Kitabı oku: «Pensionskassen», sayfa 2

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- Waisenrenten 371

- Wartezeit 395

- Witwen-/Witwerrenten 360

MaRisk VA 555

Mitbestimmung (Pensionskassen) 824

- Gleichbehandlungsgebot 841

- Inhalt 827

- organschaftliche Lösung 837

- zweistufige Lösung 836

Mitgliedschaft (Pensionskassen) 285

- Änderung 295

- Änderungen im Versicherungsverhältnis 341

- Auskunftspflichten des Arbeitgebers 319

- Beginn 297

- Beitragszahler 336

- Berechtigte 305

- Beschränkung 303

- bezugsberechtigte Personen 333

- Ende 300

- Inhalt 287

- Pflicht~ 312

- Verbraucherinformation 318

- versicherte Person 331

- Versicherungsberechtigte 329

- Versicherungsverhältnis 315

- Widerrufsrecht 323

Mobilitätsrichtlinie 804

Oberste Vertretung 166

- Ablauf der Versammlungen 191

- Aufgaben 167

- Einberufung 185

- Mitgliederversammlung 170

- Vertreterversammlung 175

Ordnungswidrigkeiten

- Sicherungsvermögen 471

Partiell steuerpflichtige Pensionskassen 1062

- Aktivvermögen 1068

- Betriebsausgaben 1107

- Dauer 1114

- Deckungsvermögen 1069

- Einkommensermittlung 1105

- Entfallen der Steuerpflicht 1117

- Erbschaft- und Schenkungsteuer 1122

- Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils 1111

- Feststellung 1099

- Gewerbesteuer 1120

- Gründungsstock 1087

- Körperschaftsteuer 1113

- Passivvermögen 1069

- Rechnungszins 1071

- Rückstellung für Beitragsrückerstattung 1072

- Überdotierung 1065

- Verlustrücklage 1087

- zulässiges Kassenvermögen 1064

Pauschalversteuerung bei Altzusage 912

Pauschalversteuerung bei Neuzusage 918

Pensionsfondsrichtlinie 768

Pensionskasse i. L. 101

Pensionskassen

- Arbeitsrecht 770

- Arten 46

- Auflösung 93

- Aufsichtsrat 147

- Ausgliederungsvertrag 276

- Bedeutung 10

- Begriff 1

- Bestandsübertragung 116

- Eigenbeiträge 25

- Eigenkapital 558

- Entgeltumwandlung 23

- Erbschaft- und Schenkungsteuer 866

- europäische Regelungen 42

- Finanzierung der Kassenleistungen 565

- Gewerbesteuer 865

- Gewinn- und Verlustanalyse 684

- Gründung 67

- historische Entwicklung 15

- Leistungen 17, 343

- Mitgliedschaft 285

- oberste Vertretung 166

- Organe 128

- Rechnungslegung 492

- Rechtsform 53

- Riester-Förderung 924

- Sicherungsvermögen 430

- Sozialversicherung 851

- Statistik 32

- Steuerrecht 857

- Tarifverträge 26

- Terminplan für BaFin-Meldewesen 564

- Umsatzsteuer 867

- Vermögensanlage 524

- Vermögensverzeichnis 462

- Verschmelzung 127

- Versicherungsaufsicht 706

- versicherungsmathematische Vermögensüberprüfung 662 f., 666, 669, 671 – 673, 676

- Versorgungsausgleich 417, 1002

- Vorstand 129

Pflichtmitgliedschaft

- Pensionskassen 312

Portabilität

- Anwendung des § 3 Nr. 55 EStG 959

- Übertragungswert 960

Protektor Lebensversicherungs-AG 765

Rechnungslegung (Pensionskassen) 492

- Angaben im Anhang 511

- externe ~ 501

- Inhalt des Jahresabschlusses 506

- interne ~ 514

- Lagebericht 507

Rechnungszins 609

Rentenanpassung 813

- Escapeklausel 814

Rentenbescheid

- Pensionskassen 407

Rentenbezugsmitteilungen 982

- Abstandnahme von ~ 996

- Änderungen 998 f.

- Folgen 991

- Rentenzahlstellen 985

- Verfahren 986

Rentendeckungsfinanzierung 640

Rentenzahlstellen 985

Rentenzahlungen

- Beitragspflicht 1018

Riester-Förderung 924, 949

- Datenerhebung 939

- Dauerzulageantrag 938

- einheitlicher Sockelbetrag 940

- Förderumfang 931

- Kinderzulage 943

- Kleinbetragsrenten 941

- Personenkreis 925

- Portabilität 934

- Produktkriterien 929

- schädliche Verwertung 932

- steuerunschädliche Übertragung, Versorgungsausgleich 1005

Rückdeckungskassen 52

Rückstellung für Beitragsrückerstattung

- Kleinbeträge 1085

- Satzung 1072

- steuerliche Abzugsfähigkeit 1075

- Verwendung 1079

Rürup-Förderung 949

- Produktkriterien 951

Sanierungsklausel 209

Satzung (Pensionskasse) 198

- Änderung 232

- Auflösung 228

- Aufsichtsrat, Änderungsermächtigung 225

- Beitragspflicht 205

- Bekanntmachungen der Pensionskasse 214

- Feststellung 231

- Gründungsstock 203

- Mitgliedschaft von Leistungsempfängern 226

- Name und Sitz der Pensionskasse 201

- Organe 215

- Sanierungsklausel 209

- Überschussverteilung 219

- Verlustrücklage 217

- Vermögensanlage 227

- Versicherungsbedingungen 229

Satzung (Pensionskassen)

- Fehlbetragsdeckung 700

Sicherungsfonds 765

Sicherungsvermögen 430, 659

- Anlageformen 443

- Anlagegrundsätze 438

- Aufbewahrung 455

- Begriff 431

- Entnahmen 454

- Kapitalanlage-Rundschreiben 447

- Kongruenz 445

- Meldepflichten 470

- Ordnungswidrigkeiten 471

- Rundschreiben 446

- Streuungsquoten 444

- Treuhänder 472

- Vermögensverzeichnis 462

- Wertansätze 466

- Zuführungen 452

Solvabilität 85

Solvabilitätsspanne 1091

- Höhe 1093

Solvency II 711

Sonderzahlungen 890

Sozialversicherung (Pensionskassen)

- Beitragspflicht 851

- Beitragspflicht von Kapitalleistungen 1019

- Beitragspflicht von Renten aus individuell versteuerten Beiträgen 1020

- Beitragspflicht von Rentenzahlungen 1018

- Beitragsphase 1013

- individuell versteuerte Beiträge 1015

- Leistungsphase 1018

- Pauschalversteuerung 1014

Spätschadenrückstellung 673

Sterbegeld 374

Steuerbefreite Pensionskassen

- Körperschaftsteuer 1024

Steuerpflichtige Pensionskasse 1058

Steuerrecht (Pensionskassen)

- Abgrenzung von Alt-/Neuzusage 884

- Anwendung des § 3 Nr. 56 EStG 922

- Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG 892

- Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG, Aufwendungen 896

- Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG, Auszahlungsformen 904

- Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG, Personenkreis 894

- Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG, Vervielfältigungsregelung 908

- Aufbewahrungspflichten 873

- Aufzeichnungspflichten 868

- Beitragsphase 889

- Betriebsausgabenabzug 857

- Leistungen auf Grund von Altzusagen 964

- Leistungen auf Grund von Neuzusagen 966

- Leistungsphase 963

- Mitteilungspflichten 872

- nachgelagerte Besteuerung 969

- Neugestaltung des § 22 Nr. 5 EStG 973

- partielle Steuerpflicht 1062

- Pauschalversteuerung bei Altzusage 912

- Portabilität 959

- Rahmenbedingungen 1023

- Rentenbezugsmitteilungen 982

- Riester-Förderung 924

- Rürup-Förderung 949

- Sonderzahlungen 890

- Steuerpflichtigkeit 1058

- Versorgungsausgleich 1002

- Vorliegen einer betrieblichen Altersversorgung 876

Stornorückstellung 672

Stresstest 530

Tarifverträge 26

Tarifvertragskassen 51

Technischer Geschäftsplan 267

- finanzielle Grundlagen 271

- geschäftsplanmäßige Erklärungen 274

- Inhalt 268

- Rechtsvorschriften 269

Treuhänder (Sicherungsvermögen)

- Aufbewahrung 486

- Aufgaben 472

- Beendigung 490

- Bescheinigungen 477

- Bestätigungsvermerke 488

- Bestellung 474

- Herausgabe von Sicherungswerten 487

- Information 479

- Prüfpflichten 481

- Sicherstellung 483

- Stellvertreter 491

- Überwachung der Deckung 480

- Überwachung der Führung des Vermögensverzeichnisses 482

Überschussbeteiligung

- Pensionskassen 1072

- Satzung 219

Überschussverwendung 690

- Beitragsermäßigung 695

- Bruttoüberschuss 691

- Gewinnzuschlag 698

Umlagefinanzierte Pensionskassen

- Besteuerung der Leistungen 972

Verantwortlicher Aktuar

- Gründung einer Pensionskasse 87

Verbraucherinformation 318

Verjährung

- Leistungen von Pensionskassen 408

Verlustrücklage 217, 657, 1087, 1089

Vermögensanlage

- Anzeigepflichten 524

- Berichtspflichten 525

- Darlegungspflichten 543

- Prognoserechnungen 545

- Risikobericht 551

- Stresstest 530

Vermögensverzeichnis

- Pensionskassen 462

Verschmelzung 127

Versicherungsaufsicht 706

- Änderung des Geschäftsplans 749

- Anordnungen 746

- Berichtspflichten 735

- Beschwerden von Versicherten 740

- Buß- und Strafvorschriften 759

- Europa 710

- Genehmigung 730

- grenzüberschreitende Tätigkeit 753

- Inhalt 712

- Kosten 763

- örtliche Prüfung 737

- Rechtsmittel 760

- Regelungen ab 1.1.2016 717, 721

- Sicherungsfonds 765

- Sonderbeauftragte 751

- Staatsaufsicht 707

- Teilnahmerecht an Sitzungen 736

- Versagung der Genehmigung 744

- Vorlagepflichten 733

- Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb 752

- Zahlungsverbot 750

- zuständige Behörde 726

- Zwangsmittel 758

Versicherungsbedingungen (Pensionskassen) 239

- Änderung 262

- Aufstellen 259

- Ausscheiden 251

- Beiträge 248

- Beitragsverzug 253

- Höchsteintrittsalter 250

- Höherversicherung 256

- Inhalt 241

- Leistungen 246

- Überschussbeteiligung 258

- Versorgungsfall 244

- Wartezeit 250

- Zusatztarife 257

Versicherungsverein a. G.

- großer 56

- kleiner 59

Versorgungsausgleich 417

- externe Teilung, Besteuerung 1004

- interne Teilung, Besteuerung 1003

- Pensionskassen 1002

- steuerunschädliche Übertragung bei Riester-Förderung 1005

Verwaltungskosten 616

Vorgezogenes Altersruhegeld

- Pensionskassen 348

Vorstand 129

- Abberufung 142

- Anzahl der Mitglieder 144

- Aufgaben 130

- Bestellung 134

- Qualifikation 137

- Vergütung 134

Vorzeitiges Altersruhegeld 812

Wartezeit

- Pensionskassen 395

Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) 939

Pensionskassen › A. Allgemeines (Herrmann/Schwind)

A. Allgemeines (Herrmann/Schwind)

Pensionskassen › A. Allgemeines (Herrmann/Schwind) › I. Begriff der Pensionskasse (Schwind)

I. Begriff der Pensionskasse
(Schwind)

1

Wenn heute von Pensionskassen gesprochen wird, so wird regelmäßig die Einrichtung gemeint, die als einer der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung steht. Eine Legaldefinition der Pensionskasse ist in dem § 232 Abs. 1 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) enthalten. Der Begriff der Pensionskasse wird durch die §§ 233, 234 VAG weiter konkretisiert. Danach sind zwei Arten von Pensionskassen zu unterscheiden – zum einen die traditionellen betrieblichen Pensionskassen, die quasi als Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) gegründet worden sind, und zum anderen die nach 2002 von den Versicherungsunternehmen neu in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründeten Pensionskassen, die in ihrer gesamten Ausrichtung wie Lebensversicherungen aufgestellt sind (im Einzelnen s. Rdnrn. 53 ff.).

2

Gemäß § 232 VAG ist die Pensionskasse ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, das dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf seine Leistungen einen eigenen Rechtsanspruch gewährt.

3

Die Pensionskasse ist rechtsfähig, sie ist also abgrenzbar gegenüber nicht rechtsfähigen Vermögensmassen und gegenüber Direktzusagen durch den Arbeitgeber (zu den Direktzusagen vgl. Rolfs/de Groot, H-BetrAV, Teil I 30.).

4

Die Pensionskasse gewährt auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch, sie bleibt also abgrenzbar gegenüber pauschaldotierten Unterstützungskassen, bei denen der Rechtsanspruch gerade ausgeschlossen ist (vgl. Böhm/Schu, H-BetrAV, Teil I 60).

5

Voraussetzung für den Geschäftsbetrieb der Pensionskasse ist gemäß § 8 Abs. 1 VAG ihre Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

6

Im Rahmen dieses Handbuchs sollen nur die von der Legaldefinition des Versicherungsaufsichtsgesetzes erfassten Pensionskassen behandelt werden. Der Beitrag beschränkt sich somit auf die Pensionskasse i. S. d. VAG als einen der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung.

Pensionskassen › A. Allgemeines (Herrmann/Schwind) › II. Wesen der Pensionskassen (Schwind)

II. Wesen der Pensionskassen
(Schwind)

7

Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen sich der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Versorgungszusage bedient. Diese arbeitsrechtliche Versorgungszusage seinen Arbeitnehmern gegenüber wird dadurch erfüllt, dass die Arbeitnehmer einen versicherungsrechtlichen, eigenständigen Rechtsanspruch auf Leistungen gegen die Pensionskasse haben. Die Versorgungszusage des Arbeitgebers ist also in den versicherungsrechtlichen Anspruch gegen die Pensionskasse gekleidet. In der Pensionskasse treffen sich somit also verschiedene Rechtsbeziehungen der drei Rechtssubjekte Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Pensionskasse, die teils unmittelbar Gegenstand eigener Regelungen der Pensionskasse sind, vielfach aber auch außerhalb der Pensionskasse geregelt werden müssen. So wird die arbeitsrechtliche Versorgungszusage im Arbeitsvertrag oder auf Grund von Betriebsvereinbarungen bestimmt (Valutaverhältnis), das Deckungsverhältnis, also die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers, entweder in der Satzung oder auch auf Grund eigenständiger Verträge zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse geregelt und das Leistungsverhältnis, also die Rechtsansprüche der Arbeitnehmer gegen die Pensionskasse, sind dann Gegenstand der Versicherungsbedingungen. Alle diese Rechtsbeziehungen können nicht isoliert betrachtet, sondern müssen in ihrem Zusammenhang begriffen werden. Pensionskassen sind damit eingebettet in ein arbeitsrechtliches Umfeld, das ihrer versicherungsrechtlichen Ausgestaltung nicht ohne Weiteres zu entnehmen ist. Umgekehrt wird auch die arbeitsrechtliche Versorgungszusage des Arbeitgebers durch die versicherungsrechtliche Ausgestaltung wesentlich bestimmt. Die arbeitsrechtliche Einbettung eines selbstständigen Lebensversicherungsunternehmens macht also das Wesen der Pensionskasse aus.

8

Pensionskasse


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9

In der Praxis wird das Zusammenwirken arbeitsrechtlicher Verpflichtung und versicherungsrechtlicher Ausgestaltung nicht immer gebührend gewürdigt. Der Arbeitgeber, der schon auf Grund seiner Finanzierungsverpflichtung die Pensionskasse als „sein“ Instrument der betrieblichen Altersversorgung ansieht, muss aber in seiner Entscheidungsfindung die versicherungsrechtliche Ausgestaltung der Pensionskasse beachten, wie z. B. auch die Aufsichtsbehörde die arbeitsrechtlichen Bedürfnisse und Verpflichtungen des Arbeitgebers in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen sollte.

Pensionskassen › A. Allgemeines (Herrmann/Schwind) › III. Die Bedeutung der Pensionskassen in der betrieblichen Altersversorgung (Schwind)

III. Die Bedeutung der Pensionskassen in der betrieblichen Altersversorgung
(Schwind)

10

Im Prozess der Neuordnung der Alterssicherungssysteme in Deutschland kommt der betrieblichen Altersversorgung eine stetig wachsende Bedeutung zu, wenn es darum geht, dass die Arbeitnehmer auch künftig (noch) über eine angemessene Einkommenssicherung im Alter verfügen können, denn in den kollektiv organisierten betrieblichen Versorgungssystemen lassen sich Vorsorge, Risikoausgleich und Kapitalanlage vergleichsweise am effizientesten durchführen.

11

Die Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung betrugen zum Jahresende 2014 insgesamt rund 557,0 Mrd. Euro.

12

Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung – 2014 in Mrd. Euro –


J. Schwind/Eigene Recherchen basierend auf Veröffentlichungen von BaFin/GDV/PSVaG

Quelle: BetrAV 2016 S. 350.

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Mit Deckungsmitteln von rd. 143,3 Mrd. Euro sind die Pensionskassen der bedeutendste externe Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Rd. 7,3 Mio. Anwärter sowie rd. 1,2 Mio. Rentner (Stand: 31.12.2014) haben Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gegenüber Pensionskassen erworben oder beziehen bereits Leistungen von einer Pensionskasse.

13

Derzeit sind 141 Pensionskassen (Stand 31.12.2014) in Deutschland von der Versicherungsaufsicht zum Geschäftsbetrieb zugelassen. Von den 141 Unternehmen sind 121 in der Rechtsform des VVaG und 20 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft tätig. Von den 121 Versicherungsvereinen haben sich 100 Pensionskassen auf Antrag gemäß § 233 VAG regulieren lassen, 10 Pensionskassen sind von Gesetzes wegen reguliert. 11 Pensionskassen sind dereguliert.

14

Rangliste der 10 größten Pensionskassen: Bilanzsumme in Tsd. Euro


Quelle: BaFin, Versicherungsstatistik 2013, 2014.

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1. Historische Entwicklung

15

Die Pensionskassen sind der bedeutendste Weg der externen kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung mit weit über 100jähriger Erfahrung. Viele traditionelle Firmenpensionskassen, wie z. B. die Pensionskassen von BASF, Bayer oder Hoechst oder überbetriebliche Einrichtungen, wie der Versicherungsverein des Bankgewerbes (BVV), haben ihre Ursprünge bereits im 19. Jahrhundert (vgl. zur Entstehung und Entwicklung der Pensionskassen Koch BetrAV 1987 S. 135 ff.).

16

Die firmenbezogenen Pensionskassen, die in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit organisiert sind, zeichnen sich durch ihre Betriebsnähe, hohe Transparenz, vergleichsweise niedrige Verwaltungskosten und die Mitwirkungsmöglichkeiten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung und dem Aufsichtsrat aus. Dadurch, dass sich die ganz überwiegende Anzahl der firmenbezogenen Pensionskassen auf Antrag hat regulieren lassen, führen diese Pensionskassen von Gesetzes wegen (§ 233 Abs. 1 Nr. 4 VAG) von Provisionen und Abschlusskosten freie Tarife.

2. Leistungsspektrum der Pensionskassen

17

Von ihrem Leistungsspektrum her konzentrieren sich die firmenbezogenen Pensionskassen auf die Gewährung von lebenslangen Renten (Leib-Renten) mit Hinterbliebenenabsicherung auf der Basis von Uni-Sex-Tarifen. Dieses Leistungsangebot entspricht damit heute wie in der Vergangenheit den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und deren Angehörigen nach einer Absicherung der biometrischen Risiken Alter, Tod und Invalidität, denn der eingeleitete Umbau der staatlichen Alterssicherungssysteme erfordert eine dem Risikoschutz in der ersten Säule vergleichbare Alterssicherung in der zweiten Säule. Einem solchen Schutz kommt daher – insbesondere im Hinblick auf das weitere Absinken des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung – eine zunehmend sozialpolitische Bedeutung zu. Denn infolge der Rentenreformmaßnahmen im Jahre 2001 (Altersvermögensergänzungsgesetz) und im Jahre 2004 (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) wird der Lebensstandard im Alter nicht mehr allein mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aufrechterhalten werden können.

18

Die hohe Akzeptanz des Durchführungsweges Pensionskasse bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen haben vor dem Hintergrund des notwendigen Ausbaus der betrieblichen Altersversorgung als zunehmend ergänzende Funktion im Verhältnis zu der gesetzlichen Rentenversicherung dazu geführt, dass neben den bisher bestehenden firmenbezogenen Pensionskassen ein neuer Typ von Pensionskassen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft entstanden ist. Die traditionellen firmenbezogenen Pensionskassen sind dagegen ausschließlich in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit organisiert.

19

Die Pensionskassen neuen Typs, die im Gegensatz zu den betrieblichen Pensionskassen mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, sind ganz überwiegend von Lebensversicherungsunternehmen, aber auch von Finanzinstituten gegründet worden. Dadurch haben zugleich neue Leistungspläne, wie z. B. die fondsgebundene Lebensversicherung, Einzug in die betriebliche Altersversorgung gehalten. Die neuen Leistungsangebote zeichnen sich durch die bisher für die dritte Säule typische Möglichkeit der individuellen Gestaltung aus, welche mit deutlich höheren Komplexitätskosten verbunden ist.

20

Die Pensionskassen neuen Typs haben sich als Vertriebsvehikel von Lebensversicherungsunternehmen neben den firmenbezogenen Pensionskassen im Wettbewerb mit den anderen Durchführungswegen der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung etabliert und auf Grund ihrer firmen- und branchenungebundenen Ausrichtung im Verhältnis zu den traditionellen Firmenpensionskassen vergleichsweise höhere Wachstumsraten erzielt.

21

Rangliste der 10 größten Pensionskassen: Anzahl Versicherte


Quelle: BaFin, Versicherungsstatistik 2013, 2014.

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