Kitabı oku: «Mobilität und Migration in der Frühen Neuzeit»

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UTB 8252

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Einführungen in die Geschichtswissenschaft

Frühe Neuzeit

Herausgegeben von Marian Füssel und Christoph Kampmann

Band 1

Márta Fata

Mobilität und Migration in der Frühen Neuzeit

Vandenhoeck & Ruprecht

Dr. Márta Fata ist apl. Professorin am Seminar für Neuere Geschichte der Universität Tübingen.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://dnb.de abrufbar.

© 2020 Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Theaterstraße 13, D-37073 Göttingen

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages.

Umschlagabbildung: Rembrandt (1606–1669), Zwei Wanderer. Herzog Anton-Ulrich-Museum Braunschweig, AB 3.180.

Korrektorat: Constanze Lehmann, Berlin

Umschlaggestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart

Satz: le-tex publishing services, Leipzig

Vandenhoeck & Ruprecht Verlage | www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com

UTB-Nr. 5414

ISBN 978-3-8252-5414-8

Vorwort zur Reihe

Geschichte ist ein Fach in permanenter Bewegung. Jede Generation stellt ihre eigenen Fragen an die Vergangenheit und trägt so entscheidend zum Wandel von Geschichtsbildern bei. Neue Themen treten in den Blick, klassische Themen werden aus einer neuen Perspektive betrachtet. Diese Dynamik in der akademischen Ausbildung zu begleiten ist das Ziel der UTB-Reihe „Einführung in die Geschichtswissenschaften: Frühe Neuzeit“. Die Frühe Neuzeit ist als eigenständige, den Zeitraum vom 15. bis zum 19. Jahrhundert umfassende Teilepoche fest etabliert. Längst ist Allgemeingut geworden, dass sie weit mehr darstellt als ‚nicht mehr Mittelalter‘ und ‚noch nicht Moderne‘, wobei die Diskussion über Charakteristika und Signaturen der Frühneuzeitepoche mit großer Intensität weitergeführt wird. Der Reihe geht es darum, anhand zentraler Themen ein vertieftes Verständnis der Frühen Neuzeit zu gewinnen. Bewusst werden solche Strukturen, Praktiken und Prozesse in den Mittelpunkt gestellt, die für die Frühe Neuzeit von besonderer Bedeutung sind und daher verstärkte Aufmerksamkeit der Frühneuzeitforschung gefunden haben, aber bislang kaum Gegenstand von historischen Einführungen gewesen sind.

Die Reihe richtet sich an Studierende wie Lehrende, darüber hinaus aber auch an ein allgemeines, historisch interessiertes Publikum. Der Fokus der einzelnen Bände ähnelt dem eines Seminars. Um Anschaulichkeit und Materialnähe bemüht, bieten die Bände plastische Beispiele, um abstrakte Prozesse mit Blicken aus der Nähe konkret werden zu lassen. Die Perspektive ist europäisch vergleichend, aber keinesfalls auf enzyklopädische Vollständigkeit gerichtet. Der Aufbau der Bände trägt der Theorieorientierung der Frühneuzeitforschung Rechnung, indem ausführlich leitende Konzepte, Kontroversen, Begriffe und Theoreme vorgestellt werden. Jeder Band bietet eine in sich geschlossene Darstellung, die den aktuellen Forschungsstand repräsentieren soll. Weitere Materialien für Lehre und zur individuellen Vertiefung einzelner Aspekte werden auf einer Online-Plattform bereitgestellt.

Die Reihe wird, so hoffen wir, ein plastisches Bild zentraler, die Frühneuzeitepoche prägender Strukturen und Entwicklungen vermitteln, und zugleich der wissenschaftlichen Wege, diese zu erforschen. Auf diese Weise werden die Bände in Studium und Lehre der Frühen Neuzeit wichtige Hilfestellung und Orientierung bieten.

Marian Füssel und Christoph Kampmann

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur Reihe

IEinführung

IIBegrifflich-historiografische Grundlegung

1Begriffe, Theorien und Typologien

1.1Der Migrationsbegriff im Wandel der Zeit

1.2Erklärungsmodelle, Forschungsansätze und Theorien

1.3Von der Wanderungs- zur Historischen Migrationsforschung in Deutschland

1.4Die Typologie der Migration

IIIThemenfelder

2Expansion und Erfahrung der Welt

2.1Die Begegnung mit der Neuen Welt

2.2Neue Dimensionen der Migration

2.3Alte und neue Formen der geografischen Mobilität

3Die Bevölkerung als zentrale Kategorie des frühneuzeitlichen Staates

3.1Die Bedeutung der Bevölkerung

3.2Die Bevölkerungstheorie und -praxis im 16. Jahrhundert

3.3Die kameralistische Variante im 17. und 18. Jahrhundert

4Die Migrationssteuerung

4.1Die „geordnete“ Migration

4.2Die Regelung der Abwanderung

4.3Die Lenkung der Zuwanderung

4.4Die Etablierung des Passwesens

5Die religiös motivierte Migration

5.1Migrationsoptionen

5.2Räumliche Wanderungsmuster

5.3Der Exulant zwischen Selbst- und Fremdzuschreibung

5.4Netzwerke der Glaubensflüchtlinge

5.5Migranten im Aushandlungsprozess

6Die militärische und kriegsbedingte Migration

6.1Krieg als Voraussetzung und Ursache von Migrationen

6.2Soldaten als Arbeits- und Karrieremigranten

6.3Zivilisten zwischen Kriegs- und Berufserfahrung

6.4„Grenzgänger“ des Krieges

7Die Siedlungsmigration

7.1„Plantation“, „Peuplierung“, „Impopulation“

7.2Einwanderung und Ansiedlung in den britischen Kolonien in Nordamerika

7.3Die Ansiedlung in Brandenburg-Preußen und in Ungarn

7.4Die Auswanderer und ihre Motive

7.5Rückschläge und Rückwanderungen

8Die Erwerbsmigration

8.1Erwerb und Migration

8.2Wanderarbeiter

8.3Wanderhändler

8.4Transnationale Aspekte der Erwerbsmigration

8.5Migranten zwischen Erwerb und Horizonterweiterung

9Die Subsistenzmigration

9.1Armut, Arbeit und Nichtsesshaftigkeit

9.2Regionale und individuelle Ursachen des Vagierens

9.3Die subsistenzorientierte Ökonomie des Überlebens

9.4Das Heimatrecht der Vaganten

9.5Zigeuner: ewig heimatlose Wanderer?

10Spielarten der Peregrination

10.1Wissenserwerb und Wissensvermittlung

10.2Sprachkenntnis als Voraussetzung

10.3Die peregrinatio apostolica

10.4Die peregrinatio academica

10.5Die Kavalierstour

10.6Die Gelehrtenmigration

11Dimensionen der Integration

11.1Kulturelle, soziale und strukturelle Integrationsprozesse

11.2Der Umgang mit dem Fremden

11.3Der Gruppenbildungsprozess der Einwanderer

IVFazit und Forschungsperspektiven

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Abbildungen

Ortsregister

Personenregister

I. Einführung

Zwei Abbildungen – eine Aufnahme des ungarischen Pressefotografen Zsolt Reviczky im Sommer 2015 (vgl. Abb. 1) und ein Kupferstich des Augsburger Künstlers Elias Bäck (vgl. Abb. 2), erschienen 1733 – stellen Migranten in verblüffend ähnlicher Art und Weise dar. Ein langer Zug von Menschen mit wenigen Habseligkeiten auf dem Rücken oder in der Hand bewegt sich auf einer Landstraße irgendwo in Europa.

Das Pressefoto hielt fest, womit ganz Europa seit 2015 elementar konfrontiert ist: die weltweite Fluchtbewegung, verursacht durch Krieg, Verfolgung, Klimakatastrophen und Armut. Umfasste die Gruppe der Asylbewerber in der Europäischen Union 2014 noch rund 627.000 Personen, so verdoppelte sich deren Zahl 2015 auf über 1,3 Millionen. Die hohe Zahl von Migranten löste in der Staatengemeinschaft eine bis heute andauernde und kontrovers geführte Debatte aus. Eine der Ursachen dafür ist das lückenhafte Völkerrecht. So definiert etwa die Genfer Flüchtlingskonvention diejenige Person als Flüchtling, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt […].“[1] Die Erklärung bezieht sich allerdings nicht eindeutig auf Menschen, die vor kriegerischen Auseinandersetzungen oder Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure wie Rebellen oder Milizen fliehen, und lässt somit Interpretationsspielräume zu. Deren negative Folgen müssen Geflüchtete aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak erfahren, die nicht generell unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, und deren Anträge auf Asyl deshalb einzeln geprüft werden müssen.


Abb. 1 Zsolt Reviczky, Flüchtlinge in Ungarn im Sommer 2015.


Abb. 2 Elias Bäck, Einzug der Salzburger Emigranten in Memmingen 1731.

Anders als die vor Krieg Geflüchteten haben die in Massen vor allem vor Not und Chancenlosigkeit aus den afrikanischen Ländern Fliehenden in der Regel keine Aussicht, den Asylantenstatus zu erhalten. Dies hält sie allerdings von der gefahrenreichen Flucht aus ihren Heimatländern nach Europa nicht ab. Bei der Überquerung des Mittelmeeres geraten sie immer wieder in Seenot, und nicht wenige von ihnen finden auf dem Meer den Tod. Ein allgemein gültiges internationales Recht für schiffbrüchige Geflüchtete gibt es jedoch nicht. So gilt in ihrem Fall „lediglich“ die ethisch-moralische Pflicht eines jeden Menschen, seinen Mitmenschen zu helfen und sie vor dem Tod zu retten. Aber gerade dies wird mit der Einstellung der staatlich geförderten Rettungsaktionen in Frage gestellt.

Leidenschaftlich diskutiert wurde in den letzten Jahren nicht nur über die Aufnahme, sondern auch über die Verteilung der Migranten innerhalb der Staatengemeinschaft. Auf dem Höhepunkt der Migration 2015/16 zeigte sich, dass die EU über keine einheitliche und gut funktionierende Migrationspolitik verfügt. Laut dem EU-Vertrag von Dublin ist nämlich immer derjenige Mitgliedsstaat für einen Migranten und seinen Asylantrag zuständig, in den er zuerst eingereist ist. So sind schon seit Langem die Staaten an den Außengrenzen der Union, vor allem Italien und Griechenland, durch die Aufnahme der Migranten belastet. Als 2015 Ungarn die durch Griechenland auf der Balkan-Route in das Land illegal eingereisten Migranten nicht weiterfahren lassen wollte und sich gegen ihre Aufnahme entschied, handelte es nach international geltendem Recht. Die EU-Kommission, die zwischen den Mitgliedsstaaten zu vermitteln versuchte, konnte allerdings auch schon deshalb keinen Erfolg erzielen, weil Ungarn wie auch die dem ungarischen Beispiel folgenden anderen ostmitteleuropäischen Staaten ihre einzelstaatlichen Interessen höher einstuften als die gesamteuropäischen. Ihre Haltung ist deshalb von den meisten Regierungen und der öffentlichen Meinung in den westlichen Mitgliedsstaaten unter europapolitischen und moralischen Gesichtspunkten negativ bewertet worden.

Besonders eklatant traten die Gegensätze zwischen Ungarn und Deutschland zu Tage, in denen zwei der am weitesten auseinanderliegenden Positionen der gesamten Debatte zum Tragen kommen. Ungarn argumentiert auf der Grundlage der nationalstaatlichen Souveränität und setzt dazu Mittel wie die Grenzsicherung durch den Bau von Zäunen ein. Es folgt darüber hinaus einer Zukunftsvorstellung, die den demografischen Rückgang nicht mit Einwanderung, sondern mit einer großzügigen Familienpolitik zu lösen versucht. Die Arbeitswanderung der Ungarn in die westlichen EU-Staaten bei gleichzeitiger Einwanderung von Gastarbeitern nach Ungarn zeigt allerdings, dass diese Politik nicht ausreicht und die Verschleierung von ökonomischen und gesellschaftlichen Problemen durch Nationalismus kein geeigneter Weg sein kann.

Die Position in Deutschland dagegen basierte noch bis vor kurzem ausschließlich auf der Idee, dass Wohlstand und freie Grenzen für alle einander nicht ausschließende Kriterien seien. Doch allmählich wurde dieser Standpunkt durch die Diskussionen über die Grenzen des Wohlfahrtsstaates und das Erstarken skeptischer und antidemokratischer Haltungen innerhalb der Bevölkerung abgelöst. Während viele in Deutschland und in Europa der Meinung sind, dass mithilfe der weltweiten Migranten dem Fachkräftemangel und der demografischen Alterung der Bevölkerung vorzubeugen ist, betrachten nicht wenige die Zuwanderung als Bedrohung. Sie befürchten durch die Aufnahme von mehrheitlich armen und weniger gut ausgebildeten Migranten mit muslimischer Religionszugehörigkeit ökonomische Belastungen und politische Instabilität sowie eine kulturelle Überfremdung. Sie sehen auch die Gefahren eines staatlichen Kontrollverlustes und einer um wirtschaftliche und soziale Ressourcen geführten Konkurrenz zwischen Einheimischen und Zuwanderern.

Der Kupferstich von Bäck stellt den Einzug der Salzburger Exulanten in der evangelisch-lutherischen Reichsstadt Memmingen im Jahre 1732 dar. Zwischen November 1731 und August 1732 waren etwa 20.000 Migranten aus dem Fürsterzbistum Salzburg in den verschiedenen Territorien des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und einige bald auch in die britische Überseekolonie Georgia unterwegs. Den Anlass zu ihrer Migration bot der Ausweisungserlass des Landesherrn Leopold Anton von Firmian vom 31. Oktober 1731.

Der seit 1727 regierende Fürsterzbischof war ein entschiedener Gegner des Protestantismus, der mit seiner Aktion zur Aufspürung und Missionierung der Geheimprotestanten in den Jahren von 1728 bis 1730 seine nicht katholischen Untertanen herausforderte. Als wegen dieser konfessionellen Bedrückung evangelisch-lutherische Familien auswandern wollten, aber dazu die Genehmigung nicht erhielten, wurde im Juni 1731 eine „Supplikation der Lutherischen Saltzburger Paurn“ im Namen von etwa 18.500 Personen an das Corpus Evangelicorum, die gemeinsame Körperschaft der lutherischen und reformierten Reichsstände im Heiligen Römischen Reich, geschickt. Darin baten die Bauern die Reichsstände um Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Forderung, entweder ihre Religion frei ausüben oder frei auswandern zu dürfen. Das Corpus Evangelicorum nahm Verhandlungen mit den katholischen Reichsständen auf und verlangte, das Patent im Sinne der Beschlüsse der Westfälischen Friedensverträge von 1648 abzuändern; es war jedoch an Kompromissen und nicht an der Entfachung von konfessionellen Gegensätzen im Reich interessiert.

Der Erzbischof, der die Ausweisung beschloss, hatte mit dem Emigrationspatent die formale reichsrechtliche Regelung des Friedens auf seiner Seite. Er konnte sich darauf beziehen, dass in seinem Land die katholische Konfession stets die einzig approbierte Religion war und auch im Sinne der sogenannten Normaljahrregelung des Friedens im Fall von Salzburg den Protestanten weder das Recht der öffentlichen noch der privaten Religionsausübung zustand. Und weil der Erzbischof die Geheimprotestanten deshalb nicht als religiöse Gemeinschaft, sondern als politische Rebellen betrachtete, räumte er ihnen auch nicht eine längere Abzugsfrist ein, die Auswanderern aus Glaubensgründen im Sinne des Westfälischen Friedens zustand, um ihr Hab und Gut veräußern zu können.

Mit seinem Vorgehen löste Firmian diplomatische Querelen im Reich aus. Die ersten Vertriebenen, die zur Schicht des besitzlosen Gesindes gehörten, hatten ihre Heimat innerhalb einer Woche am 24. November 1731 bei Kälte und Schnee zu verlassen, und weil der Fürstenstaat mit Bayern im Vorfeld keine Gespräche über den Durchzug der Vertriebenen geführt hatte, mussten diese an der Grenze wochenlang warten. Auch war man nirgendwo auf ihren Empfang vorbereitet, sodass sie zunächst ziellos in Süddeutschland umherirrten. Bauern und Handwerker, denen wiederum eine Frist von bis zu drei Monaten eingeräumt wurde, konnten dagegen aufgrund des Einladungspatentes des preußischen Königs vom 2. Februar 1732 bereits in 16 geordneten Zügen direkt nach Preußisch-Litauen auswandern. Damit rettete Friedrich Wilhelm I. nicht nur die Emigranten vor dem Abgrund, sondern zugleich auch das Reich vor einer politischen Krise.

Die Salzburger Emigranten zogen unter Jubel durch die protestantischen Städte und Gebiete in ihre neue Heimat, „worinnen Milch und Honig der Evangelischen Wahrheit fliesset“ – so der Untertitel des 1733 in Augsburg mit den bildlichen Darstellungen von Bäck erschienenen Buches. Die Vertriebenen wurden unterwegs von einer Welle der Hilfsbereitschaft getragen. Sie galten als Vorbilder für Glaubensfestigkeit, weshalb ihr Schicksal auch propagandistisch in zahlreichen Schriften, Flugblättern, Liedern und bildlichen Darstellungen benutzt wurde, um die Stimme gegen die Vertreibung aus religiösen Gründen zu erheben.

Allerdings war die aufgrund religiöser Solidarität geleistete Hilfe für die Salzburger nicht mit einer allgemeinen Bereitschaft der protestantischen Fürsten gleichzusetzen, die vertriebenen Glaubensgenossen aufzunehmen. Besonders aufschlussreich ist die unterschiedliche Haltung von Brandenburg-Preußen und Württemberg. Der württembergische Herzog Eberhard Ludwig zeigte sich gegenüber den Vertriebenen restriktiv. Es wurde zwar bei der herzoglichen Regierung eine Deputation eigens für die Vertriebenen eingerichtet und die Beamten wurden angehalten, ihnen den Durchzug zu erleichtern. Doch dauerhaft aufgenommen werden sollten nur jene wenigen Migranten, bei denen ein besonderer ökonomischer Nutzen zu erwarten oder spezifische handwerkliche Fertigkeiten vorhanden waren. Andere sollten dazu bewogen werden, weiterzuziehen und das Land zu verlassen. Dagegen erklärte sich der preußische König bereit, die Mehrheit der Vertriebenen aufzunehmen, um seine unter Arbeitskräftemangel leidenden Gebiete in Preußisch-Litauen voranzubringen. Nicht die Solidarität mit den eigenen Glaubensgenossen, sondern eigene, ökonomische Anliegen standen in beiden Fällen an erster Stelle: in Württemberg der Blick auf die begrenzten eigenen Ressourcen, die keine Aufnahme von Einwanderergruppen ermöglichten, in Preußen die Unterbevölkerung des Landes, die eine solche Aufnahme erforderten.

Durch gewisse Ähnlichkeiten der hier skizzierten aktuellen und historischen Migrationsereignisse drängt sich die folgende Frage regelrecht auf: Welchen Mehrwert besitzen historische Untersuchungen über Wanderungsbewegungen? Migration gehört zum Wesen des menschlichen Lebens oder wie Klaus J. Bade, der Begründer der Historischen Migrationsforschung in Deutschland, formulierte: „Migration ist ein Konstituens der Conditio humana wie Geburt, Vermehrung, Krankheit und Tod. Die Geschichte der Wanderungen ist so alt wie die Menschheitsgeschichte; denn der Homo sapiens hat sich als Homo migrans über die Welt ausgebreitet.“[2] Historische Darstellungen rufen somit in Erinnerung, dass Menschen seit jeher aus den unterschiedlichsten Gründen freiwillig oder unfreiwillig wanderten.

„Trotz dieser Tatsache wird nach wie vor am Mythos der Sesshaftigkeit der (Welt-)­Bevölkerung festgehalten“, schreibt Sylvia Hahn in ihrem Beitrag über die allgemein verbreitete Ansicht, dass es in der Vergangenheit noch nie so viele Wanderungsbewegungen gab wie heute.[3] Die Ursache für dieses Bild sieht Hahn historisch begründet: Denn im 19. Jahrhundert, als die großen Massenauswanderungen und die durch die Industrialisierung und Urbanisierung hervorgerufenen Wanderungen breite Bevölkerungsschichten verunsicherten, wurde Sesshaftigkeit zu den „wichtigsten socialen und wirtschaftlichen Tugenden“[4] erhoben. Nicht anders verhielt es sich in der Frühen Neuzeit, insbesondere zur Zeit der regen Binnenwanderungen und beginnenden Massenauswanderungen im 17. und 18. Jahrhundert, als die Policeyordnungen die Sesshaftigkeit zur Norm erhoben haben. Sesshaftigkeit wurde immer mehr zu einer positiven gesellschaftlichen Errungenschaft, während Mobilität als eine negative, ja in vielen Fällen sogar deviante Verhaltensweise galt. In der heutigen Angst vor Migrationen steckt auch diese, in der kollektiven Erinnerung verankerte historische Bewertung. Untersuchungen über historische Wanderungsbewegungen können helfen, diese Angst zu nehmen, damit aktuelle Herausforderungen mit der erforderlichen Nüchternheit betrachtet werden.

Innerhalb der Geschichtswissenschaft setzt sich die Historische Migrationsforschung als eine noch immer wachsende Teildisziplin zur Aufgabe, räumliche Bevölkerungsbewegungen in der Geschichte zu erfassen, zu beschreiben und zu erklären. Jochen Oltmer hat diese Aufgabe in elf Punkten konkretisiert.[5] Die historisch ausgerichtete Migrationsforschung fragt demnach

1.

nach den Hintergründen und Bedingungen von Migrationsentscheidungen,

2.

den Mustern räumlicher Bewegungen zwischen Herkunfts- und Zielgebieten im Kontext der Wechselbeziehungen zwischen den beiden Räumen,

3.

den Netzwerken und Organisationen von Migrationen,

4.

den Erwartungen und Erfahrungen von Migranten,

5.

den Dimensionen, Formen und Folgen von Migrationen,

6.

den Lebensverhältnissen und Lebensverläufen von Migranten,

7.

der Identitätsbildung im Prozess von Migration und Integration,

8.

den Bemühungen und Einflussmöglichkeiten von Obrigkeiten, Staaten und Institutionen um Migration und Integration,

9.

der Wissensproduktion über Migration,

10.

der Genese von Migration als Medienereignis und

11.

den Rückwirkungen der Abwanderung auf Menschen und Strukturen in den Ausgangsräumen.

Eine besondere Herausforderung von migrationshistorischen Darstellungen lautet, diese Fragen in dem jeweiligen zeitlichen und gesellschaftlichen Kontext zu beantworten. Zur Zeit der Salzburger Exulanten bedeutete dieser Kontext: Ständegesellschaft, ein vormoderner Staat, nicht vorhandene Rechtsgleichheit, fehlende universelle Menschen- und Freiheitsrechte; heute bedeutet er: Rechtsgleichheit, Menschenrechte und starke, im Sinne einer Staatsverfassung wirkende staatliche Institutionen.

Zu diesem Buch

Im Mittelpunkt dieser Einführung steht die Untersuchung von Wanderungsbewegungen in der Zeit zwischen 1500 und 1800 mit dem geografischen Schwerpunkt des Territoriums des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation mit seinen benachbarten Gebieten. Dieser Zugang erscheint aus zwei Gründen sinnvoll: Erstens waren die Reichsterritorien in der Frühen Neuzeit durch zahlreiche dynastische, politische und ökonomische Verflechtungen sowie kulturelle Netzwerke mit ihren Nachbarn eng verbunden, die vielfältige und mehrere Jahrhunderte lang währende migratorische Beziehungen hervorbrachten. Das Alte Reich bildete zudem einen in alle Richtungen offenen Migrationsraum. Dort waren Wanderungsbewegungen Teil der europäischen und gerade in der Frühen Neuzeit allmählich globale Ausmaße annehmenden Migrationen, auch wenn die einzelnen Regionen unterschiedlich stark in diese Migrationsprozesse eingebunden waren. Zweitens erscheint die geografische Begrenzung auch deshalb sinnvoll, weil einzelne europäische Großregionen aufgrund ihrer unterschiedlichen Wirtschafts- und Sozialstrukturen signifikante Unterschiede in ihren Migrationsbewegungen aufweisen.

Die Einführung verfolgt das doppelte Ziel, Fragen, Forschungsansätze und Theorien der historisch ausgerichteten Migrationsforschung an ausgewählten Migrationsereignissen zu exemplifizieren, um so zugleich einen Überblick über die frühneuzeitlichen Wanderungsbewegungen zu bieten. Nach der Vorstellung der wichtigsten Forschungsansätze und -theorien der Migrationsforschung in Kapitel 1 werden in Kapitel 2 die neuen Rahmenbedingungen der Migrationen und Mobilitätsformen im 16. Jahrhundert dargestellt. In Kapitel 3 wird die Bevölkerung als eine zentrale Kategorie des im 16. Jahrhundert beginnenden staatstheoretischen und ökonomischen Denkens herausgearbeitet, worauf die in Kapitel 4 dargestellten Methoden und Praktiken der obrigkeitlichen Migrationssteuerung basierten. In den Kapiteln 5 bis 10 wird den spezifischen Triebkräften, Formen und Folgen von Migrationen sowie den Handlungsmöglichkeiten und Strategien der Migranten nachgespürt, bevor in Kapitel 11 Aspekte der Integration behandelt werden.

[1] https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf (23.07.2019).

[2]Bade, K. J., Historische Migrationsforschung, in: IMIS-Beiträge 2002, H. 20, S. 21.

[3]Hahn, S., „Es gab noch nie so viel Migration wie heute (früher waren die meisten Menschen sesshaft)“, in: M. Haller (Hg.), Migration und Integration. Fakten oder Mythen?, Wien 2019, S. 39 f.

[4]Schmoller, G., Der moderne Verkehr im Verhältnis zum wirtschaftlichen, socialen und sittlichen Fortschritt, hier zit. nach Hahn wie (Anm. 3), S. 40.

[5]Oltmer, J., Migration, in: J. Dülffer u. W. Loth (Hg.), Dimensionen internationaler Geschichte, München 2012, S. 253.

II. Begrifflich-historiografische Grundlegung

1. Begriffe, Theorien und Typologien
1.1 Der Migrationsbegriff im Wandel der Zeit

Sucht man nach dem heute allgemein verbreiteten Wort und Begriff „Migration“ in der Vormoderne, so entpuppt sich dieses Vorhaben als keineswegs einfach. Einer der Gründe dafür ist im historischen Wandel des Begriffs selbst zu suchen.

In den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen lateinischen Schriften fehlte das Wort migratioim Sinne einer räumlichen Bewegung. Dagegen stand vagatio in der Bedeutung von Herumschweifen, womit das „fahrende Volk“ und Bettler am Rande der Gesellschaft gemeint waren. Das Wort peregrinatio wiederum bezeichnete sowohl den inneren Lebensweg des Menschen als auch die konkrete Pilgerschaft zu heiligen Orten und zu Orten der Wissenschaft mit dem Ziel des Studiums in der Fremde. Wie das von Johann Heinrich Zedler redigierte und zwischen 1732 und 1754 herausgegebene Universallexikon, das wichtigste Nachschlagewerk des deutschen Sprachraums während der Aufklärungszeit, belegt, wurde migratiosehr lange in der aus dem römischen Recht übernommenen Bedeutung des Auszugs aus einem Pacht- und Mietverhältnis verwendet.[6] Das Wort „Wanderung“ wurde im Lexikon unter dem Lemma „Reisen“ als Synonym aufgeführt, das das Bereisen fremder Orte aus unterschiedlichen Gründen – von Neugier bis zum Erwerb neuer Kenntnisse – bezeichnete. Lediglich im Zusammenhang mit dem Eintrag „Zug“ tauchte die spätantike Völkerwanderung auf. Auch im „Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart“ von Ernst Johann Christoph Adelung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war „Wanderung“ in der Bedeutung der Völkerwanderung aufgeführt.[7] Die im Wörterbuch erfassten Verben „auswandern“, „einwandern“ und „fortwandern“ stellten wiederum zwei für die Zeit typische Formen der Migration in den Vordergrund: die Walz der Gesellen und die grenzüberschreitende Wanderung der Untertanen.

Bis heute gibt es keine kohärente Definition von Migration. Zwar wurde der Begriff als Entlehnung der angelsächsischen Forschung im Zuge der Etablierung einer modernen Migrationsforschung gebräuchlich, doch wird unter Migration im engeren Sinne häufig nur der dauerhafte Wohnortwechsel, also die grenzüberschreitende Aus- und Einwanderung verstanden. Im weitesten Sinne subsumiert man dagegen unter Migration jeden ständigen und vorübergehenden Wechsel des Wohnsitzes wie etwa das Pendeln zur Arbeit und Ausbildung oder die saisonale Arbeitswanderung.

In Anbetracht der Vielschichtigkeit der Bedeutung und der Vielfalt der Formen erscheint der von der Soziologie angewandte Doppelbegriff „Mobilität und Migration“ als eine sinnvolle Überbrückung der Definitionsdefizite. In der Soziologie wird zwischen horizontaler, d. h. räumlicher, und vertikaler, also sozialer Mobilität unterschieden. Unter räumlicher Mobilität versteht man jede Bewegung im Raum, während Migration im Sinne der dauerhaften Verlegung des Lebensmittelpunktes als ein Sonderfall der Mobilität gilt. Jochen Oltmer hat, diese soziologische Definition aufgreifend, Migration für die historische Forschung konkretisiert und wie folgt beschrieben:

Migrationen sind Formen der Mobilität, die weitreichende Konsequenzen für die Lebensverläufe der Wandernden haben und aus denen sozialer Wandel resultiert. Migration kann das Überschreiten politisch-territorialer Grenzen bedeuten. Aber auch räumliche Bewegungen innerhalb eines staatlichen Gebildes lassen sich als Migration fassen; denn auch sie können es erfordern, dass Migrantinnen und Migranten sich mit wirtschaftlichen Gegebenheiten und Ordnungen, kulturellen Mustern sowie gesellschaftlichen Normen und Strukturen auseinandersetzen, die sich zum Teil erheblich von denen des Herkunftsortes unterscheiden.[8]

1.2 Erklärungsmodelle, Forschungsansätze und Theorien

Die Zeiten des obrigkeitlichen Beobachtens und Beschreibens von Wanderungsbewegungen wurden ab Mitte des 19. Jahrhunderts immer mehr durch das wissenschaftliche Interesse an Ursachen und Formen der Migration abgelöst. Ein Anstoß hierzu ging von den staatlichen Bestrebungen aus, zunehmende Wanderungsbewegungen besser zu verstehen, um diese zugleich im Dienst der eigenen ökonomischen und nationalen Ziele lenken zu können. Der deutsche Kartograf und Demograf Ernst Georg Ravenstein, zwischen 1855 und 1875 im topografisch-statistischen Amt des britischen Kriegsministeriums in London tätig, formulierte 1885 die These, dass sich Wanderungen zwischen Migranten abgebenden und Migranten aufnehmenden Regionen abspielen und bestimmten Gesetzmäßigkeiten unterliegen.[9] Diese fasste er in sieben Beobachtungen zusammen:

1.

Die Mehrheit der Wanderer legt nur eine kurze Entfernung zurück.

2.

Migration erfolgt in Etappen, und jede Etappe führt den Wanderer in Richtung eines Gravitationszentrums. Landbewohner ziehen demzufolge in die nächstgelegene Stadt mit einem schnellen ökonomischen Wachstum. An die Stelle jedes Abwanderers rückt zugleich ein Zuwanderer, wobei Migration – analog zu den Gravitationsgesetzen – mit zunehmender Distanz vom Herkunftsort abnimmt.

3.

Ab- und Zuwanderungen weisen ähnliche Charakteristika auf.

4.

Jeder Migrationsstrom wird durch eine Gegenströmung kompensiert.

5.

Wanderer, die weite Entfernungen zurücklegen, wenden sich in der Regel den sich dynamisch entwickelnden Industriezentren zu.

6.

Bewohner der Städte wandern weniger als die Landbevölkerung.

7.

Frauen sind unter den Kurzstreckenmigranten häufiger zu finden als Männer.

Aufgrund dieser Gesetzmäßigkeiten machte Ravenstein fünf Migrantengruppen aus, die von ihm als regionale Migranten, Kurz- und Langstreckenmigranten, Etappenmigranten und temporäre bzw. saisonale Migranten typologisiert wurden. Die Frage, warum Menschen von ihrem Herkunftsort an einen anderen Ort wandern, beantwortete er im Fall der Binnenmigration mit der Hoffnung der Menschen auf einträgliche Arbeit in Gebieten mit besser entwickelten Ressourcen. Im Fall der grenzüberschreitenden Abwanderung beantwortete er dies dagegen mit der Überbevölkerung, welche die Wanderer in der Hoffnung auf eine einträgliche Arbeit in Gebiete mit unterentwickelten Ressourcen führt.

Ravenstein gab mit seinem zweipoligen Gravitationsmodell zwischen Ab- und Zuwanderung grundlegende Impulse für die sich allmählich etablierende Wanderungsforschung, die seitdem versucht, Ausmaße, Richtungen, Ursachen und Folgen von Wanderungen mithilfe von allgemein gültigen Modellen und Theorien zu beschreiben und zu begründen. Rekurrierend auf das Ravenstein’sche Modell ging die Forschung lange von der Annahme aus, dass Wanderungen durch die Diskrepanz zwischen negativen Push-Faktoren in der Herkunftsregion und positiven Pull-Faktoren in der Zielregion ausgelöst werden. Doch trotz der zweifelsohne vorhandenen Abstoßungs- und Anziehungsfaktoren weisen die Wanderungsursachen eine überaus große Variabilität auf, sodass das Push- und Pull-Modell als Erklärung heute als nicht ausreichend bewertet wird.

Die Migrationstheorien der Gegenwart stellen Phänomene wie ökonomische und gesellschaftliche Asymmetrie, soziale Netzwerke oder individuelle Lebensplanung in den Vordergrund. Allerdings geben auch die neuen Erklärungsversuche keine befriedigenden Antworten auf die Frage, warum manche Menschen migrieren, andere aber wiederum nicht. Ein alles erklärendes Modell der Wanderungen gibt es nicht und wird es auch in der Zukunft nicht geben: Denn Migration stellt einen komplexen sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Prozess dar, in dem Raum, Zeit und Mensch als variable Faktoren eine gleich wichtige Rolle spielen, auch wenn am Ende der Überlegungen für oder gegen die Wanderung die individuellen Faktoren ausschlaggebend zu sein scheinen. Denn schlussendlich ist das Individuum selbst, das sich dafür oder dagegen entscheidet. Eine Ausnahme hierbei stellt nur die Zwangsmigration dar. Die aus religiösen, ethnischen, sozialen oder politischen Ursachen durchgeführten Vertreibungen und Deportationen wie auch die ökologischen Katastrophen lassen den Betroffenen in der Regel keine oder nur sehr begrenzt eine Wahl zwischen Bleiben und Abwandern.

Außer der Komplexität des Migrationsprozesses scheint ein weiteres, wissenschaftsimmanentes Hindernis für die Generalisierbarkeit von Aussagen über Migration eine Rolle zu spielen. Migrationstheorien haben sich in den unterschiedlichsten Wissenschaftsdisziplinen – so etwa in der Demografie, Geografie, Ethnologie, der Wirtschafts-, Rechts-, Politik-, Geschichts- oder Erziehungswissenschaft – entwickelt, und die einzelnen Disziplinen haben zur Erforschung von Migrationsbewegungen eigene Teilbereiche hervorgebracht: u. a. die Migrationssoziologie, Migrationsgeografie, die Migrationslinguistik, Migrationspädagogik oder die Historische Migrationsforschung. Alle Teildisziplinen fragen zwar grundsätzlich nach den drei Hauptthemenfeldern der Migration: den Ursachen der Wanderungen, dem Wanderungsgeschehen und den Folgen der Wanderungen. Gemeinsam ist den Teildisziplinen auch, dass sie ihre Beobachtungen auf der makro-, der meso- und der mikroanalytischen Ebene durchführen. Dennoch kann von der Migrationsforschung als einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin nicht gesprochen werden, da sämtliche Teildisziplinen mit Fragestellungen und methodischen Zugriffen ihrer eigenen Disziplin an die Erforschung der Wanderungsprozesse herangehen. Aufgrund dieser mehrfachen disziplinären Verankerung nimmt die Migrationsforschung die Stellung einer Diagonalen in der Forschung ein, wodurch sie nach Michael Bommes als ein „multi- und interdisziplinäres Konglomerat an Forschungen“ zu definieren ist.[10]

Zur Migration gibt es heute eine kaum mehr überschaubare internationale und interdisziplinäre Forschungsdiskussion. Trotz aller Unterschiede ist diesen zahlreichen theoretischen Ansätzen gemeinsam, dass sie nur bestimmte Teilaspekte des Migrationsgeschehens, so die Migrationsursachen, die Auswirkungen der Migration oder Fragen der Integration, ins Visier nehmen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Forschungsansätze zu diesen drei Teilaspekten im Überblick skizziert werden.

Bereiche der Wirtschaftswissenschaft und der Soziologie setzten sich mit Migrationsphänomenen schon seit dem Ende des 19. Jahrhunderts kontinuierlich auseinander und haben sich nicht nur wechselseitig, sondern auch die Beschäftigung anderer Disziplinen mit der Migration, darunter die Geschichtswissenschaft, stark beeinflusst. Infolge der Ausweitung der internationalen Migration in den 1960er-Jahren widmeten sich vor allem Vertreter der klassischen und neoklassischen Ökonomie und der Wirtschaftssoziologie den Ursachen und Folgen von Wanderungsbewegungen. Zurückgreifend auf das Push-Pull-Modell von Ravenstein erklärten Everett S. Lee [11] und Michael P. Todaro [12] Wanderungen als Ergebnis der Differenz zwischen Nachfrage und Angebot der Arbeitskräfte in den einzelnen Ländern und der zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Lohndisparität. Todaro führte die Überlegungen in seiner Wert-Erwartungstheorie fort, wonach Abwanderungswillige diejenige Alternative wählen, die sie mit dem größten Nutzen, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit dessen Eintretens, verbinden.[13] George J. Borjas wies wiederum darauf hin, dass trotz der real bestehenden Lohndiskrepanz zwischen Abwanderungs- und Zuwanderungsgebiet und trotz des erwarteten Mehrwerts in der Ferne nur bestimmte Personen abwandern.[14] Die Ursache dafür erkannte er in den selektiven Merkmalen der Menschen wie z. B. Alter, Beruf oder Familienstand.

Kritisiert wurden diese mikroökonomischen Ansätze vor allem deshalb, weil sie den Migranten einseitig als homo oeconomicus in den Mittelpunkt stellten und die Wanderungsentscheidung auf eine individuelle Nutzenbilanzierung zurückführten. Neue Ansätze versuchten dagegen die Migrationsentscheidung in gesellschaftliche Strukturen, soziale Beziehungen oder ökonomische Verflechtungen einzubinden. So rückte Michael J. Piore mit seiner Segmentationstheorie die Vorstellung in den Mittelpunkt, dass Arbeitsplätze je nach Tätigkeit den Beschäftigten Prestige und Status verleihen.[15] Der Arbeitsmarkt in den Industriegesellschaften ist einerseits in qualifizierte und gut bezahlte, andererseits in unqualifizierte und schlecht entlohnte Arbeitsplätze geteilt. Da einheimische Arbeitskräfte die schlecht bezahlten und wenig angesehenen Arbeitsplätze in der Regel vermeiden, ist man bei deren Besetzung auf die Anwerbung von solchen Immigranten angewiesen, die bereit sind, diese Stellen anzunehmen, die sie zu Hause nie akzeptieren würden.

Andere systemisch-strukturelle Migrationstheorien wie u. a. von Oded Stark bestimmten dagegen die privaten Haushalte als Motor der Migration.[16] Die Wanderungsentscheidung findet demnach innerhalb der Haushalte als gemeinsamer Entschluss statt. Nicht der individuelle Nutzen des Einzelnen, sondern die kollektive Nutzenmaximierung des Haushaltes steht im Vordergrund. Familienmitglieder, die an der Arbeitsmigration beteiligt sind, wirken nach dieser Auffassung nicht nur der Verarmung der Familie entgegen, sondern tragen zugleich zur Maximierung des Einkommens und schließlich sogar der Umwandlung des ländlichen Haushaltes zu einem kapitalistischen Betrieb bei.

Die vom Sozialgeografen Akin L. Mabogunje entworfene Theorie des Migrationssystems untersucht hingegen den engen Austausch von Informationen, Gütern, Kapital und Personen, die zwischen bestimmten Ländern oder Regionen stattfinden.[17] An diesen Austauschprozessen nehmen zahlenmäßig viele Migranten teil, und deren Migration, die verschiedene Formen wie z. B. Arbeitsmigration, Bildungsmigration, Familienzusammenführung und Touristenströme annimmt, erfolgt über einen längeren Zeitraum. Zwar ist das so entstandene Wanderungssystem das Ergebnis ungleicher Entwicklungen, dennoch verläuft die Migration zwischen den beiden Ländern oder Regionen nicht nur in eine Richtung. Es finden vielmehr wechselseitige Zuwanderungen wie auch Rückwanderungen statt. Voraussetzungen für ein solches Migrationssystem sind historische, kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen. Eine geographische Nähe ist dagegen nicht zwingend.

1974 entwickelte der Soziologe Immanuel Wallerstein seine Theorie über das Weltsystem,[18] die u. a. dem Konzept einer frühneuzeitlichen kapitalistischen Weltökonomie des französischen Historikers Fernand Braudel verpflichtet ist. Nach Wallerstein entstand bereits im 16. Jahrhundert ein Weltmarktsystem, in dem Zentren, Peripherien und Zwischenregionen in einem arbeitsteiligen Netz ökonomischer Tauschbeziehungen eng miteinander verbunden waren.

Mit der Weltsystemtheorie argumentierten auch Alejandro Portes und John Walton in ihrer 1981 veröffentlichten Untersuchung dahingehend, dass die innerhalb der Weltwirtschaft bestehende Ungleichzeitigkeit und die strukturelle Abhängigkeit zwischen Zentren und Peripherien dazu führen, dass kapitalistische Verhältnisse aus den Zentren in die peripheren, nicht-kapitalistischen Gesellschaften eindringen und dort eine breite Bevölkerung zur Auswanderung verleiten.[19]

Die Historische Migrationsforschung hat die systemtheoretischen Konzepte aufgreifend, mehrere Migrationssysteme im Laufe der Geschichte herausgearbeitet. Jan Lucassen [20], Leslie P. Moch [21] und Dirk Hoerder [22] beschrieben in ihren Arbeiten für das frühneuzeitliche Europa mehrere Systeme, darunter

1.

das System des auf die Hafen- und Handelsstädte und deren Hinterland gerichteten Ostseeraums,

2.

das System des auf die urbanen Niederlande gerichteten Nordseeraums und

3.

ein System, das Zentralfrankreich als Arbeitskräftereservoir mit dem Zentrum der Iberischen Halbinsel verband.

4.

Südosteuropa war Teil des den östlichen Mittelmeerraum umfassenden Migrationssystems des Osmanischen Reiches.

5.

Ein weiteres System verband das Zarenreich mit Mitteleuropa durch eine West-Ost-Wanderung von Experten und Kolonisten.

Infolge der sich ab Mitte des 18. Jahrhunderts wandelnden politischen und ökonomischen Voraussetzungen veränderten sich diese Migrationssysteme. Während das Nordseesystem erhalten blieb, entstanden neue regionale und überregionale Wanderungssysteme, die vor allem auf die urbanen Zentren Europas ausgerichtet waren. Die kontinentalen Wanderungssysteme wurden ab 1500 außerdem durch ein erstes, aus Südwesteuropa auf Zentral- und Südamerika gerichtetes, dann durch ein zweites, aus Nordwesteuropa auf Nordamerika gerichtetes transatlantisches System erweitert.

Themenfelder der ökonomischen Migrationsforschung sind heute viel mehr als früher an den Schnittstellen zu anderen Disziplinen angesiedelt und greifen sozio- und verhaltensökonomische Aspekte auf. Die Öffnung geht nicht zuletzt auf die Adaptierung der von dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu 1979 aufgestellten These zurück, der neben dem ökonomischen Kapital auf die Bedeutung des sozialen und kulturellen Kapitals beim Zusammenhalt von Großgruppen hingewiesen hat.[23] Eine Vielzahl der Theorien geht davon aus, dass das soziale Kapital, die Verankerung der Menschen in Werte-, Verhaltens- und Solidaritätsgemeinschaften, eine unverzichtbare Ressource der Migranten darstellt.

Vertreter der entscheidungs- und handlungstheoretischen Ansätze in der Soziologie wie Charles Tilly [24] entwarfen in den 1970er- und 1980er-Jahren die Theorie der Migrationsnetzwerke. Sie gingen davon aus, dass die Migranten bevorzugt jene Zielgebiete wählen, über welche sie durch bereits dorthin ausgewanderte Familienmitglieder, Freunde und Bekannte informiert sind und wo sie nach der Auswanderung mit einem helfenden Netzwerk rechnen können. Netzwerke stellen eine Form von akkumuliertem Sozialkapital dar, so Douglas S. Massey, und erhöhen die Wahrscheinlichkeit der Migration und beeinflussen zugleich deren Ausrichtung.[25] Dabei entstehen Ketten von Migrationen, bei denen Nachwanderer die Beziehungen zu Vorausgewanderten als potentielle Ressource nutzen, um die Reise, die Suche nach Arbeit und die Eingliederung im Aufnahmegebiet erfolgreich vorbereiten und abwickeln zu können. Die Nachwanderung kann sogar eine Eigendynamik annehmen und ohne konkrete Migrationsursache, allein durch das Weiterwirken der Netzwerke ausgelöst, erfolgen. Diese Migrationsströme lassen sich nur schwer kontrollieren und regulieren. Eine Kettenmigration speist sich allerdings nicht immer aus dem Netzwerk im Einwanderungsgebiet. Auch der Rückgang und das Fehlen sozialer Beziehungen im Herkunftsort, verursacht durch die starke Aus- und Abwanderung von Verwandten und Bekannten, können die Kettenmigration für längere Zeit aufrechterhalten.

Mehrere Disziplinen widmen sich neben den Ursachen auch den weitreichenden Folgen der Migration sowohl für die Ab- und Zuwanderungsgesellschaften als auch für die Migranten selbst. Integrationsprozesse standen vor allem in klassischen Einwanderungsgesellschaften wie den USA von Anfang an im Mittelpunkt der Forschungen. Der erste Lehrstuhl für Soziologie wurde 1892 in Chicago gerade mit dem Ziel eingerichtet, Lösungen für jene sozialen Probleme zu finden, die infolge der Masseneinwanderung im 19. Jahrhundert entstanden waren.

Vertreter der Chicago-Schule wie Robert E. Park [26] entwickelten in den 1920er-Jahren die Theorie der Assimilation. Sie gingen davon aus, dass die Einwanderer sich allmählich in vier Stufen an die Zuwanderungsgesellschaft anpassen: Auf die Kontaktaufnahme zwischen Einheimischen und Einwanderern folgt zuerst die Phase des Wettbewerbs um Ressourcen wie etwa Arbeitsplatz und Wohnort. In einer nächsten Phase geht der Wettbewerb zu Konflikten zwischen Alteingesessenen und Migranten über, in deren Folge die Migranten zunächst Nischen der Gesellschaft zu besetzen versuchen. Mit der Zeit beginnen die Einwanderer sich der neuen Umgebung anzupassen, indem sie die grundlegenden Strukturen der Einwanderungsgesellschaft akzeptieren. Schließlich kommt es zu einem Ausgleich zwischen den miteinander konkurrierenden Gruppen von Einwanderern und Einheimischen. Das Endergebnis ist nicht eine einseitige Akkulturation der Einwanderer, sondern die Verschmelzung zu einer neuen, homogenen Gesellschaft. Die Häufigkeit und Intensität der sozialen Kontakte bestimmen, wie schnell und umfassend dieser Verschmelzungsprozess stattfindet. Für die Immigranten geht die Assimilation nach Park mit einer schmerzvollen Erfahrung einher, weil sie zunächst ein Leben in zwei Kulturen bewältigen müssen, zu denen sie nicht mehr bzw. noch nicht gehören. Park fasste diesen Zustand in dem Konzept des marginal man zusammen.

Die Assimilationstheorien der Chicago-Schule erwiesen sich sehr fruchtbar und wurden in den 1960er-Jahren wieder aufgegriffen. So beschrieb Milton M. Gordon Assimilation nicht nur als einen kulturellen, sondern zugleich einen sozialen Prozess, weil er davon ausging, dass die Identität der Immigranten vorrangig nicht durch ihre ethnische Herkunft, sondern durch ihre Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse geprägt ist.[27] Die Assimilation setzt die Übernahme der Handlungsmuster der Mehrheitsgesellschaft durch die Einwanderer voraus und erst die strukturelle Assimilation eröffnet den Weg zur Akkulturation. Eine erfolgreiche Assimilation schafft Wertediskrepanzen und kulturelle Konflikte ab. In Deutschland vertritt Hartmut Esser ein in Grundgedanken ähnliches Assimilationskonzept, wonach erst der Erwerb kultureller Muster und die strukturelle Eingliederung der Migranten zu einer umfassenden Integration führen. Esser spricht in diesem Prozess dem Spracherwerb eine Schlüsselrolle zu.[28]

Gegenüber Gordon vertraten Nathan Glazer und Daniel Moynihan die Ansicht, dass sich ethnische Einwanderergruppen nur marginal unter dem Einfluss der Aufnahmegesellschaft verändern und dass sie, ohne die eigenen Identitäten ganz aufzugeben, mit der Zeit einen kulturellen Pluralismus entwickeln.[29] Dieser Prozess dient nicht nur ihrer Integration, sondern trägt zugleich zu einer kulturell pluralen Gesellschaftsordnung bei. Die Arbeiten von Glazer und Moynihan stellen einen Wendepunkt in der Forschung dar, weil sie das bis dahin vorherrschende Konzept des kulturellen Schmelztiegels widerlegten und anstelle der Assimilationstheorie eine nicht mehr unidirektionale und an die nationalstaatlichen Grenzen gebundene Theorie des Pluralismus in der Integrationsforschung einführten.

Diese Gedanken aufgreifend entwickelten die Ethnologinnen Linda Basch, Nina Glick Schiller und Cristina Blanc Szanton das Konzept der transnationalen Migration.[30] In ihren Arbeiten wandten sie sich jenen Migranten zu, die zwischen ihrem Herkunfts- und Zuwanderungsland pendeln und im herkömmlichen Sinne weder als permanente noch als temporäre, sondern vielmehr als zirkulierende Migranten zu beschreiben sind. Die Migranten schaffen über nationale Grenzen hinweg soziale Verbindungen, die durch ihre familiären Bindungen und vielfältigen ökonomischen, politischen, sozialen, religiösen und kulturellen Aktivitäten voneinander entfernte geografische Standorte zu einem eigenen sozialen Raum verdichten. Mithilfe ihrer Netzwerke in den Herkunfts- und Zuwanderungsländern bewegen sich diese Migranten in transnationalen sozialen und kulturellen Räumen und entwickeln transnationale Identitäten. Das transnationale Konzept ermöglicht, neben den Migranten auch die Daheimgebliebenen stärker in den Blick zu nehmen, zu denen die Migranten weiterhin enge Beziehungen pflegen.

In der deutschen Migrationsforschung hat Ludger Pries den Forschungsansatz der Transnationalität eingeführt.[31] Nach ihm sind die dauerhaften Ortswechsel der Migranten in einem pluri-lokalen, transnationalen Sozialraum sowohl als räumliche Bewegungen als auch als soziale Wechsel zu verstehen. Die Raumerfahrung der Migranten variiert stark, abhängig von ihrer jeweiligen Chancen- und Ressourcenausstattung: Denn während kosmopolitische Jet-Setter den Raum als eine pluri-lokal oder international zusammenhängende Einheit erfahren, leben etwa Flüchtlinge in einer räumlich gespaltenen Welt, in der ihre weit entfernte Herkunftsgemeinde viel bedeutsamer sein kann als ihre Ankunftsregion.

Kritik erfuhr das Konzept der Transnationalität, weil es ihm trotz des erklärten Ziels nicht gelungen war, den nationalstaatlichen „Container“ zu verlassen. Vorgeschlagen wurde deshalb, den Blick von den geografischen und sozialen Räumen mehr auf die Differenziertheit und Komplexität der Kulturen zu verlagern. Das Konzept geht davon aus, dass Kulturen nicht homogen und klar voneinander abgrenzbar sind, sondern einander durchdringen. Migranten werden als transregionale oder translokale Akteure bewertet, die kulturelle Verknüpfungen hervorbringen. Aus der Interaktion zwischen Einheimischen und Migranten entstehen kulturelle Ausdrucksformen, die nicht einfach nur international oder transnational, sondern auch transkulturell gekennzeichnet sind. Der Philosoph Wolfgang Welsch, der den Begriff in den 1990er-Jahren in Deutschland eingeführt hatte, hob hervor, dass die durch die globale Migration hervorgerufene und immer häufigere Begegnung unterschiedlicher Kulturen zu einer Verwischung oder sogar zu einer Aufhebung der kulturellen Grenzen führt.[32] Die Folge ist eine Transkulturalität, die allerdings nicht mit einer Globalkultur oder uniformen Weltkultur gleichzusetzen ist. Vielmehr bildet sich eine Vielheit neuen Typus, die durch hybride Kultur- und Identitätsformen gekennzeichnet ist. Nichts ist gänzlich Fremdes und auch nicht gänzlich Eigenes mehr.

Andere Ansätze in der Forschung heben dagegen hervor, dass Migration eine existenzielle Erfahrung der Diversität, der Differenz oder der alltäglichen Konfrontation mit dem Anderen bedeutet. Untersucht wird deshalb die Frage, wie Gesellschaften mit der wachsenden kulturellen und religiösen Vielfalt umgehen, die durch die Einwanderungen entsteht. Da die Zuwanderung von Fremden auch für die Sesshaften eine ungeahnte kulturelle Herausforderung darstellt, stellen sich zudem die Fragen nach den sich verändernden Einstellungen der Mehrheitsbevölkerung zu Immigration bzw. nach den Kompetenzen und dem Mehrwert des Immigranten für die Zuwanderungsgesellschaft.

Migration wurde lange Zeit als ein androzentrisches Phänomen betrachtet, bei dem Frauen lediglich als Anhängsel wandernder Männer oder als Zurückgebliebene wahrgenommen wurden. Seit den 1980er-Jahren etablierte sich ein Forschungsansatz, der Fragen der Migrations- und Frauenforschung miteinander verbindet. In zahlreichen Studien, darunter in den Arbeiten von Hasia R. Diner, wurde seitdem die Annahme widerlegt, dass Frauen weniger mobil seien als Männer.[33] Allerdings konzentriert sich die Forschung auch in diesem Bereich weitgehend auf die Zeit seit der Industrialisierung. Die geschlechtertheoretische Migrationsforschung greift transkulturelle und intersektionale Perspektiven auf, wodurch verschiedene Kategorien wie etwa Geschlecht, Ethnie und Alter mit dem Ziel in die Untersuchungen einbezogen werden, multiple Ungleichheits- und Unterdrückungsverhältnisse zu analysieren.

Infolge der globalen Zunahme von Wanderungsbewegungen und des gleichzeitigen Wunsches, Migration zu steuern und zu lenken, wurden in der Politikwissenschaft Theorien zu Governance und Management von Migrationen entwickelt. Ansätze dieser Theorien wurden auch von der Historischen Migrationsforschung aufgegriffen und weiterentwickelt, indem Migranten nicht ausschließlich als Objekte betrachtet werden, sondern auch als handelnde Subjekte. Im Fokus des Forschungsansatzes „Migrationsregime“ stehen Fragen nach den staatlichen Praktiken, Organisationen und Institutionen einerseits und den Handlungsmöglichkeiten der Migranten andererseits. Damit versucht das Konzept des Migrationsregimes – anders als alle anderen Konzepte –, einen komplexen Zugriff auf sämtliche Teilaspekte des Migrationsprozesses zu gewinnen.

Nach Jochen Oltmer, der sich in Deutschland dezidiert diesem Forschungsansatz widmet, erfolgt Migration immer unter bestimmten Kontroll-, Steuerungs- und Kategorisierungsmaßnahmen, an deren Bestimmung und Durchsetzung mehrere Akteure beteiligt sind.[34] So versuchen institutionelle Akteure bei der angestrebten Regulierung der Wanderungs- und Niederlassungsvorgänge ihre eigenen Normen, Gesetze und Strategien durchzusetzen, können aber die spezifischen Merkmale oder Interessen der Migranten nicht ignorieren. Diese entwickeln nicht selten eigene Strategien, um Einfluss auf die Praktiken der staatlichen Institutionen zu nehmen. Migration ist deshalb immer auch als ein Aushandlungsprozess zu definieren. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Gestaltung ist nicht nur von den Interessen der Akteure, sondern auch von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Verwaltungstechniken und Steuerungsinstrumenten stark beeinflusst.

Nach dieser kursorischen Darstellung der wichtigsten theoretischen Ansätze zur Erklärung von Migrationen kann zusammenfassend festgehalten werden, dass sie stets aus den aktuellen Herausforderungen ihrer Zeit entstehen und somit immer im zeitlichen Kontext ihrer Entstehung zu beurteilen sind. Ihre Übertragbarkeit auf aktuelle oder historische Migrationen ist deshalb auch nicht immer möglich, doch ihre zentralen Aussagen behalten meist ihre Gültigkeit.

1.3 Von der Wanderungs- zur Historischen Migrationsforschung in Deutschland

Die Historische Migrationsforschung als Teilbereich der Geschichtswissenschaft etablierte sich in Deutschland erst seit den 1980er-Jahren, obwohl die Wanderungsforschung auch in Deutschland bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert einen ersten Höhepunkt erlebte. Das Augenmerk richtete sich damals infolge der Hochindustrialisierung und Urbanisierung zunächst auf die Massenauswanderung in die USA, dann auf die Land-Stadt-Migration sowie die Einwanderung von Arbeitskräften. In der Zwischenkriegszeit wurden die Diskussionen über die Wanderungsbewegungen stark unter deutschnationalen und völkischen Gesichtspunkten geführt; in den Fokus gerieten dabei immer mehr auch Fragen der „Ostkolonisation“ und die deutschen Migranten als „Kulturpioniere“ im östlichen Europa. Es verfestigten sich, gewissermaßen als Meistererzählungen, gleichzeitig zwei Erklärungen für die Auswanderungsbewegungen, die sich bis in die 1980er-Jahre hielten. Nach der einen Erklärung war Migration das Ergebnis der unverhältnismäßigen Entwicklung zwischen Bevölkerungszahl und dem zur Verfügung stehenden Nahrungsspielraum. Um den so auf der Gesellschaft lastenden Bevölkerungsdruck zu minimieren, wurde die Auswanderung als notwendiges Ventil zur Vorbeugung einer gesellschaftlichen Destabilisierung interpretiert. Die zweite Erklärung meinte, die Ursache für die Massenauswanderung in der latenten Wanderungsbereitschaft der Deutschen finden zu können. Verwurzelt war die eine Erklärung in den kameralistischen Vorstellungen des 18. Jahrhunderts, während die andere die frühen Ansätze einer Völkercharakter-Forschung aus dem 18. und frühen 19. Jahrhundert weiterführte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Wanderungsforschung infolge ihrer Nähe zur nationalsozialistischen Ideologie und wegen der Involvierung in deren Politik diskreditiert. Nicht förderlich für die Etablierung einer auf die vormoderne Zeit ausgerichteten Migrationsforschung war auch die Tatsache, dass die Geschichtswissenschaft ab den 1960er-Jahren mit der Hinwendung zur Modernisierungstheorie vor allem die Zeit der Hochindustrialisierung in den Vordergrund stellte und davon ausging, dass Wanderungsbewegungen in vormodernen Gesellschaften nur sehr gering ausgeprägt waren.

Diese Ansicht stellte Klaus J. Bade immer mehr in Frage, der sich als Neuzeithistoriker bei der Etablierung der historisch orientierten Migrationsforschung in Deutschland selbst vorrangig mit Themen des 19. und 20. Jahrhunderts befasste. Bade definierte die historisch orientierte Migrationsforschung als interdisziplinären Forschungszweig innerhalb der Geschichtswissenschaft bei starker Anlehnung an wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen. Als Aufgabe der Migrationsforschung nannte er die Erforschung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen der räumlichen Bevölkerungsbewegungen. Zu ihren Untersuchungsfeldern zählte er wiederum das Wanderungsgeschehen und ferner das Handeln der im Migrationsprozess involvierten Akteure.[35]

Heute zeichnet sich die Historische Migrationsforschung durch eine methodische und konzeptionelle Vielfalt aus und hat sich zu einer inter- und transdisziplinären Forschungsrichtung entwickelt. Mit dem Konzept des Migrationsregimes, das von Jochen Oltmer ausformuliert wurde, liegt auch ein Konzept zur Erforschung von Migrationsbewegungen vor, welches es ermöglicht, Prozesse und Strukturen epochenübergreifend zu untersuchen. Allerdings steht das Einlösen dieses Vorhabens noch weitgehend aus.

1.4 Die Typologie der Migration

Kategorisierungen und Typologisierungen sind Konstruktionen, mit deren Hilfe die Vielzahl der Migrationsformen überschaubar gemacht werden kann. Von den zahlreichen Kriterien, wonach Migrationsbewegungen unterschieden werden können, sollen hier lediglich drei grundlegende Kriterien, nämlich das zeitliche, räumliche und kausale, vorgestellt werden.

Betrachtet man den zeitlichen Aspekt, wie etwa Dauer und Verlauf von Migration, so ist zwischen dauerhaften Aus- und Abwanderungen einerseits und saisonalen und mehrjährigen Wanderungen andererseits zu unterscheiden. Im ersten Fall hat man es mit einem endgültigen Wechsel des Lebensmittelpunktes zu tun, im zweiten Fall handelt es sich um eine Migration, bei der der Wechsel des Lebensmittelpunktes nur für eine bestimmte Dauer entweder einmalig oder in sich regelmäßig wiederholenden zeitlichen Abständen erfolgt. Zählten in der Frühen Neuzeit zu der ersten Gruppe etwa die Amerika-Auswanderer, so gehörten deutsche Studenten an ausländischen Universitäten oder Wanderhändler beispielsweise aus Savoyen in Süddeutschland zur zweiten Gruppe.

Unter dem räumlichen Aspekt kann Migration als Nah- oder Fernwanderung typologisiert werden. Dabei wurden in der Frühen Neuzeit Verwaltungs-, Herrschafts- oder Territorialgrenzen passiert und sogar kontinentale Grenzen überschritten. Unterscheiden kann man auch nach der Bewegungsrichtung der Migranten, und zwar zwischen einer unidirektionalen, einer etappenweise erfolgten Wanderung mit Zwischenaufenthalten, einer zirkulären Wanderung und schließlich der Rückwanderung. Für den ersten Fall stehen etwa Siedlungsmigranten in Brandenburg-Preußen, für den zweiten jene Hugenotten, die zunächst in die Schweiz flüchteten und von dort in einen der deutschen Territorialstaaten weiterwanderten. Für die zirkuläre Wanderung mit mehr oder minder regelmäßigem Wechsel zwischen zwei Räumen können exemplarisch jene Saisonarbeiter aus Westfalen genannt werden, die jedes Jahr in die Niederlande als Torfstecher oder Grasmäher zogen. Dagegen sind für die Rückwanderer all jene Auswanderer zu nennen, die von den Verhältnissen in der Ferne enttäuscht in die alte Heimat zurückkehrten.

Thomas Klingebiel hat auf die Bedeutung der räumlichen Dimension der frühneuzeitlichen Migration hingewiesen.[36] Von der räumlichen Entfernung zwischen dem Herkunfts- und Zielort hing es in der Regel ab, ob ein Migrant in seinem gewohnten sozialen und kulturellen Milieu bleiben konnte oder ob er sich einer fremden Umwelt anpassen musste. Nähe und Ferne waren allerdings relative Größen, denn die Überschreitung einer politischen, sprachlich-kulturellen oder religiös-konfessionellen Grenze bedeutete auch bei einer kleineren geografischen Distanz viel mehr Ferne als eine große geografische Entfernung innerhalb des eigenen territorialen, sprachlichen oder konfessionellen Raumes.

Fragt man nach den Hintergründen und Motiven von Wanderungen, so sind wiederum zwei Formen auszumachen: die unfreiwilligen und die freiwilligen. Im Fall der unfreiwilligen Migration spielt Gewalt, die als eine durch Gesellschaft und Herrschaft historisch und kulturell variable Form körperlicher oder psychischer Aggression zu definieren ist, die zentrale Rolle. Verbunden mit der Migration manifestierte sich Gewalt im Verlauf der Geschichte in Form von Deportation, Vertreibung, Ausweisung, Abschiebung oder Zwangsumsiedlung. Flucht und Exil waren Reaktionen auf die drohende bzw. reale Gewalt. In der Frühen Neuzeit reichte die Bandbreite der Zwangsmigration von der Verschleppung und Versklavung von Millionen von Afrikanern über die Vertreibung von nicht staatskonformen religiösen Gruppen oder die Ausweisung von nicht den gesellschaftlichen Normen entsprechend handelnden Bürgern bis hin zur Abschiebung von unerwünschten Bettlern, Armen und Vaganten. War die Zwangsmigration im Fall der Sklaven mit dem Hauptziel verbunden, die eigenen ökonomischen Ressourcen zu erweitern und die Versklavten als billige Arbeitskraft einzusetzen, so wurden die Vertreibung und Abschiebung von Einzelpersonen und Gruppen aus dem eigenen Untertanenverband als Strafe für die Betroffenen, aber auch als Abschreckung der Gebliebenen angewandt. Wurden als Ketzer und Häretiker diffamierte Andersgläubige wie etwa Protestanten in katholischen Ländern als Hindernis bei der Durchsetzung der konfessionellen Homogenisierung des frühneuzeitlichen Staates betrachtet und deshalb vertrieben, so war im Fall von fremden Bettlern und Vaganten wiederum ihre nicht-sesshafte Lebensform der Grund für ihre Abschiebung.

Eine große Vielfalt ist auch den freiwilligen Wanderungen zu eigen, die aus der Erwartung des Migranten auf eine neue Lebenschance oder die Verbesserung seiner Lebenslage oder wenigstens deren Aufrechterhaltung erfolgen. Die Erwartungen können wirtschaftlich, sozial, politisch, religiös oder persönlich motiviert sein; nicht selten treten mehrere Motive gleichzeitig und miteinander eng verflochten auf. Wirtschaftlich und sozial motivierte Wanderungen, die man zusammenfassend auch als markt- und lebensweltbedingte Migrationen bezeichnen kann, wurden auch in der altständischen Gesellschaft einerseits durch Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften bzw. Berufsanforderungen des merkantilistischen Marktes, andererseits durch spezifische Lebenserwartungen der Menschen ausgelöst. Die Formen reichen von der Wanderung von Experten mit Spezialkenntnissen über saisonale Wanderarbeit, Gesindedienst leistende Knechte und Mägde bis hin zur Heiratswanderung. Zu den freiwilligen Wanderungen sind auch die Einwanderungen aus dem ländlichen Bereich in die Städte oder die staatlich gelenkten und mit Privilegien geförderten Siedlungsmigrationen zu zählen. Auch ausbildungsbedingte Migrationen gehören dazu, so etwa die Migration von Studenten oder jungen Adeligen auf Kavalierstour.

Wie fließend allerdings die Grenzen zwischen den einzelnen Wanderungsformen waren, zeigt das Beispiel der Hugenotten. Anders als etwa die Lutheraner im Kirchenstaat Salzburg, die aufgrund eines Ausweisungserlasses von 1731 ihre Heimat verlassen mussten, wurden die Calvinisten aus Frankreich nicht ausgewiesen. Das königliche Edikt von Fontainebleau von 1685 verbot sogar den Hugenotten die Auswanderung bei gleichzeitiger Zusicherung des Bleibe- und Besitzrechts, wenn sie darauf verzichteten, ihre Konfession auszuüben. Damit gerieten ihrem Glauben treue Hugenotten in eine Zwangslage, weshalb viele von ihnen Frankreich fluchtartig verließen, während andere den Glaubenswechsel oder ein Leben im Untergrund wählten.

Ebenso fließend konnten die Grenzen bei Wanderungen sein, die infolge von Kriegen, Epidemien oder Naturkatastrophen ausgelöst wurden, denn die Menschen auf der Flucht wählten in der Ferne häufig die dauerhafte Ansiedlung und kehrten nach Normalisierung der Verhältnisse in ihren Heimatregionen nicht wieder zurück. Selbst zu Friedenszeiten praktizierte Migrationsformen konnten einen gewissen Zwangscharakter tragen. Oft ließen sich beispielsweise von ihren Zünften zur Walz verpflichtete Handwerksgesellen während ihrer Wanderschaft in einem der aufgesuchten Orte nieder, der für sie anders als ihr Heimatort sichere Arbeits- und Niederlassungsbedingungen eröffnete. So wurden aus den temporären Migranten Auswanderer.

Die Typologisierung wirft zugleich die Frage auf, inwieweit eigens für die Zeit von 1500 bis 1800 charakteristische Migrationsformen ausgemacht werden können. Auf den ersten Blick gibt es kaum solche Formen, die es nicht schon im Altertum oder im Mittelalter gab. Kriege und Eroberungen oder die Ausweitung der herrschaftlichen Gewalt konnten schon vor 1500 zu Flucht, Vertreibung oder Zwangsumsiedlungen führen. So hatte etwa Karl der Große die Zwangsumsiedlung rebellischer Sachsen angeordnet, deren Zahl nach dem Biografen des Kaisers, Einhard, 10.000 Männer samt ihren Frauen und Kindern betrug.[37] Auch religiös motivierte Flucht und Zwangsmigrationen gab es bereits im Mittelalter, wie das Beispiel der aus den Alpentälern durch Herzogin Jolante von Savoyen in den Jahren 1475/76 vertriebenen Waldenser zeigt. Die abwechselnden Vertreibungen von Hussiten und Katholiken in Böhmen zwischen 1419 und 1437 stellen sogar eine erste Form von Vertreibung konfessioneller Art dar. Neu in der Frühen Neuzeit war allerdings die Verbindung der staatlichen Homogenisierungsbestrebungen mit der gegenseitigen Bekämpfung der gerade im 16. Jahrhundert entstandenen Konfessionen, wodurch sich eine spezifische Konstellation der Hintergründe für die religiös/konfessionell motivierte Flucht und Vertreibung ergab.

Auch im Fall der freiwilligen Wanderungen ist es schwer, eine Form auszumachen, die es nicht schon vor 1500 gab. So wurden schon im Altertum Städte und Kolonien mit planmäßigen Siedlungen auch in großer Entfernung von dem Mutterland gegründet oder im Mittelalter zahlreiche Auswanderer aus den italienischen, wallonischen und deutschen Gebieten im Rahmen der sogenannten Ostkolonisation in der östlichen Hälfte Europas mit weitreichenden Privilegien angesiedelt.

Auch bei den berufs- oder marktbedingten Wanderungen gab es zahlreiche Handwerker, die ihren Wohnsitz über territoriale Grenzen hinaus wechselten. Ebenso gab es schon im Mittelalter Kaufleute, Faktoren und Lehrlinge, die längere oder kürzere Zeit im Ausland verbrachten, so etwa an der Fondaco dei Tedeschi in Venedig oder an den Hansekontoren in Bergen, Brügge, Nowgorod oder London. Und bereits im Mittelalter verließen zahlreiche Bauern ihre Dörfer, um sich in einer Stadt niederzulassen. Sogar gewisse Formen saisonaler Arbeitsmigration sind auszumachen, wie etwa im Fall der Seeleute entlang der Meeresküsten oder jener Viehtreiber aus den Rinder züchtenden polnischen und ungarischen Regionen, die jedes Jahr große Ochsenherden auf die Märkte von Wien bis Frankfurt am Main im Auftrag von Grundbesitzern und Viehbauern trieben. Auch Gelehrte und Studenten waren zwischen königlichen und fürstlichen Residenzen oder zu Orten der Gelehrtheit in Europa unterwegs.

Die frühneuzeitlichen Migrationsformen stellen gegenüber den früheren Formen dennoch eine neue Qualität dar. Die Grundlage dafür waren Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum, die dazu führten, dass mehr Menschen an den Migrationsprozessen beteiligt waren. An den Nah- und Fernwanderungen nahmen alle sozialen Schichten der Gesellschaft teil – selbst die Schollengebundenheit der ländlichen Bevölkerung stellte hierbei kein Hindernis dar, wie die Auswanderer, die Heirats- und Arbeitsmigranten oder die Kaufleute aus dem dörflichen Milieu belegen. Darüber hinaus waren zahlreiche überregionale und großräumige und sogar Kontinente miteinander verbindende Migrationsbeziehungen entstanden. Die regelmäßigen und dauerhaften grenzüberschreitenden Migrationsbeziehungen zwischen den an Arbeitskräftemangel leidenden entwickelten Regionen und den über freie Arbeitskraft verfügenden wirtschaftlich eher rückständigen Regionen in Europa führten zugleich dazu, dass sich Wanderungsräume und -systeme herausbildeten. Ebenso kam es auch zu intensiven Migrationsbeziehungen im kulturellen Bereich, so etwa in der Elitenwanderung oder der studentischen Peregrination. Hierbei hatten konfessionelle Zugehörigkeit und im Namen des gemeinsamen Bekenntnisses praktizierte Solidaritätsgemeinschaft eine raumbildende Funktion. Es wurden auch Praktiken und Methoden zur Kontrolle und Regulierung von Migrationsbewegungen entwickelt. Auch kam es zur Verbesserung der Transport- und Reisemittel, die eine schnellere Mobilität ermöglichten. Insgesamt bewirkte die Vermehrung von Bevölkerung, Migrationsbeziehungen und Verkehrswegen eine Verdichtung sozialer und gesellschaftlicher Interaktionen.

[6]Zedler, J. H., Großes vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste, 68 Bde., Leipzig 1732–1754, hier Bd. 21, Sp. 119; Bd. 63, Sp. 1193, 1269–1271.

[7]Adelung, E. J. Ch., Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, 5 Bde., Leipzig 1774–1786, hier 2. Aufl. in 4 Bänden, Bd. 1, Sp. 665 f., 1759 f., Bd. 4, Sp. 1379 f.

[8]Oltmer, J., Globale Migration. Geschichte und Gegenwart, München 20122, S. 9 f.

[9]Ravenstein, E. G., The Laws of Migration, T. 1 in: Journal of the Statistical Society 48 (1885), S. 167–227; T. 2 in: Journal of the Statistical Society 52 (1889), S. 241–305.

[10]Bommes, M., Nationale Paradigmen der Migrationsforschung, in: IMIS-Beiträge 2011, H. 38, S. 37.

[11]Lee, E. S., A Theory of Migrations, in: Demography 3 (1966), H. 1, S. 49–56.

[12]Todaro, M. P., A Model of Labor Migration and Urban Unemployment in Less Developed Countries, in: American Economic Review 59 (1969), H. 1, S. 138–148.

[13]Ders.,, Internal Migration in Developing Countries, Geneva 1976.

[14]Borjas, G. J., International Differences in the Labor Market Performance of Immigrants, Kalamazoo 1988; Ders., Friends or Strangers: The Impact of Immigrants on the U.S. Economy, New York 1990.

[15]Piore, M. J., Birds of Passage: Migrant Labor and Industrial Societies, Cambridge 1979.

[16]Stark, O., The Migration of Labor, Oxford 1991.

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[37]Rau, R. (Hg.), Einhardi Vita Karoli Magni, Darmstadt 1970, S. 175 f.

III. Themenfelder

2. Expansion und Erfahrung der Welt
2.1 Die Begegnung mit der Neuen Welt

Im 16. Jahrhundert wurde Europa von einer gemeinschaftlichen Neugier an der Neuen Welt und von einem Reisefieber mit dem Ziel erfasst, das Unbekannte zu erfahren. So verwundert es nicht, dass der 1557 gedruckte Bericht des aus dem hessischen Homberg stammenden Soldaten Hans Staden über seine Reise nach Südamerika in kürzester Zeit zu einem der größten Bestseller auf dem deutschen und, in mehrere Sprachen übersetzt, bald auch auf dem internationalen Buchmarkt des 16. Jahrhunderts wurde.

Staden, von dem Drang geleitet, „Indiam zu besehen“,[38] verdingte sich 1548 auf einem portugiesischen Schiff nach Südamerika und kehrte noch im gleichen Jahr zurück. Doch die Faszination der Neuen Welt muss auf ihn so stark eingewirkt haben, dass er sich 1550 erneut auf den Weg machte. Von dieser Reise kehrte er erst fünf Jahre später zurück, nachdem er aus der Gefangenschaft der anthropophagen Tupinambá-Indianer befreit worden war. In seinem Buch berichtete er nicht nur über die Umstände dieser Gefangenschaft, sondern mit gewisser Unbefangenheit auch über das Leben der Tupinambá an Brasiliens Küste, wodurch er das Bedürfnis der Leser an dem Exotischen befriedigte.

Waren bei Staden die von ihm angegebene Neugier für seine Reisen ausschlaggebend, so belegen andere zeitgenössische Autoren wie Nikolaus Federmann und Philipp von Hutten die ökonomischen Gründe für die Amerikareise. Auch das kann nicht weiter verwundern, ging doch die geografische Ausweitung mit einer wirtschaftlichen Expansion Europas einher. Federmann und Hutten standen als stellvertretender Gouverneur bzw. als Generalkapitän im Dienst der Handels-, Bank- und Mienenkompanie der Augsburger Welser in Südamerika.

Die großen Handelshäuser im Heiligen Römischen Reich waren bestrebt, den iberischen Häusern folgend, sich am gewinnbringenden Amerikahandel zu beteiligen. Dabei kam es ihnen zugute, dass der spanische König Carlos I. aus dem Haus Habsburg 1520 als Karl V. gerade mit finanzieller Hilfe der oberdeutschen Handelsgesellschaften zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt wurde. Als Gegenleistung erhielt die Gesellschaft der Welser 1528 die Statthalterschaft in der spanischen Überseeprovinz Tierra firme, im heutigen Venezuela, übertragen, nachdem Karl den überseeischen Markt allen Bewohnern seines weltumspannenden Reiches vorübergehend geöffnet hatte.

Die Welser, die schon am Orienthandel beteiligt waren, witterten in Amerika ein ähnlich lukratives Geschäft. Sie richteten Anfang des 16. Jahrhunderts eine Faktorei in Sevilla, dem einzigen autorisierten Hafen für den Transatlantik-Handel, ein. 1526 folgte eine Niederlassung in Santo Domingo auf Hispaniola in der Karibik, dem damaligen politischen und wirtschaftlichen Zentrum in der Neuen Welt. Zwischen den beiden Kontinenten handelten die Welser mit Wein und Textilien für die südamerikanischen Gebiete und mit Häuten, Perlen, Arzneimitteln und vor allem mit Zucker für Europa. An die Übernahme von Tierra firme knüpfte die Handelsgesellschaft die Hoffnung, einen Gewinn durch Exportgüter wie Gold, Silber, Salz und Perlen nach Europa sowie durch die mit der spanischen Krone ausgehandelten Zollvergünstigungen erwirtschaften zu können. Der Vertrag räumte der Gesellschaft auch das Monopol für den besonders profitablen Handel mit afrikanischen Sklaven ein. Vier Jahre lang sollten 4000 Sklaven durch das Handelshaus nach Amerika eingeführt und auf den Antillen und dem Festland verkauft werden.

Als Gegenleistung verpflichteten sich die Welser zum Bau von drei Festungen und zur Gründung von zwei Städten in dem ihnen vertraglich überlassenen Gebiet, die mit jeweils 300 Kolonisten aus Spanien besiedelt werden sollten. Die von der Handelskompanie aufgestellte und finanzierte Verwaltung sollte außerdem die Landvergabe für die einwandernden Siedler organisieren und für die Christianisierung der indigenen Bevölkerung Sorge tragen. Doch bei einer Befragung durch die spanischen Behörden im Jahre 1546 gaben die Siedler ein vernichtendes Urteil über das Wirken der Augsburger Kompanie ab. Sie beklagten, dass sie in größter Armut leben müssten und weder Nahrung noch Bekleidung hätten, nicht zuletzt weil das von den Welsern eingesetzte Personal nicht die Erschließung des Landes, sondern lediglich ihr eigenes Interesse verfolgt habe, indem es lange Erkundungs- und Eroberungszüge führte, in der Hoffnung auf Gold zu stoßen. Die Klage gegen die Handelsgesellschaft hatte schließlich zur Folge, dass die Welser die Verwaltung des Gebietes aus der Hand geben und Südamerika 1556 endgültig verlassen mussten.

Die auch im Druck erschienenen Berichte der beiden Männer im Dienst der Welser dokumentieren, Staden ähnlich, die Begegnung mit „viel seltsame[n] und fremde[n] Nationen“ in Südamerika.[39] Um das Fremde zu beschreiben, stellten alle drei Autoren die vermeintlich typischen Merkmale der indigenen Bevölkerung heraus. Die Indianer wurden als „wild“, „nackt“, „grimmig“ und „Menschenfresser“ dargestellt. Die Berichte vermischten reale Verhältnisse mit vereinfachenden Vorstellungen, die vom europäischen Lebenskontext des 16. Jahrhunderts heraus auf die Ureinwohner Amerikas schauten. So wurde Nacktheit von den Europäern, die sich gerade strenge Kleidervorschriften auferlegten, mit Animalität gleichgesetzt, die mit der Natur verbundene Lebensform der Ureinwohner wiederum als grimmig im Sinne von nicht affektbeherrscht gewertet und der eher selten vorkommende Kannibalismus als Barbarei par excellence gedeutet. Damit wurde die indigene Bevölkerung Amerikas als wild im Sinne von unzivilisiert deklassiert. Federmanns Aufzeichnung dokumentiert auch die aus dieser Einstellung erfolgte Brutalität, mit der seine Soldaten Dörfer niederbrannten, ihre Bewohner vertrieben und versklavten oder „wie die Säue“ erstachen.[40]

Gold wie Silber besaßen einen grundlegenden Wert für das europäische Wirtschaftssystem und die Sucht nach diesen Edelmetallen bestimmte das Verhalten der Eroberer gegenüber der indigenen Bevölkerung. Die Misshandlung und Versklavung der Eingeborenen durch die Konquistadoren löste eine von spanischen Vertretern des Dominikanerordens ausgehende Debatte über ihr Wesen und ihre Stellung in der europäischen Gesellschaft aus. Auf dem Höhepunkt der Debatten prangerte Francisco de Vitoria, ein an der Universität Salamanca lehrender Dominikaner, nicht nur die Gewaltmaßnahmen gegen die Ureinwohner an, sondern stellte sogar die aus der Entdeckung abgeleitete Legitimation der spanischen Herrschaft in Südamerika in Frage. In seinen Argumenten ging er von einem für alle Menschen gültigen Naturrecht aus und sprach allen Gemeinwesen, so auch den Heiden, Autonomie zu.

Unterstützung erhielten die Befürworter des gleichberechtigt menschlichen Wesens der Ureinwohner von Papst Paul III., der in seiner 1537 erlassenen Bulle „Sublimis Deus“[41] festhielt: Alle Völker der Erde sind ihrer Natur nach wahre Menschen und als solche genießen sie Freiheit und können nicht zu Sklaven gemacht werden. Schwebte dem Papst bei seinen Argumenten die Christianisierung der indigenen Bevölkerung als Ziel vor Augen, so muss für die spanischen Könige auch das ökonomische Argument ausschlaggebend gewesen sein, denn ohne die Arbeitskraft der Eingeborenen war die spanische Einrichtung in Südamerika nicht möglich. 1542/43 stellte deshalb Karl V. in den „Leyes Nuevas“, den Gesetzen für das spanische Überseegebiet, die indigene Bevölkerung unter den Schutz seiner Krone, womit er die Maßnahmen seiner Vorgänger fortsetzte. Diese hatten schon 1500 die Versklavung der indigenen Bevölkerung untersagt. Die von Theologen und Humanisten geführten Debatten über die Ureinwohner Amerikas stießen Überlegungen über das Naturrecht, aber auch über die Bedeutung von Bevölkerung an, die längerfristig bei der Handhabung von migratorischen Fragen eine Rolle spielen sollten.

2.2 Neue Dimensionen der Migration

Die geografische Expansion bewirkte im 16. Jahrhundert, wie Immanuel Wallerstein im ersten Band seines Werkes „Das moderne Weltsystem“ ausführte,[42] die Entstehung eines ersten Weltwirtschaftssystems. Darin eingebunden waren einerseits die Iberische Halbinsel, Nordwesteuropa und der christliche Mittelmeerraum sowie Mitteleuropa und der Ostseeraum, andererseits Gebiete außerhalb von Europa, die unter spanischer und portugiesischer Herrschaft stehenden Gebiete in Südamerika, die Inseln im Atlantischen Ozean und einige Enklaven an der Westküste Afrikas. In diesem Wirtschaftsraum kam es mit der Zeit zur Arbeitsteilung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Produktion, die nicht nur neue Formen der Arbeitsorganisation, sondern auch die entsprechende Anzahl an Arbeitskraft erforderte. Der erhöhte Bedarf an Arbeitskraft bewirkte die Entstehung eines drei Kontinente – Europa, Afrika und Amerika – umfassenden Migrationssystems.

Die Hauptakteure und größten Profiteure dieser Entwicklungen waren bis Ende des 16. Jahrhunderts die beiden Seemächte Portugal und Spanien, die 1494 die von ihren Seeleuten entdeckte außereuropäische Welt im Vertrag von Tordesillas unter sich aufteilten. Doch während Portugal lange Zeit auf Handel und Errichtung von Handelsstützpunkten mit kleinen Kolonien vor den Küsten Afrikas und in Asien setzte, kam Spanien von dieser Art der Handelskolonisation ab. Die spanischen Könige waren bestrebt, ihre Vorherrschaft in der Neuen Welt dauerhaft zu sichern und die beanspruchten Gebiete als königliche Domäne ohne adeliges Mitspracherecht in ihren Herrschaftsbereich einzugliedern. Mit diesen Zielen stand die Krone vor einer großen Herausforderung, die schließlich eine gelenkte Bevölkerungs- und Wanderungspolitik erforderlich machte.

Eine der größten Schwierigkeiten stellte der Zugriff auf die indigene Bevölkerung dar, der die Krone die gesellschaftliche Stellung einer freien bäuerlichen Schicht zugedacht hatte. Weniger die von den Konquistadoren und Siedlern praktizierte nicht legalisierte Versklavung der Ureinwohner stand dieser Bestrebung entgegen als vielmehr der rapide Rückgang ihrer Zahl infolge der von den europäischen Einwanderern nach Amerika eingeschleppten Krankheiten. Die Auswirkungen der Infektionskrankheiten, gegen die die indigene Bevölkerung Amerikas nicht resistent war, zeigten sich auf der Insel Hispaniola als besonders verheerend, wo nach nur wenigen Jahrzehnten des Zusammenlebens die Mehrheit der Ureinwohner den Krankheiten zum Opfer gefallen war. Auf dem Festland sollte sich die demografische Katastrophe wiederholen. Berechnungen gehen davon aus, dass der ursprüngliche Bevölkerungsstand Südamerikas bis Ende des 16. Jahrhunderts auf etwa 13 Prozent zurückging.

Die Erkenntnis der dringend notwendigen Schutzmaßnahmen für die indigene Bevölkerung veranlasste die spanische Krone, das Prinzip der „zwei Gemeinwesen“ einzuführen. Das bedeutete das Aufgeben des bis dahin praktizierten Zusammenlebens der indigenen Bevölkerung und der spanischen Einwanderer zugunsten von räumlich getrennten Siedlungen. Die neuen Dörfer der Indigenen, die anstelle der Streusiedlungen durch die teilweise zwangsweise durchgeführte Zusammensiedlung entstanden waren und in denen ab Mitte des 16. Jahrhunderts nur sie wohnen durften, wurden nach dem Muster der spanischen Dörfer errichtet. Mit der Kirche im Mittelpunkt wurden diese Siedlungen mit der Zeit nicht nur zum wichtigen Schauplatz der Christianisierung, sondern zugleich der beginnenden und allmählichen Europäisierung der indigenen Bevölkerung, womit ihre kulturelle Entfremdung den Anfang nahm.

Vor einer weiteren schwierigen Aufgabe sah sich die Krone im Fall der spanischen Konquistadoren, die als Wegbereiter der spanischen Herrschaft in der Neuen Welt ein starkes aristokratisches Selbstbewusstsein entwickelten und die Niederlassung als Bauern oder Handwerker für nicht erstrebenswert hielten. Auch nach dem allmählichen Abschluss der Eroberungszüge zogen die meist mittellosen Konquistadoren das Herumstreifen dem sesshaften Leben vor, während zum Wohlstand gekommene die Heimreise bevorzugten. Doch weder die mobile Lebensform noch die Rückkehr wurde von der Krone gutgeheißen, weil diese an der Stabilität der spanischen Einwanderer in den neuen Provinzen interessiert war. Sie versuchte deshalb, die Rückkehr durch die Einführung einer Genehmigung für die Heimreise zu unterbinden und zugleich Anreize für die Niederlassung in der Neuen Welt zu geben.

Die Konquistadoren, die hauptsächlich als Handwerker, Händler und Seeleute aus dem städtischen Milieu stammten, sollten in neu gegründeten Städten angesiedelt werden. Jeder Siedler erhielt ein Grundstück zum Hausbau und außerhalb der Stadt eine Landparzelle zur Selbstversorgung. Die geregelte Form der Ansiedlung ergab das charakteristische, seit 1521 vorgeschriebene Schachbrettmuster der neuspanischen Städte. Als Vorbild dazu dienten nachweislich die Pläne des römischen Stadt- und Kriegsbaumeisters Marcus Vitruvius Pollio aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. Die geordnete Anlegung der Straßen wie auch die Registrierung der Einwohner sollten den Zweck der besseren Kontrolle der zu Müßiggang neigenden Neubürger erfüllen.

Eine nicht minder große Aufgabe für die Krone stellte die kontrollierte Einwanderung in die überseeischen Provinzen dar. Nachdem Amerikas Eroberung kein fester Plan zugrunde lag, wurde auch keine planmäßige Einwanderung von Siedlern aus dem Mutterland entwickelt. Solchen Plänen hätte auch das fehlende Reservoir an Arbeitskräften in Spanien widersprochen, hinterließen doch die erst 1492 vollendete Reconquista und die darauffolgende Ausweisung der Juden große Lücken in der Bevölkerung.

Die spanische Krone führte ein strenges Migrationsregime mit stark restriktivem Charakter ein, um Müßiggänger, Bettler und Vaganten von der Auswanderung in die neuen Gebiete abzuhalten. Auswandern durfte man nur mit der schriftlichen Genehmigung des im Jahre 1503 in Sevilla errichteten Handelshauses, der Casa de la Contratación de las Indias. Dieser dem Indienrat der Krone unterstellten Behörde wurde neben der Überwachung des Handels mit den neuen Gebieten auch die Auswanderungspolitik übertragen. Jeder, der in die Neue Welt auswandern wollte, musste dazu die Erlaubnis der Casa einholen und diese war an strenge Auflagen gebunden. Die Behörde war angehalten, Ausreiselizenzen nach dem Bedarf an bestimmten Arbeitskräften in den neuen Provinzen zu erteilen und dabei streng auf die religiöse Zugehörigkeit und die „Ehrbarkeit“ der Auswanderer zu achten. Nicht genehmigt wurden die Einreise und Ansiedlung von Juden und Muslimen, aber auch von Konvertiten und deren Nachkommen. Ebenso wurde dies Ketzern, also von der spanischen Inquisition verurteilten Personen, wie auch Zigeunern verweigert. Begründet wurde dieses Vorgehen mit der Heidenmission der spanischen Krone in der Neuen Welt, deren Erfolg der Indienrat durch die Nichtchristen und Konvertiten gleichermaßen als gefährdet betrachtete. Mit den ab 1535 obligatorisch eingeführten Zeugenaussagen und Verhören sollten Identität und die legitime Abkunft der Antragsteller bestätigt werden. Ab 1552 verlangte die Casa von den Heimatorten urkundlich beglaubigte Dokumente u. a. über Religion, Abstammung, Alter und Beruf der Antragsteller. Im Besitz der erhaltenen Genehmigung musste sich der Auswanderungswillige schließlich in der Casa auch in ein Passagierregister eintragen lassen, wo neben seinen Angaben sein Schiff notiert wurde. Um die trotz oder gerade wegen der strengen Vorschriften der Auswanderung nicht vermeidbare illegale Migration zu unterbinden, wurde bald die Regelung eingeführt, dass die Passagierlisten die Reise mit in die Neue Welt antraten, um so die illegalen und blinden Passagiere zu ertappen und sie nach Spanien zurückzuschicken.

Das aufwendige System der Identifizierung, Legitimierung und Authentifizierung mit Selbstbeschreibung und Zeugenaussagen machte sich die Erfahrungen der Inquisition zunutze. Doch das System entstand nicht allein aus der Sorge um die christliche Abstammung der Auswanderer im Sinne der spanischen Doktrin der Reinheit des Blutes, der limpieza de sangre, die sich vor dem Hintergrund der Reconquista zur Unterscheidung zwischen ethnischen und nicht-ethnischen Spaniern entfaltete. Für die strenge Regelung verantwortlich war ebenso das Bestreben, die Auswanderung ausschließlich „ehrbaren“ und arbeitsamen Menschen zu gestatten; Abenteurer sollten dagegen ausgeschlossen werden.

Nicht zuletzt darauf war auch eine Verordnung zurückzuführen, die das Alleinreisen von verheirateten Männern zu verhindern suchte, die ihre Familien mit dem Versprechen verließen, in der Neuen Welt schnell zu Reichtum zu kommen. Die Behörden sahen in diesem Trend die Gefahr, dass sich Männer auf den Weg machen wollten, von denen sich keiner „darum kümmert irgendetwas zu bauen, zu pflanzen, aufzuziehen, zu säen, noch irgendetwas anderes von dem zu tun, was die guten Siedler zu tun pflegen“.[43] 1551 wurde deshalb der Vizekönig von Neu-Spanien dazu angehalten, eine Verordnung zu erlassen, nach der alle verheirateten Spanier in seinem Gebiet ihre Ehefrauen innerhalb von zwei Jahren nachholen mussten.

Nach den vorhandenen Angaben wanderten zwischen 1506 und 1600 etwa 243.000 Spanier in die neuspanischen Gebiete ein. Der spanischen Siedlungsmigration kommt jedoch nicht wegen der Anzahl der Einwanderer eine große Bedeutung zu, sondern vor allem deshalb, weil sie die erste groß angelegte und staatlich gelenkte Ansiedlung von Siedlern in der Frühen Neuzeit darstellt. Ihre Methoden – wie das Prinzip der Freiwilligkeit, positive Selektion, zentrale Organisation, Ansiedlungsförderung durch freie Überfahrt und kostenlose Verteilung von Ackerland oder geometrisch geplante Siedlungen – wurden in Europa erst im 17. und 18. Jahrhundert von anderen Monarchien wie der der Habsburger und der Hohenzollern angewandt und weiterentwickelt.

Anders als Spanien brachte Portugal nur allmählich Interesse an seinem südamerikanischen Kolonialgebiet, dem späteren Brasilien, auf. Von den etwa 360.000 Menschen, die zwischen 1500 und 1580 Portugal verließen, ging wahrscheinlich nur ein Fünftel nach Brasilien. Da das Gebiet über keine Edelmetallreserven verfügte, überließ die Krone die Hauptaufgabe der Nutzbarmachung des Gebietes privaten Interessenten. Eine Bevölkerungs- und Ansiedlungspolitik wurde nicht entworfen, ganz im Gegenteil, die Krone bestimmte Brasilien zunächst zum Aufenthaltsort der aus Portugal Verbannten, ganz im Sinne des schon seit dem 15. Jahrhundert praktizierten Degredado-Systems. Degredados, verurteilte Rechtsbrecher, wurden gleich nach der Inbesitznahme von neuen Gebieten in Afrika oder Indien dorthin geschickt, damit sie ihre Strafen fern von der Heimat als Soldaten oder Siedler verbüßten. Attraktiv wurde Brasilien für die portugiesische Krone erst durch die Nachfrage nach Brasilholz und nach der Umstellung auf Zuckerproduktion.

In Nordamerika setzte Anfang des 17. Jahrhunderts die erste größere Einwanderungswelle aus Europa ein, an der England, Frankreich, die Niederlande und Schweden beteiligt waren, die sich, dem Beispiel Spaniens folgend, durch die Abschöpfung der Ressourcen in der Neuen Welt bereichern wollten. 1578 und 1584 landeten englische Seefahrer an der Ostküste Nordamerikas mit einem königlichen Patent, das sie zur Inbesitznahme von unbesetzten Gebieten und zur Anlage von Siedlungen ermächtigte. Das 1584 vom englischen Geografen und Geistlichen Richard Hakluyt veröffentlichte Traktat „Discourse Concerning Western Planting“[44] propagierte die ökonomischen und bevölkerungspolitischen Vorteile von Koloniegründungen. Die Kolonien sollten nach Hakluyt einerseits als Absatz- und Anbaugebiete die englische Wirtschaft fördern, andererseits als Ansiedlungsgebiete für unerwünschte arbeitslose und vagierende Arme aus dem Mutterland das dort wachsende soziale Problem lösen. Zudem hatte Hakluyt den Kolonien auch die Aufgabe als Zufluchtsort für Glaubensflüchtlinge und als Schauplatz einer protestantischen Mission zugedacht. Doch die Durchführung solcher Pläne wie auch eine staatlich gelenkte Besiedlung wurden von der Krone nicht aufgegriffen. Die ab Anfang des 17. Jahrhunderts nacheinander gegründeten Kolonien sind aus Privatinitiativen ohne nennenswerte Hilfe der Krone entstanden.

Es gab drei Hauptarten von Kolonien: die privaten Freibrief- und Eigentümerkolonien sowie die Kronkolonien. Als Freibriefkolonien (charter colonys), in denen die Krone einer Unternehmerkompanie einen Freibrief verlieh, um Gebiete in Besitz zu nehmen, wurden 1607 Virginia, 1620 Plymouth, 1630 Massachusetts, 1635 Connecticut und 1636 Rhode Island gegründet. In den Eigentümerkolonien (proprietary colonys) wie Maryland 1634, Carolina 1663 und Pennsylvania 1681 verlieh die Krone wiederum einflussreichen Persönlichkeiten die Rechte der Koloniegründung. Als die Virginia Company of London infolge des Krieges mit den Powhatan-Indianern in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geriet, musste sie ihre Kolonie 1624 der Krone übergeben. Die Krone selbst gründete jedoch keine eigenen Kolonien, weil sie die damit verbundenen hohen Kosten scheute.

Die Gründung der Kolonien erfolgte mithilfe von risikofreudigen Großkaufleuten und Aktionären, die sich von der Erschließung und Besiedlung der Gebiete große Profite erhofften. Allerdings waren die ökonomischen Ziele nicht selten mit religiösen verflochten. Bedrängte radikale Protestanten sollten in den neu eroberten Gebieten ganz nach Hakluyts Plänen eine neue Heimat finden. Eine der ersten Gruppen waren die sogenannten Pilgerväter, separatistische Puritaner, die die presbyterianische Kirchenverfassung ablehnten und sich von der Church of England trennten. Vor den Verfolgungen emigrierten 1605 einige ihrer Mitglieder in die calvinistische Republik der Vereinigten Niederlande, wo sie jedoch ihre religiöse Identität durch das Aufgehen in der dortigen reformierten Kirche bedroht sahen und sich deshalb entschlossen, 1617 mithilfe der Virginia Company in die Neue Welt auszuwandern. Nachdem Londoner Kaufleute als Geldgeber für die Überfahrt aufgekommen waren, segelten 1620 auf der Mayflower 102 Personen, darunter 35 Puritaner, nach Nordamerika und gründeten die Siedlung Plymouth. Die Auswanderung dieser Gruppe ging seit dem 19. Jahrhundert in die historische Erinnerung der US-Amerikaner als Teil ihres Gründungsmythos ein und die Mayflower wurde zu dessen Symbol.

Die Einwanderer in den englischen Kolonien bestanden zunächst nur zum kleinen Teil aus solchen Migranten, die ihre Fahrt in die Neue Welt selbst bezahlen konnten. Zum Großteil waren sie sogenannte Kontraktknechte (indentured servants), die ihre Arbeitskraft im Voraus verkauften, um nach Nordamerika zu gelangen. Auswanderungswillige gaben freiwillig vorübergehend ihre Freiheit auf und verrichteten eine Art Zwangsarbeit in den Kolonien. Sie schlossen schon im Mutterland mit einem Agenten, meist dem Schiffseigner oder dem Kapitän eines Schiffes, einen Vertrag ab, in dem sie sich für einige Zeit, in der Regel zwischen drei und zehn Jahren, für eine Arbeit in der Neuen Welt verpflichteten. Dafür erhielten sie freie Schiffspassage und Verpflegung während der Überfahrt. Bei ihrer Ankunft wurden sie den meistbietenden Plantagenbesitzern oder Siedlern verkauft. Während der Zeit ihrer Verdingung erhielten sie freie Kost und Logis und nach dem Ablauf des Kontrakts in der Regel Land. Dieser neue Typus des Siedlermigranten sollte die englische Auswanderung vor allem im 17. Jahrhundert charakterisieren. Doch sie wurde auch noch im 18. Jahrhundert in abgewandelter Form praktiziert, als Mittellose aus Großbritannien und Europa in die Kolonien auswandern wollten.

Die allermeisten indentured servants wählten diese Form der Auswanderung aufgrund ihrer Armut. Die Ursache dafür war vor allem in dem Übergang von der feudalen zur frühkapitalistischen Produktion in der englischen Landwirtschaft zu suchen. Die Einhegung von Ackerland für Schafweiden sowie die erheblichen Pacht- und Steuererhöhungen ließen die Zahl der Arbeitslosen und Vagierenden ständig wachsen. Die Auflösung von Privatarmeen, der Ausbruch des Bürgerkrieges 1642 und die bis zur Restauration im Jahre 1660 anhaltenden politischen und militärischen Auseinandersetzungen bewirkten einen weiteren Anstieg der Zahl der Arbeitslosen und Armen und dadurch auch der indentured servants.

Als Kontraktknechte wurden in großer Zahl auch Vertreter von in der Gesellschaft unerwünschten Gruppen abgeschoben, darunter vagierende Kinder, Bettler, Kriminelle, Prostituierte, Kriegsgefangene oder politische Gegner. Infolge der englischen Enteignungs- und Umsiedlungspolitik in Irland wurden auch mehrere Zehntausende irische Häftlinge in die nordamerikanischen Kolonien als indentured servants deportiert, um die gälisch-irische Bevölkerung zu schwächen. Da all diese Gruppen ohne Arbeitsverträge in den Kolonien ankamen, waren sie der Willkür der Händler und der Landeigner ausgesetzt. Heinrich von Uchteritz, der sich 1650 über Norwegen nach Schottland begab, um in der Armee Karls II. zu dienen, wurde nach der Schlacht bei Worcester durch Cromwells Truppen gefangen genommen und Anfang 1652 zusammen mit 1300 anderen Gefangenen, darunter mehrere Deutsche, als indentured servant nach Barbados verschifft. Dort wurde er für 800 Pfund Zucker verkauft. Nach seiner 1705 erschienenen Reisebeschreibung bestand zwischen den indentured servants, den afrikanischen Sklaven und der indigenen Bevölkerung lediglich ein einziger Unterschied, dass die Christen bekleidet waren, während „die Mohren und Wilden“ nur ein Schamtuch trugen.[45]

Auch wenn die Institution der indentured servants keineswegs an Bedeutung verlor und sich neben armen Auswanderungswilligen auch junge Männer aus der unteren Mittelklasse häufiger als indentured servants verdingten, um die Welt zu sehen und Erfahrung zu sammeln, arbeiteten auf den großen Zuckerrohr-, Tabak- und Baumwollplantagen im südlichen Nordamerika ab den 1640er-Jahren immer mehr Sklaven aus Afrika, die bis Ende des 17. Jahrhunderts zu bevorzugten Arbeitskräften wurden.

Ähnlich wie die englische überließ auch die französische Krone Vorstöße in der Neuen Welt privaten Interessenten. Die Kolonien entwickelten sich jedoch langsam, weil nur wenige Franzosen dauerhaft in der Neuen Welt eine neue Existenz suchten, da sie den Auswanderern nicht den erwünschten sozialen Aufstieg bescheren konnte. Auch nachdem 1663 die Krone die Verwaltung Neu-Frankreichs übernommen und Finanzminister Jean Baptiste Colbert ein merkantilistisches Konzept für die Kolonien zur Ergänzung und Stärkung der Wirtschaft im Mutterland entworfen hatte, blieb das Interesse mäßig. Das Konzept beinhaltete neben Deportation von Sträflingen und dem nach englischem Modell der indentured servants im viel bescheideneren Maße praktizierten engagé-System ebenso eine gezielte Heiratspolitik. Etwa 800 Frauen, vor allem verarmte adelige Töchter und Waisen wurden zwischen 1663 und 1672 zur Auswanderung gebracht. Diese filles du Roi erhielten neben der freien Überfahrt auch eine königliche Mitgift, die u. a. aus einigen Kleidungsstücken, vier Rollen Garn und 50 Livres bestand. Nicht zuletzt dieser Verheiratungspolitik war es zu verdanken, dass die Zahl der Einwohner in Kanada von 3035 Personen im Jahre 1663 bis 1685 auf 10.725 anwuchs.

Noch weniger Interesse an der Auswanderung in die Neue Welt als die Franzosen zeigten die Niederländer, denn in den niederländischen Provinzen war das Lebensniveau während der ganzen Frühen Neuzeit das höchste in Europa. So warben die Aktionäre der 1621 gegründeten Niederländischen Westindien-Kompanie vor allem um ausländische, darunter auch um deutsche Siedler für ihre Kolonien. Allerdings brachten für die Gesellschaft nicht die zerstreut liegenden Siedlungskolonien den großen Profit ein, sondern der Handel mit Waren und Sklaven.

Der Rückgang der Zahl der indigenen Bevölkerung und die in ihrem Volumen nur mäßige Ansiedlung von Siedlern machten den Import von afrikanischen Sklaven als Arbeitskräfte auf den Plantagen der Europäer erforderlich. Der bereits im ausgehenden Spätmittelalter beginnende und bis ins 19. Jahrhundert florierende atlantische Sklavenhandel mit über zwölf Millionen Sklaven bildete den Bestandteil jenes Dreieckhandels, in dessen Rahmen minderwertige Waren von Europa nach Afrika, von Afrika Sklaven als billige Arbeitskräfte nach Amerika und von dort wertvolle Rohstoffe und Waren wie Baumwolle, Zucker und Tabak nach Europa gelangten. Somit stellte die Arbeitskraft der aus Afrika Deportierten einen wichtigen Motor der frühkapitalistischen Wirtschaft dar.

Im 16. Jahrhundert war Portugal der größte Importeur afrikanischer Sklaven. In der in Afrika gängigen Praxis des Sklavenhandels witterten die portugiesischen Händler schon Mitte des 15. Jahrhunderts ein lukratives Geschäft und ließen sich 1455 in einer päpstlichen Bulle das Monopol auf Fahrten, Handel sowie Versklavung von „Ungläubigen“ entlang der westafrikanischen Küste sichern. Seit dem späten 17. Jahrhundert waren jedoch alle europäischen Großmächte und zahlreiche Großkaufleute und Handelshäuser auch aus anderen europäischen Ländern, so u. a. aus dem Heiligen Römischen Reich daran beteiligt.

Versuche deutscher Territorialfürsten, sich am Wettbewerb zu beteiligen, schlugen allerdings fehl. Eine von der Grafschaft Hanau im Jahre 1669 geplante Gründung der Kolonie „Hanauisch-Indien“ im nördlichen Brasilien konnte wegen der fehlenden Mittel nicht realisiert werden. Kein dauerhafter Erfolg war auch dem Kurfürstentum Brandenburg beschieden, das unter den letzten europäischen Staaten in den transatlantischen Sklavenhandel eintrat. 1682 wurde auf Wunsch des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm die Brandenburgisch-Afrikanische Kompanie in Berlin gegründet. Die Grundlage dafür stellte die Marine dar, die im 17. Jahrhundert ausreichend groß war, um am transatlantischen Sklavenhandel eigenständig teilzunehmen. Möglich wurde das Projekt allerdings erst durch den mit Emden 1683 ausgehandelten Handels- und Schifffahrtsvertrag, der den Brandenburgern den Zugang zur Nordsee eröffnete und die finanzielle Beteiligung der reichen Kaufleute in Emden sicherte. An der westafrikanischen Küste wurde nach Verhandlungen der Brandenburger mit den Einheimischen die Festung Groß-Friedrichsburg gegründet, die der Gesellschaft von 1683 bis 1717 als Sklavenumschlagplatz diente. Von dort wurden die Sklaven zunächst auf die 1685 angemietete Insel St. Thomas in der Karibik, die unter dänischer Herrschaft stand, dann ab 1689 auf die von den Brandenburgern erworbene kleine Antilleninsel St. Peter gebracht, die als Zwischenstation für die in der Neuen Welt verkauften Sklaven diente. Insgesamt wurden beinahe 20.000 Afrikaner durch die Handelskompanie als Sklaven in die Karibik verkauft. Nachdem die Kompanie 1711 in staatlichen Besitz genommen wurde, ging sie ohne ausreichendes Kapital und besonderes Interesse Friedrichs I. schnell bankrott.

Mit dem Sklavenhandel nahm die Zahl der Afrikaner auch in Europa zu. Die meisten von ihnen gelangten als unfreies Dienstpersonal von Plantagenbesitzern, Kaufleuten, Offizieren oder Geistlichen nach Europa. Ihr Anteil an der Bevölkerung Lissabons beispielsweise wird schon um 1550 auf etwa zehn Prozent geschätzt, aber auch in London, Paris und in den großen europäischen Hafenstädten machte ihre Zahl mehrere Tausend aus. Für das Alte Reich konnte Anne Kuhlmann-Smirnov insgesamt 380 Personen afrikanischer Herkunft ausmachen.[46] Die meisten von ihnen gelangten als Geschenke an die Adels- und Fürstenhöfe, wo sie als „Hofmohren“ zu begehrten „Objekten“ der höfischen Herrschaftsrepräsentation gehörten. Andere kamen mit den hessischen und braunschweigischen Truppen, die im 18. Jahrhundert auf britischer Seite in Nordamerika kämpften.

Von den Schwarzen afrikanischer Herkunft im Alten Reich schlugen einige eine bemerkenswerte Laufbahn ein. Der vielleicht berühmteste unter ihnen wurde Angelo Soliman aus dem Volk der Kanuri im Nordosten Nigerias. Er wurde als Kind verschleppt und nach Messina verkauft, wo ihn seine Herrin taufen, erziehen und studieren ließ. Von Fürst Joseph Wenzel von Lichtenstein gekauft, eröffnete sich für Soliman der soziale Aufstieg. Er wurde zu einem der Erzieher des Prinzen Alois I. und zum Mitglied der Freimaurerloge „Zur wahren Eintracht“, in der am Wiener Kaiserhof wirkende Gelehrte und Künstler versammelt waren. Auch Kaiser Joseph II. schätzte die Gesellschaft des gebildeten Afrikaners. Dies alles hinderte die Wiener Gesellschaft allerdings nicht daran, nach Solimans Tod 1796 seine Haut zu präparieren und ihn bis 1806 im Kaiserlichen Naturalienkabinett als halbnackten Wilden mit Federn und Muschelkette auszustellen.

Fast zeitgleich mit der Expansion der Europäer in Amerika expandierte das Moskauer Reich nach Asien in Richtung Sibirien. Die staatliche Durchdringung des Gebietes vom Ural bis nach Kamtschatka erfolgte nicht nur planlos, sondern auch sehr langsam. Im 16. und 17. Jahrhundert wurden zunächst befestigte Orte für den lukrativen Pelzhandel, insbesondere mit Zobelfell, gegründet, in denen neben Pelzjägern und -händlern Staatsbedienstete und Soldaten angesiedelt wurden. Ihnen folgten Bauern, Handwerker und Priester. Allerdings konnte Sibirien anders als Amerika wegen seiner extremen klimatischen Verhältnisse und der schlechten Verkehrsmöglichkeiten auch im 18. Jahrhundert nicht zu einem begehrten Einwanderungsgebiet werden. Auch die meisten Staatsbediensteten verließen Sibirien nach ihrer Dienstzeit, wenn sie konnten, und kehrten in den europäischen Teil des Zarenreichs zurück. Dem Mangel an freiwilligen Auswanderern, der die politische und ökonomische Inbesitznahme Sibiriens erschwerte, versuchte das Zarenreich durch die Verbannung von Verurteilten nach Sibirien entgegenzuwirken. Diese schon am Ende des 16. Jahrhunderts beginnende Praxis wurde im 17. Jahrhundert auf immer mehr Gruppen erweitert. Nicht nur politisch Unerwünschte, Kriminelle oder religiös verfolgte Altgläubige wurden nach Sibirien verbannt, sondern auch aufständische Bauern und Kriegsgefangene wurden dorthin deportiert. Ab 1703 verhängte das Zarenreich auch Haftstrafen als zeitlich begrenzte oder lebenslängliche Zwangsarbeit in Sibirien.

2.3 Alte und neue Formen der geografischen Mobilität

Mithilfe ihrer Navigations- und Schiffstechnik erkundeten die Europäer seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts permanent neue Gebiete, legten große Entfernungen zurück und unternahmen lange Reisen. Immer mehr Menschen überquerten auch den Atlantik. Das Schiff, auf den Illustrationen in den Amerika-Berichten, auf den See- und Landkarten oder in Form von kunstvollen Objekten dargestellt, wurde zum Inbegriff der neuen Zeit (vgl. Abb. 3).

Fallbeispiel: Das Schlüsselfelder-Schiff (Abb. 3)

Das Schiff symbolisierte um 1500 ganz im Sinne der mittelalterlichen Vorstellung noch immer die transzendente Pilgerreise des Christen auf Erden. Zugleich stand es auch für das Verkehrs- und Transportmittel, durch das die Umsegelung der Welt und transkontinentale Wanderungen erst möglich wurden. Es versinnbildlichte die tatsächliche Aneignung der Welt und somit die mentale Überschreitung der Grenzen, wie sie noch für das Mittelalter konstitutiv gewesen waren. Der aus vergoldetem Silber angefertigte Tafelaufsatz aus Nürnberg, das eine zeittypische Karacke mit insgesamt 74 Figuren als Besatzung und Passagiere darstellt, ist ein repräsentatives Trinkgerät. Es wurde zur Zierde einer festlichen Tafel bestimmt und demonstrierte Status und Reichtum seines Eigentümers.


Abb. 3 Das Schlüsselfelder-Schiff, Nürnberg um 1503.

Voraussetzung der stetig zunehmenden Wanderungsbewegungen bildeten erschlossene Seewege, kontinentale Wasser- und Landstraßen und die auf ihnen verkehrenden Verkehrs- und Transportmittel. Die beiden wichtigsten Transportmittel für Waren und Menschen in der Frühen Neuzeit, das Schiff und der Wagen, wurden schon seit der Antike benutzt, erfuhren aber durch die Dynamik der Wanderungsbewegungen in der Frühen Neuzeit einen gewissen Modernisierungsschub.

Entscheidend für die Entwicklung der Hochseeschifffahrt wurde einerseits die Verwendung von Dreimastern mit variabler Besegelung, die das Kreuzen gegen den Wind und somit die Hochseeschifffahrt überhaupt erst ermöglichten, andererseits der Übergang zur Kraweelbeplankung der Schiffe, die eine bessere Dichtigkeit bewirkte und den Bau größerer Schiffe ermöglichte. Im ausgehenden 15. Jahrhundert war die portugiesische Karavelle der bekannteste Schiffstyp dieser Bauweise, mit der eine Reise über den Atlantik etwa zwei bis drei Monate dauerte. Als die kleineren Karavellen für den regelmäßigen Transport und die sichere Fahrt nicht mehr ausreichten, entwickelte man in Spanien gegen Ende des 16. Jahrhunderts die Galeone. Bei diesem neuen Schiffstyp handelte es sich um ein hochseetaugliches Transport- und Kriegsschiff, das schnell und wendig war. Rumpf und Aufbauten erhielten allerdings infolge der zunehmenden Warentransporte zwischen Südamerika und dem Mutterland eine Übergröße, die das Schiff schwer manövrierbar machte.

Im 17. Jahrhundert führten die Niederländer wichtige Innovationen in der Seefahrt ein. Der von ihren Schiffsbauern entwickelte neue Schiffstyp, die Fleute, war aus leichterem Holz und streng nach Zweckmäßigkeitskriterien gebaut. Sie leitete zugleich auch die Standardisierung des Schiffsbaus ein, was die Herstellungszeit von einem Jahr auf vier Monate reduzierte – kein Wunder, dass viele Handwerker aus Europa unterwegs waren, um in einer der niederländischen Werften Arbeit zu finden und die neue Technologie zu erlernen. Unter ihnen war sicherlich der russische Zar Peter I. der berühmteste, der seine Flotte ausbauen und modernisieren wollte und deshalb inkognito als Handwerker in Zaandam und Amsterdam arbeitete. Die Serienherstellung der Schiffe führte zu einer erheblichen Senkung der Produktions- und Betriebskosten, wodurch der Massentransport von Waren rentabel wurde, was zugleich auch dem Personenverkehr zugutekam. Im 18. Jahrhundert wurden die Schiffstypen durch die Engländer weiterentwickelt. Ihre Fregatten und größeren Linienschiffe machten Großbritannien zur Seemacht und zu einer der führenden Handelsmächte.

Als Passagier auf einem Schiff reiste man allerdings sehr unbequem. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts konnte ein Auswanderer von Rotterdam nach Philadelphia für 7½ Louisdor fahren, dafür erhielt er Verpflegung und einen Schlafplatz, der sechs Fuß lang und ebenso breit war, den er aber mit weiteren drei Personen teilen musste. Der spätere Schriftsteller Johann Gottfried Seume, der als Student zum Kriegsdienst in Amerika genötigt wurde, beschrieb diese Enge am Bord: „In den englischen Transportschiffen wurden wir gedrückt, geschichtet und gepökelt wie die Heringe […]. Im Verdeck konnte ein ausgewachsener Mann nicht gerade stehen, und im Bettverschlage nicht gerade sitzen.“[47] Auch machte den allermeisten Europäern eine Atlantikfahrt auf diesen Schiffen Angst. Der Brandenburg-Bayreuther Gefreite Johann Konrad Döhla, der ebenfalls zum Kriegsdienst in Amerika gezwungen wurde, notierte in seinem Tagebuch:

Die Wellen steigen als wie große Berge nach einander fort auf und gegen das Schiff daher, daß man alle Augenblicke meint, sie würden es verschlingen, ja, sie schlagen oft über das ganze Schiff zusammen […]. Wir wurden, als die ersten Seefahrer, ziemlich zaghaft und wünschten uns öfters in unserem lieben Vaterlande zu sein.[48]

Versuchten Portugiesen und Spanier im 15. und 16. Jahrhundert ihre Kenntnisse über die Seewege mit den dort herrschenden Strömungs- und Windverhältnissen als Staatsgeheimnisse zu bewahren, so waren diese zur Zeit der Ausweitung der Schifffahrt nicht sehr lange zu verheimlichen, zumal die Bemannung der zahlreichen Schiffe ohne fremdes seemännisches Personal nicht möglich war. Ein Großteil der Seemänner der 1602 gegründeten Niederländischen Ostindien-Kompanie etwa kam aus ganz Europa. Es entstand ein für die gesamte Frühe Neuzeit charakteristischer internationaler Migrations- und Arbeitsmarkt für Seeleute. Handelsgesellschaften und Reedereien warben nicht nur um freiwillige Seeleute, sondern rekrutierten seemännisches Personal auch mit Gewalt.

Gewaltsam wurde auch ein Großteil der Ruderer auf den Galeeren im Mittelmeerraum rekrutiert. Alle Meeresanrainer setzten Kriegsgefangene oder eigene und von anderen Staaten gekaufte Strafgefangene als Galeerenruderer ein. So gab es unter den Ruderern der venezianischen Flotte wegen ihrer Konfession verurteilte Hugenotten aus Frankreich oder Protestanten aus den österreichischen und ungarischen Gebieten wie auch wegen Diebstahl, Raub und Mord Verurteilte aus deutschen Reichsstädten und Territorialstaaten.

Hans Staden nutzte um die Mitte des 16. Jahrhunderts die rege Küstenfahrt, die schon seit der Hansezeit den Ostseeraum, die skandinavischen und deutschen Nordseeküsten mit den englischen, französischen und iberischen Hafenstädten verband und sich in der Frühen Neuzeit weiterentwickelte. Auch die Binnenschifffahrt hatte ständig neue Wege zu beschreiten. In den Niederlanden etwa entstand ein dichtes Netz von Kanälen und Wasserwegen, aber auch in den deutschen Territorialstaaten nutzte man schon früh die Flüsse für den gleichzeitigen Waren- und Personenverkehr. Zwischen Mainz und Frankfurt am Main beispielsweise fuhren ab 1600 täglich verkehrende Marktschiffe. 1789 reiste der dänische Schriftsteller Jens Bagessen zwischen Kohl, Erbsen und Rüben auf diesem Schiff zusammen mit „etwa zweihundert Personen beiderlei Geschlechts, aus verschiedenen Völkerschaften, allen Ständen und allen Religionen. Deputierte, Kaufleute, Soldaten, Bauern, Juden, Rattenfänger, Pfarrer, Werber, Handwerker, Komödianten, Frauen, Mädchen und Krebsweiber“.[49]

Der von Bagessen beschriebene Tumult der Passagiere ist nicht nur ein Beleg für die Mobilität der Menschen und die massenhafte Zunahme des Reisens in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, sondern zugleich für dessen beginnende Egalisierung, da Vertreter aller Stände als gleichbehandelte Passagiere unterwegs waren. In den meisten Fällen reisten jedoch Adelige und betuchte Bürger nach wie vor mit eigenen Transportmitteln, und auf den größeren Schiffen wurden Arme und Reiche durch für sie eigens errichtete Schiffsdecks getrennt.

Die Belastung der Fahrt mit Zöllen, die saisonale Befahrungsmöglichkeit der Flüsse und die meistens in eine Richtung verlaufende Talfahrt stellten Hindernisse für längere Fahrten dar. Nur im Fall von größeren Warenmengen war der Wasserweg gegenüber dem Landweg rentabler: so etwa beim Holztransport aus dem Schwarzwald für die niederländischen Schiffswerften und Städtebauten auf dem Rhein oder bei der Verlegung der Truppen des Schwäbischen und des Bayerischen Reichskreises an die ungarische Türkenfront im 17. Jahrhundert auf der Donau. Dennoch waren längere Fahrten auf den größeren Flüssen auch für Passagiere in der Regel die bequemere Art des Reisens. Auf der Donau wurde 1696 die planmäßige Schifffahrt zwischen Regensburg und Wien eingerichtet, 1712 folgte Ulm mit seinen bis Wien verkehrenden Ordinarischiffen, als die große Auswanderungswelle nach Ungarn eingesetzt hatte.

Gegenüber dem Schiff, das pro Tag bis zu 200 Kilometer zurücklegen konnte, war die Fahrt auf dem Landweg mit dem Wagen, der lediglich 20 Kilometer pro Tag fahren konnte, unverhältnismäßig langsamer. Sogar ein Fußgänger schaffte je nach Wegbeschaffenheit und Wetterlage 30 bis 50 Kilometer an einem Tag. Dennoch gehörte dem Wagen auf Europas Straßen die Zukunft. Frachtwagen, die dem Nah- und Ferntransport von Gütern aller Art dienten, wurden in der Frühen Neuzeit immer sicherer und größer und konnten bei guten Straßenverhältnissen Warenmengen zwischen vier und acht Tonnen transportieren. In Frankreich wie auch in den deutschen Territorialstaaten wurde der Transport auf Rädern bis ins 18. Jahrhundert hinein durch anliegende Bauern im Nebenerwerb oder als Frondienst geleistet. Nicht selten spezialisierten sich mit der Zeit ganze Gemeinden auf den Transport von Gütern und Personen.

Parallel zum Gütertransport entwickelte sich auch der Personenverkehr mit dem Wagen. Für die Mobilität auf den Landwegen war der seit dem 16. Jahrhundert allmählich erfolgte Mentalitätswandel des männlichen Adels von großer Bedeutung, der neben dem Reiten die Beförderung per Wagen als standesgemäß akzeptierte. Dieser Wandel begann nach den Quellen in Ungarn. Die aus leichtem Holz gebaute und deshalb eine hohe Elastizität und Bequemlichkeit aufweisende ungarische Kutsche (kocsi) erlangte dort eine so große Beliebtheit, dass den Militärdienst leistenden Adeligen in einem königlichen Dekret von 1523 bedeutet werden musste, nicht mit der Kutsche, sondern zu Pferd ins Feldlager zu ziehen. Der ungarische Wagentyp wurde europaweit übernommen und für den Personenverkehr weiterentwickelt. Zunächst noch von Fürsten und dem Hochadel zu offiziellen Anlässen benutzt, wurde die Kutsche in italienischen Werkstätten aufwendig und prachtvoll ausgestattet. Im 17. Jahrhundert von Ludwig XIV. gefördert, entstand in Frankreich ein wichtiges Zentrum des Kutschenbaus. Die Kutsche erhielt jetzt eine mit Türen und Fenstern versehene geschlossene Kabine, die den Reisenden vor den Unbeständigkeiten der Witterung und dem Staub der Wege schützte. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts spielte auch Großbritannien eine führende Rolle bei der technischen Entwicklung und der Massenproduktion der Kutsche. Die große Beliebtheit dieses Transportmittels in den Städten zeigte sich in der Entstehung der ersten Mietkutschenunternehmen in London und Paris. In England verkehrten zwischen den Städten bald auch coaches und wagons, die bis zu 20 Personen auf einmal beförderten.

Mit der Verschmelzung der gewerblichen Personenbeförderung und der Post im 17. Jahrhundert erfolgte im Personenfernverkehr ein Durchbruch. Ende des Jahrhunderts waren bereits alle großen Städte im Alten Reich durch kaiserliche, territoriale oder private Postbeförderungssysteme miteinander verbunden, die verschiedene Bereiche der Beförderung von Briefen, Kleingütern und Personen bündelten. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts setzte sich dann das Postkutschenwesen eindeutig durch. Durch das System der Posten, d. h. der Stationen für den Wechsel der Pferde, und die Einrichtung von festen Routen und unabhängig von der Tagesnachfrage eingehaltenen Abfahrtszeiten wurde die Reise planbar und nicht zuletzt auch schneller. So konnte in Zedlers Universallexikon festgehalten werden: „Wer geschwinde reisen will, nimmt die Post.“[50] Die Geschwindigkeit hatte allerdings ihren Preis und dieser war nicht für jedermann erschwinglich. So kostete eine einfache Fahrt zwischen Hamburg und Berlin im 18. Jahrhundert ziemlich konstant neun Taler, was dem Monatsverdienst eines Maurergesellen gleichkam.

Schnelligkeit war größtenteils von den Straßenverhältnissen abhängig und diese ließen trotz erster großer Anstrengungen beim Chausseebau im 18. Jahrhundert noch viel zu wünschen übrig. Bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts waren die Trassen der Fernwege in der Regel unbefestigt, was dazu führte, dass die Räder der Wagen und Postkutschen Spurrillen im Untergrund der Straßen hinterließen und sich stellenweise Hohlwege herausbildeten, die vor allem bei schlechtem Wetter die Fahrt erheblich einschränkten.

Der Wunsch nach rentablem Transport von Gütern und nach schnellerer und besserer Mobilität der Menschen führte zu neuen Innovationen in Technik und Organisation des Transports- und Verkehrswesens. Doch trotz aller Neuerungen konnte sich die Mobilität während der gesamten Frühen Neuzeit nicht von der Natur emanzipieren. Sie blieb auf See von den Wind- und Wasserströmen und auf der Straße vom Pferd als Kraftmaschine abhängig. Bis Ende des 18. Jahrhunderts waren die meisten Menschen allerdings „auf Schusters Rappen“ unterwegs, war dies doch die erschwinglichste Form der Fortbewegung.

[38]Warhaftige Historia und beschreibung eyner Landt=schafft der Wilden/ Nacketen/ Grimmigen Menschfresser Leuthen/ in der Newen welt America gelegen/ vor und nach Christigeburt im Land zû Hessen vnbekant/ biß vff diese ij nechst vergangene jar/ Da sie Hans Staden von Hom=berg auß Hessen durch sein eygne erfarung erkant/ vnd yetzo durch den truck an tag gibt, Marburg 1557, S. 1.

[39]Zit. nach Schmitt, E. (Hg.), Das Gold der Neuen Welt. Die Papiere des Welser-Konquistadors und Generalkapitäns von Venezuela Philipp von Hutten 1534–1541, Berlin 19922, S. 126.

[40]Zit. nach Federmann, N., Indianische Historia. Mit einer Einführung v. J. Friede, München 1965, S. 77.

[41]Abgedruckt in: Metzler, J. (Hg.), America Pontificia, 3 Bde., Vatican 1991–1993, hier Bd. 1, S. 364–366.

[42]Wallerstein (wie Anm. 18), Bd. 1.

[43]Zit. nach Siegert, B., Passagiere und Papiere. Schreibakte auf der Schwelle zwischen Spanien und Amerika (1530–1600), München 2006, S. 104.

[44] Hakluyt, R., A Discourse Concerning Western Planting, Written in the Year 1584, hrsg. v. Ch. Deane, Cambridge 1877.

[45]Kurtze Reise Beschreibung Hr. Heinrich von Uchteritz, Lieutenants, Erbsassen auff Modelwitz in Meissen, [et]c.: Worinnen vermeldet, was er auf derselben für Unglück und Glück gehabt, sonderlich wie er gefangen nach West-Indien geführet, zur Sclaverey verkaufft, und auff der Insel Barbados […] wunderlich errettet und erlöset worden, o. O. 1705, S. 13.

[46]Kuhlmann-Smirnov, A., Schwarze Europäer im Alten Reich. Handel, Migration, Hof, Göttingen 2013, Anh.: Tab. – „Mohren“ im deutschen Raum, um 1600 bis ca. 1800.

[47]Seume, J. G., Mein Leben, hrsg. v. D. Sangmeister, Göttingen 2018, S. 70.

[48]Döhla, J. K., Tagebuch eines Bayreuther Soldaten aus dem Nordamerikanischen Freiheitskrieg 1777–1783, in: Archiv für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken 25 (1912), S. 97.

[49]Zit. nach Gräf, H. Th. u. R. Pröve, Wege ins Ungewisse. Reisen in der Frühen Neuzeit 1500–1800, Frankfurt a. M. 1997, S. 19.

[50]Zedler (wie Anm. 6), Bd. 28, Sp. 1786.

3. Die Bevölkerung als zentrale Kategorie des frühneuzeitlichen Staates
3.1 Die Bedeutung der Bevölkerung

In der Frühen Neuzeit verwendete man das Wort „Bevölkerung“ nicht in der Bedeutung der Summe, sondern des Prozesses der Vermehrung der Bewohner eines Territoriums. Ganz im Sinne der Lehre des Heiligen Augustinus, der in der Fortpflanzung das von Gott den Menschen erteilte Gebot „seid fruchtbar und mehret euch“ (1. Mose 1,28) sah, wurde die Vermehrung der Bevölkerung auch in der Frühen Neuzeit als Teil der göttlichen Ordnung auf Erden verstanden. So ist etwa in Martin Luthers Predigten vom Ehestand über die Notwendigkeit des frühen Heiratens und einer zahlreichen Nachkommenschaft zu lesen. Auch der deutsche Frühkameralist Johann Joachim Becher beschrieb 1668 die „Volckreichmachung“ als göttlichen Willen und der erste deutsche Bevölkerungstheoretiker, der Theologe Johann Peter Süßmilch, deutete in seinem 1741 veröffentlichten Werk „Die göttliche Ordnung“[51] die Gesetzmäßigkeiten des Bevölkerungswachstums als eine dem Menschen zugewandte Vorsehung Gottes.

Die Vorstellungen über die Bevölkerung blieben bis zum Ende der Frühen Neuzeit mit religiösen bzw. konfessionellen Fragen mehr oder weniger eng verquickt. Der göttliche Auftrag wurde allerdings von den Staatstheoretikern immer mehr laisiert und die Vermehrung der Bevölkerung als eine Quelle des pekuniären Reichtums und der militärischen Macht des Staates erkannt und deshalb als eine seiner wichtigsten Aufgaben bestimmt. Die Mittel, die einem Herrscher dabei zur Verfügung standen, waren vielfältig. Sie reichten von der Eheförderung über die Steuer- und Erbpraxis, die Gewerbe- und Handelsförderung, die Gesundheitsvorsorge der Untertanen u. a. durch Bekämpfung von Seuchen bis hin zur Steuerung der Wanderungsbewegungen. Wurde die Familie als der grundlegende demografische Reproduktionsfaktor gesehen, so galt die Ehe- und Geburtenförderung dennoch als ein nur langsam greifendes Mittel der Bevölkerungsvermehrung. Deshalb wurden jene Maßnahmen (wie etwa die Förderung der Einwanderung), die zu einem schnellen Ergebnis führten, von den Staatstheoretikern propagiert und fortan auch in der Herrschaftspraxis bevorzugt angewandt.

Gleichzeitig mit der Auslegung der Bevölkerung als Prozess war der frühneuzeitliche Diskurs immer mehr auch von einem Utilitätsprinzip beherrscht, das stark von ökonomischen Gesichtspunkten der Zeit geprägt war. Es wurde demnach zwischen den für das Gemeinwesen als „nützlich“ betrachteten Untertanen und den es belastend eingestuften Landeseinwohnern unterschieden. Auch die Bewertung der Wanderungsformen erfolgte, wenn auch nicht ausschließlich, aber doch grundlegend nach diesem Prinzip. Zur frühneuzeitlichen Bevölkerungspraxis gehörte somit nicht nur die Förderung der Einwanderung von nutzbringenden Fremden, sondern ebenso auch der Ausschluss eigener, als nicht „nützlich“ erachteter Landeseinwohner aus dem Untertanenverband etwa durch Verbannung oder Vertreibung.

Die in Europa vom Anfang des 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts vorherrschende Ökonomie war der Merkantilismus, der in unterschiedlichen Spielarten wie etwa dem Colbertismus, Bullionismus oder seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts dem Kameralismus zum Tragen kam. Gemeinsamer Nenner all dieser Varianten war das Streben nach der Förderung der nützlichen Produktivkräfte im Inland und der Erwirtschaftung von Überschüssen im Außenhandel. Einer der signifikanten Unterschiede zwischen den einzelnen Formen ergab sich wiederum aus der unterschiedlichen Rolle, die dem Herrscher bzw. den staatlichen Organen bei der Durchsetzung dieser Ziele zugedacht war. Im Kameralismus, der sich als eine Einheit von Hofökonomie, Staatsverwaltung und Naturrecht entwickelte, erlangte der Fürstenstaat eine führende Rolle und räumte der Bevölkerungsfrage und insbesondere der Bevölkerungsvermehrung einen hervorgehobenen Stellenwert ein.

3.2 Die Bevölkerungstheorie und -praxis im 16. Jahrhundert

Mit der Bedeutung der Bevölkerungsvermehrung haben sich im 16. Jahrhundert erstmals die Staatsräson-Theoretiker in jenen oberitalienischen Stadtstaaten auseinandergesetzt, die miteinander ständig Krieg führten und wo deshalb der Ausbau von demografischen, militärischen und pekuniären Ressourcen als eine andauernde Notwendigkeit erachtet wurde. Der Geistliche und politische Denker Giovanni Botero machte unter diesem Gesichtspunkt die Bevölkerung als Grundlage der Fürstenmacht aus: „Auff dieser macht unnd Vermögen/ bestehet alle andre Macht/ wie die immer Namen haben mag: und wer viel Volckes hat/ der hat auch uberfluß an allem dem/ dahin sich der Menschen Kunst/ geschicklichkeit und Verstand/ erstrecket und gelanget […].“[52] Zur Erhöhung der Volkszahl führten nach Botero zwar mehrere Wege, doch die Aufnahme von Fremden hielt er für besonders zielführend. Als Vorbilder nannte er die Stadt Genf und Johann Kasimir von Pfalz-Simmern, die durch Aufnahme von Glaubensflüchtlingen aus Frankreich, Italien und aus den Niederlanden nicht nur die Zahl ihrer Untertanen erhöhen, sondern zugleich Handel und Gewerbe in ihren Gebieten in kürzester Zeit beleben konnten. Zugleich bezeichnete Botero die in Spanien erfolgte Vertreibung von jüdischen Untertanen als eine die Fürstenmacht schwächende Maßnahme, und er lehnte jegliche Form der religiösen Zwangsmittel in der Bevölkerungspraxis als schädlich ab.

Auch in Spanien entfaltete sich infolge der geografischen Expansion schon früh das Interesse an demografischen Fragen. Nach einem kontinuierlichen Bevölkerungswachstum erfolgte dort ein sichtbarer Rückgang der Einwohnerzahl an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert. Verschuldet war diese Entwicklung einerseits der Auswanderung der Spanier nach Südamerika, weil sich die Auswanderer fast zu 90 Prozent aus Männern im aktiven Heiratsalter rekrutierten, was den Rückgang der Eheschließungen und somit der Geburten zur Folge hatte. Andererseits konnten die Lücken, welche die zwischen 1609 und 1614 von der Iberischen Halbinsel vertriebenen etwa 300.000 Morisken, zum Christentum zwangskonvertierte Muslime, hinterlassen hatten, nur langsam geschlossen werden. Hauptsächlich geschuldet war der Bevölkerungsrückgang allerdings dem Niedergang der spanischen Wirtschaft, der nach einer spektakulären Prosperitätsphase allmählich einsetzte. Die sogenannten Arbitristen, Vorläufer der Merkantilisten, wie beispielsweise Sancho de Moncada, Professor an der Universität Toledo, begründeten den Rückgang mit der mangelnden Balance im spanischen Außenhandel. Nach Moncada entstand dieses Ungleichgewicht durch den erhöhten Export von Rohstoffen und den steigenden Import von Fertigwaren. Wie er anhand der Heirats- und Taufregister Toledos nachwies, führte das Ungleichgewicht zur Verminderung von Arbeitsplätzen, was wiederum wachsende Armut und schließlich ein demografischer Rückgang zur Folge hatte.

Als Ausweg aus der Krise empfahlen die Arbitristen eine protektionistische Handelspolitik, die Förderung von Manufakturen, die gerechte Aufteilung der Steuerlasten, die Intensivierung der Landwirtschaft und nicht zuletzt die Forcierung der Immigration. Konkrete Reformen, mit deren Ausarbeitung schon unter König Philipp III. begonnen wurde, konnten allerdings erst 1623 von seinem Nachfolger Philipp IV. in die Praxis umgesetzt werden, so etwa die Förderung der Eheschließungen durch Gewährung einer vierjährigen Steuerbefreiung oder im Fall von Armen einer staatlichen Mitgift. Familien mit sechs oder mehr Söhnen sollten eine Befreiung von allen Steuern und Lasten erhalten. Die Auswanderung wurde unterbunden, dagegen die Einwanderung fremder Handwerker und Landwirte gefördert.

In England diskutierte man kontrovers über die Bevölkerungsvermehrung. Einerseits erkannte man in den zunehmenden Einhegungen auf dem Land, die nach einem Traktat aus dem Jahre 1550 fast 700.000 Bauern die Existenzgrundlage genommen haben sollen, eine Gefahr der Entvölkerung. Andererseits propagierte man die Auswanderung in die englischen Kolonien, zunächst weniger mit dem Argument der erwünschten Ausweitung des Handels als vielmehr aus Angst vor einer angenommenen Vermehrung armer Unterschichten. Im Grunde genommen hatten die Diskussionen mit ein und demselben Phänomen zu tun, denn die Vertreibung der Bauern von ihren Höfen löste die Zuwanderung in die Städte aus, wo die Zahl der arbeitslosen Armen stetig zunahm und in London, dessen Bewohnerzahl sich von 50.000 im Jahre 1530 auf 225.000 im Jahre 1605 vervielfachte, schließlich auch die Sicherheit bedrohte. Die schnell zunehmende Zahl der Armen, Bettler und Kleinkriminellen sollte durch die erzwungene Auswanderung dieser unerwünschten Menschen in die Kolonien reduziert werden.

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nahm allerdings immer mehr die Ansicht über die Unterbevölkerung des Landes zu, die vor allem dem wirtschaftlichen Aufschwung geschuldet war. Der in England verfolgte Wirtschaftsprotektionismus erforderte ein ausreichendes Reservoir an billigen und qualifizierten Arbeitskräften, um im Inland billiger als im Ausland produzieren und so die sich zum Ziel gesetzte positive Handelsbilanz erreichen zu können. Nach dem Gouverneur der Britischen Ostindien-Kompanie Josiah Child beispielsweise war Reichtum des Staates im großen Maße von dessen Bevölkerungsreichtum abhängig, weshalb er neben der Einwanderungsförderung die Einführung einer vereinfachten Naturalisierungspraxis unterstützte. Für die vereinfachte und verbilligte Einbürgerung protestantischer Einwanderer als ein wichtiges Mittel der Wirtschaftsförderung waren auch die liberalen Whigs. Als sie 1708 die Mehrheit im Parlament erlangten, setzten sie deshalb ein neues Einbürgerungsgesetz durch, in dessen Präambel zu lesen war: „The Increase of People is a Means of Advancing the Wealth and Strength of a Nation.“[53]

Doch die Umsetzung des Gesetzes scheiterte bereits 1709, als etwa 13.000 meist mittelose Deutsche, die von Privatleuten für die britischen Kolonien angeworben wurden, den Ärmelkanal überquerten. In London und seiner Umgebung mussten sie monatelang in großen Elendslagern auf ihre Ansiedlung in England bzw. ihre Weiterbeförderung in die britischen Kolonien warten (vgl. Abb. 4). Das Schreckgespenst der armen, zum Teil auch katholischen Migranten brachte das Einbürgerungsgesetz zum Fall.

Fallbeispiel: Das Zeltlager der Pfälzer in Blackheath bei London (Abb. 4)

Als Europa infolge großer Vulkaneruptionen auf Santorin und in Japan und einer extrem geringen Sonnenfleckenaktivität im Winter 1708/09 von einer Jahrhundertkälte heimgesucht wurde, war der Frost so streng, dass nicht nur die Ostsee, der Bodensee und die Adria größtenteils zufroren, sondern den zeitgenössischen Aufzeichnungen zufolge auch Vögel tot vom Himmel fielen und Menschen an Kälte starben. Nach dem darauffolgenden Hungerwinter wanderten Menschen entlang des Rheins, hauptsächlich aus der Pfalz, aus. Die „poor Palatines“ wurden in Zeltlagern vor den Toren Londons untergebracht und versorgt. Wurden sie zunächst mit offenen Armen empfangen, so änderte sich die Lage in Anbetracht ihrer großen Zahl bald. Es mehrten sich die Stimmen für eine restriktive Politik gegen so viele, meist arme und ungelernte Arbeiter und Bauern.


Abb. 4 Das Zeltlager der Pfälzer in Blackheath bei London 1709.

In Frankreich, wo die aus der mittelalterlichen Selbstbeschreibung übernommene Vorstellung eines bevölkerungsreichen Landes weitertradiert wurde, legte man großen Wert in Theorie und Praxis darauf, diesen Reichtum zu bewahren und zu vergrößern. So hob der bedeutendste französische Staatstheoretiker des 16. Jahrhunderts Jean Bodin die Verantwortung des Souveräns für die Vermehrung der Bevölkerung als Grundlage der Stärke des Staates hervor. Die Bevölkerungsvermehrung sollte allerdings weniger durch Zuwanderungen als vielmehr durch eine Familienförderung erfolgen, darunter Maßnahmen gegen die Ehelosigkeit, die außerehelichen Beziehungen und die Kindestötung.

Bodins Ideen wurden in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts von Finanzminister Jean Baptiste Colbert aufgegriffen und erweitert. Der gewünschte Kinderreichtum sollte nun durch Steuervergünstigungen gefördert werden, indem Ehepaaren, die vor dem 20. Lebensjahr heirateten, die Kopfsteuer für fünf Jahre erlassen wurde, Väter von mehr als zehn ehelichen Kindern wurden wiederum von allen Steuerlasten befreit und durften sogar einen Säbel als besondere Auszeichnung tragen. Die Auswanderung war verboten, selbst die wegen ihrer Konfession verfolgten Hugenotten durften nicht emigrieren. Zugleich wurde die Einwanderung vor allem von Spezialisten forciert. Zur Förderung des Außenhandels mit Luxusgütern wurden beispielsweise venezianische Spiegelarbeiter abgeworben. Dies musste allerdings illegal erfolgen, denn die Arbeiter, die über das Geheimnis der von Venedig lange geheim gehaltenen Spiegelherstellung verfügten, standen unter Auswanderungsverbot. Um sie für Frankreich zu gewinnen, wurden ihnen verschiedene Vergünstigungen in Aussicht gestellt. Insgesamt war die Gesetzgebung in Frankreich darauf gerichtet, die Einwanderung und Naturalisierung von Fremden zu erleichtern und die Auswanderung zu verhindern.

Justus Nipperdey konnte für das Heilige Römische Reich eine bis zum Dreißigjährigen Krieg andauernde Vernachlässigung in der theoretischen Auseinandersetzung mit der Bevölkerungsfrage feststellen.[54] Die wenigen Schriften, die sich dennoch dem Thema widmeten, waren von einer konkurrierenden Auffassung über die Fremdenaufnahme charakterisiert: Denn während ein Teil der Schriften in den Einwanderern Vermittler von neuem Wissen und besonderen Fertigkeiten etwa im Handel und Gewerbe sah, wurde ihre Aufnahme von einem anderen Teil mit der Begründung abgelehnt, dass Fremde eher als Alteingesessene zu Unruhe und Illoyalität neigten und so die fürstliche Macht gefährdeten.

Wurde in den Traktaten kontrovers diskutiert, so nahmen Städte und Landesfürsten bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts fremde Einwanderer in größerer Zahl auf. Den Anlass dazu gab die Flucht und Auswanderung niederländischer Protestanten, die 1543 einsetzte und nach der Wiedereroberung und Rekatholisierung der südlichen Niederlande durch die spanische Krone in den siebziger und achtziger Jahren einen Höhepunkt erreichte. Zufluchtsorte der Glaubensflüchtlinge wurden u. a. Wesel und Duisburg, Frankfurt am Main, Emden und Hamburg. Zu den Zielorten gehörten zunächst auch katholische Städte wie Köln und Aachen. Bei der Auswahl der Orte spielten für die Handel und Gewerbe betreibenden Exulanten, die zunächst auf eine baldige Rückkehr in die Heimat hofften, sowohl die Lage der Städte in Grenznähe als auch deren wirtschaftliche Attraktivität eine Rolle. Die ausgewählten Zielorte wiederum zeigten eine gewisse Bereitschaft, die Glaubensflüchtlinge dauerhaft aufzunehmen, weil sie sich dadurch die Niederlassung von kapitalkräftigen Kaufleuten und bis dahin fehlenden Spezialisten etwa im Textilgewerbe, einem Motor der vorindustriellen Wirtschaft, erhofften. Freilich haben sich die katholischen Städte schon bald gegen die anderskonfessionellen Einwanderer entschieden, aber auch Städte lutherischer Konfession sahen sich vor der großen Herausforderung, konfessionelle und ökonomische Gesichtspunkte miteinander zu verbinden. In den meisten Fällen erwiesen sich jedoch die ökonomischen Argumente als stärker.

Auch für jene protestantischen Landesfürsten, die im Laufe des 16. Jahrhunderts Glaubensflüchtlinge aus den Niederlanden, Frankreich oder Österreich aufnahmen, war neben der Solidarität mit den verfolgten Glaubensbrüdern der erhoffte ökonomische Nutzen für ihr Land der entscheidende Grund. So wurde in einem Georg Johann I. von Pfalz-Veldenz im Juli 1569 vorgelegten Gutachten für die Aufnahme niederländischer und französischer Exulanten gerade damit argumentiert, dass es unter ihnen viele „reiche, deßgleichen auch weise und redliche leutt, auch gutte und verstendige handtwerkher allerlei sorten“ gibt, „durch welche die landt […] anfangen [wird] zu grunen und grossen unglaublichen nutzen zu tragen“.[55]

Protestantische Landesfürsten lockten Einwanderer mit der Gewährung der freien oder privaten Religionsausübung und des Bürgerrechts, gelegentlich auch ohne religiösen Unterschied, und betrieben sogar großzügige Siedlungsprojekte. Sie ließen Exulanten und Fremde in eigenen Stadtteilen oder nicht selten in für sie eigens nach Idealplänen der Zeit gebauten Städten ansiedeln: so beispielsweise Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg calvinistische Flüchtlinge aus den Niederlanden in der 1597 von ihm gegründeten Neustadt Hanau; Herzog Friedrich I. von Württemberg 1599 Lutheraner aus der Steiermark, der Krain und Kärnten in Freudenstadt; Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz 1607 Protestanten und Katholiken aus zahlreichen Gebieten Europas in Mannheim; Georg Gustav von Pfalz-Veldenz 1608 Reformierte aus Frankreich und den Niederlanden in Lixheim; Christian IV., König von Dänemark und Norwegen und zugleich Herzog von Schleswig und Holstein, 1617 Katholiken, sephardische Juden aus Portugal sowie Calvinisten und Mennoniten aus den Niederlanden in Glückstadt oder Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf 1621 Angehörige acht verschiedener Religionsgruppen, darunter auch niederländische Mennoniten und Remonstranten, in Friedrichstadt.

Die fürstlichen Städtegründungen blieben allerdings zahlenmäßig begrenzte Prestigeprojekte. Eine Ansiedlung von Fremden auf dem Land war von den Landesherren zunächst nicht beabsichtigt. Erst um die Mitte des 17. Jahrhunderts wandte sich die Aufmerksamkeit auch den ländlichen Gebieten zu.

3.3 Die kameralistische Variante im 17. und 18. Jahrhundert

Die Neuorientierung war vor allem den Folgen des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) zuzuschreiben, der die Phase des demografischen Wachstums im Alten Reich unterbrach. Der durch Schlachten, Einquartierungen, Kontributionen, bewaffnete Übergriffe, Seuchen, Flucht und Vertreibungen entstandene Bevölkerungsverlust war so groß, dass der gesamtdeutsche Bevölkerungsstand von 1620 nach Christian Pfisters Schätzungen erst um 1750 wieder erreicht werden konnte.[56]

Der Krieg wirkte sich in den einzelnen Regionen unterschiedlich aus und der Zerstörungs- und Entvölkerungsgrad variierte regional, territorial und sogar lokal. Am größten war der Bevölkerungsrückgang dort, wo Armeen operierten und Nachschubwege verliefen. So kam es beispielsweise in der Mark Brandenburg, in Mecklenburg, Pommern, Hessen, in der Kurpfalz oder in Württemberg stellenweise zu einem Verlust von bis zu 80 Prozent der Bevölkerung, während in anderen Gebieten wie in den österreichischen Erblanden oder in Teilen von Westfalen und Schleswig-Holstein die Bevölkerungszahl mehr oder weniger auf gleichem Niveau blieb. In der vom Krieg völlig verschonten oldenburgischen Küstenregion konnten dank der Kriegskonjunktur sogar Wanderungsgewinne verzeichnet werden.

Schon während des Krieges fand eine spontane Nahwanderung vor allem vom Land in die mit Mauern geschützten Städte statt. Nach 1648 setzte sich die Binnenwanderung innerhalb der einzelnen Territorien wie auch die Einwanderung in die Territorialstaaten fort, nicht selten ausgelöst durch die Konkurrenz um steuerzahlende Untertanen und Arbeitskräfte, die die fürstlichen oder grundherrschaftlichen Rückkehrverordnungen für geflüchtete Untertanen außer Acht ließen. Auch die Einwanderung von Fremden von außerhalb der Reichsgrenzen in die kriegsgeschädigten Gebiete nahm zu und ihre Zahl erreichte bis Ende des 17. Jahrhunderts schätzungsweise 200.000 Personen.

Im Südwesten des Reiches beispielsweise waren der größtenteils zur damals calvinistischen Kurpfalz zählende Kraichgau, das evangelische Herzogtum Württemberg und das katholische Oberschwaben durch den Bevölkerungsverlust besonders hart getroffen worden. Bald setzte deshalb in diese Gebiete eine spontane Einwanderung von Menschen ein, die auf der Suche nach einer Beschäftigung oder einem besseren Auskommen waren. In die Orte zwischen Donau und Bodensee kamen Migranten vor allem aus dem katholischen Vorarlberg, aus Tirol und den katholischen Gebieten der Schweiz, während in die Orte im Kraichgau calvinistische Franzosen, Schweizer wie auch Mennoniten aus den wirtschaftlich angeschlagenen Kantonen Zürich und Bern einwanderten. In Württemberg waren lutherische Geheimprotestanten aus Österreich und Exulanten aus Böhmen willkommen, aber auch calvinistische Waldenser aus Savoyen fanden Aufnahme.

Auch in Brandenburg-Preußen begannen schon nach dem Dreißigjährigen Krieg spontane Einwanderungen etwa in die Prignitz aus den weitgehend vom Krieg verschonten Gebieten im Norden und Nordwesten des Reiches. Doch die Zahl dieser Immigranten reichte bei Weitem nicht aus, um das verwüstete und brachliegende Land wieder urbar zu machen, deshalb begannen Grundbesitzer wie auch Kurfürst Friedrich Wilhelm, mit Steuerprivilegien, Dienstfreiheit und weiteren Vergünstigungen um Neusiedler für die Kurmark sowie für das Herzogtum Preußen zu werben. Der Kurfürst, der vier Jahre seiner Jugend in den Niederlanden verbracht und dort auch die landwirtschaftlichen Leistungen der Bauern kennengelernt hatte, richtete sein Augenmerk zunächst auf holländische und friesische Einwanderer.

Die Folgen des Dreißigjährigen Krieges und die Erfahrungen mit der Fremdenaufnahme bewirkten eine verstärkte Hinwendung der Staatstheoretiker zur Bevölkerungsfrage. Der im Dienst der Wettiner stehende einflussreiche Hof- und Kammerrat Veit Ludwig von Seckendorff formulierte in seinem 1656 erschienenen „Teutschen Fürsten-Staat“ die Maxime der kameralistischen Politik für die nächsten anderthalb Jahrhunderte: Die Beförderung der Volkszahl ist eine Aufgabe eines jeden Fürsten, denn es gibt keinen besseren „Schatz, als die Menge vieler Leute und Unterthanen, die an Leibes- und Gemüths-Gaben wol beschaffen sind“. Deshalb „gehet der zweck der gesetze dahin, dass der Leute wenn Unterthanen viel und dieselbe auch Gesund/ und also zu ihrer Verrichtung tauglich und geschickt seyn mögen“.[57] Die Wohlfahrt des Staates basierte nach Seckendorff sowohl auf der zahlenmäßigen Stärke der Landbewohner als auch auf deren Beschaffenheit, Gesundheitszustand sowie „Handel und Wandel“.

Einen immer größeren Stellenwert erhielt in den theoretischen Abhandlungen auch die Wechselwirkung zwischen der Bevölkerungszunahme und der „guten Nahrung“, womit die ausreichenden natürlichen Ressourcen eines Landes wie auch die Erwerbsgrundlage der Landbewohner gemeint waren. Der an der Universität Halle wirkende Universalgelehrte Christian von Wolff hat diese Erkenntnis 1721 auf den Punkt gebracht. Demnach sollte das Volk in einem Land „nicht zu viel und auch nicht zu wenig“ sein:

Nemlich es sind ihrer zu viel, wenn sie nicht im Lande ihren nöthigen Unterhalt finden können – hingegen zu wenig, wenn man noch mehrern Unterhalt verschaffen könnte. […] Also hat man […] nicht alleine darauf zu sehen, daß man die Anzahl der Unterthanen mehret; sondern man muß auch darauf bedacht seyn, ob durch gute Anstalten allen nöthiger Unterhalt kan verschaffet werden.[58]

In der Praxis standen allerdings zunächst weniger die Fragen nach dem Verhältnis zwischen Bevölkerungsvermehrung und „Nahrung“ als viel mehr zwischen Konfession und Einwanderung im Vordergrund. Johann Elias Keßler, Jurist und fürstlich-oettingischer Hof- und Konsistorialrat, betrachtete in seinem 1678 erschienenen Schriftstück „Reine und unverfälschte Staats-Regul“ die Peuplierung als das wichtigste Mittel der fürstlichen Politik in ökonomisch bedrängten Zeiten. Diese machten es erforderlich, auch sonst nicht erwünschte anderskonfessionelle Einwanderer zuzulassen. In solchen Ausnahmefällen, so Keßler, sollte die „Christliche/ Politische Regular-Dictatur […] mit ihrem Rigeur ein Auge zuthun“[59] und nicht auf die Konfession, sondern auf die für den Staat beste Lösung achten. Für Keßlers Ansichten spielten sicherlich auch die Verhältnisse im lutherischen Fürstentum eine Rolle, das im Dreißigjährigen Krieg häufig zum Schauplatz militärischer Kämpfe, Plünderungen und Einquartierungen wurde, sodass viele Untertanen in die österreichischen Erblanden abwanderten. Nach Kriegsende kehrten nicht wenige von ihnen mit einem katholischen Ehepartner von dort zurück.

Die Aufnahme von Konfessionsfremden war zwar keine Seltenheit, doch mussten weltliche Obrigkeiten darüber oft mühsame Diskussionen mit den jeweiligen kirchlichen Oberen austragen, die auf die Reinheit der Konfessionen besonders bedacht waren. Das war auch in den 1680er-Jahren zur Zeit der Aufnahme der aus Frankreich geflüchteten Hugenotten der Fall. Außer den reformierten Fürsten wie dem Kurfürsten von Brandenburg oder dem Landgrafen von Hessen-Kassel nahmen Landesfürsten lutherischer Territorien nur wenig Hugenotten auf, weil sie sich gegen den Widerstand ihrer obersten Kirchenämter nicht durchsetzen konnten oder wollten. Die ersten Erfolge der Hugenottenansiedlungen führten erst dazu, dass im protestantischen Bevölkerungsdiskurs Peuplierung und tolerante Haltung in Konfessionsfragen nicht mehr als einander ausschließende oder gegeneinander wirkende, sondern, wie Nipperdey betont, als einander verstärkende Faktoren betrachtet wurden.[60]

Den Durchbruch der konfessionellen Hindernisse bei der Fremdenaufnahme in den protestantischen Ländern dokumentiert besonders einprägsam das 1714 gedruckte Werk „Schriftmäßiges und wohlgemeintes Gedencken über die […] Neutralität in der Religion“ aus der Feder des lutherischen Theologen Johann Gottlob Stoltze. Der Autor befasste sich im Auftrag des Fürsten von Sachsen-Eisenach mit der im März 1712 von Graf Ernst Casimir I. zu Ysenburg und Büdingen erlassenen „Gewissensfreyheit“ für Einwanderer. Der Graf, dessen Land sich noch immer nicht völlig von den Verlusten des Dreißigjährigen Krieges und des Pfälzischen Erbfolgekrieges (1688–1697) erholt hatte, übte auch gegenüber jenen Einwanderern Toleranz, die aus „Gewissensscrupel, oder aus Überzeugung sich zu gar keiner der drei dominanten Religionen“ im Alten Reich bekannten. Er verlangte von ihnen lediglich eine christliche Lebensführung und Gehorsamkeit gegenüber der Obrigkeit. Stoltze befürwortete diese Praxis und wies jedweden Einspruch dagegen mit der Bemerkung ab, „die Theologie und Gelehrte mögen darzu sagen/ was sie wollen/ hat man doch Mittel genug/ ihnen das Maul zu stopffen […]“.[61]

Wie weit religiöse Aufgeschlossenheit im Hinblick auf die Peuplierung reichen konnten, zeigt die im Vorfeld der Hugenottenansiedlung geführte Gelehrtendiskussion über die Ansiedlung afrikanischer Sklaven. Gegen Ende 1681 unterbreitete der Hamburger Kaufmann Martin Elers Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg einen Vorschlag, Regimenter mit Schwarzen afrikanischer Herkunft aufzustellen. Elers war der Ansicht, dass die „swartzen menschen“, die „von natur hardi und starck weren“, auch das „lant mit volck vermeeren“ und es „mit nutzen bebauwen“ würden.[62] Ähnliche Vorschläge wollte er auch anderen Fürsten unterbreiten, deshalb bat er den braunschweigischen Rat und Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz und den gelehrten kursächsischen Kommerzienrat Johann Daniel Crafft um Vermittlung. In der Korrespondenz der drei kam die Hautfarbe als Hindernis überhaupt nicht und die Religion nur kurz zur Sprache, da man glaubte, die Afrikaner schnell missionieren zu können. Der Kurfürst, der 1682 die Gründung einer Brandenburgisch-Afrikanischen Kompagnie initiierte, war dem Vorschlag gegenüber anscheinend zunächst nicht ganz abgeneigt. Ob er sich für das Projekt entschieden hätte, ist allerdings sehr fraglich, aber als die Hugenotten aus Frankreich in großen Scharen flüchteten, entschied er sich, anstelle der ins Gespräch gebrachten 20.000 afrikanischen Sklaven 20.000 Hugenotten aufzunehmen.

Auf protestantischer Seite setzte sich allmählich ein Paradigmenwechsel in der Fremdenaufnahme ohne konfessionelle Grenzen durch. Doch wie verhielt es sich mit Theorie und Praxis in den katholischen Gebieten? Als Beispiele sollen das ab 1571 nach dem Landesverweis der Lutheraner durch Herzog Albrecht V. konfessionell weitgehend homogene katholische Herzogtum (ab 1623 Kurfürstentum) Bayern und die konfessionell heterogene österreichische Monarchie der Habsburger näher betrachtet werden.

In Bayern, so Nipperdey, legte der Jesuit Adam Contzen, Beichtvater und Ratgeber Max III. Josephs, die theoretischen Grundlagen der Bevölkerungspolitik. Nach Contzen sollte die Vermehrung der Untertanen allein durch die bessere Nutzung der eigenen Ressourcen, nicht jedoch durch Einwanderungen erreicht werden. Der bayerische Diskurs im 17. Jahrhundert war von einer widersprüchlichen Bewertung des Bevölkerungswachstums geprägt. Denn während man einerseits die Anzahl der Bewohner als Grundlage des Reichtums erhöhen wollte, galt es andererseits, übermäßiges Wachstum als mögliche Quelle für Armut zu verhindern. In der Praxis gewannen schließlich die Befürworter eines mäßigen Bevölkerungswachstums die Oberhand. Um die Balance zwischen Bevölkerungswachstum und „Nahrung“ halten zu können, schlugen sie einerseits die Ehebeschränkung mit dem Ziel vor, die Geburtenzahlen niedrig zu halten, andererseits befürworteten sie den Landesausbau und die Ödlandbesiedlung, um die Zahl der Bauernstellen zu vergrößern.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verbreiteten sich die Ansichten der französischen Physiokraten, die allein die Landwirtschaft für wertschöpfend hielten. Auch in Bayern erfolgte eine verstärkte Hinwendung zu diesen Vorstellungen, indem man anstelle der kleinen Bauernstellen die leistungsfähigeren und größeren Bauernhöfe propagierte. Mit der Parzellierung betrat Bayern allerdings keinen Sonderweg, denn auch in anderen kameralistischen Staaten wie etwa in Brandenburg-Preußen und Österreich förderte man die Zunahme der bäuerlichen Produktionskräfte durch Parzellierung von staatlichen Domänen- bzw. Kameralgütern. Doch sollten daran in Bayern, anders als in Brandenburg-Preußen und Österreich, ausschließlich eigene Untertanen als Binnenansiedler und keine Einwanderer aus dem Ausland teilhaben.

Die Folge des 1762 erlassenen Mandats über die Landesparzellierung war die Einschränkung der bis dahin vor allem auf Ungarn gerichteten Auswanderung. Max III. Joseph wandte sich mehrmals, so 1764, 1766, 1768 und 1771, gegen die „Depopulation und Ausödung“[63] seines Landes. Er hielt die Behörden an, die Auswanderung nur für Bettelarme und Vaganten zu genehmigen, die für die Ansiedlung als Bauern als nicht geeignet angesehen wurden. Die Gefahr der Vermehrung der Landlosen war und blieb ein Angelpunkt der bayerischen Bevölkerungspolitik.

Eine andere Praxis verfolgte Österreich, wo allerdings keine einheitliche landesfürstliche Politik möglich war, weil die Monarchie aus einem Konglomerat von Ländern mit unterschiedlicher Verfassungseinrichtung und Rechtspraxis bestand. Zu ihren Erblanden im Donauraum und den Gebieten im Vorderösterreich gesellten sich seit 1526 die Länder der Wenzelskrone mit Böhmen, Mähren, Schlesien und bis 1635 auch die beiden Lausitzen sowie die Länder der Stephanskrone mit Ungarn, Siebenbürgen und Kroatien.

Die habsburgische Bevölkerungspraxis war vor allem von zwei Faktoren beeinflusst. Erstens befand sich das Herrscherhaus in einer über 150 Jahre lang andauernden kriegerischen Auseinandersetzung mit dem Osmanischen Reich. Dieser Zustand bewirkte empfindliche Bevölkerungsverluste und eine hohe Mobilität der Bevölkerung. So wurden beispielsweise schon bei den großen Türkeneinfällen in den Jahren 1529 und 1532 in Niederösterreich mehrere zehntausend Menschen getötet und in Gefangenschaft verschleppt. Auf die verwaisten Stellen siedelten die Grundbesitzer kroatische Flüchtlinge an. Doch schon bald beklagten sich die niederösterreichischen Stände beim Landesfürsten und Kaiser Maximilian II. wegen der hohen Anzahl der Kroaten, die sich über ihre einheimischen Nachbarn zu erheben begannen. In seiner Abschrift an die Stände am 29. Dezember 1573 nahm Maximilian die Kroaten mit der Begründung in Schutz, dass „sy mit irer arbait dem landt nit schedlich, sonder dasselb treulich helffen erbauen, dadurch die einkomen, ränth und gült vermeren […]“.[64] Seine geheime Verfügung, in der Zukunft keine kroatischen Siedler mehr aufzunehmen und diese aus den Ämtern zurückzudrängen, wies allerdings auf die Probleme der ethnischen Gemengelage in den östlichen Gebieten der Monarchie hin, die sich infolge von weiteren Flucht- und Siedlungsbewegungen in den nächsten zwei Jahrhunderten weiter verstärkten.

Zweitens sagte die katholisch gebliebene Herrscherdynastie dem sich in ihren Ländern schnell verbreitenden Protestantismus den Kampf an und unterstellte die Bevölkerungspolitik ihren konfessionellen Leitprinzipien. Danach wurde die Wiederherstellung der konfessionellen Einheit zum obersten Staatsziel erklärt. Den Protestantismus versuchte man in den österreichischen Erblanden mit Mitteln wie der ökonomisch erzwungenen Auswanderung und dem Landesverweis zurückzudrängen. Infolge der in den Erblanden nacheinander erlassenen Auswanderungsmandate wanderte das Bürgertum im 17. Jahrhundert in besonders großer Zahl aus. In Nieder- und Oberösterreich erreichte die Auswanderung protestantischer Untertanen in das kriegszerstörte Mittelfranken nach dem Westfälischen Frieden mit mehreren Zehntausenden einen Höhepunkt. In Böhmen setzte die Emigration schon kurz nach der Schlacht am Weißen Berg am 8. November 1620 u. a. in das benachbarte Kursachsen ein und erfasste bis Ende des Jahrhunderts etwa 150.000 Personen, neben Adel und Bauern vor allem das Bürgertum. Durch die verstärkte Auswanderung der Bürger aus den Städten ging der Habsburgermonarchie ein kommerziell wichtiger Bevölkerungsteil verloren.

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