Kitabı oku: «Die Hörigkeit der Frau », sayfa 2
Wie verschieden sind indes die angeführten Beispiele von der Macht der Männer über die Frauen! Ich will die Frage jetzt noch gar nicht vom rechtlichen Standpunkt aus angreifen. Ich will nur zeigen, wie diese Herrschaft, selbst wenn sie sich durch gar nichts rechtfertigen ließe, doch der Natur der Sache nach eine viel permanentere werden mußte als die andern, welche dessenungeachtet bis zu unsern Zeiten herab gewährt haben. Die Genugtuung, welche die Ausübung der Macht dem Stolze gewährt, das persönliche Interesse, welches damit verbunden ist, beschränkt sich hier nicht auf einen einzelnen oder auf eine begrenzte Anzahl, sondern ist dem gesamten männlichen Geschlecht gemeinsam. Es handelt sich hier nicht um abstrakte Wünsche, nicht, wie bei politischen Bewegungen, um Errungenschaften, welche nur für die Führer eine bedeutendere persönliche Wichtigkeit haben, sondern es betrifft die Person und den häuslichen Herd jedes männlichen Familienhauptes wie jedes, der einmal ein solches zu werden gedenkt. Der niedrigste Tagelöhner übt sein Teil daran ebensogut oder gedenkt es auszuüben wie der Abkömmling des höchsten Adelsgeschlechtes. Der Wunsch nach Macht ist in diesem Falle um so stärker, als jeder, der nach Macht strebt, sie vor allen Dingen über die zu besitzen wünscht, welche ihm am nächsten stehen, mit denen er die meisten gemeinsamen Beziehungen hat, mit denen er sein Leben verbringt und bei denen jede Unabhängigkeit von seiner Autorität seinen Neigungen und Gewohnheiten störend in den Weg treten kann.
Sind schon die andern angeführten Beispiele einer auf Gewalt gegründeten Macht, deren Erhaltung soviel weniger im allgemeinen Interesse lag, nur langsam und mit den größten Schwierigkeiten zu beseitigen gewesen, um wieviel schwieriger muß es in diesem Falle sein, selbst wenn keine bessere Grundlage als für die andern vorhanden ist. Wir müssen dabei noch bedenken, daß die Machthaber in diesem Falle noch ganz andere Handhaben zur Niederhaltung jeder Auflehnung gegen sich besitzen, als in jedem anderen Verhältnis zu Gebote stehen. Die Unterdrückten leben jede unter den Augen und man könnte beinahe sagen in den Händen ihres Herrn, in engerer Gemeinschaft mit ihm als mit irgendeinem ihrer Mitgeschöpfe, ohne jegliches Mittel, sich gegen ihn zu verbünden, ohne die Macht, ihn selbst örtlich zu überwältigen, wohl aber mit den stärksten Motiven, seine Gunst zu gewinnen und alles zu vermeiden, was ihn aufbringen könnte. Es ist genugsam bekannt, wie oft in Kämpfen für politische Emanzipation die Führer durch Bestechung der Sache, welcher sie dienten, abwendig gemacht oder durch Drohungen eingeschüchtert worden sind. In der Frauensache ist jedes Individuum der unterdrückten Partei in einem chronischen Zustande der gleichzeitigen Bestechung und Einschüchterung. Eine große Anzahl der Anführerinnen und eine noch bei weitem größere Zahl derer, welche sich ihnen anschließen, mußten, indem sie die Fahne des Widerstandes entrollten, alle Freuden, alle Annehmlichkeiten, welche ihr individuelles Los ihnen bis dahin gewährt hat, beinahe vollständig zum Opfer bringen. Hat jemals ein System des Privilegiums und der gewaltsamen Niederhaltung sein Joch eng um die Nacken derer, auf welchen es lastet, geschlungen, so ist es dieses. Ich habe noch gar nicht bewiesen, daß es ein ungerechtes System ist; aber jeder, der imstande ist, über den Gegenstand nachzudenken, muß einsehen, daß, selbst wenn es ein solches war, es doch alle andern Formen ungerechter Autorität überdauern mußte. Und da, wie wir gesehen haben, einige der gröbsten Formen dieser ungerechten Autorität noch in mehreren zivilisierten Landern existieren und in andern soeben erst abgeschüttelt worden sind, so müßte es wunderbar zugehen, wenn diese bei weitem am tiefsten eingewurzelte Form irgendwo schon in einer bemerkenswerten Weise erschüttert sein sollte. Ein viel größeres Wunder scheint es im Gegenteil, daß sich dagegen schon so zahlreiche Proteste und Zeugnisse erhoben haben, wie dies in der Tat der Fall ist.
Man könnte den Einwand erheben, daß sich ein Vergleich zwischen der Herrschaft des männlichen Geschlechtes und den von mir angeführten Formen einer ungerechten Macht nicht wohl ziehen lasse, weil diese willkürlich und die Folge bloßer Usurpation waren, jene im Gegenteil natürlich sei. Aber gab es denn jemals eine Herrschaft, welche denen, die im Besitz derselben waren, nicht natürlich erschien? Es gab eine Zeit, wo die Teilung des Menschengeschlechtes in zwei Klassen, eine kleine der Herren und eine zahlreiche der Sklaven, selbst den gebildetsten Geistern ganz natürlich, ja als die einzige natürliche Bedingung für das Menschengeschlecht erschien. Kein Geringerer als der so enorm viel zum Fortschritt der Menschheit beitragende Aristoteles vertrat ohne Zweifel, ohne das geringste Schwanken diese Ansicht und basierte sie auf denselben Voraussetzungen, auf welchen die Behauptung der Notwendigkeit der Herrschaft der Männer über die Frauen gewöhnlich basiert wird, nämlich innerhalb des menschlichen Geschlechtes gäbe es verschiedene Naturen – freie Naturen und Sklaven-Naturen. Die Griechen hätten eine freie Natur, die barbarischen Rassen der Thrakier und Asiaten aber eine Sklaven-Natur. Doch weshalb brauche ich denn bis Aristoteles zurückzugehen? Stellten nicht die Sklavenhalter in den Südstaaten von Amerika ganz dieselbe Behauptung mit dem ganzen Fanatismus auf, mit welchem Menschen Theorien festhalten, die ihre Leidenschaften rechtfertigen und ihrem persönlichen Interesse Legitimität geben? Nahmen sie nicht Himmel und Erde dafür zu Zeugen, daß die Herrschaft des Weißen über den Schwarzen eine Einrichtung der Natur sei, daß die schwarze Rasse von Natur ganz unfähig für die Freiheit sei und das Zeichen der Knechtschaft in sich trage? Einige gingen in ihrem Eifer sogar so weit, zu behaupten, die Freiheit der Handarbeiter sei überhaupt eine naturwidrige Ordnung der Dinge.
Von der andern Seite erklärten auch die Anhänger der absoluten Monarchie dieselbe für die einzige natürliche Staatsform, hervorgegangen aus dem patriarchalen Verhältnis, welches die erste sich ganz freiwillig entwickelnde gesellschaftliche Form gewesen sei, denn sie sei auf der Familie basiert. Da aber die Familie die Grundlage für die Gesellschaft bilde, sei eine Staatsform, die sich auf sie zurückführen lasse, die allein naturgemäße. Ja selbst das Gesetz des Stärkeren hat für diejenigen, welche sich auf kein anderes berufen konnten oder wollten, immer als der natürlichste Grund für die Ausübung der Gewalt gegolten. Erobernde Völkerstämme fanden es stets ganz natürlich, daß die Unterworfenen den Siegern Gehorsam leisten mußten oder, wie sie es wohllautender umschrieben, daß der schwächere, unkriegerische Stamm dem tapferen, männlichen untergeben sei. Die oberflächlichste Bekanntschaft mit den Lebensverhältnissen des Mittelalters lehrt uns, wie außerordentlich natürlich dem feudalen Adel die von ihm über die niederen Stände ausgeübte Herrschaft erschien und wie unnatürlich und unerhört ihm der Gedanke war, eine Person aus diesen unteren Schichten könne Gleichstellung mit ihm beanspruchen oder gar über ihn zur Herrschaft gelangen. Und nicht bloß die herrschenden Klassen huldigten dieser Ansicht, sie war bei den unterdrückten nicht weniger verbreitet. Die sich emanzipierenden Leibeigenen und Bürger erhoben selbst in ihren heftigsten Kämpfen keinen Anspruch darauf, an der Herrschaft teilzunehmen, sondern verlangten nur eine größere oder geringere Einschränkung der sie tyrannisierenden Macht. Aus diesen Beispielen geht hervor, daß man unnatürlich gewöhnlich das nennt, was ungewöhnlich ist, und daß alles, was hergebrachte Gewohnheit ist, auch natürlich erscheint. Die Unterjochung der Frauen durch die Männer ist eine universelle Gewohnheit, jedes Abweichen davon erscheint konsequent unnatürlich. Einer reicheren Erfahrung bleibt es jedoch nicht verborgen, wie selbst in diesem Falle das Gefühl gänzlich abhängig von der Gewohnheit ist. Die Völker, welche in entfernten Teilen der Erde leben, setzt, wenn sie von den Einrichtungen Englands hören, nichts so sehr in Erstaunen, als daß es unter dem Zepter einer Königin steht; die Sache scheint ihnen so unnatürlich, daß sie unglaublich klingt; dem Engländer dagegen erscheint dies nicht im geringsten unnatürlich, weil er daran gewöhnt ist, wohl aber findet er es unnatürlich, daß Frauen Soldaten oder Parlamentsmitglieder sein sollen. In den feudalen Jahrhunderten hielt man im Gegenteil wieder Krieg und Politik gar nicht für so unnatürlich für Frauen, weil es eben nicht ungewöhnlich war, daß sie sich damit beschäftigten. Es schien natürlich, daß die Frauen der bevorzugten Klassen von männlichem Charakter waren und ihren Gatten und Vätern in nichts als in der körperlichen Kraft nachstanden. Den Griechen scheint die Unabhängigkeit der Frauen weniger unnatürlich vorgekommen zu sein als allen andern Völkern; dafür spricht wenigstens die Mythe von den Amazonen, welche sie für historisch hielten, und das Beispiel der Spartanerinnen, welche, obschon sie von dem Gesetz ebensosehr eingeengt waren wie die Frauen der andern griechischen Staaten, doch tatsächlich viel mehr Freiheit besaßen, und die, da sie unter denselben körperlichen Übungen wie die Männer aufwuchsen, den stärksten Beweis lieferten, daß sie von Natur durchaus nicht ungeeignet dafür waren. Es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß die an Sparta gemachten Erfahrungen Platon bestimmten, unter vielen andern Lehrsätzen auch den von der politischen und sozialen Gleichheit der beiden Geschlechter aufzustellen.
Es wird mir der Einwand gemacht werden, die Herrschaft der Männer über die Frauen unterscheide sich ja von jeder andern eben dadurch, daß sie keine Herrschaft der Gewalt sei, sondern freiwillig angenommen werde; die Frauen beklagen sich nicht darüber, sondern geben vielmehr jede einzeln ihre Zustimmung dazu. Zuvörderst gibt es eine große Anzahl von Frauen, die sie nicht annehmen. Von dem Augenblicke an, wo Frauen sich fähig fühlten, ihre Gefühle und Gedanken durch ihre Schriften zu verkünden (der einzige Weg der Öffentlichkeit, der ihnen von der Gesellschaft gestattet ist), hat eine sich immer vergrößernde Zahl derselben gegen ihre jetzige soziale Stellung Protest erhoben, und ganz kürzlich erst haben viele Tausende von Frauen, und an ihrer Spitze die bedeutendsten, welche die Öffentlichkeit kennt, eine Petition um Gewährung des Stimmrechtes an das Parlament gerichtet. Der Anspruch auf eine ebenso gründliche Ausbildung und in denselben Zweigen des Wissens, wie sie dem Manne zugänglich ist, wird von den Frauen immer nachdrücklicher und mit immer größerer Aussicht auf Erfolg betont, und ebenso wird die Forderung ihrer Zulassung zu ihnen bisher verschlossenen Gewerben und Beschäftigungen von Jahr zu Jahr lauter und dringender. Haben wir in England auch noch nicht wie in den Vereinigten Staaten von Amerika periodische Zusammenkünfte und eine organisierte Partei zum Zwecke der Agitation für die Rechte der Frauen, so gibt es doch einen zahlreichen und rührigen Verein, der von Frauen gebildet und von ihnen geleitet ist, in der eingeschränkteren Absicht, die politische Freiheit zu erlangen. Und nicht bloß in England und Amerika beginnen Frauen mehr und mehr gemeinschaftlich gegen die Übelstände, unter denen sie leiden, zu protestieren. In Frankreich, Italien, Deutschland, der Schweiz, Rußland zeigen sich ganz dieselben Erscheinungen. Wie viele Frauen außerdem dieselben Wünsche hegen, sie aber nicht aussprechen, läßt sich nicht annähernd schätzen; aber es sind Anzeichen genug vorhanden, daß ihre Zahl eine sehr große ist und daß sie sich ins Unendliche vermehren würde, lehrte man die Frauen nicht von Kindheit an, sie als ungeziemend für ihr Geschlecht zu unterdrücken.
Bedenken wir, daß geknechtete Klassen nie mit einem Male vollkommene Freiheit forderten. Als Simon von Montfort die Deputierten der Nichtadligen zum ersten Male berief, damit sie ihre Sitze im Parlament einnähmen, ließ einer von ihnen sich da im Traum einfallen, zu verlangen, daß eine von ihren Vollmachtgebern gewählte Versammlung Ministerien schaffen und zerstören und Königen in Staatsangelegenheiten Vorschriften machen solle? Nicht dem Ehrgeizigsten kam ein solcher Gedanke. Der Adel hatte bereits diese Prätention, die Nichtadeligen beanspruchten nichts, als vor willkürlicher Besteuerung und vor groben persönlichen Bedrückungen seitens der königlichen Beamten gesichert zu sein. Es ist ein politisches Naturgesetz, daß diejenigen, welche sich seit langer Zeit unter irgendeiner Gewalt oder Herrschaft befinden, niemals damit beginnen, daß sie sich über die Herrschaft selbst beklagen, sondern nur über die drückende Ausübung derselben; und es fehlt wahrlich nicht an Frauen, die sich über schlechte Behandlung seitens ihrer Männer beschweren. Es würde dies sicher von einer noch viel größeren Menge geschehen, wenn Beschwerden nicht die größte Provokation zur Wiederholung und Steigerung der schlechten Behandlung wären. Dieser Umstand ist es, an dem alle Versuche scheitern, die Macht zu behalten, aber die Frauen gegen den Mißbrauch derselben zu schützen. In keinem andern Verhältnisse – außer noch dem des Kindes zum Vater – wird die Person, welche erwiesenermaßen ein Unrecht erlitten hat, wieder in die Gewalt dessen gegeben, der ihr dasselbe zugefügt. Es ist daher ganz selbstverständlich, daß Frauen oft lieber die schwersten Mißhandlungen dulden als die Gesetze zu ihrem Schutze anrufen, und daß sie, wenn sie dies in einem Moment der unüberwindlichen Empörung oder auf Zureden der dazwischen getretenen Nachbarn wirklich getan, sich später ängstlich bemühen, soviel wie irgend möglich zu vertuschen und ihre Tyrannen von der verdienten Strafe loszubitten.
Eine Menge gesellschaftlicher wie natürlicher Ursachen wirken zusammen, um es ganz unwahrscheinlich zu machen, daß die Frauen sich in der Gesamtheit gegen die Herrschaft der Männer empören sollten. Sie sind insofern in einer von allen andern unterdrückten Klassen ganz verschiedenen Lage, als ihre Herren von ihnen noch etwas anderes verlangen als bloße Dienstbarkeit. Die Männer beanspruchen von den Frauen nicht nur Gehorsam, sondern auch Zuneigung. Alle Männer, nur mit Ausnahme der tierisch rohesten, wollen in der mit ihnen auf das innigste verbundenen Frau keine gezwungene, sondern eine freiwillige Sklavin, oder besser nicht eine Sklavin, sondern eine Favoritin haben. Zu diesem Zwecke ist alles angewendet worden, um den weiblichen Geist niederzuhalten. Die Herren aller übrigen Sklaven verlassen sich, um ihre Sklaven zum Gehorsam zu zwingen, auf die Wirkungen der Furcht, entweder der Furcht an und für sich oder der religiösen Furcht. Die Herren der Frauen verlangten mehr als einfachen Gehorsam, und sie wandten die ganze Macht der Erziehung an, um ihren Zweck zu erreichen. Jede Frau wird von frühester Jugend an erzogen in dem Glauben, das Ideal eines weiblichen Charakters sei ein solcher, welcher sich im geraden Gegensatz zu dem des Mannes befinde; kein eigener Wille, keine Herrschaft über sich durch Selbstbestimmung, sondern Unterwerfung, Fügsamkeit in die Bestimmung anderer. Jede Sittenlehre predigt ihnen, die Pflicht der Frau sei, für andere zu leben, sich selbst vollständig aufzugeben und keine andere Existenz als in und durch ihre Liebe zu haben, und die hergebrachte Sentimentalität behauptet sogar, daß dies der Zustand sei, welcher der eigentlichen Natur der Frau gemäß ist. Unter dieser Existenz durch ihre Liebe versteht man aber nur die eine, welche ihr zu haben gestattet ist – die Liebe zu dem Manne, mit dem sie verbunden ist, oder zu den Kindern, welche dazu dienen, das Band zwischen ihr und dem Manne noch fester und unlöslicher zu machen.
Zieht man drei Dinge in Erwägung – erstens die natürliche Anziehungskraft, welche die beiden Geschlechter aufeinander ausüben, zweitens die vollständige Abhängigkeit der Frau vom Manne, so daß jedes Vorrecht, jede Freude, die sie hat, entweder sein Geschenk ist oder doch gänzlich aus seinem Willen entspringt, und drittens, daß die wesentlichsten Objekte menschlichen Strebens, Rang, Stellung, Ansehen, Bedeutung usw. für die Frau im allgemeinen nur durch den Mann erreicht werden können –, so müßte es wirklich mit einem Wunder zugehen, wenn die Erlangung der größtmöglichen Anziehungskraft für die Männer nicht der Polarstern für die weibliche Erziehung und Charakterbildung geworden wäre. Nachdem nun aber dieses Bestreben einen so großen Einfluß auf das Frauengemüt erlangt hat und naturgemäß erlangen mußte, machen die Männer, geleitet von einem Instinkte der Selbstsucht, dasselbe zum hauptsächlichsten Werkzeuge, die Frauen in der tiefsten Abhängigkeit von sich zu erhalten, indem sie ihnen Schüchternheit, Unselbständigkeit und völliges Aufgeben des eigenen Willens an den des Mannes als diejenigen Eigenschaften darstellen, welche dem Weibe die größte Anziehungskraft für den Mann verleihen. Würde nicht jede andere Form der Knechtschaft, die abzuschütteln der Menschheit gelungen ist, noch ebenfalls bis auf den heutigen Tag bestehen, wenn man dieselben Mittel gehabt und so unausgesetzt angewendet hätte, um die Unterdrückten geistig zu beugen? Nehmen wir an, man hätte es zur Lebensaufgabe eines jeden jungen Plebejers gemacht, den Augen irgendeines Patriziers persönliches Wohlgefallen zu erregen, es wäre Lebenszweck jedes Leibeigenen gewesen, die Gunst irgendeines Grundherrn zu gewinnen, man hätte dem Plebejer und Leibeigenen als höchsten Preis, den das Leben ihnen zu bieten vermöchte und nach dem das begabteste Wesen zu streben habe, die Liebe des Patriziers oder Grundherrn und das engste häusliche Zusammenleben mit ihm genannt. Nachdem sie nun diesen Preis gewonnen, hätte man sie aber durch eine eherne Mauer abgeschlossen von allen Interessen, die ihren Mittelpunkt nicht in ihm finden, von allen Gefühlen und Wünschen, die nicht von ihm geteilt oder hervorgerufen werden; würden Plebejer und Patrizier, Leibeigene und Grundherren nicht heute noch ebensosehr verschieden voneinander sein, wie dies Männer und Frauen sind? Würden nicht alle, mit Ausnahme eines dann und wann auftauchenden Denkers, glauben, diese Verschiedenheit sei eine durch die Schöpfung bestimmte, unabänderliche Eigentümlichkeit der menschlichen Natur?
Die vorstehenden Betrachtungen dürften hinreichend sein, um darzutun, daß das Herkommen, so allgemein es in diesem Falle auch immer sein mag, doch noch keineswegs zu einem günstigen Urteil für die Einrichtung berechtigt, welche die Frauen den Männern gesellschaftlich und politisch unterordnet. Ich kann jedoch noch weiter gehen und die Behauptung aufstellen, daß der Verlauf der Geschichte und die Tendenzen der im Fortschreiten begriffenen menschlichen Gesellschaft nicht allein keine diesem System der Ungleichheit der Rechte günstige Annahme zulassen, sondern entschieden dagegensprechen und daß, soweit der ganze Gang menschlicher Entwicklung bis zu unseren Tagen, der ganze Strom moderner Tendenzen einen Rückschluß auf diesen Gegenstand gestatten, die Zukunft dieses Relikt der Vergangenheit als unvereinbar mit ihren Anschauungen finden und verschwinden lassen wird. Was ist der Charakter der modernen Welt – der hauptsächlichste Unterschied zwischen modernen Institutionen, modernen sozialen Ideen, modernem Leben und dem längst vergangener Zeiten? Die Überzeugung, daß die Menschen nicht für einen vorherbestimmten Platz im Leben geboren und an die Stelle, wohin sie die Geburt gewiesen, unwiderruflich gefesselt sind, sondern die Freiheit haben, ihre Fähigkeiten anzuwenden und jede sich ihnen darbietende Gelegenheit zu benutzen, um diejenige Lebensstellung zu erlangen, welche ihnen die wünschenswerteste scheint. Die alte Gesellschaft beruhte auf ganz andern Grundlagen. Alle Menschen waren in ihr zu einer bestimmten sozialen Stellung geboren und wurden meistens durch das Gesetz darin festgehalten oder sahen sich doch jedes Mittels beraubt, das zu ihrer Befreiung daraus hätte dienen können. Wie ein Teil der Menschen weiß, ein anderer schwarz geboren ist, so war ein Teil geborne Sklaven, ein anderer freie Männer und Bürger; diese waren geborne Patrizier, jene geborne Plebejer; diese hochgeborne Adelige, jene Bauern und Leibeigene. Ein Sklave und Leibeigener konnte sich niemals frei machen, sondern es nur durch den Willen seines Herrn werden. Erst gegen Ende des Mittelalters und erst infolge der wachsenden Fürstenmacht ward es in den meisten europäischen Staaten zulässig, daß Bürger geadelt wurden. Selbst bei dem Adel war der älteste Sohn der geborene einzige Erbe aller väterlichen Besitzungen, und lange Zeit verging, ehe dem Vater das Recht, ihn zu enterben, vollständig zuerkannt ward. Unter den gewerbetreibenden Klassen durften nur diejenigen, welche als Mitglieder einer Gilde geboren oder von den Mitgliedern einer solchen in ihre Gemeinschaft aufgenommen waren, ihren Beruf gesetzlich innerhalb seiner lokalen Grenzen betreiben, und niemand konnte einen irgend für wichtig gehaltenen Beruf anders ausüben als in der gesetzlichen Weise, d.h. so, wie es ihm von der vorgesetzten Behörde vorgeschrieben ward. Mehr als ein Handwerker büßte am Pranger den Versuch, sein Gewerbe nach einer neuen, verbesserten Methode ausüben zu wollen. In dem modernen Europa und besonders in den Teilen desselben, welche sich am lebhaftesten an allen Fortschritten der Neuzeit beteiligt haben, herrschen jetzt diametral entgegengesetzte Grundsätze und Anschauungen. Gesetz und Regierung machen keine Vorschriften, durch wen irgendein Gewerbe oder eine Kunst ausgeübt werden darf oder nicht darf und welches Verfahren dabei als gesetzlich zu betrachten ist. Selbst das Gesetz, welches den Handwerkern das Absolvieren einer gewissen Lehrzeit vorschreibt, ist in England nicht mehr in Kraft, da man die ausreichende Gewißheit hat, daß in allen Fällen, welche eine Lehrzeit erfordern, diese Notwendigkeit genügend ist, die Lehrzeit zu erzwingen. Nach der alten Theorie sollte dem einzelnen Individuum so wenig Spielraum wie möglich gelassen werden; alles, was es zu tun hatte, sollte, soweit sich dies nur irgend bewerkstelligen ließ, ihm von einer überlegenen Weisheit vorgezeichnet sein. Überließe man den Menschen sich selbst, so müßte er sicher fehlgehen. Die Überzeugung der Neuzeit, die Frucht einer tausendjährigen Erfahrung, ist dagegen die, daß alle Dinge, in welchen das Individuum als solches direkt interessiert ist, nur dann ihren richtigen Verlauf haben können, wenn man sie seinem eigenen Ermessen überläßt, und daß jede durch die Obrigkeit darauf geübte Einwirkung, ausgenommen, wo dies geschehen muß, um die Rechte anderer zu schützen, nur von Übel sein kann.
Diese Anschauung, zu der man sehr langsam kam und die man nicht eher annahm, als nachdem man beinahe jede mögliche Anwendung der entgegengesetzten Theorie mit unglücklichem Erfolge versucht hatte, ist jetzt in industrieller Hinsicht in den vorgeschrittenen Landern die überwiegende und fast allgemeine bei allen, welche irgend Anspruch machen, den Aufgeklärten zugezählt zu werden. Man ist auch in unserer Zeit weit entfernt davon, jede Methode für gut und jeden Menschen für befähigt zu jedem Beruf zu halten; aber man weiß, daß nur in der Freiheit der individuellen Wahl das Mittel liegt, für die verschiedenen Zweige der menschlichen Tätigkeit die besten Methoden ausfindig zu machen und jede Beschäftigung in die Hände gelangen zu lassen, welche dafür am besten befähigt sind. Es fällt niemandem ein, durch ein Gesetz zu bestimmen, daß nur ein muskelstarker Mann ein Grobschmied sein dürfe. Die Gewerbefreiheit und die daraus erwachsende Konkurrenz sind vollkommen hinreichend, zu bewirken, daß nur kräftige Männer Grobschmiede werden, denn die schwächlichen Leute können mehr verdienen, wenn sie sich für sie geeigneteren Zweigen der Tätigkeit zuwenden. In Übereinstimmung mit dieser Doktrin betrachtet man es als einen Übergriff der Obrigkeit, durch einige allgemeine Voraussetzungen vorherbestimmen zu wollen, daß gewisse Personen zur Verrichtung gewisser Dinge nicht geeignet sind. Es ist allgemein anerkannt, daß derartige Voraussetzungen, wenn sie existieren, doch keineswegs unfehlbar sind. Wären sie selbst in vielen, ja in den meisten Fällen wohlbegründet, was noch keineswegs wahrscheinlich ist, so würde es immer noch eine kleinere Anzahl von Fällen geben, wo sie nicht zutreffend sind, und in diesen wäre es eine Ungerechtigkeit gegen das Individuum und eine Beeinträchtigung der Gesellschaft, wenn man dem ersten Hindernisse in den Weg legte, seine Fähigkeiten zu seinem und zum Nutzen anderer zu verwerten. In allen den Fällen dagegen, wo wirklich Unfähigkeit vorhanden ist, werden schon die gewöhnlichen Motive, welche im ganzen im Handel und Wandel maßgebend sind, unbefähigte Personen von Versuchen abhalten, und wenn sie diese selbst anstellen, sie doch an deren weiterer Fortsetzung hindern.
Sollte dieser Hauptgrundsatz der Gesellschaftswissenschaften sich als unwahr erweisen lassen, wäre das einzelne Individuum, unterstützt durch die Meinung, welche andere, von denen es am genauesten gekannt ist, von ihm haben, wirklich kein besserer Beurteiler seiner eigenen Fähigkeiten und seines Berufs als Gesetz und Obrigkeit, so könnte die Welt nichts Besseres tun, als den modernen Anschauungen valet sagen und zu dem alten System der Bevormundung und Maßregelung zurückkehren. Da wir jedoch den Grundsatz der Neuzeit als wahr anerkennen, so sollten wir ihn auch in allen Stücken zu unserer Richtschnur nehmen; und sowenig wir Menschen, weil sie statt weiß schwarz oder statt als Adelige als Bürger geboren sind, für das ganze Leben zum Verharren in derselben Lage verurteilen, ebensowenig sollten wir menschliche Wesen, weil sie als Mädchen statt als Knaben geboren wurden, von der Erlangung jeder höheren Lebensstellung und von der Ausübung der meisten ehrenvollen Beschäftigungen ausschließen.
Geben wir aber selbst das Äußerste zu, was je von der überlegenen Fähigkeit der Männer für alle ihnen vorbehaltenen Funktionen behauptet worden ist, so gilt dasselbe Argument, welches eine gesetzliche Qualifikation für Mitglieder des Parlaments verbietet. Wenn nur einmal in zehn Jahren die Bedingungen der Wählbarkeit eine geeignete Person ausschließen, so ist das ein wirklicher Verlust, während die Ausschließung von tausend ungeeigneten Personen kein Gewinn ist, denn wenn die Einrichtung des Wahlkörpers ihn veranlaßt, ungeeignete Personen zu wählen, so sind immer eine Menge Personen da, aus denen gewählt wird. In allen Dingen von einiger Schwierigkeit und Wichtigkeit sind diejenigen, welche sie gut verrichten können, immer weniger vorhanden, als Bedarf für sie vorhanden ist, selbst dann, wenn die unbegrenzteste Freiheit der Wahl gestattet wird, und jede Begrenzung des Wahlfeldes beraubt die Gesellschaft einiger Chancen, durch Befähigte bedient zu werden, ohne daß sie dadurch vor den Unbefähigten geschützt ist.
In den gebildeteren Staaten ist, mit einer Ausnahme, die Ausschließung der Frauen von den meisten Ämtern und Berufszweigen noch der einzige Fall, in dem Gesetze und Institutionen Personen von der Geburt an unter einen gewissen Bann stellen und nicht gestatten, daß sie während ihres ganzen Lebens nach gewissen Dingen streben. Die einzige Ausnahme, welche wir andeuteten, ist die monarchische Würde. Noch immer sind Personen für den Thron geboren, niemand als ein Mitglied der königlichen Familie kann ihn einnehmen, und selbst wer diesen Familien angehört, kann nur infolge eines genau bestimmten Erbganges dazu gelangen. Alle anderen Würden und gesellschaftlichen Rangstufen stehen dem gesamten männlichen Geschlechte offen, viele sind allerdings nur dem Reichtum zugänglich, aber Reichtum kann ja doch von jedem errungen werden und ist in der Tat schon von vielen aus den untersten Klassen errungen worden. Es soll nicht geleugnet werden, daß für die große Mehrzahl die Erlangung einer höheren Lebensstellung ohne das Hinzutreten besonderer Glücksumstände sehr schwierig, ja beinahe unmöglich ist, aber es ist doch keinem Manne durch das Gesetz eine Schranke gezogen, die er nicht durchbrechen kann; die öffentliche Meinung schafft ihm doch nicht noch künstliche Hindernisse zu den schon bestehenden natürlichen. Das Königtum bildet, wie gesagt, eine Ausnahme; aber in diesem Falle fühlt jeder, daß dies eben eine Ausnahme ist – eine Anomalie in der modernen Welt, ein schneidender Gegensatz zu ihren Sitten und Prinzipien, und nur gerechtfertigt durch ihre spezielle außerordentliche Zweckmäßigkeit, die faktisch unfraglich besteht, sosehr auch die Meinungen der verschiedenen Nationen über ihre höhere oder geringere Wichtigkeit differieren. In diesem einen Ausnahmefalle, in welchem aus wichtigen Gründen ein hohes gesellschaftliches Amt durch die Geburt und nicht im Wege der Bewerbung erlangt wird, folgen indes alle freien Nationen tatsächlich dennoch dem Grundsatze, dem sie nominell untreu geworden sind, indem sie das königliche Amt durch Bedingungen einengen, welche die Person, die es dem Namen nach verwaltet, doch von der eigentlichen Ausübung der damit verbundenen Funktionen ausschließen, und diese verantwortlichen Ministern übertragen, welche ihrerseits zu ihren Posten auf einem Wege gelangen, der gesetzlich keiner erwachsenen Person männlichen Geschlechtes verschlossen ist. Die untergeordnete Stellung, zu welcher die Frauen lediglich durch ihre Geburt verurteilt sind, ist mithin ohne Beispiel in der modernen Gesetzgebung. In keinem Falle als in diesem, der die eine Hälfte des Menschengeschlechtes betrifft, ist jemandem durch die Fatalität seiner Geburt die Erlangung höherer gesellschaftlicher Funktionen dergestalt verschlossen, daß keine Anstrengung, kein Wechsel der Umstände darin eine Änderung hervorzubringen vermag, denn selbst das religiöse Bekenntnis, abgesehen davon, daß diese Beschränkungen praktisch in vielen Landern Europas aufgehört haben, war insofern als kein absolutes Hindernis für irgendeine Laufbahn zu betrachten, als die betreffende Person es immer in der Hand hatte, die durch ihren Glauben aufgerichtete Schranke durch einen Übertritt hinwegzuräumen.
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