Kitabı oku: «Die Mainzer Republik und ihre Bedeutung für die parlamentarische Demokratie in Deutschland»

Yazı tipi:

Mainzer Beiträge zur Demokratiegeschichte Band 1

Herausgegeben vom Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz e. V.

In Verbindung mit dem Landtag Rheinland-Pfalz und der Landeszentrale für politische Bildung

Die Mainzer Republik

und ihre Bedeutung für die parlamentarische Demokratie in Deutschland


HANS BERKESSELMICHAEL MATHEUSKAI-MICHAEL SPRENGER (HGG.)

Impressum

228 Seiten mit 119 Abbildungen

Titelabbildung: Konventsprotokoll März 1793 und Freiheitsbaum – Revolutionsalmanach 1794

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© 2019 by Nünnerich-Asmus Verlag & Media GmbH, Oppenheim am Rhein

ISBN 978-3-96176-097-8

Redaktion: Hans Berkessel, Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e. V.

Lektorat: Nünnerich-Asmus Verlag & Media GmbH

Gestaltung des Titelbildes: ADDVICE DESIGN & ADVERTISING

Gestaltung: ADDVICE DESIGN & ADVERTISING

E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH 2019

Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten.

Ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlages ist es auch nicht gestattet, dieses Buch oder Teile daraus auf fotomechanischem Wege (Fotokopie, Mikrokopie) zu vervielfältigen oder unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten und zu verbreiten.

Weitere Titel aus unserem Verlagsprogramm finden Sie unter: www.na-verlag.de

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

Vorwort der Herausgeber der Reihe Mainzer Beiträge zur Demokratiegeschichte

Grußwort des Landtagspräsidenten Hendrik Hering

Teil I – Beiträge

MICHAEL MATHEUS

Die Mainzer Republik – Französischer Revolutionsexport, deutscher Demokratieversuch, Mosaikstein einer europäischen Freiheitsgeschichte

WOLFGANG DOBRAS

Die Mainzer Republik – Ausgewählte Ereignisse und ihre archivalische Überlieferung

MATTHIAS SCHNETTGER

Die Mainzer Republik im Diskurs der Wissenschaft und als Spiegel der jüngeren Geschichtskultur

VOLKER GALLÉ

„Freiheit ist mein Gott – Frankreich mein Vaterland“

Die Wormser Freiheitsdebatte 1792/93, ihre Vorgeschichte und ihre Folgen

IMMO MEENKEN

Kampfschriften und Lieder – Revolutionäre und gegenrevolutionäre Publizistik auf dem linken Rheinufer

SARA ANIL

Die Festung Königstein – Zum Schicksal der inhaftierten Mainzer Revolutionäre

WALTER RUMMEL

Freiheitsbewegungen und Bürokratie – Das Nachwirken von französischer Revolution und französischer Herrschaft in der staatlichen Entwicklung Deutschlands

Teil II – Dokumentation der Festveranstaltung

Landtagsvizepräsidentin BARBARA SCHLEICHER-ROTHMUND

Begrüßung

JÜRGEN GOLDSTEIN (Festvortrag)

Georg Forster – Ein sonderbarer Jakobiner zwischen Freiheit und Naturgewalt

GEORG FORSTER: Ansichten vom Niederrhein

Von Brabant, Flandern, Holland, England … und Frankreich

Im April, Mai und Junius 1790

Auszüge aus dem Podiumsgespräch

Georg Forster und das Erbe der „Mainzer Republik“ in ihrer Bedeutung für die deutsche Demokratiegeschichte

Teil III – Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsnachweis

Kurzbiografien der Autorinnen und Autoren


VORWORT DER HERAUSGEBER DER REIHE
Mainzer Beiträge zur Demokratiegeschichte

Mit dem vorliegenden Tagungsband eröffnet das Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e. V. (IGL) seine neue Reihe „Mainzer Beiträge zur Demokratiegeschichte“.

Das Thema des ersten Bandes – die Mainzer Republik von 1792/93 und ihre Bedeutung für die parlamentarische Demokratie in Deutschland – ist hierbei durchaus programmatisch gewählt, nicht zuletzt vor dem Hintergrund unverändert aktueller, kontroverser Debatten zur Verortung der kurzlebigen, neun Monate existierenden Mainzer Republik und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents von 1793 in der deutschen bzw. europäischen Demokratiegeschichte.

Die Geschichte der Mainzer Republik hat seit ihrem Untergang sehr unterschiedliche Deutungen und erinnerungspolitische Vereinnahmungsversuche erfahren. Sie reichen von einer euphorischen, revolutionsbegeisterten Verklärung durch die Zeitgenossen oder aber einer deutsch-nationalen Distanzierung gegenüber dem französischen Revolutionsexport über eine Inanspruchnahme innerhalb der sozialistisch-materialistischen Erbe-Interpretation in der DDR-Historiographie oder die Negierung jeglicher frühdemokratischer Elemente der Mainzer Republik bis hin zu aktuellen landes- und bundespolitischen Manifestationen, die in dem Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent den Versuch der Etablierung einer neuen politischen Kultur erkennen.

Die Heterogenität der langen und intensiven Rezeption der Geschichte der Mainzer Republik hat nicht zuletzt eine reiche Forschungsliteratur wie auch zahlreiche populäre Publikationen über diese kurze Phase der Mainzer Geschichte hervorgebracht. Bereits 1993 konstatierte der Mainzer Historiker Dr. Franz Dumont (1945–2012), dass kein anderer vergleichbarer Abschnitt der Mainzer Geschichte mittlerweile so gut erforscht sei wie jener von Oktober 1792 bis Juli 1793. Schon in den späten 1970er-Jahren und frühen 1980er-Jahren hatte der Ostberliner Historiker Heinrich Scheel mit seinen umfassenden und sorgfältig kommentierten Quelleneditionen der Protokolle des Mainzer Jakobinerklubs und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents die umfangreichen Quellenbestände erstmalig der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Franz Dumont, der sich bereits in seiner 1982 erschienenen Dissertation und später immer wieder mit der Mainzer Republik beschäftigte, hat in seinem wissenschaftlichen Lebenswerk selbst maßgeblich zur Erweiterung des Forschungsstandes beigetragen und hierbei auch seine eigenen früheren Bewertungen immer wieder kritisch überprüft und modifiziert. Seine Deutung der Mainzer Republik als „Französischer Revolutionsexport und Demokratieversuch“ hat nicht zuletzt die nach einem heutigen Verständnis durchaus bestehenden immanenten Widersprüche und das Scheitern der Mainzer Republik betont und damit auch deutlich gemacht, dass man diese frühen demokratischen Gehversuche sicher nicht an den Maßstäben unseres heutigen Demokratieverständnisses messen kann, sondern aus ihrer Zeit heraus beurteilen und zumindest als Beginn einer neuen politischen Kultur werten muss, von der durchaus Linien zu unserem heutigen Verständnis der Grundlagen und Voraussetzungen parlamentarischer Demokratie gezogen werden können. Zugleich bieten die Debatten der Akteure der Mainzer und der Bergzaberner Republik interessante Anhaltspunkte, um über Traditionen und Brüche einer europäischen Freiheitsgeschichte und deren Ambivalenzen in der Moderne weiter nachzudenken.

Auch wenn wir heute durch zahlreiche Einzelstudien über ein recht differenziertes Bild verfügen, so zeigen aktuelle Debatten um die Mainzer Republik die ungebrochene Relevanz und Notwendigkeit weiterer Forschungen zu jenen Jahren. Zahlreiche Einzelaspekte, etwa die Frage nach prosopographischen Kontinuitäten zwischen der Mainzer Republik und den demokratischen Bewegungen des Vormärz, oder ganz generell die bessere Erschließung des reichen Quellenmaterials (Protokolle und Flugschriften der Mainzer Republik, aber auch der südpfälzischen Begzaberner Republik) auch mit Blick auf eine digitale Zugänglichkeit bieten auch künftig noch vielfältige Felder einer intensiveren und differenzierten Beschäftigung mit dem Thema.

Die besondere Aktualität der Beschäftigung mit der Geschichte der Mainzer Republik erklärt sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines bemerkenswerten Paradigmenwechsels in der Wahrnehmung, Verortung und Beschäftigung mit der deutschen Demokratiegeschichte. Bereits 1970 hatte der damalige Bundespräsident Gustav Heineman bei der „Bremer Schaffermahlzeit“ die Forderung erhoben, dass ein freiheitlich-demokratisches Deutschland die Geschichte – vor allem mit Blick auf die deutsche Demokratiegeschichte – bis in die Schulbücher hinein anders schreiben müsse, und 1974 anlässlich der Eröffnung der Rastatter Erinnerungsstätte mit Blick auf die Mainzer Republik präzisiert, die deutschen Jakobiner ebenfalls in diese spezifische Erinnerungskultur einer deutschen Demokratiegeschichte miteinzubeziehen.

Tatsächlich aber ist eine deutsche Demokratiegeschichte mit Blick auf die etablierte Erinnerungskultur nur selten über die ebenfalls gescheiterte Weimarer Republik, die ihrerseits überwiegend im Fokus dieses Scheiterns und seiner Gründe betrachtet wurde, hinausgelangt oder wenn überhaupt zumeist mit Erinnerungsorten wie dem Hambacher Fest und dem Paulskirchenparlament in Verbindung gebracht worden.

Die Frage, ob oder in welchem Maße die Mainzer Republik als Vorläufer in die Geschichte der parlamentarischen Demokratie in Deutschland eingeordnet werden kann oder muss, erfährt derzeit auch in einem übergeordneten Kontext neuen Rückenwind. Denn seit einigen Jahren gerät auch die Mainzer Republik wieder zunehmend in den Fokus einer demokratiegeschichtlichen Debatte und Erinnerungskultur. So hat der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert in seiner Festrede zum 220. Jubiläum der Proklamation der Mainzer Republik am 18. März 2013 im rheinland-pfälzischen Landtag die freiheitlich-demokratischen Bewegungen in Deutschland mit der Mainzer Republik beginnen lassen als „erste[n] radikaldemokratische[n] Versuch deutscher Jakobiner, eine Republik zu gründen.“

Mit dem Besuch des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier im Mainzer Landtag im März 2018 hat nun erstmals ein deutsches Staatsoberhaupt überhaupt die Mainzer Republik als frühen Erinnerungsort der deutschen Demokratiegeschichte, als Beginn des schwierigen deutschen Weges zur parlamentarischen Demokratie gewürdigt und in einer beeindruckenden Rede betont, dass „wir unsere heutige Verfassung auch denen zu verdanken haben, die sich in unserer Geschichte für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte, oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens eingesetzt haben.“ Nicht das Scheitern, sondern der Versuch der Etablierung einer neuen politischen Kultur, der Demokratieversuch selbst, wird somit Orientierungs- und durchaus wertiger Bezugspunkt mit Blick auf unsere parlamentarischen Traditionen und unser heutiges Demokratieverständnis.

Zunehmend wird somit auch in einem bundesweiten erinnerungspolitischen Diskurs wahrgenommen und vertreten, dass die Geschichte der Demokratie in Deutschland mit Blick auf Frühformen, ihre Genese und Wurzeln über die Zeit der Weimarer Republik und des Vormärz hinaus betrachtet und verstanden werden muss, eine Auffassung, die nicht zuletzt auch in die Aufnahme der Demokratiegeschichte als wichtiges Thema in den aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine bemerkenswerte Resonanz erfährt. Eine 2017 gegründete Arbeitsgemeinschaft „Erinnerungsorte der Demokratiegeschichte“ mit dem Ziel, die Wahrnehmung der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte lokal, regional und deutschlandweit zu fördern sowie schon bekannte oder bisher weniger bekannte Orte und Ereignisse im öffentlichen Gedenken zu verankern und als Lernorte weiter zu entwickeln, trägt dieser Erkenntnis ebenfalls Rechnung und hat auf Initiative des Instituts für Geschichtliche Landeskunde neben dem Hambacher Schloss auch die Mainzer Republik als einen solchen auch überregional bedeutenden Erinnerungsort der frühen deutschen Demokratiegeschichte mit aufgenommen.

Ohnehin verfügt Rheinland-Pfalz mit der Mainzer Republik, dem Hambacher Fest und Schloss über eine beachtliche Konzentration an überregional wichtigen Erinnerungsorten der frühen deutschen Demokratiegeschichte. Das Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e. V. hat diesen Forschungen zur Demokratiegeschichte daher in den letzten Jahren auf verschiedenen Ebenen verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt, beginnend etwa 2008 mit der Konzeption der Dauerausstellung auf dem Hambacher Schloss und nicht zuletzt durch die dauerhafte Verankerung dieses thematischen Schwerpunkts im Arbeitsprofil des Instituts. Mit der Herausgabe einer eigenen Reihe zur Demokratiegeschichte setzen wir nun diese Bemühungen fort.

Wir danken allen, die an diesem Werk mitgewirkt und es gestaltet haben: den Mitveranstaltern der wissenschaftlichen Tagung in der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz und der Festveranstaltung im Mainzer Landtag im Oktober 2017, den Referentinnen und Referenten sowie den Autorinnen und Autoren, die wir zusätzlich für diesen Band gewinnen konnten, den Archiven, die uns die Abbildungen und Quellen zur Verfügung gestellt haben, insbesondere dem Stadtarchiv Mainz, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts, die bei der Recherche behilflich waren und nicht zuletzt dem Nünnerich-Asmus Verlag und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die keine Mühe gescheut haben, diese Publikation auch durch eine aufwändige Gestaltung und Bebilderung für eine breite interessierte Leserschaft attraktiv zu machen.

Unser Dank gilt auch allen Institutionen, die durch ihre finanzielle Unterstützung den Druck dieses Buch und damit den Start der neuen Reihe ermöglicht haben: dem Landtag Rheinland-Pfalz, der Landeszentrale für politische Bildung und dem Verein für Sozialgeschichte Mainz e. V.

Allen Verantwortlichen sei hiermit herzlich gedankt.

Für das Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e. V.

Hans Berkessel Michael Matheus Kai-Michael Sprenger

HENDRIK HERING
Zum Geleit


Wer in Deutschland nach den frühen Gehversuchen der Demokratie sucht, der kommt am Sitz des Landtags Rheinland-Pfalz, dem historischen Deutschhaus, nicht vorbei. Hier debattierte der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent, das erste auf der Grundlage moderner demokratischer Grundsätze gewählte Parlament in Deutschland. Am 18. März 1793 rief es einen auf demokratischen Prinzipien – Freiheit, Gleichheit, Volkssouveränität – beruhenden Staat aus. Kein anderes Landesparlament in Deutschland tagt an einem vergleichbar geschichtsträchtigen Ort.

Die Ereignisse von damals markieren, so Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, „den Beginn des schwierigen deutschen Wegs zur parlamentarischen Demokratie. Es war, wie wir wissen, ein krummer und steiniger Weg, und das frühe demokratische Experiment in dieser Stadt steht in einzigartiger Weise für seine Widersprüche, Brüche und Rückschläge.“

Mit dem Hambacher Schloss liegt ein weiterer Meilenstein der deutschen Demokratiegeschichte auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. Trotzdem wissen wir auch heute noch mehr über die absolutistischen Fürsten als über die frühen Demokratiebewegungen in unserem Land. Wie die Wiederentdeckung der Bergzaberner Republik in jüngster Zeit zeigt, klafft auf der Landkarte der Demokratiegeschichte noch so mancher blinder Fleck.

Es ist das Verdienst von Institutionen wie dem Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. und der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, die historische Demokratieforschung beharrlich voranzutreiben und hier Abhilfe zu schaffen.

Ich bin der Überzeugung – wer weiß, unter welchen Mühen unsere Demokratie einst errungen werden musste, wird auch heute engagiert für sie eintreten. Deshalb freue ich mich sehr, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Fachtagung zum 225. Jahrestag der Mainzer Republik jetzt leserfreundlich und reich bebildert vorliegen.

Das Buch trägt den aktuellen Forschungsstand zusammen, dokumentiert die Festveranstaltung im Landtag und liefert wertvolle Hintergrundinformationen. Damit trägt es zu einem differenzierten, kritischen Gedenken bei und stärkt gleichzeitig die demokratische Tradition unseres Gemeinwesens.

Ich wünsche dem Buch eine breite Leserschaft.


Hendrik Hering

Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz

I. Beiträge

MICHAEL MATHEUS
Mainzer Republik – Französischer Revolutionsexport, deutscher Demokratieversuch, Mosaikstein einer europäischen Freiheitsgeschichte1

Vier Jahre, nachdem die Mainzer Republik im Landtag von Rheinland-Pfalz anlässlich des 220. Jahrestages geschichts- und kulturpolitisch eingeordnet wurde, erinnerte 2017 eine Fachtagung erneut an diesen Mosaikstein unserer demokratischen Tradition. In vieler Hinsicht handelte es sich 2013 um einen bemerkenswerten Versuch einer weitgehend konsensualen Erinnerung und Aneignung, mitgetragen von den damals im Stadtrat und im Landtag vertretenen Parteien. Hierzu trug auch eine viel beachtete Rede von Bundestagspräsident Nobert Lammert bei. Schon am 18. März 2012 hatte er die Mitglieder der Bundesversammlung in Berlin auf das Mainzer Geschehen am 18. März 1793 hingewiesen. In seiner Rede betonte er im folgenden Jahr im Parlament des Landes Rheinland-Pfalz, die Mainzer Republik könne „ganz sicher nicht als (der) glanzvolle Beginn einer stabilen deutschen Demokratie“ gelten, sei aber „gewiss mehr als ein lokales oder regionales Ereignis.“2 Ein während der Festveranstaltung des Jahres 2013 formuliertes Postulat liegt auch den folgenden Ausführungen als methodische Prämisse zugrunde. „Wir müssen der Versuchung widerstehen, unser heutiges Demokratieverständnis als Messlatte zu nehmen“ für Versuche in der Vergangenheit, „eine gewählte Volksvertretung an die Stelle einer als gottgegeben empfundenen Ständeordnung zu setzen.“3

Diese von bemerkenswerter Zustimmung getragene Aneignung war keineswegs selbstverständlich, wurde doch besonders in der Phase des sog. Kalten Krieges die wissenschaftliche und kulturpolitische Beschäftigung mit der Mainzer Republik in geradezu agonale Deutungen eingespannt. Im Rahmen dieses Bandes geht es um die wissenschaftliche Verortung der Mainzer Republik. Zwischen Jubiläen und Gedenktagen einerseits und historischer Forschung andererseits muss unterschieden werden, sollte Distanz bestehen. Nicht selten spiegeln Jubiläen mehr Befindlichkeiten der eigenen Gegenwart, als dass sie das historische Ereignis angemessen würdigen. Die Unabhängigkeit wissenschaftlicher Arbeit muss in jedem Fall gegenüber politischer Vereinnahmung bewahrt bleiben. Andererseits existiert keine unüberbrückbare Kluft, vielmehr können beide Pole in wechselseitigem, gelegentlich spannungsvollem, aber im besten Fall konstruktivem Austausch aufeinander angewiesen sein.

Am Tag der Deutschen Einheit, am 3. Oktober 2017, mahnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Mainz mit Blick auf die Märzrevolution und die Weimarer Republik, „dass die Demokratie weder selbstverständlich noch mit Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist. Dass sie – einmal errungen – auch wieder verloren gehen kann, wenn wir uns nicht um sie kümmern.“4 Von der Mainzer Republik sprach er am 19. März 2018 bei seinem Besuch in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz am Ende seiner „besondere[n] Deutschlandreise“ zu Orten, „an denen mutige Männer und Frauen zu unterschiedlichen Zeiten für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte gestritten haben.“5 Die Mainzer Republik markiere „den Beginn des schwierigen deutschen Wegs zur parlamentarischen Demokratie. Es war, wie wir wissen, ein krummer und steiniger Weg, und das frühe demokratische Experiment in dieser Stadt steht in einzigartiger Weise für seine Widersprüche, Brüche und Rückschläge.“ Zugleich sprach er sich mit Blick auf die Ereignisse von 1792/93 für ein „differenziertes und kritisches Gedenken“ aus: „an die erste freiheitliche und demokratische Bewegung, die es auf deutschem Boden gab, aber auch an die Schattenseiten des Regimes, das die Mainzer Demokraten dann mit Hilfe der französischen Besatzungskräfte ins Leben riefen.“ Zum „ambivalenten Prolog“ (Frank-Walter Steinmeier) einer deutschen Demokratiegeschichte, die ohne ihre europäischen Zusammenhänge nicht verstanden werden kann, zählen aber auch ältere Gestaltungsversuche politischer Partizipation wie die antike Polis und die mittelalterlichen Bürgerkommunen. Diese sind zwar untergegangen, wirkten und wirken aber über Prozesse der Rezeption und nicht zuletzt der Instrumentalisierung und Stilisierung historischer Ereignisse weiter. In Mainz beendete der Einsatz von Militär sowohl die Geschichte der mittelalterlichen Stadtkommune als auch die der Mainzer Republik. Im Folgenden werden zunächst drei Aspekte aus dem Blickwinkel der longue durée und anschließend die Studien des Bandes angesprochen.

Demokratie- und Freiheitsdiskurse als Bestandteile der europäischen Geschichte

Begriffe, die zu den zentralen Bestandteilen unserer politischen Kultur zählen, reichen, wie der aus dem Griechischen stammende Begriff der Politik selbst, weit in die europäische Geschichte zurück. In zentralen Texten ihrer Erinnerungskultur von Solon, Kleisthenes, Perikles über Platon und Aristoteles, Thomas von Aquin, Marsilius von Padua und Wilhelm von Ockham bis zu Max Weber und Jürgen Habermas spielten und spielen sie eine Rolle. Der Begriff der Demokratie ist bekanntlich kein deutsches Wort, ihn verdanken wir der griechischen Sprache und Kultur. Noch heute erweist sich die Antike für Europa als unverzichtbarer Bezugspunkt, fasziniert die attische Demokratie mit ihrem Prinzip, Macht breit zu verteilen, ihrem hohen Grad an bürgerlicher Partizipation und einer enormen Wertschätzung rhetorischer Kompetenz. Damals galten Rede- und Überzeugungskunst als unverzichtbare Voraussetzung politischen Erfolgs und im Wettbewerb zu erringender Autorität. Die Polis der Athener gilt in Schulen und Universitäten zurecht als eine unverzichtbare Referenz bei der Erkundung demokratischer Herrschaftsformen. Sie kannte bei allen Differenzen zu modernen Demokratien sowohl direkte Elemente, in denen das Volk (der demos) unmittelbar an Entscheidungen beteiligt war, als auch repräsentative Institutionen, in denen Vertreter anstelle des Volkes handelten und allgemein verbindliche Entscheidungen trafen. Dies gilt, obgleich in Athen Instrumente moderner Demokratien wie Parlament und Parteien unbekannt waren, und von einer Gleichheit aller Bewohner der Polis keine Rede sein kann.6 Auch an den Wahlen zum Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent 1793 konnten nicht alle teilnehmen. Frauen, Knechte und Mägde waren bei der Konstituierung dieses auf deutschem Boden erstmals nach allgemeinem Wahlrecht gewählten Parlaments nicht zugelassen. Alle selbständigen Männer ab 21 Jahren konnten ihre Stimme abgeben, freilich erst nach einer verordneten und gegebenenfalls erzwungenen Eidesleistung.

Auf Etappen der europäischen Freiheitsgeschichte verweist auch der Begriff der Republik, den wir bekanntlich römisch-republikanischen Traditionen verdanken.7 In der europäischen Vormoderne konnte dieser auch auf monarchische Regierungsformen bezogen werden. Im modernen Sinne verstand aber bereits in der Renaissance Niccolò Machiavelli die Republik als Gegenpol zur Herrschaft von Fürsten und Monarchen. Auf die Begründer und Verteidiger der Republik, wie an die sich opfernde Lucretia und den ersten Konsul L. Junius Brutus, der die eigenen nach der Monarchie strebenden Söhne hatte hinrichten lassen, wurde immer wieder in Freiheitskämpfen der Moderne erinnert. Mit den Begriffen Demokratie und Republik sind wie mit anderen für unsere politische Kultur unverzichtbaren aus der Antike stammenden Worten nicht nur spezifische Vorstellungen von Verfassungen, sondern auch komplexe Rezeptions- und Wandlungsprozesse der jeweiligen Inhalte verbunden. Mit dem Ausgreifen Europas in die Welt spielen sie längst nicht mehr nur dort eine Rolle, wo sie ursprünglich diskutiert, entwickelt und in Verfassungen und politischen Systemen umgesetzt wurden.

Mainzer Republik vor der Mainzer Republik?

Die bewusst provozierend formulierte Frage sei umgehend beantwortet. Nein, eine Mainzer Republik im Sinne des ausgehenden 18. Jahrhunderts hat es in Mainz zuvor nicht gegeben. In Abwandlung eines Zitates von Franz Dumont (gest. 2012), dem wir ein unverzichtbares Referenzwerk zur Mainzer Republik verdanken, und der im Laufe seines Lebens bei der Beurteilung der damaligen Ereignisse durchaus unterschiedliche Akzente setzte, wurde 2013 in problematischer Zuspitzung formuliert: Man sollte sich bewusstmachen, „dass die Mainzer Jakobiner unserem Grundgesetz viel näherstehen, als alle Kaiser, Kurfürsten, Großherzöge und Generäle, die je über Mainz herrschten.“8 In seiner 2013 posthum erschienenen und von Stefan Dumont und Ferdinand Scherf bearbeiteten Publikation wurde die Mainzer Republik programmatisch als „französischer Revolutionsexport und deutscher Demokratieversuch“ bezeichnet.9

Wurde aber Mainz tatsächlich in den Jahrhunderten vor der Französischen Revolution nur von Kaisern, Kurfürsten, Großherzögen und Generälen beherrscht? Aus einer solchen Perspektive wird die Französische Revolution zum Bruch und zur undurchdringlichen Barriere historischen Geschehens stilisiert. Nicht nur in der Schweiz10 wurden die im ausgehenden 18. und 19. Jahrhundert geführten Demokratiediskurse von französischen, aber auch von nordamerikanischen, englischen, und nicht zuletzt von älteren lokalen und regionalen Traditionen der Freiheit und Partizipation sowie deren Wahrnehmungen und Rezeptionen beeinflusst. Die Akteure der in Bergzabern gegründeten „besondere[n] Republik“ bezeichneten die dort konstituierte Versammlung als „Schweitzerische[n] Landtag.“ Dies dürfte mit Migrationen zwischen der Schweiz und der südlichen Pfalz und mit ihnen in Zusammenhang stehenden Orientierungen an älteren kommunal-bündischen Formen der Selbstverwaltung zu erklären sein.11 Für die Instrumentalisierung von Freiheitskämpfen der lokalen und europäischen Geschichte bietet auch die Mainzer Republik – wie zu zeigen sein wird – aussagekräftige Beispiele. Mit dem Paradigma der Französischen Revolution als eines Bruchs wird bestritten bzw. übersehen, dass die durch die europäische Aufklärung und die Französische Revolution in Gang gesetzten Dynamiken vormoderne Formen überlagerten und transformierten, diese aber im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts weiterhin eine Rolle spielten. Daher erscheint es plausibel, ja gefordert, sowohl von Kontinuitäten als auch Brüchen auszugehen sowie Transformationen zwischen vormodernen und modernen Konzepten, Organisations- und Praxisformen auszuloten.12

Hier sei über die bereits angesprochene attische Polis auf weitere Kapitel der Geschichte von Freiheiten in Europa verwiesen und damit auf Versuche, Gemeinwesen durch Elemente der Wahl und der politischen Partizipation zu gestalten. Auf sie verweist der Begriff des Bürgers. Dieser entspricht dem früher belegten lateinischen civis, dem Einwohner einer civitas (Stadt) und steht im Kontext eines Prozesses, der seit dem 10. und 11. Jahrhundert große Teile des lateinischen Europa erfasste. Starke Impulse erhielt diese kommunale Bewegung aus den mediterranen Landschaften, vor allem aus Italien, jahrhundertelang Vorbild und Impulsgeber für Politik, Wirtschaft und Kultur in den Ländern nördlich von Alpen und Pyrenäen. Dabei kam es zu einer engen Symbiose zwischen jüdisch-christlichen Vorstellungen und Normen brüderlicher Gemeinschaft sowie den sich ausbildenden politischen genossenschaftlichen Strukturen. Vor allem dank königlicher, schließlich auch landesherrlicher Privilegierung von ländlichen und städtischen Siedlungen gelang es tausenden von Menschen, sich aus herrschaftlichen Bindungen zu lösen und persönliche Freiheit und Sicherheit zu erlangen. Im Rahmen des hochmittelalterlichen Urbanisierungsprozesses erhielten sie individuelle und kollektive Freiheitsrechte. Konservative Beobachter, vor allem Kleriker und Theologen, beurteilten diese genossenschaftlich organisierten Akteure mit Abscheu. Aus ihrer Perspektive handelte es sich um Bewegungen, welche die traditionelle hierarchisch-strukturierte und gottgewollte Ordnung revolutionierten. Positiv konnotierte Bewertungs- und Wahrnehmungsmuster begründete im 13. Jahrhundert der einflussreiche Theologe und Philosoph Thomas von Aquin unter Rückgriff auf das Werk des Aristoteles. Die Stadt produziere demnach die zum Leben unverzichtbaren materiellen Güter, und ihr rechtlicher Ordnungsrahmen ermögliche zugleich die Verwirklichung menschlicher Tugenden. Die von Natur aus auf Gemeinschaft bezogenen Bürger könnten durch gemeinschaftlich füreinander einstehendes Handeln zur societas perfecta gelangen, zur vollkommenen Form der Vergesellschaftung von Menschen.13

In der genannten, an Franz Dumont anknüpfenden und zugleich zuspitzenden Formulierung fehlen jene Mainzer, Speyrer und Wormser, Koblenzer und Trierer Stadtbürger, die seit dem hohen Mittelalter wichtige Teile der Geschicke Ihres jeweiligen Gemeinwesens gestalteten, jedenfalls soweit dies angesichts weiterbestehender stadtherrlicher Rechte möglich war. Es handelt sich um im lateinischen Europa weitverbreitete Laboratorien politischer Partizipation. Max Webers Idealtyp von der „okzidentalen Stadt“ verdanken wir die faszinierende, wenngleich nicht unumstrittene These: Wirtschaftlich und kulturell blühende Städte gab es in vielen Ländern und Kulturen. Ein in beachtlichem Maße autonom handelndes Bürgertum ist ein Spezifikum des lateinischen Europas.14 Mit gemeinschaftlich-genossenschaftlichen Organisationsformen, mit Schwureinigungen und Bruderschaften, entstanden jenseits der etablierten Stände von Klerikern, Kriegern und Bauern neue Akteure, die sich Handlungsspielräume und Freiheiten erkämpften und sich diese durch Privilegien sichern ließen.15 Mit der Genese des mittelalterlichen Bürgers wurden wie in der attischen Polis aristokratische Prinzipien einer auf Herkunft und Abstammung basierenden gesellschaftlichen Stellung durchbrochen oder jedenfalls erheblich relativiert. An die Stelle der Herrschaft, die durch von göttlichem Recht legitimierte Personen ausgeübt wurde, trat die Ausübung von Macht auf der Basis des städtischen Rechts. Diese Bindung von Herrschaft an vereinbartes, nicht autokratisch verordnetes Recht ist auch ein unverzichtbares Fundament moderner Demokratien. Dem von Konsens getragenen und den Frieden nach innen und außen zu sichernden städtischen Rechtskreis gehörten – wie in der attischen Polis – freilich nicht alle Stadtbewohner an. Die sich seit dem 11. und 12. Jahrhundert ausbreitenden Formen von Partizipation blieben andererseits keineswegs auf die immer zahlreicher und größer werdenden Städte begrenzt. Auch auf dem Lande bildeten sich in wirtschaftlich und kulturell entwickelten Regionen ländliche Gemeinden, die sich strukturell zwar meist erheblich von den städtischen Kommunen unterschieden, in denen aber auch Formen gemeinschaftlich-genossenschaftlichen Handelns neben herrschaftlichen Organisationsformen seit dem 11. und 12. Jahrhundert an Bedeutung gewannen und in vielfacher Weise miteinander verflochten waren.16 Allerdings beruhten die in ländlichen und städtischen Kontexten in Anspruch genommenen und beschworenen Freiheitsrechte in erster Linie auf Privilegien und Sonderrechten für bestimmte Gruppen. Sie wurden noch nicht im universalistischen Sinne als allen Menschen und jedem Individuum zustehende im Naturrecht gründende Rechte angesehen.

Formen stadtbürgerlicher Partizipation kamen auf, als im lateinischen Westen im Kontext langandauernder Auseinandersetzungen zwischen imperium und sacerdotium, zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt, während des sog. Investiturstreits, die traditionellen Ordnungen destabilisiert und tiefgreifenden Wandlungen unterzogen wurden. Im Verlauf dieser unter dem Schlagwort von der libertas ecclesiae (Freiheit der Kirche) geführten oftmals blutigen Kämpfe wurde die Vorstellung von einer Differenz zwischen geistlicher und weltlicher Macht schärfer herausgebildet. Dabei handelte es sich zwar noch nicht um die Trennung von Kirche und Welt im modernen Sinne; aber es war ein wichtiger Schritt hin zu einer Differenzierung und Trennung zwischen beiden Sphären.17 Diese Separierung wurde dank Reformation, Aufklärung und Französischer Revolution weiterentwickelt, und sie ist für liberale Demokratien westlichen Zuschnittes von fundamentaler Bedeutung, was auch im Vergleich mit orthodoxen, islamischen und asiatischen Kulturen deutlich wird. Es handelt sich um das Ergebnis eines Prozesses von langer Dauer.

In den sich formierenden Städten entstanden seit 1200 mit den Universitäten jene heute in der ganzen Welt verbreiteten Institutionen als eigenständige Gemeinschaften von Lehrenden und Lernenden. In ihnen wurden Wissensbestände nach rationalen Kriterien diskutiert und vermittelt sowie die Ausbildung von für die Gemeinwesen zentralen Berufen (wie die der Mediziner, Juristen und Theologen) professionalisiert. Die Geburt der Universität ist ohne ihre Verankerung in der Kommune nicht vorstellbar. Die in den Hohen Schulen verhandelten und bewahrten Kenntnisse wurden durch die Rezeption antiken Wissens geprägt, gleichfalls ein Vorgang von grundlegender und nachhaltig wirkender Bedeutung, nicht zuletzt mit Blick auf Verfahren und Inhalte politischer Partizipation. Auf der Grundlage von Rezeptionsvorgängen wurden die großen Sammlungen weltlichen und geistlichen Rechts zusammengetragen, bis heute unverzichtbare Grundlagen der europäischen Rechtskultur. In ihnen wurden Prinzipien fixiert, auf deren Beachtung auch moderne Demokratien nicht verzichten können. Innerhalb und außerhalb der Universitäten wuchs zugleich die Bandbreite von auf Wahlen basierenden Rekrutierungs- und Entscheidungsverfahren als Formen des sozialen Handelns im weltlichen und geistlichen Bereich. In geistlichen Institutionen (z. B. bei der Papstwahl), in Kommunen und bei der Königswahl wurden relativ autonome und ergebnisoffene Wahlverfahren (oftmals gekoppelt mit anderen Formen der Rekrutierung) jenseits bzw. anstelle von Ämterzuweisung sowie von Herrschaftsbestellung mittels Erbfolge und Ernennung entwickelt. Sie spielen teilweise bis heute bei der Auswahl von Einzelpersonen oder Personengruppen als beauftragte Entscheidungsträger eine Rolle.18

Mit Blick auf die SchUM-Städte Mainz, Speyer und Worms, jahrhundertelang weit ausstrahlende Zentren aschkenasischer Gelehrsamkeit, sei auf einen spezifischen Aspekt der Geschichte politischer Partizipation verwiesen. Lange Zeit dominierte insbesondere unter israelischen Historikern die Auffassung, die jüdische Gemeinde sei eine uralte, eine gleichsam präexistente Institution, welche schon vor dem Aufkommen des Christentums und der Zerstörung des Tempels in Jerusalem existiert habe. Sie wurde von vielen als Keimzelle des Staates Israel in Anspruch genommen. Allerdings hat die Forschung inzwischen weitgehend Konsens darüber erzielt, dass „die volle autonome lokale Gemeinde mit ihren Institutionen der Selbstverwaltung […] im Großen und Ganzen eine selbstständige Schöpfung des europäischen Mittelalters“ darstellt.19 Christliche und jüdische Gemeindebildung werden als parallele Entwicklungen interpretiert, die interessante, aber erst ansatzweise erkundete Analogien sowie Prozesse wechselseitiger Wahrnehmung und Beeinflussung aufweisen. Die jüdische Gemeindebildung mit Regelungshoheit in vielen inneren Angelegenheiten könnte sich an der Organisation geistlicher Gemeinschaften, allen voran der Domkapitel, orientiert haben und der Genese christlicher Kommunen vorausgegangen sein; noch handelt es sich bei dieser Deutung um eine Arbeitshypothese, die aber gerade mit Blick auf den bis 2020 zu erarbeitenden Weltkulturerbe-Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf ein faszinierendes Forschungsfeld verweist.20

Die im 12. und 13. Jahrhundert auch im heutigen Deutschland entstehenden Stadträte wurden vielerorts, so auch in Mainz, zunächst von einer Oligarchie patrizischer Familien dominiert. Damit fanden sich von der politischen Macht ausgeschlossene Gruppen nicht ab. Seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert wurde in den meisten größeren Kommunen des nordalpinen Reichsgebiets um politische Partizipation gerungen. Dabei spielte die Vorstellung eine zentrale Rolle, dass auch die Mächtigen an das städtische Recht gebunden und dem Gemeinwohl, dem „Gemeinen Nutzen“ verpflichtet seien, Herrschaft nur als konsensuale legitim sei.21 Die nicht selten von Gewalt begleiteten Auseinandersetzungen wurden in der älteren Forschung bisweilen als Zunftrevolutionen bezeichnet; die jüngere Forschung spricht eher von Verfassungs- und Bürgerkämpfen.22 Bestandteile dieser Auseinandersetzungen waren Widerstandsformen symbolischen Handelns wie Glockengeläut, (bewaffneter) Bannerlauf, Rathauserstürmung, Schlüsselübergabe, ferner die Herstellung oppositioneller Öffentlichkeiten, die Etablierung von Gremien und Aushandlungsprozessen über die bestehenden Institutionen hinaus. Vielfach kam es zwischen den sich bekämpfenden Parteiungen zu Kompromissen. Ausgehandelte neue Ratsverfassungen sowie die sie konstituierenden Verfahren wurden in einem den städtischen Frieden sichernden symbolischen Akt in Kraft gesetzt. Am Ende solcher Bürgerkämpfe stand vielerorts, so auch in Mainz, die Beteiligung von Gruppen und Familien an der politischen Macht über das Patriziat hinaus.23 Solche Konflikte waren für städtische Gesellschaften der Vormoderne ebenso konstitutiv wie die oftmals in Ehransprüchen wurzelnde Gewaltbereitschaft. Durch weitgehend wechselseitig akzeptierte ritualisierte, symbolische Formen des Handelns und der Kommunikation gelang es aber immer wieder, erstaunlich stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Prozesse des Aushandelns gelangen in der Regel auch deshalb, weil die Akteure sich auf einen Fundus kommunaler Wertvorstellungen beziehen konnten. Dieser wurde insbesondere an Orten politisch herausgehobener Topografie, wie dem Marktplatz und dem Platz vor dem Rathaus, in regelmäßig durchgeführten Verfahren zur Darstellung gebracht und in performativen Akten sinnlich erfahrbar. Die dabei ausgehandelten Verfassungen waren bisweilen, wie der Straßburger Schwörbrief von 1349 und der Kölner Verbundbrief von 1396 (Abb. 1) – von späteren Modifikationen abgesehen – für Jahrhunderte die Grundlage städtischer Herrschaftsordnungen. Diese erwiesen sich mithin als bemerkenswert stabil und flexibel, und bei ihnen stellte jenseits aller Aushandlungsprozesse und Verfassungsmodifikationen der städtische Rat das Gravitationszentrum dar. Formen gemeindlich-genossenschaftlicher Partizipation waren in vielen Städten des nordalpinen Reichsgebiets so robust und nachhaltig verankert, dass gelegentliche Versuche, diese durch „Stadttyrannen“ auszuhöhlen, durchweg scheiterten.24 Dagegen wurden die kommunalen Strukturen in vielen mittel- und norditalienischen großen Städten ab dem 12. und 13. Jahrhundert über das Amt des Podestà zu Signorien und erblichen Fürstentümern transformiert.25 Freilich entwickelten sich städtische Räte auch nördlich der Alpen seit dem 15. Jahrhundert vielerorts in neuer Qualität zur städtischen Obrigkeit. Nun verschoben sich in Theorie und Praxis tendenziell und langfristig die Gewichte zu obrigkeitlich-staatlichen Konzepten und Praktiken, doch spielten gemeindlich-genossenschaftliche Elemente lange Zeit weiterhin eine bisweilen beachtliche Rolle.26


Abb. 1: Ausschnitt-Köner-Verbundbrief.

Die Ausübung kommunaler Ratsherrschaft basierte auf eigenen städtischen Steuereinnahmen, also auf einem eigenen beanspruchten und realisierten Budgetrecht. Die wichtigsten Steuerformen waren jene, die wir als Vermögens- und Mehrwertsteuer bezeichnen.27 In den damaligen Steuerverfassungen waren noch heute geltende Prinzipien verankert. Trotz der in vielen Städten grundsätzlich geltenden formalen Gleichheit aller Bürger wurden Ungleichheiten akzeptiert: So waren Arme von der Vermögenssteuerzahlung befreit und wurde ein steuerfreies Existenzminimum garantiert.

Während die Ratsmänner der attischen Polis bereits Diäten bezogen und damit auch ärmere Bürger politische Ämter bekleiden konnten, war die Entlohnung der mittelalterlichen Ratsherren allerdings in der Regel gering. Dies hatte zur Folge, dass – auch in Mainz – weitgehend nur wohlhabende und reiche Bürger für die Übernahme dieser Ämter abkömmlich waren.

In Mainz beendete die Eroberung der Stadt durch Truppen Erzbischof Adolfs von Nassau (Abb. 2) im Jahre 1462 die Geschichte kommunaler Partizipation in der Vormoderne. Ihren Anspruch auf die Stadtherrschaft hatten die Mainzer Erzbischöfe und Kurfürsten zuvor nie aufgegeben und im vom städtischen Rat beanspruchten Einflussbereich auch im Vergleich zu anderen Bischofsstädten in beachtlichem Umfang Rechte behaupten können. Diese wurden keineswegs von allen Mainzer Bürgern abgelehnt und bestritten. Von ihnen profitierten immer wieder Einzelpersonen und Gruppen, was ein komplexes, auch mentale Strukturen prägendes, wechselseitiges Verhältnis zwischen bürgerlicher Gemeinde und Stadtherrschaft zur Folge hatte. Dem Typus der „Autonomiestadt“28 entsprachen die Mainzer Verhältnisse insofern nur eingeschränkt.

Trotz dieser Ambivalenzen stellte die Eroberung des Jahres 1462 aber einen tiefen Einschnitt in der städtischen Freiheitsgeschichte dar. Mehrere hundert Mainzer Bürger wurden getötet, andere mussten ihre Stadt verlassen. Mainz verlor die über Jahrhunderte hinweg immer aufs Neue beanspruchten, erkämpften und verteidigten kommunalen Selbstverwaltungsrechte und wurde – nach länger anhaltender Weigerung auch vom Kaiser akzeptiert – zur kurfürstlichen Territorial- und Residenzstadt.29


Abb. 2: Porträt Adolf II. von Nassau (1461–1475).

Die Geschichte von Freiheiten und politischer Partizipation aus der hier angedeuteten epochenübergreifenden und europäischen Perspektive in den Blick zu nehmen, bleibt für die Deutung der Mainzer Republik nicht folgenlos. Der Versuch, einem von den Werten der Französischen Revolution inspirierten neuen Verständnis für die Menschen- und Bürgerrechte unter dem Schutz der französischen Eroberer Raum zu schaffen, ist bis heute mit dem Odium der Gewalt behaftet. Und tatsächlich ist ihre Geschichte vor allem in ihren späteren Phasen auch eine Geschichte der Repression und Einschüchterung. Die abschreckenden Erfahrungen mit der Guillotine, dem Terror und der Vernichtung während der Französischen Revolution prägten in Deutschland in besonderer Weise das kollektive Gedächtnis. Darüber sollte aber nicht in Vergessenheit geraten, dass auch in den Jahrhunderten zuvor Menschen bereit waren, zur Erlangung und Verteidigung von Freiheitsrechten zu den Waffen zu greifen. Die Kämpfe um stadtbürgerliche Emanzipation waren alles andere als gewaltfreie Prozesse. Im Jahre 1160 sahen viele Mainzer ihre errungenen und verbrieften Rechte bedroht; einige ihrer Rädelsführer ermordeten ihren Stadtherrn und Erzbischof Arnold von Selenhofen.30 Das war zwar kein Königsmord wie im revolutionären Frankreich, aber immerhin die Ermordung des Reichserzkanzlers im römisch-deutschen Reich. Dieser nahm für sich in Anspruch, in Mainz den römisch-deutschen König und späteren Kaiser zu küren und verstand sich in der römischen Kirche nördlich der Alpen als der zweite Mann nach dem Papst. Dieser Anspruch wurde auch in der sakralen Architektur der Bischofsstadt zum Ausdruck gebracht.31

Den Mainzer Bürgern gelang es dennoch, den prominenten Kirchenfürsten auf dem Erzbischofsstuhl des Bonifatius Bereiche kommunaler Autonomie abzutrotzen. Auf solche Traditionen stadtbürgerlicher Emanzipation gegenüber bischöflicher Stadtherrschaft verwies explizit Georg Forster, u. a. in seinen „Ansichten vom Niederrhein“ und zugleich auf ein Beispiel aus seiner Zeit. Er beschrieb Ereignisse in Lüttich, wo empörte Bürger das Rathaus gestürmt, einen neuen Magistrat gewählt und den Fürstbischof zur Flucht in die Abtei St. Maximin bei Trier gezwungen hatten. Forster deutete diese in der Tradition der mittelalterlichen bürgerlichen Emanzipationsbestrebungen stehenden Ereignisse als revolutionäre Vorgänge.32

Aufstände und Revolten waren der vormodernen Gesellschaft mental und strukturell gleichsam eingeschrieben.33 Erinnert sei über innerstädtische Bürgerkämpfe hinaus an die zahlreichen Bauernrevolten der Vormoderne. Noch in der Tradition solcher Aufstände stehen wohl, trotz einiger neuer Akzente, die kurz vor der Ausrufung der Mainzer Republik ausbrechenden gewaltsamen Ausschreitungen zwischen Handwerksgesellen und Studenten, die als „Mainzer Knotenaufstand“ bezeichnet werden. Auch die Besetzung des Rathauses in Bergzabern im Jahre 1789 und die Publikation von Gravamina bewegten sich in der Tradition vormoderner Aufstandsbewegungen.34 Kurzum: der Einsatz von Gewalt im Rahmen von Aufständen und Revolten war auch in jenen Landschaften keine Seltenheit, die später zum modernen Staat der Deutschen zählten.

Im 19. Jahrhundert wurde die Geschichte des mittelalterlichen Bürgertums im Unterschied zur lange Zeit vergessenen Mainzer Republik auf vielfältige Weise instrumentalisiert und idealisiert. Wortführern der Romantik galten die mittelalterlichen Kommunen und ihre Kathedralen als Orte, die im Kontrast zu den expandierenden und von Modernisierungskonflikten geprägten urbanen Zentren und den Turbulenzen revolutionärer Entwicklungen ihrer Gegenwart religiös-politische Stabilität zu verkörpern schienen. Vertreter des sich seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert neuformierenden Bürgertums meinten, in der urbanen Kultur des Mittelalters ihre Vorgänger und Vorbilder entdecken zu können. Die mittelalterliche Kommune galt gegenüber Adel und Königtum nicht nur als Ort bürgerschaftlicher Partizipation, sondern als eine auf Friedenssicherung zielende dritte Kraft, die dank der ihr eigenen Rationalität, eines spezifischen Wirtschafts- und Arbeitsethos, sowie aufgrund ihres differenzierten Bildungswesens als ein in die Zukunft weisender Kulturfaktor verstanden wurde. Die in der rechtsgeschichtlich ausgerichteten Stadtgeschichtsforschung geprägte Bilderformel „Stadtluft macht frei“ zog eine markante Linie gegenüber Formen von Hörigkeit auf dem Lande.35 Die neuere Forschung hat etliche dieser Interpretationsmuster in Frage gestellt, relativiert und revidiert, etwa mit Blick auf die krassen Unterschiede zwischen Arm und Reich, die bestehenden engen Wechselwirkungen zwschen Stadt und Land, das von konkurrierenden Eliten und Parteiungen dominierte städtische Regiment, sowie die vielfach engen Verschränkungen zwischen kommunalen und stadtherrlichen Kompetenzen.

Allerdings blieben die angedeuteten Prozesse der Rezeption und Wahrnehmung nicht wirkungslos. Geschichtskonstruktionen von den mittelalterlichen Gemeinden und ihren Bürgern wirkten fruchtbar und folgenreich weiter. Für die Städteordnung des Freiherrn von Stein (1808)36 stellten Erfahrungen mit den im Mittelalter entstandenen kommunalen und vor allem mit den (hier nicht näher zu erörternden) ständischen Formen lokaler und regionaler Selbstverwaltung wichtige Orientierungen dar;37 diese waren bis um 1800 vom frühmodernen Territorialstaat vor allem seit dem 17. Jahrhundert weitgehend eingeebnet und domestiziert worden. Trotzdem wirkten ältere Formen der Repräsentation und Partizipation über die Französische Revolution und den Zusammenbruch des napoleonischen Systems hinaus vielerorts weiter und beeinflussten Verfassungsdiskussionen des 19. Jahrhunderts. Ferner wurden trotz erheblicher Widerstände die preußischen Städtereformen im Rückblick zu einer über Preußen hinauswirkenden Erfolgsgeschichte.

Die damals zugestandenen kommunalen Selbstbestimmungsrechte und Selbstverwaltungsaufgaben wurden freilich zugunsten einer kontrollierenden Funktion des Staates eingeschränkt. Ihnen wurde lediglich eine Ergänzungsfunktion obrigkeitsstaatlicher Strukturen zugeschrieben. Privilegiert wurde ferner das in den Städten als Honoratioren agierende Besitzbürgertum; die ländlichen Siedlungen sowie die dort ehemals praktizierten Formen der Partizipation kamen nicht in den Blick. Im Unterschied zu den Mainzer Bürgermeistern der Moderne waren ihre Vorgänger im Mittelalter, als noch nicht anstaltsstaatliche Konzepte und Praktiken dominierten und sich das staatliche Gewaltmonopol noch nicht durchgesetzt hatte, bei der zentralen Aufgabe der Friedenssicherung sowohl für die inneren als auch für die äußeren Angelegenheiten zuständig. Sie schlossen Verträge und führten Kriege. Die Gründung des ersten Rheinischen Städtebundes ist maßgeblich dem Mainzer Bürger Arnold Walpod zu verdanken. Zahlreiche Städte, später auch Adelige und Territorialherren, versuchten als Mitglieder des Bundes die in der „königs- und kaiserlosen“ Zeit des sog. Interregnums gefährdete Ordnung zu stabilisieren, Frieden und Recht wiederherzustellen und zu wahren.38 An diese bis heute beeindruckende Leistung erinnert in Mainz der Name der Walpodenstraße (Abb. 3).


Abb. 3: Straßenschild der Walpodenstraße in Mainz.

Aber nicht nur auf der kommunalen Ebene wirkte die Erinnerung an vormoderne Formen der Partizipation weiter. Hugo Preuß, der im Auftrag von Friedrich Ebert die Weimarer Reichsverfassung entwarf, meinte in der mittelalterlichen Stadt „die Keimzelle des modernen Staates“ entdecken zu können.39 Aus dieser Perspektive wurden dem Schüler Otto von Gierkes vormoderne Formen von Genossenschaft und Selbstverwaltung zu Vorbildern für die Gestaltung moderner Demokratien.

Auch mit Blick auf solche Rezeptionsvorgänge zählt die in Mainz über ein Vierteljahrtausend existierende bürgerliche Kommune des Mittelalters ebenso zu den Mosaiksteinen der Geschichte von Freiheiten, Repräsentation und Partizipation wie die neun Monate bestehende Mainzer Republik. Beide lassen sich als lokale und regionale Ereignisse darstellen, aber nur in ihrer gesamteuropäischen Fundierung verstehen. Mit Blick auf die historischen Dimensionen aktueller Grundsatzfragen spricht vieles dafür, die eingangs genannte Formel zu ergänzen und zu erweitern: Die Mainzer Republik – französischer Revolutionsexport, deutscher Demokratieversuch, Mosaikstein einer europäischen Freiheitsgeschichte und gleichzeitig Zeichen der Ambivalenz der Moderne.

Erinnerungsorte als Bestandteile politischer Kultur

Politische Gemeinwesen, auch Demokratien, kommen ohne Orte der Erinnerung als symbolische Kristallisationspunkte gemeinsamer Geschichte nicht aus. Dies gilt auch mit Blick auf die Akteure der Französischen Revolution und für die Mainzer Jakobiner. Bei Erinnerungsorten kann es sich bekanntlich um identitätsstiftende materielle Zeugnisse, geografische Orte und Institutionen, aber auch um Begriffe, Mythen, Kunstwerke und vieles mehr handeln.40 Sie erwachsen freilich nicht von allein aus historischen Ereignissen, sie werden von Menschen geschaffen und gestaltet, unterliegen aber ihrerseits historischem Wandel. In Demokratien werden sie nicht verordnet, sondern sind meist Ergebnisse von Diskussionen und kontroversen Debatten. Die Aneignung historischer Zeugnisse aus der Geschichte der europäischen Freiheiten fällt vielerorts leichter als in Mainz. Der Bürgerstolz von Hanseaten in Hamburg und Lübeck, von Bürgern in Bern, Zürich und Mailand gründet auch auf den weit in die Vergangenheit zurückreichenden Traditionen bürgerlicher Partizipation. Vielfach sind in solchen Städten noch Bauten, insbesondere Rathäuser, als Verkörperung und Kristallisationspunkt einer jahrhundertealten Geschichte von bürgerschaftlicher Gestaltung von Macht erhalten oder in historisierenden Formensprachen im 19. und 20. Jahrhundert neu geschaffen worden.

Ein Rathaus bestand in Mainz im ausgehenden 18. Jahrhundert nicht mehr.41 Aber selbst die in neue Dimensionen stürmenden Mainzer Jakobiner erinnerten an die untergegangene städtische Freiheit. Am 23. Oktober 1792 schlossen sie sich in der „Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit“ zusammen. Der wie die Mainzer Republik lange Zeit umstrittene Georg Forster, nach dem in Mainz unterdessen u. a. eine Straße und ein Gebäude der Universität benannt wurden, war einer der herausragenden Protagonisten und der damals prominenteste Akteur unter den Jakobinern. In einem Zeitungsartikel vom 24./25. Februar 1793 bezeichnete Forster mit Blick auf den Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent die anstehende Wahl als ein Recht, „das ihren Vorvätern von Despoten entrissen wurde.“42 Einer der bekanntesten Jakobiner, Mitbegründer des Mainzer Jakobinerklubs und der Mainzer Republik, Georg Wedekind, hatte schon am 2. November 1792 dazu aufgerufen, den kurfürstlichen Gerichtsstein beim Gerichtshaus auf dem Erzbischofshof (dem heutigen Höfchen) zu zerstören. Am folgenden Tag zogen die Klubisten in einem Festzug von ihrem Versammlungsraum im kurfürstlichen Schloss zum Höfchen, wo der von Adolf von Nassau gesetzte Stein zerstört und an seine Stelle ein Freiheitsbaum gepflanzt wurde.43 Auf diese Weise wurde in einem symbolischen Akt die Unterwerfung der Stadt unter die erzbischöfliche Herrschaft aufgehoben. Die auf dem Markt sowie am Ort des Gerichtssteins gesetzten Freiheitsbäume zielten aber nicht auf Restauration von Vergangenem, sondern sollten die Entschlossenheit signalisieren, ganz neue Wege zu gehen.


Abb. 4: Das Kloster St. Agnes, ehemals gelegen an der Einmündung der Ludwigstraße in den Schillerplatz, rechts der Osteiner Hof.

Zugleich aber wurde die Erinnerung an den Untergang der Stadtfreiheit im 15. Jahrhundert wachgehalten. Im November 1792 war Johann Friedrich Franz Lehne Mitglied der Mainzer Jakobiner geworden. In einer Rede beschwor er den Zusammenhang von blutigen Kämpfen und Freiheitsstreben und erinnerte – an die Mainzer Bürger gewandt – an die Eroberung ihrer Stadt im Jahre 1462. „Eure Stadt gehörte einst zu den reichsten Städten Deutschlands. – Sagt! was ist sie itzt? – Durch eine schändliche Verräterei eroberte sie der Kurfürst Adolph von Nassau und machte ihrer Freiheit und dem Wohlstand ihrer Bürger ein Ende. Auf dem sogenannten Brande vor dem Kaufhause, dem letzten Denkmal jener blühenden Zeit des ausgebreiteten Handels von Mainz, wurden eure Rechte schimpflich verbrannt. In den Gewölben der Agnesenkirche findet ihr die Gräber von Dreihunderten eurer Väter, welche damal[s] auf der Gaugasse und dem Tiermarkte für ihre und für eure Freiheit kämpften und starben. – Das hat man euch sorgfältig verschwiegen. Man fürchtete, wenn ihr einsehen lerntet, was ihr gewesen, ihr möchtet auch einsehen lernen, wozu ihr herabgewürdigt worden seid.“44 Das heute nicht mehr existierende Kloster St. Agnes (Abb. 4) wurde so von Lehne, dem späteren Konservator der Mainzer Altertümersammlung, zum Gedenk- und Erinnerungsort an die beim Verlust der Stadtfreiheit gefallenen Mainzer Bürger stilisiert. Nicht nur der begeisterte Philhellene Lehne45 spielte mit der symbolischen Zahl von dreihundert getöteten Mainzer Freiheitskämpfern auf die entsprechende Zahl gefallener Spartiaten unter der Führung ihres Königs Leonidas am Engpass der Thermopylen in Mittelgriechenland während des Freiheitskampfes der Griechen gegen die weit überlegenen Truppen der Perser an.46 Seit dem 18. Jahrhundert wuchs unter den kulturellen Eliten Europas generell das Interesse an der griechischen Antike. Als Heldenexempel sowie Orientierungs- und Handlungsmodell für die Opferbereitschaft von Bürgern im Kampf für die Freiheit wurde die Schlacht an den Thermopylen insbesondere während der französischen Revolution zu einem wiederholt beschworenen exemplarischen Bezugspunkt und von der revolutionären sprachlichen und symbolischen Semantik vereinnahmt.47 In Mainz ließ die französische Munizipalverwaltung am 29. Mai 1798 ein „Fest der Dankbarkeit“ ausrichten, bei dem die Befreiung von der (kurfürstlichen) Despotie gefeiert werden sollte. An dem vom Erzbischof Lothar Franz von Schönborn 1726 errichteten Neubrunnen wurde die an die kurfürstliche Epoche erinnernde Symbolik getilgt.48 Eine der neu angebrachten Inschriften erinnerte auf der Ostseite an Arnold Walpod, den „Stifter des rheinischen Handelsbundes, welcher der Lehenherrschaft den ersten Schlag versetzte.“ Eine andere war zusammen mit dargestellten Waffen auf der Westseite den „300 Mainzern“ gewidmet, „welche in Vertheidigung der Freiheit gegen den ersten Usurpator gefallen sind im Jahre 1462.“ Auch hier stehen die 300 gefallenen Mainzer Bürger exemplarisch für jene, die ihr Leben im Kampf für die Freiheit opfern. Auf der mit einer komplexen Symbolik ausgestatteten Vorderseite wurde explizit auf den Verlust der Stadtfreiheit angespielt. Zugleich wurde mit der dort angebrachten Inschrift die Eroberung der Stadt Mainz durch die Truppen der französischen Republik als ein Akt der Befreiung stilisiert und gefeiert.49


Abb. 5: Ansicht von Mainz. Holzschnitt von Franz Behem 1565. Der Pfeil verweist auf das Rathaus.

Die Geschichte von Freiheiten, Formen der Repräsentation und Partizipation beginnt eben nicht erst um 1800, besonders dann, wenn diese auch als Wahrnehmungs- und Rezeptionsgeschichte von politischer Partizipation, Souveränität und zeitlich begrenzter Herrschaft verstanden wird. Vormoderne Formen der Repräsentation gründeten zwar in der Regel noch nicht auf Wahlen gleichberechtigter Bürger; doch waren auch sie von der Überzeugung geprägt, der durch Repräsentanten vermittelte Konsens sei für die Legitimität von Regierungshandeln unverzichtbar. In Mainz sind mit Blick auf entsprechende Erinnerungsorte erhebliche Verluste zu beklagen, zugleich aber immer noch markante Anknüpfungspunkte vorhanden. Zweckentfremdet und schließlich abgebrochen wurde das aus wenigen Bildquellen bekannte prächtige mittelalterliche Rathaus (Abb. 5), Ort politischer Partizipation sowie Ausdruck bürgerlicher Emanzipation und Selbstbehauptung.50 Ein Rathaus wurde in Mainz erst wieder in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts errichtet. Niedergelegt wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts auch das Mainzer Kaufhaus, eines der größten und bedeutendsten im nordalpinen Reichsgebiet. Es wurde wohl im Zusammenwirken zwischen Kommune und Stadtherrn geschaffen und erinnert somit auch daran, dass diese Akteure sich keineswegs nur als Gegner gegenüberstanden. Auch um an diesen Ort bürgerlichen Wirtschaftens und Handels zu erinnern, wurde das Kaufhaus vom Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz (IGL) und dem Institut für Mediengestaltung an der Hochschule Mainz als digitales Monument wieder ins Bewusstsein gerückt (Abb. 6).51 Das lange Zeit im Stadtarchiv verwahrte Original des Privilegs aus dem Jahre 1244 (Abb. 7), mit dem der damalige Mainzer Erzbischof Siegfried III. der Mainzer Stadtgemeinde Freiheitsrechte beurkundete, darunter insbesondere die Wahl eines städtischen Rates, ist verschollen und wohl verloren und nur noch in Fotografien überliefert. Freiheitsrechte waren schon zuvor von Erzbischof Adalbert I. verliehen worden. Der Text wurde in die berühmte Bronzetür am Marktportal des Domes eingegraben (Abb. 8), ein bemerkenswerter, aber vielen Mainzern eher unbekannter Ort der Erinnerungskultur. Neue Monumente sind entstanden, weitere werden entstehen. Mit der Stele zur Mainzer Republik und der Umbenennung des Platzes vor dem Landtagsgebäude wird seit 2013 auf den „Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent“ von 1793 und die Mainzer Republik verwiesen. Damit wird an eine Versammlung im Gebäude des Landtags von Rheinland-Pfalz erinnert, die Elemente moderner parlamentarischer Demokratien enthielt, diesen aber nicht zugerechnet werden kann.52


Abb. 6: Die 3D-Rekonstruktion des spätmittelalterlichen Mainzer Kaufhauses.


Abb. 7: Die Urkunde Erzbischof Siegfrieds III. für Mainz von 1244.

Erinnerungsorte scheitern freilich dann, wenn sie von keinem ausreichenden Konsens getragen werden. Der von einer großen Mehrheit der Mainzer 2018 abgelehnte, für das Gutenberg-Museum geplante Bibelturm hätte als markantes Zeichen nicht nur auf die folgenreiche Innovation des Buchdrucks verweisen, sondern auch daran erinnern können, dass der Mainzer Johannes Gutenberg die ersten gedruckten Bibeln der Welt schuf, als in der Stadt noch ein Stadtrat und Bürgermeister kommunale Belange gestalteten. Die Bibel ihrerseits hätte als Hinweis auf den verschlungenen, komplexen und lang andauernden Weg verstanden werden können, der von der jüdisch-christlichen Auffassung von der Gleichheit aller Menschen vor Gott bis zur naturrechtlich begründeten Vorstellung von für alle geltenden Freiheits- und Menschenrechten zurückzulegen war.


Abb. 8: Zweiflügeliges Marktportal aus Bronze des Mainzer Doms.

Forschungsergebnisse und Forschungsperspektiven

Die Beiträge des vorliegenden Bandes präsentieren Ergebnisse aktueller Forschungen zur Mainzer Republik und verweisen zugleich auf Möglichkeiten künftiger Untersuchungen. Matthias Schnettger skizziert die Wege zur derzeitigen Verortung der Mainzer Republik in Wissenschaft und Geschichtskultur. Schon unter den Zeitgenossen umstritten, wurde sie lange Zeit marginalisiert und im Kontext der sog. deutsch-französischen Erbfeindschaft aus deutscher Perspektive allenfalls als Schandfleck wahrgenommen. Nach der Gründung zweier deutscher Staaten war sie Gegenstand heftiger politischer Kontroversen. Zugleich wurden aber auch die reichlich zur Verfügung stehenden Quellen in erheblichem Umfang erschlossen. So stellen die vom Ostberliner Historiker Heinrich Scheel in zwei Bänden herausgegebenen und kommentierten Protokolle der Jakobinerklubs (I, Berlin 1975) und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents (II, Berlin 1980) auch heute eine wichtige Grundlage für künftige Forschungen dar.53 Die Aussöhnung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich eröffnete die Möglichkeit, die Mainzer Jakobiner nicht mehr nur als Handlanger von Besatzern in den Blick zu nehmen. Seit den neunziger Jahren haben die wissenschaftlichen Debatten an Schärfe verloren, und zugleich wuchs die Bereitschaft zu einer positiveren Verortung der kurzlebigen Ereignisse links des Rheins. Dabei erweist sich bis heute für eine differenzierte Beurteilung die von Franz Dumont erarbeitete Einteilung der Abläufe von 1792/93 in drei Phasen als von grundlegender Bedeutung. Vor allem während der beiden letzten Phasen erscheint die Mainzer Republik im Kontext sich zuspitzender kriegerischer Ereignisse aus der Perspektive liberaler, rechtsstaatlicher und parlamentarischer Demokratien der Gegenwart als widersprüchlich und janusköpfig, wie auch jene Ereignisse, die wir unter der Chiffre der Französischen Revolution subsumieren. In Mainz kam es zu erzwungenen Eidesleistungen auf die oktroyierte Freiheit, zu Einschüchterungen, Schikanen und Plünderungen, zu gewaltsamen Repressionen und Vertreibungen, von denen auch viele jüdische Familien betroffen waren.54 Wolfgang Dobras verweist in seinem Beitrag auf ausgewählte Ereignisse der Mainzer Republik, deren archivalische Überlieferung sowie auf Felder künftiger Forschung. Die trotz Quellenverlusten umfangreichen erhaltenen Bestände bieten immer noch eine Reihe von auszuwertenden Schätzen, etwa noch nicht erschlossene Ego-Dokumente. Dobras analysiert vor allem die Überlieferungssituation zur Verwaltung der Mainzer Republik, zum Jakobinerklub und zu den Gemeinde- und Parlamentswahlen und betont, den in vieler Hinsicht experimentellen Charakter der Mainzer Republik. Weniger erforschten Themenfeldern ist ein weiterer Beitrag des Bandes gewidmet, der Möglichkeiten und Grenzen öffentlicher Kommunikation während der Mainzer Republik beleuchten. Immo Meenken zeigt, dass es in der politischen Publizistik der Mainzer Jakobiner ebenso wie in der publizistischen Reaktion der gegenrevolutionären Kräfte um die Propagierung der eigenen Sache und um Diffamierung des Gegners ging. Beide Lager nutzten jeweils auch dieselben medialen Kanäle wie Flugschriften und Periodika, Gedichte und Lieder. Die Vertreter des Ancien Régime zielten dabei auf Loyalität von Untertanen, die Mainzer Jakobiner dagegen auf politische Bewusstseinsbildung von Bürgern. In der ersten Phase der Mainzer Republik konstatiert Meenken zugleich eine „offene politische Diskurssituation“ und ein bemerkenswertes Bemühen um politischen Konsens. Die Begeisterung für die Ideale der Französischen Revolution auf der einen und deren Ablehnung auf der anderen Seite blieben aber nicht auf Mainz begrenzt, sondern erreichten auch die Bürger in Dörfern und Städten zwischen dem Mittelrhein und der Pfalz.


Abb. 9: Mainzer Republik, Stele, Schild.

Während in Mainz an die im 15. Jahrhundert untergegangene Stadtfreiheit erinnert und diese instrumentalisiert wurde, waren in der Freien und Reichsstadt Worms die Ideen der alten reichsstädtischen Freiheit, die gegenüber dem bischöflichen Stadtherrn im Verlaufe des Mittelalters erkämpft worden waren, weiterhin präsent und wirksam. Die städtische Verfassung privilegierte die lutherische Mehrheit, und die mit ihr verknüpften Ideen konkurrierten 1792/93 mit der neuen französischen Freiheit gleicher Bürgerrechte. Volker Gallé zeigt, dass trotz heftiger interner Konflikte zwischen Rat und Zünften die meisten Lutheraner für die alte Freiheit, die Minderheiten der Katholiken und Reformierten sowie eine Gruppe aufgeklärter Lutheraner für die neue Freiheit plädierten. Die Wormser Debatten wurden in der dortigen Lesegesellschaft vorbereitet. Deren Mitglieder kannten wichtige Publikationen der deutschen und elsässischen politischen Presse. Aufgrund der überkonfessionellen Zusammensetzung der Lesegesellschaft wurde die Idee gleicher Bürgerrechte im gesellschaftlichen Leben hier gleichsam vorweggenommen.

Nach ersten Protesten im September 1789 kam es im November 1792 zum Aufstand in der pfalz-zweibrückischen Oberamtsstadt Bergzabern. Gemeinsam mit mehr als 30 weiteren, vor allem kurpfälzischen Gemeinden sagte man sich von der Landesherrschaft los und beantragte die Aufnahme in die Französische Republik. Anders als in der Mainzer Republik spielten in der Südpfalz die französischen Truppen bzw. der Jakobinerklub (in Landau) eine untergeordnete Rolle. Die Aufständischen bedienten sich revolutionärer Symbolhandlungen und nutzten kommunalistische Elemente für ihre Selbstorganisation. Am 22. Januar 1793 gründeten die Insurgenten eine „besondere Republick“, am 15. März nahm der Nationalkonvent in Paris die Bergzaberner in die französische Republik auf.

Die Mainzer Republik sowie der rheinischdeutschen Nationalkonvent sind und bleiben Gegenstand aktueller Forschungen; auch für die Ereignisse in der Pfalz mit den Zentren Bergzabern und Landau werden Forschungslücken und damit Forschungsmöglichkeiten aufgezeigt. Eine der Exkursionen des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz (IGL) im Jahre 2017 führte nach Königstein, wo in den Kellern der dortigen Festung 1793 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der Mainzer Republik eingekerkert wurden. Um auf einen solchen noch wenig im Bewusstsein verankerten Erinnerungsort aufmerksam zu machen, können auch weitere Forschungen einen Beitrag leisten. So wurden die im Staatsarchiv Würzburg lagernden Akten von Sara Anil zu den Mainzer Gefangenen in einer Qualifikationsarbeit an der Mainzer Universität aufgearbeitet. Im vorliegenden Band publiziert sie Teilaspekte ihrer Forschungsergebnisse.55 Die kurzlebige Mainzer Republik zog keine unmittelbaren konkreten Folgen nach sich. Folgenreich waren aber jene 16 Jahre, in denen Mainz Teil Frankreichs wurde. Walter Rummel skizziert in seinem Beitrag die sich damals links des Rheins vollziehenden epochalen Umwälzungen. Anknüpfend an eigene Forschungen verweist er auf Ambivalenzen der damaligen Prozesse. Sie wurden einerseits geprägt vom freiheitlichen Erbe der Französischen Revolution und von den Errungenschaften napoleonischer Herrschaft. Andererseits wurden Grundlagen für ein bürokratisch-paternalistisch und etatistisch geprägtes Erbe gelegt, das bis heute nicht nur in Begriffen konserviert ist. Sich dieser Traditionen und Prägungen bewusst zu werden, ist auch aktuell bedeutsam. In Demokratien gelten das Prinzip der Selbstbestimmung der Bürger und die darauf gründende Akzeptanz von Regierungshandeln als substanzieller und unverzichtbarer Kern. Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen zählt die schwierige Ausbalancierung und Gewährleistung dieses Prinzips auf individueller, lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und supranationaler Ebene zu den wichtigsten Aufgaben.56

1 Erweiterte und um ausgewählte Literaturhinweise ergänzte Fassung des einleitenden Tagungsvortrags vom 23. Oktober 2017.

2 Veranstaltungen zum 220. Jahrestag der Ausrufung der Mainzer Republik am 18. März 2013. Platzumbenennung, Festveranstaltung, Ausstellung und Vortrag im Landtag Rheinland-Pfalz (Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz 59), Mainz 2014, S. 23–35.

3 Veranstaltungen zum 220. Jahrestag der Ausrufung der Mainzer Republik 2014, S. 9f.

4 http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/­Downloads/DE/­Reden/2017/­10/171003-­TdDE-Rede-Mainz.pdf

5 http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Downloads/­DE/Reden/­2018/03/­180319-Mainzer-­Republik.pdf

6 Vgl. Funke 2007; Leppin 2010, S. 40ff.; Meier 2012.

7 Vgl. Meier 1997.

8 Veranstaltungen zum 220. Jahrestag der Ausrufung der Mainzer Republik am 18. März 2013 (wie Anm. 2), S. 9. Das Originalzitat lautet: „Zudem stehen uns die Jakobiner von 1792/93 mit ihrem Ziel einer repräsentativen Demokratie näher als alle Kurfürsten, Kaiser, Großherzöge und Generäle, die jemals das Deutschhaus bewohnten.“ Franz Dumont, 1993b, S. 558.

9 Vgl. Dumont 2013.

10 Vgl. Kölz 1996; Kölz 2006.

11 Vgl. die in Kürze erscheinende Studie von Erich Schunk sowie die Zusammenfassung von Michael Martin, in LpB (Hg), Blätter zum Land, Nr. 74.

12 Vgl. Kölz 1996, S. 105–107; Graber 2003; Adler 2006; Graber 2008; ders. 2013; ders. 2017.

13 Vgl. Schreiner 1980, S. 139f.; Schulz 1995; Blickle 2000; Milani 2005; Pauly/Lee 2015.

14 Vgl. Weber 1999, bes. S. 103ff., 124f.; Schreiner 1986. Vgl. zur These Webers in differenzierender und vergleichender Perspektive: Haverkamp 2012b.

15 Haverkamp 2012a.

16 Vgl. Spieß 1995; Cortonesi/Viola 2006; Johanek/ Freitag 2009; Irsigler 2012, S. 29–42; Matheus 2019.

17 Vgl. Nipperdey 1981.

18 Vgl. Schneider/Zimmermann 1990; Dartmann [u. a.] 2010; Stollberg-Rilinger/Krischer, 2010; Serena Ferente [u. a.] 2018.

19 Toch 2013, S. 18; Vgl. Haverkamp 2015, http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2015/916/pdf/Jews_German_Kingdom.pdf

20 Vgl. Cluse 2002; Berkessel u. a. 2016a.

21 Vgl. Meier/Schreiner 1994.

22 Vgl. Czok 1988; Haverkamp 2002; Moraw 1998; Ehbrecht 2001; Kannowski 2001; Hergemöller 2012; Johanek 2012; Schneider-Ferber 2014.

23 Vgl. Matheus 1999.

24 Vgl. Boockmann, 2000; Gerhard Fouquet 1996.

25 Vgl. Maire Vigueur 2000; ders. 2013.

26 Vgl. Schilling 1988; Mörke 1991; Schlögl 2004; Rogge 2004; Fouquet 2016.

27 Isenmann 2014.

28 Schilling 2004, S. 40.

29 Vgl. Sprenger 2000; Dobras, 2014, bes. S. 69ff.

30 Vgl. Weinfurter 2014.

31 Vgl. Matheus 1995; Hehl 2010a; Hehl 2010b.

32 Forster, Ansichten 2016, bes. S. 26, 149–177.

33 Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein, mit einem Vorwort von Jürgen Goldstein, Nachdruck der Ausgabe von 1793, Berlin 2016, bes. S. 26, S. 149–177; Sarkowicz 1998; Blickle 2012; Graber 2003.

34 Vgl. die in Kürze erscheinende Studie von Erich Schunk

35 Vgl. Brunner, 1931; Mitteis 1976; Werner 1976; Schwarz 2008; Irsigler 2011.

36 Vgl. Duchhardt 2010, bes. S. 27ff., 44f., 53ff.

37 Vgl. Blickle 1993; Press 1993; Füssel/Weller 2005.

38 Schaab 1843–45; Mötsch/Dollwet 1998; Lehnert 1998; Lehnert 2011.

39 Preuß 1906, S. 5; vgl. Lehnert 1998 Lehnert 2011.

40 Vgl. Nora/François 2005; François/Schulze 2008; Boer u. a. 2012; Felten 2015.

41 Vgl. Matheus 2015.

42 Dumont 1999, S. 334.

43 Vgl. Scheel 1984, S. 105f. Georg Forster wies die Errichtung des Gerichtssteins Erzbischof Diether von Isenburg zu, ebd. S. 105. Vgl. auch die Darstellung der Vorgänge aus der Feder eines Gegners der Mainzer Jokobiner: Anton Hoffmann, Darstellung der Mainzer Revolution oder umständliche und freymüthige Erzehlung aller Vorfallenheiten, so sich seit dem entstandenen französischen Revolutionskrieg zugetragen, und die einen Bezug auf den Krieg, auf die Uebergabe der Festung, oder auf den Klub und dessen grausames Verfahren gegen die anders Gesinnte haben; mit allen nöthigen Beylagen, 3. Heft, Frankfurt [u. a.] 1793, XLV. Kapitel, S. 190–200.

44 Scheel 1984, S. 424.

45 Vgl. Sprenger 1999.

46 Vgl. Rebenich 2002.

47 Vgl. Albertz 2006.

48 Die Inschriften wurden schon 1806 wieder entfernt.

49 Vgl. Arens 1985, Nr. 2132, S. 124f.; Heinz 2006; Dobras 2014, S. 75.

50 Vgl. Matheus, 2015. Vgl. allgemein: Nagel 1971; Albrecht 2004; Pils u. a. 2012.

51 Vgl. Grathoff/Rettinger 2013; Jahn/Rettinger 2013; Felten 2015b; Ochs/Zeilinger 2018.

52 „Aufstieg der Mainzer Republik zum (umstrittenen) Mainzer Erinnerungsort.“ Vgl. den Beitrag von Matthias Schnettger in diesem Band.

53 Das Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e. V. (IGL) digitalisiert zurzeit diese Protokolle und stellt sie dann auf seiner Homepage allen Interessierten kostenlos zur Verfügung.

54 Vgl. Schütz 1993; Hausmann 2016 S. 16f.

55 Die Forschungsergebnisse von weiteren, unterdessen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz entstandenen Bachelor- und Masterarbeiten wurden am 22. März 2018 unter der Überschrift „Nouvelles de la République de Mayence“ in den Räumen des Mainzer Stadtarchivs vorgestellt.

56 Zur aktuellen Diskussion um die Bedeutung von Selbstbestimmung und zur Rolle von „kleineren Einheiten“ aus der Sicht der Staatsrechtslehre vgl.


WOLFGANG DOBRAS
Die Mainzer Republik – Ausgewählte Ereignisse und ihre archivalische Überlieferung

Huber 2016; ders. 2017.

Die neun Monate der Mainzer Republik vom Oktober 1792 bis Juli 1793 zählen zu den am besten dokumentierten Epochen der Mainzer Geschichte. Die wichtigsten Quellen hat Heinrich Scheel in zwei Bänden 1975 und 1981 auf über 1.400 Seiten ediert.1 Gleichwohl handelt es sich dabei nur um einen kleineren Teil dessen, was sich an Schriftgut zur Mainzer Republik erhalten hat.

An erster Stelle ist die Publizistik zu nennen. Die Mainzer Republik löste mit über 400 pro- und antirevolutionären Flugschriften und einem Dutzend periodisch erscheinender Zeitschriften2 eine wahre publizistische Flut aus und schuf damit eine vorher nicht gekannte Dimension gesellschaftlicher Politisierung und politischer Öffentlichkeit (Abb. 1). Zur Publizistik kommen umfangreiche Darstellungen der Ereignisse hinzu, die unmittelbar nach dem Ende der Mainzer Republik gedruckt wurden. Sie sind überwiegend aus der Siegerperspektive geschrieben: So erschien schon 1794 mit kurfürstlichem Imprimatur die Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen des Mainzer Professors der Kameralwissenschaft Bernhard Sebastian Nau, der in seinem vierten Band ausführlich auf Mainz eingeht und auch Teile der Protokolle des Mainzer Jakobinerklubs ediert hat.3 Die in 12 Heften 1793/94 veröffentlichte „Darstellung der Mainzer Revolution“ des Mainzer Hofgerichtsadvokaten Anton Hoffmann ist sogar bis heute eine zentrale Quelle für die Geschichtsschreibung über die Mainzer Republik geblieben:4 Hoffmann erlebte als Augenzeuge bis zu seiner Deportation im April 1793 die revolutionären Vorgänge und dokumentierte sie akribisch. Obwohl in einem polemisierenden Stil aus einer dezidiert antirevolutionären und prokurfürstlichen Perspektive geschrieben, bietet seine Darstellung auf über 1.000 Oktavseiten eine derart intime, andernorts nicht überlieferte Detailkenntnis der Personen und Ereignisse, dass sein Werk nicht übergangen werden kann, aber entsprechend kritisch zu nutzen ist.5


Abb. 1: Rede des Pariser Konventskommissars Antoine-Christophe Merlin de Thionville vom 12. Januar [richtig: 13. Januar] 1793 zur Errichtung eines weiteren Freiheitsbaumes in Mainz, Mainz: Druckerei des St. Rochus-Hospitals 1793. Die Buchstaben „FG“ für „Freiheit“ und „Gleichheit“ auf dem Titelblatt sind der Abklatsch einer von den Mainzer Jakobinern geprägten, ansonsten nicht mehr erhaltenen Metallplakette, die an die symbolträchtige Zerstörung des kurfürstlichen Gerichtssteins auf dem Höfchen durch die Revolutionäre am 3. November des Vorjahres erinnern sollte.

Nicht weniger beeindruckend ist die archivalische Überlieferung: An erster Stelle zu nennen ist der in den Farben der Trikolore gebundene, sich über die Zeit vom 17. bis 31. März 1793 erstreckende Protokollband des Rheinischdeutschen Nationalkonvents, des ersten nach allgemeinem Männer-Wahlrecht gewählten Parlaments auf deutschem Boden (Abb. 2). In einer noch zu schreibenden Geschichte der Demokratie in Deutschland in 100 Objekten dürfte dieser Band nicht fehlen. Von ähnlich großer Bedeutung sind die Protokolle des kurz nach der Übergabe von Mainz an den französischen General Custine am 23. Oktober 1792 gegründeten Mainzer Jakobinerklubs, der „Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit“: Die insgesamt drei ebenfalls blauweiß-rot gebundenen Bände spiegeln die z. T. heftig und kontrovers, fast immer mit enthusiastischem Engagement geführten Diskussionen und Debatten dieser Demokraten wider.6


Abb. 2: Band mit den Protokollen der Sitzungen des Mainzer Nationalkonvents, 17. bis 31. März 1793.

Die große Masse der Überlieferung machen jedoch Verwaltungsakten mit unzähligen Sitzungsprotokollen, Berichten, Verhören, Reskripten, Weisungen, Rechnungen, Eingaben, Verordnungen und Proklamationen aus. Sie ermöglichen nicht nur Einblicke in Hintergründe und Umstände der Revolutionierung, sondern auch in den Verwaltungsalltag, der z.B. im Winter 1793 nicht nur von den Vorbereitungen zur Parlamentswahl bestimmt war, sondern auch von dem verzweifelten Bemühen um ausreichende Brennholzzufuhr nach Mainz, damit die Bürger die kalte Jahreszeit überstehen konnten. Verwahrt werden diese Akten zum einen in dem Archiv der während der neun Monate amtierenden Mainzer Stadtverwaltung, der Munizipalität. Dieses befindet sich im Mainzer Stadtarchiv und zählt über 100 Einheiten, vor allem Protokolle der Sitzungen der Munizipalen sowie die Beilagen zu den verhandelten Themen. Zum anderen handelt es sich um Akten, die von den kurfürstlichen Regierungsbehörden im Zuge ihrer strafrechtlichen Untersuchungen gegen die Mitglieder des Mainzer Jakobinerklubs nach der Wiedereroberung von Mainz seit dem Sommer 1793 produziert worden sind. Diese insgesamt 872, sog. Klubistenakten liegen heute im Staatsarchiv Würzburg und stellen den größten Quellenfundus dar, aus dem die Forschungen zur Mainzer Republik geschöpft haben. Verloren sind dagegen die Protokolle und Akten der obersten zivilen Verwaltung der Mainzer Republik, der für den gesamten Landstrich zwischen Landau und Bingen zuständigen Allgemeinen Administration. Sie fielen einschließlich der Mitgliederliste des Mainzer Jakobinerklubs der Bombardierung des Staatsarchivs Darmstadts im Zweiten Weltkrieg zum Opfer. Der Verlust relativiert sich aber insofern, als sich die Korrespondenzen der Allgemeinen Administration zumindest in den Akten der Mainzer Munizipalität, also in der Gegenüberlieferung, sowie teilweise in den Papieren des Vizepräsidenten der Administration und gleichzeitig eines der führenden Köpfe der Mainzer Republik, nämlich Georg Forsters,7 greifen lassen. Weitere relevante Bestände befinden sich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien mit Akten zu den Militäraktionen und zur Wiedereroberung von Mainz durch die Reichsarmee im Sommer 1793, und natürlich in den Archives Nationales in Paris; hier vor allem die Akten des Pariser Nationalkonvents, der die revolutionäre Entwicklung in Mainz ja maßgeblich bestimmte.8

Last but not least wäre noch auf die zahlreichen Ego-Dokumente zu verweisen, vor allem Korrespondenzen wie den mustergültig edierten Briefwechsel Georg Forsters.9 Hinzu kommen Tagebücher, bei denen im Gegensatz zu den gut erforschten Korrespondenzen noch mancher Schatz zu heben ist. So ist vor kurzem das Tagebuch des Weimarer Hofbediensteten Johann Conrad Wagner von der Germanistin Edith Zehm ediert worden.10 Wagner hat von 1792 bis 1794 an dem Feldzug der alliierten Streitkräfte gegen Frankreich als Verwalter der Feldkasse teilgenommen und auch die Belagerung von Mainz im Sommer 1793 erlebt. Sein Tagebuch diente Goethe als Erinnerungsstütze bei der Abfassung seines autobiografischen Werkes „Campagne in Frankreich 1792“.11

Aus diesen unzähligen Quellen habe ich für meinen Überblick drei Beispiele ausgewählt, von denen jedes ein charakteristisches Licht auf die Mainzer Republik wirft. Ich werde mich zunächst mit der Verwaltung der Mainzer Republik beschäftigen, danach auf den Jakobinerclub als politische Bewegung eingehen, um mich schließlich im letzten Teil den ersten allgemeinen, auf dem Prinzip der Volkssouveränität beruhenden Gemeinde- und Parlamentswahlen in Deutschland zuzuwenden. Die Forschungs- und politische Diskussion um die Mainzer Republik bleibt bei diesem quellenorientierten Überblick ausgespart.12

Von Behördentiteln und Behördensiegeln: Revolutionierung und Verwaltung

Am 12. Dezember 1792 „im ersten Jahr der Frankenrepublik“ stellte die Mainzer Munizipalität der Mannheimer Schiffersfrau Spatz einen Schein aus (Abb. 3a). Mit diesem wurde die Seuchenfreiheit von Mainz bestätigt, das als „ganz gesund“ und als jeglicher „Infektion oder ansteckenden Krankheit“ unverdächtig deklariert wurde. Dieser Pass empfahl allen Obrigkeiten, die Schifferin mit ihren Spezereiwaren auf ihren zwei Schiffen ungehindert nach Speyer und zurück fahren zu lassen. Das Dokument war vom Mainzer Maire Richard Joseph Ratzen unterzeichnet. Die Datierung nach den Regierungsjahren der „Frankenrepublik“, die französische Bezeichnung des Bürgermeisters und insbesondere die eigenhändige Gegenzeichnung durch den französischen Bürger General Adam-Philippe Custine machten deutlich, dass Mainz nicht mehr unter der Herrschaft des Kurfürsten, sondern des revolutionären Frankreichs stand. Umso auffälliger ist, dass das zur Beglaubigung verwendete Siegel keine revolutionäre Freiheitssymbolik zeigt: Der Abdruck stammt von dem mit dem Mainzer Rad verzierten Stempel der alten kurfürstlichen Gesundheitsbehörde, des Consilium politicum et sanitatis. (Abb. 3b) Offensichtlich hat das weder Ratzen noch Custine gestört. Man mag dies mit der Besonderheit des seuchenpolizeilichen Verwaltungsakts erklären, für den sich eine Siegelneuanfertigung nicht lohnte, doch handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall. So hat die Mainzer Munizipalität auch von ihr ausgestellte Schuldscheine bis Anfang Februar 1793 mit einem Siegel beglaubigt, das das städtische Doppelrad zierte und als Ratssiegel der kurfürstlichen Residenzstadt Mainz firmierte.13 Schon Kurt Strecker14 hat darauf hingewiesen, dass dieses kurfürstliche Stadtratssiegel sich nur während der Mainzer Republik nachweisen lässt. Ob das Siegel auch schon vor Oktober 1792, noch unter kurfürstlicher Herrschaft, zum Einsatz kam oder womöglich sogar erst unmittelbar nach der Einnahme der Stadt durch die Franzosen angefertigt wurde, muss offen bleiben. Seit der Eroberung von Mainz durch Kurfürst Adolf von Nassau 1462 bis Mitte des 18. Jahrhunderts verfügte der Mainzer Stadtrat jedenfalls über kein eigenes Siegel mehr. Erstmals angekündigt wird ein „gewöhnliche[s] StadtSignet“ in einer von Vizedom, Gewaltboten und Stadtrat 1772 ausgestellten Urkunde,15 an der das Siegel jedoch fehlt. Hinsichtlich der Schuldverschreibungen muss man wissen, dass diese unter kurfürstlicher Herrschaft – vor der französischen Okkupation 1792 – mit dem Siegel der für die Stadt Mainz zuständigen kurfürstlichen Verwaltungsbehörde, dem Vizedomamt, beglaubigt wurden, das unter dem Kurhut einen Wappenschild mit dem erzstiftischen Einzelrad präsentierte. Strecker hat deswegen zu recht gefragt, ob „die Republikaner kein Abzeichen der Tyrannei gebrauchen“ wollten, als sie auf ein Petschaft mit den kommunalen Insignien zurückgriffen. Nach der Wiedereroberung der Stadt im Sommer 1793 „verschwand“ dieses städtische Siegel jedenfalls und wurde von einem neuen Siegel des Vizedomamts abgelöst: Dieses zeigte im Gegensatz zu vorher unter dem Kurhut nicht mehr nur das Rad des Landesherren, sondern auch das städtische Doppelrad und firmierte nun als Gemeinschaftssiegel von Vizedomamt und Stadtrat. Offensichtlich war die kurfürstliche Herrschaft unter dem Eindruck der zurückliegenden Ereignisse zumindest auf der symbolischen Ebene zu diesem Zugeständnis einer größeren Partizipation der Kommune bereit (Abb. 4a u. b).

Abb. 3a und b: Bescheinigung der Munizipalität Mainz über die Seuchenfreiheit der Stadt, 12. Dezember 1792, mit Detailaufnahme vom Siegelabdruck. Die Siegelumschrift lautet: „SIGILLVM CONS(ilii) POLIT(ici) ET SANIT(atis) MOG(vntini)“.



Abb. 4a: Von der Munizipalität ausgestellter und mit dem Doppelrad-Siegel der kurfürstlichen Stadtverwaltung beglaubigter Schuldschein, 28. Januar 1793.


Abb. 4b: Das von der Munizipalität bis Mitte Februar 1793 verwendete Siegel mit der Umschrift: „RATHS INSIGILL DER CHURFURSTL RESIDENTZSTADT MAINTZ“.

Die mit dem Doppelrad-Siegel beglaubigten Scheine wurden an Bürger ausgegeben, die wegen der schwierigen Versorgungslage Geld für die Errichtung eines Getreidemagazins zur Verfügung gestellt hatten. Die Freiheitsallegorie der Revolution, die in die Siegel der umliegenden Gemeinden, wie z. B. in das der Gemeinde Weisenau (Abb. 5), Einzug hielt, hat also zunächst nicht das Doppelrad der kurfürstlichen Mainzer Stadtverwaltung verdrängt.16 Erst seit Mitte Februar 1793 verwendete die Munizipalität ein neues, den Herrschaftsumbruch bezeugendes Siegel mit der Freiheitsgöttin und der Umschrift „Freiheit – Gleichheit“ (Abb. 6).


Abb. 5: Abdruck vom Siegelstempel der revolutionären „GEMEINDE WEISENAU“ mit der Inschrift im Abschnitt: „REPUBLIQUE FRANCOISE“.


Abb. 6: Siegel der Mainzer Munizipalität. Der Wachsabdruck hat sich auf einer von der Munizipalität im Mai 1793 ausgestellten Heiratsurkunde erhalten, die dem unter erneuter französischer Herrschaft 1798 angelegten Heiratsregister beigebunden ist.

In gewisser Weise spiegelt dieser Befund die Art und Weise wider, wie der französische Oberbefehlshaber General Adam Philippe Custine sich gegenüber dem besetzten Mainz und speziell gegenüber den alten Behörden verhielt. Mit seiner Revolutionsarmee hatte er am 21. Oktober 1792 die Hauptstadt des Mainzer Kurfürsten kampflos und nach einer zuvor mit den kurfürstlichen Militärs ausgehandelten Kapitulation eingenommen. Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Erthal war mit den meisten Domherren und Adligen längst aus Mainz geflohen. Ein Großteil der Verwaltung war jedoch geblieben und harrte mit der Bürgerschaft aus, im Ungewissen darüber, was die dritte französische Besetzung von Mainz seit 1644 bringen würde. Dass sie nicht eine übliche Besatzungsherrschaft zu erwarten hatten, machte Custine den Mainzern wenige Tage nach der Übergabe der Stadt deutlich: Er präsentierte sich als Vertreter eines neuen Systems, das – jedenfalls nach seinem eigenen Anspruch – auf den Ideen der Freiheit beruhte und Zwang ablehnte. In einer Proklamation erklärte Custine, dass die Mainzer selbst über ihr Schicksal, d. h. über ihre künftige Verfassung bestimmen könnten: „Selbst dann, wenn Ihr die Sklaverei den Wohltaten vorziehen würdet, mit welchen die Freiheit Euch winkt, bleibt es Euch überlassen, zu bestimmen, welcher Despot Euch Eure Fesseln zurückgeben soll“. Damit verband er das Versprechen, „alle konstituierten Gewalten“ – also die alten vom Mainzer Kurfürsten und den anderen Landesherren eingesetzten Behörden – so lange zu „beschützen“, bis „ein freier Wunsch den Willen der Bürger, Beisassen und Bauern in den Städten und Ortschaften des Erzbistums Mainz, der Bistümer Worms und Speyer […] wird bekannt gemacht haben“.17 Bis zu einer Neuwahl sollten die alten Behörden also weiter amtieren. Custine hoffte, diese dadurch zur Mitarbeit bei der Revolutionierung der Gesellschaft gewinnen zu können.

Nach der Übernahme der Stadt durch Custine machten die alte kurfürstliche Landesregierung, aber auch der Mainzer Stadtrat, das Mainzer Stadtgericht und selbst die oberste Finanzbehörde, die Hofkammer, den Regimewechsel dadurch kenntlich, dass sie ihren Behördennamen durch das Attribut „provisorisch beibehalten“ ergänzten (Abb. 7).

Dass Custine die alten Behörden vorläufig im Dienst beließ, hatte natürlich auch ganz pragmatische Gründe. Man wollte nicht ein gewisses Maß an Ordnung aufgeben. Nur eine äußerliche Anpassung bedeutete es, dass schon nach wenigen Tagen die für die besetzten Gebiete zuständige kurfürstliche Regierung im Namen der „Fränkischen Nation“ zeichnen musste (Abb. 8); der personell unverändert gebliebene Stadtrat nannte sich nun Munizipalität18 (Abb. 9). Rasch musste Custine jedoch die Erfahrung machen, dass die Behörden mit ihm wie mit einem Eroberer zusammenarbeiteten und nicht wie mit einem „Befreier“. Sie verhielten sich zwar loyal, sorgten für Ruhe und Ordnung und organisierten bereitwillig den Besatzungsalltag für ihn, übernahmen aber nicht das politische Programm der Eroberer. Dass die Behörden von sich aus den Bruch mit dem alten Regime vollzogen, war nicht zu erwarten. Deshalb zog Custine nach einem Monat die Konsequenzen. Am 19. November löste er die für das gesamte eroberte Gebiet zwischen Landau und Bingen zuständige Landesregierung durch die sog. Allgemeine Administration ab (Abb. 10). An die Spitze setzte er mit Anton Joseph Dorsch – einem ehemaligen Mainzer Priester und Theologieprofessor, der 1791 ins revolutionäre Straßburg emigriert war – einen überzeugten Jakobiner; immerhin verfügte Dorsch aufgrund seiner Mitarbeit in der Verwaltung des Departements Bas Rhin über einige administrative Erfahrungen. Solche konnte der Vizepräsident, Georg Forster, nicht vorweisen; der Weltumsegler und kurfürstliche Universitätsbibliothekar verdankte seine Stelle vielmehr seiner weit über Mainz ausstrahlenden literarischen Prominenz; vor allem mit seiner Person als „Aushängeschild“ sollte für die Mainzer Republik geworben werden.19 Ebenfalls von Custine umgewandelt wurde der alte Stadtrat. Nach französischem Vorbild gliederte er sich nun in zwei Räte auf, denen ein Maire und, als dessen Stellvertreter, ein Gemeindeprokurator vorstanden. Damit besaß die Bürgerschaft im Übrigen erstmals seit 1462 wieder einen – wenn auch nicht von ihr gewählten – Bürgermeister. Beide Ämter übertrug Custine Personen, die früh dem Mainzer Jakobinerklub beigetreten waren: Maire wurde der bereits oben genannte Richard Joseph Ratzen, ein kurfürstlicher Jurist; Gemeindeprokurator wurde der bei den Zünften beliebte kurfürstliche Polizeikommissar Franz Konrad Macke, der sich nun Macké nannte. Alle übrigen Behörden ließ Custine jedoch unangetastet: Die Finanzkammer arbeitete noch bis Anfang Januar 179320, das Stadtgericht wurde sogar erst durch ein Dekret des Nationalkonvents am 23. März 1793 aufgehoben.21 Dazu passt auch, dass die alten Siegel teilweise weiter in Gebrauch blieben, wie die gezeigten Beispiele demonstrieren.


Abb. 7: Schreiben der „provisorisch beibehaltenen Regierung“ an das Mainzer Vizedomamt vom 17. November 1792 (Detail unten).


Abb. 8: Protokollextrakt des „provisorisch beibehaltenen Stadtgerichts“ vom 21. März 1793 (Detail unten).


Abb. 9: Unterschrift und Siegel des „provisorisch beibehaltenen Mainzer Stadtrats“. Ausschnitt aus einem in Französisch abgefassten Schreiben vom 11. November 1792.


Abb. 10: Siegel der von Custine eingesetzten Allgemeinen Administration.

Custines Plan, durch die personellen Änderungen in der Verwaltung auch politisch zuverlässige Beamte gewinnen zu können, ging jedoch nur zum Teil auf. Während einzelne ehemals kurfürstliche Beamte wie Ratzen und Macké sich in ihrem Amt im Sinne der Revolution betätigten, ließen sich andere nicht überzeugen. Wie der kurfürstliche Hofrat Johann Georg Reuter später gegenüber dem Kurfürsten erklärte, hatte er die Stelle in der Allgemeinen Administration nur übernommen, um die Geschäfte „unter Genehmigung des Überwinders“, also mit Erlaubnis Custines, „zum Besten der unglücklichen Stadt und Gegend, jedoch ohne Leistung neuer Pflichten fortzusetzen“, d. h. unbeschadet seiner Loyalität gegenüber dem Kurfürsten.22 Dass Custine den bewährten und integren Reuter in die Administration berufen hatte, um eine gewisse Kontinuität in der Verwaltung zu wahren, war von einigen Klubmitgliedern massiv kritisiert, von anderen aber mit dem Selbstbestimmungsrecht verteidigt worden. So hieß es im prorevolutionären „Bürgerfreund“, einer vom Mathematikprofessor Mathias Metternich herausgegebenen neuen Mainzer Zeitung, dazu apologetisch: „die Bestellung der obrigkeitlichen Stellen“ müsse „noch nach dem alten Systeme geschehen“, denn Mainz habe „sich noch nicht frei erklärt“.23 Doch das von Custine propagierte Selbstbestimmungsrecht entwickelte sich zunehmend zu einer Belastung für die Revolutionäre, denn alle ihre Maßnahmen wurden daran gemessen. So rechtfertigte der Munizipale (und ehemalige kurfürstliche Gewaltbote) Heinrich Nikolas Wolff seine Weigerung, sich zu den Grundsätzen von Freiheit und Gleichheit zu bekennen, mit dem Argument, er habe sein Amt nur unter der „Voraussetzung“ übernommen, dass „die Bürgerschaft die fränkische Konstitution annehmen“ werde.24 Anfang Januar 1793 wurde der Druck auf diese antirevolutionären Beamten jedoch so groß, dass die meisten zurücktraten. Dabei spielte eine wichtige Rolle, dass die rechtsrheinisch neugebildete kurfürstliche Landesregierung kurz zuvor in einem Rundschreiben alle im Dienst des Feindes stehenden Beamten zur Kündigung aufgefordert hatte. Eine unpolitische Amtsführung im Dienst der neuen Machthaber war seit Januar 1793 aber auch deswegen nicht mehr möglich, weil in der französischen Politik eine Änderung eingetreten war. Unter dem Eindruck der sich verschärfenden Kriegslage – das von den Franzosen besetzte Frankfurt war Anfang Dezember von den Reichstruppen zurückerobert worden – und angesichts des Widerstands in den besetzten Gebieten hatte der Pariser Nationalkonvent sich radikalisiert: Ein am 15. Dezember 1792 beschlossenes Gesetz bestimmte, in den besetzten Gebieten umgehend alle Institutionen des alten Regimes abzuschaffen. Unverzüglich waren neue Gemeinde- und Stadtvorstände sowie ein Parlament zu wählen. Wer sich dem entgegen stellte, sollte als Feind Frankreichs gelten. Das Gesetz bedeutete, um Franz Dumont zu zitieren, eine „radikale Wende“:25 Hatten Custine und die Mainzer Jakobiner sich bis dahin vom Prinzip leiten lassen, den Befreiten die Freiheit nicht aufzuoktroyieren, so galt ab sofort, die Revolutionierung auch gegen den Willen der Befreiten durchzuführen. Vom französischen Nationalkonvent und dessen Exekutivrat entsandte Kommissare sollten für die Umsetzung sorgen. Sie avancierten in der Folge zu den maßgeblichen Entscheidungsträgern der Mainzer Republik und entmachteten Custine weitgehend. Der Herrschaftswechsel, der unter Custine noch von einer größeren Rücksichtnahme geprägt war, wurde nun forciert, beseitigte allerdings auch jetzt nicht alle alten Institutionen.

Von Quellenverlusten: Der Jakobinerklub und die Krise der Revolutionierung

Von zwei Büchern wissen wir nur durch eine detaillierte Beschreibung in der Mainzer Nationalzeitung. Dort erschien am 7. November 1792 die Meldung, dass „im Saale der Konstitutionsfreunde“ (dem Akademiesaal im ehemals kurfürstlichen Schloss) ein rotes und ein schwarzes Buch ausgelegt seien: Das rote, in Saffianleder gebundene, mit einer Jakobinermütze verzierte Buch sei, so stand dort geschrieben, dazu bestimmt, die Unterschriften derer aufzunehmen, die sich zu den Idealen der französischen Revolution und der französischen Verfassung bekennen. Wer in dem in schwarzes Papier gebundenen, mit Ketten und mit der Überschrift „Sklaverei“ versehenen Buch unterschreibe, erkläre sich für die Beibehaltung des alten feudalen Systems. Wer gar nicht erscheine, der solle für einen „Freund der alten Sklaverei“ gehalten werden. Alle Männer über 21 Jahren wurden zur Unterschrift aufgefordert (Abb. 11a u. b).26 Hinter den Konstitutionsfreunden verbarg sich die „Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit“. Nach Straßburger und Pariser Vorbild hatte sie der Sekretär Custines, der Wormser Gymnasiallehrer Georg Wilhelm Böhmer, schon zwei Tage nach der Kapitulation (am 23. Oktober 1792) ins Leben gerufen. Denn auf die Verwaltung allein wollte man bei der Revolutionierung nicht vertrauen. Der Jakobinerklub sollte daher alle Demokraten vereinigen: Zu seinen Hochzeiten zählte der Klub fast 500 Mitglieder, darunter nicht wenige Handwerker. Tonangebend waren jedoch Intellektuelle wie der vormalige kurfürstliche Leibarzt und Medizinprofessor Georg Christian Wedekind, der oben bereits genannte Mathematikprofessor Mathias Metternich oder der Philosophieprofessor Andreas Joseph Hofmann, am Anfang auch Böhmer. Sie sahen nun den Anbruch einer neuen Zeit gekommen und waren wie Georg Forster von dem Wunsch beseelt, die „bedrückten, gemißhandelten, stillschweigenden Knechte[n] eines Priesters“ (nämlich des Erzbischofs und Kurfürsten Erthal) „in aufgerichtete, lautredende, freie Bürger“ zu verwandeln, „in kühne Freunde der Freiheit und Gleichheit, bereit, frei zu leben oder zu sterben“ (so lautete die Devise des Klubs).27 Seine Hauptaufgabe sah der Klub darin, in öffentlich zugänglichen Sitzungen im Akademiesaal des Schlosses für die Idee der Freiheit zu werben, das alte Regime unter dem Kurfürsten Erthal als Despotismus zu entlarven und die Grundsätze und Vorzüge der Demokratie zu erklären. Hinzu kamen symbolische Aktionen wie das Setzen eines Freiheitsbaumes am 3. November 1792, mit dem der Klub an die volkstümliche Festkultur, das Maibaumsetzen, anknüpfte, oder wie eben auch die Idee mit dem roten und dem schwarzen Buch. Böhmer hatte sie dem Klub vorgeschlagen: Custine habe die Mainzer ja aufgefordert, sich zu erklären, „ob sie lieber freie Menschen oder Sklaven sein“ wollten. Mit der Unterschriftenaktion wollte Böhmer die Entscheidung der Mainzer befördern, damit „der Bürger Custine weiß, wie er daran ist“.28

Abb. 11a u. b: Ausschnitte aus der Ankündigung des Jakobinerklubs in der Mainzer Nationalzeitung Nr. 176 vom 7. November 1792, ein rotes und ein schwarzes Buch zur Unterschrift auszulegen.

Die Erwartungen an die Aktionen waren hoch: Wenn das rote Buch mit Unterschriften voll sein würde, dann, so erhoffte man sich, könne man noch für 1792 vom ersten Jahre der Mainzer Republik reden.29 Immerhin trugen sich, glaubt man einem Briefzeugnis, 1.50030, nach einer anderen Quelle, einem für den Kurfürsten bestimmten Spitzelbericht,31 1.200 Bürger in das rote Buch ein: Das war ungefähr ein Viertel der stimmberechtigten Bürgerschaft.32 Darunter waren viele Zunftbürger, weil die Präambel des roten Buches bis auf Weiteres die Beibehaltung der Zunftverfassung garantierte. Mit diesem taktischen Zugeständnis hatten die Jakobiner die Bürger geködert. Das schwarze Buch blieb, wie zu erwarten, anscheinend leer33 bzw. fast leer: Nach der bereits erwähnten kurfürstlichen Quelle sollen sich zumindest vier, allerdings nicht mit Namen genannte Bürger getraut haben zu unterschreiben.34 Der moralische Druck war enorm: Insbesondere von den Mitgliedern der Verwaltung wurde das Bekenntnis zur französischen Verfassung erwartet, galt dieses doch gleichzeitig als Loyalitätsbeweis. Wer sich weigerte, wie das Mitglied der Allgemeinen Administration, der bereits erwähnte ehemalige kurfürstliche Hofrat Johann Georg Reuter, musste sich gefallen lassen, öffentlich als „Despotenknecht“ bloßgestellt zu werden.35 Reuter verteidigte jedoch seine Entscheidung in einer Druckschrift und stellte prinzipiell die Frage nach der verfassungsrechtlichen Stellung des Klubs: Das rote Buch sei nur „das Werk einer Privatgesellschaft“ und entbehre daher jeglicher offiziellen Sanktionierung.36

In der Tat stellt sich die Frage, inwieweit es sich bei dem roten und schwarzen Buch um eine obrigkeitliche Veranstaltung handelte. Die Grenzen waren schon allein dadurch unscharf, dass einige führende Klubmitglieder von Custine in die neuen Zivilverwaltungen berufen worden waren und von daher auch amtliche Befugnisse besaßen. In seinen Statuten hatte der Club aber eigens festgeschrieben, dass er keine öffentliche Gewalt sein und nur eine beratschlagende Funktion haben sollte: Gänzlich vermeiden wollte man, so wörtlich, „das Ansehen eines Staats im Staate“.37 Bis zu welchem Maß der Klub auf das Handeln und Denken der Bürger Einfluss nehmen dürfe, war Mitte November ausdiskutiert worden: Dabei ging es um den Vorschlag der beiden „Hardliner“ Metternich und Wedekind, Spitzel einzusetzen, um mögliche, im Stillen geschmiedete Komplotte gegen die „guten Absichten“ des Klubs rechtzeitig zu entdecken. Doch die Klubmehrheit hatte diese Überwachungsmaßnahme als „Einführung einer Staatsinquisition“ abgelehnt; die Maßnahme würde den Klub den Bürgern nur „gehässig“ machen.38 Gegen Reuters Argument von der Privatgesellschaft konnte man daher nichts einwenden. Deswegen bat der Klub Anfang Dezember Custine um eine amtliche Autorisierung der mittlerweile ins Stocken geratenen Unterschriftenaktion: Custine verweigerte diese jedoch. Ohne seinen Segen war die Fortführung der Aktion sinnlos geworden, sodass das rote und das schwarze Buch im Lauf des Dezembers stillschweigend vom Klub eingezogen wurden. Dass beide Bücher verlorengegangen bzw. vernichtet worden sind, verwundert nicht: Denn weder der Klub noch diejenigen, die unterschrieben hatten, konnten an einer Überlieferung Interesse haben.

Der misslungene Versuch, mit dem roten Buch eine Art Volksabstimmung durchzuführen, markierte den Beginn einer Krise des Klubs, die Anfang Januar 1793 ihren Höhepunkt erreichen sollte. Davon zeugen noch herausgeschnittene Seiten in den beiden Klubprotokollen (Abb. 12). Die Beseitigung der Aufzeichnungen über die Sitzungen vom 10. und 11. Januar 1793 hat jedoch nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt: Briefe von zwei Jakobinern und einem interessierten Gast, die als Augenzeugen an den Sitzungen teilnahmen,39 liefern ausführliche Berichte zu dem, was uns durch den bewussten Tilgungsakt verlorengegangen ist.


Abb. 12: Die Reste von vier herausgeschnittenen Seiten aus einem der zwei Protokollbücher des Mainzer Jakobinerklubs mit den Einträgen zum 10./11. Januar 1793. Die Seitenzählung wurde dadurch nicht unterbrochen.

Was aber war so brisant an diesen Seiten gewesen? Dazu ist nochmals auf das vom Pariser Nationalkonvent beschlossene Gesetz vom 15. Dezember zurückzukommen, von dem schon weiter oben die Rede war und das in Mainz einen Politikwechsel eingeleitet hatte. Denn dieses Gesetz hatte nicht nur die Durchführung von Gemeinde- und Parlamentswahlen angeordnet, sondern auch das Militär vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Kriegslage ermächtigt, die Güter aller „Despoten“ zu konfiszieren und alle zur Verteidigung nötigen Gelder durch Steuern einzutreiben. Die zunehmende Ausbeutung durch das Militär brachte jedoch Verwaltung und Jakobiner in eine immer schwierigere Lage gegenüber den Bürgern, verstanden sie sich doch als Sachwalter des „allgemeinen Wohls“40, die die Bürger vor ungerechtfertigten Forderungen des Militärs zu schützen hatten. Außerdem musste sich der Klub angesichts des anhaltenden Widerstands der Mehrheit der Mainzer Bürger grundsätzlich fragen, warum die Prinzipien von Freiheit und Gleichheit „so wenig Beifall“ fanden.41 Heftige Meinungsverschiedenheiten über den richtigen Weg der Revolutionierung brachen nun auf. In der besagten Sitzung am 10. Januar holte Andreas Joseph Hofmann in einer Rede zu einem Rundumschlag gegen die Klubführung, die Besatzungsmacht und die Allgemeine Administration aus. Den Klub beschuldigte er, durch übelbeleumundete Mitglieder, aber auch durch seine übertriebene Polemik gegen Gegner für viele Mainzer untragbar geworden zu sein. Zur besonderen Zielscheibe wurde der Präsident der Administration, Dorsch, dem Hofmann fachliche Inkompetenz und Bereicherung im Amt vorwarf. Vor allem aber prangerte Hofmann die Kriegskommissare an: Die von ihnen erhobenen Kontributionen ließen den Verdacht aufkommen, es gehe den Franzosen nur darum, Mainz auszubeuten und dann zu verlassen.42

Die aufgestaute Unzufriedenheit gegen das Militär artikulierte auch Georg Forster in einem Rechenschaftsbericht, den er über die Amtsführung der Administration in diesen Tagen zu Papier brachte: Er verwahrte sich darin, „bloß Vollstrecker militairischer Befehle“ zu sein und „zum blinden Werkzeuge einer feindlichen Macht“ herabgewürdigt zu werden. Seine bittere Anklage gipfelte in dem Gesuch um Entlassung.43 Doch soweit kam es nicht. Offensichtlich hielt Forster seinen im Entwurf erhaltenen Rechenschaftsbericht zurück. Forster, Anfang des Jahres zum Präsidenten des Klubs gewählt, war es auch, der verhinderte, dass der Konflikt mit Hofmann auf die Spitze getrieben wurde. Am Ende der, sich auch auf den darauffolgenden Tag erstreckenden, erhitzt geführten Debatten schlug Forster als friedenstiftende Maßnahme vor, die entsprechenden Seiten aus dem Klubprotokoll herauszuschneiden und damit „alle unangenehme Erinnerung“ daran aus der Welt zu schaffen.44 Dieser Vorschlag wurde so von den Klubmitgliedern angenommen, mit dem Ergebnis, wie es sich uns heute präsentiert. Zumindest äußerlich wurde die wiederhergestellte Eintracht im Klub nur wenige Tage später, am 13. Januar, durch die neuerliche Errichtung eines Freiheitsbaumes in einem großen Fest demonstriert.

Von Stimmzetteln und Strichlisten: Wahlen und Eidzwang

In einer Klubistenakte im Staatsarchiv Würzburg45 haben sich von den ersten Wahlen im Heiligen Römischen Reich, die am Prinzip der Volkssouveränität orientiert und bei der alle Männer über 21 Jahre ohne Unterschied des Standes und der Religion stimmberechtigt waren, noch Stimmzettel und Strichlisten erhalten (Abb. 13a-d). Bei diesen Wahlen, die zwischen dem 24. und 26. Februar 1793 in Mainz und den anderen von den Franzosen besetzten linksrheinischen Orten durchgeführt wurden, war besonders auffallend, dass es keine Kandidatenlisten gab. Im Gegensatz zu heute waren auf den Stimmzetteln nicht die Namen der zu Wählenden gedruckt, sondern das Amt, für das die Kandidaten gewählt werden sollten: im Fall des abgebildeten Stimmzettels die Ämter des Maires und des Gemeindeprokurators (Abb. 13a). Vor dem Wahlakt hatte der Wahlvorsteher die stimmfähigen Einwohner, die in den als Wahllokal dienenden Mainzer Kirchen zusammengekommen waren, informiert, „auf ein und dasselbe Stückchen Papier die Namen der zwei Einwohner aufzuzeichnen, die sie wegen ihrer Redlichkeit, ihrer Einsicht und Vaterlandsliebe“ dieser beider Stellen „am würdigsten hielten“.46 Gab es keine absolute Mehrheit, so erfolgte ein zweiter Wahldurchgang, bei dem über die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt hatten, entschieden wurde. Die abgebildeten Wahlzettel (Abb. 13b) mit Voten für Franz Konrad Macké und Richard Joseph Ratzen für das Amt des Maires und für Joseph Wasmann und Adam Umpfenbach für das Amt des Gemeindeprokurators stammen aus einer solchen Stichwahl.47


Abb. 13a: (Ungültiger?) Stimmzettel für die Maire- und Gemeindeprokurator-Wahlen. Als Maire ist (Franz Konrad) „Macke“ eingetragen, der Name des für das Amt des Gemeindeprokurators vorgeschlagenen „Prof. (Andreas Joseph) Hoffmann“ ist dagegen durchgestrichen.


Abb. 13b: Stimmzettel für die Stichwahlen zum Maire und Gemeindeprokurator. Bei der Wahl zum Gemeindeprokurator wurde der obere, mit „Maire“ bedruckte Teil des Stimmzettels abgeschnitten.


Abb. 13c: Strichliste aus dem Stimmbezirk D mit den Namen der Kandidaten für die Wahl zum Stellvertreter des Mainzer Gemeindeprokurators und für die insgesamt 12 Munizipalen des Stadtrats.


Abb. 13d: Strichliste mit der im Stadthaus vorgenommenen Auszählung der Stimmen in allen Stimmbezirken (A-F) für die Wahl zum Munizipalbeamten, alphabetisch nach Kandidaten sortiert, hier: die Buchstaben G und H. Mit 140 Stimmen gelang Georg Höffling der Einzug in die neu geschaffene Behörde.

Wie die Stimmen ausgezählt wurden, zeigen erhaltene Strichlisten wie die hier abgebildete aus dem Stimmbezirk D (Abb. 13c)48 mit den Namen der Kandidaten für die Wahl zum Stellvertreter des Mainzer Gemeindeprokurators und für die insgesamt zwölf Munizipalen des Stadtrats. Man kann plastisch nachvollziehen, wie die Kandidaten in der Reihenfolge der ausgezählten Stimmzettel notiert wurden. Links unten zeichneten für die Richtigkeit des Ergebnisses der Präsident des betreffenden Wahlvorstands, in diesem Fall der Maire Ratzen, sowie der Schriftführer des Wahlvorstands Johann Anton Scheuer gegen. Die einzelnen Sektionen hatten danach ihre Abstimmungsergebnisse mit den Stimmzetteln verschlossen in das Stadthaus zu bringen, wo sie von der noch amtierenden provisorischen Munizipalität in Gegenwart sämtlicher Wahlvorsteher geöffnet und zusammengezählt wurden.

Während alle sechs Mainzer Stimmbezirke, die identisch mit den in kurfürstlicher Zeit nach Buchstaben unterschiedenen Mainzer Stadtvierteln waren, gemeinsam die Munizipalität wählten, sah das Wahlverfahren für die Abgeordneten zum Rheinisch-deutschen Nationalkonvent etwas anders aus. Hier wählte jeder Stimmbezirk seinen Abgeordneten. Die Kandidaten waren frei wählbar und nicht auf einen Bezirk festgelegt, sodass es passieren konnte, dass in mehr als einem Stimmbezirk derselbe Kandidat gewählt wurde. Dieser Fall war in der von Forster und anderen nach dem französischen Wahlrecht ausgearbeiteten Wahlordnung in Paragraf 46 geregelt. Danach musste „diejenige Urversammlung, welche mit ihrer Deputiertenwahl zuerst fertig“ war, die andern sogleich über das Ergebnis informieren, damit der Deputierte nicht nochmals gewählt wurde. Sollten zwei Stimmbezirke sich für denselben Deputierten entschieden haben, sollte derjenige Stimmbezirk, der später fertig geworden war, erneut zu einer Wahl schreiten.49 So war der amtierende Maire und Wahlvorsteher des Stimmbezirks D, Richard Joseph Ratzen, am 25. Februar sowohl im Stimmbezirk A als auch in seinem eigenen „zu gleicher Zeit“ zum Deputierten gewählt worden. Da Ratzen die Stichwahl im Stimmbezirk A für sich entschieden hatte, kam es tags darauf im Stimmbezirk D zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die im ersten Durchgang nach Ratzen die meisten Stimmen auf sich vereinigt hatten.50 Auch Forster selbst sollte von diesem Fall betroffen sein, denn er wurde sowohl in dem Dorf Wöllstein (bei Bad Kreuznach) als auch im Mainzer Wahlbezirk B zum Abgeordneten gewählt (Abb. 14).51 Das Beispiel des § 46 zeigt eindrücklich, wie hinsichtlich der Lösungen für verschiedene Wahleventualitäten noch experimentiert wurde.

Doch obwohl die Bürger erstmals selbst bestimmen konnten, wer sie regieren sollte, machten sie von diesem Recht keinen Gebrauch. Das Gros der Mainzer Bürgerschaft boykottierte die Wahlen von Munizipalen und Konventsabgeordneten: Nur 372 von 4.626 Mainzern, das waren acht Prozent der stimmberechtigten, über 21 Jahre alten Männer, gaben ihre Stimme ab.52

Der Grund für die Zurückhaltung war eine Klausel in der Wahlordnung, die auf eine Bestimmung in dem Dekret des Pariser Nationalkonvents vom 15. Dezember zurückging: An den Wahlen teilnehmen durfte nur, wer zuvor einen Eid auf „Freiheit und Gleichheit“ abgelegt hatte. Allen Eidverweigerern hatte Custine die Konfiskation ihres Vermögens und die Ausweisung aus der Stadt angedroht. Trotz dieser massiven Drohung wollte sich die Mehrheit der Bürger auf einen solchen Schwur nicht einlassen. Dabei dachten viele Eidverweigerer ganz in den Kategorien traditioneller Besatzungspolitik. So hatten sie den Franzosen einen „Sicherheitseid“ angeboten, um nicht als Feinde Frankreichs zu gelten und unter das Kriegsrecht zu fallen:53 Dieser Eid hätte die Versicherung von Treue und Freundschaft enthalten sowie das Versprechen, nichts Feindseliges gegen die Franken unternehmen zu wollen; er hätte aber keine eidliche Verpflichtung bedeutet, sich von dem alten Regime bzw. dem Kurfürsten loszusagen. Einer revolutionären Obrigkeit gegenüber loyal zu sein, auch wenn man gegenrevolutionär gesinnt war, war für viele Verweigerer kein Widerspruch.54 Die unsichere Kriegslage tat ihr Übriges: Seit Mitte Februar befand sich die Stadt im Belagerungszustand. Angesichts des ungewissen Kriegsausgangs wollten die Bürger kein Risiko weder für ihr Leben noch für ihren Besitz eingehen; vor einem Friedensschluss wollten sie sich auf gar keinen Fall festlegen.55 Die Ablehnung resultierte aber auch aus der Enttäuschung, ja dem Zorn der Bürger, dass die Befreier mit der erzwungenen Eidleistung gegen die wichtigsten Grundsätze der Französischen Revolution und gegen Custines Proklamation verstießen. Einige Zunftbürger sowie in Mainz verbliebene kurfürstliche Beamte brachten es im Februar 1793 auf den Punkt, als sie fragten, ob die Befreier dem Volk nicht „seinen freien Willen“ lassen müssten, und als sie für sich reklamierten, beschließen zu dürfen, „was das Resultat unsers freien Willens, nicht Erpressung höherer Gewalt seyn sollte“.56


Abb. 14: Protokoll über die Wahl Georg Forsters zum Deputierten des Nationalkonvents in der Mainzer Sektion B (mit der Liebfrauenkirche als Wahllokal). Forster setzte sich hier in einer Stichwahl mit 14 von insgesamt 17 abgegebenen Stimmen gegenüber seinem Gegenkandidaten Michel Martin Matthäi durch.

Wenige Tage vor der auf den 24. Februar festgesetzten Wahl hatte sich die Lage in der Stadt sogar dramatisch zugespitzt. Der Unmut der Bürger entlud sich in einer aufstandsähnlichen, von den Jakobinern als „Zusammenrottierung“ beschriebenen Protestaktion.57 Bei dieser wurden die Zünfte auch von der Geistlichkeit und von Behörden wie dem Stadtgericht unterstützt; sogar die von Custine eingesetzte Munizipalität solidarisierte sich mit der Bürgerschaft. Die Forderungen lauteten, Eidleistung und Wahlen erst einmal aufzuschieben und unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker an den Nationalkonvent zu appellieren. Damit hätten die Bürger sogar beinahe bei der Besatzungsmacht reüssiert, denn die beiden Kommissare des Exekutivrats, Jean-Frédéric Simon und Gabriel Grégoire, gingen auf die Forderungen der Bürger ein. Die Tragik wollte es, dass die drei radikalen Konventskommissare Antoine-Christophe Merlin, Jean-François Reubell und Nicolas Hausmann von einer Reise vorzeitig nach Mainz zurückkehrten und alle Zugeständnisse sofort annullierten. Zur Sicherheit ordneten sie die Abgabe aller Waffen an.

So verhinderte der Zwang eine größere Akzeptanz der den Bewohnern erstmals eröffneten Möglichkeit, ihre Regierung selbst zu wählen. Die Nichtwähler dokumentierten durch ihr Fernbleiben ihre Opposition. Doch das war nicht entscheidend. Ein Quorum gab es nicht (wie übrigens auch heute nicht). Als ob die Konventskommissare das Ergebnis geahnt hätten, hatten sie wenige Tage vor der Wahl erklärt, dass „diejenigen, die nicht wählen […] ihre Rechte auf diejenigen übertragen, die bei den Wahlen erscheinen. Die Zahl der Wählenden mag also noch so klein sein, so ist sie immer gültig, wenn sie in der vorgeschriebenen Form vorgenommen werden“.58 Trotz der nur schwachen demokratischen Basis wurde das Ergebnis der Wahlen in den folgenden Wochen konsequent umgesetzt. Am 3. März übernahm die neue, erstmals gewählte Munizipalität die Amtsgeschäfte. Am 17. März traten dann die in Mainz und in den anderen 147 linksrheinischen Gemeinden gewählten Abgeordneten im Deutschhaus zum Rheinischdeutschen Nationalkonvent zusammen. Zu seinen ersten Handlungen gehörte ein Tag später das Dekret, dass von nun an „der ganze Strich Landes von Landau bis Bingen […] einen freyen, unabhängigen, unzertrennlichen Staat ausmachen“ sollte und dass der „einzige rechtmäßige Souverain dieses Staats, nämlich das freie Volk […] allen Zusammenhang mit dem deutschen Kaiser und Reiche“ aufkündigte.59

Die Zwangsmaßnahmen, die die Wahlen begleiteten und ein Hauptgrund für die Gewaltexzesse Mainzer Bürger waren, die sich nach der Wiedereroberung der Stadt an den Jakobinern entluden,60 verdunkelten, dass hier erstmals etwas ganz Neues stattgefunden hatte. Den Enthusiasmus der Wenigen, die von ihren staatsbürgerlichen Rechten Gebrauch machten, kann man noch in dem Protokoll über die Wahl des Zinngießers und ehemaligen kurfürstlichen Stadthauptmanns Johann Martin Eckel zum Abgeordneten des Mainzer Nationalkonvents spüren. Eckel, der dem Wahlvorstand in der Sektion C präsidierte, war selbst als Kandidat vorgeschlagen worden und hatte dort zusammen mit dem Jakobiner Felix Anton Blau die meisten Stimmen auf sich vereinigt, jedoch keine absolute Mehrheit erlangt. Erst in der Stichwahl fiel die Entscheidung zu seinen Gunsten,61 und zwar „zur allgemeinen Freude“, die sich „durch Händeklatschen und Leuten der Glocken“ ausdrückte. Das Protokoll vermerkte weiter: „dem alten biederen 81järigen Greisen stunden die Tränen in den Augen, gerürt von dem Zutrauen, das seine Mitbürger in ihn setzten. Man wünschte ihm Glück, und er versprach den Rest seiner Kräfte zum allgemeinen Wohl anzuwenden. Und so schieden die Bürger, die zum ersten Mal ihre Volkssouvrenitaet ausgeübt, von einander“.62

Resümee

Die ausgewählten Beispiele offenbaren den unter vielen Aspekten „unfertigen“ Charakter der Mainzer Republik. So sind die Verwaltungsstrukturen von einem überraschenden, sich auch im Siegelgebrauch niederschlagenden Fortbestehen eines Teils der alten, d. h. aus kurfürstlicher Zeit stammenden Behördenorganisation gekennzeichnet und unterstützen Franz Dumonts These von einer zunächst offenen, eher liberalen Phase der Mainzer Republik.63 Von den inneren Widersprüchen der von der Idee der Volkssouveränität überzeugten Mainzer Demokaten zeugen dagegen die Quellenverluste in der Überlieferung des Mainzer Jakobinerklubs: Sie sind ein Spiegel der Kontroversen um den richtigen Weg bei der Einführung der neuen Staatsform. Nicht zuletzt die Details der Durchführung der Wahlen im Februar 1793 verdeutlichen aber in nuce, dass es sich bei der Mainzer Republik um ein Experiment handelte, das nicht an den Maßstäben eines modernen Demokratieverständnisses und etablierter, vielfach erprobter Verfahren gemessen werden kann.

1 Scheel 1975; ders. 1981b.

2 Die Zahlen nach Reichardt 2008, hier: Sp. 1117. Einen Überblick bietet der Katalogband von Behrens 1993.

3 Nau 1794.

4 Hoffmann, 1793/94.

5 Vgl. Dumont 1993d, S. 147f.

6 Stadtarchiv Mainz, 11/71–73, ediert von Scheel (wie Anm. 1).

7 Staatsarchiv Würzburg, MRA V Klubbistenakten 203/II.

8 Z. B. die von 89 Abgeordneten des Rheinischdeutschen Nationalkonvents unterzeichnete Reunionsadresse vom 25. März 1793. Siehe zur Reunionsadresse Franz Dumont 1993b sowie ebenda den Überblick über die ungedruckten Quellen S. 507–510. Die dort aufgeführten, im Zweiten Weltkrieg ausgelagerten Bestände des Stadtarchivs Mainz im Archivdepot des Zentralen Staatsarchivs Potsdam in Lübben sind 1987 von der DDR an Mainz zurückgegeben worden.

9 Georg Forsters Werke. Sämtliche Schriften, Tagebücher, Briefe, hg. v. d. Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Institut für Deutsche Sprache und Literatur (ab 1974: Akademie der Wissenschaften der DDR. Zentralinstitut für Literaturgeschichte, ab 2003: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften), Bd. 1ff., Berlin 1958ff., hier: Bd. 17: Briefe 1792 bis 1794 und Nachträge, bearb. v. Klaus-Georg Popp, Berlin 1989.

10 Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar, GSA 96/3131; „Meine Erfahrungen in dem gegenwärtigen Kriege“. Tagebuch des Feldzugs mit Herzog Carl August von Weimar, hg. v. Edith Zehm, Göttingen 2018 (Schriften der Goethe-Gesellschaft 78).

11 Johann Wolfgang von Goethe: Poetische Werke, Band 10. Edition Phaidon, Essen 1999, S. 153–275.

12 Siehe hierzu den Beitrag von Matthias Schnettger in diesem Band. Zur Einordnung der Ereignisse siehe die grundlegende Monografie von Dumont 1993b, zu einzelnen Personen die von Franz Dumont verfassten Skizzen in: Reinalter, Helmut (Hg.): Biographisches Lexikon zur Geschichte der demokratischen und liberalen Bewegungen in Mitteleuropa Bd. 1 (1770–1800) (Schriftenreihe der Internationalen Forschungsstelle „Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770–1850“ Bd. 7), Frankfurt a. M. [u.a.] 1992.

13 Stadtarchiv Mainz, 70/11543.

14 Vgl. Strecker 1913/14, S. 118.

15 Stadtarchiv Mainz, U / 1772 November 29.

16 Ungenau ist Reichardt 2008, hier: S. 34 (mit Abb. 23), wenn er schreibt, die Allegorie von Freiheit und Gleichheit in Gestalt einer antik gewandeten Frauengestalt „verdrängte […] in der Mainzer Republik das traditionelle Rad mit dem Kurhut“.

17 Scheel I 1975, S. 56.

18 Zur Munizipalität und deren Leistungen während der Mainzer Republik siehe Dumont 1982.

19 Zu ihm siehe die Biografie von Uhlig 2004.

20 Die Mainzische Finanzkammer an ihre Mitbürger durch ihr Organ, den Finanzkammerrath [Adolf Joseph] Molitor, Mainz: Wailandt 1793, bes. S. 27f.

21 Vgl. Scheel 1981b, S. 563–567.

22 Staatsarchiv Würzburg, MRA V Klubbisten 140, fol. 84r: zit. n. Dumont 1993b, S. 243 Anm. 200.

23 Scheel 1975, S. 261.

24 Ebd., S. 404. Siehe auch Dumont 1993b, S. 283.

25 Dumont 1993b, S. 296.

26 Vgl. Scheel 1975, S. 150. Siehe hierzu Neugebauer-Wölk 1993.

27 Scheel 1975, S. 221 (aus Forsters am 15. November 1792 im Jakobinerklub gehaltenen und im Druck erschienenen Rede „Über das Verhältnis der Mainzer gegen die Franken“).

28 Ebd., S. 150.

29 So Mathias Metternich im Bürgerfreund, 6. Stück, vom 13. November 1792 (Stadtbibliothek Mainz, 66: 4° / 17).

30 Vgl. Dumont 1993b, S. 202.

31 Vgl. Scheel 1975, S. 364 Anm. i.

32 Vgl. Dumont 1993b, S. 202.

33 Georg Forster, Darstellung der Revolution in Mainz, in: Forsters Werke (wie Anm. 9), Bd. 10/1: Revolutionsschriften 1792/93. Reden, administrative Schriftstücke, Zeitungsartikel, politische und diplomatische Korrespondenz, Aufsätze, bearb. v. Klaus-Georg Popp, Berlin 1990, S. 556–559, hier: S. 557. Siehe auch Jürgen Goldstein 2016, S. 193.

34 Vgl. Scheel 1975, S. 364 Anm. i.

35 Ebd., S. 260 Anm. f.

36 Ebd. S. 365 Anm. i; Reuters Rechtfertigungsschrift abgedruckt in Hoffmann 1793/94, S. 423–425.

37 Scheel 1975, S. 419 (Entwurf einer Ordnung für den Klub vom 23. Dezember 1792).

38 Ebd., S. 234.

39 Ebd., S. 504–508: Es handelt sich um den Brief des Klubmitglieds Joseph Schlemmer an den in Frankfurt weilenden Mainzer Geschichtsprofessor Niklas Vogt vom 11. Januar 1793 (Stadtarchiv Mainz, AS / 541; ergänzend dazu auch AS / 542). Außerdem berichteten darüber das Klubmitglied Johann Alois Becker in einem Brief nach Italien an die Brüder Johann und Friedrich Dumont vom 30. Januar 1793 (Stadtarchiv Mainz, AS / 417) und der Mainzer Franz Anton Krach am 10. Januar 1793 an den kurpfälzischen Vertreter im Hauptquartier Custines, Regierungsrat Friedrich Joseph von Reibeld (gedr. bei Scheel 1975, S. 509–512).

40 So die Jakobiner in dem § 4 des Entwurfs ihrer Klubstatuten: Ebd., S. 418.

41 So die Charakteristik einer Rede des Andreas Joseph Hofmann im Klub am 7. Januar 1793 bei Hoffmann 1793/94, S. 574; s. Scheel 1975, S. 512.

42 Vgl. Scheel 1975, S. 504–506.

43 Forsters Werke Bd. 10/1 (wie Anm. 33), S. 123–132, die Zitate auf S. 129. Siehe auch Uhlig 2004, S. 316.

44 Vgl. Scheel 1975, S. 526. Stadtarchiv Mainz, 11/72 (zwischen S. 20 u. 21); auch im anderen Klubprotokoll fehlen zwei Seiten (11/73, zwischen S. 50 und 51).

45 Staatsarchiv Würzburg, MRA V Klubbisten 172 („Protocolla die Leistung des Französischen Eides und Urversamlungen, auch Wahlen der Volks-Obrigkeiten betr. 1793“).

46 Staatsarchiv Würzburg, MRA V Klubbisten 172, fol. 134r-v („Protokoll über die Wahl eines Maire und Gemeine (sic!)-Prokurators, ingleichen der Munizipalbeamten und ihrer Suppleanten“).

47 Scheel 1981b, S. 267f. Macké hatte im ersten Wahlgang für beide Ämter die meisten Stimmen auf sich vereinigt, so dass die Stichwahlen nacheinander abgehalten wurden. Bei der Wahl zum Maire setzte sich Macké mit insgesamt 219 zu 21 Stimmen klar gegenüber Richard Joseph Ratzen durch; die Wahl zum Gemeindeprokurator fiel mit 193 Stimmen zugunsten Joseph Wasmanns aus, während Adam Umpfenbach nur 39 Stimmen erhielt.

48 Mit der Emmeranskirche als Wahllokal (Ebd., S. 245f., hier: S. 246 [Bekanntmachung der Mainzer Munizipalität vom 20. Februar 1793 über den vorgesehenen Wahlablauf in Mainz und Kastel]).

49 Ebd., S. 218–228 (Ordnung für die Durchführung der Munizipalitäts- und Deputiertenwahlen zum Rheinisch-deutschen Nationalkonvent vom 10.2.1793), hier: S. 222 § 46.

50 Staatsarchiv Würzburg, MRA V Klubbisten 172, fol. 130r-v und fol. 198v.

51 Vgl. Uhlig 2004, S. 322. Forster trat in Wöllstein zurück; an seiner Stelle wurde Johann Dominik Meuth gewählt: Scheel 1975, S. 330. Auch in der Mainzer Sektion D hatte Forster bei der Deputiertenwahl eine Stimme erhalten (Staatsarchiv Würzburg, MRA V Klubbisten 172, fol. 186r). Dort hatten auch drei Bürger für Forster als Munizipalen votiert (ebenda, fol. 191v.).

52 Die Zahlen nach Dumont 1993b, S. 379.

53 Staatsarchiv Würzburg, MRA V Klubbisten 172, fol. 33r. „Wir versprechen gegen die Franken nichts Feindseeliges weder mit Rath noch That vorzunemen und mit denselben in unserer Stadt friedfertig zu leben, und uns immer, wie zeitherr, ruhig zu betragen, und halten und dryngen bevor, gegen die Feinde Frankreichs keine Waffen ergreiffen zu müßen, um daß wir auch von dem fränkischen Militaire in unsern bürgerlichen Handlungen nicht gestöret werden. Mainz d(en) 21ten Hornung 1793“.

54 Siehe auch die Erklärung der Mitglieder der Spitälerkommission vom 29. März 1793 hinsichtlich des zu leistenden Eides auf Freiheit und Gleichheit: Sie könnten sich dazu nicht eher entschließen, „als bis die auswärtige Gefahr beseitiget sein“ werde, baten aber, dessen ungeachtet „mit dem nämlichen Diensteifer, mit der nämlichen Treue, wie bishieher, provisorisch in ihren Amtsverrichtungen fortfahren zu dörfen“ (Stadtarchiv Mainz, 11/17, fol. 75r).

55 Als Mainz Ende 1797 nach dem Frieden von Campo Formio an Frankreich fiel, sollten im darauffolgenden Jahr 3182 Mainzer die Adresse zur Reunion mit Frankeich unterschreiben: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution 1780–1801 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 42), hg. v. Joseph Hansen, Bd. 4: 1797–1801, Bonn 1938, Nr. 126/17, S. 791–793, hier: S. 793.

56 „Erklärung einiger mainzischen Dikasterianten und Individuen auf die Proklamation zum Eide der Freiheit und Gleichheit“, 20.2.1793, gedr. bei Hoffmann (wie Anm. 4), S. 710–717, Zitate auf S. 712f. Siehe auch Dumont 1993b, S. 373.

57 Hoffmann 1793/94, S. 663.

58 Vgl. Scheel 1981b, S. 234–241 (Proklamation der Nationalkommissäre vom 18.2.1793 zu ihrem Auftrag und zu den bevorstehenden Wahlen), hier: S. 240.

59 Stadtarchiv Mainz, 11/101, fol. 151r (in dt. Sprache) und fol. 152r (in franz. Sprache). Scheel 1981b, S. 434f.

60 Zwischen dem 27.2. und 10.5.1793 schworen noch mindestens 2.205 Mainzer den Eid auf Freiheit und Gleichheit, um einer Enteignung oder Ausweisung zu entgehen: Dumont 1993b, S. 379 Anm. 251.

61 Blau wurde Abgeordneter der Gemeinde Badenheim: Scheel 1981b, S. 390.

62 Staatsarchiv Würzburg, MRA V Klubbisten 172, fol. 252r-v. Dumont 1993b, S. 389.

63 Gegen Seibt 2014, S. 35f. mit Anm. *.



MATTHIAS SCHNETTGER
Die Mainzer Republik im Diskurs der Wissenschaft und als Spiegel der jüngeren Geschichtskultur

Wenige Ereignisse der Mainzer Geschichte wurden in der Geschichtswissenschaft und in einer breiteren Öffentlichkeit so unterschiedlich, ja gegensätzlich bewertet wie die Mainzer Republik. Während innerhalb des geschichtswissenschaftlichen Diskurses die Zeit der emotional und ideologisch aufgeladenen Debatten vorbei zu sein scheint und sich weitgehend eine differenzierte Bewertung der Ereignisse von 1792/93 durchgesetzt hat, vermag die Mainzer Republik im lokalen öffentlichen Diskurs immer noch als Stein des Anstoßes zu wirken.

Dieser Beitrag skizziert, wie sich das Bild der Mainzer Republik im wissenschaftlichen Diskurs und in der jüngeren Geschichtskultur in den letzten Jahrzehnten veränderte. Der Anspruch kann hierbei nicht sein, diese Rezeptionsgeschichte in allen ihren Verästelungen darzustellen, sondern es geht darum, wesentliche Konturen nachzuzeichnen und den gegenwärtigen Diskussionsstand in Forschung und Öffentlichkeit zu umreißen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann auf eine Reihe von Veröffentlichungen der letzten Jahre und Jahrzehnte zurückgegriffen werden.1 Der erste Teil des Beitrags legt dar, warum die Mainzer Republik bis weit ins 20. Jahrhundert als ein Schandfleck der Mainzer Geschichte galt. Der zweite Teil verfolgt die Wiederentdeckung der Mainzer Republik durch die Geschichtswissenschaft seit der Mitte des 20. Jahrhunderts, schildert die Konflikte, die sich an ihr entzündeten und resümiert den aktuellen Forschungsstand. Der dritte Abschnitt schließlich ist der jüngeren lokalen Geschichtskultur gewidmet. Der Beitrag schließt mit einem thesenartigen Fazit.

Das 19. und frühe 20. Jahrhundert: Die Mainzer Republik als „weißer Fleck“ in der (Mainzer) Geschichte

In der national und monarchisch-machtstaatlich orientierten Historiographie des 19. und 20. Jahrhunderts war die Mainzer Republik in doppelter Hinsicht negativ belastet. Denn sie stand nicht nur für einen der gescheiterten Versuche des französischen „Erbfeinds“, sich der linksrheinischen deutschen Länder zu bemächtigen, sondern sie verkörperte darüber hinaus suspektes politisches Gedankengut. Hinzu kam, dass die Mainzer Revolutionäre zu den „Verlierern“ der Geschichte gehörten, die üblicherweise eine geringere Aufmerksamkeit genießen als die „Sieger“. Zudem waren die leicht verfügbaren Quellen durch die Sicht der Sieger von 1793 geprägt, während etwa Georg Forsters (Abb. 1) „Darstellung der Revolution in Mainz“ ein Torso blieb und erst 1843, mit fünfzigjähriger Verspätung, in seinen Gesammelten Schriften veröffentlicht wurde.2

In den „Deutschen Geschichten“ des 19. und frühen 20. Jahrhunderts taucht die Mainzer Republik nur am Rande auf und wird dann extrem negativ gezeichnet. Beispielhaft sei hier ein Abschnitt aus Heinrich von Treitschkes „Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert“ zitiert:

„Ein französisches Freicorps unter unfähigem Führer drang in einem tollen Abenteurerzuge an der Flanke des preußischen Heeres vorbei bis gegen Mainz; die erste Festung Deutschlands öffnete ohne Widerstand ihre Thore. Die Herrlichkeit der rheinischen Kleinstaaterei brach wie ein Kartenhaus zusammen; Fürsten und Bischöfe stoben in wilder Flucht auseinander. […] Das willenlose Volk der geistlichen Lande ließ sich von einer Handvoll lärmender Feuerköpfe das Possenspiel einer rheinischen Republik vorführen, sprach in ehrfürchtiger Scheu alle Kraftworte der Pariser Völkerbeglücker nach, obgleich ‚das Phlegma, das uns die Natur auferlegt hat, uns nur erlaubt die Franzosen zu bewundern‘; an dem Anblick dieses Zerrbildes der Freiheit ist dem geistreichsten der rheinischen Enthusiasten, Georg Forster, das unstete Herz gebrochen.“3


Abb. 1: Georg Forster (1754–1794), Vizepräsident des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents.

Der konservative Berliner Historiker Treitschke (Abb. 2), der u. a. durch seine unrühmliche Rolle im „Berliner Antisemitismus-Streit“ („Die Juden sind unser Unglück!“) hervorgetreten war, zeichnet die Anhänger der Mainzer Republik als irregeleitet, als naiv, ja, geradezu als Narren, weniger als Verräter.4 Mit anderen Worten: Sie waren letztlich irrelevant; es lohnte sich kaum, sich näher mit ihnen zu beschäftigen.


Abb. 2: Heinrich von Treitschke (1834–1896).

Selbst für deutsche Demokraten war die Mainzer Republik ein schwieriger Erinnerungsort, nicht nur wegen ihrer Abhängigkeit von Frankreich, sondern auch weil sie dem Beginn der radikalsten Phase der Französischen Revolution zuzuordnen war. Weder die damit verknüpften egalitären Tendenzen noch die Entwicklung hin zur terreur waren für deutsche Liberale attraktiv.

Einer jener Autoren, die zwar prodemokratisch orientiert waren, jedoch zugleich in nationalen Kategorien dachten, war der geborene Mainzer Ludwig Bamberger (Abb. 3), ein liberaler Politiker, der sich während der Revolution von 1848/49 so sehr exponierte, dass er anschließend ins Exil gehen musste. 1861 verurteilte er die „Französelei“ der Mainzer unzweideutig, entschuldigte sie aber mit der Repression der deutschen Regierungen, die sie den Franzosen in die Arme getrieben hätten – der Bezug zu seiner eigenen Gegenwart ist offenkundig.5


Abb. 3: Ludwig Bamberger (1823–1899).

Die Mainzer Lokalgeschichtsschreibung setzte sich intensiver als die allgemeine deutsche Geschichtswissenschaft mit den Ereignissen von 1792/93 auseinander, allerdings ebenfalls ganz überwiegend in abgrenzender Weise. Durch die Distanzierung von diesem „Schandfleck“ der Mainzer Geschichte galt es zu betonen, dass das gegenwärtige Mainz ganz anderen Prinzipien verpflichtet sei. Bezeichnend ist die heftige Abwehrreaktion, die 1862 der niederländische Physiologe Jakob Moleschott hervorrief, als er anlässlich der Enthüllung des Mainzer Schillerdenkmals anregte, auch Georg Forster ein Denkmal zu errichten. Er entfachte nicht nur einen Sturm der Entrüstung in der lokalen Presse, sondern provozierte auch historische Abhandlungen wie die des Gymnasiallehrers Karl Klein, der sich in „Georg Forster in Mainz“ aufs schärfste von Forster distanzierte: „Das Vaterland speit diesen entartetsten aller seiner Söhne aus; jeder Deutsche soll es sich zur Pflicht machen, ihn nie mehr zu nennen, damit sein Verbrechen am Vaterland mit ihm in Vergessenheit gerate.“6 Das lief auf die Verhängung einer damnatio memoriae über die Mainzer Republik hinaus.

Auch nach dem Ersten Weltkrieg standen die Zeichen für eine freundlichere Würdigung der Mainzer Republikaner schlecht. Zwar wurde 1918/19 mit der Weimarer Republik die erste moderne Republik in Deutschland gegründet, die zumindest mittelfristigen Bestand hatte, und demokratische Vorstellungen erfreuten sich nun zumindest in Teilen der Gesellschaft eines höheren Ansehens als zuvor. Doch angesichts der französischen Rheinlandbesetzung und separatistischer Tendenzen in den linksrheinischen Gebieten verbot sich für staatstragende deutsche Demokraten eine Berufung auf die Ereignisse von 1792/93 geradezu. Vereinzelte positive Würdigungen kamen von weit links. So stammt eine bedeutende Studie zu Georg Forster aus der Feder des sozialistischen Historikers und Schriftstellers Kurt Kersten. Er erteilte früheren Versuchen, Forsters Ehre zu retten, indem man ihn zu einem verführten, im Grunde aber unpolitischen Gelehrten erklärte, eine Absage und postulierte im Gegenteil: „Forster war kein Opfer der Revolution, sondern ihr Träger.“7 Damit deutete sich eine Linie der positiven Rezeption der Mainzer Republik an, die das Revolutionäre an den Ereignissen von 1792/93 betonte. Sie sollte nach dem Zweiten Weltkrieg sehr wichtig werden.

Während der Herrschaft des Nationalsozialismus blieb die Mainzer Republik in der deutschen Geschichtswissenschaft marginalisiert. Auch als demokratisches Experiment besaß sie in dieser Zeit keinerlei positives erinnerungspolitisches Potenzial.

Man kann also festhalten, dass die Mainzer Republik im 19. und frühen 20. Jahrhundert in der deutschen Geschichtswissenschaft wie in der Mainzer Erinnerungskultur durchgängig eine negativ besetzte Episode war. Es gab zwar vereinzelte Äußerungen, die sich durch eine differenziertere Sicht vom Chor der verurteilenden Stimmen abhoben und von denen einige auf eine Exkulpation Georg Forsters abzielten – der immerhin kaum bestreitbar ein bedeutender Gelehrter war. Insgesamt aber war der Tenor eindeutig: Die Monate vom Herbst 1792 bis zum Sommer 1793 waren eine Episode der Mainzer Geschichte, über die man am besten mit Stillschweigen hinwegging oder von der man sich eindeutig distanzierte.

Vom Historikerstreit zum differenzierten wissenschaftlichen Urteil

Nach dem Zweiten Weltkrieg änderten sich die Parameter für die Beurteilung der Mainzer Republik grundsätzlich. Im Westen wie im Osten Deutschlands wurden Republiken geschaffen, die für sich in Anspruch nahmen, demokratisch zu sein. Demokratische Traditionen in der deutschen Vergangenheit erhielten infolgedessen eine deutlich größere Aufmerksamkeit durch die Geschichtswissenschaft in beiden Teilen Deutschlands.

Mit der deutsch-französischen Versöhnung war zugleich ein Hindernis weggefallen, das noch in der Weimarer Zeit einer positiven Sicht auf die Mainzer Republik im Weg gestanden hatte. Gerade in Mainz wurde die deutsch-französische Versöhnung groß geschrieben. Hingewiesen sei auf die Wiedergründung der Mainzer Universität, deren Vorgängerin infolge der Französischen Revolutionskriege eingegangen war, im Jahr 1946 und die Neugründung des Mainzer Instituts für Europäische Geschichte im Jahr 1950, beide unter der Ägide des Leiters der Kultur- und Erziehungsabteilung der französischen Militärregierung Raymond Schmittlein.8 Umso bemerkenswerter ist, dass die Mainzer Republik in der bundesdeutschen Geschichtswissenschaft allgemein und bei ihren Mainzer Vertretern im Besonderen nach wie vor ein randständiges Thema blieb.

Kennzeichnend für die verbreitete Geringschätzung der Mainzer Republik ist ihre andauernde Vernachlässigung in den gängigen Handbüchern der deutschen Geschichte. In der 8./9. Auflage des „Gebhardt“ erwähnte Max Braubach die Mainzer Republik als solche mit keinem Wort, sondern schilderte die Ereignisse wie folgt:

„Vom Elsaß marschierte der französische General Custine (Abb. 4) in die Pfalz ein, bemächtigte sich der Städte Speyer und Worms und erschien vor Mainz. Da die Behörden, erschreckt auch durch das Auftreten von Revolutionsideen innerhalb der Bevölkerung, sich zu energischen Abwehrmaßnahmen nicht aufzuraffen vermochten, erfolgte am 21. Oktober die Kapitulation der den Mittelrhein beherrschenden Residenz des Reichserzkanzlers, in der unter französischem Schutz ein Klub deutscher Freiheitsfreunde sich in den Dienst der revolutionären Propaganda stellte, ohne freilich bei dem Versuch, das Land zwischen Landau und Bingen aus dem Verband des Reiches zu reißen, wirklichen Widerhall zu finden.“9 Die Mainzer Republik, die, wie gesagt, als solche keiner Erwähnung gewürdigt wird, erscheint als eine Marginalie, ja geradezu als Kuriosität. Und noch 1980 skizzierte der Direktor des Mainzer Instituts für Europäische Geschichte Karl Otmar von Aretin die Mainzer Republik als „Spuk“.10


Abb. 4: Adam-Philippe de Custine (1740–1793), General und Befehlshaber der französischen Revolutionstruppen, die am 21. Oktober 1792 Mainz einnahmen.

Diese Vernachlässigung hing, neben der Beharrungskraft der alten Deutungen, zugleich mit der grundlegenden Neubewertung der deutschen Frühen Neuzeit durch die historische Forschung nach 1945 zusammen, namentlich mit der Aufwertung des Alten Reiches und seiner Institutionen.11 Während man im Reichstag, in landständischen und reichsstädtischen Verfassungen, in der Tätigkeit der Reichsgerichte etc. relevante Elemente einer Geschichte von Freiheit und Parlamentarismus in Deutschland suchte und fand, blieb die Mainzer Republik in der bundesdeutschen Geschichtswissenschaft marginalisiert. Dass die Jakobiner die nun viel positiver als früher bewertete politisch-soziale Ordnung des Alten Reichs erschüttert hatten, machte sie aus der Sicht von Reichshistorikern nicht eben zu positiv besetzten Akteuren.12

Vor allem aber wurde die Mainzer Republik aus der Sicht westdeutscher bürgerlicher Historiker deswegen diskreditiert, weil die Geschichtswissenschaft der DDR eine ausgesprochene Vorliebe für die deutschen Jakobiner entwickelte und sie als Protagonisten nicht nur einer bürgerlichen, sondern teilweise sogar als Vorläufer einer proletarischen Revolution präsentierte. Der bedeutendste Spezialist für die Mainzer Republik in der DDR war kein geringerer als der Vizepräsident der Akademie der Wissenschaften der DDR (seit 1972) und Präsident der Historiker-Gesellschaft der DDR (seit 1980), Heinrich Scheel, der sich seit seiner Dissertation 1956 als führender Jakobiner-Forscher einen Namen gemacht hatte. In den 1980er-Jahren legte er Editionen der Protokolle des Mainzer Jakobinerklubs sowie des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents vor.13


Abb. 5: Heinrich Scheel (1915–1996).

1989 veröffentlichte Scheel (Abb. 5) – ebenso wie die Quelleneditionen in der Reihe der Schriften des Zentralinstituts für Geschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR – eine im Wesentlichen aus verschiedenen früheren Aufsätzen zusammengestellte Monografie zur Mainzer Republik. Diese Publikation war nicht nur eine Quintessenz von Scheels eigenen Forschungen, sondern sie kann aufgrund der Stellung ihres Autors wie auch ihres Erscheinungsorts als offiziöse Position der DDR-Historiografie zur Mainzer Republik betrachtet werden – aufgrund des Erscheinungstermins wenige Monate vor dem Ende der DDR waren es gleichzeitig sozusagen ihre letzten Worte.14

Heinrich Scheel war zweifellos ein exzellenter Kenner der Quellen der Mainzer Republik und machte sich zu einem Zeitpunkt um ihre Erschließung verdient, als die westdeutsche Geschichtswissenschaft sie noch weitestgehend vernachlässigte. Seine Interpretationen der Mainzer Republik sind jedoch massiv ideologisch geprägt. Kennzeichnend sind die letzten Sätze des Bands von 1989. Bezogen auf die Einstellung Friedrich Engels zur Mainzer Republik, aber durchaus auch mit Blick auf seine eigene Gegenwart würdigt Scheel „[u]ngeachtet des durchaus andersartigen Klassencharakters [die] revolutionären Kämpfe“ 1792/93, „denn sie waren geeignet, ein revolutionäres Traditionsbewußtsein in der Arbeiterbewegung zu entwickeln, deren historische Mission in einer zwar keineswegs gleichen, aber durchaus vergleichbaren Umwälzung der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse bestand. Hinzu kam die spezifische Fähigkeit der Arbeiterklasse, historische Illusionen der bürgerlichen Revolutionäre als intellektuelle Vorleistungen nicht nur zu würdigen, sondern sie […] mit dem Ziel aufzugreifen, sie in Realitäten zu verwandeln.“15 Die Mainzer Jakobiner galten Scheel und der DDR-Historiografie also nicht nur als Protagonisten der bürgerlichen Revolution, sondern als geistige Vorfahren der proletarischen Revolution.

Im selben Band polemisiert Scheel gegen die bundesdeutsche Forschung und nimmt in diesem Zusammenhang auch den Mainzer Professor Hermann Weber und seinen „Famulus“ Franz Dumont (Abb. 6) aufs Korn, dem er zwar „fleißige Sammeltätigkeit bis ins kleinste Detail“ bescheinigt, zugleich jedoch seinen „Mangel an historischem Sinn“ rügt. Immerhin steht ihm Dumont für eine Richtung der bundesdeutschen Geschichtswissenschaft, bei der die „konterrevolutionäre Verteufelung“ allmählich zurücktrete.16

In der Tat markiert die Dissertation Franz Dumonts zur Mainzer Republik von 1978, die erstmals 1982 und dann 1992/93 in einer erweiterten Neuauflage publiziert wurde, einen Quantensprung in der Erforschung der Ereignisse von 1792/93. Bis dahin waren von Mainzer Historikern nur wenige Impulse zur Erforschung der Mainzer Republik ausgegangen. Eine wichtige Ausnahme waren die Forschungen des Spezialisten für Mainzer Stadt- und Universitätsgeschichte Helmut Mathy, der eine Reihe von Biografien Mainzer Jakobiner vorgelegt hat. Zwar war sein Forschungsinteresse ursprünglich nicht primär auf die Mainzer Republik gerichtet, jedoch kam diese sozusagen indirekt ins Spiel, weil einige Professoren der Mainzer Universität eine führende Rolle im Jakobinerklub eingenommen hatten. Unbestreitbar war er jedoch vor Franz Dumont unter den Mainzer Historikern derjenige, der am meisten zur Erforschung der Mainzer Republik beigetragen hatte.17


Abb. 6: Franz Dumont (1945–2012).

Franz Dumont stellte ausdrücklich die Mainzer Republik selbst ins Zentrum seiner Dissertation. Seine quellengesättigte Studie gelangte zu einem bis dahin unerreicht differenzierten Urteil, indem Dumont die Voraussetzungen und Kontexte der Ereignisse von 1792/93 angemessen würdigte, die Beweggründe der Mainzer Jakobiner herausarbeitete, aber auch die Widersprüche zwischen Ansprüchen und Realitäten, insbesondere die gegen Gegner der Revolution ausgeübte Gewalt und die geringe gesellschaftliche Basis der kurzlebigen Republik nicht verschwieg. Schon im Titel seines Buches – „Studien zur Revolutionierung in Rheinhessen und der Pfalz“ – brachte er zum Ausdruck, dass in Mainz keine eigenständige Revolution, sondern eine Revolutionierung von außen erfolgt sei18 – ein wesentlicher Unterschied zu Scheel. Für diesen war vor seinem ideologischen Hintergrund entscheidend, dass es sich bei den Mainzer Vorgängen um eine Revolution im Sinne des Historischen Materialismus handelte.

Wichtig für das differenzierte Urteil Dumonts ist die von ihm hervorgehobene Phaseneinteilung der Ereignisse von 1792/93: Auf eine von einem französischen Befreiungsangebot und einer die Bevölkerung schonenden Besatzungspraxis geprägte Phase, die von Oktober bis Mitte Dezember 1792 andauerte, folgte um die Jahreswende 1792/93 eine zweite Phase, die „in vielem das Gegenteil der ersten“ darstellte und durch einen „Zwang zur Freiheit“, durch eine zunehmend „ideologische Konfrontation“ und durch den Verlust der Kompromissfähigkeit charakterisiert war. Zwar fand die Revolution auf dem Land noch neue Anhänger, insgesamt verlor die jakobinische Bewegung aber an Substanz. Der Klub büßte zudem zugunsten des Rheinisch-Deutschen Nationalkonventes an Bedeutung ein, der seinerseits von französischer Seite zur Legitimierung der eigenen Expansionsbestrebungen genutzt wurde. Die letzte Phase, die von der „Selbstauflösung“ des Konvents und der Einschließung von Mainz bis zur Übergabe der Stadt im Juli 1793 andauerte, stand unter „der Dominanz des Militärischen“ und wird von Dumont als „für eine politische Geschichtsbetrachtung wenig ergiebig“ eingestuft.19

Differenziert ist auch Dumonts Urteil bezüglich des Demokratiegehalts der Mainzer Republik: „Erklärtes Ziel der Mainzer Jakobiner war die Demokratie, und ihre Staatsauffassung enthielt schon die wichtigsten Elemente moderner Demokratiemodelle. Deshalb sind die rheinischen Jakobiner von 1792/93 als die ersten deutschen Demokraten anzusehen – freilich mehr wegen ihrer Ideen als aufgrund ihres Handelns. In Mainz, Rheinhessen und der Pfalz gab es damals zwar Ansätze zur Demokratie, doch blieben diese zu vereinzelt, um wirklich demokratische Verhältnisse herbeizuführen. Die Mainzer Republik war vielmehr ein Besatzungsregime mit einigen, allerdings bemerkenswerten, demokratischen Zügen.“20

Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.

Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Litres'teki yayın tarihi:
22 aralık 2023
Hacim:
473 s. 122 illüstrasyon
ISBN:
9783961760978
Telif hakkı:
Автор
İndirme biçimi:

Benzer kitaplar