Kitabı oku: «DSGVO - BDSG - TTDSG», sayfa 15
Art. 4 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;
2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
3. „Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;
4. „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;
5. „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden;
6. „Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;
7. „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
8. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
9. „Empfänger“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, denen personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung;
10. „Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;
11. „Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;
12. „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;
13. „genetische Daten“ personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden;
14. „biometrische Daten“ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten;
15. „Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen;
16. „Hauptniederlassung“
1 a) im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung;
2 b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt;
17. „Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt;
18. „Unternehmen“ eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;
19. „Unternehmensgruppe“ eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht;
20. „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern;
21. „Aufsichtsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;
22. „betroffene Aufsichtsbehörde“ eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil
1 a) der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,
2 b) diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder
3 c) eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde;
23. „grenzüberschreitende Verarbeitung“ entweder
1 a) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder
2 b)eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann;
24. „maßgeblicher und begründeter Einspruch“ einen Einspruch im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder nicht oder ob die beabsichtigte Maßnahme gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen;
25. „Dienst der Informationsgesellschaft“ eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates;1
26. „internationale Organisation“ eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde.
Mit der Norm korrespondieren die Erwägungsgründe 15, 24, 26, 28–31, 34–37.
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C-582/14 – Breyer, NVwZ 2017, 213.
Übersicht
Rn. | |
I. Allgemeines | 1 |
II. Personenbezogene Daten (Nr. 1) | 2 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 2 |
2. Informationen | 5 |
3. Personenbezug | 8 |
a) Personenbezogene Daten/Sachdaten | 10 |
b) Natürliche/Betroffene Person | 15 |
aa) Juristische Personen | 16 |
bb) Verstorbene/Ungeborene | 18 |
c) Identifizierte bzw. identifizierbare Person | 22 |
aa) Identifizierte Person | 24 |
bb) Identifizierbare Person | 30 |
d) Foto- und Videoaufnahmen/Abgrenzung zum KUG | 40 |
e) Anonyme Daten | 47 |
f) Pseudonyme Daten | 55 |
III. Verarbeitung (Nr. 2) | 56 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 56 |
2. Allgemeine Definition der Verarbeitung | 60 |
a) Ausgeführte(r) Vorgang/Vorgangsreihe | 62 |
b) Mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren | 63 |
c) Im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten | 66 |
d) Verarbeitungswille | 67 |
3. Beispiele für Verarbeitungsformen | 68 |
a) Das Erheben personenbezogener Daten (1. Alt.) | 70 |
b) Das Erfassen personenbezogener Daten (2. Alt.) | 73 |
c) Die Organisation personenbezogener Daten (3. Alt.) | 74 |
d) Das Ordnen personenbezogener Daten (4. Alt.) | 75 |
e) Die Speicherung personenbezogener Daten (5. Alt.) | 76 |
f) Die Anpassung personenbezogener Daten (6. Alt.) | 77 |
g) Die Veränderung personenbezogener Daten (7. Alt.) | 78 |
h) Das Auslesen personenbezogener Daten (8. Alt.) | 79 |
i) Das Abfragen personenbezogener Daten (9. Alt.) | 80 |
j) Die Verwendung personenbezogener Daten (10. Alt.) | 81 |
k) Die Offenlegung personenbezogener Daten (11. Alt.) | 83 |
aa) Übermittlung | 88 |
bb) Verbreitung | 92 |
cc) Andere Form der Bereitstellung | 93 |
l) Der Abgleich personenbezogener Daten (12. Alt.) | 95 |
m) Die Verknüpfung personenbezogener Daten (13. Alt.) | 96 |
n) Die Einschränkung der Verarbeitung (14. Alt.) | 97 |
o) Das Löschen personenbezogener Daten (15. Alt.) | 98 |
p) Die Vernichtung personenbezogener Daten (16. Alt.) | 105 |
IV. Einschränkung der Verarbeitung (Nr. 3) | 106 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 106 |
2. Begriff der Einschränkung der Verarbeitung | 109 |
a) Inhalt | 109 |
b) Rechtsfolgen | 112 |
c) Mittel zur Umsetzung der Einschränkung der Verarbeitung | 113 |
V. Profiling (Nr. 4) | 114 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 114 |
a) Profiling | 114 |
b) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling | 116 |
2. Begriff des Profiling | 118 |
a) Automatisierte Datenverarbeitung | 119 |
b) Verarbeitung in Bezug auf personenbezogene Daten | 120 |
c) Zweck der Datenverarbeitung: Bewertung bestimmter persönlicher Aspekte | 121 |
VI. Pseudonymisierung (Nr. 5) | 124 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 124 |
2. Rechtliche Wirkung und Anreize | 128 |
3. Voraussetzung einer wirksamen Pseudonymisierung | 133 |
a) Zuordnung von Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht möglich | 135 |
b) Getrennte Aufbewahrung der zusätzlichen Informationen | 136 |
c) Gewährleistung der Nichtzuordnung durch technische und organisatorische Maßnahmen | 140 |
4. Abgrenzung zur Anonymisierung | 143 |
5. Varianten der Pseudonymisierung | 144 |
a) Beim Verantwortlichen selbst | 145 |
b) Durch einen Dritten | 146 |
c) Direkte Erhebung des Pseudonyms | 149 |
6. Pseudonymisierungsverfahren | 152 |
VII. Dateisystem (Nr. 6) | 157 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 157 |
2. Merkmale eines Dateisystems | 160 |
a) Sammlung personenbezogener Daten | 161 |
b) Struktur | 162 |
c) Zugänglichkeit nach bestimmten Kriterien | 164 |
d) Unstrukturierte Erhebung als Vorstufe ausreichend | 168 |
3. Ausnahme: § 26 Abs. 7 BDSG | 169 |
VIII. Verantwortlicher (Nr. 7) | 170 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 172 |
2. Mögliche Adressaten | 176 |
3. Bestimmung des Verantwortlichen | 180 |
a) Entscheidungsbefugnis über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung | 181 |
b) Gegenständlicher Anknüpfungspunkt zur Bestimmung der Verantwortlichkeit | 185 |
4. Gemeinsame Verantwortlichkeit/Anderweitige Zusammenarbeit | 188 |
a) Voraussetzungen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit | 191 |
aa) Grundsätzliches | 191 |
bb) Bisherige EuGH-Rechtsprechung | 197 |
cc) Zusammenfassung/Ableitung | 209 |
b) Übertragbarkeit auf andere Konstellationen/Abgrenzung zur bloßen Zusammenarbeit | 217 |
c) Rechtsfolgen gemeinsamer Verantwortlichkeit | 222 |
5. Delegation datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeiten | 223 |
a) Zwischen rechtlichen Einheiten: Zuweisung des Status als Verantwortlicher | 224 |
aa) Grundregel: Verantwortung innerhalb des eigenen Einflussbereichs | 226 |
bb) Zuweisung des Status als Verantwortlicher an eine andere Stelle | 227 |
cc) Übertragung bestimmter Verantwortlichen-Pflichten auf andere Stellen | 233 |
b) Innerhalb einer rechtlichen Einheit: Aufbau einer Datenschutz-Organisation | 235 |
IX. Auftragsverarbeiter (Nr. 8) | 238 |
1. Allgemeines/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 238 |
a) Rechtlicher Hintergrund | 238 |
b) Datenschutzrechtliche Klassifizierung der Auftragsverarbeitung | 239 |
c) (Gesetzliche) Pflichten und Haftung des Auftragsverarbeiters | 241 |
2. Merkmale eines Auftragsverarbeiters bzw. einer Auftragsverarbeitung | 243 |
a) Person des Auftragsverarbeiters | 246 |
b) Möglicher Gegenstand einer Auftragsverarbeitung | 248 |
c) Bestimmung der Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung durch den Auftraggeber | 251 |
d) Weisungsgebundenheit | 254 |
3. Notwendigkeit einer (aktiven) Verarbeitung | 257 |
4. Auftragsverarbeiter in Drittstaaten | 261 |
X. Empfänger (Nr. 9) | 262 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 262 |
2. Begriff des Empfängers | 264 |
a) Offenlegung personenbezogener Daten | 265 |
b) Mögliche Adressaten | 267 |
aa) Allgemeine Merkmale | 267 |
bb) Personen oder Stellen innerhalb (der Organisation) des Verantwortlichen | 270 |
cc) Gemeinsam Verantwortliche | 274 |
dd) Ausnahme für bestimmte Behörden | 275 |
XI. Dritter (Nr. 10) | 276 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 276 |
2. Begriff des Dritten | 279 |
a) Auftragsverarbeiter innerhalb/außerhalb der EU bzw. des EWR | 280 |
b) Personen, die dem Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter zuzurechnen sind | 281 |
aa) Unselbstständige Filialen, Zweigstellen und Betriebe | 283 |
bb) Mitarbeitervertretungen und betriebliche Datenschutzbeauftragte | 284 |
cc) Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe. | 286 |
dd) Gemeinsam Verantwortliche | 287 |
c) Ausnahme: Personen unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters | 288 |
XII. Einwilligung (Nr. 11) | 291 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 291 |
a) Funktion der Einwilligung | 291 |
b) Einwilligung nach Art. 2 lit. h DSRl | 292 |
c) Weitere Anforderungen an die Einwilligung in anderen Vorschriften der DSGVO | 293 |
d) Entwicklung der Definition im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses | 294 |
2. Begriff der Einwilligung | 297 |
a) Anforderungen an den Inhalt der Einwilligung | 302 |
aa) Freiwilligkeit der Einwilligung | 302 |
bb) Bestimmtheit der Einwilligung | 325 |
cc) Informiertheit der Einwilligung | 335 |
b) Formale Anforderungen der Einwilligung | 348 |
aa) Erteilung durch die betroffene Person | 348 |
bb) Unmissverständliche Erteilung der Einwilligung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung/Form der Einwilligung | 349 |
cc) Einwilligungsfähigkeit | 359 |
c) Zeitpunkt und Wirksamkeitsdauer der Einwilligung | 360 |
XIII. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Nr. 12) | 365 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 365 |
2. Merkmale einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten | 366 |
a) Verletzung der Sicherheit | 368 |
b) Mögliche Verletzungserfolge | 373 |
aa) Integritätsschutz (Vernichtung, Verlust, Veränderung) | 374 |
bb) Unbefugte Kenntnisnahme (Offenlegung, Zugang) | 377 |
XIV. Genetische Daten (Nr. 13) | 380 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 380 |
2. Begriff der genetischen Daten | 384 |
XV. Biometrische Daten (Nr. 14) | 390 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 390 |
2. Begriff der biometrischen Daten | 391 |
a) Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen der betroffenen Person | 394 |
b) Ermöglichung bzw. Bestätigung der eindeutigen Identifizierung der betroffenen Person | 395 |
c) Rohdaten und Templates | 398 |
XVI. Gesundheitsdaten (Nr. 15) | 399 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 399 |
2. Begriff der Gesundheitsdaten | 404 |
a) Allgemeine Voraussetzungen | 404 |
b) Beispiele für Gesundheitsdaten | 405 |
c) Nummern, Symbole und Kennzeichen | 410 |
d) Zweck der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Tatsachen, Prognosen, Wahrscheinlichkeiten und Vermutungen | 411 |
e) Mittelbare Gesundheitsinformationen | 412 |
f) Mischdatensätze | 417 |
XVII. Hauptniederlassung (Nr. 16) | 418 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 418 |
2. Begriff der Niederlassung | 421 |
3. Bestimmung der Hauptniederlassung im Falle eines Verantwortlichen | 423 |
a) Bestimmungsregeln/zu berücksichtigende Faktoren | 423 |
b) Designation durch Verantwortlichen/Grenzfälle | 426 |
c) Einzelnes Verarbeitungsverfahren als Anknüpfungspunkt | 428 |
d) Bestimmung der Zwecke und Mittel durch außerhalb der EU ansässige Stelle | 430 |
4. Bestimmung der Hauptniederlassung im Falle eines Auftragsverarbeiters | 431 |
5. Organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten | 432 |
XVIII. Vertreter (Nr. 17) | 434 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 434 |
2. Merkmale des Vertreters | 437 |
XIX. Unternehmen (Nr. 18) | 440 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 440 |
2. Merkmale der Definition | 442 |
3. Erweiterter Unternehmensbegriff bei der Bußgeldbemessung | 445 |
XX. Unternehmensgruppe (Nr. 19) | 448 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 448 |
2. Merkmale einer Unternehmensgruppe | 454 |
3. Abgrenzung zur Gruppe von Unternehmen | 456 |
XXI. Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Nr. 20) | 457 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 457 |
2. Verbindliche interne Datenschutzvorschriften und internationale Datentransfers | 460 |
XXII. Aufsichtsbehörde (Nr. 21) | 463 |
XXIII. Betroffene Aufsichtsbehörde (Nr. 22) | 466 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 466 |
2. Merkmale einer betroffenen Aufsichtsbehörde | 470 |
a) Niederlassung im Mitgliedstaat (Art. 4 Nr. 22 lit. a) | 471 |
b) Erhebliche Auswirkungen auf Einwohner im Mitgliedstaat (Art. 4 Nr. 22 lit. b) | 475 |
c) Einreichung einer Beschwerde durch Betroffenen (Art. 4 Nr. 22 lit. c) | 477 |
XXIV. Grenzüberschreitende Verarbeitung (Nr. 23) | 480 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 480 |
2. Merkmale einer grenzüberschreitenden Verarbeitung | 481 |
a) Niederlassungsprinzip (Art. 4 Nr. 23 lit. a) | 482 |
b) Marktortprinzip (Art. 4 Nr. 23 lit. b) | 486 |
XXV. Maßgeblicher und begründeter Einspruch (Nr. 24) | 488 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 488 |
2. Merkmale eines maßgeblichen und begründeten Einspruchs | 491 |
XXVI. Dienst der Informationsgesellschaft (Nr. 25) | 495 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 495 |
2. Merkmale des Dienstes der Informationsgesellschaft | 496 |
a) Dienstleistung | 498 |
b) In der Regel gegen Entgelt erbracht | 499 |
c) Im Fernabsatz erbracht | 500 |
d) Elektronisch erbracht | 501 |
e) Auf individuellen Abruf eines Empfängers erbracht | 503 |
XXVII. Internationale Organisation (Nr. 26) | 504 |
1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang | 504 |
2. Merkmale einer internationalen Organisation | 507 |