Kitabı oku: «Die vermauerte Frau»

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2012
© mdv Mitteldeutscher Verlag GmbH, Halle (Saale)
www.mitteldeutscherverlag.de
Gesamtherstellung: Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale)
1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2014
ISBN 9783954620524
Inhalt
Cover
Titel
Impressum
Über den Autor
„Ein Schauspiel ohnegleichen“
„Wem sie just passieret …“
Ein Hauch im Nacken
Operationen am offenen Buch
Hermes, Freund und Kupferstecher
Der Zehnminutenraub
Buntmetall
Die Grimmaer Massenvergiftung
Fridolin! Die Frauen streiken
Ein Stein, ein Schuh, ein Strumpf, ein Kind
Die vermauerte Frau
Quellen
Henner Kotte, geb. 1963 in Wolgast, Germanist und Autor, lebt seit 1984 in Leipzig und ist Kulturredakteur beim Stadtmagazin Blitz und seit 2001 Moderator der kriminalliterarischen Talkshow „Schwarze Serie“ in der Leipziger Moritzbastei.
Der Dank des Autors gilt Christine Enderlein, Sächsisches Staatsarchiv, sowie Petra Hesse, Leipziger Universitätsarchiv.
„Ein Schauspiel ohnegleichen“
„Der Mensch ist ein Abgrund, es schaudert, wenn man hinabblickt“, schrieb Georg Büchner. Woyzeck ist der erste deutsche Dramenheld, der ein Asozialer war. Büchners Theaterstück gehört zum Kanon der Weltliteratur. Es ist Zufall, dass der Schriftsteller vom Mörder aus Leipzig erfuhr. Die Mediziner stritten: War Woyzeck zurechnungsfähig oder nicht? Eine Frage, die auch heute in Prozessen beantwortet werden muss. Der Kannibale von Rothenburg, die Mörder von Mitja und Michelle, Anders Breivik – sind sie für ihre Taten voll verantwortlich? War es Johann Christian Woyzeck?
Just am Morgen des Tattages, dem 2. Juni 1821, war auf dem Titel des Leipziger Tageblatts eine „Liebeserklärung im Geist der Zeit“ zu lesen: „Wer hätte Ihrem Grazienwuchs, Ihrer junonischen Haltung, Ihrem schmachtendgebietenden, bezaubernden Auge widerstehen, wer dem unbeschreiblich sanften Wallen Ihres Lockenreichthums, Ihrer Lilien- und Rosenblüthe und dem unbeschreiblichen Wohllaut Ihrer Stimme unempfindlich und vernünftig bleiben können? Ich konnte es nicht! Ich war ganz Empfindung, und mein Verstand war dahin, und mit ihm zugleich mein ganzes eigentliches Ich. Sie sind meine Göttin, meine Königin, mein Alles! Sie sind die magische Spindel, um welche sich für mich das Weltall dreht! O ziehen Sie mich vollends an sich, und ich bleibe meinem Magnet getreu bis zum letzten Hauche meines Lebens …“ Johann Christian Woyzeck hatte nicht widerstanden. Am Abend des 2. Juni nach neun Uhr stach er mit einem reparierten Messer seine Woostin nieder.
„Er traf dieselbe Abends halb zehn auf dem Heimgange in ihre Wohnung auf der Sandgasse (heute Seeburgstraße); wurde von ihr zu derselben mitgenommen, im Eingange des Hauses aber durch einige beleidigende Worte von ihr zur Wuth gereizt, und in dieser unglückseligen Stimmung vollbrachte er die beschlossene Mordthat mit sieben Stichen mittelst des schon genannten Werkzeugs, von welchen Wunden die eine dergestalt gefährlich war, daß der Tod der Unglücklichen darauf erfolgte.“ Es ist Zufall, dass dieser Mord zu Leipzigs berühmtesten avancierte und Woyzeck zum Dramen- und zum Opernheld.
„Johann Christian Woyzeck wurde im Jahre 1780 hier in Leipzig geboren, wo sein Vater, Stephan Majorewsky Woyzeck, aus Polen stammend, Friseur war, und so wie seine Gattin einen unbescholtenen Ruf hatte, denn beide haben den Namen rechtlicher und braver Leute mit ins Grab genommen. Woyzeck verlor seine Mutter bereits im achten, seinen Vater aber im dreizehnten Jahre seines Alters, und dieser frühe Verlust seiner Aeltern hat höchst wahrscheinlich einen nicht unbedeutenden Einfluss auf seine sittliche Bildung und sein nachmaliges Leben gehabt. Der Vater, dessen Metier zur damaligen Zeit noch in besonderen Schwunge war, und der demselben, als sorgsamer Hausvater, mit ausgezeichnetem Fleiße oblag, konnte sich zwar die Erziehung seines Sohnes nicht als eigenes Geschäft angelegen sein lassen, aber er that, was in solchen Fällen die Pflicht jedes braven Vaters ist, er sorgte für den Unterricht desselben, und brachte ihn in die damals zum Wohl begründete Raths-Freischule, und sowohl er selbst, als auch seine Gattin, hatten dem Knaben durch ihr sittliches Verhalten keine schlimmen Vorbilder gegeben, ihn auch überhaupt, so viel sie vermocht, auf eine gute Bahn zu leiten gesucht, so daß, wenn er das Glück gehabt hätte, bis in seine reiferen Jünglingsjahre unter ihren Augen zu leben und von ihnen auf dem betretenen Wege fortgeführt zu werden, sein Wandel vielleicht in vieler Hinsicht besser geworden seyn und ihn wenigstens nicht am Abgrund des Verderbens geführt haben würde. Der Beweis, daß seine empfangene frühere Richtung gut und wünschenswerth gewesen seyn müsse, tritt daraus zur Genüge hervor, daß er sich während seiner Lehrzeit – er widmete sich dem Metier seines verstorbenen Vaters – noch ziemlich vorwurfsfrei betragen, wiewohl ihm der Umstand, daß er seinen ersten Lehrherren, ohne ihn hinlänglich entschuldigende Gründe, von selbst verlassen, zu keinem Lobe gereichen kann. Einen widerspenstigen, wild aufbrausenden Charakter, der dem Guten widerstrebt hätte, oder ein herrschendes Hinneigen zu irgend einem Laster, wollen glaubhafte Personen, die ihn in jener Zeit gekannt und beobachtet, durchaus nicht an ihm bemerkt haben.
In seinem achtzehnten Jahre begab sich Woyzeck in die Fremde, conditionirte, bald als Friseur, bald als Bedienter, in Wurzen, Berlin, Breslau, Töplitz und Wittenberg und kehrte nach Verlauf von sechs Jahren wieder nach Leipzig zurück, wo er sich, da er bei seiner Kunst kein Fortkommen fand, sein Brod mit Illuminiren der Kupferstiche und mit Arbeiten im Magazine verdiente, bis er wieder als Bedienter eine Anstellung bei dem Kammerrath Honig in Barneck fand; ein Umstand, auf welchen vielleicht ein besonderes Augenmerk zu richten seyn dürfte. Während dieser seiner Dienstzeit sowohl, als auch in seinen vorangegangenen Verhältnissen hat er immer noch ein gutes Zeugniß seines sittlichen Betragens behalten, bis er durch eine hiesige Frauensperson, mit der er in engerem Verständniß gelebt, wegen ihrer aus Eifersucht zugefügter Mißhandlung, zum ersten Male bei der obrigkeitlichen Behörde denuncirt wurde, worauf er Leipzig wieder verließ, und im Herbst 1806 in Holländische Dienste trat. Im April 1807 gerieth er in Schwedische Gefangenschaft, wurde nach Stockholm transportirt, ging daselbst in Schwedische, und als sein Regiment späterhin in Stralsund von den Franzosen entwaffnet worden, in Mecklenburgische, darauf wieder in Schwedische, und nach der Abtretung von Schwedisch-Pommern endlich in Preußische Kriegsdienste, aus welchen er 1818 entlassen wurde. Hierüber war ein Zeitraum von 12 Jahren vergangen, während dessen man über sein sittliches Betragen hiesigen Ortes wenig befriedigende Auskunft hat erlangen können, indessen aber doch so viel erfahren hat, daß er zu Stralsund mit einer Weibsperson, namens Wiensbergerin, im vertrauten Umgange gelebt, mit derselben ein Kind erzeugt, sich dem Trunke ergeben haben, auch des Diebstahls wegen in Untersuchung und Strafe gezogen worden seyn soll.
Nach seiner Rückkunft im December 1818, lebte er in Leipzig eine Zeit lang, ohne bestimmte Beschäftigung, blos von wohltäthigen Unterstützungen, mit welchem ihm unter andern Personen auch die Witwe des am Hospitalfieber verstorbenen Chirurgen Woost, die er als die Tochter seines zweiten Lehrherrn, Knobloch, schon von frühen Jahren her, gekannt hatte, entgegen kam, die auch den Miethzins für seine erste, durch sie besorgte Wohnung bezahlte. Nach dem Verlauf von sechs Wochen wartete er beinahe zwei Monate hindurch den Juden Samson Schwabe in Dessau, in seiner Krankheit; kam alsdann wieder nach Leipzig, und wohnte über fünf Vierteljahr, nämlich bis Johanni 1820, bei der Stiefmutter der Woostin, der Witwe Knoblochin, während welcher Zeit er bald auf hiesigen Wollboden arbeitete, bald durch Papparbeiten und Illuminiren, oder durch Bedienung hiesiger und fremder Herren sein Brod verdiente, sich aber auch, was schon früher sein Fehler gewesen, dem Trunke immer mehr ergab, und die Woostin, mit der er in vertrauteren Verhältnissen lebte, aus Eifersucht, zu welcher sie ihm durch ihren häufigen Umgang mit Soldaten Veranlassung gegeben, zu wiederholten Malen gemißhandelt, was durch mehrere Zeugenaussagen erwiesen ist. Diese seine Aufführung hatte dann die Folge, daß ihm seine Wohnung von der Knoblochin aufgesagt und er sich um eine andere bekümmern mußte. Von dieser Zeit an hatte er seinen Aufenthalt an sieben verschiedenen Orten, welcher öftere Wechsel theils durch seine Trunkenheit, theils durch sein unruhiges Benehmen, theils aber auch aus Unvermögen, seinen Miethzinß gehörig bezahlen zu können, veranlaßt wurde; ja er war sogar einmal in der Verlegenheit, ohne Obdach unter freien Himmel umherschweifen müssen. In allen diesen Verhältnissen dauerte aber sein Umgang mit der Woostin ununterbrochen fort, und es scheint, als ob er stets mehr ihrer Unterstützung, als sie der seinigen sich zu erfreuen gehabt habe, woraus sich denn seine besondere Anhänglichkeit an diese Person ganz natürlich erklären lasset. Auch konnte ihn die Erkaltung ihrer Neigung gegen ihn nicht gleichgültig seyn, denn er verlor ja in ihr nicht blos eine Befriedigerin seiner Gelüste, sondern, was eine weit größere Bedeutung hatte, eine Stütze in seiner fortwährend mißlichen Lage, und der Gedanke, die Unterstützungen, welche er bis dahin von ihr genossen, Andern zugewendet sehen zu sollen, mußte ihm, bei seinen so wüsten Gesinnungen, unerträglich werden; um so mehr, da er, seines Trunkes wegen bei keiner Beschäftigung lange anzudauern vermochte, in keinem Dienstverhältniß geduldet werden konnte, mithin unfähig war, sich jemals einen soliden und dauernden Broderwerb zu sichern. Ob es hingegen von der Woostin, die, in Unsittlichkeit schon längst untergegangen, sich nur noch in steter Abwechslung neuer Gegenstände ihrer wilden Begierden gefiel, zu erwarten war, einzig für einen Menschen, wie Woyzeck zu leben, das läßt sich leicht beurtheilen; nur Furcht vor seinen Mißhandlungen konnte sie von einem völligen Bruche mit ihm zurück halten, und das Verhältniß beider Personen zu einander mußte mit jedem Tage peinlicher werden. Mehr hingegeben an Andere, gestattete die Unglückliche dem immer mehr Verwildernden doch noch von Zeit zu Zeit einigen Zutritt, ohne zu ahnen, daß derselbe bereits mit dem furchtbaren Gedanken, sie des Lebens zu berauben, schwanger gehe. Das war aber bei ihm schon der feste Entschluß geworden, denn er hatte eigens dazu eine alte Degenklinge gekauft, solche in ein Gefäß stoßen lassen, und führte sie am 2. Juni 1821, wo er der Woostin aufzulauern beschlossen hatte verborgen bei sich.“ Die Geschichte eines gescheiterten Menschen. Schwer zu unterscheiden, was hier auf Kosten der Zeitverhältnisse und was auf Rechnung des Charakters geht. Schicksal und Tatbegehung stechen mit keinem Merkmal aus der Alltäglichkeit heraus. Diese Geschichte findet in Variationen bis heute statt, nicht immer mit tödlicher Konsequenz.
„Es ist übrigens bekannt, daß der Übelthäter gleich nach der That ergriffen und zum Gewahrsam gebracht wurde, daß er die begangene That sofort ohne Abweichung bekannte.“ Das gebrauchte Mordinstrument wollte er am Roßplatz von sich werfen, die dortigen Menschenmengen verhinderten dies, sodass man es ihm bei der Verhaftung abnehmen konnte. Die Tatsachen lagen klar, der Täter geständig, die Einleitung eines Criminalprocesses wurde auf keine Weise erschwert. Die Anklage lautete: Mord. Johann Christian Woyzeck hatte den Tod der Johannen Christianen Woostin geplant, allein schon, dass er an eine abgebrochene Degenklinge noch selbigen Nachmittags einen Griff hatte befestigen lassen, sprach für den Vorsatz. Es war ein kurzer Prozess zu erwarten.
Aber „schon im ersten Stadium der gerichtlichen Untersuchung hatte sich der Verteidiger, Herr Handelsgerichtsaktuarius Hänsel darauf berufen, Woyzeck sei nicht zurechnungsfähig, habe die Tat in einem Zustand der Geistesstörung begangen, dürfe daher nicht verurteilt oder gar hingerichtet werden. Am 23. August 1821, also zwei Monate nach der Mordtat, wurde eine gerichtsärztliche Untersuchung angeordnet und Hofrat Clarus vom Gericht als Gutachter bestellt. Nachdem er im August und September Woyzeck fünfmal untersucht und sich mit ihm unterhalten hatte, erstattete er am 16. September sein Gutachten. Clarus kam zu dem Ergebnis, aus Woyzecks Angaben über sein bisheriges Leben ergebe sich kein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Geistesstörung. Die ärztliche Untersuchung gebe ebensowenig ein Merkmal, welches auf ein Dasein eines kranken, die ‚freie Selbstbestimmung und die Zurechnungsfähigkeit aufhebenden Seelenzustandes zu schließen berechtige‘. Das Gericht stellte demgemäß in einer ersten Entscheidung vom 11. Oktober 1821 die volle Verantwortlichkeit des Mörders fest. Die Verteidigung plädierte am 3. Dezember 1821 von neuem zugunsten des Angeklagten. Das Urteil vom 28. Februar 1822 aber verurteilte Woyzeck zum Tode durch das Schwert. Zwei Gnadengesuche des Verteidigers wurden am 26. August und 19. September abgelehnt. Inzwischen jedoch hatte Woyzeck beim Besuch eines Geistlichen erklärt, er habe schon viele Jahre vor der Mordtat ‚fremde Stimmen‘ um sich gehört, die ihm zugerufen hätten: ‚Stich die Woostin tot!‘ und ein andermal „Immer drauf, immer drauf!‘ Er habe darauf gesagt: ‚Das tust du nicht‘, aber die Stimme habe erwidert: ‚Du tust es doch!‘ Auch Geistererscheinungen habe er erblickt. Nun beantragte der Verteidiger am 27. September 1822 eine neue, gründlichere gerichtsärztliche Untersuchung Woyzecks. Er verlangte an Stelle von Hofrat Dr. Clarus solle der Leipziger Universitätsprofessor Heinroth als Gutachter bestellt werden. Die sächsische Landesregierung entschied am 28. Oktober, eine neue Begutachtung sei nicht notwendig. Der 13. November wurde als Hinrichtungstermin angesetzt.“ Die Ankündigung wurde von den städtischen Kanzeln verlesen. Leipzig bereitete sich auf das Spektakel vor. „Am 5. November trat aber … ‚ein Privatmann‘ (der Leipziger Privatgelehrte Dr. Johann Adam Bergk) ‚mit der schriftlichen Anzeige auf, daß ihm von namhaft gemachten Augenzeugen versichert worden sei, der Delinquent habe wirklich von Zeit zu Zeit Handlungen vorgenommen, welche Verstandesverwirrung zu verraten schienen‘. Der Verteidiger schaltete sich sofort ein und erreichte, daß am 10. November in aller Frühe die Urteilsvollstreckung ausgesetzt wurde. Das Gericht beauftragte Dr. Clarus erneut, eine eingehende Untersuchung vorzunehmen und ‚alle auf die Beurteilung des Falles Bezug habenden Lebens-, Gesundheits- und Geistesumstände des Inquisiten‘ zu erkunden. Noch vor Abschluß der erneuten Untersuchung hatte der Verteidiger eine neue umfangreiche Verteidigungsschrift eingereicht und das Gericht gebeten, einen anderen Gutachter zu bestellen. Am 4. Oktober 1823 wies das Gericht diese erneuten Einwendungen zurück. Dem Verteidiger blieb nun nichts anderes übrig, als ein Gnadengesuch einzureichen. Die Landesregierung entschied am 23. Januar des folgenden Jahres, das Gnadengesuch sei in jedem Falle abzulehnen, dem Antrag auf Begutachtung des Falles durch die Leipziger Fakultät könne dagegen stattgegeben werden. Diese neue Entscheidung war wohl hauptsächlich durch den Wunsch des Gutachters Clarus bestimmt, die Verantwortung nicht allein tragen zu müssen. Er war nach wie vor von der Richtigkeit seiner Feststellungen überzeugt, sah sich aber jetzt bereits, noch während des schwebenden Prozesses, in der Fachwelt heftig kritisiert, so daß es ihm lieb sein mußte, die Autorität der Leipziger Medizin-Professoren für sich anführen zu können. Am 17. April gab die Leipziger medizinische Fakultät ihr Gutachten ab, worin sie die beiden Gutachten des Hofrats Clarus in vollem Umfange und mit allen Schlußfolgerungen akzeptierte. Damit war Woyzecks Schicksal entschieden.“ In Dresden hielt es der Neffe des Königs, der spätere König Friedrich August II., für gerechter, Woyzeck in eine „Versorgungsanstalt“, denn aufs Blutgerüst zu schicken. Es sei „ein geringeres Unglück, wenn hundert Schuldige mit dem Leben durchkommen, als wenn ein Einziger Unschuldiger ums Leben gebracht wird“. Allein der König war anderer Meinung: „Die Vollstreckung der Strafe soll gebührend nachgegangen werden“, ließ er das Leipzig Kriminalamt am 10. August 1824 wissen. Angesetzt wurde sie den 27. August 1824. Ab halber neun Uhr vormittags durfte man den Markt betreten.
Am 20. August 1790 – fast auf den Tag genau vor 34 Jahren – war das letzte Todesurteil in Leipziger am Mörder Johann Heinrich Gottlob Jonas vollstreckt worden. 1823 war Woyzecks Hinrichtung drei Tage vor dem Termin abgesagt worden. Der Stadtrat ahnte, dass Menschenmassen der Urteilsvollstreckung beiwohnen wollten, und ließ am 23. August vorsorglich Plakate hängen: „Nächst bevorstehenden Freytag wird auf hiesigem Markte der zum Tode verurtheilte Delinquent Johann Christian Woyzeck hingerichtet werden. Wir dürfen nun zwar voraussetzen, daß sämtliche Bürger und Einwohner der Stadt Leipzig von selbst geneigt seyn werden, ihrerseits sich so zu benehmen, daß die gewohnte Ruhe und Ordnung, auch bei der eingangs erwähnten Execution in irgendeiner Art nicht gestöhrt werde, und es ist daher nur eine Erinnerung an die Mittel zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung, wenn wir die gesamte hiesige Einwohnerschaft auffordern, sich selbst still zu bezeigen, und alle Ungelegenheit zu vermeiden, auch die Ihrigen, insbesondere Lehrpursche und Gesinde möglichst im Hause zu halten, ferner, daß diejenigen, welche auf dem Markt, wo die Execution erfolgen soll, sich begeben und letztere mit ansehen wollen, sich allen ungestümen Drängen schlechterdings enthalten. Sollte aber wider Erwarten irgendjemand dem entgegen handeln, so würde er die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten und unausbleibliche Strafe sich selbst beimessen müssen. Zur Sicherung des Publikums ist die Anordnung getroffen worden, daß am 27. August, von früh sieben Uhr an bis nach beendigter Execution die sämtlichen inneren Stadttore für Wagen gesperrt werden, auch Wagen den Marktplatz und die dahinführenden Gassen schlechterdings nicht befahren dürfen, so wie wegen der Lebensgefahr, die für die Untenstehenden aus dem Herabfallen der Ziegel und sonst erwachsen könnte, hiermit auf das gemessenste und bey Vermeidung von zehn Talern Strafe untersagt wird, in den Häusern um den Marktplatz herum und in dessen Nähe die Dächer aufzudecken oder gar Gerüste anzubringen, auch dürfen während der Hinrichtung auf dem ganzen Marktplatze und in den Straßen und Gassen in dessen Nähe Wagen, Fässer und dergleichen für Zuschauer schlechterdings nicht aufgestellt werden.“ Es half nichts, der Marktplatz war übervoll. Man blickte aus Luken und Fenstern, rollte die Fässer, um auch von den hinteren Plätzen gut Sicht zu haben. Für Honoratioren gab es Eintrittskarten: „Eingang auf dem Naschmarkte durch die kleine Rathausthüre.“
Die weiteren Wege waren vorgewiesen. „Heute vormittag von neun Uhr an wurde das hochnotpeinliche Halsgericht auf die nachstehend ausführlich beschriebene Tat abgehalten, der Inquisit Johann Christian Woyzeck vor dasselbe gestellt und von dem Herrn Criminalrichter Dr. Christian Adolph Deutrich befragt, ob er am 2ten Juni 1821 Johannen Christianen Woostin mit einem dolchähnlichen Instrument, wofür er bey sich geführt, mehrere Stiche in die Brust beigebracht habe und ob er dieser Tat nochmals geständig sey? Nachdem nun Woyzeck auf beide Fragen mit einem vernehmlichen Ja geantwortet hatte, wurde der Leibertod über ihn gesprochen, der Stab zerbrochen, Woyzeck dem Scharfrichter Johann Reinhard Körzinger übergeben und das Halsgericht aufgehoben. Woyzeck wurde sodann auf den Leipziger Markt zur Hinrichtung abgeführt.“ Dort bestieg die Delegation das aus Holz gezimmerte Schafott. Woyzeck machte in seinen letzten Augenblicken den Eindruck eines ungewöhnlich kaltblütigen Menschen. In einem späteren Nachtrag zu seinem Gutachten muss Clarus – gleichsam widerwillig – zugeben, Woyzeck habe „das Blutgerüst in einer Fassung bestiegen, als stiege er in einem Reisewagen“. Sein letztes Gebet hatte Woyzeck aufgesetzt und auswendig gelernt. „Vater, ich komme! Ja, mein himmlischer Vater, du rufst mich, dein gnädiger Wille geschehe, Dank, herzlicher Dank, Preis und Ehre sey dir, Allerbarmer, daß du bei aller meiner großen Schuld dennoch liebreich auf mich blickst und mich würdigst, dein zu seyn, Dank sey dir, daß du nach so vielen ausgestandenen Leiden die Thränen trocknest, deren ich dir so manche weinte. Vater! Ich befehle meinen Geist in deine Hände! Dir leb ich, dir sterb ich, dein bin ich tod und lebendig. Amen! Herr hilf! Herr laß es wohl gelingen!“ Es gelang wohl.
„Im Theater mag der entzückte Zuschauer dem Mimen durch Beifallzeichen lohnen: hier unterbreche nichts die tiefe Stille, hier störe nichts die ängstlich schlagenden Herzen, hier bete der Christ für des Sünders und für seine Seele! Hier preise der Christ, beseelt von heißem Dankgefühle, die allwaltende Güte Gottes, die ihn bis jetzt bewahrte, und er flehe die Fürsehung an, rein und frei von lastender Schuld stets aufblicken zu können.“ Trotzdem schickte die Mehrzahl der Versammelten ein schallendes „Bravo!“ in die Lüfte. Der sächsische Scharfrichter Johann Nicolaus Körzinger „hieb mit so großer Geschicklichkeit und so schnell Woyzecks Kopf ab, sodaß er noch auf dem breiten Schwerte saß, bis der Scharfrichter das Schwerdt wendete und er herabfiel. Der Leichnam wurde sodann in das Theatrum anatomicum abgeführt.“ Anatomische Übungen waren nur an unreinen Körpern gestattet.
Leben, Tat und Schicksal dieses Mörders „stehen in einem großen Zusammenhang: im Übergang zwischen zwei Formen der Beurteilung der menschlichen Seele und ihrer Geheimnisse, zwischen der Flucht in das Undeutbare und dessen plumper Deutung aus dem Körperlichen, zwischen der idealistischen, romantischen, okkultistischen Deutung des Seelischen und seiner Zurückführung auf Stoffwechsel und Blutkreislauf.“ Und trotzdem wurde Woyzeck „in erster Linie nicht ein Opfer der damaligen Erkenntnisse der Medizin, sondern vielmehr ein Opfer der damals noch unzulänglichen Gerichtsbarkeit“, denn die Definitionen und Systematik der Psychiatrie waren noch nicht gefasst. Eine unzureichende Diagnostik kann dem Dr. Clarus nicht zum Vorwurf gemacht werden. Nach heutigen Maßstäben hätten dem Mörder mildernde Umstände ohne Zweifel zugestanden. So ist auch die Wirkung dieses Kriminalfalles auf die Zeitgenossen zu begreifen. Die Diskussion „erklärt die Bedeutung, die jener im Grunde banale Mord, eine Tat aus den ‚Vermischten Nachrichten‘ für die Seelenforscher der Zeit, und nicht nur für die Fachgelehrten, gewinnen konnte. Das erklärt auch die Verwandlung jenes ‚fait divers‘ in ein ewiges Werk deutscher Dichtung, in eine ihrer kühnsten und großartigsten Gestaltungen: Georg Büchners Woyzeck-Drama.“ Büchner hat die Gutachten des Hofrats Clarus gekannt, das geht aus den verschiedenen Fassungen des Dramas klar hervor. Und Clarus war nicht der einzige Mediziner, der sich zum Fall äußerte. Die in den Gutachten „berichteten Lebensumstände und überlieferten Äußerungen des historischen Woyzecks kehren größtenteils im Werk wieder, sind gewandelt und aufgelöst … Vermutlich las Büchner die Berichte des Hofrats in Henkes ‚Zeitschrift für Staatsarzneikunde‘. Der Vater Ernst Büchner war Mitarbeiter dieser Zeitschrift und besaß die gesammelten Jahrgänge.“
Im Fragment gebliebenen Drama wird der Getriebene, der Gedemütigte, der Außenseiter Held. Erst zu Georg Büchners 100. Geburtstag 1913 wurde das Schauspiel am Münchner Residenztheater uraufgeführt. Rainer Maria Rilke schrieb vom „Schauspiel ohnegleichen“. Zwölf Jahre später hatte Alban Bergs Oper „Wozzeck“ Premiere. Seitdem ist Woyzeck von den Bühnen der Welt nicht mehr wegzudenken: „Der Mensch ist ein Abgrund, es schwindelt einem, wenn man hinabsieht …“
„Wem sie just passieret …“
Am Wochenende geht man tanzen. Das ist heute nicht anders als vor 150 Jahren. Im Sommer nahm Gustav Heinrich Wilhelm seine Johanne Auguste Abicht und führte sie nach Anger. Sie durchtanzten die Nacht. Am Morgen fand man beide entseelt am Feldrain. Erschossen. Ein Doppelselbstmord. Seit Jahrhunderten beeindruckt die Liebesgeschichte von „Romeo und Julia“. Bis heute gehen Paare gemeinsam in den Tod, weil sie zusammen keine Zukunft für sich sehen. Nicht über jedes dieser Liebespaare wird Weltliteratur geschrieben. Über die Toten auf der Sellerhäuser Flur schon.
„Diese Geschichte zu erzählen würde eine müßige Nachahmung sein, wenn sie nicht auf einem wirklichen Vorfall beruhte, zum Beweise, wie tief im Menschenleben jede jener Fabeln wurzelt, auf welche die großen alten Werke gebaut sind. Die Zahl solcher Fabeln ist mäßig: aber stets treten sie in neuem Gewande wieder in die Erscheinung und zwingen alsdann die Hand, sie festzuhalten.“ Die Geschichte von Sali und Vreni, von „Romeo und Julia auf dem Dorfe“, spielt „an dem schönen Flusse, der eine halbe Stunde entfernt an Seldwyl vorüberzieht“. Tatsächlich aber hatte sie sich am 16. August 1847 in Sellerhausen bei Leipzig zugetragen. Eine kurze Meldung in der Züricher Freitagszeitung vom 3. September hatte Gottfried Keller inspiriert: „Im Dorfe Altsellerhausen, bei Leipzig, liebten sich ein Jüngling von 19 Jahren und ein Mädchen von 17 Jahren, beide Kinder armer Leute, die aber in einer tödtlichen Feindschaft lebten, und nicht in eine Vereinigung des Paares willigen wollten. Am 15. August begaben sich die Verliebten in eine Wirthschaft, wo sich arme Leute vergnügten, tanzten daselbst bis Nachts 1 Uhr, und entfernten sich hierauf. Am Morgen fand man die Leichen beider Liebenden auf dem Felde liegen; sie hatten sich durch den Kopf geschossen.“ Noch immer bewegt diese Geschichte, und „wem sie just passieret, dem bricht das Herz entzwei“.
Die Existenz des Dörfchens Sellerhausens reicht ins 9. Jahrhundert zurück. Deutsche Bauern besiedelten im 12. Jahrhundert die fruchtbaren Auen der Rietzschke. 1525 wurde das Dorf an den Rat der Stadt Leipzig verkauft. Im Dreißigjährigen Kriege brannte es nieder. Die Apelsteine No. 41 und No. 48 erinnern an die Völkerschlacht. 1814 lebten in 18 Häusern 180 Einwohner. 1830 wurde auf dem heutigen Kirchplatz der Friedhof geweiht.
„Allgemeines Entsetzen erregte in und außerhalb unserer Gemeinden das schreckliche Ende des Gustav Heinrich Wilhelm und der Johanne Auguste Abicht, welche am 16. August auf Sellerhäuser Flur erschossen gefunden wurden“, berichtet das Leipziger Tageblatt am 15. September nach den bei dem „Königl. Kreisamte darüber ergangenen Acten mitgetheilt“ von Pastor M. Volbeding. „Gustav Heinrich Wilhelm, 18 Jahre alt, war ein nachgelassener Sohn des Schmiedemeisters Carl Gottlieb Wilhelm in Großböhla, dessen Mutter jetzt in Zävertitz lebt. Johanne Auguste Abicht, Tochter des Brodbäckers Heinrich Christian Abicht in den Straßenhäusern bei Volkmarsdorf, wurde geb. in Volkmarsdorf den 25. Febr. 1831. Zwischen Beiden fand seit längerer Zeit ein Liebesverhältniß Statt und obwohl Wilhelm von seinen Anverwandten gewarnt wurde, das Verhältniß aufzugeben, da er durch dasselbe zu einem Aufwande veranlaßt werde, welcher seinen Verdienst übersteige, so erneuerte sich dasselbe doch wieder. Am Sonnabend den 14. August wohnten Beide einem Tanzvergnügen im Odeon in Leipzig bei, und kehrten von demselben erst Sonntag den 15. früh um 7 Uhr zurück. Diesen Sonntag sollten sowohl Wilhelm als auch die Abicht zu Hause zubringen, von seinen Anverwandten war es wenigstens Wilhelm ausdrücklich untersagt, auszugehen. Nichts desto weniger nahmen Beide am Sonntag Abend an dem Tanze auf den drei Mohren, in Anger, Antheil. Das Mädchen in ihrer gewöhnlichen Hauskleidung. Bis nach 1 Uhr früh, Montag den 16., sollen sie in dem Saale anwesend gewesen sein.
Am Morgen des 16. August, Montag, sah die Ehefrau des Hausbesitzers Schmidt aus Sellerhausen, welche auf einem Stück Pachtfelde beschäftigt war, in einiger Entfernung Beide liegen, ohne sich indeß näher um sie zu bekümmern, da sie der Meinung war, es seien zwei schlafende Personen. Der Erste, welcher die Entseelten, ungefähr halb 10 Uhr Vormittags, fand, war der Gutsbesitzer Herr Axmann aus Sellerhausen. Dieser gewahrte neben den Leichnamen ein Pistol, einige Pappkästchen – in einem derselben war ein Haarband befindlich – und eine kleine Düte mit Schießpulver. Durch Herrn Axmann wurde der Gutsbesitzer und Gerichtsschöppe, Herr Fichtner, sogleich in Kenntniß von dem Geschehnen gesetzt und während durch denselben die Anzeige bei dem Königl. Kreisamt – welches die Obergerichte ausübt – erfolgte, war der zum Flurschutz in Sellerhausen anwesende Schütze als Wache zu den Leichnamen gestellt.
Die Leichname lagen in Sellerhäuser Flur an dem Fußwege, welcher von Anger nach Sellerhausen durch die Kohlgärten führt und zwar zur linken Seite dieses Weges, in der Richtung von Anger her. Dort lagen die beiden Körper dicht neben einander auf dem Erdboden lang ausgestreckt; sie lagen auf dem Rücken, das Mädchen zur rechten Seite, mit der Kopfseite zunächst an einigen Büschen. Der Nachtwächter Härtig aus Sellerhausen fand, ungefähr 15 Schritte von den Leichnamen entfernt, ein zweites Pistol auf und näher nach den Leichnamen lag der dazu gehörige Ladestock, so verbogen, daß er in dieser Krümmung zum Laden nicht mehr als tauglich betrachtet werden konnte. Da der Andrang von Menschen eine genauere Erörterung der Sache und Untersuchung der Leichen an Ort und Stelle unmöglich machte, so begab man sich nach Sellerhausen und die Leichname wurden daselbst im Spritzenhause niedergelegt.
Der zum Flurschutz in Sellerhausen anwesende Schütze gab an, daß er vergangene Nacht, ungefähr um 2 Uhr, drei Schüsse habe fallen hören, die beiden ersten in schneller Aufeinanderfolge, den dritten ungefähr 10 Minuten später; da indeß von den Flurwachen öfters geschossen würde, sei ihm dies nicht auffällig gewesen.
Die nähere Besichtigung und Untersuchung der Leichname ergab nun vor Allem das augenblicklich Tödtliche der Verwundungen, denn bei Wilhelm war der Kopf völlig zerstört; bei dem Mädchen dagegen war die linke Seite des Gesichts aufgerissen, die Kinnlade und die hintern Halsknochen zerschmettert und gänzlich zerstört, während der obere Theil des Kopfes ohne Verletzung war. In dem Gesichte war keine Spur von Pulverbrand zu sehen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde das Mädchen von Wilhelm erschossen und dann entleibte er sich selbst. Seine Hände waren voll Blutflecken und von Pulver geschwärzt. Nach dem, was vorlag, so weit menschliches Urtheil reicht, war Wilhelm Mörder und Selbstmörder zugleich; sein Leichnam wurde an die Anatomie zu Leipzig abgegeben, während den Angehörigen der Abicht überlassen blieb, dieselbe, jedoch nur in der Stille, zu beerdigen.
Die Pistolen, deren sich Wilhelm zu dem Verbrechen bediente, waren zwei schwere Cavalleriepistolen; in der einen derselben, welche von Hrn. Axmann aufgefunden worden war, befand sich noch die Ladung und zwar so übermäßig stark, daß die Hälfte des Laufes vollgepfropft war; wenn daher die andere, mit welcher Wilhelm die That vollführte, eine gleich starke Ladung enthalten hatte, so läßt sich die entsetzliche Wirkung erklären und ebenfalls ist es augenscheinlich, daß das Pistol, nach dem Abfeuern, bis auf die angegebene Entfernung zurückgeschleudert werden mußte.
Ueber die Ursachen des Mordes und Selbstmordes sind die verschiedensten, oft widersprechendsten Gerüchte im Umlauf; ebenso beschäftigt man sich eifrig damit, ob das Mädchen von dem Vorhaben unterrichtet gewesen und sie, mit ihrer eigenen Zustimmung, sich den Tod geben ließ, oder nicht. Alles dies sind immer nur Vermuthungen und können zu Nichts führen. So viel steht fest, daß zwischen den beiden jugendlichen Verirrten ein Verhältniß stattfand, wie es in ihren Jahren nicht stattfinden sollte und daß das Schaudererregende der That noch gesteigert wird durch die im Tanz durchschwärmten Nächte.“
Das Phänomen des Doppelsuizids ist nicht selten. Die juristische Bewertung pendelt. So brachte Heinrich von Kleist am 21. November 1811 am kleinen Wannsee bei Berlin auf deren Wunsch erst Henriette Vogel und dann sich selbst ums Leben. Da Kleist seine todeswillige, an Gebärmutterkrebs erkrankte geistige Freundin tötete, würde es strafjuristisch nicht als Doppelselbstmord gewertet: Es wäre eine Tötung auf Verlangen der Henriette Vogel und ein Selbstmord Kleists.
Der Gymnasiast Rudolf Dietzen kam 1909 nach Leipzig, da sein Vater ans Reichsgericht versetzt worden war. Rudolf galt als Außenseiter. Er schrieb einem verehrten Mädchen Liebesbriefe und denunzierte sich bei deren Mutter mit anonymen Schreiben selbst. Dietzens Vater nahm den Sohn von der Schule und versetzte ihn ins Internat nach Rudolstadt. Dort verabredete Rudolf mit seinem Freund Hanns Dietrich von Necker den gemeinsamen Freitod. Die Freunde tarnten das Vorhaben als Duell. Von Necker starb. Dietzen überlebte schwer verletzt, wurde strafrechtlich belangt und psychiatrisch behandelt. Wenn das Vorhaben der beiden wie geplant in die Tat umgesetzt worden wäre, wäre auch das kein Doppelsuizid, sondern als eine wechselseitig begangene Tötung auf Verlangen zu werten gewesen. Für seine schriftstellerische Laufbahn benannte sich Rudolf Dietzen nach grimmschen Märchen Hans Fallada. Sein erster veröffentlichter Roman „Der junge Goedeschal“ schildert die Affäre und zitiert die Liebesbriefe.
„Ohhh Einsamkeit! / Sieh, oh, das Feuermal meines Leids!“, schreit der „Ringende“ in Johannes R. Bechers Kleist-Hymne. Auch dieser Autor versuchte 1910 in München, sich und seine sieben Jahre ältere Geliebte zu töten. Er schoss verabredungsgemäß zuerst auf sie und dann auf sich selbst. Die Frau starb. Becher überlebte. Offensichtlich war die Tat dem Vorbild Kleists nachgetan. Becher wurde wegen Tötung auf Verlangen angeklagt. Er entging jedoch der Verurteilung, sein Vater war Richter am Landgericht München und ließ den Sohn für unzurechnungsfähig erklären. Jahrzehnte später überzeugte Becher Fallada, am Aufbau des Sozialismus in der sowjetischen Besatzungszone mitzuhelfen. „Fühlte bebend meine schmerzhafte / Einsamkeit und das grausam / Lohende Herz der Erde durch die Nacht.“
Die Beispiele solch zwiefachen Freitods sind fortzuführen. „Was nützt die Liebe in Gedanken“ folgt der Steglitzer Schülertragödie. Wegen der Ausweglosigkeit ihrer Liebesbeziehungen verabredeten sich vier Schüler 1927 zum gemeinsamen Selbstmord. Kronprinz Rudolf und Marie Vetsera, Stefan und Charlotte Zweig, Adolf Hitler / Eva Braun, Gert Bastian/Petra Kelly, Eberhard und Helga von Brauchitsch, Senta Berger und Bruno Ganz im Film „Satte Farben vor Schwarz“. Auch in Telenovelas, Soaps, der „Lindenstraße“ und dem „Tatort“ war Doppelselbstmord Thema. Die jungen Helden in Igor Bauersimas Zweipersonenstück „Norway today“ kommen übers Internet in Kontakt. Sie vereinbaren ein Treffen zu ihrem Sprung vom Preikestolen, einem 600 Meter hohem Felsplateau in Norwegen. Die letzte Regieanweisung lautet: „Beide ab.“
1. Januar 2004: „Eine junge Polizistin und ihr befreundeter Kollege haben sich in der Neujahrsnacht im schwäbischen Merching mit der Dienstwaffe erschossen. Die Leichen der 22-Jährigen und des zwei Jahre jüngeren Beamten der Bereitschaftspolizei wurden am Donnerstagmorgen auf einer Wiese nahe einem Wohngebiet der kleinen Gemeinde gefunden. Die beiden Berufsanfänger waren ledig, aber nach Angaben der Polizei eng befreundet. Als Motiv gilt eine Beziehungskrise. Die Frau hatte sich die Tatwaffe zuvor in ihrer Dienststelle geholt.“
5. Dezember 2006: „Zwei Polizeibeamte haben in der Nacht zum Dienstag kurz vor Mitternacht einen Doppelselbstmord am Münchner U-Bahnhof Westfriedhof verhindert. Der Mann hatte zuvor bei der Polizei angerufen und erklärt, seine Freundin plane, sich dort vor die U-Bahn zu werfen. Vor Ort machte er den Eindruck, dies ebenfalls tun zu wollen. Hand in Hand schritten die beiden auf das Gleis zu, als die U-Bahn einfuhr. Sie konnten von den Beamten zurückgezogen werden.“
2. Juni 2007: „Vor einigen wahrlich entsetzten Augenzeugen sprang in Nürnberg-Langwasser ein junges Paar von einem der Hochhäuser der Zugspitzstraße in den Tod. Zeugenberichten zufolge hat es sich hierbei um eine 16-jährige und ihren wohl gleichalten Freund gehandelt. Die Polizei entdeckte nach weiteren Untersuchungen einen Abschiedsbrief. Nähere Details gab sie allerdings nicht bekannt. Unklar ist weiterhin, wie es den beiden möglich war, in das Hochhaus und vor allem auf das Dach zu kommen. Ein Pressesprecher der Polizei ließ lediglich verlauten, dass sich ein Doppelsuizid Jugendlicher ereignet habe.“
„‚Es ist so gut wie getan, es nimmt dich niemand mehr aus meiner Hand als der Tod!‘ rief Sali außer sich. Vrenchen aber atmete hoch auf, Tränen der Freude entströmten seinen Augen; es raffte sich auf und sprang leicht wie ein Vogel über das Feld gegen den Fluß hinunter. Sali eilte ihm nach; denn er glaubte, es wolle ihm entfliehen, und Vrenchen glaubte, er wolle es zurückhalten. So sprangen sie einander nach, und Vrenchen lachte wie ein Kind, welchen sich nicht will fangen lassen. ‚Bereust du es schon?‘ rief eines zum andern, als sie am Flusse angekommen waren und sich ergriffen; ‚Nein! Es freut mich immer mehr!‘ erwiderte ein jedes. Aller Sorgen ledig, gingen sie am Ufer hinunter und überholten die eilenden Wasser, so hastig suchten sie eine Stätte, um sich niederzulassen; denn ihre Leidenschaft sah jetzt nur das Rauschen der Seligkeit, der in ihrer Vereinigung lag, und der ganze Wert und Inhalt des übrigen Lebens drängte sich in diesem zusammen; was danach kam, Tod und Untergang, war ihnen ein Hauch, ein Nichts, und sie dachten weniger daran, als ein Leichtsinniger denkt, wie er den andern Tag leben will, wenn er seine letzte Habe verzehrt.“
Ein Hauch im Nacken
Öffentliche Hinrichtungen waren Volksfeste. Würstchen wurden verkauft, Bier ausgeschenkt. Der Bürgermeister sah sich veranlasst, zur Besonnenheit des Publikums aufzurufen. 1854 hatte man die Guillotine auf den Gerberwiesen vor Leipzigs Stadttoren aufgestellt. Carl August Ebert hatte in der Stadt geraubt und gemordet. Als man ihn endlich überführte, war sein Strafregister länger, und er war bereits andernorts „zum Tod durchs Rad von unten herauf“ verurteilt worden. In Leipzig vollstreckte man’s durchs Fallbeil. Es war die letzte öffentliche Hinrichtung in der Stadt. Unter dem Hurra der Massen fiel August Eberts Kopf. Todesurteile allerdings wurden in Leipzig bis 1981 vollstreckt.
„Das Schafott, zu welchem drei Stufen in die Höhe führten, war vielleicht vier- bis fünfhundert Schritt von dem Ufer der Parthe errichtet … Wagen und Stände mit Kaffee-, Bier- und Schnapsverkäufern; Händler mit Semmeln, Kuchen, Brot, Fleischwaren und Wiener Würstchen wechselten mit Kolporteuren, welche Mordtaten und Hinrichtungen in Poesie und Prosa laut zum Verkaufe anboten, ab. Alles lachte, drängte und machte mehr oder minder rohe und zweideutige Witze. Mehrere industriöse Leute waren mit ganzen Wagen voll Stühlen und Holztischen erschienen, welche sie an die Zuschauer vermieteten und wobei sie reißenden Absatz fanden.“ Ein Volksfest angesichts des Todes. „Trotz des regnerischen Wetters und des durchweichten Bodens des Platzes hatten sich doch 20 000 Menschen, eher mehr denn weniger, allein fast ausschließlich der unteren Classen angehörend, als Zuschauer eingefunden. Bei der Ankunft des Gerichtszuges begaben die richterlichen Personen sich auf die für dieselben errichtete Tribune. Der Delinquent, welchen Herr Archidiakonus Dr. Tempel bis an das Schafott begleitete, bestieg dasselbe anscheinend gelassen, und nach einer von Herrn Criminalrichter Dr. Rothe gehaltenen kurzen Ansprache an die Versammlung hatte die Execution ohne die mindeste Störung ihren ernsten und raschen Verlauf. Die versammelte große Menschenmenge verhielt sich ruhig und schweigsam und entfernte sich ebenso, ohne daß, wie rühmend anzuerkennen ist, die geringste Unzüglichkeit vorkam.“
Es war die letzte öffentliche Hinrichtung in Leipzig. Sie fand am 16. Juni 1854 auf den Gerberwiesen statt. Diese lagen hinter dem Gerbertor an den Gleisen der Magdeburger Eisenbahn und der Berliner Straße, „welche damals außer der Scharfrichterei und einem kleinen Häuschen der Damenbadeanstalten im Gerbergraben kein einziges Wohnhaus aufzeigte“. Enthauptet wurde der Brandstifter und dreifache Mörder Carl August Ebert durch die Guillotine.
„Sie spüren nicht den leisesten Schmerz, höchstens einen ganz kurzen Hauch über dem Nacken“, hatte Dr. Joseph Ignace Guillotin die von ihm erdachte Weiterentwicklung des Fallbeils der französischen Nationalversammlung vorgestellt. Paradoxerweise war der Namensgeber „an der eigentlichen Konstruktion gar nicht beteiligt. Es stellte sich nämlich heraus, daß er ein reiner Theoretiker war und nicht imstande, die von ihm so eifrig vorgeschlagene Köpfmaschine technisch exakt zu entwerfen. Der französische Generalprokurator Roederer mußte daher im Februar 1792 einen Kollegen Dr. Guillotins, den Chriurgen Dr. Louis, mit der Konstruktion beauftragen. Die technisch-handwerkliche Ausführung besorgte schließlich der deutsche Klavierbauer Tobias Schmidt, der mit 960 Livre das günstigste Angebot gemacht hatte. Am 25. Mai 1792 wurde die Guillotine zum ersten Mal in Gebrauch genommen: Der Raubmörder Nicolas-Jacques Pelletier wurde in Paris auf dem Grève-Platz geführt, wo ihm gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches mit dem Fallbeil der Kopf abgeschlagen wurde.“ Die aus humanitären Gründen neu erfundene Köpfmaschine war ein Instrument, „das im wesentlichen aus zwei Teilen bestand: einem Kippbrett, auf dem der Verurteile festgeschnallt wurde, und einem etwa fünf Meter hohen Gerüst, von dem das scharf geschliffene Fallbeil, von zwei seitlichen Schienen geführt, herabfiel und den Nacken des Verurteilten mit absoluter Genauigkeit traf. Das Kippbrett war beweglich. Der Delinquent wurde in der Regel aufrecht stehend daran festgegurtet und anschließend in waagerechte Position genau unter das Fallbeil geschwenkt. Der Kopf wurde dann noch mit einer Art Halsgeige festgehalten. Die Hinrichtung mit dem Fallbeil dauerte meist nur ein paar Minuten. Die Verurteilten hatten keine langen Todesqualen mehr zu erleiden, denn die Maschine funktionierte im wahrsten Sinne des Wortes mit tödlicher Sicherheit.“
Drei Morde, Brandstiftung und unzählige Diebstähle waren Carl August Ebert nachgewiesen, er hatte alles eingestanden. Jetzt erlitt er die dafür verhängte Strafe. Schon einmal war der Verbrecher „zum Tode durchs Rad von unten herauf“ verurteilt worden. Nur war es „Eberten am 28. August 1848 gelungen, aus dem Gefängnisse zu entweichen“.
Zwei Wochen später stand August Ebert in Leipzig vorm Halleschen Thor, „barfuß und ein paar Schuhe in ein Tuch gewickelt, das er unter dem Arme trug. Er war schlecht gekleidet, hatte jedoch das Haar nach der Mode gekämmt und pomadisiert.“ Auf Fragen zur Person gab er verdächtige und widersprechende Antworten. Und da er „keine Legitimationspapiere bei sich hatte und sich einigen Anschein von Blödsinn zu geben suchte, so wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen. Es lag die Vermuthung nahe, daß er ein entsprungener Verbrecher sei; denn seine Angaben trugen das Gepräge der Erdichtung. Er nannte sich Friedrich Müller, wollte aus Frankfurt a. O. gebürtig sein und aus Amerika kommen. Er sagte, seine Eltern seien gestorben, den Vater habe er nicht gekannt, seit der frühesten Jugend habe er sich auf einem Segelschiffe befunden, welches zwischen Hamburg und Amerika hin- und hergefahren, und auf welchem seine Mutter Köchin, er selbst Schiffsjunge gewesen sei. Die Polizeibehörde zu Leipzig stellte umfassende Nachforschungen an, um die wahre Persönlichkeit dieses Menschen zu ermitteln. Jedoch ohne allen Erfolg.“ Man wies ihn in die Versorgungsanstalt zu Colditz ein, musste ihn alsbald daraus entlassen, denn seinen Erzählungen konnte niemand die Unwahrheit nachweisen. Friedrich Müller fiel der Stadt Leipzig als Heimatloser zu. „In ehrlicher Weise sein Fortkommen zu suchen, lag gar nicht in Müllers Willen, die äußere Freiheit ließ ihn wieder dem thierischen Triebe nach Raub nachhängen: er stieg ein und stahl“, wurde mit Gefängnis belegt, „und nach Verbüßung dieser Strafe von der Leipziger Polizeibehörde zur Correction ins Georgenhaus eingesperrt.“
Dann glaubten sich die Polizisten auf der Spur. Sie fanden, „daß in den Mittheilungen der Berliner Sicherheitspflege ein Steckbrief hinter einem Schneidergesellen Carl August Ebert aus Drossen noch unerledigt war“. Dieser war wegen Raubmordes, Brandstiftung und mehrerer Diebstähle zur Fahndung ausgeschrieben. Friedrich Müller entsprach dem Signalement nicht nur äußerlich, er hinkte wie beschrieben. Nur hatte man jenen Ebert bereits in Frankfurt am Main verhaftet. Ein Irrtum, wie sich herausstellen sollte, doch teilte man diesen den Leipziger Ermittlern nicht mit, „so geschah es, daß dieser verschlossene Bösewicht am 16. November 1852 aus dem Georgenhause zu Leipzig wieder entlassen werden mußte und nur in polizeilicher Aufsicht behalten wurde, während er mit Handarbeiten Verdienst suchte und bald da, bald dort in der Stadt in Schlafstelle lag. Selbst aber in dieser äußeren Freiheit, wo sein Thun und Treiben von der Behörde überwacht war, vermochte er nicht den räuberischen Trieb zurückzuhalten, der aller Gefahren spottete und noch weniger auf den Richter achtete.“
Die Georgenstraße befand sich im Bahnhofsviertel, Hahnekamm und Hans-Poeche-Straße verlaufen heute ähnlich. Damals war es eine „Sackgasse, welche auf die westliche Umfassungsmauer des Schützenhauses stößt; unterhalb dieses Stadtheils breitet sich nordwärts der Leipzig-Dresdener-Eisenbahnhof aus, so daß in geringer Entfernung sich täglich ein reges Leben entfaltet“. In jener Straße wohnte Witwe Friese. Das nur an wenige Leute vermietete Haus stand einzeln am hinteren Rand der Sackgasse und bot nur äußerst geringen Verkehr mit der übrigen Stadt, zumal im Winter. Am 5. Januar hatte man Witwe Friese zum letzten Mal gesehen. Mehrmals klopfte der Vermieter an ihre Stubentüre, fand diese jedoch stets verschlossen. Er war nicht der Einzige, der vergebens auf Einlass hoffte, so setzte er die Polizeibehörde davon in Kenntnis.
„Als diese die Stube öffnen ließ, fand man die Friese entseelt darin. Sie lag, Kopf und Gesicht mit Blut bedeckt, völlig angekleidet, mit dem Rücken auf einem Stuhle; der Kopf hing herab, beide Hände berührten ausgestreckt den Boden, und die rechte hielt ein scharfes blutiges Messer. Quer über den Hals verließ eine lange, weitklaffende Schnittwunde und eine Lache dicken, geronnenen Blutes tränkte den Boden. Nach Aufrichtung des, mit einer schwarzen Mütze bedeckten Kopfes zeigte sich der Schädel an mehreren Stellen auf furchtbare Weise zerschmettert und allmählich entdeckte man 16 mehr oder weniger bis in das Gehirn dringende Wunden, die augenscheinlich von einem harten, stumpfen Instrumente bewirkt worden waren.
Die Friese war als eine wohlhabende Frau bekannt gewesen, man fand in ihrer Wohnung mehrere Gegenstände von Werth, namentlich auch Documente und Schuldverschreibungen; dagegen nur wenig baares Geld, mit einigen Zwanzigkreuzern in einer Plüschtasche verwahrt, ungeachtet die Friese erst ein oder zwei Tage vor ihrem Tode eine nicht unbeträchtliche Summe an Zinsen, in Cassenbillets und Zweithalerstücken, erhalten hatte. Ebenso fehlten Ringe und Busennadeln, in deren Besitz die Friese nach den Angaben verschiedener Personen gewesen war. Erstere hatte sie an einen Faden gereiht, gewöhnlich in ihrer Commode liegen gehabt. So war es denn klar, daß die Friese auf gewaltsame Weise ihren Tod gefunden, daß sie unter Mörderhand gefallen, eines Theils ihrer Habseligkeiten beraubt und daß von dem Mörder mit kaltblütiger Besonnenheit und raffinierter Bosheit das erschlagene Opfer in eine Lage und Stellung gebracht worden war, die den Glauben erwecken sollte, als habe die Friese mit eigener Hand ihrem Leben ein Ende gemacht …
Nachdem der Leichnam der Friese aus der Stube entfernt worden war, durchsuchte man dieselbe genauer, um Gegenstände aufzufinden, die möglicher Weise von Interesse für die Untersuchung sein konnten. Hierbei fand man in dem in der Stube stehenden Bette der Friese zwischen den Matratzen und dem Unterbette ein altes, unter den Armen blau abgefärbtes und in auffallender Weise schmutziges Mannshemde von grober Leinwand. Es fanden sich zwar nun noch andere Mannshemden vor, diese lagen aber zerstreut in der Stube herum, waren auch von sehr feiner weißer Leinwand, frisch gewaschen, sauber genäht und trugen vorn an der Brust auf einem in Herzform eingenähten Stück Leinwand als Zeichen die roth eingestickten Buchstaben A. F. mit einer Zahl darunter. Offenbar also waren dieß Hemden, die von dem den Namen Andreas geführt habenden, verstorbenen Ehemanne der Friese herrührten, wie sie denn auch nachmals von einer Person, die diese Hemden in den Händen gehabt, als Friesesche Hemden bezeichnet wurden. Unter diesen Umständen erschien der Fund jenes Hemdes im Bette der Friese von Wichtigkeit; trug solches auch keine Buchstaben als Zeichen an sich, so war doch anzunehmen, daß es nicht der Friese gehört, und der Gedanke mußte nahe liegen, daß möglicher Weise der Mörder sich jenes alten, schmutzigen Hemdes entledigt und dafür eins von den in der Stube liegenden, frischgewaschenen schönen Frieseschen Hemden angezogen und mitgenommen habe.“
Die Hemden – eine erste Spur. Eine nächste ergibt sich, als zwei Nachbarinnen sich eines fremden Mannes entsinnen, „der in der letztern Zeit einige Male ins Haus gekommen und nach dem Logis der Friese hinaufgegangen war. Noch am letzten Tage, am 5. Januar wollten beide Zeuginnen diesen Mann im Hause gesehen haben … Sie beschrieben jenen Fremden als einen kleinen untersetzten Mann mit einer kurzen grünen Jacke, dunklen Beinkleidern, dunkelfarbiger Mütze, mit plumpen Gesicht und einem etwas hinkenden Gang.“
Zunächst ergeben die Nachforschungen nichts, bis man in Erfahrung bringt, „daß auf der Ulrichsgasse (Seeburgstraße) ein Mensch wohne, dessen Statur und Kleidung so ziemlich auf Jenen passe und der auch in der letzten Zeit in etwas auffälliger Weiser Geld ausgegeben habe. Am frühen Morgen des 14. Januar verfügte sich der mit dieser Ermittlung beauftragte Diener der Behörde in das Quartier des oben Bezeichneten und traf nun hier noch im Bette liegend jenen geheimnisvollen Unbekannten, den angeblichen Müller, den die Stadt Leipzig unter die Zahl ihrer Einwohner hatte aufnehmen müssen. Beim Eintritte des Beamten in die Kammer zog Müller sich das Deckbett über den Kopf weg, er wurde aufgefordert, sich zu erheben, und hierbei zeigte sich, daß er ein weißes Hemd von feiner Leinwand auf dem Leibe trug, das aber ebenfalls schon beschmutzt war. Auch noch ein zweites, diesem ganz gleiches Hemde fand sich im Besitze Müllers vor. Beide Hemden glichen in Stoff, Größe, in der Art, wie sie genäht waren, sowie in ihrer sonstigen Beschaffenheit genau denjenigen, welche in der Stube der Friese mit dem Zeichen A. F. und einer Zahl darunter vorhanden gewesen waren. Nur war an dem einen das Zeichen herausgetrennt, während bei dem andern an der correspondierenden Stelle ein Stück Leinwand weggerissen war. Nichtsdestoweniger erkannte man aber an den vorhandenen Spuren noch ziemlich deutlich die Formen der ausgetrennten Buchstaben und namentlich war es gerade der Buchstabe F. dessen Form am deutlichsten hervortrat. Nicht minder zeigte sich noch ziemlich deutlich die Spur eines in Herzform darauf genäht gewesenen Stückes Leinewand. Müller war durchaus nicht im Stande, einen Nachweis darüber zu geben, wie er in den Besitz dieser beiden Hemden gekommen sei; die Angabe, die er darüber machte, trug das offenbare Gepräge der Lüge und Erfindung.“
Friedrich Müller wird in Haft genommen, die Beweise seiner Schuld sind erdrückend. Mehr als 20 Taler hatte er ausgegeben „theils in Cassenbillets, theils in Zweithalerstücken, theilweise aber auch in Zwanzigkreuzern“, genau wie sie der Witwe Friese ausgezahlt worden waren. Nach der Tat, „in den Nachmittagsstunden des 5. Januar war er zu einem seiner Bekannten gekommen und hatte zu demselben goldene Ringe, an einen Faden gereiht, sowie Busennadeln gebracht, vorgebend, er habe diese Dinge gefunden“. Und er hatte sich mit jenem Bekannten dahingehend verabredet, „daß dieser für den Fall etwaiger Nachforschungen von Seiten der Behörde nur sagen solle, er, Müller, habe das Geld von ihm bekommen, da er es ihm schuldig gewesen sei“. Die Zeuginnen erkennen in Friedrich Müller jenen Mann, den sie am Tattag beobachtet hatten. „Nicht genug, es wurde auch durch die umfassendsten und genauesten Erörterungen zu fast unumstößlicher Gewißheit erhoben, daß das im Bette der Friese aufgefundene Hemde ihm gehöre, ja daß er es noch am 5. Januar auf dem Leibe getragen habe.“ Es war in der Besorgungsanstalt zu Colditz gefertigt worden.
Und die Ermittler haben Zweifel, dass Friedrich Müller tatsächlich Friedrich Müller heißt. Sie senden an die betreffende Königlich Preußische Behörde die nötige Mitteilung und fügen dieser ein lithografiertes Bild des Täters bei. Zwei Beamte nehmen Müller vor Ort in Augenschein und „erkannten auf das Bestimmteste“ in ihm den Mörder August Ebert. Am 26. April 1853 gesteht Friedrich Müller seine falsche Identität und den Mord an Witwe Friese und nicht nur das.
Carl August Ebert wurde am 12. Juni 1822 zu Drossen (Ośno Lubuskie) geboren. Der Sohn eines Tagelöhners hat seinen Vater nie gekannt, die Mutter früh verloren. Ein kurzer Schulbesuch lehrte ihn notdürftig Lesen und Schreiben. Bereits als zehnjähriger Knabe begann er zu stehlen. Ebert arbeitete als Ochsenjunge, später erlernte er das Handwerk eines Schneiders. 1844 begab er sich auf Wanderschaft. „Im März desselben Jahres kam er in das Dorf Tschiefer (Przyborów) bei Neusalz (Nowa Sól) an der Oder, und hier blieb er in Arbeit bis zum 7. Juni 1846. Er hatte hier ein vertrautes Verhältniß mit der Tochter eines Einliegers angeknüpft und mit ihr ein Kind erzeugt und gab vor, daß er sie heirathen wolle. Er war der Volljährigkeit nahe und hatte sich für vermögend ausgegeben.“ Er wollte vor Ort nicht länger bleiben. Mit dem gleichgesinnten Schiffsknecht Gutsche beschloß er, den alten Ausgedinger Schulze „zu berauben und nöthingenfalls auch zu ermorden. Es war nicht unbekannt, daß der alte Mann im Besitze eines Vermögens von etwa 3 000 Thalern war, und nachdem einige Zeit vorher die beiden Bösewichte schon einen vergeblichen Versuch gemacht hatten, stiegen sie in der Nacht vom 6. zum 7. Juni 1846 durch das Strohdach in die Wohnung des Greises ein. Als dieser, vom Geräusch erwacht, in den Hof ging, erschlugen sie ihn mit einem mitgebrachten Beile, schleppten ihn in die Wohnung zurück und steckten das Haus in Brand, nachdem sie des Erschlagenen Vermögen vergebens gesucht und nichts weiter als 16 Pfennige gefunden hatten, welche sie nebst einigen Stücken Fleisch als die ganze Beute mitnahmen.“ Beim Löschen des Feuers stand Ebert in erster Reihe und half löschen. Unter den Trümmern fanden sich die 3 000 Taler, das Opfer hatte sie eingemauert.
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