der »Einwirkung« und grenzt diesen vom Prozess der Sozialisation im Sinne der Sozialwerdung ab, dem die Heranwachsenden ständig ausgesetzt seien und der sich auch ohne das aktive und absichtsvolle Handeln von Erziehern vollziehen könne.
Für seine nähere Erörterung des Erziehungsbegriffs setzt Kron daher auch bei der Definition Brezinkas an, die wir bereits kennen und die er in einer leicht variierten Fassung zitiert: »Unter Erziehung werden soziale Handlungen verstanden, durch die Menschen versuchen, das Gefüge der psychischen Dispositionen anderer Menschen in irgendeiner Hinsicht dauerhaft zu verbessern oder seine als wertvoll beurteilten Komponenten zu erhalten.« (Brezinka, zit. nach Kron 1996, S. 55) Im weiteren Verlauf seiner Argumentation verweist Kron nun genau auf die problematischen Momente dieses Erziehungsbegriffs, die im letzten Abschnitt herausgearbeitet wurden, nämlich die Einseitigkeit und Asymmetrie des Erziehungsverhältnisses sowie die lineare Ursache-Wirkungs-Relation, die Kron als »Determinierungszusammenhang« (ebd., S. 56) bzw. als eine quasi-mechanische Auffassung der Persönlichkeit des Zu-Erziehenden beschreibt. Als Quintessenz seiner Kritik an Brezinka formuliert Kron schließlich die Frage, »wo denn in dieser erzieherischen Kausalmechanik z. B. die Entscheidungsfreiheit und der freie Wille sowie die selbstverantworteten Bedürfnisse, Interessen, Überlegungen und Meinungen des Zu-Erziehenden bleiben«, und gibt selbst die ernüchternde Antwort: »Die Modellvorstellung von der Erziehung als Verhaltens- bzw. Dispositionsveränderung […] hat hierfür keinen Platz« (ebd.).
Um die Bedeutung dieser Kritik zu unterstreichen, sei an den Erziehungsbegriff der Aufklärung erinnert, wie er im letzten Kapitel am Beispiel Kants erörtert wurde. Erziehung als »Moralisierung« im Sinne Kants richtet sich ja nicht auf irgendeine beliebige Veränderung psychischer Dispositionen, sondern hat vielmehr eine ganz bestimmte »psychische Disposition« zum Ziel, nämlich die Orientierung an solchen Prinzipien, deren Angemessenheit das Kind selbst einsieht. Eine solche Einsicht setzt aber Entscheidungsfreiheit voraus oder – mit Kants Terminus – »Mündigkeit« als das Vermögen, »sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen«. Entscheidungs- oder Willensfreiheit sind also keine von außen an den Erziehungsbegriff herangetragenen Konzepte, sondern – zumindest wenn man sich in der Tradition der Aufklärung bewegt – wesentliche Bestandteile dieses Begriffs, deren Preisgabe nicht ohne Folgen bleiben kann.
Krons eigener Begriff von Erziehung, den er nun als Konsequenz aus dieser Kritik demjenigen Brezinkas gegenüberstellt, lässt sich in einer Folge von vier aufeinander aufbauenden argumentativen Schritten nachzeichnen. Krons ersten Schritt bildet die These, dass soziales Handeln als Rollenhandeln aufgefasst werden kann. »Rollenhandeln«, so zitiert Kron Mollenhauer, »heißt alles Handeln in einem sozialen Kontext, in dem die Handelnden bestimmte Positionen einnehmen und mit Hilfe gegenseitiger Verhaltenserwartungen interagieren.« (Mollenhauer, zit. nach Kron 1996, S. 56). Diese Auffassung ist durch die Annahme bestimmt, dass menschliches Handeln, das auf andere Menschen gerichtet ist, sich weder nach rein zufälligen Gesichtspunkten vollzieht noch völlig dem Belieben des einzelnen Handelnden unterliegt, sondern sich wie das Handeln eines Schauspielers an bestimmten Rollenvorgaben orientiert. Doch während die Rollen der Schauspieler in einem Theaterstück meistens schriftlich fixiert sind, ist dies bei den Rollenvorgaben des sozialen Handelns normalerweise nicht der Fall. Diese beruhen vielmehr, wie in der zitierten Definition deutlich wird, auf den – oft sogar unausgesprochenen – Erwartungen, die die Handelnden wechselseitig aneinander richten. Als Mitglied einer Gruppe oder einer Gesellschaft, so ist die Rede von »gegenseitigen Verhaltenserwartungen« zu verstehen, weiß man im Allgemeinen, was die anderen von einem erwarten, und dass die Erfüllung ebenso wie die Nicht-Erfüllung solcher Erwartungen Folgen hat.
Die wechselseitigen Erwartungen sind, wie Kron schreibt, »im Regelfall durch Tradition und Konvention sowie durch eingespielte Regeln und ausdrücklich gemachte Regelwerke (z. B. in den Schulordnungen der Schulen) festgelegt« (Kron 1996, S. 57). Es gibt also auch schriftlich fixierte »Regelwerke«, wie sie z. B. in Schulordnungen oder Gesetzen vorliegen. Weit häufiger jedoch handelt es sich um implizite Regeln, die sich aus Traditionen und Gewohnheiten ergeben, die den Mitgliedern einer Gesellschaft oder Gruppe gewissermaßen in Fleisch und Blut übergegangen sind. Entscheidend für eine rollentheoretische Betrachtung des Alltagshandeln jedoch ist, dass diese Regeln keineswegs ein für allemal festgelegt sind, sondern von den Beteiligten vielmehr in ihrem wechselseitigen Handeln, ihren Interaktionen, hervorgebracht, reproduziert und bestätigt oder aber auch verändert werden. Weil dieses Handeln stets durch Sprache oder andere Symbolsysteme vermittelt ist, heißt die Theorie, auf die Kron sich in seiner Argumentation bezieht, symbolischer Interaktionismus.3
Der zweite Schritt in Krons Argumentation besteht nun in der Übertragung der rollentheoretischen Überlegungen auf das Feld der Erziehung. Wiederum Mollenhauer zitierend, schreibt Kron:
»›Erziehung‹ sind danach diejenigen Prozesse zu nennen, in denen die Grundqualifikationen des Rollenhandelns erworben, erlernt werden. ›Erfolgreiches Rollenhandeln‹ bezeichnet die formale Norm, an der Sozialisationsprozesse und Erziehungsvorgänge orientiert werden sollen bzw. sich notwendig orientieren müssen, wenn überhaupt das heranwachsende Individuum zum Mitglied von Gruppen und also der Gesellschaft werden soll.« (Mollenhauer, zit. nach Kron 1996, S. 56)
Während das zuvor Gesagte streng genommen nur für die erwachsenen Mitglieder einer Gruppe oder Gesellschaft gilt, wird Erziehung von Mollenhauer als derjenige Prozess beschrieben, in dem Heranwachsende lernen, am gesellschaftlichen Rollenspiel der Erwachsenen teilzunehmen. Das schließt die Anerkennung einer prinzipiellen Differenz zwischen Erziehern und Zu-Erziehenden ein: »Die bekannte Differenz zwischen dem Erwachsenen und dem Heranwachsenden, dem Wissenden und dem Noch-Nicht-Wissenden, kurzum dem Erzieher und dem Educandus ist nicht aufzuheben« (Kron 1996, S. 57). Denn erwachsen (und damit in gewisser Hinsicht ›erziehungsberechtigt‹) sind dieser Sichtweise zufolge diejenigen, die über die »Grundqualifikationen des Rollenhandelns« bereits verfügen, während die Zu-Erziehenden diese Qualifikationen erst noch erwerben müssen bzw. gerade dabei sind, dies zu tun. Dabei räumt Kron ein, dass zu den durch Tradition und Konvention geprägten Regeln des Rollenhandelns auch bestimmte Erwartungen bzw. Rechte gehören, die mit der Position des Erziehers verbunden sind:
»Das in den Konventionen und Regelwerken vorgegebene Recht des Erziehers, auf Nichtbefolgen der erzieherischen Absichten durch den Educandus mit Sanktionen (z. B. Tadel, Liebesentzug) zu reagieren oder das ›positive‹ Verhalten durch Lob zu verstärken, also über die so genannten ›Erziehungsmittel‹, ›Erziehungswege‹ und ›Erziehungsziele‹ zu verfügen, kann nicht ausgeschlossen werden.« (Kron 1996, S. 57)
Die Formulierung »kann nicht ausgeschlossen werden« signalisiert, dass dieser Gedanke für Kron irgendwie problematisch ist (wir werden bald sehen, inwiefern), aber als Konsequenz des rollentheoretischen Ansatzes sozusagen in Kauf genommen werden muss. Denn die »Konventionen und Regelwerke«, die das Rollenhandeln insgesamt und damit eben auch das erzieherische Handeln prägen, sehen (zumindest unter bestimmten gesellschaftlichgeschichtlichen Voraussetzungen) dieses »Recht des Erziehers« vor, das Verhalten der Zu-Erziehenden durch Erziehungsmittel wie Lob oder Tadel zu beeinflussen. Insofern erkennt auch Kron in seinem Erziehungsbegriff eine »anthropologische Differenz« zwischen Erwachsenen und Kindern sowie eine Art von »Monopolstellung der Erwachsenen« an, die zumindest bis zu einem gewissen Grad mit einer »hierarchischen Beziehungsstruktur« im Verhältnis zu den Zu-Erziehenden verbunden ist (Kron 1996, S. 58f.).
Bis hierher ließen sich Krons Ausführungen deshalb noch ohne größere Probleme mit Brezinkas Erziehungsbegriff vereinbaren (auch wenn dort die soziologische Rollentheorie nicht vorkommt). Die entscheidende Differenz zu Brezinka markieren nun aber die beiden folgenden Schritte seiner Argumentation. Ein angemessener Erziehungsbegriff, so der dritte Schritt, hat Kron zufolge im Unterschied zu Brezinka davon auszugehen, dass in dem sozialen Handeln, das man als Erziehung bezeichnet, nicht nur Intentionen des Erziehers wirksam werden, sondern
»daß auch der Educandus ›Intentionen‹, Interessen, Bedürfnisse und Erwartungen hat, die in jeder Situation im Spiel sind. Unterstellt man außer den erzieherischen Intentionen auf seiten des Erziehers auch Intentionen auf seiten des Educanden – und dies muß man, wie die Erfahrung zeigt! – dann ist die erzieherische Intention immer schon ›gebrochen‹ und/oder an den Intentionen des Educanden orientiert.« (Kron 1996, S. 56 f.)
Entscheidend an diesem Argumentationsschritt ist zweierlei. Zum einen besagt Krons Argument, dass in jeder erzieherischen Situation nicht nur die Absichten und Zwecke des Erziehers von Bedeutung sind, sondern auch die Bedürfnisse und Wünsche des Zu-Erziehenden. Zum andern – und dies ist der eigentliche Clou der These – könne der Erzieher deshalb gar nicht anders, als sich in seinem Handeln auf diese »Intentionen« seines Gegenübers zu beziehen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die erzieherische Intention an der des Educanden ›bricht‹, wenn also die Absichten und Zwecke des Erziehers in Konflikt zu den Interessen und Bedürfnissen des Kindes treten.
Vermutlich würde auch Brezinka der Auffassung nicht widersprechen, dass neben dem Erzieher auch die Zu-Erziehenden Intentionen verfolgen und dass diese Intentionen den Absichten des Erziehers zuwiderlaufen können. Den entscheidenden Punkt markiert jedoch die Frage, wie eine theoretische Fassung des Erziehungsbegriffs auf diese ›Gebrochenheit‹ der erzieherischen Intention reagiert. Während für Brezinka der potenzielle Konflikt der erzieherischen Intention mit den Intentionen des Educanden unter dem Gesichtspunkt der Definition von Erziehung irrelevant und deshalb vernachlässigbar zu sein scheint, macht Kron ihn im vierten und letzten Schritt seiner Argumentation zum Dreh- und Angelpunkt seines Erziehungsbegriffs.
Die entscheidende Wendung in Krons Argumentation markiert seine These, die Erfahrung lehre, »daß Erziehungsprozesse nicht nur zum Rollenhandeln qualifizieren, sondern auch einen aufklärenden und reflexiven Effekt haben« (Kron 1996, S. 56). Gerade in den Fällen, in denen die erzieherische Intention auf Widerstand von Seiten der Zu-Erziehenden treffe, so Kron weiter, komme es des Öfteren dazu, dass »auch über die Rollen und ihre Begründungen reflektiert« werde (ebd.). Diese Behauptung führt ihn nun zu seinem eigenen Versuch einer Definition von Erziehung, der demjenigen Brezinkas in wichtigen Punkten diametral gegenübersteht. Erziehung, so Kron, sei
»ein dem Sinne nach aufeinander bezogenes gegenseitiges soziales Handeln oder ein Prozeß symbolischer Interaktion zwischen mindestens zwei Personen – im Regelfall einer älteren, wissenderen oder kompetenteren Person und einer jüngeren, weniger wissenden und noch nicht kompetenten – in welcher es um die gegenseitige Aufhellung und Aufklärung von Rollen, Positionen und Wertorientierungen, Normen, Intentionen und Legitimationen des sozialen Handelns und des dieses mitbedingenden sozialen und gesellschaftlichen Feldes geht.« (Kron 1996, S. 57 f.)
Der Erziehungsbegriff bezeichnet für Kron also nicht nur den Prozess der einseitigen Einflussnahme eines Erziehers auf die psychischen Dispositionen des Zöglings, die der Durchsetzung von erzieherischen Intentionen bzw. der Einübung der Regeln einer Gruppe oder Gesellschaft dient. Mit »Erziehung« sei vielmehr auch der Prozess der Interpretation und Reflexion solcher Intentionen gemeint, der mit der Begründung und Aushandlung von Regeln und Rollenerwartungen einhergehe. An dieser Stelle enthüllt sich nun die Tragweite der zunächst eher beiläufig eingeführten Auffassung von Erziehung als symbolischer Interaktion. Dass sich erzieherisches Handeln stets im Medium der Sprache (oder anderer Symbolsysteme wie Gestik und Mimik) vollzieht, hat nämlich zur Konsequenz, dass die Handlungen der Beteiligten von diesen wechselseitig interpretiert, d. h. verstanden, gedeutet oder entschlüsselt werden müssen. Damit eröffnet sich aber zumindest potenziell die Chance, dass die diesen Handlungen zugrunde liegenden Intentionen, Erwartungen und Regeln, ja sogar die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dieses Handelns zum Gegenstand der gegenseitigen »Aufhellung und Aufklärung« und d. h. der Reflexion, der Aushandlung und Begründung gemacht werden können.
Diese Auffassung hat weit reichende Konsequenzen für die begriffliche Fassung des Erziehungsverhältnisses. Im Prozess der wechselseitigen Interpretation und Reflexion wird Kron zufolge nämlich die »anthropologische Differenz« zwischen Erwachsenen und Kindern, die zuvor konstatiert worden war, »verflüssigt«, wird die »Monopolstellung der Erwachsenen« »relativiert« und das hierarchische Verhältnis zwischen Erzieher und Educandus zumindest zeitweilig außer Kraft gesetzt – und zwar zugunsten einer »egalitären«, gleichrangigen Beziehung (Kron 1996, S. 58f.). Auch in dieser Hinsicht kann Erziehung für Kron deshalb nicht länger als einseitige Ursache-Wirkungs-Relation verstanden werden, in der dem Erzieher die Position des Subjekts zukommt, während der Zu-Erziehende die des Objekts innehat. Erziehung erscheint in dieser Perspektive vielmehr als intersubjektives Verhältnis, das zur Aufhebung der in ihm angelegten Asymmetrie tendiert.
Ziehen wir zur Verdeutlichung dieses Arguments noch einmal das Streitgespräch zwischen Marcus und seiner Mutter aus About a boy heran. Der Konflikt über Marcus’ Besuche bei Will, von dem bereits im letzten Kapitel ausführlich die Rede war, beginnt, als Fiona von diesen Besuchen erfährt – und dabei auch herausfindet, dass Will (der sich unter dem Vorwand, allein erziehender Vater zu sein, an Fionas Freundin Suzie herangemacht hatte) gar kein Kind hat. Im Anschluss an einen Besuch bei Will, bei dem Fiona diesen zur Rede gestellt hatte, kommt es zum folgenden Gespräch mit Marcus:
»›Du gehst da nicht wieder hin‹, sagte sie auf dem Weg nach Hause.
Marcus hatte gewusst, dass sie das sagen würde, und er wusste auch, dass er sich nicht daran halten würde, aber er muckte trotzdem auf.
›Warum nicht?‹
›Wenn du irgendwas zu sagen hast, sagst du es mir. Wenn du neue Klamotten haben willst, besorge ich sie dir.‹
›Aber du weißt nicht, was ich brauche.‹
›Dann sag es mir.‹
›Ich weiß nicht, was ich brauche. Nur Will weiß, was ich brauche.‹
›Mach dich nicht lächerlich.‹
›Es ist wahr. Er weiß, was Kinder tragen.‹
›Kinder tragen das, was sie am Morgen anziehen.‹
›Du weißt, was ich meine.‹
›Du meinst, dass er sich für trendy hält und dass er weiß, welche Turnschuhe modern sind, obwohl er Gott weiß wie alt ist und von nichts sonst die leiseste Ahnung hat.‹
Das war genau das, was er meinte. Genau darin war Will gut, und Marcus war froh, ihn gefunden zu haben.
›Wir brauchen solche Menschen nicht. Wir kommen auch auf unsere Art zurecht.‹
Marcus schaute aus dem Busfenster und dachte darüber nach, ob das stimmte, und er kam zu dem Schluss, dass es nicht stimmte, dass sie beide überhaupt nicht zurecht kamen, von welcher Seite man es auch betrachtete.« (Hornby 2000, S. 140)
Wenn Fiona ihrem Sohn verbietet, weiterhin Will zu besuchen, so tut sie dies, wie oben ausgeführt wurde, vermutlich aus der Absicht heraus, Marcus vor dem ihrer Ansicht nach schädlichen Einfluss eines »reichen Lügners, der nicht arbeitet«, zu bewahren. Diese Intention stößt in der zitierten Passage auf den Widerstand von Marcus, der den Wunsch hat, Will weiterhin zu besuchen, weil dieser »weiß, was Kinder tragen« – und d. h. weil er Marcus helfen kann, jene Rollenerwartungen, die unter Jugendlichen im Blick auf das äußere Erscheinungsbild wirksam sind, zu erkennen und zu erfüllen. Gerade weil hier zwei gegensätzliche »Intentionen« aufeinander treffen, kommt es in der Folge zum Konflikt zwischen Mutter und Sohn, und insoweit ist Kron zunächst zuzustimmen, wenn er schreibt, die »Erfahrung« zeige, dass man in Erziehungsprozessen immer auch mit »Intentionen auf seiten des Educanden« rechnen müsse.
Das Beispiel zeigt aber auch, dass Fiona in ihrem Verhalten gegenüber Marcus gar nicht umhin kann, sich auf dessen widerstreitende Intentionen zu beziehen, und bestätigt damit Krons dritten Argumentationsschritt. Denn selbst wenn sie nicht (wie später deutlich wird) den »Plan« hätte, ihren Sohn zum selbstständigen Denken anzuhalten, und sich deshalb gar nicht auf das Streitgespräch mit ihm einlassen würde, nähme bereits ihr Verbot, Will weiterhin zu besuchen, – ob sie will oder nicht – Bezug auf Marcus’ Tun und damit zumindest implizit auch auf dessen Wünsche und Bedürfnisse.
Sofern sie allerdings im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung auf das ›Aufmucken‹ ihres Sohnes eingeht, ist sie umso mehr gezwungen, sich auf diese Intentionen zu beziehen. Und nun bestätigt sich ein Aspekt dessen, was Krons viertes und letztes Argument ausmacht, nämlich dass in einem solchen Konflikt, wenn er denn ausgetragen wird, die Beteiligten ihre jeweiligen Intentionen erläutern und wechselseitig interpretieren müssen. Marcus’ Frage »Warum nicht?« zwingt zunächst Fiona zu einer Begründung ihres Verbots, die darauf hinaus läuft, dass Marcus das, was er sich von Will erhoffe, auch bei ihr bekommen könne. Dadurch gerät nun Marcus seinerseits in Begründungszwang, seiner Mutter verständlich zu machen, warum er gerade Will als Beistand auserkoren hat. Und indem er auf ihren ironischen Einwand hin erklärt »Du weißt, was ich meine«, veranlasst er sie, seinen Wunsch zu interpretieren, und zwar so, dass sie damit, zieht man den ironischen Unterton ab, genau das trifft, was Marcus hatte sagen wollen. Sofern sie dem, was Marcus von Will erhofft, aber eine völlig andere Bedeutung zumisst als ihr Sohn (nämlich keine), bleibt eine wirkliche Verständigung freilich aus. Das wird vor allem in der abschließenden Wendung deutlich, wenn Marcus zu der Einschätzung gelangt, dass er (anders als seine Mutter meint) ganz und gar nicht alleine zurechtkomme – dass also seine Intention von Fiona nicht wirklich verstanden wurde.
Das Beispiel zeigt, dass Krons Erziehungsbegriff in der Tat hilfreich ist, wenn es darum geht, pädagogische Konfliktsituationen zu analysieren und zu interpretieren. Zöge man zur Betrachtung der zitierten Passage nur den Begriff von Erziehung heran, den Brezinka vertritt, müsste man sich auf die Feststellung beschränken, dass der Mutter die beabsichtigte Beeinflussung der psychischen Dispositionen ihres Sohnes misslingt. Denn wenn zutrifft, was bereits im zweiten Satz gesagt wird – nämlich dass Marcus sich nicht an das Verbot seiner Mutter halten wird – dann ist aus der Perspektive Brezinkas alles, was folgt, im Grunde überflüssiges Gerede. Krons Auffassung von Erziehung als symbolischer Interaktion dagegen vermag das Geschehen zwischen Marcus und Fiona als einen Prozess der wechselseitigen Interpretation von Rollenerwartungen und Intentionen zu erschließen, der über eine einseitige Einflussnahme hinausgeht. Das Beispiel zeigt aber auch, dass »die gegenseitige Aufhellung und Aufklärung von […] Wertorientierungen, Normen und Intentionen«, die für Kron Erziehung ausmacht, in erzieherischen Interaktionen an Grenzen stoßen bzw. sogar scheitern kann. Es verweist daher zugleich auf eine Grenze von Krons Erziehungsbegriff, die darin besteht, dass unklar bleibt, ob die zitierte Definition für alle Situationen gelten soll, die als Erziehung bezeichnet werden. Geht es in erzieherischen Interaktionen wirklich immer um die Reflexion, Begründung und Aushandlung von Regeln und Normen? Dann wäre z. B. die schlichte Erteilung eines Verbots ohne langwierige Begründungen kein Vorgang, der den Namen Erziehung verdient. Oder müsste man nicht eher annehmen, dass in Erziehungssituationen (wie im Falle des Gesprächs zwischen Marcus und seiner Mutter) zwar stets die Möglichkeit besteht, Intentionen der Beteiligten wechselseitig aufzuhellen und Wertorientierungen, Normen oder Regeln auszuhandeln – dass dieser Prozess aber auch immer misslingen oder abgebrochen werden kann, weil äußere Umstände oder psychische Konstellationen eine Fortsetzung verhindern?
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