Kitabı oku: «Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte»
Johannes Hofmann
Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte
Gesamtausgabe
Theologische
Lehr- und
Lernbücher
Herausgegeben
von Jürgen Bärsch,
Manfred Gerwing,
Johannes Hofmann
und Lothar Wehr
Johannes Hofmann
Zentrale Aspekte der
Alten Kirchengeschichte

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
© 2013 Echter Verlag GmbH, Würzburg
www.echter-verlag.de
Umschlaggestaltung Peter Hellmund
Umschlagbild Mittelalterliche Darstellung Papst Gregors des Großen
© ÖNB Wien: Cod. 1845, fol. 75r
ISBN 978-3-429-04704-7 (PDF)
ISBN 978-3-429-06118-0 (ePub)
Inhaltsverzeichnis
| Vorwort zu den Kapiteln 1 bis 6 | |
| Vorwort zu den Kapiteln 7 bis 9 | |
| Technische Hinweise zur Nutzung der eBook-Version | |
| 1. | Die Anfänge der Kirche |
| 1.1 | Die Ausgangssituation |
| 1.2 | Das Urchristentum im Judentum |
| 1.2.1 | Die pluralistische Gestalt des Judentums und die ersten Christen |
| 1.2.2 | Sprachlich-kulturelle Gruppierungen im Urchristentum |
| 1.3 | Die Lösung der Kirche von der Synagoge |
| 1.4 | Anlass und Anfänge der frühchristlichen Mission |
| 1.5 | Die Ausbreitung des Christentums in den ersten drei Jahrhunderten |
| 1.5.1 | Palästina und Syrien |
| 1.5.2 | Ägypten |
| 1.5.3 | Griechenland und Kleinasien |
| 1.5.4 | Das westliche Nordafrika |
| 1.5.5 | Die westlichen Provinzen des Römischen Reichs |
| 1.5.6 | Rom und Italien |
| 1.6 | Soziologische, politische, kulturelle und religiöse Gegebenheiten für die Mission: günstige und ungünstige Bedingungen |
| 2. | Die Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ämter und Dienste in den ersten drei Jahrhunderten |
| 2.1 | Urchristliche Vorgaben |
| 2.2 | Die Verfassung der ältesten Gemeinden |
| 2.2.1 | Das judenchristliche Modell in der Gemeinde von Jerusalem: Von den Zwölf zu Jakobus dem Herrenbruder und den Presbytern |
| 2.2.2 | Das heidenchristliche Modell |
| 2.2.2.1 | Propheten, Lehrer und Apostel in der Gemeinde von Antiochien |
| 2.2.2.2 | Der Apostel Paulus und die Episkopen und Diakone in seinen heidenchristlichen Gemeinden |
| 2.2.2.3 | Apostel, Propheten und Lehrer sowie Episkopen und Diakone in den Gemeinden der Didache |
| 2.3 | Die Verschmelzung des juden- und des heidenchristlichen Modells |
| 2.3.1 | Episkopen, Presbyter und Diakone im Brief des Clemens von Rom |
| 2.3.2 | Der Bischof, die Presbyter und die Diakone in den Pastoralbriefen |
| 2.4 | Der eine Bischof, die Presbyter und die Diakone bei Ps.-Ignatius |
| 2.5 | Frauen als kirchliche Autoritäten in altkirchlicher Zeit |
| 2.5.1 | Die Anfänge |
| 2.5.2 | Ein frühes Beispiel: Christliche Frauen als Autoritäten kleinasiatischer Gemeinden des 1. und 2. Jahrhunderts |
| 2.5.3 | Restriktive Tendenzen in den Pastoralbriefen |
| 2.5.4 | Die Witwen und Gemeindejungfrauen als kirchlicher Stand |
| 2.5.5 | Die Diakonissinnen – Inhaberinnen eines kirchlichen Amts? |
| 2.6 | Die kirchlichen Ämter und Dienste in der Traditio Apostolica |
| 2.6.1 | Der Klerus in der Traditio Apostolica |
| 2.6.1.1 | Der Bischof |
| 2.6.1.2 | Der Presbyter |
| 2.6.1.3 | Der Diakon |
| 2.6.1.4 | Der Bekenner |
| 2.6.2 | Die Dienste in der Traditio Apostolica |
| 2.6.2.1 | Die Witwe |
| 2.6.2.2 | Der Lektor |
| 2.6.2.3 | Die Jungfrau |
| 2.6.2.4 | Der Subdiakon |
| 2.6.2.5 | Das mit der Gabe der Heilung beschenkte Gemeindemitglied |
| 3. | Theorie und Praxis der kirchlichen Einheit in den ersten drei Jahrhunderten |
| 3.1 | Die Ermittlung der vertikalen Einheit mit dem Ursprung durch Feststellung von apostolischer Tradition und Sukzession |
| 3.2 | Die Feststellung der horizontalen kirchlichen Einheit (κοινωνία, communio) durch Kommunionbriefe und Communio-Listen |
| 3.3 | Die Anfänge der Ermittlung vertikaler und horizontaler Einheit durch die Regionalsynoden des späten 2. und des 3. Jahrhunderts |
| 4. | Kirche und Staat zwischen Konfrontation und Kooperation bis zum Tod Theodosius’ I. († 395) |
| 4.1 | Die altkirchliche Loyalität gegenüber dem römischen Staat und ihre Grenzen |
| 4.2 | Die heidnischen Vorwürfe gegen die Christen als Ursachen der Christenverfolgungen |
| 4.3 | Der Verlauf der Christenverfolgungen |
| 4.3.1 | Die zeitlich und regional planlos auftretenden Verfolgungen bis zum Jahre 249 |
| 4.3.2 | Die seit 249 auf Reichsebene systematisch durchgeführten Verfolgungen |
| 4.4 | Die sogenannte Konstantinische Wende und die Eingliederung der Kirche in das Römische Reich |
| 4.4.1 | Die Vorgeschichte der konstantinischen Religionspolitik |
| 4.4.2 | Erste Ansätze der neuen Religionspolitik Kaiser Konstantins |
| 4.4.3 | Kirche und Staat während der Alleinherrschaft Kaiser Konstantins |
| 4.4.4 | Von der religio licita zur Staatskirche |
| 5. | Die Entstehung und Entwicklung des römischen Primatsanspruchs und der Reichspatriarchate bis zum Konzil von Chalzedon (451) |
| 5.0 | Die Hauptkirchen der ersten drei Jahrhunderte – eine Bestandsaufnahme |
| 5.1 | Stufe 1: Die hohe kirchliche Bedeutung der römischen Kirche bis zur Mitte des 2. Jahrhunderts |
| 5.2 | Stufe 2: Rom – seit der Mitte des 2. Jahrhunderts ein Ort privilegierter Tradition |
| 5.2.1 | Die in Rom erstmals beantwortete Frage nach dem Umfang des Neuen Testaments |
| 5.2.2 | Die in Rom erstmals beantwortete Frage nach den Grenzen der Kirche |
| 5.3 | Stufe 3: Rom, Alexandrien, Antiochien und Karthago – seit dem 3. Jahrhundert auf dem Weg zu regionalen Zentren der Communio |
| 5.3.1 | Die Hauptkirchen Rom, Alexandrien, Cäsarea/Jerusalem und Ephesus während des Osterfeststreits des ausgehenden 2. Jahrhunderts |
| 5.3.2 | Die Hauptkirchen Karthago, Rom, Alexandrien und Antiochien während des Bußstreits Mitte des 3. Jahrhunderts |
| 5.3.3 | Die Hauptkirchen Karthago, Rom, Cäsarea und Alexandrien während des Ketzertaufstreits Mitte des 3. Jahrhunderts |
| 5.3.4 | Das Zusammenspiel der Hauptkirchen Antiochien, Rom und Alexandrien im Fall des Paul von Samosata im Jahr 268 |
| 5.3.5 | Der Einfluss der sogenannten Konstantinischen Wende und der beiden ersten ökumenischen Konzilien auf die Stellung der alten Hauptkirchen im Römerreich und auf den Aufstieg Konstantinopels |
| 5.3.6 | Das Eintreten des Julius von Rom († 352) für gesamtkirchliche Mitverantwortung und gegen regionale Autonomie |
| 5.3.7 | Die westliche Anerkennung Roms als Revisionsinstanz auf der 343 einberufenen Synode von Sardica |
| 5.3.8 | Rom – seit dem Abschluss der arianischen Wirren (um 370) Zufluchtsort der östlichen Kirchen in Notsituationen |
| 5.4 | Stufe 4: Die Ausbildung des römischen Primats und der Reichspatriarchate vom Ende des 4. Jahrhunderts bis zum Konzil von Chalzedon (451) |
| 5.4.1 | Die Weiterentwicklung der römischen Primatsidee im Westen seit dem Ende des 4. Jahrhunderts |
| 5.4.2 | Der geistig-ideologische Hintergrund: Die Roma christiana beerbt die Roma aeterna |
| 5.4.3 | Der Autoritätsanspruch der ersten drei ökumenischen Konzilien (325-431) und Roms Selbstverständnis auf denselben |
| 5.4.4 | Das Mit- und Gegeneinander der römischen Kirche und der Reichspatriarchate auf dem 451 abgehaltenen ökumenischen Konzil von Chalzedon |
| 5.4.5 | Rückblick und Ausblick |
| 6. | Die ersten vier ökumenischen Konzilien |
| 6.1 | Das 325 abgehaltene ökumenische Konzil von Nizäa |
| 6.1.1 | Die Vorgeschichte des Konzils von Nizäa |
| 6.1.2 | Das Konzil von Nizäa |
| 6.1.3 | Der Glaube von Nizäa im Widerstreit |
| 6.1.4 | Die Lösung der nizänischen Frage durch die Kappadokier |
| 6.2 | Das 381 abgehaltene ökumenische Konzil von Konstantinopel |
| 6.2.1 | Die Vorgeschichte des zweiten ökumenischen Konzils |
| 6.2.2 | Das Konzil von Konstantinopel |
| 6.2.3 | Die Rezeption des Konzils von Konstantinopel |
| 6.3 | Das 431 abgehaltene ökumenische Konzil von Ephesus |
| 6.3.1 | Die Vorgeschichte des Konzils von Ephesus: zwei unterschiedliche Christologien |
| 6.3.2 | Das Konzil von Ephesus |
| 6.3.3 | Die Rezeption und Nichtrezeption des Konzils von Ephesus oder die erste bleibende Kirchenspaltung |
| 6.3.3.1 | Die Ausbildung der Apostolischen Kirche des Ostens |
| 6.4 | Das 451 abgehaltene ökumenische Konzil von Chalzedon |
| 6.4.1 | Die Vorgeschichte des Konzils von Chalzedon |
| 6.4.2 | Das Konzil von Chalzedon |
| 6.4.3 | Die Rezeption und Ablehnung des Konzils von Chalzedon oder die zweite bleibende Kirchenspaltung |
| 6.4.3.1 | Die Ablehnung in der koptischen, nubischen und äthiopischen Kirche |
| 6.4.3.2 | Die Ablehnung in der armenischen Kirche |
| 6.4.3.3 | Die Ablehnung in der westsyrischen oder jakobitischen Kirche |
| 6.4.3.4 | Die Rezeption des Konzils von Chalzedon in der Reichskirche |
| Liste der frühen Bischöfe von Rom bzw. der Päpste | |
| Liste bedeutender Kirchenväter und altchristlicher Autoren in chronologischer Reihenfolge | |
| Liste der römischen Kaiser | |
| Abbildungsnachweis | |
| 7. | Die frühchristliche Liturgie |
| 7.1 | Der allgemeine Rahmen der frühchristlichen Liturgie |
| 7.1.1 | Ein Beispiel: Frühes östliches und westliches Sakramentenverständnis |
| 7.1.2 | Die östlichen Liturgiefamilien der Spätantike |
| 7.1.3 | Die westlichen Liturgiefamilien der Spätantike |
| 7.1.4 | Gemeinsame Grundlagen |
| 7.2 | Die Taufe in der Alten Kirche |
| 7.2.1 | Die Taufe im Neuen Testament |
| 7.2.2 | Die Taufe nach den Quellen des 2. Jahrhunderts |
| 7.2.3 | Die Taufvorbereitung in der Traditio Apostolica |
| 7.2.3.1 | Voraussetzungen für die Aufnahme in den Katechumenat |
| 7.2.3.2 | Der Verlauf der Katechumenatszeit |
| 7.2.3.3 | Die Zeit der unmittelbaren Vorbereitung |
| 7.2.4 | Die Taufe in der Traditio Apostolica |
| 7.2.4.1 | Die Segnung des Wassers und der Tauföle |
| 7.2.4.2 | Die Absage an den Satan |
| 7.2.4.3 | Die Salbung vor dem Taufbad |
| 7.2.4.4 | Das mit dem Taufbekenntnis verbundene Taufbad |
| 7.2.4.5 | Die Salbung nach dem Taufbad |
| 7.2.4.6 | Die abschließenden Riten |
| 7.2.4.6.1 | Die bischöfliche Handauflegung mit Gebet |
| 7.2.4.6.2 | Die bischöfliche Salbung des Hauptes |
| 7.2.4.6.3 | Die bischöfliche Besiegelung oder Signation |
| 7.2.4.7 | Die Taufeucharistie |
| 7.2.5 | Taufvorbereitung und Taufe in Antiochien, Jerusalem und Mailand Ende des 4. Jahrhunderts |
| 7.2.5.1 | Die Taufvorbereitung in Antiochien, Jerusalem und Mailand Ende des 4. Jahrhunderts |
| 7.2.5.2 | Die Taufe in Antiochien, Jerusalem und Mailand Ende des 4. Jahrhunderts |
| 7.3 | Die Buße in der Alten Kirche |
| 7.3.1 | Urkirchliche Voraussetzungen |
| 7.3.2 | Auf dem Weg zum kanonischen Bußverfahren: die kirchliche Bußphänomenologie des 2. Jahrhunderts |
| 7.3.3 | Die Anfänge der kanonischen Buße im Westen |
| 7.3.4 | Die Weiterentwicklung im Westen seit der Mitte des 3. Jahrhunderts |
| 7.3.5 | Das altkirchliche Bußwesen im christlichen Osten |
| 7.4 | Die Eucharistie in der Alten Kirche |
| 7.4.1 | Das Verständnis der Eucharistiefeier von den Anfängen bis zum Ende der apostolischen Zeit |
| 7.4.2 | Der Vollzug der Eucharistiefeier: Vom urchristlichen Herrenmahl zu den Anfängen der altkirchlichen Eucharistiefeier im 2. Jahrhundert |
| 7.4.3 | Das altkirchliche eucharistische Hochgebet |
| 7.4.4 | Die altkirchlichen Deutungen der Eucharistiefeier |
| 7.4.4.1 | Die Wandlung durch das Konsekrationsgebet des Logos bei Justin |
| 7.4.4.2 | Zur Wandlung durch die Worte Jesu Christi in der westlichen Überlieferung |
| 7.4.4.3 | Die Wandlung durch den Heiligen Geist in der östlichen Überlieferung |
| 7.4.5 | Der Ort der altkirchlichen Eucharistiefeier |
| 7.4.6 | Die Zeit der altkirchlichen Eucharistiefeier |
| 8. | Bischof Augustinus von Hippo – Einblicke in Leben, Werk und Kontroversen eines Lehrers des Abendlands |
| 8.1 | Die Quellen zur Augustinus-Biographie |
| 8.2 | Kindheit, Jugend und Studienzeit Augustins |
| 8.3 | Augustinus als Lehrer und Rhetor in Karthago, Rom und Mailand |
| 8.4 | Augustinus als christlicher Asket in Thagaste und Presbyter in Hippo |
| 8.5 | Augustinus als Bischof von Hippo Regius |
| 8.5.1 | Bischof Augustinus als Seelsorger, Kirchenpolitiker, Theologe und Asket |
| 8.5.2 | Die von Augustinus ausgetragenen Kontroversen und ihre Theologie |
| 8.5.2.1 | Die Auseinandersetzung mit dem Manichäismus (392-404) |
| 8.5.2.2 | Die Auseinandersetzung mit dem Donatismus (400-418) |
| 8.5.2.3 | Die Auseinandersetzung mit dem Pelagianismus (411-430) |
| 8.5.3 | Vier sehr einflussreiche Werke Augustins |
| 8.5.3.1 | De doctrina christiana |
| 8.5.3.2 | De cathechizandis rudibus |
| 8.5.3.3 | De civitate Dei |
| 8.5.3.4 | De Trinitate |
| 9. | Priestermönch Johannes von Damaskus – Einblicke in Leben und Werk eines östlichen Lehrers der Christenheit |
| 9.1 | Die Quellen zur Biographie des Johannes von Damaskus |
| 9.2 | Kindheit und Ausbildung des Johannes |
| 9.3 | Johannes im staatlichen und kirchlichen Dienst in Damaskus und Jerusalem |
| 9.4 | Die letzten Jahre des Johannes, sein Tod, seine Verurteilung, seine Rehabilitation und seine frühe Verehrung als Heiliger |
| 9.5 | Die wichtigsten Werke des Johannes von Damaskus |
| 9.5.1 | Dogmatische Werke |
| 9.5.1.1 | Die Πηγὴ γνώσεως (Quelle der Erkenntnis) |
| 9.5.1.2 | Die Drei Reden gegen die Verächter der heiligen Bilder |
| 9.5.2 | Das moraltheologisch-spirituell ausgerichtete Florileg der Sacra Parallela |
| 9.5.3 | Das exegetische Werk zu den Paulusbriefen |
| 9.5.4 | Das hagiographische und homiletische Werk |
| 9.5.4.1 | Die Trilogie auf die Entschlafung der heiligen Gottesgebärerin Maria |
| 9.5.5 | Das hymnographische Werk |
| 9.5.6 | Unechte Werke |
| Abbildungsnachweis | |
Vorwort zu den Kapiteln 1 bis 6
Mit diesem Werk soll Studierenden, Theologen und einem an der Theologie interessierten Kreis ein als gedrucktes Buch, aber auch als eBook publiziertes Lehr- und Lernbuch der Alten Kirchengeschichte zur Verfügung stehen, das auf dem neuesten Forschungsstand jene Themen behandelt, die sich im Lehrbetrieb bayerischer Universitäten als zentral erwiesen haben, weil sie das Leben und die Theologie der Kirche bis auf den heutigen Tag prägen.
Demnach geht es hier um die frühe Ausbreitung der Kirche (Kapitel 1), ihre ortskirchliche Organisation (Kapitel 2) und ihre einheitsstiftenden Prinzipien und Institutionen (Kapitel 3), um die frühe Begegnung zwischen Kirche und römischem Staat (Kapitel 4), die großräumige Organisation der Alten Kirche (Kapitel 5) und den auf den ersten vier ökumenischen Konzilien entfalteten Glauben der Kirche (Kapitel 6). Der künftige zweite Band gilt dem altkirchlichen Gottesdienst (Kapitel 7) und dem Leben und Werk der überragenden abend- und morgenländischen Väter Augustinus von Hippo Regius (Kapitel 8) und Johannes von Damaskus (Kapitel 9).
Zwischentitel untergliedern die einzelnen Kapitel detailliert, um so rasch und übersichtlich einen Überblick über den Inhalt des Bandes zu vermitteln. Zur Förderung der Einprägsamkeit werden neben wichtigen Begriffen, Namen und Orten auch zentrale Aussagen des Textes fett markiert. Ebenso veranschaulichen durch farbige Hinterlegung hervorgehobene Quellentexte, aber auch Karten, Graphiken, Bilder und Tabellen den behandelten Stoff. Papst-, Kaiser-, Kirchenväter- und Autorenlisten erleichtern die chronologische Orientierung. Ein Register erübrigt sich, da die Suchfunktion der eBook-Version entsprechende Recherchen ermöglicht.
Unter Verzicht auf einen aufwendigen Anmerkungsapparat wird die neuere und neueste Standardliteratur – je nach Länge und Dichte der Ausführungen – am Ende des jeweiligen Kapitelabschnitts aufgelistet und ihr Inhalt bei Bedarf nach den jeweiligen Seitenangaben in Klammern erschlossen, sodass dort Hinweise zum vertieften Studium zu finden sind. Die wenigen Fußnoten verweisen nur auf wörtliche Zitate, auf unverzichtbare, in der Standardliteratur nicht erwähnte Einzelergebnisse der neueren Forschung sowie auf andere Kapitelabschnitte des vorliegenden Buchs, die den entsprechenden Sachverhalt vertiefter behandeln und im eBook durch Hyperlinks erreichbar sind.
Für die Erstellung des Manuskripts bin ich Frau Sonja Eisenschmid und Frau Ursula Niefnecker zu großem Dank verpflichtet. Ebenso danke ich Herrn Cand. theol. Anselm Blumberg herzlich für die arbeitsaufwendige Bearbeitung der Quellentexte, Karten, Graphiken, Bilder und Tabellen. Schließlich gilt mein herzlicher Dank auch Herrn Stud. theol. Martin Schwerdt für das Lesen der Korrekturen.
Theißing, den 22. Oktober 2011
Johannes Hofmann
Vorwort zu den Kapiteln 7 bis 9
Wie im ersten Teil angekündigt geht es im vorliegenden zweiten Teil um den altkirchlichen Gottesdienst (Kapitel 7) und um Leben und Werk der überragenden abend- und morgenländischen Väter Augustinus von Hippo Regius (Kapitel 8) und Johannes von Damaskus (Kapitel 9), damit so die zentralen Aspekte der Alten Kirchengeschichte vervollständigt werden. Zur didaktischen Aufbereitung des Textes, der Literaturangaben und der Fußnoten sei auf das Vorwort des ersten Teils verwiesen.
Herzlich danke ich auch diesmal Frau Ursula Niefnecker für die Erstellung des Manuskripts, wie ich auch Herrn Dr. Anselm Blumberg für die gekonnte Bearbeitung der Graphiken, Karten, Bilder und Tabellen zu großem Dank verpflichtet bin. Mein herzlicher Dank gilt Frau Stud. phil. Lena Klingenberg für das Lesen der Korrekturen. Dem Echter Verlag und insbesondere Herrn Heribert Handwerk und Herrn Werner Häußner danke ich erneut für die zuverlässige Zusammenarbeit. Schließlich sei der großzügige Druckkostenzuschuss dankbar erwähnt, den mir meine Heimatdiözese Regensburg und die Diözese meines akademischen Standorts Eichstätt gewährten.
Theißing, im Advent 2012
Johannes Hofmann
Technische Hinweise zur Nutzung der eBook-Version
Im eBook ist vom Inhaltsverzeichnis aus der Text der einzelnen Kapitel und Unterkapitel jeweils durch einen Klick auf die linke Maustaste erreichbar, während man durch Gedrückthalten der Alt-Taste und Drücken der linken Pfeiltaste wieder zum Inhaltsverzeichnis zurückkehren kann. Entsprechendes gilt auch für Hyperlinks, mit deren Hilfe nicht nur jeweils vertiefende Abschnitte des Buchs, sondern auch Abbildungen und vollständige Titel der abgekürzten Literatur zu erreichen sind. Die im Längsformat publizierten Karten lassen sich schließlich unter „Anzeige“ → „Ansicht drehen“ im Uhrzeigersinn ins Querformat drehen.
1. Die Anfänge der Kirche
1.1 Die Ausgangssituation
Vor der Beschäftigung mit den Anfängen der Kirche ist zunächst festzuhalten, dass die Kirche ihren letzten Grund in Jesus Christus hat, in jenem historisch fassbaren Jesus von Nazaret, dessen Wirken der Evangelist Lukas gelungen resümiert:
Jesus „wanderte durch Städte und Dörfer, predigte und verkündete als Frohe Botschaft das Reich Gottes. Und die Zwölf waren mit Ihm und einige Frauen, die von bösen Geistern und Krankheiten geheilt worden waren“ (Lk 8,1b-2a).
Jesu Wirken ist also von der Verkündigung der Frohen Botschaft vom nahen Gottesreich geprägt, von seiner Realisierung durch die Heilung kranker und von Dämonen besessener Menschen und von der Sammlung einer Schar von Frauen und Männern um sich.
Diese Kreise lösen sich nach der Katastrophe der Kreuzigung nicht auf, sondern entfalten intensives Gemeindeleben und auffällige Verkündigungstätigkeit. Wie die neutestamentlichen Quellen einmütig bezeugen, hat das einen unverzichtbaren Grund: Der schmählich hingerichtete Jesus ist auferstanden. Er erscheint Einzelnen sowie kleineren und größeren Gruppen seiner Anhänger und beauftragt sie zur Fortsetzung seines Erlösungswerks: zum Festhalten an seiner Gemeinde und zur weltweiten Ausbreitung seiner Frohen Botschaft. Aufgrund der Eigenart, Spärlichkeit und Zufälligkeit weiterer Zeugnisse, die sich aus den Schriften des Neuen Testaments (z.B. 1 Kor 15,3-8; Mk 16,1-8; Mt 28,1-20; Lk 24,1-53 u.a.), aus frühchristlichen Werken (z.B. Tertullian, Petrus-Evangelium) und aus außerchristlichen Jesuszeugnissen (z.B. Tacitus, Flavius Josephus, Sueton und Plinius der Jüngere) erschließen lassen, kann man den Ablauf der Osterereignisse kaum widerspruchsfrei rekonstruieren. Wenn sich die dialektisch-kerygmatische Theologie in dieser Frage allerdings mit dem Osterglauben der Jünger zufriedengibt, dann greift ihr theologischer Ansatz zu kurz. Mit Dassmann ist vielmehr zu fragen, „wie die Jünger und ersten Anhänger Jesu [denn] zum Osterglauben gekommen sind. Das Faktum des Osterglaubens fordert doch einen Grund; und erst von der Tragfähigkeit dieses Grundes hängt es ab, wie belangvoll und verpflichtend der Osterglaube der Jünger ist“1. Tatsache ist, dass der auferstandene Jesus unter seinen Anhängern einen gemeindestiftenden Impuls auslöst, dessen Wirkung bis heute in der Kirche wahrnehmbar ist.
Abb. 1 Im 6. Jahrhundert entstandenes Mosaik in der Basilika S. Appollinare Nuovo zu Ravenna mit dem Engel, der den Frauen am leeren Grab die Auferstehung Jesu verkündet.
Wie sieht diese von Jesus gewollte Urkirche aus? Festzuhalten ist zunächst der Befund Hengels, „daß im Vergleich mit anderen Bereichen und Epochen der antiken Geschichte […] die Quellenlage für die ersten Jahrzehnte des Urchristentums, von Johannes dem Täufer bis zur Neronischen Verfolgung oder bis zum Ausbruch des jüdischen Krieges [66 n. Chr.], im Grunde so schlecht garnicht ist“2. Denn in den Büchern des Neuen Testaments findet sich neben „den Evangelien, der Apostelgeschichte und den echten und sekundären Paulusbriefen […] eine Fülle anderer, meist pseudepigraphischer Schriften aus der Zeit etwa zwischen 70 und 110 n. Chr., aus denen sich Rückschlüße auf die ‚Gründerzeit‘ ziehen lassen; hinzu kommen [frühchristliche] Nachrichten bei Papias, Hegesipp und Euseb sowie Notizen [nichtchristlicher Herkunft] bei Josephus, Tacitus, Sueton, dem jüngeren Plinius und aus der rabbinischen Tradition“3. Darüber hinaus liefern Befunde aus der jüdischen und hellenistischen Umwelt, geschöpft aus den Funden von Qumran (vgl. Abb. 2), aus den gnostischen Texten von Nag Hammadi und zahlreichen anderweitigen Inschriften und Papyri, ergänzende Hilfsmittel zur historischen Rekonstruktion. Freilich ist bei der Interpretation der neutestamentlichen Quellen zu berücksichtigen, dass sich ihre Verfasser zwar als „Geschichtsschreiber“ oder besser als „Geschichtserzähler“ verstehen, dass sie ihre Nachrichten aber in erster Linie in den Dienst der Christus-Verkündigung stellen und sie daher sprachlich und erzählerisch entsprechend formen.
Abb. 2 Fragment der Damaskusrolle, einer der in Qumran aufgefundenen Schriften.
Zunächst bezeugen die geographischen Angaben des Neuen Testaments, dass die ersten Christen nicht nur Mitglieder der Jerusalemer Urgemeinde sind. Mehrere geographisch voneinander unterschiedene Gemeinden haben vielmehr in den vier Evangelien ihre jeweilige lokale Jesus-Überlieferung festgehalten. So erscheint der Auferstandene den Jüngern z.B. nicht nur in Jerusalem, sondern auch in Galiläa. „Solche Ortsangaben in alten biblischen Erzählungen sind bisweilen ein Signal dafür, daß es an diesem Ort schon früh eine Gemeinde gab, die die Jesus-Erinnerung dieses Textes“4 aufbewahrt hat.
Sekte der Nazoräer nennen die jüdischen Gegner laut Apg 24,5 die Anhänger des Jesus von Nazaret, die sich unter seinem Namen in Jerusalem zusammenschließen. Als „ἐκκλησία“, als Versammlung des von Jesus herausgerufenen endzeitlichen Gottesvolks bezeichnen sich die ersten Judenchristen selbst. Sie verstehen sich also nicht als Juden, die nur die Überzeugung von Jesus, dem Messias, miteinander teilen. Ihre Überzeugung führt sie vielmehr regelmäßig zu religiösen Versammlungen zusammen und macht sie so zur Gemeinde Jesu, zur Kirche, wie man im Deutschen sagt.
Diese Überzeugung beruht auf der Erfahrung, dass der Gekreuzigte auferstanden ist und lebt. Sie greift nach und nach um sich (vgl. 1 Kor 15) und entwickelt sich „zum Angelpunkt der apostolischen Verkündigung“5. Bestätigt und vertieft wird sie den Jerusalemer Urautoritäten der Zwölf durch die Geistausgießung, die als ein „von der ganzen urchristlichen Überlieferung bezeugte[s] Faktum“6 zu betrachten ist. Seither predigen die Zwölf, dass der Auferstandene mit dem irdischen Jesus von Nazaret identisch ist, und dass deshalb alles, was Er vor seinem Sterben in Wort und Tat gelehrt hat, Gültigkeit und Heilsmächtigkeit besitzt. Denn Gott hat schon durch den irdischen Jesus Macht- und Wunderzeichen gewirkt, Gott selbst hat Ihn auferweckt, kurz: Jesus ist der verheißene Messias. In der urchristlichen Predigt legt man Jesus daher schon bald den Christus-Titel, das griechische Synonym für Messias, bei. „Die Apostel predigen das Evangelium ‚von Jesus Christus‘ ([Apg] 5,42), ‚Jesus Christus‘ ist es, der durch die Apostel heilt (9,34). [Und] weil Jesus der Messias ist, heißt er auch der Kyrios, [der Herr], zu dem Gott selbst ihn gemacht hat (2,36); er gehört daher an die Seite Gottes und man kann ihm den Kyriostitel mit der gleichen Selbstverständlichkeit geben wie Gott selbst (1,21; 7,59; 9,1.10ff.42; 11,17).“7
Unter dieser Voraussetzung liegt es auf einer Linie, wenn sich die Urgemeinde auch im Gebet an den Kyrios wendet, sodass schon Paulus in 1 Kor 16,22 eines dieser Urgebete überliefert: „Marana tha (Herr, komme).“ Damit macht sich zugleich ein entscheidendes Element des urchristlichen Kerygma bemerkbar: das in orthodoxen jüdischen Ohren gotteslästerlich klingende Bekenntnis, dass Jesus mit Gott identisch ist. Der Scheideweg zwischen Judentum und Christentum zeichnet sich hier ab, wenn davor auch noch eine längere gemeinsame Wegstrecke liegt.
BAUS, Karl, Von der Urgemeinde zur frühchristlichen Großkirche (= Hubert Jedin (Hg.), Handbuch der Kirchengeschichte 1) Freiburg Basel Wien 1962, 69- 479; hier 92-101.
BROX, Norbert, Kirchengeschichte des Altertums, Düsseldorf 19924, 9-12.
1.2 Das Urchristentum im Judentum
1.2.1 Die pluralistische Gestalt des Judentums und die ersten Christen
Zweifellos hält man das Christentum zunächst für eine der vielen Sekten, Gruppierungen oder Bewegungen des Judentums. Denn innerhalb des Judentums ist man schon lange religiöse Vielfalt gewohnt. So bestehen beispielsweise erhebliche Gegensätze zwischen den Pharisäern und den Sadduzäern. Die Pharisäer bilden jene Gruppierung, die sich – in Abgrenzung zur römischen Oberherrschaft – am stärksten um die Aufrechterhaltung des theokratisch konstituierten Charakters der jüdischen Volksgemeinschaft bemüht und daher hellenistisch-heidnische Einflüsse konsequent abwehrt. Sie halten sich streng an das mosaische Gesetz (die fünf Bücher des Mose) sowie an die für sie normstiftende schriftgelehrte Auslegungstradition desselben. Selbstverständlich ist ihnen auch der Glaube an die Auferstehung der Toten und an die Engel.
Die zumeist führenden priesterlichen Aristokratengeschlechtern angehörenden Sadduzäer lassen dagegen nur das mosaische Gesetz gelten und fühlen sich nicht an die schriftgelehrte Überlieferung gebunden. Folglich verwerfen sie z.B. den Glauben an die Auferstehung, da sich diese Lehre erst in den verhältnismäßig jungen Büchern des Alten Testaments findet und daher für sie nicht verbindlich ist.8
Zu erwähnen ist schließlich die Gruppe der Zeloten oder Eiferer. Sie wollen dem Gesetz in Treue, aber in einer betont kämpferischen, martyriumsbereiten Haltung dienen, die alles Heidnische aggressiv zurückweist. Sie lehnen es ab, dem römischen Kaiser Steuern zu zahlen und rufen zum bewaffneten Widerstand gegen die heidnische Fremdherrschaft auf, da der Gehorsam gegenüber dem mosaischen Gesetz in diesem Fall zu einem heiligen Krieg verpflichte.
In diesem pluralistischen jüdischen Milieu, das in Wirklichkeit noch viel bunter war, wurzelt das junge Christentum. Folglich finden auch Vertreter der aufgezählten Gruppierungen den Weg zur christlichen Gemeinde. Als prominenter Pharisäer kann z.B. Paulus namhaft gemacht werden. Gläubig gewordene Mitglieder der sadduzäischen Priesterklasse werden in Apg 6,7 genannt. Unter den Zeloten zählt schließlich Simon der Zelot bereits in vorösterlicher Zeit zu den von Jesus erwählten Zwölf.
Angesichts dieser Phänomenologie des zeitgenössischen Judentums stellen die ersten christlichen Gemeinden eine Gruppierung unter vielen dar. Sie sind zunächst nichts Besonderes in ihrer jüdischen Volksgemeinschaft. Sie glauben an den einen Gott Israels, ihre heiligen Schriften sind die der Juden, der Jerusalemer Tempelkult ist der ihre und ebenso folgen sie dem mosaischen Gesetz. Sogar die wichtigsten Elemente des am Sabbat üblichen Synagogengottesdienstes, die Psalmen, Schriftlesungen, ihre Auslegung und entsprechende Gebete, bewahren sie in ihren gottesdienstlichen Versammlungen. Selbst die endzeitliche Ausrichtung der frühen Christen hat nichts Einmaliges an sich und findet Parallelen im zeitgenössischen Judentum. So hätten die frühchristlichen Gemeinden innerhalb des Judentums das bleiben können, wofür man sie zunächst hielt: die Sekte der Nazoräer.
Freilich löst Jesus von Nazaret innerhalb des Judentums eine eigene Dynamik aus. Zwar halten die Nazoräer am jüdischen Monotheismus fest, identifizieren aber auch Jesus mit Gott. Ebenso ist die Heilige Schrift der Juden die ihre, aber sie legen sie auf Jesus Christus hin aus. In gleicher Weise strukturieren sie den Ablauf ihrer Gottesdienste nach jüdischem Vorbild, aber ihr heiliger Tag ist nicht der Sabbat, sondern der erste Tag der Woche, der Sonntag (vgl. Apg 20,7). Schließlich ist auch ihre endzeitliche Ausrichtung schon festgelegt. Man erwartet nicht eine nach traditionellen Vorstellungen beschriebene Messiasgestalt, sondern hat in Jesus von Nazaret den Messias bereits gefunden. Hinzu kommt die Lehre dieses Jesus, die die Geister scheidet. Eine Neuerung ist auch die Taufe auf den Namen des Herrn Jesus als Aufnahmeritus in ihre Gemeinschaft (vgl. Apg 19,5). Vor allem brechen die ersten Christen am ersten Tag der Woche in ihren Häusern das Brot als eucharistische Vergegenwärtigung der rettenden Tat Gottes an Jesus Christus und vollziehen dieses Gedächtnismahl unter Ausschluss aller nicht Getauften.
So unterscheiden sich die ersten Christen schon deutlich vom zeitgenössischen Judentum. Dennoch fühlen sie sich im Judentum beheimatet und begreifen sich als endzeitliches Ereignis innerhalb des Volkes Israel. In der jungen Kirche – so ist man überzeugt – hat das auf die endzeitliche Vollendung ganz Israels ausgerichtete Wirken Gottes bereits begonnen. Folglich versteht man sich als neues Israel, als den von Gott schon hergestellten Kern seines Volks, um den sich künftig ganz Israel sammeln sollte, indem es den neuen Weg Jesu annehmen und zum Glauben an Ihn kommen werde. Die junge Gemeinde sieht sich daher zunächst zu den Söhnen und Töchtern Israels gesandt. Die Weigerung Israels, den Jesusglauben anzunehmen, führt dann aber zur Heidenmission.
„Theodotos, [Sohn] des Vettenos, Priester und Archisynagogos, Sohn eines Archisynagogos, Enkel eines Archisynagogos, renovierte die Synagoge zum Lesen des Gesetzes und Lehren der Gebote, und das Gästehaus und die Nebenräume und die Wasserinstallationen zur Herberge für diejenigen aus der Fremde, die [sie] benötigen. Sie [die Synagoge] haben begründet seine Väter und die Presbyter und Simonides.“
Abb. 3 Die 1913 in Jerusalem aufgefundene Theodotus-Inschrift (hier mit Übersetzung) bezeugt für das Jerusalem des 1. Jahrhunderts eine hellenistische Synagogengemeinde und ihre Presbyter.
Im Judentum lassen sich aber nicht nur verschiedene religiöse Gruppierungen wie Pharisäer und Sadduzäer voneinander unterscheiden. Die Existenz von jüdischen Diasporagemeinden in allen größeren Städten des Mittelmeerraums (z.B. in Alexandrien oder Rom) bringt auch eine sprachlich-kulturelle Scheidung zwischen den bodenständigen, aramäisch sprechenden Juden Palästinas und den vom griechisch-hellenistischen Milieu geprägten Juden des Mittelmeerraums mit sich. Daher existieren bereits im Jerusalem des ersten nachchristlichen Jahrhunderts aramäischsprachige, traditionell-palästinische und griechischsprachige, hellenistisch beeinflusste Synagogengemeinden (vgl. Abb. 3). Letztere rekrutieren sich aus zurückgewanderten Diaspora-Juden und pflegen – im Vergleich zu ihren aramäischsprachigen Glaubensbrüdern – ein weniger intensives religiöses Verhältnis zum Land Israel, zum Tempel, Kult und Gesetz.
1.2.2 Sprachlich-kulturelle Gruppierungen im Urchristentum
Die Botschaft des Auferstandenen fasst in beiden sprachlich-kulturellen Gruppen des Judentums Fuß. Sowohl traditionsbewusste Juden aramäischer Sprache, als auch hellenistisch geprägte Diaspora-Juden griechischer Sprache werden Mitglieder der Jerusalemer Urgemeinde. Die Apostelgeschichte nennt die beiden Gruppen Hebräer und Hellenisten (vgl. Apg 6,1) und legt die Vermutung nahe, dass die beiden christlichen Teilgemeinden wegen der Sprachbarriere im Gottesdienst getrennt, in der karitativen Arbeit aber gemeinsam gehandelt haben. In diesem Sinn berichtet Apg 6,1-6 von einem Streit, der zwischen beiden Gruppen wegen der mangelhaften Versorgung der hellenistischen Witwen ausgebrochen und durch die Bestellung von sieben Männern behoben worden war.9 Diese Sieben übernehmen fortan den „Dienst an den Tischen“, während die zwölf Apostel nunmehr ungehindert den „Dienst am Wort“ wahrnehmen. Freilich ist von Stephanus und Philippus, den beiden Spitzenvertretern des Sieben-Männer-Kollegiums, bekannt, dass sie nicht nur „Armenpfleger“ der Jerusalemer Gemeinde, sondern auch verkündigende „Diener des Wortes“ sind. So dürften die Sieben – zumal sie durchwegs griechische Namen tragen – wohl Leitungsfunktionen im hellenistischen Teil der Jerusalemer Gemeinde ausgeübt haben.
Folgenschwer ist der heftige Konflikt der christlichen Hellenisten mit der griechischsprachigen Synagoge Jerusalems. Ein Ausschnitt dieses Streits spiegelt sich in der Stephanusgeschichte wider (Apg 6,8-7,60). Demnach dürfte die deutlich offenere und traditionskritischere Sicht der christlichen Hellenisten den Streit ausgelöst haben. Offensichtlich betonen sie besonders jene tempel- und gesetzeskritische Linie der Predigt Jesu, mit der sich schon Er den Hass pharisäischer und sadduzäischer Kreise zugezogen hatte. Wird Stephanus doch von den Zeugen und der jüdischen Behörde der Lästerung Gottes, Moses, des Tempels und des Gesetzes beschuldigt, ja, sogar der Absicht, unter Berufung auf Jesus den Tempel und das Gesetz abschaffen zu wollen (Apg 6,11-14; 7,48.53). Mit dieser wohl auch von anderen Hellenisten gepredigten Relativierung des Tempels und des Gesetzes überschreitet Stephanus aber die Grenze des von der Synagogendisziplin Zugelassenen. Die Behörde greift ein, er wird gesteinigt und die hellenistischen Christen sind nach seinem Martyrium um 31/32 gezwungen, als jüdische Ketzer aus der Stadt zu fliehen.10 Daraus ergibt sich als Konsequenz, dass die beiden sprachlich-kulturellen Gruppierungen der Jerusalemer Urgemeinde nun auch räumlich voneinander getrennt sind, da nur die Hebräer in der Stadt verbleiben können. Schon an ihrem unterschiedlichen Schicksal wird deutlich, wie stark sich die beiden Gruppen theologisch voneinander unterschieden haben. Denn die Hebräer bieten der jüdischen Behörde offensichtlich keinen Anlass zum Einschreiten. Sie verkündigen Jesus als einen Messias, der – wie z.B. Mt 5,17-19 bezeugt – das Gesetz bis ins Detail zu halten lehrt. Während sich die geflohenen Hellenisten aufgrund ihrer in der Diaspora geformten Biographie aber immer mehr von einem lokal gebundenen religiösen Brauchtum lösen, verbinden die Hebräer ihren Jesusglauben weiterhin mit jüdischer Observanz. Freilich bleiben auch ihnen – vor allem wegen der im Judentum seit der Mitte des 1. Jahrhunderts wachsenden religiös-politischen Aufstandsstimmung gegen die Römer – Spannungen mit ihrer jüdischen Umwelt nicht erspart. Denn ihre auf Jesus und sein messianisches Verständnis zurückgehende friedliche Haltung gegenüber der römischen Staatsmacht reißt – neben den religiösen Differenzen – zwischen den christlichen Hebräern und den Juden auch einen politischen Graben auf, sodass die Hebräer um 66/67 kurzfristig in das ostjordanische Pella ausweichen.11
Abb. 4 Stephanus auf einem Mosaik des sechsten Jahrhunderts in der Basilika S. Lorenzo fuori le mura zu Rom.
Die spätestens seit der Verfolgung der Hellenisten beobachtbare Zweiteilung der Jerusalemer Gemeinde bringt aber nicht nur räumliche Trennung, sondern auch innerkirchliche Differenzen mit sich. Denn die geflohenen Hellenisten betreiben schon sehr bald außerhalb Palästinas eine erfolgreiche Heidenmission und vertreten dabei eine christliche Lehre und Lebenspraxis ohne Beschneidung und mosaisches Gesetz. Darauf reagieren die weiterhin jüdisch orientierten Christen mit heftigem Protest, weil sie überzeugt sind, dass die Taufe auf den Namen Jesu Beschneidung und Gesetzesgehorsam voraussetze. Als Folge dieser Unstimmigkeiten lässt sich ein Klärungsprozess erschließen, der etwa um 48/49 auf dem so genannten „Apostelkonzil“ verdichtet in Erscheinung tritt (vgl. Apg 15; Gal 2).
Unter den dazu in Jerusalem versammelten Christen lassen sich an erster Stelle christliche Hebräer pharisäischer Prägung namhaft machen. Sie bestehen gegenüber den Heidenchristen strikt auf deren Beschneidung und auf der Einhaltung des mosaischen Gesetzes. Vor allem der Herrenbruder Jakobus, eine maßgebliche Autorität und später das Haupt der Jerusalemer Gemeinde, plädiert nachdrücklich und offensichtlich über das „Apostelkonzil“ hinaus für diese Position. Petrus spielt eine eher vermittelnde Rolle, wenn er auch später gewissen judenchristlichen Eiferern aus dem Kreis um Jakobus bisweilen nachgibt (vgl. Gal 2,11-14). Nur der jüngst bekehrte Paulus – als eifriger Heidenmissionar in die Auseinandersetzungen hineingezogen – vertritt mit Entschiedenheit die Sache der bekehrten Heiden und kann die ausschlaggebenden Autoritäten der Jerusalemer Gemeinde, die Apostel und Presbyter, von einem gesetzesfreien Heidenchristentum überzeugen. So einigt man sich darauf, dass das Christentum bei den Heiden ohne jüdische Auflagen verkündet werden dürfe, bei den Juden aber an die jüdische Gesetzespraxis gebunden bleibe. Die Einheit bleibt also gewahrt; der juden- und der heidenchristliche Weg der Christusnachfolge ist gleichermaßen anerkannt.
BAUS (wie S. 4) 76f. (religiöse Gruppierungen im Judentum).
BROX (wie S. 4) 12-17 (religiöse und sprachlich-kulturelle Gruppierungen im Judentum; Apostelkonzil).
CHADWICK, Henry, Die Kirche in der antiken Welt, Berlin New York 1972, 6 (religiöse Gruppierungen im Judentum).
1.3 Die Lösung der Kirche von der Synagoge
Rabbi Jochanan ben Zakkai († ca. 80 n. Chr.) gilt als der Begründer eines neuen geistigen und politischen Zentrums des Judentums in Jabne (Jamnia) bei Jaffa. Unter ihm und seinem Nachfolger Gamaliel II. († ca. 120 n. Chr.) ergreift man auf jüdischer Seite Maßnahmen, um ohne Tempel und Hohen Rat das Weiterbestehen des Volks zu sichern. So müssen sich von nun an alle nach der Überlieferung der Ältesten (Halacha) richten, nach einer bisweilen eng wirkenden Gesetzessammlung, gegen die schon Jesus polemisierte (vgl. Mk 7,8-13). Der Tempelgottesdienst wird durch das regelmäßige Beten des Schema Israel (Dtn 6,4-9;11,13-21; Num 15,37-41) und des Achtzehnbittengebets ersetzt, die Opfer durch Almosen, Beten und Leiden.
Während anfangs zwischen Pharisäern und Christen, sofern Letztere gesetzestreu lebten, Duldsamkeit und bisweilen sogar Sympathie herrscht (vgl. Apg 15,5), wird etwa zwischen 70 und 132 in Jabne die birkat ham-mînîm des Achtzehnbittengebets, eine Fluchformel gegen religiöse Abweichler, auf auffällige Weise umformuliert. In dem Wort minim, mit dem man bisher ohne negative Konnotation die Vertreter jüdischer Sonderrichtungen bezeichnete, schwingt nun die Bedeutung häretische Abspaltung mit. Falls sich diese Sonderrichtungen fortan nicht unterwerfen, werden sie aus der Synagoge ausgestoßen und ihr Schrifttum vernichtet. In diesem Sinne betet man mit besagter Fluchformel:
„Den Abtrünnigen sei keine Hoffnung, und das anmaßende Reich rotte schnell aus in unseren Tagen, und die Nazoräer (notsrim) und die Häretiker (minim) mögen augenblicklich zugrunde gehen. ‚Sie seien aus dem Buch des Lebens getilgt und nicht bei den Gerechten verzeichnet‘ (Ps 69,29). Gepriesen seist Du, Herr, der die Anmaßenden niederbeugt.“
Ein Widerhall dieser Verschärfung findet sich möglicherweise in den Evangelien. Nach Mt 10,17 werden die Jünger zwar vor das Synagogengericht gebracht und durch Auspeitschung bestraft, sie verbleiben aber im Synagogenverband, freilich als Übeltäter. In Joh 12,42 heißt es dagegen, dass viele Juden an Jesus glaubten, ihren Glauben aber wegen der Pharisäer nicht offen bekannten, damit sie nicht aus der Synagoge ausgestoßen würden. Diese Nachricht passt genau zur Situation nach dem Jahr 80, weshalb Johannes hier also wohl seine Erfahrungen einfließen lässt.
Wenn auch der Nazoräer-Zusatz der obigen Fluchformel laut der neueren Forschung wohl etwas später eingefügt wurde, so bezeugt doch bereits Justin der Märtyrer († um 165) die Verfluchung von Christen in der Synagoge. Warum grenzen sich die Juden so entschieden von den Christen ab? Ohne Zweifel vollzieht sich zwischen 70 und 135 die grundlegende Wandlung des jüdischen Volks von einem in Israel ansässigen Gottesvolk zu einer heimatlosen, ihres Tempels beraubten Nation, die nur durch die stark spiritualisierte rabbinische Religion zusammengehalten wird. Um in dieser bedrängten Situation als Volk überleben zu können, muss die ursprüngliche religiöse Vielfalt nun zugunsten einer massiven Einheitlichkeit aufgegeben werden. Das hat zur Folge, dass fortan eine sehr verengte Gesetzesauslegung gilt, die andere Richtungen nicht dulden kann, schon gar nicht die Judenchristen.
Diese halten trotz ihrer Ausschließung aus der jüdischen Volksgemeinschaft an der Beschneidung fest und feiern weiterhin den Sabbat und die anderen jüdischen Feste, was freilich viele Heidenchristen verstimmt. So entwickeln sich die judenchristlichen Gemeinden allmählich zu einsamen, von der übrigen Christenheit isolierten Kreisen. Doch bestehen noch im 4. Jahrhundert und später kleine judenchristliche Gemeinden in Syrien. Der gelehrte, des Hebräischen kundige Kirchenvater Hieronymus († ca. 419/20) fertigte nach eigenen Angaben sogar eine lateinische Übersetzung ihres Hebräerevangeliums an, das gegenüber den kanonischen Evangelien leicht abweichende Traditionen enthält und die Stellung des Herrenbruders Jakobus besonders betont. Insgesamt geraten die Judenchristen aber immer mehr an den Rand. Die Juden können ihnen ihr Christsein nicht verzeihen und die heidenchristliche Mehrheit der Kirche akzeptiert nicht, dass sie weiterhin an den Bräuchen und Riten des Judentums festhalten. So verlieren sie immer mehr ihre zwischen Christen und Juden vermittelnde Relevanz und verschwinden allmählich aus der Geschichte.
Das Verhältnis zwischen Christen und Juden ist aber von Anfang an ambivalent. Einerseits verbindet sie der gleiche Ein-Gott-Glaube, dieselbe Heilige Schrift und viele gemeinsame gottesdienstliche Strukturen und Gebräuche, sodass noch das im ausgehenden 1. Jahrhundert entstandene Johannesevangelium Jesus zur Samariterin sagen lässt: „Das Heil kommt von den Juden“ (Joh 4,22). Andererseits ist Jesus der Stein des Anstoßes, den die Juden verwerfen und – so lautet der Vorwurf – sogar töten. Angesichts der verheerenden Folgen dieser Anschuldigung ist es wichtig, dieses spannungsreiche Verhältnis genauer zu betrachten.
Paulus ist stolz auf seine jüdische Herkunft (2 Kor 11,22; Gal 2,15; Phil 3,5). Für ihn ist Israel das auserwählte Volk, das berufen ist, den Messias hervorzubringen (Röm 9,3-5). Trotzdem fällt es ihm in Röm 9-11 nicht leicht, die momentane Ablehnung Jesu durch die Juden theologisch zu erklären. In 1 Thess 2,15 stellt er schließlich fest, dass die Juden Jesus und die Propheten getötet und die Christen verfolgt haben, weshalb sie „Gott missfallen und allen Menschen feind sind“.
Doch ist diese Stelle
1. eine Ausnahme in den paulinischen Schriften und
2. wird ihre Schärfe verständlich, wenn man bedenkt, welche Anfeindungen der Jude Paulus von seinen jüdischen Landsleuten zu erleiden hatte.
Die synoptischen Evangelien spiegeln nicht so sehr die tatsächlichen Auseinandersetzungen Jesu mit den Pharisäern und der jüdischen Führung wider, sondern das Verhältnis zwischen Juden und Christen zur Zeit ihrer Abfassung. Hinsichtlich des Leidens und Sterbens Jesu betonen sie, dass nicht in erster Linie menschliche Bosheit, sondern der Wille Gottes hinter diesem Geheimnis der Erlösung steht: „Musste nicht der Messias all das erleiden, um so in seine Herrlichkeit zu gelangen?“, heißt es beispielsweise bei Lk 24,26. Freilich findet sich bei Mt 27,25 der Ruf „Sein Blut komme über uns und unsere Kinder“, eine Verwünschung, die später von christlicher Seite sehr viel Unheil über die Juden bringen wird. Matthäus charakterisiert damit aber lediglich die konkrete Situation der Herrenpassion und beabsichtigt nicht eine auf ewig fortdauernde heilsgeschichtliche Verdammung der Juden.
Ein gewisser Antijudaismus, der sich schon in den synoptischen Schilderungen der Auseinandersetzungen Jesu mit den Pharisäern bemerkbar macht, verstärkt sich in den späten johanneischen Schriften des ausgehenden 1. Jahrhunderts. Aufgrund der nach 80 einsetzenden Ausgrenzung der Judenchristen aus dem jüdischen Synagogenverband, des dadurch verlorenen Status einer staatlich erlaubten Religion (religio licita), schließlich aufgrund der bisweilen bei den römischen Behörden vorgebrachten jüdischen Denunziationen ist die Offenbarung des Johannes sehr schlecht auf die Juden zu sprechen. Sie erkennt den Juden gar ihr Judentum ab und bezeichnet sie als „Synagoge des Satans“ (Offb 2,3; 3,9). Ähnlich schroff äußert sich das Johannesevangelium, indem es nicht – wie die Synoptiker – differenziert gegen einzelne jüdische Gruppierungen oder Führer polemisiert, sondern scheinbar ganz pauschal gegen die Juden. So haben die Juden nach Joh 8,44 „den Teufel zum Vater“, werden also – wenn man diese Stelle aus ihrem Zusammenhang reißt – auf eine Weise charakterisiert, die sich künftig verheerend auswirken sollte. Johannes meint damit freilich jene Juden, die Christus ablehnen, verfolgen und zu töten trachten, nicht aber die friedlichen und frommen Söhne und Töchter Israels.
In den nachfolgenden Generationen verschlechtert sich das Klima zwischen Juden und Christen noch mehr. So reklamieren die Christen bereits im frühen 2. Jahrhundert die Septuaginta (LXX), das in vorchristlicher Zeit von alexandrinischen Juden ins Griechische übersetzte Alte Testament, für sich und behaupten im Barnabasbrief, die Juden würden die rein geistig gemeinten Gesetzesvorschriften des Alten Testaments fleischlich missverstehen. Aus der Synagoge ausgestoßen, setzt man sich außerdem vom religiösen Brauchtum des Judentums ab, indem zu Beginn des 2. Jahrhunderts die syrisch-palästinische Didache die Fasttage keinesfalls mit den jüdischen zusammenfallen lässt und das althergebrachte Achtzehnbittengebet durch das mit sieben Bitten ausgestattete Vater unser ersetzt. Überhaupt wird der gegeneinander polemisierende Ton zunehmend schärfer, indem man die Juden z.B. pauschal als Heuchler oder als Denunzianten abqualifiziert.
Freilich begegnet im 3. Jahrhundert in der syrischen Didaskalia die Aufforderung, besonders in den Tagen des Pascha, während der Gedenkfeiern des Todes und der Auferstehung des Herrn, für die Juden zu beten. Auf dieser Linie bezeichnet die erneuerte Karfreitagsliturgie die Juden als das Volk, zu dem „Gott […] zuerst gesprochen hat. Er bewahre sie in der Treue zu seinem Bund und in der Liebe zu seinem Namen, damit sie das Ziel erreichen, zu dem sein Ratschluß sie führen will.“
CHADWICK (wie S. 9) 17f. (Judenchristen).
DASSMANN, Ernst, Kirchengeschichte, Bd. 1 (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 10) Stuttgart Berlin Köln 1991, 54-70 (Lösung der Kirche von der Synagoge).
1.4 Anlass und Anfänge der frühchristlichen Mission
Die neu gewonnene Überzeugung der ersten Christen, dass sich im Glauben an Jesus Christus für jeden Menschen das alleinige Heil eröffne, bildet die Basis und den Motor der ersten christlichen Missionswelle. Dabei steht die frühe Kirche aufgrund ihrer Erwartung der baldigen Wiederkunft Christi unter dem Druck, dass ihr für die vollständige Verbreitung des Evangeliums die Zeit zu kurz werden könne (vgl. Mt 10,23), oder dass die Weltmission eben deshalb möglichst schnell abgeschlossen werden müsse, weil erst dann das Ende kommen könne (vgl. Mt 24,14). Von solchen und ähnlichen Naherwartungen her erklärt sich der enorme Ausbreitungsdrang der frühen Kirche. In diesem Licht wird aber auch ihr außerordentliches Sendungsbewusstsein und der erstaunliche Erfolg ihrer Mission verständlich. Denn es steht fest: Die frühchristlichen Schriften bezeugen nicht nur eine theoretisch angezielte weltweite Ausbreitung des Christentums (vgl. z.B. Röm 10,18; Mt 28,19; Offb 7,9); vielmehr verwirklichen die frühchristlichen Missionare diese Zielsetzung in einem religionsgeschichtlich einmaligen Ausmaß. Die Anfänge dieser Ausbreitung lassen sich historisch am stetigen Wachstum der palästinischen Gemeinden festmachen. Freilich sollte man die dazu gemachten hohen Zahlenangaben der Apostelgeschichte (vgl. z.B. Apg 2,41; 4,4) nicht zu wörtlich nehmen, sondern als symbolische Aussagen angemessen interpretieren.
Förderlich für die Verbreitung der christlichen Lehre wirkt sich auch die im Stephanus-Martyrium greifbare Vertreibung der christlichen Hellenisten aus Jerusalem aus.12 Träger dieser die Grenzen Palästinas überschreitenden Mission der ersten Christengeneration sind Persönlichkeiten wie Philippus, Barnabas und Paulus. Doch ist mit vielen weiteren Missionaren der ersten Stunde zu rechnen, deren Namen nicht überliefert sind.
Die schnelle Ausbreitung der Kirche dokumentieren jene Orte, in denen sich erste christliche Gemeinden bilden. Tatsächlich existieren bereits Ende des 1. Jahrhunderts an die sechzig entsprechende Städte oder Landschaften. So bezeugen die neutestamentlichen Schriften christliche Gemeinden in Palästina, Syrien, Zypern, Kleinasien, Mazedonien und Kreta. In Italien kommen Puteoli (Apg 28,13f.) und Rom hinzu. Markus erwähnt Cyrene in der Pentapolis (Mk 15,21) und Paulus plant schließlich eine Spanien-Mission (Röm 15,24.28). Im 2. Jahrhundert gibt es Nachrichten über weitere Gemeinden in Griechenland, Kleinasien, Syrien und weiter östlich in Edessa und Mesopotamien, im Westen ergänzt durch Überlieferungen über Gemeinden in Dalmatien, Illyrien, Süditalien, Germanien, Gallien und Spanien. Schließlich fügen sich in dieser Ära im Süden noch Gemeinden im westlichen Nordafrika und in Ägypten zum Orbis Christianus (vgl. Abb. 5).
Da diese Gemeinden in den meisten Orten allerdings sehr klein gewesen sein dürften, sollte man die damalige Zahl der Christen nicht überschätzen. Sie bleiben bis zum 4. Jahrhundert eine zum Teil verschwindende Minderheit. Tertullian († nach 220) spricht allerdings von vielen Tausenden von christlichen Frauen und Männern, die sich vor dem Tribunal eines heidnischen Prokonsuls hätten versammeln können, und er behauptet gar:
„Wir sind zwar erst von gestern und doch haben wir schon den Erdkreis und all das eurige erfüllt, die Städte, Inseln, Kastelle, Munizipalstädte, Ratsversammlungen, sogar die Heerlager, Zünfte, Dekurien, den Palast, den Senat und das Forum“ (apol. 37,4f.).
Doch dürfte es sich bei dieser Behauptung um eine rhetorische Übertreibung handeln, die lediglich mit Nachdruck klarstellen will, dass inzwischen in allen Städten und an allen Orten Christen anzutreffen sind. Origenes († um 253) gibt sich wenige Jahrzehnte später in seinen diesbezüglichen Äußerungen wesentlich bescheidener. Ein für unsere Fragestellung repräsentatives Beispiel liegt aber vielleicht in der pontischen Provinzhauptstadt Neocäsarea vor. Als Gregor der Wundertäter dort um 240 sein Bischofsamt antrat, sollen in der Stadt und ihrer Umgebung nur siebzehn Christen gelebt haben; nach seinem Tod konnten alle Bewohner dieser Gegend als Christen bezeichnet werden. Natürlich sollte man diese Angaben nicht zu wörtlich nehmen. Aber wahrscheinlich spiegeln sie doch zweierlei überlokale Gegebenheiten wieder: einerseits die Mitte des 3. Jahrhunderts noch recht geringe Zahl der Christen und andererseits ihr Anwachsen im ausgehenden 3. Jahrhundert. Dassmann bleibt freilich vorsichtig. „Statistische Angaben über die Zahl der Christen [… in altkirchlicher Zeit] machen zu wollen, ist nicht nur schwierig, sondern schier unmöglich. [… Selbst] relative Zahlen lassen sich auf das ganze Imperium bezogen nur schwer angeben und schwanken entsprechend für die diokletianische Zeit [, also für das ausgehende 3. Jahrhundert,] zwischen fünf und zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung.“13 Die entscheidende Expansion des Christentums dürfte daher erst nach Kaiser Konstantin (306-337) erfolgt sein. Bis dahin bilden die Christen eine Minderheit, wenn ihr Einfluss in der römischen Gesellschaft auch wesentlich größer ist, als ihre Zahl. Denn ansonsten könnte man sich die feindlichen Maßnahmen des Staats und die im ausgehenden 2. Jahrhundert einsetzende Kritik der heidnischen Philosophen nicht erklären. Nicht nur die Christen, sondern auch ihre Gegner betrachten die Kirche offensichtlich als eine aufstrebende und dynamisch wachsende religiöse Gemeinschaft.

Abb. 5 Die christlichen Gemeinden im zweiten Jahrhundert.
HOFMANN, Johannes, Antike und Christentum – eine fruchtbare Begegnung an der Wiege Europas, in: KRIMM, Stefan / SACHSE, Martin (Hg.), Wenn Kulturen aufeinandertreffen – europäische Begegnungen in Vergangenheit und Gegenwart (= Acta Hohenschwangau 2007) München 2008, 74-95; hier 74-77 (mit Quellen und Literatur).
1.5 Die Ausbreitung des Christentums in den ersten drei Jahrhunderten
Nach dieser allgemeinen Skizze stellt sich die Frage nach der frühchristlichen Expansion in den einzelnen Regionen und Zentren der damaligen Welt. Denn sowohl im Ausmaß als auch im Tempo der Glaubensverbreitung zeichnen sich in den verschiedenen Gebieten des Römischen Reichs jeweils recht unterschiedliche Verhältnisse ab.
1.5.1 Palästina und Syrien (vgl. die Karte von Abb. 5)
Nachdem die christlichen Hellenisten schon zur Zeit des Stephanusmartyriums aus Jerusalem vertrieben wurden, müssen um 66/67 auch die christlichen Hebräer unter jüdischem Druck kurzfristig nach Pella bzw. ins Ostjordanland ausweichen.14 Von dort aus missionieren diese noch stark dem mosaischen Gesetz verpflichteten Christen das syrisch-arabische Gebiet zwischen dem Ostufer des Toten Meers und Beröa, einer Region östlich von Antiochien und Damaskus. Wahrscheinlich ziehen sie sich auch deshalb nach Pella zurück, weil sie neben Jerusalem vor allem in Galiläa verwurzelt sind, in der Heimat der Familie Jesu, die an der nach Nordosten ausgreifenden Mission maßgeblich beteiligt ist. Auch nach dem Tod des Herrenbruders Jakobus leitet mit Simon ben Klopas ein Vetter Jesu die Jerusalemer Gemeinde, wie überhaupt die Verwandten des Herrn, wie sie in den Quellen heißen, von Nazaret und Kochaba aus missionieren. So kann z.B. die noch vor dem Stephanusmord erfolgte Gründung der Gemeinde von Damaskus nur von Galiläa aus erfolgt sein, wie auch die östlich des Jordan gelegene Dekapolis altes judenchristliches Missionsgebiet gewesen sein dürfte.
Im benachbarten Syrien blühen schon sehr bald die Gemeinden von Damaskus, Tyrus und Sidon auf, während sich das syrische Antiochien aufgrund seiner Größe und aufgrund des kurzfristigen Wirkens des Apostels Petrus und des Märtyrerbischofs Ignatius († um 110) schon früh eines höheren Ansehens erfreut. Bereits im Laufe des 2. Jahrhunderts können dort Mitglieder der heidnischen Oberschicht für das Christentum gewonnen werden. Mitte des 3. Jahrhunderts macht sich der hohe kirchliche Rang dieser Metropole deutlich bemerkbar, denn dort versammeln sich um 251/53 unter dem Vorsitz des Bischofs Demetrianus von Antiochien eine Reihe von bedeutenden kleinasiatischen Bischöfen zu einer Synode.
Ein wichtiges Missionszentrum stellt auch das ostsyrische Edessa dar. Die Legende, dass der dortige König Abgar mit Jesus korrespondiert und der Apostel Thomas in der Stadt missionarisch gewirkt haben soll, verweist auf den frühen, erfolgreichen Anfang der dortigen Christengemeinde. Nach der Bekehrung des Königshauses wird der christliche Glaube hier bereits um 200 quasi Staatsreligion.
1.5.2 Ägypten (vgl. die Karte von Abb. 5)
Die ältesten Zeugnisse für ein frühes Christentum am Nil bilden Papyrusfragmente aus dem 1. und 2. Jahrhundert. Unter ihnen ragt der um 130 entstandene, berühmte Papyrus 52 mit Bruchstücken des Johannesevangeliums (Joh 18,31-33) hervor. Aufgrund seines ursprünglich sehr eigenartig gefärbten Christentums, das in späterer Zeit als häretisch empfunden und daher in seinen Textbeständen nicht weiterüberliefert wurde, ist sehr wenig über die christlichen Anfänge Ägyptens bekannt. Doch könnte die Gemeinde von Alexandrien eventuell apostolischen Ursprungs sein, da bereits Clemens von Alexandrien († um 220) eine missionarische Verbindung zwischen dem Petrusschüler Markus und der Kirche von Alexandrien herstellt.15 Außerdem übt der Bischof von Alexandrien schon im frühen 3. Jahrhundert über ganz Ägypten einen gewissen jurisdiktionellen Primat aus, der ihm 325 auf dem Konzil von Nizäa bestätigt wird. Weit überlokale Bedeutung besitzt die berühmte Theologenschule von Alexandrien mit ihren hervorragenden Lehrern Clemens und Origenes († um 253), die vom ausgehenden 2. bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts hier wirken und die christliche Theologie auf der Grundlage christlicher und klassisch-antiker Bildung maßgeblich beeinflussen.
1.5.3 Griechenland und Kleinasien (vgl. die Karte von Abb. 5)
Die frühen Anfänge von kleinasiatischen und griechischen Gemeinden sind bekannt. Genannt seien die paulinischen Gründungen Ephesus, Philippi und Korinth. Diese und andere Gemeinden der besagten Region entfalten eine intensive missionarische Tätigkeit, die – über die städtischen Gemeindegrenzen hinaus – aufs flache Land vordringt. So bezeugt der römische Statthalter Plinius schon um 111/12 Christen unter der ländlichen Bevölkerung der Provinz Bithynien. Um 170 schreibt Bischof Dionys von Korinth an eine Reihe von neuen Gemeinden dieses Raums, z.B. an die auf Kreta beheimateten Gemeinden von Gortyna und Knossos. Die Gemeinden von Kleinasien sind so zahlreich, dass hier schon Ende des 2. Jahrhunderts Bischofssynoden zusammentreten, um Maßnahmen gegen die Montanisten zu beraten. Letztere breiten sich vor allem auf dem Land aus und bezeugen daher erneut die Christianisierung ländlicher Regionen. Daneben sind in Kappadozien Mitte des 3. Jahrhunderts bereits jährliche Bischofssynoden üblich, was auf eine fortgeschrittene Kirchenorganisation schließen lässt. Über ein phrygisches Städtchen weiß der Kirchenhistoriker Eusebius von Cäsarea († um 339/40) im Rahmen der Diocletianischen Christenverfolgung (um 304) folgendes zu berichten:
„Soldaten umzingelten ein ganzes von Christen bewohntes Städtchen in Phrygien, warfen Feuer hinein und verbrannten die Insassen samt Frauen und Kindern, die da laut zu Gott, der über allem ist, um Hilfe riefen. Denn die gesamte Einwohnerschaft, selbst der Schatzmeister und die Beamten nebst dem Rat und dem ganzen Volk, bekannten sich zu Christus und gehorchten in keiner Weise dem Befehl, den Götzen zu opfern“ (h. e. 8,11,1).
So muss es Anfang des 4. Jahrhunderts im kleinasiatischen Raum schon geschlossen christliche Ortschaften gegeben haben.
1.5.4 Das westliche Nordafrika (vgl. die Karte von Abb. 5)
Im Unterschied zu den griechischen und kleinasiatischen Gemeinden liegen die Anfänge der nordafrikanischen Kirche im Dunkeln. Dabei besitzt gerade sie ein ausgeprägtes frühchristliches Profil. Hier taucht nämlich im ausgehenden 2. Jahrhundert plötzlich ein betont lateinisches Christentum auf; hier entstehen erste Versuche einer lateinischen Bibelübersetzung zu einer Zeit, in der die übrige Kirche noch griechisch betet, spricht und denkt. Historisch greifbar wird das nordafrikanische Christentum erstmals in den um 180 in lateinischer Sprache verfassten Märtyrerakten von Scilli. Um 200 zeichnet der bedeutende nordafrikanische Schriftsteller Tertullian († nach 220) schon ein recht differenziertes Bild von der Gemeinde von Karthago. Schließlich präsidiert Bischof Agrippinus von Karthago um 220 einer Synode von 70 Bischöfen, was auf mindestens ebenso viele nordafrikanische Gemeinden schließen lässt. All diese Phänomene eines blühenden kirchlichen Lebens legen es daher nahe, dass das Christentum in Nordafrika sicher weit vor 180 Fuß gefasst hat.
1.5.5 Die westlichen Provinzen des Römischen Reichs (vgl. die Karte von Abb. 5)
Schon Paulus fasst Spanien als Missionsziel ins Auge (Röm 15,24.28) und Quellen des ausgehenden 1. und 2. Jahrhunderts scheinen sein dortiges Wirken zu bestätigen (so 1 Clem. 5,7 und das Muratorische Fragment). Dass auch im Süden Galliens schon im ausgehenden 1. Jahrhundert Christen leben, ist ebenfalls möglich. Ein Kronzeuge für die gallischen Verhältnisse des späten 2. Jahrhunderts ist Bischof Irenäus von Lyon († um 200), ein gebürtiger Kleinasiate und Schüler des Bischofs Polykarp von Smyrna. Er vermittelt in seinem Werk Adversus Haereses nicht nur wertvolle Nachrichten über seine Gemeinde in Lyon; ihm verdanken die Deutschen auch den Hinweis, dass es zu seiner Zeit in Germanien bereits christliche Gemeinden gibt. Mit den von Irenäus ohne nähere Ortsangabe genannten, „in den [beiden] Germanien gegründeten Gemeinden“ (haer. 1,10,2) könnten vielleicht Köln und Mainz gemeint sein. Aber auch in Trier könnte noch vor Konstantin eine Gemeinde bestanden haben.
Ebenso finden sich in Bayern (vgl. Abb. 6) Spuren des frühen Christentums.16 Das erste, allerdings sehr unsichere Zeugnis dürfte ein Bericht über das so genannte Regenwunder von Carnuntum gewesen sein. Es handelt sich dabei um eine außerordentliche Begebenheit, die sich um 172/74 während des Markomannenkriegs Kaiser Marc Aurels bei Carnuntum, einer ehemals römischen, heute nur noch archäologisch erschlossenen Provinzhauptstadt bei Petronell in Niederösterreich (ca. 40 km südöstlich von Wien) ereignet haben soll. Hier richtet nämlich ein plötzlicher Regenguss das von der glühenden Hitze erschöpfte römische Heer auf, während gleichzeitig ein verheerendes Unwetter dem germanischen Gegner die militärische Auflösung beschert. Dieses Wunder wird in den antiken Quellen auf unterschiedliche Urheber zurückgeführt: auf Kaiser Marc Aurel, auf einen heidnischen ägyptischen Priester oder auf das Gebet christlicher Soldaten. Doch macht letztere Überlieferung deutlich, dass zumindest Tertullian († nach 220) mit früher christlicher Präsenz im bayerisch-österreichischen Kulturraum rechnet. Auf spätantiker Überlieferung basiert die Passio des heiligen Florian (8. Jahrhundert), die vom Märtyrertod des Florian und seiner Gefährten in Lauriacum (Enns-Lorch Oberösterreich) während der Diocletianischen Christenverfolgung des Jahres 304 berichtet. Als gesichert kann auch der im gleichen Jahr in Augsburg erfolgte Märtyrertod der heiligen Afra gelten, wenn auch die phantastische Ausmalung ihrer mittelalterlichen Leidensgeschichte keinen Glauben verdient. Neben Augusta Vindelicorum (Augsburg), Lauriacum (Enns-Lorch) und Cetium (St. Pölten) sind weit über zehn weitere antike Christengemeinden des bayerisch-österreichischen Raums nachweisbar, aber auch frühchristliche Spuren in Passau und Regensburg. Für das 5. Jahrhundert bezeugt schließlich die Vita Severini des Eugippius († nach 533) für den Raum zwischen Salzburg, Passau und Wien eindrucksvolles christliches Leben, das sich durch eine differenzierte Kirchenorganisation auszeichnet.
Abb. 6 Die beiden Provinzen Noricums zur Zeit Severins († 482).
1.5.6 Rom und Italien (vgl. die Karte von Abb. 5)
Wer als Erster die Frohe Botschaft nach Rom brachte, ist nicht bekannt. Sein Name wird durch die glanzvollen Gestalten der Apostel Petrus und Paulus überdeckt. Diese begeben sich zwar erst später nach Rom und sind sicher nicht Gründer der römischen Gemeinde, doch hütet die Kirche von Rom ihre Gräber als kostbaren Schatz. Offensichtlich ist die schon im ausgehenden 1. Jahrhundert beobachtbare Hochschätzung der römischen Gemeinde (vgl. 1 Clem.) untrennbar mit der dortigen Petrus- und Paulustradition verknüpft bzw. mit dem Besitz der beiden Apostelgräber. Denn die Wertschätzung und die erstrangige Bedeutung der beiden Apostelfürsten für die neutestamentliche Überlieferung überträgt sich nach Schatz „in schwer faßbarer Weise auf die römische Gemeinde“17. Auch aus diesem Grund bildet der Glaube der Römer den Maßstab, an dem man sich im Rahmen der seit der Mitte des 2. Jahrhunderts aufkommenden Unterscheidung zwischen Orthodoxie und Häresie orientiert. So gehen wahrscheinlich sowohl das Apostolische Glaubensbekenntnis als auch der Rekurs auf die apostolische Nachfolge der Bischöfe, die Idee der so genannten successio apostolica, auf römischen Brauch zurück. Diesem hohen Ansehen entspricht auf römischer Seite eine besondere geschwisterliche Verantwortung und Mitsorge für andere Kirchen, wie sie schon Bischof Dionys von Korinth um 170 bezeugt. Im Rahmen der römischen Synode des Jahres 251/53 teilt Bischof Cornelius von Rom einem Briefadressaten schließlich mit, dass zu seiner Zeit in Italien mehr als 100 von Bischöfen geleitete Gemeinden existieren. Die italienische Kirchenorganisation befindet sich damals also bereits in einem beachtlichen Ausbaustadium.
HOFMANN, Antike und Christentum (wie S. 15) 78-84 (mit Quellen und Literatur).
1.6 Soziologische, politische, kulturelle und religiöse Gegebenheiten für die Mission: günstige und ungünstige Bedingungen
Natürlich spielen die gesellschaftlichen Verhältnisse auch in den ersten Jahrhunderten der Kirche eine bedeutende Rolle. In der Regel sind die Menschen der hellenistischen Welt in eine stabile Großfamilie eingebunden, die vom Hausvater (pater familias), d.h. vom ranghöchsten männlichen Familienmitglied, geleitet wird. Dieser Familie (familia) gehört allerdings nicht nur die gesamte Verwandtschaft des Hausvaters an, also seine Gattin und seine Kinder, sondern auch die Sklavinnen und Sklaven sowie die Freigelassenen seines Hauses (oikos oder domus). Auf dieser Basis besitzt eine bedeutende Familie nicht selten Hunderte von Mitgliedern. Aufgrund eines starken hierarchischen Gefälles vom Hausvater abwärts werden dem einzelnen Familienmitglied Entscheidungen sozialer und religiöser Art weitgehend von der obersten Instanz, vom pater familias, abgenommen. Individuelle Entscheidungen sind unter diesen Umständen kaum möglich und kommen daher nur äußerst selten vor. Für die christliche Mission bringt diese Sozialstruktur Konsequenzen mit sich. Entweder gelingt es den Missionaren, was im Neuen Testament und auch später wiederholt berichtet wird, dass ein Hausvater „zum Glauben kam mit seinem ganzen Haus“ (Apg 18,8). In diesem Fall trifft das Familienoberhaupt die Glaubensentscheidung nicht nur für sich, sondern auch für seine sämtlichen Angehörigen, Freigelassenen und Sklaven. Die Christianisierung vollzieht sich hier also schlagartig innerhalb einer Generation (vgl. 1 Kor 1,16; Apg 11,14; 16,15.31-33). Freilich gilt diese Missionsphänomenologie besonders für jüdische Häuser.
In heidnischen Häusern kommen dagegen häufiger Einzelkonversionen vor, etwa, dass zuerst einige Frauen und Kinder für den christlichen Glauben gewonnen werden, oder dass die Sklaven Christen werden, oder dass das Haus sukzessive, bisweilen allerdings nur unvollständig, christianisiert wird. Hier erweist sich der antike Familienverband als eine Missionsbarriere, da der Einzelne erhebliche Hindernisse zu überwinden hat, wenn er aus diesem Verband ausscheren möchte. Viele frühchristliche Schriften schildern daher eindringlich, welche Schwierigkeiten christliche Ehefrauen seitens ihrer heidnischen Gatten, gläubige Söhne und Töchter von ihren ungläubigen Vätern und Sklaven von ihren Herren zu erwarten haben. Trotzdem gibt es auch unter den Heiden Familienbekehrungen (vgl. Irenäus von Lyon bei Eusebius von Cäsarea, h. e. 5,21,1; Clemens von Alexandrien, str. 6,167,3). Wie Aristides Mitte des 2. Jahrhunderts bezeugt (apol. 15,6), dürfen Sklaven allerdings nicht zum Übertritt gezwungen werden. Ganz gegen den zeitgenössischen Brauch macht sich hier also ein kostbares Element katholischer Glaubensüberzeugung bemerkbar: die Unantastbarkeit des individuellen Gewissens.
Wie schon erwähnt, kommt das Christentum besonders bei heidnischen Frauen sehr gut an. Oft findet es gerade durch Frauen einen ersten Zugang in die oberen Gesellschaftsschichten. Das ist kein Zufall. Denn die Christen bekennen sich, im Unterschied zur paganen Welt, zur Gleichheit von Mann und Frau. Schon in einer urchristlichen Schrift steht außerdem die Weisung, dass ein Ehemann seine Frau mit der gleichen Liebe und Rücksicht behandeln soll, wie Christus seine Kirche (vgl. Eph 5,25). Ebenso bietet die christliche Lehre von der Heiligkeit der Ehe verheirateten Frauen einen wirksamen Schutz. Aber auch die christliche Sexualethik unterscheidet sich von den Normen der heidnischen Gesellschaft, da sie eheliche Untreue beim Mann als einen nicht geringeren Vertrauensbruch betrachtet als bei der Frau. Die Lehre des Apostels Paulus, dass es in Christus nicht Mann noch Frau gibt (Gal 3,28), ist freilich nicht als ein Programm der politischen Emanzipation der Frau zu verstehen. Andererseits durchbricht das Christentum – gerade im Hinblick auf das Verhältnis von Mann und Frau – radikaler als jede andere antike Religion die gängigen sozialen Vorstellungen und Ordnungen und fördert den Gedanken der persönlichen moralischen Entscheidung und Verantwortung in ganz außergewöhnlicher Weise.
Wie aber verhält sich eine Christin oder ein Christ in einer noch nicht völlig christianisierten Familie? Bei der Abgrenzung vom paganen Kult ist man im antiken oikos zu Kompromissen genötigt. Selbst der strenge Tertullian vertritt die Meinung, dass ein Christ bei heidnischen Familienfeierlichkeiten anwesend sein dürfe, wenn er dabei auch heidnische Opferhandlungen zu unterlassen habe. Tatsächlich ist das Leben einer heidnischen Familie so stark von heidnischen Riten geprägt, dass ein Christ – will er ihnen entgehen – alle familiären und verwandtschaftlichen Bande zerreißen müsste. Gerade das hält die Alte Kirche aber nicht für wünschenswert. Vielmehr muss der Christ in seinen alten Lebenszusammenhängen verbleiben, wenn er sie umgestalten und missionieren will. Dieser Haltung dürfte es unter anderem auch zu verdanken sein, dass die heidnische römische Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert so schnell christianisiert wird. Denn einzelne Christen und christliche Familienverbände sind es vor allem, die durch ihre Attraktivität den Prozess der Christianisierung erfolgreich unterstützen.
Eine sehr intensive missionarische Wirkung scheint auch die praktische Liebestätigkeit der frühen Christen zu erzielen. Die heidnische Äußerung „Seht, wie sie [die Christen] sich untereinander lieben“ (apol. 39,7), die Tertullian für das späte 2. Jahrhundert bezeugt, ist keineswegs ironisch gemeint. Die christliche Nächstenliebe, die auch heidnischen Kreisen nicht verborgen bleibt, äußert sich beispielsweise in der bisweilen recht gut organisierten Fürsorge für Arme, Witwen und Waisen, in Besuchen der Mitchristen im Gefängnis oder bei denen, die zu Zwangsarbeit in den Bergwerken verurteilt sind, ferner in sozialen Hilfsaktionen in Katastrophenzeiten, bei Hungersnot, Erdbeben, Seuche oder Krieg. Ein besonderer Dienst, den die Gemeinden armen Mitgliedern leisten, besteht ferner in der Sorge um ihr Begräbnis. Zu diesem Zweck erwerben etwa die Gemeinden von Rom und Karthago bereits Ende des 2. Jahrhunderts Begräbnisplätze für ihre Mitglieder. Einer der ältesten liegt übrigens südlich von Rom an der Via Appia an einem Platz namens Ad Catacumbas. Nach ihm führen diese in Form von unterirdischen Gängen angelegten Friedhöfe bis auf den heutigen Tag den Namen Katakomben (vgl. Abb. 7). Daneben spielt die Gastfreundschaft eine wichtige Rolle. Ein Christ muss sich lediglich als Bruder ausweisen, dann kann er in der Fremde bei seinen Mitchristen mit einer Unterkunft rechnen. Wie wichtig man diese Form christlicher Nächstenliebe nimmt, zeigt sich darin, dass der Bischof die Hauptverantwortung für die Gastfreundschaft trägt.
Abb. 7 Grabinschrift der Eupraxia in der Kallistus-Katakombe zu Rom.
Den Erfolg, den die frühchristliche Mission erzielt, verdankt sie sicher auch der intensiven und erfolgreichen Missionsarbeit des griechischsprachigen und hellenistisch geprägten Diasporajudentums. Dessen Botschaft kommt in gebildeten paganen Kreisen sehr gut an, weil es seine Religion – im Unterschied zum eher provinziellen, national ausgerichteten Judentum Palästinas – als eine universale Religion präsentiert. Es verkündet einen Gott aller Menschen, der dem gesamten Menschengeschlecht in seinen Geboten das für alle geltende Sittengesetz, d.h. den zielsicheren Weg zum Leben, anbietet. Auf diese Weise fügt es zu Ritus und Kult einen deutlichen ethischen Akzent, der der paganen Religion weitgehend fehlt. Ebenso versteht sich dieses Judentum als eine „Philosophie“, als eine Weisheitslehre, die auf die Fragen des denkenden Menschen durchdachte Antworten bereithält und als Offenbarungsreligion auf die altehrwürdige Weisheit einer Heiligen Schrift rekurrieren kann. Genau in diesen hellenistisch-jüdischen Fußstapfen bewegt sich die frühchristliche Mission und kann dabei – wie schon angedeutet – auf das reiche jüdisch-hellenistische Erbe zurückgreifen. Daneben finden die christlichen Verkündiger in allen größeren Städten der Diaspora kontaktstiftende Synagogengemeinden vor, in denen sie ihre Botschaft erfolgreich verbreiten können. All diese Elemente, die griechische Bibel (die Septuaginta) und vieles andere mehr erweisen sich als Vorarbeit ihrer Mission, als eine von der hellenistischen Synagoge erarbeitete Basis, von der aus sie die jüdische Mission bald überholen können.
Darüber hinaus verdankt das Christentum dem Judentum auch personelle Zugewinne. Denn die so genannten Gottesfürchtigen, ein mit der hellenistischen Synagoge sympathisierender, heidnischer Interessentenkreis, sowie die Proselyten, d.h. die zum Judentum konvertierten Heiden, treten besonders häufig von der Synagoge zur Kirche über.
Diese gehören mit anderen neu gewonnenen Christen sozial zu den mittleren und gehobenen Schichten; unter ihnen finden sich Angehörige der höheren Politik und Verwaltung, aber auch Gebildete und Gelehrte, Philosophen und Historiker. Sie prägen in besonderer Weise die Geistigkeit und Kultur der jungen Missionsgemeinden. Der allgemeinen Struktur der Gesellschaft entsprechend bilden freilich der Mittelstand und die Unterschicht der städtischen Bevölkerung, also Handwerker, Kaufleute und Sklaven, den Hauptanteil des jungen Christentums. Zunächst vermag die Kirche die Angehörigen dieser unterschiedlichen Schichten, zwischen denen in der antiken Gesellschaft oft krasse soziale Unterschiede herrschen, in ihren Gemeinden einigermaßen zu integrieren. Freilich beruhen viele Konflikte, die in der frühen Kirche bisweilen sogar zu Spaltungen führen, auf sozialen Ursachen. Aber das Charakteristikum frühchristlicher Gemeinden ist gerade ihre soziologisch sehr gemischte Zusammensetzung. Gesellschaftliche Unterschiede sollen ja – zumindest theoretisch – keine Rolle spielen. „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus“ (Gal 3,28). Dass dieses Apostelwort auch in die Praxis umgesetzt wird, zeigt sich in der für antike Verhältnisse äußerst unkonventionellen Verhaltensweise, Frauen und Sklaven als gleichwertige Gemeindemitglieder zu behandeln, was auf diese sicher anziehend und motivierend wirkt.
Neben den Vorteilen, die das Christentum aus seinen jüdischen Wurzeln zieht, ist es vor allem die Pax Romana, die der Ausbreitung des Christentums einen günstigen äußeren Rahmen bietet. Denn die Römer sind – gestützt auf ihre mächtige politische und militärische Position – in der Lage, die verschiedensten Völker in ihrem Imperium in sicheren Grenzen zu befrieden und die Einheit ihres Reiches mit Hilfe eines großen und verhältnismäßig uniformen Verwaltungssystems aufrecht zu erhalten. Zusammen mit dem ausgezeichneten römischen Straßennetz bringen es diese geordneten Verhältnisse mit sich, dass sich innerhalb des römischen Imperiums – unbehindert von nationalen Grenzen und auf gesicherten Verkehrswegen – ein vielfältiges und über weite Räume bewegungsfähiges Leben entfalten kann. Davon profitiert sicher auch das Christentum und breitet sich nicht zuletzt deshalb zunächst vor allem entlang der großen Verkehrswege aus.
Diese politisch-militärisch geeinte Welt bildet auch kulturell eine Einheit. Die hellenistische Kultur durchformt nämlich in Religion und Philosophie – über nationale, ethnische und religiöse Unterschiede hinweg – das gesamte Imperium im Sinne einer einheitlichen Geistigkeit. Das bedeutet, dass sich die christliche Verkündigung in einer relativ einheitlichen Welt bewegt und ihre Lehre daher überall mit den gleichen Vermittlungsmethoden verbreiten kann. Für die Missionare genügt es, das Christentum sozusagen in die Sprache und Denkform dieser einheitlichen Kultur zu übersetzen und schon werden sie überall verstanden. Ferner gebraucht man zur Zeit des entstehenden Christentums vom Vorderen Orient bis in den Westen das Griechische als Suprasprache, sodass von Palästina bis Spanien in einer einzigen Sprache gepredigt werden kann. Freilich verbleibt das Christentum aufgrund dieser Gegebenheit zunächst im städtischen Milieu, weil die griechische „Weltsprache“ in den meisten Gebieten des römischen Imperiums nur in den Städten, nicht aber auf dem Lande verstanden wird. Denn dort spricht man zwischen Euphrat und Gallien, aber auch zwischen Ägypten und Britannien unzählige Dialekte. Doch obwohl das Griechische im Westen seit dem ausgehenden 2. Jahrhundert allmählich durch das Lateinische abgelöst wird, in Ägypten durch das Koptische, in Armenien durch das Armenische usw., bleibt die Geistigkeit weitgehend einheitlich und beruht hauptsächlich auf den weiterhin verstandenen Kultursprachen Griechisch und Latein. Vor diesem geistigen Hintergrund findet das junge Christentum mühelos Anschluss an die zeitgenössische Kultur und Bildung, besitzt die Möglichkeit einer weiträumigen Korrespondenz und Kommunikation und ist nicht der Zersplitterung durch viele Sprachen ausgesetzt.
Exkurs: Das Beispiel des Origenes
Leben und Werk des berühmten alexandrinischen Theologen Origenes († um 253) stellen ein klassisches Beispiel dar, wie jenes oben angedeutete Zusammenspiel zwischen Antike und Christentum gelingen konnte. Origenes wird um 185 in Alexandrien in einer christlichen Lehrerfamilie geboren. Sein Vater, der später als Märtyrer stirbt, macht ihn schon früh mit der Bibel vertraut, vermittelt ihm aber auch elementare Kenntnisse des klassischen antiken Wissens, sodass Origenes nach dem gewaltsamen Tod seines Vaters die Mutter und die jüngeren Geschwister als Grammatiklehrer ernähren kann. Darüber hinaus studiert er die pagane Philosophie, um auch auf philosophische Fragen antworten zu können. Obwohl er sich von vielen Lehrmeinungen dieser Philosophie distanziert, entdeckt er im Platonismus viele Gedanken, die seines Erachtens mit der Heiligen Schrift übereinstimmen. Mit 18 Jahren vertraut man ihm auch die Unterrichtung der alexandrinischen Taufbewerber an. Sein Ansehen als christlicher Lehrer nimmt fortan derart zu, dass er seine Hörer aufteilen muss und den Einführungskurs seinem Schüler Heraklas überträgt. Aus dieser Lehrtätigkeit erwächst sein Werk De principiis, in dem er die gesamte christliche Glaubenslehre entfaltet. Dieses sehr eigenständige Werk und der Versuch, darin bisher offene Fragen zu beantworten, mag das Misstrauen von Bischof Demetrius von Alexandrien erregt haben. Als Origenes auch noch vom Bischof von Cäsarea in Palästina zum Predigen eingeladen und von ihm zum Priester geweiht wird, hält Bischof Demetrius zwei Synoden gegen ihn ab und schließt ihn um 230 aus seiner Gemeinde aus. Origenes zieht nun endgültig nach Cäsarea um, wo ihn der Bischof sofort mit der regelmäßigen Predigt über alle Bücher der Heiligen Schrift beauftragt. Hier sammelt Origenes auch eine Schülergemeinschaft um sich, deren Leben Gregor der Wundertäter († um 270/75) ausführlich schildert. Nach dem Muster zeitgenössischer Philosophenschulen entfaltet Origenes für diese Schüler nämlich ein Lehrprogramm, das von der Behandlung der philosophischen Teilbereiche Logik, Physik und Ethik bis zur philosophischen Güterlehre reicht und mit einer Einführung in die Heilige Schrift abgeschlossen wird. Allerdings beinhaltet dieses Curriculum nicht nur die Vermittlung von antikem und christlichem Wissen, sondern auch die Einübung der Schüler ins christliche Leben. So wird man diese hochschulartige Einrichtung des Origenes nicht nur als ein Bindeglied zwischen den traditionellen antiken Wissenschaften und der christlichen Lehre, sondern auch als einen Ort der christlichen Lebenspraxis und der Gewinnung von gebildeten Heiden für das Christentum bezeichnen können.

Die einheitliche, politisch-gesellschaftlich bedingte Kultur der Spätantike ruft bei den Zeitgenossen auch den Gedanken von der Einheit des Menschengeschlechts hervor, den das Christentum aufgreift und mit seinem Evangelium vom einen Gott verbindet, der für die gesamte Menschheit ein umfassendes Heil gestiftet hat. Diesem Evangelium kommt in der damaligen Gesellschaft außerdem eine allgemeine Aufgeschlossenheit für das Phänomen der Erlösungsreligion entgegen, wobei das Christentum die Mysterienreligionen vor allem darin überragt, dass es seinen Ursprung und sein Ziel auf einen Gott zurückführt, der zugleich leibhaftiger Mensch ist.
Zu den günstigen Bedingungen der christlichen Mission zählt auch die grundsätzliche religiöse Toleranz des römischen Staats. Denn das Aufkommen einer neuen Religion ist im Rahmen der liberalen römischen Religionsauffassung und Religionspolitik durchaus möglich, wenn auch die Grenzen des Staats- und Kaiserkults keinesfalls überschritten werden dürfen. Doch grundsätzlich gibt es keine prinzipiellen Einschränkungen nicht-römischer Religionen.
Indirekt förderlich wirkt sich im 3. Jahrhundert sicherlich auch die Weltkrise aus, die aufgrund militärischer, wirtschaftlicher und epidemischer Katastrophen über das Römische Reich hereinbricht. Angesichts der damit verbundenen Verunsicherung zieht das Christentum mit seinen eindeutigen Aussagen über die Welt und ihre Geschichte, mit seiner der heidnischen Götterwillkür eine Absage erteilenden Heilsgewissheit, mit seinen klaren ethischen Lebensdirektiven und seinen einleuchtenden Zukunftserwartungen sicher viele an, zumal solidarische Gemeinden und mutige Bekennerpersönlichkeiten für diese Glaubensaussagen mit bewundernswerter Überzeugungskraft eintreten.
Natürlich stellen sich der christlichen Mission auch ungünstige Bedingungen und Hemmnisse in den Weg. An erster Stelle sind hier die Christenverfolgungen zu nennen. Diese beruhen zwar in erster Linie auf dem mangelnden Willen der Christen, den Absolutheitsanspruch des römischen Staats durch die kultische Verehrung des römischen Kaisers und der römischen Staatsgötter anzuerkennen, doch lösen sie in der paganen Öffentlichkeit auch eine auf Gerüchte zurückgehende Kriminalisierung der Christen sowie weitere diskriminierende Vorurteile aus. Dieser schlechte Ruf bringt einerseits eine starke Minderung der Attraktivität des Christentums mit sich und erhöht andererseits die Schwellenangst potentieller Sympathisanten. Auch die Martyriumsbereitschaft vieler Christen überzeugt nicht immer, da manche das christliche Glaubenszeugnis auf die Borniertheit und den Fanatismus der neuen Religion zurückführen. Innere Streitigkeiten in Fragen des Glaubens und der Disziplin, die auch Außenstehenden bisweilen auffallende Kluft zwischen christlichem Ideal und kirchlicher Wirklichkeit, all das sind weitere Punkte, die die Skepsis der heidnischen Umwelt steigern.
Darüber hinaus enthält die christliche Lehre auch manchen Stein des Anstoßes, den weder ein Jude noch ein Heide ohne weiteres annehmen kann. Prinzipielle Aussagen wie die Lehre vom einen Gott (Monotheismus), die Menschwerdung Gottes, das Postulat einer den Menschen zugänglichen göttlichen Offenbarung und die christliche Auferstehungsvorstellung klingen in paganen Ohren absurd. Ohne Zweifel enthält die christliche Predigt für ihre Hörer also eine Reihe von schwer verdaulichen Inhalten, die mit den überkommenen Vorstellungen kollidieren und daher auf Widerstand stoßen.
Hinzu kommen manche äußere Erscheinungsformen des Christentums, die besonderen Verdacht erregen. So wird den frühen Christen beispielsweise das anfängliche Fehlen von Tempeln, Altären und Kultbildern als Atheismus ausgelegt, weil sie damit nicht die Merkmale einer konventionellen Kultreligion aufweisen. Schließlich wirkt der bisweilen als penetrant empfundene Exklusivitätsanspruch der Christen auf die Wahrheit auf Außenstehende gelegentlich hochmütig und abstoßend.
Angesichts dieser keineswegs harmlosen, teils innerkirchlich vorhandenen, teils von außen an das junge Christentum herangetragenen Gefährdungen kann man also nicht behaupten, dass der Siegeszug des Christentums in der antiken Welt nur aufgrund der namhaft gemachten günstigen soziologischen, politischen, kulturellen und religiösen Faktoren zwangsläufig so verlaufen musste, wie er verlaufen ist. Vielmehr wird man – ohne die vorgestellte Analyse der kirchengeschichtlichen Forschung grundsätzlich in Frage zu stellen – mit Chadwick auch eine Kette wunderbarer und unwahrscheinlicher Ereignisse für den Erfolg der frühen christlichen Mission gelten lassen, bei denen „menschliche Absichten nur eine untergeordnete Rolle spielten, in [… denen] das Auge des Glaubens aber das stille Wirken einer höheren Vorsehung erkennen“18 darf. Günstige Bedingungen, aber auch göttliche Fügungen ließen also die Begegnung zwischen Antike und Christentum so fruchtbar werden.
HOFMANN, Antike und Christentum (wie S. 15) 85-95 (mit Literatur).
1 DASSMANN (wie S. 12) 19.
2 HENGEL, Martin, Zur urchristlichen Geschichtsschreibung, Stuttgart 1979, 39f.
3 Ebenda, 40.
4 BROX (wie S. 4) 10.
5 BAUS (wie S. 4) 96.
6 DASSMANN (wie S. 12) 21. – Ebenda weist Dassmann auch darauf hin, dass Johannes die mit der Geistausgießung verbundenen Geschehnisse in seiner Darstellung rafft (vgl. Joh 20,19-22), während Lukas „die ineinandergreifenden Ereignisse von Auferstehung, Himmelfahrt und Geistmitteilung heilsgeschichtlich entfaltet“, also sozusagen in chronologischer Reihenfolge aufeinander folgen lässt (vgl. Apg 2,1-13).
7 BAUS (wie S. 4) 96.
8 Dieser Meinungsverschiedenheit zwischen Pharisäern und Sadduzäern verdankt Paulus die Errettung aus einer äußerst bedrohlichen Situation in Jerusalem, indem er – bedrängt von der zornigen Menge – das Auferstehungsthema aufgreift, auf diese Weise einen heftigen Disput zwischen Pharisäern und Sadduzäern initiiert und sich so der öffentlichen Aufmerksamkeit entzieht (vgl. Apg 23,6-10).
9 Zu den Sieben vgl. hier und im Folgenden Kapitel 2.2.1.
10 Es handelt sich dabei um die erste Christenverfolgung der Geschichte, an der laut Gal 1,13 auch Paulus beteiligt ist. – Zur Datierung des Stephanus-Martyriums vgl. SCHNELLE (wie S. 32) 567.
11 Zur Flucht nach Pella vgl. DASSMANN (wie S. 12) 59f.
12 Zur Vertreibung der christlichen Hellenisten vgl. Kapitel 1.2.2.
13 DASSMANN (wie S. 12) 261f.
14 Zu den christlichen Hellenisten und Hebräern vgl. Kapitel 1.2.2.
15 Vgl. LÉGASSE, Simon, Vielfältige Wege der Mission (vom Orient nach Rom) (= Geschichte des Christentums 1) Freiburg Basel Wien 2003, 150-186; hier 167f.
16 Vgl. im Folgenden neuerdings M ERKT, Andreas / KARMANN, Thomas R., Frühes Christentum in Bayern, in: B ONK, Sigmund / S CHMID, Peter (Hg.), Bayern unter den Römern. Facetten einer folgenreichen Epoche, Regensburg 2009, 125-141.
17 SCHATZ, Klaus, Der päpstliche Primat: seine Geschichte von den Ursprüngen bis zur Gegenwart, Würzburg 1990, 16. – Zu diesen frühen Zügen der Gemeinde von Rom vgl. eingehender Kapitel 5.1.
18 CHADWICK (wie S. 9) 56.
2. Die Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ämter und Dienste in den ersten drei Jahrhunderten
2.1 Urchristliche Vorgaben
Die Anfänge der kirchlichen Ämter und Dienste setzen mit den Aposteln ein. Die neutestamentlichen Schriften bezeugen zwar keinen einheitlichen Apostel-Begriff, enthalten aber gleichbleibende Grundelemente des urchristlichen Apostel-Verständnisses.19 Demnach bevollmächtigt und sendet der Auferstandene die Apostel zur Verkündigung des Evangeliums und zur damit verbundenen Gründung von Gemeinden, wie Er die Gemeinden auch bleibend an ihr Zeugnis bindet.
Unter den apostolischen Auferstehungszeugen ragen die Zwölf hervor, die bereits der vorösterliche Jesus in seine besondere Nachfolge berufen hat. Als unter ihnen Rangstreitigkeiten ausbrechen, macht Er ihnen deutlich:
„Wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener (διάκονος) sein und wer bei euch der Erste
sein will, soll der Sklave
aller sein. Denn auch der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich bedienen zu lassen, sondern um zụ dienen
und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für viele“ (Mk 10,43-45).
Als Grundhaltung fordert Jesus von den Zwölfen also die διακονία: die in Liebe geübte Dienstbereitschaft für alle.
So machen sich zwei von Jesus grundgelegte Normen für die künftigen nachapostolischen Autoritäten seiner Gemeinde bemerkbar:
1. Ihre Bindung an das apostolische Zeugnis und
2. ihre in Liebe geübte Dienstbereitschaft für alle.
Über die sonstige organisatorische Gestalt der Kirche trifft weder der vorösterliche Jesus noch der Auferstandene Bestimmungen. Die Entfaltung der kirchlichen Ämter und Dienste ist also offen für eine geschichtliche Entwicklung Schließlich ist noch anzumerken, dass die Grundstimmung der ersten Christengenerationen von der baldigen Parusie des Herrn geprägt ist. Folglich machen sie sich keine systematischen Gedanken über die Einrichtung bleibender kirchlicher Strukturen und Ämter, weshalb die diesbezüglichen frühchristlichen Nachrichten zufällig und keineswegs vollständig sind.
Angesichts der weitgesteckten Vorgaben Jesu und der Vielfalt der antiken Welt ist es verständlich, dass sich in den frühchristlichen Quellen für die diversen Ortsgemeinden unterschiedliche Gemeindeordnungen bemerkbar machen. Vor diesem Hintergrund wird zunächst die kirchliche Verfassungsphänomenologie der beiden ältesten Christengemeinden, nämlich der Gemeinden von Jerusalem und Antiochien, ins Auge gefasst.
2.2 Die Verfassung der ältesten Gemeinden
2.2.1 Das judenchristliche Modell in der Gemeinde von Jerusalem: Von den Zwölf zu Jakobus dem Herrenbruder und den Presbytern
Deutlich lassen die für Jerusalem relevanten Quellen – der um 54/55 von Paulus geschriebene erste Korintherbrief und der um 55 nachfolgende Galaterbrief20 sowie die wohl um 90/100 entstandene Apostelgeschichte21 – die Leitungsstrukturen dieser judenchristlichen Gemeinde erkennen. Hier sind zunächst die Zwölf zu nennen, die der historische Jesus in die engste Nachfolge berufen hat. Nach 1 Kor 15 begegnet der Auferstandene zuerst ihrem Sprecher Petrus und dann – zusammen mit Petrus – der ganzen Zwölfergruppe. Diese Zwölf stellen sowohl bei der Verkündigung der mit Jesus angebrochenen Gottesherrschaft als auch bei der ihnen von Jesus aufgetragenen Sammlung des endzeitlichen Israel die führenden Autoritäten dar. Macht schon ihre Lebensgemeinschaft mit dem irdischen Jesus die authentische Weitergabe seiner Worte und Taten wahrscheinlich, so bestellt sie der Auferstandene ausdrücklich zu seinen Aposteln, indem Er sie zur Verkündigung seiner Frohen Botschaft und zur Sammlung des neuen Israel bevollmächtigt und sendet. Besonders deutlich kommt ihre Rolle als Protagonisten des neuen Zwölfstämmevolks durch die Nachwahl des Matthias zum Ausdruck. Sollte durch diese Wahl doch – nach dem Ausscheiden des Judas – die Israel repräsentierende Zwölfzahl wieder vervollständigt und so die Gewinnung ganz Israels ermöglicht werden.
Freilich ist Letzteres nicht gelungen, wie auch dem Zwölfergremium keine lange Dauer beschieden ist. Paulus trifft um 35 bei seinem ersten Jerusalembesuch von den Zwölfen nur Petrus an, neben dem der Herrenbruder Jakobus offensichtlich schon eine Rolle spielt (Gal 1,18f.). Auch bei seinem zweiten Besuch anlässlich des um 48 versammelten so genannten Apostelkonzils treten die Zwölf als Führungskollegium nur sehr unvollständig in Erscheinung. Verhandelt Paulus doch nur mit dem zwar den Aposteln, nicht aber dem Zwölferkollegium angehörenden Herrenbruder Jakobus sowie mit Petrus und Johannes, den anerkannten Säulen, wie er sie in Gal 2,9 nennt. Die maßgeblichen Autoritäten wirken nunmehr also als Dreiergremium in Jerusalem.
Freilich scheinen sich auf dem Apostelkonzil noch weitere Entwicklungen bemerkbar zu machen. Nehmen an dieser Versammlung – laut Apg 15,2.4.6.22f. – neben den Aposteln doch auch Presbyter (πϱεσβύτεϱοι) in führender Position teil, offensichtlich aus der jüdischen Synagogenverfassung übernommene Älteste, die spätestens beim letzten Jerusalemaufenthalt des Paulus um 56 „als fest etabliertes […] Führungskollegium mit ihrem Sprecher Jakobus unzweifelhaft bezeugt sind“22. Wie in den Synagogengemeinden dürften diese Presbyter also wohl neben Jakobus verantwortliche und entscheidende, unter anderem auch richterliche Funktionen wahrgenommen haben.
Erste Ansätze eines solchen presbyteralen Kollegiums könnten sich schon früher in den sieben Männern manifestiert haben, die in Jerusalem für den „Dienst an den Tischen“ der christlichen Hellenisten gewählt wurden, damit die Zwölf ungehindert „beim Gebet und beim Dienst am Wort“ bleiben konnten (Apg 6,1-6). Zwei dieser sieben – Stephanus und Philippus – werden nämlich auch als verkündigende „Diener des Wortes“ beschrieben (Apg 6,8-7,60; 8,5-8.26-40). So dürften die Sieben – zumal sie durchwegs griechische Namen tragen – nicht nur die Armenpflege, sondern auch andere Leitungsaufgaben unter den Hellenisten der Jerusalemer Gemeinde wahrgenommen haben.23 Als christliche Hellenisten geraten sie jedoch in einen schwerwiegenden Konflikt mit der griechischsprachigen Synagoge von Jerusalem und werden daher aufgrund ihrer Relativierung und Kritik des Tempels und des Gesetzes als jüdische Ketzer entweder getötet oder müssen nach dem um 31/32 erfolgten Stephanus-Martyrium aus der Stadt fliehen. Damit verschwinden die Sieben aber endgültig aus der Jerusalemer Gemeinde.
Insgesamt zeichnet sich in der Jerusalemer Gemeindeleitung also in einem Zeitraum von etwa zwanzig Jahren – zwischen 35 und 56 – eine deutliche Entwicklung ab. Am Anfang stehen die Zwölf, es folgt das Dreiergremium Jakobus, Petrus und Johannes mit den Presbytern und am Schluss leitet Jakobus zusammen mit einem Presbyterkollegium die Gemeinde (vgl. Abb. 8). Damit liegt in Jerusalem bereits Mitte des 1. Jahrhunderts, also noch in apostolischer Zeit, ein Gemeindemodell vor, das eine zweistufige, aus Gemeindeleiter und Presbytern bestehende Leitungsstruktur charakterisiert.
Abb. 8 Mitte des ersten Jahrhunderts nimmt man in der judenchristlichen Gemeinde von Jerusalem eine zweistufige Leitungsstruktur wahr.
Die streng am jüdischen Gesetz ausgerichtete und daher noch unbehelligt gebliebene Gruppe der Aramäisch sprechenden Jerusalemer Hebräer entwickelt sich in der vorgegebenen Richtung weiter. Wird sie schon um 56 von einem Presbyterkollegium geleitet, an dessen Spitze der Herrenbruder Jakobus steht, so wählt man nach dessen Tod um 62 den Verwandten des Herrn Simon ben Klopas zum neuen Gemeindeleiter von Jerusalem. Es scheint also im hebräischen Judenchristentum „eine dem Kalifat vergleichbare Weitergabe der geistlichen Führung der Gemeinde an den jeweils nächsten Verwandten [des Herrn] gegeben zu haben“24 und damit schon eine Tendenz zum Monepiskopat, von dem später noch die Rede sein wird.
HÜBNER, Reinhard M., Die Anfänge von Diakonat, Presbyterat und Episkopat in der frühen Kirche, in: RAUCH, Albert / IMHOF SJ, Paul (Hg.), Das Priestertum in der Einen Kirche. Diakonat, Presbyterat und Episkopat (= Koinonia. Schriftenreihe des Ostkirchlichen Instituts Regensburg 4) Aschaffenburg 1987, 45-89; hier 46-49 (Gemeinde von Jerusalem); 61-64 (Presbyteralverfassung).
SCHNELLE, Udo, Einleitung in das Neue Testament, Göttingen 20076, 32-46 (Paulus-Chronologie).
2.2.2 Das heidenchristliche Modell
2.2.2.1 Propheten, Lehrer und Apostel in der Gemeinde von Antiochien
Apg 13,1 bezeichnet die Autoritäten Antiochiens, der ersten heidenchristlichen Gemeinde, als Propheten und Lehrer und zählt zu ihnen fünf Männer, unter ihnen an erster Stelle Barnabas und an letzter Paulus. Diese fünf bilden aber nicht zwei Gruppen, sondern sind gleichzeitig Propheten und Lehrer, wenn die einen auch mehr pneumatisch redende Propheten, die anderen mehr an der Überlieferung orientierte Lehrer gewesen sein dürften. Deutlich werden sie auch als Vorsteher des lokalen Gemeindegottesdienstes charakterisiert:
„Während sie zu Ehren des Herrn Gottesdienst feierten und fasteten, sprach der Heilige Geist: Wählt mir Barnabas und Saulus zu dem Werk aus, zu dem ich sie mir berufen habe! Da fasteten und beteten sie, legten ihnen die Hände auf und ließen sie ziehen“ (Apg 13,2f.).
Der Verfasser der Apostelgeschichte greift hier mit der Wendung „während sie zu Ehren des Herrn Gottesdienst feierten
die den Tempeldienst der Priester und Leviten bezeichnende Terminologie der Septuaginta auf,25 gebraucht sie für das gottesdienstliche Handeln urchristlicher Autoritäten und charakterisiert dieses Handeln so – im geistig-übertragenen Sinn – als wahrhaft „priesterlichen Dienst“.26 Auf dieser Linie bewegt sich auch die Formulierung der von ihm überlieferten Geistesweisung, die Barnabas und Saulus durch ihr Ausgewählt-werden mit Leviten vergleicht (vgl. Num 8,11 LXX) und ihr künftiges missionarisches Werk damit in Analogie zum priesterlichen Tempeldienst interpretiert. Das entspricht aber genau dem Selbstverständnis des Paulus, der sich in dem um 56 entstandenen Römerbrief27 als priesterlichen Diener (λειτουϱγóν) Christi Jesu für die Heiden bezeichnet,
„das Evangelium Gottes priesterlich verwaltend
, damit die aus den Heiden bestehende Opfergabe [Gott] angenehm werde, geheiligt durch den Heiligen Geist“ (Röm 15,16).
Laut der Apostelgeschichte ist es auch der Heilige Geist, der – durch Vermittlung der antiochenischen Autoritäten – die beiden Männer als seine bevollmächtigten Abgesandten aussendet,28 weshalb sie in Apg 14,4.14 im Rahmen ihrer ersten Missionsreise als Apostel bezeichnet werden. Ganz in diesem Sinn versteht sich Paulus nach dem einmütigen Zeugnis seiner um 55/56 geschriebenen Briefe29 nicht durch Menschen, sondern durch Jesus Christus und Gott selbst zum Apostel berufen (Gal 1,1).30
Wie an der Spitze der Charismenliste des um 54/55 entstandenen ersten Korintherbriefs (1 Kor 12,28) macht sich damit auch an der Spitze der Gemeinde von Antiochien die Charismatiker-Trias Apostel, Propheten und Lehrer bemerkbar. So wird deutlich, dass die heidenchristliche Gemeinde von Antiochien in der ersten Christengeneration von einem Kollegium von charismatischen Aposteln, Propheten und Lehrern geleitet wird. Erstere sind über die „Gemeindegrenzen“ hinaus zur Verkündigung des Evangeliums unter den Heiden bestellt, während die Propheten und Lehrer in Antiochien bleiben und dort – neben prophetischem Wort, Lehre und anderen Leitungsdiensten – dem Gemeindegottesdienst vorstehen. Freilich sind sie auch hier – wie in Korinth – in die Gemeinde eingebunden, die im Zusammenspiel der verschiedenen Charismen den einen Leib Christi bildet (1 Kor 12,27f.). Von weiteren Mitarbeitern der Apostel, Propheten und Lehrer ist nicht die Rede. Doch gibt es solche in den heidenchristlichen Gemeinden des Paulus.
BALZ, Horst, λειτουϱγία ϰτλ., in: DERSELBE / SCHNEIDER, Gerhard, Exegetisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Bd. 2, Stuttgart Berlin Köln 19922, 858-861.
HÜBNER (wie S. 32) 49f. (Apostel, Propheten und Lehrer in der Gemeinde von Antiochien).
MAYER, Bernhard, Die Kirche als Mysterium in ihren Ämtern und Diensten. Ansätze im Neuen Testament, in: DERSELBE / SEYBOLD, Michael, Die Kirche als Mysterium in ihren Ämtern und Diensten (= Extemporalia 5) Eichstätt Wien 1987, 9-42; hier 15-17, 19 (Apostel, Propheten und Lehrer in den Gemeinden von Antiochien und Korinth).
2.2.2.2 Der Apostel Paulus und die Episkopen und Diakone in seinen heidenchristlichen Gemeinden
Eine für das heidenchristliche Milieu repräsentative Quelle, die Mitarbeiter eines Apostels erwähnt, ist der wahrscheinlich um 60 geschriebene Brief des Paulus an die von ihm gegründete Gemeinde von Philippi.31 Der Apostel grüßt in der Briefadresse alle dortigen Christen „samt Episkopen und Diakonen“ (Phil 1,1). Doch handelt es sich dabei um die einzige Stelle, in der sich Paulus über Episkopen äußert. Hinzu kommt, dass Paulus mit keiner Silbe verrät, was er unter diesen Episkopen und Diakonen von Philippi versteht. Aufgrund ihrer ausdrücklichen Nennung in der Briefadresse kann aber mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sie wichtige Gemeindedienste – eventuell in kollegialer Zusammenarbeit – wahrnehmen. Ferner führen sie zwei voneinander unterschiedene „Titel“, mit denen man in Philippi offensichtlich die Träger bestimmter Gemeindefunktionen bezeichnet. Schließlich dürften in diesen „Titeln“ die im Rahmen eines längeren Entwicklungsprozesses entstandenen Bezeichnungen für jene Gemeindedienste vorliegen, die Paulus in seinen anderen Briefen als die wichtigeren beschreibt. Unter dieser Voraussetzung stehen die Episkopen und Diakone von Philippi ihren Mitchristen wohl mit fürsorgenden, verwaltenden und leitenden Diensten bei, wobei den Episkopen aufgrund ihrer Erstnennung wahrscheinlich eine größere Bedeutung zukommt als den Diakonen. Die entsprechenden Dienstbezeichnungen entlehnt man offensichtlich der heidnisch-hellenistischen Umwelt. In dieser versteht man unter einem ἐπίσκοπος einen Kommunalbeamten oder einen Vereinsfunktionär mit aufsichtführender oder verwaltender Tätigkeit (vgl. Abb. 9). Als διάκονος bezeichnet man dagegen eine freie Person, die zu einer anderen Person in einem Dienstverhältnis steht. Während sich aber über die Episkopen keine weiteren Vermutungen anstellen lassen, bietet der um 56 entstandene Brief des Paulus an die Römer neue Auskünfte über die Diakone. Darin fordert der Apostel nämlich die römische Gemeinde auf:
Abb. 9 In der Vorstadt Neomaras von Rhodos sind auf einer im ersten Jahrhundert vor Christus entstandenen Inschrift Episkopen als Kommunalbeamte bezeugt.
„Ich empfehle euch nun Phöbe, unsere Schwester, die zudem Diakon (διάκονος) der Gemeinde in Kenchreä ist, dass ihr sie aufnehmt im Herrn, wie es sich für Heilige gehört, und ihr in jeder Sache beisteht, bei der sie euer bedarf; denn auch sie selbst ist Beistand (πϱοστάτις) für viele geworden, ja, auch für mich selbst“ (Röm 16,1).
Offensichtlich legt Paulus seiner Mitchristin Phöbe hier einen für die römischen Christen verständlichen „Titel“ bei. Denn wenn er beabsichtigt hätte, Phöbe als eine Frau zu charakterisieren, die den Mitgliedern der Gemeinde von Kenchreä in dienender Haltung zugetan ist, dann hätte er sie den Römern – gemäß ihrem weiblichen Geschlecht – sicher nicht mit der maskulinen Form Diakon (διάκονος) vorgestellt, sondern sie als διακóνισσα bezeichnet. Darüber hinaus lässt sich der zitierten Stelle eventuell noch ein weiterer Aspekt des urchristlichen diakonalen Dienstes entnehmen. Erweist sich Phöbe doch laut Paulus für viele und auch für ihn als Beistand (πϱοστάτις). Was meint Paulus damit? Klauck kommt nach eingehender Analyse zu dem Ergebnis, dass der diesbezügliche Dienst der Phöbe im Wesentlichen „darin bestanden haben [wird], daß sie als Gastgeberin fungierte und die Filialgemeinde von Kenchreai, die von Korinth aus gegründet worden war, in ihrem Haus beherbergte“32. In solchen und ähnlichen Diensten wird man wohl die Ursprünge des Diakonenamtes zu suchen haben.
Wer die Diakone und Episkopen zu ihrem Dienst bestellt hat, geht aus den Quellen nicht hervor. Doch wahrscheinlich dürften sie von der Gemeinde gewählt und von der höheren Autorität, also von Paulus, eingesetzt oder zumindest bestätigt bzw. anerkannt worden sein.33 Insgesamt macht sich also schon in der Gemeinde von Philippi Mitte des 1. Jahrhunderts die Tendenz zum dreigestuften kirchlichen Dienstamt bemerkbar (vgl. Abb. 10). An führender Stelle steht der Apostel Paulus, der – wie sein Brief bezeugt – die Gemeindeleitung inne hat. Als seine Helfer und in seiner Abwesenheit dürften die besagten Episkopen und Diakone die anfallenden Gemeindedienste übernommen haben.
Abb. 10 In der heidenchristlichen Gemeinde von Philippi macht sich Mitte des ersten Jahrhunderts eine Tendenz zum dreigestuften kirchlichen Dienstamt bemerkbar.
BÖHM, Thomas, Der eine Bischof als Garant der einen katholischen Kirche?, in: HAINTHALER, Theresia / MALI, Franz / EMMENEGGER, Gregor (Hg.), Einheit und Katholizität der Kirche. Forscher aus dem Osten und Westen Europas an den Quellen des gemeinsamen Glaubens (= Pro Oriente 32) Innsbruck Wien 2009, 113-126; hier 119f. (Episkopen in Phil 1,1).
DASSMANN (wie S. 12) 163 (Episkopen und Diakone bei Paulus).
GNILKA, Joachim, Der Philipperbrief (= Herders Theologischer Kommentar zum Neuen Testament 10/3) Freiburg Basel Wien 1968, 32-40 (Episkopen und Diakone bei Paulus).
HÜBNER (wie S. 32) 55-60 (Episkopen und Diakone bei Paulus).
MAYER (wie S. 34) 21f. (Episkopen und Diakone bei Paulus).
2.2.2.3 Apostel, Propheten und Lehrer sowie Episkopen und Diakone in den Gemeinden der Didache
Wie eine Zusammenfassung des in Antiochien und den paulinischen Gemeinden festgestellten Befunds wirkt die verfassungsgeschichtliche Phänomenologie der Didache, einer Anfang des 2. Jahrhunderts im syrisch-palästinischen Raum entstandenen Kirchenordnung. Auch sie kennt von Ort zu Ort umherziehende Apostel (Did. 11,3-6), Propheten, die sich in scheinbar größeren Gemeinden niederlassen (Did. 13,1) und der Eucharistie vorstehen (Did. 10,7), sowie ähnlich charakterisierte Lehrer (Did. 13,2; 15,1). Sie alle werden gleichermaßen als geistbegabte Propheten charakterisiert, die das Evangelium verkündigen und die Gläubigen lehren, stärken und ermahnen. Außerdem fordert die Didache die Gläubigen auf:
„Wählt euch nun Episkopen und Diakone, die des Herrn würdig sind, Männer, die sanftmütig, nicht geldgierig, aufrichtig und bewährt sind; denn auch sie leisten euch den priesterlichen Dienst (λειτουϱγία) der Propheten und Lehrer. Achtet sie also nicht gering; denn sie sind eure Geehrten zusammen mit den Propheten und Lehrern“ (Did. 15,1f.).
Hier werden also wohl die Mitglieder kleinerer Gemeinden angesprochen, zu denen die Apostel offensichtlich seltener kommen und in denen sich auch keine Propheten und Lehrer niedergelassen haben. Daher sollen sie Episkopen und Diakone wählen, die fortan den priesterlichen Dienst der Propheten und Lehrer übernehmen. Sie erfreuen sich freilich nicht des Ansehens der vermutlich in größeren Gemeinden ansässigen Propheten und Lehrer und der wohl von größeren kirchlichen Zentren aus wirkenden Apostel. Sonst hätte der Didachist ihre Hochschätzung nicht so nachdrücklich einschärfen müssen. Ansonsten verrät er über ihre Aufgaben zunächst nichts. Allerdings lassen sich seiner Forderung, nur Persönlichkeiten zu Episkopen und Diakonen zu wählen, „die sanftmütig [und] nicht geldgierig“ sind, doch zwei Informationen entnehmen.
1. Mit dem Wort sanftmütig (πϱαύς) im Sinn von sanftmütiger Freundlichkeit umschreibt die frühchristliche Literatur nämlich die Qualifikation kirchlicher Amtsträger, Streitigkeiten zu schlichten. So dürften damit moderierende und gemeindeleitende Aufgaben der Episkopen und Diakone gemeint sein.
2. Die Eigenschaft, nicht geldgierig (ἀφιλάϱγυϱος) zu sein, kann dagegen ohne Schwierigkeiten auf die Verwaltung der Gemeindefinanzen bezogen werden.
Hinzu kommt noch eine dritte Information:
3. Da die Episkopen und Diakone laut der Didache den priesterlichen Dienst (λειτουϱγία) der Propheten und Lehrer übernehmen, könnten sie eventuell auch der Eucharistie vorgestanden und Lehraufgaben wahrgenommen haben.
So macht sich auch in der Didache die Tendenz zum dreigestuften kirchlichen Dienstamt bemerkbar. An der Spitze stehen die Apostel, Propheten und Lehrer, wie an Propheten deutlich wird, die sich in einer Gemeinde niedergelassen haben. Ihr Ansehen wird dadurch unterstrichen, dass ihnen – mit der Begründung, sie seien Hohepriester
– eine Erstlingsabgabe der Gläubigen zukommt (Did. 13,3). In klarer Unterscheidung stehen ihnen Episkopen und Diakone zur Seite, wenn auch aus der Didache nicht hervorgeht, wie sich diese voneinander unterscheiden.
BÖHM (wie S. 36) 121-123.
SCHÖLLGEN, Georg (Übers./Einleitung), Didache. Zwölf-Apostel-Lehre (= Fontes Christiani 1) Freiburg Basel Wien Barcelona Rom New York 1991, 9-139; hier 58-64 u. 70-73 (Einleitung zu den Ämtern), 126-129, 132-135 (Text und Übersetzung von Did. 11,1-9; 13,1-15,2).
2.3 Die Verschmelzung des juden- und des heidenchristlichen Modells
Bisher haben sich zwei grundlegende Gemeindemodelle der apostolischen und frühen nachapostolischen Zeit bemerkbar gemacht: Die judenchristliche Gemeinde von Jerusalem, an deren Spitze ein Einzelner mit einem Presbyterkollegium steht, sowie die heidenchristlichen Gemeinden von Antiochien, Philippi und der Didache, die Apostel, Propheten und Lehrer zusammen mit Episkopen und Diakonen leiten. Es bleibt jedoch nicht bei diesem Nebeneinander. In den nachfolgenden Jahrzehnten nimmt mit dem kontinuierlichen Wachstum des Christentums auch der gegenseitige Kontakt der Gemeinden zu und damit auch – vermittelt z.B. durch reisende oder zuziehende Christen – das Maß wechselseitiger Beeinflussung. Im Zuge dieser Entwicklung gleichen sich die beiden Verfassungsformen allmählich aneinander an, um schließlich miteinander zu verschmelzen. Der damit verbundene Entwicklungsprozess kann aufgrund fehlender Quellen nicht im Einzelnen nachgezeichnet werden. Immerhin macht sich aber in der um 90/100 entstandenen Apostelgeschichte in Apg 20,17.28 eine Übergangsphase bemerkbar, indem hier die Presbyter von Ephesus sowohl Presbyter als auch Episkopen genannt werden. Das Resultat des besagten Prozesses manifestiert sich schließlich in zwei Quellen des ausgehenden 1. Jahrhunderts.
2.3.1 Episkopen, Presbyter und Diakone im Brief des Clemens von Rom
Ein schwerwiegender Konflikt veranlasst Clemens von Rom um 96 zu einem Brief an die Gemeinde von Korinth. Dort hatten sich einige jüngere Gemeindemitglieder gegen die Presbyter erhoben und sie aus ihrer Stellung verdrängt. Indem Clemens ihnen klarmacht, dass ihre Presbyter – was ihre Einsetzung anbelangt – in einer lückenlosen Sukzessionsreihe über die Erstlinge der Apostel, die Apostel und Christus letztlich auf Gott zurückgehen, hält er ihnen anschließend vor:
„Dass nun die, die von jenen [Aposteln] oder hernach von anderen angesehenen Männern unter Zustimmung der gesamten Gemeinde eingesetzt wurden, die untadelig der Herde Christi in Demut priesterlich dienten (λειτουϱγήσαντας), […] – dass diese vom priesterlichen Dienst (λειτουϱγίας) abgesetzt werden, halten wir nicht für recht. Denn es wird für uns keine kleine Sünde sein, wenn wir die, die untadelig und fromm die Opfer darbrachten, vom Aufsichtsamt
absetzen“ (1 Clem. 44,3f.).
Abb. 11 Abbildung des Clemens von Rom mit dem Anker, dem Werkzeug seines Martyriums, auf einem eventuell auf antike Vorlagen zurückgehenden Mosaik des zwölften Jahrhunderts auf dem Chorbogen der Basilika San Clemente zu Rom.
Clemens hält es also für unrecht und für eine schwere Sünde, die letztlich auf göttliche Einsetzung zurückgehenden Presbyter abzusetzen. Aus seinem Brief geht ferner hervor, dass die Leitung der Gemeinden von Korinth und Rom damals in den Händen eines Kollegiums von Presbytern liegt, unter denen eine kleine Gruppe von Episkopen eine Führungsrolle gespielt haben könnte. Genannt werden auch Diakone; doch werden deren Aufgaben nicht beschrieben, da sie von den korinthischen Auseinandersetzungen nicht betroffen sind. Die Episkopen und Presbyter leiten dagegen die Gemeinde und dienen der Herde Christi daher mit verschiedenen priesterlichen Diensten. Unter Zustimmung der gesamten Gemeinde – also nach einem Wahlverfahren – von den Aposteln und danach von Episkopen eingesetzt, wohl auf Lebenszeit bestellt und bei korrekter Amtsführung nicht absetzbar, gehört es zu ihren Aufgaben, die Opfer darzubringen, d.h. ihrer Gemeinde insbesondere bei der Feier der Eucharistie vorzustehen, sowie in Verkündigung und Lehre tätig zu sein.
Mit welchen philosophisch-theologischen Argumenten begründet Clemens die beschriebene kirchliche Verfassung? Seines Erachtens möge jeder Christ in der Gemeinde „entsprechend der ihm verliehenen Gnade“ (1 Clem. 38,1) auf seinem Posten stehen. Denn auf dieser Basis sei er von den Aposteln und danach von den Episkopen an dem ihm angemessenen Platz eingesetzt worden. Auf diese Weise begegne man in der Kirche den Laien sowie den Episkopen, Presbytern und Diakonen, wobei jeder an seinem Platz die ihm von Gott zugewiesene Aufgabe zu erfüllen habe. Bei Clemens hat also alles seine Ordnung.34 Habe Gott doch die ganze Schöpfung wohlgeordnet eingerichtet, weshalb sich auch die gesellschaftliche Ordnung in Staat, Polis oder Heer an diesem Vorbild orientiere. Aber auch in der Zeit des Alten Bunds habe Gott das Leben seines Volks und den kultischen Dienst Israels nach klaren Ordnungen geregelt. Da der Kirche „größere Erkenntnis“ zuteil geworden sei, müsse sie umso mehr den göttlichen Ordnungswillen erfüllen. Schließlich habe Christus im Rahmen dieser göttlichen Ordnung die Apostel ausgesandt, und im Sinne dieser Ordnung müsse sich auch das Leben der Gemeinde von Korinth abspielen. Unter Einhaltung dieser auf Gott zurückgehenden und damit sakralen Ordnung könne die Kirche ihre Berufung wahren.
Besonders auffällig ist, dass Clemens hier das Beispiel des levitischen Tempelgottesdienstes und der levitischen Kulthierarchie heranzieht. Nach einem kurzen Blick auf den levitischen Tempelgottesdienst schreibt er nämlich:
„Dem Hohenpriester sind eigene priesterliche Dienste (λειτουϱγίαι) übertragen, den Priestern
ist ihr eigener Platz verordnet und auch den Leviten (λευίταις) obliegen eigene Dienste (διακονίαι). […] Jeder von uns, Brüder, soll auf seinem Posten Gott gefallen, indem er ein gutes Gewissen bewahrt und die für seinen priesterlichen Dienst (λειτουϱγίας) festgelegte Regel nicht übertritt“ (1 Clem. 40,5-41,1).
Clemens vergleicht hier also die Struktur des dreigestuften levitischen Priestertums mit der für den priesterlichen Dienst der Christengemeinde festgelegten Regel. Ohne einen wesensmäßigen Zusammenhang zwischen der jüdischen Kulthierarchie und den christlichen Dienstämtern herstellen zu wollen, dürfte er dieses Beispiel auch deshalb aufgegriffen haben, um damit auf ein anscheinend in der römischen und korinthischen Gemeinde in ersten Ansätzen vorhandenes dreigestuftes Dienstamt – bestehend aus Episkopen, Presbytern und Diakonen – anzuspielen. Es ist daher möglich, „daß uns hier der christliche Gemeindegottesdienst beschrieben wird, bei dem der Bischof den doppelten Dienst (Liturgie) von Verkündigung und Gebet, nämlich Eucharistiegebet, leistet, die Presbyter ihn an ihrem Ehrenplatz schweigend umgeben und die Diakone die vielfältigen Dienste vom Herbeibringen der Gaben bis hin zur Hauskommunion leisten“35. Vogt dürfte also wohl das Richtige getroffen haben, wenn er zu der zitierten Clemensstelle bemerkt, Clemens habe sich damit auf dem Weg zum Monepiskopat befunden. Freilich beschreibt Clemens noch eine Situation, in der die Episkopen stets in der Mehrzahl auftreten.
HOFMANN, Johannes, Die amtliche Stellung der in der ältesten römischen Bischofsliste überlieferten Männer in der Kirche von Rom, in: Historisches Jahrbuch 109 (1989) 1-23; hier 7-19 (Episkopen, Presbyter und Diakone bei Clemens).
HÜBNER (wie S. 32) 69-75 (Episkopen, Presbyter und Diakone bei Clemens).
2.3.2 Der Bischof, die Presbyter und die Diakone in den Pastoralbriefen
In den Pastoralbriefen, die den 1. und 2. Timotheusbrief sowie den Titusbrief umfassen und um 100 entstanden sind,36 macht sich gegenüber dem Clemensbrief eine weiter fortgeschrittene Entwicklung bemerkbar, die sich in folgenden klar umrissenen Ämtern manifestiert:
1. Der Bischof (1 Tim 3,1-7; Tit 1,7-9),
2. die Presbyter (1 Tim 5,17-19, Tit 1,5f.), deren Kollegium fest organisiert ist und daher πϱεσβυτέϱιον heißt (1 Tim 4,14), und
3. die Diakone (1 Tim 3,8-13).
Bezeichnend ist, wie intensiv der Bischof und die Diakone aufeinander zugeordnet sind. Wenn diese enge Verknüpfung auch schon in Phil 1,1 begegnet, so wird der Bischof (ἐπίσκοπος) in 1 Tim – im Unterschied zu Philippi – als einzelner und nicht mehr als Mitglied einer Gruppe von Episkopen (ἐπίσκοποι) erwähnt. Darüber hinaus ist das Kollegium der Presbyter als eigenständige Größe in die Gemeindeverfassung integriert.
Die Voraussetzungen für einen Bischofskandidaten beschreibt 1 Tim 3,2-7 in nüchterner Sprache. Der für dieses Amt geeignete Mann müsse besonnen sein, gastfreundlich, zum Lehren befähigt, kein Trinker und Raufbold, bescheiden, nicht streitsüchtig und geldgierig. Ferner müsse er sich bisher als guter Vorsteher seines eigenen Hauses und als bewährter Erzieher seiner Kinder erwiesen haben. Aus diesen Anforderungen geht also hervor, dass der Bischof in der Gemeinde autoritative, pastorale und ökonomische Funktionen wahrzunehmen hat. Vor allem hat er über die offensichtlich gefährdete Reinheit der apostolischen Lehre zu wachen.
Freilich ist der Bischof dieser nachapostolischen Zeit nicht nur auf seine natürlichen Anlagen angewiesen. Der unter dem Pseudonym des Paulus schreibende Verfasser der Pastoralbriefe ermuntert seinen bischöflichen Adressaten Timotheus vielmehr, er möge die Gnadengabe neu entfachen, die er durch die Handauflegung des Apostels empfangen habe (2 Tim 1,6). Ähnlich heißt es in 1 Tim 4,14:
„Vernachlässige die Gnade nicht, die in dir ist und die dir verliehen wurde, als dir die Presbyter aufgrund prophetischer Worte gemeinsam die Hände auflegten.“
Mit diesen Worten wird erstmals der Akt einer kirchlichen Amtsübertragung beschrieben. Demnach wird dem neu bestellten Amtsträger durch die Handauflegung der Heilige Geist verliehen, eine göttliche Gnadengabe, die ihn auf Dauer zur Ausübung seines Dienstes befähigt. Wie außerdem die Anweisung von 1 Tim 5,22 nahe legt, keinem vorschnell die Hände aufzulegen, sollen entsprechende Kandidaten vor der Einsetzung ins Amt einer Prüfung unterzogen werden. Darüber hinaus kann man die hier erstmals erwähnte Mitteilung des Heiligen Geistes durch das äußere Zeichen der Handauflegung als sakramentale Weihe interpretieren. Sie wirkt nach 2 Tim 2,2 auch insofern fort, als Timotheus das, was er selbst empfangen hat, durch Weihe „an zuverlässige Menschen [weitergeben kann], die fähig sind, wiederum andere zu lehren“.
Schwer lösbar ist die Frage, welches Verhältnis zwischen Bischof und Presbyterkollegium besteht. Gehört er ihm als Gleicher unter Gleichen an oder steht er an seiner Spitze? Nach Gnilka dürfte eher das Letztere der Fall gewesen sein.37
Die Diakone der Pastoralbriefe sind schließlich dem Bischof untergeordnet und dienen ihm und der Gemeinde auf vielfältige Weise. Man hält sie in der Regel – aufgrund der von ihnen in 1 Tim 3,8-10 verlangten Eigenschaften – für Armenpfleger, Gemeindefürsorger und karitativ tätige Amtsträger. Vermutlich sind sie aber auch in der Verkündigung tätig.
DASSMANN (wie S. 12) 166f. (Bischof und Presbyter in den Pastoralbriefen).
HÜBNER (wie S. 32) 64-69 (Bischof, Presbyter und Diakone in den Pastoralbriefen).
2.4 Der eine Bischof, die Presbyter und die Diakone bei Ps.-Ignatius
Eindeutig taucht der so genannte Monepiskopat erstmals in einem wohl pseudepigraphischen Briefcorpus auf, das sieben fingierte Briefe an hauptsächlich kleinasiatische Gemeinden umfasst. Diese gehen höchstwahrscheinlich auf einen unbekannten Autor zurück, der seinen Lesern um 170 unter dem Pseudonym des hochangesehenen Märtyrerbischofs Ignatius von Antiochien38 sein kirchliches Idealbild nahe bringen will. Besonders am Herzen liegt ihm die von Irrlehren bedrohte Einheit diverser Ortskirchen, die ihm der jeweils eine Ortsbischof garantiert. So schreibt Ps.-Ignatius an die Smyrnäer:
„Folgt alle dem Bischof wie Christus dem Vater, und dem Presbyterium wie den Aposteln; die Diakone aber achtet wie Gottes Gebot! Keiner soll ohne Bischof etwas, was die Kirche betrifft, tun. Jene Eucharistiefeier gelte als zuverlässig, die unter dem Bischof oder einem von ihm Beauftragten stattfindet. Wo der Bischof erscheint, dort soll die Gemeinde sein, wie da, wo Jesus Christus ist, die katholische Kirche ist. Ohne den Bischof darf man weder taufen noch das Liebesmahl halten; was aber jener für gut findet, das ist auch Gott wohlgefällig, auf dass alles, was ihr tut, sicher und zuverlässig sei“ (Smyrn. 8,1f.).
Aufrufe dieser Art durchziehen die Ps.-Ignatiusbriefe wie ein roter Faden. Immer ist dabei vom einen Bischof die Rede, während die Presbyter und Diakone stets in der Mehrzahl genannt werden und dem Bischof zu- und untergeordnet sind. Hier macht sich also eindeutig der Monepiskopat bemerkbar, ein Gemeindemodell, in dem der Bischof eine überragende Stellung einnimmt. Er allein ist befugt, den Gottesdienst zu leiten. Taufe, Eucharistie und Agape können nur unter seiner Leitung oder mit seinem Einverständnis vollzogen werden und selbst die Eheschließung unterliegt seiner Zustimmung. Schließlich kann von Kirche nur dort die Rede sein, wo sich die Gemeinde in Eintracht um den Bischof und die seiner Leitung anvertrauten Presbyter und Diakone sammelt.
Wird diese Ordnung eingehalten, dann ist die Kirche der Widerhall der himmlischen Harmonie, in der nach Ps.-Ignatius „das Lied Jesu Christi“ und „Gottes Melodie“ ertönen (Eph. 4). Stellt diese Ordnung doch ein Abbild der himmlischen Ordnung dar, die im himmlischen Urbild ihre metaphysische Begründung besitzt. Der himmlischen Hierarchie, die Gott mit Christus und den Aposteln bildet, entspricht deshalb die irdische, die sich aus Bischof, Diakonen und Presbytern zusammensetzt. In diesem Sinn schreibt Ps.-Ignatius an die Magnesier:
„Seid bestrebt, alles in Gottes Eintracht zu tun, wobei der Bischof an Gottes Stelle und die Presbyter an Stelle der Ratsversammlung der Apostel den Vorsitz führen und die mir besonders lieben Diakone mit dem Dienst Jesu Christi betraut sind, der vor aller Zeit beim Vater war und am Ende erschienen ist“ (Magn. 6,1).39
Der Bischof ist also Abbild und Repräsentant Gottes. Wo sich folglich die Presbyter, Diakone und Gläubigen dem Bischof unterordnen, da ordnen sie sich Gott selbst unter und gewinnen so Anteil an Ihm (Eph. 4,2; 5,3).
Besonderen Wert legt Ps.-Ignatius auf die letztlich in Gott gründende Einsetzung des Bischofs.
Denn er habe seinen „Dienst an der Gemeinde nicht von sich aus und nicht durch Menschen erlangt, auch nicht infolge leerer Ruhmsucht, sondern in der Liebe Gottes des Vaters und des Herrn Jesus Christus“ (Philad. 1,1).
Da der Bischof also von Gott selbst zur Verwaltung seines Hauses gesandt sei, müsse man ihn ansehen wie den Herrn selbst (Eph. 6,1). Mit zwei Hauptargumenten begründet Ps.-Ignatius folglich die überragende Stellung des einen Bischofs:
1. Ist der eine Bischof Abbild des einen göttlichen Urbilds,
2. ist er von Gott selbst zu seinem bischöflichen Dienst bestellt.
Die Presbyter sind in einem Kollegium organisiert, stehen im Einverständnis mit dem Bischof in seiner Abwesenheit der Eucharistie vor und nehmen in seinem Auftrag auch andere pastorale Aufgaben wahr. Die Diakone unterstehen sowohl dem Bischof als auch den Presbytern.40 Sie sind jedoch „nicht Diener für Speise und Trank, sondern Gehilfen der Kirche Gottes, welche die Geheimnisse Jesu Christi verwalten“ (Trall. 2,3), sind nach Ps.-Ignatius also auch im liturgisch-sakramentalen Bereich tätig. Schließlich dienen sie den Gläubigen, aber auch ihren Vorstehern als Reisebegleiter und Gemeindeboten. Insgesamt macht sich bei Ps.-Ignatius folglich ein Gemeindemodell bemerkbar, das sich auch in anderen Gemeinden erst in den späten fünfziger und sechziger Jahren des 2. Jahrhunderts manifestiert.
BÖHM (wie S. 36) 123-125 (Monepiskopat bei Ps.-Ignatius).
DASSMANN (wie S. 12) 167f. (Monepiskopat bei Ignatius von Antiochien).
HÜBNER (wie S. 32) 75-79 (Monepiskopat bei Ps.-Ignatius und Datierung der Ps.-Ignatianen).
FISCHER, Josef A., Die Apostolischen Väter (= Schriften des Urchristentums 1) Darmstadt 19818, 109-225 (Text und deutsche Übersetzung der Ignatianen mit Einleitung).
2.5 Frauen als kirchliche Autoritäten in altkirchlicher Zeit
2.5.1 Die Anfänge
Nach der Beschäftigung mit den verfassungsgeschichtlichen Entwicklungsprozessen, die zum dreigestuften kirchlichen Amt führten, stellt sich die Frage, ob in altkirchlicher Zeit auch Frauen in Ämtern und Diensten in christlichen Gemeinden wirken.
Bereits die Evangelien berichten von Frauen, die Jesus bis zu seiner Kreuzigung folgen und auch seine Auferstehung bezeugen. Lukas erwähnt ausdrücklich, dass Ihn neben den Zwölf auch Frauen bei seinen Wanderungen durch Galiläa begleiten und Ihn und seine Jünger mit dem unterstützen, was sie besitzen (Lk 8,3). Jesus hat offensichtlich etwas Besonderes an sich, das eine Reihe von Frauen zu diesem unüblichen Verhalten motiviert. Tatsächlich pflegt Jesus einen für damalige Verhältnisse einzigartigen Umgang mit Frauen. Äußerst anstößig wirkt auf seine jüdischen Zeitgenossen, dass Er sich in seiner engsten Gefolgschaft mit Frauen umgibt. Selbst seine männlichen Jünger „wunderten sich, dass Er mit einer Frau redete“ (Joh 4,27). So umschreibt Johannes die Reaktion der Jünger auf das Gespräch Jesu mit der Samariterin. Jesus lässt aber nicht nur hier, sondern auch sonst Begegnungen mit Frauen zu. Er unterhält sich mit ihnen, hilft ihnen, heilt sie, redet gut von ihnen, erwähnt sie als handelnde Personen in Gleichnissen und akzeptiert ihre Begleitung und ihren Dienst. Angesichts der patriarchalischen Gesellschaft Palästinas muss dieses Verhalten Jesu eine Initialzündung ausgelöst haben für das Heraufziehen einer neuen gesellschaftlichen Stellung der Frau in der Jüngergemeinde und darüber hinaus. Mit einzigartiger Souveränität überschreitet Jesus die von der zeitgenössischen Gesellschaft gesetzten Schranken und führt die Frauen hinaus in eine attraktive Weite.
In diesem Licht verwundert es nicht, dass sowohl in der Urgemeinde von Jerusalem als auch in den Anfängen der christlichen Mission Frauen genannt werden. So wissen die Bücher des Neuen Testaments von Frauen zu berichten, die sich in den Gemeinden als Prophetinnen, karitativ Engagierte, theologische Lehrerinnen (Apg 18,26), missionarische Mitarbeiterinnen und Förderinnen hervortun. In Joppe sorgt Tabita für hilfsbedürftige Witwen; in Jerusalem stellt Maria, die Mutter des Markus, ihr Haus der Gemeinde zur Verfügung; in Philippi nimmt die Purpurhändlerin Lydia Paulus und seine Begleiter in ihr Haus auf, wie auch in 1 Kor 11,4 von prophetisch redenden und betenden Frauen und Männern die Rede ist. Schließlich richtet sich auch 1 Kor 14,34 nicht grundsätzlich gegen das Prophezeien und Zungenreden von Frauen, wenn es an dieser Stelle heißt: „Die Frauen sollen in der Versammlung schweigen.“ Denn entweder handelt es sich hier um eine spätere judenchristliche Interpolation oder es wird einzelnen, ofensichtlich etwas undisziplinierten Frauen ungestümes Dazwischenreden verboten, um dadurch die damals ohnehin etwas gefährdete Ordnung des charismatisch bewegten Gottesdienstes aufrechtzuerhalten. Diese Interpretation legt jedenfalls die Tatsache nahe, dass christliche Frauen z.B. in kleinasiatischen Gemeinden des 1. und 2. Jahrhunderts keineswegs geschwiegen haben.
DASSMANN (wie S. 12) 172f. (Frauen bei Jesus und in der frühen Kirche).
SCHÜRMANN, Heinz, Das Lukasevangelium (= Herders Theologischer Kommentar zum Neuen Testament 3/1) Freiburg Basel Wien 1969, 446f. (Verhältnis Jesu zu Frauen).
2.5.2 Ein frühes Beispiel: Christliche Frauen als Autoritäten kleinasiatischer Gemeinden des 1. und 2. Jahrhunderts
Das Wirken früher Christinnen als Autoritäten kleinasiatischer Christengemeinden des 1. und 2. Jahrhunderts ist ohne den Kontext der zeitgenössischen kleinasiatischen Gesellschaft nicht denkbar. Wie Inschriften dieser Ära bezeugen, sind Frauen dieses Raums in Handel und Gewerbe selbständig tätig und verwenden einen Teil ihres Vermögens bisweilen für Projekte, die in ihrer Heimatstadt ihrem Sozialprestige dienen. So treten beispielsweise in Ephesus Frauen als Wohltäterinnen auf, indem sie auf eigene Kosten prachtvolle öffentliche Gebäude errichten lassen. Darüber hinaus steigen kleinasiatische Honoratiorentöchter des 2. Jahrhunderts in ihren Heimatstädten zu höchsten öffentlichen Ämtern auf. Nollé erklärt dieses Phänomen mit den personellen Engpässen dieser Familien, die zur Behauptung ihrer Position darauf angewiesen sind, auch weibliche Familienmitglieder auf der politischen Bühne ihrer Heimatstadt agieren zu lassen, zumal z.B. im kleinasiatischen Selge „der Familienclan [der Plancii Magniani] weitgehend mit der als politische Körperschaft agierenden Stadt identisch [war]. Die Stadt war zum überdimensionalen Haushalt (oikos) dieser Familie geworden. Damit schwächt sich natürlich das Anstößigste an der Amtsführung von Frauen, [nämlich] das Heraustreten aus dem Oikos, merklich ab. Die Frauen blieben, folgen wir dieser Betrachtungsweise, gewissermaßen doch im Oikos, in einem Oikos, der [… freilich] an Größe und damit auch an Bedeutung gewonnen hat.“41 Außerdem ist die damalige Bevölkerung Kleinasiens den Anblick öffentlich fungierender Frauen in priesterlichen Ämtern gewöhnt. Denn in vielen kleinasiatischen Städten sind Göttinnen die ersten Stadtgottheiten und ihre erstrangigen Kultdienerinnen sind folglich Frauen, während männliche Priester einer solchen Göttin oft nur als Gehilfen einer Frau amtieren (vgl. Abb. 12).
Mag die geschilderte Öffnung der kleinasiatischen Gesellschaft für öffentlich tätige Frauen auch in erster Linie die Frauen der dortigen Mittel- und Oberschicht betreffen und mag diese Öffnung auch die Grenzen des antiken Oikos nicht überschreiten, so dürfte das zugehörige Milieu doch einen gut vorbereiteten Boden für die nicht zuletzt die Frauen aufwertende Botschaft Jesu darstellen. In diesem Licht ist es jedenfalls besser verständlich, warum das wohl im kleinasiatischen Raum entstandene Johannes-Evangelium eine Gemeinde des ausgehenden 1. Jahrhunderts spiegelt, in der eine Frau namens Maria Magdalena im Auftrag Jesu und mit Billigung der Gemeinde die Auferstehung Jesu öffentlich bezeugt, in der eine Samariterin die Frohe Botschaft Jesu empfängt und mit Erfolg in ihrer Heimatstadt verkündet und in der eine Frau namens Martha als Repräsentantin der Gemeinde das Messiasbekenntnis ablegt.
Des Weiteren wirken hier von der Mitte des 1. bis zur Mitte des 2. Jahrhunderts eine Reihe von Christinnen, die man zweifellos als Gemeindeautoritäten bezeichnen kann. Denn seit den christlichen Anfängen lassen sich in Kleinasien bis in die Mitte des 2. Jahrhunderts einige Prophetinnen nachweisen. So gelten die im 1. Jahrhundert in Ephesus und Hierapolis lebenden Töchter des Philippus noch der kleinasiatischen Kirche des ausgehenden 2. Jahrhunderts als Autoritäten apostolischer kirchlicher Überlieferung. Ammia wirkt in der ersten Hälfte oder in der Mitte des 2. Jahrhunderts in der Gemeinde von Philadelphia als Prophetin und erfreut sich noch im Kleinasien der 60er Jahre des 2. Jahrhunderts eines hohen Ansehens. Wie am Beispiel dieser Prophetinnen deutlich wird, sind es also nicht zuletzt Frauen, die das zu den urchristlichen Gemeindeautoritäten zählende Prophetentum bis zur Mitte des 2. Jahrhunderts in der kleinasiatischen Kirche aufrechterhalten.42 Die Ursache für ihr fortan beobachtbares Verschwinden dürfte in dem allmählich zum Abschluss kommenden Ausbauprozess der kleinasiatischen Kirchenorganisation zu suchen sein, in der das im Urchristentum übliche charismatische Prophetentum keinen Platz mehr hat.
Abb. 12 Am Prunktor von Perge befindet sich eine Statue der Plancia Magna, die als Priesterin des städtischen Kaiserkults ein Diadem trägt, das mit den Büsten von Mitgliedern des Kaiserhauses geschmückt ist.
Neben Prophetinnen lassen sich in Kleinasien auch christliche Lehrerinnen namhaft machen. An erster Stelle ist hier Priska in der urchristlichen Ära als theologische Lehrerin des Apollos zu nennen. Vor allem ist es aber Thekla, eine wahrscheinlich von Paulus bekehrte Frau, die im ausgehenden 2. Jahrhundert von einem pseudepigraphischen Autor als eine im Raum von Antiochien, Iconium und Seleucia öffentlich wirkende Lehrerin dargestellt wird, was wiederum die Existenz entsprechender christlicher Lehrerinnen im damaligen kirchlichen Erscheinungsbild Kleinasiens nahe legt.
Schließlich sei noch auf die in christlichen Hausgemeinden wirkenden Frauen Kleinasiens eingegangen. In den paulinischen Gemeinden von Ephesus und Laodizea (oder Hierapolis) machen sich zunächst in Priska und Nympha zwei Frauen bemerkbar, die Paulus als Mitarbeiterinnen grüßt und als Autoritäten von Hausgemeinden charakterisiert. Folglich könnte er bei anderer Gelegenheit – neben Männern – auch Frauen meinen, wenn er etwa im Philipper-Brief die dortigen Gläubigen zusammen mit ihren anonymen „Episkopen und Diakonen“ (Phil 1,1) grüßt. Denn unter diesen sind zumindest unter den Diakonen auch Frauen denkbar, da in Röm 16,1 in der Person der Phöbe ein weiblicher Diakon bezeugt ist43 und Plinius der Jüngere um 112 im kleinasiatischen Bithynien von ähnlichen christlichen ministrae zu berichten weiß.
Wie ist die bisher behandelte Phänomenologie Kleinasiens zu interpretieren? Ohne Zweifel stoßen die ersten christlichen Missionare im Kleinasien des 1. und 2. Jahrhunderts auf ein für Frauen relativ offenes Milieu, weshalb auch das in dieser Region inkulturierte Christentum zunächst entsprechende Züge trägt. In diesem Licht wird es verständlich, warum die soeben kurz vorgestellten kleinasiatischen Frauen in ihren Gemeinden als maßgebliche Autoritäten wirken bzw. sich in kirchlichen Tätigkeitsfeldern bewegen, die seit dem Ausbau der antiken Kirchenorganisation ausschließlich von Männern wahrgenommen werden. Gerade in letzterer Erscheinung zeichnet sich aber im Kleinasien des ausgehenden 2. Jahrhunderts ein deutlicher kirchlicher Wandel ab: Die ursprünglich relativ locker miteinander kommunizierenden Ortsgemeinden, die vor allem im antiken Oikos beheimatet44 und daher für weibliche und männliche Autoritäten gleichermaßen offen sind, entwickeln sich nunmehr zu regional und überregional systematisch vernetzten Ortskirchen. Den Beginn dieses Prozesses markiert um 195 jene kleinasiatische Bischofssynode, die Bischof Polykrates von Ephesus auf Initiative Bischof Viktors von Rom zur Klärung des Osterfeststreits einberuft.45 Meines Erachtens macht sich hier nämlich ein neuer Inkulturationsvorgang des Christentums bemerkbar, indem sich die kleinasiatische Kirche des ausgehenden 2. Jahrhunderts im Zuge ihrer systematischen regionalen und überregionalen Vernetzung auf die Rezeption imperialer Verwaltungs-, Repräsentations- und Kommunikationsstrukturen einlässt und folglich auf ihre ursprünglich zumindest im Oikos für Frauen offene Position verzichtet; denn eine über die Grenzen des Oikos hinaus öffentlich wirkende Frau ist im Römischen Reich – ja selbst in Kleinasien – nicht denkbar und folglich auch nicht auf einer die Grenzen des Oikos überschreitenden Bischofssynode.
HOFMANN, Johannes, Christliche Frauen im Dienst kleinasiatischer Gemeinden des ersten und zweiten Jahrhunderts. Eine prosopographische Studie, in: Vigiliae Christianae 54 (2000) 283-308 (Frauen im Johannes-Evangelium, kleinasiatische Prophetinnen, Lehrerinnen und weibliche Autoritäten von Hausgemeinden).
NOLLÉ, Johannes, Frauen wie Omphale? Überlegungen zu ‚politischen‘ Ämtern von Frauen im kaiserzeitlichen Kleinasien, in: DETTENHOFER, Maria H. (Hg.), Reine Männersache? Frauen in Männerdomänen der antiken Welt, München 1996, 229-259 (Frauen in der antiken kleinasiatischen Gesellschaft).
2.5.3 Restriktive Tendenzen in den Pastoralbriefen
Vor dem Hintergrund der kleinasiatischen Beispiele wird Paulus also zu Unrecht unterstellt, er habe die Frauen in 1 Kor 14,34 zum Schweigen in der Kirche verurteilt. Zwei Generationen nach ihm, also etwa um 100, machen sich unter dem Einfluss der römisch-patriarchalischen Umwelt aber tatsächlich restriktive Tendenzen bemerkbar. Bei der Interpretation von 1 Tim 2,11-14 wird man nämlich wirklich von einem Lehrverbot für Frauen sprechen müssen. Freilich plädiert selbst der erste Timotheusbrief nicht gänzlich gegen das Mitwirken von Frauen in der Gemeinde. Der für kirchliche Amtsträger gedachte Tugendspiegel von 1 Tim 3,11 verlangt wohl vielmehr von ihren Frauen: „Ebenso sollen die Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, sondern nüchtern und in allem zuverlässig.“ Man erwartet von diesen Frauen also ein angemessenes Verhalten und rechnet ausdrücklich mit ihrem kirchlichen Engagement. Nachhaltigere Wirkung erzielt freilich 1 Tim 5,3-16 mit seinen Anweisungen über die Witwen.
2.5.4 Die Witwen und Gemeindejungfrauen als kirchlicher Stand
Zunächst geht es in 1 Tim 5,3-16 um die Fürsorgepflicht der Gemeinde für die offensichtlich besonders hilfsbedürftigen Witwen. Doch fallen bei der Beschreibung der Witwen Formulierungen auf, die über die Regelung ihrer Versorgung hinausgehen. So entspricht das Gebot, nur einmal verheiratet gewesen zu sein, den Amtskriterien für den Bischof und die Diakone. Diese Vorschrift hat also, ebenso wie die anschließend aufgezählten moralischen Qualitäten, nichts mit ihrer Bedürftigkeit zu tun. Die wahre Witwe soll vielmehr beharrlich Tag und Nacht zu Gott beten. Alter, Erfahrung und guter Ruf qualifizieren sie außerdem dazu, jungen Frauen beizustehen und sie im Glauben zu unterweisen. Daraus lässt sich zwar kein kirchliches Amt rekonstruieren, doch scheinen Ansatzpunkte für zwei spezifische Aufgaben der Witwen auf: ihr Einsatz als Beterinnen der Kirche und als Lehrerinnen für Frauen.
So wachsen sie allmählich in einen kirchlichen Stand hinein. Denn die Versorgung der von der Gemeinde anerkannten Witwen führt dazu, dass sie ihr Engagement in Gebet, geschlechtsspezifischer Lehrtätigkeit und karitativer Sorge um Waisen, Kranke und Gefangene nicht als beliebiges Handeln, sondern als Erfüllung von beispielhaft-christlichen Standespflichten auffassen, die man kirchlicherseits von ihnen erwartet.
Zu ihnen gesellen sich die so genannten Gemeindejungfrauen, Gruppen von unverheirateten Frauen, deren standesartiges Zusammenwachsen mit den Witwen bereits Ps.-Ignatius um 170 bezeugt. Grüßt er doch am Schluss seines Briefs an die Smyrnäer „die Jungfrauen, die man Witwen nennt“ (Smyrn. 13,1). Diese jungfräulich lebenden Asketinnen, die einige Jahrzehnte später bereits in klosterähnlichen Gemeinschaften anzutreffen sind, sind es, die fortan – ob verwitwet oder nie verheiratet – den Standesnamen Witwen tragen.
Im 3. Jahrhundert mehren sich die Nachrichten über den Stand der Witwen. Sie empfangen beträchtliche kirchliche Privilegien und sind an bestimmte Standespflichten gebunden. Doch kann bei ihnen nicht von kirchlichen Amtsfunktionen die Rede sein. Versorgt und geehrt von der Gemeinde gehören vor allem Enthaltsamkeit, Gebet und karitative Dienste für bedürftige Mitchristen zu ihren Charismen. Im Lauf des 3. Jahrhunderts geraten die Gemeindewitwen freilich immer mehr an den Rand des Gemeindelebens und bilden bisweilen eine klosterähnliche Gemeinschaft. Die ursprünglich im Gemeindeleben verankerten Aktivitäten der Witwen übernehmen dagegen – von Ortskirche zu Ortskirche unterschiedlich organisiert und mit bestimmten Kompetenzen ausgestattet – die so genannten Diakonissinnen.
2.5.5 Die Diakonissinnen – Inhaberinnen eines kirchlichen Amts?
Erste Ansätze eines weiblichen Diakonats werden Mitte des 1. Jahrhunderts bei Phöbe, dem διάκονος der Gemeinde von Kenchreä, deutlich.46 Nach dieser Zeitgenossin des Apostels Paulus und den um 112 im kleinasiatischen Bithynien auftauchenden ministrae schweigen die Quellen für geraume Zeit. Erst Mitte des 3. Jahrhunderts tauchen in der syrischen Didascalía erneut weibliche Diakone auf. Didascalía 3,16 rät dem Bischof, sich Helfer für seine pastorale Arbeit auszuwählen und sie zu männlichen und weiblichen Diakonen zu bestellen. Letztere sollen vor allem Frauen betreuen, die in heidnischen Häusern leben, da der Bischof aus Schicklichkeitsgründen keinen Mann zu ihnen schicken kann. Auch bei der Taufsalbung weiblicher Täuflinge, bei der die Kandidatinnen am ganzen Körper gesalbt werden, sind Diakonissinnen als Helferinnen des Bischofs vorgesehen. Ebenso wird ihnen die Aufgabe zugeteilt, neu getaufte Frauen in den christlichen Glauben einzuführen. Abgesehen von diesen geschlechtsspezifischen Restriktionen fordert die Didascalía aber, dass die männlichen und weiblichen Diakone einig im Rat und eines Sinns im gemeinsamen Dienst sein sollen, auch wenn derselbe Geist der Diakonie in zwei Körpern wohne. In merkwürdiger Inkonsequenz bleibt der liturgische Dienst der Diakonissinnen freilich auf die Assistenz bei der Frauentaufe beschränkt. Denn von einem Dienst am Altar ist nirgends die Rede.
Selbst das in der Didascalía aufscheinende bescheidene Mitwirken der Diakonissinnen am kirchlichen Leben wird in der Folgezeit wieder zurückgedrängt. Zwar bezeugen die Apostolischen Konstitutionen des ausgehenden 4. Jahrhunderts für den syrisch-antiochenischen Raum eine mit Handauflegung verbundene Diakonissinnenweihe und ein dafür bestimmtes Weihegebet, doch schiebt Kanon 19 des Konzils von Nizäa dieser Entwicklung bereits 325 einen Riegel vor, indem er feststellt, dass die Diakonissinnen den Laien zuzurechnen sind, weil sie nicht, wie die höheren Amtsträger, eine Weihe empfangen. Besonderen Wert legt man in der nachfolgenden Gesetzgebung darauf, dass die Diakonissinnen – im Unterschied zu den Diakonen – stets unverheiratet sein oder dem Witwenstand angehören müssen. In diesem Rahmen sind die Diakonissinnen zwar in Ost und West im ganzen ersten christlichen Jahrtausend bezeugt,47 doch in den ersten Jahrhunderten des zweiten Jahrtausends verschwinden sie aus der Geschichte. Immerhin hat die Liturgie in Gestalt der Witwengelübde und der Äbtissinnenweihe Elemente der mit bischöflicher Handauflegung und Gebet verbundenen Frauen-Ordination aufbewahrt. Vielleicht bilden diese Formulare und die Phänomenologie der kleinasiatischen Christinnen des 1. und 2. Jahrhunderts eine positive Basis, die es der Kirche ermöglicht, in Treue zu Schrift und Tradition, aber auch in Offenheit für die Anforderungen der Gegenwart Konzepte für die Rolle der Frau in der Kirche zu finden.
DASSMANN (wie S. 12) 173-175 (restriktive Tendenzen in den Pastoralbriefen, Witwen und Gemeinde-Jungfrauen, Diakonissinnen).
2.6 Die kirchlichen Ämter und Dienste in der Traditio Apostolica
Die so genannte Traditio Apostolica (künftig: TA) bietet einen klassischen Überblick über alle bisher behandelten und nunmehr voll ausgebildeten kirchlichen Ämter und Dienste. Bis vor einem Jahrzehnt identifizierten zahlreiche Vertreter der neueren Forschung den Verfasser der TA mit dem römischen Presbyter Hippolyt, der um 217 gegen den römischen Bischof Kallist opponiert, sich von dessen Gemeinde trennt und als Gegenbischof eine nach sehr strengen Maßstäben ausgerichtete Schismatikergemeinde leitet. Heute lehnt die Forschung diese Identifikation nicht selten ab und betont den kompilatorischen Charakter der TA.48 Aufgrund ihrer Bestimmungen über die noch zu behandelnden Bekenner (TA 9)49 dürften aber zumindest die Kapitel der TA, die sich mit den kirchlichen Ämtern und Diensten befassen, „vor den großen Verfolgungen in der Mitte des dritten Jahrhunderts“50 entstanden sein. In diesem Rahmen fällt zunächst auf, dass die TA deutlich zwischen den klerikalen Ämtern und den Diensten unterscheidet (vgl. zum Folgenden auch Abb. 13).
2.6.1 Der Klerus in der Traditio Apostolica
Zum Klerus gehören in der Gemeinde der TA Bischof, Presbyter und Diakone. Sie heben sich von den nichtklerikalen Diensten vor allem dadurch ab, dass der Bischof ihnen bei ihrer Amtseinsetzung die Hände auflegt und in einem Gebet den Heiligen Geist auf sie herabruft, damit dieser ihnen die Amtsgnade verleihe.
2.6.1.1 Der Bischof
Die TA beginnt beim Bischof mit seiner Wahl, da der neue Bischof zunächst vom gesamten Volk gewählt werden muss (TA 2). An der Wahl sind laut TA drei Personenkreise beteiligt:
1. Die Gläubigen der betroffenen Gemeinde,
2. die Bischöfe der benachbarten Ortskirchen oder zumindest einige von ihnen sowie
3. das lokale Presbyterkollegium.
Schwieriger ist die Frage nach dem Wahlablauf zu beantworten. Laut TA 2 muss der Bischof zunächst vom gesamten Volk gewählt werden, wobei über den Wahlmodus nichts verlautet. Immerhin geht aber aus TA 2 hervor, dass die Gemeinde den Gewählten auch benennt bzw. nominiert. Daraufhin ist der als untadelig qualifizierte und zum neuen Bischof nominierte Weihekandidat den Nachbarbischöfen zu präsentieren. Stimmen diese seiner Wahl und Nominierung zu, dann steht seiner Weihe nichts entgegen.51
Den eigentlichen Weiheakt beschreibt die TA verhältnismäßig knapp. Laut derselben sollen die am Weihesonntag anwesenden Bischöfe dem Weihekandidaten – unter Zustimmung aller – die Hände auflegen. Eine für die Gültigkeit der Weihe vorgeschriebene Anzahl der Bischöfe fehlt in der TA. Doch wird wohl schon damals der Mitte des 3. Jahrhunderts bei Cyprian von Karthago († 258) bezeugte Brauch üblich gewesen sein, dass möglichst alle Bischöfe der entsprechenden Provinz bei der Weihe eines neuen Bischofs anwesend sein sollen.
Die Handauflegung wird nur von den Bischöfen vollzogen, während die Presbyter schweigend dabeistehen und mit der Gemeinde in ihren Herzen um die Herabkunft des Heiligen Geistes beten. Dieses epikletische Schweigen unterstreicht die für den wirksamen Weihevollzug unverzichtbare Bitte der gesamten Gemeinde um den Heiligen Geist.
Nach dem Zeugnis der TA ist die Handauflegung im 3. Jahrhundert also fest in der liturgischen Praxis der Kirche verankert. Damals erfolgen allerdings nicht nur Bischofs-, Presbyter- und Diakonenweihe unter Handauflegung. Auch während der Taufvorbereitung, unmittelbar vor der Taufe sowie bei der Taufe selbst werden Handauflegungen vollzogen. Der Sinn dieses Ritus ist eindeutig. Er beinhaltet die Herabrufung des Heiligen Geistes auf den Sakramentenempfänger. Bei der Amtseinsetzung soll den Weihekandidaten dadurch also ebenfalls nonverbal eine geistgewirkte Gnadengabe erbetet werden, die sie bleibend für ihre Aufgaben befähigt. Folglich ist die Handauflegung primär ein epikletischer Gestus.
Nach der Handauflegung spricht einer der Bischöfe unter erneuter Handauflegung das in zwei Teile gegliederte Weihegebet (TA 3). Der erste Teil besteht aus einem Lobpreis Gottes, der seine Heilstaten in einem kurzen geschichtlichen Rückblick erinnernd (anamnetisch) in die Gegenwart hereinholt und so von Abraham über die alttestamentlichen Herrscher und Priester bis zu Jesus und den Aposteln eine zusammenhängende Linie zieht. Gott selbst habe sich in diesem Sinn in der Geschichte immer wieder Priester erwählt. Ein Bruch zwischen dem levitisch-aristokratischen Erbpriestertum des Alten Testaments und den zur Diakonia verpflichteten Amtsträgern des Neuen Bunds kommt dem Verfasser der TA also nicht mehr in den Sinn. Der zweite Teil des Gebets besteht aus einer Bitte, die dem Erwählten die Kraft des leitenden Geistes erfleht. Hier liegt also eine Epiklese vor, die Gott um die Ausgießung geistgewirkter Leitungsgaben auf den Weihekandidaten bittet, damit er die Aufgaben und Vollmachten eines Hirten und Priesters ohne Tadel ausüben kann.
2.6.1.2 Der Presbyter
Den in der TA als Gemeindeleiter charakterisierten Bischof umgibt ein Kollegium von Presbytern. Wichtig ist, dass die TA nur selten von einzelnen Presbytern spricht. Mit der Kollektivbezeichnung Presbyterium weist sie auf den kollegialen Charakter des Presbyterats hin: Die Presbyter sind kollegial zusammenwirkende Helfer und Berater des Bischofs. Im Gebet zur Presbyterweihe wird daher um den Geist des Rates des Presbyteriums gebetet (TA 7), wobei der Geist des Rates sowohl die Eingliederung des Presbyters in das Kollegium als auch seine Beraterfunktion fördern soll.
Als Helfer assistieren die Presbyter dem Bischof bei der Spendung der Taufe.52 Obwohl sie im Weihegebet der TA nirgends mit der Eucharistie in Verbindung gebracht werden, kann der Dienst der Presbyter bei der Eucharistiefeier doch sicher benannt werden: Sie sprechen zusammen mit dem Bischof das Eucharistische Hochgebet, sind also seine „fast ebenbürtigen“ Konzelebranten, helfen ihm beim Austeilen der eucharistischen Gaben und vertreten ihn daher wahrscheinlich auch in seiner Abwesenheit in der Gemeinde-Eucharistie. In diesem Fall dürften sie wohl die für den Bischof vorgesehenen Gebete sprechen, da ihnen laut der TA kraft ihrer Weihe – wie dem Bischof – das Priestertum (sacerdotium) zukommt. Außerdem übernimmt in Abwesenheit des Bischofs ein Presbyter den Vorsitz beim Liebesmahl (Agape) der Gemeinde und segnet und verteilt dabei Brotstücke (eulogiae) (TA 28).
Darüber hinaus fordert TA 39, dass sich die Presbyter und Diakone täglich an einem vom Bischof bestimmten Ort versammeln sollen, um die Gläubigen zu unterrichten. Demnach gehört das Lehren zu den ordentlichen Verpflichtungen der Presbyter und Diakone. In der Regel halten die Presbyter – neben Diakonen und Laien – auch den Katechumenenunterricht. Vielleicht umfasst ihre Lehrfunktion in Abwesenheit des Bischofs sogar die Predigt des Gemeinde-Gottesdienstes.
Auf die Frage, wie man Presbyter wird, gibt die TA nur die halbe Antwort. Eine dem Presbyter-Weihegebet vorausgehende Rubrik (TA 7) beschreibt den Weihevollzug, der in Handauflegung und Gebet des Bischofs sowie in einer die kollegiale Gemeinschaft ausdrückenden Handauflegung der Presbyter (TA 8) besteht. Von einer Beteiligung der Gemeinde bei der Bestellung der Presbyter ist nicht die Rede. Doch sollte dieses Schweigen nicht zu falschen Schlüssen verleiten. Denn andere Quellen bezeugen z.B. für das Rom des 3. Jahrhunderts, dass sich die Gläubigen dort an der Wahl der Presbyter beteiligt haben.
Das Gebet zur Presbyterweihe bittet Gott für den Weihekandidaten um den Geist der Gnade und des Rates des Presbyteriums. Dieser soll ihn befähigen, dem Volk beizustehen und es zu leiten. Unter Anspielung auf Num 11,16-25, wo von Mose und den siebzig Ältesten die Rede ist, wird auch ein anamnetisches Element in das Gebet eingeführt. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass der Presbyter an demselben Geist wie der Bischof und auch an seinem Leitungsamt Anteil erhält, dass er Letzteres aber kollegial im Rat der Presbyter ausübt.
2.6.1.3 Der Diakon
Der Diakon nimmt in der Ämterhierarchie der TA den dritten Platz ein. Sein Amt unterscheidet sich deutlich vom Bischofs- und Presbyteramt. Denn TA 8 stellt ausdrücklich fest, dass er nicht den dem Presbyterium eigenen Geist empfängt und auch nicht am Rat des Klerus teilnimmt. Er ist also nicht zur Ausübung des Priestertums (sacerdotium) bestellt. Vielmehr untersteht er dem Bischof, ist dessen Diener und Helfer und hat ihn auf das Anstehende aufmerksam zu machen (TA 8). In der Eucharistiefeier bringt er ihm die eucharistischen Gaben (TA 4), während er beim abendlichen Lichtsegen die Lampe herbeiträgt (TA 25).
Wie der Presbyter – und insbesondere als sein Vertreter – kann der Diakon noch weitere Funktionen wahrnehmen. So teilen beide die Eucharistie aus (TA 22), vertreten den Bischof bei der Agape (TA 28), unterrichten die Gläubigen und Katechumenen, beten mit ihnen (TA 39) und segnen die Kranken (TA 24).
Wie die Rubrik zur Diakonenweihe ausführt, wird der Diakon in einem der Bischofswahl analogen Wahlverfahren, bei dem auch die Gläubigen mitwirken, in sein Amt bestellt (TA 8). Geweiht wird er durch Handauflegung und Gebet des Bischofs.
Das Weihegebet erbittet für den Diakon den Geist der Gnade, der Aufmerksamkeit und des Eifers und bezeichnet sein Amt als einen Dienst in der Kirche (TA 8), während die dem Weihegebet vorangehende Rubrik dieses als einen Dienst für den Bischof genauer charakterisiert.
Obwohl das Weihegebet die Rolle des Diakons bei der Eucharistiefeier besonders hervorhebt, berührt es damit nur einen Aspekt seines Amts und verfolgt nicht die Absicht, die Assistenz des Diakons bei der Eucharistiefeier als seine Hauptaufgabe zu charakterisieren. In der pastoralen Praxis sorgt der Diakon der TA vielmehr vor allem für die sozial Bedürftigen und Kranken (TA 24 u. 34), wenn davon im Weihegebet auch nicht die Rede ist.
2.6.1.4 Der Bekenner
Der Bekenner (confessor, ὁμολογητής) nimmt in der Gemeinde der TA eine Sonderstellung ein. Denn die TA bestimmt, dass einem Christen, der um seines Glaubens willen verhaftet oder vor Gericht gestellt worden ist, zum Diakonat oder Presbyterat nicht die Hand aufgelegt werden soll, da ihm aufgrund seines Bekenntnisses die Würde eines Presbyters zukomme (TA 9). Eine Handauflegung müsse bei ihm erst erfolgen, wenn er zum Bischof eingesetzt würde.
Diese Vorschrift beruht auf der in der Kirche vom ausgehenden 2. bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts weit verbreiteten Überzeugung, dass der Heilige Geist die Bewährung in der Verfolgung garantiere, und dass derselbe Geist auch die Amtsgnade verleihe. Wer also die Stärkung durch den Geist erhalten und sich daher in der Verfolgung bewährt hat, der hat damit ein deutliches Zeichen seiner Geistbegnadung geliefert. Als Geistträger ausgewiesen kann er ohne Weihe ins Presbyterium eingegliedert werden.
Die Sonderstellung des Bekenners stellt in dieser Ära nichts Ungewöhnliches dar. Sie spiegelt vielmehr das in den ersten drei christlichen Jahrhunderten rechtlich noch nicht geklärte Verhältnis zwischen Amt und Charisma wider. Die durch Weihe geistlich zugerüsteten Amtsträger und die vom Heiligen Geist selbst beschenkten Charismatiker stehen gewissermaßen noch auf einer Stufe. Folglich stimmt das in der TA dokumentierte Ansehen der Bekenner noch „mit Theorie und Praxis der Kirche vor den großen Verfolgungen überein“53 und liefert so ein wichtiges Kriterium für die Datierung der TA.
Denn die Möglichkeit, einen Bekenner ohne Handauflegung ins Presbyterium aufzunehmen, erlischt seit den großen Verfolgungen in der Mitte des 3. Jahrhunderts, da seither ein sprunghafter Anstieg der Bekenner zu verzeichnen ist.54 Die Eingliederung der Bekenner in den höheren Klerus und die damit verbundene volle oder partielle Besoldung hätte die betroffenen Gemeinden zu sehr belastet. Hinzu kommt, dass in der nunmehr voll ausgebauten Kirchenorganisation für charismatische Bekenner kein Platz mehr ist.
2.6.2 Die Dienste in der Traditio Apostolica
Neben den in der Regel durch eine Weihe verliehenen Ämtern, die bisher im Blick waren, gibt es in der Gemeinde der TA auch eine Reihe von Diensten, mit denen Frauen und Männer durch Ernennung beauftragt werden.
2.6.2.1 Die Witwe
Als Witwe (vidua, χήϱα) wird in der TA einerseits die für kirchliche Aufgaben eingesetzte verwitwete Frau, die so genannte Gemeindewitwe, bezeichnet (TA 10). Es kann damit aber auch die der Unterstützung bedürftige, arme Witwe gemeint sein. Denn auch sie ist der Sorge der Gemeinde anvertraut, weshalb z.B. vor der Zulassung der Taufbewerber ihr Einsatz zugunsten der Witwen überprüft wird (TA 20)55.
Voraussetzung für die Zulassung zur Gemeindewitwe ist ein höheres Alter sowie eine längere Zeit der Witwenschaft. Außerdem wird sie dazu nicht geweiht (non ordinatur), sondern namentlich erwählt (eligitur ex nomine). Mit letzterer Formulierung ist wohl gemeint, dass sie aufgrund ihres Rufs zur Gemeindewitwe ernannt wird. In ihren Stand möge sie durch ein Wort eingeführt werden (instituatur per verbum) und sich dann den übrigen Gemeindewitwen, gewissermaßen einem Witwenkollegium, anschließen. Doch „darf ihr nicht die Hand aufgelegt werden (non imponetur manus super eam), weil sie nicht die Gaben darbringt (non offert oblationem) und kein priesterliches Amt (liturgia) innehat“ (TA 10). Vielmehr sei sie vor allem für das Gebet bestellt. Die ausdrückliche Anweisung, die Gemeindewitwe nicht zu weihen und ihr nicht die Hand aufzulegen, da sie die Gaben nicht darbringe und kein priesterliches Amt innehabe, lässt die Vermutung aufkommen, dass das vor dieser Bestimmung gelegentlich der Fall war.56
2.6.2.2 Der Lektor
Zu Beginn des 3. Jahrhunderts taucht in TA 11, aber auch bei Tertullian († nach 220) und Origenes († um 253) der Leser (lector, ἀναγνώστης) auf. Verschiedene Faktoren haben zur Entstehung dieses Dienstes geführt. An erster Stelle ist hier die jüdische Tradition des Vorlesens biblischer Texte im Synagogen-Gottesdienst zu nennen.57 Die Kirche ist also schon aufgrund ihrer jüdischen Wurzeln mit der Aufgabe des Vorlesers vertraut. Darüber hinaus fördert die kontinuierliche Ausgestaltung des christlichen Gottesdienstes eine Differenzierung zwischen den einzelnen gottesdienstlichen Funktionen. So werden die Heiligen Schriften, die der Bischof auslegt, nunmehr von einem eigenen Lektor vorgetragen. Die TA stuft seinen Dienst verhältnismäßig niedrig ein, da ihm der Bischof bei seiner Einführung ein Buch überreichen, ihm jedoch keine Handauflegung erteilen soll.
2.6.2.3 Die Jungfrau
Die Bestimmung von TA 12 über die Jungfrau (virgo, παρθένος) ist sehr knapp, da die Einweisung in ihren Stand wohl ähnlich verläuft wie bei der Gemeindewitwe. Wie der Letzteren und dem Lektor soll ihr bei ihrer Einführung nicht die Hand aufgelegt werden, da allein ihr Entschluss (propositum tantum) sie zur Gemeindejungfrau mache. Ihre persönliche Entscheidung und noch nicht das kirchenrechtlich bindende Gelübde charakterisieren also ihren Status, wenn sie auch schon den Nonnenstand erahnen lässt. Gemeinsame Aufgaben der Gemeindewitwe und -jungfrau sind Fasten und Gebet für die Kirche (TA 23), wobei die Jungfrau auch zum Psalmengesang beim abendlichen Gemeindemahl (TA 25) verpflichtet wird.
Abb. 13 Die spätestens Mitte des dritten Jahrhunderts voll ausgebildeten kirchlichen Ämter und. Dienste nach dem Zeugnis der Traditio Apostolica.
2.6.2.4 Der Subdiakon
Der Subdiakon (subdiaconus) der TA ist direkt dem Diakon untergeordnet, auf dass er dem Diakon folge (ut sequatur diaconum) (TA 13). Sein Dienst entsteht – wie der des Lektors – aufgrund zunehmender kirchlicher Aufgaben, was zu einer wachsenden Differenzierung der kirchlichen Ämter und Dienste führt. Terminologisch werden Diakon und Subdiakon in der Folgezeit oft nicht voneinander unterschieden, freilich zu Unrecht, da der Subdiakon der TA ausdrücklich keine Handauflegung empfängt.
2.6.2.5 Das mit der Gabe der Heilung beschenkte Gemeindemitglied
In Anlehnung an 1 Kor 12,9, wo von der Gnadengabe des Krankenheilens die Rede ist, formuliert TA 14 eine Vorschrift für Gemeindemitglieder, die für sich in Anspruch nehmen, „in einer Offenbarung die Gabe der Heilung empfangen“ zu haben. Die nach eigenen Angaben auf diese Weise Ausgezeichneten sollen zunächst keine Handauflegung erhalten, da erst die Praxis ihren Anspruch erweisen müsse. Ob ihnen nach Erweis ihres Charismas die Hände aufgelegt werden, ist nicht bekannt. Wie spätere Kirchenordnungen nahe legen, wird man ihre Aufgabe aber wohl als eine Vorform des späteren Exorzistendienstes ansehen dürfen.
Mit dieser Vorschrift schließen die Ausführungen der TA über die zeitgenössische Kirchenverfassung. Anhand ihrer umfangreichen Bestimmungen dürfte deutlich geworden sein, dass die kirchlichen Ämter und Dienste spätestens Mitte des 3. Jahrhunderts ihre wesentliche Ausformung gefunden haben.
GEERLINGS, Wilhelm (Übers./Einleitung), Traditio Apostolica (= Fontes Christiani 1) Freiburg Basel Wien 1991, 143-313; hier 160-177 (Einleitung zu den Ämtern und Diensten), 214-221 u. 230-243 (Text und Übersetzung von TA 2f. u. 7-14).
19 Vgl. hier und im Folgenden KERTELGE, Karl, Apostel. I. Im Neuen Testament, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 1 (1993) 851f.; hier 852.
20 Zur Datierung der beiden Paulusbriefe vgl. SCHNELLE (wie S. 32) 74 (1 Kor), 113 (Gal).
21 Zur Datierung der Apostelgeschichte vgl. SCHNELLE (wie S. 32) 305.
22 HÜBNER (wie S. 32) 48.
23 Zur sprachlich-kulturell in griechischsprachige Hellenisten und aramäischsprachige Hebräer aufgeteilten Jerusalemer Urgemeinde vgl. Kapitel 1.2.2.
24 DASSMANN (wie S. 12) 60.
25 Nach BALZ (wie S. 34) 859 wird die Wortgruppe λειτουϱγία, λειτουϱγέω usw. in der Septuaginta „in ausgeprägtem kultischen Sinn verwendet und zwar […] als t[erminus] t[echnicus] für den Tempeldienst der Priester und Leviten“.
26 Vgl. ebenda, 861.
27 Zur Datierung vgl. SCHNELLE (wie S. 32) 129.
28 So – neben vielen anderen Kommentaren – z.B. JERVELL, Jacob (Übers./Erklärer), Die Apostelgeschichte (= Kritisch-exegetischer Kommentar über das Neue Testament 317) Göttingen 1998, 342.
29 Es handelt sich um Röm, 1 Kor, 2 Kor und Gal. – Zur Datierung dieser authentischen Paulusbriefe vgl. SCHNELLE (wie S. 32) 129 (Röm), 74 (1 Kor), 94 (2 Kor) und 113 (Gal).
30 Etwas weniger aussagekräftig versteht er sich in den anderen Proto-Paulinen als „berufen zum Apostel, auserwählt, das Evangelium Gottes zu verkünden“ (Röm 1,1), als einer, der durch Jesus Christus „Gnade und Apostelamt empfangen“ habe (Röm 1,3), als ein „durch Gottes Willen berufener Apostel Christi Jesu“ (1 Kor 1,1) und als „durch Gottes Willen Apostel Christi Jesu“ (2 Kor 1,1).
31 Zur Datierung des Philipperbriefs vgl. SCHNELLE (wie S. 32) 155.
32 KLAUCK, Hans-Josef, Hausgemeinde und Hauskirche im frühen Christentum (= Stuttgarter Bibelstudien 103) Stuttgart 1981, 30f., zitiert nach HÜBNER (wie S. 32) 58.
33 So GNILKA (wie oben) 39 und H ÜBNER (wie S. 32) 59. Das „dienstliche Zusammenspiel“ zwischen dem Apostel Paulus und den Episkopen und Diakonen kommt bei B ÖHM (wie oben) 120 nicht in den Blick.
34 Zum entsprechenden Argumentationsgang des Clemens vgl. im Folgenden auch KNOCH, Otto, Die »Testamente« des Petrus und Paulus. Die Sicherung der apostolischen Überlieferung in spätneutestamentlicher Zeit (= Stuttgarter Bibelstudien 62) Stuttgart 1973, 93f.
35 VOGT, Hermann Josef, Zum Bischofsamt in der frühen Kirche, in: Theologische Quartalschrift 162 (1982) 221-236; hier 221.
36 Zur Datierung vgl. SCHNELLE (wie S. 32) 374.
37 Vgl. GNILKA (wie S. 36) 35.
38 Zur Spätdatierung des Ignatius von Antiochien vgl. den Forschungsüberblick von PROSTMEIER, Ferdinand R., Ignatius von Antiochien, in: DÖPP, Siegmar / GEERLINGS, Wilhelm (Hg.), Lexikon der antiken christlichen Literatur, Freiburg Basel Wien 20023, 346-348; hier 347 sowie BÖHM (wie S. 36) 123 Anm. 43 (jeweils mit Literatur).
39 Ähnlich äußert sich Ps.-Ignatius gegenüber den Christen von Tralles: „Desgleichen sollen alle die Diakone achten wie Jesus Christus, ebenso den Bischof als Abbild des Vaters, die Presbyter aber wie eine Vereinigung von Aposteln. Ohne diese ist von Kirche nicht die Rede“ (Trall. 3,1).
40 Zu den Diakonen bei Ignatius vgl. hier und im Folgenden FISCHER (wie oben) 128f.
41 NOLLÉ (wie S. 49) 258.
42 Zur Rolle der Propheten als ur- und frühchristliche Gemeindeautoritäten vgl. die Kapitel 2.2.2.1 und 2.2.2.3.
43 Zum weiblichen Diakon Phöbe vgl. Kapitel 2.2.2.2.
44 Zur Beheimatung der ur- und frühchristlichen Gemeinden im oikos oder domus vgl. auch die Kapitel 1.6, 7.4.2 und 7.4.5.
45 Zum Aufkommen des einheitsstiftenden Synodalwesens vgl. Kapitel 3.3, zur Thematik und zu den synodalen Prozessen während des Osterfeststreits vgl. Kapitel 5.3.1.
46 Zum weiblichen Diakon Phöbe vgl. Kapitel 2.2.2.2.
47 Die östlichen und westlichen Zeugnisse des ersten christlichen Jahrtausends für den weiblichen Diakonat vgl. bei REININGER, Dorothea, Diakonat der Frau in der Einen Kirche: Diskussionen, Entscheidungen und pastoral-praktische Erfahrungen in der christlichen Ökumene und ihr Beitrag zur römisch-katholischen Diskussion, Ostfildern 1999, 82-113.
48 So vor allem seit der bahnbrechenden Studie von MARKSCHIES, Christoph, Wer schrieb die sogenannte Traditio Apostolica? Neue Beobachtungen und Hypothesen zu einer kaum lösbaren Frage aus der altkirchlichen Literaturgeschichte, in: KINZIG, Wolfram / MARKSCHIES, Christoph / VINZENT, Markus (Hg.), Tauffragen und Bekenntnis. Studien zur sogenannten „Traditio Apostolica“ und zu den „Interrogationes de fide“ und zum „Römischen Glaubensbekenntnis“ (= Arbeiten zur Kirchengeschichte 74) Berlin New York 1999, 1-74.
49 Zu den Bekennern vgl. unten Kapitel 2.6.1.4.
50 MARKSCHIES (wie Anm. 48) 50.
51 In diesem Licht wird es verständlich, warum die Nachbarbischöfe im weiteren Verlauf der Entwicklung das gesamte Wahlverfahren an sich ziehen werden.
52 Zur Mitwirkung der Presbyter bei der Taufe der TA vgl. die Kapitel 7.2.4.2, 7.2.4.3 und 7.2.4.5.
53 GEERLINGS, Traditio Apostolica (wie S. 59) 171.
54 Mitte des 3. Jahrhunderts erlischt auch die Sündenvergebungsvollmacht der Bekenner, wie aus Kapitel 7.3.2 hervorgeht.
55 Zu den Zulassungsvoraussetzungen der Taufbewerber in der TA vgl. die Kapitel 7.2.3.2 und 7.2.3.3.
56 Zu vergleichbaren weiblichen Autoritäten in kleinasiatischen Christengemeinden des 1. und 2. Jh.s vgl. Kapitel 2.5.2.
57 Zu den aus dem Synagogengottesdienst übernommenen Elementen der kirchlichen Liturgie vgl. Kapitel 7.1.
3. Theorie und Praxis der kirchlichen Einheit in den ersten drei Jahrhunderten
In den ersten zwei Jahrhunderten besteht die Kirche vor allem aus Einzelgemeinden bzw. in der Einzelgemeinde. Vor Ort ist die Ortsgemeinde die Kirche Jesu Christi. Um Kirche zu sein, ist sie auf nichts außerhalb ihrer selbst angewiesen. Ihre Einheit mit Christus, die Einheit ihrer Gemeindemitglieder untereinander und ihre Gemeinschaft mit anderen Ortsgemeinden kommt insbesondere in der gemeinsamen Eucharistiefeier zum Ausdruck. Die rasche Zunahme der Christen, ihre Präsenz in allen Gesellschaftsschichten, in allen Provinzen des Reichs, in der Stadt und auf dem Land, ruft den Gemeinden jedoch ihre Pluralität ins Bewusstsein. Aufgrund der wachsenden Kontakte unter den Gemeinden macht sich diese Pluralität noch deutlicher bemerkbar; denn im 2. und 3. Jahrhundert nimmt der briefliche und sonstige Austausch zwischen den Gemeinden erheblich zu. Man zeigt sich gegenseitig die Wahl eines neuen Bischofs an, berichtet einander über Krisenerscheinungen, tauscht sich zu theologischen Fragen aus und lässt sich zu bestimmtenTerminen Grußschreiben zugehen. Diese wachsende Kommunikation, die manchmal auch die Wahrnehmung von befremdlicher Pluralität mit sich bringt, verstärkt unter den Christen die Tendenz, ihre Einheit in Glauben und kirchlicher Gemeinschaft deutlicher zu erfassen. Es geht ihnen darum, nicht nur eine Vielzahl von nebeneinander existierenden Ortskirchen zu bilden, sondern anhand von zuverlässigen Kriterien zu erkennen, dass sie an der einen, alle Ortskirchen umfassenden Kirche Jesu Christi partizipieren. Zur Bezeichnung dieser Art von Teilhabe übernimmt man aus 1 Kor 1,9 den Begrif f κοινωνία (communio) im Sinne von Gemeinschaft oder Einheit. Anhand welcher Kriterien vergewissern sich nun die Ortskirchen ihrer κοινωνία, ihrer Teilhabe am rechten Glauben und an der rechten Praxis der Kirche? Seit der Mitte des 2. Jahrhunderts, als die Ära der Apostel immer mehr in die Ferne rückt, stellen sie das Vorhandensein wahrer Communio (κοινωνία) mit der Kirche Jesu Christi fest, indem sie ihre Einheit mit dem Ursprung und untereinander überprüfen. Es geht also
1. um die Ermittlung der vertikalen Einheit mit dem Ursprung und
2. um die Ermittlung der horizontalen Einheit mit der Kirche.
3.1 Die Ermittlung der vertikalen Einheit mit dem Ursprung durch Feststellung von apostolischer Tradition und Sukzession
Mit dem modernen Terminus der vertikalen Einheit bezeichnet man die Rückbindung einer Ortskirche an ihren Ursprung. Mit Hilfe einer senkrechten, von oben nach unten verlaufenden Linie lässt sich das folgendermaßen darstellen: Gott, der Ursprung allen Seins, sendet seinen Sohn Jesus Christus in die Welt; dieser sendet die Apostel mit dem Auftrag, das Evangelium allen Völkern zu verkünden und dazu Ortskirchen zu gründen. Das Gleiche geben die von den Aposteln autorisierten Apostelschüler an ihre Nachfolger, die Bischöfe, weiter, indem sie ihnen die reine apostolische Lehre und das kirchliche Amt anvertrauen (vgl. Abb. 14). In diesem Rahmen kommt allmählich die Überzeugung auf, dass der Inhaber des so überkommenen kirchlichen Amtes die Weitergabe der apostolischen Lehre gewährleistet. Denn man stellt sich nun eine lückenlose Kette von Amtsinhabern vor, die von den Aposteln über die Apostelschüler bis zu den Bischöfen reicht. Sie alle zeichnet die apostolische Nachfolge oder Sukzession aus. Als Glieder einer apostolischen Sukzessionskette garantieren sie dafür, dass die apostolische Überlieferung oder Tradition von Generation zu Generation unversehrt weitergegeben wird.
Abb. 14 Das Mitte des zweiten Jahrhunderts entwickelte Prinzip der vertikalen Einheit mit dem Ursprung.
Die so definierte vertikale Einheit mit dem Ursprung kommt Mitte des 2. Jahrhunderts erstmals in den Blick. Damals behaupten die Gnostiker, ihnen seien auf die Apostel zurückgehende, allerdings nicht mit der „üblichen“ Tradition der Kirche übereinstimmende Lehren übermittelt worden, weshalb sie gezwungen seien, Sonderkirchen mit Sonderlehren zu gründen. Für ihre Sonderlehren berufen sie sich auf geheime Überlieferungen, die Jesus einzelnen Aposteln mitgeteilt habe und die durch Mittelsmänner, die lückenlos aufgezählt werden, auf sie gekommen seien. Um diese Sonderlehren zu entlarven und als nicht apostolisch zu erweisen, greift man kirchlicherseits das Traditions- und Sukzessionsprinzip auf. In Abwehr gnostischer, angeblich apostolischer Schriften müssen die Bischöfe mit ihren Gemeinden zunächst entscheiden, welche Schriften in ihren gottesdienstlichen Versammlungen gelesen werden können und daher zum Kanon, zur kirchlich anerkannten Sammlung der neutestamentlichen Schriften, zu zählen sind. Zu diesem Zweck berufen sich kirchliche Theologen gegen die Gnostiker auf das Prinzip der apostolischen Überlieferung oder Tradition. Damit legen sie sich fest, dass nur solche Schriften kanonisch, d.h. für die Kirche verbindlich, sind, die in die apostolische Zeit zurückreichen und in den apostolisch begründeten Ortskirchen geschätzt und öffentlich vorgelesen werden.
Garanten für die Echtheit und Zuverlässigkeit solcher Schriften sind insbesondere die Vorsteher dieser Ortskirchen, da sie sich in einer ununterbrochenen Sukzessionskette bis auf die Apostel zurückführen lassen. Um das zu beweisen, stellt man für diese Ortskirchen Bischofslisten auf, die in lückenloser Reihenfolge bis zu den Aposteln zurückreichen. Mit diesem Prinzip der apostolischen Nachfolge oder Sukzession wird die Tradition als wesentliches Element des kirchlichen Glaubens gesichert und gleichzeitig die Flut der apokryphen gnostischen Schriften ihrer Autorität entkleidet und aus der Kirche ausgeschieden. Denn durch dieses Verfahren wird klargestellt, dass nur solche Schriften den Anspruch apostolischer Autorität erheben können, die von den Bischöfen der auf die Apostel zurückgehenden Kirchen, den Zeugen und Hütern der apostolischen Tradition, anerkannt werden.
Eine Ortskirche, die nicht von einem Apostel oder Apostelschüler gegründet wurde, kann ihre Verbindung mit dem Ursprung ebenfalls verifizieren. Wenn nämlich feststeht, dass sie denselben Glaubenslehren folgt wie eine apostolische Kirche, steht ihre Verbindung mit dem Ursprung ebenfalls fest. So muss z.B. die nicht von den Aposteln gegründete Ortskirche von Karthago lediglich ihren Glauben mit dem Glauben der apostolischen Kirche von Rom vergleichen und prüfen, ob ihr Glaubensgut mit dem Glaubensgut Roms übereinstimmt. Ist das der Fall, dann bezeugt auch Karthago den apostolischen Glauben, weil sie denselben Glauben wie Rom besitzt. Wer also in der vertikalen Linie auf dem durch die apostolische Tradition und Sukzession gesicherten Glaubensfundament steht, der lebt in Einheit mit der gesamten Kirche, der besitzt die κοινωνία (communio) der weltweiten, der katholischen Kirche. Maßgebliche altkirchliche Theologen, die das Prinzip der apostolischen Tradition und Sukzession ausführlich darlegen, sind vor allem der palästinische Christ Hegesipp (um 180), Bischof Irenäus von Lyon († um 200) und der Nordafrikaner Tertullian († nach 220).
Neben dem beschriebenen Aspekt der vertikalen Einheit mit dem apostolischen Ursprung gibt es aber auch den Aspekt der horizontalen kirchlichen Einheit im Sinne der Gemeinschaft, κοινωνία, oder Communio der einzelnen Ortskirchen untereinander.
3.2 Die Feststellung der horizontalen kirchlichen Einheit (κοινωνία, communio) durch Kommunionbriefe und Communio-Listen
Der moderne Terminus der horizontalen kirchlichen Einheit charakterisiert die in der Alten Kirche fassbare Überzeugung, dass die einzelne Ortskirche dann im Glauben und in der kirchlichen Lebenspraxis auf dem rechten Weg ist, wenn sie nicht ein isoliertes Einzeldasein führt, sondern mit allen Kirchen auf dem ganzen Erdkreis übereinstimmt und so in eine weltweite kirchliche Gemeinschaft (κοινωνία, communio) eingebunden ist. Unter welchen Bedingungen kommt diese Überzeugung zustande?
Bekanntlich nimmt der Briefverkehr zwischen den Ortskirchen im 2. und 3. Jahrhundert erheblich zu, zumal feststehende Anlässe den Briefaustausch notwendig machen. So wird die Wahl eines neuen Bischofs den Nachbargemeinden angezeigt. Ein neuer Hauptkirchenbischof versäumt es in der Regel auch nicht, sich insbesondere den Bischöfen anderer Hauptkirchen mit einem Kommunionbrief (γράμματα κοινωνικά, litterae communicatoriae) vorzustellen, um sich so ihrer Gemeinschaft zu versichern.58 Reisende Kleriker und Laien führen solche Briefe als Empfehlungsschreiben mit sich, um mit ihrer Hilfe in fremden Gemeinden zur Kommunion zugelassen und gastlich aufgenommen zu werden.
Andererseits führen die Bischöfe bedeutender Ortskirchen Communio-Listen über die Hauptgemeinden, mit denen sie in Gemeinschaft stehen. So verfügen sie über ein Adressenverzeichnis, wenn Kommunionbriefe auszustellen sind, und können außerdem bei neu ankommenden Christen feststellen, ob sie aufgrund ihres Heimatbischofs der Kommunion und der Gastfreundschaft gewürdigt werden können. In Krisenzeiten und bei drohenden Spaltungen schickt man sich sehr ausführliche Listen zu. So schreibt z.B. Cyprian von Karthago († 258) an seinen Amtskollegen Cornelius von Rom († 253):
„Ich habe dir erst neulich das Namensverzeichnis der [… afrikanischen] Bischöfe übersandt, die rechtmäßig und untadelig in den katholischen Gemeinden den Brüdern vorstehen; […] um dich selbst und unsere Kollegen [in Italien] wissen zu lassen, wem ihr schreiben müsst und von wem ihr Briefe annehmen dürft“ (ep. 59,9).
Der κοινωνία oder Communio, die in der Eucharistiegemeinschaft gipfelt, entspricht als Gegenstück die Exkommunikation. Jeder Bischof, der das Recht hat, Kommunionbriefe auszustellen, kann diese auch verweigern und so die Kirchengemeinschaft aufheben. Freilich geht man in der Regel vorsichtig mit dieser Möglichkeit um. Als z.B. Bischof Polykarp von Smyrna um die Mitte des 2. Jahrhunderts nach Rom reist, um mit dem dortigen Bischof Anicet über den Ostertermin zu verhandeln, können sich beide nicht einigen. Trotzdem verbleiben sie in Kommuniongemeinschaft, indem der römische Bischof dem kleinasiatischen Amtskollegen sogar den Vorsitz bei der Eucharistiefeier überlässt und beide in Frieden auseinander gehen. Weniger besonnen reagiert Bischof Viktor von Rom († um 198). Er will die Kleinasiaten exkommunizieren, weil sie seine Vorstellungen vom Ostertermin nicht teilen. Als Konsequenz sollen durchreisende kleinasiatische Christen in Rom von der Gastfreundschaft und vom Gottesdienst ausgeschlossen und der Briefverkehr mit Kleinasien eingestellt werden. Damit stößt er jedoch auf den Widerstand vieler Bischöfe, die ihn auffordern, „für Friede, Einigung und Liebe einzutreten“ (Eusebius von Cäsarea, h. e. 5,24).59
Trotz dieses Fehlschlags enthüllt Viktors Exkommunikationsversuch bereits den römischen Anspruch auf Weisungsvorrang. Denn theoretisch sind im 2. Jahrhundert zwar alle Bischöfe gleichrangig, sodass alle die Vollmacht zur authentischen Interpretation des Glaubens und zur Feststellung häretischer Abweichungen besitzen. Trotzdem kristallisieren sich allmählich einzelne Bischofssitze heraus, die in Glaubensfragen als besonders wichtig und kompetent gelten. Dass Rom in diesem Prozess kirchlicher Vorortbildung als Gemeinde der Reichshauptstadt und der Apostel Petrus und Paulus eine besondere Rolle spielen wird, liegt auf der Hand.60
Schließlich bestehen seit dem ausgehenden 2. Jahrhundert zwischen den Gemeinden vielfältige Verbindungen, die das Bewusstsein verstärken, einer überlokalen universalen Kirche anzugehören. Im Anfangsstadium dieses allmählichen Zusammenwachsens der Ortskirchen zur Catholica versuchen die Bischöfe zunächst, strittige Fragen auf informeller Ebene, etwa durch Besuche oder Briefwechsel, zu klären. Doch werden die anstehenden Fragen immer komplexer, sodass ein individueller Rekurs auf die apostolische Überlieferung nicht mehr ausreicht und ein einzelner Ortsbischof sie nicht mehr beantworten kann. So wird die Zeit reif für übergemeindliche bischöfliche Zusammenkünfte, für die so genannten Synoden oder Konzilien.
3.3 Die Anfänge der Ermittlung vertikaler und horizontaler Einheit durch die Regionalsynoden des späten 2. und des 3. Jahrhunderts
Seit dem Ende des 2. Jahrhunderts versammeln sich – zunächst im Osten – benachbarte Bischöfe oder Bischöfe einer bestimmten Region, meist aber die Bischöfe einer Provinz, zu Synoden. In der Regel orientiert man sich bei der Organisation derartiger kirchlicher Verbände an den Strukturen der staatlichen Ordnung. Der Teilnehmerkreis wird allerdings nicht starr festgelegt, sondern über- oder unterschreitet je nach Anlass die Grenzen einer staatlichen Provinz. Manchmal treffen sich auch die Bischöfe mehrerer Provinzen oder laden führende Bischöfe anderer Provinzen ein. Allmählich schließen sich die Ortskirchen aber zu immer größeren kirchlichen Verbänden zusammen: auf Provinzebene zu Provinzsynoden, auf Reichsebene zu ökumenischen Konzilien, später auf Patriarchatsebene zu Patriarchatsynoden und im Westen im Einflussbereich des römischen Papsttums zu mehr oder minder stark an Rom orientierten Synodalverbänden. So macht sich immer deutlicher bemerkbar, dass die Kirche die universale Gemeinschaft aller Gläubigen umfasst.
Bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts besitzen alle Synoden „außerordentlichen“ Charakter, da die Bischöfe bis dahin nur aus gegebenem Anlass zusammenkommen. Ab der Jahrhundertmitte tagen in Kappadozien und im westlichen Nordafrika allerdings schon jährliche Provinzsynoden. So versammelt sich fortan z.B. die nordafrikanische Synode im Frühjahr in Karthago, kann aber aus wichtigen Gründen auch im Herbst ein zweites Mal zusammentreten. Bereits damals nehmen hier bis zu 87 Bischöfe daran teil.
Der erste historisch sichere Fall, der in altkirchlicher Zeit zu Synoden führt, ist der Osterfeststreit, zu dessen Klärung Bischof Viktor von Rom um 195 erstmals in den bedeutendsten Regionen der damaligen christlichen Welt Regionalsynoden initiiert.61 Zu solchen Problemen komplexerer Art, die man synodal zu lösen versucht, gehört auch die um 255/56 im Ketzertaufstreit aufgeworfene Frage, ob man die Taufe von Angehörigen häretischer Gruppen, die zur Kirche konvertieren wollen, als gültig anerkennen könne.62 Hinzu kommt nach der Decischen Verfolgung um 250/51 der auf diversen Synoden erörterte Bußstreit, wobei unter synodalem Austausch geklärt wird, wie die unter Druck vom Glauben abgefallenen Christen (lapsi) und andere sündige Christen in der Kirche zu behandeln sind.63
Manchmal sind auf diesen frühen Regionalsynoden auch Presbyter oder Diakone als Berater, Antragsteller und Beschwerdeführer anwesend. An den nordafrikanischen Konzilien nehmen sogar Laien als Zuhörer teil. Das entspricht dem Bewusstsein der Alten Kirche, gemäß dem das für alle Verbindliche auch in der kirchlichen Öffentlichkeit verhandelt werden muss, wenn auch nur die Bischöfe stimmberechtigt sind. Im 3. Jahrhundert sind solche Synoden schon in Italien, Nordafrika, Ägypten, Syrien-Palästina, Asia und Pontus nachweisbar.
Die Beschlüsse dieser Regionalsynoden werden im Sinne der Communio anderen wichtigen Kirchen in einem Synodalschreiben mitgeteilt. In der Regel erwartet man dann, dass auch die angeschriebenen Kirchen mit einem Antwortbrief zustimmen, vor allem wenn es um verurteilte Häretiker geht, die auch andernorts Anhang haben, oder wenn Fragen synodal geklärt wurden, die man auch in anderen Kirchen diskutiert. In Glaubensfragen sind diese Regionalsynoden davon überzeugt, vorbehaltlos für die ganze Kirche entscheiden zu können. Sind sie sich doch sicher, auf dem Boden der apostolischen Überlieferung zu stehen und in der Kraft des Heiligen Geistes zu urteilen. Wenn sie an andere Kirchen schreiben, dann verbinden sie damit also nicht eine Bitte um „Bestätigung“. Vielmehr verfassen sie ihre Synodalschreiben in der Gewissheit, dass die übrigen Kirchen ihnen zustimmen müssen, dass aber durch deren Beitritt deutlicher hervortritt, dass auf den entsprechenden Synoden die ganze, d.h. die katholische Kirche entschieden hat.
Ein gutes Beispiel für dieses Bewusstsein bietet die 268 abgehaltene Regionalsynode von Antiochien, die Paul von Samosata, den Bischof von Antiochien, als Häretiker verurteilt, absetzt und an seiner Stelle einen neuen Bischof bestellt.64 Den Gläubigen wird daraufhin geboten, jegliche Gemeinschaft mit Paul zu meiden und ihn als einen Menschen zu betrachten, der „aus der katholischen Kirche“ ausgeschlossen ist. Die antiochenischen Synodalen messen ihrem Urteilsspruch also katholische, d.h. universalkirchliche Bedeutung bei. Zur Verdeutlichung ihrer Überzeugung senden sie aber Briefe an die Bischöfe von Rom und Alexandrien mit der Bitte, ihrem Urteil beizutreten.
Hier treten also bereits Rom, Alexandrien und Antiochien als die drei wichtigsten „Schaltstellen“ der katholischen Communio in Erscheinung. Des Weiteren macht sich im Bewusstsein der Regionalsynode von Antiochien bemerkbar, dass die Synodalen ohne Vorbehalt für die ganze Kirche entscheiden. Wie sie durch ihren Synodalbrief zum Ausdruck bringen, halten sie es aber für wichtig, dass die beiden bedeutenden Sitze von Rom und Alexandrien ihrem Spruch „beitreten“; denn dadurch wird noch deutlicher, dass die ganze, die katholische Kirche hinter diesem Urteil steht. Gleichzeitig manifestiert sich in dem tatsächlich erfolgten Beitritt Roms und Alexandriens, was Rezeption von Konzilien bedeutet. Freilich kann es auch vorkommen, dass der Rezeptionsprozess scheitert und Synoden anderer Regionen in wichtigen Fragen anders entscheiden. Dies ist z.B. im Osterfeststreit und im Ketzertaufstreit der Fall. Hier wird die Frage im 3. Jahrhundert gesamtkirchlich unentschieden bleiben.
Das Synodenwesen bildet aber auch ein wichtiges Gegengewicht gegen eine allzu autokratische Amtsführung eines Einzelbischofs. Nachdem sich nämlich gegen Ende des 2. Jahrhunderts der Monepiskopat und damit die hohe Autorität des Einzelbischofs durchgesetzt hat,65 ist ein solches Korrektiv durchaus notwendig; denn eine höhere Instanz, bei der man gegen einen Bischof Beschwerde führen kann, hat es bisher nicht gegeben. Mit der Einführung des Synodenwesens können nun auch Presbyter, Diakone und Laien an die Synode appellieren und gegen ihren Bischof klagen. Dieser kann dann, wie der Fall des Paul von Samosata zeigt, von der Synode zur Verantwortung gezogen und im äußersten Fall sogar abgesetzt werden.
Worin wurzelt nun die Autorität der Regionalsynoden? Es ist einerseits die Autorität der einzelnen Synodalen, die als Inhaber des Bischofsamts inapostolischer Sukzession stehen und so für die unversehrte Weitergabe der apostolischen Tradition und damit auch für die vertikale Einheit mit dem Ursprung bürgen. Indem sie andererseits auf der Synode die Glaubensgemeinschaft mit den anderen Ortskirchen und damit letztlich mit der Catholica suchen, verwirklichen sie auch die horizontale Einheit mit der Kirche. Denn mit diesem Ziel stellen die Bischofssynoden seit dem Ende des 2. Jahrhunderts in strittigen Fragen die „Übereinstimmung aller Kirchen“ fest. Auf den Regionalsynoden verbindet sich also das vertikale Element der apostolischen Tradition und Sukzession mit dem horizontalen Element der synodal praktizierten κοινωνία oder Communio mit allen Kirchen. Von maßgeblicher Bedeutung ist schließlich, dass sich auf den Regionalsynoden unter den bischöflichen Synodalen das Bewusstsein einer Autorität ausbildet, die ohne Vorbehalte für die ganze Kirche spricht, darum aber den Kontakt mit den übrigen Ortskirchen und insbesondere mit den kirchlichen „Schaltstellen“ der katholischen Communio sucht.
DASSMANN (wie S. 12) 175-181.
FIEDROWICZ, Michael, Theologie der Kirchenväter. Grundlagen frühchristlicher Glaubensreflexion, Freiburg Basel Wien 2007, 65-72 (apostolische Sukzession).
GESSEL, Wilhelm, Zentrale Themen der Alten Kirchengeschichte. Zum Umgang mit der Tradition der Kirche, Donauwörth 1992, 53-60.
SCHATZ, Klaus, Allgemeine Konzilien – Brennpunkte der Kirchengeschichte, Paderborn München Wien Zürich 1997, 21-26.
58 Zu den Hauptkirchen und ihren Bischöfen vgl. insbesondere Kapitel 5.0.
59 Zum Osterfeststreit vgl. eingehender Kapitel 5.3.1.
60 Zur Entstehung und Entwicklung des römischen Primatsanspruchs und der Reichspatriarchate bis zum Konzil von Chalzedon (451) vgl. ausführlich Kapitel 5.
61 Zum Osterfeststreit vgl. Kapitel 5.3.1.
62 Zum Ketzertaufstreit vgl. Kapitel 5.3.3.
63 Zum Bußstreit vgl. Kapitel 5.3.2.
64 Zur Synode von Antiochien und zu dem damit zusammenhängenden Zusammenspiel der Hauptkirchen Antiochien, Rom und Alexandrien vgl. Kapitel 5.3.4.
65 Zur Durchsetzung des Monepiskopats Ende des 2. Jh.s vgl. insbesondere Kapitel 2.4.
4. Kirche und Staat zwischen Konfrontation und Kooperation bis zum Tod Theodosius’ I. († 395)
Die Christen bilden in den ersten Jahrzehnten ihrer Geschichte eine religiöse Gemeinschaft, die das Ende der Welt erwartet und mit der baldigen Wiederkunft Jesu Christi rechnet. Sie befassen sich daher wenig mit irdischen Dingen, ja, sie ziehen sich vor ihnen zurück, um sich so besser auf das kommende Gottesreich vorbereiten zu können. Trotzdem stellt sich ihnen die Frage, wie man es als Christ oder christliche Gemeinde mit dem Staat und seinen Behörden halten solle. Jesus bietet hier erste Orientierung. Er gibt zwar allein Gott die Ehre und unterstellt sich ganz seinem Willen, bringt aber auch der Obrigkeit Respekt entgegen:
„So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört und Gott, was Gott gehört“ (Mk 12,17).
In diesem Sinn begegnet man dem Staat auch in der Alten Kirche mit Achtung und Loyalität.
4.1 Die altkirchliche Loyalität gegenüber dem römischen Staat und ihre Grenzen
Loyal steht schon der Apostel Paulus dem römischen Staat und seiner Ordnung gegenüber. Da laut Röm 13,1-7 alle Obrigkeit von Gott stammt, hat sie auch der Christ in dieser Weltzeit zu respektieren. Deshalb weiß Paulus die zum Wohl des Bürgers eingesetzte Ordnung des Staats zu schätzen: die Aufrechterhaltung des äußeren Friedens, die Ordnung des Gemeinwesens, den Schutz des Individuums und die dazu notwendige Besteuerung der Bürger. Eine Verabsolutierung des Staats und eine zu enge Bindung an diese Welt sind ihm freilich fremd.
Diese verhalten positive Einstellung gegenüber Staat und Obrigkeit wird für die ersten Christengenerationen charakteristisch. Der erste Petrusbrief artikuliert sie ebenso (1 Petr 2,13f.17) wie der Brief des Clemens von Rom an die Gemeinde von Korinth, dessen loyales Gebet um „Gesundheit, Friede, Eintracht und Stärke“ der Herrscher (1 Clem. 61,1) eine sehr positive Einstellung zu staatlichen Stellen erkennen lässt. Diesen Ton behalten auch die meisten christlichen Theologen des 2. Jahrhunderts bei. Wann immer ein Kaiser die Christen toleriert oder ihnen wohlgesonnen ist, wird das dankbar vermerkt. Sogar in Zeiten der Verfolgung wahrt man diese Haltung, da man die Verfolgung als Leiden in der Nachfolge des Herrn versteht und daher für Verfolger und Verfolgte gleichermaßen betet. So schreibt Polykarp von Smyrna († 167) den Philippern:
„Betet auch für die Könige, Machthaber und Fürsten und für die, die euch verfolgen und hassen und für die Feinde des Kreuzes“ (Phil. 12,3).
Selbst die Offenbarung des Johannes ruft zur Duldsamkeit auf (Offb 13,10), obwohl sie aufgrund von Verfolgungen eine negative Haltung zum römischen Staat einnimmt (Offb 18,4). Erst Hippolyt von Rom († 235) verbindet – unter dem Druck harter Verfolgung – mit antikaiserlichen Äußerungen eine Aufforderung zum Widerstand gegen ungerechte Herrschaft. Doch bestimmt nicht er die Generallinie christlichen Verhaltens gegenüber dem Staat. Denn die Christen schätzen in der Regel das einheitsstiftende, weitgehend befriedete und geordnete Römerreich als hauptsächliches Verbreitungsgebiet ihres Glaubens, weshalb ihnen an seiner Wohlfahrt gelegen ist.
So betonen die Apologeten des 2. Jahrhunderts die Loyalität der Christen gegenüber dem Staat, charakterisieren sie als fromme Menschen mit hoher Moral und vorbildliche Staatsbürger und weisen den Atheismusvorwurf zurück. Gleichzeitig erinnern sie die Herrscher an ihre Verantwortung vor Gott. In diesem Sinn wendet sich Justin der Märtyrer († 165) an Kaiser Antoninus Pius (138-161):
„Vor allen Menschen habt ihr keine besseren Verbündeten und Helfer zum Frieden als uns. […] Wir beten zwar Gott allein an, in allen übrigen Stücken aber leisten wir euch freudigen Gehorsam, weil wir euch als Kaiser und Herrscher aller Menschen anerkennen. Und wir beten, dass ihr stets nicht nur im Besitz der Kaiserherrschaft, sondern auch [im Besitz] vernunftgemäßer Einsicht erfunden werdet [… und] wir sind davon fest überzeugt, dass jeder Mensch nach dem Maß seines sittlichen Tuns im ewigen Feuer seine Strafe erhalten wird, wie er nach dem Ausmaß der ihm von Gott verliehenen Gabe zur Rechenschaft gezogen wird“ (1 apol. 12;17).
Bei aller Loyalität sind das deutliche Worte an den Kaiser; denn Justin greift hier erstmals das oben zitierte Herrenwort von Mk 12,17 auf und unterscheidet so deutlich zwischen Gott und Kaiser. Die gleiche Tendenz verfolgen Ende des 2. Jahrhunderts Bischof Theophilus von Antiochien, der Athener Philosoph Athenagoras und Bischof Melito von Sardes. So betont Theophilus zur Zeit des Kaisers Commodus (180-192), der sich eine Reihe von Götternamen zugelegt hatte, er ehre den Kaiser nicht durch Anbetung, da diese allein Gott zukomme, doch ehre er den Kaiser dadurch, dass er für ihn bete. Sei der Kaiser doch „nicht ein Gott, sondern ein Mensch“, dem Gott allerdings die Statthalterschaft anvertraut habe (Autol. 1,11).
Um diese Zeit tritt die Naherwartung der ersten Christengenerationen immer mehr zurück, sodass die „Welt“ als Ort der Hinwendung zu Jesus Christus attraktiver wird. Sehr optimistisch äußert sich um 177/78 Bischof Irenäus von Lyon, obwohl die Gemeinden von Lyon und Vienne gerade von grausamen Christenverfolgungen heimgesucht werden. Er ist zwar keineswegs prokaiserlich gesinnt, vertritt jedoch gegenüber Staat und Obrigkeit eine loyale Haltung, ohne ihnen allerdings göttlichen Rang oder absolute Vollmacht zuzugestehen. Diese Überzeugung teilt er mit seinem Zeitgenossen Tertullian († nach 220), der bis zu seinem um 207 erfolgten Übertritt zum Montanismus dem römischen Staat weltoffene Loyalität entgegenbringt:
„Für das Wohl der Kaiser rufen wir [Christen] den ewigen, den wahren und lebendigen Gott an. […] Wir beten immer für alle, die herrschen, um langes Leben, um gesicherte Herrschaft, um Sicherheit ihres Hauses, um ein tapferes Heer, um einen zuverlässigen Senat, um ein tüchtiges Volk, um Frieden in aller Welt, um alles, was die Menschen und der Kaiser wünschen“ (apol. 30).
Zur Begründung dieses Verhaltens verweist er auf die Bergpredigt:
„Wisset, dass uns […] die Vorschrift gegeben ist, auch für unsere Feinde Gott zu bitten und für unsere Verfolger Gutes zu erflehen“ (vgl. Mt 5,44).
So erklärt er den paradoxen Tatbestand, dass die Christen für den Kaiser und seine Behörden beten, obwohl sie von ihnen gelegentlich verfolgt werden. Daneben spielt Tertullian auf 2 Thess 2,7 an, wo von einer Macht die Rede ist, die das Kommen des Antichrist sowie das Weltende aufhalte:
„Es gibt für uns auch eine andere, noch größere Nötigung, für die Kaiser und für den Bestand des Reichs und den römischen Staat zu beten. Wir wissen nämlich, dass die dem ganzen Erdkreis bevorstehende gewaltsame Erschütterung und das mit schrecklichen Trübsalen drohende Ende der Zeiten nur durch die dem Römischen Reich eingeräumte Frist aufgehalten wird. Daher wünschen wir es nicht zu erleben, und indem wir um den Aufschub dieser Dinge beten, befördern wir die Fortdauer Roms“ (apol. 32).
Es ist nicht geklärt, ob der zweite Thessalonicherbrief an der besagten Stelle tatsächlich den römischen Staat mit jener Macht meint, die das Kommen des Antichrist aufhält. Von großer Bedeutung ist jedoch die Nachwirkung von Tertullians Auslegung. Denn das Römische Reich wird damit in Gottes Heilsplan einbezogen, indem es bis zum Ende der Welt fortbestehen soll. Hinzu kommt, dass auch Melito von Sardes um 170 einen Zusammenhang zwischen dem Gedeihen der „Größe und des Glanzes“ des Imperiums und der Ausbreitung der Kirche konstruiert. Schließlich lässt sich von Melito über Origenes († 253/54) bis zu Eusebius von Cäsarea († 339) der Gedanke einer Übereinstimmung zwischen Kirche und Kaisertum verfolgen. So reichen die Wurzeln der späteren „christlichen Romtheologie“ bis ins 2. Jahrhundert zurück. Diese und ähnliche Vorstellungen übten über viele Jahrhunderte hinweg ihren Einfluss auf die Ideologie des Römischen Reichs sowie des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation aus und trugen wohl mit dazu bei, dass sich letzteres formell bis ins 19. Jahrhundert halten konnte.
Außerdem charakterisiert Tertullian die Christen als normale Bürger, die einer Arbeit nachgehen und
„nicht ohne Gericht, ohne Markt, ohne Bäder, ohne Geschäfte, ohne Arbeitsplätze, ohne Wirtshäuser, ohne eure Markttage und die übrigen Handelsgeschäfte [leben]. Mit euch zusammen fahren wir zur See, dienen im Heer; wir arbeiten auf dem Lande und sind am Handel beteiligt. Unsere Kunsterzeugnisse, unsere Arbeiten kommen in die Öffentlichkeit und werden von euch benutzt. Ich weiß nicht, warum wir als unbrauchbar für eure Geschäfte gelten. Wir leben doch mit euch und von euch“ (apol. 42).
Im Unterschied zu den übrigen römischen Bürgern unterstützen die Christen laut Tertullian allerdings nicht die heidnischen Tempel. Das liege an der Nichtigkeit der Götter, da die Christen meinen,
„diejenigen unterstützen zu sollen, die darum bitten. Da soll Jupiter [nur] seine Hand ausstrecken, dann soll auch er etwas bekommen“ (apol. 42).
Ebenso entlarvt Tertullian den Kaiserkult als übersteigerten Personenkult, da der Kaiser nur ein sterblicher Mensch sei, der wie alle Menschen unter der Herrschaft Gottes stehe. Folglich hält er den Heiden vor:
„Ihr dient dem Kaiser mit größerer Ehrfurcht und erfinderischerer Ängstlichkeit als dem olympischen Jupiter“ (apol. 28).
Nicht ohne Ironie fügt er hinzu, er halte dies auch für klug; denn ein lebender Kaiser sei zweifellos mächtiger als ein nicht existierender Götze. Es ist also vor allem der Götzendienst, der im Kaiserkult kulminiert, an dem die Loyalität der Christen an ihre Grenzen stößt. Denn die Verehrung der Götter und die göttliche Verehrung der verstorbenen und später auch der lebenden Kaiser sowie das damit verbundene Opfer können die Christen nicht vollziehen. Dafür gibt es für einfache Christen zunächst keine Veranlassung, sondern nur für höhergestellte Personen wie Beamte, Offiziere und Soldaten, unter denen Christen anfangs nur vereinzelt vorkommen.
Ansonsten stehen die meisten Christen der Obrigkeit loyal gegenüber und bemühen sich auch in Zeiten der Verfolgung, die staatliche Ordnung und die geltenden Gesetze einzuhalten und gute Staatsbürger zu sein. Viele bekennen sich zu ihrem Glauben, drängen sich aber nicht zum Martyrium und entwickeln sich auch in der Bedrängnis nicht zu Staatsgegnern. Aufgrund des heidnischen Verständnisses des römischen Staats ist den Christen eine volle Identifikation mit ihm dennoch nicht möglich, da er sie im Rahmen des Kaiser- und Götterkults zum Opfer nötigt und so in Gewissenskonflikte stürzt.
Es gibt freilich auch Christen, vor allem montanistische und gnostische Gruppierungen, die diese relative Weltoffenheit nicht teilen. Für sie ist eine weltverneinende und weltflüchtige Haltung charakteristisch. Denn sie leben entweder – wie die Montanisten – in der Erwartung des nahen Weltendes oder rechnen – wie manche Gnostiker – alles Irdische und Materielle zur Welt der Finsternis. Die Mehrheit der Christen betrachtet die Welt aber immer weniger als abstoßende „Fremde“ und geht mit wachsender Offenheit auf sie zu.
Aus praktischen Gründen folgt die Kirche in ihrer großräumigen Organisation sogar den Strukturen des römischen Staats und je stärker dieser Zug seit dem ausgehenden 2. Jahrhundert hervortritt, desto mehr entwickelt sie sich zum „Staat im Staat“. Die Ausbildung einer einflussreichen Hierarchie, die innerkirchliche Gerichtsbarkeit unter bischöflicher Leitung und das allmähliche Zusammenwachsen der Ortskirchen zur einheitsbewussten katholischen Kirche weckt daher das Misstrauen der Obrigkeit. Ebenso erregen die Christen aufgrund spezifischer Verhaltensformen das Missfallen und den Widerstand ihrer Umwelt.
HAENDLER, Gert, Von Tertullian bis Ambrosius. Die Kirche im Abendland vom Ende des 2. bis zum Ende des 4. Jahrhunderts (= Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen I/3) Berlin 19924, 26-28.
TRÖGER, Karl-Wolfgang, Das Christentum im zweiten Jahrhundert (= Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen I/2) Berlin 1988, 108-111.
4.2 Die heidnischen Vorwürfe gegen die Christen als Ursachen der Christenverfolgungen
Zwar lassen sich auf örtlicher Ebene Einzelaktionen römischer Behörden gegen die Christen nachweisen. Die Kaiser konzipieren jedoch in den ersten zweieinhalb Jahrhunderten keine überlokalen Normen zur Lösung der Christenfrage. Das junge Christentum ist zu unbedeutend, um den Gesetzgeber zu aktivieren. Doch stoßen die Christen bei der Bevölkerung schon früh auf Vorbehalte. Ihre Botschaft wird nicht selten als fundamentaler Angriff auf alle bisherigen geistigen und kulturellen Werte, Traditionen und gesellschaftlichen Verhältnisse empfunden. Man bedenke: Das Christentum erklärt die heidnischen Götter für nichtig, fordert den Bruch mit gewohnten Lebensformen und hält die sozialen und geschlechtlichen Unterschiede für bedeutungslos. Im Unterschied zu fast allen antiken Religionen, die sich gegenseitig tolerieren und gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Kulten zulassen, grenzen sich die Christen außerdem von anderen Religionen ab. Sie distanzieren sich von Mahlzeiten in Tempeln, vom Essen von Götzenopferfleisch und von häuslichen Festritualen, die nicht nur kultische Feiern, sondern auch gesellschaftliche und familiäre Ereignisse sind. Extreme Geister erklären diese Bräuche gar für sündigen Götzendienst. Das alles weckt Emotionen und erregt in breiten Bevölkerungsschichten eine christenfeindliche Stimmung. Schließlich wird das Christenbild in der Öffentlichkeit wohl nicht so sehr von den Stillen und den tiefen Denkern geprägt, sondern von auffallenden Schwärmern und Gnostikern, die bis zur Ehe alle menschlichen Werte verneinen. In diesem Licht lassen sich die spontanen Gewalttätigkeiten der heidnischen Bevölkerung gegen die Christen erklären, die schon im 1. und 2. Jahrhundert mit Duldung und bisweilen sogar mit Unterstützung der örtlichen Behörden erfolgen. Die dabei zutage tretenden Vorwürfe gegen die Christen sind vor allem folgende:
Jüdische Herkunft
Die ersten Christen partizipieren als Juden am Ruf eines vor allem bei den Griechen sehr unbeliebten Volks. Beschuldigt man dieses doch der Absonderung, fremdartiger Bräuche und Riten, der Anstiftung zum Aufruhr und weiterer unpopulärer Umtriebe. Außerdem verschlechtern sich nach dem jüdischen Aufstand um 70 die römisch-jüdischen Beziehungen. Im 2. Jahrhundert scheint man die Christen aber nicht mehr mit den Juden identifiziert zu haben.
Neue Bewegung aus dem Osten
Das Christentum stößt auf das Misstrauen der römischen Behörden, da ihnen alles Neue missfällt, insbesondere alles, was aus dem Osten stammt und nicht durch ethnische Traditionen geheiligt ist. Das beruht nach Tertullian auf der Neigung der Römer, allem, was alt ist, einen besonderen Wert beizumessen. Daher dulden die Römer wegen des hohen Alters der jüdischen Religion sogar die auf sie herausfordernd wirkenden Eigenheiten der Juden. Vor diesem Hintergrund betonen christliche Autoren seit Justin († 165) die jüdischen Wurzeln des Christentums, nehmen also das hohe Alter des Judentums für sich in Anspruch, können pagane Philosophen davon aber nicht überzeugen. Vielmehr betrachtet der in der 2. Hälfte des 2. Jahrhunderts schreibende Philosoph Celsus die Christen als vom Judentum Abgefallene, denen die den Juden zugestandene Toleranz nicht zukommt. Ferner erkennen die Nichtchristen, dass die Christen einer Bewegung und nicht einem Volk angehören, was für die führende Schicht Roms ebenfalls verdächtig ist. Schließlich ist das Christentum ein östlicher Kult, den hochgestellte und gebildete Römer verachten, weil östliche Einflüsse ihres Erachtens die traditionellen römischen Tugenden verderben. Wie die Besitzer einer wahrsagenden Sklavin in Philippi ihre Anklagen gegen Paulus auf diese Vorurteile hin „zurecht geschneidert haben“ (Apg 16,16-24), so dürften auch andere Ankläger ähnlich vor den römischen Beamten argumentiert haben, da letztere für solche Anschuldigungen empfänglich sind.
Nichtbeteiligung am öffentlichen Leben
Die Christen bilden in der römischen Gesellschaft eine exklusive, nur für Mitglieder offene Gruppierung mit eigenen Umgangs- und Verhaltensformen. Sie nehmen nur sehr zurückhaltend am sozialen Leben teil und lehnen die heidnische Religion ab, die das öffentliche Leben maßgeblich prägt. Diese Abstinenz wird als eine sehr unsoziale, gegen die Gesellschaft und ihre Normen gerichtete Haltung beurteilt, während man die Ablehnung der traditionellen Götter und ihres Kults als beleidigend empfindet. Vor diesem Hintergrund unterstellt Tacitus († nach 118) den Christen Menschenhass (odium humani generis), d.h. eine feindselige Gesinnung gegenüber der Menschheit. Schließlich verstimmt viele römische Bürger die Weigerung zahlreicher Christen, den Heeresdienst oder öffentliche Ämter zu übernehmen, zumal Eide, Opfer und Tempeldienst selbst anpassungswillige Christen in Heer und Verwaltung in Verlegenheit bringen.
Halsstarrigkeit
Die frühen Christen ahmen im Umgang mit den römischen Behörden das mutige Auftreten Jesu vor Hoheitsträgern nach. Die Amtsträger empfinden das als halsstarrig und eigensinnig. Denn die Christen erkennen die Staatsgötter nicht an, antworten frech oder gar nicht, weisen vernünftig scheinende Fragen zurück und verweigern den lokalen und staatlichen Beamten den Respekt. Die Märtyrer betrachten ihre Auseinandersetzung mit den Behörden sogar als eine Art Wettstreit, indem der bis zum Tode durchhaltende Christ der Sieger ist, der Verfolger aber der Verlierer. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich bei den Behörden eine christenfeindliche Einstellung, die bei Märtyrerprozessen aufgrund der Beharrlichkeit (obstinatio) und Respektlosigkeit der Angeklagten manchmal auch auf die zuschauende Menge überspringt.
Auffällige sittliche Lebensführung und Anspruch auf bessere Moral
Die frühen Christen haben umfangreiche sittliche Forderungen zu erfüllen und unterscheiden sich so von ihrer paganen Umwelt, in der es keine vergleichbare Verbindung zwischen Religion und Ethik gibt.66 Die christliche Lehre nimmt dagegen Einfluss auf das Leben des einzelnen. Sie verlangt, dass er sich von dieser Welt unterscheidet, indem er ein an den zehn Geboten orientiertes, asketisches und gottgefälliges Leben führt, das sich insbesondere in Gottesfurcht, besonderer Beherrschtheit im Sexualverhalten, einem bescheidenen und zurückhaltenden Lebensstil, Feindesliebe, Sorge für Arme, Bedrängte und Witwen sowie in der Vermeidung von Lastern und Verbrechen manifestieren soll. Obwohl diese Normen nicht immer konsequent befolgt werden, führen sie eine Revolution des Lebensstils, des Verhaltens und Denkens herbei, da sie – im Unterschied zu den ethisch ausgerichteten Philosophenschulen – nicht nur den höheren Gesellschaftsschichten, sondern jedermann gelten und so auf Höhergestellte anmaßend und auf sozial Gleichgestellte wichtigtuerisch wirken. Hinzu kommt das Bewusstsein der Christen, dass ihre sittlichen Standards denen der Heiden und Juden überlegen sind, was deren Missgunst verstärkt. Da die Christen ihre strengen Sitten unterschiedlich genau einhalten, hält man die strikten Befolger für aufgeblasen, laue Christen dagegen für Heuchler. So nähren die Unterschiede im Lebensstil und das überzogen wirkende Selbstwertgefühl der Christen unter den Nichtchristen ein feindseliges Klima.
Störung des familiären Friedens
Schon die Beziehungen Jesu zu seiner Familie sind nicht spannungsfrei. Auch seine Jünger verlassen bisweilen ihre Familien und Jesus ermahnt sie, ihrem Hausstand zu entsagen, notfalls ihre Familien aufzugeben und sich auf Familienzwistigkeiten einzustellen. Tatsächlich kommt es in Ehen zwischen Christen und Heiden zu unheilbaren Zerwürfnissen. So verlässt nach Justin z.B. eine zum Christentum übergetretene Frau ihren heidnischen Mann, da er sein sexuelles Verlangen nicht der christlichen Moral anpasst, woraufhin er sie als Christin anklagt. Ebenso scheinen die bei Frauen besonders erfolgreichen christlichen Missionare das Misstrauen der paganen Ehemänner erregt zu haben. Aber auch christliche Kinder verursachen Familienkonflikte. Folglich können sich aufgebrachte Ehepartner, Eltern und Familienmitglieder zu gefährlichen Gegnern des Christentums entwickeln und im Extremfall bereit sein, ihre Angehörigen den Behörden auszuliefern.
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