Kitabı oku: «Gegendiagnose»

Yazı tipi:

Cora Schmechel, Fabian Dion, Kevin Dudek, Mäks* Roßmöller (Hg.)

Gegendiagnose


Die Reihe Get well soon. Psycho_Gesundheitspolitik im Kapitalismus entstand aus dem Bedauern über den Platz, den eine radikale Kritik an den Institutionen und Disziplinen Psychiatrie und Psychologie aktuell einnimmt. Das Thema Antipsychia-trie wird wieder zurück in den Kanon emanzipativer Politik gebracht und inhaltlich aktualisiert. Es ist notwendig, sich mit der Reformierung des psychiatrischen Systems auseinanderzusetzen und die Kritik dem aktuellen Zustand anzupassen, entsprechend auch auf die Kategorien von mentaler Gesundheit_Krankheit schon außerhalb der Anstalt auszuweiten. Zudem wird ein Raum geschaffen, um in Abgrenzung zum verkürzten Mainstream-Diskurs, welcher vorrangig eine skrupellose Pharma-Industrie am Werke sieht, radikal die gesellschaftliche Funktion des psychiatrisch-psychologischen Systems zu beleuchten und dabei auch die Leerstellen der bisherigen Antipsychiatrie zu füllen. Daher beschäftigt sich diese Reihe vor allem mit Fragen des Zusammenwirkens psychiatrisch_psychologischer Konzepte mit rassistischen, sexistischen und ökonomischen Unterdrückungsverhältnissen und ihren Wirkungsweisen im neoliberalen Gesundheitssystem.

Cora Schmechel, Fabian Dion, Kevin Dudek, Mäks* Roßmöller (Hg.):

Gegendiagnose

Beiträge zur radikalen Kritik an Psychologie und Psychiatrie

Get well soon. Psycho_Gesundheitspolitik im Kapitalismus. Band 1

© 2015 by edition assemblage

Postfach 27 46

D-48014 Münster

info@edition-assemblage.de | www.edition-assemblage.de

Umschlag: Rina Rosentreter

Digitalsatz: Zeilenwert GmbH | zeilenwert.de

Digitalvertrieb: Libreka GmbH | info.libreka.de

ISBN ePub: 978-3-96042-811-4

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

Crazyshit. Zur Notwendigkeit und Aktualität linker Psychiatriekritik Nina U.

Einleitung der Herausgeber_innen Cora Schmechel/Fabian Dion/Kevin Dudek/Mäks* Roßmöller

I. Analysen zur Funktion der psychiatrischen Institution

Inklusiv und repressiv. Zur Herrschaftsförmigkeit der reformierten Psychiatrie Stephan Weigand

Diagnose: Gesellschaftlich unbrauchbar mit Aussicht auf Heilung. Analyse und Kritik der heutigen Psychiatrie in ihrer Parteilichkeit für die herrschenden bürgerlich-kapitalistischen Verhältnisse Sohvi Nurinkurinen/Lukaš Lulu

Psychopathologisierung und Rassismus in Deutschland. Eine feministische Perspektive Esther Mader

»Wenn es denn der Wahrheitsfindung dient …« Zu rechtswidrigen Gründen und Verfahren bei ›psychologischen Gutachten‹ bei Erwerbslosen Anne Allex

II. Kritik an konkreten Diagnosen und Konzepten

Entstehung und Funktion der Diagnose »Abhängigkeitssyndrom« im Kapitalismus aus kritisch-psychologischer Sicht Daniel Sanin

Diagnosen von Gewicht. Innerfamiliäre Folgen der Ermordung meiner als ›lebensunwert‹ diagnostizierten Urgroßmutter Andreas Hechler

Trauma-Konzepte im Spannungsfeld zwischen psychischer Störung und gesellschaftspolitischer Anerkennung Catalina Körner

Zur Ver_rückung von Sichtweisen. Weiblichkeit* und Pathologisierung im Kontext queer-feministischer psychologischer Auseinandersetzungen Fiona Kalkstein/Sera Dittel

»Die Unfähigkeit zum Widerstand wird hier Moral.« Eine feministische Irrfahrt ins Reich der Verhaltenstherapie Christiane Carri und Heidrun Waldschrat

III. Kritik der Psychiatriekritik

Das Trilemma der Depathologisierung Mai-Anh Boger

Der AK Psychiatriekritik – wider die psychiatrische Macht AK Psychiatriekritik

»Nazi, werde schleunigst Arzt. Sonst holt der auch Dich!« Zur Shoahrelativierung in der Antipsychiatrie Kevin Dudek

Kein Ausgang. Zum komplementären Verhältnis von Diagnose und Inklusion Lars Distelhorst

Autor_innen

Endnoten

Crazyshit. Zur Notwendigkeit und Aktualität linker Psychiatriekritik

Nina U.

Gegendiagnose, das bedeutet dem vorherrschenden Diskurs um psychiatrische Diagnosen und Psychiatrie etwas entgegenzusetzen, ihn mitzuprägen, zu ändern. Zu dieser diskursiven Einmischung gehört neben der Prägung einer anderen Sprache, einer Sprache der Verrücktheit, auch die subversive Aneignung der vorherrschenden Sprache. Der Sammelband stellt eine Gegendiagnose. Eine Einschätzung, die differenziert und radikal den Blick auf das richtet, was psychiatrische Diagnosen verschleiern, nämlich die gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Die Kritik an psychiatrischen Diagnosen bildet sowohl den Ausgangspunkt für eine grundlegende Kritik an der Institution Psychiatrie als auch an sozialpsychiatrischen ambulanten Strukturen. Dies ist hochaktuell, denn jedes Jahr kommen immer mehr Menschen mit dem psychiatrischen System in Berührung. Dieser Kontakt ist häufig von Gewalt geprägt, so steigt zum Beispiel die Zahl der Zwangseinweisungen seit Jahren kontinuierlich an. Mit dem Erscheinen des DSM-V als neue Ausgabe eines der einflussreichsten Diagnosemanuale wurden viele Diagnosen insofern ausgeweitet, als sie nun sehr viel schneller als bisher vergeben werden können. Dafür wurden die Kriterien, welche erfüllt werden müssen, um bestimmte Diagnosen vergeben zu können, in vielen Fällen herabgesetzt. Mit der Kritik daran ist Diagnosenkritik im weitesten Sinne auch in der Tagespresse angekommen. Doch die Diskussion ist von psychiatrischen Sichtweisen geprägt und macht einen Bogen um grundlegende kritische Fragen. Die Beiträge im Sammelband setzen genau hier an und stellen eine Gegendiagnose, indem sie die grundlegenden Wahrheitsannahmen der Psychiatrie hinterfragen und deren gesellschaftliche Verortung offenlegen. Die Diagnosenkritik, welche hier geübt wird, ist eine Kritik an der psychiatrischen Sprache, an Praxen der Einordnung von Menschen in psychiatrische Schubladen und sie ist Teil einer grundlegenden Kritik am psychiatrischen System. Um die Grundlagen dieser Kritik zu begreifen, ist es zunächst wichtig zu betrachten, was psychiatrische Diagnosen sind und von welcher formalen Grundlage aus sie wirken. Diagnosen sind zunächst Klassifikationseinheiten. Sie sind Kategorien, die festlegen, welches Verhalten und Erleben als gestört und damit psychisch krank gilt. Die diagnostische Praxis ist eine Praxis der Normierung und sie hat weitreichende reale Konsequenzen, die von der Finanzierung psychiatrischer Leistungen über Stigmatisierungserfahrungen bis hin zu Zwangspsychiatrisierungen reichen.

Zunächst zeigt sich die Wirkmächtigkeit psychiatrischer Diagnosen auf der trockenen Ebene von Gesetzen, also durch ihre gesetzliche Verankerung. Wenn Menschen in der BRD in psychischen Krisen_Zuständen1 mit dem Gesundheitssystem und im Speziellen mit dem sozialpsychiatrischen System in Berührung kommen, also Leistungen aus dem psychosozialen Versorgungssystem beziehen, sind Diagnosen die Voraussetzung für eine Finanzierung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur dann die Behandlungskosten, wenn von professioneller Seite psychiatrische Diagnosen vergeben werden. Dies bedeutet: psychologische und ärztliche Psychotherapeut_innen sowie Psychiater_innen weisen Personen psychiatrische Kategorien sprich Diagnosen zu. Im fünften Teil des Sozialgesetzbuches wird in §295 die »Abrechnung ärztlicher Leistungen« geregelt (vgl. Bundesministerium der Justiz 1988). Die Vergabe von Diagnosen entsprechend des Diagnosenkatalogs ICD-10 wird darin als verpflichtend für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen sowie für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen festgelegt. Es fällt auf, dass in der gesetzlichen Grundlage nicht im Besonderen auf psychiatrische Diagnosen eingegangen wird. Körperliche Krankheiten wie auch psychische Krisen_Zustände werden hier gemeinsam abgehandelt. Dies hat seine Verankerung im 1998 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz, in welchem psychische Krisen_Zustände in ihrer Einordnung entsprechend den diagnostischen Kategorien des ICD-Klassifikationssystems als »Störungen mit Krankheitswert« gefasst werden (vgl. Bundesministerium der Justiz 1998). Angesichts eines Systems, in welchem Nicht-Funktionieren nur dann legitim ist, wenn Personen als krank gelten, scheint dies in sich logisch. Aber das bedeutet nicht, dass dieses System richtig und hinzunehmen ist. Die Sprache psychiatrischer Diagnosen ist eine medizinische und die Medizin beschäftigt sich vornehmlich mit dem isolierten Körper, nicht mit der Gesellschaft. Hierdurch werden vermeintliche Fakten geschaffen, welche weitreichend und wirkmächtig sind und Vorstellungen sowie Diskurse bestimmen: psychische Krisen_Zustände sind so Sache der Medizin und damit der Heilkunde. Darin steckt zum einen die grundlegende Annahme der Notwendigkeit einer Änderung dieser Zustände durch Behandlung von außen, zum anderen eine Versperrung des Blicks auf die gesellschaftliche Eingebundenheit dieser Krisen_Zustände. Diese Verschleierung der Gesellschaftlichkeit psychischer Krisen_Zustände findet außerdem auf der Ebene der konkreten Formulierung diagnostischer Kategorien statt. Moderne Diagnosekataloge sind deskriptiv2 formuliert. Es werden detaillierte, beschreibende Symptomlisten formuliert, wobei eine festgelegte Anzahl der Symptome erfüllt sein müssen, um die jeweilige Diagnose vergeben zu können. Dadurch entfallen formal ätiologische Annahmen,3 also Annahmen bezüglich der Ursachen. Jedoch wird durch die kategoriale Formulierung und dem Fokus auf die dekontextualisierte Person das Individuum die einzig verfügbare Einheit für Zuschreibungen bezüglich der Ursachen von psychischen Krisen_Zuständen. Individuelle biografische Bezüge spielen keine Rolle und auch verschiedene gesellschaftliche Diskriminierungserfahrungen wie Sexismus- und/oder Rassismuserfahrungen finden keine Beachtung. Was als alleiniger Referenzpunkt bleibt, ist der Körper. Es entsteht der Anschein, als würden psychische Krisen_Zustände gleich Infektionskrankheiten ausbrechen. Psychische Symptome seien Ausdruck einer körperlichen Krankheit, einer Krankheit des Gehirns, und könnten mit diagnostischen Mitteln bloßgelegt werden. Damit wird ein Bild klar abgrenzbarer psychischer Krankheiten/Krankheitsbilder geschaffen. Dies verleugnet jedoch den Konstruktcharakter psychiatrischer Diagnosen. Denn psychiatrische Diagnosen sind Konstrukte, Festlegungen, die keine raum-zeitliche Stabilität aufweisen und auch auf die jeweils kategorisierten Personen nur mehr oder weniger passen und niemals deren gesamtes Erleben erfassen. Auch wenn dieser Konstruktcharakter in der psychiatrischen Literatur teils eingeräumt wird (vgl. Hoff 2005), die Formulierung und der Aufbau diagnostischer Manuale sprechen eine andere Sprache und wirken in die sozialpsychiatrische Praxis sowie in den Alltagsdiskurs hinein. Infolgedessen wird beispielsweise von den »Depressiven« gesprochen, wie von einer scheinbar einheitlichen Personengruppe. Personen werden in ihrer Gesamtheit einer Kategorie zugeordnet, scheinen in ihrem Sein in der jeweiligen Schublade aufzugehen, Hintergründe und Kontext werden abgeschnitten, unsichtbar.

Eine linke Perspektive, die Gesellschaft und damit Kapitalismus, Sexismus, Rassismus und andere gesellschaftliche Machtverhältnisse verändern möchte, kann mit der Wirkmacht psychiatrischer Diagnosen, deren Eindringen in die Alltagssprache und der Referenz auf den Körper als ursächliche Einheit für psychische Krisen_Zustände nicht einverstanden sein. Linke Kritik an psychiatrischen Diagnosen muss neben dem Aufdecken der grundsätzlichen Gesellschaftlichkeit psychischer Krisen_Zustände weitere Bezüge aufzeigen. Diagnostische Kategorien als Konstrukte enthalten gesellschaftliche Normen und sind in ihrer Formulierung sowie Vergabepraxis auch Ausdruck von Machtverhältnissen. Diagnosen wie beispielsweise die der »Geschlechtsidentitätsstörung«4 reproduzieren und naturalisieren die bestehende binäre Geschlechterlogik und sind aus einer linken, emanzipatorischen Perspektive nicht hinnehmbar. Das psychiatrische System in der BRD wie auch in den USA ist weiß und männlich dominiert. Autor_innen aus dem US-amerikanischen Raum kritisieren den Rassismus in der diagnostischen Praxis. Beispielsweise werden schwarze und weiße US-Amerikaner_innen häufig sehr unterschiedlich diagnostiziert. Schwarze männlich sozialisierte Personen bekommen zum Beispiel sehr viel häufiger die Diagnose Schizophrenie zugewiesen (vgl. Whaley 1998, Williams/ Neighbors/Jackson 2003), welche gesellschaftlich in besonderem Ausmaß Stigmatisierungen nach sich zieht und im Sprachgebrauch fast synonym mit Bedrohlichkeit gesetzt wird (vgl. Finzen/Benz/Hoffmann-Richter 2001). All diese Kritikpunkte sind seit Jahren bekannt und die Tatsache, wie wenig Öffentlichkeit es für diese Themen gibt, spricht Bände.

Mit dem Erscheinen des DSM-V im Mai 2013 brach nun eine Welle der Kritik los, die sowohl in psychiatrischer Literatur als auch der Tagespresse weite Kreise zog. Diagnosenkritik war plötzlich mainstream und wurde von bekannten Psychiater_innen wie Allen Frances, bekannt durch seine Mitarbeit an der Vorgängerversion des DSM-V, angeführt. Die Debatten ziehen sich bis heute hin und werden zwischen psychiatrischen und psychiatriekritischen Kritiker_innen vehement geführt (vgl. West 2014, Frances 2014). Das DSM-V ist neben dem ICD das meistverwendete Diagnosemanual für Praxis und Wissenschaft. Es wird von der Amerikanischen Gesellschaft für Psychiatrie herausgegeben und beeinflusst auch die Weiterentwicklung des ICD-Manuals, welches stets einige Jahre nach dem DSM in neuer Fassung erscheint. Um eine Diagnose vergeben zu können, muss jeweils eine bestimmte Mindestanzahl von Symptomen einer die »Störung« beschreibenden Symptomliste als erfüllt angesehen werden. Im neuen DSM sind nun bei vielen Diagnosen diese Kriterien herabgesetzt worden. Diese Diagnosen können nun also sehr viel schneller vergeben werden. Beispielsweise ist bei der Diagnose ADHS5 das Erstmanifestationsalter, also das Alter bis zu welchem die Symptome erstmals aufgetreten sein müssen, um die Diagnose vergeben zu können, von sieben auf zwölf Jahre heraufgesetzt. Ähnlich verhält es sich bei der Diagnose der Major Depression, also einer depressiven Episode. Dass nun bereits zwei Wochen nach dem Tod einer nahestehenden Person Trauer als Depression eingestuft werden kann, hat zu einem Aufschrei auch in der psychiatrischen Presse geführt. Dieses ist wohl das prominenteste Beispiel, aber auch an der Einführung neuer Diagnosen wie der Disruptive Mood Dysregulation Disorder, welche Wutausbrüche bei Kindern als Störung klassifiziert, wird Kritik geübt. Die psychiatrische Kritik stört sich am Aufweichen der Diagnosekriterien und warnt vor einer »Diagnose-Epidemie« (vgl. Bühring 2013). »Belastungen und Lebenskrisen« würden zu »psychischen Erkrankungen« (vgl. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde 2013) erklärt, was wissenschaftlich nicht fundiert sei. Psychiatrische Diagnosen als Krankheitskategorien seien Ausdruck eines medizinischen Versorgungsbedarfs. Da Krankheiten stets mit Störungen von Organfunktionen einhergehen würden, sei diese Ausweitung nicht haltbar. Dies ignoriert völlig, dass auch andere psychiatrische Diagnosekategorien nicht biologisch ursächlich fundiert sind. Die psychiatrische Kritik am DSM-V bezieht sich somit auf die Verwischung der Grenze zwischen angenommenen richtigen Kranken und eigentlich Gesunden. Was psychiatrische Kreise stört, ist das indirekte Eingestehen des pragmatischen Charakters psychiatrischer Kategorien im DSM-V. Das erklärte Ziel der Forschungen im Rahmen der Herausgabe des DSM, biologische Ursachen psychischer Krisen_Zustände zu belegen, ist gescheitert. Mit der Ausweitung der Diagnosekategorien wird quasi eingeräumt, dass diagnostische Kategorien als Grundlage für eine Kostenerstattung und Krankschreibung dienen und nicht als Krankheitskategorien im Sinne körperlicher Krankheiten verstanden werden können. Der Aufschrei in psychiatrischen Kreisen kann auch als Angst einer Zunft gedeutet werden, deren Legitimation auf der Annahme natürlich gegebener Krankheiten und ihres krankheitsspezifischen Wissens um diese basiert.

Wenn im DSM-V Trauer nach 2 Wochen als krank eingeordnet werden kann, wird die distinkte Trennung zwischen krank und gesund ad absurdum geführt. Es ist logisch, dass eine psychiatrische Perspektive, deren Ziel ja in der Schärfung dieser Trennung liegt, dies kritisiert. Auch aus linker Perspektive ist die Ausweitung diagnostischer Kategorien kritisch zu sehen. Diese verschärft den Eindruck, immer mehr Menschen seien psychisch »krank«, anstatt gesellschaftliche Verhältnisse in den Fokus zu rücken. Linke Kritik darf natürlich nicht übersehen, dass es bei vielen Menschen einen realen Bedarf an Unterstützung gibt. Sie muss jedoch Fragen danach stellen, wie diese Unterstützungsgewährung gesellschaftlich begründet wird, warum professionelles Wissen im Gegensatz zu Erfahrungswissen als legitim gilt und welche gesellschaftlichen Missstände durch psychiatrische Praxen verschleiert werden. Es gilt einen emanzipatorischen Umgang mit psychischen Krisen_Zuständen und Alternativen der Unterstützung aufzuzeigen und zu schaffen.

Der vorliegende Sammelband trägt dazu einen wichtigen Teil bei, indem die Sprachlosigkeit durch ein Sprechen ersetzt wird, welches nicht die bestehenden Machtverhältnisse und Wahrheitsannahmen reproduziert und damit weiterträgt. Die Beiträge des Sammelbandes benennen klar den Konstruktcharakter psychiatrischer Diagnosen sowie die gesellschaftliche Kontextualität psychischer Krisen_Zustände. Sie zeigen alternative Ideen zum Umgang mit psychischen Krisen_Zuständen, hinterfragen aber auch die Annahme, diese seien in jedem Fall behandlungswürdig. Sie fordern einen Raum für Verrücktheit ein und betonen die Wichtigkeit einer grundsätzlichen Existenzberechtigung dieser. Die Herausforderung, welche es darstellt eine Gegenposition zum herrschenden Diskurs zu entwickeln, wird in diesem Sammelband angenommen. Die fundierten und kreativen Beiträge zeigen die Bandbreite aktueller linker Psychiatriekritik und schaffen es so die Wichtigkeit dieser zu belegen.

Quellenverzeichnis

American Psychiatric Association 2014: DSM: History of the Manual. URL: http://www.psychiatry.org/practice/dsm/dsm-history-of-the-manual (Zugriff am 10.04.2015).

Bundesministerium der Justiz 1988: SGB V. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__295.html (Zugriff am 10.04.2015).

Bundesministerium der Justiz 1998: PsychThG. URL: http://www.gesetze-im-inter-net.de/psychthg/ (Zugriff am 10.04.2015).

Bühring, Petra 2013: Psychische Erkrankungen: BPtK kritisiert Aufweichen der Diagnosekriterien im neuen DSM-V. In: Deutsches Ärzteblatt. URL: http://www.aerzteblatt.de/ar-chiv/140879/Psychische-Erkrankungen-BPtK-kritisiert-Aufweichen-der-Diagnosekriterien-im-neuen-DSM-V (Zugriff am 10.04.2015).

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde 2013: Wann wird seelisches Leiden zur Krankheit? Zur Diskussion um das angekündigte Diagnosesystem DSM-V. URL: http://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/download/pdf/stellungnahmen/2013/DG-PPN-Stellungnahme_DSM-5_Final.pdf (Zugriff am 10.04.2015).

Finzen, Asmus/Benz, Dominik/Hoffmann-Richter, Ulrike 2001: Die Schizophrenie im »Spiegel« – oder ist der Krankheitsbegriff der Schizophrenie noch zu halten? In: Psychiatrische Praxis 28(8), S. 365-367.

Frances, Allen 2014: Finding a Middle Ground Between Psychiatry and Anti-Psychiatry. In: Huffington Post. URL: http://www.huffingtonpost.com/allen-frances/finding-a-middle-ground-between-psychiatry-and-anti-psychiatry_b_6010890.html (Zugriff am 10.04.2015).

Hoff, P[…] 2005: Psychiatric diagnosis today – necessary tool or stigmatisation? In: Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie 156, S. 4-12.

West, Corinna 2014: Allen Frances – Civil War or Propaganda Battle? URL: http://www.madinamerica.com/2014/10/allen-frances-civil-war-propaganda-battle/ (Zugriff am 10.04.2015).

Whaley, Arthur L. 1998: Cross-Cultural Persepective on Paranoia: A Focus on the Black American Experience. In: Psychiatric Quarterly 69(4), S. 325-343.

Williams, David R./Neighbors, Harold W./Jackson, James S. 2003: Racial/ ethnic discrimination and health: findings from community studies. In: Am J Public Health 93(2), S. 200-208. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC1447717/ (Zugriff am 10.04.2015).

Einleitung der Herausgeber_innen

Cora Schmechel/Fabian Dion/Kevin Dudek/Mäks* Roßmöller

Psychiatriekritik scheint heutzutage, wie Nina U. in ihrem Vorwort schreibt, wieder en vogue und selbst im bürgerlichen Mainstream angekommen zu sein. Die »Diskussion«, konstatiert sie, »ist [jedoch] von psychiatrischen Sichtweisen geprägt und macht einen Bogen um grundlegende kritische Fragen.« Denn die Kritik von Allen Frances & Co. reibt sich lediglich an den aktuell in den DSM-Katalog aufgenommenen Diagnosen und den Interessen der Pharma-Industrie – vermissen lässt sie eine grundsätzliche Gesellschaftskritik, wie sie noch die Alte und Neue Antipsychiatrie enthält.

Auch im linksradikalen Kanon hat die Kritik an der Institution Psychiatrie in den vergangenen Jahrzehnten ihren Platz eingebüßt, was sich nicht zuletzt im linken Alltag anhand von Verweisen auf die Notwendigkeit professioneller Hilfe in Krisensituationen oder von einer Sanktionierung befremdlicher Verhaltensweisen als ›psycho‹ oder ›krank‹ bemerken lässt. Weil Teile der damaligen antipsychiatrischen Forderungen seit den 1970er Jahren im Zuge der Reformierung der psychiatrischen Verwahranstalten in niedrigschwelligere Formen wie die Sozialpsychiatrie als umgesetzt erscheinen, kommt eine heutige Kritik wie aus der Zeit gefallen daher.

Nichtsdestotrotz ist weiterhin richtig, dass eine antipsychiatrische Kritik nicht allein bei der Einweisung in die Psychiatrie stehen bleiben darf und stärkeres Gewicht auf die den Diagnosen zu Grunde liegenden Konzepte von Normalität und psychischer Gesundheit legen muss. Sollte sich daher eine anti-psychiatrische Kritik nicht ebenso als kritisch gegenüber der Disziplin der Psychologie verstehen? Wie müsste eine Kritik an Psychologie und Psychiatrie beschaffen sein, die an die Wurzel geht und nicht in die Falle der Alten Antipsychiatrie tappt; die also weder die Betroffenen als revolutionäre Subjekte stilisiert und deren konkretes Leiden negiert noch in starre Gut_Böse/Täter_Opfer-Schemata verfällt, welche der Realität selten gerecht werden und Betroffene schnell paternalistisch in die Unmündigkeit delegieren? Kann überhaupt von der Gruppe der Betroffenen gesprochen werden, oder reproduziert dies nicht altbekannte, weiße Androzentrismen und verdeckt die Verwobenheit psychiatrisch-psychologischer Konzepte mit dem gegebenen Herrschaftsstrukturen? Dies waren einige der Fragen, welche uns dazu veranlassten, im Frühjahr 2013 dieses Projekt ins Leben zu rufen.

Ausgehend von diesen Fragen soll der vorliegende Sammelband zum einen – und in Abgrenzung zum bürgerlichen Mainstreamdiskurs à la Allen Frances – eine grundsätzliche Kritik an psychiatrischen Diagnosen aktualisieren, die nicht erst die derzeitigen Auswüchse in Form der Neuauflage des DSM als kritikwürdig begreift, und die gesellschaftlichen Voraussetzungen psychiatrischer Diagnosen adäquat hinterfragen. Zum anderen soll er für ein Thema sensibilisieren, das von der linken Gesellschaftskritik in der jüngeren Vergangenheit aus dem Blick geraten ist, gleichsam aber auch die psychiatriekritische Bewegung einer Kritik unterziehen.

Gezielt gesucht haben wir unter anderem nach Beiträgen, welche sich mit dem Rassismus im psychiatrisch-psychologischen System befassen, einem Aspekt, den sowohl die klassische wie auch die kritische feministische Psychiatriekritik zumeist übersehen. Auch für uns war es schwierig hierzu Beiträge zu erhalten, weshalb wir (potentielle) Autor_innen zu diesem Thema besonders ermutigen möchten, sich bezüglich der von einigen von uns geplanten Buchreihe Get well soon. Reihe zu Psycho_Gesundheitspolitik im Kapitalismus gern bei uns zu melden. Denn der vorliegende Band soll der Auftakt einer Verlagsreihe sein: Im Laufe der Arbeit entstand die Idee, eine kontinuierliche Reihe zum Thema im Programm der edition assemblage zu etablieren, um es nicht bei einem einmaligen Input zu belassen, sondern ein stetiges Forum zur Weiterentwicklung der Debatte zu etablieren.

Aufbau dieses Bandes

Durch die gemeinsame bewegungspolitische Zusammenarbeit in der Vergangenheit in losem Kontakt miteinander stehend, haben wir uns nach und nach als Herausgeber_innengruppe zusammengefunden. Während der Arbeit hat sich dann herauskristallisiert, dass wir über eine ähnliche Stoßrichtung der institutionellen und disziplinären Kritik hinaus inhaltlich keine gemeinsame programmatische Linie vertreten. Dieser Pluralismus, den wir innerhalb unserer Herausgeber_innengruppe repräsentieren, hat sich nicht zuletzt in der Auswahl der hier veröffentlichten Beiträge niedergeschlagen und dazu geführt, dass die gewählten Ansätze und politischen Konsequenzen der Beiträge teils im Widerspruch zueinander stehen. Was der Band damit zumindest in seiner Gesamtheit abzubilden vermag, ist ein Schlaglicht auf den Stand der derzeitigen linksradikalen antipsychiatrischen Theoriebildung zu werfen.

Dieses Mosaik in thematische Blöcke einzuteilen, ist uns deshalb nicht leicht gefallen und stellt für uns einen Akt der Pauschalisierung dar, der zwar publikationstechnisch notwendig ist, jedoch oft der Spannweite der Beiträge nicht in Gänze gerecht wird. Wir haben uns schließlich für eine Dreiteilung entschieden, welche die Beiträge danach sortiert, wogegen sich die jeweilige Kritik primär richtet: (I.) gegen die Institution und Disziplin Psychiatrie und Psychologie und deren gesamtgesellschaftliche Funktion, (II.) gegen konkrete Diagnosen, Konzepte und Praxisformen sowie (III.) gegen die Psychiatrie- und Psychologiekritik als solche.

Den Auftakt im ersten Block der Analysen zur Funktion der psychiatrischen Institution bildet Stephan Weigands Aufsatz »Inklusiv und repressiv. Zur Herrschaftsförmigkeit der reformierten Psychiatrie«. Er macht darin eine empirisch orientierte Bestandsaufnahme der heutigen psychiatrischen Versorgungsstruktur und stellt sie in den Kontext der dafür verantwortlichen bundesrepublikanischen Psychiatriereform der 1970er Jahre. Hierbei arbeitet er die Unterschiede zur vor der Reform existierenden Anstaltspsychiatrie heraus und geht besonders auf den flexibilisierten, an die neoliberale Gesellschaft angepassten Herrschaftscharakter der heutigen Psychiatrie ein. Vor diesem Hintergrund erklärt sich schließlich auch das Paradox, warum das alte Anstaltssystem zwar abgeschafft wurde, die heutigen Einrichtungen jedoch zahlenmäßig dominieren, oder warum trotz Inklusion die Zahl der Zwangseinweisungen kontinuierlich ansteigt.

In »Diagnose: Gesellschaftlich unbrauchbar mit Aussicht auf Heilung« entwickeln Sohvi Nurinkurinen und Lukaš Lulu – wie ihr Untertitel anzeigt – eine »Analyse und Kritik der heutigen Psychiatrie in ihrer Parteilichkeit für die herrschenden bürgerlich-kapitalistischen Verhältnisse«. Dafür erläutern sie, wie die im DSM oder in der ICD gelisteten psychiatrischen Diagnosen grundsätzlich zustande kommen, kritisieren sie, auf welchen theoretischen Annahmen die zwei am weitesten verbreiteten Behandlungsmethoden der Pharmako- und Verhaltenstherapie fußen, und verwerfen sie die Vorstellung von Lohnarbeit als Garantin eines glücklichen und psychisch gesunden Lebens. Welches staatliche Interesse in der Wiederherstellung dieser Form von ›Gesundheit‹ steckt, zeigen die Autor_innen im letzten Teil ihres Beitrags.

Esther Mader gibt in »Psychopathologisierung und Rassismus in Deutschland. Eine feministische Perspektive« einen Überblick über die historische und funktionale Verwobenheit der psychiatrischen Disziplin mit Kolonialismus und Rassismus und wirft einen rassismus-kritischen Blick auf die aktuelle Versorgungslandschaft in Deutschland. Sie plädiert dafür, sich kritisch mit der Dominanz des weißen Diagnosesystems in Forschung und Praxis auseinanderzusetzen und verschiedene, auf Rassismus basierende Diskriminierungserfahrungen anzuerkennen, wie das abschließende Interview mit zwei Women of Color verdeutlicht, die von ihren beruflichen Erfahrungen in der psychosozialen Beratung berichten.

Dass die Diskussionen um das DSM in viele Bereiche der Gesellschaft hineinreichen und nicht ohne Wirkungen bleiben, veranschaulicht Anne Allex ´ Beitrag »›Wenn es denn der Wahrheitsfindung dient …‹ Zu rechtswidrigen Gründen und Verfahren bei ›psychologischen Gutachten‹ bei Erwerbslosen«. Der juristisch informierte Text beschreibt anhand von Fallbeispielen die seit einigen Jahren übliche Praxis von Jobcentern, die Erwerbslosigkeit von ALG II-Bezieher_innen mittels psychologischer Gutachten feststellen zu lassen. Die Autorin macht deutlich, dass es sich hierbei um ein stigmatisierendes Instrument handelt, das nicht zuletzt das widerständige Verhalten von Erwerbslosen pathologisiert, und gibt praktische Ratschläge zur Selbsthilfe.

Der zweite Block zur Kritik an konkreten Diagnosen und Konzepten wird eröffnet von Daniel Sanins Analyse der »Entstehung und Funktion der Diagnose ›Abhängigkeitssyndrom‹ im Kapitalismus aus kritisch-psychologischer Sicht«, in der er den ›Sucht‹-Diskurs historisch entlang der Entstehung der kapitalistischen Moderne nachvollzieht und verdeutlicht, dass die Diagnose – eingespannt in ein Dispositiv der Selbst- und Fremdkontrolle – heutzutage auf alle Verhaltensweisen ausgedehnt werden kann und damit potentiell über allen Menschen schwebt. Angesichts einer rigiden staatlichen Drogenpolitik wäre ein sachlicherer Umgang mit ›Sucht‹ nötig, weil diese nur innerhalb ihres gesellschaftlichen Kontextes verstanden werden kann.

Welche persönliche und gesellschaftliche Dimension die nationalsozialistische Vernichtung psychiatrisierter Menschen noch heute hat, beschreibt Andreas Hechler in seinem Beitrag »Diagnosen von Gewicht. Innerfamiliäre Folgen der Ermordung meiner als ›lebensunwert‹ diagnostizierten Urgroßmutter«, in dem er einen Einblick in die Krankengeschichte seiner im Zuge der ›Aktion T4‹ in Hadamar getöteten Urgroßmutter gewährt und den (für bundesdeutsche Verhältnisse eher untypischen) Umgang mit ihrer Ermordung innerhalb seiner Familie rekonstruiert. Er zieht eine Linie von den Spuren des Gestern zum Heute und erklärt, dass das Tabuisieren der NS-›Euthanasie‹-Opfer im engen Zusammenhang mit einem gesamtgesellschaftlichen Ableismus steht, diskutiert Gründe, die die Identifizierung mit dieser Opfergruppe erschweren, und plädiert für Empathie mit den Opfern und ein Engagement gegen Ableismus heutzutage.

In »Trauma-Konzepte im Spannungsfeld zwischen psychischer Störung und gesellschaftspolitischer Anerkennung« stellt Catalina Körner »Einige Gedanken zur Problematik von ›Opferschaft‹ am Beispiel des Diskurses um ›Kollektive Deutsche Kriegstraumata‹« an. Sie verfolgt dabei die Entstehung der Diagnose der ›Posttraumatischen Belastungsstörung‹, die erst im Zuge der Rückkehr von US-amerikanischen Vietnamkriegssoldaten im DSM anerkannt wurde, und diskutiert sie im aktuellen Kontext der geschichtsrevisionistischen Umdeutung der deutschen Kriegsschuld. Nicht allein an diesem Beispiel wird deutlich, dass eine individualisierte Sicht auf den Umgang mit erlebter Gewalt, wie sie im DSM stattfindet, die Täterschaft und gesellschaftlichen Machtverhältnisse notwendig unwidersprochen lässt.

Fiona Kalkstein und Sera Dittel kritisieren in ihrem Aufsatz »Zur Ver_rückung von Sichtweisen: Weiblichkeit* und Pathologisierung im Kontext queer-feministischer psychologischer Auseinandersetzungen« die immanenten Hetero-und Cis-Sexismen und Weiblichkeitsabwertungen in der psychologischen Theorie und Praxis, diskutieren Klassiker_innen der feministischen Psychiatriekritik und machen Ansätze aus der Kritischen und aus der feministischen Psychologie produktiv. Ausgehend von der klassischen Frauentherapie argumentieren sie für die Integration queerfeministischer Ansätze in der Psychotherapie, um den gesellschaftlichen Machtverhältnissen, die vom DSM ausgeblendet werden, Rechnung zu tragen.

In »›Die Unfähigkeit zum Widerstand wird hier Moral.‹ Eine feministische Irrfahrt ins Reich der Verhaltenstherapie« überführen Christiane Carri und Heidrun Waldschrat die verhaltenstherapeutischen Strategien zur Behandlung einer ›Borderline-Persönlichkeitsstörung‹ der Parteilichkeit für die herrschenden Verhältnisse, indem sie potentielle Therapieerlebnisse mit den Ansprüchen psychologischer und philosophischer Theorien konfrontieren. Thematisiert werden dabei unter anderem ein unhinterfragtes Therapeut_in-Patient_in-Verhältnis, die Pathologisierung von Homosexualität, die Psychologisierung abweichenden Verhaltens und der Sexismus innerhalb des therapeutischen Settings.

Im letzten Block, der unter dem Titel Kritik der Psychiatriekritik läuft, üben die Autor_innen eine konstruktive Kritik an der bestehenden Psychiatriekritik.

Im eröffnenden Aufsatz »Das Trilemma der Depathologisierung« arbeitet Mai-Anh Boger die je eigenen Widersprüche heraus, mit denen eine Bewegung wie die antipsychiatrische grundsätzlich konfrontiert ist, will sie den herrschaftlichen Diskurs überwinden. Sie liefert dabei ein tieferes Verständnis dafür, wie eine Kritik des pathologisierenden Diskurses aussehen kann, die das reale Leid der Menschen nicht verleugnet oder deren Wunsch nach Teilhabe an einem bürgerlichen Leben rundweg ablehnt.

Eine Dokumentation der politischen Arbeit des Berliner AK Psychiatriekritik namens »Der AK Psychiatriekritik – wider die psychiatrische Macht« gibt in ihrem Hauptteil einen Einblick in die internen Debatten der Gruppe zur Frage der Betroffenheit. Dabei geht es um Möglichkeiten und Grenzen eines erweiterten Begriffs von Betroffenheit, der die Inanspruchnahme psychologisch-psychiatrischer Hilfsangebote weder moralisch kritisiert noch deren institutionelle Zwänge verharmlost. Welche Konsequenzen ein erweiterter Betroffenheits-Begriff für die Arbeit als politische Gruppe aber auch für den Umgang mit Krisensituationen innerhalb der linksradikalen Szene nach sich zieht, ist ebenfalls Gegenstand der hier abgebildeten Diskussion.

Dass sich die antipsychiatrische Bewegung nicht selten antisemitischer und shoahrelativierender Argumentationsmuster bedient, dokumentiert der daran anschließende Beitrag »›Nazi, werde schleunigst Arzt. Sonst holt der auch Dich!‹ Zur Shoarelativierung in der Antipsychiatrie« von Kevin Dudek. Sowohl auf basisaktivistischer als auch auf politisch hochrangiger Ebene trifft man innerhalb der Antipsychiatrie auf Verschwörungstheorien, wonach die Psychiatrie für die nationalsozialistische Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden verantwortlich sei, auf Kontinuitätsbehauptungen, Gleichsetzungen oder Vergleiche mit der Hexenverfolgung. Statt die Ursachen für die Zumutungen der Psychiatrie im NS zu suchen und damit eine besondere Form des Geschichtsrevisionismus zu betreiben, plädiert der Autor für eine Analyse, die – eingedenk der nationalsozialistischen Massenvernichtung – das Heute fokussiert.

Den Abschluss bildet Lars Distelhorst, der in seinem Beitrag »Kein Ausgang. Zum komplementären Verhältnis von Diagnose und Inklusion« die Konzepte von Inklusion und Pathologisierung hinterfragt und mit dem poststrukturalistischen – und in diesem Fall auch bürgerlichen – Vor-Urteil aufräumt, dass die Menschen durch das neue DSM einfach nur stärker als bisher ausgegrenzt würden. Stattdessen kann er unter Einbeziehung der postfordistischen Produktionsbedingungen aufzeigen, wie Inklusion und Pathologisierung Hand in Hand gehen und die Menschen für die veränderten ökonomischen Anforderungen nutzbar machen: Die Pathologisierung, indem sie die Schwelle des ›Krankhaften‹ heruntersetzt und entdramatisiert; die Inklusion, indem sie an das frühzeitig entdeckte ›Krankhafte‹ andockt und es in die Produktion einspeist.

Danksagung

Wir möchten uns an dieser Stelle sowohl bei allen siebzehn Autor_innen als auch bei allen Lektor_innen – darunter Mo Winter, Christian Küpper, Rosch, Conni* Krämer, Anne Roth, Catalina Körner und Lukas Engelmann – für die kollegiale Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken! Besonderer Dank gebührt außerdem allen solidarischen Kritiker_innen und (anonymen) Begleiter_innen des Projekts, die uns entweder von Anfang an oder zu bestimmten Zeitpunkten in ideeller, handwerklicher oder finanzieller Hinsicht unterstützt haben – darunter Ulrike Klöppel, Kristin Witte, Chris ›Brudi‹ Kurbjuhn, Sebastian Friedrich, Rina Rosentreter, ABqueer e.V. und die Berliner Asten. Ohne den anfänglichen Zuspruch und die kontinuierliche Unterstützung von Willi Bischof und den Mitarbeiter_innen des Verlags edition assemblage wäre dieser Band nicht zu Stande gekommen. Nicht zuletzt freuen wir uns über Anregungen und Kritik zum Buch sowie Interesse für die geplante Buchreihe und hoffen auf eine konstruktive und stetige Weiterentwicklung der Debatte(n), die voranzutreiben unser Wunsch war.

Kontakt: getwellsoon@riseup.net

Berlin, April 2015

I. Analysen zur Funktion der psychiatrischen Institution

Inklusiv und repressiv. Zur Herrschaftsförmigkeit der reformierten Psychiatrie

Stephan Weigand

Die einst deutlich hörbare Stimme der Antipsychiatrie ist weitgehend verstummt. Die Psychiatrie hat sich in der Mitte der Gesellschaft etabliert. Immer mehr Menschen befinden sich in psychiatrischer Behandlung. Auch in der linken Szene wird schnell dazu geraten, sich in Krisen ›professionelle Hilfe‹ zu suchen oder sich ›freiwillig‹ in eine Klinik zu begeben. Welche Veränderungen seit der Psychiatriereform stattgefunden haben und wie das psychiatrische System heute aussieht, soll in meinem Beitrag beleuchtet werden. Wie erklärt sich etwa, dass die Psychiatriereform zwar die Anstalten verkleinert hat, die Gesamtzahl der psychiatrischen Institutionen aber stark angewachsen ist? Wie ist es zu verstehen, dass die modernisierte Psychiatrie einerseits auf Inklusion und Partizipation setzt, andererseits die Zahl der erzwungenen Einweisungen seit Jahren ansteigt? Und kann diese janusköpfige Psychiatrie im Zusammenhang mit der postfordistischen Wandlung des Kapitalismus verstanden werden? Im ersten Teil des Beitrags skizziere ich die Dimensionen der heutigen Psychiatrie, indem ich einen Überblick über die zentralen psychiatrischen Sektoren von den stationären Settings über den Wohn- und Arbeitsbereich hin zu den politischen und administrativen Strukturen gebe. Im zweiten Teil des Artikels konfrontiere ich das psychiatrische System mit grundlegenden Kritiken. Dabei unternehme ich den Versuch ältere Analysen der Gemeindepsychiatrie wieder ins Bewusstsein zu bringen und mit einem kapitalismuskritischen Ansatz zu verbinden. Ziel ist es einen Beitrag zum Verständnis der heutigen Psychiatrie in ihren verschiedenen Facetten zu leisten und mögliche Ursachen für die Transformation des psychiatrischen Systems zu beleuchten.

Gegen menschenunwürdige Zustände – von der postnazistischen Anstalt zur Psychiatriereform

Während in westlichen Staaten wie der USA und Großbritannien bereits ab Mitte der 1950er Jahre Reformen des psychiatrischen Systems eingeleitet wurden,1 beanspruchte die Großanstalt mit Hunderten bis Tausenden Insass_innen in der BRD auch weit über das Ende des nationalsozialistischen Vernichtungsprogramms hinaus einen Alleinvertretungsanspruch. Als totale Institution2 konnte sie sozial, geografisch und partiell auch rechtlich außerhalb der zumindest formal demokratisierten deutschen Gesellschaft fortbestehen. Abgeschottet entzog sie sich dem (zivil-)gesellschaftlichen Zugriff und kam vor allem der Aufgabe nach auffällig Gewordene auszusondern, zu verwahren und zu bändigen, weniger aber sie zu therapieren. Die Insass_innen wurden nicht als eigenständige Individuen aufgefasst, als ›Verrückte‹ standen sie jenseits bürgerlicher Subjektivität. Der Einsatz von Zwang und willkürlicher Gewalt seitens des Klinikpersonals bedurfte kaum einer individuellen Begründung, »Erniedrigung, Demütigung und Willkür [waren] die Regel« (Basaglia 1971: 146). Ein Drittel der psychiatrischen Betten war von sogenannten chronisch psychisch Kranken länger als zehn Jahre belegt, ein weiteres Viertel länger als zwei Jahre (vgl. Deutscher Bundestag 1975: 7). Oft war die Psychiatrie für sie der einzige Lebensort, dem noch dazu jeglicher persönlicher Freiraum abging – in Schlafräumen waren häufig mehr als zehn Betten aufgestellt. Innerhalb des Klinikpersonals herrschte eine sehr rigide, arztzentrierte Hierarchie. Neben den Kliniken bestanden noch sogenannte Heime und Anstalten für geistig Behinderte und chronisch psychisch Kranke. Ambulant praktizierten etwa 1.000 niedergelassene Nervenärzt_innen. Erst ab Mitte der 1960er Jahre wurden die Zustände in einzelnen Kliniken skandalisiert und erste psychiatriekritische Positionen in der Öffentlichkeit artikuliert. In der Folge der 68er-Bewegung wurden schließlich bisher weitgehend unhinterfragte Institutionen des Fordismus – Fabrik, Schule, Heim, Kleinfamilie – kritisiert und Gegenmodelle wie Kollektivbetriebe, Kinderläden etc. entwickelt. In diesem Zuge wurden auch die antipsychiatrischen Theorien von u.a. Ronald D. Laing, David Cooper und Michel Foucault vermehrt rezipiert.

Im April 1970 fand in der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf der von Klaus Dörner initiierte Kongress »Rückkehr der psychisch Kranken in die Gesellschaft?« statt, der als Geburtsstunde der sozialpsychiatrischen Bewegung in Deutschland gilt. Der Kongress kam laut Dörner zu einem Zeitpunkt, »an dem die rein antiautoritäre Phase der Studentenbewegung ihrem Ende zuging bzw. überging in ein größeres Fachengagement der Studenten« (Dörner 1972: 83). Im Anschluss an den von der Pharma-Firma Thomae finanzierten, an psychiatrische Professionelle und den akademischen Nachwuchs gerichtete Kongress bildete sich der Mannheimer Kreis, aus dem die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) hervorging. Die häufig von der Studierendenbewegung beeinflussten oder ihr entstammenden Professionellen trafen auf ein politisches Klima, das offen für humanistisch inspirierte Veränderungen war, wie etwa die 1969 verabschiedete Strafrechtsreform anzeigt, in deren Zuge u.a. die Zuchthausstrafe abgeschafft wurde.

Auf Antrag der CDU-Bundestagsfraktion wurde eine Expert_innenkommission eingesetzt, die 1975 den 430-seitigen »Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland« und damit die sogenannte Psychiatrie-Enquête ablieferte. Mitglieder der Enquête-Kommission waren ausschließlich Professionelle, vor allem Psychiater_innen und Vertreter_innen von Landesministerien. Einer der Vordenker_innen der Psychiatriereform, Karl Peter Kisker, sah das wesentliche sozialpsychiatrische Moment darin, »der Möglichkeit menschlichen Verirrens mit der Möglichkeit menschlichen Einspannens [zu begegnen], dem Aussatz mit dem Einsatz« (Kisker 1966/67, zit. n. Hoffmann-Richter 1995: 19). Dieses sozialpsychiatrische Konzept der Integration und Aktivierung wurde mit der Enquête politisch-administrativ ausformuliert, die Enthospitalisierung und Integration in die Kommune erschien als neue Perspektive im Umgang mit den psychiatrisierten Subjekten. Bereits im Zwischenbericht der Kommission wurde konstatiert, »daß eine sehr große Anzahl psychisch Kranker und Behinderter in den stationären Einrichtungen unter elenden, zum Teil als menschenunwürdig zu bezeichnenden Umständen leben müssen« (Deutscher Bundestag 1973: 23). Die Kommission plädierte dafür, die Sonderstellung der Psychiatrie aufzulösen, da

die psychiatrische Krankenversorgung grundsätzlich ein Teil der allgemeinen Medizin ist. Demgemäß muß das System der psychiatrischen Versorgung in das bestehende System der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und -fürsorge integriert werden. Dem seelisch Kranken muß prinzipiell mit dem gleichen Wege wie dem körperlich Kranken optimale Hilfe unter Anwendung aller Möglichkeiten ärztlichen, psychologischen und sozialen Wissens gewährleistet werden (Deutscher Bundestag 1973: 12).

Die Psychiatrie sollte aus dem gesellschaftlichen Off in die Gemeinde getragen werden. Ziel war es, eine ambulante und gemeindenahe Versorgung aufzubauen, um die Nutzer_innen möglichst nicht aus ihrem sozialen Umfeld auszugliedern. Der in der Kommunalverwaltung gebräuchliche, aber auch utopisch-religiös aufgeladene, Begriff der Gemeinde wurde von der Enquête pragmatisch-technizistisch als in ›Standardversorgungsgebiete‹ aufgeteilter ›Versorgungsraum‹ ausbuchstabiert (vgl. Zurek 1991: 236ff.). Konkrete Forderungen waren dementsprechend die bundesweite Installation einheitlicher Planungsregionen für die psychiatrische Versorgung, die Verkleinerung und Umstrukturierung der großen psychiatrischen Krankenhäuser, die Etablierung von sozialpsychiatrischen Beratungsdiensten, Tageskliniken und Werkstätten zur beruflichen Eingliederung, die Förderung von Selbsthilfegruppen, die Differenzierung des psychiatrischen Fachgebietes (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie etc.) und die Koordination aller Versorgungsdienste, um sogenannte Fehlplatzierungen als »verhängnisvolle Folge des planlosen Nebeneinanderher-Arbeitens nahezu aller Dienste« (Deutscher Bundestag 1975: 11) zu vermeiden. Laut Enquête würden zudem mindestens ein Drittel aller Bürger_innen einmal in ihrem Leben ›psychisch krank‹, weshalb Aufklärung und Prävention gefördert werden sollten. Familien-, Erziehungs- und weitere Beratungsstellen sollten als Vorfeld der psychiatrischen Dienste fungieren. In den Jahren und Jahrzehnten nach der Enquête kam es zu einem Umbau des psychiatrischen Systems in der Bundesrepublik, zunächst in Form von Modellprogrammen und weiter ausgreifend im Anschluss an das 1986 verabschiedete »Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker«. Eine effektive Umstrukturierung des Systems zugunsten vermehrter außerklinischer Lösungen fand in vielen Gegenden und in den östlichen Bundesländern erst in den 1990er Jahren statt. Seitdem überwiegt die Darstellung, dass durch die initiierte Psychiatrie-Enquête bereits vieles erreicht worden sei, wenn es auch noch einiges zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu tun gäbe. Exemplarisch dafür steht eine Aussage der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen), die 2001 zwar feststellte, »dass wir von einem flächendeckend hohen Niveau in der Versorgung noch weit entfernt sind«, aber unterstrich: »Die Psychiatrie-Enquête vor nunmehr 25 Jahren war ein Meilenstein in der Geschichte der Reformbewegung der psychiatrischen Versorgung. Seither hat die Psychiatrie durchgreifende Veränderungen erlebt. […] Wir haben allen Grund, auf das bisher Erreichte stolz zu sein.« (Fischer 2001: 18ff.) Durch die Reform sei es zu einer Emanzipation der Psychiatrie-Betroffenen vom Objektstatus zum selbstbestimmten Subjekt gekommen, Empowerment sei an die Stelle von Entmündigung getreten.

Ein positiver Bezug auf die Psychiatrie-Enquête ist heutzutage Konsens in Fachkreisen und der allgemeinen Öffentlichkeit. Sowohl konservative Psychiater_innen als auch kritisch-reformerisch auftretende Betroffene und Angehörige können sich auf die Ziele der Enquête einigen. Ein latentes Unbehagen an der Psychiatrie zeigt sich in der Skandalisierung von Einzelfällen3 und einer Angst vor der Ausweitung der Diagnosen, wie sie etwa anlässlich der Veröffentlichung des DSM-V zu beobachten war. Jenseits dieses sich mitunter verschwörungstheoretisch artikulierenden Unbehagens4 ist in Deutschland kaum noch öffentliche Kritik an den psychiatrischen Strukturen wahrnehmbar. In den Jahren nach Veröffentlichung des Enquête-Berichts war eine radikale Kritik an der Psychiatrie noch weit stärker artikuliert worden. Darauf werde ich später zurückkommen. Zunächst sollen die Grundstrukturen des psychiatrischen Systems dargestellt werden, die sich infolge der Psychiatriereform bis heute herausgebildet haben.

Klinik, Heim, Maßregelvollzug: in der Psychiatrie

Die vor der Psychiatriereform dominierenden, mehr oder weniger isoliert arbeitenden Großanstalten wurden in den letzten Jahrzehnten bautechnisch modernisiert und verkleinert; zahlreiche psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern entstanden. In jeder Region ist mittlerweile eine Klinik beauftragt, den gesetzlichen Versorgungsauftrag – die Pflichtversorgung – sicherzustellen. Derzeit existieren in Deutschland etwa 219 psychiatrische Kliniken und 232 psychiatrische Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Dazu kommen noch 199 psychosomatische und 174 kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken bzw. Fachabteilungen. Insgesamt umfassen diese Einrichtungen mehr als 79.000 Betten – in den 1970er Jahren waren es etwa 99.000 psychiatrische Betten in Westdeutschland (vgl. Arbeitsgruppe Psychiatrie der Obersten Landesgesundheitsbehörden 2012: 3ff., Deutscher Bundestag 1975: 2). Anders als früher sind die Kliniken heutzutage vorwiegend für die Akutbehandlung zuständig, längerfristige Aufenthalte sollen vermieden werden. Da parallel zur moderat gesunkenen Bettenzahl die durchschnittliche Liegezeit von etwa 180 auf 20 bis 40 Tage stark reduziert wurde, ist die Gesamtzahl der ›Fälle‹ – also der in den Kliniken aufgenommenen Menschen – nicht gesunken. Seit 1994 hat die Fallzahl sogar um ca. 46% zugenommen. Zugleich ist die Wiederaufnahmerate gestiegen, also die Rate mehrfacher Klinikaufenthalte pro Person: hier zeigt sich der vielbeklagte ›Drehtüreffekt‹ (vgl. Schneider/Falkai/ Maier 2011: 3ff.). Die Zahl der Zwangseinweisungen ist zwischen 2000 und 2011 von jährlich über 90.000 auf über 130.000, nach anderen Quellen sogar auf über 230.000 gestiegen – in anderen europäischen Ländern werden relativ zur Bevölkerung weitaus weniger Menschen eingewiesen.5 Anträge auf Einweisungen werden von den Gerichten in 99% der Fälle positiv beschieden. Überdurchschnittlich häufig eingewiesen werden Menschen aus niedrigen sozialen Schichten, alte Menschen und Personen mit einer sogenannten Behinderung (vgl. Joeres 2011) – auch Migrant_innen werden häufiger eingewiesen (vgl. Machleidt et al. 2007, Hoffmann 2009).

Im Zuge der Psychiatriereform wurden die Kliniken infrastrukturell und fachlich modernisiert und nach Bevölkerungsgruppen und Diagnosen ausdifferenzierte Behandlungsformen geschaffen. Multidisziplinäre Teams entstanden, vermehrt wurden sozialarbeiterische und psychologisch-therapeutische Techniken in den klinischen Prozess einbezogen. Zudem wurden Gesetze und Fachstandards zur Regulierung der Zwangsbehandlung geschaffen, weiterhin wurde jedoch häufig Zwang angewandt. Neben zahlreichen Fixierungen, erzwungenen Begutachtungen, vermitteltem oder direktem Zwang zur Einnahme von Psychopharmaka existieren weitere offen gewaltförmige Therapieformen fort. Dazu zählt etwa die Elektrokrampftherapie, die in den letzten Jahren wieder rehabilitiert wurde und auch von Sozialpsychiater_innen, wie z.B. Klaus Dörner, nicht generell abgelehnt wird (vgl. Wagner-Nagy 2012, Lehmann 1988).

Jenseits der stationären Psychiatrien, die über die Krankenversicherungsbeiträge finanziert werden, werden Psychiatrisierte auch in eigenen Heimen für ›seelische Behinderte‹ stationär untergebracht. 2010 waren davon ca. 49.000 Menschen (2000: ca. 37.000, 1972: ca. 36.000) betroffen (vgl. Arbeitsgruppe Psychiatrie der Obersten Landesgesundheitsbehörden 2012: 30). Zudem werden immer mehr Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, in Obdachlosen- oder Pflegeheime abgeschoben, wo kein therapeutisches Angebot bereitsteht, sondern eine reine Medikamentierung und Verwahrung betrieben wird. Meist haben diese Menschen bereits mehrfache Klinikaufenthalte hinter sich, werden als ›austherapiert‹ oder ›systemsprengend‹ abgestempelt und für Jahre oder Jahrzehnte ohne weitergehende Perspektive im Heim untergebracht. Allein für Berlin werden mehr als 5.000 Heimverwahrte mit einer psychiatrischen Diagnose geschätzt (vgl. Vock et al. 2007: 84). In einem Zeitungsbericht konstatierte ein Berliner Chefarzt 2013: »Inzwischen leben in diesen Heimen mehr Menschen als damals [vor der Psychiatrieform, S.W.] in den großen Anstalten …« (Tramitz 2013)

Zudem findet eine Psychiatrisierung der Delinquenz statt: immer mehr Menschen, die Straftaten begangen haben, aber vor Gericht aufgrund einer ›psychischen Krankheit‹ für schuldunfähig erklärt wurden, werden in den sogenannten Maßregelvollzug eingewiesen. Dort werden sie oft für viele Jahre unter widrigsten Bedingungen eingesperrt und müssen sich einem besonders autoritären psychiatrischen Regime mit sehr hohem Psychopharmaka-Zwang, häufigen Zwangsfixierungen und starken sozialen Reglementierungen unterwerfen. Selbst leichtere Delikte wie Diebstahl oder Fahren ohne Führerschein können mittlerweile zu einer Einweisung in den Maßregelvollzug führen – entsprechend hat sich die Zahl der dort Untergebrachten in den letzten 20 Jahren beinahe verdreifacht.6

Wohnen – Leben – Arbeiten: die Psychiatrie in der Gemeinde

Ein großes Anliegen der Psychiatriereform war, wie beschrieben, die sogenannte Wiedereingliederung der Psychiatrisierten nach dem Klinikaufenthalt – entsprechend wurden Versorgungsstrukturen geschaffen, die als Brücke zwischen dem Klinikaufenthalt und einer Existenz als als autonomer, möglichst lohnarbeitender Bürger_in dienen sollen. Direkt an die Kliniken angebunden wurden die Tageskliniken, die der Anschlussbehandlung oder der Vermeidung eines stationären Aufenthaltes dienen. Ihre Zahl ist so sehr angestiegen, dass mittlerweile auf vier psychiatrisch-stationäre Betten ein Platz in der teil-stationären Tagesklinik entfällt (vgl. Arbeitsgruppe Psychiatrie der Obersten Landesgesundheitsbehörden 2007: 37).

Neu geschaffen wurde infolge der Psychiatriereform ein großer gemeindepsychiatrischer Bereich, der im Vergleich zu den Tageskliniken weniger medizinisch-therapeutisch, mehr betreuend und sozialarbeiterisch ausgerichtet ist. Die Angebote werden meist von gemeinnützigen, in Wohlfahrtsverbänden organisierten Vereinen, zum Teil aber auch von privatwirtschaftlich orientierten Trägern, durchgeführt. Diese Form der sogenannten Eingliederungshilfe wird größtenteils über die Sozialhilfe finanziert, insofern die betreffende Person kein eigenes Vermögen aufbringen kann. Eine zentrale Säule ist hier der Bereich ›Hilfe zum Wohnen‹. In Berlin etwa wurden zwischen 1993 und 2001 2.500 Klinikbetten abgebaut und gleichzeitig 2.800 Plätze im Wohnbereich etabliert – mittlerweile wurden noch zahlreiche weitere Wohnplätze geschaffen (vgl. Vock et al. 2007: 16, 41). Neben dem Wohnbereich wurden Angebote im Bereich Hilfen bei der Tagesstrukturierung, Beratung und Kontaktstiftung etabliert. Entsprechend bieten Kontakt- und Beratungsstellen (KBSen) und Tagesstätten Gruppen- und Sportangebote, Ausflüge, Selbsthilfegruppen und beratende Einzelgespräche an. Die KBSen stehen prinzipiell allen Interessierten offen und sollen entsprechend des gemeindepsychiatrischen Konzeptes auch den Dialog und die Kontaktfindung mit Nicht-Psychiatrisierten ermöglichen – in der Regel finden sich dort dennoch vorwiegend oder ausschließlich Psychiatriebetroffene ein. Die KBS-Klient_innen werden oft auch gezielt an weitere Einrichtungen wie Sucht-, Schuldner- oder Familienberatungsstellen weitervermittelt.

Laut Studien nehmen mindestens 75% der befragten gemeindepsychiatrischen Klient_innen Psychopharmaka ein (vgl. Russo 2012: 126). Oft ist die Medikamenteneinnahme Voraussetzung, um das entsprechende Angebot zu erhalten. Klient_innen, die sich verweigern, wird mit Rauswurf gedroht. Auch jenseits des Drucks Psychopharmaka einzunehmen, werden die Betroffenen mehr oder weniger eng sozialarbeiterisch kontrolliert und, vermittelt durch Rehabilitationspläne, Hausordnungen und Einzelkontakte, starken normativen Anforderungen hinsichtlich Tagesstruktur, Habitus und Hygiene unterworfen. Wichtiges Ziel ist dabei die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, die durch Gutachten verschiedener Institutionen, darunter Jobcenter, Krankenkassen und Rentenversicherungen, geprüft werden kann. Je nach Diagnose stehen den Betroffenen verschiedene Arbeitsmöglichkeiten zur Auswahl: von Beschäftigungstagesstätten über stundenweisen Zuverdienst und Werkstätten für behinderte Menschen hin zu Integrationsfirmen. Allein die Zahl der Personen, die mit einer psychiatrischen Diagnose in Werkstätten tätig sind, ist zwischen 2005 und 2010 von ca. 32.000 auf ca. 43.000 gestiegen (vgl. Arbeitsgruppe Psychiatrie der Obersten Landesgesundheitsbehörden 2012: 40). Mit dem Integrationsfachdienst besteht eine eigene Einrichtung, welche gezielt die sogenannte Teilhabe von Menschen mit ›körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen‹ am Arbeitsmarkt unterstützen soll. Auch die Politik fordert verstärkt die berufliche Integration, exemplarisch etwa die Landesgesundheitsministerien in einem gemeinsamen Statement: »Das Prinzip Rehabilitation vor Rente wird bei psychisch kranken Menschen eindeutig nicht umgesetzt. […] Ziel muss es sein, die Frühverrentungen zu vermindern.« (Arbeitsgruppe Psychiatrie der Obersten Landesgesundheitsbehörden 2007: 48) Dennoch schaffen viele nicht mehr die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt oder beantragen nach einer längeren Phase der Krankschreibung Erwerbsunfähigkeitsrente – häufig massiv gedrängt von den Krankenkassen oder den Jobcentern, welche die aus ihrer Sicht kostenintensive Klientel an die Rentenversicherung weiterreichen. Im Jahr 2011 waren 41% der frühzeitigen Verrentungen durch eine psychiatrische Diagnose begründet (24% im Jahr 2000). Damit gelten psychische Ursachen derzeit als Hauptgrund für Frühverrentung (vgl. Deutsches Ärzteblatt 2013).

Gesetzliche Betreuung und ambulante Versorgung: die Psychiatrie zu Hause

Viele der Personen, die im gemeindepsychiatrischen Bereich eingetaktet oder in Heimen untergebracht sind, stehen unter einer gesetzlichen Betreuung. Dieses juristische Instrument wurde 1992 eingeführt und hat das bis dahin bestehende Vormundschaftsmodell abgelöst – laut Bundesregierung wurde dadurch Entmündigung zugunsten von Schutz, Fürsorge und größtmöglicher Selbstbestimmung überwunden (vgl. Bundesministerium der Justiz 2013: 4). De facto steigt die Zahl der Betreuungen seit Jahren stark an; von 1995 bis 2008 hat sie sich in etwa verdoppelt, sodass heute etwa 1,3 Millionen Betreuungen eingerichtet sind.7 Nach meiner Schätzung stehen davon mindestens 300.000 Menschen aufgrund einer psychiatrischen Diagnose unter Betreuung und müssen massive Eingriffe in ihre Autonomie hinnehmen. Je nach Aufgabenkreis der Betreuung sind keine eigenständigen Vertragsabschlüsse mehr möglich bis hin zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Betreuer_innen – also des juristischen Wegs, über den Betreuer_innen klinische Zwangseinweisungen und -behandlungen einleiten können. Die Berufsbetreuer_innen haben dabei sehr selten direkten Kontakt mit den Betreuten, im Durchschnitt einmal pro Quartal. In dringenden Situationen sind sie oft nicht erreichbar. Zudem besteht ein doppeltes Jedermensch-Recht: jede_r Bürger_in kann Gesetzliche_r Betreuer_in werden, da eine besondere berufliche Ausbildung nicht verlangt wird. Zugleich kann jede_r Bürger_in für jede_n andere_n eine Betreuung bei Gericht anregen. Letzteres wird neben Ämtern vor allem von Angehörigen, Nachbar_innen und Wohnungsbaugesellschaften genutzt.

Die Zahl der niedergelassenen Psychiater_innen hat sich seit den 1970er Jahren verfünffacht auf mehr als 5.000, die etwa zwei Millionen ›Fälle‹ pro Quartal behandeln (vgl. Schneider/Falkai/Maier 2011: 42f.). Die Psychiater_innen sind – neben den Hausärzt_innen – eine wichtige Anlaufstelle für den Eintritt in das psychiatrische System, sie übernehmen quasi eine Filterrolle und sind oft auch für Einweisungen in die Klinik verantwortlich. Psychiater_innen werden aus ihrer Sicht mit einer relativ geringen Pauschale pro Person vergütet, sodass sie kaum Zeit für Gespräche einräumen, sondern sich vorwiegend auf die Vergabe der Psychopharmaka konzentrieren. Das entspricht ihrer Qualifikation: nach dem Medizinstudium absolvieren Psychiater_innen eine Facharztausbildung und sind auch organisatorisch in die ärztlichen Berufsverbände eingebunden. Medikamente werden von ihnen in der Regel als unverzichtbar und als unbedingte Voraussetzung für einen weiteren Behandlungsprozess legitimiert, viele Psychiater_innen machen sie sogar für eine ›Humanisierung der Psychiatrie‹ verantwortlich: »Die sozialpsychiatrischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte basieren auf der Wirksamkeit der Psychopharmaka.« (Möller/Laux/Kapfhammer 2005: 468) Die Erfindung der Depotspritze, über die Psychopharmaka einige Wochen im Körper verbleiben, machte die quasi lückenlose Kontrolle der Medikamenteneinnahme auch bei Menschen möglich, die sich außerhalb stationärer Settings bewegen. Entsprechend stark ist die Anzahl der verordneten Medikamente gestiegen; Matthias Seibt spricht von einer Vervierfachung der Verschreibungen seit der Psychiatrie-Enquête (vgl. Seibt 2000). Insbesondere der Anstieg der Neuroleptika-Vergabe bei Kindern und Jugendlichen mit Steigerungsraten von 40% innerhalb der letzten Jahre ist auffällig und hat auch für Schlagzeilen in der bürgerlichen Presse gesorgt.8

Neben den Psychiater_innen behandeln ca. 15.000 bis 20.000 ambulante Psychotherapeut_innen etwa 500.000 Personen pro Quartal – 1975 waren es noch ca. 1.500 Therapeut_innen. Menschen mit sogenannten ›schweren psychischen Störungen‹ werden allerdings meist von den Therapeut_innen abgelehnt und Angehörige der Unterschichten haben kaum Zugang zur ambulanten Psychotherapie, sodass es sich vorwiegend um ein mittelschichtsorientiertes Angebot handelt (vgl. Bühring 2001, Deutscher Bundestag 1975: 6).

Psychiatrische Gremien und Sozialpsychiatrischer Dienst: die Psychiatrie wird gemanagt

Angestoßen durch die Psychiatrie-Enquête wurden von den Kommunen flächendeckend Sozialpsychiatrische Dienste eingerichtet, die bei den Gesundheitsämtern angesiedelt sind. Zu ihren Aufgaben gehören die aufsuchende Krisenintervention,9 die auf den Einzelfall bezogene Steuerung der jeweiligen Maßnahmen und die Begutachtung, auch im Auftrag weiterer Ämter, wie etwa der JobCenter und der Rentenversicherung. Zudem reguliert der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) gemeinsam mit dem Sozialamt im Rahmen des sogenannten Fallmanagements die Vergabe von Leistungen im Anschluss an Klinikaufenthalte, koordiniert also die Zuweisungen der Betroffenen im gemeindepsychiatrischen Bereich und kontrolliert deren Entwicklung anhand eines zeitlich durchgetakteten Behandlungsplans. Ursprünglich war der SpD als niedrigschwellige, primär beratende Anlaufstelle für die gesamte Bevölkerung gedacht. Tatsächlich hat er sich jedoch zu einer staatlichen Agentur10 entwickelt, die einerseits die ›Klient_innen‹ durch das (gemeinde-)psychiatrische System delegiert, andererseits abweichendes Verhalten außerhalb der psychiatrischen Versorgung registriert und umfassend dokumentiert. Meist reagiert der SpD hierauf mit Kontrolle und Repression. Nicht umsonst gehört zu seinen Befugnissen die Veranlassung von Zwangseinweisungen. Gerade in Zeiten niedrigen Personalstands bei der öffentlichen Verwaltung und damit verringerter Ressourcen der Ämter sich beratend dem ›Einzelfall‹ zuzuwenden, wird von dieser Option rege Gebrauch gemacht.

Immer wieder wird von reformorientierten Versorgungsforscher_innen die Sektorierung des deutschen Systems beklagt, die aufgrund der zahlreichen Akteure und der zersplitterten Finanzierung durch verschiedene Kostenträger, von Krankenkassen über die Rentenversicherung hin zum Jugend- und Sozialamt, besonders hohe Abstimmung erfordere. Jenseits der individuellen Behandlungsplanung existieren daher zahlreiche Strukturen zur Planung der administrativen und der Angebotsebene. Die hochverdichtete Gremienlandschaft zeigt die Dimensionen des psychiatrischen Feldes mitsamt seiner ausdifferenzierten Teilbereiche und angrenzenden Gebiete an – aber auch die politischen und fachlichen Koordinierungsleistungen, die zu erbringen sind in einer Gesellschaft, in der zunächst jede Einrichtung konkurrenzförmig nur für sich selbst arbeitet. Allein in Berlin arbeiten mehr als 200 psychiatrische Gremien. Die Spannbreite reicht von den Psychiatriekoordinator_innen der Bezirke, welche die gemeindepsychiatrische Versorgung steuern, über Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, in denen alle Versorgungsakteure zusammenarbeiten sollen, hin zu den Psychiatriebeiräten der Bezirke und des Landes, welche die jeweiligen gesundheitspolitischen Entscheidungsträger_innen beraten. Die Gremien überwachen sowohl die Inanspruchnahme und Finanzierung der Angebote als auch die Frage, ob Bedarf an weiteren Angeboten besteht und gegebenenfalls neuartige Angebotstypen für bestimmte identifizierte Bevölkerungsgruppen (etwa Migrant_innen, Wohnungslose, Schwangere in Krisensituationen) geschaffen werden sollten. In die Gremien sind mittlerweile häufig im Sinne des sogenannten Trialogs einzelne ›politikfähige‹ Vertreter_innen von Betroffenen- und Angehörigenverbänden einbezogen; sie stehen allerdings einer Überzahl an Professionellen gegenüber und müssen sich zudem der Eigenlogik von planerisch-gestaltenden Institutionen im bestehenden System fügen.

Kontrolle – Zwang – Bürokratie: gegen die neue Psychiatrie

Dem sozialpsychiatrischen Reformprojekt wurde vor allem in den 1980ern mit grundsätzlicher Kritik begegnet. Psychiatriekritiker_innen zeigten sich teils enttäuscht, dass statt eines gesellschaftlichen ein medizinischer Krankheitsbegriff fortgeschrieben und anstelle von Selbstorganisation der Betroffenen die Professionellen-Herrschaft prolongiert worden sei. Die Gemeindenähe sei lediglich technokratisch – anhand statistischer Kennzahlen zur durchschnittlichen Entfernung von Wohnsitz und Einrichtung – umgesetzt worden. Die von der Psychiatriereform ventilierte Fiktion der Gemeinde als heilendem sozialen Netzwerk und autonomem Lebensraum widerspreche der tatsächlich stattfindenden Vereinzelung und dem Zerfall der nachbarschaftlichen Beziehungen (vgl. Zurek 1991: 244f.). Betont wurde insbesondere der Kontrollaspekt der reformierten Psychiatrie. So schrieb die Blaue Karawane Bremen, die seit 1985 mit künstlerischen Aktionen für die Auflösung der Kliniken eintrat:

Die sogenannte gemeindenahe Psychiatrie mit ihrem komplexen Versorgungssystem mit Heimen und sozialpsychiatrischen Diensten hatte nicht den mündigen psychisch kranken Bürger geschaffen und auch nicht die Strukturen, die dazu verhelfen könnten; sie hatte eher weitergreifende Instrumente der Reglementierung geschaffen im Sinne des alten Auftrags der Psychiatrie – aber jetzt moderner, eleganter, nutzbarer. (Die Blaue Karawane o.J.)

Auch das Forum Anti-Psychiatrischer Initiativen hielt fest: »Gemeindenahe Psychiatrie führt zur totalen Kontrolle der Betroffenen, zur Psychiatrisierung der Gesellschaft und erwiesenermaßen zum Anstieg von Zwangsunterbringungen.« (Forum Anti-Psychiatrischer Initiativen 1990) Heiner Keupp, damals noch kritischer Sozialpsychologe, führte die ausgeweiteten Kontrolltendenzen auf eine falsche Prioritätensetzung der Psychiatriereform in Deutschland zurück, die im Gegensatz zu Italien nie auf eine Überwindung der Anstalt hingewirkt hätte. Lag in Deutschland der Akzent auf der Installation einer gemeindebezogenen Versorgung von oben, wurde in Italien ein prinzipieller Reformansatz umgesetzt, der sich die Auflösung aller psychiatrischen Kliniken zum Ziel setzte und »verhindern sollte, die Logik der Anstalt ins Territorium zu transportieren« (Battiston/Bonn/Borghi 1983: 243). Die hiesige Bewegung hat sich laut Keupp nur für eine bessere Versorgung, nicht aber für die Befreiung der Betroffenen eingesetzt:

Es wurde versucht, den Versorgungspol der Psychiatrie zu stärken und dadurch den Kontrollplan zurückzudrängen. Der Doppelcharakter von Hilfe und Kontrolle, der für die Psychiatrie von Beginn an konstitutiv ist, konnte dadurch nicht außer Kraft gesetzt werden. Umso weniger Ressourcen für eine angemessene Versorgung verfügbar sind, desto deutlicher zeichnet sich wieder die häßliche Fratze der Kontrolle ab. (Keupp 1987)

Entsprechend bilanzierte Keupp, dass die Anstalt gestärkt aus dem Modernisierungsprozess hervorgegangen sei. Von anderen Autor_innen wurde der bereits angedeutete Zusammenhang einer entfalteten psychiatrischen Angebotsstruktur und erhöhten Zahl von Zwangseinweisungen – ebenso wie gestiegener Psychopharmaka-Vergabe – kritisiert. Durch die zahlreichen ambulanten und beratenden Einrichtungen würden mehr Menschen diagnostiziert und in das System einbezogen: »Die Schwelle zur Psychiatrisierung sinkt.« (Lehmann 1989) In der Kritik stand auch, dass in den neuartigen Versorgungsstrukturen keine tatsächliche Unterstützung, sondern vor allem eine paternalistische Behandlung und Verwahrung der Nutzer_innen geleistet würde. Hans Luger, Mitarbeiter des antipsychiatrischen Projektes KommRum, verwies darüber hinaus auch auf die autoritäre Binnenstruktur und die bürokratische Verfasstheit der Gemeindepsychiatrie. Diese liege meist in der Hand des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder freier Träger der Wohlfahrtspflege:

Die ›psychosoziale Versorgung‹ ist eine eigene fiktive Welt aus ›Betten‹ und ›Plätzen‹, aus Tagessätzen und Paragraphen, aus Akten, Anträgen, Bewilligungen, Berichten, aus politischen Strategien und Bündnissen, aus Gremien und Mauscheleien auf den Fluren. Die konkrete Wirklichkeit derer, ›für die‹ das alles geschaffen wird, […] ist herausgefiltert, weggekürzt. (Luger 1990: 117f.)

Aus der Rationalisierung und Bürokratisierung ergäbe sich für die Betroffenen ein Mangel an einem konkreten Gegenüber, an dem sich Konflikte austragen ließen, und damit eine subtile Entmündigung und politische Passivierung der Betroffenen. Gerade die vielen engagierten und verständigen Mitarbeiter_innen, »die halt leider nicht anders können«, lähmten potenziellen Widerstand:

Das ist das Heimtückische an diesen bürokratischen Hürden: Es ist kein persönlicher Feind mehr sichtbar, kein Unterdrücker, den man wenigstens noch hassen könnte, wie etwa sadistische Ärzte oder Pfleger […] Das persönliche Gefühl der Ohnmacht entwickelt sich entlang der Sachzwänge. (ebd.: 119)

Viele der oben genannten Kritikpunkte sind in den »Thesen zur Abschaffung und Überwindung der Psychiatrie« der Bundesarbeitsgemeinschaft Soziales und Gesundheit der Grünen gebündelt, die unter Mitwirkung von Vertreter_innen der antipsychiatrischen Bewegung entstanden. Auch hier wird eine Stärkung der Klinik konstatiert, da »sie durch gemeindenahe Einrichtungen den Druck der Lagerathmosphäre mindern konnte [und] weil sie nun inmitten einer Vielzahl sozialpsychiatrischer Institutionen mit ihrer Drehtür den Rhythmus des Kreislaufs der Irren bestimmen kann« (Die Grünen 1984: 5). Das neue psychiatrische System sei damit gefährlicher als zuvor, denn es »ist flexibel, hochselektiv, undurchsichtig. Es funktioniert als Frühwarnsystem von Krisen, ohne daß es frühzeitig hilft« (ebd.: 5f.). Die Sozialpsychiatrie habe statt leicht zugänglicher Dienstleistungen für Menschen in Not spezialisierte, expertengeleitete, entmündigende und entpolitisierende Institutionen etabliert. Statt Wohnungen würden Therapeutische Wohngemeinschaften geschaffen: »Sozialpsychiatrische Institutionen übernehmen die Probleme der Leute und verwalten sie, statt daß sie eine Öffentlichkeit dafür schaffen und die Gemeinde zur Auseinandersetzung zwingen.« (ebd.: 6) So radikal und treffend die versammelte Kritik erscheint, waren sich die angeführten Kritiker_innen mit ihren Gegner_innen aus den Reihen der Psychiatriereform doch meist einig, auf Bürger- oder Menschenrechte zu pochen und Teilhabemöglichkeiten – wenn auch unterschiedlich ausbuchstabiert – einzufordern. Die Grünen etwa forderten »Erwerbsmöglichkeiten in kooperativ organisierten Projekten sowie in ›normalen‹ Lohnarbeitsverhältnissen«. Den »Herrschaftscharakter psychiatrisch-therapeutischer Hilfen« wollten sie ausgerechnet damit angehen, indem die »Vorhaltepflicht für therapeutische und betreuende Dienste […] bei der Kommune zu liegen« (ebd.: 8) habe. Ob damit wirklich die versprochene Abschaffung und Überwindung der Psychiatrie erreicht worden wäre?

Viele Facetten dieser aus den 1980er Jahren stammenden Kritik sind heute, nicht zuletzt aufgrund des Schwindens der antipsychiatrischen Bewegung und der allgemeinen Schwäche der Linken, kaum noch vernehmbar. Die wenigen verbliebenen antipsychiatrischen Initiativen beschränken sich meist auf die moralische Skandalisierung der unmittelbar evidenten Repression und des Zwangs in der Klinik in Form von Einweisung, Medikamentierung und Fixierung. Den Wandel der Versorgungslandschaft und des gesellschaftlichen Kontextes thematisieren sie kaum. Wie aber lässt sich das psychiatrische System heute, knapp 40 Jahre nach der Enquête, adäquat kritisieren?

Psychiatrie heute: viele Eingänge, kein Ausgang?

Die Psychiatrie in Deutschland hat sich seit den 1970er Jahren nach Fachgebieten und Behandlungsformen ausdifferenziert, die Zahl der psychiatrischen Institutionen hat sich mehr als verdoppelt. Zahlreiche kleinere, an bestimmte Diagnosen, Zielgruppen, Lebenswelten angepasste Einrichtungen sind entstanden: anstelle einer De- fand eine Transinstitutionalisierung statt. Die nun ins allgemeine Gesundheitswesen integrierte Klinik bleibt im Zentrum des Systems, wird aber zur Akutpsychiatrie transformiert und soll primär der Krisenintervention dienen: die ›Kranken‹ werden nicht mehr zeitlebens weggesperrt, sondern sollen ›aktiv mitwirken‹ an ihrer eigenen, möglichst schnellen ›Genesung‹, indem sie den Prozess der medizinisch-diagnostischen (Selbst-) Verdinglichung widerspruchslos akzeptieren. Die Drohung des psychiatrischen Souveräns mit dem jederzeit abrufbaren klinischen Ausnahmezustand – Einweisung, Fixierung, bloßer Zwang – schwebt über allen Betroffenen des psychiatrischen und psychosozialen Systems. Aufgrund der klinischen Liegezeiten findet die dauerhafte Verwahrung der Aussortierten und Unnützen nun vorwiegend in Heimen inner- und außerhalb des eigentlichen psychiatrischen Gebietes oder in der Forensik statt. Zugleich hat sich die Gemeindepsychiatrie für die Klient_innen zur Psychiatriegemeinde mit meist langen Betreuungszeiten entwickelt. Trotz der kontinuierlichen Schaffung neuer, angeblich klientenzentrierter Leistungstypen – Betreutes Einzelwohnen für Autist_innen hier, Krisenintervention bei schwangeren Migrant_innen dort – wirkt sie normierend, hospitalisierend und paternalistisch: »[E]ine Transformation der Umstände der Entmündigung [hat sich] vollzogen, von der entrechtlichten zur verrechtlichten, auf einem Vertragsabschluß beruhenden Entmündigung.« (Hellerich 1988: 59) Der Sozialpsychiatrische Dienst registriert als staatlich-psychiatrisches Auge und Ohr präventiv Abweichungen und steuert mit weiteren Behörden und Gremien den gemeindepsychiatrischen Sektor; die gesetzlichen Betreuer_innen verwalten die Psychiatrisierten, die nicht mehr gesellschaftsfähig sind. Vorwiegend für sogenannte leichte und mittelschwere Fälle wird eine sich ausweitende Palette von ambulanten Psychotherapien angeboten, die sanfte psychologische Anpassung verheißen. Zugleich wurden auch die stationären psychiatrischen Settings durch die Anstellung von Therapeut_innen zunehmend psychologisiert, das heißt ein psychiatrischer Zugriff auf zuvor private Emotionen und Verhaltensweisen erschlossen. Aus dem Wunsch nach Alleinsein wird nun eine pathologische, zu behebende Kontaktschwäche, aus Nicht-Mitmachen eine manifeste, zu therapierende Hemmung etc. Franco Basaglia kritisiert diesen therapeutischen Prozess als »politische[n] Akt der Integration, insofern als er versucht, eine bestehende Krise – regressiv – wieder zurechtzubiegen, indem er letztlich das hinnehmen lässt, was die Krise überhaupt erst verursacht hat« (Basaglia 1971: 138). Nicht zuletzt aufgrund der quantitativen und qualitativen Ausweitung der psychiatrischen Diagnosen schreitet die Medikalisierung der Gesellschaft11 hin zur Bedarfsmedikation für alle voran. Gefühlszustände, die im Fordismus noch als normal galten, werden »als ›krank‹ und ›behandlungsbedürftig‹ einem umfassenden pharmazeutisch-therapeutischen Normalisierungsregime« (Graefe 2011) unterworfen. Die Pharmakolisierung bedeutet dabei die »absolute Verdinglichung des Patienten, die krasseste Form der Behandlung einer Sache« (Hellerich 1988: 65) – Symptome werden nicht erfasst, um sie zu verstehen, sondern allein, um sie chemisch zu beseitigen.

Entsprechend der Forderung der Enquête, den Blick »von den Kranken auf die viel größere Zahl der Gesunden und möglicherweise Gefährdeten [zu] richten und […] vom Einzelindividuum […] auf ganze Gruppen und Bevölkerungsteile, bis hin auf die Gesellschaft als Ganzes« (Deutscher Bundestag 1975: 385), wurde ein neuartiges psychiatrisch-therapeutisches Präventionsregime erschaffen. Zwischen einem Drittel und der Hälfte der Bevölkerung hätten im Laufe ihres Lebens eine behandlungsbedürftige ›psychische Krankheit‹, verlautbaren Politik und Gesundheitswesen unisono. Staatlicherseits werden daher – neben den schon erwähnten Sozialpsychiatrischen Diensten und vorgelagerten Beratungsstellen – Kampagnen unter dem Motto ›Vorbeugen statt heilen‹ aufgelegt. Tatsächlich geht es weniger um eine vorbeugende Verbesserung der Lebensumstände, sondern mehr um das Registrieren einer Prä-Devianz. Schon ›Anzeichen einer Störung‹ können zu sozialpsychiatrischen Begutachtungen und weiteren Eingriffen führen, die von einer Antragsstellung der Betroffenen unabhängig sind: Prävention erhält damit den Status einer »Zuführungsfunktion zum vorhandenen Versorgungssystem« (Reichel 1983: 99). Diagnosenspezifische Kompetenznetze schulen Hausärzt_innen, Altenpfleger_innen, Lehrer_innen und Betriebsräte und animieren sie, Auffällige in Früherkennungszentren zu überweisen. Durch Hirnforschung und Humangenetik weitet sich Prävention auf Potentialitäten aus, die angeblich im Körper jeder Einzelnen schlummern können. Die Psychiatrie ist damit aus dem gesellschaftlichen Schattendasein der alten Anstalt getreten, zu Teilen enttabuisiert und weit in die soziale und geografische Mitte gerückt, und zwar »vom Paradigma der Internierung zum allgemeinen Interventionismus« (Castel 1983: 308). Anstatt einer Minderheit von ›Verrückten‹ steht die ganze Bevölkerung, segregiert in einzelne Risikopopulationen, im Fokus. Zusätzlich zu dem ärztlich dominierten Panoptikum der Klinik und des Heims hat sich ein multiinstitutionelles und interdisziplinäres Kontrollregime entwickelt, das in den gemeindepsychiatrisch durchdrungenen Sozialraum – den Stadtteil, die Nachbarschaft, den Betrieb und die Familie – ausgreift. Wenn es auch vorwiegend Sozialarbeiter_innen, (Haus-)Ärzt_innen und Pädagog_innen sind, die für die Frühregistrierung und die Nachsorge zuständig sind, so kann doch jede_r Bürger_in zur potentiellen psychiatrischen Zuträger_in werden – sei es durch eine Mail an den Sozialpsychiatrischen Dienst, durch die Anregung einer Betreuung oder einen Anruf bei der Polizei.

Auch auf der Ebene der psychiatrischen Strukturen selbst hat eine scheinbare Öffnung stattgefunden: unter den Schlagwörtern des Trialogs und der Partizipation werden Betroffene und Angehörige in Gremien einbezogen, sogenannte Patientenorientierung gilt als »zentraler Unternehmenswert« (Kohler 2013) und Inklusion wird »große volkswirtschaftliche Bedeutung« (Wagner 2013) beigemessen. Betroffene werden als Genesungsbegleiter_innen in manchen Kliniken angestellt als Vorbild für jene, die krisenbedingt von der Norm abfallen und, wie es eine Sozialpsychiaterin formuliert, zum »tieferen Verständnis für […] psychische Krankheit« (Amering 2013). Sie dienen damit lediglich als kostengünstiges Add-On, an den psychiatrischen Strukturen und Zielen ändert sich nichts Grundlegendes. Eine Opposition gegen ein solchermaßen integratives System, das sich sogar kompatible Teile des Wissens und der Erfahrungen Betroffener zu eigen macht, fällt offenbar schwer. So stellt sich die früher mitunter radikale Selbsthilfe-Bewegung stark entpolitisiert dar, weite Teile sind – gefördert durch die Reformpsychiatrie und die Pharma-Industrie – in nach Diagnosen spezifizierten und professionell angeleiteten Gruppen geendet.

Der massiv erweiterte Anspruch der reformierten Psychiatrie ›abgestimmte Versorgungspfade‹ zu bahnen und ›Versorgungslücken‹ zu vermeiden, bildet sich nirgends so deutlich ab wie in der häufig gebrauchten Metapher des psychiatrischen Netzes, durch das niemand fallen soll. Gerhard Mutz schreibt dazu: »[D]ie Kontrollinstanzen werden verlängert und das Netz der sozialen Kontrolle erweist sich als engmaschiger, da es bereits in alltäglichen Lebensbereichen wirksam wird, die bisher durch die Ideologie der Normalität vor staatlichen Kontrollmaßnahmen relativ geschützt waren.« (Mutz 1983: 263f.) Die Kontrollfunktionen wurden so verfeinert, dass die geschmeidigen psychiatrischen Strukturen eine »enge Verbindung mit dem sozialen Leben der Devianten« (Hellerich 1985: 161, zit. n. Balz/Bräunling/Walther 2002: 4) eingehen. Die Konsequenzen für Betroffene in der Gemeindepsychiatrie beschreibt Hannelore Klafki: »Einmal im psychosozialen Netz gefangen, gibt es so für die meisten Menschen kein Entkommen mehr. Was ursprünglich ein Netz von Hilfeangeboten sein sollte, erweist sich auf Dauer als ein Netz, in dem Betroffene hängen bleiben.« (Klafki 2003) Das psychiatrische Netz umfasst gerade durch seine Sektorierung vielschichtige, aufeinander abgestimmte Komponenten, ganze Behandlungsketten, die je nach Subjekt und Lebenslage auf Freiwilligkeit oder Zwang, ambulante oder stationäre Settings, kurze oder lange Verweildauer angelegt sind. Integrative Maßnahmen der Gemeindepsychiatrie, die sogenannte Teilhabe ermöglichen sollen und damit auch den Verbleib auf dem ersten Arbeitsmarkt, stehen neben exkludierenden Komponenten wie Einweisung, Heimaufnahme oder starker medikamentöser Sedierung. Nicht zuletzt für das Gelingen der rehabilitativen Maßnahmen ist das System darauf angewiesen, eine Binnendifferenzierung vorzunehmen und sogenannte schwierige Fälle von der Re-Integration auszuschließen. Beide Facetten verbinden sich somit zu einem flexiblen, tendenziell niedrigschwelligen und proaktiven System, das fallbezogen auf Einschluss oder Ausgrenzung steuern kann. Gesprächsangebot und Fixierung, Trialog und Autorität, offenes Setting und straffe Sanktionierung bilden eine mitunter widersprüchliche, aber funktionale Einheit. Gerhard Mutz sieht die Stärke des psychiatrisch-psychosozialen Systems darin,

dass beide Pole – Integrations- und Desintegrationsprozesse – ein einheitliches Ganzes bilden, in dem die einzelnen Elemente ineinander verschachtelt sind, sich ergänzen, überlagern und selbst wenn sie miteinander rivalisieren, wie beispielsweise Sozialpsychiatrische Dienste und Anstalten, innerhalb dieses Gesamtkomplexes gleichzeitig funktionieren, indem sie als Normalisierungsinstanzen das Feld zwischen Norm und Abweichung regulieren und kontrollieren (Mutz 1983: 328).

Balz/Bräunling/Walther (2002: 4) verorten in der »Pharmakolisierung das Bindeglied dieses Transformationsprozesses«: die Psychopharmaka sind demnach die konstitutive Bedingung für den Wandel von der unipolar-internierenden zur multipolaren Einschluss-Ausschluss-Psychiatrie.

Von der Anstalt zur Vielfalt: Psychiatrie im Postfordismus

Die Transformation der Psychiatrie in Deutschland ist nicht zu verstehen ohne die gesellschaftlichen Veränderungen seit den 1970er Jahren. Mit dem Übergang vom fordistischen zum postfordistischen Akkumulationsregime haben sich wesentliche Parameter der Produktion und Reproduktion verschoben. Die Fabrik als zentrales Paradigma des Fordismus war der Massenproduktion von standardisierten Konsumgütern verpflichtet. Entsprechend zeichnete sich die Produktionssphäre in weiten Teilen durch monotone Tätigkeiten, eine stark hierarchische Strukturierung und evidente Fremdbestimmung aus. Salopp gesagt: das Gehirn musste am Fabriktor abgegeben werden, das Fließband übernahm das ›Denken‹, eine entfaltete Subjektivität war für den Produktionsprozess nicht vonnöten, oftmals sogar störend. Wo das Band stockte, griff der Vorarbeiter oder Meister ein. Dem entsprachen tradierte autoritäre Strukturen im öffentlichen Leben – in der Politik, Schule, Kirche, im Verein und Dorf – und eine patriarchal organisierte Familie mit einer stark vergeschlechtlichten Rollenaufteilung. Zugleich wurde von der sozialen Marktwirtschaft unter der Losung ›Wohlstand für Alle‹ ein Glücksversprechen ausgegeben, das in der Beteiligung der Mehrheit am Massenkonsum ein materielles Substrat hatte. Als soziales und politisches Subjekt agierte im Wesentlichen jedoch der ›deutsche‹, nichtjüdische und heterosexuelle Mann – Frauen, Homosexuellen, Migrant_innen, Menschen mit Behinderung wurde lediglich ein eingeschränkter Subjektstatus zugesprochen, in der bürgerlichen Öffentlichkeit waren sie nur mit Abstrichen oder gar nicht präsent. So wurden beispielsweise sogenannte Gastarbeiter_innen in den 1960er Jahren nach Deutschland geholt – eine politische oder betriebliche Mitbestimmung war für sie aber undenkbar, sie waren reines Objekt der Ausbeutung im Niedriglohnsektor. Entsprechend dieser normativexkludierenden Leitkultur wurden Menschen mit psychiatrischen Diagnosen als eigene besondere Gruppe konstituiert, die weit jenseits der Normalität angesiedelt war. Als ›Verrückte‹ oder ›Geisteskranke‹ radikal ausgegrenzt, wurden sie in die Anstalt und damit quasi in das Außen der Gesellschaft, verwiesen – maximal der ›Dorftrottel‹ konnte im sozialen Raum verbleiben. Da kein gesamtgesellschaftliches Interesse an ihrer Verwertung bestand, mussten für sie auch keine aufwändigen Settings und Angebotsstrukturen zur Rehabilitation geschaffen werden. Wie abgeschottet die damalige Psychiatrie funktionierte, zeigt sich auch daran, dass die meist unbezahlte, überausgebeutete Arbeitskraft ihrer Insass_innen – etwa als Küchenhilfen oder Landarbeiter_innen auf den klinikeigenen Ackerflächen – wesentlich den Anstalten selbst zugutekam und nicht in die reguläre Marktökonomie eingespeist wurde.

Zwischen dieser Form der Anstalt, die noch in den 1960er Jahren starke kloster- und gefängnisartige Züge trug, und der heutigen reformierten Psychiatrie mit ihren Mischformen aus ambulanten und stationären Settings liegt die postfordistische Transformation der Gesellschaft. Die Fabrik wurde weitgehend in die Peripherie des Weltmarktes ausgelagert, während in Deutschland wie generell in den kapitalistischen Zentren der Dienstleistungssektor seinen Siegeszug antrat. Harte körperliche Lohnarbeit wurde zurück-, wenn auch nicht komplett verdrängt. Stattdessen haben sich Formen der immateriellen Lohnarbeit verbreitet, bei denen kommunikative und subjektive Kompetenzen gefragt sind. Das widersprüchliche Leitbild der hoch engagierten, lebenslang lernenden und selbstverantwortlichen Teamplayer_innen korrespondiert mit realiter flacheren Hierarchien, erhöhtem Arbeitsdruck, zum Teil sinkenden Löhnen und einem abgebauten Sozialstaat. Von einer Burnout-Kritik in der Folge von Alain Ehrenbergs »Das erschöpfte Selbst« (Ehrenberg 2004), die von der Gouvernementalitätstheorie12 inspiriert ist, wird auf die zunehmende Überforderung der Subjekte hingewiesen. In Arbeitswelt wie im Privatleben seien sie zu andauernder Selbstinitiative, -management und -kontrolle angehalten, als »Arbeitskraftunternehmer_innen« (vgl. Voß/Pongratz 1998) seien die Subjekte der »ruhelosen Gehetzheit moderner Arbeitsverhältnisse« (Neckel/Wagner 2013: 16) ausgesetzt und müssten sich im Wettbewerb andauernd neu inszenieren und positionieren. Zum einen würden ihre Subjektivität und Sozialkompetenz betrieblich vernutzt, zum anderen müssten sie sich stärker als aktiv handelnde, den Arbeitsprozess steuernde Subjekte einbringen. Die räumlich-zeitliche Entgrenzung, Flexibilisierung und Prekarisierung des Arbeitslebens gehe mit einer Ausweitung von Diagnosen(-stellung), des psychotherapeutischen Marktes und der Psychopharmakaverabreichung einher. Betroffen seien vorwiegend Angestellte in Dienstleistungs- und Verwaltungsberufen und dem sozialen Sektor. Deren ›Störung‹ drückt sich nach Alain Ehrenberg nicht wie noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Ergebnis eines Widerspruchs zwischen Individuum und repressiver Disziplinargesellschaft in Form der ›Neurose‹ aus. Stattdessen herrsche ›Erschöpfung‹ und ›Burnout‹ als Selbstleiden ohne Bezugnahme auf einen evidenten Konflikt. Diese eher akademisch daherkommende Kritik fokussiert meines Erachtens wesentlich auf die ›Depression‹ der Mittelschicht und blendet weite Teile des psychiatrischen Systems und den unmittelbaren Zwang der Kliniken und Heime aus. Dennoch verweist die Burnout-Kritik auf einen wichtigen Punkt, indem sie einen Zusammenhang zwischen psychologischpsychiatrischem Diskurs, dem postfordistischen Wandel der Produktionsverhältnisse und der sozialen Beziehungen herstellt.

Mit der zunehmenden Auflösung der Grenze zwischen Produktion und Reproduktion geht tatsächlich ein immer direkterer Zugriff auf die vorher privatisierten Facetten der Subjekte einher: das Subjektive und Emotionale wird weitestgehend in Verwertungsprozesse einbezogen. Die Flexibilisierung der Produktion – ›just in time‹, ob in Büro, Agentur oder Verwaltung – geht mit einer Flexibilisierung der sozialen Beziehungen einher: trotz einer ideologischen Retraditionalisierung und Refamilialisierung steht de facto vermehrten lockeren Kontakten die Abnahme lebenslanger Bindungen entgegen. Die klassische Kleinfamilie hat an Einfluss verloren, in einer Stadt wie Berlin etwa besteht heute die Mehrzahl der Haushalte aus einer Person.13 Patriarchale Arbeitsteilung existiert dennoch in gewandelter Form fort und hat sich für viele Frauen durch die Doppelbelastung aus Beruf und Familie teilweise noch verschärft. Mit der Atomisierung und Individualisierung geht auch eine Ausdifferenzierung von Milieus und Subkulturen einher. Ideologisch und teilweise de facto fand in den letzten Jahrzehnten ein auch durch soziale Bewegungen erkämpfter integrativer Prozess statt: Migrant_innen, Homosexuellen und Menschen mit Behinderungen wurden vermehrt nicht nur juristisch, sondern auch politisch und sozial als Subjekte anerkannt. Damit gingen teils verbesserte Rechtsansprüche und partiell erleichterter Zugang zu sozialen Ressourcen und zum Arbeitsmarkt einher. Dieser Integrationsprozess steht im Zeichen des Kapitals, das durch die vollzogene globale Expansion an seine äußeren Grenzen gestoßen ist und daher eine intensivierte innere Kapitalisierung vorantreibt. Die kapitalistische Zentrifuge scheint immer schneller zu rotieren: jeder Winkel der Gesellschaft wird auf seine Verwertbarkeit beforscht, keine Person oder Fraktion kann mehr per se von der Verwertung ausgenommen werden. Die Integration bringt so neben individuellen Chancen vor allem einen vermehrten Anpassungs- und Leistungsdruck mit sich: der Schwule darf zwar Bürgermeister werden, aber keine Tunte sein; die Autistin ist am besten eine logisch begabte IT-Spezialistin; die Blinden müssen GEZ-Fernsehgebühren zahlen; die Langzeitarbeitslosen – früher rein passive Empfänger_innen von Transferleistungen – werden in einem dauernden Hamsterrad gefördert und gefordert und auch die Lohnarbeitenden müssen sich dem Diktum lebenslangen Lernens unterwerfen. Wo diese Anpassung dennoch scheitert, wird menschlicher ›Ausschuss‹ produziert, der nicht verwertet werden kann.

Mit dem beinahe unbeschränkten Siegeszug des Kapitals, das zunehmend vehementer auf die und in den Subjekten wirkt, erklärt sich auch die massive Ausweitung und der Formwandel der reformierten Psychiatrie. Die krisenhaft verfasste Gesellschaft des Postfordismus, die im Zeichen eines hohl gewordenen Integrations- und Partizipationsversprechens steht, ermöglicht es nicht einmal mehr der Mittelschicht, ihr Leben auf einer nachhaltigen Subjektebene zu planen. Die für die bürgerliche Selbstdisziplinierung so wichtige Zukunftsperspektive bröckelt. Institutionen wie die Familie oder die Nachbarschaft entfalten ungeachtet der sozialpsychiatrischen Romantisierung der Gemeinde nur noch bedingt kompensatorische Kräfte. Benötigt werden daher weit ausgreifende Kompensations-, Korrektur- und Kontrollmechanismen, um die Funktionalität der Subjekte zu erhalten. Gerhard Mutz beschreibt den Wandel von der privaten zur öffentlich psychiatrisch-psychosozialen Reproduktion wie folgt:

Indem die Familie, nun auch zunehmend für die bürgerlichen Schichten wahrnehmbar, nicht in der Lage ist, psychosoziale Grundqualifikationen zu vermitteln und zu sichern, d.h. eine stabile Identitätsstruktur zu entwickeln, die es ermöglicht, den gesellschaftlichen Alltag in der Produktions- und Reproduktionssphäre zugleich anpassend und gestaltend zu bewältigen […], verlagert sich der Schwerpunkt der Sozialisations- und Kontrollprozesse; […] öffentliche Reproduktionssysteme müssen in der Lage sein, Techniken der Identitätsfindung zu vermitteln. Dies hat zur Folge, dass bestehende Sozialisationsinstanzen (z.B. Schule) ›psychologisiert‹ werden und dass ›neue‹ […] Institutionen der psychosozialen Versorgung entstehen. (Mutz 1983: 285)

Affirmativ formuliert wurde dieser Zusammenhang von Karl Peter Kisker, dem erwähnten Vordenker der Psychiatriereform, bereits 1967: »Die Psychiatrie […] hat in diese Lücken […] einzuspringen, Ersatz für die versagende Primär-Gruppen zu leisten und hier ihr Bestes zu tun.« (Kisker 1967: 40) Der Psychiatrie kommt so immer mehr eine zentrale Filterfunktion zu, um subjektive Krisen zu registrieren und die fluide gewordenen Grenzen zwischen Normalität und Abweichung zu regulieren – wobei Normalität die klaglose Unterordnung unter den stummen Zwang der Verhältnisse meint:

Je zentraler diese Funktion der Unterscheidung zwischen systemerhaltendem und systemstörendem Verhalten im totalen Kapitalismus wird, desto wichtiger wird die Psychiatrie, die […] das Funktionieren der Subjekte (scheinbar) unterstützt und steuert und Probleme mit […] unerwünschten Verhaltensweisen aufzeigt und der Behandlungssphäre zuführt. (Sanin 2012)

Die Psychiatrie versteht sich als Lotsin, die den schwachen und dysfunktionalen Subjekten die passende Behandlung zuweist. Seit jeher zeichnet sich die Psychiatrie allerdings durch einen Doppelcharakter aus: sie ist sowohl für die öffentliche Ordnung als auch für das ›verrückte‹ Subjekt, für Sicherheit und Heilung zuständig, ist ergo Polizei und Medizin in einem. Dieser widersprüchliche Doppelcharakter wurde durch die Psychiatriereform nicht aufgehoben, jedoch wird seitdem die Seite des Subjekts betont. Die alte objektivierende Verwahrpsychiatrie, in welcher das Staatsinteresse und die Staatsgewalt unmittelbar im Arzt personalisiert waren, wurde durch die Reformpsychiatrie umgeformt und ergänzt. Die neue Psychiatrie entspricht den oben beschriebenen postfordistischen Integrationstendenzen: keine Bürger_in aus ideologischen Gründen a priori ausschließen, alle aktivieren und fordern, nicht einmal eine längere psychiatrische Absenz gönnen, solange noch die Option der Verwertbarkeit besteht. Bei der Gemeindepsychiatrie handelt es sich dabei um einen Sektor, der ähnlich dem JobCenter-Regime die Betroffenen in seine Obhut nimmt und sie – trotz häufig geringer Erfolgsaussichten und entsprechend hoher ›Verweildauern‹ im Betreuten Einzelwohnen und Arbeitslosengeld – andauernd sozialarbeiterisch schein-aktiviert. Durch die Ausweitung der Werkstätten, die meist auf stupider unqualifizierter Arbeit beruhen und zum Teil profitabel von großen Unternehmen betrieben werden, wurde ein irregulärer Niedrigstlohnsektor geschaffen. Dem stehen gemeindepsychiatrische Versuche zur Seite, die angeblich besonderen Ressourcen von Psychiatrie-Erfahrenen, wie Kreativität und Sensibilität, arbeitsmarkttechnisch in Wert zu setzen. Einige Betroffene werden auch im Zuge des Trialogs als Expert_innen in die klinische und gemeindepsychiatrische Versorgung einbezogen, wo sie meist zu niedrigeren Löhnen als die meisten anderen psychiatrischen Professionellen angestellt werden.

Während die unmittelbar persönliche Autorität der Ärzt_innen als einstige ›Götter in Weiß‹ abgenommen hat, wurde zugleich die psychosoziale Gesundheit als Verantwortung der Einzelnen etabliert und entgrenzt. Neben den Typus der entsubjektivierten Anstaltsinsass_innen, die es vor allem in den Heimen und in der Forensik wieder vermehrt gibt, sind die Figuren der mündigen Patient_innen und der empowerten Klient_innen getreten. Wo ›psychisch Kranke‹ noch nicht als ›austherapiert‹ gelten, sollen sie in ihrer Subjektivität gestärkt werden. Doch Subjektivieren bedeutet neben Ermöglichen auch Unterwerfen, es handelt sich daher nicht um individuelle Freiheit: analog zum Zwang andauernder kreativer Selbstverwertung entsteht ein Zwang zur psychischen und psychiatrisch initiierten Selbstregulierung. Damit sind nicht nur die Diskurse um Burnout, Stress-Resilienz und ADHS gemeint, sondern auch die Ausweitung von Ratgeberliteratur, Therapieangeboten, temporären klinischen Auszeiten und scheinbar selbstbestimmter Neuroleptikaeinnahme. Im nicht immer freiwilligen Zusammenspiel mit den psychiatrischen Professionellen und Institutionen sollen die Subjekte an der individuellen Regulierung ihrer psychischen Balance arbeiten. Der Chefarzt ist damit nicht mehr (nur) äußere Instanz, sondern wird analog zum postfordistischen Kapitalisten in das Über-Ich zumindest der Mittelschicht integriert. Es ist nur folgerichtig, dass die von der Psychiatriereform propagierte Selbsthilfe in den letzten Jahren zunehmend unter dem Schlagwort des psychiatrischen Selbstmanagements propagiert wird. Diagnosen auf Grundlage von Selbstbefragungsbögen gelten diesem Diskurs als effektiver denn die ärztlicherseits gestellten Diagnosen. Ebenso übernehmen die psychiatrischen Einrichtungen postfordistische Management-Strategien, die statt auf Verwahrung auf Case Management, statt auf persönlicher Autorität auf Sachzwang und Psychologisierung beruhen. Dass die Menschen sich tendenziell nicht nur als Patient_innen oder Klient_innen, sondern auch noch in Personalunion als Ärzt_innen begreifen sollen, lässt den früher manifesten Widerspruch zur internierenden Psychiatrie zunehmend unsichtbar werden. Vielleicht kommt daher die vielkonstatierte ›Erschöpfung‹: der Widerspruch wird kaum noch externalisiert, der Konflikt zwischen eigenen Bedürfnissen und kapitalistischen wie psychiatrischen Anforderungen muss kontinuierlich im Subjekt verhandelt werden – ein andauernder, lähmender Kampf gegen sich selbst. Ohne falschen Gleichsetzungen das Wort zu reden, scheint doch der individuelle wie kollektive antipsychiatrische Kampf ähnlich wie der proletarische Klassenkampf durch Bürokratisierung und Subjektivierung, Prävention und Integrationsversprechen eingedämmt. Wo die psychiatrische Einbindung vom Subjekt trotz allem nicht angenommen wird, stehen jedoch immer noch die altbewährten Methoden der gewaltförmigen Unterwerfung parat, die angesichts krisenbedingter Exklusion ganzer Populationen in den letzten Jahren wieder stärker in Anspruch genommen werden, z.B. in Form von Zwangseinweisungen hunderttausender Menschen. Gerhard Mutz weist darauf hin, dass aufgrund der spezifischen Verknüpfung der multipolaren psychiatrischen Strukturen »Herrschaft und Repression […] unerkannt bleiben müssen, weil [die Strukturen] sich selbst von den harten differenzierenden Techniken der Ausgrenzung distanzieren, während die gesellschaftlichen Normalitäts- und Abweichungsdefinitionen von den Individuen selbst verlangt werden« (Mutz 1983: 259). Die sozialpsychiatrisch inspirierte Psychiatriereform hat einen entscheidenden Anteil zu dieser Transformation beigetragen und damit zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung auch in Zeiten ökonomischer Krisen. Franco Basaglia, der italienische Antipsychiater, beschreibt die sozialpsychiatrische Aufhebung der Widerstände und Stillstellung der sozialen Konflikte so:

Der neue Sozialpsychiater, der Psychotherapeut, der Sozialarbeiter […] sind nichts Anderes als die neuen Verwalter der Gewalt […]; denn durch die Abschwächung der Gegensätze […] ermöglichen sie mit ihrer vermeintlich wiedergutmachenden gewaltlosen technischen Arbeit in Wahrheit nur den Fortbestand der globalen Gewalt. (Basaglia 1971: 125)

Erst wenn dem Fortwesen dieser allgemeinen globalen Gewalt ein Ende gesetzt wurde, wird auch die Psychiatrie keine Notwendigkeit mehr beanspruchen können und ihr verdientes Ende finden.

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Diagnose: Gesellschaftlich unbrauchbar mit Aussicht auf Heilung. Analyse und Kritik der heutigen Psychiatrie in ihrer Parteilichkeit für die herrschenden bürgerlichkapitalistischen Verhältnisse

Sohvi Nurinkurinen/Lukaš Lulu

Dass die steigende Anzahl von Depressionen und anderen diagnostizierten Störungen für die vorgestellte nationale Gemeinschaft ein Problem darstellt, darüber hat sich – gut informiert durch die verschiedenen Medien – mittlerweile jede_r eine Meinung gebildet. Je nach politischer Couleur und professioneller Perspektive fallen die Urteile über das Problem verschieden aus: Wo die einen an das psychologische Selbstmanagement der Staatsbürger_innen appellieren, vermuten die anderen, ein bisschen zu viel (oder nicht so ganz der richtige) Kapitalismus führe zum kollektiven »Burnout«, und wünschen sich darum eine starke öffentliche Hand, welche die vom rechten Wege Abgefallenen einsammelt und wieder aufpäppelt. In einem sind sich jedoch fast alle einig: Das an einer Störung leidende Individuum stellt nicht nur für sich ein Problem dar, sondern geht alle an, die am Wohlergehen der Gemeinschaft interessiert sind. Von diesem Standpunkt aus blickt die interessierte Öffentlichkeit im Allgemeinen und das psychologisch-psychiatrische System im Speziellen auf die, die nicht (mehr) recht mitmachen wollen oder können. Im Vergleich zwischen denjenigen, die tagtäglich munter mitmachen, ihre kapitalistische Verwertung als Bewährungsprobe betrachten und auf die nicht ausbleibenden Misserfolge mit einer Anpassung ihrer Erwartungen und Intensivierung ihrer Anstrengungen reagieren, und denjenigen, die dies nicht (mehr) können oder wollen, kommen Psychologie und Psychiatrie zum tautologischen Schluss: Nicht-Normale sind nicht normal, da sie nicht sind, wie es sich gehört. Was nun genau mit dem gestörten1 Individuum nicht in Ordnung ist und warum, sowie, wie ihm am besten zu helfen, d.h. seinem Nicht-Funktionieren beizukommen ist, darüber wird gestritten, was das Zeug hält.

Der folgende Text beginnt an dem Punkt, an dem der psychologisch-psychiatrische Blick das erste Mal auf das Individuum trifft: der Diagnostik. Anhand des Störungsbildes »Depression« und dessen Symptomen werden die allgemeinen Denkfehler erläutert, welche zu Grunde liegen, wenn von psychischen Störungen die Rede ist und selbige fremd- und selbstdiagnostiziert werden. Hierzu wird das Augenmerk auf die psychiatrische Standardprozedur gelenkt, welche die Störung als Abweichung von einer inhaltlich zu bestimmenden Norm betrachtet. Der Überführung der Diagnostizierten in die Abteilung der Wiederherstellung psychischer Gesundheit widmet sich der zweite Teil. Aufbauend auf der tautologischen Vorstellung – die Depression verursacht die gefundenen depressiven Symptome – wird der Fortgang dieser falschen Erklärungsweise in der psychiatrisch-psychologischen Behandlung der diagnostizierten Störung nachgezeichnet. Hierzu werden zwei Behandlungsansätze – der pharmakologische Ansatz und die kognitive Verhaltenstherapie – auf ihre jeweiligen Ursachenvorstellungen hin untersucht. Inwieweit die an dieser Stelle entwickelten allgemeinen Kritikpunkte auch auf andere Behandlungsformen übertragbar sind, bleibt in diesem Text unbeantwortet, wird aber unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten von den Autor_innen angenommen. Letztendlich wird im dritten Teil der Analyse der Frage nachgegangen, in welchem Verhältnis das psychiatrisch-psychologische System mit seinem Menschen- und Weltbild, Diagnose- und Behandlungsmethoden zur modernen staatlich-kapitalistischen Herrschaft steht. Mit der Ausformulierung der gesellschaftlichen Bedingungen, an denen sich die einzelnen Konkurrenzsubjekte bis zum möglichen physischen und psychischen Kollaps abzuarbeiten haben, werden einige der anfangs im Störungsbild der Depression aufgelisteten Symptome auf die real-existierende Welt inhaltlich bezogen. Damit wird zugleich die Möglichkeit einer anderen gedanklichen Stellung zu den herrschenden Verhältnissen aufgezeigt sowie die Notwendigkeit ihrer Überwindung unterstrichen. Viele Menschen nehmen das Angebot der psychiatrisch-psychologischen Behandlung als Hilfe für ihre psychischen Probleme wahr. Ihr psychisches Leiden in seinen individuellen Formen soll nicht geleugnet werden. Nicht zuletzt hoffen die Autor_innen, mit dem vorliegenden Text auch dazu beitragen zu können, dass Hilfe Suchenden ein Stück weitergeholfen ist, wenn sie wissen, mit welchen theoretischen Ansätzen sie praktisch konfrontiert werden.

1. Diagnose: Gesellschaftlich unbrauchbar …
Klassifikation und Diagnostik

In der Lehre von den psychischen Krankheiten, der Psychopathologie, und deren Teilgebiet, der psychologisch-psychiatrischen Diagnostik, ist seit einigen Jahrzehnten ein Paradigmenwechsel in Bezug auf die Frage festzustellen, wie psychische Störungen zu klassifizieren seien. Wurden psychische Störungen zuvor vor allem entlang ihrer postulierten Ursachen definiert und klassifiziert, geschieht dies heutzutage anhand von Symptom-/Syndrombeschreibungen auf Erscheinungsebene. Die (operationalisierten)2 Symptom-/Syndrombeschreibungen3 auf Erscheinungsebene finden sich in dem Manual »International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems« (ICD) der World Health Organization (WHO) und dem Manual »Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders« (DSM) der American Psychiatric Association (APA). Diese Verschiebung ist insbesondere gekennzeichnet durch eine Ineinssetzung von Klassifikation und Diagnostik. Psychische Störungen werden nun nicht mehr auf Grundlage ihrer mutmaßlichen Ursachen, sondern anhand umschriebener Symptome klassifiziert, welche gleichzeitig auch die Grundlage der Diagnosestellung bilden. ICD und DSM bieten hiernach zu jedem etablierten Störungsbild einfach zu handhabende Symptom-Checklisten, anhand derer eine Diagnose getroffen werden soll. Vertreter_innen der Psychopathologie loben an dieser neuen Orientierung die erhöhte Standardisierung, Vergleichbarkeit und Effizienz in der Diagnostik, die theoretisch auch von Lai_innen durchgeführt werden könnte. Auch wird die Entwicklung mit dem Scheitern des ätiopathologischen4 Ansatzes begründet:

Angesichts bisher noch unzulänglicher Kenntnisse der Entstehungsmodalitäten psychischer Störungen hat dieses Einteilungsprinzip, das im Extremfall ein Syndrom der Krankheit selbst gleichsetzt, in der Psychiatrie und Psychotherapie ein besonderes Gewicht erhalten. (Payk 2007: 47, Hervorh. S.N./L.L.)

Die Erforschung möglicher Ursachen läuft in den verschiedenen Fachrichtungen unvermindert weiter. Für die praktische Anwendung jedoch haben sich mit ICD und DSM zwei Diagnoseschemata hegemonial durchgesetzt, welche sich nicht mehr explizit auf Ursachen und Entstehungsbedingungen als Grundlage der Klassifikation beziehen. Stattdessen werden Bündel von einzelnen Symptomen zusammengefasst und dieses Symptombündel im Anschluss als die Störung selbst definiert. Der Umstand, dass es sich bei der Bestimmung der jeweils entscheidenden, in den Diagnosekatalog aufzunehmenden Symptomkomplexe um einen Meinungsstreit, d.h. um einen Aushandlungsprozess und Machtkampf zwischen »Expert_innen« handelt, welche sich nach Bedarf auf die jeweils von ihnen bevorzugten, einander teilweise auch widersprechenden Ergebnisse der Ätiopathologie beziehen, verweist gleichsam auf die Unklarheit und Uneindeutigkeit der theoretischen Grundlagen der operationalisierten Klassifikations- und Diagnosemanuale. Die diagnostischen Kriterien einer »depressiven Episode« (und damit gleichzeitig die psychologisch-psychiatrische Definition dessen, was eine Depression selbst ist) lesen sich ausschnitthaft nach ICD-10 beispielsweise wie folgt:

– Depressive Stimmung

– Interessen- oder Freudeverlust an Aktivitäten

– Verminderter Antrieb oder gesteigerte Ermüdbarkeit

– Verlust des Selbstvertrauens oder des Selbstwertgefühls

– Selbstvorwürfe oder ausgeprägte, unangemessene Schuldgefühle

– Wiederkehrende Gedanken an den Tod oder an Suizid, suizidales Verhalten

– Klagen oder Nachweis eines verminderten Denk- oder Konzentrationsvermögens, Unschlüssigkeit oder Unentschlossenheit

– Psychomotorische Agitiertheit oder Hemmung (subjektiv oder objektiv)

– Schlafstörungen jeder Art

– Appetitverlust oder gesteigerter Appetit mit entsprechender Gewichtsänderung

(Schneider/Frister/Olzen 2010: 35)

Die Abkehr vom ätiopathologischen Modell der Klassifikation und die Etablierung der operationalisierten Klassifikations- und Diagnosemanuale bedeutet für den Moment der Diagnosestellung eine Verschiebung der Psychodiagnostik ebenso wie deren Kernkategorie der psychischen Störung auf die Erscheinungsebene, d.h. die Ebene beobachteten Verhaltens. Dabei fungiert die Ätiopathologie vermittelt über die sich in den Symptomkatalogen niederschlagenden »Expert_innenmeinungen« als Stichwortgeberin. Der Fokus auf die Erscheinungsebene beobachteten Verhaltens und die damit einhergehende Ineinssetzung beobachteter Verhaltensweisen und psychischer Störung zeigt sich sowohl in den jeweiligen Symptomkatalogen der spezifischen Störungsbilder als auch in der aktuell vorherrschenden allgemeinen Definition psychischer Störung:

In der Klassifikation psychischer Störungen nach Kap. V ICD-10 wird psychische Störung definiert als ›klinisch erkennbarer Komplex von Symptomen oder Verhaltensauffälligkeiten‹, die sowohl individuell als auch im sozialen Bereich mit Behinderungen und Beeinträchtigungen verbunden sind. (Payk 2007: 53)

»Klinisch erkennbar« bedeutet nichts anderes, als dass für die Diagnostik relevante, d.h. in einem der Diagnosemanuale beschriebene »Symptome oder Verhaltensauffälligkeiten« durch das diagnostizierende psychiatrische Personal per Augenschein, Befragung oder anderer etablierter diagnostischer Verfahren registriert werden können. Dabei wird zunächst einerseits von vermeintlichen Ursachen und Entstehungsbedingungen ebenjener »Verhaltensauffälligkeiten« abgesehen, andererseits wird insbesondere von einem Großteil der konkreten Inhalte und subjektiven Gründe des beobachteten Verhaltens abstrahiert. Das diagnostische Verfahren fungiert als Schablone, welche nur ganz bestimmte, vorab festgelegte Verhaltensweisen, Absichten, Gedanken, Schlüsse, Bedürfnisse und Interessen der untersuchten Person, d.h. nur einzelne, ausgesuchte Ausschnitte der Wirklichkeit auf eine ebenfalls vorab festgelegte Weise sichtbar macht. Diese Ausschnitte der Wirklichkeit, welche im diagnostischen Raster hängenbleiben, werden gemessen, also quantifiziert und vergleichbar gemacht. Sie interessieren in der Diagnostik nur in Hinblick auf ihre Kategorisierung als Symptom oder Nicht-Symptom, d.h. als auffällig oder unauffällig markiertes Verhalten. Dabei werden alle Inhalte, die in der angelegten diagnostischen Schablone nicht vorgesehen sind, zum Verschwinden gebracht. Zudem wird durch die hergestellte Vergleichbarkeit der erhobenen Daten von den jeweils potentiell unterschiedlichen objektiven Positionen und Lagen untersuchter Personen in der Welt, z.B. deren materieller Lebenssituation, abgesehen. Da die Unterscheidung, was ein Symptom ist und was nicht, sich nicht aus dem Gegenstand dessen, was als psychische Störung gilt, selbst ergibt, verlangt die Entscheidung, welche Lebensäußerungen eines Menschen in der Diagnostik vorkommen und welche systematisch ausgeblendet werden, nach einem äußeren Kriterium. Dieses ist in der psychologisch-psychiatrischen Diagnostik die Normabweichung.

Norm und Normabweichung

Neben dem Aspekt der klinischen Erkennbarkeit kennzeichnet die oben genannte Definition psychischer Störung, dass die ihr zugehörigen Symptome »sowohl individuell als auch im sozialen Bereich mit Behinderungen und Beeinträchtigungen verbunden« seien. Was an dieser Stelle recht vage als individuelle und soziale »Behinderung und Beeinträchtigung« erscheint, lässt sich an der folgenden Vier-Punkte-Definition psychischer Störung deutlicher aufzeigen:

Unter einer Störung werden Symptome oder Symptommuster im Denken, Erleben und/oder Handeln einer Person verstanden, die von der Norm abweichen, zu einer Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit und/ oder sozialen Aktivitäten führen, durch ausgeprägtes Leiden gekennzeichnet sind und die bei den Betroffenen ein Änderungsbedürfnis hervorrufen. (Renneberg/Heidenreich/Noyon 2008: 21, Hervorh. i.O.)5

Entscheidend dafür, ob ein beobachteter Symptomkomplex als psychische Störung behandelt wird, ist also – neben subjektivem Leiden und Änderungsbedürfnis – die Normabweichung und eine Beeinträchtigung, hier genauer spezifiziert als »Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit und/oder sozialen Aktivitäten«. Als relevante Normen, von denen ein Verhalten in klinisch relevanter Weise abweichen kann, gelten in der psychiatrischen Diagnostik einerseits die statistische Norm, d.h. der Durchschnitt einer Vergleichsgruppe, meist einer »repräsentativen Eichstichprobe« der Gesamtbevölkerung, und/oder die sogenannte »modifizierte funktionale Norm«, welche »subjektive[s] Wohlbefinden einerseits wie auch […] objektivierbare Leistungsfähigkeit andererseits« (Payk 2007: 51, Hervorh. i.O.) berücksichtigt.6 Normalität in diesem Sinne kennzeichnet psychische Gesundheit als Gegensatz zu psychischer Gestörtheit wie folgt: 1. Die betreffende Person weist eine objektivierbare Leistungsfähigkeit (z.B. im Bereich der Veräußerung ihrer Arbeitskraft) auf, welche sich aus den Anforderungen der kapitalistischen Gesellschaft ergibt. 2. Bei der Anwendung ihrer Leistungsfähigkeit fühlt sich die Person subjektiv wohl. Eine Abweichung von der modifizierten funktionalen Norm bezeichnet also selbst nichts anderes als eine Beeinträchtigung in den als relevant markierten Leistungsbereichen und/oder einen Mangel an subjektivem Wohlbefinden. Die als Kriterium verwendete Norm, nach der entschieden wird, ob eine psychische Störung vorliegt oder nicht, kennzeichnet (zunächst einmal unabhängig vom empirischen Durchschnitt der Gesamtbevölkerung) den Idealtypus des fröhlich funktionierenden bürgerlichen Subjekts in der kapitalistischen Gesellschaft:

Zusammenfassend entspräche psychische Gesundheit am ehesten der individuellen Fähigkeit, sich realistisch den Anforderungen des Lebens ohne erschöpfendes Beanspruchtwerden stellen und ihnen innerhalb der zugehörigen Gesellschaft mit Selbstachtung und Durchhaltevermögen bei persönlicher Zufriedenheit nachkommen zu können. (Payk 2007: 51, Hervorh. i.O.)

Die genannten und nicht weiter ausgeführten »Anforderungen des Lebens«, welche je nach Gesellschaft und innerhalb dieser je nach Personengruppe, sozialer Position, Geschlecht usw. stark variieren können, werden als gegeben und unveränderlich gesetzt. Diesen nachzukommen gilt als vernünftiger und nicht weiter erklärungsbedürftiger Lebensinhalt eines und einer jeden. Egal welchen Platz man in dieser Gesellschaft zugewiesen bekommen hat, man soll sich dessen »Anforderungen« (bzw. Zumutungen) nicht nur stellen können (was zu einer »individuellen Fähigkeit« erklärt wird) und wollen, sondern soll sich dabei »persönlich zufrieden« fühlen. Dabei wird dieses »Sollen« nicht als der Imperativ ausgesprochen, der es ist, sondern als im Grunde selbstverständliche Norm gesetzt, als gleichsam erwünschtes, vor allem aber als natürlich-menschliches Verhalten. Die empirische Tatsache, dass diese Norm (durchschnittlich) mehr oder weniger von den meisten Leuten die meiste Zeit über halbwegs erfüllt wird, sich modifizierte funktionale und statistische Norm also in der Regel einigermaßen decken, verleiht ersterer nicht etwa die Weihe einer »neutraleren«, weil rein rechnerischen Norm, sondern gibt lediglich Auskunft darüber, dass es einem Großteil der Bevölkerung in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft in ausreichendem Maße gelingt, die ihm nahegelegten Anforderungen und Zwänge nicht nur zu erfüllen, sondern sich diese auch als persönliche Lebensaufgabe zu eigen zu machen und damit einzurichten. Die statistische Norm dient also als legitimatorische Absicherung der eigentlich entscheidenden modifizierten funktionalen Norm, was sich besonders anschaulich an Fällen ausweisen lässt, in denen statistische und modifizierte funktionale Norm auseinanderzufallen drohen: So werden etwa Intelligenztests statistisch in regelmäßigen Abständen an repräsentativen Stichproben re-normiert, damit stets eine sogenannte Normalverteilung der Intelligenz in der Bevölkerung vorzufinden ist. Intelligenztests werden so konzipiert, dass stets genau gleich wenig als unter- und als überdurchschnittlich intelligent diagnostizierte Personen sowie eine Ballung im Bereich mittlerer Intelligenz existieren. Während »Intelligenzminderung« nach ICD-10 als psychische Störung bzw. als Symptom verschiedener Störungsbilder gilt, gilt dies nicht für »überdurchschnittliche Intelligenz«, da mit dieser üblicherweise keine Funktionsbeeinträchtigung in den für die Psychodiagnostik interessierenden Bereichen einhergeht. Die modifizierte funktionale Norm liefert also den Maßstab dafür, ob eine statistische Normabweichung als eine psychische Störung oder als ein Symptom einer psychischen Störung gilt, wie »Intelligenzminderung«, oder nicht, wie »Hochintelligenz«. In anderen Fällen spielt die statistische Norm eine stärker untergeordnete oder gar keine Rolle. Die Symptomkataloge der Klassifikationssysteme und die damit korrespondierenden diagnostischen Verfahren zur Depressionsdiagnostik kommen weitestgehend ohne statistischen Vergleich aus und beziehen sich eindeutig auf die modifizierte funktionale Norm.

Psychologie und Psychiatrie sind sich der prinzipiellen Veränderlichkeit, zumindest der empirisch nicht von der Hand zu weisenden historischen Veränderung der modifizierten funktionalen Norm bewusst – »Welche Verhaltensweisen als psychische Störungen bezeichnet werden, ist abhängig von gesellschaftlichen Werten und Normen. Damit unterliegt der Begriff den Einflüssen des kulturellen und geschichtlichen Kontextes und dessen Wandels« (Bastine 1998: 151) –, allerdings hat sie ihrer Funktion für diese Gesellschaft gemäß keinen Begriff davon, um welche diffusen »Einflüsse des kulturellen und geschichtlichen Kontextes« es sich dabei handeln könnte bzw. wie und vor allem in wessen Sinne diese abstrakt bleibenden »gesellschaftlichen Werte und Normen« zustande kommen – womit sie ihrer Parteilichkeit für die jeweils herrschenden Normen entspricht.

Die tautologische Erklärung des Nicht-Funktionierens

»Psychische Gesundheit« im oben genannten Sinne meint somit nicht zu jedem Zeitpunkt und für jede Person unbedingt dasselbe, jedoch bedeutet sie immer die Anforderung und unterstellte Selbstverständlichkeit des fröhlichen Mitmachens der Menschen bei dem, was derzeit von ihnen gefordert und verlangt wird. Ist dieses fröhliche Mitmachen bei einer Person nicht (mehr) in ausreichendem Maße der Fall, bekommt sie eine entsprechende Diagnose verpasst, die in einem griffigen Terminus die konkret beobachtete, spezifische Art des Nicht-Reibungslos-Funktionierens auf objektiver und/oder subjektiver Ebene zusammenfassend beschreibt. Im Moment der Diagnosestellung spielen dabei die mutmaßlichen Ursachen für die so diagnostizierte Störung, wie sie in der Ätiologie verhandelt werden, keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle (z.B. als persönliche »Krankheitsgeschichte« in der Anamnese). Insbesondere aber kommen die tatsächlichen individuellen Gründe für das Nicht-Funktionieren bzw. Nicht-Mitmachen(-Wollen) und die damit verbundenen subjektiven Bewusstseinsinhalte der diagnostizierten Person im diagnostischen Prozess kaum vor: Nicht der Inhalt eines als depressiv eingestuften Gedankens ist der primäre Gegenstand der Untersuchung, sondern die akut festgestellte Abweichung von der Norm.

In diesem Moment kommt es zur eigentlichen diagnostischen Tautologie: Wie eben gezeigt werden konnte, handelt es sich bei einer beliebigen, anhand der jeweiligen akut beobachteten Normabweichung diagnostizierten Störung um nichts anderes als um eine Ein-Wort-Beschreibung der beobachteten Normabweichung. Diese Ein-Wort-Beschreibung (»Depression«) wird dann entweder vom psychiatrisch-psychologischen Personal oder vom betroffenen Subjekt und seinem sozialen Umfeld selbst als Ursache für ebenjenes Nicht-Mitmachen(-Wollen) hypostasiert, welche sie eigentlich ja nur in einem Wort beschreibt. Eine Depression wird also daran festgemacht, dass eine Person morgens nicht aus dem Bett kommt, der Job plötzlich und unerwartet keinen Spaß mehr macht und sie sich »grundlos« traurig fühlt, und all diese Gefühle, Gedanken und Handlungen, die die Depression sind, werden im Anschluss als durch ebendiese Depression verursacht erklärt. Dann heißt es, die Depression als im Kopf oder in der Seele hausende Störung halte einen ursächlich davon ab, morgens früh aufzustehen, zu arbeiten und das Leben einfach zu genießen. Erklärungsbedürftig erscheint nicht das freiwillige und fröhliche Funktionieren im kapitalistischen Normalbetrieb, welches die modifizierte funktionale Norm und in den meisten Fällen deskriptiv auch die statistische Norm in der Bevölkerung darstellt, sondern das Nicht-Funktionieren(-Wollen), welches als dermaßen unbegründet und absurd erscheint (und erscheinen muss), dass es sich dabei in dieser Logik folgerichtig nur um einen Defekt in der betroffenen Person handeln kann. Paradoxerweise wird aber nun dieses als erklärungsbedürftig markierte Verhalten gerade eben nicht erklärt, sondern lediglich zusammenfassend beschrieben (klassifiziert) und anschließend als seine eigene Ursache verkauft.

2. … mit Aussicht auf Heilung
Über die Ursachen für die Ursache

Diese Vorstellung über die Entstehung von psychiatrisch relevanten Symptomen orientiert sich an der medizinischen Erklärungsweise für die Entstehung von körperlichen Erkrankungen, unterscheidet sich von dieser jedoch erheblich.7 In der Medizin werden die vorhandenen Symptome als Ausdruck einer nachweisbaren Ursache begriffen, beispielsweise einer Virus- oder bakteriellen Infektion, deren Vorliegen und Schädlichkeit für den menschlichen Organismus unter Zuhilfenahme naturwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse bestätigt werden (kann), um dann durch die entsprechende Behandlung beseitigt zu werden. Der Zusammenhang zwischen den festgestellten Symptomen und den sie verursachenden Bakterien/Viren lässt sich wissenschaftlich beweisen. Die heutige Medizin ist trotz vieler Unklarheiten in der Lage, einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen einer Ursache und ihren Folgen zu beschreiben. Die Zerstörung von Helfer-Zellen beispielsweise durch das HI-Virus im Blut führt zur einer Schwächung des Immunsystems, was den Körper anfälliger macht für andere Erreger. Die Diagnose heißt dann Humanem-Immundefizienz-Viruskrankheit, und diese Krankheit verursacht verschiedene Symptome. Die Diagnose HIV kann demnach durch den Nachweis der Viren im menschlichen Körper abgesichert werden.

Der Unterschied zwischen der psychiatrischen und der medizinischen Diagnose besteht darin, dass die Psychiatrie ein den psychiatrischen Symptomen äußerliches Kriterium anführt, welches den inneren Zusammenhang zwischen den Symptomen herstellen soll. Ob es wirklich die Depression ist, welche die Symptome hervorbringt, oder etwas anderes, ist nicht überprüfbar. Die Psychiatrie hält hingegen fest: Die psychische Störung ist die Instanz, die dafür sorgt, dass die Menschen nicht so sein können, wie sie sollen. Der Ätiopathologie fällt nun die Aufgabe zu, zu erklären, was die diagnostizierte Ursache hervorgebracht haben könnte – bislang jedoch ohne wissenschaftlich haltbares Ergebnis. Um dem Nicht-Mitmachen auf die Sprünge zu helfen, kommen verschiedene Behandlungsmethoden zum Einsatz. Je nach gewähltem Verfahren sieht die Behandlung der diagnostizierten Störung verschiedene Handlungsschritte vor, die wiederum auf verschiedenen Erklärungsmodellen ihrer Entstehung beruhen. Obwohl die jeweiligen Modelle höchst unterschiedliche und sich widersprechende Vorstellungen über die Ursachen beinhalten, ist ihnen eins gemeinsam: Alles, was ein Mensch so tut und denkt, muss von inneren oder äußeren Ursachen hervorgebracht worden sein. Die Auswahl, welches der vorhandenen Verfahren zum Zuge kommt, hängt von der jeweiligen Fachrichtung der behandelnden Expert_innen ab. Durch verschiedene Studien versuchen die jeweiligen Behandlungsrichtungen die Wirksamkeit ihres Verfahrens und die Richtigkeit ihrer Annahmen damit zu beweisen, wie erfolgreich diese die klinischen Symptome reduzieren konnten, d.h. wie erfolgreich die (Wieder-) Anpassung des Individuums an die widrigen Umstände gelang. Dass mit der Reduzierung von Symptomen durch eine Behandlung gleichzeitig die Richtigkeit der dieser zugrunde liegenden theoretischen Annahmen bewiesen wäre, ist nicht zutreffend. Die Richtigkeit einer Theorie entscheidet sich daran, ob diese in der Lage ist, ihren Gegenstand mit stimmigen Argumenten auf den Punkt zu bringen. Keines der hier aufgeführten Verfahren kann dies für sich in Anspruch nehmen. Sollte es tatsächlich durch eine angewandte Behandlung zu einer Symptomreduzierung kommen, so wäre immer noch der inhaltliche Nachweis notwendig, dass diese die angenommene Ursache beseitigt hat und die Reduzierung nicht auf ein Drittes zurückzuführen ist.

Als ein Symptom für die Depression gelten »Schlafstörungen jeglicher Art«. Durch die Einnahme von Diazepam kann in vielen Fällen dieses Symptom für eine bestimmte Zeit zum Verschwinden gebracht werden. Bekanntlich beeinflusst dieses Medikament bestimmte Neuronenaktivitäten im Gehirn. Dass jedoch diese Aktivitäten die Ursache für die Schlafstörungen gewesen sind, ist nicht ausgemacht. Es werden eben nur die Symptome reduziert und damit auch das, was als vermeintliche Ursache diagnostiziert worden ist – die psychische Störung, die, wie oben beschrieben, nichts anderes ist als eine Ein-Wort-Beschreibung der Symptome. Dass die Mittel mehr oder weniger ihren Zweck erfüllen, ist das Kriterium ihres Einsatzes, und tatsächlich gelingt es bei einigen Patient_innen, ihre Symptome zu reduzieren. Die Frage ist nur: Was genau ist der Inhalt der jeweiligen Methode und welchem Zweck dienen die verabreichten Mittel? In der modernen Psychiatrie gelten momentan u.a. die pharmakologische Behandlung und die kognitive Verhaltenstherapie als die Mittel der Wahl. Beide Verfahren können auf ähnliche Erfolgsquoten (Reduzierung der Symptomschwere um mindestens 50% bei 40-50% der Patient_innen) verweisen, trotz der erheblichen Unterschiede in ihren Vorgehensweisen.

Die medizinisch-organische Deutung der psychischen Erscheinung

Auf der Suche nach einer möglichen Heilung psychischer Störungen tendiert die Psychiatrie dazu, deren Ursache in einem Defekt des Gehirns auszumachen, ganz so, als würde es sich bei einer Depression um eine Hirnverletzung handeln. »Die Theorien, die einen Zusammenhang zwischen Neurotransmittern und psychischen Störungen annehmen, gehen davon aus, dass eine bestimmte Störung durch eine zu große oder zu kleine Menge von Neurotransmittern verursacht wird« (Davison/Neale/Hautzinger 2007: 20). Dementsprechend kommen neben der heute nicht mehr so häufig angewendeten Elektroschock-Therapie verschiedene Medikamente in Betracht, die direkt in den Stoffwechsel des Gehirns eingreifen. Mit dem Eingriff in die physiologische Grundlage des Bewusstseins durch die Verabreichung diverser Stoffe gelingt es bei circa der Hälfte der Patient_innen die Symptomschwere zu reduzieren. Dieser Erfolg wird als Indiz dafür genommen, dass in der grauen Substanz auch die Ursache für die diagnostizierte Störung läge. An dieser Annahme wird trotz des verhältnismäßig geringen Behandlungserfolges festgehalten. Denn selbst nach Maßstäben dieser medizinischen Herangehensweise könnte sich Skepsis gegenüber dieser Ursachenvermutung einstellen. Keine behandelnde Psychiaterin weiß genau, welches der zur Verfügung stehenden Medikamente in welcher Dosis bei einem depressiven Patienten einzusetzen ist. Hier bestimmen Versuch und Irrtum den Einsatz der Mittel. Viele der Medikamente lösen schwer wiegende Nebenwirkungen aus. In bestimmten Fällen werden weitere Medikamente gegeben (Schlafmittel, Angstlöser etc.), die ihrerseits in den Stoffwechsel eingreifen und die ungewollten Begleiterscheinungen reduzieren sollen. Am problematischsten für die Annahme, Depressionen hätten ihre Ursache in gestörten Stoffwechselvorgängen, ist die Tatsache, dass anhand der Wirksamkeit nicht unterschieden werden kann, welche Behandlungsmethode zum Einsatz kommen sollte. Sowohl die pharmakologische Therapie als auch die kognitive Verhaltenstherapie erzielen bis auf bestimmte Ausnahmefälle ähnliche Resultate. Damit ist die Annahme, wonach die Depression von gestörten Stoffwechselvorgängen verursacht würde, diese also notwendig die Wirkung haben, depressive Symptome hervorzubringen, nicht haltbar, da die psychologische Behandlung nicht auf den Eingriff in den Stoffwechsel beruht.8 Grundsätzlich lässt sich der Zusammenhang zwischen physiologischen Prozessen und psychischen Inhalten nicht mit der Kategorie von Ursache und Wirkung beschreiben. Weder wird das Denken und Handeln von den Notwendigkeiten des Körpers regiert noch kann es ohne seine biologische Grundlage existieren. Die physiologische Erforschung der neuronalen Vorgänge konnte in den letzten Jahrzehnten einige Fortschritte in der Beschreibung der Stoffwechsel- und Neuronenaktivitäten erzielen. Unter Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden untersucht diese Forschungsrichtung die materiellen Funktionen und Gesetzmäßigkeiten des Gehirns, welche die physiologischen Bedingungen dafür sind, dass der Mensch ein Bewusstsein entwickelt, sich denkend mit der Wirklichkeit auseinandersetzt, seine Urteile und Schlüsse zieht. Welche psychischen Inhalte das Individuum auf der Grundlage seiner natürlichen Möglichkeiten selbst realisiert, unterliegt dessen Entwicklung. Durch Verletzungen und Erkrankungen des grauen Substrats können verschiedene Vorgänge nicht mehr so stattfinden, wie sie möglich wären. Die Erkenntnisse, die durch die physiologische Forschung entstanden sind, beispielsweise Verfahren zur Behandlung von Schlaganfällen oder Demenz, sind wichtige Errungenschaften, um deren Auswirkungen auf die psychischen Tätigkeiten durch die Schädigung der natürlichen Grundlage zu verstehen. Umgekehrt kann die psychische Entwicklung nur auf der Basis der physischen Entwicklung stattfinden. Ohne die Entwicklung der Sinne wäre es dem Menschen beispielsweise nicht möglich, die äußere Welt wahrzunehmen und sich dann zu dem Wahrgenommenen denkend in eine Beziehung zu setzen. Diese Fähigkeit zur Reflexion bezieht sich nicht nur auf Sinneseindrücke, sondern auch auf das jeweilige Denken und Handeln. Die Inhalte dieser Gedanken über sich selbst sind nicht die Wirkung einer physiologischen Ursache, sondern verknüpfen sich aufgrund einer eigenen Logik der Denktätigkeit. Gerade weil das menschliche Bewusstsein nicht in seiner biologischen Grundlage aufgeht, nicht von Notwendigkeiten des Körpers regiert wird, ist der menschliche Geist in der Lage, sich über sich selbst und die Welt, wie diese ihm entgegentritt, Gedanken zu machen. Darin liegt die Freiheit des Geistes über den Körper und die Natur. Gleichzeitig ist der menschliche Geist durch seinen Körper bestimmt. Jedes Denken hat seine körperlichen Grenzen, was einem schon dann auffällt, wenn man nach einem langen Tag im Büro vor Müdigkeit kaum noch seine eigentlichen Interessen verfolgen kann. Und auch die von Psychiater_innen verabreichten Antidepressiva greifen in die körperlichen Prozesse ein und verändern diese, was Auswirkungen auf die Art und Weise haben kann, wie der Mensch sich und die Welt erfährt. Weder fallen Geist und Körper auseinander, wie so mancher philosophisch interessierte Mensch behauptet, noch lassen sich die menschlichen Tätigkeiten eines sich Zwecke setzenden und umsetzenden Willens aus den neuronalen Verschaltungen des Gehirns erklären. Die Annahme, die natürlichen Bedingungen seien die Ursache für das menschliche Denken und Handeln und damit auch für jene, die als Abweichung von den erwünschten Denk- und Handlungsweisen diagnostiziert wurden, ist die theoretische Fehlleistung des medizinisch organischen Deutungsansatzes (vgl. Güßbacher 1988).9 Den Mangel, dass für psychische Störungen keine biologische Ursache ausgemacht werden konnte, führen Neurolog_innen auf noch nicht ausreichende Forschung zurück, was sie aber nicht im Geringsten daran hindert, schon einmal davon auszugehen, »dass bei manchen psychischen Störungen die Rezeptoren defekt sind« (Davison/ Neale/Hautzinger 2007: 20) – mit den entsprechenden Konsequenzen für die Behandlung ihrer Patient_innen.

Die kognitiv-verhaltenstheoretische Deutung der psychischen Erscheinung

Die kognitive Verhaltenstherapie, deren Wirksamkeit – gemessen an ihrem Erfolg – bei bestimmten Formen der Depression als erwiesen gilt, geht gemäß ihren theoretischen Voraussetzungen einen anderen Weg. Nicht durch eine medikamentöse Beeinflussung der Abläufe im Gehirn soll das depressive Verhalten verändert werden, sondern durch die Einflussnahme auf die situativen und kognitiven Bedingungen, die das unerwünschte Verhalten hervorgebracht haben sollen. Ging noch die klassische Verhaltenstherapie davon aus, dass »innere Zustände« eines Menschen zwar existieren, aber für die wissenschaftliche Betrachtung und besonders für die Vorhersage und Steuerung des menschlichen Verhaltens nicht relevant seien, erhalten diese nun in Form der Kognition einen besonderen Stellenwert im Bedingungsgefüge. Ausgangspunkt dieser Therapieform bildet die Annahme, dass jedes menschliche Verhalten als Reaktion auf die Wirkung von äußeren Bedingungen zurückzuführen sei. Das menschliche Verhalten sei dadurch bestimmt, dass es durch die Umwelt hervorgebracht werde, und die Umwelt habe als Reizauslöser die Bestimmung, menschliches Verhalten hervorzubringen. Damit erscheint der Mensch als reines Vollstreckungsorgan der auf ihn einprasselnden äußeren Reize. Dem offensichtlichen Mangel dieses tautologisch-zirkulären Ansatzes, dass nämlich damit nicht erklärbar ist, wie ein bestimmter Reiz eine bestimmte Reaktionsweise auslösen soll, versucht diese Forschungsrichtung durch die Annahme von Verstärkerreizen zu beseitigen.10 Nicht mehr Umweltreize generell sollen das menschliche Verhalten hervorbringen, sondern diese müssten unterschieden werden nach ihrer Wirkungsqualität. Wie diese denn zu unterscheiden seien, wird in bekannter tautologischer Weise beantwortet: Als Verstärkerreize gelten diejenigen Reize, die verstärkend auf das Verhalten wirken (vgl. Krölls 2007). »Eine geringe Rate verhaltenskontingenter positiver Verstärkung wirkt auslösend für depressives Verhalten« und »[e]ine geringe Rate verhaltenskontingenter Verstärkung hält die Depression aufrecht« (Hautzinger/Stark/Treiber 2000: 7), so lautet die Anfangsthese dieser Therapierichtung. Zum Beginn der Therapie gilt es daher, diejenigen Ereignisse zu identifizieren, welche zu einer niedrigen Rate positiver Verstärkung führten. Diese niedrige Rate gilt es durch die Erhöhung der Anzahl von positiven Verstärkern zu kompensieren, um das sozial erwünschte Verhalten zu fördern. Äußere Bedingungen oder Ereignisse, wie die Trennung von einer nahen Person, Arbeitslosigkeit und Armut, werden als negative Faktoren betrachtet, als mögliche Ursachen für die Entstehung einer Depression, deren negativem Einfluss auf die Gemütslage dahingehend zu begegnen sei, dass zugängliche und machbare Aktivitäten vom Individuum umgesetzt werden sollten. Die Wiederaufnahme von Aktivitäten, die die Anzahl von positiven Verstärkern erhöhen sollen, gilt dementsprechend als ein wichtiges Therapieziel; und da vermutet wird, dass es irgendeinen Zusammenhang zwischen der Aktivitätsrate und der Stimmung eines Menschen gibt, muss diese erhöht werden. Das Mitmachen bei was auch immer wird zur entscheidenden Voraussetzung für die Genesung. Die Wiederaufnahme einer produktiven Tätigkeit, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als Ausdruck eines gesunden Bewusstseins wird so in den Rang eines positiven Verstärkers erhoben. Schon in diesem ersten Therapieschritt wird das Steuerungsideal dieser Therapieform sichtbar: Es wird versucht, die Auftrittswahrscheinlichkeit einer erwünschten Verhaltensweise zu erhöhen, indem Situationen geschaffen werden, die als positive Verstärker gelten. Es müssen daher nur die richtigen Verstärkerreize vorhanden sein, um das menschliche Verhalten dahin zu bringen, wie es sein soll.11

Die Entdeckung, dass sich auf eine positiv-verstärkende Situation nicht notwendigerweise auch das erwünschte Verhalten einstellt, führt innerhalb dieser Theorie zu der Annahme, dass eine weitere Bedingung am Werk sein muss, die die depressiven Symptome hervorbringt. Den situativen Bedingungen werden kognitive Bedingungen hinzugesellt, die wiederum durch ungünstige äußere Auslösebedingungen verursacht worden seien und nun ihrerseits eine kognitive Störung hervorbringen, die wiederum zu einer fehlerhaften Wahrnehmung der Umwelt führe. »Die auslösenden Bedingungen starten den Prozess der Depressionsentwicklung insofern, dass sie unmittelbare Unterbrechungen oder Störungen (z.B. automatisierte Abläufe) produzieren« (Hautzinger/Stark/ Treiber 2000: 15). So machen es bestimmte Einstellungen und Gedanken einem depressiven Menschen angeblich unmöglich, sowohl sich selbst und seine Zukunft als auch die äußere Welt positiv zu sehen. »Als Ursache depressiver Störungen wird eine kognitive Störung angenommen, die sich darin äußert, dass die Realität nur noch verzerrt wahrgenommen und interpretiert wird« (Wagner 2011: 185). Inhaltlich ist diese Bedingung wieder einmal durch nichts anderes bestimmt, als dass sie Hoffnungslosigkeit, geringes Selbstwertgefühl, andauernde Selbstkritik, Rückzug und Suizidgedanken verursachen soll und das Individuum dazu bringt, sich ausdauernd und automatisch die als dysfunktional eingestuften Gedankengänge zu machen. Diese Gedankengänge, die das Individuum daran hindern, sich produktiv und sozial zu betätigen, müssen unterbrochen, modifiziert, beseitigt werden. In der konkreten Behandlung werden beide Bedingungsannahmen – das Fehlen von positiven Verstärkern und das Vorhandensein von gestörten Kognitionen – zusammengeführt. Durch die Teilnahme an konstruktiven Aktivitäten soll der depressive Mensch sich Situationen aussetzen, die sich positiv auf seine Stimmung auswirken. Den angenommenen Zusammenhang zwischen Situation und Stimmung gilt es selbst zu kontrollieren und hervorzubringen. Gleichzeitig wird an der Bewertung der eigenen Aktivitäten, an den selbstbezogenen Gedankengängen, negativen Vorstellungen und überhöhten Ansprüchen gearbeitet. Die Feststellung, dass depressive Menschen oft die eigene Unfähigkeit als Grund für den ausbleibenden Erfolg angeben und sich selbst die Schuld an negativen Ereignissen geben, wird dahingehend korrigiert, dass niemand all seine Pläne verwirklichen könne und dass das Handeln an sich wichtiger sei als die Erreichung eines Handlungsziels. Es wird also darauf abgezielt, dass die eigenen Ansprüche an die Welt auf ein gemäß der eigenen Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft angepasstes Maß zu reduzieren sind. Da die Welt kein Ponyhof ist, müssen die Zumutungen, die diese bereit hält, nur positiv verarbeitet und der Fokus auf die schönen Seiten des Lebens gerichtet werden. Sich selbst und das Leben im positiven Licht zu sehen, sich selbst bedingungslos wertzuschätzen und die Unzulänglichkeiten des Lebens zu akzeptieren, steht dann am Ende der erfolgreichen Therapie.

»Alles ist irgendwie komplexer …«

Beide Behandlungsmethoden haben gemeinsam, dass sie entweder organische, psychische oder soziale Bedingungen als Ursachen für die Entstehung einer depressiven Störung annehmen. Zwischen ihnen besteht allerdings große Uneinigkeit, welche der angenommenen Bedingungen nun die entscheidenden seien. Grundsätzlich wird zwischen dem organisch-medizinischen und dem psychosozialen Erklärungsmodell unterschieden. Die in der psychiatrischen Diagnose erfassten Abweichungen vom Normalverhalten werden im ersten durch organische und im zweiten durch psychosoziale Störungen oder Schädigungen erklärt. In den letzten Jahrzehnten ist das Pendel je nach gesellschaftlicher Großwetterlage in die eine oder die andere Richtung ausgeschlagen. Bemerkenswerterweise besteht die Hauptkritik der einen Richtung an der anderen darin, dass sie nicht in der Lage sei zu erklären, wie sich denn die jeweils angenommenen Ursachen in psychische Erscheinungen umsetzen würden. »Trotz intensiver Forschungen der letzten Jahrzehnte sind die Ursachen und Mechanismen der Depression noch weitgehend unbekannt« (Hamann/Warrings/Deckert 2011: 11). Um diesen fehlenden inhaltlichen Nachweis zu beheben, bedienen sich beide Richtungen wiederum derselben Beweistechnik. Mithilfe der Korrelationsstatistik, die den Zusammenhang zwischen Variablen untersucht, soll das Erklärungsdefizit behoben werden. Aufgrund der zeitlichen Aufeinanderfolge von zwei Ereignissen oder ihrem gehäuften gleichzeitigen Auftreten wird auf die Existenz eines inhaltlichen Zusammenhangs geschlossen. Jedoch ist durch das gemeinsame Auftreten zweier Erscheinungen noch lange nicht der inhaltliche Nachweis erbracht, dass die eine Erscheinung die Ursache für die andere ist. Dass bei denjenigen, die im kapitalistischen Alltag auffällig geworden sind, in einigen Fällen andere biochemische Prozesse messbar sind als bei den fröhlich Mitmachenden, ist kein Beweis für die organische Ursachenbehauptung. Vielmehr findet hier eine Übersetzung der psychischen Tätigkeit in seine physischen Grundlagen statt. Unterschiedliche Gedanken und Gefühle könnten durchaus an verschiedenen Stellen des Gehirns repräsentiert sein und zu verschiedenen Stoffwechselvorgängen führen. Dasselbe Phänomen wird auf unterschiedlichen Ebenen betrachtet.

Keine der genannten miteinander konkurrierenden Richtungen kann angeben, dass ihre unterstellten Ursachen notwendig die zu erklärende Erscheinung hervorbringt. Verschiedene Studien geben daher lediglich Wahrscheinlichkeitswerte für das Auftreten einer Erscheinung bei gleichzeitigem Vorliegen der angenommenen Ursache an. Wenn beispielsweise davon die Rede ist, dass Kinder von Eltern mit der Diagnose Depression mit einer Wahrscheinlichkeit von 10-15% auch an einer Depression leiden werden, dann beweisen die restlichen 90-85%, dass trotz des Vorliegens einer derartigen Vorgeschichte diese nicht notwendig zu einer Depression führt. Ähnlich verhält es sich in Bezug auf angenommene Umweltbedingungen:

Stress und belastende Lebensereignisse sind mittlerweile anerkannte Umweltfaktoren, die eine depressive Erkrankung triggern können. Da die Reaktionen auf Stress allerdings extrem unterschiedlich sein können, bleibt bis jetzt unklar, welche Individuen unter ›Belastungen‹ an Depression erkranken. (Hamann/Warrings/Deckert 2011: 17)

Vielmehr handelt es sich hier abermals nur um eine Bedingung. Wie sich ein Mensch zu dieser gedanklich stellt und zu welchen eigenen Überzeugungen er gelangt, ist prinzipiell offen. Um dennoch an der Unterstellung, die psychische Störung müsse durch innere oder äußere Ursachen bewirkt worden sein, festhalten zu können, werden weitere Ursachen gesucht, die ihrerseits Einfluss auf die Entstehung einer Depression haben sollen. Vertreter_innen der organischen Ursachenlehre führen nun beispielsweise psychische und soziale Ursachen ins Feld, die dafür verantwortlich sein sollen, dass der von ihnen unterstellte organische Ursache-Wirkungs-Zusammenhang auftritt oder nicht. Neben den organischen sind nun auch Faktoren wie Umweltreize und gestörte Kognitionen, die wiederum durch die Umwelt hervorgebracht wurden, mit in die Ursachenerklärung einzubeziehen. Alles ist irgendwie komplexer, bedingt und verstärkt sich gegenseitig, und die angenommenen Ursachen tragen mit unterschiedlicher Gewichtung zur Entstehung der Depression bei. Die Suche nach den begleitenden Umständen und der Mangel jeder einzelnen Bedingung, nicht hinreichend die erklärungsbedürftige Erscheinung begründen zu können, führte dazu, dass von dem ehemaligen linearen Ursache-Wirkungsmodell vermehrt abgesehen wurde, und an dessen Stelle das biopsychosoziale Rahmenmodell trat. Das Faktorenkarussell dreht und dreht sich immer weiter um die Determiniertheits-Achse, bis es vollständig mit der Multikausalitäts-Annahme abhebt.

Mit der allgemeinen Behauptung, die natürlichen und gesellschaftlichen Bedingungen seien die Ursache für das menschliche Denken und Handeln, wird die zu erklärende psychische Erscheinung auf etwas anderes zurückgeführt. Anzugeben, dass für die Depression das menschliche Gehirn vorhanden sein muss oder dass sie von Umständen abhängt, unter denen sie sich entfaltet, ist erstens banal und zweitens heißt das noch lange nicht, sich die Depression inhaltlich erklärt zu haben. Stattdessen verfolgen diese Erklärungsansätze die niemals zu beendende Aufgabe, erst alle Bedingungen zu finden, um dann zu erklären, warum ein Mensch dieses oder jenes tut. Damit gehen diese wissenschaftlichen Richtungen aber an ihrem Gegenstand – der subjektiven Geistesleistung – vorbei. Jeder Mensch kann sich zu den jeweiligen Bedingungen verhalten. Er kann diese akzeptieren, sie zur Grundlage seines Denken und Handelns machen, sie verwerfen oder schlicht nicht beachten. Warum er dieses oder jenes denkt oder tut, wird nicht von Bedingungen hervorgebracht, sondern beruht auf der eigenständigen Leistung des jeweiligen Menschen. Insgesamt betrachtet wurde sich von dieser eigenständigen Leistung weit entfernt. Schon während der Diagnoseerhebung kommen nur diejenigen subjektiven Äußerungen in Betracht, die der Zuordnung zu einem Störungsbild dienlich sind. Mit der anschließenden Behauptung, die Störung sei gegenüber den festgehaltenen subjektiven Äußerungen etwas Selbstständiges und bringe diese hervor, ist bereits die erste Ursachen-Instanz in der Welt: Die Depression gilt als Ursache, dass der Mensch nicht mehr die Fähigkeit besitzt, sich den Anforderungen dieser Gesellschaft zu stellen und dabei mit einem Lächeln durch die Welt zu laufen. Als etwas Selbständiges bedarf es aber wiederum der Erklärung, wie die Störung in die Welt – oder besser: in den Menschen – gekommen ist. An deren Entstehung sollen »sowohl soziale als auch psychologische und biologische Faktoren« (Birbaumer/Schmidt 1999: 658) irgendwie beteiligt sein. Der Mensch wird damit zur abhängigen Variable von etwas anderem erklärt.

Fremd- und Selbststeuerung

Im vorherigen Abschnitt wurden die elementaren Fehlannahmen zweier psychiatrisch-psychologischer Deutungen bezüglich ihres Gegenstands der psychischen Tätigkeit des Menschen benannt. Ihnen ist gemein, dass sie das als Abweichung vom Norm-Verhalten klassifizierte Denken und Handeln eines Menschen als Wirkung mehrerer innerer oder äußerer Ursachen beschreiben. Diese würden das Individuum daran hindern, sich in dieser Welt zu bewähren, produktiven Tätigkeiten nachzugehen und den Anforderungen der Gesellschaft, in der es lebt, bei persönlicher Zufriedenheit nachkommen zu können. Das als gestört klassifizierte Individuum ist nicht mehr in der Lage sich diesen Anforderungen zu stellen, es wurde sich selbst ein Hindernis bei dem Versuch des Zurechtkommens in der Welt. Dieses Hindernis gilt es zu überwinden, damit das allgemein ausgegebene Ziel »Teilhabe an der Gesellschaft« erreicht werden kann. Mit der Beeinflussung der behaupteten Wirkungszusammenhänge soll es gelingen, das Individuum zu seiner gesunden Betätigung in dieser Gesellschaft zu befähigen. Gedacht wird der Mensch somit als ein manipulierbares Wesen, dessen Verhalten gesteuert werden kann, damit es sich selbst wieder in der bürgerlichen Gesellschaft zurechtfindet und seinem angeblich natürlichen Auftrag nachkommt. Die Suche nach diesen Steuerungsmechanismen offenbart den eigentlichen Zweck dieser Forschungsrichtungen: Es sind die Mittel ausfindig zu machen, mit denen das menschliche Denken und Handeln so verändert werden kann, dass es zu den Anforderungen dieser Gesellschaft passt. Welchen Zwecken diese Anforderungen folgen, braucht da gar nicht weiter zu interessieren. Diesen mit einem fröhlichen Lachen nachzukommen ist bereits als das Erstrebenswerte festgelegt. Dementsprechend setzen diejenigen Fachrichtungen, welche diesem Zwecke folgen, ständig neue Handlungsanleitungen in die Welt, welche Praktiker_innen dazu befähigen sollen, nützlichen Einfluss auf das auffällig gewordene Individuum nehmen zu können, im Namen des jeweiligen Individuums selbst. Da das Ziel, also die Herrichtung des Individuums dahingehend, dass dieses kann und will, was es muss und soll, schon festgelegt wurde, geht es nur noch um die Frage des Wie. Um die Beantwortung dieser sich selbst auferlegten Frage konkurrieren die verschiedenen Fachrichtungen miteinander.

Neben der Steuerung des Menschen durch die Veränderung äußerer Reize und den Eingriff in den biologischen Stoffwechsel kommt eine weitere Steuerungstechnik hinzu, die den Willen selbst als Produktivkraft zur Herrichtung des gesellschaftlich erwünschten Verhaltens begreift. Die Selbststeuerung zur »gesunden« gedanklichen Stellung zu sich und dieser Welt gilt als ein weiteres brauchbares Mittel. Das Individuum soll verstehen, dass bestimmte Inhalte seiner Gedanken es angeblich daran hindern, im Einklang mit sich und der Welt zu leben. In der kognitiven Verhaltenstherapie12 werden derartige das Individuum behindernde Gedanken als gestörte kognitive Schemata begriffen, die es unter Anleitung von erfahrenen Psychotherapeut_innen zu verändern gilt. Dem Individuum werden Werkzeuge an die Hand, besser: in den Kopf, gegeben, damit es bei sich selbst die angenommen Ursachen ausfindig machen kann, die es darin hindern würden, ein glückliches Leben zu führen. Es soll sich zu seinen eigenen negativen und dysfunktionalen Gedanken als zu manipulierende Bedingungen stellen, damit es selbst wieder das erwünschte Verhalten hervorbringt.13 Nicht verwunderlich ist es dann, dass überzogene Erwartungen seitens des Individuums an die Welt als entscheidendes Hindernis auf dem Weg zum Glücklichsein ausgemacht werden. Um dieses Hindernis aus dem Weg zu räumen, sollen die jeweiligen Ansprüche an die Anforderungen dieser Welt angepasst werden, sich die Wünsche und Ziele an der vorgegebenen Realität orientieren und sich dieser somit unterordnen. Die eigenen Bedürfnisse und Interessen an der vorgefundenen gesellschaftlichen Realität zu relativieren, ist eine Form der Selbstzurichtung des Individuums, die es zur Herbeiführung eines gelungenen Verhältnisses zur Welt ständig neu an sich ausführen soll, um die eigene Zufriedenheit herzustellen: Nimm auf dich selbst so Einfluss, dass du dir im Sinne des fröhlichen Mitmachens nicht mehr selbst im Wege stehst!

Behandlungsziel: Arbeit!

In der Festlegung dessen, was als psychisch gesund bewertet wird, gilt das Nachkommen einer produktiven Tätigkeit als Ausdruck gelungener gesellschaftlicher Integration. Psychische Gesundheit misst sich vor allem an der Fähigkeit, die eigene Arbeitskraft zur Verfügung stellen zu können, und somit gilt die Wiederaufnahme einer produktiven Tätigkeit als anzustrebendes Resultat geglückter Fremd- und Selbststeuerung. Mit der Formulierung »produktive Tätigkeit« wird von den konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen abstrahiert, in denen eine produktive Tätigkeit stattfinden muss. Die Rückkehr an einen Arbeitsplatz wird nicht als Notwendigkeit verstanden, damit das Individuum an die Geldmittel herankommt, von denen seine Existenz abhängig gemacht worden ist, sondern als Ausdruck geglückter Wiederherstellung psychischer Gesundheit überhaupt. Damit wird die allgemeine Setzung, sich erst fremden Zwecken unterwerfen zu müssen, um die eigene Existenz wenigstens halbwegs zu sichern, als Mittel ausgegeben, welches das Individuum zu seiner psychischen Gesundung benötigt. Die »Teilhabe an der Gesellschaft« ist für die meisten Menschen nur über Arbeit zu haben und als gesund gelten nur diejenigen, die erfolgreich die eigene Arbeitskraft für die Vermehrung des Eigentums anderer zur Verfügung stellen. Tatsächlich sind diejenigen, die nicht über ausreichend Geldmittel verfügen, von vielen Dingen, die sie benötigen, ausgeschlossen. Dies verweist jedoch auf die Verfasstheit dieser Gesellschaft, in der nur diejenigen Individuen etwas zählen, die fremden Erfordernissen genügen. Die Wiedereingliederung in das Regime der Arbeit im Namen der Wiederherstellung von psychischer Gesundheit verweist auf den allgemeinen Zweck dieser Gesellschaft, welcher der gesunden Menschennatur entsprechen soll. Arbeit unter kapitalistischen Bedingungen wird so nicht als das ausgegeben, was sie ist, sondern wird zum individuellen Mittel zur Wiederherstellung von psychischer Gesundheit. Hierzu wird die Aufnahme einer produktiven Tätigkeit mit allerlei für das Individuum wichtigen Eigenschaften identifiziert. Durch sie soll es Selbstbestätigung erfahren, kann es stolz auf das Geleistete sein und sich wertvoll fühlen. Arbeit ist nicht mehr Mühsal zum Gelderwerb, sondern wird zum elementaren Baustein eines gesunden und glücklichen Lebens stilisiert. So soll die Vernutzung der eigenen Arbeitskraft für fremde Zwecke gesehen und gelebt werden: als Mittel zur (Wieder-)Herstellung der eigenen Gesundheit und des Wohlbefindens. Dementsprechend ist die berufliche Wiedereingliederung derer, die psychiatrisch auffällig geworden sind, ein wichtiges Ziel jeglicher psychiatrischpsychologischer Behandlung. Neben verschiedenen Bildungseinrichtungen, Trainings- und Förderungsstätten sowie Werkstätten finanziert der Staat Unterstützungsleistungen, die eine dauerhafte Eingliederung in Beruf und Arbeit zum Ziel haben. Am Anfang derartiger Maßnahmen steht die Einschätzung von Expert_innenseite, welche Belastungen den Diagnostizierten denn zuzumuten wären. Dass eine produktive Tätigkeit eine Zumutung ist und zum physischen und psychischen Verschleiß führt, ist da schon mitgedacht. Auf die Dosis der Verwertung kommt es an, gerade bis an die Grenze, ab der gar nichts mehr geht. Da schon der Tätigkeit an sich eine therapeutische Wirkung zugesprochen wird, ist deren konkreter Inhalt zweitrangig. Auch da gilt es, die eigenen Ansprüche möglichst niedrig zu halten und an sich zu arbeiten, das Angebot als Chance zu begreifen, wieder Teil dieser Gesellschaft werden zu dürfen.

3. Gesund und fit wofür?
Die Anforderungen des Lebens

Der Psychiatrie und Psychologie stellen sich die Anforderungen an Menschen innerhalb konkreter gesellschaftlicher Verhältnisse als allgemeine, nicht näher spezifizierte »Anforderungen des Lebens« schlechthin dar. Die jeweiligen gesellschaftlichen, politischen, sozialen und ökonomischen Verhältnisse, innerhalb derer Menschen leben, erscheinen als äußere Welt. Diese wird als Ort vielfältiger Erfolgs- und Bestätigungsmöglichkeiten, ein erfolgreiches, geglücktes Leben in ihr als individuelle Bewährungsprobe behauptet, und beides soll von den Menschen auch so gedacht werden. Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Verfasstheit dieser Welt wird als naturwüchsiges Ergebnis der Betätigung des menschlichen Wesens an sich und als unveränderlicher, nicht zu hinterfragender Sachzwang vorausgesetzt. Sich in dieser vorgefundenen Welt auf eine bestimmte, erlaubte und erwünschte Weise zu betätigen, zu verwirklichen, zu bewähren und sich dabei ihren Bedingungen zu unterwerfen wird als urwüchsige, natürliche, gesunde und normale Wesensäußerung eines und einer jeden unterstellt. Die Frage, um welche Verhältnisse es sich dabei eigentlich handelt, und vor allem die Frage, ob diese Verhältnisse überhaupt etwas für die Interessen und Bedürfnisse der unter ihnen lebenden Menschen taugen, wird dabei nicht gestellt.

Bei genauerem Blick auf diese Gesellschaft lässt sich feststellen, dass diese auf einer Wirtschaftsweise mit dazugehöriger Staatsgewalt beruht, die der Bedürfnisbefriedigung sehr vieler Menschen entgegensteht. Zu dieser Gesellschaft gehört materielles und viel psychisches Leid notwendig dazu. Dieses hat nicht seinen Grund im Versagen Einzelner oder darin, dass das »System« an einigen Stellen versagt hat und diese Probleme durch Nachbesserungen zu beseitigen wären, sondern in den grundsätzlichen Gegensätzen, welche in dieser Gesellschaft herrschen. Da das Wohlergehen und die Existenz der hier lebenden Menschen davon abhängig gemacht worden ist, in welchem Maße der Einzelne über das universelle Zugriffsmittel Geld verfügen kann, konkurrieren die Einzelnen mit unterschiedlichen Mitteln um diese Verfügungsmacht. Gerade durch die Verfolgung ihrer individuellen Interessen machen sich die Individuen wechselseitig die Teilnahme am Reichtum dieser Gesellschaft streitig. Dass dabei gerade diejenigen beschissen dastehen, die nichts anderes haben als ihre Arbeitskraft, die sie als Mittel zur Verwertung des Eigentums anderer verbrauchen lassen müssen, liegt auf der Hand. Sie müssen sich diesem Zweck unterordnen, nach dessen Erfordernissen ihr Leben einrichten, um wenigstens einen Bruchteil des von ihnen produzierten Reichtums zu erhalten. Und auch wenn die Leute alles dafür tun, sich diesem Zweck zu unterwerfen, ist nie garantiert, dass sie gerade oder auch morgen noch gebraucht werden.

In dieser bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft kommen die Bedürfnisse der Menschen also nicht als Zwecke, d.h. als Grundlage, auf der dann Zusammenleben und Wirtschaften einer Bedürfnisbefriedigung entsprechend organisiert würden, sondern ganz im Gegenteil nur als Mittel zum Zweck der Kapitalvermehrung vor. Bedürfnisse haben also lediglich als Mittel dieser Zwecke Aussicht auf Erfüllung, z.B. als zahlungsfähiges Bedürfnis nach Konsumtion. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Bedürfnisse, für deren Erfüllung Leute nicht bezahlen können, in der kapitalistischen Kalkulationsweise auch schlicht nicht vorkommen – wodurch sich unter anderem erklärt, warum Menschen auf dieser Welt unnötigerweise verhungern und unter Brücken schlafen müssen. Der Zweck zur Kapitalvermehrung unterwirft sich neben den (zahlungsfähigen) Bedürfnissen der hier lebenden Menschen (unter Ausschluss der nicht zahlungsfähigen) auch deren Arbeitskraft als Mittel. Menschen werden zum Zweck der Kapitalvermehrung benutzt und dabei vernutzt und verschlissen. Als das entscheidende Mittel zur Kapitalvermehrung gilt jede menschliche Arbeitskraft vom Standpunkt des Kapitals aus als eine einzukaufende Ware, welcher es bedarf, um zu verkaufende Waren herzustellen. In der unternehmerischen Kalkulation taucht diese besondere Ware Arbeitskraft als Kostenfaktor auf, den es möglichst gering zu halten gilt und der möglichst intensiv genutzt werden sollte. Auf möglichst viel Arbeitsleistung zugreifen zu wollen, um eine möglichst große Anzahl von Waren herzustellen und dabei die Kosten möglichst gering zu halten, entspricht der Logik der Kapitalvermehrung: Das vorgeschossene Geld soll ja schließlich mehr werden.

Um sich die Schädigung und den Verbrauch durch Lohnarbeit zu vergegenwärtigen, muss man den Blick nicht einmal unbedingt auf Arbeit unter besonders katastrophalen, hochgradig gesundheitsschädigenden Bedingungen, wie z.B. in einer Diamantenmine oder in einem Sweatshop lenken, sondern kann sich bereits den physischen und psychischen Zustand, die in den westlichen Nationen »ganz normale« Erschöpfung, die Rücken- und Kopfschmerzen eines Menschen nach einem langem Arbeitstag im Büro, der Fabrik, der KiTa oder an der Supermarktkasse zum Ausgangspunkt nehmen. Wie es die Funktion von rechtlichen Verordnungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist, dieser prinzipiell bejahten Vernutzung gewisse Grenzen zu setzen (wobei selbst diese Grenzen hart umkämpft waren und sind), und es Aufgabe der Medizin ist, physisch allzu stark heruntergewirtschaftete Arbeitskraft wiederherzustellen, ist es u.a. Aufgabe der Psychologie und Psychiatrie, dies im psychischen Bereich zu leisten, damit trotz ständiger Vernutzung ausreichend verwertbares Menschenmaterial zum Zweck der Kapitalvermehrung durch Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft übrigbleibt.

Die »Anforderungen des Lebens«, die sich unter bestehenden Verhältnissen an die hier lebenden Menschen stellen, ergeben sich aus den Zwecken der Kapitalvermehrung. Die meisten Menschen sind darauf verwiesen, sich im Rahmen von Lohnarbeit als Mittel der Geldvermehrung bereitzustellen, ihre eigenen Fähigkeiten im Sinne der Erfordernisse von Kapital und Staat beständig zu erweitern, im allgegenwärtigen Konkurrenzverhältnis zu bestehen und Leistung zu erbringen. Auch die Reproduktion von Arbeitskraft, d.h. sowohl die Hervorbringung, Versorgung und Erziehung neuer tauglicher Staatsbürger_innen und Arbeitskräfte als auch Arbeit zur physischen und psychischen Aufrechterhaltung und Regeneration erwachsener Arbeitskräfte, ist eine in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft anfallende Aufgabe, die es zur kapitalistischen Vernutzung von Menschen braucht und die notwendigerweise zu dieser dazugehört. Ein Großteil der Reproduktionstätigkeit in dieser Gesellschaft findet im privaten Bereich, d.h. in der Familie und/oder in emotionalen Nahbeziehungen statt. In der Regel stellt sich diese spezifische »Anforderung des Lebens« in besonderem Maße an Frauen* – heutzutage nicht selten zusätzlich zur Anforderung, die eigene Arbeitskraft selbst ebenfalls als Lohnabhängige zu Markte zu tragen. Hieraus ergibt sich häufig eine Doppelbelastung von Frauen*, wobei die gestellten Anforderungen der verschiedenen Bereiche obendrein in Konflikt miteinander geraten und sich gelegentlich sogar widersprechen können (»fürsorglich sein« hier, »Ellbogen raus« dort). Dies kann, neben einer verstärkten Verschleißung und Verbrauchung, Quell zusätzlicher psychischer Konflikte und Leiden sein.

Als Lohn für ein engagiertes und verausgabendes Mitmachen, also das Erfüllen dieser oft schädigenden und belastenden Anforderungen, lockt das Versprechen des persönlichen Glücks durch ein »gelungenes Leben«. Dass es sich hierbei um ein Ideal handelt, welches in der Realität für die allermeisten Menschen so nicht existiert, dessen sind sich die meisten Leute sehr wohl bewusst – nichtsdestoweniger hält die überwiegende Mehrheit trotz der Härten des Lebens und nicht ausbleibender Enttäuschungen und Schädigungen an diesem Ideal fest und damit an der Vorstellung, es läge an einem selbst, Fröhlichkeit und Glück oder wenigstens »persönliche Zufriedenheit« herzustellen und die Welt, wie sie eingerichtet ist, böte doch zumindest potentiell auch die geeigneten Mittel und Wege dazu an, wenn man sich nur ordentlich anstrengte und diese Mittel richtig zu nutzen verstünde. Stellt sich das erwartete und in Aussicht gestellte persönliche Glück trotz größter Anstrengung und anständiger Anforderungserfüllung nicht ein, verfallen die meisten Leute im Umkehrschluss auf den Gedanken, dieses Scheitern müsse wohl an ihnen selbst liegen. Im Hochhalten des Ideals, jede sei ihres eigenen Glückes Schmiedin, gegen die eigene Erfahrung und Lebensrealität, steckt eine Affirmation der herrschenden Verhältnisse, wenn diese hartnäckig kontrafaktisch als »eigentlich« gute Mittel für die Erlangung des eigenen Lebensglücks angesehen werden. Westliche, als freiheitliche Demokratie organisierte Herrschaft ist auf diese prinzipielle Bejahung und positive gedankliche Stellung ihrer Untertan_innen angewiesen und auch die Arbeitgeberin freut‘s: Wer den Job als Mittel zur Erlangung von Glück und Selbstverwirklichung begreift anstatt als notwendiges Übel zum Gelderwerb, von dem ist auch ein deutlich höheres Maß an Leistung, Motivation und Engagement zu erwarten. Die regelmäßige Enttäuschung des Glücksversprechens führt die meisten Leute im Laufe ihres Lebens hin zu einem »realistischen Pragmatismus«: Das erwartete Lebensglück beläuft sich dann auf eine bescheidene und sich bescheidende Zufriedenheit, ein Sich-zufrieden-Stellen mit mehr schlechten als rechten Lebensbedingungen, bei dem im Zweifelsfalle Psychologie und Psychiatrie nur allzu gern helfend zur Seite stehen. Ist doch ein Mindestmaß an psychischem Wohlbefinden und ein Festhalten an einer positiven Grundhaltung zur hiesigen Einrichtung der Gesellschaft eine nicht unbedeutende ideologische Grundlage dafür, dass Menschen sich überhaupt weiter und immer wieder zum Mitmachen aufraffen. Was Psychologie und Psychiatrie und den meisten Menschen als »subjektives Wohlbefinden« gilt, meint somit also etwas völlig anderes als ein Wohlbefinden, welches sich aufgrund einer sichergestellten Bedürfnisbefriedigung und Versorgung in einer zu diesem Zweck eingerichteten Gesellschaft einstellen würde.

Das psychologisch-psychiatrische System macht es sich keineswegs zur Aufgabe, die in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft an Menschen gestellten Anforderungen und die dahinterstehenden Verhältnisse mitsamt ihrer schädigenden Effekte grundsätzlich zu kritisieren, sondern stellt sich stattdessen die Frage, wie Menschen am besten dazu zu bringen sind, diese Anforderungen möglichst gut (oder auch überhaupt erst einmal) zu erfüllen. Über diese Frage darf dann innerhalb von Psychologie und Psychiatrie auch gern im Rahmen von Paradigmenstreits und immanenter Kritik meinungspluralistisch und konstruktiv gestritten werden. Während Psychologie und Psychiatrie sich einerseits für nicht zuständig für politische, soziale und gesellschaftliche Fragen erklären und die aktuelle Einrichtung der Welt sowohl als naturwüchsiges Ergebnis des menschlichen Wesens als auch als äußeren Sachzwang konzipieren, greifen sie auf der anderen Seite gleichzeitig ständig in Bedingungen ein, etwa durch ihren Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei Schulreformen etc. – allerdings immer parteilich für die bestehenden Verhältnisse. Wo der psychologisch-psychiatrische Diskurs die Welt als Ort individueller Erfolgs-, Betätigungs- und Bestätigungsmöglichkeiten behauptet, wird also von der kapitalistischen Organisation der Gesellschaft, dem real existierenden Klassenverhältnis und der dazugehörigen Staatsgewalt abgesehen. Auf Grundlage dieser Abstraktion erscheinen alle kapitalistischen Lebensverhältnisse als individuell zu bewältigende Problemlagen.14 Dass beispielsweise im der kapitalistischen Wirtschaftsweise inhärenten Konkurrenzprinzip, dem sich zu unterwerfen momentan fast alle Menschen zum Zwecke ihres Existenzerhalts genötigt sind, das Scheitern Einiger als logische und notwendige Konsequenz des Gewinnens Anderer strukturell angelegt ist, wird in diesem Weltbild ausgeblendet. Wenn ein Mensch etwa in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit keinen Job findet, scheitert er in diesem Weltbild nicht an den Zwecken und Prinzipien der bürgerlichkapitalistischen Gesellschaft, sondern aufgrund seiner eigenen Unfähigkeit. Ein eigentlich strukturell bedingter Effekt wird so zu einem individuellen Versagen umgedeutet. Auch der Umgang mit dem Problem wird auf die individuelle Ebene verlagert: Das betroffene Individuum ist angehalten und genötigt, Eigenverantwortung zu übernehmen, aufzustehen, härter (an sich) zu arbeiten und sich weiter abzumühen. Tut es dies nicht und verfällt beispielsweise über den Verlust des Arbeitsplatzes in lähmende Verzweiflung, wird es spätestens dann zu einem Fall für das psychologisch-psychiatrische System.

Wenn die Annahme aufrechterhalten werden soll, sich in der vorgefundenen Welt inklusive Leistungs- und Konkurrenzprinzip zu bewähren und auf erwünschte Weise zu betätigen, sei, erstens, ureigenster und gesündester Ausdruck des menschlichen Wesens überhaupt und, zweitens, ein Unterfangen, dessen Gelingen einzig und allein von der eigenen persönlichen Anstrengung und Einstellung abhängt, ist es naheliegend, wenn ein im Konkurrenzprinzip angelegtes Scheitern bei Menschen zu Selbstkritik, Selbstabwertung und Schuldgefühlen führt. Es ist dann ein schmaler Grat zwischen dem Gefühl der Eigenverantwortung als gern gesehenem, »gesundem« Antrieb, eben härter (an sich) zu arbeiten, und einem in Lähmung umgeschlagenen, »krankhaften« Schuldgefühl, welches dann als Symptom einer behandlungsbedürftigen Depression diagnostiziert wird.15 Ebenso wie das Gefühl, Schuld am eigenen Scheitern zu haben, hat das Gefühl der Wertlosigkeit in einer kapitalistischen Gesellschaft einen realen Bezug. Da Leistung im Kapitalismus das einzige Kriterium ist, anhand dessen der Wert eines Menschen bestimmt wird, ist es nicht unbedingt überraschend, dass sich eine wertlos fühlt, wenn beispielsweise ihre Arbeitskraft gerade nicht gebraucht wird. Dieser reale Bezug, der im Symptom »Gefühl von Wertlosigkeit« in der Diagnose Depression stecken kann, wird in der psychologisch-psychiatrischen Betrachtungsweise desartikuliert; der beschädigte Glaube an den eigenen Wert wird, sofern das Ausmaß der Beschädigung die Funktionstüchtigkeit und Anstrengungen der betroffenen Person einschränken, in der Psychotherapie z.B. mit Hilfe der völlig gegenstandslosen Behauptung »bedingungsloser Wertschätzung« aufgepäppelt, welche ihren Klient_innen entgegenzuheucheln Psychotherapeut_innen während der Behandlung angehalten sind. Ähnliche reale Bezüge finden sich auch in anderen Diagnosen, wie der »Generalisierten Angststörung« nach ICD und DSM, die sich auf diffuse Sorgen und Befürchtungen in verschiedenen Lebensbereichen, z.B. »unbegründete Geldsorgen, übertriebene Sorgen um die Leistungsfähigkeit in der Schule oder im Beruf« (Morschitzky 2004: 67) bezieht. Wenn die Realisierung des eigenen Werts ebenso unsicher und prekär ist wie die Antwort auf die Frage, ob man die Mittel zur Sicherung seiner Existenz auch morgen noch erwerben können wird und ein Nicht-Bewältigen der an einen gestellten kapitalistischen Anforderungen den faktischen Ausschluss von den Mitteln der Existenzerhaltung bedeutet, nimmt es nicht wunder, wenn Menschen sich unter herrschenden Verhältnissen mit quälenden Existenz- und Zukunftsängsten tragen. Ob diese Sorgen und Befürchtungen »unbegründet und übertrieben« gewesen sind, stellt sich in der Realität jeweils und immer wieder aufs Neue erst im Nachhinein heraus.

Mit diesen Erwägungen soll nicht behauptet werden, kapitalistische Verhältnisse führten in der subjektiven Verarbeitung immer und automatisch bei jeder und jedem zu als depressiv klassifizierten oder sonstigen als klinisch eingestuften Symptomen. So gibt es schließlich auch Menschen, die beispielsweise über den Verlust ihres Arbeitsplatzes anders denken, als sich selbst eine lähmende Schuld für ihr Scheitern zuzuschreiben – sei es, dass es ihnen (ob nun mit psychologischer Hilfe oder ohne) immer wieder gelingt, ihre Ansprüche herunterzuschrauben und ihre persönlichen Anstrengungen zu intensivieren, in den bestehenden Verhältnissen so erfolgreich wie eben möglich zu sein, oder sei es, dass sie sich anstatt in Selbstkritik in der Kritik ebenjener Verhältnisse üben, die sie überhaupt erst in Abhängigkeit von Lohnarbeit zum Zwecke der Existenzsicherung bringen. Es ist also prinzipiell sowohl möglich in Anbetracht der Widrigkeiten und Versagungen dieses Lebens immer wieder zu dem falschen Schluss zu gelangen, man selbst sei eben nicht für diese Welt gemacht, als auch im Gegenteil den richtigen Schluss zu ziehen, dass die Welt, so wie sie jetzt ist, eben nicht für einen gemacht ist. Es bleibt festzuhalten, dass ein vermittelter Zusammenhang zwischen individuellem Leid und objektiven Bedingungen besteht, den Psychiatrie und Psychologie sich nach Kräften abzuleugnen und zu verschleiern bemühen. Noch die schäbigsten Verhältnisse versuchen sie den unter ihnen Leidenden als »Herausforderungen« zu verkaufen, selbst die Bedrohung der materiellen und sozialen Existenz wird zur »Entwicklungschance« umgelogen. Die Psychiatrie erfüllt also die Aufgabe, die Menschen fit und willig für ebenjene Verhältnisse zu erhalten und zu machen, an denen sie sich täglich – teils eben bis zum Verrücktwerden, teils »nur« unter normalen Verschleißerscheinungen – abzuarbeiten haben.

Das Anliegen des Staats

Das psychiatrische Versorgungssystem und alle daran angeschlossenen Angebote sind Teil des staatlich finanzierten Gesundheitswesens. Dessen Zweck ist es, einen gesunden Volkskörper zu erhalten, damit dieser den Anforderungen der kapitalistischen Produktionsweise zur Verfügung steht. Nicht die Interessen und Bedürfnisse der Einzelnen sind der Maßstab, sondern die Erhaltung einer arbeitsfähigen Bevölkerung, die sich tagtäglich an den widrigen Bedingungen dieser Gesellschaft abzuarbeiten und sich ständig den Quellen ihrer Zerstörung auszusetzen hat. Die staatliche »Fürsorge« gilt der Erhaltung des Menschenmaterials, welches es braucht, damit die nationale Geldvermehrung klappt. Denn ohne genügend gesunde und qualifizierte Arbeitskräfte kann das nationale Kapital sich nicht verwerten. Als ideeller Gesamtkapitalist regelt der bürgerliche Staat die kapitalistische Produktionsweise, damit sie stattfindet. Der Rücksichtslosigkeit des Kapitals gegen Mensch und Natur müssen Schranken gesetzt werden, damit dessen Verwertung auch morgen noch stattfinden kann. Dass sich der Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit in der Welt befindet, garantiert der Staat durch die gewaltsame Aufrechterhaltung des Privateigentums. Alle ihm Unterworfenen sind gezwungen, die ausschließende private Verfügung über den gesellschaftlichen Reichtum anzuerkennen. Innerhalb dieses Rahmens dürfen und müssen die Einzelnen ihren Kampf um Selbsterhaltung und Wohlergehen abwickeln. Diejenigen, die über nichts Weiteres verfügen als über ihre Arbeitskraft, sind darauf verwiesen, diese der Vermehrung des Eigentums anderer zur Verfügung zu stellen. Und umgekehrt: Damit die Eigentumsvermehrung klappt, braucht es genügend nützliche Arbeitskräfte. Eine möglichst erfolgreiche nationale Geldvermehrung ist das entscheidende Mittel in der Staatenkonkurrenz.

Die Zurichtungsinstitutionen und Abteilungen zur (Wieder-)Herstellung der Brauchbarkeit und Nützlichkeit lässt sich der Staat, hauptsächlich finanziert durch die etablierten Zwangssolidarsysteme, wie etwa Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, einiges kosten. Die physischen und psychischen Schäden der Menschen an den verschiedenen Positionen innerhalb dieser Gesellschaft sind bereits einkalkuliert, damit die Wiederherstellung erneuter Brauchbarkeit derjenigen, die ständig ihre Nützlichkeit unter Beweis stellen müssen, in ausreichendem Maße gesichert ist. Das fröhliche Mitmachen innerhalb dieser Gesellschaft heißt dann, sich diesen Zwecken zur Verfügung zu stellen und den freiheitlichen Rahmen, den der Staat mit Hilfe seiner Gesetze setzt, nicht zu überschreiten. Überschreitet ein abweichendes, unerwünschtes Verhalten den staatlich gewährten Freiheitsrahmen, etwa bei einem Suizidversuch, greift der Staat mit seinem Gewaltmonopol auf die Person zu. Während Personen, bei denen noch Hoffnung auf Wiederherstellung der Arbeitskraft und Wiederaufrichtung des Willens zum fröhlichen Mitmachen besteht, zumeist mehr oder weniger freiwillig von psychologisch-psychiatrischen Angeboten Gebrauch machen und/oder das psychologisch-psychiatrische System zumindest nach einer gewissen Zeit wieder verlassen, laufen diejenigen, bei denen keine oder nur wenig Aussicht auf Wiederbrauchbarmachung attestiert wird, Gefahr, unter Zwang aufgegriffen und der staatlichen Verwahrung zugeführt zu werden. Dieses Vorgehen wird mit entsprechenden Diagnosen legitimiert und den davon Betroffenen gegenüber als »zu ihrem eigenen Besten« verklärt, welches sie (wiederum begründet mit ihrer psychischen Störung und aus »mangelnder Krankheitseinsicht«) angeblich nicht mehr selbst einschätzen können. Der Staat schafft damit nicht nur den funktionierenden Normalbürger_innen Menschen aus den Augen, deren Anblick sie an die eigene Angst vor der Möglichkeit von Abstieg und Scheitern erinnern bzw. diese Möglichkeit überhaupt (erst) ins Sichtfeld rücken könnte. Auch stellt er Angehörige mit diesem Zugriff von der Aufgabe frei, sich im Privatumfeld um diese Betroffenen kümmern zu müssen, damit diese Zeit und Kraft haben, sich stattdessen selbst im Rahmen anderer Reproduktions- oder Lohnarbeit ausbeuten und verwerten zu lassen. Auch die in geschlossenen Anstalten oder Pflegeheimen verwahrten »hoffnungslosen Fälle« müssen, soweit sie physisch und psychisch dazu noch irgendwie in der Lage sind, im Rahmen von Werkstattarbeit und Ergotherapie irgendwelchen Beschäftigungen nachgehen und die Tagesstruktur lohnabhängig beschäftigter Normalfunktionierer_innen imitieren, auf dass die Illusion aufrechterhalten werden kann, überhaupt irgendwie tätig zu sein sei menschliches Grundbedürfnis und ein jeder und eine jede könne »es« mit ein bisschen Mühe und Hilfe nochmal schaffen – ganz nach dem Motto »we leave no man behind«.16

Die vorherigen Kapitel haben deutlich gemacht, dass es der Psychiatrie und Psychologie nicht auf die Erklärung ihres Gegenstandes ankommt, sondern sie diesen im Vergleich zu dem, was sie unter psychischer Gesundheit verstehen will, zu bestimmen versuchen. Die Abweichung von diesem festgelegten Soll-Zustand, der modifizierten funktionalen Norm, wird den psychisch Auffälligen als ihr Wesen verklärt. Damit ist nichts über den Inhalt der jeweiligen Geistestätigkeit gesagt, sondern lediglich ihr Verhältnis zu dem gewöhnlichen fröhlichen Mitmachen vom parteilichen Standpunkt aus beschrieben. Mit der Diagnose »unbrauchbar« für die Zumutungen, die diese Gesellschaft für die Einzelnen bereithält und der Erklärung, die Unbrauchbarkeit müsse an einem Defekt in der Person liegen, wird der Zusammenhang zwischen den gesellschaftlichen Anforderungen, die an das Individuum gestellt sind, an denen es sich abzuarbeiten hat und an denen es auch scheitern und verzweifeln kann, und dem psychischen Leiden des Individuums ausgeblendet. Wie ein Mensch sich zu seiner kapitalistischen Vernutzung und zur staatlichen Betreuung seines Lebens zu stellen hat, ist bereits vorab entschieden. Über alle methodischen und theoretischen Debatten hinweg gilt eines als gesichert: Für verrückt gilt diejenige, die am Maßstab der Funktionalität für das normale Leben als untauglich gilt. Anhand dieses Maßstabes werden die Debatten geführt, was (noch) als normal gelten kann und was bereits als Störung gilt, die das Individuum daran hindert, seinem scheinbaren natürlichen Auftrag nachzukommen. Die Aufnahme einer produktiven Tätigkeit als das therapeutische Ziel schlechthin verweist direkt auf den Zweck, den das psychiatrisch-psychologische System zu erfüllen hat. Fitte und leistungsbereite Menschen, die sich auf den Arbeitsmarkt werfen und/oder die Reproduktion des Menschenmaterials sichern, sich an den von Staat und Kapital gesetzten Bedingungen abarbeiten und verschleißen lassen und dabei die richtige positive Einstellung mitbringen, sind das gesetzte Ziel der psychologisch-psychiatrischen Interventionen. In der Diagnoseerhebung, in den wissenschaftlichen Fehlannahmen über die Gründe geistiger Tätigkeiten der Individuen und den daraus abgeleiteten Behandlungsmethoden sowie deren Zielen zeigt sich das prinzipielle Einverständnis des psychologisch-psychiatrischen Systems mit den Zwecken seines staatlichen Förderers und erweist sich als eine weitere Abteilung zur Aufrechterhaltung dieser Gesellschaft.

Quellenverzeichnis

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Hautzinger, Martin/Stark, Wolfgang/Treiber, Renate 2000: Kognitive Verhaltenstherapie bei Depressionen. Weinheim.

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Psychopathologisierung und Rassismus in Deutschland. Eine feministische Perspektive

Esther Mader

We believe the juxtaposition of the black and white races has resulted in a massive psycho-existential complex. By analyzing it we aim to destroy it. (Fanon 2008 [1952]: xvi)

In seinem Buch Black Skin, White Masks analysiert Frantz Fanon 1952 den Zusammenhang von Kolonialismus und Rassismus und arbeitet dabei die psychologischen Folgen für kolonialisierte und koloniale Subjekte heraus. Diese Folgen wirken sich auch bis heute noch erkennbar, unter anderem in der Psychopathologisierung, aus. In den vergangenen Jahrhunderten und insbesondere im Zuge der Kolonisation und der Aufklärung haben sich bestimmte Vorstellungen, Bewertungen und Repräsentationen »der Anderen« formiert. Darüber werden nicht nur nicht-normgerechtes Verhalten erklärt und Machtverhältnisse legitimiert, sondern immer auch das idealisierte Selbst hervorgebracht und letztendlich die vorherrschende Norm selbst. Das Selbst und »das Andere« stehen daher stets in einem dialektischen Verhältnis: sie bringen sich gegenseitig hervor. Hier zeigen sich Parallelen in der Hervorbringung des (bürgerlichen) Subjekts – als ein weißes, abled,1 männliches Subjekt – und der Konstituierung von Kollektiven, Nationen oder der westlichen Welt.

Mit Michel Foucault fallen die Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft, eine gesteigerte Auseinandersetzung mit dem »Selbst« und dessen Gefährdung sowie die Geburt der Psychiatrie zusammen (vgl. Foucault 1973). Die Vernunft wird über die Abgrenzung zum Wahnsinn, die Hetero- über die Homosexualität wie auch – und das vergisst Foucault überwiegend – die weiße über die Schwarze »Rasse«2 definiert. Durch diese Abgrenzungen entsteht das männliche, heterosexuelle – aber auch weiße – Subjekt3 als idealisiertes Selbst. Zentral ist daher auch die Abgrenzung des Westens vom »Orient«. Denn das Erforschen des »Orients« dient der Konstituierung einer westlichen Welt und erschafft das »Andere« zugleich mit (vgl. Said 1994). Was Foucault in seinen Ausarbeitungen daher außen vorlässt, ist der den Wissenschaften immanente Eurozentrismus; es ist die Verwobenheit von gesellschaftlichen Strukturkategorien wie Geschlecht, »Rasse« und Klasse.4 Als in Europa am Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert begonnen wurde, wissenschaftlich eine Differenz zum »Anderen« zu beschreiben, wurde über diese Kategorisierung und Diagnostik definiert, was als »normal« und »wahnsinnig« verstanden werden soll. Die Psychiatrie mit der Praxis der Pathologisierung spielte daher eine tragende Rolle für dieses Entstehen des »Anderen«. In den wissenschaftlichen Diskursen verschränken sich die Forschung über (Psycho-)Pathologie, »Rasse« und anderen Herrschaftskategorien und führen zur Entstehung rassistischer, sexistischer, antisemitischer und anderer hierarchischer Kategorisierungen (vgl. Ernst/Harris 1999).

Im Folgenden wird der Zusammenhang von Psychopathologie und »Rasse« im Mittelpunkt stehen. Es steht die These im Zentrum, dass Psychopathologisierung am Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert eine ausschlaggebende Praktik bei der Zuschreibung von körperlichen, kulturellen und psychischen Differenzen war und rassifiziertes Wissen hervorbringt. Daher ist auch die psycho-soziale und psychiatrische Praxis heute nie frei von Rassismus. Das damals produzierte Wissen findet sich in teils veränderter Form, teils in sehr ähnlichem Gewand heute noch in Diskursen um »Rasse« und Kultur und erzeugt rassistische Zuschreibungen, Bewertungen und Handeln. Auch heute noch rekurriert Rassismus auf kolonialen Vorstellungen. Es ist daher wichtig, sich die historische Verwurzelung von rassistischem Denken und Verhaltensweisen zu vergegenwärtigen (vgl. Ayim 1995: 101).

Der vorliegende Beitrag teilt sich grob in drei Teile: Nachdem ich im ersten Schritt die Begrifflichkeiten und Schreibweisen umreiße, steht im nächsten Schritt der Zusammenhang von Psychopathologisierung und dem Konzept »Rasse« im Fokus. Hierbei werde ich mit einem feministischen Blick herausarbeiten, wie die Entstehung des Konzepts »Rasse« in der wissenschaftlichen Forschung und der beginnenden Psychopathologisierung zusammenfallen. Im letzten Teil fokussiere ich heutigen Rassismus in Psychiatrien.

Begriffe

Bevor wir zur Konstruktion der »Anderen« durch die Differenzkategorie »Rasse« kommen, ist es zunächst nötig die Verwendung der Begrifflichkeiten zu klären. Denn sehr problematisch ist hier, dass die Verwendung und eine unkritische Wiederholung von rassistisch (oder anders diskriminierenden) aufgeladenen Begriffen einerseits zur Gewöhnung, Normalisierung oder Billigung ihrer Verwendung führen kann, was gegen ihre Verwendung spricht. Andererseits geht es in diesem Beitrag darum das Konzept »Rasse« mit seinen historisch diskursiv hervorgebrachten Implikationen zu erfassen, was die Benennung bestimmter Begrifflichkeiten, rassistischer Zuschreibungen und Stereotype erforderlich macht, um sie als solche zu markieren. Im vorliegenden Beitrag findet sich daher die Verwendung rassifizierter und rassistischer Begriffe und Konstruktionen, die durch Anführungszeichen markiert sind.

Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff der »Rasse« seit der Vernichtung unzähliger Menschen auf Grundlage dieses Konzeptes in der Zeit des Nationalsozialismus in der Regel nicht mehr verwendet (vgl. Adams 2013: 44). Die Verbindung des Begriffs »Rasse« mit biologisch-genetischen Merkmalen ist auch in heutigen Diskursen noch häufig anzutreffen. Der Begriff der Rassifizierung beschreibt demgemäß einen Prozess der Kategorisierung, durch den ein_e »Andere_r« (meist, aber nicht ausschließlich) über somatische Merkmale definiert und darüber eine Gruppe gebildet wird. Dieser Prozess ist hierbei jedoch nie abgeschlossen, sondern muss stets aufs Neue wiederhergestellt werden. Die konstruierte Gruppe wird schließlich explizit und implizit als eine vermeintlich naturgegebene und sich biologisch reproduzierende Einheit verstanden (vgl. Miles 1991: 101). Es findet folglich eine Naturalisierung dieses konstruierten Kollektivs als »anders« statt. D.h. es wird über eine Differenz zur Norm definiert, worüber sich zugleich eben diese Norm – die weiße Norm – manifestiert. Naturalisierung heißt hier, dass die Differenz als inhärente Eigenschaft der »Natur« dieses Kollektivs erscheint und über die Biologie begründet wird. Dies dient letztendlich als Schablone stereotyper Vorurteile. Ähnlich verhält es sich auch bei dem Konzept der »Ethnie«, jedoch lässt sich hierbei ein Kulturessentialismus konstatieren, der ähnliche Effekte aufweist, sich jedoch weniger über somatische Merkmale einschreibt als vielmehr auf zugeschriebene kulturelle Aspekte. Hervorzuheben ist hier ebenfalls, dass die Konstruktion von »Rasse« neben biologischen immer auch sozial-kulturelle Argumente benötigt, um als plausibel zu gelten. Auch wenn das Konzept stets biologisch gedacht wurde, treten rassifizierte Argumentationsstränge gemeinsam mit Differenzierungsfaktoren wie Sprache, Religion, Nationalität etc. in Verbindung auf (vgl. Adams 2013: 13). Das Konzept der »Rasse« spielte eine entscheidende Rolle in der Wissenschaft seit der Aufklärung. Da es darum geht, diesen historischen Zusammenhang und dessen Kontinuum bis in heutige Argumentationsstrukturen (die heute eben über »Ethnie« sprechen) herauszustellen und eben nicht verschwinden zu lassen, werde ich den Begriff der »Rasse« hier verwenden.5 Es geht folglich um die Herausarbeitung der Formierung dieses Konzeptes mit seinen historisch spezifischen Implikationen. Mit meiner Analyse geht folglich zugleich eine Kritik daran einher. Der Begriff der »Ethnie« gewann im deutschsprachigen Raum erst nach dem Nationalsozialismus an weitläufiger Popularität,6 sodass teilweise andere Konnotationen an ihm haften. Heute zielt das Konzept »Ethnie« eher auf die kulturelle, soziale und historische Einheit eines Kollektivs (vgl. Ferrante 1995: 350f.) und stellt dieses durch die Benennung zugleich mit her. Auch das Konzept der »Ethnie« impliziert kulturelle, historische sowie genetische Gemeinsamkeiten unter den Mitgliedern – auch wenn hierbei der biologische Aspekt zu Gunsten des Kulturellen in den Hintergrund zu treten scheint. Handlungsorientierend wird die Zugehörigkeit zu »Ethnien« vor allem dann, wenn die Mitglieder tatsächlich an ihre Existenz und vor allem an klare Grenzen zwischen verschiedenen »Ethnien« glauben (vgl. Lentz 1995: 181). Klar ist daher, dass die Konzepte »Rasse« und »Ethnie« – wie auch Geschlecht – nicht transhistorisch, sondern diskursiv, sozial und kulturell hervorgebracht sind.7 Es sind soziale Deutungsmuster, die im Zuge der Neuorganisierung des Denkens während der Epoche der Aufklärung entstanden sind (vgl. Adams 2013: 44) und auch heute noch dort entstandene rassistische Implikationen in sich tragen.

Zudem sei hier erwähnt, dass ich die Schreibweise »Schwarz«, »Schwarze Menschen«, mit Großschreibung gewählt habe, da ich mich hier auf die politisch gewählte Selbstbezeichnung Schwarzer Menschen beziehe und nicht mit zugeschriebenen Begrifflichkeiten arbeite. Des Weiteren verwende ich den Begriff »People of Color« und »Women of Color«,8 der als politischer Kampfbegriff von rassistisch marginalisierten Communities als anti-rassistische Selbstbezeichnung verwendet wird (vgl. Hà 2009). Den Begriff weiß setze ich dagegen kursiv, da damit immer eine privilegierte Position in der Gesellschaft einhergeht und ich diese Privilegierung nicht unmarkiert lassen will. Denn im westlichen Denken wird Schwarz-Sein und Weiß-Sein stets in Abgrenzung zueinander gedacht und Schwarze Menschen werden zum »Anderen«. Sie sind sichtbar, während Weiß-Sein unsichtbar, unmarkiert, bleibt und die Norm darstellt. Dies stellt Noah Sow (2008) in ihrem Buch Deutschland Schwarz Weiß: der alltägliche Rassismus heraus und zeigt auf, dass Weiß stets hierarchisch über Schwarz steht,9 sodass sich in diesen Farben ein Gewaltverhältnis ausdrückt, in welchem weiße Menschen stets die privilegierte Position, also die Machtposition, haben. Zugleich soll mit der Kursivschreibung darauf hingewiesen werden, dass dieser Begriff ebenfalls eine soziale Konstruktion ist und keine rassistische Beschreibung darstellt, die auf körperliche Merkmale wie die Hautfarbe abzielt (vgl. Eggers et al. 2009: 12f.).

Ich wurde als weiße Person erzogen, nehme die Welt durch eine weiße Perspektive war und bin nicht von Rassismus betroffen. Daher kann ich nicht aus der Perspektive von Betroffenen von Rassismus schreiben. Allerdings kann ich meine eigene Position selbstreflektieren, kritisieren und zugleich aber meine privilegierte Position nutzen, um in diesem Beitrag auf Rassismus aufmerksam zu machen. Dabei will ich nicht für andere sprechen, denn dies würde die Marginalisierung bestimmter Positionen (re)konstruieren und stabilisieren. Vielmehr soll es darum gehen: »Räume zu schaffen, in denen die Anderen gehört werden, und andere bisher unbeachtet gebliebene Perspektiven freizulegen, die bisher nicht als wertvoll qualifiziert waren.« (Castro-Varela/Dhawan 2003: 279) Herrschaftsmechanismen wie Rassismus, Klassismus, Sexismus etc. durchdringen das Gesellschaftsgefüge so, dass für ihre Kritik Bündnisse erforderlich sind und die Ausgangsbasis dafür ist zunächst die Selbstreflexion.10 Daher finde ich es besonders wichtig, dass von weißen Positionen Rassismus kritisiert wird, denn dies kann nicht alleine Aufgabe von Schwarzen und People of Color sein. In diesem Sinne schreibt auch bell hooks:

Wenn ein Großteil der jüngeren Literatur über ›Rasse‹ aus einem ernsthaften Interesse an einer kulturellen Transformation erwächst, so gibt es unbedingt einen Bedarf an unmittelbarer und anhaltender Selbstkritik. Engagierte Kulturkritiker – ob weiß oder schwarz, Wissenschaftler oder Künstler, weiblich oder männlich – können Arbeiten hervorbringen, die Herrschaftsstrukturen bekämpfen und eine umgewandelte Zukunft skizzieren, wenn sie ihre eigene Arbeit bereitwillig von einem ästhetischen und politischen Standpunkt aus hinterfragen. Dieses forschende Hinterfragen wird dann selbst zu einem Akt kritischen Eingreifens und fördert Wachsamkeit als Grundhaltung anstelle von Ablehnung. (hooks 1996: 85)

Diese Notwendigkeit des Erkennens der unmarkierten weißen Position wird in diesem Beitrag im letzten Abschnitt erneut wichtig. Denn für die Praxis von Psychopathologisierung, für das Stellen von Diagnosen sowie für das Beraten und Unterstützen von Patient_innen hat die Positionierung im sozialen Raum deutliche Relevanz.

Die Konstruktion der »Anderen«

In der ständisch-traditionalen Gesellschaft erfolgte Inklusion über den sozialen Stand und nur sekundär – also standesintern – über die Geschlechtszugehörigkeit und das Alter. Doch während des Übergangs zur modernen, funktionalen Gesellschaft und durch die Aufklärung mit dem Gleichheitspostulat wurde die Legitimationsbasis der Gesellschaft gefährdet. Der Ausschluss von Frauen und Nicht-Europäer_innen vom Zugang zu bestimmten gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten wurde durch das Gleichheitspostulat grundsätzlich in Frage gestellt und bedurfte einer neuen Legitimationsbasis (vgl. Müller 2003: 88). Die Abwendung von Gott hin zur Vernunft und »Natur«, womit die Etablierung der (Natur-)Wissenschaften einherging, ist hierbei folglich ausschlaggebend: die »Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen machte es notwendig, soziale Ungleichheiten irgendwie neu zu legitimieren, da die alten Erklärungen der Bibel den neuen Anforderungen an ›Wissenschaftlichkeit‹ nicht mehr genügten« (ebd.: 90).

Der Kolonialismus und die Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft boten die Voraussetzungen, um die soziale Ordnung anders als religiös zu definieren, sodass sich am Übergang zum 20. Jahrhundert eine weitere gesellschaftliche Strukturierungs- und Differenzierungskategorie etabliert hat. Zwar prägen rassistische Darstellungen der »Anderen« bereits seit Jahrtausenden stereotype Vorstellungen und Bilder, doch hat sich das (moderne) Konzept »Rasse« erst im Zuge der Herausbildung der Wissenschaften, insbesondere der westlichen »Rasseforschung«, also im Kontext der europäischen Moderne, formiert (vgl. Miles 1991: 19ff.). Die Strukturkategorie »Rasse« ist hierbei aber kein isolierter Mechanismus, sondern es treten Kategorien wie »Rasse«, Geschlecht, Klasse usw. gemeinsam innerhalb bestimmter Relationen zueinander in Erscheinung, überschneiden und bedingen sich. Dies zeigt sich beispielsweise, wenn wir die Hervorbringung der modernen Verständnisse von »Rasse« und Geschlecht betrachten. Beide Kategorien waren, genauso wie auch Klasse, fundamental für die Selbstdefinition des bürgerlichen Subjekts. McClintock arbeitet in ihrem Buch Imperial Leather. Race, Gender, and Sexuality in the Colonial Contest (1995) heraus, dass Imperialismus und die Erfindung von »Rasse« fundamentale Aspekte in der westlichen industriellen Moderne waren und die Erfindung von »Rasse« sowie das Kontrollieren und Überwachen der »Gefährlichen Klassen«11 zentral für das Selbstverständnis der Mittelklasse wurden – sich die Mittelklasse über die Abgrenzung und Degradierung der »Anderen« normierte. Die Verschränkungen von »Rasse« und Geschlecht zeigen sich in der Betrachtung kolonialer Ungleichheitsstrukturen. Weiße koloniale Frauen waren in ihrer Gesellschaft benachteiligt, denn sie haben keine direkten ökonomischen oder militärischen Entscheidungen getroffen (vgl. McClintock 1995: 6). Jedoch gab ihnen das Privileg der »Rasse« die Position, über kolonisierte Männer und Frauen zu entscheiden, sodass die weiße Kolonialfrau privilegiert und begrenzt zugleich war. Dies zeigt exemplarisch, dass imperiale Macht innerhalb verschiedener Macht- und Herrschaftskonstellationen entstand, d.h. durch das Zusammentreffen verschiedener Formen von Macht und Wissen. Es zeigen sich jedoch auch zentrale Unterschiede der sich verschränkenden Kategorien. Marion Müller (2003) arbeitet dieses besondere Verhältnis von Geschlecht und »Rasse« differenziert im historischen wie interaktionistischen Kontext heraus. Anders als bei Geschlecht war für den Differenzierungsprozess entlang der Kategorie »Rasse« nicht die soziale Trennung von Menschen innerhalb eines Kollektivs, sondern die gemeinsame Abgrenzung nach außen entscheidend, um die ökonomische und politische Ressourcenkontrolle zu festigen (vgl. Müller 2003: 45). Die Kategorie »Rasse« wurde seit dem 17. Jahrhundert über zunehmende Reiseberichte zur Abgrenzung von Europa vom Rest der Welt verwendet, zugleich hergestellt, und letztendlich wurde diese Kategorie genutzt, um den Ausschluss bestimmter Menschen von den Freiheits- und Bürgerrechten zu legitimieren.

Die Differenzierungskategorien »Rasse« und Geschlecht wurden in diesem Prozess zu universell gültigen und naturalisierten Deutungsschemata. Nicht mehr der Stand war entscheidend, sondern nun wurden Geschlecht und »Rasse« zum Bestandteil einer natürlichen Ordnung (vgl. ebd.: 89). Damit stabilisierten sich seit Ende des 18. Jahrhunderts feste Zuschreibungen und Normen (z.B. Verhalten, Aussehen) entlang der Achsen von Geschlecht und »Rasse«, die den verschiedenen sozialen Positionen entsprechend hierarchisiert sind. Es können daher dieselben politischen Probleme zur Genese der Geschlechter- und »Rassen«-Differenzierung konstatiert werden. Zusammengefasst lässt sich daher festhalten, dass Frauen und Schwarze Menschen als das »Andere« markiert und der weiße, europäische Mann zur Norm wurden. Beiden, weißen Frauen und allen Schwarzen, wurde eine von der Norm abweichende Körperlichkeit konstatiert.12 Zudem wurden sie pathologisiert, indem ihnen beispielsweise eine größere Anfälligkeit für psychische Krankheiten wie Hysterie und Demenz unterstellt wurde (vgl. ebd.: 93).

Psychopathologisierung und das »Rasse«-Konstrukt
Psychopathologisierung am Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert

Wie die Herausstellung von somatischen, charakterlichen und kulturellen diente auch die Zuschreibung von pathologischen Unterschieden der Konstruktion von Differenz. Hierbei waren wissenschaftliche Praktiken sowie Psychopathologien zu Beginn des 19. Jahrhunderts und zu Anfang des 20. Jahrhunderts konstitutiv für Wissen über »Rasse« und Geschlecht.13 Da Psychiatrie mit biologischen, physiologischen, verhaltens-analytischen und sozialen Dimensionen des Subjekts arbeitete, stellt es insbesondere ein wichtiges Feld zur Formung von rassistischen (und sexistischen, ableistischen etc.) Vorstellungen dar. Sie stellt das nötige Werkzeug für die Konstruktion des »Normalen« und des »Wahnsinnigen« zur Verfügung: »Above all, psychiatry offers a medical language for framing the normal and pathological subject according to social and biological criteria.« (Keller 2008: 9)14 Die Psychiatrie war folglich eine tragende Institution bei der Wissensproduktion über »Rasse«, »Ethnizität« und Differenz, was bisher jedoch nur bedingt erforscht wurde.15 Denn zwar untersuchte Frantz Fanon (2008 [1952]) bereits die Rolle von Gewalt im antikolonialen Kampf im 20. Jahrhundert und kritisierte die rassifizierte Psychiatrie und die eurozentrische Psychoanalyse vor allem französischer weißer Intellektueller. Auch analysierte Richard Keller (2008) bereits psychiatrische Institutionen, die in französischen Kolonien auf dem afrikanischen Kontinent noch während der Kolonialzeit errichtet wurden. Er zeigt dabei auf, wie Psychiatrien die koloniale Dominanz stabilisierten und den »African mind« in Abgrenzung zum europäischen definierten, was in Frankreich beim Algerienkrieg sehr stark zum Tragen kommt. Dagegen gibt es aber keine Untersuchungen für Psychiatrien in deutschen Kolonien. Allerdings sei hierbei Andrea Adams´ Arbeit Psychopathologie und »Rasse« (2013) hervorgehoben, die sich mit den deutschen Diskursen (1890-1933) diesbezüglich beschäftigt. Sie stellt heraus, wie einerseits die Quantifizierung und Statistik und andererseits die Symptomorientierung und Diagnostik tragend innerhalb der zunehmenden naturwissenschaftlichen Orientierung der Psychiatrie wurde. Am Übergang des 19. zum 20. Jahrhunderts etablierte sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit »Rasse« und Psychopathologien in Medizin und Psychiatrie, wobei der Zusammenhang von »rassischer« Differenz, Pathologie und Psyche eine tragende Rolle spielte und das Wissen über »Rasse« die Diagnostik formte (vgl. Adams 2013: 33). Denn das Wissen über körperliche, psychische und kulturelle Differenzen stellte sich durch den wissenschaftlichen Diskurs (in Publikationen von PsychiaterInnen und ÄrztInnen)16 her, die Vorstellungen von »Rassen« stabilisierte sich und beeinflusste dabei die Entstehung oder Formulierung psychischer Krankheiten.

Diskurse über »Rasse«, Geschlecht und (Homo-)Sexualität konstituierten sich im Zuge von Pathologisierungsdiskursen gegenseitig. Analog zum zeitgenössischen »Rasse«-Konzept wurde beispielsweise Geschlecht in »shades of gender« (Carpenter 1908, zit. n. Somerville 1994: 260) gedacht. Denn so wurden Frauen beschrieben, die zu einem Achtel Mann seien, was zeigt, dass hier das gleiche wissenschaftliche Modell zugrunde liegt. Zudem wurden im psychologischen Diskurs »Rassenmischung« und Homosexualität über das Modell der »abnormalen« Sexualobjektwahl verlinkt. Denn als »pervers« galt, wenn eine weiße und ein Schwarze Person Sex hatten, genauso wie gleichgeschlechtliche Sexualität – eine Gleichsetzung, die auf der Vorstellung beruht, dass sich Schwarz zu weiß wie weiblich zu männlich verhält (vgl. Somerville 1994: 260). Auch griff die Sexualwissenschaft auf das Modell des »Mischlings« aus der »Rassenforschung« zurück, um »Invertierte« zu verstehen, indem »interrassische« und gleichgeschlechtliche Sexualität als analog und unnatürlich verstanden wurden (vgl. ebd.: 265). Homosexualität als ein Konzept, bei dem Handlungen und Begehren konstitutiv für die Identität sind, entstand erst zu dieser Zeit synchron zur Reformulierung der »Rassenfrage«.17

Doch während sich hierbei das Modell von Homosexualität entwickelte (das sich über die Wahl des Sexualobjektes definiert, was bis heute in der westlichen Definition zum Tragen kommt), führte die Unschärfe des »Rasse«-Begriffs zu einer kontinuierlichen wissenschaftlichen Beschäftigung und wiederholten versuchten Fixierung des Wissens über »Rasse« (vgl. Adams 2013: 285). Dabei arbeitet Adams zwei Behauptungen heraus, die deutlich die Verknüpfung von psychiatrischer Diagnostik und Rassismus bzw. Antisemitismus aufzeigen. Denn so wurde Jüd_innen im untersuchten Zeitraum eine größere Disposition zu psychischen Erkrankungen als Nichtjüd_innen zugeschrieben. Dem entgegenstehend seien psychische Erkrankungen bei Schwarzen Menschen weitgehend abwesend (vgl. ebd.). Dabei wurden Bilder von dem_r »nervösen« oder »geisteskranken« Jüd_in und dem »gesunden Wilden« als gesichertes Wissen in Fachzeitschriften und Zeitungen dargestellt und stets wiederholt. Dieser Diskurs ist eng mit der Vorstellung verbunden, dass die moderne Lebensweise gesundheitliche Auswirkungen hat, da die Zivilisation durch Urbanisierung und Industrialisierung eine Entfremdung von einer »ursprünglichen« Lebensweise auslöse und so zu einem Anstieg psychischer Erkrankungen führe. Da dies für Kolonisierte nicht zuträfe, wurde daraus gefolgert, dass es kaum psychische Erkrankungen unter ihnen gäbe (vgl. ebd.). Adams hebt hierbei aber hervor, dass keine »rassenspezifischen« Erkrankungen festgestellt werden konnten, denn frühe Thesen zu bestimmten »Rassenkrankheiten« und »Rassenimmunitäten« wurden schnell wieder verworfen. Allerdings wurde häufig von einer geringeren oder größeren Anfälligkeit bestimmter Krankheiten für bestimmte Gruppen ausgegangen. So hielten viele ForscherInnen psychische Krankheitsbilder bei Schwarzen für weniger verbreitet, z.B. galten Wahnvorstellungen als selten und geringer ausgeprägt (vgl. ebd.: 234).18 Oder wurden beispielsweise Jüd_innen häufiger Nervenerkrankungen, Hysterie und Neurasthenie (Nervenschwäche) zugeschrieben (vgl. ebd.: 286f.).

Nicht nur wurde bestimmten Gruppen von Menschen eine höhere oder geringere Neigung für bestimmte Krankheiten diagnostiziert. Adams weist auch nach, dass Symptombeschreibungen von rassistischen Vorurteilen durchdrungen waren, denn oftmals wurden Verhaltensweisen und psychologische Erkrankungen als »rassentypisch« beschrieben (vgl. ebd.: 287). Schwarze Menschen wurden meist »als leicht erregbar, impulsiv, gewalttätig, mit geringerer Moral und in ihren Symptomen als weniger komplex« beschrieben, während »die Orientalen« als »faul und schicksalsergeben« beschrieben wurden (ebd.: 241). Hier verstanden die WissenschaftlerInnen die Symptome und ihre Beschreibungen als Kollektivsymptome einer ganzen »Rasse«. D.h. im Diskurs um »Rasse« und Psychopathologie wurde die »rassische« Differenz folglich am deutlichsten durch die Symptome hergestellt; es wurde von »rassetypischen« Symptomen ausgegangen. Beispielsweise wurde die angebliche intellektuelle Minderwertigkeit der »unzivilisierten Rassen« für das Aufzeigen von Krankheitsbildern herangezogen, die in den Augen der ForscherInnen als »weniger weit entwickelt, abgeflacht und simpler« galten (ebd.: 241). Dagegen wurde »die weiße Rasse« teils als stärker depressiv und »der nordische Mensch« häufig als »kühl, distanziert und autistisch« beschrieben (ebd.: 287).19 Hierbei fanden sich folglich in den Darstellungen die Vorstellungen der Europäer_innen wieder, die sie von den außereuropäischen »Anderen« hatten (vgl. ebd.: 241). Die Psychopathologie griff folglich einerseits auf vorhandene stereotype Bilder zurück und reproduzierte und verstärkte sie andererseits zugleich. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass die Definition von Symptomausprägungen bereits auf eurozentrische Normen und Vorstellungen ausgerichtet war. Adams weist in ihrer Arbeit jedoch auch darauf hin, dass es ebenso kritische Stimmen unter den WissenschaftlerInnen gab, wie etwa von AutorInnen aus jüdischen Familien, die zwar nicht die Statistiken bezweifelten, jedoch die vermeintlich höheren Zahlen von pathologisierten Jüd_innen weniger auf unveränderliche »Rassen«-Merkmale als vielmehr auf die vermeintlich höhere psychische Belastung von Jüd_innen zurückführten: »Juden besäßen zwar eine höhere Neigung zu psychischen Erkrankungen, so das Argument, diese Disposition habe sich jedoch lediglich durch vergangene gesundheitsschädliche Lebensumstände herausgebildet und sei kein fixes Rassenmerkmal.« (ebd.: 288)

Dass der Zeitpunkt von bestimmten Pathologisierungen keinesfalls Zufall ist, sondern als Legitimationsbasis für Herrschaft genutzt wurde, lässt sich mit der zeitlichen Einordnung des Aufkommens von Pathologisierungen aufzeigen. Rassistische und sexistische Bilder entstanden besonders in historischen Perioden, in welchen marginalisierte Gruppen Widerstand gegen ihre Marginalisierung leisteten und politische Forderungen stellten, was Sander Gilman (1984) exemplarisch am Bild des »verrückten Juden« aufzeigt. Gilman argumentiert, dass die wissenschaftliche Behauptung, dass Jüd_innen eine Prädisposition zum Wahnsinn hätten, die Gesellschaft bereits im 18. Jahrhundert ermächtigte, Jüd_innen wie vermeintlich psychische Kranke zu behandeln und zu internieren. Analog dazu wurde Schwarzen Sklav_innen eine Weglauf-Manie (Drapetomanie) diagnostiziert. So wurde Jüd_innen, Schwarzen und (weißen) Frauen, insbesondere wenn sie politische Emanzipation forderten, Wahnsinn unterstellt (vgl. Gilman 1984: 157, Showalter 1987).20 Hier zeigt sich erneut, dass die Zuschreibung von psychopathologischer Differenz als Abwehrstrategie von Widerstand genutzt und darüber Diskriminierung und gesellschaftliche Exklusion gerechtfertigt wurde. Die Vormachtstellung des weißen, christlichen Mannes legitimierte sich, indem Marginalisierten ihre Fähigkeit zur Vernunft abgesprochen wurde.

Psychopathologisierung im Nationalsozialismus

Während des Nationalsozialismus (NS) führte die Bedeutung von »Rasse« im Bereich der Erbforschung nach 1933 zur Institutionalisierung von »Rassenkunde« und »Rassenhygiene« an deutschen Universitäten. Das Besondere an dem Konzept »Rasse« im NS – was sich deutlich von der Forschung zur Jahrhundertwende abhob – war vor allem die »rassische« Optimierung der deutschen Bevölkerung. Weniger ging es nun um einen »Rassenvergleich«, wie es zuvor der Schwerpunkt war (vgl. Adams 2013: 271), sondern stand hierbei insbesondere die Erforschung von Schizophrenie und manisch-depressivem »Irrsein« im Fokus der »Rassen«-Psychiatrie. Besonders deutlich wird bei Betrachtung zeitgenössischer Schriften, wie Adams aufzeigt, die Verknüpfung der Rechtfertigung von Ungleichheit mit psychiatrischen Befunden. Beispielsweise wurden Jüd_innen in psychiatrischen Schriften nicht nur als »anders« und »fremd« beschrieben, sondern wurde zugleich auch ihr Ausschluss oder ihre Separation befürwortet (vgl. ebd.: 277). Oder es wird aus der Behauptung einer höheren Prävalenz von Jüd_innen zur Hysterie, die im medizinischen Diskurs bereits vor dem NS kursierte, der »Fakt«, dass Jüd_innen bis zu dreimal häufiger unter Geisteskrankheit litten, da sie einen weniger männlichen Charakter hätten (vgl. ebd.: 278). Hierin zeigt sich zudem erneut die Überschneidung von Rassismus bzw. Antisemitismus und Sexismus.

Bereits seit dem 19. Jahrhundert kommt es zur Infantilisierung von Wahnsinn, sodass »Verrückte« als unreife Vorstufe der »Vernünftigen« dargestellt werden. Hierbei geht es um die Vorstellung einer Umkehr der Evolution, d.h. eine Regression auf entwicklungsgeschichtliche Vorstufen. Vor allem beruht auf dieser Vorstellung eine Einstufung entlang nach Verwertbarkeit. Im Nationalsozialismus wurde auf dieser Basis »dysfunktionalen« Gruppen ein Platz in der imaginierten Hierarchie der Entwicklungsstufen und Denkleistungen zugewiesen, entlang derer Musterungen für und in Konzentrationslagern erfolgten (vgl. Heinz 1997: 33). Diese Degenerationstheorie wurde an eine Organpathologie gekoppelt, wonach »soziale Verelendung« und »moralische Verirrungen« über Generationen weitergegeben werden könnten und zu Neurosen, Alkoholismus und Suizidneigungen führen würden und in schweren Geisteskrankheiten und Schwachsinn münden könnten.21 Bei Betrachtung dieser Theorie liegt die Verknüpfung zu Rassismus nahe. Denn schnell lässt sich eine Parallele zwischen den konstruierten einfältigen stereotypen Bildern (die meist kaum trennbar von Genen gedacht wurden) und der Vorstellung einer degenerativen Anlage ziehen. Zwar wurde im Verlauf der psychiatrischen Theoriebildung zum Anfang des 20. Jahrhunderts von der Idee, dass verschiedene Krankheitsbilder durch eine einzige degenerative Anlage verursacht werden, zunehmend abgelassen, der Grundgedanke der Degenerationstheorie blieb jedoch bestehen: »nämlich die Annahme eines vererblichen Einflusses der Moderne auf die seelische Gesundheit« (ebd.: 38).

Als eine weitere wichtige Theorie ist in diesem Zusammenhang zudem Freuds Verdrängungsmodell zu nennen. Dieses geht von natürlichen Trieben aus, die bei Unterdrückung zu Kanalisationen in der Psyche führen. So führe beispielsweise die »Enttäuschung beim Weibe« zum Verdrängen der Libido, was zu Spannungen in der Psyche führe, bis die Libido wieder auf andere Objekte übertragen werden könne (vgl. ebd.: 40). Hierbei gibt es unterschiedliche Stadien, die Patient_innen durchleben und in welche sie wieder zurückfallen können, sodass diese Theorie auch als Regressionstheorie verstanden wird. Markant ist, dass Schwarze Menschen als »primitiv« gelabelt wurden, da sie den Reifezustand der Europäer_innen nicht erreicht hätten. Ihnen wurde folglich ein weniger fortgeschrittener Zustand in der eurozentrischen, linearen Vorstellung der Evolution zugewiesen. Der Regressionszustand von Patient_innen wurde daher mit zeitgenössischen »Stammesvölkern« gleichgesetzt, da diese als »Urvölker« postuliert wurden. Dieser Theorie folgend befinden sich Geisteskranke, Kinder, »Primitive«, Homosexuelle und Frauen in einem solchen Regressionszustand (vgl. ebd.: 41).22 Vor allem aber fand eine explizite Assoziation von Regression und dem Infantilen mit Zuschreibungen von Schwarzen statt. Dieses Regressionskonzept untersucht Andreas Heinz (1997) in der Schizophrenieforschung zwischen 1890 und 1980 und zeichnet hierbei nach, wie rassistische Vorstellungen in der Psychiatrie sichtbar sind und darüber eine hierarchisch gedachte Differenz hergestellt wird. Auf Grundlage der Infantilisierung und der Vorstellung von Schwarzen als »regressiv« wurde beispielsweise der Völkermord der Herero durch deutsche Truppen bereits 1904 als »Rassenkampf« gerechtfertigt, wobei von den 65.000 Herero nur 16.000 überlebten (vgl. ebd.: 44). Zur Zeit des Nationalsozialismus begründete der Vergleich von Schizophrenen mit Schwarzen schließlich die beginnende Vernichtung und Zwangssterilisation von beiden Gruppen (vgl. ebd.: 45). Im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Verwertungslogik führten solche Theorien auch zur Einordnung von »Wertungsgruppen« unter den deutschen Sinti und Roma, die unter »Eignungsprüfungen« durch die SS bestimmt wurden und entlang dieser über die Selektion (z.B. Zwangssterilisation, Zwangsarbeit, Vernichtung) entschieden wurde (vgl. Gilsenbach 1997). Die Theorien der Degeneration und der Regression waren für die Schizophreniepathologisierung sehr tragend, denn beide Theorien (egal ob aufgrund von hirnorganischen Beeinträchtigungen oder Manifestationen kranker Erbanlagen) repräsentierten den »infantilen, primitiven und weiblichen Gegenpart zur ›Rationalität‹ des westlichen Mannes« (Heinz 1997: 48). Das »Rasse«-Konzept war im NS daher besonders mit biologischer und psychischer Differenz und der damit einhergehenden Wertigkeit verbunden (vgl. Wandert/Ochsmann 2009: 306), da es eine klare hierarchische Anordnung von »Rasse« gab, die mit der Angst vor einer »Degeneration« der »höherwertigen« weißen »Rasse« zusammenfiel. Dem liegen ein lineares Zeitverständnis und die Vorstellung der Aufklärung in Verbindung mit der Evolutionstheorie zugrunde, wonach sich die menschliche »Rasse« progressiv weiterentwickle. So kritisiert auch McClintock, dass die unzähligen Kulturen der Welt durch eine retrospektive Beziehung zur linearen, europäischen Zeit markiert sind. Denn daraus ergibt sich der Rückschluss der entgegengesetzten Bewegung von weißer Erwachsenenschaft hin zum »Primitiven«, der »schwarzen Degenerierung«, ein Bild, das sich in Zuschreibungen zum Weiblichen ebenso ergibt (vgl. McClintock 1995: 9ff.). Kritik an Rassismus muss daher auch mit einer Kritik am aufklärerischen Fortschrittsgedanken (also der Idee von einer Bewegung hin zur erleuchteten Vernunft) gedacht werden. Die Kritik an der westlichen Vorstellung von Vernunft und damit einhergehend an den Praktiken der (Psycho-)Pathologisierung ergibt sich daher auch aus einer Rassismusanalyse.

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Yaş sınırı:
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Litres'teki yayın tarihi:
22 aralık 2023
Hacim:
586 s. 11 illüstrasyon
ISBN:
9783960428114
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