Kitabı oku: «Zukunft möglich machen»
Klaus-Dieter Müller
Zukunft möglich machen
Klaus-Dieter Müller
Zukunft möglich machen
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung
- Geschichte einer Hamburger Institution -
Impressum
Text und Umschlaggestaltung:
© Copyright by Klaus-Dieter Müller, Hamburg
Verlag:
Klaus-Dieter Müller
Glasbläserhöfe 8d
21035 Hamburg
klaus-dieter.mueller@hamburg.de
Druck und Vertrieb:
epubli – ein Service der neopubli GmbH, Berlin
Hamburg, Februar 2022
Vorwort
Teil I: Wurzeln
Kinder der Armut
Der Staat greift ein
Eine neue Zeit
Talfahrt
Ausgestoßen, benutzt und vernichtet
Neuanfang? Zurück in die 1920er
„Etwas Geborgenheit fanden alle“
Bambule
„Wie ein Stück Dreck behandelt“
Teil II: Aufbruch
„Die Würde des Kindes ist unantastbar?“
Die Heimreform schreitet voran
„Menschen statt Mauern“
Die zweite Reform
Der Riese taumelt
Schmerzhafte Grenzen
Im Fokus der Politik
Teil III: Umbruch
Politikwechsel
Die schwarze Null
Mauern und Menschen
Die Politik sortiert sich neu
Teil IV: Backbone
Netz und Zuflucht
„Wir schaffen das“
Im Griff des Virus
Epilog
Danksagung
Der Autor
Quellen
Anmerkungen zur Auswahl und Verwendung der Quellen
Literaturverzeichnis
Aktenverzeichnis
Anmerkungen
Vorwort
„Landesbetrieb Erziehung und Beratung“ – das ist eine recht nüchterne Bezeichnung für eine Organisation, die in der Großstadt Hamburg an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr für das Wohlergehen junger Menschen tätig ist. Sie schützt, versorgt und betreut Kinder und Jugendliche, wenn ihre Familien dies nicht mehr gewährleisten können, unterstützt junge Erwachsene auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben und berät Familien.
Kern dieser Aufgabe ist es, jungen Menschen Wege zu einem befriedigenden, selbstbestimmten Leben in der Gesellschaft zu ebnen. „Wir machen Zukunft möglich“ lautet daher auch der Titel des Leitbildes, das sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebes selbst gegeben haben.
Das ist zunächst nichts Besonderes. Der Leitsatz drückt den Geist aus, den letztlich alle im Sozialen tätigen Institutionen und Menschen teilen. Und der Blick in die Geschichte zeigt, dass auch die vorangegangenen Generationen diesem Leitsatz folgten, allerdings mit einem anderen Begriff von der Zukunft für junge Menschen und anderen Mitteln zu ihrer Verwirklichung.
Die Tätigkeit auf diesem Gebiet ist in Deutschland seit jeher eine Domäne Freier Träger der Wohlfahrtspflege. Das ist historisch bedingt, denn einer Fürsorge bedurfte es schon, bevor ein staatlich organisiertes Gemeinwesen sich seiner bedürftigen Mitglieder annehmen konnte und wollte. Dieser starken Stellung religiös und später auch weltlich orientierter Träger auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege wurde in der sozialstaatlichen Gesetzgebung Rechnung getragen. Das dort verankerte Subsidiaritätsprinzip verpflichtet den Staat, die sozialen Aufgaben zu planen, hoheitlich zu administrieren und zu finanzieren, aber nicht selbst helfend am Menschen tätig zu werden, wenn ein Freier Träger hierfür bereitsteht.
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung in Hamburg, seit Jahrzehnten als „LEB“ abgekürzt, ist insoweit eine Ausnahme. Er ist Teil einer Landesbehörde und somit in staatlicher Trägerschaft. Auch das ihm zugewiesene Aufgabenspektrum und der Umfang seiner Ressourcen sind außergewöhnlich. Im Jahr 2021 waren über 700 Beschäftigte an über 40 Standorten in der Stadt für ihn tätig. Sein Jahresumsatz hatte ein Volumen von rund 57 Millionen Euro. Seine heutige Stellung ist das Ergebnis einer langen Entwicklung und eines Sonderweges, den die Freie und Hansestadt Hamburg gegangen ist. Der Landesbetrieb ist damit in Deutschland einmalig.
Der LEB wurde 1985 aus den damaligen, staatlichen Erziehungsheimen gegründet. Seine Wurzeln liegen tiefer und gehen bis in das 17. Jahrhundert zurück, als sich der Hamburger Senat noch eher halbherzig für die Jugend engagierte. Für den Landesbetrieb ist daher der Beginn der modernen, staatlichen Jugendfürsorge im späten 19. und beginnenden 20. Jahrhundert in Deutschland und speziell in Hamburg der markante historische Bezugspunkt, der auch für den Teil I, „Wurzeln“, der Ausgangspunkt ist. Der Hamburger Sonderweg wurde in den 1920er Jahren aufgrund einer politischen Strategie beschritten. Der Senat entschied sich damals bewusst für staatlich betriebene Einrichtungen für junge Menschen, um „auf den Geist der Anstalt einen Einfluss zu besitzen“, wie das Landesjugendamt diese Politik 1925 begründete. Das nationalsozialistische Regime übernahm 1933 die politische Macht und nahm auf ihre, verbrecherische Weise Einfluss auf die staatliche Erziehung. In der Nachkriegszeit verfolgte der Senat die Politik der 1920er Jahre im Grundsatz weiter, so dass Hamburg Ende der 1970er Jahre über einen relativ großen Bestand an Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft verfügte.
Teil II befasst sich mit der Gründung und Etablierung des Landesbetriebes im Zuge der in Hamburg verspätet begonnenen Heimreform und der folgenden rechtlichen und institutionellen Modernisierung der Jugendhilfe, dem umfassenden „Aufbruch“ zwischen 1980 und der Jahrtausendwende. Der Teil III geht der rund 10-jährigen Phase eines „Umbruchs“ nach, die auf den Regierungswechsel nach der Bürgerschaftswahl im Jahr 2001 folgte. Die neue Politik verfolgte eine Fokussierung auf staatliche Kernaufgaben. Der Landesbetrieb wurde in dieser Phase erheblich verkleinert und inhaltlich neu ausgerichtet. Eine in diesem Zusammenhang wesentliche, politische Entscheidung war die Integration des Kinder- und Jugendnotdienstes in den Landesbetrieb im Jahr 2003.
Der Teil IV, „Backbone“, bewegt sich in der Zeit nach dem „Umbruch“, in der die Funktion des LEB als ein struktureller Kern in der Hamburger Jugendhilfe etabliert war und der Betrieb sich in dieser Rolle bewähren musste.
Die Geschichte des LEB ist eingebettet in gesellschaftliche Entwicklungen und Ereignisse. Als staatlicher Träger wurden seine Aufgaben stets vom sozialpolitischen Programm und dem daraus folgenden Regierungshandeln des Senats und der jeweils für die Jugendhilfe zuständigen Behörde bestimmt. Er unterlag öffentlicher Kontrolle durch die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und der Medien. Dieser Blickwinkel spielt daher in dieser Abhandlung eine bedeutende Rolle. Erziehungswissenschaftliche Diskussionen haben in der langen Geschichte immer wieder eine Rolle gespielt und werden insoweit aufgegriffen, stehen jedoch nicht im Vordergrund.
Ich war über 18 Jahre Geschäftsführer des Landesbetriebes und vorher in leitender Position in der Behörde, welche die Aufsicht über den Betrieb führte. Einen wesentlichen Teil meines Berufslebens habe ich mich mit dem Landesbetrieb befasst und seine Entwicklung mitgestaltet. Mit der vorliegenden Abhandlung möchte ich diese, mich beindruckende „Hamburger Institution“ und die sie tragenden Menschen würdigen.
In den nachfolgenden Kapiteln möchte ich die Geschichte erzählen und mit einem Rückgriff auf Alltagsepisoden und zeitgenössischen Äußerungen auch erzählen lassen. Das Buch soll vor allem für am Thema Interessierte zugänglich sein und dazu inspirieren, die Gegenwart vor dem Hintergrund der Geschichte zu reflektieren und besser zu verstehen.
Klaus-Dieter Müller
Hamburg, im Februar 2022
Teil I: Wurzeln
Kinder der Armut
Der Hamburger Sommer 1892 war heiß und seine großen Gewässer Alster und Elbe erwärmten sich auf über 20 Grad. In den engen Gassen des Gängeviertels und anderer Arbeiterquartiere ertrugen die Menschen die Sommerhitze nur schwer. Auch stellten sich die im Sommer gehäuften Verdauungsprobleme ein. Die Abwässer landeten in den Fleeten und verbreiteten einen elenden Gestank. Und auch das Hamburger Trinkwasser, das der Elbe entnommen wurde, war durch mitgeführten Schmutz sowie tierische und pflanzliche Organismen trübe und unrein. Der Naturfreund Hartwig Petersen wies in den 1870er Jahren 18 Tierspezies von kleinen Schnecken bis hin zu Fischen und dem Aal im Trinkwasser nach. Es gab in der Stadt aber nichts anderes und so war selbst diese widerliche Brühe in der sommerlichen Hitze die einzige Quelle.{1}
Am 15. August inspizierte der bei der Stadt angestellte Bauarbeiter Sahling wie üblich die Sieleinläufe und drehte dabei seine Runde über den gesamten Grasbrook. Auf dem Heimweg von der Arbeit fühlte er sich nicht gut und erkrankte wenig später heftig an Durchfall und Erbrechen. Der ihn behandelnde Arzt diagnostizierte die asiatische Cholera. Allerdings gelang ihm nicht der bakteriologische Nachweis, so dass nach dem Tod des Patienten noch am selben Tag als Todesursache „Brechdurchfall“ vermerkt wurde.
Diese Zeit erforderte bei den Ärzten eine erhöhte Aufmerksamkeit. Ein paar Jahre zuvor hatte Robert Koch den Erreger der Tuberkulose entdeckt, der damals häufigsten Infektionskrankheit mit tödlichem Ausgang. Und auch der Erreger der Cholera war damals bereits bekannt. Bei Verdachtsfällen waren zum Nachweis des Erregers seine Isolierung vom Kranken und eine anschließende Kultivierung erforderlich. Allerdings hatten sich dieser wissenschaftliche Fortschritt und die darauf beruhenden Maßnahmen zu einer Eindämmung der Infektion noch nicht bei allen Ärzten und vor allem nicht bei verantwortlichen Politikern im deutschen Reich durchgesetzt.
In den Tagen nach dem Tod des Arbeiters Sahling häuften sich die Fälle mit eindeutigen Symptomen der asiatischen Cholera. Immer mehr Meldungen von Ärzten und Krankenhäusern liefen bei dem Leiter der Hamburger Gesundheitsbehörde ein. Doch dieser reagierte nicht, da er die Erkrankten als Einzelfälle bewertete. Auch nach dem gelungenen bakteriologischen Nachweis war er nicht überzeugt. So erfolgte erst eine Woche nach dem ersten Verdachtsfall die Meldung an die zuständige Reichsbehörde. Und es dauerte weitere zwei Tage, bis der Hamburger Senat sich mit dem Thema befasste. Es verstrich damit wertvolle Zeit, in der Schutzmaßnahmen hätten ergriffen und Verhaltensregeln für die Bevölkerung bekannt gegeben werden können. So verbreitete sich der Erreger aus Abwässern in der hochsommerlich warmen Elbe und erreichte um den 19. oder 20. August den Haupteinlass der Hamburger Trinkwasserversorgung. Der „blaue Tod“{2} wanderte durch die Wasserleitungen in die Trinkbecher der Hamburger. Am 21. August wurden für diesen Tag 113 neue Fälle gemeldet, 17 Erkrankte starben. In den Folgetagen eskalierte die Infektionsrate und erreichte am Monatsende ihren Höhepunkt mit rund eintausend Neuerkrankten pro Tag. Am 24. August traf der von der Reichsregierung entsandte Robert Koch in Hamburg ein und war fassungslos über den Dilettantismus, mit der der Senat und seine für die Gesundheit zuständigen Fachbeamten den Ausbruch der Epidemie bewerteten und darauf reagierten. Erst auf sein Drängen hin wurden Maßnahmen ergriffen. Nach diesen Erlebnissen mit den Verantwortlichen und einer Inspektion des Gängeviertels, die ihn offenbar an seine Erlebnisse während der Cholera-Ausbrüche in Alexandria und Kalkutta erinnerte, äußerte er seine bekannt gewordenen Worte zur Kritik an den politischen und sozialen Verhältnissen der Stadt: „Meine Herren, ich vergesse, daß ich in Europa bin.“{3}
Nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Cholera-Ausbruchs in Hamburg brach der Warenverkehr durch Quarantänemaßnahmen zusammen. Schiffe liefen den Hafen nicht mehr an und konnten ihn nicht verlassen. Auch auf dem Landweg gab es Einschränkungen. Die Auswirkungen auf die übrigen Wirtschaftssektoren ließen nicht lange auf sich warten. Die Überlebenden der Epidemie erfasste eine Welle der Arbeitslosigkeit und stürzte sie ins materielle Elend.
Die Cholera raffte über 8600 Menschen dahin und setzte sich damit an die Spitze der Todesursachen des Jahres 1892, gefolgt von Säuglings- und Kinderkrankheiten, Tuberkulose und anderen Infektionskrankheiten. Verstorbene Eltern hinterließen 4867 Kinder, die ganz oder halb verwaist waren und versorgt werden mussten.{4}
Um Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben konnten, kümmerte sich damals das Waisenhauskollegium, das erstmals am 14. November 1600 gebildet wurde und aus drei Senatoren und acht Bürgern bestand.{5} Es hatte damals die Aufgabe, in Hamburg das erste Waisenhaus zu errichten und zu betreiben. Finanziert wurde es aus Spenden von Privatpersonen und der Kirchen. Neben den ehrenamtlichen Vorstehern waren bei der Gründung auch ein angestellter Hausherr mit Ehefrau sowie ein Lehrer für die Betreuung der Kinder vorgesehen. Das Haus war für ehelich geborene Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren vorgesehen, deren Eltern verstorben waren oder nicht mehr für sie sorgen konnten. Aber auch Kinder von Hingerichteten oder Findelkinder fanden hier eine Aufnahme. Für unter 4jährige wurden Pflegefamilien gesucht und für die Erziehung und Pflege vom Waisenhauskollegium vergütet. Im ersten Jahr wurden 79 Kinder aufgenommen, von denen aber einige entliefen oder dem Armen- und Zuchthaus überstellt wurden.
In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-48) und in seiner Folge stieg der Bedarf an Unterstützung für Arme und ihre Kinder sowie für Findelkinder und Waisen. Die zu Anfang des 16. Jahrhunderts organisierte Armenfürsorge in der Zuständigkeit der Kirchen war dem jedoch nicht mehr gewachsen. Die Zahl der durch das Waisenhaus zu versorgenden Kinder stieg an, ohne dass eine ausreichende Finanzierung durch die Kirchen erfolgte. 1682 kam es daher zu einer Neuordnung des Zusammenwirkens zwischen dem Waisenhaus und der kirchlichen Armenfürsorge, indem das Waisenhaus die innerhalb der Ringmauern der Stadt aufgefundenen Kinder aufzunehmen hatte und dafür von jedem Kirchspiel einen jährlichen Beitrag in Höhe von 300 Talern erhielt.
Zu jener Zeit war die Fürsorge für Kinder auch mit dem Problem zunehmender Kindstötungen nach der Geburt konfrontiert. Um diesem Problem zu begegnen wurde beim Waisenhaus ein Drehkasten („Torno“) installiert, in den Kinder abgelegt werden konnten. Diese „Babyklappe“, wie sie heute genannt wird, führte zu einer weiteren Erhöhung der zu versorgenden Kinder. Im Jahr 1713 waren von 1173 Waisenhauskindern 473 so genannte „Tornokinder“.{6} Der zweimalige, großzügige Zuschuss des wohlhabenden Bürgers Jobst von Overbeck für dieses Projekt reichte dennoch nicht, um die Geldnöte des Waisenhauses dauerhaft zu lösen, so dass das Waisenhaus 1778 erstmals einen regelmäßigen staatlichen Zuschuss erhielt.
Im Zuge der Diskussion über einen Neubau des Waisenhauses, das zu eng und baufällig geworden war, wurde erörtert, ob die Erziehung überhaupt in einer Anstalt erfolgen sollte oder nicht besser gegen ein Kostgeld in Familien. Da man aber befürchtete, dass der jeweils bestehende Bedarf an Betreuungsplätzen nicht durch Familienpflege befriedigt werden könnte, wurde das Mischsystem beibehalten und das neue Waisenhaus in der Admiralitätsstraße errichtet.
Als wegweisendes Vorhaben der Stadt galt 1788 die Reform des Armenwesens. Die Bürgerschaft genehmigte die Errichtung einer Armenanstalt. Zur Reform gehörte auch die Schaffung von Pflegebezirken, in denen arme Bewohner von ehrenamtlich tätigen Bürgern betreut wurden. Vor allem Schwangere, Mütter und Kinder profitierten von der Reform durch medizinische Versorgung und Bildung. Die französische Besatzung zu Beginn des 19. Jahrhunderts führte zu einem wirtschaftlichen Niedergang und zur Erhöhung der Armut. Die Armenanstalt versorgte 1809 17% der Einwohnerschaft und benötigte hierfür einen Zuschuss der Stadt zur Deckung des Defizits in Höhe von 190 Tausend Talern. Dies überforderte die Finanzen der Stadt. Die Armeneinrichtungen wurden daraufhin geschlossen.{7}
Der große Brand im Jahr 1842 vernichtete weite Teile der Stadt. Dem Feuer fiel auch das Rathaus zum Opfer. Für die Fortführung der Amtsgeschäfte wurde als Provisorium das Gebäude des Waisenhauses in der Admiralitätsstraße auserkoren. Die Kinder brachte man vorübergehend an einem anderen Ort unter. Für den Neubau des Waisenhauses wurde ein Grundstück im Stadtteil Uhlenhorst bestimmt. Zwischen dem Hofweg und dem Winterhuder Weg wurde zwischen 1856 und 1858 das neue, große und repräsentative Gebäude mit Parkanlage errichtet. Es umfasste neben einem Mädchen- und einem Jungenflügel die Verwaltung und die Wohnung des Direktors. Auch bei diesem Neubau wurde erörtert, ob man die Verbindung zwischen „Anstalts- und Familienpflege“ beibehalten sollte. Und auch dieses Mal änderte man die Praxis nicht.{8}
In der Folge der Reform der Hamburgischen Verfassung von 1860 wurde im Jahr 1863 auch die Verwaltung neu geordnet. Die Waisenhausverwaltung unterstand von dieser Zeit an einer staatlichen Deputation, einem Ausschuss von ehrenamtlich tätigen Bürgern unter dem Vorsitz eines Senators. Ihr oblag die Verwaltungsarbeit für jeweils einen von insgesamt bis zu 34 Verwaltungszweigen. Für diese Tätigkeit wurde ihr ein Budget von der Hamburgischen Bürgerschaft zugewiesen, um die notwendigen Ausgaben tätigen zu können. Für einen modernen Staat war diese, aus der ferneren Vergangenheit stammende Form der öffentlichen Verwaltung wenig geeignet, die Anforderungen eines sich rasch entwickelnden Wirtschafts- und Gesellschaftslebens zu erfüllen. Auch wenn die Zahl der Deputationen und damit auch das immer wieder beklagte Kompetenzwirrwarr mit der Verfassungsreform von 1860 eingegrenzt wurde, blieb die Arbeit, die sich nicht auf qualifizierte, höhere Beamte stützte, eine Laienveranstaltung. Der schwerfällige, „amateurhafte“{9} Regierungsapparat drohte daher immer wieder zusammenzubrechen, und war weder der Vorbeugung noch der Bewältigung einer Katastrophe wie dem Ausbruch der Cholera von 1892 gewachsen.
Im Juli 1892 wurden das „Gesetz über die öffentliche Waisenpflege im hamburgischen Staate“ und parallel dazu ein Gesetz über das Armenwesen erlassen, die erst nach dem Höhepunkt der Cholera in Kraft traten. Mit den Gesetzen wurden zwar organisatorische Regeln für die Versorgung von armen Menschen und schutzlosen Minderjährigen getroffen, die aber noch nicht umgesetzt waren. Auch vergrößerte sich der Personenkreis für die öffentliche Jugendfürsorge erheblich, da nun auch die armenrechtlich hilfebedürftigen Kinder der Verantwortung des Waisenhauskollegiums unterstellt wurden. Ihnen sollte Hilfe vor allem in der Familienpflege, aber auch in einem Heim zuteilwerden. Zum Jahresbeginn 1892 befanden sich im Waisenhaus 435 Kinder und 34 in der Familienpflege. Allein während der Cholera-Epidemie sind 492 Kinder in das Waisenhaus verlegt worden. Letztendlich befanden sich Ende Dezember 1892 „3464 Kinder in der öffentlichen Waisenpflege, in der Anstalt 556, in Familienpflege 2857, in Heilanstalten 58“{10}. Der Erfolg, eine solch hohe, in kurzer Zeit angewachsene Zahl an Kindern zu versorgen, war dem „durch die Cholera allgemein erweckten Mitleid“{11} zu verdanken: zahlreiche Familien meldeten sich als Pflegestellen an. In der ganzen Stadt bildeten sich Notstandskomitees, vorwiegend aus dem Bürgertum, die Hilfe leisteten. Aber auch Geldspenden gingen aus Deutschland und der ganzen Welt ein. „Allein Kaiser Wilhelm II stiftete 50 Tausend Mark für die Versorgung der Waisen“{12}, die in einen Fonds von fast 140 Tausend Mark einflossen, den das Waisenhaus verwaltete.{13}
Die Krise durch die tödliche Epidemie war bald überwunden, doch war eine Rückkehr zu den gewohnten Bahnen der Politik und Verwaltung nicht mehr möglich. Zu heftig war die Kritik an dem Regierungssystem, das als überkommen, unfähig und damit ungeeignet für eine Großstadt am Ende des 19. Jahrhundert befunden wurde. Die Herrschenden taten sich aber schwer mit Veränderungen. So gelang zwar keine Änderung des Wahlrechts mit einer wesentlichen Verbreiterung der Wählerschaft, aber zumindest wurde der Widerstand gegen die Professionalisierung der Verwaltung aufgegeben, und das Berufsbeamtentum nach preußischem Vorbild eingeführt. Diese und weitere Veränderungen führten dazu, dass das Ende der „alten Amateur-Regierung“ eingeläutet wurde. „Und schon nach eineinhalb Jahrzehnten war die politische Szene der Stadt nicht mehr wieder zu erkennen“{14}. Das dramatische Ereignis der Cholera bildete eine Zäsur, die sich auch auf die Entwicklung der öffentlichen Jugendfürsorge auswirkte.
Der Staat greift ein
Johannes Petersen war vermutlich von Pathos erfüllt, als er 1911 das Vorwort zu seiner Abhandlung über die öffentliche Jugendfürsorge verfasste. Er blickte auf die letzten zwei Jahrzehnte zurück, in denen sich der Staat hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen zuwendete und seine Verwaltung entsprechend organisierte: „Die Organisation soll im wesentlichen dafür sorgen, daß der Jugendliche überhaupt persönlicher Hilfe teilhaftig wird, daß jeder Jugendliche, der dieser Hilfe bedarf, sie in geeigneter Form findet.“{15} Dabei merkte er an, dass den in der Jugendfürsorge Tätigen bewusst sei, dass die Arbeit „von Mensch zu Mensch“ für den Erfolg der Erziehung entscheidend ist. Was war geschehen, dass der erste Direktor der Jugendbehörde in Hamburg diese Worte niederschreiben konnte?
Ab 1892 nahmen die Aktivitäten zur Entwicklung einer einheitlichen Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben gegenüber jungen Menschen zu. Die gesetzlichen Regelungen aus diesem Jahr hatten die Verantwortung für armenrechtlich hilfsbedürftige Kinder vom Werk- und Armenhaus auf das Waisenhauskollegium übertragen. Im Waisenhaus wurde „eine Aufnahmestation eingerichtet zwecks ärztlicher Untersuchung und Einkleidung der Kinder, eine Säuglingsstation und eine Warteschule (für Kinder bis zu sechs Jahren), die bisher gefehlt hatten.“{16} Außerdem wurde die Überwachung der Pflegestellen organisiert, da keineswegs gesichert war, dass es den „Privatkostkindern“ in den Familien den Erwartungen gemäß gut erging.
Obwohl mit den Reformen nach der französischen Besatzungszeit Sträflinge von den Armen im Werk- und Armenhaus getrennt wurden, unterstand es dennoch insgesamt der Gefängnisverwaltung. Erst durch Gesetz vom 5. April 1893 ist die Verwaltung des Werk- und Armenhauses in die Zuständigkeit des Armenkollegiums übergegangen. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts wurden in diesen Anstalten Kinder und Jugendliche nicht von Erwachsenen getrennt. 1828 wurde die „Strafklasse des Werk- und Armenhauses“ für verwahrloste Jugendliche gegründet. In dem mittlerweile vom Armenhaus getrennten Zuchthaus bestand für straffällig gewordenen Kinder eine „Strafklasse des Zuchthauses“. Nach einer Diskussion zur Beibehaltung dieser Institution entschied das Gefängniskollegium, die Strafklasse weiterzuführen, allerdings nicht im Zuchthaus, sondern im Werk- und Armenhaus. Die Erwägungen hierzu waren für die damalige Zeit recht modern. Man hatte erkannt, dass man straffällig gewordene Jugendliche nicht zusammen mit Erwachsenen im Zuchthaus einsperren könne, „dass die verwilderte Jugend nicht bestraft, sondern erzogen werden müsse.“{17} Neben der Unterbringung in der Strafklasse sollten Kinder auch dem von dem Theologen und Lehrer Johann Hinrich Wichern 1833 gegründeten „Rauhen Haus“ zur Erziehung zugeführt werden. Inspiriert von seinen Einblicken in die Lebensverhältnisse armer und sozial gefährdeter Familien hatte er die Idee einer „Rettungsanstalt“ für Kinder entwickelt, die von Verwahrlosung bedroht waren.
Die Strafklasse im Werk- und Armenhaus wurde im Oktober 1883 abgeschafft. Ihre Aufgabe übernahm die in Ohlsdorf neu errichtete Erziehungs- und Besserungsanstalt für schulpflichtige Jungen und Mädchen, die 1887 der neu eingerichteten Behörde für Zwangserziehung unterstellt wurde. Die nicht mehr schulpflichtigen Minderjährigen verblieben im Armenhaus, das noch bis 1893 der Gefängnisdeputation unterstand, bevor es in die Verwaltung des Armenkollegiums überging. Erst 1911 wurde eine Einrichtung für gefährdete, schulentlassene Mädchen errichtet: das Heim in der Feuerbergstraße.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es kein staatlich organisiertes, allgemeines Schulwesen und keine Schulpflicht. Die Armenanstalten organisierten in Hamburg für ihre Klientel eine Beschulung. Dort zeigte sich eine „grobe Zuchtlosigkeit einzelner Schüler, die wegen Störung des Unterrichts entlassen wurden.“{18} Da die Beschulung aber zum Kern der Arbeit der Armenanstalten gehörte, wurde 1833 die Strafschule gegründet. Dort wurden die Kinder „nicht nur während der Schulzeit, sondern ganz, Tag und Nacht, (…) aufgenommen.“{19} Mit der Einführung des Volksschulwesens ab 1871 unterstellte man die Strafschule der Oberschulbehörde und schuf damit ein Instrument, um auf das Schulschwänzen zu reagieren. Die Kontrollausschüsse der Volksschulen veranlassten bei Bedarf die Überweisung eines Kindes in die Strafschule für bis zu 8 Wochen. Diese Einrichtung wurde aber 1905 wieder aufgegeben. Die Rechtsgrundlage für die Einweisung war mittlerweile zweifelhaft und die Praxis als nicht mehr zeitgemäß kritisiert geworden. Ein weiterer Grund war die bevorstehende Neuordnung der gesetzlichen Grundlage für die sogenannte „Zwangserziehung“ in Hamburg.
Die rasante wirtschaftliche Entwicklung im ausgehenden 19. Jahrhundert ließ den Bedarf an Arbeitern steigen und die Zahl der Bewohner in den Städten schnell wachsen. In Hamburg stieg die Zahl der Einwohner von 1821 mit knapp unter 200 Tausend bis zum Jahr 1900 auf rund eine Million an, wobei damit auch eine Ausweitung der Wohngebiete von der engen Innenstadt auf die äußere Stadt und die damaligen Vororte verbunden war. Der Wohnungsbau konnte mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten und so drängten sich die Menschen in den Wohnungen und eng bebauten Stadteilen, die bisweilen als überbevölkert galten. Dies waren vor allem die Quartiere in der Nähe des Hafens, denn er bot vielen Facharbeitern und Tagelöhner Arbeit. 1892 waren 38% der werktätigen Bevölkerung im Sektor Handel und Verkehr beschäftigt und damit im Bereich des Hafens und der Flussschiffahrt.{20}
In diesem Prozess der Stadtentwicklung vollzog sich auch eine Trennung von Arm und Reich: wer es sich leisten konnte, und das hieß: wer der Mittel- oder Oberschicht angehörte, wohnte nicht im Gängeviertel, auf St. Pauli oder in St. Georg, sondern in den äußeren Stadtteilen wie Rotherbaum, Harvestehude oder Hohenfelde.{21}
Das Jahr 1892 hatte erneut gezeigt, wie schlecht die Lebensbedingungen für Arbeiterfamilien in der Stadt waren und wie schnell die Existenzgrundlage einer Familie durch Krankheit und vor allem Arbeitslosigkeit kollabieren konnte. In den Haushalten der Arbeiterfamilien lebten neben den Eltern und ihren fünf und mehr Kindern oft auch weitere Familienangehörige. Die Mieten verschlangen nicht selten 25 bis über 30 Prozent des Familieneinkommens, zu dem die Frauen und Kinder durch Arbeit betrugen, und das dann doch nur zu einer Existenz am Rande der Armut reichte: Hauptnahrungsmittel war Brot, Kleider wurden immer wieder geflickt und alle Kinder teilten sich ein Bett. Mindestens in einem Drittel der ohnehin engen Behausungen wurde auch noch ein „Schlafbursche“, ein lediger, junger Arbeiter, aufgenommen, um über die Runden zu kommen:
„Ein Beispiel für eine solche Familie liefert Ernst Neddermeyer, der für 18 Mark Wochenlohn in einer Gerberei und im Sommer auf dem Lastkahn seines Arbeitgebers als Matrose arbeitete. Er bewohnte Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre in Hamburg eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit Küche, die im Monat 24 Mark kostete, 30% seines Einkommens. In dieser spartanischen Unterkunft ohne Strom, Gas oder ordentliche Toilette hausten nicht nur Neddermeyer mit seiner Frau, sondern auch fünf Kinder sowie ein Untermieter, der mit 2,50 Mark je Woche zum Familieneinkommen beitrug. Die fünf Kinder schliefen zusammen in einem Bett (…). Vier der Kinder waren chronisch krank (…).“{22}
In diese Verhältnisse gelang es Eltern nicht immer, ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht hinreichend zu genügen. Die staatlichen Stellen in Hamburg, die für die junge Generation und ihre Integration in die Gesellschaft verantwortlich waren, konnten den Blick nicht abwenden von vernachlässigten Kindern und auch nicht von schulentlassenen Minderjährigen, die ohne Unterstützung in der Gesellschaft nicht Fuß fassen würden. Sie widmeten sich ab 1892 verstärkt „der Bekämpfung der Verwahrlosung“{23} Minderjähriger, insbesondere auch durch Eingriffe in die Familien durch die sogenannte „Zwangserziehung“. Diese war eine von der Vormundschaftsbehörde angeordnete, staatliche Erziehung in einer Anstalt oder in einer Pflegefamilie. Bereits 1883 ersuchte die Bürgerschaft den Senat, eine gesetzliche Grundlage für diesen Eingriff zu schaffen, wie sie seit 1878 in Preußen bereits bestand. Das erste hamburgische Gesetz zur Zwangserziehung trat 1887 in Kraft. Mit ihm war die Gründung einer besonderen Behörde verbunden, der vormundschaftliche Befugnisse über die ihr zugewiesenen „Zöglinge“ übertragen wurden. Das damals Besondere war, dass in die Zielgruppe nicht nur straffällig gewordene Minderjährige, sondern alle Kinder und Jugendlichen einbezogen wurden, die nach den damaligen Vorstellungen von „Verwahrlosung“ bedroht waren, also auch schulentlassene, ältere Jugendliche. Mit dem Gesetz setzte man zwar vorrangig auf Familienpflege als dem Mittel der Wahl zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen, hielt aber auch mit der 1883 gegründeten „Erziehungs- und Besserungsanstalt“ in Ohlsdorf die „Anstaltspflege“ als Möglichkeit vor.
Das Gesetz zur Zwangserziehung nahm auch die über 16 Jahre alten, schulentlassenen Jugendlichen{24} in den Fokus. Damit war der Personenkreis größer gezogen als in Preußen, dessen Zwangserziehungsgesetz von 1878 als Vorbild gedient hatte. Dies hatte zur Folge, dass eine zunehmende Zahl an jungen Menschen in die Zwangserziehung zu nehmen war, so dass bereits 1892 die „Errichtung eines Mädchenhauses“{25} beschlossen wurde. Zu diesem gestiegenen Bedarf in der „Anstaltspflege“ trug allerdings auch bei, dass „das Alter und die sittliche Beschaffenheit“{26} eine Unterbringung in der Familienpflege ausschlossen.
In den Folgejahren wurden die Mängel des Gesetzes offenbar. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 mussten einzelne Regelungen des Hamburgischen Zwangserziehungsgesetzes an das neue Reichsrecht, das neue familienrechtliche und vormundschaftsrechtliche Regelungen enthielt, angepasst werden. Eine Überprüfung des Zwangserziehungswesens durch einen Ausschuss der Bürgerschaft kam zu dem Ergebnis, dass die Zuständigkeit für gefährdete Minderjährige zwischen dem Armenhaus, dem Waisenhauskollegium und der Zwangserziehungsbehörde in nicht nachvollziehbarer Weise verteilt war. Künftig sollte es eine Bündelung bei einer in pädagogischen Fragen kompetenten Behörde geben. In diesem Zuge sollte auch den „guten Kindern schlechter Eltern“ durch die Zwangserziehung geholfen werden können. Von Bedeutung war hier der § 1666 BGB, der das Vormundschaftsgericht zum Handeln zwang:
„Wird das geistige oder leibliche Wohl des Kindes dadurch gefährdet, daß der Vater das Recht der Sorge für die Person des Kindes mißbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich eines ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens schuldig macht, so hat das Vormundschaftsgericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßregeln zu treffen. Das Vormundschaftsgericht kann insbesondere anordnen, daß das Kind zum Zwecke der Erziehung in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungsanstalt oder einer Besserungsanstalt untergebracht wird.“{27}
Mit dem „Gesetz über die öffentliche Fürsorge für Minderjährige“ vom 11. September 1907 wurden alle Aufgaben und Befugnisse im Bereich des Schutzes von Minderjährigen beim Waisenhauskollegium zusammengefasst. Die Behörde für die Zwangserziehung wurde aufgelöst und die Erziehungs- und Besserungsanstalt Ohlsdorf dem Waisenhauskollegium unterstellt. Mit dem parallel novellierten „Gesetz über die Zwangserziehung Minderjähriger“ wurden die Voraussetzungen und das Verfahren für die Überweisung von Minderjährigen in die „Zwangserziehung“ geregelt. Bei einer weiteren Novelle im Jahr 1910 löste die neu bezeichnete „Behörde für öffentliche Jugendfürsorge“ das Waisenhauskollegium ab. Das erste Jugendamt, das sich dem Schutz Minderjähriger widmete und gesetzlich geregelte Eingriffsrechte besaß, war entstanden.
Johannes Petersen, der erste Beamte an der Spitze dieser Behörde, hatte allen Grund, auf diese Entwicklung stolz zu sein. Im Vorwort seiner bereits erwähnten Abhandlung über die „Hamburgische Öffentliche Jugendfürsorge“ schrieb er:
„Die Vereinigung der gesamten öffentlichen, d.h. derjenigen Jugendfürsorge, die auf gesetzlichen Vorschriften beruht und mit öffentlichen Mitteln und auf öffentliche Kosten durchgeführt wird, bei einer Behörde ist in Hamburg in besonderem Maße verwirklicht. Zugleich ist der Kreis der Jugendlichen, der dieser öffentlichen Fürsorge teilhaftig wird, hier verhältnismäßig größer, als irgendwo sonst im Deutschen Reich.“{28}
Petersen reagierte mit seiner Abhandlung auf die zahlreichen Bitten um Auskunft zu den Neuerungen in Hamburg auf dem Gebiet der „Öffentlichen Jugendfürsorge“. Wer hätte nach dem schlechten Zeugnis über die Hamburgische Verwaltung im Cholera-Jahr gedacht, dass Hamburg einst als Vorbild dastehen würde?
An diesem Erfolg hatte der 1862 in Steinbeck bei Hamburg geborene Petersen engagiert gearbeitet. Er studierte Naturwissenschaften und Philosophie und wurde 1884 zum Dr. phil. promoviert. 1887 trat er als Gymnasiallehrer in den Hamburgischen Staatsdienst ein. Ab 1893 engagierte er sich als Pfleger und Bezirksvorsteher im VIII. Hamburger Armenkreis und war im Jahr 1900 gut vorbereitet für das Amt des Direktors des Waisenhauses, auf das er sich erfolgreich beworben hatte. Schwerpunkte seiner Arbeit waren der Ausbau der Säuglingspflege, Erziehungsfragen und die Einführung der Berufsvormundschaft als einem wichtigen Teil im System der öffentlichen Jugendfürsorge. Nur wenige Jahre nach seiner Ernennung zum Direktor der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge starb er im Oktober 1913.{29}
Er hinterließ seinem Nachfolger, Alexander Heskel, eine für damalige Verhältnisse gut aufgebaute Behörde mit den wesentlichen Instrumentarien zur Erfüllung der Aufgaben in der „öffentlichen Jugendfürsorge“. Der 1864 geborene Heskel studierte klassische Sprachen und Germanistik und schloss sein Studium mit der Promotion ab. Von 1896 bis 1906 arbeitete er als Oberlehrer an einer Hamburger Realschule, danach als Inspektor des höheren Schulwesens, bevor er 1914 Petersens Nachfolge antrat und das Amt als Direktor der Jugendbehörde bis 1923 ausübte.{30}

Zu den Aufgaben der Behörde gehörten die Fürsorge und ggf. Erziehung von Minderjährigen,
die aus dem Armenwesen in die „öffentliche Waisenpflege“ überwiesen werden.
deren Erziehung durch die Eltern nicht gesichert ist und die Verwahrlosung durch den Staat im Rahmen der „Zwangserziehung“ abgewendet werden muss (§§ 1666 und 1638 BGB).
die Straftaten begangen haben und wegen fehlender jugendlicher Einsicht in die Tat nicht verurteilt werden oder wegen ihres Alters strafunmündig sind, aber einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt überwiesen werden (§56 Reichstrafgesetzbuch).
die sich einer Übertretung gem. § 361 Nrn. 3 bis 8 Reichsstrafgesetzbuch schuldig gemacht haben. Dazu gehörten Landstreicherei, Arbeitsscheu bei Bezug öffentlicher Fürsorge, „gewerbsmäßige Unzucht“ bzw. Prostitution, Bettelei und Wohnungslosigkeit.
für die der gesetzliche Vertreter die öffentliche Erziehung beantragt hat.
die von der Polizei in Verwahrung genommen wurden.
Der Aufgabenkatalog zeigt deutlich die Wurzeln der heutigen Jugendhilfe. Die Anlässe für Eingriffe der staatlichen Jugendbehörde sind Vernachlässigung, Misshandlung und sonstige Gefährdung des Kindeswohls, wobei dieser Begriff noch nicht entwickelt war. Und auch der Delinquenz junger Menschen sollte grundsätzlich in einem jugendgemäßen Sinn mit erzieherischen Maßnahmen begegnet werden. Ein eigenes Jugendstrafrecht gab es noch nicht, wohl aber das Instrument der Vermeidung von Haft.
Die Behörde hatte darüber hinaus die Aufgabe, die öffentliche Erziehung durchzuführen. Hierzu konnte sie sich dreier Einrichtungen, die damals noch als „Anstalten“ bezeichnet wurden, bedienen. In geeigneten Fällen sollte aber dem traditionellen Instrument der Pflegefamilie und der Lehr- oder Dienststelle der Vorrang eingeräumt werden. Letztere waren vor allem für ältere, schulentlassene junge Menschen vorgesehen, um sie in eine berufliche Tätigkeit mit Wohnmöglichkeit zu überführen. Die Behörde hatte über diese Lebensorte der Minderjährigen die Aufsicht zu führen, um das Wohlergehen der Minderjährigen in den Familien und bei Lehrherren und Arbeitgebern zu überwachen. Es war eine Erfahrung, dass diese Stellen gerne das „Kostgeld“ nahmen, die „Privatkostkinder“ dann aber vernachlässigten oder ausbeuteten. Die Behörde hatte bereits in der Vergangenheit ein Netz ehrenamtlicher Waisenkreise und -bezirke über das Stadtgebiet geworfen. Sogenannte „Vertrauensmänner“{31} prüften die Pflegstellen vor und während der Aufnahme von Kindern. Die heutige, jugendamtliche Aufgabe des „Pflegekinderwesens“ mit der Überprüfung der Eignung von Pflegestellen und der Überwachung des Wohlergehens der Kinder, war damit in jener Zeit bereits ausgeprägt.
Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches waren auch familienrechtliche Bestimmungen in Kraft getreten, die das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht des Kindesvaters regelten und auch den Fall, dass dieser das Sorgerecht und die Sorgepflicht nicht oder nicht angemessen ausübte oder als Sorgerechtsinhaber ausfiel. In diesen Fällen war das Sorgerecht an einen Vormund zu übertragen. Der Behörde oblag die Ausübung der Vormundschaft über die Mündel, die nicht in einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt lebten, über Mündel in der sogenannten „vollständigen Fürsorge“ in Anstalten oder bei Pflegefamilien und über uneheliche Kinder, die nicht in Anstalten lebten. Damit war die vom Staat wahrgenommene Berufsvormundschaft neben der Vormundschaft durch Privatpersonen institutionalisiert worden.
Der neuen Behörde wurden auch die Aufgaben des Gemeindewaisenrats gemäß § 1850 BGB zugewiesen. Danach hatte der Gemeindewaisenrat „in Unterstützung des Vormundschaftsgerichts darüber zu wachen, daß die Vormünder der sich in seinem Bezirk aufhaltenden Mündel für die Person der Mündel, insbesondere für ihre Erziehung und ihre körperliche Pflege, pflichtmäßig Sorge tragen. Er hat dem Vormundschaftsgerichte Mängel und Pflichtwidrigkeiten, die er in dieser Hinsicht wahrnimmt, anzuzeigen und auf Erfordern über das persönliche Ergehen und das Verhalten eines Mündels Auskunft zu ertheilen.“{32} Zu den Aufgaben des Gemeindewaisenrates gehörte gem. § 1675 BGB, dem Vormundschaftsgericht von allen Fällen drohender und eingetretener Verwahrlosung, die Entziehung der elterlichen Rechte oder Zwangserziehung zur Folge haben können, Mitteilung zu machen.“{33} Diese Aufgaben sind bis heute im Kern solche eines Jugendamtes.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Einrichtungen der „vollständigen Fürsorge“, also die Erziehungsanstalten neben der Familienpflege. Hierzu gehörten das Waisenhaus in der Averhoffstraße, die Erziehungsanstalt für Knaben in Ohlsdorf und die 1911 in Betrieb genommene Erziehungsanstalt für Mädchen in Alsterdorf, die als die „Feuerbergstraße“ bis heute ein bedeutsamer Ort der Hamburgischen Jugendhilfe ist.
Die Einrichtungen, die zum Teil mehrere hundert Menschen beherbergten, wurden als „Anstalt“ bezeichnet. Eine derart große Einrichtung bedurfte einer straffen Ordnung sowohl im Aufbau als auch in den täglichen Abläufen, die die in ihr lebenden und arbeitenden Menschen nach fabrikmäßigen Maßstäben organisierten. Die Einrichtungen hatten spezialisierte Aufgaben und bildeten als Gesamtheit den Apparat der „vollständigen Fürsorge“, der für jedes Kind, jeden „Zögling“, einen Ort und eine Behandlung bereithielt. Die Leitungen der Häuser waren „Direktor“ oder „Oberin“, was eine Nähe zu einer Fabrik einerseits und andererseits zu einer klösterlichen Organisation ausdrückt. Das Personal für die Verwaltung, Erziehung, Gesundheitspflege und den Betrieb hatte überwiegend ihre Wohnstatt in der Anstalt. Im Waisenhaus gab es beispielsweise neben Erziehungs- und Lehrpersonal auch Schreiber und Ökonomiegehilfen, Tischler, Schneider, Schumacher, Heizer und Mechaniker, sowie Ärzte, die die Anstalt regelmäßig aufsuchten. Sie arbeiteten in anstaltsinternen Küchen, Waschküchen und Nähstuben, in Krankenabteilungen, Klassenräumen und Gärten für den Gemüseanbau, in Heizanlagen sowie Werkstätten für den Reparaturbetrieb. Sie waren aber auch in der Unterweisung der jungen Menschen zur Vorbereitung auf einen Beruf und das Arbeitsleben tätig. Im Waisenhaus mit seiner Säuglingsstation befanden sich sogar ein Operationszimmer, ein Sektionsraum und eine Leichenkammer. Für den Gottesdienst und die Seelsorge kam ein Geistlicher in die Anstalt.
Zwischen den Anstalten bestand auch eine wirtschaftliche Arbeitsteilung. So wurde ein Großteil der Wäsche zentral in der Mädchenanstalt gewaschen, der landwirtschaftliche Betrieb der Knabenanstalt belieferte die Mädchenanstalt mit Milch.
Auch die Vermögensverwaltung der „Zöglinge“ war innerhalb des Systems geregelt. Mitgebrachtes und in der Zeit der Unterbringung erspartes Geld wurde von der „Sparkasse des Hamburgischen Waisenhauses“ verwaltet. Hatten früher junge Menschen in Arbeits- und Dienststellen ihr Geld noch bei einer Ortssparkasse eingezahlt und verfügten damit selbst über ihre Ersparnisse, so hatten sie seit Einführung der Sparkasse des Waisenhauses diese zu nutzen. Damit war der Zugang zum Geld und dessen Verwendung kontrollierbar.{34} Die Anstalten waren also in einem erheblichen Umfang autarke und von der Umwelt abgeschlossene Orte.
Die Kinder und Jugendlichen durften die Anstalt auch nicht ohne Erlaubnis verlassen und Besuch nur kontrolliert empfangen. Gelegentlich, zu besonderen Anlässen, wurden vom Personal begleitete Ausflüge unternommen. Dass hier den jungen Menschen die Freiheit genommen wurde, wird in den zeitgenössischen Darstellungen nicht explizit erwähnt, weil dies als selbstverständlich und rechtens galt. Auch der Einsatz von Erziehungsmitteln, die in ihrer sanktionierenden Form auch als „Zuchtmittel“ bezeichnet wurden, war ebenso selbstverständlich und rechtlich legitimiert{35}.
„Die Tageseintheilung ist naturgemäß streng geregelt“, berichtet Petersen über das Waisenhaus, um aber gleich nachzuschieben: „doch so, daß den Kindern möglichst viel freie Zeit zur Erholung und freien Bewegung verbleibt.“{36} Geweckt wurde um 5:30 Uhr im Sommer und 6:00 Uhr im Winter. Dann begann ein Tag damit, Schlafsaal und Wohnzimmer in Ordnung zu bringen und danach das erste Frühstück einzunehmen. Um 8 Uhr versammelten sich alle zu einer gemeinsamen Andacht unter der Leitung des Direktors. Dann ging es in den Schulunterricht, der - durch eine Frühstückspause um 10 Uhr unterbrochen - bis zum Mittagessen um 12 Uhr erteilt wurde. Danach war Freizeit bis um 2 Uhr. Ab 1 Uhr konnten Kinder für eine Dreiviertelstunde Besuche empfangen, allerdings unter Aufsicht eines Beamten, „namentlich um etwaigem schlechten Einfluss übel beleumdeter Angehöriger entgegenzutreten“{37}. Ab 2 Uhr war je nach Alter Spiel, Beschäftigung für häusliche Zwecke, Hausfertigkeitsunterricht oder Gartenarbeit angesetzt. Zwischen 4 und 5 Uhr am Nachmittag gab es eine Pause mit Milch und Brot und freier Zeit. Von 5 bis 7 folgte wieder eine geregelte Tätigkeit in den Arbeitsstuben und Werkstätten oder im Garten sowie eine Stunde für Schulaufgaben. Kleine Kinder durften während der Arbeitsphasen der älteren bis zum Abendbrot um 7 Uhr spielen und basteln. „Nach 7 Uhr freie Bewegung“, wobei Petersen stolz ergänzt: „Eine Anzahl Knaben treibt in den Freistunden Musik und unterhält ein Musikkorps von 11 Bläsern, 6 Geigern und mehreren Trommlern und Pfeifern.“{38} Nach der vergnüglichen Freizeit ging es dann nach einer kurzen Abendandacht je nach Alter zwischen 6 und 8:30 Uhr ins Bett.
Petersen beschreibt das Konzept hinter diesem Tagesplan, mit dem er der „großen Gefahr jeder Anstaltserziehung, welche in der Gleichförmigkeit des Lebens besteht“, begegnen möchte. Es geht ihm um eine gewisse Vielfältigkeit, auch innerhalb der Arbeits- und Unterrichtsphasen, indem sich für die Mädchen zum Beispiel „Kartoffelschälen mit Stopfen, Anfertigung der Schularbeiten und Nähen usw. abwechselt. Der Stundenplan sieht so recht bunt aus, kein Tag gleicht dem anderen in bezug auf die Reihenfolge der Beschäftigungsarten, so weit es irgend möglich ist.“{39}
Ob die Kinder und Jugendlichen dies so erlebten, muss offenbleiben. Das Leben in der Anstalt war in jeder Beziehung streng durchorganisiert. „Die Kleidung der Kinder ist uniform“, überwiegend in blau, wobei im Sommer und Winter jeweils andere Uniformen zu tragen waren. „Jeden zweiten Sonntag ist Ausgehtag“, jedoch, schränkt Petersen ein, „nur für die Kinder, welche von Angehörigen eingeladen sind.“ An ganz wenigen Festtagen dürfen dann auch jene zu Angehörigen oder Freunden gehen, die nicht eingeladen wurden. Und es war ratsam, pünktlich in die Anstalt zurückzukommen, denn nach den einschlägigen Gesetzen war die zuständige Polizeibehörde verpflichtet, einen Minderjährigen der sich der Aufsicht entzogen hat, wieder zuzuführen. Und im Übrigen hatte das Personal die „Befugnis zur Anwendung angemessener Zuchtmittel“{40}.
Angesichts der Verhältnisse, aus denen viele der Kinder stammten, war die materielle Fürsorge sicherlich ein Gewinn. Die Kinder genossen ärztliche Behandlung, wurden eingekleidet und gut ernährt. Der von Petersen beispielhaft veröffentliche Speiseplan des Waisenhauses weist jeden zweiten Tag Fleisch zum Mittagessen und über den Tag verteilt mehrere kleine Mahlzeiten mit Milch aus.
In diesen Grundstrukturen arbeiteten alle Anstalten unter der Leitung der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge. Wer in ihre Obhut überwiesen wurde, durchlief ein Aufnahmeverfahren, erhielt einen Platz in einer der Anstalten und sollte am Ende eines langjährigen Prozesses im besten Fall als junger Erwachsener einen Beruf erlernt, aber zumindest eine Arbeit gefunden haben.
Im Verwaltungsgebäude der Behörde, das erst 1908 fertiggestellt wurde, begann dieser Weg in der Aufnahmestation. „Dort erfolgt die Prüfung des Überweisungsbeschlusses und die genaue Feststellung der Personalien der Aufgenommenen“, berichtet Petersen.{41} Sie wurden „sogleich nach der Einlieferung (…) gebadet und in Anstaltstracht gekleidet“.{42} Jene, „mit Ungeziefer behaftete oder auf ansteckende Krankheiten Verdächtige“{43}, wies man gleich in die Isolierabteilung ein. Alle wurden ärztlich untersucht und dann, soweit sie für gesund befunden wurden, in die nach Mädchen und Jungen sowie Alter getrennte Beobachtungsstation verlegt. Die Erkrankten kamen in öffentliche Krankenhäuser. Infektionskrankheiten waren seinerzeit ein großes Problem, so dass es sogar einen besonderen Trakt gab, in dem ganze Gruppen Infizierter aufgenommen werden konnten. Insgesamt spielte die Gesundheitspflege in allen Anstalten eine bedeutende Rolle, „weil eine große Zahl der aufgenommenen Kinder in schlechtem Ernährungszustande ist, und namentlich auch allerlei Krankheiten, insbesondere Skrofulose{44} und tuberkulöse Erscheinungen verhältnismäßig oft vorkommen.“{45} Der Verdacht auf Masern, Scharlach und andere Infektionskrankheiten war alltäglich. Mangelernährung, Verkrümmungen der Wirbelsäule oder einzelner Glieder kamen häufig vor. Die Krankenstation im Waisenhaus war daher auf 70 bis 80 Kinder ausgerichtet. In der Mädchenanstalt in Alsterdorf verfügte die Krankenabteilung über 24 Betten, in der die Geschlechtskranken von den anderen Erkrankten getrennt wurden. Die Ärzte stellten auch die fatalen Folgen von Alkoholismus und Vernachlässigung in der geistigen Entwicklung fest.
Der bedrohliche Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen spiegelt sich in der Statistik der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge wider. Für das Jahr 1911 wird dort unter der Rubrik „Übersicht über die Gestorbenen“ in der öffentlichen Jugendfürsorge von 126 Kindern berichtet, von denen 61 das erste und weitere 39 das fünfte Lebensjahr nicht überlebten. Von diesen starben allein 44 Säuglinge und 20 ältere Kinder im Waisenhaus. {46}
Aufgabe der Beobachtungsstation war es neben der gesundheitlichen Einschätzung und Behandlung der Kinder und Jugendlichen, „ein Urteil über ihren Charakter zu gewinnen, auf Grund dessen die Entscheidung getroffen wird, ob die Betreffenden in Familienpflege kommen, ins Waisenhaus versetzt werden oder einer Besserungsanstalt überwiesen werden sollen.“{47} Dabei widmet das Erziehungspersonal „dem geistigen Zustand der Zöglinge besondere Aufmerksamkeit, damit erforderlichenfalls eingehende psychiatrische Untersuchung veranlaßt werden kann.“{48} Auch „geistig abnorm erscheinende oder nach den Vorfakten auf geistige Abnormitäten Verdächtige werden besonderer Beobachtung durch das Erziehungs- und Pflegepersonal empfohlen, auch wiederholt untersucht, um eventuell Überführung in Spezialuntersuchung und Behandlung zu veranlassen“{49}, berichtete Petersen.
Bei dieser Beurteilung über den weiteren Verbleib wurde auch die Konfession berücksichtigt, denn die katholischen und jüdischen Kinder und Jugendlichen sollten in die Einrichtungen ihrer Konfession überwiesen werden. Die staatlichen Einrichtungen waren protestantisch ausgerichtet.
Am Ende des Jahres 1911 zählte man 1932 Kinder und Jugendliche in der Zwangserziehung. Davon befanden sich 473 in Familienpflege, 689 in Lehr- und Dienststellen, 328 im Waisenhaus und der Aufnahmestation, 147 bzw. 105 in den Erziehungsanstalten Ohlsdorf und Alsterdorf, 112 in der Besserungsanstalt des Werk- und Armenhauses, 42 im katholischen Waisenhaus in Bergedorf, 14 in anderen Erziehungsanstalten und 22 in „Krüppelheimen und Irrenanstalten (Alsterdorf, Friedrichsberg, Langenhorn).“{50}
„In das Waisenhaus kommen in der Regel diejenigen Kinder, deren Verbleib in der Fürsorge der Behörde voraussichtlich von nur kurzer Dauer ist“{51}, etwa bei Erkrankung der Mütter, Obdachlosigkeit der Eltern oder bei einer späteren Überweisung in die Familienpflege, in eine der Erziehungsanstalten oder zu anderen Betreuungsorten.
Die Hauptteile des Waisenhauses mit Platz für 550 bis 600 Kinder waren der Mädchen- und der Knabenflügel. Im ersteren war auch die Säuglingsstation mit 90 Betten für die kranken und besonders pflegebedürftigen Kinder unter zwei Jahren untergebracht. In der sog. „Warteschule“ befanden sich Mädchen und Jungen im Alter von 3 bis 6 Jahren, also im heutigen Kindergartenalter. Die schulpflichtigen Mädchen und Jungen wurden in insgesamt 4 Gruppen im ersten Schuljahr noch zusammen betreut, dann getrennt in Gruppen zu 20 bis 30 Kindern, in höherem Alter sogar zu 30 bis 40 Kindern. Die etwa 50 bis 60 schulentlassenen, konfirmierten Mädchen verblieben nach der Schule noch etwa ein Jahr in der Anstalt, um in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterwiesen zu werden. Ziel war es, sie später in Dienststellungen zu vermitteln.
Im sog. „Knabenflügel“ des Gebäudes waren sechs Gruppen von Kindern untergebracht, die in der Zusammensetzung den Volksschulklassen 1 bis 6 entsprachen. Diejenigen, die vor dem Ende der Schulzeit standen, aber einen Abschluss nicht würden erreichen können, wurden einer besonderen Gruppe zugewiesen.

Die schulpflichtigen und nicht mehr schulpflichtigen Jungen, für die nach der Begutachtung eine „strengere Anstaltserziehung notwendig“{52} erschien, wurden an die Erziehungsanstalt für Knaben in Ohlsdorf überwiesen. Auch hier war ein autarkes Dorf entstanden mit zwei größeren Gebäuden und kleineren Nebengebäuden, den „Pavillons“, in denen vor allem Werkstätten untergebracht waren. Die Zuordnung der Jungen zu den Gruppen erfolgte anhand des Alters und des „sittlichen Zustandes“. „Für die schwer erziehbaren, geistig minderwertigen Zöglinge ist eine besondere Abteilung gebildet, welche der regelmäßigen täglichen Aufsicht eines psychiatrisch erfahrenen Arztes untersteht“{53}. Die schulpflichtigen Jungen arbeiteten nach dem Unterricht in der Anstaltsschule vier Stunden in den Werkstätten und anderen Arbeitsplätzen, die schulentlassenen 8 Sunden. Das Angebot an berufsqualifizierenden Arbeitsplätzen war breit gefächert, und sollte den Neigungen der jungen Menschen entgegen kommen: Es gab eine Schneiderei, eine Schuhmacherei, eine Tischler- und Glaserei, eine Schlosserei, Klempnerei, eine Mechanikerwerkstatt, Buchbinderei, Sattler- und Tapeziererei und schließlich die Bürstenbinderei, die vor allem für die in höherem Alter aufgenommenen Jugendlichen eine in kurzer Zeit zu erreichende, geringere Qualifizierung ermöglichte. Zur Anstalt gehörte ein 25 Hektar großer landwirtschaftlicher Betrieb mit Pferden, Kühen, Schweinen und Hühnern. Die Erzieher waren vor allem selbst Handwerker mit abgeschlossener Meisterprüfung und damit zur beruflichen Ausbildung befähigt. Ziel war es, die Jugendlichen später in Ausbildungsstellen zu vermitteln, wobei ihre Beschäftigung in den Werkstätten auf die Dauer der Lehrzeit angerechnet wurde.
Die Anstalt für Knaben verfügte auch über eine Krankenabteilung und eine ärztliche Versorgung durch einen täglich erscheinenden Arzt. Wie in den anderen Anstalten wurden auch in Ohlsdorf Andachten und Gottesdienste unter der Regie des Geistlichen des Waisenhauses abgehalten. Petersen betont, dass auch in der „Besserungsanstalt“ den „Zöglingen ein möglichst großes Maß an Lebensfreude zuteil wird“{54}, insbesondere durch Unterhaltungsabende mit Gesang, Musizieren und Theaterspiel sowie bei Ausflügen und Spaziergängen. Bei Petersens Schilderungen bleibt unausgesprochen, dass auch hier, wie in allen Anstalten, die jungen Menschen auf dem Gelände eingeschlossen und von der Außenwelt abgeschottet waren. Das Empfangen von Besuch, auch dem von Angehörigen, galt als Vergünstigung und musste verdient werden. Beurlaubungen aus der Anstalt waren eine Ausnahme. Der Direktor hatte das Recht, Entlassungen aus der Anstalt vorzuschlagen. Viermal im Jahr fanden diese dann auch statt, wobei sie in aller Regel nicht das Ende der Zwangserziehung bedeutete: Die jungen Menschen wurden zur Bewährung in eine Dienst- oder Lehrstelle mit weiterer behördlicher Aufsicht überführt.
In der auf 230 junge Menschen ausgelegten Einrichtung in Ohlsdorf waren 1911 nur 141 Plätze belegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dieser Einrichtung Jungen und Mädchen gemeinsam untergebracht waren. Erst im Jahr 1911 war die Erziehungsanstalt für Mädchen fertiggestellt, so dass eine Geschlechtertrennung vorgenommen werden konnte.
Die Ohlsdorfer Anstalt war in den 1880er Jahren erbaut worden. Zwischenzeitlich hatte man Erfahrungen mit dem Anstaltsbetrieb gesammelt und ließ diese neben dem architektonischen Zeitgeist in die Planung der neuen Einrichtung für Mädchen einfließen. Petersen schwärmte, dass der Neubau der Mädchenanstalt „durch die Eigenart seiner Anlage die Vorzüge des Pavillonsystems, das in der scharfen Trennung der Erziehungsgruppen von einander besteht, mit den Vorteilen des Kasernensystems, die in der größeren Wohlfeilheit der Anlage, der leichteren Bewirtschaftung und der wirksameren Beaufsichtigung durch die Leitung liegen, zu verbinden“{55} versucht. In den Stockwerken des Haupthauses wurden Zimmergruppen mit Wohnsaal, Schlafsaal, Abort und Wohnung für die Aufsicht gebildet, „etwa so, wie die Etagen eines Etagenhauses.“{56} Die insgesamt sieben Gruppen boten Platz für jeweils 16 bis 22 Mädchen, die zum Teil bei Ausfall des Personals verbunden werden konnten. Auch war damit die Möglichkeit eröffnet, eine Aufnahmegruppe zu bilden und „außerdem die Mädchen nach Alter, Grad der Verdorbenheit und Ursache der Verwahrlosung zu sondern.“{57} Ein diesem Geist folgendes Novum war die Gestaltung des Dachgeschosses. Für 60 Mädchen waren kleine Einzelschlafzimmer geschaffen worden, die im Gebäudeplan als „Zellen“ bezeichnet sind. Diese hatten den Zweck, „die Mädchen des Nachts wirksam voneinander zu sondern, ohne ihr Schamgefühl zu verletzen.“{58} Hier spielt Petersen darauf an, dass ein Hauptgrund für die Einweisung in die Einrichtung die sexuelle Verwahrlosung, wie man sie damals sah, war und man mit der Trennung offenbar sexuelle Begegnungen vermeiden wollte.
In den beiden Nebengebäuden waren die Krankenabteilung und die Wäscherei untergebracht. Und auch in dieser Anstalt war es ein hochrangiges Ziel, die Mädchen auf ihr voraussichtliches Leben in einem gewerblichen Beruf, in einer Anstellung in einem Haus und als Hausfrau vorzubereiten.
Die Mädcheneinrichtung mit ihren insgesamt 144 Plätzen in den Betreuungsgruppen und der Krankenabteilung wurde durch eine „Oberin“ geleitet, für die in dem Hautgebäude eine Wohnung vorgesehen war. Das übrige Personal war bis auf den „verheirateten“ Oberaufseher weiblich. Er wohnte in einem Seitentrakt des Hauptgebäudes und war für die technischen und administrativen Angelegenheiten zuständig. Schule, Arbeitstätigkeit, ärztliche Versorgung und das Alltagsleben in der Einrichtung waren nach dem gleichen Prinzip geregelt wie in ihrem Ohlsdorfer Pendant für Jungen.
Über Erfahrungen aus dem Betrieb der Anstalt für Mädchen konnte Petersen noch nichts berichten. Sie war 1911 gerade fertiggestellt worden, aber ein wesentlicher Baustein in der Architektur der öffentlichen Fürsorgeerziehung, die ihm unterstand.
Petersens Beschreibung der Anstaltslandschaft wirkt fast wie ein Idyll, in dem Kinder und Jugendliche individuell gesehen werden und sich dort mit erzieherischer Begleitung entwickeln können. Dass es neben einer guten Organisation vor allem auf das Verhältnis der jungen Menschen zu den ihnen zugewiesenen Erziehungspersonen ankommt, spricht Petersen einzig im Vorwort an: Die Arbeit von Mensch zu Mensch sei entscheidend für den Erziehungserfolg. Denn „die wahre Hilfe [werde] dem hilfsbedürftigen Jugendlichen hauptsächlich durch die unmittelbare Einwirkung des Erziehers, des Lehrers, des Vertrauensmannes, des Waisenpflegers und der anderen zur Hilfeleistung berufenen Organe“{59} zuteil. Das war ein idealistischer Anspruch, dem die Praxis in den Anstalten bedingt gerecht wurden.

Bei allen guten Absichten steckte ein schmerzender Stachel im Fleisch der Erziehung und insbesondere der Anstaltserziehung: Körperliche und psychische Gewalt, die als Strafe für Ungehorsam und unerwünschtes Verhalten ausgeübt wurden, aber als übliche Erziehungsmittel galten. Bereits zur Zeit Petersens wurde die Behandlung der jungen Menschen in den Anstalten kritisch gesehen. Mit dem Titel „Erziehungsanstalt oder Zuchthaus“ veröffentlichte der Schriftsteller und Kriminalpsychologe Heinz-Otto Fock im August 1914 einen Beitrag in der Zeitschrift „Das neue Blatt“{60} und griff damit das Thema wie andere vor und nach ihm auf. Er verfasste den Artikel anlässlich eines Gerichtsprozesses in Hamburg, in dem sich eine Frau wegen Beamtenbeleidigung zu verantworten hatte. Sie hatte immer wieder und vehement Beschwerden über die Misshandlung ihrer Tochter in der Erziehungsanstalt für Mädchen vorgebracht, die jedoch von der Behörde als unhaltbar eingestuft wurden. Der Fall veranlasste Fock, zur Alltagspraxis in Erziehungsanstalten zu recherchieren: „Hierbei sind mir ebenfalls Sachen zu Ohren gekommen, die jeder Beschreibung spotten“, fasste er seine Ergebnisse zusammen. In den Zuchthäusern sei die Prügelstrafe schon seit Jahren abgeschafft, sie sei aber in den Erziehungsanstalten weiterhin statthaft. Er schloss seinen Aufsatz mit den Worten ab: „Junge Männer, die nichts weiter verbrochen haben, als daß sie in puncto Erziehung verwahrlost sind, werden schlimmer behandelt als wie die gemeinsten Verbrecher.“{61}
Die hier implizit angesprochenen Strafordnungen der Erziehungsanstalten waren zu jener Zeit immer wieder Gegenstand von Erörterungen in der Behörde. Dabei wurde die Züchtigung als erzieherisches Mittel, auch die körperliche durch Schläge, gar nicht in Frage gestellt, war sie doch selbstverständlich und auch in der väterlichen Erziehung erlaubt{62}.
Mit der Eröffnung der „Besserungsanstalt für schulentlassene Mädchen in Alsterdorf“ wurde die Anwendung von Zuchtmitteln in einer „Strafordnung“ geregelt. Die „Strafen“ reichten von der Entziehung der Freizeit, der Besuchserlaubnis und einer Mahlzeit für einen Tag über das Aussetzen der warmen Kost für mehrere Tage, den einfachen Arrest bis zu vier Wochen bis hin zu strengem Arrest bis zu 12 Tagen, erschwert durch Entzug der warmen Kost und des Bettlagers. Bei besonders harten Strafen mit körperlichen Auswirkungen war der Anstaltsarzt hinzuziehen, in Einzelfällen sogar die Leitung der Behörde. Dagegen sticht ein Passus ins Auge: „Körperliche Züchtigungen jeder Art sind verboten.“{63} Der Strafordnung ist ein Auszug aus einem Protokoll der Behörde angefügt, in dem es heißt: „Kein Dunkelarrest, keine körperliche Züchtigung, Verhängung der Arreststrafen jeder Art für Schwangere nur nach ärztlicher Begutachtung. Hierzu bemerkt der Herr Präses, dass, wenn auch in dem Entwurf die körperliche Züchtigung als Strafmittel verboten sei, eine solche in dringenden Notfällen natürlich vorgenommen werden könne, ohne dass sich etwa der betreffende Angestellte strafbar mache.“{64}
Die verhängten Strafen waren zu dokumentieren und dem Direktor der Behörde, damals Johannes Petersen, zu übersenden. Es dauerte zwei Jahre, bis die Strafordnung geändert wurde und das Verbot der körperlichen Züchtigung aufgehoben wurde. In der diesbezüglichen Anordnung des Direktors Petersen hieß es: „Es kann körperliche Züchtigung mit bis zu 12 Hieben vollzogen werden. (…) Der Vollzug erfolgt durch Anwendung eines leichten Rohrstocks. (…) Schläge auf den Kopf sind unbedingt verboten.“{65} Diese Strafe durfte nur durch die Oberin angeordnet werden und war in ihrer Gegenwart zu vollziehen.
Die verschärfte Praxis war eine Reaktion auf die Erfolglosigkeit im Umgang mit den Mädchen, die sich in die strenge Anstaltsordnung nicht einfügten und wohl auch nicht einfügen konnten. Auf Anregung des Präses der Behörde kamen die verantwortlichen Beamten am 6. April 1915in einer Besprechung zusammen um die Praxiserfahrungen der Züchtigung und Alternativen zu besprechen. Oberin Rothe aus der Mädchenanstalt äußerte, dass sie für das Vorgehen gegen „dauernden Widerstand, Tätlichkeiten gegen Vorgesetzte, unanständige Schamlosigkeiten, Brutalität gegen schwächere Mitzöglinge keinen vollwertigen Ersatz für körperliche Züchtigung kenne.“{66} Wenn als härteste Züchtigung nur die Arreststrafe bliebe, würden die „passiveren Naturen“ im Arrest völlig teilnahmslos werden. Die „aktiveren Elemente“ würden auf alte Verhaltensweisen zurückfallen und ohnehin gegenüber der Arreststrafe unter Einschränkung der Kost mit wenig Furcht oder Respekt reagieren. Die körperliche Züchtigung habe dagegen den Vorteil, dass sie auf den Fuß zu der Verfehlung mit einer Ermahnung folge. Danach würde der Alltag fortgeführt. Bei der Arreststrafe sei der Zusammenhang zwischen Verfehlung und dem Vollzug der Strafe nicht mehr gegeben. Der Direktor der Knabenanstalt war überzeugt, dass verschärfte Arbeitsauflagen im Arrest bewirkten, dass die Zöglinge davon abgehalten würden, „Unfug zu treiben“. Der Direktor des Waisenhauses favorisierte ebenso wie die Oberin Rothe die Züchtigung als unmittelbaren erzieherischen Einfluss, während er beim Arrest Selbstverletzung und Selbsttötungsversuche in geradezu „epidemisch zu bezeichnendem Umfang“ wahrgenommen habe. Hier schaltete sich Oberin Rothe in die Diskussion ein: „Derartige Epidemien“ seien „durch die Wirkung der Züchtigung eines Zöglings auf die anderen Zöglinge mit einem Schlage zu beseitigen.“ Der Arzt Dr. Leistikow hielt eine Züchtigung für vertretbar, wenn sie „in einer der elterlichen Züchtigungsbefugnis entsprechenden humanen Weise vorgenommen würde.“ Es wurde vorgetragen, dass die Züchtigung und auch der Arrest individuell sehr unterschiedlich wirkten. Hier waren sich die Gesprächsteilnehmer jedoch nicht einig. Der Vorschlag des Direktors Heskel, „die den Anstaltsleitern zustehende elterliche Gewalt nicht in Form von Züchtigungen, sondern in Gestalt eines dem elterlichen ähnlichen moralischen Einflusses den Zöglingen gegenüber in Erscheinung treten zu lassen“, wurde in der Diskussion inhaltlich nicht weiter aufgegriffen. Er war den Anwesenden aus der Praxis vermutlich zu abstrakt. Heskel erwirkte jedoch gleich den Beschluss, dass die erwachsenen weiblichen Zöglinge für zunächst sechs Monate nicht mehr gezüchtigt werden sollten. Der Direktor der Knabenanstalt erklärte, nicht ohne Züchtigung auskommen zu können. Sie habe eine erzieherische Wirkung, da sie von dem Zögling „nach eindringlicher Ermahnung mit dem Bewusstsein hingenommen [werde], dass er sie verdient habe.“{67} Im Folgenden wurden noch die Praxis der Züchtigung von schulpflichtigen Jungen und Mädchen und solchen in Dienst- und Lehrstellen erörtert, jedoch ohne konkrete Beschlüsse zu fassen. Die Wortwahl der Teilnehmenden lässt wenig Empathie für die ihnen anvertrauten jungen Menschen erkennen, die in den Anstalten nicht erwartungsgemäß funktionierten. Vor allem Oberarzt Dr. Manchot sprach über die Jungen und Mädchen von „schwierigen Elementen“, „minderwertigem Schulmaterial“ und „eigenartigem Material“.
Die Behörde beschloss am 10. April 1915, für ein Jahr in der Mädchenanstalt auf Züchtigungen bis auf begründbare Ausnahmen zu verzichten. Doch wurde dieser Beschluss praktisch nicht umgesetzt. Die Oberin begründete dies in den folgenden Berichten damit, dass sich in den betreffenden Fällen alle anderen Strafmittel als wirkungslos erwiesen hätten. Die Angelegenheit wurde im Herbst 1916 wieder aufgegriffen. Die Behörde beschloss, dass Arreststrafen und körperliche Züchtigungen nur nach Anhörung eines Arztes vollstreckt werden durften. Züchtigungen sollten nur nach schwersten Verfehlungen und nur bei solchen Zöglingen angewandt werden, bei denen sich andere Strafmittel als unwirksam erwiesen hätten. Zuvor hatte die Oberin Rothe in einem ausführlichen Bericht anhand einer Schilderung der Falllagen dargestellt, dass auf eine Züchtigung nicht verzichtet werden könne. Vor allem bei den „Tobsüchtigen“ könne man mit der Züchtigung deren „gefährlichen, zum Verbrechen neigenden Eigenwillen“ brechen. Der Bericht hob hervor: „Nicht nur wir Erzieherinnen auch der Arzt ist der Überzeugung, dass körperliche Züchtigung, die in hartnäckigen Fällen wiederholt werden muss, diese Mädchen vor der Irrenanstalt bewahrt hätte.“{68} Es hatte sich ein System eingestellt, dass Erziehung für sich in Anspruch nahm, aber mit Strafgewalt vorging. Die verhaltenen Versuche, die Strafpraxis zu entschärfen, waren gescheitert und vorerst beendet.

Bis 1911 hatte sich in Hamburg die staatliche Organisation für Jugendangelegenheiten konzeptionell und organisatorisch einen Stand erreicht, der als Basis für die Fortentwicklung zur modernen Jugendhilfe angesehen werden kann, die bis in die 1980er Jahre hinein erkennbar blieb. In Hamburg im Besonderen hatte sich eine behördliche Struktur gebildet, die nicht nur administrierte, sondern die erzieherische und fürsorgerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weitgehend selbst übernommen hatte. Dass der Staat auch Heime betreibt, blieb als Grundprinzip – wenn auch mit fachlichen Veränderungen – bis heute erhalten.
Aber auch andernorts hatte es eine Entwicklung bezüglich der Sicht auf die Aufgaben der Gesellschaft und des Staates gegenüber jungen Menschen gegeben. Bis zur Jahrhundertwende war es üblich, unter dem Begriff des Jugendlichen vor allem den aus armen Verhältnissen stammenden und kriminellen oder sonst „verdorbenen“ jungen Menschen zu verstehen, den man dem wachsenden Proletariat zuordnete. Für diese hatte man die Jugendfürsorge mit dem Instrument der Zwangserziehung geschaffen. Staatlichen Stellen wurde aber auch bewusst, dass man sich jungen Menschen und allem voran jungen Männern bereits im Kindes- und Jugendalter widmen musste, um sie von sozialistischen Organisationen fern zu halten und als fügsame Arbeiter und Soldaten zu gewinnen. Hierfür wurde 1908 das Reichsvereinsgesetz novelliert, das Personen unter 18 Jahren fortan die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verbot.{69} Gleichzeitig förderte der Staat die von ihm gewünschten Jugendorganisationen unter dem programmatischen Begriff der Jugendpflege. Der diesbezügliche preußische Erlass wurde in einer Publikation des zu Preußen gehörenden Altona, einer Nachbarstadt Hamburgs, wie folgt beschrieben:
„Die Jugendpflege will die Erziehungstätigkeit der Eltern, der Schule und Kirche, der Arbeitgeber und Lehrherren unterstützen, ergänzen und weiterführen zur Heranbildung einer frohen, körperlich leistungsfähigen, sittlich tüchtigen, von Gemeinsinn und Gottesfurcht, Heimat- und Vaterlandsliebe erfüllten Jugend.“{70}
Damit entwickelte sich neben der Jugendfürsorge die zweite Wurzel der modernen Jugendhilfe, auch wenn ihre Absichten aus heutiger Sicht alles andere als modern bezeichnet werden konnten. In der nur kurzen Zeit bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges hatte der zuvor negativ konnotierte Begriff des Jugendlichen eine „Umwertung“, eine „Image-Korrektur“ erfahren. „Nur wenn man die Proletarierjugend“ aus der Pauschalverdächtigung, ‚Jugendlicher‘ zu sein, entließ, konnte man erwarten, daß sie sich für die Interessen der privilegierten Stände einsetzte.“{71} Und das gelang für weite Teile der Jugend, die in den ersten Weltkrieg ziehen sollte.

Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Belgien herrschte im Deutschen Reich, ein „Hurra-Patriotismus“{72} in allen Schichten der Bevölkerung, der kritische Stimmen verstummen ließ. Die Straßen waren auch in Hamburg gesäumt von jubelnden Massen, die die zur Front marschierenden Truppen verabschiedeten. Auch die Sozialdemokraten im Reich wie in Hamburg schlossen sich dem Burgfrieden mit dem Regime für die Zeit des Krieges an, und brachten innerparteiliche Kritiker, darunter auch Vereinigungen der Arbeiterjugend, zum Verstummen.
Bevor die Hoffnungen auf einen schnellen Sieg nach den ersten Kriegsmonaten im Reich zu schwinden begannen, hatte die Hamburger Bevölkerung die Kriegsfolgen bereits zu spüren bekommen. Schon im August 1914 wirkte sich die britische Seeblockade verheerend aus: die Hafenwirtschaft brach in kurzer Zeit zusammen, die Arbeitslosigkeit stieg an. Arbeiteten 1913 noch rund 17 Tausend Personen täglich im Hafen, so sank die Zahl während des ersten Weltkrieges auf etwa drei Tausend ab. Ende August hatte sich die Zahl der Obdachlosen gegenüber dem Vormonat von sieben Tausend auf 16 Tausend mehr als verdoppelt. Am 21. August berichtete das SPD-Organ „Hamburger Echo“, dass in einzelnen Stadtteilen bereits gehungert werde. Die Situation verschlechterte sich zusehends, so dass im März 1915 in Hamburg die Lebensmittelversorgung rationiert und die „Brotkarte“ eingeführt wurde. Wie so oft in einer Notlage vor und auch nach dieser Zeit, stieg das Ausmaß der öffentlichen und freiwilligen Fürsorge für Arme und Schwache, zu denen auch die Kinder und Jugendlichen zählten, an. Im Juni versorgten bereits 58 öffentliche Kriegsküchen notleidende Menschen. Ein Jahr später waren es 70, zu denen täglich einhundert Tausend Menschen, darunter auch Kinder und Jugendliche, kamen. Viele Männer, also auch Väter, wurden zum Kriegsdienst eingezogen, Frauen nahmen im Verlauf des Krieges mehr und mehr ihre Stellung in der Produktion und im öffentlichen Leben ein. Kinder waren dadurch noch mehr sich selbst überlassen. Und einige verloren ihre Väter oder auch beide Elternteile.
Seit dem Kriegsbeginn stieg die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die der Behörde zugewiesen wurden. Ende 1914 waren es 6617, fast 300 mehr als Ende 1913 mit 6334, wobei das Gros in Familienpflege untergebracht war oder unter Erziehungsaufsicht stand. Die Erziehungsanstalt für Mädchen in Alsterdorf hatte seit ihrer Betriebsaufnahme 1911 eine Ausweitung der Zahl der Betreuten auf 160 zu verzeichnen, während die Anstalt für Knaben einen leichten Rückgang auf 136 erfuhr. Das Waisenhaus mit der Aufnahmestation war mit einem deutlichen Zuwachs konfrontiert und musste daher Ausweichquartiere beziehen.{73} Für die Erziehungsanstalt für Mädchen war bereits nach ihrer Eröffnung schnell klar, dass sie einen Erweiterungsbau benötigte, der in Auftrag gegeben und dann 1915 eingeweiht wurde. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in öffentlicher Erziehung in Anstalten stieg von 1913 mit 1400 bis zum Kriegende 1918 auf 2400 an. In einer Schrift zur wirtschaftlichen Lage Hamburgs aus dem Jahr 1921 heißt es dazu: „Die Zunahme der Zahl der Anstaltszöglinge ist eine bedauerliche Folge der wirtschaftlichen Verhältnisse, die die Bereitwilligkeit der Familien, Kinder in Pflege zu nehmen, immer mehr schwinden läßt.“{74} Auf Antrag der Eltern wurden im Jahr 1913 225 Minderjährige in Fürsorgeerziehung genommen und 1918 510.
Für die Erziehungsanstalten war es bereits ab 1913 und besonders im Krieg schwierig geworden, geeignetes Personal zu gewinnen. Männliche Aufseher wurden nach und nach zum Kriegsdienst eingezogen, so dass der Anteil der Frauen im Personalkörper der Anstalten stieg. Die Zahl der Betreuten war hoch, so dass immer wieder die Überfüllung der Anstalten beklagt wurde. Im Krieg kamen die Lebensmittelknappheit und Rationierung als Erschwernis hinzu. So bat die Oberin der Erziehungsanstalt für Mädchen im März 1917 ihre Behörde, „dass wir hin und wieder, vielleicht 1 oder 2 mal wöchentlich, für unsere 170 Zöglinge Magermilch bekommen. (…) Die uns von der Knabenanstalt gelieferte Menge Milch ist zu gering, seit 14 Tagen täglich durchschnittlich 7 Liter, früher weniger oder gar nichts, wovon für die Angestellten täglich 3 Liter abgehen.“{75}
Am 1. Dezember 1916 berichtete die Oberin in einer Besprechung der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge, dass es in den Kriegsjahren zu vermehrten, kritischen Situationen gekommen sei, die in erhöhtem Maß Disziplinarstrafen erforderlich gemacht hätten. Als Ursache beschrieb sie den in den letzten Jahren „tieferen geistigen und sittlichen Standpunkt“ der überwiesenen Zöglinge, aber auch die gestiegene Zahl an „Fluchtversuchen“. Auch sei eine gewisse „Kriegsnervosität“ festzustellen, „die die Zöglinge anstaltsmüde mache und die durch die in die Anstalt eindringenden Gerüchte, dass draussen in Fabriken für Mädchen Arbeit in Hülle und Fülle vorhanden sei, noch verstärkt werde.“{76} Der hier beschriebene Widerstand und das Entweichen der jungen Menschen war eine Bedrohung für die Ordnung in den beiden Anstalten. Und sie war ein Thema in den damals geführten Debatten zur Ausgestaltung von Strafen und der Züchtigung als Erziehungsmittel. Die Verantwortlichen haben auf diese Herausforderung in den Kriegsjahren keine befriedigende Antwort gefunden. Dafür brauchte es einen freiheitlichen Geist, der in jener Zeit in der Anstaltserziehung nicht zu finden war.
Der Zusammenbruch der alten staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung war aber nur eine Frage der Zeit. Im August 1916 jährte sich der Kriegsbeginn zum zweiten Mal, an dem erstmals Proteste gegen den Krieg und das Elend öffentlich zum Ausdruck gebracht wurden. Zum Jahresbeginn 1917 hatte sich die Versorgungslage weiter verschlechtert. Kartoffeln gab es kaum noch, stattdessen Steckrüben. Andere Lebensmittel wie Butter und Milch waren ohnehin selten geworden. Die Situation eskalierte. Geschäfte wurden geplündert, Unruhe beherrschten die Straßen in den Arbeitervierteln, die nur mit bewaffnetem Militär im Zaum zu halten war. Anfang 1918 streikten die Werftarbeiter und die Arbeiter der Zulieferbetriebe. Der Streik brachte das Fass der unhaltbaren Zustände aber noch nicht zum Überlaufen. Hierfür bedurfte es des Kieler Matrosenaufstandes, der am 3. November nach ersten Meutereien auf Kriegsschiffen begann. Wenige Stunden nach dessen Bekanntwerden, beschlossen Werftarbeiter einen Streik, der sich schnell zu größeren Versammlungen ausweitete und politisierte. In der darauffolgenden Nacht entwaffneten revolutionäre Matrosen die in Hamburg liegenden Torpedoboote und die vereinigten Arbeiter und Soldaten übernahmen wichtige Schaltstellen des öffentlichen Lebens. Am 6. November verkündete der provisorische Arbeiter- und Soldatenrat vor 40 Tausend Hamburgern, dass er die politische Macht in Teilen übernommen habe. Am 12. November war sie vollends in seiner Hand. Der Weg zu einem demokratischen Hamburg war geebnet. Im Februar 1919 verkündete der Arbeiter- und Soldatenrat im Amtsblatt der Freien und Hansestadt Hamburg die Neuwahl der Bürgerschaft. Am 16. März1919 fand die erste allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Bürgerschaftswahl für Männer und Frauen statt. Wahlsieger war die SPD mit 50,4 Prozent der abgegebenen Stimmen. In dieser ersten, demokratisch gewählten Bürgerschaft mit 160 Abgeordneten hatten auch 17 Frauen Mandate inne. Das neue Parlament war das erste in Deutschland, das von einer Frau, der Alterspräsidentin Helene Lange, eröffnet wurde. Die gewählte Volksvertretung arbeitete eine neue Verfassung aus, die 1921 in Kraft trat. Die Bürgerschaft war nun alleiniger Gesetzgeber, der neben dem Budgetrecht die Wahl des Ersten Bürgermeisters und die Kontrolle des Senats oblag.
Eine neue Zeit
Der politische Neuanfang war im Deutschen Reich und auch in Hamburg von Unruhen begleitet. Die Stadt steckte 1919 in einer schweren Versorgungskrise. Im Vergleich zur Vorkriegszeit betrugen die Milchlieferungen beispielsweise nur noch 20%. Waren wurden dem normalen Handel für Geschäfte auf dem Schwarzmarkt entzogen. Im Juni 1919 musste sogar die Reichswehr anlässlich der „Sülze-Unruhen“ ordnend eingreifen: Die Bevölkerung protestierte gegen den Verkauf verdorbenen und minderwertigen Fleisches. Die Arbeitslosigkeit war dramatisch angestiegen. Auch ein Arbeitsbeschaffungsprogramm des Senats hatte nur eine geringe Wirkung. Die Kassen der Stadt waren leer, die Verschuldung hoch und damit der politische Handlungsspielraum des Senats gering. Auch wenn es in den Folgejahren einen konjunkturellen Aufschwung gab, blieb es unruhig: 1921 besetzten Kommunisten die Werft Blohm & Voss, um einen republikweiten Aufstand zu unterstützen. Doch dieser fiel in sich zusammen. 1923 verschärfte sich die wirtschaftliche Situation durch eine Hyperinflation. Auf deren Höhepunkt erfolgte ein weiterer Versuch, die Macht zu ergreifen: Kommunistische Kampfgruppen stürmten in den Morgenstunden des 23. Oktober im Osten Hamburgs Polizeireviere. Doch der Aufstand scheiterte an der Übermacht von 5000 Polizisten. Auch Putschversuche von Rechts bewegten Hamburg. Am 13. März 1920 versuchten Rechtsextremisten in Berlin die Reichsregierung zu stürzen. Dieser Umsturzversuch, der „Kapp-Putsch“, wurde jedoch durch einen Generalstreik vereitelt, an dem sich auch Hamburger Arbeiter beteiligten. Zu dieser Zeit bildeten national gesinnte, stellungslose Offiziere und Soldaten den Kern nationalistischer und republikfeindlicher Gruppierungen, die eine Reihe von Anschlägen auf liberale und kommunistische Einrichtungen und Personen verübten. In Hamburg war eine von ihnen die personell noch sehr kleine Ortsgruppe der NSDAP, die aufgrund des 1922 erlassenen Republikschutzgesetzes verboten wurde. Mit der Hyperinflation im Jahr 1923 endete der kurze wirtschaftliche Aufschwung in erneuter Not für weite Bevölkerungskreise. Der Preis für ein Brot lag bei 17 bis 18 Millionen Reichsmark und der für ein Pfund Butter bei 60 Millionen. Die Arbeitslosigkeit war hoch und jene, die Arbeit hatten, bekamen keine Löhne. Streiks, Krawalle und Plünderungen von Lebensmittelgeschäften waren die Folge.{77} Fragen der Jugendhilfe standen in diesen Krisenjahren nicht an erster Stelle auf der politischen Agenda. Sie wurden aber von engagierten Abgeordneten der neu gewählten Bürgerschaft dennoch aufgegriffen.

Oberin Rothe hielt das an sie gerichtete Kärtchen der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge in der Hand, als sie sich am 17. März 1921 auf den Weg zur außerordentlichen Sitzung der Behörde im Hamburger Rathaus machte. Das prachtvolle Gebäude war erst 1897 nach 10-jähriger Bauzeit im Stil der Neorenaissance fertiggestellt worden. Das in voller Breite auf den Rathausmarkt ausgerichtete Gebäude mit seinem über hundert Meter hohen Turm prägt das Bild der Innenstadt bis heute. Ort der Sitzung war der Phoenixsaal im Rathaus. Der Name ist dem Mythos vom Vogel Phönix entlehnt, der sich aus der Asche erhebt und neues Leben symbolisiert. Der Saal erinnert an das Trauma des großen Brandes von 1842, der weite Teile der Stadt zerstörte, dem aber der erneute Aufstieg folgte. Konferenzteilnehmer betreten noch heute den Saal durch die zweiflügeligen, schweren Türen, über denen das geschnitzte Stadtwappen prangt. Zwei hohe Fenster sind zum Rathausmarkt ausgerichtet und beleuchten den Raum. Auf dem Bild über dem Kamin entsteigt Hammonia – Hamburgs Schutzpatronin – der Asche. Die dagegen kleinen und beinahe demütig wirkenden Ölgemälde grauhaariger Männer mit Halskrause erinnern an die Honoratioren der Stadt.
In dieser Atmosphäre sollte ein ernstes Thema behandelt werden: Die von den Abgeordneten Stengele und Reiche der Hamburgischen Bürgerschaft aufgedeckten Missstände in den beiden Erziehungsanstalten, der Anstalt für Mädchen in der Feuerbergstraße und der für Jungen in Ohlsdorf. Die SPD-Abgeordnete Ida Stengele war Mitglied der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge. Sie hatte die beiden Erziehungsanstalten inspiziert und wollte über ihre Beobachtungen und vor allem die von ihr entdeckten Missstände berichten. Die 1861 in der Schweiz geborene Stengele war bis zu ihrer Heirat mit Gustav Stengele im Jahr 1894 als Erzieherin in Österreich, Frankreich und Italien tätig. Danach lebte sie als politisch interessierte Hausfrau an der Seite ihres Mannes in Hamburg. Gustav Stengele war Redakteur des Hamburger Echos und sozialdemokratischer Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft. Er starb 1917. Von politscher Seite erhob sich damit eine in der Pädagogik nicht unerfahrene Stimme. Ihre 1875 in Hamburg geborene Fraktionskollegin, Adele Reiche, war von 1896 bis 1907 Volksschullehrerin und von 1915 bis 1918 als Kriegshilfslehrerin in Hamburg tätig und ebenfalls Mitglied der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge. Zu ihr waren Beschwerden über die Behandlung der jungen Menschen in den Erziehungsanstalten vorgedrungen, die ebenfalls angesprochen werden würden.
Um 14:15 Uhr eröffnete Staatsrat Lohse die Sitzung, zu der die genannten Kommissionsmitglieder, Direktor Heskel, zwei Ärzte, einige Beamte, Direktor Schallehn der Knabenanstalt und Oberin Rothe anwesend waren. Stengele erhielt das Wort und berichtete über zwei Besuche in der Knabenanstalt im Februar. Sie war dort auf verschmutzte Bettwäsche und Kleidung, Hygienemängel und unzureichende Kost, insbesondere auch für kranke Zöglinge, gestoßen. Weiterhin hatte sie die Überzeugung gewonnen, „dass in der Anstalt noch in den alten Bahnen fortgearbeitet würde und dass die Anstalt noch nicht von modernem Geiste durchdrungen sei.“{78} Sie schloss ihren Vortrag mit der Forderung zur Erneuerung durch eine familiärer geprägte und freiheitliche Erziehung sowie der gründlichen Berufsausbildung der Zöglinge sowie der Erzieher. Der Behörde waren zudem Beschwerden über Misshandlungen zugetragen worden, und dass „in der Erziehungsanstalt noch die Anwendung der sogenannten Gruppenkeile üblich sei.“{79} Die Vertreter der Anstalten und Beamten der Behörde widersprachen den Vorwürfen weitgehend. Die Behörde beschloss, von einem häufigeren Wäschewechsel abzusehen. Auch die Frage einer besonderen Verpflegung für Kranke ließ man auf sich beruhen. Allerdings wurde das Bestreben beschlossen, das allgemeine Niveau der Ernährung zu verbessern. Dabei sollte auch „die Frage der Herbeiführung des gleichen Essens für Angestellte und Zöglinge“ geprüft werden, denn die Beratung hatte zutage gefördert, dass die Angestellten getrennt von Zöglingen aßen und auch eine bessere Kost erhielten.
Zum Abschluss wurden Beschwerden in Einzelfällen besprochen, darunter der Einschluss von Mädchen in der Feuerbergstraße in Arrestzellen, die nach Aussage der Oberin jedoch auf eigenen Wunsch der Zöglinge erfolgt seien. Insgesamt waren die Beamten wenig offen für die vorgebrachte Kritik. Der zweite Direktor, Riebesell, fühlte sich durch die Kritik verletzt und stellte sein Amt zur Verfügung, wenn die Behörde dies wünsche. Der Leiter der Knabenanstalt gab zu Protokoll, dass „von den von Frau Stengele gegen seine Amtsführung erhobenen Angriffen nichts an ihm hängen geblieben sei.“{80}
Die von Stengele angeschnittene Frage der „Einführung eines freiheitlichen Geistes“, die eng mit der Strafordnung in den Anstalten verbunden ist, wurde auf eine spätere Sitzung verschoben. Und diese sollte auch nicht die letzte zu diesem bedeutsamen Thema sein.
Es wurde eine „Kommission zur Abfassung einer Strafordnung in der Erziehungsanstalt für Mädchen“ einberufen, die sich jedoch grundsätzlich mit den Strafordnungen in allen Anstalten befasste. Zur Vorbereitung der ersten Kommissionssitzung wurden die Anstaltsleitungen von der Behörde im Juli 1921 beauftragt, Vorschläge für die Änderung der jeweiligen Strafordnungen zu unterbreiten. Die Oberin der Erziehungsanstalt für Mädchen bat die Lehrerinnen und Erzieherinnen, Erfahrungen mitzuteilen und Änderungen vorzuschlagen. Es scheint ein Interesse an der Mitgestaltung der Strafordnung bestanden zu haben, denn die Oberin erhielt eine Reihe kurzer Mitteilungen, aber auch lange Ausführungen. Manche Vorschläge hatten eher pädagogischen Charakter wie etwa die Wiedergutmachung, wenn Schaden angerichtet wurde, und dass eine Reaktion auf Fehlverhalten zügig erfolgen solle. Dass die körperliche Züchtigung aber weiterhin als Mittel gewünscht wurde, auch wenn sie angeblich wenig Anwendung fand, wurde offen geäußert: „Für angebracht halte ich bei frechen, ungebührlichen Reden und Gegenreden gleich einen ordentlichen Klaps auf den Mund, (…) bei mutwilligen Beschädigungen (…) Kleider zerreißen usw. sind wohl eine Tracht Prügel angebracht.“ Eine andere Erzieherin schrieb dazu: „Körperliche Züchtigung habe ich, abgesehen von einigen Ohrfeigen in der Anstalt noch nicht erlebt. Doch bin ich der Überzeugung, dass eine Tracht Prügel bei schlimmen Vergehen od. bei sehr großem Trotz ein wirksames Heilmittel sein könnte.“{81}
Die Meinungsäußerungen wurden besprochen und führten zum Entwurf einer neuen Strafordnung, die ein wenig milder erscheint, zumindest semantisch: Das abgestufte Strafregister begann mit dem Entzug von Vergünstigungen und verschiedenen Formen der Absonderung von der Gruppe durch Arbeit in der Freizeit, Vorenthaltung der Briefpost, Zimmerarrest für einzelne Stunden oder auch mehrere Tage. Die drei härtesten Strafen waren die Entziehung der Besuchserlaubnis, „Fasttage mit trockenem Brot und Wasser“ und die Rückversetzung in die Aufnahmegruppe. Eine körperliche Züchtigung war nicht mehr vorgesehen. Der Vorschlag endete mit der Bemerkung, „dass die Reihenfolge der Strafen ihrer, von den Zöglingen empfundenen Schwere nach aufgestellt worden ist.“{82}
Der Entwurf wurde am 6. Dezember 1921 in einer Kommissionsitzung beraten, an der für die Mädchenanstalt nicht nur die Oberin Rothe, sondern auch die Erzieherinnen Petri und Heuer teilnahmen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Kommissionsvorsitzenden Müller erhielt Direktor Heskel die Gelegenheit, einen Überblick über die Entwicklung der Strafordnung der Erziehungsanstalt für Mädchen zu geben. Sodann entspann sich eine Grundsatzdebatte, bei der im Vergleich zu den in der Vergangenheit geführten Diskussionen Zweifel und ein offenerer Umgang mit Erfahrungen spürbar waren. Oberin Rothe äußerte, dass sie ihre Auffassung bezüglich der Notwendigkeit einer körperlichen Züchtigung nicht geändert habe. Allerdings würde sie der Wiedereinführung widersprechen. Sie persönlich würde sie nicht mehr vollziehen, weil sie nicht wisse, „wie eine solche auf das innere Leben eines Menschen wirke“. Allerdings „seien aber frühere Zöglinge zu ihr gekommen, die ihr die empfangene Züchtigung noch nach acht Jahren gedankt hätten.“{83} Auch Direktor Schallehn von der Knabenanstalt berichtet über einen Fall des Dankes für die Züchtigung. Die Erzieherin Heuer hingegen äußerte, dass die „Züchtigung in den meisten Fällen bei dem Zögling einen Hass entwickle.“ Dem stimmte auch Direktor Schallehn zu. Pastor Gastrow vertrat die Auffassung, dass die körperliche Züchtigung nur Erfolg haben könne, „wenn das Kind die Empfindung habe, dass diese Strafe ein Ausfluss der suchenden Liebe sei.“ Diese Äußerung wurde mit der Bemerkung abgetan, dass „die Gedanken des Herrn Gastrow nur auf das Familienleben anwendbar [seien].“
Die Abgeordnete Stengele, die die Einrichtung der Kommission erwirkt hatte, führte einen neuen Gedanken ein, der die Diskussion aufkochen ließ. Kinder seien nur das Produkt der Verhältnisse, denen sie entstammten. Sie selbst habe während ihrer Tätigkeit als Erzieherin nur einmal ein Kind gezüchtigt, dies aber später bereut. „Die Erzieher dürften nicht das Odium auf sich laden, Tierbändiger zu sein“. Falls die Behörde die Züchtigung beibehalten wolle, so würde sie die Schließung der geschlossenen Anstalten fordern. Zumindest sei die Einsperrung aufzuheben.
Müller und Heskel widersprachen deutlich. Ein Verzicht auf die Arreststrafe sei unmöglich. Ebenso sei eine Schließung der Anstalten nicht zu verantworten. Die Klientel habe sich in den letzten Jahren eher zum Schlechteren entwickelt, so dass die Behörde jedes Erziehungsmittel einsetzen müsse, „ehe sie es aufgebe, sich mit einem Zögling zu befassen“. Die Abgeordnete Stengele habe „wohl zu wenig Einblick in das Zöglingsmaterial der Behörde, um über die Notwendigkeit ernster Zuchtmittel urteilen zu können.“ Damit war in der Generaldebatte alles gesagt und die Fronten waren geklärt. Die Kommission vertagte sich und sollte erst in einem Jahr wieder zusammentreten.
Die Folgesitzung fand am 1. November 1922 im Sitzungssaal der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge statt. Der Vorsitzende Müller regte an, nach der Generaldebatte in die Erörterung der Einzelfragen einzusteigen und dabei den Entwurf einer neuen Strafordnung aus dem letzten Jahr zur Grundlage zu nehmen. Dabei fasste er zusammen, dass „auf Straf- und Disziplinarmittel nicht verzichtet werden könne. Bei Abschaffung der körperlichen Züchtigung müsse wenigstens an der Arreststrafe festgehalten werden.“{84} Aber bereits dieser Auftakt war in der Kommission umstritten. Oberin Rothe berichtete über ihre aus Erfahrung gewonnene Erkenntnis, dass die Mädchen selbst eine Einsicht in ihr Fehlverhalten und dessen Verhältnis zur Strafe gewinnen müssten. „Unter Umständen“ könne das Mädchen dann auch selbst seine Strafe bestimmen oder „einen Sühnevorschlag machen. (…). Die Strafe solle ein fühlbarer Eingriff in ihre eigene Lebenssphäre sein, ohne dass das Strafmittel grausam oder nervenaufreibend sein müsse.“ Diese pädagogisch geprägten Überlegungen stellten einen Schwenk dar, der vermutlich darauf beruhte, dass körperliche Züchtigungen in der Mädchenanstalt nicht mehr praktiziert und damit keine nachteiligen Erfahrungen gemacht wurden. Die harten Strafen waren auch sehr umständlich auszuführen. Durch das Erfordernis, dass die Oberin sie auf den Hinweis eines Vergehens durch eine Erzieherin verhängen und ein Arzt zustimmen musste, ging der Zusammenhang von Fehlverhalten und Strafe verloren. Aus ihrer Erfahrung warf sie in die Diskussion ein, dass die Mädchen sehr oft „eine Sühne vorschlügen.“ Dabei würden sie oft schwerere Strafen vorschlagen, als die Erzieherinnen sie selbst erwogen. Sie berichtete weiter, dass der Arrest nicht mehr in völliger Isolierung bestand, sondern die Teilnahme an den Unterrichts- und Arbeitseinheiten beinhaltete. Stengele sprach sich erneut deutlich gegen die Prügel- und Arreststrafe aus. Sie glaubte, „dass die Prügel das Übel nur vergrößern und bei den übrigen Kindern bestenfalls nur Mitleid erregten.“ Sie glaubte, dass „die Mädchen zu den Strafentscheidungen gehört werden könnten“ und die Erzieherin dabei „wie eine Mutter“ das Mädchen belehren könne. Sie führte weiter aus, dass sie auch die Arreststrafe nicht befürworten könne, denn die Arrestzellen in der Anstalt erinnerten sie an ein Gefängnis.
Erneut entspann sich eine Debatte über die Grenzfälle, über jene jungen Menschen, die etwa durch Widerstand oder Verlust der Impulskontrolle gewalttätig in Erscheinung traten. Klar war in der Diskussionsrunde, dass „außer den Geisteskranken auch Minderwertige und Hysterische [in die psychiatrische Anstalt Friedrichsberg] überwiesen würden, die wegen akuter Erregungszustände ausgesondert werden mussten.“ Auch wenn eine ärztliche Begutachtung für die Überweisung erforderlich war, stand die Frage im Raum, ob die Prügel- und Arreststrafe bereits im Vorfeld eine „Heilung“ bewirken könne. Nach längerer Debatte hierüber sortierte sich die Diskussionsrunde klar in die Befürworter und Gegner der körperlichen Strafen. Zu den Gegnerinnen gehörten Stengele, die Oberin Rothe und die Erzieherin Heuer sowie der ebenfalls mitdiskutierende Assessor Adler. Direktor Heskel betonte erneut, dass die Strafen als Abschreckung und letztes Erziehungsmittel erforderlich seien, um die Ordnung in den geschlossenen Anstalten aufrecht zu erhalten. Auch wenn man auf die Prügelstrafe verzichten würde, würde man auf den Arrest nicht verzichten können, denn ohne ihn seien die „Anstalten nicht zu führen.“ Sein Kollege Direktor Riebesell bestätigte Dr. Heskel, dass der Grad der Verwahrlosung in der Mädchenanstalt sehr hoch sei und „darum auch auf das äußerste Zuchtmittel der Züchtigung nicht ohne weiteres verzichtet werden dürfe.“ Dann äußerte er einen Gedanken, der auf das Grundproblem in der Diskussion hinweist: „Das Problem dieser Strafe dürfe nicht verwirrt werden durch die Reformgedanken, die im Strafrecht im allgemeinen und in der Reform des Gefängniswesens vertreten würden.“ Damit waren das Unbehagen und vielleicht sogar die Furcht vor Reformen angesprochen. Die Diskussion erweiterte sich sogar zu dem noch vor kurzem undenkbaren Aspekt, ob man in den Anstalten eine Strafkommission aus den Zöglingen bilden könne oder gar sollte. Oberin Rothe mahnte zur „Vorsicht“, denn „die Mitzöglinge neigten zu allzu harten und rohen Strafen.“ Diesbezügliche Versuche waren nicht erfolgreich: „die Vertrauensmädchen würden bald abgesetzt oder bäten bald selbst um Enthebung von ihrem Amte.“ Im letzten Fall einer körperlichen Züchtigung in der Anstalt hatte ein Mädchen, „das einst selbst für einen Mitzögling Stockschläge befürwortet hatte“, keine Abschreckung, sondern „Mitleid und andererseits Abscheu und Hass“ empfunden. Direktor Schallehn wies auf ein in Berlin propagiertes Modell eines „Jugendgerichts“ hin, das er „für eine gefährliche Spielerei“ halte. Jugendliche, die derart handeln könnten, seien „nicht mehr der Fürsorgeerziehung bedürftig“.
Der Argumentation für die Beibehaltung der körperlichen Züchtigung und des Arrestes schloss sich auch Direktor Schallehn an. Er stellte die Frage in den Raum, was bei einer Abschaffung der Züchtigung mit den „Fällen geschehen solle, in denen ein Zögling ohne Erregung, nur zum Zwecke der Entlassung sich wild gestellt, Sachen und Räume demoliert und durch sein Beispiel erreicht habe, dass nun andere Zöglinge bereits den dritten Raum zerstört hätten.“ Antonie Kähler, ein von der Bürgerschaft gewähltes Behördenmitglied, unterstützte die Beibehaltung der Prügelstrafe: „Wenn hier im äussersten Fall mit der fühlbarsten Strafe nicht mehr ausgerichtet werden könne, dann sei auch mit Liebe nichts mehr zu erreichen.“ ‚Liebe‘ war hier nur als Mittel zum Zweck verstanden, nicht als Empathie als eine Voraussetzung für die Erziehung. Der Assessor Adler versuchte, die unterschiedlichen Positionen vorsichtig auf den Punkt zu bringen: Es sei „wohl eine Frage der Weltanschauung, ob man züchtigen wolle oder trotz aller Gründe, die dafür sprächen, aus gleicher erzieherischer Verantwortung sich zu der Strafe nicht entschließen könne.“
Am Ende der Erörterungen entschied die Behörde, die Beibehaltung der bisherigen Beschlüsse der Behörde über die körperliche Züchtigung der Mädchen zu empfehlen. Ein Unentschieden gab es bei der Abstimmung zur Arreststrafe. Damit sollte auch sie zunächst nicht angetastet werden. Zum Ende der Sitzung war nur der Entwurf der Strafordnung für die Mädchenanstalt zu einem Teil beraten worden. Man vertagte die Diskussion auf eine weitere Sitzung. Müller äußerte die Erwartung, dass es Unterschiede in den Strafordnungen der Anstalten für Mädchen und Knaben nur geben solle, wenn das Geschlecht den Unterschied rechtfertige. Außerdem müssten „die Erziehungsmaßnahmen (…) wohl von den Strafen getrennt werden.“
Die Kommission traf sich vier Wochen später am 29.11.1922 zu ihrer 3. Sitzung{85}. In dieser Besprechung erhielt zunächst Direktor Schallehn von der Knabenanstalt das Wort und erläuterte die von ihm favorisierten Grundsätze für eine Erziehung in den Anstalten für die ‚sittlich verdorbene‘ Jugend. Diese sei anders zu betrachten als die „normale“ Erziehung durch Eltern zu Hause, fuße aber auf dem gleichen Grundsatz: „Lohn und Strafe sollen in der normalen Erziehung nur mässig angewandt werden, seien aber als Heilmittel heranzuziehen wie die Medizin, die der Arzt dem kranken Körper gebe.“ Der Erzieher in der Anstalt verfüge über eine „Stufenfolge von erzieherischen Massnahmen und Strafmitteln“, die er nach eigenem Ermessen einsetzen können müsse. Die „Strafreihe“ beginne mit dem „strafenden Blick oder der Ermahnung“ und die Wirkung der Strafe würde erhöht, wenn sie „aus der unmittelbaren sittlichen Empörung hervorgehend der Tat unmittelbar folge. (…) Die körperliche Züchtigung sei der gewaltsame Eingriff, der scharfe Schnitt, zu dem der Arzt im Notfall greife und zu dem sich auch der Erzieher entschliessen müsse, wo Weichlichkeit nicht angebracht sei: bei den schwierigen Elementen sei zuweilen eine derbe Tracht Prügel notwendig, um sie zur Besinnung zu bringen und andere abzuschrecken.“ Er belegte seine Auffassung mit den Geschehnissen in der Anstalt: In der Zeit der Diskussion über die Strafen sei die Prügelstrafe kaum noch verhängt worden und das Ergebnis sei, dass die Zahl der Entweichungen 1919 bei 99 und 1920 bereits bei 206 lag, um dann 1921 auf 263 zu steigen. „Die Mehrzahl sei wiederholt im Laufe desselben Jahres entwichen.“ Sie würden sich in Kaschemmen herumtreiben. Man könne kaum glauben, dass die Jungen nach ihrer Rückkehr wiederaufgebaut werden könnten. Im Übrigen entstehe dem Staat durch diese Jungen, die das Inventar der Anstalt zerstören und draußen ihr „Anstaltszeug“ verkauften, ein erheblicher Schaden, den er auf 60 Tausend Mark im Jahr bezifferte. „Nur die Furcht vor Strafe könne die Zöglinge vom Entweichen zurückhalten.“ Er musste auf Nachfrage allerdings einräumen, dass sich der ursächliche Zusammenhang zwischen der Zurückhaltung bei der Anwendung der Prügelstrafe und des Ansteigens der Zahl der Entweichungen „natürlich auch nicht beweisen lasse“. Ein weiterer Aspekt seien die Übergriffe auf das Personal. Unlängst sei ein „angegriffener Erzieher von einem längeren Krankenlager zum Dienst zurückgekommen.“ Die Kommission war sich in diesem Punkt einig, dass „ein Schutz der Erzieher dringend notwendig“ erscheine. Direktor Schallehn schloss seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass sich das gesamte Personal „einstimmig“ dafür ausgesprochen habe, die körperliche Züchtigung und den Arrest als Strafmittel beizubehalten.
Durch den Vortrag angeregt, diskutierte die Kommission die Bestrafung des Entweichens: Die einen Zöglinge würden im Moment des Entweichens nicht an die Strafe denken, die anderen, die freiwillig zurückkehren wollen, würden durch die Erwartung der Strafe von der Rückkehr abgeschreckt. Direktor Schallehn entgegnete, dass „die Rückkehr aus weichen Stimmungen“ nicht gerade häufig vorkommen würde. Er stellte fest, dass die in die Anstalt überwiesenen Jungen eine Abwehr gegen ein geregeltes Leben überhaupt mitbrächten und sich daher auch gegen die Anstaltsordnung wehren würden. Er lenkte im Weiteren dann insoweit ein, dass die Prügelstrafe nicht auf ein bestimmtes Ereignis unweigerlich folgen müsse, sondern die Möglichkeit ihrer Anwendung gegeben sein müsse, um sie dann je nach Fall auch in milderem Maße oder gar nicht zu verhängen. Während Direktor Heskel dem zustimmte, lehnte die Beigeordnete Kähler jegliche Züchtigung und den Arrest ab. „In die Anstalt müsse etwas wärmeres als die Strafordnung hineingebracht werden, deren Drohungen die Zöglinge nur der Anstalt fernhielten.“ Diese pädagogisch geprägte Sicht rief den zweiten Direktor auf den Plan. Die Anstalten hätten de jure die Pflicht, die Zöglinge in ihrer Gewalt zu halten. Auch wenn Entweichungen durch Strafandrohung im Einzelfall nicht verhindert werden könnten, so werde „aber die Gesamtheit … durch die Strafandrohungen zurückgehalten. Ohne bestrafen der Entweichungen sei die Anstaltserziehung am Ende.“ Und schließlich müsse man Entweichungen auch „zum Schutze der Allgemeinheit vor diebischen, gewalttätigen oder kranken Zöglingen“ verhindern.
Auch wenn es angesichts dieser kontroversen Stellungnahmen zunächst aussichtslos erschien, sich auf eine novellierte Strafordnung zu verständigen, wurde aber genau dies erreicht. Die bereits milderen Entwürfe wurden in der Reihenfolge der Strafen verändert und die geringeren Strafen wie die Entziehung von Vergünstigen und der Freizeit den Erzieherinnen und Erziehern überlassen. Nur die härteren Strafen sollten von den Anstaltsleitungen genehmigt werden. Dabei wurde die körperliche Züchtigung als Maßnahme bei „schwersten Verfehlungen“ und „im äußersten Notfall“ an die letzte Stelle und der auf sechs Tage begrenzte Arrest an die vorletzte gerückt. Die Reihenfolge sollte aber nicht als zu durchlaufende Eskalationskette verstanden werden. Die Strafen sollten bei der Auswahl am Einzelfall ausgerichtet sein.
Der Vorschlag, dass die leichteren Strafen, die durch die Erzieherinnen und Erzieher verhängt werden durften, der Anstaltsleitung zu melden seien, um Angemessenheit und Missbrauch überprüfen zu können, wurde für die Mädchenanstalt angenommen, für die Knabenanstalt jedoch mit dem Hinweis auf „das den Zöglingen gegebene und von ihnen auch recht oft in Anspruch genommene Beschwerderecht“ verworfen.
Es war ein Kompromiss gefunden worden, der aber am Ende noch einer letzten Klarstellung bedurfte. Sollten die Anstaltsleitungen angehalten sein, die Strafen „auf Verlangen der Behörde“ auch zu verhängen, also auch die Prügelstrafe und einen verschärften Arrest? Oberin Rothe wollte das sicherlich nicht, Direktor Schallehn wollte dagegen über das komplette Repertoire an Strafmaßnahmen verfügen. „Die Meinungen sind geteilt“, wurde im Protokoll notiert. Man verständigte sich auf die Antwort, „dass schliesslich in jedem Einzelfall die besonderen erzieherischen Erwägungen ausschlaggebend bleiben müssten.“ Die Kommission beendete damit ihre Arbeit. Das glaubte sie zumindest.
Am 14. Dezember wurde das Ergebnis der Kommission in der Plenarsitzung der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge beraten. Sie verwies die Frage der körperlichen Züchtigung an die Kommission zurück, die am 21. März 1923{86} erneut zusammentreten musste. Neu dabei war der Vorsitzende Biedermann und neben ihm nahmen die Beigeordnete Kähler, die Abgeordnete Stengele, Pastor Manhardt und die Beamten Creutzburg und Adler teil. Oberin Rothe und Direktor Schallehn, die beiden Anstaltsleitungen, waren ebenfalls geladen. Direktor Heskel war nicht mehr im Amt. Seine Rolle vertrat Direktor Hellmann.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einem Paukenschlag. Er teilte mit, dass seine Meinung zur körperlichen Züchtigung von der Mehrheit der Behörde geteilt werde: sie solle aus den Strafordnungen entfallen. In Fällen von Übergriffen auf Personal oder Sachen und tätlichem Widerstand gegen eine Erziehungsmaßnahme könne aber unmittelbarer Zwang ausgeübt werden, und zwar auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften zur Notwehr und Selbsthilfe und Verhütung von Sachbeschädigung. Direktor Schallehn verteidigte erneut seine Position, dass es Fälle gebe, „wo die Anwendung der körperlichen Züchtigung unbedingt nötig sei.“ Auch Oberin Rothe wollte auf das letzte Mittel für besondere Fälle nicht verzichten. Sie hielt Fälle für möglich, „wo durch einen solchen scharfen Eingriff der Ausbruch einer Geisteskrankheit geradezu verhütet werden könne.“ Sie sei „jedoch nicht bereit, eine körperliche Züchtigung selbst vorzunehmen.“ Für Befremden sorgte in der Sitzung die Äußerung des Direktors Schallehn, dass in den Strafordnungen nur die schweren Züchtigungen aufgenommen seien, nicht die leichten. Dies war ein deutlicher Hinweis darauf, dass es zwar keine Stockschläge mehr gab oder geben sollte, aber der Klaps oder die Ohrfeige weiterhin als legitim betrachtet wurden.
Direktor Hellmann plädierte ebenfalls für die Abschaffung der körperlichen Züchtigung. Er vertrat die Auffassung, dass der Zögling „die Züchtigung als Akt der überlegenen Gewalt [empfinde], der er sich fügen müsse. Es bleibe bei ihm die Abneigung bestehen und die Unerziehbarkeit werde verstärkt.“ Er ging auch auf die Ausführungen der Oberin ein: „Niemals könne eine Züchtigung eine Vorbeugung sein gegen Störungen des Nervensystems.“ Ein leitender Arzt der psychiatrischen Anstalt Friedrichsberg habe vielmehr „die Frage gestellt, ob nicht durch eine verkehrte Behandlung in der Erziehungsanstalt geistige Erkrankungen geradezu gefördert seien.“ Diesem Standpunkt schloss sich auch die Abgeordnete Stengele an. Dann entließ man die beiden Anstaltsleitungen und beschloss im engeren Kreis der Kommission, der Behörde vorzuschlagen, „die körperliche Züchtigung in beiden Strafordnungen zu streichen“ und dem Personal die Vorschriften für unmittelbaren Zwang zur Abwehr von Gefahren mitzuteilen. Das lang diskutierte Thema der Prügelstrafe war vom Tisch gefegt worden. In der darauffolgenden Sitzung der Behörde, an der auch der neue Direktor der Jugendbehörde, Dr. Wilhelm Hertz, teilnahm, wurde das Ergebnis bestätigt. Er machte deutlich, dass es bei den Disziplinarmaßnahmen nicht um Sühne, sondern um Verwaltungszwangsmaßnahmen gehe. Diese juristische Sichtweise mag für die behördliche Betrachtung des Gegenstandes hilfreich gewesen sein, für die erzieherische Praxis war sie es nicht.

Die Weimarer Republik mit dem erstmals in freien, allgemeinen Wahlen gewählten Reichstag war zweifelsohne eine ‚neue Zeit‘, insbesondere was sozialpolitische und speziell jugendpolitische Ambitionen anbelangt. Bereits 1921 lag ein Entwurf für ein „Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt“ vor. Er beginnt mit der Formel: „Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf körperliche, geistige und sittliche Erziehung.“{87} Das war ein Paradigmenwechsel, denn Kinder galten bislang als Objekt erzieherischen Handelns, nicht als Träger eigener Rechte. Im ersten Paragrafen heißt es weiter: „Insoweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird, (…) tritt öffentliche Jugendhilfe ein“. Auch wenn diese Generalklausel zum Recht des Kindes auf Erziehung ‚nur‘ einen Grundsatz formuliert, so wirkte er dennoch inspirierend für Reformvorhaben in der erzieherischen Praxis.
Das Gesetz entstand in einer für die Reichsregierung und das Parlament höchst schwierigen Zeit. Politische Umsturzversuche und die Nachkriegsnot der Kriegsheimkehrer und weiter Teile der Bevölkerung, die schleichende und später galoppierende Inflation waren die Probleme, die das politische Handeln in den beginnenden 1920er Jahren beherrschten. Es verwundert daher nicht, dass das Gesetz überhaupt nur durch eine überparteiliche Initiative von Frauen zustande kam{88} und 1922 zwar verabschiedet wurde, aber erst mit einem Vorlauf zur Vorbereitung auf die neuen Aufgaben am 1. April 1924 in Kraft trat.
Es war vor allem ein Gesetz zur Organisation der Jugendbehörden, zur Festlegung ihrer Aufgaben und Kompetenzen und der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel. Auf kommunaler Ebene waren Jugendämter zu schaffen, auf Landesebene Landesjugendämter und im Bereich der Reichsverwaltung ein Reichsjugendamt.
Die bisherigen Entwicklungen in der Jugendhilfe der Länder des deutschen Reiches wurden dabei aufgegriffen. Offenbar war die Hamburger Jugendbehörde ein Vorbild für die gesetzlichen Regelungen, wie eine Abhandlung über die wirtschaftliche Lage Hamburgs aus dem Jahr 1921 zum Entwurf des Gesetzes bereits feststellte: Der Satz `Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf körperliche, geistige und sittliche Erziehung‘ stamme von Dr. Petersen, der das erste Jugendamt in Deutschland schuf. Es sei nun das Vorbild für „etwa 1000 Jugendämter in Deutschland.“{89}
Das Gesetz enthält die in Hamburg bereits praktizierten Regelungen zum Schutz der Pflegekinder, zur Rolle des Jugendamtes im Vormundschaftswesen sowie zur öffentlichen Unterstützung hilfsbedürftiger Minderjähriger und speziell zur Schutzaufsicht und Fürsorgeerziehung. Die Länder wurden befugt, Ausführungsgesetze zu erlassen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, wurden durch eine Notverordnung vom Februar 1924 Vorbehalte zur Durchführung des Gesetzes zur finanziellen Entlastung auf der Länder- und Kommunalebene formuliert.
Hamburg hat hiervon keinen Gebrauch machen müssen, denn die behördlichen Strukturen der Jugendhilfe entsprachen hier bereits im Wesentlichen denen, die im neuen Reichsgesetz vorgesehen waren. In der Schrift „Öffentliche Jugendhilfe in Hamburg“ aus dem Jahr 1925 heißt es dazu:
„So ist die Behörde für öffentliche Jugendfürsorge ausgerüstet mit großen Erfahrungen und mit dem gut organisierten Apparat, der zu ersprießlicher Arbeit nötig ist, im Jahre 1924 aufgegangen in Landesjugendamt und Jugendamt, ohne das Gesicht nach außen viel zu verändern, da im großen und ganzen – mit Ausnahme einiger Aufgaben des Landesjugendamtes - die heutigen Aufgaben der Jugendwohlfahrtsbehörden schon durchgeführt waren.“ {90}
Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) und das Hamburgische Ausführungsgesetz legten als landesjugendamtliche Aufgabe fest, dass die Erziehungsanstalten vom Landesjugendamt zu überwachen waren. Bereits 1925 beschloss der Senat in einer Verordnung Grundsätze der Überwachung der Anstalten, die durch die zeitgleich erlassenen Richtlinien des Landesjugendamtes inhaltlich weiter ausgeführt wurden. Die „Heimaufsicht“ war ins Leben gerufen worden.
In der Geschäftsstelle des Landesjugendamtes waren 1925 in 7 Abteilungen etwa 230 Beamte und Angestellte tätig, im Jugendamt einschließlich der Anstalten sogar 580.
Doch nicht nur in Bezug auf die Verwaltungsstrukturen waren die Bedingungen in Hamburg für den Start des Reichjugendwohlfahrtsgesetzes sehr gut. Auch die Aufgabenwahrnehmung war bereits weiter fortgeschritten als anderswo. So gab es in Hamburg zum Beispiel bereits ein Mütterheim, das Marthahaus, in dem junge Mütter mit ihrem Kind aufgenommen werden konnten. „Nicht nur, daß dem Kinde hier in der Regel der Vorteil der Brustnahrung zu Teil wird: vor allem lernen Mutter und Kind sich hier eins fühlen, wenn sie einige Wochen im Heim waren.“{91}
Hamburg war damals wie heute eine spannende Groß- und Hafenstadt, die junge Menschen, “seien es Arbeitsuchende oder Abenteurer und Bummler“, anzog. Für die in der Stadt gestrandeten männlichen Minderjährigen unter 18 Jahre stand eine Jugendherberge mit 870 Betten für den vorübergehenden Aufenthalt bereit, bis sie in ihre Heimat zurückgeführt oder in Arbeit vermittelt wurden. Zwischen 1920 und 1924 waren es immerhin 12721 jugendliche Zuwanderer, derer sich das Jugendamt annahm. Im Mädchenheim Alstertwiete fanden Mädchen Aufnahme, „die um Schutz nachsuchen oder die des Schutzes bedürfen.“{92} Der Aufenthalt sollte nur von kurzer Dauer sein und diente der Klärung der Situation und der Perspektive, die in der Rückführung in das Elternhaus oder dem weiteren Schutz in einer Einrichtung bestand. Im Jahr 1924 war diese Einrichtung mit 45 Plätzen der Zufluchtsort für 800 Mädchen. Damit verfügte Hamburg bereits über Anlaufstellen für junge Menschen in gefährdenden Lebenssituationen, die man heute als Notdienste bezeichnen würde.
Eine weitere Besonderheit in Hamburg waren die Lehrlingsheime, in die Fürsorgezöglinge aufgenommen wurden, wenn sie eine Ausbildung begannen. Hamburg war mit seinem Ausführungsgesetz zum RJWG auch den Schritt gegangen, dass die Erziehungsberechtigten ihr Kind dem Jugendamt auf Antrag und ohne Gerichtsbeschluss zur Erziehung übergeben konnten. Die Strukturen der Fürsorgeerziehung hatten sich allerdings seit den Reformjahren nach 1900 nicht wesentlich geändert. Die Einrichtungen aus der damaligen Zeit waren noch immer in Betrieb, teilweise sogar ausgeweitet worden. So wurde 1927 das Gut Wulfsdorf als Erziehungsanstalt für männliche Jugendliche in Betrieb genommen, dazu die Zweigestellen des Waisenhauses in Bergedorf und Besenhorst. In Hamburg wurde die „Anstaltserziehung“ mit wenigen Ausnahmen in Einrichtungen der Behörde durchgeführt. „Dadurch unterscheidet sich Hamburg von den meisten deutschen Ländern und preußischen Provinzen, die in sehr ausgedehntem Maße die Anstalten der freien Liebestätigkeit, namentlich der konfessionellen in Anspruch nehmen. Vorteile und Nachteile sind klar: Sehr wesentlich ist doch der Vorteil, auf den Geist der Anstalt einen Einfluss zu besitzen.“{93}
Und diesen Einfluss versuchte die Jugendbehörde auch geltend zu machen. Voraussetzung hierfür war eine reformfreudige Leitung. Mit Dr. Wilhelm Hertz als Direktor und dem zweiten Direktor August Hellmann waren gute Voraussetzungen gegeben, ab Mitte der 1920er Jahre die Jugendhilfe und insbesondere die Anstaltserziehung fachlich fortzuentwickeln. So wurde auch der Stachel im Fleisch der pädagogischen Praxis, die Erziehung durch Strafe, erneut auf die Tagesordnung gesetzt: Hertz verdeutlichte 1928 in den von ihm formulierten Leitsätzen den Vorrang der Erziehung vor anderen Maßnahmen: „Jede Erziehung wird sich bemühen, ohne Strafen auszukommen. Sie wird auch die Androhung von Strafen nach Möglichkeit zu vermeiden suchen. (…) Die Erziehung will den jungen Menschen ermutigen. Muss aber eine deutliche Missbilligung seines Verhaltens eintreten, so darf die Form des Tadels nicht verletzen. Ironische Behandlung ist ganz zu vermeiden, weil sie den pädagogischen Bezug stört. Vorhalte, die unter vier Augen gemacht werden können, sind dem Tadel vor der Gemeinschaft (Klasse, Gruppe) vorzuziehen.“{94} Den weiteren Ausführungen zufolge sollten Arreststrafen nicht mehr zulässig sein, sondern waren durch Einzelerziehung mit Absonderung von der Gruppe zu ersetzen. Als härteres Disziplinierungsmittel waren zusätzliche Arbeitsleistungen vorgesehen. Dabei sollte die Atmosphäre des Arrestes vermieden werden. Damit verblieb vor allem der Entzug von Vergünstigungen als mögliches Mittel, auf Fehlverhalten, wie man es damals verstand, zu reagieren. Drei Jahre zuvor hatte die Behörde bereits die „Briefsperre“, also das Zurückhalten von Post an die Betreuten, aus den Strafordnungen der Erziehungsanstalten gestrichen. Diese Entscheidung schloss aber nicht aus, „bedenkliche Briefe oder Briefteile dem Zögling vorzuenthalten.“{95} Die Achtung der Privatsphäre war dabei weniger der Grund als vielmehr der, dass die Briefsperre von den jungen Menschen als besonders hart empfunden wurde und außerdem – so die Aktenlage - seit Jahren kaum noch angewendet wurde.
Die Leitung des Jugendamtes ging 1930 noch einen Schritt weiter, indem sie das Beschwerderecht in einer Richtlinie verankern und einen „Vertrauensausschuss der Zöglinge“ einführen wollte. Überliefert ist das Protokoll einer behördlichen Besprechung zu diesem Thema, in dem sich die Anstaltsleitungen und Vertreter des Personals äußern konnten. Das Spektrum reichte von Ablehnung bis hin zu konstruktiven Vorschlägen. Direktor Schallehn von der Knabenanstalt befürchtete eine Verunsicherung der Erzieher im täglichen Umgang mit den Betreuten, wenn Beschwerderichtlinien verbrieft seien. Sie würden „wie eine Aufforderung zur Beschwerdeführung wirken“{96}. In die Diskussion wurde auch eingebracht, dass in den Anstalten der Grundsatz gelten sollte, „dass zwischen Erzieher und Zögling unmittelbares Vertrauen besteht.“ Es sei „zweifelhaft, ob wir weiterkommen, wenn wir den Zögling das Verhältnis als ein Rechtsverhältnis sehen lernen.“ Der zweite Direktor der Jugendbehörde entgegnete, dass die „Möglichkeit, das Verhältnis zwischen Anstalt und Zögling nur familiär und patriarchalisch aufzufassen“ an der Tatsache scheitere, “dass am Anfang der Fürsorgeerziehung doch der direkte Zwang steht.“ Schließlich wurden die Richtlinien im Grundsatz mehrheitlich befürwortet. Allerdings wünschte man sich, die Beschwerderichtlinien in die Heimordnungen einzuarbeiten, um eine bessere Ansprache der Zöglinge zu ermöglichen und Besonderheiten der Heime berücksichtigen zu können. Der Vorstoß, einen Vertrauensausschuss der Betreuten in den Anstalten einzuführen, stieß allerdings auf Skepsis. Die Erziehungsanstalt für Knaben „würde der Gefahr einer Revolte“ ausgesetzt werden. Die Direktorin der Mädchenanstalt, Margarethe Cornils, die der Oberin Rothe 1926 im Amt folgte, hielt dagegen im Einklang mit ihren Erzieherinnen einen Vertrauensausschuss „für einen fruchtbaren und gebotenen Fortschritt.“ Am Ende wurde ein kleiner, weiterer Reformschritt erreicht: „Herr Direktor Hellmann bemerkt abschließend, dass die Hineinnahme der Richtlinien etc. in eine Heimordnung, sowie eine kindertümliche Wortung wohl ermöglicht werden kann. Der Zeitpunkt der Einrichtung der Vertrauensausschüsse kann noch offen gelassen werden.“ In der Akte ist das Schicksal der beiden Reformvorschläge leider nicht überliefert. Die Hinweise auf die Praxis in den Anstalten lassen erahnen, dass eine zügige Umsetzung in den letzten Tagen der Weimarer Republik wohl, wenn überhaupt, nur in Ansätzen erfolgte. Denn Direktor Hertz musste noch im selben Jahr klarstellen, dass „das Kahlscheren entwichener Zöglinge (…) als geeignete Strafe oder Erziehungsmaßnahme nicht anzusehen“{97} ist. Weiterhin sollten Kollektivstrafen unterlassen werden: „Eine Bestrafung von Mitzöglingen derselben Gruppe wegen Entweichens eines Zöglings soll nicht stattfinden, es sei denn, dass die Mitwirkung oder Begünstigung seitens der betreffenden Mitzöglinge anzunehmen ist.“ Auch sei die „Gruppenstrafe“ als „Mittel zur Herbeiführung von Aussagen (…) ungeeignet.“ Heute ist bekannt, dass die Reformideen die Praxis der nachfolgenden Jahrzehnte nicht erreicht haben.
Zur Bürgerschaftswahl 1927 gab der sozialdemokratische Verein eine Bilanz des „Kampfes [der SPD] um die Staatsmacht“ {98} heraus und stellte für die öffentliche Jugendhilfe fest: „In den Anstalten ist Schritt für Schritt ein freier Geist eingezogen. Eine der ersten Taten der neuen Leitung ist die Abschaffung der körperlichen Züchtigung gewesen. Die Mädchenanstalt ist von innen heraus umgewandelt.“ Das „kirchlich-konfessionelle“ Erziehungsverständnis, die „muffige, veraltete Luft“ habe einem modernen Verständnis von Erziehung Platz gemacht. Dieser allgemein gehaltene Hinweis wird im Jahresbericht des Jugendamtes von 1927 aufgeklärt: „Als besonders bedeutungsvoll hat sich der im Jahre 1926 eingetreten Wechsel in der Leitung der Erziehungsanstalt für Mädchen herausgestellt.“ Mit der neuen Leiterin, Margarethe Cornils, habe sich eine „neue und andersartige Arbeitsauffassung“ eingestellt. Die „äußere und allzu straff gehandhabte Disziplin“ sei gelockert worden und habe ein besseres Klima geschaffen, so dass „manche Reibung ausgeschaltet und ein ruhigeres, zwangloseres Leben eingeleitet“ worden sei.{99} Der Reform in der Mädchenanstalt wurde im Jahresbericht ein sehr breiter Raum gegeben, schien sie doch ein Lichtblick in der damaligen Zeit gewesen zu sein. Wie die Erziehungsdirektorin Cornils allerdings die ihr anvertrauten Mädchen sah und darauf ihre Pädagogik aufbaute, stellte sie in einem, im Jahr 1931 gehaltenen Vortrag beim AFET über das „Problem der Schwererziehbaren in der Fürsorgeerziehung – gesehen von der Arbeit an weiblichen Jugendlichen“{100} dar. Für sie war schon eine „begriffliche Klarlegung“, was die Schwersterziehbaren ausmacht, nicht möglich. Vom pädagogischen Alltag aus könnten die „Zerstörer der Gemeinschaft“ und die „Jugendlichen, deren Persönlichkeit keinen Ansatzpunkt für aufbauende Arbeit bietet oder konsequent ausweicht“ unterschieden werden. Zu den ersteren zählte sie Aggressive, Intriganten, übersteigerte Individualisten und Homosexuelle. Dem „zweiten Typ“ ordnete sie „Schwachsinnige“ und „schwere Psychopathen“ zu. Außerdem fielen in diese Gruppe: „völlig Haltlose“, „Willensschwache und Antriebslose“, die „Frühsexualisierten“, die „Abgesperrten“, womit sie vor allem die „Dirnen“ meinte, die „Dauerläufer“, die permanent entweichen und unter denen sich die „Kokainistinnen, Morphinistinnen und Trinkerinnen“ befanden, und schließlich die Aufsässigen, die „von den Eltern oder sonstigem Anhang (Cliquen, Parteien) gegen das Heim, seine Ordnung und seine Forderungen verhetzt werden“. Dieser bunte Strauß an unterschiedlichen Persönlichkeiten war für sie der Ausgangspunkt für den Vorschlag, für unterschiedliche Gruppen auch jeweils eine spezielle Pädagogik vorzusehen, wobei sie „Sonderheime für Schwersterziehbare“ ablehnte. Sie stellte sich eher unterschiedliche Gruppen in Heimen vor, die Übergänge ermöglichten. Wenn Schwersterziehbare allerdings trotz dieser besonderen pädagogischen Herangehensweise sich als nicht tragbar herausstellen würden, seien sie „Psychopathenheimen und Bewahranstalten zuzuführen“. Insoweit sprach sie sich auch dafür aus, dass „in engster Tuchfühlung mit dem Psychiater“ gearbeitet werden müsse. Für sie war es wichtig, dass pädagogisch qualifiziertes Personal in den Heimen arbeitet, das die in der Gruppe sich vollziehende „Gemeinschafts- und Freizeiterziehung“ betreibt: „Sport, Spiel, Wanderungen, Tanz, Gesang, Handfertigkeit, Handarbeit usw.“. Daneben trat sie für die die „intensive Arbeits- bezw. Berufserziehung“ ein. Wenige Jahre nach ihrem Amtsantritt, war sie sich der Grenzen ihres Anspruchs an ihre Arbeit bewusst: „Bei den Schwererziehbaren wird man bescheiden“, lauteten die abschließenden Worte des Vortrags, auch und gerade, wenn sie sich mit Revolten äußern: „Die Schwer- und Unerziehbaren dürfen uns keine Last sein. Sie sind für uns eine ganz wertvolle Korrektur und Kritik unserer Maßnahmen.“ Die Fachwelt sollte „den Jugendlichen zu Dank verpflichtet“ sein, „daß sie sich aufgelehnt haben gegen das, was ihnen nicht gerecht wurde.“ Wirft man einen Blick auf die nachfolgenden Jahrzehnte, so sind diese pädagogischen Grundsätze der Heimordnung und der Gestaltung des Heimalltags im Mädchenheim Feuerbergstraße erkennbar. Cornils legte Wert auf handwerkliche, sportliche und musische Erziehung. Mit dieser Art erreichte sie aber immer nur einen Teil der Mädchen. Die anderen mussten mit Zwang im Zaum gehalten werden.
In den 1920er Jahren gingen Impulse für eine Reform der Fürsorgeerziehung auch von der psychoanalytischen Theorie aus. Sie öffnete den Blick für die Entwicklung einer Persönlichkeit durch Beziehungen und insbesondere denen in der Familie. Sie fand Eingang in reformpädagogische Ansätze für die Praxis der Erziehungsberatung und Heimerziehung. Zu den Reformpädagogen gehörte etwa der Wiener Psychologe August Aichhorn. In einer 1925 veröffentlichten Vorlesungsreihe für Erzieherinnen und Erzieher führte er sein Publikum in die psychoanalytischen Leitgedanken für ein Fallverstehen und die sich daraus ergebende pädagogische Praxis ein. Als Leiter einer Erziehungsanstalt verfügte er auch selbst über Erfahrungen mit den neuen, von ihm eingeführten Erziehungsmethoden, die sich ganz wesentlich von den herkömmlichen unterschieden. Aichinger benutzte auch den damals verwendeten Begriff der Verwahrlosung in dem Sinn, dass damit alle normabweichenden Verhaltensweisen, „dissoziales Verhalten“, gemeint waren. Also ein Begriff, der Erscheinungen beschreiben sollte, aber nicht die Ursachen. Und als verwahrlost galt Vieles: vom Schulschwänzen über kleinere und größere Lügen, Diebstahl, Aufsässigkeit in Familie, Schule und Arbeitsleben, „Arbeitsscheu“ bis zu den als gefährdend anzusehenden Kontakten zu Erwachsenen. Für Aichinger und die von ihm vertretene Schule war die Verwahrlosung „Ausdruck für Beziehungen zu Personen und Dingen, die andere sind, als die Sozietät sie dem Einzelnen zubilligt.“{101} Das pädagogische Handeln müsse darauf eingehen und dies bedeute auch, dass das Anstaltsmilieu ein ganz anderes sein müsse, als es bisher sei. In seinem Vortrag fügte er eine Beschreibung einer „alten Besserungsanstalt“ ein:
„Überall nur scheue haßerfüllte Blicke von unten herauf. Nirgends ein offenes, freies Ins-Gesicht-Schauen. Das fröhliche, oft kraftüberschäumende Wesen der normalen Jugend fehlt vollständig. Was an Heiterkeit zu sehen ist, stimmt den Besucher traurig. Lebensfreudige Äußerungen sehen ganz anders aus. Man kann sich eines Schauers über den vielen Haß, der in diesen jungen Menschen aufgespeichert ist, kaum erwehren. Es kommt in diesen Anstalten nicht zur Lösung, verdichtet sich noch mehr, um später in der Gesellschaft entladen zu werden.“{102}
Die in den Anstalten geltenden Regeln würden deutlich werden lassen, „welche Gewalt da Tag für Tag aufgewendet werden mußte, um einen Zustand aufrecht zu erhalten, der kindlichem Verhalten so zuwiderläuft, dem dissozialer Jugend um so mehr. Den Zwang des sozialen Lebens haben sie nicht ertragen und durch solchen Anstaltszwang sollen sie wieder sozial werden?“{103} Er schildert danach die Herangehensweise in einem neu ausgerichteten Heim, das er leitete. Dort kam es auf den analytischen Blick der Erziehenden an. All die täglichen Konflikte, auch jene mit der Nachbarschaft des Heimes, waren zulässig, um sie schließlich für das Erreichen des Erziehungszieles nutzbar zu machen: „Wir gewähren den Verwahrlosten im lustbetonten Milieu unsere Zuneigung, bedienten uns also der Liebesprämie, um einen versäumten Entwicklungsprozess nachzuholen: den Übergang von der unwirklichen Lustwelt in die wirkliche Realität.“{104}
Die Erziehenden mussten für diese Art der Sozialarbeit eine ganz andere Haltung gegenüber den Betreuten einnehmen als in den herkömmlichen Besserungsanstalten. „Keinem von uns war je eingefallen, in ihnen Verwahrloste oder gar Verbrecher zu sehen, vor denen die Gesellschaft geschützt werden müsse; für uns waren es Menschen, denen das Leben eine zu starke Belastung gebracht hatte (…) für die daher ein Milieu geschaffen werden mußte, in dem sie sich wohlfühlen konnten“{105}, schilderte Aichinger in seinem Vortrag.
Solchen und ähnliche Erfahrungen und Einsichten haben die Reformbestrebungen der Hamburger Jugendbehörde vielleicht auch inspiriert. Anspruch und Wirklichkeit lagen in den Anstalten jedoch noch weit auseinander. Die Praxis der Erziehung mit Mitteln der Strafe sollte sich auch in den nächsten Jahrzehnten kaum ändern. Die Änderung der Bezeichnung „Anstalt“ in „Heim“ und pädagogische Richtlinien setzten dabei zumindest symbolische Akzente, die eine Aufbruchsstimmung signalisierten und sicherlich die Reformkräfte in der Praxis stärkten. Die Sicht auf die jungen Menschen war jedoch in weiten Teilen nicht von Verständnis und Empathie geprägt. Es gab keine Einsicht, dass übermäßige Ordnung und Strafe sowie schematische Erziehungsmethoden die Gewaltspirale anheizten. Das Erziehungsversagen wurde vielmehr den jungen Menschen angelastet. Sie galten als unerziehbar, wenn sie sich nicht einfügten.
Ende der 1920er Jahre wurde an der Fürsorgeerziehung in Anstalten auch in der Öffentlichkeit Kritik laut. Anlass waren bekannt gewordene Erfahrungsberichte aus Anstalten und Anfang der 1930er Jahre Misshandlungen und Revolten in zwei Heimen, die auch zu strafrechtlicher Verfolgung des Personals führten. Dies hat den Fachverband „Allgemeiner Fürsorgeerziehungstag“ (AFET) 1931 zu einer Positionsbestimmung durch seinen Vorsitzenden, Pastor Wolff, veranlasst, die mit den Worten beginnt:
„Wir befinden uns in einer Kampflage. Seit die ersten Revolten in Erziehungsheimen bekannt wurden, seit Lampel sein Buch „Jungen in Not“ schrieb und das Stück „Revolte im Erziehungshaus“ über die Bühnen aller großen Städte Deutschlands ging, seitdem die Prozesse um Rickling und Scheuen [Anstalten, in denen Misshandlungen öffentlich wurden, KDM] die Öffentlichkeit beschäftigt haben, sind wir nicht mehr zur Ruhe gekommen.“{106} In einem Ritt durch die aktuellen Themen stellte Wolff nach einem Lob für die Leistungen der Fürsorgeerziehung die Herausforderungen der Zukunft dar. Dies seien die Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen der Anstalten, die Qualifizierung des Personals, die Lebensweltnähe der Erziehungsorte, die menschenwürdige Behandlung der jungen Menschen, aber auch der Schutz des Personals vor Übergriffen der „Zöglinge“, um zuletzt bei einem Thema zu landen, das damals die Fürsorgeerziehung besonders beschäftigte:
„Eine letzte wichtige Aufgabe der Zukunft bleibt die sorgfältige Trennung der Schwerst- oder Unerziehbaren von denen, bei denen die erzieherischen Bemühungen noch Erfolg versprechen.“ Bei feineren „Verteilmethoden“ könne die Zahl dieser Gruppe sehr geringgehalten werden, jedoch „bleibt schließlich ein Rest übrig, und diese Gruppe muß allerdings von den übrigen Kindern und Jugendlichen getrennt werden.“ Wolff verweist schließlich auf das bereits von weiten Teilen der Fürsorgeerziehung „ersehnte Bewahrungsgesetz“, nach dem die als Schwerst- und Unerziehbaren aus der Jugendhilfe ausgesondert würden und man damit „die Fürsorge für die hier bezeichneten Zöglinge den Pädagogen abnimmt.“{107}
Dieser Wunsch der Aussonderung war weit verbreitet und wurde durch einen maßgeblichen Teil der Kinder- und Jugendpsychiater unterstützt. In der damals in der Medizin verbreiteten Eugenik galt die Auffassung, dass die „Verwahrlosung“ junger Menschen als genetisch bestimmt und daher als „angeboren“ zu betrachten sei. Eine pädagogische oder psychiatrische Einflussnahme sei daher zwecklos.
Diese Auffassung vertrat auch der damalige leitende Arzt beim Jugendamt in Hamburg, Dr. Werner Villinger. Der 1887 in Besigheim am Neckar geborene Villinger studierte von 1909 bis 1914 Medizin, wurde dann zum Kriegsdienst eingezogen und setzte nach 1918 seine ärztliche Laufbahn fort. Ab 1920 leitete er die neu eingerichtete kinderpsychiatrische Abteilung an der Universitätsklinik in Tübingen. Mit dieser Erfahrung in einem „klinischen Jugendheim“ bot er sich im Jahr 1926 für die Berufung zum ersten hauptamtlichen Kinder- und Jugendpsychiater in der Hamburger Jugendbehörde an. Er wirkte in Hamburg zugleich als beratender Oberarzt an der Psychiatrischen Klinik der Universität Hamburg, hielt Vorlesungen über Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters und unterrichtete an Bildungsinstituten für Erzieher und Lehrer. 1932 übertrug man ihm eine Professur an der Universität Hamburg.{108} Als Arzt des Jugendamtes war er in der Beobachtungsstation tätig und entwickelte bereits dort eine biologische Auslesediagnostik und den Vorschlag einer Zwangssterilisation der als unerziehbar geltenden Kinder und Jugendlichen. In den späten 20er Jahren wurden diese Ideen im Hamburger Jugendamt und in der Reichsgesetzgebung noch nicht aktiv aufgegriffen. Der Bericht des Hamburger Jugendamtes für das Jahr 1927 enthält aber bereits einen breiten Raum für die psychiatrische Klassifizierung der Zöglinge: „Vom Jugendamtspsychiater sind im Berichtsjahr 1274 Fälle untersucht und begutachtet worden.“ Diagnostiziert wurden etwa „Schwachsinn der verschiedenen Grade“ mit 46% der Fälle oder „Psychopathie und Schwachsinn“{109} mit 12%. Im Bericht folgt dann unter anderem die Feststellung, dass „die Hilfsschulen sich immer noch mit einem Schülermaterial belasten, das infolge seines intellektuellen Tiefstandes nicht in die Hilfsschule, sondern in die Schwachsinnigenanstalt gehört.“{110}
Mit seiner Tätigkeit im Jugendamt und in der Lehre trug Villinger dazu bei, dass der Boden für eine rassenbiologische Ideologie in der Gesellschaft und in der Fürsorgeerziehung im Besonderen bereitet wurde.{111}
Talfahrt
Die Aufbruchsstimmung des Jahres 1927 bekam nach dem „schwarzen Freitag“ am 25. Oktober 1929, der die Weltwirtschaftskrise einläutete, einen deutlichen Dämpfer. Die Folgen der wirtschaftlichen und politischen Krise der Weimarer Republik erfasste alle Bereiche der Gesellschaft und des Alltagslebens, und damit auch die Jugendhilfe. Weite Teile des Außenhandels und der Industrie in der Stadt brachen zusammen. Die Zahl der Erwerbslosen in Hamburg stieg von rund 50 Tausend im Jahr 1928 auf fast 165 Tausend Ende 1932 an. Ledige und Kinderlose erhielten aus der Arbeitslosenversicherung für ein halbes Jahr nur rund 37% ihres letzten Einkommens, Familien bis zu 60%. Allerdings mussten diese Sätze immer wieder gekürzt werden, bis sie bei nur noch rund 20% lagen. Nach 6 Monaten musste die gemeindliche Armenfürsorge eintreten und das Existenzminimum sichern, das knapp bemessen war und Hunger bedeutete. Wer eine Arbeitsstelle hatte, musste erhebliche Lohneinbußen von mindestens 20 bis 30% hinnehmen.{112}
Für die öffentlichen Haushalte war die Finanzierung der sozialstaatlichen Maßnahmen eine große Herausforderung. Das Niveau der Unterstützungsleistungen musste während der Krise laufend weiter abgesenkt werden. Die Gesamtausgaben wurden zwischen 1928 und 1932 von 424 auf 355 Millionen Reichsmark gekürzt. Gleichzeitig explodierten die Ausgaben für die Wohlfahrtspflege von 49 auf 113 Millionen Reichsmark. Der Hamburger Senat kam ab 1930 nicht umhin, drastische Sparmaßnahmen zu ergreifen, von denen die öffentliche Jugendhilfe nicht ausgenommen wurde. In der Vollversammlung des Landesjugendamtes und Jugendamtes Hamburg vom 29. September 1931 wurden die „Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf den Haushalt der Jugendbehörde“ erörtert.{113} Der Senat hatte beschlossen, alle Sachausgaben im Haushalt des aktuellen und kommenden Jahres um 10% zu kürzen. Die „Inangriffnahme von Neubauten“ wurde untersagt, Gehaltskürzungen umgesetzt, die Arbeitszeit erhöht, das Pensionsalter für die Beschäftigten der Verwaltung herabgesetzt und Einrichtungen geschlossen, um die finanziellen Belastungen zu verringern. Schließlich wurden auch die Pflegesätze für die Fürsorgeerziehung in außerhamburgischen Einrichtungen um 10% abgesenkt. „Ferner wurde der gesamte Zöglingsbestand durchgeprüft und die beschleunigte Entlassung von Kindern aus Anstalts- und Familienpflege vorgenommen, außerdem wurde die Aufnahme von Zöglingen – besonders in freiwillige Fürsorgeerziehung – stark eingeschränkt. Die Übernahme der Erziehung – auch die vorläufige – darf hinfort nur durch Oberbeamte verfügt werden.“ Ein Ergebnis der Maßnahmen war die Reduzierung der Betreuten in auswärtigen Anstalten von 606 im April 1930 auf 365 im Juli 1931 mit dem Ziel, dass die Anzahl bis zum Jahresende um weitere 120 abnehmen sollte. In der Besprechung wurde die Befürchtung geäußert, dass die Absenkung des Haushaltsansatzes für Verpflegung zu einer Verschlechterung der Ernährung der Zöglinge führen würde. Der Präses der Behörde, Senator Eisenbarth, hielt dieses Problem durch „kleine Vereinfachungen in der Bespeisung“ und gegebenenfalls Verschiebung von Geldmitteln anderer Haushaltsansätze für lösbar. Auf die Beschwerde eines Besprechungsteilnehmers, die Sparmaßnahmen seien nicht zur Zustimmung vorgelegt worden, erwiderte der Präses nur, dass die Einsparungen zwangsläufig vorgenommen werden mussten und der „nächste Haushalt (…) vermutlich noch ganz anders aussehen“ werde.
Die Sparmaßnahmen konnten die ausfallenden Einnahmen und steigenden Sozialausgaben für die Opfer der Wirtschaftskrise bei weitem nicht kompensieren, so dass seit Juni 1931 laufend der finanzielle Zusammenbruch drohte. {114} Um die Zahlungsfähigkeit zu erhalten, war Hamburg auf Kassenkredite des Deutschen Reiches angewiesen. Eine volkswirtschaftliche Abwärtsspirale war in Gang gesetzt. Dass der Staat mit seiner prozyklischen Politik diese Entwicklung verschärft hatte, war manchen der politisch Verantwortlichen zwar klar, einen Ausweg fanden die demokratischen Parteien jedoch nicht.
Mit dem wachsenden Elend stieg der Druck in der Politik. Die extremen Parteien NSDAP und KPD bekämpften sich offen und auch blutig auf der Straße. Das Vertrauen in die regierenden Parteien schwand und führte zu einer Verschiebung der politischen Kräfte im Deutschen Reich und auch in Hamburg. War die NSDAP 1928 mit nur 3 Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten, so waren es 1931 bereits 43 und 1932 sogar 51 von insgesamt 157 Sitzen.{115} Die SPD war 1928 stärkste Fraktion mit 60 Sitzen und büßte bis 1932 rd. 20 Tausend Wählerstimmen und 11 Mandate ein. Damit fiel sie hinter die NSDAP zurück. Der von den Sozialdemokraten und der Deutschen Staatspartei gebildete Senat hatte die Regierungsgeschäfte seit der Bürgerschaftswahl vom 27. September 1931 ohne Mehrheit in der Bürgerschaft geführt. Das änderte sich auch nach der Wahl im April 1932 nicht. Der Minderheitssenat arbeitete, gestützt auf die 2. Notverordnung „zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ und weiterer Notverordnungen des Reichspräsidenten, weiter an der Bewältigung der Krise, die nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine ernsthafte politische Krise war. Es konnten weder in Hamburg noch auf Reichsebene mit parlamentarischen Mehrheiten ausgestattete Regierungen gebildet werden. Das war die Stunde der „Totengräber“{116}, die der Weimarer Demokratie den Todesstoß versetzten, indem sie den Reichpräsidenten dazu bewegten, den Vorsitzenden der NSDAP, Adolf Hitler, am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler zu ernennen, und damit den Nationalsozialisten die Macht in die Hände legten. Anfang Februar folgten Notverordnungen mit der Aufhebung von Grundrechten. Nach dem Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar wurde der Ausnahmezustand verhängt und die Verfolgung von Kommunisten aufgenommen. Für den 5. März wurde eine erneute Reichstagswahl angesetzt, die die letzte in der Weimarer Republik sein würde. Diese brachte im Reichstag Mehrheiten für das am 24. März 1933 verabschiedete „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das Ermächtigungsgesetz, das die nationalsozialistische Umgestaltung des gesamten Staatswesens ermöglichte. Und gerade das „rote“ Hamburg marschierte bei dieser Entwicklung an der Spitze.
In Hamburg wurde am 5. März 1933 nach der Schließung der Wahllokale auf Drängen der Reichsregierung der Polizeipräsident durch einen SA-Standartenführer ersetzt. Reichsweit waren zu diesem Zeitpunkt bereits Verhaftungen von kommunistischen Funktionären und Abgeordneten auf der Grundlage der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vorgenommen worden, so dass diese ihre Mandate in den Parlamenten nicht mehr wahrnehmen konnten. Am 8. Mai wählte die Hamburgische Bürgerschaft, die nun in ihrer Mehrheit aus NSDAP- und konservativen Abgeordneten bestand, einen neuen Senat unter der Führung des parteilosen Carl Vincent Krogmann. Er war erst zum 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden. Ein Foto des neuen Senats zeigt die nationalsozialistischen Senatoren in Parteiuniform, die wenigen bürgerlichen in dunklem Anzug mit Krawatte.
Noch vor der Verabschiedung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 begannen in Hamburg die politischen Säuberungen der Verwaltung. Zu den ersten Maßnahmen gehörten die Beurlaubungen des Staatsrates der Finanzdeputation, Leo Lippmann, weil er Jude war, und des Direktors des Landesjugendamtes, Wilhelm Hertz. Auch in anderen Behörden wurden Spitzenpositionen zügig neu besetzt. Damit waren die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die nationalsozialistische Staatsideologie in der Verwaltung umgesetzt werden konnte{117}. Mit dem „vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 wurden die Parlamente der Länder aufgelöst und anhand der für die Parteien bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 abgegebenen Stimmen neu gebildet. Für Hamburg bedeutete dies, dass die Mandate der KPD gestrichen und die Zahl der Sitze von 160 auf 128 verringert wurde. Die Bürgerschaft hatte durch die neue Gesetzgebung ihre bisherigen Kompetenzen verloren und war funktionslos geworden. Gesetze konnten von den Landesregierungen erlassen werden. Mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 wurde die NSDAP zur einzigen politischen Partei im Deutschen Reich erklärt. Andere Parteien waren damit illegal und aufzulösen. Die Hamburgische Bürgerschaft bestand seitdem nur noch aus Nationalsozialisten, bis sie am 28. Oktober 1933 auch formal aufgelöst wurde{118}.
Monate zuvor hatte die Reichsregierung den nationalsozialistischen Gauleiter Karl Kaufmann zum Reichsstatthalter für Hamburg bestellt. Er ernannte die Mitglieder der Landeregierung sowie Beamte und hatte den Senat zu beaufsichtigen. Im Herbst 1933 erfolgte die nationalsozialistische Umgestaltung der Verwaltung. Die Behörden und Ämter wurden auf fünf Verwaltungszweige konzentriert. Das Landesjugendamt verlor seine Eigenständigkeit und wurde in die Gesundheits- und Fürsorgebehörde integriert. In einem weiteren Schritt im Jahr 1936 setzte sich Kaufmann selbst an die Spitze der Administration und gab fortan als „Führer der Landesregierung“ Direktiven aus.{119}
Neben dieser staatlichen Gleichschaltung erfolgte auch die sehr zügige Einbindung gesellschaftlicher Institutionen und Gruppen in den nationalsozialistischen Staat, und zwar durch Gesetze, Druck und Terror, zu einem erheblichen Teil aber auch durch freiwilliges Zutun. Personen mit einer Nähe zur nationalsozialistischen Ideologie oder gar mit entsprechender Überzeugung waren in den Institutionen vertreten. Sie konnten sich nun offen äußern und an der Umgestaltung mitwirken. Die alten NSDAP-Mitglieder erwarteten außerdem, in der Partei und im Staatsdienst in Ämter zu gelangen. Mit diesem Motiv waren auch viele Parteieintritte in den ersten Wochen nach der Machtergreifung zu verzeichnen, so dass ein Aufnahmestopp ab dem 1.Mai 1933 erlassen wurde. 1935 führte die Partei in Hamburg 42170 Männer und 4316 Frauen in ihrer Mitgliederkartei. Dies entsprach 3,8% der Bevölkerung{120}. Hamburg lag damit über dem Reichsdurchschnitt.
Andere ließen sich auf die neuen Realitäten ein und wurden zu loyalen Anhängern oder „Mitläufern“, wie man sie später bezeichnen würde. Nachträglich betrachtet lässt sich ein „merkwürdiger Zwiespalt“ feststellen: Viele nahmen die Verhältnisse hin, ohne ihnen innerlich zu folgen. Die eingetretene Ordnung wurde in vielerlei Hinsicht geschätzt, die Schattenseiten des neuen Regimes zwar wahrgenommen, aber verdrängt.{121}
Dieser Zwiespalt war auch in der Jugendhilfe festzustellen. Der Allgemeine Deutsche Fürsorgeerziehungstag (AFET) war ein traditionsreicher und bedeutender Verband für die Fürsorgeerziehung. Noch 1931 hatte ihr Vorsitzender anlässlich der Skandale in Heimen und der wirtschaftlichen Restriktionen einen Aufsatz mit dem Thema „Wo stehen wir gegenwärtig in der Fürsorgeerziehung?“ verfasst. Darin sind viele Fragen und Aspekte von mehreren Seiten beleuchtet, Probleme und Lösungsoptionen benannt. Der Aufsatz wirkt wie eine Suche nach Klarheit in einer komplexen Welt, in der konservative und moderne Werte, Methoden und politische Ausrichtungen nebeneinanderstehen. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung ist für den AFET die Suche nach dem richtigen Weg offenbar beendet. Die klare Staatsdoktrin für die Jugendhilfe wird in einer 1933 verfassten Denkschrift begrüßt: „Die Fürsorgeerziehung (FE.) als staatliche Ersatzerziehung hat sich ihrem Wesen und Charakter nach der Zielsetzung des Führers Adolf Hitler für den nationalsozialistischen Staat und für seine Erziehungsgrundsätze einzufügen.“{122} Der AFET übersetzte diese Zielsetzung für die Jugendhilfe: Die als nicht erziehbar geltenden Jugendlichen sollten in Bewahranstalten abgeschoben werden. Die „Strafe als nicht zu entbehrendes Erziehungsmittel“ wurde von ihrem Makel der vergangenen Jahre befreit. Generell formulierte der AFET die „Eingliederung in die Volksgemeinschaft“ als oberstes Erziehungsziel. Für den AFET waren „die Aufgaben des Mannes und der Frau im Volksganzen verschieden“. Die Erziehung müsse dies berücksichtigen, so etwa bei der „körperlichen Ertüchtigung“ von Jungen im „Wehrsport“ und bei Mädchen über die „Entfaltung echter deutscher Frauenart, Dienst- und Opferbereitschaft in Familie und Volk.“{123} Im Jahr 1935 veranstaltete der AFET in Kassel eine große Mitgliederversammlung, die sich im Schwerpunkt mit der nationalsozialistischen Erziehung befasste und dessen Tagesordnung sich wie die eines Parteitags liest. So sprach zum Beispiel der Reichsschulungsbeauftragte der NS-Volkswohlfahrt, Franz Maierhofer, zum Thema „Erziehungsaufgaben des Nationalsozialismus“.{124}
Der AFET hatte sich 1933 sehr schnell gleichgeschaltet. Er war damit offenbar auch einem inneren Bedürfnis nachgekommen, dem Widerstreit der konkurrierenden Erziehungsansätze der 1920er Jahre ein Ende zu setzen. Rückblickend bemerkt der AFET in seiner Jubiläumsbroschüre, dass er „Anschluss“ an die „‚neuen‘ Ideen und Machthaber“ gesucht habe. Andererseits hält er sich zugute, sich der weitergehenden organisatorischen Anpassung durch geschicktes Hinauszögern widersetzt zu haben. Auch habe er sich im Krieg – wenn auch erfolglos – für die Verbesserung der Ernährung der Zöglinge in der Fürsorgeerziehung eingesetzt. Eine schwache Bilanz.
Auch in Hamburg stießen die „neuen Ideen und Machthaber“ auf breite Zustimmung. Immerhin wurden härtere Erziehungsmethoden nicht mehr kritisiert und Unerziehbare nach und nach aus den Heimen ausgesondert. Der nationalsozialistische Heimalltag bot auch neue Erlebnisse, wie ein Beispiel aus dem Mädchenheim Feuerbergstraße zeigt: Die Direktorin des Mädchenheimes hatte im August 1933 für 25 Mark von der „Radiofirma Brunken“ ein „Radio mit Lautsprecher geliehen“, um die Radio-Übertragung vom NSDAP-Parteitag in Nürnberg ins Heim zu holen. Vom 30. August bis zum 3. September hockten die Erzieherinnen und die Mädchen vor dem Radio und lauschten den Reden des ‚Parteitages des Sieges‘. Die Übertragung war am Freitag, dem ersten Tag, unbefriedigend, „Sonnabend u. Sonntag sehr gut“, notierte die Direktorin und ergänzte: „Begeisterung bes. am Sonnabend groß.“{125} Man hat in der Feuerbergstraße wohl gefallen an Radioübertragungen solcher Veranstaltungen gefunden. Für den 24. und 25. Februar 1934 sind zwei Zeitungsausschnitte aus den Unterlagen des Heimes vorhanden, die die Übertragung der „Parteigründungsfeier in der Musik-Halle“ und die „Vereidigung der Pl. Leiter und HJ-Führer“ in Hamburg ankündigten.
Am 2. August 1934 starb Reichspräsident Hindenburg. Bereits einen Tag zuvor hatte die Reichsregierung das „Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches“ erlassen, das Hitler durch die Übertragung der Befugnisse des Amtes des Reichspräsidenten auf das des Reichkanzlers auf Lebenszeit zum unumschränkten Diktator gemacht hatte. Hitler ordnete für diesen Schritt eine Bestätigung durch das Volk an. Das Plebiszit wurde für den 19. August 1934 anberaumt.{126} Hitler begab sich am 17. August nach Hamburg zu einem Staatsbesuch, auf dem er in einer reichsweit ausgestrahlten Rede auch für die bevorstehende Volksbefragung warb. Der Besuch Hitlers war für die Hamburger Nationalsozialisten ein besonderes Ereignis. Man wollte dem Führer einen fulminanten Empfang bereiten und damit die Treue des nationalsozialistischen Hamburgs unter Beweis stellen. Viele Menschen wurden mobilisiert, um an der langen Strecke vom Flughafen zum Rathaus Spalier zu stehen und dem „Führer“ zuzujubeln. Der Direktor des Jugendamtes ließ der Direktorin Cornils ausrichten, dass sie am Freitag, den 17. August, um 12:30 Uhr mit den Mädchen ihres Heimes an der Alsterkrugchaussee Aufstellung nehmen möge: „Spalier wird in 3er Reihe gebildet. Das Mädchenheim Feuerbergstrasse schiebt sich an geeigneter Stelle zwischen die dort stehenden Schulen ein.“ Es klappte alles gut, wie auf dem Dokument vermerkt wurde: „Das ganze Haus mit Ausnahme von 3 G.-Kranken und 5 Neuaufnahmen geht zum Empfang des Führers. Abends hören wir durch das Radio von 8.30 - 10.30 den Führer – unerhört eindrucksvoll! Mädchen gehen fein mit.“ {127}
Ausgestoßen, benutzt und vernichtet
Der 14. November 1989 war ein kühler, regnerischer Tag, an dem die 72‑jährige Liese-Lotte M. und ihr 81‑jähriger Ehemann Wilhelm beim Notar Dr. Ekkehard Nümann in der Spitalerstraße erschienen, um „letztwillige Verfügungen“ zu beurkunden. Sie bestimmten sich zu gegenseitigen Alleinerben. Sollten jedoch beide irgendwann verstorben sein, sollten ihre Ersparnisse der Freien und Hansestadt Hamburg zufließen, und zwar für die Pflege und Unterstützung von Waisen in dem Waisenheim Averhoffstraße 7. Nach der Verlesung des Testaments setzten die beiden ihre Unterschriften unter das Dokument und verließen das Notariat.
Die Ehe der Liese-Lotte M. war kinderlos geblieben, obwohl sie sicherlich gerne Kinder gehabt hätte. Um zu verstehen, dass sie mit ihrem Mann keine Familie gründen konnte, muss man in ihre Jugend zurückblicken. Liese-Lotte wurde im November 1918 in einfachen Verhältnissen und in einer schweren Zeit geboren. Die Ehe ihrer Eltern war unglücklich. Ihr Vater misshandelte seine Frau, sorgte sich wenig um die Familie und ging keinerlei Arbeit nach, wie sich Liese-Lotte Jahrzehnte später erinnerte. Ihre Mutter war daher gezwungen, arbeiten zu gehen, um für sich und ihr Kind den Lebensunterhalt zu sichern. Die Ehe wurde schließlich 1923 geschieden. Ihr Vater als ihr gesetzlicher Vertreter sorgte dafür, dass seine damals sechsjährige Tochter im Waisenhaus in der Averhoffstraße aufgenommen wurde. Liese-Lotte war ein wenig gefördertes Kind, das in ihrer Entwicklung zurückblieb. Sie wurde vermutlich aus diesem Grund 1929 in die Alsterdorfer Anstalten überwiesen, wo sie bis zu ihrer Volljährigkeit im Jahr 1939 bleiben musste. Ein Arzt befand während dieser Zeit, dass sie und ihre möglichen Kinder für das deutsche Volk in der Zukunft wenig nützlich seien, und erwirkte, dass sie 1936 oder 1937, sie selbst erinnerte es nicht genau, im Universitäts-Krankenhaus Eppendorf zwangssterilisiert wurde. Ihre Kindheit, und vor allem dieser Einschnitt in ihr Leben, hat ihr ein lebenslanges Leiden bereitet, und dazu bewogen, ihr Erbe Kindern zu widmen, die ohne elterliche Nähe aufwachsen müssen und Schutz und Zuwendung benötigen. Nach ihrer Entlassung aus der Anstalt im Jahr 1939 war sie für 3 Jahre zur Arbeit im Krankenhaus Jerusalem zwangsverpflichtet. „Anschließend war ich ein freier Mensch“, schilderte sie 1991 rückblickend. 1954 heiratete sie ihren Mann Wilhelm, mit dem sie bis zu ihrem Tod im Januar 1993 ihr Leben verbrachte{128}.
Liese-Lotte war Opfer der von der Rassenkunde geprägten nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik. Zum deutschen Volk sollten nur rassisch hochwertige Menschen gehören. Neben den Juden, die aus dieser Sicht erklärte Rassenfeinde waren, weitete sich der Blick auch auf diejenigen Bevölkerungsgruppen aus, die durch geringeres Leistungsvermögen, unheilbare Krankheit oder Behinderung für die Gesellschaft eine Last darstellten.
Bereits im Juli 1933 beschloss das nationalsozialistische Regime das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das zum 1. Januar 1934 in Kraft trat. Es ermöglichte die Unfruchtbarmachung von Menschen, deren Kinder mit „großer Wahrscheinlichkeit“ an „schweren körperlichen und geistigen Erbschäden leiden werden.“ Das Gesetz beschrieb neun Gruppen von Erbkrankheiten, die aber zum Teil für eine weite Auslegung geöffnet waren. Außerdem konnte “unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet“. Der Kreis derjenigen, die eine Unfruchtbarmachung beantragen konnten, umfasste neben den betroffenen Personen oder deren gesetzlichen Vertretern auch beamtete Ärzte oder Leiter von Kranken, Heil- oder Pflegeanstalten. Das Erbgesundheitsgericht entschied über die Anträge auf Basis eines ärztlichen Gutachtens. Wurde die Zwangssterilisation beschlossen, konnte sie auch mit Mitteln des Zwangs durchgesetzt werden.{129}
Das war die Stunde der Ärzte, die sich schon seit Längerem der Rassenkunde gewidmet hatten und nun zur Tat schreiten konnten. Und das auch in der Jugendhilfe. Der Psychiater der Hamburger Jugendbehörde, Werner Villinger, hatte den Boden für die Umsetzung des Gesetzes im Bereich der Jugendhilfe bereitet, indem er erste Maßstäbe für die erbbiologische Begutachtung aufstellte. Er wechselte 1934 als Chefarzt zur Anstalt in Bethel, so dass er das Gesetz in Hamburg nicht mehr praktisch umsetzen konnte. Sein Nachfolger, der Neurologe Heinrich Lottig, setzte die erbbiologische Ideologie in der Jugendhilfe mit voller Kraft um.
Der im Jahr 1900 geborene Heinrich Lottig stammte aus einer sozialdemokratisch geprägten Familie, wählte aber, anders als sein Vater, der zu den Reformpädagogen seiner Zeit gehörte, den Beruf des Arztes. In den 1920er Jahren war er im Krankenhaus Hamburg-Eppendorf tätig und widmete sich der Zwillingsforschung an der von Max Nonne bis 1933 geleiteten Neurologischen Klinik. Der in die Jahre gekommene Nonne war über seine Entlassung 1933 hinaus als Fachmann und Gutachter tätig und bekannte sich zur Zwangssterilisation und Euthanasie. Lottig bildete seine ärztlichen Sichtweisen in einem in Hamburg und reichsweit sich ausbreitenden Klima einer rassenbiologischen Medizin aus. 1933 unterzeichnete er das Bekenntnis der deutschen Professoren zu Adolf Hitler. Er trat 1934 Villingers Nachfolge als Leitender Oberarzt des Hamburger Jugendamtes an.
Lottig führte die rassenbiologische Ideologie sehr früh unter dem Deckmantel der Wissenschaft in die Fürsorgeerziehung ein. In den Hamburger Nachrichten vom 2. Juli1933 wurde unter dem Titel „Das schwer erziehbare Kind - die Notwendigkeit rassehygienischer Maßnahmen“{130} über einen Vortrag von ihm berichtet: „Die Unterwertigkeit der Erbmasse, deren schrankenlose Weiterverbreitung eine dringende Gefahr für den Bestand unseres Volkes ausmacht, stellt die Ursache der schweren Fälle von Schwererziehbarkeit dar.“ Unter Bezug auf seine Zwillingsstudien stellte Lottig den für ihn wissenschaftlich gesicherten Zusammenhang zwischen „intellektuellem und moralischem Schwachsinn erblicher Herkunft“ und „asozialem oder kriminellem Entarten der Persönlichkeit“ her.
Lottig schritt ab 1934 als leitender Psychiater des Jugendamtes auch zur Tat. Er war oberster Gutachter für Sterilisationsanträge für junge Menschen und ging in seinen Einschätzungen über das Gesetz sogar hinaus, indem er unter dem Begriff des Schwachsinns auch den „moralischen Schwachsinn“ fasste, der auch als „moralisch minderwertig“ klassifizierte Menschen in den Kreis des Eingriffs hineinzog. Damit konnten auch Kleinkriminelle, Obdachlose und Unangepasste unter das Messer kommen. Im April 1934 hatten Lottig und seine Mitarbeiter bereits 89 Fälle bearbeitet, von denen nur 35 als nicht sterilisierungsbedürftig befunden wurden.{131} Das weitere Verfahren nach der ärztlichen Stellungnahme betrieb dann das Gesundheitsamt. In dem Bericht, in dem Lottig diese Bilanz präsentierte, lobte er die großen Anstrengungen seiner Abteilung und klagte über die schleppende Mitwirkung von Eltern und Vormündern. Außerdem seien die Ärzte des Jugendamtes mit anderweitiger gutachterlicher Tätigkeit befasst, die „an Dringlichkeit die Sterilisierungsfälle“ überträfen. Gemeint waren vermutlich auch die Untersuchungen in der Aufnahmestation des Waisenhauses in der Averhoffstraße, das zu einem „Aufnahmeheim und Ausleseheim für männliche Jugendliche, Beobachtungsheim“{132} entwickelt worden war. Hier wurde bereits eine erbbiologische Klassifizierung der neu aufgenommenen Kinder und Jugendlichen vorgenommen, um deren weitere Unterbringung festzulegen oder sie gleich als nicht „erbwertig“ und unerziehbar aus der Jugendhilfe fern zu halten und in „Bewahranstalten“ zu überweisen.
Für die Entwicklung des Klassifikations- und Ausleseschemas wurden zunächst Fürsorgezöglinge des Mädchenheimes Feuerbergstraße nach anlage- und umweltbedingten Ursachen für die Verwahrlosung beurteilt. Das Schema wurde von Lottig bis 1936 als „Einteilung der Zöglinge nach ihrem biologischen Wert“{133} weiterentwickelt. Es war Grundlage des Ausleseprozesses. Die sechsstufige Klassifikation reichte von „wertvolle geistige und charakterliche Qualität“ über „leichte geistige und charakterliche Unterwertigkeit“ bis zu „nicht erziehungsfähig“.
Die Hamburger Erziehungsheime wurden nach diesem Schema neu organisiert, so dass „eine sorgfältige Differenzierung der Zöglingstypen möglich war“. Das Waisenhaus war in diesem Zuge in die Jugendheime Volksdorf, Reinbek und Niendorf aufgeteilt worden. In einer Darstellung des Hamburger Landesjugendamtes aus dem Jahr 1939 wird das Selektionsprinzip wie folgt dargestellt:
„A Kinder von normaler Anlage und normaler geistiger und charakterlicher Wertigkeit.
1) Kinder von normaler Anlage und normaler geistiger und charakterlicher Wertigkeit (über Durchschnitt der öffentlichen Volksschulen),
2) Ausreichende geistige und charakterliche Qualität (guter Durchschnitt)
B Kinder, die geistig oder charakterlich leicht oder schwer unterwertig, aber noch erziehbar sind mit Aussicht darauf, dass sie später keiner Anstaltsbetreuung mehr bedürfen und sich ihren Lebensunterhalt selber erarbeiten werden.
3) Leichte geistige und charakterliche Unterwertigkeit (schwacher Durchschnitt)
4) Mittlere geistige und charakterliche Unterwertigkeit (hierzu gehört der Hilfsschultyp)
C Kinder, die infolge schweren geistigen oder charakterlichen Tiefstandes eine Gefahr für die Volksgemeinschaft darstellen und daher frühzeitig abgesondert und in sparsamer Weise verwahrt werden müssen.
5) starke geistige und charakterliche Unterwertigkeit (noch gewisse Erziehungs- und Anleitemöglichkeiten; voraussichtlich aber dauernd außerstande, sich im freien Leben zu halten)
6) Hochgradig abwegige, Nichterziehungsfähige.“
Die Begutachtung und Etikettierung der jungen Menschen nach ihrem erbbiologischen Wert konnten nur ein erster Schritt sein, da man sie auch praktisch in diesen Gruppen zusammenbringen wollte. An die „erbbiologisch Minderwertigen“ wollte man keine Mühe verschwenden und sie an Orte aussondern, an denen man sie verwahren konnte. Die „Erbwertigen“ sollten jedoch in den Genuss einer Förderung an einem schönen Ort kommen. Der Hamburger Gauleiter initiierte daher Ende April 1934 das Vorhaben, die „Staatskrankenanstalt Friedrichberg mit ihren schönen Parkanlagen künftig nicht geisteskranken Menschen zur Verfügung zu halten, sondern sie solchen Volksgenossen zu öffnen, die einen geistigen und körperlichen Gewinn von einem Aufenthalt in diesen schönen Anlagen haben würden“.{134} Die künftigen Bewohner sollten verdiente, alte Menschen und erbbiologisch wertvolle Fürsorgezöglinge sein. Hierfür mussten die etwa 1800 in der Anstalt lebenden Menschen bis auf die 300 als „heilbar“ geltenden in andere Einrichtungen verlegt werden. Dies erfolgte innerhalb von nur 9 Monaten.
Zugleich waren in Jugendheimen diejenigen ausfindig zu machen, die als „erziehbar“ galten und in die neue Musteranstalt „Eilbecktal“ umziehen sollten. Der Umzug aus diversen Heimen erfolgte ab Juni 1935. Am Jahresende befanden sich 480 Kinder am neuen Ort. Gleichzeitig wurde in diesem Ringtausch das Waisenhaus an der Averhoffstraße, das als alt und nicht mehr geeignet betrachtet wurde, bis auf die ärztliche Abteilung geräumt.{135} Das Ergebnis der Großaktion war unbefriedigend, da es nicht genug „erbwertige“ Kinder gab, um die große Platzkapazität auf dem Gelände in Eilbek auszuschöpfen. Man erwog, Kinder aus Pflegefamilien auf das Heimgelände zu holen, verwarf den Plan aber wieder als nicht sinnvoll und nicht umsetzbar. Der Gauleiter ordnete an, die entstandene Situation wieder aufzulösen, wobei allerdings in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck der Planlosigkeit entstehen sollte. Eine Rückverlagerung des Waisenhauses zum Standort Averhoffstraße Nr. 5 war damit ausgeschlossen. Das Johannes-Petersen-Heim, das ebenfalls am Standort Averhoffstraße (Haus Nr. 7) platziert war, wurde hingegen zurückverlegt. Für das Waisenhaus wurde ein Neubau in einem Außenbezirk erwogen, und zwar auf dem Grundstück Schemmannstraße 56 in Volksdorf, auf dem die Behörde eine „Wohlfahrtsanstalt … für behinderte und sieche alte Frauen“ betrieb. Im Zuge der Planung wurde vom Behördenleiter Oskar Martini die Frage aufgeworfen, ob denn die Waisenhauszöglinge überhaupt eines Neubaus Wert seien. Lottig wurde beauftragt, eine Bewertung der 366 Zöglinge vorzunehmen. Das Ergebnis legte er im Oktober 1936 vor. Danach waren 44,5 % der Kinder als „normal“ zu bezeichnen. Der Gauleiter war mit dem Ergebnis offenbar nicht zufrieden und gab eine Überprüfung durch den Vizepräsidenten der Gesundheitsbehörde in Auftrag. Das Ergebnis entsprach den Erwartungen der politischen Spitze mehr: nur noch 28,5% der Kinder galten als „erbbiologisch ausreichend“. Lottig empfand die Beauftragung eines überprüfenden Gutachtens als Vertrauensbruch und gab seine Stelle beim Landesjugendamt in Hamburg zum Jahresende 1936 auf.{136} Er hinterließ Verfahren und Zuständigkeiten, mit denen sein Amtsnachfolger, Otto Hülsemann{137}, die Ausgrenzung erbbiologisch unerwünschter Menschen aus der Jugendhilfe nahtlos fortsetzen konnte.
Die zweite Begutachtung führte zur Entscheidung, dass in Volksdorf zum bestehenden Gebäude nur noch kostengünstige Baracken errichtet werden sollten. Der Plan zur Räumung der Anstalt „Eilbecktal“ hatte damit an Kontur gewonnen, so dass der Gauleiter die erneute Verschiebung der Kinder bis zum Dezember 1938 anordnete. Dies war keine leichte Aufgabe, da sich die Unterbringungssituation durch die Eingemeindung von Altona, Harburg und Wandsbek in das Stadtgebiet Hamburgs zum 1. April 1937 und dem damit verbundenen Bevölkerungszuwachs noch verschärft hatte.{138} Die Verwaltung machte sich dennoch mit Eifer erneut ans Werk und setzte auch diese Weisung um: Das alte Forsthaus in Reinbek wurde zum Jugendheim umfunktioniert und konnte 120 Kinder aufnehmen. Weitere 150 konnten vor der Fertigstellung der Baracken nach Volksdorf umziehen, womit das Heim heillos überbelegt war und die Schulräume in Schlafsäle umgewandelt werden mussten. Hier wie in anderen Heimen, war dann kein Unterricht mehr möglich. Es sollte versucht werden, den Kindern den Besuch der benachbarten Volksschulen zu ermöglichen. „60 Jungen zogen nach Niendorf in ein ehemaliges Altersheim.“{139} Für „obdachlose Mädchen“ und Lehrlingsmädchen wurde die an der Alster gelegene Villa Schwanenwik 38 angekauft, hergerichtet und im Mai 1939 als Durchgangs- und Lehrlingsheim mit 50 Betten in Betrieb genommen.{140}
Zur Lösung des Unterbringungsproblems wurden seit 1937 vermehrt und vor allem für Hilfsschüler auswärtige Anstalten in Anspruch genommen. Auch im Mädchenheim Feuerbergstraße wurde es eng. Die schulentlassenen Mädchen mussten die Wohnräume zugleich als Arbeitsräume nutzen.{141}
Im Handbuch der Verwaltung des Jahres 1939 ist die Umgestaltung der Heimstruktur zu erkennen: Das „Jugendheim Ochsenzoll“ war beispielsweise ein „Heim für leicht unterwertige, labile oder schwachsinnige Schulkinder“, das Jugendheim Reinbek dagegen eines für „erbwertige Kinder“. Die feine Abstufung ist auch bei der Beschreibung des Jugendheimes Gojenberg zu erkennen, das als „Erziehungsheim für schwierige, aber erbwertige Kleinkinder und kleinere Schulkinder“ bezeichnet wurde. Das Mädchenheim Feuerbergstraße war für „schulentlassene schwererziehbare Mädchen“ zur „Arbeitserziehung“ vorgesehen, das Heim auf dem Gut Wulfsdorf für „schwererziehbare männliche Jugendliche“ zur landwirtschaftlichen Ausbildung.
Die „Ausmerzung der Minderwertigen“, wie der Verwaltungsdirektor der Anstalt Eilbecktal, Dr. Späth, den Selektionsprozess bezeichnete, war einen großen Schritt vorangekommen. Die Kinder und Jugendlichen in den Erziehungsheimen waren zunehmend auf jene reduziert, „die das Niveau eines Volksschülers erreichen und darum die sorgfältige Betreuung des Staates verdienen.“{142} Sie galten als fähig und nützlich, einen Beitrag für das Regime zu leisten. Für die anderen war in der Jugendhilfe kein Platz mehr vorgesehen. Ihnen sollte später ein anderes Schicksal bereitet werden.

Die ersten Vorbereitungen für einen Angriffskrieg begannen bald nach der Machtergreifung 1933, und zwar nicht nur durch Aufrüstung und Ausübung außenpolitischen Drucks, sondern auch durch die mentale Einstimmung der Gesellschaft. Der Eingliederung der Bevölkerung in Organisationen, die das Regime stützen und kampfbereit machen sollten, stand die Marginalisierung und Vernichtung der als minderwertig und daher als gesellschaftliche Last betrachteten Menschen gegenüber. Dieser Prozess spielte sich auch in der Jugendhilfe ab.
Die Nützlichkeit des einzelnen für die Volksgemeinschaft bemaß sich vor allem an seiner Arbeitswilligkeit und -fähigkeit. Der Psychiater Villinger hat schon früh zwei Ursachen für die Arbeitslosigkeit ausgemacht. Er benannte die durch äußere Einflüsse bedingte Arbeitslosigkeit, in die Arbeitswillige getrieben werden können. Davon unterschied er die personenbedingte Arbeitslosigkeit, die durch eine vererbte, charakterliche und damit pathologische Disposition eines Arbeitslosen entstehe. Sie trete als Arbeitsscheu und mangelnde Kompetenz in Erscheinung und gehe sogar oft mit krimineller Neigung einher. Er traf damit den neuen Zeitgeist.
Nach der umfassenden Begutachtung der Fürsorgezöglinge in den 1930er Jahren betrachtete man die meisten von ihnen allenfalls als billige Arbeitskraft, aber nicht mehr als Teil der „Volksgemeinschaft“. So wurden sie weitgehend wegen „schlechter Erbanlagen“, Unerziehbarkeit sowie charakterlicher Mängel von der Einberufung in den Reichsarbeitsdienst (RAD) oder zur Wehrmacht ausgeschlossen. Dies betraf beispielsweise die Mädchen des Jahrgangs 1922 im Heim Feuerbergstraße, die 1940 zur Musterung anstanden. So wurden etliche nicht zum RAD zugelassen, was Enttäuschung bei den Mädchen und auch der Direktorin des Heimes hervorrief. Gleiches erlebten die Jungen im Erziehungsheim Wulfsdorf. Der Reicharbeitsdienst oder die Einberufung zur Wehrmacht waren für die jungen Menschen attraktiv, bedeuteten sie doch die endgültige Entlassung aus dem Heim.{143} Die in den Heimen verbliebenen jungen Menschen waren aber gut genug, um „kriegswichtige Arbeiten“ zu leisten. So hat zum Beispiel das Mädchenheim Feuerbergstraße Arbeiten in der Rüstungsindustrie übernommenen. An der vollen Ausschöpfung dieser Ressource wirkte die Direktorin des Heimes durch Heraufsetzung der täglichen Arbeitszeit und Reduzierung der internen Hausarbeit mit Engagement mit. Sie argumentierte dies mit den „erhöhten Anforderungen, die durch den totalen Arbeitseinsatz des deutschen Volkes an jeden einzelnen deutschen Menschen gestellt werden.“{144} Dazu gehörte auch das Stopfen von Strümpfen für die Wehrmacht, wie ein Mädchen später berichtete: „Ich erinnere mich noch sehr gerne an die Zeiten, wo wir in der Kriegszeit 1200 Paar Strümpfe für Kasernen in der Woche stopfen mussten. (…) Da haben wir oft bis ein Uhr in der Nacht gesessen (…) hat kein Mädchen gesagt, ach, lasst mich mal lieber ins Bett gehen (…) Das war eine ganz schöne Gemeinschaft, das muss ich sagen.“{145}
Das Regime honorierte den Einsatz der Heimzöglinge, die in der Landwirtschaft, in Rüstungsbetrieben oder in anderen kriegswichtigen Bereichen arbeiteten, nicht. Reichsweit waren die Versuche der Heimleitungen, so auch der des Mädchenheimes Feuerbergstraße{146}, und auch des AFET gescheitert, für sie die Essenrationen heraufzusetzen. Die Antwort der amtlichen Stellen war jeweils eindeutig: In dem diesbezüglichen Erlass war eine bessere Ernährung nur für junge Menschen vorgesehen, die als „rassisch wertvolle deutsche Jugend“ galten und an die „besonders grosse Anforderungen in geistiger und körperlicher Hinsicht gestellt werden und die als Führernachwuchs für Partei, Staat und Wehrmacht ausersehen sind.“{147} Konkret waren dies junge Menschen in den Adolf-Hitler-Schulen, den nationalpolitischen Erziehungsanstalten, den Führer- und Führerinnenschulen der Hitlerjugend und weiteren Einrichtungen dieser Art. „Die Insassen der Fürsorgeerziehungsheime können mit diesen Jugendlichen nicht verglichen werden“{148}, wurde abschließend klargestellt.
Auch ein Antrag der Direktorin Cornils aus dem Jahr 1940, die Kinder der Warteschule des Mädchenheimes wegen der verstörenden nächtlichen Fliegerangriffe in die Kinderlandverschickung einzubeziehen, wurde mit der gleichen Begründung abgelehnt: die Kinder seien minderwertig und es daher nicht wert, besonders geschützt zu werden.{149}
Das Heimleben in der Feuerbergstraße hatte sich bis zu den ersten Kriegsjahren auf den Nationalsozialismus eingestellt, wie sich Valeska Dorn erinnert, die von 1939 bis 1942 im Heim leben musste. Dazu gehörte das Antreten in Gruppen auf dem Hof, der Hitlergruß, Strafen im „Bunker“, tägliche Arbeit im Anstaltsbetrieb und die allgemein raue Behandlung, die eben jenen „rassisch Minderwertigen“ zugedacht war. Valeska Dorn erinnerte sich an die Erziehungsdirektorin Cornils als „Oberin“. Das ist bemerkenswert, war dieser Titel doch Ende der 1920er Jahre abgeschafft worden. Er war aber offenbar noch lange Zeit im Alltag gebräuchlich, und passte wohl auch zum Regiment in der Feuerbergstraße.{150}

An einem Tag im Oktober 1944 wurde ein behindertes Kind des Kinderkrankenhauses von der chirurgischen Abteilung Rothenburgsort auf die Infektionsabteilung überwiesen. Es war an Scharlach erkrankt. Die Stationsschwester steckte im Laufe des Tages der Assistenzärztin einen Zettel zu. Die Ärztin las die Worte: „Genehmigung für A.H. liegt vor.“ A.H. waren die Initialen des Kindes. Sie besorgte sich aus der Krankenhausapotheke das Medikament Luminal. Zur Abendzeit begab sie sich dann zusammen mit einer Schwester in das Krankenzimmer des Kindes. Die Schwester hielt das Kind fest und die Ärztin spritzte das Barbiturat in tödlicher Dosis in das Gesäß des Kindes. In der Nacht lief das Kind blau an, hatte Schaum vor dem Mund, „nasenflügelte“ und röchelte, bis es still war. Auf dem Totenschein vermerkte die Ärztin pflichtgemäß: „Todesursache Pneumonie“.{151}
Bereits 1940 war ein Programm zur Aussonderung und physischen Vernichtung von Kindern angelaufen. In einem im Oktober 1939 verfassten, aber auf den 1. September 1939 zurück datierten Schreiben hatte Hitler die Tötung kranker Menschen in den Ermessenspielraum einzelner Ärzte gestellt.{152} Dabei wurde der Begriff des „Gnadentodes“ verwendet. Eine gesetzliche Grundlage zur Euthanasie wurde zwar erwogen, aber aus Geheimhaltungsgründen sogleich wieder verworfen. Damit war nur dieser „Führererlass“ Grundlage für die Tötung von rund 200 Tausend Menschen, Erwachsenen wie Kindern. Das daraufhin anlaufende Euthanasieprogramm wurde von Mitarbeitern der „Kanzlei des Führers“ organisiert. Hierzu wurde der „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ gegründet, der Erlasse zur Durchführung des Programms und insbesondere eine Pflicht zur Meldung von schwer erkrankten Kindern im Alter bis zu drei Jahren herausgab.{153} Ab 1939 waren angeborene Missbildungen zu melden, aber auch „Idiotie sowie Mongolismus“, wodurch ein breiter Spielraum in der Diagnostik eröffnet wurde. Das Meldeverfahren wurde durch Meldeformulare bürokratisch geordnet und in der Folgezeit mehrfach präzisiert. Der Reichsausschuss entschied anhand der Angaben auf den Meldebögen, ob an einem Kind in einer speziellen Anstalt eine „Behandlung“, also eine Tötung, durchgeführt werden durfte. Hierfür wurden die reichsweit etwa 30 „Kinderfachabteilungen“ in besonders ausgesuchten Krankenhäusern gegründet. In Hamburg bestanden im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort und in der Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn solche Abteilungen.{154} Die Leitenden Ärzte waren in das Programm und die gewünschte Behandlung eingeweiht und auch willig mitzuwirken. In Hamburg waren dies die Ärzte Wilhelm Bayer für Rothenburgsort und Friedrich Knigge für Langenhorn. Die administrative Verantwortung lag beim Gesundheitssenator Ofterdinger, dem Obersenatsrat Struve zur Seite stand. Ausgangspunkt für die Auswahl der in Betracht kommenden Kinder waren die Amtsärzte, die ebenfalls in das Programm eingebunden waren. Für die Amtsärzte und die beiden Kinderfachabteilungen war der Leiter des Gesundheitsamtes Sieveking zuständig.{155} Ab Mitte oder Ende 1940 – das genaue Datum war auch im Strafprozess nach dem Krieg nicht zu klären – begannen die Tötungen im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort, Anfang 1941 ging die Kinderfachabteilung in Langenhorn in Betrieb.{156}
Viele Kinder befanden sich noch in der Obhut der Eltern und für die Einweisung und Behandlung war deren Einverständnis erforderlich. Die Eltern waren also über die Behandlung aufzuklären, wobei man sie offenbar anlog, dass eine Behandlung durchgeführt werden könne, die aber das Risiko berge, dass das Kind nicht überlebte.{157} Nicht alle Eltern waren einverstanden, verweigerten die Einweisung oder holten ihre Kinder aus den Krankenhäusern wieder ab. Sie wurden aber weiterhin zur Behandlung gedrängt. Waren alle Formalien erledigt und lag der Kinderfachabteilung die Tötungsermächtigung vor, konnte sie vollzogen werden. Dies geschah durch die Injektion eines hochdosierten Barbiturats. Die Todesursache wurde in den Todesbescheinigungen mit „Lungenentzündung“ angegeben. Es konnte später nicht genau aufgeklärt werden, wie viele Tötungen vollzogen wurden. Die Anklageschrift im Prozess nach dem Krieg ging von 12 Kindern in Langenhorn und 56 Kindern in Rothenburgsort aus. Es waren aber nach neueren Erkenntnissen vermutlich 22 und 60 Kinder. Allerdings wurden auch Verlegungen von Kindern in andere Anstalten vorgenommen, in denen ebenfalls Tötungen vollzogen wurden.{158}
Die Psychiater des Jugendamtes konnten mit ihrer Begutachtung eine Überweisung in eine Heilanstalt veranlassen. In Hamburg waren dies die Alsterdorfer Anstalten, es kamen aber auch andere Einrichtungen in Betracht. Nach Anlaufen des Euthanasieprogramms wurde der Weg von dort in Einrichtungen veranlasst, die dann eine Tötung verübten. So wurden allein am 7. August 1943 80 Kinder aus den Alsterdorfer Anstalten in die Heil- und Pflegeanstalten Kulmenhof und Eichberg verlegt. Viele von ihnen kamen zuvor aus den Heimen des Landesjugendamtes, etwa aus dem Johannes-Petersen Heim, dem Kleinkinderhaus Winterhuder Weg oder auch der Kindergruppe der Einrichtung Feuerbergstraße.{159} Die Selektion fand bereits in den Aufnahmestationen oder Durchgangsheimen statt, wie der Fall der 17jährigen, geistig behinderten Olga C. zeigt. Bis zum Januar 1943 lebte sie bei ihren Eltern, als die Mutter erkrankte und Olga im Durchgangsheim Schwanenwik untergebracht wurde. Dort erkannte man ihre Behinderung. Bereits nach wenigen Tagen wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen, das Mädchen in die Anstalt Langenhorn verlegt und von dort am 22.6.1943 der Tötungsanstalt Hadamar zur Euthanasie ausgeliefert. Die Krankenakte verzeichnete acht Tage später ihren Tod an ‚Pneumonie‘.“{160}
Der im April 1938 geborene Junge Alfred Rahnert{161} wurde wenige Wochen nach seiner Geburt im städtischen Kinderheim im Eißendorfer Pferdeweg aufgenommen. Seine Mutter war nach der Geburt gestorben und sein Vater, der mit Alfreds Mutter eine außereheliche Beziehung unterhalten hatte, wandte sich von dem Kind ab. Er hatte vier Kinder aus seiner Ehe und war mit seinem eigenen Leben schon überfordert. Er litt unter Lähmungen, aus denen die Ärzte für Alfred eine erbliche Vorbelastung ableiteten. Das Baby wuchs im Kinderheim auf. In der damaligen Zeit war man noch der Überzeugung, dass Babys und Kleinkinder vor allem gepflegt werden müssten und keiner weiteren Ansprache bedurften. Im November 1939 fielen dem Heimarzt Dr. Gräfe dann Alfreds Entwicklungsverzögerungen auf. „Er konnte weder sitzen noch sprechen, musste gefüttert werden und war kaum ansprechbar.“ Da Alfred keine „Schwierigkeiten“ bereitete, wurde er im Heim belassen. Ein halbes Jahr später wurde Alfred erneut durch Gräfe untersucht. Er kam nun zu der Feststellung, dass Alfred „seiner Unterwertigkeit wegen und im Interesse der Betreuung der gesunden Kinder nicht tragbar“ und nicht erziehungsfähig sei. Damit hatte er das Kind aufgegeben. Er empfahl die Unterbringung in den Alsterdorfer Anstalten, in die Alfred im Juni 1940 verlegt wurde. In der Eingangsuntersuchung wurde bei Alfred „Debilität“ und später „Imbezillität“ diagnostiziert. Als nach den Bombennächten im Juli 1943 die Anstalten geräumt wurden, gehörte Alfred zu den 52 Jungen, die in die Heil- und Pflegestation Kalmenhof verlegt wurden. In der dortigen Kinderfachabteilung wurde er am 11. November 1943 ermordet.
Widerständige Jugendliche waren ebenfalls Ziel der Aussonderung. In einer Beiratssitzung der Sozialverwaltung vom 6. Februar 1941 führte der Leiter des Landesjugendamtes, Prellwitz, aus, dass „in der Betreuung der nicht besserungsfähigen Jugendlichen seit Jahren eine Lücke klaffte.“{162} Er meinte Jugendliche, die polizeilich auffällig wurden oder sich in den Heimen durch Aufsässigkeit zeigten und als „Unansprechbare“ bezeichnet wurden, die „mit den Mitteln des Jugendamtes nicht zu beeinflussen“{163} waren. Zu dieser Gruppe von Jugendlichen gehörten auch solche, die bereits in den Vorkriegsjahren der nationalsozialistischen Vereinnahmung im Alltag eigene Lebensäußerungen entgegen gesetzt hatten: die aus gutbürgerlichen Kreisen stammende Hamburger Swing-Jugend, die sich in Clubs zu Musikveranstaltungen traf und sich öffentlich oppositionell zeigte. Drohungen mit Zwangserziehung, Folter bei polizeilichen Verhören oder gar Inhaftierungen in der Haftanstalt Fuhlsbüttel oder dem Arbeitslager Farmsen blieben ohne abschreckende Wirkung.{164} Mit dem fortschreitenden Zerfall des Alltagslebens der Familien im Bombenkrieg tummelten sich auch mehr und mehr Jugendliche anderer Milieus auf der Straße und in den Ruinen und entzogen sich der nationalsozialistischen Einvernahme.
Vor diesen jungen Menschen musste die „Gemeinschaft in irgendeiner Form“{165} geschützt werden. Und hierfür hatte die Polizei endlich eine Lösung gefunden, die so genannten Jugendschutzlager für Jugendliche im Alter von 13 bis 22 Jahren, die wie ein Konzentrationslager funktionierten. Ab August 1941 fanden erste Einweisungen aus allen Bereichen des Reiches und auch aus besetzten Gebieten in das für männliche Jugendliche vorgesehene Jugend-KZ im niedersächsischen Moringen statt. An diesem Ort war im 19. Jahrhundert ein Werkhaus gegründet worden. Es diente neben dem Werkhausbetrieb im Jahr 1933 für kurze Zeit als Männer-KZ, danach von 1933 bis 1938 als Frauen-KZ und ab 1940 als Jugend-KZ.{166} 1942 wurde das Lager Uckermark für weibliche Jugendliche gegründet. In diesen „Jugendschutzlagern“ landeten die „asozialen“ und „kriminellen“ Jugendlichen, die als unerziehbar galten oder aus anderen Gründen wie Homosexualität oder ihrer Religionszugehörigkeit in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft keinen Platz haben durften. Das Jugend-KZ war neben den Pflegeanstalten eine weitere Möglichkeit, die Erziehungsheime zu entlasten, wie Prellwitz 1941 ausführte: „Die Landesjugendämter begrüssen diese Einrichtung, die die Fürsorgeerziehung von mancher nicht erfreulichen Belastung befreit.“{167} Die inhaftierten, jungen Menschen waren einem brutalen Regiment mit Misshandlungen ausgesetzt: Essensentzug, Strafstehen, Bunkerarrest, Stockhiebe und Strafexerzieren. In der angeschlossenen Munitionsfabrik wurden sie zur Arbeit gezwungen. Sie waren außerdem Objekt rassenbiologischer Untersuchungen zum Zweck der Forschung, aber auch zum Zweck der weiteren Selektion, Entscheidung über Zwangssterilisation und Überstellung zum Beispiel in Anstalten mit Tötungsauftrag. Das Jugend-KZ wurde bis Kriegsende betrieben, dann mit einem Gewaltmarsch evakuiert. Die Kranken und Schwachen blieben allerdings im Lager zurück und waren ihrem Schicksal hilflos ausgeliefert. {168}

Bereits neun Monate nach Kriegsbeginn im September 1939 begannen erste Luftangriffe der Alliierten auf Hamburg. Am 18. Mai 1940, kurz nach Mitternacht, warfen die Flugzeuge der britischen Royal Air Force (RAF) die ersten Spreng- und Brandbomben auf Industrieanlagen in Harburg ab. Das eigentliche Ziel war jedoch die Werft Blohm & Voss. Das Bombardement konnte, wie sich auch in den folgenden Angriffen zeigte, nicht zielgenau ausgeführt werden. Und somit wurden auch auf der Anflugroute von Nordwesten her Bomben abgeworfen, die einzelne Gebäude in Eimsbüttel trafen. 34 Menschen ließen in dieser Nacht ihr Leben, darunter auch ein Kind.{169}
Von den 212 folgenden Luftangriffen brannten sich jene des Unternehmens „Gomorrha“ im Jahr 1943 in die Geschichte der Stadt ein. Die Angriffe dienten nicht mehr nur der Ausschaltung von kriegswichtigen Industrieanlagen, sondern auch der Demoralisierung der Bevölkerung. Am Sonntag, dem 25. Juli 1943, wieder kurz nach Mitternacht, flogen fast 800 Flugzeuge von Nordwesten her auf die Stadt zu und zerstörten Eimsbüttel, Altona, Teile des Hafens und verstreut auch andere Stadtteile. Auch die Nikolaikirche in der Innenstadt wurde getroffen. Sie wurde nie wiederaufgebaut; die Ruine ist heute ein Mahnmal. Es folgten noch am Sonntag und dann am Montag Tagesangriffe. Noch verheerender war der Angriff am Mittwoch, den 28. Juli, um Mitternacht. Ziel war diesmal das Gebiet südöstlich der Alster zwischen Hammerbrook und Uhlenhorst. Dieser Angriff löste den „Feuersturm“ aus, der mit dem durch Wind angefachten Feuer nach dem Bombardement die Verwüstung weiter vorantrieb. Ein weiterer Angriff am 30. Juli legte Barmbek in Schutt und Asche. In der Nacht zum 3. August flogen 740 Flugzeuge Hamburg an und starteten den letzten Angriff der Operation „Gomorrha“. Hamburg lag unter einer dichten Wolkendecke, so dass die Bombenlast verstreut über dem Stadtgebiet abgeworfen wurde und größtenteils bereits zerstörte Gebiete traf.{170}
Nach der schrecklichen Feuersturm-Nacht verließen etwa eine Million Menschen die Stadt. Die Vorbereitungen auf die katastrophale Zerstörung waren ungenügend, die Evakuierung daher chaotisch, wie Jörg Friedrich in seiner Darstellung über den Bombenkrieg beschreibt: „Langes Warten auf Verkehrsmittel ließ die Flüchtigen in die Wälder wandern, im Freien übernachten. In den Landgemeinden, die sie passierten, wirkte ihr Anblick erschütternd. Manche im Trainingsanzug, einige barfuß in Hemd und Schlüpfer.“{171} Mit 625 Zügen transportierte die Reichsbahn rund 787 Tausend Menschen aus der Stadt. Auf Elbschiffen verließen 50 Tausend Einwohner ihre Heimat.{172}
Zuvor waren bereits unter 14jährige Kinder in Klassenverbänden in Landheimen untergebracht worden. Von dieser Aktion wurden jedoch nicht alle Kinder erfasst; es waren zu viele. Eltern versuchten daher, ihre Kinder selbst bei Verwandten auf dem Land in Sicherheit zu bringen. Die Kinderlandverschickung des Regimes war außerdem nicht populär, denn die Zielorte waren weit weg, Eltern und Kinder litten unter der Trennung und sie bedeutete eine weitere Beeinflussung der Kinder durch das Regime.{173} Auch einzelne Jugendheime zogen aus Hamburg in Landgebiete um. Andere, wie das Mädchenheim Schwanenwik in Uhlenhorst, blieben weiterhin in Betrieb.
In der Krisensituation, in der funktionsfähige Gebäude für kriegswichtige Personen benötigt wurden, gerieten andere Zielgruppen in den Fokus für eine Evakuierung: die kranken und behinderten Menschen. So wurden aus den Alsterdorfer Anstalten am 7. August 241 Kinder und Erwachsene und am 16.August 228 Frauen zur Ermordung in Heil- und Pflegeanstalten abtransportiert, ebenso am 7. August 97 geistig behinderte Frauen aus der Anstalt Langenhorn. Ältere, überwiegend Menschen aus Heimen, wurden ebenfalls in entlegene Anstalten verlegt. Das Chaos der Aktion bewirkte, dass die ohnehin leidenden Menschen mehrfach weitertransportiert wurden, bis sie irgendwo in überbelegten Anstalten ankamen und nur schlecht versorgt wurden. Viele starben auf dieser Odyssee.{174}
Mit der Zerstörung Hamburgs hatte sich das Alltagsleben von Jugendlichen völlig verändert. Die häusliche Ordnung war für viele zusammengebrochen. Elternteile fehlten, einen Haushalt gab es nicht mehr oder nur eine notdürftige Behausung. Jugendliche schlossen sich zu Gruppen zusammen, hausten in den Trümmern, trafen sich abends in Lokalen und entzogen sich damit auch der Arbeitsverpflichtung. Die Sozialverwaltung beschloss daher am 9. August 1943, diese Jugendlichen über Razzien aufzuspüren und in Zwangsarbeiterkolonnen zusammen zu fassen.{175}
Die Bombenkatastrophe im Sommer 1943 stellte auch an die Verwaltung neue Anforderungen. Die Bevölkerung verteilte sich in der Stadt ungesteuert neu, gleichzeitig mussten aber hunderttausende Lebensmittelkarten ausgegeben und Wohnraum, Brennstoff und Bekleidung zugeteilt werden. Gauleiter Kaufmann ordnete daher an, dass die Verwaltung näher an die Wohnquartiere der Bevölkerung heranrücken sollte. Diese am 25. August angeordnete Verwaltungsreform legte den Grundstein für die Aufteilung des Stadtgebietes in Bezirke und Ortsämter, wie sie nach dem Krieg festgeschrieben wurde. Zugleich wurden sämtliche gewerblichen Groß- und Mittelbetriebe zu Industrieblocks zusammengeschlossen, um die Schäden schnell beseitigen und die wirtschaftlichen Anstrengungen weiter erhöhen zu können. Der Verfall ließ sich aber auch mit diesen Maßnahmen nicht aufhalten. Ein Jahr später wurde die Verwaltung noch einmal nach den Erfordernissen der „totalen Kriegsführung“ umgebaut.{176} Diesmal war auch die Jugendhilfe betroffen. Am 12. Juli 1944 wurde eine neue Behörde eingerichtet, „die sich dem wachsenden Problem verwahrloster Jugendlicher widmen“ sollte. Damit gab es nach ihrer Auflösung im Jahr 1933 erneut eine Jugendbehörde. Hintergrund war die zunehmende Zahl an Jugendlichen, die sich in den Trümmern aufhielt, sich zu Banden zusammenschloss und sich dem „Endkampf“ entzog.{177} Wer nicht schon als junger Mann der Jahrgänge 1925 bis 1928 in den Reichsarbeitsdienst oder die Hitlerjugend integriert war, konnte über den „Erlaß des Führers über die Bildung des Deutschen Volkssturms“ vom 25. September 1944 für den bevorstehenden Kriegsdienst in der Stadt rekrutiert werden. Die vom Erlass betroffenen Jugendlichen waren vollständig unter der Propaganda des Regimes sozialisiert und meldeten sich zu einem hohen Anteil freiwillig für die völlig aussichtslosen Widerstandsaktionen gegen die bevorstehende Besetzung durch die Alliierten.{178} Bereits ab Februar 1943 wurden Oberschüler neben dem Unterricht, ab 1944 auch Lehrlinge als Luftwaffen- bzw. Flakhelfer in der Luftabwehr eingesetzt{179}, so zum Beispiel die Jungen der Albrecht-Thaer-Schule am Sievekingplatz, die auf dem Hochbunker an der Feldstraße eingesetzt wurden.{180} Bei den Flakhelfern stieß das Regime zum Teil auf das durch Heldengeschichten geprägte Prestigestreben der Jungen, aber auch auf Ablehnung. Wer sich dieser Rekrutierung entziehen konnte und auch nicht in einer Anstalt untergebracht oder einem Lager interniert war, musste untertauchen und hauste mit anderen in den Ruinen der Stadt.
Der Stern des Regimes sank unaufhörlich. Nur noch wenige glaubten an den „Endsieg“, viele hatten sich schon lange von der nationalsozialistischen Führung abgewandt. Die Versorgungslage verschlechterte sich mit zunehmender Dauer des Krieges. Im Mädchenheim in der Feuerbergstraße sank die Zahl der Neuaufnahmen, weil junge Frauen dienstverpflichtet wurden. So musste das Personal des Heimes auch auf Hausmädchen verzichten, die bislang ihre Privaträume gereinigt hatten.{181} In den letzten Kriegsmonaten und über das Kriegssende Anfang Mai 1945 hinaus blieb die Versorgung mit Kohle und Gas immer wieder aus, auch die Lebensmittelversorgung war trotz intensiver Nutzung des Gartens weiterhin ein großes Problem. Täglich musste im Heim „für gut 300 Personen gekocht werden, für Säuglinge und Kleinkinder anders als für Erwachsene“, berichtete die Heimleiterin Cornils. Und in der Wäscherei, die auch für andere Heime arbeitete, wurde seit März kalt gewaschen: „Die Wäsche wird ‚glitschig‘, weil sie mehr und mehr verunreinigt, weil nicht gekocht wird und sie wird nicht mehr trocken.“{182} Die Arbeit der Mädchen wurde bis zum Schluss als „kriegswichtig“ eingestuft. Dies bedeutete zwar keine bessere Verpflegung, aber zumindest wurde die Einquartierung einer Kompanie des Volkssturms abgewendet. Senator Paul, „der in jeder Beziehung als Freund und Förderer des Volkssturms bekannt“ war, gestatte ihm im April 1945 nur die Nutzung zweier Räume.{183}
Die Nachrichten, Gerüchte und Fantasien über den sich anbahnenden Zusammenbruch des Regimes und der öffentlichen Ordnung machten vor dem Heim Feuerbergstraße nicht Halt. Die Heimleiterin berichtete, dass „in den letzten Kriegswochen und in den ersten Wochen nach dem Umbruch eine schwere Beunruhigung und eine große Unsicherheit“ zu verzeichnen waren. Die Bereitwilligkeit zur Mitarbeit war einer, die Ordnung gefährdenden Aufbruchsstimmung gewichen: Bei einem Teil der Mädchen habe sich eine „Sensationslüsternheit“ breit gemacht, bei den meisten auch der Wunsch, nach Hause zurückzukehren „und dabei [zu] sein, wenn etwas los ist.“{184}
Am Abend des 3. Mai 1945 war es so weit. Der für Hamburg zuständige, militärische Führer und Gauleiter, Kaufmann, hatte entschieden, Hamburg kampflos an das britische Militär zu übergeben. Am 4. Mai und in den darauffolgenden Tagen wurden die Nazi-Führer verhaftet.{185}
Die Stadt befand sich in einem katastrophalen Zustand. 213 Fliegerangriffe waren im Krieg geflogen worden. 702 Mal verkrochen sich die Hamburger nach einem Fliegeralarm in Kellern und Bunkern.{186} Die Bombardements töteten, soweit dies überhaupt halbwegs genau feststellbar ist, 45 Tausend Menschen und hinterließen etwa 150 Tausend Verwundete. Die zweitgrößte Stadt Deutschlands mit knapp 1,7 Millionen Einwohnern im Jahr 1939 war bei Kriegsende ein Trümmerfeld, in dem etwa 1,1 Millionen Menschen hausten, nachdem durch zwischenzeitliche Evakuierungen im Jahr 1943 der niedrigste Stand bei 800 Tausend lag.{187} Fast 80% des Wohnungsbestandes des Jahres 1939 war bei Kriegsende beschädigt oder ganz zerstört. Wichtige öffentliche Einrichtungen, wie etwa Schulen und Krankenhäuser, aber auch Wirtschaftsanlagen, allem voran jene im Hafen, waren beschädigt oder vernichtet. Baudenkmäler lagen auch in Trümmern.{188} Die Gebäude des Waisenhauses auf der Uhlenhorst wurden beim Großangriff am 28. Juli 1943 schwer getroffen, darunter auch das Verwaltungsgebäude in der Averhoffstraße und das in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Kleinkinderhaus am Winterhuder Weg.{189} Dagegen überstand das Mädchenheim Schwanenwik das Bombardement im Sommer 1943, obwohl es sich im Zentrum der Zerstörung befand. Und auch bei den nachfolgenden Angriffen bis zum Kriegsende blieb es nahezu unbeschädigt. 43 Millionen Kubikmeter Schutt bedeckten Straßen und Grundstücke. Allein für ihre Bergung veranschlagte man damals 18 Jahre. Man hoffte aber, die Trümmer mit erhöhten Anstrengungen bereits in zehn Jahren beseitigen zu können.{190} Die Versorgung der Bevölkerung war prekär und stellte die britische Militärregierung vor große Herausforderungen.
Neuanfang? Zurück in die 1920er
Das nationalsozialistische Regime war beendet. Doch wie mit der Schreckensherrschaft umgehen, Täter identifizieren und verfolgen und Opfer entschädigen und rehabilitieren, wenn doch die Mehrheit der Bevölkerung Mittäter oder „Mitläufer“ waren? Wie das Chaos und Elend bewältigen? Wie einen Wiederaufbau in Gang setzen?
Die Antwort auf diese Fragen musste der britische Stadtkommandant, Harry W.H. Armytage, beantworten. Um die dringendste Not zu lindern, bedurfte es einer Zivilverwaltung mit unbelasteten und kooperativen Personen. In einem ersten Schritt setzte der Stadtkommandant den 1878 geborenen Kaufmann Rudolf Petersen als Ersten Bürgermeister ein. Er war der Militärregierung unmittelbar unterstellt und hatte die Aufgabe, mit anderen Fachleuten die Zivilverwaltung zu leiten.
Petersen schien in diesem Moment für diese Position besonders geeignet, weil er aus einer traditionsreichen, gut situierten Hamburger Familie stammte und im Dritten Reich keine Position im nationalsozialistischen Regime bekleidet hatte. Er war aber kein so begabter Politiker wie sein älterer Bruder, Carl Wilhelm, der in den zwanziger Jahren und zuletzt von 1932 bis 1933 das Amt des Ersten Bürgermeisters von Hamburg innehatte. Der parteilose Rudolf war dagegen politisch unerfahren und stand der Aufgabe zunächst auch skeptisch gegenüber. Als Hamburger Unternehmer stellte er sich in die Tradition der hanseatischen Kaufleute, der Elite der Stadt seit Jahrhunderten. Für ihn hing das Wohlergehen der Stadt von der Kraft der Wirtschaft und vor allem vom Außenhandel ab. Als unbelastetes, parteiloses Mitglied der gesellschaftlichen Oberschicht der Stadt bot er sich im Mai 1945 für die Briten als Bürgermeister an. Dass er den Nationalsozialismus als einen „Betriebsunfall“ der deutschen Geschichte und als ein Schicksal, das über das deutsche Volk hereingebrochen sei, bezeichnete, zeigte seine politische Naivität. Es ist ihm allerdings anzurechnen, dass er sich der Aufgabe stellte und sein Amt bis zur Wahl der ersten Bürgschaft und eines neuen Senats im November 1946 ausübte.{191}
Zu den Fachleuten, die Petersen mit Billigung der Briten um sich scharte, gehörte zunächst auch Senator Oscar Martini, der seit 1920 und später auch im nationalsozialistischen Hamburg für das Wohlfahrtswesen zuständig war. Er wurde 1937 Parteimitglied der NSDAP und bekannte sich zur ausgrenzenden NS-Sozialpolitik, die auch die Euthanasie beinhaltete. Er wurde erst Ende 1945 von der britischen Militärregierung seines Amtes enthoben. Bereits am 20. Juni 1945 wurde Friedrich Ofterdinger entlassen und interniert. Er starb kurze Zeit später in der Haft. Er war im nationalsozialistischen Hamburg Generalkommissar für das Gesundheitswesen und oberster Organisator der Krankenmorde. Dagegen gab es auch neues Personal, das für die Bewältigung der Krise und einen Neuanfang erforderlich war. Zu den für die Jugendhilfe maßgeblichen Personen gehörte Heinrich Eisenbarth. Der Sozialdemokrat war bereits von 1925 bis 1933 Senator der Jugendbehörde und später zusätzlich der Sozialbehörde und wurde am 15. Mai 1945 erneut in dieses Amt berufen. Er gehörte dem Senat bis zu seinem Tod im Jahr 1950 an. Er übertrug Hermine Albers die Leitung des Landesjugendamtes. Die 1894 geborene Sozialwissenschaftlerin wurde 1928 für den Aufbau einer behördenübergreifenden Familienfürsorge in die Hamburger Sozialverwaltung berufen. Als sozialdemokratische Reformerin wurde sie 1933 aus dem öffentlichen Dienst entlassen und überstand als Wirtschaftsprüferin und Treuhänderin die Zeit bis zum Kriegsende. Sie arbeitete nicht nur in Hamburg mit großem Engagement an einem Wiederaufbau, sondern wirkte auch bundesweit am Aufbau der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der 1949 gegründeten „Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge“ mit. Als Mitherausgeberin der Fachzeitschrift „Unsere Jugend“ beeinflusste sie den Diskurs über die Fortentwicklung der Jugendhilfe in der Nachkriegszeit.{192}
Unmittelbar nach Kriegsende stand zunächst die Aufgabe im Vordergrund, der Not in der städtischen und gesellschaftlichen Trümmerlandschaft zu begegnen. Die Briten hatten verständlicherweise wenig Mitleid mit den Deutschen. Für ihre Verwaltung und ihre Soldaten requirierten sie Wirtschaftsgebäude und auch Wohnraum. Ihre eigene Versorgung hatte Vorrang. Sie stellten sich aber auch der Aufgabe, die Menschen in der Stadt zu versorgen, auch wenn Großbritannien selbst Not litt und zeitweise Lebensmittel rationieren musste. Die Lebensmittelversorgung war trotz aller Bemühungen zwischen 1945 und 1947 immer wieder prekär. Die täglichen Rationen lagen mit 800 Kalorien unter dem als Minimum anerkannten Wert von 1500 Kalorien. Die Briten lieferten Wellblechhütten, die auf Trümmergrundstücken aufgestellt wurden. Im bitterkalten Winter 1946/47, in dem mehrere Kältewellen von minus 20 Grad die Stadt wochenlang erstarren ließen, schafften sie Brennstoff heran, damit die Strom – und Gasversorgung zumindest für wenige Stunden am Tag aufrechterhalten werden konnte.
Für alle britischen Militärangehörigen galt mit dem Einrücken in die Stadt ein striktes Fraternisierungsverbot. Kontakte waren nur aus dienstlichem Anlass erlaubt und standen im Übrigen unter Strafe. Die Soldaten verbrachten ihre Freizeit unter sich, in extra eingerichteten britischen Clubs, Lokalen und Theatern. Das britische und das deutsche Alltagsleben verliefen strikt getrennt. Zunächst jedenfalls, denn die britischen Soldaten vermochten es offenbar nicht, sich an das Verbot zu halten.{193} Da es zu Kontakten kam, vor allem auch zwischen Soldaten und den Hamburger Mädchen und Frauen, sah sich die britische Militärführung bereits im August gezwungen, das Verbot zu lockern. Man durfte sich auf Straßen und im öffentlichen Raum unterhalten. Faktisch war es aber Sex in Grünanlagen, wie die Polizei in einem Bericht festhielt: „Die Verbrüderung schreitet fort. Allerdings scheinen ‚Schwestern‘ gefragter zu sein als ‚Brüder‘. Hierbei entstehen Auswüchse, die sowohl im Interesse der deutschen als auch der britischen Verwaltung vermieden werden müssten. Auf Anlagen – mitten in der Stadt – wo noch dazu Schilder stehen mit der Aufschrift ‚betreten verboten‘ – liegen britische Soldaten und deutsche Mädchen in mehr als zweideutigen Situationen. (…) Immerhin muß man dabei geltend machen, daß es sich in erster Linie um sehr junge Mädchen handelt oder um solche, die hoffen, irgendetwas (Schokolade, Zigaretten usw.) von den Kavalieren zu erhalten.“{194} Viele Hamburger waren über diese Verhältnisse empört, behielten es aber weitgehend für sich. Aus den Kontakten entstanden Partnerschaften und Eheschließungen, uneheliche Kinder und Infektionen mit Geschlechtskrankheiten. Bereits kurz nach Kriegsende hat es in Hamburg Prostitution gegeben, und zwar nicht nur die professionelle, sondern auch die heimliche oder „Hungerprostitution“, die als Ursache für die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten angesehen wurde. Die Behörden stellten fest, dass sich durch das „Fehlen familiärer und damit sittlicher Bindungen“ und aufgrund „des sinkenden Verantwortungsbewußtseins der Erwachsenen“ zahlreiche männliche Jugendliche auf dem Schwarzmarkt betätigten und nicht zur Arbeit gingen, und junge Mädchen in die heimliche Prostitution abglitten.{195} In einem Lagebericht der Polizei vom Juli 1945 heißt es dazu. „Die Gefahr der Verbreitung venerischer Krankheiten ist (…) durch den Zustrom weiterer Personen männlichen und weiblichen Geschlechts und den inzwischen ungebundenen Verkehr der Bevölkerung mit den Besatzungstruppen zu erwarten.“{196} Sowohl die Militärpolizei als auch die Hamburger Sittenpolizei griffen Frauen aus Bars und von der Straße auf, um sie zu untersuchen. Stellten sie sich als infiziert heraus, wurden sie in ein Krankenhaus zur Behandlung eingewiesen. Ein durchschlagender Erfolg war der Aktion nicht beschieden. Das offenbar rüde Vorgehen der Polizei geriet 1946 in die Kritik und veränderte das Vorgehen. „Durch die Initiative der Gesundheitsbehörde gelang es, anstelle der Razzien einen aus weiblichen und männlichen Fürsorgekräften bestehenden neuen Streifendienst einzusetzen“, berichtete der Senat rückblickend.{197} Er hatte auf der Grundlage eines von der Bürgerschaft beschlossenen Gesetzes umfassende Befugnisse zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten. Neben der Zwangsbehandlung Infizierter betrieb die Behörde Aufklärung in der Öffentlichkeit, um die Unkenntnis vor Gefahren und über den eigenen Schutz zu überwinden. Die Razzien wurden im Spätherbst 1947 schließlich aufgegeben.
Dass hier auch Mädchen aus Heimen involviert waren oder nach einem Aufgreifen dorthin gebracht wurden, ist wahrscheinlich. Zumindest galten die als „verwahrlost“ geltenden Mädchen in den Heimen als vergnügungssüchtig und sexuell enthemmt. Daher gehörten in den Mädchenheimen nicht erst seit Kriegsende, sondern bereits zuvor gynäkologische Untersuchungen zur Feststellung von Geschlechtskrankheiten zum Aufnahmeprozedere. So berichtete eine im Jahr 1942 15-Jährige im Mädchenheim Schwanenwik, dass sie in das Arztzimmer geleitet wurde, in dem sich die Heimleiterin, eine Krankenschwester und ein Arzt befanden, der unter seinem Kittel Uniform trug. „Und dann ging’s auf den Tiroler“, den gynäkologischen Untersuchungsstuhl, auf dem das Mädchen einer schmerzhaften Untersuchung unterzogen wurde.{198}

„Es gibt keine verlorene Generation“. Mit diesen Worten beginnt der Rückblick des Senats auf die „Arbeit für die Jugend“ seit dem Kriegsende bis 1949. „Das natürliche Grundelement des Jugendlebens ist immer wieder das der Hoffnung“, denn dem jungen Menschen bleibe „immer die Möglichkeit, doch die Zukunft und die ganze Welt zu gewinnen.“{199} Pathetische Worte, die angesichts der „Jugendnot“ auch nötig waren, um die Kraft für die Bewältigung dieser Krise aufzubringen: „Politischer Zerfall und Auflösung der wirtschaftlichen Ordnung, Ernährungsschwierigkeiten, Elternlosigkeit und Verlust der Heimat brachten viele Tausende von Jugendlichen in eine Lage, der sie seelisch nicht gewachsen waren.“{200} Die Versorgung junger Menschen, aber auch die Förderung ihrer Erziehung innerhalb und außerhalb der Familie waren die Schwerpunkte der Jugendpolitik in der Nachkriegszeit.
„Nach der Kapitulation strömten Massen flüchtender, vertriebener Jugendlicher aus dem Osten in die Westzone ein. (…) An einer einzigen Auffangstelle in Hamburg zählte man monatlich viele Hunderte“, berichtete der Senat.{201} Die Jugendbehörde errichtete Durchgangslager, in denen die jungen Menschen versorgt und die Rückkehr zu den Eltern, Verwandten oder ihrem Heimatort organisiert wurde. Sie schuf auch „Jugendwohnheime für heimat-, eltern- und obdachlose Jugendliche“. 1945 gab es bereits 13 Heime, 1949 dann 18 mit 949 Plätzen. „Auch in zahlreichen Erziehungsheimen mussten Durchgangsgruppen gebildet werden, die monatlich 80-120 Kinder aufnahmen.“{202}
Die Erziehungs- bzw. „Jugendamtsheime“ sahen sich nach dem Zusammenbruch mit einem Neuanfang konfrontiert. Bei Kriegsende gab es elf Erziehungsheime, neun wurden in kurzer Zeit neu geschaffen, so dass der Bestand 1949 bei 20 lag. Die materielle Not machte in diesen Jahren vor ihren Türen nicht Halt. Personal fehlte für die große Zahl an zu betreuenden Kindern und Jugendlichen. Konzeptionell bestand erneut die Erwartung, „den früheren Charakter der Fürsorgeanstalt“ zu überwinden{203}.
Einen Einblick in den Heimalltag jener Zeit gewähren die Aufzeichnungen aus dem Jugendheim Gojenberg im Südosten Hamburgs. Die Einrichtung war 1939 als Erziehungsheim für „schwierige, aber erbwertige Kleinkinder und kleinere Schulkinder“ klassifiziert worden. Sie befand sich in der Hitlerstraße 104 in Hamburg-Bergedorf.{204} Während des Krieges wurde das Heim mit seinen Kindern nach Thüringen verlegt. Die Heimleiterin, Hertha Schulze, die bis zu seiner Schließung das Kinderheim „Seestern“ in Grömitz geleitet hatte, begleitete die Kinder zunächst in das thüringische Heim, dann im März 1945 nach Niendorf an der Ostsee und von dort Ende Mai nach Hamburg zurück. Das Gebäude war allerdings noch bis zum Sommer 1945 von einem Säuglingsheim in Beschlag genommen, so dass die Kinder und das Personal zunächst an unterschiedlichen Orten untergebracht wurden und das Heim erst im Juli seine Arbeit wieder aufnehmen konnte. „Die wirtschaftlichen Sorgen waren nicht gering“, erinnerte sich die Heimleiterin im Oktober 1945 in einem rückblickenden Bericht.{205} Die Lebensmittelreserven waren verschwunden, „Feuerung zum Kochen war nicht vorhanden“, „es fehlt an warmer Bekleidung“ und „das Schuhzeug ist trostlos.“ Auch die Kinder helfen mit, Holz zu sammeln, das aber vermutlich nur zum Kochen und nicht für das Heizen im bevorstehenden Winter ausreichen würde. „Durch Aussaat von Salat, Mangold und Bohnen konnten wir die spärlichen Erträgnisse des Gartens etwas verbessern.“ Trotz der schwierigen Versorgungslage war der Gesundheitszustand der Kinder „bisher recht gut“. Das Haus war im Oktober 1945 mit 114 statt 85 Kindern überbelegt. Zu ihnen gehörten 15 Kleinkinder, je 45 Schuljungen und ‑mädchen sowie 9 jugendliche Mädchen. Der Schulunterricht wurde im Heim abgehalten, weil die öffentlichen Schulen „mit dem augenblicklichen Kindermaterial“ nicht belastet werden könnten. Die Zusammensetzung der Kinder im Heim entspreche einem „rechten Durcheinander von Typen“. Dies sei dem starken Zustrom an Kindern geschuldet, die in einem Heim unterzubringen seien. „Erschütternd ist die Unehrlichkeit und Unaufrichtigkeit unter den Kindern“, stellte die Heimleiterin fest. Der ausführliche Bericht endete mit der Feststellung, dass Personal fehle, es aber dennoch in der Belegschaft „selbstlose Einsatzbereitschaft“ gebe, um die „Nöte der Zeit zu [be]zwingen.“
Der Bericht geht auf eine Aufforderung des für die Heime zuständigen Verwaltungsbeamten Röbiger zurück. Er hatte am 1. Oktober 1945 die Anweisung des Erstens Bürgermeisters Petersen weitergegeben, dass „von allen Ämtern und Behörden Tätigkeitsberichte für jeden Monat“ vorzulegen seien: „Bitte nicht schimpfen, der Bürgermeister hat befohlen!“, gab er die Berichtspflicht weiter. Im Zuge dieser Aufforderung erbat Röbiger auch Ausführungen zu einem besonderen Thema: „Interessieren würde mich – vom Standpunkte der Jugendpsychologie – wie Kinder und Jugendliche seelisch auf den Zusammenbruch des NSDAP-Regimes reagierten. Oder war das Gefühl, daß ‚endlich der Krieg aus war‘ so dominierend, daß andere Empfindungen dadurch verdrängt wurden?“{206}
Die Heimleiterin Schulze versuchte hierzu eine Einschätzung zu geben. Die Kinder seien stark durch die Umgebungswechsel geprägt, berichtete sie{207}. Manche seien auf den Zusammenbruch innerlich vorbereitet gewesen, andere scheinen sich betrogen zu fühlen und zeigten Misstrauen gegenüber den Erwachsenen. „Einige Jungen haben sich mit Bravour darangemacht, alles ‚Nazimässige‘ zu suchen und es dem Untergang zu weihen.“ Allerdings stehe keine Einsicht dahinter, sondern nur das Neue der Zeit, das alle Jugendgenerationen jeweils bestimmen würde. Die jugendlichen Mädchen seien ganz „im Sinne der H.J. erzogen worden“. Sie äußerten sich wenig, weil sie bei Erwachsenen ohnehin auf eine andere Meinung stoßen würden. So sei es erforderlich, „in geschickter pädagogischer Führung diese Menschenkinder zur Kritik und über die Kritik zur Einsicht zu erziehen.“ Die Kinder würden eine Reaktion auf das Geschehene nicht unbedingt zur Schau tragen. Allerdings müsse man sich auch davor hüten, zu viel in die Kinder „hineinzusehen“. Sie schloss den Bericht mit der Einschätzung ab: „So sehr ich versucht habe zu ergründen, wie die Kinder auf den Zusammenbruch wirklich reagieren, so bin ich zu keinem klaren Bild gekommen.“
Auch im Mädchenheim Feuerbergstraße herrschte materielle Not. Brennmaterial fehlte, die Ernährung war unzureichend. Die Mädchen dachten dauernd ans Essen, waren aber auch durch abenteuerliche Geschichten aus der Stadt und über die britische Besatzung aufgeregt. „Auch sonst ist die Steigerung des Genussbetriebes deutlich – möchten wieder tanzen, ausgehen, Kino, Schokolade, Bekanntschaften mit Engländern, um Vorteile zu haben“, berichtete die Heimleiterin Cornils.{208}
Das Mädchenheim Schwanenwik wurde im Mai 1945 durch das britische Militär beschlagnahmt, aber bereits im Juni wieder freigegeben. In dieser kurzen Zeit wohnten dort britische Soldaten zusammen mit 100 Mädchen. Im Herbst wurde das Heim dann vollständig als Durchgangsheim für schulentlassene Mädchen und junge Frauen konzipiert.{209} Und von diesen gab es so viele, dass im Dezember dann schließlich eine Aufnahmegruppe in der Feuerbergstraße eingerichtet wurde, ein Provisorium, das als „Aufnahmegruppe Schwanenwik im Mädchenheim Feuerbergstraße“ bezeichnet wurde.{210}
Mit der Zeit bildete sich wieder eine Normalität in den Heimen heraus, wie das Beispiel des Mädchenheims Schwanenwik zeigt, über das in einer Reportage im Hamburger Abendblatt vom 6. Juli 1949 berichtet wurde.{211} Zu diesem Zeitpunkt wohnten nur noch 46 Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren dort. Die neue, 30 Jahre alte Heimleiterin hatte die eisernen Gitterstäbe entfernen lassen und die Situation auch pädagogisch offenbar etwas liberalisiert. Das Heim war immer noch ein Durchgangsheim, also eine Erstaufnahmestation im System der Heime. Es gab aber nicht mehr so viele umherirrende junge Menschen, die Zeiten hatten sich in dieser Hinsicht beruhigt. Die Zahl der Entweichungen sank von 1947 bis zum Juli 1949 von 46 auf nur zwei. Die Heimleiterin teilte die Mädchen in „weiße“, „graue“ und „schwarze Schafe“ ein, also in nur „vorübergehend Gestrauchelte“, die bald wieder entlassen werden, jene, bei denen erst die Beobachtung eine Klärung bringen musste, und die Gefährdeten, deren weiterer Weg in die Feuerbergstraße führte. Noch immer spielten Bekanntschaften zu britischen Soldaten eine Rolle, das Umherirren in „Absteigequartieren und Bahnhofshallen“, Prostitution und kleinere Straftaten. „In ihren Augen stehen Erkenntnisse, die man in ihrem Alter nicht haben sollte“, heißt es weiter zu den biografischen Hintergründen der Mädchen, zu denen verstorbene Eltern und zerrüttete Familien ebenso gehörten wie Misshandlungen durch nahe stehende Personen und sogar Vormünder sowie Suizidversuche.

Nachdem bereits in den ersten Tagen nach der Kapitulation die britische Militärregierung den Hamburgern die zivile Verwaltung unter ihrer Aufsicht übertragen hatte, erfolgte im September 1945 der erste Schritt zur Demokratisierung des Gemeinwesens. Die Militärregierung wollte einen Ratsausschuss berufen, dessen Zusammensetzung sie vorgab: Die Mitglieder sollten nach einem vorgegebenen Proporz aus dem Senat, Parteien, den Kirchen, den Gewerkschaften, aus Handel, Gewerbe, Landwirtschaft und Grundeigentümerschaft und anderen Berufsgruppen. Hinzu kamen Hausfrauen, Vertreter aus Harburg und Bergedorf und aus dem Kreis der politischen Gefangenen und Verfolgten. 50 Organisationen und Einrichtungen wurden aufgefordert, Vertreter für den Ratsausschuss zu benennen. Der aus 81 Mitgliedern bestehende Ratsausschuss, der schließlich den Namen Bürgerschaft führte, konstituierte sich am 27. Februar 1946 und war das „Vorparlament“, das bis zur ersten Nachkriegswahl der Hamburgischen Bürgerschaft am 13. Oktober 1946 im Amt war.{212} Die Wahl brachte ein deutliches Ergebnis für die SPD, die zusammen mit der KPD und der FDP eine Koalition bildete. Die neu gegründete CDU schnitt zwar als zweitstärkste Partei ab, konnte sich aber nicht auf eine Große Koalition mit der SPD einlassen. Der erste gewählte Nachkriegsbürgermeister war der Sozialdemokrat und ehemalige Oberbürgermeister von Altona, Max Brauer. Er war nach der nationalsozialistischen Machtübernahme in die USA geflohen und stand nun für die Politik in Hamburg wieder zur Verfügung. „Brauer konnte als Emigrant und bis vor kurzem noch amerikanischer Staatsbürger den Engländern mit einem Selbstbewusstsein gegenübertreten, das andere Deutsche damals kaum aufzubringen vermochten.“{213} Der neue Bürgermeister stellte sich als tatkräftig und krisenfest heraus. Er bewältigte die erste große Herausforderung, indem er zusammen mit der britischen Militärverwaltung die Energie- und Lebensmittelversorgung im Kältewinter 1946/47 auf einem Mindestniveau absicherte. In Brauers Senat fand sich auch Eisenbarth als Sozialsenator wieder. Für die Aufgaben der Jugendhilfe wurde ein eigenes Ressort geschaffen, an deren Spitze „die einzige Frau im Senat und erste Senatorin in der Geschichte Hamburgs überhaupt“{214}, Paula Karpinski, berufen wurde. Die damals 49jährige Sozialdemokratin sollte die Jugendbehörde bis zum Dezember 1961, mit einer Unterbrechung zwischen Dezember 1953 und Dezember 1957, leiten.
Der Senat leistete eine enorme Aufbauarbeit, die er am Ende seiner Amtszeit in der Schrift „Drei Jahre Arbeit für den Wiederaufbau der Freien und Hansestadt Hamburg“{215} eindrucksvoll darstellte. Begünstigt wurde die Tätigkeit mit wachsender Verantwortung auch durch den Rückzug der britischen Militärverwaltung und ihrer Funktionsoffiziere zugunsten eines zivilen Gebietskommissars.{216} Der Zusammenschluss der westlichen Besatzungszonen, die Währungsreform von 1948 und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 förderten den Wiederaufbau erheblich.
Die Aufbruchsstimmung ließ die Bewältigung der Vergangenheit schnell in den Hintergrund treten. Die „Entnazifizierung“ war ein zentrales Ziel der Alliierten nach dem Krieg. Verbrecherische Nationalsozialisten sollten aufgespürt, ihre Taten aufgeklärt und bestraft und ihre Übernahme in Ämter in der öffentlichen Verwaltung unterbunden werden. Die Alliierten klagten Kriegsverbrecher, Ärzte und andere maßgebliche und hochrangige Funktionäre des Regimes an, und machten ihnen noch in den unmittelbaren Nachkriegsjahren den Prozess. In Hamburg verfügte der von der britischen Militärverwaltung eingesetzte Senat 1945 zunächst, dass „alle Beamten, Angestellten und Arbeiter zu entlassen seien, die der NSDAP (oder der SA oder SS) vor dem 1.Mai 1933 (das heißt vor der Mitgliedersperre, die bis 1937 galt) beigetreten waren. Ferner war zu entlassen, wer zwar später eingetreten war, aber eine höhere Funktion bekleidet hatte.“{217} Bereits bis zum August 1945 wurden auf dieser Grundlage rund 20% der höheren Beamten und jeweils 6% der anderen Beamten und Angestellten verhaftet oder entlassen. Bis Dezember waren von 48000 Bediensteten der Verwaltung 35000 durch die Militärregierung überprüft und von diesen 8700 entlassen oder verhaftet worden.{218} Aber auch die nicht öffentlich Bediensteten mussten sich in einem Fragebogen zu ihrer Vergangenheit äußern und einer Überprüfung unterziehen. Die Verfahren wurden in den Folgejahren mehrfach geändert. Ab 1947 lag die Verantwortung weitestgehend bei deutschen Entnazifizierungsausschüssen. Die Menge der Fälle und die Berufungsverfahren erwiesen sich als sehr aufwändig. Der kalte Krieg rückte dann schließlich die Westintegration der Bundesrepublik in den Vordergrund, so dass die Verfahren alsbald zugunsten eines Blicks nach vorn abgeschlossen wurden.
Die Verfahren gegen einige Hamburger Funktionäre endeten mit befremdlichen Ergebnissen. Als unbelastet eingeschätzte Juristen aus der Zeit des Nationalsozialismus waren nun Richter, die über Verbrechen aus jener Zeit zu urteilen hatten. Bei den Prozessen gegen Euthanasieärzte trafen diese beiden Eliten des Regimes, Juristen und Ärzte, in unterschiedlichen Rollen aufeinander. Sie hatten aber während des „Dritten Reiches“ beruflich intensiv zusammengearbeitet, etwa als psychiatrische Gutachter bei Gericht.{219} Gutachter und Zeugen waren also oft Kollegen aus der gemeinsamen Vergangenheit. Sie waren vom Regime und seinen Maßnahmen überzeugt und bewerteten diese in der Nachkriegszeit zwar verhaltener, aber immer noch rechtfertigend. Im Prozess gegen die Ärzte und Schwestern in den Hamburger Kinderfachabteilungen kam es zu jahrelangen Untersuchungen, die von engagierten Verfahrensbeteiligten eingefordert wurden. Eine vorschnelle Einstellung des Verfahrens wurde damit verhindert. Im Februar 1949 legte die Staatsanwaltschaft dann eine Anklageschrift gegen 18 an der Euthanasie beteiligte Ärzte und deren Vorgesetzten vor, die Totschlag oder Beihilfe dazu zum Gegenstand hatte. Die Strafkammer entschied im April 1949 dann jedoch, die Hauptverhandlung nicht anzuordnen, weil den Angeschuldigten das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ihres Handelns nicht nachgewiesen werden könne.{220} Man gestand ihnen also zu, Kinder im guten Glauben und rechtmäßig getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Beschwerde gegen den Beschluss. Spätere Versuche, die Verfahren wieder aufzunehmen, scheiterten ebenfalls. „Die juristische Aufarbeitung der Tötungen an Kindern in Hamburg kann hinsichtlich einer Verurteilung von Beschuldigten als gescheitert erklärt werden. Keiner der Angeklagten wurde verurteilt, geschweige denn in einer Hauptverhandlung vor einem Gericht befragt,“{221} schließt Burlon seine Untersuchung aus dem Jahr 2009 in diesem Punkt ab. Auch im Bereich der Wissenschaft und der ärztlichen Standespolitik wurde die Frage der Euthanasie heruntergespielt oder verschwiegen.
Die Verantwortung anderer, für die Jugendhilfe bedeutsamer Hamburger Funktionäre wurde ebenfalls nur oberflächlich bewertet. So wurde der Gauleiter Kaufmann im Entnazifizierungsverfahren als Minderbelasteter eingestuft, zwar vorübergehend mehrmals inhaftiert, jedoch nie angeklagt, und im November 1950 aus der Haft entlassen.{222} Auch Senator Oskar Martini, der nach Kriegsende noch im Amt belassen wurde, wurde im Entnazifizierungsverfahren entlastet. Der Psychiater Villinger setzte seine Karriere in der Nachkriegszeit fort. Otto Hülsemann, Leitender Psychiater im Landesjugendamt seit 1937, blieb bis 1963 in dieser Position, obgleich er Beisitzer beim Erbgesundheitsgericht war. Über seine Tätigkeit im Dritten Reich war darüber hinaus jedoch wenig bekannt, da möglicherweise aufschlussreiches Aktenmaterial in den Flammen der Bombennächte vernichtet wurde.{223} Der Journalist und Schriftsteller Ralph Giordano bezeichnete die Verdrängung und Verleugnung der „Schuld der Deutschen unter Hitler“ nach 1945 als „zweite Schuld“.{224} Das war 1987, in einer Zeit, in der das weite Feld der Machenschaften im Dritten Reich immer detaillierter von einer kritischen Generation aufgeklärt wurde.

Die „Jugendnot“ der Nachkriegszeit forderte von allen behördlichen und freien Institutionen der Jugendhilfe einen erheblichen Einsatz. Auch wenn die Kontakte untereinander erschwert waren, lebte das Verbandswesen wieder auf. Der „Allgemeine Fürsorgeerziehungstag“ (AFET) veranstaltete im Juli 1946 seine erste Hauptversammlung nach dem Krieg und im September 1947 fand die erste öffentliche Verbandstagung statt.{225} Zu den ersten Vorstandsmitgliedern gehörte die Leiterin des Hamburger Landesjugendamtes, Hermine Albers. Mit Max Zelck beteiligte sich die Hamburger Jugendhilfe im ersten Beirat am Aufbau verbandlicher Strukturen und der Entwicklung der Jugendhilfe.{226} 1949 gründete sich die „Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge“ (AGJJ). Mitglieder waren Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, aber auch Vertreter der Heimerziehung, darunter der AFET, die Innere Mission, der Deutsche Caritasverband, Einrichtungen der Heimerziehung und weitere Institutionen. Die AGJJ verstand sich damals als „Ort des Zusammenwirkens der Jugendhilfe auf allen Gebieten der freien und behördlichen Arbeit“.{227} In der Broschüre zur Hauptversammlung 1950 wurde dieses Anliegen wie folgt beschrieben: „Dieses Miteinander soll aber nicht nur bestehen in der obersten Spitze der Jugendwohlfahrtsbehörden und der freien Organisation der Jugendpflege und Jugendfürsorge, es soll vielmehr zu einer Bewegung werden, die das letzte örtliche Jugendamt und die letzten örtlichen Jugendwohlfahrtsausschüsse erfasst“. Das „lebendige Jugendamt“ sei das Ziel, an dem alle Beteiligten „schöpferisch“ zusammenwirken.{228}
Erst 1954 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter gegründet, die sich zum Ziel gesetzt hatte, „den fachlichen Standard in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern und weiterzuentwickeln, zu einer bundesweit einheitlichen Ausgestaltung der Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beizutragen und sich für die Belange junger Menschen und ihrer Familien einzusetzen.“{229} An der Entstehung der Arbeitsgemeinschaft war die Leiterin des Hamburger Landejugendamtes, Hermine Albers, maßgeblich beteiligt.
Die Themen, die in diesen Zusammenschlüssen bearbeitet wurden, umspannten die gesamte Jugendhilfe, so dass auch die Heimerziehung immer wieder auf der Tagesordnung stand. In den unmittelbaren Nachkriegsjahren erörterte man die Überfüllung der Heime und ihre materielle Notlage sowie die Unterfinanzierung. Besondere Sorge bereiteten die Kinder und Jugendlichen in Heimen, bei denen die Kriegserlebnisse ihre Spuren hinterlassen hatten und die neben materieller auch seelischer Fürsorge bedurften. In diesem Zusammenhang wurde auch die fehlende Qualifikation des Personals angesprochen. Sie sei ein Problem, wenn die Heimerziehung zum Wohl der Kinder und Jugendlichen beitragen wolle.{230} In den 1950er Jahren befasste sich auch der AFET mit der Heimerzieherausbildung. Aus einer Untersuchung zur „Lage der Heimerzieher“ leitete er Forderungen zur Ausbildung und zu den Arbeitsbedingungen ab, die dem Beruf einerseits eine Kontur und Attraktivität geben und andererseits eine positive Wirkung auf den pädagogischen Alltag entfalten sollten.{231} 1961 folgte dann eine ausführliche Darstellung zum „Berufsbild des Heimerziehers“ und ein Jahr später ein Vorschlag für eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung und ein „Stoffplan“, ein Curriculum für „Schulen der Heimerziehung“.{232} Die Anforderungen an den Beruf wurden in den Diskussionen der Fachverbände hoch gesteckt. Die erzieherischen Kräfte sollten gut ausgebildet sein und nicht nur über Grundsätze der allgemeinen Pädagogik und Heilpädagogik sowie über die Erkenntnisse der modernen Psychologie genauestens Bescheid wissen“, sondern auch „das nötige Berufsethos“ haben. Damit war gemeint, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, „die bisher an der Schattenseite des Lebens groß geworden sind, als eine Aufgabe ansehen, für die es sich lohnt, ein ganzes Leben einzusetzen.“ Gefragt waren „lebendige Persönlichkeiten“, die sich den Beruf zur Lebensaufgabe machen.{233} Das Personal wohnte in aller Regel „aus erzieherischen Gründen“ im Heim. Der AFET formulierte in seinen „Forderungen in Leitsätzen“ daher auch, dass für das „Geborgenheitsgefühl des Erziehers“ eine angemessene Unterbringung in einem Einzelzimmer erforderlich sei. „Schlafzellen für Erzieherinnen innerhalb großer Schlafsäle“, die der AFET bei seiner Untersuchung vorgefunden hatte, seien eine „Überforderung der menschlichen Nervenkraft“.
Diese, von Verlautbarungen über hehre Ziele getragene Aufbruchsstimmung nutzten einzelne Fachvertreter, die Strukturen der Heimerziehung in Frage zu stellen. Zu den Protagonisten gehörte der Heil- und Sozialpädagoge Andreas Mehringer, der 1945 die Leitung des Münchner Waisenhauses übernahm und dort das „Familienprinzip“ einführte.{234} Darunter verstand er kleine Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die einer Familie ähneln sollten. Bereits in den Nachkriegsjahren stellte er öffentlich fest, dass Anstaltskinder oft im Leben versagen würden. In den Anstalten seien besonders „starke, ausgeprägte, originelle Naturen“ gefährdet, denn diese würden den Anstaltsbetrieb stören und zu ihrem Ausschluss zwingen. Er sprach auch die künstlichen Trennungen nach Alter, Geschlecht und erzieherischer Bedarfseinschätzung sowie die zu großen Gruppen als Hauptprobleme an. Möglichen Reformen würde aber der Traditionalismus in der Heimerziehung entgegenstehen. Damit waren die gewachsenen Strukturen des Anstaltslebens und das Selbstverständnis der Heimleitungen und des Personals angesprochen, die eher in scheinbar „boshaften, unerziehbaren“ Kindern das Problem für Konflikte in den Heimen sahen als in der Anstaltsorganisation und in ihrer eigenen Haltung.{235}
Auch im AFET wurden ähnliche Beiträge zur Diskussion gestellt. So stellte der Pädagoge Friedrich Trost 1947 auf einer AFET-Tagung fest, dass in den religiös ausgerichteten Heimen das Ziel religiöser Erziehung im Vordergrund stehe und nicht die Pädagogik für das Kind. Daher sei ein „Kampf gegen das Monopol der kirchlichen Erziehung“ in der Heimerziehung notwendig.
In den Fachdiskussionen weitgehend unwidersprochen war die Einschätzung aus den späten 1950er Jahren, dass die Hälfte der Heimerzieher nicht ausgebildet, der Erzieherbeststand überaltert, die Gruppen zu groß sind und die Erzieher „erschreckend häufig wechseln“.{236}
Aus diesen kritischen Beiträgen entwickelte sich keine, von einer Mehrheit getragene fachliche Auffassung oder gar eine Reformbewegung. Bis weit in die 1960er Jahre hinein sollte es zwischen vereinzelten kritischen Diskussionen in der Fachöffentlichkeit und der Ebene der praktischen Heimerziehung eine tiefe Kluft geben. Und die Praktiker waren stets darum bemüht, die Heimerziehung vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen. Die Jugendpolitiker setzten einen deutlichen Schwerunkt beim Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit und bei anderen, präventiv in der Breite wirkenden Programmen. Die Heimerziehung blieb ein in sich geschlossenes und daher einer Reform nicht zugängliches System.
Die Akteure in der Jugendhilfe und speziell in der Heimerziehung waren zu Reformschritten wohl auch nicht in der Lage. Sie knüpften vielmehr stark an der Fachlichkeit der Vorkriegszeit an, in der sie bereits gewirkt hatten. Senator Eisenbarth und auch Frau Senatorin Karpinski waren ebenso wie die Leiterin des Landesjugendamtes von den 1920er Jahren geprägt. Kurt Röbiger, der bis 1958 Vorgesetzter der Leiterinnen und Leiter der Erziehungsheime war, war in den 1920er Jahren Lehrer im Waisenhaus in der Averhoffstraße. Auch auf der Ebene der Heimleitungen waren beispielsweise Frau Schulze aus dem Heim Gojenberg und Frau Cornils aus der Feuerbergstraße bereits seit Ende der 1920er Jahre im Heimdienst tätig. Ähnlich stellte es sich auch in der Mitarbeiterschaft dar.
Im Bereich der Psychologie und Medizin wirkten die erbbiologisch geprägten Konzepte zur Verwahrlosung und Unerziehbarkeit aus den späten 1920er Jahren und der Zeit des Nationalsozialismus im Nachkriegsdeutschland nach. Der Psychiater Villinger trat als Koryphäe seines Faches zwar etwas gemäßigter auf, und auch die leitenden Heimärzte in Hamburg, Mann und Hülsemann, durften ihre Tätigkeit nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes fortsetzen. Die von ihnen in der Vergangenheit vertretenen Auffassungen und Methoden erfuhren jedoch nur oberflächliche Korrekturen, wie Stil und Inhalt der Gutachten zum Beginn der 1950er Jahre belegen. Erst langsam und vor allem mit neuem Personal änderte sich auch die psychologische und psychiatrische Begutachtungspraxis.{237}
Nach dem Krieg lebte auch die Forderung des AFET wieder auf, ein „Bewahrungs- und Arbeitserziehungsgesetz“ zu verabschieden, um die „Unerziehbaren“ aus den Heimen zu verbannen. Ein solches Gesetz wurde jedoch nie beschlossen. Die „Unerziehbaren“ blieben also in den Heimen, ohne dass neue pädagogische Ansätze Einzug hielten, oder sie wurden wegen mangelnder Erfolgsaussicht der erzieherischen Maßnahmen aus den Heimen entlassen.{238}
Dieser konservativen Tendenz in der Jugendhilfe stand ein kultureller Wandel in den Wirtschaftswunderjahren gegenüber. Die deutsche Jugend begeisterte sich für die amerikanischen Einflüsse wie neue Musikrichtungen, Comics, Kleidungsstile und liberalisierte Geschlechterrollen. Dies erschütterte die von Ordnung geprägte, deutsche Leitkultur. Viele in der Jugendhilfe Tätige konnten diese Veränderungen nicht verstehen und nicht verarbeiten. Fachvertreter sahen in dieser Entwicklung sogar eine Gefährdung junger Menschen, die einen Eingriff des Staates erforderlich machte. Die Zahl der in Heimen betreuten Minderjährigen stieg auch vor diesem Hintergrund ab 1950 an und nahm erst zum Ende des Jahrzehnts wieder ab.{239}
Auf der Ebene der Gesetzgebung gab es ebenfalls wenig Fortschritt. Das Reichjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922 blieb in seiner Fassung von 1932 auch nach dem Krieg in Kraft. Umfassendere Reformversuche Anfang der 1950er Jahre setzten sich nicht in neues Recht um. Erst 1961 wurde ein novelliertes Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) verabschiedet, das auch die Heimerziehung etwas klarer regelte. Bis zu dieser Novelle war im Gesetz die Fürsorgeerziehung geregelt, die bei einer Gefährdung des Kindes durch das Vormundschaftsgericht angeordnet werden konnte. Neben der eher längerfristigen Erziehung in einem Heim waren auch die eilige und die versuchsweise Fürsorgeerziehung geregelt. Sie sollten den sofortigen Schutz eines Kindes regeln und dessen pädagogische Erreichbarkeit in einem Fürsorgeerziehungsverfahren klären. Eltern konnten aber auch aus ihrem elterlichen Recht heraus mit ihrer Einwilligung oder auf eigenes Betreiben ihr Kind in die Fürsorgeerziehung übergeben und damit auch die Beendigung der Erziehung in einem Heim bestimmen. Für diese freiwillige Erziehungsmaßnahme fand sich im RJWG keine eindeutige Regelung. Die Länder hatten allerdings in ihren Landesfürsorgegesetzen seit Ende des 19.Jahrhundert und später in den Ausführungsgesetzen zum RJWG bereits Regelungen getroffen. In Hamburg, mit seiner langen Tradition seit 1892 auf diesem Gebiet und anders als in anderen Ländern, überwog die Zahl der freiwilligen Erziehungshilfen gegenüber der angeordneten Fürsorgeerziehung daher auch in den Nachkriegsjahren deutlich. Daneben gab es noch einen weiteren Zugangsweg in ein Erziehungsheim: Das Jugendgericht konnte in Jugendstrafsachen eine Unterbringung in einem Jugendheim nach dem Jugendgerichtsgesetz veranlassen.
Das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1961 brachte einige wenige Verbesserungen: so wurde etwa die freiwillige Erziehungshilfe einheitlich geregelt. Außerdem wurden die Aufgaben einer Heimaufsicht definiert, die bislang in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt waren. In Hamburg gab es seit den 1920er Jahren bereits eine landesjugendamtliche Aufsicht. Neu geregelt war auch, dass die Träger der Heime nur „geeignete“ Kräfte zu beschäftigen hatten, womit jedoch nicht unbedingt ausgebildete Fachkräfte gemeint waren. Es gab einfach zu wenige Fachkräfte, so dass ein Fachkräftegebot gar nicht umzusetzen gewesen wäre.{240} Die Rechtsänderung hatte auf den Alltag in Heimen allerdings kaum Auswirkungen, wie in einem Gutachten aus dem Jahr 2010 festgestellt wurde: „Im Ergebnis bleiben die Umstände, die … die ‚Misere‘ der Heimerziehung kennzeichnen, auch über die Reform von 1961 erstaunlich konstant.“{241}
Die Haltung gegenüber der Jugend, die Heimtraditionen, die ungenügende Finanzierung der Heime und die Ohnmacht des Personals, auch mit schwierigeren Jugendlichen umzugehen, waren die Rahmenbedingungen für einen Heimalltag, der an die Praxis der vergangenen Jahrzehnte anschloss. Kinder und Jugendliche wurden in der Regel streng erzogen und bisweilen eingesperrt, misshandelt, ausgebeutet und kaum individuell gefördert und wenig auf das Leben vorbereitet. Die Misere fing für viele Kinder bereits in den Säuglingsheimen an. Eine weit verbreitete und vom Bundesministerium für Familienfragen noch 1958 vertretene Auffassung war, dass Säuglinge „nicht pädagogisch betreut, sondern lediglich hygienisch gepflegt“ werden müssten. Dadurch erlitten aber viele Kinder erhebliche Entwicklungsrückstände und dauerhafte Schädigungen.{242}
Und die Öffentlichkeit ignorierte die ihr wenig bekannten Zustände in der Heimerziehung weitgehend. In ihrem Bewusstsein waren die Kinder und Jugendlichen und ihr vermeintlicher Unwille, sich angepasst zu verhalten, das Problem. Mit der Strenge des Heims, seinem Strafcharakter, wurde in der Bevölkerung gegenüber Kindern auch gerne mal gedroht: „Wenn du nicht brav bist, kommst du ins Heim!“{243}
Die Untersuchungen über die Heimerziehung von 1945 bis zu Beginn der 1970er Jahre kommen daher zu sehr kritischen Einschätzungen. Der AFET ordnete sich nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes im Mai 1945 „in die repressiven Traditionen der Debatten über ein Bewahrungsgesetz sowie der Konzepte zur Verwahrlosung und Unerziehbarkeit ein.“{244} Die diskutierten, notwendigen Reformen scheiterten vor allem an der „Reformresistenz der Heime, die auf eine Jahrzehnte alte ‚Tradition‘ im Hinblick auf Weltanschauung und eingefahrene ‚Erziehungsmethoden‘ zurückblickten.“{245} Damit waren die Heime bundesweit angesprochen, und zwar alle, also Heime sowohl in freier, oft kirchlicher, als auch kommunaler oder staatlicher Trägerschaft.
In Hamburg fand die Heimerziehung vor allem in den städtischen Heimen statt. Hamburg war allerdings auch nach dem Krieg wie zuvor darauf angewiesen, Kinder und Jugendliche außerhalb der Stadt unterzubringen. So wurden beispielsweise 1966 190 auswärtige Heime durch die Hamburger Jugendbehörde belegt.{246} Die meisten Gebäude der städtischen Heime waren für einen Heimbetrieb nicht oder nur bedingt geeignet. Sie waren vor längerer Zeit für einen Anstaltsbetrieb errichtet worden, wie die Heime in der Feuerbergstraße oder in Wulfsdorf. Einige waren als Villen oder aus anderer Nutzung für einen Heimbetrieb hergerichtet worden, wie etwa das Mädchenheim Schwanenwik. Bis 1970 wurden nur das Kinderheim Niendorf und das Säuglingsheim Poppenbüttel neu gebaut. Die Vereinigung städtischer Kinder- und Jugendheime errichtete 1961 außerdem das Kinderheim Hohe Liedt.{247} In einem, Jahrzehnte später veröffentlichten Bericht heißt es: „Die pädagogische Situation in fast allen Vollheimen war durch viel zu hohe Gruppenstärken, strikte Trennung zwischen Wohn- und Schlafbereichen und große Schlafsäle bestimmt“. Und: “Die schlechte Personalsituation beeinträchtigte die Erziehungsarbeit mindestens ebenso stark wie die schlechten Bedingungen.“{248} Die Jugendbehörde verfügte 1962 über insgesamt 23 Heimschulen, die alle Schulformen außer das Gymnasium bis zur Berufsschule umfassten.{249} Kinder in Heimen besuchten die mit den Heimen räumlich verbundenen Heimschulen, wenn man sie für öffentliche Schulen, die „Ortsschulen“, für nicht zumutbar hielt oder es keine Schule in der Nähe gab. Für die Heimschule wurde auch argumentiert, dass die Heimkinder in den Ortsschulen stigmatisiert würden und für die Verwahrlosten ohnehin ein Milieuwechsel und eine enge Verzahnung der Erziehung im Heim mit der Schule erforderlich seien. Erst in den späten Sechzigerjahren überstieg in Hamburg die Nutzung der Ortsschulen die der Heimschulen, obgleich der Anteil der Heimschulen weiterhin sehr hoch war.{250} In den ersten zwei Jahrzehnten nach Kriegsende blieb der Heimschulbetrieb qualitativ deutlich hinter dem der öffentlichen Schulen zurück. Unterrichtet wurde in Klassen mit mehreren Jahrgängen. Und auch die Schulräume - oft waren dies die Gemeinschaftsräume der Einrichtung -, die Ausstattung mit Lehrmitteln und die Qualifikation des Lehrkörpers und ihrer Vertretung blieben hinter den Standards öffentlicher Schulen zurück.{251} Das Konzept der Heimschule blieb trotz der verstärkten Nutzung öffentlicher Schulen noch die Leitlinie in den Heimen für die so genannten Schwererziehbaren mit geschlossenen Gruppen. So wurde beispielsweise noch Ende der 1970er Jahre im Mädchenheim Feuerbergstraße ein Heimschulgebäude geplant und errichtet.
Die Heime waren und wurden weiterhin nach Alter und pädagogischen Anforderungen differenziert. So wurden das Kinderheim in Dibbersen und das Overbeckheim in Emmelndorf in heilpädagogische Heime mit psychologischem Fachpersonal umgewandelt. Im Hamburger Heimsystem gehörten auch vor dem Entlaufen gesicherte Gruppen im Mädchenheim Feuerbergstraße, in den Jugendheimen Wulfsdorf und Osdorf und in den Durchgangsheimen Hütten und Schwanenwik zum Bestand an Heimen. Die Jugendbehörde wie auch die Hamburger Vormundschaftsrichter vertraten die Auffassung, dass „die Anordnung der Fürsorgeerziehung und sogar die Gewährung der Freiwilligen Erziehungshilfe eine etwa notwendige Freiheitsentziehung einschließen.“{252} Die „gesicherten Gruppen“, in denen Jugendliche eingeschlossen wurden, genügten jedoch weder pädagogisch noch baulich den Anforderungen an diesen Zweck in einem modernen Rechtsstaat: Das Heim „Hütten“ war beispielsweise ein ehemaliges Polizeigefängnis aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.{253} Die Regelungen zur Umsetzung der Freiheitsentziehung im Heimalltag waren seit der Zeit vor dem ersten Weltkrieg zwar ein nie zu Ende diskutiertes Thema, aber faktisch nie geändert worden. Und so war es für die im Gestern verhaftete Jugendhilfe bezeichnend, dass das Heim „Hütten“ nach dem Krieg zwar nach dem ermordeten, jugendlichen NS-Widerstandskämpfer aus der Hamburgischen Verwaltung in Helmuth-Hübener-Haus umbenannt wurde, dieser Name aber nie Eingang in die Alltagskommunikation fand.
In Hamburg gab es außerdem eine Reihe von Jugendwohnheimen, die jungen Menschen nach der Schule und während ihrer Berufsausbildung einen Wohnort boten. Sie waren im System der Heime eine weitere, letzte Station vor der endgültigen Entlassung aus der öffentlichen Erziehung. Die Überweisung eines jungen Menschen in eines der Jugendwohnheime war eine Möglichkeit, den Aufenthalt im Erziehungsheim nach dem Schulbesuch zu beenden. 1966 gab es noch 11 Jugendwohnheime mit insgesamt 600 Plätzen, die zu diesem Zeitpunkt in die Abteilung „Kinder- und Jugendheime“ der Jugendbehörde eingegliedert wurden.{254}
Der seit Jahrzehnten eingefahrene Heimalltag blieb bis weit in die 1960er Jahre hinein für die Öffentlichkeit weitgehend verborgen. Aus heutiger Sicht ist es jedoch möglich, den Heimalltag aus mehreren Perspektiven genauer zu betrachten. Die Sicht der Funktionäre in Verbänden und Behörden wurde oben bereits angerissen und ist aus öffentlichen Darstellungen erkennbar. Die der Heimleitungen und des Personals findet sich in Heimakten und eigenen Schilderungen wieder. Die Perspektive der Betroffenen, also der Eltern, Verwandten und vor allem der Kinder und Jugendlichen selbst, ist erst zu Beginn des folgenden Jahrhunderts durch die Aufarbeitung jener Zeit an den „Runden Tischen“ zur Heimerziehung und über die Entschädigungsfonds ans Licht der Öffentlichkeit gehoben worden. Aus allen Perspektiven ergibt sich ein Bild des Heimalltags mit Licht, aber auch viel Schatten.
„Etwas Geborgenheit fanden alle“
Ein Mitarbeiter im Mädchenheim Feuerbergstraße saß im Herbst 1969 über einem großen Blatt Millimeterpapier und trug die Zahl der Aufnahmen in das Heim vom 21. April 1911 bis zum 30. September 1969 für jedes Jahr in ein Koordinatensystem ein und verband sie zu einer Linie. Berge sind 1937 erkennbar, als das Friedrichsbergprojekt{255} beendet wurde, ebenso 1947, als junge Frauen im Nachkriegschaos aufgegriffen wurden, und in den 1950er Jahren, als Mädchen und junge Frauen vor einem zu laxen Lebensstil bewahrt werden sollten. Unter dem Datengebirge sind Zahlen notiert: 14672 Kinder und Jugendliche waren über Jahrzehnte aufgenommen worden. Zu jenem Zeitpunkt standen Heime bereits in der öffentlichen Kritik, so dass der Kommentar zur Grafik sehr zurückhaltend lautet: „Und wenn nur 1% eine Heimat fand, es wären 146. Und wenn nur 10% dem Heim dankbar sind, es wären 1467, und wenn nur 50% entscheidend geholfen werden konnte, es wären 7336.“ Der Kommentar endet mit den melancholischen Worten: „Etwas Geborgenheit fanden alle“.
Die Gründe für die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen waren damals wie heute im Prinzip die gleichen. Eltern waren der Fürsorge und Erziehung ihrer Kinder, auch schon der sehr bedürftigen Babys und Kleinkinder, nicht gewachsen oder fielen komplett aus. Manche Kinder störten im Familienleben oder fielen durch ihr Verhalten auf. Sie waren in prekären familiären Verhältnissen aufgewachsen und wenig beachtet und gefördert worden. Aus Fallaufzeichnungen des Heimes Feuerbergstraße der 1960er Jahre geht hervor, dass die Mädchen aus schwierigen Familienverhältnissen stammten, Familien zerbrochen waren oder sie bei ebenfalls wenig erziehungsfähigen Großeltern oder Pflegeeltern aufwuchsen. In einem Fall heißt es beispielsweise: „Problematisch ist der Familienhintergrund. … Was Einsicht und Erziehungsfähigkeit betrifft, hat Frau K. unserem Eindruck nach starke Grenzen. Daneben wirkt sie abgerackert, ohne Entschlusskraft und im Grunde recht depressiv. (…) Der Vater, der zeitweise stark trank, zeigte sich als Familientyrann.“{256} In einem anderen Fall wechselte der Lebensort in der Kindheit einer jungen Frau zwischen den geschiedenen Eltern, den Großeltern und einem Heim mehrmals innerhalb der ersten 10 Lebensjahre.{257}
Die Mädchen wurden in der Kindheit meist nicht gefördert, besuchten oft die Sonderschule und erreichten kaum Schulabschlüsse. Bei ihnen wurde in den Gutachten des Heimes mangelnde Konzentrationsfähigkeit, geringe Ausdauer und ein dem Alter nicht entsprechendes Urteilsvermögen und Sozialverhalten festgestellt. So sei beispielsweise das Mädchen M. „innerlich haltlos und verführbar“ gewesen und sei „leicht Versuchungen“ erlegen. Die Einschätzung schloss mit der Aussage über das Mädchen: „Aufgrund seiner Kritiklosigkeit, Gutgläubigkeit und Naivität ist es besonders in sexueller Hinsicht gefährdet.“{258} In Einzelfällen wurde auch eine „Minderbegabung“ oder „Retardierung“ diagnostiziert. Dabei griff man gelegentlich auch auf überholtes Vokabular zurück: „B. ist ein schwachsinniges Mädchen ohne Urteilsvermögen und ohne Einsichtsfähigkeit in das Abnorme ihres Verhaltens.“{259}
Bei einem Teil der Mädchen wurde ein zurückhaltendes Wesen erkannt. Maßstab für die Beurteilung war vor allem die Anpassungsfähigkeit: „Wir lernten in R. ein zurückhaltendes und freundliches Mädchen kennen, das keinerlei Erziehungsschwierigkeiten bereitete.“{260} Oder: „J. fügte sich schnell und gut in die Gruppengemeinschaft ein. Sie ist zurückhaltend. Aufgetragene Arbeiten erfüllt sie bereitwillig und schnell. Freiwillige Arbeiten übernimmt sie gerne. Ihr Zimmer hält sie sauber und ordentlich.“{261}
Bei anderen Mädchen stellte man hingegen eine offensive Persönlichkeit fest, die nach damaliger Sichtweise als „frech“, „arrogant“, „anmaßend herausfordernd“ und „mit aggressivem Ton“ beschrieben wurde. Diese Mädchen verrichteten das Arbeitsprogramm „unwillig“ und „lustlos“ und beteiligten sich an der Ausarbeitung von „Weglaufplänen, bei denen sie auch vor Gewaltanwendung“ nicht zurückschreckten.{262}
Bei den Jungen gab es ähnliche Hintergründe für eine Kindheit und Jugend im Heim. Der achtjährige Günter, der Jahrzehnte später seine Geschichte erzählte, kam 1955 in das Johannes-Petersen-Heim in Volksdorf: „Seine Mutter lehnt ihn ab, behandelt ihn lieblos, verwöhnt aber seine Geschwister. Sein Vater sitzt immer wieder im Gefängnis. Die Eltern lassen sich scheiden. Er schwänzt die Schule.“ Es folgten mehrere Heimwechsel, die der Junge nicht verstand.{263} Ein anderes Beispiel ist Peter aus Barmbek, der „mit seinem Stiefvater immer öfter aneinandergeriet, durch Prügeleien und Klauereien auffiel und schließlich von der Polizei von zu Hause fortgeholt und in ein Kinderheim in Blankenese eingewiesen wurde.“{264}
Im damaligen Heimsystem erfolgte in der Regel eine Beobachtungsphase in einem „Durchgangsheim“, nach der der künftige Ort in einem der Heime festgelegt wurde. Dieser Ablauf entsprach dem, wie er bereits zu Zeiten des Jugendamtsdirektors Petersen galt. In den mittlerweile stark spezialisierten Heimen stellte man dann bisweilen fest, dass das Kind doch nicht zum Heim passte, sich vielleicht nicht erwartungsgemäß verhielt oder entwickelte und spätestens mit dem Eintritt oder der Entlassung aus der Schule war ein erneuter Heimwechsel erforderlich. So kam Arne als 7-Jähriger, für ihn überraschend, aus seiner Pflegefamilie in das Kinderheim in Volksdorf, „später in das St. Elisabeth Heim in Bergedorf, ins Hansingheim in Escheburg. Die letzten Jahre verbrachte er auf dem Bernwardshof in Hildesheim.“{265} Nachdem der 14jährige Peter aus dem Heim in Blankenese weggelaufen und auf St. Pauli aufgegriffen worden war, „ging es in die Erziehungsanstalt ‚Hütten 42‘ in der Nähe des Holstenwalls, danach nach Wandsbek, weiter nach Osdorf, Bergedorf und Wulfsdorf. (…) Seine schlimmsten Jahre verbrachte er im Landesfürsorgeheim in Glückstadt.“{266}
Der Weg in die Heime für schwer erziehbar geltende Jugendliche in der Feuerbergstraße und in Wulfsdorf führte ebenfalls über ein Durchgangsheim. Die meist 14 bis 17-jährigen Mädchen, die in das Heim in der Feuerbergstraße neu aufgenommen wurden, kamen oft über das Durchgangsheim Schwanenwik. Zuvor waren sie durch Bummelei oder Abwesenheit von ihrer Arbeitsstelle aufgefallen, einige hatten Freunde, bei denen sie sich aufhielten. Aber auch eine Überweisung aus anderen Heimen war üblich, wenn sich die jungen Menschen nicht an die dortigen Regeln hielten oder als schwer erziehbar klassifiziert wurden. Eine junge Frau musste zum Beispiel das Jugendwohnheim Mellingstedt verlassen, weil sie sich nicht an die Hausregeln hielt. Auch das Mädchen U. sollte der Weg in die Feuerbergstraße führen. Als knapp 14-jährige kam sie 1962 in ein Heim nach Maschen im südlichen Umland von Hamburg. Bereits nach kurzer Zeit entlief sie von dort und wurde als Reaktion darauf in ein Heim in Bergedorf versetzt. Bereits 1963 entließ man sie zu den Eltern. Nachdem sie 1965 versucht hatte, sich das Leben zu nehmen, wurde sie erneut in dem Heim in Bergedorf aufgenommen. Weil sie sich dort nicht einfinden konnte und abermals entlief, wurde sie in das Mädchenheim Feuerbergstraße eingewiesen. Von dort sollte sie nach ein paar Monaten und „bei einigermaßen positiver Entwicklung als Hausmädchen in das Kinderheim Waldenau versetzt werden.“ {267}
In der Aufnahmestation in der Feuerbergstraße erfolgte eine zwei- bis dreimonatige Beobachtung, die mit einem Gutachten und einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen abgeschlossen wurde. In die Begutachtung wurde in den 1960er Jahren auch eine Psychologin einbezogen. Der weitere Weg führte dann in eine andere Einrichtung, oftmals bereits die dritte Station innerhalb weniger Monate, oder in das geschlossene Haupthaus der Feuerbergstraße, der Endstation in der Heimhierarchie für die jungen Frauen.
Wenn sie sich die Jungen im geschlossenen Erziehungsheim Wulfsdorf als unangepasst und „nicht erziehungsfähig“ erwiesen, war eine Einweisung in das Landesfürsorgeheim Glückstadt eine Maßnahme der Hamburger Jugendbehörde. Einzelne Jungen aus anderen Heimen führte der Weg aber auch direkt dorthin. Das Heim an der Elbe unweit von Hamburg war ursprünglich ein Militärdepot, im 19.Jahrhundert dann Zuchthaus und „Korrektionsanstalt“ und ab 1925 „Landesarbeitsanstalt“. Während des NS-Regimes diente es als Konzentrations- und Zwangsarbeiterlager. Ab 1949 wurden dort Jugendliche aufgrund von Straftaten oder bloß unangepassten Verhaltens untergebracht. Zum Heimalltag gehörte es, dass die Jungen in Anstaltskleidung gesteckt wurden, die noch aus der KZ-Zeit stammte. Der Tag war mit Arbeit für die lokale Wirtschaft gefüllt: Fischernetze knüpfen oder in der Landwirtschaft schuften. Eine schulische oder berufliche Bildung gab es nicht. Dafür Erziehung mit Gewalt, Einschließen im Bunker und Abriegelung von der Außenwelt, begleitet von verzweifelten Versuchen, sich das Leben zu nehmen.{268} Das alles war über Erzählungen bekannt. „Glückstadt“ hing daher wie ein Schwert über dem Aufenthalt in Wulfsdorf und anderen Heimen für Jungen.
Der 14-jährige Heinz{269} wurde Ende Oktober 1966 im Landesfürsorgeheim Glückstadt aufgenommen. Heinz hatte bis dahin wenige Jahre die Schule besucht, davon die letzten drei in der Sonderschule. Er verfüge über „keine ausgeprägte Intelligenz“, schätzte man ihn damals ein. Die familiären Verhältnisse waren einfach und für Heinz wenig förderlich. Bereits im Alter von 10 Jahren wurde er in das Kinderheim Averhoffstraße eingewiesen, lief von dort immer wieder weg. Danach erfolgte in kurzen Abständen die Unterbringung in verschiedenen Heimen, darunter die Heime „Hütten“ und Wulfsdorf in Hamburg. Dort wurde er trotz seines noch geringen Alters mit Hilfsarbeiten beschäftigt und schulisch nicht gefördert. Zwischendurch wurde er zu seinen Eltern entlassen. Wie Heinz selbst in einem kurzen Lebenslauf bei der Aufnahme im Heim in Glückstadt berichtete, sei er aufgrund einer Auseinandersetzung mit seiner Mutter im März 1966 für drei Wochen in die „freiwillige FE“ eingewiesen worden. Er verbrachte danach nur noch kurze Zeit im Elternhaus bis man ihn erneut in das Erziehungsheim „Hütten“ einwies. Von dort kam die Anregung zur Verlegung in das Landesfürsorgeheim Glückstadt. In der Heimakte ist vermerkt, dass er immer wieder entwich und „dabei reichlich Dummheiten“ machte, womit kleinere Straftaten gemeint waren. In Glückstadt sollte er „durch den geschlossenen Erziehungsvollzug zur Ruhe gebracht und zur Stetigkeit erzogen werden. Seine Schulfähigkeit sollte geprüft werden.“ Nach der Aufnahme im Heim Glückstadt im November 1966 war Heinz am Jahresende in einen Entlaufungsversuch verwickelt. Die daraufhin für 14 Tage verhängte „Einzelerziehung“, das heißt der Einschluss in einer Zelle, habe den Jungen beeindruckt. „Er war glücklich, daß er wieder in die Heimgemeinschaft genommen wurde“, heißt es in einem Bericht vom Januar 1967. Er arbeitete nun in der Netzstrickerei. Heinz soll versprochen haben, „sich jetzt mehr Mühe zu geben, damit die Erwartungen, die in ihn gesetzt werden, zur Erfüllung gelangen.“ Der Vater bat regelmäßig „höflichst“ um einen „Besuchsschein“ für seine Frau, damit sie Heinz besuchen konnte. Der Besuch wurde in Abständen mehrerer Wochen gewährt. Aus Sicht der Erziehenden im Heim machte Heinz Fortschritte, so dass er „versuchsweise“ in die „Baugruppe“ versetzt wurde. Dort zeigte er „als Anstreicher gute Leistungen“. Er wurde sogar in ein „Außenkommando“ versetzt, eine Gruppe von Jugendlichen, die bei einer Glückstädter Firma arbeitete. Von dort entwich er erneut, und wurde in „Heimstrafe“ isoliert. Das Landesfürsorgeheim Glückstadt bescheinigte Heinz nach 8 Monaten seines Aufenthaltes im Juni 1967 eine grundsätzlich positive Entwicklung, zeigte er doch eine sehr viel bessere „Einstellung zum Gruppenerzieher“ als noch bei seiner Aufnahme. Er verfüge über eine „praktische“ und „soziale Intelligenz“, sei „pfiffig“ und „von guter Lebensschläue“. Der Verlaufsbericht zeigt, wie sehr die Analyse noch von Jahrzehnte alten Vorstellungen geprägt war. Heinz stehe nach der „Typenlehre so etwa zwischen dem zyklothymen und dem schizothymen Menschen“ und gehöre zum „Personenkreis der Schwachbegabten“. Er sei von der äußeren Erscheinung ein typischer „Halbzigeuner, immer etwas viscös, klebrig, manchmal nicht ganz sauber“. Die Schilderungen der Familienverhältnisse und der Person der Mutter waren ebenso abfällig. Man attestierte ihr eine „Affenliebe“ zu ihrem Sohn. Ein Begriff, der vom Hamburger Fürsorger bereitwillig in dessen Aktennotiz übernommen wurde. Das Heim erkannte aber auch, dass Heinz „zu Mitmenschen gesellig, angepasst, kameradschaftlich und vertrauend“ sei.
Zu diesem Zeitpunkt war bereits an eine Entlassung gedacht. Der Fürsorger aus der Hamburger Jugendbehörde, der Heinz im Juni 1967 in Glückstadt besuchte, stellte fest, „dass eine baldige Inarbeitgabe geplant werden muss, weil der Junge mit der geschlossenen Situation auf Dauer nicht fertig wird.“ Die Frage der „Schulfähigkeit“ wurde nicht mehr aufgegriffen. Man hatte Heinz in dieser Beziehung schon vor längerer Zeit aufgegeben. Knapp zwei Monate später erfolgte dann die Entlassung zu den Eltern, obwohl man dort keine positive Entwicklung erwartete.
Heinz startete ohne Schulabschluss ins Arbeitsleben, schaffte aber später nach einer Haftzeit und diversen Anlerntätigkeiten eine Berufsausbildung. Seine Erlebnisse in den Heimen, zu denen auch schwere Misshandlungen gehörten, haben sein Leben stark beeinflusst und ihn nachhaltig belastet.
Im Normalfall wurden die „Zöglinge“, wie die jungen Menschen in Heimen damals noch bezeichnet wurden, bei entsprechendem pädagogischem Erfolg zu ihren Eltern, Verwandten oder in ein Lehrlingsheim entlassen, wenn sie noch nicht volljährig waren. Das Gesetz sah aber auch eine Entlassung vor, wenn sich ein Erziehungserfolg nicht einstellen mochte und der junge Mensch sich damit als unerziehbar herausgestellt hatte. In einer 1960 veröffentlichten Studie wurden 21 Hamburger Fälle untersucht, die in den Jahren 1954 und 1955 wegen so genannter Unerziehbarkeit aus dem Heim entlassen wurden. Diese 21 jungen Menschen waren eine Teilgruppe aus insgesamt 60 Fällen. Die Erfolglosigkeit wurde durch den jeweiligen Erziehungssachbearbeiter in der Behörde festgestellt, in der Regel aus der Ferne aufgrund der Aktenlage. Für die Untersuchung wurden diese 60 Fälle daher noch einmal den Heimleitungen vorgelegt, die diese Fälle einschätzen sollten. Die Zahl verringerte sich auf 24, von denen 21 letztendlich in die Untersuchung eingingen. Die Leiterin der „Studie an 21 Einzelschicksalen“, Alice Borchert, stellte ungünstige Rahmenbedingungen fest, die eine Erziehung negativ beeinflussten: So war in vielen Fällen die Anfangsdiagnose unzutreffend oder mangelhaft, u.a. weil die Informationen über ein Kind oder einen Jugendlichen falsch oder subjektiv gefärbt oder von einer Institution nicht an die andere gegeben worden war. Auch hat sich die Jugendbehörde auf die Informationen Dritter verlassen und sich kein eigenes Bild unter Einbeziehung des Kindes oder des Jugendlichen gemacht. Dies hat zu falschen Heimzuweisungen geführt, die immer wieder durch einen Heimwechsel korrigiert werden sollten. Auch verfügte Hamburg selbst über zu wenige Heimplätze, so dass sich auch hieraus Warteschleifen mit kurzen Aufenthalten ergaben. Besonders Jungen wechselten bei einer Gesamtzeit in Heimen von unter zwei Jahren mehrheitlich vier und mehr Mal den Betreuungsort, zum Teil bereits nach nur wenigen Wochen. Die jungen Menschen wurden in ihrer Individualität oft nicht erkannt und nicht entsprechend pädagogisch betreut. Besonders in den Heimen für Jungen gab es so gut wie keine ausgebildeten Fachkräfte.{270} Auf der Seite der Jugendbehörde sah es nicht viel anders aus. 1957 waren dort 17 Sachbearbeiter für 4600 Kinder in stationärer Erziehungshilfe zuständig und hatten Entscheidungen über die Heimkinder zu fällen. Die Zahl stieg in den Folgejahren weiter an. 1961 waren in der Abteilung „Öffentliche Erziehung“ bereits 24 Sachbearbeiter tätig, von denen aber nur zwei über eine pädagogische Ausbildung verfügten. Erst in der Folgezeit wurde hier eine Verbesserung eingeleitet.{271} Die Untersuchung stellte die Mängel des Heimsystems klar heraus und identifizierte dabei auch eine nicht angemessene Haltung bei den Erwachsenen, die über Kinder entschieden. Ihrer Herangehensweise liege die Annahme zugrunde, „daß der Jgdl. selbst Schuld habe an seinem Schicksal.“ Dies werde durch eine unkritische Übernahme von Aktenmaterial verfestigt, das „ohne weiteres ‚für wahr‘“ gehalten werde. Es sei notwendig, „den Erzieher zu ermutigen, mehr seinem eigenen Urteil zu vertrauen.“{272} Doch an diesen zugewandten, eigenständig urteilenden Fachkräften mangelte es noch erheblich.
Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.