Kitabı oku: «Kriminalprognose und ihre Bedeutung für die Polizei»

Yazı tipi:

Kriminalprognose und ihre Bedeutung für die Polizei

Martin Kirchhoff

Erster Kriminalhauptkommissar

Norbert Wolf

Leitender Kriminaldirektor

Dozenten an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW


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Print ISBN 978-3-415-07012-7

E-ISBN 978‐3‐415‐07014‐1

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Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

1. Einleitung

2. Allgemeine Angaben zur Kriminalprognose

2.1 Wozu benötigen wir Kriminalprognosen?

2.2 Prognoseerstellung in der Praxis

2.3 Arten der Prognosestellung

2.4 Gütekriterien

2.5 Methoden der Kriminalprognosen

2.5.1 Intuitive Kriminalprognose

2.5.2 Statistische Kriminalprognose

2.6 Allgemeine Problemfelder bei der Prognoseerstellung

2.7 Auffälligkeiten der Prognoseerstellung

3. Ausgewählte Instrumente der Kriminalprognose und deren Relevanz für die praktische Kriminalistik

3.1 OGRS – Offender Group Reconviction Scale

3.1.1 Verfahren

3.1.2 Empirie und Gütekriterien

3.1.3 Anwendungsmöglichkeit für die polizeiliche Praxis

3.2 VRAG – Violence Risk Appraisal Guide

3.2.1 Verfahren

3.2.2 Empirie und Gütekriterien

3.2.3 Anwendungsmöglichkeit für die polizeiliche Praxis

3.3 SORAG – Sex Offender Risk Appraisal Guide

3.3.1 Verfahren

3.3.2 Empirie und Gütekriterien

3.3.3 Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis

3.4 RRS – Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern

3.4.1 Verfahren

3.4.2 Empirie und Gütekriterien

3.4.3 Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis

3.5 Static-99 zur Erfassung des statistischen Risikos bei Sexualstraftätern

3.5.1 Verfahren

3.5.2 Empirie und Gütekriterien

3.5.3 Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis

3.6 Stable 2007 zur Erfassung des stabil-dynamischen Risikos bei Sexualstraftätern

3.6.1 Verfahren

3.6.2 Empirie und Gütekriterien

3.6.2 Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis

3.7 Acute-2007 zur Erfassung des akut-dynamischen Risikos bei Sexualstraftätern

3.7.1 Verfahren

3.7.2 Empirie und Gütekriterien

3.7.3 Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis

3.8 EFP-63 – Empirisch fundierte Prognosestellung im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB

3.8.1 Verfahren

3.8.2 Empirie und Gütekriterien

3.8.3 Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis

3.9 ODARA – Ontario Domestic Assault Risk Assessment

3.9.1 Verfahren

3.9.2 Empirie und Gütekriterien

3.9.3 Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis

3.10 MIVEA (Methode der idealtypisch vergleichenden Einzelanalyse)

3.10.1 Verfahren

3.10.2 Empirie und Gütekriterien

3.10.3 Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis

4. Prognosen im Polizeialltag

4.1 Merkblatt und Kriminalakte

4.2 Kriminologische Prognoseerstellung bei erkennungsdienstlichen Behandlungen nach § 81b 2. Alternative StPO

4.3. Kriminologische Prognoseerstellung bei der molekulargenetischen Untersuchung

4.4 Kriminologische Prognose bei der Begründung von Untersuchungshaftbefehlen

4.5 Gefahrenprognose bei Häuslicher Gewalt

4.5.1 Dimensionen und Erscheinungsformen

4.5.2 Ätiologie und Risikofaktoren

4.5.3 Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Polizei

4.6 Gefahrenprognose bei Bedrohungslagen im Rahmen der Häuslichen Gewalt

4.7 Rückfallprognose im Rahmen des KURS NRW (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern)

4.7.1 Täterklassen

4.8 Prognoseerstellung bei JIT (Jugendlichen Intensivtätern)

4.8.1 Prognoseerstellung bei jugendlichen Intensivtätern

4.9 Prognose von Täterverhalten im laufenden Ermittlungsverfahren

5. Beispielhafte Handreichung für Prognosen für die polizeiliche Praxis

5.1 Formulierungshilfen zur Prognoseerstellung bei der schriftlichen Anordnung einer ED-Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO

5.1.1 Gewaltdelikte

5.1.2 Vermögensdelikte

5.1.3 Eigentumsdelikte

5.2 Formulierungshilfen zur Prognoseerstellung bei der Fertigung eines Merkblattes

5.2.1 Eigentumsdelikte

5.2.2 Vermögensdelikte

5.2.3 Sexualdelikt

5.3 Handreichung Kriminalprognosen bei Häuslicher Gewalt und Bedrohungslagen

5.3.1 Begründung der Kriminalprognose

5.4 KURS NRW

6. Predictive Policing (vorausschauende Polizeiarbeit)

6.1 Definition

6.2 Entstehungsgeschichte

6.3 Kriminologische Theorien als Ausgangsvoraussetzung

6.4 Unterschiedliche Systeme

6.5 Ergebnisreflexion

7. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis


Abs.Absatz
Alt.Alternative
Art.Artikel
BGBlBundesgesetzblatt
BKABundeskriminalamt
bspw.beispielsweise
bzw.beziehungsweise
DADDNA-Analysedatei
d. h.das heißt
DNADesoxyribonucleic Acid
Dr.Doktor
DSPDepartmental Security Plan
ED-Behandlungerkennungsdienstliche Behandlung
EFP-63Empirisch fundierte Prognosestellung im Maßregelvollzug
etc.et cetera
ff.fortfolgende
GGGrundgesetz
HCRHistorical Clinical Risk
HGHäusliche Gewalt
H-ProbandenHäftlinge
i. d. R.in der Regel
IGVPIntegriertes Vorgangsverarbeitungssystem
i. S. d.im Sinne des
ITInformationstechnik
i. V. m.in Verbindung mit
JGGJugendgerichtsgesetz
JITJugendliche Intensivtäter
KURSKonzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
LSI-Rallgemeine Einschätzung des Rückfallrisikos von Straftätern
MIVEAMethode der idealtypisch vergleichenden Einzelfallanalyse
ODARAOntario Domestic Assault Risk Assessment
OGRSOffender Group Reconviction Scale
PCL-RPsychopathy Checklist Revised
PolG NRWPolizeigesetz Nordrhein-Westfalen
RRSRückfallrisiko bei Sexualstraftätern
S.Seite
SORAGSex Offender Risk Appraisal Guide
StGBStrafgesetzbuch
StPOStrafprozessordnung
StVollzGStrafvollzugsgesetz
u. a.unter anderem
VGVerwaltungsgericht
vgl.vergleiche
ViVAintegriertes Vorgangsbearbeitungs- und Auskunftssystem
V-ProbandenVergleichspersonen
VRAGViolence Risk Appraisal Guide
z. B.zum Beispiel

Vorwort

Die Idee, das Thema „Kriminalprognosen“ im Rahmen eines Buches über Kriminalistik/Kriminologie zu behandeln, entstand durch die allgemeine kriminalpolitische Bedeutung der Thematik. Diese liegt in der Praxisrelevanz kriminalprognostischer Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung im Allgemeinen, zu einzelnen Delikten, zu neuen Deliktsformen sowie im Besonderen zur personenbezogenen Delinquenz von Einzeltätern. Ein weiterer sicherheitstaktischer Aspekt liegt in der allgemeinen und speziellen Gefahrenprophylaxe im Rahmen der öffentlichen Sicherheit. Diese Überlegungen führten auch dazu, diese spezielle Fachmaterie in die polizeiliche Aus- und Fortbildung bundesweit aufzunehmen.

Kriminalprognosen sind aus Sicht der Autoren ein wichtiger Bestandteil der Kriminalwissenschaften. Sie sollen die Entstehung von Kriminalität vorhersagen und bei der Aufklärung von Straftaten helfen. Dadurch richten sich die Inhalte an die gesamte Polizei und auch an die Sicherheitsbehörden, die mit der Entstehung und Aufklärung verschiedenster Straftaten befasst sind. Hierunter fallen sowohl Kriminologen als auch Kriminalisten.

Eine Prognose richtet sich grundsätzlich in die Zukunft und dient der Vorhersehbarkeit menschlichen Verhaltens. Dies beschreibt bereits die Einsatzmöglichkeiten von Kriminalprognosen. Die Aktualität dieses Themas wird auch dadurch unterstrichen, dass Prognoseinstrumente immer mehr Einzug in die polizeiliche Praxis erhalten. Hierunter ist z. B. die Einführung von Predictive Policing in vielen Bundesländern zu verstehen. Darüber hinaus werden sich in Zukunft aufgrund der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung in unserer Gesellschaft, wie z. B. Smarthome oder Smart-Car, Prognosemöglichkeiten ergeben, deren Ausmaß wir zurzeit nicht überblicken können. Diese Art der Kriminalprognose zielt insbesondere auf die Verhinderung von Straftaten und das Erkennen neuer Deliktsformen.

Ein weiteres Beispiel ist die aktuelle politische und gesellschaftliche Diskussion, wie mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Zukunft umgegangen werden soll.

Spätestens seit den Anschlägen vom 11. September 2001 und dem am 9. November 2001 in Kraft getretenen Anti-Terror-Gesetz ist der Fokus auf die Verhinderung weiterer terroristischer Anschläge gerichtet. Dies umfasst auch die Einbeziehung möglicher Terrorgruppen oder Einzeltäter. Aus Reihen der Sicherheitsbehörden ist immer wieder zu vernehmen, dass die Frage nicht ist, ob ein Terroranschlag stattfinden wird, sondern wo. Auch hier werden Kriminalprognosen herangezogen, die dieses Dunkel aufhellen sollen.

Im Buch werden verschiedene Kriminalprognosen vorgestellt und mit Beispielsfällen hinterlegt. Gleichzeitig werden die Anwendungsmöglichkeiten für die polizeiliche Praxis herausgearbeitet. Aufgrund der Wichtigkeit der Nutzung von Kriminalprognosen haben wir das Kapitel „Prognosen im Polizeialltag“ eingefügt. Der polizeiliche Praxisbezug wird auch durch weitere Abschnitte im Buch, über Handreichungen und Formulierungshilfen deutlich.

Die Darstellung der Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Kriminalprognosen geht aber über den Bereich der Polizei hinaus und bezieht insbesondere den juristischen und den forensischen Bereich mit ein.

Dies ermöglicht eine umfassendere Beurteilung der dargestellten Prognosen und schärft den Blick über den Tellerrand hinaus. Eine solche Betrachtungsweise hilft den mit Kriminalprognosen beschäftigten Polizeibeamten dabei, Abläufe z. B. der Justiz besser zu verstehen und ihre eigene Vorgehensweise auf diese Abläufe einzustellen. Dadurch soll es den Polizeibeamten gelingen, ihre eigenen Aktenbestandteile rechtssicherer zu verfassen und möglichen Einwänden von Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern entgegenzuwirken.

Bei der Auswahl der von uns dargestellten Kriminalprognosen haben wir uns davon leiten lassen, welche Prognosen in der polizeilichen Praxis eine Rolle spielen oder spielen könnten. Eine Auswahl war notwendig, weil die Vielzahl der Kriminalprognosen und deren Abwandlungen eine umfassende Darstellung nicht zuließ oder das Buch nicht mehr lesbar wäre.

Im Sinne der besseren Lesbarkeit haben wir bei Personenbezügen entweder die maskuline oder die feminine Form gewählt, gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

Für Hinweise und Anregungen zu diesem Buch sind wir dankbar und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Dafür bedanken wir uns im Voraus.


Gelsenkirchen, März 2021Die Autoren

1. Einleitung

Das Verlangen, in die Zukunft sehen und wissen zu können, welches Ereignis demnächst eintreten wird, liegt in der Natur des Menschen. Dieses Verlangen betrifft auch die Frage danach, ob eine kriminelle Person ihr ganzes Leben lang delinquent bleibt und Straftaten verüben wird oder ihre kriminelle Karriere beendet.

In Deutschland werden Beschuldigte einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch und anderen mit Strafe bewährten Nebengesetzen sanktioniert. Wesentlicher Zweck einer Strafe ist hierbei, die Individual- und die Generalprävention, sowie die Resozialisierung. Nebst der sanktionierenden Wirkung von Freiheitsstrafen spielt jedoch auch der Schutz der Bevölkerung vor weiteren potenziellen Rechtsgutverletzungen durch den Straftäter eine entscheidende Rolle.1 Aus diesem Grund greift die Polizei und Justiz auf Kriminalprognosen zurück, um bei straffällig gewordenen Personen die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Rückfalls sowie die allgemeine Gefährlichkeit des Täters zu beurteilen. Unter Kriminalprognosen sind Annahmen und Einschätzungen im Hinblick auf ein zukünftiges strafrechtliches Verhalten von Personen, sogenannten Delinquenten, zu verstehen, welche im Regelfall bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.2 In diesem Zusammenhang wird die Kriminalprognose auch als Rückfallprognose bezeichnet.3 Diese Prognosen haben im Strafverfahren Einfluss darauf, welche strafrechtlichen Konsequenzen der Delinquent zu erwarten hat und welche Sanktionen festgesetzt werden. Hat dieser eine Freiheitsstrafe zu erwarten, kommt insbesondere die Beurteilung der Frage zum Tragen, ob die Voraussetzungen für eine Anordnung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung vorliegen.

Werden im Zuge von Haft und Unterbringung eines Straftäters Lockerungen und therapeutische Vollzugsmaßnahmen in Erwägung gezogen, ist vorerst eine Risikoanalyse und Gefährlichkeitseinschätzung der betroffenen Person vorzunehmen. Zielt eine Prognose darauf ab, Veränderungen an der Art des Vollzugs des Betroffenen zu bewirken, z. B. offener oder geschlossener Vollzug sowie Beurlaubungen, so ist die Rede von Lockerungsprognosen.

Die Anwendung von Kriminalprognosen verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele, durch welche schlussendlich auch der Vollzug von Freiheitsstrafen gerechtfertigt wird: Ein zukünftig straftatfreies Verhalten des Betroffenen sowie der Schutz der Gesellschaft.4 Es ist zu berücksichtigen, dass die Freiheit menschlicher Willensentscheidungen Prognoseeinschätzungen Grenzen setzt oder diese gar unmöglich macht. Es besteht ein hohes Restrisiko eines Irrtums bei einer Kriminalprognose.5 Ein Restrisiko negativer Prognosebeurteilungen bleibt also nicht aus.6 Tatsächlich soll die Quote von unzutreffenden Kriminalprognosen wegen Gefährlichkeit in Gewahrsam gehaltenen Personen zwischen 60 und 70 % liegen. Obwohl diese nach einer Entlassung vermutlich nicht rückfällig werden würden, bleiben sie aufgrund beschränkter Einschätzungen jedoch weiterhin in Verwahrung.7

In der polizeilichen Praxis werden durch Polizeibeamte Kriminalprognosen hauptsächlich bei der Anregung von Anträgen zum Erlass von Untersuchungshaftmaßnahmen, bei der Bearbeitung von Delikten der Häuslichen Gewalt, bei der Durchführung und Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen, bei der Erstellung von Merkblättern sowie bei Bedrohungslagen gestellt. Bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des KURS-Programmes gilt das Gleiche. Darüber hinaus sind bei der polizeilichen Prognoseerstellung auch allgemeine Prognosen zur Kriminalitätsentwicklung oder Phänomenentwicklung sowie operative/strategische Prognosefelder zu berücksichtigen.

2. Allgemeine Angaben zur Kriminalprognose

Eine Prognose ist eine Vorhersage in die Zukunft. Laut Duden umfasst dies die Voraussage einer künftigen Entwicklung.8 Sie hat eine kriminaltaktische und kriminalstrategische Zielsetzung, insbesondere auf prognostische Aussagen zur Entwicklung der Kriminalität einzelner Delikte sowie krimineller Brennpunkte in Verknüpfung zur Kriminalgeografie. Insbesondere zur kriminologischen Regionalanalyse, d. h., es werden prognostische Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung unter Beachtung wirtschaftlicher und struktureller Bedingungen getroffen. Kriminalprognosen beziehen sich somit auf die Vorhersage von zukünftigem kriminellen Verhalten und von Kriminalitätsentwicklungen. „Als eine Art Legalprognose kann man die Kriminalprognose ansehen, wobei die Frage ist, ob ein Mensch oder eine bestimmte Gruppe von Menschen zukünftig kriminell werden, also gegen das Strafgesetz verstoßen, unabhängig davon, ob sie bislang kriminell waren.“9 Viel schwieriger ist es, Prognosen für Straftaten zu erstellen, wenn die Person noch nie strafrechtlich aufgefallen ist und somit auch kein Verdacht auf eine Wiederholungstat prognostiziert werden kann, mit Ausnahme von Sexualstraftaten. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit liegt in der Begutachtung von Personen, die ihre Strafe verbüßt haben, um ihr potenzielles Rückfallrisiko zu beurteilen. Gerade bei Straftätern mit hoher krimineller Energie, wie u. a. Sexualdelinquenten, kann sie für weitere Entscheidungen herangezogen werden.

Die zu beurteilende Person darf nicht aufgrund ihrer Angliederung zu einer bestimmten, und ggf. zu einem gewissen Grad kriminellen, Gruppe benachteiligt werden.10 Die Zugehörigkeit zu einer delinquenten Gruppe kann aber sehr wohl ein negatives Kriterium sein. Die Menschenwürde soll geschützt werden, indem der Mensch nicht zum Objekt wissenschaftlicher Untersuchung herabgewürdigt wird. Die Individualität eines jeden Menschen soll im Vordergrund stehen.11 Deshalb ist die Individualität einer Prognose unabdingbar.

Eine Kriminalprognose muss zudem aktuell sein. Da Prognosen in die Zukunft ausgerichtet sind, sollen weitere Straffälligkeiten verhindert und folglich keine weiteren Personen oder Sachen geschädigt werden. Somit dienen sie der Gefahrenabwehr. Deswegen wird in der Regel eine gegenwärtige Gefahr vorausgesetzt. Die Entwicklung der zu beurteilenden Person, insbesondere nach bereits erfolgten Sanktionen, muss dabei berücksichtigt werden, um einschätzen zu können, ob immer noch eine gegenwärtige Gefahr von dieser Person ausgeht. Die Beurteilungsparameter einer Kriminalprognose müssen zeitlich angepasst werden.12

Des Weiteren sollte versucht werden, den konkreten Sachverhalt vollumfänglich zu ermitteln. Der Prognoseersteller hat möglichst viele Faktoren und Umstände der zu beurteilenden Person zu ermitteln und in die Analyse einzubeziehen. Bei einem Rückfall ist, vor Erstellung einer erneuten Prognose, noch nicht klar, ob diese Wiederholungstat nicht die letzte Tat der jeweiligen kriminellen Karriere darstellt. Deswegen müssen vor allem auch Umstände aus dem sozialen Bereich miteinbezogen werden.13

2.1 Wozu benötigen wir Kriminalprognosen?

Eine Kriminalprognose ist eine Vorhersage über die Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung einer Straftat.14

Bei einem Ersttäter, der z. B. aufgrund einer Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen, einer Beleidigung oder eines Diebstahls vor Gericht steht, werden grundsätzlich keinerlei Überlegungen angestellt, einen psychologischen Gutachter zu beauftragen, eine Prognose über dessen Gefährlichkeit zu stellen. Jedoch ist auch bei Ersttätern der Massen- und Kleinkriminalität ein Einstieg in den Beginn einer kriminellen Karriere möglich.

Verurteilungen bei Ersttätern in diesen Deliktsbereichen sind eher unwahrscheinlich, da die Staatsanwaltschaft die Verfahren in der Regel nach § 153 ff. StPO einstellt. Diese Erkenntnis sollte bei den ermittelnden Polizeibeamten in solchen Fällen trotzdem zu einer kriminologischen Prognose zugunsten der Erstellung eines Merkblattes führen.

In Fällen der Häuslichen Gewalt sind Kriminalprognosen grundsätzlich vorzunehmen und aktenkundig zu machen, um polizeiliche Folgemaßnahmen zu begründen.

2.2 Prognoseerstellung in der Praxis

Mit Kriminalprognosen werden in den meisten Fällen Gefährlichkeits- oder auch Rückfallprognosen vorgenommen, die Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko einer erneuten Straffälligkeit geben.15

Bei einer Individualprognose wird eine einzelne Person betrachtet und ihr zukünftiges Legalverhalten prognostiziert. Die Prognose stellt Wahrscheinlichkeitsaussagen dar, die auf bisherigen Erkenntnissen über die betroffene Person basieren.

Kollektivprognosen dagegen dienen der Prognoseerstellung im Hinblick auf die allgemeine Kriminalitätsentwicklung in einer gewissen Bevölkerungsgruppe, einem Gebiet oder innerhalb eines Zeitraums.16

Bei Individualprognosen wird zwischen Frühprognosen und Rückfallprognosen unterschieden.

In strafrechtlicher Hinsicht haben Frühprognosen keine Bedeutung, da es sich hierbei um die Prognoseerstellung bei noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen handelt. Frühprognosen werden häufig bei Kindern/Jugendlichen verwendet, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie irgendwann strafrechtlich in Erscheinung treten könnten. Sie dienen ausschließlich der Prävention. Der Zweck liegt darin begründet, rechtzeitig erzieherische Interventionen einleiten zu können, um ein späteres Abgleiten in die Delinquenz zu vermeiden. Ein Beispiel hierfür ist das in Nordrhein-Westfalen angewendete Präventionskonzept „Kurve kriegen“.

Rückfallprognosen beschäftigen sich mit der Frage, ob nach bereits begangenen Straftaten weitere Straftaten folgen werden.17

Eine Besonderheit der Rückfallprognose ist die Urteilsprognose, die auf Antrag des beurteilenden Gerichts vor der Verkündung einer gerichtlichen Strafe erstellt wird. Diese Prognose dient der Strafzumessung. Das Gericht prüft beispielsweise, ob eine Sanktion nicht auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.18

Eine weitere Besonderheit der Rückfallprognose stellt die Entlassungsprognose dar. Sie wird erstellt, wenn darüber zu entschieden ist, ob die restliche noch zu verbüßende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Somit muss eine Prognose über das zukünftige Legalverhalten einer Person erstellt werden. Auch für Entscheidungen über eine anschließende Sicherheitsverwahrung wird eine Prognose benötigt.19 § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB nennt diesbezüglich explizit die Gefährlichkeit einer Person für die Allgemeinheit aufgrund zuvor begangener Straftaten.

Ist eine Person verurteilt, kann eine Vollzugprognose durchgeführt werden. Diese soll Aufschluss darüber geben, ob z. B. Lockerungen des Vollzugs der Freiheitsstrafe zielführend und möglich sind. Vollzugsprognosen werden regelmäßig gemäß § 11 Abs. 2 StVollzG erstellt.

Weiterhin ist hier noch die Entlassungsprognose zu erwähnen. Diese wird nach Verbüßen der Sanktion angewandt und soll Aufschluss über das wahrscheinliche Verhalten in Freiheit geben. Diese Prognoseart kann auch nach einem Teil der Sanktion angewandt werden, um festzustellen, ob eine Reststrafe in Form einer Bewährung gemäß §§ 57, 57a StGB verbüßt werden kann.

Letztlich wird eine Einweisungsprognose bei Angeklagten angewandt, bei denen der Verdacht besteht, dass eine Einweisung bzw. Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus, in eine Entzugsanstalt oder in eine Sicherungsverwahrung vonnöten sein wird.20

Weiterhin wird mithilfe einer klinischen Kriminalprognose eine Lockerungsprognose erstellt.21 Auf Anordnung des zuständigen Gerichts beurteilt ein Psychologe z. B. gemäß § 11 StVollzG oder gemäß § 67 StGB, ob eine Lockerung der Strafe erfolgen kann.22

Seit einer Änderung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ vom 26. Januar 1998 (BGB1. I S. 160–163) ist ein neuer Aspekt bei den Anwendungsbereichen im Deliktfeld der Sexualstraftaten zu berücksichtigen. Dementsprechend ist bei Sexualstraftätern, die gemäß § 57 StGB vorzeitig entlassen werden könnten, eine klinische Prognose durchzuführen.23

2.3 Arten der Prognosestellung

Es gibt verschiedene Arten, eine Prognose zu erstellen. Kriminalprognosen sind Komponenten strafrechtlicher Entscheidungen.24 Sie dienen aber auch zu strategisch-taktischen kriminalprognostischen Anwendungen. Schon seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde versucht, Wiederholungsprognosen aufzustellen. Franz von Liszt wies bereits um das Jahr 1905 darauf hin, dass die Begehung eines Verbrechens auf einem Zusammenspiel von der Eigenart des Täters im Augenblick der Tat und den ihn umgebenden, äußeren Bedingungen beruht.25

2.4 Gütekriterien

Um Chancen und Grenzen der Kriminalprognosen beurteilen zu können, müssen Gütekriterien der Kriminalprognose begutachtet werden. Gütekriterien sind Kriterien zur Beurteilung der Qualität von Daten, die bei einem Vorgang erhoben werden oder deren Qualität bei Analyseverfahren wichtig sind. Dabei fallen den drei Hauptkriterien Objektivität, Reliabilität und Validität die größte Bedeutung für die Beurteilung einer Kriminalprognose zu.

Unter Objektivität versteht man die Unabhängigkeit des Ergebnisses von der untersuchenden Person oder von äußeren Bedingungen.26

Unter den Begriff der Reliabilität versteht man Zuverlässigkeit bzw. Messgenauigkeit. Bei der Erstellung einer Prognose handelt es sich nur um Fremdbeurteilungen, wodurch Unterschiede zwischen den Werten der einzelnen Beurteiler/Gutachter essenziell sind.27

Die Validität beschreibt die ständige Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit der verwendeten Prognosedaten.

2.5 Methoden der Kriminalprognosen

Innerhalb der Kriminalprognose unterscheidet man drei Hauptmethoden, welche in der Praxis am häufigsten Anwendung finden. Hierbei handelt es sich um die intuitive Kriminalprognose, die statistische Kriminalprognose und die klinische Kriminalprognose. Die klinische oder auch empirische Kriminalprognose wird ebenfalls als explanative oder idiografische Kriminalprognose bezeichnet.

Die statistische Kriminalprognose gilt wie die klinische Methode als wissenschaftliches Prognoseverfahren. Sie befasst sich überwiegend in der Strafrechtspraxis mit der Einschätzung von Tätern durch Personen, die über keine psychiatrische oder psychologische Ausbildung verfügen.

Die intuitive Kriminalprognose wird auch als „Vorgehensweise der Praxis“ bezeichnet. Somit ist die intuitive Kriminalprognose eine subjektive Beurteilung, die auf den Eindrücken, Vorerfahrungen und Denkweisen der beurteilenden Person basieren, z. B. des Polizeibeamten.

Neben der intuitiven sowie klinischen Methode28 kommen bei der Kriminalprognose heute in steigender Zahl vor allem aktuarische Instrumente zum Einsatz29. Aktuarische Verfahren versuchen dabei, systematisch den Bestand der aus Stichproben erhobenen Daten für eine individualisierte Prognose nutzbar zu machen. Es werden Variablen gesucht, die einen Rückfall statistisch begründen. Die Zuordnung des individuell begutachteten Straftäters in Risikoklassen erlaubt eine Vorhersage über die relative und absolute Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat.30

2.5.1 Intuitive Kriminalprognose

Bei der intuitiven Kriminalprognose handelt es sich um eine nicht-empirisch begründbare, individuelle, gefühlsmäßige und von subjektiven Erfahrungen geprägte Methode.31 Dieses Vorgehen kann nicht genau beschrieben werden, da es auf die Person ankommt, welche die Prognose erstellt und bewertet. Je nach Person fällt ein subjektives Vorgehen anders aus, sodass nicht von einer analytisch exakt zu bestimmenden Methodik gesprochen werden kann. Hierbei wird die komplette Prognoseentscheidung durch einen Gesamteindruck der zu beurteilenden Person erstellt.

Intuitive Prognosen sind keine wissenschaftlichen Prognosen. Sie beruhen nicht auf Daten, sondern auf Alltagserfahrungen und Verhaltenstheorien über menschliches Verhalten. Sie stützen sich dabei auch auf standardisierte Beurteilungsfelder und Kriterien mit teilweise wissenschaftlichem Hintergrund.

Nicht-wissenschaftliche Methoden werden oftmals kritisiert, da Vorurteile der Prognoseersteller gegenüber den zu beurteilenden Personen nicht ausgeschlossen werden können.32 Deshalb wird die intuitive Prognose auch subjektive Prognose genannt.33

Intuitive Prognosen werden meist durch nicht ausgebildete Beurteiler wie beispielsweise Beamte der Kriminalpolizei, Richter oder Staatsanwälte angewendet. Zur Prognoseerstellung werden unter anderem die Sozialbiografie, das Arbeitsverhalten, das Vorhandensein sozialer Bindungen, das Vorliegen einer Suchtproblematik und die strafrechtliche Vorbelastung des Täters analysiert.34

Das Vorgehen bei einer intuitiven Prognose lässt sich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Bei einem bereits kriminell rückfällig gewordenen Räuber, der die Intervalle seiner Rückfälligkeit verkürzt und gleichzeitig seine kriminelle Energie und rücksichtslose Gewalt bei seiner Tatbegehung steigert, ist es möglich, aufgrund kriminalistischer Berufserfahrung und allgemeiner Menschenkenntnis zu sagen, dass diese Person mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten begehen wird. Die Prognose ist dementsprechend für den Räuber ungünstig. Die Prognose ist zwar durchaus nachvollziehbar, dennoch ist diese nicht wissenschaftlich belegt.35

Die intuitive Methode kann als Behelfsverfahren bezeichnet werden, welches in der polizeilichen Praxis am weitesten verbreitet ist. Dies liegt daran, dass die Heranziehung von Sachverständigen, wie es die klinische Prognose erfordert, zu zeit- und kostenaufwendig ist. Die gewonnene Erfahrung kann durchaus zu einer nennenswerten Treffsicherheit führen. Dennoch ist das Fehlerrisiko bei der intuitiven Prognose am größten, weil diese auf dem subjektiven Empfinden des Prognoseerstellers beruht und nur schwer belegbar ist, obwohl sie durchaus oftmals nachvollziehbar ist.36 Jedoch wird diese Methode oft durch die objektiven Tatbegehungsmerkmale oder durch das Nachtatverhalten des Tatverdächtigen bestätigt.

2.5.2 Statistische Kriminalprognose

Die statistische Prognose ist eine wissenschaftliche Methode, bei der Erkenntnisse aus Untersuchungen zur Rückfälligkeit die Grundlage zur Einschätzung bilden.37

Statistische Prognoseverfahren zielen darauf ab, solche personen- oder auch tatbezogenen Merkmale zu erkennen und zusammenzustellen, welche im Rahmen von Rückfallstudien erwiesen haben, dass sie eine besonders hohe Rückfälligkeit beim Täter bewirken. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich diese Merkmale grundsätzlich dazu eignen, zukünftige Rückfälle bei Personengruppen zu prognostizieren, welche vergleichbare Merkmale aufweisen. Zu den Vorteilen von statistischen Verfahren lässt sich sagen, dass sie sich nach einem streng regelgeleiteten Vorgehen richten. Hierdurch wird das Risiko von menschlichen Urteilsfehlern sehr stark minimiert. Allerdings haben auch statistische Methoden ihre Nachteile. Denn für sich genommen sagen sie noch nichts über die individuell zu prognostizierende Person aus. Sie treffen lediglich eine statistische Aussage über das Durchschnittsverhalten eines mehr oder weniger stark eingegrenzten Personenkreises. Sie ermöglichen jedoch eine methodisch elegantere Herangehensweise.38 Die statistischen Prognosemethoden fußen auf einer empirisch-statistischen Einschätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit, welche auf den Rückfallstudien der spezifischen Straftätergruppen aufbauen. Hierbei werden die Unterschiede von Aspekten und Merkmalen bei rückfälligen Personen und nicht rückfälligen Personen untersucht. Weiterhin wird berechnet, welche Merkmale auf einen Rückfall in die Straffälligkeit hindeuten. Alle Merkmale werden auf einer Prognosetafel aufgelistet und daraus ein Prognosescore erstellt. Dieser setzt sich aus Negativ- und Positivmerkmalen zusammen. Die Werte, die mit der zu beurteilenden Person verglichen werden, basieren auf der durchschnittlichen Rückfallquote der Personen aus dem gleichen Deliktsfeld.39

Statistische Prognosen können in drei Varianten unterschieden werden. Sie können als

• einfaches Punkteverfahren

• Punktwertverfahren oder

• strukturiertes Punktewertverfahren

vorliegen.40

Das einfache Punkteverfahren basiert auf der Annahme, dass jedes Merkmal den gleichen Wert hat. Somit erhält jedes Merkmal einen Punkt. Die Anzahl der vorliegenden Merkmale wird addiert.

Bei dem Punktwertverfahren werden Merkmale, die eine höhere Bedeutung für eine Rückfallwahrscheinlichkeit haben, höher bewertet. Somit werden die Merkmale verschieden gewichtet.41 So wurde beispielsweise nach den Forschungen des Ehepaars Glueck42 den sozialen Faktoren eine höhere Bedeutung zugemessen. Dabei wurden die Erziehung durch den Vater, die Aufsicht durch die Mutter, die Zuneigung des Vaters, die Zuneigung der Mutter und der Zusammenhalt in der Familie als soziale Faktoren besonders berücksichtigt.43

Frühprognosetafel der Gluecks (Unraveling Juvenile Delinquency, 3. Aufl. Cambridge/Mass., S. 261 f.)



Das strukturierte Punktewertverfahren, als Alternativvariante, beruht auf Prognosetafeln, die die Wechselbeziehungen der Prognosefaktoren untereinander höher bewerten als die einzelnen Kriterien an sich. Das bedeutet, dass die Faktoren nicht bloß miteinander addiert werden, sondern dass sie nach der Stärke des Zusammenhangs mit dem jeweiligen Erfolgskriterium hintereinander gesetzt werden.44 So entstehen typenartige Merkmalskombinationen mit unterschiedlichem Rückfallrisiko. Die typologische Täterbeurteilung ist ein Element dieser Prognose.45 Um eine konkrete Rückfallprognose zu erstellen, sollten mehrere Prognosetafeln kombiniert werden, um einen genaueren Wert zu erlangen.46

Des Weiteren ist die Methode eine Fortentwicklung in Bezug auf alternative Prognoseverfahren, die es auch nicht speziell ausgebildeten Personen, also auch Polizeibeamten, ermöglicht, Prognosegutachten, die ausschließlich durch psychologisch und psychiatrisch geschulte Sachverständige erstellt werden, zu verstehen und nachzuvollziehen. So kann eine genauere Beurteilung der Wahrscheinlichkeit über die zukünftige Delinquenz einer Person, beispielsweise im Prozess bei der Urteilsverkündung, gewährleistet werden.47

Empirisch-statistische Studien über die sozialen und persönlichen Ursachen von Rückfälligkeit stellen die Grundlage der Risikokriterien dar. Diese betonen, welche Einzelpunkte bei der Prognoseerstellung von hoher Bedeutung sind, sodass eine umfassende Betrachtung aller Aspekte gewährleistet ist. Für diverse Zielgruppen wurde eine Vielzahl von empirisch validierten und standardisierten Prognoseinstrumenten ausgearbeitet.

Quelle: Nedopil, Prognosen in der Forensischen Psychiatrie, Lengerich 2005, S. 111

In Kanada beispielsweise wird das HCR-2048 für die Prognose des weiteren Agierens von Personen verwendet, welche aufgrund von gewalttätigem Verhalten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und bei welchen eine psychische Erkrankung oder eine Persönlichkeitsstörung vermutet wird. Das Instrument beinhaltet insgesamt 20 Kriterien. Die sogenannten „H-items“ beziehen sich auf die Vorgeschichte, die „C-items“ beschäftigen sich mit dem akuten Störungsbild und die „R-items“ prophezeien die künftig zu erwartenden äußeren Einflüsse. Die Formulierung der Prognose erfolgt in Wahrscheinlichkeitsaussagen. Es soll verdeutlicht werden, ob ein niedriges, mittleres oder hohes Risiko für eine Rückfallwahrscheinlichkeit vorliegt. Darüber hinaus ist ausdrücklich zu benennen, für welchen Zeitraum die Prognose valide ist und welche Umstände das Risiko in dem genannten Zeitraum beeinflussen können.49

In Deutschland ist vor allem die von Norbert Nedopil50 entwickelte Kriterienliste „Integrierte Liste der Risikovariablen“ geläufig und bekannt. Das HCR-20 ist dort integriert. Viele der Instrumente beziehen sich auf die Ausprägung und die Art der möglicherweise festzustellenden Persönlichkeitsstörung bei dem Probanden. Diese kann mittels einer weiteren Kriterienliste, der Psychopathy Checklist Revised (PCL-R), ermittelt werden.51

Die integrierte Liste der Risikofaktoren nach Nedopil ist in fünf Stufen oder auch Abschnitte eingeteilt. Abschnitt A beschäftigt sich mit dem Ausgangsdelikt. Darunter werden unter anderem die allgemeine statistische Rückfallwahrscheinlichkeit, die Bedeutung situativer Faktoren für das Delikt und ein Zusammenhang mit einer Persönlichkeitsstörung gefasst. Abschnitt B beinhaltet anamnestische Daten, die „H-items“. Diese sind beispielsweise das Alter bei der ersten Gewalttat, Stabilität von Partnerbeziehungen und in Arbeitsverhältnissen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch und frühere Verstöße gegen Bewährungsauflagen. Die postdeliktische Persönlichkeitsentwicklung, die „C-items“, ist Gegenstand des Abschnitts C. Hier werden die Krankheitseinsicht und Therapiemotivation, die pro- und antisoziale Lebenseinstellung und emotionale Stabilität untersucht. Die „R-items“ befinden sich im Abschnitt D, der den sozialen Empfangsraum beschreibt. Die Arbeit, Unterkunft, soziale Beziehungen, Verfügbarkeit von Opfern und Stressoren beeinflussen das Rückfallrisiko. Als letztes wird im Abschnitt E der PCL-R Wert, mittels der genannten Kriterienliste Psychopathy Checklist Revised, ermittelt.52

„Integrierte Liste der Risikovariablen (ILRV)“ 53

A Ausgangsdelikt

• statistische Rückfallwahrscheinlichkeit

• Bedeutung situativer Faktoren für das Delikt

• Einfluss einer vorübergehenden Krankheit

• Zusammenhang mit einer Persönlichkeitsstörung

• Erkennbarkeit kriminogener oder sexuell devianter Motivation

B Anamnestische Daten

• (H1) frühere Gewaltanwendung

• (H2) Alter bei 1. Gewalttat

• (H3) Stabilität von Partnerbeziehungen

• (H4) Stabilität in Arbeitsverhältnissen

• (H5) Alkohol-/Drogenmissbrauch

• (H6) psychische Störung

• (H8) frühe Anpassungsstörungen

• (H9) Persönlichkeitsstörung

• (H10) frühere Verstöße gegen Bewährungsauflagen

C Postdeliktische Persönlichkeitsentwicklung (klinische Variablen)

• Krankheitseinsicht und Therapiemotivation

• selbstkritischer Umgang mit bisheriger Delinquenz

• Besserung psychopathologischer Auffälligkeiten

• (C2) pro-/antisoziale Lebenseinstellung

• (C4) emotionale Stabilität

• Entwicklung von Coping-Mechanismen

• Widerstand gegen Folgeschäden durch Institutionalisierung

D Sozialer Empfangsraum (Risikovariablen)

• Arbeit

• Unterkunft

• soziale Beziehungen mit Kontrollfunktionen

• offizielle Kontrollmöglichkeiten

• Konfliktbereiche, die rückfallgefährdende Situationen wahrscheinlich machen

• Verfügbarkeit von Opfern

• (R2) Zugangsmöglichkeit zu Risiken

• (R4) Compliance

• (RS) Stressoren

PVL-R-Wert

Die Items des HCR-20 von Webster und Eaves (1995 [1867]) wurden, sofern diese besser operationalisiert und klarer waren, direkt übernommen.

Diese Merkmale sind durch Klammern und eine zweite Zuordnungsbezeichnung gekennzeichnet.

Die Operationalisierung der Merkmale und der Codierungsbogen für Wissenschaftliche Auswertungen finden sich bei Nedopil (2005a [1213]).

2.6 Allgemeine Problemfelder bei der Prognoseerstellung

Die verschiedenen Prognosemethoden unterscheiden sich in ihrer Aussagekraft und dem Grad der Objektivität.54

Bei der intuitiven Vorgehensweise handelt es sich um eine subjektive Methode. Somit handelt es sich nicht um eine Methode, bei der alle Beurteiler auf ein gleiches Ergebnis kommen, da sie von ihrer subjektiven Wahrnehmung geprägt sind. Weiterhin können Experten Behauptungen aufstellen, die nach ihrem Empfinden zwar richtig, aber nicht belegbar sind und somit Personen falsch eingeschätzt werden. Es handelt sich hierbei weniger um eine belegbare wissenschaftliche Methode, als vielmehr um eine Vorhersage eines möglichen eintretenden Ereignisses, welches aus der Empfindung eines Einzelnen entsteht. Daher wird dies auch als eine intuitive Vorgehensweise und nicht als eine systematische oder standardisierte Methode bezeichnet.55 Das bedeutet nicht, dass diese Vorgehensweise in der Prognose von Kriminalität keine Anwendung findet. Jedoch sollte dieses Vorgehen nicht als alleinige Grundlage für eine Prognoseentscheidung hinzugezogen werden. Zur Absicherung des Ergebnisses einer intuitiven Prognose sollten weitere Prognoseinstrumente herangezogen werden. Bei einer gewissen Übereinstimmung dieser verschiedenen Instrumente kann somit auch die intuitive Einschätzung in die Entscheidung über eine Kriminalprognose einfließen.

Bei der statistischen Methode muss ein Prognostiker ermitteln, welche verschiedenen Merkmale und Aspekte die zu beurteilende Person in sich birgt. Die dadurch erhaltenen Werte werden mit vorher ermittelten statistischen Werten verglichen und es wird eine Prognose erstellt, wie wahrscheinlich es ist, dass der Täter wieder straffällig wird. Im Gegensatz zu der intuitiven Vorgehensweise basiert diese Methode auf empirisch gewonnenen Werten und Daten, die ermittelt wurden, um solche Prognosen zu erstellen. Jedoch resultieren auch aus dieser Methode zur Erstellung einer Kriminalprognose keine Ergebnisse, die mit Gewissheit eintreten. Auch bei der Zuordnung einer Person in eine bestimmte Kategorie werden Fehler gemacht oder können Unterschiede existieren. Jedoch hat die statistische Methode den Vorteil, dass bei einer fehlerhaften Prognose die Daten mit in die vorher ermittelten Aufzeichnungen einfließen und diese dadurch verbessern können. Ein weiterer Kritikpunkt an der statistischen Methode ist, dass objektive Faktoren wie ungünstige familiäre Verhältnisse die Verteilung der Punkte und somit auch die Kriminalprognose beeinflussen, obwohl die zu prognostizierende Person für diese Faktoren nicht als Verursacher verantwortlich ist.56 Abschließend lässt sich aber sagen, dass die statistische Methode eine verlässliche Methode für eine Kriminalprognose ist. Wie auch bei der Kritik an der intuitiven Vorgehensweise erwähnt, können möglicherweise bessere Ergebnisse erzielt werden, wenn verschiedene Prognoseinstrumente nebeneinander eingesetzt werden.

Bei der einzelfallorientierten, klinisch-idiografischen Prognosemethode soll aufgezeigt und beurteilt werden, welche Faktoren eine Rückfallwahrscheinlichkeit im zu prüfenden individuellen Einzelfall wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher machen. Ein Kritikpunkt auch an dieser Methode ist, dass statische Faktoren eine Rolle spielen, auf die der Täter keinen Einfluss hatte. Allerdings müssen solche Faktoren auch berücksichtigt werden, um ein Gesamtbild der zu beurteilenden Person zu erhalten. Die dynamischen Faktoren werden von Prognostikern erstellt, die auf ihrem Fachgebiet interagieren. Dadurch können sie verschiedene Faktoren stärker und schwächer gewichten, wodurch eine höhere Genauigkeit der Rückfallwahrscheinlichkeit ermittelt werden kann. Jedoch ist auch hier wieder die subjektive Einschätzung der Fachleute einzubeziehen. Die Gewichtung der subjektiven Faktoren sollte deshalb möglichst gering gehalten werden.57

Eine Prognosestellung kann fehlerbehaftet sein, wenn der Experte einer „Illusion der Kompetenz“58 unterliegt. Das bedeutet, dass eine Art subjektive Überschätzung des Experten bei Prognoseerstellung existiert. „Dass diese normalpsychologischen Mechanismen auch auf Gutachter/-innen und andere Experten/-innen zutreffen, sollte von sich selbst verstanden werden.“59

Ein grundlegender Nachteil, den die klinische Prognose mit sich bringt, ist, dass die Erstellung mit großem zeitlichen Aufwand und hohen Kosten verbunden ist. Hierzu zählt auch das Honorar des Gutachters. Somit kann es aufgrund des zeitlichen Aufwandes regelmäßig zu einer Verfahrensverlängerung kommen und dies führt dazu, dass die Anwendung bei Fällen der Alltagskriminalität eher selten genutzt wird.60

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