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Politische Kirche: Palästinensischer Patriarch und Intifada

Für die katholischen Gemeinden in Israel und den besetzten Gebieten führten – trotz aller zügigen Entwicklungen in der vatikanischen Diplomatie – die Achtzigerjahre nicht zur erhofften Wende zum Frieden. Stattdessen wurde nicht zuletzt aufgrund der dramatischen Entwicklung im libanesischen Bürgerkrieg die Situation im Heiligen Land immer bedrückender. Zwar blieben zunächst das Pilgeraufkommen und damit der Tourismus als wichtige Einnahmequelle bestehen, gleichzeitig wurde aber der Wunsch lauter, entweder einen dauerhaften Frieden zu erreichen oder auszuwandern. Tatsächlich sah sich die Kirche mit ihren Pfarrern und Katecheten Mitte der Achtzigerjahre einer Situation ausgesetzt wie zuletzt 1973 nach dem Yom-Kippur-Krieg. Damals erlebte das Heilige Land eine Auswanderungswelle aufgrund eines Krieges. Jetzt sah die Lage aussichtslos aus, weil jede Hoffnung auf einen Fortschritt im Friedensprozess geschwunden war. Diese Grundstimmung entlud sich in der folgenschweren Intifada, die am 9. Dezember 1987 ausbrach und die Palästinenser als Volk in besonderer Weise einte. Im Kampf gegen die israelische Besatzung konzentrierte man sich weniger auf die religiöse Frage als vielmehr auf die Nation als Einheit. In der Folge wurden auch viele katholische Palästinenser mit in diesen Kampf hineingezogen, verloren ihren Arbeitsplatz aufgrund der Grenzabsperrungen und des innerhalb weniger Wochen zusammenbrechenden Tourismus. Der Aufstand der Palästinenser gegen die israelische Besatzung bestimmte das Bild im Heiligen Land für die folgenden Jahre. Davon waren auch die katholischen Gemeinden und viele Einrichtungen der Kirche betroffen. So wurde die Universität Betlehem bereits erstmals Ende Oktober 1987 geschlossen, ebenso im Februar des darauf folgenden Jahres; die Wiedereröffnung erfolgte erst am 2. Oktober 1990. Was bis dahin eher als unmöglich galt, gelang: Die Oberhäupter aller Kirchen verfassten ökumenisch geeint einen gemeinsamen Hirtenbrief an ihre Gläubigen, in dem sie um Solidarität für die Verfolgten und Unterdrückten ebenso warben wie für die Umsetzung einer zügigen friedlichen Lösung.44

Wieder richteten sich die Blicke nach Rom, denn in diese Situation schaltete sich auch der Papst erneut mit dramatischen Friedensappellen ein. Er war es, der einen personellen Paradigmenwechsel für die palästinensischen und israelischen Katholiken einleitete und seit der Wiedererrichtung des Patriarchats 1847 zum ersten Mal einen Palästinenser als Lateinischen Patriarchen von Jerusalem ernannte: Seine Wahl am 11. Dezember 1987 – wenige Tage nach Ausbruch der Intifada – fiel auf den 1933 in Nazaret geborenen Michel Sabbah, den Johannes Paul II. persönlich wenige Wochen später am 6. Januar 1988 im Petersdom zum Bischof weihte. Ein einheimischer Christ war in die wichtigste Funktion der lateinischen Ortskirche berufen worden und löste Patriarch Giacomo Beltritti ab, der sich über die vielen Jahre seines Wirkens auch ein entsprechendes Renommee im katholischen Ortsumfeld erworben hatte. Sabbah galt als kühler Denker, der äußerlich eher zurückhaltend wirkte, in seinen Forderungen aber über fast zwei Jahrzehnte unmissverständlich aufgetreten ist. In seinen Äußerungen, besonders in den zahlreichen Hirtenbriefen und bei öffentlichen Anlässen, verteidigte er nicht immer diplomatisch, aber doch beide Seiten berücksichtigend, die Position seines Volkes. Vor allem forderte er von den katholischen Gemeinden selbst ein umfassendes gesellschaftliches Engagement, um dem christlichen Exodus entgegenzutreten: „Die Christen wandern aus wegen der schwierigen Lage. Sie suchen anderswo ein friedlicheres Leben. Pflicht der Kirche von Jerusalem ist es daher, das Gewissen der Gläubigen zu schärfen, damit sie sich als integrierenden Bestandteil ihres Landes und ihrer Gesellschaft wie der ganzen Kirche erkennen, dass sie daher eine besondere Mission haben in ihrer Gesellschaft und in der Gesamtkirche, nämlich den Glauben zu bekennen, die im Glauben enthaltenen menschlichen Werte einzubringen, um am Bau und an der Entwicklung der Gesellschaft teilzunehmen. Eine besondere Mission ist es auch, im Umkreis der heiligen Stätten einen lebendigen Glauben und gläubige Menschen zu erhalten und die Botschaft Christi zu bewahren, von Jerusalem aus für die ganze Welt.“45 Der Vatikan hatte mit dieser Personalentscheidung einen bedeutenden Meilenstein gesetzt, das Patriarchat durch eine Person der lokalen Kirche zu führen. Das schien für das diplomatische Handeln umso notwendiger, weil zuvor die Positionen Patriarchat, Apostolische Delegatur und Kustodie fast immer von Italienern verwaltet waren. Sabbah gelang es jedenfalls zügig, die palästinensischen Christen durch gezielte Publizität stärker ins Bewusstsein der abendländischen Christen zu rücken, als es jemals seine Vorgänger geschafft hatten. Sein erster Hirtenbrief erschien mitten in der Intifada im August 1988, in dem er zur Solidarität mit den Schwachen aufrief: „Die Kirche kann nicht schweigen, der Gläubige hat nicht das Recht, sich hinter seine Riten zurückzuziehen“, hieß die politische Formel, der der Auftrag zu gesellschaftspolitischem Engagement als moralische Verpflichtung eines jeden Christen folgte. Ein weiterer wichtiger Hirtenbrief, der 1990 weit über die Grenzen des Heiligen Landes hinaus bekannt wurde, trägt den programmatischen Titel „Erbittet für Jerusalem Frieden“. Darin legte Sabbah seine Forderungen nach der Einhaltung der Menschenrechte, sozialer und politischer Gerechtigkeit für sein Volk und den freien Zugang aller Gläubigen zu den heiligen Stätten der Religionen in Jerusalem dar.46

Mit Michel Sabbah, vor allem aber aufgrund der Intifada selbst, entwickelte sich in der christlichen und insbesondere katholischen Ortskirche des Heiligen Landes ein neues Selbstbewusstsein, das letztlich – nach den bereits weiter oben benannten Vorläufern – zur Ausprägung einer eigenen palästinensischen Theologie führte. Am Vorabend der Intifada standen sich zwei völlig verschiedene Dialogverhältnisse gegenüber: „Der binnenreligiöse, kulturüberschreitende Dialog und der binnenkulturelle, religionsüberschreitende Dialog. Bindeglied waren in der Praxis die palästinensischen Christen. […] Unter der Formel ,Präsenz und Zeugnis‘ wurden drei verschiedene Problemkreise zusammengefasst: das interreligiöse Miteinander, das binnenchristliche Miteinander in Palästina und der Dialog zwischen nordatlantischen und nahöstlichen Christen. […] Theologisch wurde auch ein neuer hermeneutischer Weg begangen, der nicht mehr von der Schrift zur Situation, sondern von der Situation zur Schrift verlief.“47 Wegweisend für das palästinensisch-theologische Denken war die Grundsatzschrift des al-Liqa’-Zentrums „Theologie und Ortskirche im Heiligen Land“, in der vor allem das bereits erwähnte Selbstbewusstsein durch zwei Aspekte begründet wurde: „Die konkrete gegenwärtige Situation der Menschen unter der israelischen Besetzung sei zu berücksichtigen und für die Theologie relevant zu machen, und außerdem wird das Ziel einer einheitlichen palästinensischen Kirche vorgegeben, zu der die verschiedenen Konfessionskirchen zusammenwachsen sollen. […] Die drei Hauptteile sind eine Verhältnisbestimmung zwischen Universal- und Ortskirche, eine Bestimmung des Verhältnisses von universaler und lokaler Theologie und der Versuch einer Standortbestimmung der Kirche des Heiligen Landes.“48

Während die Ausrufung des unabhängigen Staates Palästina durch den Palästinensischen Nationalkongress am 15. November 1988 in Algier ohne größere Reaktion blieb, sahen sich die Kirchenführer des Heiligen Landes am 5. April 1989 noch einmal herausgefordert, die tragische Entwicklung der anhaltenden Intifada in einem zweiten gemeinsamen Hirtenbrief scharf zu kritisieren. Besonders gefährlich wurde die Lage für die überwiegend katholischen Christen in Bet Sahur, als das israelische Militär den kleinen Ort im September 1989 über sechs Wochen abriegelte und die Lebensmittelversorgung zusammenbrach. Ein Hilfskonvoi der Jerusalemer Patriarchen wurde vom Militär gestoppt, der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, Erzbischof Renato Martino, übte wenige Wochen später heftige Kritik an der Besatzungspolitik und dem Leid, das über die palästinensischen Familien gekommen sei. Die aufgeheizte Situation führte im Frühjahr 1990 zu einer mahnenden eintägigen Schließung aller heiligen Stätten der christlichen Kirchen in Israel und den besetzten Gebieten. Der bereits weiter oben erwähnte Hirtenbrief von Patriarch Sabbah zu Pfingsten desselben Jahres war die konsequente Antwort auf die schwierige Lage. Papst Johannes Paul II. ermutigte die katholischen Christen im Nahen Osten, sich auch weiterhin als Akteure im gesellschaftlichen Leben zu engagieren.

Verständigung: Auf dem Weg zum Grundlagenvertrag

In dieser Situation sorgte ein anderer Personalwechsel für eine Veränderung der Lage, diesmal des diplomatischen Handelns des Heiligen Stuhls: Am 28. April 1990 hatte Erzbischof Andrea Cordero Lanza di Montezemolo seinen Dienst als neuer Delegat im Heiligen Land angetreten und machte – von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – am 16. Oktober 1990 seinen Antrittsbesuch bei Israels Staatspräsident Chaim Herzog. An diesem Tag und den darauf folgenden Wochen fanden mehrere vertrauliche Gespräche statt, die die grundsätzlichen Verhandlungen zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen einleiteten. Tatsächlich schien für den Heiligen Stuhl nach dem Golfkrieg 1990/91 und dem Beginn der Madrider Friedensgespräche 1991 die Zeit gekommen, eine neue Ära vatikanischer Nahostpolitik einzuleiten. Beim Empfang für das am Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps verlangte Johannes Paul II. am 12. Januar 1991 mit Blick auf die Kuweit-Krise gerechte Sicherheitsverhältnisse für den Staat Israel; außerdem mache das palästinensische Volk schwere Prüfungen durch und werde ungerecht behandelt, manche Methode der Palästinenser sei aber zu verurteilen. Wenige Tage später übte der Papst bei der Generalaudienz vom 23. Januar scharfe Kritik an den Bombardements und drückte seine Solidarität mit jenen aus, die unter den gegenwärtigen Belastungen im Staat Israel leiden müssten. Auf der anderen Seite erlebten die katholischen Gemeinden im Heiligen Land die Friedensgespräche als ein Hoffnungszeichen, auch wenn der von König Hussein bereits am 31. Juli 1988 verkündete Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch der Westbank für viele zunächst wie Verrat aussah, sich aber in der Folge als berechtigte Chance für die Schaffung eines eigenen palästinensischen Staates entpuppte.

In der aufgrund der klaren Äußerungen des Papstes diplomatisch angespannten Situation gab Vatikansprecher Joaquin Navarro-Valls am 25. Januar sowie am 9. Februar 1991 eine Erklärung ab, derzufolge das Verhältnis zwischen dem Vatikan und Israel gut sei.49 Die Tatsache, dass es noch keine diplomatischen Beziehungen gebe, hänge nicht mit theologischen, sondern mit juristischen Fragen zusammen. Dazu zähle die Problematik um die Präsenz Israels in den „besetzten Gebieten und die Beziehungen zu den Palästinensern, die Annexion der Heiligen Stadt Jerusalem sowie die Situation der katholischen Kirche in Israel und den von Israel verwalteten Gebieten“. Navarro-Valls hob hervor, dass es unklare Vorstellungen zur religiösen und politischen Dimension beider Souveräne gebe. Auch ohne diplomatische Beziehungen sei Israel als Staat vom Vatikan anerkannt; die Existenz Israels sei nicht infrage gestellt, doch dürfe diese nicht vom religiösen Standpunkt, sondern vom politischen Grundsatz her gesehen werden. Der Vatikansprecher bestätigte mit dieser Erklärung indirekt, dass es Gesprächsbestrebungen im Hintergrund gab. So setzten – nach außen kaum merkbar – seit dem Spätsommer auf allen diplomatischen Ebenen, nicht zuletzt durch den Einsatz des Lateinischen Patriarchen und des Apostolischen Delegaten, die Vorbereitungen für offizielle Gespräche ein.

Mitten in diese Situation aufkeimender Hoffnung für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Israel rückte Johannes Paul II. erneut den Nahen Osten in den Mittelpunkt des internationalen Interesses: Für den 4. und 5. März 1991 lud er die Kirchenoberhäupter der Golfregion und des Nahen Ostens zu einer Bischofsversammlung in den Vatikan ein. Zunächst war sie als Treffen während des Golfkriegs gedacht, aber nachdem die Kampfhandlungen am 1. März eingestellt wurden, konzentrierte sich der Papst auf die nun beginnende Nachkriegszeit für den Nahen Osten. Es gehe ihm um einen „Informationsaustausch“, so Johannes Paul II.: „Wir haben vom Heiligen Land gesprochen, wo zwischen zwei Völkern, dem palästinensischen und dem des Staates Israel, seit Jahrzehnten Feindschaft herrscht, die die Spannungen und Ängste vermehrt und bis jetzt unheilbar erscheint. […] Was können die katholischen Gemeinschaften des Ostens und Westens tun? Die Christen des Ostens sind aufgerufen, ihren Glauben in Gesellschaften zu bezeugen, wo sie in der Minderheit sind: Ihr Bestreben ist, dies mit Mut zu tun, indem sie sich vollgültig als Bauleute und Teilhaber der Gesellschaft fühlen, der sie angehören. Dies führt vor allem zu einem aufrichtigen und ständigen Dialog mit den jüdischen und islamischen Brüdern und zu einer authentischen Religionsfreiheit auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Wechselbeziehung.“ Mit Blick auf den Frieden erklärte der Papst: „Wenn der Krieg Spaltungen, Leiden und Tod hervorruft, ist es wesentlich, dass die katholische Kirche in den Augen der Welt als eine Gemeinschaft der Liebe sichtbar wird. […] Wenn die Probleme von gestern ungelöst sind oder wenn ihre Lösung noch nicht in Aussicht gestellt ist, sind die Armen des Nahen Ostens – ich denke da insbesondere an die Palästinenser und die Libanesen – noch größeren Bedrohungen ausgesetzt. Es gibt derzeit keinen Religionskrieg, und es kann keinen ,heiligen Krieg‘ geben, weil die Werte der Anbetung, der Geschwisterlichkeit und des Friedens, die dem Glauben an Gott entspringen, zu Begegnung und Dialog aufrufen …“ – so die Hoffnung des Papstes.50 Insgesamt wird man das Treffen der katholischen Kirchenführer als einen wichtigen Impuls für das Gemeindeleben im Heiligen Land bewerten dürfen, da parallel sichtbare Friedensverhandlungen allmählich für eine Entspannung im Nahen Osten sorgten. Innerkirchlich folgte im Heiligen Land im August 1991 die Verabschiedung der Statuten der „Assemblée d’Ordinaires catholiques de Terre Sainte“, die – ritenübergreifend – eine wichtige Einrichtung wurde und nach kirchenrechtlichen Vorschriften handeln konnte.

Das vielfältige vatikanische Engagement für die Kirche im Heiligen Land Anfang der Neunzigerjahre ging einher mit dem Osloer Friedensprozess zwischen Israelis und Palästinensern. Am 13. September 1993 wurde die sogenannte „Washingtoner Prinzipienerklärung“ (auch Oslo I genannt) unterzeichnet: Israelis und die PLO anerkannten sich gegenseitig, vor allem akzeptierte Israel die PLO als offiziellen Verhandlungsführer für die Palästinenser. Im Gegenzug verpflichtete sich die palästinensische Seite, Forderungen nach der Vernichtung Israels aus der politischen Agenda zu streichen. Mit dem am 4. Mai 1994 in Kairo unterzeichneten „Gaza-Jericho-Abkommen“ wurde der palästinensischen Seite erstmals nach dem Sechstagekrieg selbstverwaltetes Gebiet zuerkannt. Das sogennannte „Oslo II-Abkommen“ (Interimsabkommen über das Westjordanland und Gaza) wurde am 24. September 1995 in der ägyptischen Hafenstadt Taba unterzeichnet. Es sah eine Teilautonomie für bestimmte Gebiete im Westjordanland und dem Gazastreifen vor.

Jenseits der weltpolitischen Bühne verdichteten sich die Hoffnungen auf einen baldigen Durchbruch zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Israel: Beobachter innerhalb des Vatikan sahen in der – durchaus üblichen – Audienz für Israels Botschafter in Italien beim Papst am 3. April 1992 mehr als einen Höflichkeitsbesuch. In einer unauffälligen Pendeldiplomatie konnten die Voraussetzungen für eine bilaterale Verhandlungskommission geschaffen werden, die am 29. Juli desselben Jahres offiziell konstituiert wurde und die „Normalisierung der Beziehungen“ realisieren sollte. Die komplexe Verhandlungssituation hatte für den Heiligen Stuhl zwei Problembereiche: Zum einen waren die Interessen der Lateinischen Kirche zu beachten, zum anderen musste Rücksicht auf die mit Rom unierten Kirchen genommen werden, die in der Kommission durch den Sekretär der „Assemblée d’Ordinaires catholiques de Terre Sainte“ vertreten waren. Weder durfte der Eindruck katholischer Machtpositionierung entstehen, noch das Mitspracherecht der katholischen Konfessionen eingeschränkt werden. Außerdem galt es, die Befindlichkeiten gegenüber den nichtkatholischen Konfessionen zu berücksichtigen und den bestehenden Status quo nicht zu unterlaufen.

Auf dem Verhandlungsparkett nahöstlicher Kirchendiplomatie legte die Kommission nach fast zweijähriger Arbeit ihre Ergebnisse vor: Am 30. Dezember konnte das „Fundamental agreement“, der Grundlagenvertrag, im Jerusalemer Außenministerium von Erzbischof Claudio Celli und Vizeaußenminister Yossi Beilin unterzeichnet werden.51

Schulterschluss: Der Grundlagenvertrag von 1993

In 15 Artikeln und einem technischen Zusatzprotokoll schließen der Heilige Stuhl und Israel ein internationales Abkommen, das als wegweisende Grundlage für die spätere Aufnahme diplomatischer Beziehungen gilt. Die Vertragspartner betonen in der Präambel das „Bewusstsein der einzigartigen Natur der Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und dem jüdischen Volk und des historischen Prozesses der Versöhnung sowie des wachsenden gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen Katholiken und Juden“. Gemäß Art. 1 verpflichtet sich Israel zur Wahrung der Religions- und Gewissensfreiheit, der Heilige Stuhl erinnert an seine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Freiheiten, die in den Konzilstexten von Dignitatis humanae und Nostra aetate grundgelegt sind. Neben der Tatsache, dass zum ersten Mal in einem internationalen (säkularen) Vertragswerk ein religiöses Dokument integriert wird, bleibt zu beachten, dass Nostra aetate zwar den Durchbruch im jüdisch-christlichen Verhältnis geschaffen hat, „für Israel und die Mehrheit des jüdischen Volkes dieser Durchbruch aber erst in der durch den jetzigen Vertrag ermöglichten diplomatischen Anerkennung greifbar geworden ist“, wie ein an den Verhandlungen beteiligter Vatikandiplomat erklärte. Besondere Bedeutung hat Art. 2, demzufolge sich beide Seiten zu „geeigneter Zusammenarbeit im Kampf gegen alle Formen des Antisemitismus und jede Art von Rassismus und religiöser Intoleranz“ verpflichten. Hier hat der Heilige Stuhl die vertraglich geregelte Möglichkeit, Israel bei der Bedrängung arabischer Christen an seine Zusagen zu erinnern. Der Meilenstein auf dem Weg gegenseitiger Aussöhnung wird vom Heiligen Stuhl in Art. 2 § 2 ergänzt, der eine Verurteilung „von Hass, Verfolgung und jeder anderen Erscheinungsform des Antisemitismus, gerichtet gegen das jüdische Volk oder einzelne Juden überall, zu jeder Zeit und durch jede Person“ festhält.

Nach diesen beiden religionspolitisch grundsätzlichen Artikeln klärt Art. 3 fundamentale Rechtsfragen: Die Freiheit beider Seiten bei der Ausübung ihrer jeweiligen Rechte wird festgeschrieben, die Trennung von Kirche und Staat folgerichtig vereinbart, wobei jede Seite dem anderen Partner entsprechende Rechte zuerkennt (vor allem wird die freie Entfaltung der kirchlichen Arbeit mit ihren religiösen, moralischen und erzieherischen Funktionen bestätigt; dem Staat kommt die Sorge zur Förderung des Wohlergehens und der Sicherheit des Volkes zu). Außerdem stellt Art. 3 § 3 der Kirche den Status einer juristischen Person in Aussicht. Um das zu vollziehen, bedürfe es aber einer Kommission, die ein Ergänzungsabkommen verfassen soll. Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundlagenvertrag häufiger von „katholischer Kirche“ spricht, ohne sie in nähere Konfessionen zu unterteilen, was nochmals das Bestreben des Vertrags unterstreicht, ein Werk zwischen zwei Souveränen abzuschließen (eine Differenzierung des Begriffs „katholische Kirche“ erfolgt ansatzweise in Art. 13). Vor diesem Hintergrund betonte Israel später, dass mit dem Vertrag keine Kirche schlechter gestellt sei. Deshalb kann Art. 3 eine reale Chance für Gespräche bzw. Anrufungen anderer, nichtkatholischer Konfessionen sein. Mit Art. 4 wird die Kultfreiheit ebenso garantiert wie die Respektierung und die Übernahme des Schutzes katholischer heiliger Stätten durch den Staat. Außerdem hebt § 1 hervor: „Der Staat Israel bekräftigt seine fortdauernde Verpflichtung zur Aufrechterhaltung und Respektierung des ,Status quo‘ in den christlichen heiligen Stätten. […] Der Heilige Stuhl bekräftigt die fortdauernde Verpflichtung der katholischen Kirche, den zuvor genannten ,Status quo‘ und die besagten Rechte zu respektieren.“ Damit sind weitere Verhandlungen nicht ausgeschlossen, wohl aber haben sich beide Seiten zu Recht darauf geeinigt, den Katholiken keine Vorrechte im schwierigen Beziehungsgeflecht christlicher Konfessionen (insbesondere in Jerusalem) und damit des Status quo im engeren Sinn einzuräumen. Die weiteren Artikel 5 – 9 betreffen Fragen von Pilgerfahrten, das Recht der Kirche auf eigene Schulen und Studieneinrichtungen sowie die Förderung des kulturellen Austauschs bis hin zur vereinfachten Zugangsberechtigung historischer Dokumente, der freien Meinungsäußerung und der karitativen Funktion der Kirche. Für die weitere Entwicklung ist von Bedeutung, dass nach Art. 10 § 1 und 2 die katholische Kirche das Recht auf Eigentum habe, unklare, ungeregelte und strittige Fragen bei Eigentums-, Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten aber noch in einem weiteren Zusatzabkommen geregelt werden müssen, das dann den Status quo im weiteren Sinn tangiert. Art. 10 führt deshalb in Zukunft zu einem neuen, möglicherweise provisorischen Status quo für die katholische Kirche. Hier wird sich der ökumenische Abstimmungswille des Heiligen Stuhls mit den anderen Konfessionen zeigen. Dennoch wird der Vertrag auch in diesem Punkt von führenden Diplomaten und der Mehrheit nicht beteiligter Kirchenvertreter (vor allem Orthodoxe) als stabilisierendes Element für die Kirchen im Heiligen Land gesehen. Von Interesse für die weitere Mitsprache im Nahostfriedensprozess ist Art. 11, wonach die Kirche in politischen Fragen einerseits mitzureden vermag, andererseits sich in einer selbst auferlegten Zurückhaltung üben muss. Art. 11 § 1 betont, dass beide Seiten ihre Verpflichtung erklären, „sich für eine friedliche Lösung von Konflikten zwischen Staaten und Nationen einzusetzen und Gewalt und Terror aus dem internationalen Leben auszuschließen“. Etwas weiter unten heißt es dann in § 2, dass sich der Heilige Stuhl trotz seines Rechts, die Moral- und Religionslehre der Kirche anzuwenden, wiederholt verpflichtet weiß, „sich von allen weltlichen Konflikten fernzuhalten, die sich insbesondere auf umstrittene Gebiete und nicht festgelegte Grenzen beziehen“. Genau hier beginnt die Gratwanderung für den Heiligen Stuhl hinsichtlich der Frage, inwieweit er das Recht der Kirche in den besetzten Territorien einzufordern vermag. Eine Überbetonung des § 2 könnte deshalb die bisher unbegründete Gefahr eines Rückzugs Roms aus der Palästinenserfrage zur Folge haben. Die weiteren Artikel sorgen für die Umsetzung des Vertrags und die Vorbereitungen zur Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen.

Das Grundlagenabkommen war – neben allen politischen und aussöhnenden Implikationen zwischen katholischer Kirche und Judentum – eine wesentliche Stärkung für die katholische Kirche im Heiligen Land. Ihr Schutz und Handeln, demnächst auch ihr Eigentum, vor allem ihre angestammten Rechte (insbesondere im Erziehungs- und Caritasbereich) wurden mit dem Vertrag bestätigt. Schnell kamen die Stimmen anderer Konfessionen auf, ein ähnliches Abkommen mit dem Staat Israel schließen zu wollen, um die rechtliche Existenz der jeweiligen christlichen Gemeinschaft zu sichern.

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