Kitabı oku: «Argumentation»

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Kati Hannken-Illjes

Argumentation

Einführung in die Theorie und Analyse der Argumentation

A. Francke Verlag Tübingen

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© 2018 • Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

Dischingerweg 5 • D-72070 Tübingen

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E-Book-Produktion: pagina GmbH, Tübingen

ePub-ISBN 978-3-8233-0086-1

Inhalt

  „To argue is inherently ...

  1 Einleitung Das Vorgehen in diesem Buch

 2 Was ist Argumentation?2.1 Grundlagen des Argumentationsbegriffs2.1.1 Strittigkeit und Geltung2.1.2 Was ist ein Argument?2.1.3 Die Funktionen von Argumentation2.1.4 Argumentieren und Erklären2.1.5 Status von Argumentation: Funktion oder Textsorte?2.2 Wenzels Modell der drei Perspektiven auf Argumentation2.2.1 Die Entwicklung des Modells der drei Perspektiven auf Argumentation2.2.2 Die drei Perspektiven auf Argumentation2.3 Die logische Perspektive2.4 Die dialektische Perspektive2.5 Die rhetorische Perspektive2.6 Probleme der Unterteilung in die logische, dialektische und rhetorische Perspektive

 3 Die dialektische Perspektive3.1 Informelle LogikExkurs: Kritisches Denken3.2 Fehlschlüssigkeit und Fehlschlüsse3.3 Die Diskurstheorie Habermas’ und sein Blick auf Argumentation3.4 Die normative Pragmatik und die Theorie von Präsumtionen und Beweislast3.5 Arne Naess’ Normen für Diskussionen3.6 Die Pragma-Dialektik3.7 Die Verbindung von dialektischer und rhetorischer Perspektive3.7.1 Die Pragma-Dialektik und das Strategische Manövrieren3.7.2 Tindales Integration von dialektischem und rhetorischem Argumentationsbegriff

 4 Die rhetorische Perspektive4.1 Rhetorisch überzeugen und beweisen4.1.1 Die rhetorischen Überzeugungsmittel: Ethos, Logos und Pathos4.1.2 Das Paradigma und das Enthymem als rhetorische Schlüsse4.2 Die rhetorische Wende4.2.1 Der argumentationstheoretische Ansatz Toulmins4.2.2 Perelman/Olbrechts-Tyteca und die Neue Rhetorik4.3 Die Topik4.3.1 Formale und materiale Topoi4.3.2 Topos als generative Kategorie oder Oberflächenphänomen4.3.3 Aristoteles’ „Topik“ und „Rhetorik“ als Ausgangspunkte4.3.4 Status und Topos4.3.5 Die Argumentationsschemata in Perelman/Olbrechts-Tytecas „Die Neue Rhetorik“4.3.6 Kienpointners Alltagslogik4.3.7 Topik und Geltung/Topik und Wissen

 5 Argumentation analysieren5.1 Die Analyse von Streitfrage und Status5.2 Die funktionale Analyse5.2.1 Funktionale Analyse auf der MikroebeneExkurs: Das Rekonstruieren impliziter Aussagen und die Position der Analysierenden5.2.2 Die makrostrukturelle Analyse5.2.3 Das pragma-dialektische Analysemodell zwischen Mikro- und Makroanalyse5.3 Analyse der Topoi5.3.1 Analyse der Argumentationsschemata (der formalen Topoi)5.3.2 Analyse der materialen Topoi5.4 Die gesprächsanalytische Argumentationsanalyse5.4.1 Die Ebenen der Handlungskonstitution nach Kallmeyer5.4.2 Argumentation aus gesprächsanalytischer Sicht5.4.3 Gesprächsanalyse und Argumentation: ein schwieriges Verhältnis5.5 Ethnografie der Argumentation5.5.1 Ethnografie der Kommunikation5.5.2 Ethnografie des Wissens5.5.3 Die Ethnografie der Argumentation zwischen Produkt- und Prozessperspektive

 6 Aktuelle Fragestellungen in der Argumentationswissenschaft6.1 Argumentation und Narration6.1.1 Narration und Argumentation in der klassischen Rhetorik6.1.2 Narration und Argumentation in der modernen Rhetorik und Argumentationstheorie6.1.3 Narration und Argumentation im Recht: die Blaupause6.1.4 Abstraktionsebenen des Erzählens6.1.5 Faktualität und Fiktionalität von rhetorischen und argumentativen Narrationen6.2 Multimodalität der Argumentation6.2.1 Visuelle Argumentation6.2.2 Stimme und Körper in der Argumentation6.2.3 Dinge in der Argumentation6.2.4 Weiterführende Forschungsaufgaben6.3 Grenzen der Argumentation? Inkommensurabilität und deep disagreement6.3.1 Die These der Inkommensurabilität6.3.2 Das Problem der Metaregel und die Rhetorik als Lösung6.3.3 Weiterführende Forschungsaufgaben

  Literatur

  Filme

  Abbildungsverzeichnis

  Sachregister

„To argue is inherently to risk failure“ (Henry W. Johnstone Jr.)

1 Einleitung

Argumentieren ist riskant, weil ich im Geben und Nehmen von Gründen in Betracht ziehen muss, dass auch mein Gegenüber gute Gründe vorbringt und ich möglicherweise erkenne, dass die Gründe meines Gegenüber „besser“ sind und ich in der Folge meine Position aufgeben muss. Dieses Risiko, selbst überzeugt zu werden, liegt unter jeder Argumentation: „An argument we are guaranteed to win is no more a real argument than a game we are guaranteed to win is a real game“ (Johnstone, 1965, S. 1).

Argumentieren gibt aber auch Sicherheit, weil ich im Geben und Nehmen von Gründen immer wieder offenlege, was ich für wahr halte, während mein Gegenüber dasselbe tut. Damit ist jede Argumentation ein Abgleich über unser Verständnis von Ausschnitten der Welt. So kann Argumentation Verständigung ermöglichen.

Dieses Studienbuch gibt eine Einführung in die Hauptströmungen der Argumentationstheorie, der Argumentationsanalyse und der aktuellen Forschungsfragen in der Argumentationswissenschaft. Die Konzentration liegt dabei auf dialektischen und rhetorischen Ansätzen. Mit der rhetorischen Wende Ende der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts hat die Argumentationstheorie einen starken Wandel erlebt: weg von rein logischen Beschreibungen der Argumentation, hin zur Einbeziehung natürlicher Sprache, einer dialogischen Sicht auf Argumentation und einer Wiederaufnahme von rhetorischen Konzepten wie der TopikTopik und dem Publikum. Neben der Philosophie waren und sind nun die Rhetorik, die Rechtswissenschaft, die Linguistik, die Sprechwissenschaft und andere Disziplinen in die Bearbeitung argumentationstheoretischer Fragen einbezogen. In den USA hat die praktische Auseinandersetzung mit Argumentation in den Debattenteams der Universitäten die Theoriebildung stark vorangebracht und in der Philosophie die „critical thinking“-Bewegung. In Deutschland hat die Argumentationsforschung Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts eine erste Hochzeit erlebt, besonders beeinflusst durch die Konzeption von Argumentation bei Jürgen Habermas. Seit der ersten Konferenz der International Society for the Study of Argumentation 1986 hat sich das Feld immer weiter entwickelt und integriert mittlerweile verschiedenste Disziplinen und Sichtweisen. Die wissenschaftliche Befassung mit der Argumentation hat sich so weit entwickelt, dass man beginnen könnte, von einer Argumentationswissenschaft zu sprechen. Auch wenn das Feld sich aus vielen disziplinären Quellen speist, so hat es sich in den letzten 30 Jahren doch auch immer stärker als eigenes Feld mit einer eigenen akademischen Öffentlichkeit etabliert: mit eigenen Fachgesellschaften, Konferenzen, Zeitschriften und Studiengängen. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Argumentation steht vor derselben Herausforderung wie die Erforschung anderer Gegenstände, die im Englischen mit dem Begriff der „Studies“ versehen ist: Es handelt sich zunehmend um einen Gegenstand eigenen Rechts, auch wenn er noch nicht disziplinär selbstständig ist.

Diese Einführung will das Feld der Argumentation ordnen, indem sie Grundströmungen, zentrale Ansätze, Möglichkeiten der Analyse und aktuelle Forschungsfragen in den Blick nimmt. Eine Einführung steht immer vor dem Dilemma, zum einen leicht zugänglich sein zu wollen und zur selben Zeit so umfassend als möglich. Der Schwerpunkt dieser Einführung liegt stärker auf der Zugänglichkeit. Sie behandelt die wichtigsten Ansätze in der Dialektik und Rhetorik der Argumentation. Die Lücken, die dieser notwendige Auswahlprozess hinterlässt, sind seit ein paar Jahren ganz hervorragend zu kompensieren: 2014 haben van Eemeren, Garssen, Snoeck Henkemans, Krabbe und Wagemans ein umfassendes Handbuch der Argumentationstheorie veröffentlicht, das sich sehr gut als weiterführende Lektüre eignet. Neben diesem Handbuch sei auch auf die einschlägigen Zeitschriften der Argumentationswissenschaft verwiesen: Argumentation, Argumentation in Context, Informal Logic, Cogency und Argumentation and Advocacy. Eine weitere wichtige Quelle für die, die sich weitergehend für die Argumentation interessieren, sind die verschiedenen Tagungen und Konferenzen zur Argumentation: u.a. die Konferenz der International Society for the Study of Argumentation in Amsterdam, die Tagung der Ontario Society for the Study of Argumentation in Windsor, Language and Argumentation, die Alta Conference on Argumentation in Utah als Konferenz der American Forensic Association, die Tokyo Conference on Argumentation, die Konferenzen der Wake Forest University in den USA und Venedig. Zu vielen dieser Tagungen erscheinen Proceedings – Tagungsbände –, die einen guten Einblick zum Stand der Argumentationswissenschaft geben können.

Mein herzlicher Dank geht an Carmen Harsch für die tatkräftige Unterstützung an diesem Studienbuch von Anfang bis Ende und an Cornelius Filipski für das Lesen und Diskutieren.

Das Vorgehen in diesem Buch

Diese Einführung bietet einen systematischen Zugang und orientiert sich an der Dreiteilung der Perspektiven auf Argumentation in die logische, dialektische und rhetorische Perspektive. Leitend für die Vorstellung und Diskussion der verschiedenen Ansätze sind drei Gesichtspunkte: Unabhängig vom Zugang, den ein bestimmter Ansatz wählt, liegt ihm eine Vorstellung davon zu Grunde, welche Funktion Argumentation hat, welche Form ein Argument hat und was die Geltung eines Arguments bestimmt. Diese drei Aspekte: Form, Funktion und Geltungsbedingungen sind grundlegend für die Diskussion. Sie führen zu folgenden Leitfragen:

Was ist nach diesem Ansatz die Form eines Arguments?

Was ist nach diesem Ansatz die Funktion von Argumentation?

Was bestimmt nach diesem Ansatz die Geltung von Argumenten?

[bad img format]Im Onlinematerial zu diesem Buch befindet sich eine umfassende Matrix, die die verschiedenen Ansätze orientiert an den drei Leitfragen einordnet.

Damit die Zusammenhänge und Differenzen der verschiedenen Perspektiven und Ansätze deutlich werden, wird ein Beispiel durch alle Kapitel geführt. Das Beispiel stammt aus dem Stück „Twelve Angry Men“ (deutsch: „Die zwölf Geschworenen“) von Reginald Rose. Es wurde 1957 von Sidney Lumet mit Henry Fonda verfilmt, 1963 folgte eine deutsche Verfilmung von Günter Gräwert. Dieses Kammerspiel dreht sich um die Juryberatung in einem Strafverfahren in den USA. Die zwölf Jurymitglieder müssen die Entscheidung treffen, ob ein 19jähriger Mann seinen Vater erstochen hat und des Mordes schuldig ist. Dem jungen Mann droht die Todesstrafe. Das Stück nimmt ausschließlich die Beratung der Jury in den Blick, eine Beratung, die überhaupt nur stattfindet, weil Juror 8 in der ersten Abstimmung für nicht schuldig plädiert und damit einen sofortigen Schuldspruch unmöglich macht. Die Beispielsequenz, mit der ich in diesem Buch arbeite, ist ein Auszug aus dem Beginn der Beratung. Sie soll hier einmal in Gänze vorgestellt werden, in den folgenden Kapiteln werde ich dann nur mit einzelnen Aspekten arbeiten. Grundlage für die Analyse des Beispiels ist die deutsche Fassung des Theaterstücks von Horst Budjuhn. Im Original werden die einzelnen Geschworenen nur mit Nummern kenntlich gemacht, für die Nutzung in diesem Buch erschien es passender, sie mit „Juror X“ und nicht mit „Nummer X“ zu benennen. Kleinere Regieanweisungen, die für die Analyse irrelevant sind, werden stillschweigend ausgelassen. Der gesamte Film (der amerikanische wie der deutsche) sei allen Argumentationsinteressierten sehr empfohlen.

JUROR 1: Also elf Stimmen für „schuldig“. In Ordnung. – „Nicht schuldig“? (Juror 8 hebt langsam die Hand.) Eine. – Klar, 11:1 für „schuldig“. Jetzt wissen wir wenigstens, woran wir sind.

…

JUROR 3: Seien wir doch mal vernünftig! Sie haben im Gerichtssaal gesessen und genau die gleichen Dinge gehört wie wir alle. Der Bursche ist ein gemeingefährlicher Mörder. Das haben Sie ihm doch angesehen.

JUROR 8: Er ist neunzehn Jahre alt.

JUROR 3: Alt genug, um seinen Vater zu erstechen! Zehn Zentimeter tief in die Brust!

JUROR 6: Der Fall liegt eigentlich klar, ich war eigentlich … ja, ich war vom ersten Tag an überzeugt, daß –

JUROR 3: Sie waren nicht der einzige! Der Fall ist nun wirklich bis in die letzte Einzelheit aufgeklärt. Die haben sich so viel Mühe gegeben, es uns zu beweisen. Wieder und wieder. Ja, soll ich am Ende gescheiter sein als die studierten Richter.

JUROR 8: Niemand verlangt es von Ihnen.

JUROR 10: Ja, was wollen Sie dann noch?

JUROR 8: Ich möchte nur darüber sprechen.

JUROR 7: Und was soll dabei rauskommen? Elf der Anwesenden sprechen ihn schuldig. Das ist genug gesprochen! Nicht einer hat das geringste Bedenken – bis auf Sie!

JUROR 10: Nur eine Frage.

JUROR 8: Bitte.

JUROR 10: Glauben Sie dem Jungen ein Wort?

JUROR 8: Ich weiß nicht, ob ich ihm glaube. Vielleicht glaube ich ihm nicht.

JUROR 7: Dann verstehe ich noch weniger, warum Sie für „nicht schuldig“ gestimmt haben!

JUROR 8: Elf haben ihn schuldig gesprochen. Ich kann nicht so einfach meine Hand heben und jemanden in den Tod schicken. Ich muß erst darüber sprechen.

JUROR 10: Sie hören sich wohl gerne selber reden?

…

JUROR 7: Na, sehen Sie! Und was ist [!] für ein Unterschied, wie lange ich dazu brauche? Ich hebe meine Hand hoch, weil ich überzeugt bin. Wir alle sind einfach überzeugt. Ich brauche dazu nicht mal fünf Minuten. –

JUROR 8: Ich brauche vielleicht eine Stunde. – Das Baseball-Match fängt ja nicht vor acht Uhr an.

…

JUROR 9: Ich habe nichts dagegen, daß wir eine Stunde hier bleiben.

JUROR 10: Idiot! – Entschuldigen Sie, es ist mir so rausgerutscht!

JUROR 9: Bitte, bitte, tun Sie sich keinen Zwang an.

JUROR 10: Ich nehme Sie beim Wort. Gestern abend habe ich einen guten Witz gehört …

JUROR 8: Dazu sind wir nicht hier.

JUROR 10: Gut, gut, gut, dann klären Sie mich auf, warum wir hier sind. Oder wissen Sie es selber nicht?

JUROR 8: Ich weiß nur, daß dieser Junge sein ganzes Leben herumgestoßen wurde. Er ist in einem Elendsviertel aufgewachsen, hat früh seine Mutter verloren. Damals war er neun Jahre alt. Für anderthalb Jahre hat man ihn in ein Waisenhaus gesteckt, weil sein Vater eine Gefängnisstrafe absitzen mußte. Wegen Scheckfälschung, stimmt’s? Ja, das ist kein gutes Sprungbrett fürs Leben. Wie sagten Sie noch – auf freier Wildbahn gegrast? Man hätte sich eben mehr um ihn kümmern sollen.

JUROR 3: Unsere Waisenhäuser sind okay. Wir zahlen Steuern dafür.

…

JUROR 8: Und wissen Sie auch, wer ihn geschlagen hat? Nicht nur sein eigener Vater, nicht unsere sogenannten Erzieher, nicht der Waisenhausvater, nein, meine Herren –

JUROR 7: Jetzt bin ich aber gespannt.

JUROR 8: Wir. – Neunzehn erbärmliche Jahre sind an diesem Jungen nicht spurlos vorübergegangen. Er ist verbittert. Und deshalb – denke ich, schulden wir ihm ein paar Worte. – Das ist alles.

JUROR 10: Ich bin gerührt. Denken Sie von mir was Sie wollen! Aber wir schulden ihm nicht so viel. – Er hat ein saubres Verfahren bekommen. Glauben Sie das ist umsonst? […] Er kann froh sein, daß wir so freigiebig waren. Stimmt’s? Wir sind doch keine Quäker! Wir haben die Tatsachen gehört – und jetzt wollen Sie uns weismachen, daß wir dem Bürschlein glauben sollen! Mir kann der nichts vormachen, nicht so viel – nicht das Schwarze unter dem Nagel glaube ich dem. Ich habe lange genug unter ihnen gelebt, ich kenne sie in- und auswendig. Die sind geborene Verbrecher, alle durch die Bank! Untermenschen!

JUROR 11: Untermenschen.

JUROR 10: Mir können Sie das glauben!

JUROR 9: Es ist möglich … aber es ist entsetzlich, so was zu glauben. Gibt es tatsächlich geborene Verbrecher? – Ist das Verbrechen denn typisch für eine bestimmte Klasse? Seit wann? Und wer, sagen Sie mir das bitte, hat schon ein Monopol auf die Wahrheit? Wer? Sie vielleicht?

JUROR 3: Papperlapapp, wir brauchen keine Sonntagspredigt!

JUROR 9: Entschuldigen Sie, aber die Ansichten dieses Herrn erscheinen mir denn doch gefährlich –

…

JUROR 12: Lassen Sie mich eine Sekunde nachdenken – ja, natürlich, es ist unsere Aufgabe, diesen Herrn zu überzeugen, daß wir im Recht sind und er im Unrecht. Vielleicht könnte jeder von uns ein bis zwei Minuten darauf verwenden. Wie finden Sie das?

…

JUROR 1: Also einmal reihum!

[…]

JUROR 1: Zwei Minuten pro Kopf. Sie sind der erste.

JUROR 2: Ja … was soll ich sagen … das ist gar nicht so leicht … ich … ja er ist sicher schuldig. Das ist doch von Anfang an klar gewesen … einen Gegenbeweis hat bisher niemand erbracht.

JUROR 8: Den braucht auch niemand zu erbringen. Die Beweislast obliegt allein dem Gericht. So steht es in unserer Verfassung. Sie brauchen nur nachzulesen.

JUROR 2: Jaja, das weiß ich schon … ich wollte auch nur sagen … na eben, der Mann ist schuldig. Es gibt doch jemand, der die Tat gesehen hat –

JUROR 3: Endlich! Sprechen wir endlich über Tatsachen! Lassen wir die persönlichen Gefühle zu Hause! Da ist ein alter Mann, der im zweiten Stock wohnt, direkt unter dem Mordzimmer. Er hat ausgesagt, es habe sich wie ein Kampf angehört, und dann habe der Junge laut gerufen: „Ich bring dich um!“ Er hat es deutlich verstanden! Eine Sekunde später fiel ein Körper zu Boden, und er lief zur Wohnungstür, sah hinaus – und was sah er? Das Bürschlein rannte die Treppe runter und aus dem Haus. Dann holte er die Polizei. Sie fanden den Vater mit einem Messer in der Brust … und der Gerichtsarzt stellte fest, daß der Tod um Mitternacht eingetreten sein muß. – Das sind Tatsachen. Tatsachen lassen sich nicht widerlegen. Der Junge ist schuldig! Daran gibt’s nicht zu rütteln. Ich bin nicht so sentimental wie ein gewisser Herr. Mir ist auch bekannt, daß der Junge erst neunzehn ist, aber das schützt ihn nicht davor, daß er für seine Tat bezahlen muß!

JUROR 7: Ganz Ihrer Meinung!

JUROR 1: Danke. Der nächste.

JUROR 4: Für mich hat nie ein Zweifel bestanden, daß die ganze Geschichte, die uns der Junge aufgetischt hat, doch reichlich fadenscheinig ist. Er behauptet, er sei zur Zeit des Verbrechens im Kino gewesen, und schon eine Stunde später hat er sich nicht mehr erinnern können, welche Filme er gesehen hatte. Ja, sogar die Namen der Stars waren ihm entfallen. Ein bißchen merkwürdig, nicht wahr?

JUROR 3: Bitte, da hören Sie es! Sie haben völlig recht.

JUROR 10: Und was ist mit der Frau auf der andern Straßenseite? Wenn ihre Aussage nichts beweist, dann können mir alle Beweise gestohlen bleiben.

JUROR 11: Ja, allerdings – die Frau hat als einzige den Mord mitangesehen.

JUROR 1: Der Reihe nach, wenn ich bitten darf.

JUROR 10: Moment, hier ist eine Frau, die im Bett liegt und nicht einschlafen kann.

JUROR 7: Wo? Der Frau kann geholfen werden!

JUROR 10: Sie erstickt fast vor Hitze. So war’s doch? Jedenfalls blickt sie aus dem Fenster und sieht gerade noch, wie das Söhnchen das Messer in seinen Vater stößt. Es ist zehn Minuten nach Mitternacht, auf die Sekunde. Der Beweis ist lückenlos. Die Frau hat den Burschen seit seiner Geburt gekannt. Sein Fenster liegt schräg gegenüber auf der andern Straßenseite, jenseits der Schienen der elektrischen Hochbahn. Und sie hat unter Eid ausgesagt, daß sie den Mord gesehen hat.

JUROR 8: Durch die Fenster eines vorbeifahrenden Hochbahnzuges.

JUROR 10: Richtig. Aber der Zug war leer und fuhr in Richtung City. Er war auch unbeleuchtet, wenn Sie sich erinnern. Und die Sachverständigen haben uns bewiesen, daß man bei Nacht durch die Fenster eines vorbeifahrenden Hochbahnzuges sehen kann, was auf der anderen Seite vorgeht. Sie haben es bewiesen!

JUROR 8: Eine Frage. Sie trauen dem Jungen nicht. Was veranlaßt Sie, der Frau zu trauen? Sie stammt doch aus demselben Milieu?

JUROR 10: Ach Sie – Sie sind ein ganz geriebener Gauner …

JUROR 1: Aber, aber, meine Herren! Immer mit der Ruhe!

JUROR 7: Lassen Sie ihn doch reden! Tief durchatmen, entspannen!

JUROR 10: Er hat die Weisheit mit Löffeln gefressen, Sie werden schon sehen –

JUROR 1: Gut, gut, wir sind doch nicht da, um uns zu streiten. Wer kommt dran?

…

JUROR 6: Ich weiß nicht … vorhin war ich ganz sicher, ich frage mich bloß … das Motiv ist schließlich die Hauptsache, denke ich. Wo es kein Motiv gibt, gibt’s auch keinen Fall. Oder? Das Motiv beschäftigt mich. Zum Beispiel die Aussage der Leute, die Flur an Flur mit dem Burschen wohnen … das hat mich immerhin überzeugt. Die sagten doch etwas von einer Auseinandersetzung zwischen dem Vater und dem Jungen – so gegen sieben Uhr abends. Ich kann mich auch irren.

JUROR 11: Es war acht Uhr, nicht sieben.

JUROR 8: Ja, acht Uhr abends. Die Nachbarn hörten einen Streit, aber sie konnten nicht verstehen, worum es ging. Dann wollten sie auch noch gehört haben, daß der Vater den Jungen ins Gesicht schlug, zweimal, und zuletzt sahen sie den Jungen wütend die Wohnung verlassen. Was beweist das?

JUROR 6: Genaugenommen – nichts. Ich habe ja nicht gesagt, daß es was beweist. Aber es ist nicht alles –

JUROR 8: Sie haben gesagt, daß sich ein Motiv für den Mord daraus ergeben könnte. Genau wie der Staatsanwalt. Nur, ich habe den Eindruck, daß es kein sehr stichhaltiges Motiv ist. Der Junge ist so oft in seinem Leben geprügelt worden, daß Prügel sozusagen sein tägliches Brot waren. Es überzeugt mich nicht, daß ihn plötzlich zwei Ohrfeigen so reizen sollen, daß er deswegen gleich zum Mörder wird.

JUROR 4: Es können zwei zuviel gewesen sein. Bei jedem ist das Maß einmal voll.

(Rose, 1982, S. 17–26, für die deutsche Bühne dramatisiert von Horst Budjuhn)

2 Was ist Argumentation?

Dieses Kapitel führt grundlegende Begriffe ein, die in den folgenden Kapiteln aus der Perspektive verschiedener theoretischer Ansätze näher ausbuchstabiert und diskutiert werden. Zudem wird mit Wenzels Ansatz der drei Perspektiven auf Argumentation das Modell erläutert, an dem sich diese Einführung in die Argumentation orientiert.

2.1 Grundlagen des Argumentationsbegriffs
2.1.1 Strittigkeit und Geltung

Wenn Menschen argumentieren, tauschen sie Gründe aus. Spezifisch für das BegründungshandelnBegründungshandeln in einem argumentativen Rahmen ist, dass hier Gründe eingefordert oder gegeben werden, weil etwas strittig geworden ist, d.h. die Geltung einer Aussage bestritten wird. Um von Argumentation zu sprechen, müssen also nicht nur Gründe gegeben (und genommen) werden; diese Gründe müssen sich auch auf einen strittigen Sachverhalt beziehen. Die meisten Ansätze zur Argumentation gehen davon aus, dass das Bestehen einer StreitfrageStreitfrage konstitutiv ist für Argumentation und dass Argumentation sich durch dieses Merkmal auch von anderen Formen des BegründungshandelnsBegründungshandeln wie ErklärenErklären-warum unterscheiden lässt. StrittigkeitStrittigkeit kann allerdings in verschiedenen Formen auftreten: Sie kann von den Argumentationspartnerinnen angenommen werden, ohne dass sie direkt geäußert wird, oder sie kann direkt hergestellt werden, wie im folgenden Beispiel. Hier begründet Juror 2 seine Position, dass der Angeklagte schuldig ist, und Juror 8 bestreitet die Geltung dieser Aussage.

JUROR 1: Zwei Minuten pro Kopf. Sie sind der erste.

JUROR 2: Ja … was soll ich sagen … das ist gar nicht so leicht … ich … ja er ist sicher schuldig. Das ist doch von Anfang an klar gewesen … einen Gegenbeweis hat bisher niemand erbracht.

JUROR 8: Den braucht auch niemand zu erbringen. Die Beweislast obliegt allein dem Gericht. So steht es in unserer Verfassung. Sie brauchen nur nachzulesen.

JUROR 2: Jaja, das weiß ich schon … ich wollte auch nur sagen … na eben, der Mann ist schuldig. Es gibt doch jemand, der die Tat gesehen hat –

Juror 2 begründet hier, warum er glaubt, dass der Angeklagte schuldig ist. Diese Begründung („einen Gegenbeweis hat bisher niemand erbracht“) wird von Juror 8 nicht akzeptiert und er begründet auch, warum er sie nicht akzeptiert („Die Beweislast obliegt allein dem Gericht“). Juror 2 reagiert darauf mit einer etwas vagen Rücknahme seiner Aussage: Er nimmt sie implizit zurück („Jaja, das weiß ich schon“) und bietet eine andere Begründung an („Es gibt doch jemand, der die Tat gesehen hat“).

Dieses Beispiel zeigt, dass unterschieden werden kann zwischen zwei Formen des Bestreitens. Zum einen kann die Aussage an sich bestritten werden, zum anderen die Geltung der Aussage in einem bestimmten Kontext. Juror 8 bestreitet nicht, dass niemand den Gegenbeweis angetreten hat, die Verteidigung konnte tatsächlich nicht beweisen, dass der Angeklagte unschuldig ist. Aber diese Aussage hat keine RelevanzRelevanz für die Fragestellung, ob die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei erwiesen ist, und kann daher keine Geltung beanspruchen, auch wenn die Aussage faktisch richtig ist.

Das Beispiel zeigt außerdem, dass innerhalb von Argumentation oft mehrere StreitfrageStreitfragen auf unterschiedlichen Ebenen behandelt werden. In dem kurzen Beispiel liegen mindestens zwei StreitfrageStreitfragen vor: Ist der Angeklagte schuldig oder nicht? Ist der Mangel an Gegenbeweisen ein guter Grund? Weil es häufig mehrere Streitfragen gibt, kann die Analyse von Argumentation sehr komplex werden (vgl. Kapitel 5).

Argumentation ist die Bearbeitung einer StreitfrageStreitfrage durch das Geben und Nehmen von Gründen.

Argumentation beruht aber nicht nur auf StrittigkeitStrittigkeit, sondern auch auf der Annahme von Übereinstimmung. Durch Argumentation wird StrittigkeitStrittigkeit bearbeitet, indem Aussagen – implizit und explizit – angeführt werden, von denen die Argumentationspartnerinnen1 annehmen, dass ihr Gegenüber diese akzeptiert oder akzeptieren muss/sollte. Damit beruhen Gründe auf Aussagen, die selbst nicht strittig sind, sondern als geltend angenommen werden. Im Beispiel ist dies der Verweis auf die Verfassung. Innerhalb von Argumentation wird also nicht nur deutlich, worüber es divergierende Ansichten gibt. Deutlich wird auch, was die Teilnehmerinnen einer Argumentation als gemeinsame Geltungsbasis ansehen. Diese Aussagen – die strittige und die geltende – befinden sich auf zwei unterschiedlichen Ebenen: zum einen der Ebene dessen, was als Grund in Bezug auf die Streitfrage angegeben wird und zum anderen auf der Ebene des Übergangs vom Grund zur Konklusion. Dabei bleibt der Übergang vom Grund zur Konklusion oft implizit. Auch das lässt sich im Beispiel gut sehen: Juror 2 führt an, dass niemand einen Gegenbeweis geführt hat. Dies wird in der Runde nicht bestritten, kann also von da an als geteiltes Wissen dieser Teilnehmer angesehen werden. Implizit äußert Juror 2 aber auch, dass dies ein guter Grund dafür ist, dass der Angeklagte schuldig ist. Diese Aussage ließe sich in einer starken Form rekonstruieren als: Wer die eigene Position (Unschuld) nicht beweisen kann, muss die Position der Gegenseite übernehmen (Schuld). Auch diese Aussage wird von Juror 2 als potenziell geteiltes Wissen eingeführt, von Juror 8 aber explizit abgelehnt. Damit wird in der Argumentation nicht nur markiert, was strittig ist, sondern auch, was gilt. Argumentation hat also grundlegend nicht nur die Funktion StrittigkeitStrittigkeit/DissensDissens zu bearbeiten, sondern sie hat auch eine epistemischeArgumentationepistemische Funktion, also auf Wissen bezogene Dimension: Argumentation etabliert was gilt. Sie ist deshalb immer auch „Reden über die Geltungsbedingungen von Äußerungen“ (Kopperschmidt, 1989, S. 26). Ob Argumentation möglich ist, wenn kaum oder keine geteilte Geltungsbasis besteht, ist eine der aktuellen Fragen innerhalb der Argumentationswissenschaft und wird unter der Überschrift des deep dissensus<i>deep dissensus</i> oder dem Problem der Inkommensurabilität diskutiert (vgl. Kapitel 6).

Eine Definition, die die Aspekte der StrittigkeitStrittigkeit oder DissensbearbeitungDissens und der Etablierung von Geltung verbindet, ist die von Wolfgang Klein (1980). Er fasst Argumentation als den Versuch „mit Hilfe des kollektiv Geltenden etwas kollektiv Fragliches in etwas kollektiv Geltendes zu überführen“ (Klein, 1980, S. 19). Damit beinhaltet diese Definition den Aspekt der StrittigkeitStrittigkeit (bzw. etwas weniger stark: Fraglichkeit). Etwas ist (kollektiv) fraglich, wird dann aber mit Hilfe von Gründen (dem kollektiv Geltenden) in etwas kollektiv Geltendes überführt. Argumentation hat also auch bei Klein immer beide Funktionen: die Bearbeitung von StrittigkeitStrittigkeit und die Etablierung von Geltung.

Argumentation hat immer zwei Funktionen. Durch Argumentation wird

1) StrittigkeitStrittigkeit bearbeitet und

2) Geltung hergestellt.

2.1.2 Was ist ein Argument?

Wenn Argumentieren heißt, eine StreitfrageStreitfrage durch das Geben und Nehmen von Gründen zu bearbeiten, was ist dann ein Argument? Wie ist ein Argument aufgebaut? Die Unterscheidung von Argumentation und Argument ist in den verschiedenen Ansätzen zur Argumentation nicht einheitlich. Hier soll Argumentation verstanden werden als die Abfolge und Kopplung verschiedener Argumente in Bezug auf eine StreitfrageStreitfrage. Diese Abfolge kann in verschiedenen Interaktionsformen auftauchen und verschiedene Grade von Komplexität haben. Aber was ist nun ein einzelnes Argument?

Ein Argument ist die Grundeinheit innerhalb einer Argumentation. Dabei ist ein Argument nicht das Gleiche wie ein Grund, auch wenn beide Begriffe alltagssprachlich oft synonym verwendet werden. Das Argument bezieht sich immer schon auf eine StreitfrageStreitfrage und beinhaltet Aussagen, die den Übergang vom Grund zur Konklusion legitimieren. Ein Grund ist also eine Aussage innerhalb eines Arguments. Ein Argument beinhaltet demnach drei Aussagen mit unterschiedlichen Funktionen. Diese Grundeinheit wird seit den Anfängen der Rhetorik als dreiteiliges Modell dargestellt.


Oder übertragen von der Funktion in Positionsbegriffe:


Die einzelnen Funktionen und Positionen dieser dreiteiligen Grundform werden je nach Ansatz unterschiedlich benannt, die entsprechende Terminologie wird in den Abschnitten zu den einzelnen Ansätzen eingeführt. Daher ist die Position, von der aus begründet wird, noch recht allgemein mit „Grund“ benannt. Die Position des Übergangs ist in Anführungsstriche gesetzt, da dieser Begriff an sich in keinem Modell genutzt wird: In den verschiedenen theoretischen Ansätzen hat sie verschiedene Bezeichnungen – SchlussregelSchlussregel, Topos, Oberprämisse, Schlusspräsupposition –, Abstraktionsgrade und theoretische Fundierungen. Ihre Funktion ist immer gleich: die Kopplung des Grundes an die Konklusion.

Ein Argument lässt sich also darstellen als die Verbindung einer Konklusion mit einem Grund auf Basis eines Übergangs. Das heißt aber nicht, dass immer alle Teile dieses Modells in einem Text, in einer Interaktion wirklich auftreten. Häufig, insbesondere in AlltagsargumentationAlltagsargumentationen, werden eine oder zwei Funktionen nicht besetzt (vgl. Kapitel 4.1.2 zum EnthymemEnthymem). Allerdings können sie auf Nachfrage besetzt werden, ja sie müssen dann gefüllt werden können oder das Argument muss zurückgezogen werden.

Wie man bei der Analyse von Argumentation diese grundlegende Form ermittelt, wird deutlich, wenn man das Kriterium der StrittigkeitStrittigkeit hinzunimmt: Argumentation wird nur notwendig, wenn etwas bestritten wird. So lassen sich die drei Funktionen des Modells durch das Bestreiten einzelner Teile herausarbeiten. Eine kurze Sequenz aus dem Beispiel macht dies deutlich:

JUROR 8: Ich weiß nur, daß dieser Junge sein ganzes Leben herumgestoßen wurde. Er ist in einem Elendsviertel aufgewachsen, hat früh seine Mutter verloren. Damals war er neun Jahre alt. Für anderthalb Jahre hat man ihn in ein Waisenhaus gesteckt, weil sein Vater eine Gefängnisstrafe absitzen mußte. Wegen Scheckfälschung, stimmt’s? Ja, das ist kein gutes Sprungbrett fürs Leben. Wie sagten Sie noch – auf freier Wildbahn gegrast? Man hätte sich eben mehr um ihn kümmern sollen.

JUROR 3: Unsere Waisenhäuser sind okay. Wir zahlen Steuern dafür.

Die argumentative Äußerung von Juror 3 lässt sich in der dreiteiligen Form folgendermaßen darstellen.


Die Aussage, die begründet werden muss, ist, dass Waisenhäuser okay sind. Denn Juror 8 hat eine gegenteilige Aussage gemacht, indem er festgestellt hat, dass der Angeklagte in einem Waisenhaus gelebt hat („hineingesteckt wurde“) und dass dies kein gutes Sprungbrett für das Leben sei. Juror 3 widerspricht nicht nur der Aussage von Juror 8, er stellt eine Gegenbehauptung auf und er liefert auch gleich den Grund dazu. Warum sind unsere Waisenhäuser okay? Weil wir Steuern dafür zahlen.

Es fehlt noch die dritte Funktion innerhalb des dreistelligen Modells: der Übergang von Grund zu Konklusion. Kann man, um auf die Funktion des Grundes zu kommen, fragen, warum die Aussage gilt (Unsere Waisenhäuser sind okay! Warum? Weil wir Steuern dafür zahlen), so gelangt man zum Übergang, indem man nach der RelevanzRelevanz fragt: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Was hat die Tatsache, dass wir Steuern für Waisenhäuser zahlen, damit zu tun, dass sie okay sind?


Dieser Übergang bleibt im Beispiel implizit. Hier wird deutlich, dass die Rekonstruktion von impliziten Anteilen wie „denn die Dinge, für die wir Steuern zahlen, sind okay“ nicht immer einfach und vor allem nicht immer eindeutig ist. Man könnte z.B. den Übergang hier auch allgemeiner fassen: Dinge, für die sich die Gesellschaft engagiert, sind gut/Dinge, für die sich die Gesellschaft engagiert, sind ausreichend für alle Mitglieder der Gesellschaft. Sobald der Übergang aber auf einer allgemeineren Ebene rekonstruiert wird, ergeben sich noch mehr Möglichkeiten. So ließe sich der Übergang rekonstruieren als „Dinge, für die sich die Gesellschaft engagiert, sind gut“, aber auch als „Alles, für das man bezahlt, ist gut“. Hier wird bereits ein Aspekt deutlich, der in der Entwicklung der Argumentationstheorie und der Argumentationsanalyse immer wieder relevant wird: das Verhältnis zwischen normativen Modellen und der Beschreibung natürlicher (im Gegensatz zu für die Analyse konstruierter) Argumentation. Konstruierte Beispiele haben den Vorteil, passgenau für ein Modell konzipiert zu sein und damit das Modell auch zutreffend erläutern zu können. Natürliche Argumentation ist häufig schwieriger zu analysieren, u.a. da Aussagen implizit bleiben und sie sich so nicht immer klar in vorgegebene Muster fassen lassen. Das kann man bedauern, man kann es aber auch als das eigentlich Interessante an der Argumentation verstehen. Wer argumentiert, muss oft zwei Aufgaben zugleich bearbeiten: die Aufgabe, Argumente vorzubringen, von denen sie glaubt, dass sie belastbar sind und die Aufgabe, Argumente vorzubringen, von denen sie glaubt, dass das Gegenüber sie akzeptieren wird. Hinzu kommt außerdem, dass Argumentation in der Regel in Interaktionen eingebettet ist und damit auch interaktionale Anforderungen (das Gesicht wahren, die Beziehung zum anderen aufrecht erhalten etc.) bearbeitet werden müssen. Diese verschiedenen Aufgaben werden in Kapitel 5.4 zur Gesprächsforschung und Argumentationsanalyse in den Blick genommen.

2.1.3 Die Funktionen von Argumentation

Nachdem nun die Grundeinheit der Argumentation mit dem dreistelligen Argumentmodell beschrieben ist, soll der Blick vom Argument zur Argumentation gehen: Welche Funktionen hat Argumentation? Warum und wozu argumentieren wir?

JUROR 7: Und was soll dabei rauskommen? Elf der Anwesenden sprechen ihn schuldig. Das ist genug gesprochen! Nicht einer hat das geringste Bedenken – bis auf Sie!

JUROR 10: Nur eine Frage.

JUROR 8: Bitte.

JUROR 10: Glauben Sie dem Jungen ein Wort?

JUROR 8: Ich weiß nicht, ob ich ihm glaube. Vielleicht glaube ich ihm nicht.

JUROR 7: Dann verstehe ich noch weniger, warum Sie für „nicht schuldig“ gestimmt haben!

JUROR 8: Elf haben ihn schuldig gesprochen. Ich kann nicht so einfach meine Hand heben und jemanden in den Tod schicken. Ich muß erst darüber sprechen.

Juror 8 will nicht einfach nur sprechen: Er fordert Gründe ein und will selber Gründe liefern, um die Frage „Ist der Junge schuldig“, in dieser Sequenz gefasst als „Glauben Sie dem Jungen ein Wort?“, zu beantworten. Dabei ist sein Ziel nicht, die anderen von der Unschuld des Jungen zu überzeugen; zur übergreifenden StreitfrageStreitfrage („Ist der Junge schuldig“) formuliert er selbst keinen eigenen StandpunktStandpunkt (keine eigene Konklusion). Zu Argumentieren – und wenn nur für eine Stunde – hat hier die Funktion, eine Entscheidung, die getroffen werden muss, zu einer fundierten, argumentativ gesicherten Entscheidung zu machen. Es geht hier (auch) um die Legitimation einer Entscheidung.

Argumentation wird in vielen theoretischen Ansätzen über ihre Funktion gefasst. Dabei lassen sich, wie oben eingeführt, zwei Funktionen von Argumentation unterscheiden: die Bearbeitung von DissensDissens oder StrittigkeitStrittigkeit und die Funktion der Geltungsetablierung. Diese Funktionen schließen einander nicht aus, sondern bedingen einander und sind eng gekoppelt. Die epistemischeArgumentationepistemische Funktion Funktion, die Funktion Geltung zu etablieren, ist oben schon kurz beleuchtet worden. Sie betrifft vor allem den „Übergang“, die Herstellung von RelevanzRelevanz zwischen Grund und Konklusion, von der die Sprecherin annimmt, dass sie vom Gegenüber geteilt wird. Diese Funktion findet sich in der Argumentationstheorie vor allem unter den Überschriften TopikTopik und ArgumentationsschemataArgumentationsschema wieder (vgl. Kapitel 4.3). Die Funktion der Bearbeitung von StrittigkeitStrittigkeit soll hier noch einmal genauer betrachtet werden, da sie selbst nicht ganz unstrittig ist.

Was bedeutet es, „StrittigkeitStrittigkeit zu bearbeiten“, was genau ist das Ziel von Argumentation? Eine gemeinsame Lösung, einen KonsensKonsens oder Kompromiss zu erlangen und am Ende den bestehenden DissensDissens aufgelöst zu haben? Oder kann auch eine Verschärfung des DissensesDissens Ziel einer Argumentation sein? Es gibt einige Ansätze, die den KonsensKonsens als Ziel von Argumentation sehen (so z.B. die Theorie kommunikativen Handelns von Habermas, vgl. Kapitel 3.3) oder zumindest das Zurückziehen entweder der Problematisierung oder des StandpunktStandpunktes nach einer argumentativen Phase (so z.B. die Pragma-Dialektik, vgl. Kapitel 3.6). Andere Ansätze sehen die Verschärfung einer StreitfrageStreitfrage durchaus auch als Ziel von Argumentation. Völzing (1979) stellt fest: „Es ist die Funktion von Argumentationen, in KonfliktenKonflikt dazu zu dienen, gegenteilige Meinungen oder Ansichten herauszuarbeiten, per Kompromiß oder KonsensKonsens Lösungsmöglichkeiten anzubieten, aber auch Potential zur Verschärfung eines KonfliktsKonflikt bereitzuhalten“ (Völzing, 1979, S. 12). Hier dient Argumentation also nicht ausschließlich der Lösung von KonfliktenKonflikt, sondern kann auch der Zuspitzung von Gegensätzen dienen, ohne einen direkten Einigungswillen. So sind beispielsweise parlamentarische Debatten oder politische Talkshows nicht darauf ausgelegt, KonsensKonsens zu erzielen, sondern vielmehr darauf, gegensätzliche Positionen vor einem Publikum aufzuführen. Vertreterinnen einer KonsensorientierungKonsensorientierung der Argumentation würden an dieser Stelle aber vermutlich argumentieren, dass die Verschärfung ein Zwischenstadium ist, um für einen Zeitraum unterschiedliche Positionen auszustellen und zu pointieren und damit ein Publikum in die Lage zu versetzen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wie Klein (2001) treffend sagt, besteht in Situationen, in denen die Argumentierenden sich aufeinander beziehen, aber den DissensDissens nicht lösen können, „die Chance, dass aus unbegriffenem DissensDissens begriffener DissensDissens wird – was bei der Vorbereitung von Entscheidungen häufig notwendige Bedingung für tragfähige Kompromisse ist“ (S. 1311).

Inwieweit ein argumentativer Austausch auf einen KonsensKonsensorientierung orientiert ist, hängt vom Argumentationskontext und speziell vom Grad an AgonalitätAgonalität ab. Im Beispiel des Ausschnitts aus „Die zwölf Geschworenen“ ist dies ein Kontext, in dem zwei Parteien – Anklage und Verteidigung – einander gegenüberstehen und eine Entscheidung nach bestimmten Verfahrensregeln getroffen werden muss. Zugleich rahmt Juror 8 die Situation eher als gemeinsames Problemlösen: Er hat noch keinen eigenen StandpunktStandpunkt, formuliert Zweifel an dem geäußerten Standpunkt und will über das Abwägen von Gründen zu einer fundierten, legitimen Entscheidung kommen. Der Grad an Agonalität ist hier deutlich geringer als in einer Konfrontation zwischen unterschiedlichen, klar formulierten Positionen.

AgonalitätAgonalität bestimmt Situationen, die auf einen Wettkampf oder eine kämpferische Auseinandersetzung bezogen sind. Lyotard (1989) nutzt den Begriff AgonistikAgonistik in Bezug auf die argumentative Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien mit einer dritten, beobachtenden Partei als Entscheidungsinstanz.

Die Differenzierung zwischen verschiedenen Graden von AgonalitätAgonalität ist eine Frage, die momentan wieder stärker in den Fokus rückt. So kontrastiert Ehlich (2014, S. 41) explorativesArgumentierenexploratives und persuasivesArgumentierenpersuasives Argumentieren. Dabei geht er, im Anschluss an Trautmann (2004), davon aus, dass Argumentation eine Form der Wissensbearbeitung darstellt: Argumentation wird dann notwendig, wenn sich Differenzen zwischen den Wissenssystemen der Gesprächspartnerinnen ergeben (vgl. Ehlich, 2014, S. 45). Die Grundannahme ist hier, wie in fast allen Argumentationstheorien, dass Argumentation dann genutzt wird, wenn die Kommunikation zwischen den Partnern nicht mehr glatt verläuft, also Problematisierungen auftreten. Ehlich differenziert zwischen verschiedenen Arten der Differenzen zwischen den Wissenssystemen: Im persuasivenArgumentierenpersuasives Argumentieren versuchen Gesprächspartnerinnen „interessebezogen die eigene Position in Bezug auf etwas gemeinschaftlich Fragliches zur Geltung zu bringen“ (S. 46), in explorativerArgumentierenexploratives Argumentation geht es „primär um eine gemeinsame Weiterentwicklung von Wissen als Umwandlung von präzisiert Unbekanntem in Bekanntes“ (S. 47). Eine Weiterentwicklung dieser Differenzierung steht noch aus. Als theoretische Setzung gilt für so gut wie alle argumentationstheoretischen Ansätze, dass auch für Argumentation mit einem geringen Grad an AgonalitätAgonalität StrittigkeitStrittigkeit gegeben ist, wenn auch nur implizit. StrittigkeitStrittigkeit ist damit konstitutiv für Argumentation.

Argumentation hat also zwei Funktionen: Die Bearbeitung von StrittigkeitStrittigkeit und die Etablierung von Geltung. Je nach argumentativer Situation kann eine der Funktionen im Vordergrund stehen, ohne dass dann die andere Funktion gänzlich fehlt.

2.1.4 Argumentieren und Erklären

Der Grad an AgonalitätAgonalität zwischen verschiedenen Formen der Argumentation kann variieren und StrittigkeitStrittigkeit auch implizit angenommene StrittigkeitStrittigkeit sein. Aber wie unterscheiden sich dann Argumentieren und ErklärenErklären? Ist Begründen innerhalb einer Argumentation nichts anderes als die Erklärung, warum die Konklusion zu Recht besteht? Wenn man ErklärenErklären und Argumentieren in Verbindung bringt, dann ist Argumentation eine spezifische Form des ErklärensErklären, die Klein (2001) als „ErklärenErklären-warum“ bezeichnet. Aus Perspektive der SprechakttheorieSprechakttheorie gleichen sich ErklärenErklären-warum und Argumentieren dahingehend, dass beide konklusive Sprechhandlungen vollziehen (S. 1309), d.h. sie etablieren Schlüsse zwischen verschiedenen Aussagen. Sie unterscheiden sich aber, so Klein (2001), in ihrer pragmatischen Funktion. So geht es beim ErklärenErklären-warum um das „Explizieren des Zustandekommens von Sachverhalten“ (S. 1316), wohingegen Argumentieren auf „problematische Geltungsansprüche“ (S. 1316) bezogen ist. Nach Morek (2012) unterscheiden sich beide Formen durch die epistemische Haltung, die die Beteiligten zu ihren Aussagen einnehmen: Beim ErklärenErklären ist diese durch Gewissheit gekennzeichnet, beim Argumentieren durch Verhandelbarkeit. Allerdings ist die klare Bestimmung von Äußerungen als Argumentation oder Erklären-warum nicht immer möglich. Äußerungen können durchaus beide Funktionen vereinen. Deppermann (2006, S. 14) betont, dass sich die verschiedenen Bereiche Argumentieren, ErklärenErklären und semantisches Explizieren häufig nicht klar trennen lassen bzw. Äußerungen sich mehreren Kategorien zuordnen lassen. Analytisch sind ErklärenErklären-warum und Argumentieren also möglicherweise durchaus trennscharf, empirisch ist das nicht immer gegeben (für die Verbindung von ErklärenErklären und Argumentieren siehe weiterführend Antaki, 1994).

2.1.5 Status von Argumentation: Funktion oder Textsorte?

In der Unterscheidung von Argumentieren und ErklärenErklären wird eine weitere grundlegende Frage in der Untersuchung von Argumentation deutlich: Lässt sich Argumentation an Hand textueller Merkmale oder über die Funktion eines Textes bestimmen?

In der Linguistik befassen sich in erster Linie die Pragmatik und die Textlinguistik mit Argumentation. Dabei wird Argumentation unterschiedlich eingeordnet: als Diskurseinheit (Hausendorf & Quasthoff, 1996), als Form der Themenentfaltung (Brinker & Sager, 2006) oder auch als VertextungsmusterVertextungsmuster (Eggs, 2008). Argumentation wird dann als ein VertextungsmusterVertextungsmuster neben den anderen Mustern NarrationNarration, Deskription und Explikation gesehen (vgl. Brinker, Antos, Heinemann et al., 2008). Grundlegend für die Einordnung von Argumentation als ein VertextungsmusterVertextungsmuster ist die Annahme, dass Argumentation durch spezifische sprachliche Verfahren gekennzeichnet ist. Als sprachliche Indikatoren für Argumentation werden häufig KonnektorenKonnektoren wie „weil“, „daher“, „da“, „deshalb“ etc. genannt. Diese markieren die Verbindung von einzelnen Aussagen im Sinne einer argumentativen Verknüpfung als Grund und Konklusion. Dabei ergeben sich allerdings einige Probleme. In natürlicher Argumentation bleiben, wie bereits dargelegt, einzelne Anteile einer Argumentation oft implizit, so dass einzelne Aussagen zwar als Teile einer Argumentation fungieren, aber nicht als solche markiert werden. Im Beispiel der „zwölf Geschworenen“ ist die grundlegende Frage, auf die sich die meisten Äußerungen beziehen, ob der Junge schuldig ist oder nicht. Diese Konklusion wird aber nicht in jedem Fall geäußert. Doch auch wenn Grund und Konklusion einer Äußerung explizit geäußert werden, müssen sie nicht durch sprachliche KonnektorenKonnektoren verbunden sein, um als argumentativer Text kenntlich zu sein. Dies zeigt sich im folgenden Beispiel:

JUROR 3: Unsere Waisenhäuser sind okay. Wir zahlen Steuern dafür.

Diese Äußerung lässt sich klar als ein Komplex von Konklusion und Grund analysieren: Unsere Waisenhäuser sind okay, denn wir zahlen Steuern dafür. Dies wird aber nicht sprachlich markiert. Zudem sind sprachliche KonnektorenKonnektoren, wenn sie auftreten, oft vage (eine argumentative Verbindung kann durch sprachliche KonnektorenKonnektoren markiert werden, diese Markierung ist aber nicht hinreichend, um den Text sicher als Argumentation zu identifizieren) und polyfunktional (durch einen sprachlichen Indikator kann eine argumentative, aber auch eine explikative Verbindung angezeigt werden) (vgl. Deppermann, 2006). Die Bestimmung von Argumentation als VertextungsmusterVertextungsmuster oder Funktion von Texten ist wichtig für verschiedene aktuelle Forschungsfragen in der Argumentationswissenschaft. Dieser Aspekt wird in Kapitel 6.1 noch einmal genauer aufgenommen, wenn das Verhältnis von Argumentation und NarrationNarration diskutiert wird.

2.2 Wenzels Modell der drei Perspektiven auf Argumentation

Um das Feld stärker zu ordnen, bevor in den folgenden Kapiteln dann einzelne Ansätze genauer vorgestellt werden, soll hier das Modell der drei Perspektiven auf Argumentation von Wenzel (1980) eingeführt werden. Es wird in der Argumentationswissenschaft – nur halb im Scherz – oft auch die „Heilige Dreifaltigkeit der Argumentationstheorie“ genannt. Dieses Modell ist als Heuristik zu verstehen, d.h. es bietet klare analytische Abgrenzungen zwischen verschiedenen Bereichen. Diese Abgrenzungen sind in der Analyse natürlicher Argumentation nicht mehr so leicht zu ziehen und können verwischen.

2.2.1 Die Entwicklung des Modells der drei Perspektiven auf Argumentation

Für die Einführung des Modells von Wenzel ist es sinnvoll, sowohl einen kurzen Abriss seiner Entwicklung zu geben als auch einen historischen Rückgriff auf seine Grundlagen zu unternehmen.

2.2.1.1 Die drei Perspektiven bei Aristoteles

Das Modell der drei Perspektiven lässt sich zurückbinden an die drei Schriften, in denen Aristoteles sich zur Argumentation äußert. Von Aristoteles liegt zur Argumentation keine eigene, umfassende Beschreibung oder Theorie vor. Er thematisiert das, was wir heute unter Argumentationswissenschaft fassen, in drei seiner Schriften: der „Analytik“, der „TopikTopik“ und der „Rhetorik“. In der „Analytik“ behandelt Aristoteles logische Schlüsse, in der „Topik“ die dialektische Methode und die unterschiedlichen Topoi, die der Argumentation zu Grunde liegen können, und in der „Rhetorik“ schließlich werden das EnthymemEnthymem und ParadigmaParadigmaals Schlussverfahren als rhetorische Schlussverfahren sowie wiederum die Topik, hier mit der Unterscheidung in allgemeine und spezielle Topoi, behandelt. Dies korrespondiert begrifflich und konzeptionell mit der Unterscheidung der drei Perspektiven, die Wenzel vorgeschlagen hat. Wichtig ist aber, dass diese Unterscheidung keine aristotelische ist!

Aristoteles behandelt Argumentation in den drei Werken „Analytik“, „TopikTopik“ und „Rhetorik“. Er verfasste aber keine eigene, umfassende Theorie der Argumentation.

2.2.1.2 Von einer zu drei Perspektiven

Das Modell der drei Perspektiven auf Argumentation hat eine Entwicklungsgeschichte, die zugleich einiges über die verschiedenen Ansätze der Argumentationswissenschaft erzählt. Daher soll die Geschichte des Modells der drei Perspektiven hier etwas ausführlicher an Hand von drei Aufsätzen dargestellt werden. Interessanterweise kommen die Autoren dieser Aufsätze alle aus derselben Disziplin, den Communication Studies. Diese firmierte bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts als Speech Communication und ist die deutlich größere und stärker differenzierte Schwesterdisziplin der Sprechwissenschaft. Eine Teildisziplin der Speech Communication (wie der Sprechwissenschaft) ist die Rhetorik. Zudem waren alle drei Autoren – wie auch der Großteil der anderen rhetorisch geprägten Argumentationswissenschaftlerinnen in den USA – Leiter akademischer, universitärer Debattenteams und hatten dadurch nicht nur einen theoretischen, sondern auch einen spezifisch praktisch ausgerichteten Blick auf Argumentation.

2.2.1.3 Der Sonderfall argument<i>argument</i>

1974 hielt Wayne Brockriede einen Vortrag auf der Alta Conference mit dem Titel „Where is Argument?“. Der Vortrag (und der daraus resultierende Artikel) verortet argument an sechs Stellen. Argument ist demnach

1 „an inferential leap from existing beliefs to the adoption of new beliefs or the reinforcement of an old one“

2 „a perceived rationale to support that leap“

3 „a choice among two or more competing options“

4 „a regulation of uncertainty“

5 „a willingness to risk confrontation of a claim with peers“

6 „a frame of reference shared optimally“

In Brockriedes Ansatz wird deutlich, was weiter oben schon betont wurde. Argumentation ist immer zweierlei: die Bearbeitung von DissensDissens und die Verhandlung von Geltung. Insbesondere Punkt 1, 2 und 6 beziehen sich auf geteiltes Wissen und die Etablierung von Geltung, wohingegen sich 3, 4 und 5 eher auf die Bearbeitung von StrittigkeitStrittigkeit beziehen.

Zudem ist der Aufsatz von Brockriede exemplarisch für das terminologische Problem, das der englische Begriff argument<i>argument</i> mit sich bringt. Nicht alle der sechs Punkte beziehen sich auf Argumentation im Sinne von Begründungshandeln. So lassen sich die Punkte 3 bis 6 zwar auf Argumentation beziehen, sie sind aber nicht spezifisch für Argumentation. Sie lassen sich allgemein auf rhetorisches Handeln beziehen, innerhalb dessen argumentiert werden kann, aber nicht muss. Nun nimmt Brockriede auch nicht in Anspruch, dass die sechs Punkte Argumentation und Argumentieren abschließend definieren, dass es sich also hier um die notwendigen und hinreichenden Bedingungen handelt, um von argument zu sprechen. Die Unklarheit in Bezug auf die sechs Punkte beruht auf der semantischen Breite des Begriffs argument im Englischen, der neben Argument oder Argumentation auch agonale Interaktionsformen wie Streit oder Auseinandersetzung einbezieht.

Der englische Begriff argument<i>argument</i> hat eine semantische Breite, die im Deutschen nicht gegeben ist. Argument bezieht sich auf eine Interaktionsform und kann weitestgehend mit Streit übersetzt werden. Innerhalb eines argument kann argumentiert werden, dies ist aber nicht notwendigerweise der Fall. Diesen Unterschied aufs Unterhaltsamste deutlich gemacht haben Monty Python mit dem Sketch „The argument clinic“. Das ist konzentrierte Argumentationstheorie.

2.2.1.4 Argument1 und Argument2

Drei Jahre später reagiert Daniel O’Keefe (1977) auf Brockriede mit seinem Vortrag „Two Concepts of Argument“. O’Keefe kritisiert Brockriede wegen der unklaren Begrifflichkeit, die sich durch die unterschiedlichen Bedeutungen von argument ergeben kann. O’Keefe führt eine Unterscheidung ein, die in der nicht-englischsprachigen Literatur nicht notwendig wäre, im angloamerikanischen Raum aber zu einer immer noch so benannten Unterscheidung in argument1 und argument2 führt. O’Keefe (1977) versteht unter argument1 „a kind of utterance or a sort of communicative act“ (S. 121). Dies entspricht damit dem Verständnis von Argumentation als BegründungshandelnBegründungshandeln. Argument2 auf der anderen Seite ist „a particular kind of interaction“ (S. 121), ein Verständnis, das vom deutschen Begriff Argumentation nicht abgedeckt ist. O’Keefe formuliert den Unterschied so: „An argument1 is something one person makes (or gives or presents or utters), while an argument2 is something two or more persons have (or engage in)“ (S. 121). Nun sind Streit und DissensDissens Kontexte, die Argumentation zu einem möglichen und vielleicht sogar erwartbaren, aber eben nicht notwendigen Verfahren machen. Diese Unterscheidung von O’Keefe ist vor allem im englischsprachigen Raum bis heute präsent.

Interessant ist, dass O’Keefe Brockriede zwar kritisiert, aber auch anerkennt, dass die Begriffsverwirrung einem Perspektivwechsel auf Argumentation entstammt: einer Abwendung von Argumentation als logischem Schlussverfahren und einer Hinwendung zu sozialer Interaktion, in der Argumente ausgetauscht werden, in der argumentiert wird.

2.2.2 Die drei Perspektiven auf Argumentation

1980 dann schlägt Wenzel eine Dreiteilung des Argumentationsbegriffs vor: Argumentation lässt sich, so Wenzel, aus einer rhetorischen, dialektischen und logischen Perspektive betrachten. Er schließt mit diesem Konzept explizit an die Aufsätze von Brockriede (1975) und O’Keefe (1977) an, die er als Bemühungen sieht, die konzeptionelle und terminologische Unordnung innerhalb der Argumentationswissenschaft zu ordnen. Den Grund dieser Unordnung sieht Wenzel in der Wende in der Argumentationswissenschaft, weg von formal-logischen Auffassungen von Argumentation, hin zur Untersuchung natürlich-sprachlicher Argumentation, und damit weg von ent-situierten, konstruierten Beispielen hin zu Argumentation in sozialer Interaktion.

Die Perspektiven in Wenzels Konzept – Logik, Dialektik, Rhetorik – korrespondieren wie beschrieben mit den Werken des Aristoteles, in denen er sich zur Argumentation äußert. Wenzel benennt diese drei Perspektiven als Prozess- (Rhetorik), Prozedur- (Dialektik) und Produkt- (Logik) Perspektive. Dabei handelt es sich nach Wenzel nicht um einander ausschließende Herangehensweisen, sondern um komplementäre Perspektiven, die abhängig sind vom Argumentationsverständnis und vor allem dem Erkenntnisinteresse der Forscherinnen. Die meisten Argumentationswissenschaftlerinnen werden Argumentation vorrangig aus einer Perspektive betrachten und bearbeiten, zugleich würden die meisten von ihnen aber zugestehen, dass alle drei Perspektiven nicht nur legitim sind, sondern ihre Kopplung und Integration produktiv sein kann, um Argumentation umfassend zu beschreiben und zu analysieren. Im Folgenden sollen diese drei Perspektiven näher dargestellt und am Beispiel der „Zwölf Geschworenen“ veranschaulicht werden. Die leitenden Fragen sind dabei für jede Perspektive:

Was konstituiert ein Argument? (formaler Aspekt)

Welche Funktion hat Argumentation? (funktionaler Aspekt)

Was konstituiert Gültigkeit/Geltung? (Geltungsaspekt)

2.3 Die logische Perspektive

Logik betrachten viele Autorinnen als fundamental für Argumentation, als „grundlegenden Teil der Lehre von den Methoden, Prinzipien und Kriterien […], mit deren Hilfe man gute von schlechten Argumenten unterscheiden kann“ (Beckermann, 2011, S. 2). Und auch wenn die vorliegende Einführung in die Argumentation sich stärker auf die dialektische und vor allem die rhetorische Perspektive in der Argumentationswissenschaft konzentriert, so ist die Logik doch wichtiger Bestandteil jeder Form von Argumentationswissenschaft; nicht zuletzt, weil zentrale Begriffe, mit denen Argumente und Argumentation beschrieben werden, aus der Logik stammen.

Die logische Perspektive thematisiert Argumentation aus einer Produktperspektive. Danach ist ein Argument eine Verbindung von Aussagen/Propositionen in der Weise, dass bestimmte Aussagen so verknüpft sind, dass sie eine weitere Aussage belegen können. Damit sieht eine logische Perspektive auf Argumentation auch vom Kontext ab, in dem argumentiert wird. Zudem werden Aussagen innerhalb formallogischer Argumentationstheorien von natürlicher Sprache in ein formales Zeichensystem übertragen.

JUROR 8: Ich weiß nur, daß dieser Junge sein ganzes Leben herumgestoßen wurde. Er ist in einem Elendsviertel aufgewachsen, hat früh seine Mutter verloren. Damals war er neun Jahre alt. Für anderthalb Jahre hat man ihn in ein Waisenhaus gesteckt, weil sein Vater eine Gefängnisstrafe absitzen mußte. Wegen Scheckfälschung, stimmt’s? Ja, das ist kein gutes Sprungbrett fürs Leben. Wie sagten Sie noch – auf freier Wildbahn gegrast? Man hätte sich eben mehr um ihn kümmern sollen.

JUROR 3: Unsere Waisenhäuser sind okay. Wir zahlen Steuern dafür.

Dieses Beispiel ist in natürlicher Sprache formuliert. Das Argument lässt sich bereits identifizieren, steht aber noch in seinem Kontext. Eine Rekonstruktion in der dreistelligen Argumentform würde folgendermaßen aussehen:


Übertragen in eine logische Formsprache könnten die Aussagen folgendermaßen ersetzt werden:


Damit reduziert sich das natürlichsprachliche Argument auf eine Schlussformel, die dem Kontext des Gesprächs enthoben ist. Diese ließe sich folgendermaßen formulieren: Wenn p, dann q. p! Also q.

Diese Umwandlung zeigt zwei Aspekte auf, die immer wieder an formallogischen Herangehensweisen kritisiert wurden. Zum einen entsteht durch die Übertragung von natürlicher in logische Sprache eine Reduzierung der Bedeutung. Aus potenziell vagen, mehrdeutigen Äußerungen werden eindeutige Zeichen. So steht q jetzt für die Äußerung „Waisenhäuser sind okay“. Schon diese Reduktion des ursprünglichen Textes ist nicht unproblematisch, mag in diesem Fall aber stimmig sein und ist angesichts der kurzen Äußerung wohl möglich (wobei das „unsere“ hier schon verschwunden ist und man sich streiten könnte, ob es nicht zum Argument dazugehört). Die Reduktion dieser Aussage nun auf „q“ wandelt etwas Mehrdeutiges (was genau heißt okay? Ist es das Gleiche wie gut? Oder gut genug? Und wer sind genau diese „wir“, die die Steuern zahlen? Alle im Raum? Alle Amerikaner? Alle guten Amerikaner?) in etwas Eindeutiges. Allerdings ist damit ein Einwand benannt, der nur bedingt trifft: Es geht an dieser Stelle der logischen Perspektive um die Beziehung zwischen den Aussagen, nicht um die Aussagen selbst. Hier setzt auch die nächste Kritik – möglicherweise dann nicht ganz zu Recht – an. Die logische Perspektive trifft keine Aussage über die WahrheitWahrheit oder WahrscheinlichkeitWahrscheinlichkeit der PrämissePrämissen, sondern nur über die Beziehung der PrämissePrämissen untereinander. Häufig ist es aber der Inhalt der Aussagen – in seiner Vagheit und Mehrdeutigkeit –, der die Probleme bereitet. So könnte Juror 8 hier entgegnen: Was meinen Sie denn mit okay? Die logische Perspektive kann Argumentation nicht in Bezug auf ihren Inhalt und die daraus resultierende Überzeugungskraft untersuchen und nimmt dies für sich auch nicht in Anspruch.

Zur logischen Argumentationstheorie liegen eine Vielzahl von sehr guten Einführungen vor, so z.B. Bayer (2007), der auch AlltagsargumentationAlltagsargumentation in seine Überlegungen einbezieht, Bühler (1992), Tetens (2006) zur philosophischen Argumentation, Wolff (2006) oder Walter/Wenzl (2016) in einer sehr praktischen Heranführung. Die vorliegende Einführung stellt daher die dialektische und rhetorische Perspektive in den Vordergrund. Dennoch kommt auch sie ohne grundlegende Begriffe der Logik nicht aus: So wird in der Logik in der Regel nicht von einer argumentativen Äußerung, sondern einer Aussage gesprochen. Häufig wird auch der Begriff der PrämissePrämisse genutzt. Grundlegende logische Schlussverfahren wie deduktive und induktive Schlüsse sind auch für die dialektische und rhetorische Argumentationstheorie relevant. Daher folgt hier eine Erläuterung einiger zentraler argumentationswissenschaftlicher Begriffe aus der Logik.

Prämisse:

Prämisse Eine gegebene Aussage, rekonstruierbar aus einer Äußerung innerhalb einer Argumentation. Diese Aussage wird als wahr gesetzt.

SyllogismusSyllogismus (manchmal auch deduktiver Syllogismus): Ein analytischer Schluss bestehend aus Oberprämisse, Unterprämisse und Konklusion. Teilweise findet sich auch die Terminologie ObersatzObersatz, UntersatzUntersatz, Konklusion. Die PrämissePrämissen werden als wahr behandelt. Dabei formuliert die Oberprämisse einen allgemein geltenden Satz, die Unterprämisse einen spezifischen Fall. Aus beiden folgt zwingend die Konklusion, d.h. die Prämissen beinhalten bereits die Konklusion. Ein deduktiver SyllogismusSyllogismus kann in der Konklusion also keine Informationen bringen, die in den Prämissen nicht schon enthalten gewesen wären. Das wohl bekannteste Beispiel ist die Sterblichkeit Sokrates’:


Oberprämisse:Alle Menschen sind sterblich.
Unterprämisse:Sokrates ist ein Mensch.
Konklusion:Also ist Sokrates sterblich.

Der SyllogismusSyllogismus ließe sich auch in der dreistelligen Form des Arguments wiedergeben, mit der Unterprämisse als Grund, der Oberprämisse als Übergang und der Konklusion.

Deduktion:

DeduktionAusgehend von einem allgemeinen Satz wird ein Schluss für einen speziellen Fall gezogen.

Wenn im Beispiel Juror 10 argumentiert, dass der Junge ein Verbrecher ist, weil alle von „ihnen“, den Menschen aus dem Slum, geborene Verbrecher sind, ist das ein deduktiver Schluss.

Induktion:

InduktionAusgehend von einem spezifischen Satz oder einer einzelnen Beobachtung/Erfahrung wird ein Schluss für einen allgemeinen Fall gezogen.

Wenn die Geschworenen einzelne Indizien und Zeugenaussagen zusammentragen, soll aus einzelnen Beobachtungen eine Aussage für den gesamten Fall konstruiert werden: Der Junge ist schuldig/nicht schuldig. Dies ist ein induktives Schlussverfahren, allerdings nicht mit dem Ziel eine allgemeingültige Regel aufzustellen, sondern einen Schluss für diesen konkreten Fall zu finden.

Abduktion:

AbduktionDie Abduktion ist ein Schlussverfahren, das im Gegensatz zu InduktionInduktion und DeduktionDeduktion neue Erkenntnis ermöglicht. Ein überraschendes Phänomen wird mit einer neuen, allgemeinen Regel erklärt (DeduktionDeduktion), die dann über Beobachtung und Erfahrung verifiziert wird (InduktionInduktion). Für die Wissenschaftstheorie hat Charles Saunders Peirce diesen Begriff aus der antiken Analytik nutzbar gemacht.

Fehlschluss:

Auch TrugschlussTrugschluss oder FallazieFallazie genannt. Die Standarddefinition eines FehlschlussesFehlschluss ist: Ein Schluss der valide erscheint, es aber nicht ist. Fehlschlüsse werden gesondert im Kapitel zur Dialektik (3.2) behandelt.

Was würde es nun bedeuten, das Stück „Die zwölf Geschworenen“ aus einer logischen Perspektive zu betrachten? Wie oben gesehen, beinhaltet eine Produktperspektive auf Argumentation eher eine Perspektive auf das einzelne oder die einzelnen Argumente. Es setzt diese einzelnen Argumente nicht in Beziehung zum Kontext und zu den Teilnehmern oder dem Publikum der Argumentation. Wenzel (1980) meint mit einer logischen Perspektive auf Argumentation aber nicht unbedingt ein formallogisches Vorgehen, sondern vor allem eine Konzentration auf die Beziehung zwischen den einzelnen Aussagen. Ein gutes/geltendes/valides Argument ist demnach eins, das einen gültigen Schluss vollzieht, in dem Sinn, dass die Verbindung von PrämissePrämisse zu Konklusion einem akzeptierten Muster folgt, beziehungsweise die PrämissePrämissen die Konklusion beinhalten, so dass der Schluss von beiden PrämissePrämissen auf die Konklusion zwingend ist.

[bad img format]Im Folgenden wird jeder grundlegende Ansatz zunächst in Bezug auf die oben genannten drei Grundfragen (formaler Aspekt, funktionaler Aspekt, Aspekt der Geltung) betrachtet (vgl. auch das Onlinematerial zu diesem Buch). Für die drei Perspektiven hat Wenzel (1980, S. 124) selbst eine deutlich umfassendere Matrix konstruiert, auf die ich mich für diese drei Perspektiven beziehe.


Perspektive/Modell/ AnsatzFormaler Aspekt: Wie ist ein Argument aufgebaut?Funktionaler Aspekt: Welche Funktion hat Argumentation?Gute Gründe: Wie bestimmt sich die Geltung/Gültigkeit eines Arguments?
Logische PerspektiveAus wahren PrämissePrämissenVon wahren Aussagen auf wahre Konklusionen zu schließen

2.4 Die dialektische Perspektive

Die dialektische Perspektive betrachtet Argumentation aus einer Verfahrensperspektive. Sie fragt nach der Lauterkeit der genutzten Argumente, der genutzten Verknüpfung und des Ablaufs des argumentativen Austauschs. Aristoteles (1995b) führt die Dialektik in der „TopikTopik“ ein und bestimmt sie als „eine Methode (…), nach der wir über jedes aufgestellte Problem aus wahrscheinlichen Sätzen Schlüsse bilden können und, wenn wir selbst Rede stehen sollen, in keine Widersprüche geraten“ (100a118). Das Hauptaugenmerk der dialektischen Perspektive ist entsprechend auf die Argumentation als Verfahren und dialogischen Austausch gerichtet, nicht auf das einzelne Argument. Zudem befasst sich die Dialektik – ebenso wie die Rhetorik – mit Schlüssen aus der WahrscheinlichkeitWahrscheinlichkeit, nicht der WahrheitWahrheit.

Der Fokus auf das Verfahren der Argumentation beinhaltet die Annahme, dass Argumentation im DialogDialog zwischen ProponentProponenten und OpponentOpponenten entsteht, wenn eine Aussage strittig wird. Wenzel (1980, S. 115) betont, dass aus einer dialektischen Perspektive ProponentProponent und OpponentOpponent in zweierlei Hinsicht kooperativ agieren: zum einen, indem sie sich auf gemeinsame Verfahrensregeln einigen, zum anderen dahingehend, dass das Ziel ihres argumentativen Austauschs eine Einigung oder die Lösung eines Problems ist. Damit ist noch keine Aussage darüber getroffen, ob diese Einigung faktisch auch eintritt. Geltung kann ein Argument aus der dialektischen Perspektive dann beanspruchen, wenn die Teilnehmerinnen bestimmten Regeln zum Ablauf von Argumentation folgen. Der Bruch dieser Regeln wird dann in vielen Ansätzen als TrugschlussTrugschluss markiert. Die Regeln hängen von der theoretischen Ausrichtung ihrer Autorinnen ab. In Kapitel 3 werden verschiedene Ansätze aus der dialektischen Perspektive vorgestellt und diskutiert.

Das Beispiel aus den „Zwölf Geschworenen“ aus dialektischer Perspektive zu betrachten, würde also heißen: zu untersuchen, ob ProponentProponent und OpponentOpponent sich an bestimmte Verfahrensregeln halten.

JUROR 8: Ich weiß nur, daß dieser Junge sein ganzes Leben herumgestoßen wurde. Er ist in einem Elendsviertel aufgewachsen, hat früh seine Mutter verloren. Damals war er neun Jahre alt. Für anderthalb Jahre hat man ihn in ein Waisenhaus gesteckt, weil sein Vater eine Gefängnisstrafe absitzen mußte. Wegen Scheckfälschung, stimmt’s? Ja, das ist kein gutes Sprungbrett fürs Leben. Wie sagten Sie noch – auf freier Wildbahn gegrast? Man hätte sich eben mehr um ihn kümmern sollen.

JUROR 3: Unsere Waisenhäuser sind okay. Wir zahlen Steuern dafür.

Aus dialektischer Perspektive würde dieser Auszug daraufhin untersucht und bewertet werden, ob er bestimmten Regeln guten Argumentierens folgt. Diese beziehen sich sowohl auf die gegebenen Gründe und die Übergänge von Grund zu Konklusion als auch auf den Ablauf der Argumentation zwischen den Teilnehmerinnen. Ist die Entgegnung von Juror 3 also auf das Argument von Juror 8 bezogen? Können alle Teilnehmer Argumente vorbringen? Sind alle Teilnehmer bereit, wenn gefordert, Argumente zu präsentieren? Damit nimmt die dialektische Perspektive immer einen normativen Blick ein und zielt auf eine KritikKritik argumentativen Austauschs. Die Art dieser KritikKritik hängt von den zu Grunde liegenden Regeln ab.

In der Matrix lässt sich die dialektische Perspektive folgendermaßen darstellen:


Perspektive/Modell/ AnsatzFormaler Aspekt: Wie ist ein Argument aufgebaut?Funktionaler Aspekt: Welche Funktion hat Argumentation?Gute Gründe: Wie bestimmt sich die Geltung/Gültigkeit eines Arguments?
Logische PerspektiveVon wahren Aussagen auf wahre Konklusionen zu schließen
Dialektische PerspektiveAus wahrscheinlichen AussagenDie rationale Lösung einer Kontroverse zu erreichenDas Befolgen von Verfahrensregeln

2.5 Die rhetorische Perspektive

Rhetorik kann verstanden werden als die Praxis und Theorie der Überzeugung anderer. Dies ist insbesondere in Situationen notwendig, in denen keine sichere Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht und Entscheidungsdruck herrscht. Nach Aristoteles (2002) beschreibt Rhetorik „die Fähigkeit, bei jeder Sache das möglicherweise Überzeugende zu betrachten“ (1355b26–27).

Die rhetorische Perspektive untersucht Argumentation aus einem Prozessblick. Argumentation wird danach verstanden als ein kommunikatives Verfahren in Rede- oder Gesprächssituationen, das durch Begründungshandeln entweder Überzeugung beim Gegenüber oder aber auch die Verschärfung von Streitpunkten erreichen will. Argumentation dient aus diesem Blickwinkel der PersuasionPersuasion eines Publikums oder von Interaktionsteilnehmerinnen.

PersuasionPersuasion bezeichnet „bewusste Versuche, Verhalten mit Hilfe von Zeichen zu beeinflussen“ (Schönbach, 2016, S. 17). Anzufügen wäre hier, dass es nicht nur um die Beeinflussung von Verhalten, sondern auch von Einstellungen gehen kann.

Der Begriff der PersuasionPersuasion umfasst zwei Bedeutungen und Konzepte: das Konzept des ÜberredenÜberredens und das des ÜberzeugenÜberzeugens. Die Unterteilung in ÜberredenÜberreden und ÜberzeugenÜberzeugen bringt immer eine Wertung mit. Unter ÜberzeugenÜberzeugen kann man die Form der PersuasionPersuasion verstehen, die auch vom Rezipienten reflektiert wird. ÜberredenÜberreden wird hingegen in der Regel als ein Persuasionsprozess verstanden, in dem „das Bezugssystem des Hörers kurzgeschlossen wird“ (Geißner, 1988, S. 154). Das heißt, die Hörerin ändert zwar kurzfristig ihre Einstellung und/oder ihr Verhalten, sollte es jedoch zu einer genaueren Prüfung kommen, revidiert sie die Änderung in Einstellung und/oder Verhalten möglicherweise schnell wieder (wenn sie sie nicht ändert, ist sie nun überzeugt). Diese Unterscheidung von ÜberredenÜberreden und ÜberzeugenÜberzeugen wird in der Diskussion der einzelnen rhetorischen Ansätze noch relevant werden.

Ein gutes Argument ist aus rhetorischer Sicht ein effektives Argument, eines mit dem die Sprecherin ihre Ziele erreicht. Das Interesse der rhetorischen Perspektive wäre nun zu analysieren, welche argumentativen Verfahren Teilnehmerinnen nutzen, um möglichst erfolgreich zu agieren.

JUROR 8: Ich weiß nur, daß dieser Junge sein ganzes Leben herumgestoßen wurde. Er ist in einem Elendsviertel aufgewachsen, hat früh seine Mutter verloren. Damals war er neun Jahre alt. Für anderthalb Jahre hat man ihn in ein Waisenhaus gesteckt, weil sein Vater eine Gefängnisstrafe absitzen mußte. Wegen Scheckfälschung, stimmt’s? Ja, das ist kein gutes Sprungbrett fürs Leben. Wie sagten Sie noch – auf freier Wildbahn gegrast? Man hätte sich eben mehr um ihn kümmern sollen.

JUROR 3: Unsere Waisenhäuser sind okay. Wir zahlen Steuern dafür.

Aus Sicht der rhetorischen Perspektive ist hier interessant, dass Juror 3 sich nur auf einen Teil der Argumentation von Juror 8 bezieht und ihn versucht zu entkräften, nicht aber auf die anderen Teile, die ebenso die Konklusion von Juror 8 stützen: „das ist kein gutes Sprungbrett für’s Leben“. Allerdings macht Juror 3 auch nicht explizit, ob er meint, dass durch dieses Gegenargument das gesamte Argument von Juror 8 oder nur ein Teil als widerlegt zu gelten hat.

Die Frage, was aus einem Grund einen guten Grund macht, ist für die rhetorische Perspektive nicht einfach zu beantworten. Es ist eine Frage, die Rhetorikerinnen in der Argumentationswissenschaft immer wieder umtreibt. Einerseits könnte man sagen, dass die rhetorische Perspektive ein klares Kriterium vorgibt: die Akzeptanz durch das Gegenüber. Wenn das Gegenüber das Argument akzeptiert und daraufhin seine eigene Position korrigiert, war die Argumentation effektiv. Ein Argument, das vom Gegenüber nicht akzeptiert oder zumindest als relevant eingeordnet wird, kann keine Wirkung entfalten, wäre also ineffektiv. Dies würde aber andererseits auch bedeuten, dass Argumente, die auf Lügen, persönlichen Angriffen oder Drohungen beruhen, als „geltend“ eingeordnet würden, nur weil sie akzeptiert werden. Wirksamkeit und Geltung würden so gleichgesetzt, eine Gleichsetzung, die zumindest dann problematisch ist, wenn Argumentation als besonderes kommunikatives Mittel zur Entscheidungsfindung gilt. Fast alle Theoretikerinnen rhetorischer Ansätze haben sich mit diesem Problem auseinandergesetzt und Lösungen entwickelt: Toulmin (1958) mit dem FeldkonzeptFeldToulmin, Perelman und Olbrechts-Tyteca (2004a, 2004b) mit dem Konzept des Universellen Publikums und Habermas (1981) mit dem Konzept der Idealen Sprechsituation. Zugleich ist der Ansatz, Argumentation aus einer Prozesssicht so zu beschreiben, wie sie auftritt, ohne sie sofort in ein normatives Modell einzuordnen, wichtig. Nur so können Theorien zur Argumentation für die Analyse von authentischem, argumentativem Diskurses relevant gemacht werden.


Perspektive/Modell/ AnsatzFormaler Aspekt: Wie ist ein Argument aufgebaut?Funktionaler Aspekt: Welche Funktion hat Argumentation?Gute Gründe: Wie bestimmt sich die Geltung/Gültigkeit eines Arguments?
Logische PerspektiveVon wahren Aussagen auf wahre Konklusionen zu schließen
Dialektische PerspektiveAus wahrscheinlichen AussagenDie rationale Lösung einer Kontroverse zu erreichenDas Befolgen von Verfahrensregeln
Rhetorische PerspektiveAus wahrscheinlichen AussagenDie Überzeugung/Überredung des GegenüberDurch Akzeptanz? Ja, aber nicht nur …

2.6 Probleme der Unterteilung in die logische, dialektische und rhetorische Perspektive

Die Schwierigkeit, den Status von argumentativer Geltung aus der rhetorischen Perspektive genau zu benennen, weist auf ein Problem des heuristischen Modells der drei Perspektiven auf Argumentation hin. Auch wenn es möglich ist, die drei Ebenen analytisch zu trennen, so werden die Grenzen in der Praxis doch immer wieder verwischen. In der Analyse von authentischer Argumentation ist oft insbesondere zwischen rhetorischer und dialektischer Perspektive nicht klar zu unterscheiden.

Die Differenzierung des Argumentationsbegriffs in drei Perspektiven ist nicht unumstritten. Sie ist kritisiert worden, da sie suggerieren könnte, es gäbe nur drei Perspektiven, aus denen Argumentation untersucht werden kann und diese drei seien in sich geschlossen (Gilbert, 2014; Johnson, 2009). So gibt es sicher nicht nur eine rhetorische, eine dialektische oder eine logische Perspektive, sondern innerhalb dieser Trias wiederum verschiedene, auch widerstreitende Ansätze. Zudem sind die verschiedenen Ansätze in sich nicht klar abgeschlossen, wie später in den Kapiteln zu dialektischen und rhetorischen Ansätzen zu sehen sein wird.

Blair (2012) hat die Einteilung grundsätzlich kritisiert, da er zum einen davon ausgeht, dass die Perspektiven sich nicht genau trennen lassen, zum anderen feststellt, dass einige Autorinnen beispielsweise unter „rhetorischer Argumentation“ eher einen bestimmten thematischen Bereich und keine analytische Perspektive verstehen: Diskurse, in denen die WahrscheinlichkeitWahrscheinlichkeit von Aussagen dominiert und dennoch Entscheidungen getroffen werden müssen, wie im politischen Diskurs. Blair selbst vertritt die Sichtweise, dass die rhetorische Perspektive auf die Rede und die dialektische Perspektive auf das Gespräch bezogen sein sollte und die Logik in beiden Bereichen die Normen bereitstellt, nach denen die Geltung der Argumente analysiert werden kann (vgl. Blair, 2012, S. 13). Jørgensen (2014), Vertreterin einer eher rhetorischen Sichtweise, antwortete darauf mit der Feststellung, dass insbesondere die Charakterisierung der rhetorischen Situation durch die Rede sowie die eher antiquiert wirkende Beschreibung von Redesituationen als monologisch und nicht-interaktional einem modernen Rhetorikverständnis und Verständnis von öffentlicher Rede nicht gerecht werden. Zugleich lehnt aber auch Jørgensen den Begriff der Perspektive ab, zumindest soweit er einen essentiellen Unterschied zwischen den einzelnen Perspektiven festschreibt (vgl. Jørgensen, 2014, S. 153). Jørgensen schlägt vor den Begriff der Perspektive durch den des Feldes zu ersetzen, im Sinne eines logischen, dialektischen und rhetorischen Feldes (vgl. S. 154, 162). Nun ist der Feldbegriff in der Argumentationswissenschaft klar besetzt durch den FeldbegriffFeldToulminFeldToulmin bei Toulmin (siehe Kapitel 4.2.1). Davon abgesehen erlaubt der Begriff der Perspektive aber auch einen analytischen Zugriff, der in der Behandlung des Beispiels deutlich geworden ist: Derselbe Text, dasselbe Gespräch, dieselben Aussagen können aus verschiedenen Blickwinkeln mit den dazugehörigen theoretischen Implikationen untersucht werden, ohne dass eine Perspektive besser oder angemessener wäre. Es ist aber durchaus möglich, dass eine Perspektive sich in einem bestimmten Fall als „interessanter“ herausstellt, d.h. neue Erkenntnisse bringt. Aus dieser Sicht ist die Heuristik der drei Perspektiven hilfreich, um einen Zugang zur Argumentationswissenschaft zu ermöglichen und das Feld zu ordnen, um den eigenen analytischen Zugang zu klären und um die scheinbare Inkompatibilität verschiedener Ansätzen aufzulösen. Gleichwohl bleibt es eine Heuristik.

3 Die dialektische Perspektive

Aus der dialektischen Perspektive wird Argumentation als dialogisch gesehen (im Gegensatz zur logischen Perspektive) und ist bestimmt durch eine normative Herangehensweise, die authentische Argumentation nach externen Maßstäben und Regelkatalogen einordnet und bewertet (im Gegensatz zur rhetorischen Perspektive). Die Art dieser Regeln ist je nach Ansatz unterschiedlich, wobei es breite Überschneidungen gibt. Im Folgenden sollen die Hauptströmungen der dialektischen Perspektive vorgestellt werden: die Informelle LogikInformelle Logik und daran anschließend die Theorie der Fehlschlüsse, die Diskurstheorie Habermas’, die Normative PragmatikNormative Pragmatik, die Normen für Diskussionen bei Naess und die Pragma-Dialektik. Wie im vergangenen Kapitel ausgeführt, sind die drei Perspektiven auf Argumentation – Logik, Dialektik und Rhetorik – nicht immer trennscharf. Hinzu kommt, dass einige Ansätze um eine Verbindung und Integration von dialektischem und rhetorischem Zugriff bemüht sind. Diese „verbindenden“ Ansätze – zum einen das Konzept des strategic maneuvering<i>strategic maneuvering</i> aus der Pragma-Dialektik und zum anderen die Verbindung von Informeller Logik und Rhetorik bei Tindale – werde ich am Ende des Kapitels vorstellen.

3.1 Informelle Logik

Die Wurzeln der Informellen Logik liegen in der Praxis des Unterrichtens von Argumentationstheorie. Ihr Ansatz hat sich in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts innerhalb der Philosophie in Abgrenzung zur formallogischen Analyse von Argumentation entwickelt. Neben dem didaktischen Gründungsimpuls identifizieren Blair/Johnson (1987) mit den Argumentationstheorien von Stephen Toulmin sowie Chaim Perelman und Lucie Olbrechts-Tyteca noch einen zweiten. Diese Ansätze markieren eine rhetorische (oder dialektische, doch dazu später) Wende in der Argumentationswissenschaft, indem sie abkehren von der Beschreibung und Analyse von Argumentation aus Sicht der Formalen Logik (für eine weitere Diskussion vgl. Kapitel 4.2). Die Informelle LogikInformelle Logik folgt diesen Ansätzen in ihrem Statement „that formal deductive logic is not the logic of argumentation“ (Blair & Johnson, 1987, S. 147). Der Impuls für die Etablierung der Informellen Logik war also die Unzufriedenheit einiger Wissenschaftlerinnen mit den Methoden, die die Formale LogikLogikformale zur Analyse natürlichsprachlicher und authentischer Argumentation bietet. Dieser Impuls, zentral getragen von J. Anthony Blair und Ralph Johnson, entsprang den Seminarräumen der US-amerikanischen und kanadischen Universitäten.

Blair/Johnson (1987) definierten die Informelle LogikInformelle Logik anfangs folgendermaßen: „We believe that informal logic is best understood as the normative study of argument. It is the area of logic which seeks to develop standards, criteria and procedures for the interpretation, evaluation and construction of arguments and argumentation used in natural language“ (S. 148). Diese schon ältere, aber bei Weitem nicht veraltete Definition – Blair/Johnson (2000) nennen sie genauso in einem späteren Überblicksartikel – macht deutlich, warum die Informelle LogikInformelle Logik in den Bereich der dialektischen Perspektive auf Argumentation eingeordnet wird. Es geht ihr um die Untersuchung des Verfahrens und damit um die Entwicklung von Normen für gültige, natürlichsprachliche Argumentation. Zugleich beschreiben Blair/Johnson (1987) die Informelle LogikInformelle Logik aber auch als einen Zweig der Logik. Auch Pinto (2009) ordnet die Informelle LogikInformelle Logik in die logische Perspektive ein.

Tindale (2013, S. 10) folgt in seiner sehr zu empfehlenden Einführung in die Informelle LogikInformelle Logik weitestgehend der Bestimmung von Blair/Johnson (1987), wenn er die Position der Informellen Logik mit folgenden Forschungsinteressen beschreibt:

 das Interesse an AlltagsargumentationAlltagsargumentation,

 das Interesse an den Kriterien für gute Argumente und Argumentation,

 das Interesse für die Theorie der Fehlschlüsse

 sowie das Interesse für die Verpflichtungen der Teilnehmer innerhalb einer Argumentation.

Der letzte Punkt macht deutlich, dass die Informelle LogikInformelle Logik, im Gegensatz zur Formalen Logik, Argumentation grundsätzlich als dialogisch konzipiert: Argumentieren ist hier etwas, das mindestens zwei Personen miteinander tun. Das Ziel von Ansätzen innerhalb der Informellen Logik ist also immer ein Abgleich von natürlichsprachlicher Argumentation mit Normen oder Standards guter Argumentation. Gute Argumentation wird dabei, anders als in den logischen Ansätzen, nicht mehr über formallogische ValiditätValidität der Schlussverfahren bestimmt, sondern über drei Kriterien (vgl. Tindale 2013):

 RelevanzRelevanz

 HinlänglichkeitHinlänglichkeit

 AkzeptabilitätAkzeptabilität

Ein gutes Argument, eingebettet in einen argumentativen Austausch, muss relevant sein in Bezug auf die Fragestellung, ausreichend sein in der Stützung der Konklusion und es muss akzeptabel sein. Hier ließe sich die Frage anschließen: Akzeptabel für wen? Diese Diskussion wird in 3.7 wieder aufgenommen.

Die Hinwendung zu der Frage, wie Geltung in natürlicher Argumentation beschaffen sein kann, hat in der Informellen Logik zu einer starken Beschäftigung mit der Theorie der Fehlschlüsse geführt. Diese ist einer der zentralen Bereiche der Informellen Logik geworden. Dabei ist zum einen die Diskussion der einzelnen Arten von Fehlschlüssen von Interesse, zum anderen aber auch die Frage, was die FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit eines Arguments ausmacht (siehe dazu Kapitel 3.2).

Die Informelle LogikInformelle Logik ist ein normativer Ansatz. Sie entwickelt Standards und Normen für natürlichsprachliche Argumentation. Ein Hauptgegenstandsbereich ist die Forschung zu Fehlschlüssen.

Da sich die Informelle LogikInformelle Logik auf natürliche Argumentation und den Austausch von Argumenten konzentriert, bekommt die Dialogizität von Argumentation eine besondere Bedeutung, die sie in der Formalen Logik nicht hat. Eine Ausnahme in der Formalen Logik bildet das Konzept der Dialogischen LogikLogikdialogische von Lorenzen und Lorenz (1978), das Argumentation innerhalb der Logik als dialogisch, mit einem OpponentOpponenten und ProponentProponenten modelliert, sich aber nicht auf natürlichsprachliche und alltagssprachliche Argumentation konzentriert. Doch grundsätzlich ist das dialogische Prinzip ein Merkmal, durch das sich Ansätze zur Argumentation von der Formalen Logik abgrenzen. Das dialogische Prinzip verbindet die Informelle LogikInformelle Logik mit anderen dialektischen Ansätzen. Innerhalb der Informellen Logik ist daher auch der DialogDialog als Ort der Argumentation ausgearbeitet und weiter spezifiziert worden.

Beispielhaft soll dazu das DialogDialog-Modell von Douglas Walton (2010) vorgestellt werden. Walton führt 1995 gemeinsam mit Krabbe ein Modell von sechs DialogtypenDialogtypen ein, die mit bestimmten Zielen und Formen der Beweispflicht verbunden sind. Ein Dialog bestimmt sich dabei nach Walton durch einen Ablauf in drei Schritten: einer Eröffnungsphase, einer argumentativen Phase und einer Abschlussphase (vgl. 2010, S. 1). In der Publikation von 2010 bezieht Walton einen siebten Dialogtypus ein. Die gesamte Einteilung ist theoretisch begründet und normativ konstruiert. Walton unterscheidet hier zwischen den Zielen der Teilnehmerinnen an einem Dialog und der Funktion der Dialogform.

Waltons (2010) sieben DialogtypenDialogtypen mit ihren verschiedenen Aufgaben und Zielen:


Type of DialogueInitial SituationParticipant’s GoalGoal of Dialogue
Conflict of opinionsPersuade other partyResolve or clarify issue
InquiryNeed to have proofFind and verify evidenceProve (disprove) hypothesis
DiscoveryNeed to find an explanation of factsFind and defend a suitable hypothesisChoose best hypothesis for testing
NegotiationConflict of interestGet what you most wantReasonable settlement both can live with
Information-SeekingNeed informationAcquire or give informationExchange information
DeliberationDilemma or practical choiceCo-ordinate goals and actionsDecide best available course of action
EristicPersonal conflictVerbally hit out at opponentReveal deeper basis of conflict

Abb. 1 Dialogtypen nach Walton (2010, S. 13)

Die Typologie trägt der Tatsache Rechnung, dass nicht alle Diskursformen, in denen argumentiert wird, den gleichen Bedingungen unterliegen. Interessant sind an diesem Modell möglicherweise weniger die Typen an sich, sondern die Übergangsbereiche zwischen den einzelnen Typen. Genau an den Übergangsstellen können Probleme in der Argumentation auftreten. Dies lässt sich an einem Ausschnitt des Beispiels zeigen.

JUROR 10: Richtig. Aber der Zug war leer und fuhr in Richtung City. Er war auch unbeleuchtet, wenn Sie sich erinnern. Und die Sachverständigen haben uns bewiesen, daß man bei Nacht durch die Fenster eines vorbeifahrenden Hochbahnzuges sehen kann, was auf der anderen Seite vorgeht. Sie haben es bewiesen!

JUROR 8: Eine Frage. Sie trauen dem Jungen nicht. Was veranlaßt Sie, der Frau zu trauen? Sie stammt doch aus demselben Milieu?

JUROR 10: Ach Sie – Sie sind ein ganz geriebener Gauner …

JUROR 1: Aber, aber, meine Herren! Immer mit der Ruhe!

JUROR 7: Lassen Sie ihn doch reden! Tief durchatmen, entspannen!

JUROR 10: Er hat die Weisheit mit Löffeln gefressen, Sie werden schon sehen –

JUROR 1: Gut, gut, wir sind doch nicht da, um uns zu streiten. Wer kommt dran?

Der Dialog entspricht wohl am ehesten dem Typus der Beratung (deliberation), da es darum geht, eine Entscheidung zu treffen. Man könnte auch dafür argumentieren, dass es sich eher um eine Untersuchung (inquiry) handelt. Allerdings liegen in einer Beratung von Geschworenen die Beweise bereits vor und müssen von ihnen „nur noch“ gewichtet werden. Interessant ist jetzt die Äußerung von Juror 10, der Juror 8 vorwirft ein „ganz geriebener Gauner“ zu sein. Hier könnte die Beratung (deliberation) in einen eristischen Dialog umschlagen. Das scheint auch Juror 1 zu befürchten, wenn er die Juroren zur Ordnung ruft und etwas später sagt: „Wir sind doch nicht da, um uns zu streiten.“ Die Äußerung des Jurors 10 könnte also als Versuch gesehen werden, den Dialogtypus zu ändern bzw. Anteile eines anderen Typus in den der Beratung zu implementieren. Die Nutzung von Äußerungen im „falschen“ Dialogtyp würde nach Walton einen FehlschlussFehlschluss darstellen. Damit ist FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit nicht durch die spezielle Form eines Argumentes bestimmt, sondern dadurch, dass ein Argument im „falschen“ Dialogtyp genutzt wird.

Was innerhalb der Informellen Logik unter Argumentation verstanden wird, ist am Beispiel der Dialogtheorie Waltons deutlich geworden: Argumentation ist dialogisch, findet zwischen verschiedenen Beteiligten statt, ist aber normativ eingebettet in bestimmte Verfahrensregeln. Die Frage, wie sich Geltung konstituiert, ist für die Informelle LogikInformelle Logik nicht insgesamt zu beantworten, sondern wird stark diskutiert. Welche Rolle spielen die Kriterien RelevanzRelevanz, HinlänglichkeitHinlänglichkeit und AkzeptabilitätAkzeptabilität, die oben bereits genannt wurden? Welche Rolle spielen WahrheitWahrheit und EffektivitätEffektivität in diesem Zusammenhang? Diese Diskussion soll am Beispiel der Debatte um Johnsons Veröffentlichung „Manifest Rationality“ (2000) dargestellt werden. Johnson, eine der Gründungsfiguren der Informellen Logik, entwickelt in seinem Buch, auf der Grundlage der Geschichte der Informellen Logik, eine Theorie der Argumentation, die zentral auf dem Begriff der dialectical tier fußt. Dieser lässt sich am besten übersetzen als ‚dialektische Ebene‘ innerhalb der Argumentation. Diese dialektische Ebene bezieht sich darauf, dass Argumentationspartnerinnen innerhalb ihrer Argumentation die möglichen Einwände und Gegenargumente einbeziehen müssen. Dieses Einbeziehen möglicher Gegenargumente bestimmt die Qualität der eigenen Argumente. Johnson (2000) definiert Argument folgendermaßen:

An argument is a type of discourse or text – the distillate of the practice of argumentation – in which the arguer seeks to persuade the Other(s) of the truth of the thesis by producing the reasons that support it. In addition to this illative core, an argument possesses a dialectical tier in which the arguer discharges his dialectical obligations (S. 168).

Ein Argument ist hier also das Produkt – distillate – von Argumentation. Es bestimmt sich nicht nur durch die Schlussbeziehung (illative core), sondern auch durch dialektische Verpflichtungen. Diese sind, wie oben beschrieben, gefasst als die Aufnahme von Gegenargumenten in die eigene Argumentation, eine Aufnahme, die, so Johnson (2000, S. 166), die erwartbaren Gegenargumente (standard objections) berücksichtigen muss. Wichtig ist hier, dass sich ein Argument nicht durch die dialektische Ebene von anderen Argumenten abgrenzt, sondern durch diese Ebene erst zu einem guten Argument wird. Weiterhin wird WahrheitWahrheit zu einem wichtigen Kriterium für Argumentation. Die Teilnehmerinnen wollen einander nicht von der Plausibilität oder Akzeptabilität ihrer Thesen überzeugenÜberzeugen, sondern von deren WahrheitWahrheit.

Tindale (2002) kritisiert an Johnsons Ansatz, dass hier die Kriterien für gute Argumente innerhalb der Informellen Logik – RelevanzRelevanz, HinlänglichkeitHinlänglichkeit und AkzeptabilitätAkzeptabilität – um WahrheitWahrheit erweitert werden (vgl. S. 303). Man könnte sagen, dass Johnson damit das Konzept argumentativer Geltung stärker in Richtung der Formalen Logik bewegt und damit weg von eher rhetorischen Konzepten. Zudem ist bemerkenswert, dass bei ihm nur schriftlicher Diskurs in den Bereich der Argumentation einbezogen wird, was große Bereiche – Alltagsgespräche und auch politische Debatten – außen vor lässt. Sicher lassen sich mündliche und schriftliche Argumentation voneinander unterscheiden, mit der Definition Johnsons wird der mündliche Bereich des BegründungshandelnsBegründungshandeln in Bezug auf einen strittigen Punkt aber als nicht-argumentativ etikettiert (vgl. zu einer weiterführenden Kritik auch Tindale, 2002). Diese Diskussion mag andeuten, dass es nicht möglich ist, zu sagen, wie Geltung innerhalb der Informellen Logik insgesamt bestimmt wird, sondern „nur“, welche Diskussionslinien sich zu diesem Thema ausmachen lassen.

Exkurs: Kritisches Denken

Zeitlich parallel und auch in starker Verbindung mit der Informellen Logik entwickelte sich in den USA und Kanada eine pädagogische Strömung, die das critical thinking ins Zentrum des Curriculums stellte. Kritisches DenkenKritisches Denken ist dabei nicht an eine Disziplin gebunden – auch wenn die meisten Autorinnen in diesem Feld aus der Philosophie kommen –, sondern bestimmt sich durch die Herangehensweise an Fragestellungen in jeder beliebigen Disziplin (vgl. van Eemeren, Grootendorst & Snoeck Henkemans, 1996, S. 165). Ennis (2011) definiert Kritisches DenkenKritisches Denken dann auch relativ weit als „reasonable and reflective thinking focused on deciding what to believe or do“ (ohne Seitenangabe). Kritisches DenkenKritisches Denken ist nicht die Anwendung Informeller Logik oder eines anderen argumentationswissenschaftlichen Ansatzes; Argumentation und Argumentationsanalyse sind aber wichtige Bestandteile des Kritischen Denkens. Da das Kritische Denken aber sehr eng mit der Entwicklung der Informellen Logik verbunden ist, soll es hier kurz näher betrachtet werden.

Ennis (2011) nennt 12 Fähigkeiten, über die „Kritische Denkerinnen“ verfügen sollten:

 Focus on a question

 Analyze arguments

 Ask and answer clarification and/or challenge questions

 Judge the credibility of a source

 Observe, and watch observation reports

 Deduce and judge deduction

 Make material inferences

 Make and judge value judgements

 Define terms and judge definitions, using appropriate criteria

 Attribute unstated assumptions

 Consider and reason from premises

 Integrate dispositions and other abilities in making and defending a decision

Kritisches DenkenKritisches Denken besteht also aus wichtigen Aspekten der Argumentation: die Konzentration auf eine klar bestimmte Fragestellung, die Fähigkeit, Argumente analysieren zu können, ungeäußerte, implizite Annahmen zu identifizieren und zuzuordnen. Aus dieser Liste wird deutlich, dass das Modell des Kritischen Denkens keine Praxis der Argumentation ist und auch nicht die praktische Umsetzung der Informellen Logik. Zugleich sind argumentative Fähigkeiten aber essentiell für Kritisches DenkenKritisches Denken. „Argument analysis, I contend, is but one important part of critical thinking“ (Govier, 1989, S. 117). Die Analyse von Argumentation ist immer Kritisches DenkenKritisches Denken, aber nicht jede Form von Kritischem Denken besteht in der Analyse von Argumentation (Govier, 1987, S. 238). Kritisches DenkenKritisches Denken soll es ermöglichen, verschiedene Fragen zu untersuchen und so informierte, fundierte Entscheidungen zu treffen. Eine ausgeprägte Argumentationsfähigkeit ermöglicht damit auch gesellschaftliche Teilhabe.

3.2 Fehlschlüssigkeit und Fehlschlüsse

Die Informelle LogikInformelle Logik hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als ein enorm fruchtbares Feld der Argumentationsforschung etabliert. Ein zentraler Gegenstand dieses Feldes ist die Forschung zu den Fehlschlüssen. Den Ausgangspunkt dafür bietet wieder einmal eine Schrift von Aristoteles, die „Sophistischen Widerlegungen“. Nimmt Aristoteles die Fehlschlüsse auch in der „Analytik“ und der „Rhetorik“ wieder auf, so scheinen die „Sophistischen Widerlegungen“ doch die Grundlage für das Verständnis der Fehlschlüsse zu bilden (vgl. Tindale, 2010). Um diese Einordnung nachvollziehbar zu machen, ist es wichtig zu beleuchten, wer die Sophisten waren und wie sie beurteilt wurden. Der Platz der Sophisten ist eigentlich in der Rhetorik und in der rhetorischen Perspektive auf Argumentation. Sie waren Gelehrte und Redelehrer im antiken Griechenland. Sie unterrichteten Rhetorik – Rede und Argumentation. Die Auffassungen der Sophisten zur Rhetorik waren an die Praxis der öffentlichen Rede gebunden. Sie gingen von der wichtigen epistemologischen Prämisse aus, dass die Rhetorik sich nicht mit wahren Aussagen (wie die Analytik), sondern mit wahrscheinlichen Aussagen befasst. Die Aufgabe des Redners ist es, die WahrscheinlichkeitWahrscheinlichkeit einer These, einer Aussage plausibel zu machen. Dies wird dann besonders relevant, wenn man sich vor Augen hält, dass rhetorisches Handeln notwendig wird, wenn es um Entscheidungen geht, die auf Grund begrenzten Wissens getroffen werden müssen. Hier haben die Teilnehmerinnen nicht immer die Möglichkeit alle Fragen bis in den letzten Aspekt zu klären. Zudem handelt es sich häufig um Fragestellungen, die eher Werturteile berühren und weniger Fakten. So wird in „Die zwölf Geschworenen“ diskutiert, ob die Gesellschaft den Jungen im übertragenen Sinne „geschlagen“ habe. Diese Frage lässt sich nicht auf der Basis von Faktenwissen beantworten, sondern bezieht Überzeugungen darüber ein, in welchem Verhältnis die Gesellschaft und das Individuum zueinander stehen und stehen sollten.

Drei zentrale Figuren der Sophisten waren Gorgias, Protagoras und Isokrates. Besonders die wenigen überlieferten Aussprüche von Protagoras machen die Denkweise der Sophisten deutlich. Zum einen die Aussage, dass es zu jeder StreitfrageStreitfrage zwei Seiten gibt, und dass die Rhetorik die Kunst ist, die eine Seite zu erheben und die andere niederzuwerfen. Auf Grund dieser Aussage wird Protagoras auch häufig Vater der Debatte genannt. Protagoras drückt die Überzeugung aus, dass eine Aussage nicht per se zustimmungsfähig ist, sondern dass Zustimmungsfähigkeit durch den Redner hergestellt werden muss. Das beinhaltet auch, dass eine Aussage nicht a priori einen höheren Wahrheitsgehalt hat als eine andere. Zum anderen bestimmt Protagoras durch den homo-mensura-Satz die epistemologische Grundhaltung zumindest einiger Sophisten: „Der Mensch ist das Maß aller Dinge. Der seienden, dass sie sind und der nicht-seienden, dass sie nicht sind.“ Lesen lässt sich dieser Satz als eine relativistische erkenntnistheoretische Position. Erkenntnis ist nur möglich und wird gefiltert durch die Wahrnehmung des Menschen, es gibt keine objektive Erkenntnis. Erfahrungen sind immer Erfahrungen für jemanden. Für die Rhetorik und die Argumentationswissenschaft ist diese Auffassung wichtig, da in Entscheidungssituationen nicht auf das objektiv Gegebene zurückgegriffen werden kann, sondern zwischen verschiedenen Wahrnehmungen vermittelt werden muss. Diese Vermittlung muss symbolisch, muss sprachlich geschehen.

Die Rolle der Sophisten für die Rhetorik und die Philosophie ist umstritten. Über lange Zeit galten sie als Überredungskünstler, die ihre Kunst gegen Geld verkauften, damit aber keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung lieferten, sondern diese vielmehr korrumpierten. In der modernen Rezeption der Sophisten bekommen sie zunehmend die Position von Rhetorikern im besten Sinne, die sowohl die Praxis der Rede beherrschten und lehrten als auch wichtige Grundannahmen anboten, wie unter den Bedingungen von Unsicherheit Entscheidungen getroffen werden können. So sind die Sophisten zwar für die Rhetorik weitgehend rehabilitiert, aber nicht notwendigerweise auch für die Argumentationswissenschaft. Wie Tindale (2010, S. 3) feststellt, wird sophistisches Argumentieren immer noch mit FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit gleichgesetzt.

Wenn Aristoteles seine „Sophistischen Widerlegungen“ schreibt, so nutzt er den Begriff „sophistisch“ pejorativ, impliziert damit also eine Abwertung. Unter sophistischem Handeln versteht Aristoteles Wortgeklingel, das über die eigentlichen Absichten und die miserablen Gründe für diese Absichten hinwegtäuschen soll. Die Sophisten sind solche, „die nur des Zankes und Streites wegen disputieren“ (Aristoteles, 1995a, 1655b), „der Sophist (ist) ein Mensch, der mit scheinbarer, nicht wirklicher Weisheit Geschäfte macht“ (Aristoteles, 1995a, 1655a). Aristoteles rückt sophistisches Argumentieren in die Nähe eristischer Argumentation, also einer Argumentation, die bewusst fehlleiten will. Bei Aristoteles haben die Fehlschlüsse ihren Platz im dialogischen Austausch und sind nicht Eigenschaften eines Arguments. Er unterscheidet zwischen Fehlschlüssen sprachlicher und nicht-sprachlicher Natur. Da diese Systematik für uns heute nicht mehr aktuell ist, sollen hier allerdings nicht alle Fehlschlüsse nach Aristoteles aufgeführt werden.

Im 17. Jahrhundert führt Locke eine Kategorisierung von Fehlschlüssen ein, bekannt als ad-Fehlschlüsse (ad hominem, ad bacculum, ad misericordiam etc.). Van Eemeren et al. (2014) stellen heraus, dass sich in der folgenden Zeit FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit zunehmend auf die Verbindung von Aussagen bezogen hat und so weder an den dialogischen Austausch noch an einen bestimmten Kontext gebunden war (vgl. S. 25). Dadurch wird und wurde es zunehmend schwierig zu erklären, was wirklich die FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit eines Arguments ausmacht. Mit Fehlschlüssen sind dabei nicht in erster Linie logische Fehler gemeint, also nicht das Ziehen einer falschen Konklusion beispielsweise durch falsche Generalisierung. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Verbindung von Regen und nasser Straße. Obwohl das Argument „Immer wenn es regnet, ist die Straße nass. Es regnet. Also ist die Straße nass“ formallogisch korrekt ist, ist die Umkehrung „Immer wenn es regnet, ist die Straße nass. Die Straße ist nass. Also regnet es“ formallogisch nicht korrekt. Diese Art von logischen Fehlern ist aber nicht der Hauptgegenstand der Arbeiten zu Fehlschlüssen, sondern vielmehr die Argumente oder Argumentation, die die Gefahr bergen, den argumentativen Austausch zu erschweren, ob vorsätzlich oder fahrlässig.

Dieses Problem wird auch deutlich, wenn man betrachtet, was Hamblin bereits 1970 als die „Standarddefinition“ (standard treatment) eines FehlschlussesFehlschluss nennt: Ein FehlschlussFehlschluss ist ein Argument, das gültig erscheint, es aber nicht ist (vgl. auch Tindale, 2013, S. 109). Diese Definition ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Zum einen muss der Begriff der Gültigkeit bestimmt werden. Wenn man formallogische Gültigkeit annimmt, wäre ein Zirkelschluss (petitio principii) nicht notwendigerweise ein FehlschlussFehlschluss, da aus den PrämissePrämissen die Konklusion folgt. Dennoch würde man einer Diskussionspartnerin, die sich auf Zirkelschlüsse verlegt, schlechte Argumentation vorwerfen, da ihre Argumente keine neuen Aspekte zur Bearbeitung der StreitfrageStreitfrage beitragen. Die Standarddefinition wird also nicht allen Formen problematischen Argumentierens gerecht. Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass sie Argumentation aus einer logischen Perspektive betrachtet: also als Produkt und damit entsituiert.

Alternativen zu dieser Sicht kommen aus verschiedenen Richtungen: der Pragma-Dialektik der Amsterdamer Schule (siehe Kapitel 3.6), dem Modell der DialogtypenDialogtypen bei Walton (siehe Kapitel 3.1) und der Informellen Logik bei Tindale. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass sie die FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit nicht im entsituierten Argument, sondern im Ablauf der Argumentation lokalisieren: FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit ist hier immer an den DialogDialog gebunden.

Die Analyse von Fehlschlüssen ist ein zentraler Gegenstand der Informellen Logik. Tindale (2013) führt die Fehlschlüsse unter der Überschrift „schlechtes Begründen“ ein (S. 109). Wenn dieses Thema auch in anderen Ansätzen wieder auftauchen wird (Perelmans ArgumentationsschemataArgumentationsschema, Toulmins Schlussregeln, der Regelbruch in der Pragma-Dialektik), so soll doch hier die eingehende Auseinandersetzung mit den Trugschlüssen stattfinden.

Der englische Begriff „fallacy“ wird im Deutschen oft als TrugschlussTrugschluss übersetzt, im „Historischen Wörterbuch der Rhetorik“ bei Löhner (1996) auch als FallazieFallazie. Löhner unterscheidet dann zwischen dem FehlschlussFehlschluss als ungültiger Form eines Arguments und dem TrugschlussTrugschluss als bewusstem Einsatz eines FehlschlussesFehlschluss. Der TrugschlussTrugschluss beinhaltet damit auch eine ethische Dimension. Diese sollte aber nicht mit der Diskussion und Analyse von bestimmten Schlussschemata verwoben, sondern von ihr getrennt werden. Im Folgenden wird daher ausschließlich von Fehlschlüssen im Sinne ungültiger Argumente die Rede sein.

Es bestehen verschiedene Kataloge zu den vielfältigen Fehlschlüssen, die sich unterscheiden lassen. Zugleich gibt es aber einige Fehlschlüsse, die grundlegend sind. Dazu zählen Fehlschlüsse in Bezug auf die RelevanzRelevanz und Fehlschlüsse in Bezug auf die Person. Diese sollen im Folgenden eingeführt und erläutert werden. Es handelt sich dann um Fehlschlüssigkeit, die sich über das Argument (aus einer Produktperspektive) bestimmt, nicht über Argumentation als dialogischem und dialektischem Verfahren (aus einer Prozedurperspektive).

Ignoratio elenchi

Die ignoratio elenchi ist ein FehlschlussFehlschluss, bei dem die RelevanzRelevanz der Argumentation für die StreitfrageStreitfrage und den Kontext nicht gegeben ist. Einer der wichtigsten Fehlschlüsse ist hier die Verschiebung der StreitfrageStreitfrage (red herring). Die Verschiebung der Streitfrage geschieht gerade in AlltagsargumentationAlltagsargumentation sehr häufig. Oft ist auch gar nicht klar bestimmbar, was die eigentliche Streitfrage ist.

JUROR 6: Der Fall liegt eigentlich klar, ich war eigentlich … ja, ich war vom ersten Tag an überzeugt, daß –

JUROR 3: Sie waren nicht der einzige! Der Fall ist nun wirklich bis in die letzte Einzelheit aufgeklärt. Die haben sich so viel Mühe gegeben, es uns zu beweisen. Wieder und wieder. Ja, soll ich am Ende gescheiter sein als die studierten Richter.

JUROR 8: Niemand verlangt es von Ihnen.

JUROR 10: Ja, was wollen Sie dann noch?

JUROR 8: Ich möchte nur darüber sprechen.

Juror 3 verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft sich Mühe gegeben hat, die Schuld zu beweisen, und fragt dann, ob er denn gescheiter sein solle als all die studierten Richter. Diese Frage – sind Laien besser in der Lage ein Urteil zu fällen als professionelle Juristen – ist aber im Rahmen der Frage „Ist der Junge schuldig oder nicht?“ irrelevant, zumindest wird sie von Juror 8 als irrelevant markiert: „Niemand verlangt es von Ihnen“ und Juror 3 hakt an dieser Stelle nicht nach. (Der Frage, ob die Äußerung von Juror 3 in jedem Fall als ignoratio elenchi verstanden werden muss, widmet sich der Abschnitt zur StatuslehreStatuslehre Kapitel 4.3.4.)

Eine der ignoratio elenchi verwandte Form ist das Strohmann-Argument: Eine Position, die niemand vorher eingenommen hat, wird widerlegt, um so die eigene Position als verteidigt erklären zu können. In dem Beispiel findet sich ein solches Argument nicht. Vorstellbar wäre aber, dass ein Geschworener Juror 8 entgegnet: Sie wollen also, dass alle straffälligen Jugendlichen mit Sozialarbeit beglückt werden und nicht bestraft werden. Aber dann werden wir irgendwann eine Generation verantwortungsloser, verwahrloster junger Männer haben. Juror 10 wäre jemand, der eine solche Ansicht äußern könnte. Hier würde er eine Position von Juror 8 konstruieren, die dieser gar nicht einnimmt, um dann gegen sie zu argumentieren und Recht zu haben.

Non sequitur

Das non sequitur bezieht sich auf die innere RelevanzRelevanzbeziehung zwischen den einzelnen Aussagen. Die Frage ist: Folgt aus den Aussagen die Konklusion? Es gibt verschiedene Formen der Fehlschlüsse, die in den Bereich des non sequitur gehören. Immer basieren sie darauf, dass plausible Aussagen „falsch“ miteinander verknüpft werden. Ein solcher FehlschlussFehlschluss ist der der kausalen Verknüpfung post hoc ergo propter hoc. In diesem FehlschlussFehlschluss wird angenommen, dass das, was zeitlich aufeinander folgt, auch kausal verknüpft ist.

JUROR 6: Ich weiß nicht … vorhin war ich ganz sicher, ich frage mich bloß … das Motiv ist schließlich die Hauptsache, denke ich. Wo es kein Motiv gibt, gibt’s auch keinen Fall. Oder? Das Motiv beschäftigt mich. Zum Beispiel die Aussage der Leute, die Flur an Flur mit dem Burschen wohnen … das hat mich immerhin überzeugt. Die sagten doch etwas von einer Auseinandersetzung zwischen dem Vater und dem Jungen – so gegen sieben Uhr abends. Ich kann mich auch irren.

JUROR 11: Es war acht Uhr, nicht sieben.

JUROR 8: Ja, acht Uhr abends. Die Nachbarn hörten einen Streit, aber sie konnten nicht verstehen, worum es ging. Dann wollten sie auch noch gehört haben, daß der Vater den Jungen ins Gesicht schlug, zweimal, und zuletzt sahen sie den Jungen wütend die Wohnung verlassen. Was beweist das?

JUROR 6: Genaugenommen – nichts. Ich habe ja nicht gesagt, daß es was beweist. Aber es ist nicht alles –

In dieser Sequenz wird darüber verhandelt, ob es sich um ein post hoc ergo propter hoc-Argument handelt. Erst gab es einen Streit zwischen Vater und Jungen, vier Stunden später wird der Vater ermordet. War der Streit der Grund bzw. das Motiv für den Tod des Vaters (von der Hand des Jungen)? Obwohl die zeitliche Abfolge unstrittig ist, folgt die kausale Beziehung daraus nicht zwingend.

Ad hominem

Ein weiterer wichtiger FehlschlussFehlschluss ist das ad hominem-Argument. Dieses Argument richtet sich nicht auf die Sache, sondern auf die Person. Ein Argument ist gültig, weil es an die Glaubwürdigkeit, das EthosEthos, einer Person gebunden ist. Oder umgekehrt, ein Argument ist nicht gültig, weil die Person nicht gut oder glaubwürdig ist.

JUROR 10: Ich bin gerührt. Denken Sie von mir was Sie wollen! Aber wir schulden ihm nicht so viel. – Er hat ein saubres Verfahren bekommen. Glauben Sie das ist umsonst? […] Er kann froh sein, daß wir so freigiebig waren. Stimmt’s? Wir sind doch keine Quäker! Wir haben die Tatsachen gehört – und jetzt wollen Sie uns weismachen, daß wir dem Bürschlein glauben sollen! Mir kann der nichts vormachen, nicht so viel – nicht das Schwarze unter dem Nagel glaube ich dem. Ich habe lange genug unter ihnen gelebt, ich kenne sie in- und auswendig. Die sind geborene Verbrecher, alle durch die Bank! Untermenschen!

Juror 10 argumentiert hier, dass man dem Angeklagten nicht glauben kann, da er einer von „ihnen“ (Menschen aus Elendsvierteln) ist. Das Argument richtet sich ausschließlich gegen die Glaubwürdigkeit des Angeklagten im Allgemeinen, nicht gegen seine spezifischen Aussagen. Dieses Argument wird im Stück direkt in Zweifel gezogen durch Juror 9 („aber es ist entsetzlich, so was zu glauben. Gibt es tatsächlich geborene Verbrecher? – Ist das Verbrechen denn typisch für eine bestimmte Klasse? Seit wann?“). Juror 9 macht hier keine Aussage dazu, ob der Junge schuldig ist oder nicht – er selbst hat für schuldig gestimmt –, er lehnt aber dieses Argument zur Stützung der Schuldvermutung ab.

Zugleich muss ein ad hominem-Argument nicht automatisch fehlschlüssig sein. So ist das argumentum ad verecundiam, das Autoritätsargument, zentral in wissenschaftlichem Diskurs, aber auch in öffentlichem Diskurs, in dem Expertenmeinungen relevant sind. Zu sagen, dass der Klimawandel real ist, da fast alle Experten davon ausgehen, dass er real sei, ist ein ad hominem-Argument, da es die Aussagen mit Einschätzungen über die Glaubwürdigkeit der Sprecherinnen stützt.

Vom allgemeineren ad hominem lässt sich das spezifischere ad personam unterscheiden. Der Begriff ad personam wird in der Regel dann gebraucht, wenn betont werden soll, dass es sich um einen Angriff auf die Person handelt.

JUROR 10: Glauben Sie dem Jungen ein Wort?

JUROR 8: Ich weiß nicht, ob ich ihm glaube. Vielleicht glaube ich ihm nicht.

JUROR 7: Dann verstehe ich noch weniger, warum Sie für „nicht schuldig“ gestimmt haben!

JUROR 8: Elf haben ihn schuldig gesprochen. Ich kann nicht so einfach meine Hand heben und jemanden in den Tod schicken. Ich muß erst darüber sprechen.

JUROR 10: Sie hören sich wohl gerne selber reden?

Wenn man die Äußerung von Juror 10 als Argument rekonstruiert: Sie wollen über etwas Offensichtliches sprechen. Wer über Offensichtliches sprechen will, ist eitel. Sie sind eitel.


Auch wenn diese Äußerung sich als Argument rekonstruieren lässt, ist ihre wichtigste Funktion doch die Glaubwürdigkeit des Gegenübers zu kompromittieren, um den Argumenten des Gegenübers die Wirkung zu nehmen. Ob das ad personam allerdings selbst ein Argument ist oder nicht eher eine kommunikative Strategie innerhalb von Argumentation, ist fraglich.

Diese Diskussion grundlegender Fehlschlüsse soll einen ersten Einblick geben. Die Frage, was FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit bestimmt, wird auch im Ansatz der Pragma-Dialektik (Kapitel 3.6) wieder aufgenommen werden. Dort ist FehlschlüssigkeitFehlschlüssigkeit dann über den DialogDialog, nicht das Argument als Produkt, gefasst. Im Folgenden soll nun der Ansatz zur Argumentation von Habermas dargestellt und diskutiert werden. Dieser Ansatz nutzt die Informelle LogikInformelle Logik als zentrale Referenz.

3.3 Die Diskurstheorie Habermas’ und sein Blick auf Argumentation

Einer der einflussreichsten Beiträge zur modernen Argumentationstheorie kommt von Jürgen Habermas, formuliert in den Arbeiten der Theorie des kommunikativen Handelns in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts. Verschiedene Autoren, so z.B. Alexy für die Rechtswissenschaft und Kopperschmidt für die Argumentationstheorie, haben die Habermas’sche Theorie weitergeführt, Goodnight hat sich in seinen Arbeiten zu spheres of argument stark auf Habermas bezogen (vgl. Kapitel 4.2.1) und in jüngeren Debatten um die Verbindung von Argumentation und Publikum (vgl. Tindale, 2015) spielt der Ansatz eine große Rolle. Darüber hinaus ist die Theorie kommunikativen Handelns und kommunikativer RationalitätRationalität insgesamt sehr breit rezipiert worden, wenn auch nicht immer als Argumentationstheorie. Habermas hat zentrale Begriffe geprägt und grundlegende Überlegungen für die Funktion von Argumentation angestellt. Diese hat er explizit in eine Nachbarschaft zur Informellen Logik gestellt, die sich zu derselben Zeit entwickelte. Damit hat er den lebhaften Diskurs über Argumentation Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts insbesondere in der Linguistik und Rhetorik mit angefacht und mitbestimmt.

Argumentation ist nach Habermas dann notwendig, wenn kommunikatives Handeln unterbrochen und ein GeltungsanspruchGeltungsanspruch strittig wird. Kommunikatives HandelnKommunikatives Handeln ist die Form von Kommunikation, in der nichts strittig wird, was für die meisten Fälle von alltäglicher Kommunikation zutrifft. Während wir kommunikativ handeln, erheben wir parallel auch verschiedene Geltungsansprüche: d.h. eine Sprecherin macht nicht nur eine Äußerung, sondern sie äußert zugleich, dass sie bereit ist, die Geltung dieser Äußerung herzustellen, sollte die Geltung bezweifelt werden. Dieses Anzweifeln der Geltung wird in der Regel beschrieben als: „ein GeltungsanspruchGeltungsanspruch wird strittig“. Wenn ein GeltungsanspruchGeltungsanspruch strittig wird, wird das kommunikative Handeln unterbrochen und der Sprecher muss den GeltungsanspruchGeltungsanspruch durch Argumente einlösen. Die Phase, die das kommunikative Handeln dafür unterbricht, bezeichnet Habermas als DiskursDiskursin der Theorie des kommunikativen Handelns. Daher wird bei der Einlösung von Geltungsansprüchen durch Argumente auch von einer diskursiven Einlösungdiskursive Einlösung gesprochen. Während wir kommunizieren – kommunikativ handeln –, erheben wir demnach implizit mit jeder Äußerung den Anspruch, dass die Äußerung gilt. Wenn also ein Geschworener sagt: „der Junge ist schuldig“, macht er damit nicht nur eine Aussage über die Welt, sondern auch eine Aussage über die Aussage: diese Aussage gilt.

GeltungsanspruchGeltungsanspruch: „Ein GeltungsanspruchGeltungsanspruch ist äquivalent der Behauptung, daß die Bedingungen für die Gültigkeit einer Äußerung erfüllt sind.“ (Habermas, 1995a, S. 65, Hervorhebung im Original)

Argumentation ist demnach ein Mittel, wenn GeltungsansprücheGeltungsanspruch bestritten werden. Im Beispiel der zwölf Geschworenen ist nun fast das gesamte Gespräch dadurch geprägt, dass ein GeltungsanspruchGeltungsanspruch strittig geworden ist.

JUROR 1: Also elf Stimmen für „schuldig“. In Ordnung. – „Nicht schuldig“? (Juror 8 hebt langsam die Hand.) Eine. – Klar, 11:1 für „schuldig“. Jetzt wissen wir wenigstens, woran wir sind.

Ausgangspunkt ist die Abstimmung darüber, ob der Junge schuldig ist, seinen Vater ermordet zu haben. Wäre die Abstimmung 12:0 ausgegangen, wäre das kommunikative Handeln nicht unterbrochen worden, die Geschworenen hätten ihre Entscheidung mitgeteilt und der Strafprozess wäre abgeschlossen worden. Die Meldung von Juror 8 bei „nicht schuldig“ markiert aber den GeltungsanspruchGeltungsanspruch, der der Aussage „der Junge ist schuldig“ unterliegt, als strittig. Dies ist der Punkt, an dem das kommunikative Handeln durch die Problematisierung eines GeltungsanspruchsGeltungsanspruch zum Diskurs wird: Gegenstand der folgenden Kommunikation ist nun die Geltung von Aussagen, nicht der Austausch von Informationen über die Welt. Da man sich Argumentation hier als Unterbrechung von kommunikativem Handeln vorstellen kann, haben einige Autoren Argumentation in Anschluss an Habermas auch als Metakommunikation bezeichnet (vgl. Völzing, 1979).

Ausgehend von der SprechakttheorieSprechakttheorie unterscheidet Habermas Sprechakte, denen je unterschiedliche Geltungsansprüche zugeordnet sind. Habermas unterscheidet vier Arten von Geltungsansprüchen:

Verständlichkeit:

dieser GeltungsanspruchGeltungsanspruch wird mit jeder Äußerung erhoben. Sollte er bestritten werden, kann er nicht durch Argumentation bearbeitet werden, sondern dadurch, dass das Gegenüber zur Erläuterung aufgefordert wird.

Wahrheit:

Wahrheitdieser GeltungsanspruchGeltungsanspruch bezieht sich auf die WahrheitWahrheit der Äußerung, also ob der propositionale Gehalt als richtig oder nicht richtig einzustufen ist. Dieser Geltungsanspruch muss argumentativ eingelöst werden.

Richtigkeit:

dieser GeltungsanspruchGeltungsanspruch bezieht sich auf die Richtigkeit des Handelns, das mit der Äußerung vollzogen oder auf das referiert wird. Dieser Geltungsanspruch muss argumentativ eingelöst werden.

Wahrhaftigkeit:

dieser GeltungsanspruchGeltungsanspruch bezieht sich auf die Grundannahme innerhalb von Kommunikation, dass das Gegenüber aufrichtig ist. Dieser Geltungsanspruch kann nur performativ eingelöst werden. D.h. er muss vollzogen werden und sich in der kommunikativen Praxis zeigen.

Argumentation ist also ein Mittel, um strittig gewordene Geltungsansprüche der WahrheitWahrheit und der Richtigkeit einzulösen. Dies nennt man die diskursive Einlösbarkeit von Geltungsansprüchen. Die Unterscheidung von Geltungsansprüchen der WahrheitWahrheit und der Richtigkeit ist von vielen Autorinnen als grundlegende Unterscheidung verschiedener Formen der Argumentation aufgenommen worden. Argumentation ist aus Sicht von Habermas ein besonderes Mittel, da sich die Teilnehmerinnen im Diskurs außerhalb des kommunikativen Handelns stellen.

Diskurs: „Unter dem Stichwort ‚Diskurs‘ führte ich die durch Argumentation gekennzeichnete Form der Kommunikation ein, in der problematisch gewordene Geltungsansprüche zum Thema gemacht und auf ihre Berechtigung hin untersucht werden“ (Habermas, 1984, S. 130).

In der „Theorie des kommunikativen Handelns“ (1995a) nennt Habermas noch einen weiteren GeltungsanspruchGeltungsanspruch, den der Angemessenheit von Wertstandards. Der prototypische Fall der Einlösung dieses GeltungsanspruchsGeltungsanspruch ist die ästhetische KritikKritikin der Theorie des kommunikativen Handelns (S. 41). Auch Werturteile können reflektiert und begründet werden, jedoch nicht mit dem Ziel eines KonsensKonsenses, der als Basis für weiteres kommunikatives HandelnKommunikatives Handeln dient. Diese Form der Geltungsansprüche ist, so Habermas, nicht diskursiv einlösbar, allerdings durch Argumentation bearbeitbar. Es handelt sich dann nicht um Argumentation innerhalb eines Diskurses, sondern im Rahmen von „KritikKritikin der Theorie des kommunikativen Handelns“.

Bis hierher könnte man fragen, warum die Argumentationstheorie Habermas’ der dialektischen Perspektive zugeordnet wird. In der Tat ist die Annahme, dass die StrittigkeitStrittigkeit oder die Markierung von DissensDissens eine Unterbrechung in der laufenden Interaktion bedeutet, weit verbreitet und so auch in rhetorisch einzuordnenden Ansätzen zu finden (vgl. z.B. das Sequenzmodell des Argumentierens bei Spranz-Fogasy, Kapitel 5.4.2). Zudem ordnet Habermas selbst seinen Ansatz in Bezug auf die Trias Prozess, Prozedur, Produkt als Prozessansatz ein. Allerdings fasst er Prozess als „eine unwahrscheinliche, weil idealen Bedingungen hinreichend angenäherte Form der Kommunikation“ (1995a, S. 47). Diese Beschreibung der Prozessperspektive wird von den meisten Autorinnen nicht geteilt. Dialektisch wird das Modell durch zwei Bestandteile, die noch nicht eingeführt wurden: zum einen die Ideale SprechsituationIdeale Sprechsituation und zum anderen die KonsensorientierungKonsensorientierung. Oben wurde gesagt, dass Argumentierende sich im Diskurs außerhalb des kommunikativen Handelns stellen. Dies drückt aus, dass nach Habermas innerhalb von Diskursen spezifische Situationsbedingungen gegeben sind, nämlich die der Idealen Sprechsituation. Die Bedingungen der Idealen Sprechsituation geben Verfahrensregeln vor, die eher deskriptiv als präskriptiv zu verstehen sind. Es handelt sich um Regeln, von denen alle Teilnehmerinnen in einem Diskurs annehmen, dass sie gelten, wohl wissend, dass sie nicht (vollständig) befolgt werden können. Durch diese kontrafaktische Annahme haben die Regeln aber dennoch eine normative Wirkung innerhalb des Diskurses.

Allgemein lassen sich die Bedingungen der Idealen Sprechsituation unter der Überschrift „Herrschaftsfreiheit“ fassen. Der Diskurs wird durch keinen anderen Faktor bestimmt als den „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“ (Habermas, 1981, S. 194). In einem Aufsatz zur Diskursethik nennt Habermas drei Diskursregeln, die Alexy ausgehend von Habermas’ Theorie entwickelt hat. Diese scheint Habermas als exemplarisch zu sehen.

 (3.1) „ Jedes sprach- und handlungsfähige Subjekt darf an Diskursen teilnehmen.

 (3.2) Jeder darf jede Behauptung problematisieren.Jeder darf jede Behauptung in den Diskurs einführen.Jeder darf seine Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse äußern.

 (3.3) Kein Sprecher darf durch innerhalb oder außerhalb des Diskurses herrschenden Zwang daran gehindert werden, seine in (3.1) und (3.2) festgelegten Rechte wahrzunehmen“ (Habermas, 1983, S. 99).

Bei diesen Regeln handelt es sich in erster Linie um Beteiligungsregeln. Habermas beschreibt sie als Regeln auf der Prozessebene, da sie aber den Diskurs normieren, lassen sie sich eher dem dialektischen Ansatz zuordnen. Zugleich sind es keine anzustrebenden Bedingungen, die Habermas hier formuliert, sondern gegebene Normen, die jede Argumentation bestimmen, auch wenn die Praxis von ihnen abweichen kann. Es handelt sich, so Habermas, „bei den Diskursregeln nicht einfach um Konventionen (…), sondern um unausweichliche Präsuppositionen“ (1983, S. 100). Die Bedingungen der Idealen Sprechsituation müssen nach Habermas kontrafaktisch angenommen werden.

Die Funktion von Argumentation ist es im Modell von Habermas, die StrittigkeitStrittigkeit des GeltungsanspruchesGeltungsanspruch in der Art zu bearbeiten, dass wieder der Übergang in das kommunikative Handeln möglich ist. Als Ziel des Diskurses benennt Habermas den KonsensKonsens, d.h. Argumentation hat bei ihm immer eine KonsensorientierungKonsensorientierung. Dieser KonsensKonsens wird auch als erreichbar beschrieben, allerdings unter den spezifischen Bedingungen der Idealen Sprechsituation.

Die Theorie Habermas’ ist vielfach kritisiert worden, insbesondere in der Argumentationswissenschaft. Ein Kritikpunkt ist, dass sie Argumentation als immer auf KonsensKonsens ausgerichtet sieht. Einige Autoren (vgl. z.B. Völzing, 1979) haben darauf hingewiesen, dass Argumentation auch genutzt werden kann, um einen DissensDissens zu verschärfen, oder dass eine Argumentation beendet werden kann mit dem Wissen, dass man keine Einigkeit erreichen wird. Die KonsensorientierungKonsensorientierung wird also als idealisierend gesehen und damit als ungeeignet für die Beschreibung und Analyse authentischer Argumentation. Allerdings geht es Habermas mit seiner Theorie nicht darum, jede Form von Argumentation zu erläutern. So ist das Ziel zum Beispiel nicht, Argumentation in Alltagsgesprächen analysierbar zu machen (auch wenn der Ansatz von Habermas hier durchaus interessante Einblicke geben mag). Es geht vielmehr darum, dass der Austausch von Gründen die privilegierte Form ist, um im öffentlichen Diskurs KonsensKonsens zu erreichen. Und die Teilnehmerinnen im öffentlichen Diskurs gehen nach Habermas in den Diskurs mit dem Ziel KonsensKonsens – Verständigung – zu erreichen. Allerdings ist diese Annahme kontrafaktisch. Wäre das Ziel nicht die Herstellung von Verständigung, würden die Teilnehmerinnen gar nicht in den Diskurs eintreten. Sie tun es mit dem Wissen, dass ein KonsensKonsens unwahrscheinlich ist. Das Gleiche gilt für die Ideale SprechsituationIdeale Sprechsituation. Auch hier ist die Kritik geäußert worden, dass diese Situation etwas als Grundlage einfordert, das nicht möglich ist: herrschaftsfreier Diskurs. Aber auch das ist als kontrafaktische Annahme zu lesen. Zwar sind die Bedingungen der Idealen Sprechsituation faktisch (meist) nicht gegeben, wir können aber innerhalb von Argumentation gar nicht anders, als sie als Bedingungen anzunehmen. Argumentation ist bei Habermas also nicht einfach eine kommunikative Form neben anderen, sondern sie ist in einer demokratischen, offenen Gesellschaft das privilegierte Mittel, um zu Entscheidungen zu führen und diese zu legitimieren. Dass diese Theorie innerhalb der Argumentationswissenschaft nicht noch eine höhere Wirkmächtigkeit entfaltet hat, mag daran liegen, dass die Argumentation in den Habermas’schen Arbeiten eher angerissen als argumentationstheoretisch weiterentwickelt wurde. Das ist wiederum nachzuvollziehen, ist die Argumentationstheorie für Habermas doch ein Instrument zur Entwicklung seiner Gesellschaftstheorie. Sein Ansinnen ist nicht das eines Argumentationswissenschaftlers, sondern eines Sozialwissenschaftlers.

3.4 Die normative Pragmatik und die Theorie von Präsumtionen und Beweislast

Eine weitere Strömung innerhalb der dialektischen Perspektive ist die normative PragmatikNormative Pragmatik. Unter dieser Überschrift versammeln sich verschiedene Ansätze, die in der Regel von den Grice’schen KonversationsmaximenKonversationsmaximen und dem KooperationsprinzipKooperationsprinzip ausgehen.

Ein Problem, das innerhalb der normativen Pragmatik besonders intensiv diskutiert wird, ist das Verhältnis von BeweislastBeweislast und PräsumtionPräsumtion (oder auch gleichbedeutend: PräsumptionPräsumptionPräsumtion) innerhalb von Argumentation. Die grundlegende Frage ist hier, ob und wie bestimmt wird, welche Argumentationspartnerin innerhalb eines argumentativen Austausches in Beweispflicht steht, von wem also überhaupt Gründe eingefordert werden können und wer aus einer bestimmten Position heraus das Geben von Gründen auch verweigern kann. Dies ist eine grundlegend dialektische Frage: Welche Rechte und Pflichten haben die Teilnehmerinnen einer Argumentation und wie müssen sie diesen gerecht werden. Der Begriff der PräsumtionPräsumtion wird besonders in der Rechtswissenschaft genutzt und meint eine Voraussetzung oder Setzung. Diese Setzung dient dazu, die Entscheidungsfindung zu strukturieren und folglich zu erleichtern. Eine PräsumtionPräsumtion ist damit (aus Sicht vieler, aber nicht aller Autorinnen) ein Schlussverfahren: Solange die PräsumtionPräsumtion nicht widerlegt ist, kann von ihr auf eine Konklusion geschlossen werden. Das klassische Beispiel ist hier die Setzung der Unschuld des Angeklagten bis zum Beweis des Gegenteils. Solange die Schuld nicht bewiesen werden kann, kann daraus geschlossen werden, dass die Angeklagte unschuldig ist. Auf Grund dieser Setzung liegt die BeweislastBeweislast im Strafverfahren auf Seiten der Anklage, nicht auf Seiten der Verteidigung.

Die Zuweisung von BeweislastenBeweislast sorgt unter anderem dafür, dass der Schlusspunkt einer Argumentation leichter bestimmt werden kann. In diesem Sinne weisen PräsumtionPräsumtionen also Verantwortlichkeiten im Diskurs zu. Wer muss einen StandpunktStandpunkt verteidigen, wer nicht? Kauffeld (2002) betont, dass es sich hier um eine normative Beschreibung der Rechte und Pflichten von Teilnehmerinnen einer Argumentation handelt. Auch wenn ein Argumentationspartner von einer PräsumtionPräsumtion ausgehen kann, kann er natürlich dennoch Argumente für seine Position vorbringen, so wie ein Angeklagter Gründe für seine Unschuld vorbringen kann, aber er kann nicht dazu verpflichtet werden.

Eine PräsumtionPräsumtion ist eine Setzung, auf deren Basis Schlüsse gezogen werden können. Autorinnen, die dem Ansatz von Whately folgen, gehen von Folgendem aus: Wird die PräsumtionPräsumtion in Zweifel gezogen, liegt die BeweislastBeweislast bei der Partei, die die PräsumtionPräsumtion bestritten hat.

Die vielfach gezogene Analogie zwischen PräsumtionPräsumtionen im Strafverfahren und PräsumtionPräsumtionen in anderen Feldern (politischer Diskurs, Alltagsgespräche, etc.) lehnt Kauffeld (2002) ab und stellt fest, dass PräsumtionPräsumtionen beispielsweise in Alltagsgesprächen nicht die gleiche normative Kraft haben wie in rechtlichen Verfahren. Anstatt die PräsumtionPräsumtion und die daraus resultierende BeweislastBeweislast als theoretische Setzung zu behandeln, sollten Art und Grad von Annahmen (assumptions) und PräsumtionPräsumtionen (presumptions) empirisch untersucht werden. Kauffeld erläutert dies am Beispiel der Annahme, dass das Gegenüber für seine Äußerung den Anspruch der WahrheitWahrheit erhebt, man also davon ausgeht, dass die Äußerungen, die sie tätigt, wahr sind. Diese Annahme ist in den meisten Kommunikationssituationen wirksam. Sie korrespondiert mit der Maxime der Qualität bei Grice (1989), nach der Gesprächspartner aufgefordert sind, Beiträge vorzubringen, die wahr sind. Diese Annahme wird aber deutlich verstärkt und erhält eher den Charakter eine Setzung, wenn in einer Äußerung etwas als Tatsache dargestellt wird, als wenn sie relativiert und vorsichtiger formuliert wird.

Kauffeld (2002) regt an zu untersuchen, welche Formen von PräsumtionPräsumtionen in verschiedenen Argumentationsfeldern überhaupt bestehen und wie diese von den Teilnehmern behandelt werden. Damit begibt er sich in einen Bereich zwischen der dialektischen und der rhetorischen Perspektive auf Argumentation. Er geht von normativen Faktoren innerhalb von Argumentation aus, nimmt diese aber nicht als theoretische Setzungen an, sondern versteht sie als Normen, die aus der Praxis der Argumentation rekonstruiert werden müssen. Dazu muss die Praxis der Argumentation erst als Prozess beschrieben werden, um dann die jeweiligen normativen Anteile zu erkennen.

3.5 Arne Naess’ Normen für Diskussionen

Innerhalb einer Einführung für Studentinnen der Philosophie hat Naess (1975) Normen für Diskussionen entwickelt. Diese Normen sind präskriptiv, erheben aber den Anspruch, praxisrelevant zu sein (vgl. S. 162). Naess stellt seine Normen nicht explizit in einen argumentationstheoretischen Kontext, der Bezug wird aber mit Blick auf die Normen deutlich. Zudem ist dieser Ansatz in der Argumentationswissenschaft durchaus rezipiert worden, so z.B. von van Eemeren und Grootendorst (1984) in der Entwicklung der Pragma-Dialektik.

Die Regeln, die Naess (1975) aufstellt, sind Unterlassensregeln. Ihnen liegen aber positive Ausgangsformulierungen zu Grunde, die hier aufgeführt und erläutert werden sollen.

 „Halte dich an die Sache.“ (S. 164)

 Beiträge zu einer (argumentativen) Diskussion sollten relevant sein und nicht ablenken. Ein argumentum ad hominem könnte eine solche Ablenkung sein, wenn anstelle der Sachfrage die Person thematisiert würde. Ein weiterer FehlschlussFehlschluss in Bezug auf diese Norm wäre der red herring, die Einführung eines irrelevanten Themas, um das Ausgangsthema zu ersetzen und damit die StreitfrageStreitfrage zu verschieben.

 „Eine Formulierung, deren Zweck es ist, in einer ersthaften Diskussion einen StandpunktStandpunkt wiederzugeben, muß neutral sein in Bezug auf jeden Streitpunkt.“ (S. 169)

 Ein Verfahren, dass dieser Norm entgegensteht, ist das Strohmann-Argument: Das Gegenüber formuliert StandpunktStandpunkt X, die Sprecherin gibt diesen aber als StandpunktStandpunkt X’ wieder und argumentiert dann dagegen.

 „Ein Diskussionsbeitrag soll keine Mehrdeutigkeiten von einer Art aufweisen, welche bei den Zuhörern oder Lesern falsche Vorstellungen darüber erwecken können, wofür die Debattanten einzustehen bereit sein.“ (S. 176)

 Diese Norm betrifft die Klarheit und Eindeutigkeit im Ausdruck und ist verwandt mit der zweiten Norm.

 „Unterstelle dem Gegner keine StandpunktStandpunkte für die er nicht eintritt.“ (S. 182)

 Eine Sprecherin sollte den StandpunktStandpunkt des Gegenübers so klar wie möglich wiedergeben. Diese Norm ist ebenfalls eng mit der zweiten verbunden.

 „Eine Darstellung (Bericht oder Theorie) sollte es vermeiden, dem Hörer oder Leser ein schiefes Bild zu vermitteln, das den Interessen der einen Partei auf Kosten der anderen dient.“ (S. 187)

 Diese Norm betrifft wiederum die klare und redliche Präsentation der StandpunktStandpunkte und Argumente des Gegenübers.

 „Kontext oder äußere Umstände, die nicht mit der Sache zu tun haben, sollten neutral gehalten werden.“ (S. 190)

 Ein Verfahren, dass der Norm entgegensteht, ist beispielsweise, den StandpunktStandpunkt oder die Äußerung eines Anderen lächerlich zu machen (argumentum ad absurdo) oder dem Anderen implizit zu drohen (argumentum ad baculum).

Alle sechs Normen beziehen sich auf die redliche Darstellung der StreitfrageStreitfrage und Beiträge zu einer Diskussion. Es ließe sich eine Metanorm zu diesen Normen formulieren: Vermeide Mehrdeutigkeit und Vagheit. Diese Forderung findet sich so in einer Reihe von dialektischen Ansätzen zur Argumentation, insbesondere in Bezug auf die Behandlung (und fehlerhafte Verschiebung) der StreitfrageStreitfrage. Zugleich ist die Feststellung, ob eine Darstellung mehrdeutig oder vage ist, nicht immer klar zu treffen.

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