Kitabı oku: «Old Shatterhand vor Gericht»

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Reichsgericht in Leipzig, Revisionssenatssaal

Hier wurde am 9. Januar 1907 das für Karl May siegreiche Urteil im ersten Münchmeyer-Prozess verkündet.

OLD SHATTERHAND VOR GERICHT
DIE 100 PROZESSE DES SCHRIFTSTELLERS KARL MAY
VON
JÜRGEN SEUL

KARL - MAY - VERLAG

BAMBERG · RADEBEUL

INHALTSVERZEICHNIS

Herausgegeben von Lothar und Bernhard Schmid

© 2009 Karl-May-Verlag, Bamberg

Alle Urheber- und Verlagsrechte vorbehalten

Deckelbild:

Kostümfoto Karl May: Alois Schießer

Foto des Kriminalgerichts Moabit: Landesdenkmalamt Berlin

Kolorierung und Artwork: Torsten Greis / grafixx media

ISBN: 978-3-7802-1613-7

ISBN der Printausgabe: 978-3-7802-0186-7

www.karl-may.de

Vorwort

Wenn man das umfangreiche Buch über „Old Shatterhand vor Gericht“ gelesen hat, muss man zu der Erkenntnis kommen, dass Karl May außer mit seinem literarischen Werk den größten Teil seiner Lebenszeit mit Prozessen verbracht hat, zum Teil als Angeklagter, Beschuldigter und Beklagter, mehr aber noch als Kläger und Privatkläger. Es ist klar, dass die daraus erwachsene Flut an Prozessmaterialien neben den Selbstbekenntnissen und Briefen des Autors den größten Fundus an biographischen Informationen bietet, über den wir verfügen. Das Aktenmaterial dokumentiert sogar viele Fakten, die nur durch gerichtliche Aussagepflichten und Überprüfungen haben gesichert und beweiskräftig festgestellt werden können. Man kann also sagen, dass die hier vorliegende Dokumentation aller sich um Mays Person rankenden Rechtsstreitigkeiten eine der ergiebigsten biographischen Quellen über das Leben des Autors darstellt.

Vieles, was dieses Buch mitteilt, ist schon veröffentlicht; anderes hat der Autor selbst recherchiert oder aus dem Archiv des Karl-May-Verlegers erhalten. Auch in der zusammenfassenden Darbietung des veröffentlichten Materials liegt ein großes Verdienst. Denn die bereits vorliegenden Veröffentlichungen sind so verschiedenartig, verstreut und zum Teil entlegen, dass es selbst für einen Spezialisten sehr schwierig war, sich im Wirrwarr der Prozesse noch zurechtzufinden. Das alles wird durch die Zusammenfassung des Materials in einer Gesamtdarstellung, durch die Aufteilung in verschiedene Prozesskomplexe und deren weitere Untergliederung dem Leser übersichtlich und dem Forscher benutzbar gemacht. Dankenswert ist auch, dass wichtige Aussagen und Dokumente in der Regel wörtlich wiedergegeben werden, sodass dem Interpreten authentisches Material zur Verfügung steht.

Überblickt man den Prozessstoff im Ganzen, so ergibt sich ein deprimierendes Bild der Alterstragödie Karl Mays. Nicht seine kriminellen Jugendverfehlungen, sondern die Prozesse seiner letzten zehn Lebensjahre haben seine Produktivität beeinträchtigt und schließlich gelähmt. Sie haben auch seine Gesundheit untergraben und seinen körperlichen Verfall und Tod herbeigeführt.

Die Tragik der Vorgänge liegt darin, dass er diese Entwicklung nicht verhindern konnte. Gewiss boten Mays Vergangenheit und auch sein Auftreten als Erfolgsschriftsteller viele Angriffspunkte. Aber er hat nach der Zeit seiner Straftaten, die nur einen sehr geringen materiellen Schaden angerichtet hatten, niemandem mehr etwas Böses getan. Er wollte nur in Ruhe an seinem Werk arbeiten können, und gerade dies wurde ihm durch äußere Umstände verwehrt.

Er hat im Kampf um seine Ehre sicher den einen oder anderen Beleidigungsprozess zuviel angestrengt. Aber den zentralen prozessualen Auseinandersetzungen konnte er nicht ausweichen. Er musste die Prozesse gegen Münchmeyer und Fischer führen, wenn er nicht alles Ansehen und alle seine Ansprüche verlieren wollte. Er musste seine Scheidung durchsetzen gegen eine Frau, die ihn zugrunde gerichtet hätte; nur die häusliche Geborgenheit, die ihm seine zweite Ehe vermittelte, hat es ihm ermöglicht, bis zu den Erfolgen seiner letzten Lebensmonate durchzuhalten. Er musste die Meineidsuntersuchung über sich ergehen lassen. Und er musste sich schließlich eines Mannes wie Lebius erwehren; die Enthüllungen und Verunglimpfungen hätten andernfalls zu seiner öffentlichen Ächtung geführt.

Bemerkenswert ist, mit welch enormem, niemals resignierendem Energieaufwand May seine Sache verfolgte. Wenn man seine Selbstbekenntnisse, seine Rechtfertigungstexte, seine Prozessschriften, Flugblätter, Leserbriefe, seine brieflichen Stellungnahmen, seine Schriftsätze (er überließ diese vielfach nicht seinen Anwälten) und seine protokollierten Zeugenaussagen einmal in geschlossener Form drucken würde – wozu die im Entstehen begriffene historisch-kritische Ausgabe eine gute Gelegenheit bietet –, würde man auf ein mehrtausendseitiges Werk kommen.

Wenn man die Massivität der Angriffe und die Vielzahl der Beschuldigungen bedenkt, ist es ebenso bemerkenswert, dass May bei allen Rückschlägen im Einzelnen im Ganzen gesehen juristisch erfolgreich war. Er hat den Münchmeyer-Prozess in drei Instanzen bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Reichsgerichts gewonnen. Das gegen ihn eingeleitete Meineidsverfahren musste trotz irritierender Begleitumstände auf Seiten der Strafverfolgung eingestellt werden. Das Ehescheidungsurteil, das Emma May die Alleinschuld zusprach, konnte sich gegen verschiedene nachträgliche Anfechtungsversuche behaupten. Und die jedes erträgliche Maß überschreitenden Angriffe von Lebius konnten durch Mays Sieg bei der Berufungsverhandlung in Moabit erfolgreich beendet werden. Man kann May auch nicht vorwerfen, dass er ein unerbittlicher oder rachsüchtiger Prozessierer gewesen sei: Wenn die Gegenpartei ihre Anschuldigungen zurücknahm, war May jederzeit zu einem Klageverzicht oder Vergleich bereit.

Aber das alles ändert nichts daran, dass hier ein Mensch durch die rücksichtslose Enthüllung längst gesühnter Jugendverfehlungen und durch die erbarmungslose Anprangerung der Legendenbildungen, mit denen May seine schwere Vergangenheit überwinden und seine phantastische Anlage auch im Privaten ausleben wollte, in den Tod getrieben worden ist.

Erst der Landgerichtsdirektor Ehrecke hat im Moabiter Prozess1 das richtige Wort gefunden, als er sagte: „Ein Verbrechen wären doch solche phantastischen Dinge bei einem Dichter nicht, und ich halte Herrn May für einen Dichter.“ Man fragt sich, warum erst dieses spontane Wort, das damals durch die Presse ging und dessen Aufnahme durch den Schriftsteller Robert Müller2 Mays späte Rehabilitation einleitete (durch den Wiener Vortrag vom 22. März 1912), etwas aussprach, was in vertiefter und meinungsbildender Form darzulegen die seriöse Literaturkritik jahrelang versäumt hatte.

Diese wenigen Andeutungen mögen zeigen, dass eine Darstellung von Mays Prozessen, wie sie hier vorliegt, nicht nur für Juristen und nicht einmal nur für May-Leser interessant ist. Denn es wird hier ein menschliches Schicksal verhandelt, das zu vielen weiterführenden Überlegungen Anlass gibt. Herrn Seul gebührt für seine enorme Arbeitsleistung und dem Karl-May-Verlag für die Veröffentlichung und tatkräftige Förderung dieses wichtigen Werkes großer Dank.

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Claus Roxin

1. Teil:
Der Straftäter Karl May
I. Herkunft und Jugend

Karl May [...] war ja fast der berühmteste Kriminelle in unserer Literaturgeschichte.

Claus Roxin3

Bei kaum einem anderen Schriftsteller sind Leben und Werk derart eng miteinander verbunden wie bei ihm: Das Schreiben verhalf May äußerlich zum sozialen Aufstieg vom Proletariersohn und Sträfling zu einem angesehenen bürgerlichen Erfolgsschriftsteller; innerlich diente es ihm zeitlebens zur Kompensation persönlicher Defiziterfahrungen.

Dieter Sudhoff 4

Der Name Karl May fällt immer, wenn von den erfolgreichsten und bedeutendsten Abenteuerschriftstellern des 19. und 20. Jahrhunderts die Rede ist. Er wird dabei gerne mit Jules Verne (1828-1905), James Fenimore Cooper (1789-1851), Mark Twain (1835-1910) oder Robert Louis Stevenson (1850-1894) verglichen – sicherlich nicht zu Unrecht, wenngleich jeder der Genannten seine werkspezifischen Eigenheiten hatte. Nur den wenigsten Lesern ist dabei bekannt, dass jeder dieser literarischen Kollegen seine Berührungspunkte mit der Justiz hatte. Während die einen (Verne, Stevenson) selber Juristen waren, ohne dies freilich beruflich umzusetzen, befanden sich die anderen (Cooper, Twain) in fortlaufenden juristischen Auseinandersetzungen. Dabei bilden Verne & Co. nur die Spitze einer ansehnlichen Ansammlung von Autoren der Weltliteratur, die aus unterschiedlichen Gründen mit der Justiz in mehr oder weniger regelmäßige Berührung kamen.

Und dennoch nimmt Karl Mays Lebensgeschichte sowohl im Reigen der exemplarisch aufgezählten wie auch innerhalb der Schar an dieser Stelle ungenannter Autoren eine bemerkenswerte Sonderstellung ein.

Wie bei keinem anderen großen Literaten bildeten die Straftaten des Schriftstellers auch die psychologische Initialzündung für das literarische Werk. Auch vergleichbare Autoren und Zeitgenossen wie Jack London (1876-1916) erlitten Gefängnisstrafen.5 Doch für kaum einen anderen Schriftsteller waren diese juristischen Konflikte derart lebens- und werkbestimmend wie für Karl May. Seine Straftaten waren entscheidend und prägend für die literarische Laufbahn, sein Werk ist gleichermaßen Rehabilitierung als auch Verarbeitung seiner kriminellen Vergangenheit.

Vom strafrechtlichen Standpunkt her gesehen kommt auch im Fall Karl Mays – wie bei vielen anderen jugendlichen Straftätern – den sozialen und familären Verhältnissen eine besondere Bedeutung zu. Sie waren alles andere als erquicklich.

„Ich bin im niedrigsten, tiefsten Ardistan geboren, ein Lieblingskind der Not, der Sorge, des Kummers“,6 beschreibt May selber seine soziale und familiäre Herkunft. Sein Vater war Weber, die Mutter Hebamme; die Familie gehörte zur Unterschicht. Nicht von ungefähr waren infolge von Unterernährung und mangelnder Hygiene neun Kinder des Ehepaares Heinrich August (1810-1888) und Christiane Wilhelmine May (1817-1885) im Alter von wenigen Monaten gestorben. Es war kein romantisches Weberidyll, in das der einzige überlebende Sohn Karl am 25. Februar 1842 hineingeboren wurde; es herrschte stattdessen jene bedrückende Armseligkeit, wie sie von Gerhart Hauptmann (1862-1946) in seinem Weber-Drama von 1892 geschildert wird. Die Mutter, „eine Frau, die fortwährend mit Schwangerschaften und der Pflege kleiner Kinder beschäftigt ist, die es äußerst schwer hat, ihre größer werdende Familie ausreichend zu ernähren und die durch Näharbeit hinzuverdienen muß, auch noch die Kraft findet, eine relativ anspruchsvolle Ausbildung mit hervorragendem Ergebnis abzuschließen und den erlernten Beruf jahrzehntelang ohne Fehl und Tadel auszuüben“7, war völlig überfordert.

Der Vater zeigte sich als ein strebsamer, aber auch überreizter, launischer und unzufriedener Mensch, der überdies seine Arbeit hasste. Seine höheren Ziele: Bildung, Erfolg, bessere Stellung, projizierte er in die Zukunft des Sohnes. Dieser sollte das werden, was ihm selber versagt blieb. In der Durchsetzung dieses Zieles war er nicht sonderlich zimperlich. Väterliche Gewalt prägte den Alltag des jungen May und seiner Geschwister.

„Am Webstuhl hing ein dreifach geflochtener Strick, der blaue Striemen hinterließ, und hinter dem Ofen steckte der wohlbekannte ‚birkene Hans‘, vor dem wir Kinder uns besonders scheuten, weil Vater es liebte, ihn vor der Züchtigung im großen ‚Ofentopfe‘ einzuweichen, um ihn elastischer und eindringlicher zu machen.“ 8

Die Demütigung durch diese Erziehungsmaßnahmen grenzte den sensiblen Sohn noch weiter von den überforderten Eltern ab. Der seelische Nährboden für innere Zurückgezogenheit und Einsamkeit wurde damit früh geschaffen. An dieser psychischen Disposition änderte auch die große Zuneigung zur Großmutter Johanne Christiane Kretzschmar (1780-1865) nichts. Sie weckte in ihrem Enkel das Interesse für Märchen und Bibelgeschichten. Seine Fantasie, seine Erzählkunst, sein religiöses Fühlen, seine Leidens- und Liebestheologie, seinen Erwählungs- und Aufstiegsgedanken führte der Schriftsteller später auf diese Großmutter zurück. Mag das auch übertrieben klingen, so kommt ihr für die Entwicklung der May’schen Fantasie dennoch eine Schlüsselfunktion zu. In ähnlicher Weise inspirierend wirkte vermutlich auch Mays Taufpate, der weit gereiste Schmied Christian Weißpflog (1819-1894), der die Märchen der Großmutter um reale Erlebnisberichte ergänzte.

Mays Kindheit fand ohne das Erleben wirklicher Freundschaften statt; Ersatz bot die Hohensteiner Bibliothek mit abenteuerlicher Literatur wie Rinaldo Rinaldini, der Räuberhauptmann von Christian August Vulpius, Der Graf von Monte Christo von Alexandre Dumas oder Die Geheimnisse von Paris von Eugène Sue.

Im Alter betrachtete der Schriftsteller diese Lektüre als eine der Vorbedingungen für seine Straftaten. Ob der Einfluss dieser Literatur tatsächlich so außerordentlich prägend war, muss jedoch bezweifelt werden. Nachhaltiger erscheint da schon der Einfluss der Bücher auf Mays literarischen Werdegang, vor allem in den Anfangsjahren seiner späteren Romanschriftstellerei.

Am 16. März 1856 endete die Volksschulzeit. Das Abschlusszeugnis bescheinigte ihm in den ‚Wissenschaften‘ die Note II und im ‚sittlichen Verhalten‘ die Note I. Einen Grund zu Beanstandungen gab es nicht. Mays Berufsziel lautete zu diesem Zeitpunkt noch Arzt, ein Wunsch der unerfüllt bleiben sollte.9

II. Verfehlungen und Straftaten (1859-1864)
1. Der Kerzendiebstahl

Wenn man von Karl Mays Straftaten spricht, wird man um die Schilderung jenes Waldenburger Vorfalls im November 1859 nicht herumkommen. Dieses Ereignis ist insofern von Bedeutung, weil es dem jungen May eine erste schwere Demütigung durch die Obrigkeit einbrachte. Der Vorfall deckt auch exemplarisch ein Verhaltensmuster des jungen Webersohnes auf, vor allem sein teilweises Ignorieren gesellschaftlich-konventioneller Gefahrensituationen, das ihn sein Leben lang begleiten sollte.

Waldenburg, im mittelsächsischen Hügelland gelegen, zählte Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 3000 Einwohner. Am südlichen Ufer der Zwickauer Mulde erstreckte sich damals noch die selbstständige Gemeinde Altstadt Waldenburg. Auf Veranlassung des Landesfürsten Otto Victor von Schönburg war hier 1844 ein Lehrerseminar eröffnet, ein Jahr zuvor der Seminarbau fertiggestellt worden.

Für den jungen Webersohn setzten die materiellen Bedingungen des Elternhauses bei der Berufswahl enge Grenzen. Der einzige Sohn der Familie sollte nicht in die väterlichen Fußstapfen am Webstuhl treten, sondern eine bessere berufliche Zukunft haben. Aber es wurde sehr bald klar, dass die Mittel für das gewünschte Medizinstudium nicht vorhanden waren. Möglich blieb alleine ein bescheidenes Volksschullehrerstudium.

„Der Herr Pastor legte ein gutes Wort für mich bei unserm Kirchenpatron, dem Grafen von Hinterglauchau, ein, und dieser gewährte mir eine Unterstützung von fünfzehn Talern pro Jahr, eine Summe, die man für mich für hinreichend hielt, das Seminar zu besuchen. Zu Ostern 1856 wurde ich konfirmiert. Zu Michaelis bestand ich die Aufnahmeprüfung für das Proseminar zu Waldenburg und wurde dort interniert. Also nicht Gymnasiast, sondern nur Seminarist! Nicht akademisches Studium, sondern nur Lehrer werden!“ 10

Eine andere finanzielle Unterstützung, etwa durch das Ernstthaler Armenkomitee oder aus dem fürstlichen Fond für mittellose Seminaristen, blieb trotz Anträgen versagt. Die finanzielle Hauptlast hatte die Familie zu tragen. Die Aufnahmeprüfung absolvierte May am 29. September 1856 erfolgreich. Er tauchte in den bedrückenden Waldenburger Alltag ein, der zwischen täglichen Andachten reichlich Religions-, Bibel- und Gesangstunden bot. „Der Unterricht war kalt, streng, hart. Es fehlte ihm jede Spur von Poesie. Anstatt zu beglücken, zu begeistern, stieß er ab.“ 11

Mays Skizzierung von Waldenburg zeichnet ein Horrorszenario für einen jungen Menschen voller Fantasie und Wissensdrang. Trotzdem erwies sich der junge Webersohn als ein guter Seminarist, der zu Michaelis 1857 in das Hauptseminar (4. Klasse) aufrückte und auch diese Klasse erfolgreich durchlief. Er habe – so berichtet er später – in seiner Freizeit komponiert und bereits gedichtet. Seine Beziehungen zum Lehrkörper dürften stets gespannt gewesen sein. Wesentlich zum Unwohlsein in Waldenburg werden auch die Begleiterscheinungen der Pubertät beigetragen haben, die sich mit den strengen Regeln einer solchen Anstalt nur schwerlich vereinbaren ließen. Überhaupt zog es ihn, wann immer die Möglichkeit bestand, in das zwei Fußstunden entfernt gelegene heimatliche Ernstthal zurück.

Das Ungemach nahm für den jungen Seminaristen seinen Lauf, als er das harmlose Amt des ‚Lichtwochners‘ übertragen bekam. Diese Aufgabe bestand darin, verbrauchte Talgkerzen, die der Beleuchtung der Unterrichtsräume dienten, gegen neue auszutauschen. Eines Tages nahm er sechs Kerzen aus dem Vorrat der Anstalt an sich und versteckte sie in seinem unverschlossenen Koffer in einer Rumpelkammer. Selber spricht May von „Talgresten“12, die er an sich genommen hatte und in den Weihnachtsferien mit nach Hause nehmen wollte, um den armen Angehörigen damit eine Freude zu machen. Unglücklicherweise wurde dieser Vorgang jedoch von zwei Mitschülern entdeckt, die den geheimen Kerzenvorrat in einem unverschlossenen Koffer vorfanden und sie dem fungierenden Lichtwochner übergaben. Eine Mitteilung an die Seminarleitung unterblieb einstweilen. Das änderte sich erst im Rahmen einer Untersuchung, die den Diebstahl zweier Thaler aufzuklären versuchte. Jetzt wurde auch Mays ‚Kerzendiebstahl‘ der Seminarleitung zur Kenntnis gebracht. Damit schien auch der Gelddieb ermittelt zu sein. Die Seminarlehrer traten zur Konferenz zusammen, in der May Rede und Antwort zu stehen hatte. Ein Bericht13 über diese Konferenz gibt Auskunft: Mays Einlassung, „er habe die Rückgabe der Lichter nur vergessen“, wurde verständlicherweise kein Glauben geschenkt. Zur Beurteilung des Falles zogen die Pädagogen das bisherige Verhalten des Seminaristen heran.

„Die Lehrer haben“, so berichtet der Seminarleiter Friedrich Wilhelm Schütze (1807-1888),

bei diesem Schüler hie und da über arge Lügenhaftigkeit und über rüdes Wesen Klage zu führen gehabt. Wie schwach sein religiöses Gefühl sein müsse, geht unter Anderm aus folgendem Falle hervor. Als die Anstalt in der Fastenzeit dieses Jahres zum heiligen Abendmahl gewesen, hatte sich May von dem angeordneten Besuch des Nachmittagsgottesdienstes absentirt. Dem die Tagesinspection führenden Lehrer hatte er seine heimliche Entfernung anfänglich geleugnet und sogar Mitschüler genannt, neben denen er in der Kirche gesessen haben wollte.

Derlei Verhaltensauffälligkeiten eskalierten bei den Bildungs- und Erziehungswächtern der Lehranstalt rasch zur Feststellung, dass man bei dem Zögling May

die Verdorbenheit seines Gemüthes und Herzens gleichsam offen darlegen konnte.

Nicht beweisen ließ sich dagegen,

daß May die dem Proseminarist Schäffler abhanden gekommenen zwei Thaler an sich genommen habe.

Und obwohl der Gelddiebstahl nicht aufgeklärt werden konnte, genügte das gegen Karl May Vorgebrachte, um das Schönburgische Gesammtconsistorium in Glauchau zu bitten:

Hochdasselbe wollen geruhen, diesen Bericht mit thunlichster Beschleunigung an das Hohe Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts gelangen zu lassen und Hochdasselbe um eine Entschliessung darüber zu ersuchen, ob und in welcher Weise der Zögling unserer zweiten Seminarclasse, Carl Friedrich May, aus Ernstthal bei Hohenstein gebürtig, aus dem Seminar entlassen werden sollte.

Unterzeichner der Bitte war Seminarleiter Schütze, der May selber in den Fächern Biblische Geschichte und Pädagogik unterrichtete. Das Ministerium reagierte mit unnachgiebiger Härte und entschied mit Beschluss vom 17. Januar 1860,

den Zögling der zweiten Classe des Schullehrerseminars zu Waldenburg, Karl Friedrich May aus Ernstthal bei Hohenstein, wegen sittlicher Unwürdigkeit für seinen Beruf auf Grund von § 51 der Seminarordnung vom Jahre 1857 aus dem Seminar auszuweisen. Denn würde auch das von gen. May selbst eingeräumte Factum, daß er in der Zeit seines Lichtwochneramtes sechs Lichter zurückbehalten und in seinem Koffer länger als 14 Tage verborgen gehalten hat, obwohl dasselbe, bei der Unglaubhaftigkeit der von May hierunter vorgebrachten Entschuldigung, als eine Veruntreuung sich darstellt, an und für sich die Zuerkennung des letzten Strafgrades nicht nothwendig zur Folge haben müssen, so gebieten dies doch – wie das Geheime Consistorium ganz richtig bemerkt – die sonstigen über das sittliche Verhalten Mays seitens des Lehrercollegii vorgebrachten Klagen in ihrem Zusammenhange mit jenem Vergehen. Hiernach ist nämlich, da sich bei dem Angeschuldigten seither schon arge Lügenhaftigkeit, ein rüdes Wesen, Mangel an religiösem Sinn bemerklich gemacht und er auch sonst bei seinen Mitschülern in dem Verdachte der Unehrlichkeit steht, das Vorhandensein der Haupteigenschaften, die zu dem Berufe eines Lehrers befähigen, bei ihm nicht anzunehmen, und es wird dadurch seine Entfernung aus dem Seminar zur Nothwendigkeit.14

Das Ministerium hatte damit die höchstmögliche Strafe gegen Karl May ausgesprochen und das, obwohl das Vergehen „an und für sich die Zuerkennung des letzten Strafgrades nicht nothwendig zur Folge haben müsse“. Die Gründe für die ultimo-ratio-Entscheidung wurden offenbar mehr in Mays Gesamtverhalten als in dem Vorfall selber erblickt. Am 28. Januar 1860 erfolgte die entwürdigende Entlassung des siebzehnjährigen Karl May im Rahmen einer exekutorischen Prozedur. Die Kurzbeschreibung des Vorgangs lautete:

In Gemäßheit der Hohen Ministerialentschließung ist der seitherige Seminarist C. F. May s. Ernstthal heute vor versammeltem Lehrercollegio aus der Anstalt entlassen worden.15

Nach Auffassung von Claus Roxin würde „die Entscheidung des Ministeriums heutigen rechtlichen Maßstäben nicht standhalten“ und er begründet dies mit der unzureichenden Berufung der Behörde „auf einen völlig unbewiesenen Verdacht der Unehrlichkeit“.16 Der Entlassene reichte am 6. März des Jahres ein unterwürfiges Gnadengesuch ein:

„So wage ich es denn, einem Hohen Königlichen Ministerio die ganz unterthänigste Bitte vorzulegen, Hochdasselbe wolle in Gnaden geruhen, mir zu gestatten, daß ich mich entweder auf der Anstalt zu Waldenburg oder auf einem anderen Seminare des Landes fortbilden lassen dürfe, damit ich als gehorsamer Schüler und einst als treuer Lehrer im Weinberge des Herrn die That vergessen machen könne, deren Folgen so schwer auf mir und meinen Aeltern ruhen!“ 17

Der Ernstthaler Pfarrer Carl Hermann Schmidt (1826-1901), der sich schon für den Erhalt des Stipendiums eingesetzt hatte, schloss sich mit einem eigenen Gesuch der Bitte Mays an. Und tatsächlich zeigten die Gnadengesuche schließlich Erfolg, denn am 15. März 1860 geruhte das Ministerium, den Bitten zu entsprechen und „bewandten Umständen nach, auch in Folge der Verwendung des Pfarrer Schmidt, welcher dem Ministerio als ein völlig urtheilsfähiger und gewißenhafter Mann bekannt ist, geschehen lassen, daß May in ein anderes Seminar des Landes wieder aufgenommen werde [...].“18

Da keine Bedenken gegen eine Wiederaufnahme in ein anderes Seminar ersichtlich waren, entschied auch das Gesammtconsistorium am 21. März 1860 zu Gunsten Karl Mays auf Wiederaufnahme seiner Lehrerausbildung.19 Das Lehrerseminar in Plauen im Vogtland kam in Betracht. Die Aufnahmeprüfung bestand May am 2. Juni 1861 mit Bravour. Er absolvierte den Rest seiner Ausbildung ohne besondere Vorkommnisse und bestand die Kandidatenprüfung vom 9. bis 12. September 1861 mit der Gesamtnote ‚gut‘. Es fällt jedoch auf, dass Mays Abgangszeugnis in der Rubrik ‚sittliches Verhalten‘ nur die Beurteilung ‚zur Zufriedenheit‘ aufwies, während sich die Mitschüler meist ‚zur besonderen Zufriedenheit‘ verhalten hatten. Vielleicht waren Mays Eigenarten im Umgang mit den Seminargepflogenheiten – zumindest in harmloser Form – auch hier in Plauen zu Tage getreten.

2. Die ‚Meinhold-Affäre‘

In den ersten Wochen nach der bestandenen Examensprüfung hielt sich der frischgebackene Junglehrer bei seinen Eltern in Ernstthal auf. Es galt nun, sich nach einer ersten Anstellung als Schulamtskandidat umzuschauen. Die Stellensuche führte ihn alsbald nach Glauchau. Die aufstrebende Textilstadt, am südöstlichen Ufer der Zwickauer Mulde gelegen, bildete Mitte des 19. Jahrhunderts den Verwaltungssitz der gemeinsamen gräflich-schönburgischen Behörden. Von Alters her dominierte in Glauchau das Tuchmacher- und Leinewebergewerbe; daneben florierten Färbereien, Kattun- und Wolldruckereien. Um 1860 zählte die Stadt ca. 16.000 Einwohner. Glauchau verfügte über eine Armenschule, deren Anfänge auf die Hungerjahre von 1771/1772 zurückgingen. Damals erhielten die Kinder mittelloser Eltern Unterricht. Eben diese Armenschule hatte um jene Zeit ihr Domizil im Gebäude der Glauchauer Mädchenschule am Kirchplatz 4.

Am 5. Oktober 1861 sprach May beim Superintendenten der Ephorie Glauchau, Konsistorialrat Dr. Carl Wilhelm Otto (1812-1890), wegen einer Anstellung als Hilfslehrer an der Armenschule vor. Mit „Handschlag an Eidesstatt“ und einem dazugehörenden Protokoll nahm Otto Mays Einstellung als „Hülfslehrer an den hiesigen Schulanstalten“ vor.20

Bereits zwei Tage später unterrichtete der Junglehrer für ein Jahresgehalt von 175 Talern und 25 Talern Logisgeld21 die Klasse IV der Armenschule. Der Klasse gehörten 64 Schüler, 34 Knaben und 30 Mädchen, zwischen sieben und acht Jahren, an. Mindestens zwei Jahre galt es für May, sich als Schulamtskandidat zu bewähren. Danach erwartete ihn eine ‚Wahlfähigkeitsprüfung‘. Erst nach deren Bestehen gab es Aussicht, eine feste Dienststelle anzutreten.

In der Glauchauer Großen Färbergasse Nr. 17 im Hause des Kaufmanns Ernst Theodor Meinhold (1835-1890) kam May zur Untermiete unter. Alles schien bestens anzulaufen. Aufgrund seiner musikalischen Begabung erteilte er auch der Ehefrau seines Vermieters, Henriette Christiane (1842-1891), Klavierunterricht. Aus dieser Unterweisung entwickelte sich schon nach wenigen Tagen eine Liaison, die nicht unentdeckt blieb. Der Kaufmann ertappte die beiden, als sie sich gerade küssten. Die Empörung über die außereheliche Aktivität führte den Vermieter am 17. Oktober 1861 zu Mays Vorgesetzten Otto. Dem Superintendenten zeigte er empört an, „daß der Hilfslehrer Carl Friedrich May bei ihm seit dem 5ten October d. J. sich in Wohnung & Kost gegeben, während dieser kurzen Zeit aber in der unwürdigsten Weise durch Lügen u. Entstellungen aller Art sich bemüht habe, die Ehefrau von ihm abwendig und seinen schändlichen Absichten geneigt zu machen.“22

Die behördliche Maschinerie begann zu laufen. Otto wollte May zu einem Gespräch vorladen, obwohl seine Entscheidung „daß May entlaßen werden muß, zumal die Meinholdschen Eheleute ihre Aussagen eidlich bestärken wollen“,23 bereits feststand. Doch die Vorladung blieb erfolglos, da der Beschuldigte die Meinholdsche Wohnung mit der auf einen Zettel geschriebenen Abschiedsbotschaft, „ein unglückliches Opfer der Verkennung“24 zu sein, überstürzt verlassen hatte. Diese Reaktion sollte sich als symptomatisch dafür erweisen, „wie May auf hereinbrechende Konfliktsituationen reagierte: Er flieht aus der Wohnung und versucht in einem emotionalen Ausnahmezustand mit rastlosen Wanderungen durch die Nacht sein seelisches Gleichgewicht wiederzuerlangen.“25

In einem dann doch noch erfolgten Gespräch bei der Superintendantur gab May die Annäherungen an die Wirtsfrau zu, weshalb er ohne weitere Umstände am 20. Oktober 1861 aus dem Schuldienst entlassen wurde.

3. Der Uhrendiebstahl

Die nächste Lebensstation führte den Junglehrer in den Chemnitzer Vorort Altchemnitz. Die dort seit jeher vorherrschende bäuerliche Besiedelung war um diese Zeit bereits vor allem durch die am Chemnitzfluss entstehenden Manufaktur- und Fabrikunternehmen verdrängt worden. Spinnereien und andere Textilbetriebe dominierten. Alle sächsischen Unternehmen dieser Art waren auf Grund der sächsischen Schulordnung von 1773 und der damit eingeführten Schulpflicht gezwungen, den bei ihnen beschäftigten Kindern einen obligaten Unterricht zu bieten. Auch die Altchemnitzer Kammgarnspinnerei C. F. Solbrig & Söhne sowie die Baumwollspinnerei Julius Claus unterhielten daher derartige Fabrikschulen. Sie inserierten am 10. und 18. September 1861 eine offene Lehrerstelle in der Leipziger Zeitung, auf die sich der Arbeit suchende Junglehrer May meldete.

Gegenüber dem Diakon Eduard Otto Pfützner (1822-1912), der als Lokalschulinspektor für die Altchemnitzer Fabrikschulen zuständig war, gab May bei seiner Bewerbung für die Stelle über seine kurze Glauchauer Lehrtätigkeit an, er „habe dort das Unglück gehabt bei einem dem Trunke ergebnen Wirthe zu wohnen. Bei einem Streite nun, in den er deshalb mit diesem Manne gerathen sei, habe er unverhohlen demselben sein schändliches Treiben aufgedeckt. Darüber sei nun jener Mann in großen Zorn gerathen und habe ihn nicht nur bei dem Herrn Consistorialrath und Superintendenten Dr. Otto verklagt, sondern auch anderen Leuten gegenüber verunglimpft. Weil nun diese unangenehme Sache seinem Rufe in Glauchau geschadet habe, so sei er nach dem Rathe des Herrn Dr. Otto wieder von Glauchau weggegangen [...].“26

Diese Darstellung der Glauchauer Vorkommnisse wurde May nicht so ohne Weiteres geglaubt. Der Chemnitzer Superintendent Robert Kohl (1813-1881) richtete deshalb am 8. November 1861 eine entsprechende Nachfrage an seinen Glauchauer Kollegen Dr. Otto. Dessen Antwort vom 14. November 1861 entlarvte Mays Darstellung als unkorrekt; er äußerte die Schlussfolgerung: „Leider giebt die Lüge, mit welcher der p. Mai sein hiesiges Verhalten zu bemänteln versucht hat, den Beweis, daß der Lügengeist, dem der junge Mensch, wie die Superintendantur anderweitig weiß, sich ergeben hat, von ihm noch nicht gewichen ist. Sollte daher beabsichtigt sein, dem p. Mai eine dauernde Stellung an der Fabrikschule zu geben, so kann die Superintendantur nur rathen, den jungen Menschen zuvor einer sorgfältigen Überwachung und einer längeren, scharfen Prüfung zu unterwerfen.“27

Diese Mitteilungen führten zu einer umgehenden Vorladung Mays durch Kohl, der ihm eröffnete „daß er [May] nur provisorisch und unter speciellster Controlle sein Amt als Fabrikschullehrer zu Altchemnitz verwalten kön(n)e, und daß er bey der geringsten Veranlaßung zu Unzufriedenheit mit ihm in Lehre, Lebens-Wandel seiner Stellung wieder werde entlassen werden.“28

Und tatsächlich erteilte der Superintendent Kohl dem Lokalschulinspektor Pfützner auch die aus Glauchau empfohlene „Anweisung, May nicht aus den Augen zu lassen“.29

Trotz dieses problematischen Einstieges erhielt der Bewerber die Stelle zugesprochen. Er hatte drei Klassen zu unterrichten, zwei in der Fabrikschule der Baumwollspinnerei von Julius Friedrich Claus (1816-1873) und eine in der Fabrikschule von C. F. Solbrig & Söhne. Seine Arbeitszeit sah 30 Wochenstunden mit zehn- bis vierzehnjährigen Kindern vor, die täglich noch zehn Stunden in den Fabriken arbeiten mussten.

Mit dem ebenfalls bei C. F. Solbrig angestellten Herrmann Julius Scheunpflug (1820-?) musste sich May die vertraglich vereinbarte freie Wohnung in Harthau, auf dem Werksgelände im Wohngebäude der Familien Mittländer und Claus, teilen. Über Scheunpflug konnte der May-Forscher Hainer Plaul30 erst vor Kurzem einige Einzelheiten in Erfahrung bringen, die belegen, dass es sich bei Mays damaligem Zimmergenossen um einen Expedienten (Ausschreiber im Versand) gehandelt hatte und nicht – wie May und seine Biografen später immer wieder angaben – um einen Buchhalter. Die Wohnung befand sich in fast halbstündiger Entfernung von der unteren Schule und war Bestandteil der Baumwollspinnerei von Julius Friedrich Claus.

„Hierdurch verlor er [Scheunpflug] seine Selbständigkeit und seine Bequemlichkeit; ich genierte ihn an allen Ecken und Enden, und so läßt es sich gar wohl begreifen, daß ich ihm nicht sonderlich willkommen war [...]“,31 empfand May später.

Der Junglehrer konnte sich angesichts seines bescheidenen Gehalts von jährlichen 200 Talern – nebst freier Wohnung

– keine eigene Uhr leisten.32 Nun kam es zu einer für ihn zunächst sehr günstigen Vereinbarung mit dem Zimmergenossen: Scheunpflug stellte May für die Schulstunden eine alte Taschenuhr zur Verfügung, die danach täglich an einen dafür bestimmten Nagel an der Wand wieder aufgehängt werden sollte.

„In der ersten Zeit hing ich die Uhr, sobald ich aus der Schule zurückkehrte, sofort an den Nagel zurück. Später unterblieb das zuweilen; ich behielt sie noch stundenlang in der Tasche, denn eine so auffällige Betonung, daß sie nicht mir gehöre, kam mir nicht gewissenhaft, sondern lächerlich vor. Schließlich nahm ich sie sogar auf Ausgängen mit und hing sie erst am Abend, nach meiner Heimkehr, an Ort und Stelle.“ 33

Am 24. Dezember 1861 beging May dann den schicksalhaften Fehler, der den weiteren Verlauf seines Lebens entscheidend prägen sollte: Anstatt die entliehene Taschenuhr zurückzuhängen, nahm er sie nebst einer Zigarrenspitze und einer Pfeife seines Zimmergenossen mit auf seine Weihnachtsheimreise nach Ernstthal. Scheunpflugs Utensilien stellten wichtige Requisiten zur Außendarstellung vor allem gegenüber der Familie dar. Nach einer Erlaubnis hatte er nicht gefragt. Ungefähr gegen 19.00 Uhr wird er vermutlich in Ernstthal eingetroffen sein.

Als der Zimmergenosse seine Habseligkeiten vermisste, erstattete er eine Strafanzeige. Am ersten Weihnachtstag wurde May im Hohensteiner Hotel ‚Drei Schwanen‘ beim Billardspielen verhaftet.

Bei der Chemnitzer Superintendantur trafen am 28. Dezember 1861 gleich zwei Briefe ein, die auf die Verhaftung Mays Bezug nahmen. So wandte sich der besorgte Vater an Robert Kohl und sprach in seinem Brief die Überzeugung aus, dass er „kaum glauben [könne], daß mein Sohn die Uhr in der Absicht an sich genommen hat, um einen Diebstahl begehen zu wollen, ich glaube vielmehr, daß er es gethan hat, besagte Uhr während der Feiertagsferien zu benutzen und sie dann stillschweigend wieder an den Ort ihrer Bestimmung hinzubringen.“34

Im zweiten Brief teilte das Gerichtsamt Chemnitz mit: „Der Fabrikschullehrer Mai in Altchemnitz befindet sich wegen Diebstahls hier in Haft, und hat die Ansichnahme einer Uhr, einer Tabakspfeife und einer Cigarrenspitze, seinem Stubengenossen gehörend, eingeräumt, wiewohl er läugnet, dieß in gewinnsüchtiger Absicht gethan zu haben. Die Königliche Superintendantur wird davon hierdurch vorgeschriebenermaaßen in Kenntniß gesetzt.“35

Die Untersuchungssache mündete in eine Anklageerhebung vor dem Gerichtsamt Chemnitz gegen „C. F. Mai in Ernstthal“.36

Auf Grund der damaligen Regelung war das Gerichtsamt und kein Bezirksgericht als erstinstanzliches Gericht zuständig. Die Bezeichnung ‚Gerichtsamt‘ ist insofern ein wenig irreführend, weil es sich dabei konkret um einen Einzelrichter handelte, der u. a. für Diebstähle und Delikte nach Art. 330 des sächsischen Strafgesetzbuches37 zuständig war. Die Hauptverhandlung fand im Februar 1862 (das genaue Datum ließ sich nicht ermitteln) statt. Da die Akten nicht mehr vorhanden sind und sich auch in der zeitgenössischen Presse kein Bericht über die Verhandlung finden lässt, kann an dieser Stelle lediglich berichtet werden, dass May „wegen eines zum Nachteil eines Amtsgenossen verübten Diebstahls einer Taschenuhr in Untersuchung kam und ungeachtet seines Läugnens für überführt erachtet und zu einer sechswöchigen Gefängnisstrafe 1862 verurtheilt wurde.“38

Die Berufung Mays gegen das erstinstanzliche Urteil wurde vom Oberappellationsgericht Zwickau abgewiesen. Zu jener Zeit hatten die Oberappellationsgerichte die Stellung der heutigen Oberlandesgerichte inne. Eine Abwendung oder Milderung der Strafe „nach Abschlagung der von ihm [May] und bez. seinen Eltern angebrachten Gnadengesuche“39 fand nicht statt. Die Entscheidung war damit rechtskräftig und unabänderlich geworden. Das Urteil muss auf Mays Psyche eine verheerende Auswirkung gehabt haben:

„Ob und womit ich mich verteidigt habe; ob ich zur Berufung, zur Appellation, zu irgend einem Rechtsmittel, zu einem Gnadengesuche, zu einem Anwalt meine Zuflucht nahm, daß weiß ich nicht zu sagen. Jene Tage sind aus meinem Gedächtnisse entschwunden, vollständig entschwunden. Ich möchte aus wichtigen psychologischen Gründen gern Alles so offen und ausführlich wie möglich erzählen, kann das aber leider nicht, weil Alles infolge eigenartiger, seelischer Zustände, [...] aus meiner Erinnerung ausgestrichen ist. Ich weiß nur, daß ich mich vollständig verloren hatte [...].“40

Diese erste Verurteilung wirft mancherlei Fragen auf. „Tatsächlich und rechtlich birgt der Fall viele Dunkelheiten“ – so Roxin – „Mays Behauptung, er habe die Gegenstände nach den Ferien zurückbringen wollen, ist glaubhaft. Denn da nach Lage der Dinge nur er die Gegenstände an sich genommen haben konnte, wäre er als Dieb von vornherein entlarvt gewesen.“41

Die Gesamtumstände lassen den Schluss zu, dass sich May allenfalls einer widerrechtlichen Benutzung fremder Sachen im Sinne des Art. 330 des sächsischen Strafgesetzbuches strafbar gemacht hatte. Dieses Delikt existierte einige Jahre später mit Einführung des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 nicht mehr. Möglicherweise aber ist May auch wegen dieses Deliktes und eben nicht wegen Diebstahls verurteilt worden. Für diese Annahme spricht das ausgesprochene Strafmaß von sechs Wochen Gefängnis, das dem Höchstmaß nach § 330 Abs. 3 SächsStGB entspricht. Andererseits sprechen verschiedene behördliche Schreiben, vor allem ein noch erhaltenes des Gerichtsamtes Chemnitz ausdrücklich davon,

daß der Fabrikschullehrer Carl Friedrich Mai zu Altchemnitz durch den in zweiter Instanz bestätigten Bescheid des unterzeichneten Gerichtsamtes wegen Diebstahls zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden ist.42

Ob nun wegen Diebstahl oder doch wegen widerrechtlicher Benutzung fremder Sachen – die Verwirklichung beider Delikte erscheint jedenfalls zweifelhaft. Diese Zweifel werden zusätzlich durch das Verhalten anderer Beteiligter in diesem Fall genährt. Eine maßgebliche Rolle scheint die Schulbehörde beim Zustandekommen des ganzen Malheurs gespielt zu haben, vergegenwärtigt man sich, dass der ohnehin unter „speciellster Controlle“43 des Lokalschulinspektors Pfützner stehende May von diesem „nicht aus den Augen zu lassen“ war und „bei der geringsten Veranlaßung zu Unzufriedenheit mit ihm in Lehre, Lebens-Wandel seiner Stellung wieder [...] entlassen werden“ sollte. Und tatsächlich hatte Pfützer anlässlich einer Revision der Fabrikschule Solbrig weder May noch seine Schüler vorgefunden und sofort empört seiner vorgesetzten Stelle gemeldet:

Solch ein Benehmen und solch eine Untreue widerstreitet so sehr aller gesetzlichen Ordnung, daß ich diesen Fall sogleich zur Cognition der Königlichen Superintendantur bringen und um Vernehmung und respective ernstlicher Verwarnung des Fabriklehrers May bitte.44

Zwar klärte sich das Fehlen von Lehrer und Schüler schließlich als zulässig auf, doch zeigt schon dieser harmlose Vorgang, wie rasch der Kontrolleur Pfützner May ein ordnungswidriges Verhalten unterstellte. Und natürlich blieb May trotz der irrtümlichen Verdächtigung unter dem gestrengen wachsamen Auge dieses Diakons.

Nicht überliefert ist, an wen sich Scheunpflug als Erstes wandte, als er feststellte, dass die entliehene Taschenuhr am 24. Dezember nicht wieder an ihrem Haken hing und sein Stubengenosse schon in Richtung Heimat abgereist war. Die Vermutung liegt nahe, dass seine Mitteilung an Pfützner ging. In diese Richtung deutet auch eine kurze Beschreibung Mays von einem Wiedersehen mit Scheunpflug:

„Er gab mir die Hand und bat mich, ihm zu verzeihen. So, wie es gekommen sei, das habe er keineswegs gewollt. Es tue ihm unendlich leid, mir meine Karriere verdorben zu haben!“ 45

Es bleibt allerdings nur Spekulation, dass Scheunpflug gegenüber einem Vertreter der Schule, vielleicht Pfützner, die an sich harmlose, aber leichtsinnige Handlung eines – wie Ernst Bloch46 es später beschrieb – jungen und armen, verwirrten Proleten unnötig aufbauschte, bis sie zu einem Strafrechtsfall eskalierte.

Aus heutiger Sicht und unter Zugrundelegung der dargelegten Fakten stellte die Uhrenaffäre nur die unbesonnene Handlung eines Heranwachsenden dar, der keine strafrechtliche Relevanz zukommt. Das heutige Strafgesetzbuch kennt nur die strafbare unbefugte Benutzung bei Kraftfahrzeugen und Fahrrädern; für die von May benutzten Gegenstände sieht es keine Bestrafung vor. Aber auch unter dem Blickwinkel eines Diebstahlsvorwurfs gelangt man bei May zu keinem anderen Ergebnis, denn das entscheidende subjektive Element, der Vorsatz, sich die Gegenstände des Zimmerkollegen anzueignen, sie also auch nach den Weihnachtsferien nicht wieder zurückzugeben, lässt sich bei May nicht nachweisen. Alle Umstände lassen stattdessen nur den Schluss zu, dass May die Gegenstände von Anfang an zurückgeben wollte, also ohne kriminelle Intention handelte. Über den Grund, warum das Gerichtsamt Chemnitz sechs Wochen Gefängnis aussprach, lässt sich nur mutmaßen, doch es scheint wahrscheinlich, dass man auch Mays Verhalten in Waldenburg, die Meinhold-Affäre sowie seine gesamte Personalakte zur Beurteilung seiner Täterpersönlichkeit herangezogen hatte und zu einem ungünstigen Ergebnis gekommen war.

„Hätten für Karl May schon die Möglichkeiten bestanden, die das 1923 eingeführte Jugendstrafgesetz in seinen späteren Ausprägungen geboten hat und bis heute bietet, so wäre die kleine Verfehlung mit der Taschenuhr des Kollegen mit ziemlicher Sicherheit nur informell und ohne eigentliche Sanktion erledigt worden.“47

Dieser erste strafrechtlich geahndete Fall Karl Mays wurde zu seinem vermutlich entscheidensten Lebensereignis. Er floss in vielfacher Hinsicht auch in sein literarisches Werk ein. Bereits der erste Band des großen Orient-Zyklus, Durch Wüste und Harem (Gesammelte Werke Band 1, Durch die Wüste), lässt den Leser an Mays Reise ins Innere, seinem literarischen Verarbeiten dieser kriminologischen Urszene teilhaben. Der Ich-Erzähler Kara Ben Nemsi reitet, begleitet von seinem Diener Hadschi Halef Omar, durch die Sahara und entdeckt ein Verbrechen. Sie finden die Leiche eines ermordeten französischen Kaufmannes. Die Mörder haben die Leiche bis auf einen Ring ausgeraubt. Scheinbar arglos steckt sich Kara Ben Nemsi den Ring – ungeachtet der Gefahr, vielleicht selber für den Mörder gehalten zu werden – an den eigenen Finger. Kara Ben Nemsis Handlungsweise erinnert an den Leichtsinn des Lehrers Karl May, als dieser das für ihn so verhängnisvolle corpus delicti in den Weihnachtsurlaub mitnahm. Zu keinem Zeitpunkt fürchtet Kara Ben Nemsi das offensichtlich Kompromittierende seiner Handlung, ganz so, als wolle er plakativ das Rechtmäßige seiner Handlungsweise zum Ausdruck bringen. Es lassen sich noch weitere literarische Spuren dieser Glauchauer Urszene finden.

Mays Strafverbüßung erfolgte schließlich im Chemnitzer Bretturm. In dem heute nicht mehr vorhandenen Gebäude war der inhaftierte Karl May vom 8. September 1862 bis 20. Oktober 1862 untergebracht.

4. Die erste Tatserie

Die Verurteilung und Inhaftierung zeitigte zwei katastrophale Folgen. Zum einen stürzte sie May in eine tiefe Depression:

„Die [...] Begebenheit hatte wie ein Schlag auf mich gewirkt, wie ein Schlag über den Kopf, unter dessen Wucht man in sich zusammenbricht. Und ich brach zusammen! Ich stand zwar wieder auf, doch nur äußerlich; innerlich blieb ich in dumpfer Betäubung liegen; wochenlang, ja monatelang.“ 48

Zum anderen bedeutete das Desaster das berufliche Aus. Am 20. Juni 1863 teilte das Kultusministerium mit, es habe

den Schulamtscandidaten Carl Friedrich Mai aus der Candidatenliste streichen lassen, auch dessen Prüfungszeugnisse cassirt.49

Der behördliche Vorgang kam einem Berufsverbot gleich. Damit war Mays Lehrerkarriere beendet und zugleich auch seine bürgerliche Existenz. Durch den staatlichen Sanktionsmechanismus war der Lebensentwurf eines jungen Mannes zerstört. Nahtlos schloss sich der Eintritt in die Mittellosigkeit an. Mit Gelegenheitstätigkeiten wie Privatstunden als Lehrer, Veranstaltungen als Rezitator, Auftritten als Kapellmeister und kompositorischen Arbeiten versuchte sich der entlassene Schullehrer über Wasser zu halten. Möglicherweise bemühte sich May auch bereits um erste Meriten als Schriftsteller. Doch alle diese Tätigkeiten vermochten in der Folgezeit nur unzureichend den Lebensunterhalt zu gewährleisten. Es kam, was kommen musste:

Penig, 9. Juli 1864: Nördlich von Ernstthal an der Zwickauer Mulde gelegen, gehörte Penig mit seinen ca. 5.000 Einwohnern zur reichsgräflichen Linie der Schönburger. An jenem Tag mietete sich ein junger Mann, Anfang 20, unter dem Namen Dr. med. Heilig aus Rochlitz in einem Gasthaus des Ortes ein. Der junge ‚Arzt‘ war niemand anderes als Karl May. Zeugen beschrieben ihn später als jemanden mit „freundlichem, gewandtem und einschmeichelnden Benehmen“, der „den in dieser Gegend üblichen Dialect“ sprach und sich „den Anstrich einer wissenschaftlichen Bildung zu geben“50 wusste. Noch am gleichen Tag begab sich der Neuankömmling zu einem Schneidermeister im Stadtzentrum. Er beabsichtigte, sich mit diversen neuen Hosen und Westen einzudecken, und der Herr Doktor wurde selbstverständlich zuvorkommend bedient. Was man ihm zum sofortigen Verkauf anbot, lehnte der anspruchsvolle Kunde jedoch ab. Er ließ sich stattdessen zwei Hosen, einen Winterüberzieher, Rock und Weste, alles in allem ein Gesamtwert von 39 Thalern und 9 Neugroschen, zur Maßschneiderei anmessen. Die Sachen sollten in den nächsten Tagen angefertigt werden. Am 16. Juli, also eine Woche später, erschien Dr. med. Heilig wieder im Lokal des Schneidermeisters, um die bestellte Garderobe in Empfang zu nehmen. Doch bevor man ihm die Kleidungsstücke übergab, bat ihn der Schneidermeister, einen im selben Haus wohnhaften augenkranken jungen Mann medizinisch zu untersuchen. Dr. Heilig kam der Bitte nach und untersuchte den Patienten. Er stellte ein Rezept aus und „da die darauf vorkommenden lateinischen Worte faßt ohne Ausnahme correct geschrieben sind“, vermuten die Behörden später, dass er „eine mehr als gewöhnliche Schulbildung erhalten haben mag.“51

Dr. med. Heilig versprach für eine nähere Untersuchung noch ein Instrument aus seinem Gasthauszimmer zu holen. Unter Mitnahme der bestellten Kleidungsstücke verließ er das Kleidermagazin und begab sich zu seinem Gasthaus zurück. Nicht die Spur eines Verdachts wollte sich dem Schneidermeister aufdrängen. Doch Dr. Heilig kehrte nicht zurück. Stattdessen packte er seine Sachen und verschwand aus Penig – ohne die Rechnung beglichen zu haben.

Der Schneidermeister informierte die Polizei und die Fahndung begann. In den nächsten Tagen erfolgten Bekanntmachungen in der Presse, aber „auch sorgfältige Nachfragen bei den Trödlern“52, denen der Flüchtige möglicherweise die erbeuteten Kleidungsstücke angeboten hatte. Dr. med. Heilig und seine Beute blieben zunächst verschwunden.

Die Ermittlungen gegen den Täter leitete Ephraim Oskar Taube (1829-1888). Taube war seit 1861 Staatsanwalt beim Mittweidaer Bezirksgericht. Später wurde er zum Staatsanwalt beim Sächsischen Justizministerium berufen. Unter Zeitgenossen galt er als „ein guter und scharfsinniger Jurist, (der) nicht, wie es oft geschehe, das Formelle der Jurisprudenz auf seinen Charakter habe einwirken lassen, (sondern) immer wieder mit offenem Auge jede einzelne Sache als besonders angesehen und in ihrer Eigentümlichkeit erkannt habe [...]. Scharf in der Auffassung, Feind aller Oberflächlichkeit, beleuchtete er den gegebenen Fall mit peinlicher Gewissenhaftigkeit nach allen sich darbietenden Richtungen hin.“53

Taubes Ermittlungen in der Angelegenheit führten zu Untersuchungen u. a. gegen einen „wegen ähnlicher Betrügereien im Jahre 1862 von der Universität Leipzig religirten Studenten der Chirurgie“54 namens Richard Hugo Kratsch. Der Name Karl May tauchte noch in keinem Fahndungsaufruf auf. Wohl aber bemühten sich die Ermittler mit Hilfe weiterer Steckbriefe des vermeintlichen Arztes Dr. med. Heilig habhaft zu werden. Dabei wurde die Vermutung ausgesprochen, dass „der Betrüger wahrscheinlich seine alten Kleider sehr bald nach Erschwindelung der neuen [...] irgendwo veräußert haben wird, so werden die Polizeiorgane insbesondere darauf hingewiesen, daß namentlich auch sorgfältige Nachfrage bei den Trödlern zur Entdeckung des Unbekannten führen kann.“55

So erschien ein ausführlicher Steckbrief in der Leipziger Zeitung vom 20. August 1864:

Unbekannter Betrüger.

Da die von hier unter dem 20. d. M. erlassene betr. öffentliche Bekanntmachung bisher noch ohne Erfolg geblieben ist, so wird andurch wiederholt behufs Ermittelung des Thäters zu allgemeiner Kenntniß gebracht, daß am 16. d. M. die nachstehende unter bezeichnete unbekannte Mannsperson aus einem hiesigen Kleidermagazine die nachstehend unter beschriebenen, durchgängig neuen Kleidungsstücke durch Betrug an sich gebracht hat. Penig, am 12. August 1864. Das Königl. Gerichtsamt daselbst. Bermann.


Signalement des Betrügers.

Alter: 21-23 Jahre, Größe: 68-69 Zoll, Statur: mittel, schwach, Gesichtsform: länglich, Gesichtsfarbe: blaß, Haare: dunkelbraun, glatt anliegend, etwas unordentlich lang gewachsen, Nase und Mund: proportionirt, Stirn: hoch, frei, Sprache: sächsischer Dialect, Haltung: etwas steif und linkisch, Benehmen: freundlich, gewandt, Bekleidung: schwarzer Tuchrock mit wollener Borte besetzt und schmutzigem Kragen, dunkle Buckskinhosen, lichte Buckskinweste, schwarzseidene Mütze, Stiefel mit Sporen und ein anderes Mal Schnürstiefel. Besondere Kennzeichen: trug Brille mit Argentangestell, an einem Finger der rechten Hand einen Ring, gab sich für einen Dr. med. Heilig aus Rochlitz, Augenarzt und früheren Militair aus, ließ allhier ein in Gerichtsgewahrsam gebrachtes, zwar eine gute Schulbildung, aber keine eigentliche medicinische Ausbildung verrathendes Augenheilrecept zurück, könnte übrigens gegenwärtig statt der angegebenen, möglicherweise von ihm veräußerten Kleider die nachstehend bezeichneten, von ihm erschwindelten tragen.


Verzeichniß der erschwindelten Kleider.

I. 1 Ueberzieher von schwarzem schweren Winterbuckskin, mit breiter, schwarzer, gestreifter, atlaskantiger Borte eingefaßt, mit schwarzem, atlastibetnen Leib und weiß und schwarz gemustertem, shirtingenen Aermelfutter, schwarzcamlotnem innern Aermelhandbesatz, erhaben, seidnen Knöpfen, niedrigen, durch breite Borte von der schon angegebenen Beschaffenheit eingefaßten Kragen, links mit einer äußern ebenso eingefaßten Brusttasche , einreihig, halb anschließend und ohne Taille.

II. 1 Rock von schwarzem, leichten, feinen Sommerbuckskin, mit schwarzseidner, schmaler Einsatzborte, schwarzem, atlastibetnem Leib- und weiß und schwarz gemustertem shirtingnen Aermelfutter, schwarzseidnem, innern Aermelhandbesatz, erhabenen, seidnen Knöpfen, niedrigem Kragen, links mit einer innern, durch schwarzseidnen Passepoil eingefaßten Brusttasche, einreihig, mit durch 2 Knöpfe besetzter Taille.

III. 1 Paar Hosen von schwarzem, schweren, feinen Buckskin, mit Taschen von grauer, ungefärbter Leinwand und übrigens weißem Shirtingfutter.

IV. 1 Paar Hosen aus feinem, schweren Winterbuckskin von hellbräunlicher Grundfarbe mit dunkleren braunen kleinen Mustern, mit Taschen von grauer, ungefärbter Leinwand und übrigens weiß und schwarz gemustertem Shirtingfutter.

V. 1 Weste aus schwarzem, feinen, leichten Sommerbuckskin am Vordertheile, am Rückentheile inwendig aus weißem Shirting und auswendig aus schwarzem Glanzkattun, einreihig, mit glatten Lastingknöpfen und Shawlkragen.

Auch das Sächsische Gendarmerieblatt gab noch am selben Tag einen erneuten Fahndungsaufruf heraus und mahnte die Polizeiorgane, „daß namentlich auch sorgfältige Nachfrage bei den Trödlern zur Entdeckung des Unbekannten führen kann. Uebrigens hat derselbe einmal Stiefeln mit Sporen, das andere Mal Schnürstiefel getragen u. sein dklbrns Haar ist glatt anliegend u. etwas unordentlich lang gewachsen. Seine Haltung war steif u. linkisch, sein Benehmen freundl. u. gewandt.“56

Dr. med. Heilig blieb jedoch verschwunden. Möglicherweise hielt sich der untergetauchte Hochstapler in der Gegend von Lößnitz im Erzgebirge und in Dresden auf.

Interessanterweise fand im November 1864 vor dem Amtsgericht Dresden eine Untersuchung

gegen den vormaligen Lehrer Carl Friedr. Mai aus Ernstthal57

statt. Der Grund der Untersuchung ist nicht bekannt, hing aber offenkundig nicht mit der Fahndung nach Dr. Heilig zusammen. Das Dresdener Untersuchungsverfahren verlief – da Mays Identität mit dem Betrüger von Penig nicht herauskam – im Sande bzw. wurde offenkundig eingestellt. Laut Aussage Mays vom 27. März 1865 trug er die Hosen und den Rock einige Zeit, um sie dann für 5 Taler an einen Trödler in Chemnitz zu verkaufen.58

Die Figur des Dr. med. Heilig verbindet in besonders auffälliger Weise Mays frühen und nie erreichten Berufswunsch mit der späteren literarischen Kompensation. Letzteres kommt in der Reiseerzählung Durch das Land der Skipetaren zum Ausdruck, in der die Verfolgung verschiedener Mitglieder der verbrecherischen Schut-Bande durch Kara Ben Nemsi und seine Gefährten geschildert wird. Dabei taucht einer der wichtigsten Gegenspieler des Ich-Erzählers auf. Es ist der alte Mübarek in Ostromdscha, der dort in gutem Ruf als Arzt steht und als Heiliger verehrt wird. Er hat es verstanden, seine Person im Aberglauben der Leute mit mythischen Zügen zu versehen; er sei über 500 Jahre alt, esse und trinke nichts und könne sich unsichtbar machen. Außerdem könne man hören, wie beim Gehen seine Knochen klappern. Kara Ben Nemsi gelingt es, den Mübarek als Schwindler zu enttarnen, der sich durch Schminke, falsche Haare und andere Kleider schnell in den Bettler Busra verwandelte. Als Heiliger pflegte er die Häuser der Ortsansässigen für Diebstähle auszukundschaften, die er als Busra dann ausführte. Für Roxin ist der Mübarek die tragende Handlungsfigur mit deutlichen Spiegelungen zu Mays krimineller Vergangenheit59: „ein falscher ‚Doktor Heilig‘. Das heißt: Er legt sich falsche Identitäten bei (Krüppel Busra); er gibt sich als mit überirdischen Mächten im Bunde stehend und als ‚heilig‘ aus; er gibt vor ‚Kranke‘ heilen zu können, während er doch nur ein Schwindler ist. Aber das hintergründige Motiv dieser Entlarvung ist, wie sich bald zeigt, nicht eigentlich die bewährte Rechtschaffenheit unseres Helden, sondern der Umstand, daß der Mübarek eine Rolle usurpiert hat, die eigentlich Kara Ben Nemsi zukommt“ und die sich der junge Karl May als Straftäter angemaßt hatte. „Wenn man nun weiß, daß der ‚Dr. med. Heilig‘ eine Hochstaplerrolle des jungen May gewesen war, muß man wieder einmal die seelische Kraft bewundern, mit der hier peinliche biographische Realien in Spiel und Kunst umgesetzt werden.“60

Chemnitz, 16. Dezember 1864: An jenem Wintertag stellte sich im Chemnitzer Gasthaus ‚Zum goldenen Anker‘ in der Neuen Dresdner Straße 27 ein junger Mann als Seminarlehrer Ferdinand Lohse aus Plauen vor. Es handelt sich um niemand anderes als um Karl May. Er mietete zwei miteinander verbundene Zimmer an.

Kurz nach seiner Einmietung verließ er das Gasthaus wieder und begab sich zum Geschäftslokal des Kürschners und Pelzwarenhändlers Oskar Bernhard Nappe (1839-1918) in der Bretgasse 10. Dort gab Lohse alias May an, im Auftrag seines mitgereisten, aber krank darniederliegenden ‚Herrn Directors‘ einige Rauchwaren erwerben zu wollen. Dieser sei auf Grund seiner Erkrankung nicht in der Lage, die Kleidungsstücke selber auszusuchen, sondern warte im Gasthauszimmer darauf. Er suchte sich fünf Pelze aus und bestellte ihre Zulieferung zum ‚Goldenen Anker‘. Dort erschien alsbald der Lehrling mit den bestellten Rauchwaren. Lohse nahm vier der fünf Pelze in Empfang und begab sich unter dem Vorwand, die Ware seinem Direktor im Nebenzimmer zu zeigen, dorthin, um durch eine Hintertür mit den Pelzen zu verschwinden. Noch am gleichen Tag erhielt die Polizeibehörde Leipzig ein Telegramm der Stadt-Polizeibehörde Chemnitz:

Heute hat hier ein Mann, vorgeblich Ferdinand Lohse, Seminarlehrer in Plauen, 2 Bisampelze mit Klappkragen und 2 grosse Bisonkragen in Kartons (Firma Oscar Nappe) erschwindelt. Der Betrüger, 26 Jahre, 72 Zoll, blondes Haar, kurzen dünnen Backenbart, Stahlbrille, ist nachmittags mit Leipziger Bahn flüchtig geworden, trägt kurzen dunklen Ueberzieher, seidene Mütze, türkisches Shawltuch, lederne Umhängetasche. Bitte um Aufgreifung und Nachricht.61

Tatsächlich aber erbrachte die ‚Depeche-No. 815 des Deutsch-Oesterreichischen Telegrafen-Vereins‘62 nicht den gewünschten Fahndungserfolg. So notierte am 19. Dezember 1864 der zuständige Leipziger Polizeikommissar Gustav Theodor Kneske:

Der angebliche Ferdinand Lohse ist hier nicht vorgekommen. [...] Die Vigilanz fortzustellen u[nd] die Bahnhofsdiener sind behufs instruirt worden. Vigilanz wird fortgesetzt.

Wie sich erst später herausstellen sollte, musste die Fahndung nach dem Täter erfolglos bleiben, weil er „nicht mit der Bahn und nicht nach Leipzig, sondern per pedes zunächst in Richtung Dresden geflüchtet war.“63 Ebenfalls am 19. September gab das Sächsische Gendarmerieblatt in seiner Nr. 19 eine ausführliche Fahndungsmeldung heraus, die allerdings auch von einem falschen Fluchtweg ausging: „Wir bemerken, daß sich der Schwindler am 16. h. m. mit dem um 3 Uhr nach Leipzig gehenden Eisenbahnzuge von hier entfernt hat, und bitten um thunlichste Mitwirkung zur Entdeckung des Diebes u. Wiedererlangung der Pelze.“

Wie üblich in solchen Fahndungsfällen wurden verschiedene Straftaten im Hinblick auf die Täterbeschreibung als auch die Tatbegehung von den Behörden miteinander verglichen. Auch im vorliegenden Fall war das nicht anders, führte aber – das sei vorweggenommen – zu einer irrtümlichen Täteridentifizierung im Fall Lohse mit einem „angeblichen Geschäftsreisenden für Kriebitzsch“.64

Die Flucht führte Ferdinand Lohse nicht per Eisenbahn in Richtung Leipzig, sondern vielmehr zu Fuß zunächst nach Freiberg, später nach Naußlitz, einem Dorf bei Dresden. Hier muss sich – was sich später herausstellte – der Flüchtende länger unerkannt und von den Behörden unbehelligt aufgehalten haben. Über die näheren Umstände des Aufenthalts ist nichts bekannt, außer, dass er einem Naußlitzer Gutsbesitzer namens Johann Gotthelf Fickler einen der erschwindelten Pelze für 20 Taler verkauft hat. Von Naußlitz aus begab sich Lohse auch in die nahegelegene Residenzstadt Dresden, wo er weitere erbeutete Pelze „an ein ihm unbekanntes Frauenzimmer“ für 6 Taler veräußerte und den älteren Pelz für 15 Taler bei dem Pfandleiher F. Hermann Bitterlich verpfändete. Die Gesamteinnahme des Pelzschwindels betrug „lediglich 41 Taler: das war noch nicht einmal die Hälfte des Wertes, den später das Gericht dem erschwindelten Sachgut zuerkannte.“65

Den Ermittlungsbehörden blieb aufgrund ihrer gescheiterten Suche nach dem flüchtigen Seminarlehrer Lohse nichts anderes übrig, als mit Steckbriefen nach dem kriminellen Unbekannten zu fahnden.

Gohlis, 28. Februar 1865: Während weiterhin erfolglos nach Dr. med. Heilig und dem Seminarlehrer Lohse gefahndet wurde, mietete sich an diesem Tag ein junger Mann im Leipziger Vorort Gohlis, in der Möckernsche Straße 28 b ein. Auch in Gohlis begann nun die Ausführung eines Betrugsfalles, dessen Protagonist in Wirklichkeit Karl May war. Den Ausgangspunkt bildete eine Annonce, die am 20. März im Leipziger Tageblatt und Anzeiger erschien und „die eine gut ausmeublirte Stube nebst Alkoven [...] an einen anständigen Herrn sofort zu vermiethen hatte.“66

Als angeblicher Noten- und Formenstecher Hermin mietete May die Stube der Wirtin Johanne Rosie Hennig am Thomaskirchhof 12 für sich an. Schon kurz darauf begab er sich zum Geschäftslokal der angesehenen Pelzhandlung des Kürschnermeisters Johann Friedrich Gottlob Erler. Hier bestellte er Pelzware im Werte von 72 Taler und bat um Übersendung derselben in seine Wohnung. Auf einer mit Bleistift eigenhändig ausgeschriebenen Visitenkarte nannte er sich jetzt schlicht Kupferstecher Hermes. Noch bevor er in die ermietete Stube zurückkehrte, bemühte er sich um einen Hehler. Nicht abgeneigt zum Kauf eines Pelzes zeigte sich der Meubleur Friedrich August Brock, den der vermeintliche Noten- und Formenstecher respektive Kupferstecher Hermes in dessen Geschäftslokal in der Reichsstraße 22 aufsuchte. Erst jetzt, nachdem alle Vorbereitungen getroffen waren, kam es zur Inszenierung des eigentlichen Ereignisses. Etwa eine Viertelstunde vor siebzehn Uhr kehrte er in das Zimmer im Thomaskirchhof 12 zurück. Wenig später erschien dort auch der Sohn des Kürschners, Otto Erler, mit den bestellten Pelzen. Herr Hermes gab vor, das wertvolle Stück zunächst seinen Wirtsleuten zeigen zu wollen, und verließ die Stube damit. Nach einer halben Stunde müßigen Wartens machte sich – inzwischen doch etwas unruhig geworden – der junge Erler bei den Wirtsleuten Hennig bemerkbar, die aber ebenso wenig vom Verbleib ihres neuen Untermieters wussten wie er. Auch jede Suche war vergeblich.67

Die Geschädigten begaben sich danach zur Polizei und zeigten den Vorfall an:

Nachmittags gegen 3 Uhr sei zu seiner Mutter ein junger Mann, c[a]. 25 Jahre alt, mit blassem Gesicht, blondem halblangen Haar, ohne Bart, c[a]. 73 Zoll groß u. von schlanker Statur, bekleidet mit brauner Tuchtwine, grauen Hosen u. einer Deckelmütze gekommen und habe sich mit derselben sofort über eine Wohnung, die dieselbe zu vermiethen hatte und heute im Tageblatt annoncirt habe, geeinigt. Kurz darauf sei der junge Mann, der sich Noten- und Formenstecher Hermin genannt habe, wieder weggegangen u. habe eine Geldtasche, die er umhängen gehabt, in den Kleiderschrank gehangen. Weitere Effekten habe derselbe nicht bei sich gehabt.

C[a]. ¾ 5 Uhr sei der angebliche Hermin wieder nach Hause gekommen u. kurz darauf habe ein Kürschnerbursche einen Biberpelz gebracht und der Kürschnerbursche sei sei [sic!] mit in die von Hermin gemiethete Stube gegangen und habe nach ungefähr einer halben Stund[e], als [er] in die Stube gekommen, ihn gefragt, wo der Käufer des Pelzes sich aufhielte, der ihn schon eine geraume Zeit habe warten lassen. Man habe nun den Hermin, der sich bei dem Verkäufer des Pelzes, Kürschnermeister Erler, Hermes genannt habe, gesucht, denselben jedoch nicht gefunden. Augenscheinlich sei derselbe mit dem Pelze den er seinen Wirthsleuten zu zeigen vorgegeben, fort u. zur Treppe herunter gelaufen, habe auch die Stube nur zu dem Zwecke gemiethet, um den Betrug mit dem Pelze ausführen zu können. Der gleichzeitig miterschienene Otto Erler hat den angeblichen Hermin genau so, wie oben bemerkt, beschrieben u. dazu bemerkt:

Derselbe sei heute nachmittag in das Geschäftslokal, wo nur seine Mutter anwesend gewesen, Brühl No. 73, gekommen, habe einen Biberpelz mit Biberfutter u[nd] desgl[eichen] Aufschlag u[nd] schwarzen Tuchüberzug für 72 [Zeichen für Taler] gekauft u. ihm den Auftrag gegeben, denselben in seine Wohnung bei Frau Hennig im Sack zu tragen.

Dies habe er auch gethan, habe den angeblichen Hermes angetroffen u[nd] demselben den Pelz übergeben u[nd] nun auf die Zahlung gewartet. Hermes sei damit zur Stube hinausgegangen, um den Pelz seinen Wirthsleuten zu zeigen, sei jedoch nicht wiedergekommen. Nach einer halben Stunde habe er mit Herrn Hennig den angeblichen Hermes gesucht, derselbe sei jedoch aus der Hennig’schen Wohnung verschwunden gewesen.

In derselben hat der Fremde das beiliegende Briefcouvert zurückgelassen u. bei dem Kürschner Erler die mitfolgende Adresse abgegeben.

Die Geldtasche, die der Fremde in den Kleiderschrank der Frau Hennig gehangen, hat derselbe, auf welche Weise nun, ist unbekannt, wieder an sich u. mit fort genommen.68

Der mit dem Fall betraute Polizeikommissar Kneschke, der bereits nach dem vermeintlichen Seminarlehrer Ferdinand Lohse fahndete, hatte tatsächlich noch am selben Tag das Leihhaus sowie alle Kürschner, Trödler und Pfandleiher der Stadt mit genauer Beschreibung des Täters und seiner Beute in Kenntnis gesetzt. Doch der Täter ahnte bereits derlei behördliche Vorkehrungen. Nachdem ein erster Versuch, die Pelze für 40 Taler an den Meubleur Brock zu verkaufen, gescheitert war, sprach er die Ehefrau des Barbiergehilfen Wilhelm Bayer an. Besagte Dame hatte einschlägige Inserate im Leipziger Tageblatt und Anzeiger geschaltet und versichert, „Pfänder versetzen, prolongieren u. einlösen wird schnell und verschwiegen“.69 Frau Bayer – die in künftigen amtlichen Protokollen fälschlicherweise als „Frau Beyer“ aufgeführt werden wird – war jemand „aus der Schar der freundlichen Leute, die anderen gegen ein Entgelt den peinlichen oder auch gefährlichen Gang ins Leihhaus abnahmen“,70 eine Geschäftsbesorgung, die sich im permanenten Berührungsbereich zur strafbedrohten Hehlerei befand. Gerade im hier beschriebenen Fall wurde dies deutlich. Nicht von ungefähr suchte der ominöse Herr Hermes zum Versetzen seiner durch Betrug erbeuteten Waren die Inserentin auf. „Sein Plan war, daß diese Frau, der er sich unter dem Namen Friedrich vorstellte, für ihn mit dem Pelz zum Leihhaus gehen und den Umsatz bewerkstelligen sollte. Als sie ihm jedoch bedeutete, daß sie das Vorhaben erst am folgenden Tag ausführen könne, verlangte er, um wenigstens etwas Gewinn aus seinem Betrug zu ziehen, eine Anzahlung von 10 Talern: ungewiß, ob er den Restbetrag je würde in Empfang nehmen können.“71

Und wie gefordert, erhielt May als Herr Hermes tatsächlich die 10 Taler ausgehändigt. Am nächsten Tag begab sich die Frau auch mit den erschwindelten Pelzen zu einem Leihhaus, um sie zu versetzen. Schnell sah sie sich jedoch mit der Polizei konfrontiert. Kneschke notierte am 21. März 1865:

Früh nach 8 Uhr ist vom Leihhause gemeldet, daß ein Biberpelz von Frau Beyer [sic!], Halleschestr. 5 zum Versatz gebracht und Letztere angehalten worden sei.

Auf Vorlegen hat H. Erler den Pelz als denjenigen anerkannt, den gestern Nachmittags seine Ehefrau an den beschriebenen jungen Mann verkauft habe. Der Pelz ist eingefordert worden.

Frau Beyer hat, befragt, angegeben, daß gestern Nachmittags nach 5 Uhr ein junger Mann, einige 20 Jahr[e], schlank, ohne Bart, mit blassem Gesicht, bekleidet mit schwarzem Rock u. schwarzseidener Mütze, der im Halstuch 2 Stecknadeln getragen, zu ihr gekommen sei, ihr den frag[lichen] Pelz zum Versatz auf dem Leihhause überbracht, u[nd] da sie ihm gesagt, daß sie den Versatz erst am nächsten Tag vornehmen könne, vorläufige Zahlung von 10 Talern verlangt habe. Diese Summe habe sie dem Fremden, der sich Friedrich genannt, nach Rücksprache mit ihrem Ehemann auch gegeben, worauf sich der angebliche Friedrich entfernt u. am folgenden Tage das übrige Geld Vormittags 9 Uhr abholen zu wollen erklärt habe.

Für den Pelz hat sich Frau Beyer soviel geben lassen sollen, als das Leihhaus darauf zu geben imstande sein würde. Korporal Lindner hat sich sofort mit Diener Krug in die Wohnung der Beyer verfügt, um den Fremden, wenn er sich einfinden würde, in Beschlag zu nehmen. Der Fremde hat sich jedoch weder um 9 Uhr oder noch später bei Frau Beyer wieder sehen lassen.72

Herr Hermes bzw. Karl May war untergetaucht. Möglicherweise hatte er das Erscheinen der Polizei bei der Wohnung der Bayerschen Eheleute beobachtet. Mehrere Tage vergingen, dann erschien stattdessen der Packträger Carl Heinrich Müller. Über den Hintergrund seines Auftretens gibt ein Vernehmungsprotokoll vom 27. März Auskunft:

Gestern Nachmittags um 3 Uhr hat Frau Beyer, Halleschestr. 5., hier melden lassen, daß ein Packträger soeben unter Ueberreichung des Zettels Sub. 1, den man eingefordert hat, Zahlung desjenigen Betrages verlangt hat, welchen sie nach Gewährung der 10 [Zeichen für Taler] von dem beim Leihhaus verlangten Pfandschilling für den Pelz noch übrig habe, sowie, daß der Packträger (Karl Heinrich Müller, Thomaskirchhof 10) in ihrer Wohnung warte.“

Die sofort dahin abgegangenen Diener Beutner und Wolf73 haben den Packträger in d. Beyerschen Wohnung nicht mehr angetroffen und von F[rau] Beyer erfahren, daß ihr Mann mit demselben in das Rosenthal gegangen sei, um denjenigen, der dem Packträger den Auftrag zur Abholung des Geldes gegeben habe u. an gedachtem Platz auf Rückkunft seines Boten habe warten wollen, festzuhalten.74

Barbiergeselle und Packträger waren tatsächlich zum Rosenthal geeilt. In dem parkähnlichen Gelände zwischen Leipzig und Gohlis erwartete May den Packträger mit dem Geld. Dort angekommen, näherte sich Müller seinem Auftraggeber. Als er nahe genug an May herangekommen war, griff er zu. May wehrte sich und es kam zu einem Handgemenge. Über den Fortgang des Geschehens berichtet das Vernehmungsprotokoll:75

Die Diener Beutner u. Wolf haben sich nun eiligst in das Rosenthal begeben, sind dort kurz nach dem Packträger und Herrn Beyer angetroffen u. haben einen fremden Mann, mit dem der Packträger, nachdem er von jenem zur Abgabe des Geldes in das Gebüsch gerufen worden ist, gerungen hat, ergriffen u. nachher mittels eines Fiacers hierher transportirt. Bei dem Ringen mit dem Packträger, der anfänglich sich gestellt hat, als ob er das Geld bringe u[nd] so dem Fremden ganz nahe gekommen ist u. ihn nun gepackt hat, ist dem Fremden ein Beil (folgt sub 2 bei), welches derselbe bei sich geführt hat, unter dem Rocke vorgeglitten.

Der Arretierte ist anfänglich ganz regungslos u. anscheinend leblos gewesen und hat auch, nachdem der H[er]r Pol[izei-] Arzt herzugerufen worden ist, nicht gesprochen u. erst später angegeben, das er

Carl Friedrich May

heiße, in Ernstthal heimathberechtigt u[nd] dort Lehrer gewesen sei, u[nd] seit dem 28. Febr[uar] d[e]s Jahres in Gohlis, anfänglich bei Hausbesitzer Ernst Wilhelm Damm, Möckernschestr. 28b, dann aber bei dem Stahlstecher Schule in dem nämlichen Hause im 1. Gestock wohnhaft, gewohnt habe.

Das Beil ist Eigentum des gedachten Schule, im Besitz Mays gewesen und von demselben gestern mit zur Stadt gebracht worden.

Bei einer Visitation in der Wohnung Mays hat man die Umhängetasche desselben (sub 3.,) den Heimath- u[nd] Verhaltschein Mays (sub 4 u. 5,) einen Verhaltschein des Ortsgerichts zu Naußlitz (sub 6) aufgefunden.

May ist gestern nachmittag aufgehoben worden. Er hat die Schriftstücke sub 7-13 sammt 3 dazu gehörige Couverts, einen Pfandschein des Pfandleihers Bitterlich (sub 14,) zwei Zettelchen, Adressen von hier u. Dresden enthaltend (sub 15 u. 16,) ein Portemonnaie mit 21 [Zeichen für Pfg.], 3 Münzen u. einen unechten Ringe (sub 17,) ein Rasiermesser (sub 18,) einige Toilettengegenstände, Bleistift pp. (sub 19) bei sich gehabt.

Heute früh ist nun May sowohl Herrn Hermann Hennig als Frau Friedericke Erler geb. Krummbach vorgestellt u. von beiden als der Ermiether des Logis im Sack, bez[iehungsweise] als der Käufer des Biberpelzes anerkannt worden.

May hat auch eingeräumt, daß er sich auf die Fol. 1. h. a ff. (= Bl. 1ff) angegebene Weise den Pelz des H[err]n Erler zu erschwindeln gewußt habe.

Ferner ist derselbe auf Vorhalt, daß er der im Gendarmerieblatt Band X Stück 50, S. 291 No. 19 aufgeführte Unbekannte sei, welcher sich in Chemnitz auf betrügerische Weise 2 Pelze von Bisam und 2 Frauen-Pelzkragen im Dec[em] ber vor[igen] Jahres erschwindelt habe, nicht in Abrede zu stellen imstande gewesen, daß er in Wahrheit der dort aufgetauchte Seminarlehrer, welcher sich Ferdinand Lohse genannt habe, sei.

Die betr[effende] Requisition wird beigelegt.

May ist nicht über Leipzig gekommen, hat vielmehr seiner Angabe zufolge die beiden Pelzpelerinen an ein ihm unbekanntes Frauenzimmer für 6 [Zeichen für Taler] in Freiberg, den neuen Pelz für 20 [Zeichen für Taler] an den Gutsbesitzer Fickler in Nauslitz bei Dresden verkauft, u[nd] den älteren Pelz für 15 [Zeichen für Taler] in Dresden versetzt, angeblich auf dem sub 14 beigefügten Pfandschein.

Ferner hat May auf Vorhalt auch eingeräumt, daß er der im Gendarmerieblatt Band X Stück 7 Seite 42 No. 22, Seite 92 No. 17 u[nd] Seite 123 No. 23 gesuchte in Penig aufgetauchte Betrüger, der sich Dr. med. Heilig genannt hat, sei.

Seiner Angabe zufolge hat er den erschwindelten Winterüberzieher u. die Weste noch (die Beschreibung paßt genau auf diese beiden Kleidungsstücke) und will den andern Rock und die beiden Paar Beinkleider, nachdem er diese Kleidungsstücke einige Zeit getragen, an einen ihm dem Namen nach nicht bekannten Trödler in Chemnitz für 5 [Zeichen für Taler] verkauft haben. Das Beil will May deshalb bei sich geführt haben, um es in Leipzig schärfen zu lassen (Sonntags!).

Schließlich wird noch erwähnt, daß der frühere Logiswirth Mays, Herr Damm, angezeigt hat, daß ihm aus einem unverschlossenen Kasten, der in der Schlafkammer Mays gestanden, 2 Stück Shirting, 6/4 Ellen breit u. je 6-8 Ellen lang, verschwunden seien. Diesen Diebstahl stellt May beharrlich in Abrede.

Ein Rock, der in der Wohnung Mays noch gefunden worden ist, folgt sub 20 bei. In demselben befinden sich ein carrirter wollener Shawl, 1 baumwollenes Taschentuch, 2 Vorhemdchen, 1 Schlips, 1 P. Ledermanchetten.

Damit war die kriminelle Laufbahn des Dr. med. Heilig alias Seminarlehrer Lohse alias Notenstecher Hermin bzw. Herr Hermes alias Karl May beendet – vorerst jedenfalls.

Innerhalb einer Arrestzelle des alten Polizeiamtes an der Reichsstraße kam er in Untersuchungshaft. Am Tag nach seiner Ergreifung wurde der Untersuchungshäftling „sowohl dem jungen Hennig als auch der Ehefrau des Kürschnermeisters Erler geb. Krumbach, die ihm den Pelz am 20.3. verkauft hatte, gegenübergestellt und von ihnen als Ermieter der Stube (Thomaskirche 12) bzw. als vorgeblicher Käufer des Pelzes eindeutig identifiziert. Noch am selben Tag (…) wurde May der Obhut des Königlichen Bezirksgerichts unterstellt.“76

Es folgte die Untersuchungshaft und die Vernehmung durch den Richter Bernhard Friedrich Rudolph Holke. Am 8. Juni 1865 fand vor dem Bezirksgericht Leipzig die Hauptverhandlung gegen Karl May statt. Den Vorsitz führte Gerichtsrat Hermann Gareis, Vertreter der Anklage war Staatsanwalt Karl Theodor Hoffmann und die Verteidigung hatte der Advokat G. Simon übernommen. Simon war kein von May gewählter Strafverteidiger, sondern sein Pflichtanwalt. Erhalten geblieben sind einzelne Presseberichte, die zum Prozessgeschehen Stellung nehmen; so u. a. das Leipziger Tageblatt und Anzeiger, Nr. 161 vom 10. Juni 1865. Darin heißt es:

„Es hinterläßt erfahrungsgemäß stets einen betrübenden Eindruck, wenn man Personen, bei denen man nach ihrer äußern Stellung vorzugsweise Rechtskenntniß voraussetzen muß, oder solche, welche den Erwachsenen durch Lehre und That ein nachahmungswerthes Beispiel geben sollen, oder dazu berufen sind, den noch zarten Kinderherzen die ersten Grundbegriffe über das Mein und Dein einzuprägen, unter Nichtachtung der vom Staate behufs eines ordnungsmäßigen Lebens gezogenen Schranken straucheln und den Ort besteigen sieht, der in der Regel den Uebergangspunct von der persönlichen Freiheit zur zeitweisen, gesetzlich als Strafe aufzufassenden Unfreiheit bildet. Ein Fall letzterer Art bildete den Gegenstand der heutigen, unter dem Präsidium des Herrn Gerichtsraths Gareis abgehaltenen öffentlichen Hauptverhandlung.“

Im Urteilstenor77 erkannte das Gericht bei Karl May auf „mehrfachen Betruges“ gemäß Art 285 Ziff. 378 [...]. Das Strafmaß berechnete sich nach Art 276 Ziff. 379 und Art 78 Abs. 1 und 2 SächsStGB.80 Art 78 SächsStGB bedingte die Erhöhung der Gesamtstrafe wegen mehrfachen Betruges auf vier Jahre und 1 Monat. Weil Art 330 ein Delikt war, das nur auf Antrag verfolgt wurde, konnte gemäß Art 84 Abs. 2 SächsStGB81 die Strafe nicht auch noch wegen Rückfalls erhöht werden.

III. Karl May im Arbeitshaus Schloss Osterstein (1865-1868)
1. Der sächsische Strafvollzug

Das Arbeitshaus als Strafanstalt besaß in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts noch keine lange Tradition in Deutschland. Diese besondere Form der Inhaftierung von verurteilten Straftätern gehörte zu den Neuerungen des sächsischen Strafvollzugs, ausgehend von den Entwicklungen im Ausland. So bereisten der Geheime Regierungsrat George von Zahn und der Strafanstaltsdirektor Eugene d’Alinge (1819-1894) im Auftrag des Ministeriums des Inneren im Jahre 1856 eine Reihe deutscher und europäischer Strafanstalten, prüften die dortigen Bedingungen und Systeme, protokollierten die Erfahrungen der Direktoren und verschafften sich so einen durchaus repräsentativen Überblick über den Stand der Gefängnisreform und deren bisheriger Erfolge, den von Zahn in einem Bericht an das Ministerium, ergänzt durch Vorschläge für die weitere Gestaltung der Strafanstaltslandschaft in Sachsen, vorlegte.82

Die Vorschläge der beiden Beamten sollten die sächsische Gefängnislandschaft in den Jahren nach 1860 grundlegend verändern. Sie kamen auch den gesetzlichen Prämissen einer stärkeren Differenzierung der Haftstrafen, der Einführung der Einzelhaft sowie der Trennung weiblicher und männlicher als auch jugendlicher und erwachsener Straftäter entgegen. Daneben fanden auch andere wesentliche Prinzipien wie jenes des Besserungsgedankens – speziell gegenüber den Häftlingen der Arbeitshäuser – Eingang in den Strafvollzug. Das Arbeitshaus als spezielle Strafvollzugsart stellte eine Zwischenform zwischen Gefängnis und Zuchthaus dar. Grundlage für die jeweilige Zuweisung des Verurteilten an eine Vollzugsart bildete die Schwere der Tat und der Schuld, ebenso wie das Alter des Täters. Schwerste Verfehlungen zogen immer eine Zuchthausstrafe nach sich, die Gefängnisstrafe ereilte die Betreffenden bei minder schweren Vergehen.

„Deshalb sollte im Arbeitshaus zwar gleichermaßen wie im Zuchthaus strengste Disziplin gefordert und Zwangsarbeit geleistet werden, aber ohne die beschimpfenden Folgen der Zuchthausstrafe und ohne die Gemeinschaft mit den schwersten Verbrechern.“83

Die Einlieferung Mays in die sächsische Landesstrafanstalt Arbeitshaus Schloss Osterstein bei Zwickau erfolgte am 14. Juni 1865. Er war im laufenden Jahr einer von 1004 Neuzugängen84, während die Gesamtzahl der Insassen unter Abzug der Abgänge insgesamt 1956 Personen betrug. Einer der bekanntesten Inhaftierten in der Geschichte der Strafanstalt sollte in der Zeit zwischen dem 1. Juli 1874 und 1. April 1875 August Bebel (1840-1913) werden.

Die Zwickauer Anstalt gehörte zu den sieben im Königreich Sachsen existierenden Strafvollzugseinrichtungen: Waldheim, Zwickau, Sachsenburg, Hoheneck, Voigtsberg, Grünhain und Hohnstein. Es handelte sich seit 1838 um ein reines Männergefängnis. Die aufgeführten Namen zeigen die Präferenz im Sachsen des 19. Jahrhunderts, zur Unterbringung der Gefangenen vorzugsweise alte Burgen und Schlösser zu nutzen, die aber in vielen baulichen Belangen kaum noch den strafvollzugstechnischen, hygienischen und sozialen Anforderungen an moderne Vollzugseinrichtungen Stand halten konnten, wenn auch diese Situation durch eine Reihe von Um- und Ausbaumaßnahmen seit 1850 erheblich verbessert worden war.85

Die Zwickauer Strafanstalt war in dem am Nordostausgang der Stadt gelegenen, hoch umwallten Schloss Osterstein untergebracht. Seit 1775 fungierte Schloss Osterstein als Strafanstalt, in die in jenem Jahr die ersten 14 Gefangenen einzogen. 1829 war sie in eine Landesarbeitsanstalt und sieben Jahre später, im Zusammenhang mit der Einführung des sächsischen Kriminalgesetzbuches und der darin erstmalig vorgesehenen Arbeitshausstrafe, in ein Arbeitshaus für Männer umgewandelt worden. Aufgrund seiner Erkenntnisse, die er bei seiner mit George von Zahn durchgeführten Studienreise durch Europa und Deutschland gemacht hatte, setzte sich der damalige Direktor von Schloss Osterstein, Eugène d’Alinge, für das ‚Besserungsprinzip‘ ein. D’Alinge war zum Zeitpunkt der Einlieferung Mays bereits seit 14 Jahren Direktor des Arbeitshauses in Zwickau. Das von ihm propagierte ‚Besserungsprinzip‘ beschrieb er selber, wie folgt:

„Die Bessrung in unsrem Sinne erfordert doch, dass die fehlerhaften seelischen Gebilde, welche den Uebeltaten zum Grunde liegen, aufgelöst und die frei gewordene Kraft der Seele in eine normale Richtung der Entwicklung gebracht werde, dass aber auch zugleich die Kraft durch Uebung, in der gegebenen normalen Richtung zu verharren, gestärkt werde. Dies geschieht aber nicht direct durch Collectivhaft oder Einzelhaft. Die Mittel, welche hier angewendet werden müssen, sind Erziehung und Unterricht [...].“86

Daraus resultierte bei d’Alinge die Schlussfolgerung, dass Erziehung und Unterricht jeden einzelnen Gefangenen auf der Stufe erfassen sollten, auf der er eigentlich stand und die seinem Seelenleben eigentümlich war. Dieses Verständnis vom Sinn der Strafvollstreckung war zu Mays Inhaftierungszeit noch recht neu. Ein wesentliches Merkmal zur Erlangung dieser „Bessrung auf dem Wege der Individualisierung“ stellte der Strafvollzug in sogenannten Disziplinarklassen dar, der im Wesentlichen den direkten Vorläufer des Strafvollzugs in Stufen verkörperte. Dabei wurden die Häftlinge je nach ihrem Verhalten und ihrer bisherigen Verbrechensvita in unterschiedliche Disziplinarklassen mit verschiedenen Rechten und Erleichterungen eingeteilt. Je nach der Führung des Gefangen waren sowohl ein Aufstieg in eine günstigere als auch ein Abstieg in eine strengere Disziplinarklasse möglich. Mit der Einführung dieses Klassensystems hatte man um 1840 versucht, den Anforderungen der Strafvollzugsreform an eine individuellere Behandlung der Insassen mit deutlichen Anreizen zu einer Besserung schon im Gefängnis gerecht zu werden. Man entschied sich damals in Sachsen gegen das weithin akzeptierte sogenannte philadelphische System der unbedingten Einzelhaft ebenso wie gegen das sogenannte auburnsche System, das eine Gemeinschaftshaft bei der Erteilung eines Schweigegebots favorisierte. Es existierten drei Klassen. Die Gefangenen der einzelnen Klassen unterschieden sich sowohl in ihrer Kleidung, dem Grad der Freiheitsbeschränkung, der Gewährung von Vergünstigungen und Belohnungen, der Arbeitsgratifizierung, des freien Umgangs mit dem ersparten Geld als auch in der Anwendung von Disziplinarstrafen. Die normale Klasse war die sogenannte Mittelklasse. Ihr wurden in der Regel alle neu eingegliederten Strafgefangenen zugeordnet. „Die niederste und am schlechtesten gestellte Klasse, die dritte Klasse, nahm alle diejenigen Häftlinge auf, deren ‚sittlicher Zustand und deren Verhalten die Anwendung strengerer Zuchtmittel als angezeigt erscheinen‘ ließ und ‚insbesondere auch Diejenigen, welche im Verlaufe der Dentention Böswilligkeit oder leichtfertige Auffassung ihrer Bestrafung bez. Ihrer Correction‘ an den Tag legten. Zu diesen gesellte sich aus den Reihen der neuaufgenommenen Insassen noch jener Teil, welcher sich ‚schon bei der Aufnahme Böswilligkeit oder leichtfertige Auffassung der Bestrafung‘ anmerken ließ, ebenso wie ‚solche Eingelieferte, welche in der Absicht straffällig geworden sind, um in eine Straf- oder Correctionsanstalt zu kommen‘ und natürlich alle Rückfalltäter, die schon einmal Bekanntschaft mit Gefängnissen gemacht hatten.“87

Allerdings galt für Rückfalltäter das Recht eines Ausnahmefalls, wenn die letzte Haftzeit erheblich zurücklag oder der frühere Haftgrund nur von minderer Schwere gewesen war. Die Gewährung dieses Ausnahmerechts stand allerdings allein im Ermessen der Direktion.

Während die bereits bei der Einlieferung der dritten Klasse zugeteilten Insassen in der Regel bis zum Ende der Haftzeit in dieser Klasse verbleiben sollten, bestand für die ansonsten in der dritten Klasse befindlichen Strafgefangenen die Möglichkeit, sich durch gutes Betragen und bei deutlich gemachter Besserung in die Mittelklasse zurückversetzten zu lassen. Damit glaubte man, einen ausreichenden Ansporn zur Besserung für die Häftlinge geschaffen zu haben und zudem den renitenten Teil der Insassen unter sich abgeschlossen und damit einen verderblichen Einfluß dieses unverbesserlichen Kreises auf besserungswillige Insassen ausgeschlossen zu haben.88

D’Alinge beschreibt: „Aeusserliche Unterscheidungsmerkmale der verschiedenen Classen sind nöthig und werden dieselben am besten an der Kleidung angebracht. Diese Unterschiede dürfen aber durchaus nicht in der Form, Qualität und Quantität der Kleidung liegen, müssen überhaupt von der Art sein, dass sie nur den Beamten und Gefangenen erkennbar und verständlich sind [...]. Auf dieser Classification ruht die von uns geforderte Organisation wie auf einem Fundamente [...]. Die Classen sind zu betrachten als drei Stadien, die der Gefangne ganz oder theilweise zu durchlaufen hat und innerhalb deren alle Mittel angewendet werden, um seine sittliche Heilung zu vollenden.“89 Der Eintritt in die privilegierte erste Klasse konnte zunächst nur aus der Mittelklasse erfolgen, und zwar nur dann, wenn die Gefangenen nachdrücklich bewiesen hatten, dass sie ernstlich bestrebt waren, sich zu bessern, dabei sich längere Zeit hindurch vorzüglich gut betragen und fleißig gearbeitet haben. Bei Verfehlungen allerdings drohte die sofortige Rückversetzung in die Mittelklasse oder unter Umständen der Absturz in die dritte Klasse.

Wie André Thieme ausführt, befanden sich „Mitte der achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts [...] fast 2/3 der in den sächsischen Straf- und Korrektionsanstalten inhaftierten Personen in der dritten Disziplinarklasse. Freilich verhinderte diese hohe Bestandszahl in der dritten Klasse eine individuelle Behandlung der dort einsitzenden Häftlinge. Hier lag auch die offensichtliche Schwäche des sächsischen Disziplinarklassensystems, das mit seinen drei Stufen zu geringe Differenzierungsmöglichkeiten bot. Die Masse der Gefangenen war so einem gegenseitigen ‚verderblichen‘ Einfluß ausgesetzt, der die Rückfalltäterquote in dieser Klasse sicher potenzierte.“90

Um diesen Effekt aber zu vermeiden, bemühte man sich um die Isolierung wenigstens der jüngeren Gefangenen, die noch als verhältnismäßig unverdorben galten. Diese sollten soweit als möglich gesondert von den älteren Sträflingen untergebracht und auch während der Arbeitszeit isoliert gehalten werden.

Karl May wurde bei seiner Einlieferung der zweiten Disziplinarklasse zugeteilt. Der Ablauf jenes ersten Tages lässt sich nachzeichnen, verfolgte er doch ein bürokratisches Ritual, dessen sich jeder neue Häftling unterziehen musste. Nach Überprüfung der formellen Rechtmäßigkeit der Einlieferung Mays durch den Direktor d’Alinge erhielt er ein Exemplar der gedruckten Verhaltensregeln für Häftlinge ausgehändigt. Ab jetzt wurde er für die Dauer seines Aufenthaltes als ‚Sträfling‘ bezeichnet und mit ‚Du‘ angesprochen.91

Es folgten die verwaltungstechnische Visitierung und Registrierung. Im Hinblick auf die Vermögensverhältnisse des Neuhäftlings mit der laufenden Nr. 171 registrierte man kurz: „arm“.92

Anschließend wurden ihm alle Gegenstände, die er bei sich trug, „seine Kleider und sonstigen Effecten, soweit ihm dieselben nach Maaßgabe der ‚Verhaltensregeln‘ nicht zu belassen“ waren, abgenommen und verzeichnet. Verderbliche Gegenstände wurden verkauft und der Erlös ‚auf einem für ihn bei der Spargelder-Casse anzulegenden Conto gutgeschrieben‘. Hierauf folgten Vollbad mit gründlicher Körperwäsche und seine Einkleidung.“93

Bei den Kleidungsstücken handelte es sich im Einzelnen um: 1 Jacke, 1 Paar Hosen, 1 Weste, 1 Kappe und 1 Paar Hosenträger, sämtlich aus Tuch. Ferner: 1 Paar Hosen und 1 Weste von Zwillich und 1 Paar rindslederne Schuhe.

Binnen der folgenden 24 Stunden erfolgte pflichtgemäß die erste medizinische Untersuchung Mays durch den 1. Anstaltsarzt Dr. Emil Friedrich Heinrich Saxe (1827-?). Hierbei sollte auch festgestellt werden, für welche Tätigkeit sich May innerhalb der Strafanstalt eignen würde. Im Zusammenspiel mit weiteren Untersuchungen im Hinblick auf die individuelle Charakteristik und unter Beachtung der Verurteilungsgründe befanden die Zwickauer Verantwortlichen, dass Karl May im Schreibdienst der Strafanstalt eingesetzt werden sollte.94 Für einen ehemaligen Lehrer eine scheinbar ideale Beschäftigung.

„Man kann hieraus ersehen, wie fürsorglich die Verhältnisse der Gefangenen von der Direktion berücksichtigt werden“,95 befand der Schriftsteller später.

Fortan hatte der Neuhäftling Schreibarbeiten anzufertigen. Es handelte sich sowohl um Lohnarbeit für Auftraggeber außerhalb der Strafanstalt als auch um solche zum Nutzen der Anstalt selber. Dabei konnte die werktägliche Arbeit bis zu dreizehn Stunden dauern.

Wie alle Sträflinge unterstand auch May der Beobachtung – im Behördendeutsch: der Visitation – durch einen Aufseher. Obwohl May grundsätzlich gewiss zur Übernahme der ihm aufgetragenen Tätigkeit in der Schreibstube geeignet gewesen war, kam es zu einer auch für die Anstaltsleitung überraschenden Feststellung, die May so beschreibt:

„Ich versagte als Schreiber so vollständig, daß ich als unbrauchbar erfunden wurde. Ich hatte als Neueingetretener das Leichteste zu tun, was es gab; aber auch das brachte ich nicht fertig. Das fiel auf. Man sagte sich, daß es mit mir eine ganz besondere Bewandtnis haben müsse, denn schreiben mußte ich doch können! Ich wurde Gegenstand besonderer Beachtung. Man gab mir andere Arbeit, und zwar die anständigste Handarbeit, die man hatte. Ich kam in den Saal der Portefeuillearbeiter und wurde Mitglied einer Riege, in welcher feine Geld- und Zigarrentaschen gefertigt wurden.“ 96

Weder aus vorhandenen Akten noch anderen Quellen ist der Hintergrund und die Art des Versagens bei May überliefert. Mit der neuen Tätigkeit kam er gut zurecht. Als Portefeuillearbeiter wurde er fortan dem Aufseher Friedrich Eduard Göhler (1824-1890) unterstellt. Göhler arbeitete seit 1854 im Arbeitshaus Schloss Zwickau, seit dem 1. Juli 1861 als Aufseher der 1. Disziplinarklasse. Mit ihm verband May sehr rasch eine besondere Beziehung.

„Ich nenne seinen Namen mit großer, aufrichtiger Dankbarkeit. Er hatte mich zu beobachten und kam, obwohl er von Psychologie nicht das geringste verstand, nur infolge seiner Humanität und seiner reichen Erfahrung meinem inneren Wesen derart auf die Spur, daß seine Berichte über mich, wie sich später herausstellte, die Wahrheit fast erreichten. Göhler kam sehr rasch auf die Idee, mich in sein Bläserkorps aufzunehmen, um zu sehen, ob das vielleicht von guter Wirkung auf mich sei. [...] Ich trat in die Kapelle ein. Es war gerade ein Althorn frei. Ich hatte noch nie ein Althorn in den Händen gehabt, blies aber schon bald ganz wacker mit. Der Aufseher freute sich darüber. Er freute sich noch mehr, als er erfuhr, daß ich Kompositionslehre getrieben habe und Musikstücke arrangieren könne. Er meldete das sofort dem Katecheten, und dieser nahm mich unter die Kirchensänger auf. Nun war ich also Mitglied sowohl des Bläser- als auch des Kirchenkorps und beschäftigte mich damit, die vorhandenen Musikstücke durchzusehen und neue zu arrangieren.“ 97

Hartmut Kühne und Christoph F. Lorenz bedauern in ihrem Buch über Karl Mays Musik, „dass die Musikalien aus Schloss Osterstein wohl nicht mehr vorhanden sind: Vielleicht wären wir auf weitere Kompositionen oder wenigstens Arrangements aus Mays Feder gestoßen. Es ist jedoch ernsthaft zu erwägen, dass die Weihnachtskantante aus der Osterstein-Zeit stammt“.98 Das Notenmaterial der Kantate ist in zwei Fassungen überliefert, wobei eine mit ‚K. May‘ und die andere mit ‚K. F. May‘ autorisiert ist. Zur selben Zeit, als May musikalisch tätig wurde, wurde er auch in die erste Disziplinarklasse der Strafanstalt versetzt. Der Zeitpunkt lässt sich nicht genau datieren, doch dürfte es im Laufe des Jahres 1867 geschehen sein. Neben den Vergünstigungen, die May nunmehr in Anspruch nehmen konnte, gehörten die Erlaubnis zu weiterer Verwendung seines Arbeitserwerbes, Zugeständnisse bei der Bewegung im Freien oder auch die Gewährung größerer Selbstständigkeit innerhalb der Anstaltsmauern.

Für alle Gefangenen bestand im Übrigen ein Schweigegebot, dazu ein allgemeines Verbot für sinnliche Genüsse, wie die verschiedensten Möglichkeiten der Genussbefriedigung von besonderer Verpflegung, etwa durch Päckchen, bis hin zu allen Äußerungen der Sexualität.99 Lesen gestattete man den Insassen nur während festgelegter Zeiten und beschränkte den Lektürekanon auf die Bestände der Gefängnisbibliotheken. Die Gefangenenbibliothek in Schloss Osterstein verfügte über:


Neues Testament 250 Bände
Gesangbuch 1041 Bände
Lutherische Catechismen und Spruchbücher 222 Bände
anderweitige Bücher bildenden Inhalts 2776 Bände
zusammen:

Daneben existierte noch eine kleine Bibliothek für die Vollzugsbeamten, die vorwiegend Werke der Straf- und Gefängniswissenschaft sowie verwandter Wissenschaften enthielt. Der Bezug von besonderem Lesestoff über einen auswärtigen Bücherleihverkehr stand den Gefangenen nur auf Antrag und nach Genehmigung durch die Direktion zu. Ob May auch am auswärtigen Bücherleihverkehr teilnehmen durfte, kann zwar vermutet, aber nicht bewiesen werden. Zeitung waren für die Häftlinge im Übrigen tabu.

Restriktiven Einschränkungen unterlagen die Korrespondenz der Gefangenen, der Besuch durch Angehörige wie auch der Empfang von Geschenken durch die selbigen. Die eingehende oder von den Gefangenen abgehende Korrespondenz musste jeweils von der Direktion gelesen werden, die Bedenken gegen den Inhalt formulieren konnte. Zudem erhielt der Gefangene das nötige Schreibmaterial nur leihweise und musste alle unbenutzten Materialien später wieder zurückgeben. Das Entstehen umfangreicher Manuskripte muss daher auch im Falle Karl May bezweifelt werden. Besuche durften die Insassen nur bei längerer Inhaftierungsdauer und nach schriftlicher Genehmigung empfangen, wobei dann ein Beamter anwesend sein musste. Zudem existierte ein breit gefächtertes Instrumentarium von Sanktionsmöglichkeiten, angefangen von der Kostschmälerung bis zu Wasser und Brot über die verschiedensten Formen von Arresten bis hin zu körperlichen Züchtigungen.

Die Verhängung der Strafen oblag allein der Kompetenz des Direktors. Dieser konnte zur Verhinderung einer Flucht oder zur Verhütung absehbarer Gewalttätigkeiten noch besondere Sicherungsmittel verfügen. Zu diesen zählten die Zwangsjacke, der Zwangsstuhl, die Fesselung und ausschließlich für männliche Gefangene auch noch der Zwangsgurt, das Anschließen an die Kette sowie das Beineisen.

Neben dem Strafsystem existierten auch noch verschiedene Arten der Belohnung. Insbesondere waren damit bestimmte Vergünstigungen gemeint: Gestattung besonderer Extragenüsse aus dem Spargelde, Lob vor den versammelten Gefangenen, Versetzung in eine höhere Klasse und schließlich die Empfehlung zur Begnadigung oder Beurlaubung. Begnadigungen allerdings blieben allein bewährten Häftlingen der ersten Klasse vorbehalten.101

Entsprechend den oben genannten Ausführungen d’Alinges stand der Arbeitszwang für das Anstaltsleben gleichberechtigt neben den Disziplinarmaßnahmen. Allgemein erkannte man in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Bedeutung der Arbeit für die moralische Entwicklung der Strafgefangenen. Nicht zuletzt deshalb unterlag dieser Bereich auch in den Strukturen des sächsischen Strafvollzugs einer peniblen Reglementierung.

Eine Selbstbeschäftigung war in Ausnahmefällen und unter genauer Festlegung verschiedener Auflagen lediglich den Insassen der ersten und zweiten Disziplinarklasse gestattet. Diese selbstgewählte Beschäftigung durfte nicht bloß der Unterhaltung oder Zerstreuung dienen, sondern sollte eine Anstrengung seiner Arbeitskräfte enthalten. Zudem musste der Gefangene von seinem Arbeitslohn eine Vergütung an die Anstalt zahlen. Das Recht auf Arbeitslohn aber stand den Strafgefangenen keineswegs von vornherein zu, vielmehr betonte die Hausordnung ausdrücklich, dass Häftlinge eben keinen Anspruch auf eine Entlohnung ihrer Arbeit hätten. Ohne eigentliche rechtliche Handhabe wurde damit der Arbeitslohn ein Mittel des Disziplinarkatalogs und nur bei positiver Entwicklung war er geeignet, den ersten finanziellen Rahmen für eine Resozialisierung zu setzen. Mit der Verweigerung des Grundrechts auf Arbeitslohn blieb die sächsische Arbeitsgratifizierungsregelung hinter den Ansprüchen moderner Vollzugstheoretiker, aber auch -praktiker zurück. Zur Verwendung des Arbeitslohns schon während der Haft konnte es nur im Zuge einer Belobigung kommen, ansonsten blieb das Geld für die Insassen unantastbar und immer gefährdet. Eine Einziehung des gesammelten Arbeitslohns erfolgte so nicht etwa nur bei einer Flucht oder der Verweigerung von Angaben über den künftigen Aufenthaltsort bei der Entlassung, sondern auch im Todesfalle. Damit ging ein wesentlicher Anreiz für den Strafgefangenen, sich redlicher und fleißiger Arbeit zu bemühen, wie er in dem konsequenten Recht auf Arbeitslohn bestanden hätte, verloren und damit beraubte man sich auch eines wichtigen Mittels, die angestrebte sittliche Besserung zu erreichen.

Eine neben der Arbeit weitere wichtige Stütze auf dem Wege der moralischen Besserung sah man in konsequenter geistlicher Fürsorge und in einer verbesserten Bildung der Delinquenten, die sich somit auch einer ausgiebigen Regelung erfreuten: Die Gefangenen wurden dabei zur Teilnahme an den religiösen Abhaltungen verpflichtet. Täglich nach dem Frühstück und dem Abendbrot sollte so eine kurze Andachtsübung aller Häftlinge ohne Rücksicht auf Konfession oder Glaubensbekenntnis durchgeführt werden, die an besonderen Tagen von einem Geistlichen abgehalten werden musste. Für alle gesunden Insassen bestand eine Pflicht zum Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes, die nur mit besonderer Genehmigung des Direktors widerrufen werden konnte.

Unterricht billigte man all den Insassen zu, die ihrem Alter und ihrer sonstigen Beschaffenheit nach unterrichtsfähig waren. Allerdings durften nur dazu geeignete Gefangene an den Übungsstunden teilnehmen, die auf Vorschlag des Geistlichen durch die Direktion zu bestimmen waren. Der Unterricht bestand „aus einem regelrechten Schulbetrieb, durch den die Fortbildung der Detinierten in den sogenannten Elementarkenntnissen erreicht werden sollte.“102 Hierzu zählten Zeichnen, Schreiben, Rechnen usw.

Die drei Hauptmahlzeiten wurden von den Gefangenen gemeinsam eingenommen, was die Einhaltung des Schweigegebotes kaum befördert haben dürfte. Zudem stand den Häftlingen eine Brotportion zu, die je nach Körperbeschaffenheit und Arbeitsleistung individuell festzulegen war. Ebenfalls in schöner Ausführlichkeit ergingen sich die Regelungen der Hausordnung zur Körperpflege, der im Zeitalter verstärkter Hygiene besondere Aufmerksamkeit wohl nicht zu Unrecht gewidmet wurde. Die Aufsicht über die Reinigung und die Haftung für deren ordnungsgemäße Erfüllung oblag den Ältesten. Zugebilligt wurde den Gefangenen schlussendlich täglich noch eine Stunde Bewegung an der frischen Luft.

2. Karl Mays Arbeitshauszeit

Man wird davon ausgehen können, dass May ein vorzüglicher Gefangener war, jemand, der die geforderte sittliche Besserung zu erkennen gab. Dies wiederum führte dazu, dass ihn die Anstaltsleitung erneut als Schreibkraft einstellte. Er wurde besonderer Schreiber des Anstaltsinspektors Karl August Alexander Krell (1827-1896).

Der gebürtige Leipziger wirkte seit dem 1. Oktober 1863 als Anstaltsinspektor für das neu errichtete Isoliergebäude. In Mays Erinnerung nahm er eine sehr positive Stellung ein:

„Mein Inspektor war [...] neben seiner Direktion des Isolierhauses noch beruflich schriftstellerisch tätig. Diese seine Tätigkeit bezog sich auf die besondere Statistik unserer Anstalt und auf das Wesen und die Aufgaben des Strafvollzuges überhaupt. Er schrieb die hierauf bezüglichen Berichte und stand mit allen hervorragenden Männern des Strafvollzuges in lebhafter Korrespondenz. Meine Aufgabe war, die statistischen Ziffern zu ermitteln, sie auf ihre Zuverlässigkeit zu untersuchen, sie zusammenzustellen, zu vergleichen und dann die Resultate aus ihnen zu ziehen.“ 103

Tatsächlich handelte es sich bei Alexander Krell um einen außergewöhnlichen Vertreter seiner Zunft. In bester philanthropischer und pädagogischer Tradition plädierte er für mehr Mitgefühl mit den Gefangenen. Auf Veranlassung von d’Alinge und unter Mays Mitwirkung erarbeitete Krell den ‚Jahresbericht über Zustände und Ergebnisse bei der Strafanstalt Zwickau mit der Hilfsanstalt Voigtsberg während des Jahres 1867‘ wie auch ‚Das Zellenhaus bei der Strafanstalt Zwickau. Erfahrungen und Beobachtungen über die Einzelhaft‘ von 1869. Beide Berichte entstanden mehr oder weniger parallel und machten eine Hilfskraft an der Seite Krells notwendig. Die intensive Mitarbeit an der Seite Krells und die Kenntnisse, die er dabei über den Strafvollzug, speziell in Zwickau gewann, unterstützten Mays positive psychologische Entwicklung während der Haftzeit. Die Bevorzugung, die er durch die Einweisung in jene Vertrauensstellung empfinden musste, dürfte ebenso wie seine Versetzung in die erste Disziplinarklasse ein Übriges dazu beigetragen haben.

Mays Mitarbeit an Krells Berichten führte nicht nur zu einer Stabilisierung des Selbstwertgefühls, sondern schuf auch ein für die Geschichte des Strafvollzugs wertvolles Zeitdokument. Den Tag verbrachte May somit in der Schreibstube, nachts wurde er in einer isolierten Zelle untergebracht.

Über die Zellenunterbringung hieß es in einer Mitteilung aus dem Jahre 1866, dass die Sträflinge „theils in Gemeinschaftshaft, nur zum Theil mit nächtlicher Isolirung, theils in Einzelhaft“104 gehalten würden. Und noch in einer Statistik des Jahres 1873 waren lediglich angegeben: 83 Zellen für nächtliche Isolierung und 176 Zellen für Einzelhaft, wovon auf das zwischen 1862 und 1864 errichtete besondere Isoliergebäude 144 Zellen entfielen.

Zwar entsprachen diese Zellen aus heutiger Sicht nicht den Kriterien des modernen Strafvollzugs, zur damaligen Zeit jedoch stellten sie bemerkenswerte technische Fortschritte und gute hygienische Lösungen dar. May berichtet später davon, dass er schon zu Beginn seiner Inhaftierung von dem „Wunsch erfüllt“ gewesen sei, „isoliert zu werden.“ 105

Diesem Wunsch war jedoch nicht entsprochen worden, da die üblichen Gründe für eine Isolierhaft bei May nicht vorgelegen hatten. Solche Gründe waren etwa die Gemeingefährlichkeit des Inhaftierten oder wenn der betreffende Häftling etwa die übliche Kollektivhaft nicht als Strafe hätte empfinden können.106

Daneben existierte allerdings noch die Möglichkeit, dass „Isolirung [...] je nach dem individuellen Bedürfnisse als Heilmittel auf kürzere oder längere Zeit, oder auf die Dauer der ganzen Detention“107 gewährt werden konnte, also Isolierhaft nicht als Instrument der besonderen Bestrafung, sondern als Vergünstigung gehandhabt wurde. Allen bekannten Umständen zufolge, ist davon auszugehen, dass May auf Grund seines Gesamtverhaltens, seines persönlichen Wunsches und der guten Beziehung zu Göhler etwa ab Ende 1867 tatsächlich noch in dem neuen Isoliergebäude unmittelbar neben dem Arbeitszimmer des Inspektors einquartiert worden ist.108

Zu den bemerkenswertesten Äußerungen Mays über seine Inhaftierung in Schloss Osterstein gehört seine Einschätzung, dass sich die „Strafzeit in eine Studienzeit“109 verwandelt habe. Tatsächlich hat sich May wohl vor allem in der Zeit seiner Isolierhaft literarischen Studien zugewandt. So lässt sich bei ihm ein „intensives und zielbewußtes Bemühen“ erkennen, „sich zum Literaten zu bilden und als solcher künftig seinen Lebensunterhalt bestreiten zu wollen“.110

Da er als Lehrer nicht mehr arbeiten durfte, machte er sich notwendigerweise Gedanken über seine berufliche Zukunft. Die Hinwendung zum literarischen Fach lag auf Grund früher Neigung nicht fern. Planmäßig ging er bei der Umsetzung dieser Perspektiven vor:

„Ich legte mir eine Art Buchhaltung über diese Pläne und ihre Ausführung an; ich habe sie mir heilig aufgehoben und besitze sie noch heut. Jeder Gedanke wurde in seine Teile zerlegt, und jeder dieser Teile wurde notiert. Ich stellte sogar ein Verzeichnis über die Titel und den Inhalt aller Reiseerzählungen auf, die ich bringen wollte. Ich bin zwar dann nicht genau nach diesem Verzeichnisse gegangen, aber es hat mir doch viel genützt, und ich zehre noch heut von Sujets, die schon damals in mir entstanden.“ 111

Gemeint ist das Repertorium C. May.112 Auf „30 Folioseiten mit großem Zwischenraum in 137 Gruppen notiert, enthält das Verzeichnis über 200 Themenstichworte, wenige erläuternde Bemerkungen [...]. Tatsächlich sind in dem Titelverzeichnis zahlreiche Details vorweggenommen, so etwa die Frauencharaktere (Nr. 70), die später Eingang in die Kolportageromane, zum Beispiel den Verlorenen Sohn, fanden. Damals noch nicht entstanden war die Idee der großen Orient- und Amerikaromane, der Reiseerzählungen. Die Notizen legen eine kurzgefaßte Umfangsplanung nahe und lassen fast durchweg die Bestimmung für lokale Unterhaltungsblätter vermuten.“113

Die Inspiration zu dieser buchhalterischen Erfassung literarischer Ideen wird May durch seine aktuelle Schreibtätigkeit für Krell gekommen sein. Ähnliche Auflistungen aus seinem späteren schriftstellerischen Leben sind jedenfalls nicht überliefert. Ein weiteres inspirierendes Erlebnis fand außerhalb der Zwickauer Anstaltsmauern in Mays Elternhaus statt. Dort erschien im Laufe des Jahres 1867 der Dresdner Verleger Heinrich Gotthold Münchmeyer (1836-1892). Münchmeyer suchte Autoren für sein Unternehmen und May – als er von seinen Eltern informiert worden war – knüpfte sogleich große Hoffnungen für seine berufliche Zukunft. „Auch schriftstellerte ich fleißig“, berichtete er später über diese Zeit. „Ich schrieb Manuskripte, um gleich nach meiner Entlassung möglichst viel Stoff zur Verfügung zu haben.“ 114

Der Münchmeyer-Verlag war im Herbst 1862 als Verlagsbuchhandlung gegründet worden. Erste Lieferungswerke wie auch die Wochenzeitschrift Feierstunden am deutschen Herd waren seither erschienen; die Produktpalette des kleinen Verlags war noch sehr übersichtlich. Da das Geschäft klein war, hatte H. G. Münchmeyer zwischen 1864-1866 auch den Vertrieb wahrgenommen, wobei ihm seine zuvor in jahrelanger Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse als Kolporteur zugute kamen. Die erzielten Geschäftserfolge mögen ihn und seinen vermögenden Bruder Friedrich Louis Münchmeyer (1829-1897) dazu bewogen haben, den gemeinsamen Betrieb auf eine breitere Kapitalgrundlage zu stellen. Beide lagerten im Laufe des Jahres 1866 ihr Geschäftslokal in ein Hintergebäude in der Dresdner Ammonstraße 33 aus; Anfang 1868 traten sie dann als ‚Gebrüder Münchmeyer‘ auch mit dem Buchhandel in Verbindung.115

Der zu jener Zeit noch in Schloss Osterstein inhaftierte Karl May begann mit der Skizzierung literarischer Arbeiten. So unternahm er mit dem Fragment Offene Briefe eines Gefangenen116 den Versuch, „das Zwickauer Strafvollzugssystem, mit dem ja durchaus etwas Neues versucht wurde, in populärer Form darzustellen und es auf diese Weise einem größeren Publikum einsichtig und verständlich zu machen. Das Schlagwort Besserung und der Hinweis auf verschiedene Haftsysteme läßt eine solche Absicht jedenfalls naheliegend erscheinen.“117 In Schloss Osterstein entstand vermutlich auch jenes Gedicht, das in einer Handschrift unter dem Titel Weihnachtsabend118 mit 16 Strophen erhalten geblieben ist und das leitmotivisch die Reiseerzählung Weihnacht! prägt. Bedeutsam für die Entstehungsgeschichte des Gedichtes ist die dritte Strophe, worin der Karl-May-Verleger Roland Schmid (1930-1990) die akustische Situation in Zwickau widergespiegelt sah. Das Indiz für diese Ansicht sah er darin, dass allein in der Nähe der Anstaltskirche ein Geläut von vier weiteren Glockentürmen ertönte.

Zur Unterstützung seiner literarischen Aktivitäten nutzte May die Möglichkeit, eine Stunde täglich in der Bibliothek des Arbeitshauses zu lesen. Dass May diese Literatur nicht nur als Leser konsumiert hat, sondern eigenen Angaben zufolge „die Bibliothek der Gefangenen zu verwalten“119 hatte, muss allerdings bezweifelt werden. „Eindeutige Belege dafür [...] liegen nicht vor. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, daß er während seiner Isolierhaft gewisse bibliothekarische Arbeiten in der separaten Bücherei für die Zellengefangenen verrichtet hat. Die eigentliche Verwaltung dieser Spezialbibliothek lag freilich in den Händen des ersten Anstaltskatecheten“120 und Organisten Carl Leberecht Reinhold Hohlfeld (1826-1904). Immerhin lässt sich konstatieren, dass May während seiner Zwickauer Inhaftierung ernsthaft an einer schriftstellerischen Laufbahn zu arbeiten begann – wenn auch von Winnetou noch nicht die Rede war.

Mays positive Entwicklung ließ sehr bald den Gedanken an ein Gnadengesuch entstehen. Eine Begnadigung konnte „nur solchen Gefangenen zu Theil werden, welche einen Theil, in der Regel sogar einen beträchtlichen Theil ihrer Strafzeit bereits verbüsst haben. Zu dieser Gnade muss der Detinirte empfohlen werden und sie ist es, die wir allein im Auge haben. Zu dieser Begnadigung dürfen nur solche Sträflinge empfohlen werden, welche der ersten Classe angehören und in derselben bereits längere Zeit durch ihr Betragen den Beweis geliefert haben, dass sie ihr Vergehen ernstlich bereuen und wirklich gebessert sind.“121 Ein solches Bereuen und Gebessertsein sah die Anstaltsleitung bei May als gegeben an.

„Das Schicksal schien mit meinen Vorsätzen einverstanden zu sein. Es spendete mir, als ob es mich für alles Leid entschädigen wolle, eine reiche, hochwillkommene Gabe: Ich wurde begnadigt. Die Direktion hatte für mich ein Gnadengesuch eingereicht, auf welches ich ein volles Jahr meiner Strafzeit erlassen bekam.“ 122

Die normale Strafzeit hätte bis zum 13. Juli 1869 gedauert. Sie verkürzte sich durch den Straferlass also um acht Monate und elf Tage. Originalbelege für den Gnadenakt König Johanns (1801-1873) gegenüber dem Häftling Karl May sind nicht überliefert. Erhalten geblieben ist immerhin die ‚Handtabelle der Strafanstalt Zwickau 1863-1865‘. Sie vermerkt über „Carl Friedrich May“ u. a.:

Am 2. November 1868 in Folge Allerhöchster Gnade entlassen.123

Und als May an jenem 2. November 1868 hoffnungsfroh die Anstaltsmauern von Schloss Osterstein hinter sich ließ, erfolgte auch eine Mitteilung der Zwickauer Anstaltsdirektion an das Polizeiamt Leipzig darüber, dass

der vormalige Lehrer Carl Friedrich May, eingeliefert vom Königl. Bez. Ger. Leipzig zur Verbüssung der ihm wegen Betrugs zuerkannten Arbeitshausstrafe von Vier Jahren 1 Monat [...] nach erfolgter Begnadigung am heutigen Tage wieder von hier entlassen worden (ist).124

Die Mitteilung erfolgte deshalb, weil das Polizeiamt Leipzig die polizeilichen Ermittlungen geführt hatte. May wurde bei seiner Entlassung mit einigen Dokumenten ausgestattet, das wichtigste darunter war das Vertrauenszeugnis. Es bestätigte, „dass der Gefangene durch längere tadellose Führung in der Anstalt sich des öffentlichen Vertrauens würdig gemacht hat. In der Regel können nur die Detinirten erster Classe dieses Zeugnis erhalten. Bei Ertheilung desselben ist natürlich sehr vorsichtig und mit grosser Auswahl zu verfahren. Der Director hat die endgültige Entscheidung, ob ein solches Zeugnis ertheilt werden soll oder nicht, wird aber die Meinung der Beamten in einem Berather- oder Beamtenconvente erst hören müssen. Mit diesem Zeugnisse ist der Entlassene nun von aller Polizeiaufsicht frei und ist ihm die Möglichkeit geboten, sich leichter einen rechtlichen Erwerb zu suchen und ihn zu finden.“125 Das Vertrauenszeugnis gestattete May, sich an einem Ort seiner Wahl niederzulassen. Außerdem erhielt er einen Dimissions- und Heimatschein sowie Reise- und Arbeitsentgelt in Höhe von 15 Taler ausgehändigt. So jedenfalls sagte er später bei einer Vernehmung am 3. Juli 1869 gegenüber dem Mittweidaer Staatsanwalt Taube aus.

Die Zwickauer Inhaftierungszeit hinterließ im Werk Karl Mays deutliche Spuren. Auffallend oft geraten die Romanhelden in die Hände ihrer Gegner und werden – aus eigenem Vermögen oder dank der Mithilfe anderer – daraus befreit. Die Häufigkeit dieses Motivs deutet auf ein Hafttrauma hin. Es dürfte kaum ein Zufall sein, dass gerade May Abenteuererzählungen verfasste, in denen vor allem die Ich-Figur mehrfach umfangreiche Weltreisen durch die Wüste bis zum Stillen Ozean unternimmt. „Das wäre wohl nie entstanden, wenn ihr Verfasser nicht acht Jahre seiner Jugend im Kerker hätte verbringen müssen.“126

Die literarischen Beschreibungen des Eingesperrtseins fallen bei May auf. Sie enthalten auch Schilderungen, in denen ganz konkret Inhaftierungen in heimischen Haftanstalten vorkommen. Neben den literarisch verwandelten Auftreten authentischer Personen schildert May in Der verlorene Sohn sein eigenes Schicksal, dramaturgisch aufgesplittet in mehrere Protagonisten, die in Konflikt mit dem Gesetz geraten. In diese Situation geraten sie – das ist auch für Mays Sicht auf seine eigenen Straftaten bedeutsam – zumeist unschuldig!

IV. Verfehlungen und Straftaten (1868-1870)
1. Eine gescheiterte Resozialisation

Als Karl May am 2. November 1868 aus dem Arbeitshaus Schloss Osterstein vorzeitig entlassen wurde, kehrte er nach Ernstthal zurück, wo er nachweislich bis April 1869 wieder bei den Eltern wohnte. Ihm, dem entlassenen Strafgefangenen, dem ehemaligen Lehrer, der aus der Lehramtskandidatenliste gestrichen worden war, boten sich angesichts seiner Mittellosigkeit keine Alternativen. Auch die Hoffnung auf eine literarische Zukunft zerstob angesichts der Realität sehr schnell. Bis heute lassen sich trotz intensiver Nachforschungen keinerlei Veröffentlichungen feststellen, sodass eine existentielle Sicherung durch eine Autorentätigkeit Utopie blieb. Bis wann und in welcher Weise May an der Umsetzung seiner literarischen Pläne arbeitete, lässt sich nicht mehr feststellen. Belegt sind im Frühjahr 1869 mehrere Fahrten wohl in literarischen Angelegenheiten nach Dresden. Während sich die beruflichen Perspektiven immer mehr verdüsterten, bot zumindest das Privatleben einen kleinen emotionalen Lichtblick durch die Liebesbeziehung mit dem Dienstmädchen Auguste Gräßler (1848-1894) aus Raschau bei Schwarzenberg. Neben der deprimierenden Erkenntnis, seinen Lebensunterhalt nicht als Schriftsteller verdienen zu können, kamen weitere Belastungen, die mit seinem Status als Vorbestraften zusammenhingen. „In seiner engeren Heimat wurde der entlassene Arbeitshäusler mit Mißtrauen betrachtet. Bei Delikten, die in der Umgebung vorfielen, wurde May als Täter verdächtigt.“127 Dieses Misstrauen betraf allerdings vorwiegend Behördenvertreter.

„Es hatte irgendwo einen Einbruch gegeben. Jedermann sprach von ihm. Der Täter war entkommen. Bald gab es wieder einen, in derselben Weise ausgeführt. Dazu kamen einige Schwindeleien, wahrscheinlich von herabgekommenen Handwerksburschen in Szene gesetzt [...]. Es zirkulierte ein Gerücht [...], daß ich jener Einbrecher sei [...]. Es kamen einige neue Schelmenstreiche vor, deren Täter ganz unbedingt mit einer gewissen Intelligenz behaftet waren. Man glaubte, dies auf mich deuten zu müssen [...]. Der Wachtmeister erkundigte sich unter der Hand [...] wo ich [...] gewesen sei.“ 128

Die psychischen Verstörungen setzten wieder ein. „May erzählte, wie er ziellos in Wald und Feld herumgelaufen und einer (von ihm zweifellos nicht begangenen) Brandstiftung bezichtigt worden sei; nicht einmal die Mutter habe an seine Unschuld geglaubt und ihn nach Amerika forttreiben wollen. Die Authentizität dieser Schilderung und ihre Deutung sind umstritten. Sicher ist, daß die Widerstandskräfte, mit denen May die Anstalt verlassen hatte, schon nach wenigen Monaten zusammenbrachen.“129

May beschreibt später seinen damaligen Seelenzustand:

„Ich vernahm unausgesetzt den inneren Befehl, an der menschlichen Gesellschaft Rache zu nehmen, und zwar dadurch Rache, daß ich mich an ihren Gesetzen vergriff.“ 130

2. Die zweite Tatserie

Wiederau, 29. März 1869: Ungefähr 20 Kilometer nördlich von Ernstthal liegt – fernab von großen Verkehrswegen – das Dorf Wiederau. Aus dem unscheinbaren Ort stammte die zu dieser Zeit erst zwölfjährige Clara Zetkin, die später noch eine wesentliche politische Rolle spielen sollte. Der Ort verfügte auch über eine Gastwirtschaft mit Namen ‚Zum Hirsch‘ in der Hauptstraße 169, deren Betreiber der Materialwarenhändler und Strumpfwirker Carl Friedrich Reimann (1830-1877) war. Es war der Morgen des 2. Osterfeiertages, als in der Gastwirtschaft ein Fremder erschien. Über das, was sich im Folgenden abspielte, berichtete das Leipziger Tageblatt und Anzeiger in seiner Nr. 94 vom 4. April 1869: „Ein arger Schwindel ist an dem Krämer in Wiederau bei Mittweida ausgeführt worden. Zu demselben kommt ein Mann in anständiger Kleidung, welcher sich für einen Leipziger Polizeimann ausgiebt, und theilt dem Krämer mit, er hätte Auftrag, bei ihm Nachsuchung zu halten, weil man Verdacht schöpfte, er gehöre einer Falschmünzerbande an, und verlangt, das Papiergeld des Krämers zu sehen. Derselbe erklärt, weiter nichts, als einen 10-Thaler-Schein zu haben, und holt diesen herbei; der Fremde prüft den Schein genau und behauptet, er sei falsch, er müsse ihn wegnehmen. Eine an der Wand hängende Taschenuhr will er auch als gestohlen erkennen, verlangt auch das Silbergeld zu sehen, weil auch falsche Thaler im Umlauf wären; auf Vorzeigen dessen steckt er einige davon zu sich mit dem Bemerken: ‚das sind auch falsche‘, und nun machte er dem Krämer bekannt, daß er ihn mit nach Clausnitz nehmen müßte, wo ein Verhör stattfinden solle, weil in Clausnitz ebenfalls einige der Falschmünzerei verdächtige Leute wohnten. In Clausnitz angekommen, bezeichnet er dem Krämer auch das Haus, wo das Verhör stattfinden soll, und bedeutet ihn, er solle einstweilen in den Gasthof gehen; er würde gerufen werden, wenn es nöthig sei. Es vergehen nahe an zwei Stunden, es kommt Niemand, da wird dem Wartenden doch die Zeit zu lang, und er fragt im Gasthof, ob Jemand von dem fraglichen Verhör etwas wisse, aber leider mußte der arme Wiederauer nun erfahren, daß er ein Geprellter sei, denn der angebliche Leipziger Polizeimann war mit 10-Thaler-Schein, Uhr und einigen Silberthalern verschwunden; bis jetzt konnte man auch seiner nicht habhaft werden.“

Der auch in diesem Fall für die Ermittlung zuständige Staatsanwalt Taube fahndete anschließend im Sächsischen Gendarmerieblatt nach einem „Unbekannte(n), 28-32 J(ahre) alt, ca. 72” lang, schmächtig, blasser Gesichtsfarbe, dunkelbraunen Haares, ohne Bart, bekleidet mit Rock, Weste und Hosen von braunem gelblich schimmernden Stoffe, die Hosen mit schwarzem Gallon versehen, ferner braunen spitzen Filzhut, Siegelring und knotigen Stock tragend“.131

Fünf Tage später, am 6. April 1869, ergänzte Taube die Fahnung dahingehend, „daß der angebl[iche] v[on] W[olframsdorf] kurz verschnitt[enes] Haupthaar, längliches Gesicht und Nase, gelbe Gesichtsfarbe gehabt, daß er blauseidenen Schlips u[nd] umgeschlag[enen] Hemdenkragen getragen [habe]. Er ist bereits am Sonnabend vor den Ostertagen in Wiederau gesehen worden, scheint sich also mehrere Tage in der dortigen Gegend aufgehalten zu haben.“132

Über die Identität des Täters herrschte bei den Behörden völlige Unklarheit. Zunächst wurde ein bekannter Krimineller im Sächsischen Gendarmerieblatt als mutmaßlicher Täter in Betracht gezogen.

Ponitz, 10. April 1869: Unweit von Wiederau lag Ponitz, ein Dorf mit seinerzeit ca. 1.600 Einwohnern. Knapp zwei Wochen nach dem Wiederauer Vorfall erschien ein junger Mann im Hause des Seilermeisters August Krause (1828-1896). Das Haus, am Hang vor der Ponitzer Kirche gelegen, war ein einstöckiger Fachwerkbau, erbaut um 1800, und diente als Seilerwerkstatt. Der junge Mann gab sich gegenüber dem Seilermeister als ‚Mitglied der geheimen Polizei‘ aus. Über das, was er von Krause wollte, berichtete die Leipziger Zeitung vom 14. April 1869 später:

Bekanntmachung.

In hiesiger Gegend hat heute ein unbekannter, nachstehend soweit möglich beschriebener Mensch einen Betrug in der Weise ausgeführt, daß er sich als Mitglied der geheimen Polizei ausgegeben, welches Recherchen nach falschem Papiergeld anzustellen habe, sich unter diesem Papiergeld anzustellen habe, sich unter diesem Vorwand in Besitz von circa 30 [Zeichen für Taler] Geld gesetzt hat und mit diesem geflohen ist. Auf der Flucht hat er die Nacheilenden durch Vorhalten eines Pistols an seiner Arretur verhindert.

Der Betrüger ist jedenfalls identisch mit dem unterm 1. l[etzten] M[onats] von der Königl[ichen] Staatsanwaltschaft Mittweida Verfolgten. Auf der Flucht ist demselben eine kleine Marke von Pappe entfallen, auf welcher mit blauem Stempel die Namen:

Julius Metzner, Oberlungwitz aufgedrückt sind.

Signalement.

Der Unbekannte ist mittlerer Größe, mit braunem dünnen Schnurrbart und braunem langen Haupthaar, trug breitkrämpigen hellbraunen Filzhut, hellbraunen Rock und Weste, Beinkleider von gleicher Farbe mit schwarzen Galons.

Crimmitschau, den 10. April 1869.

Das Königliche Gerichtsamt.

Beyer.

Die Bekanntmachung gibt nur verschwommen wieder, was tatsächlich geschehen war. Der angebliche Geheimpolizist hatte 30 vermeintlich falsche Taler konfisziert. Anschließend hatte er Krause aufgefordert, ihm nach Crimmitschau auf das Gerichtsamt zu folgen. Auf dem Weg dorthin hatte der vermeintliche Falschgeldfahnder plötzlich vorgegeben, seine Notdurft zu verrichten, um sich seitwärts ins Gebüsch zu schlagen. Er wurde jedoch von Krause und einem Helfer verfolgt. Als die Verfolgung zu heikel wurde, warf der Flüchtende das erschwindelte Geld fort und wehrte die Verfolger mit einem ‚Doppel-Terzerol‘ ab. Bei der anschließenden Flucht verlor er ein kleines Stück Pappe (ob absichtlich oder versehentlich, ist ungewiss), auf dem der Name ‚Julius Metzner Oberlungwitz‘ stand. Der Name des kleinen Oberlungwitz ließ die Behörden sofort an das angrenzende größere Ernstthal denken, von dem Wiederau wie Ponitz fast gleich weit entfernt liegen. So ahnte die sächsische Gendarmerie, wer hier den falschen Polizisten gespielt hatte.

Obergendarm Karl Gottlieb Prasser (1815-1874) aus Rochlitz, der May 1865 als ‚Dr. Heilig‘ entlarvt hatte, wurde eingeschaltet. Er suchte Mays Eltern auf und vermeldete am 12. April:

„May hält sich bei seinen Eltern in Ernstthal auf. Entschuldigt sich angeblich mit litterarischen Arbeiten, verreist zeitweilig [...]“133

In Prassers Augen war May jedenfalls der gesuchte Täter, wie eine redaktionelle Fußnote zu einem Steckbrief im Sächsischen Gendarmerieblatt, Nr. 56 von 1869, verriet:

„Der Kreisobergend[arm] Schwarzenberg u[nd] der Obergend[arm] Prasser halten den von Mittweida aus verfolgten Betrüger für den früher als angebl[ichen] Dr. med. Heilig aufgetret[enen] vormal[igen] Schullehrer Carl Friedr[ich] May [au]s Ernstthal, 28 J[ahre] alt (…), dessen Signal[ement] mit dem des Betrügers vollständig übereinstimmt.“

May ahnte wohl, dass man ihn verdächtigte, denn er ließ sich kaum noch in Ernstthal sehen. Am 13. April schlich er sich nachts heimlich ins Haus seiner Eltern und hinterließ einen Brief, worin er angab, zu einem Neuanfang nach Amerika auswandern zu wollen: „Ich traf nämlich zwei nordamerikanische Herren, Vater und Sohn, welche von einer Vergnügungs- und wohl auch halb und halb Geschäftsreise kamen und über Leipzig, Frankfurt, Amsterdam nach Hause wollten. In Prag hatten sie ihren Hofmeister zurückgelassen und machten mir den annehmbaren Vorschlag, an dessen Stelle zu treten, mit nach Pittsburg zu gehen und dort die jüngeren Geschwister zu unterrichten, ev. Sie auf ihren Reisen zu begleiten. Ein guter Schriftsteller muß die Welt kennen, muß Erfahrungen gesammelt, muß seine Anschauungen erweitert und berichtigt haben, und da ich zudem kein Mensch bin, der an seinem bißchen Scholle klebt, so griff ich natürlich mit beiden Händen zu. Bei der Eile, welche die beiden Herren haben, ist es natürlich nicht möglich, heute nach hause zu kommen, wie ich Euch versprochen hatte. Ich bin gestern erst mit ihnen zusammengetroffen, heute sind wir in Leipzig, bis Sonnabend in Amsterdam und dann in 9-10 Tagen in Pittsburg. Paßscheerereien, wie sie bei uns in Deutschland an der Tagesordnung sind, habe ich auch nicht zu befürchten, da auf dem Passe des Mr. Burton die einfache Bemerkung steht: ‚Reist mit Sohn und Gesellschafter‘, und so kann ich gleich mitreisen, ohne mir erst Papiere holen zu müssen.“ 134

Unwillkürlich fühlt man sich an den Ich-Erzähler des ersten Bandes der Winnetou-Trilogie erinnert, der seine Old-Shatterhand-Karriere im Wilden Westen auch als Hauslehrer in St. Louis beginnt. Mays Brief an die Eltern wurde später zu den Ermittlungsakten genommen. Zweifel am Wahrheitsgehalt dieses Briefinhaltes drängen sich auf. Andererseits deutet die Eintragung „Burton’s Amerik. Dolmetscher“ in der Anleitung, die englische Sprache in kurzer Zeit ohne Lehrer zu lernen in Mays Bibliothek auf eine möglicherweise tatsächlich stattgefundene Begegnung hin.135 Beweise lassen sich bis heute nicht erbringen. Wenige Tage später fuhr May nach Schwarzenberg zu seiner Geliebten Auguste Gräßler, die zu jenem Zeitpunkt offenbar noch nichts von seinen Aktivitäten wusste. Das Zwickauer Wochenblatt vom 17. April 1869 vermeldete unterdessen:

„Das Gerichtsamt Crimmitschau verfolgt einen Betrüger, der sich in dortiger Gegend ‚als Mitglied der geheimen Polizei‘ ausgegeben, welches Recherchen nach falschem Papiergeld anzustellen habe, sich unter Vorwand im Besitz von 30 Thaler Geld gesetzt hat und mit diesem geflohen ist. In der Gegend von Mittweida ist bekanntlich Aehnliches vorgekommen.“

Die Behörden zogen offenbar bereits eine Parallele zur Reimann-Episode in Wiederau. Mittlerweile verdichtete sich der Verdacht, dass hinter der Identität des Polizeileutnants von Wolframsdorf und des ominösen Mitglieds der geheimen Polizei der aus Zwickau entlassene May stecken musste. So ließ Taube am 20. April im Sächsischen Gendarmerieblatt mitteilen: „Da der Verdacht sich mehrt, daß der an mehreren Orten als Polizeibeamter aufgetretene unbekannte Betrüger der May gewesen sei, und des letzteren Aufenthalt unbekannt ist, so wird gebeten, auf denselben allerorts zu invigilieren und ihn im Betretungsfall zu verhaften.“

Auch Taube fahndete somit fortan nach einem alten Bekannten. In der May-Forschung wird die Vermutung vertreten, dass May in den nächsten Wochen versucht habe, nach Amerika auszuwandern.136 Infolge von Passschwierigkeiten sei er jedoch nur bis Bremen gelangt, um ergebnislos wieder nach Sachsen zurückzukehren. In Jöhstadt wurde er Anfang Mai gesehen. Der Gendarm Heinrich Hermann Grundig (1820-1907) wurde auf ihn aufmerksam gemacht, worüber das Sächsische Gendarmerieblatt am 14. Mai 1869 berichtete:

„Der vormal[ige] Schullehrer Karl Friedrich May hat sich l[au]t Anzeige des Gend[arms] Gruppenf[ührer] Grundig in Hohenstein, wie diesem glaubh[aft] mitgetheilt worden, vom 4. bis 5. M[onat]s. in Jöhstadt umhergetrieben, seiner in Falken bei Hohenstein erschwind. Kleider (Rock, Hosen u. Weste) sich entledigt und trägt gegenwärtig wahrscheinl[ich] grauen Turneranzug und braunes, kleines Hütchen.“

Der Hinweis auf einen Kleiderschwindel traf allerdings nicht zu. Vielmehr hatte der Schneider Johann Ferdinand Hoppe (1821-1894), ein Bruder von Mays Schwager Friedrich August Hoppe, den Vaganten freiwillig mit neuer Kleidung versorgt und dann nur deshalb angezeigt, um nicht in den Verdacht der Begünstigung zu geraten. Eine Stoffprobe trug später zu einer Identifizierung Mays bei seiner Festnahme bei. Ende des Monats wandte er sich wieder nach Ernstthal, wo er sich heimlich in der Mietwohnung seiner Schwester Auguste Wilhelmine und seines Schwagers Friedrich August Hoppe im Haus seines Taufpaten Weißpflog aufhielt.

Ernstthal, 27./28. Mai 1869: Es gab nicht viele Menschen, denen May in jener Zeit vertrauen konnte. Neben seinen Familienangehörigen war dies vor allem aber sein Taufpate Weißpflog. In der Nacht vom 27. Mai erhielt er von ihm und seiner Frau Emilie einige Gegenstände, die auf den ersten Blick seltsam anmuten: einen Kinderwagen, wahrscheinlich als Transportgerät, eine Schirmlampe, zwei Geldtäschchen mit zwei Talern Inhalt, zwei Bunde Sperrhaken (Dietriche) und eine Brille mit Futteral. Über die Freiwilligkeit der Aushändigung aller Gegenstände könnte man angesichts einer später erfolgten Strafanzeige wegen Diebstahls durch Weißpflog Zweifel hegen. Auf der anderen Seite fällt auf, dass die besagte Anzeige erst am 3. Juni, also gut eine Woche nach dem vermeintlichen Diebstahl beim Gerichtsamt Hohenstein erstattet wurde. Das lässt wiederum an der tatsächlichen Begehung einer Straftat ernste Zweifel aufkommen. Genährt werden diese Zweifel dadurch, dass May von Nachbarn des Schmieds beim nächtlichen Davonbringen der Gegenstände beobachtet wurde. Weißpflog musste möglicherweise Anzeige gegen sein Patenkind erstatten, um nicht selber verdächtig zu erscheinen. Die Anzeige der vermeintlichen Tat wurde in der Leipziger Zeitung vom 8. Juni 1869 öffentlich bekannt gemacht:

Bekanntmachung.

In der Nacht vom 27. zum 28. des vorigen Monats sind, muthmaßlich mittels Einschleichens, aus einer Wohnung in der Stadt Ernstthal die nachverzeichneten Gegenstände spurlos entwendet worden, was zur Ermittelung der Thäterschaft und behufs Wiedererlangung des Gestohlenen andurch öffentlich bekannt gemacht wird.

Fürstlich und Gräflich Schönburg’sches Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal, den 3. Juni 1869.

Seyler.

Verzeichnis der gestohlenen Gegenstände.

1) Ein Kinderwagen mit schwarzgrauem Korb und Hängefedern, an dessen einem Rade ein neuer Reifen aufgezogen war,

2) eine schwarzlederne Geldtasche in Buchform mit Stahlbügel, in welchem sich 2 [?] Silbermünzen in 1/6 Thalerstücken befanden,

3) eine Schirmlampe mit Porzellainfuß, genärbtem Milchschirm und dergl[eichen] Kugel,

4) eine Brieftasche, außen von braunem, innen von grünem Leder, mit eingeheftem Notizbuch, in welchem sich eine auf den Glaser Kühnert in St. Egidien lautende Rechnung für gelieferte Fensterbeschläge im Betrage von 21 [?] 10 [?] und einigen Pfennigen, und einige Notizen über Außenstände bei Personen in Glauchau, St. Egidien und Callenberg befanden,

5) eine neue stählerne Brille mit schwarzem Futteral,

6) ein Geldtäschchen von violettem Leder mit genärbtem Stahlbügel,

7) 13 [?] in einzelnen Kupfermünzen,

8) ¼ Pfund gewöhnliche Waschseife und

9) 60 bis 70 Stück Dittriche in verschiedenen Formen.

Der Ort, zu dem May die Gegenstände brachte, ist bekannt. Seinen seinerzeitigen Schlupfwinkel bildeten „zwei Höhlen, ungefähr 2 km von der nördlichen Peripherie Hohensteins entfernt im Wald im Kiefernberg gelegen. Diese ‚Eisenhöhlen‘, eigentlich Stollen, deren Entstehung auf Schürfarbeiten im 17. Jahrhundert zurückging, hatten 1771 einer Räuberbande unter einem gewissen Christian Friedrich Harnisch (geb. 1744) aus Hohenstein als Unterschlupf gedient. Deshalb waren sie zu Recht im Volksmund als ‚Eisenhöhlen‘ verschrien. Mays Vater soll 1869 beobachtet worden sein, als er dem in diesen Höhlen kampierenden Karl May Lebensmittel etc. hinschaffte.“137

Ob der Aufenthalt Mays in den ‚Räuberhöhlen‘ mit dazu beitrug, dass er, der Einzeltäter, in der Legende der Einheimischen später als Mitglied und gar Anführer einer Räuberbande wie Harnisch gehandelt wurde, ist durchaus möglich. Der Hohenstein-Ernstthaler Lehrer, Stadtbibliothekar und Heimatforscher Hans Zesewitz (1888-1976), der in den 1920er-Jahren viele Einzelheiten aus Mays Leben und dem seiner Vorfahren erkundete, erinnerte sich später, wie noch um 1920/30 gerade solche Zerrbilder in der Heimatstadt kursierten. Die Karl-May-Höhle inspirierte den späteren Schriftsteller auch zur literarischen Verarbeitung, namentlich in der heimatlichen Erzählung Die Rose von Ernstthal (vgl. GW 43, Aus dunklem Tann und den Sonderband Karl May auf sächsischen Pfaden).

Limbach, 31. Mai 1869: Für kurze Zeit wurden die ‚Räuberhöhlen‘ Ausgangspunkt für geheime Ausflüge Mays in die nähere Umgebung. Am Morgen jenes Tages wagte sich May zu der am Ortsausgang von Limbach gelegenen Restauration von Viktor Reinhard Wünschmann (1820-1908). Zwischen der Höhle und dem Gasthaus lagen gerade einmal 4 km. Im Gasthaus verlangte er von dem alleine anwesenden Schankmädchen Minna Clara Fiedler ein Glas Wein und entfernte sich schließlich unbemerkt mit einem Satz von fünf Billardkugeln. Mit der bescheidenen Beute „floh May auf direktem Weg zu Fuß nach Chemnitz (14 km) – eine Eisenbahnlinie Limbach–Chemnitz wurde erst gebaut – und verkaufte die Billardbälle über einen Dienstmann an einen Drechsler für 5 Taler (Wert: 20 Taler). May erhielt auch das Geld, mußte aber sofort die Flucht ergreifen [...].“138

Zwei Chemnitzer Polizeidiener hatten von dem Verkauf der Billardbälle erfahren und den Täter gestellt. Als sie seine Ausweispapiere verlangten, setzte er seine Flucht erfolgreich in die angrenzenden Wälder fort.

Bräunsdorf, den 3./4. Juni 1869: Etwa acht Kilometer nördlich von Hohenstein-Ernstthal liegt Bräunsdorf. Zu jener Zeit lebten hier um die 1.000 Einwohner. In der Nacht zum 4. Juni näherte sich Karl May dem zur Erbschänke des Ortes gehörenden Bauernhof des Gasthofbesitzers Johann Gottlieb Schreyer (1823-1892).

Er vollführte hier einen Coup, den man Jahre später von den Abenteuerromanen her als gängiges Motiv kennt. So vermeldeten die Dresdner Nachrichten in ihrer No. 161 vom 10. Juni 1869: „Ein unbekannter Gauner hatte in der Nacht vom 3. zum 4. d. M. in frechster Weise aus dem unverschlossenen Stalle des Gasthofs in Bräunsdorf ein Pferd im Werthe von 200 Thalern und ein Peitsche gestohlen und war mit seinem Raube flüchtig geworden. Das Pferd wurde, wie wir soeben erfahren, in einem Dorfe bei Meerane, wo es der Dieb hat verkaufen wollen, wiedererlangt. Der Letztere selbst aber hat sich flugs aus dem Staube gemacht und es soll seine Habhaftwerdung noch nicht gelungen sein.“

May wandte sich mit dem gestohlenen Pferd nach Remse, einem 10 km südwestlich von Bräunsdorf gelegenen Ort. Vergeblich bot er das Pferd dort zum Verkauf an. „In Höckendorf, 4 km von Remse entfernt, fand er schließlich in der Person des Pferdeschlächters Voigt einen Interessenten, der das Pferd für 15 Taler zu kaufen gewillt war. [...] Zu einer Aushändigung des Kaufgeldes kam es jedoch nicht, weil – wieder einmal – die Verfolger aus Bräunsdorf dem Pferdedieb so dicht auf den Fersen waren, daß dieser schleunigst in Richtung auf Schindmaas zu Reißaus nahm.“

Im Gendarmerieblatt heißt es u. a.: „Das Pferd wurde in Höckendorf bei Meerane, wo es der Unbekannte hatte verkaufen wollen, wieder erlangt, letzterer ist aber nach Schindmaas zu geflüchtet und nicht zu erlangen gewesen.“139

Gendarm Grundig nahm irrtümlich an, dass es sich bei dem Pferdedieb um den steckbrieflich gesuchten Handarbeiter Johann Gottlieb Franke aus Dänkritz handelte. Die Identifizierung Mays als Täter fand noch nicht statt.

Mülsen St. Jacob, 15. Juni 1869: Während Staatsanwaltschaft und Polizei nach ihm fahndeten, entwickelte May weitere Pläne. Er änderte seine Vorgehensweise für die Durchführung weiterer Delikte, indem er sich Urkunden eigenhändig anfertigte, um sie zu Täuschungszwecken bei künftigen Unternehmungen einzusetzen. So stattete er sich „mit einem selbst gefertigten Schriftstück aus, ‚Acta, betreffend in Sachen der Erbschaft des Particuliers140 ... ‘ [der Name war offen gelassen worden], am 24. Mai 1869 in Dresden vom ‚Vereinigten deutsch-amerikanischen Consulat‘ ausgestellt und vom ‚amerikanischen General-Consul‘ G. D. Burton sowie vom ‚sächsischen General-Consul‘ Heinrich von Sybel unterzeichnet.“141

Ein ‚vereinigtes deutsch-amerikanisches Consulat‘ existierte nicht. Leiter des ‚Consulats für die Vereinigten Staaten von Nordamerika‘ war nicht G. D. Burton, sondern der Consul William S. Campbell. Heinrich von Sybel (1817-1895) war ein bekannter Historiker und Abgeordneter des Norddeutschen Bundes, jedoch kein sächsischer General-Consul.

Die Vollmacht ermächtigte einen gewissen „Dr. Schaffrath, Advokat aus Dresden“ nach den unbekannten sächsischen Erben eines in Cincinnati verstorbenen Partikuliers zu recherchieren. Diesmal hat die Person des Dr. Schaffrath ein reales Vorbild: Dr. jur. Wilhelm Michael Schaffrath (1814-1893) lebte 1869 als Advokat, Notar und ehemaliger Stadtrichter in Dresden, Johannisplatz 1. Dass May die beschriebenen Schriftstücke verwendet hat, bestritt er später vor Gericht nachdrücklich. Es konnte ihm auch keine missbräuchliche Benutzung nachgewiesen werden.

Am Vormittag des 15. Juni 1869 erschien Karl May in Mülsen St. Jacob, 12 km südwestlich von seiner Heimatstadt entfernt im Hause des Webermeisters und Bäckers Christian Anton Wappler (1816-1879). Er stellte sich Wappler als Expedient des Advokaten Schaffrath vor und tischte ihm eine fantastische Geschichte auf, die Tage später in den Dresdner Nachrichten, Nr. 172 vom 21. Juni 1869, nachzulesen war:

„Ein ähnlicher Schwindel, wie er in letzter Zeit an verschiedenen Orten des Landes verübt wurde, ist vor einigen Tagen auch in Mülsen St. Jacob vorgekommen. Dort kam nämlich ein junger Mann zu einem Bäcker und spiegelte dem letzteren vor, daß er beauftragt sei, ihn, den Bäcker und seine drei Söhne in das Gericht nach Glauchau zu bestellen, woselbst sie Geld aus dem Nachlasse eines Verwandten in Empfang nehmen sollten. Der Bäcker und seine drei Söhne schenkten dieser frohen Botschaft ohne Weiteres vollen Glauben und begaben sich ohne Verzug selbander auf den Weg nach Glauchau. Nunmehr stellte sich der Fremde der allein zurückgebliebenen Bäckersfrau als einen Beamten der höheren geheimen Polizei vor, der beauftragt sei, nach falschem Gelde zu recherchieren. Er verlangte das Geld der Bäckersfrau zu sehen, diese brachte ihre Baarschaft auch gutmütig herbei und nachdem der Herr Polizeibeamte 40 Thaler zu sich gesteckt und die Bäckersfrau in die Kammer, in der sie sich befand, eingeschlossen hatte, machte er sich schleunigst aus dem Staube. Der aus Glauchau zurückkehrende Bäcker wird seiner Ehefrau keine großen Vorwürfe darüber, daß sie sich so plump hatte täuschen lassen, gemacht haben, da er sich ja auch selbst hatte betrügen lassen, denn daß man bei dem Gerichte in Glauchau von Geldern, die er und seine Söhne geerbt haben sollten, nichts wußte, daß brauchen wir nicht erst hinzuzufügen.“

Den Behörden war klar, dass „dieser Gauner der May, Carl Friedrich, vormaliger Schullehrer aus Ernstthal [ist], welchen Obergendarm Franke aus Glauchau auch für den unbekannten Pferdedieb in Bräunsdorf [...] hält.“142

Der hier erwähnte Ernst Martin Franke (1817-?) befand sich erst seit dem 1. Mai im Glauchauer Gendarmeriedienst. Mit dem ‚Fall Karl May‘ verdiente sich Franke die ersten Sporen in seiner neuen Dienststelle. Ungeachtet der allgemeinen Fahndungssituation plante May weitere Delikte. So fertigte er sich „eine ‚Polizeiliche Legitimation‘ an, ausgestellt ‚Dresden, am 19. Juni 1869‘, unterschrieben ‚Dr. Schwarze, Generalstaatsanwalt‘. Danach sollte der Inhaber dieses Dokuments, der Assessor des Königlichen Bezirksgerichts Dresden Anton Clemens Laube, ‚zu Recherchen nach falschem Papier- und Silbergeld‘ ermächtigt sein.“143

Während ein Assessor Laube nicht existierte, griff May bei dem Namen Dr. Schwarze auf den damals im Amt befindlichen sächsischen Generalstaatsanwalt zurück. Dr. jur. Louis Schwarze (1816-1888) fungierte daneben auch als Abgeordneter des Norddeutschen Bundes und profilierte sich als Autor eines sächsischen Strafrechts-Kommentars. Noch bevor May die angefertigten Legitimationspapiere einsetzen konnte, kam es zu seiner nach Art und Weise ungewöhnlichen Festnahme. Im Zwickauer Wochenblatt, Nr. 158 vom 10. Juli 1869, war zu lesen:

„Es wurde s(einer) Z(eit) von einem Menschen berichtet, der sich unter dem Namen v[on] Wolframsdorf, Polizeilieutnant aus Leipzig, bei einem Krämer in Wiederau des Diebstahls schuldig gemacht hatte, indem er sich einen Zehnthalerschein, den er für unecht, und eine Taschenuhr, die er für gestohlen erklärte, aushändigen ließ – auf Nimmerwiedersehen; ähnliche Schwindeleien beging er in einem Orte bei Crimmitschau und zuletzt in Wülfen bei Zwickau. Heute Morgen 3 Uhr ist es endlich gelungen diesen Industrieritter zu verhaften. Der Restaurateur Engelhardt fand ihn in seinem Kegelschub, wo er nach kurzem Kampfe überwältigt wurde. An das dortige Gerichtsamt abgeliefert, wurde in ihm der ehemalige Lehrer May aus Ernstthal, ein längst berüchtigtes und verfolgtes Subject, erkannt. Außer einer scharf geladenen Pistole und einem Bund Dittriche war er auch im Besitz eines gefälschten Passes, auf den Namen eines hohen Staatsbeamten in Dresden lautend.“

Bereits Ende Juni hatte May eines Nachts aus dem Kegelhaus des Restaurateurs Christian Friedrich Engelhardt (1805-1878) in Hohenstein ein Handtuch und ein Zigarrenpfeifchen entwendet. Es erscheint aus heutiger Sicht unverständlich, weshalb er sich ausgerechnet im Kegelhaus versteckt gehalten hat, wo er mit Entdeckung rechnen musste. Jedenfalls wurde er dort in jener Nacht schlafend vorgefunden und von dem Gastwirt mit Hilfe seines Schwiegersohnes Friedrich Wilhelm Gündel und des herbeigerufenen Polizeiwachtmeisters Dankegott Laukner überwältigt. „Diese Überrumpelung muß einigermaßen dramatisch vor sich gegangen sein. Der aus dem Schlaf gerissene May setzte sich zur Wehr, zog während der Auseinandersetzung sein erprobtes Doppelterzerol und spannte die Hähne; die Zündhütchen waren aufgesetzt, wie die Akten zu melden wußten. Ob das Terzerol aber mit Kugeln geladen war, ist ungewiß. May bestritt es später nachdrücklich vor dem Untersuchungsrichter, und man hat ihm auch nicht das Gegenteil nachweisen können.“144

Die Feststellung der Identität erwies sich dabei als schwierig: May war ziemlich gut verkleidet und nur mit Hilfe eines Stoffmusters konnte man ihn identifizieren. Die Presse frohlockte, dass „der vor kurzem in Wiederau als amtlicher Polizeilieutnant von Wolframsdorf aufgetretene Schwindler ergriffen und als vormaliger Schullehrer May aus Ernstthal entlarvt worden sei.“

Unter Bewachung und in Handschellen wurde der Festgenommene dem Bezirksgericht Mittweida zur Untersuchung überstellt. Dort verbrachte er seine erste Nacht im Bezirksgerichtsgefängnis, in dessen Hof seit dem 16. Juni 1997 eine von dem Schriftsteller Erich Loest gestiftete Gedenktafel aufgestellt ist. Das Chemnitzer Tageblatt und Anzeiger, Nr. 163 vom 9. Juli 1869, berichtete: „Von Hohenstein bei Chemnitz brachte man unter gerichtlicher Bedeckung einen Mann hierher, welcher als derjenige bezeichnet wurde, der an dem Wiederauer Krämer die seiner Zeit auch hier erwähnte Cassenschein-Schwindelei ausgeführt haben sollte, auch von demselben bei Vorführung als solcher erkannt worden sein soll. Sein Name ist Mai und hat er schon früher eine mehrjährige Zuchthausstrafe verbüßt. Von hier wurde er nach Werdau transportiert.“

In Mittweida hatte Staatsanwalt Taube am 3. Juli 1869 den Verhafteten erstmalig vernommen. Im Rahmen dieser Vernehmung stritt dieser alle Vorwürfe ab, sodass Taube die Gegenüberstellung des Tatverdächtigen mit den geschädigten Personen am jeweiligen Tatort anordnete.

Wiederau, 5. Juli 1869: An jenem Tag begann der Transport des festgenommenen Karl Mays zwecks Gegenüberstellungen zu allen Tatorten. Der erste Lokaltermin fand in Wiederau statt. Dort wurde Karl May von dem Krämer Reimann mit den Worten begrüßt: „Da sind Sie ja, Herr Polizeileutnant!“ May entgegnete nur kurz: „Ich kenne Sie nicht!“145 Doch das Leugnen half nicht. Auch die übrigen Mitglieder der Familie Reimann erkannten May ohne zu Zögern wieder. In Chemnitz fand unterdessen am 10. Juli 1869 bei Auguste Gräßler eine ergebnislose Hausdurchsuchung statt. Sie gab an, May seit Pfingsten nicht mehr gesehen zu haben, und wusste vermutlich auch nichts von seinen Straftaten.

Zehn Tage später erfolgte der nächste Lokaltermin in Mülsen St. Jacob mit Wappler. Auch hier leugnete May die Tatbegehung. Das gleiche Ergebnis ergab die Konfrontation mit den Zeugen in Limbach. Für Montag, den 26. Juli, ordnete Staatsanwalt Taube eine erneute Expedition des Gefangenen an. Das Ziel sollten Bräunsdorf und Höckendorf wegen des Diebstahls sein. Was an jenem denkwürdigen Tag dann geschah, rekonstruierte der May-Forscher Hans-Dieter Steinmetz: Danach war Staatsanwalt Taube am Morgen jenes Tages „vermutlich in Begleitung seines Expedienten und mit einem Wagen, von Mittweida aus über Burgstädt und Limbach in das benachbarte Bräunsdorf aufgebrochen und konnte so vor Ort, noch vor dem geplanten Eintreffen Mays [...] Zeugen vernehmen.“146

Die Bräunsdorfer Zeugenvernehmung ist in einer auszugsweisen Abschrift147 erhalten geblieben. Die vollständige Abschrift findet sich im Sonderband Karl May auf sächsischen Pfaden.

Der erste Zeuge, den Taube an jenem 26. Juli 1869 vernahm, war der Bräunsdorfer Gastwirt Johann Gottlieb Schreier (1823-1893), mit dessen Pferd May das Weite gesucht hatte. Aus den Untersuchungsakten geht Schreiers Aussage hervor:

Aus meinem Stalle ist mir in der Nacht zum 4. v[origen] M[onats] mein Pferd gestohlen worden. Der Stall war auch des Nachts unverschlossen, auch war derselbe von aussen zugänglich, da mein Gehöfte nicht geschlossen ist. In dem Stalle stand bloss dieses Pferd. Ein Knecht schlief nicht in demselben, es konnte also der Diebstahl ohne Schwierigkeit ausgeführt werden, zumal ich auch keinen Hund besitze und mein Gasthof ziemlich isoliert am Ende des Dorfes liegt. Abends war das Pferd in den Stall gebracht worden und am andern Morgen gegen 4 Uhr, als es gefüttert werden sollte, war es verschwunden. Ebenso fehlte aus dem Stalle eine ordinäre schwarze Reitpeitsche sowie eine Trense und ein Halsriemen. Die Halfter [Halsriemen] war die, mit welcher das Pferd im Stalle angehangen war. Die Reitpeitsche lag im Stalle auf dem Futterkasten u. die Trense war im Stalle aufgehangen. Das Pferd war ca. 9 Jahre alt, ein Brauner mit einem weissen Streifen auf der Stirn und weissen Hinterfüssen. Als wir das Pferd vermissten, verfolgte ich die Spur desselben ein Stück hinaus bis ans Holz, dann verlor sich die Spur. Ich eilte sofort nach Penig und zeigte den Diebstahl dem Gendarmen an. Von dem Kutscher Friedrich in dem Gasthof zum Zeisig bei Penig erfuhren wir, dass dieser dem Diebe mit meinem Pferde bei Waldenburg begegnet war. Ferner erfuhren wir, dass der Dieb das Pferd in Remse an den Pächter hat verkaufen wollen und in Höckendorf ermittelten wir, dass es beim Pferdeschlächter Voigt stehe. Dort kamen wir gegen 5 Uhr Nachm[ittag] des 4. v[origen] M[onats] hin und trafen auch unser Pferd an.

Ich nahm mein Pferd mit Einwilligung Voigts, der dasselbe noch nicht bezahlt hatte, wieder an mich und besitze es noch. Sein Werth ist z[ur] Z[ei]t noch der frühere. Der Dieb hatte sich, ohne Bezahlung abzuwarten, entfernt. Weder ich noch meine Leute können angeben, wer den Diebstahl ausgeführt hat. Ich selbst bin am 3. Juni gar nicht zu Hause gewesen. Meine Frau hat aber die entfernte Vermutung, dass ein Fremder, der den Nachmittag vor der Tat bei uns eingekehrt ist, der Thäter sei. Dieser Mensch hat eine Schwuppe [Rute] bei sich gehabt, und eine solche hat der Dieb im Stalle zurückgelassen. Die zurückgelassene Ruthe hat der Gendarm aus Hohenstein an sich genommen. [...]

Der Einnehmer in Jerisau bei Glauchau soll, wie ich gehört habe, auch Pferd und den Dieb gesehen und wahrgenommen haben, dass letzterer das Pferd geritten hat. Dafür, dass letzteres geschehen, spricht auch der Umstand, dass der Dieb eine Trense und Reitpeitsche mitgenommen. Hier im Dorfe hat auch unsere Semmelfrau Vogel mit dem Fremden, der am 3. Juni bei uns eingekehrt war, gesprochen. Ob und wo der Dieb mit dem Pferd auf dem Wege von hier nach Höckendorf eingekehrt ist, ist mir unbekannt.

Der zweite vernommene Zeuge jenes Tages war die Ehefrau des bestohlenen Gastwirtes, Rosine Johanne Schreier (1827-1910):

Am 3. Juni nachmittags gegen 2 Uhr kam von der Kirche her ein Fremder in unsren Gasthof, trank ein Glas Schnaps und entfernte sich sehr bald wieder auf dem Wege nach Limbach zu. Ich habe mir den Fremden nicht weiter angesehen und kann nur sagen, dass er einen braunen Rock anhatte und anständig gekleidet war, sowie dass er eine kleine Ruthe bei sich hatte, mit der [er] öfter wedelte. Der Umstand, dass wir am andern Morgen eine solche Ruthe im Stalle fanden, so sie der Dieb zurückgelassen, brachte mich gleich auf die Vermutung, dass der Fremde der Dieb gewesen sei. Ich habe gar nicht mit ihm gesprochen, habe ihn auch nicht im Gesichte gesehen, habe auch nicht gesehen, ob sich der Fremde in unserem Gehöfte umgesehen, vielleicht gar in den Stall gegangen ist. Ich befand mich gar nicht in der Gaststube, sondern in unserem Grützegarten. Mein Sohn, der 15jährige Wilhelm, hat den Fremden bedient. Ausserdem ist nur noch unsere Semmelfrau Vogel in der Gaststube gewesen.

Die erwähnte Semmelfrau Beate Rosine Vogel (1813-1880) gab als dritte Zeugin in der Bräunsdorfer Pferdediebstahlssache folgende Aussage zu Protokoll:

Ich bin am Nachmittage des 3. Juni hier in der Schreierschen Gaststube gewesen und habe mit dem Fremden gesprochen, auf den sich die Angabe der Frau Schreier bezieht. Er trat in die Gaststube und trank ein Gläschen Nordhäuser, blieb nur wenige Minuten und entfernte sich dann wieder.

Der Fremde war ein langer Mensch, mittlerer Statur, ein Zwanziger, trug meines Erinnerns einen braunen Rock, ob er Bart hatte, weiss ich nicht, auch seine sonstige Kleidung kann ich nicht mehr angeben. Der Mann erzählte mir, dass er den vorigen Morgen bei der Schurich (wer das ist, weiss ich nicht) in Altstadt Waldenburg gewesen sei und auch den nächsten Morgen wieder zu derselben gehen wolle. Zugleich fragte er mich nach dem Wege nach Limbach und äusserte, er wolle zum Musikdirektor Richter. Deshalb dachte ich mir, es sei ein Musiker. Der Fremde entschuldigte seine Kleidung damit, dass er 12 Wochen auf Reisen sei. Er ging gleichwohl nicht schlecht angezogen.

Nun fehlte lediglich noch der Tatverdächtige zwecks Gegenüberstellung. May sollte inzwischen vom Beifrohn Posselt mit der Eisenbahn bis St. Egidien und von da zu Fuß nach Bräunsdorf transportiert werden. Einen nicht unwesentlichen Umstand bildete die Tatsache, dass es sich bei jenem Beifrohn Posselt um einen unbewaffneten Hilfsdiener des Bezirksgerichts Mittweida handelte. Der Transport von Gefangenen war zu jener Zeit nicht Aufgabe der Gendarmerie. May und sein Bewacher fuhren also von Mittweida nach Chemnitz und stiegen dort in einen Zug Richtung Zwickau um. Hätte man bereits vom Bahnhof Wüstenbrand aus den Fußmarsch aufgenommen, dann wäre die zu überwindende Distanz bis Bräunsdorf zwar kürzer gewesen, doch wollte man offensichtlich nicht den Forst östlich vom Oberwald durchqueren. Denn in dem Gebiet hatte sich May erst wenige Wochen zuvor dem polizeilichen Zugriff entziehen können. Also verließen Beifrohn Posselt und May erst eine Station nach Hohenstein-Ernstthal, in St. Egidien, den Zug. Der nach einer Fluchtgelegenheit Ausschau haltende Gefangene besaß genaue Ortskenntnis und wusste demzufolge auch, dass auf dem Weg nach Bräunsdorf über Kuhschnappel, Obercallenberg, Reichenberg und Langenchursdorf nur zwei Waldgebiete berührt werden: noch vor dem Ortseingang Kuhschnappel, nur etwa 800 Meter vom Bahnhof St. Egidien entfernt, rechter Hand der Forst um den Heidelberg, und oberhalb des Dorfes, in der Nähe des Gasthauses ‚Zur Katze‘, an der Kreuzung mit der nach Glauchau führenden Landstraße ein Ausläufer des Oberwaldes. Völlig überraschend für den Transporteur zerbrach May plötzlich durch einen gewaltsamen Ruck die eiserne Brezel148, mit welcher ihm die Hände zusammengeschlossenen waren, und entfloh sofort in den an die Straße grenzenden Wald. Beifrohn Posselt versuchte zunächst mit Hilfe herbeigerufener Arbeiter May wieder einzufangen. Erst als nach Stunden dieser Versuch gescheitert war, habe er sich auf den Weg nach Bräunsdorf gemacht, wo er gegen 14 Uhr mit der Hiobsbotschaft von Mays Flucht eintraf.

Umgehend wandte sich Taube nach Hohenstein und benachrichtigte von dort aus telegrafisch die Redaktion des Sächsischen Gendarmerieblatts. Auf dem Postweg übermittelte er einen Steckbrief vom 27. Juli 1868 des Flüchtigen mit der Aufforderung „Alles zu seiner Wiedererlangung aufzubieten.“149 Drei Tage später erließ der Untersuchungsrichter Heinrich Paul Scheuffler (1841-1909) einen weiteren Steckbrief, der in der Leipziger Zeitung, Nr. 180 vom 31. Juli 1869, abgedruckt wurde:

Der unten signalisirte vormalige Schullehrer Karl Friedrich May aus Ernstthal, wider welchen wegen zahlreicher Eigenthumsverbrechen hier Voruntersuchung eingeleitet worden ist, ist unterm 26. d. M. auf dem Transport von St. Egidien nach Bräunsdorf unter Zerbrechung der Fesseln entsprungen, und werden alle Behörden ersucht, May’n im Betretungsfalle zu verhaften und Nachricht davon anher gelangen zu lassen. [...] May ist 27 Jahre alt, 72 Zoll lang, schlank, hat längliches Gesicht und Nase, dunkelblondes, nach hinten gekämmtes Haar, schwachen Bartwuchs (trägt auch falsche Bärte), graue Augen, starren stechenden Blick, krumme Beine, ist geschlechtlich krank. Er spricht langsam, in gewählten Ausdrücken, verzieht beim Reden den Mund, hat auch oft ein Lächeln um den Mund. Bei der Entweichung trug er ein schwarzseidenes, runddeckliges Sommerhütchen, einen braunen, ins Gilbliche schimmernden, jupenartigen Rock mit breiter Weste und dergl[eichen] Hosen mit breiten schwarzen Streifen.

Obwohl auch die anderen sächsischen Blätter über den Fall berichteten und die Bevölkerung umfassend über den „berüchtigten ehemaligen Lehrer May“, diesen „höchst gefährliche[n] Mensch[en]“150 informiert wurde, blieb der Flüchtige verschwunden. Er verbarg sich „in seiner Höhle und soll nur nachts – wie Frau Selbmann (seine Schwester) zu berichten wußte – ein- oder zweimal nach Hause gekommen sein. Der eigentlichen Fessel, der eisernen Bretze, wird sich May mit Hilfe des Schmiedes Weißpflog rasch entledigt haben, sollte er sie bei seiner Flucht überhaupt noch getragen haben.“151

Die sensationelle Flucht sorgte innerhalb der heimischen Bevölkerung für großes Aufsehen. Sie führte dazu, dass „[g]estern Nacht (6. August 1869) [...] hier gegen 25 Gendarmen, die Polizeimannschaften der Umgegend und die Steiger-Section der Ernstthaler Turnfeuerwehr aus[rückte], um in den Hohensteiner Wäldern dem berüchtigten wegen einer Menge Diebstählen und Betrügereien inhaftirt gewesene May auf die Spur zu kommen. Derselbe ist [...] mehrmals in genannten Wäldern hier und da gesehen worden, muß sich aber wohl in eine andere Gegend gezogen haben, da bei der genauesten Durchsuchung der Hölzer keine Spur von ihm zu finden war. Hoffentlich gelingt es bald, diesen schlauen und raffinirten Freibeuter zu ergreifen.“152

Diese Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht. Karl May blieb verschwunden. Seine spektakuläre Flucht erinnert an die zahlreichen Szenen seines Romanwerkes. Ein frappierendes Beispiel dafür ist die Flucht des Gustav Brandt in Mays Kolportageroman Der verlorne Sohn. Der Förstersohn Brandt wird fälschlicherweise des Doppelmordes bezichtigt und soll zwecks Zeugengegenüberstellung von Ort zu Ort transportiert werden. Bei einem dieser Transporte per Bahn kann er entfliehen. Während im realen Vagantenleben Karl May der Huf- und Waffenschmied Weißpflog beigestanden hatte, ist es bei der Romanfigur Gustav Brandt der Schmied Wolf aus Tannenstein.

Nachgewiesen ist ein Aufenthalt Mays Mitte November in Plößnitz. Dort besuchte er Malwine Wadenbach (1819-?). Ihr und ihrer erwachsenen Tochter Alwine (oder Alma) war er vermutlich schon in der Zeit zuvor nähergetreten. Möglicherweise kannte May die Wirtschafterin und ihre Tochter von seinem Leipziger Aufenthalt im März 1865 her. Bei einer späteren Vernehmung sagte die Mutter aus, May habe sich ihr gegenüber als ‚Schriftsteller Heichel‘ und den natürlichen Sohn des Prinzen von Waldenburg ausgegeben. Malwine Wadenbach findet sich in Mays Erzählungen Der Giftheiner (in GW 43, Aus dunklem Tann) und Die Fastnachtsnarren (in GW 72, Schacht und Hütte) gespiegelt wieder. May hat beiden Frauen eine starke Zuneigung entgegengebracht.

3. Die Affäre Wadenbach

Nach seinem Aufenthalt bei den Wadenbachs hat May seine Wanderungen über Coburg-Gotha und Hof nach Böhmen fortgesetzt. Zur Bewältigung dieser Strecke dürfte er – zuletzt stark erschöpft – wenigstens zwei Wochen benötigt haben. In der Nacht vom 3. zum 4. Januar 1870 entdeckten Bewohner des böhmischen Ortes Niederalgersdorf auf dem Dachboden ihres Hauses einen halb verhungerten und völlig erschöpften Landstreicher. Wie in Eberhardt’s Allgemeinem Polizeianzeiger vom 2. Februar 1870 zu lesen war, hatte dieser Landstreicher „unter verdächtigen Umständen in einer Scheune übernachtet [...], offenbar um zu stehlen“. Jegliche Diebstahlsabsichten wies der Landstreicher – bei dem es sich natürlich um Karl May handelte – jedoch von sich:

„Ich wollte im Dachboden nur ausruhen, vor Erschöpfung schlief ich ein und erwachte erst früh [...]“, lässt sich einem Protokoll153 des K.K. Bezirksgerichts Bensen entnehmen, in dem eine Aussage Mays vom Festnahmetag festgehalten wurde.

Ein Strafverfahren wegen Diebstahls ließ das Bezirksgericht fallen, denn es handelte sich bei dem Arretierten keineswegs um einen vagabundierenden Dieb, sondern nur um einen ausweislosen Fremden. Der Diebstahlsvorwurf war offenbar schnell entkräftet worden. Dennoch blieb der Landstreicher Objekt der kriminalistischen Untersuchung. Den Kriminalisten jener Zeit erschienen Vagabunden als potentielle Straftäter verdächtig, da sie sich wesentlichen Erwartungen und Grundbedingungen des bürgerlichen Zusammenlebens entzogen. Aus dieser Entziehung wiederum resultierte – angeblich – eine nicht nur räumliche Annäherung an den Kreis der Verbrecher, sondern das Entstehen von Kriminalität selber.154

Bettler und Vagabunden verkörperten in den Augen der Ordnungshüter gleichermaßen den ‚ursprünglichen Typus‘ des Bösen, weil sich beide Gruppen einem produktiven Lebenswandel verweigerten, aber dennoch nach materiellen Besitztümern strebten. Ihnen wurde daher unterstellt, dass sie jede Gelegenheiten nutzen würden, um sich durch Diebstahl und andere Übergriffe das zu holen, was ihnen an milden Gaben verweigert wurde. Die kriminelle Karriere eines Vagabunden erschien um so wahrscheinlicher, da er auf Grund seiner Lebenssituation ein ohnehin höheres Maß an Sittlichkeit benötigt hätte, um der Kriminalität zu widerstehen, als ein sesshafter Bürger.155

Zur weiteren Feststellung seiner Identität überstellte man May nach Tetschen. „Bei seiner Einvernahme behauptete derselbe, Albin Wadenbach zu heißen, aus Orby auf der Insel Martinique in Westindien, woselbst er eine vom Vater ererbte Landwirtschaft zu besitzen vorgiebt, zu sein, dort geboren und dahin zuständig, evangel.-luth. Confession, 22 Jahre alt, ledigen Standes und von Beschäftigung Oeconom zu sein. Nach dem rasch aufeinander gefolgten Tode seiner Eltern – von denen sein Vater Heinrich geheißen, Oeconomie getrieben und auf Orby Tabak-, Vanille- und Hanfpflanzungen gehabt haben soll –, habe er seine Besitzungen einem Freunde zur Besorgung übergeben und sich mit seinem jüngeren Bruder Franz Friedrich Wadenbach, von Beschäftigung Kaufmann, im Spätsommer, 1869 in der Absicht nach Europa begeben, um seine Verwandten väterlicher- und mütterlicherseits aufzusuchen und dann entweder in Europa zu bleiben oder aber wieder nach Orby zurückzukehren [...].“156

Das Fantastische der Geschichte wirft natürlich die Frage nach ihrem Sinn auf. Es musste May klar gewesen sein, dass sich seine Darstellung nicht bestätigen ließ. Im kriminalistischen Alltag war ein solches Vorgehen jedoch nicht ungewöhnlich, sondern eher typisch, weil es „die Anstrengungen von Gaunern und Vagabunden zeigt, durch die Verwendung schwer zu überprüfender Lebensgeschichten die Ausdauer der Polizeibehörden zu ermüden und die eigene Identität zu verbergen.“157 Dies war zu jener Zeit um so mehr die Taktik bei gesuchten Straftätern wie May, die darauf hofften, dass die behördlichen Recherchen letztlich eingestellt wurden und allenfalls eine kurze Freiheitsstrafe wegen verbotenen Vagabundierens ausgesprochen wurde. Die tatsächlichen Strafttaten blieben oftmals auf Grund der nicht aufgedeckten Identität ungesühnt.

Im ‚Fall Karl May‘ wurde die Polizeidirektion Dresden eingeschaltet, um die fantastische Lebensgeschichte und Identität zu bestätigen. So gab ein Chemnitzer Predigtamtskandidat namens Hermann Eduard Wadenbach die Auskunft, dass „einer seiner Brüder namens Heinrich nach Nordamerika ausgewandert sei. Nachricht habe man von ihm jedoch nie erhalten. ‚Tante‘ Malwine Wadenbach, früher in Siegelsdorf bedienstet, jetzt in Plößnitz bei Halle wohnhaft, wußte dagegen nicht viel Gutes über Albin zu berichten: Ja, sie kenne den jungen Mann. Vier Wochen vor Weihnachten 1869 habe er sie in Plößnitz aufgesucht und sich für einen Verwandten, dann für den Schriftsteller Heichel aus Dresden, dann für einen natürlichen Sohn des Prinzen von Waldenburg ausgegeben [...]“158

Mays Geschichte ließ sich erwartungsgemäß nicht bestätigen. Im Allgemeinen versuchten die Kriminalisten in solchen Fällen, den Druck auf die Verhafteten zu verstärken, indem sie diese u. a. zu Erzählungen aus ihrer Vergangenheit motivierten, um sie in Widersprüche zu verwickeln. Ob diese Taktik gegenüber May angewendet wurde, lässt sich nicht feststellen. Das vergebliche Nachforschen veranlasste die böhmische Polizei am 28. Januar 1870 zur Aufgabe eines Steckbriefs, in dem gebeten wurde:

Da nun dieses Individuum zu keiner anderen Auskunft [...] zu vermögen ist, so bitte ich, falls über den angeblichen Wadenbach etwas bekannt sein sollte, um baldiggefälligste Mitteilung und füge noch bei, daß derselbe 22 Jahre alt, mittlerer Größe, schlanken Körperbaus ist, dunkelblonde Haare, blaugraue Augen und als besonderes Kennzeichen an der unteren Seite des Kinns eine von einem Geschwür herrührende Narbe hat [...].159

Gerade letzterer Hinweis auf die Narbe sollte später in Karl Mays Werk und öffentlichem Auftreten noch eine besondere Rolle zukommen. In den unzähligen Privatbriefen, die der Schriftsteller in den 1890-Jahren an seine Leser schrieb, wurde die Legende vom selbst erlebten Abenteuertum bekräftigt und in einer die literarische Vorlage der Reiseerzählungen noch übersteigernden Weise ausgebaut. „Ja, ich habe das Alles und noch viel mehr erlebt. Ich trage noch heute die Narben von den Wunden, die ich erhalten habe.“160 Eine dieser Wunden befand sich an der unteren Stelle des Kinns. Ihr Verursacher: Winnetou (in: GW 7, Winnetou I):

„Winnetou holte sofort zum tödlichen Kolbenhiebe aus, der aber glücklicherweise nur meine Schulter traf. Dann ließ er sein Gewehr fallen, zog sein Messer und stürzte sich auf mich. Meine Lage war äußerst schlimm. Der Hieb hatte meinen ganzen Körper erschüttert und mir den Arm gelähmt. Ich hätte Winnetou gern eine Erklärung gegeben; aber der Zusammenprall kam so schnell, dass keine Zeit zu einem Wort blieb. Er holte zum Stoß gegen meine Brust aus, zu einem Stoß, der mir die ganze Klinge ins Herz treiben musste. Ich brachte nur eine geringe Bewegung zur Seite fertig. Das Messer fuhr in meine linke Brusttasche, traf dort die schon erwähnte Sardinenbüchse, worin ich meine Papiere verwahrt hatte, glitt an dem Blech ab und drang mir oberhalb des Halses und innerhalb der Kinnlade in den Mund und durch die Zunge. Dann zog Winnetou es wieder heraus, packte mich mit der linken Hand an der Kehle und holte zum zweiten Mal aus.“ 161

Der Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Tetschen war auch die Anmerkung beigefügt:

Eine Photographie des angeblichen Wadenbach befindet sich bei der Redaktion und kann auf Verlangen zur Ansicht übermittelt werden.162

Die Chemnitzer Polizei forderte das Foto an und erkannte darin den gesuchten Karl May. Anschließend informierte man die Dresdner Staatsanwaltschaft, die wiederum am 2. Februar zur K. K. Bezirkshauptmannschaft Tetschen ein Telegramm schickte:

Der dort zur Haft gebrachte angebliche Alwin Wadenbach aus Orby, welcher identisch mit dem entsprungenen Karl Friedrich May, ehemaligen Schullehrer, und ein sehr gefährlicher Verbrecher ist, soll dort sofort aufgehalten werden.163

May war entlarvt! In Absprache mit der Mittweidaer Staatsanwaltschaft wurde Monsieur Wadenbach alias Karl May daraufhin zur endgültigen Überführung eine Falle gestellt, indem man ihn am 9. Februar 1870 zur Abfassung der beiden folgenden Briefe nötigte:164

An die Fa. Plaut & Comp. in Leipzig*

Geehrtester Herr!

Meine erste Bitte an Sie ist um Verzeihung, daß ich Sie mit einem Schreiben von meinem gegenwärtigen unfreiwilligen Aufenthalt incommodire; aber bitte werfen Sie die Schuld auf meine unangenehme Lage. Ich habe ohne Legitimation Böhmen durchreist, um meine Verwandten in der Lausitz zu besuchen, bin von der Polizei aufgegriffen worden und muß mich ausweisen, um meine Freiheit wieder zu erhalten. Diese Ausweißung kann nur durch meinen Bruder Frederico Wadenbach, Kaufmann aus Orby auf Martinique, geschehen, welcher bei der Trennung die betreffenden Legitimationspapiere bei sich behalten hat.

Da nun derselbe einen Wechsel zur Präsentation auf Ihr Haus bei sich führte, sich Ihnen jedenfalls schon vorgestellt hat, so wage ich es, an Sie die ergebene Bitte auszusprechen, ihm umgehend Nachricht von meiner Lage zu geben und ihn zu veranlassen mich durch seine Gegenwart und Vorzeigung der betreffenden Papiere zu erlösen. Indem ich Ihnen schon im Voraus meinen Dank für Ihre freundliche Bemühung ausspreche, behalte ich mir vor, später bei meiner Gegenwart in Leipzig demselben noch mündlich Ausdruck geben zu dürfen.

Achtungsvoll

Albin Wadenbach

Plantagenbesitzer in Orby auf Martinique.

* Banquierhaus, Katharinenstraße 13

Mays Kontakt zur Familie der bereits erwähnten Malwine Wadenbach dürfte ausschlaggebend für die Namensnennung gewesen sein.

Herrn Emil Wettig, Oeconom

in Ellersleben b. Cölleda/Preußen, Reg. Bez. Merseburg.

Geehrtester Herr!

Entschuldigen Sie gefälligst, wenn ich Sie mit Gegenwärtigem auch einmal von einem europäischen Orte aus ennuyire. Ich bin nämlich auf meiner Reise zu meinen Verwandten begriffen und befinde mich hier in Haft, weil ich die Unvorsichtigkeit begangen habe, dem Bruder unsere Legitimationspapiere zu lassen. Jetzt muß ich mich ausweißen und muß mich deshalb an Sie wenden. Mein Bruder Friedrich ist bei Ihnen gewesen, um mit Ihnen die amerikanischen Verhältnisse zu besprechen, welche die Mündel Ihres Herrn Vater berühren. Sie stehen deshalb mit ihm in brieflichem oder wohl gar in persönlichem Verkehr, und deshalb spreche ich die ergebenste Bitte aus, ihn sofort von meiner Lage zu benachrichtigen, damit er mit den nöthigen Papieren und Geldmitteln komme und mich aus meiner unangenehmen Lage erlöße. Die Gewißheit meines Dankens brauche ich Ihnen nicht erst zu versichern.

Ergebenst

Albin Wadenbach.

Johann Andreas Emil Wettig (1841-?) lebte als Ortsbürgermeister und Landwirt seit Anfang der 1860er-Jahre in Ellersleben. Inwieweit May wiederum Wettig persönlich kannte, lässt sich nicht mehr feststellen. Jedenfalls griff er auch bei diesem zweiten fantasierten Brief auf reale Bezüge und Personen zurück. Die beiden Briefe wurden allerdings nie abgeschickt, sondern gingen später in die Mittweidaer Untersuchungsakten ein. Stattdessen war inzwischen „das Königlich Sächsische Grenzpolizei-Kommissariat in Bodenbach informiert worden, das den Fremdenverkehr auf der Eisenbahn von Böhmen nach Sachsen zu beaufsichtigen hatte und auch Übergabestelle bei Auslieferungsverfahren war.“165

Noch am gleichen Tag, als May seine Briefe verfasste, meldete bereits Eberhardt’s Allgemeiner Polizei-Anzeiger vom 9. Februar 1870:

„Unbekannter Verhafteter in Tetschen, angeblich Albin Wadenbach aus Orby (Westindien), [...] ist nach einer gefälligen Mitteilung des Herrn Grenzpolizei-Kommissars von Krecker-Drostmar in Bodenbach identisch mit dem der öffentlichen Sicherheit höchst gefährlichen, von der K[öniglichen] Staatsanwaltschaft zu Mittweida steckbrieflich verfolgten: m) May, Carl Friedrich, vormals Schullehrer aus Ernstthal.“

In den folgenden Tagen jubelte die sächsische Presse, so u. a. das Chemnitzer Tageblatt und Anzeiger, Nr. 36 vom 11. Februar 1870:

„Aus Hohenstein wurde unter dem 2. Juli d[es] J[ahres] geschrieben, daß dort der unter dem angenommenen Namen eines Polizeileutnants von Wolffersdorf aus Leipzig vielfach als Betrüger thätige ehemalige Lehrer May aus Ernstthal verhaftet worden sei. Unter dem 26. Juli berichtete man aus Mittweida, daß May auf dem Transport von Mittweida nach Hökendorf bei Glauchau, wo er wegen eines frühern Pferdediebstahls recognoscirt werden sollte, entsprungen sei. Jetzt endlich ist an die sächsische Behörde die Mittheilung gekommen, daß May bei dem K. K. Bezirksamt in Tetschen zur Haft gekommen sei, und infolge dessen die Abholung des Verbrechers nach Mittweida angeordnet worden.“

Kommissar Josef Kurt von Krecker-Drostmar meldete am 14. März nach Dresden, May sei „heute durch den Bezirkswachtmeister Gentzsch aus Mittweida von Tetschen abgeholt worden, um an das K. Bezirksgericht Mittweida abgeliefert zu werden. Die Identität Mays mit dem angeblichen Wadenbach [...] ist vollständig sichergestellt.“166

Grundlage für die grenzüberschreitende Ermittlungsarbeit waren Abkommen aus den Jahren 1852 und 1856 zwischen der k. u. k. Österreichischen Regierung und dem Ministerium des Innern des Königreiches Sachsen über die gegenseitige Hilfeleistung der Gendarmerie bei Verfolgung flüchtiger Verbrecher auf dem Gebiet des anderen Staates.

Mays Einlieferung ins Bezirksgerichtsgefängnis Mittweida erfolgte am 14. März. Der Gefängnisarzt stellte bei der Eingangsuntersuchung fest, dass May zwar „hautrein“, doch ein „schlanker, dürftiger Mensch, förmlich heruntergekommen und unterernährt“ sei. Er bekam ab sofort täglich 1 Pfund Brot zusätzlich. Am 15. März war der erste Vernehmungstag, dessen Protokolle in Teil-Abschriften der ‚Untersuchungsakten wider den ehemaligen Schullehrer Karl Friedrich May aus Ernstthal 1869 Vol. I.‘167 des ‚Königl[ichen] Bezirksgericht[s] Mittweida am 15. März 1870‘ erhalten geblieben sind. Die Vernehmung leitete der Richter am Bezirksgericht Mittweida Christian Gottlob Reichenbach.

Heute Nachmittag 3 Uhr ist Karl Friedrich May welcher gestern von Tetschen abgeholt und abends 6 Uhr in die hiesige Frohnveste eingeliefert worden ist, aus dem Gefängnisse vorgeführt und zunächst, nachdem er gestanden hatte, daß er mit dem am 26. Juni v[origen] J[ahres] auf dem Transporte von St. Egydien nach Bräunsdorf entsprungenen Karl Friedrich May aus Ernstthal identisch sei und sich in Tetschen den Namen Albin Wadenbach fälschlicherweise beigelegt habe, bedeutet worden, daß die wider ihn eingeleitete Untersuchung fortzustellen sei.

Als Nächstes machte der Untersuchungsrichter Karl May mit den Anklagepunkten bekannt. Zu dem Tatvorwurf, als vermeintlicher Polizeileutnant von Wolframsdorf bei Reimann echtes Geld als Falschmünzen konfisziert zu haben, erklärte May:

Ich gestehe hiermit ausdrücklich zu [...] am 29. März 1869 den Krämer Reimann in Wiederau durch die Vorspiegelung, daß ich Polizeibeamter und mit Recherchen wegen des vielfach kursierenden falschen Papiergeldes beauftragt sei, zur Ueberlassung eines als vorgeblich falsch in Beschlag genommenen Zehnthalerscheines sowie einer von mir fälschlicherweise als gestohlen bezeichneten silbernen Cylinderuhr, mit welchen Gegenständen ich mich nachher aus dem Staub gemacht habe, vermocht zu haben.

Reichenbach konfrontierte May mit dem bei ihm gefundenen Dokument mit der Überschrift ‚Polizeiliche Legitimation‘ und mit der Signatur ‚Dr. Schwarze, Generalstaatsanwalt‘. Der Beschuldigte gestand freimütig:

Ich stelle nicht in Abrede, daß ich diese polizeiliche Legitimation selbst angefertigt habe, um mich ihrer zu rechtswidrigen Zwecken zu bedienen; aber ich habe keinen Gebrauch davon gemacht, ich habe sie namentlich auch dem Krämer Reimann nicht vorgezeigt und ihn also nicht durch diese gefälschte Urkunde getäuscht.

Diese Einlassung sollte augenscheinlich eine Verschärfung der zu erwartenden Strafe verhindern helfen. Die Vernehmung wurde fortgesetzt. Der nächste Sachverhalt betraf Mays Auftreten als vermeintlicher Geheimpolizist im Hause des Seilermeisters Krause in Ponitz bei Meerane. Auch diesen Tatbestand gestand er ein:

Ich gestehe [...] zu, am 10. April 1869 den Seiler Krause in Panitz in gleicher Weise um die Summe von 30 Thalern 25 Groschen betrogen, auch später, von Krause und Feistel verfolgt, meiner Verhaftung und Festnahme durch Bedrohung mit den Worten „Ich schiesse“ mich widersetzt zu haben. Ich habe zwar meinen Verfolgern mit diesen Worten ein doppelläufiges Pistol vorgehalten. Dies geschah aber bloss in der Absicht, um mich nicht festnehmen zu lassen. Es geschah die Bedrohung nicht etwa, um mich im Besitz des durch Betrug erlangten Geldes zu behaupten, sondern zu dem Zwecke, um die Verfolger vom weiteren Verfolgen abzuschrecken. Das Pistol war gar nicht geladen, daher konnte ich eine Tötung nicht beabsichtigen. Das Geld hatte ich vor der Drohung schon weggeworfen.

Das schwerwiegende Verdachtsmoment des versuchten Tötungsvorsatzes ließ sich auf Grund der Aussagen zum Glück für May nicht belegen. Der Untersuchungsrichter fuhr bei seiner Vernehmung mit dem Vorfall in Mülsen St. Jacob, im Hause des Webermeisters und Bäckers Christian Anton Wappler fort. Er ließ die Aussagen der bereits vernommenen Eheleute Wappler vorlesen und befragte May nach dem Sachverhalt. Dieser gab auch jetzt unumwunden zu:

Ich gestehe ferner zu, was die Wapplerschen Eheleute ausgesagt haben. Sie haben die Wahrheit mit Ausnahme des Umstandes angegeben, daß ich mich durch den gegen sie verübten Betrug nicht in den Besitz von 40-50 Thalern gesetzt habe, sondern daß die auf betrügerische Weise von der verehel[ichten] Wappler erlangte Summe nur 28 Thaler betragen hat. Ich würde die von der Wappler angegebenen Summe auch einräumen, wenn ihre Behauptung wahr wäre, aber ich kann es nicht.

Diese Einlassung erscheint glaubhaft, da es für den geständigen Beschuldigten im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung keinen wesentlichen Unterschied mehr machte, ob er die Eheleute Wappler nun um 40 bis 50 oder nur 28 Taler erleichtert hatte. Ein weiteres Geständnis Mays betraf den Diebstahl der Billardbälle in Limbach:

Ich gestehe zu, am 31. Mai v. J. in der alten Brauerei zu Limbach einen Satz Billardbälle entwendet und in Chemnitz verkauft zu haben.

Man las dem Beschuldigten die Aussagen des Gastwirts Wünschmann und Minna Clara Fiedlers vor, die zudem den Wert der entwendeten Billardbälle (Taxe) bestimmt hatten. May erklärte daraufhin:

Ich leugne nicht, die von Wünschmann erwähnten Billardbälle zu der von ihm und der Fiedler angegebenen Zeit und auf die von ihm bemerkte Weise entwendet zu haben. Gegen die Taxe habe ich nichts einzuwenden.

Da man bei May eine weitere Urkunde mit der Überschrift ‚Acta betr. in Sachen der Erbschaft des Particuliers‘ und datiert ‚Dresden, den 24. Mai 1869 G. O. Burton pp‘ gefunden hatte, wurde er auch zu ihrem beabsichtigten Verwendungszweck befragt:

Diese Urkunde habe ich in rechtswidriger Absicht gefälscht. Ich habe aber keinen Gebrauch davon gemacht, namentlich auch nicht gegen die Wapplerschen Eheleute.

Eine weitere Tat, einen Zigarrendiebstahl, leugnete May entschieden ab. Dagegen gestand er auf

Vorhalt zu, dass er in der Nacht vom 3. zum 4. Juni 1869 aus dem Stalle des Gastwirts Schreier in Bräunsdorf ein Pferd samt Trense, Reitpeitsche und Halsriemen entwendet und an den Pferdeschlächter Voigt in Höckendorf für 15 Thaler verhandelt habe. Auf Vorhalt der Taxen wegen der Wertbestimmung, daß er dagegen nichts einzuwenden habe.

Als Nächstes ging es um den Vorfall vom 2. Juli in Hohenstein, der zu Mays Festnahme geführt hatte. Es wurde von dem Befragten

sofort eingeräumt, dass er aus dem Kegelschube des Restauratuers [sic!] Engelhardt in Hohenstein mittelst nächtlichen Einsteigens in ein Fenster desselben an frei dagelegenen Sachen die [...] erwähnte Cigarrenpfeife, welche unter seinen Effecten vorgefunden worden, entwendet habe. May leugnete aber, die ebenfalls ihm beigemessene Entwendung einer Tabakspfeife und eines Paars Gummischuhe. Ferner [...] leugnete May die Entwendung von 6 Flaschen mit Schnaps aus dem Büffetschranke. Er sagte, daß er kein Schnapsliebhaber sei. May leugnete [...] den Versuch der gewaltsamen Oeffnung des Schlosses am Büffetschrank. Das habe er nicht getan. Man schiebe nun alles auf ihn.

Von besonderer Brisanz für Mays Situation war der Umstand, dass er bei seiner Verhaftung Widerstand geleistet hatte und im Besitz einer Pistole gewesen war, was er auch gar nicht zu leugnen versuchte:

Ich gestehe dasjenige, was Engelhardt und Gündel hierbei in Bezug auf meine Widersetzung ausgesagt haben, allenthalben zu.

May war sich aber wohl bewusst gewesen, wie fatal sich der Umstand auswirken konnte, dass er sich im Besitz einer Schusswaffe befunden hatte, als er sich gegen den Zugriff wehrte. Entsprechend vorsichtig und klarstellend klang seine Aussage:

Nur habe ich beide keinesfalls mit Mord bedroht oder bedrohen wollen, wenn ich schon zugeben muss, daß das bei mir gehabte Pistol geladen und mit Zündhütchen versehen gewesen ist.

Dass es bei seiner Festnahme auch zu einem Wortwechsel gekommen war, leugnete May nicht:

Ich stelle nämlich nicht in Abrede, zu Gündel geäussert zu haben: ‚Wenn Sie auch Ihrer zwei sind, ich käme doch fort, wenn ich wollte.‘ Aber ich meinte damit nur: ‚wenn ich von meiner versteckten – Pistole Gebrauch machen wollte, so wollte ich mich auch frei machen.‘

May gestand ein, dass er die Pistole zur Hand nahm; zum Motiv äußerte er sich geschickt:

Ich hatte gar nicht die Absicht, mich der Waffe zu bedienen zur Befreiung. Als ich die Pistole hervorbrachte, wollte ich nicht damit schiessen, sondern sie nur weglegen zu den anderen Sachen. Ich wollte mich ihrer entledigen, damit sie nicht etwa unfreiwillig losginge und kein Unglück passieren sollte. Gündel griff nur falsch zu, deshalb hielt ich sie fest, als er sie mir entriss. Sie hätte leicht losgehen können. Das wollte ich vermeiden, deshalb habe ich festgehalten.

Die Vernehmung wandte sich dem Diebstahlsvorwurf im Hause von Mays Taufpaten Weißpflog zu. Zunächst wurden dem Beschuldigten die Aussagen vor dem Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal vorgelesen. May gab an:

Ich habe den Diebstahl bei Weissflog verübt. Ich erkenne die Aussagen Weissflogs als richtig an mit Ausnahme aber des Umstandes, daß ich mich in das Haus weder vor Eintritt der Nachtzeit eingeschlichen noch daß ich die Haustüre mittels Nachschlüsseln geöffnet habe. Vielmehr stand die Haustüre offen. Ich habe kein verschlossenes Behältnis gewaltsam oder mittels Nachschlüssel geöffnet. Am Nähkästchen stak der Schlüssel, soviel ich weiss.

Des Weiteren wurde May auch mit Beschuldigungen konfrontiert, die er tatsächlich nicht begangen hatte. Abschließend gab er auf Befragen des Untersuchungsrichters zu Protokoll:

Seit meiner Flucht habe ich kein Verbrechen begangen. Ich bin zwar nie in Arbeit seitdem gewesen, aber durch gutwillige freiwillige Gaben guter Leute habe ich mich erhalten. Weder Diebstahl noch Betrügereien habe ich seitdem verübt.

Damit endete Mays erste Vernehmung an jenem Tag. Zwei Tage später, am 17. März, erfolgte die Fortsetzung. Der Untersuchungsrichter machte May mit dem Eröffnungsbeschluss bekannt, der den Weg zur Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Mittweida frei machte. May erhielt nochmals Gelegenheit, sich zu den Einzelheiten zu äußern. Er erklärte:

Ich bleibe bei meinen am 15. März d. J. abgelegten Zugeständnisse und sonst erstatteten Aussagen allenthalben stehen.

Erneut wurden ihm die Anzeige und das Vernehmungsprotokoll Weißpflogs vorgelesen.

Ich gestehe die Entwendung der in der Anzeige [...] sowie im Protokolle [...] aufgeführten Gegenstände zu. Dagegen weiss ich von einer Brieftasche und von Waschseife nichts. Kinderwagen und Schirmlampe habe ich verkauft. Die Brille mit Futteral, die beiden Geldtäschchen und die Dietriche sind unter meinen Effecten und mir von Herrn Staatsanwalt schon einmal vorgelegt worden. Dasselbe ist der Fall mit dem im Engelhardtschen Kegelschub von mir entwendeten Cigarrenpfeifchen und dem Handtuche.

Man hielt dem Beschuldigten die Aussage Krauses und Feistels vor, worauf er erklärte:

Was Krause in Bezug auf die falschen Vorspiegelungen, mittels deren ich von ihm die Summe von 30 Thalern 25 Groschen erlangte, gesagt hat, ist richtig. Ich erkenne überhaupt seine Aussagen mit der von mir bei meiner vorgestern erfolgten Vernehmung erwähnten Modification als richtig an. Dasselbe ist auch der Fall mit Feistels Aussagen. Ich gebe nämlich zu, mich der Festnahme durch die Drohung, mit der von mir vorgehaltenen Pistole schiessen zu wollen, widersetzt zu haben. Dagegen verneine ich, daß ich mich durch diese Drohung im Besitze des durch Betrug erlangten Geldes habe behaupten wollen. Ich habe auch alles Silbergeld weggeworfen und nicht etwa 20 Groschen behalten.

Bemerken muss ich noch, dass das mir von Krause eingehändigte Geld nur in 30 Thalern bestanden hat, nämlich in 23 Thalern Cassenbillets und 7 Thalern Silbergeld.

Das bei mir geführte Pistol war nicht geladen.

Auch die Aussagen Johann Gottlieb Schreiers wurden May erneut vorgelesen, die er ebenfalls als zutreffend anerkannte:

Ich erkenne die Aussagen Schreiers als richtig an. Ich wiederhole mein Geständnis, das ihm entwendete Pferd samt Reitpeitsche, Trense und Halsriemen in der von ihm angegebenen Weise entwendet zu haben. Voigt hatte mich noch nicht bezahlt. Ich machte mich schnell aus dem Staube, weil ich mich verfolgt wusste.

Die Vernehmung wurde mit einem Befragen zur Person abgeschlossen. Nach Erfassen der persönlichen Angaben wurde dem Beschuldigten eine letzte Gelegenheit zu einer Einlassung gegeben. May verzichtete darauf. Anschließend verbrachte man ihn wieder in seine Haftzelle zurück. Das Untersuchungsverfahren war somit beendet. Es folgte der Eröffnungsbeschluss des Hauptverfahrens gegen Karl May vor dem Bezirksgericht Mittweida. Während der Untersuchungshaft verfasste May vermutlich das an den Atheismus Ludwig Feuerbachs (1804-1872) erinnernde Fragment Ange et Diable.

Mittweida, im Tal der Tschopau gelegen, zählte 1870 ca. 8.800 Einwohner und war auch Sitz des Bezirksgerichts Mittweida, eines von 19 sächsischen Bezirksgerichten, dem die Gerichtsämter Mittweida, Hainichen, Nossen, Waldheim, Burgstädt, Rochlitz, Penig, Hartha und Geringswalde angehörten. Bezirksgericht und Gerichtsämter lagen im Zuständigkeitsbereich des Leipziger Appellationsgerichts. Das Bezirksgericht Mittweida wurde am 13. April 1870 Schauplatz einer der düstersten Stunden im Leben Karl Mays. An jenem Tag fand die Hauptverhandlung168 über alle seine seit dem 29. März 1869 verübten Delikte statt. Das Gericht setzte sich zusammen aus dem Richter Direktor Georg Hermann Wirthgen, Gerichtsrat Robert Alexander Lincke und Ferdinand Alfred [?] Leonhardt. Die Entscheidung lautete:

Urteil

des Königl. Bezirksgerichts Mittweida

vom 13. April 1870

In der Untersuchung wider Karl Friedrich May erkennt auf Grund der heute stattgefundenen öffentlich mündlichen Verhandlung das Königl. Bezirksgericht zu Mittweida für Recht:

daß Karl Friedrich May wegen einfachen Diebstahls, ausgezeichneten Diebstahls, Betruges, und Betruges unter erschwerenden Umständen, Widersetzung gegen erlaubte Selbsthilfe und Fälschung bez. mit Rücksicht auf seine Rückfälligkeit [...] mit Zuchthausstrafe in der Dauer von 4 Jahren zu belegen, auch die aufgelaufenen Untersuchungskosten abzustatten schuldig ist.

Mittweida, am 13. April 1870

Das Königl. Bezirksgericht.

(gez.) Wirthgen, Lincke, Leonhardt

Entscheidungsgründe

Der Angeklagte Karl Friedrich May, geb. 25. Februar 1842 in Ernstthal, Sohn eines dortigen noch am Leben befindlichen Webers, hat, wie von ihm selbst angegeben wurde, eine nicht gewöhnliche Erziehung genossen und ist auf den Seminarien zu Waldenburg und später zu Plauen zum Lehrer gebildet worden. Nach beendetem Kursus und nach beendigter Prüfung zum Schulamtskandidat ist der Angeklagte gegen Ende des Jahres 1861 als Hilfslehrer in Glauchau und bald darauf als Lehrer an der Fabrikschule zu Alt-Chemnitz angestellt worden.

Bereits im Jahre 1862 hat indes May den Verlust dieser Stellung dadurch verschuldet, daß er einen gemeinen Diebstahl verübte und eine bei dem Gerichtsamt Chemnitz ihm zuerkannte 6 wöchige Gefängnisstrafe vom 6. September bis 20. Oktober 1862 verbüßt hat.

Gleicher Gestalt ist der im Jahre 1865 wegen im Jahre 1864 unter erschwerenden Umständen verübten gemeinen Betruges bei dem Bezirksamt Leipzig geführte Prozeß und unter Berücksichtigung seiner Rückfälligkeit ist er zu 4 Jahren 1 Monat Arbeitshaus verurteilt worden und hat diese Strafe vom 14. Juni 1865 ab, jedoch infolge eingetretener Begnadigung nur bis zum 2. November 1868 verbüßt.

Dies alles ist durch die dem Angeklagten in der Hauptverhandlung vorgehaltenen auf dem den Akten vorgehefteten Personalbogen ersichtlichen amtlichen Skizzen und durch die bezüglichen Zugeständnisse des Angeklagten tatsächlich festgestellt worden.

Kaum aus der Strafanstalt zurückgekehrt, hat der Angeklagte seine verbrecherische Tätigkeit aufs neue begonnen und eine Reihe von Verbrechen verübt, wegen deren er anderweit zur Untersuchung gezogen wurde, welch letztere in der am 13. April 1870 stattgefundenen Hauptverhandlung zum Abschluß gelangt ist.

Nach den in solchen von dem Angeklagten abgelegten umfassenden und glaubhaften, auch mit den sonstigen ihm vorgehaltenen und von ihm ausdrücklich als richtig anerkannten Erhebungen übereinstimmenden Zugeständnissen ist folgendes als tatsächlich festgestellt zu betrachten.

[Wiedergabe der Einzeltaten]

VIII.

Bei der am 2. Juli erfolgten Arretur des Angeklagten sind in dessen Besitz zwei Schriftstücke vorgefunden, welche, mit Nr. 25 und 26 bezeichnet, in der Hauptverhandlung vorgelegen haben und welche der Angeklagte rekognosziert und geständig in der Absicht gefertigt hat, um davon bei Ausführung seiner Betrügereien und Schwindeleien Gebrauch zu machen. Das eine dieser Schriftstücke, mit Nr. 25 bezeichnet, trägt die Aufschrift „Polizeiliche Legitimation“ und die gefälschte Unterschrift:

Dresden, am 19. Juni 1869

Dr. Schwarze

Generalstaatsanwalt

und soll dem Inhalte nach den Inhaber zu Recherchierungen nach falschem Papier- und Silbergeld ermächtigen, während das zweite Schriftstück Nr. 26 die Ueberschrift:

„Akta betr. In Sachen der Erbschaft des Partikuliers ...“ und folgende Unterschrift trägt:

Dresden, am 24. Mai 1869

Vereinigtes deutsch-amerikanisches Konsulat

G. D. Burton

Amerikanischer Generalkonsul

Heinrich v. Sybel

Sächsischer Generalkonsul.

Der Inhalt dieses Schriftstückes bezieht sich auf die Erbschaft eines in Cincinnati angeblich verstorbenen Partikuliers, dessen Name jedoch noch offen gelassen wurde und auf einen angeblich von dem Dr. Schaffrath nach den unbekannten Erben haftbar erlassenen öffentlichen Ausruf.

Daß der Angeklagte von diesen Schriftstücken irgendwie Gebrauch gemacht habe, ist von ihm in Abrede gestellt, ihm auch nicht nachgewiesen worden. Es fällt daher dem Angeklagten insoweit das Verbrechen der Fälschung offensichtlicher Urkunden im Sinne der Vorschriften Art. 311, Abs. 2 revid. Strafgesetzbuchs zur Last.

Bezüglich der Abmessung der von dem Angeklagten verübten Verbrechen halber verwirkte Strafen hat der Gerichtshof zunächst die wiederholte Straffälligkeit zu berücksichtigen gehabt, dem mehrfach vorhandenen Ersuchen aber unter dem Umstande, unter dem Ersatzleistung von den Verletzten verlangt wurde, einigen Wert nicht beilegen können und übrigens den für angemessen erachtet, von der Bestimmung Art. 2993 revid. Strafgesetzbuchs soweit es tunlich ist, Gebrauch zu machen.

[Berechnung der Strafen].169

Da man May nicht nachweisen konnte, dass sein Doppel-Terzerol sowohl bei seiner Verfolgung am 10. April 1869 als auch bei seiner Verhaftung am 2. Juli 1869 geladen gewesen war, entfiel eine Bestrafung wegen Bedrohung mit Mord nach Art 204 des SächsStGB, der eine Arbeits- oder Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren vorsah. Die Schadensumme betrug insgesamt 106 Taler, 12 Neugroschen und 3 Pfennige – eine bescheidene kriminelle Ausbeute. Karl Mays Pflichtverteidiger, der Advokat Karl Hugo Haase (1827-1873) aus Hainichen bei Mittweida, legte pflichtgemäß Berufung gegen das Urteil ein. Das Berufungsschreiben spiegelt die Lustlosigkeit und das Desinteresse des Routineanwalts wider:

Die dem Angeklagten in erstinstanzlicher Erkenntniß zuerkannte Strafe halte ich nur deßwillen für zu hoch, weil nicht sowohl Schlechtigkeit und Böswilligkeit den Angeklagten zu den Verbrechen getrieben zu haben scheinen, als vielmehr grenzenloser Leichtsinn und die angeborene Kunst, den Leuten etwas vorzumachen und daraus Gewinn zu ziehen. Die ganze Persönlichkeit des Angeklagten machte in der Hauptverhandlung den Eindruck eines komischen Menschen, der gewissermaßen aus Übermuth auf der Anklagebank zu sitzen schien. Und auch in den Acten kennzeichnen sich die meisten seiner Verbrechen in ihrer Ausführung mehr als leichtsinnige Streiche wie als böswillige Verbrechen, wennschon ich anerkenne, daß der Angeklagte ein gemeinschädliches Individuum ist [...]. Hiermit glaube ich, das Wenige, was für den Angeklagten spricht, herangezogen zu haben [...].170

Diese Einschätzung eröffnet die Vermutung, dass May seinen eigenen Gerichtsverhandlungen ohne besondere Ernsthaftigkeit beiwohnte. Auch sein Romanwerk zeigt später häufig groteske, aberwitzige Verhandlungen. Während der Ich-Erzähler fehlerhaften Anschuldigungen meist souverän entgegentritt, verwandeln sich die Richter in burleske Karikaturen.

Ein Höhepunkt der absurden Gerichtsszenen im May’schen Werk findet sich Im Reiche des silbernen Löwen II (heute Bd. 27, Bei den Trümmern von Babylon), wenn Kara Ben Nemsi und Hadschi Halef Omar als Angeklagte der Verhandlung auf den Rücken ihrer Pferde beiwohnen:

„Der Herr Vorsitzende hatte sich unser Erscheinen vor seinen Schranken ganz anders gedacht. Er sah uns aus weit geöffneten, erstaunter Augen an und rief uns zornig zu:

‚Wie könnt ihr es wagen, zu Pferd und bewaffnet vor uns zu erscheinen! Herunter von den Pferden und weg mit euren Waffen!‘

‚Ich halte es für besser, dass wir sitzen bleiben‘, antwortete ich in ruhigem Ton.

‚Es ist euch hier keine eigene Meinung gestattet, ihr habt nur zu gehorchen!‘, entgegnete er in demselben befehlenden Ton wie vorher.

‚Wir sind ja gehorsam, und zwar gerade indem wir sitzen bleiben. Wir gehorchen nämlich der Notwendigkeit.‘

‚Was ist das für eine Ausrede? Ich verstehe dich nicht. Sprich deutlicher!‘

‚Wenn meine Vermutung richtig ist, hat man dir von unsern Pferden erzählt?‘, fragte ich.

‚Natürlich! Diese Bestien sind es ja, wegen deren wir euch wahrscheinlich das Todesurteil sprechen werden!‘

‚Wir können diesem Urteil vom Sattel aus ruhig entgegensehen. Stiegen wir aber ab, so könnte leicht etwas geschehen, was euch den Stoff zu einer neuen Anklage gäbe.‘“ 171

Dieses Verhalten markiert auf verschiedenen Ebenen vor allem eines: Distanz zum Geschehen. Im realen juristischen Alltag sitzt der Angeklagte bei seiner Vernehmung – das war auch schon zu Mays Strafzeiten so – in einer untergeordneten Sitzposition. In den meisten Gerichtssälen rangieren die Richter auf einem kleinen Podest, also höher als der Angeklagte. In dieser Romanszene ist das anders: Kara Ben Nemsi und Hadschi Halef Omar sprechen von oben herab – und zwar nicht nur bildlich, sondern auch wirklich – zum Gericht und sie werden diese Distanz im entscheidenden Augenblick dazu nutzen, sich durch einen kühnen Sprung über die Mauer von der Gerichtsverhandlung zu entfernen. Karl May äußerte sich außerhalb seiner Romanwelt meist positiv über den Richterstand und die Vorzüge der deutschen Justiz:

„Ich habe keinen einzigen Richter kennen gelernt, auch unter denen, welche gegen mich entschieden, dem ich einen Vorwurf machen könnte. Die zahlreichen Prozesse, zu denen meine Gegner mich förmlich zwingen, geben mir reichliche Gelegenheit, Erfahrungen zu machen, und ich muß sagen, daß ich alle diese Herren, sowohl Straf- als auch Zivilrichter, nur hochachten kann.“ 172

Aber wenn auch May keine offene Kritik an der deutschen Justiz aussprach, so nutzte er seine Erzählungen dennoch indirekt, indem er seine Erfahrungen und Ansichten auf die türkische Rechtspflege transferierte. Eine andere Form kritischer Auseinandersetzung mit der Justiz war dem vorbestraften Autor des katholischen Hausschatzes zu jener Zeit vermutlich als zu gewagt erschienen. Auf diese geschickte Weise teilte May dennoch seine Vorstellungen von Justiz und Gerechtigkeit mit.

Das Sächsische Oberappellationsgericht Dresden wies in seiner Entscheidung vom 16. Mai 1870 die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab.173

V. Karl May im Zuchthaus Waldheim

Die Kleinstadt Waldheim verfügte nicht nur über die erste Zigarrenfabrikation, sondern auch über eines der berüchtigsten Zuchthäuser Deutschlands.

Karl May wurde am Dienstag, den 3. Mai 1870, vom Bezirksgerichtsgefängnis Mittweida in die Strafanstalt überführt. Das Zuchthaus Waldheim ist nicht nur die älteste Strafvollzugseinrichtung Sachsens, sondern ganz Deutschlands. Am 4. April 1716 war das erste sächsische Zucht-, Waisen- und Armenhaus in dem zuvor leerstehenden, renovierten Schloss in Waldheim eröffnet worden.174

Waldheim genoss schon in den Jahren der Inhaftierung Mays einen besonders üblen Ruf. Die Maigefangenen des Dresdner Aufstandes von 1849 verbüßten hier fast vollständig ihre Haftstrafen. Als im Jahre 1862 der letzte von ihnen frei kam, begann eine Pressekampagne gegen die angeblich unhaltbaren Zustände in Waldheim. Es kursierten Vorwürfe, wonach in Waldheim eine überdurchschnittlich hohe Sterblichkeit in Folge der überaus schlechten Verwaltung und einer grausamen Behandlung durch das Personal herrsche. Als Antwort auf diesen Vorwurf stellte das preußische statistische Büro eine Zahlenübersicht vor, aus der für Waldheim die Durchschnittszahl von 36 Toten auf 1.000 Häftlinge für die Jahre 1840 bis 1863 hervorging. Dies entsprach dem Durchschnitt deutscher Zuchthäuser. Allerdings konnte festgestellt werden, dass ausgerechnet für die Jahre 1871-73 in Waldheim eine deutlich erhöhte Sterblichkeit vorlag, also genau in jener Zeit, in der May dort inhaftiert war. Demnach stieg der Prozentsatz der Todesfälle von zuletzt 1,81% wieder auf 4,58% an. Als Grund für diese Erhöhung wurde die in jenen Jahren zu verzeichnende Überfüllung des Zuchthauses vermutet.175

Karl May war der einzige Neuling, der an jenem 3. Mai 1870 in das Zuchthaus Waldheim eingeliefert wurde. Das Einlieferungsschreiben an die Zuchthausdirektion wies ausdrücklich auf Mays „Gefährlichkeit“176 hin. Die Waldheimer Aufnahmeprozedur wird in Die Juweleninsel (GW Bd. 46) von May authentisch wiedergegeben:

„Die Schlösser klirrten und die Riegel rasselten, dann war es still. Die fürchterliche Umgebung verfehlte ihren Eindruck nicht auf den Gefangenen. Es war ihm, als hätte ihm jemand vor den Kopf geschlagen. Er ließ sich auf dem alten, hölzernen Schemel nieder und legte das Gesicht in beide Hände. So saß er lange Zeit, bis die Schlösser wieder klirrten und die Riegel abermals rasselten. Der Aufseher öffnete zum zweiten Mal.

‚Komm!‘

Er folgte willig aus der Zelle heraus und durch mehrere Gänge bis in einen größeren von Wasserdunst erfüllten Raum, welcher durch niedrige, dünne Holzwände in mehrere Abteilungen geschieden war. In jeder derselben stand eine Badewanne und ein Schemel dabei. Auf einem dieser Schemel lagen einige Kleidungsstücke und dabei stand ein schmächtiger Mann, der Schere und Kamm in der Hand hielt. Er trug eine Jacke und Hose von braunem Tuch und hatte harte rindlederne Schuhe an den Füßen. Die Haare waren ihm kurz geschoren, dennoch aber sah man es ihm an, daß er früher gute Tage gesehen haben musste.

‚Nummer Zwei, hier kommt Zuwachs!‘, meinte der Aufseher. ‚Kleide ihn ein! Ich habe jetzt anderweitig zu tun! Aber macht mir keine Dummheiten! In einer halben Stunde bin ich wieder hier.‘

Er ging und schloss hinter sich ab. Die beiden befanden sich allein in dem Raum.

‚Vierundsiebzig, setze dich!‘

‚Wer?‘

‚Du! Du hast jetzt keinen Namen mehr, sondern die Nummer vierundsiebzig: Nur bei dieser wirst Du genannt!‘

‚Donnerwetter, das ist hübsch!‘

‚Fluche nicht!‘, flüsterte der Mann. Dann fügte er lauter hinzu: ‚Setzen sollst du dich, habe ich gesagt. Oder hörst du schwer?‘

Hartmann ließ sich auf dem Schemel nieder. Der andere griff zu Kamm und Schere.

‚Was soll denn das werden, he?‘, fragte der Schiffer.

‚Die Haare müssen herunter. Dann badest du dich und ziehst die Anstaltskleidung an. Die deinige kommt in diesen Sack, der deine Nummer hat, und wird aufgehoben, bis du wieder entlassen wirst.‘

‚Na, dann zu, wenn es nicht anders möglich ist!‘

Das Schneiden des Haares begann.“ 177

Mays Bekleidungsnummer war die Nr. 402.178

Als Nächstes erfolgte eine erste Unterredung mit einem der beiden Anstaltsgeistlichen. Anschließend kam es zur ärztlichen Untersuchung. In Waldheim fungierten zu diesem Zeitpunkt als erster und zweiter Anstaltsarzt Dr. Theodor Zillich (1815-1872) und Dr. Carl Hermann Marhold (1822-1897). Über die Einzelheiten dieser Untersuchung ist nichts bekannt. Als Rückfalltäter wurde der Neuankömmling in die dritte, strengste Disziplinarklasse eingestuft. Hinzu kam, dass er als ein raffinierter und gefährlicher Verbrecher angekündigt worden war. Im Einlieferungsschreiben des Bezirksgerichts Mittweida vom 2. Mai 1870 heißt es:

Die Mutter lebt noch. Er hat 4 Geschwister, von denen 2 verheiratet sind. – May ist von 1856 bis 1859 auf dem Seminar in Waldenburg und von 1859 bis 1861 auf dem Seminar in Plauen zum Lehrer ausgebildet worden und hat nicht nur in Plauen das Schulamtscandidatenexamen bestanden, sondern als Lehrer einige Zeit fungirt in Glauchau und Altchemnitz. May ist am 26. Juli 1869 bei Gelegenheit einer von H. Staatsanwalt Taube unternommenen Expedition, bei welcher er nach Bräunsdorf transportirt wurde, obwohl gefesselt, dem Transporteur entsprungen und hat lange Zeit nicht wiedererlangt werden können. Endlich ist er Anfang d. J. in der Nähe von Tetschen i. B. aufgegriffen und nachdem er die Behörden über seine Persönlichkeit längere Zeit zu täuschen versucht hatte, an das unterzeichnete Gericht ausgeliefert worden.

Schon sehr bald nach seiner Einlieferung in Waldheim etwa von Mitte 1870 bis längstens Mitte 1871 hielt sich May in Isolierhaft auf. Die Isolierung stellte zu diesem Zeitpunkt eine reine Disziplinierungsmaßnahme dar. Als Verschärfung der Zuchthausstrafe war sie schon 1868 durch das Revidierte Strafgesetzbuch abgeschafft worden. Über den Grund dieser Disziplinierungsmaßnahme ist nichts bekannt. In einer Aufstellung179 des Zellenhausinspektors Gottlob Friedrich Tunger (1829-?) vom 15. Februar 1871 findet sich am Schluss der Eintrag:

Außer obenbezeichneten Züchtlingen befinden sich noch wegen Verdachts des Entweichens und Neigung zu grobem Unfug, Widersetzlichkeit und Gewaltthaten in Isolirung die Züchtlinge: [...] May [...], welche jedoch gegenwärtig noch nicht drei Jahre lang isolirt sind. (2 Jahre, absteigend bis zu 1 Monat).180

Diese Aufstellung erfolgte auf Beschluss des sächsischen Innenministeriums vom 4./11. Februar 1871 und erfragte insbesondere, welche und wie viele Züchtlinge sich zu diesem Zeitpunkt bereits drei und mehr Jahre in Isolierhaft befanden.

Anders als noch in Schloss Osterstein verbrachte May seine Isolierhaft nicht auf Grund eines eigenen Antrags, sondern wegen eines unbekannten Vergehens. Isolierung bedeutete für May jedoch nicht die absolute Isolierung, die nur in Ausnahmefällen zulässig war. Gemeint war nur der nächtliche Aufenthalt eines Häftlings in seiner Zelle. Aber auch diese Einschränkung ließ sich in der Waldheimer Strafvollzugspraxis jener Jahre nicht durchgehend verwirklichen. Von den 1.093 männlichen und 298 weiblichen Züchtlingen der Anstalt Ende Oktober 1872 konnte lediglich die Hälfte des Nachts in einer Einzelzelle untergebracht werden.

Auch ein Häftling in Isolierhaft musste arbeiten, so auch May. Anfang der 70er-Jahre des 19. Jahrhunderts untergliederten sich die Arbeitsbereiche in Möbeltischlerei, Schneiderei, Tuchschuh- und Militärtuch-Macherei, Weberei baumwollener Schirmstoffe, Leineweberei, Zigarren-Fabrikation, Strumpfwirkerei, Serpentin-Schleiferei und anderes mehr.

„Man teilte mich derjenigen Beschäftigung zu, in der grad Arbeiter gebraucht wurden. Ich wurde Zigarrenmacher.“ 181

Die Zigarrenproduktion in Waldheim belief sich allein für das Jahr 1872 auf stolze 15 Millionen Zigarren.182 Dabei erforderte die Tätigkeit für den einzelnen Arbeiter „dieselben Handgriffe täglich, wöchentlich in hundert-, ja tausendfacher Wiederholung, daher bald zur Routine geworden und zu einem automatisch ablaufenden Bewegungsrhythmus erstarrt“183 – nicht die ideale Tätigkeit für einen fantasiebegabten Menschen wie May.

Isolierhaft bedeutete „strengste Kontrolle, absolutes Schweigegebot, fast völlige Abgeschiedenheit, monotone Arbeit und weitgehende geistige Abschirmung. Eine Abwechslung boten lediglich der Besuch kirchlicher Veranstaltungen (sonntäglicher und wöchentliche Betstunden), die ohnehin seltenen Gespräche mit den Geistlichen, die (bestimmt schon weniger angenehmen) Auftritte der kontrollierenden Beamten, die Ablieferung der Arbeitsergebnisse bzw. die gleichzeitige Übernahme neuen Arbeitsmaterials, sowie – nach erfülltem Pensum – die verordnete Sonn- bzw. Feiertagslektüre. Am Schulunterricht hat er [May] als gemaßregelter Rückfalltäter nicht teilnehmen können.“184

Der bereits erwähnte Isolierhausinspektor Krell berichtet über die Folgen einer beinahe totalen räumlichen und geistigen Isolierung:

„Die an dem Gefangenen zuerst ersichtliche Wirkung der Zelle, der sich kein Einziger entziehen kann, ist eine mehr oder weniger vortretende Abmagerung. [...] Diese Abmagerung erfolgt bis zu einem gewissen Grade, etwa bis zum 4ten beziehendlich 6ten Monate. Es erfolgt ein Stillstand, wohl wieder ein Zunehmen der Körperfülle und ein normales Auftreten des Hungers [...]. Es zeigt sich an dem Zellengefangenen ferner eine grosse Neigung der Haut zu erhöhter Transpiration. [...] Mit der Zeit nimmt diese übergrosse Transpiration etwas ab, allein die Haut fühlt sich stets feucht an. Die Hände der Zellengefangenen fühlen sich immer feucht und kühl an. Vielerlei Arbeiten werden dadurch sehr erschwert. Aus dieser Wirkung erklärt sich die überaus grosse Empfänglichkeit der Isolirten für jeden Wechel der Witterung. Alle Zellengefangenen sind sehr geneigt, sich zu verkühlen und rheumatische Schmerzen kommen ausserordentlich häufig vor [...]. Eine weitere Folge ist erhöhte Reizbarkeit des Nervenlebens. [...] Die Aeusserungen dieser Wirkung sind ausserordentlich mannigfaltig. Sie zeigt sich durch übergrosse Aengstlichkeit, namentlich Zittern in den Knieen; durch heftiges Weinen; durch Seufzen und Stöhnen; durch heftiges Träumen; durch Schlaflosigkeit, durch eingebildete Krankheitserscheinungen, sogar durch Hallucinationen [...].“185

Das Entstehen psychischer Störungen war vorprogrammiert.

Es ist anzunehmen, dass sich bei May während der Isolierhaft die ersten Symptome einer aufkommenden Haftpsychose zeigten. Dass es nicht zu einem offenen Ausbruch der Krankheit kam, lag nach Hainer Plaul an mindestens drei Faktoren. „Zunächst seine noch rechtzeitige Rückversetzung in Kollektivhaft“, was vermutlich im Sommer 1871 erfolgte. „Zum anderen, sofern er hin und wieder einen Relaps186 – selbst in milder Form – erlegen gewesen sein sollte, ist es vielleicht der Fürsorge jenes Arztes zu danken, der im August 1872 als zweiter Anstaltsarzt nach Waldheim kam: Adolf Emil Knecht. [...] Der dritte Faktor endlich, der bei May den offenen Krankheitsausbruch mit verhindern half, dürfte in den Hafterleichterungen zu sehen sein, die ihm schon relativ früh zuteil wurden.“187

Der von Plaul angesprochene Adolf Emil Knecht (1846-1915) war als psychiatrisch vorgebildeter Arzt 1872 in den sächsischen Staatsdienst übernommen und als zweiter Anstaltsarzt am Zuchthaus Waldheim eingesetzt worden.188 Knecht vertrat vor allem im Hinblick auf die Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern eine sehr eigenständige psychiatrische Auffassung. Die Anwendung mechanischer Zwangsmittel, auch die Isolierung der erkrankten oder bereits krank eingelieferten Gefangenen traten bei ihm deutlich in den Hintergrund. Bei Knecht lag auch die Zahl der als psychisch krank erkannten Strafgefangenen deutlich höher als bei seinen Berufskollegen, da er eher bereit war, die ärztliche Position in den Vordergrund zu stellen. Mehr als andere Anstaltsärzte ging Knecht den Ursachen der psychischen Erkrankungen und ihrer Auswirkungen auf das kriminelle Verhalten auf den Grund. So schätzte er die Häufigkeit von psychischen Störungen im Zuchthaus Waldheim auf ca. 3%, von denen nur ein Teil wirklich erkannt und behandelt werden könne.189 Bei zwei Dritteln der in Haft Erkrankten sei es in den ersten zwei Jahren ihrer Strafzeit zum Krankheitsausbruch gekommen. 42% aller Kranken hätten an sekundären Seelenstörungen gelitten. An zweiter Stelle in der von Knecht angegebenen Diagnosenhäufigkeit stand mit 22,5% ‚Melancholie‘, an dritter die ‚Seelenstörung mit Epilepsie‘ (13,1%), gefolgt von ‚Idiotie und Imbezillität‘ (10,1%), ‚Manie‘ (6,6%) und ‚paralytischen Seelenstörungen‘ (6,5%). Die Delikte, deretwegen die Kranken zu Zuchthausstrafen verurteilt worden waren, hätten zu 56,5% in ‚Eigenthumsvergehen‘ bestanden, zu 10,1% in ‚Unzucht mit Kindern‘, zu 8,9% in ‚Brandstiftung‘, zu 7,7% in Mord oder Mordversuch, zu 4,7% in Raub, zu 3,6% in Meineid, zu je 3% in ‚Todtschlag und Körperverletzung‘ bzw. ‚Desertion oder schwerer Insubordination‘ usw. Die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen sowie der 30- bis 40-Jährigen seien in einem bedeutend höheren Prozentsatz als bei Gesunden vertreten gewesen.

Ob bei May eine schwere psychische Erkrankung vorlag, lässt sich aus keinen Unterlagen ersehen. Er selber weist später aber darauf hin. Die Rückgliederung in die Kollektivhaft brachte ihn wieder in den Kontakt mit anderen Häftlingen, eine Sozialisierungsmaßnahme, die trotz bestehenden, aber in der Praxis durchbrechbaren Redeverbotes wichtig war. Neben dieser Rückversetzung ergab sich für May eine weitere günstige „Schickung“190, die er in seiner Autobiografie eingehend beschrieb:

„Die Anstaltskirche in Waldheim hatte eine protestantische und eine katholische Gemeinde. Der katholische Katechet (Anstaltslehrer) fungierte während des katholischen Gottesdienstes als Organist. [...] Der Katechet kam in meine Zelle, unterhielt sich eine Weile mit mir und ging dann fort, ohne mir etwas zu sagen. Einige Tage später kam auch der katholische Geistliche. Auch er entfernte sich nach kurzer Zeit, ohne daß er sich über den Grund seines Besuches äußerte. Aber am nächsten Tage wurde ich in die Kirche geführt, an die Orgel gesetzt, bekam Noten vorgelegt und mußte spielen. Die Herren Beamten saßen unten im Schiff der Kirche so, daß ich sie nicht sah. Bei mir war nur der Katechet, der mir die Aufgaben vorlegte. Ich bestand die Prüfung und mußte vor dem Direktor erscheinen, der mir eröffnete, daß ich zum Organisten bestellt sei und mich also sehr gut zu führen habe, um dieses Vertrauens würdig zu sein. Das war der Anfang, aus dem sich so sehr viel für mich und mein Innenleben entwickelte.“ 191

Das Orgelspiel bewertete May selber später als eine Art Therapeutikum:

„Bei den Klängen der Orgel fand ich mich wieder zu mir zurück. [...] Als ich entlassen wurde, war ich geheilt, vollständig geheilt! Nur durch den Orgelklang.“ 192

Der erwähnte Katechet war der in Bautzen-Niederseide geborene Johannes Peter Kochta (1824-1886). Kochta hatte am 1. Juli 1866 unter Erteilung der Staatsdienereigenschaft und im Range eines Oberbeamten seine Tätigkeit als katholischer Anstaltskatechet am Zuchthaus Waldheim begonnen.

„Er war nur Lehrer, ohne akademischen Hintergrund, aber ein Ehrenmann in jeder Beziehung, human wie selten Einer und von einer so reichen erzieherischen, psychologischen Erfahrung, daß das, was er meinte, einen viel größeren Wert für mich besaß, als ganze Stöße von gelehrten Büchern.“ 193

Im katholischen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Katechet vor allem für die nicht im Schuldienst tätigen Religionslehrer gebraucht, die etwa als Seelsorgehelfer[innen] oder auch Beicht- und Firmkatecheten tätig sind.194

Kochtas besondere Bedeutung bestand darin, dass er für eine Versetzung Mays in die zweite Disziplinarklasse sorgte, was vermutlich Ende 1871 oder Anfang 1872 erfolgte.

Diese Versetzung, aber vor allem auch weitere positive Bewertungen Mays durch den Katecheten, möglicherweise auch dessen Anregungen veranlassten den Häftling schließlich im Frühjahr 1872 zur Stellung eines Gnadengesuchs. Am 30. April 1872 wurde jedoch vom Sächsischen Justizministerium in Person des Ministerialrats Christian Wilhelm Ludwig Abeken im Namen des sächsischen Kronprinzen Friedrich August Albert (1828-1902), der ab 1873 König von Sachsen wurde, entschieden:

S. Kg. Hoheit der Kronprinz im Auftrag und Stellvertretung Sr. Maj. des Kgs haben auf Anrufen Allerhöchster Gnade sich nicht bewogen gefühlt [...] Begnadigung eintreten zu lassen.195

Nachdem sich die Hoffnung auf eine vorzeitige Haftentlassung zerschlagen hatte, galt es für May noch mehr, sich in den allgemeinen Anstaltsbetrieb einzupassen. Ohne dass bislang amtliche Belege dafür vorliegen, berichtete May über seinen Kontakt zu dem Visitationsaufseher Carl August Leistner (1818-?), damals Dirigent des Waldheimer „Sträflings-Musikchor, dem etwa 30-40 Sänger und 12 Blechbläser angehörten“.196

„Ich erzählte ihm von meiner musikalischen Beschäftigung in Zwickau. Da brachte er mir schleunigst Noten, um mir eine Probeaufgabe zu erteilen. Ich bestand auch diese Prüfung, und von nun an war dafür gesorgt, daß ich nicht verhindert wurde, in meiner freien Zeit nach meinen Zielen zu streben.“ 197

Möglicherweise kam es 1873 zu einer Mitgliedschaft Mays im Bläserkorps der Anstalt. Ein weiteres Amt bekleidete der junge Ernstthaler Häftling für wenige Woche zu Beginn des Jahres 1874 in der Betreuung der Gefangenen-Bibliothek. Während seiner Beschäftigung im Bibliotheksdienst kam es im Frühjahr zu einem Vorfall, der in erhalten gebliebenen Akten198 nachzulesen ist. So gab am 1. März der

Züchtling No. 153, Hering, [...] ein neues Buch beschmutzt

zurück. Am 3. März, als man bei der Durchsicht und Rückordnung der abgegebenen Bände die Sache bemerkte, brachte der Katechet August Leopold Barth (1823-1884), dem die Verwaltung der Gefangenen-Bibliothek oblag, den ‚Fall‘ zur Kenntnis. Es erfolgte zunächst eine Rücksprache bei dem Häftling Karl Julius Hering (1839-?), der

glaubte, daß das Buch, als er’s bekommen, rein gewesen. Er soll’s nicht beschmutzt haben. Zunächst noch Züch. No. 402 zu befragen, der den Bücherwechsel mit zu besorgen hat.

Nun musste May zu dem Vorfall Stellung beziehen.

Züchtling, No. 402, Mai giebt an, daß das Buch bereits schmutzig gewesen sei, wie es pp. Hering erhalten habe,

ergab die Nachfrage bei May, der sich mit dieser Auskunft in einen inhaltlichen Widerspruch zu Hering setzte. Das Ergebnis war, dass man Hering Glauben schenkte und entschied,

Züch. No. 402 ist fernerweit nicht mehr mit dem Austheilen der Bücher zu beschäftigen.

Der erste protestantische Anstaltsgeistliche Christian Gottlob Fischer (1855-1893), der auch die Oberaufsicht über Barth und die Verwaltung der Gefangenen-Bibliothek innehatte, urteilte wenig später – vermutlich motiviert durch die Buch-Affäre – über Karl Mays moralische Befähigung:

kalt, gleichgiltig, glatt, hochmüthig.199

Neben den nachgewiesenen Beschäftigungen Mays stellt sich natürlich auch anlässlich der Waldheimer Inhaftierung die Frage nach seiner literarischen Tätigkeit. Diese ist jedoch so gut wie ausgeschlossen. Allerdings erschienen während Mays Zuchthauszeit nachweislich im Neuen deutschen Reichsboten200 erste literarische Zeugnisse. Es handelt sich um die vermutlich bei einem Preisausschreiben eingereichten Gedichte Meine einstige Grabschrift, Mein Liebchen und Gerechter Tadel.201 Der in ihnen sich spiegelnde biografische Hintergrund lässt auf eine Entstehungszeit von 1869 schließen.202

Am 2. Mai 1874 wurde May schließlich aus dem Zuchthaus entlassen. Anders als noch bei seiner Entlassung aus Schloss Osterstein, entließ man ihn dieses Mal als Angehörigen der zweiten Disziplinarklasse ohne Vertrauenszeugnis. Da May unter anderem wegen Diebstahls mit Zuchthaus bestraft worden war, stellte man ihn – entsprechend auch den Regelungen des Bundes- und Reichsstrafgesetzbuchs – zudem für die nächsten zwei Jahre unter Polizeiaufsicht. Über deren Dauer, die maximal fünf Jahre betragen konnte, entschied damals die höhere Landespolizeibehörde, in Sachsen die Kreisdirektion Leipzig. Etwa Mitte April 1874 wurde von der Waldheimer Anstaltsleitung ein Gutachten erstellt und der Kreisdirektion Leipzig eingereicht, auf dessen Grundlage dann die zwei Jahre Polizeiaufsicht für Karl May verhängt wurden. Im Demissionsschein, der zugleich die Stelle des Passes vertrat, war die genaue Marschroute angegeben, von welcher der Entlassene nicht abweichen durfte. May wurde angewiesen „spätestens den 4n. Mai 1874 in Ernstthal einzutreffen“.203 Ferner erhielt May noch einen Heimatschein ausgehändigt, zudem ein Signalement204 zwecks Identifizierung.

VI. Resozialisierung durch Schriftstellerei (1874-1878)

Nach seiner Haftentlassung kehrte Karl May zunächst einmal nach Ernstthal in sein Elternhaus zurück. Immerhin fand er trotz seiner Vorstrafen wieder die Aufnahme im vertrauten Kreis seiner Familie und ihrer Bekannten. Ausgrenzung oder Ächtung des Vorbestraften und seiner Angehörigen fand nicht statt, denn die Weber und Strumpfwirker, allesamt einfache Leute, ließen einen der Ihren nicht so ohne Weiteres fallen. Sehr deutlich wird diese tolerante Haltung auch durch die Selbstverständlichkeit, mit der in den Folgejahren in die Familie May eingeheiratet wurde.

Seit dem 3. Mai 1874 befand sich May nun unter der Aufsicht des Ratspolizeiwachtmeisters Christian Friedrich Dost (1828-1902), der fortan ein wachsames Auge auf den ehemaligen Zuchthäusler zu werfen hatte. Vergeblich beantragte dieser beim Bürgermeister einen Auslandspass. Dieses Bemühen zeigt an, dass May wenig Zuversicht in seine berufliche und persönliche Zukunft in der Heimat hatte.

Ob in der ersten Zeit der wiedererlangten Freiheit bereits Manuskripte veröffentlicht wurden, lässt sich heute nicht mehr feststellen, wenngleich überliefert ist, dass er literarisch tätig war. So soll ein Eckfensterplatz im Gasthaus ‚Zur Stadt Glauchau‘ ein bevorzugter Schreibort gewesen sein. Entsprechend äußerte er sich später anlässlich einer Vernehmung vor dem Landgericht Dresden vom 6. April 1908:

„Nach Verbüßung meiner letzten Strafe im Jahre 1874 bin ich wieder nach Ernstthal gegangen, habe dort bei meinen Eltern gewohnt, und bin ebenfalls wieder schriftstellerisch für mehrere Zeitungen tätig geworden.“ 205

Nähere Angaben zu den Zeitschriften machte er nicht, weshalb eine Nachprüfung des Sachverhalts schwierig ist. Dennoch muss man davon ausgehen, dass May in jedem Fall den literarischen Weg einschlagen wollte. Und erneut verband er seine beruflichen Hoffnungen mit dem Namen Münchmeyer. Der bereits früher bestandene Kontakt dürfte während der Zuchthauszeit vollends abgebrochen gewesen sein – vor allem auch bedingt durch den Umstand, dass ihm in Waldheim jegliche literarische Tätigkeit verboten war.

„Wollte er mit Münchmeyer oder auch mit anderen Verlagen, auf die ihn vielleicht die Produkte umherziehender Kolporteure hinwiesen, in Verbindung treten, so bestanden die größten Erfolgsaussichten freilich nur dann, wenn er gute Manuskripte anbieten konnte. Also hieß es arbeiten. Wir werden daher kaum fehlgehen, wenn wir annehmen, daß einige von den erhalten gebliebenen Fragmenten aus der Frühzeit in den Monaten zwischen Mai 1874 und März 1875 entstanden sind.“206

Unter den Arbeiten jener Zeit findet sich auch auch der Versuch zu einem Gefängnisroman mit dem Titel Hinter den Mauern. Licht- und Schattenbilder aus dem Leben der Vervehmten von Karl May (in GW 79, Old Shatterhand in der Heimat). Wie Christoph F. Lorenz feststellt, sind hier „bereits die Grundzüge mancher Handlungsstränge erkennbar, die der Schriftsteller später im Verlorenen Sohn verarbeiten und ausführen sollte.“207

Im März 1875 erhielt May Besuch aus Dresden. Der bereits erwähnte Kolportageverleger H. G. Münchmeyer und sein Bruder sahen in ihm ihren neuen Mitarbeiter. Sie boten ihm eine Redakteursstelle im Verlag an und May nahm das Angebot dankbar an. Für ein jährliches Salär von 600 Talern sollte er fortan in Dresden leben und arbeiten. Am 8. März reiste er in die Elbmetrople ab. Schon vier Tage später erhielt die Kriminalpolizei in Dresden eine Anzeige darüber, dass „der unter Polizeiaufsicht stehende May daselbst eine Redakteursstelle angetreten habe und‚ daß derselbe neben dieser Funktion auch seine frühere verbrecherische Laufbahn teilweise wieder betreten dürfte.“208

Es handelte sich um eine schlichte Denunziation ohne sachlichen Hintergrund, ausgeführt vom Hohensteiner Gendarm-Brigadier Friedrich Frenzel (1833-1912), wobei der pflichtbewusste Staatsdiener irrtümlich nur von einem Jahr Polizeiaufsicht ausging.

Die Dresdner Polizei-Direktion verfügte daraufhin am 15. März die Ausweisung des Jungredakteurs. Es handelte sich hierbei um einen behördlichen Vorgang, der im ersten Moment das Ende der soeben begonnenen Resozialisation befürchten ließ. Deutlich klingt der Schock zwischen den Zeilen durch, die May in einer längeren Eingabe vom 16. März an die Dresdner Polizei-Direktion richtete:

„Wer da weiß, wie schwer es dem entlassenen Strafgefangenen wird, sich aus dem Schmutze emporzuarbeiten, der wird begreiflich finden, daß ich mit innigster Freude und Genugtuung dem Rufe gefolgt und in die gebotene Stellung eingetreten bin. [...] Die hohe Königliche Polizei-Direktion wolle in Rücksicht darauf, daß meine Stellung eine fixierte und sichere ist und mir nach Verlauf von fünf Wochen der Aufenthalt in Dresden doch gestattet sein würde, einmal gütige Nachsicht hegen und mich durch die Domicil-Verweigerung nicht in Not und neue Schande stürzen! Sollte diese Bitte erfüllt werden, so würde ich in steter Dankbarkeit der Humanität gedenken, welche meinen Eltern die bitterste Kränkung erspart und mir das Fundament läßt, auf welchem ich mir eine bessere Zukunft errichten möchte.“ 209

Die Humanität der Behörden ignorierte auch dieses Mal Mays Bitte. Man bestand höheren Ortes auf der Ausweisung und forderte May am 24. März auf, Dresden binnen drei Tagen zu verlassen. Am 27. März saß er wieder in Ernstthal. „Die Ausweisung war“ – wie Roxin befindet, „ungerechtfertigt und hätte leicht – wie frühere behördliche Überreaktionen – seine Laufbahn ein weiteres Mal zerstören können. Aber diesmal überwand May den Schock: Es gelang ihm, seine redaktionelle Tätigkeit von Ernstthal aus zu leiten und daneben auch literarisch zu arbeiten. Im August des Jahres gelang ihm jedoch eine Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses zu erwirken, sodass er nun nach Dresden zurückkehren konnte. Gegen Ende des Jahres 1875 verlegte er sogar seine Wohnung in das Verlagsgebäude Münchmeyers, wo auch dieser selbst mit seiner Familie lebte.“210

Im Münchmeyer-Verlag betreute der Neuredakteur zunächst als Nachfolger von Otto Freitag (1839-1899) die Zeitschrift Der Beobachter an der Elbe, die er zum Herbst 1875 hin auslaufen ließ. An ihre Stelle traten ab September 1875 das Deutsche Familienblatt und Schacht und Hütte. Beide Blätter hatten keine sehr lange Laufzeit. Während Schacht und Hütte nur einen Jahrgang erlebte, erschien das Deutsche Familienblatt ein weiteres Jahr. Eine vierte Zeitschrift unter der redaktionellen Leitung Mays, die Feierstunden am häuslichen Heerde erschien von September 1876 bis September 1877.

Neben seiner Tätigkeit als Redakteur der genannten Zeitschriften versorgte May alle vier Publikationen mit eigenen Autorenbeiträgen. Hierunter zählt auch die Wildwesterzählung Old Firehand (in GW 71, Old Firehand), in der erstmalig der Apatschenhäuptling Winnetou auftritt, wenngleich sich die Persönlichkeit der berühmtesten Romanfigur hier noch deutlich von jener ausgereiften Gestalt des Edelindianers unterscheidet, als die May sie später schildern sollte. Auch in anderen Zeitschriften außerhalb des Münchmeyer-Verlages veröffentlichte er erfolgreich vereinzelte Novellen und Humoresken.

Es gelang May gleichermaßen, sich als Redakteur zu profilieren wie auch als Autor in der Literaturszene des damaligen Zeitschriftenmarktes Fuß zu fassen. Somit bot sich ihm, anders als nach seiner Entlassung aus Schloss Osterstein, tatsächlich die realistische Möglichkeit einer Resozialisierung durch die Ausübung eines existenzsichernden Berufes als Redakteur und Schriftsteller.

Die wichtigste Beziehung knüpfte er in jener Zeit jedoch zu Emma Pollmer (1856-1917), einer als Vollwaise im Haus ihres Großvaters Christian Gotthilf Pollmer (1807-1880) aufgewachsene Lokalschönheit aus Hohenstein. May hatte sie bei einem Besuch in der Heimat kennengelernt. Die Beziehung war von Anfang an problematisch, da sich Emma Pollmers Großvater wenig davon angetan zeigte. Dabei waren es weniger Mays Vorstrafen, die den alten Pollmer auf Distanz gehen ließen, als vielmehr die Aussicht, dass sich die Enkeltochter an einen hungerleidenden Literaten zu verschenken drohte.

Doch auch von neuen juristischen Verwicklungen blieb May nicht verschont. So meldeten die Dresdner Nachrichten vom 25. Mai 1875 über das Ergebnis einer „Oeffentliche[n] Gerichtssitzung am 21. u. 22. Mai [...] – Johann Schumann war wegen Beleidigung Carl May’s zu 15 Mark Strafe verurtheilt (worden), wogegen er erfolglos Einspruch erhob.“211 Die nachgewiesene Faktenlage zu diesem Fall erschöpft sich mit dieser Mitteilung. Es lässt sich lediglich daraus schlussfolgern, dass ein Beleidigungsverfahren vor dem Amtsgericht Dresden stattgefunden hatte, dessen Urteil nach eingelegtem Einspruch (Berufung) im anschließenden Instanzenweg vor dem Landgericht Dresden bestätigt worden war. Wer Johann Schumann war und mit was er Karl May beleidigt hatte, ist leider nicht bekannt.

Zu einer Zeit, als Karl May noch im Zuchthaus Waldheim einsaß, erschienen 1874 im Münchmeyer-Verlag zwei umfangreiche Lieferungsromane. Der umständliche und umfangreiche Titel des einen Werkes war:

Die Geheimnisse der Venustempel aller Zeiten und Völker oder die Sinnenlust und ihre Priesterinnen. Geschichte der Prostitution und ihrer Entstehung, sowie die Darstellung ihrer Folgen auf die Entwickelung der Menschheit.

Der zweite nicht weniger langatmige Titel lautete:

Die Geschlechtskrankheiten des Menschen und ihre Heilung. Mit besonderer Berücksichtigung der Syphilis, ihrer Entstehung und Folgen. Mit über 100 allopatischen, sowie homöopathischen Reception versehen, zur Heilung aller Krankheiten, welche die Geschlechtsorgane betreffen.

Wesentlich zum Entstehen dieser Lieferungswerke beigetragen hatte der seit 1873 im Verlag tätige Redakteur Otto Freitag. Nach Mays Darstellung soll Freitag zumindest das erste der beiden Aufklärungsbücher, den Venustempel, als Alleinverfasser in die Welt gesetzt haben. Und dieses Buch soll auch der Grund dafür gewesen sein, dass Freitag Anfang 1875 aus dem Verlag ausschied, weil man von Verlagsseite aus seinen Redakteur „an dem Gewinn, den das Werk brachte, nicht partizipieren ließ.“ 212

Tatsächlich handelte es sich um das recht dreiste Plagiat eines im Berliner Verlag von Dr. Langmann herausgegebenen Lieferungswerkes. Als verantwortlicher Verleger fungierte Friedrich Louis Münchmeyer.

Aus einer Pressemeldung geht hervor, dass „unmittelbar nach dem Erscheinen des ersten Heftes des in einzelnen Lieferungen erscheinenden Werkes die hiesige Polizei wegen dessen bedenklichen Inhalts mit der hiesigen Justizbehörde sich ins Vernehmen gesetzt [hat], man hat von Gerichtswegen aber die Schrift als eine unzüchtige nicht angesehen. Der entgegengesetzten Ansicht sind aber eine Anzahl anderer Gerichtsbehörden in Preußen und Baiern gewesen, in welchen Ländern das Werk im Colportirwege massenhaft vertrieben worden zu sein scheint. Diese Behörden haben dasselbe als unzüchtig verurtheilt und ist auf deren Requisition seiner Zeit mehrfach gegen dessen Verleger hier vorgegangen und auf Vernichtung der Platten und vorgefundenen Exemplare erkannt worden, wobei derselbe versichert hat, daß er das Werk nicht mehr vertreibe und noch vorhandene Exemplare selbst vernichtet habe.“213

Demnach hatte es im Laufe der Zeit Hausdurchsuchungen im Verlagsgebäude und alsbald Verbreitungsverbote gegeben, so in Bayern als auch bereits am 16. September 1874 in Preußen – noch bevor das Gesamtwerk komplett ausgeliefert worden war. Hinsichtlich beider Werke befand auch das K. K. Landesgericht am 16. Dezember 1874 in Wien als Preßgericht auf Antrag der K. K. Staatsanwaltschaft, dass ihr Inhalt „das Vergehen nach § 516 St. G. begründe, und es wird nach § 499 St. P. O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen.“214

Der Hauptgrund für die Einstellung Mays als Redakteur im Münchmeyer-Verlag lag im Weggang Otto Freitags. May sollte zwar primär als Zeitschriftenredakteur tätig werden, doch nicht auf diesen Bereich beschränkt bleiben. Vielmehr dachte man im Verlag an eine modifizierte Neuausgabe des verbotenen Materials. So verfasste May im Laufe des Jahres 1875 vermutlich auftragsgemäß anonyme Beiträge für das 1876 erscheinende Lieferungswerk Das Buch der Liebe. Wissenschaftliche Darstellung der Liebe nach ihrem Wesen, ihrer Bestimmung, ihrer Geschichte und ihren geschlechtlichen Folgen. Münchmeyers Absicht war es, Restbestände des 1874 verbotenen Aufklärungsbuches Die Geschlechtskrankheiten des Menschen und ihre Heilung wieder neu auf den Markt zu bringen. Es sollte versteckt Teil eines neuen Gesamtwerkes mit dem Titel Buch der Liebe (heute GW 87, Das Buch der Liebe) werden. May dürfte mit seinen Vorstudien im Sommer 1875 begonnen haben. Das verbotene medizinische Werk bildet als Zweite Abtheilung (Die Liebe nach ihren geschlechtlichen Folgen. Geschlechts-, Frauen- und Kinderkrankheiten, Wochenbett und Anleitung zur Selbstheilung) – wahrscheinlich von May geringfügig entschärft – den Hauptteil und sollte vermutlich 848 oder, einschließlich eines Anhangs, 894 Seiten umfassen. Von May stammen die erste Abteilung, in der die Liebe nach ihrem Wesen und ihrer Bestimmung behandelt wird (144 Seiten), und die abschließende Dritte Abtheilung (Die Liebe und ihre Geschichte. Darstellung des Einflusses der Liebe und ihrer Negationen auf die Entwickelung der menschlichen Gesellschaft), die wahrscheinlich auf 256, vielleicht auch 304 Seiten angelegt war und in der – von einem Dritten? – Teile des ebenfalls 1874 verbotenen Lieferungswerkes Venustempel eingearbeitet wurden. Was nun den Inhalt betrifft, so beschreibt May in der ersten Abteilung die verschiedenen Ausprägungen der Liebe.

„Das Hauptaugenmerk gilt der Geschlechtsliebe. Der Mensch, das Ebenbild Gottes, habe die Aufgabe, als Mann die göttliche Allmacht, als Frau die göttliche Liebe zu offenbaren; die Bedeutung der Ehe liege darin, daß sich hier aktive Männlichkeit und passive Weiblichkeit zum Menschen in Gottes Sinn ergänzten. Die Gegensätze strebten dabei zum Ausgleich.“215

Die dritte Abteilung wirkt durch die untergemischten Textteile des Venustempels uneinheitlich. „Schilderungen der gastlichen, religiösen und legalen Prostitution im Altertum oder des aktuellen Dirnenwesens kontrastieren zum Anliegen, ausgehend von der Identität der Liebe mit Gott die geschichtliche Entwicklung des Gottesbegriffs darzustellen.“216 Anschließend versuchte May, die Vereinbarkeit der modernen Evolutionstheorie mit der Vorstellung eines persönlichen Gottes zu beweisen.

Das Werk kam schließlich in Teillieferungen in 14-tägigem Erscheinungsrythmus ab Herbst 1875 auf den Markt. Nur wenige Monate nach Beginn des Erscheinens, am 23. Februar 1876, kam es erneut zu einer folgenschweren polizeilichen Aktion im Verlagsgebäude.

„Eine Tages veranlasste mich Münchmeyer, in die Stadt zu gehen und einige Aufträge für ihn zu besorgen. Er hatte das sehr eilig, obgleich es sich um gar nichts wichtiges handelte. Das fiel mir auf. Es schien, als ob er mich für einige Stunden aus dem Geschäft zu entfernen wünsche. Ich spioniere nie, beeilte mich also keineswegs, hielt mich aber auch nicht länger auf, als nötig war, und kam darum weit eher heim, als er erwartet hatte. Er geriet dadurch in hohe Verlegenheit, denn es gab da eine Menge Polizisten, die nach etwas suchten, was sie nicht finden sollten.“ 217

Die Dresdner Nachrichten vermeldeten in ihrer Nr. 55 vom 24. Februar 1876: „Gestern Vormittag erschienen in dem Hause Nr. 14 des Jagdwegs, worin sich die Münchmeyer’sche Verlagsbuchhandlung befindet, unvermuthet eine größere Anzahl Criminalpolizisten und nahmen alsbald gleichzeitig in allen zu der betr. Buchhandlung gehörigen Localitäten eine gründliche Durchsuchung vor. Dieselbe galt, wie uns mitgetheilt wird, einem im Verlage jener Buchhandlung erschienen Werke, ‚Die Geheimnisse der Venustempel aller Zeiten und Völker oder die Sinnenlust und ihre Priesterinnen‘, welches schon seit einigen Jahren in ganz Deutschland massenhaft im Colportagewege verbreitet worden sein soll, ohne daß man dasselbe früher beanstandet hat. Wir werden über die Sache an competenter Stelle weitere Erkundigung einziehen und deren Resultat mittheilen.“

May konstatierte später:

„Ich sollte nichts davon wissen, sollte es wenigstens erst dann erfahren, wenn es vorüber sei. Darum hatte er mir Aufträge gegeben, um mich fernzuhalten. Ausserdem traute er weder meinen Augen, noch meiner Ehrlichkeit.“

Die Staatsanwaltschaft Dresden erhob im Laufe des Frühjahrs vor dem Amtsgericht Dresden Anklage gegen Friedrich Louis Münchmeyer und Genossen. Amtliche Akten sind nicht mehr vorhanden. In den Findbüchern des Dresdner Staatsarchivs findet sich zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden der Vermerk: „Karl May, Schriftsteller, schreibt angeblich unsittliche Bücher für Verlag Münchmeyer, 1875“.218 Festgehalten ist auch das Ergebnis: „Wird freigesprochen, klag- und straffrei.“ Demnach war May als einer der angeklagten Genossen nicht bestraft worden. Ein weiterer Vermerk besagt: „Hauptklage gegen Verlag Münchmeyer, Dresden, 1875“. Was war geschehen? Es hatte offenbar vor dem Amtsgericht Dresden ein Strafverfahren gegeben, bei dem Karl May, als Verfasser des Buchs der Liebe freigesprochen worden war. Über den Grund seiner Freisprechung berichtet eine vertrauliche Mitteilung des Verlegers Adalbert Fischer an seinen Rechtsanwalt Dr. Felix Bondi vom 5. Juli 1905: „Ferner fand ich ein Urteil, worin Karl May als Mitarbeiter bzw. Redakteur des Venustempels usw. angeklagt ist, des unsittlichsten Buches, was je im Verlage H. G. Münchmeyer erschien! Er wird aber schließlich freigesprochen, weil er einige Stellen gemildert hat usw.“219

Das Verfahren gegen andere Angeklagte war jedoch zu deren Ungunsten ausgegangen. Gegen die Verurteilung war Einspruch eingelegt worden. Eine Notiz in den Dresdner Nachrichten, Nr. 345 vom 8. Dezember 1876, kündigte an: „Einsprüche: Heute Vormittag 9 in geheimer Sitzung wider Friedrich Louis Münchmeyer u. Genossen wegen Vergehen gegen die Sittlichkeit.“

Dass es bei diesem Verfahren auch um Das Buch der Liebe ging, lässt sich dem Umstand entnehmen, dass nur in diesem Buch Friedrich Louis Münchmeyer als verantwortlicher Verleger auf der Titelseite kenntlich gemacht wurde. Eine Woche später wussten die Dresdner Nachrichten, Nr. 351 vom 16. Dezember 1876 über die Verhandlung zu berichten:

„Der hiesige Verlagsbuchhändler Friedrich Louis Münchmeyer und Friedrich Wilhelm Gleißner hier waren in erster Instanz wegen des Verkaufs von Büchern, deren Inhalt gegen die Sittlichkeit verstieß, zu Geldstrafen von je 200 Mark verurtheilt worden. Beide erhoben Einspruch, der in geheimer Sitzung verhandelt wurde und nach einer erfolgreichen Vertheidigung durch Herrn Adv. Dr. Kunath mit der völligen Freisprechung endete.“

Das Buch der Liebe wurde in Österreich am 9. Mai 1877 verboten, da das Buch nach Auffassung der Justizbehörden „durch bildliche Darstellungen [...] die Sittlichkeit oder Schamhaftigkeit gröblich und auf eine öffentliches Ärgernis erregende Art“ im Sinne des § 516 des Strafgesetzbuchs von 1852 verletzte.

Verbote in Deutschland hat es dagegen offenbar nicht gegeben. Jahrzehnte nach Abfassung des Buches setzte sich May u. a. in seiner Kampfschrift Ein Schundverlag noch einmal mit dem Werk auseinander.

Eine Erwähnung der eigenen Verfassereigenschaft fehlt. Im Gegenteil! May gibt an, der Venustempel „existierte schon lange Zeit vorher, ehe ich die Redaktion übernahm, und wurde in den ersten Wochen sorgfältig vor mir geheimgehalten [...]. Der ‚Venustempel‘, später auch noch ‚Buch der Liebe‘ genannt, war ein Buch, welches auf die allergemeinste Sinnenlust spekulierte. Die jedem Hefte beigegebenen phrynischen220 Buntdruckbilder waren nackt und frech im höchsten Grade. Hunderte von Textzeichnungen illustrierten die Begattung und ihren Verlauf in jeder, sogar der unnatürlichsten Weise.“ 221

An anderer Stelle klagt der Schriftsteller ausdrücklich:

„Man hat mich aus prozessualen Gründen fälschlicher Weise beschuldigt, für Münchmeyer das ‚Buch der Liebe‘ geschrieben zu haben. Wie kann ich beweisen, daß dies unwahr ist?“ 222

Dass May entgegen seiner Aussage doch ein Mitverfasser des Buches war, geht u. a. aus dem Umstand hervor, dass er im Rahmen eines Prozessvergleichs mit dem Verleger Adalbert Fischer (des Käufers des Münchmeyer-Verlags) ein Buch der Liebe-Fragment, nämlich einen Druckbogen von 16 Seiten, ausgehändigt bekam. Auf einem neutralen Umschlag, in den der Bogen eingeheftet ist, befindet sich die handschriftliche Notiz Karl Mays:

„Das / ‚Buch der Liebe‘, / welches ich von Fischer / zurückerhalten habe. / K. May.“ 223

Der Schriftsteller bekannte sich damit eindeutig als Verfasser des Textes. Die Verleugnung der Autorenschaft war für die Auseinandersetzungen in den Gerichtsverfahren nach der Jahrhundertwende wichtig. Es ging May aus prozesstaktischen Gründen darum, die Unmoral des Münchmeyer-Verlags, seiner Verleger und Mitarbeiter darzulegen. Damit wollte er den gegen ihn vorgebrachten Vorwurf der Urheberschaft sittlich anstößiger Texte von sich weisen.

VII. Ermittlungen ‚in Sachen Mord‘ (1878-1879)

Am 31. Januar 1878 las man in den Dresdner Nachrichten von einem tragischen Vorfall in einem kleinen erzgebirgischen Dorf:

„Am 26. früh wurde der Barbier Poller [sic] aus Hohnstein in dem Pferdestalle des Gasthofes ‚zum braven Bergmann’ in Niederwürschnitz todt aufgefunden. Pollmer hatte Abends zuvor, in hohem Grade betrunken, in der Wirthsstube des Gasthofs verkehrt und sind die Untersuchungen über seinen plötzlichen Tod im Gange.“

Der Verstorbene Emil Eduard Pollmer war der Onkel von Karl Mays Verlobter Emma, deren Eltern nicht mehr lebten, weshalb die junge Frau im Haushalt ihres Großvaters aufgewachsen war.

Was war geschehen?

Den Ermittlungen zufolge war Emmas Onkel am 25. Januar 1878, offenbar sinnlos betrunken, auf der Straße von einem Pferdefuhrwerk überfahren und dabei getötet worden. Der Befund wurde zu den Akten genommen und der Fall behördlich für erledigt erklärt. Emmas Großvater – der Vater des Verunglückten – vermochte sich mit diesem amtlichen Ergebnis nicht abzufinden.

Zu jener Zeit wohnte Karl May zusammen mit Emma Pollmer in Dresden. Es wird bei einem der heimatlichen Besuche im Hause des Schwiegergroßvaters gewesen sein, als dieser ihn bat, den Todesfall in Niederwürschnitz zu untersuchen. Der alte Mann vermutete einen Mord oder ein ähnliches Verbrechen hinter dem Tod seines Sohnes. May sagte zu, sich um die Angelegenheit zu kümmern, und begab sich im April des Jahres auf eine Reise zum vermeintlichen Tatort, um selbst Ermittlungen durchzuführen.

Karl May gab seine Identität nicht zu erkennen, als er verschiedene Personen, die am fraglichen Todesabend von Emil Pollmer in irgendeiner Weise zugegen gewesen waren, nach den Hintergründen befragte. Das Ergebnis seiner Ermittlungen war die Bestätigung der offiziellen Unglücksversion: Der Onkel von Mays Verlobter hatte stark angetrunken in einem Gasthof eine Schlägerei angezettelt und war deshalb vor die Tür gesetzt worden. Anschließend war er in seinem benebelten Zustand von einem Fuhrwerk überrollt worden und in einem angrenzenden Pferdestall verstorben. Kein Totschlag. Kein Mord.

Der Ortsgendarm, Brigadier Ernst Oswald224, brachte den Vorgang gehorsamst bei der Staatsanwaltschaft in Chemnitz zur Anzeige, wobei die Identität Mays schnell ermittelt war. Der Vorwurf, der sofort im Raum stand, war der der Amtsanmaßung.

Auffällig bei der Anzeige war neben einer Sachverhaltswiedergabe und der Erwähnung der Vorbestraftheit auch der Hinweis, May sei Sozialdemokrat durch und durch und solle gegenwärtig Schriftsteller der Sozialdemokratischen Blätter sein. Dieser Hinweis sollte offenkundig zur Voreingenommenheit gegen May beitragen. In einer Zeit, in der die Obrigkeit um ihren Machtanspruch bangte, sahen auch viele getreue Staatsdiener in der Sozialdemokratie eine Gefahr. Der damalige Reichskanzler Bismarck befürchtete „ernsthaft eine unmittelbare revolutionäre Bedrohung der monarchischkonservativen Ordnung Europas [...]. Die Überschätzung der sozialistischen Revolutionsgefahr veranlaßte Bismarck zu dem verhängnisvollen Entschluß, die sozialistische Partei durch ein Ausnahmegesetz zu unterdrücken.“225 Im Oktober 1878 verabschiedete der Reichstag schließlich mit 221 gegen 149 Stimmen das ‚Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie‘.

Es erfolgte die Vernehmung der verschiedensten Zeugen. Das Vernehmungsprotokoll226 vom 23. Mai 1878 existiert noch.

So sprach der Zeuge und Gastwirt Karl Eduard Huth davon, dass „ein anständig gekleideter Mann in meinem Gasthofe“ erschienen sei. „

Er sagte, daß er Redakteur einer Zeitung in Leipzig sei und nannte mir auch seinen Namen, auf den ich mich jedoch leider nicht mehr besinnen kann – Mai sagte er nicht – und gab vor, daß er die Ursache des Todes des Ende Januar des Jahres in meinem Gasthof des verstorbenen Pollmer zu erörtern habe. Er hätte in einem Chemnitzer Blatt – das er nicht nannte – gelesen, daß Pollmer infolge von erhaltenen Schlägen verstorben sei und er komme, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Der nächste Zeuge, der Schuhmacher Ludwig Kossuth Jähn, sagte aus, er habe über den Vorfall dasselbe geantwortet,

was ich früher dem Herrn Staatsanwalt angegeben hatte. Er äußerte sodann ‚Wenn der Staatsanwalt nicht richtig gehandelt hat, laß ich ihn einstecken – zu was sind denn die Kerle da?!‘

Auf die Frage, welche Position er denn bekleide, habe der Fremde geantwortet:

‚Er sei von der Regierung eingesetzt und etwas höheres, wie der Staatsanwalt.‘ Der Fremde hat sich auch dahin geäußert, er wolle den Leichnam wieder ausgraben lassen. Einen bestimmten Titel hat sich der Unbekannte nicht beigelegt.

Der dritte Zeuge, der Bergarbeiter Ernst Ferdinand John, berichtete:

Ich war eines Vormittags in der Sonntagschen Restauration, als ein Fremder eintrat und sich erkundigte, ob nicht vor einiger Zeit ein Mann hier überfahren worden wäre. Wir bejahten dies und äußerte er hierauf: ‚Es ist doch gar nicht möglich, daß ein Mensch, der überfahren ist, noch so weit laufen kann. Ich werde den Leichnam ausgraben lassen.‘ Wir meinten, es hieße doch, man sollte die Todten ruhen lassen, worauf er antwortete: ‚Das ist mein Dienst, daß ich dies untersuche, ich lasse ihn wieder ausgraben und so und so viel – er nannte eine bestimmte Anzahl – Ärzte herkommen: wenn der Staatsanwalt nicht richtig gehandelt hat, lasse ich ihn einstecken; ich bin dazu von der Regierung eingesetzt.‘ Einen bestimmten Titel und Namen nannte er nicht.

Als vierter und letzter Zeuge hatte der Bergarbeiter Friedrich August John auszusagen:

Als ich Ende April des Jahres eines Tages mit meinem Bruder in der Sonntagschen Schankwirtschaft war, kam auch ein Fremder herein, ließ sich ein Glas Bier geben und frug, wie weit es von hier bis zum Gastwirth Huth wäre. Wir erwiderten, höchstens 4-5 Minuten. Er frug nun, ob nicht vor Kurzem hier ein Mann erschlagen worden und gestorben sei. Wir entgegneten, soviel wir wußten, sei er gestorben. Er äußerte, er wolle das untersuchen. [...] Er sagte u. A., wenn der Staatsanwalt falsch gehandelt hätte, wollte er ihn einstecken lassen; er wäre etwas höheres, als der Staatsanwalt, er wäre von der Regierung eingesetzt. Er gab sich keinen bestimmten Titel.

Natürlich musste auch der Tatverdächtige Karl May zu den Vorfällen befragt werden. Am 11. Juni 1878 erschien der Schriftsteller im Gerichtsamt Dresden zur Vernehmung, die der Untersuchungsrichter Assessor Haase durchführte. Einleitend wurde er zu seinen persönlichen Verhältnissen gefragt. Dabei gab May u. a. auf die Frage nach seinem Familienstand wahrheitswidrig an:

Ja, ich bin verheiratet.

Tatsächlich würde er Emma Pollmer erst am 17. August 1880 standesamtlich und am 12. September 1880 kirchlich heiraten. Vermutlich wollte er im laufenden Ermittlungsverfahren geordnete sittliche Verhältnisse suggerieren.

Seine Sichtweise zum gesamten Vorfall klang wie folgt:

Es ging das Gerücht, daß Pollmer förmlich erschlagen worden sei. Bei dem angeblichen Morde sollten der Oekonom Hübsch von Niederlungwitz bei Hohenstein und der Schleifer Heß aus letzterem Orte zugegen gewesen sein. Diese hetzten meinen Schwiegervater, den Chirurg Pollmer in Hohenstein, auf, welcher mir den Auftrag ertheilte, mich nach der Sachbewandnis an Ort und Stelle zu erkundigen, um mich dann beruhigen zu können. Ich ging zunächst zu dem Gastwirth Huth in Niederwürschnitz bei dem der Todesfall stattfand. Es kann im April ds. J. gewesen sein, den Tag weiß ich nicht mehr. Dann begab ich mich in die Sonntagssche Restauration in Ober- oder vielleicht Neu-Oelsnitz, einem Orte, der mit Niederwürschnitz zusammenhängt. Ich habe in diesen Orten blos Erkundigungen eingezogen. Es ist mir nicht eingefallen, jemanden zu vernehmen. Ich weiß nicht, was eine Vernehmung ist. Auch habe ich mich bei dieser Gelegenheit nicht für einen Staatsanwalt ausgegeben und nicht Aeßerungen, wie sei mir soeben vorgehalten gethan. Höchstens habe ich gesagt, daß, wenn Pollmer eines natürlichen Todes gestorben sei, muß die Leiche wieder untersucht werden. Ich habe mit Huth hierüber gesprochen, auch in der Sonntagsschen Restauration mit mehreren Leuten. Diese kenne ich jedoch nicht, da ich das erste Mal in die obenbezeichneten Orte gekommen bin. Es herrschte unter den Bergarbeitern große Aufregung wegen des Pollmerschen Todesfall und sie hetzten mich sogar gegen den Staatsanwalt auf. 227

Auf spezielles Befragen, wie sich May bei seinen Erkundigungen vor Ort vorgestellt habe, sagte der Schriftsteller aus, dass er sich u. a. – wie einer der Zeugen auch bestätigt hatte – als Redakteur ausgegeben habe.

Er stritt die anderen Äußerungen der Zeugen ab, so u. a. seine vermeintliche Ankündigung, den Staatsanwalt einstecken zu lassen, falls dieser nicht richtig gehandelt hätte; „ebenso verneint er, daß er gesagt habe, er sei von der Regierung eingesetzt und Etwas höheres als nur der Staatsanwalt“. Im Hinblick auf den zu untersuchenden Vorfall selber gab May interessanterweise an, dass der Ökonom Hübsch von Niederlungwitz bei Hohenstein und der Schleifer Hesse aus letzterem Ort den vermeintlichen ‚Mordfall Eduard Emil Pollmer‘ erst ins Rollen gebracht hätten, als sie den Vater des Toten diesbezüglich aufhetzten. Es hatte sich demnach um keine originäre Einbildung des alten Pollmer gehandelt, der nicht hatte akzeptieren können, dass sein einziger Sohn selbstverschuldetes Opfer eines Unfalls geworden war, sondern um gewöhnlichen Dorfklatsch und Gerüchte, die zum Auslöser der May’schen Aktivitäten geworden waren.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte genug gehört und erhob Anklage gegen Karl May wegen des Vorwurfs, er habe „unbefugt sich mit Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst“.228

Beim Gerichtsamt Stollberg bekräftigte der Schriftsteller am 15. Oktober 1878 noch einmal seine Unschuld, doch nutzten derlei Beteuerungen nichts. Gegenüberstellungen wurden angeordnet. Wenige Passagen aus dem Protokoll der Gegenüberstellung229 belegen Mays schwierige Position. An einer Stelle heißt es:

Jähn: Nein, ich weiß bestimmt, daß Sie sich äußerten: „Wenn der Staatsanwalt nicht richtig gehandelt hat, lasse ich ihn einstecken – zu was sind denn die Kerle da!“

May: Da haben Sie nicht richtig gehört, ich habe erzählt, daß Hesse sich so ausgesprochen hat.

Jähn: Ich kann beschwören, daß Sie sich in dieser Weise ausgesprochen haben.

Eine andere Stelle bei dem Zeugen August Friedrich John lautet:

Jahn [sic!]: Sie äußerten hierauf, Sie hätten viel Interesse daran, wenn der Staatsanwalt falsch gehandelt hätte, ließen Sie ihn einstecken; Sie wären von der Regierung eingesetzt und höher als der Staatsanwalt.

May: Ich erkläre dies für einen Irrthum.

Doch so sehr May auch in seinem Sinne insistierte, so blieben die beiden Zeugen doch bei ihren jeweiligen Darstellungen, sodass der Schriftsteller erklärte, auf weitere Gegenüberstellung zu verzichten. Und so entschied das Gerichtsamt Stollberg am 9. Januar 1879:

In der Untersuchung gegen

Carl Friedrich May erkennt das

unterzeichnete

Königl. Gerichtsamt

für Recht:

Weil genannter May, wie seines Leugnens ungeachtet durch die in der Hauptsache mit einander übereinstimmenden zeugeneidlichen Aussagen […] und den übrigen Ergebnissen der geführten Untersuchung thatsächlich festgestellt worden ist, am 25. April 1878 nach Niederwürschnitz gekommen ist, sich in der Sonntag’schen Restauration dem Wirth Sonntag und den Zeugen Jähn und den beiden Gebrüdern John gegenüber für einen höheren, von der Regierung angestellten Beamten, welcher in Betreff der von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Chemnitz vorgenommenen gerichtlichen Aufhebung des am 26. Januar vorigen Js. in einem Stalle des Huth’schen Gasthofes todt aufgefundenen Barbiers Pollmer Erörterungen anzustellen habe, ausgegeben und eine Befragung Jähn’s und der Gebrüder John über diese Seiten der nurgedachten Königlichen Staatsanwaltschaft geschehenen amtlichen Erörterungen vorgenommen hat, ohne hierzu ein Recht zu haben, mithin unbefugt sich mit Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt hat, so ist deshalb eingangsgedachter May nach § 132 des Reichsstrafgesetzbuches

Drei Wochen lang mit Gefängniß

zu bestrafen, sowie die Kosten der Untersuchung zu berichtigen verbunden.

Von Rechts - Wegen!

Das Königliche Gerichtsamt

Stollberg, am 9. Januar 1879

S. Gerichtsamt Stollberg Repmann Assessor230

Das Urteil wirft auch im Nachhinein Fragen auf. Neben dem Kuriosum, dass das Gericht bei den Zeugennamen in ein gehöriges Durcheinander geraten war, erwies es sich auch in rechtlicher Hinsicht als desorientiert. Schon der gerichtlichen Feststellung, dass sich May amtliche Qualitäten angemaßt hätte, muss mit Skepsis begegnet werden. So gehörte es bereits zur May’schen Tatzeit zur unbedingten tatbestandlichen Voraussetzung des Delikts, dass es sich um ein existierendes und nicht etwa um ein fingiertes Amt gehandelt haben musste.231 Das Reichsgericht hatte sich in einer früheren Entscheidung darüber, was denn eigentlich unter einem öffentlichen Amt zu verstehen sei, dahingehend geäußert, dass es sich um „diejenige Stellung [handle], vermöge deren jemand dazu berufen ist, im Dienste des Reiches oder im unmittelbaren oder mittelbaren Dienste eines Bundesstaates als Organ der Staatsgewalt für die Durchführung der Zwecke des Staates tätig zu sein.“232

Zu den Beamten in diesem Sinne zählen nur diejenigen Personen, die nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften durch eine dafür zuständige Stelle in ein Beamtenverhältnis berufen worden sind. Ein förmliches beamtenmäßiges Amt hatte sich May aber gerade nicht angemaßt. Bezeichnungen, wie „Redakteur“ oder er „sei von der Regierung eingesetzt und etwas höheres, wie der Staatsanwalt“ entsprachen dieser Begrifflichkeit nicht. Außerdem fehlte es an einer vermeintlichen Amtshandlung. Damals wie heute ist es jedem Privatmann erlaubt, andere Personen nach dem Hergang eines Unglückes zu befragen.

Damit war gegen Karl May zum vierten Mal eine Freiheitsstrafe ausgesprochen worden. Durch seinen Glauchauer Anwalt Ernst Friedrich Grimm legte er mit Schriftsatz vom 8. Februar 1879 Berufung233 ein. Das Erstaunliche an Grimms Schriftsatz ist die Tatsache, dass er mit keinem Wort auf die Fragwürdigkeit einer tatbestandlichen Einordnung als Amtsanmaßung eingeht. Der Advokat verrannte sich vielmehr in der Darlegung vermeintlicher formeller Fehler bei der Zeugenbefragung. Am 12. Mai 1879 kam es zur Berufungsverhandlung vor dem Königlichen Bezirksgericht Chemnitz234, an der weder May noch sein Anwalt teilnahmen. Die fehlerhafte Verteidigung musste zur Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils führen, was dann auch der Fall war. Es blieb bei der Verurteilung zu drei Wochen Gefängnis.

Auch die Berufungsinstanz kam zu dem fatalen Fehlergebnis, dass sich May ein öffentliches Amt angemaßt und unbefugt eine Amtshandlung vorgenommen hätte. Grimms Darlegungen waren, wie kaum anders zu erwarten gewesen war, völlig ins Leere gegangen.

Als letzter Weg verblieb für May nur noch der Gnadenweg An Seine Majestät Herrn Albert König von Sachsen zu Dresden235, ein Bittgesuch voller Demut und Angst, die mühsam erworbene bescheidene Existenz wieder zu verlieren. Doch auch diese Möglichkeit blieb erfolglos und wurde am 29. Juli 1879 abgewiesen.236

Der Schriftsteller musste sich in sein Schicksal ergeben. Die Verbüßung der Strafe in seiner Heimatstadt war ihm äußerst unangenehm. Aus diesem Grund richtete er noch am gleichen Tag die Bitte an das Gerichtsamt Stollberg, die unausweichliche Strafverbüßung nicht im Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal, sondern in Stollberg antreten zu dürfen. Aber selbst diese Bitte wurde abgelehnt. Gleichzeitig wurde er zur Strafverbüßung angehalten. May „ersucht noch um Bewilligung einer Frist von 8 Tagen, weil er sich zur Fortsetzung seiner begonnenen literarischen Arbeiten noch die nöthigen Bücher in Leipzig verschaffen müsse. Auf die Versicherung des Angeklagten, daß er Montag, den I. September ds. J., seine Strafhaft Abends 8 Uhr antreten werde, wird ihm diese Frist gewährt.“237

Vom 1. bis 22. September 1879 verbrachte der Schriftsteller seine Strafe im Gerichtsgefängnis von Hohenstein-Ernstthal. Es sollte die letzte Inhaftierung im Leben Karl Mays sein.

VIII. Karl Mays Kriminalität

Warum beging ein Mann wie Karl May Straftaten? Was waren die Ursachen dafür, dass jemand, dem eine bürgerliche Existenz offengestanden hatte, zum Dieb und Hochstapler wurde? Aus der Darstellung der May’schen Straftaten ergibt sich nicht zwangsläufig auch die Erklärung für ihre Ursächlichkeit. Der Schriftsteller selber bekannte: „Daß ich ein ‚Vorbestrafter‘ bin, werde ich der Welt nicht verschweigen“238, und er bemühte sich in seinen autobiografischen Schriften auch um eine eigene Erklärung.

1. Karl Mays kriminologische Selbstbetrachtung

Bei den eigenen Erklärungsversuchen ragt vor allem die Autobiografie Mein Leben und Streben heraus. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Künstler ihr eigenes Leben in autobiografischen Schilderungen wiedergeben; ebenso häufig finden sich derartige Schilderungen von ehemaligen Straftätern. May war beides: Künstler und ehemaliger Straftäter. Warum ausgerechnet ehemalige Straftäter den Weg in die Schriftstellerei finden, vor allem aber, warum sie über ihr Leben schreiben, hat viel mit der Pragmatik lebensgeschichtlicher Darstellungen zu tun. Mein Leben und Streben ist dafür ein Paradebeispiel. Nicht grundlos weist auch Hainer Plaul darauf hin, „daß diese Selbstschilderung mehr Dichtung denn Wahrheit, mehr Traum denn Wirklichkeit enthalte.“239 Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang, sondern das zu erwartende Ergebnis von Selbstschilderungen des eigenen Lebens, denn sie „zeigen den Menschen so, wie er sich selbst sieht oder wie er sich gesehen wissen will.“240 Als bezeichnend mögen in diesem Sinne auch Max Frischs Worte gelten: „Jeder Mensch erfindet sich früher oder später eine Geschichte, die er für sein Leben hält.“241

Mays Lebenserinnerungen folgen keiner chronologischen Abfolge von der Geburt bis zum Zeitpunkt der Niederschrift. Der Dichter wählt stattdessen sehr gezielt einzelne Lebensabschnitte aus. Besondere Beachtung erfahren Kindheit und Jugend, die Jahre der Haft sowie die gerichtlichen Auseinandersetzungen während des letzten Lebensjahrzehnts. Andererseits integriert er auch Fakten, Ereignisse und Handlungen in seine Autobiografie, die es in Wirklichkeit nachweislich nicht gegeben hat, wie etwa das in diesem Text so wichtige Märchenbuch Der Hakawati. Solche und andere Veränderungen von Sachverhalten begegnen dem Leser in auffälliger Häufigkeit. Es werden Personen verändert, Daten umgestellt, Handlungen und Ereignisse in ihren Abläufen manipuliert. Mays Text reproduziert nicht persönliche Vergangenheit, sondern gestaltet sie neu.

In anekdotischer Form schildert der Schriftsteller in den ersten Kapiteln das soziale Elend, in dem er als Webersohn aufwuchs. In vielen Einzelheiten skizziert May vor allem die wirtschaftliche Not, in der seine Familie lebte, die sich mit vereinten Kräften bemühte, dem begabten Sohn zumindest die Lehrerausbildung finanziell zu ermöglichen. Im Kapitel Seminar- und Lehrerzeit verdichten sich diese Erlebnisse zu dokumentarischer Präzision; von hier aus gewinnt May die Kraft, den Weg in jene Unheilzeit zu beschreiben, „welche für mich und für jeden Menschenfreund die schrecklichste, für den Psychologen aber die interessanteste ist“242, also die seiner Vorstrafen und Inhaftierungen, die mit Im Abgrund überschrieben werden. Der Schriftsteller gibt keine bloße Beschreibung von Lebensvorgängen wider, sondern bietet auch Erklärungen zu den Hintergründen. Soziologen „klassifizieren Darstellungen von Lebensgeschichten als ‚praktische Erklärungen‘“.243 Sie gehen davon aus, dass sich Selbstbiografien von Straftätern als Rechtfertigungen und Entschuldigungen einordnen lassen. „Rechtfertigungen sind praktische Erklärungen, in denen man die Verantwortung für die fragliche Handlung übernimmt, die dieser Handlung zugeschriebene negative Eigenschaft jedoch bestreitet. [...] Entschuldigungen sind praktische Erklärungen, in denen man eingesteht, daß die fragliche Handlung schlecht, falsch oder unangenehm ist, die volle Verantwortlichkeit jedoch bestreitet.“244

Auch Mays Lebenserinnerungen lassen sich unter diesem Blickwinkel betrachten. Die Schilderung des Waldenburger Kerzendiebstahls wird mit der Darstellung seiner ärmlichen Verhältnisse eingeleitet, die es noch nicht einmal erlaubten, dass sich die Familie zu Weihnachten Kerzen leisten konnte:

„Es gab keine Lichte für den Weihnachtsleuchter. Sogar die hölzernen Engel der kleineren Schwestern sollten ohne Lichte sein. Zu diesen Engeln gehörten drei kleine Lichte, das Stück für fünf oder sechs Pfennige; aber wenn diese achtzehn Pfennige zu andern, notwendigeren Dingen gebraucht wurden, so hatte man sich eben zu fügen. Das tat mir wehe.“ 245

Die Darstellung verrät das Fehlen eines Unrechtbewusstseins. Die desolaten häuslichen Verhältnisse ließen Mays Meinung nach durchaus die Ansichnahme der Weihnachtslichte zu. Und offenbar arglos trat der Seminarist deshalb auch der Seminarleitung gegenüber:

„Der Herr Direktor kam in eigener Person, den ‚Diebstahl‘ zu untersuchen. Ich gestand sehr ruhig ein, was ich getan hatte, und gab den ‚Raub‘, den ich begangen hatte, zurück. Ich dachte wahrhaftig nichts Arges. Er aber nannte mich einen ‚infernalischen Charakter‘ und rief die Lehrerkonferenz zusammen, über mich und meine Strafe zu entscheiden. Schon nach einer halben Stunde wurde sie mir verkündet. Ich war aus dem Seminar entlassen und konnte gehen, wohin es mir beliebte.“ 246

Das gleiche Schema wiederholt sich bei der Darstellung der Altchemnitzer Uhrenaffäre. Wieder leitet May die Tatbeschreibung mit einer Schilderung der ärmlichen familiären Verhältnisse ein; wieder ist es eine traurige Geschichte, die erzählt wird:

„Ich besaß nicht einmal eine Uhr, die doch für einen Lehrer, der sich nach Minuten zu richten hat, fast unentbehrlich ist.“ 247

Das ständige Ausleihen der Kollegenuhr ist nicht nur demütigend; es hat einen entscheidenden Anteil an Mays erstem Konflikt mit der Justiz, als er in die Weihnachtsferien fuhr. Und wieder betont May sein fehlendes Bewusstsein, unrechtmäßig gehandelt zu haben.

„Die Uhr zurückzulassen, daran hatte ich in meiner Ferienfreude nicht gedacht. Als ich bemerkte, daß sie sich in meiner Tasche befand, war mir das sehr gleichgültig. Ich war mir ja nicht der geringsten unlautern Absicht bewußt [...].“ 248

Dass er von Scheunpflug angezeigt worden war und dass die Behörden in ihm einen Straftäter sahen, erschütterte ihn zutiefst. Seine „Bestürzung war unbeschreiblich. [...] ich war ein – – – Dieb!“ 249

Damit enden die episodischen Schilderungen der Mayschen Verfehlungen aus eigener Sicht. Es fällt auf, dass es sich bei beiden Vorfällen um juristisch gesehen zweifelhafte Vorgänge handelt, die recht präzise beschrieben werden. Das legt die Vermutung nahe, dass sich May, gerade weil er sich zu Unrecht angeklagt und bestraft sah, auch zu den Vorgängen detailliert äußern konnte. Dabei gibt er dem Leser Entschuldigungen darüber ab, wie es zu den Vorfällen gekommen war. Als typische Entschuldigungen verweist man in der Soziologie unter anderem auch auf die Einführung von Sündenböcken. Unter Sündenböcken sind Personen zu verstehen, die die „Bewertung von Handlungen steuern, also die Situation des Sich-Verantworten-Müssens produzieren; sie werden als Personen gesehen, die den Handelnden in Zwangssituationen bringen oder Affekthandlungen hervorrufen.“250

May führt mehrere Sündenböcke dieser Art ins Feld, um die Konflikte in Waldenburg und in Altchemnitz erklären: Da sind zum einen der Mitschüler und der Seminardirektor in Waldenburg, die allesamt das ihre zu seinem Unglück beitragen. Und in Altchemnitz ist es der Kollege Scheunpflug, dem eine maßgebliche Rolle als Verursacher des May’schen Elends zukommt. Nur auf Grund seiner Anzeige kommt es zu einem Strafverfahren gegen May, das letztlich zu seiner Verurteilung führt und die Entlassung aus dem Schuldienst zur Folge hat. Ein ganz anderes Bild bietet Mays Darstellung der Serienstraftaten, die ihn ins Arbeitshaus und Zuchthaus brachten. Hier lehnt er eine Schilderung der tatbestandlichen Einzelheiten schlicht und einfach ab:

„Es kann mir nicht einfallen, die Missetaten, die mir vorgeworfen werden, hier aufzuzählen.“ 251

Also unterließ er das auch. Eine „detaillierte Schilderung seiner Vergehen, deren Einzelheiten er in der Erinnerung wohl auch weitgehend verdrängt hatte, hätte seine seelische Kraft überfordert“ – vermutet Roxin.252 Stattdessen tritt May in eine ausführliche Verantwortlichkeitserörterung ein. Er führt Merkmale schwerer psychischer Störungen auf und spricht von Gedächtnisstörungen:

„Ich möchte aus wichtigen psychologischen Gründen gern Alles so offen und ausführlich wie möglich erzählen, kann das aber leider nicht, weil das Alles infolge ganz eigenartiger, seelischer Zustände, über die ich im nächsten Kapitel zu berichten haben werde, aus meiner Erinnerung ausgestrichen ist.“ 253

In zahlreichen Passagen beschreibt May auch Halluzinationen, erwähnt Stimmen in seinem Kopf und gebraucht den Begriff der Bewusstseinsspaltung:

„Es bildete sich bei mir das Bewußtsein heraus, daß ich kein Ganzes mehr sei, sondern eine gespaltene Persönlichkeit, ganz dem neuen Lehrsatze entsprechend, nicht Einzelwesen, sondern Drama ist der Mensch. In diesem Drama gab es verschiedene, handelnde Persönlichkeiten, die sich bald gar nicht, bald aber auch sehr genau von einander unterschieden.“ 254

Entsprechend heißt es in einer Passage:

„Wenn ich nicht tat, was diese lauten Stimmen in mir verlangten, wurde ich von ihnen mit Hohngelächter, mit Flüchen und Verwünschungen überschüttet, nicht nur stundenlang, sondern halbe Tage und ganze Nächte lang.“ 255

Interessanterweise gesteht May an einer anderen Stelle:

„Ich war seelenkrank, aber nicht geisteskrank.“ 256

Der Straftäter Karl May sah sich nicht mehr auf der Anklagebank, sondern mehr in der Rolle des Kranken und Märtyrers, dem die Gesellschaft Unrecht angetan hatte.

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