Kitabı oku: «Die Bauretter», sayfa 2

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Die Bauretter empfehlen:
Die Finanzierung ist nur gesichert, wenn ihr eine realistische Summe zugrunde liegt. Kalkulieren Sie nie zu knapp, denn daran kann das gesamte Bauvorhaben scheitern. Wenn man erst nach Baubeginn, also während der Bauphase, Eigenleistungen deswegen vorsieht, weil die eingeplanten finanziellen Mittel für die Gewerke, die zunächst von der Baufirma ausgeführt werden sollten, nicht mehr ausreichen, dann hat man bereits am Anfang etwas falsch gemacht! Dies ist leider zu häufig der Grund dafür, dass Bauvorhaben vor dem Scheitern stehen. Unterschätzen Sie nie das erforderliche Eigenkapital und die realistische Bausumme.

Erforderliche Finanzierungssumme
Tipp 1
Es ist besonders dramatisch, wenn während der Baumaßnahme bemerkt wird, dass das Geld nicht ausreicht. Viele Bauherren vergessen bei der Kalkulation dessen, was für das Bauvorhaben benötigt wird, wesentliche Positionen, und dann kommt es zur Baukrise, schlimmstenfalls zum Baustopp, und das Traumhaus wird zum Albtraum.
Es reicht nicht aus, nur den Preis für das Grundstück und die „reinen“ Baukosten zu addieren. Es müssen auch weitere, sehr wesentliche Nebenkosten » bedacht werden.
Mögliche Kosten im Überblick:
Grundstückskaufpreis
Notar- und Gerichtskosten für den Grundstückskauf
Grunderwerbsteuer
Erschließungskosten
Kosten für Makler, falls ein Makler tätig wurde
Vermessungskosten
Bodengutachten
Baureifmachung »
Abfuhr von Bodenaushub
Außenanlagen »
Architektenkosten
Baugenehmigung
Finanzierungskosten
Bürgschaftskosten
Kosten für die Grundschuldbestellung
Bauversicherungskosten
Sicherheitsrückhalt
Häufig werden Bauherren mit sehr günstigen Bauangeboten gelockt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Leistungsbild » häufig unvollständig ist und somit weitere Kosten während der Bauphase hinzukommen, die ein Bauvorhaben bereits aus finanziellen Gründen zum Scheitern bringen können. Aus diesem Grund sollte das Bauangebot sehr kritisch überprüft und mittels eines bautechnischen Beraters festgestellt werden, ob alle Leistungen tatsächlich in dem Gesamtangebot enthalten sind.
Die Kosten können durchaus in einem Rahmen von 10.000,00 € bis 20.000,00 € in die grundsätzliche Berechnung mit einbezogen werden
Unter dem Leistungsbild versteht man die Baubeschreibung. Diese Baubeschreibung ist das Herzstück des Vertrages. Nur was dort geregelt ist, muss der Unternehmer bauen. In fast 80 % der Bauverträge sind die Baubeschreibungen unvollständig. Daher empfehle ich die Mindestanforderungen an die Bau- und Leistungsbeschreibung zu Grunde zu legen
Kosten für Abbruch und Abholzen vorhandenen Baumbestandes
Gehwege und Terrassen, Grünflächen


Die Bauretter empfehlen:
Beachten Sie bitte, dass keine der vorgenannten Versicherungen eine gegebenenfalls mangelhafte Werkleistung des Unternehmers absichert, sondern nur die Beschädigungen der Bauleistungen durch Diebstahl, Vandalismus oder Unwetter.

Bauversicherungen
Tipp 2
Neben der Sicherung der Finanzierung ist auch ein Versicherungsschutz für private Bauherren unabdingbar. Hierbei sollte bedacht werden, dass es sogenannte Pflichtversicherungen gibt, aber auch weitere Versicherungen, die der Unternehmer abzuschließen hat und deren Abschluss der Bauherr überprüfen muss.
Bauherrenhaftpflichtversicherung »
Bauleistungsversicherung »
Bauhelfer-Unfallversicherung »
Feuerversicherung
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Bauherren sind verpflichtet, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um Unfälle, die während der Bauphase auf ihrem Grundstück geschehen, abgedeckt zu sehen.
Die Versicherung wird von einigen Versicherungsunternehmen auch Bauwesenversicherung genannt und tritt dann ein, wenn Schäden am Bauwerk während der Bauzeit auftreten.
..ist erforderlich, falls Freunde oder aber auch Nachbarn für Eigenleistungen einplant sind




Die Bauretter empfehlen:
Sobald Sie einen Grundstückskaufvertrag vorliegen haben, haben Sie ausreichend Zeit ( mindestens 14 Tage ), diesen Vertrag zu prüfen. Nutzen Sie hier die Möglichkeit, den Grundstückskaufvertrag durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht überprüfen zu lassen. Denn bereits im Kaufvertrag für das Grundstück können erhebliche Fallstricke vorliegen. Für die Überprüfung des Grundstückskaufvertrages dürfen Sie etwa mit Kosten, je nach Umfang des Vertrages, zwischen 250,00 € bis 500,00 € rechnen.

Grundstückskaufvertrag
Tipp 3
Vor dem Kauf eines Baugrundstücks ist darauf zu achten, dass nicht „die Katze im Sack“ gekauft wird! Das Grundstück bildet die Basis für das Bauvorhaben.
Folgendes muss gut überprüft werden:
1 Baureife »
2 Erschließung »
3 Bodengutachten »
4 Grundbuchauszug »
5 Vermessung »
6 Lastenfreiheit »
Das bedeutet, dass auf dem zu erwerbenden Grundstück gebaut werden darf.
Zur Zahlung der Erschließungskosten ist immer der im Grundbuch eingetragene Eigentümer verpflichtet.
Zur Begutachtung des Baugrundes ist ein geologisches Gutachten erforderlich, welches in der Regel zwischen 800,00 € und 1.500,00 € kosten darf. Hierbei werden ein bis zwei Bohrungen auf dem Grundstück vorgenommen und festgestellt, wie der Baugrund beschaffen ist.
Um zu wissen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen und eventuelle Einschränkungen des Grundstücks aussehen, ist es unbedingt erforderlich, sich einen Grundbuchauszug vom Notar vorlegen und durch den juristischen Berater prüfen zu lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, diesen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt einzuholen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 20,00 €.
Üblicherweise wird vom Verkäufer die Haftung für die Grundstücksgröße ausgeschlossen. Es sollte deshalb eine Vereinbarung getroffen werden, inwiefern ein Ausgleich zu zahlen ist, wenn nach der Vermessung Grundstücksabweichungen festgestellt werden. Spätestens bei der Bauantragstellung wird ein von einem Vermesser erstellter amtlicher Lageplan von den Baubehörden verlangt.
Wichtig ist, dass das Grundstück lastenfrei erworben wird. Das bedeutet, dass eine Belastung mit Grundschulden des Verkäufers nicht vorhanden sein darf. Auch die Eintragung von Baulasten oder Grunddienstbarkeiten sind eine Belastung des Grundstücks und schränken die Nutzung und den Wert des Grundstücks ein.
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