Kitabı oku: «Linguistic Landscape als Spiegelbild von Sprachpolitik und Sprachdemografie?»

Philippe Moser
Linguistic Landscape als Spiegelbild von Sprachpolitik und Sprachdemografie?
Untersuchungen zu Freiburg, Murten, Biel, Aosta, Luxemburg und Aarau
Narr Francke Attempto Verlag Tübingen
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© 2020 • Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG
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ISBN 978-3-8233-8363-5 (Print)
ISBN 978-3-8233-0195-0 (ePub)
Inhalt
A EinführungA.0 AufbauA.1 EinleitungA.1.1 Geschriebene Sprache im öffentlichen RaumA.1.2 Die Städte Freiburg, Murten, Biel, Aosta, Luxemburg und AarauA.1.3 FragestellungenA.2 Sprachgeschichte und Sprachsituation der untersuchten OrteA.2.0 Mehrsprachigkeit in der SchweizA.2.1 Freiburg (Kanton und Stadt)A.2.2 MurtenA.2.3 BielA.2.4 Aosta (Region Aostatal und Stadt Aosta)A.2.5 Luxemburg (Grossherzogtum und Stadt)A.2.6 Aarau – Angaben zur SprachsituationA.3 MethodeA.3.1 Linguistic Landscape – Entstehung eines Forschungsgegenstands?A.3.2 Möglichkeiten, Probleme und Grenzen der Linguistic-Landscape-Forschung und Einordnung unseres ProjektsA.3.3 Methode und Durchführung des Projekts
B Analyse – Untersuchungen zur Linguistic LandscapeB.1 FreiburgB.1.1 Überblick über die ResultateB.1.2 Einsprachige und mehrsprachige EinheitenB.1.3 Die Minderheitensprache Deutsch in der Linguistic Landscape von FreiburgB.1.4 Grafische Darstellung in mehrsprachigen EinheitenB.1.5 Übersetzung in der Linguistic LandscapeB.1.6 Die Resultate im Kontext der SprachsituationB.2 MurtenB.2.1 Überblick über die ResultateB.2.2 Einsprachige und mehrsprachige EinheitenB.2.3 Die Minderheitensprache Französisch in der Linguistic Landscape von MurtenB.2.4 Grafische Darstellung in mehrsprachigen EinheitenB.2.5 Übersetzung in der Linguistic LandscapeB.2.6 Die Resultate im Kontext der SprachsituationB.3 BielB.3.1 Überblick über die ResultateB.3.2 Einsprachige und mehrsprachige EinheitenB.3.3 Die Minderheitensprache Französisch in der Bieler Linguistic LandscapeB.3.4 Grafische Darstellung in mehrsprachigen EinheitenB.3.5 Übersetzung in der Linguistic LandscapeB.3.6 Explizite Nennung der Zweisprachigkeit in der Bieler Linguistic LandscapeB.3.7 Die Resultate im Kontext der SprachsituationB.4 AostaB.4.1 Überblick über die ResultateB.4.2 Einsprachige und mehrsprachige EinheitenB.4.3 Französisch in der Linguistic Landscape von AostaB.4.4 Grafische Darstellung in mehrsprachigen EinheitenB.4.5 Übersetzung in der Linguistic LandscapeB.4.6 Abwesenheit des PatoisB.4.7 Änderung der Strassenbeschilderung im historischen ZentrumB.4.8 Die Resultate im Kontext der SprachsituationB.5 LuxemburgB.5.1 Überblick über die ResultateB.5.2 Einsprachige und mehrsprachige EinheitenB.5.3 Luxemburgisch und Deutsch in der Luxemburger Linguistic LandscapeB.5.4 Grafische Darstellung in mehrsprachigen EinheitenB.5.5 Übersetzung in der Linguistic LandscapeB.5.6 Mehrsprachigkeit durch Kopräsenz in der Luxemburger Linguistic LandscapeB.5.7 Die Resultate im Kontext der SprachsituationB.6 AarauB.6.1 Überblick über die ResultateB.6.2 Einsprachige und mehrsprachige EinheitenB.6.3 Französisch und Italienisch in der Linguistic Landscape von AarauB.6.4 Übersetzung in der Linguistic Landscape
C SchlussC.1 Vergleiche zu den Linguistic Landscapes von Freiburg, Murten, Biel, Aosta, Luxemburg und AarauC.2 Fazit
D Bibliografie
E Anhang I – Untersuchungen: ausführliche ResultateE.1 Präsenz der berücksichtigten SprachenE.1.1 FreiburgE.1.2 MurtenE.1.3 BielE.1.4 AostaE.1.5 LuxemburgE.1.6 AarauE.2 Räumliche Unterschiede in der Linguistic Landscape? – Ein Vergleich zwischen Altstadt und GesamtgebietE.2.1 FreiburgE.2.2 MurtenE.2.3 BielE.2.4 AostaE.2.5 LuxemburgE.2.6 Aarau
F Anhang II – Ergänzungen und AufstellungenF.1 Übersicht zu den untersuchten StädtenF.2 Termine der DatenerhebungF.2.1 Untersuchte StädteF.2.2 StichprobenF.3 Karten ‹Altstadt›F.4 AbbildungenF.5 DiagrammeF.6 ÜbersetzungenF.7 ListenF.7.1 DiagrammeF.7.2 Abbildungen
A Einführung
A.0 Aufbau
Die hier vorgestellten Untersuchungen befassen sich mit der geschriebenen Sprache im öffentlichen Raum von fünf Städten, die als auf unterschiedliche Art und Weise mehrsprachig gelten, sowie von einer als einsprachig geltenden Stadt. Die Arbeit soll gleichzeitig eine kritische Auseinandersetzung mit den angewendeten Methoden aus dem Forschungsbereich der sogenannten Linguistic Landscape darstellen.
In der Einleitung führen wir die der Untersuchung zu Grunde liegenden Fragen ein. Zunächst wird allerdings der Forschungsgegenstand umrissen: die geschriebene Sprache in den Städten Fribourg/Freiburg, Murten/Morat, Biel/Bienne, Aosta/Aoste, Lëtzebuerg/Luxembourg/Luxemburg1 und Aarau.
Auf diese beiden Aspekte – geschriebene Sprache und mehrsprachige Städte – gehen wir anschliessend ausführlicher ein. In einem Überblick über die sprachgeschichtlichen Entwicklungen und die aktuelle Situation der Sprachpolitik und Sprachdemografie wird die Mehrsprachigkeit in der Schweiz im Allgemeinen betrachtet, bevor wir uns Kanton und Stadt Freiburg sowie Murten und Biel widmen, um schliesslich das Aostatal und die Stadt Aosta sowie Grossherzogtum und Stadt Luxemburg zu beleuchten, gefolgt von knappen Informationen zur einsprachigen Vergleichsstadt Aarau.
Im dritten Kapitel der Einführung umreissen wir zuerst die Entwicklungen der Forschung zur geschriebenen Sprache im öffentlichen Raum, die als Linguistic-Landscape-Forschung bekannt wurde. Es folgt eine Betrachtung der Probleme dieses Forschungsbereichs, in der wir verschiedene Ansätze zeigen und unseren eigenen entsprechend einordnen. Schliesslich stellen wir die Methode der Untersuchungen unseres Projekts vor, in Bezug auf Erhebung, Verarbeitung und Auswertung der Daten.
Die Resultate der Untersuchungen werden im zweiten Teil vorgestellt und getrennt nach den sechs betrachteten Städten gezeigt. Die Präsentation ist für die sechs Städte in einer identischen Struktur aufgebaut, für die Vergleichsstadt Aarau allerdings weniger umfassend: Die eingangs zusammengefassten Resultate werden jeweils im Anschluss vertieft. Dabei schliessen sich die Untersuchungen der Anteile ein- und mehrsprachiger Einheiten sowie der Situation der jeweils am wenigsten vertretenen berücksichtigten Sprache direkt an, während Untersuchungen zur Präsenz der jeweils berücksichtigten Sprachen und zu den Unterschieden zwischen einem vereinfachend als ‹Altstadt› bezeichneten Territorium und dem gesamten Stadtgebiet in Anhang I im Sinne eines Nachschlageteils vollständig wiedergegeben werden. Es folgt eine Betrachtung von Fragen der Grafik2 und der Übersetzung, bevor die Resultate abschliessend in den Kontext der aktuellen Sprachsituation gestellt werden3. Für Biel, Aosta und Luxemburg werden zuvor zusätzliche Ergebnisse zu spezifischen Besonderheiten der jeweiligen Orte eingefügt.
Als Schluss werden einige grundlegende Resultate zu den untersuchten Städten verglichen und zur Beantwortung der einführenden Fragen herangezogen.
A.1 Einleitung
A.1.1 Geschriebene Sprache im öffentlichen Raum
Gegenstand der vorgestellten Untersuchungen ist also zunächst die geschriebene Sprache im öffentlichen Raum, in erster Linie in Form zumindest teilweise standardisierter Sprachen, meist mit offiziellem Status in den jeweiligen Kontexten (konkret Deutsch, Französisch, Italienisch und Luxemburgisch). Wir beziehen uns auf die beiden Bedeutungen von ‹Schrift› zum einen als System zur grafischen und lesbaren Wiedergabe von Elementen einer bestimmten Sprache (hier durch Buchstaben) und zum anderen als konkrete Anwendung dieses Systems, die sich als grafisches Element auf einem materiellen Träger betrachten lässt. Entsprechend untersuchen wir die An- oder Abwesenheit der bestimmten Sprachen ebenso wie – in einem kleineren Teil der Untersuchungen – die vermittelten Inhalte und die Phänomene der konkreten, grafischen Anwendung der Schrift im zweiten Sinn. Berücksichtigt werden im Grundsatz sämtliche Elemente lesbarer Schrift im öffentlichen Raum, den wir in A.3.3.1 ausführlich definieren.
A.1.2 Die Städte Freiburg, Murten, Biel, Aosta, Luxemburg und Aarau
Die Untersuchungen beziehen sich auf den öffentlichen Raum (vgl. A.3.3.1) der Städte Freiburg, Murten, Biel, Aosta, Luxemburg und Aarau. Es handelt sich dabei um fünf auf unterschiedliche Art und Weise mehrsprachige Städte, die untereinander und mit der einsprachigen Stadt Aarau1 verglichen werden sollen.
Es wurden dazu bewusst fünf mehrsprachige Städte ausgewählt, deren sprachliche und allgemeine Situationen sich zuweilen äusserst deutlich unterscheiden, in einigen Punkten bis zur Gegensätzlichkeit. Die im Folgenden kurz umrissenen Punkte werden für den Vergleich der Resultate aus den fünf mehrsprachigen Städten in C.1 herangezogen.
In Bezug auf die Orte der Untersuchung liegt der Schwerpunkt mit Freiburg, Murten und Biel sowie Aarau auf der Schweiz. Dazu wurden zusätzlich zwei Städte ausgewählt, die ausserhalb der Schweiz und somit in Regionen liegen, die von anderen sprachpolitischen Situationen geprägt sind: Aosta in der Autonomen Region Aostatal in Italien und Luxemburg im gleichnamigen Grossherzogtum.
Auch zwischen den drei Schweizer Städten liegen Unterschiede und Gegensätze vor: Biel liegt im Kanton Bern, während Murten und Freiburg im Kanton Freiburg liegen; Biel anerkennt die Zweisprachigkeit auf Gemeindeebene, Freiburg und Murten nicht; Letztere liegen zwar im gleichen Kanton, nicht aber im gleichen Bezirk, wobei der Bezirk nur im Fall von Murten offiziell zweisprachig ist; In allen drei Städten stehen Deutsch und Französisch in Kontakt, in Biel und Murten überwiegt die deutschsprachige Bevölkerung (in Murten weitaus deutlicher als in Biel), in Freiburg die französischsprachige.
Luxemburg unterscheidet sich von den übrigen zweisprachigen Städten durch seine Dreisprachigkeit (wir beziehen uns auf die offiziellen Sprachen).
Für die Schweizer Städte kann von Mehrheits- und Minderheitensprachen gesprochen werden, während im Fall von Aosta die eine der beiden offiziellen Sprachen kaum über eine Sprachgemeinschaft verfügt und ihre heutige Präsenz in erster Linie politisch und symbolisch begründet ist. Im Fall von Luxemburg kommen den drei Sprachen unterschiedliche Funktionen zu, wodurch wir auch hier nicht von eigentlichen Sprachgemeinschaften sprechen können.
Darüber hinaus sind die gewichtigen Unterschiede in der Bevölkerungszahl (von weniger als 10 000 in Murten bis zu mehr als 100 000 in Luxemburg) und Fläche (von unter 10 km2 für Freiburg bis zu mehr als 50 km2 für Luxemburg) hervorzuheben.
Neben den erwähnten Unterschieden besteht – zusätzlich zur in unterschiedlicher Form und Ausprägung vorhandenen Mehrsprachigkeit – die Gemeinsamkeit der Präsenz der französischen Sprache. Auch diese zeigt sich allerdings in verschiedenen Kontexten: als Mehrheitssprache (Freiburg), als Minderheitensprache (Murten und Biel), als politisch gestützte Sprache mit vornehmlich symbolischer Funktion (Aosta) oder als wichtigste Amtssprache aber nicht wichtigste Hauptsprache der Bevölkerung (Luxemburg).
Eine Tabelle mit weiteren Daten zeigen wir in Anhang F.1.
A.1.3 Fragestellungen
In den folgenden Untersuchungen zu den fünf mehrsprachigen Städten Freiburg, Murten, Biel, Aosta und Luxemburg sowie zur für Vergleiche herangezogenen einsprachigen Stadt Aarau werden wir uns mit den folgenden grundlegenden Fragestellungen befassen:
1 Entspricht die Präsenz der berücksichtigten Sprachen (d.h. der offiziellen und/oder traditionellen Sprachen der jeweiligen Städte) respektive mehrsprachiger1 Einheiten in der Linguistic Landscape der tatsächlichen aktuellen Sprachsituation der jeweiligen Stadt in Bezug auf die Anteile der Sprecherinnen und Sprecher der jeweiligen Sprachen?
2 Entspricht die Präsenz der berücksichtigten Sprachen (d.h. der offiziellen und/oder traditionellen Sprachen der jeweiligen Städte) respektive mehrsprachiger Einheiten in der Linguistic Landscape allfälligen sprachpolitischen und/oder sprachplanerischen Regelungen (falls vorhanden) der jeweiligen Städte und/oder Regionen?
3 Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Zonen (‹Altstadt› vs. Gesamtgebiet) der Städte? Wo sind mehrsprachige Einheiten und Minderheitensprachen resp. weniger vertretene Sprachen mit grösserer Wahrscheinlichkeit anzutreffen?
4 Gibt es in Bezug auf Fragen 1-3 Unterschiede zwischen den Kategorien top-down und bottom-up?
5 Gibt es in Bezug auf Fragen 1-4 Unterschiede zwischen den fünf untersuchten mehrsprachigen Städten und der einsprachigen ‹Vergleichsstadt›?
6 Welche Rolle spielt die grafische Darstellung der verschiedenen Versionen in mehrsprachigen Einheiten?
7 Welche Rolle spielt die (vollständige oder partielle) Übersetzung in mehrsprachigen Einheiten? Gibt es typische Übersetzungsstrategien der mehrsprachigen Linguistic Landscape?
8 Gibt es in Bezug auf die Fragen 6-7 Unterschiede zwischen den Kategorien top-down und bottom-up?
9 Gibt es in Bezug auf die Fragen 6-8 Unterschiede zwischen den fünf untersuchten mehrsprachigen Städten und der einsprachigen Vergleichsstadt?
Die Fragen 1-5 sind Gegenstand der Untersuchungen zu sämtlichen in den jeweiligen Städten erhobenen Einheiten, während die Fragen 6-9 anhand ausgewählter einzelner Beispiele in einem rein qualitativen Ansatz behandelt werden.
Diese Behandlung der Fragestellungen soll schliesslich auch zur Beantwortung der Frage führen, ob eine Methode, die sich ausschliesslich auf eine Betrachtung der Linguistic Landscape im in A.3.3.1 definierten Sinn beschränkt, Aussagen über Sprachdemografie und Sprachpolitik eines bestimmten Territoriums zulässt.
A.2 Sprachgeschichte und Sprachsituation der untersuchten Orte
A.2.0 Mehrsprachigkeit in der Schweiz1
Die Schweiz wird als Bundesstaat auf den drei Staatsebenen Bund, Kanton und Gemeinde verwaltet, wobei jede Einheit der drei Ebenen ihre offiziellen Sprachen festlegt. In einigen Kantonen existiert ausserdem eine zusätzliche dezentralisierende Ebene zwischen Gemeinde und Kanton, bestehend aus Bezirken oder Kreisen, welche ebenfalls offizielle Sprachen bestimmen, was in der vorliegenden Untersuchung insbesondere für die Fälle von Freiburg und Murten von Bedeutung ist (vgl. A.2.1 und A.2.2). Auf die gesetzlichen Grundlagen der Sprachpolitik auf Kantons-, Bezirks- (respektive Kreis-) und Gemeindeebene für die betreffenden Städte und Regionen gehen wir in den jeweiligen Kapiteln ein (A.2.1.2, A.2.2.2, A.2.3.2, A.2.6) und befassen uns hier mit den Bestimmungen auf Bundesebene.
Die offiziellen Landes- und Amtssprachen der Schweiz werden in den Artikeln 4 und 70 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft festgelegt:
Art. 4 Landessprachen
Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
Art. 70 Sprachen
1 Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.
2 Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.
3 Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.
4 Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.
5 Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.
(BV, Art. 4; Art. 70)
Die Sprachenfreiheit wird in Artikel 18 festgehalten:
Art. 18 Sprachenfreiheit
Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.
(BV, Art. 18)
Vier Sprachen erhalten also gemäss Artikel 4 der Bundesverfassung den Status einer «Landessprache» (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), nur drei davon sind jedoch «Amtssprachen des Bundes» gemäss Artikel 70 Absatz 1: Deutsch, Französisch und Italienisch. Rätoromanisch ist lediglich Amtssprache für ausdrücklich an Mitglieder der rätoromanischen Sprachgemeinschaft gerichtete Kommunikation, während die übrige Kommunikation grundsätzlich dreisprachig gewährleistet werden sollte.
Seit 2010 ist zusätzlich das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (kurz Sprachengesetz, SpG, SR 441.1) in Kraft, das zusammen mit der zugehörigen Verordnung (Sprachenverordnung, SpV, SR 441.11) den Umgang mit der schweizerischen Mehrsprachigkeitssituation auf staatlicher Ebene regelt2. In Artikel 2 wird der Zweck des Sprachengesetzes festgehalten:
a. die Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz stärken;
b. den inneren Zusammenhalt des Landes festigen;
c. die individuelle und die institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen fördern;
d. das Rätoromanische und das Italienische als Landessprachen erhalten und fördern.
(SpG, Art. 2)
In Artikel 3 Absatz 1 werden die Grundsätze festgelegt, die der Bund «bei der Erfüllung seiner Aufgaben» zu beachten hat:
a. Er achtet darauf, die vier Landessprachen gleich zu behandeln.
b. Er gewährleistet und verwirklicht die Sprachenfreiheit in allen Bereichen seines Handelns.
c. Er trägt der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung der Gebiete Rechnung.
d. Er fördert die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.
(SpG, Art. 3)
Die Mehrsprachigkeit des Landes wird also gesetzlich anerkannt und soll sowohl im Sinne von individuellen Kompetenzen der Einwohnerinnen und Einwohner als auch in Bezug auf Sprachgebrauch und Kommunikation der Behörden und Institutionen gefördert werden. Dazu vorgesehen sind namentlich Massnahmen im Bereich der Schule (Art. 14, 15 und 16 SpG; Art. 9 und 10 SpV), finanzielle Unterstützungen für die als mehrsprachig anerkannten Kantone Bern, Freiburg, Wallis und Graubünden (Art. 21 SpG; Art. 17 SpV) sowie für die Kantone Tessin und Graubünden zur Förderung der beiden kleinsten Sprachgemeinschaften Italienisch und Rätoromanisch (Art. 22 SpG; Art. 18-25 SpV). Empfehlungen und Bestimmungen zur Vertretung der Sprachgemeinschaften innerhalb der Bundesverwaltung werden ebenfalls abgegeben (Art. 7 SpV).
Die Schweiz kennt im Grundsatz das Territorialitätsprinzip in Sinne einer abgegrenzten räumlichen Verteilung der offiziellen Sprachen. Dieses Prinzip wird in Artikel 70 der Bundesverfassung und im Sprachengesetz lediglich umschrieben: «Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten» (Art. 70 BV); «Er [Der Bund] trägt der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung der Gebiete Rechnung» (Art. 3 Abs. 1 Bst. a SpG). Die Umsetzung erfolgt jedoch durch die Entscheide auf Kantons- und Gemeindeebene, namentlich auch in Bezug auf den Sprachenunterricht an den Schulen3. Das Territorialitätsprinzip bedeutet konkret, dass die Schweiz zwar auf Bundesebene viersprachig ist und dass Kantone und Bezirke mehrsprachig sein können, die Gemeinden jedoch in der Regel eine einzige offizielle Sprache anerkennen. Zu den wenigen Ausnahmen zählt – als einzige Stadt – Biel, nicht aber die Gemeinden Freiburg und Murten (vgl. A.1.2, A.2.2, A.3.2). In Abb. A.2.0.1 bilden wir die entsprechende Karte der Kantone und (offiziellen) Sprachregionen der Schweiz ab:

Durch dieses Prinzip der räumlichen Abgrenzung der Landes- und Amtssprachen unterscheidet sich die Schweiz von anderen mehrsprachigen Ländern wie Luxemburg (vgl. A.2.5), dessen Mehrsprachigkeitspolitik als ‹Funktionsprinzip› bezeichnet werden kann.
Die Zahlen zu den Sprachgemeinschaften in den vier Landessprachen werden regelmässig erhoben. Die letzte vollständige Erhebung in Form einer Volkszählung fand jedoch im Jahr 2000 statt, seither werden jährliche Strukturerhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Volkszählung von 2000 wurden von Lüdi und Werlen in Bezug auf die Sprache ausgewertet (Lüdi/Werlen 2005). Gemäss diesen Auswertungen ist Deutsch die Hauptsprache5 von 63,7% der Wohnbevölkerung6 (4 640 359 Personen), Französisch von 20,4% (1 485 056 Personen), Italienisch von 6,5% (470 961 Personen) und Rätoromanisch von 0,5% (35 095 Personen). 9% (656 539 Personen) bezeichnen eine Nichtlandessprache als Hauptsprache (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 7).
Die folgende Karte (Abb. A.2.0.2) zeigt die Verteilung der vier offiziellen Landessprachen in der Schweiz, indem die dominierende Landessprache nach Gemeinden angegeben wird. Es wird unterschieden zwischen «mittlere», «starke» oder «keine» Dominanz.

Abb. A.2.0.2 7
Die nach dem Jahr 2000 erhobenen Daten lassen sich damit nur bedingt vergleichen, da sie erstens nicht im Rahmen einer umfassenden Volkszählung erhoben wurden, sondern durch eine Strukturerhebung, und da zweitens seit 2010 bei der Frage nach der «Hauptsprache» Mehrfachnennungen möglich sind und das Total von 100% damit überschritten wird. Karten der dominierenden Sprache nach Gemeinden stehen nach 2000 ebenfalls nicht mehr zur Verfügung und wurden ersetzt durch Karten zur Verteilung der Wohnbevölkerung nach Hauptsprachen und Kantonen8.
Eine Auswertung der Erhebungen der Jahre 2010-2012 ergibt für die Wohnbevölkerung folgende Resultate: 65,4% nennen Deutsch als Hauptsprache, 22,6% Französisch, 8,4% Italienisch, 0,6% Rätoromanisch (Pandolfi/Casoni/Bruno 2016: 27)9.
Die Zahlen von 2016 wurden 2018 durch das Bundesamt für Statistik veröffentlicht10: 62,8% nennen Deutsch als Hauptsprache, 22,9% Französisch, 8,2% Italienisch, 0,5% Rätoromanisch11.
Wir konzentrieren uns in unserer Untersuchung auf die in den betreffenden Gebieten auf einer der Staatsebenen anerkannten offiziellen Amts- oder Landessprachen und befassen uns daher auch hier nicht eingehender mit den in der Schweiz präsenten Sprachen ohne offiziellen Status12.
A.2.1 Freiburg (Kanton und Stadt)
A.2.1.1 Sprachgeschichtlicher Überblick
Der Kontakt zwischen romanischer und germanischer Sprache findet im Gebiet des heutigen Kantons Freiburg sehr früh statt. Bevor die Gebiete im 1. Jahrhundert v.Chr. Teil des Römischen Reiches werden, sind sie durch die keltischen Helvetier bevölkert. Im 3. Jahrhundert führen die eingewanderten Alemannen die germanischen Sprachen ein, während die zur selben Zeit eingewanderten Burgunder rasch romanisiert werden (vgl. Mariano 2010: 290).
Die Gründung der Stadt Freiburg erfolgt 1157 durch den Herzog Berchtold IV von Zähringen. Die Stadt erobert bald neue, sowohl deutsch- als auch französischsprachige Gebiete.
Für die Entwicklungen der Sprachsituation sind schliesslich insbesondere die Ereignisse im 15. Jahrhundert wichtig. Nach den Burgunderkriegen wird die Stadt Freiburg 1477 unabhängig und erhält den Status einer freien Reichsstadt (vgl. HLSa; HLSb). Dies hat eine bedeutende Vergrösserung ihrer zugehörigen Gebiete zur Folge, die sie in mehreren Fällen (dazu zählt auch das Gebiet um Murten, vgl. A.2.2.1) zusammen mit Bern als ‹Gemeine Herrschaften› (vgl. HLSc; HLSd) verwaltet. Auch der offizielle Sprachgebrauch ändert sich zu dieser Zeit: Latein wird aufgegeben, zu Gunsten vor allem des Französischen, das erste Amtssprache wird, aber auch des Deutschen (vgl. Altermatt 2003: 22).
Einige Jahre später, 1481, wird der Kanton Freiburg – als erster nicht ausschliesslich deutschsprachiger Kanton – in die Eidgenossenschaft aufgenommen, wodurch die Bedeutung des Deutschen im Kanton weiter gestärkt wird. Deutsch wird 1483 Verwaltungssprache. Sein Gebrauch ist allerdings auf die Beziehungen nach aussen, die Kanzlei, die Räte und die Beziehungen zu den Gemeinen Herrschaften beschränkt (vgl. Altermatt 2003: 26), in den französischsprachigen Gebieten des Kantons bleibt Französisch einzige Verwaltungssprache.
Als 1798 in der Folge des Zusammenbruchs des Ancien Régime die Helvetische Republik entsteht (vgl. HLSe), ändert sich die sprachliche Situation des Gebietes erneut. Im Zuge einer territorialen Neuaufteilung während der Helvetischen Republik werden nicht nur die Region um Murten, sondern auch mehrere französischsprachige Gebiete vollständig Teil des Kantons Freiburg. Französisch wird Kommunikationssprache der Kantonsverwaltung mit der kurzzeitigen Landesregierung, dem Helvetischen Direktorium (vgl. HLSe). Deutsch bleibt zunächst noch Sprache der Kommunikation mit den übrigen Gebieten der Eidgenossenschaft und verliert seinen offiziellen Status zu Beginn des 19. Jahrhunderts ganz (vgl. Altermatt 2003: 29).
Auch nach dem Ende der Helvetischen Republik 1803 und der darauf folgenden Mediationszeit (vgl. HLSf) verändert sich diese Sprachsituation kaum (vgl. Altermatt 2003: 30). Als 1830 ein liberales Regime eingerichtet wird, bleibt eine gewisse Zweisprachigkeit erhalten, als Regierungssprache gilt allerdings ausschliesslich Französisch (vgl. Altermatt 2003: 33).
Nach dem Schweizerischen Bürgerkrieg (‹Sonderbundskrieg›, vgl. HLSg) wird eine neue kantonale Verfassung geschaffen, durch welche die Bezirksverteilung innerhalb des Kantons Freiburg entsteht (vgl. A.2.1.2), die weitestgehend bis heute gilt.
Als es 1857 erneut zu einem Regierungswechsel und zu einer Änderung der Kantonsverfassung kommt, wird der Versuch unternommen, weder das Französische noch das Deutsche zu bevorzugen: Es wird keine offizielle Sprache mehr festgelegt und Französisch bleibt lediglich Originalsprache der juristischen Dokumente.
Spannungen bleiben dennoch nicht aus. Namentlich während des Ersten Weltkriegs sind die Spannungen zwischen Deutsch- und Französischsprachigen, die in der ganzen Schweiz wahrnehmbar sind und namentlich durch die Propaganda der Kriegsparteien in der Schweiz verstärkt werden (vgl. Elsig 2014), in Kanton und vor allem Stadt Freiburg deutlich zu spüren (vgl. Tétaz 2007: 74-75). In der Zwischenkriegszeit wird die deutschsprachige Gemeinschaft zwar stärker in die Kantonsregierung eingebunden, diese versteht den Kanton jedoch nach wie vor als vornehmlich französischsprachig (vgl. Altermatt 2003: 47). Während dem Zweiten Weltkrieg ist die Situation nicht mehr dieselbe. Kulturelle und sprachliche Vielfalt werden als Teil der Schweizerischen Identität verstanden und auch in Freiburg wird diese Haltung geteilt (vgl. Altermatt 2003: 48).
Von der hier mit Blick auf die Sprachsituation kurz umrissenen Geschichte des Kantons hebt sich diejenige der Stadt Freiburg zuweilen ab, was auch für Murten gilt. Auf die (Sprach)geschichte Murtens werden wir in A.2.2.1 eingehen, auf die aktuelle Sprachsituation in Stadt und Kanton Freiburg in A.2.1.2. Hier beleuchten wir zunächst einige sprachgeschichtlich bedeutende Ereignisse in der Stadt Freiburg. Die Stadt wird 1157 gegründet und ihre Bevölkerung besteht bereits zu diesem Zeitpunkt aus deutschsprachigen und französischsprachigen Einwohnerinnen und Einwohnern (Altermatt 2007: 400). Die schwäbische Herkunft der zähringischen Stadtgründer1 und die Abhängigkeit der damals existierenden zwei Klöster von deutschen Provinzen (Altermatt 2003: 19) tragen zur Bedeutung des Deutschen bei, was sich auch in der Toponymie niederschlägt. Gleichzeitig gewinnt Französisch in der Stadt Freiburg rasch an Bedeutung durch die Einwanderung aus den abhängigen französischsprachigen Gebieten. Der Kontakt der beiden Sprachen ist daher seit der Stadtgründung attestiert (vgl. Guex 2010: 58).
Die Stärkung des Deutschen durch den Eintritt in die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert hat im Kantonshauptort Freiburg jedoch besonders deutliche Auswirkungen, während sie in den umliegenden Gebieten weniger zu spüren ist. Im 18. Jahrhundert werden namentlich durch die in der Stadt wohnhaften Patrizierfamilien wieder intensivere Beziehungen mit Frankreich gepflegt (vgl. Villiger/Bourceraud 2008: 21). Als die französische Sprache zu dieser Zeit im gesamten Kanton wieder an Bedeutung gewinnt, ist daher auch diese Bewegung in der Stadt stärker zu spüren als in anderen Kantonsgebieten. Die Veränderungen der sprachlichen Situation und die wiederholten Wechsel des Status der beiden Sprachen Französisch und Deutsch sind also in der Stadt Freiburg grundsätzlich stärker als anderswo in den heutigen Kantonsgebieten. Dies gilt ebenso für die erwähnten Spannungen während dem Ersten Weltkrieg und für eine positivere Haltung gegenüber dem Sprachkontakt während des Zweiten Weltkriegs und bis heute (vgl. z.B. Wicht-Pierard 2007: 171).
A.2.1.2 Aktuelle Sprachsituation
Bevor wir die aktuellen sprachdemografischen und sprachpolitischen Gegebenheiten von Kanton und Stadt Freiburg zusammenstellen, möchten wir auf die Entwicklungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eingehen und ziehen dazu im Wesentlichen die Untersuchung von Altermatt (2003) heran, in der Folgendes festgestellt wird:
[L]es deux décennies suivant la Seconde Guerre mondiale furent essentiellement marquées par la continuité d’une situation linguistique inégalitaire et discriminante envers la minorité germanophone. […]
À la fin des années 1950, la situation linguistique et le biculturalisme furent l’objet d’un regain d’intérêt, notamment de la part des milieux culturels […]. Les revendications de plus en plus explicites de la minorité ainsi que leur articulation à travers des organismes privés (DFAG [Deutschfreiburgische Arbeitsgemeinschaft]) ou publics (Grand Conseil) contribuèrent à la sensibilisation progressive des autorités cantonales. […] La consécration de l’article constitutionnel sur les langues cantonales au tournant des années 1980/90 marqua le point culminant de ce mouvement vers l’égalité linguistique qui, par ailleurs, continue encore au XXIe siècle. (Altermatt 2003: 308-309)
Er nennt im Weiteren ein Ungleichgewicht zwischen sprachlicher Realität und administrativer Praxis:
La situation du canton de Fribourg en général et des districts du Lac et de la Sarine en particulier démontre que des problèmes sont susceptibles d’apparaître dans des régions où on assiste à un déséquilibre trop marqué entre la réalité linguistique (bilinguisme) et la pratique administrative (monolinguisme). (Altermatt 2003: 313)
Dennoch wird eine verstärkte Anerkennung der Zweisprachigkeit auf Kantonsebene eingeräumt:
Malgré ces quelques points ambigus, le bilinguisme fribourgeois s’est fortement développé dans la deuxième moitié du XXe siècle. La politique des langues du canton de Fribourg tend résolument vers un renforcement de la coexistence linguistique et vers une application des avantages du biculturalisme. Le bilinguisme n’a jamais été autant favorisé et valorisé qu’à la fin du XXe et au début du XXIe siècles. (Altermatt 2003: 315)
Trotz der erwähnten verstärkten Massnahmen für eine Unterstützung der Zweisprachigkeit seit Ende des 20. Jahrhunderts scheint im Kanton Freiburg eine stetige Abnahme der Minderheiten auf allen Ebenen stattzufinden. Wie die von Altermatt (2003: 348-350) betrachteten Zahlen aufzeigen, findet von 1990 bis 2000 sowohl auf kantonaler Ebene als auch in den meisten Bezirken und Gemeinden eine Abnahme der Sprechenden der jeweiligen Minderheitensprache statt. Für die Stadt Freiburg stellt Altermatt die folgenden Veränderungen fest (vgl. A.2.2.2 für die entsprechende Auswertung für Murten):
En 100 ans (1888-1990) : diminution importante (-9.41) / en 50 ans (1941-1990) : diminution significative (-7.0) / en 30 ans (1960-1990) / diminution significative (-7.0) (vgl. Altermatt 2003: 348-350).
Die Grundlagen der regionalen Sprachpolitik hängen wiederum von der Aufteilung in verschiedene Staats- und Verwaltungsebenen ab. Der Kanton Freiburg ist einer der vier offiziell mehrsprachigen Kantone der Schweiz (vgl. A.2.0) und wird administrativ in sieben Bezirke unterteilt. Vier davon sind offiziell französischsprachig (Broye, Glâne, Gruyère2, Sarine (Saane)3 und Veveyse), einer deutschsprachig (Sense) und einer zweisprachig (See/Lac). Die in der vorliegenden Untersuchung betrachteten Städte Freiburg und Murten sind Hauptorte der Bezirke Saane respektive See (vgl. A.2.2.2).
In Artikel 6 der Verfassung des Kantons Freiburg werden Deutsch und Französisch als Amtssprachen auf kantonaler Ebene festgelegt. Gleichzeitig wird in Absatz 2 das Territorialitätsprinzip – im Gegensatz zu den schweizerischen Bestimmungen auf Bundesebene, vgl. A.2.0 – explizit als solches bezeichnet:
Art. 6 Sprachen
1 Französisch und Deutsch sind die Amtssprachen des Kantons.
2 Ihr Gebrauch wird in Achtung des Territorialitätsprinzips geregelt: Staat und Gemeinden achten auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.
3 Die Amtssprache der Gemeinden ist Französisch oder Deutsch. In Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit können Französisch und Deutsch Amtssprachen sein.
4 Der Staat setzt sich ein für die Verständigung, das gute Einvernehmen und den Austausch zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften. Er fördert die Zweisprachigkeit.
5 Der Kanton fördert die Beziehungen zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz.
(Verfassung FR, Art. 6)
Die Gemeinden des Kantons Freiburg hätten zwar auch die gesetzliche Grundlage für Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip (Art. 6 Abs. 3 Verfassung FR), bisher hat jedoch keine Freiburger Gemeinde davon Gebrauch gemacht. Für die Stadt Freiburg gibt es keine weitergehenden Bestimmungen zur Sprachpolitik (vgl. z.B. Brohy 2011: 110).
Gemäss den Statistiken zu den Hauptsprachen aus der Volkszählung von 2000 war eine Mehrheit der Wohnbevölkerung von 63,2% französischsprachig und eine Minderheit von 29,2% deutschsprachig (Lüdi/Werlen 2005: 23). In den letzten verfügbaren Erhebungen von 20164 (vgl. A.2.0 in Bezug auf die Vergleichbarkeit mit Erhebungen bis und mit 2000) nannten von den 305 603 Einwohnerinnen und Einwohnern5 80 116 Deutsch als Hauptsprache6 und 209 109 Französisch. Im Saanebezirk sind es 2014-2016 (kumuliert) 13 512 mit Deutsch als genannter Hauptsprache zu 80 909 mit Französisch (2000: 14,5% zu 75,3%, vgl. Lüdi/Werlen 2005: 93). Für die Stadt Freiburg stellen Lüdi/Werlen (2005: 93) für das Jahr 2000 Anteile von 63,6% Französischsprachigen zu 21,2% Deutschsprachigen fest.
A.2.2 Murten
A.2.2.1 Sprachgeschichtlicher Überblick
Die Anfänge der Besiedelung der Region vor der Gründung der Stadt Murten ist mit den Gegebenheiten im übrigen Gebiet des heutigen Kantons Freiburg vergleichbar (vgl. A.2.1.1): Besiedelung durch Helvetier, römische Einflüsse durch die Gründung der Kolonie Aventicum, Einwanderung der Burgunder und Alemannen (vgl. Mariano 2010: 290). Romanische und germanische Sprache stehen auch hier sehr früh in Kontakt.
1034 wird die Stadt Murten in der Folge eines Konflikts im Zuge der Auseinandersetzungen über das Erbe Rudolfs von Burgund zerstört (vgl. Mariano 2010: 294-295). Seit der Gründung der Stadt Freiburg (vgl. A.2.1.1) sind die Zähringer in der Region präsent und Ende des 12. Jahrhunderts gründen sie mutmasslich eine neue Stadt Murten an der Stelle der zerstörten Burgunderstadt (Mariano 2010: 302; HLSh). Wie in Freiburg hat auch in Murten die Ankunft der Zähringer die Bedeutung der deutschen Sprache verstärkt.
Nach dem Ende der Zähringerherrschaft 1218 durch den Tod Herzog Berchtolds V verlaufen die Entwicklungen in Murten jedoch anders als in Freiburg. Murten und Bern werden seither direkt durch Kaiser Friedrich II regiert, während Freiburg zusammen mit anderen Städten an die Dynastie der Kyburger fällt. In der Folge des Konfliktes zwischen den Städten, die sich unter dem Schutz des Kaisers befinden, und denjenigen unter Schutz der Kyburger stellt sich Murten unter den Schutz von Peter von Savoyen, der im Anschluss Herrscher der Stadt Murten wird (vgl. Mariano 2010: 307-309). Die Zeit der Herrschaft Savoyens in Murten dauert bis 1475, anschliessend fällt das Territorium als ‹Gemeine Herrschaft› an Freiburg und Bern.
Während die vorherrschende Sprache in der Savoyerzeit noch Französisch war, wird Murten nun unter dem Einfluss von Bern zunehmend deutschsprachig. 1530 schliesst sich Murten der Reformation an, wie Bern bereits zwei Jahre zuvor. Die Orientierung Murtens in Richtung Bern und weg vom katholischen Freiburg wird dadurch noch verstärkt, was gleichzeitig eine zunehmende Bedeutung der deutschen Sprache zur Folge hat (vgl. Altermatt 2003: 27).
Während der Zeit des Ancien Régime bleibt Murten Gemeine Herrschaft von Freiburg und Bern, bevor es 1803 durch die Mediation (vgl. A.2.1.1) definitiv Teil des Kantons Freiburg wird. Die sprachliche Situation scheint sich dadurch allerdings nicht zu verändern (vgl. HLSh).
Murten bleibt Teil des Kantons Freiburg, behält aber seine Orientierung nach Bern bei, begünstigt durch die Konfession und die deutschsprachige Mehrheit. Im 19. Jahrhundert nimmt auch in Murten die Industrialisierung zu und ein früher Tourismus gewinnt bereits vor dem Ersten Weltkrieg an Bedeutung. Internationale Unternehmen werden sich erst später in Murten niederlassen. Ein entscheidender Faktor für die Bekanntheit der Kleinstadt Murten innerhalb der Schweiz ist die Tatsache, dass die zweite Schlacht der Burgunderkriege 1476 auf dem Stadtgebiet ausgetragen wurde. Die Gedenkfeier von 1876 trägt wesentlich zu den Anfängen des Tourismus in Murten bei. In näherer Vergangenheit erhält Murten durch die Landesausstellung ‹expo.02› im Jahr 2002 erneut nationale Beachtung (vgl. HLSh).
A.2.2.2 Aktuelle Sprachsituation
Die Stadt Murten ist heute Hauptort des zweisprachigen Seebezirks/District du Lac, der als einziger der sieben Bezirke des Kantons Freiburg offiziell zweisprachig ist und Deutsch und Französisch als Amtssprachen auf Bezirksebene anerkennt, während seine einzelnen Gemeinden offiziell wiederum einsprachig sind. Gemäss den Resultaten der Erhebungen des Bundesamtes für Statistik für 2014-2016 (kumuliert) nennen 22 550 Einwohnerinnen und Einwohner des Seebezirks Deutsch und 11 320 Französisch als Hauptsprache, wobei Mehrfachnennungen möglich sind.
Wie für die Stadt Freiburg werden auch für die Gemeinde Murten (vgl. A.2.1.2) keine sprachpolitischen Grundlagen explizit festgehalten, eine Regelung zur Sprachpolitik findet sich in den Gemeindereglementen nicht1. Die Gemeinde ist offiziell deutschsprachig, verfügt aber über eine französischsprachige Minderheit. Gemäss den aktuellsten Zahlen gelten die 8 218 Einwohnerinnen und Einwohner von Murten zu 83% als deutschsprachig und zu 15% als französischsprachig2. Im Unterschied zu den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik sind Mehrfachnennungen hier nicht zugelassen. Offiziell ist die Gemeinde deutschsprachig. In A.2.1.2 haben wir mit Altermatt die Entwicklung der Minderheitensprache in Freiburg gezeigt. Die gleiche Untersuchung für Murten bietet das folgende Bild:
En 100 ans (1888-1990) : diminution faible (-0.53))/ en 50 ans (1941-1990) : augmentation faible (+2.0) / en 30 ans (1960-1990) / augmentation faible (+0.8) (Altermatt 2003: 348-350)
Die französischsprachige Minderheit in Murten ist also zwar kleiner als die deutschsprachige Minderheit in Freiburg, jedoch ist die Situation in Murten während dem gesamten 20. Jahrhundert stabiler als jene in Freiburg. Die Zahl der Sprechenden der Minderheitensprache Französisch hat auf die 100 Jahre zwischen 1888 und 1990 gesehen zwar insgesamt leicht ab-, gegen Ende dieser Zeitspanne jedoch wieder etwas zugenommen.
Dieser Unterschied zwischen den Städten Freiburg und Murten entspricht auch der allgemeinen Situation in den jeweiligen Bezirken. Im Saanebezirk mit Hauptort Freiburg ist die Mehrheitssprache in allen 46 Gemeinden Französisch. In 32 dieser Gemeinden hat die deutschsprachige Minderheit von 1990 bis 2000 abgenommen. Im Seebezirk mit Hauptort Murten ist die Abnahme der Sprechenden der jeweiligen Minderheitensprache insgesamt schwächer als im Saanebezirk und betrifft hier hauptsächlich das Französische in den Gemeinden mit deutschsprachiger Mehrheit. Die Abnahme der Minderheiten stärkt also das Französische im Saanebezirk und in etwas schwächerer Form das Deutsche im Seebezirk (vgl. Altermatt 2003: 264-271).
A.2.3 Biel
A.2.3.1 Sprachgeschichtlicher Überblick
Im Gegensatz zu den Gebieten der heutigen Städte Freiburg und Murten (vgl. A.2.1.1 und A.2.2.1) sind für die Region der heutigen Stadt Biel keine Belege für eine Besiedelung in der vorrömischen Zeit vorhanden (vgl. HLSi). Die erste bekannte Besiedelung ist diejenige durch die Alemannen im 6. oder 7. Jahrhundert. Wie im Gebiet des heutigen Kantons Freiburg (vgl. A.2.1.1) fand zwar auch in dieser Gegend früh ein erster Kontakt zwischen romanischer und germanischer Kultur statt, jedoch nur vorübergehend: «[A]b dem 8. Jh. dominierte das germanische Kulturelement» (HLSi: 1.2.).
Die Stadt Biel kann nicht seit ihrer Gründung als zweisprachig bezeichnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt zwischen 1225 und 1230 durch den Bischof von Basel, Heinrich II von Thun, gegründet wurde (vgl. HLSi) und somit zu einer Zeit, in der die betreffende Gegend längst deutschsprachig war. Seit ihrer Gründung befindet sich die Stadt in einer angespannten Situation zwischen verschiedenen Machthabern und Bündnispartnern. Sie ist gleichzeitig Verwaltungszentrum eines Teils des Basler Fürstbistums, emanzipiert sich aber rasch von der Herrschaft durch den Bischof und schliesst im 13. Jahrhundert eigene Verträge ab, dies unter anderem mit der Stadt Bern, was 1367 zum Krieg zwischen Bern und der bischöflichen Herrschaft in Basel führt. In der Folge fällt Biels Nachbarort Nidau an Bern. Biel wird somit zur Grenzstadt der bischöflichen Gebiete, wodurch der Aufbau eines eigenen Herrschaftsgebietes verhindert wird (vgl. HLSi).
Im 15. Jahrhundert erhält die Stadt den Status eines zugewandten Ortes der Schweizerischen Eidgenossenschaft1, wird somit nicht als vollberechtigter Ort anerkannt und bleibt sogenannte ‹Landstadt› unter fürstbischöflicher Herrschaft.
Die Französische Revolution stellt schliesslich einen entscheidenden Moment der Stadtgeschichte dar, der sich auch auf die Sprachsituation der Stadt auswirken sollte. Nachdem Frankreich 1793 zunächst Teile des Fürstbistums Basel annektiert hatte, wurde 1798 schliesslich auch die Stadt Biel als ‹Canton de Bienne› innerhalb des ‹Département du Mont-Terrible› für kurze Zeit Teil Frankreichs (vgl. HLSi). Innerhalb des Departements, das grösstenteils aus Gebieten des heutigen Kantons Jura bestand, wird Deutsch zur Minderheitensprache. Das Französische gewinnt in Biel zunächst an Präsenz durch die Anwesenheit französischer Funktionäre und Soldaten, die sich von dort aus auf den Angriff auf Bern vorbereiten. Dieser endet mit der Niederlage Berns und führt schliesslich zur Gründung der Helvetischen Republik (vgl. HLSe). Die französische Sprache wird aber auch zur offiziellen Sprache der Administration, anscheinend ohne grossen Widerstand der Bieler Bevölkerung: «Dès le 20 mars 1798, la correspondance administrative fut tenue en français, comme si ce changement avait été la chose la plus naturelle du monde» (Kaegi 2013: 472).
Biel blieb auch nach dem Ende der Helvetischen Republik unter französischer Herrschaft (nun innerhalb des neuen ‹Département du Haut-Rhin›) bis zur Niederlage Napoleons 1814 und wird im Zuge der Entscheidungen des Wiener Kongresses schliesslich Teil des Kantons Bern, obwohl sich grosse Teile der Bevölkerung einen eigenständigen Kanton Biel innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft wünschen. Das Verhältnis zum Kanton Bern ist zunächst weiterhin angespannt:
Die Skepsis gegenüber Bern blieb bestehen. Ein Teil der Bieler Bürger schloss sich aus den verschiedensten Motiven der liberalen Opposition gegen das Berner Regime an […]. 1832 wurde Biel Hauptort des gleichnamigen, neu geschaffenen Amtsbezirks. Erst mit der einsetzenden Demokratisierung während der Regenerationszeit begannen die Bieler, sich mit dem Staat Bern zu identifizieren. (HLSi: 3.1.1.)
Bis heute ist die Stadt Teil des Kantons Bern geblieben und seit 2010 Hauptort des Verwaltungskreises Biel/Bienne (vgl. A.2.3.2). Die hier kurz beschriebenen Ereignisse bis zur Aufnahme der Stadt in den Kanton Bern hatten – mit Ausnahme der französischen Periode – kaum Auswirkungen auf die Sprachsituation der bis dahin deutschsprachigen Stadt, in der das Französische lediglich durch den Kontakt mit französischsprachigen Gebieten (vgl. Werlen 2010: 10) und seit dem 18. Jahrhundert als «zweite Umgangs- und Bildungssprache» der Oberschicht (HLSi: 2.7.) gebräuchlich war. Dies ändert sich mit der raschen Stadtentwicklung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in deren Folge sich die überbaute Fläche rund verzehnfacht. Die Stadt erlebt namentlich dank dem Uhrmacherhandwerk, das als Ersatz für die gescheiterte Baumwollindustrie eingeführt wird, einen wirtschaftlichen Aufschwung.
Für diesen neu in Biel angesiedelten Zweig werden zahlreiche Arbeitskräfte aus den französischsprachigen Gebieten des nahegelegenen Jura in die Stadt geholt (vgl. Kaestli 2013a: 666). Erst diese Einwanderungen legen den eigentlichen Grundstein für die heutige Zweisprachigkeit der Stadt Biel, die also im Vergleich zu Murten und Freiburg (vgl. A.2.1.1 und A.2.2.1) sehr spät entstanden ist. Die Zweisprachigkeit scheint jedoch sehr schnell in die städtische Realität integriert worden zu sein. Bereits 1845 wird auf eine Forderung der französischsprachigen Gemeinschaft des Uhrmacherhandwerks die erste französische Schule eröffnet, die zunächst als private Einrichtung funktioniert und später von der Gemeinde übernommen wird. Auch ein erstes Projekt für eine zweisprachige Schule existiert bereits zu dieser Zeit: Das Schulreglement von 1857 sieht keine französischsprachigen Schulen, sondern zweisprachigen Unterricht für alle vor. Das Projekt scheitert schliesslich am Mangel an zweisprachig qualifizierten Lehrkräften (vgl. Kästli 2013a: 670). 1893 nimmt die französischsprachige Bevölkerung Biels mit der Umgestaltung der politischen Institutionen der Gemeinde erstmals offizielle Vertretungen in der Stadtpolitik ein (vgl. Kästli 2013b: 756).
Im 19. Jahrhundert findet aber auch eine Einwanderung aus deutschsprachigen Gebieten statt, die ihrerseits Einfluss auf den Sprachgebrauch der deutschsprachigen Stadtbevölkerung hat:
[Es] wirkte sich aber auch die deutschsprachige Einwanderung aus dem benachbarten Seeland aus. Die Einwanderer brachten berndeutsche Dialekte mit und trugen so zur Veränderung des Bieler Dialekts bei. (Werlen 2010: 11)
Das schnelle Wachstum der Stadt führte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schliesslich auch zu einer Verschiebung des Stadtzentrums weg von der Altstadt, «indem der Schüssübergang zwischen Altstadt und dem 1923 eingeweihten neuen […] Bahnhof […] als Zentralplatz gestaltet wurde» (HLSi: 3.2).
Während die Spannungen zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweizer Bevölkerung während des Ersten Weltkriegs in Freiburg deutlich zu spüren sind (vgl. A.2.1.1), sind die Auswirkungen im nunmehr zweisprachigen Biel geringer. Zwar finden sich auch in Biel Anzeichen für unterschiedliche Sympathien der beiden Sprachgemeinschaften, beispielsweise in der Presse, Konflikte bleiben jedoch aus (vgl. Gaffino 2013a: 779-782).
Nach dem Zweiten Weltkrieg wird die französischsprachige Minderheit stärker in das politische und kulturelle Leben der Stadt eingebunden, wodurch auch die Präsenz der französischen Sprache im öffentlichen Raum zunimmt. 1947 wird erstmals ein französischsprachiger Stadtpräsident gewählt, in dessen Amtszeit 1955 das erste französischsprachige Gymnasium eröffnet wird. Mit dem ‹Capitole› und seinem Gastspieltheaterbetrieb wird Französisch auch zu einer Sprache des Bieler Kulturlebens. Stimmen, die dieser Entwicklung kritisch gegenüberstehen und eine Schwächung der Übermacht der Mehrheitssprache Deutsch ablehnen, existieren zwar, werden aber wenig beachtet, wie das Beispiel der Zeitung Der Bieler zeigt, die mit ihrer antifranzösischen Haltung in Biel keinen Verlag findet und in Zürich erscheinen muss (Gaffino 2013b: 897-903).
A.2.3.2 Aktuelle Sprachsituation
Biel ist heute Hauptort des Verwaltungskreises Biel/Bienne, der zusammen mit dem Verwaltungskreis Seeland zur gleichnamigen Verwaltungsregion Seeland gehört. Sowohl der Kanton Bern als auch der Verwaltungskreis Biel/Bienne sind offiziell zweisprachig, unter grundsätzlicher Einhaltung des Territorialitätsprinzips. Die gesetzliche Grundlage dafür regelt Artikel 6 der Verfassung des Kantons Bern (während Artikel 15 die Sprachfreiheit gewährleistet):
Art. 6 Sprachen
1 1 Das Deutsche und das Französische sind die bernischen Landes- und Amtssprachen.2 Die Amtssprachen sinda das Französische in der Verwaltungsregion Berner Jura,b das Deutsche und das Französische in der Verwaltungsregion Seeland sowie im Verwaltungskreis Biel/Bienne,c das Deutsche in den übrigen Verwaltungsregionen sowie im Verwaltungskreis Seeland.3 Die Amtssprachen der Gemeinden in den Verwaltungskreisen der Verwaltungsregion Seeland sinda das Deutsche und das Französische für die Gemeinden Biel/Bienne und Leubringen,b das Deutsche für die übrigen Gemeinden.4 Kanton und Gemeinden können besonderen Verhältnissen, die sich aus der Zweisprachigkeit des Kantons ergeben, Rechnung tragen.5 An die für den ganzen Kanton zuständigen Behörden können sich alle in der Amtssprache ihrer Wahl wenden.
(Verfassung BE, Art. 6)
Die Verfassung des Kantons Bern regelt in diesem Artikel auch die offizielle Anerkennung der französischen und deutschen Sprache in der Gemeinde Biel. Diese bildet also – zusammen mit der Gemeinde Leubringen – eine der wenigen Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip (sofern dieses als territoriale Aufteilung einsprachiger Gebiete verstanden wird) und ist die einzige Schweizer Stadtgemeinde, die eine solche Ausnahme darstellt. Diese offizielle Anerkennung zweier Sprachen bedeutet einen Unterschied zu den Situationen in Freiburg und Murten (vgl. A.2.1.2 und A.2.2.2). In Artikel 3 der Stadtordnung (Stadt Biel, SGR 101.1) wird die offizielle Zweisprachigkeit Biels auf Gemeindeebene wiederholt1:
Art. 3 – Amtssprachen
1 1 Deutsch und Französisch sind gleichberechtigte Amtssprachen im Verkehr mit städtischen Behörden und mit der Stadtverwaltung.
2 2 Städtische Erlasse und amtliche Mitteilungen an die Bevölkerung sind in deutscher und französischer Sprache abzufassen.
(Stadtordnung Biel, Art. 3)
Auch im Bereich der Schule2 oder des kulturellen Angebots wird die Zweisprachigkeit Biels hervorgehoben und soll gefördert werden. Die Stadt betont die Anerkennung und Förderung der Zweisprachigkeit regelmässig in ihrer Kommunikation nach aussen, beispielsweise auf ihrer Website (vgl. auch Brohy 2011: 114)3, durch Slogans wie «Biel/Bienne – la bilingue» (vgl. B.3.6) oder «Willkommen in Biel/Bienne – grösste zweisprachige Stadt der Schweiz und Uhrenweltmetropole»4, und die Zweisprachigkeit wird gerne als prägendes Merkmal dargestellt, oder wie es Werlen (2010: 9) ausdrückt: «Neben Biel gelten verschiedene andere Schweizer Gemeinden als zweisprachig, aber keine ist es so offensichtlich und so programmatisch.» Die Gemeinde untersucht und überwacht den Zustand ihrer Zweisprachigkeit durch Einrichtungen wie das Forum für die Zweisprachigkeit mit dem ‹Barometer der Zweisprachigkeit›5, der beispielsweise für 2008 zu einem äusserst positiven Schluss kommt, zusammengefasst in Conrad/Elmiger 2010:
Die Zweisprachigkeit wird in Biel gelebt und sie ist breit akzeptiert. Sie ist ein Bestandteil der Identität der BewohnerInnen. Diese realisieren auch, dass die Stadt bestrebt ist, diese Besonderheit zu fördern. Die Anstrengungen hierzu werden von der gesamten Bevölkerung vorteilhaft aufgenommen und sie wirken sich positiv auf das Zusammenleben in Biel aus. (Conrad/Elmiger 2010: 106)
Auch die Ausgabe von 2016 kommt weitgehend zu den erhofften Resultaten, wie die Zusammenfassung auf der entsprechenden Website zeigt:
Die Ergebnisse der breit angelegten, von Juni bis Februar 2016 durchgeführten Umfrage unter der Bieler Bevölkerung zeigen, dass die Zweisprachigkeit in der Seelandstadt acht Jahre nach dem letzten «Barometer» weiterhin positiv bewertet wird. Obwohl die Zweisprachigkeit ein fester Bestandteil der Identität der Bieler‑innen ist und in den Augen der Bevölkerung mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt, sind die Französischsprachigen in diesem Jahr unzufriedener als 2008.6
Es gilt jedoch auch festzuhalten, dass die Einwohnerinnen und Einwohner trotz der Anerkennung der institutionellen Zweisprachigkeit auf Gemeindeebene durch die Stadtverwaltung als jeweils einsprachig verstanden werden.
[Die] Ausgestaltung der amtlichen Zweisprachigkeit enthält einen inneren Widerspruch. Die Stadt selbst versteht sich als zweisprachig – aber sie betrachtet die Bewohnerinnen und Bewohner nur als einsprachig deutsch oder französisch. Zweisprachige Personen werden von der Stadt immer einer der beiden Sprachgruppen zugeteilt. Individuelle Zweisprachigkeit ist gewissermassen nicht vorgesehen – ausser bei den Angestellten der Stadt, von denen verlangt wird, dass sie mit den Bürgerinnen und Bürgern in beiden Sprachen umgehen können. (Werlen 2010: 13)
Dies wiederum entspricht der Fragestellung nach der Hauptsprache in den Schweizer Volkszählungen bis 2000 (vgl. A.2.0). Gemäss den Ergebnissen dieser Volkszählung von 2000 gelten in Biel denn auch 55,4% als deutschsprachig und 28,1% als französischsprachig, als Hauptsprache von 16,4% gelten weder Deutsch noch Französisch (vgl. Werlen 2010: 12). Die Kompetenzen in der jeweils anderen Sprache (Deutsch oder Französisch) scheinen jedoch gemäss den Untersuchungen des ‹Barometers der Zweisprachigkeit› bei einem grossen Teil der Stadtbevölkerung sehr hoch zu sein7.
Die Strukturerhebungen des Bundesamtes für Statistik lassen seit 2010 Mehrfachnennungen zu (und stehen für Biel als «grosse Stadt» auch nach Jahr zur Verfügung). Im Jahr unserer hauptsächlichen Datenerhebung in Biel, 2015, nennen 23 792 Deutsch und 15 385 Französisch als Hauptsprache8.
Für den Verwaltungskreis Biel/Bienne sind es 2014-2016 (kumuliert) 62 417 für Deutsch und 26 370 für Französisch, welches in der Stadt also im Verhältnis zu Deutsch häufiger als Hauptsprache genannt wird als im umliegenden Gebiet des Verwaltungskreises.
A.2.4 Aosta (Region Aostatal und Stadt Aosta)
A.2.4.1 Sprachgeschichtlicher Überblick
Der Schwerpunkt liegt in diesem kurzen Überblick über die Geschichte der heutigen Autonomen Region Aostatal und der Stadt Aosta auf denjenigen Ereignissen, die einen massgeblichen Einfluss hatten auf die aktuelle Sprachsituation, wie wir sie in A.2.4.2 beschreiben werden. Für eine ausführlichere Darstellung der Geschichte des Aostatals verweisen wir auf den historischen Abriss von Bauer 1999 (5-219), der auch als Grundlage dieser Übersicht dient.
Bereits die Fragen nach der ersten Besiedelung des Aostatals sind für spätere (sprach)politische Diskussionen von Bedeutung. Als erste Bewohner des Aostatals gelten die Salasser. Es wird davon ausgegangen, dass sie im 1. Jahrtausend v.Chr. in die Region einwanderten (Bauer 1999: 6). Unklar ist jedoch ihre Zuordnung:
Der in der Fachwelt ausgetragene Disput, ob die Salasser nun den Ligurern […] oder den Kelten […] zuzuordnen seien, ist insofern delikater Natur, als mit den Argumentationsstrategien beider Seiten fallweise auch ideologisch-nationalistische Hintergedanken verbunden sind. Das Prinzip, von dem vielfach ausgegangen wird, ist unschwer zu durchschauen: Wer nachweisen kann, dass die von der Historiographie dokumentierte sogenannte Urbevölkerung der VDA [Valle d’Aosta=Aostatal] der ihm genehmen Ethnie X angehört, fühlt sich im Recht, kultur- bzw. sprachpolitische Argumentationen des Typs X voranzutreiben und zugleich die gegnerische Ansicht des Typs Y abzulehnen. Für Vegezzi-Ruscalla beispielsweise waren die ersten Valdostaner eindeutig südangebundene Ligurer, ein Grund mehr, die VDA als genuin italienisch einzustufen und alles Französische zu bekämpfen. (Bauer 1999: 7)
Die Romanisierung des Aostatals setzt mit der Gründung der römischen Kolonie Augusta Praetoria Salassorum und ihrer strategisch gelegenen und daher rasch wachsenden Hauptstadt Augusta Praetoria (das heutige Aosta) im Jahr 25 v.Chr. ein (Bauer 1999: 13-17). Nach dem Untergang des weströmischen Reichs im Jahr 476 steht die Region in kurzen Abständen unter verschiedenen Herrschaften.
Die Ausrichtung nach Westen beginnt 575, als das Aostatal Teil des franko-burgundischen Reichs wird (dem es anschliessend während fast drei Jahrhunderten angehört, vor einer wahrscheinlichen Zugehörigkeit zum Burgund) und als sich das Bistum Aosta, bis dahin von Mailand abhängig, in den Einfluss des Bistums Vienne stellt. Die neue Ausrichtung hat auch Einfluss auf die sprachliche Situation:
Damit beginnt definitiv die sprachliche Orientierung hin zur Galloromania (speziell zur heutigen Dauphiné, zu Savoyen und zum Wallis). Pont-Saint-Martin ist, durchaus im Sinn einer Sprachgrenze, wieder Grenzort zur Ebene hin, in der weiterhin die Langobarden herrschen, und wird es solange bleiben, bis die Herzöge von Savoyen in die Poebene vorstossen. (Bauer 1999: 18)
Die Einflüsse der geschichtlichen Ereignisse auf die sprachliche Situation sind, gemäss Bauer, für die geschriebene und für die gesprochene Sprache getrennt zu betrachten. Als gesprochene Sprache wird Frankoprovenzalisch bezeichnet (vgl. Bauer 1999: 20), während Latein weiterhin Schriftsprache bleibt.
Das 11. Jahrhundert wird schliesslich als Beginn der jahrhundertelangen Herrschaft Savoyens im Aostatal verstanden (Bauer 1999: 25), die mit der Charte des franchises von 1191, welche zunächst nur für die Stadt Aosta und erst später für weitere Gebiete gilt, offiziell bestätigt wird.
Innerhalb Savoyens erhält das Aostatal im 16. Jahrhundert eine gewisse Autonomie und mit dem ‹Conseil des Commis› eine regionale Regierung. Diese Epoche der Herrschaft von Herzog Emmanuel-Philibert ist auch für die Sprachsituation von besonderer Bedeutung:
Der Herzog betrieb Sprachpolitik im wahrsten Wortsinn, als er, ähnlich der […] 1539 verordneten ordonnance von Villers-Cotterêts, das Lateinische in den Gerichtsakten offiziell ersetzen liess. Im Piemont schrieb er 1560 Italienisch vor, im Aostatal 1561 Französisch. (Bauer 1999: 39)
Französisch wird also offizielle Schriftsprache der Region. Jablonka hält allerdings fest, dass die im Edikt von 1561 vorgeschriebene «langue françoise» durchaus auch das Frankoprovenzalische zugelassen haben könnte (vgl. Jablonka 1997: 47-48). Im mündlichen Gebrauch herrscht jedenfalls klar das Frankoprovenzalische vor (vgl. Bauer 1999: 41). Italienisch wird im benachbarten und teilweise ebenfalls von Savoyen beherrschten Piemont verwendet und scheint sich zu dieser Zeit auch ins Aostatal auszubreiten, allfällige offizielle Dokumente auf Italienisch werden im Aostatal jedoch von Emmanuel-Philibert untersagt (vgl. Bauer 1999: 44). Auch seine Nachfolger im 17. Jahrhundert halten an den Privilegien des Aostatals und am offiziellen und ausschliesslichen Gebrauch des Französischen (und vielleicht auch des Frankoprovenzalischen) fest, welches namentlich durch Bildungsinstitutionen wie das Collège Saint-Bénin oder die Dorfschulen vermittelt wird.
Auch als das Herzogtum Savoyen-Piemont 1713 vergrössert und zum Königreich von Sizilien wird, behält das Aostatal weitgehend seine Sonderstellung. Erst als 1730 Karl Emmanuel III Herzog wird, ändert sich die Situation im Aostatal, das nach und nach seine Privilegien verliert, bis zum Ende des sogenannten ‹Régime valdotain› durch die Abschaffung des ‹Conseil des Commis›.
Nach der französischen Revolution schliesslich gelangt mit der Annexion Savoyens auch das Aostatal unter französische Herrschaft und wird Teil des ‹Departement Doire› – gegen Widerstand aus der Bevölkerung, der sich aber in erster Linie gegen die revolutionären Jakobiner und nicht gegen Frankreich an sich richtet (vgl. Bauer 1999: 63).
Als durch den Wiener Kongress das Königreich Sardinien-Piemont wiederhergestellt wird, ist auch das Aostatal erneut Teil davon. Die valdostanischen Privilegien werden endgültig abgeschafft, die französische Sprache behält allerdings ihren Status:
Das monarchistisch-repräsentative Statuto Albertino vom März 1848, die Basis der späteren italienischen Verfassung von 1861, eliminierte die letzten Reste valdostanischer Privilegien, mit Ausnahme des Rechtes auf Verwendung der französischen Sprache […]:
La lingua italiana è la lingua ufficiale della Camera. È però facoltativo di servirsi della francese ai membri che appartengono ai paesi in cui questa è in uso, o in risposta ai medesimi.1
(Bauer 1999: 65-66)
Im Zuge der Ereignisse um die Einigung Italiens gelangt schliesslich ein grosser Teil Savoyens zusammen mit Nizza an Frankreich, lediglich das Aostatal geht an Italien und «[s]omit waren die Valdostaner mit einem Mal zu einer sprachlichen Minderheit in einem im Entstehen begriffenen, zunehmend auch auf sprachliche Einheit bedachten italienischen Staat geworden» (Bauer 1999: 69). Vor diesem Hintergrund verfasst der italienische Parlamentsabgeordnete Giovenale Vegezzi-Ruscalla 1861 seinen Text gegen den Gebrauch der französischen Sprache im Aostatal und in anderen nun zu Italien gehörenden Regionen. Er fordert zwar kein Verbot der französischen Sprache, jedoch die Italianisierung der Toponyme. Diese ist heute nicht mehr existent2, die Texte von Vegezzi-Ruscalla (und die ablehnenden Reaktionen, die sie hervorrufen) scheinen aber dennoch im Bewusstsein geblieben zu sein, wie Bauer aufzeigt (vgl. Bauer 1999: Kapitel 1.7. und 1.8.), da viele seiner Vorschläge zumindest zeitweise umgesetzt worden waren. Gegen die Bestrebungen, Italienisch durchzusetzen und Französisch zu verdrängen, regte sich stets Widerstand, oftmals heftig, aber nicht immer mit Erfolg. Gefordert wurde zuweilen auch die italienisch-französische Zweisprachigkeit, beispielsweise in Form von parallelem Unterricht (vgl. Bauer 1999: 89). Dennoch dominiert schliesslich Italienisch in den Schulen und im Gericht und der Anschluss an das italienische Eisenbahnnetz 1886 trägt zusätzlich zu einer weiteren Italianisierung bei (Bauer 1999: 92).
1909 schliesslich wird die ‹Ligue valdôtaine pour la protection de la langue française› gegründet, der sich verschiedene Politiker sowie Vertreter von Berufsgruppen und Zeitungen anschliessen und die sich beispielsweise mit Sprachkursen für die Förderung der französischen Sprache einsetzt und ein Bulletin herausgibt. Die Ligue bleibt auch während dem Ersten Weltkrieg bestehen und stellt weiterhin Forderungen nach Französischunterricht an den Schulen.
Von entscheidender Bedeutung für die (auch heutige) Rolle des Französischen im Aostatal ist die Zeit des Faschismus und des Zweiten Weltkriegs. Was die sprachliche Situation im Jahr 1921 betrifft, hält Bauer Folgendes fest:
In sprachlicher Hinsicht lassen wir die Volkszählungsdaten aus 1921 für sich sprechen. Bei insgesamt 78.811 erfassten Einwohnern standen 91,4% Französischsprecher 9,6% (oder 7.582) Italophonen gegenüber. 1861 waren es, zum Vergleich, nur etwa die Hälfte, nämlich 4,7% Italienischsprecher gewesen. Letztere siedelten zu über 90% in der Hauptstadt Aosta sowie in den in der Basse Vallée gelegenen regionalen Industriezentren Verrès und Pont-Saint-Matin, so dass das Haupttal der Doire Baltée auf einen Anteil von 14,3% Italienischsprechern kam. Die Seitentäler hingegen wiesen mit rund 2% nur sehr geringe italophone Bevölkerungsanteile auf. (Bauer 1999: 105)
Es ist allerdings davon auszugehen, dass es sich bei den «Französischsprechern» in erster Linie um Sprechende des Frankoprovenzalischen handelt, die Französisch als Schriftsprache nutzen. Klar zu sein scheint jedoch die deutliche Minderheitssituation des Italienischen, auch wenn sich die Zahl der Sprechenden in 60 Jahren gut verdoppelt hat. Dass die faschistische Regierung vor diesem Hintergrund das Italienische als einzige Sprache des Aostatals einführen und Französisch aus Unterricht und Kirche verbannen will, stösst auf Widerstand. Genannt sei beispielsweise die Petition der Ligue Pour notre langue française. Appel de la Ligue Valdôtaine à toutes les Communes de la Vallée d’Aoste von 1922, an der sich rund 8000 Personen aus der gesamten Region beteiligen (vgl. Bauer 1999: 107).
Von besonderem Interesse – insbesondere mit Blick auf unsere Thematik der Linguistic Landscape (vgl. A.3) – ist das Dekret von 1923, mit welchem die Verwendung von Fremdsprachen in der öffentlichen geschriebenen Sprache verboten wird. Auch Französisch gilt als Fremdsprache und die entsprechenden Aufschriften sollen entfernt werden. Gegen diesen Beschluss protestiert die Ligue Valdotaine, deren Präsident Anselme Réan bei einem Treffen mit Benito Mussolini in Rom erfolgreich erreicht, dass Französisch im Aostatal nicht als Fremdsprache angesehen wird. Dennoch wird die Italianisierung des Aostatals durch die faschistische Regierung weiter vorangetrieben, namentlich in den Schulen, in der Kirche (1932 wird der erste italienischsprachige Bischof von Aosta eingesetzt), in den Gerichten und in der Presse. Italienisch wird 1925 als einzige Sprache der Justiz vorgeschrieben und französischsprachige Zeitungen werden verboten. Trotzdem zeigt Réan deutliche Sympathien für den Faschismus, was zu einer Abspaltung antifaschistischer Organisationen von der Ligue führt. Insbesondere die ‹Jeune Vallée d’Aoste› mit Emile Chanoux wird später an Bedeutung gewinnen (vgl. Bauer 1999: 107-115). Ein weiterer bestimmender Faktor dieser Zeit ist die Industrialisierung, die vor allem in der Stadt Aosta eine deutliche Veränderung der Demografie mit sich bringt. Bauer (1999: 117) geht für die Zeitspanne von November 1933 bis März 1934 von einem relativen Bevölkerungszuwachs in der Stadt Aosta von 2,3% aus (gegen lediglich 1‰ in der gesamten neu entstandenen Provinz Aosta, die aus der heutigen Autonomen Region sowie aus Ivrea und dem Canavese bestand) und ergänzt:
Berücksichtigt man in dieser Rechnung auch den durch die Emigration hervorgerufenen Verlust an angestammter Bevölkerung, so sprechen die Zahlen eine noch deutlichere Sprache. 680 Immigranten in Aosta Stadt stehen für rund 4,5% Bevölkerungsaustausch in nur fünf Monaten! (Bauer 1999: 117)
Im Zuge der Entstehung der neuen Provinz Aosta sollten die Strassennamen der Hauptstadt und die Toponyme italianisiert werden, was ab 1927 bis 1939 sukzessive durchgeführt wird. Auch die deutschen Toponyme in den Walsergemeinden im Lystal werden im Übrigen durch italienische ersetzt (vgl. Bauer 1999: 120, 126-130). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs werden 1945 die Strassennamen (und damit auch die Strassenschilder) erneut angepasst und gelegentlich mit französischen Entsprechungen ergänzt. Die französischen Ortsnamen werden durch ein Dekret von Umberto II von Savoyen (auf das wir später zurückkommen werden) ebenfalls schon 1945 wieder eingeführt (Bauer 1999: 160).
Die Ablehnung gegenüber Frankreich ist jedoch stark:
Die (nicht nur, aber eben auch) in Italien immer breiter um sich greifende Xenophobie3 […] ging Hand in Hand mit einer besonders ausgeprägten Gallophobie, welch letztere u.a. durch italienische Annexionsforderungen bezüglich Nizza, Savoyen und Korsika sowie durch französische Aspirationen auf die VDA verstärkt wurde. (Bauer 1999: 129)
Auch das antifaschistische ‹Comité Valdôtain de Libération›, das unter Emile Chanoux aus der ‹Jeune Vallée d’Aoste› entstanden ist, spricht sich gegen einen allfälligen Anschluss des Aostatals an Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg aus:
Was nun die Frage der VDA betraf, so hatte Chanoux bekanntlich eine Lösung vorgeschlagen, die den Verbleib des Tals bei (einem föderalistischen) Italien implizierte. (Bauer 1999: 137)
Emile Chanoux stirbt 1944 während seiner Inhaftierung durch die faschistische Polizei, seine Nachfolger verfolgen die Ziele aber nach Kriegsende weiter:
Der Anfang Mai 1945 von Jean-Joconde Stévenin4 präsentierte Vorschlag für ein Sonderstatut bildete (gemeinsam mit den Entwürfen von Chabod5 1944) die konkrete Diskussionsgrundlage für eine künftige Autonomie der VDA. (Bauer 1999: 143)
Gleichzeitig gibt es aber auch Tendenzen der Befürwortung eines Anschlusses an Frankreich (vgl. Bauer 1999: 144), die sich zwar nicht durchsetzen, aber noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wieder auftreten, wie Bauer in seinem Exkurs aufzeigt (vgl. Bauer 1999: Kapitel 1.10.1.2.).
Die bereits erwähnten Dekrete von Umberto II (Decreti Legislativi Luogotenenziali D.L.L. 545 und 546) sehen eine autonome Region Aostatal vor und regeln auch sprachliche Bestimmungen. Allerdings sind sie nicht unumstritten (vgl. Bauer 1999: 165). 1947 wird ein neuer Vorschlag für das Autonomiestatut verfasst, das schliesslich mit der italienischen Verfassung von 1948 in Kraft treten kann. Auf die Inhalte und Grundlagen des Statuts und seiner Auswirkung auf die Sprachpolitik gehen wir in A.2.4.2 ein. Die Umsetzung der Bestimmungen wird allerdings nicht umgehend vorgenommen und ist in den folgenden Jahrzehnten immer wieder Gegenstand heftiger Diskussionen, in denen die französische Sprache oftmals als Argument für die Rechtfertigung der Autonomie eingesetzt wird (vgl. Bauer 1999: Kapitel 1.11.1). Vor diesem Hintergrund werden die Eröffnungen der Tunnels durch den Grossen Sankt Bernhard (1964) und den Mont-Blanc (1965) auch deshalb als wichtige Ereignisse gefeiert, da sie die rasch zunehmende Italianisierung verlangsamen sollten (Bauer 1999: 175). Dennoch zeichnete 1967 eine Untersuchung bei 7 675 Schülerinnen und Schülern (gemäss Bauer (1999: 177) «wohl die Gesamtheit aller valdostanischen Volksschüler») bereits ein deutliches Bild, das die Frankophonie des Aostatals in Frage zu stellen vermag:
Auf die Frage, welche Sprache in der Familie bzw. zu Hause gesprochen würde, antworteten 3.453 Schüler oder 45.1% aller Befragten Italienisch, 3.317 Informanten (43,3%) gaben den patois als Familiensprache an. Das Piemontesische folge mit 297 Nennungen (3,9%), und das Deutsche (55 Antworten = 0,7%) konnte verblüffender- bzw. bezeichnenderweise mehr Punkte für sich verbuchen als das Französische, das mit 39 Schülerantworten oder mageren 0,5% das Schlusslicht darstellte. (Bauer 1999: 177)
A.2.4.2 Aktuelle Sprachsituation
Heute ist das Aostatal als Regione Autonoma Valle d’Aosta/Région Autonome Vallée d’Aoste eine der fünf autonomen Regionen Italiens, zusammen mit Trentino-Alto Adige/Südtirol, Friuli-Venezia Giulia und den beiden Inseln Sizilien und Sardinien. Mit Ausnahme von Sizilien anerkennen alle autonomen Regionen Italiens lokale Sprachen auf regionaler Ebene in verschiedener Form, zusätzlich zum Italienischen. Als Hauptgrund für die Autonomie des Aostatals wird oft die offizielle Zweisprachigkeit genannt:
Die Autonome Region Aosta-Tal ist seit 1948 aufgrund der offiziellen Zweisprachigkeit Italienisch-Französisch eine der fünf italienischen Regionen mit Sonderstatus. (Jablonka 1997: 1)
Die Autonomie wird durch den Statuto speciale per la Valle d’Aosta (Legge costituzionale 1948, n. 4) geregelt (vgl. A.2.4.1 für die Hintergründe der Entstehung des Statuts). Neben Französisch als dem Italienischen gleichberechtigte Sprache erhält auch Deutsch in den Gemeinden des Lystals (vgl. dazu z.B. Zürrer 2009) einen anerkannten Status in der als ‹Statuto d’Autonomia› bekannten regionalen Verfassung (Art. 38 resp. 40bis). Keinen offiziellen Status erhält das in der gesprochenen Sprache durchaus bis heute verwendete (vgl. z.B. Jablonka 1997; Puolato 2006; Natale 2017) Frankoprovenzalische, das meist als ‹Patois› bezeichnet wird.
Die Sprachpolitik wird in den Artikeln 38 bis 40 des Statuts festgelegt, die wir in voller Länge wiedergeben:
ARTICOLO 38
Nella Valle d’Aosta la lingua francese è parificata a quella italiana.
Gli atti pubblici possono essere redatti nell’una o nell’altra lingua, eccettuati i provvedimenti dell’autorità giudiziaria, i quali sono redatti in lingua italiana.
Le amministrazioni statali assumono in servizio nella Valle possibilmente funzionari originari della Regione o che conoscano la lingua francese.
ARTICOLO 39
Nelle scuole di ogni ordine e grado, dipendenti dalla Regione, all’insegnamento della lingua francese è dedicato un numero di ore settimanali pari a quello della lingua italiana.
L’insegnamento di alcune materie può essere impartito in lingua francese.
ARTICOLO 40
L’insegnamento delle varie materie è disciplinato dalle norme e dai programmi in vigore nello Stato, con gli opportuni adattamenti alle necessità locali.
Tali adattamenti, nonché le materie che possono essere insegnate in lingua francese, sono approvati e resi esecutivi, sentite Commissioni miste composte di rappresentanti del Ministero della pubblica istruzione, di rappresentanti del Consiglio della Valle e di rappresentanti degli insegnanti.
ARTICOLO 40-BIS [28]
Le popolazioni di lingua tedesca dei comuni della Valle del Lys individuati con legge regionale [29] hanno diritto alla salvaguardia delle proprie caratteristiche e tradizioni linguistiche e culturali.
Alle popolazioni di cui al primo comma è garantito l’insegnamento della lingua tedesca nelle scuole attraverso gli opportuni adattamenti alle necessità locali.
Nota all’art. 40-bis.
28 Articolo inserito dall’articolo 2 della legge costituzionale 23 settembre 1993, n. 2.
Nota al primo comma dell’art. 40-bis.
29 Si veda la legge regionale 19 agosto 1998, n. 47 (B.U. 25 agosto 1998, n. 36).1
(Statuto VdA, Art. 38-40bis)
Die offizielle Gleichberechtigung der italienischen und französischen Sprache gilt für sämtliche Gemeinden des Aostatals (ein Territorialitätsprinzip wie im Fall der Schweiz, vgl. A.2.0, existiert also lediglich für das Deutsche in den Gemeinden des Lystals), sie wird aber einzig in der Gemeindeverfassung der Stadt Aosta explizit wiederholt. Diese gibt sich dadurch offiziell den Status einer zweisprachigen Stadt:
Art. 2
Parificazione linguistica
2. Nel Comune di Aosta la lingua francese è parificata a quella italiana ai sensi dello Statuto speciale per la Valle d’Aosta. La parità di uso delle due lingue nell’attività quotidiana del Comune va garantita nel rispetto delle scelte individuali di ogni cittadino. Gli atti pubblici possono essere redatti nell’una o nell’altra lingua ai sensi dell’art. 38 della legge costituzionale n. 4 del 26.02.1948 di approvazione dello Statuto speciale della Valle d’Aosta. I documenti espressamente dichiarati fondamentali dal Consiglio Comunale sono redatti in forma bilingue.2
(Statuto CdA, Art. 2)
Die gesetzliche Grundlage scheint also soweit klar zu sein: Sowohl Region als auch Stadt sind offiziell zweisprachig und anerkennen Französisch und Italienisch auf gleicher Stufe. Allerdings steht diese Grundlage in Widerspruch sowohl zur tatsächlichen Regionalpolitik als auch – in deutlich stärkerem Masse – zum Sprachgebrauch der Einwohnerinnen und Einwohner. Zwar werden offizielle Dokumente zuweilen in zweisprachiger Version erstellt, oft liegt aber lediglich eine italienische vor und im täglichen Geschäft wird von Behörden meist auf das Italienische zurückgegriffen. In A.2.4.1 haben wir mit Bauer (1999) bereits eine deutliche Zunahme der Verwendung des Italienischen im 20. Jahrhundert festgestellt. Die rigide Sprachpolitik des Faschismus und die Einwanderung italienischsprachiger Bevölkerungsteile aus anderen Regionen Italiens im Zuge der Industrialisierung sind wohl Hauptgründe. Hinzu kommt, dass auch vor dieser Epoche das Französische vornehmlich als Schriftsprache diente, während im gesprochenen Sprachgebrauch Frankoprovenzalisch vorherrschte. Jablonka hält allerdings fest, dass das Frankoprovenzalische von der valdostanischen Bevölkerung selbst oftmals dem Französischen zugeordnet wird:
Die überwältigende Mehrheit der interviewten Sprecher gab zur Antwort, dass es sich nach ihrer Auffassung beim Frankoprovenzalischen (= patois valdôtain) um einen «französischen Dialekt» handele […]. (Jablonka 1997: 17)
Wie in vielen Fällen, beispielsweise auch in Freiburg (vgl. A.2.1.1) oder Biel (vgl. A.2.3.1), in denen Entwicklungen der gesellschaftlichen Zusammensetzung in Städten stärker stattfinden als in ländlichen Gebieten, hat die Italianisierung in der Hauptstadt Aosta am frühesten und am stärksten stattgefunden.
In Bezug auf die Französischkompetenzen und die Verwendung des Französischen kommen verschiedene Untersuchungen zu verschiedenen Zeitpunkten (Jablonka 1997, Puolato 2006, Natale 2017) zum Schluss, dass die meisten Valdostanerinnen und Valdostaner nicht über erstsprachliche Kompetenzen verfügen und Französisch kaum spontan nutzen3. Jablonka drückt es besonders deutlich aus:
Das Französische im Aosta-Tal existiert nicht, es sein denn als Mythos. Dass das Französische dort überhaupt noch eine gesellschaftliche Funktion besitzt, verdankt es eben diesem mythischen Gehalt – präziser: Die gesellschaftliche Funktion besteht in der mythischen Funktion insofern, als der Gebrauch des Französischen eine spezifische Gruppenkohäsion schafft und infolgedessen Identität stiftet. (Jablonka 1997: 13)
Ein als funktionelle Sprache aufzufassendes Regionalfranzösisch existiert jedoch im Aosta-Tal nicht, da es sich um eine mythisierte Fremdsprache handelt, die nur unter äusserst spezifizierungsbedürftigen Umständen okkasionell gebraucht wird […]. (Jablonka 1997: 115)
Spontan finden im Alltag in der Regel nur das Frankoprovenzalische und das Italienische Verwendung, während die soziale Metasprachfunktion des Französischen darin besteht, dass es keine Funktion in der Alltagskommunikation besitzt und als schulisch forciert vermittelte Fremdsprache einen ideologischen Zement für die Kohäsion der valdostanischen Ethnie auf einer reflektiert politischen Solidaritätsebene herstellt; die emotive Nähesprachenfunktion, die für den Dialekt charakteristisch ist, geht dem Französischen dagegen ab. (Jablonka 1997: 225; vgl. auch Jablonka 1997 Kap. 6.7, 252-253)
Die gesellschaftliche Funktion des Französischen, die ihm im Aosta-Tal in dieser spezifischen Form von keiner anderen Sprache abgenommen werden kann, ist die mythische. (Jablonka 1997: 303)
Aber auch die Zahlen aus den Untersuchungen von Puolato 2006 (175-178) scheinen einen spärlichen Gebrauch sowie eingeschränkte Kompetenzen des Französischen zu bestätigen.
Dennoch hält die Regionalregierung am Status des Französischen und an den entsprechenden Anforderungen für Angestellte der regionalen Verwaltung (Art. 38 Statuto VdA) fest und im Widerspruch zu Sprachgebrauch und vorhandenen Kompetenzen scheint das Französische bei grossen Teilen der valdostanischen Bevölkerung aktuell ein grosses Ansehen zu geniessen – bei gleichzeitigem Bewusstsein der eingeschränkten Kompetenzen (vgl. Natale 2017).
Nicht zu unterschätzen ist sicherlich auch der Einfluss des ausländischen Tourismus, der in den letzten Jahren eher zugenommen hat und zu einem grossen Teil aus näher und weiter gelegenen französischsprachigen Nachbargebieten (Savoyen respektive Frankreich, Wallis respektive Romandie) stammt4, wodurch das Französische als nützliche Fremdsprache wiederum an Gewicht zu gewinnen vermag.
Was die beiden offiziellen Sprachen des Aostatals betrifft, steht Folgendes fest: Italienisch ist die klar in allen Bereichen dominierende Sprache, Französisch kommt eine identitätsstiftende (oder, wie Jablonka (1997) es ausdrückt, «mythische») Funktion zu. Unbestritten ist aber auch, dass die französische Sprache – trotz fehlender Spontaneität und eingeschränkter Kompetenz – durchaus aktiv verwendet wird, allerdings nur in einigen wenigen Situationen, zu denen wohl auch die Kommunikation mit französischsprachigen Personen von ausserhalb des Aostatals zu zählen wäre, die in den erwähnten Untersuchungen nur wenig zur Sprache kommt.
A.2.5 Luxemburg (Grossherzogtum und Stadt)
A.2.5.1 Sprachgeschichtlicher Überblick
Dieser knappe historische Abriss soll die Entstehung der heutigen Mehrsprachigkeitssituation im Grossherzogtum Luxemburg und in seiner Hauptstadt vorstellen, auf die wir in A.2.5.2 ausführlicher eingehen werden.
Schon bevor Luxemburg 963 erstmals schriftlich als Name eines Gebietes genannt wird, finden auf dem betreffenden Territorium Ereignisse statt, die für die sprachliche Situation von Bedeutung sein werden. Bevor das Gebiet 53 v.Chr. von den Römern erobert und bis ins 5. Jahrhundert Teil des römischen Reichs wird, ist es durch die keltisch-germanischen Treverer besiedelt. Gemäss Hoffmann 1979 ist bereits früh eine Triglossiesituation gegeben, wenn auch nicht mit denjenigen Sprachen und Besonderheiten, welche später vorherrschen werden:
Hier ist schon ein halbes Jahrtausend, bevor Luxemburg im Jahre 963 territorialgeschichtlich in das Blickfeld der Geschichte tritt, die für diesen Raum typische triglossische Sprachsituation gegeben, die sich im Laufe der Jahrhunderte nicht mehr verändern wird. Obschon das Keltische in demselben Masse schwindet, wie das Germanische zunimmt, leben drei Sprachen in einem Raum nebeneinander. Das Lateinische ist Verwaltungssprache. Als vulgärlateinische Volkssprache ist sie das Umgangsidiom der römischen Verwaltungsbeamten und latinisierten einheimischen Oberschicht. Die älteste Sprachschicht bildet das vom Volk zäh bewahrte Keltische, die jüngste das Germanische […]. (Hoffmann 1979: 23)
In der Zeit der Herrschaft der Grafen von Luxemburg nach 963 (Vgl. Pauly 2011: 26-34) wird das Französische 1239 zur Sprache der Urkunden, obwohl die Bevölkerung nicht in erster Linie französischsprachig ist:
Dass das Französische die Luxemburger Amtssprache wurde, als in den europäischen Kanzleien die Nationalsprachen an die Stelle des Latein traten, erklärt sich weniger aus der Sprachensituation der Grafschaft, als daraus, dass zu dieser Zeit das französischsprachige und westlich orientierte Haus Namür herrschte. (Hoffmann 1979: 26)
Ein weiteres sprachgeschichtlich bedeutendes Datum in der Luxemburger Geschichte ist 1340, als das Gebiet administrativ in ein französischsprachiges ‹Quartier wallon› und ein deutschsprachiges ‹Quartier allemand› aufgeteilt wird. Wir können also zu dieser Zeit noch von einer territorialen Zweisprachigkeit Luxemburgs (zumindest auf administrativer Ebene) sprechen. Diese wird mit einigen Unterbrüchen weitgehend auch dann noch Bestand haben, als das Territorium Luxemburgs während Jahrhunderten unter mehr oder weniger rasch wechselnder fremder Herrschaft steht: 1443 bis 1506 burgundisch, 1506 bis 1684 spanisch, 1684 bis 1697 französisch, danach bis 1714 erneut spanisch, 1714 bis 1795 österreichisch (vgl. Hoffmann 1979: 4). Die als Herzoge von Luxemburg regierenden jeweiligen Herrscher sprechen dem Gebiet grösstenteils eine weitgehend unabhängige Verwaltung zu. 1795 bis 1814 gehört Luxemburg schliesslich als Teil des ‹Département des Forêts› zum nachrevolutionären Frankreich. Dies bringt eine deutliche politische Stärkung der französischen Sprache mit sich, wie beispielsweise Ziegler 2011 anhand von amtlichen Bekanntmachungen aufzeigt (vgl. auch A.2.3.1 für die entsprechende Epoche in Biel). Für einen Überblick über die Geschichte Luxemburgs vor dem Wiener Kongress verweisen wir auf Pauly 2011 (52-66).
Entscheidend sind schliesslich einmal mehr die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815, durch die Luxemburg als Grossherzogtum und offiziell unabhängiger Staat unter niederländische Verwaltung gelangt, wobei der regierende König Wilhelm I von Oranien das Gebiet aber dennoch als niederländische Provinz verwaltet, bevor es schliesslich erst 1839 in den heutigen Staatsgrenzen definitiv unabhängig wird.
Gemäss Hoffmann (1979: 31) betrachtet Wilhelm I das Gebiet als Teil der Niederlande (obwohl Teil des deutschen Bundes) und bekämpft daher dessen Beziehungen zu Deutschland und damit die deutsche Sprache.
Dies hat gemäss Ziegler konkrete Auswirkungen auf die Sprachpolitik:
Dieser komplizierte Status wirkt sich sprachenpolitisch in zweierlei Hinsicht aus: zum einen dahingehend, dass Niederländisch als Schulfach in den Grundschulen eingeführt wird; zum anderen dahingehend, dass Deutsch – zugunsten des Französischen – in zwei Domänen zurückgedrängt wird: als Schulfach an den Gymnasien und in seiner Verwendung als Amtssprache. (Ziegler 2011: 177)
Als 1830 die belgische Revolution ausbricht, soll die Sprachpolitik wiederum zu Gunsten des Deutschen geändert worden sein, um der Sympathie der Luxemburger Bevölkerung zu Belgien entgegenzutreten (vgl. Hoffmann 1979: 31). Ziegler findet in ihrer Untersuchung allerdings keine Belege für einen solchen Wechsel der Sprachpolitik in der betreffenden Zeit (2011: 185). Die tatsächliche Situation des Sprachgebrauchs der Regierung und vor allem der Bevölkerung zu dieser Zeit ist unklar:
Abgesehen von der Frage, welchen Stellenwert die Verwendung einer Sprache als Regierungssprache bezogen auf den kommunikativen Haushalt einer Sprachgemeinschaft hat, stellt sich die noch dringlichere Frage, wie sich die Sprachpraxis im 19. Jahrhundert tatsächlich gestaltet. Denn dies ist bisher weder für die Ebene der Regierungssprache noch für die Ebene der Amtssprache untersucht worden. (Ziegler 2011: 178)
Gemäss Fehlen (2013: 39) umfasst zu dieser Zeit der «moderne luxemburgische Staat zunächst zwei Sprachgemeinschaften», d.h. eine Deutsch- und eine Französischsprachige (Luxemburgisch gilt damals noch als Dialekt des Deutschen). Erst mit der Unabhängigkeit von 1839 und den damit einhergehenden Gebietsverlusten verliert das Grossherzogtum die französische Sprachgemeinschaft:
1839 kann als das wichtigste Datum der Luxemburger Geschichte angesehen werden, nicht nur weil der Staat seither in seinen augenblicklichen Grenzen besteht, sondern weil erst jene Grenzziehung eine sprachliche Einheit geschaffen hat, die die weitere soziolinguistische und sprachenpolitische Entwicklung entscheidend beeinflussen sollte. (Fehlen 2013: 41)
Auch nach 1839 sind die niederländischen Könige in Personalunion Grossherzoge von Luxemburg, geben dem Gebiet aber eine demokratische Verfassung und faktische Unabhängigkeit. Erst als Wilhelm II 1890 stirbt, erhält das Gebiet eine eigene Herrscherdynastie, die Dynastie Oranien-Nassau, die bis heute die Luxemburger Grossherzoge stellt. Dies ist ein weiterer Schritt hin zum Unabhängigkeitsbewusstsein der Luxemburger Bevölkerung. Denn es gab, wie Hoffmann festhält, in Luxemburg «bereits einen Staat, als es noch kein Nationalgefühl gab» (Hoffmann 1979: 7).
So entwickeln sich denn auch das luxemburgische Nationalgefühl und der luxemburgische Patriotismus aus der Gegenstellung heraus. Indem die Luxemburger begreifen lernen, was sie nicht sein wollen, gelangen sie zu einem nationalen Selbstverständnis und beginnen zu verstehen, was sie sind und was sie sein wollen. Die Abgrenzung geschieht in erster Linie nach Deutschland hin […]. Dies verhindert aber nicht, dass es auch antibelgische und antifranzösische Tendenzen gibt, die allerdings weniger stark ausgeprägt sind. (Hoffmann 1979: 8)
Gemäss Ziegler stellt die sprachliche Situation im Luxemburg des 19. Jahrhunderts eine mediale Diglossie dar:
Für die Stadt Luxemburg bedeutet das, dass die Mehrheit der Bevölkerung im Medium der Mündlichkeit einen westmoselfränkischen Dialekt verwendet, Bürgertum und Adel dagegen (intendiertes) Hochdeutsch und Französisch favorisieren. Im Medium der Schriftlichkeit wird domänenspezifisch zwischen Deutsch und Französisch gewählt. (Ziegler 2011: 184)
Vor diesem Hintergrund wird das Luxemburgische als vorherrschende Sprache des mündlichen Sprachgebrauchs nach und nach zum Symbol eines neuen Nationalverständnisses. Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts ist auch die Zeit der Anfänge und raschen Verbreitung der Literatur auf Luxemburgisch. Von 1912 stammt das Schulgesetz, in dem Luxemburgisch «als Unterrichtsgegenstand definiert, nicht jedoch als eigenes Fach eingeführt» (Timm 2014: 21) wird. Eine Orthografie des Luxemburgischen existiert zu dieser Zeit noch nicht.
Während dem ersten Weltkrieg stellt sich die Bevölkerung des offiziell neutralen Luxemburg auf die französische Seite. Die damalige Grossherzogin Marie-Adelheid allerdings steht Deutschland nahe, was dazu führt, dass sie 1919 abdanken und die Herrschaft ihrer Schwester Charlotte überlassen muss, die im Zweiten Weltkrieg zu einer wichtigen Identifikationsfigur der Luxemburger Bevölkerung werden sollte.
Auch wenn die Unabhängigkeit von 1839 mit erheblichen Gebietsverlusten verbunden war, wird sie von der Regierung im Jahr 1939 zum Anlass genommen, mittels einer überschwänglichen Jubiläumsfeier einen Luxemburger Nationalismus zu propagieren, der gezielt zur Ablehnung des nationalsozialistischen Deutschland beitragen soll. Diese Ablehnung ist tatsächlich deutlich und wird mitunter auch der Wirkung dieser Feierlichkeiten zugeschrieben (vgl. Hoffmann 1979: 11; Pauly 2011: 93). Noch vor dem Zweiten Weltkrieg werden Kompetenzen des Luxemburgischen zum Kriterium für Einbürgerungen (auch dies geschieht gemäss Hoffmann (1979: 35) zur Abgrenzung vom nationalsozialistischen Deutschland), wodurch sich der spätere Status des Luxemburgischen als Nationalsprache bereits abzuzeichnen scheint.
Der Zweite Weltkrieg und damit die deutsche Besetzung Luxemburgs tragen dazu bei, dass die Luxemburgische Sprache nun definitiv zu einem wichtigen Merkmal der Identität wird und der Wille, diese vom Deutschen zu unterscheiden, gross ist. Die nationalsozialistischen Besatzer planen eine Annexion Luxemburgs und versuchen, diese mit der Ideologie der gemeinsamen deutschen Sprache zu rechtfertigen. Zunächst wird der Gebrauch des Französischen «bis hin zu den in die Mundart eingebetteten französischen Höflichkeits- und Grussformeln» (Hoffmann 1979: 36) verboten. 1941 wird eine sogenannte «Personenstandsaufnahme» durchgeführt, die auch die Frage nach der «Muttersprache» stellt, mit der entsprechenden Erklärung dazu, dass nur «Hochsprachen» und keine «Dialekte» als Antwort angegeben werden dürften. Als Beispiele werden unter anderen explizit Deutsch respektive Luxemburgisch genannt. Trotz der möglichen Konsequenzen antwortet eine überwältigende Mehrheit der Luxemburger Bevölkerung dennoch mit «Luxemburgisch», nicht nur bei der Frage nach der «Muttersprache», sondern auch als Angabe der «Staatszugehörigkeit» und der «Volkszugehörigkeit» (das berühmt gewordene «dreimol lëtzebuergesch»). Dies führt zum Abbruch der Volkszählung. Die Erinnerung an die Rolle der luxemburgischen Sprache für den Luxemburger Widerstand – zum Beispiel auch die auf Luxemburgisch gehaltenen Ansprachen der Grossherzogin Charlotte aus ihrem Londoner Exil – tragen zum nunmehr auch symbolischen Gewicht der bis dahin in erster Linie als alltägliche Gebrauchssprache wahrgenommenen Varietät bei (vgl. Hoffmann 1979: 35-37, Timm 2014: 27-28). Für eine Zusammenstellung der Ereignisse in Luxemburg während des Zweiten Weltkriegs verweisen wir auf Pauly 2011: 93-104, für ausführlichere Untersuchungen zu den Thematiken der Zwangsrekrutierung und des Generalstreiks auf Stroh 2016, Quadflieg 2016, Klos 2016. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der für Luxemburg nach grossen Verlusten (Pauly 2011: 102-103) 1944 mit der Befreiung durch amerikanische Truppen endet, bleibt das Prestige des Luxemburgischen bestehen und 1946 wird bereits ein erster Rechtschreibungsentwurf verfasst, die ‹Margue-Feltes-Rechtschreibung›, die sich gewollt deutlich von der Schreibung des Standarddeutschen abhebt, jedoch keinen Erfolg hat (vgl. Hoffmann 1979: 36).
Offiziellen Status als Nationalsprache erhält das Luxemburgische schliesslich 1984 durch das neu in Kraft tretende Sprachengesetz, auf das wir in A.2.5.2 eingehen werden.
A.2.5.2 Aktuelle Sprachsituation
Bereits die Herausgeber von Hoffmann 1979 umreissen die Besonderheit der luxemburgischen Sprachsituation in einer zu einem grossen Teil noch heute gültigen Beschreibung:
Zum einen ist Luxemburg, abgesehen von Malta, das einzige Land Europas, in dem einer «exoglossischen», einer mehr oder minder nur schulisch erworbenen und nicht auf der Primärsprache des Kindes aufbauenden Standardsprache, nämlich dem Französischen, neben der primären Muttersprache ein bestimmter fester Platz im kulturellen Leben des Landes eingeräumt ist und deren fortdauernde intensive Pflege als konstitutiver Teil der nationalen Kulturtradition betrachtet wird.
Zum anderen ist Luxemburg die einzige Region im deutschen Sprachraum, in der die einheimische Mundart, das Letzeburgische […] bzw. ein Gemeinletzeburgisch als Koine der verschiedenen Orts- und Gebietsmundarten, eine solche Ausweitung des Gebrauchs und des Ausbaus erreicht hat, dass sie in wichtigen «Domänen» des Sprachgebrauchs […] die deutsche Standardsprache vielfach ersetzt hat1. (Auburger/Kloss/Kolde 1979: VII)
Zumindest zwei Merkmale gelten noch immer: die Verwendung des «exoglossischen» Französisch und die starke Präsenz des Luxemburgischen, das einige Jahre nach dem Erscheinen von Hoffmanns Übersicht einen offiziellen Status in der Luxemburgischen Verfassung erhalten sollte, durch den es sogar über das Deutsche und das Französische gestellt wird. Die offizielle Sprachpolitik wird seit 1984 durch die Loi sur les langues geregelt:
Nous JEAN, par la grâce de Dieu, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau;
Notre Conseil d’Etat entendu;
De l’assentiment de la Chambre des Députés;
Vu la décision de la Chambre des Députés du 25 janvier 1984 et celle du Conseil d’Etat du 7 février 1984 portant qu’il n’y a pas lieu à second vote;
Avons ordonné et ordonnons:
Art. 1er.
Langue nationale
La langue nationale des Luxembourgeois est le luxembourgeois.
Art. 2.
Langue de la législation
Les actes législatifs et leurs règlements d’exécution sont rédigés en français. Lorsque les actes législatifs et réglementaires sont accompagnés d’une traduction, seul le texte français fait foi.
Au cas où des règlements non visés à l’alinéa qui précède sont édictés par un organe de l’Etat, des communes ou des établissements publics dans une langue autre que la française, seul le texte dans la langue employée par cet organe fait foi.
Le présent article ne déroge pas aux dispositions applicables en matière de conventions internationales.
Art. 3.
Langues administratives et judiciaires
En matière administrative, contentieuse ou non contentieuse, et en matière judiciaire, il peut être fait usage des langues française, allemande ou luxembourgeoise, sans préjudice des dispositions spéciales concernant certaines matières.
Art. 4.
Requêtes administratives
Lorsqu’une requête est rédigée en luxembourgeois, en français ou en allemand, l’administration doit se servir, dans la mesure du possible, pour sa réponse de la langue choisie par le requérant.
Art. 5.
Abrogation
Sont abrogées toutes les dispositions incompatibles avec la présente loi, notamment les dispositions suivantes:
Arrêté royal grand-ducal du 4 juin 1830 contenant des modifications aux dispositions existantes au sujet des diverses langues en usage dans le royaume;
Dépêche du 24 avril 1832 à la commission du gouvernement, par le référ. intime, relative à l’emploi de la langue allemande dans les relations avec la diète;
Arrêté royal grand-ducal du 22 février 1834 concernant l’usage des langues allemande et française dans les actes publics.
Mandons et ordonnons que la présente loi soit insérée au Mémorial pour être exécutée et observée par tous ceux que la chose concerne.
| Le Président du Gouvernement, Ministre d’Etat, Pierre Werner Le Ministre de la Justice, Colette Flesch Le Ministre de la Fonction Publique, René Konen | Château de Berg, le 24 février 1984. Jean |
(Loi sur les langues)
Luxemburgisch gilt also als Nationalsprache «des luxembourgeois» (Art. 1), Französisch ist einzig gültige Sprache der Gesetzgebung (Art. 2) und Deutsch hat – zusammen mit Französisch und Luxemburgisch – den Status einer Amts- und Gerichtssprache (Art. 3). Alle drei Sprachen sind für die Kommunikation mit den Behörden zulässig, die in der jeweiligen Sprache antworten sollten (was in etwa der in A.2.0 beschriebenen Situation in der schweizerischen Verwaltung auf Bundesebene entspricht). Die drei Sprachen sind in der luxemburgischen Gesetzgebung also nicht gleichberechtigt, wie das – offiziell – beispielsweise für Französisch («parificata alla lingua italiana»2 (Art. 38 Statuto VdA), vgl. A.2.4.2) und Italienisch im Aostatal oder für Deutsch und Französisch («gleichberechtige Amtssprachen» (Art. 3 Stadtordnung), vgl. A.2.3.2) in der Stadt Biel gilt, sondern erhalten unterschiedliche, durchaus hierarchisch erscheinende Funktionen: Luxemburgisch als ‹Nationalsprache› steht auf der höchsten Stufe und wird kaum zufällig bereits im ersten Artikel erwähnt, Französisch steht zwar in Bezug auf das Prestige eine Stufe tiefer als Luxemburgisch, ist aber als Sprache der Gesetzgebung wichtiger als Deutsch, dem – zumindest im Sprachengesetz – keine distinktive Funktion zukommt. Diese erhält es allerdings durch den Gebrauch in der Schule (vgl. Loi du 6 février 2009 portant organisation de l’enseignement fondamental), wo es vor dem Französischen erlernt wird und somit die Sprache der Alphabetisierung der Schulkinder in Luxemburg darstellt, was eine nicht unerhebliche Bedeutung ausmacht. Zum Luxemburgischen gilt es weiter anzumerken, dass es im ersten Artikel des Sprachengesetzes explizit nicht als Nationalsprache «Luxemburgs», sondern «der Luxemburger» bezeichnet wird, wobei unklar bleibt, wer damit gemeint ist: die Wohnbevölkerung oder die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Das Sprachengesetz sieht keine Unterschiede zwischen einzelnen Landesteilen vor und seit dem Verlust der klar französischsprachigen Gebiete im Jahr 1839 ist dazu auch kaum ein Anlass gegeben. Die offizielle Dreisprachigkeit gilt gleichermassen im gesamten Staatsgebiet, wenn auch der tatsächliche Gebrauch des Französischen in der Hauptstadt und im Süden am deutlichsten ausgeprägt ist (vgl. Timm 2014: 15). Luxemburg kennt im Gegensatz zur Schweiz kein Territorialitätsprinzip, sondern ein System (das wir als ‹Funktionalitätsprinzip› bezeichnen können), in welchem den drei offiziellen Sprachen gemäss dem Sprachengesetz unterschiedliche Zuständigkeiten zufallen. Es gibt also keine offiziell luxemburgisch-, deutsch- oder französischsprachigen Gebiete Luxemburgs.
Die Erhebungen zur Hauptsprache (gemäss Fragestellung «die am besten beherrschte Sprache», Mehrfachnennungen sind nicht möglich) geben Aufschluss über die genannten Hauptsprachen der Bevölkerung. Gemäss den aktuellsten Zahlen aus der Volkszählung von 20113 nennen 265 731 oder 55,8% der Einwohnerinnen und Einwohner des Grossherzogtums Luxemburgisch als Hauptsprache, gefolgt von der Migrationssprache Portugiesisch mit 74 636 (15,7%), von Französisch mit 57 633 (12,1%) und von Deutsch mit 14 658 (3,1%). Werden ausschliesslich die Einwohnerinnen und Einwohner mit Luxemburger Nationalität berücksichtigt, erreicht Luxemburgisch als Hauptsprache einen Anteil von 88,8%, in grossem Abstand gefolgt von Französisch (4,2%), Portugiesisch (2,3%) und Deutsch (1,1%). Beschränkt sich die Auswertung auf die Einwohnerinnen und Einwohner, welche die Luxemburger Staatszugehörigkeit seit ihrer Geburt besitzen, beträgt der Anteil von Luxemburgisch 95,5%, Französisch 2,0%, Portugiesisch 0,9% und Deutsch 0,5%. Es wird also klar, dass Luxemburgisch als Hauptsprache der gebürtigen – und der meisten im Land aufgewachsenen – Luxemburgerinnen und Luxemburger die Regel ist. Die verhältnismässig hohen Anteile anderer Sprachen ergeben sich also aus der zahlreichen eingewanderten Wohnbevölkerung. Da deren Anteil in der Stadt Luxemburg besonders hoch ist, stellt sich hier auch die Sprachdemografie der Wohnbevölkerung anders dar und Luxemburgisch als genannte Hauptsprache erreicht einen Anteil von lediglich 35,2%, Französisch von 20,6%, Portugiesisch von 14,7% und Deutsch von 4,5%. Räumliche Unterschiede nach Hauptsprachen sind also auch in Bezug auf die offiziellen Amtssprachen durchaus vorhanden, jedoch nicht durch «herkömmliche sprachliche Zusammensetzung» (Art. 70 BV), sondern durch die unterschiedlichen Anteile an gebürtigen Luxemburgerinnen und Luxemburgern.
A.2.6 Aarau – Angaben zur Sprachsituation
Das Gebiet, in dem heute die Stadt Aarau liegt, ist seit dem 5. Jahrhundert vorwiegend durch die Alemannen besiedelt. Die Stadt Aarau wird zwischen 1240 und 1250 durch die Kyburger gegründet, fällt 1461 an Bern, zu dessen Gebiet sie für die folgenden Jahrhunderte gehören sollte. Diese Periode endet erst mit der Helvetik (vgl. A.2.1.1, resp. HLSe). Aarau wird für kurze Zeit Hauptstadt der Helvetischen Republik und bleibt anschliessend Hauptort des neu geschaffenen Kantons Aargau. Für einen ausführlicheren Überblick über die Geschichte des Kantons Aargau und der Stadt Aarau verweisen wir auf das Historische Lexikon der Schweiz: HLSk resp. HLSl.
Heute ist Aarau Hauptort des Bezirks Aarau und des Kantons Aargau. Einzige Amtssprache von Gemeinde, Bezirk und Kanton ist seit deren Einrichtung Deutsch.
Die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Aarau (SRS 1.1-1) kennt ihrerseits keine explizite Erwähnung der Amtssprache, diese wird auf Kantonsebene durch Artikel 71a der Verfassung des Kantons Aargau festgelegt:
71a
Amtssprache
1 Die Amtssprache ist Deutsch. Behörden und Amtsstellen können auch in anderen Landessprachen oder in englischer Sprache verkehren, wenn anderen Verfahrensbeteiligten daraus keine Nachteile erwachsen. (Verfassung AG, Art. 71a)
Aarau befindet sich also in einem sowohl traditionell als auch offiziell deutschsprachigen Gebiet und in einem Bezirk, dessen Bevölkerung gemäss den Resultaten der Erhebung des Bundesamtes für Statistik für 2014-2016 (kumuliert) bei möglichen Mehrfachnennungen zum grössten Teil (64 915 von 74 729) Deutsch als Hauptsprache nannte, gefolgt von Italienisch (3 490), Englisch (2 683) und Französisch (1 609).
A.3 Methode
A.3.1 Linguistic Landscape – Entstehung eines Forschungsgegenstands?
Kaum ein Text zur Linguistic-Landscape-Forschung nach dem Jahr 2000 erwähnt nicht den Artikel von Landry und Bourhis, erschienen 1997 im Journal of Language and Social Psychology. Wenn der Text gemeinhin als erste Definition des Begriffs der Linguistic Landscape genannt wird (vgl. z.B. Gorter 2006: 2; Backhaus 2007: ix; Spolsky 2009: 26; Shohamy/Gorter 2009: 2; Ben-Rafael et al. 2010: xi; Purschke 2017: 181), ist damit der folgende Abschnitt gemeint:
The language of public road signs, advertising billboards, street names, place names, commercial shop signs, and public signs on government buildings combines to form the linguistic landscape of a given territory, region, or urban agglomeration. (Landry/Bourhis 1997: 25)
Hier soll nun ein kurzer Überblick (mit dem Schwerpunkt auf den Entwicklungen der Methoden und weniger auf den Resultaten der Untersuchungen) geboten werden, zum einen über Arbeiten vor 1997, die aber bereits zum eigentlichen Bereich der späteren Linguistic-Landscape-Forschung zu zählen sind, und zum anderen über nachfolgende Arbeiten mit ihren Definitionen und Methoden. Zunächst möchten wir aber etwas eingehender den Text von Landry und Bourhis beleuchten.
Der oben zitierten bekannten Umschreibung der Linguistic Landscape geht im Abstract eine knappere und allgemeinere Definition voraus: «Linguistic landscape refers to the visibility and salience of languages on public and commercial signs in a given territory or region» (Landry/Bourhis 1997: 23). Die aufzählende Definition (Landry/Bourhis 1997: 25) wird ihrerseits durch den folgenden Zusatz ergänzt: «The linguistic landscape of a territory can serve two basic functions: an informational function and a symbolic function» (Landry/Bourhis 1997: 25). Die «informational function» wird wie folgt erklärt:
[T]he linguistic landscape serves to inform in-group and out-group members of the linguistic characteristics, territorial limits, and language boundaries of the region they have entered.
The prevalence of a specific language on public signs also serves an informational function inasmuch as it indicates that the language in question can be used to communicate and obtain services within public and private establishments located in the pertinent territory. (Landry/Bourhis 1997: 25)
Zur «symbolic function» wird Folgendes festgestellt:
Having one’s own language enshrined on most private and government signs should contribute to the feeling that the in-group language has value and status relative to other languages within the sociolinguistic setting. Thus inclusion of the in-group language on public signs can serve a symbolic function. […]
Public signs in the in-group language imply that one’s own group has gained a measure of institutional control within key sectors of the economy, mass media, and state functions such as education, health, defense, and the civil administration. (Landry/Bourhis 1997: 27-28)
Die Sichtbarkeit der verschiedenen Sprachen in der Linguistic Landscape wird als Indikator für den Status der sprachlichen Minderheiten in Konkurrenzsituationen verstanden:
The share of visibility allocated to rival languages on private and government signs can be seen as the product of competing forces exerted by dominant and subordinate language groups inhabiting a given territory. […] [O]ne can consider the relative position of competing languages in the linguistic landscape as a measure of how the dominant group treats the linguistic minorities inhabiting the given territory. (Landry/Bourhis 1997: 29)
In ihrer Untersuchung, auf die wir hier nicht ausführlicher eingehen werden, stellen Landry und Bourhis die zuvor definierte Linguistic Landscape am Beispiel des Französischen in Kanada als Faktor der «ethnolinguistic vitality» dar und betrachten dazu ihre Rolle im «individual network of linguistic contacts» (Landry/Bourhis 1997: 31):
This study is a first attempt to verify empirically the relationship between linguistic landscape and specific aspects of vitality beliefs, ethnolinguistic identity, and language behaviour in multilingual settings. (Landry/Bourhis 1997: 36)
Die Arbeit von Landry und Bourhis gilt als grundlegend für den Begriff der Linguistic Landscape. Die geschriebene Sprache im öffentlichen Raum bestimmter Territorien war allerdings bereits zuvor Gegenstand von Untersuchungen.
Unter den Arbeiten vor 1997 ist zunächst diejenige von Spolsky und Cooper 1991 zu erwähnen. In ihren Untersuchungen zur Sprachsituation in Jerusalem (Spolsky/Cooper 1991) widmen sie der «Language of Signs» ein Kapitel. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Erstellung und Anwendung von sogenannten «Sign rules» nach dem Vorbild der «Preference rules» von Jackendoff (Spolsky/Cooper 1991: 74; Jackendoff 1983: 152-157), hier im Sinne von Regeln, die beim Gebrauch von geschriebener Sprache im öffentlichen Raum zur Anwendung kommen. Nachdem zunächst zwei verschiedene Möglichkeiten für eine Kategorisierung der Schilder («signs») vorgeschlagen werden, die eine nach ihrer Funktion und die andere nach Trägermaterialien und Herstellung, werden die drei «rules of signs» eingeführt:
Sign Rule 1 (‘sign-writer’s skill’ condition – necessary, graded): write signs in a language you know. […]
Sign Rule 2 (‘presumed reader’ condition – typical, graded): prefer to write signs in the language or languages that intended readers are assumed to read. […]
Sign Rule 3 (‘symbolic value’ condition – typical, graded): prefer to write signs in your own language or in a language with which you wish to be identified. (Spolsky/Cooper 1991: 81-84)
Anschliessend wird untersucht, inwiefern diese Regeln in der Beschilderung zur Anwendung kommen. Dazu betrachten Spolsky und Cooper in einem qualitativen Ansatz ausgewählte Beispiele, eingeteilt in die Kategorien nach Funktion, um zu folgendem Schluss zu gelangen:
[I]t is possible to explain the language chosen for signs in the Old City [von Jerusalem] by postulating three rules. The first of these is a necessary condition: write signs in a language you know. The other two are typicality conditions, and, as such, are often in conflict. One of them is concerned with the directly informative nature of a sign, preferring to use a language which accords with the writer’s assumption of the literacy of the desired or potential reader. The other is concerned with the symbolic (or political or other) value of the language being used; it proclaims ownership, as it were, by using the writer’s own or preferred language and by showing his or her claim to identity. […] In any specific case, the inherent function of the sign will predict which of these two rules applies first and whether the other rule is to be allowed its place, too, producing a multilingual sign. (Spolsky/Cooper 1991: 94)
In einem späteren Text erwähnt Spolsky (2009: 26) selbst frühere Arbeiten im entsprechenden Bereich, die sich aber sowohl in Bezug auf die Methoden der Datenerhebung als auch auf die Auswertung zuweilen deutlich unterscheiden vom soeben beschriebenen Ansatz: Masai 1972 zum Sprachgebrauch bei Geschäften im Zentrum von Tokio, Rosenbaum et al. 1977 zum Englischen in einer Strasse in Jerusalem, Tulp 1978 zum Sprachgebrauch in Werbeplakaten in Brüssel.
Für eine zusammenfassende Betrachtung der Untersuchung von Masai 1972 verweisen wir auf Backhaus (2007: 48-49) und unterstreichen lediglich, dass (gemäss Backhaus) bereits hier, noch vor Landry und Bourhis, der japanische Begriff für Linguistic Landscape verwendet wird (‹gengo keikan›). Auf die Arbeiten von Rosenbaum et al. und Tulp möchten wir im Folgenden etwas ausführlicher eingehen.
Der Text English on Keren Kayemet Street von Rosenbaum, Nadel, Cooper und Fishman (Rosenbaum et al. 1977) ist Teil einer umfassenderen Untersuchung (Fishman et al. 1977) zum Englischen ausserhalb des traditionell englischsprachigen Gebietes («the role of English in the non-English mother-tongue world», Fishman 1977: xi) und befasst sich mit den Zusammenhängen zwischen sprachlicher und sozialer Organisierung im urbanen Raum: «The language was English, the city was Jerusalem, and the social contexts were set inside the shops and offices and outside on the sidewalks of a busy street: Keren Kayemet Street» (Rosenbaum et al. 1977: 179). Eine der vier Forschungsfragen wird folgendermassen eingeführt: «A fourth question concerns the extent to which English is used in public. Are immigrants who speak it natively reluctant to use it in public? To what extent is English heard in public and to what extent is it encountered in public signs?» (Rosenbaum et al. 1977: 180). Die Frage nach dem Englischen in der geschriebenen Sprache im öffentlichen Raum ist hier nur eine von mehreren Fragestellungen. Es wurden denn auch vier verschiedene Methoden zur Datenerhebung angewendet: «transaction count, sign count, planted encounter, and interview» (Rosenbaum et al. 1977: 185). Die Untersuchung im Bereich des «sign count» (Rosenbaum et al. 1977: 185-187) ist mit 50 erhobenen Schildern («signs») von vergleichsweise geringem Umfang. Sie kommt zu folgenden Resultaten:
Since English was used by a relatively small proportion of the speakers overheard on Keren Kayemet Street, one might have expected to find little English on the signs identifying the street’s shops and offices. This was not the case […]. Roman and Hebrew script were equally prominent on about one-third of the establishments’ identifying sings and on only one-third was there no Roman script at all. (Rosenbaum et al. 1977: 187)
Eine Unterscheidung zwischen privaten und behördlichen Einrichtungen wird ebenfalls vorgenommen, was in späteren Untersuchungen – auch in der vorliegenden – als bottom-up und top-down behandelt wird (vgl. A.3.2): «The signs of private offices tended to use Roman script more than the signs of government offices» (Rosenbaum et al. 1977: 187). Offen bleibt allerdings die Frage nach einer klaren Definition von «private» vs. «government». Inwiefern das lateinische Alphabet direkt mit dem Englischen gleichgesetzt werden kann, wird ebenfalls nicht näher erläutert. Die Rolle der Linguistic-Landscape-Forschung ist hier eher marginal, scheint aber trotzdem die folgende Schlussfolgerung zuzulassen: «[…] English could be seen as well as heard on Keren Kayemet Street, and it was relatively more seen than it was heard» (Rosenbaum et al. 1977: 189).
Stella Tulp wendet in ihrer Untersuchung zum Gebrauch des Niederländischen und Französischen in der Plakatwerbung in Brüssel eine Methode an, die aus heutiger Sicht klar in die Linguistic-Landscape-Forschung einzuordnen ist. Sie untersucht die geografische Verbreitung von niederländisch- und französischsprachigen Werbeplakaten in den 19 Brüsseler Gemeinden. Die Beschreibung des Forschungsgegenstandes kann als Teildefinition der Linguistic Landscape verstanden werden:
Wij zijn de verspreiding van reklame op linguïstisch vlak nagegaan waarbij wij ons beperkten tot de affichage omdat dit een open, universeel en gratis reklamemedium is, d.w.z. dat de structuur van het publiek waarop de affichage zich richt, de structuur van de bevolking is. De panelen richten zich tot iedereen, tot de massa, nooit tot het individu. (Tulp 1978: 273)1
Die Untersuchung beschränkt sich auf grossformatige Plakate mit einer Fläche von 10 bis 36 m2, das untersuchte Gebiet wurde folgendermassen eingeschränkt:
De keuze van de panelen viel derhalve op de borden langs de drukste en bekendste wegen van de negentien gemeentes van Brussel. Hiervoor namen wij de tram- en busroutes. Op een week tijd volgden wij deze lijnen. (Tulp 1978: 275)2
Das Territorium wurde also bereits in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit ausgewählt, die gewünschten Daten anzutreffen. Es wurden zwei Erhebungen durchgeführt, «[o]m de representativiteit te verhogen»3 (Tulp 1978: 276), die erste im August und die zweite im Dezember 1976. Die Resultate werden jeweils sowohl getrennt nach Erhebungsdatum als auch als Durchschnitt aus beiden Erhebungen angegeben. Die aufgenommenen Plakate wurden aufgeteilt in vier Kategorien: 1. «französische Plakate», 2. «niederländische Plakate», 3. «zweisprachige Plakate und Plakate ohne Text», 4. «anderssprachige Plakate» (Tulp 1978: 276). Die Zusammenlegung der zweisprachigen Plakate mit den textfreien Plakaten wird damit begründet, dass sich beide Arten von Plakaten sowohl an die französischsprachige als auch an die niederländischsprachige Bevölkerung richteten. Ausgangspunkt für die Untersuchungen ist also nicht zunächst die Autorschaft, sondern vielmehr das potentielle Zielpublikum. Es wird hier gewissermassen ausschliesslich von einer Anwendung der späteren «Sign Rule 2 (‹presumed reader› condition)» von Spolsky und Cooper (1991: 83) ausgegangen. Mit derselben Begründung geht Tulp später noch einen Schritt weiter und betrachtet alle Plakate, die nicht einsprachig Französisch sind, als an die niederländischsprachige Bevölkerung gerichtet:
«Affiches gericht tot nederlandstaligen […] Onder deze affiches rekenden wij behalve de nederlandstalige affiches ook de affiches zonder tekst en de affiches in een andere taal (zeer weinig).» (Tulp 1978: 277)4
Auch territoriale Unterschiede werden betrachtet: «Hoe noordelijker wij gaan, hoe meer nederlandstalige reklame» (Tulp 1978: 278)5 und:
Als wij de uitvalswegen nemen naar het noorden (Antwerpen) en het oosten, dan neemt het aantal nederlandstalige affiches langs de weg gestadig toe als men de stad uitrijdt. Anders gesteld: komt men de stad in, dan wordt het straatbeeld steeds «franser». (Tulp 1978: 279)6
Auch eine Unterscheidung zwischen «parastatale» und «commerciële»7 Werbung wird angesprochen, ohne jedoch näher untersucht zu werden. Dennoch lässt die Definition der «parastatale reklame» die später geläufigen Begriffe top-down und bottom-up bereits erahnen:
Onder parastatale reklame verstaan wij de binnenlandse, als regel informatieve reklame, uitgaande van de centrale of lagere overheidsinstanties en overheidsinstellingen […]. (Tulp 1978: 281)8
In der Schlussfolgerung wird dann Folgendes ausgeführt:
[D]e franstalige affiches hebben altijd voorrang op een nederslandstalig affiche […]. Het Brusselse straatbeeld is zeker niet tweetalig, maar voornamelijk franstalig met hier en daar een klein plaatsje voor de Vlaming. (Tulp 1978: 284)9
Und:
Het invoeren van «echte» tweetaligheid in de buitenreklame zou een rol spelen in de bescherming van de Nederlandse taal tegen de verfransing van de hoofdstad. (Tulp 1978: 285)10
Tulp stellt also nicht nur fest, dass Französisch in der Plakatwerbung in Brüssel deutlich stärker vertreten ist als Niederländisch, sondern äussert ihrerseits die Forderung nach mehr «echter» Zweisprachigkeit in der Plakatwerbung als Schutzmassnahme für die niederländischsprachige Bevölkerung gegenüber der «Französisierung» Brüssels. Von einer neutralen Position der Forschenden kann hier nicht die Rede sein, oder wie es Backhaus (2007: 14) ausdrückt: «Tulp’s overall evaluation of her findings is critical». Dennoch soll hier festgehalten werden, dass die angewendete Methode, insbesondere was die Art und Weise der Datenerhebung betrifft, zukünftige Untersuchungen in vielen Belangen vorausnimmt.
Wie dieser kurze Überblick über einige frühe Untersuchungen zeigt, ist die geschriebene Sprache im öffentlichen Raum nicht erst seit dem Erscheinen des englischen Begriffs der Linguistic Landscape bei Landry und Bourhis 1997 Gegenstand von Untersuchungen. Für eine Übersicht über weitere frühere Arbeiten (Monnier 1989 zu Montréal, Calvet 1990 und 1994 zu Paris und Dakar, Smalley 1994 zu Bangkok, Wenzel 1996 zu Brüssel) verweisen wir auf die ausführliche Zusammenstellung zu den Anfängen der Linguistic-Landscape-Forschung in Backhaus 2007 (12-53).
Nach dem Artikel von Landry und Bourhis von 1997 erscheint der Begriff der Linguistic Landscape vorerst nur spärlich in der sprachwissenschaftlichen Literatur. Für einige Arbeiten aus dem entsprechenden Bereich, jedoch nicht in allen Fällen mit Verwendung des Linguistic-Landscape-Begriffs, zwischen 1997 und 2006 (Untersuchungen des ‹Conseil de la langue française› 2000 zu Montréal, Inoue 2000 zu Tokio, Scollon/Scollon 2003 mit einer vergleichenden Untersuchung aus Asien, Europa und Nordamerika, Reh 2004 zu Lira (Uganda), Bagna/Barni 2005 und 2006 zu Rom) verweisen wir erneut auf Backhaus (2007: 12-53). Die Arbeit von Bagna und Barni stellt insofern eine wichtige Etappe dar, als hier erstmals in der Linguistic-Landscape-Forschung georeferenzierte Daten erhoben werden und der geschriebene Sprachgebrauch so noch deutlicher in Bezug zum Raum gesetzt wird.
2006 wird der Begriff der Linguistic Landscape von Gorter aufgegriffen und erscheint erstmals im Titel eines Sammelbandes: Linguistic Landscape – A New Approach to Multilingualism (Gorter ed. 2006). Wie bereits aus diesem Titel klar wird, steht der Begriff der Linguistic Landscape hier in eindeutigem Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit und wird es für die nächsten Jahre bleiben. In kurzem Abstand folgen weitere Publikationen zur Linguistic-Landscape-Forschung – und mit Erwähnung der Linguistic Landscape im Titel: Linguistic Landscapes – A comparative Study of Urban Multilingualism in Tokyo (Backhaus 2007), Linguistic Landscape – expanding the scenery (Shohamy et al. eds. 2009) und Linguistic Landscape in the City (Shohamy et al. eds. 2010).
Auf einige Texte aus diesen Jahren soll nun etwas ausführlicher eingegangen werden, in chronologischer Reihenfolge beginnend mit Gorter ed. 2006.
In der Einleitung zu Gorter ed. 2006 (1-6) wird der Begriff zunächst im folgenden Zusammenhang genannt, der den Einfluss der Landry/Bourhis-Definition klar erkennen lässt:
Language is all around us in textual form as it is displayed on shop windows, commercial signs, posters, official notices, traffic signs, etc. Most of the time people do not pay much attention to the ‘linguistic landscape’ that surrounds them. (Gorter 2006: 1)
Die Linguistic Landscape ist also hier als Gesamtheit der Sprache «in textual form» (gemeint ist die geschriebene Sprache, wie aus den angefügten Beispielen ersichtlich wird), die uns an einem bestimmten Ort umgibt.
Gorter liefert anschliessend eine zweifache Definition des Landscape-Begriffs:
According to the dictionary, ‘landscape’ as a noun has basically two meanings. On the one hand the more literal meaning of the piece or expanse of scenery that can be seen at one time from one place. On the other hand, a picture representing such a view of natural inland scenery, as distinguished from sea picture or a portrait. In the studies of the linguistic landscape presented here, one can say that both meanings are also used. On the one hand the literal study of the languages as they are used in the signs, and on the other hand also the representation of the languages, which is of particular importance because it relates to identity and cultural globalisation, to the growing presence of English and to revitalisation of minority languages. (Gorter 2006: 1)
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