Kitabı oku: «Arbeitsrecht»
Arbeitsrecht
von
Rechtsanwalt Jean-Martin Jünger
4., neu bearbeitete Auflage
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Liebe Leserinnen und Leser,
die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.
In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch
• | ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout |
• | optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und |
• | wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check |
Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.
Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse!
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Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.
Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.
Dieses Skript wurde 2020 auf den neuesten Stand gebracht. Es gab seit der Erstellung der 1. Auflage nur wenige ausbildungsrelevante Gesetzänderungen im Arbeitsrecht; diese wurden selbstverständlich eingepflegt. Weiterhin habe ich besonders viel Wert darauf gelegt, den Anregungen aus der Leserschaft und von Rezensenten nachzukommen. Daher wurden sehr viele Beispiele aus der Rechtsprechung in das Skript aufgenommen, bevorzugt natürlich die aktuellsten Urteile der höchstrichterlichen Ebene.
Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!
Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an den Verfasser unter ra.juenger@kanzlei-juenger.de.
Mannheim, im Februar 2020
Jean-Martin Jünger
JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
• | Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
• | Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
Ihr persönlicher User-Code: 578098063
Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.
zurück zu Rn. 74, 257, 420, 556, 605
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Codeseite
Literaturverzeichnis
1. Teil Grundzüge des Arbeitsrechts
A.Zum Skript
B.Struktur des Arbeitsrechts
C.Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihre Rangfolge
I.Normenhierarchie
II.Quellen
1.Europarecht
2.Verfassungsrecht
3.Einfaches Recht
4.Sonstige Rechtsquellen
2. Teil Individualarbeitsrecht
A.Grundbegriffe
I.Arbeitsvertrag
II.Arbeitnehmer
1.Privatrechtlicher Vertrag
2.Vertrag nach §§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB
3.Unselbstständigkeit der Dienstleistung
III.Arbeitnehmerähnliche Personen
IV.Scheinselbstständigkeit
V.Übungsfall Nr. 1
VI.Arbeitgeber
VII.Betrieb
1.Organisatorische Einheit
2.Verfolgung eines arbeitstechnischen Zwecks
VIII.Betriebsrat
1.Betriebsratsfähigkeit des Betriebs
2.Aufgaben des Betriebsrates
B.Die Anbahnung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses
I.AGG-Schutz des Arbeitnehmers
1.Die Benachteiligung
2.Ausnahmsweise gerechtfertigte Benachteiligung
3.Rechtsfolgen
a)§ 15 AGG
b)Beweislastverteilung im Rahmen des § 15 AGG
c)Höhe des Schadensersatz- und Entschädigungsanspruchs
d)Entgelttransparenzgesetz
II.Der Arbeitsvertrag
1.Wirksamkeit des Arbeitsvertrags
a)Beschränkte Geschäftsfähigkeit
b)§§ 134, 138 Abs. 1 BGB
2.Die Anfechtung des Arbeitsvertrages
a)Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
b)Eigenschaftsirrtum
c)Fragenkatalog
3.Das fehlerhafte Arbeitsverhältnis
4.Übungsfall Nr. 2
5.Abwandlung zu Übungsfall Nr. 2
6.Die AGB-Kontrolle
a)Anwendung der AGB-Kontrolle auf Arbeitsverträge
b)Allgemeine Geschäftsbedingung
c)Wirksamer Einbezug der AGB in den Vertrag
d)Verdrängung durch vorrangige Individualabrede?
e)Keine überraschende Klausel im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB
f)Auslegung
g)Die Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 307 Abs. 1 und 2, 308 und 309 BGB
h)Rechtsfolgen
7.Betriebliche Übung
8.Gesamtzusage
C.Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
I.Hauptleistungspflichten
1.Arbeitnehmer
2.Arbeitgeber
II.Nebenpflichten
1.Arbeitnehmer
2.Arbeitgeber
III.Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis
1.„Ohne Arbeit kein Lohn“
a)Verzug des Arbeitnehmers
b)Unbezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht
2.„Lohn ohne Arbeit“
a)Mutterschaftsentgelt
b)Erholungsurlaub und gesetzliche Feiertage
c)Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall
d)Unmöglichkeitsentgelt
e)Vorübergehende Verhinderung nach § 616 BGB
f)Annahmeverzug des Arbeitgebers
g)Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist
h)Betriebsrisiko, § 615 S. 3 BGB
i)Übungsfall Nr. 3
j)Besonderheiten in der Haftung
k)Übungsfall Nr. 4
IV.Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1.Allgemeines
2.Befristung
a)Sachgrundbefristung
b)Sachgrundlose Befristung
c)Formvorschrift
d)Ende des Arbeitsverhältnisses
3.Auflösende Bedingung
4.Aufhebungsvertrag
a)Zustandekommen des Aufhebungsvertrages
b)Form
c)Widerruf
V.Die Kündigung
1.Die Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage
2.Die Begründetheit einer Kündigungsschutzklage
a)Ordnungsgemäße Kündigungserklärung
b)Kein Ausschluss der ordentlichen Kündigung
c)Zustimmungsbedürftigkeit
d)Die Anhörung des Betriebsrates
e)Anzeigebedürftigkeit
f)Einhaltung der Klagefrist, §§ 4, 7 KSchG
g)Voraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz
h)Die außerordentliche Kündigung, § 626 BGB
i)Änderungskündigung
j)Verdachtskündigung
k)Druckkündigung
l)Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
m)Der besondere Kündigungsschutz
3.Übungsfall Nr. 5
D.Der Betriebsübergang, § 613a BGB
I.Überblick
II.Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 613a BGB
1.Übergang eines Betriebs(-teils)
a)Betriebs(-teil)
b)Übergang
c)Auf einen anderen Inhaber
2.Vorliegen eines Rechtsgeschäfts
3.Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
III.Unterrichtung über den Betriebsübergang
IV.Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
1.Übergehen des Arbeitsverhältnisses
2.Haftung
3.Kündigungsverbot „wegen“ des Betriebsübergangs
3. Teil Kollektivarbeitsrecht
A.Das Koalitionsrecht
I.Begriff der Koalition
II.Merkmale der Koalition
1.Zweckbestimmung
2.Freiwilligkeit und Dauerhaftigkeit
3.Gegnerunabhängigkeit
4.Sonstige Voraussetzungen
B.Tarifvertragsrecht
I.Tarifvertrag
II.Wirksames Zustandekommen eines Tarifvertrages
1.Einigung
2.Parteien des Tarifvertrags
a)Tariffähigkeit
b)Tarifzuständigkeit
3.Form
III.Aufgaben eines Tarifvertrags
IV.Bindung an den Tarifvertrag
1.Voraussetzungen der Tarifgebundenheit
2.Geltungsbereich
3.Allgemeinverbindlichkeit
4.Rechtsfolge der Bindung
C.Das Arbeitskampfrecht
I.Begriff
II.Streik
1.Rechtmäßigkeit des Streiks
2.Legitimes Ziel
3.Kein Verstoß gegen die Friedenspflicht
4.Organisation durch eine Gewerkschaft
5.Verhältnismäßigkeit
6.Rechtsfolgen
a)Rechtmäßiger Streik
b)Rechtswidriger Streik
c)Folgen für unbeteiligte Arbeitnehmer
III.Die Aussperrung
1.Rechtmäßigkeit
2.Rechtsfolgen
D.Das Betriebsverfassungsrecht
I.Grundsätzliche Prinzipien
II.Räumlicher Geltungsbereich
III.Sachlicher Geltungsbereich
IV.Persönlicher Geltungsbereich
V.Organe der Betriebsverfassung
VI.Der Betriebsrat
1.Rechtsstellung
2.Schutz des Betriebsrates
3.Rechte des Betriebsrats
a)Informationsrechte
b)Widerspruchsrechte
c)Anhörungsrechte
d)Beratungsrechte
e)Zustimmungsverweigerungsrechte
f)Zustimmungsrechte
4.Beteiligung in besonderen Angelegenheiten
a)Soziale Angelegenheiten, §§ 87 ff. BetrVG
b)Personelle Einzelmaßnahmen, §§ 99 ff. BetrVG
5.Betriebsvereinbarung/Regelungsabrede
a)Betriebsvereinbarung
b)Regelungsabrede
4. Teil Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten
A.Aufbau
B.Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit
C.Verfahrensarten
I.Urteilsverfahren
1.Zulässigkeit einer Klage vor dem Arbeitsgericht
a)Sachliche Zuständigkeit
b)Örtliche Zuständigkeit
c)Parteifähigkeit
d)Prozessvertretung
e)Prozessfähigkeit und Prozessführungsbefugnis
2.Begründetheit der Kündigungsschutzklage
a)Die besondere Kündigungsschutzklage
b)Die allgemeine Feststellungsklage wegen eines Kündigungssachverhalts
c)Der kombinierte Feststellungsantrag
3.Feststellungsklage
4.Leistungsklage
5.Gestaltungsklage
II.Beschlussverfahren
1.Sachliche Zuständigkeit
2.Örtliche Zuständigkeit
3.Beteiligte
4.Prozessvertretung
5.Sonstige Besonderheiten
Sachverzeichnis
Literaturverzeichnis
Junker | Grundkurs Arbeitsrecht, 17. Aufl. 2018 |
Lieb/Jacobs | Arbeitsrecht, 9. Aufl. 2006 |
Michalski | Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2008 |
Müller-Glöge/Preis/Schmidt (Hrsg.) | Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 18. neu bearbeitete Auflage 2018 (zitiert: ErfK-Bearbeiter) |
Thomas/Putzo (Hrsg.) | Kommentar zur Zivilprozessordnung, 38. Aufl. 2017 (zitiert: Bearbeiter in Thomas/Putzo) |
Thüsing/Dütz | Arbeitsrecht, 23. neu bearbeitete Aufl. 2018 |
Staudinger (Hrsg.) | Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch,Bearbeitung 2011 (zitiert: Staudinger-Bearbeiter) |
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.
Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.
Wie lernen Menschen?
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.
Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.
Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!
Lernthema 2 Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen
In jedem Beruf ist der Arbeitsplatz ein sehr wichtiger Einflussfaktor auf unsere Leistung, natürlich auch während des Studiums. Günstige oder ungünstige Arbeitsbedingungen entscheiden mit darüber, wie wohl wir uns fühlen, ob wir uns gut konzentrieren können oder schnell ermüden. Vielleicht wird es jetzt etwas unbequem für Sie, weil Sie sich an bestimmte Grundregeln gewöhnen müssen, Ihren Schreibtisch aufräumen, Ihre Arbeitsplatzergonomie verändern. Alle Tipps und Hinweise werden Ihnen aber das Lernleben erleichtern.
Lerntipps
Arbeiten Sie immer an einem festen Arbeitsplatz!
Wenn Sie einmal am Schreibtisch, dann auf dem Sofa und später im Bett lernen, dann ist das zwar bequem und abwechslungsreich, nur es wird Ihnen schwer fallen, die richtigen Funktionen zu erkennen. Was ist Arbeit, was ist Freizeit, was lenkt mich ab etc.? Bei Pausen- und Freizeittätigkeiten wird der Schreibtisch verlassen. Dies sollten Sie konsequent auch beim Essen, Telefonieren mit Freunden, Musik hören, Computer spielen einhalten. Der Freizeitbereich wird dadurch für Sie attraktiver.
Machen Sie einen Arbeitsplatz-Check bevor Sie loslegen!
Der Schreibtisch ist nur für die Arbeit bestimmt. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsplatz vor Arbeitsbeginn auf sachfremde Gegenstände – die können ablenken, Sie an Ihr Hobby erinnern. Sie möchten dann am liebsten das tun, was mehr Spaß macht und Sie von den vermeintlich unangenehmen Dingen abhält. Suchen Sie erst alle arbeitsrelevanten Unterlagen zusammen, damit Sie Ihre Arbeit nicht immer wieder unterbrechen. Sie fangen sonst die Arbeit stets wieder neu an. Das hört sich alles sehr diszipliniert an. Es verbessert aber Ihre Arbeitsmoral und damit gleichzeitig Ihren raren Freizeitausgleich.