Kitabı oku: «50 Jahre Frauenstimmrecht»

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Über dieses Buch

50 Jahre nach der Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts in der Schweiz ziehen 25 Frauen Bilanz, shauen zurück und nach vorne. Warum dauerte es über 100 Jahre bis zur politischen Gleichberechtigung? Welche Rolle spielt das Stimmrecht heute für Frauen? Wählen Frauen anders? Wie steht es um die Gleich­berechtigung von Männern und Frauen in Politik, Wirt­schaft, Kultur und Öffentlichkeit heute?

«50 Jahre Frauenstimmrecht» versammelt Texte und Interviews von und mit bekannten Schweizer Frauen aller politischer Couleur und jeden Alters zur Geschichte und Gegenwart, aber vor allem zur Zukunft der Gleichberechtigung – denn es gibt noch immer zu tun!

Mit Porträts, Gesprächen und Beiträgen von Viola Amherd, Kathrin Bertschy, Margrith Bigler-Eggenberger, Adrienne Corboud Fumagalli, Fanni Fetzer, Fina Girard, Serpentina Hagner, Gardi Hutter, Cloé Jans, Anne-Sophie Keller, Bea Knecht, Elisabeth Kopp, Zita Küng, Lea Lu, Andrea Maihofer, Samira Marti, Christa Rigozzi, Ellen Ringier, Isabel Rohner, Irène Schäppi, Christine Schraner Burgener, Regula Stämpfli, Katja Stauber, Petra Volpe und Nathalie Wappler.

@50J_Wahlrecht

#50JahreFrauenstimmrecht

@50jahrefrauenstimmrecht


Foto Christian Kruppa

Dr. Isabel Rohner wurde 1979 in St. Gallen geboren. Sie studierte in Zürich und Köln Germanistik, Romanistik und Philosophie und promovierte in Giessen über die Werkre­zeption der feministischen Pionierin Hedwig Dohm (1831–1919). Zusammen mit Nikola Müller gibt sie die Edition Hedwig Dohm heraus. Sie ist zudem die Autorin der Dohm-Biografie «Spuren ins Jetzt» sowie Herausgeberin und Initiatorin des Sammelbandes «100 Jahre Frauenwahlrecht. Ziel erreicht! … und weiter?» (beides Ulrike Helmer Verlag) über das Jubiläum in Deutschland. Als Expertin und Vortragende ist die Schweizerin im ganzen deutschsprachigen Raum unterwegs.


Foto Xandra M. Linsin

Irène Schäppi, geboren 1978 in St. Gallen, hat an der Universität Zürich Germanistik und Publizistik studiert und leitet seit 2009 das Beauty-Ressort von «20 Minuten». Damit gehört Irène Schäppi zu den wichtigsten Vertreterinnen des Schweizer Lifestyle-Journalismus. Als Frau für die Promi-Interviews – darunter unter anderen Hollywoodikone und Politaktivistin Jane Fonda – und internationale Beauty- sowie Lifestylereportagen ist sie bestens vernetzt, analog wie digital. 25 Frauen ­über Demo­kratie, Macht und Gleichberech­tigung

50 Jahre Frauenstimmrecht

25 Frauen über Demokratie, Macht und Gleichberechtigung

Herausgegeben von Isabel Rohner und Irène Schäppi

Mit Beiträgen von Viola Amherd, Kathrin Bertschy, Margrith Bigler-Eggenberger, Adrienne Corboud Fumagalli, Fanni Fetzer, Fina Girard, Serpentina Hagner, Gardi Hutter, Cloé Jans, Anne-Sophie Keller, Bea Knecht, Elisabeth Kopp, Zita Küng, Lea Lu, Andrea Maihofer, Samira Marti, Christa Rigozzi, Ellen Ringier, Isabel Rohner, Irène Schäppi, Christine Schraner Burgener, Regula Stämpfli, Katja Stauber, Petra Volpe und Nathalie Wappler

Limmat Verlag

Zürich

Für unsere Mütter und Grossmütter

«Jede Frau ändert sich, wenn sie erkennt, dass sie eine Geschichte hat.»

Gerda Lerner (1920–2013), Historikerin

50 Jahre Frauenstimmrecht = 50 Jahre Demokratie!
Vorwort von Dr. Isabel Rohner und Irène Schäppi

2021 feiert die Schweiz 50 Jahre Frauenstimmrecht. Das bedeutet 50 Jahre Demokratie! Man kann schliesslich nicht von einer wirklichen Demokratie sprechen, wenn die Hälfte der Bevölkerung nicht wählen darf. Und genau das war in der Schweiz der Fall – obwohl das Land so stolz ist auf seine direkte Demokratie, die in keinem anderen Land der Welt auf nationaler Ebene so weit geht wie hier und die in Form der Landsgemeinden bereits im Mittelalter ihren Anfang nahm. Aber sie galt nur für die Männer, und diese verwehrten bis 1971 ihren Müttern, Schwestern, Ehefrauen und Töchtern die politische Mitsprache.

Die Demokratie in der Schweiz, in der Männer und Frauen über das aktive und passive Wahlrecht verfügen, ist also noch sehr jung. Auch im internationalen Vergleich: Im US-Bundesstaat Wyoming waren die Frauen bereits 1870 wahlberechtigt, Neuseeland führte das Frauenwahlrecht 1893 ein und Finnland als erstes europäisches Land 1906. Deutschland und Österreich konnten 2018 das 100. Jubiläum des Frauenwahlrechts feiern. Auch Länder wie Sri Lanka (1931), Brasilien (1932), die Türkei (1934), Kuba (1934) und die Philippinen (1937), Usbekistan (1938) oder Syrien (1953) waren der Schweiz Jahrzehnte voraus.

Diese Sonderrolle der Schweiz wird rund um das 50. Jubiläum des Frauenstimmrechts besonders deutlich, denn im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern hat ein grosser Teil der heute lebenden Schweizerinnen die Einführung des Frauenstimmrechts noch selber erlebt, hat vielleicht auch selber dafür gekämpft. Die jüngeren Schweizerinnen wiederum können ihre Mütter oder Tanten nach ihren Erfahrungen und Erinnerungen fragen, die jüngsten ihre Grossmütter. Und die Frauen in der Schweiz können ihre Väter oder Grossväter, ihre Onkel, vielleicht auch noch ihre Brüder darauf ansprechen, wie sie 1971 abgestimmt haben. Denn das Frauenstimmrecht wurde damals nur mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen: Ein Drittel der Männer, die damals zur Wahl gegangen sind, haben auch noch 1971 mit Nein gestimmt. Auch in unserer Verwandtschaft gehören einige dazu. Warum ist das 50. Jubiläum des Frauenstimmrechts in der Schweiz so wichtig?

— 50 Jahre Frauenstimmrecht sind ein Anlass, uns vor Augen zu führen, dass demokratische Rechte nichts Selbstverständliches sind.

— 50 Jahre Frauenstimmrecht sind ein Anlass, uns mit unserer Geschichte zu befassen: Obwohl das Frauenstimmrecht in der Schweiz erst 50 Jahre alt ist, ist seine Geschichte erschreckend unbekannt. Oder wussten Sie, dass die Genferin Marie Goegg-Pouchoulin das Frauenstimmrecht bereits 1868 öffentlich gefordert hat? Dass zahlreiche Frauen über Jahrzehnte dafür gekämpft haben, die Einführung selber jedoch nicht mehr erlebt haben? Dass 1971 unter den ersten elf Nationalrätinnen mit Tilo Frey auch die erste schwarze Frau in den Nationalrat gewählt wurde? Dass die letzte Einführung eines kantonalen Frauenstimmrechts gerade mal 30 Jahre zurückliegt und via Bundesgericht erstritten werden musste?

— 50 Jahre Frauenstimmrecht sind ein Anlass, genauer hinzusehen und zu fragen, wie es um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in allen Bereichen unseres Lebens steht – und was Frauenrechte für uns persönlich bedeuten.

— 50 Jahre Frauenstimmrecht sind ein Anlass, darüber zu sprechen, wie unsere Gesellschaft zukünftig aussehen soll und Handlungsbedarf zu benennen.

— 50 Jahre Frauenstimmrecht sind der Anlass für dieses Buch.

Wir – die Literatur- und Kulturwissenschaftlerin Isabel Rohner und die Journalistin Irène Schäppi – haben bekannte und einflussreiche Frauen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Öffentlichkeit gefragt, ob sie einen Beitrag für diesen Sammelband schreiben und sich – aus ihrer jeweiligen, ganz unterschiedlichen Perspektive – mit dem Frauenstimmrecht, mit der Geschichte unserer Demokratie, mit Gleichberechtigung und Machtverteilung auseinandersetzen möchten. Mit einigen Frauen haben wir uns auch zu Interviews getroffen.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten, Interessen und Hintergründe der 25 Autorinnen und Gesprächspartnerinnen sind, so unterschiedlich sind auch die Schwerpunktsetzungen der Beiträge: Einige Texte nehmen Meilensteine unserer Geschichte in den Blick, andere legen ihren Fokus auf die gegenwärtige und zukünftige Situation von Frauen in Unternehmen, in der Politik oder in der Öffentlichkeit, zeigen konkreten Handlungsbedarf und geben alltagspraktische Tipps im Umgang mit Vorurteilen und Geschlechterklischees. Sie zeigen, wie wichtig und machtvoll Kooperationen über Parteigrenzen und Branchen hinweg sind, aktuell erneut bewiesen durch «Helvetia ruft!» und «CH2021». Einige Beiträge führen vor Augen, was sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten alles getan hat – und wie viel es immer noch zu tun gibt. Darüber hinaus – auch auf diese Vielfalt sind wir stolz! – enthält das Buch einen Comic und ein eigens für das 50. Frauenstimmrechts-Jubiläum geschriebenes und komponiertes Lied.

Die jüngste der 25 Beiträgerinnen ist zum Zeitpunkt der Drucklegung 18 Jahre alt, die älteste 87. Doch eigentlich sind es noch zwei Frauen mehr: Der Text von Adrienne Corboud Fumagalli ist nämlich ein Dialog mit ihrer Tochter Clelia Fumagalli – und für das Cover unseres Buches hat sich die erst 16-jährige Illustratorin Jelscha Ganter mit der Figur der Helvetia auseinandergesetzt. Allen Beiträgerinnen unseren herzlichsten Dank für ihr Engagement, ihre Zeit, ihre Kreativität, ihre Ideen und Gedanken! Gemeinsam machen wir deutlich, dass Frauenrechte alle angehen – unabhängig vom Alter, von der Ausbildung, von der Lebenssituation oder der politischen Ausrichtung.

Gemeinsam wollen wir die Leserinnen und Leser inspirieren, sich weiter für Gleichberechtigung und Frauenrechte einzusetzen. Und wir wollen gemeinsam für unsere junge Demokratie begeistern, denn diese ist nur so stark wie die Bürgerinnen und Bürger, die sich für sie engagieren.

«We are the composers of our own lives.»


Foto Franco Tettamanti

Lea Lu, geboren 1984, hat im Alter von sechs Jahren damit begonnen, eigene Stücke zu schreiben – bereits mit ihrer ersten Band trat sie beim Montreux Jazz Festival auf. 2010 erhielt sie für ihren verträumt-wehmütigen Musikstil («Lea Lus Musik ist zum Heulen schön», so der «Tages-Anzeiger») den Prix Walo in der Kategorie Newcomer. Nach drei veröffentlichten Alben auf SONY Music und einer Veröffentlichung auf ihrem eigenen Label LL Records arbeitet die Zürcherin an ihrem fünften Album, mit dem sie 2021 auf Tournee sein wird.

We Have A Voice
Lea Lu, Sängerin und Songwriterin

Born in the same place,

Same mother

We came alone,

But belong to each other.

Our hearts beat

To the same song.

Put in a prison of silence for way too long

But the desire to break out became too strong

As our voices

Echoed through the sky.

We have a voice,

We have a choice

Now.

At the end of your answers

Lie our questions,

Asking for our own truth

And in the calm before the storm

We learned how to listen.

Our thoughts become words,

Opinions, stories,

Bricks for houses and homes.

We are the composers

Of our own lives.

We have a voice,

We have a choice

Now.

All we need is to speak out loud,

Because we can

And we will.

We have a voice,

We have a choice

Now.

Die Single «We Have A Voice» hat Lea Lu exklusiv für diesen Sammelband geschrieben. Sie ist hier zu

hören auf Soundcloud

Lea Lu Words, Composition, Vocals, Guitars, Piano, Bass

Claudio Strüby Drums, Percussion

Nils Wogram Trombone

Production LUST Production

«Trotz aller Beteuerungen, der Begriff ‹Schweizer› sei neutral und stehe für alle, zeigt gerade der Kampf ums (Frauen-)Stimmrecht: Mit ‹Schweizer› waren nur die Männer gemeint.»


Foto: Privatarchiv

Prof. Dr. Andrea Maihofer, geboren 1953, studierte Philosophie, Germanistik und Pädagogik in Mainz, Tübingen und Frankfurt am Main. Sie promovierte in Philosophie und habilitierte in Soziologie. Seit 2001 ist sie Professorin für Geschlechterforschung und Leiterin des Zentrums Gender Studies an der Universität Basel. Sie leitet den Think Tank Gender and Diversity sowie das Gra­duierten­kolleg Gender Studies Basel. Maihofer engagiert sich zudem im Vorstand der Initiative CH2021, die sie mitgegründet hat.

Die Geschichte des Frauen­stimmrechts – verdrängtes Unrecht?
Andrea Maihofer, Professorin für Geschlechterforschung

Zur Geschichte des Frauenstimmrechts in der Schweiz gibt es inzwischen eine Fülle an Forschungen, die detailliert den langen Kampf der Frauen für das Stimmrecht darstellen.1 Ebenso gibt es zahlreiche Arbeiten, in denen die verschiedenen Gründe für die späte Einführung in der Schweiz herausgearbeitet werden. Im Folgenden möchte ich diese beiden Perspektiven miteinander verbinden. Dadurch rücken die Widerstände, mit denen die Akteur*innen in ihrem Kampf um das Stimmrecht zu tun hatten, stärker in den Blick. Und schliesslich werde ich nach den Folgen fragen, die die späte Einführung des Frauenstimmrechts für die Schweiz heute hat. Und was bedeutet es, dass die wiederholte Weigerung, den Frauen den Status gleichberechtigter Staatsbürgerinnen zuzugestehen, bislang weder Teil des kollektiven Gedächtnisses der Schweiz noch als historisches Unrecht anerkannt ist?

Beginn des Kampfes ums Frauenstimmrecht Mitte des 19. Jahrhunderts

In einer bekannten Formulierung betont Meta von Salis: «Mein erster Fehltritt in der Welt bestand in dem Erscheinen in weiblicher Gestalt»2. Geschlecht regelt in westlich geprägten Gesellschaften den Zugang zu den gesellschaftlichen Ressourcen und verweist Männer und Frauen in unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche. Allein als Frau gelesen zu werden führt dazu, dass ihr das Recht auf gleiche Rechte verweigert wird. Die Geschichte des Kampfes um das Stimmrecht sowie die Rekonstruktion der Gründe seiner späten Einführung verweisen auf diese heteropatriarchale Struktur westlicher Gesellschaften. Diese ist zwar inzwischen in Bewegung, jedoch noch immer wirksam.

Von Salis benennt hier den «eigentlichen» Grund, warum Frauen gezwungen waren, die Anerkennung als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen einzuklagen: Sie haben das falsche Geschlecht. Für die sich im 18./19. Jahrhundert etablierende bürgerlich-heteropatriarchale Gesellschafts- und Geschlechterordnung ist der Ausschluss der Frauen aus den Menschen- und Bürgerrechten konstitutiv. Während die Männer sich erstmals (zumindest potenziell) das Recht auf gleiche Rechte zuerkennen, werden die Frauen prinzipieller denn je aus diesen ausgeschlossen. Dies ist, wie es die Frauenrechtsaktivistin Julie von May von Rued bereits 1869 bezeichnet, die «auffallende Anomalie, welche alle europäischen und europäisch civilisierten Länder aufweisen, dass in demselben Verhältnis, wie der Mann seine politischen Rechte erwei­tert hat, die Frau in ihren bürgerlichen Rechten eng beschränkt geblieben ist»3. Wie viele Frauen ihrer Zeit betont sie die grosse Bedeutung der französischen Erklärung der Menschenrechte und ihr «Versprechen» auf die Anerkennung der Ebenbürtigkeit aller Menschen. Trotz allem hält gerade «die demokratische Urschweiz» die Frauen «in Unmündigkeit», und so fordert sie die «vollkommene Gleichstellung beider Geschlechter vor dem Gesetz in allen bürgerlichen Rechten».4

Der Kampf um das Frauenstimmrecht hat in der Schweiz also spätestens seit Mitte des 19. Jahrhunderts begonnen. So haben Frauen (und auch Männer) insbesondere im Zusammenhang mit der ersten Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung von 1874 sowohl die zivilrechtliche als auch die politische Gleichstellung der Frauen gefordert. Auch Marie Goegg, ebenfalls Frauenrechtsaktivistin, spricht 1868 in Bern in einer damals viel beachteten Rede von einer «Anomalie» und fordert als «Akt der Gerechtigkeit» die «vollständige Gleichheit vor dem Gesetz»5.

Ganz in diesem Sinne wurden von der Association internationale des femmes, die u.a. von Marie Goegg gegründet worden war, zwei Anträge (1868 u. 1870) zur bürgerlichen Gleichstellung der Frau an den Nationalrat gestellt. Ob auch ein Antrag «auf vollständige politische Gleichstellung der Frau» eingereicht wurde, wie in der Botschaft des Bundesrates6 von 1957 behauptet, scheint unklar. Das heisst, der Kampf ums Frauenstimmrecht begann in der Schweiz fast zeitgleich wie in anderen westlichen Ländern und bereits damals wurde die Verweigerung des Stimmrechts von Frauen* und Männern* in der Schweiz als Verstoss gegen die Menschenrechte und damit als Unrecht kritisiert. Kurz: Sie war schon damals ein bewusster Akt gegen die ausdrücklichen Forderungen von Frauen7 nach gleichen Staatsbürgerrechten.

Drei Gründe für die späte Einführung in der Schweiz
Begründung: Mit dem Wort «Schweizer» sind die Frauen nicht mitgemeint

Wie deutlich wird, haben die Frauen (und auch manche Männer) von Beginn an versucht, die Einführung des Stimmrechts auf dem Interpretationsweg zu erreichen. Entsprechend wurden 1919 von 158 Frauenverbänden Motionen für eine Teilrevision der Verfassung unterstützt, in denen eine andere Interpretation des Artikel 74 der BV (1874, gültig bis 1971) gefordert wurde. Begründet wurde dies damit, dass mit der dortigen Formulierung: «Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der …» doch auch die Frauen gemeint sein müssen oder, wie es in den Gesuchen nach Eintragung in das Stimmregister (Bern 1923, Genf 1928) heisst, dass «die Frauen auch ‹Schweizer› im Sinne der Ver­fassungsvorschrift seien».8 Gestützt wurde diese Argumentation auf den Artikel 4 der Verfassung: «Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich.» (Art. 4 BV 1874; gültig bis 1981). Doch Frauen waren keineswegs vor dem Gesetz gleich, ja nicht einmal richtige «Schweizer». Schliesslich verloren sie noch bis 1952 ihre Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn sie einen Ausländer heirateten.

So wurde auch dieser Antrag am 14. September 1923 vom Bundesgericht mit der Begründung abgelehnt: «Mit dieser Bezeichnung (Schweizer in Artikel 74 BV) […] sind nur die Schweizerbürger männlichen Geschlechts gemeint»9. Ausserdem wird die Forderung zurückgewiesen, das Wort «Schweizer» könne nun – nachträglich entgegen seinem historischen Verständnis – anders interpretiert werden. Vielmehr wird betont, dass eine zeitgemässe Interpretation dieses Artikels nicht möglich ist, weil «niemand eine solche Änderung im Auge hatte»10. Deshalb ist für die Gewährung des Stimmrechts für Frauen eine Verfassungsänderung nötig.

Trotz abschlägigem Bescheid haben Frauen diesen Weg jedoch immer wieder sowohl auf nationaler als auch kantonaler11 Ebene versucht. Einen weiteren bedeutsamen nationalen Versuch hat der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht 1950 unternommen. In dieser Eingabe wurde ebenfalls eine Neuinterpretation, jetzt aber in Form einer Ergänzung im Artikel 10 des Bundesgesetzes vorgeschlagen: Statt «Schweizer» sollte es nun «Schweizer, ob Mann oder Frau» heissen.12 Auch diese Eingabe scheiterte, weil eine «Ergänzung des Bundesgesetzes» nicht genüge, es vielmehr einer Verfassungsänderung bedürfe.13

Allerdings wurde am 15. März 1951 vom Nationalrat – nach einer Anhörung von Vertreterinnen des Frauenstimmrechtsverbandes – beschlossen, dass der Bundesrat einen Bericht für eine «Partialrevision der Bundesverfassung»14 vorlegen sollte. Umgesetzt wurde dieser Beschluss jedoch erst mit grosser zeitlicher Verzögerung und nur unter erneutem Druck der Frauenverbände mit der Vorlage der bereits angesprochenen Botschaft von 1957. Hintergrund war die ein Jahr zuvor vorgenommene Aufnahme einer obligatorischen Dienstpflicht von Frauen in die Verfassung. Dies zeigte einmal mehr, dass eine Neuinterpretation der Verfassung sehr wohl möglich gewesen wäre. Darauf verwiesen auch der Bund Schweizerischer Frauenvereine sowie der Schweizerische Katholische Frauenbund15 in ihrer Ablehnung dieser obligatorischen Dienstpflicht. Solange den Frauen ihre Aktivbürgerrechte verweigert würden, «sei die Einführung dieser obligato­rischen Dienstpflicht nach dem Grundsatz der Rechtsgleichheit nicht zulässig»16.

Die vielfachen Zurückweisungen einer zeitgemässen Verfassungsinterpretation waren also bewusste politische Entscheidungen: Die Mehrheit der Schweizer Männer wollte den Frauen das Stimmrecht nicht geben. Dies ist letztlich der entscheidende Grund, warum die Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz so lange gedauert hat. Nun brauchte es eine aufwendige Verfassungsrevision und damit eine doppelte Mehrheit von männlichem Stimmvolk und Ständen/Kantonen. Wäre das in anderen Ländern nötig gewesen, wer weiss, ob es dort nicht ebenfalls länger gedauert hätte. So betont auch Iris von Roten, dass die Abgeordneten «demokratischer als das sogenannte Volk» waren. Es waren die «männlichen Bürger», die auf ihre «Souveränitätsrechte» pochten.17

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9783038552185
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