Kitabı oku: «Inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf»

Inklusive Schule
Herausgegeben von Gottfried Biewer
Helga Fasching Lena Tanzer
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1. Auflage 2022
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-035709-9
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-035710-5
epub: ISBN 978-3-17-035711-2
Inhalt
1 Inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf
2
3 Vorwort
4 1 Wozu Inklusion im Übergang?
5
6 Weiterführende Literatur und Links
7 2 Übergänge im nationalen und internationalen Kontext
8
9 2.1 Die Nahtstelle Schule-Beruf im österreichischen (Berufs-)Bildungssystem
10 2.2 Übergangsregimes – nationale Rahmungen des Übergangs von der Schule in den Beruf
11 Weiterführende Literatur und Links
12 3 Begriffe und Theorien im Kontext von (inklusiven) Übergängen von der Schule in Ausbildung und Beruf
13
14 3.1 Ausgewählte theoretische Modelle zum Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf
15 3.2 Bildungs- und Berufsentscheidungen
16 3.2.1 Rational-Choice-Ansätze
17 3.2.2 Reproduktionstheoretische Ansätze
18 3.3 Soziale Benachteiligung und Ungleichheit im Übergang
19 3.3.1 Der Fokus auf prekäre Übergänge von der Schule in den Beruf
20 3.3.2 Benachteiligung, besondere Herausforderungen und Problemlagen im Übergang Schule-Beruf
21 3.4 Übergänge und Bewältigung
22 3.5 Übergangsgerechtigkeit und Capabilities Approach
23 Weiterführende Literatur und Links
24 4 Leitbegriffe und -prinzipien der Inklusiven Pädagogik in Übergängen
25
26 4.1 Inklusion im Übergang in die berufliche Bildung
27 4.2 Berufliche Partizipation
28 4.3 Intersektionalität in Übergangsprozessen
29 4.4 Empowerment
30 4.5 Selbstbestimmung und Selbstvertretung in Übergängen
31 Weiterführende Literatur und Links
32 5 Pädagogische Handlungsfelder im Übergang und ihre Leitkonzepte
33
34 5.1 Inklusive berufliche Diagnostik
35 5.1.1 Diagnose von Ausbildungsreife
36 5.1.2 Individuum-Umfeld-Diagnostik
37 5.1.3 Biographische Diagnostik
38 5.2 Inklusive Beratung in Übergängen in Ausbildung und Beruf
39 5.2.1 Längerfristige, biographisch-narrative Beratung
40 5.2.2 Lösungsorientierte, kurzzeitige Beratung
41 5.2.3 Peer Beratung/Peer Counseling
42 5.3 Berufs- und Übergangscoaching
43 5.4 Case Management im Übergang
44 5.5 Assistenz im Kontext von Ausbildung und Arbeit
45 5.6 Unterstützte Beschäftigung/Supported Employment
46 Weiterführende Literatur und Links
47 6 Methoden, Handlungskonzepte und Unterstützungsmaßnahmen im schulischen, außerschulischen und betrieblichen Kontext
48
49 6.1 Methoden partizipativer Übergangs- und Berufswegeplanung
50 6.1.1 Individuelle Transitionsplanung (ITP)
51 6.1.2 Persönliche Zukunftsplanung (PZP)
52 6.2 Schulische Handlungskonzepte und Methoden der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
53 6.2.1 Inklusive schulische Berufsorientierung und -vorbereitung
54 6.2.2 Berufswahlpass (BWP)
55 6.3 Formen der Integrativen Berufsausbildung in Österreich
56 6.3.1 Verlängerte Lehre
57 6.3.2 Teilqualifizierung
58 6.3.3 Überbetriebliche Lehre
59 6.4 Maßnahmen des Übergangssystems zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildungsqualifizierung und Unterstützung im Beruf
60 6.4.1 Jugendcoaching (ehem. Clearing)
61 6.4.2 AusbildungsFit (ehem. Produktionsschule)
62 6.4.3 Berufsausbildungsassistenz
63 6.4.4 Arbeitsassistenz
64 6.4.5 Jobcoaching
65 6.4.6 Betriebsservice
66 Weiterführende Literatur und Links
67 7 Partizipative Kooperation im Übergang
68
69 7.1 Kooperation mit Eltern und Familie
70 7.2 Intra- und interprofessionelle Kooperation
71 Weiterführende Literatur und Links
72 Literaturverzeichnis
Inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf
Vorwort
Dieser Band der Reihe »Inklusive Schule« fokussiert sich auf Inklusion im nachschulischen Übergang und im Kontext beruflicher Bildung und beruflicher Partizipation. Er richtet sich an Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen und Lehramtsstudierende, die sich mit inklusions- und sozialpädagogischen Fragestellungen insbesondere an der Schnittstelle zwischen Pflichtschule und Berufsleben vertiefend beschäftigen möchten. Titel und Inhalte des Bandes beziehen sich vor allem auf den deutschsprachigen Raum.
Die Notwendigkeit der Fortsetzung inklusiver Bildungs- und Beschäftigungsprozesse nach der Pflichtschule verweist mittlerweile auf eine umfangreiche Forschung mit unterschiedlichen Zugängen. In diesem Band werden zwei pädagogische Diskursfelder zusammengeführt: Der Diskurs zu Pädagogik der Vielfalt und Inklusion sowie der Diskurs um die Pädagogik der Übergänge. Die allgemeinen Leitideen und -prinzipien dieser Diskurse werden im Speziellen für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf aufeinander bezogen und fruchtbar gemacht. In vielen auch im Folgenden herangezogenen Artikeln und Beiträgen werden diese beiden Diskursfelder und ihre Leitprinzipien bereits im Hinblick auf den Übergang kombiniert. Dies verweist auf die auch gegenwärtige Relevanz von Inklusion in (Bildungs-)Übergängen.
Dieser Band leistet einen weiteren Beitrag zur Professionalisierung und Akademisierung des Themen- und Forschungsfeldes des Übergangs von der Pflichtschule in Ausbildung und Beschäftigung. Es wird deutlich, dass der Themenbereich inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung und berufliche Partizipation als eigenständiges Forschungsfeld etabliert ist.
Wien, im Oktober 2021
Helga Fasching und Lena Tanzer
1
Wozu Inklusion im Übergang?
Worum es geht …
Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels in der Zweiten Moderne stellt das folgende Kapitel einführend die allgemeine Situation für Pflichtschulabsolvent*innen dar und nimmt dann Bezug darauf, wie sich gegenwärtige Strukturen auf die Übergänge marginalisierter Gruppen auswirken.
Übergänge im persönlichen Lebenslauf stellen Menschen vor vielfältige Herausforderungen. Sie sind gekennzeichnet durch Unübersichtlichkeit und zahlreiche Risiken, erfordern Neuorientierung und Planung. Im Hinblick auf den Übergang von der Schule in Ausbildung oder Beruf sind Jugendliche mit der bildungs- und berufsbiographisch bedeutsamen Frage konfrontiert, ob die schulische Laufbahn fortgesetzt oder in die duale Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit eingemündet werden soll. Viele sehen sich vor dem (Pflicht-)Schulabschluss zudem in einer ambivalenten Situation. Die Eröffnung von beruflichen Möglichkeiten und Chancen durch Globalisierungs- und Flexibilisierungsprozesse auf der einen Seite korrespondiert mit einer zunehmenden Unübersichtlichkeit über (Aus-) Bildungswege sowie berufliche Möglichkeiten andererseits:
»Der Wegfall sozial normierter, etablierter Ausbildungs- und Berufswege erzwingt verstärktes eigenverantwortliches Handeln. Auf der einen Seite bedeutet dies mehr Freiheit und damit auch mehr Chancen für die Gestaltung des eigenen Lebensweges. Auf der anderen Seite bedarf es auch Fähigkeiten, diese Freiheit zu nutzen. Sind diese nicht vorhanden, kann Entscheidungsfreiheit auch zu Überforderungen führen.« (Butz & Deeken, 2014, S. 101)
Die Jugendlichen sind dazu angehalten, ihre schulischen wie beruflichen Möglichkeiten auszuloten und sich schließlich für eine Alternative zu entscheiden, der entsprechend dann der weitere Ausbildungsweg ausgerichtet wird. Koch (2015, S. 4) hält fest, dass es gerade »[f]ür Jugendliche besonders schwerwiegend [ist], dass mit den jeweiligen Anschlüssen unterschiedliche Chancen der langfristigen Teilhabe an Erwerbstätigkeit verbunden sind«.
Zudem werden bisherige Denk- und Handlungsmuster insofern herausgefordert, als dass das berufliche Umfeld nicht mit der bekannten schulischen Lebensrealität konform geht: »Der Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt erfordert, in einem neuen, erwerbs- und berufsbezogenen Kontext handlungsfähig zu werden« (Pool Maag, 2016, S. 601).
Allerdings gilt für junge Menschen gleichermaßen, neben einer Festlegung noch flexibel für berufliche Änderungen zu bleiben. Dabei sei vor allem wesentlich, bereits vor dem Berufseintritt »spezifische, potenziell nützliche und verwertbare ›Kompetenzen‹ oder ›skills‹ zu erwerben und dieserart das eigene Humankapital zu maximieren« (Fasching, 2019, S. 854). Das bedeutet nicht nur, dass die Schüler*innen zukünftige berufliche Anforderungen bereits antizipieren müssen, sondern dass auch der Schule und speziell den berufsbildenden und -vorbereitenden Fächern eine besondere Bedeutung zukommt.
Bildungs- und Berufsentscheidungen zeichnen sich demnach durch einen immer ungewisseren und vorläufigeren Charakter aus. Von einer einmaligen Berufsentscheidung für einen Lebensberuf (Famulla, 2001) kann keine Rede sein:
»Ökonomische Wandlungstendenzen wie Globalisierung, Flexibilisierung, Mobilität tangieren Ausbildungsfähigkeit von der gesellschaftlichen Makroebene aus. […] Dieser Wandel wird zukünftig die Berufsorientierung von Jugendlichen mitbestimmen und Lebenslanges Lernen zu einer Notwendigkeit für alle machen.« (Schlemmer, 2008, S. 15)
Durch ein immer weiter steigendes Bildungsabschlussniveau werden nicht nur immer höhere bzw. mehr Abschlüsse, sondern zudem auch bestimmte, zuvorderst intellektuell-kognitive Kernkompetenzen notwendig. Die vor allem durch Digitalisierung bedingte voranschreitende Wegrationalisierung (Haeberlin, 1998) des Niedriglohnsektors und Sonderarbeitsmarktes sowie die Akademisierung einer Reihe von Berufsgruppen lässt formale Schulabschlüsse und Bildungszertifikate immer bedeutsamer werden (Fasching, 2019, S. 854). Die durchschnittliche Höherqualifizierung geht allerdings damit einher, dass es sich für niedrigqualifizierte Jugendliche und Schüler*innen aus Mittel- bzw. Haupt- und Sonderschulen zunehmend schwieriger gestaltet, am allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen (Nentwig, 2018, S. 22). Als besonders herausfordernd stellt sich der Übergang für Jugendliche mit bestimmten Differenzmerkmalen dar. Sie sind besonders von (zunehmender) Benachteiligung, Ausgrenzung und Stigmatisierung betroffen und sehen sich mit hohen Zugangsbarrieren im Ausbildungs- und Berufssystem konfrontiert.
Besonders die Verschränkung mehrerer Differenzmerkmale erhöht und verschärft Exklusions- und Benachteiligungsrisiken im Übergang von der Schule in weitere Ausbildung und Beruf. Müller,Zöller, Diezinger und Schmid (2015, S. 64) verweisen darauf, dass »Zugangsprobleme zur beruflichen Bildung in der Regel lang anhaltende soziale Selektionswirkungen« haben.

Abb. 1.1: Differenzmerkmale, die zu Benachteiligung im Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf führen können (eigene Darstellung).
Junge Erwachsene mit Beeinträchtigung sind nach der Pflichtschulzeit besonders oft mit Hürden im Übergang konfrontiert:
»Während einerseits ihre Zugangschancen sinken, nehmen andererseits Diskreditierungs- und Stigmatisierungsprozesse zu, sodass die Verdrängung in die Arbeitslosigkeit und in weiterer Folge an den Rand der Gesellschaft nahezu unausweichlich wird« (Fasching, 2019, S. 854).
Dabei sind Menschen mit Behinderung vermehrt auf Maßnahmen der Sozialpolitik und der Bereitstellung von institutionellen Unterstützungsangeboten angewiesen (Fasching, 2014, S. 506). Auch Demmer (2017, S. 100) vermerkt,
»dass die Entscheidungsmöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen unter verschärften Exklusionstendenzen und Formen institutioneller Diskriminierung stattfinden und dass für die Bearbeitung der damit einhergehenden Risiken häufig nur begrenzte materielle, soziale und/oder kulturelle Ressourcen zur Verfügung stehen«.
Sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene verlassen Jugendliche mit intellektueller Beeinträchtigung am häufigsten frühzeitig die Schule (Fasching, 2014, S. 12). Nach dem Abschluss der Pflichtschule kommt es insbesondere bei Angehörigen dieser Gruppe vermehrt zu einem direkten Übergang in die Tagesstruktur oder Beschäftigungstherapie im dritten Arbeitsmarkt, dem sogenannten »erweiterten Arbeitsmarkt« (Fasching, 2016). Der Wechsel aus diesem in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten bzw. allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt nur in seltenen Fällen (Spiess, 2004).
Wenngleich eine ganzheitliche, inklusive Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung und übergangsspezifische pädagogische Unterstützungsleistungen eine bedeutsame Stellung für alle Schüler*innen zur Bewältigung des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beruf einnehmen, so wenden sie sich doch vor allem an jene Schüler*innen, die von struktureller Benachteiligung betroffen sind und den Übergang als besonders prekär erleben (könnten). Es wird versucht, ihren Vorstellungen, Wünschen und Möglichkeiten entsprechend und mit ihnen gemeinsam den Übergang zu gestalten. Neben schulbezogenen Angeboten offerieren dabei auch außerschulische und berufsbegleitende Maßnahmen Unterstützung, um inklusive Übergänge in Ausbildung und Beruf bestmöglich anzubahnen und zu begleiten. Da in jeder Phase verschiedene Kompetenzen und Entscheidungen von den Jugendlichen abverlangt werden, sind pädagogische Angebote in unterschiedlichen Bereichen bzw. professionellen Handlungsfeldern (z. B. Assistenz) und an unterschiedlichen Zeitpunkten im Übergang (z. B. Coaching vor und während des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung sowie Arbeitsassistenz im Beruf) angesiedelt.
Ein Ziel inklusiver Übergänge ist demnach, dass »inklusive, sprich chancengerechte Bedingungen geschaffen werden, welche die Verschiedenheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von vornherein berücksichtigen und Benachteiligungen und Ausgrenzungen aufgrund von Unterschiedlichkeit vermeiden« (Wansing, Westphal, Jochmaring & Schreiner, 2016, S. 71). In Bezug auf eine inklusive Übergangsgestaltung nach der Pflichtschule bedeutet dies Zugang zu weiterführender Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung in regulären Systemen. Es geht dabei nicht nur um eine theoretische Gewährung von Zugängen, sondern vielmehr darum, durch eine Unterstützung im Gewinnen von Handlungsfähigkeit nachhaltige Partizipation (am allgemeinen Arbeitsmarkt) zu ermöglichen. Alternative Beschäftigungsformen am zweiten oder dritten Arbeitsmarkt sollten erst zum Zug kommen, wenn alle Möglichkeiten der Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschöpft wurden (Fasching, 2014, S. 507). Pädagogisches Handeln ist angehalten, Benachteiligungsstrukturen im Übergang zu erkennen und Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf partizipativ zu gestalten.
Die Verwobenheit von Übergängen und Pädagogik zeigt sich schließlich in zweifacher Weise: Zum einen werden durch Übergänge selbst Lern- und Bildungsprozesse auf Seiten des Individuums evoziert. Zum anderen kann das pädagogische Moment auch in der professionellen Bearbeitung von Übergängen gesehen werden, sei dies nun als Vorbereitung, Begleitung oder nachträgliche Korrektur.
Weiterführende Literatur und Links
Cameron, D.K. & Thygesen, R. (Eds.) (2015). Transitions in the field of special education. Theoretical perspectives and implications for practice. Münster, New York: Waxmann.
Fasching, H., Geppert, C. & Markarova, E. (Hrsg.) (2017). Inklusive Übergänge. (Inter)nationale Perspektiven auf Inklusion im Übergang von der Schule in weitere Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
Trainor, A. A. (2017). Transition by design: Improving equity and outcomes for adolescents with disabilities. New York: Teachers College Press.
Wehman, P. (2013). Life Beyond the Classroom. Transition strategies for young people with disabilities. Baltimore, London, Sydney: Paul H. Brookes.
Bidok – digitale Volltextbibliothek mit Texten und Materialien zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zum Übergang Schule – Beruf (Universität Innsbruck): http://bidok.uibk.ac.at/
AMS Österreich: http://iambweb.ams.or.at/ambweb/
Informationssystem des Bundesministeriums für Arbeit (Österreich): http://www.dnet.at/elis/
Information zu Sozialen Unternehmen:
http://www.sozialeunternehmen-vorarlberg.at/daten-fakten
2
Übergänge im nationalen und internationalen Kontext
Worum es geht …
Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ist besonders durch drei Systeme geprägt: dem Schulsystem, dem System der beruflichen Bildung sowie dem sogenannten Übergangssystem. Der Übergang in den Beruf ist länderspezifisch durch bestimmte gesetzliche und institutionelle Strukturen gerahmt. Der folgende Abschnitt beleuchtet die Nahtstelle Schule-Beruf in Österreich und gibt einen Überblick über Transitionspfade im österreichischen (Berufs-)Bildungssystem. Danach wird diese Transition als zentrales Charakteristikum von Übergangssystemen im internationalen Vergleich skizziert.
2.1 Die Nahtstelle Schule-Beruf im österreichischen (Berufs-)Bildungssystem
Die allgemeine Schulpflicht endet in Österreich nach dem 9. Schuljahr im Alter von 14–15 Jahren. Die Thematik des Übergangs und Fragen nach weiteren Anschlussmöglichkeiten werden zumeist jedoch schon früher virulent, denn mit dem Ende des 8. Schuljahres endet in Österreich auch die Sekundarstufe I, welche entweder an einer Mittelschule oder der Unterstufe einer AHS (Allgemeinbildenden Höheren Schule) absolviert werden kann. Bei Vorliegen eines SPF (Sonderpädagogischen Förderbedarfs) aufgrund von Behinderung oder Beeinträchtigung gibt es die Möglichkeit integrativer Beschulung oder, falls nicht vorhanden oder möglich, des Besuches einer Sonderschule.1 Allein an einer AHS besteht (bei entsprechend erfolgreichem Abschluss der Sek I) die Möglichkeit, in derselben Schule in die AHS Oberstufe zu wechseln. Ein Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und die Fortsetzung der schulischen Laufbahn ist neben der Oberstufe einer AHS in folgenden Schulformen möglich: BMS (Berufsbildende Mittlere Schule) oder BHS (Berufsbildende Höhere Schule). Die inklusive Beschulung von Schüler*innen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in der Sekundarstufe II ist derzeit in Österreich nur im Rahmen von Schulversuchen oder in Privatschulen möglich. Damit ist – die genannten Schulversuche ausgenommen – für eine Beschulung in höheren Schulen (Oberstufe AHS oder BHS) noch vorwiegend ein »normaler Lehrplan« sowie eine Beschulung ohne SPF erforderlich (Moser, 2018).
Zudem sind einjährige Schulformen zur Erreichung der Schulpflicht und Absolvierung des 9. Schuljahres vorhanden: PTS (Polytechnische Schule) sowie das BVJ (Berufsvorbereitungsjahr). Die Polytechnische Schule stellt einen einjährigen Schultyp zur Berufsvorbereitung dar. Nach Abschluss des 9. Pflichtschuljahres an der PTS oder einer anderen höheren Schule kann anstatt weiterer schulischer Bildung auch im Zuge einer Dualen Ausbildung/Lehre (Berufsschule und Ausbildung in einem Betrieb) direkt der Weg in die Erwerbstätigkeit eingeschlagen werden2 (Euroguidance Österreich, 2021, online).
Das BVJ stellt einen einjährigen Bildungsgang dar. Es findet an Sonderschulen statt und bildet dort das 9. Pflichtschuljahr. Der Lehrplan des BVJ findet zudem auch bei Schüler*innen mit SPF, die eine Integrationsklasse besuchen, Anwendung. Im Allgemeinen richtet sich das BVJ an Schüler*innen mit Behinderung oder Benachteiligung. Den Anschluss an das BVJ bildet zumeist eine Integrative Berufsausbildung, welche eine berufliche Erstausbildung für Schüler*innen mit Behinderung oder Benachteiligung umfasst. Eine Integrative Berufsausbildung kann unterschiedliche Formen annehmen (verlängerte Lehre oder Teilqualifizierung), beinhaltet jedoch zumeist eine Lehrstelle am ersten Arbeitsmarkt (
Kap. 6.3).
Der Arbeitsmarkt wird in verschiedene Teilsegmente unterteilt: Der erste, auch reguläre oder allgemeine Arbeitsmarkt genannt, umfasst die reguläre, tarifvertragliche und sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit in Wirtschaftsunternehmen oder öffentlichen Einrichtungen. Der zweite Arbeitsmarkt betrifft zeitlich befristete und im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geförderte Arbeitsplätze. Dazu zählen in Österreich zum Beispiel Sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte. Am zweiten Arbeitsmarkt finden sich reguläre, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, die zwar geschützt, aber wirtschaftsnah sind und den Übergang bzw. Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Der dritte Arbeitsmarkt ist der sogenannte ›erweiterte Arbeitsmarkt‹ (Sonderarbeitsmarkt oder Ersatzarbeitsmarkt genannt) und existiert in Form von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), Beschäftigungstherapie oder Tagesstruktureinrichtungen. Dieser Arbeitsmarkt ermöglicht dauerhaft geförderte Arbeitsplätze für jene Personen mit Behinderung, die am ersten Arbeitsmarkt keine Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten. Der zweite und dritte Arbeitsmarkt dienen der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung, die nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können (Stadler, 1996, S. 275ff.; Wegscheider & Schaur, 2019, S. 50; arbeit plus – Soziale Unternehmen Vorarlberg, 2016, online).
In Österreich soll jedoch das 2016 in Kraft getretene Ausbildungspflichtgesetz (›Ausbildung bis 18‹) sicherstellen, dass jede*r Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren eine Form der Ausbildung (Schule oder Duale Berufsausbildung) in regulärer, verlängerter oder teilqualifizierender Form besucht. Tagesstrukturen und WfbM sowie ungelernte Hilfsarbeit erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen für die Ausbildungspflicht. Es kann jedoch zu einem Einmünden in den Ersatzarbeitsmarkt kommen, wenn ein Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt nicht gefunden oder gehalten werden kann und es demnach zu einem langfristigen Verbleib im Übergangssystem kommt. Grundsätzlich stellen Beschäftigungen am Ersatzarbeitsmarkt jedoch eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation dar, wodurch die (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine ihrer Aufgaben ist.
Sind Jugendliche bis 18 Jahre nicht in einem dieser beiden Ausbildungsstränge (sog. NEET: Not in Education, Employment or Training oder systemferne Jugendliche), brechen vorzeitig Schule oder Berufsausbildung ab (EAL: Early School Leavers bzw. FABA: Frühe (Aus-)Bildungsabbrecher*innen) oder sind hinsichtlich ihres weiteren (Aus-)Bildungsweges noch unentschlossen, sind sie dazu angehalten, eine Maßnahme im sogenannten »Übergangssystem« (erstmalige Erwähnung im Nationalen Bildungsbericht 2006, siehe: Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2006) zu besuchen.
Das Übergangssystem gilt als Teilbereich des außerschulischen Berufsbildungssystems und beinhaltet unterschiedliche, nicht berufsqualifizierende Maßnahmen, die als Brückenangebote fungieren und der Berufsorientierung, -vorbereitung oder der Ausbildungsqualifizierung und Nachreifung und damit der Anbahnung bestimmter ausbildungsrelevanter Kompetenzen oder von Ausbildungsreife dienen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Chancen der Jugendlichen zu verbessern und diese so bald als möglich (wieder) in das (Berufs-)Bildungssystem zu integrieren. Maßnahmen des Übergangssystems bieten somit keine zertifizierten Berufsausbildungen und -abschlüsse (Kohlrausch, 2012).

Abb. 2.1: Nahtstelle Schule-Beruf im österreichischen Bildungssystem (eigene Darstellung)
Auf dem Niveau der Sekundarstufe II verlaufen demnach das Schulbildungssystem, das Berufsbildungssystem sowie das Übergangssystem parallel zueinander. Der Weg von Jugendlichen von der Schule in den Beruf kann dabei von (mehrmaligen) Wechseln zwischen diesen Systemen geprägt sein.
Die rechtliche Grundlage für Teilhabe an Ausbildung und Beruf von Menschen mit Behinderung bildet auf internationaler Ebene die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24 und 27). Auf nationaler Ebene sind vor allem der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020 als Umsetzungsstrategie der UN-BRK zu nennen sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), das Arbeits- und Gesundheitsgesetz (AGG), Teile des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sowie das Ausbildungspflichtgesetz (APflG ›Ausbildung bis 18‹).
2.2 Übergangsregimes – nationale Rahmungen des Übergangs von der Schule in den Beruf
Pädagogisches Handeln im Übergang ist bereits vorstrukturiert durch Normalitätsannahmen bezüglich gelingender und gescheiterter Übergänge, die nicht nur auf individueller und institutioneller, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene verankert sind (Walther, 2014a, S. 78). Übergangsregimes können als nationalstaatliche Rahmen verstanden werden, in denen Übergangspfade vorgezeichnet werden. Sie sind »Konstellationen der gesellschaftlichen Regulierung von Übergängen« (Walther, 2014a, S. 80). Übergangsregimes präfigurieren Möglichkeit und Ausmaß individueller Gestaltungsmöglichkeiten und werden beispielsweise durch Gesetzgebung, strukturelle Vorgaben oder auch Zeitpunkt und Ausmaß von Gatekeepingprozessen3 durch professionelle Akteur*innen auf unterschiedlichen Ebenen sichtbar. Das bedeutet, Heranwachsenden und Menschen, die diese im Übergang begleiten, kommt immer nur ein begrenzter Handlungsspielraum zu, welcher gemäß einer bestimmten Logik vorstrukturiert ist. Übergangsregimes können als nationalstaatliche Normalitätsannahmen betrachtet werden und sind derart in sozio-ökonomische und institutionelle Prozesse eingeflochten, dass sie als notwendig und nicht wandelbar erscheinen (Walther, 2014a, S. 78).
Auf der Suche nach grenzübergreifenden Mustern innerhalb der verschiedenen institutionellen und strukturellen Arrangements wurde in einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie eine heuristische Typologie von Übergangsregimes entwickelt, der zufolge sich die nationalen Übergangsregimes in Europa in vier idealtypische Modelle einteilen lassen:
Das universalistische Übergangsregime (nordische Länder) zeichnet sich im Schulbereich durch eine hohe Durchlässigkeit aus. Junge Erwachsene sind im Übergang von der Schule in den Beruf vor allem durch den Staat sozial abgesichert und münden in ein offen strukturiertes Arbeitsregime mit geringem Risiko;
das liberale Modell (angelsächsische Länder) zeichnet sich mit dem Ziel möglichst rascher Unabhängigkeit und Erwerbstätigkeit durch ein durchlässiges Schulsystem und flexible Strukturen im Übergangs- und Ausbildungsbereich aus, ist allerdings mit hohem Risiko für die Bewerber*innen verbunden. Soziale Absicherung erfolgt teilweise durch den Staat, teilweise durch die Familie;
das unter-institutionalisierte System (südeuropäische Länder) bietet durchlässige Schulstrukturen bei niedrigen Standards. Durch einen eher in sich geschlossenen Arbeitsmarkt mit hohem Risiko sind junge Erwachsene und Jugendliche oftmals lange von ihrer Herkunftsfamilie abhängig, durch die die alleinige soziale Sicherung erfolgt;
das erwerbszentrierte Modell (mitteleuropäische Länder) zeichnet sich besonders durch ein selektives Schulsystem, das die Schüler*innen früh in verschiedene Sparten unterteilt. Das Arbeitsregime wird als geschlossen, jedoch mit nur geringem Risiko für die Heranwachsenden bewertet. Sozialer Rückhalt wird hier zum Teil durch staatliche Förderungen geleistet, zum Teil wird er von der Herkunftsfamilie abhängig gemacht (Walther, 2014a, S. 94f.).
Das Übergangsregime Österreichs, Deutschlands und der Schweiz wird dem erwerbszentrierten Typus zugeordnet, der sich in erster Linie durch eine hohe Standardisierung, eine hohe Differenzierung und ein hohes Maß an sozialer Selektion auszeichnet.
Die Typen von Übergangsregimes unterscheiden sich insbesondere auch darin, ob Benachteiligung strukturell oder individuell bedingt interpretiert wird (Lindmeier & Schrör, 2015, S. 153). Strukturell meint dabei, dass »Jugendliche benachteiligt [sind], weil sie arbeitslos sind und ihnen dadurch Teilhabemöglichkeiten vorenthalten sind, und sie sind arbeitslos, weil Arbeit oder Bildungsmöglichkeiten fehlen bzw. der Zugang verschlossen ist« (Walther, 2014a, S. 95). Diese Auffassung spiegelt sich im universalistischen und unter-institutionalisierten Modell wider. Im Zuge der individuell bedingten Auslegung von Benachteiligung wird Arbeitslosigkeit eher geknüpft an individuelle Defizite wie fehlende Ausbildungsreife oder Motivation. Diese Auffassung von Benachteiligung dominiert im erwerbszentrierten und liberalen Übergangsregime und kommt teilweise im universalistischen Modell vor. Je nach Interpretation folgt als nationalstaatliche Antwort eher die Schaffung von (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten oder die Schaffung von Maßnahmen zur individuellen Förderung und Anpassung von jungen Erwachsenen, um den vorgegebenen und benötigten Anforderungen zu entsprechen (ebd.).
Weiterführende Literatur und Links
Überblick über das österreichische Bildungs- und Ausbildungssystem: https://www.bildungssystem.at/
Bidok – digitale Volltextbibliothek mit Texten und Materialien zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zum Übergang Schule – Beruf (Universität Innsbruck): http://bidok.uibk.ac.at/
1 Bei behördlicher Bewilligung besteht die Möglichkeit, den Besuch der Sonderschule auf bis zu 12 Schuljahre zu verlängern. Diesbezüglich lautet § 32 Abs. 1 und 2 im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) »(1) Der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres des auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht folgenden Schuljahres zulässig, soweit in den nachstehenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist. (2) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde berechtigt, eine Sonderschule oder allgemeine Schule zwei Jahre über den im Abs. 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen.«
2 Im Kontext der Dualen Ausbildung gibt es allerdings auch die Möglichkeit der Lehre mit Matura, die neben einem Ausbildungsabschluss zum Reifeprüfungszeugnis und damit zur Studienberechtigung führt.
3 Unter Gate-Keeping können Personen, aber auch Institutionen, Netzwerke oder Unterstützungsmaßnahmen und Dienstleistungen subsummiert werden, die eine ›Türhüter-‹ oder ›Pförtnerfunktion‹ innehaben. Diese kann unterstützend, aber auch selektierend sein, das heißt, Zugänge können geöffnet, aber auch verwehrt werden.
3
Begriffe und Theorien im Kontext von (inklusiven) Übergängen von der Schule in Ausbildung und Beruf
Worum es geht …
Das folgende Kapitel diskutiert ausgewählte Begriffe und Theorien, die im Kontext des nachschulischen Übergangs relevant werden. Soziale Benachteiligung im Übergang wird aus historischer wie auch systematischer Perspektive dargestellt. Basierend auf der Annahme, dass Übergänge die individuelle Biographie vor zahlreiche Herausforderungen stellen, werden Theorien zur Bewältigung risikoreicher Lebensphasen diskutiert. Abschließend wird die Frage nach Gerechtigkeit im Übergang diskutiert.
3.1 Ausgewählte theoretische Modelle zum Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf
Übergänge stellen wesentliche Herausforderungen an Individuen dar, da durch sie die Beteiligten in besonderem Maße dazu veranlasst werden, individuelle Selbstkonzepte, biographische Muster, alte Rollen und etablierte Beziehungen zu verlassen oder zu verändern sowie neue anzunehmen oder aufzubauen. Die Übergangsforschung selbst präsentiert sich dabei als interdisziplinäre Forschungsrichtung. Übergänge werden deshalb vor unterschiedlichen theoretischen Hintergründen beispielsweise als kritische Lebensereignisse (Filipp, 2010), Statuspassagen (van Gennep, 2005) oder Entwicklungsaufgaben (Havighurst, 1971; Hurrelmann & Quenzel, 2016) beschrieben.
Übergänge können institutionell hervorgebracht und hervorgehoben werden:
»Institutionell sind Übergänge z. B. markiert durch Altersgrenzen für die Einschulung, Wissensbestände oder Kompetenzen, die als Voraussetzung für den Erwerb von Bildungsabschlüssen gelten, diese wiederum als Bedingung für den Eintritt ins Erwerbssystem. Das heißt, Übergänge können sowohl Vorbereitungen auf die nächste Lebensrolle als auch deren Überprüfung beinhalten.« (Walther, 2014b, S. 22)
Im Bildungssystem treten Übertritte augenscheinlich als systembedingte, normative Transitionen (bspw. Schuleintritt, Übergang nach der Grund- sowie nach der Pflichtschule) auf. Sie können jedoch auch als normabweichende (bspw. Rückstufungen) und nicht-normative Wechsel aufkommen, wobei diese unter anderem freiwillig (bspw. in die Hochschule) oder unvorhergesehen (bspw. Schulwechsel) sein können. Übergänge können sozial markiert sein (bspw. durch Willkommens- oder Abschlussfeiern) oder aber weitgehend unmarkiert bleiben. Allerdings gilt zu beachten, dass Übergänge immer auch mit individuellen Bedeutungszuweisungen verbunden sind. Das meint, dass zum einen nicht von vornherein eine bestimmte (Höchst-)Anzahl an Übergängen festgesetzt werden kann, zum anderen, dass bestimmte Übergänge nicht per se als schwierig oder einfach bezeichnet werden können. Entscheidend für die Bedeutsamkeit eines Übergangs ist demnach dessen subjektive Gewichtung und Wahrnehmung.
Gerade der Übergang nach Absolvierung der Pflichtschulzeit oder Sekundarstufe I, unter anderem auch als ›Nahtstelle Schule-Beruf‹ bezeichnet, stellt viele junge Menschen vor große Herausforderungen. Im Zentrum steht die Entscheidung zwischen der Fortsetzung der schulischen Laufbahn, einer dualen Berufsausbildung (Berufsschule und Lehre) oder dem Einstieg ins Arbeitsleben. Gleichzeitig kann ein gelungener Übergang von der Pflichtschule in weiterführende Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung als Ausgangspunkt für die nachhaltige Verwirklichung beruflicher Teilhabe gesehen werden. »Was für nichtbehinderte Menschen gilt, ist in ungleich höherem Maße für jene zutreffend, deren Biographie in weiten Teilen durch Ausgrenzung und Vorenthaltung dieser persönlichen gesellschaftlichen Anerkennung bestimmt wird« (Behncke, Ciolek & Körner, 1993, S. 4). Ein möglichst reibungsloser Übergang und berufliche Partizipation sind also gerade auch für Schüler*innen, die aufgrund bestimmter Differenzmerkmale von Benachteiligung im Übergang betroffen sind, bedeutsam (Fasching, Felbermayr & Hubmayer, 2017, S. 2).
Neuenschwander et al. (2012, S. 58f.) benennen vier Herausforderungsbereiche im Übergang von der Schule in den Beruf respektive die berufliche Bildung:
Timing: Passung zwischen institutionell festgelegtem Übergangszeitpunkt bzw. -zeitraum und individuellem Tempo bei der Berufswahl;
das Ermessen der Tragweite der Entscheidung bei unvollständiger Informationslage;
institutionelle Restriktionen: entweder durch die Art der bisherigen Schulbildung bzw. dem Erfordernis der ›richtigen‹ Schulbildung und Zertifikate, um Zugang zu einem Ausbildungsplatz oder Beruf zu erlangen; oder von Seiten der Betriebe: durch Verfügbarkeit von Lehr- und Ausbildungsplätzen;
Auseinandersetzung mit neuen Anforderungen, die mit dem Wechsel verbunden sind (z. B. bestimmte Arbeitszeiten, Statuswechsel, andere oder höhere Leistungsanforderungen).
Die Transition von der Schule in den Beruf wird häufig noch im Zwei-Schwellen-Modell (Mertens, 1971) gefasst. Dieses postuliert verschiedene Phasen, die bis zur tatsächlichen Einmündung in einen Beruf bewältigt werden müssen und die voneinander durch Hürden, den Schwellen, getrennt sind. Die erste Schwelle stellt den Übergang nach dem (Pflicht-)Schulabschluss/9. Pflichtschuljahr in die Berufsausbildung dar. Als zweite Schwelle wird der Übergang von der vollendeten Berufsausbildung in die Erwerbstätigkeit bezeichnet.

Abb. 3.1: Zwei-Schwellen-Modell von der Schule in den Beruf (in Anlehnung an Mertens, 1971)
Neben der offenkundigen Unabgeschlossenheit des Modells, in dem etwaige Umwege und damit zusätzliche Schwellen unberücksichtigt bleiben, werden »nicht nur die sozialen Risiken am Übergang verharmlost, sondern zugleich ein […] allgemeingültige[r] Übergangsverlauf unterstellt« (Thielen, 2011, S. 13). Zudem werde impliziert, dass die Berufsausbildung die einzige und notwendige Möglichkeit zur Einmündung in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis sei (ebd.).
Als ungenügend kann zudem angesehen werden, dass das Modell nur unter der Voraussetzung eines linearen Verlaufs von Schulbesuch, -abschluss über Berufsausbildung und -einstieg Gültigkeit besitzt. Gerade auch die Nahtstelle Schule-Beruf ist jedoch oftmals von Ab- und Umbrüchen von Schul- und Ausbildungen, Umorientierungen, Leerlaufzeiten oder (Nach-)Qualifizierungsmaßnahmen geprägt (Neuenschwander et al., 2012, S. 34; Neuenschwander, 2017, S. 426). Phasen der regulären Ausbildung, des Leerlaufs, der Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit sowie der Teilnahme an berufsvorbereitenden oder nachqualifizierenden Maßnahmen wechseln einander ab, laufen parallel zueinander oder fließen ineinander über. All dies läuft einem linearen Verständnis dieses Übergangs, das sich am Modell des Normallebenslaufes (Kohli, 1985) orientiert, eher entgegen und weist auf die Komplexität des Wechsels von schulischer zu beruflicher Lebenswelt hin. Mertens stark vereinfachendes Übergangsmodell muss demnach unter postmodernen Bedingungen und gesellschaftlichen Wandlungsprozessen als obsolet angesehen werden.
Entgegen einer allein linearen Vorstellung des Übergangs argumentiert Walther (2013) mit dem Konzept von Yoyo-Übergängen. Die Metapher des Yoyos veranschaulicht die Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen, die eine Vielzahl Jugendlicher im Übergang nach der Pflichtschule erleben. Sie pendeln dabei unter anderem zwischen den Lebensphasen Jugend und Erwachsenenalter, aber auch unterschiedlichen Lebensbereichen (z. B. Schule, Arbeitsumfeld, Übergangssystem) sowie zwischen damit verbundenen unterschiedlichen Statuspositionen, individuellen Möglichkeiten und gesellschaftlichen Erwartungen und Forderungen. Yoyo-Übergänge zeichnen sich einerseits durch Flexibilität und Offenheit aus, bringen andererseits oft auch Orientierungslosigkeit und höhere Risiken mit sich:
»Yoyo-Übergänge können gewählt werden, um Zeit zu gewinnen, auszuprobieren, um auf passgenaue biografische Optionen zu warten oder sie […] selbst mitzuentwickeln. Dies sind jedoch in der Regel junge Frauen und Männer mit einem stabilen sozialen und ökonomischen Hintergrund und Bildungsvoraussetzungen, die ihnen das Hintertürchen, später auf den normalbiografischen Pfad umzuschwenken, offen halten. Yoyo-Übergänge werden aber auch […] als erzwungen erlebt, wenn sich normalbiografische Lebensentwürfe nicht umsetzen lassen oder scheitern.« (Walther & Stauber, 2007, S. 38)

Abb. 3.2: Übergangsverläufe junger Erwachsener im Wandel (nach Walther, 2013, S. 26)
Walther (2013) stellt die individuellen Übergangspfade junger Menschen als dreifache Typik dar. Typik 1 stellt den Übergang als einmaligen Schwellenübertritt dar, der einem linearen Verlauf folgt und ist mit Mertens Modell insofern gut vergleichbar. In Typik 2 werden bereits die unterschiedlichen Wege und Statuspassagen, die von den Individuen eingeschlagen werden (müssen), wahrnehmbar, auch der Übergang selbst wird nicht länger als einmaliges Ereignis, sondern als längerfristige Phase gekennzeichnet. Wenngleich manche Übergänge im jungen Erwachsenenalter auch diese Verläufe annehmen können, so sind durch die bereits beschriebene Entstandardisierung des Lebenslaufes und dessen Begleitphänomene die Übergänge junger Erwachsener vermehrt nicht nur verlängert und diversifiziert, sondern auch mit zunehmend ungewisserem Ausgang. Demgemäß veranschaulicht Typik 3 Übergangsverläufe als sogenannte Yoyo-Übergänge, wonach junge Erwachsene nicht nur zwischen verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Schule und Ausbildungsplatz), sondern auch Lebensphasen (jugendlich oder erwachsen) und damit einhergehend unterschiedlichen Rollen pendeln. Es kann demnach nicht (mehr) davon ausgegangen werden, dass ein Weg mit Sicherheit zum angestrebten Ziel führt. Die Vorstellung eines linearen Übergangs weicht einem prozessorientierten Transitionsverständnis.
Eine binäre Einteilung von Übergängen in ›gelungen‹ oder ›gescheitert‹ stößt vor diesem Hintergrund an ihre Grenzen (Walther, 2014a, S. 84). Es sind demnach unterschiedliche Typen oder Verläufe von Übergängen junger Erwachsener auszumachen:
glatte Übergänge, die sich ohne Brüche oder Warteschleifen vollziehen;
aufsteigende Übergänge (Bildungsaufsteiger), bei denen durch erhebliche Anstrengungen höhere Bildungswege als eigentlich antizipiert eingeschlagen werden;
alternative Übergangsverläufe, bei denen vorgezeichnete Pfade zu einem hohen individuellen Risiko ausgeschlagen werden;
stagnierende Übergänge, die sich durch oftmalige Wechsel und durch das Fehlen der Option auf eine längerfristige und nachhaltige Berufsaussicht kennzeichnen;
absteigende Übergänge mit krisenhaften Verläufen, in denen ein erhöhtes Risiko für Benachteiligung, Ausgrenzung und Prekarität besteht (Walther, 2014a, S. 84).
In engem Zusammenhang stehen diese Verläufe auch mit länder- und kulturspezifischen Strukturen und Reglements, die Übergänge stets auch institutionell rahmen und vorzeichnen, wodurch die Möglichkeiten junger Erwachsener bereits grundlegend mitbestimmt werden (
Kap. 2.2).
3.2 Bildungs- und Berufsentscheidungen
Entscheidungen, die im Hinblick auf den Übergang aus oder in Bildungsinstitutionen getroffen werden, können als prototypische Beispiele für Bildungsentscheidungen angesehen werden. Bildungsentscheidungen sind im Besonderen mit Übergängen verwoben, da sie im Kontext biographischer oder institutioneller Schnittstellen getroffen werden. Übergänge in weitere Bildung, Ausbildung und Beruf bedürfen stets individueller Bildungs- und Berufsentscheidungen. Diese zielen auf Übergänge ab und gehen ihnen voraus. Bildungsentscheidungen legen demnach Bildungsverläufe fest.
Der Begriff der Bildungsentscheidung kann dabei enger und weiter gefasst werden. In einem engeren Verständnis bezeichnet er retrospektiv bereits getätigte Entscheidungen bzw. den Zeitpunkt, an dem aus verschiedenen Möglichkeiten eine Wahl getroffen wird, und bezieht sich auf Entscheidungen innerhalb des formalen Schul- und Bildungssystems. In einem weiter gefassten Sinn umfasst eine Bildungsentscheidung auch den gesamten Entscheidungsprozess, der den Entschluss bedingt und begleitet und auf den auch nicht genuin bildungsspezifische Entscheidungen Einfluss nehmen: »Für Bildungsentscheidungen müssen auch Entscheidungen außerhalb formaler Bildungsinstitutionen berücksichtigt werden« (Miethe & Dierckx, 2014, S. 34). Eine Bildungsentscheidung kann zudem retrospektiv als ein Beschluss aufgrund subjektiver Zuschreibungsprozesse angesehen werden. Im Nachhinein wird hierbei getätigten Beschlüssen durch subjektive Reflexion die Bedeutung einer Bildungsentscheidung beigemessen. Aus diesem Grund betont etwa Dausien (2014, S. 53), dass Bildungsentscheidungen nie als endgültig abgeschlossen angesehen werden können: »›Bildungsentscheidungen‹ sind auch deshalb unabgeschlossen, weil sie nachträglich reflektiert werden und durch diesen Bearbeitungsprozess künftige Handlungen mitstrukturieren.« Im Kontext des Lebenslaufes kommt Bildungsentscheidungen eine hohe Relevanz zu. Allerdings sind Entscheidungen in Bezug auf Bildungs- und Ausbildungspfade aufgrund der starken Strukturiertheit und der niedrigen Durchlässigkeit des (Berufs-)Bildungssystems nur begrenzt revidierbar.
Im Zuge des Diskurses um Lebenslanges Lernen können auch Berufsentscheidungen als Bildungsentscheidungen gefasst und mithilfe derselben theoretischen Ansätze untersucht werden. Häufig taucht hier auch der Begriff der Berufswahl auf, der darauf hinweist, dass die Jugendlichen zwischen mehreren Optionen wählen und auf Basis ihrer Wahl einen Entschluss fällen können. Verschleiert werden damit jedoch die oftmals rigiden Vorgaben und Bildungsverläufe (trajectories), die bereits durch institutionelle Strukturen vorgegeben sind (z. B. wann oder in welchem Zeitraum überhaupt ein Übergang stattfinden kann oder wie in welchem Maße eine Entscheidung revidierbar ist).
Bildungs- und Berufsentscheidungen sind wesentlich mit Benachteiligungs- und Exklusionsprozessen in Übergängen verwoben. Im Zuge von institutioneller Diskriminierung werden Problemlagen und Differenzlinien zum individuellen Nachteil umgedeutet und dementsprechend das Ausmaß an Entscheidungsspielräumen begrenzt. Dies zeigt sich etwa, wenn einem Jugendlichen mit Migrationshintergrund vonseiten der Berufsberatung grundsätzlich weniger Optionen für die Berufswahl angeboten werden als einem Jugendlichen ohne entsprechendem Differenzmerkmal oder aufgrund von diagnostizierter intellektueller4 Beeinträchtigung der Ersatzarbeitsmarkt als einzige Option dargestellt wird.
In Bezug auf Bildungs- und Berufsentscheidungen können entscheidungsorientierte und reproduktionsorientierte Ansätze unterschieden werden. Sie bieten Erklärungen für das Zustandekommen von Entscheidungen und damit zusammenhängend für die Entstehung und Reproduktion von sozialer Ungleichheit im Lebensverlauf.
3.2.1 Rational-Choice-Ansätze
Entscheidungstheoretische Betrachtungsweisen basieren in erster Linie auf Rational-Choice-Ansätzen, welche in einem engen Verhältnis zu Humankapitaltheorien stehen. Diese folgen dem Menschenbild des homo oeconomicus und gehen von der Prämisse aus, dass Menschen ihre Entscheidungen auf rationaler Basis treffen und unbeeinflusst von jeglichen Umweltfaktoren an einem berechneten Kosten-Nutzen-Kalkül ausrichten. Die Entscheidung für Bildungs- und Berufswege gelingt also allein aufgrund rationaler Gründe. Das Ziel solcher Entscheidungen sind ökonomische Rentabilität und die ›rates of return‹. Im Falle von Bildungsentscheidungen müssten die Einnahmen die Ausgaben für Bildung deutlich übersteigen, damit eine Investition sich lohnt. Soziale Ungleichheiten oder Bildungsarmut erklären diese Ansätze durch eine Akkumulation ›schlechter‹ Entscheidungen bzw. sich nicht rentierender Ausgaben (z. B. sunk costs fallacy).
Humankapitaltheorie und Rational-Choice Ansätze weisen jedoch an zahlreichen Stellen Verkürzungen auf: Der Mensch wird hier als hyperrationales Wesen dargestellt, das alle relevanten Informationen kennt, in angemessener Weise erfassen und genau kalkulieren könne. Wie bereits dargelegt, gestaltet sich die Situation Jugendlicher oftmals komplexer: »Das Modell setzt voraus, dass alle Jugendlichen über alle Informationen zu den Berufen verfügen sowie die eigenen Voraussetzungen genau kennen, richtig bewerten und in ihren rationalen Abwägungen berücksichtigen« (Neuenschwander, Gerber, Frank & Rottermann, 2012, S. 77). Ebenso wenig haltbar erscheint die postulierte Unabhängigkeit von kontextuellen Faktoren und persönlichen, emotionalen Wertungen, im Rahmen derer Entscheidungen gefällt werden. Hinsichtlich dessen konstatiert Dausien (2014, S. 44) den rational-choice basierten Erklärungsmodellen auch eine »individualistische und kognitivistische Verkürzung«.
Vielmehr kann angenommen werden, dass Bildungsentscheidungen auf bisherigen Erfahrungen und heuristischen Annahmen gründen (Gieseke & Stimm, 2018, S. 364). Sie sind emotionsbasiert und werden innerhalb des familiären Umfelds und in Abhängigkeit und Übereinstimmung mit sozialen Kontexten getroffen. Eltern und Peers nehmen etwa ganz erheblich Einfluss auf die Entwicklung eines Berufswunsches wie auch auf die Berufs- bzw. Ausbildungswahl (Eckert, 2008, S. 150). Dies betonen auch Neuenschwander et al. (2012) in einer Studie zum Berufswahlprozess von Jugendlichen. Neben individuellen und institutionellen Entscheidungsgrößen sei demnach vor allem auch die Bedeutung des sozialen bzw. familiären Umfeldes sowie der erhebliche ›gefühlsbasierte‹ Anteil solcher Entscheidungen als zentral einzustufen, welcher die Berufswahl im Jugendalter stark mit beeinflusst:
»Weil Jugendliche mit einer rationalen Entscheidung überfordert sind, wählen sie Kontexte und Personen, die positive Gefühle auslösen oder ihnen neue, interessante Erfahrungen ermöglichen. Bildungs- und Berufsentscheidungen von Jugendlichen basieren daher nicht nur auf Bildungseinstellungen wie Erwartungen und Wert, sondern auch auf sozialer Unterstützung durch Bezugspersonen und positiven Gefühlen in neuen Situationen.« (Neuenschwander et al., 2012, S. 80f.)
Eine Weiterentwicklung des humankapitalistischen Gedankenguts findet sich etwa bei Boudon (1974). In seiner Theorie der primären und sekundären Effekte sozialer Herkunft versucht Boudon, die Bedeutung von Umweltfaktoren für Bildungsentscheidungen messbar zu machen. Primäre Effekte und damit Entscheidungsdeterminanten sind soziale Herkunft und Schichtzugehörigkeit. Sie sind es, die Entscheidungen für einen bestimmten (Aus-)Bildungsweg weitgehend vor- und mitbestimmen. Sekundäre Effekte treten vor allem bei Bildungsübergängen auf und wirken sich auf die Wahrscheinlichkeit, sich für oder gegen einen bestimmten Bildungsweg zu entscheiden, aus. Dabei spielt einerseits erneut die soziale Zugehörigkeit und insbesondere die Frage nach Statuserhalt eine besondere Rolle, andererseits die ökonomische Rentabilität, die sich nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich der konkreten Anwendbarkeit oder Brauchbarkeit zeigt. In einer bildungsnahen Familie wird man daran interessiert sein, durch entsprechende Bildung des Kindes den sozialen Status beizubehalten oder zu erhöhen und fasst Ausgaben an Bildung und Schule dementsprechend als Investition auf. Für ein Kind aus einer bildungsärmeren Familie stellt sich womöglich die Frage, wie wahrscheinlich eine Statusverbesserung ist und ob bzw. welche Ausgaben sich rentieren. Das Statusverlustmotiv und die These, dass Bildungsinvestitionen für Menschen unterschiedlicher Schichten auch einen differenten Nutzen aufweisen, hebt Boudons Theorie von traditionellen Rational-Choice-Ansätzen ab. Auch wenn Boudon die soziale Herkunft als wesentlichen Faktor in seine Theorie mit einbezieht und damit einen beträchtlichen Schritt weiter geht als andere Humankapitaltheorien, bleibt auch hier die bewusste und individualistisch verstandene Kosten-Nutzen-Abwägung ein zentrales Merkmal von Bildungsentscheidungen (Boudon, 1974). Damit wird nicht nur übersehen, dass mehr als rein rationale Motive einer Entscheidung zugrunde liegen, sondern auch, dass Bildungs- und Berufsentscheidungen nicht nur auf Statuserhalt, -verbesserung, finanzielle Rentabilität oder konkrete Anwendbarkeit (z. B. für einen Beruf) ausgelegt sind. Persönliche Motive, biographische Gewordenheit, aber auch implizite habituelle Verhaltensweisen nehmen ebenso starken Einfluss auf derlei Entscheidungen.
3.2.2 Reproduktionstheoretische Ansätze
Reproduktionstheoretische Ansätze basieren auf gesellschaftlichen und makrosoziologischen Analysen und versuchen zu erklären, durch welche gesamtgesellschaftlichen Mechanismen Bildungsentscheidungen von Menschen unterschiedlicher Gruppen reproduziert, also wiederholt werden. Sie nehmen in den Blick, wie dadurch bestehende (implizite, subtile) Machtstrukturen und -gefälle aufrechterhalten werden, obwohl das System selbst, innerhalb dessen solche Entscheidungen getroffen werden, gleichsam neutral erscheint. Reproduktionstheoretische Ansätze machen damit latente Strukturen sichtbar, die bei Bildungsentscheidungen wirksam werden und aufgrund derer (auch scheinbar irrationale) Entscheidungen getroffen werden (Miethe & Dierckx, 2014, S. 19). Sie verdeutlichen, dass Bildungs- und Berufsentscheidungen nie von einer neutralen Position aus getroffen werden, bei der Chancen gerecht verteilt und alle Möglichkeiten vorhanden sind. Stattdessen »[vollzieht sich] der berufsbezogene Entwicklungsprozess von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in sozialen Räumen […], die von (Bildungs-)Ungleichheit geprägt sind« (Sponholz & Lindmeier, 2017, S. 286).
Bourdieu stellt einen der bekanntesten Vertreter des reproduktionsorientierten Ansatzes dar. Bourdieus Kapital- und Habitustheorie ist selbst keine dezidierte Entscheidungstheorie, sondern nimmt eher die Frage nach dem Weiterbestehen sozialer Ungleichheiten in den Blick. Kapital ist dabei eine entscheidende Größe in Bezug auf soziale Reproduktion und damit auch für den Bildungsentscheidungsprozess. Allerdings fasst er den Kapitalbegriff weiter und versteht darunter nicht nur monetäres Kapital, sondern unterscheidet zwischen ökonomischem, kulturellem und sozialem Kapital. Kapital kann somit materiell sein, aber auch immateriell angeeignet werden (z. B. in Form von Bildung oder Beziehungen). Aus dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Kapitalsorten ergibt sich die Position eines Menschen im sozialen Raum. Zu jedem Zeitpunkt seines Lebens kann die Position eines Menschen im sozialen Raum durch das individuelle Zusammenspiel seines Kapitals bestimmt und verändert werden (ebd., S. 290; Bourdieu, 1983). Die Position eines Menschen im sozialen Raum ist demnach immer als status quo zu sehen (Siegert, 2020, S. 26). Unter Bezugnahme auf das Modell des sozialen Raumes werden auch klassen- und schichtspezifische Argumentationen überholt (ebd., S. 25). Bildungs- und Berufsentscheidungen können demnach nie allein als individuelle und unabhängige Entscheidungen betrachtet werden, sondern immer basierend auf der momentanen sozialen Stellung. Sie bleiben stets »an die über den Habitus internalisierten Klassenstrukturen gebunden« (Miethe & Dierckx, 2014, S. 20), wodurch ein sozialer Statuswechsel oftmals unwahrscheinlich wird. Diese latenten Strukturen stellen damit die Postulate von uneingeschränkter Freiheit sowie eines autonomen Subjekts infrage. Bildungsentscheidungen stehen in engem Konnex zum akkumulierten Kapital, der sich daraus ergebenden sozialen Position und dem damit einhergehenden Habitus.
Unter Habitus können im Sinne Bourdieus bestimmte »Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsschemata« (Sponholz & Lindmeier, 2017, S. 290) verstanden werden. Der Habitus kann gemeinhin als Teil der Identität bezeichnet werden und repräsentiert unterschwellig »äußere gesellschaftliche und milieuspezifische Bedingungen« (Sponholz & Lindmeier, 2017, S. 290), die vom Individuum verinnerlicht werden. Durch seine soziale Position verinnerlicht ein Mensch also auch einen bestimmten, milieu- und klassenspezifischen Habitus (vgl. Bourdieu, 1983; Bourdieu, 1982). Übergänge können also auch scheitern, weil der inkorporierte Habitus nicht dem der neuen Institution entspricht, diese eine ›eigene, fremde Logik‹ aufweist: »Als praktischer Sinn begrenzt der Habitus die Handlungsspielräume, indem bestimmte soziale Praktiken als undenkbare Option ohne nähere Prüfung ausscheiden« (Sponholz & Lindmeier, 2017, S. 290). Eine Analyse und Bewusstmachung dieser impliziten Handlungsschemata erscheint als bedeutsame pädagogische Aufgabe im Zuge einer inklusiven Übergangsgestaltung.
Allerdings bleibt auch die Konzeption Bourdieus nicht kritiklos. Yosso zeigt in ihrer »Critical Race Theory« (2005) für marginalisierte Gruppen eine modifizierte Betrachtung des kulturellen Kapitals auf. So weist sie darauf hin, dass die allgemeine Interpretation der Kapital- und Habitustheorie dahingehend blinde Flecken aufweise, als sie vom Bildungsbürgertum abweichende Gruppen immer schon als marginalisiert und benachteiligt darstellt. Ihre Darstellungen beziehen sich vor allem auf die Auslegungen Bourdieus Theorie in Bezug auf kulturelle Unterschiede und Ungleichheiten von People of Color. Traditionellen Argumentationsmustern folgend hätten Angehörige nicht privilegierter Gruppen nicht genügend Kapital zur Verfügung, um ihre soziale Position zu verändern und ›aufzusteigen‹. Der so festzustellende Kapitalmangel (der durch Bildung ausgeglichen werden soll) impliziere – so Yossos rassismuskritische Perspektive – eine ganz bestimmte Auffassung von kulturellem Kapital, das anders strukturiertes kulturelles Kapital nicht berücksichtigt (Yosso, 2005, S. 70).
»[H]is [Bourdieu’s] theory of cultural capital has been used to assert that some communities are culturally wealthy while others are culturally poor. This interpretation of Bourdieu exposes White, middle class culture as the standard, and therefore all other forms and expressions of ›culture‹ are judged in comparison to this ›norm‹.« (ebd., 2005, S. 76)
Es geht demnach nicht nur um die Frage, wer kulturelles Kapital besitzt, sondern auch, wer kulturelles Kapital bewertet und darüber urteilt, wessen Kultur Kapital ist (ebd., 2005). Während Schule das Potential besäße, das vorhandene Kapital von Schüler*innen aus nicht privilegierten Elternhäusern anzuerkennen, richten sich schulische Anstrengungen vor allem darauf, deren kulturelles Kapital an die dominante, herrschende Kapitalform anzupassen (ebd., 2005, S. 75).
Die zuvor genannten entscheidungstheoretischen Ansätze können nicht reflektieren, welche persönliche Bedeutung einem Bildungs- und Berufsweg abseits von Kosten-Nutzen-Kalkulationen zugeschrieben wird. Gieseke und Stimm (2018, S. 364) räumen allerdings ein, dass »[d]ie kognitionstheoretischen Ansätze […] wahrscheinlich dann am ehesten zu[treffen], wenn grundsätzliche Orientierungen bereits vorhanden sind und es um Abwägungen von pragmatischer, vordergründiger Relevanz geht«. An reproduktionstheoretischen Ansätzen zeigt sich die Relevanz, Bildungs- und Berufsentscheidungen kontext- und milieubezogen zu sehen und auch die Entscheidungsgenese zu betrachten, um ein tiefgreifenderes Verständnis der jeweiligen Situation eines jungen Menschen zu erlangen. Jedoch müssen auch diese, wie gezeigt wurde, stetiger kritischer Reflexion unterzogen werden, um die defizitäre Logik und kulturherrschaftliche Strukturen nicht erneut durch die Hintertür zu lassen.
3.3 Soziale Benachteiligung und Ungleichheit im Übergang
Soziale Ungleichheit verstärkt sich im Lebensverlauf und kann sich in Übergangssituationen auf prekäre Weise zuspitzen. Die Ungleichheiten in der Chancenverteilung und im Zugang zu Bildung und Arbeit sind in offenen oder verdeckten Benachteiligungs- und Diskriminierungspraktiken begründet.
Czollek, Perko, Kaszner und Czollek (2019) veranschaulichen mithilfe einer Diskriminierungsmatrix das Kontinuum struktureller Diskriminierung, wobei strukturell die Verwobenheit von diskriminierenden Praktiken auf drei Ebenen meint: der individuellen Ebene, der politischen und institutionellen Ebene sowie der kulturell-gesellschaftlichen Ebene. Die Trennung dieser Ebenen ist jedenfalls als heuristisch anzusehen, da sich die Ebenen wechselseitig aufeinander beziehen und stützen (Czollek et al., 2019, S. 16).
Im Folgenden sollen zunächst in einem kurzen historischen Abriss zentrale Stränge in der Entwicklung der Übergangsforschung in diesem Bereich skizziert werden. Mitunter wird aufgezeigt, wie-

Abb. 3.3: Drei Ebenen struktureller Diskriminierung (eigene Darstellung in Anlehnung an Czollek, Perko, Kaszner & Czollek, 2019, S. 16)
so gerade die Jugendphase und der Übergang von der Schule in den Beruf einen Lebensabschnitt mit einem hohen Risiko für Benachteiligung, Diskriminierung und Ungleichheit darstellt. Kapitel 3.3.2 zeigt exemplarisch Problemkonstellationen von Jugendlichen mit bestimmten Differenzmerkmalen auf.
3.3.1 Der Fokus auf prekäre Übergänge von der Schule in den Beruf
Während die Erforschung von Übergängen ursprünglich in der Anthropologie und Soziologie, genauer noch der Ethnographie, verortet war, ist die neuere (sozial-)pädagogische Übergangsforschung eng mit der Lebenslaufforschung verknüpft. Die Wurzeln dieser Forschungstradition können mit dem Ende des Fordismus in den 1970er Jahren verortet werden, als das exponentielle wirtschaftliche Wachstum in eine Krise gerät. Dass dadurch sowie aufgrund der Pluralisierung von Lebensstilen und Familienformen, der Flexibilisierung der Arbeitsmärkte, emanzipatorischen Prozessen und anderen gesellschaftlichen und politischen Wandlungen bislang gültige Normen und Werte und traditionelle Lebensverläufe brüchig werden, wird vor allem am Übergang von der Schule in den Beruf sichtbar. Der ›normale‹, weitgehend institutionalisierte, Lebensablauf verliert zunehmend an Bedeutung und wird uneinlösbar: »Kontinuität wird […] nicht durch einen vorgegebenen Lauf durch die Institutionen gewährleistet, sondern durch das individuelle Herstellen biographischer Anschlüsse« (Truschkat & Stauber, 2013, S. 222). Durch den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit rückt besonders die Jugendphase und der nunmehr brüchig gewordene Übergang von der Schule in den Beruf ins Zentrum des pädagogischen Forschungsinteresses (Walther, 2016, S. 125; Walther & Weinhardt, 2013, S. 24ff.). Die Forschung richtet sich vor allem auf die Identifizierung von Risikogruppen und -faktoren, die Bewertung der Wirksamkeit politischer und pädagogischer Maßnahmen sowie darauffolgend die Entwicklung von Strukturen zur Minimierung derartiger Übergangsrisiken von der Schule in den Beruf (Walther, 2016, S. 125). Winkler (2008, S. 72) führt die immer noch anhaltende Aufmerksamkeit auf problembelastete bzw. prekäre Übergänge in wissenschaftlichen Untersuchungen darauf zurück, dass gerade solche (schwierigen) Transitionen auch Gegenstand von Jugend- und Berufshilfe und Sozialpädagogik seien, es sich also um ein besonders praxisnahes und -relevantes Problemfeld handele. Die Forschung orientiere sich somit danach, worauf der Fokus in der pädagogischen Praxis liege.
Schröer (2015; in Walther, 2016, S. 125f.) weist jedoch kritisch darauf hin, dass es sich bei dem Fokus auf Risikogruppen um eine verkürzte Betrachtungsweise handle, da durch diesen Fokus die Annahme eines »Normallebenslaufes« (Kohli, 1985) weiter belebe und nicht zuletzt individualisierende Defizitzuschreibungsprozesse gefördert würden:
»Die Übergangsforschung fungiert damit […] als Stellvertreterdiskurs, der gesellschaftliche Konflikte und Integrationsprobleme lebensalterspezifisch zuschreibt, pädagogisiert und so dazu beiträgt, die Fiktion eines erreichbaren Normallebenslaufes, der um den durch volle Teilhabe gekennzeichneten Erwachsenenstatus zentriert ist, aufrechtzuerhalten.«
Die Crux der Pädagogik ist in diesem Zusammenhang darin zu sehen, dass einerseits schwierige Übergangskonstellationen thematisiert werden müssen, um sie überhaupt erst pädagogisch bearbeitbar zu machen. Andererseits dürfe die Pädagogik jedoch nicht selbst eine funktionalistische Rolle einnehmen und damit zum Spielball politischer oder wirtschaftlicher Interessen werden:
»Für die Pädagogik bleibt das Problem ambivalent: Auf der einen Seite erwachsen aus der sozialstrukturellen Dynamik, welche die neue Arbeitsgesellschaft erzeugt, pädagogische Aufforderungen […]. Diese neue Nachfrage nach Pädagogik ist aber meist mit der Zumutung verknüpft, die dahinter liegenden sozialstrukturellen Segmentierungen und Verwehrungen nicht zu thematisieren, sondern pädagogisch-technologisch zu befriedigen.« (Böhnisch & Schröer, 2004, S. 470)
Die Pädagogik müsse folglich einen kritischen und systematischen Blick bewahren, um nicht nur einzelne Heftpflaster zu verteilen.
Eine andere Erklärung für diese Fokussierung großer Teile pädagogischer Forschung auf Übergänge im Jugend- und jungen Erwachsenenalter findet sich bei Stauber, Pohl und Walther (2007). Die Autor*innen sehen den Forschungsschwerpunkt vor allem darin begründet, dass sich an »nicht nur verlängerten, sondern auch komplizierter gewordenen Übergängen, an den damit verbundenen Anforderungen, den Bewältigungsstrategien, die sie [junge Erwachsene] entwickeln, um unter teils widrigen Bedingungen ihr Jung-Erwachsensein zu gestalten, […] zentrale Mechanismen spätmoderner Transformationsprozesse aufzeigen und begreifen [lassen]« (ebd., S. 8). Auf einer strukturellen Ebene würden sich an der Schwelle vom Jugend- ins Erwachsenenalter bzw. im Übergang von der Schule in den Beruf also gesellschaftliche Mechanismen der Benachteiligung, Selektion und Bewältigung, welche auch in anderen Lebensaltern und anderen Transitionen tragend werden, besonders deutlich zeigen.
Zu den erwähnten gesellschaftlichen Transformationsprozessen zählt etwa die Entstandardisierung des Normallebenslaufes. Dieser ist idealtypischerweise in drei Phasen gegliedert, zentrale (institutionell gerahmte) Übergänge stellen vor allem Eintritt in die Schule, Schulabschluss, Volljährigkeit und Pensionierung dar. Analog dazu beschreibt Hurrelmann (2003, S. 117) den Normallebenslauf innerhalb von drei Phasen: einer Kindheitsphase, welche sich bis zum Schulabschluss erstreckt und bis zum Übergang in den Erwachsenenstatus mündet. Dieser zeichnet sich durch die Aufnahme eines Berufes und Erwerbstätigkeit, der Ablösung von der Herkunftsfamilie und traditionell der Gründung einer eigenen Familie aus. Der letzte Abschnitt sei schließlich vom Ende der Erwerbstätigkeit markiert und erstrecke sich bis zum Tod (ebd., 2003, S. 117). Obgleich ein solcher Ablauf sich nur für eine Minderheit tatsächlich als realisierbar darstelle, gelte jenes Idealmuster »bis heute als das Orientierungsmuster der Gesellschaftspolitik und wird durch eine Reihe von gesellschaftlichen Institutionen und politisch-rechtlichen Regelungen formal abgestützt« (ebd.). Mit dieser institutionellen Legitimation einher geht die Orientierung der individuellen Biographie und individueller Lebensentwürfe am Normallebenslauf. Kohli (1985) spricht in diesem Sinne von einem »Lebenslaufregime«.
Die Verabschiedung des Normallebenslauf-Konstruktes ist auch bedingt durch die Entgrenzung von Lebensaltern und Übergängen, die sich nach Hurrelmann (2003, S. 122) durch eine »Expansion«, also Erweiterung der Jugendphase auszeichne, welche durch den »Verlust von sozialen Markierungspunkten für das Erwachsenwerden (Heirat, Berufsrolle)« zutage tritt. Fasching resümiert dies wie folgt:
»Durch die steigende Pluralisierung, Individualisierung, Flexibilisierung, Fragmentierung und Prekarisierung der Lebens- und Arbeitswelt moderner, westlicher Gesellschaften und die damit einhergehende Entstandardisierung und Entgrenzung von Lebensläufen sieht sich die Übergangsforschung mit zunehmend langwieriger, heterogener, offener und ungewisser werdenden Übergängen konfrontiert.« (Fasching, 2017, S. 24)
Benachteiligung im Übergang kann somit zwar als weitgehend strukturell bedingt angesehen werden, wird jedoch oftmals als individuelles Defizit ausgelegt (z. B. durch das Konstrukt der Ausbildungsreife). Damit stehen Jugendliche vor einem »Planungsparadox«: »Einerseits ist ungewiss, welche Schritte welche Folgen haben, andererseits werden sie [die Jugendlichen, Anm. d. Verf.] zunehmend genau für diese Folgen verantwortlich gemacht« (Walther, 2014a, S. 86). Demnach kommt es durch die Entstandardisierung und Auflösung des ›Normallebenslaufes‹ nicht zu weniger Benachteiligung, sondern es werden weiterhin »Strukturen sozialer Ungleichheiten (re)produziert […], allerdings auf veränderte Art und Weise« (Walther, 2014a, S. 82). Van Essen (2013, S. 56) bezeichnet dieses Phänomen als »Verschiebung von der kategorialen zur individuellen Ungleichheitsdefinition«, bei der »Chancen und Risiken […] zu einem ›individuellen Optimierungsproblem‹ [werden], so dass strukturell bedingte Risiken […] zu Ergebnissen individueller Verantwortung und Entscheidung umgedeutet werden« (ebd.). Mit Fasching (2018, S. 855) kann soziale Ungleichheit verstanden werden als »gesellschaftlich verankerte, regelmäßige, relativ dauerhafte und sich auf die Lebens- und Handlungsmöglichkeiten auswirkende Formen der Benachteiligung oder Begünstigung«.
Besonders betroffen von sozialer Ungleichheit und Benachteiligung im Übergang sind Jugendliche, die niedrige Qualifikationen oder bestimmte Differenzmerkmale (z. B. Herkunft, Sprache, Gender, SPF) aufweisen (Nentwig, 2018, S. 20). Fasching (2018, S. 859) weist zudem darauf hin, dass neben der sozialen Herkunft das Schulabbruchsrisiko und damit Zertifikatsarmut »auch stark von der besuchten Schulform auf Sekundarstufe I abhängt. […] Hinsichtlich der besuchten Schulform auf Sekundarstufe I stechen besonders Hauptschulen, Neue Mittelschulen und Sonderschulen negativ hervor und weisen eine deutlich höhere Quote an späteren SchulabgängerInnen als etwa allgemeinbildende höhere Schulen auf.«
Für pädagogisches Handeln im Übergang von der Schule in den Beruf ergibt sich aus diesem Grund ein Dilemma:
»Auf der einen Seite darf sich das Übergangsmanagement also nicht auf die Benachteiligtenförderung reduzieren, auf der anderen Seite darf aber eine Übergangsgestaltung, die sich prinzipiell auf alle Jugendlichen bezieht, die Benachteiligtenproblematik nicht aus den Augen verlieren.« (Kruse, 2014, S. 67)
Mit diesem Dilemma einher geht der sogenannte Creaming-Effekt. Dieser tritt auf, wenn Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen, die sich zuvorderst an benachteiligte Jugendliche etwa mit Behinderung oder Beeinträchtigung richten, von Jugendlichen mit niedriger(er) Unterstützungsnotwendigkeit genutzt werden (Biewer, Fasching & Koenig, 2009, S. 393). Dieser Effekt tritt nicht nur bei Unterstützungsmaßnahmen zutage, sondern ist auch bei der Suche nach einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu verzeichnen: Da sich die Suche auch für Jugendliche mit regulärem Pflichtschulabschluss als schwierig herausstellt, nehmen diese die oft begrenzten Plätze in Fördermaßnahmen ein. Es kommt zu »Konkurrenzkämpfen und Verdrängungswettbewerbe[n]« (Ginnold, 2008, S. 316), bei denen die eigentlich gemeinte Adressatengruppe ins Hintertreffen gerät. Ginnold zeigt dies besonders für Jugendliche mit (intellektueller) Beeinträchtigung oder Behinderung auf. Die ursprüngliche Ausrichtung benachteiligungsausgleichender Maßnahmen kann dadurch weitgehend verloren gehen, und der Unterstützungsbedarf der eigentlichen Zielgruppe bleibt unbeantwortet.
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