Kitabı oku: «"George Grosz freigesprochen"»
Moritz Goldstein
„George Grosz freigesprochen“
MORITZ GOLDSTEIN
„GEORGE GROSZ FREIGESPROCHEN“
Gerichtsreportagen aus der
Weimarer Republik
Herausgegeben von Manfred Voigts
und Till Schickedanz
© e-book Ausgabe CEP Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 2014
eISBN 978-3-86393-522-1
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INHALT
Manfred Voigts Vorwort
Biographisches
Als Gerichtsreporter in der Vossischen
Gerichtsreportagen
Vom Tagewerk der Justiz
Zwei Giftmischerinnen.
Gattenmordprozeß in Moabit
Das Urteil gegen die Giftmischerinnen
Freundinnen
Banderolen
Ein Pechvogel
Graf Helldorfs Zusammenstoß.
Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung
Brauchen wir Gerichtskritiker?
Der Verräter
Jagd auf Stoffe
Nach der falschen Seite
Ein Leben ohne Glück
Der Einbrecher als Erzieher
Sling in Moabit.
„Richter und Gerichtete“
Schorfheide.
Beleidiger des Preußischen Ministerpräsidenten
George Grosz freigesprochen
Das Verbrechergesicht
Der Rennfahrer muß
Film und Leben.
Olga Tschechowa vor dem Arbeitsgericht
Die Schöffin
Der gerechte Richter.
Das Strafbuch der 21 Paragraphen
Der hochwertige Teil.
Der Nationalsozialist Strasser vor Gericht
Der politische Ankläger.
Wer folgt auf Oberstaatsanwalt Binder?
Die Aufbaumappe
Das Blatt des Adels.
Neuer Streit um den Sergeanten Grischa
Das schlechte Leben.
Raubmord im Pferdestall
Die reine Überlieferung.
Hans Pfitzner gegen Alfred Einstein
Nationales Einheitsgeschäft
Der heiße Brei.
Beleidigungsprozeß gegen die „Rote Fahne“
Sex Appeal.
Marlene Dietrich vor dem Bühnenschiedsgericht
Bruno Scherl
Der beste Anwalt
Der Weg der Menschlichkeit.
Rechts und links von der Strafvollzugsreform
Die Aussage
Jacke wie Hose
Täglicher Bedarf
Der Mensch in der Robe.
Martin Beradt: „Der deutsche Richter“
Zuzutrauen ...
Des Kaisers Gerechtigkeit
Das Geheimnis des Steuerausschusses
Goebbels – Theater vor Gericht
Ein fünfzehntel Richter.
Der Schutz des Angeklagten
Wer ist schuld an Wessels Tod?
Der richtige und der falsche Arzt
Die Großstadt der kleinen Leute
Rumänisches Gold
Der Gerichtsberichterstatter.
Inquit in der Lessing-Hochschule
Die berufenen Vertreter.
George Grosz wieder vor Gericht
George Grosz freigesprochen
Deutsche Stammeskunde
Der witzige Richter
Der Streit um den Eid
Uniformgeist
S.A.-Dienst geht vor Verlagsdienst.
Die Stennes-Revolte beim Arbeitsgericht
Adolf Legalité.
Hitlers Bekenntnis
Gerechtigkeit im Ausland.
Vier Bücher angewandter Justiz
35 Sorgenkinder der Gesellschaft.
Die Atmosphäre von Scheuen
Justizflaschenbier
Stolz und aufrecht.
Widersprüche im Helldorf-Prozeß
Zauberlehrling am Kurfürstendamm.
Die Urteilsbegründung im Helldorf-Prozeß
Gesundheit und Charakter
Kannegießer macht Politik.
Beleidigungsklage des Reichspressechefs
Die Stempelbrüder von Felseneck
„Nicht geeignet“.
Die Niederlage der Funkstunde
Razzia auf Bettel-Leute
Das „Material“ des „Angriff“.
Hetze gegen den Polizeivizepräsidenten
Menschliches Verfahren
Wenn zwei dasselbe tun ...
Wels’ Kampf gegen seine Beleidiger
„... wenn sie mit mir reden“
Altes deutsches Recht
Till Schicketanz
„... da sagt Marlene Dietrich nein.“ Der Gerichtsberichtserstatter Moritz Goldstein (1880–1977)
Auswahlbibliographie
Ausgewählte Literatur zu Leben und Werk
Editorische Notiz
Dank
Manfred Voigts VORWORT
In ruhigen Zeiten kommt ein durchschnittlicher Bürger eigentlich nicht vor Gericht. In unruhigen Zeiten ist das anders, die sozialen ebenso wie die poli tischen Bewegungen und Brüche bringen es mit sich, daß im Gerichtssaal ein fast vollständiger Querschnitt der Gesellschaft vor den Richter tritt. So war es in den späten 1920er und frühen 1930er Jahren: Der Existenzkampf breiter Schichten war durchzogen von kleinen und großen Straftaten, die Möglichkeiten eines steilen Aufstieges ermunterten zu Betrügereien, die politischen Auseinandersetzungen, oft handgreiflich ausgetragen, trafen oft genug Unbeteiligte. Die Berichte über Gerichtsverhandlungen konnten in diesen Jahren den Zustand der Gesellschaft in seiner extremen Zerrissenheit und Unruhe besser darstellen als eine soziologische Untersuchung – wenn sie so scharf beobachtend und zugleich mitfühlend waren wie die Gerichtsreportagen von Moritz Goldstein.
Moritz Goldstein war Jude, er war assimiliert, groß geworden im Kaiserreich Wilhelms II. Das war die Zeit, in der die Uniform, der Talar oder die Richterrobe noch Bedeutung hatten und soziale Distanz und obrigkeitliche Macht symbolisierten. Der Gehrock als Zeichen besonderer Würde und Verantwortung wurde noch von Konrad Adenauer getragen. Goldstein kritisierte 1931 in einem Artikel den „Uniformgeist“. Der demokratischen Weimarer Republik stand Goldstein zunächst kritisch bis abwartend gegen über, sein Begriff der hohen Kultur konnte sich mit den neu aufkommenden kulturellen Tendenzen nur langsam arrangieren. Moritz Goldstein war Jude, 1912 erschien sein aufsehenerregender Aufsatz „Deutsch-jüdischer Parnaß“, in dem er die Juden aufforderte, ihre eigene Kultur zu schaffen. „Warum gibt es so viele jüdische Journalisten?“ – fragte er dort.
Ein Journalist ist ein Spiegel: die Bilder des Tages auffangen und zurückwerfen, das ist seines Wesens. Ist es jüdisch, nur Spiegel zu sein, statt selbst zu schaffen? Ihr behauptet es, viele glauben es. Ich aber sage: nein! Sondern wer nichts war als ein Spiegel, anschmiegsam, gewandt, wer sich abzufinden, vorliebzunehmen wußte, der kam in unsrer jüdisch-halben Situation obenauf. So mußte man sein, um sich in einer Umgebung von Verächtern durchzusetzen.1
Ein Schaffender wollte Goldstein sein, er schrieb Erzählungen, Romane und Theaterstücke, der Erfolg aber blieb ihm versagt. Er wurde Journalist. Aber er wurde kein Spiegel. Fast als Gegenbild unterzeichnete er seine Artikel mit ‚Inquit‘ (er untersucht). In seiner Dissertation von 1906 taucht dieses lateinische Wort bei ihm erstmals auf und bezeichnet den Verzicht auf ästhetische Wirkung.2 ‚Er untersucht‘ – dies war sein Programm als Gerichtsberichterstatter an der Vossischen Zeitung. Er untersucht, das bedeu tet: Er untersucht in alle Richtungen, also etwas, das die Staats anwaltschaft in den Jahren, in denen er seine Artikel schrieb, nicht immer tat.
Die Justiz hatte am Aufstieg und am Sieg des Nationalsozialismus keinen geringen Anteil. Immer klarer wurde Goldstein, daß in der Weimarer Republik eine ‚politische Justiz‘ (Otto Kirchheimer) herrschte. Goldstein kannte Robert Kempner, den späteren Ankläger der Nürnberger Prozesse. Damals war Kempner Justitiar der Polizeiabteilung im Preußischen Innenministerium, Preußen war unter dem Ministerpräsidenten Otto Braun ein Bollwerk der Demokratie. Kempner gab 1929 unter dem Titel Richter und Gerichtete Gerichtsreportagen von Paul Schlesinger heraus, der vor Goldstein die Gerichtsreportagen für die ‚Vossische‘ unter dem Pseudonym ‚Sling‘ geschrieben und sie überhaupt erst zu einer anerkannten Institution gemacht hatte – Goldstein schrieb in „Sling in Moabit“ über dieses Buch. Im August 1930 wurde eine Denkschrift verfaßt, an der auch Kempner mitgearbeitet hatte, nach der die NSDAP als „staats- und republikfeindliche, hochverräterische Verbindung“ sofort zu verbieten sei.3 Der Reichskanzler Brüning weigerte sich, juristische Schritte vorzunehmen, man müsse sich „davor hüten, dieselben falschen Methoden gegen die Nationalsozialisten anzuwenden, welche in der Vorkriegszeit gegen die Sozialdemokraten angewendet worden seien“.4
Es gibt keinen Hinweis darauf, daß Goldstein von dieser Denkschrift Kenntnis hatte. Aber was ihm klar war und was er vielleicht gerade durch seine Skepsis gegenüber den neuen demokratischen Gesetzen und Institutionen deutlicher sah als andere war, daß geschriebenes Recht allein nie ausreicht, um Recht zu schaffen, daß vielmehr zuletzt immer und einzig der einzelne Mensch für das Recht eintritt oder nicht eintritt. Das galt besonders in jenen Jahren, in denen Goldstein aus den Gerichtssälen berichtete. Vor der Revolution war es ideell zuletzt die Person des Kaisers, die das Recht sichern konnte – wie Goldstein erinnert: „Ein jeder Richter sitzt an des Kaisers Statt.“ („Des Kaisers Gerechtigkeit“) Mit seinem Sturz brach für viele eine Welt zusammen, die in den wenigen krisenhaften Jahren der Weimarer Republik nicht wieder zusammengefügt werden konnte. Es gab keine demokratische Kultur, die demokratische Zivilcourage war schwach. „Ein jeder Richter sitzt an Volkes Statt.“ – dies war Goldsteins Hoffnung, nicht aber Realität. So beschäftigte er sich nicht nur mit den Angeklagten, sondern auch mit den Richtern, die in den zunehmend politischen Prozessen abnehmend das Gesetz vertraten.
Goldstein berichtete nicht nur über die großen Prozesse, die Schlagzeilen machten – die vielen im Guten wie im Schlechten großen Namen, die in seinen Gerichtsreportagen genannt werden, müssen hier nicht wiederholt werden. Genauso wichtig sind die Beiträge über Prozesse gegen den ‚Mann von der Straße‘, weil in ihnen die heute kaum mehr nachvollziehbare Härte des ‚normalen‘ Lebens zum Ausdruck kommt. Ihm, dem Normalbürger, galt Goldsteins Sympathie trotz seiner kritischen Anmerkungen. Ihm, dem Angeklagten, fühlte er sich verwandt, nicht dem Richter. Wegen Überfüllung des Gerichtssaales mußte Goldstein im April 1929 auf der Anklagebank Platz nehmen.
Da sitze ich auf demselben Platze, auf dem ich schon so manchen in seiner Schande habe sitzen sehen [...]. Ich entsinne mich ihrer, der Gestalten und der Gesichter, wie sie hier saßen, allein und in Gruppen, und ich entsinne mich der teilnehmenden Wißbegierde, mit der ich in ihren Mienen forschte, um dahinter zu kommen, wie es wohl in ihrer Seele aussehen mochte. [...] Aber wenn nun jemand den Saal heimlich photographierte, und das Bild käme in die Hände von fremden Leuten? Für sie wäre ich der Angeklagte. [...] Und vielleicht nähme er mich aufs Korn, unterstützte die Augen durch ein Glas, und suchte zu entziffern, was auf meinen Mienen geschrieben steht. Und er läse mir gewiß die Scham der Schande ab, die Angst vor der Strafe und die unverkennbar eingegrabenen Spuren der verbrecherischen Neigung. („Das Verbrechergesicht“)
Fast einhundert Jahre hat Moritz Goldstein gelebt. Mit einem Aufsatz, mit „Deutsch-jüdischer Parnaß“, hat er sich in die Geschichte eingeschrieben. Fünf Jahre nur hatte er eine ihm angemessene und ihn ausfüllende Tätigkeit. Das Hauptwerk jener Jahre wird hier der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ich danke Till Schicketanz für die umfangreichen Recherchen, die sachkundigen Anmerkungen und das Nachwort. Ich danke ebenso Frau Martina Flohr für die Textrevision anhand der Originale.
Manfred Voigts
Anmerkungen
1 Moritz Goldstein, „Deutsch-jüdischer Parnaß“, Der Kunstwart, Jg. 25, H. 11 (1. Märzheft 1912), S. 281–294; wieder in: Menora, Bd. 13 (2002), „Deutsch-jüdischer Parnaß. Rekonstruktion einer Debatte“, S. 39–59, hier S. 49.
2 Moritz Goldstein, Die Technik der zyklischen Rahmenerzählungen Deutschlands. Von Goethe bis Hoffmann. Berlin: B. Paul, 1906, S. 107.
3 Der verpaßte Nazi-Stopp. Die NSDAP als staats- und republikfeindliche, hochverräterische Verbindung. Preußische Denkschrift von 1930, hg. von Robert M. W. Kempner, Frankfurt a. M., Berlin, Wien: Ullstein, 1983 (Ullstein-Buch, 34159: Ullstein-Sachbuch).
4 Ebd. S. 10.
BIOGRAPHISCHES
ALS GERICHTSREPORTER IN DER VOSSISCHEN
Im Mai 1928 befand ich mich im Auftrage meines Blattes und des Verlages auf einer Rundreise durch Holland, die vom Verein der Amsterdamer Presse aus Anlaß der bevorstehenden Olympiade veranstaltet wurde. Auf der letzten Station, im Haag, als wir im Begriffe waren, uns zu einem der vielen Festmähler niederzulassen, begrüßte unser dortiger Korrespondent mich mit der Frage: „Was sagen Sie zu Slings Tode?“ Ich erschrak tief: ich hatte einen Freund völlig unerwarteter Weise verloren. Was ich nicht ahnte, war, daß diese Trauerbotschaft für mich in einen Glücksfall umschlagen sollte.
Sling, mit seinem bürgerlichen Namen Paul Schlesinger, hatte in seinen jungen Jahren dem literarischen Kabarett „Die elf Scharfrichter“ in München angehört, das durch die Teilnahme Frank Wedekinds seinen Rang und seine Weihe erhielt. Aus jener Zeit pflegte Sling zu erzählen, sie wären am Sylvesterabend trübselig im Hinterzimmer ihres Stammkaffees zusammengewesen. Dort hätte ein Gönner sie aufgestöbert und, die Situation durchschauend, sich vernehmen lassen: „Übrigens, meine Herren, da fällt mir ein, ich bin jedem von Ihnen noch zehn Mark schuldig“. Worauf Sling eingewandt haben soll: „Entschuldigen Sie, Herr Baron, bei mir waren es zwanzig.“ Dies sei ihm nur angehängt worden, behauptete Sling, und so war es gewiß. Später ging er zur Presse, gehörte zur Redaktion eines Schweizer Blattes und hatte als ganz junger Eleve Dienst an jenem denkwürdigen Sonntag, als das Luftschiff des Grafen Zeppelin seine erste große Fahrt antrat. Er sah die Wichtigkeit der ersten Meldung, veranlaßte die Herausgabe eines Extrablattes und verfolgte den Kurs des Lenkballons mit immer neuen Extrablättern bis zu der Katastrophe von Echterdingen. Die Größen der Redaktion und des Verlages, die den Sommersonntag im Freien verbracht hatten, kamen am Abend herbeigeströmt, um sich ihr Teil an der Tüchtigkeit des Blattes zu sichern, und waren sehr verblüfft, als spiritus rector der ganzen Aktion den jungen Schlesinger vorzufinden. In späteren Jahren wurde er Ullstein-Korrespondent und saß als solcher lange Jahre in München, geschätzt, ohne hervorzuragen. Als die Inflation Einschränkungen erzwang, wurde er nach Berlin zurückberufen, und es fragte sich für ihn, was nun? Er kam mit dem Plan, wie er sich selbst später mir gegenüber ausdrückte, „Berlin zu schreiben“. Er begann sofort mit kleinen Plaudereien, die er fast täglich zu liefern vermochte und in denen er das Berlin einer gewissen bürgerlichen Schicht aufzufangen wußte. Geistvolles Spiel und melancholischer Humor wurden in künstlerisch geschliffener Form vorgeführt. Für diese Veröffentlichungen erdachte er sich die Chiffre Sling. Sie fanden sofort heitere Resonanz, die Leser ergötzten sich schmunzelnd an den einfallsreichen und vielsagenden Anekdoten und genossen zugleich das literarisch anspruchsvolle Niveau. Binnen Kurzem hatte sich das schlagkräftige Pseudonym Ansehen und Popularität erworben.
Sling besaß jene geheimnisvolle Qualität, die den Erfolg macht. In den wenigen Jahren seiner journalistischen Berühmtheit, die ihm vergönnt waren, schrieb er mehrere Theaterstücke, einen Roman, Kinderbücher und vieles andere. Keine von diesen Arbeiten fand ich bedeutend, aber jede gelangte an die Öffentlichkeit und erntete Beifall. Er verfügte zugleich über das Talent, sich selbst zu lanzieren. Man sagte von ihm, wenn er zum Verlag gerufen würde, weil ihm gekündigt werden sollte, so käme er mit einer Gehaltserhöhung wieder heraus. Eins seiner Rezepte, um sich beliebt zu machen, hat er mir eines Tages uneigennützig verraten. „Ich gehe niemals“, so lautete es, „zu einem der Verleger oder Direktoren, ohne zu wissen, welchen Witz ich binnen fünf Minuten machen werde.“ Er machte sehr gute Witze, die besten unvorbereitet.
Aber auch ein fruchtbarer Schreiber kommt in Gefahr, sich zu erschöpfen, wenn er von sich täglich oder fast täglich Einfälle fordert. Dies erfuhr auch Sling, und so verfiel er auf den Ausweg, Kriminalprozessen beizuwohnen. Seine Absicht war dabei nur, sich Stoff zu holen, um weiter „Berlin zu schreiben“.
Dieser Umweg erwies sich in seiner schriftstellerischen Karriere als ein neuer oder erst der eigentliche Treffer. Gerichtsberichterstattung war bis dahin ohne jeden literarischen Ehrgeiz abgemacht worden. Er zuerst gab ihr Niveau und sogleich das des höchsten Anspruches. Er zuerst zeigte den Angeklagten als einen Menschen nicht nur, sondern als deinen und meinen Mitmenschen. Er zuerst sah und enthüllte das Menschliche auch in den gerichtlichen Amtspersonen. So, während er fortfuhr, Berlin zu schreiben, wuchsen seine Anekdoten zu Enthüllungen der Kreatur, wie sie von einem unerforschlichen Schicksal bald in die Rolle des Gerichteten, bald in die des Richters gedrängt wird. Täglich breitete er seine Moabiter Fälle aus, gelegentlich auch Fälle der Provinz, die abwechselnd Fälle des Sünders oder des Richters oder des Anklägers oder des Verteidigers waren. Niemals bei aller Sachlichkeit begnügte er sich mit dem trockenen Bericht, sondern er durchleuchtete das Stückchen Leben mit Geist oder milderte seine Kraßheit, durch Humor, und hielt jeder Schwachheit und Unzulänglichkeit ein menschenfreundliches Verständnis bereit.
Diese völlig neue Art, die Vorgänge der Kriminalgerichte zu betrachten, wurde mit Enthusiasmus aufgenommen, nicht nur von den Lesern, sondern auch in juristischen Kreisen. Allmählich, ohne daß er danach gestrebt hatte, entwickelte er sich zu einem fachmännischen Kritiker des forensischen Vorganges, dessen Rat gesucht, dessen Feder zugleich gefürchtet war. Er gewann Einfluß, und diese oder jene Begnadigung und diese oder jene Personalveränderung lassen sich auf sein gedrucktes Wort zurückführen. Sein Beispiel machte Schule: bald mußte jede Berliner Zeitung ihren kleinen Sling haben, bisweilen höchst unzulängliche Nachahmungen des Originals.
Kurze Zeit, nachdem Paul Schlesinger von München nach Berlin übergesiedelt war, näherten wir uns einander. Ich rechne es zu den besten Errungenschaften meines Lebens, daß er es war, der meine Freundschaft suchte, und daß er es war, der das Du zwischen uns herbeiführte. Er vertraute mir manches an, was er anderen nicht offenbart haben dürfte, und so erfuhr ich von ihm auch nach Verlauf einiger Jahre, daß er fand, er habe nun genug Moabiter Slings geschrieben und sollte sein Gebiet wechseln. Daß dies leichter gesagt als getan sei, fügte er gleich hinzu. Indessen die Entscheidung wurde ihm abgenommen: kurz nach seinem 50. Geburtstag, den er fast übermütig gefeiert hatte, starb er, völlig unerwartet, selber in keiner Weise auf das Ende gefaßt, mitten im Schaffen und im Erfolg. Er ist, wie mir scheint, unvergessen, nicht nur als Mensch bei denen, die ihn gekannt haben, sondern auch mit seiner Leistung. Der Sammelband der besten seiner Gerichtsberichte, die der Verlag Ullstein nach seinem Tode unter dem Slingschen Titel „Richter und Gerichtete“ herausgab, leuchtet und sprüht heute, in dieser völlig veränderten Welt, so hell wie zu der Zeit, da die Beiträge aus der Lebendigkeit des Tages hervorgesprudelt sind.
*
Es entstand nun die Frage, ob diese Art von Gerichtskritik fortgesetzt werden sollte und wer sie fortsetzen könnte. Der „Vossischen Zeitung“ hatte die Chiffre Sling eine starke Anziehung verliehen, und es war gewiß, daß die Leser sie vermissen würden. Aber ließ sich der Stil des Verstorbenen nachahmen? Oder würde etwas anderes, das man etwa an die Stelle setzte, den gleichen Beifall finden?
Von den Erwägungen, die darüber an der maßgebenden Stelle stattfanden, kenne ich nur das Ergebnis: ich wurde aufgefordert, mit einer Respektspause von wenigen Wochen Slings Platz einzunehmen. Das hatte für mich zunächst die sehr erwünschte Folge, daß ich den Posten eines stellvertretenden Leiters der Lokalredaktion aufgeben durfte und von redaktionellem Bureaudienst überhaupt befreit wurde. Fortan brauchte ich nur zu hören, zu sehen und zu schreiben. Über die Schwierigkeit der Aufgabe täuschte ich mich nicht: Meine Bemühungen würden mit einem sehr anspruchsvollen Maße und von manchen Beurteilern mit viel Mißgunst und hähmischer Besserwisserei gemessen werden. Julius Elbau setzte voraus, wie er mir ohne Schonung eröffnete, es würden erst drei oder vier Bewerber ausprobiert werden, ehe man sich mit einem endgültig zufrieden gäbe. Dr. Franz Ullstein hingegen, die oberste Instanz der Tageszeitungen und der eigentliche Chef des Hauses, ermutigte mich mit dem Zuspruch: „Lassen Sie sich ruhig Zeit, sich einzuarbeiten.“ Es waren die menschlichsten Worte, die ich je von ihm vernommen habe, eigentlich die einzig menschlichen.
Obwohl ich den Auftrag nicht erwartet hatte, so war ich doch, seltsamer Weise, kein unbeschriebenes Blatt auf diesem Gebiet. Zunächst hatte ich Sling gelegentlich vertreten. Außerdem aber durfte ich auf so etwas wie eine spezielle Vorbereitung hinweisen: In den Anfängen meines Dienstes in der Lokalredaktion, als noch von keinem Sling die Rede war, hatte ich vorgeschlagen, ich würde eine Zeit lang als einfacher Zuschauer Gerichtsverhandlungen beiwohnen und dann über meine Beobachtungen und Erfahrungen schreiben. Das war der Redaktion recht, und ich tat so. Die Ergebnisse faßte ich für die „Vossische Zeitung“ zusammen in einem Zyklus von drei großen Aufsätzen unter dem gemeinsamen Titel: „Vom Tagewerk der Justiz“. Ich finde, daß alle wesentlichen Erkenntnisse meiner jahrelangen Tätigkeit auf den Gerichten darin schon enthalten sind. Georg Bernhard suchte mich in meinem Redaktionszimmer auf und fragte mich, ob ich nicht fortfahren möchte, über Gerichte zu schreiben. Damals also hätte ich Sling werden können lange vor Sling. Aber ich hatte nicht die Vision, ich sah die Möglichkeiten nicht voraus, wie ja auch Sling selber ahnungslos diese Bahn betrat, und so lehnte ich ab.
Der Auftrag des Verlages enthielt die Bedingung, daß ich unter der Chiffre Inquit schreiben sollte. Dieses Pseudonym war nicht ihm eingefallen, sondern mir. Ich weiß nicht mehr, wie ich darauf verfiel, wohl aber, wann und wo es geschah. Während des ersten Weltkrieges stand ich Posten vor einem französischen Dorfe, an einer Stelle, an der es nichts zu bewachen gab, durch Wochen täglich und nächtlich viele Stunden. Dabei konnte man sich allerlei durch den Kopf gehen lassen, namentlich ungestört Pläne für die Zukunft schmieden. Und in Verbindung mit ihnen begegnete mir dieses geläufige Wort aus der Lateinstunde als ein passender, nämlich origineller und doch leicht zu merkender Deckname. Bei der „Vossischen Zeitung“ hatte ich das Pseudonym dann verwendet, nicht sehr häufig, für Beiträge, mit denen ich unwichtige Ereignisse glossierte. Darauf also griff der Verlag jetzt zurück, und vielleicht verfuhr er damit nicht ungeschickt. Am 25. Juni 1928 schrieb ich meinen ersten Gerichts-Inquit „Banderolen“.
Damit begannen die fünf besten Jahre meines Lebens. Ich schlug nicht gleich ein, wie das Sling seinerzeit gelungen war; ich mußte mich erst zurechttasten und für diese Art von Schreiberei meinen Stil finden. Die Aufsichtsinstanzen des Verlages überwachten mich scharfen Auges und zu Tadel gern bereit. Indessen ich setzte mich durch. Nach einer gewissen Zeit war nicht mehr die Rede davon, daß ich durch einen anderen abgelöst werden könnte. Daß ich mit Sling verglichen wurde, ließ sich nicht vermeiden. Manche zogen ihn vor; andere fanden mich besser. Im Übrigen versuchte ich in keiner Weise, ihn nachzuahmen; sondern, indem ich die überlieferte Art im Ganzen beibehielt, machte ich meine Sache so, wie es meinem Wesen und meiner Begabung entsprach. Allmählich wurde auch aus mir ein Erfolg, und ich glaube, er stieg mit den Jahren; wenn ich auch nie Slings Popularität erreichte. Denn er unterstützte sein literarisches Werk durch persönliche Verbindungen, während ich aus der Isolierung nie völlig herauskam. In mancher Beziehung machte ich dieselben Erfahrungen wie er. Auch bei mir wuchs die Hochachtung vor dem deutschen Strafrichter, je länger ich ihn beobachtete. Umso größer freilich war dann die Enttäuschung, als er vor den Machthabern des Dritten Reiches überall völlig versagte. Auch ich empfand nach einer gewissen Zeit: jetzt ist es genug, ich sollte mich auf ein neues Gebiet werfen. Denn literarisch gesprochen waren schließlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Man sollte nicht glauben, daß etwa Totschläge aus Eifersucht einförmig werden können. Aber sie spielen sich ab wie über den selben Leisten geschlagen. Alle möglichen Fälle waren wiederholt und immer noch einmal vorgekommen, aus dem ganzen Strafgesetzbuch hatte ich schließlich nur zwei Verbrechen nicht erlebt: Verursachung einer Überschwemmung und Sodomie. Das erste stand einmal zur Verhandlung an, aber es wurde nichts daraus. Das zweite kam nie in Sicht. Einen Ersatz für meine Gerichts-Inquits zu finden, wäre auch für mich nicht leicht gewesen; aber auch mir wurde die Entscheidung abgenommen.
*
Wenn ich gefragt würde, was ich über diese Art von Journalistik denke und ob ich sie wieder aufnehmen möchte, so ist die Antwort nicht ganz einfach. Die Regel, daß Gerichte öffentlich verhandeln, in allen Kulturstaaten anerkannt, bedeutet keine bloße Formalität. Ihr Sinn ist vielmehr, daß die Richter in ihrer schicksalsvollen Tätigkeit kontrolliert werden sollen. Aber das Publikum, das in beschränkter Zahl zugelassen wird und sich auf ein paar Bänken im Hintergrunde drängt, von denen aus es meist nicht deutlich sehen noch verstehen kann, hat garkeine kontrollierende Macht. Sollte es sich einfallen lassen, Zustimmung oder Widerspruch zu äußern, so droht der Vorsitzende mit Räumung, die er ohne Weiteres durchführen kann. Sogar darf er Störenfriede kurzer Hand vor die Schranken rufen und bestrafen. Eine wirksame Öffentlichkeit stellt nur die Presse dar, und eine wirksame Kontrolle kann nur von ihr ausgehen.
Wenn es jemals wichtig war, die deutschen Gerichte unter Kontrolle zu nehmen, so ist es heute der Fall, nämlich um nachzuprüfen, wie sie jetzt, nach dem Dritten Reich, arbeiten und ob sie zum Recht zurückgefunden haben. Aber jene unbeschränkte Kritik, die wir uns damals herausnehmen durften, weckt doch starke Bedenken. Es gehört nämlich nicht viel dazu, ein Urteil abfällig zu kritisieren. Der Journalist, der das tut, verfügt zunächst einmal nicht über den vollen Umfang der erreichbaren Information, selbst wenn er der Verhandlung von Anfang bis zu Ende beigewohnt hat und selbst wenn ihm kein Wort entgangen sein sollte. Denn ihm steht nicht das Recht des Fragens zu, das er hätte ausüben dürfen, wenn er selbst ein Mitglied der Urteilskammer gewesen wäre. Ferner aber: es ist kinderleicht, als Außenstehender ohne richterliche Verantwortung milder zu sein als das Gericht, oder auch strenger. Wer weiß, wie der Spruch dieses selben Menschen ausgefallen wäre, wenn er mit von ihm abgehangen hätte, in seiner Eigenschaft als Richter unter seiner Berufspflicht oder als Geschworener oder Schöffe unter seinem Eid; ein Spruch, den er vor seinem Gewissen verantworten müßte. Kritik ist gewiß im Ganzen heilsam, nicht, weil Richter das Recht zu beugen pflegen, sondern weil das, was sie für göttliches Recht halten, abhängt von ihren sozialen Vorurteilen und ihren polischen Anschauungen. Daß ihre Welt nicht die ganze Welt bedeutet, und daß ihre Zeit nicht ewig dauert, das sollte ihnen immer wieder ins Bewußtsein gerufen werden. Aber um dieses Amt auszuüben, dazu gehört ein überlegener, unvoreingenommener und höchst gewissenhafter Mensch. Ich glaube, daß Sling mit seiner wohlwollenden Überwachung im Wesentlichen Gutes gestiftet hat, und ich darf vielleicht dasselbe für mich in Anspruch nehmen. Indessen daß ungeprüft jeder, den irgendeine Redaktion auf die Gerichte schickt, ohne Beschränkung kritisieren darf, sogar noch bevor ein Urteil gefällt worden ist – in angelsächsischen Ländern völlig undenkbar –, das heißt denn doch wohl, den Grundsatz übertreiben. Öffentlichkeit der Gerichte ist heilsam und notwendig, aber Schutz der Richter darf darunter nicht leiden.
Denn obwohl in einer Verhandlung manches sich abspielt wie auf der Bühne, so ist doch das Gericht kein Theater. Und grade darin liegt die Hauptgefahr der unbeschränkten Kritik: sie kann den Richter dazu verleiten, für die Presse zu spielen. Es gibt Richter, denen es völlig gleichgültig ist, was die Zeitungen sagen. Aber es fehlt auch nicht an solchen, die erstens in der Zeitung überhaupt erwähnt und zweitens gelobt sein wollen; namentlich wenn sie sich eine günstige Wirkung auf ihre Karriere versprechen davon, daß sie mit einem gewissen Strom der öffentlichen Meinung übereinstimmen oder übereinzustimmen scheinen. Ich war schließlich im Moabiter Kriminalgericht bekannt, und man wußte im Großen und Ganzen, wie ich über Dinge und Menschen dachte. Nicht ganz selten habe ich bemerkt, wie der Verhandlungsleiter, wenn ich den Saal betrat, seinen Ton gegenüber dem Angeklagten änderte.
Aber es bleibt für den Journalisten im Gerichtssaal noch eine andere Aufgabe, die ich für außerordentlich wichtig halte und von deren geschickter und verständnisvoller Lösung ich eine höchst segensreiche Wirkung erwarte; nicht auf das Gericht, aber auf die Leser. Der Bürger im Allgemeinen ist überzeugt, er sei unbestraft, weil er nie gegen die Gesetze verstoßen habe; und er habe nie gegen sie verstoßen, weil er ein anständiger Mensch sei. Er teilt infolgedessen seine Mitbürger in zwei Klassen: die Guten, die man daran erkennt, daß sie unbestraft sind; und die Bösen, das sind die Vorbestraften, mit denen man nichts zu tun haben darf. Ihm muß klar gemacht werden, daß er vielleicht nur deswegen nie gegen die Gesetze verstoßen hat, weil er nie in Versuchung geführt worden ist; und man muß ihm einen Begriff geben von der Schwierigkeit und Härte des Lebens, das diejenigen zu führen gezwungen sind, denen es nicht so gut geht wie ihm, besonders das Proletariat oder auch die untere Beamtenschaft, die eine Familie zu ernähren und Kinder aufzuziehen haben mit einem monatlichen Einkommen von 150 oder 120 Mark (nach Maßstäben vor dem Dritten Reich). Man muß diesen Bürger auch darüber aufklären, daß die Strafe nicht damit abgetan ist, daß der Verurteilte auf eine gewisse Zeit eingesperrt wird; daß vielmehr das Martyrium erst anfängt, wenn er wieder ins Leben tritt und die Gesellschaft in Feindseligkeit und Mißtrauen verschlossen findet. Der ahnungslose Hochmut der Unbescholtenen drängt den Menschen, der einmal gestrauchelt ist, erbarmungslos ins Verbrechen zurück. Vor dem Dritten Reich bemühten sich in Deutschland warmherzige Menschen, hier helfend einzugreifen, indem sie Aufklärung zu verbreiten suchten und dem Strafentlassenen materiell und moralisch beistanden. Unter den Nazis, mehr unter ihrer Dummheit als unter ihrer Rohheit, sind alle diese Anfänge wahrscheinlich zerstört worden. Doch braucht nicht Deutschland allein solche öffentliche Schulung, auch anderswo weiß der Bürger zu wenig von den Zusammenhängen zwischen Not und Verbrechen. Die Gerichtsberichterstattung nach der soziologischen Seite hin zu erweitern, bleibt also eine dringende und lohnende Aufgabe. Aber auch hierfür müßten die Schreiber mit Sorgfalt ausgewählt werden. Denn es darf auch wieder nicht auf eine zu große Nachsicht oder gar auf eine Verherrlichung des Rechtsbrechers hinauslaufen, auf eine neue Art von Räuberromantik.
*
Es konnte nicht fehlen, daß, während ich das Kriminalgericht in seinem Tagewerke mit meiner Feder begleitete, die Zeitgeschichte sich widerspiegelte. Da war die große Arbeitslosigkeit, für ungezählte Tausende die Jugendzeit ohne Hoffnung und Freude. Da war der schwelende Bürgerkrieg zwischen den Angehörigen dieser Jugend, von denen die einen in den Radikalismus von rechts, die anderen in den Radikalismus von links gerieten, niemand wußte zu sagen, nach welchem Gesetz der Auswahl. Da waren die Prominenten der Nazis, zynisch und selbstgewiß auf den nahen Tag wartend, der sie an die Macht bringen würde. Nicht wenige von ihnen habe ich in Moabit auftreten sehen. Hitler selbst erschien einmal als Angeklagter, in einem belanglosen Prozeß wegen eines Pressevergehens, einmal als Zeuge für eine Gruppe halbwüchsiger Anhänger, die einen Überfall auf eine Gruppe der Gegenseite verübt hatten. Dabei fanden die Anwälte Gelegenheit, dem nichtsahnenden und hilflosen Gericht auf der Nase herumzutanzen, zur höhnischen Freude der Parteigenossen im Zuschauerraum. Goebbels wurde vernommen, von Anhängern bei der Ankunft und bei der Abfahrt mit Jubel gefeiert, durfte reden, was ihm beliebte, während niemand ihn zu zwingen wagte, auf die Fragen zu antworten, die ihm vorgelegt wurden. Gregor Strasser mußte sich verteidigen, auch wegen Pressevergehens, und außer daß er sich nicht zu schade war, die jüdischen Anwälte der Gegenseite mit billigen antisemitischen Flegeleien zu ärgern, machte er den Eindruck eines Kumpanen, mit dem sich gut arbeiten und gut pokulieren läßt. Graf Helldorf, im Dritten Reich Polizeipräsident von Berlin, stand vor Gericht als Anführer des Landfriedensbruches am Kurfürstendamm, mit dem die nahe Zukunft wetterleuchtete. Er setzte gegen seine Ankläger eine kalte Gleichgültigkeit, die ihm im Kugelregen wohl angestanden hätte; warum man sich so aufregte, fragte er verwundert, es wären „doch blos ein paar alte Juden verprügelt worden“. Frank, der spätere Reichsjuristenführer, wiegte sich selbstgefällig in wohlberechneter Urbanität der Umgangsformen und ließ von Zeit zu Zeit in beliebig markierter Entrüstung seine orgelartige Stimme dröhnen. Auch der entsetzliche Freisler plädierte, damals nichts als ein unbedeutender Anwalt aus Kassel, später Präsident der berüchtigten Volksgerichte; ein aufgeregter Psychopath ohne Geist und Würde.
Die Zeitgeschichte spiegelte sich auch in solch beklagenswerten Prozessen wie dem Familienstreit zwischen dem preußischen Geheimrat Caro und dem tschechischen Kohlenmagnaten Petschek, wobei die beiden Gegner sich auf wohlerzogene Weise mit Dreck bewarfen. Geheimnisvoll kündigte sich hier das Verhängnis an, das sich über der europäischen Judenheit entladen sollte. Und eine Vorahnung der Zukunft lag auch über dem Bruderzwist im Hause Ullstein, bei dem Georg Bernhard, übel beraten, sich auf die falsche Seite stellte. Er bereitete sich eine Niederlage, die ihn seine Stellung kostete. Damit schied er nicht nur von der „Vossischen Zeitung“ und dem Ullsteinhaus, sondern von der Presse überhaupt, wenn er auch mit Artikeln noch hier und da zu Worte kam. Vor den Nazis floh er nach Paris, dann gelang es ihm, ihnen ein zweites Mal nach New York zu entkommen. Dort starb er jämmerlich in einem Hospital des Negerviertels Harlem.
Übrigens beschränkte sich meine Tätigkeit nicht auf das Moabiter Kriminalgericht. Vergebens freilich bemühte ich mich, den Zivilprozeß für unsere Art von Betrachtung zu erobern. Aber dabei stieß man gegen zu viele private Interessen, und der Versuch mußte bis auf gelegentliche Spezialfälle aufgegeben werden. Indessen da waren die vortrefflichen, unparteiischen und weitsichtigen Arbeitsgerichte, aus deren Verhandlungen man meistens Belehrung und Genugtuung davontrug. Sie blieben unparteiisch und weitsichtig auch, als sie schon über Entlassungen unerwünschter Personen durch die Nazis, zum Beispiel aus dem Rundfunk, zu entscheiden hatten. Vor dem Bühnenschiedsgericht durfte ich die vollkommenen, damals noch völlig unberühmten, aber schon großherzig zur Schau gestellten Beine der jungen Marlene Dietrich bewundern, die sich zu verantworten hatte wegen eines Kontraktbruches, zu dem sie sich gezwungen glaubte, um ihr erstes Engagement in Hollywood anzutreten. Sie mußte Konventionalstrafe zahlen, aber wenn sich je eine Ausgabe gelohnt hat, so war es diese. Gerichte der Behörden zog ich in meinen Kreis, gelegentlich bot das Kammergericht einen geeigneten Fall. Dem wieder aufgenommenen Prozeß gegen Bullerjahn, einen kleinen Angestellten, der wegen Landesverrates furchtbar hart verurteilt worden war, wohnte ich vor dem Reichsgericht in Leipzig bei und war Zeuge des Freispruches. Wichtige Kriminalprozesse führten mich in die Provinz. Im Landgericht Essen, während eines Aufsehen erregenden Mordprozesses, stand eine Gruppe von Presseleuten auf dem Flur in Bereitschaft für die Telephonverbindung mit ihren Redaktionen. Da trat ein älterer Herr ohne Hut und Mantel, also offenbar zum Hause gehörig, möglicher Weise der Gerichtspräsident, auf uns zu, zeigte mit dem ausgestreckten Arm auf mich und redete mich im schroffsten Ton eines unzufriedenen Vorgesetzten an: „Sind Sie Inquit?“ – Ich schreibe unter der Chiffre Inquit. – „Sind Sie Jurist?“ – Nein, ich bin nicht Jurist. –“ Was sind Sie denn?“ – Von Studium bin ich Germanist. – „Treiben Sie diesen Beruf schon lange?“ – Seit ein paar Jahren. – „Macht Ihnen das denn Spaß?“ – Ich habe viel Freude daran. – Und dann, immer mit der Stimme vorwurfsvoller Gereiztheit: „Lese Ihre Berichte stets mit dem größten Vergnügen. Morjen!“ Drehte sich um und ließ mich verblüfft stehen.
*
Am 30. Januar 1933 war Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt worden. Ahnungslos über das, was bevorstand, fuhren wir alle in unserer täglichen Arbeit fort, und so schrieb ich auch weiter meine Gerichts-Inquits. Am 31. März, etwa einen Monat nach dem Reichstagsbrand, zog ein nationalsozialistischer Stoßtrupp durch die Berliner Gerichte und trieb die Juden aus, jüdische Richter, jüdische Ankläger, jüdische Rechtsanwälte, jüdische Pressevertreter. Der Vorsitzende übt bekanntlich die Sitzungspolizei aus. Er hätte zum Schutze seiner Verhandlung bewaffnete Hilfe herbeirufen müssen, er hätte es wenigstens versuchen sollen. Nichts dergleichen geschah irgendwo. An manchen Stellen wurde der körperliche Hinauswurf vollzogen, anderwärts kam der Gerichtshof dem schändlichen Schauspiel zuvor, schloß die Sitzung und machte sich davon.
Eine Gunst des Himmels bewahrte mich davor, persönlich die Schmach zu erdulden: zufälliger Weise war ich an jenem Tage nicht in Moabit. Wie ich mich verhalten hätte, ob ich gegangen oder eigensinnig geblieben wäre, bis sie mich die Treppe hinunter schmissen, vermag ich hinterher nicht zu sagen. Von dieser Stunde an war das Betreten des Gerichts den jüdischen Pressevertretern untersagt.
Immer noch nicht im Bilde über den brutalen Ernst der Lage, schlug ich Goetz vor, ich würde wieder zum Dienst der Lokalredaktion antreten. Er stimmte zu, vorbehaltlich der Einwilligung des Verlages. Der Verlag ließ mir sagen, er sei keineswegs einverstanden, ich könnte „sowieso nicht bleiben“, ich möchte Vorschläge für mein Ausscheiden machen.
Das hieß Vernichtung meiner Existenz ohne die Möglichkeit, in Deutschland irgendeinen Unterschlupf zu finden. Meine Lebenshaltung war sofort aufs Äußerste zu reduzieren, aber die Wohnung und sonstige Verpflichtungen konnte ich nicht einfach loswerden. Meine Vorschläge stützten sich auf den Vertrag mit Ullstein, wonach Kündigung nur möglich war, zu einem bestimmten Termin mit einer Frist von sechs Monaten. Die daraus sich ergebende Summe hielt ich für den Mindestbetrag, den ich fordern mußte, um mich abzuwickeln und den Übergang zu einem neuen Leben zu finden. Das Haus Ullstein, vertreten durch seinen völlig unsentimentalen Verlagsdirektor Richard A. Müller, ging keineswegs darauf ein, zeigte keinerlei Verständnis für meine Lage, leugnete mir ins Gesicht, daß diese Maßnahme antisemitisch wäre, und bot mir schließlich eine Pauschalabfindung von 6000 Mark, weniger, als mir rechtlich zustand. Es blieb mir nichts übrig als zuzustimmen. Am 4. Mai packte ich in der Redaktion meinen Kram zusammen, eine Bureaujacke, ein bißchen Geschirr, einen Seifenbehälter, ein paar Skripturen, und ging. Mit merkwürdig wenig Erschütterung; aber die niedergehende politische Katastrophe und die persönliche Sorge um die Zukunft füllten das Bewußtsein und ließen keinen Raum für Gefühle der Wehmut.
Ich war einer der ersten oder vielleicht überhaupt der erste im Ullsteinhaus, die unter dem Druck der Nazis ausschieden. Mein letzter Gerichtsbericht trug die ominöse Überschrift „Wie schlecht ist ein Mensch?“ Er handelte von einem kleinen Mädchen, das ein Bösewicht in seine Wohnung gelockt hatte, um einen Lustmord an ihm zu begehen. Das Kind besorgte ihm auf seinen Wunsch Zigaretten und ahnte nicht im Entferntesten, wie schlecht ein Mensch sein kann. Aber auch wir Erwachsenen ahnten es damals noch nicht.
Damit hörte ich auf, von Berufs wegen zur Presse zu gehören. Im Ausland, abgesehen von ein paar gelegentlichen Beiträgen, habe ich den Anschluß nicht wieder gefunden.
Ein Mensch wie ich, Autobiographie, 1948 (Auszug)
Anmerkungen
Rundreise durch Holland ] Vgl. Goldsteins Schilderungen „Pfannkuchen in Westkapelle“ (Vossische Zeitung, Nr. 128, 30. 5. 1928), „Das kleine Land am Meer“ (ebd., Nr. 277, 14. 6. 1928) sowie „Das kleinste Haus von Amsterdam“ (Berliner Morgenpost, Nr. 143, 16. 6. 1928).
Sling ] Paul Felix ‚Sling‘ Schlesinger (1878–1928) trat nach 1900 als Musikkritiker in den Ullstein-Konzern ein, seit 1916 bei der Vossischen Zeitung, im Ersten Weltkrieg als Korrespondent in Genf. – Schlesingers stilbildende Reportagen und Feuilletons erschienen gesammelt in Das Sling-Buch (Berlin 1924), Richter und Gerichtete (Berlin 1929) sowie in Der Fassadenkletterer vom „Kaiserhof“ (Berlin 1990) und Die Nase der Sphinx oder wie wir Berliner so sind (Berlin 1987). Zum Verhältnis zwischen Inquit und Sling siehe unten, Nachwort.
Die elf Scharfrichter ... Frank Wedekind ] Wedekind (1864–1918) trat nach seiner Haft wegen Majestätsbeleidigung (1901–1903) als Chansonnier dem Münchner Kabarett bei. Die sog. ‚Exekutionen‘ der Truppe um Leo Greiner, Robert Kothe und Rudi Weinhöppel umfaßten Gedichtrezitationen, Chansons, Bänkelgesänge, Sketche, Puppenspiele usw.
Katastrophe von Echterdingen ] Das Luftschiff LZ 4 mußte während einer Probefahrt am 5. August 1908 notlanden, havarierte und verbrannte in Anwesenheit von 50.000 Schaulustigen. Der Unfall erregte weltweites Aufsehen.
Theaterstücke ... Roman, Kinderbücher ] Vgl. Paul Schlesinger, Urlaub von der Liebe. Roman (Berlin, Wien 1918), Das Kopierbuch der Liebe. Ein Roman auf Seidenpapier (München 1921), Stefan und Elsa Hirrlinger. Ein Roman aus der Zeit vor dem Kriege (Berlin 1922), Kasper beim Teufel (Berlin 1923), Kasper bei den Menschenfressern (Berlin 1923), Kasper am Nordpol. Eine lustige Geschichte (Berlin 1923), Der dreimal tote Peter. Eine Komödie nach dem alten Pitaval (Berlin 1927), Tausch im Ring. Roman (Berlin 1927).
Richter und Gerichtete ] Siehe Inquits Besprechung der Sammlung, unten.
Julius Elbau ] 1881–1965, Redakteur der Heilbronner Zeitung (1901–1903), bis 1914 Chefredakteur der Kleinen Presse, im Ersten Weltkrieg Herausgeber der bei Ullstein erscheinenden ‚Wochenchronik‘ Kriegs-Echo; 1918 Wechsel zur Vossischen Zeitung, seit 1920 Stellvertreter des Chefredakteurs Georg Bernhard, dessen Posten er 1930 übernahm. 1938 Emigration in die USA, ebenda freier Publizist, Übersetzer und Mitarbeiter am New Yorker Staats-Zeitung und Herold sowie Aufbau. – Goldstein und Elbau blieben das gesamte Exil hindurch in freundschaftlichem Kontakt.
Franz Ullstein ] 1868–1945, dritter der fünf Söhne der Konzerngründers Leopold Ullstein (1826–1899), seit 1894 im Unternehmen. Neben Hans (1859–1935) und Louis Ullstein (1863–1933), den Rechts- bzw. Wirtschaftsleitern, sowie Rudolf (1874–1964) und Hermann Ullstein (1875–1943), den Herstellungs- bzw. Buchverlagsleitern, galt Franz Ullstein als eigentlicher Chef, der die zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften des Hauses koordinierte. Einen Abriß der Familien- und Verlagsgeschichte der Ullsteins gibt Goldstein in „Rudolf Ullstein. Der letzte der ‚Großen Fünf‘„, Aufbau, 5. 3. 1954, S. 7–8.
Vom Tagewerk der Justiz ] Siehe unten.
Georg Bernhard ] 1875–1944, Bankbeamter, Buchhalter und Börsenvertreter, seit 1898 im Ullstein-Verlag, ab 1916 Dozent für Bank- und Börsenwesen an der Berliner Handelshochschule. 1920–1930 Chefredakteur der Vossischen Zeitung, daneben Vertreter zahlreicher öffentlicher Ämter. 1933 Emigration nach Frankreich, Mitglied verschiedener Exilorganisationen und Gründer bzw. Leiter des Pariser Tageblatts, später Pariser Tageszeitung, in der Goldstein 1939 eine Reihe Artikel veröffentlichte (s. unten, Nachwort).
Banderolen ] Siehe unten.
Hitler ... als Zeuge ] Siehe unten, „Adolf Legalité. Hitlers Bekenntnis“.
Goebbels ] Siehe unten, „Goebbels – Theater vor Gericht“.
Gregor Strasser ] Siehe unten, „Der hochwertige Teil. Der Nationalsozialist Strasser vor Gericht“.
Graf Helldorf ] Siehe unten, „Stolz und aufrecht. Widersprüche im Helldorf-Prozeß“ sowie „Zauberlehrling am Kurfürstendamm. Die Urteilsbegründung im Helldorf-Prozeß“. Ein weiteren Prozeß gegen Helldorf dokumentierte Inquit in „Graf Helldorfs Zusammenstoß“, unten.
Frank ] Hans Frank (1900–1946), ab 1927 Verteidiger in NS-Prozessen, 1930 Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP-Reichsleitung, 1933 bayerischer Justizminister und Präsident der Akademie für deutsches Recht. Als ‚Generalgouverneur‘ von Polen seit 1939 verantwortlich für die Enteignung, Verschleppung und Ermordung von Hunderttausenden von Juden und Polen.
Freisler ] Roland Freisler (1893–1945), Anwalt in Kassel, seit 1925 Parteimitglied, wie Frank wiederholt Verteidiger in NS-Prozessen. 1934 Staatssekretär im Reichsjustizministerium, ab 1942 Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofes.
Caro ... Petschek ] Nikodem Caron (1871–1935), Chemiker und Unternehmer, mit Adolf Frank Entwickler der wegweisenden Kalkstickstoffsynthese, Schwiegervater des Sohnes von Ignaz Petschek (1857–1934), tschechoslowakischer Montanunternehmer, Ende der 1920er Jahre einer der bedeutendsten Braunkohleförderer Deutschlands.
Bruderzwist im Hause Ullstein ] In einem Prozess Ullstein vs. Ullstein hatte Georg Bernhard gefälschtes Beweismaterial zusammengetragen, um die Entlassung des damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Franz Ullstein durchzusetzen. Ende 1930 mußte Bernhard daraufhin das Amt des Chefredakteur der Vossischen Zeitung niederlegen.
Entlassungen ... aus dem Rundfunk ] Siehe unten, „‚Nicht geeignet‘. Die Niederlage der Funkstunde“.
Marlene Dietrich ] Siehe unten, „Sex Appeal. Marlene Dietrich vor dem Bühnenschiedsgericht“.
Bullerjahn ] Walter Bullerjahn, Verwalter bei den Berlin-Karlsruher Industriewerken, war unter dem Vorwurf, der Interalliierten Militärkommission die Existenz illegaler Waffenlager verraten zu haben, 1925 nach einem spektakulären, die Rechte des Angeklagten grob verletzenden Indizienprozeß zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Rehabilitation 1932.
Goetz ] Fritz Goetz (1876–1957), seit 1904 im Ullstein-Konzern, Chefredakteur für Lokales bei der Vossischen Zeitung sowie Redakteur bei der Berliner Morgenpost; Dozent am Berliner Institut für Zeitungswissenschaft und Vorsitzender der Kommunalpolitischen Pressekonferenz. 1933 zeitweise im KZ Dachau, Emigration nach Frankreich, 1938 Übersiedlung nach Palästina.
GERICHTSREPORTAGEN
VOM TAGEWERK DER JUSTIZ
Das Schauspiel
Die Verhandlungen der Gerichte vollziehen sich nicht wie sonst Amtsvorgänge als sachliche Erledigungen in vorgeschriebener Form. Es kommt vielmehr ein Element hinzu, das den Ablauf der Geschäfte gewissermaßen auf ein Podium hebt: Gericht ist immer zugleich Schauspiel.
Daran hat nicht nur die Öffentlichkeit des Verfahrens schuld und die Tatsache, daß – von besonderen Fällen abgesehen – der Prozeß sich grundsätzlich vor Zuschauern abspielt; obgleich es für das Richterkollegium natürlich von Bedeutung ist zu wissen, daß sie unter einer öffentlichen Kontrolle amtieren, die durch Vermittelung der Presse gelegentlich von der Gesamtheit des Volkes, ja der Völker ausgeübt wird. Aber abgesehen davon liegt das schauspielerische Element in der besonderen Situation, indem Angeklagter und Zeugen, Staatsanwalt und Verteidiger für eine gewisse Zeit „auftreten” und Erfolg oder Mißerfolg von dem Eindruck abhängen, den sie in dieser Spanne hervorzurufen vermögen.
Beginnen wir jedoch, um das Bild eines Schauspiels festzuhalten, mit den Zuschauern. Zum Zuschauerraum gelangt man meist durch einen besonderen Eingang, oft von der Straße her über eine enge Treppe wie zu den Rängen des Theaters, und sieht sich dann durch eine Schranke von den forensischen Vorgängen streng getrennt. Wie im Theater kommen Zuschauer und Akteure normalerweise nicht miteinander in Berührung. Wie im Theater kann man vom bequemen Sitz aus sich den Spannungen und Erregungen vorgeführter menschlicher Schicksale hingeben. Wer hat Zeit und Lust zu solchen Sensationen?
Angehörige und Freunde der Angeklagten sind selbstverständlich in den Zuschauerräumen des Kriminalgerichts zu finden. Ihnen ist das, was vorgeht, kein Schauspiel, sondern furchtbare Wirklichkeit, der sie mit beklommener Seele ausgeliefert sind. Aber man trifft sie dort nur vereinzelt. Zu den Sensationsprozessen drängt sich Publikum aller Art, und vermutlich sind es nicht die edelsten Gefühle, die es dort hintreiben, und also auch nicht die beste Qualität von Menschen, die sich einfindet. Im allgemeinen hat man keine Zeit, seine Vormittage im Gericht zu verbringen, und auch eine sehr berechtigte Scheu, sich die schwerste Not des Mitmenschen wie ein bloßes Schauspiel vorführen zu lassen.
Was sich im Alltagsbetrieb auf den Zuschauerbänken des Kriminalgerichts drängt, das ist meist eine recht fragwürdige Gesellschaft. Wenn man nach den Physiognomien schließen darf, so versammelt sich dort das, was zufällig nicht gerade hinter Schloß und Riegel sitzt. Es sind lauter Gesichter, denen man Defekte der Moral und der Intelligenz deutlich anmerkt. Sehr viel Jugendliche, aber auch Ältere, und zwar beide Geschlechter. Was treibt sie dorthin, abgesehen davon, daß sie arbeitslos sind und also Zeit haben? Bei ihnen ist es offenbar Sportinteresse, sie sind das eigentlich sachverständige Publikum für den Kampf zwischen Anklage und Verteidigung. Sie sind es auch, vor denen der Verbrecher von Beruf sich produziert, wenn er keck und verschlagen im Käfig der Anklagebank um seine Freiheit ringt. Diese passionierte Galerie hat auch noch eine andere Beziehung zu dem gerichtlichen Vorgang: sie lernt hier das Metier. Was heute einem ihrer Kollegen geschieht, das kann über kurz oder lang jedem der Zuschauer widerfahren. Hier gucken sie das Auftreten vor den Richtern ab, die Tricks und Schliche, und hier, ohne Zweifel, saugen sie das Gift des Ehrgeizes ein, einmal selbst die erste Rolle vor einem Parterre von Zunftgenossen zu spielen.
Auf der Bühne, im vollen Licht des Scheinwerfers, dem Publikum zugewandt, sitzen die Richter. Dem Deutschen fehlt das Talent des öffentlichen Auftretens; er hat nicht, wie der Romane, den Trieb, sich vorteilhaft zur Schau zu stellen. Deutsche Richter ignorieren meist die Tatsache, daß sie vor der Öffentlichkeit amtieren. Die Rücksicht auf Publikum, Beifall, Wirkung bei einem so verantwortungsvollen Geschäft birgt ohne Zweifel schwere Gefahren. In der Unbekümmertheit des deutschen Richters äußert sich daher gewiß auch seine Unbestechlichkeit. Aber oft geht er doch wohl darin zu weit, wenn er unliebenswürdig und allenfalls korrekt, unverständlich und übereilig seine juristischen Formeln abwickelt. Namentlich die Beisitzer in den Strafkammern, nicht selten auch der Staatsanwalt, wenn man sie nicht in Sensationsprozessen, sondern im Alltagsgetriebe beobachtet, steigern die mangelnde Rücksicht auf die Öffentlichkeit bis zur Rücksichtslosigkeit und können damit gelegentlich wohl auch der Gerechtigkeit Abbruch tun, indem sie Angeklagte und Zeugen, statt sie aufzuschließen, einschüchtern und verwirren.
Im Gegensatz zu den Berufsrichtern werden Geschworene und Schöffen durch die Öffentlichkeit ihrer Funktion schwer gestört. Sie machen in ihrer ungewohnten Würde einen befangenen Eindruck, und es scheint bisweilen, daß sie vor Befangenheit nicht immer ganz auffassen, was vorgeht. Indessen es ist ja ihre Pflicht, im Gerichtssaale zuzuhören und zu beobachten, und wer ihnen nicht ins Beratungszimmer folgen darf, hat auch kein Urteil über die Rolle, die sie in dem gerichtlichen Drama spielen.
Die meiste Aktivität entfaltet mit Fragen, Anordnungen und immer neuen Fragen der Vorsitzende. Die Gewohnheit des Redens, die verantwortliche Stellung im Mittelpunkt des Geschehens und der öffentlichen Aufmerksamkeit, der Zwang, sich nach allen Seiten und für jede Intelligenz verständlich zu machen, auf immer neue Menschen suggestiv einzuwirken, – alle diese Momente vollbringen an ihm ein Erziehungswerk, das glücklicherweise sehr häufig die besten Früchte trägt. Gar nicht selten trifft man Verhandlungsleiter, die, ohne ins Publikum zu spielen, mit ihrer Sicherheit, Gewandtheit, Höflichkeit, Menschlichkeit ein Schauspiel von höchstem ästhetischen Reiz bieten.
Sehr wenig von dem, was man Auftreten nennt, haben dagegen im allgemeinen die Verteidiger. Von einigen berühmten Rhetorikern abgesehen, fehlt es ihnen oft an Gestalt, Haltung, Stimme und Redefluß. Sie machen vielfach den Eindruck, als seien sie nur für einen Augenblick von ihrem Schreibsessel im Rechtsanwaltsbüro aufgestanden, seien herbeigehetzt und warteten mit Ungeduld auf den Augenblick, wo sie Hut und Überzieher wieder in den Schrank ihres Privatbüros irgendwo in einem vielbegangenen Hause der City aufhängen können.
Am meisten gefährlich für die Rechtsfindung wird das Moment des öffentlichen Auftretens für die Zeugen. An ihren Aussagen hängt fast immer das Schicksal des Angeklagten. Es kommt also alles darauf an, sie bei der Wahrheit zu erhalten. Das Interesse des Zeugen, auch bei dem aufrichtigsten Willen zur Wahrheit, ist aber darauf gerichtet, in diesem Saal unter soviel prüfenden Blicken einen guten Eindruck zu machen. Er bereitet sich innerlich vor, präpariert sich auf eine zusammenhängende und möglichst bestimmte Darstellung und scheut sich instinktiv vor der schlechten Figur, die man mit einem beständigen „Ich weiß nicht” macht. Zum guten Eindruck gehört auch, daß man nicht, was man einmal gesagt hat, später zurücknimmt. Es gibt Zeugen, die diesen unbewußten Einflüssen sehr stark und bis zur vollendeten Schauspielerei unterliegen, und andere geistig hoch disziplinierte, die sie fast vollständig auszuschalten vermögen. Aber irgendwie in der Atmosphäre des Schauspiels steht jeder Zeuge vor den Schranken.
Vollendete Schauspielerei kommt auch bei Angeklagten vor. Das sind jene berufsmäßigen Verbrecher, die sich hier in ihrem Elemente fühlen und für die Galerie agieren; dann ferner natürlich jene, die zur Irreführung des Richters mit Absicht eine Rolle spielen. Andere, die nicht gewöhnt sind, auf der Anklagebank zu sitzen, werden von der Öffentlichkeit des Verfahrens tief beschämt und niedergedrückt. Im allgemeinen ist der Angeklagte der Atmosphäre des Auftretens am meisten entzogen; zwischen Angst und Hoffnung hat er nicht Zeit, an etwas anderes zu denken als an sich, seine Tat und sein Schicksal.
Daß „man“ nicht auf die Gerichte läuft, ist, wie gesagt, tief begründet. Aber es wäre dennoch gut, wenn unsereins die Scheu vor diesen Schauspielen überwände und dann und wann einen Vormittag für das Kriminalgericht opferte. Kaum irgendwo sonst ist so viel Kenntnis des Lebens und der Menschen zu holen. Es würde auch nichts schaden, wenn der Bürgersmann seine Meinung über Gerichte und Richter sich aus eigener Anschauung zu bilden suchte. Das Mißtrauen, das jetzt viele Kreise ergriffen hat, stützt sich auf ein paar Sensationsprozesse, in denen sich die Gespanntheit unserer politischen Zustände kraß abspiegelte. Was aber der deutsche Richter eigentlich wert ist, das läßt sich besser aus seiner täglichen Kleinarbeit erfahren. Wer sich diesen Anschauungsunterricht verschafft, wird ein gut Teil seines Vertrauens wiederfinden.
Der Apparat
Wären die Richter mit Allwissenheit ausgestattet, läge ihrem Blicke offen, was in der Seele des Angeklagten vorgeht jetzt, da er seinen Spruch erwartet, und damals als er sein Verbrechen beging, kennten sie ferner seine ererbten Anlagen, seine sozialen Abhängigkeiten, seine menschlichen Begegnungen, kurzum, überblickten sie das vielfältige Gewebe von Ursachen und Wirkungen, in dem die einzelne Tat des einzelnen Menschen nur ein Knoten ist – so vermöchten sie kein Schuldig zu sprechen und keine Strafe zu verhängen. Sie würden sich schämen, das unzerreißbare Netz der Notwendigkeit durch die Begriffe Schuld und Sühne zu verwirren.
Allein Richter sind Menschen, allen menschlichen Schwächen unterworfen, keiner Unvollkommenheit so sehr und so verhängnisvoll wie dem Irrtum. Was verbrochen worden ist, wer verbrochen hat, warum er verbrochen hat – sie wissen es oft nicht, sind vielfach darauf angewiesen, es zu erschließen, aus – manchmal sehr lückenhaften – „Tatbeständen“ einer Tat, die sie nicht gesehen haben, und aus Bekundungen von Zeugen, die wiederum Menschen sind, mit den gleichen Unvollkommenheiten und Schwächen, aber dazu vielleicht noch mit bösem Willen, Furcht für sich oder den Angeklagten und Kunst der Verstellung. Zu urteilen, zu schlichten, zu entscheiden hat ja jeder von uns wieder und wieder im täglichen Leben: zwischen Kindern, zwischen Untergebenen, zwischen Verwandten und Freunden. Dann stehen wir hilflos unter den streitenden Parteien, tappen zu und vergreifen uns zu unserer Beschämung, werden selbst Partei, oder wir entscheiden kraft unserer überlegenen Macht an Jahren oder an Gehalt, und die anderen fügen sich, weil sie gegen diese Macht nicht ankönnen. Damit ist dem Staate nicht geholfen, der zu seiner eigenen Rechtfertigung der Fiktion bedarf, daß Recht geschehe. Justiz also besteht darin, daß Urteil und Strafe der Willkür entzogen werden, der Willkür aus Machtmißbrauch und der aus Unvollkommenheit, und daß statt ihrer die Norm walte.
Durch vollkommenen Gebrauch dieser Norm – wenn schon nicht durch Allwissenheit – könnte es noch immer ein ideales Gericht geben. Dann müßten die Spieler des Gerichtsverfahrens gegeneinander manövrieren, wie Schachmeister mit den Figuren auf den 64 Feldern. Dergleichen kommt natürlich vor. Als der Advokat Labori für Zola und Dreyfuß vor den französischen Geschworenen focht, da war es zugleich ein Schaukampf juristischer Meisterschaft vor den Augen der Welt. Dem Alltagsbetrieb fehlt es hierzu an Raum, an Zeit und an Menschen. Im Gericht funktionieren Beamte, zugegeben, daß es unterrichtete, gewissenhafte, selbst menschenfreundliche Beamte sind; die Anwälte üben einen Beruf aus, zugegeben selbst, daß sie es voller Kenntnis, mit Eifer und Gewandtheit tun. Prozeßparteien, Angeklagte und Zeugen vollends sind allzu häufig weniger als Durchschnitt, kümmerliche Gewächse, gewiß nicht als Menschen, in ihrer Sphäre betrachtet, aber an diesem Ort, vor den Schranken, zwischen Zuhörern und Zuschauern, auf Rede und Antwort gestellt. Da gibt es keine imposanten Hiebe und eleganten Paraden, keine überraschenden Angriffe und siegreichen Verteidigungen. Und tritt doch einmal ein Fechter von Rang auf, so fehlt ihm gewiß der ebenbürtige Gegner. Der Werkeltag der Justiz ist der nüchterne Betrieb einer Maschine, die Urteile fabriziert.
Bekanntlich vollzieht sich das Gerichtsverfahren in der Form eines Kampfes, zwischen Anklage und Verteidigung im Strafprozeß, zwischen Behauptung und Widerlegung im Zivilstreit. Hört man den Anwälten als Unbeteiligter zu, so erfährt man wenig von der Sache, um so mehr von juristischen Formalien. „Ich rüge die Klageänderung,“ sagt einer, „Ich stütze mich auf einen neuen Ehebruch,“ ein anderer. Der eine trägt Behauptungen vor; der andere verrät sich mit der Wendung: „Wird natürlich bestritten.“ Natürlich! Denn wo bliebe er, wenn er etwa überzeugt worden wäre und nicht bestritte? Der Staatsanwalt zieht hervor, was die Schuld bestätigt, er betrachtet die Belastungszeugen mit Wohlwollen, die Entlastungszeugen mit Mißtrauen und Mißgunst. Der Verteidiger macht es genau umgekehrt; wo ein Widerspruch sich aufdecken läßt, springt er dazwischen, oft sich das Wort gegen die Ungeduld des Vorsitzenden erst erkämpfend. Keinem von beiden darf es passieren, daß er mit dem Auge des anderen sieht; jeder von ihnen ist hier vor allem Funktionär und dann erst Mensch.
Im Strafverfahren wird zuerst der Angeklagte vernommen. Er leugnet; oder er gibt freimütig zu, wessen er überführt ist, um desto mehr Glauben zu finden, wenn er leugnet, wessen er nur verdächtigt wird. Das Gericht schreitet also zur Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung. Wie kann man in so wichtiger Sache irgend jemandem glauben, von dem man nichts weiß als Namen und Geburtstag und daß er mit dem Angeklagten weder verwandt noch verschwägert ist? Im allgemeinen sagen doch Leute nicht die Wahrheit, sondern schwindeln raffiniert und mit vollendeter Verstellungskunst. Zeugen sind nun immer entweder von der Anklage oder von der Verteidigung geladen und irgendwie interessiert. Selbst aber vorausgesetzt, daß sie die Wahrheit sagen wollen, so ist ja über die Psychologie der Aussage genug experimentiert worden, jeder kann in seiner Umgebung die Beobachtungen wiederholen, ja an sich selber erfahren: daß es schwer und manchmal unmöglich ist, zu unterscheiden, was war und wovon man im Augenblick der Aussage nur wünscht, daß es gewesen wäre. (Nietzsche: „Das habe ich getan, sagt mein Gedächtnis. Das kann ich nicht getan haben, sagt mein Stolz. Endlich – gibt das Gedächtnis nach.“)
Das Gericht hat ein sehr einfaches Mittel, die zweifelhafte Aussage in eine glaubwürdige zu verwandeln: den Eid. Was beschworen worden ist, gilt als wahr, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird. Vielleicht gibt es im ganzen Gerichtsbetrieb nichts so Maschinenhaftes wie die Handhabung des Eides. Scheinbar vollzieht sich die Zeremonie unter feierlichen Formen. Der Gerichtshof erhebt sich, mit ihm alle Anwesenden bis auf Justizwachtmeister und Publikum, der Vorsitzende setzt sein Barett auf, der Schwörende erhebt die rechte Hand. Aber das ist nur ein dürftiges Mäntelchen. Schon der vorgeschriebene Hinweis auf die Bedeutung des Eides wird meist geschäftsmäßig erledigt, und dem hastigen und nüchternen Vorsprechen der Formel vermag der Zeuge oft kaum zu folgen. Niemand außer diesem selbst nimmt sich die Mühe, irgendwelche Teilnahme zu bekunden. Und wenn man als unbeteiligter Zuhörer den Akt oft miterlebt hat, vielleicht viele Male in derselben Verhandlung, so ist einem schon das Gefühl für seine Wichtigkeit abhanden gekommen. Man mag immerhin den Mitmenschen zutrauen, daß sie sich im allgemeinen ein Gewissen daraus machen, falsch zu schwören. Trotzdem leistet der Eid nicht mehr, als daß er dem Staat die formelle Handhabe bietet, falsches Zeugnis zu bestrafen. Die Kraft eines Beweises hat er nicht. Wenn der Angeklagte bestreitet, was drei Zeugen beschworen haben, so fragt ihn der Vorsitzende wohl: „Wollen Sie allen drei Zeugen Meineid vorwerfen?“ Sagt der Gefragte darauf schlankweg „ja“, was will das Gericht machen? Es steht dann einfach Behauptung gegen Behauptung, zwischen denen nach irgendwelchen Kriterien entschieden werden muß. Widersprechen gar die beschworenen Aussagen selbst einander, so ist ja notwendig auf einer Seite falsch geschworen worden; aber selbst wenn man nicht an einen harmlosen, subjektiv wahrhaftigen Falscheid glaubt, in jedem dieser Fälle Anklage wegen Meineides zu erheben, verbietet sich schon durch ihre Häufigkeit.
Vereidigt wird der Zeuge auf seine Aussage, und sie ist es, die das eigentliche Material der Gerichtsverhandlung bildet. Wenn man im Leben etwas über Vorgänge erfahren will, an denen man nicht teilgenommen hat, so sagt man zu seinem Gewährsmann „Nun erzähle mal.“ So verfährt das Gericht nicht; denn es würde sich damit uferlosem Geschwätz ausliefern. Vielmehr nimmt der Vorsitzende den Zeugen zwischen seine ganz präzisen Fragen, aus denen es kein Entrinnen gibt. Will er ausbrechen, so wird er mit einem harten „Das interessiert uns nicht“ zurückgerufen. Schließlich ist das Stück Wirklichkeit, über das vernommen wird, in gradlinig-rechtwinklige Reihen gebracht, aus denen man wie aus einer Rechenaufgabe das Resultat ziehen kann.
Gut; aber was wird dabei aus der Wirklichkeit? Es kann geschehen, daß der Richter an ihr vorbeifragt. Als Beispiel ein Beleidigungsprozeß: Der Portier behauptet, die Wirtin habe ihn beschuldigt, daß er elektrische Kraft von der Treppenbeleuchtung heimlich für seine Wohnung ausnutze. Vorsitzender: Woher wissen Sie das? Portier: In einer Mieterversammlung hat es der Mieter A. gesagt. Vors.: War denn die Wirtin in der Versammlung? Portier: Nein, aber alle Mieter haben es gehört. Vors.: Dann hat doch der Mieter A. Sie beleidigt und nicht die Wirtin, und Sie hätten den Mieter A. verklagen müssen. Ich rate Ihnen, die Klage gegen die Wirtin zurückzunehmen. – Der Portier ist hilflos, verlangt aber, daß der Mieter A. als Zeuge vernommen werde. Nach langer Debatte zieht der Portier seine Klage zurück. Niemand kommt darauf, das erlösende Wort zu sprechen, nämlich: Der Mieter A. hat nicht gesagt, der Portier habe Elektrizität gestohlen, sondern er hat in der Versammlung gesagt, die Wirtin habe diese Behauptung aufgestellt, und er soll nun als Zeuge darüber vernommen werden, daß, wann und wo sie das gesagt habe. Aus jener Verhandlung ging der Portier weg mit dem Gefühl, sich in den Maschen der Juristerei verstrickt zu haben.
Vielleicht am krassesten wirkt die Schematisierung der Wirklichkeit in Ehestreitsachen. Ist Ehebruch begangen worden, ja oder nein? Ist Verzeihung gewährt worden, ja oder nein? Das Urteil läßt sich dann jedesmal wie aus einer Tabelle ablesen. Was eigentlich vorgeht zwischen zwei Menschen, die in Liebe oder Haß verbunden sind oder waren, davon gelangt kein leiser Nachklang in die Akten.
Die Beweisaufnahme ist zu Ende, das Urteil muß gesprochen werden. Nach der Empfindung des Laien ist alles ungeklärt, die Aussagen widersprechen sich, manches, was man wissen müßte, läßt sich nicht feststellen. Unsereiner würde nicht wagen, irgendeine Meinung zu äußern. Trotzdem fordert der Vorsitzende den Staatsanwalt auf, seine Anträge zu stellen, und trotzdem erhebt dieser sich sogleich, sagt bestimmt, welche Behauptungen der Anklage bewiesen, welche Einwände der Verteidigung widerlegt seien, und formuliert die Strafe auf den Tag und den Pfennig genau. Ihm gegenüber hat der Verteidiger es leicht; er braucht bloß auf alles hinzuweisen, was zweifelhaft geblieben sei, und vor Bestrafung auf unsicherer Grundlage zu warnen. Dann zieht sich der Gerichtshof zurück, und wenn er wieder erscheint, weiß er, was Rechtens ist. Er weiß es Punkt für Punkt, mit kluger, abwägender Begründung. Sicher kommt ihm die jahrelange Übung zugute. Immerhin: unsereiner hätte es sich nicht getraut.
Unzulänglich ist Gericht, wie alles Menschenwerk. Weil es sich um Menschenschicksal handelt, bemerkt man die Unzulänglichkeit besonders schmerzlich. Und begreift sogleich schmerzlich die Notwendigkeit dieser kalten Normen und Formen. Leicht kann der Beruf des Richters unmöglich sein. Hoffentlich empfinden ihn die Richter nicht als leicht. Hoffentlich halten sie sich immer gegenwärtig, daß sie Recht nicht schaffen, sondern bestenfalls finden können. Wohl aber uns anderen, die wir nicht zu richten brauchen!
Schuld und Sühne
Soviel darf auch der Laie von der Jurisprudenz wissen, daß es einen Streit der Theorien gibt, von denen jede auf ihre Art das Amt des Richtens rechtfertigen will. Schon daß es gerechtfertigt werden muß, bedeutet ein hartes Urteil. Zugleich aber begreift der Laie, daß während der Ausübung seines Berufes der Richter nur fragen darf, was der Angeklagte begangen hat und welche Strafe das Gesetz verhängt, und nicht, was ihn, den Menschen, berechtigt, über ihn, den Menschen, Gericht zu halten. Auch der Soldat in der Schlacht darf nicht nachdenken über das Recht zu töten, der Handwerker nicht über die Existenz der Außenwelt und der Verfasser des Eisenbahnkursbuches nicht über die Idealität von Raum und Zeit. Bei irgendwelchen Voraussetzungen muß jeder, der handeln will, sich beruhigen.
Aber andererseits kann ja das Gericht nicht einen Schritt tun, ohne gewisse Maßstäbe der Moral und Intelligenz anzulegen. Wenn Angeklagte und Zeugen befragt werden, wenn Staatsanwalt und Verteidiger plädieren, wenn die Geschworenen sich über Schuldig oder Unschuldig oder über mildernde Umstände schlüssig machen, und wenn schließlich das Gericht sein Urteil spricht: immer wird der Fall gemessen an allgemeinen Ansichten und Einsichten, von denen vorausgesetzt wird, daß sie sich von selbst verstehen und daß jeder Vernünftige und Redliche sie anerkennt.
Indessen, diese Voraussetzung trifft keineswegs zu. Die ethischen und psychologischen Wertungen der Gerichtspraxis sind sehr häufig Klischees, von scheinbarer Allgemeingültigkeit, die keiner Prüfung standhält. Dazu gehört schon der Eindruck, den der Mensch vor den Schranken macht. Daß der eine – Angeklagte oder Zeuge – durch Erscheinung, Kleidung, Auftreten, Aussage gewinnt, der andere Abneigung weckt, schon dies beruht auf sehr primitiver, wenn auch suggestiver Ausdeutung äußerlicher Merkmale. Ein Angeklagter, in eine Wohnungsschiebung verwickelt, gibt als seinen Beruf an: Vertreter einer Sektfirma. „Um Gottes willen!“ ruft der Vorsitzende aus, eine rasch erregte primitive Voreingenommenheit unvorsichtig verraten. „Leichte Damen“ müssen Zeuginnen sich nennen lassen, mit denen ein junger Mensch, der unterschlagen hat, ausgegangen ist. Es war von ihnen nichts weiter festgestellt worden als diese Tatsache. Nach welchem Maßstabe also leichte Damen? Nicht am Ende auf Grund konventioneller Anschauungen einer sehr dünnen Gesellschaftsschicht? „Wirrkopf“ heißt ein anderer vor aller Öffentlichkeit. Gewiß, für oberflächliche Verständigung genügt dieser Begriff. Auch als Element eines Urteils, an dem Menschenschicksale hängen? Über eine jugendliche Diebin: „Man muß doch mehr Verdorbenheit und schlechten Charakter annehmen.“ Was ist Verdorbenheit, was Mangel an Widerstand, was Zwang der wirtschaftlichen Lage, was Kraftüberschuß? Was ist guter, was schlechter Charakter, was überhaupt Charakter?
Am stärksten im Banne der konventionellen Verurteilung steht die Sexualsphäre. Das Sexus ist unanständig – daher wird bei jeder Verhandlung, die dieses Gebiet berührt, das Publikum hinausgeschickt. Aber den Grundsatz der Öffentlichkeit des Gerichts einmal anerkannt, so geschieht dem Recht mit jedem Verfahren hinter verschlossenen Türen Abbruch. Schamgefühl? Aber niemand nimmt Rücksicht auf die bittere Scham eines noch nicht abgestumpften Menschen, den irgend ein Betrug vor seine Richter zerrt. Aus der Untersuchungshaft vorgeführt zu werden und dazustehen im Pfeilregen der geschäftsmäßig gleichgültigen oder unverschämt neugierigen Blicke: entsetzliche Marter! Über den Freund, den Gatten, über Vater und Mutter, über die eigenen Kinder, ja nur über den Nebenmenschen auszusagen, aus der Stille des Hauses, aus vertrautem Briefwechsel, aus belauschtem Gespräch zu verraten: tiefe Beschämung, auch ohne daß von erotischen Dingen nur entfernt die Rede geht. Böses Beispiel? Aber kann der ungefestigte Zuschauer nicht auch aus breit verhandeltem Diebstahl, Einbruch, Raub, Mord die Luft zur Nachahmung schöpfen? Übrigens werden Sexualverbrechen, wenn sie erst vor den Richter gelangen, kaum noch reizen, viel eher abstoßen.
Auch der Richter indessen wagt nicht immer, Wert und Art des Menschen zu bestimmen. Für schwierige Fälle – als ob es leichte gäbe! – hat er Sachverständige zur Verfügung. Sonderbarerweise gelten als sachverständig für Seelen nicht Dichter oder Weise oder Heilige – denn die stehen in keinem Adreßbuch –, sondern Ärzte. Tragikomisches Kapitel der Gerichtspraxis!
Der medizinische Sachverständige stellt fest, daß der Angeklagte zwar geistig und moralisch minderwertig, aber nicht unzurechnungsfähig sei und daher den Schutz des Paragraphen soundso nicht genieße; aber daß die freie Willensbestimmung bei Begehung der Tat ausgeschaltet war und er daher nicht verantwortlich gemacht werden könne. Glücklicher Zeitgenosse! Das Rätsel, um das die Denker sich bemühen, Freiheit oder Determination des Willens, er hat es selbst, vielleicht nicht ein für allemal, aber von Fall zu Fall. Er erklärt den Angeklagten für einen minderwertigen Menschen. Benützt er den Maßstab für Menschenwert überhaupt? Im Gesichtskreis des römischen Statthalters von Judäa war Jesus aus Nazareth minderwertig; der Militärarzt hätte Friedrich Schiller als minderwertig mit Geringschätzung behandelt; gegen Nietzsches revolutionäre Lehren haben Gegner eingewandt, daß es Fälle unzweifelhafter Geisteskrankheit gibt; aber auch unzweifelhafter Gesundheit des Geistes? Das Gericht müht sich mit einem Zeugen ab, der einen blöden und zurückgebliebenen Eindruck macht, von dem aber auch der Sachverständige nicht sagen kann, ob er den Vorgang versteht, über den er befragt wird. In seiner Ratlosigkeit verfällt der Vorsitzende auf die groteske Frage: „Halten Sie sich selbst für geisteskrank?“
Neben den ethischen und psychologischen Theorien für den Handgebrauch gibt es auch welche über den Strafzweck. Unbeschwert von Skrupeln plädiert der Staatsanwalt gegen vier Einbrecher: „Die Strafe muß empfindlich ausfallen, damit sie endlich einmal von ihrem bösen Vorhaben absehen.“ Er setzt also voraus, was von Theoretikern umstritten wird, daß der Staat straft, um zu bessern, und ferner, daß die Strafe, in diesem Fall 1 Jahr 9 Monate Gefängnis, bessernde Wirkung ausübt. Das Volk denkt anders. Fürsorgeerziehung wird ja wohl in rein pädagogischer Absicht verhängt. Aber die bekümmerte Mutter eines jugendlichen Taugenichts fleht den Richter an: „Bitte, stecken Sie ihn nicht in Zwangserziehung, sonst verdirbt er uns noch ganz und gar.“ Vermutlich hat die Mutter recht, daß diese Art von Erziehung nicht bessert, sondern verschlimmert.
Der Fall dieses Jugendlichen liegt so: ein achtzehnjähriger großer, derber, blondhaariger Bursche von offenem intelligentem und sympathischem Gesichtsausdruck. Er ist von Hause weggelaufen, hat sich umhergetrieben und schließlich gestohlen. Ist in Fürsorgeerziehung gebracht worden, ausgebrochen, hat sich nicht nach Hause getraut, ist in Not geraten und hat wieder gestohlen. Dazwischen hier und da Arbeit. Jetzt steckt er in einem ganzen Bündel von Strafverfolgungen. Ein Teil ist abgeurteilt, ein Teil verbüßt. In zwei Sachen wird neu verhandelt und gerichtet. Man erwägt sorgfältig, welche Straftaten nach der Prozeßordnung zusammengelegt, wie verbüßte Strafe, Strafaufschub, Untersuchungshaft verrechnet werden können. Der Bursche aus dem Gefängnis vorgeführt, erhält eine Handfessel angelegt, um von seinem Begleiter zurückgebracht zu werden. Beim Abgehen bricht er in Tränen aus und droht mit Selbstmord. „Was hat er gesagt?“ fragt der Vorsitzende. Es ist nichts zur Sache, das Gericht wendet sich zum nächsten Fall. Ein Verbrecher oder ein Verirrter, der mit dem Überschuß an jugendlicher Kraft und mit ungeleiteter Sehnsucht nichts anzufangen weiß? Ohnmächtig hinkt die Justiz mit ihrer wohlerwogenen Zahl von Monaten Gefängnisses hinter dem wildgewordenen Junghengst drein, den eine starke, milde und kluge Hand vielleicht zähmen und zu Höchstleistungen erziehen könnte, den aber solche pedantische Abstrafung ganz gewiß nur noch störrischer macht.
Der Richter freilich beruft sich aufs Gesetz. Ihm ist anerzogen, daß er sich nicht für Parlament hält und nicht Gesetze zu machen, sondern anzuwenden hat, ohne zu fragen, ob er sie billigt. Daß er sich von der eigenen Meinung über die Gerechtigkeit des Gesetzes freimacht, darin besteht seine Berufsehre. Sie ist nicht leicht zu erfüllen, und es fällt dem Außenstehenden nicht leicht zu begreifen, daß an solcher Bindung des Richters an das Gesetz, die im Einzelfall zu schwerem Gewissenskonflikt führen kann, das bißchen Rechtssicherheit hängt, das uns Menschen erreichbar ist. Der Laienrichter hingegen erschrickt vor den Konsequenzen seiner Pflicht. Deshalb erlebt man, daß der Staatanwalt im Plädoyer und der Vorsitzende in der Rechtsbelehrung die Geschworenen zur Härte ermahnt, indem ihnen klargemacht wird, daß es nicht ihres Amtes sei zu entscheiden, ob auf dieses Verbrechen diese Strafe paßt (z. B. in einer Anklage wegen Lohnabtreibung, wo vom Ankläger bis zum Verteidiger sich alle darüber einig sind, daß das Strafgesetz mit unseren Anschauungen nicht mehr übereinstimmt). Deshalb aber erlebt man auch, daß die Geschworenen die allzu harte Strafe abwenden auf dem einzigen Wege, der ihnen offensteht: indem sie die Schuldfrage verneinen. Dem Juristen wird dergleichen ein Versagen der Laiengerichte bedeuten, dem Menschen, der nicht parteipolitisch fanatisiert ist, wird es lieber sein, daß inkorrekt zu milde, als daß korrekt zu streng bestraft wird.
Wir rufen, rufen mit dir in die unerbittliche Zeit,
Ins unerbittliche Walten: Gerechtigkeit! dröhnt ein Dichterwort. Wir Menschen, gezwungen über Menschen zu richten und doch nicht fähig dazu, wir rufen es nach – und rufen vergebens.
Vossische Zeitung, 30. Januar, 11. Februar und 4. März 1923
Anmerkungen
Labori ] Fernand Labori (1860–1917), Verteidiger von Hauptmann Alfred Dreyfus sowie seines mitangeklagten Fürsprechers Émile Zola. Dreyfus, einziger jüdischen Offizier im französischen Generalstab, war 1894 aufgrund fingierter Beweise der Spionage für das Deutsche Reich und des Hochverrat angeklagt und zu lebenslänglicher Deportation verurteilt worden. Der offen antisemitische, mittels fingierter Beweise geführte Schauprozeß – Dreyfus wurde erst 1906 rehabilitiert – spaltete Frankreich in die verfeindeten Lager der ›Dreyfusards‹ bzw. ›Anti-Dreyfusards‹ und führte die 3. Republik in eine Dauerkrise.
Nietzsche ] Der Aphorismus von Friedrich Nietzsche lautet vollständig: „‚Das habe ich getan‘, sagt mir mein Gedächtnis. ‚Das kann ich nicht getan haben‘ – sagt mein Stolz und bleibt unerbittlich. Endlich – gibt das Gedächtnis nach.“ (Jenseits von Gut und Böse, 1886, 4. Hauptstück, Sprüche und Zwischenspiele, Nr. 68)
Wir rufen ... Gerechtigkeit! ] Nicht ermittelt.
ZWEI GIFTMISCHERINNEN
Gattenmordprozeß in Moabit
Man liest die Anklage und denkt – beinahe hätte man gesagt: und hofft –, daß die Täterinnen irgendwie das Kaliber ihrer Taten haben werden. Aber was sich vor dem Schwurgericht entfaltet, ist Kleinbürgertum in seinen engsten Formen. Klein und unscheinbar die beiden Frauen, die auf Abwegen der Liebesleidenschaft bis zu Mord und Mordversuch gelangt sind, ärmlich und kümmerlich der Haufen von Menschen aus Lichtenberg, der in den Saal strömt, um für oder wider Zeugnis abzulegen.
Unter den Angeklagten macht Frau Klein, also diejenige, deren Gift tödlich gewirkt hat, der Anteilnahme am wenigsten Schwierigkeiten. Zwar, daß in diesem gelassenen Weibe, das ohne sichtbare Erregung, überlegt und beherrscht, aussagt, Raum sein soll für die Zärtlichkeiten einer überschwänglichen Frauenfreundschaft, würde man nicht vermuten. Aber sie gibt sich natürlich und unverstellt, gesteht die Darreichung von Gift ein und erklärt ihr Verbrechen damit, daß sie besessen gewesen sei von der Leidenschaft, sich von ihrem Mann zu befreien. Freilich versucht sie, die Schuld daran dem Toten zuzuschieben und den Vorsatz der Tötung abzuleugnen.
Wenn das, was sie über ihre Ehe erzählt, auch nur zum Teil sich als wahr erwiese, so hätte sie damit die Giftmischerei als einen Akt der Verzweiflung zum mindestens begreiflich gemacht. Nach ihrer Schilderung war sie in die Hände eines unflätigen Rohlings geraten, der die Alltäglichkeit ihres Ehelebens nicht nur mit Schlägen und Schimpfworten zerrüttete, sondern – was schlimmer ist – sie mit allen Ekelhaftigkeiten der Sexualpathologie besudelte. Gibt es keine Rettung aus solcher Hölle? Sie hat versucht, ihm davonzulaufen, und sich zu ihren Eltern nach Braunschweig geflüchtet. Merkwürdigerweise ist sie zu ihrem Mann zurückgekehrt, wie sie behauptet, unter der Einwirkung ihres Vaters. Sie hat auch die Scheidung beantragt, aber nicht durchgesetzt, und sich wieder mit dem Gatten versöhnt. Erst nachdem diese Versuche, sich zu befreien, fehlgeschlagen sind, will sie auf den verzweifelten Ausweg verfallen sein, den sie dann gewählt hat.
Einen weit peinlicheren Eindruck macht die zweite Giftmischerin, Frau Rebbe, mit ihrer Mutter. Es ist deutlich eine Familie von Hysterikern. Beide zeigen sich fassungsloser als die viel schwerer belastete Frau Klein, und namentlich die Mutter verliert zeitweise jeden Halt. In der erotischen Verbindung der beiden jungen Frauen ist Frau Rebbe zugestandenermaßen die Führende und Verführende gewesen. Sie leugnet ihre Tat. Sie will auch zum Verbrechen der anderen nicht getrieben, sondern vor ihm gewarnt haben. Den Richtern spielt sie guten Eindruck vor. „Ich bin von meinen Eltern zu treuer Pflichterfüllung, Gottesfurcht und Vaterlandsliebe erzogen worden und bewahre diese Eigenschaften noch jetzt“, so fließt es ihr mit salbungsvoller Beredsamkeit von den Lippen im Strome ihrer zusammenhängenden Aussage, die wie vorgelesen wirkt. Auch sie weiß von dem Martyrium ihrer Ehe zu erzählen.
Merkwürdig ist, daß die Erfahrungen der beiden Frauen mit dem Mann sich so stark ähneln, merkwürdig, daß Frau Klein während ihres Ehescheidungsprozesses von den Mißhandlungen, auf die hin sie die Scheidung wahrscheinlich leicht hätte durchsetzen können, nichts gesagt hat, merkwürdig, daß jede der beiden Freundinnen behauptet, ihr seien von dem Manne der anderen unzüchtige Anträge gemacht worden; merkwürdig endlich, daß in dem Briefwechsel zwischen ihnen von den Unerträglichkeiten des abnormen Eheverkehrs nicht die Rede ist.
Dieser Briefwechsel bildet eine psychologische Sonderbarkeit für sich. Im Laufe eines halben Jahres sind nicht weniger als sechshundert solcher Schriftstücke gewechselt worden, also weit über das Bedürfnis der Mitteilung hinaus. Auf sie vor allen Dingen stützt sich die Mordanklage; denn in ihnen soll von der Tat, dem Plan, der Ausführung und dem fortschreitenden Erfolg immer wieder die Rede sein. Das Gericht hat zwei Verhandlungstage, heute und morgen, für ihre Verlesung festgesetzt.
Kleinbürger: die Mutter des Ermordeten, für die es von Anfang an feststeht, daß ihrem Sohne Gift gegeben worden sei, die selber glaubt, daß ihr in einer Tasse Kaffee Gift gereicht werden sollte, und die daher nie mehr eine Speise aus der Hand ihrer Schwiegertochter angerührt hat, unbesonnen und redselig in dem Bestreben, von ihrem toten Sohne das Beste auszusagen, schwer beim Thema zu halten und leicht auf Ungenauigkeiten zu ertappen; der am Leben gebliebene Mann der anderen Giftmischerin, von Beruf Schofför, bereits früher in manche dunkle Affäre verwickelt, mit ausweichenden Antworten, wieder und wieder vom Vorsitzenden und Verteidiger zur Wahrheit ermahnt und vor dem Meineid gewarnt; die alte Kartenlegerin, von der Frau Rebbe ihr unwirksames Gift bezogen haben soll, ein gebücktes Weiblein, wie aus dem Märchen, das von einer Begleiterin geführt, gestellt und gesetzt werden muß, das nichts weiß, sich nicht erinnert, nichts gesehen und nichts getan hat. Und so weiter die lange Reihe der Zeugen.
Vielleicht, daß aus den vorgelesenen Briefen der Freundinnen eine reinere Flamme lodert.
Vossische Zeitung, 13. März 1923
Das Urteil gegen die Giftmischerinnen
Das Urteil im Giftmordprozeß Klein-Rebbe wurde gestern abend nach fünftägiger Verhandlung gefällt. Es lautete: Die Angeklagte Klein wird wegen Totschlags zu vier Jahren Gefängnis, die Angeklagte Rebbe wegen Beihilfe zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus verurteilt. Den beiden Angeklagten werden je neun Monate der Untersuchungshaft angerechnet. Der Angeklagten Klein werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von sechs Jahren, der Angeklagten Rebbe auf die Dauer von drei Jahren aberkannt. Die Angeklagte Riemer wird freigesprochen.
FREUNDINNEN
Wenn ein schweres Eisenbahnunglück geschehen ist, so werden pflichtgemäß sorgfältige Untersuchengen über die Ursachen angestellt. Gewöhnlich kann man dann hinterdrein lesen, daß zu dieser Wirkung eine ganze Reihe von verhängnisvollen Umständen zusammentreffen mußte. Hätte nur ein einziges Glied in der Schicksalskette gefehlt, so wären die beiden Züge nicht zusammengestoßen, und die vielen toten und verstümmelten Menschen wären noch unversehrt und am Leben.
Ist die kleine zierliche Tischlerstochter Elli Thieme aus Braunschweig, die seit ihrer Verheiratung Frau Klein heißt, ihren Anlagen nach eine Verbrecherin? Sie ist geboren und aufgewachsen in einem soliden Handwerkerhaus der kleinen Stadt unter dem patriarchalischen Regiment eines strengen, allzu strengen Vaters. Die ihr nahestehen, schildern sie als einen intellektuell zwar nicht sehr entwickelten, aber harmlosen, lenksamen und liebebedürftigen Menschen. Der persönliche Eindruck im Gerichtsaal bestätigt dieses Zeugnis, auch die allzu lange festgehaltene Kindlichkeit des Aussehens und Wesens. Ihr ist gewiß nicht an der Wiege gesungen worden, daß sie sich einmal wegen des schwersten Verbrechens, das es unter Menschen gibt, wegen heimtückischer Ermordung des eigenen Gatten durch Gift, würde verantworten müssen. Welches ist die unheilvolle Verknüpfung von Umständen, die dieses Weib so weit aus seiner natürlichen Bahn geschleudert haben und durch deren grausames Zusammenwirken der Giftmord zustande gekommen ist?
Liebesheirat des menschenunerfahrenen Mädchens. Sie kommt dabei zwar aus der Provinz nach der Hauptstadt, aber sie bleibt in ihrer Sphäre: die Tischlerstocher hat sich einen Tischlergesellen erwählt. Warum sollte das Heim der Neuvermählten nicht ein Himmel werden?
Es dauert nur wenige Wochen, und schon weiß die Frau, daß es die Hölle ist. Wahrscheinlich hat sie vorher nicht geahnt, daß es dergleichen gibt, und vielleicht hat sie dann nicht gewußt, ob das, was ihr widerfuhr, allgemein männlich ist oder nur ihrem Scheusal von Mann anhaftete. Allen ihren Bekannten fällt die Veränderung auf. Daß sie von der Ehe enttäuscht sei, gesteht sie den Allernächsten, vor allem in verzweifelten Briefen nach Hause. Was sie eigentlich in ihren Nächten erlebt, bringt sie nicht über die Lippen. Endlich reift aus der Verzweiflung ein Entschluß: sie flüchtet ins Elternhaus. Aber der Vater, dem klare Tatsachen nicht mitgeteilt werden und der nicht feinfühlig und nicht klug genug ist, um das Unausgesprochene zu sehen, jagt sie mit der Autorität, die er in seinem Hause genießt, zum Gatten zurück und pflanzt vor das rettende Elternhaus wie einen Engel mit dem Flammenschwert den harten Befehl: „Wage dich nicht noch einmal nach Hause“. Inzwischen hat der Mann Besserung gelobt und mit der Gläubigkeit ihres infantilen Wesens hat sie die Besserung für möglich gehalten. Es geht ein paar Tage, dann wird sie aufs neue durch den Kot geschleift. Nach Monaten ein zweiter Entschluß: Flucht zu Bekannten und Einleitung der Ehescheidung. Sie brauchte nur zu gelingen, so war noch immer alles Schlimme zu verhüten. Statt dessen kann sie sich wieder nicht überwinden, ihrem Anwalt die Hauptargumente gegen den Gatten anzuvertrauen. Der Vater verlangt, der Ehemann droht – sie nimmt die Scheidungsklage zurück. Diesem armen, unentwickelten Gehirn muß es so vorkommen, als ob es keinen Ausweg gibt aus der Kloake, die mit dem Namen Ehe geschändet wird.
In diesen verhängnisvollen Augenblick fällt die Bekanntschaft mit ihrer Mitangeklagten Greta Rebbe, geb. Riemer.
Frau Rebbe, deren Vergehen juristisch viel leichter ist als das ihrer Freundin, trägt moralisch unzweifelhaft die größere Schuld und ist menschlich die undurchsichtigere Erscheinung. Auch sie keine Frau von Kaliber; aber auch sie nicht eine Verbrecherin der Anlage nach. Schwächliches Kind, schwere Krankheiten in früher Jugend, alkoholischer Vater, überzärtliche Mutter. Der Krieg zerrüttet die wirtschaftlichen Verhältnisse, man übersiedelt aus dem gesunden Vorort in eine kleine Etagenwohnung in Lichtenberg. Kriegsverlobung mit einem wenig gekannten Mann und Kriegstrauung. In das immerhin behagliche Heim von Mutter und Tochter zieht nach Friedensschluß ein gänzlich unbemittelter und arbeitsloser Mann. Die Sorgfalt der Frau hält ihn über Wasser, bis er als Schofför Verdienst findet. Vielleicht nicht ganz einwandfreien Verdienst; die Dinge sind nicht recht geklärt. Statt des Dankes, den die junge Frau beanspruchen darf, erntet sie Brutalitäten. Aus der kleinen Wohnung, in der drei Personen vielleicht zu viel sind, soll die Schwiegermutter hinausgedrängt werden. Auch in diesem Fall bringt das Schlafzimmer Enttäuschungen und Ekel. Frau Rebbe, entschlossener als Frau Klein, wählt den Ausweg des Selbstmordes. Nur die Dazwischenkunft der Mutter verhindert die Ausführung.
Der psychologische Moment, in dem sie die Freundin kennen lernt, ist für sie genau derselbe wie für jene. In der Enttäuschung der Ehe und in dem Ekel vor dem Ehemann finden sie sich. Aus der Freundschaft der Schicksalsgenossinnen wird rasch die erotisch leidenschaftliche Liebe von jener Art, der die Bewohnerinnen der Insel Lesbos den Namen gegeben haben.
Was diesen Prozeß aus der Reihe der forensischen Vorgänge heraushebt, ist der Umstand, daß hier mit einer Kraßheit wie kaum jemals vorher eine gesellschaftliche Erkrankung unserer Zeit in ihrer zügellosen Stärke und in ihren gefährlichen Folgen vor die Öffentlichkeit hingestellt worden ist: denn als die eigentlich Schuldige an Mord und Mordversuch stand vor den Geschworenen die Freundschaft der beiden Frauen. Erst die Leidenschaft dieser Liebe hat auch die Leidenschaft, sich aus den beiden Ehen freizumachen und zueinanderzukommen, bis zu jener Stärke gesteigert, daß die klare Überlegung getrübt war und weder das Verbotene noch das Gefährliche und daher maßlos Törichte des Beginnens überblickt wurde. Die Tat, über lange Wochen hin und also scheinbar mit kalter Überlegung ausgeführt, ist tatsächlich im erotischen Rausch begangen worden. Dafür zeugen die aufgefundenen 600 Briefe. Sie entspringen keinem Mitteilungsbedürfnis; denn es sind ihrer an jedem Tage mehrere geschrieben worden, während man sich dazu noch sah und sprach. Dieses fortwährende exaltierte Bekennen der liebenden Zusammengehörigkeit gewährte offenbar für sich selbst der Schreiberin wie der Empfängerin Reiz und Befriedigung, und zweifellos ist die Niederschrift der Vergiftung in allen ihren Phasen nicht anders zu werten.
Frau Rebbe, die zugestandenermaßen diejenige ist, die zu dem Liebesbunde geführt und verführt hat, ist im Briefwechsel auch diejenige, welche zum Giftmord rät. Offenbar berauschte es sie, sich die Freundin in dieser verwegenen Rolle vorzustellen, und offenbar berauschte es die Freundin nicht minder, sich der anderen bis zum Verbrechen des Mordes willfährig zu zeigen. Gegenüber dem Eifer, mit dem die Schwache, zarte, hingebungsvolle Frau Klein von der größeren, herberen, herrschenden Frau Rebbe zur Beseitigung des Ehemanns Klein gespornt wird und sich spornen läßt, wirkt die entsprechende Tat der Frau Rebbe, die ja keinen Erfolg gehabt hat, als eine bloße Spielerei; eine Geste, die über alle Worte hinweg anstachelnd wirken sollte.
Die Folgen dieser Leidenschaft sind ein Ausnahmefall, hervorgerufen durch die unglückliche Verkettung von Umständen. Daß es die Leidenschaft selbst keineswegs ist, dies darf man ja nun wohl ungescheut aussprechen. Sie grassiert als eine Volksepidemie, aus den Abgründen der Gesellschaft durch alle Schichten hinaufreichend bis in das scheinbar solideste Bürgertum. Nicht auf diejenigen Frauen kommt es dabei vor allem an, denen ihre natürliche Veranlagung den Mann reizlos und die Frau begehrenswert macht. Sie werden höchstens ermuntert, sich ohne Angst vor gesellschaftlicher Ächtung zu ihrer Natur zu bekennen. Von Krankheit darf man erst dort sprechen, wo die natürlich veranlagte Frau zur unnatürlichen Beziehung flieht als einem Laster von besonderem Reiz, das sie der Verbindung mit dem Manne vorzieht. Es hat keinen Zweck, sich moralisch zu entrüsten. Auch nicht den Staat mit Verboten und Befehlen in Bewegung zu setzen. Aber daß hier die Anzeichen einer schweren Erkrankung unserer Gesellschaft vorliegen, das soll doch einmal mit allem Nachdruck ausgesprochen werden. Diese Krankheit selbst gilt es zu heilen durch einen Neuaufbau unserer menschlichen und wirtschaftlichen Zustände bis zu dem Ziele, daß es wieder einen Sinn hat, zu schaffen und zu streben, ein Haus zu gründen und Kinder aufzuziehen. Wenn wir erst soweit sind, daß die Grundlagen der bürgerlichen Existenz wieder Tragkraft haben und daß sich auf diesem Boden das Behagen der Tage und das Glück eines erfolgreichen Lebens errichten läßt, so werden jene bösen Merkmale sozialer Ungesundheit von selbst verschwinden.
Vossische Zeitung, 17. März 1923
BANDEROLEN
Das Leben ist schwer, und das Tabaksteuergesetz ist schwer. Sechs Männer sitzen auf der Anklagebank. Alle nicht mehr jung, alle vom Kampf ums Brot mitgenommen, dieser und jener auch schon ein bißchen vorbestraft. Keinem von ihnen, das sieht man ihnen an, geht es gut, keinem vermutlich ist es jemals gutgegangen. Da ist einer, der sich als einen Kaufmann bezeichnet, und das mit Recht, denn er hat Zigaretten verkauft. Aber er hat dies zu Unrecht getan, denn er besaß keine Erlaubnis zum Handeln mit Zigaretten. Ja, er hätte sie nicht einmal beziehen dürfen. Indessen, er ist lungenkrank und dadurch erwerbslos geworden. Was tun, um nicht zu verhungern? Also bezog er Zigaretten, nicht weniger als 900 Stück, wirft die Anklage ihm vor, und verkaufte sie weiter. Freilich ist da noch ein erschwerender Umstand. Die Zigaretten waren unverzollt, und auch der Tabak, aus dem man die Zigaretten hergestellt hatte, war unverzollt, und der Lungenkranke wußte das. Und damit seine Schachteln vor den Käufern einen Anschein hätten, löste er von gebrauchten Schachteln die Banderolen oder Fetzen von Banderolen ab und beklebte seine eigenen Schachteln damit.
Bezogen hatte er seine Zigaretten von einem Mann, der auch auf der Anklagebank sitzt und dem es auch nicht gut geht. Er stammt aus Philippopel, ist seit langem hier verheiratet und Vater eines Sohnes. Er betrieb früher eine reguläre Tabakfabrik, mit allen Erlaubnissen, die dazu gehören; aber er kam damit auf keinen grünen Zweig. Im Gegenteil, die Fabrik ging ein. Damals meldete er die Fabrikation von Zigaretten ab und schaffte die Reste des Betriebes in seine Wohnung. Und da auch er mit den Seinen nicht verhungern wollte, so warf er sich auf den Musikunterricht. Dazu muß einer aus Philippopel stammen und eine Tabakfabrik besessen haben, um in seiner Berliner Wohnung Musikstunden zu geben!
Aber so schlecht ging es ihm noch nicht, daß es ihm nicht eines Tages erheblich schlechter hätte gehen können. Sein Söhnchen wurde schwer krank, lag monatelang im Spital, es kostete viel Geld, die Hälfte brachte er selber auf, die Hälfte schoß das Wohlfahrtsamt vor. Als es die Schuld zurückforderte, mußte der Musiklehrer aus Philippopel auf Einnahmen sinnen und verfiel darauf, wieder Zigaretten zu fabrizieren. 21500 Stück soll er hergestellt haben, ohne Erlaubnis und unverzollt. Den Tabak dazu besaß er zum Teil noch von früher her, zum Teil mußte er ihn kaufen. Er kaufte ihn von einem Mann aus Kiew, einem richtigen Tabakfabrikanten, wenn auch staatenlos. Dieser Mann lieferte ihm den Tabak und zwar 15 Kilogramm, unversteuert, trotzdem er ihm gar nichts hätte liefern dürfen, da der Musiklehrer ja keine Erlaubnis besaß und also in diesem Punkt nur ein Privatmann war. Übrigens aber hatte der Mann aus Kiew gar nicht geliefert, sondern in seiner Abwesenheit sein Schwager aus Galizien, staatenlos, der wiederum die Branche nicht kannte und nicht wußte, wem man liefern darf und wem nicht und was versteuert werden muß und was nicht. Ferner ist er der Meinung, wenn man alle Steuern bezahlen wolle, könne man das Geschäft gleich zumachen.
Die beiden Schwägersleute jedenfalls sitzen auch auf der Anklagebank. Dann soll der Musiklehrer noch 5 Kilogramm Tabak von einem Fabrikanten aus Rustschuk bezogen haben. Der leugnet zwar, aber er steht nun auch hier. Und dann ist noch ein pensionierter Telegraphenassistent da, der Zigaretten, regulär versteuerte Zigaretten ein bißchen unter seinen Bekannten vertrieben hat und von dem niemand begreift, wie er in die Affäre der fünf anderen hineingeraten ist.
Schwer ist das Leben. Aber schwer ist auch das Tabaksteuergesetz. Zwei Delegierte der Steuerbehörde sind zugegen. um dem Gericht die schwierige Materie auseinanderzusetzen. Versteuert werden muß der Rohtabak; das ist die Tabaksteuer. Versteuert werden muß der Tabak, auch wenn er schon einmal versteuert worden ist, sobald er zu Zigaretten verarbeitet wird; das ist die Materialsteuer. Versteuert werden müssen die fertigen Zigaretten; das ist die Banderolensteuer. Die Steuerbehörde hat tapfer zugegriffen, als sie diese sechs Männer erwischte, hat sie unter schwere Anklage bis zur Urkundenfälschung gesetzt und ein paar von ihnen auf mehrere Monate in Untersuchungshaft nehmen lassen.
Aber während das Gericht an diesem praktischen Beispiel Tabaksteuergesetz lernt, nimmt es sich die Steuerbehörde selbst ein bißchen vor. Von den beiden Schwägersleuten ist der eine der Chef, der andere der Angestellte. Der Chef ist von der Steuerbehörde wegen eben jener an den Musiklehrer gelieferten 5 Kilogramm schon zur Verantwortung gezogen und bestraft worden. Warum hat die Steuerbehörde das nicht gemeldet? Soll denn derselbe Mensch wegen desselben Vergehens zweimal gerichtet werden?
Das Gericht ist noch nicht fertig mit der Steuerbehörde. Banderolenfälschung sagt das Steueramt. Aber was hat denn der lungenkranke Kaufmann mit den Banderolenschnipseln gemacht? Hat er denn die Kästen damit geschlossen? Nein, er hat sie nur auf die offenen Schachteln geklebt. Er hat sie also gar nicht als Steuerbanderolen verwendet.
Zeugen werden kaum vernommen, indessen doch ein wohlachtbarer Tabakhändler, der seinerseits den Tabak an die Schwägersleute geliefert hat. Er weiß genau, wem er liefern darf und wem nicht, was versteuert werden muß und was nicht, und welche Formulare und Formalitäten dazu nötig sind. Denn offenbar, man sieht es ihm an, sein Geschäft geht gut. Und warum sollte er also nicht dem Tabaksteuergesetz Genüge tun?
Der Telegraphenassistent wird freigesprochen. Das Verfahren gegen den Lieferanten der fünf Kilogramm wird abgetrennt; denn es fehlt die Taxe der Steuerbehörde über den hinterzogenen Betrag. Der lungenkranke Kaufmann verfällt in Geldstrafe, die durch die Untersuchungshaft verbüßt ist. Der Musiklehrer wird ebenfalls zu Geldstrafe, und zwar zu einer recht hohen verurteilt, auf die aber auch zum größten Teil die Untersuchungshaft angerechnet wird. Nur 93 Mark müssen bezahlt werden und freilich auch ein Wertersatz von 130 Mark. Von den beiden Schwägersleuten bekommt der eine, der Angestellte, eine Geldstrafe, das Verfahren gegen den anderen, der schon einmal bestraft worden ist, wird niedergeschlagen. Aber es fragt sich, ob das gut für ihn ist. Denn jetzt wird er für die Geldstrafe seines Angestellten haftbar gemacht werden.
Nicht zu vergessen die Einziehung der beschlagnahmten Tabakvorräte, mit Einschluß von 10000 Zigarettenhüllen, die der Musiklehrer unberechtigterweise von früher her in seinem Besitz gehabt hat.
Schwer ist das Gesetz. Schwer ist das Leben. Wer will entscheiden, welches von beiden das schwerste ist.
Vossische Zeitung, 26. Juni 1928
EIN PECHVOGEL
In der Zeitung stand, daß in einem großen, neu zu eröffnenden Café der Friedrichstadt die Garderobe zu verpachten sei. Es meldete sich eine Kriegerwitwe und wurde durch ein Schreiben zu einem Vermittler bestellt, der sie seinerseits an einen Mann namens Esser verwies. Das war nun derjenige, dem das Café gehörte und der die Garderobe zu verpachten hatte. „Rosenhof“ sollte die neue Vergnügungsstätte heißen, sie befand sich Friedrichstraße, Ecke Kronenstraße und wurde zunächst renoviert.
Die Kriegerwitwe ließ sich von Herrn Esser, der als Direktor auftrat, in dem Etablissement umherführen, und da sie einen guten Eindruck machte, so fand sich der Direktor bereit, ihr den Rang einer Garderobenpächterin zu verleihen. Sie war selbstverständlich bereit, für diese Ehre, die außerdem hohen Gewinn versprach, 2000 Mark Pacht im voraus zu zahlen, gab die Hälfte sofort hin, die andere Hälfte einige Zeit danach. Und nun wartete sie auf die Eröffnung. Sie verzögerte sich. Immer wieder kam die Kriegerwitwe aus ihrem Vorort hereingefahren und sah nach, wie weit die Renovierung fortgeschritten wäre. Und eines Tages fand sie das Café „Rosenhof“ in vollem Betrieb, und als sie eintrat, schaltete an der Garderobe ein anderer. Sie drang bis zu dem Direktor vor, und dort hörte sie denn zu ihrer Beruhigung, daß heute noch nicht die offizielle Eröffnung wäre, und daß von morgen ab sie ungestört in ihrer gepachteten Garderobe würde schalten können. Am nächsten Tage war es noch immer nicht so weit, aber sie hörte wieder aus dem Munde des Direktors, daß sich alles arrangieren werde. Es arrangierte sich in der Weise, daß das ganze Café „Rosenhof“ aufflog. Die Kriegerwitwe sah ihr Geld nie wieder.
Sie war nur eine von vielen, denen Direktor Esser die Garderobe verpachtete. Es drängten sich alle möglichen Leute zu dieser Einnahmequelle, sie mußten das Recht auf Verdienst mit einer baren Summe vorher bezahlen und wurden betrogen, wenigstens die meisten von ihnen; denn einen Monat lang war der „Rosenhof“ ja in flottem Betrieb, und mindestens der eine Garderobenpächter, der die Garderobe wirklich abnehmen durfte, erlitt keinen Schaden.
Café „Rosenhof“ wiederum war bloß ein Fall unter vielen ähnlichen Fällen. In gleicher Weise hatte Herr Esser das „Weiße Schloß“ in Heringsdorf gepachtet und ausgebeutet, indem er die Bar, die Kaffeeküche, das Hauptbüfett und die Kellerei unterverpachtete. Als die Leute hinreisten, um für ihr gutes Geld mit der Arbeit, aber auch mit dem Verdienen anzufangen, stellte sich heraus, daß an Eröffnung des „Weißen Schlosses“ nicht zu denken war und daß es auch mit der Konzession haperte. Hier wäre Herr Esser um ein Haar verprügelt worden, und er zog es vor, sich in Sicherheit zu bringen. Auch als Direktor des Berliner Apollo-Theaters gab er sich einmal aus und vollführte das gleiche Manöver.
Wegen dieser Betrügereien hatte die erste Instanz ihn zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Berufungsinstanz unter Leitung des Landgerichtsdirektors Weigert verfuhr glimpflicher mit ihm, indem sie von sieben Betrugsfällen nur fünf als erwiesen ansah und ihn dafür mit 3 Jahren Gefängnis und 5 Jahren Ehrverlust bestrafte. Esser war aus der Strafhaft vorgeführt worden, die er für ein anderes Vergehen abbüßt, in Krankenhaustracht, ein kahlköpfiger alter Mann, verbraucht, wie ihn der medizinische Sachverständige nannte, in sich zusammengesunken und weinerlich: ein Betrüger, der mit seinem Schicksal hadert. Es geht ihm wie dem Helden in Gogols berühmtem Roman „Die toten Seelen“: er hat betrügen wollen, nicht aus Phantastik oder aus Freude am Betrug, sondern um zu Gelde zu kommen; und er ist nicht zu Gelde gekommen. Alles ist schief gegangen.
Da hat sein Komplice mehr Glück gehabt, der als Agent ihm die Kunden zuführte und sich bei Bedarf an den sogenannten Pachtungen und scheinbaren Gründungen beteiligte. Groß, breit und stattlich stand er als Zeuge vor dem Richtertisch, mit treuherziger Miene und biederem Tonfall setzte er seine harmlosen Geschäfte auseinander. Erst zum Schluß wurde er dahin gebracht, sieben Vorstrafen einzugestehen, von denen er eine zusammen mit Esser erlitten hat. Aber weder wegen des „Rosenhofes“ noch wegen des „Weißen Schlosses“ erstreckte die Strafverfolgung sich bis auf ihn. Zwar behauptete er, daß der Zusammenbruch ihn ein Vermögen von 20 000 Mark gekostet habe. Aber er ist keineswegs verbraucht und wird vielleicht noch eines Tages den großen Fang machen.
Vossische Zeitung, 2. August 1928
GRAF HELLDORFS ZUSAMMENSTOSS
Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung
Wir wollen nicht kleinlich sein. Wolf Heinrich Graf von Helldorf, Rittergutsbesitzer, ist auch nicht kleinlich. Er, der dem vorigen preußischen Landtag als eines der 11 Mitglieder der deutschvölkischen Fraktion angehört hat, ist beim Kauf seines Autos keineswegs nach deutsch-völkischen Grundsätzen verfahren; es war vielmehr ein großer Buickwagen, also ein Amerikaner, 18/80, mit viersitziger offener amerikanischer Karosserie. Und als er sich gestern vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten hatte, verfuhr er bei der Auswahl seines Verteidigers wiederum nicht nach deutsch-völkischen Grundsätzen ...
Wir wollen also nicht kleinlich sein und die Sache so darstellen, als ob er blos deshalb, weil er deutschvölkischer Graf und Rittergutsbesitzer ist, die Gewohnheit habe, die Leute totzurasen. Zwar ist ihm schon einmal das Mißgeschick begegnet, daß er einen so unglücklich überfahren hat, daß der an den Folgen der Verletzungen gestorben ist. Indessen damals wurde die Sache gegen ihn eingestellt.
Diesmal hat es sich so zugetragen: Der Graf befand sich auf einer Autoreise von seiner mitteldeutschen Heimat nach Mecklenburg. In Berlin machte er Rast. Am Abend des 18. März besuchte er in der City ein Weinlokal, in Gesellschaft zweier Freunde, eines Rittmeisters a. D. und eines dritten Adligen, der den seltenen Beruf eines Privatgelehrten ausübt. Man saß bei Essen und Trinken ziemlich lange zusammen und bestieg dann das gräfliche Auto, um nach dem Westen zu fahren. Graf Helldorf steuerte, seine Begleiter nahmen auf den Rücksitzen Platz.
Auf der nächtlichen Tiergartenstraße widerstand Graf Helldorf nicht der Verlockung, mit derjenigen Geschwindigkeit loszusausen, die er von der Landstraße her gewöhnt war. Er ahnte auch nichts von der gefährlichen Einmündung der Hofjägerallee und fuhr in einem Tempo, von dem er selbst vor Gericht 50 Kilometer zugab, über die Kreuzung. Er hatte noch Zeit, eine Autodroschke zu bemerken, die von rechts her den Schnittpunkt der Bahnen schon beinahe erreicht hatte, aber keine Zeit mehr auszuweichen oder zu bremsen. Infolgedessen beschleunigte er noch sein Tempo, in der Hoffnung, vor der Droschke hinüberzugelangen. Der Droschkenschofför seinerseits, der mit vorgeschriebener Verlangsamung die Kreuzung passierte, erschrak, als er plötzlich einen Privatwagen auf sich zubrausen sah, warf das Steuer nach rechts herum, konnte aber nicht verhindern, daß die Droschke den Buick rechts hinten rammte, so daß der Wagen des Grafen sich um sich selbst drehte und entgegengesetzt zu seiner Fahrtrichtung zu stehen kam.
Bei dieser Gelegenheit flog der eine Passagier des Buik, der frühere Rittmeister, durch das Verdeck auf die Straße und blieb verletzt, zwar nicht liegen, aber sitzen. Inzwischen hat er Schadenersatzansprüche gegen den Grafen gestellt, und es schwebt zwischen beiden ein Prozeß; was nicht hindert, daß der Rittmeister sich noch immer als Freund des Grafen bezeichnet und ihn vor Gericht nach Möglichkeit entlastete.
Der Graf hob seinen hinausgefallenen Passagier in den Wagen und fuhr mit ihm davon. Der Droschkenschofför hatte bei dem Zusammenstoß das Bewußtsein verloren. Berufskollegen fanden ihn auf dem Asphalt liegen, hoben ihn auf und brachten ihn zur Unfallstation. Er trug eine Gehirnerschütterung, einen Bluterguß und eine Gehörstörung davon. Vor Gericht trat er als Nebenkläger auf, so weit geheilt, daß er wieder einen Beruf ausüben kann. Aber es ist der Kaufmannsberuf; das Schoffieren hat er infolge des Unfalls aufgeben müssen. Wohl betrieb er sein Gewerbe erst wenige Wochen. Er ist es nämlich eigentlich anders gewöhnt, war vor dem Kriege aktiver Offizier und im Kriege Flugzeugführer.
Die Droschkenschofföre, die Zeugen des Zusammenstoßes waren, hatten den Eindruck, der Graf auf seinem Buick-Wagen wollte sich der Feststellung entziehen. Sie fuhren hinterdrein und stellten ihn auf der Herkulesbrücke. Der Graf seinerseits behauptete, er habe keineswegs fliehen wollen und sei auch zum Halten nicht gezwungen worden, sondern habe dies getan auf Bitten seines verletzten Insassen, der die Erschütterungen der Fahrt in dem ramponierten Wagen nicht länger aushielt.
Das Urteil lautete, gemäß dem Antrag des Staatsanwalts, auf 500 Mark Geldstrafe. Auch der deutsch-völkische Graf wird das für ein mildes Urteil halten und wird finden, daß der sanftmütige Staat, den er bisher bekämpft hat, ganz im Gegenteil seine Sympathie verdient.
Vossische Zeitung, 23. August 1928
Anmerkungen
Wolf Heinrich Graf von Helldorf ] 1896–1944, als Freikorpsführer 1920 am sog. Kapp-Putsch beteiligt, 1931 SA-Führer von Berlin, seit 1932 Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Preußischen Landtag, 1933 Führer der SS und SA in Berlin-Brandenburg, ab 1935 Polizeipräsident von Berlin; aufgrund seiner Verwicklung ins Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 verhaftet und hingerichtet.
BRAUCHEN WIR GERICHTSKRITIKER?
Was man werden soll, nämlich aus dem Gemüt der Jungfrau, die sich einen Romanhelden zusammenträumt, das ändert sich nach der Mode. Früher mußte man Ingenieur werden, dann Kunsthistoriker, dann Nationalökonom, dann Kampfflieger, und heutzutage Psychoanalytiker. Nun lese ich, nicht ohne Wichtigkeit vorgetragen, man soll Gerichtskritiker werden. Meinethalben. Aber dann wollen wir über das Metier und seine Aufgaben doch einmal Betrachtungen anstellen.
Nach dem Gesetz finden Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich statt. Für diese Vorschrift hatte der Gesetzgeber seinen guten Grund; vielmehr tausend gute Gründe, die jeder, der nachdenkt, leicht zu finden vermag. Indessen, die gesetzmäßige Öffentlichkeit, bei der das Publikum, oft ein sehr fragwürdiges Publikum, über eine Hintertreppe in den hinteren Teil des Saales gelassen wird, und zwar genau soviel Personen, wie zufällig Plätze vorgesehen sind, ist in der Wirkung nicht mehr als die Erfüllung einer Form. Wer dort hinten sitzt, kann allenfalls sehen; hören meist nur die Gerichtspersonen. Was der Angeklagte sich abringt, der unter starkem seelischem Drucke spricht, und was die Zeugen aussagen, die dicht vor dem Richtertisch mit dem Rücken zum Saale, ungeübt und befangen, sich äußern, das bleibt den Zuhörern häufig unverständlich. Wehe aber, wenn sich einer von ihnen einfallen läßt, Zustimmung oder Mißfallen zu verraten, zu lachen oder zu rufen. Sofort droht der Vorsitzende mit Räumung des Saales und läßt sie bei Wiederholung ohne Zögern vollstrecken.
Wenn also der Gesetzgeber will, daß die Mitwirkenden einer Gerichtsverhandlung sich unter öffentlicher Kontrolle fühlen, so üben die paar rechtlosen und namenlosen Menschen da hinten dieses Amt nur sehr unzulänglich aus. Erst die Presse stellt eine kontrollierende Öffentlichkeit dar. Nicht nur, indem sie zugegen ist, sondern schon, indem sie zugegen sein kann; und nicht nur, indem sie über Sensationsprozesse ausführlich berichtet, sondern auch und gerade, indem sie von jeder unscheinbaren Verhandlung des täglichen Betriebes Nachricht gibt.
Kritik? Freilich wird sie sich nicht scheuen, ihre Meinung zu sagen über die Vorgänge im Gerichtssaal und die Personen des Gerichts. Aber man soll nicht glauben, hier seien Rezensenten am Platze wie im Theater. Denn Gericht ist nicht Theater. Die Eignung des Schauspielers erschöpft sich in seiner Wirkung auf jene, die ihm zusehen. Wie er wirkt, so ist er. Wirkt er nicht, so ist er auch nichts. Dagegen Rang und Wesen des Richters erschließen sich nicht ohne weiteres demjenigen, der ihm bloß zusieht. Wenn man Kritiker der Gerichte fordert, die sich mit Kritik wichtig machen und wichtig genommen werden, so läuft man Gefahr, Richter zu züchten, die für die Kritik agieren. Der Himmel behüte uns davor! „Dieses Urteil ist ungerecht“: die Presse wird sich für berechtigt halten, Urteile über Urteile zu fällen, wenn sie Grund dazu hat. Indessen, was heißt Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit des Richters? Daß er richtet ohne Rücksicht auf mögliche Kritik. Vom Theaterdirektor erwarten wir, daß er am Morgen nach der Premiere ungeduldig forscht, was für eine Presse er gefunden hat. Vom Richter fordern wir, daß er sich nicht darum kümmert, daß er unempfänglich bleibt für Lob und Tadel. Denn wenn er sich heute über Lob freut und über Tadel kränkt, so könnte er morgen unbewußt ein Urteil fällen, nicht wie es seinem Gewissen entspricht, sondern wie er vermutet, daß es seine Rezensenten von ihm erwarten. So steht es mit der heiklen Forderung nach einer Kritik des Gerichts.
Wir, die wir Tag für Tag nach Moabit wandern und von Saal zu Saal streifen, um den berichtenswerten Fall zu finden, kennen die ehrliche Grundlage unserer Tätigkeit viel besser: sie heißt Reportage. Denn hier werden nicht gedichtete Fabeln aufgeführt, die gut oder schlecht sind und deren Wert davon abhängt, ob sie besser oder schlechter befunden werden. Sondern hier vollzieht sich Schicksal, bitteres, unabänderliches Menschenschicksal, und es ist notwendig, daß die Welt, daß die Unangefochtenen und Ungefährdeten davon wissen. Künden, was geschieht, das ist die handwerkliche Ehre unseres Berufes. Die Wirklichkeit getreulich abschildern, ist nämlich schwer, kritisieren aber – den berufsmäßigen Kritikern und Kritikverehrern ins Stammbuch! – Kritisieren ist leicht; namentlich dieses allgemeine Absprechen und Herunterreißen ist leicht, wie es jetzt gegen unsere Justiz im Schwange ist: „diese Gerichte“, „diese Landgerichtsdirektoren!“ Wir Berichterstatter wissen auch, daß man nicht aus Skandalfällen wie Jakubowski oder Haas beurteilen kann, was unsere Gerichte eigentlich wert sind, sondern aus dem unscheinbaren Tagesbetrieb. Und wir wissen, daß es mehr gute als schlechte Richter, mehr kluge als dumme, mehr gerechte als ungerechte gibt.
Freilich hat Presse im Gerichtssaal Aufgaben, die über das Berichten hinausgehen. Der Richter nämlich hat das Gesetz und wendet es an. Wissen, Erziehung und Ehre verlangen es so von ihm. Aber das Gesetz ist starr, das Leben fließt. Die Gerechtigkeit von gestern ist heute Ungerechtigkeit. Die Sühne von heute ist morgen Barbarei. Das Gesetz zu messen an unserm Rechtsempfinden, das Gesetz vorwärtstreiben zu helfen in der Richtung unseres Rechtsempfindens: dazu sind wir da.
Der Richter sucht das Recht und findet das Urteil nach den Formen des Gesetzes. Damit hat er das getan, was er kann und muß. Aber er kann nur soviel, wie innerhalb der Schranken der Menschlichkeit liegt. Um gerecht zu richten, müßte er allwissend sein. Die Unzulänglichkeit alles Richtens und Strafens, die der Richter leicht vergißt, immer wieder ins Bewußtsein zu rufen, immer wieder denen vor die Augen zu halten, die von der Macht des Richteramtes allzuleicht geblendet werden: auch dazu sind wir da.
Noch tiefer läßt sich hinabsteigen, bis zu den Fundamenten. Der Richter, gestützt auf das Gesetz, verhängt die Strafe mit unbeschwertem Gewissen. Aber woher stammt sein Recht, zu strafen? Was soll die Strafe? Sühnen? Bessern? Schützen?
Was wird da geschützt? Wer wird geschützt? Vor wem und wovor? Ist das, was geschützt wird, denn wert, geschützt zu werden? Dies zu fragen, immer wieder zu fragen, dröhnend zu fragen, nicht allgemein und theoretisch, sondern im einzelnen Falle des armen Sünders dazu sind wir erst recht da.
Noch nicht genug. Es ist leicht, die Fragwürdigkeit alles Richtens durch Menschen einzusehen, aber schwer zu begreifen, daß wir Menschen dennoch gezwungen sind, Gericht zu halten, zu urteilen und zu strafen. Daß wir dazu gezwungen sind gerade durch unsere menschliche Unzulänglichkeit. Für uns, die wir aufs Gericht gehen, um zu schreiben, kommt es darauf an, beides zu begreifen, die Unzulänglichkeit und die Notwendigkeit.
Mir scheint: Gerichtskritik ist ein sehr grobes Wort für das, was hier gebraucht wird. Kritiker sollen die Hände von diesem Handwerk lassen.
Vossische Zeitung, 11. September 1928
Anmerkungen
Jakubowski oder Haas ] Goldstein spielt auf zwei Justizskandale an, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit und Sorgfalt der Gerichte während der Weimarer Republik tief erschütterten. – Josef Jakubowski, ein ehemaliger russischer Kriegsgefangener und Landarbeiter, war 1925 in einem Indizienprozeß wegen Mordes an seinem außerehelichen Sohn zum Tode verurteilt worden. Das Urteil, das auf falschen Zeugenaussagen, nachlässigen Ermittlungen, richterlichem Fehlverhalten und offenem Fremdenhaß gründete, wurde 1926 trotz öffentlichen Protests vollstreckt. Jakubowski, dem im Prozeß sogar ein Dolmetscher verweigert worden war, wurde 1929 in einem Wiederaufnahmeverfahren teilweise rehabilitiert. – Als Beispiel für die antirepublikanische und antisemitische Gesinnung weiter Justizkreise in der Weimarer Republik gilt der Prozeß gegen den jüdischen Unternehmer und SPD-Politiker Rudolf Haas, der 1926 unschuldig des Mordes an seinem ehemaligen Buchhalter angeklagt wurde. Das aufgrund richterlicher Einflußnahme, kriminaltechnischer Fehler und antisemitischer Motive korrumpierte Verfahren, das bis in höchste politische Kreise für Unruhe sorgte, wurde erst niedergeschlagen, als unabhängige Ermittler den Hauptbelastungszeugen, einen rechtsextremen ehemaligen Reichswehrsoldaten, der Tat überführten. – Goldsteins Vorgänger als Gerichtsberichtserstatter bei der Vossischen Zeitung, Paul ‚Sling‘ Schlesinger, berichtete ausführlich über den Haas-Prozeß (vgl. Sling, Richter und Gerichtete. Gerichtsreportagen aus den zwanziger Jahren, München 1977, S. 110ff.).
DER VERRÄTER
Der frühere Oberleutnant Nicolai Konstantinowitsch Reim, der wegen des Fememordes an dem Feldwebel Legner unter Anklage steht, sagt aus, daß er im Jahre 1922 zur Schwarzen Reichswehr gegangen sei, um dem Vaterlande zu dienen. Dem Vaterlande? Aber dieser bleiche und schwächlich aussehende Mensch mit dem gepflegten Vollbart war bei seiner Geburt russischer Staatsangehöriger, besuchte in Riga zwar die deutsche Schule, trat aber, 13jährig, in das russische Kadettenkorps und diente bis zur Revolution in der russischen Marine. Nach der Revolution erst wurde er auf seinen Wunsch in die deutsche Marine übernommen, kam 1918 in die Baltische Landeswehr, von da in die Eiserne Division, von da in das Freikorps Lützow, von da, nach einem kaufmännischen Zwischenspiel, zum Oberschlesischen Selbstschutz und von da, nach einem zweiten Zwischenspiel bei der Hamburger Schutzpolizei, zu jener Geheimformation, in der er dem Vaterlande zu dienen gedachte. Offenbar gehört er zu jenen Europäern, die als ihr Vaterland nicht Rußland oder Deutschland oder sonst ein Land betrachten, sondern in jedem Land die antirepublikanischen Kreise und die antirepublikanische Wirksamkeit.
Nach seiner Darstellung tat er, der in Oberschlesien eine Kompagnie geführt hatte, in Döberitz Unteroffiziersdienste und war als solcher in der Osternacht 1922 zusammen mit dem Feldwebel Legner zum Patrouillegehen abkommandiert worden; sie richtete sich gegen Holzdiebe auf dem Döberitzer Gelände. Erst kurz vor Aufbruch hätte eine Persönlichkeit, die er geheim hält, ihn davon in Kenntnis gesetzt, daß der Feldwebel Büsching sich zu ihnen gesellen würde, und daß es sich darum handelte, den Legner als einen Verräter „umzulegen“. Er selbst hätte nur den Auftrag gehabt, die vorschriftsmäßige Patrouille zu laufen und sich um nichts zu kümmern. Erst nach geschehener Tat sollte er helfen, den Toten in einem zu Übungszwecken ausgehobenen Schützengraben zu beerdigen; wie es dann auch geschehen sei.
Die Eröffnung von dem, was sich während der Patrouille ereignen würde, hätte ihn, so sagt er, mit Entsetzen erfüllt. Niemals wäre er selbst imstande gewesen, Hand an einen wehrlosen Menschen zu legen. Während des Krieges hätte er zweimal den Befehl erhalten, eine Erschießung auszuführen, und beide Male auf seine Bitten erreicht, daß die Kommandierung zurückgenommen wurde. Andererseits freilich wäre er überzeugt gewesen, Legner stünde mit der Entente in Verbindung. Warum war er überzeugt? Weil die geheime Persönlichkeit es ihm so gesagt hätte. Und wenn Legner einmal ein Verräter war, so bestand nach Meinung des Angeklagten keine andere Möglichkeit, als ihn zu beseitigen. Warum gab es keine andere Möglichkeit? Nun, die Schwarze Reichswehr mußte um jeden Preis verheimlicht werden, die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen, hätte dem Ziele der Geheimhaltung nicht gedient, und überhaupt, sagt der Angeklagte, ohne Zweifel hätten die vorgesetzten militärischen Stellen alles sorgfältig erwogen, und wenn ihnen kein anderes Mittel als die Tötung des Verräters eingefallen wäre, so hätte er sich nicht für berechtigt gehalten, der Vollstreckung des Urteils entgegenzutreten.
Der Vorsitzende wundert sich über den Widerspruch, daß der Angeklagte eine Tötung für gerechtfertigt hält und zugleich über die Rolle, die er dabei spielen soll, entsetzt ist. Aber gibt es nicht viele brave Bürger, die mit Eifer die Todesstrafe verfechten und dennoch nicht imstande sind, auch nur ein Huhn zu schlachten, geschweige denn einen Menschen zu köpfen. Die Robustheit zur Tat mit eigenen Händen fehlte ihm, und es fehlte ihm erst recht der Mut, sich der Ermordung auf nächtlichem Patrouillengang geradezu und auf jede Gefahr hin zu widersetzen. Es reichte nur zum stummen Gehorsam und zum blinden Vertrauen in die Weisheit der Vorgesetzten – eine Gemütsanlage, die auch außerhalb der Kreise der Fememörder nicht selten vorkommen soll.
Was nun aber die Selbstjustiz an Verrätern betrifft, so sagt hierüber der Angeklagte nichts anderes aus, als was die von der Reichswehr und dem Reichswehrministerium entsandten Zeugen und Sachverständigen bestätigen und was sie selbst oder ihre Kameraden in früheren Prozessen so oder ähnlich auch schon dargelegt haben. Es gab eine Geheimorganisation, offiziell als Arbeitsoder Erfassungskommandos, die für den Fall der Notwehr als Stammformationen „in Aussicht genommen“ waren. Die Notwehr wird begründet mit einem drohenden Bandeneinfall aus Polen. Die Mannschaften sind gekleidet wie Soldaten, wohnen wie Soldaten, haben die Ausweise der Soldaten und sehen sich selbst für Soldaten an. Geheimhaltung wird ihnen zur strengsten Pflicht gemacht. Wie man sich in Fällen schweren Verrates benehmen solle, darüber wollen die mittleren Kommandostellen sich den Kopf zerbrochen haben, ohne zu einem Ergebnis gelangt zu sein. Die Mannschaften jedenfalls, sogar die Sachverständigen, hätten sich für berechtigt gehalten, in solchen Fällen Selbstjustiz zu üben, und die hohen Offiziere verhehlen nicht ihre Meinung, daß sie den Mannschaften den Glauben an dieses Recht nicht bestreiten.
Und wie steht es also mit dem Verrat des toten Legner, dessentwegen er ermordet worden ist? Eines guten Leumundes erfreut er sich nicht. Zeugen wissen auszusagen, daß er dem Kantinenwirt Kognak, Zigaretten und Schokolade gestohlen habe. Es seien auch junge Soldaten zu Diebereien von ihm angestiftet worden. Bei einer Revision wurden in seinem Schrank Ausrüstungsgegenstände gefunden, und daher schrieb man ihm auch den Diebstahl von sechs Pistolen zu, die aus der Kammer fehlten.
Das ist ein Verräter? So sehen die Leute aus, die Deutschland an die Entente ausliefern? So sehen die Leute aus, mit denen die Entente sich in Verbindung setzt? Heute wirkt die Vorstellung komisch. Damals hat man bei der Schwarzen Reichswehr so gefolgert und auf solche Folgerungen hin Menschen umgebracht. Es war dieselbe Stimmung wie bei Ausbruch des Krieges, als an einem der ersten Mobilmachungstage vor einem Hause am Kaiserplatz in Wilmersdorf sich eine Menschenmasse zusammenrottete, weil auf dem Dache dem Feinde Lichtsignale gegeben wurden. Lichtsignale für den Feind am hellen Tage von einem Hause am Kaiserplatz! Damals lachte kein Mensch, sondern man holte Polizei und Feuerwehr zu Hilfe. Es regierte die Suggestion.
Auch bei den Unterführern und Mannschaften der Schwarzen Reichswehr regierte die Suggestion. Bleibt noch aufzuklären, wer sie erzeugt hat und zu welchem Zwecke sie erzeugt worden ist.
Vossische Zeitung, 25. September 1928
Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.