Kitabı oku: «Die Abgrenzung der Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht»

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Die Abgrenzung der Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht

Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte

Diplom-Kaufmann, Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Eifler

1. Auflage Mai 2018

1  ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

2  Vorwort

3  1. Einführung 1.1. Steuerpflicht[5] 1.1.1 Subjektive Steuerpflicht 1.1.1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs.1 EStG 1.1.1.2. § 1 Abs.2 EStG Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht 1.1.1.3. § 1 Abs.3 EStG fiktive unbeschränkte Steuerpflicht 1.1.1.4. Beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs.4 EStG 1.1.2. Objektive Steuerpflicht 1.1.2.1. Umfang der Besteuerung § 2 EStG 1.1.2.1.1. Überblick 1.1.2.1.2. Summe der Einkünfte § 2 Abs.1 und 2 EStG> 1.1.2.1.3. Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich [12] 1.2. Steuerbare Einnahmen 1.3. Ausgaben[17]

4  2. Gewinnermittlung und Buchführungspflichten 2.1. Gewinnermittlung im Steuerrecht 2.1.1. Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich § 5 Abs.1 EStG 2.1.2. Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1 EStG 2.1.3. Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung § 4 Abs.3 EStG 2.1.3.1. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen 2.1.3.2. Anschaffung von Anlagevermögen 2.1.3.3. Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung 2.1.3.4. Entnahme von Geldbeträgen 2.1.3.5. Teilwertabschreibung bei § 4 Abs.3 EStG 2.1.4. Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte § 13a EStG 2.2. Wirtschaftsjahr und Gewinnermittlungszeitraum 2.3. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben § 4 Abs.5 f. EStG 2.3.1. Geschenke 2.3.2. Bewirtungsaufwendungen 2.3.3. Beruflich veranlasstes Arbeitszimmer[49] 2.3.4. Verpflegungsmehraufwendungen 2.3.5. Fahrten für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte 2.3.6. Gewerbesteuer 2.3.7. Politische Spenden § 4 Abs.6 i. V. m. § 10b Abs.2 EStG 2.3.8. Sonstige nicht abziehbare betriebliche Aufwendungen

5  3. Die Einkunftsarten 3.1. Die Gewinneinkunftsarten 3.1.1. Bestimmungsmerkmale der Gewinneinkunftsarten 3.1.1.1. Selbständige Tätigkeit 3.1.1.2. Nachhaltige Tätigkeit 3.1.1.3. Gewinnerzielungsabsicht 3.1.1.4. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr 3.1.2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG 3.1.2.1. Landwirtschaft 3.1.2.2. Forstwirtschaft 3.1.2.3. Tierzucht und Tierhaltung 3.1.2.4. Land und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb § 13 Abs.2 Nr.1 EStG 3.1.2.5. Freibetrag für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte 3.1.3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3.1.3.1. Einkünfte aus § 15 EStG gewerbliche Einkünfte 3.1.3.1.1. Einkünfte eines Einzelunternehmers 3.1.3.1.2. Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft 3.1.3.1.3. Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer 3.1.3.2. Einkünfte aus § 16 EStG Veräußerung eines Betriebes 3.1.3.2.1 Veräußerung eines Gewerbebetriebs § 16 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG 3.1.3.2.2. Veräußerung eines Teilbetriebs § 16 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG 3.1.3.2.3. Betriebsaufgabe § 16 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG 3.1.3.2.4. Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns 3.1.3.3. § 17 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 3.1.3.3.1. Voraussetzungen des § 17 EStG 3.1.3.3.2. Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns § 17 Abs.2 und 3 EStG 3.1.4. Einkünfte nach § 18 EStG – Selbständige Arbeit 3.1.4.1. Freiberufliche und ähnliche Tätigkeiten 3.1.4.2. Wissenschaftliche und vergleichbare Tätigkeiten 3.1.4.3. Veräußerungsgewinne 3.2. Überschusseinkunftsarten 3.2.1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG 3.2.1.1. Dienst- und Arbeitsverhältnis 3.2.1.2. Arbeitnehmer 3.2.1.2.1. Schulden der Arbeitskraft 3.2.1.2.2. Weisungsgebundenheit 3.2.1.3. Arbeitgeber 3.2.1.4. Arbeitslohn 3.2.1.5. Vom Arbeitslohn abziehbare Beträge 3.2.1.5.1. Der Versorgungsfreibetrag § 19 Abs.2 S.1, 3 und 4 EStG 3.2.1.5.2. Werbungskosten §§ 9, 9a EStG 3.2.2. Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG 3.2.2.1. Kapitaleinkünfte im Privatvermögen 3.2.2.2. Veräußerung von Aktien § 20 Abs.2 Nr.1 EStG 3.2.2.3. Ausnahmen vom Abgeltungscharakter 3.2.2.4. Kapitaleinkünfte in einem Betriebsvermögen 3.2.3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG 3.2.3.1. Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen 3.2.3.2. Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen 3.2.3.3. Einkünfte aus der zeitlich befristeten Überlassung von Rechten 3.2.3.5. Subsidiarität der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 3.2.4. Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG 3.2.4.1. Wiederkehrende Bezüge § 22 Nr.1 EStG 3.2.4.2. Unterhaltsleistungen § 22 Nr.1a EStG 3.2.4.3. Private Veräußerungsgeschäfte § 22 Nr.2 i. V. m. § 23 EStG 3.2.4.4. Sonstige Leistungen § 22 Nr.3 EStG 3.3. Außerordentliche Einkünfte § 34 EStG

6  WEITERFÜHRENDE LITERATUR

7  ABBILDUNGSVERZEICHNIS

8  LITERATURVERZEICHNIS

1  Cover

2  Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Vorwort

1. Einführung 1.1. Steuerpflicht[5] 1.1.1 Subjektive Steuerpflicht

1.1.1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs.1 EStG

1.1.1.2. § 1 Abs.2 EStG Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

1.1.1.3. § 1 Abs.3 EStG fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

1.1.1.4. Beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs.4 EStG

1.1.2. Objektive Steuerpflicht

1.1.2.1. Umfang der Besteuerung § 2 EStG

1.1.2.1.1. Überblick

1.1.2.1.2. Summe der Einkünfte § 2 Abs.1 und 2 EStG>

1.1.2.1.3. Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich [12]

1.2. Steuerbare Einnahmen

1.3. Ausgaben[17]

2. Gewinnermittlung und Buchführungspflichten 2.1. Gewinnermittlung im Steuerrecht

2.1.1. Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich § 5 Abs.1 EStG

2.1.2. Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1 EStG

2.1.3. Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung § 4 Abs.3 EStG

2.1.3.1. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen

2.1.3.2. Anschaffung von Anlagevermögen

2.1.3.3. Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung

2.1.3.4. Entnahme von Geldbeträgen

2.1.3.5. Teilwertabschreibung bei § 4 Abs.3 EStG

2.1.4. Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte § 13a EStG

2.2. Wirtschaftsjahr und Gewinnermittlungszeitraum

2.3. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben § 4 Abs.5 f. EStG

2.3.1. Geschenke

2.3.2. Bewirtungsaufwendungen

2.3.3. Beruflich veranlasstes Arbeitszimmer[49]

2.3.4. Verpflegungsmehraufwendungen

2.3.5. Fahrten für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

2.3.6. Gewerbesteuer

2.3.7. Politische Spenden § 4 Abs.6 i. V. m. § 10b Abs.2 EStG

2.3.8. Sonstige nicht abziehbare betriebliche Aufwendungen

3. Die Einkunftsarten 3.1. Die Gewinneinkunftsarten 3.1.1. Bestimmungsmerkmale der Gewinneinkunftsarten

3.1.1.1. Selbständige Tätigkeit

3.1.1.2. Nachhaltige Tätigkeit

3.1.1.3. Gewinnerzielungsabsicht

3.1.1.4. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

3.1.2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG

3.1.2.1. Landwirtschaft

3.1.2.2. Forstwirtschaft

3.1.2.3. Tierzucht und Tierhaltung

3.1.2.4. Land und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb § 13 Abs.2 Nr.1 EStG

3.1.2.5. Freibetrag für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte

3.1.3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

3.1.3.1. Einkünfte aus § 15 EStG gewerbliche Einkünfte

3.1.3.1.1. Einkünfte eines Einzelunternehmers

3.1.3.1.2. Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft

3.1.3.1.3. Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

3.1.3.2. Einkünfte aus § 16 EStG Veräußerung eines Betriebes

3.1.3.2.1 Veräußerung eines Gewerbebetriebs § 16 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG

3.1.3.2.2. Veräußerung eines Teilbetriebs § 16 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG

3.1.3.2.3. Betriebsaufgabe § 16 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG

3.1.3.2.4. Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns

3.1.3.3. § 17 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

3.1.3.3.1. Voraussetzungen des § 17 EStG

3.1.3.3.2. Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns § 17 Abs.2 und 3 EStG

3.1.4. Einkünfte nach § 18 EStG – Selbständige Arbeit

3.1.4.1. Freiberufliche und ähnliche Tätigkeiten

3.1.4.2. Wissenschaftliche und vergleichbare Tätigkeiten

3.1.4.3. Veräußerungsgewinne

3.2. Überschusseinkunftsarten 3.2.1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG

3.2.1.1. Dienst- und Arbeitsverhältnis

3.2.1.2. Arbeitnehmer

3.2.1.2.1. Schulden der Arbeitskraft

3.2.1.2.2. Weisungsgebundenheit

3.2.1.3. Arbeitgeber

3.2.1.4. Arbeitslohn

3.2.1.5. Vom Arbeitslohn abziehbare Beträge

3.2.1.5.1. Der Versorgungsfreibetrag § 19 Abs.2 S.1, 3 und 4 EStG

3.2.1.5.2. Werbungskosten §§ 9, 9a EStG

3.2.2. Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG

3.2.2.1. Kapitaleinkünfte im Privatvermögen

3.2.2.2. Veräußerung von Aktien § 20 Abs.2 Nr.1 EStG

3.2.2.3. Ausnahmen vom Abgeltungscharakter

3.2.2.4. Kapitaleinkünfte in einem Betriebsvermögen

3.2.3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG

3.2.3.1. Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen

3.2.3.2. Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen

3.2.3.3. Einkünfte aus der zeitlich befristeten Überlassung von Rechten

3.2.3.5. Subsidiarität der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

3.2.4. Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG

3.2.4.1. Wiederkehrende Bezüge § 22 Nr.1 EStG

3.2.4.2. Unterhaltsleistungen § 22 Nr.1a EStG

3.2.4.3. Private Veräußerungsgeschäfte § 22 Nr.2 i. V. m. § 23 EStG

3.2.4.4. Sonstige Leistungen § 22 Nr.3 EStG

3.3. Außerordentliche Einkünfte § 34 EStG

WEITERFÜHRENDE LITERATUR

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abs. Absatz

AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung

AEB Altersentlastungsbetrag

AfA Absetzung für Abnutzung

AG Arbeitgeber

AK Anschaffungskosten

AL Arbeitslohn

AN Arbeitnehmer

AO Abgabenordnung

AV Anlagevermögen

BA Betriebsausgaben

BAL Bruttoarbeitslohn

BE Betriebseinnahmen

BFH Bundesfinanzhof

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BMG Bemessungsgrundlage

BStBl Bundessteuerblatt

BV Betriebsvermögen

BVV Betriebsvermögensvergleich

DBA Doppelbesteuerungsabkommen

ELStAM Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

ESt Einkommensteuer

EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung

EStG Einkommensteuergesetz

EStR Einkommensteuerrichtlinien

EU Europäische Union

EÜR Einnahme – Überschuss - Rechnung

EWR Europäischer Wirtschaftsraum

FB Freibetrag

GdE Gesamtbetrag der Einkünfte

GewSt Gewerbesteuer

HGB Handelsgesetzbuch

HK Herstellungskosten

Hrsg. Herausgeber

i. H. v. in Höhe von

i. R. d. im Rahmen des, im Rahmen der

i. S. d. im Sinne des, im Sinne der

KapESt Kapitalertragsteuer

KapG Kapitalgesellschaft

KG Kommanditgesellschaft

KSt Körperschaftsteuer

LG Landgericht

LSt Lohnsteuer

LStDV Lohnsteuerdurchführungsverordnung

LStR Lohnsteuerrichtlinien

LuF Land- und Forstwirtschaft

m. w. A. mit weiteren Ausführungen

m. w. N. mit weiteren Nachweisen

nAK nachträgliche Anschaffungskosten

OLG Oberlandesgericht

PersG Personengesellschaft

R Richtlinie

Rz Randziffer

SdE Summe der Einkünfte

UStG Umsatzsteuergesetz

u. U. unter Umständen

VE Vieheinheiten

VG Veräußerungsgewinn

VP Veräußerungspreis

VuV Vermietung und Verpachtung

VZ Veranlagungszeitraum

WG Wirtschaftsgüter

WK Werbungskosten

zvE zu versteuerndes Einkommen

Vorwort

Dieses Buch bietet eine allgemeine Orientierung im Einkommensteuerrecht und kann somit als eine Zusammenfassung der Grundlagen im Einkommensteuerrecht betrachtet werden. Fachbücher, die vom Lehrpersonal empfohlen werden, sind zwar durchaus verständlich verfasst, gehen aber oft zu schnell und zu detailliert in die Tiefe, sodass sie als Erstwerk für Berufseinsteiger oder Studienanfänger mit Detailinformationen zeitweise überfrachtet sind. An dieser Stelle setzt dieses Buch an und stellt Kernaussagen anschaulich und verständlich dar und verdeutlicht sie mit zahlreichen Beispielen.

Es bietet damit eine sehr gute und verständliche Grundlage, sich darauf aufbauend in einzelne Teilgebiete intensiver und umfassender einarbeiten zu können. Es stellt dabei den dritten Teil einer zusammenhängenden Reihe dar. Bisher sind erschienen:

 Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte, 3. Auflage 2018

 Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Einkommensteuerrecht unter dem Einfluss des § 12 EStG, 1. Auflage 2015

Als Zielgruppe für dieses Buch werden insbesondere

  Studenten,

  Bilanzbuchhalter in der in Aus- und Weiterbildung und

  Steuerfachangestellte in der Ausbildung angesprochen sowie

  Berufsgruppen, die Grundkenntnisse im Einkommensteuerrecht benötigen (z. B. Lohnbuch- und Finanzbuchhalter, Betriebswirte, Wirtschaftsfachwirte).

Sofern Paragrafen angesprochen werden, folgt die Angabe der Darstellung und Normierung:

§ 1 Abs.2 S.2 EStG

§ 1 Paragraf 1

Abs. 2 Absatz 2

S. 2 Satz 2

Michael EifleMai 2018

1. Einführung

Ziel des Steuerrechtes und des Gesetzgebers ist es, dem Staat finanzielle Mittel auf möglichst faire Art und Weise zu sichern. Diesem Streben nach steuerlicher Gerechtigkeit wird mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprochen [1]. Trotz unterschiedlicher Sichtweise durch Ökonomen und Rechtswissenschaftlern ist es als das dem Steuerecht zugrundeliegende Prinzip anerkannt und gilt als besonderer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes im Steuerrecht, insbesondere im Rahmen der Einkommensteuer [2].

Durch das Leistungsfähigkeitsprinzip soll eine gerechte Besteuerung erfolgen und jeder nach seiner Zahlungsfähigkeit belastet werden. Dabei stellt die finanzielle Leistungsfähigkeit einen Maßstab für eine materiell gerechte Besteuerung dar[3].

Um der Leistungsfähigkeit Ausdruck zu verleihen, können von steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen bestimmte Ausgaben abgezogen werden:

 Betriebsausgaben,

 Werbungskosten,

 Sonderausgaben und

 außergewöhnliche Belastungen.

Für einkommensteuerliche Zwecke sind nur die Einnahmen (als erste Kenngröße der individuellen Leistungsfähigkeit [4]) relevant, die einer der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können. Zwar erhöhen auch private Einnahmen die individuelle Leistungsfähigkeit; soweit aber nicht steuerbare Einnahmen vorliegen, werden sie i. R. d. Einkommensteuer nicht betrachtet.

Um eine gleichmäßige und gerechte Einkommensbesteuerung zu gewährleisten, ist nicht nur prüfen, welche Einnahmen und Ausgaben die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen dürfen, sondern auch, welcher Einkunftsart diese Zahlungen zuzuordnen sind. So macht es einen Unterschied, ob eine Einnahme den gewerblichen Einkünften oder einer selbständigen Tätigkeit zugeordnet wird: Gewerbliche Einkünfte unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht. Auch die Zuordnung von z. B. Zinsen zu verschiedenen Einkunftsarten führt zu unterschiedlichen einkommensteuerlichen Lösungen.

Zwar wird ein Kreditinstitut für Kapitalerträge Kapitalertragsteuer einbehalten; dieser Steuerabzug hat aber nur eine abgeltende steuerliche Wirkung, wenn die Kapitalerträge im Privatvermögen zufließen. Zusätzlich sind bestimmte Kapitalerträge, die in einem Betriebsvermögen zufließen, nur zu 60 Prozent steuerpflichtig.

Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern kann ebenfalls zu fehlerhaften Steuerfestsetzungen führen, wenn das Rechtsgeschäft fälschlicherweise dem Betriebsvermögen statt dem Privatvermögen zugeordnet wird.

Neben der Frage, welche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden dürfen, muss auch geklärt werden, wie die Einkunftsarten voneinander abzugrenzen sind. Neben grundlegenden Bemerkungen zur Steuerpflicht, Einnahmen und Ausgaben sowie den Gewinnermittlungsarten in den ersten beiden Kapiteln, gibt dieses Buch ab Kapitel drei grundlegende Abgrenzungsmerkmale der Einkunftsarten wieder. Es konzentriert sich dabei vor allem auf die Einnahmeseite und die eigentliche Abgrenzung der Einkunftsarten; die Ausgabeseite wird nur kurz beleuchtet.

[1] Tipke , Steuergerechtigkeit, 57.; Lang, Joachim (Hrsg.): Die Steuerrechtsordnung in der Diskussion. Festschrift für Klaus Tipke zum 70. Geburtstag, S.16/17, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln 1995.

[2] Birk, Dieter: Steuerrecht, 7., neu bearbeitete Auflage, Rz. 53 m. w. N, C. F. Müller Verlag Heidelberg 2004.; derselbe: Das Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßstab der Steuernormen. Ein Beitrag zu den Grundfragen des Verhältnisses Steuerrecht und Verfassungsrecht, S. 20, Dr. Peter Deubner Verlag GmbH Köln 1983.

[3] Wernsmann, Rainer : Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 2005. (Beiträge zum Öffentlichen Recht, Jus Publicum Band 135), S.266, 287.

[4] Die abzugsfähigen Ausgaben bilden entsprechend die zweite Kenngröße).

1.1. Steuerpflicht[5]

Bevor man sich näher mit der Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer beschäftigt, sind viele Bearbeitungsschritte erforderlich. Die systematische Reihenfolge der Bearbeitung ergibt sich aus § 2 EStG.

Dabei erfolgt eine Unterteilung in die subjektive (persönliche) Steuerpflicht – wer ist steuerpflichtig - und die objektive (sachliche) Steuerpflicht – welche Einnahmen sind steuerpflichtig. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte.

[5] Dazu auch: Eifler, Michael: Einführung in die Einkommensteuer - Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte, Seite 4 ff., 3. Auflage, Mastering ConceptConsult 2018.

1.1.1 Subjektive Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht und damit die Frage, wer einkommensteuerpflichtig ist und damit Einkommensteuersubjekt wird, regelt § 1 EStG. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet dabei zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.

Alle Personen, die weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sind, sind in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig.