Kitabı oku: «Internationales Privatrecht»
Internationales Privatrecht
von
Dr. Klaus Krebs Professor an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen
3., neu bearbeitete Auflage
Impressum
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-5262-6
E-Mail: kundenservice@cfmueller.de
Telefon: +49 89 2183 7923
Telefax: +49 89 2183 7620
www.cfmueller.de www.cfmueller-campus.de
© 2019 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM) Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des ebooks das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen. Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag schützt seine ebooks vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Bei Kauf im Webshop des Verlages werden die ebooks mit einem nicht sichtbaren digitalen Wasserzeichen individuell pro Nutzer signiert. Bei Kauf in anderen ebook-Webshops erfolgt die Signatur durch die Shopbetreiber. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.
Liebe Leserinnen und Leser,
die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.
In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch
• | ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout |
• | optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und |
• | wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check |
Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.
Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre Kenntnisse im internationalen Privatrecht!
[Bild vergrößern]
Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.
Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.
An Literatur zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht mangelt es nicht. Sie geht aber meist über das hinaus, was Studierende und Referendare für diese Nebengebiete bereit sind, an Lernzeit aufzuwenden. Zudem werden viele Lehrbücher und Skripten nicht häufig genug aktualisiert, um mit der hohen Reformfrequenz auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts einigermaßen Schritt zu halten.
Dieses Skript beschränkt sich auf die Grundzüge des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Die an typischen Klausuranforderungen orientierte Darstellung befindet sich auf dem Stand August 2018. Gefreut habe ich mich über viele positive Rezensionen und Rückmeldungen zur Erst- und Zweitauflage des Skripts. Kritische Anmerkungen wurden dankbar aufgegriffen und haben zur Verbesserung des Skripts beigetragen. Für Berichtigungshinweise und sonstige Änderungsvorschläge bin ich weiterhin stets sehr dankbar.
Die Zielsetzung des Skripts besteht vor allem darin, Studierenden und Referendaren auf knappem Raum einen leicht lesbaren Überblick über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund versteht sich von selbst, dass nicht auf jede Einzelheit eingegangen wird. Detailwissen zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht bedarf es im Examen regelmäßig ohnehin nicht. Es kommt vielmehr auf ein Grundverständnis für die Zusammenhänge und die Gesetzessystematik an. Für Schwerpunktstudierende, die sich tiefergehend mit der anspruchsvollen Materie auseinandersetzen, kann das Skript als Einstieg oder zur schnellen Wiederholung und Vergewisserung vor Prüfungen dienen. Für sie finden sich in den Fußnoten zahlreiche Hinweise auf weiterführende Literatur.
Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!
Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen.
Freiburg, im Januar 2019
Prof. Dr. Klaus Krebs
JURIQ Erfolgstraining –
die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
• | Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
• | Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
Ihr persönlicher User-Code: 722855889
Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.
zurück zu Rn. 64, 136, 209, 224, 286
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Codeseite
Literaturverzeichnis
1. Teil Einführung und Überblick
A.Prüfungsrelevanz
B.Begriff, Bedeutung und Gegenstand des IPR
C.Ziele des IPR
D.Systematik des inländischen IPR
E.Historische Entwicklung
F.Rechtsquellen des IPR und ihre Rangfolge
I.Europäisches Recht
1.EU-Verordnungen
2.Innergemeinschaftliche Staatsverträge
3.Richterrecht
II.Völkerrechtliche Staatsverträge
1.Multilaterale Verträge
2.Bilaterale Verträge
III.Nationales Recht
1.EGBGB
2.Richterrecht
IV.Rangfolge
G.Nachbargebiete
I.Rechtsvergleichung
II.Recht der Schiedsgerichtsbarkeit
III.Internationales Zivilverfahrensrecht
2. Teil Allgemeiner Teil des IPR
A.Kollisionsnormen
I.Unterschied zu Sachnormen
II.Struktur von Kollisionsnormen
1.Tatbestand
2.Rechtsfolge
a)Staatsangehörigkeit
b)Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz
c)Parteiwille
d)Sonstige Anknüpfungsmomente
e)Kombination von Anknüpfungsmomenten
aa)Subsidiäre Anknüpfung (Anknüpfungsleiter)
bb)Alternative Anknüpfung (Günstigkeitsprinzip)
cc)Kumulative Anknüpfung
dd)Distributive Anknüpfung
ee)Akzessorische Anknüpfung
ff)Unwandelbare und wandelbare Anknüpfung; Statutenwechsel
gg)Ausweichklauseln
B.Qualifikationsprobleme
C.Rück- und Weiterverweisung
D.Vorfrage
E.Ordre public
3. Teil Besonderer Teil des IPR
A.Internationales Personen- und Gesellschaftsrecht
I.Natürliche Personen
1.Rechts- und Geschäftsfähigkeit
2.Stellvertretung
a)Gesetzliche Vertretung
b)Rechtsgeschäftliche Vertretung
3.Namensrecht
II.Juristische Personen
1.Anwendungsbereich des Gesellschaftsstatuts
2.Anknüpfungsmoment des Gesellschaftsstatuts
a)Sitztheorie
b)Gründungstheorie
c)Einflüsse der Rechtsprechung des EUGH auf die Sitztheorie
d)Folge der EuGH-Rechtsprechung: Eingeschränkte Anwendung der Sitztheorie in Deutschland
3.Ausblick: Hoffnung auf Kodifizierung des Internationalen Gesellschaftsrechts
III.Übungsfall Nr. 1
B.Internationales Familienrecht
I.Eheschließung
1.Eheschließungsvoraussetzungen
a)Materielle Voraussetzungen
b)Formvoraussetzungen
2.Folgen fehlerhafter Eheschließung
3.Verlöbnis
4.Problemfälle
a)Handschuhehe
b)„Hinkende Ehe“
c)Nichteheliche Lebensgemeinschaften
II.Ehewirkungen
1.Allgemeine Ehewirkungen
a)Objektive Anknüpfung (Art. 14 Abs. 1)
b)Rechtswahl (Art. 14 Abs. 2–4)
2.Ehegüterrecht
3.Problemfälle: Qualifikation des deutschen Ehegattenerbrechts und der Morgengabe
4.Die Europäische Ehegüterrechtsveordnung (EuGüVO)
III.Ehescheidung
1.Anwendungsbereich
2.Rechtswahl (Art. 5 Rom III-VO)
3.Objektive Anknüpfung (Art. 8 Rom III-VO)
4.Scheidungsfolgen
IV.Versorgungsausgleich
V.Unterhaltsrecht
1.Rechtsquellen
2.Das HUP 2007
VI.Kindschaftsrecht
1.Das KSÜ
2.Deutsches Internationales Kindschaftsrecht
VII.Betreuungsrecht
VIII.Übungsfall Nr. 2
C.Internationales Erbrecht
1.Allgemeines
2.Anwendungsbereich
3.Objektive und subjektive Anknüpfung (Art. 21 EuErbVO und Art. 22 EuErbVO)
4.Testamentsformstatut
5.Materielles Testamentsstatut
D.Internationales Vertragsrecht
I.Vereinheitlichtes Sachrecht: UN-Kaufrecht
1.Allgemeines
2.Anwendungsbereich
3.Regelungsbereiche
4.Parteiautonomie
II.Europäisches Kollisionsrecht: Rom I
1.Allgemeines
2.Anwendungsbereich
3.Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO)
a)Grundsätze der Rechtswahl
b)Schranken der Rechtswahl
4.Sonderanknüpfungen für einzelne Vertragstypen, insb. Verbraucherverträge
5.Objektive Anknüpfung (Art. 4 Rom I-VO)
6.Reichweite des Vertragsstatuts
7.Ausblick: Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
III.Übungsfall Nr. 3
E.IPR der außervertraglichen Schuldverhältnisse
I.Europäisches Kollisionsrecht: Rom II
1.Allgemeines
2.Anwendungsbereich
3.Rechtswahl (Art. 14 Rom II-VO)
4.Deliktsrecht (Art. 4–9 Rom II-VO)
a)Allgemeines
b)Objektive Anknüpfung
5.Weitere außervertragliche Schuldverhältnisse
a)Verschulden bei Vertragsverhandlungen (Art. 12 Rom II-VO)
b)Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 11 Rom II-VO)
c)Bereicherungsrecht (Art. 10 Rom II-VO)
6.Allgemeine Bestimmungen der Rom II-VO
II.Nationales Kollisionsrecht: Art. 38–42
1.Verbleibender Anwendungsbereich
2.Rechtswahl (Art. 42)
3.Deliktische Grundsatzanknüpfung (Tatortregel nach Art. 40 Abs. 1)
4.Auflockerung und Verdrängung der Tatortregel (Art. 40 Abs. 2, 41)
5.Beschränkung von Ansprüchen (Art. 40 Abs. 3)
III.Übungsfall Nr. 4
F.Internationales Sachenrecht
I.Anwendungsbereich
II.Grundsatzanknüpfung: Lex rei sitae (Art. 43 Abs. 1)
III.Statutenwechsel
1.Abgeschlossener Tatbestand/schlichter Statutenwechsel (Art. 43 Abs. 2)
2.Offener Tatbestand/qualifizierter Statutenwechsel (Art. 43 Abs. 3)
3.Sonderfall: Internationaler Versendungskauf
IV.Ausnahmen von der Situs-Regel (Art. 44–46)
1.Grundstücksimmissionen (Art. 44)
2.Transportmittel (Art. 45)
3.Ausweichklausel (Art. 46)
V.Übungsfall 5
4. Teil Internationales Zivilverfahrensrecht
A.Einführung und Überblick
I.Prüfungsrelevanz und Gegenstand des IZVR
II.Lex-fori-Prinzip
III.Rechtsquellen
1.Europäisches Recht
2.Völkerrechtliche Staatsverträge
3.Nationales Recht
B.Internationale Zuständigkeit
I.Begriff und Bedeutung
II.Internationale Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen nach EuGVO und ZPO
1.Entstehung der EuGVO und ihr Verhältnis zu anderen Rechtsquellen
2.Anwendungsbereich der EuGVO
3.Einzelne Gerichtsstände
a)Allgemeines
b)Allgemeiner Gerichtsstand
c)Besondere Gerichtsstände
aa)Gerichtsstand des Erfüllungsortes
bb)Deliktsgerichtsstand
cc)Gerichtsstand der Niederlassung
dd)Gerichtsstände kraft Sachzusammenhangs
ee)Vermögensgerichtsstand
d)Halb zwingende Gerichtsstände
e)Ausschließliche Gerichtsstände
4.Gerichtsstandsvereinbarungen
5.Gerichtsstand kraft rügeloser Einlassung
6.Entgegenstehende Rechtshängigkeit
III.Internationale Zuständigkeit im Familienrecht
1.EheVO II
a)Allgemeines
b)Anwendungsbereich
c)Zuständigkeiten
aa)Ehesachen
bb)Elterliche Verantwortung
2.KSÜ und ESÜ
IV.Internationale Zuständigkeit im Erbrecht
V.Übungsfall Nr. 6
C.Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
I.Einführung und Rechtsquellen
II.Anerkennung
III.Vollstreckung
1.Der europäische Vollstreckungstitel
2.Vollstreckung nach der reformierten EuGVO
Sachverzeichnis
Literaturverzeichnis
Arzt/Staudinger | Textausgabe Europäisches Verfahrens-, Kollisions- und Privatrecht, 1. Aufl. 2010 (zitiert: A/S) |
Bamberger/Roth | Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 3, 3. Aufl. 2012 (zitiert: Ba/Ro-Bearbeiter) |
Brödermann/Rosengarten | Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, 7. Aufl. 2015 |
Erman | BGB Handkommentar, Band 2, 14. Aufl. 2014 (zitiert: Erman-Bearbeiter) |
Jayme/Hausmann | Textausgabe Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 19. Aufl. 2018 (zitiert: J/H) |
Junker | Internationales Privatrecht, 2. Aufl. 2017 |
Kegel/Schurig | Internationales Privatrecht, 9. Aufl. 2004 |
Kienle | Internationales Privatrecht, 2. Aufl. 2010 |
Koch/Magnus/Winkler von Mohrenfels | IPR und Rechtsvergleichung, 4. Aufl. 2010(zitiert: Koch/Magnus/Mohrenfels) |
Köhler | Examinatorium Internationales Privatrecht, 1. Aufl. 2016 |
Kropholler/von Hein | Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2011(zitiert: Kropholler/Hein) |
Kropholler | Internationales Privatrecht, 6. Aufl. 2006 |
Linke/Hau | Internationales Zivilverfahrensrecht, 7. Aufl. 2018 |
Looschelders | Internationales Privatrecht, 1. Aufl. 2004 |
Palandt | Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 78. Aufl. 2019 (zitiert: Palandt-Bearbeiter) |
Prütting/Wegen/Weinrich | BGB Kommentar, 13. Aufl. 2018 (zitiert: PWW-Bearbeiter) |
Rauscher | Internationales Privatrecht, 5. Aufl. 2017 |
Reithmann/Martiny | Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015(zitiert: Reithmann/Martiny-Bearbeiter) |
Schack | Internationales Zivilverfahrensrecht, 7. Aufl. 2017 |
Siehr | Internationales Privatrecht, 1. Aufl. 2001 |
von Hein | Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 11 (Internationales Privatrecht I) und Band 12 (Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Art. 50 - 253 EGBGB), jeweils 7. Aufl. 2018 (zitiert: MüKo-Bearbeiter) |
von Hoffmann/Thorn | Internationales Privatrecht, 9. Aufl. 2007(zitiert: Hoffmann/Thorn) |