Kitabı oku: «Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell», sayfa 2

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Strategien und Massnahmen

Ein Blick in die neuere Geschichte zeigt, dass diverse Landeskirchen gegenüber den Veränderungen in der Glaubenslandschaft nicht passiv geblieben sind.38 Auch im Appenzellerland gab es Weichenstellungen, welche die Kirche für die Zukunft fit machen wollen. Ein Schwerpunkt war die Schaffung einer neuen Kirchenverfassung, die am 1. Januar 2001 in Kraft trat.39 Dabei stand eine Frage im Mittelpunkt: «Wie soll die Kirche von Morgen aussehen?»40

Eine Teilantwort auf diese Frage ist in der Präambel zu finden, die als Vision für die Zukunft dient. Die Landeskirche soll als Weggemeinschaft verstanden werden. Unter diesem Begriff «Weggemeinschaft» wird eine Vielzahl verschiedener Gemeinschaften, Gruppen, Gruppierungen, Organisationen und Zusammenkünfte verstanden, die es in den Ortsgemeinden und in der Landeskirche gibt. Der Sonntagsgottesdienst bildet eine Weggemeinschaft unter anderen gleichwertigen Gemeinschaften. Nach dieser Betrachtungsweise wird die Kirche von ihrer Basis, von den Gruppen her definiert, in denen das kirchliche Leben stattfindet.

Offenere Kirchgemeindegrenzen sind in diesem Zusammenhang die logische Folgerung. Kirchgemeinden sind primär Personengemeinden und können in unserer mobilen Gesellschaft nicht in geographischen Grenzen festgehalten werden. Entsprechend sollen einzelne Gemeindemitglieder die Möglichkeit haben, sich einer anderen Kirchgemeinde anzuschliessen. Mit der Einführung der freien Wahl der Kirchgemeinde in der neuen Kirchenverfassung wurde das Territorialprinzip aufgehoben.41 Seit dem Jahr 2002 haben 123 Mitglieder von der Möglichkeit eines Wechsels Gebrauch gemacht.

Ein weiteres Anliegen war die Schaffung von klareren (Macht-)Verhältnissen zwischen der Kirchenvorsteherschaft (KIVO) und den Pfarrpersonen. Wie es damals hiess: «Das Verhältnis zwischen KIVO und Pfarrerinnen oder Pfarrern soll unter Beachtung der Gewaltentrennung jenes eines Arbeitgebers und eines Arbeitnehmers sein.»42 Dieses Anliegen wurde im neuen Kirchengesetz berücksichtigt. Dabei wurde die KIVO deutlich gestärkt, aber auf Kosten des Mitspracherechtes der Kirchgemeinde. Die Kirchgemeinde bestimmt zwar – gemäss der heutigen Kirchenverfassung – die Anstellung der Pfarrpersonen, hingegen hat sie gemäss Kirchenordnung bei einer allfälligen Kündigung einer gewählten Pfarrperson keine Einflussmöglichkeiten mehr. Diese Sachlage ist nach demokratischem Verständnis zumindest als problematisch einzustufen.43

Mit einer Anstellung der Pfarrpersonen durch die KIVO mit einem Dienstvertrag, der beiderseitig kündbar ist, sollten unangenehme Entlassungsverfahren vermieden und eine Gleichstellung aller Angestellten erzielt werden. Die Einrichtung einer Ombudsstelle, um Differenzen zu bereinigen, sowie einer Rekurskommission, um gegen Entscheide verschiedener kirchlicher Gremien Rekurs einzulegen, sollte die Kirche befähigen, konfliktfähiger zu werden, um schliesslich auch versöhnungsfähiger zu sein. Dabei ist aber eine wichtige Errungenschaft und Eigenheit der reformierten Leitungskultur in den lokalen Gemeinden geopfert worden: die Kooperation zwischen Theologen und Nicht-Theologen, die völlig gleichberechtigt sind.44

Auf anderen Ebenen des kirchlichen Lebens ist die typisch presbyterianisch-synodale Kirchenstruktur noch intakt. Im fünfköpfigen Kirchenrat wirken zwei Pfarrpersonen mit. Und in der Synode sind die Theologinnen und Theologen nach wie vor gut vertreten. Gemäss Hirzel war die Synode 1990 durch folgende Berufsgattungen vertreten: «17 Pfarrer, 10 Hausfrauen, 9 Lehrer, 7 Beamte, 6 Vertreter technischer Berufe, 3 Kaufleute, 2 Handwerker, 2 Sekretärinnen, sowie je 1 Arzt, Buchhalter, Landwirt, Sozialarbeiter, Textilkaufmann und Wirt.»45 Heute setzt sich die Synode wie folgt zusammen: 12 Pfarrpersonen, 5 Ingenieure, 5 Kaufleute, 4 Hausfrauen, 4 Lehrpersonen, 4 Pflegefachfrauen, 2 Fachpersonen Religionsunterricht, 2 Heimleiter, 2 Sekretärinnen, sowie je 1 Atemtherapeutin, Bäuerin, Heilpädagogin, Hotelfachfrau, Kindergärtnerin, Messmerin, Supervisorin und je 1 Augenarzt, Detailshandelsangestellter, Finanzberater, Postbeamter, Sozialarbeiter und Qualitätsmanager.

Die Orientierung der appenzellischen Landeskirche an Modellen und Methoden des modernen Managements46 hat auch weitere Veränderungen mit sich gebracht. Auf der Homepage der Landeskirche47 ist eine Reihe wichtiger Unterlagen zum Herunterladen bereit, die zur Professionalisierung der Kirchgemeindeleitung beitragen sollen: Beispielsweise ist neben einem Dokument für die Bemessung von Pfarrstellen, einer Mustervorlage für Anstellungsverträge oder einem Formular für Mitarbeitergespräche auch das landeskirchliche Leitbild zu finden, welches Ende 2003 entstanden ist. Darin werden Vision, Auftrag und Werte der Landeskirche kurz und prägnant umschrieben. Seither sind da und dort einzelne Kirchgemeinden gefolgt. Sie haben eigene Leitbilder entworfen, in denen sie ihre eigene Identität und Ausrichtung verdeutlichen.

Der allgemeine gesellschaftliche Trend zur Professionalisierung ist auch in der appenzellischen Kirche angekommen. Es gibt eine Reihe von Fachstellen, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Speziell im Unterrichtswesen hat die Professionalisierung deutliche Spuren hinterlassen. Mit dem Lehrplan für den kirchlichen Unterricht aus dem Jahr 2006 wird lediglich ein Minimum an Religionsunterricht für Kinder festgelegt und den Kirchgemeinden vorgeschrieben. Offen ist, wie die Kirchgemeinden den Unterricht gestalten, ob konfessionell getrennt oder ökumenisch. In einzelnen Kirchgemeinden findet der Unterricht als Ergänzung zu der von Freiwilligen gestalteten Sonntagsschule statt. In anderen Gemeinden hat der Unterricht die Sonntagsschule abgelöst.

Seit langem ist die Ökumene in den beiden appenzellischen Halbkantonen ein wichtiges Anliegen. Im Sommer 2002 fand der erstmals durchgeführte ökumenische Appenzeller Kirchentag statt, und zwar im innerrhodischen Hauptort: «Insgesamt nahmen 2000 bis 3000 Personen an den insgesamt über 80 Veranstaltungen teil. Diese standen unter dem Motto ‹Mer machet uuf› und machten den Kirchentag zu einem Fest der Begegnung, der Besinnung und der Spiritualität.»48

Eine deutliche Stärkung der ökumenischen Beziehungen erfolgte am 19. Januar 2008, als eine Vertretung der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell zusammen mit neun weiteren Kirchen und Gemeinschaften im St. Galler Dom die Charta Oecumenica (CO) unterzeichnete. Die CO ist ein europäisches Grund­lagenpapier, das eine verbindliche Zusammenarbeit vorsieht, und kann als wichtiges Dokument der europäischen Kirchen im Hinblick auf ihr Selbstverständnis sowie ihre Aufgaben und Ziele gelesen werden.49 Sie beinhaltet eine Reihe konkreter Selbstverpflichtungen in der Zusammenarbeit. Ausgehend von der gemeinsamen Berufung zur Einheit, fordert sie speziell zum beharrlichen Bemühen um das gemeinsame Verständnis der Heilsbotschaft Jesu Christi im Evangelium auf, zum gemeinsamen Bekenntnis und Handeln sowie zur interkulturellen Versöhnungsarbeit. Die CO spricht damit Kernaufgaben der lokalen Kirchgemeinden an. Sie ist eine Einladung für die Christinnen und Christen vor Ort, aufeinander zuzugehen, füreinander zu beten und miteinander zum Segen für das gemeinsame Leben zu werden.

Mit einer kürzlich veröffentlichten Studie der Fachhochschule St. Gallen haben die beiden Landeskirchen im Appenzellerland ihre gesellschaftlich-sozialen Leistungen erhoben. Im Schlussbericht wird festgehalten, dass die Landeskirchen einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft erbringen. «Der Gegenwert der gesellschaftlich-sozialen Leistungen wird auf rund vier Millionen Franken geschätzt. Das Angebot kann in Zukunft nur durch ein noch grösseres ehrenamtliches Engagement aller Beteiligten aufrechterhalten werden»,50 heisst es in einer Pressemitteilung. Die Palette der angebotenen Dienstleistungen wird als vielfältig und zielgruppenorientiert eingestuft. Es lassen sich auch klare Schwerpunkte erkennen: «Bei den kirchlich-­sozialen Angeboten werden die meisten Dienstleistungen in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Frauen, Männer, Familien und Ehe angeboten.»51 Und es wird gleichzeitig auf die Herausforderungen der Zukunft hingewiesen, was die Neupositionierung der Kirche als Volkskirche und die Wahrnehmung als Dialogpartnerin in der Öffentlichkeit betrifft.

In den letzten Jahren sind Stimmen laut geworden, die eine Verdeutlichung des reformierten Profils verlangen. Gerade im Zusammenhang mit den guten ökumenischen Beziehungen wird es als wichtig erachtet, die eigene Identität zu schärfen. Das neue «Reformierte Gesangbuch» (RG), welches seit 1998 in allen evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz verwendet wird, ist ein reformatorisches Werk mit klar ökumenischen Zügen. Sind es doch nicht weniger als 238 Lieder, Kanons und Rufe aus der römisch-katholischen Tradition, die aufgenommen wurden.52 Das RG ist aber gleichzeitig ein reformiertes Buch, welches als «Begleiter für das ganze geistliche Leben»53 genutzt werden kann. Neben den vielen Anregungen für den Gottesdienst eignet sich das RG durch die vielen Bibeltexte, Bekenntnisse, Gebete und weitere Hinweise auch für den privaten, häuslichen Gebrauch und ist somit ein Ausdruck reformierter Spiritualität.

Mit dem Werkbuch «Reformierte Bekenntnisse»54 ist eine interkantonale Initiativgruppe in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) aktiv geworden, die eine Vernehmlassung zum reformierten Bekennen in der Schweiz 2009 lanciert hat. «Unsere gegenwärtige Bedrängnis ist das Schweigen über den Glauben, die Privatisierung des Christseins, die Unleserlichkeit dessen, wofür wir als Christinnen und Christen eintreten.»55 Mit der Vernehmlassung wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der das Profil des Reformiertseins schärfen und dem Protestantismus in der Schweiz ein Gesicht geben soll. Folgende Fragen standen zur Diskussion: Welche Funktionen können Bekenntnisse in Gegenwart und Zukunft erfüllen? Soll ein gemeinsam gesprochenes Glaubensbekenntnis in der Schweiz zur Ordnung des Gemeindegottesdienstes gehören? Welche Reaktionen löst das «Credo von Kappel» aus? Die appenzellische Kirche hat sich an der Vernehmlassung mit zwei unterschiedlichen offiziellen Stellungnahmen beteiligt. Der Kirchenrat sprach sich für die Beibehaltung der aktuellen Bekenntnisfreiheit aus. Eine Mehrheit des landeskirchlichen Pfarrkonventes unterstützte hingegen den Vorstoss des SEK, einen neuen Bekenntnistext zu entwickeln. Aus Sicht des SEK ist es deutlich, dass die Vernehmlassung die Diskussion um das Bekennen nicht abschliesst, sondern eröffnet.

Entwicklung bei den Pfarrpersonen: Jünger, internationaler und weiblicher

Die Pfarrschaft der appenzellischen Kirche ist in den letzten Jahren ein bisschen jünger, etwas internationaler und deutlich weiblicher geworden. Ein Vergleich der Jahre 1991 und 2012 zeigt, dass die Pfarrpersonen im Durchschnitt 46 Jahre alt sind. In den nächsten fünfzehn Jahren werden zwölf Pfarrpersonen, die heute in zehn Kirchgemeinden tätig sind, in Pension gehen.

Dank einer Zunahme von Pfarrerinnen und Pfarrern ausländischer Herkunft konnten die Kirchen ihre Stellen mit geeigneten Personen besetzen. Unsere Landeskirche ist somit etwas internationaler geworden:


Die Anzahl der Teilzeitpfarrstellen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist eine Konsequenz aus den sinkenden Mitgliederzahlen und der damit verbundenen rückläufigen Finanzen. Alle Spezialpfarrstellen der Landeskirche sind Teilzeitpfarrstellen: z. B. die Spitalseelsorge in Heiden oder die Klinik- und Spitalseelsorge in Herisau. In den Kirchgemeinden hat ebenfalls eine Mehrheit der Pfarrpersonen eine Teilzeitanstellung:


Die Evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell ist eine offene, vielfältige Glaubensgemeinschaft. Bestimmte Werte sind essentiell: Toleranz und Solidarität, aber auch Eigenverantwortung und Freiheit. Basisdemokratie und Selbstverantwortlichkeit des Einzelnen sowie auch die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann sind wichtige Merkmale. Die erste Frauenordination fand 1918 in Zürich statt, lange bevor das Frauenstimmrecht in der Schweiz durch eine eidgenössische Abstimmung am 7. Feb­ruar 1971 beschlossen wurde. In den Jahren 1956 bis

1969 fand die Einführung des vollen Frauenpfarramtes in den evangelisch-reformierten Landeskirchen der Schweiz statt.56 Die erste Pfarrerin einer appenzellischen Kirchgemeinde nahm ihre Tätigkeit 1972 in Wald auf.57 In den letzten Jahren ist die Zahl der Pfarrerinnen gegenüber jener der männlichen Kollegen stetig gestiegen.


Ausblick: Ab in die Zukunft

In den letzten Jahrzehnten gab es viele Veränderungen: Einige Entwicklungen zeugen von einer unbändigen Lebendigkeit, andere scheuchen auf und stellen existenzielle Fragen zur Zukunftstauglichkeit der evangelisch-reformierten Kirche, wie sie sich heute präsentiert. Im Hinblick auf die konstruktiven ökumenischen Beziehungen könnte die Frage gestellt werden, ob das Ziel der Reformation nicht schon erreicht und die Zeit gekommen ist, über ein konkreteres Zusammengehen der Landeskirchen nachzudenken. Wenn nicht, dann drängt sich die Frage auf, was das Reformiertsein in Zukunft kenn- und auszeichnen soll.

Die Kulturbeobachter sind sich darin einig, dass wir uns in einem grundlegenden gesellschaftlichen Umbruch befinden. Es gibt dabei starke Ähnlichkeiten mit anderen Zeiten, in denen eine prägende Kultur an ihr Ende kam, aber die neue sich noch nicht ganz entfaltet hatte. Es könnte relevant sein, sich der Geschichte der Christinnen und Christen der ersten Jahrhunderte zu erinnern. Denn das Christentum entstand in einer Zeit, in der eine Leitkultur mit ihren tragenden und sinngebenden Werten an ihr Ende gekommen war. Die Ablenkungstaktik des Kaisers mit «Brot und Spielen» konnte einen Moment lang im Volk die zunehmende Sinnlosigkeit verdrängen – aber nicht auf Dauer. So stellt sich die Frage: «Was war eigentlich ausschlaggebend, dass eine Kirche ohne Machtmittel und letztlich ohne einflussreiche Personen derart an Bedeutung gewinnen, ja sich in wenigen Jahrzehnten über das Römische Reich hin ausbreiten konnte?»58 Die Beantwortung dieser Frage könnte vielleicht helfen, einen gangbaren Weg in die Zukunft zu finden.

1 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung «Dominus Iesus» über die Einzigartigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche (http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_ 20000806 _dominus-iesus_ge.html [Stand: 05.06.2012]).

2 Brunner, Emil: Das Missverständnis der Kirche, Zürich 1988, 3. Aufl., S. 7.

3 «Ekklesia» wird je nachdem mit «Volksversammlung», «Gemeinde» oder «Kirche» übersetzt. «Ekklesia» wird im Neuen Testament für lokale Gemeinschaften sowie für die universale Christusgemeinschaft verwendet. Vgl. Exegetisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Band I, Stuttgart, Berlin, Köln 1992, 2. Aufl., S. 998ff.

4 «Vgl. Pfister, Rudolf: Kirchengeschichte der Schweiz, Band I, Zürich 1964, S. 8ff.

5 Vgl. Witschi, Peter et al.: Geschichte der Gemeinde Heris­au, Herisau 1999, S. 26.

6 Vgl. Willi, Johannes: Die Reformation im Lande Appenzell, Bern, Berlin 1924, S. 3., und zur Gemeinde Herisau, erste Erwähnung der Kirche zu Herisau: http://www.heris­au.ch/de/portrait/geschichte/welcome.php?action=show info &info_id=123 [Stand: 05.04.2012].

7 Pfister, Rudolf: Kirchengeschichte der Schweiz, Band II, Zürich 1974, S. 89.

8 Das Adjektiv «evangelisch» bedeutet «dem Evangelium gemäss» oder «auf dem Evangelium fussend».

9 Vgl. z. B. Markusevangelium 1,15.

10 Vgl. Newbigin, Lesslie: The Gospel in a Pluralist Society, London 1992, S. 141ff.

11 Jäger, Hans Ulrich: Reformierter Glaube, Zürich 1994, S. 11.

12 Jäger 1994, S. 48. Wegen der starken Gemeinsamkeiten gibt es diverse Partnerschaften unter den Evangelischen: Zum Beispiel haben Lutheraner und Reformierte 1973 in der sogenannten «Leuenberger Konkordie» eine Kirchengemeinschaft geschlossen, und zum Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) gehören nicht nur alle reformierte Kantonalkirchen der Schweiz, sondern auch die Evangelisch-methodistische Kirche der Schweiz.

13 Beim Kongregationalismus hat die Autonomie der einzelnen Kirchgemeinden oberste Priorität. Nach diesem System sind z.B. die Täuferbewegung, die Pfingstbewegung sowie die Baptisten organisiert.

14 Der Episkopalismus funktioniert nach einem hierarchischen Bischofssystem. Diese Art der Leitung kennen u.a. die Lutheraner sowie die Methodisten.

15 Vgl. Calvin, Johannes: Institutio Religionis Christianae, Neukirchen-Vluyn 1984, 3. Aufl., IV, 3,4ff., S. 716ff. Zu erwähnen ist, dass der Grundsatz der Ämterteilung eine der Wurzeln der Demokratisierung ist, aus der sich die politische Form der repräsentativen Demokratie entwickelt hat.

16 Jehle, Frank: Die andere Kirchenstruktur: Die Teilung der Ämter, in: Matthias Krieg/Gabrielle Zangger-Derron (Hg.): Die Reformierten, Zürich 2003, 2. Aufl., S. 60.

17 Vgl. Römerbrief 12, 1. Korintherbrief 12.

18 Jäger 1994, S. 75.

19 Jäger 1994, S. 87.

20 Matthäusevangelium 23,8.

21 Busch, Eberhard: Reformiert – Profil einer Konfession, Zürich 2007, S. 151f.

22 Busch 2007, S. 153.

23 Krieg/Zangger-Derron 2003, S. 71ff.

24 Busch 2007, S. 17.

25 1. Korinterbrief 13,9.

26 Vgl. Stapferhaus Lenzburg (Hg.): Glaubenssache. Ein Buch für Gläubige und Ungläubige, Baden 2006.

27 Obermüller, Klara: «Gott ja – Kirche nein». Ein kritischer Blick auf den Glaubensmarkt, in: Stapferhaus Lenzburg (Hg.): Glaubenssache. Ein Buch für Gläubige und Ungläubige, Baden 2006, S. 72.

28 Herren, Matthias: Düstere Zukunft für die Reformierten, in: NZZ am Sonntag, 04.04.2010.

29 Stolz, Jörg/Ballif, Edmée: Die Zukunft der Reformierten, Zürich 2010, S. 13.

30 Vgl. Stolz/Ballif 2010, S. 190ff.

31 Bundesamt für Statistik: Sprachen, Religionen – Daten, Indikatoren (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/05/blank/key/religionen.html

[Stand: 18.04.2012]).

32 Vgl. Bundesamt für Statistik: Medienmitteilungen (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/22/press.html [Stand: 07.07.2012]).

33 Römisch-katholische Kirche minus 3,7 %; evangelisch-reformierte Kirche minus 3,2 %.

34 «Übrige» umfasst: islamische Glaubensgemeinschaften (4,5 %), andere christliche Gemeinschaften (2,4 %), jüdische Glaubensgemeinschaften (0,2 %) sowie andere Religionsgemeinschaften (1,1 %).

35 Vgl. Bochiner, Christoph (Präsident der Leitungsgruppe des NFP 58): Die Religiosität der Christen in der Schweiz, NPF 58 – Themaheft IV, Belp 2011, S. 12ff.

36 Stolz/Ballif 2010, S. 64.

37 Stolz/Ballif 2010, S. 81.

38 Stolz/Ballif 2010, S. 95ff.

39 Bühler, Jürg: Landeschronik von Appenzell Ausserrhoden für das Jahr 2000, in: Appenzellische Gemeinnützige Gesellschaft (Hg.): Appenzellisches Jahrbuch 2000, 128. Heft, Herisau 2001, S. 96.

40 Mettler, Louis: Eine Verfassung mit allen für alle, in: «Magnet», Nr. 2, Februar 2000, S. 4.

41 Vgl. Stolz/Ballif 2010, S. 156f.

42 Mettler 2000, S. 5.

43 Die Sachlage ist insofern problematisch, da die Kirchenverfassung die Berufung von Pfarrpersonen auf die Volkswahl abstützt und damit den personalpolitischen Entscheid in die Kompetenz der Gemeindeversammlung legt. Vgl. Friederich, Ueli: Kurzgutachten: Vorgaben der Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell betreffend Zuständigkeit zur Entlassung von Pfarrpersonen, Bern 2012.

44 Vgl. Jehle 2003, S. 60. Jehle sieht in dieser Leitungskultur einen wichtigen Schutz vor einseitigen Tendenzen: «Eine Kirche, in der nur Theologen (oder Priester) den Ton angeben, wird möglicherweise weltfremd (oder klerikal). Umgekehrt läuft eine Kirche, die nur von Politikern (und Juristen oder Ökonomen) geleitet wird, Gefahr, ihre geistliche Tiefendimension zu verlieren.»

45 Evangelisch-reformierter Kirchenrat beider Appenzell (Hg.): Die Pfarrerschaft der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell, 2. Aufl., bearbeitet von Willy Hirzel, Wald AR 1991, S. 9.

46 Vgl. Stolz/Ballif 2010, S. 144ff.

47 Vgl. Evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell (http://www.ref-arai.ch [Stand: 16.09.2012]).

48 Bühler, Jürg: Landeschronik von Appenzell Ausserrhoden für das Jahr 2002, in: Appenzellische Gemeinnützige Gesellschaft (Hg.): Appenzellisches Jahrbuch 2002, 128. Heft, Herisau 2002, S. 92.

49 Vgl. Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund: Charta Oecumenica (http://www.sek-feps.ch/de/themen/charta-oecumenica/communiqu-s [Stand. 07. 07.2012]).

50 ref.ch (www.ref.ch/hauptseiten/aktuelle/news/5469 [Stand: 07.07.2012]).

51 Kuster, Ruth Maria/Moser, Benjamin: Erhebung der Leistungen der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Kirche der Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden (Schlussbericht), Rorschach 2012, S. 7.

52 Vgl. Stefan, Hans-Jürg: Warum und wozu ein neues Gesangbuch?, in: «Magnet», Nr. 9, 1998, 85. Jahrgang, S. 5.

53 Weibel, Rolf: Kultur, Liturgie und Spiritualität, in: «Schweizerische Kirchenzeitung», Nr. 45, 1998 (http://www.kath.ch/skz-1998/leit/le45.htm [Stand: 14. 05. 2012]).

54 Vgl. Krieg, Matthias (Hg.): Reformierte Bekenntnisse. Ein Werkbuch, Zürich 2009.

55 Krieg 2009, S. 12.

56 Vgl. Schweizer Theologinnen: Liste der ersten Frauenordinationen in den evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz (http://www.theologinnen.ch/ordinationen.htm [Stand: 07.07.2012]).

57 Hirzel, 1991, S. 9. Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen vergingen jedoch noch weitere 20 Jahre. Appenzell Ausserrhoden stimmte dem Frauenstimmrecht an der Landesgemeinde vom 30. April 1989 zu. In Appenzell Innerrhoden wurde das Frauenstimmrecht durch einen Bundesgerichtsentscheid vom 27. November 1990 eingeführt, nachdem die Landsgemeinde im April zuvor die Einführung erneut abgelehnt hatte.

58 Bittner, Wolfgang: Kirche – das sind wir! Von der Betreuungs- zur Beteiligungskirche, Neukirchen-Vluyn 2003, S. 26.

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