Kitabı oku: «Das geistige Straßburg im 18. und 19. Jahrhundert»

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Hermann Gätje / Sikander Singh

Das geistige Straßburg im 18. und 19. Jahrhundert

Narr Francke Attempto Verlag Tübingen

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© 2020 • Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

Dischingerweg 5 • D-72070 Tübingen

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ISBN 978-3-7720-8703-5 (Print)

ISBN 978-3-7720-0116-1 (ePub)

Inhalt

  Vorwort

  Über die Legitimation von Widmungsschriften – Elias Silberrads Straßburger Thesendruck De dedicationum literariarum moralitate I. II.

  Pancratz Der eingefleischte Polter-Geist – Ein anonymes Straßburger Volksstück aus dem Jahr 1722 I. II. III. IV. V. VI. VII.

 Eulogius Schneider als literarische Figur – „Hergeloffener“ oder „Brückenbauer“ zwischen Deutschland und Frankreich?I. Der Hintergrund: Die Revolution in StraßburgII. Das Leben des Eulogius SchneiderIII. Reaktionen auf Eulogius SchneiderIII.1 Die ZeitgenossenIII.2 Elsässische literarische VerarbeitungenIII.3 Schneider und die deutsche LinkeIV. Erklärung der Bedeutung von Eulogius Schneider für die Sicht auf die Straßburger Verhältnisse

  „Lumpenloch“ und „zweite Vaterstadt“ I. Gestrandet in Straßburg – Johann Gottfried Herder II. Zweite Heimat Straßburg – Georg Büchner III. Büchners Erzählung Lenz und das Straßburg des Sturm und Drang IV. Auch ein Herder-Paradigma? – Mögliche Einflüsse von Johann Gottfried Herders Denken auf Georg Büchner

  Straßburg und die Architektur der Dichtkunst: Sprachphilosophie und Künstlertum im Sturm und Drang

  “Mensch, die sind zu groß für unsere Zeit”: Space, Nation and the Locations of Satire in Lenz’ Pandämonium Germanikum Der steil Berg Tempel des Ruhms and Gericht

  Patriotismus in der Fremde: Deutsche Reisende in Straßburg zwischen 1770 und 1830 I. Vor der Revolution: Frankophobe Bürger auf Spurensuche II. „Revolutionstouristen“ in der Stadt III. Im „modernen“ Straßburg: Ernüchterung und nationalromantische Verklärung

  Das Straßburger Münster als Identifikationsort bei Ehrenfried, August und Adolf Stöber I. Eine „charakterisirende Anekdote“ II. Die Stöbers und das deutsch-elsässische Selbstbewusstsein III. Das Straßburger Münster in der deutschen Literatur der Romantik IV. Selbstbewusstsein und Abgrenzung V. August Stöbers Erinnerungsbüchlein für fremde und einheimische Freunde des Strassburger Münsters (1836) VI. Erwinia VII. Schluss

 „Verräther an Glauben und Vaterland“ – Zur Darstellung der französischen Partei in Heribert Raus Roman Der Raub Straßburgs (1862)I. EinleitungII. AnalyseII.1 Der französische KönigshofII.2 Straßburg und sein MagistratII.3 Fürst Franz Egon von Fürstenberg, Bischof von StraßburgIII. Rezeption

Vorwort

Im Heiligen Römischen Reich bildete die im Mündungsgebiet der Ill in den Rhein gelegene freie Reichsstadt Straßburg ein einflussreiches wirtschaftliches und kulturelles Zentrum. In der Folge der Reformation, die hier früh und nachhaltig Einfluss erlangte, avancierte die Stadt zudem zu einem bedeutenden Zentrum der Buchherstellung: So trugen die in Argentoratum gedruckten Werke – wie die bis in das 17. Jahrhundert gebräuchliche mittellateinische Namensform lautete – wesentlich zur Verbreitung der Lehren Martin Luthers und Johannes Calvins im deutschen und französischen Sprachraum bei.

Die Besetzung der Stadt durch französische Truppen im Jahr 1681 verfolgte daher nicht ausschließlich Ziele im Rahmen der Reunionspolitik des französischen Königs Ludwig XIV. – schließlich waren große Teile des Elsass bereits mit dem Westfälischen Frieden von 1648 unter seine Landeshoheit gelangt. Die Hegemonie über die Metropole des Elsass eröffnete Frankreich darüber hinaus Möglichkeiten der ökonomischen Vorteilsnahme und bot zudem die Gelegenheit, den Einfluss reformatorischen Gedankenguts zurückzudrängen. Wenngleich unter den neuen Herrschaftsverhältnissen im Elsass – nach der Aufhebung des Toleranzedikts von Nantes durch das Edikt von Fontainebleau im Jahr 1685 – weiterhin Religionsfreiheit bestand, verfolgten die französischen Könige eine mittel- und langfristig erfolgreiche Rekatholisierungspolitik. Trotzdem konnte die 1621 gegründete lutherische, deutsch geprägte Universität Straßburgs weiterbestehen und verfügte, insbesondere im Verlauf des langen 18. Jahrhunderts, über einen ausgezeichneten Ruf, der Gelehrte wie Studenten aus europäischen und deutschen Ländern anlockte. In den Jahren und Jahrzehnten nach der Französischen Revolution von 1789 wurde die Stadt schließlich zu einem Ort des Exils für deutsche Republikaner, oppositionelle Intellektuelle und Schriftsteller. Vor diesem Hintergrund konstatierte Otto Flake über die Entwicklung Straßburgs im Spannungsfeld zweier Kulturen und Sprachen: „Im Unterschied zu allen deutschen Städten erlebte es die vorbereitenden Stadien des modernen Westeuropa, das achtzehnte Jahrhundert, die Revolution, Napoleon und das plutodemokratische Bürgertum in unmittelbarer Teilnahme, während es von der geistigen und politischen Entwicklung, die in Deutschland in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts einsetzte, nicht mehr berührt wurde.“

Aufgrund seiner geographischen Lage und vor dem Hintergrund seiner Geschichte existierten in Straßburg bis in das 19. Jahrhundert nebeneinander französische und deutsche Einflüsse, was nicht zuletzt im verbreiteten Gebrauch der deutschen Sprache dokumentiert wird. Diese kulturell interessante Parallelität divergenter kultureller Prägungen bestand bis zum Deutsch-Französischen Krieg: Im September 1870 wurde Straßburg von deutschen Truppen besetzt, 1871 zur Hauptstadt des deutschen Reichslandes Elsass-Lothringen. Mit dem vorläufigen Ende der beinahe zweihundertjährigen Herrschaft Frankreichs über die elsässische Metropole verschob sich auch der paritätische Einfluss beider Nationen auf das wissenschaftliche und kulturelle Leben der Stadt zugunsten einer Hegemonie des Wilhelminischen Reiches.

Die Beiträge des vorliegenden Bandes untersuchen einzelne Aspekte des geistigen Lebens in Straßburg in den Jahren zwischen 1681 bis 1871 und leisten auf diese Weise einen Beitrag zum Verständnis der Mehrdimensionalität einer Kultur im Spannungsfeld deutscher und französischer Einflüsse.

Saarbrücken, im Frühjahr 2020

Hermann Gätje und Sikander Singh

Über die Legitimation von Widmungsschriften – Elias Silberrads Straßburger Thesendruck De dedicationum literariarum moralitate

Robert Seidel, Frankfurt am Main

Das Zustandekommen des vorliegenden Beitrages verdankt sich einem Zufall: Im Rahmen umfassender, langfristig angelegter Studien zur wissenschaftshistorischen Erschließung frühneuzeitlicher Dissertationen wurden nicht nur die sich in den ausgewerteten Thesendrucken manifestierenden gelehrten Diskurse reflektiert, sondern auch deren Entstehungs- und Distributionskontexte sowie das paratextuelle Umfeld in die Analysen einbezogen. Hierbei spielten die häufig sehr aufschlussreichen Dedikationsschreiben, wie sie beispielsweise vom Präses an den Respondenten oder auch vom Respondenten an seine(n) Gönner verfasst wurden, keine geringe Rolle. Ganz überraschend tauchte unter den Quellen auch ein – wenn man so will – metatextuelles Zeugnis auf, ein Thesendruck nämlich, der die Frage nach Sinn und Rechtmäßigkeit des Dedizierens selbst zum Thema hat. Man muss sich also vorstellen, dass diese im 16. bis 18. Jahrhundert geläufige Praxis, die in jüngster Zeit im Zeichen des Autorisierungsparadigmas wieder einmal zum Gegenstand intensiver Studien avancierte,1 in eben denjenigen akademischen Kreisen, in denen sie geübt wurde, zugleich Anlass zu kritischer Diskussion bot. Es handelt sich bei unserem Text um die bislang gänzlich unbeachtete Straßburger Disputation De dedicationum literariarum moralitate, die am 3. Juni 1718 unter dem Präsidium des Professors für praktische Philosophie Elias Silberrad, der wohl auch der Verfasser war, abgehalten wurde. – Auf den folgenden Seiten soll zunächst das frühneuzeitliche Disputationswesen, dessen Kenntnis zum Verständnis der nachfolgenden Ausführungen notwendig erscheint, kurz skizziert werden (I.). Im Hauptteil der Untersuchung wird dann der Straßburger Thesendruck analysiert und in seinen Kontexten verortet (II.).

I.

Die unterschiedlich langen, meist zwischen zwölf und sechzig Seiten umfassenden Thesendrucke, die im institutionellen Kontext akademischer Disputationsveranstaltungen veröffentlicht wurden, sind, zumindest was den deutschen Kulturraum betrifft, als außerordentlich ergiebige Quellen für die interdisziplinäre kultur- und wissenschaftshistorische Forschung klassifiziert worden.1 Um den Quellenwert des Mediums richtig einschätzen zu können, muss man sich allerdings einige Funktionsbedingungen des frühneuzeitlichen Universitätsbetriebs klar machen. Wissenschaftsgeschichtlich gesehen, markiert die Zeit um 1800 einen Paradigmenwechsel. Wenn man von der Moderne aus die Schwelle zur Frühen Neuzeit überschreitet, also in das 18. Jahrhundert und weiter zurück blickt, fallen besonders drei Aspekte gelehrter Beschäftigung auf, die dem heutigen Forscher befremdlich erscheinen mögen: Zum einen ist die umfangreiche, kohärente und vom gelehrten Nachwuchs eigenständig verfasste Monographie in jener Zeit zwar eine Option, doch nicht der Regelfall eines Thesendruckes. Neben Schriften mit echtem Abhandlungscharakter, die aus Forscherperspektive grosso modo natürlich die ergiebigeren sind, waren auch knappe Reihungen unverbundener Thesen (sogenannte theses nudae) verbreitet. Zwischen diesen Extremen sind alle überlieferten Drucke zu verorten. Im Zusammenhang mit der auffälligen Struktur der Dissertationen steht eine Vorstellung von akademischer Lehre, die der Rekapitulation gelehrten Wissens gegenüber einer innovativen Forschungsleistung den Vorrang einräumt. Auch hier gab es freilich unterschiedliche Ansätze, und es wurde unter den Zeitgenossen darüber diskutiert, welchen Status die Thesendrucke im Hinblick auf ihr innovatives Potential im Vergleich mit anderen Formen der Wissensliteratur besaßen. Der Pädagoge Sigmund Jakob Apin (1693 bis 1732) stellte das Forschungspotential dieses Genres heraus:

Viele Gelährten kommen bey Untersuchung der Warheit auf neue Gedancken, wollen aber deswegen nicht gleich gantze Bücher und Tractate schreiben, sondern geben ihre neue Meinung in forma Disputationis heraus.2

Schließlich ist zu beachten, dass die an einer Disputation beteiligten Personen sich zwar um eine überzeugende Argumentation bemühten, nicht aber um wissenschaftliche Neutralität im modernen Sinne. Waren Fragen der theologischen oder verhaltensethischen Positionierung Gegenstand der Debatte, lag eine Voreingenommenheit der Akteure gewissermaßen in der Luft, aber selbst bei historisch-philologisch angelegten Untersuchungen zeigt sich bisweilen ein eklatanter Kontrast zwischen nüchterner Detailanalyse und affektgeladener Parteinahme für oder gegen die Sache, die verhandelt wurde. Dies hängt einerseits mit der Verankerung des Disputationswesens innerhalb eines durch und durch rhetorisch fundierten Unterrichtskonzeptes zusammen, andererseits ist die Vorstellung von einem zweckfreien Interesse des innerlich unbeteiligten Forschers aus der Perspektive der Frühen Neuzeit ein Anachronismus – auch noch im 18. Jahrhundert, in dem die emphatischen Forderungen einiger prominenter Vertreter der Aufklärung nicht den Maßstab für die gelehrten Positionskämpfe im Allgemeinen bildeten.

Die Fachtermini, die zur Beschreibung des Disputationsaktes verwendet werden, spiegeln die Entstehungs- und Funktionsbedingungen der behandelten Texte. Mit dissertatio wird eben nicht eine Inauguraldissertation modernen Zuschnitts bezeichnet, sondern der Thesendruck, der in metonymischer Ausdrucksweise gelegentlich auch disputatio genannt wird. Verfasser der dissertatio war vielfach der betreuende Professor, der als Präses (praeses) der Disputation vorstand. Der Schüler musste als Respondent (respondens) auf Einwürfe der Opponenten (opponentes) „antworten“, also die Thesen verteidigen. Wenn diese tatsächlich vom Respondenten selbst verfasst waren, wurde dies meist auf dem Titelblatt des Druckes vermerkt, indem seinem Namen der Zusatz „respondens et auctor“ beigegeben wurde – was freilich ebenfalls bedeuten konnte, dass der Respondent den Disputationsakt veranlasste, die Kosten übernahm und so weiter. Im Laufe des 18. Jahrhunderts scheint der Anteil der vom Respondenten verfassten Dissertationen zugenommen zu haben, ohne dass dieser Befund bisher statistisch zuverlässig erfasst worden wäre.3

Thesendrucke sind, wie schon gesagt, von kultur- und wissenschaftshistorischer Relevanz. Sie dokumentieren die Konjunktur von Diskursen und Autoritäten. Sie geben Hinweise darauf, welche Fragen mit welchen Argumenten im Rückgriff auf welche Referenztexte und in Auseinandersetzung mit welchen Gegenpositionen an welchen Universitäten mit welcher praktischen Zielsetzung behandelt wurden. Die folgende Untersuchung führt vor, in welcher Weise die im 18. Jahrhundert virulente Frage nach der Legitimation von Widmungsschriften von genau jenen Personen verhandelt wurde, die allfällige aus der Debatte resultierende Konsequenzen zu gewärtigen hatten.

II.

Doch nun zum eigentlichen Gegenstand der Untersuchung: Der Titel De dedicationum literariarum moralitate, den man mit Über die moralische Rechtfertigung gelehrter Dedikationsschreiben paraphrasieren könnte, weckt eine konkrete Lesererwartung. Es werden wohl die üblichen1 Verdikte angesprochen werden, wonach eine Widmung2 die eitle Ruhmsucht des Geehrten bediene und vom Autor derselben lediglich im Vorgriff auf eine erwartete Belohnung verfasst werde. Zugleich dürfte der Verfasser des Thesendruckes, der ja selbst dem Kreise der potenziellen Widmungsschreiber angehört, Rechtfertigungsgründe für die geläufige Praxis vortragen, worunter die Bemühung um Schutz des Werkes vor behördlichen Angriffen, die Notwendigkeit karrierefördernder Protektion durch einen hochgestellten Gönner und natürlich der – nunmehr berechtigte – Wunsch nach materieller Gegenleistung seitens der notorisch finanzschwachen Literaten zu zählen sind. Alle diese Lesererwartungen werden erfüllt, wie sich in einem summarischen Inhaltsreferat des klar gegliederten Textes zeigen lässt. Eine integrale Analyse der Publikation in ihrer Struktur und Materialität führt freilich über die bloße Dokumentation der zeitgenössischen Argumente für und wider das Dedizieren hinaus: Der Thesendruck erweist sich als aufschlussreiches Dokument des akademischen Selbstverständigungsdiskurses in der Zeit der frühen Aufklärung. Dies ist am besten mittels einer Untersuchung zu zeigen, die sich an der Abfolge der textuellen beziehungsweise paratextuellen Elemente orientiert. Die sieben klar voneinander getrennten Teile des Druckes werden in acht Schritten nacheinander behandelt, wobei die Abschnitte 5 und 6 sich bestimmten Aspekten des Hauptteils zuwenden.

1. Das Titelblatt3 weist dem Thema eine Behandlung in Form des akademischen Streitgesprächs zu. Von dem Respondenten Johannes Breu heißt es hier, er werde an der ehrwürdigen Universität „solenniter disputare“. Der Präses und wahrscheinliche Verfasser der 17 Paragrafen,4 die auf dreißig Seiten entfaltet werden, ist durch seine Würde als Dekan ausgezeichnet; in dieser Position wird er nicht für einen belanglosen Gegenstand verantwortlich zeichnen. Elias Silberrad (1687 bis 1731), seit 1710 Professor an der Straßburger Universität – damals noch für Moralphilosophie, später für Theologie –, war keiner der bedeutendsten Gelehrten am Ort, aber ein fleißiger Verfasser von Thesendrucken. Er hatte 1712 und 1714 bereits zwei Disputationen De eruditorum invidia und 1713 eine über die Moralitas graduum academicorum abgehalten,5 besaß also offenbar eine Affinität zum Thema der Gelehrtenkritik, die allerdings, wie wir sehen werden, im Jahrzehnt zwischen 1710 und 1720 überhaupt eine auffällige Konjunktur erlebte.6 Der unserem Thesendruck thematisch nächstverwandte Text, eine Abhandlung des Torgauer Konrektors Daniel Friedrich Jan mit dem Titel De fatis dedicationum librorum, die interessanter Weise im selben Jahr 1718 im weit entfernten Wittenberg publiziert wurde, war anscheinend nicht Gegenstand einer institutionalisierten Debatte. Auch beschränkte sich Jan auf eine enzyklopädische Zusammenstellung aller greifbaren Fakten und Dokumente zum Dedikationswesen, während unser Text, wie sich zeigen wird, deutlich eine Debatte in utramque partem vorstrukturiert. Außerdem wird durch die Formulierung „De moralitate“ im Titel bereits auf eine pragmatische, konkret eine moralphilosophische beziehungsweise verhaltensethische Zweckbestimmung der Disputation hingewiesen, während Jan unter dem Rubrum „De fatis“ eher die gelehrtengeschichtliche Komponente des Gegenstandes im Rahmen der historia litteraria („Litterärgeschichte“) betont.7

2. Die Widmungstafel auf der Rückseite des Titelblattes bietet gleich ein authentisches Beispiel für das im Folgenden diskutierte Dedikationswesen. Man darf erwarten, dass nach der Ansicht von Präses und Respondent diese Widmung ein positives, also legitimes Muster der Textsorte ist. Der Respondent richtet sich an zwei Gönner, verdiente Bürger der ehemaligen Reichsstadt8 Straßburg, beide in diversen Ämtern für das Gemeinwesen tätig: Anton Eberhard Bock von Bläsheim und Gerstheim gehörte einer elsässischen Adelsfamilie an und firmiert hier als Mitglied des „Rats der Dreizehn“, zugleich aber auch als „praetor“, wie der höchste, vom französischen König als Kontrollorgan eingesetzte Beamte der Stadt bezeichnet wird. Der Jurist Philipp Caspar Leitersperger (1670 bis 1735) erscheint auf der Widmungstafel als Angehöriger des „Rats der Fünfzehn“.9 Die beiden Männer haben den neunzehnjährigen Kandidaten Johannes Breu (1699 bis 1766), den wir später als Pfarrer an unterschiedlichen Kirchen wiederfinden,10 offenkundig in seinen Studien unterstützt, beide werden als „patroni“ bezeichnet, der eine obendrein als „Maecenas“, der andere gar als „zweiter Vater“. Vor allem durch den Verweis auf die Wohltaten, die ihm und den Seinen zuteil geworden seien („infinitis in se suosque beneficiis“), wird nahegelegt, dass die Förderung wohl eine materielle war. Die Widmungstafel suggeriert eine harmonische Verbindung von städtischem Patriziat und akademischer Welt, eine Verbindung, die hier vorläufig auf einer klaren Trennung von „oben“ und „unten“ – der Name des Respondenten ist in winzigen Lettern an den unteren Rand der Seite gerückt –, von „Geben“ und „Nehmen“ basierte: Die „beneficia“ der Patrone konnte der jugendliche Respondent nur durch die triadisch als „obsequium“, „reverentia“ und „pietas“ formulierte Beflissenheit vergelten. Ausführliche, oft mehrseitige Widmungstafeln scheinen übrigens für die Verhältnisse in Straßburg besonders typisch zu sein. So enthält eine Sequenz von vier im Jahre 1748 unter Johann Philipp Beyckert abgehaltenen Disputationen insgesamt neun Seiten mit sechzehn namentlich aufgeführten (sowie zahlreichen weiteren, gruppenweise angesprochenen) Widmungsempfängern.11 Aber auch sonst waren Widmungstexte gerade in Thesendrucken häufig auf mäzenatische Förderung ausgerichtet und konnten, wie eine Studie von Michael Philipp zeigt, geradezu als „Bewerbungsschreiben“ eingesetzt werden.12

3. Das vier Seiten umfassende Prooemium13 verortet die Thesensammlung im Kontext der zeitgenössischen Gelehrtenkritik, soweit sie von den Gelehrten selbst artikuliert und als Korrektiv standesspezifischen Fehlverhaltens eingesetzt wurde. Der (selbst)kritische Diskurs, der mit der Negativfigur des „Scharlatans“ einen Passepartout für die unterschiedlichsten Aberrationen bereithält, ist in den vergangenen Jahren gut erforscht worden. Die jüngste Publikation zum Thema formuliert den Versuch einer allgemeinen Zweckbestimmung des kritischen Verfahrens, das – so viel sei vorweggenommen – neben Formen des eigentlichen Betruges auch Sonderfälle wie eben das maßlose Dedizieren oder umgekehrt das Einfordern von Dedikationen ins Visier nimmt:

Es ist zu vermuten, dass die erhöhte diskursive Produktion von Negativfiguren eine Strategie zur Harmonisierung der [sc. gelehrten] Kommunikation durch die Etablierung eines konsensfähigen Exklusions- und Relegationsparadigmas darstellt, die auf die Restitution unsicher gewordener Identität und Legitimität abzielt. Aus diesem Grund, so die hier vertretene These, wurde die Figur des gelehrten Scharlatans zu einer prominenten Figur in der Übergangsphase von Gelehrsamkeit zu Wissenschaft von der Mitte des 17. bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts, der eine wichtige Rolle in der Ausbildung und Durchsetzung fachlicher und ethischer Leitbilder zukam.14

Die neueste Forschung beruft sich auf eine knappe, aber gehaltvolle Studie von Marian Füssel, der darauf hingewiesen hat, dass der quantitative Schwerpunkt diesbezüglicher Publikationen ins Jahrzehnt zwischen 1710 und 1720 fällt, also genau in die Dekade, in der auch unser Text entstanden ist.15 Eine historisch eindeutige Erklärung für die Kulmination gelehrtenkritischer Schriften gerade in dieser Zeitspanne ist schwer zu geben, man kann „sowohl die pietistisch-theologischen wie die rationalistisch-sozialen Strömungen“16 der Zeit als Ursache sehen, „die gewachsene Öffentlichkeitswirksamkeit der Gelehrtenkultur“17 zu Beginn des 18. Jahrhunderts verantwortlich machen oder in der Verfolgung des Absonderlichen einen Reflex des „in der kameralistischen Wirtschaftstheorie formulierten Ziel[s] staatlicher Prosperität“ erkennen.18 Für den Zweck der vorliegenden Studie stellt sich die Situation etwas einfacher dar, weil wir uns einzig dem Spezialfall der Dedikationen zuwenden und uns auf die besonderen Umstände der Widmungspraktiken konzentrieren können.19 Auch Elias Silberrad beruft sich in seinem Proömium freilich auf die wenige Jahre zuvor erschienenen einflussreichsten Schriften zum Gesamtthema der gelehrten Scharlatanerie, Michael Lilienthals Abhandlung De Machiavellismo literario von 1713 und Johann Burckhardt Menckes zwei Reden De Charlataneria eruditorum von 1715, die bald unter dem Titel Von der Charlatanerie oder Marcktschreyerey der Gelehrten ins Deutsche übersetzt wurden.20 Beide Schriften stellen für Silberrad wichtige Referenztexte dar, die Argumente und vielfach auch die zum Beleg für die Gelehrtenlaster herangezogenen exempla werden markiert oder unmarkiert übernommen – der Plagiatsbegriff war zu dieser Zeit weniger streng als in den Zeiten des Urheberrechts und einer emphatischen Betonung des „geistigen Eigentums“. Silberrad geht von der fatalen und eigentlich, wie er meint, unbegreiflichen Neigung gerade der Gelehrten zu allerlei standestypischen Negativeigenschaften wie Pedantismus, Streitlust, Geldgier, Schreib- und Ruhmsucht aus und schließt die These an, dass der „dedicandi mos“, der Brauch, Bücher mit Widmungen zu versehen, den zuvor genannten Fehlentwicklungen innerhalb der Gelehrtenrepublik Vorschub leiste („vitiis non parum inserviat“).21 Er wolle einige der unlauteren Motive der Widmungsschreiber bekannt machen, aber – so die wichtige Wendung am Schluss der Vorrede – zugleich belegen, dass der Brauch als solcher keineswegs verwerflich sei („dedicandi morem, abusum si tollas, haud spernendum esse evincimus“).22 Damit wird bereits angedeutet, dass es Silberrad nicht in erster Linie um eine Polemik gegen groteske Auswüchse am Rande der Gelehrtenwelt zu tun ist, sondern dass er vielmehr, indem er legitime und verwerfliche Motive kontrastiv gegenüberstellt, regulierend auf bestimmte Praktiken innerhalb der respublica litteraria einwirken will. Um den Zusammenhalt unter den Gelehrten nicht zu gefährden, suggeriert er außerdem, dass es sich bei den geschilderten Verstößen gegen das decorum der Gelehrten um bedauerliche Einzelfälle („abusus“) handele.23

4. Die Disposition der Thesenschrift wird durch Randglossen gut verdeutlicht, weshalb diese zunächst in Form eines Inhaltsverzeichnisses präsentiert werden sollen:


[PROOEMIUM] S. 1
[De MORALITATE DEDICATIONUM LITERARIARUM] S. 5
<§1> Nomen et origo Dedicatt. [Dedicationum] S. 5
<§2> VITIA DEDICATIONUM S. 7
1. Vanae gloriae studium S. 7
<§3> Signa ex quibus cognoscitur S. 8
<§4> S. 9
<§5> Effectus Avaritiae S. 12
1. Animi Ingratitudo S. 12
<§6> 2. Ludibrium aliorum S. 13
<§7> Vindiciae pro quibusdam dedicantibus S. 14
<§8> Dedicatio Sociniani Catech<ismi> S. 16
<§9> VIRTUTES DEDICANTIUM S. 17
1. Pietas S. 17
<§10> 2. Animi Gratitudo S. 18
<§11> 3. Animi veneratio, per quaesit<um> libri ded<icati> patrocin<ium> S. 20
<§12> VIRTUTES PATRON<ORUM> CIRCA DEDIC<ATIONES> S. 22
<§13> VITIA EORUM QVOS DEDIC<ATIONIBUS> COMPELL<AMUS> S. 24
<§14> CAUTELAE PRUDENTIAM CIRCA DEDICATIONES FORMANTES S. 27
I. S. 27
<§15> II. S. 28
<§16> III. S. 28
<§17> IV. S. 30

Diese Gliederung ist dem Tenor des Proömiums entsprechend auf Ausgewogenheit bedacht. In chiastischer Anordnung folgen vier Hauptkapitel aufeinander: Behandelt werden die „vitia dedicationum“, die „virtutes dedicantium“, die „virtutes patronorum circa dedicationes“ und die „vitia eorum quos dedicationibus compellamus“. Der Text nimmt also zunächst die Produzenten der Widmungsschreiben in den Blick, tadelt Ruhmsucht und Geldgier und lobt lautere Motive wie die Dankbarkeit gegenüber den Gönnern. Der Blick auf die Gönner beschreibt in umgekehrter Folge zunächst deren lobenswerte Aspekte wie die vielerorts zu beobachtende Liebe der Fürsten zur Gelehrsamkeit, bevor zum Schluss einige negative exempla adeliger Bildungsfeindlichkeit präsentiert werden. Bei der quantitativen Aufteilung der Abschnitte fällt zunächst auf, dass den Widmungsschreibern dreimal so viel Raum zugewiesen wird wie den Widmungsempfängern, womit Silberrad dem vorherrschenden Aspekt der akademischen Selbstverständigung Rechnung trägt. Deutlich wird das gerade auch im Abschnitt über die Bildungsfeindlichkeit der Adligen, deren Grund zumindest teilweise ebenfalls im Fehlverhalten der Gelehrten verortet wird. Es gebe für diese misslichen Umstände eine doppelte Ursache, nämlich

excrescens nimium scriptitantium multitudo, ostia Principum impudentius quandoque pulsans, et sinistra de studiis, Principum animos occupans opinio; postquam aures praebere ceperunt quibusdam male feriatis et, literas quippe ignorantibus, literarum bonarum contemtoribus, infra dignitatem Principis esse disciplinis applicare animum blaterantibus; et indecorum esse illustres animas onerare studiis, iis relinquendis, qui non vitae sed scholae nati; Imperatorem non literas sed arma debere nosse; defectum doctrinae ministros in consilium adhibitos supplere posse, garrientibus.25

Für die Publikationsschwemme des beginnenden 18. Jahrhunderts war in der Tat die „Schreibsucht“ der Gelehrten selbst verantwortlich zu machen, während die falschen Einflüsterungen auf das Konto jener Höflinge gingen, die den seit dem 16. Jahrhundert propagierten Paradigmenwechsel hin zur profunden Adelsbildung offenbar nicht mitgemacht hatten. Indirekt wird hier ein Schulterschluss von Universität und Hof gefordert, mit dem Ziel, dem Fürsten jenes Maß an gelehrter Bildung zuteil werden zu lassen, dessen er für eine gute Amtsführung bedarf – und von dem letztlich auch eine angemessene Würdigung des Gelehrtenstandes zu erhoffen ist. Angesichts der klar geäußerten Intention einer Kritik verfehlten Verhaltens mag es des Weiteren überraschen, dass die „Fehler der Widmungsschreiber“ im Grunde nicht ausführlicher behandelt werden als die „Tugenden der Widmungsschreiber“, denn der auf Seite vierzehn beginnende Passus über die Rechtfertigungsgründe bildet eigentlich bereits einen Übergang und die Episode über die provozierend gemeinte Widmung des sozinianischen Katechismus an die lutherische Universität Wittenberg26 erzählt von einem Sonderfall. Deutlich wird an den beiden zentralen Vorwürfen, die man vielen Widmungsschreibern machen kann – Ruhmsucht und Geldgier,27 die Anknüpfung an die Schriften von Mencke, Lilienthal und anderen, von denen es im Proömium hieß: „Qui omnes id strenue agunt, ut larva detracta, inanes pudendasque <doxophilias> et <philargyrias> eruditorum artes omnium oculis conspiciendas sistant.“28

Während die Abschnitte über die gelehrten Widmungsschreiber klar normativ organisiert sind, haben die Ausführungen über die Widmungsempfänger eher deskriptiv-anekdotischen Charakter, allerdings werden auch hier Forderungen wie die nach einer höheren Bildung des Adels formuliert. Etwas ungewöhnlich präsentiert sich schließlich der letzte Teil des Thesendruckes: An der Stelle der eine dissertatio häufig abschließenden corollaria, ergänzender Thesen mit lockerem Bezug zum Hauptteil, findet sich ein Abschnitt mit vier cautelae, praxisbezogenen Ratschlägen, auf die später eingegangen werden soll. – Einen Hinweis verdient noch der bereits als Überleitungspassus benannte Paragraf „Vindiciae pro quibusdam dedicantibus“.29 Hier bemerkt man nicht nur den apologetischen Ton, sondern auch eine Art von Scham angesichts des Umstandes, dass die notorisch geldknappen Gelehrten sich ihre Widmungen zuweilen bezahlen lassen müssen. Wenn es als besonderer Fall herausgestellt und mit Zitaten belegt wird, dass manche Autoren „ut familiam alant, mercede a mercatoribus invitati libros scribunt“,30 erscheint der Gedanke an den „Verkauf“ einer Buchwidmung besonders fragwürdig. Silberrad belegt die prekäre finanzielle Situation der gelehrten Autoren mit den denkbar unverdächtigsten Zeugnissen: Eingerahmt von bekräftigenden Sentenzen aus der Antike präsentiert er mehrere Dokumente, in denen er „unicum Erasmi patria Roterodami exemplum“31 als Gewähr für die Ausweglosigkeit einer Gelehrtenexistenz vorführt. Die einschlägigen Zitate aus Erasmus’ Briefen und sonstigen Schriften werden in den Fußnoten minuziös nachgewiesen, so als wollte Silberrad diese heikelste Frage gelehrter Selbstpositionierung ausschließlich mit der unangreifbaren Autorität des Erasmus, doch mit umso zuverlässigeren Belegen, beantworten. Tatsächlich stößt der nachschlagende Leser in dieser Dokumentation auf ein bewegendes Zeugnis aus der Feder des großen Humanisten, die sorgfältige apologetische Auflistung seiner Widmungen und der Absichten, die er mit diesen verfolgt oder nicht verfolgt hat.32

5. Im Folgenden soll die These, wonach die Disputation auf eine Selbstverständigung der Gelehrten abzielt, an drei Beispielen belegt werden, die auf Aspekte der Textualität beziehungsweise Materialität gegründet sind. Vorab sei darauf hingewiesen, dass Silberrads dissertatio ebenso wie vergleichbare Schriften – beispielsweise Jans De fatis dedicationum librorum – kompilatorischen Charakter hat, weshalb die spezifische Nutzung bestimmter Überlieferungsbausteine durch Vergleich recht anschaulich dargestellt werden kann. Hingegen ist eine genaue Rekonstruktion des Weges, den die Quellen jeweils genommen haben, nicht möglich, da Silberrad und seine Kollegen keineswegs nur die bekannten Abhandlungen von Lilienthal und Mencke ausschlachteten und außerdem immer damit gerechnet werden muss, dass sie auch die Originaldokumente – etwa zeitgenössische Gelehrtenbriefsammlungen – konsultierten. Nachweise in den Fußnoten können, müssen aber nicht Anhaltspunkte für den Rückgriff der Autoren auf die ursprünglichen Quellen sein.33

(a) Im Kapitel über die angebliche Geldgier der Widmungsschreiber wird die in vielen gelehrtenkritischen Schriften tradierte Episode von dem französischen Humanisten François Hotman und dem kurpfälzischen Rat Justus Reuber erzählt.34 Die offenbar zwischen beiden vereinbarte Zahlung einer Geldsumme für die Dedikation eines der Werke Hotmans an Reuber kam nicht zustande, weil dem Rat der Preis letztlich zu hoch war. Quelle für die Anekdote ist – unter anderem – die gedruckte Korrespondenz Hotmans,35 auf die die Autoren zuweilen explizit verweisen. Allerdings wird die Geschichte und zugleich ihre Kommentierung nicht selten auch auf anderem Wege überliefert. Die Passage bei Silberrad sei hier vollständig zitiert:

Fr. Hottomannum fatis melioribus dignum virum rogaverat Just. Reuberus, ut sui mentionem publice injiceret, seque, quod risu sane dignum, elogio quodam dignaretur; is ergo simplicitatem hanc et inane gloriae studium, in suos convertendum usus existimans, quas venales habuit laudes, in dedicatione Observationum ad ipsum facienda, ea cum conditione Reubero addixit, si centum Joachimicos praemij loco solvere promitteret. Verum noluit Reuberus tanti emere laudum suarum, quarum alioquin erat appetentissimus cantilenas. Eundem animi characterem in F. Hottomanno etiam notavit A. TEISSIER. Consil. et Historiogr. Pruss. inter alia haec quoque de ipso observans: On voit aussi dans ces lettres qu’il faisoit un negoce de ses Epîtres Dedicatoires, comme plusieurs autres Auteurs, et qu’il cherchoit par tout des Mecenas à qui il put offrir utilement ses livres; qu’il sollicitoit ceux qui étoient auprès des Princes à luy procurer des recompenses considerables, et que lors qu’elles ne repondoient à son atente, il s’en plaignoit et revenoit à la charge. Il paroit par sa lettre 164. qu’il avoit voulu dedier son livre des observations à Reuberus Chancelier du Palatinat, pourveu que Reuberus luy fit présent de cent écus d’or. Mais qu’il luy avoit fait connoître que bien qu’il estimat beaucoup ses louanges, l’état de ses afaires ne luy permettoit pas de les achepter à un si haut prix. Cependant Reuberus luy envoya ensuite trois doubles Ducats d’Arragon pour ses Etrennes. Voyez la lettre 194.36

Silberrad erzählt die Geschichte im Grunde zweimal, zunächst im – nicht markierten – Rückgriff auf Lilienthal, der die Anekdote als Beispiel für Menschen anführt, „qui non nisi aliorum Panegyricis volunt inclarescere“,37 und im Kontext seiner Ausführungen Hotman nicht angreift, ja sein Handeln in der Affäre überhaupt nicht erwähnt.38 Demzufolge wird auch in dieser ersten Erzählung nicht Hotman Gegenstand der Kritik, sondern Reuber, der ja von sich aus in lächerlicher Weise („quod risu sane dignum“) Hotman um die Widmung angegangen sei. Diesem sei dann praktisch nichts anderes übrig geblieben, als die Ruhmsucht des Rates zum eigenen Nutzen zu verwenden („inane gloriae studium, in suos convertendum usus existimans“). Dass Reuber die Widmung letztlich wegen des zu hohen Preises ablehnte, wird dann ziemlich unverhüllt als Geiz bewertet. Scheinbar zur bloßen Illustration des Vorgangs zitiert Silberrad danach aus einer dedikationenkritischen Quelle,39 die die Episode ebenfalls berichtet, allerdings unter umgekehrten Vorzeichen: Demnach sei das Angebot von Hotman ausgegangen, der „faisoit un negoce de ses Epîtres Dedicatoires“ und „cherchoit par tout des Mecenas à qui il put offrir utilement ses livres“. Reuber hingegen habe sich großzügig gezeigt, indem er zwar den hohen Preis aus nachvollziehbaren Gründen nicht zahlte, aber dem Anbieter umsonst ein kleineres Geldgeschenk überreichte. Mit dieser gelehrtenkritischen Alternativversion untergräbt Silberrad eigentlich die Position des eigenen Standes. Es war ihm offenbar wichtiger, verschiedene Perspektiven auf einen heiklen Vorgang zu eröffnen, wozu er sich der Technik des repetitiven Erzählens bediente. Dies scheint eine Besonderheit in der Verwertungsgeschichte dieses „Falles“ zu sein. Auch Jan, der der Anekdote einen ganzen Paragrafen widmet und ebenfalls beide Akteure kritisiert, verfährt anders, indem er zwar mehrere Quellen auswertet und einen ganz neuen Akzent einbringt – nämlich den Anspruch der Buchhändler, an den Dedikationen mitzuverdienen –, die Geschichte selbst aber nur einmal erzählt.40

(b) Wenige Seiten später referiert Silberrad allerlei satirische Schriften, die sich über die Geldgier der Widmungsschreiber mokieren. Wie nicht anders zu erwarten, wird hierunter auch Antoine Furetières Roman bourgeois von 1666 aufgeführt, welcher bekanntlich eine „Somme dédicatoire“ mit ironischen Anweisungen für das möglichst einträgliche Verfassen von Widmungsschriften (genau genommen deren fiktives Inhaltsverzeichnis) sowie ein parodistisches Muster eines Dedikationsschreibens enthielt, nämlich die Widmung eines Werkes an den Henker von Paris.41 Als Begründung für dieses parodistische Vorgehen führt er an,

id non alio factum ab ipsis [Furetière und Scarron, der eine ähnliche Parodie verfasste] fine est, quam ut in scriptores quosdam misellos, adulatoriis suis dedicationibus Magnatibus subinde molestos, eosque hoc pacto, utut conatu saepius irrito, nummis emungere sperantes, calamum liberius stringere, eosque risui exponere possent. Digni profecto quos omnes rideant, imo digni quibus omnes indignentur, qui tam turpiter literas prostituunt, invidiamque universo ordini literario apud alios perversis moribus suis contrahunt.42

Silberrad unterstellt also dem Autor Furetière, er habe seine Satire aus keinem anderen Grunde („non alio […] fine“) verfasst, als um jene Schreiberlinge zu verspotten, die mit ihren Schmeicheleien die Großen der Welt belästigten. Seine Invektive gegen diejenigen, „qui tam turpiter literas prostituunt“, fällt ungewöhnlich scharf aus. Die Formulierungen „perversis moribus“ und „ordini literario“ zeigen deutlich, dass das Standesethos der Gelehrten hier über die verständlichen Interessen der Widmungsschreiber gestellt wird. Der in der Realität akzeptierte Tauschcharakter der Dedikation wird erst recht abgelehnt, wenn Silberrad sogleich einen Beleg für die angemessene Rache der angeblich mit solchen Anerbietungen belästigten Adressaten hinzufügt: Papst Leo X. habe einem Autor, der ihm sein Buch über die Goldmacherkunst gewidmet habe, als Gegengabe boshafter Weise einen Sack geschickt, in dem dieser das mit seiner Kunst zu verfertigende Gold aufbewahren könne.43 Nachdem Silberrad auf diese Weise die Gepflogenheit des Dedizierens mit hämischen Worten geschmäht hat, ruft er sich freilich selbst zur Ordnung:

Absit vero omnes, qui, ut munera obtineant sua aliis scripta dedicant, in eadem collocemus classe, vel facti turpis accusemus. Injurij sane ratione hac in eos essemus, quos sors qua vivunt iniqua, ad hoc vel invitos compellit.44

Genau diese Ansicht, dass nämlich keineswegs alle diejenigen, die für Geld Widmungen verfassten, aus niedrigen Beweggründen handelten, dass vielmehr die materielle Not der Autoren durchaus als probater Rechtfertigungsgrund zu akzeptieren sei, vertrat ja auch der von Silberrad als Gewährsmann für die Gelehrtenkritik herangezogene Furetière. Auch wenn Silberrad, wie man vermuten kann, nicht den ganzen Roman, sondern nur das fiktive Widmungsschreiben gelesen hatte,45 hätte er gerade hieraus die doppelte Stoßrichtung der Kritik – gegen Widmungsschreiber und Mäzene – entnehmen müssen und den Verfasser nicht explizit auf eine einzige Absicht festlegen dürfen. So heißt es bei Furetière in einer ganz ironiefreien Passage: „[…] l’injustice du siecle est si grande que beaucoup d’illustres, abandonnez de leurs Mecenas, languissent de faim, et, ne pouvant supporter leur mépris et la pauvreté, ils sont reduits au desespoir.“46 Eine objektive Wiedergabe von Furetières Text lag freilich nicht in Silberrads Interesse. Vielmehr bedient er sich rhetorisch geschickt der häufig zitierten Anekdote von der parodistischen Widmung an den Henker, um zunächst, auf diese Autorität gestützt, eine kritische und spöttische Haltung gegenüber den Widmungsschreibern zu provozieren. Umso überraschender kommt einige Zeilen später dann die revocatio („Absit vero“), die den Leser womöglich auf sein eigenes Vorurteil hinweist. Silberrad bedient sich hier, was die Leserlenkung angeht, gegenüber der Hotman-Reuber-Episode eines umgekehrten Verfahrens: Er lässt eine empathische, identitätsstiftende Argumentation erst folgen, nachdem er zuvor in gezielt einseitigem Rekurs auf Furetière – und damit in provokanter Weise – ein finsteres Bild des geldgierigen Autors gezeichnet hat. Wiederum bleibt es den Lesern beziehungsweise den Teilnehmern und Zuhörern der Disputation überlassen, sich aufgrund eigener Erfahrung und eigener Überlegungen ihr Urteil zu bilden.

(c) In Bezug auf ihre Textualität auffällig ist auch die dritte Passage, auf die ich eingehen möchte: Im Abschnitt über die lobenswerten Widmungsempfänger wird das Beispiel Heinrichs IV. von Frankreich erwähnt, der dem Gelehrten Johannes Casaubonus für die Widmung seiner Polybios-Ausgabe eine hohe Geldsumme gewährte.47 Gemäß dem Moralitätsdiskurs, dem Silberrad in der Regel folgt, ist der Fall unproblematisch: Ein gebildeter Monarch belohnt den gleichfalls über alle Zweifel erhabenen Philologen mit einer würdigen Gegengabe. Gleichwohl hält es Silberrad hier für angebracht, nicht nur die Quelle für seine Informationen nachzuweisen,48 sondern in einer eigenen Anmerkung auch auf die außergewöhnliche Qualität des Widmungsschreibens selbst aufmerksam zu machen:

Quae [nämlich die Widmung] T. III. in Edit. Polybij Gronoviana exhibetur et reliquas hujus generis scriptiones in eo longe superat, quod cum rerum tractatarum gravitate (Historiam enim Rerump. Rectoribus prae caeteris disciplinis studiose cognoscendam commendat, vid. p. 51.)49 omnem fere exhauriat latinitatem, et formandi styli exemplum praebeat plane eximium. Ampliori hinc totius operis et exactae tractationis elogio digna visa B. BOECLER. nostro Hist. Princ. Sch. C. 1. §. 2. extr. p. 10. add. p. 120. et 153.50

Freilich war Silberrad zu dieser Rühmung der über sechzigseitigen Widmungsvorrede durch eine andere Quelle motiviert worden,51 entscheidend ist jedoch, dass er hier den Diskurs De moralitate verlässt und – bezeichnender Weise in einer Fußnote – eine ganz neue Option eröffnet: Die Rechtfertigungsfrage lässt sich für den Widmungsschreiber offenbar umgehen, wenn er einen sachlich und stilistisch herausragenden Text abliefert. Das Kriterium der Qualität der dedicatio wird, konsequent weitergedacht, zum unangreifbaren Legitimationsargument, die Widmungsvorrede hat mithin das Potenzial zum Paratext eigenen Rechts. Diese in der modernen Forschung selbstverständliche Einschätzung gilt mutatis mutandis für eine nicht unerhebliche Zahl von Dedikationen frühneuzeitlicher Schriften. Ulrich Maché weist etwa für Martin Opitzens Schäfferey von der Nimfen Hercinie darauf hin, dass in der Widmungsvorrede „the passages that articulate the act of offering this book to the patron amount to less than fifteen percent of what appears to be a dedicatory letter. In the remaining eighty-five percent of the text Opitz addresses topics related to his literary reform, issues that one would expect to find in a preface.“52 Um dieser Bedeutung Rechnung zu tragen, nimmt die kürzlich abgeschlossene Ausgabe der lateinischen Schriften von Martin Opitz grundsätzlich alle lateinisch geschriebenen Widmungen des Autors, auch die zu deutschsprachigen Schriften gehörenden, auf; die wissenschaftliche Kommentierung dieser Texte geht auf rhetorisch-stilistische, pragmatisch-funktionale und sachlich-thematische Aspekte gleichermaßen ein.53 Im frühen 18. Jahrhundert forderte die Konfrontation mit dem Phänomen des Widmungsschreibens hingegen offenbar eine Leserentscheidung heraus: Die drängende Frage nach der „Moralität“ von Dedikationen beschäftigte die Gelehrten; ihre kritische Haltung ist als Ausdruck eines Selbstverständigungsprozesses innerhalb der respublica litteraria zu sehen, der vor allem verhaltensethische Unzulänglichkeiten auf beiden Seiten – bei Schreibern wie Adressaten – in den Blick nahm. Die epistemologische Perspektive, aus der heraus die Widmungsvorrede beispielsweise als Ort grundsätzlicher, auch unorthodoxer Reflexionen über den behandelten Gegenstand eine wichtige Funktion einnehmen konnte, existierte unabhängig davon und musste im Diskurs der gelehrten (Selbst)kritik in den Fußnotenapparat abgedrängt werden.

6. Der Aspekt der akademischen Selbstverständigung findet sich auch in den „lokalen Bezügen“, die fast systematisch in den Thesendruck integriert erscheinen.54 Die intendierte enge Verflechtung zwischen dem Adel der Geburt, dem – wenn man so will – Adel des Geldes und dem Adel des Geistes wird durch die Wahl der Bezugspersonen im städtischen Kontext anschaulich gemacht: Wer im seit 1681 französischen Straßburg auf ideale – das heißt bildungsbeflissene – Herrscher hinweisen wollte, tat gut daran, Könige wie Heinrich IV. oder den jüngst (1715) verstorbenen Ludwig XIV. zu rühmen, wie es Silberrad denn auch tut.55 Die wohlhabenden Honoratioren der Stadt erhalten, wie oben gezeigt, ihren Ehrenplatz auf der Widmungstafel. Und im Zentrum der Abhandlung werden immer wieder prominente Vertreter der Straßburger Gelehrtenrepublik erwähnt, zu denen der Verfasser in persönlicher Verbindung steht oder die in früheren Zeiten den Ruhm der Academia Argentinensis ausmachten. Die insgesamt neun mit Straßburg in Beziehung stehenden Passagen erscheinen für die Argumentation keineswegs unerlässlich, so wird beispielsweise die Unterscheidung zwischen angemessenem und schmählichem Widmungsverhalten ohne zwingenden Grund aus einer Abhandlung von Johann Caspar Khun, „Venerando Facultatis nostrae Seniore Amplissimo“,56 zitiert, einem Text, der überhaupt nur an dieser einen Stelle kurz auf den Brauch des Dedizierens eingeht.57 Noch auffälliger auf das lokale „name dropping“ zielend ist eine Passage im Proömium, wo zum Stichwort der vorgetäuschten Gelehrsamkeit auf eine Vorrede verwiesen wird, die einer Dissertationensammlung von Thomas Bartholin vorangestellt ist und deren Verfasser bezeichnet wird als „eruditionis elegantissimae Theologus M. R. DN. Jo. Gerh. MEUSCHEN, Illustr. et Celsissimi Comitis Hanoici Primarius hodie sacrorum Antistes et Ecclesiasticus Consiliarius gravissimus, Patronus Fautorque noster honorandus, amandus“.58 Auf der diachronen Ebene nutzt Silberrad die im Rahmen der Gelehrtenkritik zu erwartende Topik der Zeitklage, um auf die ruhmreiche Frühzeit der Straßburger Akademie hinzuweisen.59 Im Kontext seiner Äußerungen über die Notwendigkeit der Fürstenbildung heißt es hier:

Utinam ergo fata illa Academiis Scholisque redirent, qualibus circa An. 1590. Melchiore Junio perpetuum Rectoratum gerente, Argentinensis nostra gavisa fuit!60

Vermutlich nimmt Silberrad damit auf den Umstand Bezug, dass in dieser Zeit besonders viele adlige Zöglinge die aufstrebende Straßburger Hochschule besuchten,61 während die Attraktivität Straßburgs in den Jahren um und nach 1700 infolge von Kriegswirren stark zurückgegangen war.62 – Um schließlich auch den konfessionellen Schulterschluss im streng lutherischen Straßburg zu festigen, fügt der Autor die bekannte Anekdote von den Sozinianern ein, die die Geschmacklosigkeit begingen, ihren Rakówer Katechismus ausgerechnet der Universität Wittenberg zu widmen.63 Die Episode ist ein wenig deplatziert64 in einen Kontext durchaus berechtigter Dedikationsakte eingeschoben; womöglich wollte Silberrad neben der Suggestion eines harmonischen Zusammenspiels der bildungstragenden Akteure auch noch ein deutliches Bekenntnis zur eigenen Rechtgläubigkeit abgeben.

7. An Stelle der so genannten corollaria, also locker gefügter Thesen, die im Anschluss an die Kerndisputation gegen Ende des universitären Aktes fakultativ bearbeitet werden konnten, enthält unsere Disputation am Schluss vier Paragraphen mit cautelae, also Vorsichtsmaßnahmen, die es zu ergreifen gilt, wenn man sich auf dem glatten akademischen Parkett angemessen zu bewegen versucht:

Haec ergo quum Dedicationum sit conditio haud abs re erit, de Prudentia Viri sapientis, circa scriptorum suorum dedicationes, paucula addere, et quomodo famae suae ut parcat, versari in illis debeat, inquirere.65

Schon die erste cautela macht deutlich, dass die spannungsfreie Integration des Gelehrten in sein Umfeld für Silberrad von höchster Priorität ist, heißt es da doch, man solle, um nicht bei anderen den Anschein eines neumodischen oder absonderlichen Menschen zu erwecken, den altehrwürdigen Brauch, Bücher mit Widmungen zu versehen, nicht rundweg ablehnen.66 Weiter ist dann davon die Rede, dass man mit seiner abweisenden Haltung leicht ins Abseits geraten könne, weil ja selbst die erklärten Gegner des Disputationswesens Widmungen verfassten. In der Folge vertritt Silberrad eine pragmatische, ausgleichende Position, die davon abrät, angesichts des geläufigen Missbrauchs der Dedikationen das Kind mit dem Bade auszuschütten („cum sordibus infantem ipsum ejicere“),67 zugleich aber immer wieder mahnt, jeden Anschein von Geldgier oder Ehrgeiz zu vermeiden, was beispielsweise dadurch geschehen könne, dass man das Angebot einer finanziellen Gegenleistung für die Widmung ablehne oder seine Schriften Personen von gleichem sozialem Rang dediziere.68 Zur souveränen Haltung des Gelehrten gehört für Silberrad auch, dass man übergroßes Misstrauen vermeidet. Die Ansicht, jedes Lob komme einer Lüge gleich („laudare prope mentiri esse“),69 zeugt für ihn von einer unangebrachten Menschenfeindlichkeit. Diese „rigidam […] philosophiam“70 lehnt er ab und wendet sich damit explizit gegen die mehrfach erwähnten „Observatores Hallenses“ und damit auch gegen den Mitherausgeber dieser Hallischen Zeitschrift, Christian Thomasius, den er in einer Fußnote explizit als Autor der Vorrede des relevanten dritten Bandes zu identifizieren glaubt.71 Wenn die cautelae schließlich in einen Appell zur Gelassenheit angesichts der prekären Situation der Autoren münden, so ist damit nicht nur eine Warnung vor überzogenen Hoffnungen auf mäzenatische Förderung verbunden, sondern die respublica litteraria formiert sich in der Perspektive des Verfassers zugleich als Schicksalsgemeinschaft, die auf Rückschläge gefasst zu sein hat.

8. Der Disputationsdruck endet mit einem Gebet,72 was in Texten dieser Art nicht ganz exzeptionell, aber auch nicht sehr verbreitet ist. Es markiert den Übergang vom Aufruf zur akademischen Selbstverständigung hin zu einem kaum verdeckten Appell an die Mäzene, womit auf subtile Weise an die dem Druck vorangestellte Widmungstafel angeknüpft wird. Gott dient ja ungeachtet des Gebetsgestus fraglos als Mittler einer Botschaft, die sich an die wohlhabenden Patrizier beziehungsweise an die Obrigkeit der ehemaligen Reichsstadt richtet, heißt es doch, er möge nicht nur das ungünstige Schicksal („fata duriora“) von der Gelehrtenrepublik abwenden („a Republ. literaria clementer avertat“), sondern auch

eosque qui pietatis ac sapientiae studiorum strenui adhuc sunt assertores gratiose conservet, et ut nutrices vindicesque verae eruditionis Academias inque his docentes diligere ac ornare pergant, faxit.73

Mit den „studia pietatis ac sapientiae“ war überdies die Maxime Johannes Sturms (1507 bis 1589), des legendären Begründers der Straßburger Akademie im 16. Jahrhundert, aufgerufen. Mit Sturm und dem in altrömischer Manier apostrophierten „DEUS O. M.“ an ihrer Seite, so das Kalkül der Disputanten, würden sie die Mäzene74 schon bei der Stange halten. Für die richtige Einstellung zum Disputationswesen und die angemessene Praxis des Dedizierens sollte im akademischen actus, zu dem der Thesendruck einlud, jedenfalls gestritten werden.

Pancratz Der eingefleischte Polter-Geist – Ein anonymes Straßburger Volksstück aus dem Jahr 1722

Sikander Singh, Saarbrücken

I.

Dem zweiten Band der Deutschen Schaubühne, der bekanntlich vor dem ersten veröffentlicht worden ist, hat Johann Christoph Gottsched ein „Verzeichniß aller Theatralischen Gedichte, so in deutscher Sprache herausgekommen“ vorangestellt. Unter der Rubrik „Deutsche Schauspiele, von 1700 bis 1740“ findet sich der Hinweis: „Pancratz eingefleischter Polter-Geist“; als Erscheinungsjahr des Schauspiels wird 1727 genannt; versehen ist der bibliographische Eintrag mit dem Vermerk: „in ungebundener Rede“.1 Die falsche Datierung des Werkes zeigt an, dass der Leipziger Professor den 151 Seiten im Oktavformat umfassenden Band nicht autopsiert, sondern eine bibliographische Angabe aus anderer (bislang unbekannter) Quelle übernommen hat, denn der Band, der ohne Angabe eines Verfassers, eines Verlegers, eines Druckers oder Druckortes erschien, ist wie auf dem Innentitel ausgewiesen 1722, somit fünf Jahre früher als Gottsched behauptet, publiziert worden.

In dem Nöthigen Vorrath zur Geschichte der deutschen Dramatischen Dichtkunst, mit dem der Leipziger Professor im Jahr 1757 den großen Bestand „von Schauspielen vor Augen“ zu legen beabsichtigte, wie er in der Vorrede vermerkt, „den Deutschland seit zweyen und mehr Jahrhunderten hervorgebracht, und in offenem Drucke dargeleget hat“,2 in diesem Verzeichniß aller Deutschen Trauer- Lust- und Sing-Spiele, die im Druck erschienen von 1450 bis zur Hälfte des jetzigen Jahrhunderts, wird dieser Fehler korrigiert. Hier findet sich im vierten Abschnitt der Hinweis auf das im Jahr 1722 in Straßburg veröffentlichte Bühnenstück Pancratz Der eingefleischte Polter-Geist: Tragico-Comödie Oder vermischtes Traur und Lust-Spiel.3 Auf welcher Grundlage Gottsched seinen Irrtum korrigiert hat, ist aufgrund fehlender Quellen nicht zu bestimmen.

Das seltene Buch hat sich in der Gegenwart in nur wenigen deutschen Bibliotheken erhalten; so besitzt die Studienbibliothek Dillingen an der Donau zwei Exemplare,4 die Universitätsbibliothek Leipzig,5 die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar,6 die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover7 und die Staatsbibliothek zu Berlin8 verwahren jeweils ein Exemplar. Die letztgenannte Bibliothek stellt das ihre auch in digitalisierter Form zur Verfügung.9

Ebenfalls verzeichnet Curt von Faber du Faur das Schauspiel unter den seltenen Drucken seiner Sammlung, die sich nunmehr im Besitz der Yale University Library befindet.10 Schließlich charakterisieren, vor dem Hintergrund seiner geringen Verbreitung, Hugo Hayn und Alfred N. Gotendorf, die das Werk ebenfalls verzeichnen, das Buch als „Sehr rar!“.11

II.

Das Bühnenwerk ist jedoch nicht nur aus bibliophiler oder buchwissenschaftlicher Perspektive, sondern auch im Hinblick auf Fragen nach seiner Einordnung in einen Traditionszusammenhang sowie einen entstehungsgeschichtlichen Kontext interessant. So weicht bereits seine Bauform von den hergebrachten drei- bzw. fünfaktigen Komödientypen ab: Das Stück gliedert sich in vier Akte, die „Handlungen“ genannt werden; sie sind ihrerseits in zehn bzw. neun Auftritte unterteilt. Es treten elf namentlich benannte Personen auf, sowie „[e]inige Geister“ und „[e]inige Musicanten“, die das vorangestellte Dramatis personae verzeichnet.1 Der „Schau-Platz ist zu Straßburg“;2 neben dem nicht weiter lokalisierten Haus des Spenglermeisters sowie Straßen und Plätzen in dessen Umgebung wird im zweiten Akt der „Baarfüsser Platz“ erwähnt.3 Seinen Namen verdankt dieser Platz einem anliegenden Franziskanerkloster, eine Umbenennung in „Waffenplatz“ erfolgte bereits im 17. Jahrhundert, im 19. Jahrhundert diejenige in „Kléberplatz“. Der „groß[e]“ aber „irregular[e]“ Platz, wie Johann Christian von Kölichen in einer Reisebeschreibung des Jahres 1723 herausstellt, behielt umgangssprachlich jedoch seine anfängliche Bezeichnung.4 Hier wurden im Verlauf der Jahrhunderte verschiedene Märkte abgehalten, so dass die in dem Stück gemachte Angabe „Gerümpel Marck“ durchaus den historischen Gegebenheiten entspricht.5 Der Begriff bezeichnet, wie das Wörterbuch der elsässischen Mundarten festhält, „unbrauchbare[n] od. sonst überflüssige[n] Hausrat, durcheinander geworfene Gegenstände oder Waren von geringem Werte“.6

Ebenfalls vorangestellt findet sich ein „Vorbericht“. Dieser Paratext behauptet, dass die nachfolgenden „Erzehlungen von dem vermeinten Polter-Geist in deß Spenglers Haus […] keine Erdichtung“ seien, „sondern eine wahrhafftige Geschicht“.7 Ob die dramatische Darstellung des Autors einer historischen Wahrheit entspricht oder ihrerseits eine Fiktion ist, welche die Funktion hat, dem Bühnengeschehen durch behauptete Authentizität Glaubwürdigkeit und Gewicht zu geben, muss unentschieden bleiben, da es bisher nicht gelungen ist, Dokumente aufzufinden, welche die Ereignisse als historisch belegen. Im „Vorbericht“ heißt es hierzu:

Diese Begebenheit hat sich Anno 1722. im Augusto und zu Anfang desß Septembris ereignet. Worauf man nach vorhergehenden Anzeigungen besagten N.N. eingezogen / welcher auch in der Hinwegführung auf eine curiöse Weise / wie hier erwehnet wird / seiner Wacht allerdings entwischet. Nach einer Zweymonatlichen zimlich harten Einhafftirung ist ihm das Urtheil gefället worden / daß er auf den Lasterstein / mit einem um den Hut geheffteten Zettel worauf dieser Titul böser Bub der den Geist agieret / geschrieben war / stehen / und er auf fünff Jahr auß dem Straßburgischen Territorio verwiesen seyn soll / welches auch Sambstags den 14. Novembris Nachmittag an ihm vollzogen worden.8

Der 14. November 1722 war tatsächlich ein Samstag. Ebenfalls gab es im Straßburg dieser Jahre einen Lasterstein, also einen „(erhöhte[n]) Stein, der zur Ausstellung und Züchtigung eines Rechtsbrechers dient[e]“; diese öffentliche Zurschaustellung wurde nach damaliger Rechtsauffassung „als milderes Strafmittel gegenüber dem Pranger angesehen“.9 Johann Andreas Silbermann, ein Spross der berühmten, elsässischen Orgelbauerfamilie, berichtet von der Lage und Funktion der Stätte in seiner historischen Darstellung der Stadt Straßburg:

Endlich ist noch des zu unsern Zeiten an der Münz gestandenen Laster-Steins zu gedenken, worauf die Verbrecher, durch die sogenannten Fausthämmer oder Gerichtsdiener gestellt wurden. Dieser Stein ist 1738, als das Münz-Gebäude abgebrochen worden, auch da weggekommen, und an dessen Statt an der Pfalz die unterste Staffel beym Hals-Eisen zu gebrauchen verordnet worden.10

Aber nicht nur der „Vorbericht“, auch der Titel des Werkes verdeutlicht, dass nicht die Geschichte eines tatsächlichen und „bösartige[n] Geist[es], welcher sich in dem Hause mit Poltern und Lärmen hören läßt“, erzählt wird, sondern von einer Täuschung und Irreführung berichtet werden soll, die von einer Figur in der Absicht herbeigeführt wird, an anderen Figuren einen Betrug zu begehen.11 So ist der Nennung der Titelfigur die Erläuterung „[d]er eingefleischte Polter-Geist“ nachgestellt. Das Partizipium ‚eingefleischt‘ war bereits im 18. Jahrhundert nur „in figürlicher Bedeutung üblich“, wie Johann Christoph Adelung erläutert: „Ein eingefleischter Teufel, ein Teufel in menschlicher Gestalt, ein Teufel der Boßheit nach; außer welcher Redensart dieses Wort nicht mehr vorkommt.“12 Daher weist der Titel zum einen das doppelte Spiel aus, das in dem Stück zur Darstellung kommt, und lässt zum anderen das Tückische und Hinterhältige hinter den aufgeführten Handlungen anklingen.

Die Titelei ist jedoch in anderer Hinsicht nicht so eindeutig, wie dies zunächst den Anschein hat: Einerseits kann im Werktitel eine Nominalphrase erkannt werden. In diesem Fall ist „Pancratz“ als Name einer Figur zu lesen, der um den erläuternden Zusatz „Der eingefleischte Polter-Geist“ erweitert ist. Dies ist die Lesart, die seit Gottscheds Nöthigem Vorrath verbreitet ist. Der Leipziger Aufklärer modifiziert die Schreibung des Titels daher konsequenterweise in „Pancratz, der eingefleischte Polter-Geist“, stellt dem Namen also ein Komma nach und schreibt das Relativpronomen „der“ klein.13

Andererseits ist der Name „Pancratz“ nicht in jener Frakturschrift gesetzt worden, die für den gesamten Band ansonsten Verwendung gefunden hat, sondern in einer Antiqua. Diese typographische Hervorhebung folgt zwar den Konventionen der Zeit, eröffnet aber zugleich die Möglichkeit, den Namen als (freilich pseudonyme) Verfasserangabe zu verstehen. Diese Lesart gewinnt durch die zweite Zeile der Titelei an Plausibilität, denn sie beginnt mit einer Majuskel („D“).

Dass Pancratz eine in dem Schauspiel auftretende Figur ist („deß Spenglers Gesell“, wie das Dramatis personae verzeichnet14), läuft dieser Deutung nicht notwendig zuwider. Vielmehr verleiht die Gleichsetzung des (seine Identität ohnehin verschleiernden) Verfassers mit der zentralen Figur des Stückes dem Bühnengeschehen eine größere Attraktivität. Die im Vorbericht behauptete Authentizität des Geschehens würde in diesem Fall durch die Kongruenz von Autor und Figur zusätzlich unterstrichen. Und dass der vorangestellte Paratext den Namen des Gesellen mit dem Hinweis „Nullum nomen“ („N. N.“15) verbirgt, erweckt die weitergehende Neugier des Lesers. Aufgrund fehlender Quellen, welche die Verfasserschaft des Werkes bezeugen könnten, ist im Hinblick auf diese dargelegten Sachverhalte jedoch keine abschließende Einordnung möglich.

Somit verdeutlichen bereits die Anlage des Titels und des Vorberichts, dass das Schauspiel nicht von einem Poltergeist handelt, sondern von einer Figur, welche die Existenz eines solchen Geistes behauptet und die Leichtgläubigkeit anderer für eigene Zwecke nutzt, um auf diese Weise Schaden anzurichten. Das Bühnengeschehen gewinnt seine Spannung (und Komik) also weniger aus der (wie denkbar: effektvollen) Darstellung einer Geistererscheinung, deren fiktionsimmanente Realität beteuert wird, sondern aus der Art und Weise, wie die Täuschung im Figurenspiel enthüllt wird.

III.

Dass das Stück das Lächerliche des Aberglaubens aufdeckt, zeigt sich ebenso in der Anlage der Figuren: Bis auf die beiden Studenten entstammen alle auftretenden Figuren der niederen Welt des Handwerks. Die Darstellung des beruflichen Lebens und alltäglichen Treibens dieser sogenannten einfachen Leute und ihres durchaus örtlichen Gepräges deutet bereits auf die Lokalkomödien Carlo Goldonis oder Ramón de la Cruz’ voraus, die im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts in ganz Europa Popularität erlangten.1

Den poetologischen Vorstellungen der Zeit entsprechend, erfolgt die Belehrung der Zuschauer über Fehler und Tugenden durch Kontraste: Dem (Aber)Glauben des Spenglers, der in dem sein Haus und seine Werkstatt heimsuchenden Lärm das Wirken eines Poltergeistes zu erkennen glaubt, werden Einschätzungen zweier „studirende[r] fremde[r] Cavalliers“ gegenübergestellt, die in ihren Gesprächen das Unwissen und die Naivität des Handwerksmeisters reflektieren und kommentieren. So wendet sich der Spengler Simplicius im dritten Auftritt des ersten Aktes mit der Klage an seine Lehrbuben:

Behüt uns … ihr lieben Kinder / ihr habt es ja selbst gesehen und gehöret und sehet uñ höret es noch stündlich / das der leidige abgesagte Feind deß menschlichen Geschlechts vor ein entsetzliches Wesen in meinem Hauß anstellet. Ich armer und darzu mit dem vermaldedeyten Podagra geplagter Handwercks Mann weiß mich nicht deß geringsten Verbrechens zu erinnern / dadurch ich mir den Himmel oder die Hölle so auffsässig solte gemacht haben. Betet ihr Bursch vielleicht nicht fleißig und richtig?2

Die Anrede offenbart neben der (falschen) Überzeugung des Handwerkers, dass die Störungen in seinem Haus von einer höheren Macht verursacht werden, die Glaubensgewissheit, dass die Erscheinungen eine Strafe für Fehlverhalten sind und somit durch Gebete und Sühneopfer wieder aufhören werden.

Das schlichte Gemüt des Spenglers, das auf diese Weise sichtbar wird, kommt auch in seinem Namen zum Ausdruck, der als Hinweis auf das Wesen seines Trägers zu lesen ist (und auf diese Weise zugleich die Tradition des Abentheuerlichen Simplicissimus Teutsch von Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen aufruft). Diese Haltung wird mit derjenigen eines der Studenten konfrontiert, der nicht an überirdische Mächte glaubt, sondern eine strikt rationale Erklärung des „Schießens“, also des im Haus des Handwerkers auftretenden Lärms vertritt:

Die Zeit wird den Außgang bringen / und dieser die Wahrheit offenbahren. Ich finde bey diesem Schießen nichts / als was durch menschliche Geschicklichkeit kan zuwegen gebracht werden. Wann ich überwießen solte seyn / daß der Teuffel oder eine abgestorbene und noch vor ihrer letzten Ruh wieder zurück gewiesene Seel oder auch gar eine himmlische Gewalt diese Unordnung anrichtete / so müßte ich dergleichen geschossene Sachen sehen / die der gemeine Verstand nicht begreiffen könne; Zum Exempel / frembde Thiere / Vögel / Schlangen und dergleichen / wiewohl auch noch dieses durch abgefeimte und angestellte Betrüger zu erzwingen wäre.3

Ein nicht nur inhaltlich, sondern auch quantitativ bedeutender Aspekt des Stückes sind jene Dialoge, welche entweder das Unerklärliche der Erscheinungen betonen und somit auf überirdische Mächte als deren Urheber verweisen, oder darlegen, inwiefern menschliche Manipulationen als Ursachen der Geräusche und Zerstörungen in dem Haus des Handwerkers angesehen werden müssen und daher Appelle an die Vernunft der Zuschauer sind.

Das Straßburger Bühnenstück weist damit charakteristische Momente des Lust- oder Freudenspiels im Spannungsfeld von Barock und Frühaufklärung auf: Die Personen sind solche, um auf eine Wendung Georg Philipp Harsdörffers zurückzugreifen, „die in gemeinen Burgerlichen Leben zu finden“ sind,4 und die Belehrung des Zuschauers über richtiges (tugendhaftes) und falsches (lasterhaftes) Verhalten erfolgt, indem letzteres dem Gelächter preisgegeben und mit dem Vorbild des ersteren kontrastiert wird, wie Albrecht Christian Rotth in seinem Werk über die Poesie erläutert:

So ist demnach die neue bey uns itzo gebräuchliche Comödie nichts anders als ein solch Handelungs-Spiel / in welcher entweder eine lächerliche oder auch wohl löbliche Verrichtung einer Person / sie sey wer die wolle / sie sey erdichtet oder aus den Historien bekannt / mit vielen sinnreichen und lustigen Erfindungen auffgeführet und abgehandelt wird / daß entweder die Zuschauer die Fehler und Tugenden des gemeinen menschlichen Lebens gleichsam spielweise erkennen und sich bessern lernen / oder doch sonst zu einer Tugend auffgemuntert werden.5

IV.

In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass das Stück parallel zu der Geschichte des vermeintlichen Poltergeistes auch eine Liebesgeschichte erzählt und solchermaßen von dem Ineinander zweier Handlungsstränge strukturiert wird, die in dem Haus des Spenglers zusammenlaufen: Angelica, der Tochter des unglücklichen Meisters Simplicius, wird von einem namentlich nicht bezeichneten Architectus der Hof gemacht. Die Handlung setzt ein mit einem galanten Schreiben, in dem er ihr seine Liebe gesteht. Angelica wird zunächst von widerstreitenden Gefühlen bestimmt. Einerseits fühlt sie sich geschmeichelt, andererseits misstraut sie seiner Emphase. Im Verlauf der Handlung stellt sich heraus, dass der Architectus verschiedenen Frauen zugleich den Hof macht, so auch der Magd Angelicas. Letzteres geschieht in der Absicht, über die Neigung der Dienerin das Herz der Herrin zu gewinnen. Es parodiert damit eine alte, bereits in der Ars amatoria des römischen Dichters Ovid dargelegte persuasive Strategie.

Auch hier entsteht die komische Wirkung des Bühnengeschehens dadurch, dass den Zuschauern bereits zu Beginn der Handlung die Zusammenhänge und Motivationen der Figuren enthüllt werden. In diesem Fall sind dies die unredlichen Absichten des Architectus. So werden in seinem Monolog im zweiten Auftritt des ersten Aktes seine den moralischen Vorstellungen der Zeit entgegenlaufenden Haltungen und seine ebenso verwerfliche Selbstverliebtheit deutlich herausgestellt:

Courage! es ist mir schon ein mancher Liebes-Handel angegangen und muß mir dieser auch sein gewünschtes Ende erreichen. Was wolt ich zweiffeln? Ich bin wohl gemacht als wann mich der Dädalus selbst geschnitzelt hätte. Was fehlt der Beredsamkeit meines Mundes? […] Mein Verstand ist ein gemeiner Anlaß zum Discurs in der Stadt und auf dem Land gelte ich wie ein Orackel.1

In weiteren Verlauf des Selbstgespräches wird zudem auf eine ironisch-hintergründige Weise die „flüchtige und zugleich liebliche Untreu bey den Manns-Personen“ betont, so dass keinerlei Zweifel an der Unredlichkeit seiner Absichten bleiben.2 Dass Angelica sich nachfolgend von dem Werben zuerst rühren und endlich überzeugen lässt, erscheint vor diesem Hintergrund lächerlich. Aus dem Kontrast ihrer naiven Ernsthaftigkeit und seiner schönen Worte sowie seiner effektvollen, aber zugleich leeren Gesten erwächst jener Kontrast, welcher das Gelächter des Publikums bewirkt. Auch sind die komischen Effekte des Stückes voraussehbar: Diese Antizipation der komischen Zwischenfälle und Ereignisse seitens der Zuschauer ist ebenfalls ein charakteristisches Mittel, mit dem in der Komödie Gelächter erzeugt wird.

Sowohl der Architectus als auch Angelica sind aus sich selbst heraus komisch. Ihre Handlungen und Meinungen sind übertrieben; ihnen fehlt das Feingefühl für das, was semantisch, stilistisch, situativ angemessen ist (aptum). Sie wirken komisch durch einen Erwartungshorizont, der zunächst evoziert und dann in doppelter Hinsicht unterlaufen wird: Die Rhetorik seines Werbens rekurriert auf das Liebesideal der Tragödie und die zögernde Unsicherheit, mit der sie seinem Drängen schließlich nachgibt, korrespondiert ebenfalls mit jenem Verhalten weiblicher Figuren, das höhere literarische Stillagen vorhalten. Indem die solchermaßen „heroischen Ideal[e]“, um einen Gedanken von Hans Robert Jauß aufzunehmen, herabgesetzt werden, entsteht eine Gegenläufigkeit, die zum Anlass des Komischen wird.3

Zugleich kontrastiert das Werben des Architectus um Angelica mit seinem Werben um deren Magd. Während er bei der Tochter des Spenglers einen hohen Ton anschlägt, ist er bei der Magd mit schmeichlerischen Worten und materiellen Versprechungen erfolgreich, beispielsweise mit einem Paar der damals bei Frauen beliebten „Hamburger-Strümpffe“.4 (Diese sind in der Hansestadt erstmals „drey und vier drähtig gestrickt“ worden, woraus sich die bis in das 19. Jahrhundert gebräuchliche Qualitätsbezeichnung ableitet.5) Die manifesten Strukturen und damit verbundenen Konventionen der ständischen Gesellschaft im frühen 18. Jahrhundert werden somit auch im Figurenspiel abgebildet.

Interessant werden die Liebeshändel des Architectus an der Stelle, da Angelica das Unredliche seines Verhaltens entdeckt:

Ha! du falscher Hund! ich hab dir und meiner Neben-Buhlerin nicht länger mehr zuhöhren und zusehen können / und ich soll dir getreu verbleiben? Ich soll dich eintzig bis in das Grab lieben / du aber in meinem eignen Hauß hast das Hertz dasselbe zum Theater deines Muthwillens zu machen und ich soll dir getreu seyn? Du bist so unverschähmt mit der Magd der jenigen / die du zu deinem eintzigen Engels-Kind erwehlet zu haben vorgiebst / zu courtoisieren und ich soll dir nicht untreu seyn?6

Der weitere Verlauf der Handlung ist damit jedoch keineswegs vorgezeichnet; vielmehr vollzieht sich in den letzten beiden Auftritten eine unerwartbare und damit ironisch zu wertende Wendung. Der Architectus liebt „sie beyde gleich“, wie er zu Beginn des neunten Auftritts des vierten Aktes bekennt, und „beyde haben einen Eyd geschworen / keine Eyffersucht“ seinetwegen „gegeneinander zu empfinden oder zu hegen“.7 Diese veränderte Haltung, die sowohl den moralischen Vorstellungen wie den gesellschaftlichen Konventionen der Zeit widerspricht, wird nicht psychologisch begründet, weshalb das Unvermittelte dieses Schlusses die Provokation, mit der das Stück sein Publikum konfrontierte, betont. So kommentiert Angelica den Vorgang:

Wann ich alles recht erwege / so muß ich gestehen / daß die Ungleichheit deß Stands in der Liebe keinen Scrupel mache / also mag ich wohl leiden / daß Monsieur Architectus neben mir meine Magd gleichfalls karreßiere […].8

Und die Magd ergänzt: „Ich will meiner Jungfer gern die Oberhand lassen / wann aber Monsieur Architectus mich ein bißgen schätzen will / so kan ich es ihm ja nicht wehren.“9

V.

Sowohl die Erscheinungen des Poltergeistes als auch die Werbung des unredlichen Architectus brechen als Heimsuchungen über das friedliche Alltagsleben im vertrauten Kreis von Familie, Nachbarschaft und Kundschaft herein. Dieses für die Dramaturgie der Posse und Burleske paradigmatische Motiv wird im Polter-Geist jedoch dadurch unterlaufen, dass am Ende nicht ein redlicher Liebhaber das Herz Angelicas erobert, wie dies in anderen Stücken dieser Gattungen üblich ist. Stattdessen akzentuiert die Schlussszene eine Überzeichnung: Die Ordnung der bürgerlichen Welt wird lediglich im Hinblick auf die Aufdeckung der Vorspiegelungen der vermeintlichen Geistererscheinungen wiederhergestellt.

Das Stück erweist sich damit nicht als eine spöttisch-verzerrende Nachahmung einzelner Momente des Trauerspiels im Sinne einer Parodie; das Ineinander von Lächerlichkeit, Freude an der Regelverletzung und gleichwohl belehrender Absicht verweist vielmehr auf die burleske Tradition, in der das Werk zu verorten ist. Das solchermaßen derb Komische und Possenhafte würdigt, wie Karl Friedrich Flögel in seiner Definition des Burlesken vermerkt, „das Hohe und Wichtige absichtlich“ herab, „um Lachen zu erregen“.1

Die Schwierigkeit, einen Gattungsbegriff zu benennen, der die unterschiedlichen Tendenzen des Stückes erfasst oder zumindest berücksichtigt, indiziert jedoch weniger einen ästhetischen Mangel. Vielmehr zeigt sich, dass diese Termini erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts fest konturierte Bestimmungen erhalten haben, weshalb sie zur Beschreibung eines Werkes des frühen 18. Jahrhunderts nur bedingt zu verwenden sind. Im Hinblick auf die Einordnung des Straßburger Bühnenstückes können diese Bezeichnungen nur dann hilfreich sein, wenn sie zur Charakterisierung einzelner Aspekte herangezogen und die poetologisch wie literaturwissenschaftlich ausdifferenzierten Gattungsdiskurse nachfolgender Jahrhunderte jedoch nicht in Anschlag gebracht werden.

Wesentlich korrespondieren diese Beobachtungen mit der Gattungsbezeichnung „Tragico-Comödie Oder vermisches Traur und Lust-Spiel“, die dem Stück beigelegt ist. Der Begriff ist zwar bereits bei antiken Dramatikern zu finden und wurde seit der Renaissance neuerlich verwandt, gleichwohl bestand stets die Schwierigkeit einer genaueren Bestimmung.2 Im Hinblick auf den Eingefleischten Polter-Geist ist das Ineinander von tragischen und komischen Elementen, das die Gattungsbezeichnung impliziert, nur bedingt auszumachen.3 Auch wird kein im Sinne der antiken Tradition tragischer Konflikt verhandelt, vielmehr werden die Guten zu Opfern des Bösen. Im Gegensatz zu der Anlage der Figuren in einer Posse sind jedoch tugend- und lasterhafte Personen nicht deutlich voneinander geschieden, so dass eine satirisch-verzeichnende Vorführung menschlicher Schwächen dominiert. Im Sinne der Definition, die Johann Christoph Gottsched in dem Versuch einer critischen Dichtkunst formuliert, erfüllt das Werk die Merkmale einer Komödie als „Nachahmung einer lasterhaften Handlung, die durch ihr lächerliches Wesen den Zuschauer belustigen, aber auch zugleich erbauen kann“.4

Andererseits erscheint die Bezeichnung Tragikomödie im 17. Jahrhundert „willkürlich für die Stücke […] deutscher Wanderbühnen“, so dass die Verwendung des Begriffs als ein Hinweis auf den entstehungsgeschichtlichen Zusammenhang gelesen werden kann, dem der Polter-Geist wahrscheinlich zuzuordnen ist.5 Da die Repertoires der Wanderbühnen jedoch aufgrund fehlender Quellen „nur unvollkommen zu rekonstruieren“ sind, muss die Zuordnung der Handlungsschemata und Motive des Straßburger Drucks zu dieser Tradition Vermutung bleiben.6

Die solchermaßen zu konstatierende Diskrepanz zwischen der Gattungsbezeichnung auf der Titelseite und dem burlesk-komischen Bühnengeschehen gehört daher ebenfalls zu den Eigentümlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Werk festzuhalten sind.

VI.

Neben dem abergläubischen Spengler, seinem Gesellen Pancratz, seiner Tochter und deren Verehrer ist Arlequin, „ein offentlicher Außschreyer“, wie das Dramatis personae mit Hinweis auf seine Funktion verzeichnet, die interessanteste Figur des Schauspiels.1 Er gewinnt ebenso wenig personale Eigenschaften wie die anderen Figuren; wie das solchermaßen zur typischen Allgemeinheit ausgeweitete Figureninventar im Hinblick auf Anlage und Konzeption der Figuren den Vorbildern des italienischen, spanischen und französischen Lachtheaters verpflichtet ist.

Gleichwohl hat die Gestalt in dem Straßburger Stück mit dieser Tradition lediglich den Namen gemeinsam: Arlequin ist kein naiver und bauernschlauer Typ, voller Fehler, jedoch gewandt, derb, lebenslustig und volksverbunden; stattdessen überbringt er Nachrichten, berichtet von Ereignissen, die außerhalb des Bühnenraumes stattgefunden haben und kommentiert das Bühnengeschehen. Indem er im fünften Auftritt des ersten Aktes erstmals allein vor das Publikum tritt und sowohl über das vermeintliche Erscheinen eines Poltergeistes in dem Haus des Spenglers räsoniert als auch über die Liebesgeschichte zwischen Angelica und dem Herrn Architectus, wird zudem die ihm zugeordnete Funktion sichtbar, die beiden parallelen Handlungen des Stückes miteinander in Beziehung zu setzen:

Die Gespenstereyen und die Jungferschafften seind zwey starcke Aequivoca; nur findet sich dieser merckliche Unterscheid bey beyden / daß es bey einem Theil viel stiller hergehet als bey dem andern. Dem sey nun wie ihm woll / deß Simplicius Hauß ist jetzund verschreyet; es mag eine Kunst / eine Betrügerey oder eine überirdische Macht seyn. Einige glauben / es stecke eine heimliche Liebes-Intrigue mit der Magd und der Tochter darhinter. Angelica ist nicht verwerflich. Die Natur stößt dem ersten Muthwillen bey ihr aus und hat sie schon dem gemeinen Gerücht nach etliche Vornehme / die ihr ihre Seuffzer wiedmen.2

Diese Funktion eines am Geschehen wesentlich unbeteiligten Boten korrespondiert mit dem Amt eines öffentlichen Ausschreiers, das ihn dem Gegen- bzw. Miteinander der anderen Figuren enthebt. So ist es folgerichtig, dass Arlequin den beiden Studenten, die nicht an die Existenz eines Poltergeistes geglaubt und stattdessen eine natürliche Ursache der Erscheinungen vermutet haben, schließlich davon berichtet, auf welche Weise Pancratz seiner Betrügereien überführt werden konnte:

Zu allem Glücke befande sich unter den Wächtern ein gleichfalls sehr geschwinder / der das flüchtige Gespenst noch ersahe; Dieser lieffe ihm aus allen Kräfften nach und erwischte ihn / damit hat diesem eingefleischten Polter-Geist nicht allein seinen verlassenen Rock wiederumb zugestellet / sondern ihm noch darzu einen steinernen Mantel angelegt.3

Dass Arlequin keine lustige Person ist, die durch ihr Ungeschick, ihre Triebhaftigkeit oder Gefräßigkeit Lachen evoziert, sondern als Bote figuriert, dokumentiert, wie Elemente der Commedia dell’arte im deutschen Theater der Zeit aufgenommen, überformt und verwandelt wurden. Die Figur hat die dramaturgische Signifikanz, die ihr in der italienischen Tradition erwachsen ist, eingebüßt und trägt lediglich noch deren Namen.

Ein weiteres Moment, das im Lachtheater des romanischen Kulturkreises ausgebildet worden ist und das auch im Polter-Geist eine dramaturgische Funktion hat, sind musikalische Einlagen in Form von Liedern. Bereits im Dramatis personae deutet sich dies an, da unter den auftretenden Figuren auch „[e]inige Musicanten“ genannt werden.4

Die Bedeutung, die den Liedern zukommt, zeigt sich beispielsweise im zweiten Auftritt des ersten Aktes. Hier enthüllt der Architectus in einem Monolog seine wahren Absichten; der sieben Mal wiederkehrende Refrain des Liedes, das er anstimmt, bringt diese auf die prägnante Formel: „Lieber ungetreu als todt.“5 Das Lied unterstreicht die inhaltliche Aussage, indem es durch den Gattungswechsel (von der ungebundenen Figurenrede zur gebundenen Form des gesungenen Liedes) die Aufmerksamkeit des Publikums erneut weckt.

Das Burleske und Komische, das bereits in diesem ersten Lied des Schauspiels aufscheint, ist in allen anderen Gesangseinlagen ebenfalls zu beobachten: Arlequin berichtet im fünften Auftritt des ersten Aktes davon, dass es sich ohne die Liebe besser lebt und empfiehlt bereits den ersten Anflug von Verliebtheit im Wein zu ertränken,6 Angelica trägt im achten Auftritt des ersten Aktes ein in jeder Hinsicht übertriebenes Gedicht des Herrn Architectus vor, das die Ernsthaftigkeit seiner Werbung unterstreichen soll, aber ironischer Weise genau das Gegenteil verdeutlicht,7 wie auch die Einlagen des neunten Auftritts des zweiten Aktes den hohen Ton der Liebeswerbung parodieren, was durch die Begleitung von Viola da Gamba, Viola da Gamba Basso und Flöte noch unterstrichen wird,8 Angelicas Lied im vierten Auftritt des zweiten Aktes ist ein ebenso ironisches Lob der Untreue9 und in den letzten beiden Auftritten des vierten Aktes veranschaulichen die abwechselnd von Laute, Guitarre, Theorbe, Leier und Dudelsack begleiteten Lieder das Unpassende des Paares, das sich gegen alle Wahrscheinlichkeit und Moral in einer unziemlichen Verbindung gefunden hat.10

Lediglich die Lieder im jeweils zehnten Auftritt des ersten und dritten Aktes widersprechen diesem Schema: Eine Reihe von „Geister[n] erscheinet und erhellet mit ihren Fackeln das Theater“.11 Ihr Gesang thematisiert einerseits menschliche Heimsuchungen (wie Mord, Krieg und Pestilenz), andererseits die Schrecken und das Unbegreifliche der jenseitigen Welt. Diese Inszenierung übernatürlicher Erscheinungen, deren Wahrheit textimmanent nicht in Frage gestellt wird, kontrastiert mit der Gestalt des Poltergeistes, der, wie eingangs gezeigt, bereits zu Beginn des Stückes als bewusste Täuschung enthüllt wird und so die Existenz von Kräften, welche die sinnlich wahrnehmbare Welt übersteigen, negiert.

Auf diese Weise veranschaulichen die „Gespenster von unterschiedenen abscheulichen Mißgestalten“,12 dass das Schauspiel nicht als ein inhaltlich oder formal geschlossenes Kunstwerk angelegt ist, sondern auf die Unterhaltung seines Publikums durch Effekte sowie überraschende Momente und Wendungen ausgerichtet ist. Zugleich wird sichtbar, dass die Motive, die auf den englischen Bühnen nach William Shakespeare verbreitet waren – wie eben das Auftreten übernatürlicher Erscheinungen (Hexen, Geister, Feen) –, durch wandernde Schauspieltruppen auch auf dem Kontinent bekannt wurden und schließlich Eingang in das deutschsprachige Theater des 17. und 18. Jahrhunderts fanden. Die ästhetische Signifikanz und gedankliche Programmatik, die ihnen im Werk Shakespeares zukommt, sind im Prozess dieser popularisierenden Bearbeitungen und Adaptionen allerdings der Präferenz für die Wirkung der Bühnenerscheinungen auf das Publikum gewichen.

Weil die Auftritte der Geister jeweils am Ende des letzten Auftritts eines Aktes stehen, können sie jedoch auch als Zwischenspiele gedeutet werden, welche die zeitlichen Pausen überbrücken, die für den Kulissen- und Kostümwechsel notwendig sind. In diesem Sinne sind die beiden Szenen nicht im Hinblick auf ihren möglichen Verweischarakter oder einen allegorischen Bezug zur Handlung des Polter-Geistes zu untersuchen, vielmehr sind sie ein weiteres Indiz für die Herkunft des Werkes aus dem Repertoire einer Wanderbühne. Hier waren Intermezzi allein aus dem Grund beliebt, weil sie die Möglichkeit eröffneten, dem Publikum auch solche Effekte oder schauspielerische Fähigkeiten vorzuführen, die im Hauptstück nicht dargeboten werden konnten.

Das Supplement, das dem Werk auf den Seiten 137 bis 151 beigegeben ist, ist ebenfalls in einem solchen Zusammenhang zu verorten, denn die launige Ballade über den „Wein-Jud Simon Gabriel“ steht in keiner inhaltlichen Beziehung zu den Handlungen des Polter-Geistes.13 Als ein derbes, ebenfalls possenhaftes Nachspiel gelesen, verweist der lyrische Monolog somit auch auf den Ursprung des Werkes im Repertoire einer Wandertruppe.

VII.

Warum das Stück 1722 in dieser Form zum Druck befördert wurde, ist nicht zu erklären. Die umherziehenden Schauspielgesellschaften hatten wenig Interesse daran, ihren jeweiligen Bestand an Stücken öffentlich und damit auch anderen Truppen zugänglich zu machen. Auch der possenhaft-burleske Charakter des Werkes, das die Konventionen der traditionellen Komödie hinter sich lässt, spricht gegen eine Publikation. Andererseits schmückt sich der unbekannte Verfasser nur allzu deutlich mit Gräzismen, so dass der Bildungshorizont, auf den solchermaßen verwiesen wird, denjenigen des Publikums, welches das Stück zu adressieren scheint, übersteigt.1

Ein Blick auf die Geschichte der Schauspielbühnen im Straßburg des frühen 18. Jahrhunderts vermag ebenfalls keine Einsichten zu Geschichte und Hintergrund des Polter-Geist zu liefern, dokumentiert allerdings das Nebeneinander deutscher, französischer und englischer Einflüsse sowie die Koexistenz einer französisch dominierten städtischen Bühne und umherziehender, deutscher Schauspieltruppen. So kamen im städtischen Opernhaus auch Schauspiele zur Aufführung. Jean Martin François Théodore Lobstein, der die Geschichte des Theaters in der ehemaligen Reichsstadt untersucht hat, schreibt über die Direktion dieser Bühne in den fraglichen Jahren:

Am 31ten Mai 1721 erlangte Jakob Gardinier von Dublin, die Erlaubniß auf dem Stadt-Theater italiänische Comödien zu spielen. Der Magistrat wohnte auf Einladung einer Vorstellung bei, wofür der Direktor ein Geschenk von 160 Livres erhielt.

Am 9ten Juli 1722 gieng die französische Direktion [die zuvor in den Händen der Herren le la Voye und Gaudin lag; S. S.] auf Pierre du Cornier, comédien de Mgr. le duc de Bourbon über, welcher das Rücksichten, von dem Miethzins des Hauses befreit blieb bis zum 15ten August 1727, wo ihm eine monatliche Miethe von 50 Liv. auferlegt wurde.2

Die Aufführungen der deutschen Truppen fanden in den Häusern unterschiedlicher Handwerkszünfte statt:

Indessen spielten deutsche Gesellschaften in dem Zunfthaus zur Tucherstube, unter andern 1716 eine von Stralsund, unter der bloßen Bedingung an den Tagen der französischen Komödie keine Vorstellung zu geben.

Die Theater-Lust fieng in jener Zeit zu Straßburg an allgemein zu werden, besonders fanden deutsche Gesellschaften ihre Rechnung, so daß die Zünfte um die Wette ihre Lokalitäten zur Miethe anboten. Die Maurer-, die Tucher- und die Gerber-Zunft wollten Theater aufbauen.3

Möglicherweise ist die Geschichte des Spenglers Simplicius einem solchen Entstehungszusammenhang zuzuordnen. Die Fokussierung auf die Welt des Handwerks und die Darstellung einer entsprechenden Lebenswirklichkeit auf der Bühne lassen sich zumindest auf diese Weise verstehen.

Curt von Faber rubriziert das Werk unter der Überschrift „The Grotesquely Comical“ und deutet es als ein Volksstück:4 Er schreibt: „A Strasbourg folk play, dealing with the story of an attempted fraud performed by an apprentice raised a ghost.“5 Zudem macht der gelehrte Bibliophile auf die inhaltlichen Parallelen zwischen dem Polter-Geist und dem 1680 unter dem Pseudonym (möglicherweise handelt es sich auch um ein Anagramm) Christian von Gletelberg in Nürnberg veröffentlichten Stück Eryfila. Oder Die Verrrathene Zauber- und Wahrsager-Kunst aufmerksam: „The plot is the same as in Gletelberg’s play, but the milieu is middle class: a Strasbourg tinsmith, named Simplicius after Grimmelshausens’s hero, and this wife Unckenplutz are the deceived ones.“6

Markus Paul, der sich im Rahmen einer Studie mit dem Nürnberger Theater des 17. Jahrhunderts beschäftigt hat, schreibt über dieses Stück:

Von einem Mitglied des Pegenesischen Blumenordens stammt möglicherweise auch das 1680 in Nürnberg im Endterschen Verlag unter dem Pseudonym „Christian à Gletelberg“ erschienenen Stück Eryfila. Oder die Verrathene Zauber= und Wahr-sager=Kunst. Laut Vorrede basiert das 272 Seiten umfassende Werk auf einem französischen Schauspiel, dessen ursprünglichen Autor der Übersetzer nicht zu nennen vermag. Bemerkenswert ist, daß sich in der Vorrede nicht nur ein verstecktes Zitat aus dem Schauspielkapitel von Birkens Poetik findet, sondern dem Stück auch ein Begleitgedicht in sechs Strophen beigegeben ist, das von niemand anderem als dem ‚Pegnitzschäfer‘ Johann Gabriel Meyer unterzeichnet ist. Dabei geht es in dem auf moralische Belehrung abzielenden Stück um die als „Ertz-Aeffin deß Teufels“ titulierte Zauberin Eryfila und um allerlei Verwirrungen, Zauber- und Wahrsagerei. Gespenster, schwarze Kunst sowie den Teufel, der Tiere in Menschen verwandelt[.]7

Die Parallele zwischen den beiden Werken, auf die von Faber hinweist, besteht darin, dass die Geister keine überirdischen Erscheinungen sind, sondern durch menschliche Kunstfertigkeit in der Absicht hervorgerufen werden, andere Menschen zu täuschen. Weil die bewusste Täuschung und willentliche Irreführung einer Mehrzahl von Figuren durch eine einzelne bereits in mittelalterlichen Schwankerzählungen zu finden und spätestens seit Pedro Calderón de la Barcas La Dama duende auch ein beliebtes Motiv der Komödie ist, erscheint von Fabers Überlegung allerdings wenig schlüssig.

Die didaktische Intention tritt in dem Nürnberger Stück, das durchweg als ein Lustspiel angelegt ist, zwar deutlicher hervor als in dem Straßburger Stück; gemeinsam ist beiden jedoch, dass bereits zu Beginn herausgestellt wird, dass keines der auf der Bühne zu sehenden Gespenster Realität besitzt. In diesem Sinne heißt es in der Vorrede zu Eryfila:

Erschrecke nicht allzusehr / geneigter Leser / ob dem ersten Anblick dieses Lust-Spiels / und laß dich ja nicht von einigem Grauen so har urplötzlich überfallen werden / daß du etwa aus unzeitiger Beysorge / ob möchten diese Larv- und Schreck-Gesichter dir die anmutige Nach-Ruhe verstören / und schreckbare Träume verursachen / dieses Büchlein zu kaufen und durchzublättern Bedencken tragen wolltest. Es ist und bleibt ein Lust-Spiel / in dem Wahr-sagen hier als Mahr-sagen / Geheim-Geister als Träum-Geister / Hand- und Stirn-Deutungen als Tand- und Hirn-Theidungen / und mit einem Wort / unter Zäuberern und Räubern / wie wie hierinn beschrieben werden / kein andrer Unterschied gemacht wird / als daß diese mit offenbarer Gewaltthäthigkeit / jene mit allerhand verdeckten Räncken und heimlichen Griffen / die Leid um das Ihrige bringen.8

Die rationale Haltung, welche die Autoren beider Stücke akzentuieren, die Kritik an Leichtgläubigkeit und Aberglauben und die Betonung des Nutzens des literarischen Spiels und daraus zu ziehender Lehren für den Zuschauer, spiegeln Aspekte einer poetologischen Programmatik, die im weiteren Verlauf der literarischen Aufklärung zur Entfaltung gelangen sollte, aber in den Übergängen von Barock und Frühaufklärung schon erkennbar sind.

Während das Nürnberger Stück bereits in seinem Titel auf eine französische Vorlage verweist, Christian von Gletelberg als Übersetzer desselben vor den Leser tritt und die Hinweise auf Bühnenwerke Molières den Bildungshorizont des unbekannten Verfassers und seines Publikums anzeigen, zeigt das Straßburger Stück die Vielfalt an Formen, Inhalten und Traditionen, die für die Bühnen des Barock vor „der klassizistischen Reinigung der Schaubühne“ kennzeichnend ist.9 Nicht die Geschlossenheit der Form und der Handlung, die Symbolhaftigkeit der dargestellten Welt oder das Individuelle der Personen stehen im Vordergrund; stattdessen weist das Stück durch die Reihung von komischen Szenen, Dialogen und Verwicklungen sowie durch das Typenhafte der Figuren auf eine Poetik, die an der unterhaltenden Wirkung des Bühnengeschehens orientiert ist. Das Nebeneinander zweier Handlungen, die Erweiterung um Szenen, denen die Funktion von Zwischenspielen zukommt und die Ergänzung um ein Nachspiel, erscheint daher lediglich aus der Perspektive eines Werkbegriffes als defizitär, der zwischen Sturm und Drang und Romantik entwickelt worden ist. Indem das Straßburger Stück jedoch nicht vor dem Hintergrund der theoretischen Erwägungen späterer Generationen entstanden ist, können diese (ihrerseits nunmehr historischen) Begriffe auch nicht zu seiner Einordnung herangezogen werden.

In diesem Sinne ist der Polter-Geist das seltene Beispiel eines jener Volksstücke, mit denen Wandertruppen des frühen 18. Jahrhunderts ihr ungebildetes (weil nicht belesenes) Publikum unterhielten. Als ein Werk des Überganges steht es zwischen Mündlichkeit im Sinne theatralischer Performanz und Schriftlichkeit im Sinne einer sich ausbildenden Literarizität; es verbindet zwar Momente der französischen, italienischen und englischen Theatertradition, hat sich jedoch bereits von den damit verbundenen Konventionen gelöst. Es ist unterhaltend, erhebt auf eine implizite Weise aber bereits den Anspruch, zugleich lehrreich zu sein.

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