Kitabı oku: «Zwinglis gefährdetes Erbe»

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Hans Peter Treichler

ZwinglisgefährdetesErbe

Hans Peter Treichler

ZwinglisgefährdetesErbe

Reformation undGeldwesen

Alle Rechte vorbehalten, einschliesslich

derjenigen des auszugsweisen Abdrucks und

der elektronischen Wiedergabe

© Conzett Verlag 2019

Gestaltung Inhalt: Caro Krieger

typocake.ch, Pullach

Gestaltung Umschlag: Claudia Neuenschwander

Atelier werkk.ch, Zürich

Lektorat: Ursula Kohler

ursulakohler.ch, Zürich

E-Book-Herstellung und Auslieferung: Brockhaus Commission, Kornwestheim,

www.brocom.de

ISBN 978-3-03760-048-1

conzettverlag.ch

Inhalt

Vorwort

1. Zürich um 1500

2. Solddienst

3. Im Sinn des Allmächtigen: Verweltlichung der Klöster

4. Vom Umgang mit Schätzen

5. Schrittmacher aus dem Süden: die Locarneser Flüchtlinge

6. Geld im Alltag

7. Umschichtung der Werte: Arbeit und Almosen, Zeit und Geld

8. Frauenrollen, Frauenwelten

9. Aberglaube, Hexenwahn

10. Schlusspunkt: Zwinglis Rede, Zwinglis Schreibe

Nachweise Bild und Text

Bibliografie

Über den Autor

Vorwort

Zwingli steht für grundlegenden Wandel und Umbruch – aktiv vorangetrieben durch Worte und Taten. Innerhalb einer unglaublich kurzen Zeit, zwischen 1519 und 1525, wurden auf dem Zürcher Stadt- und Landgebiet Klöster säkularisiert, das Zölibat aufgehoben, der Solddienst verboten und die Armenfürsorge der öffentlichen Hand übertragen. Dies nur einige der Neuerungen, welche die erste Generation an Reformatoren in den Alltag der Leute getragen hatte.

Doch bald waren einige dieser Errungenschaften gefährdet. Die Armenfürsorge und das Verbot der Reisläuferei wurden unterwandert und ins Gegenteil verkehrt … wegen Mangel an Geld. Der anfänglich idealistische Entscheid, die Einkünfte aus der Klosterenteignung vollauf zur Bekämpfung der Armut und für die Bildung einzusetzen, wurde verwässert. Klostereinkünfte kamen auch für andere Projekte zum Einsatz und die Fürsorge, das gesamte Almosenwesen, führte zu einem aufgeblähten Beamtentum. Das allgemeine Verbot des Solddienstes hielt sich kein Jahrhundert lang: Bereits um 1610 wurde es wieder aufgehoben.

Im MoneyMuseum interessieren wir uns vor allem für den Zusammenhang zwischen diesen grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen und dem neu aufgekommenen Geldwesen. Um diese Zusammenhänge aufzeigen und nachvollziehen zu können, ist gutes Quellenmaterial notwendig. Hans Peter Treichler hat uns mit dem vorliegenden Buch eine spannend geschriebene Quellengrundlage geschaffen, wofür wir ihm herzlich danken. Diese wollen wir im MoneyMuseum dazu verwenden, eine noch wenig bekannte Geldtheorie anschaulich zu vermitteln.

Heidi Lehner und Jürg Conzett

Sunflower Foundation/MoneyMuseum Zürich


Abbildung 1

Sie verbindet Gross- und Fraumünster und schliesst gleich noch die Wasserkirche mit ein. Die Zürcher Münsterbrücke ist so etwas wie die geistliche Schlagader der Stadt.

1

Zürich um 1500

Mit der Kirchenreform der 1520er-Jahre schlägt Zürichs Bevölkerung das wichtigste Kapitel der neueren Schweizer Geschichte auf. Die Reformation bringt – auf Kosten der nationalen Einheit – neue Impulse für Wissenschaft, Handel und Industrie. Der erbitterte Kampf der Reformatoren gegen den Ablass und gegen die Fremden Dienste hat unerwartete Folgen. Wo Seelenheil und Menschenleben zur handelbaren Ware zu verkommen drohen, drängt sich eine neue Sicht auf die Beziehungen zwischen Geld, Arbeit und Ware auf.

Monza, 5. September 1515. Ein grosser Teil der eidgenössischen Streitkräfte hat sich versammelt in Monza – ein schöne, hüpsche Stadt vor den Toren Mailands. Die Stimmung ist angespannt, Aufwiegler mischen sich unter die Truppen, auch unter den Hauptleuten weiss niemand so recht, wie es weitergehen soll. Zieht man nun dem Feind entgegen, kommt es zur Schlacht gegen die Franzosen? Oder tritt man den Rückmarsch in die Heimat an, so wie ein grosser Teil der Berner Truppen? Vielleicht weiss der Feldprediger der Glarner mehr, der für diesen Samstag eine Rede vor dem Palazzo Arengano angekündigt hat, an offner gass beim koufhus. So findet sich denn viel Kriegsvolk zu dieser Predigt unter freiem Himmel ein, darunter der Zuger Chronist Werner Steiner, unser Augenzeuge. Was genau der Glarner Kilchherr vorbringt, überliefert zwar auch er nicht. Er weiss nur: Hätte man auf die Worte dieses Ulrich Zwingli gehört, wäre der Eidgenossenschaft grosses Unheil erspart geblieben. Leider ist dies nicht der Fall: wer aber nit glaubt, der erfarts mit sinem schaden, als unss geschehen ist. Der muss es auf die harte Tour lernen, so wie es uns widerfahren ist.

Von Glarus nach Monza

Denn einige Tage später, am 13. und 14. September, erleiden die eidgenössischen Streitkräfte eine vernichtende Niederlage. Die Schlacht von Marignano endet mit dem Rückzug eines auf die Hälfte reduzierten eidgenössischen Heers. Um die 10‘000 Gefallene sind zu beklagen – eine verheerende Katastrophe für ein Land, das kaum zwei Millionen Einwohner zählt!

Beim Konflikt in Norditalien stehen sich der Papst, der deutsche Kaiser, der französische König und die Fürsten der umliegenden Kleinstaaten gegenüber. Sie sind die Hauptakteure in einem seit Jahren umkämpften Krisengebiet, das durch die Ansprüche der französischen Krone zum europäischen Brandherd geworden ist. Von der unsicheren Rechtslage, die seit Jahrhundertbeginn besteht, profitieren auch die Eidgenossen. Sie haben grosse Teile des Tessin unter ihre Herrschaft gebracht und erheben Ansprüche auf das Veltlin und das Livinental. Zu jedem Zeitpunkt sind ihrer vier- bis sechstausend irgendwo in der Lombardei oder dem Piemont unterwegs, bald als Söldner im Dienst des Papstes oder des französischen Königs, bald – so wie in Marignano – als eigenständige Partner in einer antifranzösischen Koalition.

Zu diesen Truppen gehört auch ein Teil des Glarner Auszugs, der in diesem Spätsommer 1515 in drei «Fähnchen» zu je etwa 150 Mann aufgebrochen ist. So wie zwei Jahre zuvor, als der Papst um eidgenössische Hilfestellung bat, reist Zwingli mit. Trotz aller Abneigung gegen den Solddienst erachtet es der Kilchherr als Pflicht, seine Schäfchen als Feldprediger zu begleiten. 1513, anlässlich der Schlacht von Novara, erlebt er zum ersten Mal die grauenvolle Wirklichkeit des Schlachtfelds mit und wird vollends zum erbitterten Gegner des Prinzips «Geld gegen Menschenleben». Dass er an diesem Samstag in Monza seinen Landsleuten diesen blutigen Spiegel vorhält und sie zur Rückkehr auffordert – darüber besteht kein Zweifel.

Glücksfall

Ulrich Zwingli spielt in dieser Darstellung eine zentrale Rolle – Grund genug, seinen Lebenslauf bis zur Berufung nach Zürich wenigstens zu skizzieren. Seine Biografie ist Dutzende Male geschrieben worden, in volkstümlich-knapper Form, als vierbändige eingehende Studie, als Ausgangspunkt für eine Chronik der Reformation in der Schweiz. In zwei Dingen sind sich alle Darstellungen einig: Seine Herkunft aus einer bäuerlichen Familie als «Bub aus dem Volk» und seine eminente sprachliche und rhetorische Begabung tragen ganz wesentlich zu einer erstaunlichen Laufbahn bei. Diese macht ihn als Mittdreissiger zum Anführer der wichtigsten geistesgeschichtlichen Strömung seiner Zeit und führt ihn 1531, als Opfer seiner eigenen Politik, mit 48 auf dem Schlachtfeld von Kappel in den Tod.

Ulrich kommt im toggenburgischen Wildhaus zur Welt, am ersten Tag des Jahres 1484. Seine Familie gehört zu den alten Bauerngeschlechtern der Gegend, sein Vater nimmt als Ammann der stattlichen Gemeinde eine angesehene Stellung ein. Mehrere unter seinen zahlreichen Geschwistern schlagen eine geistliche Laufbahn ein und folgen so dem Beispiel ihres Onkels Bartholomäus, der in Weesen am Walensee als Dekan amtet. Der kleine Ulrich – sein Vorname lautet zeitgenössisch «Huldrych» oder «Huldreich» – kommt bereits als Fünfjähriger bei Onkel Bartholomäus unter, der das Sprachtalent des Neffen staunend zur Kenntnis nimmt und seine weitere Ausbildung überwacht: Lateinschule in Basel, Studium in Wien und wiederum in Basel. Hier schliesst er als Werkstudent mit dem Titel eines Magister Artium ab und wird mit 22 zum Priester geweiht. 1506 beruft ihn die Stadt Glarus als Leutpriester, wobei der in der regionalen geistlichen Szene gut vernetzte Bartholomäus seine Beziehungen spielen lässt.

Die Berufung nach Glarus erweist sich als Glücksfall für einen jungen Geistlichen, der keinerlei seelsorgerische Praxis vorweisen kann. Statt einer abgelegenen ländlichen Pfarrei übernimmt der 22-Jährige die Betreuung einer Gemeinde von 2000 Seelen, Hauptort eines Standes, der sich schon früh der Eidgenossenschaft angeschlossen hat. Die Glarner gewähren dem Neuling erstaunlich viele Freiheiten und honorieren damit wohl auch, dass das Amt an einen ernsthaften Bewerber gegangen ist statt an den päpstlichen Günstling Heinrich Göldli. Diesem war die Pfründe dank einer Verordnung aus Rom ursprünglich zugedacht, nur dass Göldli bereits als Chorherr in Embrach und als Priester in Baden amtete und einen beliebigen Vikar nach Glarus abgeordnet hätte. Die Sache hat allerdings einen Haken: Göldli tritt keineswegs freiwillig zurück, lässt sich vielmehr erst gegen eine Jahresrente von zehn Gulden zum Verzicht bewegen, die Zwingli persönlich aufbringen muss.

Von diesem Ärgernis abgesehen gehören die zehn Jahre in Glarus zu den fruchtbarsten in Zwinglis Leben. Er erfüllt seine Pflichten als Seelsorger, errichtet eine Lateinschule für begabte Knaben, findet Musse zum Musizieren und beherrscht schliesslich ein Dutzend volkstümlicher Zupf- und Streichinstrumente (was ihm unter seinen Gegnern prompt den Ruf eines spilmans und lautenschlechers einbringt). Vor allem aber: Er findet Zeit für seine Sprachstudien, eignet sich – weitgehend als Autodidakt – Griechisch und Hebräisch an. Für Zwingli sind die antiken Sprachen «Gaben des Heiligen Geistes», die ihn näher ans biblische Original bringen. Und als homo humanissimus, als den ihn seine Kollegen verehren, wagt er sich an ein Lehrgedicht in elegantem Latein, eine gereimte «Fabel vom Ochsen», die bald auch auf Deutsch erscheint. Das Gleichnis vom friedlichen Tier, das von heimtückischen Nachbarn wie Leopard und Löwe auf gefährliche Abwege gelockt wird, ist allerdings mehr als eine spielerische Fingerübung, es ist eine leicht zu entziffernde Absage an die Reisläuferei und die Verstrickung der Eidgenossenschaft in die europäische Machtpolitik (siehe «Fabel vom Ochsen). So sehen das auch Zwinglis Gegner in Glarus, wo praktisch die gesamte Führungsschicht einen Soldvertrag mit Frankreich befürwortet. Die Ochsen-Fabel und Zwinglis zunehmend schärfer formulierte Kanzelreden lassen den Argwohn gegen den aufmüpfigen Seelsorger wachsen. Als im Frühjahr 1516 das Kloster Einsiedeln mit einem Leutpriesteramt lockt, sagt Zwingli zu.

« Fabel vom Ochsen. In der polemischen Fabel Das Gedicht vom Ochsen (1510) stellt Zwingli die Eidgenossenschaft in Gestalt eines gutmütigen Ochsen dar. Umworben wird er vom Leopard (dem französischen König), vom Löwen (dem deutschen Kaiser), vom guten Hirten (dem Papst) und mehreren Katzen (den Fürsten der italienischen Stadtstaaten). Sie alle haben nur eines im Sinn: die Kraft des Ochsen für ihre Zwecke einzusetzen.

Do nun mit list der lechpard bkam

den ochssen schlecht, dass er

annam sin bundt, fuort er in nach siner

bger hiehar, dorthin, beid wyt und ferr.

Also ward ingefuert der schlecht

ochsss von katzen, das er meynt recht,

wo er den lechpard mit siner sterck

erhöhen möcht und gflissnem werck.

Nympt an all schaden,

klein und gross,

streych, schwertschleg, glich als ein amboss,

dass er den leopard rich mach;

ein schlangenzüchen was im gach.

Do nun des lechpards glück erblickt

der lew, zum ochssen er bald ficht

und redt in an, het schwantz und burst

niderglan, sagt ouch, wie in ducht

nach sinr geselschafft, batt in daby

früntlich, nit zwungen sunder fry

darin zegan. (ZW I, 2, S. 15f.)»

Als so der listige Leopard den biederen Ochsen dazu gebracht hatte, ein Bündnis einzugehen, führte er ihn nach Lust und Laune bald hierhin, bald dorthin, fern und nah. So hatten die Katzen dem einfachen Ochsen beigebracht, er würde mit seiner Kraft und harter Arbeit das Ansehen des Leopards erhöhen. Ohne kleineren oder grösseren Schaden zu erleiden, erduldete der Ochse Schläge und Schwertstreiche, die er wie ein Amboss hinnahm, um so den Leoparden reich zu machen; selbst vor Schlangen schreckte er nicht zurück. Als nun der Löwe das Glück des Leoparden mit ansah, näherte er sich dem Ochsen und sprach ihn an, mit bescheiden hängendem Schwanz und Mähne. Er beteuerte dem Ochsen, wie sehr ihm an seiner Gesellschaft gelegen sei, und bat ihn, einen freundschaftlichen Bund mit ihm zu schliessen, in aller Freiheit und ohne jeglichen Zwang.

In seinen Augen bietet der europaweit populäre Pilgerort unschätzbare Vorteile. Das Pflichtenheft hier ist bescheiden; es bleibt noch mehr Zeit für Sprachstudien, für Kontakte mit humanistischen Freunden in Basel und Zürich. Bescheiden ist zwar auch das Salär, mit mageren 20 Gulden im Jahr, dafür stehen jedoch Pferde und Bediente zur Verfügung, Unterkunft und reichliche Verpflegung sind garantiert. Vor allem aber: Hier kann Zwingli seine Kanzelrhetorik ausbauen und weiterarbeiten an seinem bereits legendären Vortragsstil, der populäre Vergleiche und messerscharfe theologische Interpretation verbindet. Während andere Priester sich mit der herkömmlichen Liturgie begnügen und der Messe allenfalls ein paar besinnliche Worte anfügen, baut Zwingli in diesen zweieinhalb Einsiedler Jahren die Predigt zu einem vielseitigen und gefürchteten Instrument der Verkündigung aus. Er wird zum charismatischen Redner, der das Wort wie eine Waffe einsetzt – und dies vor einem Publikum, das aus allen Teilen der Eidgenossenschaft stammt. Darunter findet sich oft eine kleine, aber aufmerksame Zürcher Delegation, zu der immer öfter auch der Zürcher Bürgermeister Marx Röist gehört.

Käufliches Seelenheil

Es gab zwei Dinge, mit denen die Einsiedler Jahre Zwingli immer wieder konfrontierten. Der Kult um die Schwarze Madonna liess ihn intensiv über die Heiligenverehrung und die Vermittlerposition der Heiligen im Glaubensgefüge nachdenken. Denn das Gnadenbild, das die Muttergottes mit Kind zeigt und als Folge eines Altarbrands eine dunkle Färbung aufweist, ist die zentrale Attraktion des Wallfahrtsortes. An ihm machen sich die Wünsche und Gebete der Gläubigen fest: eine Zwischeninstanz, für die sich in der Heiligen Schrift keinerlei Grundlage findet. Vom zweiten Einsiedler Jahr an warf der Kreuzzug des Franziskanermönchs Bernardin Sanson zudem grosse Wellen. Zumindest inoffiziell trug Sanson – so wie Zwingli ein charismatischer Prediger – im Auftrag des Vatikans an die Ausbaukosten der Peterskirche in Rom bei, und dies mit Hilfe eines Spezialangebots: Ablassbriefe, sogenannte Indulgenzen, bescheinigten gegen ein Entgeld den Erlass von Strafen für begangene Sünden. Sie wurden an effektvoll inszenierten Massenanlässen an die Gläubigen verkauft, und dies in bisher ungewohnten Nominationen, die auch den wenig Bemittelten das eigene Seelenheil oder jenes ihrer Vorfahren sicherten.

Sansons effekthascherischen, aber effizient organisierten Grossveranstaltungen führten auch dem Zürcher Regime vor Augen, dass hier die ohnehin fragwürdige Praxis der Ablassgewährung (siehe i Ablass: Seelenheil gegen Geld) auf schamlosen Missbrauch der kirchlichen Gewalt hinauslief. Ganz generell war seit Marignano der Widerstand gegen die Sittenlosigkeit und Raffgier des Klerus in offene Ablehnung umgeschlagen; immer öfter griffen die weltlichen Behörden in innerkirchliche Angelegenheiten ein – etwa wenn es um die Lebensführung der Geistlichen ging. Zwar gab der für Zürich zuständige Bischofssitz in Konstanz auch weiterhin regelmässig offizielle Weisungen heraus, die den Geistlichen geboten, dass sy keine concubinenby sich habind, ouch von allem spillen, frevlen und sauffen abstandind. Sehr ernst war das aber nicht gemeint: Einen beachtlichen Teil seiner Einkünfte erzielte der Bischof gerade mit den Abgaben, die «in Unzucht» lebende Geistliche jährlich zu entrichten hatten …

Wenn sich die Zürcher Obrigkeit auf der Suche nach einem neuen Leutpriester auf Ulrich Zwingli festlegte, so weil sie sich im Konflikt mit «Konstanz» einen Scharfmacher erhoffte, der die Bevölkerung auf die gewünschte Linie bringen würde. In Einsiedeln hatte sich Zwingli zudem mehrfach gegen das Mönchswesen im Allgemeinen und die Bettelorden im Besonderen gewandt. Dass diese mit Franziskanern, Barfüssern und Augustinern gleich mit drei Zürcher Niederlassungen vertreten waren, war vielen Stadtvätern ein Dorn im Auge. Mit ihrem Grundbesitz, ihren zahlreichen Rechten und Einkünften stellten diese – theoretisch der Besitzlosigkeit verpflichteten – Orden ein riesiges wirtschaftliches Potenzial dar, das im Sinne des weltlichen Gemeinwesens ungenutzt blieb. Kurz: Mit seinem kompromisslosen Eintreten gegen den Solddienst und den Ablassmissbrauch, mit seiner Skepsis gegenüber Heiligenverehrung und überholten kirchlichen Ritualen stellte dieser scharfzüngige Einsiedler Priester für den reformgesinnten Teil der Zürcher Behörden die ideale Wahl dar. Im November 1518 wurde Ulrich Zwingli zu einem der drei Leutpriester der Stadt ernannt. Am 1. Januar des folgenden Jahres, seinem 35. Geburtstag, hielt er im Grossmünster seine Antrittspredigt.

i Ablass: Seelenheil gegen Geld – Seit dem frühen Mittelalter haben Gläubige die Möglichkeit, gegen Bezahlung Gnade für begangene Sünden zu erwirken. Der sogenannte Ablassbrief wird von Papst, Kardinälen und Bischöfen ausgestellt und entbindet den Empfänger auf begrenzte Zeit oder definitiv von Buss- und Sündenstrafen. Der Aussteller stützt sich dabei auf die Lehre vom unerschöpflichen Gnadenschatz der Kirche; ein Teil der so erworbenen Abgaben dient denn auch der Finanzierung kirchlicher Werke. Das System wird im Verlauf des Mittelalters erweitert; so können Gläubige auch das Seelenheil verstorbener Verwandter durch entsprechende Zahlungen erwirken. Im Allgemeinen krönen Ablass- oder Beichtbriefe eine Wallfahrt, aber mit der zunehmenden Kommerzialisierung der Gnadensicherung werden sie auch auf informelle Weise an jahrmarktähnlichen Veranstaltungen ausgestellt. Die pragmatische Vermarktung eines immateriellen Gutes wie der göttlichen Gnade wird schon in vorreformatorischer Zeit scharf kritisiert; unter Zwingli in Zürich, Niklaus Manuel in Bern und Guillaume Farel in Genf bildet das Ablasswesen einen der zentralen Punkte der reformatorischen Kritik. In einem allgemeinen Sinn verändert die Abwendung vom Ablasssystem auch die generelle Einstellung zum Geldwesen. (HLS sub Ablasswesen)

Weltliche und geistliche Macht

Mit der nüchtern-imposanten Anlage von heute hat der Grossmünsterbezirk der frühen Neuzeit nur wenig zu tun. Zwinglis neuer Arbeitsort ist eine eigentliche kleine Chorherrenstadt. Die Hauptkirche erhebt sich auf einem Geländesporn; ein steiler Abhang, eine gähe prezipice, trennt sie vom 15 Meter tiefer gelegenen Limmatniveau. Zusammen mit dem Stiftsgebäude, den Wohnhäusern der Kaplane und Chorherren und dem kleinen Friedhof bildet sie ein belebtes geistliches Quartier; ein steiler Weg führt hinunter zum Flussufer, zur stiftseigenen Anlegestelle.

Dieses Stift hat mit den Klöstern der Bettelorden nur wenig gemein. Die eigentliche seelsorgerische Arbeit wird von einer Schar von Kaplanen übernommen; die zwei Dutzend Chorherren dagegen sind Weltgeistliche ohne schwerwiegende Verpflichtungen. Sie haben ihre eigene Wohnung und eigenes Einkommen; sie bewegen sich frei und sind oft monatelang auf Reisen unterwegs. Daher auch ihr Interesse an den humanistischen Studien, vor allem am Basler Humanistenkreis rund um Erasmus; Zwinglis Berufung hat nicht zuletzt mit seinem Renommee als Gelehrter zu tun. Viele Chorherren stammen aus den führenden Zürcher Familien und werden vom Grossen und Kleinen Rat als Fachleute in kirchlichen Fragen zugezogen. In gewisser Weise stellt das Chorherrenstift den Beraterstab für die Reformbestrebungen der weltlichen Behörden – nicht von ungefähr werden Stadtversammlungen mit der grossen Glocke des Grossmünsters einberufen und bei bestimmten Themen ins Münster verlegt. Der sakrale Raum erteilt den dort gefassten Beschlüssen gleichsam die höheren Weihen.

Auf frappante Art und Weise vermengt auch der Kirchenschmuck die Bereiche des Weltlichen und des Geistlichen. Vom Hauptportal bis zu den entlegensten Nischen findet sich eine unglaubliche Vielfalt an Skulpturen und Reliefs, die den Gottesdienst mit fantastischen, manchmal spielerischen, dann bedrohlichen Bildern bereichern. Neben biblischen Motiven dominieren Löwen, Schlangen und zahlreiche Fabelwesen wie Sirenen, Drachen oder Zwerge. Manche Motive stellen die Kunsthistoriker noch heute vor Rätsel. Da verbeissen sich Drachen in die Ohren menschlicher Wesen, die sich wiederum in die Schwänze der Untiere verkrallen, Vögel hacken ihre Schnäbel in die Schulter menschlicher Opfer, und aus dem Sockel eines Pfeilers ragt unvermittelt ein kleiner Mädchenkopf. Besonders fantastisch und unwirklich sind reliefartige, aus der Mauer herausspringende Figuren; so löst sich auf der Westfassade gleichsam ein Pferd aus der Mauer, befreit aber nur Kopf, Hals und Vorderhufe aus dem Stein.

Inszenierte Provokation

Ob dieser Bilderreichtum auf Kapitellen und Friesen die stille Andacht der Gemeinde beförderte, steht zu bezweifeln. In Zwinglis erster Amtszeit gab es so oder so Anlässe genug, welche die Pfarrkinder aus der Andacht rissen. Wie erwartet prangerte der streitbare neue Leutpriester in seinen Predigten die Lebensführung der Geistlichen an, kanzelte die Bettelmönche als «Nichtsnutze» ab, stellte Heiligenverehrung, Zölibat und den kirchlichen Zehnten in Frage – und dies mit stillschweigender Duldung, ja offener Förderung durch Bürgermeister und Räte. Dabei entwickelte Zwingli eine gezielte Technik der Provokation, machte beispielsweise in einer Predigt das kirchliche Fastengebot zum Thema, nahm wenig später im Haus des Buchdruckers Froschauer an einem Wurstessen zur «Unzeit» teil – also während der Fastenwochen, was prompt den Bischof in Konstanz mobilisierte. Dieser ordnete eine Delegation nach Zürich ab, die den unbotmässigen Priester im Beisein der Räte scharf kritisierte. Die Sitzung endete wie erwartet: Auch der Rat als weltliche Obrigkeit verurteilte den Fastenbruch und versprach, den Schuldigen zu massregeln. Dies allerdings mit einem Vorbehalt: Die bischöfliche Vertretung möge bitte nachweisen, wo genau in der Heiligen Schrift ein entsprechendes Fastengebot zu finden sei (siehe «Fastengebot). Zwingli seinerseits untermauerte seine Haltung mit einer bei Froschauer gedruckten Broschüre unter dem Titel Von Erkiesen und Freiheit der Speisen.

Die vermeintliche Niederlage stellte in Wirklichkeit in zweifacher Hinsicht einen Sieg dar. Nicht nur, dass die weltliche Behörde in einem quasi offiziellen Akt in einer innerkirchlichen Angelegenheit mitentschied. Das Urteil sollte zudem auf der Basis des Schriftprinzips erfolgen: Was zählte, war allein das biblische Wort, nicht aber die unzähligen Schriften der Kirchenväter, die seit der Ära des frühen Christentums das göttliche Wort mit Tausenden von Kommentaren verwässert hatten. Indem sie sich auf das Schriftprinzip einliess, hatte die Konstanzer Abordnung ihre Deutungshoheit bereits eingebüsst. In den nun folgenden vom Rat einberufenen Disputationen (siehe i Hearings zu Glaubensfragen) nahm «Konstanz» nur noch die Rolle des protestierenden Beobachters ein.

« Fastengebot – Auszug aus Mandat vom 9. April 1522: Als dann anfangs diser fasten etlich personen on not fleisch gessen habendt, darus dann vil zanks, unruow und widerwärtigkeit ist entsprungen, uf das verkündent und ermanent unser Herrn BM, Rät und der gross Rat der stadt Zürich menklichen in der Stadt und uff dem land, dass hinfür in der fasten on merklich ursachen und erloubtnuss gar niemas me fleisch essen sölle bis uf witeren bescheid, inhalt einer abredung mit unsres Gnädigen Herren von Costentz botschaft beschechen. Darbi ist ouch unserer Herren will und meinung, dass sich niemas einich zanks und haders oder widerwärtiger, ungeschickter worten gegen einander nit anneme, belade noch gebruche, es syg des fleischessens, des predigens, oder derglich sachen und händlen halb, sonders mänklich fridlich und rüewig sye; dann es möchte einer so grob unvernünftig reden bruchen, man wurd in darumb hertiglich büessen. (Egli 237, S. 77)»

Nachdem zu Beginn der diesjährigen Fastenzeit mehrere Personen ohne besonderen Anlass Fleisch assen, woraus sich viel Zank, Unruhe und Streit ergab, verkünden und mahnen der Bürgermeister, der Kleine und der Grosse Rat der Stadt Zürich jedermann, ob in der Stadt oder auf dem Land wohnhaft, dass ab sofort in der Fastenzeit niemand ohne besonderen Grund Fleisch essen solle. Dies gilt bis auf weitere Beschlüsse in dieser Sache, wie wir mit einer Delegation unseres Gnädigen Herrn in Konstanz verabredet haben. Unsere Herren wollen, dass niemand in dieser Sache mit Zank und Klagen aufwarte oder mit feindseligen und unpassenden Worten einen Streit verursache, ob es nun um das Fleischessen oder die Predigten gehe oder um ähnliche Dinge und Streitpunkte, sondern sich vielmehr ruhig und friedfertig verhalte. Sollte jemand grobe und unvernünftige Worte äussern, so wird man ihm deswegen eine harte Busse auferlegen.

i Hearings zu Glaubensfragen – An zwei öffentlich ausgetragenen Glaubensgesprächen, den Zürcher Disputationen vom 29. Januar und 26. Oktober 1523, legten die Reformatoren mit Unterstützung des Rates die Grundzüge der Kirchenreform fest. Geplant war, unter Beteiligung einer bischöflichen Delegation aus Konstanz ein verbindliches Übereinkommen zu erzielen. Der Bischof lehnte jedoch eine offizielle Teilnahme ab und entsandte lediglich kritische Beobachter. Aus seiner Sicht handelte es sich um innerkirchliche Angelegenheiten, in denen einer weltlichen Behörde wie Rat und Bürgermeister keinerlei Mitspracherecht zukam. Zudem ging die Diskussion vom Schriftprinzip aus, das für alle Diskussionspunkte einen eindeutigen Beleg aus der Heiligen Schrift forderte. Dies schloss die oft spekulativen Abhandlungen der sogenannten Kirchenväter aus. Beide Disputationen fanden im Grossmünster statt und vereinten bis zu tausend Teilnehmern. In beiden Fällen fanden die Reformbestrebungen die Unterstützung des Regimes; kurze Zeit danach wurde die Messe abgeschafft und durch das Abendmahl ersetzt. Auch der Zölibatszwang, die Fastengebote und die Ablasspraxis wurden aufgehoben. Bis zum Ende des Jahrzehnts erfuhr das Innere von Kirchen und Kapellen eine gründliche Revision; Altarbilder, Heiligenstatuen und rituelle Geräte verschwanden.

Kritisches Porträt

In der Bevölkerung fand das Wurstessen sowohl Zustimmung wie harsche Kritik; manche feindlich gesinnte Zeitgenossen nahmen es zum Anlass für eine Generalabrechnung. Seit Zwingli hier predige, zürnte ein erboster Magister, sei die Stadt vom Glück verlassen; zuodem wäre alles erlogen, was er geseit; dann er all sin predigen us nid und hass getan hette.

Dezenter als solche Schmähungen klingt ein kritisches Porträt aus demselben Jahr, das in seiner aufrichtig besorgten Tonlage durchaus glaubwürdig wirkt. Verfasst hat es Konrad Hofmann, einer der ältesten Chorherren am Grossmünster. Der 67-Jährige ist ein Befürworter der ersten Stunde und hat sich seinerzeit für die Berufung des Einsiedler Leutpriesters eingesetzt. Schon vorher hatte er sich mit bissigen Predigten gegen das Reislaufen und das Pensionenwesen exponiert und eine scharfe Attacke gegen den Zwang zum Zölibat geritten. Eigentlich der geborene Mitstreiter für den neuen Glauben – nur dass Zwingli in den Augen des älteren Kollegen eine viel zu forsche Gangart anschlägt. Schuld daran sind sein angeblicher Geltungsdrang und eine gewisse Überheblichkeit, mit der er sich über Andersdenkende lustig mache. Allzu oft vermittle Zwingli den Eindruck, er sei weiser und gelehrter als andere Geistliche und schöpfe als Einziger uss dem ursprünglichen brunnen, und die anderen uss den rinslinen und pfützinen.

So jedenfalls der altgediente Chorherr in einer sogenannten Klagschrift, die er an Propst und Kapitel des Grossmünsters richtet. Sein Ziel: Die oberste geistliche Behörde soll dem unbotmässigen Pfarrherrn die Zügel straffziehen und seinen Tatendrang bremsen. Die Flausen und Unarten, die sie Zwingli womöglich austreiben soll, füllen einen grossen Teil von Hofmanns 26-seitigem Memorandum. Es beginnt mit Zwinglis angeblichem Missbrauch seines Platzes auf der Kanzel: Da würden in der Predigt namentlich genannte Personen geschänzelet, geschmächt, verlümdet und gelaidet und persönliche Fehden in aller Öffentlichkeit ausgetragen – zum Gaudi der Gemeinde, die derbe Sprüche natürlich über alles liebe. Diese Vorliebe nütze Meister Ulrich nur allzu gerne aus mit drastischen Schilderungen von sünd, laster und unfuog in gassen, trinkstuben, wirtshus, kloster oder geistlichen stätten und deroglichen. Kurz, unter dem Vorwand, das Laster zu bekämpfen, halte er das Publikum mit der Schilderung ebendieser Laster bei der Stange, vermische überhaupt ernste Anliegen immer wieder mit groben Spässen. Wer aber«wie Kunz hinter dem Ofen» so volkstümlich argumentiere, lasse keinen Platz für Besinnlichkeit und innere Einkehr. Überhaupt spreche Zwingli vor der Gemeinde viel zu schnell, wolle durch schnelligkeit des redens bi ungelertem volk sich wunderbar machen.

Diese Effekthascherei mache auch nicht halt vor den ehrwürdigen Kirchenvätern. Manche nenne Zwingli ungeniert tolle fantasten, die ihre Lehren aus wüest pfützen oder mistlachen schöpften und einfach kurz niedergeschrieben hätten, was ihnen gerade in die grind sye kommen. Damit aber untergrabe er die Autorität der Kirche als Ganzes, stifte Unheil für die Propstei und die gesamte Glaubensgemeinschaft. Höchste Zeit, dass Propst und Kapitel diesem Treiben den Riegel schöben!