Kitabı oku: «Das Kapital», sayfa 31

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"Da das alte, unregelmäßige System in den benachbarten Werken fortdauert, sind sie der Unbill ausgesetzt, ihre Arbeitsjungen zur Fortsetzung der Arbeit anderswo nach 6 Uhr abends verlockt (enticed) zu sehn. 'Dies', sagen sie natürlich, 'ist eine Ungerechtigkeit gegen uns und ein Verlust, das es einen Teil der Kraft der Jungen erschöpft, deren voller Vorteil uns gebührt.'"

Herr J. Simpson (Paper-Box Bag maker <Kartonagenfabrikant>, London) erklärt den Kommissären der "Children Empl. Comm.":

"Er wolle jede Petition für Einführung der Fabrikakte unterzeichnen. Wie es sei, fühle er sich stets rastlos des Nachts (he always felt restless at night), nach Schluß seiner Werkstatt, bei dem Gedanken, daß andre länger arbeiten ließen und ihm Aufträge vor der Nase wegschnappten." "Es wäre ein Unrecht", sagt die "Child. Empl. Comm." zusammenfassend, "gegen die größren Arbeitsanwender, ihre Fabriken der Regulation zu unterwerfen, während in ihrem eignen Geschäftszweig der Kleinbetrieb keiner gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit unterliegt. Zur Ungerechtigkeit ungleicher Konkurrenzbedingungen in bezug auf die Arbeitsstunden bei Ausnahme kleinerer Werkstätten käme noch der andre Nachteil für die größren Fabrikanten hinzu, daß ihre Zufuhr von jugendlicher und weiblicher Arbeit abgelenkt würde nach den vom Gesetz verschonten Werkstätten. Endlich gäbe dies Anstoß zur Vermehrung der kleineren Werkstätten, die fast ausnahmslos die mindest günstigen für Gesundheit, Komfort, Erziehung und allgemeine Verbesserung des Volks sind."

In ihrem Schlußbericht schlägt die "Children's Employment Commission" vor, über 1.400.000 Kinder, junge Personen und Weiber, wovon ungefähr die Hälfte vom Kleinbetrieb und der Hausarbeit exploitiert wird, dem Fabrikakt zu unterwerfen.

"Sollte", sagt sie, "das Parlament unsren Vorschlag in seinem ganzen Umfang annehmen, so ist es zweifellos, daß solche Gesetzgebung den wohltätigsten Einfluß ausüben werde, nicht nur auf die Jungen und Schwachen, mit denen sie sich zunächst beschäftigt, sondern auf die noch größre Masse von erwachsnen Arbeitern, die direkt" (Weiber) "und indirekt" (Männer) "unter ihren Wirkungskreis fallen. Sie würde ihnen regelmäßige und ermäßigte Arbeitsstunden aufzwingen; sie würde den Vorrat physischer Kraft, wovon ihr eignes Wohlergehen und das des Landes so sehr abhängt, haushalten und häufen; sie würde die aufsprossende Generation vor der Überanstrengung in frühem Alter schützen, welche ihre Konstitution untergräbt und zu vorzeitigem Verfall führt; sie würde schließlich, wenigstens bis zum 13. Jahr, die Gelegenheit des Elementarunterrichts bieten und damit der unglaublichen Unwissenheit ein Ende machen, die so treu in den Kommissionsberichten geschildert ist und nur mit qualvollster Empfindung und dem tiefen Gefühl nationaler Erniedrigung betrachtet werden kann."

Das Toryministerium kündigte in der Thronrede vom 5. Februar 1867 an, daß es die Vorschläge der industriellen Untersuchungskommission in "Bills" formuliert habe. Dazu hatte es eines neuen zwanzigjährigen Experimentum in corpore vili <Experiments an einem wertlosen Körper> bedurft. Bereits im Jahre 1840 war eine parlamentarische Kommission zur Untersuchung über Kinderarbeit ernannt worden. Ihr Bericht von 1842 entrollte nach den Worten N. W. Seniors

"das furchtbarste Gemälde von Habsucht, Selbstsucht und Grausamkeit der Kapitalisten und Eltern, von Elend, Degradation Zerstörung der Kinder und jungen Personen, das jemals das Auge der Welt schlug … Man wähnt vielleicht, der Bericht beschreibe die Greuel eines vergangnen Zeitalters. Leider aber liegen Berichte vor, daß diese Greuel fortdauern, so intensiv wie je. Eine vor zwei Jahren von Hardwicke veröffentlichte Broschüre erklärt, die 1842 gerügten Mißbräuche stehen heutzutage" (1863) "in voller Blüte … Dieser Bericht" (von 1842) "lag unbeachtet zwanzig Jahre lang, während deren man jenen Kindern, herangewachsen ohne die geringste Ahnung weder von dem, was wir Moral nennen, noch von Schulbildung, Religion oder natürlicher Familienliebe – diesen Kindern erlaubte man, die Eltern der jetzigen Generation zu werden."

Inzwischen hatte die gesellschaftliche Lage sich geändert. Das Parlament wagte nicht, die Forderungen der Kommission von 1863 ebenso zurückzuweisen wie seinerzeit die von 1842. Daher wurden schon 1864, als die Kommission erst einen Teil ihrer Berichte veröffentlicht hatte, die Erdenwaren-Industrie (einschließlich der Töpferei), die Fabrikation von Tapeten, Zündhölzern, Patronen und Zündhütchen sowie das Samtscheren unter die für Textilindustrie gültigen Gesetze gestellt. In der Thronrede von 5. Februar 1867 kündigte das damalige Torykabinett weitere Bills an, gegründet auf die Schlußvorschläge der Kommission, die inzwischen 1866 ihr Werk vollendet hatte.

Am 15. August 1867 erhielt der Factory Acts Extension Act und am 21. August der Workshops' Regulation Act die königliche Bestätigung; der erstre Akt regelt die großen, der letztre die kleinen Geschäftszeige.

Der Factory Acts Extension Act reguliert die Hochöfen, Eisen- und Kupferwerke, Gießereien, Maschinenfabriken, Metallwerkstätten, Fabriken für Guttapercha, Papier, Glas, Tabak, ferner Druckereien und Buchbindereien und überhaupt alle industriellen Werkstätten dieser Art, worin 50 oder mehr Personen gleichzeitig während mindestens 100 Tagen im Jahr beschäftigt werden.

Um eine Vorstellung zu geben von der Ausdehnung des von diesem Gesetz umfaßten Gebiets, folgen hier einige der darin festgestellten Definitionen:

"Handwerk soll" (in diesem Gesetz) "bedeuten: irgendwelche Handarbeit, geschäftsmäßig oder zum Erwerb betrieben bei, oder gelegentlich, der Verfertigung, Veränderung, Verzierung, Reparatur oder Fertigstellung zum Verkauf irgendeines Artikels oder eines Teils davon."

"Werkstatt soll bedeuten: irgendwelche Stube oder Örtlichkeit, eingedeckt oder unter freiem Himmel, worin ein 'Handwerk' betrieben wird von irgendeinem Kind, jugendlichen Arbeiter oder Frauenzimmer und worüber derjenige, der solches Kind, jugendlichen Arbeiter oder Frauenzimmer beschäftigt, das Recht des Zutritts und der Kontrolle hat."

"Beschäftigt soll bedeuten: tätig in einem 'Handwerk', ob gegen Lohn oder nicht, unter einem Meister oder einem der Eltern, wie unten näher bestimmt."

"Eltern soll bedeuten: Vater, Mutter, Vormund oder andre Person, die die Vormundschaft oder Kontrolle über irgendein … Kind oder einen jugendlichen Arbeiter hat."

Klausel 7, die Strafklausel für Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Arbeitern und Frauenzimmern entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes, setzt Geldstrafen fest, nicht nur für den Inhaber der Werkstatt, ob einer der Eltern oder nicht, sondern auch für

"die Eltern oder andre Personen, die das Kind, den jugendlichen Arbeiter oder das Frauenzimmer unter Obhut haben oder direkten Vorteil aus dessen Arbeit ziehen".

Der Factory Acts Extension Act, der die großen Etablissements trifft, steht zurück gegen den Fabrikakt durch eine Menge elender Ausnahmsbestimmungen und feiger Kompromisse mit den Kapitalisten.

Der Workshops' Regulation Act, erbärmlich in allen seinen Einzelheiten, blieb ein toter Buchstabe in der Hand der mit seiner Ausführung beauftragten städtischen und Lokalbehörden. Als das Parlament ihnen 1871 diese Vollmacht entzog, um sie den Fabrikinspektoren zu übertragen, deren Aufsichtsbezirk es so mit einem Schlage um mehr als 100.000 Werkstätten und allein 300 Ziegeleien vergrößerte, wurde ihr Personal sorgsamlichst um nur acht Assistenten vermehrt, wo es doch schon bisher viel zu schwach besetzt war.

Was also in dieser englischen Gesetzgebung von 1867 auffällt, ist einerseits die dem Parlament der herrschenden Klassen aufgezwungne Notwendigkeit, so außerordentliche und ausgedehnte Maßregeln gegen die Übergriffe der kapitalistischen Exploitation im Prinzip anzunehmen; andrerseits die Halbheit, der Widerwille und die mala fides, womit es diese Maßregeln dann wirklich ins Leben reif.

Die Untersuchungskommission von 1862 schlug ebenfalls eine neue Regulierung der Bergwerksindustrie vor, einer Industrie, die sich von allen andern dadurch unterscheidet, daß bei ihr die Interessen von Grundbesitzern und industriellen Kapitalisten Hand in Hand gehn. Der Gegensatz dieser beiden Interessen hatte die Fabrikgesetzgebung begünstigt, die Abwesenheit dieses Gegensatzes reicht hin, die Verschleppung und Schikanen bei der Bergwerksgesetzgebung zu erklären.

Die Untersuchungskommission von 1840 hatte so schauderhafte und empörende Enthüllungen gemacht und einen solchen Skandal vor ganz Europa hervorgerufen, daß das Parlament sein Gewissen salvieren mußte durch den Mining Act von 1842, worin es sich darauf beschränkte, die Arbeit unter Tag von Weibern und von Kindern unter 10 Jahren zu verbieten.

Dann kam 1860 der Mines' Inspection Act, wonach Bergwerke von speziell dazu ernannten öffentlichen Beamten inspiziert werden, und Knaben zwischen 10 und 12 Jahren nicht beschäftigt werden sollen, außer wenn sie im Besitz eines Schulzeugnisses sind oder eine gewisse Anzahl Stunden die Schule besuchen. Dieser Akt blieb durchaus ein toter Buchstabe infolge der lächerlich geringen Anzahl der ernannten Inspektoren, der Winzigkeit ihrer Befugnisse und andrer Ursachen, die sich im Verlauf näher ergeben werden.

Eins der neusten Blaubücher über Bergwerke ist der "Report from the Select Committee on Mines, together with … Evidence, 23 July 1866". Er ist das Werk eines Ausschusses von Unterhausmitgliedern, bevollmächtigt, Zeugen vorzuladen und zu verhören; ein dicker Folioband, worin der "Report" selbst nur fünf Zeilen umfaßt, des Inhalts: daß der Ausschuß nichts zu sagen weiß und daß noch mehr Zeugen verhört werden müssen!

Die Art der Zeugenexamination erinnert an die cross examinations <Kreuzverhöre> vor den englischen Gerichten, wo der Advokat durch unverschämte, sinnverwirrende Kreuz- und Querfragen den Zeugen aus der Fassung zu bringen und ihm die Worte im Mund zu verdrehn sucht. Die Advokaten hier sind die parlamentarischen Examinatoren selbst, darunter Minen-Eigner und Exploiteurs; die Zeugen Minenarbeiter, meist in Kohlenbergwerken. Die ganze Farce ist zu charakteristisch für den Geist des Kapitals, um hier nicht einige Auszüge zu geben. Zur leichteren Übersicht gebe ich die Resultate der Untersuchung usw. in Rubriken. Ich erinnre, daß Frage und obligate Antwort in den englischen Blue Books numeriert sind und daß die Zeugen, deren Aussagen hier zitiert werden, Arbeiter in Kohlenbergwerken.

1. Beschäftigung der Jungen vom 10. Jahr an in den Minen. Die Arbeit nebst obligatem Gang von und zu den Bergwerken dauert in der Regel 14 bis 15 Stunden, ausnahmsweise länger, von 3, 4, 5 Uhr morgens bis 4 und 5 Uhr abends. (n. 6, 452, 83.) Die erwachsnen Arbeiter arbeiten in zwei Gängen oder 8 Stunden, aber kein solcher Wechsel für die Jungen, um die Kosten zu sparen. (n. 80, 203, 204.) Die jungen Kinder hauptsächlich verwandt zum Öffnen und Schließen der Zugtüren in den verschiednen Abteilungen des Bergwerks, die ältern zu schwerer Arbeit, Kohlentransport usw. (n. 122, 739, 740.) Die langen Arbeitsstunden unter der Erde dauern bis zum 18. oder 22. Jahr, wann der Übergang zur eigentlichen Minenarbeit stattfindet. (n. 161.) Die Kinder und jungen Personen werden heutzutag härter abgeplackt als zu irgendeiner früheren Periode. (n. 1663-1667.) Die Minenarbeiter verlangen fast einstimmig einen Parlamentsakt zum Verbot der Minenarbeit bis zum 14. Jahr. Und nun fragt Hussey Vivian (selbst Minenexploiteur):

"Hängt dies Verlangen nicht von der größeren oder geringeren Armut der Eltern ab?" – Und Mr. Bruce: "Wäre es nicht hart, wo der Vater tot oder verstümmelt usw., der Familie diese Ressource zu entziehn? Und es muß doch eine allgemeine Regel herrschen. Wollt Ihr in allen Fällen die Beschäftigung der Kinder bis zum 14. Jahr unter der Erde verbieten?" Antwort: "In allen Fällen." (n. 107-110.) Vivian: "Wenn die Arbeit vor 14 Jahren in den Minen verboten, würden die Eltern die Kinder nicht in Fabriken usw. schicken? – In der Regel, nein." (n. 174.) Arbeiter: "Das Auf- und Zuschließen der Türen sieht leicht aus. Es ist ein sehr qualvolles Geschäft. Vom beständigen Zug abgesehn, ist der Junge gefangengesetzt, ganz so gut wie in einer dunklen Kerkerzelle." Bourgeois Vivian: "Kann der Junge nicht lesen während der Türwacht, wenn er ein Licht hat? – Erstens müßte er sich die Kerzen kaufen. Aber außerdem würde es ihm nicht erlaubt werden. Er ist da, um auf sein Geschäft aufzupassen, er hat eine Pflicht zu erfüllen. Ich habe nie einen Jungen in der Grube lesen sehn." (n. 139, 141-160.)

2. Erziehung. Die Minenarbeiter verlangen Gesetz für Zwangsunterricht der Kinder, wie in den Fabriken. Sie erklären die Klausel des Akts von 1860, wonach Erziehungszertifikat zur Verwendung der Jungen von 10-12 Jahren erfordert, für rein illusorisch. Das "peinliche" Verhörverfahren der kapitalistischen Instruktionsrichter wird hier wahrhaft drollig.

(n. 115.) "Ist der Akt mehr nötig gegen Anwender oder Eltern? – Gegen beide." (n. 116.) "Mehr gegen den einen als den andern? – Wie soll ich das beantworten?" (n. 137.) "Zeigen die Anwender irgendein Verlangen, die Arbeitsstunden dem Schulunterricht anzupassen? – Niemals." (n. 211.) "Verbessern die Minenarbeiter hinterher ihre Erziehung? – Sie verschlechtern sich im allgemeinen; sie nehmen böse Gewohnheiten an; sie verlegen sich auf Trunk und Spiel und dergleichen und werden ganz und gar schiffbrüchig." (n. 454.) "Warum nicht die Kinder in Abendschulen schicken? – In den meisten Kohlendistrikten existieren keine. Aber die Hauptsache ist, von der langen Überarbeit sind sie so erschöpft, daß ihnen die Augen vor Müdigkeit zufallen." "Also", schließt der Bourgeois, "Ihr seid gegen Erziehung? – Beileibe nicht, aber usw." (n. 443.) "Sind die Minenbesitzer usw. nicht durch den Akt von 1860 gezwungen, Schulzertifikate zu verlangen, wenn sie Kinder zwischen 10 und 12 Jahren anwenden? – Durch das Gesetz, ja, aber die Anwender tun es nicht." (n. 444.) "Nach Eurer Ansicht ist diese Gesetzklausel nicht allgemein ausgeführt? – Sie wird gar nicht ausgeführt." (n. 717.) "Interessieren sich die Minenarbeiter sehr für die Erziehungsfrage? – Die große Mehrzahl." (n. 718.) "Sind sie ängstlich für Durchführung des Gesetzes? – Die große Mehrzahl." (n. 720.) "Warum denn erzwingen sie seine Durchführung nicht? – Mancher Arbeiter wünscht, Jungen ohne Schulzertifikat zu verweigern, aber er wird ein gezeichneter Mann (a market man)." (n. 721.). "Gezeichnet durch wen? – Durch seinen Anwender." (n. 722.) "Ihr glaubt doch nicht etwa, daß die Anwender einen Mann wegen Gehorsams gegen das Gesetz verfolgen würden? – Ich glaube, sie würden es tun." (n. 723.) "Warum verweigern die Arbeiter nicht, solche Jungen anzuwenden? – Es ist nicht ihrer Wahl überlassen." (n. 1634.) "Ihr verlangt Parlamentsintervention? – Wenn irgend etwas Wirksames für die Erziehung der Kinder der Grubenarbeiter geschehen soll, so muß sie durch Parlamentsakt zwangsmäßig gemacht werden." (n. 1636.) "Soll das für die Kinder aller Arbeiter von Großbritannien gelten oder nur für Grubenarbeiter? – Ich bin hier, um im Namen der Grubenarbeiter zu sprechen." (n. 1638.) "Warum Grubenkinder von andren unterscheiden? – Weil sie eine Ausnahme von der Regel bilden." (n. 1639.) "In welcher Hinsicht? – In physischer." (n. 1640.) "Warum sollte Erziehung für sie wertvoller sein als für Knaben von andern Klassen? – Ich sage nicht, daß sie wertvoller für sie ist, aber wegen ihrer Überarbeitung in den Minen haben sie weniger Chancen für Erziehung in Tags- und Sonntagsschulen." (n. 1644.) "Nicht wahr, es ist unmöglich, Fragen dieser Art absolut zu behandeln?" (n. 1646.) "Sind genug Schulen in den Distrikten? – Nein." (n. 1647.) "Wenn der Staat verlangte, daß jedes Kind zur Schule geschickt, wo sollen denn die Schulen für alle die Kinder herkommen? – Ich glaube, sobald es die Umstände gebieten, werden die Schulen von selbst entspringen." "Die große Mehrzahl nicht nur der Kinder, sondern der erwachsnen Minenarbeiter kann weder schreiben noch lesen." (n. 705, 726.)

3. Weiberarbeit. Arbeiterinnen werden zwar seit 1842 nicht mehr unter, wohl aber über der Erde zum Aufladen der Kohlen usw., Schleppen der Kufen zu den Kanälen und Eisenbahnwagen, Sortieren der Kohlen usw. verbraucht. Ihre Anwendung hat sehr zugenommen in den letzten 3-4 Jahren. (n. 1727.) Es sind meist Weiber, Töchter und Witwen von Grubenarbeitern, vom 12. bis zum 50. und 60. Jahre. (n. 647, 1779, 1781.)

(n. 648.) "Was denken die Minenarbeiter von Beschäftigung von Weibern bei Bergwerken? – Sie verdammen sie allgemein." (n. 649.) "Warum? – Sie betrachten es erniedrigend für das Geschlecht … Sie tragen eine Art von Mannskleidern. In vielen Fällen wird alle Scham unterdrückt. Manche Weiber rauchen. Die Arbeit ist so schmutzig wie die in den Gruben selbst. Darunter sind viele verheiratete Frauen, die ihre häuslichen Pflichten nicht erfüllen können." (n. 651 sqq., 701.) (n. 709.) "Können die Witwen ein so einträgliches Geschäft (8-10 sh. wöchentlich) anderswo finden? – Ich kann darüber nichts sagen." (n. 710.) "Und dennoch" (Herz von Stein!) "seid Ihr entschlossen, ihnen diesen Lebensunterhalt abzuschneiden? – Sicher." (n. 1715.) "Woher diese Stimmung? – Wir, Minenarbeiter, haben zu viel Respekt für das schöne Geschlecht, um es zur Kohlengrube verdammt zu sehn … Diese Arbeit ist großenteils sehr schwer. Viele dieser Mädchen heben 10 Tonnen per Tag." (n. 1732.) "Glaubt Ihr, daß die in den Bergwerken beschäftigten Arbeiterinnen unmoralischer sind als die in den Fabriken beschäftigten? – Der Prozentsatz der Schlechten ist größer als unter den Fabrikmädchen." (n. 1733.) "Aber Ihr seid auch mit dem Stand der Moralität in den Fabriken nicht zufrieden? – Nein." (n. 1734.) "Wollt Ihr denn auch die Weiberarbeit in den Fabriken verbieten? – Nein, ich will nicht." (n. 1735.) "Warum nicht? – Sie ist für das weibliche Geschlecht ehrenvoller und passender." (n. 1736.) "Dennoch ist sie schädlich für ihre Moralität, meint Ihr? – Nein, lange nicht so sehr als die Arbeit an der Grube. Ich spreche übrigens nicht nur aus moralischen, sondern auch aus physischen und sozialen Gründen. Die soziale Degradation der Mädchen ist jammervoll und extrem. Wenn diese Mädchen Frauen der Minenarbeiter werden, leiden die Männer tief unter dieser Degradation, und es treibt sie von Haus und zum Soff." (n. 1737.) "Aber gälte nicht dasselbe für die bei Eisenwerken beschäftigten Weiber? – Ich kann nicht für andre Geschäftszweige sprechen." (n. 1740.) "Aber welcher Unterschied ist denn zwischen den bei Eisenwerken und Bergwerken beschäftigten Weibern? – Ich habe mich nicht mit dieser Frage beschäftigt." (n. 1741.) "Könnt Ihr einen Unterschied zwischen der einen oder der andern Klasse entdecken? – Ich habe nichts darüber vergewissert, kenne aber durch Visite von Haus zu Haus den schmählichen Zustand der Dinge in unsrem Distrikt." (n. 1750.) "Hättet Ihr nicht große Lust, Weiberbeschäftigung überall abzuschaffen, wo sie degradierend ist? – Ja … die besten Gefühle der Kinder müssen von mütterlicher Zucht herkommen." (n. 1751.) "Aber das paßt ja auch auf agrikole Beschäftigung der Weiber? – Die dauert nur zwei Saisons, bei uns arbeiten sie alle vier Saisons durch, manchmal Tag und Nacht, naß bis auf die Haut, ihre Konstitution geschwächt , ihre Gesundheit gebrochen." (n. 1753.) "Ihr habt die Frage" (nämlich der Weiberbeschäftigung) "nicht allgemein studiert? – Ich habe um mich her geschaut und kann so viel sagen, daß ich nirgendwo etwas der weiblichen Beschäftigung an den Kohlengruben Paralleles gefunden habe. [n. 1793, 1794, 1808.] Es ist Mannsarbeit und Arbeit für starke Männer. Die beßre Klasse der Minenarbeiter, die sich zu heben und zu humanisieren sucht, statt irgend Stütze an ihren Weibern zu finden, wird durch sie heruntergezerrt."

Nachdem die Bourgeois noch weiter in die Kreuz und Quere gefragt, kommt endlich das Geheimnis ihres "Mitleidens" für Witwen, arme Familien usw. heraus:

"Der Kohleneigentümer ernennt gewisse Gentlemen zur Oberaufsicht und deren Politik ist es, um Beifall zu ernten, alles auf den möglichst ökonomischen Fuß zu setzen und die beschäftigten Mädchen erhalten 1 bis 1 sh. 6 d. täglich, wo ein Mann 2 sh. 6 d. erhalten müßte." (n. 1816.)

4. Totenschau-Juries.

(n. 360.) "Mit Bezug auf die coroner's inquests <Untersuchungen des Totenbeschauers> in Euren Distrikten, sind die Arbeiter zufrieden mit dem Gerichtsverfahren, wenn Unfälle vorkommen? – Nein, sie sind es nicht." (n. 361-375.) "Warum nicht? – Namentlich weil man Leute zu Juries macht, die absolut nichts von Minen wissen. Arbeiter werden nie zugezogen, außer als Zeugen. Im ganzen nimmt man Krämer aus der Nachbarschaft, welche unter dem Einfluß der Minenbesitzer, ihrer Kunden, stehn und nicht einmal die technischen Ausdrücke der Zeugen verstehn. Wir verlangen, daß Minenarbeiter einen Teil der Jury bilden. Im Durchschnitt steht der Urteilsspruch im Widerspruch zu den Zeugenaussagen." (n. 378.) "Sollen Juries nicht unparteiisch sein? – "Ja." (n. 379.) "Würden die Arbeiter es sein? – Ich sehe keine Motive, warum sie nicht unparteiisch sein sollten. Sie haben Sachkenntnis." (n. 380.) "Aber würden sie nicht die Tendenz haben, im Interesse der Arbeiter ungerecht harte Urteile zu fällen? – Nein, ich glaube nicht."

5. Falsches Maß und Gewicht usw. Die Arbeiter verlangen wöchentliche statt vierzehntägiger Zahlung, Maß nach Gewicht statt nach Kubikraum der Kufen, Schutz gegen die Anwendung falschen Gewichts usw.

(n. 1071.) "Wenn die Kufen fraudulent vergrößert werden, so kann ein Mann ja die Mine verlassen nach 14tägiger Kündigung? – Aber, wenn er zu einem andern Platz geht, findet er dasselbe." (n. 1072.) "Aber er kann den Platz doch verlassen, wo das Unrecht verübt wird? – Es ist allgemein herrschend." (n. 1073.) "Aber der Mann kann seinen jedesmaligen Platz nach 14tägiger Kündigung verlassen? – Ja."

Streusand drauf!

6. Mineninspektion. Die Arbeiter leiden nicht nur von den Zufällen durch explodierende Gase.

(n. 234 sqq.) "Wir haben uns ebensosehr zu beklagen über die schlechte Ventilation der Kohlengruben, so daß die Leute kaum darin atmen können; sie werden dadurch zu jeder Art Beschäftigung unfähig. So hat z.B. grade jetzt in dem Teil der Mine, wo ich arbeite, die Pestluft viele Leute für Wochen aufs Krankenbett geworfen. Die Hauptgänge sind meist luftig genug, aber nicht die Plätze, worin wir arbeiten. Sendet ein Mann Klage über Ventilation an den Inspektor, so wird er entlassen und ist ein 'gezeichneter' Mann, der auch sonstwo keine Beschäftigung findet. Der 'Mining inspection Act' von 1860 ist ein reiner Papierlappen. Der Inspektor, und ihre Zahl ist viel zu klein, macht vielleicht in 7 Jahren einmal eine formelle Visite. Unser Inspektor ist ein ganz unfähiger, siebzigjähriger Mann, der mehr als 130 Kohlenbergwerken vorsteht. Neben mehr Inspektoren brauchen wir Subinspektoren." (n. 280.) "Soll dann die Regierung solch eine Armee von Inspektoren halten, daß sie alles, was Ihr verlangt, ohne Information der Arbeiter selbst tun können? – Das ist unmöglich, aber sie sollen sich die Information in den Minen selbst holen kommen." (n. 285.) "Glaubt Ihr nicht, daß die Wirkung sein würde, die Verantwortlichkeit (!) für die Ventilation usw. von dem Minenbesitzer auf die Regierungsbeamten zu wälzen? – Keineswegs; es muß ihr Geschäft sein, die Befolgung der bereits bestehenden Gesetze zu erzwingen." (n. 294.) "Wenn Ihr von Subinspektoren sprecht, meint Ihr Leute mit weniger Gehalt und von niedrigerem Charakter als die gegenwärtigen Inspektoren? – Ich wünsche sie keineswegs niedriger, wenn Ihr sie besser haben könnt." (n. 295.) "Wollt Ihr mehr Inspektoren oder eine niedrigere Klasse von Leuten als die Inspektoren? – Wir brauchen Leute, die sich in den Minen selbst umtummeln, Leute, die keine Angst für die eigne Haut haben." (n. 297.) "Wenn man Euren Wunsch nach Inspektoren von einer schlechtren Sorte erfüllte, würde ihr Mangel an Geschick nicht Gefahren erzeugen usw.? – Nein; es ist Sache der Regierung, passende Subjekte anzustellen."

Diese Art Examination wird endlich selbst dem Präsidenten des Untersuchungskomitees zu toll.

"Ihr wollt", fährt er dazwischen, "praktische Leute, die sich in den Minen selbst umsehn und an den Inspektor berichten, der dann seine höhere Wissenschaft verwenden kann." (n. 531.) "Würde die Ventilation aller dieser alten Werke nicht viel Kosten verursachen? – Ja, Unkosten möchten erwachsen, aber Menschenleben würden beschützt."

(n. 581.) Ein Kohlenarbeiter protestiert gegen die 17. Sektion des Akts von 1860:

"Gegenwärtig, wenn der Mineninspektor irgendeinen Teil der Mine in nicht bearbeitsfähigem Zustand findet, muß er es an den Minenbesitzer und den Minister des Innern berichten. Danach hat der Minenbesitzer 20 Tage Bedenkzeit; am Ende der 20 Tage kann er jede Veränderung verweigern. Tut er das aber, so hat er an den Minister des Innern zu schreiben und ihm 5 Bergwerksingenieure vorzuschlagen, worunter der Minister die Schiedsrichter erwählen muß. Wir behaupten, daß in diesem Fall der Minenbesitzer virtuell seine eignen Richter ernennt."

(n.586.) Der Bourgeoisexaminator, selbst Minenbesitzer:

"Dies ist ein rein spekulativer Einwand." (n. 588.) "Ihr habt also sehr geringer Ansicht von der Redlichkeit der Bergwerksingenieure? – Ich sage, es ist sehr unbillig und ungerecht." (n. 589.) "Besitzen Bergwerksingenieure nicht eine Art von öffentlichem Charakter, der ihre Entscheidungen über die von Euch befürchtete Parteilichkeit erhebt? – Ich verweigre, Fragen über den persönlichen Charakter dieser Leute zu beantworten. Ich bin überzeugt, daß sie in vielen Fällen sehr parteiisch handeln und daß diese Macht ihnen genommen werden sollte, wo Menschenleben auf dem Spiel stehn."

Derselbe Bourgeois hat die Unverschämtheit, zu fragen:

"Glaubt Ihr nicht, daß auch die Minenbesitzer Verluste bei den Explosionen haben?"

Endlich (n. 1042.):

"Könnt Ihr Arbeiter Eure eignen Interessen nicht selbst wahrnehmen, ohne die Hilfe der Regierung anzurufen? – Nein."

Im Jahre 1865 gab es 3.217 Kohlenbergwerke in Großbritannien und – 12 Inspektoren. Ein Minenbesitzer von Yorkshire ("Times", 26. Januar 1867) berechnet selbst, daß abgesehn von ihren rein bürokratischen Geschäften, die ihre ganze Zeit absorbieren, jede Mine nur einmal in 10 Jahren besichtigt werden könnte. Kein Wunder, daß die Katastrophen in den letzten Jahren (namentlich auch 1866 und 1867) progressiv in Anzahl und Umfang (manchmal mit einem Opfer von 200-300 Arbeitern) zugenommen haben. Dies sind die Schönheiten der "freien" kapitalistischen Produktion!

Jedenfalls ist der Akt von 1872, so mangelhaft er ist, der erste, der die Arbeitsstunden der in Bergwerken beschäftigten Kinder regelt und die Exploiteure und Grubenbesitzer in gewissem Maß für sogenannte Unfälle verantwortlich macht.

Die königliche Kommission von 1867 zur Untersuchung der Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Personen und Weibern in der Agrikultur hat einige sehr wichtige Berichte veröffentlicht. Es sind verschiedne Versuche gemacht worden, die Prinzipien der Fabrikgesetzgebung, in modifizierter Form, auf die Agrikultur anzuwenden, aber bis jetzt schlugen sie alle total fehl. Worauf ich hier aber aufmerksam zu machen habe, ist das Bestehn einer unwiderstehlichen Tendenz zur allgemeinen Anwendung dieser Prinzipien.

Wenn die Verallgemeinerung der Fabrikgesetzgebung als physische und geistiges Schutzmittel der Arbeiterklasse unvermeidlich geworden ist, verallgemeinert und beschleunigt sie andrerseits, wie bereits angedeutet, die Verwandlung zerstreuter Arbeitsprozesse auf Zwergmaßstab in kombi- nierte Arbeitsprozesse auf großer, gesellschaftlicher Stufenleiter, also die Konzentration des Kapitals und die Alleinherrschaft des Fabrikregimes. Sie zerstört alle altertümlichen und Übergangsformen, wohinter sich die Herrschaft des Kapitals noch teilweise versteckt, und ersetzt sie durch seine direkt, unverhüllte Herrschaft. Sie verallgemeinert damit auch den direkten Kampf gegen diese Herrschaft. Während sie in den individuellen Werkstätten Gleichförmigkeit, Regelmäßigkeit, Ordnung und Ökonomie erzwingt, vermehrt sie durch den ungeheuren Sporn, den Schranke und Regel des Arbeitstags der Technik aufdrücken, die Anarchie und Katastrophen der kapitalistischen Produktion im großen und ganzen, die Intensität der Arbeit und die Konkurrenz der Maschinerie mit dem Arbeiter. Mit den Sphären des Kleinbetriebs und der Hausarbeit vernichtet sie die letzten Zufluchtsstätten der "Überzähligen" und damit das bisherige Sicherheitsventil des ganzen Gesellschaftsmechanismus. Mit den materiellen Bedingungen und der gesellschaftlichen Kombination des Produktionsprozesses reift sie die Widersprüche und Antagonismen seiner kapitalistischen Form, daher gleichzeitig die Bildungselemente einer neuen und die Umwälzungsmomente der alten Gesellschaft.

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Yaş sınırı:
18+
Litres'teki yayın tarihi:
28 şubat 2026
Hacim:
3032 s. 137 illüstrasyon
ISBN:
9788026825173
Yayıncı:
Telif hakkı:
Bookwire
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